Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Dezember 2010 > 7 Millionen Euro für Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
Berlin: (hib/MIK/TYH) Einer überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 7 Millionen Euro für Leistungen des Bundes nach dem Unterhaltssicherungsgesetz hat der Bundesfinanzminister zugestimmt. Das geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (17/3953) hervor. Die höheren Unterhaltsleistungen würden sich gegenüber der Veranschlagung aus der verstärkten Einberufung qualifizierter Fachkräfte (Ärzte, Ingenieure) ergeben. Der Bundesfinanzminister stimmte ebenfalls einer überplanmäßigen Ausgabe bis zu einer Höhe von 37,74 Millionen Euro für Versicherungsbeiträge für Dienstleistende zu, wie aus einer weiteren Unterrichtung (17/3954) hervorgeht. Die überplanmäßige Ausgabe werde wegen einer höheren Zahl von Zivildienstleistenden benötigt.
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