Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2011 > Grenzübergreifende Bekämpfung des Menschenhandels
Der Entwurf definiert Menschenhandel als „Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung“ durch Entführung, Betrug, Täuschung und Machtmissbrauch zum Zwecke der Ausbeutung. Letztere umfasse „Ausnutzung der Prostitution anderer oder andere Formen sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von Organen“.
Zum Schutz der Opfer sieht der Gesetzentwurf unter anderem das Aussetzen von Abschiebungen bei Personen vor, falls der Verdacht besteht, diese könnten Opfer von Menschenhandel sein. Es soll ihnen eine mindestens 30-tägige „Erholungs- und Bedenkzeit“ eingeräumt werden, um sich dem Einfluss der Menschenhändler zu entziehen und eine Entscheidung zu treffen, ob sie mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten wollen.
Die Bundesrepublik verpflichtet sich, mögliche Opfern über Möglichkeiten und Konsequenzen im deutschen Strafrecht zu informieren und den Verdacht von Menschenhandel strafrechtlich auch ohne Anzeige des Opfers selbst zu verfolgen. Den Opfern soll kostenloser, anwaltlicher Beistand gewährt werden. Außerdem würde für ihren Lebensunterhalt sowie eine medizinische Notversorgung gesorgt, wenn sie dies nicht mit eigenen Mitteln bestreiten können.
Weiter sieht der Gesetzentwurf vor, dass sich die Bundesrepublik im Fall einer Rückführung dazu verpflichtet, gemeinsam mit dem Zielland dafür zu sorgen, dass „Opfer nicht erneut zu Opfern werden“. Dazu soll die Wiedereingliederung der Opfer in die Gesellschaft des Ziellandes, in das dortige Bildungssystem und den Arbeitsmarkt erfolgen.
Mit der Umsetzung des Übereinkommens in deutsches Recht verpflichtet sich die Bundesrepublik außerdem dazu, mit den polizeilichen Behörden der Partnerländer die Bekämpfung von Menschenhandel besser zu koordinieren. Hierfür soll auch der Informationsaustausch der europäischen Grenzkontrollbehörden gestärkt werden.
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