Plenarprotokoll 17/45 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 45. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 9. Juni 2010 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1 Befragung der Bundesregierung: Ergebnisse der Klausurtagung der Bundesregierung über den Haushalt 2011 und den Finanzplan 2010 bis 2014 Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF Alexander Ulrich (DIE LINKE) Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF Joachim Poß (SPD) Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF Rolf Schwanitz (SPD) Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF Bettina Kudla (CDU/CSU) Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF Elke Ferner (SPD) Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 17/1917, 17/1951) Dringliche Frage 1 Elvira Drobinski-Weiß (SPD) Konsequenzen aus Verunreinigungen und Ausbringung von mit NK603 verunreinigtem Saatgut in sieben Bundesländern Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV Zusatzfragen Elvira Drobinski-Weiß (SPD) Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kerstin Tack (SPD) Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Heinz Paula (SPD) Mündliche Frage 6 Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abwehr des drohenden Vertragsverletzungsverfahrens wegen mangelnder Umsetzung der 3. EU-Geldwäscherichtlinie Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI Zusatzfrage Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mündliche Frage 7 Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen der Bundesregierung zur Kontrolle in der 3. EU-Geldwäscherichtlinie genannten Berufsgruppen Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI Zusatzfragen Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mündliche Frage 8 Lars Klingbeil (SPD) Nicht zeitnah erfolgte Löschungen von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten seit Inkrafttreten des Zugangserschwerungsgesetzes Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI Zusatzfrage Lars Klingbeil (SPD) Mündliche Frage 9 Lars Klingbeil (SPD) Vorlage des angekündigten Löschgesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ Zusatzfragen Lars Klingbeil (SPD) Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mündliche Frage 10 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Position der Bundesministerin für Justiz in der Frage etwaiger Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mündliche Frage 11 Sonja Steffen (SPD) Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ Zusatzfrage Sonja Steffen (SPD) Mündliche Frage 12 Sonja Steffen (SPD) Vorlage der angekündigten Regelung zum Schutz von Immobiliendarlehen bei Abtretung oder Übertragung Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ Zusatzfrage Sonja Steffen (SPD) Mündliche Frage 13 Sevim Daðdelen (DIE LINKE) Stand des Ermittlungsverfahrens zur Tötung eines Hamas-Führers am 20. Januar 2010 in Dubai unter mutmaßlicher Beteiligung des Mossad Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ Zusatzfragen Sevim Daðdelen (DIE LINKE) Mündliche Frage 22 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorgaben des BMWi zum Ausbau der Offshorewindkraft im Rahmen der Erstellung der Energieszenarien Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mündliche Fragen 23 und 24 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorgaben für die Ausbauziele der Fotovoltaik sowie Berücksichtigung der Ziele der Gasnetzzugangsverordnung in den zu erstellenden Gutachten für die Energieszenarien Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi Zusatzfragen Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mündliche Frage 27 Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorgaben des BMWi zur Kraft-Wärme-Kopplung im Rahmen der Erstellung der Energieszenarien Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi Zusatzfragen Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mündliche Frage 28 Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorgaben des BMWi zu den spezifischen CO2-Vermeidungskosten verschiedener Technologien an die Gutachter Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi Zusatzfrage Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Abbau der Neuverschuldung durch sozial gerechte Belastung auch der starken Schultern statt massiver Kürzungen bei Arbeitslosen und jungen Eltern Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) Norbert Barthle (CDU/CSU) Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) Klaus Ernst (DIE LINKE) Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF Hubertus Heil (Peine) (SPD) Otto Fricke (FDP) Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) Bettina Hagedorn (SPD) Max Straubinger (CDU/CSU) Caren Marks (SPD) Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) Nächste Sitzung Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Mündliche Frage 1 Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bedeutung der im Rahmen der Islam-Konferenz erhobenen Forderung nach Anpassung der Zuwanderer an die auf Geschichte und Kultur Deutschlands beruhenden Orientierungen Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI Anlage 3 Mündliche Frage 2 Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vereinbarkeit der im Rahmen der Islam-Konferenz aufgestellten Forderungen mit dem Grundgesetz Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI Anlage 4 Mündliche Frage 3 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus dem Amnesty-International-Jahresbericht zur Menschenrechtslage in Deutschland, insbesondere hinsichtlich Abschiebungen in Folterstaaten Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI Anlage 5 Mündliche Frage 4 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Personelle Mindeststärke für den Einsatz eines Police Mentoring Teams im Rahmen des bilateralen Polizeiprojekts in Afghanistan Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI Anlage 6 Mündliche Frage 5 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Begleitung des bilateralen Polizeiprojekts in Afghanistan durch das BMI Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI Anlage 7 Mündliche Frage 14 René Röspel (SPD) Einführung einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung sowie Kompensation der Steuerausfälle Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF Anlage 8 Mündliche Frage 15 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bedeutung ökologischer Aspekte bei der Auswahl der Abschaffung von Steuervergünstigungen im Zuge der geplanten Sparmaßnahmen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF Anlage 9 Mündliche Frage 16 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Schlussfolgerungen aus der Einleitung eines Verfahrens nach Art. 108 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union bezüglich der Sanierungsregel nach § 8 c Abs. 1 a des Körperschaftsteuergesetzes Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF Anlage 10 Mündliche Frage 17 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Schlussfolgerungen aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes hinsichtlich einer systematischen Neuordnung der steuerlichen Berücksichtigung von Ausbildungskosten Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF Anlage 11 Mündliche Frage 18 Dagmar Ziegler (SPD) Beteiligung des Bundes an den Kosten der notwendigen Neuanschaffungen drahtloser Produktionsmittel im Rahmen der Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 12 Mündliche Frage 19 Hans-Joachim Hacker (SPD) Wirtschaftliche Auswirkungen der Ergebnisse des Wettbewerbs "Deutschland - Land der Ideen" für den Tourismusstandort Deutschland Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 13 Mündliche Fragen 20 und 21 Gabriele Hiller-Ohm (SPD) Maßnahmen zur Stärkung des Messe- und Geschäftsreisetourismus und Ergebnisse der Studie "Meeting- & Event Barometer 2010" Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 14 Mündliche Fragen 25 und 26 Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorgaben und Ziele zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie zur Steigerung der Energieproduktivität in den zu erstellenden Gutachten für die Energieszenarien Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 15 Mündliche Frage 29 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorgaben des BMWi zu den erforderlichen Sicherheitsnachrüstungskosten im Falle von Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke im Rahmen der Erstellung der Energieszenarien Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 16 Mündliche Fragen 30 und 31 Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorgaben des BMWi zur Besteuerung von Brennelementen und zur Entwicklung des Stromverbrauchs bis 2020 und 2030 im Rahmen der Erstellung der Energieszenarien Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 17 Mündliche Fragen 32 und 33 Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorgaben des BMWi zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle und zur Übertragung der Kosten für die Sanierung der Asse auf die Atomkraftwerksbetreiber für die Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs der Atomkraftwerke im Rahmen der Erstellung der Energieszenarien Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 18 Mündliche Fragen 34 und 35 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorgaben für die Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie für den Emissionshandel in den zu erstellenden Gutachten für die Energieszenarien Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 19 Mündliche Fragen 36 und 37 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Teilnahme an der Bilderberg-Konferenz in Spanien, finanzielle Unterstützung sowie Ausschluss der Presse und der Öffentlichkeit Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 20 Mündliche Frage 38 Anette Kramme (SPD) Zahl der befristet Beschäftigten in Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsagenturen in getrennter Aufgabenwahrnehmung und Kommunen; Zeitpunkt der Entfristung der entsprechenden Stellen Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS Anlage 21 Mündliche Frage 39 Anette Kramme (SPD) Mitgliedschaft von Vertretern der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes im Beirat nach § 18 d des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS Anlage 22 Mündliche Frage 47 Katja Mast (SPD) Sparmaßnahmen im Haushalt des BMAS und Konsequenzen für die zukünftige Arbeitsmarktpolitik Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS Anlage 23 Mündliche Fragen 48 und 49 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Pauschalierung der Kosten der Unterkunft für ALG-II-Empfänger unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Gewährleistung des Existenzminimums Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS Anlage 24 Mündliche Frage 50 Hubertus Heil (Peine) (SPD) Medienberichte über zusätzliche Ausgaben des BMAS im Bereich Öffentlichkeitsarbeit Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS Anlage 25 Mündliche Fragen 51 und 52 Hilde Mattheis (SPD) Fehlende Weitergabe gesunkener Sozialversicherungsbeiträge und Steuern an Altersteilzeitbeschäftigte durch die bisher nicht erfolgte Aktualisierung der Mindestnettobeträge Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS Anlage 26 Mündliche Frage 53 Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) Angleichung der Rentensysteme in Ost und West Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS Anlage 27 Mündliche Frage 54 Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) Einrichtung von "Focal Points" in den Bundesministerien im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention; Abstimmung der Handlungsfelder und Querschnittsthemen Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS Anlage 28 Mündliche Fragen 55 und 56 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Barrierefreier Zugang zu Informationen im Internet sowie von Bundesbehörden seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in "leichter" Sprache herausgegebene Publikationen Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS Anlage 29 Mündliche Fragen 57 Heinz Paula (SPD) Einführung einheitlicher Gütesiegel für Restaurants Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV Anlage 30 Mündliche Fragen 58 Heinz Paula (SPD) Ausdehnung der erfolgreichen Kampagne gegen Schmuddellokale in Berlin-Pankow auf Bundesebene Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV Anlage 31 Mündliche Frage 59 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Medienberichte über die Unterstützung eines US-Marine-Kampfverbandes durch die Bundesmarine vor der Küste Irans unter US-Kommando; drohende Verwicklung in einen Krieg mit dem Iran Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg Anlage 32 Mündliche Frage 60 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mitwirkung der Bundeswehr oder anderer deutscher Stellen in Afghanistan bei der Erstellung von ISAF-Listen wie der sogenannten Joint Effects List Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg Anlage 33 Mündliche Fragen 61 und 62 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung des bilateralen Polizeiprojekts zur Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte durch die Bundeswehr in den Jahren 2010 bis 2012 Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg Anlage 34 Mündliche Frage 63 Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsparungen beim Elterngeld durch Kürzung oder vollständigen Wegfall des Elterngeldes bei Transferempfängern oder Studierenden Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ Anlage 35 Mündliche Fragen 64 und 65 Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Belastungen für gesetzlich Krankenversicherte mit niedrigem Einkommen und Verfahren zum Nachweis der Bedürftigkeit bei Umsetzung der Pläne zur Erhebung einer Pauschale von durchschnittlich 30 Euro Antwort Daniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG Anlage 36 Mündliche Frage 66 Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzierung der auf Antrag und nach Prüfung zu gewährenden Beitragssatzsenkung für gesetzlich Krankenversicherte bei der Gesundheitsprämie Antwort Daniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG Anlage 37 Mündliche Fragen 67 und 68 Maria Anna Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zusammensetzung der Regierungskommission zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung des Gesundheitswesens; Anzahl der Sitzungen; Einbeziehung in die Entscheidungsfindung bei der Erarbeitung eines Konzeptes zur Einführung einer Kopfpauschale Antwort Daniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG Anlage 38 Mündliche Frage 69 Harald Weinberg (DIE LINKE) Deckung der Fehlbeträge und Ausgabenzuwächse in der gesetzlichen Krankenversicherung Antwort Daniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG Anlage 39 Mündliche Frage 70 Dr. Marlies Volkmer (SPD) Verhinderung der Aufweichung des Nachtflugverbots bei Umsetzung der im Koalitionsvertrag erhobenen Forderungen zur Sicherstellung wettbewerbsfähiger Betriebszeiten an deutschen Flughäfen Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 40 Mündliche Frage 71 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fehlende Berücksichtigung eines Prüfverfahrens zur Verhinderung von Treibreaktionsschäden bei der Verwendung von Festgesteinen in der 1996 überarbeiteten Alkali-Richtlinie Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 41 Mündliche Frage 72 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Änderung der Vorschriften für die Verwendung von Straßenbaumaterialien vor dem Hintergrund von Baumängeln an der Bundesstraße 6 n sowie Kostenübernahme für die entsprechende Sanierung Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 42 Mündliche Frage 73 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausnahmen für das Befahren von Binnenwasserstraßen des Bundes der Kategorie IV mit Schubverbänden Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 43 Mündliche Fragen 74 und 75 Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutscher CO2-Reduktionsanteil bei Erhöhung des EU-Reduktionsziels von 20 auf 30 Prozent bis 2020 sowie zuständiger Bundesminister in Brüssel Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU Anlage 44 Mündliche Frage 76 Garrelt Duin (SPD) Bewertung des Vorschlags für eine EU-Verordnung zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen der Gesamtstrategie der Gemeinschaft zur Minderung der CO2-Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen und Pkw Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU Anlage 45 Mündliche Frage 77 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Änderungswünsche seitens der Bundesländer zu den vom BMU veröffentlichten Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle sowie auf BMU-Leitungsebene vorgesehene Änderungen Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU Anlage 46 Mündliche Frage 78 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Eckpunkte für Nachrüstungsanforderungen für Atomkraftwerke Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU Anlage 47 Mündliche Frage 79 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewertung der Bundesregierung zur wissenschaftlichen Einschätzung des Sachverständigenrates für Umweltfragen betreffend die Umstellung auf eine zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien bestehende Stromversorgung bis 2050 Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU Anlage 48 Mündliche Frage 80 René Röspel (SPD) Deutsche Vertretung in der vom europäischen Wettbewerbsrat beschlossenen Task Force ITER sowie Befugnis für finanzielle Zusagen Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF Anlage 49 Mündliche Frage 81 Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entlastung des Landes Schleswig-Holstein im Bereich der Bildungsinvestitionen durch Bundesmittel Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF Anlage 50 Mündliche Frage 82 Karin Roth (Esslingen) (SPD) Bedingungen für die Zustimmung des BMZ zur Kapitalerhöhung der Afrikanische Entwicklungsbank und konkrete Umsetzungsvorschläge Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ Anlage 51 Mündliche Frage 83 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Begründung des Einsatzes der Bundeswehr in Afghanistan vor dem Hintergrund der jüngsten Debatten Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA Anlage 52 Mündliche Frage 84 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Befürwortung von Beitrittsverhandlungen mit Island auf dem kommenden Europäischen Rat am 17./18. Juni 2010 Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA Anlage 53 Mündliche Fragen 85 und 86 Heike Hänsel (DIE LINKE) Völkerrechtliche Bewertung des israelischen Angriffs auf die Free-Gaza-Schiffe; Auswirkungen auf das EU-Assoziierungsabkommen sowie Forderung nach einem Stopp aller Rüstungsexporte Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA Anlage 54 Mündliche Fragen 87 und 88 Annette Groth (DIE LINKE) Aufhebung der Blockade des Gazastreifens und Freilassung der inhaftierten palästinensischen Teilnehmer der Hilfsflotte Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA Anlage 55 Mündliche Frage 89 Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewertung des Angriffs israelischer Marineeinheiten auf die Schiffe der Solidaritätsflotte "Free Gaza" aus völkerrechtlicher Sicht Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA Anlage 56 Mündliche Frage 90 Sevim Daðdelen (DIE LINKE) Einhaltung der in Deutschland gültigen Menschenrechtsbestimmungen auch bei der Verfolgung mutmaßlicher Piraten im Rahmen der Mission Atalanta Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA Anlage 57 Mündliche Frage 91 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stellenwert von Menschenrechten in Russland im Rahmen der Modernisierungspartnerschaft von Guido Westerwelle und Sergej Lawrow Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA Anlage 58 Mündliche Frage 92 Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewertung der Umsetzung des Rechts auf Versammlungsfreiheit in Russland und Thematisierung dieser Bewertung gegenüber Russland im Rahmen binationaler Beziehungen und auf EU-Ebene Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA 45. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 9. Juni 2010 Beginn: 13.00 Uhr Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet. Bei unserer heutigen Sitzung begrüße ich gerne Gäste aus der Zentralafrikanischen Republik, die an der 15. Internationalen Berliner Begegnung teilnehmen. Herzlich willkommen hier im Hohen Haus! Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 1 auf: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: Ergebnisse der Klausurtagung der Bundesregierung über den Haushalt 2011 und den Finanzplan 2010 bis 2014. Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht hat der Bundesminister der Finanzen, Herr Dr. Wolfgang Schäuble. Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen: Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung hat sich auf ihrer Klausurtagung am vergangenen Sonntag und Montag zum einen mit den Eckwerten bzw. dem Rahmen für die Aufstellung des Bundeshaushalts 2011, dessen Entwurf wir in der Kabinettssitzung am 7. Juli beschließen wollen, zum anderen mit der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung befasst. Wir haben, indem wir zunächst einmal den Rahmen vorgeben, eine Art vorgezogenes Top-down-Verfahren angewendet. Sie wissen, dass wir uns im Rahmen des Koalitionsvertrags vorgenommen haben, in Zukunft bei der Haushaltsaufstellung ein solches Top-down-Verfahren einzuführen. Dazu müssen wir allerdings zunächst die Steuerschätztermine verändern, sodass wir das Verfahren in diesem Jahr noch nicht anwenden konnten. Die erste Entscheidung, die wir für die Aufstellung des Haushalts 2011 und die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung und damit für die Umsetzung der Schuldenbremse unseres Grundgesetzes getroffen haben, lautet: Wir legen als Ausgangspunkt für die Reduzierung des strukturellen Defizits im Bundeshaushalt nicht die Sollzahlen des Haushalts 2010 zugrunde - so wie der Bundeshaushalt vom Parlament aufgestellt und verabschiedet worden ist -, sondern im Lichte der Entwicklungen, die seitdem im Vollzug des Jahres 2010 stattgefunden haben, die gesichert zu erwartenden Entlastungen. Diese beruhen im Wesentlichen auf den Einnahmen aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen sowie auf einer weniger ungünstigen Entwicklung bei Steuereinnahmen und am Arbeitsmarkt, als wir sie bei der Aufstellung des Haushalts zugrunde gelegt haben. Das führt dazu, dass wir in diesem Jahr damit rechnen können, dass wir anstelle der noch im Haushaltsentwurf vorgesehenen Neuverschuldung von knapp 80 Milliarden Euro am Ende des Jahres mit einer tatsächlichen Nettokreditaufnahme in der Größenordnung von etwa 65 Milliarden Euro - knapp darüber - zurande kommen werden. Das hat für die Rückführung der Neuverschuldung, des strukturellen Defizits, für die sogenannte Schuldenbremse, folgende Konsequenz: Die Zahlen im Haushalt beinhalteten ein strukturelles Defizit von 66,6 Milliarden Euro; wir gehen davon aus, dass wir bei der positiveren Entwicklung, die wir bis zur Mitte dieses Jahres als gesichert unterstellen können, mit einem strukturellen Defizit von etwa 53,2 Milliarden Euro im Jahr 2010 rechnen können. Das heißt: Damit können wir die Abbauschritte bis zum Jahr 2016 - bis dann müssen wir die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben auf 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung zurückführen - in etwas kleineren Stufen vollziehen. Allerdings ist damit der Konsolidierungsbedarf gegenüber den Zahlen der mittelfristigen Finanzplanung in all den Jahren erheblich höher. Deswegen haben wir uns entschlossen, dass wir das Defizit entsprechend der Schuldenbremse des Grundgesetzes im Jahre 2011 um 11,1 Milliarden Euro gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung zurückführen, im Jahre 2012 um 17,1 Milliarden Euro, im Jahre 2013 um 25,7 Milliarden Euro und im Jahre 2014 gegenüber der sich aus der mittelfristigen Finanzplanung ergebenden Entwicklung - für 2014 haben wir in der mittelfristigen Finanzplanung noch keine Zahlen - um 32,4 Milliarden Euro. Mit den Beschlüssen vom vergangenen Wochenende haben wir diesen Konsolidierungsbedarf erfüllt, wobei wir, was ich von vornherein für vertretbar gehalten habe, für das Jahr 2014, in dem die Ausgangslage für die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung nicht so präzise ist, vorläufig mit einer sehr begrenzten globalen Minderausgabe in der Größenordnung von etwa 5 Milliarden Euro operieren. Für die Jahre bis 2013 verzichten wir zur Unterlegung der Rückführung des Defizits auf jede globale Minderausgabe. Wir haben dazu Maßnahmen getroffen. Sie sind Ihnen im Wesentlichen bekannt. Ich möchte sie in der Größenordnung noch einmal darstellen. Wir haben uns um eine ausgewogene Verteilung der Maßnahmen bemüht. Im Jahre 2011 werden wir die Konsolidierung in der Größenordnung von 11,1 Milliarden Euro dadurch erreichen, dass wir für den Subventionsabbau und die ökologische Neujustierung einschließlich der Beteiligung von Unternehmen insgesamt 4,8 Milliarden Euro angesetzt haben; das sage ich für diejenigen, die sich mit der Ausgewogenheit unserer Planungen beschäftigen. Zur Neujustierung von Sozialgesetzen: Man muss hinzufügen, dass wir für das Jahr 2011 gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung einmalig einen zusätzlichen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 2 Milliarden Euro vorsehen müssen - und wir haben uns dafür entschieden -, sodass wir insgesamt auf 5 Milliarden Euro kommen. Davon gehen 2 Milliarden Euro in den zusätzlichen Steuerzuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung. Wir haben im Verwaltungsbereich bei den flexibilisierten und den disponiblen Ausgaben - von den disponiblen Ausgaben hat im Übrigen der Verteidigungsetat gut die Hälfte der Reduzierungen zu tragen - insgesamt, einschließlich der Anpassung der Verwaltungsausgaben, der Nichterhöhung des Weihnachtsgeldes für Beamte, der Festlegung, dass in den Einzelplänen etwaige Besoldungserhöhungen aufgefangen werden müssen, vereinbart, dass es keine Steigerung der sachlichen Verwaltungsausgaben gibt und dass wir im Übrigen das Fiskusprivileg im Insolvenzverfahren wieder einführen wollen, weil es sich seit seiner Abschaffung im Wesentlichen in Richtung einer Begünstigung der Banken und der Kreditinstitute ausgewirkt hat. Das halten wir angesichts der Notwendigkeiten des Fiskus für nicht angemessen. Damit kommen wir etwa auf 2,8 Milliarden Euro. Wir haben die Planungen für den Aufbau des Berliner Schlosses verschoben, und wir können durch eine geringere Neuverschuldung bei vorsichtiger, konservativer Planung eine Zinsersparnis unterstellen. Das alles zusammen ergibt noch einmal 0,6 Milliarden Euro. Sie sehen, dass es sich um ein ehrgeiziges, ausgewogenes Programm handelt. Zur öffentlichen Kritik: Die einen sagen, es seien reine Luftbuchungen. Gegen Luftbuchungen muss man übrigens keine Demonstration ankündigen. Dann demonstriert man gegen den Wind. Die anderen sagen, das würde das Wachstum abwürgen. Die Dritten sagen dies, und die Vierten sagen jenes. Ich glaube, wir haben einen ausgewogenen, abgestimmten, ausbalancierten Pfad gefunden. Er ist ehrgeizig. Aber er ist im Vergleich zu den Maßnahmen, die andere europäische Länder und auch Länder außerhalb Europas ergreifen müssen, nicht dramatisch. Im Übrigen ist er unvermeidbar, wenn wir uns daran erinnern, dass die Hauptursache der Krisen, die wir in den letzten Jahren zunehmend erlitten haben und mit denen wir uns auseinandersetzen, zu hohe öffentliche Defizite sind. Angesichts des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes muss Deutschland seine übernommenen Pflichten genauso erfüllen wie alle anderen Länder. Die genannten Maßnahmen hat die Bundesregierung beschlossen. Auf der Grundlage dieser Eckwerte können wir nun den Haushalt 2011 aufstellen und die mittelfristige Finanzplanung bis zum 7. Juli entsprechend fortschreiben. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Die erste Frage stellt der Abgeordnete Bonde. Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Finanzminister, bei der Priorisierung, die Sie auf der Klausurtagung getroffen haben, fällt auf, dass in der Krise einige Punkte von Ihnen offensichtlich für so prioritär gehalten wurden, dass sie in Ihr Sparpaket nicht Eingang gefunden haben. Ich frage Sie: Aus welchen Gründen spielt der Subventionsabbau beispielsweise bei der Mehrwertsteuer - ich denke an den ermäßigten Steuersatz für nicht dem täglichen Gebrauch zugeordnete Produkte, Hotelübernachtungen, Rennpferde, Überraschungseier, Schnittblumen und ähnliche Dinge - überhaupt keine Rolle? Vor welchem Hintergrund wurde all das nicht angegangen und gegenüber anderen Dingen mit einer offensichtlich wesentlich höheren Priorität seitens der Bundesregierung versehen? Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen: Herr Kollege Bonde, mein Rat ist, dass Sie sich für den Rest der Legislaturperiode vielleicht nicht ausschließlich auf die umstrittene Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Übernachtungsleistungen konzentrieren. Vier Jahre lang trägt dieses Argument als kritischer Einwand gegen alle Entscheidungen nicht. Das war aber nur ein Rat. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So lange dauert Ihre Regierung nicht! Da besteht keine Gefahr! Arroganz kommt vor dem Fall! - Gegenruf des Abg. Christoph Poland [CDU/CSU]: Da würde ich mich an die eigene Nase fassen!) - Frau Kollegin Künast, das ist aber jetzt nicht Gegenstand der Berichterstattung aus der Kabinettssitzung. - Mit dem Einwand haben wir gerechnet. Aber die erwähnte Entscheidung haben wir im vergangenen Jahr getroffen. Sie war umstritten. Ich respektiere die Gegenargumente. Aber diese Entscheidung ist gefallen. Die Bundesregierung macht doch nicht alle paar Monate das Gegenteil von dem, was sie gerade entschieden hat. (Lachen bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Christian Lange [Backnang] [SPD]: Das macht sie doch sonst immer! - Renate Künast [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Was? Gut, dass das im Protokoll festgehalten wird! Das ist jetzt das Neueste!) Darüber hinaus haben wir uns den Katalog der Leistungen, die einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegen, sehr genau angeschaut. Ich will Ihnen sagen: Wenn Sie alle Leistungen, die dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegen, mit dem Regelsteuersatz besteuern wollten, hätten Sie bei der Mehrwertsteuer ein Mehraufkommen von etwa 23 Milliarden Euro. Aber der Hauptposten mit 17 Milliarden Euro sind Nahrungsmittel, einschließlich Trinkwasser. Die Bundesregierung war bei ihrer Kabinettsklausur der festen Überzeugung, dass wir den Mehrwertsteuersatz für Nahrungsmittel und auch für Trinkwasser nicht anheben sollten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Damit ist der weitere Spielraum sehr begrenzt. Übrigens ist der zweitgrößte Posten, wenn ich es richtig im Gedächtnis behalten habe, die sogenannten kulturellen Leistungen, zu denen auch Zeitungen gehören. Sie wissen um die Schwierigkeiten des Zeitungsmarktes, auch infolge der neuen Medien. Daher haben wir gesagt: Eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes macht keinen rechten Sinn. - Deswegen sind wir bei dem geblieben, was wir im Koalitionsvertrag verabredet haben. Wir werden uns mit den Ländern gemeinsam den Katalog der Leistungen, die einem unterschiedlichen Mehrwertsteuersatz unterliegen, anschauen. Aber ich warne vor jeder Illusion: Solange es unterschiedliche Mehrwertsteuersätze gibt, wird es bei der Abgrenzung im Einzelnen immer Widersprüche geben. Die Bundesregierung ist aber nicht der Meinung, dass wir den ermäßigten Mehrwertsteuersatz abschaffen sollten, insbesondere wegen der Bedeutung für Grundnahrungsmittel und auch wegen der sozialen Konsequenzen, die sich aus einer Abschaffung ergeben würden. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Schneider, bitte. Carsten Schneider (Erfurt) (SPD): Herr Minister, ich würde gern zur Frage der Berechnung des strukturellen Defizits kommen. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage, die ich gestellt habe, hat Ihr Haus vor nicht einmal einem Monat mitgeteilt: Das Haushaltssoll 2010 ist Grundlage für die Berechnung des strukturellen Defizits. - Sie haben hier vorgetragen, dass Sie jetzt ein anderes Verfahren wählen. Die Frage ist: Wie hat sich durch die Zugrundelegung anderer Annahmen die Einsparnotwendigkeit für die Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014 verändert, und was wären die exakten Zahlen bei Zugrundelegung der anderen Annahme gewesen? Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen: Herr Kollege Schneider, die Antwort meines Hauses auf die Kleine Anfrage war, wie Sie wissen, eine korrekte Interpretation des Gesetzes. Deswegen habe ich bei meiner Berichterstattung relativ ausführlich gesagt, dass die Bundesregierung angesichts der doch beachtlichen Mehreinnahmen im Vollzug als Erstes entschieden hat, die zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung, also Mitte des Jahres, tatsächlich absehbare Entwicklung der Nettokreditaufnahmen und insbesondere die Entwicklung des strukturellen Defizits zugrunde zu legen. Auch das ist eine rechtlich mögliche Interpretation, die dazu führt, wie ich Ihnen dargelegt habe, dass der Konsolidierungsbedarf gegenüber den Zahlen der mittelfristigen Finanzplanung erheblich größer geworden ist. Um es einmal für das Jahr 2011 zu sagen - ich habe nicht alle Zahlen präzise im Kopf; wenn Sie wünschen, kann ich sie in der Sitzung des Haushaltsausschusses oder zur Aktuellen Stunde nachreichen -: Das strukturelle Defizit wird im Jahr 2010 - gemessen an der tatsächlichen Entwicklung - niedriger sein, als es nach den Sollzahlen der mittelfristigen Finanzplanung im Jahr 2011 sein sollte. Nun fragen Sie sich selbst, wie Ihre Reaktion gewesen wäre, wenn ich heute mit der Botschaft gekommen wäre, dass die Bundesregierung die Schuldenbremse ganz ernst nimmt, dass jetzt ganz ernsthaft gespart wird, wir aber, weil wir in diesem Jahr eine günstige Entwicklung haben, im nächsten Jahr überhaupt nicht zu konsolidieren brauchen. Ich glaube, wir stimmen darin überein, dass unser Vorgehen eine seriösere, realistischere und damit vertrauenswürdigere und nachhaltigere Umsetzung der Schuldenbremse des Grundgesetzes bedeutet. Wir haben es uns nicht leicht, sondern schwer gemacht. Ich habe im Vorfeld immer gesagt: Wir werden keine Tricks anwenden, sondern wir werden die notwendigen Reduzierungen des Defizits auf seriöse Weise und Schritt für Schritt vornehmen. (Carsten Schneider [Erfurt] [SPD]: 2011! Haben Sie die Zahlen?) - 2011 wäre das strukturelle Defizit ohne die Veränderungen in diesem Jahr höher gewesen. Ich werde die Zahlen hoffentlich irgendwo finden. Das können wir jetzt rechnen: 2010 haben wir mit einem strukturellen Defizit von 66 Milliarden Euro gerechnet. Ich rechne das jetzt überschlägig, aber wir beide können ja Kopfrechnen. 2016 müssen wir auf etwa 10 Milliarden Euro kommen. 56 Milliarden Euro geteilt durch 6 sind ungefähr 9 Milliarden Euro. Das heißt, wir hätten 2011 ein strukturelles Defizit von 57 oder 56 Milliarden Euro gehabt. Jetzt rechnen wir für 2010 aber mit einem strukturellen Defizit von 53 Milliarden Euro. Daher hätten wir im nächsten Jahr keinen Konsolidierungsbedarf beim strukturellen Defizit gehabt. Das schien uns nicht verantwortbar zu sein. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege Fischer, bitte. Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU): Herr Minister, die vorgelegten Eckwerte scheinen eine gute Arbeitsgrundlage für die Aufstellung des Haushalts zu sein. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eine Fangfrage!) Ich habe eine Frage an Sie: Können Sie uns sagen, wie hoch der Anteil des Haushalts für Arbeit und Soziales am Gesamthaushalt ist und wie groß das Einsparvolumen des Bereichs Arbeit und Soziales am Gesamteinsparvolumen ist? (Elke Ferner [SPD]: Da steckt die Rente noch irgendwo drin!) Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen: Der Anteil des Haushalts für Arbeit und Soziales am Gesamthaushalt - die Zahl kenne ich ganz genau - beträgt ungefähr 50 Prozent. Dabei darf man allerdings nicht vergessen, dass der größte Teil des Haushalts des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit annähernd 80 Milliarden Euro der Zuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung ist. Der Anteil der Einsparungen im Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an den geplanten Einsparungen im Bundeshaushalt 2011 von 11 Milliarden Euro beträgt - wenn ich das alles addiere - knapp über 4 Milliarden Euro. Das ist also ein wesentlich geringerer Anteil als der Anteil, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am Gesamthaushalt ausmacht. Im Übrigen haben wir uns im Hinblick auf die Maßnahmen, die den Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales betreffen, gezielt auf die Bereiche konzentriert, die im Zusammenhang mit Anreizen positiver und negativer Art zur Aufnahme regulärer Arbeit stehen, während wir die Bereiche, die sich auf Menschen beziehen, die im regulären Arbeitsmarkt keine Chance mehr haben, praktisch unberührt gelassen haben. In internationalen Debatten ist mir gelegentlich vorgehalten worden - auch von manchen Teilnehmern des G-20-Gipfels der Finanzminister in Busan in Südkorea am vergangenen Wochenende -, dass wir bei der Reduzierung unserer Defizite langsamer vorgehen und eher die Wachstumskräfte stärken sollten. Daraufhin habe ich immer gesagt, dass im Hinblick auf die demografische Entwicklung Deutschlands die Steigerung der Ausschöpfung des Arbeitskräftepotenzials das wichtigste Wachstumspotenzial ist. Darauf konzentrieren wir uns auch bei der Adjustierung unserer sozialen Leistungen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege Ulrich. Alexander Ulrich (DIE LINKE): Herr Finanzminister, meine Frage bezieht sich auf die soziale Schieflage. Der CDU-Wirtschaftsrat hat festgestellt, dass Ihre Pläne unausgegoren sind. Der CDU-Wirtschaftsrat hat den Vorschlag eingebracht, den Spitzensteuersatz zu erhöhen, um möglicherweise eine Gegenfinanzierung für den Abbau des Mittelstandsbauches zu haben. War das im Kabinett ein Thema, und hat man sich mit dieser Entscheidung von einer Finanztransaktionssteuer verabschiedet? Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen: Herr Kollege Ulrich, ich werde im Anschluss an diese Regierungsbefragung beim CDU-Wirtschaftsrat sprechen. Es würde mir ein gewisses Vergnügen bereiten, wenn Sie mich begleiten würden, damit mein Freund Kurt Lauk, der Vorsitzende des CDU-Wirtschaftsrates, einmal sieht, welche Verbündete er bei seinen öffentlichen Äußerungen gelegentlich hat. Darüber kann er gar nicht glücklich genug sein. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. h. c. Jürgen Koppelin [FDP] - Joachim Poß [SPD]: Das ist aber noch kein Argument!) - Nein, Herr Kollege Poß. Aber Sie wissen, was ich seit Beginn dieser Legislaturperiode gesagt habe. Sie haben mich immer nach den Steuerentlastungen gefragt, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Ich habe immer gesagt: Wir werden den Haushalt aufstellen, sehen, welchen Handlungsspielraum es gibt, und dann die notwendigen Entscheidungen treffen. Ich habe heute eine Stellungnahme des Präsidenten des Bundesverbandes der Deutschen Industrie gelesen. Er hat gesagt, dass wir aufpassen müssten, die Wachstumskräfte nicht zu gefährden. Ich bin überzeugt, dass wir dieser Mahnung schon im Voraus Rechnung getragen haben, weil wir die investiven Ausgaben im Bundeshaushalt in einem gegenüber früheren Sparaktionen ganz ungewohnten Maße geschont haben. Außerdem haben wir Fragen der sozialen Symmetrie und Ausgewogenheit diskutiert. Was hätten wir auch zwei Tage lang machen sollen, als uns ernsthaft mit allen Fragen zu beschäftigen? (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sich beschimpfen zum Beispiel!) Wir sind schließlich zu den Entscheidungen gekommen, die ich eben vorgetragen habe. Wir haben Maßnahmen verabschiedet, die sehr gezielt Ausnahmen bei Energiebesteuerung und Subventionen betreffen. Außerdem haben wir uns auf Maßnahmen geeinigt, die den Finanzsektor zusätzlich zu der in den Grundzügen schon beschlossenen Bankenabgabe betreffen sollen. Es wird übrigens nicht ganz einfach sein, das umzusetzen; darüber werden wir bei Gelegenheit noch miteinander zu diskutieren haben. Aber ich bin fest entschlossen, dies zu erreichen. Außerdem glaube ich, dass wir auch mit den Anreizen zur Aufnahme regulärer Arbeit die Balance gewahrt haben. Es geht darum, zu konsolidieren und gleichzeitig Zukunft zu gestalten. Deswegen haben wir alle Maßnahmen für Bildung und Forschung von jeder Kürzung ausgeschlossen. Das gilt auch für die Maßnahmen zur frühkindlichen Integration; die Ausgaben dafür wollen wir steigern. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da höre ich aus den Ländern anderes!) - Ach, Herr Kollege Trittin, wir haben das 12-Milliarden-Euro-Programm, durch das die Ausgaben für Bildung und Forschung in dieser Legislaturperiode erhöht werden, völlig unangetastet gelassen. Wir haben die Investitionshaushalte weitestgehend unangetastet gelassen. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Länder sind pleite!) Ich glaube, dass wir insgesamt die richtigen Entscheidungen getroffen haben. Aber ich war nicht überrascht, dass manche gesagt haben, sie hätten sich anderes vorstellen können. Solche Kritik höre ich auch aus den Reihen meiner eigenen Partei. Das zeigt nur, dass wir eine große, umfassende Volkspartei sind. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege Poß. Joachim Poß (SPD): Herr Minister, ist es nicht Augenwischerei, wenn Sie bei der Bewertung der sozialen Ausgewogenheit den von Sozialkürzungen Betroffenen die Unternehmen - unabhängig vom Aufkommen und der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Aufkommens - gegenüberstellen und nicht die Vermögenden und Spitzenverdiener? Es geht um die Frage der Individuen. Das ist doch eine vollkommen schräge Bewertung, die Sie hinsichtlich der Ausgewogenheit - nicht nur Sie persönlich, sondern auch andere Vertreter der Koalition - hier in die Debatte einführen. Deswegen ist die Frage nach dem Spitzensteuersatz berechtigt. Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen: Herr Kollege Poß, im parlamentarischen Verfahren - das sage ich aus Respekt vor der parlamentarischen Debatte - gibt es keine unberechtigten Fragen. Ich habe gar nicht gesagt, dass die Frage nicht berechtigt sei. Ich habe sie beantwortet und vorgetragen, warum die Bundesregierung sich so entschieden hat. Ich versuche immer, Fragen nicht zu sehr zu qualifizieren. Zweite Bemerkung. Die Struktur des Bundeshaushalts - das muss man nicht Ihnen, aber gelegentlich in der Öffentlichkeit und gegenüber ausländischen Partnern erläutern - ist sehr spezifisch. Ich kann den Bundeshaushalt zum Beispiel nicht mit dem französischen Staatshaushalt vergleichen; denn Frankreich ist ein zentralistischer Staat, und wir sind ein Bundesstaat. Wir haben geringe Personalausgaben. Wir können - im Vergleich zu Frankreich - unser Defizit nicht über eine Senkung der Personalausgaben reduzieren. (Zuruf des Abg. Joachim Poß [SPD]) Denn gemäß Grundgesetz obliegt der Vollzug vieler Gesetze den Ländern, und somit fallen die wesentlichen Personalkosten auf Länderebene an. Die Gesamtausgaben des Bundeshaushalts 2010 betragen 319,5 Milliarden Euro. Davon sind allein 173,07 Milliarden Euro Sozialausgaben. Hinzu kommen 36,81 Milliarden Euro Zinsausgaben; das zeigt die Notwendigkeit der Konsolidierung. Wenn man die Personalausgaben aus den einzelnen Etats zusammenrechnet, dann kommt man auf 27 Milliarden Euro Personalausgaben. Das muss man im Auge haben. (Joachim Poß [SPD]: Ich habe nach der Ausgewogenheit gefragt!) Wenn Sie nun das Defizit reduzieren wollen - dieser Aufgabe fühlt sich die Bundesregierung verpflichtet, nämlich zu konsolidieren und Wachstumskräfte zu stärken; denn die Stärkung von Wachstumskräften ist das beste politische Instrument, das eine soziale Nachhaltigkeit von Regelungen gewährleistet -, dann können Sie das im Wesentlichen nicht durch Maßnahmen auf der Einnahmeseite erreichen, sondern Sie müssen zu einem großen Teil auf der Ausgabenseite ansetzen. Dies können Sie nur in einem sehr begrenzten Maße sozial ausgewogen machen, weil Sozialleistungen in Höhe von 173 Milliarden Euro bei einem Gesamthaushalt von nicht ganz 320 Milliarden Euro nicht allen Teilen der Bevölkerung unabhängig von Einkommen und Vermögen in gleichem Maße zugutekommen. Deswegen müssen Sie bei der Neuadjustierung im Bereich der Sozialleistungen schauen, wie Sie die Wachstumskräfte stärken und wie Sie diejenigen, die keine Chance haben, durch eine Veränderung des eigenen Verhaltens ihre Lebenssituation zu verbessern, möglichst unberührt von den Maßnahmen lassen. Genau das war die Zielrichtung, der sich die Bundesregierung bei diesen Maßnahmen verschrieben hat. Das halten wir insgesamt für eine richtige, ausgewogene Strategie, um Konsolidierung und Stärkung der Wachstumskräfte zu erreichen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Kollege Koppelin. Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP): Herr Minister, vor der Klausur der Bundesregierung gab es ja keine Vorschläge seitens der Opposition dazu, wo man etwas einsparen könnte; mir jedenfalls sind keine bekannt. In diesen Tagen allerdings höre ich von der SPD, sowohl von Herrn Wowereit als auch vom Kollegen Oppermann, den Vorschlag, man hätte das Wachstumsbeschleunigungsgesetz zurücknehmen sollen. Sind Sie, Herr Minister, bereit, den Sozialdemokraten zu erklären, dass die Rücknahme des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes unter anderem eine Reduzierung des Kindergeldes und des Steuerfreibetrages für Kinder bedeuten würde, damit auch die Sozialdemokraten das verstehen? (Joachim Poß [SPD]: Ach, Herr Koppelin! Machen Sie sich um unsere intellektuellen Aufnahmefähigkeiten mal keine Sorgen! - Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Aber bitte in einfachen Worten! - Elke Ferner [SPD]: Spendieren Sie erst einmal Ihrem Gesundheitsminister einen Rechenkurs!) Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen: Die Reaktion, Herr Kollege Koppelin, beweist nur, dass es notwendig ist, (Dr. h. c. Jürgen Koppelin [FDP]: Ja! - Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) dieses den Sozialdemokraten gelegentlich zu sagen: Von den insgesamt 5 Milliarden Euro, mit denen das Wachstumsbeschleunigungsgesetz die Haushalte von Bund und Ländern berührt, sind etwa 4 Milliarden Euro auf die Verbesserung der familienpolitischen Leistungen zurückzuführen. In vielen öffentlichen Stellungnahmen wird das nicht erwähnt; dort spielen meistens andere Aspekte eine Rolle. Die Bundesregierung hat nun ihren Entscheidungen zugrunde gelegt, die familienpolitischen Leistungen nicht zu kürzen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist eigentlich mit dem Elterngeld? Ich glaube, ich habe einen Korken im Ohr! - Gegenruf des Abg. Georg Schirmbeck [CDU/ CSU]: Da hilft Ihnen bestimmt die Parlamentsärztin! - Weitere Gegenrufe von der CDU/CSU: Das erzählen wir Ihnen gleich! - Das können wir Ihnen auch noch mal erklären! In einfachen Worten!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Schwanitz. Rolf Schwanitz (SPD): Herr Minister, ich möchte zu einem Bestandteil des Pakets eine konkrete Frage stellen, und zwar zur Abschaffung des Zuschusses zur Rentenversicherung bei ALG-II-Bezug. Durch diese Entscheidung entziehen Sie der gesetzlichen Rentenversicherung Einnahmen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro pro Jahr. Mich würde interessieren, ob im Rahmen der Kabinettsberatungen eine Prognoserechnung im Hinblick auf die Entwicklung des allgemeinen Rentenversicherungsbeitragssatzes durchgeführt wurde und wie Sie die Entwicklung des Beitragssatzes mittel- und langfristig einschätzen. Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen: Herr Kollege Schwanitz, wir haben die Auswirkungen dieser Maßnahme auf die Rentenversicherung in der Tat sehr sorgfältig geprüft. Die Schwankungsreserve der Rentenversicherung - Sie wissen das - bewegt sich derzeit in einem gesicherten Bereich. Diese Maßnahme wird nicht dazu führen, dass sich die Schwankungsreserve auch nur annähernd einem kritischen Bereich nähert. Mit dieser Maßnahme, die wir aus Gründen, die ich Ihnen gleich erläutern werde, für richtig halten, ist keine Veränderung des Rentenversicherungsbeitragssatzes induziert. Die Folgen dieser Maßnahme werden, ohne dass eine kritische Entwicklung zu befürchten ist, innerhalb des gesicherten Bereichs der Schwankungsreserve aufgefangen. Sie wissen ja: Wenn die Schwankungsreserve zu hoch wird, besteht sogar die Notwendigkeit einer Beitragssatzanpassung in die andere Richtung. Sie bewegt sich derzeit allerdings in einem konsolidierten Bereich bzw. im gesicherten Mittelfeld, um einen Begriff zu verwenden, der im deutschen Sprachgebrauch ab Freitag dieser Woche wahrscheinlich eine größere Rolle spielen wird. Die Maßnahme, den Zuschuss zur Rentenversicherung bei ALG-II-Bezug abzuschaffen, bedeutet für einen Betroffenen eine Minderung seines Rentenanspruchs in Höhe von etwas mehr als 2 Euro pro Monat. Angesichts dieser Dimension haben wir diesen Schritt für richtig gehalten. Denn - darauf habe ich bereits hingewiesen - wir wollen die Leistungen möglichst so ausgestalten, dass wir die Anreize zur Aufnahme regulärer Arbeit verstärken. Wir haben die Streichung dieses Zuschusses angesichts der relativ begrenzten Auswirkungen auf die Höhe der Rentenansprüche für verantwortbar und vertretbar gehalten. (Elke Ferner [SPD]: Was ist denn mit den Anwartschaftszeiten?) Die Auswirkungen auf die Rentenversicherung sind sorgfältig geprüft worden und verantwortbar. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Haßelmann. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Bundesminister, ich möchte bei diesem Thema bleiben. Ich bin überrascht, dass Sie die Kürzung der Rentenanwartschaften für Bezieherinnen und Bezieher des ALG II ziemlich stark herunterspielen. Sie verlagern hier nämlich ein Problem in die Zukunft und auf die dritte Ebene, die sich an dieser Stelle nicht wehren kann, nämlich auf die Kommunen. Wenn geringere Beiträge gezahlt werden, produzieren wir aber mehr Altersarmut; das ist klar. Deshalb frage ich Sie an dieser Stelle: Welche Auswirkungen hat diese Maßnahme zahlenmäßig auf den Bezug von Grundsicherung im Alter? Warum teilen Sie an dieser Stelle nicht die Befürchtung der kommunalen Spitzenverbände, dass das massive Auswirkungen hat, also nicht nur hinsichtlich der Zahl der von Grundsicherung im Alter Betroffenen, sondern auch hinsichtlich der Finanzsituation der Kommunen? Deswegen bitten sie Sie ja seit vorgestern, seitdem sie von den Plänen wissen, darum bzw. fordern die Bundesregierung auf, von dieser Maßnahme abzusehen. Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen: Frau Kollegin, wie ich eben sagte, erwirbt jemand, der Leistungen nach dem SGB II bezieht und ein Jahr arbeitslos ist, mit diesen Beiträgen einen zusätzlichen Rentenanspruch von rund 2,20 Euro. (Carsten Schneider [Erfurt] [SPD]: Wir reden von ALG II! Der ist länger arbeitslos!) Natürlich nehmen wir alle Einwendungen und Anmerkungen, die zu den Beschlüssen der Bundesregierung geäußert werden, sehr ernst, und wir werden sie auch weiter prüfen. Gegenstand heute ist aber zunächst einmal, dass ich Ihnen hier darüber berichte, welche Entscheidungen wir getroffen haben und warum. Die Anmerkungen dazu sollten notwendigerweise erst nach der Entscheidung der Bundesregierung gemacht werden. Das heißt, das sollten wir im weiteren Verfahren ein Stück weit betrachten. Ich bitte aber doch, mit in die Betrachtung aufzunehmen, dass wir in unserem Koalitionsvertrag - das hat nicht jedes Mitglied des Hauses in gleicher Weise gefreut, aber ich habe gelegentlich darauf hingewiesen - der Verbesserung der Finanzsituation der Kommunen eine sehr prioritäre Bedeutung eingeräumt haben. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: "Aufkommensneutral" steht im Beschluss!) - Wir haben eine Kommission aus Vertretern des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände eingesetzt, die sich dieser Frage widmet und mit Hochdruck arbeitet. Diese Kommission soll bis zur Jahresmitte - legen Sie mich jetzt nicht genau fest - entsprechende Vorschläge erarbeiten. Ich habe immer gesagt: Das hat für mich prioritäre Bedeutung. In diesem Rahmen werden wir natürlich auch die Frage betrachten, ob das Auswirkungen auf die Altersarmut hat. Ich glaube, dass Auswirkungen in Höhe von 2,20 Euro relativ begrenzt sind, es sei denn, Sie unterstellen, dass die Leute dauerhaft Leistungen nach dem SGB II beziehen. Genau das wollen wir nicht; denn wir wollen das Anreizsystem ja so überprüfen und überarbeiten, dass die Anreize verstärkt werden, nicht dauerhaft im Bezug solcher Leistungen zu verbleiben. Wir wissen, dass wir hier noch eine Menge Handlungsspielraum, aber auch Handlungsbedarf haben. So steht eine Neuordnung von Hinzuverdienstregelungen und Ähnlichem mehr ja noch bevor. (Elke Ferner [SPD]: Aber auch ein Verfassungsgerichtsurteil zu den Regelsätzen!) Dabei muss man aber auch auf das Lohnabstandsgebot achten, also darauf, dass die Aufnahme einer regulären Tätigkeit für die einzelnen Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht dadurch weniger attraktiv wird, dass der Verzicht auf Sozialleistungen stärker wiegt als die Verbesserungen aufgrund regulärer Entlohnung. In diesem schwierigen Bereich müssen wir uns klug bewegen, aber eben immer auch das Ziel vor Augen haben, unser Arbeitskräftepotenzial möglichst vollständig auszuschöpfen. Das ist das eigentlich Entscheidende, wenn dieses Land mit seiner demografischen Entwicklung den Herausforderungen der Zukunft gerecht werden will. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Kollegin Kudla, bitte. Bettina Kudla (CDU/CSU): Herr Bundesfinanzminister, im Konsolidierungskonzept ist dargelegt, dass eine Zinsersparnis durch eine geringere Nettokreditaufnahme in Höhe von bis zu 2 Milliarden Euro bis zum Jahre 2014 vorgesehen ist. Können Sie sagen, ob damit eine Trendwende erreicht wird, also der Bürger zukünftig zumindest nicht mehr durch einen Zinsanstieg zusätzlich belastet wird, und können Sie ferner darlegen, inwieweit der Handlungsspielraum im Bundeshaushalt hinsichtlich der Einzeletats durch die Zinszahlungen eingeschränkt wird? Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen: Frau Kollegin Kudla, ich hatte eben schon gesagt, welch großen Anteil die Zinsausgaben schon heute am Bundeshaushalt haben. Das ist einer der größten Ausgabenblöcke; ich glaube, der zweitgrößte unmittelbar nach dem Sozialetat. Auch deswegen ist es richtig, dass wir uns mit der Schuldenbremse des Grundgesetzes um eine Reduzierung der Neuverschuldung bemühen; das haben wir als Verfassungsgesetzgeber in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen. Nur so können wir verhindern, dass das Problem immer weniger beherrschbar wird. Wenn wir in den nächsten vier Jahren die Neuverschuldung kumulativ in einer Größenordnung von etwas über 80 Milliarden Euro reduzieren, hat das selbstverständlich auch Auswirkungen auf die Zinsbelastungen der künftigen Haushalte. Wenn die Nettokreditaufnahme in diesem Jahr, wie ich einleitend sagte, glücklicherweise nicht 80 Milliarden Euro beträgt, sondern circa 65 Milliarden Euro, dann hat das unter anderem die erfreuliche Folge, dass wir schon im nächsten Jahr mit nicht ganz so hohen Steigerungen bei den Zinsbelastungen rechnen müssen. Wir haben dabei - das kann ich Ihnen versichern - übrigens sehr konservativ gerechnet. Das heißt, wir haben nicht etwa ein sinkendes Zinsniveau oder dergleichen mehr unterstellt. (Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja auch kaum noch möglich!) - Herr Kollege Bonde, Sie wissen, das wir immer vorsichtig sind. - Wir haben den gegebenen vorsichtigen Annahmen lediglich die Auswirkungen einer höheren Verschuldung gegenübergestellt. Das ist völlig seriös und ergibt eine Reduzierung des strukturellen Defizits im Sinne der Zahlen. Den Bürgerinnen und Bürgern können wir sagen: Wir machen das alles nicht, um die Menschen zu quälen, wie es so oder ähnlich in den Medien dargestellt wird, sondern wir machen es, um der dringendsten Sorge der meisten unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger gerecht zu werden, die wie wir sagen: Wir dürfen die öffentlichen Schulden nicht immer weiter ansteigen lassen. Wenn wir davon überzeugt sind, dass sie zurückgeführt werden müssen, dann müssen wir jetzt damit anfangen, statt es auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben. Genau das ist der Inhalt dessen, was wir entschieden haben. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Kollegin Ferner, bitte. Elke Ferner (SPD): Herr Minister Schäuble, Sie haben eben in Ihrer Einführung gesagt, dass Sie im Kabinett beschlossen haben, im nächsten Jahr noch einmal einen Zuschuss von 2 Milliarden Euro zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen. Ich schließe daraus, dass diese 2 Milliarden Euro nicht für einen wie auch immer gearteten Sozialausgleich genutzt werden können, sondern lediglich zur Reduzierung des Defizits beitragen sollen. Das Defizit wird aber im nächsten Jahr etwa 10 Milliarden bis 15 Milliarden Euro betragen. Mit dem von Ihnen erwähnten Zuschuss von 2 Milliarden Euro würde das Defizit in der GKV also auf etwa 8 Milliarden bis 13 Milliarden Euro reduziert. Inwieweit soll dieses verbleibende Defizit von 8 Milliarden bis 13 Milliarden Euro über Einsparungen gedeckt werden? Beitragssatzerhöhungen werden schließlich zumindest von Teilen der Koalition ausgeschlossen. Können Sie außerdem ausschließen, dass diese Einsparungen zu Kürzungen im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung führen? Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen: Frau Präsidentin, ich bin davon ausgegangen, dass ich über den Inhalt der Kabinettsberatungen am Sonntag und Montag unterrichten soll. (Elke Ferner [SPD]: Ja! Die zwei Milliarden Euro!) Wir haben in der Kabinettssitzung nicht über die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung beraten. Ich habe vielmehr zur Kenntnis gegeben, dass wir bis 2011 über die mittelfristige Finanzplanung hinaus einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung - in diesem Jahr beträgt er einmalig 3,9 Milliarden Euro - in Höhe von 2 Milliarden Euro vorsehen. Weitergehende Fragen müssten Sie an meinen Kollegen Rösler richten, der Ihnen vermutlich aber auch sagen wird, dass wir darüber nicht entschieden haben, sondern uns vorgenommen haben, in den nächsten Wochen zu Entscheidungen zu kommen. So werden Sie noch ein bisschen Geduld aufbringen müssen, wenn Sie uns nicht unterstellen wollen, was wir angeblich alles falsch oder richtig machen. (Zuruf von der CDU/CSU: Vorschläge machen!) Ich kann Ihnen im Rahmen der Befragung der Bundesregierung Ihre Frage nicht beantworten. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Theoretisch gäbe es die Möglichkeit, weitere Fragen an die Bundesregierung zu stellen. Praktisch ist das leider nicht möglich, weil die dafür vorgesehene Zeit abgelaufen ist. Ich beende deshalb die Befragung zum Themenbereich der heutigen Kabinettssitzung. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Fragestunde - Drucksachen 17/1917, 17/1951 - Zu Beginn der Fragestunde rufe ich gemäß Nr. 10 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde die dringliche Frage auf Drucksache 17/1951 der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf: Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Verunreinigungen und Ausbringung von mit NK603 verunreinigtem Saatgut in sieben Bundesländern, bzw. wie will die Bundesregierung für den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft und eine effektive Überwachung sorgen? Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Gerd Müller zur Verfügung. Bitte, Herr Staatssekretär. Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für mein Ministerium darf ich zum inhaltlichen Sachstand und zur Frage Folgendes darlegen: Frau Drobinski-Weiß, am 30. April 2010 hat Niedersachsen das BMELV und die anderen Länder darüber informiert, dass zwei Maissaatgutchargen, bei denen im Rahmen der routinemäßigen Gentechniksaatgutbeprobung das Event NK603 festgestellt wurde, zur Aussaat gekommen sind, weil dieser Fund offenbar aufgrund eines Versehens der zuständigen Vollzugsbehörde in Niedersachsen nicht rechtzeitig gemeldet wurde. Nach den dem BMELV vorliegenden Informationen ist das Maissaatgut bis zu 0,1 Prozent mit dem gentechnisch veränderten Mais NK603, der nicht für den Anbau zugelassen ist, verunreinigt. Es geht also darum - ich sage es noch einmal mit eigenen Worten -: Bei den Beprobungen wurde festgestellt, dass von 1 000 Körnern 1 Korn von einem Maissaatgut stammte, das in Deutschland als Lebens- und Futtermittel zugelassen ist - man kann es also essen -, aber nicht für die Aussaat genehmigt ist. Der Verunreinigungsgrad des Saatgutes liegt also bei 1 Korn von 1 000 Körnern. Darüber diskutieren wir nun, und darüber wollen Sie Aufklärung. Ich sage das, damit wir den Gesamtzusammenhang und die Dimension dieser Problematik richtig sehen. Ich möchte ganz klar feststellen, dass es selbstverständlich nicht zulässig war, dieses Maissaatgut auszubringen. Es ist nach derzeitigen Informationen auf einer Fläche von insgesamt 2 000 bis 3 000 Hektar ausgesät worden. Neben Niedersachsen wurde das Saatgut auch in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig Holstein verwendet. Zurzeit wird ermittelt, welche Flächen betroffen sind. Wir sind mit den Ländern, die heute tagen, im Gespräch über Konsequenzen und Maßnahmen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Eine Nachfrage. Elvira Drobinski-Weiß (SPD): Vielen Dank, Herr Staatssekretär. - Ich habe den Eindruck, dass Sie mit dem Hinweis darauf, dass nur 1 Korn von 1 000 Körnern betroffen ist, versuchen, die Gefahr zu relativieren, und so tun, als könnte das nichts ausmachen. Ich sehe das ganz und gar nicht so. Ich sehe sehr wohl die Gefahr, die auch von diesem einen Korn ausgehen kann. Mich interessiert Folgendes: Sie haben geschildert, auf welchen Flächen das Saatgut ausgebracht wurde. Verfügt die Bundesregierung über Zahlen, die in etwa den Schaden beziffern? Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Die betroffenen Länder wurden genannt. Ich möchte im Übrigen verdeutlichen, dass ausschließlich die Überwachungsbehörden der Länder für die Saatgutkontrolle zuständig sind. Die Haftungsfrage ist geregelt. Die Saatgutvertreiber werden dafür in Haftung genommen werden. Über die Höhe des Schadens kann ich derzeit keine Aussage machen. Elvira Drobinski-Weiß (SPD): Vielen Dank. - Es handelt sich bei NK603 ja um ein Konstrukt, das auf EU-Ebene nicht zugelassen ist. Da ein Antrag auf Zulassung innerhalb der EU vorliegt, interessiert mich, wie sich die Bundesregierung positioniert, wenn über die Zulassung von NK603 entschieden wird. Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Frau Kollegin, ich darf ergänzen: Die Maissorte NK603 ist seit 2004 in der EU zugelassen, und zwar als Lebens- und Futtermittel. Theoretisch und praktisch könnten sowohl Sie als auch ich solchen Mais heute früh mit dem Frühstücksmüsli verzehrt haben und uns dennoch wohlfühlen. Das zeigt das Paradoxe in der Debatte, die wir führen. Ein solches Maiskorn ist in Lebensmitteln und in Futtermitteln zugelassen. Nachdem aber die Zulassungspraxis und das Zulassungsverfahren in Brüssel differenziert worden sind, ist diese Maissorte für den Anbau in Deutschland derzeit noch nicht zugelassen. Dieses Zulassungsverfahren läuft derzeit. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Ich gebe das Wort zu einer weiteren Frage jetzt der Kollegin Happach-Kasan. Dr. Christel Happach-Kasan (FDP): Herr Kollege, meine Vorrednerin hat von der Gefahr gesprochen, die davon ausgehen könnte, dass 1 Maiskorn von 1 000 Maiskörnern verunreinigt ist. Ich bitte Sie, mir die Frage zu beantworten, welche Auswirkungen 1 gv-positives Samenkorn unter 1 000 Samenkörnern auf die Qualität des geernteten Mais hat? Dabei ist festzuhalten - Sie haben es dargestellt -, dass diese Maissorte in der Europäischen Union als Ernährungs- und Futtermittel zugelassen ist. Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Frau Kollegin, ich möchte auch in dieser Debatte keinen Zweifel daran lassen: Rechtlich ist der Anbau dieser Maissorte nicht zulässig. Bei Saatgut gilt in diesem Land eine Verunreinigungsschwelle von 0,0 Prozent. Länderbehörden sind für die Überwachung zuständig. Die Länder beraten heute darüber, welche rechtlichen Konsequenzen sie daraus ziehen, dass bestimmtes Saatgut unzulässigerweise ausgebracht worden ist. Aus meiner Sicht hat Bayern recht, wenn es als eines der sieben betroffenen Bundesländer als Konsequenz ankündigt, unterzupflügen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Happach-Kasan hat das Wort zu einer Nachfrage. Dr. Christel Happach-Kasan (FDP): Vielen Dank für diese rechtliche Bewertung. Ich hatte allerdings nach einer Qualitätsbewertung gefragt. Ich glaube schon, dass wir unser Handeln auch daran messen müssen, welche Auswirkungen ein gv-positives Samenkorn beispielsweise auf die Qualität dieses Maises hätte, wenn er geerntet würde. Deswegen habe ich danach gefragt. Sie wollten meine Frage aber offensichtlich nicht beantworten. Ich darf deswegen eine weitere Nachfrage an Sie richten. Mir ist die Nulltoleranzregelung, die nach wie vor in der EU gilt, bekannt. Mir ist aber auch bekannt, dass es bei solch geringfügigen Beimengungen oft zu Proben kommt, die einmal positiv und einmal negativ sind. Wie bewerten Sie vor dem Hintergrund des Gebotes der Rechtssicherheit eine solche Nulltoleranzregelung? Kein Unternehmen, das zehnmal negativ getestet wurde, kann sicher sein, dass die elfte Probe nicht doch positiv ist. Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Frau Kollegin, ich habe zur Qualität dieser Maissorte deutliche Worte gefunden. Die EFSA sagt, dass es keine wissenschaftlichen Bedenken gegen die Nutzung dieser Maissorte als Lebens- und Futtermittel gibt. Das heißt, wenn Sie mir jetzt zehn Maiskörner der Sorte NK603 bringen, dann nehme ich sie zu mir - unbedenklich. So ist die Situation. (Silvia Schmidt [Eisleben] [SPD]: So sehen Sie auch schon aus!) Wenn aber ein Landwirt 1 Korn dieser Maissorte unter 1 000 anderen Maiskörnern aussät, dann ist dies derzeit rechtlich nicht zulässig. Es ist für den Normalbürger kaum nachvollziehbar, dass ein Saatgut, das von der EFSA als unbedenkliches Lebensmittel eingestuft ist, in Deutschland nicht ausgesät bzw. angebaut werden darf. (Silvia Schmidt [Eisleben] [SPD]: Ich will es nicht!) Das Ganze ist ein Ergebnis der Splittung des Zulassungsverfahrens in Brüssel. Wir diskutieren ja darüber. Ich möchte noch einmal ganz klar und unmissverständlich darlegen: Rechtlich gilt für den Anbau derzeit eine Verunreinigungsschwelle von 0,0 Prozent. Das heißt natürlich auch, dass dann, wenn 1 Korn von 1 000 Körnern verunreinigt ist, eine Verunreinigung vorliegt. Die Rechtsposition ist eindeutig: Dieses Saatgut darf weder in den Verkehr gebracht noch ausgesät werden. Die Landwirte müssen darauf vertrauen können, dass sie reines Saatgut bekommen. Eine mögliche Weiterentwicklung dieser 0,0-Prozent-Grenze wird in Brüssel derzeit diskutiert. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Ostendorff. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, ich weiß nicht so recht, wie ich meine Frage anfangen soll, weil ich spüre, dass Sie ein bisschen der Gefahr der Verharmlosung erliegen. 1 Korn pro 1 000 - das scheint so harmlos zu sein: 0,1 Prozent. Meine Frage ist: Geben Sie mir recht darin, dass wir bei vielen Wirkstoffen heute über 1 Korn pro 1 Million, sprich: parts per million, ppm, reden und Grenzwerte festgelegt haben, die im Bereich von ppm und noch darunter liegen? Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Herr Ostendorff, ich habe das für den Bürger, glaube ich, sehr eindrucksvoll und nachvollziehbar dargestellt. Eine große deutsche Tageszeitung hat geschrieben: Hat Deutschland keine anderen Probleme? (Widerspruch bei der SPD - Dr. Christel Happach-Kasan [FDP]: Sehr richtig!) Es geht um dieses eine Maiskorn einer in Deutschland für den Anbau nicht zugelassenen Sorte; Verunreinigung: 0,1 Prozent bei 6 Prozent der Proben. Dieses eine Korn, woraus Sie die große Gefahr konstruieren - andere haben von "Skandal" gesprochen -, wird Ihnen aber als Lebensmittel serviert. In dem Bereich ist es zugelassen. Das ist die Situation. Diese kann jeder, der sich diesen Sachverhalt einmal klarmacht, selber bewerten. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Sie haben eine Nachfrage, Herr Ostendorff. Bitte sehr. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das bringt mich zu der folgenden Nachfrage, Herr Staatssekretär: 10 Prozent des Maissaatgutes, wenn wir es richtig wissen, werden heute in Deutschland auf gentechnische Verunreinigung getestet. Heute Morgen wurde im Ausschuss davon gesprochen, dass 7 Prozent - Sie sagen: 6 Prozent - dieser zu 10 Prozent genommenen Proben gentechnisch verunreinigt gewesen sind. Herr Staatssekretär, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit auch die anderen 90 Prozent getestet werden? Ich denke, der Bürger hat einen Anspruch darauf, dass 100 Prozent untersucht werden und auch diese möglicherweise ebenfalls zu 7 Prozent verunreinigten Proben - schlimm genug - aus dem Verkehr gezogen werden. Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Herr Kollege, ich möchte noch einmal ganz eindeutig klarstellen: Diese Maissorte ist für den Lebensmittel- und Futtermittelbereich zugelassen, allerdings nicht für den Anbau in Deutschland. Wir diskutieren ja gemeinsam über die Frage der Zulassungsverfahren in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, weil einiges sicherlich nicht nachvollziehbar ist. Sie als Vertreter der grünen Partei erinnere ich an die EG-Öko-Audit-Verordung. Als Lebens- und Futtermittel ist das zugelassen; denn dort gelten andere Schwellen. Bei Saatgut gilt derzeit aber eine 0,0-Prozent-Grenze. Deshalb diskutieren wir darüber, was für die Zukunft Sinn macht. Nun zu den Konsequenzen: Damit keine Rechtsunsicherheit entsteht, will ich noch einmal betonen: Die Länder, nicht der Bund, sind für die Kontrollen vollkommen selbstständig zuständig, und sie tagen heute. Es gab eine Unzulänglichkeit. Niedersachsen hat dies offengelegt. Transparenz und Offenheit bei der Weitergabe der Informationen sind ja auch wichtig. Die Kontrollen haben aber funktioniert: Wenn es bei der Weitergabe der Information nicht zu der - ich sage mal - menschlich bedingten Verzögerung gekommen wäre, wäre es nicht zur Aussaat gekommen; aber dort, wo ausgesät wurde, kann jetzt reagiert werden. Der Mais ist nicht aufgegangen. In Bayern wird die Aussaat umgepflügt. Die anderen sechs Bundesländer haben zu entscheiden, ob sie spritzen oder etwas anderes machen. Damit ist, glaube ich, das Problem nicht nur beherrschbar, sondern begrenzt. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Tack, bitte. Kerstin Tack (SPD): Herr Staatssekretär, Sie stellen zwar auf der einen Seite richtig dar, dass es hier um einen Rechtsverstoß geht, erwähnen aber auf der anderen Seite in einem Nebensatz immer mit, dass das eigentlich absolut unbedenklich ist. Ich glaube, diese Betrachtungsweise birgt eine ganz große Gefahr; denn es handelt sich um einen rechtswidrigen Zustand. Hier ist in sieben Bundesländern etwas passiert, was nicht rechtens ist. In etwa der Hälfte aller Bundesländer haben wir verändertes Maisgut festgestellt, obwohl das gesetzlich untersagt ist. Diese Dimension muss man in dieser Debatte deutlich machen. Aus meiner Sicht kann man nicht ständig sagen: Aber das macht eigentlich nichts; denn der Verzehr ist unbedenklich. Diesen Umstand, dass es sich um einen rechtswidrigen Zustand handelt, muss man ernster nehmen, als es die Bundesregierung scheinbar macht. Deshalb reicht es aus meiner Sicht auch nicht aus, zu sagen: Heute tagen die Bundesländer, die sollen mal gucken, ob sie miteinander eine Regelung hinkriegen. Der Bund hält sich da komplett raus. Die Bundesregierung findet das für ihr eigenes Handeln nicht weiter relevant. Deshalb frage ich: Welche Kontrollen - insbesondere auch eigene Kontrollen der Anbieter - wollen Sie in Anbetracht der gegebenen Situation verschärfen und ergänzen, um solche Situationen in Zukunft zu verhindern? Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Die Zuständigkeit für die Kontrollen liegt bei den Ländern. Es ist vollkommen klar, dass Transparenz notwendig ist. Wir appellieren selbstverständlich an die Länder, die Kontrolldichte und die Kontrollergebnisse offenzulegen. Die Kontrolllinie hat in diesem Fall auch funktioniert, nicht funktioniert hat die Weitergabe der Informationen. Deshalb muss dort jetzt reagiert werden. Das Saatgut, das ausgebracht ist, darf nicht aufgehen. Das ist die rechtliche Situation, die bestimmt, wie die Bundesländer jetzt zu handeln haben. An dieser Stelle möchte ich noch einmal sagen: Die Probeentnahme wurde - auch in Niedersachsen - frühzeitig vorgenommen. Die Aussaat hätte verhindert werden können. Es kann nie ausgeschlossen werden - so ist es dort passiert -, dass ein Beamter so etwas drei oder vier Tage lang nicht weitermeldet. Wichtig war, dass die Behörden entschieden gehandelt und den Saatguthersteller nicht nur ausfindig gemacht, sondern auch die Vertriebswege offengelegt haben. Alle weiteren Lieferungen wurden überprüft. Ich glaube, das ist sehr wichtig. Ich stelle noch einmal abschließend fest: Wir sollten die Kirche im Dorf lassen, wenn wir über dieses Problem diskutieren. Wir diskutieren hier über diese eine Maissorte, deren Körner Sie Zuhause mit dem Müslibrei zu sich nehmen und die jetzt in Bezug auf die Frage der Aussaat problematisiert wird. Rechtlich ist das klar. Ich möchte aber an der Stelle darauf hinweisen: Bei Lebensmitteln mit einem Anteil der Spuren von gentechnisch veränderten Organismen von über 0,9 Prozent muss entsprechend gekennzeichnet werden. Auch bei Futtermitteln und Ökoprodukten haben wir - Sie wissen das - eine Toleranzgrenze. Beim Saatgut liegt diese Grenze bei 0,0 Prozent. Darüber wird diskutiert. Sie müssten sich fairerweise hinstellen und sagen: Ich bin bei allen Produkten im Lebensmittelbereich - auch bei Ökoprodukten - für 0,0 Prozent. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber wir reden doch über ein Gesetz!) Entscheidend für den Bürger draußen ist, dass die unabhängige europäische Behörde EFSA festgestellt hat, dass es keine wissenschaftlichen Bedenken gegen diese spezifische Maissorte als Futter- und Lebensmittel gibt. Die 0,0 Prozent bei der Aussaat sind rechtlich unstrittig. Ich habe dargestellt, dass die Länder hier handeln müssen und dass der derzeitige Zustand rechtlich nicht zulässig ist. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Es gibt noch vier Fragesteller. Ich werde jeweils noch eine Frage ohne Nachfrage zulassen, damit wir dann zu den anderen Fragen kommen können, und gebe der Kollegin Behm das Wort. Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, es freut mich, dass Sie geltendes EU-Recht und in Deutschland geltendes Recht anerkennen und dass Sie akzeptieren, dass es für nicht zugelassene Konstrukte die Nulltoleranz gibt. Die Nulltoleranz ist ja keine spinnerte Idee irgendwelcher grünen Politiker; (Dr. Christel Happach-Kasan [FDP]: Doch!) vielmehr hat man sich auch seitens der Wirtschaft Gedanken darüber gemacht. Sie wissen alle, dass wir uns hier um Wahlfreiheit und eine friedliche Koexistenz gentechnisch veränderter und unveränderter Konstrukte bemühen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen das Recht haben, gentechnisch unveränderte Produkte zu kaufen. In dem Rahmen spielt die Nulltoleranz eine ganz besondere Rolle; denn sie soll verhindern, dass andere Produkte ungewollt in den deutschen Markt einwandern. Schauen Sie sich einmal einen Maiskolben an. Eine Maispflanze wächst aus einem einzigen gentechnisch veränderten Korn, und sie hat mehrere Kolben. Unter günstigen Bedingungen fruchtet dieser Mais, und die Maiskörner verbreiten sich. Dadurch könnte der hier nicht für den Anbau zugelassene Mais - oder auch der Reis, der vor kurzem einen Skandal verursacht hat (Dr. Christel Happach-Kasan [FDP]: Reis wächst bei uns aber nicht! - Gegenruf der Abg. Elvira Drobinski-Weiß [SPD]: Noch nicht!) und zu Recht hier nicht zugelassen wird - schleichend einwandern. In diesem Fall könnten wir weder die friedliche Koexistenz noch die Wahlfreiheit, die wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern garantieren, sicherstellen. Ich denke, Sie sind ein verantwortlich handelndes Mitglied dieser Bundesregierung. (Dr. Edmund Peter Geisen [FDP]: Das ist ja eine Vorlesung!) Deswegen frage ich Sie: Was wollen Sie als verantwortlich handelndes Regierungsmitglied tun, damit diese Nulltoleranz ohne Fehl und Tadel eingehalten wird, um das schleichende Unterwandern der deutschen Agrarproduktion mit nichtzugelassenen Konstrukten, sei es Mais oder irgendetwas anderes, zu verhindern? Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Es muss für alle im Lande klar sein, dass Sicherheit für Mensch, Gesundheit und Umwelt das absolute Maß ist. Das ist durch die derzeitige Gesetzgebung der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten gewährleistet. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Die nächste Fragestellerin ist Frau Höhn. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, stimmen Sie mit mir überein, dass wir bei Saatgut besonders sensibel sein müssen, weil aus einem Saatkorn eine erhebliche Ernte entstehen kann, und muss ich Ihre relativierenden Aussagen zur Nulltoleranz so verstehen, dass Sie versuchen, den Wert von 0,0 bei nichtzugelassenem Saatgut aufzuweichen, also den Grenzwert, der jetzt rechtlich gilt, eigentlich nicht akzeptieren wollen? Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Die Antwort auf Ihre erste Frage lautet ja, die Antwort auf Ihre zweite Frage nein. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Ott. Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Frau Präsidentin. - Herr Staatssekretär, ich muss gestehen, ich empfinde es als merkwürdig und Ihrer Rolle nicht angemessen, wie Sie hier mit geltendem Recht umgehen. Da sitzt Ihr Kollege Stadler; vielleicht können Sie sich von ihm in Bezug auf Recht und Gesetz ein bisschen Nachhilfe geben lassen; denn wir haben die Nulltoleranzgrenze gesetzlich festgelegt. Vielleicht können Sie Folgendes aufklären: Ihr Kollege Uhlenberg bestreitet, dass in NRW ausgesät worden sein soll. Auf der Liste, die Sie gerade genannt haben, steht meines Wissens aber auch NRW. (Elvira Drobinski-Weiß [SPD]: Richtig!) Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Das lässt sich aufklären. Auf der Liste stehen sieben Bundesländer. Es heißt hier: Nach vorliegenden Informationen wurde die positiv beprobte Saatgutpartie an Landwirte in sieben Ländern - Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein - geliefert. Es ist nicht in allen Bundesländern ausgesät worden. Ich kann aus dem Stand heraus nicht sagen - dies ist noch ein offener Punkt -, wie die Lage in NRW ist. Sie bekommen dazu noch alle Informationen geliefert. Die Behörden arbeiten sehr gründlich. Ich muss Ihre Bemerkung, die ich mit Erstaunen gehört habe, zurückweisen. Die Rechtslage ist eindeutig und wurde von mir klar dargestellt. Es gibt keine Kompromisslinie. Derzeit gilt die Grenze von 0,0. Wer ausgesät hat, hat also gegen geltendes Recht verstoßen. Dieser Verstoß kann nur durch Haftung und aus meiner Sicht durch Umpflügen - es gibt auch andere Methoden - geheilt werden. Dies wird auch von den Bundesländern so gesehen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Die letzte Frage stellt der Kollege Paula. Heinz Paula (SPD): Herr Staatssekretär, Sie, die Frau Ministerin und ich selbst kommen aus Bayern, dem Bundesland, welches sich mit größtem Nachdruck gegen jegliches Ausbringen von genverändertem Saatgut ausspricht. Sie haben der Presse entnommen, dass der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Herr Sonnleitner, von einem Vorgang spricht, auf den er nur noch mit Entsetzen reagieren kann. Auch ich reagiere etwas mit Entsetzen darauf, wie Sie versuchen, das Ganze nach dem Motto "Ein Korn von Tausend" zu relativieren, und auf die Länderzuständigkeit verweisen. Sie sind sicherlich mit mir der Meinung, dass es hier ein eklatantes Kommunikationsversagen gegeben hat. Meine Frage an Sie: Wann geht die Bundesregierung in die Offensive und versucht, diesen Informations-GAU durch eine qualifizierte Öffentlichkeitsarbeit zu ersetzen? In diesem Zusammenhang müssen folgende Fragen beantwortet werden: Welche Flächen sind betroffen? Was wird unternommen? Wie werden die entsprechenden Schäden beseitigt? Es handelt sich nämlich um erhebliche Schäden. In Bayern sind 800 Hektar betroffen. Das ist eine unvorstellbar große Zahl. Sehen Sie also nicht auch die Notwendigkeit, dass in Anbetracht eines solchen GAUs eine zentrale Stelle die Informationen qualifiziert und rechtzeitig liefert? (Dr. Christel Happach-Kasan [FDP]: Ist der Begriff GAU nicht ein bisschen übertrieben, Herr Kollege?) Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Ich will es für diejenigen Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich für dieses Thema interessieren, noch einmal deutlich machen. Es geht um eine Maislinie, die für Lebensmittel zugelassen ist. Es besteht aus dieser Sicht keine Gefährdung für Mensch und Tier. Das müssen wir einmal klarstellen. Die Rechtslage in Bezug auf das Saatgut ist eindeutig. Alle Informationen werden in voller Offenheit und Transparenz dargelegt. Der Saatguthersteller ist öffentlich bekannt. Alle Vertriebswege in die Bundesländer hinein sind kontrolliert worden. Die Flächen sind bekannt. Bayern hat sehr entschieden, schnell und richtig gehandelt. Die betroffenen Flächen werden umgepflügt. Damit dürfte das Problem für den Anbauer behoben sein. Daneben stellen sich natürlich Haftungsfragen an den Saatgutvertreiber. Es gibt noch eine andere Frage, die Sie richtigerweise ansprechen: Woher kommt das Saatgut, und wo ist die Stelle der Verunreinigung? Auch eine Verunreinigung mit einem Anteil von 0,1 Prozent ist nicht tolerabel. Dies gilt vor allen Dingen für den Landwirt. Eine entsprechende Frage meinerseits konnte heute früh nicht präzise beantwortet werden. Die betroffene Firma hat sich bis jetzt nicht eindeutig dazu geäußert. 70 bis 75 Prozent des Saatgutes werden aus dem Ausland importiert. Bei der betroffenen Linie handelt es sich offensichtlich um eine Linie aus Ungarn. Man wird natürlich bis zum Produzenten zurückgehen müssen. Für die Saatgutfirmen ist entscheidend, mit welcher Präzision und Seriosität sie dieses Thema behandeln. Für die betroffene Firma wird es - Stichwort Haftung - enorme Auswirkungen haben. Die Behörden, die Betroffenen und alle Bundesländer haben eindeutig dargelegt - ich denke, das ist mehr als nur ein Signal an die Saatguthersteller -, dass diese Firmen in Bezug auf den Anbau in europäischen und außereuropäischen Ländern ihr Kontrollsystem und ihr Qualitätssicherungssystem wesentlich verbessern müssen. Das Zweite ist - Herr Ostendorff, das nehmen wir natürlich für die Bundesländer auf -: Genügt eine Testung von 10 Prozent des Maissaatgutes? Testet jedes Bundesland 10 Prozent? Ist die Risikokontrolle ausreichend? Mit einer Verunreinigung von 7 oder 6 Prozent dieser 10 Prozent können wir nicht zufrieden sein; das ist selbstverständlich. Das sind die Themen, die heute Nachmittag mit den Ländern besprochen werden. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Nachdem die Dringliche Frage aufgerufen und ausführlich beantwortet und diskutiert worden ist, rufe ich jetzt die Fragen auf Drucksache 17/1917 in der üblichen Reihenfolge auf. Wir kommen zunächst zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Hier steht zur Beantwortung der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Christoph Bergner zur Verfügung. Schriftlich beantwortet werden die Fragen 1 und 2 des Kollegen Kilic, die Frage 3 des Kollegen Volker Beck sowie die Fragen 4 und 5 des Kollegen Nouripour. Damit kommen wir zur Frage 6 des Kollegen Montag: Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung erforderlich, um ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission mit einer Geldstrafe von mindestens 12,7 Millionen Euro gegen Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung der 3. EU-Geldwäscherichtlinie, 2005/60/EG, abzuwehren? Bitte schön, Herr Staatssekretär. Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Herr Kollege Montag, zur Abwehr eines drohenden Vertragsverletzungsverfahrens, wonach Sie fragen, ist es erforderlich, dass die Länder baldmöglichst die in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufsichtsbehörden nach § 16 Abs. 2 Nr. 9 des Geldwäschegesetzes vollständig benennen. Der Bund hat die 3. EG-Geldwäscherichtlinie mit Inkraftsetzen des Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, des Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetzes, am 21. August 2008 umgesetzt. Anhaltspunkte, dass das Gesetz den Anforderungen der 3. EG-Geldwäscherichtlinie nicht genüge, gibt es nicht. Das Geldwäschegesetz enthält in § 16 Abs. 2 Nr. 9 einen beanstandungsfreien Verweis auf die jeweils nach Landesrecht zuständigen Landesbehörden. Die Wahrnehmung der Zuständigkeiten für die Aufsicht über Kasinos sowie sonstige zu beaufsichtigende Berufsgruppen, namentlich Güterhändler, Immobilienmakler und Versicherungsvermittler, fällt in die ausschließliche Regelungskompetenz der Länder. Während die Zuständigkeiten für die Aufsicht über Kasinos vollständig benannt sind, stehen Benennungen von Aufsichtsbehörden für die sogenannten sonstigen Berufsgruppen, also Güterhändler, Immobilienmakler und Versicherungsvermittler, teilweise in den Ländern noch aus. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Eine Nachfrage, Herr Montag? - Bitte. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Frau Präsidentin. - Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Meine Nachfrage bezieht sich auf eine Veröffentlichung im Handelsblatt vom 1. Juni dieses Jahres. In diesem Artikel des Handelsblatts zu dem Thema, über das wir gerade reden, wird das Bundesinnenministerium mit der Behauptung zitiert - ich zitiere wörtlich -: Das Bundesinnenministerium sei nicht der richtige Adressat, hieß es gestern zu den Vorwürfen in der Berliner Behörde. Ein "blauer Brief aus Brüssel" müsste an die zuständigen Bundesländer weitergeleitet werden. Ich frage Sie: Sind Sie der Auffassung, dass sich in all den Fällen, in denen der Bundesgesetzgeber wie in § 16 Abs. 2 GwG Aufgaben an die Bundesländer delegiert hat, die Europäische Kommission direkt an die deutschen Bundesländer zu halten habe, und zwar ohne Einschaltung der Bundesregierung und der Bundesebene? Sind Sie der Auffassung, dass Sie, das Bundesinnenministerium als Behörde, in diesem Fall nicht zuständig für das Anliegen der Kommission sind? Meine zweite Nachfrage auf Ihre Antwort lautet: Wenn dem so ist, dass die Bundesländer zum Teil noch nicht vollständig Benennungen von Aufsichtsbehörden geliefert haben, was haben Sie dann unternommen, um die Länder dazu zu bringen? Immerhin heißt es in dem Artikel im Handelsblatt, dass die Kommission es abgelehnt habe, Ihnen eine Fristverlängerung zu gewähren, mit der Erklärung, Deutschland habe bereits mehrere Monate zur Übermittlung vollständiger Informationen zur Verfügung gehabt und die Kommission sehe nicht ein, warum sie länger zuwarten solle. Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Herr Kollege Montag, ich will zunächst einmal festhalten, dass es im Interesse des Bundesinnenministeriums ist, dass die einschlägige EU-Richtlinie tatsächlich umgesetzt wird. Wir haben es hier allerdings mit einer Situation zu tun, die aus unserer Sicht auch europarechtlich hinreichend definiert ist: Wenn die entsprechende Zuständigkeit bei den Ländern liegt, muss auch die Verpflichtung von den Ländern wahrgenommen werden. Wir haben uns auf unterschiedlichen Wegen bemüht, die Länder auf diese Verantwortung hinzuweisen, und müssen bedauerlicherweise zur Kenntnis nehmen, dass die Angelegenheit im Hinblick auf die Ressortzuständigkeit - im Regelfall ist der Innenminister oder der Wirtschaftsminister zuständig - zu einem Streitfall geworden ist. Das äußert sich unter anderem darin, dass die Innenministerkonferenz und die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder jeweils einstimmig einander ausschließende Beschlüsse gefasst haben. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Verständnis, dass wir in diesem Punkt die Verantwortung für die erforderliche Umsetzung der Richtlinie, die wir für außerordentlich wichtig halten, bei den Ländern suchen. Die föderale Zuständigkeit würde aus meiner Sicht falsch verstanden, wenn wir die Verantwortung nicht so eindeutig benennen würden. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Dann kommen wir zur Frage 7 des Kollegen Montag zum gleichen Thema: Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit die in § 16 des Geldwäschegesetzes genannten Aufsichtsbehörden der Kontrolle der in der Richtlinie genannten Berufsgruppen - unter anderem Steuerberater, Versicherungsvermittler, Immobilienmakler, Kasinobetreiber, Gold- und Devisenhändler, Juweliere - in ausreichendem Maße nachkommen - vergleiche Handelsblatt vom 31. Mai 2010? Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Die Bundesregierung wird die Länder wie bisher bei ihren Bemühungen um die Benennung der zuständigen Aufsichtsbehörden unterstützen und die Thematik weiterhin in den geeigneten Bund-Länder-Gremien zur Sprache bringen. - Dies ist im Wesentlichen das, was ich schon auf Ihre Nachfrage zu antworten versucht habe. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Gibt es noch eine weitere Nachfrage, Herr Montag? Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Bitte schön. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, nachdem Sie auf die Zuständigkeit der Länder verweisen und sagen, dass Sie nicht müde werden, die Länder zu bitten, doch zu liefern, habe ich an Sie die Frage: Können Sie mir sagen, welche Bundesländer ihre Verpflichtungen in dieser Hinsicht erfüllt haben? Bei welchen Ländern haben Sie bisher keinen Erfolg gehabt? Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Herr Kollege Montag, wenn Sie einverstanden sind, würde ich Ihnen die Auskunft hierzu gern schriftlich geben. Da ich davon ausgehen muss, dass die Dinge im Fluss sind, will ich jetzt keinen Stand wiedergeben, der nicht mehr aktuell ist. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Der Kollege Ströbele hat sich zu einer Nachfrage gemeldet. Bitte schön. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, wer soll Ihrer Meinung nach die drohende Geldstrafe in Höhe von 12,7 Millionen Euro bezahlen: der Bund, welche Länder, mit welcher Beschlusslage? Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Herr Kollege Ströbele, ich verweise auf das Gesetz zur Lastentragung im Bund-Länder-Verhältnis bei Verletzung von supranationalen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen, wo es in § 1 - Grundsätze der Lastentragung - aus unserer Sicht eindeutig geregelt ist, dass hierfür die entsprechenden Länder aufkommen müssen. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: "Die entsprechenden"!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Dann kommen wir jetzt zur Frage 8 des Abgeordneten Lars Klingbeil: In wie vielen Fällen konnte seit Inkrafttreten des Zugangserschwerungsgesetzes bei einem vom Bundeskriminalamt oder von anderen Einrichtungen wie Inhope beanstandeten Angebot mit kinderpornografischen Inhalten eine Löschung nicht zeitnah erreicht werden, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu zu den Serverstandorten und den Gründen dazu vor? Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Herr Kollege Klingbeil, alle dem Bundeskriminalamt bekannt werdenden Hinweise auf kinderpornografische Webseiten werden durch das Bundeskriminalamt überprüft. Bei Feststellung von auf ausländischen Servern gehosteten kinderpornografischen Inhalten werden diese auf dem Interpol-Weg unmittelbar an den betreffenden Staat gemeldet. Dabei wird um zeitnahe Löschung, Identifizierung der Verantwortlichen sowie um Rückmeldung zu den veranlassten Maßnahmen gebeten. In den Monaten nach Inkrafttreten des Zugangserschwerungsgesetzes, also März und April 2010, konnte in Bezug auf gemeldete Inhalte - insgesamt wurden in diesem Zeitraum 304 Fälle gemeldet - in 174 Fällen festgestellt werden, dass diese eine Woche nach erfolgter Meldung weiterhin verfügbar waren. Die Zahlen für den Mai 2010 liegen derzeit noch nicht vor. Mehrheitlich betrafen die im März und April 2010 bekannt gewordenen Fälle Server aus den USA, Russland und den Niederlanden, ich füge hinzu: ohne dass bereits jetzt eine belastbare Grundlage für eine abschließende Analyse gegeben wäre. In welchem Umfang die Arbeit der im Inhope-Netzwerk zusammengeschlossenen weltweiten Beschwerdestellen zum Löschen von kinderpornografischen Inhalten geführt hat, ist der Bundesregierung gegenwärtig nicht bekannt. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Haben Sie eine Nachfrage, Herr Klingbeil? Lars Klingbeil (SPD): Zunächst vielen Dank für die Antwort, Herr Staatssekretär. - Sie haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass zunächst ein Jahr lang auf Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes nicht gesperrt wird. Vielmehr soll das Löschen intensiviert werden. Es wird darauf gesetzt, dass es nach einem Jahr eine Evaluierung gibt und die Wirksamkeit und die Erfolge des Löschens geprüft werden. Ich habe folgende Frage: Wann ist das Jahr vorbei bzw. wann hat es begonnen? Hat es mit der Vereinbarung des Koalitionsvertrages begonnen? Hat es mit der Einsetzung des Zugangserschwerungsgesetzes begonnen? Infolgedessen stellt sich die Frage: Wann haben wir mit der Evaluierung zu rechnen? Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Nach meinem Verständnis hat es mit dem Inkrafttreten des Zugangserschwerungsgesetzes und der damit beim Bundeskriminalamt auflaufenden Daten begonnen. Diese - ich habe Ihnen die Vorabmeldung für die Monate März und April gegeben - werden dort in angemessener Zeit ausgewertet. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Max Stadler zur Verfügung. Ich rufe die Frage 9 des Kollegen Lars Klingbeil auf: Wann beabsichtigt die Bundesregierung, das bei der Einbringung der Gesetzentwürfe zur Aufhebung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen im Februar 2010 angekündigte Löschgesetz vorzulegen, und was soll konkret in diesem Gesetz geregelt werden? Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Herr Kollege Klingbeil, wie Sie gerade selbst erwähnt haben, ist im Koalitionsvertrag selbstverständlich festgehalten, dass es notwendig ist, gegen kinderpornografische Angebote im Internet intensiv vorzugehen und diese schnellstmöglich zu löschen, statt sie zu sperren. Sie haben zu Recht erwähnt, dass für ein Jahr kinderpornografische Inhalte auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes nicht gesperrt werden. Stattdessen betreiben die Polizeibehörden in enger Zusammenarbeit mit den Selbstregulierungskräften der Internetwirtschaft die Löschung kinderpornografischer Seiten. Bei der Beantwortung der vorherigen Frage ist bereits deutlich geworden, dass diese Bemühungen nach einem Jahr in Hinblick auf Erfolg und Wirksamkeit evaluiert werden und aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse eine ergebnisoffene Neubewertung vorgenommen werden soll. Das ist der Stand der Dinge. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Haben Sie eine Nachfrage, Herr Klingbeil? Lars Klingbeil (SPD): Vielen Dank für die Antwort. - Teilen Sie die Einschätzung namhafter Rechtsexperten, die sagen, dass wir kein Löschgesetz, wie von der Regierung angekündigt, brauchen, weil wir keine rechtlichen Lücken haben, sondern Lücken bei der Durchsetzung von bestehenden Rechten? Meine zweite Frage schließt sich daran an: Falls Sie das anders sehen, würde ich gerne wissen, wo Sie gesetzgeberische Lücken, die mit dem Löschgesetz geschlossen werden müssen, sehen. Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Tatsache ist, dass wir ein Gesetz vorgefunden haben, das noch von der alten Bundesregierung und der damaligen Koalitionsmehrheit kurz vor der Bundestagswahl gegen den Widerstand aller Oppositionsfraktionen beschlossen worden ist. Es sollte mit der sogenannten Sperrung der Zugang zu kinderpornografischen Inhalten erschwert werden. In Wahrheit ist das aber keine echte Sperrung. Deswegen haben wir in der neuen Koalition vereinbart, uns auf das Wesentliche, Erfolgversprechende und Notwendige zu konzentrieren, nämlich die Löschung vorzunehmen. Auf der Grundlage des derzeit geltenden Rechts sind Maßnahmen zur Durchsetzung dieses Vorhabens, also zur Löschung solcher Inhalte, ins Werk gesetzt worden. Der Kollege vom Innenministerium hatte gerade nicht erwähnt, dass am 19. Februar 2010 ein Anwendungserlass des Bundesinnenministeriums an das Bundeskriminalamt gegangen ist, mit dem sichergestellt wurde, dass die kritisierte sogenannte Sperrinfrastruktur nicht ins Werk gesetzt wird. Seither wird auf der Grundlage der bestehenden Gesetze das Löschen vorgenommen. Die Zahlen dazu wurden gerade von Herrn Bergner vorgetragen. Es ist aber vielleicht noch zu ergänzen, dass mit den Selbstregulierungskräften der Internetwirtschaft gerade kürzlich vereinbart worden ist, die Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt noch zu verstärken. Insbesondere das Bundeskriminalamt - das ist eine wichtige Information - hat etwa seit Mai die Zusammenarbeit mit den USA deutlich verstärkt; denn aus den vorgetragenen Zahlen ist hervorgegangen, dass von dort besonders viele solcher Inhalte ins Netz gestellt werden. Dies geschieht in der Tat alles, ohne dass dafür eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen worden wäre. Nach Ablauf von einem Jahr wird dann zu evaluieren sein, ob diese Maßnahmen ausreichen. Abschließend bewerten - da schließe ich mich Herrn Kollegen Bergner an - kann man das aufgrund der jetzt vorliegenden Zahlen noch nicht. Wir glauben, dass die Zahl der Löscherfolge steigen wird. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Eine weitere Nachfrage kommt vom Kollegen Montag. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Frau Präsidentin. - Ihre Erklärung, Herr Staatssekretär, veranlasst mich dazu, kurz nachzufragen. Habe ich Ihre letzten Ausführungen so zu verstehen, dass die Frage, ob es überhaupt ein Löschgesetz geben wird, offen ist? Ist also gar nicht sichergestellt, dass Sie einen Entwurf für ein Löschgesetz vorlegen werden, sondern ist es so, dass Sie erst abwarten, wie die Praxis funktioniert, und erst danach entscheiden wollen, ob Sie überhaupt einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen wollen? Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Sie haben es nicht ganz genau so verstanden, wie ich es gemeint habe, oder ich habe es nicht präzise genug ausgedrückt. Klar ist, dass nach einem Jahr evaluiert wird, wie man weiter vorgeht, insbesondere ob es bei dem von der neuen Bundesregierung favorisierten Grundsatz "Löschen statt Sperren" bleibt oder ob es zu einer Rückkehr zu den Zugangserschwernisregelungen der früheren Koalition aus CDU/CSU und SPD kommen wird. Das war damit gemeint. Sie haben meinen Ausführungen entnommen, dass dem Bundestag von der Bundesregierung derzeit kein Entwurf für ein eigenes Löschgesetz vorgelegt worden ist. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage: Darüber gibt es interne Gespräche, die aber bisher nicht zu dem Ergebnis geführt haben, dass wir Ihnen einen solchen Gesetzentwurf hätten vorlegen können. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Dann kann jetzt der Kollege Klingbeil seine zweite Nachfrage stellen. Es gab hier gerade etwas Konfusion. Lars Klingbeil (SPD): Vielen Dank. - Ich wollte genau den Punkt aufgreifen, den auch der Kollege Montag angesprochen hat. Er hat übrigens genauso wie ich verstanden, dass Sie gesagt haben: Wir evaluieren, und am Ende steht die Frage: Brauchen wir überhaupt ein Löschgesetz? Zwischendurch gab es Pressemeldungen, in denen verbreitet wurde, der Entwurf für ein Löschgesetz sei jetzt fertig und werde zwischen den Ministerien abgestimmt. Meine kurze Frage ist: Stimmen diese Presseartikel also nicht, dass an einem solchen Gesetzentwurf bereits gearbeitet wird? Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Noch einmal, Herr Kollege Klingbeil: Nach Ablauf des einen Jahres - ich habe es präzisiert - wird entschieden, wie weiter verfahren wird. Dass es innerhalb der Bundesregierung schon jetzt Überlegungen gibt, dem Bundestag einen eigenen Gesetzentwurf für ein Löschgesetz vorzulegen, haben Sie den Pressemeldungen richtig entnommen. Diese Überlegungen sind aber noch nicht zu einem Ergebnis gekommen, sodass Ihnen bisher ein solcher Gesetzentwurf, wie Sie unschwer feststellen konnten, noch nicht vorgelegt worden ist. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Ich rufe die Frage 10 der Kollegin Höhn auf: Kann die Bundesministerin der Justiz in der Frage etwaiger Verlängerungen der Laufzeit von Atomkraftwerken ein Vorgehen mittragen, das nach gutachterlicher Einschätzung ihres eigenen Hauses "mit einem nicht unerheblichen verfassungsrechtlichen Risiko verbunden wäre", weil "nicht sicher davon ausgegangen werden" kann, "dass das Bundesverfassungsgericht im Streitfall die Zustimmungsbedürftigkeit verneint" (vergleiche Gutachten zur Zustimmungsbedürftigkeit einer Änderung des Atomgesetzes zur Verlängerung der Laufzeit von Kernkraftwerken vom 1. Juni 2010)? Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Frau Kollegin Höhn, wie Sie wissen, ist die politische Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung über eine Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke in Deutschland und gegebenenfalls deren Ausgestaltung noch nicht abgeschlossen. Das in Ihrer Frage zitierte gemeinsame Gutachten des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesinnenministeriums zur Frage der Zustimmungsbedürftigkeit einer etwaigen Änderung des Atomgesetzes zur Verlängerung der Laufzeit wird natürlich in den Meinungsbildungsprozess der Bundesregierung einfließen und berücksichtigt werden. Das Gutachten kommt zu einer differenzierten Betrachtung. Es stellt fest, dass eine zustimmungsfreie Ausgestaltung eines solchen Gesetzes unter bestimmten Bedingungen noch vertretbar erscheint, sieht aber ein nicht unerhebliches verfassungsrechtliches Risiko als gegeben an, weil die Prüfung der Zustimmungsbedürftigkeit sich in dieser Frage auf rechtlichem Neuland bewegt. Verfassungsgerichtliche Entscheidungen zur Fragestellung gibt es bisher nämlich noch nicht. Es liegen mehrere Rechtsgutachten vor, die aber zu unterschiedlichen, konträren Ergebnissen kommen. Eine endgültige verfassungsrechtliche Bewertung der Frage der Zustimmungsbedürftigkeit ist erst nach Vorlage eines ausformulierten Gesetzentwurfs möglich. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Höhn, bitte. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, heute Mittag, 11.46 Uhr, ist über Reuters die Meldung verbreitet worden, dass eine Vorentscheidung gefallen sei und der Bundesrat bei der Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke kein Vetorecht haben solle. Der Weg über ein zustimmungsfreies Gesetz werde von allen maßgeblichen Personen in der Regierung und den Regierungsfraktionen bis auf Umweltminister Norbert Röttgen favorisiert. Zu den Befürwortern eines zustimmungsfreien Gesetzes "gehörten das Kanzleramt, Innen-, Finanz- und Justizministerium" und die beiden Koalitionsfraktionen. Können Sie bestätigen, dass Sie zu den nicht unerheblichen Befürwortern gehören, die der Meinung sind, dass man ein Gesetz machen soll, das der Zustimmung des Bundesrates nicht bedarf, obwohl Ihnen ein Gutachten vom Anfang dieses Monats vorliegt, das also noch sehr jung ist, nach dem nicht unerhebliche verfassungsrechtliche Risiken damit verbunden sind und man nicht sicher davon ausgehen kann, dass das Bundesverfassungsgericht im Streitfall die Zustimmungsbedürftigkeit verneint? Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Frau Höhn, wie ich in der Antwort auf Ihre schriftliche Frage schon ausgeführt habe, ist die Frage der Zustimmungsbedürftigkeit erst dann endgültig zu beantworten, wenn ein ausformulierter Gesetzentwurf vorliegt, sodass dessen Inhalt bewertet werden kann. Ich glaube, ich habe deutlich genug vorgetragen, dass es Ausgestaltungen eines solchen Gesetzes gibt, die nach der im Gutachten von BMJ und BMI vertretenen Auffassung zustimmungsfrei sind, es aber auch andere Ausgestaltungen eines solchen Gesetzes geben kann, die der Zustimmung bedürfen. Leider ist es in der Juristerei oft so, dass man eine Frage nicht einfach mit Ja oder Nein beantworten kann, sondern mit dem berühmten Juristensatz "Es kommt darauf an ..." beantworten muss. Vielleicht darf ich das verfassungsrechtliche Problem ganz kurz erläutern. Es handelt sich um Art. 87 c des Grundgesetzes. Nach dieser Vorschrift können Gesetze - ich verkürze einmal -, die die friedliche Nutzung der Kernenergie betreffen, wofür der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz besitzt, "mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass sie von den Ländern im Auftrag des Bundes ausgeführt werden." Das Gutachten, das BMJ und BMI vorgelegt haben, geht davon aus, dass der Maßstab für die Anwendung des Art. 87 c Grundgesetz ist, ob in einer Laufzeitverlängerung eine neue Übertragung dieser Aufgabe an die Länder als Bundesauftragsverwaltung liegen würde oder nicht. Das ist der entscheidende Maßstab. Je nachdem, wie das Gesetz ausgestaltet ist, kann diese Voraussetzung erfüllt sein oder auch nicht. Ich bitte daher noch einmal um Verständnis, wenn ich hier vortrage, dass für uns beide Möglichkeiten rechtlich denkbar sind. Auf das Risiko, das damit zusammenhängt, dass bisher keine Entscheidung zu Art. 87 c des Grundgesetzes vorliegt, habe ich hingewiesen. Es gibt eine Entscheidung - 48. Band - zu einer Parallelvorschrift - Art. 87 b Grundgesetz -, der wir bei unserem Gutachten den Prüfungsmaßstab entnommen haben. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Höhn. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Heißt das, dass die Meldung von Reuters nicht stimmt und dass Sie sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht im Sinne einer Zustimmungsfreiheit des Gesetzes entschieden haben? So interpretiere ich Ihre Antwort einmal, denn ich wollte ja keine juristische Antwort haben. Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Frau Höhn, ich habe mich am heutigen Vormittag in Gremien des Deutschen Bundestages bewegt und diese Meldung von Reuters jetzt erstmals zur Kenntnis genommen. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Okay, danke schön. Ich dachte nur, dass Sie als Staatssekretär eine solche Meldung, die von Ihrem Ministerium ausgeht, auch kennen. Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Ich weiß nicht, ob sie von unserem Ministerium ausgeht; das hatten Sie vorhin nicht so vorgetragen. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Doch, hatte ich schon. Ich dachte nur, dass Sie über die Entscheidung Ihres Ministeriums informiert sind. Aber gut. Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Frau Kollegin Höhn, das bin ich durchaus, und die Entscheidung unseres Ministeriums lautet folgendermaßen: Man kann eine endgültige verfassungsrechtliche Bewertung der Frage, ob dieser Vorgang im Bundesrat zustimmungsbedürftig ist, erst dann abgeben, wenn der Gesetzestext ausformuliert vorliegt. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So, jetzt meine zweite Nachfrage. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Das war schon die zweite Nachfrage. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein, ich habe doch gar keine Frage gestellt. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Sie sagten, Sie dachten, dass diese Meldung vom Ministerium ausging, und der Herr Staatssekretär hat darauf geantwortet. Deswegen würde ich jetzt gern Herrn Montag die Möglichkeit zu einer weiteren Nachfrage geben. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke schön, Frau Präsidentin. - Herr Staatssekretär Stadler, Sie haben schön geantwortet, und die von Ihnen zitierte Verfassungslage ist mir bekannt. Aber ich will noch einmal hinsichtlich des politischen Inhalts Ihrer Antwort nachfassen. Habe ich diese so zu verstehen, dass das Bundesjustizministerium ein Laufzeitenverlängerungsgesetz für verfassungsrechtlich unbedenklich halten würde, wenn den Bundesländern in diesem Gesetz die Verwaltungskompetenz für den Atombereich genommen und die gesamte Verwaltung der Atomkraftwerke in die Zuständigkeit des Bundes überführt würde? Ist das die Quintessenz Ihrer Antwort? Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Nicht ganz, Herr Kollege Montag. Sie haben ein Szenario formuliert, bei dem der Art. 87 c Grundgesetz tatsächlich nicht einschlägig wäre und sich demgemäß keine Zustimmungsbedürftigkeit nach dieser Vorschrift ergeben würde. Mir ist allerdings bisher nicht bekannt, dass das möglicherweise beabsichtigte Gesetz diesen Weg gehen soll. Wenn es bei der bisherigen Rechtslage, dass nämlich das Atomgesetz von den Ländern in Auftragsverwaltung des Bundes vollzogen wird, bleibt, dann kommt es darauf an, ob mit der Gesetzesänderung eine neue Auftragsverwaltung geschaffen wird - dann wäre der Art. 87 c Grundgesetz einschlägig - oder ob dies nicht der Fall ist. Dies wiederum hängt davon ab, welchen Inhalt das Gesetz haben wird. Sie haben ein Szenario beschrieben, das man theoretisch betrachten kann, das uns praktisch aber in dieser Form nicht vorgelegt worden ist. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Steiner. Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, es gibt ein Rechtsgutachten des Landes Schleswig-Holstein, das zu dem Ergebnis kommt, dass die Aufspaltung der geplanten Atomrechtsänderungen in ein Gesetz, das die Laufzeiten verlängert, und in ein Gesetz, das Sicherheitsbestimmungen enthält, im Lichte der staatlichen Schutzpflichten gemäß Art. 1 und 2 Grundgesetz verfassungswidrig sein könnte. Ist dies auch aus Sicht des Bundesministeriums der Justiz eine ernst zu nehmende rechtliche Argumentation? Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Frau Kollegin, wie ich schon bei meiner allerersten Antwort ausgeführt habe, nehmen wir die Gutachten, die es zu dieser nicht einfachen Thematik gibt, selbstverständlich alle sehr ernst. Gerade weil es unterschiedliche Gutachten durchaus beachtlichen Inhalts gibt, ist eine eindeutige Vorhersage, wie das Bundesverfassungsgericht, das diese Frage bisher noch nicht entschieden hat, in einem etwaigen Streitfalle entscheiden würde, unserer Ansicht nach derzeit schwer möglich. Sie haben eine spezielle Frage gestellt, die ich nur in abstrakter Form beantworten kann. Diesbezüglich ist die Rechtslage allerdings völlig klar. Entgegen Auffassungen, die in der Frühzeit der Bundesrepublik Deutschland in der Kommentarliteratur vertreten worden sind, ist seit langem völlig eindeutig geklärt, dass eine Aufspaltung von Gesetzen in einen zustimmungsfreien Inhalt und in einen zustimmungspflichtigen Inhalt möglich ist. Ich möchte jetzt nicht bewerten, ob dies in der von Ihnen geschilderten konkreten Konstellation der Fall ist. Dazu müsste man einen ausformulierten Gesetzesvorschlag kennen. Ich sage damit auch nicht - ich betone das, damit ich nicht missverstanden werde -, dass eine Entscheidung getroffen ist, eine solche Aufspaltung vorzunehmen. Ich sage nur: Sie ist in früheren Fällen vorgenommen und nicht beanstandet worden. Ich möchte also nur abstrakt auf die Frage nach der Rechtslage antworten, die Sie aufgeworfen haben. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Eine Nachfrage des Kollegen Ott. Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. - Herr Staatssekretär, ich mache mir langsam Sorgen um den Zustand des Konservatismus in Deutschland. Konservative Spitzenpolitiker - meistens fangen ihre Namen mit K an - pfeifen auf die Pflichterfüllung, die wesentlicher Bestandteil konservativen Denkens und konservativer Ethik ist. Jetzt bringen Sie etwas auf den Weg, bei dem ich mich frage, wann es so etwas zum letzten Mal gegeben hat. Wann hat die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, bei dem das Bundesjustizministerium nicht unbedeutende verfassungsrechtliche Risiken gesehen hat? Wie vereinbaren Sie das mit Ihrem Job als Staatssekretär im Verfassungsschutzministerium? Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Ich will jetzt nicht oberlehrerhaft sein, aber ich glaube, dass die Frage nach dem Zustand des Konservatismus - ich bevorzuge das Wort Konservativismus; aber das ist nur eine semantische Kleinigkeit am Rande - (Dr. Hermann Ott [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr interessant!) nicht ausgerechnet von mir als liberalem Politiker hier in der Fragestunde zu beantworten ist. Ich habe, glaube ich, als Parlamentarischer Staatssekretär auch keinen Job, sondern eine Aufgabe. Diese Aufgabe nehmen wir als Bundesjustizministerium in der Weise wahr, dass wir die bestehende Rechtslage dargestellt haben. Ich darf versuchen, ein Missverständnis, das in Ihrer Frage durchzuklingen schien, auszuräumen. Ich habe nicht gesagt, dass ein Gesetz zur Laufzeitverlängerung zustimmungsfrei ist. Ich habe gesagt, dass Gestaltungen denkbar sind, in denen es zustimmungsfrei ist, dass aber auch andere Gestaltungen denkbar sind, in denen es - nach unserem Maßstab, den wir einer Parallelentscheidung des Bundesverfassungsgerichts gemeinsam mit dem Innenministerium entnehmen - zustimmungspflichtig ist. Insofern war in Ihrer Frage eine Annahme enthalten, die nicht zutrifft. Wir können eine endgültige Bewertung nur vornehmen, wenn ein konkreter Gesetzestext vorliegt. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Die nächste Frage stellt der Kollege Krischer. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke schön. - Meine Frage zielt in die Richtung, ob Ihr Ministerium ein Gesetz auf den Weg bringen wird, auch wenn es Gutachten, Expertisen namhafter Experten geben wird, die von einem Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht ausgehen. Wird Ihr Haus, wird das Justizministerium, ein Gesetz mittragen, auch wenn es deutliche Anhaltspunkte für ein Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht - Stichwort Zustimmungspflichtigkeit - gibt? Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Die erste Frage kann ich mit einem klaren Nein beantworten. Unser Ministerium wird ein solches Gesetz überhaupt nicht auf den Weg bringen; denn es ist nicht federführend zuständig. Wenn, dann bringt die Bundesregierung das Gesetz auf den Weg. Inhaltlich bezog sich Ihre Frage auf verfassungsrechtliche Bedenken. Das Bundesjustizministerium und das Bundesinnenministerium sind um eine gutachterliche Stellungnahme zur Verfassungsrechtslage gebeten worden. Diese haben wir abgegeben. Ich glaube, es ist selbstverständlich, dass das Gutachten in die weitere Meinungsbildung der Bundesregierung einfließt. Diese ist, wie Sie wissen, noch nicht abgeschlossen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Ströbele. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke. - Herr Kollege Stadler, kennt der Staatssekretär im Justizministerium oder das Justizministerium oder kennen beide eine Gesetzesformulierung zur Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken, in der keine neue Auftragsverwaltung vorgesehen ist und die deshalb nach Auffassung des Bundesjustizministeriums auch keiner Zustimmung der Länderkammer, also des Bundesrates, bedarf? Wenn ja, ist der Staatssekretär bereit, uns diese Formulierung mitzuteilen? Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Herr Kollege Ströbele, vorhin habe ich auf eine andere Frage geantwortet, dass ich das eine oder andere in der Fragestunde von der Regierungsbank aus nicht tun darf. Vermutlich darf ich Ihnen auch nicht zu Ihrem Geburtstag gratulieren, den Sie in dieser Woche feiern konnten. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch! Das dürfen Sie!) Ich beschränke mich daher auf die Beantwortung Ihrer Frage und sage: Einen solchen Gesetzestext kenne ich bisher nicht, weil unserem Haus noch kein Gesetzestext vorgelegt worden ist. Ich habe abstrakt dargestellt, was aufgrund einer Entscheidung, die das Bundesverfassungsgericht zu einer anderen Vorschrift gefällt hat, der Prüfungsmaßstab sein wird. Ich darf wiederholen: Die entscheidende Frage ist, ob in einer Laufzeitverlängerung die Übertragung einer neuen Aufgabe liegt. Die Laufzeitverlängerung als solche ist keine verfahrensrechtliche Vorschrift, die die Länder betreffen würde, sondern eine materiell-rechtliche. Dennoch ist die Fragestellung richtig. Um vollständig vorzutragen, nehme ich Ihre Frage zum Anlass, noch etwas anderes deutlich zu machen - vielleicht wollte Frau Höhn mich danach fragen; dann kann ich ihre Frage beantworten, ohne dass sie mich gefragt hat -: In anderen Rechtsgutachten gibt es bekanntlich andere Ansatzpunkte. All dies wird bei der endgültigen Bewertung zu berücksichtigen sein. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Eine weitere Frage, diesmal von der Kollegin Herlitzius. Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke. - Auch ich habe eine Frage, Herr Staatssekretär. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Horst Meierhofer hat erklärt, um eine Laufzeitverlängerung durchzuführen, müsse diese - jetzt folgt das Zitat - "rechtlich wasserdicht sein." Teilen Sie diese Auffassung? Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Ich teile in der Regel alle Auffassungen meines geschätzten Kollegen Horst Meierhofer aus Regenburg. (Bettina Herlitzius [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wow!) Ich habe deutlich gemacht, dass das Bundesinnenministerium und das Bundesjustizministerium gemeinsam auf verfassungsrechtliche Risiken bei bestimmten Ausgestaltungen eines etwaigen Gesetzes hingewiesen haben. Dies wird sicherlich in die Meinungsbildung der Bundesregierung einfließen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Wir bleiben beim Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und kommen zur Frage 11 der Abgeordneten Sonja Steffen: Wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung vorlegen? Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Frau Kollegin Steffen, vielleicht darf ich kurz erläutern, dass es bei § 522 Abs. 2 ZPO darum geht, dass Berufungen in Zivilsachen per Beschluss verworfen werden können, ohne mündliche Verhandlung, allerdings nach einem Hinweis des Gerichts. An dieser Regelung wird in der Praxis vielfach Kritik geübt. Deswegen sollte diese Vorschrift so geändert werden, dass bei ihrer Anwendung insbesondere eine einheitliche Rechtsprechungspraxis erreicht wird. Zu diesem Zweck ist insbesondere die Einführung eines Rechtsmittels gegen den Zurückweisungsbeschluss ins Auge zu fassen. Man muss auch darüber nachdenken, die mündliche Verhandlung wieder zu stärken oder vielleicht die tatbestandlichen Voraussetzungen für einen solchen Zurückweisungsbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zu verschärfen. Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite ist in die Überlegungen allerdings auch einzubeziehen, welche Folgen dies für die Justiz und insbesondere welche finanziellen Auswirkungen eine Gesetzesänderung auf die Haushalte von Bund und Ländern hätte. Insofern handelt es sich um keine ganz einfache Thematik. Auch hier ist die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Eine Nachfrage? - Bitte schön. Sonja Steffen (SPD): Vielen Dank. - Ich möchte Sie an den Gesetzentwurf erinnern, der 2008 seitens der FDP-Fraktion eingebracht worden ist. Sie werden wissen, dass die gesamte Anwaltschaft im Grunde genommen dafür plädiert, dass § 522 Abs. 2 ZPO abgeschafft wird. Ich hätte gerne gewusst: Sprechen tatsächlich nur finanzielle Gründe dagegen? Denn ich glaube, jeder Jurist plädiert dafür, diese Vorschrift abzuschaffen; es sei denn, er ist Richter und hat aus dieser Perspektive damit zu tun. Aus meiner Sicht stellt sie einen Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip dar. Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Frau Kollegin Steffen, Sie haben zu Recht Kritik aus der Anwaltschaft an dieser Vorschrift zitiert, aber es gibt auch eine erhebliche Kritik von Bürgerinnen und Bürgern, die persönlich davon betroffen gewesen sind. Ihre Kritik geht vor allem dahin, dass man auch bei bedeutsamen Rechtstreitigkeiten und durchaus erheblichen Streitwerten keine weitere Instanz zur Verfügung hat und dass es im Falle eines solchen Zurückweisungsbeschlusses nicht möglich ist, dem Gericht in mündlicher Verhandlung sein Anliegen persönlich vorzutragen. Deswegen habe ich die Punkte dargelegt, bei denen wir Änderungen ins Auge fassen. Wir gehen in unseren Überlegungen allerdings nicht so weit, die Vorschrift gänzlich abzuschaffen. Dazu muss man vielleicht erläutern, dass dem Zurückweisungsbeschluss eine begründete Darlegung des Gerichts vorausgeht, warum eine Berufung nicht für aussichtsreich gehalten wird. Zumindest von Teilen der Anwaltschaft wird gesagt, solche Hinweise seien durchaus nützlich, um die Prozessrisiken und die Chancen eines Rechtsmittels einschätzen zu können. Diese Hinweise führen dann vielleicht auch dazu, dass eben doch eine Reihe von Fällen auf diesem schnelleren und kostengünstigeren Weg erledigt werden kann. Diese Möglichkeit wollen wir eben nicht völlig abschneiden, aber wir haben Änderungen ins Auge gefasst, die ich Ihnen geschildert habe. Ein hauptsächliches Gegenargument ist in der Tat, dass man die finanziellen Auswirkungen noch genau untersuchen muss. Danach müssen wir eine Entscheidung treffen, die wir Ihnen vorlegen, und dann werden wir sehen, wie Sie dazu stehen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Haben Sie eine zweite Nachfrage? - Das ist nicht der Fall. Ich rufe die Frage 12 auf: Wann wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigte Regelung, zum Schutz von Immobiliendarlehen eine Abtretung der Darlehensforderung oder die Übertragung des Kreditverhältnisses an ein Unternehmen ohne Banklizenz zukünftig von der Genehmigung des Darlehensnehmers abhängig zu machen, vorlegen, und auf welcher Daten- oder Faktengrundlage beruht der Regelungsentwurf? Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Frau Kollegin Steffen, Ihre Frage beruht darauf, dass es in der Vergangenheit Berichterstattungen darüber gegeben hat, dass etwa bei Baudarlehen der Gläubiger gewechselt hat und sich jemand, der sein Darlehen völlig korrekt bedient und die Monatsraten bezahlt hat, plötzlich womöglich sogar einer Zwangsvollstreckung gegenübersah. Aus diesem Grund werden innerhalb der Bundesregierung verschiedene Möglichkeiten geprüft, wie man hier Abhilfe schaffen kann. Das Bundesministerium der Justiz geht davon aus, dass noch im Jahre 2010 ein erster Regelungsentwurf zur Umsetzung dessen, was in der Koalitionsvereinbarung dazu ohnehin vorgesehen ist, vorgelegt wird. Sie haben auch danach gefragt, welches Daten- und Faktenmaterial vorliegt. Das wird dann im Zusammenhang mit diesem Regelungsentwurf von uns dargestellt werden. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Haben Sie eine Nachfrage? - Bitte schön. Sonja Steffen (SPD): Wie wird man mit Unternehmen umgehen, die, wie beispielsweise Lone Star, über eigene Banken verfügen? Im Koalitionsvertrag steht ja, dass es bei dem Schutz, den Sie gewährleisten wollen, hauptsächlich um Unternehmen geht, die die Forderung übernehmen, ohne eine Banklizenz zu haben. Wie geht man dann also mit Unternehmen um, die sich ein bisschen trickreich einer eigenen Bank bedienen? Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Sie haben zu Recht aus dem Koalitionsvertrag zitiert, in dem gewissermaßen ein Teilausschnitt der Problematik angesprochen wird. Wir sind dabei, das Thema umfassender zu diskutieren. Es gehört allerdings auch dazu, dass man die Refinanzierungsmöglichkeiten der Banken nicht abschneiden darf; auch das muss man im Auge behalten. Das Ziel ist aber, insbesondere Schuldner, die sich selber vertragsgemäß verhalten, davor zu schützen, dass sie plötzlich einem anderen Vertragspartner gegenüberstehen, der das Recht hat, Verträge zu ändern oder eine Zwangsvollstreckung durchführen zu lassen, obwohl es dafür keinen Anlass gibt, den der Schuldner zu vertreten hat. Auch diese Materie ist insgesamt etwas komplizierter, als es vielleicht auf den ersten Blick aussieht. Deswegen dauern die Arbeiten bei uns im Haus noch an. Wir werden im Laufe des Jahres mit einem Regelungsentwurf auf Sie zukommen. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Haben Sie eine weitere Nachfrage? - Nein. Ich rufe Frage 13 auf: Inwieweit ist das Ermittlungsverfahren hinsichtlich der Tötung eines Hamas-Führers am 20. Januar 2010 in einem Luxushotel in Dubai abgeschlossen, bei dem über den beschuldigten israelischen Geheimdienst Mossad mehr als 20 Verdächtige für den Anschlag mit Pässen westlicher Staaten nach Dubai eingereist sein sollen, von denen zwölf von ihnen über britische, vier über französische Pässe und einer über einen deutschen Pass verfügt haben sollen, und, wenn es abgeschlossen ist, zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung hinsichtlich der Beteiligung des Mossad bzw. anderer israelischer Stellen an der Fälschung deutscher Pässe im Zusammenhang mit der Tötung gekommen? Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Frau Kollegin Daðdelen, der Generalbundesanwalt führt hinsichtlich der Tötung des Hamas-Funktionärs Mahmud al-Mabhuh am 20. Januar 2010 in einem Hotel in Dubai kein Ermittlungsverfahren. Eine Bundeszuständigkeit zur Verfolgung dieser Tat ergibt sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz nicht. Vielmehr werden die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Köln geführt. Allerdings möchte ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass sorgfältig zu prüfen sein dürfte, ob es überhaupt eine Zuständigkeit für eine Strafverfolgung in Deutschland gibt. Eine solche Zuständigkeit gäbe es dann, wenn die Tat in Deutschland begangen worden wäre - das ist offenbar nicht der Fall -, wenn das Tatopfer deutscher Staatsangehöriger wäre oder wenn es sonst Bezüge zu Deutschland gäbe, wenn ich es einmal so allgemein formulieren darf. Eine Zuständigkeit des Generalbundesanwalts würde sich daraus jedenfalls nicht ergeben. Der Generalbundesanwalt führt jedoch in diesem Zusammenhang ein anderes Ermittlungsverfahren, nämlich wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit in Tateinheit mit mittelbarer Falschbeurkundung. Diesem Verfahren liegt zugrunde, dass sich ein unbekannter Tatverdächtiger unter dem Namen Michael Bodenheimer eines deutschen Reisepasses bedient hat, welcher möglicherweise durch eine nachrichtendienstliche Beschaffungsoperation erlangt wurde. Die Ermittlungen dauern noch an. Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU): Haben Sie eine Nachfrage, Frau Kollegin? - Bitte. Sevim Daðdelen (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Lieber Staatssekretär Stadler, inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass Ermittlungsverfahren in Großbritannien und Australien zu dem Ergebnis geführt haben, dass die originalgetreue Fälschung der im Zusammenhang mit dem Anschlag in dem Hotel in Dubai verwendeten britischen und australischen Pässe - es waren mehrere Pässe im Spiel - auf eine Verwicklung des israelischen Geheimdienstes Mossad hindeutet, und deshalb jeweils ein israelischer Diplomat aus Großbritannien und Australien ausgewiesen wurde? Inwieweit ist Ihnen das bekannt? Sie haben ausgeführt, dass der Generalbundesanwalt und die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen führen. Inwieweit werden in diesem Zusammenhang seitens der Bundesregierung auch politische Maßnahmen unternommen? Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Frau Kollegin Daðdelen, ich schlage vor, dass wir die Ermittlungen des Generalbundesanwalts abwarten. Erst wenn Ermittlungsergebnisse vorliegen, kann man die Entscheidung treffen, ob bzw. welche Konsequenzen zu ziehen sind. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Haben Sie eine weitere Nachfrage? Sevim Daðdelen (DIE LINKE): Ich habe noch eine weitere Nachfrage, aber meine erste Nachfrage, inwieweit der Bundesregierung die Ergebnisse der Ermittlungen in Australien und Großbritannien bekannt sind, wurde nicht beantwortet. In diesem Zusammenhang wiederhole ich meine erste Nachfrage und verbinde sie mit der weiteren Frage, inwieweit der Bundesregierung bekannt ist, ob die Ermittlungsverfahren in Frankreich und Österreich abgeschlossen sind, und, sofern dies der Fall ist, mit welchem Ergebnis. Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Frau Kollegin Daðdelen, ich gehe davon aus, dass der Generalbundesanwalt, soweit er ein Ermittlungsverfahren führt - ich habe den eingeschränkten Gegenstand des Verfahrens bereits dargestellt -, alle Erkenntnisse, auch solche, die sich aus Ermittlungen in anderen Ländern ergeben, einbeziehen und ein Ergebnis vorlegen wird, über das dann diskutiert werden kann. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereichs. Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen für die Beantwortung der Fragen. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Die Frage 14 des Kollegen René Röspel wird schriftlich beantwortet. Die Frage 15 der Kollegin Lisa Paus wird gemäß Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde schriftlich beantwortet. Die Fragen 16 und 17 der Kollegin Dr. Barbara Höll werden ebenfalls schriftlich beantwortet. Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Otto zur Verfügung. Hier werden die Frage 18 der Kollegin Dagmar Ziegler, die Frage 19 des Kollegen Hans-Joachim Hacker sowie die Fragen 20 und 21 der Kollegin Gabriele Hiller-Ohm schriftlich beantwortet. Wir kommen damit zur Frage 22 der Kollegin Cornelia Behm: Welche Ziele zum Ausbau der Offshorewindkraft bis 2020 und 2030 wurden den Gutachtern, die die Energieszenarien der Bundesregierung erstellen, vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgegeben? Herr Staatssekretär, bitte. Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Frau Kollegin Behm, Grundlage der Energieszenarien ist, dass die in der Koalitionsvereinbarung formulierten Zielsetzungen der Bundesregierung für die Jahre 2020 und 2050 erfüllt werden. Demgemäß wurden dem Auftragnehmer der Studie folgende Vorgaben gemacht - ich zitiere -: Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung erreicht im Jahr 2020 mindestens 30 Prozent und am Bruttoendenergieverbrauch ... mindestens 18 Prozent. Die Treibhausgasemissionen werden bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent und bis 2050 um mindestens 80 Prozent reduziert. Die erneuerbaren Energien sollen den Hauptanteil an der Energieversorgung übernehmen. Dabei sollen in einem dynamischen Energiemix und unter Berücksichtigung von Energieeffizienzsteigerungen die konventionellen Energieträger kontinuierlich durch alternative Energien ersetzt werden. So weit das Zitat aus den Vorgaben. Die Gutachter wurden im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens - so ist es üblich - ausgewählt. Die Bewerber um diesen Forschungsauftrag sollten - so die Vorgabe - umfangreiche Erfahrungen mit komplexen energiewirtschaftlichen und klimapolitischen Szenarienrechnungen nachweisen können sowie ein hohes Maß an wissenschaftlicher Reputation genießen. Um die Konsistenz der Modellergebnisse nicht zu gefährden, hat die Bundesregierung zwar die oben genannten Ziele vorgegeben, aber auf eine umfassende Vorgabe von Annahmen bewusst verzichtet. Demgemäß wurden auch Ziele zum Ausbau der Offshorewindkraft bis 2020 und 2030 den Gutachtern nicht vorgegeben. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Ihre Nachfrage, bitte. Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung meiner Frage, obwohl ich natürlich nicht ganz glücklich bin, keine Zahl gehört zu haben. - Sie haben die Auftragserteilung angesprochen. Es war vereinbart, dass der Zwischenbericht zu den Energieszenarien ursprünglich Mitte Mai bzw. dann Ende Mai fertiggestellt werden sollte. Ich frage Sie: Ist der Zwischenbericht mittlerweile bei der Bundesregierung eingegangen? Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: Frau Kollegin Behm, ich kann Ihnen mitteilen, dass die Gutachter am 27. Mai einen ausdrücklich als vorläufig gekennzeichneten Zwischenbericht vorgelegt haben. Die Gutachter haben hierin die bisher vorgelegten Ergebnisse ausdrücklich als noch nicht endgültig abgestimmte Werte charakterisiert und den vorläufigen Charakter ihrer Ergebnisse - das Ganze geschieht unter einem hohen Zeitdruck, wie wir alle wissen - betont. Der Hauptbericht der Gutachter soll nach derzeitiger Planung Ende Juli 2010 fertiggestellt werden. Erst der Hauptbericht wird wirklich konsistente Ergebnisse und Annahmen enthalten. Deswegen hat die Bundesregierung entschieden - damit die Konsistenz gewahrt ist und nicht irgendwelche Zwischenergebnisse, die dann möglicherweise zu korrigieren sind, veröffentlich werden -, auf eine Veröffentlichung dieses ausdrücklich als vorläufig gekennzeichneten Zwischenberichts zu verzichten. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Eine weitere Nachfrage. Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da die Ergebnisse noch so unsicher sind, gehe ich davon aus, dass Sie jetzt nicht unbedingt etwas zu den Ergebnissen sagen wollen. - Sie nicken. Dann formuliere ich meine zweite Nachfrage wie folgt: Wie viel Geld bekommen die Gutachter für die Erhebung der Daten bzw. das Erstellen der Szenarien? Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: Frau Kollegin Behm, ich bin mir gar nicht bewusst, ob ich Ihnen darauf eine Antwort geben darf. Möglicherweise gibt es rechtliche Gründe, die eine Antwort verbieten. Ich werde dies klären lassen. Wenn die Zulässigkeit der Antwort auf die Frage nach der Vergütung der Gutachter (Cornelia Behm [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der beauftragten Institute!) - ja, das ist klar - bejaht wird, werden Sie die Antwort unverzüglich schriftlich bekommen. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Eine Zusatzfrage hat Frau Kollegin Höhn. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, dass der Zwischenbericht mittlerweile vorliegt. Wurde dieser Zwischenbericht von der Bundesregierung schon abgenommen? Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: Nein. Dieser Zwischenbericht ist von den Gutachtern ausdrücklich als vorläufig gekennzeichnet. Es gibt während der gesamten Zeit der Beauftragung eine ständige Kommunikation zwischen verschiedenen Häusern der Regierung und den Gutachtern. Es gibt keine Veranlassung, einen vorläufigen Zwischenbericht abzunehmen. Dieser Zwischenbericht ist eine vorläufige Information an die Bundesregierung, auf deren Grundlage die bereits begonnene Kommunikation mit den Gutachtern intensiviert werden kann. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Zum selben Sachverhalt rufe ich nun die Frage 23 des Kollegen Friedrich Ostendorff auf: Hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Gutachtern, die die Energieszenarien der Bundesregierung erstellen, das Ziel der Gasnetzzugangsverordnung zur Vorgabe gemacht, bis 2020 6 Milliarden Kubikmeter Biomethananteil am Gasverbrauch zu erreichen und 10 Milliarden Kubikmeter im Jahr 2030? Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: Herr Kollege Ostendorff, es wird Sie nach der Antwort, die ich eben der Kollegin Behm gegeben habe, nicht überraschen, dass ich Ihnen mitteile, dass eine Vorgabe, bis 2020 6 Milliarden Kubikmeter Biomethananteil am Gasverbrauch und 10 Milliarden Kubikmeter im Jahre 2030 zu erreichen, nicht gemacht wurde, und zwar bewusst. Frau Präsidentin, damit gehe ich indirekt schon auf die folgenden Fragen ein, in denen es jeweils um detaillierte Vorgaben geht. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Herr Otto, mit Ihrem Einverständnis rufe ich dann auch Frage 24 auf: Welche Ziele für den Ausbau der Fotovoltaik bis 2030 und 2050 sollen die Gutachter den Energieszenarien nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zugrunde legen? Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: Diese Vorgaben wurden ausdrücklich deswegen nicht gemacht, weil die Bundesregierung der Auffassung war, dass man das Urteil der Gutachter nicht präjudizieren sollte. Entscheidend ist das Ergebnis, das hinten herauskommt; das ist ja ein Zitat eines großen deutschen Bundeskanzlers. Dies ist die Haltung der Bundesregierung. Wir wollten die Gutachter nicht determinieren, damit sie innerhalb der verschiedenen Felder nicht eingeengt sind. Wir wollten ihnen in Bezug auf die einzelnen Energieträger keinerlei Leitplanken geben. Das war, ist und bleibt die grundsätzliche Ausrichtung der Bundesregierung. Herr Kollege Ostendorff, ich muss Ihnen mitteilen, dass wir hier Vorgaben weder zum Biomethananteil am Gasverbrauch noch bezüglich anderer Punkte gemacht haben. Das sage ich all denen, die mich womöglich fragen möchten, welche sonstigen Vorgaben die Bundesregierung gemacht hat. Allzu überraschend kann es für Sie nicht sein, Herr Kollege Ostendorff. Es gibt seit Wochen und Monaten einen Kommunikationsprozess zwischen Ihnen, vielen Kolleginnen und Kollegen Ihrer Fraktion und meinem Hause. Ihnen wurde in Antworten auf Kleine Anfragen und ähnlichen Reaktionen schon mehrfach erläutert, dass wir bewusst darauf verzichtet haben, solche präzisen Vorgaben zu machen. (Dorothea Steiner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir glauben das bloß nicht!) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Das Wort zu einer Nachfrage hat Herr Kollege Ostendorff. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Schönen Dank, Herr Staatssekretär. - Sie haben deutlich gemacht, dass, was die Ergebnisse angeht, keine Vorgaben gemacht worden sind. Ich möchte zu den Grundlagen nachfragen. Mich interessiert, auf der Grundlage welcher Annahmen hier vorgegangen worden ist. Man muss das Wirtschaftswachstum, die Ölpreisentwicklung und möglicherweise andere Vorgaben berücksichtigen, um zu gesicherten Ergebnissen zu kommen. Können Sie uns Aussagen dazu machen, welche Annahmen dort getroffen worden sind? Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: Herr Kollege Ostendorff, die einzigen Vorgaben, die gemacht worden sind - es sind verbindliche Vorgaben und keine Annahmen -, sind diejenigen, die ich der Kollegin Behm eben in der Beantwortung der Frage 22 genannt habe. Weder die Bundesregierung noch Sie noch die Gutachter können nämlich mit Sicherheit davon ausgehen, wie sich beispielsweise die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland in den nächsten Jahren darstellen wird. Vorgegeben sind nur die Ziele. Die Wissenschaftler der beauftragten Institute sind frei darin, auf Grundlage der unterschiedlichen Annahmen, die sie selbst für realistisch halten, Szenarien zu entwickeln. Es ist auch durchaus nachvollziehbar und plausibel, dass man Wissenschaftlern, wenn man schon welche beauftragt, eine möglichst große wissenschaftliche Freiheit gibt, die Szenarien durchzurechnen. Je mehr Vorgaben wir machen, desto mehr engen wir die Wissenschaftler bei der Erstellung ihrer Gutachten ein. Wir haben darüber diskutiert - das ist kein Geheimnis -, und es wurde abgewogen, ob man präzisere, weitergehende Vorgaben macht. Wir haben schließlich bewusst - auch in Übereinstimmung mit dem BMU, mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - auf solche Vorgaben verzichtet. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Haben Sie eine weitere Nachfrage? Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, ich habe noch eine kurze weitere Nachfrage, da Sie die Frage zur Fotovoltaik ja mitbeantwortet haben: Ist das Ziel, das Bundesminister Röttgen vorgegeben hat, nämlich den Anteil der Fotovoltaik bis 2020 auf 5 Prozent zu steigern, in den Energieszenarien berücksichtigt worden? Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: Herr Kollege Ostendorff, ich wiederhole mich. Es sind den Gutachtern jedenfalls keine weitergehenden Vorgaben gemacht worden als diejenigen, die ich Ihnen eben mitgeteilt habe. Den Gutachtern ist es natürlich unbenommen, bei der Erstellung der Szenarien zu berücksichtigen, welche Zielvorstellungen die Bundesregierung hat. Sie können sie berücksichtigen. Sie können Alternativvorschläge machen. Aber wir haben bewusst darauf verzichtet, innerhalb des bewusst sehr knapp gehaltenen Rahmenwerks noch weitere Vorgaben zu machen. Mir ist bewusst, Herr Kollege Ostendorff, dass Sie eher dazu tendiert hätten und es eher befürwortet hätten, solche weiteren Vorgaben zu machen; das kommt durch die Vielzahl Ihrer Fragen zum Ausdruck. Ich möchte Ihnen jedoch entgegenhalten, dass wir uns nach reiflicher Überlegung, auch in Abstimmung mit den anderen beteiligten Ressorts, insbesondere mit dem BMU, dazu entschlossen haben, den Gutachtern die Freiheit zu lassen und ihnen bis auf den wirklichen Kernrahmen keine weiteren Vorgaben zu machen. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Frau Kollegin Höhn, bitte. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, Sie haben vorhin gesagt, die alleinigen Vorgaben seien gewesen: 30 Prozent Erneuerbare bis 2020, 40 Prozent CO2-Reduktion bis 2020 und 80 Prozent CO2-Reduktion bis 2050. Nun spukt immer herum - - Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: Nicht ganz, Frau Kollegin. Ich sage es noch einmal: Die erneuerbaren Energien sollen den Hauptanteil an der Energieversorgung übernehmen. Dabei sollen in einem dynamischen Energiemix und unter Berücksichtigung von Energieeffizienzsteigerungen die konventionellen Energieträger kontinuierlich durch alternative Energien ersetzt werden. Ich sage das noch einmal ausdrücklich, weil manche der Vorgaben, nach denen Sie jetzt fragen, immerhin in einer Zielbeschreibung enthalten sind. Es ist also nicht so, dass wir nur die reinen Zahlen - 30 Prozent, 40 Prozent und 80 Prozent - vorgegeben haben, sondern wir haben schon eine gewisse Richtung vorgezeichnet. Die beauftragten Institute werden das bei der Errechnung der Szenarien sicherlich einbeziehen. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, darf ich jetzt zu meiner Frage kommen? Er hat mich einfach unterbrochen. Es war sehr lieb, dass ich die Auskunft bekommen habe. Aber darf ich ihm auch noch eine Frage stellen? Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Wenn Sie es kurz machen. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das mache ich doch. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Auf Kosten der anderen gestatte ich es. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, vielen Dank für die Auskunft. Ich habe dreimal eine Frage gestellt und nie eine Auskunft bekommen. Es ist schon mal ein erster Schritt, dass Sie wenigstens Kleinigkeiten sagen. Nun geistert ja immer herum, dass diese Bundesregierung Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke will. Haben Sie bei den Energieszenarien, die Sie in Auftrag gegeben haben, keinerlei Vorgaben über Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke gemacht? Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: Ich kann diese Frage mit einem klaren Nein beantworten. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Sehen Sie, es geht doch flott. (Hartwig Fischer [Göttingen] [CDU/CSU]: Ein guter Staatssekretär!) Die nächste Frage stellt die Frau Steiner. Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, ich komme auf die Offenheit der Vorgaben zurück. Das hört sich ja fast so an wie: Wir haben ganz lose, weiträumig formulierte Ziele, und jetzt entwickeln Sie mal ein, zwei, drei bzw. viele Energieszenarien; mal gucken, was rauskommt. - Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das so gemacht haben; denn daraus kann überhaupt kein solides und gutes Konzept entwickelt werden. Kann es denn sein, dass Sie den Gutachtern nicht in irgendeiner Weise vorgegeben haben, die Verringerung des Energie- bzw. des Stromverbrauchs mit einem nennenswerten Anteil zu berücksichtigen? Wenn das Gutachten dies nicht beinhalten würde, wäre es nur halb so viel wert. Haben Sie dazu Vorgaben gemacht? Oder haben Sie nicht einmal das hineingeschrieben? Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: Frau Kollegin, ich hatte Ihnen die kompletten Vorgaben mitgeteilt. Daraus ergibt sich, dass es weitere Vorgaben nicht gibt. Ich kann Ihnen aber verraten, dass die Erstellung der Szenarien in den Gutachten im Rahmen eines kontinuierlichen Kommunikationsprozesses stattfindet. Es ist völlig klar, dass die Gutachter - auch wenn wir keine verbindlichen Vorgaben gemacht haben - mutmaßlich auch die politische Landschaft berücksichtigen. Sie haben nach Energieeffizienzen gefragt. Die sind ausdrücklich angesprochen worden, aber nicht im Sinne einer verbindlichen Vorgabe, sondern einer Zielbeschreibung. Deswegen dürfen Sie - ohne dass ich dem Ergebnis vorgreife - davon ausgehen, dass das endgültige Gutachten, das im Juli vorgelegt und dann selbstverständlich auch mit Ihnen diskutiert wird, verschiedene Alternativszenarien enthält, die nicht wirklichkeitsfremd sind. Das heißt, die Gutachter, die in einem sorgfältigen Vergabeverfahren ausgesucht worden sind, werden die politischen Realitäten, die Sie eben zum Teil beschrieben haben, mit einbeziehen. Wir haben nur darauf verzichtet, sie als verbindliche Vorgaben für das Gutachten zu formulieren. Trotzdem befinden sich die Institute nicht in einem politikfreien Raum. Die Gutachter werden selbstverständlich die Diskussionen und Überlegungen sowie auch viele der Vorgaben, die Sie in Ihren Fragen formuliert haben, mit berücksichtigen. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Herr Kollege Krischer, bitte. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, ich bin einigermaßen überrascht. Ein solches Verfahren zur Erstellung von Energieszenarien - in dem man Dinge, die politischen Entscheidungen unterliegen, der Wissenschaft nach dem Motto überlässt: Die sollen sich mal was überlegen - dürfte sicherlich sehr ungewöhnlich sein. (Hartwig Fischer [Göttingen] [CDU/CSU]: Da haben Sie recht! Bei Ihnen gibt es immer nur feste Vorgaben! Das habe ich in Niedersachsen erlebt! Das habe ich bei Herrn Trittin erlebt!) Sie sprachen eben von einem Hauptanteil erneuerbarer Energien. Was habe ich mir unter einem "Hauptanteil erneuerbarer Energien" im Strom- bzw. Wärmebereich vorzustellen? Um welche Spannbreite von Prozenten geht es? Was habe ich mir darunter vorzustellen? Ist ein Anteil von über 50 Prozent ein Hauptanteil? Ich möchte ein Gefühl für diesen Begriff bekommen. Insofern würde mich eine Erläuterung Ihrerseits interessieren, was Sie mit einer solchen Vokabel meinen. Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: Herr Kollege Krischer, zunächst einmal heißt "Hauptanteil" von der Logik her und in Bezug auf das, was Ihnen jeder sagen wird, dass der Anteil der erneuerbaren Energien größer als jeder Anteil anderer Energieträger bzw. Energieträgerstoffe sein muss. Der Anteil muss nicht unbedingt über 50 Prozent sein, aber er muss größer sein als jeder andere Anteil von Energieträgern, die an der Endenergieerzeugung beteiligt sind. Wenn Sie behaupten, dass das völlig ungewöhnlich ist, muss ich Ihnen sagen: Wir haben ein sehr ambitioniertes Vorhaben in Auftrag gegeben. Sicherlich muss man manchmal auch Neuland betreten. Es geht hier nicht um eine Detailfrage, wie sie manchmal in Gutachten mit sehr engen Vorgaben zu berücksichtigen ist. Ich nehme zur Kenntnis, dass offensichtlich jedenfalls die Kolleginnen und Kollegen, die diese Fragen gestellt haben, befürwortet hätten, nähere Vorgaben zu machen. Das nehme ich zur Kenntnis. Ich möchte Sie darum bitten, die wenigen Wochen - es ist ja nicht mehr lange hin bis zum Juli - abzuwarten, bis die Ergebnisse vorliegen. Sie sind dann immer noch in der Lage, Herr Kollege Krischer, zu sagen: Das ist alles Mist, was da gemacht worden ist. Oder Sie sagen: Es war doch ein angemessener Weg. - Der Kritik, wie diese Gutachten, die errechneten Szenarien letztendlich zu bewerten sind, haben wir uns ohnehin zu stellen. Ich gestehe Ihnen zu, dass man das auch hätte anders machen können. Sicherlich wären auch präzise Vorgaben möglich gewesen. Aber der Weg, den wir gewählt haben, lässt immerhin - das mögen Sie doch bitte anerkennen - den Instituten einen gewissen Spielraum. Die Politik hat bewusst darauf verzichtet, den beauftragten Instituten zu enge Grenzen zu setzen. Ich glaube, dass wir alle davon profitieren, nicht zuletzt die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen, die sich besonders gerne um umweltpolitische Ziele kümmert. (Hartwig Fischer [Göttingen] [CDU/CSU]: Sie gibt das zumindest vor!) Das lässt uns später einen größeren Spielraum, die Dinge zu bewerten. Sie stehen dieser Regierung ja ohnehin kritisch gegenüber. Wenn wir zu viele Vorgaben gemacht hätten, hätten Sie, Frau Kollegin Höhn, wahrscheinlich gesagt, diese Vorgaben seien Ihnen nicht ambitioniert genug, sie reichten Ihnen nicht. Wir haben das offengelassen. Wir haben das vorgegeben, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, woran wir uns messen lassen müssen und wozu wir uns zum Teil auch auf europäischer Ebene verpflichtet haben. Ob die von Ihnen genannten Vorgaben in den Teilbereichen realistisch sind oder ob sie vielleicht nicht ambitioniert genug sind, wird später möglicherweise auch anhand des Gutachtens zu beurteilen sein. Wenn ich Oppositionsabgeordneter wäre, hielte ich es für eine zu akzeptierende Maßnahme, dass die Bundesregierung darauf verzichtet hat, den Gutachtern einen allzu engen Rahmen vorzugeben. Wir haben die wissenschaftliche Freiheit, die Freiheit der Institute höher eingeschätzt als politische Vorgaben. Wenn wir zu viele politische Vorgaben gemacht hätten, hätten Sie das wahrscheinlich kritisiert und gesagt: Ihr müsst die mal rechnen lassen. - Jetzt machen wir das so, Herr Krischer, und wir werden am Ende sehen, ob die Ergebnisse aussagefähig sind, ob wir auf der Basis weiterkommen. Wenn die Ergebnisse nicht tragfähig sind, wird entsprechende Kritik von Ihnen kommen, und die müssen wir dann aushalten. (Dorothea Steiner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir glauben das nicht, dass Sie das so machen!) - Das mag sein, dass Sie das nicht glauben. (Hartwig Fischer [Göttingen] [CDU/CSU]: Da spricht sie aus Erfahrung!) Aber wir sind hier nicht in der Kirche. Wir haben nach sorgfältiger Prüfung entschieden, wie wir vorgehen. Ich habe Ihnen auch die Hintergründe erläutert. Nach der Veröffentlichung, die ja schon in relativ kurzer Zeit ansteht, werden wir uns in diesem Hohen Hause sicherlich darüber unterhalten, ob die Grundlage für die Vergabe der Gutachten und die Errechnung der Szenarien sinnvoll war. Ich ahne, dass Sie damit nicht zufrieden sein werden. Aber dann werden wir darüber diskutieren. Jedenfalls: Sie mögen so viel fragen, wie Sie wollen, wir werden den Weg nicht mehr ändern können. Die Gutachter sind an der Arbeit. Lassen Sie uns die Ergebnisse abwarten! Ich freue mich auf die weitere Diskussion mit Ihnen spätestens ab Juli. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Nächster Fragesteller ist der Kollege Dr. Ott. Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Kollege, das ist offensichtlich Filibustern, was Sie hier machen. Ich bitte Sie, meine nächste Frage kurz zu beantworten, damit noch mehr Fragen gestellt werden können. Ihre Reaktion provoziert folgende Nachfrage: Das, was Sie unter Freiheit der Wissenschaft verstehen, ist doch nicht der Kern der Sache; vielmehr geht es darum, dass die Politik den Wissenschaftlern Vorgaben für die Berechnung der Szenarien machen muss. Es geht nicht darum, die Wissenschaft zu beschneiden, sondern es geht darum, zu sagen: Wo geht es hin? Das ist der Mangel Ihrer Regierung, dass Sie keinen Plan haben, wo Sie hinwollen. Wenn Sie zum Beispiel den Plan hätten, dass unser Energiesystem 2050 diese und jene Anforderungen erfüllen soll, dann könnten Sie den Wissenschaftlern sagen: Packen Sie das in Ihre Computermodelle und sagen Sie uns, wie wir das erreichen können! - Das ist Ihre Aufgabe. Die Aufgabe ist nicht, der Wissenschaft die Frage zu stellen, wie ein Energiesystem im Jahr 2050 aussehen könnte. Vielmehr ist Ihre Aufgabe, bei aller Unsicherheit festzulegen, wie dieses Energiesystem aussehen soll, und dann die Wissenschaftler zu fragen, wie das erreicht werden kann. Sie haben ja anscheinend einige Vorgaben gemacht, zumindest was die Laufzeiten der Atomkraftwerke betrifft. Deshalb empfinde ich das, was Sie hier sagen, als Nebelkerzenwerferei. Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: Sehr geehrter Herr Kollege, Sie haben mir Filibusterei vorgeworfen und mich gebeten, präzise zu antworten. Ich muss Ihnen ganz offen sagen: Ich kann Ihre Frage nicht erkennen. Ich weise auch den Vorwurf der Filibusterei zurück. Ich habe Ihnen genau gesagt, was ist. Es mag Ihnen nicht gefallen. Ich habe Ihnen die Vorgaben vorgelesen und habe Ihnen klar gesagt, dass es darüber hinaus keine weiteren Vorgaben gibt. Präziser kann ich nicht sein, und präziser waren Sie, mit Verlaub, auch nicht. (Hartwig Fischer [Göttingen] [CDU/CSU]: Setzen! Fünf!) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Frau Paus, bitte. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, Sie haben noch einmal deutlich gemacht, wie Sie dieses Gutachten vergeben haben. Sie sind der Vertreter des Wirtschaftsministeriums und haben in dieser Funktion dargestellt, dass das, was Sie in Auftrag gegeben haben, eigentlich eine technische Machbarkeitsstudie mit nur sehr wenigen Vorgaben ist. Darüber haben wir schon intensiv gesprochen. Sie haben bewusst auf wirtschaftspolitische, auf makroökonomische Annahmen verzichtet. Meine Frage ist: Warum hat das Wirtschaftsministerium die Federführung bei diesem Gutachten, das offenbar eine reine Machbarkeitsstudie ist und damit in die Zuständigkeit des Umweltministeriums fallen würde? Worin liegt der Beitrag des Wirtschaftsministeriums zu diesem Gutachten? Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: Frau Kollegin, ich darf Sie darauf hinweisen, dass das Bundeswirtschaftsministerium federführend bei Energiefragen ist. Dass wir uns in dieser Frage mit dem Umweltministerium abstimmen, ist völlig klar. Die Zusammenarbeit klappt besser, als es manchmal in der Öffentlichkeit dargestellt wird. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Klar! Das Umweltministerium macht das, was Sie sagen!) Aber da seit Jahrzehnten das BMWi das Energieministerium ist, ist es nahe liegend, dass das Energieministerium die Federführung in dieser Angelegenheit hat. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Die nächste Frage stellt die Frau Kollegin Wagner. Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, Sie sagten vorhin, dass solche Szenarien nicht ganz fern von Politik entworfen würden. Deswegen lautet meine Frage: Wird die von der Bundesregierung nunmehr geplante Brennelementesteuer in die Berechnungen von EWI/Prognos zur Wirtschaftlichkeit der Atomkraft einbezogen? Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: Frau Kollegin Wagner, nicht im Sinne von Vorgaben. Aber dass die Institute zur Kenntnis nehmen, dass es am vergangenen Wochenende Überlegungen in Richtung einer Brennelementesteuer gegeben hat, ist doch klar. Diese Steuer haben wir aber noch längst nicht. Es wurden noch keine Details geklärt. Wenn die Institute gut arbeiten, dann werden sie die politische und gesellschaftliche Realität im Auge behalten. Ob die Brennelementesteuer überhaupt zu einer Veränderung der Annahmen, die den Szenarienberechnungen zugrunde liegen, führt und in welchem Umfang sich diese ergeben, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber ich gehe davon aus, dass die Institute nicht in einem abgeschlossenen Raum arbeiten, sondern dass sie die Beschlüsse, die in der Klausurtagung der Bundesregierung am vergangenen Wochenende getroffen wurden, zur Kenntnis genommen haben und dass sie sich überlegen, inwieweit diese Beschlüsse bei den Berechnungen einzubeziehen sind. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Die Fragen 25 und 26 der Kollegin Ingrid Nestle werden schriftlich beantwortet. Es liegt zu demselben Sachverhalt noch eine Reihe von Fragen vor. Da der Herr Staatssekretär schon viele Fragen beantwortet hat, frage ich Sie, ob Sie noch Wert auf die Beantwortung dieser Fragen legen. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch, das wäre schon schön! Wir können dann noch Nachfragen stellen! Wir haben ja noch welche!) - Sie legen also Wert auf eine Beantwortung. Ich rufe somit die Frage 27 der Kollegin Herlitzius auf: Hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Gutachtern, die die Energieszenarien der Bundesregierung erstellen, die Erreichung des Ziels der Bundesregierung, den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung bis 2020 auf 25 Prozent zu verdoppeln, zur Vorgabe gemacht? Bitte schön, Herr Staatssekretär. Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: Liebe Frau Kollegin Herlitzius, ich werde Sie jetzt nicht überraschen können, wenn ich Ihnen mitteile, dass die Gutachter keine explizite Vorgabe zur Verdoppelung des Anteils der Kraft-Wärme-Kopplung bis zum Jahre 2020 auf 25 Prozent haben. Ich füge aber hinzu, dass den Gutachtern durchaus bewusst ist - so weit kann ich mich schon jetzt äußern -, dass der Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung ein Bestandteil des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung ist, das nach wie vor gilt. Gehen Sie also davon aus, dass den Gutachtern und den Instituten die Vorgaben des IEKP bestens bekannt sind. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Ihre Nachfrage, bitte. Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Haben Sie bei Ihrem Gutachten berücksichtigt, dass gerade in den letzten Jahren die Fotovoltaik ganz besonders stark ausgebaut worden ist, woraus sich natürlich Auswirkungen auf ein Energieszenarium ergeben? Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: Der Bundesregierung ist nicht zuletzt durch die Diskussionen, die wir ganz aktuell über die Senkung der EEG-Abgabe führen, bestens bekannt, dass die Nutzung der Fotovoltaik in den letzten Jahren sehr viel stärker als erwartet gestiegen ist. Das hat aber nicht nur die Bundesregierung zu berücksichtigen. Sie können mit Sicherheit davon ausgehen, dass das natürlich auch die Institute, die das Gutachten erstellen, zur Kenntnis nehmen. Wir erstellen ja nicht das Gutachten, sondern wir haben die Institute mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt. Es wäre sicherlich kein mangelfreies Gutachten, wenn die Entwicklung, die Sie eben zu Recht beschrieben haben, in dem Gutachten nicht berücksichtigt würde. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Ihre zweite Nachfrage. Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke schön. - Haben Sie überhaupt eine Vorgabe bezüglich der Kraft-Wärme-Kopplung gemacht? (Hartwig Fischer [Göttingen] [CDU/CSU]: Er hat doch alles vorgelesen! Sie sind Schnarchnasen!) Dasselbe gilt natürlich für die Fotovoltaik. Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: Sie mögen mich noch ein paar Mal fragen, und ich werde das, was ich am Anfang gesagt habe, immer wieder sagen. Das ist die komplette verbindliche Vorgabe. Frau Kollegin Herlitzius, das bedeutet nicht, dass die Gutachter bzw. die Institute im luftleeren Raum arbeiten. Ihnen sind erstens die wirtschaftlichen Gegebenheiten, zum Beispiel die Entwicklung im Bereich der Fotovoltaik, und zweitens das Integrierte Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung und einige andere Dinge bekannt. Wir haben nur darauf verzichtet - um das noch einmal zu präzisieren -, dies zur zwingenden Vorgabe für das Gutachten zu machen. Aber dass das Tatsachen sind - wir Juristen sprechen von Rechtstatsachen -, die die Gutachter tunlichst berücksichtigen sollten, ist völlig klar. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Frau Kollegin Höhn, bitte. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, ich war lange an der Universität. (Beifall des Abg. Dr. h. c. Jürgen Koppelin [FDP]) Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: Schön. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Deshalb kenne ich mich relativ gut darin aus, wie Gutachten erstellt werden. Ich selber habe auch eine Menge Gutachten in Auftrag gegeben. Das heißt, zum einen war ich auf der Seite derjenigen, die sich mit Gutachten beschäftigen mussten, und zum anderen war ich auf der Seite derjenigen, die Vorgaben gemacht haben. Normalerweise macht man Vorgaben und legt Rahmenbedingungen fest, und dann wird ein Endergebnis errechnet. Sie wählen jetzt ein ganz seltsames Verfahren. Sie geben bestimmte Rahmenbedingungen vor. Die haben Sie genannt; es sind sehr wenige. Jetzt verfahren Sie so, dass Sie sich immer wieder mit den Gutachtern absprechen, wie die Rahmenbedingungen und die Vorgaben noch geändert werden sollen. Dadurch wird doch offenkundig, dass Sie das Ergebnis des Gutachtens beeinflussen. Wie wollen Sie dem Eindruck entgegentreten, dass Sie mit diesem ungewöhnlichen Verfahren in Bezug auf das Gutachten, das Sie in Auftrag gegeben haben, das Ergebnis dieses Gutachtens kontrollieren und am Ende ein bestimmtes Ergebnis herbeiführen? Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: Liebe Frau Kollegin Höhn, erstens möchte ich Ihnen mitteilen, dass auch ich einige Jahre an der Universität gearbeitet und Gutachten erstellt habe. Auch mir liegt das nicht fern. Zweitens verstehe ich nicht, dass Sie der Bundesregierung, der Sie als Opposition gegenüberstehen, vorwerfen, dass sie den Instituten nicht präzisere Vorgaben macht. Es müsste doch ganz im Sinne der Opposition sein, dass die Regierung auf ihre politischen Möglichkeiten verzichtet, den Gutachtern präzisere Vorgaben als bisher zu machen. Drittens möchte ich Ihnen sagen: Nicht nur als Mitglied dieser Bundesregierung, sondern auch stellvertretend für die beteiligten Institute würde ich es weit von mir weisen, wenn Sie den Eindruck zu erwecken versuchten, dass die Gespräche zwischen dem Auftraggeber und dem Beauftragten, die völlig üblich sind, nur dazu dienten, ein von der Bundesregierung sozusagen erwartetes, erkauftes oder abhängiges Ergebnis herbeizuführen. Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben den Instituten mehr Freiheit gelassen, als das den Grünen recht ist. Ich mache Ihnen einen Vorschlag: Wir werden hier noch stundenlang diskutieren können. Selbst wenn Sie mich überzeugt hätten - das haben Sie nicht -, könnte ich den Prozess nicht mehr ändern und keine Vorgaben mehr machen. Warten Sie doch ab, bis das Ergebnis im Juli vorliegt. Dann werden wir in den Ausschüssen dezidiert über die Szenarien und die politischen Schlussfolgerungen diskutieren, die daraus zu ziehen sind. Ihre Kaskade von Fragen könnte ich besser verstehen, wenn wir noch sechs oder acht Monate Zeit hätten, bis das Gutachten erstellt ist. Da wir aber kurz vor der Ablieferung des Gutachtens im Juli sind, (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Frage haben wir doch schon vor drei Monaten gestellt! Sie beantworten sie ja nicht!) bin ich doch überrascht, mit welcher Hartnäckigkeit Sie hier fragen, zumal Sie, liebe Frau Kollegin Höhn, wissen - ich will Ihre wissenschaftliche Erfahrung ausdrücklich anerkennen -, dass man mitten im Strom nicht mehr die Pferde wechseln kann. Es wäre auf keinen Fall möglich, jetzt noch irgendwelche verbindlichen Vorgaben zu machen. Die Fragekaskade mag berechtigt sein; aber sie ist nicht sehr sinnvoll, weil sie nichts mehr am Ergebnis ändern kann. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Herr Kollege Krischer. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, Sie werfen uns jetzt vor, - Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: Ich werfe Ihnen gar nichts vor. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): - dass hier kurz vor Ende der Erstellung des Gutachtens Fragen gestellt werden. Ich darf Sie fragen: Haben Sie zur Kenntnis genommen, dass wir diese Fragen über Monate hinweg gestellt haben und die Bundesregierung sie über Monate hinweg nicht beantwortet hat? Sie kommen erst heute in dieser Deutlichkeit mit diesen Informationen. Deshalb die Frage: Warum haben Sie diese Informationen nicht früher dem Parlament zur Verfügung gestellt? (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN) Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: Herr Kollege, erstens mache ich darauf aufmerksam, dass ich überhaupt nichts vorgeworfen habe. Ich habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es völlig legitim ist, wenn Sie fragen. Eine andere Frage ist, ob das sinnvoll ist. Zweitens. Ihr Kollege hat mir vorhin Filibusterei vorgeworfen. Sie sagen, ich sei der Erste, der präzise Antworten gebe. Vielleicht stimmen Sie sich einmal in Ihrer Fraktion ab. (Georg Schirmbeck [CDU/CSU]: Sehr gut!) Drittens. Es hilft nichts: Die Verantwortung liegt bei der Bundesregierung. Wir werden uns den kritischen Fragen von Ihnen, Ihrer Fraktion und den anderen Fraktionen stellen, wenn das Gutachten vorliegt. Mir ist bekannt, dass Sie seit Monaten danach fragen. Mir ist übrigens nicht bekannt, dass Ihnen das, was ich jetzt gesagt habe, nicht schon längst bekannt ist. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eben nicht!) - Dann bin ich glücklich, dass ich nun eine präzise Antwort filibustert habe. Ich habe Ihnen ganz präzise gesagt, worum es geht. Noch einmal: Da wir uns in einer fortgeschrittenen Phase des Verfahrens befinden - das räumen Sie selbst ein -, kann ich Ihnen heute die klare Antwort geben, welche Vorgaben gemacht worden sind und welche nicht. Wir alle hoffen, dass wir noch im Monat Juli die endgültigen Berechnungen erhalten. Angesichts der Zeit und der Tatsache, dass hier noch andere Kollegen Fragen stellen wollen, schlage ich vor: Setzen wir die Diskussion fort, sobald uns die Ergebnisse der Institute vorliegen! Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Wir sind immer noch beim Themenkomplex "Vorgaben für die Gutachter". Dazu rufe ich nun die Frage 28 der Kollegin Herlitzius auf: Welche Vorgaben zu den spezifischen CO2-Vermeidungskosten verschiedener Technologien - Windkraft, CCS, Atomkraft etc. - hat es bisher seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie an die Gutachter gegeben? Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: Frau Herlitzius, komplette Überraschung: Die Gutachter haben keine Vorgaben zu den spezifischen CO2-Vermeidungskosten verschiedener Technologien erhalten. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Frau Kollegin, haben Sie dazu eine Nachfrage? Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein, ich denke, das ist umfassend beantwortet. Das heißt, Sie haben das Gutachten frei vergeben - Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: Nein, haben wir nicht. Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): - und hoffen, dass es ein schönes Gutachten wird. Wir lassen uns von den Zahlen überraschen. Für die Zukunft fordern wir mehr Transparenz; denn es ist die Aufgabe der Regierung, uns, das Parlament, an der entsprechenden Stelle richtig zu informieren. Das Gutachten ist nicht billig - auch das haben wir heute schon gehört -, also muss es auch von Qualität sein. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Sie haben also keine Nachfrage? Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein. Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: Frau Kollegin Herlitzius, ich nehme den Wunsch nach erhöhter Transparenz zur Kenntnis, ohne das zu kommentieren. Ich lasse aber Ihre Bemerkung, wir hätten keine Vorgaben gemacht, nicht stehen. Ich habe Ihnen die Vorgaben vorgelesen. Diese Vorgaben sind präzise und entsprechen der Zielsetzung der Bundesregierung. Ich möchte nicht im Raum stehen lassen, dass das Gutachten völlig frei vergeben worden sei. Wir haben uns mit den Vorgaben viel Mühe gemacht. Sie sind so formuliert, wie ich es Ihnen vorgelesen habe. Ich möchte Sie bitten, dass Sie zukünftig, wenn Sie Vorwürfe erheben, meine Ausführungen korrekt wiedergeben und nicht behaupten, das Gutachten sei völlig frei vergeben worden. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Frau Kollegin Höhn hat eine Nachfrage. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe eine letzte Nachfrage. Können Sie, nachdem Sie jetzt alles so präzise beantwortet haben, auch präzise sagen: Bis wann muss dieses Gutachten abgegeben werden? Wann ist der Abgabetermin? Wann können wir damit rechnen? Bisher haben Sie von Juli gesprochen; das ist sehr vage. Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: Mit den Instituten ist der Abgabetermin für Mitte bis Ende Juli vereinbart. Ein genaues Datum, zum Beispiel 31. Juli, wurde nicht vereinbart. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nehmen Sie den 25. Juli! Da habe ich Geburtstag!) Die bisherigen Absprachen mit den Instituten laufen darauf hinaus, dass das Gutachten noch im Juli vorgelegt wird. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 2010?) - Ja, 2010. Ich bin präzise. (Zuruf von der CDU/CSU: Es wird immer lächerlicher!) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Damit haben wir den zeitlichen Rahmen der Fragestunde ausgeschöpft. Herr Staatssekretär, ich bedanke mich bei Ihnen für die Beantwortung der Fragen. Die Fragen 40 bis 46 wurden zurückgezogen. Die aufgrund des Zeitablaufs der Fragestunde nicht beantworteten Fragen werden, wie in unserer Geschäftsordnung vorgesehen, schriftlich beantwortet. Ich rufe nun den Zusatzpunkt 1 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abbau der Neuverschuldung durch sozial gerechte Belastung auch der starken Schultern statt massiver Kürzungen bei Arbeitslosen und jungen Eltern Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner das Wort dem Kollegen Carsten Schneider für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Carsten Schneider (Erfurt) (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit großen Worten haben die Bundeskanzlerin und der Bundesaußenminister am Montag ein angeblich historisches Sparpaket vorgelegt. Als geneigter Beobachter fragt man sich: Warum erst jetzt? Sind die Defizite der öffentlichen Haushalte erst seit dem vergangenen Wochenende bekannt? Ich frage Sie das so offen. Oder haben Sie die Finanzplanung des Bundesfinanzministeriums bzw. des Kabinetts nicht gelesen, bevor Sie den Koalitionsvertrag geschlossen haben, der noch von Steuersenkungsutopien ausgegangen ist? Ich muss sagen: Entweder Sie wollten die Realität nicht akzeptieren, oder Sie haben bewusst gewartet, bis die Wahl in Nordrhein-Westfalen vorbei ist, um erst danach die Karten offen auf den Tisch zu legen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Das ist Wahlbetrug und Volksverdummung, zumindest der Versuch der Volksverdummung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Das Ergebnis in NRW hat gezeigt: So dumm ist das Volk nicht. Man fragt sich: Ist das, was Sie mit diesen Entwürfen vorgelegt haben - vieles ist noch unklar -, eine angemessene Antwort auf die Wirtschafts- und Finanzkrise? Man muss sich auch die Frage stellen: Ist das gerecht? Wir als SPD sind der Auffassung: Wir müssen die Schulden, das Defizit deutlich reduzieren. Deswegen haben wir in der vergangenen Legislaturperiode unter Federführung von Peer Steinbrück die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert. Das war richtig. Nun stellt sich die Frage: Wie schließt man die Lücke? (Georg Schirmbeck [CDU/CSU]: Ja!) Ich glaube, dass man sich vor allem die Frage stellen muss: Wer hat eigentlich dafür gesorgt, dass wir ein so hohes Defizit haben, und wer trägt das Risiko dafür? (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wenn ich diese Frage mit der Antwort, die Sie vorlegen, vergleiche, dann kann ich nur sagen: Es waren nicht die Arbeitslosen, die spekuliert haben. Es waren nicht die jungen Eltern, die weiterhin Elterngeld bekommen sollten, die dafür gesorgt haben, dass wir eine Wirtschafts- und Finanzkrise haben. Im Gegenteil: Es waren die Spekulanten. Sie geben keine Antwort darauf, wie diejenigen, die viel Geld haben, die Reichen und Wohlhabenden in unserem Lande, zu diesem Paket beitragen können. (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Georg Schirmbeck [CDU/CSU]: Das ist unter Ihrem Niveau! Das ist Volksverdummung!) Man muss immer überlegen, ob es ökonomisch sinnvoll ist, in der jetzigen Situation zu sparen; das ist die Kernfrage. Ich glaube: ja. Es wurden 2 Prozent Wachstum prognostiziert; es ist also der richtige Zeitpunkt. Aber die Frage ist: Darf man nur die Ausgabenseite heranziehen? Das betrifft natürlich immer den Sozialhaushalt, weil 50 Prozent der Staatsausgaben Sozialausgaben sind. Genau das tun Sie aber. Im Sozialbereich verwenden Sie keine Nagelschere, wie Herr Westerwelle es genannt hat, sondern veranstalten fast ein Kettensägenmassaker. (Widerspruch bei der CDU/CSU und der FDP - Manfred Grund [CDU/CSU]: Das kommt noch! - Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Der Kollege hat gesagt, das komme noch, das Massaker! Das ist interessant!) Die Kürzungen betreffen fast nur den Sozialbereich: Arbeitslose, zukünftige Rentner, junge Familien. Sie zeigen jetzt Ihr wahres Gesicht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Aber das ist okay; damit kann man umgehen. Sie wollen zum Beispiel den Rentenanspruch, den Langzeitarbeitslose erwerben und den Sie als Bund bisher zahlen, streichen. Was hat das für Auswirkungen? Es sind drei. Erstens. Sie plündern die Rentenkasse. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN - Otto Fricke [FDP]: Ach!) - Natürlich. Der Rentenkasse werden etwa 2 Milliarden Euro fehlen. Das ist Fakt. Zweitens. Den Langzeitarbeitslosen, die bisher durch die Rentenbeitragszahlungen des Bundes einen Rentenanspruch hatten (Otto Fricke [FDP]: Wie viel?) - er war nicht hoch, das ist keine Frage; aber sie hatten wenigstens einen -, wird dieser Anspruch vollkommen gestrichen. Er ist komplett weg. Drittens. Was passiert denn dann mit diesen Menschen? Sie rutschen gnadenlos in die Grundsicherung. Das heißt, die Kommunen werden letztendlich dafür bluten, dass Sie sich als Bund sanieren und die Rentenkasse plündern. Das bewirkt, was Sie als Entwurf vorgelegt haben. (Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Sachlich falsch! - Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Das ist eine Sauerei!) - Ja, Frau Enkelmann, das kann man schon als "Sauerei" bezeichnen. (Georg Schirmbeck [CDU/CSU]: Jetzt nehmen Sie schon die Stichworte der Roten auf!) Vor allen Dingen aber ist dieses Paket unausgewogen. Sie belasten in keiner Art und Weise die Besserverdienenden. Die Bevölkerung ist durchaus bereit, zu sparen, (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU - Zuruf von der FDP: Wo denn?) aber es muss gerecht zugehen. Nirgendwo werde beispielsweise ich belastet oder werden wir alle belastet, die wir alle einigermaßen gut verdienen. Nichts, aber auch gar nichts! Keine Belastung! Keine höhere Steuer! Kein Verzicht! Null! Das ist einfach nicht akzeptabel. Das ist sozial ungerecht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Wir wollten eigentlich übers Sparen reden!) Hinzu kommt, dass in Ihrem Paket sehr viele Luftbuchungen enthalten sind. Haushalterisch werden Sie dem Ganzen nicht gerecht. Das Haushaltsjahr 2011 schaffen Sie so gerade. Aber das, was Sie zu den Jahren 2013 und 2014 vorgelegt haben, besteht zu 50 Prozent aus Luftbuchungen. Ich nenne hier nur als Stichworte die Globale Minderausgabe von 5 Milliarden Euro und die Finanztransaktionsteuer, die Sie angeblich gar nicht einführen wollten, nun aber doch einführen wollen, für die Sie 6 Milliarden Euro eingerechnet haben. Das, was Sie bisher im Regierungsentwurf vorgesehen haben, ist jedoch eine Abgabe, und diese Abgabe ist nicht für den Bundeshaushalt bestimmt. Die Streitkräftereform soll 4 Milliarden Euro einsparen; aber dieser Idee liegt kein Konzept zugrunde. - All diese Luftbuchungen summieren sich auf etwa 40 Milliarden Euro. Sie werden der Aufgabe, die Deutschland als Kernland im Euro-Raum gerade im Bereich der Stabilisierung zukommt, überhaupt nicht gerecht. Wer in Europa als Zuchtmeister auftritt, kann sich vor Ort nicht wie eine Schulklasse außer Rand und Band aufführen. Sie haben sich diese Woche schon selbst richtig beschrieben: Wildsäue treffen auf Gurkentruppe. Herzlichen Glückwunsch für diese Koalition! (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Nächster Redner ist der Kollege Norbert Barthle für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Norbert Barthle (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Solide Staatsfinanzen, das ist und bleibt ein Markenzeichen der christlich-liberalen Koalition. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP - Lachen bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Daran führt kein Weg vorbei. Deshalb unternehmen wir alle Anstrengungen, um dies möglichst schnell wieder zu erreichen. Konsolidierte Staatshaushalte sind die Grundlage für eine Zukunft in unserem Lande, für erfolgreiches Wirtschaften, für Sicherheit. Deshalb ist das Sparpaket, das die Bundesregierung vorgelegt hat, eine große, um nicht zu sagen: wirklich historische Leistung. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN - Renate Künast [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]: Historisch schlecht!) Das ist eine große Leistung, weil mit diesem Paket klipp und klar zum Ausdruck kommt, (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja nicht einmal ein Päckchen!) dass wir gewillt sind, mit einem ausgewogenen, fairen Vorgehen (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Faires Vorgehen?) ernsthaft zu sparen, um diesen Staat wieder auf solide Grundlagen zu stellen. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das müssen Sie aber am Sonntag beichten, was Sie hier erzählen!) Herr Kollege Schneider, nicht die Griechenland-Krise oder die Euro-Krise sind die Ursachen. Ursache ist die exorbitant hohe Staatsverschuldung. (Zuruf von der SPD: Nur woher?) Die exorbitant hohe Staatsverschuldung hat diese Koalition von der Großen Koalition übernommen. Ihr Finanzminister Peer Steinbrück hätte die Möglichkeit gehabt, umzusetzen, was Sie vorschlagen. Hat er es denn gemacht? Ich jedenfalls habe nichts Derartiges gesehen. Sie geißeln uns für etwas, was Sie versäumt haben. So geht das nicht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Das ist Fundamentalopposition der billigsten Natur. Setzen Sie sich mit dem Konzept ernsthaft auseinander. Dann werden Sie feststellen: Die Bundesregierung gibt mit diesem Paket ein klares Bekenntnis zum Stabilitätspakt, zu den Maastricht-Kriterien und zur Schuldenbremse ab. (Lachen des Abg. Jürgen Trittin [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]) Dieses Bekenntnis ist mehr als klar. Daran ändert auch Ihr Lachen nichts, Herr Trittin. Die Schuldenbremse wird von dieser Bundesregierung sogar übererfüllt. Durch die Tatsache, dass man nicht vom Sollansatz, sondern vom Istansatz ausgegangen ist, übererfüllen wir die Anforderungen der Schuldenbremse. Das ist eine große Leistung dieser Regierung. Dazu gehört viel Mut. Dieser Leistung zolle ich hohen Respekt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP - Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Mut, bei den Schwächsten zu sparen!) Jetzt kommen wir zum Vorwurf der sozialen Unausgewogenheit. Das Paket - schauen Sie es sich genau an - ist in drei gleiche Teile aufgeteilt: Ein Drittel betrifft die Unternehmen und die Subventionen, ein Drittel den sozialen Bereich und ein Drittel uns selbst. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Bei Ihnen selbst? Was zahlen Sie denn? - Bettina Hagedorn [SPD]: Alles Luftbuchungen! - Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 100 Prozent Luft!) Schauen Sie sich das an. Schon deshalb ist dieses Paket ausgewogen. Ich will noch etwas hervorheben - das ist etwas, das bisher noch keine Regierung geleistet hat -: Wir sparen nicht bei den Investitionen. Ich nehme das Prestigeprojekt "Berliner Schloss" aus; ansonsten wird nicht bei den Investitionen gespart, sondern einzig und allein im konsumtiven Bereich. Das ist ein großartiger Schritt. Wir wissen doch alle, wohin sich dieser Sozialstaat entwickelt hat. Noch vor zehn Jahren hatten die Sozialausgaben einen Anteil am Bundeshaushalt von etwa 35 Pro-zent. Die Investitionen lagen bei knapp 13 Prozent. Heute haben wir gerade noch 8 Prozent Investitionen und einen Anteil der Sozialausgaben von rund 54 Pro-zent. Wenn wir nicht den Mut haben, das in ein ausgeglichenes Verhältnis zu bringen, dann fahren wir diesen Staat, um es mit den Worten von Kollege Westerwelle zu sagen, an die Wand. Das dürfen wir nicht zulassen; das Gegenteil muss passieren. Wir handeln verantwortungsvoll für die Menschen, die in Lohn und Brot sind, und für diejenigen, die wir wieder in Lohn und Brot bringen wollen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Wie denn?) Das ist auch das Entscheidende bei den Einsparungen im Sozialbereich. Wir tun alles, damit diejenigen, die arbeitslos sind, wieder in Lohn und Brot kommen. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Deshalb kürzen Sie die Maßnahmen! Das passt ja super!) Schauen Sie sich die Maßnahmen genau an. Dann stellen Sie das sehr schnell fest. Ich will ein Beispiel herausgreifen, und zwar die Streichung des Elterngeldes für ALG-II-Empfänger. Man muss sich klar vor Augen führen, dass Leistungen nach dem SGB II dazu dienen, das Existenzminimum abzusichern. Zusätzliche Einkünfte werden angerechnet. In dieser Systematik ist das Elterngeld ein zusätzliches Einkommen. Deshalb ist es absolut systemgerecht, die Gewährung dieser Leistung wieder zurückzunehmen. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und jetzt mal zu den Hausfrauen! Die brauchen auch keine Ersatzleistungen!) Im Übrigen kommt ein Paar mit zwei Kindern, das ALG II bezieht, mit 300 Euro Elterngeld zusätzlich pro Kind auf ein monatliches Haushaltseinkommen von sage und schreibe 1 885 Euro netto. Sagen Sie das einmal einem Handwerker, einem Arbeiter, der morgens aufsteht und abends nach Hause kommt, der für sein Einkommen arbeitet. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alle anderen stehen auch morgens auf! Sie sind ein Demagoge! Die bleiben doch nicht bis mittags im Bett liegen!) Wir sorgen dafür, dass das Lohnabstandsgebot gewahrt bleibt, dass ein Anreiz besteht, Arbeit aufzunehmen, und dafür, dass diejenigen, die arbeiten, tatsächlich ein kleines bisschen mehr in der Tasche haben als diejenigen, die nicht arbeiten. Das ist für uns eine wichtige Devise. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Warum sind Sie dann gegen den Mindestlohn?) Lassen Sie mich abschließend ein zweites Beispiel benennen, den Heizkostenzuschuss für Wohngeldbezieher. Was soll daran falsch sein, wenn man eine Unterstützungsleistung, die eingeführt wurde, als der Heizölpreis mehr als doppelt so hoch war wie heute, wieder einsammelt, sobald die Berechtigungsgrundlage entfallen ist? Wohin führt es, wenn wir diesen Mut nicht aufbringen können? Hätten wir diesen Heizkostenzuschuss für alle eingeführt, also auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Unterkunft selbst bezahlen müssen, dann hätten wir ihn auch bei allen wieder einsammeln müssen. So sammeln wir ihn nur bei denen ein, denen wir den Zuschuss in einer besonderen Situation gewährt haben. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Sagen Sie einmal etwas zu den Hotels!) Wenn die Situation nicht mehr so schlimm ist, muss man das auch wieder beenden können. Nichts anderes machen wir. Danke. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Nächster Redner ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Jürgen Trittin. Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Barthle, wenn Ihnen die Arbeitnehmer mit geringen Gehältern ein wirkliches Anliegen wären, dann müssten Sie hier eigentlich lautstark für einen Mindestlohn streiten und dürften nicht Arbeitslose gegen Arbeitende ausspielen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN - Axel E. Fischer [Karlsruhe-Land] [CDU/CSU]: So ein Blödsinn! - Manfred Grund [CDU/CSU]: Ihr habt nicht einen Mindestlohn eingeführt, als ihr regiert habt! Das ist Realität!) Meine Damen und Herren, Sie bezeichnen sich selber als "bürgerliche Koalition". Werfen wir doch einmal einen Blick auf die bürgerlichen Umgangsformen dieser Tage - Frau Präsidentin, ich entschuldige mich, weil ich das zitiere -: Da laufen "kleine Kinder", von "Gurkentruppen" bedrängt, ein "Rumpelstilzchen" springt hervor, und plötzlich droht ein Überfall von "Wildsäuen". (Hartwig Fischer [Göttingen] [CDU/CSU]: Wie war das mit "Horst Lübke"?) Das ist der Ton dieser angeblich bürgerlichen Koalition. Lieber Herr Schäuble, nach dieser Logik wären Sie der Schatzmeister einer "Gurkentruppe". Dagegen würde ich mich an Ihrer Stelle wehren. Das sollte Ihnen als seriösem Politiker zu weit gehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]) Der bürgerliche Diskurs ist bei Schwarz-Gelb schlicht und ergreifend zum Türsteherjargon verkommen. Sie benehmen sich wie eine Koalition der Kesselflicker. Eine Koalition der Kesselflicker ist aber nicht in der Lage, die öffentlichen Haushalte zu sanieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Sagen Sie doch einmal etwas zur Sache!) - Das ist genau zur Sache. - Eine Koalition, die sich so aufführt, wird niemanden in diesem Lande davon überzeugen können, dass es seriöser Anstrengungen bedarf, um die öffentlichen Haushalte in Ordnung zu bringen. Wer selber nicht seriös ist, kann keine seriöse Haushaltspolitik machen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie der Abg. Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE] - Hartwig Fischer [Göttingen] [CDU/CSU]: Dann dürften Sie da gar nicht stehen!) Wie unseriös Sie sind, das können Sie in Ihrem eigenen Katalog nachlesen. Ihre gesamte eigene Klientel kommt völlig ungeschoren davon. Das Einzige, was Sie machen, ist, dass Sie sich mit präzisen Beiträgen an denjenigen schadlos halten, die sich nicht wehren können, nämlich den sozial Schwächsten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Da werden 30 Milliarden Euro bei den sozial Schwächsten gekürzt. Dies begleitet der Fünf-Prozent-Herr-Westerwelle mit der Ansage, alles andere wäre Freibier für alle. Nun will ich nicht bestreiten, dass Herr Westerwelle sich mit Freibier auskennt. Allerdings gilt das nicht für Freibier für alle. Er war es doch, der zu Beginn dieses Jahres Freibier für die Mövenpicks dieser Republik durchgesetzt hat. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Jede seriöse Haushaltssanierung in diesem Lande beginnt mit einem ganz einfachen Schritt: Beenden Sie die Subvention bei der Mehrwertsteuer für die Mövenpicks! Das bringt 1 Milliarde Euro in den Haushalt zurück, und das ist ein vernünftiger und seriöser Beitrag zu einer Sanierung der Haushalte. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN - Norbert Barthle [CDU/CSU]: Es ist nur eine halbe Milliarde! Wenn schon, dann nennen Sie die richtige Zahl!) Sie sagen, dass Sie jetzt versuchen wollen, Mitnahmeeffekte zu verhindern. Mitnahmeeffekte zu bekämpfen ist aber das alltägliche Geschäft jeder vernünftigen Regierung. Das können Sie sich nicht als besondere Leistung anrechnen lassen. Beim Subventionsabbau aber kneifen Sie. (Ulrike Flach [FDP]: Das stimmt doch gar nicht!) Das Umweltbundesamt hat die Summe der ökologisch kontraproduktiven Subventionen auf 48 Milliarden Euro taxiert. Durch die Abschaffung der Ausnahmen bei der Ökosteuer könnten Sie relativ schnell 5 bis 7 Milliarden Euro einsparen. Das wäre ein Signal für eine Beteiligung der Wirtschaft und für den Willen gewesen, diese Gesellschaft auf einen ökologischen Modernisierungskurs zu bringen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Schließlich tischen Sie uns ein Linsengericht auf und wollen sich für die Laufzeitverlängerung der störanfälligsten Pannen- und Altreaktoren dieser Republik bezahlen lassen. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Ablasshandel!) Sie müssen sich einmal die Dimensionen vor Augen halten: Die Landesbank Baden-Württemberg, nicht die Grünen, hat ausgerechnet, dass eine Laufzeitverlängerung um 25 Jahre bis zu 230 Milliarden Euro zusätzliche Profite in die Kassen der Energiekonzerne bringt. Das behaupten nicht die Grünen, sondern das behauptet die Landesbank Ihres Heimatlandes, Herr Barthle. Sie kommen uns jetzt mit 2,3 Milliarden Euro pro Jahr. Damit bieten Sie uns aber nichts anderes als einen Ablasshandel zulasten der Sicherheit der Bevölkerung an. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Mit der Bankenabgabe wollen Sie 1 Milliarde Euro einnehmen. Hätten Sie das Modell von Obama übernommen, hätten Sie das Zehnfache eingenommen. So geht das durch die Bank. Ich stehe mit meiner Auffassung in dieser Frage nicht alleine da. Schauen Sie sich einmal, was Herr Laumann und was Peter Müller sagen: Dieses Paket hat eine soziale Schieflage, weil Sie es versäumen, die Menschen mit starken Schultern einzubeziehen. Sie machen nichts beim Ehegattensplitting. Sie führen keine Vermögensabgabe zum Abbau der Altschulden ein. Sie tasten noch nicht einmal das Steuerprivileg für schwere Dienstwagen an; das würde übrigens auch 1 Milliarde Euro bringen. Anders, als Herr Laumann und Herr Müller es gesagt haben, gehen Sie nicht an den Spitzensteuersatz heran. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Herr Kollege, denken Sie bitte an die Redezeit. Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Meine Damen und Herren, dieses Paket besteht aus Feigheit und sozialem Zynismus. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD - Otto Fricke [FDP]: Wie war das mit der Wortwahl?) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Herr Kollege, denken Sie bitte an die Redezeit. Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich sage Ihnen: Die Bürgerinnen und Bürger haben von Feigheit und Zynismus die Nase voll. (Hartwig Fischer [Göttingen] [CDU/CSU]: Seelenloser Technokrat!) Sie wollen Verantwortung und Gerechtigkeit. Das übrigens sind bürgerliche Tugenden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Nächster Redner ist der Kollege Dr. Jürgen Koppelin für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Trittin, Sie haben Ihre Rede mit Zitaten begonnen, die auch ich nicht so witzig finde. Darüber kann man streiten. Aber ich muss Ihnen eines sagen - Frau Künast hört vielleicht auch zu -: Von Ihnen lassen wir uns solche Zitate hier nicht bieten. Für jemanden wie Sie, der einen amtierenden Bundespräsidenten derart angepöbelt hat, verbietet es sich, uns hier so zu zitieren. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU - Zurufe von der SPD: Oh! - Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie merken, das hat richtig wehgetan!) Sie sind in diesen Dingen kein Schulmeister für uns. Ich nehme gerne Rat entgegen, aber in Fragen von Anstand und Stil nicht von Ihnen, Herr Trittin. Lieber Carsten Schneider, nun auch ein Wort zu dir. Von Volksverdummung vor der Wahl in NRW zu reden, das kann man in der politischen Auseinandersetzung machen, aber ich denke, die Sozialdemokraten sollten die letzten Jahre ihrer Geschichte, als sie an der Regierung waren, nicht vergessen. Ich erinnere mich an Sozialdemokraten, die im Wahlkampf sagten, mit ihnen gebe es keine Mehrwertsteuererhöhung, und anschließend machten sie die größte Steuererhöhung, die wir je in Deutschland hatten. (Otto Fricke [FDP]: Wohl wahr!) Das war sicherlich ehrliche Politik und keine Volksverdummung, oder? Das war totale Volksverdummung. Auch so etwas lassen wir uns von euch nicht vorhalten. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich bin froh, dass es nach vielen Jahren endlich eine Bundesregierung gibt, die sich den Bundshaushalt vorgenommen hat und auf die Ausgabenseite schaut. Da mag man durchaus das eine oder andere kritisieren, aber die Richtung insgesamt stimmt. Ich fordere jeden auf, der Kritik daran übt, sich zu beteiligen und Vorschläge zu machen, wo wir Ausgaben kürzen können. (Carsten Schneider [Erfurt] [SPD]: Sehr gerne!) Wobei ich als Haushälter sage, dass dies für mich kein Sparprogramm ist. Vielmehr versuchen wir mit aller Macht, die Schulden, die wir aufnehmen müssen, zu reduzieren, damit wir endlich zu einem ausgeglichenen Haushalt kommen. (Bettina Hagedorn [SPD]: So ein Quatsch!) Diese Schulden - das kann ich für die FDP sagen - haben doch nicht wir gemacht, die haben überwiegend Sie gemacht. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Da lachen wir uns tot!) Sie haben in Ihrer Regierungszeit pro Jahr 50 Milliarden Euro mehr eingenommen und trotzdem mehr Schulden gemacht. Wo haben Sie denn das Geld gelassen? (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Der Kollege Carsten Schneider sprach von den Spekulanten. Das ist wunderbar, darüber können wir uns unterhalten. Zu den Spekulanten haben auch die Sozialdemokraten und teilweise die Grünen, Herr Trittin, gehört, die uns an die IKB verkauft haben. Anschließend haben die Steuerzahler ordentlich blechen müssen. Die Spekulationen bei der IKB haben CDU/CSU und FDP massiv abgelehnt. Das ist dem deutschen Steuerzahler teuer zu stehen gekommen. Das waren allein Ihre Spekulationen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es gibt tolle Ideen. Man muss ja die Opposition auffordern, Alternativen vorzulegen. Plötzlich lese ich, dass Herr Wowereit und Kollege Oppermann, den ich jetzt herzlich begrüße, sagen, man müsste das Wachstumsbeschleunigungsgesetz zurücknehmen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN - Zuruf von der SPD: Gute Idee!) - Ich höre gerade: "Gute Idee!" Daraufhin würde ich als Journalist - so etwas habe ich früher einmal beruflich gemacht - heute oder morgen schreiben: Die Linken und auch die Sozialdemokraten wollen das Kindergeld reduzieren. Das wollen Sie doch; denn im Wachstumsbeschleunigungsgesetz haben wir etwas für die Kinder getan: 20 Euro pro Kind mehr. Das wollen Sie anscheinend reduzieren. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Wir haben die Steuerfreibeträge angehoben; das wollen Sie anscheinend reduzieren. 4,6 Milliarden Euro mehr für Familien und Kinder haben wir Anfang des Jahres beschlossen. Wollen Sie das reduzieren, ja oder nein? Stellen Sie sich hin und sagen Sie, was sie wollen, aber kommen Sie nicht mit so einem Gerede, Sie wollten das Wachstumsbeschleunigungsgesetz zurückziehen. Für uns ist wichtig - das ist das Entscheidende -: Sie wollen nur Arbeitslosigkeit verwalten, wir wollen Arbeitsplätze schaffen und sichern, damit die Menschen, die keine Arbeit haben, endlich wieder Lohn und Brot bekommen. Das ist unsere Politik. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Natürlich kann man das, was die Bundesregierung gemacht hat, noch ergänzen. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo schaffen Sie denn Arbeitsplätze?) - Frau Künast, ich habe gesagt, das ist unsere Aufgabe. Hören Sie doch zu, statt Kaugummi im Parlament zu kauen! (Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU - Renate Künast [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das ist ein Eisbonbon!) Jetzt sage ich Ihnen Folgendes. Sie alle können sich beteiligen. Ich mache Ihnen Vorschläge. Ich bin zum Beispiel Hauptberichterstatter für den Etat des Deutschen Bundestages. Ich habe nichts dagegen, wenn sich auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zukünftig beteiligen, indem wir vielleicht unsere Büropauschale etwas senken, indem wir das eine oder andere kürzen, vielleicht Baumaßnahmen genauso verschieben wie das Schloss. Ich bin dabei. Machen Sie mit! Ich lade Sie ganz herzlich dazu ein. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU - Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Präsidentenpension kürzen!) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Das Wort hat der Kollege Klaus Ernst für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Klaus Ernst (DIE LINKE): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das, was wir in dem von der Bundesregierung vorgelegten Konzept erkennen, ist ein Schutzschirm, aber ein Schutzschirm für die Reichen. Das haben wir offensichtlich Ihnen von der FDP zu verdanken. Ich möchte Ihnen eines sagen: Inzwischen läuft Ihnen Ihre eigene Klientel davon. Es gibt fast keinen Menschen mehr, der die Politik, die Sie machen, noch will. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch! 5 Prozent!) Sogar der Vorsitzende des Wirtschaftsrates der CDU hat erklärt, (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das ist aber nicht die FDP-Klientel!) er sei für eine Senkung des Spitzensteuersatzes. (Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Wie bitte?) Aber in dem gesamten Programm, das Sie uns vorlegen, ist kein einziger Punkt enthalten, durch den diejenigen belastet werden, die in den letzten Jahren ganz besonders viel verdient haben. Das, was Sie vorgelegt haben, ist schofelig, meine Damen und Herren. (Beifall bei der LINKEN - Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Sie sollten sich den Vorschlag des CDU-Wirtschaftsrates noch einmal ganz genau angucken! Da steht nämlich etwas ganz anderes! - Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Sagten Sie gerade "Senkung des Spitzensteuersatzes"?) - Ich meinte die Erhöhung des Spitzensteuersatzes. Das wäre allerdings eine Forderung, die Sie einmal ernst nehmen sollten. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Nein! Damit belasten Sie den Facharbeiter! Der zahlt nämlich schon den Spitzensteuersatz! - Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Das war eine gute Vorlage!) - Meine Damen und Herren, Sie können dazwischenrufen, bis Sie schwarz werden. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Das sind sie schon! - Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die sind schon schwarz! - Heiterkeit) - Ja, das sind sie schon. Ich sage Ihnen: Die Bürger haben das Gefühl, dass Sie Ihre Finger inzwischen bis zum Anschlag in ihren Geldbeuteln haben, und zwar vor allem bei denen, die schon fast nichts mehr haben. Dass Sie ausgerechnet bei den Kindern von Hartz-IV-Empfängern sparen wollen - hier wollen Sie 300 Euro pro Monat einsparen -, (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Die Regelsätze werden doch erst im zweiten Halbjahr neu gefasst! Sie können doch jetzt noch gar nicht wissen, was genau dabei herauskommt!) zeigt eindeutig: Sie behandeln die Kinder in diesem Lande nach ganz unterschiedlichen Maßstäben. (Norbert Barthle [CDU/CSU]: Ach was! Wir sparen doch nicht bei den Kindern!) Wenn die Leute Ihre Vorschläge hören, halten sie ihre Geldbörse fest. Das ist inzwischen die Realität. (Beifall bei der LINKEN) Diejenigen, die eigentlich zur Kasse gebeten werden müssten, werden aber nicht zur Kasse gebeten. Von wegen "ausgewogenes Konzept". Meine Damen und Herren, wenn ich die Zahlen lese, die Sie uns vorlegen, dann stelle ich fest, dass im Jahr 2011 bei Unternehmen 3,3 Milliarden Euro eingesammelt werden sollen. 2,3 Milliarden Euro davon sind aber ein steuerlicher Ausgleich der Kernenergiewirtschaft. Das heißt, dieses Geld gibt es nur, wenn wir eine längere Laufzeit von Kernkraftwerken akzeptieren. Wo kommen wir denn da hin? Das sind doch Luftnummern, die Sie uns hier vorlegen! Bei der Neujustierung von Sozialgesetzen rechnen Sie im Jahr 2011 mit einer Zwischensumme von 3 Milliarden Euro, weil Sie von einem zusätzlichen Steuerzuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 2 Milliarden Euro ausgehen. Das, was Sie uns hier vorlegen, ist eine Rosstäuscherei, die nicht zu überbieten ist. Glauben Sie ernsthaft, dass die Bürger dieses Landes sagen: "Das ist sozial ausgewogen"? Glauben Sie ernsthaft, dass die Bürger nicht merken, was Sie hier treiben? Wir hatten einen sogenannten Aufschwung. Daran waren die Rentner nicht beteiligt, daran waren die Arbeitnehmer nicht beteiligt, und die Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, waren daran sowieso nicht beteiligt. Jetzt sagt uns die Kanzlerin: Wir haben alle über unsere Verhältnisse gelebt. - Ich frage Sie: Wer denn? Waren es die Arbeitnehmer, die über ihre Verhältnisse gelebt haben? Hat der Hartz-IV-Bezieher über seine Verhältnisse gelebt? Haben möglicherweise die, die im Niedriglohnbereich beschäftigt sind, über ihre Verhältnisse gelebt? Haben all die Menschen, die in Leiharbeit beschäftigt sind, über ihre Verhältnisse gelebt? Ich sage Ihnen, wer über seine Verhältnisse gelebt hat. (Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP]: Die Porschefahrer!) Über ihre Verhältnisse haben diejenigen gelebt, die in den letzten Jahren abgezockt und an der Börse Geld verspekuliert haben. In Ihrem Konzept sehe ich nichts, wodurch die Verursacher dieser Krise zur Kasse gebeten werden. Sie liefern hierzu keinen einzigen vernünftigen Vorschlag. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Deshalb sage ich Ihnen, meine Damen und Herren: Es ist absolut unakzeptabel, was Sie uns vorlegen. Ich habe das Argument gehört, Ihre Vorschläge seien ganz besonders mutig. Wissen Sie, in der Schule gab es früher immer den einen oder anderen ganz Großen. Ich habe damals auch die Erfahrung gemacht, mit wem sich die Großen am liebsten angelegt haben: mit den Kleinen, die sich nicht wehren konnten. Andere sind dann dazwischengegangen. Das, was Sie machen, ist nicht mutig. Sie haben nämlich nicht den Mut, Ihre eigene Klientel und diejenigen zur Kasse zu bitten, die eigentlich zur Kasse gebeten werden müssten. Deshalb ist das, was Sie dem Deutschen Bundestag vorlegen, nicht mutig, sondern äußerst feige. (Beifall bei der LINKEN) Sie können natürlich so weitermachen und sagen: Wir wollen weiterhin eine Steueroase für Reiche sein, die die Bundesrepublik ja schon darstellt. Es wäre allerdings sinnvoll, stattdessen zu überlegen: Was ist eigentlich in den letzten Jahren passiert? Allein seit dem Jahr 2000 summieren sich die Steuerausfälle aufgrund der Steuersenkungen bei Bund, Ländern und Gemeinden auf 300 Milliarden Euro. Hätten wir diese Steuersenkungen in diesem Bereich nicht, dann hätten wir jetzt überhaupt nicht das Problem, über ein solches Sparpaket diskutieren zu müssen. Nehmen Sie doch bitte einfach einmal das zurück, was die Leute, denen Sie es geben, teilweise gar nicht wollen, und nehmen Sie vor allem das zurück, worüber sich die Bürger dieses Landes nach wie vor berechtigt aufregen. Ihre Klientel, die Hoteliers, behält das, was sie vom Steuerzahler bekommen hat. Gleichzeitig holen Sie sich das Geld bei denen, die sich wirklich nicht mehr wehren können. Das, was Sie hier treiben, ist - damit höre ich auf - absolut schofelig. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Nun hat der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen: Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Trittin hat ja gemeint, wir sollten eine seriöse Debatte führen. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Tja!) Ich bin wirklich dafür, wir tun es. Deswegen will ich der Versuchung widerstehen, auf alles einzugehen, was hier unsachlich gesagt worden ist. Meine Damen und Herren, machen Sie sich keine Illusionen: Die große Mehrzahl unserer Bürgerinnen und Bürger ist von einer wachsenden Besorgnis erfüllt, ob wir, die politische Klasse, in der Lage sind, die wachsenden Defizite der öffentlichen Haushalte noch zu beherrschen und zurückzuführen und auch vor dem Hintergrund unserer demografischen Entwicklung eine Perspektive aufzuzeigen, dass wir diese hohe Verschuldung irgendwann wieder zurückführen. Man muss hinzufügen - das wird vergessen -: Nach der mittelfristigen Finanzplanung vor der Finanz- und Bankenkrise hätten wir 2011 im Bundeshaushalt eine Nullverschuldung ausgewiesen. (Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Wohl wahr! - Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Peer Steinbrück!) - Herr Heil, wenn der Herr Steinbrück dafür verantwortlich ist, dann ist er auch für die Bankenkrise verantwortlich. Das ist ein so unsinniger Zwischenruf. Lassen Sie es doch einfach! (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Wir haben das einfach gemeinsam gemacht, aber die Krise ist über uns gekommen. Es war auch eine richtige Entscheidung, in dieser dramatischen Krise nicht prozyklisch zu reagieren, (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Sagen Sie das einmal der FDP! - Gegenruf des Abg. Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP]: Wir haben das doch mitgemacht!) sondern die automatischen Stabilisatoren wirken zu lassen. Ich habe das bei der Präsentation des Entwurfs für den Haushalt 2010 gesagt. Damit ist aber unausweichlich die Notwendigkeit verbunden, die Defizite zurückzuführen, sobald wir das Gröbste hinter uns haben und bevor die nächste Krise kommt. Es gibt darüber auch eine internationale Debatte, die sehr kompliziert ist. Ich habe meinem amerikanischen Kollegen gesagt: Es mag sein, dass ihr glaubt, ihr könntet eure Defizite, die ja viel höher als unsere sind, in den kommenden Jahren über Wachstum reduzieren. Bei der Dynamik der Vereinigten Staaten von Amerika und der ganz anderen demografischen Entwicklung mag das so sein. Wir in Kontinentaleuropa und wir in Deutschland können es nicht. Deswegen müssen wir realistisch sein. Wir haben ein längerfristiges Potenzialwachstum von anderthalb Prozent, aber nicht mehr, und das weiß die Bevölkerung. Deswegen müssen wir diesen Weg gehen. Das besorgt die Menschen, aber es führt kein Weg daran vorbei. Nun sage ich Ihnen: Angesichts der prekären wirtschaftlichen Lage ist es bei solchen Defiziten klar - wir stehen international eher in der Kritik, dass wir zu viel und zu schnell als zu wenig sparen, was ich für falsch halte; ich habe gerade versucht, das anzudeuten -, dass ein ganz wesentlicher Teil unserer Operationen auf der Ausgabenseite des Bundeshaushaltes, der seine ganz eigene Struktur hat, erfolgen muss. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Deswegen ist es wichtig, dass wir uns darauf konzentrieren, die Dinge zu stärken, die bei diesen begrenzenden Rahmenbedingungen dazu beitragen, unsere Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und unsere Perspektiven zu verbessern, auch in Zukunft zu wachsen. Aus diesem Grund haben wir die Ausgaben für Bildung und Forschung überhaupt nicht angefasst, sondern wir haben gesagt: Nein, diese Priorität bleibt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Wir haben gesagt - das sage ich wieder und wieder -: Aufgrund unserer demografischen Entwicklung müssen wir alle Menschen so gut wie möglich ausbilden und für den Arbeitsmarkt gewinnen. Die Partizipationsrate muss gesteigert werden. Darauf konzentrieren sich die Maßnahmen. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Die machen Sie mit Ihren Maßnahmen kaputt, Herr Schäuble!) - Nein, überhaupt nicht. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Natürlich!) - Herr Kollege Heil, wenn Sie etwas genauer hinschauen, dann werden Sie sehen, dass an den Maßnahmen im Bereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales bei der relativen Bedeutung dieses Einzeletats gemessen am Gesamthaushalt kein Weg vorbeiführt. Frau von der Leyen hat selbst darauf hingewiesen, dass ihr Etat mehr als die Hälfte des Bundeshaushalts ausmacht, aber nur zu knapp einem Drittel an den Maßnahmen beteiligt ist. Das heißt, dieser Bereich ist wesentlich weniger stark betroffen. (Lachen des Abg. Hubertus Heil [Peine] [SPD] - Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Zahlen sind Zahlen, Herr Heil!) - Mit Lachen können Sie die Zahlen nicht ändern. Herr Heil, so wie Sie sich aufführen, würden Sie wahrscheinlich noch lachen, wenn man sagt: Zwei plus zwei ist vier. Damit kann man Sie leicht in Freude versetzen. Aber bleiben Sie doch ernst. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind doch ernst! Was soll das eigentlich?) Wir haben die Maßnahmen in diesem Bereich sehr genau überprüft und erarbeitet. Die Debatten gehen im Übrigen weiter. Die Bundesregierung hat die Rahmenbedingungen beschlossen. Sie wird in diesem Rahmen den Haushaltsentwurf erarbeiten, und dann wird das Parlament ausführlich beraten und entscheiden. Unser Leitmaßstab dabei war, alles außen vor zu lassen, was Menschen betrifft, die nicht mehr für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen können. Bei den Hinzuverdienstregelungen gehört es aber zur Ehrlichkeit dazu, zu sagen, dass manche konkrete Einzelheit unserer Programme im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen wie auch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales dazu führt, dass das Lohnabstandsgebot nicht eingehalten wird und die Anreize für die Aufnahme einer regulären Tätigkeit schwach sind. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Weil ihr den Mindestlohn nicht einführt! Führen Sie den Mindestlohn ein! Dann stimmt der Abstand!) - Es ist klar: Wenn Sie meinen, das Geld kommt irgendwie von oben, und wir müssen nur über die Verteilung reden, dann haben Sie kein Problem. (Zuruf von der LINKEN: Reden Sie zum Thema!) - Ich rede schon zum Thema. - Wir haben nicht nur Konsolidierungsbedarf, sondern auch die Aufgabe, die Voraussetzungen so zu gestalten, dass wir auch in der Zukunft wettbewerbsfähig sind und eine maßvoll wachsende Wirtschaft haben. Dazu müssen wir diesen Weg gehen. Ich möchte noch zwei Bemerkungen zu Punkten machen, die erwähnt worden sind, weil es dazu vielleicht noch Informationsbedarf gibt. Wir bleiben bei der Bankenabgabe. (Zuruf des Abg. Carsten Schneider [Erfurt] [SPD]) - Langsam. Damit das völlig klar ist, Herr Kollege Schneider: Was wir vorgesehen haben, ist nicht alternativ geplant, sondern zusätzlich. - Darüber werden wir morgen früh im Bundestag diskutieren, wenn die Bundesregierung ihren Gesetzesentwurf einbringt. (Joachim Poß [SPD]: Warum 2 Milliarden und nicht 5 Milliarden Euro?) - Darüber können wir diskutieren, Herr Kollege Poß. - Aber zunächst einmal will ich dem Kollegen Schneider sagen, dass das, was wir vorhaben, nicht alternativ, sondern zusätzlich ist. Wir müssen ein insolvenzähnliches Verfahren für Banken schaffen. Dafür brauchen wir einen Restrukturierungsfonds und eine Abgabe, die ihn allmählich und maßvoll speist. Die Chancen, dass wir global zu einer Finanztransaktionsteuer kommen, sind sehr gering. Das habe ich an dieser Stelle schon ein paar Mal gesagt. Ich habe in Pusan beim Treffen der Finanzminister zumindest darüber Klarheit gefordert, dass sie auf absehbare Zeit nicht eingeführt wird. Dann werde ich mit aller Kraft dafür eintreten, dass wir zu einer europäischen Lösung kommen. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: FDP, klatschen!) - Ja, das ist in der Koalition verabredet. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Ich nenne auch gleich den nächsten Schritt. Er wird noch schwieriger, und es wird vor allem schwierig, europaweit einen Konsens hinzukriegen. Selbstverständlich wäre es besser, wenn alle Europäer mitmachen, auch UK und die Schweiz. Für den Fall aber, dass nicht alle in Europa mitmachen sollten, würde ich auch dafür werben, dass wir das zur Not im europäischen Währungsverbund machen. Deswegen war ich bereit, die 2 Milliarden Euro einzusetzen. Wenn es mehr werden, Herr Poß: à la bonne heure! Bisher würde ich eher sagen: Ich wäre froh, wenn wir sie schon hätten. Denn ich brauche auch dafür einen Beschluss innerhalb der Euro-Zone. Alleine, auf nationaler Ebene, können wir das nicht machen. Wir haben auch geprüft, ob wir die Börsenumsatzsteuer wieder einführen sollen. Aber das würden sicherlich auch Sie nicht empfehlen; denn Sie wissen, dass die Voraussetzung für die Börsenumsatzsteuer seinerzeit war, dass wir eine eigene Währung hatten. Da wir inzwischen Teil einer Währungsgemeinschaft sind, wären die Ausweicheffekte so groß, dass wir allenfalls eine Lachnummer bieten würden. Deswegen haben wir uns für diesen Weg entschieden. Er ist ehrgeizig. Frau Kollegin Künast, zu Ihrem Zwischenruf: Was das Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger angeht, besteht ein Unterschied zu den Hausfrauen darin, dass Hartz-IV-Empfängern ihr Existenzminimum garantiert wird. Sie haben einen Rechtsanspruch darauf; das ist unser Sozialstaat. Die Hausfrau bekommt nichts. Deswegen ist die Gleichsetzung von Hausfrauen und Hartz-IV-Empfängern völlig falsch. Das genaue Gegenteil ist richtig. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Das muss man sehen. Das Prinzip von Hartz IV ist die Existenzsicherung. Das wirkt sich vor allen Dingen bei Wohngeld und Kosten der Unterkunft in einem dramatischen Maße aus; das alles muss man im Auge haben. Unsere Entscheidungen sind maßvoll. Sie sind sozial verantwortbar. Sie stärken unsere Chancen auf künftiges Wachstum. Wir sparen nicht kaputt. Aber wir führen die Defizite zurück. Damit legen wir die Grundlagen dafür, dass das Vertrauen unserer Bevölkerung in die Nachhaltigkeit unseres demokratischen, wirtschaftlichen und sozialen Systems auch in Zukunft erhalten und weiter gestärkt werden kann. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Nächster Redner ist der Kollege Hubertus Heil für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Hubertus Heil (Peine) (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schäuble, bei Bildung wollten Sie nicht sparen, haben Sie gesagt. Das ist auch die Parole der letzten Tage gewesen. Ich sage Ihnen: Sie sparen bei Bildung, und zwar in zweierlei Hinsicht. Zum einen haben Sie vor Weihnachten durch das sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz Löcher in die Haushalte von Kommunen und Ländern gerissen, was zulasten der Schulpolitik geht. Zum anderen verstehen Sie offenbar nur Schulpolitik als Bildung. Sie haben von der demografischen Entwicklung gesprochen. In Deutschland verlassen Jahr für Jahr 60 000 junge Menschen unsere Schulen ohne Schulabschluss. Jeder Mensch weiß, wie schwierig es heute im Gegensatz zu früher ist, mit einem einfachen Hauptschulabschluss eine Ausbildungsstelle zu finden. Man weiß, dass es fast unmöglich ist, ohne Schulabschluss Zugang zu Ausbildung und geregelter Arbeit zu finden. Hier geht es um Bildung und Qualifizierung. Diesen jungen Menschen rauben Sie durch den Kahlschlag in der aktiven Arbeitsmarktpolitik die Chancen. Am Ende wird es für den Staat teurer, weil diese jungen Menschen die Arbeitslosen und die Langzeitarbeitslosen von morgen sind. Sie versündigen sich an den jungen Leuten und ihren Chancen, Herr Schäuble. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schauen wir uns die Zahlen einmal an. Sie können uns doch nicht erzählen, das alles bleibe ohne Effekte für den Bereich des Förderns. "Fordern und fördern" ist einmal das Prinzip der Arbeitsmarktpolitik gewesen. Sie wollen im Jahre 2011 Einschnitte mit einem Volumen von 2 Milliarden Euro im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik vornehmen. Im Jahre 2012 sollen es 4 Mil-liarden Euro sein. Ab 2013 sollen es jährlich 5 Milliar-den Euro sein. Das heißt, allein bis 2014 wollen Sie 16 Milliarden Euro im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik einsparen. Wer hier kurzfristig spart, wird langfristig die Langzeitarbeitslosigkeit in diesem Land verfestigen. Das kostet die Gesellschaft Geld und zerstört die Chancen von Menschen auf ein selbstbestimmtes Leben durch Erwerbsarbeit. Das ist das, was Sie machen. (Beifall bei der SPD - Norbert Barthle [CDU/ CSU]: Das ist Rosstäuscherei, die Sie da betreiben! Sie hatten 5 Millionen Arbeitslose!) - Herr Barthle, da Sie so lautstark dazwischenrufen: Wenn Sie zuhören, können Sie vielleicht etwas lernen. Wenn Sie so schreien, bekommt der Begriff "Primat der Politik" eine ganz neue Bedeutung. Was Sie hier aufführen, ist tatsächlich erstaunlich. Ihre Kürzungen im Bereich der Qualifizierung und insbesondere Ihr Kahlschlag bei den Weiterbildungsmaßnahmen gehen zulasten junger Menschen, die Qualifikation brauchen, zulasten alleinerziehender Langzeitarbeitsloser und zulasten älterer Langzeitarbeitsloser. Das ist nicht nur unfair gegenüber den betroffenen Menschen. Es ist auch ökonomischer Unfug. Sie können nicht - wie Frau von der Leyen - von einer Vermittlungsoffensive sprechen, wenn Sie keine Maßnahmen zur Qualifizierung und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen ergreifen. Es ist hirnlos, bei Bildung und Qualifikation zu kürzen. Hinzu kommt, dass das, was Sie machen, herzlos ist. Sie kürzen nämlich bei den Schwächsten. Da Sie sich das von Herrn Trittin nicht anhören wollen, sage ich Ihnen: Die Art und Weise, wie Sie diejenigen schonen, die breite Schultern haben und mehr schultern könnten, und sich an den Schwächsten vergreifen, kann nur als feige bezeichnet werden. Damit hat Jürgen Trittin vollkommen recht. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Da Sie, Herr Schäuble, dazu aufgefordert haben, andere Vorschläge zu machen, präsentiere ich Ihnen ein paar: Fangen wir an, einmal darüber zu reden - die FDP schweigt dazu inzwischen; die CDU auch; Sie auch, weil es Ihnen vielleicht ein bisschen peinlich ist -, was Sie für Geschenke ausgegeben haben. Herr Koppelin, das, was Sie uns unterstellt haben, stimmt übrigens nicht. Aus den 5,6 Milliarden Euro, die dem Staatshaushalt aufgrund Ihres sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetzes fehlen - von diesem Geld reden wir; wir wollen, dass der Staat es zurückbekommt -, sind das Kindergeld und andere Leistungen im Bereich Familien herausgerechnet. (Florian Toncar [FDP]: Das stimmt doch nicht! - Otto Fricke [FDP]: Das ist falsch!) - Herr Fricke, Sie haben gleich die Gelegenheit, hier das zu sagen, was Sie in Talkshows hin und wieder kokett angedeutet haben. Nehmen Sie den reduzierten Mehrwertsteuersatz zugunsten von Hoteliers zurück! Allein durch diese Maßnahme hätten wir über 1,6 Milliarden Euro mehr zur Verfügung. Dann müssten wir nicht zulasten von Familien, von älteren Langzeitarbeitslosen und von Jugendlichen sparen. Das wäre mutig: sich selbst zu korrigieren und auch Ihre Klientel zu belasten und heranzuziehen. Ihr Vorgehen untergräbt das Vertrauen von Menschen in demokratische Politik, weil die Gerechtigkeit fehlt. Das ist Ihr Problem. (Beifall bei der SPD - Norbert Barthle [CDU/ CSU]: Auch diese Zahl stimmt nicht, Herr Heil!) Ich sage Ihnen noch etwas: Wir könnten durch den Abbau umweltschädlicher Subventionen, durch den Abbau von Privilegien der Atomwirtschaft, etwa durch einen Verzicht auf die Verlängerung der Restlaufzeiten, und die Einführung einer Brennelementesteuer das Geld einnehmen, das wir brauchen, um die Asse in Niedersachsen zu sanieren. Das ist notwendig; denn es kostet über 1,5 Milliarden Euro, diesen abgesoffenen Atomtopf in Ordnung zu bringen. Daran müssen Sie die Atomwirtschaft beteiligen. Das tun Sie aber nicht, indem Sie ihr etwas schenken, nämlich längere Restlaufzeiten und damit größere Profite. Sie lehnen den Mindestlohn ab, Herr Schäuble. Beim Mindestlohn geht es nicht um Geld von oben, wie Sie gesagt haben, sondern um Geld von unten, um es einmal klar zu sagen. Das Bundesarbeitsministerium, das BMAS, hat die Aussage getroffen: Durch die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns könnten im Bundeshaushalt Ausgaben in Höhe von 1,5 Milliarden Euro eingespart werden, weil die Aufstockergelder dann unnötig wären. Im Moment muss Steuergeld ausgegeben werden, weil Dumpinglöhne gezahlt werden. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um diese Ausgaben einzusparen. (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN) Last, but not least geht es darum, diejenigen, die diese Krise verursacht haben, und auch die mit den breiteren Schultern stärker zu beteiligen. Ich sage Ihnen: Die Selbsttitulierung dieser Koalition von "Gurkentruppe" über "Wildsau" und all das, was man noch so hört, spricht für sich selbst. Es wäre nicht schlimm, wenn es nicht die Zukunftsfähigkeit dieses Landes gefährden würde. Sie sparen nicht wirklich, sondern Sie kürzen kurzfristig. Langfristig werden diese Gesellschaft, der Staat, unsere Demokratie die Zeche zahlen. Deshalb kann ich Ihnen nur eines sagen: Sie müssen umkehren. Wenn Sie es nicht freiwillig tun, dann werden wir nicht nur in diesem Hause, sondern zusammen mit Gewerkschaften, mit klugen Unternehmerinnen und Unternehmern und mit gesellschaftlichen Gruppen Widerstand gegen das organisieren, was Sie da machen. Wir werden nicht zulassen, dass Sie das Vertrauen der Menschen in den sozialen und demokratischen Rechtsstaat durch eine irregeleitete Klientelpolitik, von der diese schwarz-gelbe Regierung offensichtlich geleitet ist, untergraben. (Norbert Barthle [CDU/CSU]: Sie spalten die Gesellschaft!) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Herr Kollege, denken Sie an die Redezeit. Hubertus Heil (Peine) (SPD): Sie machen eine Politik, die würdelos ist, die herzlos ist und feige. Sie müssen damit aufhören. Wir werden Ihnen das deutlich machen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Nächster Redner ist der Kollege Otto Fricke für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Otto Fricke (FDP): Geschätzte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Heil, auch mit Blick auf den Kollegen Trittin möchte ich kurz die Zahlen klären - es geht nur darum, dass Sie das einmal zur Kenntnis nehmen -: Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz im Hotelbereich bedeutet eine gesamtstaatliche Belastung von 800 Millionen Euro. (Joachim Poß [SPD]: Es gibt auch andere Zahlen!) 3 Prozent dieser Belastung entfallen auf die Kommunen. Das heißt, die Kommunen in Deutschland haben dadurch insgesamt eine Belastung von 24 Millionen Euro zu verkraften. Auf den Bund entfällt eine Belastung von 400 Millionen Euro. Ihr Vorschlag, diese Maßnahme rückgängig zu machen, brächte also 400 Millionen Euro mehr für den Bundeshaushalt, und das bei einem Einsparbedarf allein in diesem Jahr von 12 Milliarden Euro. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Und die Erben?) Herr Heil, daran wird der Unterschied zwischen Ihnen und uns klar: Sie versuchen, einen Popanz aufzubauen, und sehen nicht, wie die Zahlen sind. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Den Popanz haben Sie eingeführt! - Thomas Oppermann [SPD]: Sie wollen doch nur Mövenpick schützen!) Das ist Ihr eigentliches Problem in der Opposition: Wenn Sie verantwortungsvoll agieren wollen, (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) müssen Sie die Macht der Zahlen einfach irgendwann einmal akzeptieren. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Die Macht des Geldes!) Ich kann Ihnen wirklich nur anraten: Machen Sie einen Gegenhaushalt auf, und zwar so konkret und nachrechenbar wie der Haushalt, der am 7. Juli vom Kabinett beschlossen wird. (Thomas Oppermann [SPD]: Luftbuchungen sind das! - Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) - Ich weiß, getroffene Hunde bellen. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie jetzt "Hunde" zu uns?) Ich will Ihnen noch eine zweite Zahl nennen. Sie sagen, Sie wollen im Jahre 2013 einen Schuldenabbau in Höhe von 24 Milliarden Euro möglichst durch Steuereinnahmen finanzieren. Ich weiß genau, woran Sie dabei denken. Wenn Sie Schulden in Höhe von 24 Milliarden Euro abbauen wollen, dann müssen Sie als Sozialdemokraten - die Grünen müssten das gegebenenfalls mitmachen - genau das machen, was Sie zu Beginn der Großen Koalition getan haben: einfach nur die Mehrwertsteuer um 3 Prozentpunkte erhöhen. Das brächte Mehreinnahmen in Höhe von 24 Milliarden Euro. Ich glaube, das ist das, was Sie tief in Ihrem Innern wollen und was Herr Ernst "Abkassieren" nennt. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU - Bettina Hagedorn [SPD]: So ein Kokolores!) Meine Damen und Herren, warum machen wir es so, dass wir an die Ausgaben herangehen? Sie sagen, wir seien feige, oder Ähnliches mehr. Was von Ihnen kommt, Herr Kollege Trittin - im Ton vergriffen, in der Zahlenwahl vergriffen -, was auch vonseiten der Linken kommt - in anderen Dingen sowieso vergriffen -, ist etwas ganz anderes. Sie versuchen, genau hier den Angriff zu starten, und sagen, Sie hätten es gern anders. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Ja!) Wir stellen uns aber dem Konflikt, Herr Kollege Heil, weil wir davon überzeugt sind, dass das, was wir vorlegen, ausgeglichen ist, (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Junge Familien, Arbeitslose! Das ist total ausgeglichen! Unglaublich!) weil es berücksichtigt, wer in welchem Maße Geld aus dem Haushalt bekommt, und weil wir immer noch in Erinnerung haben, wer zu wie viel Prozent die Steuern zahlt, die wir für den Haushalt brauchen, damit der Staat seinen sozialstaatlichen Aufgaben gerecht werden kann. Das, Herr Heil, ist der Grund dafür, dass wir hier mutig sind. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Mutig gegen Schwache!) Sie haben das in der Vergangenheit anders gemacht. Sie haben immer wieder festgestellt: "Wir müssen hier eine Ausgabe erhöhen, wir müssen dort eine Ausgabe erhöhen", und nach vier Jahren haben Sie gesagt: Es tut uns leid, liebe Bürger; wir müssen die Steuern erhöhen. - Dieses Prinzip durchbricht diese Koalition. Es ist das erste Mal seit Jahrzehnten, dass einer Koalition das gelingt. Ich bin froh darüber, dass das Kabinett das bei aller Schwere der Arbeit geschafft hat. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU - Klaus Ernst [DIE LINKE]: Selbst Ihre eigenen Leute sagen etwas dagegen!) Sie hatten in elf Jahren sozialdemokratischer Regierungsbeteiligung nie den Mut, diese Arbeit zu machen. Unseren Mut kann man beschimpfen, aber er wird am Ende belohnt werden. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warten wir mal den Herrn Laumann und den Herrn Müller ab!) Wenn wir im November den Haushalt beschließen werden, sicherlich noch mit Veränderungen, dann werden Sie diejenigen sein, die an dieser Stelle blank dastehen; es sei denn, Sie kommen jetzt wirklich mal mit konkreten Einsparvorschlägen rüber statt mit falschen Zahlen. (Zuruf von der LINKEN) - Ich weiß, Sie wollen das immer nur über Einnahmen machen. Ich kann den Bürgern draußen nur sagen: Jeder Politiker, der Ihnen erzählt, er wolle mehr Einnahmen, will am Ende an alle Leute ran. (Bettina Hagedorn [SPD]: Das stimmt ja gar nicht! - Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und Sie wollen an die Ärmsten!) Wenn Sie meinen, man könnte Einzelne ausnehmen und könnte das vielleicht nur auf eine kleine Gruppe beziehen, halte ich Ihnen entgegen: Ich bin gespannt, wie Sie mit Ihrem Vorschlag einer Reichensteuer 11 Milliarden Euro in diesem Jahr oder 24 Milliarden Euro im nächsten Jahr erwirtschaften wollen. Das können Sie gar nicht! Aber bitte! Ich freue mich sehr, wenn Sie diese Rechnung aufmachen können. Allen Bürgern, die den Spitzensteuersatz zahlen, also 53 000 Euro brutto haben, kann ich nur empfehlen: Fragt euch mal, was die wohl mit euch beim Thema Steuererhöhungen machen! (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Dann kam der Vorwurf, es sei unsozial. Woran kann man eigentlich merken, wie sozial eine Bundesregierung ist? (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ganz einfach: Wenn die FDP dabei ist, ist sie nicht sozial! Wo Geld draufsteht, ist Geld drin!) Das kann man nicht an absoluten Zahlen festmachen, sondern man kann es feststellen, indem man prüft - der Kollege Barthle hat es gesagt -: (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Ob Menschen Lebenschancen bekommen, das ist die Frage!) Wie viel Prozent der Ausgaben des Haushalts entfallen auf den Bereich "Arbeit und Soziales"? 2002, am Ende von Rot-Grün, die angeblich so sozial waren, waren es nach den Zahlen des Rechnungshofs 44,9 Prozent. Der Haushalt 2010 der christlich-liberalen Regierung weist aus: 54 Prozent, also 10 Prozentpunkte mehr. (Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU - Jörn Wunderlich [DIE LINKE], an die CDU/CSU gewandt: Ihr seid weder christlich noch sozial!) Wer da behauptet, Rot-Grün sei sozial - Frau Kollegin Hagedorn, Zwischenfrage ist nicht! -, verweigert sich erneut der Macht der Zahlen. Sie können nicht nach dem Motto verfahren: Hauptsache, man schreit am lautesten. - Wir sind nicht beim Fußball, wo das mit den Vuvuzelas geht. Da gilt das Motto: Wer am lautesten ist, hat gewonnen. - Wir aber sind bei den Zahlen. Wir sind beim Haushalt. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bei Frickes Märchenstunde!) Sie müssen diese Zahlen erst liefern; denn - das ist der letzte Satz - das Unsozialste, was wir machen können, ist die Verschiebung von Schuldenbergen, auf denen Kinder, wie wir alle wissen, weder spielen noch lernen können. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun das Wort der Kollege Alexander Bonde. Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir reden hier über ein Sparpaket in einer schwierigen Situation. Das billige ich Ihnen als Bundeskabinett, die Sie das verabschiedet haben, ausdrücklich zu. Sie versuchen, hier aufzuzeigen, Sie seien die Einzigen, denen das Thema "Haushalt und Generationengerechtigkeit" ein Anliegen ist. Das ist aber nicht richtig. Im Kern streiten wir hier nicht über die Frage des Ob, sondern über die Frage des Wie, und dieser Auseinandersetzung müssen Sie sich mit Ihrem Paket stellen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Herr Schäuble, Sie haben einen sehr bemerkenswerten Satz gesagt, den wir alle uns merken müssen, weil er richtig ist. Nämlich: Wir können in Deutschland die Probleme nicht über Wachstum lösen. - Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, wo das deutsche Potenzialwachstum in den nächsten Jahren liegt. Ich halte es für wichtig, dass diese Bundesregierung endlich bei der Erkenntnis angekommen ist, dass Wachstumsträumereien die Probleme nicht lösen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Jörn Wunderlich [DIE LINKE]) Ihre Erklärung steht dem diametral entgegen, was uns bisher als Regierungserklärung der Kanzlerin entgegengehalten worden ist und bis vor kurzem die Linie in Sachen "Finanzierung von Steuersenkungen" war. Das will ich in dieser Debatte noch einmal mit aller Ernsthaftigkeit, die sie verdient, festhalten. Sie reden hier immer über ein "mutiges Paket". Ich frage mich schon, worin der Mut besteht, wenn Sie immer dort zugreifen, wo Sie wissen, dass es einem als Koalition am wenigsten schadet. Sie haben in Bezug auf dieses Paket massiv Chancen verpasst. Die gesamte Frage des Subventionsabbaus - insbesondere die Frage des Abbaus ökologisch schädlicher Subventionen - ist von Ihnen nicht angegangen worden. (Ulrike Flach [FDP]: Das stimmt doch gar nicht! Das ist unwahr!) Das findet sich im Prosatext Ihrer Koalitionserklärung wieder. Es gibt 48 Milliarden Euro umweltschädlicher Subventionen im Bundeshaushalt; an 1 Milliarde Euro wollen Sie jetzt herangehen. (Otto Fricke [FDP]: Es sind 2 Milliarden!) Kollege Fricke, wenn Sie ausmisten wollen, sind Sie nicht glaubwürdig, wenn Sie mit der Pinzette daherkommen. Das ist das, was Sie hinsichtlich der ökologisch schädlichen Subventionen machen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Sie sind nicht mutig in der Frage des Subventionsabbaus. (Ulrike Flach [FDP]: Wie viel haben Sie eigentlich abgebaut?) Das tut Ihnen von der FDP weh; ich verstehe das. Aber da kneifen Sie. Sie stellen sich nicht der Frage: Was ist eigentlich in solch einer Krise wirklich wichtig, und wo müssen wir die Gelder einsetzen, die wir haben? Damit sind wir bei der Mehrwertsteuer. In der Frage des ermäßigten Satzes geht es darum, den täglichen Grundbedarf aus einer sozialen Verantwortung heraus kostengünstiger zu halten. Was haben die Hotelübernachtung, das Rennpferd, die Schnittblume, die Überraschungseier und die Skilifte mit der Frage des täglichen Bedarfs zu tun? In dieser Frage kneifen Sie. Das hat nichts mit einem mutigen Akt zu tun. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich rede jetzt einmal über Ihre Zahlen. Sie haben sich hier hingestellt und gesagt, dieses Paket sei ausgewogen, weil der Anteil des Haushalts des Arbeits- und Sozialministeriums am Gesamthaushalt größer sei als der Anteil seiner Einsparungen in Bezug auf die Einsparungen im Gesamthaushalt. Der Minister hat in der Regierungsbefragung heute Mittag ehrlicher argumentiert. Er hat nämlich gesagt, eigentlich müsse man den Anteil der Rente - 80 Milliarden Euro, das ist der größte Einzeltitel - herausrechnen. Wenn Sie die Rente herausrechnen, beträgt der Anteil des Arbeits- und Sozialministeriums 20 Prozent des Bundeshaushalts. Bei Ihren Ausgabenkürzungen aber macht der Bereich Arbeit und Soziales 60 Prozent aus. Das ist mehr als eine Schieflage. Es ist völlig klar, wer da das Ziel Ihrer einseitigen Einsparungen ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Es gibt keinen Beitrag der Besserverdienenden. Starke Schultern tragen zu diesem von Ihnen als historisch erklärten Sanierungsprojekt nichts bei, nicht einen Cent. Das macht überhaupt keinen Sinn. Es ist eine vergebene Chance. Wenn man Konsolidierung ernst nimmt und diesen Haushalt wirklich sanieren will, braucht man eine faire Verteilung der Lasten. Dann müssen auch diejenigen in diesem Land, die es können, einen Beitrag dazu leisten. Auch diese Chance haben Sie fahrlässig verpasst. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) In der Regierungspressekonferenz wurde die Kanzlerin gefragt, weshalb das denn sozial ausgewogen sei. Darauf hat sie geantwortet: Weil sich auch die Wirtschaft mit der Brennelementesteuer beteiligt. Man muss der Kanzlerin lassen, dass sie da viel Humor gezeigt hat. Die Brennelementesteuer ist in Kombination mit dem Versprechen der Laufzeitverlängerung zu sehen. Diese Art Belastung, wo jemandem Milliarden geschenkt werden, ist, mit Verlaub, nichts, womit eine soziale Symmetrie in so einem Paket begründet werden kann. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Sie richten mit diesem Haushalt Verschiebebahnhöfe ein. Damit, dass keine Rentenversicherungsbeiträge für die Arbeitslosengeld-II-Empfänger eingezahlt werden, verschieben Sie bewusst Kosten in die Zukunft. Und Sie verschieben bewusst Kosten auf die Träger der Grundsicherung im Alter, also die Kommunen. Das ist die Art von Tricks, die uns allen gemeinsam nicht weiterhilft, den Haushalt ehrlich auf die Schiene zu bringen. Es bringt nichts, sich auf Kosten der Kommunen gesundstoßen zu wollen. Lassen Sie es doch einfach, solche Pakete zu schaffen, mit denen Sie es sich einfach machen, bei denen Sie keinen Mut haben, an Subventionen heranzugehen, die nur zulasten sozial Schwacher gehen und die dort, wo es ernst wird, im Vagen bleiben. Nichts von dem, was Sie hier vorgeschlagen haben, ist schon Gesetz. Wir werden Sie im Herbst in den Ausschüssen zwingen, Flagge zu zeigen. Es gibt viele kluge Vorschläge aus der Koalition, wie das Paket sozialer und ökologischer gemacht werden kann. Wenn es darum geht, sind wir dabei. Aber wenn mit dem Paket nur auf billige Weise versucht werden soll, auf Kosten der Ärmsten und der Umwelt eine Pseudokonsolidierung zu machen, dann können Sie zu Recht harten Widerstand von uns und der restlichen Opposition erwarten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Nächster Redner ist der Kollege Axel Fischer für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU - Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Jetzt muss er sich erst mal bedanken!) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Forderung nach einer stärkeren Belastung sogenannter starker Schultern zum Tragen der Soziallast in unserem Land ist nicht neu und auch wenig originell oder zukunftsweisend. (Dr. Peter Danckert [SPD]: Aber richtig! - Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist von Herrn Lammert! Ist der in Ihrer Partei oder bei uns?) Aber sie wird nach wie vor von vielen sehr gerne gehört. Sie klingt nämlich in den Ohren derjenigen gut, die von der umfassenden Umverteilung über den Sozialstaat in unserem Land profitieren oder sogar leben. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Lammert zum Beispiel und Herr Laumann und Herr Müller!) Doch welches Bild haben wir von unserem Sozialstaat, der von starken Schultern getragen wird? Ist dieser unser Sozialstaat ein Schmuckstück gelebter gesellschaftlicher Solidarität, die wie ein diamantenbesetzter Gelbgoldanhänger an einer goldenen Kette um den Hals getragen wird? Oder haben wir bei mehr als 50 Prozent staatlicher Umverteilung einen Punkt erreicht, an dem eher das Bild einer Bleikugel an einer eisernen Fußkette passt, die die Aktiven, Kreativen und Fleißigen im Lande belastet, lähmt und ihre Entwicklung und Entfaltung hemmt? Diese Frage kann jeder für sich selbst beantworten. Der Erfindungsreichtum in Bezug auf die Erschließung neuer Staatseinkünfte war schon immer groß. Sexsteuer, Solidaritätszuschlag, ein höherer Spitzensteuersatz oder Brennelementesteuer sind heute aber nicht unser Thema. Es geht beim Sparen nämlich in erster Linie darum, weniger Geld auszugeben. Seit Jahrzehnten ist es doch immer dasselbe Spiel: Sparen und Schuldenabbau ja; aber wenn es konkret wird, ist das unsozial, und dann soll bei anderen der Gürtel enger geschnallt werden. Am Ende trifft es häufig die Millionen fleißigen Facharbeiter, Angestellten, Handwerker, Lehrer und viele mehr, die stärker belastet werden und unseren Sozialstaat im Wesentlichen tragen. Hieran wollen wir etwas ändern. Wir wollen einen finanziell gesunden Staat. Angesichts verwendeter Schlagworte vonseiten interessierter Verbände, aber auch Vertretern vermeintlich honoriger Parteien könnte man aber den Eindruck gewinnen, Bedürftige oder Hartz-IV-Empfänger hätten zukünftig nicht mehr genug zu essen, müssten im Winter frieren und würden jetzt von Staats wegen von allen Bildungschancen abgekoppelt. Würde man Sie ernst nehmen, könnte man meinen, Familien und ihre Kinder müssten zukünftig am Rande der Gesellschaft perspektiv- und mittellos und ohne Zukunftschancen verkümmern. (Steffen Bockhahn [DIE LINKE]: Genau das ist es!) Diese Zerrbilder entsprechen jedoch keinesfalls der Realität. Sie belegen nur das Ausmaß an Verantwortungslosigkeit, mit der Sie Ängste schüren, um auf Kosten der Schwachen Ihr politisches Süppchen zu kochen. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Fragen Sie Ihre eigene Familienministerin! Die bestätigt es Ihnen!) Das ist unverantwortlich. Als konkretes Beispiel nenne ich die Kritik an der Hartz-IV-Regelung. Was wollen wir? Wir wollen, dass die staatlichen Mittel zum Beispiel für die Qualifikation von Hartz-IV-Empfängern und deren Eingliederung in den Arbeitsmarkt genau für diese Zwecke und auch und vor allem erfolgreich verwendet werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Unser Ziel ist es, Arbeitsuchende wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Deshalb kürzen Sie die Chancen!) Dazu brauchen wir sinnvolle Maßnahmen, die den Arbeitsuchenden mit seiner individuellen Persönlichkeit, Schaffenskraft und Qualifikation in den Arbeitsmarkt vor Ort mit dessen einzigartiger Wirtschaftsstruktur integrieren. (Steffen Bockhahn [DIE LINKE]: Das kostet aber Geld!) Weil die Mitarbeiter in der Arbeitsverwaltung vor Ort das beste Bild von beidem haben, wollen wir dorthin auch die Verantwortung und Entscheidungsbefugnis bezüglich der Auswahl und Durchführung der eigenen Maßnahmen verlagern. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Aber kein Geld! - Steffen Bockhahn [DIE LINKE]: Aber nicht das Geld!) Damit setzen wir die knappen Steuermittel zielgerichtet ein und vermeiden zugleich die erheblichen Mitnahmeeffekte, die unter anderem im Existenzgründungsbereich in der Vergangenheit aufgetreten sind. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Was?) Wer sich - wie Sie, Herr Heil - dafür einsetzt, dass weiterhin und in verstärktem Umfang Steuermittel für Maßnahmen verwendet werden, die den Arbeitsuchenden überhaupt nicht weiterhelfen, der muss darlegen, wen er mit diesen Mitteln eigentlich beglücken möchte. Weil es darum geht, den Staatshaushalt in verantwortlicher Weise wieder ins Lot zu bringen, ist es richtig und wichtig, dass die Rentner von Einsparungen ausgenommen werden. (Dr. Peter Danckert [SPD]: Alles andere wäre ja noch dreister!) Es wäre nicht richtig, die Renten für notwendige Rückschnitte im Sozialstaat haftbar zu machen. Die solidarische Finanzierung des Alterslohns bleibt daher unangetastet. Gleichwohl wird die Rentenversicherung einen Solidarbeitrag zur Einsparung leisten. (Steffen Bockhahn [DIE LINKE]: Ihr organisiert Altersarmut!) Mit Streichung der Rentenversicherungsbeiträge für Hartz-IV-Empfänger wird eine erhebliche Einsparung im Bundeshaushalt möglich. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Zulasten der Kommunen! - Renate Künast [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Wer bezahlt das denn?) Der Verlust von Rentenansprüchen in Höhe von etwa 2 Euro erscheint im Gegenzug individuell zumutbar. Meine Damen und Herren, wir sehen, die Bundesregierung hat Eckpunkte vorgelegt, die in die richtige Richtung zeigen. Es ist unsere Aufgabe als Parlamentarier, in den nächsten Monaten in den Debatten und in den Haushaltsberatungen das auf einen guten Weg zu bringen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Da müsst ihr aber noch eine Menge tun!) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Für die SPD-Fraktion spricht nun die Kollegin Bettina Hagedorn. (Beifall bei der SPD) Bettina Hagedorn (SPD): Herr Kollege Fischer, mit Ihrem Urteil, dass das vorgelegte Sparpaket in die richtige Richtung zeigt, stehen Sie relativ alleine da. Dies ist nicht nur die Auffassung der Opposition. Ein Blick auf die aktuellen Schlagzeilen zeigt Ihnen, dass jeder in der Republik dieser Meinung ist. Dazu zählen die großen Verbände und auch die großen Wohlfahrtsverbände. Sie müssen also nicht auf das hören, was die Gewerkschaften sagen. Sie haben gesagt, das Ungerechteste sei der große Schuldenberg und darum müsse man daran. Das ist ja unbestritten. (Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Ach!) Dem hat hier niemand widersprochen. Der Kollege Bonde hat zu Recht gesagt, es gehe nicht darum, dass gespart wird, sondern darum, wie gespart wird. Es geht außerdem um die soziale Schieflage, die Ihr Paket aufweist. Sie haben bestritten, dass man auch einmal auf die Einnahmeseite schauen muss - Sie lehnen dies ab -, wenn man über Ausgaben und Einnahmen spricht. (Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Sie schauen doch nur auf die Einnahmeseite!) - Nicht nur auf die Einnahmeseite, aber auch. Sie schauen überhaupt nicht darauf. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir haben heute im Rahmen eines Berichterstattergesprächs mit dem Bundesarbeits- und Sozialministerium über diese Fragen gesprochen. Da hieß es, man denke jetzt nicht über die Einnahmeseite nach, weil man nicht wisse, wie sich die Länder verhielten, die ja mitmachen müssten. Ich als Schleswig-Holsteinerin habe mich vorhin mit anderen Kollegen mit dem Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein getroffen, wo jetzt ebenfalls ein Sparpaket auf den Weg gebracht worden ist, das zum Beispiel dazu führt, dass das beitragsfreie Kindergartenjahr abgeschafft wird. Ich habe den Ministerpräsidenten nach der Einnahmeseite gefragt. Er sagte dazu, dass die Bundesländer entsprechende Maßnahmen alleine nicht initiieren könnten, weil man dabei auf den Bund angewiesen sei. Ich sage Ihnen: Solange Schwarz-Gelb im Bund und in den Ländern mit diesem Schwarze-Peter-Spiel, mit diesem Hin und Her versucht, die Menschen und die Opposition an der Nase herumzuführen - denn an notwendige Steuererhöhungen da, wo sie sozial verträglich sind, wollen Sie nicht heran, und Sie wollen die Hoteliersteuer nicht rückgängig machen, mit der Sie dem Staat in die Tasche fassen -, so lange wird Ihr Paket sozial unausgewogen bleiben. (Beifall bei Abgeordneten der SPD - Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Solange man nur über Steuererhöhungen redet, kommt man nicht zum Sparen!) Ich komme zum Thema Sparen. Sie sagen, dass Sie sparen wollen. Aber auch das ist Trickserei. Denn in weiten Bereichen verschieben Sie Dinge lediglich in die Zukunft. Ich nenne als Beispiel den Zuschuss an die Rentenversicherung für die Arbeitslosengeld-II-Empfänger in Höhe von 1,8 Milliarden Euro. Was bedeutet das? Was weniger an Zuschüssen fließt, fehlt doch im Etat der Rentenversicherung. Die Schwankungsreserve, die wir gemeinsam mit ungefähr 16 Milliarden Euro auf eine stabile Grundlage gestellt haben, wird von Ihnen angefasst. Wozu wird das in der Zukunft führen? Natürlich zu einer Erhöhung der Beiträge. Das wiederum ist Gift für die Konjunktur und außerdem unsozial. Das ist kein Sparen. (Beifall bei der SPD - Norbert Barthle [CDU/ CSU]: Wie hoch waren die Beiträge unter Rot-Grün?) Es gibt Aussagen von Herrn Weise im Haushaltsausschuss zu der Frage, wie hoch der erforderliche Arbeitslosenversicherungsbeitrag sei. Herr Weise hat im Dezember letzten Jahres gesagt, der Beitragssatz im Jahre 2010 müsse bei 4,8 Prozent liegen, wenn man das Defizit allein decken wolle. Dabei ist also der Zuschuss aus Steuermitteln herausgerechnet, den die Bundesagentur für Arbeit in diesem Jahr erhält. Nun sagen Sie aber, ab 2011 solle die Bundesagentur für Arbeit ohne Zuschuss und ohne Darlehen auskommen. Aktuell ist für 2011 ein Beitragssatz von 3 Prozent vorgesehen. Was bedeutet das Ganze denn? Das bedeutet im Endeffekt, dass Sie den Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung wieder werden anheben müssen. Es gibt nur noch eine Möglichkeit, wie Sie das eventuell vermeiden könnten; dann müssten Sie allerdings bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik einen wirklichen Kahlschlag vornehmen. Ansätze dazu gibt es bereits. Da machen Sie nämlich das, was Sie vorgeben nicht zu tun. Sie sparen bei der Bildung. Sie sparen nicht nur beim Hauptschulabschluss, sondern auch bei weiteren Qualifizierungen. Sie sparen bei den Integrationschancen von jungen Menschen, Frauen, Behinderten und Migranten. Damit produzieren Sie das, was das Gegenteil von vernünftig ist: Sie verlagern die Kosten lediglich in die Zukunft und rauben den Menschen Chancen. Für das vermeintliche Sparpaket, das Sie vorgelegt haben, sollten Sie sich schämen. Von der FDP habe ich nichts anderes erwartet. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wir erwarten gar nichts von Ihnen!) Aber dass die Partei mit dem "C" in ihrem Namen das mitmacht, das ist furchtbar. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Nächster Redner ist der Kollege Max Straubinger für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Max Straubinger (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Hagedorn und auch Kollege Bonde haben heute verdeutlicht, dass es nicht darum geht, ob Defizite reduziert werden, sondern wie Defizite reduziert werden. Dies wird auch deutlich, wenn man sich den Titel der heutigen Aktuellen Stunde, beantragt von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, zu Gemüte führt. Er lautet nämlich: "Abbau der Neuverschuldung durch sozial gerechte Belastung auch der starken Schultern statt massiver Kürzungen bei Arbeitslosen und jungen Eltern". Das zeigt sehr deutlich: Sie wollen nicht sparen, sondern Bündnis 90/Die Grünen und die linke Seite in unserem Haus wollen nur Belastungen der Bürgerinnen und Bürger, und das lehnen wir ab. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP - Widerspruch bei der SPD) Wir lehnen dies deshalb ab, weil dies nicht zielführend für den wirtschaftlichen Aufwuchs in unserem Land ist, der letztendlich die Grundlage für die Gewährung sozialer Leistungen für in Not geratene bzw. hilfebedürftige Menschen ist. Heute wurde fabuliert, dass die starken Schultern zu gering belastet werden. Dazu möchte anfügen: 8 Prozent der Steuerzahler in unserem Land erbringen 50 Prozent des Aufkommens aus der Einkommensteuer. Ich glaube, das ist genug. Auch die damalige rot-grüne Bundesregierung unter Kanzler Schröder, Außenminister Fischer und Bundesumweltminister Trittin hatte dies erkannt. Sie hat den Spitzensteuersatz von 53 auf 45 Prozent gesenkt, um die wirtschaftlichen Kräfte in unserem Land zu stärken. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP - Steffen Bockhahn [DIE LINKE]: Falsch war das!) - Das war nicht falsch, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Linken; denn damit ist bei Eintritt der CDU/ CSU in die Bundesregierung wirtschaftlicher Fortschritt ermöglicht worden. Damit sind 1,2 Millionen mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen worden und ist eine Rücklage in der gesetzlichen Rentenversicherung erwirtschaftet worden. Heute wurde viel über Ausfälle bei der Rentenversicherung fabuliert. Dazu möchte ich anfügen, dass zum Ende der Regierungszeit von Rot-Grün nicht einmal eine Rücklage von 1 Cent in der gesetzlichen Rentenversicherung zu verzeichnen war. (Norbert Barthle [CDU/CSU]: So ist es!) Erst mit Bundeskanzlerin Merkel an der Spitze ist es gelungen, eine Rücklage von knapp einer Monatsausgabe zu erwirtschaften. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Diese Erfolge haben wir zwar unter der Großen Koalition erzielt. Aber diese Erfolge werden wir mit der FDP in der bürgerlich-liberalen Koalition nicht nur fortsetzen, sondern auch verstärken. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir verstärken sie, weil wir sozial ausgewogen sparen, (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Das sieht Herr Lammert anders!) und zwar dahin gehend, dass wir die wirtschaftlichen Kräfte sowie Bildung und Forschung in unserem Land stärken. Das ist letztendlich die Grundlage für zukunftsorientierte Produkte aus unserem Land. Wir sorgen dafür, dass es bei der Bildung nicht wie unter dem linken Senat in Berlin zugeht: Der Senat kann nicht einmal genügend Plätze an den Gymnasien anbieten. Damit werden die Chancen der jungen Menschen in Berlin zerstört; denn sie müssen sich einem Losverfahren unterziehen, um überhaupt zum Abitur gelangen zu können. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Das ist das Ergebnis linker Politik hier in Berlin. Es ist entscheidend, dass Investitionen gestärkt werden. Deshalb sind Investitionen von den Maßnahmen dieses Sparpakets ausgenommen. Wir investieren weiterhin in die Infrastruktur unseres Landes, darüber hinaus in die Bildung und damit in die Zukunft. Das bedeutet auch: Wir schaffen weiterhin die Grundlage für eine starke und gute Sozialpolitik, die Grundlage für den Wohlstand der Menschen. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Aber nicht für Familien!) Heute wurde nebenbei vielfältig kritisiert, dass mit dem Sparpaket der Beschluss der Koalitionsfraktionen verbunden ist, die Laufzeiten der Atomkraftwerke zu verlängern. Es ist richtig und wichtig, die Laufzeiten zu verlängern. Ich möchte es am Beispiel Bayerns darstellen: 60 Prozent der Stromproduktion in Bayern stammen aus Kernkraftwerken, und zwar aus sicheren Kernkraftwerken. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Aber den Müll wollen Sie nicht!) Die Kernkraftwerke haben aufgrund der niedrigen Stromkosten die Grundlage dafür geschaffen, dass es überhaupt einen industriellen, wirtschaftlichen Aufschwung in Bayern gab. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Aber der Müll soll nach Niedersachsen! - Weiterer Zuruf des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]) - Gerade Herr Ernst, der Betriebsrat ist, sollte an die Arbeitsplätze auch in diesen Kraftwerken denken, (Beifall des Abg. Paul Lehrieder (CDU/CSU) anstatt dagegen zu polemisieren und damit letztendlich die Arbeitsplätze der Bediensteten zu gefährden. (Widerspruch bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) - Wenn man ein richtiger Arbeitnehmervertreter ist, muss man für Arbeitsplätze kämpfen. Die bayerischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesen Kraftwerken haben nichts davon, wenn unsere Kernkraftwerke abgeschaltet werden und dann der Strom aus dem möglicherweise nicht so sicheren Kernkraftwerk in Temelin nach Bayern geliefert wird, weil der Strom aus Offshoreanlagen in Schleswig-Holstein nicht nach Bayern transportiert werden kann. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Hier geht es letztendlich um die wirtschaftlichen Grundlagen, die es zu stärken gilt. Wenn wir für die Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken eintreten, dann ist das auch ein Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze und damit des Wohlstandes der Menschen in unserem Land. (Beifall bei der CDU/CSU) Sie alle sind aufgefordert, bei den kommenden Beratungen nützliche Vorschläge zu machen. Darauf sind wir gespannt. Die Vorschläge dürfen sich nicht nur darin erschöpfen, weitere Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu fordern, die tagtäglich frühmorgens aufstehen und den ganzen Tag arbeiten. Herr Kollege Heil, Sie wollen diese Bürger belasten; wir werden sie entlasten, damit es in Deutschland wirtschaftlich aufwärts geht. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Nächste Rednerin ist die Kollegin Caren Marks für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Caren Marks (SPD): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt, erst recht nach all Ihren Reden, wissen wir, wie die angeblich moderne Familienpolitik der schwarz-gelben Regierung wirklich aussieht: alles Fassade. Es ist eine Fassade, bei der der Putz in wirklich großen Stücken von der Wand fällt. Es ist reine Fassade, weil Sie das Elterngeld, ein Konzept der SPD, das Sie damals gemeinsam mit uns als großen Erfolg gefeiert haben, nun demontieren und dadurch eine soziale Schieflage schaffen. Die Sparvorschläge in der Familienpolitik bedeuten definitiv weniger Geld für junge Familien. (Bettina Hagedorn [SPD]: Ja!) Die krasseste Kürzung nimmt Schwarz-Gelb bei denjenigen vor, die am wenigsten haben: bei den Empfängerinnen und Empfängern von Arbeitslosengeld II. (Bettina Hagedorn [SPD]: Richtig! Genau so ist es!) Das ist alles andere als christlich und liberal. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte insbesondere die Kollegen von der Union daran erinnern: Das Elterngeld ist entweder eine Einkommensersatzleistung oder ein Mindestelterngeld. (Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Ein Ersatz! Eine Ersatzleistung!) - Auch wenn Sie damals noch nicht dabei waren: Lesen lohnt sich manchmal! - Das Elterngeld ist eine Einkommensersatzleistung oder ein Mindestelterngeld von 300 Euro für alle, die kein Einkommen haben. Dazu gehören Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger, Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Hausfrauen und Hausmänner. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Hausfrauen auch!) Ich möchte auch daran erinnern, dass es insbesondere die Union war, die darauf Wert gelegt hat, dass das Mindestelterngeld eine Anerkennung für die Erziehungsleistung im ersten Jahr darstellt. Den Hartz-IV-Beziehern werden als einziger Gruppe die 300 Euro Mindestelterngeld ersatzlos gestrichen. Deren Erziehungsleistung wird von Schwarz-Gelb also nicht mehr anerkannt. Das ist mehr als interessant. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Riesenschweinerei!) Rund 130 000 Familien sind davon betroffen, darunter viele Alleinerziehende, die Frau Schröder und auch Frau von der Leyen angeblich so sehr am Herzen liegen. Hier werden die sozial Schwächsten am stärksten benachteiligt, Kinderarmut wird verfestigt. (Ulrike Flach [FDP]: Ich denke, Sie sind gegen das Betreuungsgeld!) Ich finde, dass die heute bei uns im Ausschuss von Frau Ministerin Schröder vorgetragene Begründung, dass bei Eltern im ALG-II-Bezug der Grundbedarf bereits gesichert sei, mehr als zynisch ist. (Bettina Hagedorn [SPD]: Ja!) Das sieht insbesondere im ersten Lebensjahr eines Kindes wirklich anders aus. Vielleicht schauen Sie sich in unserer Republik etwas um. (Beifall bei der SPD und der LINKEN) Das Mindestelterngeld von Hausfrauen hingegen, die mit Spitzenverdienern verheiratet sind, lassen Sie unangetastet. (Bettina Hagedorn [SPD]: Ja! Unglaublich!) Hier passiert nichts. Es wird deutlich, dass die Ministerin entgegen einer Pressemitteilung weder intelligent noch sozial ausgewogen spart. (Beifall bei der SPD) Das ist nicht nur die Meinung der SPD, sondern einer großen Mehrheit von Gewerkschaften, Verbänden und der Gesellschaft. Der Familienbund der Katholiken hat die Vorschläge, das Elterngeld zu kürzen, als "Schwarzen Montag" für Familien bezeichnet, und auch Bundestagspräsident Professor Lammert kritisiert die soziale Schieflage Ihrer Sparvorschläge. (Beifall bei der SPD) Die Kürzungen beim Elterngeld werden sich auch bei Eltern mit kleinem und mittlerem Einkommen auswirken; denn es wird künftig nur noch 65 Prozent statt bisher 67 Prozent des Nettoerwerbseinkommens betragen. Die spürbaren Einbußen bewegen sich je nach Einkommen zwischen 25 und 54 Euro im Monat. Die jüngste Kindergelderhöhung ist für diese Familien damit sogar aufgebraucht. Auch das sollten Sie wissen. Es ist klar, dass entgegen den Aussagen der Regierung auch Familien mit kleinem Einkommen, die auf jeden Euro angewiesen sind, von den Kürzungen des Elterngeldes betroffen sind. Für Eltern mit Einkommen über 2 700 Euro netto ändert sich allerdings nichts, der Höchstbetrag von 1 800 Euro Elterngeld wird nicht angetastet. Beim Griff ins Elternportemonnaie ist nichts sozial ausgewogen. (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Kürzungen beim Elterngeld sind auch kontraproduktiv für mehr gelebte Partnerschaft von Müttern und Vätern; denn gerade für viele Väter wird der Bezug von Elterngeld unattraktiver werden, da sie häufig das höhere Einkommen beziehen. Die von der Ministerin angekündigte Weiterentwicklung des Elterngeldes mit mehr Partnermonaten war reine Fassade, geschehen wird nichts. Sie haben die Familien getäuscht und im Stich gelassen. Das werden die Familien im Gedächtnis behalten. Schwarz-Gelb hat kein Konzept, um die Rahmenbedingungen für Familien wirklich zu verbessern, und unternimmt nichts, um die frühkindliche Bildung und Betreuung voranzubringen. Dass sich Ministerin Schröder in einer Pressemitteilung selbst dafür lobt, dass das Sondervermögen im Zusammenhang mit dem Betreuungsausbau und dem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz nicht angetastet wird, ist ein Armutszeugnis. Das infrage zu stellen, wäre dreist, ein bildungspolitischer Offenbarungseid und gegen die Absprachen mit Ländern und Kommunen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN - Bettina Hagedorn [SPD]: Ja!) Sie lobt sich - das muss man der Ministerin sagen, auch wenn sie leider nicht da ist - für Selbstverständlichkeiten. Das Sparpaket richtet sich nicht gegen die Verursacher der Finanzkrise, sondern vor allem gegen sozial schwache Familien. (Bettina Hagedorn [SPD]: Genau!) Sie streichen Hartz-IV-Empfängern das Mindestelterngeld, Wohngeldempfängern die Heizkostenzuschüsse und begründen dies damit, dass keiner länger über seine Verhältnisse leben dürfe. (Bettina Hagedorn [SPD]: Das ist eine Unverschämtheit!) Nicht in Sozialwohnungen wurde über die Verhältnisse gelebt. Vielmehr haben viele Banker und Finanzjongleure auf den Finanzmärkten über ihre Verhältnisse gelebt. Hier gilt es zu handeln, und man darf nicht bei Ankündigungen stehenbleiben. Wir, die SPD, sagen den Familien: Allein die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen, beschlossen von der Regierung Anfang dieses Jahres, würde all die Sparvorschläge und die Politik, die auf dem Rücken der Familien ausgetragen wird, überflüssig machen. (Beifall bei der SPD) Doch es wird deutlich, meine Damen und Herren von Schwarz-Gelb: Dieser Regierung sind Hoteliers deutlich mehr wert als Familien in unserem Land. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Letzter Redner in dieser Debatte ist nun der Kollege Andreas Mattfeldt für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Andreas Mattfeldt (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir erleben hier und heute Debattenbeiträge der Opposition zum Thema Sparpaket, wie ich sie erwartet habe. Ich bin sicher, selbst wenn wir die Überschriften der Parteiprogramme der Linken, der Grünen und der SPD zitiert hätten, hätten wir dasselbe Gezeter gehört. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Das passt absolut zu dem, was ich in den letzten Wochen von Ihnen in diesem Haus gesehen habe. Das hat mit einer verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Oppositionsarbeit überhaupt nichts zu tun. Das ist eine populistische Show. Wie ernst gerade die Grünen diese Show nehmen, sehen wir daran, dass ihre Spitze den Raum nach kurzer Zeit schon wieder verlassen hat. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU - Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Wo ist denn die Merkel geblieben? - Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist immer einfach, zu sagen, wo überall nicht gespart werden soll. Ich höre das immer wieder von unterschiedlichen Seiten, da die Interessen verschieden sind: Bei den Familien, bei den Arbeitslosen, in den Bereichen Gesundheit, Verteidigung oder auch Wirtschaft, nirgendwo darf gespart werden. Diese Liste lässt sich unendlich fortführen. Wir verfahren in diesem Haus seit Jahren nach der Devise: Mir ist kein Opfer, das mein Nachbar für mich erbringen kann, zu groß. Deshalb erinnere ich gerade Sie, lieber Kollege Hubertus Heil, daran, dass Sie mit uns gemeinsam die Schuldenbremse verabschiedet haben, auch wenn Sie das heute nicht mehr wissen wollen. Ich sage deutlich: Wenn wir die Chance, den Staatshaushalt zu konsolidieren, jetzt nicht nutzen, hinterlassen wir unseren Kindern ein verdammt schweres Erbe. Unsere Kinder werden, wenn wir wie bisher weitermachen, keinerlei Perspektive haben und nicht mehr tun können, als die Schulden, die wir ihnen aufgebürdet haben, abzubezahlen. Das ist mit mir nicht zu machen. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Superman!) Wir konsolidieren in allen Bereichen, damit unsere Kinder ihre Zukunft gestalten können. Mit soliden Staatsfinanzen tun wir unseren Kindern einen größeren Gefallen als mit dem einen oder anderen Euro, den wir dem Einzelnen zum Beispiel beim Elterngeld geben. Als Berichterstatter für den Etat des Bundesfamilienministeriums fällt es mir zugegebenermaßen nicht leicht, im eigenen Etat Einsparungen vorzunehmen. Dem Familienvater, der morgens um 5 Uhr aufsteht und dann 100 Kilometer zur Arbeit fährt, kann ich aber beim besten Willen nicht erklären, dass sein langzeitarbeitsloser Nachbar genau dasselbe bekommt wie er, zum Teil sogar noch 300 Euro Elterngeld obendrauf erhält. Das ist nicht zu erklären. Das funktioniert nicht, und das hat mit Gerechtigkeit überhaupt nichts zu tun. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU - Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Demagogie, was Sie machen! Unanständig! Unchristlich!) - Ihre populistischen Schreie zeigen mir, dass Sie von Populismus eine ganze Menge verstehen. Von Finanzpolitik verstehen Sie aber überhaupt nichts. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Widerspruch bei der SPD - Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Sie wollen christlich sein?) Weil Sie es anscheinend vergessen haben, möchte ich an die Grundkonstruktion des Elterngeldes erinnern: Das Elterngeld wurde als Lohnersatzleistung konzipiert. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Haben Sie Frau Marks nicht zugehört?) - Herr Heil, bitte beantworten Sie mir die Frage: Wie rechtfertigen Sie vor dem Hintergrund des Lohnersatzes eine pauschale Zahlung von 300 Euro an den Langzeitarbeitslosen, der keinen Lohn, sondern Leistung vom Staat empfängt? (Caren Marks [SPD]: Herr Kollege, hätten Sie mal zugehört! - Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Aber die Hausfrauen!) Wir wollen hier auch einmal ganz deutlich der Legendenbildung vorbeugen: Der Grundbedarf der Empfänger von SGB-II-Leistungen wird bereits durch die Regelsätze und durch die entsprechenden Zusatzleistungen, die gerade für Kinder gewährt werden, gesichert. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Rufen Sie doch einmal Frau von der Leyen an!) Das Existenzminimum der Familien wird weiterhin gesichert sein. Auch für das Neugeborene erhalten die Eltern den Regelsatz. Eine Gewährung von Elterngeld in Höhe von 300 Euro zusätzlich zum SGB-II-Leistungsbezug verringert für mich seit dessen Einführung zu sehr den Abstand zwischen dem, der arbeitet, und dem, der keiner Arbeit nachgeht. Das ist den Fleißigen in unserer Gesellschaft nicht zu vermitteln. Wer morgens früh aufsteht und arbeiten geht, der darf dafür nicht bestraft werden. (Beifall bei der CDU/CSU) Das Elterngeld ist ein Erfolgsmodell. Damit das auch so bleibt und damit das Elterngeld vor allen Dingen langfristig finanzierbar ist, müssen wir, auch wenn es schwerfällt, eine weitere Veränderung in diesem Bereich vornehmen. Wir tun dies, um die zukünftige Finanzierung des Elterngeldes zu sichern. Deshalb ist es notwendig, die Lohnersatzrate bei einem Nettoeinkommen von über 1 240 Euro im Monat moderat von 67 Prozent auf 65 Prozent abzusenken. Damit ist auch langfristig die Unterstützung von Erwerbstätigen im unteren und mittleren Einkommensbereich gewährleistet. Es geht in diesen Tagen nicht um Gezeter, sondern um die Zukunft unseres Landes und um die Zukunft unserer Kinder. (Zuruf von der LINKEN: Wie pathetisch!) Arbeiten Sie konstruktiv daran mit und unterlassen Sie Veranstaltungen wie die heutige populistische Show! Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Zusammenstreichen bei den Ärmsten! Bekennen Sie sich doch dazu! Heute nur schöne Worte! Das ist doch zum Verrücktwerden! Demagogie hoch drei!) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Die Aktuelle Stunde ist beendet. Damit sind wir am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, 10. Juni 2010, 9 Uhr, ein. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend. Ich schließe die Sitzung. (Schluss: 17.16 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.06.2010 Bender, Birgitt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.06.2010 Canel, Sylvia FDP 09.06.2010 Fell, Hans-Josef BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.06.2010 Goldmann, Hans-Michael FDP 09.06.2010 Hempelmann, Rolf SPD 09.06.2010 Juratovic, Josip SPD 09.06.2010 Kolbe, Manfred CDU/CSU 09.06.2010 Kopp, Gudrun FDP 09.06.2010 Dr. Lauterbach, Karl SPD 09.06.2010 Dr. Lotter, Erwin FDP 09.06.2010 Maurer, Ulrich DIE LINKE 09.06.2010 Menzner, Dorothée DIE LINKE 09.06.2010 Möller, Kornelia DIE LINKE 09.06.2010 Nestle, Ingrid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.06.2010 Özoðuz, Aydan SPD 09.06.2010 Ploetz, Yvonne DIE LINKE 09.06.2010 Rachel, Thomas CDU/CSU 09.06.2010 Remmers, Ingrid Liselotte DIE LINKE 09.06.2010 Dr. Scheer, Hermann SPD 09.06.2010 Dr. Scheuer, Andreas CDU/CSU 09.06.2010 Scholz, Olaf SPD 09.06.2010 Dr. Tackmann, Kirsten DIE LINKE 09.06.2010 Wicklein, Andrea SPD 09.06.2010 Zapf, Uta SPD 09.06.2010 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Memet Kilic (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/1917, Frage 1): Was ist konkret mit der im Rahmen der Deutschen Islam-Konferenz aufgestellten Forderung gemeint, Zuwanderer müssten sich an die auf Geschichte und Kultur Deutschlands beruhenden Orientierungen anpassen? Die zitierte Aussage findet sich in den Thesen der Arbeitsgruppe 1 "Deutsche Gesellschaftsordnung und Wertekonsens" der Deutschen Islam Konferenz, DIK, zum Muslimischen Leben in der Deutschen Gesellschaftsordnung, die im Zwischenresümee der Arbeitsgruppen und des Gesprächskreises der DIK am 13. März 2008 dem 3. Plenum der DIK vorgelegt wurde. Sie ist Teil einer gemeinsamen faktischen Beschreibung von Integration als Prozess durch die Teilnehmer der DIK und postuliert keine eigenen Forderungen. Integration wird dabei beschrieben als Prozess, der "grundsätzlich beide Seiten [verändert], die Mehrheitsgesellschaft wie auch die Zuwanderer". Die zitierte Aussage, Integration verlange Zuwanderern dabei ein höheres Maß an Anpassung ab, wird anschließend wie folgt konkretisiert: "Das Bekenntnis zur deutschen Rechts- und Werteordnung und die Bereitschaft zu Erwerb und Gebrauch der deutschen Sprache bilden den Weg zum Verständnis und zur Teilhabe an ihr." Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Memet Kilic (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/1917, Frage 2): Inwiefern sind solche Forderungen mit unserem Grundgesetz vereinbar? Die zitierte Aussage ist keine Forderung, sondern eine faktische Beschreibung des Integrationsprozesses. Es liegt auf der Hand und entspricht praktischer Erfahrung, dass Integration den Zuwanderern ein höheres Maß an Anpassung abverlangt als der Mehrheitsgesellschaft. Beispielsweise sind Zuwanderer regelmäßig darauf angewiesen, eine ihnen fremde Sprache erlernen zu müssen, während diese den Angehörigen der Mehrheitsgesellschaft von Kindheit an vertraut ist. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese rein praktischen Notwendigkeiten sind nicht ersichtlich. § 43 Aufenthaltsgesetz, der die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in Deutschland fordert, wurde von den mit der Vorschrift befassten Gerichte bisher ausnahmslos bestätigt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/1917, Frage 3): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Amnesty-International-Jahresbericht 2009 zur Menschenrechtslage in Deutschland, in dem die Bundesrepublik Deutschland dafür kritisiert wird, dass sie das absolute Folterverbot bei Abschiebungen in "Folterstaaten" - zum Beispiel Tunesien und Syrien - nicht ausreichend ernst nimmt? Die Bundesregierung ist sich der Bedeutung des absoluten Folterverbots im Zusammenhang mit Abschiebungen in Drittstaaten vollständig bewusst. Sie hält die diesbezügliche, im Jahresbericht 2009 von Amnesty International enthaltene Kritik für unbegründet. Soweit im Herkunftsstaat die konkrete Gefahr besteht, der Folter oder einer sonstigen menschenrechtswidrigen Behandlung unterworfen zu werden, greifen Abschiebungsverbote (vergleiche § 60 Abs. 2, § 60 Abs. 5 AufenthG i. V. m. Art. 3 EMRK), das heißt der Betreffende kann nicht abgeschoben werden. Diese Abschiebungsverbote sind stets von den zuständigen Behörden im jeweiligen Einzelfall zu prüfen. Art und Umfang der Prüfung richten sich nach dem Vorbringen des Ausländers und sonstigen Anhaltspunkten für das Vorliegen eines Abschiebungsverbots. Die Entscheidung erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse, die entweder im Bundesgebiet oder, soweit es im Einzelfall erforderlich ist, den deutschen Auslandsvertretungen zugänglich sind. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1917, Frage 4): Ab welcher personellen Mindeststärke - jeweils Feldjäger, Polizeiausbilder, Übersetzer - wird ein Police Mentoring Team, PMT, im Rahmen des bilateralen Polizeiprojektes in Afghanistan eingesetzt? Ein Police Mentoring Team, PMT, besteht aus maximal vier Polizeibeamten, vier Feldjägern sowie zwei Sprachmittlern mit Orts-/Personenkenntnis. Die Festlegung der jeweiligen aktuellen Stärke erfolgt lagebezogen; eine Mindeststärke ist insofern nicht festgelegt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1917, Frage 5): Inwieweit war das Bundesministerium des Innern, BMI, in der Phase der strategischen Planung und inhaltlichen Ausgestaltung des bilateralen Polizeiprojekts zur Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte eingebunden, und inwiefern begleitet das BMI die operative Umsetzung des bilateralen Polizeiprojekts in Afghanistan? Das Deutsche Polizei Projektteam, GPPT, ist direkt an das Bundesministerium des Innern, BMI, angegliedert. Der Leiter des GPPT ist als Leitender Polizeiberater an die Deutsche Botschaft Kabul entsandt. Die Fachaufsicht über das GPPT wird durch das zuständige Referat in der Abteilung Bundespolizei ausgeübt. Das Bundesministerium des Innern erarbeitet die strategischen Ziele zur Aufgabenwahrnehmung des GPPT. Die inhaltliche Ausgestaltung zur Zielerreichung wird eng mit der Projektleitung vor Ort und darüber hinaus auf ministerieller Ebene im Ressortkreis, BMI, Auswärtiges Amt, Bundesministerium der Verteidigung, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, abgestimmt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/1917, Frage 14): Plant die Bundesregierung immer noch die von ihr angekündigte Einführung einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung, und, wenn ja, wie sollen die steuerlichen Einnahmeausfälle kompensiert werden? Derzeit ist noch keine Entscheidung über eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung gefallen. Mit Blick auf die jüngste Entwicklung ist auf die aktuelle Steuerschätzung, die für den Bund in den Jahren 2011 ff. mit erheblichen Steuermindereinnahmen verbunden ist, und die Situation an den Finanzmärkten hinzuweisen. Inwieweit eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung mit dem erforderlichen Konsolidierungskurs vereinbar ist, wird im Rahmen der weiteren Debatte zum Bundeshaushalt 2011 und der mittelfristigen Finanzplanung zu entscheiden sein. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/1917, Frage 15): Welche Steuervergünstigungen will die Bundesregierung im Zuge ihrer geplanten Sparmaßnahmen abschaffen, und welche Rolle spielen ökologische Aspekte bei der Auswahl der abzuschaffenden Steuervergünstigungen? Die Bundesregierung hat in der Kabinettklausur vom 6. und 7. Juni 2010 beschlossen, die Steuerbegünstigungen für die Unternehmen des Produzierenden Gewerbes bei der Energie- und Stromsteuer zielgerichteter auszugestalten, damit sie vornehmlich denjenigen Unternehmen zugute kommen, die tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehen und energieintensiv produzieren. Durch diese Maßnahme wird der Lenkungseffekt der ökologischen Steuerreform erhöht. Dies wird insbesondere die angestrebte weitere Steigerung der Energieeffizienz unterstützen. Die weiteren Einzelheiten sind noch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu klären. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/1917, Frage 16): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Einleitung eines Verfahrens nach Art. 108 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, AEUV (Az. C 7/2010), im Hinblick auf § 8 c Abs. 1 a des Körperschaftsteuergesetzes, KStG, und sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf, die sogenannte Sanierungsregel nach § 8 c Abs. 1 a KStG umzugestalten, sodass keine Bedenken gegen eine mit EU-Recht konforme Regelung entstehen? Aus dem Verfahren ergeben sich folgende Auswirkungen, über die die obersten Finanzbehörden der Länder mit BMF-Schreiben vom 30. April 2010 informiert wurden: 1. Die Sanierungsklausel ist bis zu einem abschließenden Beschluss der Kommission nicht mehr anzuwenden (Durchführungsverbot). 2. Alle potenziellen Beihilfeempfänger werden durch die Finanzbehörden über die Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens durch Übermittlung einer Kopie des Schreibens der Kommission vom 24. Februar 2010 informiert. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass bei der Sanierungsklausel des § 8 c KStG keine Form der Beihilfe vorliegt und hat gegenüber der Europäischen Kommission entsprechend Stellung genommen. Es besteht daher gegenwärtig kein Bedarf für eine gesetzliche Änderung. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/1917, Frage 17): Welche konkreten Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung seit meiner diesbezüglichen mündlichen Frage vom 25. Novembver 2009 (Plenarprotokoll 17/6, Seite 338 C) aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes VI R 14/07 hinsichtlich einer systematischen Neuordnung der steuerlichen Berücksichtigung von Ausbildungskosten gezogen, und wird die Bundesregierung zeitnah eine systematische Neuordnung hinsichtlich des Themenkomplexes einer einheitlichen steuerlichen Behandlung der Ausbildungskosten vorlegen? Die obersten Finanzbehörden der Länder sind mit dem Bund übereingekommen, die allgemeinen Grundsätze aus dem von Ihnen genannten Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Dies erfolgt unabhängig von einem Konzept zur "Neuordnung der steuerlichen Abziehbarkeit der Berufsausbildungskosten", wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Dagmar Ziegler (SPD) (Drucksache 17/1917, Frage 18): Inwiefern wird sich der Bund an den Kosten der notwendigen Neuanschaffungen drahtloser Produktionsmittel im Rahmen der Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung beteiligen? Im Rahmen der Zustimmung des Bundesrates zum Verordnungstext hat die Bundesregierung die Zusage gegeben, dass der Bund "die Kosten, die sich nachweislich aus notwendigen Umstellungen bis Ende des Jahres 2015 bei denjenigen ergeben, die die Frequenzen ... bisher nutzen, Rundfunksendeunternehmen und Sekundärnutzer, insbesondere Kultur- und Bildungseinrichtungen, in angemessener Form tragen" wird. Im Bundesministerium der Finanzen und im Bundeswirtschaftsministerium wurde zwischenzeitlich eine Arbeitsgruppe gebildet. Diese entwickelt zurzeit eine Verwaltungsvorschrift mit dem Ziel, die Höhe der anrechenbaren Kosten sowie das Verfahren zur Abwicklung festzulegen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Drucksache 17/1917, Frage 19): Welche Ergebnisse wurden bisher bei dem Wettbewerb "Deutschland - Land der Ideen" hinsichtlich der wirtschaftlichen Wirkungen für den Tourismusstandort Deutschland erreicht? "Deutschland - Land der Ideen" ist kein Wettbewerb, sondern die Standortinitiative der Bundesrepublik Deutschland. Die Initiative wurde im Jahr 2005 von der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft gegründet. Sie wird getragen durch Beiträge von Unternehmen und Ministerien und geführt vom Bundesverband der Deutschen Industrie, BDI. "Deutschland - Land der Ideen" macht technologische Innovationen sichtbar, setzt kreative, kulturelle Impulse und unterstützt wissenschaftlichen Forschergeist. Diese Absendermarke hat mit dazu beigetragen, dass Deutschland an der Spitze der beliebtesten Nationen der Welt steht. 2005 belegte Deutschland noch Platz sieben im Nation Brand Index *, bis 2008 verteidigte die Bundesrepublik drei Jahre in Folge Platz eins des internationalen Rankings. Im Jahr 2009 belegte Deutschland Rang drei. Die Initiative verfolgt keine Gewinnerzielungsabsichten. Vielmehr hat sie zum Ziel, Deutschland im nationalen und internationalen Umfeld als "Land der Ideen" zu präsentieren und so ein modernes Deutschlandbild zu vermitteln: zum Beispiel auf dem EU-Gipfel, auf dem G-8-Gipfel, auf Investorenveranstaltungen, mit Wissenschafts- und Kulturprojekten in Deutschland und aller Welt. Die Schirmherrschaft der Initiative hatte der Bundespräsident. Die Förderung des Tourismus ist kein Primärziel der Initiative "Deutschland - Land der Ideen". Derzeit läuft wieder der Wettbewerb "365 Orte im Land der Ideen" im fünften Jahr. Die Initiative richtet diesen Wettbewerb in Kooperation mit der Deutschen Bank aus. Von einer unabhängigen Jury werden insgesamt 365 "Ausgewählte Orte" gekürt, die sich jeweils an einem Tag im Jahr der Öffentlichkeit mit ihrer Idee präsentieren. Orte im Land der Ideen sind keine Städte und Gemeinden im geografischen oder politischen Sinne. Sie finden sich überall dort, wo Ideen entstehen, entwickelt und gefördert werden oder die Erinnerung an große Erfindungen und Ideen bewahrt wird. Im Rahmen dieses Wettbewerbs "365 Orte im Land der Ideen" wurden in den vergangenen fünf Jahren 96 "Ausgewählte Orte" mit touristischem Hintergrund öffentlich ausgezeichnet. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fragen der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD) (Drucksache 17/1917, Fragen 20 und 21): Welche Maßnahmen wurden seit der Beschlussfassung des Antrags "Messen und Geschäftsreisen als Chance für den Tourismusstandort Deutschland" (Bundestagsdrucksachen 16/5958, 16/9255; vergleiche Plenarprotokoll 16/179, Seite 19107 C) durch die Bundesregierung umgesetzt, und welche weiteren Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zur Stärkung des Messe- und Geschäftsreisetourismus in Deutschland umzusetzen? Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der aktuellen Studie "Meeting- & Event Barometer 2010", die auf der Fachmesse IMEX in Frankfurt (Main) vorgestellt wurde, und welche Handlungsoptionen zur Unterstützung des Tagungs- und Veranstaltungsstandorts Deutschland leitet sie daraus ab? Zu Frage 20: Die Bundesregierung misst dem Geschäftsreisetourismus eine hohe Bedeutung zu. Deshalb nimmt die Vermarktung der Stärken Deutschlands als Messe-, Tagungs- und Kongressstandort im Rahmen des Auslandsmarketings der Deutschen Zentrale für Tourismus, DZT, einen großen Raum ein. So ist die DZT nicht nur auf der jährlichen Fachmesse IMEX vertreten, sondern ist auch Mitinitiator der Expertenbefragung "Meeting- und Eventbarometer". 2012 wird der "Geschäftsreisestandort Deutschland" Schwerpunktthema der DZT sein. Um die Chancen der deutschen Hotellerie im internationalen Wettbewerb zu erhöhen, hat die Bundesregierung zu Jahresbeginn 2010 die MWSt-Sätze für Beherbergungsleistungen gesenkt. Davon profitiert insbesondere die Tagungs- und Kongresshotellerie. Außerdem arbeitet die Bundesregierung unter anderem in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur, Barrierefreiheit, Bürokratieabbau und Visaerteilung für Aussteller und Geschäftsreisende an der Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Geschäftsreisetourismus. Zu Frage 21: Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des "Meeting- & Event Barometer 2010", dass nach der starken Betroffenheit des Geschäftsreisesegments durch die Finanz- und Wirtschaftskrise 2010 mit einer Erholung der Branche zu rechnen ist. Die Bundesregierung wird nach der Senkung der MWSt-Sätze für das Beherbergungsgewerbe weiter an einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Geschäftsreisetourismus arbeiten, wozu insbesondere die Verkehrsinfrastruktur, das hohe Sicherheitsniveau in den Städten und das gute Preis-Leistungs-Verhältnis in der Hotellerie gehört. Außerdem wird die Bundesregierung im Rahmen ihres Auslandsmarketings durch die Deutsche Zentrale für Tourismus weiter die hervorragenden Standortqualitäten Deutschlands als Messe-, Tagungs- und Kongressstandort herausstellen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fragen der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/1917, Fragen 25 und 26): Welche Vorgaben bezüglich zusätzlicher politischer Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs und insbesondere des Stromverbrauchs hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Gutachtern gemacht, die die Energieszenarien der Bundesregierung erstellen? Welche Ziele zur Steigerung der Energieproduktivität hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Gutachtern für die Energieszenarien vorgegeben? Zu Frage 25: Den Gutachtern wurden keine Vorgaben für zusätzliche Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs und keine Vorgaben zur Verringerung des Stromverbrauchs gemacht. Zu Frage 26: Die Gutachter analysieren vier Zielszenarien mit dem Zeithorizont 2050, die alle vier auf eine Minderung energiebedingter THG-Emissionen von 85 Prozent im Jahre 2050, gemessen an 1990, ausgerichtet sind. Für die Szenarien II und III ist eine durchschnittliche jährliche Steigerung der Energieeffizienz von 2,3 bis 2,5 Prozent vorgegeben. Die Steigerung der Energieeffizienz in den Szenarien I und IV wird endogen, das heißt aus der Modellrechnung heraus ermittelt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/1917, Frage 29): Welche Vorgaben hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Gutachtern, die die Energieszenarien der Bundesregierung erstellen, zu den Kosten der im Fall einer Verlängerung der Laufzeit von Atomkraftwerken erforderlichen Sicherheitsnachrüstungen gemacht? Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 17/1365 erläutert, sind Bundesregierung und beauftragte Institute in einem fortlaufenden Austausch über die zugrunde liegenden Annahmen. Dabei geht es vor allem um die Konsistenz von Annahmen zur realistischen Abbildung zielorientierter Entwicklungspfade. Angesichts der Vorläufigkeit der Annahmen wird die Bundesregierung im Hinblick auf den laufenden Arbeitsprozess zu vorläufigen Annahmen und Ergebnissen nicht Stellung nehmen. Die Bundesregierung wird nach Abschluss der Berechnungen und Vorliegen belastbarer Ergebnisse die Fraktionen mit einem Bericht über die Energieszenarien informieren. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fragen der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/1917, Fragen 30 und 31): Welche Vorgaben zur Besteuerung von Brennelementen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Gutachtern, die die Energieszenarien der Bundesregierung erstellen, als Grundlage für ihre Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit der Atomkraft gemacht? Welche Ziele und Annahmen zur Entwicklung des Stromverbrauchs bis 2020 und 2030 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Gutachtern vorgegeben? Zu Frage 30: Die Gutachter haben keine Vorgabe zur Besteuerung von Brennelementen erhalten. Zu Frage 31: Den Gutachtern wurden keine Vorgaben zur Entwicklung des Stromverbrauchs bis zum Jahr 2020 und bis zum Jahr 2030 gemacht. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fragen der Abgeordneten Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1917, Fragen 32 und 33): Welche Vorgaben bezüglich der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Rahmen der Erstellung der Energieszenarien der Bundesregierung den Gutachtern von EWI und Prognos gemacht? Welche Vorgaben zur Überwälzung der Kosten für die Sanierung der Schachtanlage Asse auf die Atomkraftwerksbetreiber hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Gutachtern für deren Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs der Atomkraftwerke gemacht? Zu Frage 32: Den Gutachtern wurden keine Vorgaben zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gemacht. Zu Frage 33: Den Gutachtern wurden keine Vorgaben zur Überwälzung der Kosten für die Sanierung der Asse gemacht. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fragen des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/1917, Fragen 34 und 35): Welche Vorgaben hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Gutachtern, die die Energieszenarien der Bundesregierung erarbeiten, hinsichtlich der Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, EEG, und insbesondere zur geplanten EEG-Novelle für das Jahr 2012 gemacht? Welche Annahmen zum Umfang der Versteigerung von Emissionszertifikaten im Rahmen des europäischen Emissionshandels sollen die Gutachter nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie für 2020 und 2030 zugrunde legen? Zu Frage 34: Den Gutachtern wurden keine Vorgaben zur Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, EEG, und zur Novelle des EEG gemacht. Zu Frage 35: Den Gutachtern wurden keine Vorgaben zum Umfang der Versteigerung von Emissionszertifikaten im Rahmen des Europäischen Emissionshandels gegeben. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE ) (Drucksache 17/1917, Fragen 36 und 37): Welche Mitglieder der Bundesregierung oder Vertreter der Bundesregierung nehmen an der Bilderberg-Konferenz in Spanien teil, und fließen deutsche Steuergelder in die Vorbereitung und Durchführung dieser Geheimkonferenz? Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Öffentlichkeit von dieser Konferenz ausgeschlossen ist und dass Journalisten, die Aufnahmen von Besuchern machen wollen, zum Löschen der Bilder aufgefordert werden und, wenn sie sich weigern, mit 32 Stunden Arrest bedroht werden, und wird die Bundesregierung sich gegenüber der spanischen Regierung dafür einsetzen, dass die Pressefreiheit auch während der Konferenz gewahrt bleibt? Die Bilderberg-Konferenz ist ein informelles, nicht offizielles Treffen. Die Bilderberg-Konferenz in Spanien ist am 6. Juni 2010 zu Ende gegangen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Teilnehmer der Bundesregierung an der Bilderberg-Konferenz 2010 in Spanien oder deren Finanzierung vor. Mitglieder der Bundesregierung hätten bei einer Teilnahme an einer Bilderberg-Konferenz als Privatperson und nicht in ihrer offiziellen Funktion teilgenommen. Eine Teilnehmerliste der Bilderberg-Konferenz 2010 kann im Internet auf der Homepage der Bilderberg-Konferenz, www.bilderbergmeetings.org, eingesehen werden. Entscheidungen über den Einsatz der spanischen Polizei unterliegen den dortigen Behörden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) (Drucksache 17/1917, Frage 38): Wie hat sich jeweils die Zahl der befristet Beschäftigten in Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsagenturen in getrennter Aufgabenwahrnehmung und Kommunen bzw. ihr Anteil an der Gesamtpersonalkapazität von 2005 bis heute entwickelt, und bis wann ist mit der im Rahmen der Verhandlungen zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vereinbarten Entfristung von 3 200 Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit zu rechnen, bzw. welche Auswirkungen ergäben sich, wenn diese nicht erfolgen würde? Die erbetenen Angaben liegen für die befristet Beschäftigten der Bundesagentur in den Arbeitsgemeinschaften und Arbeitsagenturen in getrennter Aufgabenwahrnehmung erst ab dem Jahr 2006, für die Beschäftigten der Kommunen erst ab Ende 2008 vor. Die Zahl der befristet Beschäftigten der Bundesagentur hat sich danach wie folgt entwickelt: im Januar 2006 rund 8 500 im Dezember 2006 rund 13 100 im Dezember 2007 rund 13 500 im Dezember 2008 rund 14 000 im Dezember 2009 rund 9 700 im April 2010 rund 10 700 Die Zahl der befristet Beschäftigten der Kommunen entwickelte sich wie folgt: im Dezember 2008 rund 4 300 im Dezember 2009 rund 4 600 im April 2010 rund 4 700 Der Anteil der befristet Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit in den Arbeitsgemeinschaften und Arbeitsagenturen in getrennter Aufgabenwahrnehmung im Verhältnis zum Personal der Bundesagentur in diesen Einrichtungen insgesamt ging seit dem Jahr 2006 kontinuierlich von rund 40 Prozent auf derzeit rund 26 Prozent zurück. Der Anteil der befristet Beschäftigten der Kommunen, die in den Arbeitsgemeinschaften tätig sind, im Verhältnis zum Personal der Kommunen insgesamt stieg leicht von rund 18 Prozent im Dezember 2008 auf rund 20 Prozent im Dezember 2009 an. Bei der Beratung des Haushalts der Bundesagentur für Arbeit 2010 durch den Haushaltsausschuss am 2. Dezember 2009 hat dieser die Bundesregierung aufgefordert, die Sperre über die 3 200 Stellen erst nach vorheriger Einwilligung durch den Haushaltsausschuss aufzuheben. Der Haushaltsausschuss hat bisher hierzu noch keine Entscheidung getroffen. Wenn die Aufhebung der Sperre nicht erfolgt, können rund 900 Amtshilfekräfte und rund 2 300 befristet Beschäftigte nicht auf Dauer übernommen werden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) (Drucksache 17/1917, Frage 39): Ist die Formulierung "Vertreter von Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, die Eingliederungsleistungen nach diesem Buch anbieten, dürfen nicht Mitglied des Beirates sein" in § 18 d (Örtlicher Beirat) des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in dem Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende so zu verstehen, dass zum Beispiel ein Wohlfahrtsverband, eine Gewerkschaft oder ein Arbeitgeberverband nicht Mitglied des Beirates sein darf, wenn ein Träger, der Mitglied eines solchen Verbandes ist, Eingliederungsleistungen vor Ort anbietet? Grundsätzlich soll die Besetzung der Örtlichen Beiräte, die die Grundsicherungsstelle bei der Auswahl und Gestaltung von Eingliederungsinstrumenten beraten, den verantwortlichen Trägern vor Ort obliegen. Dabei sollen Interessenkonflikte vermieden werden. Beteiligte des örtlichen Arbeitsmarktes, die selbst Eingliederungsleistungen erbringen, sollen nicht zugleich Mitglieder des Örtlichen Beirats sein. Wann ein Interessenkonflikt gegeben ist, hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. Es ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen, dass Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände, in denen Erbringer von Eingliederungsleistungen Mitglieder sind, in den Örtlichen Beirat berufen werden. Ob in diesen Fällen ein Interessenkonflikt vorliegt, ist eine Entscheidung des Einzelfalls, die vor Ort zu treffen ist. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dies verantwortungsbewusst gehandhabt wird. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Katja Mast (SPD) (Drucksache 17/1917, Frage 47): Welche konkreten Sparmaßnahmen im Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurden bei der Haushaltsklausur der Bundesregierung beschlossen, und welche Konsequenzen haben diese Festlegungen für die zukünftige Arbeitsmarktpolitik? Das Bundeskabinett hat sich in seiner Haushaltsklausurtagung auf folgende Sparmaßnahmen im Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verständigt: - Wegfall der Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Bezieher von Arbeitslosengeld II - Wegfall des befristeten Zuschlages nach Bezug von Arbeitslosengeld - Absenkung des Gesamtbudgets für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende längerfristig auf das Niveau des Jahres 2006 - Wegfall der Erstattung einigungsbedingter Leistungen in der Rentenversicherung - Einsparungen im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit durch die Umwandlung von Pflichtleistungen der aktiven Arbeitsförderung in Ermessensleistungen sowie einen zielbewussteren Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fragen des Abgeordneten Markus Kurth (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/1917, Fragen 48 und 49): Gedenkt die Bundesregierung, die Kosten der Unterkunft für ALG-II-Empfänger - ALG: Arbeitslosengeld - künftig zu pauschalieren, und, wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung die Pauschalierung regionalspezifisch auszugestalten? Wie gedenkt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass am 9. Februar 2010 das Bundesverfassungsgericht eine den Bedarf deckende transparente Ermittlung des ALG-II-Regelsatzes angemahnt hat, die nicht "ins Blaue hinein" geschätzt ist, sicherzustellen, dass nicht durch eine eventuell geplante Pauschalierung der Kosten der Unterkunft das Existenzminimum unterschritten wird? Zu Frage 48: Derzeit werden durch das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales entsprechend dem Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen Vorschläge zur rechtssicheren und transparenten Ausgestaltung der Leistungen für Unterkunft und Heizung geprüft. Zusätzlich hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus dem Koalitionsvertrag den Auftrag, Möglichkeiten der Pauschalierung der Leistungen für Unterkunft und Heizung zu prüfen. Die Prüfung erfolgt im Rahmen einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe und ist noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 49: Das Arbeitslosengeld II - dazu gehören auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung - sichert das soziokulturelle Existenzminimum. Die Leistungen für Unterkunft und Heizung sichern in diesem Zusammenhang das Grundbedürfnis "Wohnen". Auch bei einer regionalspezifischen Pauschalierung der Leistungen für Unterkunft und Heizung müsste nach Ansicht der Bundesregierung das soziokulturelle Existenzminimum im Einzelfall sichergestellt sein. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Heil (Peine) (SPD) (Drucksache 17/1917, Frage 50): Sind Medienberichte zutreffend, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beabsichtigt - zusätzlich zum regulären Etat für Öffentlichkeitsarbeit -, externe Beratungsleistungen für Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Imagepflege in Höhe von 1,6 Millionen Euro zu vergeben? Entsprechende Medienberichte sind nicht zutreffend. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMAS, beabsichtigt nicht, zusätzlich zum regulären Etat für Öffentlichkeitsarbeit externe Beratungsleistungen für Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Imagepflege zu vergeben. Richtig ist, dass im Rahmen der Ressortforschung des BMAS eine öffentliche Ausschreibung geplant ist für wissenschaftliche Expertisen und sozialpolitische Forschung. Es geht darum, der Wissenschaft gezielt Fragen zu stellen und Daten zu generieren, die sowohl für die fachliche Arbeit im Ministerium als auch für die Diskussion sozialpolitischer Themen in der erweiterten Fachöffentlichkeit wichtig sind. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fragen der Abgeordneten Hilde Mattheis (SPD) (Drucksache 17/1917, Fragen 51 und 52): Wie steht die Bundesregierung zu dem Sachverhalt, dass in vielen Tarifverträgen Aufstockungsregelungen vereinbart sind, die auf die Mindestnettobeträge nach der Mindestnettobetrags-Verordnung Bezug nehmen - trotz der seit 1. Juli 2004 möglichen Bruttoaufstockung und unabhängig von der geförderten Altersteilzeit -, und dass die davon betroffenen Altersteilzeitbeschäftigten - die bis zum 31. Dezember 2009 Altersteilzeitverträge abgeschlossen haben - durch die unterlassene Aktualisierung und Anpassung der Mindestnettobetrags-Verordnung nicht von den finanziellen Vorteilen durch gesunkene Sozialversicherungsbeiträge und Steuern profitieren? Warum nimmt die Bundesregierung keine Aktualisierung der Mindestnettobeträge vor, damit alle Altersteilzeitbeschäftigten von den Senkungen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen profitieren, also auch diejenigen, deren Verträge - unabhängig ob vor oder nach dem 31. Dezember 2009 abgeschlossen - eine Inbezugnahme auf die Mindestnettobeträge beinhalten? Zu Frage 51: Die gesetzlichen Mindestnettobeträge gelten lediglich noch für Altersteilzeitverhältnisse, die vor dem 1. Juli 2004 begonnen wurden. Da die maximale Förderdauer sechs Jahre beträgt, läuft die Förderung dieser Altfälle grundsätzlich spätestens zum 30. Juni 2010 aus. Insofern ist eine Aktualisierung der Mindestnettobetrags-Verordnung entbehrlich. Auf die inhaltlichen Abschlüsse in Tarifverträgen hat die Bundesregierung aufgrund der Tarifautonomie keinen Einfluss. Die Bundesregierung kann lediglich an alle Betriebspartner und (Tarif-)Vertragsparteien eindringlich appellieren, bei ihren Vereinbarungen zur Altersteilzeit die vom Gesetzgeber im Jahr 2003 vorgenommene Umstellung auf Bruttoaufstockungen nachzuvollziehen und so alle Personen in Altersteilzeit an Steuer- und Beitragssenkungen teilhaben zu lassen. Zu Frage 52: Die Festlegung von Mindestnettobetragstabellen zur Bildung eines Bezugspunktes für entsprechende Tarifverträge ist nicht Inhalt der Verordnungsermächtigung nach § 15 Altersteilzeitgesetz. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) (Drucksache 17/1917, Frage 53): Wie wird die Bundesregierung die Zusage des Koalitionsvertrages zur Angleichung der Rentensysteme in Ost und West umsetzen, und für wann ist die Berichterstattung an das Parlament bzw. die Vorlage einer Gesetzesinitiative geplant? Die Regierungsfraktion hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die noch bestehenden Unterschiede bei der Rentenberechnung in den Rechtskreisen Ost und West zu überwinden und in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem einzuführen. Die Aufgabe ist allerdings sehr komplex. So müssen beispielsweise die Auswirkungen auf die heute noch geltende rentenrechtliche Hochwertung der Löhne in den neuen Ländern oder die unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen beachtet werden. Im Ergebnis sind nicht nur die Rentnerinnen und Rentner, sondern - je nach Ausgestaltung - auch die Versicherten und Steuerzahler in Ost- und Westdeutschland betroffen. Eine gerechte Lösung im Sinne aller Beteiligten erfordert Sorgfalt und Sensibilität, um die Interessen aller Beteiligten angemessen zu berücksichtigen und ein Ergebnis zu finden, das insgesamt akzeptiert werden kann. Ergebnisse dieser Prüfung liegen jedoch noch nicht vor und sind vor dem Hintergrund der vielschichtigen und komplizierten Regelungsmaterie kurzfristig auch nicht zu erwarten. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) (Drucksache 17/1917, Frage 54): Wurden in allen Ressorts der Bundesregierung "Focal Points" im Sinne des Art. 33 der Behindertenrechtskonvention, BRK, eingerichtet, und wie werden die mit den Verbänden von und für Menschen mit Behinderung für den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK definierten Handlungsfelder und Querschnittsthemen innerhalb der Ressorts der Bundesregierung abgestimmt? Der "Focal Point" der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist im Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales steht bei der Entwicklung des Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in engem Kontakt zu den anderen Ressorts. Im Rahmen der Erarbeitung des Aktionsplanes zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam mit den Verbänden von und für Menschen mit Behinderung die Handlungsfelder und Querschnittsthemen für den Aktionsplan identifiziert. Diese werden ebenso wie die konkreten Inhalte und Projekte des Aktionsplans mit allen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt. Anschließend wird der Aktionsplan dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/1917, Fragen 55 und 56): Welche privaten Rechtsträger, die, einschließlich durch das Internet, Dienste für die Allgemeinheit anbieten, hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland dringend aufgefordert, Informationen und Dienstleistungen in Formaten zur Verfügung zu stellen, die für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich und nutzbar sind (siehe Art. 21 Buchstabe c der UN-Behindertenrechtskonvention)? Wie viele Publikationen hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 herausgegeben, und welche davon stehen auch in "leichter" Sprache zur Verfügung bzw. sind als Gebärdensprachvideo auf der jeweiligen Webseite der Bundesbehörde - bitte nach Bundesbehörden aufschlüsseln - vorhanden? Zu Frage 55: Die Bundesregierung steht bei der Entwicklung eines Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in engem Kontakt zu privaten Rechtsträgern und regt dabei auch immer an, eigene Aktionspläne zur Umsetzung der Konvention zu initiieren, die den Aktionsplan der Bundesregierung ergänzen. Der Bundesregierung geht es bei der Entwicklung von Aktionsplänen auf den verschiedenen Ebenen vor allem darum, das Leitbild der inklusiven Gesellschaft in der Lebenswirklichkeit zu verankern. Hierfür brauchen wir eine übergreifende gesellschaftspolitische Diskussion und eine Kultur des Denkens in gemeinsamer Verantwortung vonseiten aller Akteure. Zu Frage 56: Die Bundesregierung hat seit März 2009 eine Vielzahl an Broschüren veröffentlicht oder neu aufgelegt. Die genaue Anzahl der Publikationen war in der Kürze der Zeit nicht ermittelbar. Behinderte Menschen sollen an der Informationsgesellschaft teilhaben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen legen Wert darauf, dass Informationen des Bundes, die sie betreffen, auch für Menschen mit Behinderung verständlich sind. So haben beispielsweise das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit März 2009 vier Publikationen in leichter Sprache und zwei Publikationen in Gebärdensprache und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vier Publikationen zum Thema Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung in leichter Sprache veröffentlicht. Darüber hinaus finden sich weitere Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache auch auf dem barrierefreien Webportal www.einfach-teilhaben.de, das ständig weiter ausgebaut wird. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/1917, Frage 57): Setzt sich die Bundesregierung für ein einheitliches Gütesiegel für Restaurants, zum Beispiel orientiert am dänischen System, ein, damit jeder Besucher auf einen Blick sieht, was die Behörden von dem Restaurant halten? Die Bundesregierung befürwortet ein hohes Maß an Transparenz in der Lebensmittelüberwachung. Sie begrüßt daher den Beschluss der einschlägigen Fachgruppe der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz, LAV-ALB, vom 25. und 26. März 2010, Kontrollergebnisse umfassend und auf bundeseinheitlicher Grundlage transparent zu machen. Der Beschluss spiegelt das Bestreben der Länder wider, nach anfänglichen Alleingängen nunmehr ein bundeseinheitliches Vorgehen zu favorisieren. Die Umsetzung des Beschlusses findet in einer Projektgruppe statt, an der der Bund mit Gastrecht, BMELV und das BVL, mitwirkt. Ob es im Ergebnis zu einem Gütesiegel nach dänischem Vorbild oder einem anderen Modell zur Transparentmachung der Kontrollergebnisse in Deutschland kommen wird, bleibt der Meinungsbildung der Projektgruppe respektive der Länder vorbehalten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es zu einem angemessenen Interessenausgleich einerseits der grundgesetzlich geschützten Rechte, Schutz vor Geschäftsgeheimnissen, Datenschutz, Verfahrensrechte, der betroffenen Unternehmen und andererseits der Informationsinteressen der Verbraucher kommt. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/1917, Frage 58): Wird die Bundesregierung in Anlehnung an die erfolgreiche Kampagne gegen "Schmuddellokale" in Berlin-Pankow und das Vorhaben des Bezirksamtes, im Abstand von einem halben bis zu zwei Jahren Hygienekontrolleure zu beauftragen, eine bundesweite Kampagne starten und, wenn nein, warum nicht? Die Antwort auf diese Frage schließt an die vorherige an. Die Bundesregierung begrüßt die Erarbeitung bundeseinheitlicher Grundsätze zur Transparentmachung von Betriebskontrollergebnissen. Sie zieht einen solchen bundeseinheitlichen Ansatz einer Kampagne, die sich lediglich auf das in Berlin-Pankow praktizierte Modellsystem stützt, vor. Hinsichtlich der Kontrollfrequenzen hat sich die Projektgruppe in ihrer 1. Sitzung am 26. Mai 2010 darauf verständigt, dass sich das System zur Transparentmachung von Kontrollergebnissen in die Kontrollroutine der Länder einfügt. Die Vergabe von Gütesiegeln oder anderen Kennzeichnungselementen soll nicht dazu führen, die amtliche Kontrolle zu lenken. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/1917, Frage 59): Bestätigt die Bundesregierung Medienberichte, dass die Fregatte der Bundesmarine "Hessen" zur Unterstützung eines US-Marine-Kampfverbandes um den Flugzeugträger "USS Harry S. Truman" und um weitere Kriegsschiffe abkommandiert sein soll, der auf dem Weg zu der US-Navy-Flotte mit dem US-Flugzeugträger "USS Dwight D. Eisenhower" ist, die bereits vor der Küste des Iran im Arabischen Meer stationiert ist, und dass die deutsche Fregatte dem US-Kommando unterstellt werden soll, und, wenn ja, wie rechtfertigt die Bundesregierung dies angesichts der Gefahr, dass das deutsche Kriegsschiff in einen drohenden Krieg mit dem Iran verwickelt wird? Die Fregatte "HESSEN" ist gegenwärtig als erstes Schiff der Deutschen Marine in einen amerikanischen Marineverband um den Flugzeugträger "USS HARRY S. TRUMAN" integriert und begleitet diesen auf der Fahrt durch das Mittelmeer in den Indischen Ozean. Von dort wird sie den Flugzeugträger "USS EISENHOWER" auf seiner Rückverlegung aus dem Einsatz in das Mittelmeer begleiten und dann die Heimreise nach Wilhelmshaven antreten. Die Fregatte "HESSEN" wird nicht in die Operationsgebiete der US-Marine im Persischen Golf verlegen. Einheiten der Deutschen Marine nehmen ausschließlich im Rahmen der vom Deutschen Bundestag mandatierten Einsätze teil. Die Integration der Fregatte "HESSEN" in einen amerikanischen Marineverband hat einen reinen Ausbildungs- und Übungscharakter. Ein Herauslösen aus dem Verband ist durch die deutsche Seite jederzeit möglich. Mit dem Vorhaben soll in erster Linie die technische und organisatorische Zusammenarbeit weiter verbessert werden. Die Deutsche Marine sieht darin einen signifikanten Erfahrungs- und Fähigkeitsgewinn. Der Einsatz der Fregatte "HESSEN" ist Ausdruck der engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der deutschen und amerikanischen Marine. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1917, Frage 60): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Menschen, die seit Juni 2009 auf Initiative oder unter Mitwirkung der Bundeswehr oder anderer deutscher Stellen in Afghanistan in ISAF-Listen wie JEL - Joint Effects List - mit oder ohne Zusätze wie "capture or kill" aufgenommen wurden, über deren Festsetzung und ihr weiteres Schicksal oder ihre Tötung, und wie viele Angehörige oder andere Menschen kamen bei Operationen gegen die Gelisteten ums Leben? Die Beteiligung der Bundeswehr an der International Security Assistance Force, ISAF, in Afghanistan schließt auch die nationale Teilhabe am Verfahren des sogenannten Targeting ein. Die Mitwirkung am Targeting-Prozess und dessen Durchführung richten sich nach den einschlägigen Verfahrensregeln der ISAF sowie nach der geltenden nationalen und NATO-Befehls- und Weisungslage. Der Targeting-Prozess umfasst zunächst die Identifizierung und die Auswahl potenzieller militärischer Ziele, gegen die im Sinne des Auftrages eine beabsichtigte Wirkung erzielt werden soll. Die Wirkungsempfehlungen des Targeting umfassen dabei die gesamte Bandbreite des militärischen Handelns vor Ort und beschränken sich nicht ausschließlich auf die Anwendung militärischer Gewalt. Ziele, deren Verfolgung mit militärischen und nicht-militärischen Mitteln gebilligt ist, werden auf der sogenannten Joint Prioritized Effects List, JPEL, aufgeführt. Geplanten militärischen Maßnahmen gegen Einzelpersonen geht dabei eine eingehende Prüfung und Bewertung sowie ein komplexes Abstimmungs- und Genehmigungsverfahren voraus. Zielnominierungen und Zugriffsoperationen, bei denen deutsche Kräfte die Verantwortung für die Anwendung militärischer Gewalt haben, die Ausführung übernehmen oder sich daran beteiligen, erfolgen ausschließlich mit dem Ziel, die Zielperson festzusetzen. Seit Juni 2009 wurden von deutscher Seite insgesamt acht Personen, denen nach vorliegender Erweislage ein konkretes Gefährdungspotenzial gegenüber ISAF und den afghanischen Sicherheitskräften zugeordnet werden konnte, über den Befehlshaber im ISAF Regionalkommando Nord als zuständiger Instanz zur Nominierung auf der JPEL vorgeschlagen. Von diesen Personen, ihren Angehörigen und anderen Menschen in unmittelbarer Umgebung konnte in Verantwortung oder unter Beteiligung von Kräften der Bundeswehr bisher niemand festgesetzt werden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fragen des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/1917, Fragen 61 und 62): Inwiefern wird die Bundeswehr auch in den Jahren 2011 und 2012 das bilaterale Polizeiprojekt zur Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte mit dem Feldjägerausbildungskommando Afghan National Police, ANP, wie zurzeit in einer durchhaltefähigen Stärke von 45 Feldjägern unterstützen, und inwieweit ist ein personeller Aufwuchs geplant? Wird die Bundeswehr das bilaterale Polizeiprojekt zur Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte in den Jahren 2010, 2011 und 2012 ausschließlich durch Feldjäger unterstützen? Die Bundeswehr unterstützt das bilaterale Polizeiprojekt zur Polizeiausbildungsunterstützung der afghanischen Polizei im Rahmen des Focused District Development Programms im Kern mit dem Feldjägerausbildungskommando ANP. Darüber hinaus unterstützt die Bundeswehr in der Trainingsphase im deutschen Polizeitrainingszentrum im Rahmen der Sanitätsausbildung durch Sanitätskräfte und der "IED-awareness" durch Fachpersonal und bei Einsatz in den Distrikten durch Kräfte zum Schutz der Police Mentoring Teams. Die Fortsetzung dieser nationalen Unterstützungsleistungen im laufenden Jahr sowie in den Jahren 2011 und 2012 ist vorgesehen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Katja Dörner (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/1917, Frage 63): Beabsichtigt die Bundesregierung, Einsparungen beim Elterngeld darüber zu realisieren, dass das Elterngeld für Transferempfänger oder Studierende gekürzt wird oder vollständig wegfällt, und, wenn ja, wie hoch werden die dadurch erzielten Einsparungen nach Ansicht der Bundesregierung sein? Am 7. Juni 2010 hat die Bundesregierung ihre Klausursitzung zum Bundeshaushalt durchgeführt. Auf dieser Sitzung wurden auch Einsparungen beim Elterngeld beschlossen. Das Einsparvolumen durch den Verzicht auf die doppelte Leistung von Elterngeld und Arbeitslosengeld II beläuft sich auf rund 400 Millionen Euro. Dagegen sind etwa Studierende, die Leistungen nach dem BAföG beziehen, von den Einsparungen nicht betroffen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Fragen der Abgeordneten Birgitt Bender (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/1917, Fragen 64 und 65): Welche Belastungen - absolut und prozentual - entstehen für gesetzlich Krankenversicherte mit Erwerbseinkommen zwischen 500 und 700 Euro, wenn, wie in der Presse berichtet, die Pläne des Bundesministeriums für Gesundheit, eine Pauschale von durchschnittlich 30 Euro einzuführen, umgesetzt würden und ein auf Antrag abgesenkter Beitragssatz von minimal 5 Prozent gilt? Wie stellt sich die Bundesregierung das Verfahren zum Nachweis der Bedürftigkeit aufgrund eines geringen Gesamteinkommens vor, das zu einer Ermäßigung des Beitragssatzes führen soll, und teilt sie die Einschätzung, dass für ein solches Verfahren - laut einer Studie im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung - jährlich mindestens 250 Millionen Euro Bürokratiekosten entstehen? Zu Frage 64: Das Bundesministerium für Gesundheit will eine Mehrbelastung durch die Systemumstellung im unteren Einkommensbereich vermeiden. Dies muss bei einer konkreten Umsetzung sichergestellt werden. Zu Frage 65: Nach den vorgelegten Überlegungen des Bundesministeriums für Gesundheit kann im Einführungsjahr die Einstufung in Beitragssatzklassen automatisch durch die Arbeitgeber und Träger erfolgen. Ab dem zweiten Jahr erfolgt die Einstufung in eine abgesenkte Beitragssatzklasse anhand des Gesamteinkommens durch die gesetzlichen Krankenkassen, ähnlich wie das bei der heutigen Regelung in § 62 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB V, zur Überprüfung des Erreichens der Belastungsgrenze vorgesehen ist. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/1917, Frage 66): Auf welchem Weg - zum Beispiel Steuererhöhung - will die Bundesregierung die in den Eckpunkten des Bundesministeriums für Gesundheit für eine Gesundheitsprämie mit sozial gestaffelten Beiträgen genannten zusätzlichen 6 Milliarden Euro zur Finanzierung der auf Antrag und nach Prüfung zu gewährenden Beitragssatzsenkung für gesetzlich Krankenversicherte erzielen, und wie verhält sich dies zum ursprünglichen Ziel der Bundesregierung, die Steuern zu senken? Das vom Bundesministerium für Gesundheit vorgeschlagene Modell einer Gesundheitsprämie mit sozial gestaffelten Beiträgen ist so ausgestaltet, dass ein Sozialausgleich im Jahr 2011 aus den nach geltendem Recht zur Verfügung stehenden Bundesmitteln finanziert werden kann. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Fragen der Abgeordneten Maria Anna Klein-Schmeink (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/1917, Fra-gen 67 und 68): Wie oft und in welcher Zusammensetzung hat die zur Erarbeitung des Konzeptes der Einführung einer sogenannten Kopfpauschale von der Bundesregierung eingesetzte Regierungskommission zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung des Gesundheitswesens getagt? Hat die Kommission zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung des Gesundheitswesens, bestehend aus acht Bundesministern der CDU, CSU und FDP, das nun in der Presse dargelegte Konzept des Bundesministeriums für Gesundheit erarbeitet, bzw. wie war die Kommission in die Entscheidungsfindung einbezogen? Zu Frage 67: Die Bundesregierung hatte am 24. Februar 2010 die Einrichtung einer Regierungskommission zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung des Gesundheitswesens beschlossen. Diese hat am 17. März 2010 und 12. Mai 2010 auf Ministerebene sowie am 20. April auf der Ebene der Staatssekretäre getagt. Das Bundeskanzleramt sowie die die Bundesregierung tragenden Fraktionen von CDU/CSU und FDP waren als Gäste zu den Sitzungen der Regierungskommission geladen. Zu Frage 68: Die Regierungskommission zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung des Gesundheitswesens hat den Auftrag, Vorschläge zur konkreten Umsetzung des Koalitionsvertrages zu erarbeiten. Die bisherigen Beratungen der Regierungskommission haben entscheidend dazu beigetragen, sozial ausgewogene Eckpunkte zu entwickeln. Das Vorhaben, den Sozialausgleich bei den gesetzlichen Krankenkassen durchzuführen, basiert auf der Arbeit einer durch die Regierungskommission gebildeten Arbeitsgruppe. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Drucksache 17/1917, Frage 69): Ist es richtig, dass zur Deckung der Fehlbeträge und Ausgabenzuwächse in der gesetzlichen Krankenversicherung nun weder der Arbeitgeberbeitrag angehoben noch die Beitragsbemessungsgrenze erhöht werden soll noch ein steuerfinanzierter Sozialausgleich den geplanten Pauschalbetrag bei Geringverdienenden ausgleichen soll, und welche Maßnahmen sind stattdessen zu erwarten, damit - abgesehen von Sparmaßnahmen bei den Leistungserbringern - diese Kosten nicht allein von den Versicherten und den Patienten bzw. Gering- und Durchschnittsverdienenden getragen werden müssen? Die gesetzliche Krankenversicherung soll im Jahr 2011 mit zusätzlichen Bundesmitteln in Höhe von 2 Milliarden Euro unterstützt werden. Der Bundeszuschuss wird 2011 insgesamt 15,3 Milliarden Euro betragen. Mit dieser Maßnahme werden die Versicherten und damit auch die Patienten deutlich entlastet. Eine sozial ausgewogene Ausgestaltung wird bei den weiteren Überlegungen zur Neuordnung der Finanzierung des Gesundheitswesens eine zentrale Rolle spielen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Dr. Marlies Volkmer (SPD) (Drucksa-che 17/1917, Frage 70): Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP von 2009 vereinbarte Sicherstellung international wettbewerbsfähiger Betriebszeiten deutscher Flughäfen durch eine "erforderliche Präzisierung im Luftverkehrsgesetz" dazu führt, das Nachtflugverbot aufzuweichen und den Anwohnern mehr Nachtflüge zuzumuten? Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Bundesregierung auf "international wettbewerbsfähige Betriebszeiten" hinwirkt. Die Bundesregierung tritt für eine ausgewogene Abwägung zwischen betrieblichen und wirtschaftlichen Interessen auf der einen Seite und den Belangen des Lärm- und Umweltschutzes auf der anderen Seite ein. Dabei sind volkswirtschaftliche Belange und der Schutz der Nachtruhe zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist bei allen Entscheidungen über die Zulassung von Nachtflügen auf einem Flughafen auch das öffentliche Interesse zu prüfen. Insbesondere die volkswirtschaftlichen Faktoren und die konkrete wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens für die Region können nicht außer Acht gelassen werden. Die Schaffung wettbewerbsfähiger Betriebszeiten auf deutschen Flughäfen kann jedoch nur dann ein gesellschaftspolitisches Anliegen darstellen und letztlich im gesamtstaatlichen Interesse liegen, wenn dabei sichergestellt ist, dass sich die durch Fluglärm hervorgerufene Belastung der Bevölkerung auf ein unvermeidbares Mindestmaß beschränkt und gesundheitliche Schäden ausgeschlossen sind. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/1917, Frage 71): Wie ist es zu erklären, dass in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 16/12210 von ihr behauptet wird, dass zum Zeitpunkt der 1996 in Überarbeitung befindlichen Alkali-Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton noch nicht bekannt war, dass es auch durch die Verwendung von Festgesteinen - hier: Quarzporphyr - zu Treibreaktionsschäden kommen kann, wenn eine bestimmte zuschlagkritische Alkalikonzentration gegeben ist, obwohl dies bereits 1990 in der Veröffentlichung eines Prüfungsverfahrens (Report on the 2nd International Aggregates Symposium, Erlangen, October 22-27, 1990, pp. 305) betont worden war sowie von Sachverständigen der Materialforschungs- und -prüfanstalt Weimar, MFPA - unter anderem Dr. Gerhard Hempel -, die Anwendung dieses Prüfverfahrens wiederholt angemahnt wurde, und kann davon ausgegangen werden, dass mit der Anwendung dieses Prüfverfahrens alle Treibreaktionsschäden nach 1996 hätten vermieden werden können? Zum Zeitpunkt der 1996 in Überarbeitung befindlichen Alkali-Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton, DAfStB, "Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton" wurde in Fachkreisen Quarzporphyr als nicht alkaliempfindlich eingestuft und fand somit auch nicht Eingang in die Richtlinie des DAfStB. Der DAfStB hat auch festgelegt, welche Prüfverfahren für alkaliempfindliche Gesteinskörnungen geeignet sind, und hat diese in dieser Richtlinie festgelegt. Die Frage, ob durch die Anwendung anderer als in der Alkali-Richtlinie anerkannten Prüfverfahren Schäden durch Alkali-Kieselsäure-Reaktionen hätte ausgeschlossen werden können, ist spekulativ und kann nicht beantwortet werden. Die Alkali-Richtlinie des DAfStB wurde am 8. Oktober 1998 durch Allgemeine Rundschreiben Straßenbau 38/1998 vom damaligen BMV für Betonfahrbahndecken eingeführt. Nach Bekanntwerden erster Schäden im Fahrbahndeckenbereich, ursächlich durch das Verwenden von Quarzporphyr, wurde eine weitere Verwendung von Quarzporphyr und anderer alkaliempfindlicher Gesteine im Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau ARS Nr. 15/ 2005 geregelt. Durch die Straßenbauverwaltungen der Länder wurden die Regelungen teilweise aus eigenen Erfahrungen und mit Bezug auf die regionale Situation ergänzt. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/1917, Frage 72): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Aussage des Verkehrsministers von Sachsen-Anhalt, Karl-Heinz Daehre, vor dem Hintergrund der Baumängel an der Bundes-straße 6 n, dass Vorschriften für die Verwendung von Straßenbaumaterialien (vergleiche Volksstimme vom 7. Mai 2010) geändert werden müssen, und aus welchen Bundes- oder/und Landesmitteln wird nach aktuellem Kenntnisstand die Sanierung der Bundesstraße 6 n bestritten? Zunächst ist festzuhalten: Das Regelwerk für den Straßenbau wird von der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen erarbeitet, stetig fortgeschrieben und für die Anwendung bei den Auftragsverwaltungen vom BMVBS vorgegeben. Neue Erkenntnisse aus Forschung, Entwicklung und der Anwendung des Regelwerks, insbesondere aus Schadensfällen, werden von der zuständigen Arbeitsgruppe ausgewertet und im Zuge der Überarbeitung in das Regelwerk eingearbeitet. Diese grundsätzliche bewährte Vorgehensweise wird auch hier in Zusammenarbeit von BMVBS, Land und der Forschungsgesellschaft beschritten werden. Laut Angaben in dem Presseartikel soll das frühzeitige Versagen der sogenannten Binderschicht, eine der oberen Schichten aus Asphaltmischgut in der Straßenkonstruktion, Anlass für die Instandsetzungsmaßnahme sein. Ursache für das Versagen soll laut dem Artikel der in der Binderschicht eingearbeitete Anteil aus wieder verwendetem Asphaltmaterial aus Straßen der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt mit dem damals eingesetzten Bitumen sein. Bestätigen sich diese Aussagen, wird das BMVBS gemeinsam mit dem Land dafür Sorge tragen, dass der Schadensfall analysiert wird. Dies wird ergeben, wie gegebenenfalls das Regelwerk geändert werden muss, um auch die Wiederverwendung dieser Materialien ohne Schadensfolge sicherzustellen. Ziel der Bundesregierung ist es allerdings unverändert, das aus den Straßen bei Instandsetzungsmaßnahmen anfallende Asphaltmischgut möglichst vollständig und möglichst hochwertig wiederzuverwenden. Die Instandsetzung der Bundesstraße 6 n ist vom Bund als Straßenbaulastträger der Bundesfernstraßen zu tragen. Diese wird aus den Haushaltsmitteln finanziert, die der Bund dem Land als Auftragsverwaltung des Bundes für die Erhaltung der Bundesfernstraßen zur Verfügung stellt. Die damit in Zusammenhang stehenden Verwaltungskosten, zum Beispiel die Personalkosten für die Ausschreibung und Vergabe der Instandsetzungsarbeiten, muss das Land tragen. Grundlage sind die finanzverfassungsrechtlichen Regelungen im Grundgesetz. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/1917, Frage 73): Unter welchen Voraussetzungen werden für Binnenwasserstraßen des Bundes, die der Wasserstraßenkategorie IV - Europawasserstraße - zugeordnet und damit für das Befahren mit Europaschiffen mit den maximalen Abmessungen von 85 Meter in der Länge, 9,90 Meter in der Breite und einem Tiefgang von 2,50 bis 3 Meter zugelassen sind, Ausnahmen für das Befahren mit Schubverbänden erteilt, und welche Abmessungen dürfen diese Schubverbände gegebenenfalls aufweisen? In der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung sind die Höchstabmessungen für Fahrzeuge und Schubverbände gewässerspezifisch geregelt. Allgemeine Ausnahmevorschriften für Schubverbände sind in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung nicht vorgesehen. Für einige Wasserstraßen der Kategorie IV ist vorgesehen, dass Schubverbände, die die vorgeschriebenen Abmessungen überschreiten, diese Wasserstraße nur befahren dürfen, wenn sie mit einer aktiven Bugsteuereinrichtung oder einem Zweischraubenantrieb und gegebenenfalls einer Sprechverbindung zwischen Steuerstand und Spitze des Fahrzeugs oder Schubverbandes ausgerüstet sind. Anlage 43 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/1917, Fragen 74 und 75): Welchem deutschen CO2-Reduktionsanteil - in Prozent - würde eine Erhöhung des EU-Reduktionszieles von 20 Prozent auf 30 Prozent bis 2020 entsprechen? Welcher Bundesminister vertritt dazu in Brüssel die Meinung der Bundesregierung? Anlässlich der Veröffentlichung der Mitteilung der EU-Kommission vom 26. Mai mit dem Titel "Analysis of options to move beyond 20% greenhouse gas emission reductions and assessing the risk of carbon leakage" befasst sich die Bundesregierung mit der von der EU-Kommission vorgelegten Analyse. Die Verteilung eines 30-Prozent-Minderungsziels auf EU-Ebene auf die einzelnen Mitgliedstaaten ist noch nicht entschieden. Die Bundesregierung bekräftigt das Ziel, in Deutschland die Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Anlage 44 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksache 17/1917, Frage 76): Wie ist die Position der Bundesregierung zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen der Gesamtstrategie der Gemeinschaft zur Minderung der CO2-Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen und Pkw vom 28. Oktober 2009, und wie ist die weitere zeitliche Planung für die Entscheidungsfindung zwischen den beteiligten Bundesministern für den Fall, dass eine Position der Bundesregierung hierzu noch nicht feststehen sollte? Die Ressortabstimmung zum Kommissionsvorschlag ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Es finden intensive Gespräche zwischen den beteiligten Ressorts statt. Eine abgestimmte Position wird baldmöglichst angestrebt. Im Rahmen der Verhandlungen zu diesem Dossier in Brüssel sind noch keine Entscheidungen gefallen. Es ist zu erwarten, dass die Verhandlungen im Rat und EP im 2. Halbjahr 2010 intensiviert werden. Anlage 45 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/1917, Frage 77): Welche aktuellen wesentlichen Änderungswünsche an der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, im Juli 2009 veröffentlichten Endfassung der Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle liegen dem BMU vonseiten der Bundesländer vor - bitte mit länderspezifischer Angabe -, und welche wesentlichen Änderungsvorschläge für die Sicherheitsanforderungen sind auf BMU-Leitungsebene vorgesehen? Die Sicherheitsanforderungen des BMU von Juli 2009 sind noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und wurden insofern nicht im Bundesanzeiger im Sinne einer Endfassung veröffentlicht. Zurzeit findet eine vertiefte fachliche Diskussion mit den Bundesländern über die Sicherheitsanforderungen statt. Entscheidungen zur abschließenden Formulierung der Sicherheitsanforderungen sind noch nicht getroffen. Anlage 46 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/1917, Frage 78): Auf welche Eckpunkte für Nachrüstanforderungen für Atomkraftwerke haben sich BMU, Kanzleramt und Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf Leitungsebene bereits geeinigt, und welcher weitere Zeitplan - bitte insbesondere mit Angabe bereits anberaumter Bund-Länder-Termine - ist für die Festlegung der Nachrüstanforderungen vorgesehen? Zur Frage atomrechtlicher Regelungen zu den Kernkraftwerken sind innerhalb der Bundesregierung noch keine Entscheidungen getroffen worden. Im Hinblick auf Bund-Länder-Gespräche auf Arbeitsebene zu fachlich-technischen Fragen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 7. Mai 2010 auf Ihre Schriftliche Frage 5/18 verwiesen. Ein weiteres Gespräch hat am 7./8. Juni 2010 stattgefunden. Anlage 47 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/1917, Frage 79): Wie bewertet die Bundesregierung die wissenschaftliche Einschätzung des Sachverständigenrates für Umweltfragen und dessen Feststellung, dass die Umstellung auf 100 Prozent Stromversorgung durch erneuerbare Energien bis 2050 klimaverträglich, sicher und bezahlbar sei und für die Übergangszeit weder Verlängerungen der Laufzeit von Atomkraftwerken noch neue Kohlekraftwerke erforderlich seien? Die Bundesregierung hat ein Forschungskonsortium beauftragt, Energieszenarien zu berechnen, die der Bundesregierung als Grundlage für das Energiekonzept dienen sollen. Die Stellungnahme des Sachverständigenrats für Umweltfragen wird wie andere aktuelle und mit den Energieszenarien vergleichbare Studien bei den Arbeiten zum Energiekonzept angemessen berücksichtigt werden. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/1917, Frage 80): Wer wird als hochrangiger Vertreter Deutschlands in die vom europäischen Wettbewerbsrat beschlossene Task Force ITER entsandt, und bis zu welcher Summe darf dieser Vertreter finanzielle Zusagen für Deutschland machen? In ihren Schlussfolgerungen zum Wettbewerbsfähigkeitsrat am 26. Mai 2010 hat die spanische Ratspräsidentschaft die Einsetzung einer Task Force zu ITER vorgeschlagen, in der die Finanzsituation des Projektes analysiert und nach tragbaren Lösungen gesucht werden soll. Diese Task Force ist kein formelles Beschlussorgan, sondern soll in Vorbereitung des Wettbewerbsfähigkeitsrats Vorschläge erarbeiten. Da die Task Force selbst keine Entscheidungen trifft, benötigt der deutsche Vertreter auch kein Mandat, finanzielle Zusagen für Deutschland zu treffen. Als deutscher Vertreter ist Staatssekretär Dr. Georg Schütte benannt. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn) (BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1917, Frage 81): Stimmt es, dass die Bundesregierung dem Land Schleswig-Holstein zugesagt hat, nach Abschluss des Bildungsgipfels das Land "allein im Bereich der Bildungsinvestitionen mit über 100 Mio. Euro p. a. aus Bundesmitteln dauerhaft zu entlasten" (Schleswig-Holsteinischer Landtag, Drucksache 17/240), und um wie viel kleiner oder größer ist diese Summe als der Betrag, der Schleswig-Holstein zugutekommen würde, wenn der Bund seine Zusage einhält, 40 Prozent der notwendigen Mittel für die zusätzlichen Bildungsausgaben aufzubringen, um das 7-Prozent-Ziel 2015 zu erreichen? Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefin und Regierungschefs der Länder haben bei ihrem Treffen am 16. Dezember 2009 festgestellt, dass zur Erreichung des 10-Prozent-Ziels im Zieljahr 2015 rechnerisch ein zusätzlicher Betrag von mindestens 13 Milliarden Euro für Bildungsmaßnahmen erforderlich ist. Die Bundeskanzlerin hat den Ländern angeboten, sich mit Blick auf diese zusätzlichen Aufwendungen mit einer Quote von 40 Prozent dauerhaft zu beteiligen. Dies entspricht einem Betrag von 5,2 Milliarden Euro für das Jahr 2015. Die Beteiligung des Bundes soll aus einer Vielzahl von Maßnahmen bestehen, deren finanzielle Auswirkungen auf einzelne Länder zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen sind. Anlage 50 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Drucksache 17/1917, Frage 82): An welche konkreten Reformen - zum Beispiel Energiepolitik, Budgethilfe, Überarbeitung der Sozial- und Umweltstandards, interne Governance-Strukturen - hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ, die Zustimmung zur Kapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank, AfDB, im Rahmen der Jahrestagung der AfDB vom 25. bis 28. Mai 2010 geknüpft (siehe BMZ-Pressemitteilung vom 25. Mai 2010), und welche konkreten Umsetzungsvorschläge wird das BMZ in den entsprechenden Governor's Dialogue einbringen? In Vorverhandlungen hat Deutschland die Aktualisierung mehrerer Strategien bzw. die Ausdehnung einiger Förderbereiche gefordert. Dabei trifft zu, dass die AfDB bereits allgemein über eine gute konzeptionelle Basis verfügt, zum Beispiel Mittelfriststrategie 2008 bis 2012, Sektorpolitiken, sodass es sich überwiegend um Anpassungen und Optimierungen bestehender Ansätze, im Unterschied zur Schaffung neuer Grundlagen, handelt. Wichtige Eckpunkte sind: - Energiepolitik: Weitere operationale Verbesserung und Erhöhung des Anteils von Fördermaßnahmen im Bereich Umwelt und Energie. Bereits erfolgt ist die Schaffung einer neuen Energieabteilung in der AfDB. Weitere Maßnahmen sind die Erarbeitung einer aktuellen Energiestrategie, unter anderem Förderung erneuerbarer Energien, Politikberatung, internationale Zusammenarbeit zu Klimainvestitionen. - Budgethilfe: Erarbeitung einer Strategie, welche die systematische Verbindung von "Policy Based Loans" mit - weiterer - Verstärkung von nationalen Managementkapazitäten im Bereich Finanzmanagement und Finanzkontrolle vorsieht. - Richtlinien im Umgang mit "political challenges": Erarbeitung von Leitlinien, wie die AfDB mit geplanten Finanzierungen in Ländern umgeht, in denen sich ein plötzlicher, nicht verfassungsgemäßer Wandel ereignet hat, zum Beispiel bei Putschen, "de facto governments". - Interne Governance-Strukturen: Beobachtung und Kontrolle der (Verwaltungs-)Kosten des 20-köpfigen Exekutivrates, ab Juli 2010, mit dem Ziel, die notwendigen Kosten zu minimieren. - Überarbeitung der Sozial- und Umweltstandards: Systematische Zusammenführung und Aktualisierung einer Reihe bestehender Richtlinien und Qualitätssicherungsverfahren, so dass Sozial- und Umweltaspekte in den Fördermaßnahmen der AfDB entsprechend internationaler Standards berücksichtigt werden. In dem Governors' Dialogue, der als Forum für einen unmittelbaren Gedankenaustausch der Gouverneure untereinander und mit dem Management konzipiert war, wurde vor allem die sektorale Ausrichtung der Bank thematisiert. Ich habe auch in diesem Rahmen mit großem Nachdruck effiziente Verwaltungsstrukturen in der AfDB, insbesondere mit Bezug auf das Exekutivdirektorium, gefordert. Anlage 51 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/1917, Frage 83): Wie begründet die Bundesregierung angesichts der jüngsten Debatten den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan? Der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan begründet sich unverändert wie im Antrag der Bundesregierung vom 9. Februar 2010, Bundestagsdrucksache 17/654, auf Verlängerung des Mandats der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe, ISAF, des Deutschen Bundestags dargelegt. Wie der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, in der ersten Lesung zur Beratung dieses Antrags am 10. Februar 2010 hier im Deutschen Bundestag erläutert hat, dient der Einsatz vor allem dem Ziel, unsere eigene Sicherheit zu schützen. Afghanistan darf nie wieder Rückzugsort und Hort des Terrors werden. Wir sind zudem auch aus humanitären Gründen dort. Anlage 52 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/1917, Frage 84): Wie positioniert sich die Bundesregierung hinsichtlich der Frage, ob die politische Einigung über die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit Island auf dem kommenden Europäischen Rat am 17./18. Juni 2010 auf die Tagesordnung gesetzt wird, und wird die Bundesregierung dem in der Plenardebatte am 22. April 2010 von allen Fraktionen geäußerten Wunsch der Übereinkunft über die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen Ausdruck verleihen? Die Bundesregierung befürwortet, dass die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Republik Island auf die Tagesordnung des Europäischen Rats am 17. Juni 2010 gesetzt wird. Sie unterstützt einen Beschluss des Europäischen Rats zur Verleihung des Kandidatenstatus und zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Island. Anlage 53 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa-che 17/1917, Fragen 85 und 86): Wie beurteilt es die Bundesregierung, dass auch zwölf Stunden nach dem Überfall der israelischen Armee auf die Free-Gaza-Schiffe die deutsche Botschaft keinerlei Kontakt zu den entführten Aktivisten und Abgeordneten aufnehmen konnte, und sieht sie dies, wie den brutalen Angriff auf die humanitäre Flottille in internationalen Gewässern, nicht als Bruch des Völkerrechts, insbesondere des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen? Wie bewertet die Bundesregierung angesichts des Angriffs auf die Free-Gaza-Schiffe mit mindestens neun Toten das EU-Assoziierungsabkommen mit Israel, und teilt sie die Forderung von Menschenrechtsexperten nach einem sofortigen Stopp aller Rüstungsexporte nach Israel und einer Aussetzung des Assoziierungsabkommens aufgrund massiver Menschenrechtsverletzungen? Zu Frage 85: Die Bundesregierung ist bestürzt über die Ereignisse im östlichen Mittelmeer und bedauert zutiefst, dass es dabei Tote und Verletzte gegeben hat. Sowohl Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel als auch der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, haben umgehend mit der israelischen Regierung Kontakt aufgenommen und eine umfassende, transparente und neutrale Aufklärung der Ereignisse gefordert, falls erforderlich unter Einbindung internationaler Beobachter. Das Auswärtige Amt und die Deutsche Botschaft in Tel Aviv haben sich unmittelbar nach den bestürzenden Ereignissen intensiv um Kontakt und Zugang zu den betroffenen deutschen Staatsangehörigen bemüht. Vertreter der Deutschen Botschaft standen am 31. Mai 2010 bereits ab 5.00 Uhr in kontinuierlichem Kontakt mit den israelischen Stellen. Das Auswärtige Amt trug die deutschen Anliegen umgehend der Israelischen Botschaft in Berlin vor. Für das in Art. 36 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen festgelegte Recht der Konsularbeamten, Angehörige des Entsendestaates aufzusuchen, ist keine bestimmte Frist festgesetzt. Auch unterliegt die Ausübung dieses Rechts gemäß Absatz 2 den Rechtsvorschriften des Empfangsstaats. Allerdings müssen diese die vollständige Verwirklichung der mit dem Recht angestrebten Zwecke ermöglichen. Dabei müssen die konkreten Umstände berücksichtigt werden, hier insbesondere der Tatsache, dass die deutschen Staatsangehörigen auf Schiffen in größerer Entfernung vor der Küste in israelischen Gewahrsam genommen wurden und anschließend an Land gebracht wurden. Unter diesen Umständen kann in der Zeitspanne, die bis zur konsularischen Kontaktaufnahme verstrichen ist, keine Verletzung des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen gesehen werden. Zu Frage 86: Die Bundesregierung verfolgt gegenüber Drittstaaten eine restriktive Rüstungsexportkontrollpolitik auf Basis ihrer "politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" sowie des "Gemeinsamen Standpunkts des Rats betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern vom 08. Dezember 2008". Dabei gilt das Prinzip der Einzelfallentscheidung. Rüstungsexportkontrollentscheidungen zu Israel berücksichtigen neben den historischen Sonderbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel aber auch die Lage in der Region. Die Beschlusslage der EU zu den EU-Israel-Beziehungen ist seit dem 8. Dezember 2008 unverändert. Nach Auffassung der EU muss der Prozess zur Vertiefung der Beziehungen stets im Kontext der gemeinsamen Interessen und Ziele betrachtet werden. Anlage 54 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der Abgeordneten Annette Groth (DIE LINKE) (Drucksache 17/1917, Fragen 87 und 88): Wie will die Bundesregierung ihre Forderung, die Blockade des Gazastreifens aufzuheben, umsetzen? Wie setzt sich die Bundesregierung konkret für die Freilassung der weiterhin inhaftierten palästinensischen Teilnehmer der Hilfsflotte ein? Zu Frage 87: Die Ereignisse vom 31. Mai 2010 verdeutlichen erneut die Notwendigkeit einer Zugangsregelung für Waren und Personen in den Gazastreifen. Die derzeitige Situation ist - wie bereits in den Ratsschlussfolgerungen vom 8. Dezember 2009 niedergelegt - politisch kontraproduktiv. Die Bundesregierung drängt zusammen mit ihren europäischen Partnern gegenüber den israelischen Stellen auf die vollständige Umsetzung der Sicherheitsresolution der Vereinten Nationen 1860 (2009), das heißt auf eine geregelte Öffnung der Übergänge für humanitäre Güter, Personen und Waren. Die Umsetzung der Resolution schließt auch die Einstellung aller Angriffe aus dem Gaza-Streifen und eine Unterbindung des Waffenschmuggels ein. Zu Frage 88: Bei den zeitweise in Haft befindlichen "palästinensischen" Personen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um israelische Staatsangehörige. Diese wurden am 3. Juni 2010 gegen Kaution in Höhe von 150 000 NIS, New Israeli Sheqel, (circa 30 000 Euro) freigelassen und für fünf Tage unter Hausarrest gestellt. Sie unterliegen einem Ausreiseverbot für 45 Tage. Anlage 55 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln) (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/1917, Frage 89): Wie bewertet die Bundesregierung den Angriff israelischer Marineeinheiten auf die Schiffe der Solidaritätsflotte "Free Gaza" aus völkerrechtlicher Sicht? Eine seriöse völkerrechtliche Bewertung kann erst erfolgen, wenn umfassend und gesichert bekannt ist, was genau am frühen Morgen des 31. Mai 2010 geschehen ist. Das ist bisher nicht der Fall. Genau deshalb setzt sich die Bundesregierung, wie viele ihrer Partner, für eine umfassende und transparente Untersuchung der Ereignisse ein. Anlage 56 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Daðdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/1917, Frage 90): Finden nach Auffassung der Bundesregierung die in Deutschland gültigen Menschenrechtsbestimmungen auch bei der Verfolgung von Schiffen Anwendung, von denen aus mutmaßlich oder tatsächlich Akte der Piraterie begangen wurden, oder finden diese, erst nachdem diese Schiffe von deutschen Soldaten betreten wurden, Anwendung, und besteht hinsichtlich der Gültigkeit von Menschenrechtsbestimmungen bei der Verfolgung und Verhaftung Piraterieverdächtiger Konsens unter den an der Mission Atalanta beteiligten Staaten? Die Anwendbarkeit der Europäischen Konvention für Menschenrechte, EMRK, setzt nach ihrem Art. 1 voraus, dass die betreffende Person der "Hoheitsgewalt" eines Vertragsstaates der Konvention untersteht. Außerhalb des Staatsgebietes der Vertragsstaaten kann dies nach der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte dann der Fall sein, wenn der Vertragsstaat "effektive Kontrolle" über die betroffene Person ausübt. Auch auf Schiffen, die unter der Flagge eines Vertragsstaates fahren, übt dieser Staat kraft Völkergewohnheitsrecht Herrschaftsgewalt aus. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die die Operation Atalanta durchführen, sind auch Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention und daher in gleichem Maße an deren Vorschriften gebunden. Anlage 57 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/1917, Frage 91): Welchen Stellenwert haben Menschenrechte wie Versammlungsfreiheit bei Demonstrationen zum 31. eines Monats in Russland (siehe www.dw-world.de) oder der Moskauer Gay Pride (www.gayrussia.ru), das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren (siehe www.spiegel.de) und die Straflosigkeit bei gewalttätigen Übergriffen auf Personen und das Verschwindenlassen von Menschen, zum Beispiel im Nordkaukasus, im Rahmen der Modernisierungspartnerschaft von Dr. Guido Westerwelle und Sergej Lawrow (siehe Frankfurter Allgemeine Zeitung, 31. Mai 2010)? Der gemeinsame Namensartikel des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, und seines russischen Amtskollegen Sergej Lawrow in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 31. Mai 2010 nimmt Bezug auf die seit 2008 bestehende Modernisierungspartnerschaft zwischen Deutschland und Russland sowie auf die beim EU-Russland-Gipfel am 31. Mai/1. Juni 2010 in Rostow am Don vereinbarte Modernisierungspartnerschaft zwischen der EU und Russland. Ziel beider Partnerschaften ist es, gemeinsame Projekte in Bereichen strategischer Bedeutung zu identifizieren und umzusetzen, die nicht nur die wirtschaftliche Modernisierung, sondern auch Aspekte der politischen, zivilgesellschaftlichen und rechtsstaatlichen Modernisierung umfassen. Darauf nimmt die Gemeinsame Erklärung von EU und Russland von Rostow auch ausdrücklich Bezug, ebenso wie der oben erwähnte Namensartikel. Präsident Dmitrij Medwedjew misst der umfassenden Modernisierung Russlands eine zentrale Bedeutung zu. Die Bundesregierung und die Europäische Union sehen daher in der Modernisierungspartnerschaft ein ergänzendes und potenziell sehr nützliches Instrument, um auch schwierige Fragen, wie die Ihrerseits erwähnten Defizite gegenüber Russland, zur Sprache zu bringen und die russischen Behörden in einem kooperativen Geist bei der Abhilfe zu unterstützen. Anlage 58 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/1917, Frage 92): Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung des Rechts auf Versammlungsfreiheit in Russland, insbesondere vor dem Hintergrund der regelmäßigen Niederschlagung von Demonstrationen, die Menschenrechtler und Oppositionelle zur Durchsetzung des Rechts auf Versammlungsfreiheit jeweils am 31. eines Monats durchführen, und wie thematisiert die Bundesregierung diese Bewertung gegenüber Russland im Rahmen bilateraler Beziehungen sowie auf der EU-Ebene? Die Bundesregierung beobachtet die Situation der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit in Russland mit Sorge. Grundsätzlich ist die Versammlungsfreiheit in Russland rechtlich gewährleistet. Alle Demonstrationen müssen mit einem Vorlauf von drei Tagen angekündigt werden. Allerdings verbleibt den Behörden ein Ermessensspielraum für das Verbot oder die vorzeitige Beendung von Versammlungen. Die Entscheidungspraxis in Einzelfällen ist nicht immer transparent und aus Sicht der Bundesregierung auch nicht immer nachvollziehbar. Die Russische Föderation hat sich auch als Mitglied der Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und des Europarats verpflichtet, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu achten. Derzeit gibt es deutliche Defizite in der Verwirklichung. Die Beachtung der Menschenrechte, einschließlich der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, wird von der Bundesregierung regelmäßig sowohl bilateral, als auch in internationalen Foren - etwa im Rahmen des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Russland - gegenüber der russischen Regierung angesprochen. Die Bundesregierung wird Defizite in diesen Bereichen auch weiterhin kontinuierlich thematisieren. Im Rahmen der Modernisierungspartnerschaft im bilateralen Verhältnis wie auch zwischen der EU und Russland sind Fragen der Rechtsstaatlichkeit und insgesamt der gesellschaftlichen Modernisierung erklärtermaßen Gegenstand der Zusammenarbeit. Auch in diesem Rahmen setzen sich die Bundesregierung und die EU weiterhin für nachhaltige Verbesserungen bei der Beachtung der Menschenrechte in Russland ein. 4568 Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode - 45. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 9. Juni 2010 Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode - 45. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 9. Juni 2010 4569 Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode - 38. Sitzung - 4. April 2003 4 4588 Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode - 45. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 9. Juni 2010 Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode - 45. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 9. Juni 2010 4589