Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2012 > Bundesregierung will Ausbau von Krebsfrüherkennung und klinischen Krebsregistern fördern
Nach Angaben der Bundesregierung ist die Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung ein zentrales Anliegen des Nationalen Krebsplans. Durch neue gesetzliche Regelungen würden nun die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die bestehenden Krebsfrüherkennungsangebote mit einer höheren Wirksamkeit, Qualität und Sicherheit durchgeführt und von mehr Menschen in Anspruch genommen werden könnten. Ferner schaffe das Gesetz den notwendigen rechtlichen Rahmen, damit die Empfehlungen des Nationalen Krebsplans zur Optimierung der Krebsfrüherkennung vom dafür zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss in entsprechende Richtlinien umgesetzt werden könnten, legt die Bundesregierung dar. Im Einzelnen seien unter anderem folgende Maßnahmen vorgesehen: „Die maximale Häufigkeit der Inanspruchnahme und die Altersgrenzen der Krebsfrüherkennungsuntersuchungen werden nicht länger gesetzlich vorgegeben, sondern künftig durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nach dem jeweils gültigen Stand des medizinischen Wissens festgelegt“, schreibt die Bundesregierung. Früherkennungsuntersuchungen, insbesondere für Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs, für die Europäische Leitlinien zur Qualitätssicherung existierten, seien künftig als organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme durchzuführen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Empfehlungen des Nationalen Krebsplans betrifft nach Angaben der Bundesregierung die Weiterentwicklung der onkologischen Versorgungsstrukturen und deren Qualität. Priorität werde dabei dem flächendeckenden Ausbau von klinischen Krebsregistern unter einheitlichen Rahmenbedingungen beigemessen. „Damit die klinischen Krebsregister die für die Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung erforderlichen Funktionen erfüllen, legt das Gesetz ein Aufgabenprofil fest“, erklärt die Bundesregierung. Dazu gehörten insbesondere die vollständige Erfassung der einbezogenen Krebserkrankungen, die Durchführung notwendiger Maßnahmen der Qualitätssicherung, die Zusammenarbeit der einzelnen klinischen Krebsregister untereinander sowie mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss und den epidemiologischen Krebsregistern. Das Gesetz schafft nach Meinung der Bundesregierung die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, die auf Bundesebene für den flächendeckenden Ausbau und Betrieb klinischer Krebsregister notwendig sind. So werde künftig der Betrieb der klinischen Krebsregister für alle versorgungsbezogenen Aufgaben durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziell gefördert. Ferner lege der Spitzenverband Bund der Krankenkassen die Fördervoraussetzungen fest, damit die klinischen Krebsregister bundesweit ihre qualitätssichernden Aufgaben angemessen erfüllten, schreibt die Bundesregierung.
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