Dr. Michael Luther, CDU/CSU

Diplomingenieur

Wahlkreis 166 Zwickau
Direkt gewählt in Sachsen

Geboren am 27. September 1956 in Zwickau; katholisch; verheiratet, drei Kinder.

Abitur 1974 in Zwickau; Studium an der Technischen Hochschule Karl-Marx-Stadt, Diplom für Angewandte Mechanik 1982 und bis 1986 befristeter Assistent. Promotion 1987 zum Dr.-Ing. Armeedienst in der NVA.

Ab 1986 drei Jahre an der Technischen Hochschule Zwickau im Lehrstuhl Mathematik und anschließend im Lehrstuhl Technische Mechanik. Wissenschaftlicher Mitarbeiter.

Präsident der Kinder- und Jugenderholungszentren Sachsen e. V.

Seit November 1989 Mitglied der CDU. Mitglied der Volkskammer vom 18. März bis 2. Oktober 1990, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion der Volkskammer.

Mitglied des Bundestages seit 1990; Oktober 1998 bis Februar 2000 stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Fraktion, seit Oktober 2000 Vorsitzender der CDU-Landesgruppe Sachsen.


Kontakt

Dr. Michael Luther, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Vorsitz

  • Rechnungsprüfungsausschuss

Ordentliches Mitglied

  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Haushaltsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  • Ausschuss für Gesundheit

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Gemeinsamer Ausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Unternehmensberater, Zwickau

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

FSV Zwickau e.V., Zwickau,

Mitglied des Präsidiums (bis 01.01.2010)

Landesverband der Kinder- und Jugenderholungszentren Sachsen e.V., Schneeberg,

Vizepräsident

Verband Wohneigentum e.V., Bonn,

Mitglied des Beirates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".