Angelika Brunkhorst, FDP

Diplom-Sozialwissenschaftlerin

Wahlkreis 029 Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
Gewählt über Landesliste Niedersachsen

Geboren am 9. Oktober 1955 in Hannover; evangelisch-lutherisch; verheiratet; drei Kinder.

Abitur 1975 in Barsinghausen. Studium der Sozialwissenschaften mit den Schwerpunkten Raumplanung, Sozialplanung und Kommunalpolitik, Projektstudium "Umweltentwicklung und -planung im küstennahen Gebiet", Studiumabschluss als Diplom-Sozialwissenschaftlerin.

Seit 1981 als Dozentin, Koordinatorin und Beraterin in verschiedenen Tätigkeiten in der beruflichen Weiterbildung, 1998 bis 2001 Leitung eines Job-Centers, 2001 bis 2003 Beraterin für Berufsorientierung und Ausbildungsplatzsuche.

1995 Eintritt in die FDP, 1999 bis 2005 Kreisvorsitzende in Oldenburg-Land, Mitglied der Kreistagsfraktion, seit 2005 Bezirksvorsitzende FDP Oldenburg, seit 1999 Mitglied im Landesvorstand, seit 2002 Mitglied im geschäftsführenden Landesvorstand, seit 2008 stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Niedersachsen.

Mitglied des Bundestages seit März 2003.


Kontakt

Angelika Brunkhorst, MdB
FDP

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • 1. Untersuchungsausschuss (Gorleben)
  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Keine veröffentlichungspflichtigen Angaben.

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".