Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > September 2012 > Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Schulden mit Vermögensabgabe abbauen
Die Fraktion verweist zur Begründung der Vermögensabgabe auf den Anstieg der Staatsverschuldung in den letzten Jahren um mehr als 400 Milliarden auf nunmehr zwei Billionen Euro. Der Bund habe Garantien im Umfang von über 150 Milliarden Euro zugunsten maroder Banken bereitstellen müssen, um das Finanzsystem zu stabilisieren. Hinzu seien milliardenschwere Konjunkturpakete gekommen, um den Absturz der Wirtschaft zu bremsen. „Bislang dauert die Krise unverändert an, und die Schätzungen für die Kosten der Krise steigen noch immer“, stellt die Fraktion fest.
So habe der Internationale Währungsfonds (IWF) die direkten Krisenkosten bereits auf 10,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) geschätzt, erinnert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und fordert: „Diese Lasten sollten nicht durch alle Steuerzahler, durch die Schwächsten über Sozialkürzungen oder künftige Generationen über zusätzliche Verschuldung getragen werden. Gerecht ist, dass diejenigen die Lasten tragen, die am meisten leisten können.“ Zudem habe sich die Schere zwischen Einkommen und Vermögen immer weiter geöffnet. In Deutschland hätten sich Haushalte mit einem Monatseinkommen unter 900 Euro im Durchschnitt um 17 Prozent ihres Einkommens verschuldet, während bei Einkommen über 7.500 Euro fast 30 Prozent gespart würden. Inzwischen hätten 30 Prozent der deutschen Haushalte kein Vermögen oder nur Schulden. Andererseits verfüge das reichste Prozent der Bevölkerung über 35 Prozent des Gesamtvermögens.
Zur Ausgestaltung ihres Gesetzentwurfs schreibt die Fraktion, durch die hohen Freibeträge sei garantiert, dass nur der reichste Teil der Bevölkerung, etwa ein Prozent, von der Vermögensabgabe betroffen sei. Geldvermögen, das zur Altersvorsorge angespart wurde, soll durch einen besonderen Freibetrag geschützt werden. Auch besonders gebundenes Betriebsvermögen soll durch einen Freibetrag von fünf Millionen Euro „aus Gründen der Gemeinwohlbindung der Unternehmen, der Arbeitsplatz- und Liquiditätserhaltung“ geschützt werden.
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