Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2012 > Bundesregierung weist Bezeichnung "Polizeispitzel" zurück
In ihrer Antwort verweist die Regierung darauf, dass die betreffenden Beamten „nur bei herausragender Qualifikation für eine entsprechende Verwendung ausgewählt“ würden . Sie gingen bei ihren Einsätzen teilweise ein „hohes persönliches Risiko für Leib und Leben unter erheblicher Zurückstellung privater Belange ein“. Gleichzeitig sei die Bundesrepublik bei der Bekämpfung schwerwiegendster Verbrechen auf ihre Einsatzbereitschaft und Fachkunde angewiesen.
„Hoch gewaltbereiten Gruppierungen der Organisierten Kriminalität, die auch vor den schwerwiegendsten Kapitalverbrechen wie Mord, Totschlag und schwerem Raub nicht zurückschrecken, kann der deutsche Staat nur wirksam entgegentreten, wenn sich entsprechende Beamte finden, die sich zu einem verdeckten Einsatz bereit erklären. Ihren hoch abgeschotteten Zirkeln, wie sie zum Beispiel im Bereich des Menschenhandels anzutreffen sind und deren Taten bei den betroffenen Opfern unabsehbares Leid und nur schwer ermessbare Schädigungen verursachen, ist oftmals nicht anders beizukommen als durch den Einsatz von Verdeckten Ermittlern“, schreibt die Regierung weiter. Der Leistung dieser Beamten sowie ihrer Einsatz- und Risikobereitschaft „in steter Regelmäßigkeit aus den Reihen des Deutschen Bundestages (vor dem Hintergrund welcher Einzelfälle und welcher Motivation auch immer) mit der pauschalen Herabwürdigung als ,Polizeispitzel‘ zu begegnen“, werde diesen nicht gerecht und verkenne die Bedeutung, die ihre Arbeit „für die Menschen hat, die in der Bundesrepublik Deutschland sicher leben wollen“.
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