Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2010 > Bundesregierung: Einbindung privater Akteure in den Wassersektor in Entwicklungsländern kann sinnvoll sein
Berlin: (hib/JOH/TYH) Die Kommerzialisierung und gegebenenfalls Einbindung privater Akteure in die Wasserversorgung in Entwicklungsländern kann nach Ansicht der Bundesregierung die Effizienz und Qualität der Leistungserbringung erhöhen. Das schreibt sie in einer Antwort (17/3711) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3397). Auch der Einbindung ausländischer privatwirtschaftlicher Akteure stehe die Bundesregierung ”grundsätzlich offen gegenüber“, da diese über wichtige Expertise und Erfahrung verfügen.
Bedingung sei, dass Kommerzialisierung und Beteiligung privater Akteure mit armutsorientierten Strategien für den Sektor, der Fokussierung auf wirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit, wirksamer Regulierung und notwendigen Mitteln für investive Maßnahmen einhergeht, betont die Bundesregierung.
Die Grünen-Fraktion hatte in ihrer Anfrage kritisiert, dass die Privatisierung des Wassers dazu führen könne, dass die Wasserversorger ihre Produktionskosten niedrig halten und ihren Profit erhöhen wollten. Dies führt nach Ansicht der Abgeordneten ohne soziale Mindeststandards zu einer verschärften Armut in Entwicklungsländern.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass es auch im Fall weitgehender Privatsektorbeteiligung in der Wasserversorgung nicht um die Privatisierung der Wasserressourcen als solche gehe, sondern um die Einschaltung Privater bei der Erfüllung von Aufgaben der Daseinsvorsorge. Aus diesem Grund benutze die Bundesregierung den Begriff ”Privatisierung“ im Wassersektor kaum. Auch der Begriff ”Kommerzialisierung“ impliziert laut Regierung nicht, dass ein Gewinn erwirtschaftet werden muss. Er bedeute, ”dass es im Interesse des Betreibers liegt, so zu wirtschaften, dass die politisch gesetzten Versorgungs- und Qualitätsziele möglichst effizient erreicht werden“.
Ferner betont die Bundesregierung, dass eine sorgfältige Vorbereitung und Überwachung sowie eine adäquate Risikoverteilung im Falle der Beteiligung privater Akteure erforderlich sei. Einer effektiven Regulierung komme eine Schlüsselrolle zu. Sie sei ”notwendige Voraussetzung“, um Verbraucherinteressen zu wahren und insbesondere auch eine sozialverträgliche Tarifgestaltung und die Verbesserung der Zugangsraten sicherzustellen.
In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung zudem auf ”develoPPP.de“. Damit habe das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein Programm geschaffen, das speziell die Kooperation zwischen Wirtschaft und Entwicklungspolitik unterstütze. Unternehmen müssten sich im Rahmen von Wettbewerben um eine Entwicklungspartnerschaft bewerben. Die Auswahl erfolge durch die deutschen Durchführungsorganisationen. Weder deutsche/europäische noch lokale Firmen würden bevorzugt, betont die Bundesregierung. Unternehmen, die Entwicklungspartnerschaften eingehen wollen, müssten unter anderem die Vereinbarkeit mit entwicklungspolitischen Zielvorgaben des BMZ nachweisen.
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