Plenarprotokoll 17/48 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 48. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF Willi Brase (SPD) Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF Agnes Alpers (DIE LINKE) Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF Michael Kretschmer (CDU/CSU) Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF Uwe Schummer (CDU/CSU) Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF Heiner Kamp (FDP) Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 17/2059, 17/2111) Dringliche Frage 1 Maria Anna Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sofortmaßnahmen der Bundesregierung im Fall einer Insolvenz von Betriebskrankenkassen Antwort Daniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG Zusatzfragen Maria Anna Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mündliche Frage 2 Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) Prozentsatz der von den Regionaldirektionen der Bundesanstalt für Arbeit überprüften Verleihunternehmen; am häufigsten festgestellte Mängel Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS Zusatzfragen Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) Jutta Krellmann (DIE LINKE) Mündliche Frage 3 Heidrun Dittrich (DIE LINKE) Gesetzliche Grundlagen der Definition von "unsachgerechter Einsatz von Leiharbeit" Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS Zusatzfragen Heidrun Dittrich (DIE LINKE) Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Jutta Krellmann (DIE LINKE) Mündliche Frage 4 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Ergebnisse des vom BMAS eingeleiteten Prüfverfahrens im Fall Schlecker/Meniar Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS Zusatzfragen Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Jutta Krellmann (DIE LINKE) Heidrun Dittrich (DIE LINKE) Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) Mündliche Frage 5 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Rechtliche Handhabe gegen den missbräuchlichen Einsatz von Leiharbeit im Fall Schlecker/Meniar Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS Zusatzfragen Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Mündliche Frage 6 Jutta Krellmann (DIE LINKE) Missbräuchlicher Einsatz von Zeitarbeit beim Universitätsklinikum Essen Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS Zusatzfragen Jutta Krellmann (DIE LINKE) Heidrun Dittrich (DIE LINKE) Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Mündliche Frage 7 Jutta Krellmann (DIE LINKE) Anhaltspunkte für das Vorliegen eines missbräuchlichen Einsatzes von Zeitarbeit Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS Zusatzfragen Jutta Krellmann (DIE LINKE) Heidrun Dittrich (DIE LINKE) Mündliche Frage 10 Katja Mast (SPD) Neubewilligungen für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen angesichts der beabsichtigten Mittelkürzungen und bestehender Vorbindungen Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS Zusatzfragen Katja Mast (SPD) Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) Mündliche Frage 11 Katja Mast (SPD) Folgen der Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS Zusatzfrage Katja Mast (SPD) Mündliche Frage 14 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Zusammenhang zwischen den aktuellen Anweisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Ausrichtung der Eingliederungsleistungen für ALG-II-Bezieher auf die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt und der geplanten Umwandlung der Eingliederungshilfen von einer Pflicht- in eine Ermessensleistung Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS Zusatzfragen Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Heidrun Dittrich (DIE LINKE) Mündliche Frage 16 Ottmar Schreiner (SPD) Begründung der Bundesregierung für die Abschaffung der Rentenversicherungsbeiträge für Empfängerinnen und Empfänger von SGB-II-Leistungen Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS Zusatzfragen Ottmar Schreiner (SPD) Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) Mündliche Frage 17 Ottmar Schreiner (SPD) Anspruch auf die geförderte Altersvorsorge von Arbeitsuchenden bei einem Wegfall der Beitragszeiten in der Rentenversicherung für Bezieherinnen und Bezieher der Grundsicherung und etwaige Änderung des § 10 a EStG in diesem Zusammenhang Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS Zusatzfrage Ottmar Schreiner (SPD) Mündliche Frage 47 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Strategie für die Entwicklung des ländlichen Raums angesichts von Kürzungen im Programm zur Förderung von kleineren Städten und Gemeinden Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS Zusatzfragen Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mündliche Frage 48 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Städtebauliche Herausforderungen durch Klimawandel und demografischen Wandel bei gleichzeitiger Mittelkürzung in den Städtebauförderprogrammen Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS Zusatzfrage Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mündliche Frage 49 Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsparungen bei den Städtebauförderprogrammen für die Haushaltsjahre 2011 bis 2014 Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS Zusatzfragen Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mündliche Frage 50 Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Direkte Städtebauförderungen laut Empfehlungen des Stadtentwicklungsberichts 2008 im Verhältnis zu der tatsächlichen Höhe der Bundesmittel Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS Zusatzfrage Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP: Bedrohliches Anwachsen linksextremer Straftaten in Deutschland Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) Gabriele Fograscher (SPD) Dr. Stefan Ruppert (FDP) Halina Wawzyniak (DIE LINKE) Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) Florian Bernschneider (FDP) Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) Sebastian Edathy (SPD) Reinhard Grindel (CDU/CSU) Kai Wegner (CDU/CSU) Nächste Sitzung Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Mündliche Frage 1 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Ungleichbehandlung unverheirateter gegenüber verheirateten Paaren bei Arbeitslosigkeit eines Partners in Bezug auf ALG II und Krankenversicherung Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS Anlage 3 Mündliche Frage 8 Cornelia Möhring (DIE LINKE) Gesetzlicher Handlungsbedarf zur Vermeidung des Missbrauchs von Leiharbeit Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS Anlage 4 Mündliche Frage 9 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Auswirkungen des Sparpakets für Menschen mit Behinderungen Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS Anlage 5 Mündliche Frage 12 Anette Kramme (SPD) Umwandlung arbeitsmarktpolitischer Pflicht- in Kannleistungen Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS Anlage 6 Mündliche Frage 13 Anette Kramme (SPD) Planungen für die Haushaltsmittel beim Eingliederungstitel Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS Anlage 7 Mündliche Frage 15 Iris Gleicke (SPD) Gewährleistung des EU-Additionalitätsprinzips beim Programm "Bürgerarbeit" Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS Anlage 8 Mündliche Frage 18 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewertung des Ökosiegels für den Anbau von Energiepflanzen Antwort Julia Klöckner, Parl. Staatssekretärin BMELV Anlage 9 Mündliche Frage 21 Fritz Rudolf Körper (SPD) Verzicht auf die Umsetzung von Stationierungsentscheidungen der Bundeswehr bei nicht begonnenen Baumaßnahmen angesichts der aktuellen Haushaltslage Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg Anlage 10 Mündliche Frage 22 Fritz Rudolf Körper (SPD) Auswirkungen des Verzichts auf die für 2011 geplante Erhöhung des Weihnachtsgelds für Beamte auf die Beschäftigen im Organisationsbereich des BMVg Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg Anlage 11 Mündliche Frage 23 Jan van Aken (DIE LINKE) Beteiligung der Fregatte "Hessen" an der Auftragserfüllung im Indischen Ozean Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg Anlage 12 Mündliche Frage 24 Jan van Aken (DIE LINKE) Risiko eines Zwischenfalls mit dem Iran bei Einfahren des Verbandes um den Flugzeugträger USS Harry S. Truman Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg Anlage 13 Mündliche Frage 25 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz von DU-Munition in Afghanistan durch die US-Streitkräfte und Schutzmaßnahmen für die Soldaten der Bundeswehr und die afghanische Bevölkerung Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg Anlage 14 Mündliche Fragen 26 und 27 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Im Rahmen der Entschädigungsleistungen von der Afghanistan Independent Human Rights Commission vertretene Hinterbliebene des Bombardement von Kunduz und Rechtmäßigkeit der hierzu vorliegenden Vollmachten Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg Anlage 15 Mündliche Frage 28 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Übertragung weiterer Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des BMFSFJ auf das Bundesamt für den Zivildienst und Auswirkungen auf die Trägerautonomie Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ Anlage 16 Mündliche Frage 29 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Zentralisierungsbestrebungen durch Übernahme von Verwaltungsaufgaben des geplanten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses durch den Bund nach § 41 a des Gesetzentwurfs Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ Anlage 17 Mündliche Frage 30 Sönke Rix (SPD) Übernahme neuer Aufgaben im Bundesamt für den Zivildienst nach Umstrukturierung im Bereich Wehrdienst/Zivildienst Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ Anlage 18 Mündliche Frage 31 Sönke Rix (SPD) Größenordnung der Anzahl der neu beginnenden Zivildienstleistenden im Zeitraum zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2010 Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ Anlage 19 Mündliche Frage 34 Caren Marks (SPD) Größe der Gruppe der Mindestelterngeldbezieher und damit für den Bundeshaushalt verbundene Kosten Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ Anlage 20 Mündliche Frage 35 Caren Marks (SPD) Anzahl der von einer Anrechnung des Elterngeldes auf SGB-II-Leistungen betroffene Alleinerziehende Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ Anlage 21 Mündliche Fragen 36 und 37 Christel Humme (SPD) Auswirkungen einer etwaigen Absenkung der Bemessungsgrundlage auf die Höhe des Elterngeldes Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ Anlage 22 Mündliche Frage 38 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Bewertung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf des/der Operationstechnischen Assistenten/Assistentin; Schaffung einer bundeseinheitlichen Regelung für dieses Berufsbild Antwort Daniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG Anlage 23 Mündliche Frage 41 Harald Weinberg (DIE LINKE) Ausgestaltung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs Antwort Daniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG Anlage 24 Mündliche Frage 42 Harald Weinberg (DIE LINKE) Schließung bzw. Insolvenz einer Krankenkasse und Konsequenzen für die Versicherten Antwort Daniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG Anlage 25 Mündliche Fragen 45 und 46 Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) Fortsetzung des Modellvorhabens "Demografischer Wandel - Zukunftsgestaltung der Daseinsfürsorge in ländlichen Regionen"; umgesetzte Maßnahmen in der Modellregion "Mansfeld-Südharz-Kyffhäuserkreis" Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 26 Mündliche Frage 51 Heidrun Bluhm (DIE LINKE) Vorlage der Überprüfungsergebnisse der Bedarfspläne Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 27 Mündliche Frage 52 Heidrun Bluhm (DIE LINKE) Finanzierungsbedarf für den Abschluss aller in Bau befindlichen Bundesfernstraßenprojekte des Bedarfsplans ab 2011 und Aufnahme neuer Maßnahmen Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 28 Mündliche Fragen 53 und 54 Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung der Koalitionsvereinbarung zur Bewältigung des demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandels sowie des Klimaschutzes in der Wohnungspolitik; Umsetzung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms trotz Mittelkürzung Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 29 Mündliche Frage 55 Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kompensierung der Kürzung der KfW-Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 30 Mündliche Frage 56 Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bundesmittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm im Jahr 2011 sowie vorgesehene mittelfristige Finanzplanung Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 31 Mündliche Frage 57 Dr. Marlies Volkmer (SPD) Geplante Lockerung des Nachtflugverbots Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 32 Mündliche Frage 58 Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bedarf und Sicherstellung des Ausbaus altengerechter Wohnungen Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 33 Mündliche Frage 59 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bauliche Schutzmaßnahmen für die nach Meinung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, nicht gegen Flugzeugabstürze gesicherten drei Atomkraftwerke, insbesondere im Fall einer Laufzeitverlängerung Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU Anlage 34 Mündliche Fragen 60 und 61 Dorothée Menzner (DIE LINKE) Vorbereitungen eines Langzeitsicherheitsnachweises im BMU zum Verbleib des in der Asse eingelagerten radioaktiven Mülls; wissenschaftlicher Beleg der Eignung von Salz für die Endlagerung von Atommüll Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU Anlage 35 Mündliche Frage 62 Sevim Daðdelen (DIE LINKE) Konsequenzen aus der Studie des Paritätischen Gesamtverbands zu den Bildungschancen von Migrantinnen und Migranten im Hinblick auf die Ziele des Nationalen Integrationsplans Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin BK Anlage 36 Mündliche Fragen 63 und 64 Klaus Brandner (SPD) Etwaige Haushaltskonsolidierung auch bei Titeln im Etat des Auswärtigen Amtes mit engem Bezug zu Maßnahmen der Bildung und Forschung Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA Anlage 37 Mündliche Frage 65 Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) Berücksichtigung der Auswirkungen von Wechselkursschwankungen auf ausführende Organisationen und Mittlerorganisationen bei der Haushaltsaufstellung des Auswärtigen Amtes Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA Anlage 38 Mündliche Fragen 66 und 67 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Auswirkungen von Wechselkursschwankungen auf die Aufstellung des Etats des Auswärtigen Amtes Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA Anlage 39 Mündliche Fragen 68 und 69 Günter Gloser (SPD) Neuausrichtung der Botschaftsaufgaben der EU-Mitgliedstaaten im Zuge der Haushaltskonsolidierung Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA Anlage 40 Mündliche Fragen 70 und 71 Johannes Pflug (SPD) Auswirkungen der Haushaltskonsolidierung auf den Haushaltstitel 687 79 - Stabilitätspakt Afghanistan Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA Anlage 41 Mündliche Fragen 72 und 73 Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen mit Island und Bedeutung des Icesave-Streits Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA Anlage 42 Mündliche Frage 74 Sevim Daðdelen (DIE LINKE) Einstellung der humanitären Hilfe für die Opfer des Westsahara-Konflikts 2006 und Beurteilung der derzeitigen Lage für die sahrauischen Flüchtlinge Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA Anlage 43 Mündliche Fragen 75 und 76 Christian Lange (Backnang) (SPD) Maßnahmen gegen den Antisemitismus im Internet Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI Anlage 44 Mündliche Frage 77 Ute Kumpf (SPD) Lösung des Dilemmas gemeinnütziger Körperschaften hinsichtlich des Gebots einer zeitnahen Mittelverwendung nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 der Abgabenordnung und möglicher Rückforderungen empfangener Spenden durch Insolvenzverwalter; Effektivierung der Beantwortung ressortübergreifender Anfragen Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ Anlage 45 Mündliche Frage 78 Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anordnung von Sicherungsverwahrung nach dem von der Bundesministerin für Justiz vorgestellten Konzept Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ Anlage 46 Mündliche Frage 79 Hans-Joachim Hacker (SPD) Kritik aus Wirtschaftsverbänden an der geplanten nationalen Luftverkehrsabgabe für Passagiere sowie Verhinderung negativer Auswirkungen auf Flughäfen und Fluglinien Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF Anlage 47 Mündliche Frage 80 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zukünftiger Umgang mit der Steuerbegünstigung für Agrardiesel Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF Anlage 48 Mündliche Frage 81 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufhebung der Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF Anlage 49 Mündliche Frage 82 Marco Bülow (SPD) Vorlage und Umsetzung der Ergebnisse der Gemeindefinanzkommission zur Neuordnung der Kommunalfinanzen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF Anlage 50 Mündliche Fragen 83 und 84 Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ertragsteuerliche Behandlung von Wertpapierleihgeschäften Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF Anlage 51 Mündliche Frage 85 Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abschluss einer Honorarvereinbarung mit dem Notar Jacques Delvaux im Rahmen der Einrichtung eines europäischen Stabilisierungsmechanismus Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF Anlage 52 Mündliche Frage 86 Hans-Joachim Hacker (SPD) Pläne für die Kürzung der Mittel für die regionale Wirtschaftsförderung und Auswirkungen auf den Tourismusbereich Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 53 Mündliche Frage 87 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Auswirkungen des Sparpakets für den Tourismus Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 54 Mündliche Fragen 88 und 89 Ulla Lötzer (DIE LINKE) Verletzung europäischen Vergaberechts beim Bau der Hallen 15 bis 18 der KölnMesse; Rückabwicklung, Haftung der Vertragspartner und etwaige Unterstützung der Stadt Köln Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 55 Mündliche Fragen 90 und 91 Doris Barnett (SPD) Kürzungen bei der Mittelausstattung für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" im Zuge der geplanten Sparmaßnahmen und Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 56 Mündliche Frage 92 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorliegende Projektanträge für eine Förderung durch Einnahmen aus dem Emissionshandel sowie Einreichung bei der Europäischen Investitionsbank und der EU-Kommission Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 57 Mündliche Fragen 93 und 94 Manfred Nink (SPD) Umsetzung der EU-Leitinitiative "Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung" zur Modernisierung der industriellen Basis, zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen sowie zur Stärkung der weltweiten Vorreiterrolle in der nachhaltigen Entwicklung Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 58 Mündliche Frage 95 Marco Bülow (SPD) Zusammenhang zwischen der Einführung einer Steuerbelastung der Kernenergiewirtschaft und einer eventuellen Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke sowie Verrechnung dieser Steuermehreinnahmen Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 59 Mündliche Frage 96 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewertung der Finanzgeschäfte der Deutschen Bank mit Streumunition herstellenden Firmen als Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 60 Mündliche Frage 97 Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stellenwert einer EU-Finanzierung von Energieeffizienzprojekten in Städten Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi 48. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 Beginn: 13.00 Uhr Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Einen schönen guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss. Das Wort für die einleitende fünfminütige Berichterstattung hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung Frau Dr. Annette Schavan. Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das Kabinett hat sich heute mit den Schritten der Umsetzung eines Sonderprogramms beschäftigt, das einem bildungspolitischen Schwerpunkt der Bundesregierung dient, nämlich Jugendliche, die in der Gefahr sind, keinen Schulabschluss zu machen, besser zu fördern und zu begleiten. Damit wollen wir, wie wir es uns zwischen Bund und Ländern vorgenommen haben, Sorge dafür tragen, dass jeder Jugendliche einen Schulabschluss macht. Das Programm basiert auf gemeinsamer Arbeit, auf einem Konzept, das von Bund und Ländern verabschiedet worden ist. Bereits beim Dresdner Bildungsgipfel gab es den Auftrag, ein solches Konzept zu erarbeiten. Dem Konzept liegt die Analyse zugrunde, dass die größten Probleme im Bildungssystem in den Übergängen stecken, in diesem Fall in dem Übergang von der Schule in die Ausbildung. Deshalb auch der Begriff "Abschluss und Anschluss": Es geht darum, Sorge dafür zu tragen, dass Jugendliche, die sich mit dem Schulabschluss schwertun, die für eine Ausbildung keine ausreichenden Leistungen nachweisen können, nicht einfach weiter zur Schule geschickt werden; darüber ist in diesem Hohen Hause mehrfach diskutiert worden. Diese Jugendlichen bekommen künftig eine individuelle Unterstützung. Wir führen mit diesem Programm Erfahrungen mit unterschiedlichen Instrumenten zusammen. Dazu gehört die sogenannte Potenzialanalyse in Klasse 7, also zu einem frühen Zeitpunkt, nicht erst kurz vor dem Abschluss. Es handelt sich nicht um eine Analyse der Schwächen, sondern um eine Analyse der Stärken, des Potenzials des jeweiligen Schülers und der jeweiligen Schülerin. Auf dieser Grundlage wird ein individuelles Förderprogramm vereinbart. Dazu gehört insbesondere die Berufsorientierung. Bei Modellversuchen hat sich herausgestellt, dass Jugendliche, die in unterschiedlichen Berufsfeldern Erfahrungen sammeln können, eine Ermutigung für weiteres Lernen erfahren. Ebenfalls dazu gehört die Begleitung durch den Berufseinstiegsbegleiter bis in das erste Ausbildungsjahr hinein. Wir werden noch im Laufe des Jahres zunächst insgesamt 500 Stellen für Berufseinstiegsbegleiter schaffen; im kommenden Jahr folgen weitere 700 Stellen; 1 000 solcher Stellen sind bereits geschaffen. Mit Blick auf die Begleitung von Jugendlichen im ersten Ausbildungsjahr werden zusätzlich ehrenamtlich tätige Begleiter eingesetzt werden, von denen sich jeder um einen einzigen Jugendlichen kümmert. Hier ist vor allen Dingen an Jugendliche mit einem außerordentlich schwierigen Umfeld, aus schwierigsten familiären Verhältnissen gedacht, also kurz gesagt an Jugendliche, die kaum einen Erwachsenen an der Seite haben, der sie in dieser außerordentlich wichtigen Phase begleitet. Alle Experten - wir haben mit vielen Experten darüber diskutiert, vor allen Dingen von der Bundesanstalt für Arbeit und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales - sind davon überzeugt: Das ist eine neue Qualität im Übergangssystem, weil ein stark personaler Faktor hinzukommt, weil sich die Jugendlichen damit in einem Prozess der Begleitung befinden, durch den ihnen eine individuelle Beratung ermöglicht wird. Die Maßnahme kann im November starten. Das Kabinett hat heute die Freigabe der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit beschlossen. Ich bin davon überzeugt, dass damit ein erster zentraler Schritt getan ist, um das Übergangssystem neu zu ordnen. Sowohl das Arbeitsministerium und das Bildungsministerium als auch andere beteiligte Ministerien wie das Familienministerium werden sich auf dieser Grundlage an die Arbeit machen, die bestehenden Maßnahmen zu analysieren, um darauf basierend das Übergangssystem in der nächsten Zeit deutlich wirksamer zu gestalten, im Sinne der Jugendlichen und im Sinne einer früher beginnenden Ausbildung. Das ist besonders bedeutsam, weil wir aufgrund der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren dafür Sorge tragen müssen, dass jeder Jugendliche für eine Ausbildung zur Verfügung steht. Letzter Satz: Diese Maßnahme wird uns helfen, dem Ziel, die Zahl der Jugendlichen ohne Abschluss deutlich zu senken, bis es am Ende keinen Jugendlichen mehr ohne Abschluss gibt, und für jeden Jugendlichen die Möglichkeit zu schaffen, in Ausbildung zu kommen, Rechnung zu tragen. Vielen Dank. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Frage stellt der Kollege Rupprecht. Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU): Frau Ministerin, wir finden den Ansatz hervorragend, weil wir der festen Überzeugung sind, dass das Übergangssystem verbessert werden muss. Diesen Ansatz systematisch und flächendeckend zu gestalten, ist der richtige Weg. Hierzu gibt es einzelne Initiativen vor Ort. Manche Länder werden aktiv, manchmal sind es auch kleinere Regionen. Meine Frage ist: Wie wollen Sie die Subsidiarität gewährleisten? Wie wollen Sie die regionalen Initiativen ergänzen und in das Gesamtkonzept integrieren? Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Die Verzahnung wird auf unterschiedliche Weise geschehen. Der erste wichtige Schritt war, das Konzept gemeinsam mit den einzelnen Ländern zu erarbeiten. Zweitens ist bei der Auswahl der Schulen, die in das Programm aufgenommen werden, darauf zu achten, dass dort, wo bereits gut funktionierende Maßnahmen existieren, keine weiteren eingeführt werden, um Doppelmaßnahmen zu vermeiden. Vielmehr soll man sich auf die Schulen konzentrieren, die bislang an keinem vergleichbaren Programm teilnehmen. Drittens bleibt es nicht bei der angekündigten Maßnahme. Sie ist prototypisch für die neue Art, wie wir mit dem Übergangssystem umgehen wollen, mit dem Ziel, dass an anderer Stelle auch andere Maßnahmen gebündelt werden. Das soll gemeinsam mit den Ländern, gemeinsam mit den Kammern entstehen, sodass ein konsistentes und über die 16 Länder hinweg vergleichbares System der Förderung zustande kommt. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Die nächste Frage stellt der Kollege Brase. Willi Brase (SPD): Frau Ministerin, wir begrüßen die Absicht, den Bereich des Übergangssystems neu zu ordnen. Ich möchte aber wissen, ob wir Sie richtig verstanden haben. Vor Wochen hatten Sie vorgeschlagen, Berufsbildungslotsen einzusetzen; in Ihren heutigen Ausführungen wurde jedoch deutlich, dass es bei der Berufseinstiegsbegleitung bleibt, die es schon etwas länger gibt und die über den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit finanziert wurde. Ist das die Weiterentwicklung des Konzeptes zur Berufseinstiegsbegleitung des BMAS in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit? Haben Sie im Kabinett auch darüber gesprochen, was man mit den jungen Menschen zwischen 20 und 29 Jahren - circa 1,5 Millionen - machen will, die keinen Berufsabschluss bzw. keinen Hauptschulabschluss haben? Es gibt eine Menge von Menschen in unserem Land, die keinen vernünftigen Abschluss haben. Gibt es für sie Perspektiven? Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Zu Ihrer ersten Frage, Herr Kollege Brase: Es handelt sich nicht um ein verändertes Konzept. Es ist das Konzept, das ich vor einigen Wochen in Grundzügen vorgestellt habe. Was die Begriffe "Berufseinstiegsbegleitung" und "Bildungslotse" angeht, so haben wir uns auf die erste Bezeichnung geeinigt. Letztendlich ist die Rolle aber die eines Bildungslotsen - genau darum geht es -, denn es wird sehr viel früher begonnen; nicht nur der Berufseinstieg, sondern bereits der Weg zum Schulabschluss spielt eine zentrale Rolle. Es geht darum, früher Schwierigkeiten und Potenziale zu erkennen. Ich glaube, psychologisch gesehen ist es für Jugendliche sehr wichtig, nicht am Ende der Schulzeit aufgrund festgestellter Schwäche irgendwohin geschickt zu werden, sondern zwei, drei Jahre früher aufgrund von festgestelltem Potenzial eine gezielte Förderung zu erhalten. Entsprechend werden die Mittel dafür aus dem Bildungsressort der Bundesagentur, die im Sinne eines Projektträgers tätig wird, zur Verfügung gestellt. Wir sind davon überzeugt, dass in diesem Bereich niemand so viel Erfahrung hat wie die Bundesagentur. Der Unterschied zwischen der bisherigen und der heutigen Situation ist, dass wir mit diesem Konzept in Modellversuchen bereits Erfahrungen gesammelt haben und jetzt in die Fläche gehen. Wenn ich das einmal in Zahlen ausdrücken darf: Wir haben in Deutschland etwa 5 500 Hauptschulen; dazu kommt die Gruppe der Förderschulen. Das sind die Schulen, die im Wesentlichen angesprochen werden. Am Ende können mindestens 2 000 Schulen in dieses Programm aufgenommen werden. Bekanntlich gibt es viele kleine Standorte, die nicht wirklich mit diesem Problem zu kämpfen haben. Also geht es um die Konzentration auf das, was wir häufig als soziale Brennpunkte ansehen. Zu Ihrer zweiten Frage: Selbstverständlich haben wir auch die von Ihnen genannte Gruppe im Blick. Sie wissen, dass wir an mehreren Stellen versuchen, Verbesserungen zu erreichen. Das bezieht sich nicht auf dieses Programm, sondern vor allen Dingen auf Angebote, die im Kontext der Weiterqualifizierung und der überbetrieblichen Werkstätten eine Rolle spielen. Ich bin davon überzeugt, dass wir auch da in den nächsten Jahren deutliche Fortschritte erzielen können. Auch diese Gruppe bedarf nicht nur dringend der Qualifizierung, sondern es muss auch dafür gesorgt werden, dass sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Die Kollegin Alpers ist die nächste Fragestellerin. Agnes Alpers (DIE LINKE): Frau Ministerin, ich möchte daran gleich anschließen. Wir haben nicht nur die 1,5 Millionen jungen Menschen ohne Berufsabschluss aus dem letzten Jahr und aus 2008, sondern inzwischen schon mehr. Laut einer dpa-Pressemitteilung von gestern wird davon ausgegangen, dass in den nächsten 15 Jahren mindestens 1,3 Millionen junge Menschen zwischen 20 und 30 Jahren keinen Ausbildungsplatz haben werden. Mit Ihrem Programm wollen Sie zwar früher ansetzen. Aber wenn davon ausgegangen wird, dass die Zahl von 1,3 Millionen Jugendlichen nicht unterschritten wird, frage ich mich: Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um Bildung wirklich von sozialer Herkunft zu entkoppeln? Wie wollen Sie gewährleisten, dass all diejenigen, die sich schon jetzt im Übergangssystem befinden, sehr schnell in Ausbildung kommen? Bei Hauptschülern dauert das normalerweise mindestens zwei Jahre; jeder vierte Hauptschüler hat nach vier Jahren immer noch keinen Ausbildungsplatz. Wie wollen Sie perspektivisch all diese jungen Menschen eingliedern? Ihr Programm ist vielleicht ein kleiner Anfang. Ich denke aber nicht, dass es ausreicht, um das Problem grundsätzlich in den Griff zu bekommen. Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Das Programm, das ich Ihnen vorgestellt habe, konzentriert sich in der Tat auf eine Gruppe von Schülern, bei denen sich in den vergangenen Jahren gezeigt hat, dass sie am meisten gefährdet sind, ohne Schulabschluss zu bleiben. Vor einigen Jahren waren dies noch um die 80 000 Schüler pro Jahr. Die Zahl derer, die keinen Schulabschluss machen, ist gesunken. Sie liegt jetzt - wenn ich das letzte Jahr zur Grundlage nehme - bei ungefähr 60 000. Auf diese Gruppe bezogen ist dieses Programm angelegt. Die Fragen, die Sie aufwerfen, beziehen sich auf den Ausbildungspakt. In der letzten Legislaturperiode wurde bereits eine Reihe von Maßnahmen begonnen. Ein Beispiel ist die Einstiegsqualifikation. Sie bietet denen, die noch Schwächen haben, die Möglichkeit, nicht sofort in eine Ausbildung im Sinne eines klassischen Ausbildungsvertrages einzusteigen, sondern zunächst eine Vereinbarung über eine Einstiegsqualifikation abzuschließen, mit der besondere Förderung und Entwicklung verbunden sind, um auf dieser Grundlage in Ausbildung zu kommen. Bei den Zahlen aus dem letzten und aus diesem Jahr ist unübersehbar, dass die Entwicklung im Vergleich zu den Vorjahren deutlich positiver ist. Dies liegt an dem Rückgang der Zahl der Bewerbungen aufgrund der demografischen Entwicklung. Das hat schon im letzten Jahr dazu geführt, dass ein größerer Anteil der sogenannten Altbewerber, auf die Sie sich beziehen, in Ausbildung gekommen ist. Diesen Prozess wollen wir konsequent fortsetzen. Altbewerber kommen nun eher in Ausbildung - auch wenn aufgrund der wirtschaftlichen Situation hier und da ein Rückgang der Zahl der angebotenen Ausbildungsplätze zu verzeichnen war -, weil die Zahl der Bewerbungen so deutlich gesunken ist. Allein in den nächsten zehn Jahren wird es einen Rückgang der Zahl der Schüler um insgesamt 20 oder 25 Prozent geben. Daher glaube ich, dass die Situation im Vergleich zu den Jahren, die hinter uns liegen, deutlich besser werden wird. Der Ausbildungspakt hilft, weil er um qualifizierende Elemente erweitert worden ist und sich nicht nur auf die Frage konzentriert, wie viele Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. Deshalb ist die Perspektive besser, als sie war. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Professor Neumann, bitte. Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP): Sehr geehrte Frau Ministerin, bei einem wichtigen Programm, das in der Zielrichtung richtig und dringend notwendig ist, stellt sich immer auch die Frage nach der Treffsicherheit. Meine konkrete Frage an dieser Stelle lautet: Wie beurteilen Sie die Nachhaltigkeit dieses neuen Programms? Denn es kommt ja darauf an, nicht nur weitere Programme aufzulegen, sondern auch ein Problem langfristig tatsächlich zu lösen. - Ich bedanke mich. Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Ich bewerte die Nachhaltigkeit und die Wirksamkeit - auch in Kenntnis der Programme, die es bislang gibt - als sehr hoch. Die zentrale Institution ist, den Schulen die Kompetenz zu geben, eine Potenzialanalyse zu machen. Schulen, die in das Programm aufgenommen werden wollen, müssen zum Beispiel nachweisen, dass es eine Lehrkraft gibt - so wie es Lehrer gibt, die andere Sonderaufgaben haben -, die den Schwerpunkt Berufswahlorientierung übernimmt. Hierbei handelt es sich um einen Kollegen oder eine Kollegin, der oder die die Aktivitäten koordiniert und die Verbindungen im Blick auf die Berufsorientierung herstellt. Es soll einen sogenannten Berufswahlpass geben. Die Grundstruktur ist, Jugendliche, ausgehend von der Stärkenanalyse, zu begleiten, zu ermutigen und zu vermitteln. Dabei muss man schauen, welche individuelle Förderung notwendig ist. Dies geschieht über den Zeitpunkt des Schulabschlusses hinaus bis in das erste Ausbildungsjahr hinein. Diese personale Begleitung ist verbunden mit Elementen, mit Instrumenten, die wir kennen und von denen die Experten sagen, dass sie uns viel Aufschluss über das geben, was möglich ist. Ich glaube, dass diese Verzahnung von unterschiedlichen Elementen und diese starke personale Komponente eine hohe Wirksamkeit ermöglichen. So war es jedenfalls bei den Modellversuchen, in denen die Erfolgsquoten deutlich höher lagen als in den - so haben wir es bislang hin und wieder bezeichnet - Warteschleifen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Hinz, bitte. Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Ministerin, wenn ich Sie recht verstanden habe, dann legen Sie kein neues Programm auf, sondern weiten das alte Programm "Berufseinstiegsbegleitung" aus. Jetzt sprechen Sie allerdings von Bildungsketten. Um Bildungsketten tatsächlich sicherzustellen, braucht man einen Anschluss. Meine Frage ist, ob Sie auch mit den Kammern Kooperationsvereinbarungen geschlossen haben. Sie hatten im Frühjahr angekündigt, dass Sie mit den Unternehmen und den Kammern reden und Kooperationsvereinbarungen schließen, weil es notwendig ist, dass die jungen Menschen, die eine Berufsorientierung bekommen haben, hinterher auch eine Ausbildungsstelle finden. Sonst landen wir wieder bei 1,9 Millionen jungen Menschen, die ohne Ausbildung irgendwo in Jobs sind und oft keine Möglichkeit haben, jemals eine Berufsausbildung nachzuholen. Ganz konkret: Sehen solche Kooperationsvereinbarungen vor, dass auch ein Übergang in die Ausbildung stattfindet, und wollen Sie, ähnlich wie beim Hamburger Modell, die Kooperationsvereinbarungen mit der Wirtschaft so absichern, dass ein Qualifizierungsjahr nach der Schule dazu führt, dass das erste Jahr nach dem Curriculum des Berufsbildungsgesetzes stattfindet und auch auf die Ausbildung anrechenbar ist? Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Die Frage ist: Was ist jetzt neu? Neu ist: Erstens. Wir gehen vom Modell in die Fläche. Zweitens. Wir haben ausgewertet, welche Erfahrungen im Modell gesammelt wurden, und daraufhin das endgültige Konzept erarbeitet. Drittens. Kooperationsvereinbarungen mit den Kammern, mit der Wirtschaft sind Teil der Verhandlungen im Ausbildungspakt und, so wie angekündigt, geplant. Die Kammern werden sich voraussichtlich an genau diesem Programm stark beteiligen. Das ist vergleichbar mit dem, was wir bei den Einstiegsqualifikationen schon praktiziert haben. Ich bin auch deshalb zuversichtlich - Sie haben auf das Beispiel Hamburg hingewiesen -, weil die Unternehmen bei diesem Thema die gleiche Perspektive haben wie der schulische Bereich. Sie stellen fest: Jetzt ist für uns in allen Regionen in Deutschland zentral und bedeutsam, dass wir Qualifizierungsmaßnahmen mit dem Einstieg in die Ausbildung verbinden, weil wir diese jungen Leute brauchen. Ich fasse zusammen: Es geht um Kooperationsvereinbarungen im Kontext des Ausbildungspaktes und die Beteiligung der Kammern, übrigens auch als Bildungsträger, nämlich dann, wenn es um die neuen Personalmöglichkeiten geht. Ich glaube, dass auch hier gilt: Die demografische Entwicklung - denken Sie nur an die neuen Länder, wo es einen massiven Einbruch gibt - wird bei den Unternehmen eine große Bereitschaft erzeugen, diese jungen Leute auch tatsächlich zu nehmen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kretschmer, bitte. Michael Kretschmer (CDU/CSU): Frau Bundesministerin, Sie sind für dieses Programm sehr gelobt worden, auch von den Kammern. Können Sie uns etwas zur Nachhaltigkeit sagen? Wie ist gesichert, dass dies nicht ein Prozess ist, der irgendwann endet, sondern dass wir das, womit wir jetzt beginnen, auf Dauer haben werden? Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Ein noch nicht genanntes Element der Nachhaltigkeit ist, dass mit dem Einstieg in die Ausbildung, also in dem Moment, in dem der Jugendliche in eine Ausbildung gekommen ist, die Begleitung nicht aufhört. Wenn der Eindruck entsteht, dass es wichtig ist, einen bestimmten Jugendlichen weiter zu begleiten, dann setzt der Teil des Programms ein, der die ehrenamtliche Begleitung eines Einzelnen, also im Verhältnis eins zu eins, vorsieht, und zwar - sofern erforderlich - über die gesamte Ausbildung. Deshalb wird auch von "Kette" gesprochen. Denn wir wissen: Im ersten Ausbildungsjahr ist die Abbruchquote am höchsten. In der Zeit, in der es diese Klippe gibt, wird die Begleitung des Jugendlichen fortgesetzt werden. Auch das halte ich für ein gutes Zeichen von Nachhaltigkeit. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Rossmann. Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD): Frau Ministerin, ich möchte zwei kleine Vorbemerkungen machen: Wäre es nicht günstiger, wenn wir von "Bildungsbrücken" und nicht von "Bildungsketten" sprechen würden? Denn die jungen Menschen sollen sich ja angenommen und geleitet fühlen, und die Assoziationen bei dem Wort "Kette" sind manchmal eher andere. Meine zweite Vorbemerkung. Der Herr Kollege Kretschmer hat eben angesprochen, dass Sie für das Programm gelobt worden sind. Ich erinnere aber auch daran, dass sich gerade die Kammern gefragt haben, weshalb eigentlich aus dem Bundesbildungsministerium heraus ein Parallelprogramm zu dem, was das Bundesarbeitsministerium schon lange gemacht hatte, entwickelt werden sollte. Wir freuen uns, dass Sie an dieser Stelle auf das Bundesarbeitsministerium und die BA zugegangen sind. Insoweit ist das Programm die Verlängerung dessen, was die zuständigen Minister in der Großen Koalition mit vorbereitet haben. Damit können SPD und CDU/CSU jetzt entlang der gleichen Linie weiterarbeiten - auch über Sie. Meine zwei Fragen: Erstens. Ist beabsichtigt, die Berufseinstiegsbegleiter entsprechend einer Quotierung auf die Bundesländer zu verteilen, oder soll das unabhängig von einer Zuteilung auf die jeweiligen Bundesländer erfolgen? Zweitens. Wir verstehen es so, dass es eine Profilanalyse geben soll. Ist vorgesehen, dass diese Profilanalyse bei allen Schülern der jeweiligen ins Auge gefassten siebten Klassen vorgenommen werden soll, oder geschieht das individuell? Ich stelle diese Fragen, damit wir dieses Programm auch in der Fläche gut erklären können. Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Zu Ihrer ersten Frage. Es gibt keine Länderquote, sondern die Verteilung ergibt sich letztlich aus dem Anteil junger Leute ohne Hauptschulabschluss in einem Bundesland. Eine entsprechende Liste und die Prozentzahlen liegen vor. Der Anteil der Hauptschüler ohne Abschluss liegt in den 16 Bundesländern zwischen 0,8 Prozent und um die 22 Prozent. Aufgrund der Logik, die ich eben beschrieben habe, ist klar: Das muss der Schlüssel sein. Zur zweiten Frage. Hinsichtlich der Potenzialanalyse beziehen wir uns in diesem Programm natürlich auf die Schüler, die in diesem Kontext seitens der Schule als diejenigen ausgewählt werden, von denen man sagt: Da ist es besonders wichtig. - Die Potenzialanalyse spielt in den Plänen der Länder aber generell eine sehr viel größere Rolle. Wenn ich es richtig sehe, dann gehört zu einer anderen Vereinbarung auf dem Dresdener Gipfel - und zwar in dem Kontext der Verringerung der Schulabbrecherquote - genau dieses Instrument als ein generelles Instrument in Klasse 7. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Schummer. Uwe Schummer (CDU/CSU): Frau Ministerin, Sie haben noch einmal ein gemeinsames Ziel von Bund und Ländern benannt, nämlich die Halbierung der Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss. Ist erkennbar, dass durch die frühzeitige Berufsorientierung, die von der Bundesregierung jetzt seit einigen Jahren vollzogen wird, diese Abbrecherquote der Schüler zurückgegangen ist? Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Die Zahl der Schüler und Schülerinnen ohne Schulabschluss ist zurückgegangen. Die Zahl, die mir noch vor einigen Jahren vorlag und über die wir auch in diesem Hause gesprochen haben, lag bei 80 000. Sie war schon deutlich höher. Selbst wenn man einen längeren Zeitraum in den Blick nimmt, muss man feststellen: Die Zahl derer ohne Schulabschluss ist nicht gestiegen, sondern sie ist kontinuierlich abgebaut worden - mit unterschiedlichem Erfolg in den Bundesländern, wie die Zahlen zeigen; das ist wahr. Wir haben jetzt über einen Zeitraum von, ich glaube, drei Jahren eine Reduzierung von 80 000 auf 60 000 erlebt, sodass ich das Ziel, das wir uns gesetzt haben, nicht für unrealistisch halte, zumal hinzukommt - das sage ich auch noch im Hinblick auf das, was Herr Rossmann gesagt hat -, dass wir nicht nur mithilfe der BA an der einen oder anderen Stelle etwas tun - das war ja schon in der letzten Legislaturperiode auf unsere Anregung hin mit einzelnen Ländern so vereinbart -, sondern dass wir das jetzt zu einem regulären Instrument in allen 16 Bundesländern machen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Hein. Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE): Frau Ministerin, wir haben nicht nur eine geringere Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern, sondern auch Fachkräftemangel und sinkende Ausbildungsplatzzahlen. Insofern ist es schwierig, das zu vermitteln. Ich glaube nicht, dass das Programm der Bildungsbegleiter die eigentliche Ursache beheben kann. Ich denke, sie liegt im System Schule begründet; es geht nicht so sehr um die Frage, wie man die Jugendlichen in den Beruf begleitet. Ein solches Programm kann das Problem sicherlich lindern, aber nicht beheben. Meine erste Frage ist, welche Förderinstrumente zusammengeführt werden sollen bzw. welche wegfallen. Meine zweite Frage ist, was Sie unter bildungsgefährdeten Schülerinnen und Schülern verstehen. Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Zu Ihrer letzten Frage: Das sind Schülerinnen und Schüler, bei denen die Gefahr besteht, dass sie Bildungsangebote, die ihnen in der Schule gemacht werden, nicht in Anspruch nehmen. Die Bildungsforscher haben in vielfacher Weise einen engen Zusammenhang zwischen dem soziokulturellen Umfeld, zum Beispiel schwierigsten familiären Verhältnissen, und der Möglichkeit beschrieben, die vorhandenen Chancen zu nutzen. Bei Fachbegriffen kann man sich sicherlich die Frage stellen, ob das, was damit gemeint ist, darin auch zum Ausdruck kommt. Man kann immer neue Begriffe erfinden. Ob man Kette oder Brücke sagt, sei dahingestellt; die Tatsache ist jedenfalls klar. Wenn Sie die Ursache des Problems im System Schule sehen, dann möchte ich darauf hinweisen - auch das gehört zu der Diskussion über unser Bildungssystem -, dass zwischen 2007 und 2009 im OECD-Vergleich ein Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit - dazu zählen Jugendliche bis 25 Jahre - um 6 Prozent zu verzeichnen war. Im Durchschnitt liegt die Jugendarbeitslosigkeit in dieser Altersgruppe bei 19 Prozent. In Deutschland gab es in dem genannten Zeitraum einen Rückgang, und die Jugendarbeitslosigkeit liegt bei 10 Prozent. Das zeigt, dass unser Zusammenspiel von allgemeiner und beruflicher Bildung eine sehr starke Vorbeugung gegen Jugendarbeitslosigkeit darstellt, und zwar auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. In Deutschland kommt wie in manch anderem europäischen Land eine demografische Entwicklung hinzu, die das Interesse der Unternehmen steigen lässt, ihre Ausbildungsplätze zu besetzen. Es ist richtig, dass die Zahl der Ausbildungsverträge zurückgegangen ist, und zwar der letzten Statistik im Berufsbildungsbericht zufolge um 8,2 Prozent. Die Zahl der ausbildungsinteressierten Jugendlichen ist noch stärker zurückgegangen. Insofern hat sich die Situation, zumindest was die Chancen der Jugendlichen angeht, verbessert, und das wird sich in den nächsten Jahren massiv fortsetzen. Welche Elemente sind zusammengeführt worden? Zusammengeführt wurden, wie gesagt, die Potenzialanalyse, also die Analyse von Stärken, und das darauffolgende Erstellen eines individuellen Förderplans für die letzten Schuljahre, verbunden mit einer Berufsorientierung. Die Berufsorientierung wird zu unterschiedlichen Zeiten angeboten. Berufsorientierung klingt lapidar, aber die Erfahrung hat gezeigt, dass genau dadurch die Jugendlichen neu motiviert wurden, zu klären, welche Richtung sie einschlagen wollen und welche Kompetenzen, bis hin zu zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen, dafür notwendig sind. Bei Qualifizierungsmaßnahmen in der Ausbildung denke ich etwa an die sozialpädagogischen Ausbildungshilfen, die gerade in schwierigen Fällen in der ersten Ausbildungsphase eine wichtige Rolle spielen und die Arbeit der Ausbilder unterstützen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kamp, bitte. Heiner Kamp (FDP): Sehr geehrte Frau Ministerin, ich hätte gerne gewusst, ob die Potenzialanalyse bundesweit und zeitlich einheitlich verläuft, und wenn nicht, wer die Kriterien festlegt. Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Seitens des Bundes sind von einer Expertengruppe Mindeststandards für diese Potenzialanalysen erarbeitet worden, die jetzt allen 16 Ländern zur Verfügung stehen. Auf dieser Grundlage werden die Analysen erstellt werden. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Deligöz. Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Ministerin, man kann heute der Zeitung entnehmen, dass der Anteil der Migranten, die die Schule ohne Abschluss verlassen, von Tag zu Tag zunimmt und inzwischen eine sehr hohe Zahl erreicht hat. In der Altersgruppe der über 20-Jährigen besitzt derzeit jeder dritte Mensch mit Migrationshintergrund keinen Abschluss. Ihre Kollegin in Niedersachsen, Frau Özkan, sagt in diesem Zusammenhang, Begleitung allein reiche da nicht aus, sondern man brauche mehr. Erstens würde mich natürlich interessieren, wie Sie zu den diesbezüglichen Forderungen Ihrer Kollegin stehen, die ja eindeutig sagt, dass eine Bildungskette mit Profiling und Begleitung, wie Sie es nennen, in der Form nicht ausreichend ist. Bei meiner zweiten Frage geht es um den von Ihnen verwendeten Begriff Zielgenauigkeit. Wie werden Sie die Bildungslotsen qualifizieren und auswählen, um ganz besonders auch Migrantinnen und Migranten zu erreichen? Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung: In der Gruppe der Menschen ohne Schulabschluss liegt in der Tat der Anteil der Migranten je nach Land bei bis zu 40 Prozent. Deshalb ist klar, dass dieses Programm nicht die einzige Antwort auf dieses Thema sein kann. Wir haben schon in den letzten Jahren viel erreicht, bis hin zu Regionalkonferenzen etwa mit Unternehmern mit eigener Migrationsgeschichte, um diese Unternehmen und Unternehmer sowie ihre Ausbilder als Brückenbauer zu gewinnen. Sowohl im Bereich der Ausbilder als auch im Bereich der Berufsbegleiter ist es wichtig, auch Menschen mit eigener Migrationsgeschichte zu finden, die die spezifischen Probleme kennen. Hinzu kommen natürlich die Maßnahmen, die im Nationalen Integrationsplan vereinbart worden sind. Für diese Gruppe der Jugendlichen spielt zum Beispiel die Erweiterung der Sprachkompetenz eine große Rolle. Ebenso wichtig ist es, Unternehmen zu finden, die unsere deutsche Ausbildungskultur auch praktizieren. Ein hoher Prozentsatz der Unternehmen, deren Besitzer eine Migrationsgeschichte haben, hat über eine lange Zeit diese Ausbildungskultur gar nicht praktiziert. Im Zusammenhang mit dem Nationalen Integrationsplan ist hier ein sehr viel weitergehendes Bündel verabredet worden. Das ist nur ein Baustein, allerdings wird dieser Baustein auch bei diesen Jugendlichen eine hohe Wirksamkeit entfalten. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Feist, bitte. Dr. Thomas Feist (CDU/CSU): Frau Ministerin, auch ich möchte gern noch einmal bei den Berufseinstiegsbegleitern, den sogenannten Bildungslotsen ansetzen. Im Gespräch mit den Kammern ist mir signalisiert worden, dass vor allen Dingen die älteren Menschen ein sehr großes Interesse haben, ihre Erfahrungen in diesem Bereich mit einzubringen. Deswegen meine Frage: Inwiefern wird die Arbeit der hauptamtlichen Berufseinstiegsbegleiter möglicherweise durch ehrenamtliches Engagement erweitert und verstärkt werden können? Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Neben den hauptamtlichen Begleitern wird es ehrenamtliche Begleiter geben, nicht so sehr für die Phase der Schulzeit, sondern für die Begleitung insbesondere nach dem ersten Ausbildungsjahr, also gleichsam eine Begleitung mit Blick auf die Kontinuität des Ausbildungsverhältnisses. Diese ehrenamtlichen Begleiter können sich beim Senior-Experten-Service bewerben, der ja bereits existiert. Das Arbeitsministerium ist mit einbezogen. Es ist in der Tat interessant, dass sich schon am Tag der Pressekonferenz eine Menge älterer Menschen oder Senioren gemeldet haben, die zum Teil eine pädagogische Qualifikation besitzen oder auf eine pädagogische Laufbahn oder eine Ausbilderlaufbahn zurückblicken und nun sagen: Hier würde ich mich gerne engagieren. - Ich finde, das ist eine gute Ergänzung und ermöglicht uns, nicht am Tag des Beginns der Ausbildung aufzuhören, sondern sehr individuell etwas für die Kontinuität der Ausbildung zu tun, weil sich ein Begleiter um einen Jugendlichen kümmert. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Die letzte Frage kommt von Frau Sager. Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Ministerin, die Risikogruppe, über die wir sprechen, wird zum Teil mit Mitteln der Bundesagentur für Arbeit - ich nenne als Stichworte das Nachholen eines Hauptschulabschlusses oder die Berufsausbildungsbeihilfe - gefördert. Nun haben wir aber erfahren, dass es im Rahmen des Sparpakets der Bundesregierung erhebliche Einsparungen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik geben soll. Die Rede ist von 16 Milliarden Euro bis 2014. Jetzt stellt sich die Frage: Werden die Maßnahmen für die Risikogruppe, über die wir reden, von diesen Einsparungen betroffen sein? Kann das Bundesbildungsministerium etwas dafür tun, dass sich die Chancen dieser Risikogruppe, einen Hauptschulabschluss nachzuholen, nicht verschlechtern? Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Ja, das kann es. Das Programm sieht vor, dass der Wechsel vom Modell in die Fläche ergänzend aus dem Bildungshaushalt bezahlt wird und dass die Bundesagentur für Arbeit in diesem Kontext die Rolle des Projektträgers wahrnimmt, und zwar mit Investitionsmöglichkeiten im Rahmen des Bildungsetats. Das ist die Chance, damit in die Fläche zu gehen. Die gemeinsame Finanzierung aus BA-Mitteln wie bisher und den Mitteln des BMBF ist gesichert und wird nicht von den Sparmaßnahmen betroffen sein. (Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Das haben wir im Protokoll!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Damit beende ich die Befragung der Bundesregierung. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Fragestunde - Drucksachen 17/2059, 17/2111 - Zu Beginn der Fragestunde rufe ich gemäß Ziffer 10 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde die dringliche Frage 1 der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink auf Drucksache 17/2111 auf: Was plant die Bundesregierung sofort zu tun, um im Falle einer Insolvenz der City BKK oder der BKK Heilberufe oder beider Betriebskrankenkassen, von der verschiedene Zeitungen (Süddeutsche Zeitung, Der Spiegel, Handelsblatt und andere) am 14. Juni 2010 berichteten, den Verbund der Betriebskrankenkassen durch die Haftung für die Insolvenz nicht selbst in Bedrängnis zu bringen und einen Dominoeffekt innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen zu verhindern? Es geht um den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Der Parlamentarische Staatssekretär Daniel Bahr steht zur Beantwortung bereit. Bitte, Herr Staatssekretär. Daniel Bahr, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit: Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Kollegin Klein-Schmeink, die Bundesregierung sieht derzeit keinen gesetzlichen Handlungsbedarf. Akut von einer Schließung bedroht ist nach unseren Erkenntnissen nur die City BKK, da Bemühungen, eine Vereinigung dieser Krankenkasse mit anderen Krankenkassen herbeizuführen, keinen Erfolg gehabt haben. Bei anderen Betriebskrankenkassen ist die Finanzlage als nicht so vergleichbar kritisch anzusehen wie bei der City BKK. Außerdem ist es nicht ausgeschlossen, dass bei diesen Krankenkassen eine Vereinigung mit einer anderen Betriebskrankenkasse zustande kommt. Das im Fall einer Schließung der City BKK von den übrigen Betriebskrankenkassen zu tragende Haftungsvolumen dürfte nicht zu einer Überforderung des Systems der Betriebskrankenkassen führen. Der BKK-Bundesverband prüft derzeit zusammen mit den Landesverbänden der Betriebskrankenkassen eine tragfähige Umsetzung. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Klein-Schmeink, eine Nachfrage? Maria Anna Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ihrer Antwort entnehme ich, dass es aus Ihrer Sicht keinen ausdrücklichen Handlungsbedarf gibt. Können Sie für dieses Jahr ausschließen, dass eine größere Ersatzkrankenkasse in Zahlungsschwierigkeiten gerät, und, falls ja, welche Auswirkungen hätte dieser hypothetische Fall für das System der Ersatzkrankenkassen? Daniel Bahr, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit: Die mir in der Frage unterstellte Äußerung, es gebe keinen Handlungsbedarf, weise ich zurück; das habe ich nicht gesagt. Ich habe nur gesagt, dass es keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt; denn es gibt klare Regeln, die der letzte Bundestag in Gesetzesform gegossen hat, die den Umgang mit der Zahlungsunfähigkeit von Krankenkassen betreffen, wozu deren mögliche Schließung, aber auch andere Wege gehören. Insofern gibt es einen Rahmen für genau solche Fälle. Es besteht Handlungsbedarf. Ich habe lediglich gesagt, dass es im Falle der City BKK keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt. Zu Ihrer zweiten Frage: Das Bundesministerium für Gesundheit beschäftigt sich nicht mit hypothetischen Fällen. Es gibt einen klaren gesetzlichen Rahmen. Wir sind in Gesprächen mit dem Bundesversicherungsamt, der Aufsicht für die bundesunmittelbaren Kassen, und auch mit den Landesaufsichten, die für die Krankenkassen zuständig sind, die ihnen unterstellt sind. Wir wissen um die finanzielle Lage einiger Krankenkassen, die als schwierig bzw. ernst zu bezeichnen ist. Die Krankenkassen haben Möglichkeiten, im heutigen System mit dem Gesundheitsfonds und den Zusatzbeiträgen auf schwierige Finanzlagen zu reagieren. Es gibt auch Gespräche in den Verbänden der Kassenarten über die Lösung finanziell schwieriger Lagen in einzelnen Krankenkassen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, diese Probleme zu lösen, unter anderem kann man über Fusionen Krankenkassen mit einer schwierigen Finanzlage helfen. Wir sehen im Moment neben der City BKK keinen zweiten Fall. Sie haben auf die Finanzlage einer großen Ersatzkrankenkasse angespielt. Deren Lage bessert sich durch die Möglichkeiten, die der Gesundheitsfonds und Zusatzbeiträge schon heute bieten. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Eine weitere Nachfrage, bitte sehr. Maria Anna Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Zusatzbeiträge haben zu der Schieflage der in der Presse genannten Betriebskrankenkassen erheblich beigetragen, weil sie dazu geführt haben, dass es einen zusätzlichen Mitgliederschwund gegeben hat. Jetzt wird in der Diskussion auch erwogen, die Beschränkung der Einkommensgrenze bei den Zusatzbeiträgen aufzuheben oder auf 2 Prozent zu erhöhen. Wie schätzen Sie das ein? Kann ein solches Instrument überhaupt dazu führen, den Mitgliederschwund bei den kleineren Krankenkassen zu stoppen? Daniel Bahr, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit: Dass es zu Mitgliederbewegungen zwischen gesetzlichen Krankenkassen kommt, ist ein Wunsch aller Fraktionen hier im Deutschen Bundestag in den vergangenen Jahren gewesen, weil wir den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen wollten. Die Mehrheit des Deutschen Bundestages in der letzten Legislaturperiode hat mit dem Aufbau des Gesundheitsfonds und der Schaffung der Möglichkeit, Zusatzbeiträge zu erheben, den Wettbewerb intensivieren wollen. Man wollte über die Zusatzbeiträge einen zusätzlichen Wettbewerbsparameter setzen, damit für die Versicherten klarer wird, wie die Leistungsfähigkeit einer Krankenkasse ist. Insofern ist es nicht Ziel der aktuellen Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, die den Kassenwechsel erschweren. Es ist in einem System des Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen in unserem Interesse, dass Versicherte die Wahlmöglichkeit haben, auch um die Erhebung eines Zusatzbeitrags für sich persönlich zu vermeiden. Wir arbeiten angesichts der aktuellen Defizite in diesem Jahr und des Defizits der gesetzlichen Krankenversicherung im nächsten Jahr daran, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt nachhaltig, stabil und gerecht auszugestalten. Das Konstrukt des Gesundheitsfonds mit den Zusatzbeiträgen und der Überforderungsgrenze von 1 Prozent gibt den gesetzlichen Krankenkassen nicht den nötigen Spielraum, auf dieses Defizit zu reagieren und der Finanzlage gerecht zu werden. Deswegen hat sich die Koalition in der Koalitionsvereinbarung das gemeinsame Ziel gesetzt, zu einer anderen Finanzierung zu kommen. Es finden derzeit Gespräche in den Koalitionsfraktionen statt - das können Sie der öffentlichen Berichterstattung entnehmen -, wie diese Vorgabe im Koalitionsvertrag umgesetzt werden kann. Dabei wird es auch um Einsparungen bei den Ausgaben gehen, um das Defizit im nächsten Jahr zu senken. Es geht aber auch um die Frage, wie wir die Finanzierung so nachhaltig gestalten, dass Krankenkassen nicht durch das Konstrukt des Gesundheitsfonds und des Zusatzbeitrags in Schwierigkeiten kommen und die Gesamtsumme, die sie vielleicht bräuchten, gar nicht zusammenkommt. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Terpe. Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, noch eine Nachfrage. Sie haben berechtigterweise gesagt, dass Sie aktuell keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehen. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang fragen, ob Sie in Zukunft einen solchen Bedarf sehen werden. Inwieweit spielen in der Koalition Überlegungen zur Regionalisierung der Kassenbeiträge als Reaktion auf die Insolvenz von Krankenkassen eine Rolle? Daniel Bahr, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit: Ihre Frage danach, ob es in Zukunft gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt, kann man leicht beantworten: Ja, ihn wird es weiter geben. Wir werden nämlich immer nachprüfen müssen, ob die Vorgaben passen. Wie ich eben gesagt habe, gibt es auch im Hinblick auf das Finanzsystem der gesetzlichen Krankenversicherung akuten gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Was die Finanzierungsregelung für die gesetzlichen Krankenkassen angeht: Daran arbeiten wir gemeinsam in der Koalition. Noch in diesem Jahr wird es zu dem angekündigten Gesetzgebungsverfahren kommen. Darüber hinaus haben Sie nach Überlegungen zur Regionalisierung der Kassenbeiträge gefragt. Mir ist nicht klar, inwiefern das im Zusammenhang mit einer Insolvenz einer Krankenkasse wie der City BKK eine Rolle spielt. Ich darf aber sagen: Auch hier ist der Koalitionsvertrag eindeutig. Wir wollen auch hier durch das neue Finanzsystem eine stärkere Regionalisierung erreichen. Die Beiträge an die regionalen Krankenkassen sollen also weiterhin für die Versorgung in der Region zur Verfügung stehen. Die Koalition hat sich das Ziel einer Beitragsautonomie - die Krankenkassen sollen selbst über die Höhe ihrer Beiträge entscheiden können - gesetzt; das können Sie dem Koalitionsvertrag entnehmen. Ihm fühlen sich alle drei die Koalition tragenden Parteien verpflichtet. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herzlichen Dank. - Nach der dringlichen Frage auf Drucksache 17/2111 kämen wir jetzt zur Frage 42 des Kollegen Harald Weinberg auf, ebenfalls zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Diese Frage wird gemäß Nr. 10 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde vorgezogen. Diese Frage wird jedoch schriftlich beantwortet. Wir kommen zu den übrigen Fragen auf Druck-sache 17/2059 in der üblichen Reihenfolge. Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel bereit. Zunächst kommen wir zur Frage 1 der Abgeordneten Martina Bunge. Dabei geht es um die Ungleichbehandlung unverheirateter gegenüber verheirateten Paaren bei der Arbeitslosigkeit eines Partners in Bezug auf Arbeitslosengeld II und Krankenversicherung. Diese Frage wird schriftlich beantwortet. Bei den Fragen 2 bis 8 geht es um den missbräuchlichen Einsatz von Zeitarbeit. Ich rufe die Frage 2 des Abgeordneten Matthias Birkwald auf: Bei wie viel Prozent der Verleihunternehmen nehmen die Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit jährlich örtliche Prüfungen vor, und was sind die häufigsten festgestellten Mängel? Herr Parlamentarischer Staatssekretär, bitte. Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Herr Kollege Birkwald, zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass die Prüfung durch die Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt wird; das ist Ihnen bekannt. Sie haben im Jahr 2008 insgesamt 1 440 und im Jahr 2009 1 429 örtliche Prüfungen vorgenommen. Ins Verhältnis zur Anzahl der Erlaubnisinhaber gesetzt, sind dies im Jahr 2008 9,02 Prozent und 2009 8,58 Prozent. Bis zum 4. Juni dieses Jahres wurden insgesamt 686 örtliche Prüfungen durchgeführt. Ich möchte darauf hinweisen, dass neben den örtlichen Prüfungen weitere Prüftätigkeiten durch die Agenturen erfolgen. Die Regionaldirektionen prüfen darüber hinaus Geschäftsunterlagen sowie Arbeits- und Überlassungsverträge, die sie sich vorlegen lassen, auf Verletzung arbeitsrechtlicher und arbeitnehmerüberlassungsrechtlicher Regelungen. Was sind nun die am häufigsten festgestellten Mängel? Ich nehme zum einen Bezug auf den Elften Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes; Details dazu enthält Drucksache 17/464, Seiten 15 bis 17. Darauf möchte ich hier nicht eingehen. Ich nenne vielmehr neun Beispiele, die besonders gravierend sind: Erstens verweise ich auf die falsche Anwendung der Tarifverträge, insbesondere auf nicht korrekte Einstufungen gemäß der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit und der im Tarifvertrag bezeichneten Tätigkeitsmerkmale. Zweitens gibt es sehr viele Verstöße beim Thema Urlaub. Urlaubsansprüche bzw. Urlaubsabgeltungen werden oft nicht vollständig gewährt. Drittens. Verstöße gegen das Entgeltfortzahlungsgesetz, insbesondere bezüglich Feiertagen. Viertens. Verstöße gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Fünftens. Unzureichende und verspätete Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und der Steuern. Das kennen wir aber auch aus anderen Bereichen; das ist hier kein Spezifikum. Sechstens. Mangelhafte Büroorganisation, fehlende bzw. fehlerhafte Dokumentationen der Geschäftsvorfälle, insbesondere der Arbeitszettel. Siebtens. Falsche Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Achtens. Verstöße gegen Mindestlohnbestimmungen. Insbesondere im Maler- und Lackiererhandwerk wurden solche Verstöße festgestellt. Neuntens. Verletzungen des sogenannten Gleichstellungsgrundsatzes. Das sind die wesentlichen Monita, die hier auftreten. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Eine Nachfrage, Herr Birkwald. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Antwort. Ich möchte Sie vor dem Hintergrund der Tatsache, dass jetzt aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Diskussionsentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vorliegt, fragen, wie die Bundesregierung diese Ergebnisse bewertet, welchen Handlungsbedarf sie daraus ableitet und ob sie die Prüfmöglichkeiten der BA und deren personelle Ressourcen insofern für ausreichend hält. Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Die personellen Ressourcen haben wir um 30 Prozent erhöht. Gleichzeitig haben wir der BA empfohlen, weitere Aktivitäten zu entfalten, um die Prüfungsprozesse noch effizienter zu machen. - Das zum Ersten. Zum Zweiten. Die Möglichkeiten, gegen solche Verstöße vorzugehen, sind sehr umfassend, dazu gehören auch Sanktionsmöglichkeiten. Es wird nicht nur gebellt, sondern es wird auch gebissen. Es können Sanktionen von bis zu 500 000 Euro verhängt werden. Ich darf noch ein paar Zahlen anfügen, damit man die Entwicklung sieht. Wir hatten im Jahr 2005 514 Bußgeldverfahren und im Jahr 2008 - das ist die jüngste Zahl, die mir vorliegt - 2 139. Die gröbsten Verstöße liegen dann vor, wenn die Verleihung praktisch ohne gültige Erlaubnis stattfindet. Wie ich schon gesagt habe, sind in diesen Fällen Bußgelder bis zur Höhe von 500 000 Euro möglich. Dieser Rahmen als solcher ist aus unserer Sicht wirksam und ausreichend. Sie haben darauf hingewiesen, dass es Bemühungen gibt, durch weitere gesetzliche Maßnahmen Löcher, die sich immer wieder auftun, künftig zu vermeiden bzw. zu schließen. Dem gelten unsere künftigen Bemühungen. Wir möchten erreichen, dass die Verleiharbeitsverhältnisse sehr sauber und auch fair gehandhabt werden. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Sie haben noch eine zweite Nachfrage. Bitte sehr. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Ich möchte an das Stichwort "Bemühungen" anknüpfen und Sie fragen, wie Sie denn sicherstellen, dass die vor Ort bemängelten Probleme tatsächlich behoben werden. Inwiefern erfolgen Nachkontrollen vor Ort, und welche Ergebnisse gibt es? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Das werden wir sehen, wenn die Ergebnisse vorliegen. Zunächst einmal müssen wir die Vorbereitungen treffen, um das entsprechend zu gestalten. Wir werden uns darum bemühen, die Punkte besonders aufmerksam zu verfolgen, die ich vorher genannt habe. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Sagen Sie noch etwas dazu, ob es Nachkontrollen vor Ort gibt?) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Sie dürfen nicht mehr fragen, weil Sie nur zwei Nachfragen stellen dürfen. Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ich kann das gern noch vervollständigen. Natürlich wird es verstärkt Nachkontrollen geben. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Krellmann, bitte. Jutta Krellmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Fuchtel, meine erste Frage lautet: War die Strafe von 500 000 Euro, von der Sie gerade gesprochen haben, das Ergebnis eines Verstoßes oder das Ergebnis einer Summe von Verstößen? Wenn es ein einzelner Verstoß war, würde mich interessieren, aus welchem Grund man eine Strafe in der Größenordnung von 500 000 Euro bekommt. Zweitens. Gab es Fälle, in denen die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis komplett entzogen wurde? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ich habe hier nicht von einem Fall berichtet, sondern ich habe den Rahmen für das Bußgeld aufgezeigt. Ich habe keine Aussage getroffen, in wie vielen Fällen ein Bußgeld in einer bestimmten Höhe verhängt worden ist. Das kann ich anhand der Unterlagen, die mir hier vorliegen, auch nicht leisten. Wenn Sie allerdings genauere Auskunft wünschen, würde sich mein Haus bemühen, Ihnen noch einmal nähere Details mitzuteilen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Die Frage 3 der Abgeordneten Dittrich: Wie definiert die Bundesregierung einen "unsachgerechten Einsatz" von Leiharbeit, wenn neben der Personalplanung und der Gestaltung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten auch der "sachgerechte Einsatz" der Zeitarbeit nach Auffassung der Bundesregierung gemäß ihrer Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke "Leiharbeit in Krankenhäusern" und "Lohndumping-Leiharbeit von Redakteurinnen und Redakteuren in Zeitungsverlagen" (Bundestagsdrucksachen 17/1321 und 17/1724) in der Verantwortung der Krankenhäuser und Zeitungsverlage liegt, und auf welche gesetzliche Regelung stützt sich die Bundesregierung bei ihrer Definition? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Zur Interpretation von "unsachgerechtem Einsatz" von Leiharbeit darf ich Ihnen sagen: Die Entscheidung darüber, wann der Einsatz von Zeitarbeit in einem Unternehmen nicht mehr sachgerecht ist, hängt von sehr vielen Faktoren ab. Dabei spielt neben der Beachtung des rechtlichen Rahmens des Einsatzes insbesondere die unternehmerische Entscheidung eine Rolle, mit welchem Personaleinsatz die unternehmerischen Ziele verfolgt werden sollen. Sofern der Einsatz von Zeitarbeit allerdings dazu genutzt wird, um Stammbelegschaften systematisch zu ersetzen - um damit ganz konkret auf Ihre Frage zu antworten -, entspricht das nicht den Intentionen des Gesetzgebers. Ein solcher Personaleinsatz kann nicht als sachgerecht angesehen werden. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Sie haben eine Nachfrage. Bitte sehr. Heidrun Dittrich (DIE LINKE): Vielen Dank zunächst für die Beantwortung der Frage. - Meine Nachfrage lautet: Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen unter den derzeitigen Bedingungen für die Beschäftigten - das sind Leiharbeitskräfte und Beschäftigte im Entleihbetrieb -, weiterhin für Betriebsräte, Gewerkschaften oder auch für die Bundesagentur für Arbeit, um gegen einen unsachgerechten Einsatz von Leiharbeit, nämlich die systematische Ersetzung der Stammbelegschaft, vorzugehen? Erachtet die Bundesregierung diese als ausreichend? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Das ist ein ganzes Bündel von Einzelpunkten. Erstens zu den Möglichkeiten des Arbeitnehmers: Er kann sich an die Agentur wenden und auf entsprechende Situationen hinweisen. Zweitens. Was vonseiten der Agenturen getan werden kann, habe ich vorhin schon aufgezeigt. Das sind im Wesentlichen die Möglichkeiten, wie hier agiert werden kann und auch in der Praxis agiert wird. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Sie haben eine zweite Nachfrage. Heidrun Dittrich (DIE LINKE): Welche konkreten gesetzgeberischen Änderungen plant denn die Bundesregierung, um den unsachgemäßen Einsatz von Leiharbeit zu verhindern? Können Sie bitte darstellen, wieso der Presse, zum Beispiel einem Artikel im Tagesspiegel, bereits am 12. Juni zu entnehmen war, dass es Diskussionsvorschläge zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes gibt, diese Information aber nicht den Abgeordneten zur Verfügung gestellt wurde. Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: In Ihrer Frage schwingt ein wenig ein Vorwurf mit; diesen möchte ich als Erstes einmal ausräumen. Das Ministerium sieht sich veranlasst, in Überlegungen einzutreten, wie man auch im gesetzlichen Bereich weitergehende Regelungen treffen könnte. Dazu besteht auch aus anderen Gründen Anlass, weil eine europäische Richtlinie kommen und dadurch im nächsten Jahr in Europa noch mehr Freizügigkeit gelten wird. Nun zum Ablauf: Dieser erste Diskussionsentwurf, der zunächst einmal keinerlei weitergehende Verbindlichkeit besitzt, als dass entsprechende Überlegungen im Ministerium angestellt wurden, soll nun in einem weiteren Bereich besprochen werden. In einer zweiten Phase wird dies sicherlich in einen Referentenentwurf münden, der dann, wie üblich, in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wird. So weit sind wir allerdings im Augenblick noch nicht. Wir stehen ganz am Anfang der Überlegungen. Diese Überlegungen haben zum Ziel, dort, wo der Tarifvertrag notwendige Regelungen nicht enthält, weitergehende rechtliche Regelungen zu treffen, die in mehreren Bereichen angesiedelt sein werden. Damit tragen wir der Bedeutung der Gesamtmaterie Rechnung. Es geht dabei auch um den sogenannten Drehtüreffekt, den wir im Fall von Schlecker kennengelernt haben. Dieser Effekt muss unbedingt vermieden werden. Wir müssen zum Beispiel Maßnahmen ergreifen, um die Verleiharbeit auf eine noch sicherere Grundlage zu stellen und entsprechend abzugrenzen. (Heidrun Dittrich [DIE LINKE]: Der Vorwurf ist gar nicht ausgeräumt worden!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Eine Nachfrage der Kollegin Zimmermann. Sabine Zimmermann (DIE LINKE): Danke schön. - Herr Staatssekretär, ich finde es gut, dass wir uns heute so intensiv mit dem Thema Leiharbeit beschäftigen. Sie haben davon gesprochen, dass es in den Leiharbeitsfirmen viele Kontrollen gibt. Angesichts der Tatsache, dass 95 Prozent der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter zum Lohn für Helfertätigkeiten arbeiten, obwohl sie eine Facharbeiterausbildung haben und dementsprechend eingesetzt werden, muss ich Sie fragen, ob auch Sie der Meinung sind, dass es zu wenige Kontrollen gibt. Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Zur Intensivierung der Kontrollen steht den Arbeitsagenturen zusätzliches Personal zur Verfügung. Dies zeigt schon Wirkung. Ich habe vorhin die Zahlen vorgelesen. Fast 10 Prozent der Betriebe werden jedes Jahr geprüft. Das ist schon eine sehr beachtliche Zahl. Der überwiegende Teil der Unternehmen in diesem Sektor beachtet die Vorschriften. Es ergibt also keinen Sinn, alle Unternehmen jedes Jahr nur um der Prüfung willen zu überprüfen. Wenn man allerdings feststellen sollte, dass sich ein erhöhter Prüfbedarf ergibt, dann sollte die Anzahl der Prüfungen erhöht werden. Es ist ganz klar, dass hier, sobald Bedarf besteht, gehandelt werden muss. Dieser Aufgabe muss nachgekommen werden. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Krellmann, bitte. Jutta Krellmann (DIE LINKE): Vielen Dank. - Ich möchte anknüpfen an Ihre Antwort auf die Frage meiner Kollegin Heidrun Dittrich, die richtigerweise gesagt hat, dass es anscheinend einen Diskussionsentwurf gibt - auch ich habe das gelesen -, den die Presse zwar kennt, aber den wir als Parlamentarier nicht kennen, was ich persönlich ausgesprochen schade finde. Da es also kein Geheimnis ist, kann man hier auch darüber reden. Daher hätte ich von Ihnen gerne gewusst, wie Sie diesen Drehtüreffekt in Ihrem Gesetzentwurf behandeln wollen. Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ich gehe davon aus, dass Ihnen parlamentarische Abläufe bekannt sind. Auch Sie würden dann, wenn Sie neue Konzeptionen auf den Weg bringen wollen, erst einmal eine Diskussionsgrundlage schaffen. Auch das Ministerium muss zunächst einmal diese Grundlage schaffen. Ich halte es für wichtig, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt geschieht. Man hätte sich auch andere Handlungsszenarien vorstellen können, bei denen ein entsprechendes Ergebnis noch lange auf sich warten ließe. Diese Regierung ist sich ihrer Verantwortung in diesem Bereich bewusst. Deswegen legt meine Ministerin größten Wert darauf, dass der Diskussionsprozess mit diesem Papier begonnen wird. Dass es einige Zeit braucht, bis dieser Prozess in den parlamentarischen Kreisen Einzug hält, habe ich vorhin erläutert. Denn bevor eine Grundlage in Form eines Gesetzentwurfes oder eines Referentenentwurfes geschaffen wird, muss es eine Diskussion geben, die in der Öffentlichkeit beginnt, die aber aufgrund des üblichen Ablaufs den parlamentarischen Bereich zunächst noch nicht umfasst. Ich möchte trotzdem auf die von Ihnen gestellte Frage, wie man einen solchen Drehtüreffekt vermeiden könnte, noch etwas sagen. Es geht zunächst einmal um die Frage, welche Konstruktion umfasst werden soll. Hier muss man abklären, ob auch die Auszubildenden davon erfasst werden sollen, weil es sonst in der Praxis Handhabungen dergestalt geben könnte, dass jemand ausgebildet wird und es anschließend heißt: Du kannst in diesem Unternehmen nicht arbeiten; aber du kannst natürlich in unserem Zeitarbeitsunternehmen zu anderen Bedingungen arbeiten. Hier muss man einen Zeitfaktor einführen. Ein solcher Zeitfaktor müsste im Gesetzentwurf angesetzt werden. Es könnte ein halbes Jahr vergehen, bis jemand wieder als Zeitarbeitnehmer beschäftigt werden kann, ohne dass er als vorherbeschäftigt gilt. Das wollte ich Ihnen ganz konkret dazu sagen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Jetzt kommt die Frage 4 der Abgeordneten Zimmermann: Welche Ergebnisse hat das Prüfverfahren des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die schriftlichen Fragen 40 und 41 auf Bundestagsdrucksache 17/494) bisher gebracht, insbesondere bezogen darauf, ob die Firma Schlecker im letzten Jahr durch die Kooperation mit der Leiharbeitsfirma Meniar gegen die bestehenden Vorschriften der Leiharbeit verstoßen hat und ob die bereits bei Meniar beschäftigten Arbeitnehmer/-innen weiter an Schlecker ausgeliehen werden? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Zur Frage 4 darf ich Ihnen wie folgt antworten: Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales durchgeführte Prüfung hat keinen belastbaren Hinweis ergeben, dass das Unternehmen Schlecker XL GmbH im letzten Jahr durch die Kooperation mit dem Zeitarbeitsunternehmen Meniar gegen Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes verstoßen hat. Wie bereits in der Antwort vom 20. Januar 2010 auf eine schriftliche Frage von Ihnen dargestellt worden ist und zu lesen ist, hat das Unternehmen Schlecker am 12. Januar 2010 mitgeteilt, "das 2009 erprobte Personalmodell unter Inanspruchnahme von Personaldienstleistern ... nicht mehr weiter fortzusetzen". Darüber hinaus hat mir mein Haus mitgeteilt: Gegen die Mitteilung von einzelnen auf ein bestimmtes Unternehmen bezogenen Daten im Rahmen der öffentlichen Fragestunde bestehen datenschutzrechtliche Bedenken. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Sie haben eine Nachfrage? - Bitte sehr. Sabine Zimmermann (DIE LINKE): Danke schön. - Es ist wichtig, zu wissen, ob es wirklich einen Gesetzentwurf gibt. Sie haben sich dazu nicht konkret geäußert, haben aber davon gesprochen, dass Sie schon Fristen festgelegt haben. Gibt es jetzt einen Gesetzentwurf, den wir als Abgeordnete noch nicht kennen, oder gibt es ihn noch nicht? Zumindest im Tagesspiegel vom 12. Juni ist ein solcher zitiert worden. Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Sie sprechen hier von einem Gesetzentwurf, der noch keiner ist. Ich habe ausdrücklich gesagt, dass dies ein Diskussionsentwurf ist, der in der Koalition besprochen werden wird. Daraus werden sich weitere Entwicklungen gestalten lassen, die zu einem Gesetzentwurf führen können. So ist der Sachverhalt und nicht anders. Wenn ich Ihnen jetzt ein Detail genannt habe, dann deswegen, weil ich Ihnen durchaus sagen wollte, was in dem Diskussionsentwurf steht, auch wenn es noch kein Gesetzentwurf ist. Insofern habe ich Ihnen heute einen Service zu diesem Thema geboten. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Sie haben eine weitere Nachfrage? - Bitte sehr. Sabine Zimmermann (DIE LINKE): Ich habe eine zweite Nachfrage. Herr Fuchtel, Sie bringen immer alles so schön auf den Punkt. Was passiert jetzt mit den Beschäftigten, die bei Schlecker diesen Drehtüreffekt durchgemacht haben? Wie gehen Sie damit um? Was können Sie den Kolleginnen und Kollegen empfehlen? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Hierzu liegen mir im Augenblick keine weiteren Erkenntnisse vor. Es ist hier wie überall - darüber haben wir vor längerer Zeit diskutiert -: Es gibt die verschiedensten Mechanismen und Möglichkeiten, wie sich die Beschäftigten mit dieser Angelegenheit auseinandersetzen können. Das werden sie dann auch tun, wenn Grund dazu besteht. Da ist die Bundesregierung augenblicklich nicht an vorderster Front gefragt. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Die Kollegin Krellmann hat eine Nachfrage. Jutta Krellmann (DIE LINKE): Vielen Dank. - Ich möchte bezüglich des besonderen Service, den Sie uns gerade geboten haben, nachhaken. Dies bezieht sich auch auf den Drehtüreffekt; darüber haben wir eben kurz geredet. In Ihren Ausführungen im Zusammenhang mit der Frage 3 haben Sie von den Auszubildenden und einem Zeitfaktor - ein halbes Jahr - gesprochen. Trifft es auch für Auszubildende zu, dass sie nach einem halben Jahr zu einer Leiharbeitsfirma gehen können oder dass sie ein halbes Jahr lang nicht beschäftigt sein dürfen, um dies zu tun? Was heißt das konkret? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Sie müssen das so sehen: Wenn man solch eine Regelung trifft, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die eine Möglichkeit ist eine Regelung, bei der man die Auszubildenden gar nicht mit einbezieht. Es gibt durchaus Anhänger einer solchen Regelung, die die Auffassung vertreten: Ausbildung ist die eine Sache; wir sind froh, dass die Leute überhaupt eine Ausbildung machen können. Die Zeiten, als man um jeden Ausbildungsplatz froh war und durchaus akzeptiert hätte, hier in einer eigenen Kategorie zu denken - nach Abschluss der Ausbildung beginnt ein völlig neues Spiel, egal wo man angestellt wird -, sind noch nicht allzu lang her. Das ist die eine Möglichkeit, an die man hier denken könnte. Die andere Möglichkeit ist eine Regelung im Interesse der Auszubildenden, um zu vermeiden, dass sie nach ihrer Ausbildung als Leiharbeiter, unter schlechteren Bedingungen, in die Arbeitswelt geführt werden, mit dem Hinweis: Hier bei uns kannst du auf gar keinen Fall arbeiten; du kannst vielleicht für ein Leiharbeitsunternehmen arbeiten. Wenn man hier zugunsten der Auszubildenden verfahren möchte, kommt man zu der Überlegung, ob man sie in die gesamte Regelung einbezieht. Ich betone nochmals: Hier geht es im Augenblick um einen ersten Diskussionsstand; es wird jetzt unter Federführung des BMAS darüber gesprochen. Ich kann noch lange nicht sagen, wie sich die Diskussion im Weiteren fortsetzen wird. Ich kann Ihnen nur sagen, was im Augenblick der Stand der Überlegungen in unseren Diskussionen ist. Ich habe mir erlaubt, Sie darüber zu informieren. (Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Darf ich noch einmal nachfragen?) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Nein, das dürfen Sie nicht. Jetzt ist nämlich die Kollegin Dittrich dran. Auch Herr Birkwald hat sich gemeldet. - Bitte, Frau Dittrich. Heidrun Dittrich (DIE LINKE): Herr Fuchtel, Sie haben zugegeben, dass Sie eine Diskussion zur Vorbereitung eines Gesetzentwurfs führen; es handelt sich nicht nur einfach um eine Diskussion in der Bundesregierung. Vielleicht trägt es zur Meinungsfindung bei, wenn wir den Drehtüreffekt besprechen. Um diesen Effekt zu verhindern, wollten Sie, gerade auch für Auszubildende, einen Zeitfaktor in die entsprechende Regelung einfügen. Jetzt kommt meine Frage: Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass solch eine Regelung nicht durch den Einsatz von Firmen, in denen Beschäftigte eine Zeit lang geparkt oder unter Werksvertragsbedingungen eingesetzt werden, umgangen wird? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Wenn ich nicht schon so lange im juristischen Geschäft als Anwalt tätig gewesen wäre, wenn ich noch nicht so lange Parlamentarier gewesen wäre, wie ich es bereits gewesen bin, dann würde ich etwas leichter auf diese Frage antworten können. Wir stellen aber fest, dass es immer wieder neue Bemühungen gibt, neue Wege zu finden, um an geltenden Bestimmungen vorbei tätig zu werden. Wenn das nicht der Fall wäre, bräuchten wir die gesamten Mechanismen nicht, mit denen wir die ständigen Prüfungen durchführen. Insoweit kann ich nur sagen: Wenn man über solch eine Sache spricht und sie konkretisiert, muss man prüfen, welche Regelung hier welchen Effekt bewirken kann. Wir sind aber aufgrund des Diskussionsstandes natürlich noch nicht so weit, dass wir hier abschließende Aussagen treffen könnten. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Birkwald. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Staatssekretär, ich habe eine Nachfrage zum Thema Schlecker und zur Praxis bei der Leiharbeitsfirma Meniar. Ich wollte Sie fragen, ob gesichert ist, dass die Beschäftigten, die von dieser Leiharbeitsfirma Meniar eingestellt worden waren, in Zukunft zu Equal-Pay-Bedingungen entlohnt werden. Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ich kenne keine Mitteilung der Firma Schlecker zu diesem Thema. Ich kann Ihnen hierzu auch nicht originär, aus meiner Kenntnis, berichten. Wenn Sie Ihre Frage beantwortet haben möchten, kann ich Ihnen die Antwort gerne schriftlich nachreichen. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Einverstanden! Danke schön!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Ich rufe die Frage 5 der Abgeordneten Sabine Zimmermann auf: Teilt die Bundesregierung die Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit zum Fall der Firma Schlecker vom 11. Januar 2010, die lautete: "Schlecker hat offenbar Stammbelegschaft entlassen, um sie dann in einer eigens gegründeten Zeitarbeitsfirma zu niedrigeren Löhnen wieder einzustellen" und weiter: "Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verbietet so etwas nicht. Hier sind politische Entscheidungen nötig", und stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass die Bundesagentur für Arbeit zwar die gewerberechtliche Zulässigkeit von Zeitarbeitsfirmen prüfen darf, aber gegen die von der Bundesregierung gewählte Definition eines missbräuchlichen Einsatzes von Zeitarbeit (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage "Leiharbeit in Krankenhäusern" auf Bundestagsdrucksache 17/1321) nicht vorgehen kann, weil das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, AÜG, keine gesetzliche Definition eines derart definierten missbräuchlichen Einsatzes von Zeitarbeit kennt und damit auch kein Verstoß gegen das AÜG festgestellt werden kann? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Es geht nochmals um das Thema Schlecker, das sage ich auch für die Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne. - Ich beantworte die Frage wie folgt: Erstens. Der Bundesregierung ist eine unmittelbare Beteiligung der Unternehmen Schlecker e. K. oder Schlecker XL GmbH an der Gründung des Zeitarbeitsunternehmens Meniar nicht bekannt. Zweitens. Bekannt ist, dass personelle Verbindungen bestanden haben und dass eine Geschäftsbeziehung zwischen Schlecker XL GmbH und Meniar bestanden hat. Sie fragen nach dem Prüfungsumfang der Bundesagentur für Arbeit hinsichtlich der Erlaubnis für die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG. Ich kann Sie in zweierlei Hinsicht beruhigen. Erstens bezieht sich die Prüfung der gewerberechtlichen Zulässigkeit unter anderem auch auf die ordnungsgemäße Abführung von Steuern und Sozialabgaben sowie die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften durch den Verleiher. Zweitens prüft die Bundesregierung zusätzlich zu der von den Tarifvertragsparteien der Zeitarbeit vereinbarten Antimissbrauchsklausel Inhalte einer gesetzlichen Regelung. Ich habe das eben ausgeführt. Ich habe wiederholt dargestellt, dass diese Prüfungen innerhalb der Bundesregierung bislang noch nicht abgeschlossen sind. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Sie haben eine Nachfrage? - Bitte schön. Sabine Zimmermann (DIE LINKE): Danke schön, Frau Präsidentin. - Herr Fuchtel, wir beschäftigen uns schon seit November letzten Jahres mit der Firma Schlecker, und ich möchte auch nicht nachlassen. Ist der Firma Meniar die Genehmigung entzogen worden? Es ist wichtig, zu wissen, dass es sittenwidrig war, die Kolleginnen und Kollegen zu entlassen und über die Leiharbeitsfirma wieder bei Schlecker einzuführen. Falls die Genehmigung nicht entzogen worden ist, stellt sich die Frage, wie Sie die Wiederholung eines solchen Vorgangs zukünftig verhindern wollen. Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ich kann Ihnen im Augenblick keinen weiteren Sachstand darstellen. Ich verweise auf das, was ich eben ausgeführt habe. Sie können sicher sein, dass das Ministerium gerade diesen Vorgang besonders im Blick hat. Ich darf darauf hinweisen, dass die Ministerin umgehend aktiv geworden ist, nachdem dem Bundesministerium der Vorgang in seiner gesamten Breite bekannt wurde. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Haben Sie eine weitere Nachfrage? - Bitte schön. Sabine Zimmermann (DIE LINKE): Sie sprechen davon, dass Drehtüreffekte verhindert werden sollen, indem ein Leiharbeiter nach dem Equal-Pay-Prinzip den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit erhält. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass es dann zu einer Ausweitung der befristeten Arbeitsverhältnisse kommen wird, das heißt, dass wir durch die Leiharbeitsfirmen ein anderes Phänomen erreichen werden? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ich möchte keine weitgehenden Prognosen darüber abgeben, was auf der Welt noch alles passieren kann. Ich sage nochmals: Wir gehen dieses Thema an, weil es für eine beachtliche Zahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wichtig ist. Wir werden in diesem Zusammenhang abklären, welche Wirkungen Leiharbeit haben kann. Sollte es zu einem Gesetzgebungsprozess kommen, wird man noch einmal darüber diskutieren, was in welchem Umfang zu tun ist. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Ich rufe die Frage 6 der Kollegin Krellmann auf: Wenn nach eigener Definition der Bundesregierung der missbräuchliche Einsatz von Zeitarbeit dort vorliegt, "wo Zeitarbeit dazu genutzt wird, systematisch Stammbeschäftigte durch Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer zu ersetzen, um die Arbeitsbedingungen der Einsatzbranche zu umgehen und sich den Pflichten eines verantwortungsvollen Arbeitgebers zu entziehen" (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke vom 8. April 2010 "Leiharbeit in Krankenhäusern" auf Bundestagsdrucksache 17/1321), trifft es dann zu, dass aufgrund der Tatsache, dass die Personalservice GmbH, PSG, als hausinterne Leiharbeitsfirma und 100-prozentige Tochter des Universitätsklinikums Essen rund 300 Beschäftigte, die bei der PSG angestellt sind, an das Mutterunternehmen verleiht und diese dort bis zu 30 Prozent weniger Lohn als Festangestellte für die gleiche Arbeit, sechs Tage weniger Urlaub, keine betriebliche Altersvorsorge und keine Jahressonderzahlung erhalten und dass Beschäftigte mit einem zuvor befristeten Vertrag mit dem Universitätsklinikum nach dessen Auslaufen nur ein Angebot über die PSG als Leiharbeitskraft bekommen, es sich gemessen an der Definition der Bundesregierung hierbei um einen missbräuchlichen Einsatz von Zeitarbeit handelt? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Diese Frage beantworte ich wie folgt: Was die unternehmerische Motivation des geschilderten Einsatzes der Zeitarbeit am Universitätsklinikum Essen betrifft, ist der Bundesregierung Näheres nicht bekannt. Dass es darum geht, die Arbeitsbedingungen in Einsatzbranchen zu umgehen und sich den Pflichten eines verantwortungsvollen Arbeitgebers zu entziehen, kann daher nicht bestätigt werden. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Eine Nachfrage? - Bitte sehr. Jutta Krellmann (DIE LINKE): Vielen Dank. - Wissen Sie, es fällt mir schwer, das so zu akzeptieren, weil das ziemlich allgemein ist. Das ist irgendwie gar keine Antwort. Sie erklären hier, dass sich Ihr Ministerium mit den Themen "Meniar" und "Schlecker" beschäftigt. Über Schlecker hat ganz Deutschland geredet. Da hätte es für Sie doch interessant sein müssen, zu untersuchen - Sie bekommen sicher auch Schreiben von vielen anderen -, wo denn noch Missbrauch und Verstöße stattfinden. Haken Sie denn als Ministerium da nicht nach, um zu schauen, was dort konkret passiert? Stellen Sie nicht die Fragen: Was läuft da möglicherweise an uns vorbei? Müssen wir das vielleicht im Interesse der Menschen, aber auch im Interesse der Sozialkassen in unseren Gesetzentwurf aufnehmen? An dieser Stelle reden wir ja auch über den Niedriglohnbereich, über Aufstocker usw. Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Aus Ihnen spricht eine engagierte Sozialpolitikerin. Daher verstehe ich, dass Sie diese Themen sehr stark auf das Ministerium konzentrieren. Allerdings muss man sehen, dass es einen großen Mechanismus gibt - ich habe ihn vorhin in aller Breite dargestellt -, der dazu da ist, solche Problematiken zu klären. Ich kann mich hier nur auf die Antwort stützen, die ich Ihnen vorhin gegeben habe. Ich bin aber durchaus bereit, diese konkrete Situation etwas stärker prüfen zu lassen, weil auch ich sehe, dass wir gut daran tun, diese Fragen bei entsprechenden Hinweisen, vor allem, wenn sie aus dem Parlament kommen, an die Beteiligten heranzutragen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Eine weitere Nachfrage? - Bitte. Jutta Krellmann (DIE LINKE): Herr Fuchtel, mir fällt es superschwer, das so hinzunehmen. Im Grunde beschäftigen wir uns mit dem Thema "Leiharbeit" schon seit über einem halben Jahr. Wir bekommen immer wieder neue Beispiele, bei denen wir sagen: Das ist nicht in Ordnung. Die Antworten, die wir auf unsere Fragen bekommen, sind oftmals sehr allgemein. Mit Datum vom 11. Juni 2010 habe ich eine Kleine Anfrage gestellt. Ich wollte wissen, wie viele Lohnkostenzuschüsse es im Bereich der Leiharbeit gibt. Ihre Antwort darauf war: Dazu liegen der Bundesregierung keine statistischen Daten vor. Ich habe aber statistische Daten von der Bundesagentur für Arbeit. Ich frage mich tatsächlich: Werten Sie diese Daten nicht aus? Es gibt einen riesigen Verwaltungsausschuss bei der Bundesagentur für Arbeit, die viel erfasst und untersucht. Es gibt interessante Untersuchungen ohne Ende, und Sie geben mir die Mitteilung, dass keine statistischen Erkenntnisse vorliegen. Wie passt das zusammen? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Zeigen Sie mir die Unterlagen, die Sie haben. Sollten solche vorliegen und diese uns von der Bundesagentur für Arbeit nicht vorgelegt worden sein, dann werden wir das klären. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das so gewesen ist. Im Übrigen kann ich nur mitteilen, dass die Unterlagen, die vorhanden sind, in meinem Haus sorgfältig ausgewertet werden und wir die notwendigen Schlüsse daraus ziehen, wenn es Anlass dazu gibt. Jutta Krellmann (DIE LINKE): Ich gebe Ihnen gerne eine Kopie. Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Wir werden uns das nächste Mal darüber unterhalten. Insoweit werden wir diese Fragen aufklären können. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Das ist ein Dialog, den Sie gerne woanders führen können. - Jetzt hat die Kollegin Dittrich das Wort. Heidrun Dittrich (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! - Ich möchte mit meiner Nachfrage kurz an die Antwort anknüpfen, die wir eben gehört haben. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit ist für uns leicht zugänglich, liegt dem Ministerium aber nicht vor. Kann das bedeuten, dass das Ministerium gar nicht wirklich daran interessiert ist, anderen Missbrauchsfällen nachzugehen, und vielleicht auch gar nicht daran interessiert ist, die Erkenntnisse, die wir hier erörtern, in den Gesetzentwurf einfließen zu lassen? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Frau Kollegin, Sie haben meine Antwort etwas gedreht, sodass herauskommt, dass das Ministerium keine Unterlagen von der Bundesagentur bekommen würde. So will ich das nicht verstanden wissen. Ich habe gesagt: Mir liegen im Augenblick keine Unterlagen vor; wir werden nochmals prüfen, ob Unterlagen verfügbar sind und diese verfügbar gemacht werden können, um das näher untersuchen zu können. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Die Kollegin Zimmermann. Sabine Zimmermann (DIE LINKE): Danke schön, Frau Präsidentin. - Herr Fuchtel, es gibt in Deutschland 720 000 Leiharbeitsverhältnisse. Das ist eine ziemlich große Branche, die mit dem Aufschwung, der hoffentlich eintritt, wieder wachsen wird. Ich frage Sie: Wie wollen Sie verhindern - nennen Sie bitte ein konkretes Beispiel -, dass Leiharbeiter in einer Firma Menschen zweiter Klasse sind? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Es gibt bestimmte Spielregeln, die durch die gesetzliche Grundlage vorgegeben sind. Wir haben festgestellt, dass diese verändert werden muss; denn es gibt Vorgänge, die aus verschiedenen Gründen so nicht weiter bestehen sollten. Daher steigen wir in Überlegungen zur Änderung der gesetzlichen Grundlage ein; dies haben wir mit einem ersten Diskussionsentwurf getan. Genau das ist unser Vorgehen, um zu Lösungen zu kommen und zu verhindern, dass solche Situationen, die nicht den Spielregeln entsprechen, erneut entstehen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Wir kommen zur Frage 7 der Abgeordneten Krellmann: Welcher Unterschied besteht nach Ansicht der Bundesregierung zwischen dem Einsatz von Zeitarbeit beim Universitätsklinkum Essen und deren hausinterner Leiharbeitsfirma, PSG, wo Neueinstellungen und die Beschäftigung von Personen mit einem befristeten Vertrag mit dem Universitätsklinikum nach dessen Auslaufen häufig nur noch zu deutlich schlechteren Bedingungen über die Leiharbeitsfirma PSG erfolgen, und den von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, auf dem Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes, DGB, am 19. Mai 2010 geschilderten Fällen, wonach "Stammbelegschaften rausgeschmissen" werden und folgende Situation besteht: "Über die Leiharbeit wird die Stammbelegschaft ersetzt, wie das bei Schlecker der Fall gewesen ist, und zwar zu kleineren Löhnen, zu schlechteren Arbeitsbedingungen. Wir sehen jetzt in einem großen Gesundheitsunternehmen, dass junge Menschen ausgebildet werden, ihnen anschließend aber gesagt wird: Wir haben für euch in diesem Unternehmen keine Anstellung. Aber wenn ihr zu der Zeitarbeitsfirma geht, dann könnt ihr über die Zeitarbeit zu schlechteren Löhnen und schlechteren Bedingungen hier wieder eingestellt werden"? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ich darf Ihnen wie folgt antworten: Erstens. Die Bundesministerin hat auf dem DGB-Bundeskongress deutlich gemacht, dass sie eine gesetzliche Regelung zur Verhinderung des Missbrauchs des arbeitsmarktpolitischen Instruments Zeitarbeit für erforderlich hält. Zweitens. Die Bundesarbeitsministerin setzt sich dafür ein, bei einer solchen Regelung die Belange von Auszubildenden nach bestandener Ausbildung zu berücksichtigen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Eine Nachfrage? - Bitte schön. Jutta Krellmann (DIE LINKE): Vielen Dank. - Ich frage ganz konkret: Ist es Missbrauch, was im Universitätsklinikum Essen und in vielen anderen ähnlichen Fällen stattgefunden hat, oder nicht? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ich kann Ihnen aufgrund der Beratungslage im Augenblick keine weitergehenden Ausführungen dazu machen als die, die ich gerade zu dem Thema gemacht habe. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Eine weitere Nachfrage von Frau Dittrich. Heidrun Dittrich (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Fuchtel, wir haben jetzt gehört, dass die Bundesministerin Frau von der Leyen gesagt hat: Wir werden die Auswüchse von Missbrauch bekämpfen. - Wir haben auch von Ihnen gehört, dass Sie einen Gesetzentwurf vorbereiten, den wir natürlich noch nicht kennen, aber die Presse schon. Wir haben ferner gehört, dass Sie dem Missbrauch im Moment noch nicht von sich aus nachgegangen sind. Wir haben aber sehr wohl Zahlen. Was sollen das Parlament und die Bürger davon halten, dass sich die Bundesregierung nur mit dem Auswuchs von Missbrauch bei Schlecker - den Missbrauch bei einer anderen Firma geben Sie ja nicht zu - befassen möchte? Sollen die Bürger denken, dass das bei dem einen Fall nur exemplarisch ist und Sie ansonsten sagen: "Das ist zwar nicht schön, aber alles andere nehmen wir mit in Kauf"? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Sie unterschätzen die Bundesregierung gewaltig. Der Bundesregierung liegt natürlich daran, dass wir durch eine entsprechende Gesetzgebung Vorgänge ausschließen, die nach unseren Vorstellungen von dem, was Leiharbeit sein soll, nicht akzeptabel sind. Da Sie immer leicht suggestiv solche Hinweise geben, möchte ich dazu sagen, dass man diesen Diskussionsprozess miteinander führen sollte und jeder hier im Parlament die Möglichkeit hat, sich daran zu beteiligen. Das kann man dann tun, wenn der Gesetzentwurf da ist. Diese Stunde ist noch nicht gekommen. Ich bitte Sie, sich noch etwas zu gedulden. Wir werden hier noch intensiver über dieses Thema sprechen. Eine vorweggenommene Gesetzesberatung am heutigen Tag ist mir nicht möglich und auch nicht Sinn einer Fragestunde. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Vielen Dank. - Die Frage 8 der Kollegin Cornelia Möhring wird schriftlich beantwortet, ebenso wie die Frage 9 des Abgeordneten Seifert. Ich rufe die Frage 10 der Kollegin Katja Mast auf, die jetzt beantwortet wird: In welchem Umfang sind angesichts der beabsichtigten Mittelkürzungen sowie angesichts bestehender Vorbindungen im nächsten Jahr noch Neubewilligungen für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen möglich, und wie stellt sich die Lage jeweils in den Rechtskreisen des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch dar? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales:1) Frau Kollegin Mast, ich darf die Frage wie folgt beantworten:1 Erstens. Welche Pflichtleistungen der aktiven Arbeitsförderung in Ermessensleistungen umgewandelt werden, wird im Zusammenhang mit der für das Jahr 2011 vorgesehenen Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente geprüft werden; ich denke, das war schon heute Vormittag Gegenstand unserer Beratungen im Ausschuss und ist von meiner Ministerin auch dort so dargestellt worden. Aussagen zu einzelnen Instrumenten sind daher noch nicht möglich. Wir haben auch noch Evaluierungen vorzunehmen. Ich möchte hier darauf hinweisen: Man kann nicht umfangreiche Evaluierungsmaßnahmen auf den Weg bringen und sie dann nicht umgesetzt sehen wollen. Vielmehr geht man dann schon einen Schritt weiter und wechselt auf die Überholspur. Wenn wir so verfahren würden, wären die Steuer- und Beitragseinnahmen schlecht ausgegeben. Wir müssen schauen, dass wir gründliche Arbeit leisten. Hier geht es ja um recht viel Geld. Es ist angemessen, dass wir gründlich arbeiten. Von daher müssen wir die Evaluierung vornehmen und daraus unsere Schlüsse ziehen. Zum Zweiten. Die Bundesregierung hat sich mit den Beschlüssen vom 6./7. Juni 2010 ausdrücklich dazu bekannt, die Zukunftschancen für die Menschen durch Investitionen in Bildung und Forschung, in Wachstumskräfte und Arbeitsplätze zu verbessern. Diese Prämisse wird auch bei der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente entsprechend berücksichtigt werden. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Mast, haben Sie eine Nachfrage? - Bitte. Katja Mast (SPD): Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung der Frage. Ich habe nichtsdestotrotz noch eine Nachfrage. Ich habe sehr wohl verstanden, dass die Bundesregierung, bevor sie die Frage beantwortet, welche Pflichtleistungen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik, wo es um Fördern und Fordern geht, in Ermessensleistungen umgewandelt werden, die Evaluierungs-, also die Überprüfungsergebnisse 2011 abwarten möchte. Was sich mir als einfache Bundestagsabgeordnete an dieser Stelle nicht erschließt, ist, wie man sich einerseits auf verbindliche Einsparziele festlegen und diese über vier Jahre in Tranchen verteilen kann - 2011 in Höhe von 2 Milliarden Euro, 2012 von 4 Milliarden Euro, 2013 von 5 Milliarden Euro und 2014 von weiteren 5 Milliarden Euro, also von insgesamt 16 Milliarden Euro -, ohne andererseits zu wissen, wo genau man sparen möchte. Dieser Zusammenhang erschließt sich mir nicht ganz. Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Frau Kollegin, Sie sollten Ihr Licht nicht unter den Scheffel stellen. Sie gelten ja hier als profilierte Sozialpolitikerin. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Richtig! Das stimmt!) Zunächst einmal ist Ihnen noch aus unserer gemeinsamen Regierungszeit bekannt, dass wir die Evaluierung auch deswegen auf den Weg gebracht haben, weil wir uns schon damals im Klaren waren, dass nicht jeder Stein auf dem anderen bleiben wird, wenn wir das untersucht haben. Sonst hätten wir das damals nicht machen müssen. Vor diesem Hintergrund war auch Ihrer Fraktion klar, dass es Veränderungen geben wird, wenn die Evaluierung durchgeführt ist. Das Ziel ist, die Maßnahmen noch zielgenauer auszurichten. Wir gehen davon aus, dass sich auch eine Verbesserung der Situation auf dem Arbeitsmarkt ergeben wird und somit weniger Personen an solchen Maßnahmen partizipieren werden. Vor diesem Hintergrund ist es vertretbar, den Weg zu gehen, der jetzt hier beschritten wird. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Mast? - Eine zweite Nachfrage. Katja Mast (SPD): Vielen Dank. - Herr Staatssekretär Fuchtel, ich möchte doch noch einmal auf die Tranchen für 2013 und 2014 eingehen. Wie gesagt: Sie möchten hinsichtlich der Mittel für Arbeitslosengeld-I-Bezieher - das ist der Bereich SGB III - beim Bund 2 Milliarden Euro und bei der Bundesagentur für Arbeit 3 Milliarden Euro, insgesamt also 5 Milliarden Euro, einsparen. Können Sie mir sagen, ob heute im Bereich der Pflichtleistungen insgesamt überhaupt 5 Milliarden Euro pro Jahr ausgegeben werden? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Die Antwort auf diese Frage, wie viel ausgegeben wird, kann immer nur eine Momentaufnahme sein. Ich kann zu Beginn eines Jahres oder zur Mitte eines Jahres noch nicht sagen, wie hoch die Zahlen am Ende des Jahres sein werden. Ich kann das Budget nennen, und ich kann vielleicht sagen, welche Mittelbindungen es im nächsten Jahr gibt, aber ich kann jetzt noch nicht abschätzen, in welchem Rahmen diese Mittel verausgabt werden. In jedem dieser Einzelbereiche gibt es Maßnahmen, bei denen der Mittelabfluss größer ist, und solche, bei denen er kleiner ist, und es gibt auch die Situation, dass die Mittel im ersten Halbjahr kaum und im zweiten Halbjahr in viel stärkerem Maße abfließen. Hier liegt also eine sehr starke Differenzierung vor, die man in der Gesamtbetrachtung nicht unbeachtet lassen darf. Deswegen kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine weitergehenden Aussagen machen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Lösekrug-Möller, bitte schön. Gabriele Lösekrug-Möller (SPD): Herr Staatssekretär, wir haben ja vor kurzem erlebt, dass durch eine Haushaltssperre im Umfang von 900 Millionen Euro nicht nur eine große Verunsicherung hinsichtlich der Fortführung von Maßnahmen herbeigeführt wurde, sondern dass sie auch zu der ernsthaften Sorge vieler Träger geführt hat, dass gar nicht gewährleistet ist, dass es kontinuierlich Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen gibt. Bei den jetzt avisierten Kürzungen ist es ja so: Auch wenn die Evaluationsergebnisse erst im kommenden Jahr vorliegen, weiß man, dass es einen Konflikt zwischen kontinuierlichen, guten und seriösen Angeboten und der Strategie, das haushalterisch klug zu unterlegen, gibt. Wie wollen Sie in den nächsten Monaten vorgehen und sicherstellen, dass einerseits eine seriöse Arbeitsmarktpolitik für die betreffenden Zielgruppen betrieben werden kann und andererseits Sie mit Ihrer beabsichtigten Kürzung zum Erfolg kommen? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ich habe es in den letzten Jahren noch nie anders erlebt, als dass jede auch noch so kleine Veränderung von Zahlen in der Szene sofort sehr stark beachtet wird und dass dabei auch eine sehr starke Verunsicherung zu spüren ist. Wenn man all dem Rechnung tragen und als Grundlage der Beurteilung von Handlungsmöglichkeiten der Regierung ansehen würde, dass nicht gehandelt werden darf, sobald jemand sagt, dass er befürchtet, dass er weniger Geld hat, dann könnte man im Bereich der arbeitsmarktpolitischen Instrumente operativ überhaupt keine Politik mehr machen. Das wollte ich hier einfach einmal deutlich sagen. Die Veränderungen sind ja nicht so gravierend, als dass man sagen müsste: Es ist hier ein so großer Veränderungsprozess zu erwarten, dass man als einzelner Träger überhaupt keine weitergehenden Überlegungen für die Zukunft mehr anstellen kann. - Man muss sicher sehen: In einer Reihe von Bereichen sind die Mittel bei weitem nicht ausgeschöpft. 2009 lagen die Ergebnisse unter dem, was wir jetzt zum Beispiel für 2010 etatisiert haben, und wir sehen, dass auch im Jahre 2010 noch Spielräume sind. Insoweit wissen die Träger selbst, wo ihre Möglichkeiten liegen und wie weit sie gehen können. Ich gestehe zu, dass auch durch die Reform bei den Jobcentern ein gewisser verstärkter Klärungsbedarf gegeben ist. Wir sind sicher, dass man, sobald die Jobcenter-Reform auf den Weg gebracht worden ist, klare Konturen aufzeigen kann, was die Größenordnung und Potenziale der einzelnen Förderinstrumente betrifft, und dass die Träger damit zurechtkommen. Wir haben seit den Jahren 2006 und 2007 einen Aufwuchs auf die derzeitige Größenordnung zu verzeichnen. Wir alle - darunter auch Ihre Fraktion - gehen aus vielerlei Gründen von einem gewissen Rückgang der Mittel aus. Ich denke, dass sich der Sparprozess in diesem Rahmen gut gestalten lässt. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Der nächste Fragenkomplex beschäftigt sich mit der Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Wir kommen zur Frage 11 der Abgeordneten Katja Mast: Welche konkreten Folgen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung durch die Umwandlung von sogenannten Pflicht- in Ermessensleistungen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik, beispielsweise für das Recht auf Nachholen des Hauptschulabschlusses, das Recht auf Ausbildung für Altbewerber - Ausbildungsbonus - sowie das Recht auf Spracherwerb, und inwiefern sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang ihr Ziel noch als gegeben an, keine Mittelkürzungen im Bereich der Bildungspolitik vorzunehmen? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales:1) Hierbei geht es um Bindungen für Eingliederungsmaßnahmen, die sich auf das Folgejahr erstrecken. Sie können höchstens im Umfang der im Bundeshaushalt sowie im Haushalt der BA ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen mit Fälligkeit im Jahr 2011 eingegangen werden. Das gebietet das geltende Haushaltsrecht.2 Erst wenn der Regierung im Wege der Rechnungslegung für das Jahr 2010 bekannt ist, auf welche Summen sich die eingegangenen Verpflichtungen aus Vorjahren belaufen, kann eine Aussage dazu getroffen werden, in welcher Höhe Ausgabemittel für neue Bewilligungen im Haushaltsjahr 2011 möglich sind. In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass sich unterjährig immer wieder Ausgabemittel freirechnen - ich habe das bereits ansatzweise dargestellt -, zum Beispiel aus vorzeitig beendeten oder, was nicht allzu selten vorkommt, nicht durchgeführten Maßnahmen, wenn etwa mithilfe der Agentur für Arbeit der Erwerb des Führerscheins möglich wäre, sich aber nicht genügend Teilnehmer finden. In einem solchen Fall können die Mittel nicht abfließen und stehen für Neubewilligungen zur Verfügung. Wenn es Sie interessiert, kann ich noch auf die für 2011 eingegangenen Verpflichtungen eingehen; denn auch das gehört zur Haushaltspolitik. Für den Rechtskreis Sozialgesetzbuch II belaufen sich die eingegangenen Verpflichtungen für das Haushaltsjahr 2011 mit Stand vom 31. Mai 2010 auf etwa 1,2 Milliarden Euro. Für den Rechtskreis SGB III belaufen sich die eingegangenen Verpflichtungen für 2011 auf circa 1,03 Milliarden Euro, und zwar ebenfalls mit Stand vom 31. Mai 2010. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Eine Nachfrage, bitte schön. Katja Mast (SPD): Vielen Dank für die Antworten, Herr Staatssekretär. - Ich beziehe mich jetzt noch einmal auf die Frage 11, in der es insbesondere darum geht, ob es durch die Sparvorschläge der Bundesregierung zu Bildungskürzungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik kommt. Die Bundesregierung sagt immer, dass es im Bereich der Bildungspolitik keine Kürzungen gibt. Meine sehr konkrete Frage lautet deshalb: Bedeutet das auch, dass es im Bereich der Arbeitsmarktpolitik überall dort, wo es um Bildung geht, keine Kürzungen gibt? Das betrifft beispielsweise das Recht auf Nachholen eines Hauptschulabschlusses, den Ausbildungsbonus und das Recht auf Spracherwerb für diejenigen, die die deutsche Sprache noch nicht sprechen. Wie Sie wissen, haben wir in unserer gemeinsamen Regierungsverantwortung in der Großen Koalition mit viel Mut viele Rechtsansprüche geschaffen. Denn wir wollten gerade nicht, dass Bildungsansprüche Haushaltskürzungen zum Opfer fallen. Deshalb frage ich Sie: Bleiben Sie bei der Strategie unserer Politik, oder müssen wir im Bereich Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik mit Bildungskürzungen rechnen? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ich fürchte, dass ich hierzu an der Stelle noch keine bindende Aussage machen kann, und weise darauf hin, dass das vorgegebene Sparziel zunächst in den Koalitionsfraktionen debattiert wird. Dann sind die Festlegungen im Einzelnen zu treffen. Es ist nicht meine Aufgabe, dem vorzugreifen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Die Fragen 12 und 13 der Abgeordneten Anette Kramme werden schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 14 der Kollegin Dagmar Enkelmann auf: Wie bewertet die Bundesregierung aktuelle Anweisungen der Bundesagentur für Arbeit an Jobcenter, nach denen die Eingliederungsleistungen für Bezieherinnen und Bezieher von ALG II allein auf die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt auszurichten sind, und stehen diese Weisungen im Zusammenhang mit der von der Bundesregierung geplanten Umwandlung der Eingliederungshilfen von einer Pflicht- in eine Ermessensleistung? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Frau Kollegin Enkelmann, ich darf Ihre Frage wie folgt beantworten: Eine Weisung der Bundesagentur, wonach Eingliederungsleistungen für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II allein auf die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet sind, existiert nach meiner Kenntnis nicht. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Eine Nachfrage. Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE): Ich verweise zunächst auf einen Bericht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 7. Juni über ein Gespräch mit dem Vorstand der Bundesagentur, Heinrich Alt, in dem sich so etwas unter anderem findet. Aber auch wenn Sie sagen, Sie kennen eine solche Anweisung nicht, würde ich gerne nachfragen. Die Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen ist ja Teil des Kürzungsprogramms, das die Bundesregierung vor zwei Wochen angekündigt hat. Inwieweit gibt es eigentlich ernsthafte Gespräche mit der Bundesagentur über wirkliche Einsparmöglichkeiten, zum Beispiel beim bürokratischen Aufwand, der der Bundesagentur abverlangt wird - hier gibt es durchaus Vorschläge -, sodass Kürzungen nicht zulasten der Langzeitarbeitslosen gehen, sondern im Gegenteil Einsparungen sogar zu einer Entlastung führen können? Gibt es ernsthafte Gespräche mit der Bundesagentur auch über Alternativen, statt bei Maßnahmen zu kürzen? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Sie können davon ausgehen, dass keiner unserer Mitarbeiter aus dem Ministerium zum Spaß nach Nürnberg fährt, nur um dort Kaffee zu trinken, sondern dass immer sehr ernsthaft über die zu lösenden Aufgaben gesprochen wird. Natürlich ist eine Daueraufgabe, die Effektivität zu verbessern und überall dort, wo es möglich ist, Bürokratie abzubauen. Gerade diese Koalition hat sich Bürokratieabbau aufs Panier geschrieben. Wenn Sie uns dazu Vorschläge machen können, würden Sie damit sicher einen guten Dienst erbringen. Wir warten gerne darauf. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Eine zweite Nachfrage. Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE): Bei meiner Frage ging es darum, inwieweit die durchaus vernünftigen Vorschläge der Bundesagentur es tatsächlich von Nürnberg bis nach Berlin schaffen. Ich möchte aber noch eine zweite Frage nachschieben: Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass alleiniges Kriterium für den Sinn von Maßnahmen tatsächlich die Eingliederungsquote ist, oder sieht die Bundesregierung nicht auch andere wichtige Kriterien? Die Kriterien haben gerade bei der Beantwortung ja auch eine Rolle gespielt. Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Natürlich ist Nachhaltigkeit ein wichtiges Kriterium. Es kann ja nicht nur um eine Vermittlung gehen, sondern die Frage ist, ob diese Vermittlung von Dauer ist und für den Einzelnen zu einem Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt führt. Darauf sind unsere arbeitsmarktpolitischen Instrumente ausgerichtet, und sie sollen künftig noch stärker auf die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet werden. Ich möchte darüber hinaus noch sagen, dass die Steuerung der gemeinsamen Einrichtungen und der zugelassenen kommunalen Träger mit der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende ab 2011 mit Sicherheit auch zu Verbesserungen führen wird. Hier sehen wir noch erhebliches Potenzial. Ferner möchte ich darauf hinweisen, dass sich die Effizienzsteigerungen nach Beendigung der notwendigen organisatorischen Umstellungen noch stärker entfalten werden. Bei meinen Beobachtungen in jüngerer Zeit habe ich festgestellt, dass es sehr viel effektiver ist, bereits in einem frühen Stadium zu prüfen, ob Personen für bestimmte Tätigkeiten tatsächlich geeignet sind. Dafür planen wir Phasenmodelle beispielsweise für die Bürgerarbeit, wie wir sie auch schon aus Programmen der Berliner Busunternehmen kennen, in denen in einem sehr frühen Stadium Prüfungen durchgeführt werden, um festzustellen, ob jemand für eine Ausbildung oder Umschulung zum Busfahrer geeignet ist. Dann werden wir hier erhebliche Effizienzsteigerungen erreichen, die auch für den Einzelnen gewinnbringend sind; das war auch Gegenstand Ihrer Frage. Es soll nicht nur um nüchterne Zahlen gehen; denn hinter jeder Zahl stehen Menschen, stehen Schicksale. Wir müssen uns mit den Schicksalen auseinandersetzen, den Menschen gerecht werden und die passenden Maßnahmen für die Menschen finden. Dem dient unsere Arbeit. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Dittrich, bitte. Heidrun Dittrich (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Fuchtel, bekommen Sie keinen Schreck! Es wird jetzt keine Unterstellung geben. Ich werde Ihnen auch nicht sagen, dass Sie den Vorwurf nicht ausgeräumt haben. Sie haben angesprochen, dass Sie bei den Jobcentern einen Bürokratieabbau planen; das gehört zum Kahlschlag im Sozialstaat. Wenn Sie die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst verringern und für Arbeitslose, die eingegliedert werden sollen, Pflichtleistungen in Ermessensleistungen umwandeln, dann müssen wir doch Angst haben, dass viele Leistungen, die zuvor Pflichtleistungen waren, als Ermessensleistungen nicht mehr erbracht werden können. Das bedeutet einen geringeren Anspruch an die Qualifikation der Beschäftigten im öffentlichen Dienst - hier wollen Sie abbauen - und geringere Betreuungsmöglichkeiten für die Arbeitslosen, die eingegliedert werden sollen. Die Menschen werden so viel Willkür erleben und feststellen, dass eine Ermessensleistung in einem Jobcenter gewährt wird und in einem anderen nicht. Ich frage Sie daher: Wie wollen Sie angesichts dieses Umgangs mit Arbeitslosen und Beschäftigten Arbeitsplätze schaffen, wohl wissend, dass es bundesweit nur 485 000 offene Stellen gibt? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Wenn ich das bewerten dürfte, was ich nicht machen möchte, würde ich sagen: Ihre Frage ist eine regelrechte Breitseite. Ich beantworte Ihre Frage aber gerne im Einzelnen. Ich möchte zuerst auf den Bereich von ALG II bzw. SGB II zu sprechen kommen. Je nachdem, wie viel Zeit mir gegeben wird, kann ich auch auf den Bereich des SGB III eingehen. Zuerst zum SGB II. Ich weise mit dem Ausdruck höchster Empörung zurück, dass hier willkürlich gehandelt werden soll. Ich verweise darauf, dass wir mit den Festlegungen, die das Gesetz nun vorsieht, einen Betreuungsschlüssel bekommen, der noch nie so gut war. Ich kann hierin nur einen Vorteil für den Einzelnen sehen und nicht, dass weniger getan wird. Hier wird mit sehr viel Geld sehr viel getan, damit die Menschen sehr individuell betreut werden können. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie das wenigstens zur Kenntnis nähmen und das in Ihren Ausführungen zum Ausdruck käme. Zweitens. Wenn Pflichtleistungen in Ermessensleistungen überführt werden, muss das nicht heißen, dass weniger Leistung erbracht wird. Aber es liegt im Ermessen derjenigen, die die Aufgabe durchführen. Wir wandeln extra 3 200 bisher befristete Arbeitsverhältnisse in Dauerarbeitsverhältnisse um - das wurde im Haushaltsausschuss beschlossen -, mit dem Ziel, künftig die Qualität im Bereich der Entscheider durch einen gefestigten und kontinuierlich arbeitenden Personalkörper zu steigern. Auch das muss von Ihnen wenigstens zur Kenntnis genommen werden. Ich darf noch darauf hinweisen, dass bei jeder Ermessensentscheidung der Anspruch auf Fehlerfreiheit besteht. Dadurch ist gesichert, dass die Entscheidungen sehr sorgfältig getroffen werden und im Rahmen der Möglichkeiten, die der Entscheidungsrahmen vorgibt, nachprüfbar sind. Vor dem Hintergrund ist es nach meiner Auffassung äußerst gewagt, Formulierungen zu gebrauchen, wie Sie sie gerade in den Raum gestellt haben. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Die Frage 15 der Kollegin Iris Gleicke wird schriftlich beantwortet. Wir kommen nun zu dem Fragenkomplex, der die Abschaffung der Rentenversicherungsbeiträge für Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II behandelt. Ich rufe die Frage 16 des Abgeordneten Ottmar Schreiner auf: Begründet die Bundesregierung die Abschaffung der Rentenversicherungsbeiträge für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II tatsächlich damit, dass zur Bekämpfung von Altersarmut ja die Grundsicherung im Alter zur Verfügung steht, und soll die Arbeit der Regierungskommission, die laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP eingesetzt werden soll, sich an dieser sozialpolitischen Philosophie orientieren, dass beitragsgedeckte Versicherungsleistungen durch fürsorgeorientierte Leistungen ersetzt werden? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Wenn dieser Fragenkomplex beantwortet ist, sind wir durch den Geschäftsbereich Arbeit und Soziales in einer Fragestunde einmal durchgekommen. Es ist mir eine Freude, auch noch die Fragen zur Rente zu beantworten. Ich darf das wie folgt tun: Die Bundesregierung begründet die Abschaffung der Rentenversicherungsbeiträge für die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II keineswegs damit, dass zur Bekämpfung von Altersarmut die Grundsicherung im Alter zur Verfügung steht. Der Kollege Schreiner gehört wie ich schon länger dem Deutschen Bundestag an. Wenn ich es richtig weiß, haben in der letzten Legislaturperiode auch Sozialdemokraten an der Regierungskoalition mitgewirkt. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Richtig!) Damals haben wir gemeinsam beschlossen, den damaligen Ansatz zu halbieren. Damals habe ich eine solche Argumentation nicht gehört. Jetzt höre ich sie. Ich muss sie zur Kenntnis nehmen; aber sie ist etwas verwunderlich, weil sich die Situation im Grunde seit der damaligen Veränderung, die wir vorgenommen haben, nicht geändert hat. Das ALG II soll immer eine Leistung sein, die in der aktuellen Bedürfnislage Hilfe gibt. Sie hat weniger das Ziel, dass gleichzeitig auch noch für das Alter vorgesorgt werden soll. Vor diesem Hintergrund muss man das Ganze sehen. Das, was jetzt noch an die Deutsche Rentenversicherung überwiesen wird, hat - das muss man hier deutlich sagen - für den Einzelnen im Alter einen Wert von derzeit 2,09 Euro monatlich. Ich wage zu behaupten, dass eine Rente von 2,09 Euro im Alter für jemanden, der eine normale Erwerbsbiografie hat, nicht ausschlaggebend für seine Situation im Alter ist. Wenn allerdings jemand langzeitarbeitslos ist, dann kommt er auch dann, wenn wir es bei dem jetzigen Betrag belassen, nicht zu einer Absicherung im Alter, die über die Grundsicherung hinausführt. Vor diesem Hintergrund ist diese Maßnahme akzeptabel; denn man muss bei den Sparmaßnahmen, deren Notwendigkeit jeder hier im Haus bestätigt und die auch jede andere Regierung ergreifen müsste, eine Lösung suchen, die ordnungspolitisch begründbar ist. Das wurde zum damaligen Zeitpunkt nicht anders diskutiert als heute. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Kollege Schreiner, Nachfrage? - Bitte. Ottmar Schreiner (SPD): Das kann man nicht so stehenlassen; denn die Argumentation, 2,09 Euro seien etwas wenig und deswegen könne man sie ganz streichen, entspricht einer Logik, die besagt, dass man demjenigen, der so wenig zu Essen hat, dass er hungert, gleich gar nichts zu geben braucht. Was ist denn das für eine Argumentation? Ich kenne eine ganze Reihe von Szenarien über drohende Altersarmut, Herr Kollege Fuchtel. In all diesen Szenarien wird die mehrfache Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge für Langzeitarbeitslose massiv kritisiert, weil das ein eigenständiger Zugang zu zusätzlicher Altersarmut sei. Wenn man schon kritisiert, 2,09 Euro seien reichlich wenig, dann wäre die zwingende Konsequenz gewesen, die Beitragssätze anzuheben, um die Leute vor drohender Altersarmut besser zu schützen. Das wäre einigermaßen logisch gewesen. Sie haben eben in einem anderen Zusammenhang gesagt: Die Bundesregierung bellt nicht nur, sie beißt auch. - Können Sie nachvollziehen, dass die Bundesregierung nicht nur in diesem Fall, aber in diesem Fall ganz besonders, die völlig falsche Gruppe gebissen hat? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ich danke zunächst einmal dafür, dass Sie meinen Worten so genau Ihr Ohr geliehen haben, und darf jetzt Adam Riese bemühen. Das Doppelte von 2,09 Euro, die die Große Koalition beschlossen hat, sind 4,18 Euro. Das würde unter anderem Zusatzkosten für Beitragszahlungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro bedeuten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Haushalts- und Finanzpolitiker Ihrer Bundestagsfraktion das als auch nur annähernd realistisch ansehen. Ich komme vor diesem Hintergrund auf die Argumentation zurück, dass wir für ALG-II-Empfänger in einer Bedürfnislage im Alter, in der andere finanzielle Ressourcen nicht zur Verfügung stehen, eine Absicherung durch die Grundsicherung haben. Davon zu unterscheiden ist die Frage, wie für das Alter vorgesorgt wird. Mit diesen 2,09 Euro kann man ganz sicher nicht entsprechend für das Alter vorsorgen. Wenn wir ehrlich sind, müssen wir feststellen: So werden wir das Problem der Altersarmut sowieso nicht lösen können. Wir müssen uns darüber klar sein, dass es hier um eine Absicherung in einer bestimmten Bedürfnislage geht und dass eine Bekämpfung der Altersarmut mit Sicherheit nicht durch 2,09 Euro zusätzlich möglich ist. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Zweite Nachfrage, bitte schön. Ottmar Schreiner (SPD): Es hat auch niemand behauptet, dass das möglich sei. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass es ein wichtiger Baustein ist, der, so wie er geregelt ist und wie er jetzt neu geregelt werden soll, den Weg in die Altersarmut beschleunigen wird. Das lässt sich überhaupt nicht bestreiten. Sie müssten bei Gelegenheit erklären, was das mit christlicher Politik zu tun hat. Ich will noch eine zweite Frage stellen. Sie haben in der Ausschussdrucksache 17(11)187, Unterrichtung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, zur Begründung drei interessante Sätze geschrieben, die ich, Herr Präsident, zitieren will: Hingegen erhöht die bisherige Rentenbeitragszahlung des Bundes für Bezieher von Arbeitslosengeld II deren spätere monatliche Rente nur um rund 2 Euro je Jahr des Bezugs von Arbeitslosengeld II. Menschen mit sehr langen Leistungsbezugszeiträumen wären deshalb ohnehin auf die Grundsicherung im Alter angewiesen. Um das zu vermeiden, ist es besser, sie in Arbeit zu integrieren statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Das ist eine doppelte Täuschung, weil Sie damit behaupten, Sie sparten hier zulasten der Langzeitarbeitslosen, um das eingesparte Geld zur Förderung ebendieser Langzeitarbeitslosen einzusetzen. Das ist eine grottenfalsche Behauptung. Sie setzen das eingesparte Geld nämlich nicht ein, um Arbeit besser zu fördern; vielmehr kassieren Sie gleichzeitig bis zum Jahr 2014 arbeitsmarktpolitische Mittel der Bundesagentur für Arbeit in Höhe von rund 16 Milliarden Euro. Können Sie meiner Bewertung folgen, dass es sich hier nicht um eine Unterrichtung der Bundesregierung handelt, sondern um eine grobe Täuschung? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Herr Kollege Schreiner, Sie können sich vorstellen, wie die Antwort ausfällt: Ich kann Ihnen hier natürlich nicht folgen. Ich möchte Bezug nehmen auf meine schon reichlichen Ausführungen zu ordnungspolitischen Fragen. Darüber hinaus stelle ich fest: Wir müssen auf jeden Fall eine Konsolidierung des Bundeshaushalts erreichen - ich verweise auf die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse, an deren Gestaltung ein größerer Teil dieses Hauses mitgewirkt hat -, damit die Staatsfinanzen stabil sind. Wir müssen auch einen höheren Investitionsanteil am gesamten Haushalt erreichen; denn es ist bekannt: Wenn Investitionen erfolgen, dann können neue Arbeitsplätze entstehen und mehr Leute eingestellt werden. Das kann unter diesem sektoralen Gesichtspunkt zu einer Verbesserung der Gesamtsituation führen. Vor diesem Hintergrund ist das, was da geschrieben wurde, zu verstehen. Die Umsetzung dieses Beschlusses wird dazu führen, dass wir wieder Spielräume bekommen, die es uns ermöglichen, im Bereich der Investitionen tätig zu werden und damit die Schaffung von Arbeitsplätzen zu begünstigen und mehr Leute in Arbeit zu bringen. In Verbindung mit der demografischen Entwicklung, wie wir sie derzeit haben, gibt uns das durchaus die Hoffnung, dass wir mit diesem Weg mehr Leute in Arbeit bekommen und damit die Kosten der Arbeitslosigkeit reduzieren können. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Vielen Dank. - Jetzt hat der Kollege Birkwald noch eine Frage. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Staatssekretär, Sie haben eben noch einmal darauf abgehoben, dass es um die Vermittlung in Arbeit geht. Können Sie mir denn bestätigen, dass wir derzeit eine Situation haben, in der auf eine ungeförderte offene Stelle neun Erwerbslose kommen, wenn man die offiziellen Erwerbslosenzahlen zugrunde legt - wenn man alle die mitrechnet, die in den vergangenen Jahren aus der Statistik herausdefiniert wurden, haben wir die Situation, dass auf eine ungeförderte offene Stelle zwölf Erwerbslose kommen; ich nenne einmal die Zahl: Es sind derzeit 355 000 offene ungeförderte Stellen -, dass es unter dieser Voraussetzung eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür gibt, dass Langzeiterwerbslose auch bei bestem Willen und größter Anstrengung gar nicht in Arbeit vermittelt werden können, und das vor dem Hintergrund der Entwicklung der vergangenen Jahre: Der eingezahlte Beitrag für Langzeiterwerbslose, der in den 90er-Jahren noch 200 Euro betrug, wurde nach Art einer Salamitaktik über 100 Euro auf 78 Euro und schließlich auf 40 Euro gesenkt; dieser Minibeitrag führt zu der Minileistung von 2,09 Euro. Dies war falsch, und wäre es der richtige Weg, den Beitrag deutlich anzuheben, so wie es der DGB, der VdK, der SoVD, die IG Metall und alle, die sich damit beschäftigen, fordern, also zum Beispiel auf die Höhe eines halben Entgeltpunktes, was dann 13,60 Euro im Monat brächte? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Herr Kollege Birkwald, würden Sie, wenn Sie das hier so locker sagen, bitte auch noch darstellen, welche Kosten das im Bundeshaushalt auslösen würde? Würden Sie uns freundlicherweise außerdem noch die Mitteilung machen, wie Sie das unter Einhaltung der Schuldenbremse kompensieren wollen? Ich wollte das hier nur so in den Raum gestellt haben. Ich weiß ja, dass Sie mir darauf keine Antwort geben können, (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Doch! - Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Ein bisschen was soll die Bundesregierung auch machen!) die die Kriterien, die ansonsten für die Gestaltung des Bundeshaushalts gelten, berücksichtigt. Es würde zu erheblichen Zusatzbelastungen kommen. Sie bestätigen das ausdrücklich. Damit zeigt sich, dass hier ein Pfad beschritten werden soll, dem außer Ihrer Fraktion zum gegenwärtigen Zeitpunkt wahrscheinlich niemand in diesem Hause zustimmen würde. Deswegen darf das hier auch als nicht ganz so realistisch bezeichnet werden. - So viel dazu. Wenn Sie solche negativen Prognosen an die Wand malen, möchte ich Sie fragen oder, besser - ich soll ja nicht fragen; ich bin derjenige, der gefragt wird -, darf ich Ihnen sagen, dass allein im Bereich des Ingenieurwesens nach jüngsten Mitteilungen 31 000 Stellen besetzt werden müssen. Ähnliches ist in anderen Bereichen der Fall. Eine Anhörung über die Öffnung der Grenzen nach Osteuropa, was Beschäftigung angeht, die die CDU/ CSU-Fraktion jüngst durchgeführt hat, hat ergeben, dass das IAB, das Institut der Bundesagentur, keine gravierenden Auswirkungen negativer Natur erwartet, wenn die Grenzen geöffnet werden, weil so viel Nachfragepotenzial vorhanden ist, dass das, was an zusätzlichem Arbeitskräftepotenzial zur Verfügung stehen würde, aufgefangen werden könnte. Dann möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir von einem Lehrstellenmangel jetzt in eine Situation kommen, in der Auszubildende gesucht werden, wie wir das in einigen Teilen Deutschlands schon feststellen; wahrscheinlich wird das in nächster Zeit auch noch in weiteren Landesteilen der Fall sein. Auch der demografische Faktor wird eine große Wirkung auf den Arbeitsmarkt insgesamt haben. Vor diesem Hintergrund trifft die Analyse, die Sie hier vorgenommen haben, für die Zukunft so mit Sicherheit nicht zu. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ich hätte Ihnen gern geantwortet! Millionärsteuer!) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Vielen Dank, aber in der Fragestunde fragen die Abgeordneten die Bundesregierung, und diese antwortet und stellt keine Gegenfragen. Falls doch, werden diese nicht beantwortet. Nur, damit das klar ist. Der Kollege Fuchtel weiß das als alterfahrener Kämpfer hier im Hause. Wir kommen jetzt zur Frage 17 des Kollegen Schreiner: Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Änderung des § 10 a des Einkommensteuergesetzes notwendig ist, damit nach dem geplanten Wegfall der Beitragszeiten in der Rentenversicherung von Bezieherinnen und Beziehern der Grundsicherung für Arbeitsuchende diese weiterhin einen Anspruch auf die geförderte Altersvorsorge besitzen? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Entschuldigung, aufgrund der Vielzahl der Fragen sind meine Unterlagen etwas durcheinandergeraten. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wenn er doch nur besser sortiert wäre!) Ich müsste sie jetzt erst einmal insgesamt sortieren, um die Antwort auf Frage 17 zu finden. Ottmar Schreiner (SPD): Sie können die Frage ja schriftlich beantworten. Sie haben jetzt wirklich eine schöpferische Pause verdient. Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Das ist ein humaner Akt, Herr Kollege, für den ich mich außerordentlich bedanke. Ich werde deswegen Ihre Frage besonders ausführlich schriftlich beantworten. Wenn Sie mir noch ein bisschen Zeit für die Suche gegeben hätten, hätte ich die Antwort sicherlich auch noch gefunden. Ich möchte auf keinen Fall, dass Sie denken, ich wollte der Sache ausweichen. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Dann können wir in der Fragestunde fortfahren. Vielen Dank, Herr Kollege Schreiner, für das Entgegenkommen. Vielen Dank, Herr Fuchtel, für Ihre Antworten. (Beifall des Abg. Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]) Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die Frage 18 des Kollegen Hans-Josef Fell soll schriftlich beantwortet werden. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Der Kollege Arnold ist nicht anwesend. Deswegen wird bei den Fragen 19 und 20 so verfahren, wie in unserer Geschäftsordnung vorgesehen. Die Fragen 21 und 22 des Kollegen Fritz Rudolf Körper, die Fragen 23 und 24 des Kollegen Jan van Aken, die Frage 25 des Kollegen Hans-Christian Ströbele sowie die Fragen 26 und 27 des Kollegen Tom Koenigs sollen schriftlich beantwortet werden. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Fragen 28 und 29 des Kollegen Kai Gehring sowie die Fragen 30 und 31 des Kollegen Sönke Rix sollen schriftlich beantwortet werden. Die Abgeordnete Petra Crone ist auch nicht anwesend. Bei den Fragen 32 und 33 wird deshalb so verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen. Die Fragen 34 und 35 der Kollegin Caren Marks sowie die Fragen 36 und 37 der Kollegin Christel Humme sollen schriftlich beantwortet werden. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Frage 38 der Kollegin Dr. Martina Bunge soll schriftlich beantwortet werden. Wir kommen zur Frage 39 des Kollegen Dr. Harald Terpe von Bündnis 90/Die Grünen. - Er ist auch nicht anwesend. Damit wird bei den Fragen 39 und 40 so verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen. Die Frage 41 des Kollegen Harald Weinberg soll schriftlich beantwortet werden.3 Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Jan Mücke zur Verfügung. Der Kollege Dr. Hofreiter von den Grünen ist auch nicht anwesend. Deswegen wird bei den Fragen 43 und 44 ebenfalls so verfahren, wie in unserer Geschäftsordnung vorgesehen. Die Fragen 45 und 46 der Kollegin Silvia Schmidt (Eisleben) sollen schriftlich beantwortet werden. Ich rufe Frage 47 des Kollegen Ostendorff auf: Wie passt es zusammen, dass der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Raumsauer, sich besonders dafür einsetzt, "die ländlichen Räume gut und bestmöglich zu entwickeln" (Plenarprotokoll 17/4, Seite 163 B), und dann die Mittel für das dafür neu aufgelegte Programm zur Förderung von kleineren Städten und Gemeinden gleich wieder gekürzt werden, und wie sieht dann die Strategie der Bundesregierung für kleinere Städte und Gemeinden vor dem Hintergrund des demografischen Wandels im ländlichen Raum aus? Bitte schön, Herr Staatssekretär. Jan Mücke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Ostendorff, diese Frage möchte ich namens der Bundesregierung wie folgt beantworten: Gemäß § 6 Abs. 9 des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2010 wurden die Verpflichtungsermächtigungen aller Investitionstitel um 10 Prozent gekürzt, so auch die Mittel für das neue Städtebauförderungsprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke". Dementsprechend stehen im Jahr 2010 statt 20 Millionen Euro nun 18,083 Millionen Euro für Investitionszuschüsse bereit. An der Strategie der Bundesregierung hat sich durch diese pauschale Kürzung nichts geändert. Ziel ist es, Klein- und Mittelstädte in ländlichen Räumen in ihrer zentralörtlichen Funktion als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge zu sichern und zu stärken. Die Kommunen sollen insbesondere bei der Bündelung ihrer Kräfte und Ressourcen, weitgehender Kooperation bei Infrastruktur-angeboten und in der Zusammenarbeit in Netzwerken durch dieses Programm unterstützt werden. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Herr Kollege Ostendorff, Ihre erste Nachfrage, bitte. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär Mücke, schönen Dank für die Beantwortung der Frage. - Zur Präzisierung: Wie wollen Sie angesichts der 10-prozentigen Kürzung, die Sie angesprochen haben, den Herausforderungen des demografischen Wandels im ländlichen Raum begegnen? Welche Schwerpunkte des Förderprogramms wollen Sie in kleinen Städten und Gemeinden angesichts knapper werdender Mittel und des demografischen Wandels setzen? Jan Mücke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Geschätzter Herr Kollege Ostendorff, dieses Programm ist neu. Wir haben es in diesem Haushaltsjahr das erste Mal aufgelegt. Das heißt, in allen Jahren zuvor hat dieses Thema bei den Städtebauförderprogrammen nie eine Rolle gespielt. Wir haben es ganz bewusst neu aufgenommen, weil wir Handlungsbedarf gerade im ländlichen Raum, in den kleineren Städten und Kommunen erkannt haben. Wir sehen dieses Programm als einen Einstieg in eine größere Förderkulisse an. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich die Haushaltssituation erheblich verschlechtert hat und dass natürlich auch unser Haus davon nicht verschont bleibt. Wir wollen den Kommunen trotz allem signalisieren, dass uns die Schwierigkeiten, alle örtlichen Funktionen in einer Kommune vorzuhalten, durchaus bekannt sind. Wir wollen insbesondere Kooperationen zwischen verschiedenen Gemeinden in Gemeindeverbünden anregen, um diese zentralörtlichen Funktionen in Kooperation durch mehrere wahrnehmen zu lassen. Es kommt darauf an, dass wir gerade den ländlichen Raum sowie kleinere Städte und kleinere Gemeinden als einen lebenswerten Lebensraum für ganz viele Menschen erhalten. Die Bundesregierung legt ein besonderes Augenmerk auf dieses Handlungsfeld. Es kommt uns darauf an, dass wir eine Kommunikationsplattform und damit Möglichkeiten schaffen, sich auszutauschen und Best-Practice-Beispiele zu finden, um einer verstärkten Abwanderung aus dem ländlichen Raum entgegenzuwirken. Dieses Programm ist als ein Anfang zu sehen. Ich verweise noch einmal darauf, dass wir erst in diesem Jahr mit diesem Programm begonnen und dazu kürzlich ein Konzept vorgelegt haben. Wir wollen es gemeinsam mit unserem Fachausschuss, dem Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, in den nächsten Jahren fortentwickeln. Wir denken, dass uns die Beteiligung der Kommunen in unserer Einschätzung recht geben wird, dass wir versuchen sollten, dieses große Problem gemeinsam zu lösen. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Zweite Nachfrage, Kollege Ostendorff. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, bei vielen Punkten, die Sie über den ländlichen Raum ausgeführt haben, liegen wir nahe beieinander. Wie Sie wissen, bin ich der agrarpolitische Sprecher der Grünen. Man kann sich also die Frage stellen, warum ich zu diesem Geschäftsbereich frage. Ich tue dies deswegen, weil es auch um die Frage geht - das wäre meine nächste Frage -, ob vonseiten der Bundesregierung beabsichtigt ist, das Programm für den ländlichen Raum mit dem Städtebauförderungsprogramm zu vernetzen. Wir glauben, dass es da Überschneidungen geben könnte. Es gibt in diesem Zusammenhang sehr viele Probleme - Abwanderung, demografischer Wandel und Verödung - zu meistern. Optimistisch in die Zukunft gedacht, müssen wir das, was noch an Potenzial da ist, stärken. Jan Mücke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Wir haben einen guten fachlichen Austausch mit dem Haus von Frau Bundesministerin Aigner, die natürlich in erster Linie für die Landwirtschaft verantwortlich ist. Bei uns ist nicht so sehr der wirtschaftliche Aspekt entscheidend. Uns geht es vielmehr um die Funktion der Gemeinde in einem räumlichen Zusammenhang. Wir versuchen natürlich, diese Programme aufeinander abzustimmen. Generell gilt, dass wir alle Städtebauförderprogramme als lernende Programme ansehen. Das heißt, dass wir immer flexibel reagieren können, wenn sich neue Bedarfe ergeben, und dass wir neuere und bessere Erkenntnisse sammeln. Insofern setzen wir natürlich auf die Zusammenarbeit insbesondere der Politiker, die in diesem Bereich tätig sind. Sie sollen uns dabei unterstützen, dieses Programm weiterzuqualifizieren. Wir müssen sehen, dass wir es in den nächsten Jahren in einer Zeit knapper werdender Haushaltsmittel auf dem jetzigen Niveau fortführen können. Wir können das natürlich nur gemeinsam und nicht gegen die Interessen anderer Häuser tun. Man muss auch berücksichtigen: Eine Gemeinde ist ein Sozialgefüge. Man muss alle Aspekte betrachten. Dazu gehört ausdrücklich auch die Möglichkeit, dort Einkommen zu erzielen. Insofern betrachten wir es als ein ganzheitliches Programm. Aber es geht uns nicht so sehr darum, damit Investitionen zu fördern, sondern wir wollen mit diesem Programm die Zusammenarbeit fördern. Wir wollen zur Kooperation anregen. Ich glaube, dieses Programm bietet eine gute Gelegenheit dafür, im Sinne von - auf Neudeutsch - Best Practice Beispiele auszutauschen und den betroffenen Kommunen die Anregung zu geben, über Funktionsteilungen nachzudenken und Aufgaben über einen größeren Raum hinweg gemeinsam wahrzunehmen. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Es gibt eine weitere Frage. Bitte schön. Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Mücke, Sie haben gerade gesagt, dass Sie die Mittel für die Förderprogramme im Städtebau pauschal um 10 Prozent kürzen wollen. Jan Mücke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Nein. Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Oder nur die Mittel für Programme im ländlichen Raum? Jan Mücke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Das habe ich nicht gesagt. Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann erklären Sie es doch einmal bitte; ich habe Sie so verstanden. Falls es so wäre, habe ich die Frage: Wieso kürzen Sie beim Städtebau? Dieser Bereich nimmt den geringsten Teil des Volumens des Etats des Bau- und Verkehrsministeriums ein. Das sind etwas über 600 bzw. knapp 700 Millionen Euro, während fast 10 Milliarden Euro im Verkehrsbereich zur Verfügung stehen. Es wäre also wesentlich einfacher, mit kleinen Maßnahmen Geld im Verkehrsbereich einzusparen; denn die Städtebauförderung ist natürlich wesentlich wichtiger und betrifft nur eine ganz kleine Summe. Jan Mücke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Frau Kollegin, ich habe den Eindruck, dass Sie Ihre Frage im Zusammenhang mit der Spardiskussion, betreffend das nächste Haushaltsjahr, stellen. Wir reden hier aber über das Haushaltsjahr 2010, über den laufenden Haushalt. Dort stehen noch relativ große Summen für Städtebauförderprogramme zur Verfügung. Die aktuelle Diskussion, die wir heute im Ausschuss angerissen haben, bezieht sich vor allem auf die Haushaltsplanung für das nächste Jahr. Aber für dieses Jahr gilt nach § 6 Abs. 9 des Haushaltgesetzes, dass alle investiven Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt diese Kürzung um 10 Prozent haben hinnehmen müssen. Es ist also keineswegs so, dass wir diese Kürzungen für das Jahr 2010 nur bei diesem Programm, nur bei den Städtebaufördermitteln oder möglicherweise nur zugunsten von Infrastrukturmaßnahmen im Straßenbereich vornehmen mussten. Diese Kürzung betrifft vielmehr alle Verpflichtungsermächtigungen im investiven Teil quer über den gesamten Haushalt. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Wir kommen zur Frage 48 des Kollegen Ostendorff: Wie will die Bundesregierung den städtebaulichen Herausforderungen durch Klima- und demografischen Wandel begegnen, wenn die finanzielle Ausstattung der Städtebauförderprogramme gekürzt wird? Jan Mücke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Die Bundesregierung nimmt die städtebaulichen Herausforderungen durch den Klima- und demografischen Wandel sehr ernst. Auch zukünftig wird der Bund über die Städtebauförderungsprogramme die Kommunen dabei unterstützen, Investitionen in die nachhaltige Stadt- und Ortsentwicklung durchzuführen. Dies betrifft die Innenentwicklung, die Aufwertung des Stadtbildes und das Brachflächenrecycling sowie den familien-, generationen- und klimagerechten Umbau von Stadtquartieren zur Bewältigung des strukturellen und demografischen Wandels. Der Bund wird in enger Abstimmung mit den Ländern, Kommunen und Verbänden prüfen, wie die verschiedenen Programme im Bereich der Stadtentwicklung in Zukunft noch gezielter gebündelt und effizienter gemacht werden können. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Nachfrage, Kollege Ostendorff? Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. - Das führt mich natürlich sofort zu einer Nachfrage: Wenn Sie bündeln, werden Sie in diesem Förderkatalog natürlich auch Prioritäten schaffen, die möglicherweise nicht von Kürzungen betroffen sind. Oder ist das nicht angedacht? Jan Mücke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Darüber kann ich heute noch keine verbindliche Auskunft geben. Ich habe Ihnen gerade genannt, welche Punkte für uns von besonderer Bedeutung sind. Wir sehen beim Strukturwandel und bei der demografischen Entwicklung einen Schwerpunkt; das ist, glaube ich, bei allen Fraktionen hier im Haus Common Sense. Ich kann Ihnen heute noch nicht verbindlich sagen, wie wir die Städtebauförderprogramme im nächsten Jahr gestalten werden. Es braucht eine gewisse Zeit, mit den neuen Haushaltsansätzen - wir haben noch keinen Kabinettsbeschluss darüber - eine neue Struktur dafür zu entwickeln. Wir werden das aber natürlich im Laufe dieses Jahres tun. Wir wollen in Zusammenarbeit mit allen Fraktionen versuchen, die Städtebauförderprogramme so weiterzuentwickeln, dass wir die dringendsten Entwicklungsbedarfe in diesem Bereich auf jeden Fall mit abdecken. Ich habe Ihnen schon vorhin gesagt, dass für uns das Thema "Strukturwandel und demografische Entwicklung im ländlichen Raum" ein neuer Schwerpunkt ist. Deshalb haben wir das Programm, zu dem Sie mich vorhin gefragt haben, in diesem Jahr aufgelegt. Wir werden alles daran setzen, dass wir das Programm fortführen. Es gibt die Überlegung, ob wir auch künftig beispielsweise beim städtebaulichen Denkmalschutz und beim Stadtumbau eine Unterscheidung zwischen Ost und West vornehmen; sicherlich gibt es hier unterschiedliche Betroffenheiten und Probleme. Dies alles steht aber noch nicht fest. Ich lade Sie ein, gemeinsam mit uns an der Weiterentwicklung der Städtebauförderprogramme zu arbeiten. (Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das nehmen wir gerne an!) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Keine weitere Nachfrage? - Dann kommen wir zur Frage 49 der Kollegin Bettina Herlitzius: In welcher Gesamthöhe soll es bei den Städtebauförderprogrammen die vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, in der Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 9. Juni 2010 angekündigten Einsparungen geben, und wie sehen diese Einsparungen konkret für die einzelnen Städtebauförderprogramme in den Haushaltsjahren 2011 bis 2014 aus? Herr Staatssekretär, bitte schön. Jan Mücke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Frau Kollegin Herlitzius, die vorgesehene Einsparung bei den Programmmitteln im Rahmen der Städtebauförderung 2011 liegt bei 305 Millionen Euro. Aufgrund des fünfjährigen Zeitraumes der Ausfinanzierung der entsprechenden Mittel wird sich das vorgenannte Einsparvolumen nicht in voller Höhe unmittelbar im nächsten Haushaltsjahr bemerkbar machen. Vielmehr wirken sich die jeweils anteiligen Einsparungen bis 2015 in geringeren Jahresbeträgen aus, die in der Gesamtsumme dem oben genannten Einsparvolumen entsprechen. Die Konkretisierung der Einsparungen bei den einzelnen Programmen erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushaltsplan 2011, welche noch nicht abgeschlossen ist. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Ihre Nachfrage, Frau Kollegin. Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Verstehe ich Sie richtig, dass die Mittel um 305 Millionen Euro gekürzt werden, aber schon in 2011? - Also: ja. Das ist eine Halbierung des Ansatzes. Ihnen ist klar, welche Auswirkungen das hat: Bei den Förderprogrammen, die in der Regel über mehrere Jahre laufen, werden im Hinblick auf zu erwartende Mittel die Anträge gestellt. Wie groß ist das Fördervolumen, das die Bezirksregierungen für die Folgejahre bereits beantragt haben? Die Kürzung bedeutet, dass sich ganz viele Projekte weiter verschieben. Können Sie eine Größenordnung der Projekte nennen, die hier verschoben werden? Jan Mücke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Das kann ich jetzt nicht konkret beantworten; zum jetzigen Zeitpunkt könnte das auch niemand sonst tun. Zunächst einmal gestaltet sich das Verfahren so: Es gibt einen Kabinettsbeschluss über den Haushaltsentwurf, dann tagt der Haushaltsgesetzgeber - also Sie - von September bis wahrscheinlich November und beschließt über den Bundeshaushalt; erst im Nachgang zum Beschluss über den Bundeshaushalt verhandelt die Bundesregierung mit den Ländern über den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung. In dieser Verwaltungsvereinbarung sind quasi die Durchführungsbestimmungen für jedes einzelne Städtebauförderprogramm enthalten, auf dessen Grundlage Anträge gestellt werden. Die Anträge, die für dieses Jahr eingehen, werden mit der Haushaltslinie dieses Jahres - über 500 Millionen Euro in den Städtebauförderprogrammen - finanziert. Was wir im nächsten Jahr angesichts der zugegebenermaßen erheblichen Kürzungen tun können, kann heute niemand beantworten. Ich will nicht ausschließen, dass das eine oder andere Projekt, das über mehrere Jahre läuft, vielleicht gestreckt werden muss. Die Konsequenz, wenn man sparen muss, ist, dass man bestimmte Projekte möglicherweise auf der Zeitachse verschieben muss. Aber wir wollen die Städtebauförderung insgesamt auf diesem Niveau fortführen, wohl wissend, dass der Bedarf immer höher sein wird. Ich möchte Ihnen erläutern, warum das möglicherweise verantwortbar ist; denn Sie müssen die Städtebauförderung nicht nur mit der Brille des Bundes sehen - natürlich tragen wir eine große Verantwortung -, sondern es gibt auch jede Menge anderer Akteure, beispielsweise die Länder und natürlich die Kommunen selber, die in diesem Bereich gefragt sind. Das ist beispielsweise bei den Investitionen aus dem Bundeshaushalt für die Verkehrsinfrastruktur nicht der Fall. Wenn der Bund in diesem Bereich nicht investiert, tut es keiner. (Bettina Herlitzius [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Wenn wir bei den Städtebauförderprogrammen kürzen, dann gibt es zumindest noch die Länder, die Kommunen und natürlich auch Private, die etwas zum Stadtumbau und zur Städtebauförderung beitragen können. Insofern sind diese Kürzungen für uns alle schmerzlich, aber sie sind verantwortbar. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Weitere Nachfrage? Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. - Wie will die Bundesregierung den Kommunen Planungssicherheit für bereits bestehende Projekte geben, bei denen die Finanzvolumen einfach benötigt werden? Jan Mücke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Wir werden gemeinsam mit den Ländern, die für uns die Städtebauförderprogramme administrieren, darauf achten, dass wir durch die Kürzung der Programme nicht für einen Abbruch von langfristigen Entscheidungen sorgen. Das ist ganz verständlich. Es wird möglicherweise nicht möglich sein, neue Projekte zu beginnen, wenn man laufende Projekte noch ausfinanzieren muss. Ich kann Ihnen das heute konkret auf einzelne Länder oder konkrete Vorhaben bezogen nicht benennen, weil die Städtebauförderprogramme durch die Länder verwaltet werden. Die Länder stehen für uns in der Verantwortung, diese Entscheidung sinnvoll zu treffen. Ich gehe aber davon aus, dass auch in den Ländern verantwortliche Entscheidungen getroffen werden. Wir wollen alles versuchen, die Auswirkungen der schmerzhaften Kürzungen so gering wie möglich zu halten. Aber selbstverständlich ist es so, dass es Auswirkungen haben wird. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Wir können gerade noch die Frage 50 der Kollegin Herlitzius abhandeln. Eigentlich sind wir schon am Ende der Tagesordnung, aber das machen wir jetzt noch. Danach kommen wir zur Aktuellen Stunde. Ich rufe die Frage 50 der Kollegin Herlitzius auf: Wie passt es zusammen, dass in dem von der Bundesregierung in der letzten Wahlperiode vorgelegten Stadtentwicklungsbericht 2008 für die Jahre 2007 bis 2013 ein Jahreswert von 700 Millionen Euro an direkten Städtebaufördermitteln des Bundes empfohlen wird, die tatsächliche Höhe der Bundesmittel in den letzten Jahren aber nur 500 bis 550 Millionen Euro jährlich betrug und die Städtebaufördermittel jetzt noch weiter gekürzt werden sollen, und wie beurteilt die Bundesregierung den angesprochenen Stadtentwicklungsbericht 2008 in diesem Zusammenhang? Jan Mücke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Frau Kollegin, die Mittelbereitstellung richtete sich nach den haushaltsmäßigen Spielräumen der entsprechenden Bezugsjahre unter Maßgabe fachpolitischer Prio-ritätensetzungen aus. Unabhängig davon darf nicht unerwähnt bleiben, dass die Städtebauförderung in diesem Zeitraum überdurchschnittlich von Programmmittelverstärkungen profitiert hat. So markiert zum Beispiel der für 2009 zur Verfügung gestellte Mittelumfang von rund 870 Millionen Euro einschließlich des Investitionspakts zur energetischen Sanierung von Schulen, Kindergärten, Sportstätten und sonstiger sozialer Infrastruktur in den Kommunen einen in der Vorzeit nie erreichten Höchststand. Darüber hinaus flossen der Städtebauförderung zusätzliche Programmmittel aus dem Konjunkturpaket I zu. Die aktuell vorgesehene Kürzung ist notwendig, da sie einen nicht unerheblichen Beitrag zur zwingend notwendigen Konsolidierung des Bundeshaushalts ermöglicht, ohne dabei die Förderung der Stadtentwicklung einzustellen. Die vorgesehene Kürzung geht einher mit einer künftig noch weiter verstärkten Bündelung und Effektivierung der Förderprogramme. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Nachfrage? Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, es erklärt sich mir trotzdem nicht, warum Sie einen Etat kürzen, der 20-mal niedriger ist als der Verkehrsetat mit seinen 10 Milliarden Euro, wo Sie wesentlich schneller einsparen können. Warum kürzen Sie beim Städtebau, obwohl Sie wissen, dass 1 Euro in der Stadtentwicklung 9 Euro private Gelder akquiriert? Warum machen Sie das? Jan Mücke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Weil schlicht und einfach jedes Ressort die Verantwortung für den Gesamthaushalt trägt. Wir müssen genauso wie jedes andere Haus zur Konsolidierung beitragen. Es ist keineswegs so, dass der Rotstift an den Verkehrsinvestitionen ganz vorbeigegangen ist. Wir versuchen, eine hohe Investitionslinie fortzuschreiben. Ich habe Ihnen vorhin erläutert, aus welchen Gründen wir das tun. Ich will sie noch einmal wiederholen: Wenn nicht wir in die Infrastruktur des Bundes investieren, tut es keiner. Wenn wir eine verantwortbare Kürzung bei den Städtebauförderungsprogrammen vornehmen, gibt es immer noch andere an diesem Prozess Beteiligte, die investieren können. Diese wollen wir ausdrücklich ermuntern, sich in diesem Bereich zu engagieren. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Ich hatte vorhin gesagt, dass wir nur noch diese Frage zulassen können. Wir können das jetzt nicht erweitern. Eigentlich sind wir schon außerhalb der Zeit. - Haben Sie eine zweite Nachfrage? Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein, die habe ich nicht. Das reicht mir. Es wird nicht besser. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Die Zeit für die Fragestunde ist bedauerlicherweise abgelaufen. Die restlichen Fragen werden schriftlich beantwortet. Ich rufe den Zusatzpunkt 1 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP Bedrohliches Anwachsen linksextremer Straftaten in Deutschland Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat der Kollege Wolfgang Bosbach das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Wolfgang Bosbach (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um eines gleich vorweg zu sagen, damit wir in dieser Debatte keine Schieflage bekommen: Wir haben seit Jahren ein hohes, ein viel zu hohes, ein erschreckend hohes Niveau an rechtsradikalen Straf- und Gewalttaten. Wir erleben seit einiger Zeit ein deutliches Anwachsen linksradikaler Gewalttaten. Durch diesen Anstieg an linksradikaler Gewalt wird aber keine einzige rechtsradikale Straftat relativiert oder gar bagatellisiert. Für uns als Christliche Demokraten ist Folgendes entscheidend: Es ist für uns völlig unerheblich, ob dieses Land von Rechtsradikalen angegriffen wird, von Linksradikalen oder von religiös motivierten Straftätern. Wir wollen unsere demokratische Ordnung gegen jeden Feind verteidigen, ganz gleich aus welcher Richtung er antritt. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Es hat auch keinen Zweck, einzelne Straftaten gegeneinander aufzurechnen. Wir sollten es uns ersparen, uns gegenseitig die Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik vorzulesen oder gar vorzuhalten. Die Frage ist: Welche Konsequenzen sind zu ziehen? Die erste Konsequenz: Wehret den Anfängen. Wir dürfen in Deutschland keine rechtsfreien Räume, auch keine strafverfolgungsfreien Räume dulden. Wir müssen nach beiden Seiten die Augen offenhalten. Machen wir uns selbst bitte nichts vor - selbst wenn der eine oder andere das nachher bestreiten sollte; genau so ist es -: Hätten Rechtsradikale die Hamburger Hafenstraße besetzt, hätte der Rechtsstaat nicht die Geduld gehabt, die er jahrelang aufgebracht hat. Zweitens. Es geht hier nicht um das Demonstrationsrecht. Diejenigen, die am vergangenen Wochenende schwere Straftaten begangen haben, können sich nicht auf das Recht auf Demonstrationsfreiheit - "friedlich und ohne Waffen" - berufen. Hooligans sind keine Fußballfans. Hooligans sind Kriminelle. Sie nehmen ein Fußballspiel zum Anlass, schwere Straftaten zu begehen. Der echte Fußballfan hat mit einem Hooligan nichts zu tun. Der Demonstrant, der friedlich und ohne Waffen demonstrieren will, für was auch immer, hat dazu ein gutes Recht, aber er sollte auch Obacht geben, dass er bei den Demonstrationen nicht jenen unfreiwillig Deckung bietet, die diese Demonstration zum Anlass nehmen, um schwere Straftaten zu begehen. Wenn unsere Polizistinnen und Polizisten - zum Teil noch blutjung - in dieser Art und Weise angegriffen werden, dann werden sie nicht "nur" in ihrer Eigenschaft als Polizeieinsatzkräfte angegriffen, sondern auch als Repräsentanten, als Verteidiger dieses Rechtsstaates. Deshalb gebührt all jenen ein ausdrückliches Dankeschön, die sich zum Teil Woche für Woche und Tag für Tag in den Dienst des Staates stellen, die sich bei Demonstrationen zum Teil Unsägliches anhören müssen, die ihr Leben riskieren, um diesen Staat zu verteidigen. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Zu den rechtlichen Konsequenzen möchte ich nur zwei Punkte kurz ansprechen. Ein Thema ist sicherlich der bessere strafrechtliche Schutz von Polizeieinsatzkräften und anderen Kräften, die den Rechtsstaat schützen sollen. Darüber sind wir uns in der Koalition noch nicht ganz einig, (Jan Korte [DIE LINKE]: Das wäre auch etwas Neues!) aber vielleicht gelingt es uns in den nächsten Wochen, uns hier einig zu werden. Der zweite Punkt, der mir am Herzen liegt, ist § 125 des Strafgesetzbuches, Landfriedensbruch, der in seiner jetzigen Ausgestaltung die Polizeieinsatzkräfte vor erhebliche Probleme stellt. Ich möchte einmal aus dem Abschlussbericht einer Polizeibehörde im Ruhrgebiet vorlesen. Dieser Abschlussbericht, der erstellt wurde, bevor die Staatsanwaltschaft zu entscheiden hatte, ob sie Anklage erhebt oder nicht, sagt viel darüber aus, wie es im Alltag von Polizeieinsatzkräften, die massiv angegriffen werden, aussieht, wenn es um die strafrechtliche Verfolgung geht. Ich zitiere: Als sich die Gruppe der Businsassen auf der mittleren Fußgängerinsel des Königswalls befand, stürmte die vor dem Hauptbahnhof wartende Menge unter lautem Rufen und Schreien unvermittelt in geordneter Form auf den Königswall, entfaltete dort ein rotes Transparent und bewegte sich sehr zügig in Richtung Freistuhl. Auf diesem Teilstück wurden bereits die ersten Feuerwerkskörper gezündet. Durch eingesetzte Polizeikräfte war zuvor beobachtet worden, dass die hier bekannten Dortmunder Aktivisten und ebenfalls Beschuldigten ... - an dieser Stelle werden die Namen genannt - die Wartenden mit Handzeichen ... zum Loslaufen animiert hatten. ... Auf dem folgenden Weg in die Dortmunder Innenstadt missachtete die Gesamtgruppe dauerhaft Weisungen der Polizei, es wurden Steine geworfen und pyrotechnische Gegenstände abgefeuert. Die Menschenmenge von nunmehr ca. 400 Personen des - jetzt können Sie aufmerksam zuhören - rechten Spektrums begab sich zielgerichtet in den Bereich der Fußgängerzone, exakt in Richtung der zu diesem Zeitpunkt auf dem Theatervorplatz befindlichen Teilnehmer der friedlich-bürgerlichen, traditionellen "1.-Mai-Kundgebung" ... Dann werden im Einzelnen die Straftaten geschildert, die begangen worden sind: Werfen von pyrotechnischen Gegenständen und Steinen, Beschädigung von Fahrzeugen, Nichtbeachtung von weisenden Polizeibeamten, Widerstandshandlungen gegen die Polizei usw. Personen werden festgenommen. Dann beginnt das Problem: Die, die man als Haupttäter ergriffen hatte, konnten nicht angeklagt und verurteilt werden, weil der ganz konkrete jeweilige Tatbeitrag - von wem stammte nun der Pflasterstein aus der gewaltbereiten Menge? - nicht geführt werden konnte. Dass das für die ermittelnden Polizeibeamten und die Kollegen, die zum Teil schwer verletzt wurden, ein traumatisches Erlebnis ist, kann man verstehen. Wir sollten einmal in aller Ruhe gemeinsam mit Richtern, mit Staatsanwälten und mit Polizeieinsatzkräften darüber nachdenken - wir führen über alles mögliche Anhörungen durch -, ob das wirklich die optimale Fassung ist, die wir jetzt haben, oder ob wir nicht nur durch § 113 des Strafgesetzbuchs, sondern auch durch eine Änderung des Landfriedensbruchrechts unsere Polizeieinsatzkräfte besser schützen können. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Bosbach. Wolfgang Bosbach (CDU/CSU): Wissen Sie, die allerbeste Prävention ist, dass Demokraten in diesem Lande nie gemeinsame Sache machen mit denen, die diesen Staat angreifen, ganz egal ob von links außen oder von rechts außen. Es genügt nicht, nachdem schwere Straftaten begangen worden sind, sich verbal von den Straftätern zu distanzieren, sondern man muss deutlich machen, dass sie in der Gemeinschaft der Demokraten nichts zu suchen haben. Danke. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat die Kollegin Gabriele Fograscher von der SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Gabriele Fograscher (SPD): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie haben heute eine Aktuelle Stunde zum Thema "Bedrohliches Anwachsen linksextremer Straftaten in Deutschland" beantragt. Ich habe hier jetzt aber nichts gehört, das dieses bedrohliche Anwachsen belegt. Ich bin sehr dafür, dass wir differenziert diskutieren und beides, linksextrem und rechtsextrem, in den Blick nehmen, aber nicht jedes brennende Auto ist automatisch dem linksextremen Spektrum zuzurechnen. Gestern hat Innensenator Körting den Verfassungsschutzbericht für Berlin vorgestellt und erklärt, dass von den 320 brennenden Autos im vergangenen Jahr 145 Brandanschläge den Extremisten, zumeist linken, zuzuordnen seien. Gott sei Dank geht diese Zahl in diesem Jahr zurück. Bis zum 14. Juni 2010 gab es 97 Brandstiftungen, von denen 16 politisch motiviert waren. Bei den anderen Anschlägen handele es sich um Vandalismus, so Körting. Das ist schlimm genug, aber um das zu belegen, was Sie sagen, muss man die Zahlen differenziert betrachten. Es sind Straftaten, hier muss ermittelt werden - auch das ist schwierig genug -, und die Täter müssen bestraft werden. Der Anschlag auf die Polizeibeamten bei einer Demonstration am vergangenen Samstag in Berlin war gezielt und mit hoher krimineller Energie durchgeführt. Bei diesem Anschlag gab es 14 verletzte Polizisten, zwei davon schwer. Wer hinter diesem Anschlag steckt, ist bis jetzt unklar. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten verurteilen diese Angriffe aufs Schärfste. Sie sind durch nichts zu entschuldigen oder zu rechtfertigen. Gewalt gegen Menschen oder Sachen ist kein Mittel der politischen Auseinandersetzung. (Beifall bei der SPD, der FDP und der LINKEN) Wir müssen uns mit diesen Phänomenen auseinandersetzen. Wir begrüßen es daher, dass die Innenminister von Bund und Ländern auf der letzten Innenministerkonferenz im Mai die Gremien beauftragt haben, bis zur Herbstkonferenz einen abgestimmten Vorschlag zur Bekämpfung der politisch links motivierten Gewalt zu unterbreiten. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Führung des BKA will einen umfassenden Maßnahmenkatalog und Handlungsempfehlungen erstellen. Wir müssen mehr über das Phänomen Linksextremismus wissen. Wir müssen wissen, ob es sich um vernetzte Strategien oder um Einzeltäter handelt. Polizei und Hilfskräfte müssen besser geschützt und besser ausgestattet werden. Die Polizeitaktik bei Großereignissen muss sich darauf einstellen, dass sich unter friedliche Demonstranten auch militante Gewalttäter mischen können. Aber auch die Politik muss eine klare Trennungslinie ziehen. In der Stuttgarter Zeitung von heute wurde berichtet, dass der SPD-Fraktionschef im baden-württembergischen Landtag, Claus Schmiedel, anlässlich einer Rede auf einer Demonstration Opfer von Angriffen geworden ist; er wurde mit Eiern, Flaschen und Stöcken beworfen. Diese Angriffe kommentierte der dortige CDU-Generalsekretär Thomas Strobl in einer Pressemitteilung mit den Worten: "Schmiedel bekommt eins auf den Frack." Solche Äußerungen sind unerträglich, und sie verharmlosen tätliche Angriffe. Gewalttäter von links und rechts müssen verfolgt und konsequent bestraft werden. Aber Links- und Rechtsextremismus lassen sich nicht vergleichen und schon gar nicht mit denselben Instrumenten bekämpfen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Die Programme des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend richten sich an die Zivilgesellschaft, sich gegen Ausländerhass, Antisemitismus, Demokratiefeindlichkeit und Intoleranz zu wehren. Sie können nicht eins zu eins auf die Bekämpfung von Linksextremismus und Islamismus übertragen werden. Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass durch pädagogisch-präventive Konzepte ein Extremist davon abgehalten werden kann, eine Bombe zu basteln - die Anleitungen werden ja in der Szene verbreitet - und diese dann auch einzusetzen. Deshalb täuschen die Ankündigungen von Ministerin Schröder, Programme gegen Linksextremismus und Islamismus aufzulegen oder die Programme gegen Rechtsextremismus auszuweiten, ohne dass sie sagt, was sie eigentlich tun will, einfach nur Aktionismus vor. (Beifall bei der SPD und der LINKEN - Wolfgang Bosbach [CDU/CSU]: Aha! Interessant!) Der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium erklärt immer wieder, man sei in der Sondierungsphase, man sei in einem Planungsprozess, man mache Anhörungen und führe Gespräche. Doch was genau passieren soll, ist bis heute unklar. Auf der Internetseite des BMI heißt es: Höchsten Stellenwert misst die Bundesregierung der Bekämpfung des Extremismus zu. Sie setzt hier einen wesentlichen innenpolitischen Schwerpunkt, weil Intoleranz, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit das innere Gleichgewicht einer demokratischen Gesellschaft stören. Nehmen Sie diese Aufgabe endlich ernst! Wenn Sie von den Regierungsfraktionen heute feststellen, es gebe ein bedrohliches Anwachsen linksextremistischer Straftaten, ist es wirklich an der Zeit, dass Sie, Herr Bundesinnenminister, sich dazu äußern und erklären, mit welchen Maßnahmen Sie diesem Problem begegnen wollen. Extremismusbekämpfung und innere Sicherheit sind originäre Aufgabe des Bundesinnenministers und nicht der Familienministerin. Danke sehr. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Kollege Dr. Stefan Ruppert von der FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Stefan Ruppert (FDP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Fograscher, lassen Sie es mich am Anfang sagen: Die Bekämpfung von Extremismus ist Aufgabe von uns allen, indem wir zeigen, dass sich die Mitte dieser Gesellschaft vor extremistischer Gewalt nicht versteckt und dass sie sie bekämpft, und zwar solidarisch. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Die Aktuelle Stunde, die wir heute durchführen, hat einen sehr traurigen Anlass. Deswegen will ich sagen: Wenn wieder einmal linke Extremisten schwere Gewalttaten begangen haben, ist es unsere Aufgabe - das tue ich hiermit -, den verletzten Beamten unser Mitgefühl und beste Genesungswünsche auszusprechen. (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gerade wenn es manchen an Klarheit fehlt, muss hier einmal gesagt werden: Wir verurteilen das aufs Schärfste. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Wir wissen, dass die linksextreme Gewalt keine neue Erscheinung ist. Bereits seit Jahren verzeichnet die bundesweite Kriminalstatistik kontinuierlich Anstiege in diesem Bereich. Langsam wird das linksextreme Milieu stärker, und die bedrohte Mitte der Gesellschaft schrumpft. Mit einem Zuwachs von 39,4 Prozent verzeichnete die linksextremistisch motivierte Kriminalität den höchsten Anstieg seit vielen Jahren, und auch Gewalttaten aus diesem Spektrum nahmen um 53,4 Prozent zu. (Karin Binder [DIE LINKE]: Nun sagen Sie doch etwas zu den Gründen!) Die Ereignisse vom Wochenende sind also keinesfalls Einzelfälle, sondern symptomatisch für eine breite Entwicklung in den letzten Jahren, und davor verschließt diese Koalition ihre Augen nicht. (Frank Hofmann [Volkach] [SPD]: Da bin ich aber gespannt!) Was ist zu tun? Es ist unsere Pflicht als Demokraten, dem Phänomen ernst gegenüberzutreten und es zu bekämpfen. (Frank Hofmann [Volkach] [SPD]: Und wie macht ihr das?) Wir müssen analysieren, welche Milieus dort genau agieren. Was eint die Menschen, die Autos anzünden, mit altkommunistischen Gruppen, mit Menschen, die an Universitäten zunehmend gewaltbereit werden, mit der autonomen Szene und mit der Jugend, die soziale Problem hat? Wodurch werden diejenigen geeint, die diesem Phänomen des Linksextremismus anhängen? Hier müssen wir genauer hinschauen, um dann entsprechende Gegenstrategien zu entwickeln. (Frank Hofmann [Volkach] [SPD]: Welche?) Ein besonders besorgniserregender Indikator ist dabei die schrumpfende Mitte unserer Gesellschaft. Sie zu stärken, ist deshalb oberstes Prinzip liberaler Politik. (Beifall bei der FDP - Jan Korte [DIE LINKE]: DIW einmal nachlesen!) Nach der Analyse - ich komme gleich zu Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken - ist es aber wichtig, zu sagen - da hat Frau Fograscher recht -, dass eine einfache Übertragung der Programme von Rechts auf Links natürlich nicht sachgerecht ist. Gerade weil der Rechtsextremismus ein sehr ernstes Problem bleibt, müssen wir ihm unsere ungeteilte Aufmerksamkeit widmen, aber wir müssen eben auch gegen Links vorgehen. (Frank Hofmann [Volkach] [SPD]: Wie denn? - Zuruf von der LINKEN: Gegen Links oder gegen die Linken?) Ich glaube übrigens, ein Mittel wäre, wenn wir uns, die wir hier agieren - aus SPD, Grünen, FDP und CDU/ CSU -, mitunter etwas einiger zeigen und unsere gemeinsamen Werte, die wir haben, stärker nach vorne stellen würden. (Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da kann die Regierung ja einmal vorangehen!) - Sie schimpfen an dieser Stelle. Ich sage ganz bewusst: Ich nehme mir vor, Sie auch dann zu loben, wenn ich den Eindruck habe, Sie treten für gemeinsame Überzeugungen der Demokratie ein, und ich werde dann nicht aus parteipolitischem Reflex schlicht dagegenhalten. (Beifall bei der FDP - Jan Korte [DIE LINKE]: Ein Staatenlenker!) Lassen Sie mich das einmal ganz persönlich sagen: Ich spreche mitunter auch mit einzelnen Vertretern der Linken, etwa über die Bekämpfung des Antisemitismus. Frau Pau ist zum Beispiel hier. Dabei habe ich mitunter durchaus den Eindruck: Auch Sie bekämpfen den Extremismus und machen sich die Auseinandersetzung damit nicht leicht. - Das sind die einen Momente. In den anderen Momenten sehe ich dann wieder Frau Jelpke, Frau Höger, Frau Daðdelen und andere, die sich öffentlich mit extremistischen Gruppierungen, wie der "militanten gruppe", solidarisieren, (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: So ist es!) die Anschläge mit Gefährdungen von Menschen als legitimes Mittel erachten - diese Gruppen tun das und nicht die Abgeordneten - und vor Gericht schon verurteilt worden sind. Was passiert dann? Nichts. Das ist doch das Erschreckende. Sie lassen diese Abgeordneten von der Linken schlicht gewähren. Auch jüngst in Sitzungen, an denen wir gemeinsam teilgenommen haben, sagten Sie nichts dagegen, kein Moment der Distanzierung. Das sind die Momente, in denen man es mit der Angst zu tun bekommt, wenn man daran denkt, was wäre, wenn Sie alleine politischen Einfluss in dieser Republik hätten. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Trotz der vielen guten Gespräche im Einzelfall ist es also an uns allen, die Werte von Weltoffenheit, Toleranz, aber auch sozialer Marktwirtschaft in diesem Land zu verteidigen. Ich hoffe, wir finden dort eine größere Allianz. Herr Körting hat mit Recht gesagt, dass es sich eine demokratische Partei schlicht nicht leisten kann, ein gebrochenes Verhältnis zur Gewalt zu haben. Dem ist wenig hinzuzufügen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU - Karin Binder [DIE LINKE]: Die Ursachen der Gewalt sollte man bekämpfen!) - Es gibt einen präventiven Ansatz. Darauf wird gleich der zweite Redner meiner Fraktion eingehen. Ich glaube, dass sich diese Koalition darauf verständigen wird, wie die Probleme zu lösen sein werden. Das gilt auch in Fragen des Strafrechts; da können Sie sich sicher sein. Wir werden die Dinge angehen, und wir werden dies einig und gemeinsam mit der CDU/CSU tun. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wäre das erste Mal!) Ich würde mir wünschen, dass wir im Kampf gegen den Linksextremismus nicht nur Grüne und SPD, sondern auch Sie, Kolleginnen und Kollegen von den Linken, auf unserer Seite hätten. Dann kämen wir der Sache deutlich näher. Leider ist von Ihnen wenig zu hören. Besinnen Sie sich: Kehren Sie um und machen Sie es anders! Vielen Dank. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat die Kollegin Halina Wawzyniak von der Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer Sprengsätze auf Polizisten wirft, ist nicht links, ist kein Fußballfan; er ist kriminell. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gewalt ist für die Linke kein legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung. Gewalt ist aber auch kein Mittel linker Politik. Nach Ihren Eingangsbemerkungen, Herr Bosbach, verstehe ich die Überschrift nicht, unter der Sie diese Aktuelle Stunde beantragt haben. Sie hätten auch sagen können: Ich suche eine Begründung für Gesetzesverschärfungen. Ich möchte im Namen der Linken den Menschen, die am 12. Juni auf der Demonstration in Berlin verletzt wurden, eine gute Genesung wünschen. Ich bin froh, dass die verletzten Beamten aus dem Krankenhaus entlassen werden konnten. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Es geht darum, Gewalt - egal, von wem sie ausgeübt wird - zu verhindern. Dafür tragen wir alle hier eine gemeinsame Verantwortung. Ich wiederhole: Gewalt ist kein Mittel der politischen Auseinandersetzung. Aber die Auseinandersetzung mit dem Thema Gewalt sollte auch nicht als Mittel benutzt werden, um legitimen politischen Protest insgesamt zu delegitimieren. (Beifall bei der LINKEN - Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Jetzt wird es spannend! Ein bisschen Gewalt ist legitim!) Auch dafür tragen wir eine gemeinsame Verantwortung. Ich bitte all diejenigen, die sich an dieser Debatte beteiligen, sich dieser Verantwortung bewusst zu sein. Deshalb werden wir es nicht zulassen, dass nun versucht wird, das berechtigte Anliegen mehrerer Zehntausend Bürgerinnen und Bürger, die in Berlin und Stuttgart protestiert haben, zu diskreditieren. (Beifall bei der LINKEN - Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Jetzt werden Opfer und Täter umgedreht! Das ist Ihre Dialektik!) Es ist richtig und wichtig, dass sich Bürgerinnen und Bürger engagieren: in Vereinen, bei Volksentscheiden, Volksbegehren und auch bei Demonstrationen und Sitzblockaden. All dies ist Bestandteil einer lebendigen Demokratie, und all dies soll und muss weiter durchgeführt werden. Wir als Linke werden auch weiterhin zu gewaltfreien Demonstrationen und Sitzblockaden aufrufen. Es ist Zeit, sich zu wehren: gegen unsoziale Politik, Abbau von Bürger- und Menschenrechten und Auslandseinsätzen der Bundeswehr. (Beifall bei der LINKEN) Wir glauben an die Überzeugungskraft unserer Argumente und setzen deshalb auf zivilen friedlichen Ungehorsam. Diese Mittel halten wir für legitim. (Beifall bei der LINKEN - Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Der Rechtsstaat aber nicht unbedingt!) Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wohne und lebe im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Jährlich gibt es in Berlin eine Auseinandersetzung um den 1. Mai, insbesondere in diesem Stadtteil. Gebetsmühlenartig wiederholt die Hauptstadtunion den Vorwurf, dass es dabei zu linksextremistischen Straftaten kommt. Herr Ruppert hat offensichtlich ordentlich zugehört und es wiederholt. Studien belegen aber mittlerweile, dass es sich hier im Großen und Ganzen nicht um politische Gewalt, sondern mehrheitlich um "erlebnisorientierte Jugendliche" handelt. (Zurufe von der CDU/CSU und der FDP: Erlebnisorientiert?) Auch Gewaltausbrüche erlebnisorientierter Jugendlicher sind nicht akzeptabel. Aber es hilft in der Auseinandersetzung nicht weiter, hier ausschließlich einen linksextremistischen Zusammenhang zu konstruieren. (Beifall bei der LINKEN) Es ist gut, dass der rot-rote Senat an seiner Deeskalationsstrategie festhält. Die Deeskalationsstrategie beim Myfest in Kreuzberg trägt langsam Früchte, und wir alle wären gut beraten, die damit erreichten Erfolge nicht kleinzureden, sondern für eine Fortsetzung derartiger Strategien einzutreten. (Jan Korte [DIE LINKE]: Richtig!) Die Antwort auf Gewalt - im Stadion, in der Wohnung, auf Demonstrationen und nicht zu vergessen die rassistisch motivierte Gewalt von Neonazis und Faschisten - kann nicht sein, Strafverschärfungen vorzunehmen, Eingriffsbefugnisse zu erhöhen und politisches Kapital daraus zu schlagen. Die Antwort darauf muss sein, gemeinsam deutlich zu machen, dass Gewalt nicht ein einziges politisches Problem löst, weder im Inneren noch im Äußeren. (Beifall bei der LINKEN) Diese Delikte zum Anlass zu nehmen, über eine Strafverschärfung nachzudenken, halte ich für reine Symbolpolitik, die keinerlei Effekt hat. Es gibt einen Strafrahmen für Körperverletzungsdelikte. Diesen auszunutzen ist Sache der Gerichte. Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein wenig erinnert mich vor allem der Beitrag von Herrn Ruppert an die Debatte, die jedes Jahr in Berlin vor dem 1. Mai stattfindet. Hier werden im Vorfeld Ausschreitungen und Gewalttaten in ungeheurem Ausmaß an die Wand gemalt - eine Voraussage und eine Panikmache, welche die Emotionen hochpeitschen und am Ende wenig mit dem realen Leben zu tun haben. (Dr. Stefan Ruppert [FDP]: Ach, wir sind schuld!) Am Ende stehen Bilder, die uns allen nicht gefallen können, beispielsweise Bilder eines Polizeibeamten, der einen Demonstranten über den Haufen rennt und ihm gegen den Kopf tritt. Auch wenn der Beamte sich in diesem Fall selbst gestellt hat, ist es schlicht aus rechtsstaatlichen Gründen wichtig, dass wir eine individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte einführen. (Beifall bei der LINKEN - Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Interessant, welche Beispiele Sie aufgreifen! Sehr interessant! Die Opfer sind die Täter!) Das kann und sollte eine anonymisierte Kennzeichnungspflicht sein. Aber es muss auch klar sein: Polizisten sind Staatsbürger in Uniform, Staatsbürger, die unseren Schutz verdienen, aber nicht im rechtsfreien Raum agieren. (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Wer behauptet das denn?) Meine Damen und Herren, für die Linke sind Protest und ziviler Ungehorsam legitime und nötige Mittel (Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Nötigende!) der politischen Auseinandersetzung. Gewalt ist es nicht. So einfach ist das. (Beifall bei der LINKEN - Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Die Linke hat sich mal wieder auf der Täterseite positioniert!) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Kollege Wolfgang Wieland von Bündnis 90/Die Grünen. Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! All denjenigen, die wie heute die Berliner Zeitung sich darüber mokieren, dass nicht der Protest der 20 000 gegen Sozialabbau hier die Debatte bestimmt, sondern die Zündung dieses Explosivkörpers, halten wir ganz deutlich entgegen: Wir haben hier über das Sparpaket debattiert, wir werden auch weiter heftig über dieses Sparpaket debattieren, aber es ist genauso richtig und notwendig, angesichts dieses - das kann man in der Tat so sagen - Anschlages von neuer Qualität über ebendiesen Anschlag zu debattieren. Wir jedenfalls gehen nicht zur Tagesordnung über. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU/CSU) Ich schließe mich deswegen ausdrücklich den Genesungswünschen an, die hier geäußert wurden, insbesondere gegenüber den beiden inzwischen glücklicherweise aus dem Krankenhaus entlassenen Polizeibeamten. (Beifall) Wenn hier nach der Gemeinsamkeit der Demokraten gefragt wird, dann wiederhole ich ganz deutlich, was alle Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses - ich betone: alle - zu diesem Anschlag gesagt haben, nämlich dass dieser Anschlag eine neue Eskalationsstufe der Gewalt ist, der durch nichts zu rechtfertigen und insgesamt zu verurteilen ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Die erste Antwort muss deshalb sein, die Täter zu ermitteln und vor Gericht zu stellen. Für diese Antwort - das sage ich an den Innenminister de Maizière gewandt - reicht unser Strafgesetzbuch vollständig aus. Wir haben keinerlei Verständnis dafür, dass Sie geradezu reflexartig in der FAZ nach diesem Anschlag wieder eine Verschärfung der Straftatbestände gefordert haben. (Zuruf des Abg. Dr. Günter Krings [CDU/ CSU]) - So ist er zitiert, so sind auch andere von Ihnen zitiert. (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Die Forderung stellen wir schon lange!) - Sie werden ja noch reden; dann sagen Sie etwas da-zu. - So kam die Forderung reflexartig auf diesen Anschlag. Die Staatsanwaltschaft in Berlin hat in vergleichbaren Fällen - Molotowcocktail auf Polizeibeamte - wegen versuchten Mordes angeklagt. Ich brauche Ihnen nicht zu sagen, Herr Kollege Krings, dass der Strafrahmen in solchen Fällen von 3 bis 15 Jahren reicht. Selbst wenn ich hier von einer gefährlichen Körperverletzung ausgehe, beträgt der Strafrahmen 6 Monate bis zu 10 Jah-ren. Wer hier eine Debatte über Strafverschärfung führt, der will in Wirklichkeit etwas ganz anderes. Der will seinen Nachbarn weichkochen für Strafverschärfungen bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; und das halten wir angesichts dessen, was vorgefallen ist, für nicht angängig. Das halten wir für schäbig; das muss so deutlich gesagt werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Es ist auch nicht hinnehmbar, Herr Kollege Uhl, dass Sie in der Bild-Zeitung ankündigen, Sie würden hier ein Wort zum Versagen des Berliner Innensenators an uns richten. Dazu sage ich Ihnen ganz deutlich: Wenn der Berliner Innensenator versagt hätte, dann hat lange zuvor sein Hamburger Amtskollege, Innensenator Ahlhaus, versagt. In diesem Jahr war am 1. Mai in Hamburg eine schärfere Randale als in Berlin, und das will schon etwas bedeuten. Insbesondere der Angriff mit Molotowcocktails auf die Polizeiwache in Hamburg hatte eine Qualität, wie wir sie in Berlin jedenfalls noch nicht gesehen haben. Deswegen sage ich an dieser Stelle: Hören Sie endlich mit der Aufrechnerei auf! Dieser Anschlag eignet sich nicht dafür, parteipolitische Süppchen zu kochen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Das bringt an Erkenntnis gar nichts. Sie wollen zuallererst eine Strafverschärfung. Der Kollege Bosbach will offenbar - das war mir neu - zum Landfriedensbruchparagrafen aus Kaisers Zeiten zurückkehren und fordert, dass alle haften, wenn auch nur einer einen Stein wirft. Hören Sie mit dem Ruf nach Strafverschärfungen auf! Wenn Sie eine gesellschaftliche Offensive gegen Linksextremismus wollen, dann kann man darüber reden. Auch wir wollen das zivilgesellschaftliche Engagement stärken. Die Kollegin Wawzyniak hat auf das Myfest hingewiesen, das jedes Jahr am 1. Mai in Berlin stattfindet. Dieses Fest stellt seit langem eine zivilgesellschaftliche Antwort dar. Sie müssten irgendwann einmal entsprechende Konzeptionen vorlegen. Solche fehlen bis heute. Mit Ihrem schematischen Ansatz "rechts gleich links" - das haben Sie über Jahre echoartig gesagt - kommen Sie zu schematischen und damit falschen Antworten auf die Frage, was nötig ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Ich sage nicht: Ändern Sie Ihre Politik, weil Molotowcocktails fliegen und Brandsätze gezündet werden! Ich will den Tätern nicht Erfolg auf diese Art und Weise verschaffen. Ändern Sie Ihre Politik, weil sie ungerecht und unsozial ist! Selbst Ihre Wirtschaftsverbände fordern eine Änderung. Wenn Sie dazu nicht bereit sind, dann machen Sie wenigstens nicht den Fehler, verbal aufzumuskeln. Kollege Krings, es geht nicht, wie Sie es formuliert haben, um kriegstaugliche Waffen. Andere malen unentwegt das Entstehen einer neuen Rote-Armee-Fraktion an die Wand. Es gibt auch in der Innenpolitik so etwas wie eine Selffulfilling Prophecy. Davor sollten wir uns alle hüten; denn das ist das Letzte, was wir gebrauchen können. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Was nottut, ist eine nüchterne Analyse ohne jede Dramatisierung. Das Vorgefallene ist schlimm genug; das braucht man nicht zu dramatisieren. Wir brauchen eine zielgerichtete und erfolgreiche Polizeiarbeit sowie - last, but not least - eine gesellschaftliche Ächtung jeder Form von Gewalt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich dafür, dass jetzt eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema stattfindet. Ich glaube, das sind wir den beiden schwerverletzten Polizisten, aber auch den anderen schuldig. Es handelt sich hier, wie Herr Wieland zu Recht gesagt hat, um eine neue Qualität. Das ist allemal Anlass genug, um darüber zu diskutieren. Auch von mir ein herzlicher Genesungswunsch an die beiden Polizisten! Leider handelt es sich nicht um Einzelfälle. Sie haben nach Zahlen gefragt. Herr Ruppert hat bereits einige vorgetragen. Von 7 politisch links motivierten Tötungsversuchen im letzten Jahr haben sich allein 4 gegen Polizisten gerichtet. Von 849 Körperverletzungsdelikten aus der linken militanten Szene richteten sich 440 gegen Polizeikräfte. Welche Zahlen wollen Sie noch? Dieser Entwicklung müssen wir mit einer Reihe von Maßnahmen entgegentreten. Sie haben darauf hingewiesen, was die Innenministerkonferenz macht. Dazu gehören eine sinnvolle Vorbereitung auf Demonstrationen, eine vernünftige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, eine kluge Einsatztaktik, Schutzkleidung, gezielte und beweissichernde Festnahmen sowie harte und schnelle Verurteilungen; all das ist wahr. Zum Gesamtumfeld gehört aber auch - sicherlich nicht zur Aufarbeitung dieser beiden Fälle; damit haben Sie recht, Herr Wieland -, dass wir, die Bundesregierung, auf dem richtigen Weg sind, wenn wir den strafrechtlichen Schutz von Polizisten und Einsatzkräften stärken. Wir werden uns vermutlich sehr bald über alle diese Fragen im Einzelnen einigen. Ich will aber heute über all diese Fragen nicht im Einzelnen reden, sondern den angesprochenen Fall zum Anlass nehmen, um mit Ihnen Gedanken über den geistig-politischen Hintergrund dessen, was dort passiert, auszutauschen. Vor nunmehr einem Jahrhundert hat die bekennende Kommunistin Rosa Luxemburg den berühmten Satz gesagt - ich zitiere -: Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, Freiheit nur für die Anhänger einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer nur die Freiheit des Andersdenkenden. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD - Dr. Hans-Peter Friedrich [Hof] [CDU/CSU]: Das ist heute aber anders!) Heute erlauben sich links- und rechtsextreme Autonome ein anderes Freiheitsverständnis. In einer frühen Ausgabe der autonomen Szenezeitschrift Radikal wurde folgender Satz geprägt, um ein sogenanntes autonomes Lebensgefühl zu beschreiben - ich zitiere -: Freiheit ist ... der kurze Moment, in dem der Pflasterstein die Hand verlässt, bis zum Moment, wo er auftrifft. Während also Rosa Luxemburg den Freiheitsbegriff intellektuell zutreffend und pointiert definiert, ist das zweite Zitat ein erschreckendes Zeugnis geistiger Verirrung, einer Pervertierung des Freiheitsbegriffs. Das ist alles andere als erlebnisorientiert, Frau Kollegin von der linken Seite. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Diesen Missbrauch des Freiheitsbegriffes dürfen wir in unserem Land nicht dulden. Autonome bestimmen in diesem Land nicht, was Freiheit ist, und Autonome bestimmen in diesem Land auch nicht, welche Gesetze gelten. Freiheit ist ein kostbares Gut, das es zu verteidigen gilt. Sie haben gesagt: Gewalt, nein. - Ich war erfreut, das in dieser Klarheit von Ihnen zu hören. Ich komme gleich noch einmal auf diesen Punkt zurück. Sie haben aber auch gesagt: ziviler Ungehorsam, ja. - Der Meinung bin ich nicht. Es steht keinem Demonstranten und keinem Bürger zu, selbst zu bestimmen, dass er gegenüber Gesetzen zivilen Ungehorsam übt. Darin unterscheiden wir uns fundamental; das will ich einmal sagen. (Jan Korte [DIE LINKE]: Das ist wahr! Ja!) Versammlungen und Demonstrationen gehören in unserem Land zum demokratischen Alltag. Demokratie braucht die Debatte, und die Debatte kann auch auf der Straße stattfinden. Herr Wieland, natürlich freue ich mich nicht, wenn 10 000 Demonstranten gegen die notwendigen Sparpakete der Bundesregierung demonstrieren. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es werden mehr werden!) Aber diese Kritik muss ich ertragen, diese Kritik kann ich ertragen, und ich bin stolz darauf, dass ich diese Kritik ertragen darf. Das ist Teil unserer politischen Kultur und unseres demokratischen Verständnisses. Nur, wir dürfen diese Freiheit, für unsere Überzeugung auf die Straße gehen zu können, nicht durch gewalttätige Chaoten verhunzen oder kaputtmachen lassen. Die Ausübung von Demonstrationsfreiheit darf für niemanden in diesem Lande gefährlich werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Wir wollen das auch nicht von Menschen kaputtmachen lassen, die angeblich dadurch ihre Freiheit verwirklichen oder ihren Frust auslassen, dass sie Pflastersteine oder Brandgeschosse auf andere Menschen oder Polizisten werfen. Dies ist nicht nur ein unerhörter Angriff auf unsere Polizisten, dies ist ein Angriff auf den Kern unserer Demokratie selbst. Insbesondere deswegen sind wir so stark dagegen. Wir haben gelernt, dass bei Demonstrationen die Trennung von Extremisten wichtig ist. Deswegen sage ich für den Samstag und auch für die Zukunft: Man muss sich auch während einer Demonstration trennen. (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: So ist es!) Ich sage allen Demonstranten: Trennt euch auf der Straße von dem schwarzen Block! Erlaubt nicht, dass sich Autonome als Kleingruppen unter euch mischen! - Wenn Gewalt aus Demonstrationen heraus ausgeübt wird, erwarte ich, dass sich friedliche Demonstranten von dieser Gewaltanwendung auch räumlich trennen, damit die Polizei Festnahmen durchführen kann, und nicht geradezu Schutz bieten. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Jan Korte [DIE LINKE]: Das unterstellen Sie den 10 000, oder was?) Demokraten dürfen Antidemokraten keinen Schutz bieten, erst recht keinen räumlichen Schutz. Wenn Sie sich die entsprechenden Szenen auf YouTube anschauen, dann sehen Sie, dass davon am vergangenen Samstag keine Rede sein konnte. Zur räumlichen Trennung gehört aber auch eine geistige Trennung, eine glasklare politische Abgrenzung. Links motivierte Gewalt ist deutlich und mit gleichem Abscheu durch alle Teile der Gesellschaft zu ächten, wie dies unter allen Demokraten bei rechtsextremer Gewalt seit langem selbstverständlich ist. Dies kann die Polizei nicht. Das ist auch nicht die Aufgabe der Polizei. Das kann und muss die Zivilgesellschaft leisten. Wir sollten uns überlegen, ob es ausreichend ist, dass wir hier von politisch motivierter Gewalt sprechen. Wir zählen in der Polizeilichen Kriminalstatistik rechtsextrem oder linksextrem politisch motivierte Gewalt, das ist wahr. Aber was ist eigentlich politisch an dem Versuch, einen anderen Menschen zu verletzen oder seine Tötung billigend in Kauf zu nehmen? (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Gute Frage! Warum wird das so eingeordnet?) Nichts. Diese Täter sind Straftäter, Trittbrettfahrer, die das politische Engagement der anderen als Feigenblatt für ihre eigenen Gewaltexzesse nutzen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN sowie des Abg. Dr. Günter Krings [CDU/CSU]) Deswegen appelliere ich an alle zukünftigen Veranstalter und Teilnehmer - der vergangene Samstag war ein schlechtes Beispiel -: Lassen Sie sich nicht zu Feigenblättern solcher feiger vermummter Gewalttäter machen! Unterstützen wir die Polizei; aber lassen wir sie in dieser Auseinandersetzung nicht allein! Jeder Demonstrant und jeder Veranstalter von Demonstrationen hat auch seine Verantwortung zu tragen, dass Demonstrationen friedlich bleiben. Das ist, gerade wenn es schwierig wird, eine demokratische Pflicht freier Bürger, und auch das zeichnet eine stolze und freie Demokratie aus. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat die Kollegin Daniela Kolbe von der SPD-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Meldungen von den Zwischenfällen am Wochenende haben uns erschüttert. Wir hoffen auf eine rasche Genesung der verletzten Polizisten und auf schnelle Fahndungserfolge, damit die Täter belangt und einer gerechten Strafe zugeführt werden und damit die Hintergründe dieser Tat klarer werden. Egal ob es sich um eine politisch motivierte Tat oder Krawalltourismus handelt, das Unverständnis über diese sinnlose Tat wird bleiben. Die Koalitionsfraktionen nehmen die Geschehnisse zum Anlass, um über - Zitat - "Bedrohliches Anwachsen linksextremer Straftaten in Deutschland" zu diskutieren. Das könnte ein guter Anlass sein, um über konkrete Problemanalysen, über Zielstellungen und angemessene Methoden zu sprechen. Davon sehe ich hier im Moment allerdings noch relativ wenig. Stattdessen erlebe ich puren Aktionismus, Polemik und leider viel zu viel Gleichmacherei. (Zuruf von der FDP: Bei Ihnen, ja?) Sie sprechen von linksextremen Straftaten. Ich persönlich finde, der Terminus "politisch motivierte Gewalt links" trifft es besser; denn nicht jeder Idiot, der bei einer Demonstration Steine auf Polizisten wirft, ist ein Linksextremist. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Die Polizei ist an vielen Stellen mit Krawalltouristen und sogenannten - auch die Polizei verwendet den Begriff - erlebnisorientierten Jugendlichen konfrontiert. Natürlich handelt es sich dabei um Straftaten, die verfolgt werden müssen. Ziel politischen Handelns muss neben der Strafverfolgung aber auch sein, dass es nicht zu einer weiteren Radikalisierung und Organisation der Szene kommt. Lassen Sie mich deswegen ganz deutlich sagen: Beim angemessenen, zielgerichteten Kampf gegen politisch motivierte Gewalt jeder Art können Sie auf die Unterstützung der SPD-Fraktion zählen. Gewalt darf kein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die SPD setzt sich für einen differenzierten, besonnenen Umgang mit diesem Thema ein. Es geht darum, das Problem zu analysieren, die Tätergruppe zu identifizieren und das Phänomen gesellschaftlich einzuordnen. Dann kann man auch die geeigneten Maßnahmen ergreifen. Wir haben es mit einem Großstadtphänomen zu tun, das nicht neu ist. Wir haben es mit Straßenmilitanz zu tun, und in der Tat haben wir in den letzten beiden Jahren in diesem Bereich Zuwächse. Zeitgleich gab es bei den Anschlägen auf Autos und andere Objekte ein Anwachsen. Hier sind die Zahlen in Berlin laut Verfassungsschutz 2010 glücklicherweise wieder rückläufig. Innensenator Körting, der in diesem Bereich einen sehr guten Job macht, hat darauf gestern hingewiesen. Eine differenzierte Betrachtungsweise ist notwendig, und es sind weiterhin Verfassungsschutz und Polizei gefragt, hier differenziert tätig zu werden. Genaues Hinschauen und abgestimmtes Handeln sind geboten. Eine weitere Radikalisierung gilt es unbedingt zu vermeiden. Dazu gehört auch die Erkenntnis, dass am Samstag 20 000 Menschen, zum Teil auch schwarzgekleidete, friedlich und legitim auf die Straßen gegangen sind, um gegen ein sozial schlicht ungerechtes Sparprogramm zu demonstrieren. Es muss darum gehen, Demonstrationsanmelder darin zu unterstützen, dass sie alles tun, damit es aus ihrer Mitte nicht zu Gewalttaten kommt. Veranstalter sollten die Gelegenheit nutzen, sich klar von Gewalt zu distanzieren. Aktionismus und Law-and-Order-Gebrüll werden jedoch nicht zum gewünschten Ziel führen, eher im Gegenteil. Dass die Androhung höherer Strafen wirklich abschreckend wirkt, daran habe ich meine großen Zweifel. Gleichwohl ist es natürlich sinnvoll, darüber zu diskutieren, wie man Polizei und Rettungskräfte gegen die zunehmende Gewalt, mit der sie aus Teilen der Gesellschaft - nicht nur bei Demonstrationen - konfrontiert sind, schützen kann. Die SPD wird hierzu Vorschläge vorlegen. Das von Frau Dr. Schröder angekündigte Bildungsprogramm gegen Linksextremismus und Islamismus kann ich wirklich nur als Aktionismus bezeichnen. Da werden 2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Für was eigentlich? (Jan Korte [DIE LINKE]: Richtig!) Die beteiligten Bildungsträger haben von ihrem Glück aus der Zeitung erfahren. Wen sie mit welchem Bildungsziel bilden sollen, ist immer noch unklar. Spiegel Online titelt passend "Bildung gegen Bambule" und ist ebenso ratlos wie ich und viele Bildungsträger. Wie soll denn mit politischer Bildung politisch motivierte Gewalt vermieden werden, etwa mit Aufklärung zur DDR-Geschichte, wie es in Weimar geplant ist? Das ist doch absurd! Mich würde da, ehrlich gesagt, die Problemanalyse der Ministerin interessieren und vor allen Dingen, auf welchen Daten, Zahlen und Fakten sie beruht. Da sind - das wollte ich der Frau Ministerin sagen; leider ist sie heute nicht hier, obwohl das ein Thema ist, glaube ich, das sie sehr interessiert - viel zu viele Fragen offen. In Zeiten klammer Kassen kann ich nur empfehlen: Das Geld wäre in den bewährten Programmen für eine lebendige Demokratie deutlich besser aufgehoben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich kann die Koalition nur deutlich davor warnen, der offenbar vorhandenen Versuchung nachzugeben, die aktuelle Debatte zu instrumentalisieren. In diesem Themenbereich sind kühler Kopf und angemessenes Vorgehen gefragt. (Dr. Stefan Ruppert [FDP]: Sie hätten Ihre Rede umschreiben müssen!) Es geht um eine ernsthafte, sachliche und reflektierte Debatte zum Umgang mit politisch motivierter Gewalt links, die wirklich weiterhilft. Das Thema ist viel zu ernst, um für Polemik und Stimmungsmache herzuhalten, auch wenn man damit - bei der Themensetzung hatte ich den Eindruck - gut von anderen Themen ablenken kann. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Dr. Stefan Ruppert [FDP]: Sie hätten es umschreiben müssen!) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Kollege Florian Bernschneider von der FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP) Florian Bernschneider (FDP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Aktuelle Stunde hat einen sehr konkreten, sehr aktuellen und erschreckenden Hintergrund. Ich glaube, wir tun uns, aber auch der Sache trotzdem einen Gefallen, wenn wir den Kern dieser Debatte nicht aus den Augen verlieren. Im Kern geht es eben nicht um Höchststrafen und die Ausstattung von Gefängnissen, sondern im Kern geht es um die richtigen präventiven Ansätze und die Ausstattung von Schulen. Laut einer Forsa-Befragung fühlt nur jeder fünfte junge Mensch zwischen 16 und 32 Jahren sich, seine Probleme und Sorgen von der Politik in ausreichendem Maße vertreten. Laut der Shell-Jugendstudie interessieren sich nur 24 Prozent aller Jugendlichen aktiv für Politik. Die übrigen 76 Prozent interessieren sich entweder gar nicht für Politik, haben kein Vertrauen in Parteien und Parlamente oder empfinden demokratische Abwägungsprozesse als zu langwierig. Gleichzeitig wissen wir aus Studien, dass gerade in der Jugend die grundlegende politische Orientierung und Wertebildung stattfindet. Deswegen ist es so wichtig, rechtzeitig über die richtigen präventiven Ansätze zu diskutieren. Deswegen ist es auch richtig und wichtig, immer wieder zu hinterfragen, wie wir die Mittel und Programme dazu ausrichten. Lassen Sie mich, bevor ich dazu komme, noch sagen: Natürlich tragen auch wir als Abgeordnete einen großen Teil der Verantwortung, wenn es darum geht, jungen Menschen das Gefühl zu geben, dass ihre Anliegen hier ernst genommen werden, aber nicht zuletzt auch dafür zu sorgen, junge Menschen für Politik zu begeistern. Ich glaube, zukünftig wird es noch wesentlich wichtiger sein, in Programmen die Basis für genau diese Begeisterung zu legen. Glauben wir doch nicht, wir hätten junge Menschen, die wir gegen Rechtsextremismus mobilisiert haben, automatisch für die Demokratie gewonnen! Es geht also zukünftig nicht nur darum, gegen etwas zu mobilisieren, sondern auch darum, für etwas zu begeistern, nämlich für Demokratie und Vielfalt. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Natürlich brauchen wir auch zukünftig Programme, die gezielt gegen politischen Extremismus vorgehen, und das nicht nur aufgrund von Kriminalstatistiken, sondern vor allem auch - das möchte ich ganz deutlich sagen - aufgrund unserer eigenen Geschichte. Deswegen halte ich es für falsch, unsägliche Vergleiche von Opferzahlen anzustellen und Diskussionen darüber zu führen. Als ob man an Opferzahlen Verteilungsschlüssel für zukünftige Programme festmachen könnte! Deswegen gehen die Vorwürfe der Opposition gegenüber Regierung und Koalition völlig fehl. Niemand hier will rechtsextreme Straftaten kleinreden, und niemand hier stellt infrage, dass wir auch zukünftig zielgerichtete Programme gegen Rechtsextremismus brauchen. Wir stellen nur fest, meine Damen und Herren, dass Rechtsextremismus nicht die einzige Herausforderung ist, vor der wir stehen. Völlig egal, ob Sie es an Kriminalstatistiken festmachen, was ich für falsch halte, ob Sie es aus unserer eigenen Geschichte ableiten oder ob Sie einfach zur Kenntnis nehmen, dass man in der Bibliothek des Deutschen Bundestages 665 Bücher zum Thema Rechtsextremismus, aber nur 30 zum Thema Linksextremismus findet, (Jan Korte [DIE LINKE]: Warum denn wohl? - Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil das das größere Problem ist! - Weitere Zurufe von der SPD) völlig egal, woran Sie es festmachen: Sie müssen feststellen, dass wir in der Gestaltung unserer Programme dem Linksextremismus nicht gerecht werden. Deshalb müssen wir zukünftig darauf einen stärkeren Fokus legen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Ich finde es schon bedenklich, wenn der Kollege Bockhahn von der Linken auf die Frage nach Aussteigerprogrammen für Linksextreme hier im Plenum antwortet: Die werden nicht gebraucht. - (Zuruf von der LINKEN: Da hat er recht!) Dass Sie von der Linkspartei ohnehin Schwierigkeiten haben, Einsparungen zu leisten, wissen wir und erleben wir gerade in diesen Tagen. (Widerspruch bei der LINKEN) Dass Sie bei Programmen gegen Rechtsextremismus nicht sparen wollen, nehme ich Ihnen noch nicht einmal übel, obwohl ich glaube, dass man auch hier intelligent sparen kann, ohne der Sache zu schaden. Was ich Ihnen aber übel nehme, ist, dass Sie Ihrer üblichen Argumentationslinie - so falsch ich sie auch finde - nicht folgen. Warum fordert hier kein Vertreter der Linkspartei Banker und Besserverdiener zur Kasse, um in Programme gegen Linksextremismus zu investieren? (Sebastian Edathy [SPD]: Das können Sie ja machen! Gute Idee! - Zurufe von der LINKEN) Warum tut das gerade hier keiner? Meine Damen und Herren, genau das und auch Ihr Verhalten in der Diskussion hinterlässt bei mir einen faden Nachgeschmack. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt der Kollege Dr. Hans-Peter Uhl von der CDU/CSU-Fraktion. Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Dass das, was am Samstag in Berlin passiert ist, eine neue Qualität hat, ist von einigen Rednern - auch von Ihnen, Herr Wieland - bereits gesagt worden. Ich möchte noch einmal herausstellen, warum es richtig ist, was sie gesagt haben. Die Verletzungen der Polizeibeamten rühren daher, dass Splitterbomben zum Einsatz kamen, die mit Eisenteilen gespickt und perfiderweise auch noch in eine Plastikhülle gesteckt waren, damit die Eisenteile, durch die Explosion erhitzt, mit dem Plastik verschmelzen und auf den Uniformen festkleben bzw. sie durchdringen. Deswegen sind die Polizisten auch so schwer verletzt worden. Das heißt, wir haben es mit einer Gewalt zu tun, wie es sie in Deutschland in den letzten Jahren nicht gegeben hat. Dennoch kam das nicht überraschend, wenn man sich die Gewalttaten der letzten Monate vergegenwärtigt: Vor einem Jahr am 1. Mai in Berlin, als 440 Polizisten verletzt wurden, kamen Gasgranaten zum Einsatz. Gaskartuschen, die zu Bomben umgebaut worden waren, kamen im Laufe des letzten Jahres immer wieder zum Einsatz. Im Vorfeld zum diesjährigen 1. Mai kam es zum Einsatz von Abschussgeräten, mit denen man ganz gezielt metergenau Sprengkörper positionieren kann. Am Berliner Ostbahnhof wurde eine Rohrbombe sichergestellt, die glücklicherweise nicht explodierte; deswegen gab es dabei keine Verletzten. Ich habe gerade noch einmal das Traktat der Linken mit einer haargenauen Anweisung zum Bombenbau durchgelesen. Daraus möchte ich Ihnen doch noch einige Vorhaltungen machen. (Sebastian Edathy [SPD]: Vorhaltungen? Sind wir im Untersuchungsausschuss?) Es sind linke Gewalttäter, linksorientierte und nicht irgendwelche Kriminelle, (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: So ein Unsinn!) die genau wissen, was sie tun. Das können Sie feststellen, wenn Sie sich einmal intensiv das Vorwort durchlesen. Das ist der eigentliche Gegenstand unserer Debatte. Es gibt in der deutschen Linken derzeit eine Gewaltdiskussion über die Frage: Ist Gewalt klug bei der Durchsetzung der linken Ziele oder nicht? (Jan Korte [DIE LINKE]: Welche Linken denn?) Diejenigen, die solche Bomben legen, wissen genau, was sie tun. (Sönke Rix [SPD]: Wen meinen Sie mit "Linken"?) Sie sprechen sich für Gewalt aus. Da heißt es zum Beispiel - ich lese nur einen Satz vor -: Schaut euch doch die Grünen oder die Linkspartei an, die heute selbst auf der Seite der Mächtigen stehen und Schweinereien durchsetzen. - So begründen sie dann, dass man es anders machen muss, (Zuruf der Abg. Mechthild Rawert [SPD]) dass man sich nur mit Gewalt zu Wort melden kann, um etwas durchzusetzen und die Gesellschaft zu verändern. Thema des Tages ist das Anwachsen der Zahl der gewalttätigen Linken in Deutschland, ein Thema, das wir vor vielen Jahren auch einmal im Zusammenhang mit dem rechten Lager in Deutschland hatten. (Mechthild Rawert [SPD]: Und haben! - Sönke Rix [SPD]: Jetzt haben wir keine Gewalt mehr, oder was?) Damals haben wir von der Union ganz klar einen Trennungsstrich gezogen und gesagt: Mit Republikanern, NPD, DVU werden wir niemals etwas zu tun haben. (Sönke Rix [SPD]: Wir auch nicht! - Jan Korte [DIE LINKE]: Wir auch nicht!) An diesem Punkt sind Sie von den Linken noch nicht, dass Sie sich von dieser Gewalt ganz klar absetzen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Wir haben damit auch nichts zu tun!) Wer war Veranstalter? Veranstalter am Samstag waren die Linke, Verdi, die Sozialistische Jugend und die Rosa-Luxemburg-Stiftung. Es gab noch weitere Unterstützer dieser Veranstaltung. (Zuruf des Abg. Jan Korte [DIE LINKE]) Auch zwei Bundestagsabgeordnete von der Linken, Frau Lötzsch und Frau Pau, waren anwesend. Wenn Sie sich jetzt distanzieren, muss man wissen, ob das ehrlich gemeint ist, und muss man sich diejenigen genau anschauen. Es gab interessanterweise unter den Veranstaltern Zank darüber, wer im Demonstrationszug vorne marschieren darf und wer nicht. Die etwa 450 Mitglieder des antikapitalistischen Blocks, darunter 130 Gewaltbereite, (Sönke Rix [SPD]: Sie haben mehr Erkenntnisse als die Staatsanwaltschaft!) haben sich gefügt und sind nicht, wie sie ursprünglich wollten, an die Spitze, sondern weiter nach hinten gegangen. Das heißt, der Veranstalter hatte Einfluss auf den antikapitalistischen Block. Wenn jetzt hinterher gesagt wird: "Wir konnten uns doch nicht durchsetzen und die Gewalttat, die Explosion, verhindern", dann ist das heuchlerisch und unwahr. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Welche Quellen haben Sie denn? - Gegenruf von der SPD: Ich glaube, er hat die Welt!) Es ist unredlich, diesen Eindruck hier zu erwecken; denn Sie hatten Einfluss auf den antikapitalistischen Block. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Nehmen Sie sich bitte einmal die Zeit und geben bei YouTube die Suchwörter "Splitterbombe" und "12. Juni" ein. Dann können Sie ganz genau sehen, was passiert ist: Nach der Explosion der Bomben gab es Jauchzen und Freude bei den Demonstrationsteilnehmern. Die Fahnen der Linken wurden geschwenkt, die Fahne von Verdi wurde geschwenkt. Nach der Explosion gab es keinerlei Distanzierung, sondern Freude über das Geschehene und eine weitere Teilnahme am Demonstrationszug. Das ist verwerflich. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Widerspruch bei der LINKEN - Sebastian Edathy [SPD]: Das können Sie wohl nicht ernsthaft unterstellen! - Agnes Alpers [DIE LINKE]: So machen Sie Politik: mit Lügen und Unterstellungen!) Das Recht zu demonstrieren - damit komme ich zum Schluss -, ist für uns und für alle Parteien, egal welcher Couleur, ein hohes Gut. Aber wer eine Demonstration organisiert und anmeldet, hat auch eine besondere Verantwortung für das Geschehen auf der Straße. Er, der Anmelder, muss wissen, dass er niemals das Forum für Gewalttäter sein darf. Er darf niemals einen Schutzschirm für randalierende Gewalttäter bilden. Angesichts des Anstiegs linker Gewalt in Berlin und in anderen Städten Deutschlands fordern wir den Aufstand der Anständigen, auch im linken Lager. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Kollege Sebastian Edathy von der SPD-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Sebastian Edathy (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab will ich sagen: Es muss am Ende einer Aktuellen Stunde eigentlich mehr übrig bleiben als nur die Feststellung: Schön, dass wir einmal darüber geredet haben. Mir ist trotz der drei Beiträge aus der Unionsfraktion und dem, was die FDP ausgeführt hat, nicht klar, was die Position der Koalition bzw. der Bundesregierung ist. (Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Das ist ein intellektuelles Problem von Ihnen! - Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Vielleicht mal mit Zuhören probieren!) Vielleicht sollte man die nächste Debatte über ein solch wichtiges Thema erst dann beantragen, liebe Kolleginnen und Kollegen von Union und FDP, wenn man selber weiß, was man will. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Maria Michalk [CDU/CSU]: Die Linke klatscht!) Will man ein grundsätzliches Grußwort halten wie der Bundesinnenminister, ohne irgendetwas konkret zu benennen? Oder will man, wenn auch eher abstrakt, wie der Kollege Bosbach Gesetzesverschärfungen fordern? Das ist zwar legitim. Aber man braucht dafür eine Mehrheit, die mir gegenwärtig nicht gegeben zu sein scheint. Oder instrumentalisiert man ein Thema, bei dem sich parteipolitisch motivierter Streit eigentlich verbietet? Das hat der Kollege Uhl gerade gemacht. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Um es deutlich zu sagen, Herr Kollege Uhl: Sie sollten sich vor dem Deutschen Bundestag dafür entschuldigen, dass Sie einer Mitgliedsgewerkschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes unterstellt haben, sie würde Straftaten begrüßen und bejubeln. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Fakt ist - das zeigt ein Blick in die Polizeiliche Kriminalstatistik -: Es gibt ein Anwachsen der Gewaltdelikte im Bereich des Linksextremismus. Das muss man ernst nehmen. Es ist zwar gut, dass von verschiedenen Rednern gesagt worden ist, dass Gewalt, gleich welcher Art, zu verurteilen ist. Wenn man eine konkrete Analyse vornehmen will, reicht das allein aber nicht aus. Herr Kollege Uhl, warten Sie einmal ab, was die Ermittlungen ergeben. Vielleicht rufen Sie einmal im Bundesamt für Verfassungsschutz an. Ich habe das heute Nachmittag gemacht, um mich zu informieren, wie der konkrete Stand im Berliner Fall ist. Sie würden möglicherweise nicht das bestätigt bekommen, was Sie gerade behauptet haben. Wir als Politiker sollten so viel Verantwortung haben, nicht abschließende Urteile zu fällen, während die Ermittlungen noch laufen. Ich halte das, was Sie hier machen, für nicht seriös. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schon seit Wochen wird eine Debatte grundsätzlicher Art über die Frage geführt: Brauchen wir verschärfte rechtliche Regelungen? Ich empfehle sehr, sich den ersten Bericht von Christian Pfeiffer, dem Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts in Niedersachsen, für die Landesinnenministerkonferenz, bei der der Bundesinnenminister Gast ist, anzuschauen. Diese Untersuchung wird noch ergänzt werden. Herr Pfeiffer ist eher skeptisch, ob es wirklich eine abschreckende Wirkung hätte, Strafvorschriften zu verschärfen. Auch ich glaube übrigens nicht, dass es einen überzeugten gewaltbereiten Extremisten davon abhalten würde, ein Delikt zu verüben, wenn das Strafmaß ein anderes wäre als heute, zumal es, so wie es sich bereits heute darstellt, sehr umfangreich ist. Wichtig sind aber zwei Dinge; das eine können wir, die Politik, nicht leisten, das andere sehr wohl. In dem ersten Fall können wir nur appellieren: Wer eine Demonstration veranstaltet, der muss sich sehr genau anschauen, wer seine möglichen Bündnispartner sind. Mit Extremisten ein Bündnis zu schließen, weil man vermeintlich das gleiche Ziel hat, ist nach meinem Dafürhalten unredlich und eines Demokraten nicht würdig, weil das Ziel von Extremisten am Ende ein anderes ist, als sich nur der Auseinandersetzung mit dem vermeintlichen Gegner zu stellen: Es ist die Überwindung unserer demokratischen Gesellschaftsordnung. Deswegen kann ich keiner demokratischen Partei - jedenfalls keiner Partei, die sich selber als demokratisch bezeichnen möchte - den Rat geben, mit Extremisten aktive Bündnisarbeit zu praktizieren. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und der FDP) Zum Zweiten muss klar sein: Wer das staatliche Gewaltmonopol schützt - Polizeibeamtinnen und -beamte tun das -, hat seinerseits Anspruch auf Schutz und Fürsorge durch den Staat. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es muss klar sein, dass wir durch die Ausbildung gut vorbereitete Beamtinnen und Beamte brauchen. Sie müssen auch gut ausgerüstet sein. Übrigens ist es auch wichtig, dass sie, wenn sie zu Schaden kommen, von ihrem Dienstherrn Rechtsbeistand erhalten. Ich habe vor wenigen Wochen in meinem Wahlkreis ein Gespräch mit der Gewerkschaft der Polizei geführt. Da wurde mir ein konkretes Fallbeispiel aus Niedersachsen geschildert: Das Land Niedersachsen bzw. der Landesinnenminister hat einem Polizeibeamten, der aufgrund einer Verletzung zivilgerichtlich vorgegangen ist, erstinstanzlich Rechtsbeistand gewährt, und sich in der zweiten Instanz mit dem Hinweis darauf, dass es jetzt ein erhöhtes Prozessrisiko gebe, zurückgezogen. Das ist inkonsequent; da müssen sich Polizeibeamtinnen und -beamte alleingelassen fühlen. Da gibt es eine Fürsorgepflicht, die auch wahrzunehmen ist. (Beifall bei der SPD) Abschließend ein Punkt, der auch nicht zu der von mir als notwendig erachteten Fürsorgepflicht passt. Ich finde es gut, dass viele Redner der Koalition gesagt haben: Wir respektieren die Arbeit der Beamtinnen und Beamten nicht nur, sondern wir schätzen sie auch. - Wenn das so ist, Herr Bundesinnenminister, dann verstehe ich nicht, warum Anfang dieser Woche in Form eines Änderungsantrages zum Bundesbesoldungsgesetz das Begehren auf den Tisch des Hauses gekommen ist, dass die Polizeibeamtinnen und -beamten des Bundes ebenso wie die Soldatinnen und Soldaten weitere vier Jahre auf die Sonderzulage verzichten sollen, während wir doch versprochen haben, sie zum 1. Januar 2011 in die allgemeinen Besoldungstabellen einzuarbeiten. Ich glaube, es kommt bei den Polizeibeamtinnen und -beamten nicht gut an, und zwar zu Recht, wenn sie hier schöne Worte hören, aber Sie in der tatsächlichen Unterstützung Taten vermissen lassen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Kollege Reinhard Grindel von der CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Reinhard Grindel (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Edathy, ich habe mich bei Ihrer Rede gefragt, ob Sie sich hier auch so geäußert hätten, wenn wir heute über Gewaltakte von Neonazis diskutieren würden. (Sebastian Edathy [SPD]: Ja, sicher!) Wir dürfen auf keinem Auge blind sein. Wir müssen gleichermaßen mit aller Entschiedenheit gegen Rechts-, aber auch gegen Linksextremisten vorgehen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Sie haben den Kollegen Uhl angegriffen, weil er Verdi erwähnt hat. Sie selber haben eben gesagt: Wer eine Demonstration veranstaltet, muss sich ansehen, wer zu dieser Demonstration aufruft. - Lassen Sie uns anschauen, wer zu der Demonstration vom Sonnabend aufgerufen hat. Es war eine bemerkenswerte Allianz. Zu den Gruppen gehörten die Antifaschistische Linke Berlin, die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands, die DKP und die Partei Die Linke sowie der Verdi-Bezirk Berlin. (Jan Korte [DIE LINKE]: Das sind aber doch keine Gewalttäter! - Agnes Alpers [DIE LINKE]: Was hat das mit Gewalt zu tun?) Ich halte es für einen Skandal, dass nicht zuletzt Gewerkschaftsgelder in dieser Art und Weise eingesetzt werden. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Widerspruch bei der LINKEN) Es war nicht so, dass der Sprengstoffanschlag auf die Polizeibeamten aus einem gesonderten Block erfolgte. Die Videos im Internet zeigen deutlich, dass sich in der Gruppe, aus der heraus der Sprengsatz geworfen wurde, eine Reihe von Personen befanden, die Fahnen der Partei Die Linke mit sich führten. (Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Genau so ist es!) Die Linke hat sich schon in der Vergangenheit gerade nicht von Gewalt distanziert. Ich erinnere an die Kritik der Bundestagsabgeordneten Höger an der Verurteilung von Gewalttätern, die Autos in Berlin abgefackelt haben. Die Linke ist eine durch und durch extremistische Partei mit einem ungeklärten Verhältnis zur Gewalt. (Lachen bei Abgeordneten der LINKEN) Deswegen ist es richtig, dass sie vom Verfassungsschutz beobachtet wird. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP - Jan Korte [DIE LINKE]: Das sagt der Richtige! - Weiterer Zuruf der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE]) - Frau Wawzyniak, wer Gewalttäter als "erlebnisorientierte Jugendliche" verharmlost, (Jan Korte [DIE LINKE]: Das ist Polizeideutsch!) der hat ein gebrochenes Verhältnis zu rechtsstaatlichen Grundsätzen. Das möchte ich am Ende der Debatte festhalten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU - Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Wer nicht lesen kann, sollte einfach mal die Klappe halten!) Die Besonderheit in Berlin ist, dass die Partei Die Linke auf beiden Seiten der Barrikaden anzutreffen ist: Sie ist auch Regierungspartei im Senat, gemeinsam mit der SPD. (Jan Korte [DIE LINKE]: Das ist auch gut so!) Deshalb ist das ungeklärte Verhältnis der Linken zur Gewalt auch für die SPD ein Thema. Es geht nicht an, dass die SPD den Brandanschlag auf Polizisten verurteilt, dann aber im Senat aus reinem Machterhalt mit den geistigen Brandstiftern gemeinsame politische Sache macht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP - Agnes Alpers [DIE LINKE]: "Geistige Brandstifter" ist eine Unterstel-lung! - Jan Korte [DIE LINKE]: Sie reden so abgedrehtes Zeug! Haben Sie Drogen genommen, oder was? - Karin Binder [DIE LINKE]: Wissen Sie eigentlich, wer die geistigen Brandstifter sind?) Wir fordern die SPD auf: Wenn Ihr Koalitionspartner nicht eine klare Trennlinie zur Gewalt zieht, dann müssen Sie eine klare Trennlinie zu Ihrem Koalitionspartner hier in Berlin ziehen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Man kann es auf Dauer nicht durchgehen lassen, dass sich ein Herr Thierse, wenn es um Rechtsextremismus geht, zur Straßenblockade einfindet und die Arbeit der Polizei behindert, aber Schweigen herrscht, wenn es um Linksextremismus geht. (Jan Korte [DIE LINKE]: Keine Macht den Drogen!) Herr Thierse hat sich selbst Mut bescheinigt, weil er sich Rechtsextremisten in den Weg gestellt hat. Mutig wäre es, am nächsten 1. Mai im Hamburger Schanzenviertel oder in Berlin-Friedrichshain an der Spitze eines Aufstandes der Anständigen zu marschieren. Wir müssen gleichermaßen gegen Links und gegen Rechts Zeichen setzen! (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Jan Korte [DIE LINKE]: Alles Extremisten außer Grindel! Unfassbar!) Auch eine Reaktion der Grünen hier in Berlin halte ich für erwähnenswert: Der innenpolitische Sprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus, Benedikt Lux, bedauert, dass durch den Sprengstoffanschlag das "Anliegen der Demonstranten" und das "fragwürdige Verhalten von Polizisten" untergeht. Zitat: Jetzt sind automatisch die Polizisten die Opfer und der schwarze Block die Bösen. Der Sprengstoffanschlag wird nicht bedauert, weil dort Menschen verletzt worden sind, sondern es wird bedauert, dass politische Vorurteile der Grünen demaskiert wurden. Das ist blanker politischer Zynismus. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP - Jan Korte [DIE LINKE]: Sie sind der Extremist!) Es ist ein Skandal, dass sich die Veranstalter nicht von dem Sprengstoffanschlag distanziert haben, sondern scharf das "martialische Auftreten der Polizei" kritisieren. Eine Distanzierung von der Gewalt gegen Sachen gibt es bei den Linksextremisten in Berlin schon lange nicht mehr; jetzt fehlt es sogar an einer Distanzierung von der Gewalt gegen Personen. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Irgendwie können Sie nicht lesen! - Sönke Rix [SPD]: Kennen Sie die Erklärung des Berliner Abgeordnetenhauses?) Bei bestimmten Formen von Gewalt helfen übrigens auch keine Aufklärungskampagnen und Sozialprogramme mehr. Wir müssen mit der ganzen Härte des Gesetzes gegen diese Form von Linksextremismus vorgehen. (Sebastian Edathy [SPD]: Das machen nicht wir, das machen die Gerichte, Herr Kollege!) Das ist die Lehre aus den Vorgängen des Wochenendes. Herzlichen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Jan Korte [DIE LINKE]: Was haben Sie wohl heute eingeschmissen?) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Als letzter Redner dieser Aktuellen Stunde hat der Kollege Kai Wegner von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Mechthild Rawert [SPD]: Herr Wegner, Spandau liegt bei Berlin! Passen Sie auf!) Kai Wegner (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Edathy, ich bedaure es, wenn Sie nicht verstanden haben, was wir eigentlich mit der Aktuellen Stunde bezwecken. (Sebastian Edathy [SPD]: Seit Grindel weiß ich es!) Ich versuche, es Ihnen in ganz einfachen Sätzen nahezubringen. Zum einen wollen wir eine klare Ächtung von Extremismus, auch von Linksextremismus, erreichen, Herr Edathy. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Sönke Rix [SPD]: Dem hat hier keiner widersprochen!) Wir wollen diese Ächtung sowohl durch präventive als auch durch repressive Maßnahmen erreichen. Herr Edathy, wenn Sie der Bundesregierung und dem Bundesinnenminister Vorwürfe machen, auch was die Beamten auf Bundesebene und das Sparpaket betrifft, (Sebastian Edathy [SPD]: 500 Millionen Euro jedes Jahr!) empfehle ich Ihnen einfach einmal, mit Beamtinnen und Beamten aus der Stadt Berlin zu sprechen. Unsere Berliner Polizisten haben die meisten Überstunden, aber das schlechteste Gehalt. Verantwortlich dafür ist die rot-rote Landesregierung in Berlin, Herr Edathy. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Sebastian Edathy [SPD]: Wollen Sie sich de Maizière annähern?) Wir wollen eine klare Verurteilung von Gewalt und Straftaten. Wir wollen, dass Straftaten konsequent bekämpft werden. Außerdem wollen wir, dass die Beamtinnen und Beamten, die wöchentlich, fast täglich, für uns, unsere Demokratie und unsere Freiheit ihren Kopf hinhalten, wissen, dass die Bundesregierung und die Koalition hinter ihnen stehen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Sönke Rix [SPD]: Wir auch!) Die neue Qualität von Straftaten aus dem schwarzen Block, der zweifelsohne dem linken Lager zuzuordnen ist, wurde bereits mehrfach angesprochen. Es kam die Frage auf, warum wir das eigentlich thematisieren. Viele Zahlen wurden genannt. Der Vorfall fand in Berlin statt. Gerade in Berlin spüren wir die neue Qualität linksextremer Gewalt. Es werden regelmäßig Brandanschläge auf Institutionen, öffentliche Gebäude und Unternehmen ausgeübt. Übrigens wurden auch auf Gebäude von Verdi Brandanschläge ausgeübt, (Jan Korte [DIE LINKE]: Was ist denn mit Hamburg?) denen ein linkes Bekennerschreiben folgte. Wir erleben tagtäglich Übergriffe auf Polizeibeamte. Wir erleben Angriffe auf Menschen mit Dienstkleidung, zum Beispiel BVG-Fahrer, und wir erleben weiterhin Brandanschläge auf Autos. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Was hat das mit links zu tun?) Im Jahr 2009 wurden 320 Brandanschläge verübt. Fast täglich wird in dieser Stadt ein Auto angezündet. Darauf haben viele hingewiesen. Es hat aber noch keiner angesprochen, wie die Antwort des Innensenators auf diese Vorfälle lautete. Der Innensenator hat darauf hingewiesen, dass man darauf achten muss, wo man in dieser Stadt mit welchem Auto parkt, (Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Unerhört!) und dass es durchaus eine Provokation sein kann, wenn man mit seinem Fahrzeug in bestimmten Stadtteilen parkt. Das ist keine Provokation, das ist eine Kapitulation des Rechtsstaats. Nichts anderes sind diese Aussagen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Dr. Stefan Ruppert [FDP]: Unfassbar! - Mechthild Rawert [SPD]: Das gibt es auch in Spandau!) Dabei müsste es der Berliner Innensenator eigentlich besser wissen. Kurz vor dem 1. Mai letzten Jahres hatte sich Herr Körting in Friedrichshain in einem Café aufgehalten, (Dr. Stefan Ruppert [FDP]: Mit welchem Auto?) wohlgemerkt - im Gegensatz zu vielen anderen Menschen, die bedroht bzw. Opfer von Straftaten werden - mit Personenschutz. Als sich junge Menschen vor dem Café versammelten, stellte Herr Körting fest: Es könnte sich um Autonome handeln. (Agnes Alpers [DIE LINKE]: "Könnte"! Konjunktiv!) Er musste fluchtartig das Café in Berlin-Friedrichshain verlassen. (Mechthild Rawert [SPD]: Wann war das?) Ich frage mich, ob Herr Körting in diesem Fall sagen würde: provozierend Kaffee getrunken. (Sebastian Edathy [SPD]: Na, na, na, Herr Wegner! Jetzt wird es wirklich flach!) - Das ist die Situation in Berlin. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sind nicht mehr im Abgeordnetenhaus! Ein bisschen mehr Niveau!) - Herr Wieland, wir sind hier in Berlin. Wir sind in der Hauptstadt unseres Landes. Bei der Innenpolitik des rot-roten Senats mache ich mir schon Sorgen, ob die Sicherheit der Hauptstadt unseres Landes gewährleistet ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP - Sebastian Edathy [SPD]: In einer Großstadt wie Hamburg ist das auch nicht einfach!) Ein weiterer Punkt. Wir erleben tagtäglich die Diskussion, ob am 1. Mai richtig gehandelt wurde. Bezüglich der Demonstration am 1. Mai letzten Jahres wurde das tolle Deeskalationskonzept des Berliner Senats gelobt. Die Erfolge in diesem Jahr hingen übrigens damit zusammen, dass die Polizei konsequent eingeschritten ist und wieder Wasserwerfer eingesetzt hat, was sie im letzten Jahr aufgrund von Anweisungen vonseiten der Politik nicht durfte. Diese Demonstration mit 479 ver-letzten Polizeibeamten wurde von einem Mitglied Ihrer Partei, der Linkspartei, angemeldet. (Jan Korte [DIE LINKE]: Diepgen und Ihre Gurkentruppe, die haben das ganz toll im Griff gehabt!) Damit tragen Sie, ob Sie das wollen oder nicht, eine Mitschuld, wenn Sie das Mitglied weiterhin in Ihren Reihen halten. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Jan Korte [DIE LINKE]: Bleiben Sie mal auf dem Teppich!) Ich komme zum Schluss. Wir haben in Berlin große Erfolge mit einem runden Tisch gegen Rechts erzielt. Die Zahl der Straftaten rechtsextremistischer Gewalt geht zurück. (Sebastian Edathy [SPD]: Ja?) Wir fordern seit Jahren auch einen runden Tisch gegen Linksextremismus in Berlin. Ich fordere Sie auf: Reden Sie mit Ihren Parteikollegen von der Linken und der SPD! Ändern Sie Ihre Verweigerungshaltung, die linksextreme Gefahr in dieser Stadt anzuerkennen! Machen Sie den Weg frei für die gesellschaftliche Ächtung von Linksextremismus! Lassen Sie uns gemeinsam diesen Weg gehen, damit wir solche Bilder, wie wir sie am vergangenen Samstag sehen mussten, nie wieder sehen müssen! Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Die Aktuelle Stunde ist beendet. Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 17. Juni 2010, 10 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 16.55 Uhr) Redetext Parl. Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel Bundesminister Dr. Thomas de Maizière Bundesminister Dr. Thomas de Maizière Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 16.06.2010 Barnett, Doris SPD 16.06.2010* Bender, Birgitt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.06.2010 Bülow, Marco SPD 16.06.2010 Fischer (Karlsruhe-Land), Axel E. CDU/CSU 16.06.2010* Fritz, Erich G. CDU/CSU 16.06.2010* Goldmann, Hans-Michael FDP 16.06.2010 Hempelmann, Rolf SPD 16.06.2010 Hörster, Joachim CDU/CSU 16.06.2010* Koczy, Ute BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.06.2010 Meinhardt, Patrick FDP 16.06.2010 Otto (Frankfurt), Hans-Joachim FDP 16.06.2010 Pflug, Johannes SPD 16.06.2010* Polenz, Ruprecht CDU/CSU 16.06.2010 Schipanski, Tankred CDU/CSU 16.06.2010 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 16.06.2010 Dr. Steffel, Frank CDU/CSU 16.06.2010 Dr. Tackmann, Kirsten DIE LINKE 16.06.2010 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 16.06.2010 Zapf, Uta SPD 16.06.2010 * für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE ) (Drucksache 17/2059, Frage 1): Ist es für die Bundesregierung zum Schutz der Ehe notwendig, dass zwei unverheiratete, zusammenlebende Lebenspartner einerseits laut Zweitem Buch Sozialgesetzbuch beim Bezug von Arbeitslosengeld II, ALG II, als Bedarfsgemeinschaft gerechnet werden und dadurch beispielsweise ein arbeitsloser, einkommensloser Partner wegen des Gehalts des Lebenspartners kein ALG II erhält und andererseits laut Fünftem Buch Sozialgesetzbuch dieser einkommenslose Partner nicht familienmitversichert wird, sondern sich selbst unter Berücksichtigung des Einkommens des Lebenspartners freiwillig gesetzlich versichern muss, oder besteht nach Ansicht der Bundesregierung trotz des Schutzes der Ehe die Möglichkeit, diese und andere massive Benachteiligungen von unverheirateten Lebenspartnerschaften gegenüber verheirateten Paaren aufzuheben? Die Bundesregierung sieht in dem bestehenden Rechtszustand - anders als dies die Fragestellung impliziert - keine "massive Benachteiligung" nichtehelicher Lebensgemeinschaften. Leitlinien der Politik der Bundesregierung sind die Wertentscheidungen unserer Verfassung. Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes, GG, stellt die Ehe und die Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Dies rechtfertigt es, Ehe und Familie auch durch einen erleichterten Zugang zu Sozialleistungen positiv zu fördern, ohne dadurch andere Lebensgemeinschaften zu benachteiligen. In die beitragsfreie Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung sind in Anerkennung des Art. 6 GG, nach dem Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, Ehegatten und Kinder bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einbezogen. Das geltende Recht berücksichtigt dabei, dass Ehegatten sowie Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz einander kraft Gesetzes zur Gewährung von Unterhalt verpflichtet sind. Zum Unterhalt gehört auch ein angemessener Krankenversicherungsschutz, den der unterhaltspflichtige Ehegatte/Lebenspartner sicherzustellen hat. Durch die Einbeziehung der begünstigten Familienangehörigen in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Erfüllung dieser gesetzlichen Unterhaltspflicht insofern erleichtert, als Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung für den Krankheitsschutz ihrer unterhaltsberechtigten Ehepartner und Kinder keine zusätzlichen Beiträge leisten müssen. Die Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft sind einander dagegen grundsätzlich nicht gesetzlich zu Unterhaltsleistungen verpflichtet, weder während der Dauer ihres Zusammenlebens noch danach. Die Ungleichbehandlung zwischen Ehegatten und eheähnlichen Lebensgemeinschaften ist damit sachlich gerechtfertigt, sodass von einer ungerechtfertigten Benachteiligung der eheähnlichen Lebensgemeinschaften nicht gesprochen werden kann. Hierzu steht die Berücksichtigung der eheähnlichen Gemeinschaft im Rahmen der Beurteilung der Hilfebedürftigkeit des anderen Partners als Voraussetzung für die Gewährung von Arbeitslosengeld II nicht in Widerspruch. Diese Berücksichtigung ist vielmehr geboten, um eine andernfalls eintretende, verfassungsrechtlich problematische Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber eheähnlichen Gemeinschaften bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für das Arbeitslosengeld II zu vermeiden. Dabei begründet nicht jedes Zusammenleben zwischen Mann und Frau eine eheähnliche Gemeinschaft, sondern nur auf Dauer angelegte, durch innere Bindung ausgezeichnete Lebensgemeinschaften zwischen Mann und Frau, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner zueinander begründen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Möhring (DIE LINKE ) (Drucksache 17/2059, Frage 8): Welchen konkreten gesetzlichen Handlungsbedarf zur Vermeidung von Missbrauch in der Leiharbeit gemäß der Definition der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke "Leiharbeit in Krankenhäusern" (Bundestagsdrucksache 17/1321) sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Aussage der Bundesministerin für Arbeit und Soziales auf dem Bundeskongress des DGB am 19. Mai 2010, dass die gefundenen tarifvertraglichen Lösungen noch Schlupflöcher aufweisen, und wie soll konkret verhindert werden, dass Leiharbeitsbeschäftigte Stammbelegschaften zu niedrigeren Löhnen und schlechteren Arbeitsbedingungen ersetzen? Tarifvertragsparteien der Zeitarbeitsbranche haben unterschiedliche tarifvertragliche Klauseln vereinbart, die die missbräuchliche Anwendung der Tarifverträge zur Abweichung von dem Grundsatz der Gleichstellung in bestimmten Konstellationen der Überlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zwischen verbundenen Unternehmen ausschließen sollen. Dieses Bekenntnis der Tarifvertragsparteien der Zeitarbeit gegen den Missbrauch der Zeitarbeit begrüßt die Bundesregierung ausdrücklich. Da tarifvertragliche Klauseln durch andere Tarifverträge, die eine andere oder gar keine Anti-Missbrauchsklausel enthalten, umgangen werden könnten, prüft die Bundesregierung Inhalte einer zusätzlichen gesetzlichen Regelung. Eine Entscheidung dazu ist innerhalb der Bundesregierung bislang noch nicht getroffen worden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/2059, Frage 9): Welche Auswirkungen hat das von der Bundesregierung beschlossene "Sparpaket" für die in Deutschland lebenden Menschen mit Behinderungen? Die vom Bundeskabinett beschlossenen "Maßnahmen für solide Finanzen, neues Wachstum und Beschäftigung und Vorfahrt für Bildung" enthalten keine auf spezifische Leistungen für behinderte Menschen bezogenen Regelungen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) (Drucksache 17/2059, Frage 12): Welche arbeitsmarktpolitischen Pflichtleistungen sollen in Kannleistungen umgewandelt werden? Grundlage für alle gesetzlichen Änderungen bei den aktiven Leistungen werden die Ergebnisse der Evaluation der Arbeitsmarktpolitik sein. Diese Ergebnisse werden Ende des Jahres 2010 vorliegen. Sie werden genauere Erkenntnisse über die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Instrumente bringen. Welche Entscheidungen dann zu treffen sind, wird auf dieser Grundlage im Zusammenhang mit der im Jahr 2011 zu gestaltenden Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente geprüft werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) (Drucksache 17/2059, Frage 13): Bezieht sich die beabsichtigte Verstetigung der Mittel für den Eingliederungstitel auf Basis des Jahres 2006 auf die Ist- oder auf die Soll-Größen im Haushalt 2006, und wie sehen die diesbezüglichen Planungsansätze getrennt nach den Rechtskreisen des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch für die Folgejahre aus? Nach den am 7. Juni 2010 vom Kabinett beschlossenen acht Punkten für solide Finanzen, neues Wachstum und Beschäftigung und Vorfahrt für Bildung sollen - vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch den Haushaltsgesetzgeber - im Jahr 2011 9,5 Milliarden Euro für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Verfügung gestellt werden. Für das Jahr 2012 sind 8,5 Milliarden Euro, für das Jahr 2012 8,0 Milliarden Euro und für das Jahr 2014 ebenfalls 8,0 Milliarden Euro vorgesehen. Im Jahr 2006 wurden rund 8 Milliarden Euro für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten ausgegeben, bei einer deutlich höheren Arbeitslosenzahl und Zahl von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende als heute. Die Verstetigung bezieht sich also auf die Ist-Ausgaben im Jahr 2006. Die in der Pressekonferenz der Bundeskanzlerin zu den Ergebnissen der Kabinettsklausur vom 6. und 7. Juni 2010 angesprochene Verstetigung der Mittel bezog sich nur auf den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Iris Gleicke (SPD) (Drucksache 17/2059, Frage 15): Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass mit dem Programm "Bürgerarbeit" die gesetzlichen Möglichkeiten der Förderarbeit nicht nur erweitert werden, sondern auch dem EU-Additionalitätsprinzip entsprechen, was eine Voraussetzung für die Fortsetzung des Programms ist? Bevor das Modellprojekt "Bürgerarbeit" auf den Weg gebracht wurde, wurden die förderrechtlichen Voraussetzungen selbstverständlich geprüft. Das Additionalitätsprinzip wird dergestalt beachtet, dass neben dem bestehenden Förderinstrumentarium zur öffentlich geförderten Beschäftigung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, den teilnehmenden Grundsicherungsstellen die Möglichkeit für die Schaffung weiterer öffentlich geförderter Beschäftigungsverhältnisse mit einer Dauer von gegebenenfalls bis zu drei Jahren eröffnet wird. Diesen Beschäftigungsverhältnissen muss zwingend eine umfassende Aktivierungsphase vorausgehen. Zudem wird während der "Bürgerarbeit" ein begleitendes Coaching angeboten, um die Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt auch während der öffentlich geförderten Beschäftigung zu ermöglichen. Eine weitere Besonderheit ist, dass das Modellprojekt insgesamt in einem regionalen Konsens entwickelt und umgesetzt werden soll und entsprechend auch die Einrichtung der Bürgerarbeitsplätze im Konsens mit den maßgeblichen regionalen Arbeitsmarktakteuren erfolgen sollte. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/2059, Frage 18): Hält die Bundesregierung das Ökosiegel der EU-Kommission für den Anbau von Energiepflanzen für ausreichend, und, falls nein, was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, damit strengere Kriterien angewendet werden? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass die EU-Kommission ein Ökosiegel für Energiepflanzen entwickelt hat. Allerdings hat die EU-Kommission am 10. Juni 2010 im Rahmen einer Presseerklärung mit dem Titel "Kommission führt Zertifizierungssystem für nachhaltige Biokraftstoffe ein" für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsvorgaben der EU-RL 2009/28 Leitlinien erarbeitet, die den Mitgliedstaaten bei der Implementierung von Nachhaltigkeitsregelungen für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe als Orientierung dienen sollen. Diese Leitlinien schließen die Einrichtung von Nachhaltigkeitssiegeln für Biokraftstoffe weder aus, noch sind sie obligatorisch in den EU-Mitgliedstaaten einzuführen. Deutschland hat die Nachhaltigkeitsvorgaben der EU-RL 2009/28 bereits umgesetzt und entsprechende Zertifizierungsstrukturen aufgebaut. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Fritz Rudolf Körper (SPD) (Drucksache 17/2059, Frage 21): Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, angesichts der aktuellen Haushaltslage auf Umsetzung der Stationierungsentscheidungen zu verzichten, wenn notwendige Baumaßnahmen am neuen Standort noch nicht begonnen worden sind, wie beispielsweise bei der noch nicht umgesetzten Verlegung der abgesetzten Fachgruppe Systemunterstützungszentrum Führungsdienste der Luftwaffe von Birkenfeld nach Erndtebrück? Bei der in Rede stehenden Verlegung der Abgesetzten Fachgruppe Birkenfeld des Systemunterstützungszentrums Führungsdienste der Luftwaffe in Erndtebrück handelt es sich um eine nach militärisch-funktionalen und betriebswirtschaftlichen Kriterien getroffene Entscheidung zur Weiterentwicklung der Bundeswehr. Die notwendigen Anpassungsmaßnahmen von lediglich zwei Gebäuden in Erndtebrück sind bereits geplant und werden so bald wie möglich realisiert. Ein Verzicht auf die Umsetzung dieser Teilentscheidung zur Stationierung ist nicht vorgesehen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Fritz Rudolf Körper (SPD) (Drucksache 17/2059, Frage 22): Welche Auswirkungen hat der Beschluss des Bundeskabinetts zum Verzicht auf die für 2011 geplante Erhöhung des Weihnachtsgeldes für Beamte auf die Beschäftigten im Organisationsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung? In seiner Haushaltsklausur hat das Bundeskabinett am 6./7. Juni 2010 unter anderem entschieden, die Verwaltungsausgaben des Bundes zu reduzieren. Hierzu sollen auch die Beamten, Soldaten und Richter im Bundesdienst einen Beitrag leisten. Dieser Beitrag betrifft die Sonderzahlung - das sogenannte Weihnachtsgeld. Im Rahmen der Dienstrechtsreform vom Februar 2009 war entschieden worden, einen Teil der "eingefrorenen" Sonderzahlung in anderer Form wieder auszuzahlen. Dieser Teil - es handelt sich um 2,5 Prozent der Jahresbezüge, was 30 Prozent eines Monatsbezugs entspricht - war seit 2006 gesetzlich befristet bis Ende 2010 einbehalten worden. Er sollte, so bestimmt es bisher das Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 5. Februar 2009, als Teil der monatlichen Bezüge wieder aufleben. Die damit verbundene Erhöhung der Bezüge um rund 2,5 vom Hundertwürde zum 1. Januar 2011 wirksam; sie soll nun zurückgenommen werden. Die allgemeine Besoldungsanpassung in der Folge des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst bleibt hiervon unberührt. Die erforderlichen gesetzgeberischen Änderungen werden voraussichtlich im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2010/2011 umgesetzt. Die Änderung trifft gleichermaßen die Bundesbeamten, die Soldaten und die Richter im Bundesdienst. Besonderheiten für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung ergeben sich nicht. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Jan van Aken (DIE LINKE) (Drucksache 17/2059, Frage 23): Welche Aufgaben übernimmt die Carrier Strike Group um den Flugzeugträger "USS Harry S. Truman", zu der auch die Fregatte "Hessen" gehört, im Indischen Ozean, und wie beteiligt sich die Fregatte "Hessen" bis zu ihrer Rückfahrt Ende Juni 2010 an der Auftragserfüllung? Die Fregatte "Hessen" ist derzeit als erstes Schiff der Deutschen Marine in einen amerikanischen Marineverband um den Flugzeugträger "USS Harry S. Truman" integriert und begleitet diesen auf der Fahrt durch das Mittelmeer in den Indischen Ozean. Nach gegenwärtigem Planungsstand wird die "USS Harry S. Truman" in der zweiten Junihälfte die Ablösung des "USS Eisenhower"-Verbandes im Seegebiet Arabische See vorbereiten und durchführen. Zu den Aufgaben der Fregatte "Hessen" gehört auch in diesem Zusammenhang die Beobachtung und Überwachung des See- und Luftraumes um die Flugzeugträgergruppe sowie, falls notwendig, das Begleiten und Schützen von Einheiten des Verbandes. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Jan von Aken (DIE LINKE) (Drucksache 17/2059, Frage 24): Wird der Verband auch in den Persischen Golf einfahren, und, wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko von Zwischenfällen mit der iranischen Marine? Nach gegenwärtigem Planungsstand wird die "USS Harry S. Truman"-Gruppe im Zeitraum der Zugehörigkeit der Fregatte "Hessen" nicht in den Persischen Golf einlaufen. Einheiten der Deutschen Marine nehmen an Operationen ausschließlich im Rahmen der vom Deutschen Bundestag mandatierten Einsätze teil. Die Teilnahme der Fregatte "Hessen" hat reinen Ausbildungs- und Übungscharakter. Ein Herauslösen aus dem Verband ist durch die deutsche Seite jederzeit möglich. Die Fregatte "Hessen" wird nicht in die Operationsgebiete der US-Marine im Persischen Golf verlegen. Das Risiko von Zwischenfällen mit der iranischen Marine wird deshalb als sehr gering bewertet. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/2059, Frage 25): Bestätigt die Bundesregierung den Einsatz von DU-Munition - Munition mit abgereichertem Uran - durch die US-Streitkräfte nicht nur allgemein für Afghanistan, sondern auch für den Norden des Landes, wo die Bundeswehr derzeit die Verantwortung für die Sicherheit trägt, und, wenn ja, welche konkreten Schutzmaßnahmen hat die Bundeswehr in ihrem Mandatsgebiet veranlasst, um nicht nur die Soldaten der Bundeswehr, sondern auch die afghanische Bevölkerung vor toxischen und radiologischen Schädigungen als Folge des Einsatzes von DU-Munition wirksam zu schützen? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zu möglichen Einsätzen bzw. -zeiten von Munition mit abgereichertem Uran in Afghanistan seit 2001 vor. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fragen des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/2059, Fragen 26 und 27): Wie viele Hinterbliebene des Bombardements von Kunduz am 4. September 2009 werden in den laufenden Gesprächen über Entschädigungsleistungen mit dem Bundesministerium der Verteidigung von der Afghanistan Independent Human Rights Commission, AIHRC, vertreten? Hat das Bundesministerium der Verteidigung keine Zweifel mehr an der Rechtmäßigkeit und Korrektheit der 79 Vollmachten, die der Anwalt Karim Popal von Hinterbliebenen der Opfer des Bombardements bei Kunduz am 4. September 2009 ausgestellt bekommen hat? Zu Frage 26: Die geplante Unterstützung der betroffenen Familien erfolgt anhand einer zu erstellenden "Unterstützungsliste". Diese wird derzeit durch ein unabhängiges Gremium erarbeitet. Die Arbeit des Gremiums ist noch nicht abgeschlossen. Nach Abschluss stellt das Gremium das Arbeitsergebnis als Basis für die Umsetzung der Unterstützung dem deutschen ISAF-Einsatzkontingent zur Verfügung. Ein Eingriff durch die Bundeswehr in den laufenden Prozess unterbleibt bewusst, allein schon aus Gründen der Unabhängigkeitswahrung. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage zu Inhalten von Quellen oder Teilergebnissen erfolgen. Zu Frage 27: Die Mandatslage ist nach wie vor nicht geklärt. Erst wenn das unabhängige Gremium seine "Unterstützungsliste" vorgelegt hat, kann die Rechtmäßigkeit und Korrektheit der Vollmachten beurteilt werden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/2059, Frage 28): Inwiefern plant die Bundesregierung, dem Bundesamt für den Zivildienst weitere Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu übertragen und insbesondere Verwaltungsaufgaben der Jugendfreiwilligendienste dort zu zentralisieren, und welche Auswirkungen auf die Trägerautonomie werden diesbezüglich erwartet? In § 2 des Gesetzes über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer, Zivildienstgesetz - ZDG, ist geregelt, dass das Gesetz, soweit es nichts anderes bestimmt, in bundeseigener Verwaltung ausgeführt wird. Hierzu wurde das Bundesamt für den Zivildienst als selbstständige Bundesoberbehörde mit Sitz in Köln eingerichtet. Nach Art. 7 des Regierungsentwurfs zum Wehrrechtsänderungsgesetz 2010, den die Koalitionsfraktionen inhaltlich unverändert als eigenen Entwurf eingebracht haben und der in 1. Lesung am 11. Juni im Bundestag behandelt wurde, soll diese Regelung durch folgenden Satz ergänzt werden: "Dem Bundesamt können auch andere Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend übertragen werden." In der Begründung zum Regierungsentwurf heißt es dazu: "Die probeweise Wahrnehmung einer Servicehotline für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durch das Bundesamt hat sich bewährt. Aufgrund der hohen Servicequalität soll in Zukunft die Übertragung weiterer Aufgaben, wie der Geschäftsführung der Conterganstiftung auf das Bundesamt, möglich sein." Im Rahmen der Umstrukturierung der Geschäftsstelle der Conterganstiftung für behinderte Menschen, die infolge des Zweiten Änderungsgesetzes zum Conterganstiftungsgesetz erforderlich wurde, erfolgt zum 1. Oktober 2010 die Verlagerung der Aufgaben der Geschäftsstelle von der KfW-Bankengruppe zum Bundesamt für den Zivildienst. Die Übertragung noch zusätzlicher Verwaltungsaufgaben aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist derzeit nicht geplant. Das Bundesamt ist mit den ihm obliegenden und den auf ihn zukommenden neuen Aufgaben, siehe dazu die Antwort auf Frage 29, voll ausgelastet. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/2059, Frage 29): Inwiefern dient die Übernahme der Verwaltungsaufgaben des geplanten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses nach § 41 a des Zivildienstgesetzentwurfs - sogenannter freiwilliger zusätzlicher Zivildienst - dem Bund dazu, Aufgabenverwaltungen, die bei anderen Arbeitsverhältnissen den Einrichtungen selbst bzw. den Kommunen, Landkreisen und Ländern zufallen, an sich zu ziehen und zu zentralisieren? Wegen der vorgesehenen Regelung in dem neuen § 41a Zivildienstgesetz wird auch der freiwillige zusätzliche Zivildienst gemäß § 2 ZDG in bundeseigener Verwaltung durch das Bundesamt für den Zivildienst ausgeführt werden. Der Bund führt hier eine neue eigene Aufgabe selbst aus, für die er die ausschließliche Gesetzgebungs- und eine uneingeschränkte Verwaltungs- und Finanzierungskompetenz hat; er zieht keine kommunalen oder Länderaufgaben an sich und er zentralisiert auch keine Aufgaben anderer Gebietskörperschaften oder Einrichtungen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage des Abgeordneten Sönke Rix (SPD) (Drucksache 17/2059, Frage 30): Wird das Bundesamt für den Zivildienst neue Aufgaben nach der Umstrukturierung im Bereich Wehrdienst/Zivildienst übernehmen und, wenn ja, welche? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Auftrag, bis Anfang September die Konsequenzen einer eventuellen Veränderung der Wehrform zu beschreiben. Es verbietet sich aus unserer Sicht, bereits vor Beginn der Arbeit an diesem Auftrag über die Ergebnisse zu spekulieren. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage des Abgeordneten Sönke Rix (SPD) (Drucksache 17/2059, Frage 31): Von welcher Größenordnung geht die Bundesregierung bei den jungen Männern aus, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2010 ihren Zivildienst beginnen? Die Einberufungen zum Zivildienst erfolgen derzeit zu fast 98 Prozent auf der Grundlage von Einverständniserklärungen zwischen den Dienststellen des Zivildienstes und verfügbaren anerkannten Kriegsdienstverweigerern. Für den Zeitraum 1. August bis 31. Dezember 2010 sind bereits auf dieser Grundlage knapp 14 000 Einberufungen erfolgt. Auch vor dem Hintergrund des laufenden Gesetzgebungsverfahrens bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksache 17/2059, Frage 34): Wie groß ist die Gruppe der Mindestelterngeldbezieher und -bezieherinnen - bitte aufgeschlüsselt nach Schülerinnen und Schülern, Studentinnen und Studenten, Hausfrauen und Hausmännern sowie SGB-II-Leistungsbeziehern -, und welche Kosten für den Haushalt sind damit - Angaben bitte sowohl insgesamt als auch für jede Gruppe separat - verbunden? Nach der amtlichen Statistik des Statistischen Bundesamtes haben von den 800 942 Elterngeldbezieherinnen und -beziehern 343 489 den Mindestbetrag des Elterngeldes bezogen. Dies entspricht einem Anteil von 42,9 Prozent. Die Kosten für diese Gruppe belaufen sich auf schätzungsweise 1 Milliarde Euro. Die erfragte Binnendifferenzierung innerhalb der Gruppe der Mindestelterngeldbezieherinnen und -bezieher ist anhand der Zahlen aus der amtlichen Statistik zur Binnenverteilung nach den gewünschten Kriterien nicht möglich. Zu berücksichtigen ist zudem, dass in der Gruppe der Bezieherinnen und -bezieher, die den Mindestbetrag des Elterngeldes erhalten, neben den in der Frage genannten Personenkreisen der Schülerinnen und Schüler, Studierenden, Hausfrauen und Hausmännern sowie SGB-II-Leistungsbezieherinnen und -beziehern insbesondere auch die Gruppe der Elterngeldberechtigten enthalten ist, die bis höchstens 30 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erwerbstätig sind und ohne Anwendung der Mindestbetragsregelung nur einen Einkommensersatz von unter 300 Euro bekommen würden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksache 17/2059, Frage 35): Wie viele Alleinerziehende wären nach Kenntnis der Bundesregierung von der Anrechnung des Elterngeldes auf SGB-II-Leistungen - bitte Angaben nach Geschlecht - betroffen? Nach Kenntnis der Bundesregierung wären 46 500 weibliche und 500 männliche Alleinerziehende von der Anrechnung des Elterngeldes auf SGB-II-Leistungen betroffen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fragen der Abgeordneten Christel Humme (SPD) (Drucksache 17/2059, Fragen 36 und 37): Wie wird sich die Höhe des Elterngeldes zu den am 10. Juni 2010 veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamtes verändern, wonach Familien im Schnitt 699 Euro Elterngeld und diejenigen Familien, in denen Vater und Mutter vorher beide gearbeitet haben, durchschnittlich 922 Euro erhalten, wenn die mit den Sparvorschlägen geplante Absenkung der Berechnungsgrundlage von jetzt 67 Prozent auf 65 Prozent - bitte Angabe der Höhe des dann zu erwartenden Elterngeldes jeweils für beide Gruppen - Realität wird? Welche Berechnungen über die Auswirkungen der Absenkung der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld sind von der Bundesregierung für die einzelnen Einkommenshöhen der Bezieher und Bezieherinnen angestellt worden - bitte im Einzelnen darlegen -, und treffen die nach Beispielrechnungen des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler für Focus Online (siehe Focus Online vom 8. Juni 2010) errechneten Einbußen beim Elterngeld bei einem Nettoeinkommen von 1 500 Euro auf 341,64 Euro im Jahr zu ebenso wie die monatlichen Einbußen beim Elterngeld je nach Einkommen zwischen 25 und 54 Euro im Monat? Zu Frage 36: Die Höhe des Elterngeldes wird sich voraussichtlich wie folgt verändern, wenn die mit den Sparvorschlägen geplante Absenkung der Ersatzquote von jetzt 67 Prozent auf 65 Prozent umgesetzt wird: Familien werden im Schnitt 693 Euro Elterngeld erhalten. (Hintergrund: Bei der Durchschnittsbildung wirkt sich aus, dass für das Mindestelterngeld aber auch Fälle mit Voreinkommen von bis zu 1 200 Euro nicht von einer Kürzung betroffen sind.) Diejenigen Familien, in denen Vater und Mutter vorher beide gearbeitet haben, werden durchschnittlich 902 Euro erhalten. Zu Frage 37: Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich diese Frage auf die Auswirkungen der Absenkung der Ersatzrate des Elterngeldes von 67 Prozent auf 65 Prozent bezieht. Die Berechnung des Elterngeldanspruches erfolgt grundsätzlich nach den bereits jetzt geltenden Regeln der Elterngeldberechnung. Die Auswirkungen für die jeweilige Elterngeld berechtigte Person ergeben sich insofern unmittelbar aus der Absenkung der Ersatzrate. Diese sind nach Auffassung der Bundesregierung moderat und vor dem Hintergrund der erforderlichen Einsparungen angemessen. Die Beschränkung des Elterngeldanspruchs bei einem Nettoeinkommen von 1 500 Euro ist durch die in Bezug genommenen Beispielrechnungen des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler für FOCUS Online zutreffend berechnet. Richtig ist zudem, dass sich durch eine lineare Absenkung der Ersatzrate der Elterngeldanspruch gegenüber der derzeitigen Berechnung von Null Euro beginnend mit steigendem zu berücksichtigendem Einkommen bis zu einem Betrag von 54 Euro monatlich verringert. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) (Drucksache 17/2059, Frage 38): Wie bewertet die Bundesregierung im Einzelnen den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des/der Operationstechnischen Assistenten/Assistentin, Bundesratsdrucksache 10/521, und bis wann will die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Regelung dieses Berufsbildes gesetzlich verankert haben? Zur Beantwortung Ihrer Frage verweise ich auf die Stellungnahme der Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache 17/1223. Die Bundesregierung hat in dieser Drucksache ausführlich Stellung genommen. Der Bewertung ist auch aus heutiger Sicht nichts hinzuzufügen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Drucksache 17/2059, Frage 41): Sind der Bundesregierung Krankenkassen bekannt, die sich darüber beklagen, dass eine unzureichende Ausgestaltung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs, Morbi-RSA, sie benachteiligt, und welche Gründe sprechen dagegen oder dafür, den Morbi-RSA nicht nur auf etwa 80 Krankheiten, sondern möglichst umfassend auszugestalten? Das Interesse einer gesetzlichen Krankenkasse an einer Ausweitung oder Einschränkung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs ist in erster Linie davon abhängig, wie diese Krankenkasse von seinen Verteilungswirkungen betroffen ist. Für die Weiterentwicklung des Morbi-RSA sind aber nicht die Interessenlagen von Einzelkassen maßgeblich, sondern die Sicherstellung eines funktionsfähigen, auf Wirtschaftlichkeit und Qualität ausgerichteten Wettbewerbs der Krankenkassen. Im Herbst 2010 werden die Ergebnisse des Jahresausgleichs für 2009 als erstem Jahr des Mobi-RSA vorliegen. Diese Ergebnisse werden bei der Umsetzung des Zieles der Bundesregierung, den Morbi-RSA auf das notwendige Maß zu reduzieren, zu vereinfachen sowie unbürokratisch und unanfällig für Manipulationen auszugestalten, eine wesentliche Grundlage sein. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Drucksache 17/2059, Frage 42): Wie läuft aus der Sicht eines Versicherten eine Schließung bzw. Insolvenz seiner Krankenkasse ab, und was passiert, wenn er sich nicht aktiv um eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse bemüht? Auch bei Schließung einer Krankenkasse durch die Aufsichtsbehörde oder nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch das Insolvenzgericht - bzw. dessen Nichteröffnung mangels Masse; § 171 b Abs. 5 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB V - ist der Versicherungsschutz für die Mitglieder gesichert. Während ihrer Abwicklung besteht die Krankenkasse zunächst fort, § 155 Abs. 1 SGB V, und hat die vor der Schließung entstandenen Ansprüche aus der Versicherung zu erfüllen und etwaige noch offene Beitragsforderungen einzuziehen. Reicht das Vermögen der geschlossenen Krankenkasse insoweit nicht aus, haften die Krankenkassen der gleichen Kassenart und nachrangig auch alle übrigen gesetzlichen Krankenkassen. Neue Leistungsansprüche gegenüber der geschlossenen Krankenkasse können jedoch nicht mehr entstehen, weil die Mitgliedschaft mit dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Schließung endet. Laufende Leistungen werden grundsätzlich von der neu zuständigen Krankenkasse übernommen. Nach der Schließung stehen den Mitgliedern der geschlossenen Krankenkasse die allgemeinen Wahlrechte zu, das heißt, sie können eine andere wählbare Krankenkasse wählen und dort eine Mitgliedschaft begründen. Übt ein Versicherungspflichtiger sein Wahlrecht nicht aus, hat die zur Meldung verpflichtete Stelle, zum Beispiel der Arbeitgeber, den Versicherungspflichtigen bei einer wählbaren Krankenkasse anzumelden und den Versicherungspflichtigen unverzüglich über die gewählte Krankenkasse zu informieren. Erfolgt auch diese Meldung nicht, wird die Mitgliedschaft bei einer nach den vom GKV-Spitzenverband festgelegten Regeln für zuständig erklärten Krankenkasse begründet. Mit diesen Regelungen ist sichergestellt, dass für Versicherungspflichtige ohne Unterbrechung eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse besteht. Für Versicherungsberechtigte, zum Beispiel Selbstständige, die die Voraussetzungen für eine freiwillige Mitgliedschaft erfüllen, gibt es ein solches Meldeverfahren nicht. Üben sie ihr Wahlrecht für eine Krankenkasse nicht aus, kann eine freiwillige Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse nicht durchgeführt werden. Aufgrund der zum 1. April 2007 eingeführten nachrangigen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, tritt jedoch für Personen ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall, die zuletzt gesetzlich versichert waren, Versicherungspflicht ein. Die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse aufgrund dieser nachrangigen Versicherungspflicht entsteht ab dem 1. Tag ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall und ist - auch rückwirkend - mit Beitragszahlungen verbunden. Die Versicherungsberechtigten sollten sich im Fall einer Insolvenz oder Schließung ihrer Krankenkasse daher umgehend an eine andere wählbare Krankenkasse wenden, um ihre Mitgliedschaft dort fortzusetzen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) (Drucksache 17/2059, Fragen 45 und 46): Wird die Bundesregierung das Modellvorhaben "Demografischer Wandel - Zukunftsgestaltung der Daseinsvorsorge in ländlichen Regionen" in allen Modellregionen fortsetzen, und wird insbesondere die Modellregion "Mansfeld-Südharz-Kyffhäuserkreis" weiter gefördert? Welche Maßnahmen wurden in der Modellregion "Mansfeld-Südharz-Kyffhäuserkreis" bereits konkret umgesetzt, und wie bewertet die Bundesregierung die konkrete Umsetzung bezüglich der Wirksamkeit auf den demografischen Wandel in dieser Modellregion? Zu Frage 45: Das Modellvorhaben wurde wie geplant in den neuen Bundesländern 2009 abgeschlossen. Die Übertragung der Ergebnisse auf die Modellregionen in den alten Bundesländern läuft bis Ende 2010. Zu Frage 46: Es wurden insgesamt 20 Projekte in den Bereichen regionaler Arbeitsmarkt und Ausbildungsinitiativen, regionale Wirtschaft, Verkehrsinfrastruktur und Mobilität, soziale Daseinsvorsorge und Familienfreundlichkeit, neue Formen des Wohnens und Zusammenlebens sowie kulturelle und regionale Identität durchgeführt. Eine Evaluation des Modellvorhabens ist 2011 geplant. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Heidrun Bluhm (DIE LINKE) (Drucksache 17/2059, Frage 51): Warum will die Bundesregierung, laut Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Enak Ferlemann, im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages am 9. Juni 2010, den Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages erst "im September" 2010 über die Ergebnisse der Überprüfung der Bedarfspläne informieren, obwohl die Deutsche Verkehrs-Zeitung bereits am 12. Mai 2010 mit Bezug auf den zuständigen Referatsleiter meldete, dass die Schienenprojekte "alle eher schlechter in ihren Bewertungsergebnissen sind", offenkundig also bereits Bewertungsergebnisse vorlagen? Der Bericht an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages zu den Ergebnissen der Überprüfung der Bedarfspläne erfolgt erst dann, wenn abschließende Ergebnisse aller überprüften Maßnahmen vorliegen. Dies wird noch im Sommer dieses Jahres der Fall sein. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Heidrun Bluhm (DIE LINKE) (Drucksache 17/2059, Frage 52): Wie hoch ist die Gesamtsumme des Finanzierungsbedarfs für die Beendigung aller im Bau befindlichen Bundesfernstraßenprojekte des Bedarfsplans ab 2011, und wie hoch ist vor dem Hintergrund der vom Bundeskabinett am 7. Juni 2010 beschlossenen Eckpunkte des Bundeshaushaltes der finanzielle Spielraum für die Aufnahme neuer Maßnahmen in den Straßenbauplan in 2011? Der Finanzierungsbedarf zur Ausfinanzierung der in Bau befindlichen Maßnahmen des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen steht erst mit Abschluss des Haushaltsjahres 2010 unter Einbeziehung der Konjunkturprogramme fest. Ebenso kann eine endgültige Abschätzung weiterer Baubeginne erst nach der abschließenden parlamentarischen Beratung des Bundeshaushaltes 2011 erfolgen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/2059, Fragen 53 und 54): Wie soll die im Koalitionsvertrag auf Seite 41 im Kapitel "Bauen und Wohnen" festgehaltene Zielsetzung, dass Wohnungspolitik die "Folgen des demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandels" und den "Klimaschutz" bewältigen muss, trotz der gekürzten Finanzmittel für Gebäudesanierung und Stadtentwicklung erreicht werden? Wie will die Bundesregierung die Herausforderung, wie im Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft 2009 ausgeführt, wobei der Gebäudebereich als zentrale Herausforderung für die Klimaschutzpoltik gesehen wird, trotz der gekürzten Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm bewältigen? Angesichts der angespannten Lage im Bundeshaushalt sowie der im Grundgesetz verankerten Schuldenregel sind Ausgabenkürzungen unausweichlich. Nach Maßgabe des Koalitionsvertrages stehen sämtliche der dort aufgeführten Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt und kommen insoweit als Beitrag zur Erfüllung der Anforderungen der neuen Schuldenregel in Betracht. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist Bestandteil des Integrierten Energie- und Klimakonzepts, IEKP, der Bundesregierung und trägt als eines der wichtigsten Förderinstrumente im Gebäudebereich wesentlich zur Einhaltung der Klimaschutzziele bei. Gemäß Koalitionsvertrag werden die einzelnen Maßnahmen des IEKP bis zum Jahresende 2010 evaluiert. Auf dieser Basis wird dem Bundeskabinett ein Entscheidungsvorschlag über deren Weiterentwicklung vorgelegt. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/2059, Frage 55): Inwieweit sieht die Bundesregierung es als eine Möglichkeit an, die Kürzung der Mittel der KfW Bankengruppe für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, EFRE, zu kompensieren, und ist die Bundesregierung angesichts der Haushaltslage bereit, ihre ablehnende Haltung gegenüber der Möglichkeit zu verwerfen, Mittel aus dem EFRE für die energetische Sanierung von Wohngebäuden zu nutzen? Der Koalitionsvertrag betont mit der Aussage "Auf europäischer Ebene lehnen wir eine Förderung des Wohnungsbaus mit Mitteln der EU ab" die nationale Zuständigkeit für den Politikbereich "Wohnen". Über die Förderung der energetischen Wohnungssanierung aus EFRE-Mitteln in der Förderperiode 2007 bis 2013 nach der geltenden EFRE-VO entscheiden die Länder. Bislang ist nicht bekannt, dass die Länder, die in Deutschland für die Umsetzung des EFRE zuständig sind, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Falls sie dies tun sollten, müssten sie bestehende EFRE-Mittel umschichten. Der Bund hat keine Kompetenz, über die Verwendung der EFRE-Mittel zu entscheiden, die von den Ländern bewirtschaftet werden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/2059, Frage 56): In welcher Höhe sollen Finanzmittel aus dem Bundeshaushalt im Jahr 2011 für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm - KfW Bankengruppe - bereitgestellt werden, und welche Finanzmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm vorgesehen? Nach derzeitigem Verhandlungsergebnis zum Bundeshaushalt 2011 sollen für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm im Jahr 2011 Programmmittel in Höhe von rund 437 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm sind im Rahmen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung bis einschließlich 2011 vorgesehen worden und wurden aus Mitteln des Maßnahmenpakets der Bundesregierung "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung", KP I, vom 5. November 2008 aufgestockt. Die in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagten Kassenmittel dienen der Ausfinanzierung der seit 2006 durch den Bund eingegangenen Verpflichtungen und berücksichtigen auch die für 2011 vorgesehenen Programmmittel. Insgesamt wird sich der Bund damit (seit 2006) in Höhe von rund 7,22 Milliarden Euro verpflichten. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Dr. Marlies Volkmer (SPD) (Drucksache 17/2059, Frage 57): Ist die Aussage in der Antwort auf meine Frage vom 9. Juni 2010, "der Schutz der Nachtruhe sei zu berücksichtigen", so zu verstehen, dass das Nachtflugverbot in der jetzigen Form erhalten bleibt und den Anwohnern nicht mehr Nachtflüge zugemutet werden (vergleiche Bundestagsdrucksache 17/1917, Frage 70)? Das Luftverkehrsgesetz enthält kein generelles Nachtflugverbot. Vielmehr haben die zuständigen Länder unter Berücksichtigung der jeweils relevanten Belange einzelfallbezogen Nachtflugregelungen und -beschränkungen mit unterschiedlicher Reichweite für den Großteil der Flughäfen in Deutschland festgesetzt. Im Hinblick auf die Aussagen des Koalitionsvertrags zu "international wettbewerbsfähigen Betriebszeiten" und zu einer "konsequenten Nachhaltigkeitsabwägung" zwischen betrieblichen und wirtschaftlichen Interessen auf der einen Seite und den Belangen des Lärm- und Umweltschutzes auf der anderen Seite sind innerhalb des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung derzeit Vorarbeiten zu entsprechenden Regelungsansätzen im Gange. Einzelheiten zu Inhalten und zu möglichen Auswirkungen lassen sich beim gegenwärtigen Stand noch nicht angeben. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/2059, Frage 58): Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung beim Ausbau altengerechter Wohnungen, und wie kann dieser Bedarf ohne die Bereitstellung von Mitteln ab 2012 für das KfW-Bankengruppe-Programm "Altersgerecht Umbauen" gesichert werden? Amtliche statistische Angaben zur vorhandenen Anzahl altersgerechter und barrierefreier Wohnungen in Deutschland liegen nicht vor. Fachkreise schätzen, dass die Zahl der mobilitätseingeschränkten Haushalte bis 2020 auf rund 3 Millionen ansteigen wird - Quelle: Bericht der Expertenkommission "Wohnen im Alter", Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. 2009, Seite 14. Daher sind die Ausweitung des Angebotes an altersgerechten, barrierefreien oder barrierereduzierten Wohnungen sowie entsprechende Investitionen in Wohnumfeld und Infrastruktur wichtige Anliegen der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik. Um älteren Menschen mit eingeschränkter Mobilität ein selbstständiges Leben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen, unterstützt die Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpakets I Wohnungswirtschaft und Einzeleigentümer bei der alters- und behindertengerechten Anpassung von bestehenden Wohngebäuden seit April 2009 mit zinsverbilligten Darlehen und seit Mai 2010 mit Zuschüssen insbesondere für selbstnutzende Wohnungseigentümer. Gemäß Koalitionsvertrag wird die Bundesregierung das Programm weiterentwickeln. Dazu dienen unter anderem 20 Modellvorhaben, die bis Ende 2012 Lösungen zum Abbau von Barrieren im Bestand und im Wohnumfeld analysieren sowie Beratungs- und Moderationsangebote für altersgerechten Umbau erweitern werden. Über die Fortführung des Programms und seine finanzielle Ausstattung wird im Rahmen der Haushaltsaufstellungen für die einzelnen Jahre zu verhandeln sein. Anlage 33 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/2059, Frage 59): Kann der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, bereits ausschließen, dass es im Falle von Verlängerungen der Laufzeit von deutschen Atomkraftwerken, AKW, für die drei AKW, die aus seiner Sicht nicht gegen Flugzeugabstürze gesichert sind, vergleiche Interview in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 20. Mai 2010, Laufzeitverlängerungen von wenigen Jahren, zum Beispiel vier Jahren, geben kann, ohne dass bei diesen drei AKW zuvor bauliche Maßnahmen zum wirksamen Schutz vor Flugzeugabstürzen getroffen werden müssen, und, falls nein, beabsichtigt er, zumindest im Falle von Verlängerungen der Laufzeit dieser drei AKW auf derartige bauliche Schutzmaßnahmen hinzuwirken, unabhängig vom Umfang ihrer Laufzeitverlängerung? Die Koalitionsvereinbarung erklärt die Bereitschaft der die Bundesregierung tragenden Parteien, die Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke unter Einhaltung der strengen deutschen und internationalen Sicherheitsstandards zu verlängern. Nach der Koalitionsvereinbarung sollen zu den Voraussetzungen einer Laufzeitverlängerung nähere Regelungen unter anderem zum Sicherheitsniveau getroffen werden. Über alles Weitere wird die Bundesregierung zu gegebener Zeit entscheiden. Anlage 34 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fragen der Abgeordneten Dorothée Menzner (DIE LINKE ) (Drucksache 17/2059, Fragen 60 und 61): Inwiefern ist seitens des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit das Öko-Institut beauftragt worden, ein Gutachten bzw. eine anders bezeichnete Ausarbeitung bezüglich eines Langzeitsicherheitsnachweises zum Verbleib des eingelagerten radioaktiven Abfalls in der Asse vorzubereiten oder zu erbringen? Auf welche zusätzlichen wissenschaftlichen Versuche stützt sich die Bundesregierung bei der Bewertung, Salz als geeignet für die Endlagerung von Atommüll anzusehen, angesichts dessen, dass nach Ansicht niederländischer Wissenschaftler es durch die Wirkung von radioaktiver Strahlung auf Salz zu Reaktionen kommen kann, die das Medium Salz verändern und in einen für die Endlagerung von hochradioaktivem Atommüll, HAW, hochgefährlich ungeeigneten Zustand versetzen, laut Aussage von Professor Dr. Wernt Brewitz aber die Versuche zur Auswirkung von Radioaktivität und thermischer Belastung durch HAW auf Salz in der Asse wegen gestrichener Finanzmittel der Kohl-Regierung Anfang der 90er-Jahre eingestellt worden sind? Zu Frage 60: Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, hat weder das Öko-Institut noch einen anderen Auftragnehmer mit der Führung eines Langzeitsicherheitsnachweises für die Stilllegung der Schachtanlage Asse II beauftragt. Es obliegt dem Betreiber und Antragsteller eines stillzulegenden Endlagers, einen Langzeitsicherheitsnachweis zu führen oder diesen in Auftrag zu geben. Zu Frage 61: Einen aktuellen Überblick über den Stand des Wissens zur Radiolyse und der dadurch verursachten Gasbildung stellt der im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz, BfS, angefertigte und 2005 veröffentlichte Bericht "Untersuchung der Gasbildungsmechanismen in einem Endlager für radioaktive Abfälle und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Führung des Nachweises der Endlagersicherheit". Dort ist auch die wissenschaftlich einschlägige Literatur von Relevanz für ein HAW-Endlager im Steinsalz aufgelistet. Darüber hinausgehende Effekte sind zum Beispiel im Bericht "Abgebrannter LWR-Brennstoff: Auslaugverhalten und Freisetzung von Radionukliden" des Forschungszentrums Karlsruhe vom April 2000 beschrieben. Weiterhin ist zu den beobachteten, mikroskopischen Radiolyseeffekten in Steinsalzkristallen seit den 30er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts eine Vielzahl festkörperphysikalischer Untersuchungen veröffentlicht worden. Neuere Untersuchungen stammen zum Beispiel aus dem Solid State Physics Laboratory der Universität Groningen/ Niederlande. Diese Untersuchungen wurden im Auftrag des BfS von der GRS zusammengefasst und im Hinblick auf ihre Bedeutung für ein HAW-Endlager im Steinsalz bewertet. Die Reaktorsicherheitskommission des Bundes, RSK, hat in ihrer 391. Sitzung am 9. März 2006 eine abschließende Stellungnahme dazu erarbeitet, der sich unabhängige Experten angeschlossen haben. Neue Erkenntnisse von Bedeutung sind seit dieser Zeit nicht angefallen. Anlage 35 Antwort der Parl. Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Daðdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/2059, Frage 62): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der jüngst vom Paritätischen Gesamtverband vorgestellten Studie zu den Bildungschancen von Migrantinnen und Migranten, wonach unser Bildungssystem die "soziale Segregation reproduziert" und "soziale Ungleichheiten ... zementiert" (Vorstandsmitglied Barbara John, apn vom 9. Juni 2010), insbesondere im Hinblick auf das offenkundig nicht mehr erreichbare Ziel des Nationalen Integrationsplans, die Schulabbruchquote bei Migrantinnen und Migranten bis 2012 zu halbieren, und auf das verfassungsrechtliche Trennungsgebot? Integration ist im Kern eine Bildungsfrage. Die Studie des Paritätischen Gesamtverbandes weist daher zu Recht darauf hin, dass die Bildungssituation von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund nachhaltig verbessert werden muss. Wir sind uns mit den Ländern einig, dass mehr Jugendliche mit Migrationshintergrund schulische und insbesondere höhere schulische Abschlüsse erreichen müssen. Dafür setze ich mich uneingeschränkt ein. Die Verantwortung für die schulische Bildung liegt gemäß Art. 70 Grundgesetz ausschließlich bei den Ländern. Bund und Länder können darüber hinaus gemäß Art. 91 b Grundgesetz aufgrund von Vereinbarungen bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen zusammenwirken. Die Studie des Paritätischen Gesamtverbandes fällt nicht darunter. Die Länder haben im Nationalen Integrationsplan im Jahr 2007 zugesagt, "innerhalb der kommenden fünf Jahre die Abbrecher und Wiederholquoten deutlich zu senken und die Angleichung der Quoten von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund an den Gesamtdurchschnitt aller Schülerinnen und Schüler zu erreichen". Ich gehe davon aus, dass sie diesen Selbstverpflichtungen nachkommen werden und habe dies mehrfach gegenüber den Konferenzen der Integrations- und Kultusminister der Länder angemahnt. Der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration obliegt der gesetzliche Auftrag, Initiativen zur Integration der dauerhaft im Bundesgebiet ansässigen Migrantinnen und Migranten auch bei den Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften sowie bei den gesellschaftlichen Gruppen anzuregen und zu unterstützen. Diese Initiativfunktion ist Grundlage des Nationalen Integrationsplanes und seiner Weiterentwicklung, schließt allerdings eine Kontrollfunktion gegenüber den Ländern aus, mit denen ich vertrauensvoll zusammenarbeite. Anlage 36 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Brandner (SPD) (Drucksache 17/2059, Fragen 63 und 64): Bedeutet die Erklärung vom Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, in der Befragung der Bundesregierung am 9. Juni 2010, wonach im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ab 2011 "alle Maßnahmen für Bildung und Forschung von jeder Kürzung ausgeschlossen" seien, dass die Bundesregierung Kürzungen bei den Mitteln für die Bildungspolitik des Auswärtigen Amts, namentlich bei den Titeln 681 11 - Stipendien, Austauschmaßnahmen und Beihilfen für Nachwuchswissenschaftler, Studierende und Hochschulpraktikanten aus dem Ausland sowie Betreuung und Nachbetreuung, 687 12 - Beziehungen zwischen deutschen und ausländischen Wissenschaftlern, Studierenden und Hochschulen einschließlich Gerätespenden an ausländische wissenschaftliche Institutionen, Titelgruppe 02 des Kapitels 0504 - Förderung des deutschen Schulwesens im Ausland und der internationalen Zusammenarbeit im Schulbereich (Schulfonds), Institutionen Goethe-Institut und Deutscher Akademischer Austauschdienst, ausschließt? Bei welchen der oben genannten Titel soll es zu Veränderungen und in welchem Umfang - bitte um titelgenaue Auflistung - kommen, wenn die Bundesregierung Kürzungen bei den Mitteln für die Bildungspolitik des Auswärtigen Amts nicht ausschließt? Zu Frage 63: Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik ist eine tragende Säule der deutschen Außenpolitik. Die Bundesregierung bemüht sich daher, die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, im Rahmen ihrer Möglichkeiten finanziell bestmöglich auszustatten. Angesichts der noch laufenden Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und des Auswärtigen Amts sind abschließende Aussagen zu den genannten Titeln und Institutionen derzeit noch nicht möglich. Daher können zurzeit leider noch keine titelbezogenen Angaben zu konkreten Ansätzen gemacht werden. Zu Frage 64: Wie in Beantwortung Ihrer vorherigen Frage bereits ausgeführt: Das Verfahren zur Aufstellung des Haushalts 2011 ist noch nicht abgeschlossen, daher sind Festlegungen in der einen oder anderen Richtung zum jetzigen Zeitpunkt nicht angebracht. Ich möchte aber noch einmal betonen: Die Bundesregierung steht zu den im Koalitionsvertrag hinsichtlich der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik gemachten Aussagen. Anlage 37 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) (Drucksache 17/2059, Frage 65): Welche Auswirkungen haben die Wechselkursschwankungen auf ausführende Organisationen und Mittlerorganisationen, und inwieweit wird dies in der Haushaltsaufstellung des Auswärtigen Amts berücksichtigt? Die Haushaltsansätze der Titel, aus denen ausführende und Mittlerorganisationen Mittel zugewiesen bekommen, werden in Euro veranschlagt. Wechselkursschwankungen, die sich kostenerhöhend auswirken, müssen innerhalb der Ansätze aufgefangen werden. Es gilt grundsätzlich der Plafond der zugewiesenen Mittel. Das Auswärtige Amt ermittelt auf der Basis der von Mittlern und Durchführungsorganisationen vorgelegten Anmeldungen und Angeboten, die auch Wechselkurserwägungen beinhalten können, den zu veranschlagenden Gesamtbedarf für den Einzelplan 05. Die Entscheidung über die zur Verfügung stehende Ausgabeermächtigung fällt im Haushaltsaufstellungsverfahren. Anlage 38 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 17/2059, Fragen 66 und 67): Welche Auswirkungen haben die aktuellen Wechselkursschwankungen des Euros auf die Aufstellung des Etats des Auswärtigen Amts, und was sind die Konsequenzen im Personalbereich? Welche Auswirkungen haben die aktuellen Wechselkursschwankungen des Euros auf die Aufstellung des Etats des Auswärtigen Amts, und was sind die Konsequenzen im Bereich der Sach- und operativen Mittel? Zu Frage 66: Für die Aufstellung des Haushalts ist zu beachten, dass die Veranschlagung von wechselkursabhängigen Ausgaben im Bundeshaushalt in ständiger Praxis nach den Vorgaben von Nr. 4.10 der Haushaltstechnischen Richtlinien des Bundes, HRB, erfolgt. Danach sind - vorbehaltlich abweichender Regelungen durch das Bundesministerium der Finanzen - bei der Haushaltsaufstellung Ansätze für die Zahlungen in fremden Währungen nach den am letzten Tag des vorletzten Jahres festgestellten Referenzkursen der Europäischen Zentralbank, EZB, umzurechnen. Wechselkursschwankungen des Euro gegenüber anderen wichtigen Währungen haben somit im Vollzug stets eine unmittelbare Auswirkung auf Zahlungsverpflichtungen des Auswärtigen Amts im Personalbereich im Ausland. Mögliche Mehrkosten für Personalkosten sind zunächst im Rahmen bestehender Haushaltsansätze durch Reduzierung der betreffenden Ausgaben und/oder Einsparungen an anderer Stelle im Bereich der Verwaltungsausgaben auszugleichen. Zu Frage 67: Ich verweise auf meine Antwort zu Ihrer ersten Frage. Wechselkursschwankungen des Euro gegenüber anderen wichtigen Währungen haben somit im Vollzug stets eine unmittelbare Auswirkung auf die Ausgaben für Sach- und operative Mittel des Auswärtigen Amts im Ausland im Haushaltsvollzug. Mögliche Mehrkosten sind zunächst im Rahmen bestehender Haushaltsansätze durch Reduzierung der betreffenden Ausgaben und/oder Einsparungen an anderer Stelle im Bereich der Verwaltungsausgaben auszugleichen. Anlage 39 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Günter Gloser (SPD) (Drucksache 17/ 2059, Fragen 68 und 69): Wird im Zuge der Haushaltskonsolidierung die Möglichkeit einer Neuausrichtung der Botschaftsaufgaben der EU-Mitgliedstaaten konkret geplant, und, wenn ja, welche Aufgabenschwerpunkte sollen die Botschaften der EU-Mitgliedstaaten in Zukunft erfüllen? Welche personellen, sächlichen und finanziellen Veränderungen sind mit diesen Plänen verbunden? Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich hier lediglich für die deutsche Bundesregierung sprechen kann. Die Aufgaben und Ausstattung der deutschen Auslandsvertretungen weltweit werden im Rahmen der sogenannten Globalplanung im Auswärtigen Amt im jährlichen Rhythmus überprüft und gegebenenfalls angepasst. Ob und inwieweit die Erfordernisse der Haushaltskonsolidierung Einschnitte im Netz unserer Auslandsvertretungen zur Folge haben werden, wird nach der entsprechenden Beschlussfassung durch Bundesregierung und Deutschen Bundestag zu prüfen sein. Planungen hierzu gibt es nicht. Anlage 40 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Johannes Pflug (SPD) (Drucksache 17/2059, Fragen 70 und 71): Werden die Mittel des Titels 687 79 - Stabilitätspakt Afghanistan - in die Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung mit einbezogen, ausgehend vom Haushaltsansatz für 2010, und, wenn ja, wie stark sollen die Mittel in den kommenden Jahren reduziert werden? Welche Projekte sind aus welchem Grund von den Veränderungen betroffen? Das Verfahren zur Aufstellung des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2011 ist noch nicht abgeschlossen. Insoweit können über das regierungsinterne Aufstellungsverfahren keine Auskünfte erteilt werden. Anlage 41 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/2059, Fragen 72 und 73): Wie ist der Stand der Verhandlungen über die Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen mit Island, und wie hat sich die Bundesregierung in den Verhandlungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen unabhängig vom Icesave-Streit eingesetzt? Inwiefern soll im Falle der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Icesave-Streit weiterhin eine Rolle spielen? Zu Frage 72: Nach dem Rat für Allgemeine Angelegenheiten am 14. Juni 2010 zeichnet sich einstimmige Zustimmung unter den EU-Mitgliedstaaten ab, einen Beschluss zur Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen mit Island beim Europäischen Rat am 17. Juni 2010 zu fassen. Die Bundesregierung hat sich für dieses Ziel aktiv eingesetzt. Der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Dr. Werner Hoyer, hat dazu in den vergangenen Wochen intensive Gespräche mit unseren EU-Partnern und Island geführt. Zu Frage 73: Die Bundesregierung sieht in der ICESavE-Frage eine bilaterale Angelegenheit zwischen Island einerseits und Großbritannien und den Niederlanden andererseits. Es ist die allgemeine Haltung der Bundesregierung, dass bilaterale Fragen den Beitrittsprozess nicht belasten dürfen. Anlage 42 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Daðdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/2059, Frage 74): Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung 2007 die Unterstützung von Maßnahmen der humanitären Hilfe zugunsten der Opfer des Westsahara-Konflikts seitens des Auswärtigen Amts als auch im selben Jahr die Unterstützung der sahrauischen Flüchtlinge im Rahmen der Nahrungsmittel-, Not- und Flüchtlingshilfe des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ, eingestellt, und inwieweit sieht die Bundesregierung die derzeitige Lage in den Flüchtlingslagern als nicht mehr so kritisch an, dass weitere Hilfen im Rahmen der bis 2006 geleisteten Unterstützung notwendig sind? Die Bundesregierung erbringt signifikante Unterstützungsleistungen für die Bewohner der sahrauischen Lager um Tindouf in Algerien. Die Not- und Übergangshilfe des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ, für die hier Betroffenen wird seit dem Jahr 2000 über die Europäische Union erbracht. Anlassbezogen leistete das BMZ im Jahr 2006 über das Welternährungsprogramm Nahrungsmittelhilfe für von Überschwemmungen betroffene Lager. In diesem Zusammenhang hat das Auswärtige Amt im Rahmen seiner Zuständigkeit für humanitäre Soforthilfe mit unmittelbar lebensrettendem Charakter 2006 ein humanitäres Projekt aufgegriffen und durchgeführt, welches zeitlich begrenzt war. Die Bemühungen der Bundesregierung um die Bewohner der Flüchtlingslager gehen jedoch darüber hinaus und dauern an. Die Bundesregierung teilt im Übrigen die Auffassung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, UNHCR, dass größere Transparenz sowohl über die Anzahl der Bewohner der Lager als auch über die humanitäre Hilfe aller Geber erforderlich ist. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen des Abgeordneten Christian Lange (Backnang) (SPD) (Drucksache 17/2059, Fragen 75 und 76): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegen den Antisemitismus im Internet, beispielsweise bei den sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter, der seit den Vorfällen vor der Küste Gazas immer brutalere und aggressivere Formen annimmt? Plant die Bundesregierung eine bundesweite oder europaweite Kampagne gegen Antisemitismus im Internet aufgrund des dort erschreckend ansteigenden Antisemitismus, und gibt es seitens der Bundesregierung Untersuchungen, inwieweit der Antisemitismus im Internet zugenommen hat? Antisemitische Äußerungen finden sich auch im Internet primär im Kontext rechtsextremistischer Agitation, teilweise aber auch als Ausfluss islamistischer Propaganda. Die dabei zu verzeichnende Entwicklung ist wellenförmig und stark von tagespolitischen Ereignissen geprägt. Ein signifikanter Anstieg lässt sich dabei aktuell nicht feststellen. Die Bundesregierung wendet sich gegen jede Form extremistischer Äußerungen. Die Bekämpfung von Antisemitismus im Internet folgt in ihrer Systematik und Methodik der auch bei anderen extremistischen Inhalten praktizierten Verfahrensweise. Hierzu hat die Bundesregierung in zahlreichen Antworten ausführlich Stellung genommen, zuletzt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion "Rechtsextremismus im Internet", Bundestagsdrucksache 17/1930 vom 7. Juni 2010. Kontrolle, Strafverfolgung und Verbote bedürfen der komplementären Ergänzung durch weitere staatliche und zivilgesellschaftliche Bekämpfungselemente. Zu nennen sind dabei vor allem die fortwährende Aufklärungsarbeit durch die Bundeszentrale für politische Bildung, die Auseinandersetzung mit dem historischen und aktuellen Antisemitismus im Rahmen des Bundesprogramms "Vielfalt tut gut" und die Einrichtung eines politikberatenden Expertenkreises "Antisemitismus". Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Ute Kumpf (SPD) (Drucksache 17/ 2059, Frage 77): Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung einleiten, um das mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz vom 16. April 2010 an Ute Kumpf festgestellte Dilemma gemeinnütziger Körperschaften zwischen dem im Gemeinnützigkeitsrecht festgelegten Gebot einer zeitnahen Mittelverwendung nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 der Abgabenordnung und möglichen Rückforderungen empfangener Spenden durch Insolvenzverwalter - anfechtbar nach geltendem Insolvenzrecht sind unentgeltliche Leistungen eines Schuldners, die bis zu vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden; das Problem wird auch durch die mildere Haftung nach § 143 Abs. 2 Satz 1 der Insolvenzordnung für den Empfänger nicht gelöst - aufzulösen, und wie will die Bundesregierung ihre Ressortabstimmung effektivieren, um ressortübergreifende Anfragen - die Frage wurde mit Schreiben vom 4. März 2010 an den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk, und den Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz, Dr. Max Stadler, gestellt und bis heute nicht abgestimmt beantwortet - schneller zu beantworten und damit dem parlamentarischen Fragerecht Rechnung zu tragen? Die Bundesregierung geht davon aus, dass bereits das geltende Insolvenzrecht in vielen Fällen, die die Frage der insolvenzrechtlichen Behandlung von Spenden des Schuldners betreffen, zu einer aus Sicht der Spendenempfänger angemessenen Lösung führt. Die Konfliktlage wird durch die mildere Haftung des Empfängers nach § 143 Abs. 2 Satz 1 der Insolvenzordnung deutlich entschärft, da sich der Empfänger je nach Lage des Einzelfalls auf einen Wegfall der durch die Spende entstandenen Vermögensmehrung berufen kann. Indes kann die Insolvenzanfechtung auch in anderen Konstellationen Nachteile für den Empfänger der Leistung nach sich ziehen. Der Gesetzgeber hat sich jedoch bewusst dafür entschieden, dass die mit der Anfechtungssituation einhergehenden negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Anfechtungsgegner hingenommen werden müssen, um den vorrangigen Schutz der Gläubigergesamtheit zu verwirklichen. Insofern muss das Interesse des einzelnen Gläubigers am Erhalt des empfangenen Vermögenswertes hinter dem Interesse an der Gleichbehandlung aller Gläubiger als zentralem Grundsatz der Insolvenzordnung zurücktreten. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die in § 19 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien festgeschriebene ressortübergreifende Zusammenarbeit in Fragen, die mehrere Ministerien betreffen, regelmäßig eine zügige Abstimmung gewährleistet. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Jerzy Montag (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/2059, Frage 78): Für welche Vermögensdelikte des Strafgesetzbuchs, StGB, soll nach dem am 9. Juni 2010 vorgestellten Konzept der Bundesministerin der Justiz künftig keine primäre Sicherungsverwahrung - § 66 StGB - mehr angeordnet werden können? Nach dem am 9. Juni 2010 vorgestellten Konzept des Bundesministeriums der Justiz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung, das innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt ist, soll aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eine Konzentration auf Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter, einschließlich gemeingefährlicher Straftaten, sowie sonstige Straftaten erfolgen, die von besonderer Schwere sind. Dadurch werden insbesondere "gewaltlose Vermögensdelikte" dem Anwendungsbereich des § 66 StGB entzogen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Drucksache 17/2059, Frage 79): Nimmt die Bundesregierung die Kritik aus Wirtschaftsverbänden an der geplanten nationalen Luftverkehrsabgabe für Passagiere ernst, und wie will sie wettbewerbsschädliche Auswirkungen auf deutsche Flughäfen sowie deutsche Fluglinien abwenden? Die Bundesregierung ist sich der Wettbewerbssituation deutscher Flughäfen und Fluglinien bewusst und nimmt die gegenüber einer Luftverkehrsabgabe kritischen Stimmen in diesem Zusammenhang sehr aufmerksam zur Kenntnis. Bei der Ausgestaltung der steuerlichen Belastung durch die Luftverkehrsabgabe im Einzelnen wird die Bundesregierung selbstverständlich auch die Wettbewerbssituation der deutschen Luftfahrt berücksichtigen und zu einer vertretbaren, interessengerechten Regelung kommen. Ich bitte um Verständnis, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Einzelheiten zu der künftigen Abgabe nennen kann. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/2059, Frage 80): Beabsichtigt die Bundesregierung, die bis Ende 2010 befristete Aufhebung der Einschränkungen der Agrardiesel-Steuerbegünstigung zu verlängern, und, falls ja, für welchen Zeitraum? Die Bundesregierung hat ihre Beratungen darüber, in welcher Form die zum Verbrauchsjahr 2009 befristete Aufhebung der Einschränkungen bei der Agrardiesel-Steuerbegünstigung verlängert werden können, noch nicht abgeschlossen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/2059, Frage 81): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Aufhebung der Haushaltssperre in Höhe von 115 Millionen Euro im Rahmen des Marktanreizprogramms in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 7. Juli 2010 aufzuheben, wie das Sekretariat des Haushaltsausschusses am 9. Juni 2010 mit folgendem Wortlaut mitteilte: "Die Koalition beantragt, die Diskussion darüber erst im Sachzusammenhang mit der jetzt für die Sitzung am 7. Juli 2010 fest zugesagten Entsperrungsvorlage zu führen"? Die qualifizierte Sperre beim Titel "Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien" wurde wegen der deutlich gesunkenen und unsicheren Einnahmen aus dem Handel mit CO2-Emissionszertifikaten ausgebracht. In den Haushaltsverhandlungen zum Regierungsentwurf 2011 wurde auch der Fortgang der Förderung im Rahmen des Marktanreizprogramms besprochen. Die Bundesregierung wird ihren Entwurf zum Bundeshaushalt 2011 am 7. Juli 2010 im Kabinett verabschieden. Dem Inhalt des Entwurfs und somit auch der Beantragung einer Entsperrungsvorlage möchte ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgreifen. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass das Bundeskabinett im Zuge der Beschlussfassung über den Haushaltsentwurf 2011 auch Einvernehmen über eine Zuleitung der Entsperrungsvorlage zum Marktanreizprogramm 2010 an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erzielt. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) (Drucksache 17/2059, Frage 82): Wann werden die Ergebnisse und Empfehlungen der Gemeindefinanzkommission - Kommission zur Neuordnung der Gemeindefinanzen - hinsichtlich der Neuordnung der Kommunalfinanzen genau vorliegen, und wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung für eine gesetzliche Umsetzung der Empfehlungen aus? Die von der Bundesregierung eingesetzte Gemeindefinanzkommission erarbeitet gegenwärtig einen Vorschlag, die Finanzen der Kommunen auf eine stabile Grundlage zu stellen. Sobald dieser Vorschlag vorliegt, wird die Bundesregierung ihn zügig prüfen und zur Entscheidung bringen. Die Kommission wird sich am 8. Juli 2010 erneut treffen und über die Zwischenergebnisse der Arbeitsgruppen - Kommunalsteuern, Standards, Rechtsetzung - beraten. Es wird angestrebt, einen von allen Beteiligten getragenen Bericht im Herbst vorzulegen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2059, Fra-gen 83 und 84): Werden Wertpapierleihgeschäfte und damit auch die Gewinne aus Leerverkäufen ertragsteuerlich anders behandelt als ökonomisch vergleichbare Wertpapierpensionsgeschäfte, und, wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Regelung? Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Umfang von Wertpapierleihgeschäften und den jährlichen steuerlichen Ertrag, wenn diese wie ökonomisch vergleichbare Wertpapierpensionsgeschäfte besteuert würden? Zu Frage 83: Wertpapierleihgeschäfte und Wertpapierpensionsgeschäfte dienen der Zurechnung von Wirtschaftsgütern (zum Beispiel Aktien) und führen nicht zu einer Gewinnrealisierung. Bei der Beurteilung von Leerverkäufen ist nur die Wertpapierleihe - nicht das Wertpapierpensionsgeschäft - von Bedeutung. Soweit bei der Wertpapierleihe Provision oder andere Erträge aus den darlehensweise übertragenen Wertpapieren erzielt werden (zum Beispiel durch Leerverkäufe), liegen steuerpflichtige Einkünfte vor. Steuerpflichtige Einkünfte liegen selbstverständlich auch vor, wenn der Entleiher durch gedeckte oder ungedeckte Leerverkäufe Gewinn erzielt. Zu Frage 84: Da Wertpapierleihgeschäfte und Wertpapierpensionsgeschäfte ertragsteuerlich zum selben Ergebnis führen, kann eine Einschätzung zur Höhe des steuerlichen Ertrages bei gleicher Besteuerung nicht vorgenommen werden. Eine Einschätzung zum Umfang von Wertpapierleihgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften kann aufgrund der Daten der Bundesbank in einem eingeschränkten Maße vorgenommen werden. Eine Differenzierung des Umfangs der einzelnen Geschäftsbereiche - Wertpapierleihgeschäfte und Wertpapierpensionsgeschäfte - ist nach den vorliegenden Daten nicht möglich. Die vorliegenden Daten bilden Wertpapierleih- und -pensionsgeschäfte von Banken im Inland und von Nichtbanken ab. Hinsichtlich der Wertpapierleihgeschäfte beinhalten die Daten ausschließlich Geschäfte, bei denen Sicherheitsleistungen in Geld erfolgen. Werden Sicherheitsleistungen in Sachdarlehen erteilt, liegen aufgrund fehlenden Bilanzausweises keine Daten diesbezüglich vor. Aus den Daten des Monatsberichtes Mai 2010 der Bundesbank geht hervor, dass sich im März 2010 die Verbindlichkeiten aus den Wertpapierpensions- und -leihgeschäften auf rund 318 Milliarden Euro beliefen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Jerzy Montag (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/2059, Frage 85): Ist im Rahmen der Schaffung eines europäischen Stabilisierungsmechanismus und der zwischenstaatlichen Vereinbarung der Mitgliedstaaten der Euro-Gruppe über die Errichtung einer Zweckgesellschaft zur Gewährung von Darlehen und Kreditlinien - europäische Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF -, für den Gesellschaftsvertrag der Zweckgesellschaft vom 7. Juni 2010 sowie die Rahmenvereinbarung der Garantiegeber vor dem Notar Jacques Delvaux mit Amtssitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, mit diesem eine Honorarvereinbarung abgeschlossen worden? Eine Honorarvereinbarung mit dem Notar ist nicht geschlossen worden. Die Notarkosten, die im Rahmen der Gesellschaftsgründung in Luxemburg anfallen, ergeben sich aus der entsprechenden luxemburgischen Gebührenordnung. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Drucksache 17/2059, Frage 86): Hält die Bundesregierung an den Plänen des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, fest, Mittel für die regionale Wirtschaftsförderung zu kürzen, und wird davon der Tourismusbereich betroffen sein - Aussage von Rainer Brüderle im Interview mit dem Deutschlandfunk vom 6. Juni 2010? Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit, dass die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", GRW, einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten muss. Gegenwärtig prüft sie die künftige Mittelausstattung der GRW und die Höhe des erforderlichen Einsparbeitrages. Dabei ist nicht vorgesehen, die Fördervoraussetzungen zu ändern. Die Bewilligung und somit auch die Frage, ob und in welchem Umfang Maßnahmen und dabei insbesondere der Tourismusbereich gefördert werden, ist nach dem Grundgesetz Aufgabe der Bundesländer. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/2059, Frage 87): Welche Auswirkungen hat das von der Bundesregierung beschlossene "Sparpaket" für den Tourismus und die Tourismuswirtschaft in Deutschland? Das von der Bundesregierung beschlossene "Sparpaket" hat erkennbar keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Tourismus und die Tourismuswirtschaft in Deutschland. Die Zuwendungen der Bundesregierung aus dem Einzelplan 09 an die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) und die Förderung der Leistungssteigerung im Tourismusgewerbe sind von den Sparmaßnahmen nicht berührt. Über eventuelle mittelbare Auswirkungen des Sparpaketes kann aus heutiger Sicht keine Aussage getroffen werden. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Fragen der Abgeordneten Ulla Lötzer (DIE LINKE) (Drucksache 17/2059, Fragen 88 und 89): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die vom Europäischen Gerichtshof, EuGH, geforderte Rückabwicklung durch den EuGH wegen der Verletzung europäischen Vergaberechts durch die Stadt Köln beim Bau der Hallen 15 bis 18 der Koelnmesse gegebenenfalls auch ohne Zustimmung des Vertragspartners Grundstücksgesellschaft Köln Messe 15-18 durchzusetzen, und wie kann sie in diesem Fall die Stadt Köln dabei unterstützen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, für eine im Falle eines endgültigen Scheiterns der Gespräche eventuell fällige Strafzahlung infolge der Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland durch den EuGH wegen der Verletzung europäischen Vergaberechts durch die Stadt Köln beim Bau der Hallen 15 bis 18 der Koelnmesse die Grundstücksgesellschaft Köln Messe 15-18 als Vertragspartner in Haftung zu nehmen, falls dessen Verschulden am Scheitern der Versuche zur Rückabwicklung vollumfänglich oder anteilig nachgewiesen werden kann? Die Europäische Kommission hat mit Mahnschreiben vom 4. Juni 2010 offiziell das Vertragsverletzungsverfahren gemäß Art. 260 AEUV zur Umsetzung des Urteils des EuGH vom 29. Oktober 2009, "Messe Köln", eingeleitet. Der Bundesregierung wurde eine Frist von 2 Monaten eingeräumt, diesem Urteil Folge zu leisten und den Verstoß gegen die europäischen Vergaberegeln auszuräumen. Diese Zeit wird von allen Beteiligten auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene intensiv genutzt werden, um zu einer zufriedenstellenden Rückabwicklung der Verträge zu gelangen. Hierzu gehört auch, alle rechtlichen und tatsächlichen Optionen zu prüfen, einschließlich gegebenenfalls weiterer Ansprüche. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Fragen der Abgeordneten Doris Barnett (SPD) (Drucksache 17/2059, Fragen 90 und 91): Ist seitens der Bundesregierung vorgesehen, im Zuge von geplanten Sparmaßnahmen bezüglich der Mittelausstattung für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" Einsparungen ab dem Haushaltsjahr 2011 vorzunehmen, und, wenn ja, in welchem Umfang sollen die Mittel für die GA - aufgelistet nach Haushaltsjahren - gekürzt werden? Wie beabsichtigt die Bundesregierung die Mittel der auslaufenden Investitionszulage des Bundes für die neuen Bundesländer zu kompensieren, und wie bewertet sie die Auswirkungen einer Reduzierung der GA-Mittel auf die mittelständische Wirtschaft in Deutschland? Zu Frage 90: Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit, dass die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", GRW, einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten muss. Gegenwärtig prüft sie die künftige Mittelausstattung der GRW und die Höhe des erforderlichen Einsparbeitrages. Dabei ist nicht vorgesehen, die Fördervoraussetzungen zu ändern. Zu Frage 91: Die Investitionszulagenförderung nach dem Investitionszulagengesetz 2010 besteht noch für Investitionsmaßnahmen bis Ende 2013. Somit bietet dieses Förderinstrument für die nächsten Jahre noch ausreichend Möglichkeiten, betriebliche Investitionen in den neuen Ländern und Berlin in gebotenem Maße zu unterstützen. Gegenwärtig besteht daher keine Notwendigkeit für eine Kompensation. Die im Investitionszulagengesetz verankerte Reduzierung der Zulagensätze trägt letztendlich dem Anliegen der Bundesregierung Rechnung, Subventionen weiter abzubauen. Zudem berücksichtigt diese Absenkung die Lage der öffentlichen Haushalte. Nach 2013 wird darüber hinaus ein Abbau noch bestehender struktureller Defizite beispielsweise durch die fortbestehende GRW vorgenommen werden. Die Durchführung der Förderungen im Rahmen der GRW ist nach dem Grundgesetz Aufgabe der Bundesländer. Die Höhe der Mittelausstattung der GRW wird auch zukünftig sicherstellen, dass die Länder die mittelständische Wirtschaft wirkungsvoll unterstützen können. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/2059, Frage 92): Welche Projektanträge liegen bei der Bundesregierung für eine Förderung durch Einnahmen aus dem Emissionshandel - "New Entrance Reserve", Beschluss der Kommission NER 300 - vor, und welche dieser Projektanträge erwägt die Bundesregierung zum Stichtag 31. Dezember 2010 bei der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Kommission einzureichen? Eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Förderung aus den Einnahmen der Veräußerung von 300 Millionen Emissionshandelsberechtigungen aus der Neuanlagenreserve des Emissionshandels, New Entrance Reserve - NER 300, durch die Kommission ist bisher noch nicht erfolgt. Deshalb liegen der Bundesregierung derzeit keine Projektanträge für eine diesbezügliche Förderung vor. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Nink (SPD) (Drucksache 17/2059, Fragen 93 und 94): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Umsetzung der in der Leitinitiative "Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung" der EU-Kommission aufgestellten Forderungen an die Mitgliedstaaten, die industrielle Basis zu modernisieren sowie die Rahmenbegingungen für Unternehmen - insbesondere für innovative kleine und mittlere Unternehmen - zu verbessern? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, und welche plant sie zur Umsetzung der von der EU-Kommission in der Leitinitiative von den Mitgliedstaaten geforderten engen Zusammenarbeit, um zu einer gemeinsamen Bestandsaufnahme - wie eine starke industrielle und Wissensbasis erhalten und die EU in die Lage versetzt werden kann, in der nachhaltigen Entwicklung weltweit eine Vorreiterrolle einzunehmen - zu gelangen? Zu Frage 93: Die industriepolitische Leitinitiative wurde von der Kommission in der umfassenden Mitteilung zu "Europa 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum" vom 5. März 2010 angekündigt. Die Leitinitiative selbst möchte Industriekommissar Tajani im Oktober dieses Jahres vorlegen. Da die konkreten Inhalte der Leitinitiative noch weitgehend unbekannt sind, kann naturgemäß auch noch nicht gesagt werden, mit welchen Maßnahmen sie umgesetzt werden. Die Bundesregierung wird sich jedenfalls dafür einsetzen, dass die europäische Industriepolitik auf marktwirtschaftlichem Kurs bleibt und keine wettbewerbswidrigen Maßnahmen ergriffen werden. Zu Frage 94: Nach Auffassung der Bundesregierung ist Industriepolitik eine Querschnittaufgabe, die grundsätzlich horizontal ausgerichtet bleiben muss. Sektorspezifische Schutz- oder Subventionsprogramme lehnt die Bundesregierung auf europäischer - ebenso wie auf nationaler - Ebene ab. Gute allgemeine Rahmenbedingungen ermöglichen den heimischen Standorten ein "level playing field" im zunehmend globalen Wettbewerb. Aufgabe der Industriepolitik ist es, dem Verarbeitenden Gewerbe in Deutschland und Europa ein Umfeld zu gewährleisten, in dem es sich entwickeln und Arbeitsplätze sichern und schaffen kann. Die Bundesregierung spricht sich deshalb für die Beibehaltung des erfolgreichen integrierten Ansatzes der letzten Jahre aus, der es durch eine Verknüpfung von horizontalen und sektoralen Initiativen ermöglicht, auf konkrete Probleme der Industrie einzugehen. Die Maßnahmen reichen vom besseren Schutz geistigen Eigentums über Bürokratieabbau bis hin zur Förderung der Elektromobilität. Diesen Weg sollten EU und Mitgliedstaaten weitergehen. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) (Drucksache 17/2059, Frage 95): Wird die geplante Einführung eines "steuerlichen Ausgleichs der Kernenergiewirtschaft" (so laut der tabellarischen Übersicht zu den Eckpunkten der Bundesregierung zum sogenannten Sparpaket), mit dem die Kernenergiewirtschaft an den Sanierungskosten von Asse II steuerlich beteiligt wird und mit dem die Zusatzgewinne der Kernenergiewirtschaft durch die Einführung des CO2-Emissionshandels teilweise abgeschöpft werden, vollkommen unabhängig und abgekoppelt von der eventuellen Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke eingeführt, oder plant die Bundesregierung einen Teil oder gar die gesamten Steuermehreinnahmen mit einer späteren Gewinnabschöpfung bei einer möglichen Verlängerung der Laufzeit von Atomkraftwerken zu verrechnen? Die Bundesregierung wird, wie sie bereits wiederholt betont hat, alle Fragen, die längere Laufzeiten der Kernkraftwerke betreffen, auch im Zusammenhang mit dem Energiekonzept entscheiden. Dies bezieht die Frage des Vorteilsausgleichs ein. Das Aufkommen des vom Bundeskabinett am 7. Juni 2010 beschlossenen steuerlichen Ausgleichs der Kernenergiewirtschaft wird hierbei berücksichtigt. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/2059, Frage 96): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Finanzgeschäfte der Deutschen Bank AG mit Firmen, die Streumunition herstellen, wie dies der Studie "Weltweite Investitionen in Streumunition" der internationalen Kampagne gegen Streumunition, Cluster Munition Coalition, zu entnehmen ist, über die das TV-Magazin Report Mainz am 7. Juni 2010 berichtete, gegen das gesetzliche Verbot des Förderns, der Entwicklung, Herstellung, der Ausfuhr von Streumunition nach § 18 a des Kriegswaffenkontrollgesetzes, KrWaffG, verstoßen, und was tut die Bundesregierung, um dieses gesetzliche Verbot durchzusetzen und die Verantwortlichen gemäß § 20 a KrWaffG zur Rechenschaft zu ziehen? Mit §§ 18 a und 20 a KWKG werden die im Übereinkommen über Streumunition - sogenanntes Oslo-Übereinkommen - übernommenen völkerrechtlichen Verpflichtungen in nationales Recht umgesetzt. Danach sind die Entwicklung, Herstellung und Ausfuhr von Streumunition sowie das Fördern dieser Aktivitäten verboten. Regelungen zu Finanzierungsfragen oder aktienrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit Streumunition sind im KWKG nicht getroffen worden. Entsprechende Verpflichtungen zur Regelung dieser Sachverhalte finden sich auch nicht im Oslo-Übereinkommen selbst. Ob die in der Frage angesprochenen "Finanzgeschäfte", die der Bundesregierung im Einzelnen nicht bekannt sind, als ein "Fördern" im Sinne des von §§ 18 a, 20 a KWKG anzusehen sind, kann nur einzelfallbezogen beantwortet werden. Zu abstrakten Rechtsfragen nimmt die Bundesregierung grundsätzlich keine Stellung. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜ NDNIS 90/DIE GRÜ NEN ) (Drucksache 17/2059, Frage 97): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, vertreten durch den Staatssekretär Dr. Bernhard Heitzer, dass keine Dringlichkeit für eine EU-Finanzierung von Energieeffizienzprojekten in Städten besteht (Antwort auf die schriftliche Frage 53 auf Bundestagsdrucksache 17/1918), und, wenn nein, mit welcher Begründung? Für die Förderung energiesparender Maßnahmen sind grundsätzlich die Mitgliedstaaten verantwortlich, die dies auch mit entsprechenden eigenen Anstrengungen finanziell unterlegen sollten. Auch sollten Dopplungen zu bestehenden Programmen der internationalen Finanzierungsinstitutionen vermieden werden. Dies gilt auch für Energieeffizienzprojekte in Städten. Aus Sicht der Bundesregierung ist bei dem Vorschlag der Kommission für eine Änderung der Verordnung insbesondere zu prüfen, inwieweit durch die Förderung energiesparender Maßnahmen aus oben genannten Mitteln auch Anreize zur wirtschaftlichen Erholung i. S. v. Art. 1 der Verordnung 663/2009 gesetzt werden. Dabei ist auch das in Rede stehende Volumen in Relation zum Bruttoinlandsprodukt der Europäischen Union sowie der notwendige zeitliche Vorlauf von Maßnahmen zu berücksichtigen. 1siehe hierzu Antwort auf Frage 11 2siehe hierzu Antwort auf Frage 10 3Die vorgezogene Frage 42 des Kollegen Dr. Harald Terpe wird auch schriftlich beantwortet. ______ ------------------------------------------------------------ --------------- ------------------------------------------------------------ IV Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode - 48. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode - 48. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 V Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode - 38. Sitzung - 4. April 2003 4 4956 Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode - 48. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode - 48. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 4957