Dr. Martin Lindner, FDP

Rechtsanwalt

Wahlkreis 077 Berlin-Pankow
Gewählt über Landesliste Berlin

1964 in Grünwald geboren; verheiratet; 6 Kinder.

Nach Abitur und Wehrdienst Ausbildung zum Industriekaufmann; anschließend Studium der Rechtwissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München;

Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht München; seit 1995 Volljurist und seit 1996 als selbständiger Rechtsanwalt in Berlin tätig; 1999 Promotion an der Universität der Bundeswehr in München.

Mitglied der FDP seit 1998; 2005 bis 2009 Mitglied des Bundesvorstands der FDP; seit 2001 Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin; 2002 bis 2009 Vorsitzender der FDP-Fraktion; 2006 bis 2009 stellvertretender Sprecher der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz; Spitzenkandidat der Berliner FDP zur Wahl zum 17. Deutschen Bundestag.


Kontakt

Dr. Martin Lindner, MdB
FDP

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Stellvertretendes Mitglied

  • Innenausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Rechtsanwalt, Berlin

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin,

Rechtsanwalt (bis 30.09.2012), jährlich, Stufe 3

Johnson & Johnson Medical GmbH, Norderstedt,

Vortrag, 2011, Stufe 1

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen e.V., Berlin,

Stellv. Vorsitzender des Beirates für Wirtschaft und Technologie

Hertha BSC e.V., Berlin,

Mitglied des Wirtschaftsrates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".