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Eine Sperrklausel in einem Wahlsystem macht die Mandatsvergabe an eine Partei vom Erreichen einer bestimmten Zahl von Stimmen abhängig. Sie verhindert, dass sehr kleine Parteien in einem Parlament vertreten sind und es so zu einer allzu starken Zersplitterung kommt. Für Wahlen zum Bundestag sowie zu Europa- und Landtagswahlen und verschiedenen Kommunalwahlen gilt die Fünf-Prozent-Hürde. Eine Partei muss mindestens fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen erhalten, um im Bundestag vertreten zu sein. Parteien mit geringerem Stimmenanteil werden bei der Verteilung der Mandate nicht berücksichtigt, es sei denn, sie erringen mindestens drei Direktmandate.