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vorgelegten Bericht hervorgeht, wurde die Seeanlagenverordnung wie im Programm vorgesehen geändert. So genügt jetzt ein Verfahren mit einem Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung eines Offshore-Windparks. Bisher waren mehrere Genehmigungen erforderlich. Außerdem teilt die Bundesregierung mit, dass sie ein KfW-Sonderprogramm zur Offshore-Windenergie angestoßen habe.
Netzanbindungen von Offshore-Windparks können jetzt gemeinsam vorgenommen werden. Damit können nach Angaben der Regierung mehrere Windparks an eine Leitung angeschlossen werden, was effizienter und naturverträglicher sei. Zu den weiteren umgesetzten Maßnahmen gehört unter anderem die Befreiung von Netzentgelten von Pumpspeicherkraftwerken für 20 Jahre. Die Anlagen müssen neu oder erheblich erweitert worden sein.
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