Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2011 > Ausbau der Höchstspannungsnetze wird beschleunigt
Bundesfachplanung und Planfeststellungsverfahren würden eine umfassende Beteiligung der verschiedenen Interessenträger vorsehen. ”Der Gesetzesentwurf geht hinsichtlich Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung deutlich über den Status quo hinaus“, versprechen die Koalitionsfraktionen. Neue Leitungen der Spannungsebene 110 Kilovolt oder weniger sollen in der Regel als Erdkabel verlegt werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Übertragungsnetzbetreiber endgültig für die Netzanbindung von Offshore-Windparks zuständig werden. Bisher war diese Regelung befristet.
Das Höchstspannungsnetz bildet das ”Rückgrat“ der Elektrizitätsversorgung. Von dem deutschen Stromnetz, das insgesamt 1,74 Millionen Kilometer lang ist, machen Höchst-spannungsleitungen mit 220 und 380 Kilovolt 34.570 Kilometer aus. Es müssten genügend Reserven nach dem n-1-Kriterium geplant werden, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Dieses Kriterium besage, dass auch nach dem Ausfall eines beliebigen Betriebsmittels (Leitung oder Transformator) keine Über-lastungen bei den übrigen Betriebsmitteln auftreten dürfen. Zum Bedarf an neuen Leitungen wird auf eine Studie der Deutschen Energie-Agentur (Dena) aus dem Jahr 2010 verwiesen, die zu dem Schluss komme, dass bei Verwendung von 380-Kilovolt-Leitungen bis 2020 3.600 Kilometer Höchstspannungstrassen neu gebaut werden müssten. Der in einer früheren Dena-Studie ermittelte Bedarf von 850 Kilometer Leitungen bis 2015 sei bereits als vordringlich umzusetzende Vorhaben eingestuft worden.
Zu den Risiken im Stromnetz heißt es, sogenannte Mehr-fachfehler (Trafoausfall und zusätzlich Leitungsausfall durch Sturm oder Gewitter) hätten unter anderem durch die lastferne Erzeugung und die Leitungsübertragung über größere Distanzen in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Unter Bezugnahme auf einen Bericht der Bundesnetzagentur heißt es, alle Fehler hätten in Zusammenhang mit Transporten hoher Leistung über große Entfernungen gestanden, ”wobei des zu einem Stabilitäts-verlust mit nicht ,mehr beherrschbaren Kraftwerksausfällen kam“. Daher müsse neben dem n-1-Kriterium in Zukunft bei Netzplanung und Betrieb eine ”Risikobewertung in Bezug auf die Störweite von möglichen Mehrfachfehlern“ durchgeführt werden.
Gebietskörperschaften wie Städte und Gemeinden, die von neuen Höchstspannungsfreileitungen betroffen sind, sollen eine Ausgleichszahlung von 40.000 Euro pro Kilometer Leitung erhalten. Denn anders als bei anderen Infrastrukturvorhaben wie Straßen oder Schienen hätten die Gebietskörperschaften entlang einer Stromtrasse keinen eigenen Nutzen von dem Projekt.
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