Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2011 > Staatsminister Neumann: Nofretete bleibt definitiv in Berlin
Berlin: (hib/AW) Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat die Forderung des Generalsekretärs der ägyptischen Altertümerverwaltung, Zahi Hawass, nach einer Rückgabe der weltberühmten Nofretete-Büste an Ägypten eine klare Absage erteilt. Neumann stellte vor dem Kulturausschuss am Mittwoch Nachmittag unmissverständlich klar, dass die Bundesregierung auch in Zukunft alle diesbezüglichen Ansinnen ablehnen werde. Neumann unterrichtete den Ausschuss über ein Schreiben von Hawass an die Stiftung Preußischer Kulturbesitzt, in dem er die Rückgabe der 3.300 Jahre alten Büste fordert. Das Schreiben sei auch nicht vom ägyptischen Kulturminister oder einem anderen Kabinettsmitglied unterzeichnet worden. Das Auswärtige Amt werte das Schreiben deshalb nicht als offizielle diplomatische Note. Der Ausschuss hatte Neumann um eine Stellungnahme zu der Forderung gebeten.
Hawass berufe sich, so erläuterte Neumann, in seinem Schreiben auf die Unesco-Konvention zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut aus dem Jahr 1970. Diese Konvention, so erläuterte Neumann, beziehe sich aber nur auf die unerlaubte Ein- oder Ausfuhr von Kulturgütern nach 1970. Sie könne schon deshalb nicht auf die Nofretete übertragen werden. Neumann betonte, dass die Nofretete entgegen der Darstellung von Zahi Hawass auch nicht unrechtmäßig in den Besitz der Stiftung Preußischer Kulturbesitz gelangt sei. Sie sei im Jahr 1912 von dem deutschen Archäologen Ludwig Borchert im ägyptischen Tel Al-Amana während einer Grabung im Auftrag der ägyptischen Regierung gefunden worden. Gemäß der damals üblichen und vertraglich fixierten Teilung des Gesamtfundes sei die Büste in deutschen Besitz übergegangen. Darstellungen, nach denen Borchert die Büste damals vor den ägyptischen Behörden versteckt habe, seien falsch, betonte der Staatsminister. Dies werde auch durch alle vorliegenden Dokumente bewiesen.
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