Burkhard Lischka, SPD

Jurist

Wahlkreis 070 Magdeburg
Gewählt über Landesliste Sachsen-Anhalt

Geboren am 1. Februar 1965 in Marsberg; verheiratet, zwei Kinder.

Nach Abitur; Zivildienst in der Kinder- und Jugendpsychiatrie; Studium Rechtswissenschaften, 1. und 2. Staatsexamen; Notarassessor; Ab 1998 Geschäftsführer der Notarkammer Sachsen-Anhalt; Seit April 2006 Staatssekretär im Justizministerium Sachsen-Anhalt.

Mitglied der SPD seit 1989; seit Juni 2004 Stadtrat in Magdeburg; seit 2006 Mitglied im Landesvorstand der SPD Sachsen-Anhalt; 2008 Nominierung zum Kandidaten für die Bundestagswahl.


Kontakt

Burkhard Lischka, MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes
  • Unterausschuss Europarecht
  • Rechtsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Staatssekretär,

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg

3. Funktionen in Unternehmen

Magdeburger Hafen GmbH, Magdeburg,

Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich

Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg mbH, Magdeburg,

Mitglied der Gesellschafterversammlung, ehrenamtlich

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Stadt Magdeburg, Magdeburg,

Mitglied des Stadtrates, ehrenamtlich

Volkshochschule Magdeburg, Magdeburg,

Vorsitzender des Beirates, ehrenamtlich

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Klinikum Magdeburg gemeinnützige GmbH, Magdeburg,

Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich

Literaturhaus Magdeburg, Magdeburg,

Stellv. Vorsitzender, ehrenamtlich

Magdeburger Bündnis 50Plus, Magdeburg,

Vorsitzender, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".