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Rechtsanwalt
Wahlkreis 236 Bamberg
Direkt gewählt in Bayern
Geboren am 12. November 1968 in Kemmern/Lkrs. Bamberg; katholisch; verheiratet; zwei Söhne.
1987 Abitur in Bamberg; Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen; München und Bayreuth; 1992 erstes juristisches Staatsexamen; 1992 bis 1994 Rechtsreferendar in Bamberg, Bayreuth, Paris und Brüssel; 1994 zweites juristisches Staatsexamen.
1994 bis 2000 wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bayreuth; seit 2001 Rechtsanwalt; Mitglied des Bundestags seit 2002.
1985 bis 2003 Mitglied der Jungen Union; seit 1987 Mitglied der CSU; 1995 bis 2003 Mitglied im Landesausschuss der Jungen Union Bayern; 1998 bis 2002 Mitglied im Bundesvorstand der Jungen Union Deutschlands; seit 1998 Kreisvorsitzender der Europa-Union Bamberg; 1998 bis 2003 Ortsvorsitzender der CSU Memmelsdorf; seit 1997 Mitglied im Kreisvorstand der CSU Bamberg-Land; seit 2009 Kreisvorsitzender der CSU Bamberg-Land; seit 1999 Mitglied im Bezirksvorstand und seit 2005 stellvertretender Bezirksvorsitzender der CSU Oberfranken; 2001 bis 2005 und 2007 bis 2009 Mitglied im CSU-Parteivorstand; 2002 bis 2003 Mitglied im Gemeinderat Memmelsdorf und seit 2002 Mitglied im Kreistag Bamberg.
Thomas Silberhorn, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Rechtsanwalt, selbständig, Berlin,
Mandant 01, 2012, Stufe 1
Mandant 03, 2010, Stufe 1
Mandant 04, 2011, Stufe 1
2012, Stufe 1
Landkreis Bamberg, Bamberg,
Mitglied des Kreistages
Förderkreis Deutsches Heer e.V., Bonn,
Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich
Karl-Theodor-Molinari-Stiftung e.V., Bonn,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".