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Außerdem sieht der Entwurf weitere Veränderungen vor, etwa die Senkung der Mindestbeteiligungshöhe für die Gewährung des Nullsatzes bei Quellensteuern auf zwischengesellschaftliche Dividendenzahlungen von 20 auf 10 Prozent bei Einführung einer einjährigen Mindesthaltedauer.
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