Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
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Kauffrau
Wahlkreis 173 Lahn-Dill
Direkt gewählt in Hessen
Geboren am 16. Oktober 1951 in Wetzlar; evangelisch; geschieden, zwei Kinder.
Abitur. Ausbildung zur Bankkauffrau.
Ehemalige Geschäftsführerin in einem mittelständischen Familienunternehmen.
Vorsitzende des Reit- und Fahrvereins Wetzlar, Vorstandsmitglied der Wetzlarer Festspiele und im Förderverein hessisches Landgestüt Dillenburg.
Mitglied der CDU seit 1992, stellvertretende Stadtverbandsvorsitzende in Wetzlar, Mitglied im Kreisvorstand Lahn-Dill, Kreisvorsitzende der Frauen-Union Lahn-Dill; Mitglied der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung und im Evangelischen Arbeitskreis der CDU/CSU. Mitglied der CDU-Fraktion Stadtverband Wetzlar, dort bis 2003 Vorsitzende des Finanz- und Wirtschaftsausschusses.
Mitglied des Bundestages seit 2002; November 2005 bis Ende 16. WP stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Seit März 2011 entwicklungspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Sibylle Pfeiffer, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Stadt Wetzlar, Wetzlar,
Mitglied der Stadtverordnetenversammlung
Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Berlin,
Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich
Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gemeinnützige GmbH (DEval), Berlin,
Mitglied des Beirates
Förderverein Landgestüt Dillenburg, Dillenburg,
Mitglied des Vorstandes
Reit- und Fahrverein Wetzlar, Wetzlar,
Vorsitzende
Wetzlarer Festspiele, Wetzlar,
Mitglied des Vorstandes
P & S Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Wetzlar
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".