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Ingenieur für Elektronik, Bürgermeister
Wahlkreis 165 Erzgebirgskreis I
Gewählt über Landesliste Sachsen
geboren am 10.08.1954 in Olbernhau , ev., zwei Kinder.
1971-1973 Facharbeiterausbildung zum Elektriker, 1974-1976 Abitur EOS, 1979 Meister für Elektroinstallationshandwerk, 1980-1985 Studium zum Ingenieur für Elektronik
seit 01.07.1986 selbständig im Elektro- und Aufzugsbau (140 Arbeitnehmer, 12 Azubis, seit 1990 ca. 69 Azubis ausgebildet), 2001 - Gründer der Fortuna Bernstein GmbH (Besucherbergwerk Deutschneudorf)
seit 1990 Mitglied im Kreistag Mittleres Erzgebirge und Mitglied im Hauptausschuss, seit 1994 ehrenamtlicher Bürgermeister von Deutschneudorf, seit 2007 Vorsitzender Freie Mittelstandsvereinigung Saxonia e.V.
Mit großer Leidenschaft auf der Suche nach dem legendären Bernsteinzimmer.
Mitglied des Bundestages: seit 2005
Heinz-Peter Haustein, MdB
FDP
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Haustein Aufzüge GmbH, Deutschneudorf,
Geschäftsführer, jährlich, Stufe 3
Haustein Elektro GmbH, Deutschneudorf,
Geschäftsführer, jährlich, Stufe 3
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn,
Mitglied des Verwaltungsrates (bis 31.12.2012)
Gemeinde Deutschneudorf, Deutschneudorf,
Bürgermeister, ehrenamtlich
Mittlerer Erzgebirgskreis, Annaberg-Buchholz,
Mitglied des Kreistages
Sparkasse Mittleres Erzgebirge, Marienberg,
Mitglied des Verwaltungsrates (bis 31.12.2011)
Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Berlin,
Mitglied des Stiftungsrates
DRK Soziale Dienste Mittleres Erzgebirge gemeinnützige GmbH, Marienberg,
Mitglied des Aufsichtsrates
Freie Mittelstandsvereinigung Saxonia e.V., Dresden,
Vorsitzender
Klinikum Mittleres Erzgebirge gemeinnützige GmbH, Zschopau,
Mitglied des Aufsichtsrates
Rita Münch Stiftung, Neuhausen,
Mitglied des Stiftungsrates (bis 19.11.2010)
Haustein Aufzüge GmbH, Deutschneudorf
Haustein Elektro GmbH, Deutschneudorf
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".