Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Stellvertretendes Mitglied
- Finanzausschuss
Menu | Plenum | Parlaments-TV |
Diplom-Soziologin
Wahlkreis 157 Bautzen I
Gewählt über Landesliste Sachsen
Geboren 1972 in Neuwied.
Studium der Soziologie, Politik und Frauenforschung in Marburg, Frankfurt/Main, Pennsylvania (USA) und Berlin; 1999 bis 2000 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der FU Berlin;
2000 bis 2003 parlamentarisch wissenschaftliche Beraterin in der PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag; 2003 bis 2004 Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, zunächst Redenschreiberin, dann Referentin für Verbraucherschutz; 2004-2009 Mitglied des Sächsischen Landtages, stellv. Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion.PDS und Arbeitsmarktpolitische Sprecherin, 2007-2009 Parlamentarische Geschäftsführerin; 2006 bis 2007 Mitglied im Parteivorstand der Linkspartei.PDS; seit Juni 2007 Mitglied des Parteivorstandes der Partei Die Linke, 2010 bis 2012 Bundesgeschäftsführerin der Partei Die Linke, seit Juni 2012 stellvertretende Parteivorsitzende Die Linke.
Mitglied des Deutschen Bundestages seit Oktober 2009; Mitglied des Naturschutzverbandes BUND, der Gewerkschaft ver.di, der Volkssolidarität und bei attac.
Caren Lay, MdB
DIE LINKE.
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Mitglied des Sächsischen Landtages, Dresden
DIE LINKE., Berlin,
Bundesgeschäftsführerin (bis 02.06.2012), monatlich, Stufe 1
Deutsche Stiftung Verbraucherschutz, Berlin,
Mitglied des Kuratoriums
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".