Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2012 > "Kleine Genossenschaften" sollten von Pflichtprüfung befreit werden
Der Petent hatte in seiner Eingabe auf die hohen Kosten der Prüfung verwiesen, die für seinen kleinen Dorfladen entstanden seien, der als Genossenschaft betrieben wurde. Diese hätten letztlich zur Schließung des Ladens und der Auflösung der Genossenschaft geführt, da die anfallenden Fixkosten nicht mehr zu erwirtschaften gewesen seien. Nach Ansicht des Petenten bringt die „teure Prüfung“ ohnehin keinen Nutzen, da der Vorstand der Genossenschaft voll für die Führung der Geschäfte verantwortlich sei.
Dem stimmt der Petitionsausschuss jedoch nicht zu, wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung hervorgeht. Die Verantwortlichkeit des Vorstandes bestehe nur gegenüber der Genossenschaft, nicht aber gegenüber den einzelnen Genossenschaftsmitgliedern oder gegenüber Gläubigern der Genossenschaft, schreiben die Abgeordneten und kommen zu dem Schluss: „Die Verantwortlichkeit des Vorstandes kann schon aus diesem Grund nicht die Pflichtprüfung entbehrlich machen.“
Gleichwohl könne in Fällen, in denen Umsatz und Bilanzsumme der Genossenschaft so gering sind, dass letztlich auch das wirtschaftliche Risiko für die Genossenschaftsmitglieder und die Gläubiger gering ist, das Verhältnis zwischen Nutzen und Kosten der Prüfung „kritisch hinterfragt“ werden. „Es dient schließlich nicht der Aufrechterhaltung der Rechtsform der Genossenschaft, wenn wegen der Kosten für die genossenschaftliche Pflichtprüfung diese Rechtsform von kleineren Unternehmen kaum noch gewählt wird“, urteilt der Petitionsausschuss.
Vor diesem Hintergrund erscheine es sinnvoll, bei ganz kleinen Genossenschaften auf Pflichtmitgliedschaft und Pflichtprüfung gänzlich zu verzichten, heißt es weiter. Die Bundesregierung habe in diese Richtung bereits Überlegungen angestellt. Danach soll eine „Kleine Genossenschaft“ nach dem Vorbild der „Unternehmergesellschaft“ eingeführt werden. Diese „Kleine Genossenschaft“, die durch bestimmte – geringe – Größenmerkmale definiert werde, soll nach den Vorstellungen des BMJ von Pflichtmitgliedschaft und Pflichtprüfung befreit werden.
Mit der „Kleinen Genossenschaft“ wird nach Ansicht des Ausschusses die Forderung des Petenten aufgegriffen, eine gerade für Selbsthilfegruppen bezahlbare und machbare Organisationsform zu schaffen. Die Petition erscheine daher als geeignet, in die laufenden Überlegungen einbezogen zu werden.
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