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Juristin, Justizministerin a. D.
Wahlkreis 186 Darmstadt
Direkt gewählt in Hessen
Geboren am 16. November 1953 in Kassel; ledig.
1972 bis 1977 Studium der Rechtswissenschaft in Gießen, erste juristische Staatsprüfung, 1977 Referendariat im Landgerichtsbezirk Gießen, 1980 zweite juristische Staatsprüfung.
Bis 1984 Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Gießen. Ab 1984 Referentin in der Hessischen Staatskanzlei. 1988 bis 1990 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht, ab 1991 Referatsleiterin. 1995 bis 1997 Abteilungsleiterin in der Niedersächsischen Staatskanzlei.
1997 bis 98 Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales, 1998 bis 2002 Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, Oktober 2002 bis Oktober 2009 Bundesministerin der Justiz.
Mitglied des Bundestages seit 2005.
Brigitte Zypries, MdB
SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
ZDF, Mainz,
Mitglied des Fernsehrates (bis 06.07.2012)
Aktion Gemeinsinn e.V., Bonn,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Aktive Bürgerschaft e.V., Berlin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW), Berlin,
Mitglied des politischen Beirates, monatlich, Stufe 1
Deutscher Behindertensportverband e.V., Duisburg,
Vorsitzende des Kuratoriums, ehrenamtlich
Deutsches Polen-Institut e.V., Darmstadt,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
HSE Stiftung, Darmstadt,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Kultursommer Südhessen e.V., Darmstadt,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".