Katherina Reiche (Potsdam), CDU/CSU

Diplomchemikerin

Wahlkreis 062 Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
Gewählt über Landesliste Brandenburg

Geboren am 16. Juli 1973 in Luckenwalde; evangelisch; verheiratet, drei Kinder.

Abitur. Chemiestudium, 1997 Abschluss als Diplomchemikerin, wissenschaftliche Assistentin.

1992 Eintritt in die Junge Union, 1996 in die CDU; Mitglied der Frauen-Union. Mitglied des Landesvorstandes der CDU Brandenburg.

Mitglied des Bundestages seit 1998; seit 2009 Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.


Kontakt

Katherina Reiche (Potsdam), MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn,

Parlamentarische Staatssekretärin, monatlich, Stufe 3

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guericke" e.V., Köln,

Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Berlin,

Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich

Dachverband der Regionalparks in Brandenburg und Berlin e.V., Potsdam,

Mitglied des Beirates

EJF-Lazarus gemeinnützige AG, Berlin,

Vorsitzende des Wirtschaftsbeirates (bis 31.01.2012)

Gesellschaft zur Förderung des Unternehmernachwuchses e.V., Baden-Baden,

Mitglied des Vorstandes

Juventus Verein zum Schutz für Kinder und Jugend e.V., Berlin,

Mitglied des Beirates

Malteser Treffpunkt Freizeit, Potsdam,

Mitglied des Beirates

Robert Bosch Stiftung, Stuttgart,

Mitglied des Beirates "Frauen in der Wissenschaft"

Stiftung Begegnungsstätte Gollwitz, Berlin,

Mitglied des Kuratoriums

Technisches Museum München, München,

Mitglied des Kuratoriums

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".