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Rechtsanwalt
Wahlkreis 260 Böblingen
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg
Geboren am 18. Oktober 1979 in Hamburg.
1999 Abitur am Goldberg-Gymnasium Sindelfingen. Wehrdienst beim Fernmelderegiment 220 in Donauwörth. 2000 bis 2005 Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg, Cambridge und Heidelberg, 2005 erstes Juristisches Staatsexamen, 2007 zweites juristisches Staatsexamen.
Mitglied im Verein der Freunde des Goldberg-Gymnasiums, der Selwyn College Association Cambridge, der Literarischen Gesellschaft Scheffelbund, bei der DLRG, der Deutschen Atlantischen Gesellschaft und der Deutsch-Israelischen Gesellschaft.
Seit 1998 Mitglied der FDP, 2003 bis 2006 Landesvorsitzender der Jungen Liberalen Baden-Württemberg und Mitglied im erweiterten Bundesvorstand, Mitglied im FDP Landesvorstand Baden-Württemberg, Stellvertretender Vorsitzender des FDP-Bezirksverbandes Region Stuttgart, Mitglied der Grundsatzkommission der FDP, seit 2008 Kreisvorsitzender der FDP Böblingen, ehrenamtliches Mitglied im Vorstand von help e.V., Alumniverein der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Verein der Freunde der Universität Regensburg.
Mitglied des Bundestages seit 2005, Stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Israelischen Parlamentariergruppe, Vizepräsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft.
Dr. Florian Toncar, MdB
FDP
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Landkreis Böblingen, Böblingen,
Mitglied des Kreistages
Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen, Böblingen,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Zweckverband Restmüllheizkraftwerk Böblingen, Böblingen,
Mitglied der Verbandsversammlung
Deutsch-Israelische Gesellschaft e.V., Berlin,
Vizepräsident
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".