Plenarprotokoll 17/68 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 68. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2010 I n h a l t : Wahl der Abgeordneten Sigmar Gabriel und Dr. Frank-Walter Steinmeier als stellvertretende Mitglieder in den Vermittlungsausschuss Wahl der Abgeordneten Ulla Burchardt als Mitglied im Kuratorium des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Bernd Siebert, Gudrun Kopp und Helmut Brandt Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung Absetzung der Tagesordnungspunkte 5, 11, 12, 13 und 20 sowie des Zusatztagesordnungspunktes 7 Nachträgliche Ausschussüberweisung Nachruf auf den ehemaligen Abgeordneten Herrmann Scheer Nachruf auf Hannelore Schmidt Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP zur Geschäftsordnung Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Geschäftsordnung Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Peter Altmaier (CDU/CSU) Thomas Oppermann (SPD) Jörg van Essen (FDP) Jörn Wunderlich (DIE LINKE) Tagesordnungspunkt 4: a) - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Drucksachen 17/3051, 17/3409, 17/3453) - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eingebrachten Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Drucksachen 17/3052, 17/3409, 17/3453) - Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/3410) b) - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG) (Drucksachen 17/3053, 17/3405) - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eingebrachten Entwurfs eines Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG) (Drucksachen 17/3054, 17/3405) c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP: Energiekonzept umsetzen - Der Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung und 10-Punkte-Sofortprogramm - Monitoring und Zwischenbericht der Bundesregierung (Drucksachen 17/3050, 17, 3049, 17/3402) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Rolf Hempelmann, Hubertus Heil (Peine), Ulrich Kelber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Das Energiekonzept der Bundesregierung zurückziehen (Drucksache 17/3426) Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) Sigmar Gabriel (SPD) Rainer Brüderle, Bundesminister BMWi Ulrich Kelber (SPD) Rainer Brüderle, Bundesminister BMWi Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU Sigmar Gabriel (SPD) Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU Dr. Matthias Miersch (SPD) Michael Kauch (FDP) Frank Schwabe (SPD) Ralph Lenkert (DIE LINKE) Michael Kauch (FDP) Dorothée Menzner (DIE LINKE) Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Thomas Bareiß (CDU/CSU) Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rolf Hempelmann (SPD) Thomas Bareiß (CDU/CSU) Hubertus Heil (Peine) (SPD) Ernst Hinsken (CDU/CSU) Angelika Brunkhorst (FDP) Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) Georg Schirmbeck (CDU/CSU) Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) (Erklärung nach § 30 GO) Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ulrich Kelber (SPD) Horst Meierhofer (FDP) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) Klaus Breil (FDP) Dr. Michael Luther (CDU/CSU) Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Namentliche Abstimmungen Ergebnisse Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Erklärung nach § 31 GO) Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Erklärung nach § 31 GO) Frank Schwabe (SPD) (Erklärung nach § 31 GO) Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Erklärung nach § 31 GO) Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Erklärung nach § 31 GO) Dirk Becker (SPD) (Erklärung nach § 31 GO) Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Erklärung nach § 31 GO) Ingrid Arndt-Brauer (SPD) (Erklärung nach § 31 GO) Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Erklärung nach § 31 GO) Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Erklärung nach § 31 GO) Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Erklärung nach § 31 GO) Oliver Kaczmarek (SPD) (Erklärung nach § 31 GO) Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Erklärung nach § 31 GO) Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Erklärung nach § 31 GO) Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Erklärung nach § 31 GO) Marco Bülow (SPD) (Erklärung nach § 31 GO) Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Erklärung nach § 31 GO) Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Erklärung nach § 31 GO) Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Erklärung nach § 31 GO) Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Erklärung nach § 31 GO) Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Erklärung nach § 31 GO) Namentliche Abstimmungen Ergebnisse Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von den Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Kai Gehring, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts (Drucksache 17/3411) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Kerstin Andreae, Volker Beck (Köln), Dr. Thomas Gambke, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Drucksachen 17/3039, 17/3241) Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Reinhard Grindel (CDU/CSU) Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Olaf Scholz (SPD) Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) Sevim Daðdelen (DIE LINKE) Reinhard Grindel (CDU/CSU) Sevim Daðdelen (DIE LINKE) Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI Aydan Özoðuz (SPD) Serkan Tören (FDP) Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) Rüdiger Veit (SPD) Tagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss) zu dem Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (Drucksachen 17/1720, 17/1803, 17/2472, 17/3037, 17/3312) Tagesordnungspunkt 33: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 28. Januar 2003 zum Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art (Drucksache 17/3123) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und zur Umsetzung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 2003 zum Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art (Drucksache 17/3124) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit im Luftraum bei Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge (Drucksache 17/3125) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FinG) (Drucksachen 17/3360, 17/3441) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 17/3306) f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Freihafens Hamburg (Drucksache 17/3353) g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Stipendienprogramm-Gesetzes (1. StipG-ÄndG) (Drucksache 17/3359) h) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 17/3356) i) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Auch Verletztenrenten von NVA-Angehörigen der DDR anrechnungsfrei auf die Altersrente stellen (Drucksache 17/3217) j) Antrag der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Memet Kilic, Viola von Cramon-Taubadel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Abschiebungshaft auf dem Prüfstand - Europäische Rückführungsrichtlinie um-setzen (Drucksache 17/2139) k) Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Nicole Maisch, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN: Smiley-Kennzeichnungssystem bundesweit verbindlich einführen (Drucksache 17/3220) l) Antrag der Fraktion der SPD: Das Menschenrecht auf Religions- und Glaubensfreiheit als politische Herausforderung (Drucksache 17/3428) m) Antrag der Abgeordneten Kirsten Lühmann, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Logistikstandort Deutschland stärken - Transport- und Güterverkehr nachhaltig gestalten (Drucksache 17/3430) n) Antrag der Abgeordneten René Röspel, Ulla Burchardt, Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: 20 Jahre Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag - Ein gelungenes Beispiel und internationales Modell für den Austausch von Wissenschaft und Politik (Drucksache 17/3414) Zusatztagesordnungspunkt 5: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Joachim Pfeiffer, Peter Bleser, Nadine Schön (St. Wendel), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Paul K. Friedhoff, Dr. Erik Schweickert, Claudia Bögel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Kinderfreundliche Nachbesserung der EU-Spielzeugrichtlinie dringend erforderlich (Drucksache 17/3424) b) Antrag der Fraktion der SPD: Spekulation mit agrarischen Rohstoffen verhindern (Drucksache 17/3413) c) Antrag der Abgeordneten Karin Binder, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Lebensmittel-Smiley nach dänischem Vorbild bundesweit einführen (Drucksache 17/3434) d) Antrag der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Abschaffung der Visumspflicht für Albanien und Bosnien und Herzegowina (Drucksache 17/3438) Tagesordnungspunkt 34: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Marieluise Beck (Bremen), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem EFSF-Rahmenvertrag vom 7. Juni 2010 (Drucksachen 17/2412, 17/3126) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung - Wahlrecht der Wirtschaftsprüferkammer (Drucksachen 17/2628, 17/3467) c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Kraftfahrsachverständigengesetzes (Drucksachen 17/3022, 17/3035, 17/3450) d) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon (Drucksachen 17/3118, 17/3475) e) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie zu der Verordnung der Bundesregierung: Neunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 17/2822, 17/2971 Nr. 2.2, 17/3141) f) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe zu der Unterrichtung: Uganda: Entwurf eines Gesetzes über das Verbot von Homosexualität Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2009 zum Entwurf eines Gesetzes über das Verbot von Homosexualität in Uganda EuB-EP 2004; P7_TA-PROV(2009)0119 (Drucksachen 17/859 Nr. A.13, 17/2960) g) - l) Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 147, 148, 149, 150, 151 und 152 zu Petitionen (Drucksachen 17/3223, 17/3224, 17/3225, 17/3226, 17/3227, 17/3228) Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG 2011) (Drucksachen 17/3030, 17/3361, 17/3406, 17/3452) Norbert Barthle (CDU/CSU) Bettina Hagedorn (SPD) Otto Fricke (FDP) Roland Claus (DIE LINKE) Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Norbert Brackmann (CDU/CSU) Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) Florian Toncar (FDP) Joachim Poß (SPD) Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) Namentliche Abstimmungen Ergebnisse Tagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung - zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Schummer, Nadine Schön (St. Wendel), Albert Rupprecht (Weiden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Heiner Kamp, Patrick Meinhardt, Dr. Martin Neumann (Lausitz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Qualitätsoffensive in der Berufsausbildung - zu dem Antrag der Abgeordneten Willi Brase, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Berufliche Bildung als Garant zur Sicherung der Teilhabechancen junger Menschen und des Fachkräftebedarfs von morgen stärken - zu dem Antrag der Abgeordneten Willi Brase, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verordnungsermächtigung in § 43 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes entfristen - zu dem Antrag der Abgeordneten Agnes Alpers, Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Konsequenzen aus dem Berufsbildungsbericht ziehen - Ehrliche Ausbildungsstatistik vorlegen, gute Ausbildung für alle ermöglichen - zu dem Antrag der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Brigitte Pothmer, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mehr Jugendlichen bessere Ausbildungschancen geben - DualPlus unverzüglich umsetzen - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Berufsbildungsbericht 2010 (Drucksachen 17/1435, 17/1759, 17/1745, 17/1734, 17/541, 17/1550, 17/3401) Zusatztagesordnungspunkt 10: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz) (Drucksachen 17/3024, 17/3362, 17/3407, 17/3547) Leo Dautzenberg (CDU/CSU) Manfred Zöllmer (SPD) Christian Ahrendt (FDP) Richard Pitterle (DIE LINKE) Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) Björn Sänger (FDP) Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Grundrecht auf Wohnen sozial, ökologisch und barrierefrei gestalten (Drucksache 17/3433) Tagesordnungspunkt 9: - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) (Drucksachen 17/2249, 17/2823, 17/3449) - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Jutta Krellmann, Klaus Ernst, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung des Progressionsvorbehalts für Kurzarbeitergeld (Drucksachen 17/255, 17/3449) - Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/3466) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Bereich des Steuerrechts (Drucksache 17/3218) Olav Gutting (CDU/CSU) Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) Dr. Daniel Volk (FDP) Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Peter Aumer (CDU/CSU) Namentliche Abstimmung Ergebnis Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Christine Lambrecht, Sören Bartol, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Maklerkosten gerecht verteilen (Drucksache 17/3212) Tagesordnungspunkt 21: Antrag der Fraktion der SPD: Freie Wahlen in Birma fordern, die Menschenrechtslage verbessern und einen nationalen Dialog unterstützen (Drucksache 17/3213) Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Inge Höger, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Endgültiger Verzicht auf transatlantische und europäische Flugpassagierdaten-Abkommen (Drucksache 17/2212) Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Rat des Anpassungsfonds (Drucksachen 17/3027, 17/3473) Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) Dr. Bärbel Kofler (SPD) Harald Leibrecht (FDP) Heike Hänsel (DIE LINKE) Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Tagesordnungspunkt 18: Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Dr. Konstantin von Notz, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Elektronischen Personalausweis nicht einführen (Drucksachen 17/2432, 17/3451) Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge (Drucksachen 17/2764, 17/3111) Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) Sonja Steffen (SPD) Halina Wawzyniak (DIE LINKE) Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige (Drucksache 17/3354) Reinhard Grindel (CDU/CSU) Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) Ulla Jelpke (DIE LINKE) Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Tagesordnungspunkt 22: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abgeordneten Karin Roth (Esslingen), Burkhard Lischka, René Röspel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Deutschlands Verantwortung für die Gesundheit in Entwicklungsländern - Vernachlässigte Krankheiten bekämpfen, Kinder- und Müttersterblichkeit verringern und Globalen Fonds stärken (Drucksachen 17/2135, 17/3474) b) Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: "Global Health Governance" stärken - Gesundheitsversorgung in Entwicklungs- und Schwellenländern voranbringen (Drucksache 17/3437) Tagesordnungspunkt 25: a) Antrag der Abgeordneten Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Dr. Wilhelm Priesmeier, Dirk Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Herausforderung Klimawandel - Landwirtschaft 2050 (Drucksache 17/1575) b) Antrag der Abgeordneten Cornelia Behm, Ulrike Höfken, Friedrich Ostendorff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Klimabilanz im Ackerbau verbessern (Drucksache 17/2487) Johannes Röring (CDU/CSU) Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) Dr. Edmund Peter Geisen (FDP) Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Tagesordnungspunkt 23: Antrag der Abgeordneten Karin Binder, Ralph Lenkert, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Ungefährliche und klimaschonende Kältemittel in Kfz-Klimaanlagen verwenden (Drucksache 17/3432) Christian Hirte (CDU/CSU) Frank Schwabe (SPD) Ute Kumpf (SPD) Dr. Lutz Knopek (FDP) Ralph Lenkert (DIE LINKE) Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Tagesordnungspunkt 24: a) Antrag der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Katja Dörner, Memet Kilic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bundesrechtliche Konsequenzen aus der Rücknahme des deutschen Vorbehalts gegen die UN-Kinderrechtskonvention ziehen (Drucksache 17/2138) b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Kinderrechte stärken - Erklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurücknehmen - zu dem Antrag der Abgeordneten Diana Golze, Ulla Jelpke, Jörn Wunderlich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: UN-Kinderrechtskonvention umfassend umsetzen - zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Dörner, Josef Philip Winkler, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: UN-Kinderrechtskonvention unverzüglich vollständig umsetzen (Drucksachen 17/57, 17/59, 17/61, 17/2509) Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) Rüdiger Veit (SPD) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) Ulla Jelpke (DIE LINKE) Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Tagesordnungspunkt 26: Antrag der Abgeordneten Cornelia Behm, Ulrike Höfken, Friedrich Ostendorff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Gemeinschaftsaufgabe "Agrarstruktur und Küstenschutz" auf Ökologisierung und nachhaltige ländliche Entwicklung konzentrieren (Drucksache 17/3222) Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nächste Sitzung Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Josef Göppel und Rüdiger Kruse (beide CDU/ CSU) zu den namentlichen Abstimmungen: - Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG) - Entwurfs eines Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG) (Tagesordnungspunkt 4 a und b) Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Oliver Krischer, Volker Beck (Köln), Katja Dörner, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Bettina Herlitzius, Maria Anna Klein-Schmeink, Markus Kurth, Kerstin Müller (Köln) und Friedrich Ostendorff (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu den namentlichen Abstimmungen: - Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG) - Entwurfs eines Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG) (Tagesordnungspunkt 4 a und b) Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Heinz-Joachim Barchmann, Uwe Beckmeyer, Gerd Bollmann, Edelgard Bulmahn, Garrelt Duin, Petra Ernstberger, Karin Evers-Meyer, Lars Klingbeil, Dr. Bärbel Kofler, Gabriele Lösekrug-Möller, Kirsten Lühmann, Caren Marks, Dr. Matthias Miersch, Holger Ortel, Dr. Wilhelm Priesmeier, Dr. Carola Reimann, Dr. Martin Schwanholz, Dr. Carsten Sieling, und Kerstin Tack (alle SPD) zu den namentlichen Abstimmungen: - Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG) - Entwurfs eines Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG) (Tagesordnungspunkt 4 a und b) Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO zu den namentlichen Abstimmungen: - Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG) - Entwurfs eines Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG) (Tagesordnungspunkt 4 a und b) Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sebastian Edathy (SPD) Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Frank Heinrich (CDU/CSU) Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ute Vogt (SPD) Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung zur Sammelübersicht 152 zu Petitionen (Tagesordnungspunkt 34 l) Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG 2011) (Tagesordnungspunkt 7) Nicole Bracht-Bendt (FDP) Klaus Brähmig (CDU/CSU) Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) Dr. Erwin Lotter (FDP) Frank Schäffler (FDP) Stefanie Vogelsang (CDU/CSU) Kai Wegner (CDU/CSU) Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Thomas Gambke, Britta Haßelmann und Lisa Paus (alle BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 10) Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu: - Antrag: Qualitätsoffensive in der Berufsausbildung - Antrag: Berufliche Bildung als Garant zur Sicherung der Teilhabechancen junger Menschen und des Fachkräftebedarfs von morgen stärken - Antrag: Verordnungsermächtigung in § 43 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzesentfristen - Antrag: Konsequenzen aus dem Berufsbildungsbericht ziehen - Ehrliche Ausbildungsstatistik vorlegen, gute Ausbildung für alle ermöglichen - Antrag: Mehr Jugendlichen bessere Ausbildungschancen geben - DualPlus unverzüglich umsetzen - Unterrichtung: Berufsbildungsbericht 2010 (Tagesordnungspunkt 8) Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) Uwe Schummer (CDU/CSU) Heiner Kamp (FDP) Agnes Alpers (DIE LINKE) Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Grundrecht auf Wohnen sozial, ökologisch und barrierefrei gestalten (Tagesordnungspunkt 10) Gero Storjohann (CDU/CSU) Daniela Raab (CDU/CSU) Sören Bartol (SPD) Ulrike Gottschalck (SPD) Sebastian Körber (FDP) Heidrun Bluhm (DIE LINKE) Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Maklerkosten gerecht verteilen (Tagesordnungspunkt 14) Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) Christine Lambrecht (SPD) Christian Ahrendt (FDP) Jens Petermann (DIE LINKE) Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Freie Wahlen in Birma fordern, die Menschenrechtslage verbessern und einen nationalen Dialog unterstützen (Tagesordnungspunkt 21) Jürgen Klimke (CDU/CSU) Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) Dr. Bijan Djir-Sarai (FDP) Katrin Werner (DIE LINKE) Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Endgültiger Verzicht auf transatlantische und europäische Flugpassagierdaten-Abkommen (Tagesordnungspunkt 16) Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) Wolfgang Gunkel (SPD) Jimmy Schulz (FDP) Jan Korte (DIE LINKE) Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anlage 14 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Elektronischen Personalausweis nicht einführen (Tagesordnungspunkt 18) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) Frank Hofmann (Volkach) (SPD) Manuel Höferlin (FDP) Jan Korte (DIE LINKE) Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anlage 15 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: - Beschlussempfehlung und Bericht: Deutschlands Verantwortung für die Gesundheit in Entwicklungsländern - Vernachlässigte Krankheiten bekämpfen, Kinder- und Müttersterblichkeit verringern und Globalen Fonds stärken - Antrag: "Global Health Governance" stärken - Gesundheitsversorgung in Entwicklungs- und Schwellenländern voranbringen (Tagesordnungspunkt 22 a und b) Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU) Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) Karin Roth (Esslingen) (SPD) Helga Daub (FDP) Niema Movassat (DIE LINKE) Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 68. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2010 Beginn: 9.00 Uhr Präsident Dr. Norbert Lammert: Die Sitzung ist eröffnet. Nehmen Sie bitte Platz! Liebe Kolleginnen und Kollegen, die SPD-Fraktion hat mitgeteilt, dass die Kollegen Ulrich Kelber und Florian Pronold als stellvertretende Mitglieder aus dem Vermittlungsausschuss ausscheiden. Als Nachfolger werden die Kollegen Sigmar Gabriel und Dr. Frank-Walter Steinmeier benannt. Darüber hinaus schlägt die SPD-Fraktion vor, die Mitgliedschaft der Kollegin Ulla Burchardt im Kuratorium des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung um eine weitere Amtszeit zu verlängern. Ich gehe davon aus, dass Sie damit einverstanden sind. - Das ist offenkundig der Fall. Dann sind die genannten Kollegen gewählt. Der Kollege Bernd Siebert beging in den vergangenen Tagen seinen 61. Geburtstag. Ihre 60. Geburtstage haben die Kollegin Gudrun Kopp und der Kollege Helmut Brandt begangen. Dazu gratuliere ich Ihnen im Namen des Hauses. (Beifall) Interfraktionell ist vereinbart worden, die verbundene Tagesordnung um die in der Zusatzpunktliste aufgeführten Punkte zu erweitern: ZP 1 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Rentenkürzung durch Rente erst ab 67 verhindern (siehe 67. Sitzung) ZP 2 Beratung des Antrags der Abgeordneten Rolf Hempelmann, Hubertus Heil (Peine), Ulrich Kelber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Das Energiekonzept der Bundesregierung zurückziehen - Drucksache 17/3426 - ZP 3 Erste Beratung des von den Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Kai Gehring, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts - Drucksache 17/3411 - Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Rechtsausschuss ZP 4 Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Kerstin Andreae, Volker Beck (Köln), Dr. Thomas Gambke, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes - Drucksache 17/3039 - Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) - Drucksache 17/3241 - Berichterstattung: Abgeordnete Reinhard Grindel Daniela Kolbe (Leipzig) Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Petra Pau Memet Kilic ZP 5 Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren Ergänzung zu TOP 33 a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Joachim Pfeiffer, Peter Bleser, Nadine Schön (St. Wendel), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Paul K. Friedhoff, Dr. Erik Schweickert, Claudia Bögel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Kinderfreundliche Nachbesserung der EU-Spielzeugrichtlinie dringend erforderlich - Drucksache 17/3424 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f) Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (f) Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Federführung strittig b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Spekulation mit agrarischen Rohstoffen verhindern - Drucksache 17/3413 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (f) Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Karin Binder, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Lebensmittel-Smiley nach dänischem Vorbild bundesweit einführen - Drucksache 17/3434 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (f) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Tourismus d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abschaffung der Visumspflicht für Albanien und Bosnien und Herzegowina - Drucksache 17/3438 - Überweisungsvorschlag: Auswärtiger Ausschuss (f) Innenausschuss Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union ZP 6 Erste Beratung des von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Bereich des Steuerrechts - Drucksache 17/3218 - Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Innenausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Haushaltsausschuss ZP 7 Beratung des Antrags der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 60 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention - Drucksache 17/3423 - ZP 8 Beratung des Antrags der Abgeordneten Fritz Kuhn, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Menschenwürdiges Dasein und Teilhabe für alle gewährleisten - Drucksache 17/3435 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ZP 9 Beratung des Antrags der Abgeordneten Sönke Rix, Petra Crone, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Chancen nutzen - Jugendfreiwilligendienste stärken - Drucksache 17/3429 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (f) Sportausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Arbeit und Soziales Verteidigungsausschuss Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für Kultur und Medien Haushaltsausschuss Von der Frist für den Beginn der Beratungen soll, soweit erforderlich, abgewichen werden. Die Tagesordnungspunkte 5, 11 c, 12, 13 und 20 werden abgesetzt. Aufgrund dieser Auf- und Absetzungen verschieben sich die nachfolgenden Tagesordnungspunkte der Antragsteller jeweils entsprechend nach hinten oder nach vorne. Außerdem mache ich auf die nachträgliche Ausschussüberweisung im Anhang zur Zusatzpunktliste aufmerksam. Der in der 65. Sitzung des Deutschen Bundestages überwiesene nachfolgende Antrag soll zusätzlich dem Ausschuss für Tourismus (20. Ausschuss) zur Mitberatung überwiesen werden: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, René Röspel, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Die richtigen Lehren aus dem Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull ziehen - Klimaforschung und Geowissenschaften stärken und die Voraussetzungen für ein nationales und europäisches Krisenmanagement im Luftverkehr schaffen - Drucksache 17/3174 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (f) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für Tourismus Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Sind Sie mit diesen Vereinbarungen einverstanden? - Ich kann auch hierzu offenkundig Einvernehmen feststellen. Dann ist das so beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Am 14. Oktober ist unser Kollege Hermann Scheer verstorben. Vielen war Hermann Scheer bekannt, vor allem wegen seines Engagements für die Umwelt und insbesondere für eine umweltgerechte Energieversorgung. Früher als andere erkannte er das Potenzial erneuerbarer Energien, und er setzte sich bereits mit Nachdruck für die Solartechnik ein, als das Wort noch belächelt wurde. Als ungeduldigen Visionär hat Klaus Töpfer ihn charakterisiert. Unermüdlich warb er für die neuen Technologien und für neue Wege in der Energiepolitik; viele Gesetze zur Förderung alternativer Energien, die wir in diesem Haus beschlossen haben, hat er mit auf den Weg gebracht. Er schrieb Bücher, hielt Vorträge und wurde mit renommierten Preisen wie dem Alternativen Nobelpreis ausgezeichnet. Wir, seine parlamentarischen Kolleginnen und Kollegen, haben Hermann Scheer als einen Abgeordneten mit einem breiten Spektrum an Interessen kennengelernt, der mit seinen Beiträgen die politische und parlamentarische Diskussion beeinflusst und bereichert hat. Von 1990 bis 1993 war er Vorsitzender des Unterausschusses für Abrüstung und Rüstungskontrolle, von 1994 bis 1997 Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Stets kenntnisreich, klar in der Analyse, mit Begeisterung und mit einer seine Mitstreiter wie seine Widersacher gelegentlich nervenden Sturheit setzte er sich für seine Ziele ein. Hermann Scheer gehörte dem Parlament 30 Jahre und damit länger an, als manche jüngeren Mitglieder an Lebensjahren aufweisen. 1980 kam er als Mitglied der SPD-Fraktion erstmals in den Bundestag, und er war das, was man von Parlamentariern erwartet: sachkundig, engagiert, eigenständig denkend, manchmal querstehend. Und: Hermann Scheer war überzeugter Demokrat. In seinem Buch Die Politiker formulierte er, dass für ihn - Zitat - "die gewaltengeteilte Verfassungsdemokratie der wichtigste zivilisatorische Fortschritt der Menschheitsgeschichte" sei. Wir trauern um einen allseits geschätzten Kollegen. Unsere Gedanken und unsere Anteilnahme sind bei seinen Angehörigen, seiner Frau und seiner Tochter, die ich auf der Besuchertribüne begrüße. Der Deutsche Bundestag wird Hermann Scheer ein ehrendes Andenken bewahren. Unsere besondere Anteilnahme gilt in diesen Tagen auch Helmut Schmidt. Mit ihm trauern wir um Loki Schmidt, die am 21. Oktober im Alter von 91 Jahren in Hamburg gestorben ist. Loki Schmidt hat nie ein öffentliches Wahlamt ausgeübt, aber sie hat ebenso diskret wie engagiert unserem Land in vielen ehrenamtlichen Aufgaben und Ämtern gedient. Dafür verdient sie unseren Dank und Respekt und die breite öffentliche Wertschätzung, die sie im Lande seit vielen Jahren genießen durfte. Ich danke Ihnen. Bevor wir nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu unserer vereinbarten Tagesordnung kommen, müssen wir zwei Anträge zur Geschäftsordnung behandeln. Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP haben fristgerecht beantragt, die heutige Tagesordnung um die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Restrukturierungsgesetzes zu erweitern. Diese Beratung soll als Zusatzpunkt 10 nach Tagesordnungspunkt 8 mit einer Debattenzeit von 45 Minuten aufgerufen werden. Die Fraktion der SPD widerspricht der Erweiterung der Tagesordnung. Wir kommen bei diesem Antrag gleich zur Abstimmung. Wer stimmt für den Aufsetzungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und FDP? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Aufsetzungsantrag mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Wir kommen nun zu einem weiteren Geschäftsordnungsantrag. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat beantragt, die Beratung der Vorlagen zur Energie- und Klimapolitik - hier handelt es sich um die Tagesordnungspunkte 4 a bis 4 c - von der heutigen Tagesordnung abzusetzen. Zu diesem Geschäftsordnungsantrag erteile ich das Wort dem Kollegen Volker Beck für die antragstellende Fraktion. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Fraktion beantragt, die Beratung des Energiekonzepts der Bundesregierung und die Atomrechtsnovellen heute von der Tagesordnung abzusetzen, damit ein geordnetes parlamentarisches Verfahren zu diesen Gegenständen möglich wird. (Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Lächerlich!) Wenn Sie das heute ablehnen, ist das nicht nur ein schwarzer Tag für die Energiepolitik in diesem Lande, sondern ein schwarzer Tag für die parlamentarische Demokratie. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN - Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Ihr Verhalten ist ein schwarzer Tag für den Parlamentarismus!) Großartig wurde dieses Energiekonzept von den Kollegen der Koalition und der Bundesregierung angepriesen. Von "Revolution" sprach Frau Merkel, von "epochaler Bedeutung" redete Herr Westerwelle. "Das anspruchsvollste seiner Art", meinte der Bundesumweltminister leicht süffisant. Und es hieß: Ein neues Zeitalter bei der Energieversorgung. In der Tat sind diese Gesetzesnovellen womöglich das einschneidendste Gesetzgebungsprojekt von Schwarz-Gelb, das in dieser Wahlperiode zur Diskussion steht. Wie aber behandeln Sie dies parlamentarisch? Das Beratungsverfahren spricht allen Regeln des Parlamentes Hohn. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Was wir am Dienstag im Umweltausschuss erlebt haben, war ein Putsch gegen die Rechte der Opposition. Es war ein Bruch von Verfassung und Geschäftsordnung des Hohen Hauses. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN - Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unter Anführung von Peter Altmaier! - Zuruf von der LINKEN: Pfui!) Sie haben weitere Anhörungsbegehren der Oppositionsfraktionen zu wesentlichen Fragen der Gesetzgebung abgelehnt. Diese wurden damit nicht Gegenstand der parlamentarischen Beratungen. Sie haben sich sogar gegen alle Möglichkeiten, die die Geschäftsordnung bietet, erdreistet, Geschäftsordnungsanträge und Sachanträge der Oppositionsfraktionen durch Mehrheitsbeschluss nicht zuzulassen. Das sieht unsere Geschäftsordnung nicht vor. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Sie haben damit ein geordnetes parlamentarisches Verfahren zu diesem Gesetzgebungsverfahren unmöglich gemacht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Wesentliche Punkte, die uns alle in Karlsruhe beschäftigen werden, konnten im parlamentarischen Verfahren nicht erörtert werden, weil die Oppositionsfraktionen gerade einmal je einen Sachverständigen benennen konnten. Zu der Frage: "Ist diese Gesetzgebung zustimmungspflichtig, muss der Bundesrat zustimmen?", der Frage, die in Karlsruhe entscheidend sein wird, stand allein Rupert Scholz als Auskunftsperson zur Verfügung, (Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Volker Kauder [CDU/CSU], an BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gewandt: Er hat auf jeden Fall rechtlich mehr drauf als Sie!) über den die Welt schreibt, dass die rechtliche Stellungnahme, die er vorgelegt hat, von Eon, also einem der Begünstigten, finanziert worden ist. Das passt zur Lobbypolitik Ihrer Koalition. Das passt nicht zur parlamentarischen Demokratie. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Der Geschäftsführer der Unionsfraktion hat behauptet, das, was unsere Fraktion im Umweltausschuss mit den 25 Änderungsanträgen aufgeführt habe, die sie vorlegen wollte, sei Klamauk. (Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Exakt richtig! Genau so sieht es aus!) Die Bürgerinnen und Bürger draußen im Lande kennen unsere üblichen Verfahren nicht. Um 18 Uhr, zeitgleich mit der Sitzung im Umweltausschuss, berieten die Kolleginnen und Kollegen im Finanzausschuss das Finanzmarkt-Restrukturierungsgesetz. Dort hat die Koalition in einer Beratung, die erst um 18 Uhr begonnen hat, 33 Änderungsanträge vorgelegt. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha! Das ist kein Klamauk?) Unsere Fraktion, eine Oppositionsfraktion, war in der Lage, dazu sachlich Stellung zu nehmen und jeden einzelnen Antrag zu bescheiden. Warum ist es kein Klamauk, wenn die Koalition 33 Anträge vorlegt? Wir haben uns nur erlaubt, 21 Anträge zu stellen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Es geht aber nicht nur um die formale Frage, ob unsere Bedenken in Form von Änderungsanträgen artikuliert werden konnten. Zentrale Fragen wurden im Verfahren nicht erörtert. Wir haben Ihnen schon in der letzten Sitzungswoche, als die Gesetzgebung gerade auf den Weg kam, einen Fragenkatalog zu der zentralen Frage vorgelegt: Besteht bei einer Änderung Ihres Geheimvertrages bei der vorgesehenen Gesetzgebung eine Pflicht, mit den Betreibern Verhandlungen aufzunehmen, wenn später die Gesetzgebung geändert wird? Sie haben zwar geantwortet, aber nicht auf die Frage. Sie haben gesagt: Wenn wir das heute beschließen, entsteht kein Änderungsbedarf, und es besteht auch kein Nachverhandlungsbedarf. Was ist aber, wenn eine künftige Mehrheit des Deutschen Bundestages diese Gesetzgebung ändern will? Dazu verweigern Sie die Antwort. Das heißt, Sie sagen auch Ihren Kolleginnen und Kollegen nicht, welche Folgen diese Gesetzgebung möglicherweise für die Finanzen des Bundes hat. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN - Volker Kauder [CDU/CSU]: Schluss!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das bedeutet, Herr Kollege, dass wir diese Fragen im Ausschuss erörtern müssen, weil die Rechte zur Befragung der Bundesregierung, die die Opposition wahrnimmt, Rechte und Schutzmöglichkeiten auch für die Mehrheitsabgeordneten sind. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Keine Belehrungen!) Der Sinn des Interpellationsrechts, des Fragerechts der Abgeordneten und Fraktionen, ist, - Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): - dass die Bundestagsabgeordneten bei solchen Entscheidungen wissen, was sie tun. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Das wissen wir auch!) Aber nach dem heutigen Tag, nach diesem Beratungsverfahren, müssen wir sagen: Sie wissen gar nicht, was Sie tun, weil es Ihnen Ihre Bundesregierung nicht gesagt hat. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Deshalb kann dieses Gesetzgebungsverfahren keinen Vertrauensschutz für die Energieversorger bedeuten. Es ist verfassungswidrig. Wir werden mit allen Mitteln, die die Verfassung uns gibt, dagegen vorgehen. Darauf können Sie sich verlassen. (Anhaltender Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die CDU/CSU-Fraktion erhält das Wort der Kollege Peter Altmaier. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt kommt Pöbel-Peter!) Peter Altmaier (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden heute das modernste, das umweltfreundlichste (Widerspruch bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gesetz zur Energiepolitik, über das in diesem Haus jemals diskutiert wurde, beraten und verabschieden. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Während wir seit Wochen und Monaten in diesem Haus (Ulrich Kelber [SPD]: Seit Monaten?) darüber ernsthaft diskutieren, wie wir in Deutschland die Notwendigkeit, den Industriestandort zu sichern, mit einer zukunftsweisenden, ökologischen Energiepolitik verbinden können, fällt Ihnen nichts anderes als Geschäftsordnungstricks, Zurufe und Kostümfeste ein. Liebe Frau Höhn, das mag für eine Basisversammlung der Grünen in Dinslaken angehen. Für seriöse Beratungen in diesem Hohen Hause gehört sich das nicht. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Nun zum Thema seriöse Beratung. Wir sind Ihnen, was den Ablauf und die Vorbereitungen dieser Beratungen angeht, (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht lügen!) so weit entgegengekommen, wie ich es in 15 Jahren Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag noch nicht erlebt habe. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP - Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sondersitzung auf Sondersitzung!) Es hat Anhörungen in jedem federführenden Ausschuss gegeben. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben die Geschäftsordnung gebrochen! Sie haben die Vorsitzende rausgeworfen!) Wir haben die Anhörungen in die sitzungsfreie Zeit gelegt, damit Sie Zeit zur Vorbereitung haben. Wir haben Ihnen Ausschusssitzungen in der sitzungsfreien Zeit angeboten. Allein am Montag und am Dienstag hat der Umweltausschuss zweimal getagt. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum hatten wir denn keine Zeit für eine ordentliche Beratung?) Sie hatten die Chance, eine Debatte auf hohem Niveau zu führen. Stattdessen haben Sie es vorgezogen, Klamauk zu machen und diese Chance zu vertun. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum haben Sie das denn durchgepaukt? Liebedienerei!) Das ist Ihre Sache. Wir machen dabei aber nicht mit. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Wir hatten doch am Montag und am Dienstag insgesamt fünfeinhalb Stunden Beratungszeit im Umweltausschuss. (Ulrich Kelber [SPD]: Das ist die Unwahrheit!) Wenn Sie die Protokolle lesen, werden Sie feststellen, dass Sie von diesen fünfeinhalb Stunden viereinhalb Stunden durch Zurufe, unsinnige Anträge und dadurch vertan haben, dass Sie der Vorsitzenden, die übrigens von der Linken gestellt wird, die Geschäftsführung unmöglich gemacht haben. (Ulrich Kelber [SPD]: Das ist eine Lüge!) Sie haben damit jede Sachdebatte im Keim erstickt. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben Sie doch nicht zu beurteilen, was ein sinniger Antrag ist! Das ist doch keine Mehrheitsentscheidung! Sie haben die Parlamentarier in ihren Rechten behindert! Unglaublicher Vorgang! Sie haben die Vorsitzende hinausgemobbt! Sie haben sich wie im ukrainischen Parlament aufgeführt!) Lieber Herr Kollege Beck, Sie haben gesagt - damit liefern Sie mir das entsprechende Argument -: Ihr habt doch im Finanzausschuss 33 Änderungsanträge gestellt, und dann regt ihr euch auf, wenn wir im Umweltausschuss ebenfalls Änderungsanträge stellen. - Ich sage Ihnen: Sie haben im Umweltausschuss die Abschaltung jedes einzelnen Kernkraftwerks beantragt. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dabei haben Sie selbst und Herr Trittin mit seiner Unterschrift Laufzeiten von vielen Jahren genehmigt. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Wir haben Änderungsanträge zum Restrukturierungsgesetz gestellt, die in der Sache begründbar sind und die auch beschlossen werden konnten. Das unterscheidet uns in der Arbeit von Ihnen. Der entscheidende Punkt dieser Debatte ist ein anderer. Sie tun so, als befänden Sie sich zusammen mit den Grünen noch in den Hoch-Zeiten der Anti-AKW-Bewegung der 80er-Jahre. Sie haben eines übersehen, und das schlechte Gewissen schaut Herrn Trittin aus den Augen: (Beifall bei Abgeordneten der FDP - Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lieber Herr Trittin, als Sie mit Herrn Schröder Ihre Unterschrift daruntergesetzt haben, dass die Kernkraftwerke in Deutschland noch ganze 20 Jahre laufen können - ohne zusätzliches Sicherheitskonzept, ohne Nachrüstung -, (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vom Pöbel-Peter zum Lügen-Peter!) da haben Sie jeden Anspruch verwirkt, in dieser Debatte derart fundamentalistisch aufzutreten und zu reagieren. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Zum Abschluss. Ich habe mit Interesse gelesen, Herr Vorsitzender Gabriel, was Sie alles über die Unterschiede zwischen der SPD und den Grünen im Hinblick auf Dafür und Dagegen gesagt haben, (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was hat das mit der Geschäftsordnung zu tun? - Renate Künast [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das brauchen Sie gar nicht! Das ist vertane Zeit!) und dass die SPD die Partei ist, die dafür ist. Ich habe nur festgestellt: In dieser ganzen Debatte ist Ihnen über viele Wochen gar nichts anderes eingefallen, als dann, als die Grünen gesagt haben: "Jetzt machen wir ein bisschen Klamauk", brav hinterherzutrotten. (Widerspruch bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie auf diese Art und Weise erlauben, dass die Grünen die Meinungsführerschaft in der Opposition übernehmen, dann dürfen Sie sich nicht wundern, dass die Umfragen im Ergebnis genau so sind, wie sie sind, und sich möglicherweise noch weiter in die andere Richtung entwickeln werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP - Lachen bei der SPD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns um ein angemessenes parlamentarisches Verfahren bemüht, (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau, indem Sie Anträge nicht zugelassen haben! Sie haben die Leute in ihren Rechten beschnitten!) weil es uns darum geht, einen Diskurs über die Zukunftsfragen unseres Landes zu führen, und weil wir im Gegensatz zu manchen anderen keine Verhinderungspolitik, sondern eine Gestaltungspolitik machen. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie gestalten für RWE und Eon! - Weitere Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir glauben - egal, ob es sich um eine moderne Energieinfrastruktur oder um den Ausbau der Verkehrswege handelt -, dass es sich lohnt, für ein lebenswertes, umweltfreundliches Deutschland zu kämpfen und zu arbeiten. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dafür brechen Sie geltendes Recht!) Deshalb lehnen wir Ihren Obstruktionsantrag ab, und wir werden unser Energiekonzept heute mit deutlicher und großer Mehrheit verabschieden. (Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Präsident Dr. Norbert Lammert: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch einmal daran erinnern, dass es guter parlamentarischer Brauch ist, dass wir auch und gerade bei leidenschaftlichen Auseinandersetzungen, einschließlich eines sicher zulässigen Schusses von Polemik, auf persönlich herabsetzende Bemerkungen verzichten wollen und sollten. Das gilt auch für Zwischenrufe. Vielleicht darf ich das noch einmal in Erinnerung rufen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Sigmar Gabriel [SPD]: Habe ich was verpasst?) Als Nächster erhält Thomas Oppermann für die Fraktion der SPD das Wort. (Beifall bei der SPD) Thomas Oppermann (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann ja verstehen, dass der Kollege Altmaier mit dem Rücken an der Wand versucht, die Flucht nach vorn zu ergreifen. Aber ich muss auch darauf bestehen, dass wir hier bei der Wahrheit bleiben. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Umweltausschuss hat am Montag getagt, und es waren am Ende ganze 45 Minuten Beratung über die Anträge. Dazwischen gab es nur eine Geschäftsordnungsdebatte. (Zurufe von der CDU/CSU und der FDP) Nach zwei Stunden wurde die Beratung durch die Mehrheit mit der Begründung, der Präsident habe nur zwei Stunden Sondersitzung genehmigt, abgebrochen. Da haben Sie den Hammer fallen gelassen. Ich sage Ihnen: 45 Minuten sind so viel wie eine Halbzeit im Fußball. Das mag im Fußball eine lange Zeit sein, aber 45 Minuten sind für die Beratung von vier so einschneidenden, fundamentalen Gesetzen eindeutig zu wenig. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese vier Gesetze werden - wenn sie heute verabschiedet werden, was wir mit diesem Antrag verhindern wollen - unwiederbringlich mit dem Makel behaftet sein, dass bei ihrer Verabschiedung die Minderheitenrechte missachtet und dass sie mit der parlamentarischen Brechstange durchgesetzt worden sind. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jede Novellierung eines x-beliebigen Gesetzes wird im Deutschen Bundestag sorgfältiger und gründlicher beraten als diese Gesetze. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dies hier ist kein beliebiges Gesetz. Es geht darum, wie bei verlängerten Laufzeiten die Sicherheitsinteressen der Menschen wahrgenommen werden. Es geht um die Schutzpflichten des Staates für Gesundheit und Leben der Bürgerinnen und Bürger. Es geht darum, wie eine junge, innovative mittelständische Wachstumsindustrie, die immerhin schon über 300 000 Arbeitsplätze hervorgebracht hat, weiter existieren kann in Deutschland. Es geht nicht zuletzt um die energiemarktwirtschaftliche Ordnung in diesem Land. Es geht darum, ob wir ein altes Oligopol mit 80 Prozent Marktbeteiligung in seiner Marktmacht verfestigen oder ob wir Wettbewerb in der Energiepolitik bekommen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Das sind fundamentale Veränderungen. Die Kanzlerin hat sogar gesagt, das sei nicht nur ein Energiekonzept, das sei eine Revolution. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Konterrevolution!) Ein bisschen erinnert der Ablauf der parlamentarischen Beratungen - das muss ich schon sagen - eher an revolutionäre Prozesse als an einen geregelten parlamentarischen Ablauf. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war ein Putsch!) Wer so fundamentale Änderungen durchsetzen will, der muss sich dafür die Zeit nehmen, und Sie haben sich ja alle Zeit genommen: Sie haben tagelang, wochenlang Zeit für die Atomlobby gehabt, um mit ihr alle Einzelheiten zu besprechen, die für sie wichtig waren. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Das ist nicht wahr!) Da zeigt sich wieder einmal, dass Sie das Parlament als ein Parlament der zwei Geschwindigkeiten benutzen: geduldige Verhandlungen mit der Atomlobby auf der einen Seite, blitzschnelle Beratungen auf der anderen Seite. Das ist nicht in Ordnung. Wir können auch beim Atomdeal sehen: Wer in Deutschland eine starke Lobby bei dieser Bundesregierung hat, der kann seine Interessen durchsetzen. Wer keine Lobby hat, der geht leer aus. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bei den Ausschussberatungen stand nicht einmal der Umweltminister zur Verfügung. Er war ausnahmsweise nicht in Düsseldorf, wo er sich darum bewirbt, Nachlassverwalter für die NRW-CDU zu werden, sondern er war in Japan. Lieber Kollege Röttgen, ob in Japan oder in Düsseldorf oder bei wichtigen Atomverhandlungen draußen vor der Tür: Sie stehen immer auf dem falschen Posten. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Aber wenn Sie schon die Verantwortung für ein Gesetz übernehmen, das Sie in wichtigen Teilen gar nicht selber verhandelt haben, dann hätte es Ihnen gut zu Gesicht gestanden, wenn Sie in den Ausschüssen die Fragen beantwortet hätten, die Ihre Mitarbeiter dort nicht beantworten konnten. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Sie haben die Mehrheit, meine Damen und Herren von der CDU/CSU und von der FDP. Sie können am Ende mit Ihrer Mehrheit dieses Gesetz auch durchdrücken. Aber die Mehrheit muss sich der Minderheit stellen. Sie darf nicht ausweichen. Sie muss die Fragen beantworten, die im parlamentarischen Prozess gestellt werden. Das haben Sie nicht getan. So wie Sie mit Ihrer Mehrheit umgehen, offenbaren Sie die Arroganz der Macht. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sie zeigen auch, dass Sie Angst haben. Wer ein solches Gesetzespaket mit der Brechstange durchsetzen will, der will es schnell hinter sich bringen. Wer es schnell hinter sich bringen will, der hat ein ungutes Gefühl bei dem, was er da macht. Ich sage Ihnen: Auf dieser Gesetzgebung liegt kein Segen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Kollege Oppermann, Sie müssen jetzt zum Schluss kommen. Thomas Oppermann (SPD): Am Anfang standen die Geheimverträge mit der Atomwirtschaft, was wir nur durch einen Zufall herausbekommen haben. Am Ende steht ein schnelles Verfahren, ein kurzer Prozess im Parlament. Das werden wir nicht durchgehen lassen. Sie wollen die Deutschen auf eine energiepolitische Reise in die Vergangenheit mitnehmen. Ich sage Ihnen, wo diese Reise endet: Sie endet in Karlsruhe. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wir werden Sie und diese Gesetze vor das Bundesverfassungsgericht bringen. Da sehen wir uns wieder, und da gibt es einen ordentlichen Prozess. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Der Kollege Jörg van Essen erhält nun für die FDP-Fraktion das Wort. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Jörg van Essen (FDP): Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe am letzten Dienstagabend zum ersten Mal an einer Sitzung des Umweltausschusses teilgenommen. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach, Sie waren auch dabei, als da gemobbt wurde! Der Täter ist geständig!) Das, was ich dort erlebt habe, könnte man als Kindergarten bezeichnen, (Beifall bei Abgeordneten der FDP) aber das wäre eine Beleidigung für alle wohlerzogenen Kinder in unserem Lande, die solche Einrichtungen besuchen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU - Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Spätestens da hätten alle die, die uns immer wieder einzureden versuchen, die Grünen seien bürgerlich geworden, merken können, dass ihnen das Wichtigste fehlt: Stil und Anstand. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU - Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Kollege Oppermann, Sie waren bei der Sitzung nicht dabei und haben deshalb bestimmte Dinge nicht mitbekommen. Ich will auf Ihre Argumente eingehen, um das, was Sie vorgetragen haben, zu widerlegen. Erstens. Wir haben unseren Zeitplan im Ältestenrat des Bundestages vorgestellt. Es gab Bedenken der Opposition wegen des Zeitplans für die Anhörungen. Wir sind genau darauf eingegangen. (Ulrich Kelber [SPD]: Das stimmt nicht!) Insofern ist der Vorwurf, wir hätten eine ordentliche Beratung nicht ermöglicht, schon widerlegt. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Der zweite Punkt, den Sie angesprochen haben: Am Montagabend ist die Sitzung tatsächlich beendet worden, aber es ist angeboten worden, am Dienstagmorgen um 7 Uhr wieder zusammenzukommen. (Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Nein!) Das macht deutlich, wie wichtig Ihnen dieses Thema offensichtlich ist: Sie waren nicht bereit, früher aufzustehen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU - Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt nicht! - Ulrich Kelber [SPD]: Herr van Essen, das ist die Unwahrheit! Sie waren doch überhaupt nicht dabei! - Zuruf des Abg. Ralph Lenkert [DIE LINKE]) Ich habe Verständnis dafür, dass Sie die Sachargumentation scheuen. Genau deshalb haben Sie so viele Geschäftsordnungsanträge gestellt. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt doch nicht!) Um uns herum wird in Ländern, die sich von der Nuklearenergie verabschiedet hatten, wieder neu gebaut. (Sigmar Gabriel [SPD]: Wo denn?) In vielen anderen Ländern wird es genauso geschehen. Das macht deutlich, dass Sie eine ganz schwierige Argumentation verfolgen. Deshalb scheuen Sie natürlich die Sachauseinandersetzung. Wer die Sachauseinandersetzung nicht scheut, muss auch nicht das Affentheater spielen, das uns hier geboten wird. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum haben Sie die Fragen von uns nicht beantwortet? Was ist mit den Rechtsfolgen des Vertrages? Was ist mit der Europarechtsfähigkeit?) Es macht mich nachdenklich. Es hat keinem Parlament in der Geschichte gutgetan, wenn eine Fraktion einheitlich gekleidet aufgetreten ist. (Anhaltender Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beantragen, dass der Geschäftsordnungsantrag der Opposition zurückgewiesen wird. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU - Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Es gibt hinreichenden Anlass zu der Vermutung, dass wir zu dieser heute Morgen stattfindenden Geschäftsordnungsdebatte noch eine Nachbetrachtung haben werden. Ich bitte nur, die Toleranzgrenzen im Auge zu behalten, deren Überschreitung man sich offenkundig wechselseitig zumutet, und nicht einseitig Empfindlichkeiten zu reklamieren. Nun hat für die Fraktion Die Linke der Kollege Wunderlich das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle, die wir hier sitzen, haben uns zu Beginn dieser Legislaturperiode eine Geschäftsordnung gegeben, die für uns alle verbindlich ist. Jedenfalls habe ich das bis Dienstagabend gedacht. Aber die Koalition scheint da anderer Meinung zu sein; denn am Dienstagabend hat die Koalition im Umweltausschuss in einem untauglichen Versuch und mit einer für mich bis dato nicht dagewesenen Arroganz der Macht versucht, darzulegen, dass die Geschäftsordnung für sie nicht gilt. Um nicht nur den Zuschauern, sondern auch denjenigen Abgeordneten, die sich in der Geschäftsordnung offensichtlich nicht auskennen, einmal ein wenig Grundsätzliches zu sagen: Die Geschäftsordnung kann entsprechend § 126 der Geschäftsordnung geändert werden, wenn mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des Bundestages zustimmen. Die Geschäftsordnung gilt auch für die Ausschüsse - mit Ausnahme des von mir gerade genannten § 126. Das heißt, dass ein Ausschuss die Geschäftsordnung nicht ändern kann. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am Dienstagabend hat die Koalition von CDU/CSU und FDP mit einfacher Mehrheit beschlossen, dass Geschäftsordnungsanträge nur noch für zehn Minuten zugelassen werden, und durch unparlamentarisches Verhalten verhindert, dass weitere entsprechende Anträge gestellt werden konnten. Damit wurde massiv in die Rechte von Abgeordneten eingegriffen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Nach meinem Kenntnisstand wurde auch gegen § 25 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung - Antrag auf Schluss der Aussprache - verstoßen, da die entsprechenden Anträge gar nicht beraten wurden. Am Montagabend - Herr van Essen, das muss man schon einmal sagen - fand die Geschäftsordnungsdebatte im Rahmen der Beratung ja statt, weil die Regierungskoalition überhaupt nicht über die Gesetzentwürfe beraten wollte. (Dr. Matthias Miersch [SPD]: So ist das! - Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Richtig!) Die anschließenden 45 Minuten wurden dann durch Antrag der FDP beendet. So viel gehört dann auch zur Ehrlichkeit. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Zuruf des Abg. Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Am Dienstagabend, in der Nachtsitzung, gab es noch eine Vielzahl von Änderungsanträgen. Diese sind auch nicht der Geschäftsordnung entsprechend behandelt worden. Der Antrag der Opposition, diese Änderungsanträge mit einer Begründung von einer Minute einzubringen, ist mit der Mehrheit der Koalition abgelehnt worden. Eine Aussprache fand dazu nicht statt. Dann gab es Änderungsanträge, die nicht eingebracht werden konnten und nicht behandelt wurden. Anschließend wurde über den Gesetzentwurf abgestimmt. An dieser Abstimmung hat die Opposition nicht mehr teilgenommen; denn an einer so rechtswidrigen Verfahrensweise beteiligen wir uns nicht. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man muss sich einmal vor Augen führen, dass die rechtliche Beratung während der Sitzung durch den GO-Ausschuss in folgendem Satz bestand - ich zitiere -: "Der Ausschuss entscheidet selbst über die Anwendung der Geschäftsordnung." Das läuft der Geschäftsordnung allerdings völlig zuwider. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!) Am Ende der Sitzung wurde von der Koalition erstaunlicherweise noch beantragt, dass der Abgeordnete Dr. Nüßlein alleiniger Berichterstatter für die Koalition sein soll. Dieser Antrag ist dann auch zur Abstimmung gestellt worden, die Änderungsanträge allerdings nicht. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha! Das ist das Demokratieverständnis von Herrn van Essen!) Auf die Frage, warum und mit welcher Begründung sie einen solchen Antrag stelle, antwortete die antragstellende Kollegin unter anderem: Weil mir danach ist. (Lachen bei der LINKEN und dem BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN) - Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Stil!) - Das ist wirklich Stil. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der passt zu Ihnen, Herr van Essen!) Daher kann ich auch den Antrag der Opposition sehr gut nachvollziehen, dass die Tonbandaufzeichnung dieser Sitzung vom Dienstag nicht gelöscht werden soll. Es ist im Grunde ein Beweissicherungsantrag. Das Bundesverfassungsgericht wird seine helle Freude an dieser Aufzeichnung haben. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ob die vorgeschriebene Frist zur Einreichung von Vorlagen eingehalten ist, sei dahingestellt. Alles in allem handelt es sich bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt um ein rechtswidriges Zustandekommen dieser Gesetze, sollten sie denn beschlossen werden. Liebe Kollegen der Koalition, eines muss ich Ihnen sagen: Die Beteiligung der Atomindustrie ersetzt nicht die Beteiligung des Parlaments. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was Sie hier machen, ist ein Schlag ins Gesicht der Demokratie. Bei diesem Verhalten, das Sie hier an den Tag legen, brauchen Sie sich doch nicht zu wundern, wenn sich immer mehr Menschen von der Politik abwenden und das Vertrauen in die Demokratie verlieren. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Daher werden wir dem Antrag der Grünen zustimmen. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Wir sind damit am Ende der Geschäftsordnungsdebatte. Der Kollege Beck hat noch um eine Wortmeldung nach § 30 der Geschäftsordnung gebeten. Ich werde Ihnen, Herr Beck, nicht das Wort erteilen, weil ich nicht erkennen kann, dass es sich um die Zurückweisung von Äußerungen handelt, die sich auf Ihre eigene Person beziehen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was? - Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie bitte? - Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nach der Rede von Herrn van Essen können Sie 68 Wortmeldungen haben! Wir haben uns auf eine beschränkt!) - Einen Augenblick, bitte! - Wir werden wegen einer ganzen Reihe von Tatsachenbehauptungen, die in dieser Geschäftsordnungsdebatte wechselseitig vorgetragen worden sind, Anlass haben, in Ruhe über unseren Umgang mit unserer Geschäftsordnung nachzudenken. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich meine das so ernst, wie ich es sage. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir ausdrücklich den Hinweis, dass wir offenkundig auch Anlass haben, darüber nachzudenken, ob der angemeldete Beratungsbedarf von allen Fraktionen des Hauses im Allgemeinen und bei konkreten Gesetzgebungsvorhaben im Besonderen und die von uns vereinbarte Beratungszeit in einem angemessen Verhältnis zueinander stehen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Diese Frage richtet sich an alle Beteiligten und muss zu gegebener Zeit neu geklärt werden. Ich lasse nun über den Absetzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen. Wer stimmt gegen die beantragte Absetzung der Tagesordnungspunkte 4 a bis 4 c? - Wer stimmt dafür? - Wer enthält sich? - Damit ist der Geschäftsordnungsantrag mit der Mehrheit der Koalition gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt worden. (Zuruf von der SPD: Auszählen!) Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 4 a bis 4 c sowie den Zusatzpunkt 2 auf: 4 a) - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - Drucksache 17/3051 - - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eingebrachten Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - Drucksache 17/3052 - Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) - Drucksachen 17/3409, 17/3453 - Berichterstattung: Abgeordneter Dr. Georg Nüßlein - Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung - Drucksache 17/3410 - Berichterstattung: Abgeordnete Bernhard Schulte-Drüggelte Sören Bartol Heinz-Peter Haustein Michael Leutert Sven-Christian Kindler b) - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG) - Drucksache 17/3053 - - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eingebrachten Entwurfs eines Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG) - Drucksache 17/3054 - Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) - Drucksache 17/3405 - Berichterstattung: Abgeordnete Norbert Barthle Carsten Schneider (Erfurt) Otto Fricke Roland Claus Alexander Bonde c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) - zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP Energiekonzept umsetzen - Der Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung und 10-Punkte-Sofortprogramm - Monitoring und Zwischenbericht der Bundesregierung - Drucksachen 17/3050, 17, 3049, 17/3402 - Berichterstattung: Abgeordneter Thomas Bareiß ZP 2 Beratung des Antrags der Abgeordneten Rolf Hempelmann, Hubertus Heil (Peine), Ulrich Kelber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Das Energiekonzept der Bundesregierung zurückziehen - Drucksache 17/3426 - Zum Elften Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes liegen 24 Änderungsanträge und zum Zwölften Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes drei Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Weiterhin liegen zum Elften Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes je ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Über die vier Gesetzentwürfe der Fraktionen der CDU/CSU und FDP sowie über alle Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden wir später namentlich abstimmen. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache zwei Stunden vorgesehen. - Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann können wir so verfahren. Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst dem Kollegen Dr. Joachim Pfeiffer das Wort für die CDU/ CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sollten jetzt die Gelegenheit nutzen, uns in dieser Debatte einmal sachlich und nüchtern über die Daten und Fakten zu unterhalten. Worum geht es? In der Tat geht es um nicht mehr und nicht weniger als die Verabschiedung des weltweit ambitioniertesten Energiekonzeptes. Damit wird erstmals auch in Deutschland ein Konzept vorgestellt und heute verabschiedet, das alle Sektoren, nämlich den Strom, die Wärme, die Mobilität, die Nachfrageseite und die Angebotsseite, gleichermaßen umfasst. Dieses schlüssige, technologieoffene und marktorientierte Gesamtkonzept liefert eine Antwort aus einem Guss. Es ist im Übrigen das erste Energiekonzept seit 20 Jahren, das wir hier in diesem Hause debattieren und verabschieden. In der Großen Koalition hat es nicht funktioniert, weil sich die SPD verweigert hat, als es um die entscheidenden Punkte ging. Rot-Grün hat gar nicht erst versucht, ein Energiekonzept aus einem Guss vorzulegen. Sie haben nur Einzelmaßnahmen adressiert: ein bisschen erneuerbare Energien hier, ein bisschen KWK da, ein bisschen Steinkohlesubventionen an anderer Stelle. Aber die Dinge haben vorne und hinten nicht zueinander gepasst. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Was tun wir? Wir formulieren in unserem Energiekonzept Ziele, die wir erreichen wollen; wir beschreiben realistische Wege, die zu diesen Zielen führen. Welche Ziele setzen wir uns? Es geht um eine saube-re, sichere und bezahlbare Energieversorgung für die Bürger und für die Wirtschaft in diesem Land. Es geht darum, dass zukünftig der Hauptanteil der Energieversorgung aus erneuerbaren Energien stammen soll. Es geht darum, die Energieeffizienz in diesem Land entscheidend zu verbessern. Wir wollen die Energieeffizienz im Zeitraum von 1990 bis 2020, also innerhalb von 30 Jahren, verdoppeln. Das heißt, dass wir den gleichen Anteil am Bruttosozialprodukt mit nur der Hälfte der Energie produzieren wollen. Es geht darum, den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von heute 16 Prozent bis 2020 mehr als zu verdoppeln. Präsident Dr. Norbert Lammert: Einen Augenblick, Herr Kollege Pfeiffer. - Darf ich die Kolleginnen und Kollegen, die dieser Debatte nicht oder jedenfalls nicht konzentriert folgen können oder wollen, bitten, den Plenarsaal zu verlassen oder zumindest sicherzustellen, dass der Redner wirklich die notwendige Aufmerksamkeit erhält. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU): Wie gesagt: Wir wollen den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2020 mehr als verdoppeln; er soll auf 35 Prozent steigen. Bis 2050 wollen wir diesen Anteil der erneuerbaren Energien auf 80 Prozent erhöhen. Es geht darum, den Primärenergieverbrauch gegenüber dem Stand von 2008 bis 2020 um 20 Prozent und bis 2050 um 50 Prozent zu senken. Es geht darum, eine CO2-freie oder -arme Energieversorgung zu erreichen, indem wir die CO2-Emissionen gegenüber dem Stand von 1990 bis 2020 um 40 Prozent und bis 2050 sogar um 80 Prozent reduzieren. Damit gehen wir an das Limit dessen, was realistisch erreichbar ist. Wir sind dort weltweit an der Spitze und einzigartig. Jetzt frage ich Sie: Sind Sie gegen diese Ziele? - Ich glaube, nicht. Ich glaube, dass die große Mehrheit hier in diesem Hause für diese Ziele ist. Sie gehen nämlich sogar weit über das hinaus, was wir in der Großen Koalition, in der Europäischen Union und auf internationaler Ebene - im Kioto-Protokoll und in anderen Abkommen - vereinbart haben. So weit, so gut. Aber mit einem bloßen "Weiter-so wie bisher!" können wir diese Ziele nicht erreichen. Es wäre weder technisch noch physikalisch möglich, weil weder Netze noch Speicher in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, um den Strom aus erneuerbaren Energien ins Netz einzuspeisen und zu transportieren. Es wäre wirtschaftlich schon gar nicht möglich, weil uns die Kosten aus dem Ruder laufen würden. Das ist die Analyse; da sind wir uns offensichtlich auch noch einig. Jetzt ist die Frage: Wie wollen wir diese Ziele erreichen? Wir schlagen ein Bündel von Maßnahmen mit über 50 Instrumenten vor, damit wir die Ziele realistisch erreichen können. Zunächst legen wir ein Sofortprogramm vor. Dazu gehört ein Kreditprogramm in einem Umfang von 5 Milliarden Euro für den weiteren Ausbau der Kapazitäten im Bereich der Offshorewindkraft. Im Speicherbereich - das ist am dringendsten; dort brennt es am meisten - wollen wir neue Speicherkraftwerke von den Netzentgelten befreien. Wir wollen die Modernisierung und Dezentralisierung des Kraftwerkparks der kommunalen Energieversorger mit einem Förderprogramm weiter stärken und verbessern. Der Schlüssel zum Erreichen der Ziele liegt aber vor allem im Ausbau der Infrastruktur. Mit unserem ehrgeizigen Plan, den Infrastrukturausbau im Energiebereich zu beschleunigen, kommen wir diesen Zielen näher. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir werden das nicht mit einem Weiter-so erreichen. In diesen Tagen wird die dena, die Deutsche Energie-Agentur, hierzu einen Bericht veröffentlichen. In Deutschland ist ein Stromnetz mit einer Länge von 3 500 Kilo-metern notwendig, um diese Ziele realistischerweise zu erreichen. Mit der jetzigen Ausbaugeschwindigkeit werden wir dies in 50 Jahren nicht schaffen, somit natürlich auch nicht die von uns gesetzten Ziele erreichen. Es wäre daher schön, wenn diejenigen, die im Plenum und in den Ausschüssen die erneuerbaren Energien und deren Ausbau vollmundig befürworten, nicht dann, wenn es um den Ausbau der Leitungsnetze oder den Bau von Pumpspeicherkraftwerken geht, als Erste gegen diese Infrastrukturprojekte wären und den Protest vor Ort organisieren würden. (Beifall bei der CDU/CSU) Um diesen Weg schneller gehen zu können, um diese Brücke schneller überqueren zu können, werden wir jetzt den volkswirtschaftlichen Nutzen, den die Kernenergie - das ist unstrittig - für unser Land hat, abschöpfen. Diesen Nutzen werden wir für die schnellere Begehung dieses Weges einsetzen. Alle Forschungsinstitute im Bereich der Wirtschaft haben dargelegt, dass die Kernenergie diesen volkswirtschaftlichen Nutzen hat. Otto Schily, den Sie ja gut kennen, hat es plastischer ausgedrückt. Er hat gesagt: Das ist ein Lastwagen voller Geld, der verbrannt wird. Wir wollen diesen Lastwagen voller Geld nicht verbrennen, sondern wir wollen das Geld für den schnelleren Umbau unseres Energieversorgungssystems nutzen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Deshalb verlängern wir die Laufzeit unserer sicheren deutschen Kernkraftwerke moderat, ohne dabei die Sicherheit aus dem Auge zu verlieren. Ganz im Gegenteil: Wir verbessern sogar die Sicherheitspuffer gegenüber dem, was Rot-Grün im Rahmen des Ausstiegsbeschlusses verabschiedet hat. Wir gehen auch die Entsorgungsfrage entschieden an und stellen den Schacht Konrad fertig, wo 90 bis 95 Prozent des Volumens der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle dauerhaft eingelagert werden können. Wir wollen ferner endlich eine Lösung für die hochradioaktiven Abfälle. Daher erkunden wir weiter, ob Gorleben als Endlager geeignet ist oder nicht. Das haben Sie, Herr Trittin, damals verhindert. Jetzt weisen Sie immer darauf hin, dass die Entsorgungsfrage ungelöst ist. Gleichzeitig tun Sie aber alles, um eine Lösung des Entsorgungsproblems zu verhindern. (Beifall bei der CDU/CSU) Mit der Verlängerung der Laufzeiten mobilisieren wir mehr als 30 Milliarden Euro, die wir unter anderem in ein Sondervermögen einbringen, mit dem Maßnahmen zur Gebäudesanierung - Isolierung, Austausch von Heiztechnik, Installierung modernster Heiztechnik - gezielt finanziert werden können. Das ist erforderlich, damit wir unser Ziel schnell erreichen. Insofern ist die Verabschiedung dieses Energiekonzeptes hier und heute in diesem Haus ein Meilenstein in der Energiepolitik, ein Marshallplan für den Umbau der deutschen Energiewirtschaft. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Marshallplan! Das ist ja wohl ein Witz! Beim Marshallplan hat Deutschland etwas bekommen! Jetzt zahlen wir!) Dies ist ein guter Tag für Deutschland. Ich freue mich, dass wir heute diesen guten Tag für Deutschland mit einem klaren Zeichen für die Zukunft begehen können. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächster Redner ist der Kollege Sigmar Gabriel für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Sigmar Gabriel (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor ungefähr achteinhalb Jahren wurde von diesem Parlament die Entscheidung getroffen, das nukleare Risiko des Betriebs von Atomkraftwerken in Deutschland ein für alle Male - wenn auch nur Schritt für Schritt - zu beseitigen. Gleichzeitig und untrennbar verbunden mit der Entscheidung für den Ausstieg aus der Atomenergie begann der Siegeszug der erneuerbaren Energien in Deutschland. 300 000 neue Arbeitsplätze sind inzwischen auf der Grundlage dieser Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien in Deutschland geschaffen worden. Das ist das Zehnfache der Anzahl von Arbeitsplätzen, die in der Atomwirtschaft existieren. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Statt diese Erfolgsgeschichte auszubauen, statt aus 300 000 Arbeitsplätzen in den nächsten Jahren 600 000 zu machen, statt zu zeigen, dass Arbeit und Umwelt, Klimaschutz und wirtschaftlicher Erfolg zusammenpassen, statt den Bereich der erneuerbaren Energien auszubauen, stoppen Sie diese Entwicklung und verhindern den Ausbau von Arbeit, Klimaschutz und sauberen Energien. Das ist das, was Sie heute hier machen. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Kollege Pfeiffer, Sie haben ein paar Lastwagen mit Geld in Bewegung gesetzt. Das kann man wirklich nicht anders sagen. Die Richtung ist eindeutig. Die Lkw fahren nacheinander vier Adressen ab. Die vier großen Dinosaurier der Energiewirtschaft bekommen, je nachdem, wie sich die Strompreise entwickeln, zwischen 40 und 100 Milliarden Euro zugeschustert. Herr Brüderle hat von 100 Milliarden Euro gesprochen und gesagt, dass die Aufteilung fifty-fifty erfolgt. Jetzt sind es nur 30 Milliarden Euro. Angesichts Ihrer Rechnung - fifty-fifty - frage ich mich, wie der PISA-Test bei Ihnen ausgegangen wäre. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Ich kann Ihnen sagen: Die setzen das von der Steuer ab. Und dann machen Sie auch noch Geheimabsprachen. - Entschuldigung, Herr Brüderle, ich muss Sie in Schutz nehmen. Das war die Bundeskanzlerin persönlich. Sie hat nebenbei auch noch Geheimabsprachen getroffen, sodass, wenn sich die Situation ändert und die Nachrüstung im Bereich der Sicherheitstechnik zu teuer wird, das dafür notwendige Geld nicht von den Unternehmen zur Verfügung gestellt werden muss. All das lassen Sie zu. Sie schaffen Wettbewerbsvorteile für die vier Dinosaurier der Energiewirtschaft, und damit schädigen Sie die mittelständische Energiewirtschaft. Wenn Sie wissen wollen, was uns droht, dann lesen Sie heute die ganzseitigen Anzeigen der Stadtwerke in Deutschland, die sich gegen Sie zur Wehr zu setzen versuchen. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben vorhin Hermann Scheer gedacht, und ich danke dem Präsidenten für seine Würdigung von Hermann Scheer. Ich sage Ihnen allerdings eines dazu - das ist eines unserer Versprechen, die wir im Rahmen einer solchen Würdigung abgeben -: Wir werden dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen, und alles, was Sie hier noch zustande bringen, werden wir nach der nächsten Bundestagswahl zurückschrauben. Damit werden wir dem Vermächtnis von Hermann Scheer gerecht. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kommen Sie nicht mit Ihren Märchen von der Brückentechnologie. Kommen Sie nicht mit Ihren Märchen von den paar Hundert Millionen Euro, die die Konzerne zur Verfügung stellen. Es geht vielmehr darum, ob es auch noch in Zukunft zu den Milliardeninvestitionen privater Unternehmen in erneuerbare Energien kommen wird. Diese investieren nämlich nicht in erneuerbare Energien, wenn sie sich nicht sicher sein können, dass sie den Strom auch ins Netz einspeisen können. (Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Das stellt niemand infrage!) Das hat nicht nur etwas mit dem Netzausbau zu tun. Übrigens, Herr Kollege Pfeiffer, warum haben Sie in der letzten Wahlperiode den Netzausbau so massiv behindert? Wir hätten doch längst die Hochspannungsleitungen unter die Erde verlegen können, wenn Sie dazu nicht immer Nein gesagt hätten. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN - Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Das ist doch absurd!) Sie selbst, Ihr damaliger Wirtschaftsminister Glos und Herr zu Guttenberg haben den ehemaligen Ministerpräsidenten Wulff gestoppt, als er versucht hat, den schnellen Ausbau der Netze von der Nordsee zu den Lastschwerpunkten zu erreichen. Sie sind doch selber schuld an dem Stau, den wir derzeit haben. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/ CSU]: Jetzt übertreiben Sie aber! - Weitere Zurufe von der CDU/CSU und der FDP) - Ich habe mich hier zu Wort gemeldet, weil ich die Debatte vielleicht ein bisschen länger kenne als Sie und weil man verhindern muss, dass hier in Deutschland Volksverdummung betrieben wird. (Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Dazu leisten Sie aber keinen Beitrag, Herr Gabriel!) - Warten Sie einmal ab. Wir kommen noch zu ein paar spannenden Themen. Sie haben doch jetzt dafür gesorgt, dass sich derjenige, der in Zukunft 1 Milliarde Euro in die Nordsee investieren will, damit dort Windparks gebaut werden, nicht sicher sein kann, ob er den Strom ins Netz einspeisen kann. Schließlich laufen die alten Atomkraftwerke noch immer. Sie sind angesichts dessen, was Sie hier gerade betreiben, ein echtes Investitionshindernis für Deutschland. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das alles stört Sie nicht. Es stört Sie auch nicht, dass Hunderttausende von Menschen in Deutschland dagegen demonstrieren. Die Menschen wissen nämlich, dass Sie die Zukunft behindern und eine Rolle rückwärts in die Vergangenheit machen. Heute Morgen haben wir 170 000 Unterschriften von Avaaz bekommen; Avaaz hat nur vier Wochen gebraucht, um sie zu sammeln. Das ist Ihnen allerdings egal. Stattdessen eröffnen Sie erneut einen gesellschaftlichen Großkonflikt, den wir schon einmal in mühsamer Arbeit über viele Jahre gelöst hatten. Sie spalten die Gesellschaft, obwohl sie sich in diesem Punkt schon einig war. Das ist das Ergebnis Ihrer Politik, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Zu all dem sagt der Bundesumweltminister Ja und Amen. Sagen Sie einmal, Herr Röttgen, kennen Sie eigentlich die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland? (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, die kennt er nicht!) Ich habe den Eindruck, dass Sie sie nicht kennen. Denn sonst wüssten Sie, dass Sie als zuständiger Minister für Ihren Aufgabenbereich die Verantwortung tragen und dass Ihnen diese niemand abnehmen kann - weder der Koalitionsausschuss noch die Kanzlerin. Wissen Sie, wie Ihre Amtsbezeichnung lautet? Ich lese Ihnen diese einmal vor, weil Sie sie vielleicht vergessen haben: Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und - jetzt kommt es - Reaktorsicherheit. (Zuruf von der FDP: Ja, mehr Sicherheit!) Diese Amtsbezeichnung hat eine große Bedeutung. Schließlich birgt der Betrieb von Kernkraftwerken Risiken. Ich nenne Brunsbüttel, Krümmel, Biblis, Philippsburg. Wir alle kennen doch die Probleme aus den letzten Jahren. Jeder der bekannt gewordenen Störfälle hätte sich zur Katastrophe entwickeln können. (Michael Kauch [FDP]: Und warum haben Sie sie nicht abgeschaltet?) - Keine Sorge, ich komme noch zu Ihrem Lieblingsthema Nachrüstung. Keine Angst, ich lasse Sie nicht davonkommen; das wird Ihrerseits ein untauglicher Versuch sein. Herr Trittin wird auch noch ein paar Bemerkungen dazu machen. Sie glauben doch nicht etwa, dass wir auf Ihre Tricks hereinfallen. Schließlich verschlechtern Sie mit dem, was Sie gerade machen, die Sicherheitsstandards in Deutschland. Sie verbessern sie nicht. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber keine Sorge, das kann man entlang Ihres Textes sehen. Herr Röttgen, wie können Sie, obwohl Sie für Reaktorsicherheit zuständig sind, eigentlich zulassen, dass der Finanzminister und das Kanzleramt über Reaktorsicherheit verhandeln und Sie nicht einmal dabei sind, nicht einmal dazu eingeladen werden? (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wie können Sie als Minister für Reaktorsicherheit zulassen, dass Laufzeitverlängerungen vereinbart werden, ohne vorher zu klären, ob die alten Atommeiler überhaupt nachgerüstet werden können? Sie wollen doch jetzt beschließen, dass diese 10, 12 oder 14 Jahre länger laufen, ohne überhaupt geprüft zu haben, ob man das bei Biblis A, bei Biblis B, bei Neckarwestheim und all den anderen Kraftwerken machen kann. Sie verletzen doch das Atomgesetz. Nach Ihrem Gesetzentwurf sollen die alten Reaktoren, auch die ältesten Meiler, weiterbetrieben werden. Durch die vorgelegte Novelle zum Atomgesetz wird es quasi möglich, die Laufzeiten zu verlängern, ohne dass eine neue Genehmigung erteilt werden muss; denn es ist klar, dass sie keine neue Genehmigung bekommen würden. Angeblich wollen Sie ein Nachrüstprogramm auflegen. Sie müssen das trotz der Geschwindigkeit, in der der Gesetzentwurf verabschiedet werden soll, einmal lesen. Auch Sie in der Union können das doch nicht wirklich wollen. In diesem Nachrüstprogramm werden so lange Zeiträume vorgesehen, dass es erst kurz vor dem Zeitpunkt, an dem die Atommeiler - selbst mit der geplanten Laufzeitverlängerung - abgeschaltet werden müssen, zur Nachrüstung kommt. Im Bereich der Nachrüstung wird also nichts passieren. Dann vereinbaren Sie auch noch, dass das die Konzerne nur 500 Millionen Euro kosten darf; wenn es mehr kostet, muss der Steuerzahler den Rest zahlen. Das hat es noch nie gegeben in Deutschland; so etwas gab es noch nie in unserem Land. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bisher hat jeder Minister, Herr Röttgen, egal wer im Amt war, gesagt: Ihr müsst nachrüsten, wenn es für die Sicherheit erforderlich ist, und wenn euch das zu teuer ist, dann müsst ihr die Dinger vom Netz nehmen. - Sie sind der erste Minister, der die Sicherheit der Bevölkerung von der Bevölkerung selber bezahlen lassen will. Sie sind der Erste in Deutschland, der das so macht. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die eigentliche Frage ist doch: Warum prüfen Sie nicht vorher, warum mischen Sie sich eigentlich gar nicht ein? Warum sagen Sie nicht, dass ein Antrag gestellt werden muss, wenn die Laufzeiten verlängert werden sollen, und Sie dann gemeinsam mit den Ländern prüfen, ob die Meiler sicher genug sind, und Nachrüstungen festlegen? Das wäre ein Weg. Auch diesen halten wir nicht für besonders klug, aber das wäre zumindest ein Weg, bei dem Sie Minister für Reaktorsicherheit blieben. Stattdessen bewilligen Sie das Ganze, bevor es überhaupt eine Prüfung gegeben hat. Sie wollen doch auch gar nicht wissen, welche Nachrüstungen möglich sind. Sie behaupten hier tatsächlich, Sie würden sich um Sicherheit kümmern? Sie werfen Herrn Trittin und mir vor, wir hätten das nicht getan? (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich frage Sie eines: Warum war Ihre erste Amtshandlung, dass Sie der Bundesaufsicht das neue Kerntechnische Regelwerk weggenommen haben und ein 30 Jahre altes wieder eingeführt haben? Warum haben Sie das gemacht? (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben 2008 und 2009 gegen den massiven Widerstand der Atomwirtschaft zumindest für die Bundesaufsicht einen modernen Prüfstandard eingeführt: das Kerntechnische Regelwerk. Das Erste, was Sie gemacht haben, war, dieses wieder abzuschaffen. Ich vermute, das geschah auf Vorschlag von Herrn Hennenhöfer; er hat vor einiger Zeit sein Geld bei der Atomindustrie verdient. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unabhängiger Berater!) Die Investitionen haben sich für die Atomindustrie bezahlt gemacht; das kann ich nicht anders sagen. Er hat Ihnen empfohlen, es außer Kraft zu setzen. Wir werden uns den Schriftverkehr zwischen den Ländern, Ihrem Haus und der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit dazu, warum Sie das Kerntechnische Regelwerk nicht weiterentwickeln wollen und warum Sie den Stand von Wissenschaft und Technik nicht akzeptieren, sondern nur den Stand der Technik, einmal genauer ansehen. (Bettina Hagedorn [SPD]: Ja!) Damit sind wir bei Ihrem schönen § 7 d des Atomgesetzes, in dem Sie schreiben, Sie würden neue Sicherheit schaffen. Wissen Sie, was Ihr Minister da tut? Er behauptet, es gebe jetzt zum ersten Mal eine dynamische Sicherheitsverbesserung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU - Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: Genau! So ist es!) Herr Röttgen, meine Bitte ist: Wenn Sie schon nicht ins Atomgesetz schauen - vielleicht aus Zeitgründen wegen des Wahlkampfes in NRW -, dann rufen Sie doch einmal beim Bundesverfassungsgericht oder beim Bundesverwaltungsgericht an. Das sind die beiden Gerichtsinstanzen, die in der Vergangenheit immer den Anträgen des Bundesumweltministeriums recht gegeben haben, wenn es um Laufzeitverlängerungen und andere Fragen ging. Wissen Sie, was das Verfassungsgericht Ihnen sagen wird? Lieber Herr Röttgen, den dynamischen Vorsorgegrundsatz gibt es im Atomgesetz bereits seit 50 Jahren, seit 1959. Ich zitiere aus dem entsprechenden Urteil dazu - Verfassungsgericht 1978 zu Kalkar -: Die in die Zukunft hin offene Fassung des § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtomG - also des bestehenden Atomgesetzes - dient einem dynamischen Grundrechtsschutz. Sie hilft, den Schutzzweck des § 1 Nr. 2 AtomG jeweils bestmöglich zu verwirklichen. Weiter schreibt das Verfassungsgericht in dem Urteil: Das muss sogar über den bestehenden Stand der Technik hinausgehen. Der Gesetzgeber muss das Recht haben, die Atomkraftwerksbetreiber dazu zu zwingen, neue Techniken zu entwickeln, wenn sie nicht da sind. - Das alles steht darin. Jetzt legen Sie ein Gesetz vor, von dem Sie sagen: Wir können nur noch Vorsorge da verlangen, wo technische Lösungen vorhanden sind. Ich sage Ihnen, was das Ergebnis davon wäre: Wenn Sie das heute wirklich beschließen, dann können Sie keinen Kraftwerksbetreiber mehr dazu zwingen oder von ihm verlangen, für existierende Gefahren und Probleme, die von der Atomaufsicht entdeckt werden, neue Technik zu entwickeln. Sie werden Sie immer darauf verweisen, dass doch jetzt im Gesetz steht, nur das, was schon Stand der Technik sei, müsse gemacht werden. Ich sage Ihnen einmal, was wir dann nicht mehr hätten: Wir hätten keinen Schutz gegen Wasserstoffexplosionen im Sicherheitsbehälter, wir hätten keine Sicherheitsventile im Sicherheitsbehälter, keinen Schutz gegen Verstopfung im Kühlkreislauf, keinen Schutz gegen viele andere Störfälle. Bei Problemen haben die Kraftwerksbetreiber gesagt: Es gibt dafür aber keine Technik. Dann haben wir gesagt: Wenn ihr die Technik nicht entwickelt, dann nehmen wir euch das Kraftwerk vom Netz. Das ist die jetzige Rechtslage. Sie verändern sie, Sie verschlechtern die Sicherheit für die Bevölkerung in Deutschland. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das, was Sie hier abliefern, ist nichts anderes als eine Auftragsarbeit der Atomindustrie. Sie sind der Minister, der billig das aufschreibt, was die wollen, und lassen sich dafür ein bisschen Geld in den Haushalt geben. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN) Auftragsschreiber sind Sie, aber kein Minister für Reaktorsicherheit in Deutschland. Das ist die Wahrheit über Ihre Arbeit. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dynamischer Schutzstandard, den vernichten Sie gerade. Mensch, Herr Kauch, Sie wissen das doch alles, Sie kennen doch die Rechtsprechung. Sie kennen das Gesetz, und trotzdem wollen Sie zustimmen, dass dieser Minister und Ihre Koalition die Sicherheitsstandards für Atomkraftwerke herabsetzen, weil die doch wissen, dass mit den bestehenden Sicherheitsstandards die alten Dinger nicht weiter betrieben werden könnten. Das lassen Sie als umweltpolitischer Sprecher zu? Ich sage Ihnen, Sie haben diese ganzen Beratungen durchpeitschen müssen - Ihre Regierung, Ihr Minister und Ihr Fraktionsvorstand -, weil sonst Ihren Abgeordneten aufgefallen wäre, was da wirklich im Gesetz steht. (Lachen bei der FDP) - Da lachen Sie mal. Das ist der Grund, weshalb Sie das machen. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verstehen Sie, Herr Trittin und ich melden sich normalerweise nicht zu Wort, wenn es um Herrn Röttgen geht, weil man das bei dem Nachfolger eigentlich nicht macht. Aber wenn er sein Amt so dreist nicht ausübt, wenn er so dreist der Öffentlichkeit die Unwahrheit über Sicherheitsprobleme erzählt, dann müssen hier einmal ein paar stehen, die in ihrer Amtszeit für mehr Sicherheit gesorgt haben, als Sie das jemals in Ihrer Amtszeit schaffen werden, selbst wenn Sie vier Jahre Minister bleiben. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Gabriel. Sigmar Gabriel (SPD): Meine Kollegen ahnen, was passieren wird. Präsident Dr. Norbert Lammert: Gut. Wir sind uns ja einig, gut. Sigmar Gabriel (SPD): Weil das mit dem Endlager so schön war, dazu zum Schluss auch etwas zum Märchenonkel Röttgen. Meine Damen und Herren, da wird gesagt, wir hätten bei Endlagern nichts gemacht. (Zuruf von der CDU/CSU: Nein, haben Sie auch nicht!) Ich will Ihnen einmal etwas sagen: Erzählen Sie doch jemandem, der in seinem eigenen Wahlkreis ein Endlager genehmigt hat, nicht, er hätte nichts gemacht. Den Mumm haben Sie in Bayern und in Baden-Württemberg doch gar nicht, wenigstens einmal nach einem Endlager suchen zu lassen. (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir haben die Sicherheitsanforderungen für Endlager entwickelt. Das sind dieselben, die Herr Röttgen gerade wieder aufweichen lässt. Nicht nur das Kerntechnische Regelwerk für die Sicherheit der Atomkraftwerke will er aufweichen oder hat er sogar aus der Bundesaufsicht wieder herausgenommen, sondern er lässt auch die Sicherheitsanforderungen für Endlager aufweichen. Wir haben Schacht Konrad gemacht, wir haben begonnen, die Asse zu sanieren - am Anfang gegen den massiven Widerstand bei Ihnen. (Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Geklagt bis zum Letzten haben Sie!) 2006 haben wir übrigens ein Konzept vorgelegt, Frau Bundeskanzlerin, in dem ich Ihnen angeboten habe, Gorleben weiterzuentwickeln. Wir haben gesagt: Wir sind bereit, Gorleben weiter zu erkunden, aber nur dann, wenn die von uns erarbeiteten internationalen Kriterien für ein Endlager gelten - nicht einmal dazu haben Sie Ja gesagt - und wenn in Deutschland parallel dazu nach anderen Standorten geschaut und am Ende der beste Standort genommen wird. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Das haben wir Ihnen vorgeschlagen. Kommen Sie nicht zu mir und sagen, wir hätten Ihnen keinen Vorschlag zu Gorleben gemacht. Herr Röttgen, fragen Sie doch einmal Ihren Herrn Hennenhöfer, wer zuerst ein Moratorium für Gorleben vorgeschlagen hat. Das war nämlich die Atomindustrie. Fragen Sie einmal Frau Merkel, warum sie in ihrer Amtszeit als Bundesumweltministerin Herrn Hennenhöfer beauftragt hat, die Untersuchungskriterien für das Endlager Gorleben zusammenzustreichen. Sie hat es getan, weil die Atomindustrie Angst hatte, dass sie mit den existierenden Salzrechten gar keine vernünftige Untersuchung durchführen kann. Ihre Kanzlerin steckt im Thema Gorleben und in der Verantwortung für Gorleben ganz tief drin. Sie wussten immer, dass Gorleben ein virtuelles Endlager ist. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Sie wussten immer, dass Gorleben am Ende nicht realisiert wird. Aber Sie brauchten Gorleben - das gilt auch heute -, weil dies der zentrale Entsorgungsnachweis für längere Laufzeiten der Atomkraftwerke ist. Dafür missbrauchen Sie den Standort Gorleben. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Sie sind zu feige, in Bayern und Baden-Württemberg - da, wo die meisten und die lautesten Rufe nach längeren Atomlaufzeiten herkommen - nach einem Endlager zu suchen. Oh, Überraschung! Vor wenigen Tagen erschien doch tatsächlich ein Gutachten - es ist ein bisschen dünn - des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, ohne dass es je eine entsprechende Untersuchung gegeben hat. Die überraschende Überschrift des Gutachtens lautet: "Kein Endlager in Bayern möglich". (Heiterkeit bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wissen Sie was? Wir wären längst weiter, wenn Sie nicht zu feige gewesen wären. (Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Na, na, na!) Ich weiß doch, was Ihre Leute am Ende sagen werden. Wenn Gorleben nicht funktioniert, wenn es also scheitert - es wird scheitern -, dann werden Ihre Leute sagen: Lasst uns den Atommüll ins Ausland bringen, in die Weiten Sibiriens, aber ohne deutsche Sicherheitsbedingungen. - Das ist unverantwortlich. Das ist das Ende Ihrer Strategie. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ich sage Ihnen: Wir werden beim Ausverkauf der Sicherheit genauso wenig mitmachen wie beim Ausverkauf der Erneuerbaren. Herr Röttgen und Frau Merkel, für unsere Zukunft mit erneuerbaren Energien, für zukunftsfähige Jobs und bezahlbare Energie, für unsere eigenen Kinder und Enkel, für die Umwelt und das Klima, für all das brauchen wir die Atomenergie nicht - weder ihr Geld noch den Strom. Darum geht es. Das ist die Politik, die wir am Ende durchsetzen werden. (Anhaltender Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die Bundesregierung hat nun der Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle das Wort. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU - Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bezeichnend! - Ulrich Kelber [SPD]: Achtung! Der Bundesmonopolminister spricht! - Weiterer Zuruf von der SPD: Oh! Jetzt wird es spannend!) Rainer Brüderle, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Opposition macht zwar viel Wind; aber davon dreht sich in Deutschland noch kein einziges Windrad. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU - Ulrich Kelber [SPD]: Ein ganz alter Witz! - Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Tätä! Tätä! Tätä! - Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt kommt der Tiefpunkt der Debatte!) Mit unserem Energiekonzept ist das anders. Es bietet erstmals seit langem einen belastbaren Fahrplan für die Energieversorgung von morgen. Das haben Rot-Grün und all unsere Vorgängerregierungen nicht geschafft. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Wir haben das geschafft. Ich möchte mich beim Kollegen Röttgen für die gute, sorgfältige Zusammenarbeit, die zu diesem Energiekonzept geführt hat, ausdrücklich bedanken. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Es geht dabei um den Weg ins Zeitalter der erneuerbaren Energien, es geht um aktiven Klimaschutz, es geht um Versorgungssicherheit, und es geht um bezahlbare Energiepreise. Ein wesentlicher Aspekt ist der Ausbau der Netze. Ohne Netzausbau gibt es kein Zeitalter der erneuerbaren Energien. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU - Thomas Oppermann [SPD]: Dann fangen Sie doch endlich damit an! - Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum verstopfen Sie die nicht mit Kohle- und Atomstrom?) Das wissen auch die Damen und Herren von der Opposition. Hier im Bundestag bekennen Sie sich dazu schön brav. Aber vor Ort haben das viele von Ihnen und Ihren politischen Freunden sehr schnell vergessen. Wenn es zum Beispiel um den Bau notwendiger Hochspannungsleitungen und Speicher geht, sind viele von Ihnen an vorderster Front bei den Blockierern dabei. Das ist unredlich, das ist unverantwortlich. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Wir werden in Deutschland circa 3 500 Kilometer neue Leitungen brauchen; das ist dreieinhalbmal die Strecke von Füssen nach Flensburg. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Mensch!) Das betrifft den Bund, die Länder und die Kommunen. In Stuttgart und beim Berliner Flughafen sehen wir gerade, dass große Infrastrukturprojekte mit den Bürgern gemeinsam geplant und durchgeführt werden müssen. Ich rege daher einen nationalen Pakt für neue Netze an. Vorbild könnte der Ausbildungspakt sein. Ziel des Paktes soll es sein, die Bürger beim Netzausbau für das regenerative Zeitalter adäquat einzubeziehen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU - Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zuerst die Laufzeiten verlängern und dann einen Pakt machen! Die Bürger sind doch nicht blöd!) Die beim Bundeswirtschaftsministerium bereits bestehende Netzplattform könnte die Basis für einen Dialog der unterschiedlichen Beteiligten und für einen sinnvollen gemeinsamen Weg sein. Für das im Kern marktwirtschaftliche Energiekonzept brauchen wir die Unternehmen. Wir brauchen Unternehmen, die moderne Kraftwerke bauen, die die Vernetzung der Windräder im Norden mit den Stromabnehmern im Süden zuverlässig umsetzen können und die die notwendigen Energie- und Kohlendioxidspeicher bauen. Auf die private Initiative dieser Unternehmen setzen wir. Das ist die richtige Balance zwischen Markt und Staat. Das ist soziale Marktwirtschaft. (Beifall des Abg. Michael Kauch [FDP]) Auf die Stärken der sozialen Marktwirtschaft können wir vertrauen. Das zeigt auch das derzeitige Wachstumswunder in Deutschland. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Der Netzausbau ist aber nur ein Teil des Gesamtpakets. Zu dem Gesamtpaket gehört auch eine neue Energieaußenpolitik; denn nicht nur in Deutschland verändert sich die Energiepolitik. Von Afrika bis Asien wollen Staaten die erneuerbaren Energien ausbauen. Viele Staaten, zum Beispiel Russland, wollen ihre Energieeffizienz erhöhen. Mit der Russisch-Deutschen Energie-Agentur, rudea, kommen wir gut voran. Wir wollen neue Exportchancen frühzeitig nutzen. Wir werden das mit der Exportinitiative Erneuerbare Energien, mit der Exportinitiative Energieeffizienz und mit den allgemeinen Instrumentarien der Außenwirtschaftspolitik, zum Beispiel den Hermesbürgschaften, aktiv flankieren. Klar ist, dass der Klimawandel mit nationalen Alleingängen nicht aufzuhalten ist. Alle müssen ihren Beitrag leisten. Aber nicht nur beim Klimaschutz brauchen wir starke Partner in der Welt. Bis auf Weiteres bleiben wir auf den Import fossiler Energieträger wie Öl und Gas angewiesen. Deshalb arbeiten wir eng mit einigen Partnerländern zusammen. Es gibt nicht nur die Modernisierungspartnerschaft mit Russland, sondern wir haben auch Energiepartnerschaften mit Katar, Nigeria und der Türkei auf den Weg gebracht. Das schafft eine verlässliche Grundlage für die deutsche Industrie, für die deutsche gewerbliche Wirtschaft. Es hilft auch den Partnerländern bei ihrer Entwicklung und trägt dazu bei, die Lieferrisiken zu streuen. Meine Damen und Herren, mit dem Energiekonzept ebnen wir den Weg in das Zeitalter der regenerativen Energien. Als Leitkonzept kann es Nachahmer in Europa und weltweit finden. Wir sollten uns jetzt auf die Umsetzung konzentrieren und nicht erneut die Debatten von gestern und vorgestern führen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Zu einer Kurzintervention erhält der Kollege Kelber das Wort. Ulrich Kelber (SPD): Herr Präsident, vielen Dank. - Herr Bundeswirtschaftsminister, Sie haben gerade Ihr sogenanntes Energiekonzept vorgestellt und ausgeführt, wo Sie Investitionen bei den Erneuerbaren anregen wollen. Das betrifft einen der großen Streitpunkte. Deswegen ist es interessant, einmal auf die Fakten zu schauen. Die Regierung hat Energiegutachten zu verschiedenen Szenarien in Auftrag gegeben, die darstellen, wie der Zubau bei den Erneuerbaren sich in Zukunft unter der Bedingung einer Laufzeitverlängerung, die Sie heute beschließen wollen, entwickeln wird. Ich habe dazu eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, die federführend von Ihrem Ministerium beantwortet wurde. Es sagt: Wir teilen die Sichtweise der Gutachter zu diesem Ausbau der Erneuerbaren. - Von daher sollte man die Zahlen an dieser Stelle noch einmal nennen. Die Gutachter gehen bei der Windenergie von einem Rückgang des Zubaus in Deutschland um 98 Prozent aus, bei der Photovoltaik sind es 99 Prozent und bei der Biomasse 100 Prozent. Der gesamte Heimatmarkt der erneuerbaren Energien wird bei Umsetzung Ihres Energiekonzeptes zusammenbrechen. Das haben Ihnen Ihre eigenen Gutachter aufgeschrieben, von denen Sie sagen, Sie stellen sich hinter deren Zahlen. Sie vernichten die 340 000 Arbeitsplätze und nehmen dem Technologieführer den Heimat- und Innovationsmarkt weg. Das ist die falsche Politik, die Sie hier am Rednerpult auch noch verteidigt haben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Zur Erwiderung, Herr Minister. Rainer Brüderle, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: Herr Kollege Kelber, das Gegenteil ist richtig. Selbst Sie haben in der grün-roten Zeit gesehen, wie wichtig bezahlbare Energiepreise sind. Sonst hätten Sie bei der Ökosteuer nicht die Ausgleichsmaßnahmen für energieintensive Unternehmen eingeführt, deren Umfang wir jetzt gegen Ihre Proteste vor Ort teilweise reduzieren. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Das hat gar nichts mit dem Thema zu tun!) Wichtig für die Erhaltung der Arbeitsplätze in Deutschland ist also, dass wir eine sichere und bezahlbare Energieversorgung haben. Richtig ist auch, dass wir die Netze brauchen, damit der Ausbau der regenerativen Energien sinnvollerweise erfolgen kann. Wir befinden uns in einer Situation negativer Strompreise. (Ulrich Kelber [SPD]: Das ist schlimm!) Strom ist nicht nur nicht kostenlos, sondern aufgrund des Einspeisungsvorrangs und der Festpreisgarantie erleben wir sogar noch Zahlungen von Anbietern, damit andere nicht marktregulierte und marktorientierte Produktionsmengen aus den Netzen abnehmen. (Sigmar Gabriel [SPD]: Das haben Sie verschuldet!) Es macht Sinn, dies in einem ganzheitlichen Ansatz anzugehen. Es ist unredlich, vor Ort zu sagen: Ja, wir machen das am liebsten offshore und nicht in der Nähe. - Es ist ein neuer Trend, draußen auf dem Meer tätig zu werden, wo man weit weg ist. Sie müssen das aber ganzheitlich sehen. Die Gleichen, die die Umsteuerung wollen - ich gehöre dazu -, müssen dann auch stehen, wenn es darum geht, die Netze auszubauen. Es sind doch Ihre Freunde, die nicht stehen, sondern das Gegenteil von Umsteuerung in Deutschland tun. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Davon können Sie nicht ablenken. Sie sollten draußen dazu stehen und nicht auf Nebenpunkte ausweichen. Dann würden wir gemeinsam etwas erreichen. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Das ist ein "Nebenpunkt"!) Die Gutachten wurden seriös aufgelegt und im Ausschuss mehrfach diskutiert. Sie versuchen immer wieder, eine Schieflage zu konstruieren, weil Sie vor dem Kern und dem Stehen vor Ort zurückweichen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU - Ulrich Kelber [SPD]: Danke für die Bestätigung meiner Zahlen! - Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Erschreckend ahnungslos!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich bitte um Nachsicht, dass ich bei aller verständlichen Neigung zu spontanen zusätzlichen Wortmeldungen nur in sehr begrenztem Umfang Gelegenheit dazu geben kann. Auch unter Berücksichtigung der anstehenden Entscheidungsverfahren sprengen wir sonst alle hier vereinbarten Zeitmaße für die heutige Plenardebatte. Ich bitte, das im Hinterkopf zu behalten. Nächster Redner ist der Kollege Dr. Gysi für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE): Herr Bundestagspräsident! Meine Damen und Herren! Wir kämen mit der Zeit viel besser aus, wenn Sie nochmals abstimmen ließen und die Mehrheit doch für die Absetzung stimmen würde. Alles andere würden wir dann ohne Probleme schaffen. (Beifall bei der LINKEN) Abgesehen davon glaube ich, dass die Bundesregierung mit dieser Änderung des Atomgesetzes einen wirklich schwerwiegenden Fehler begeht, weil sie die Gesellschaft spaltet, und zwar so offenkundig durch eine Klientelpolitik, wie es das nur selten gegeben hat. Vier Konzerne werden gewinnen, und Millionen und Abermillionen Menschen werden verlieren. Das ist die Spaltung, die Sie organisieren und ganz bewusst in Kauf nehmen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Sie entscheiden sich für eine längere Laufzeit der Atomkraftwerke und haben kein Endlager. Sie werden in Deutschland mit Sicherheit auch keines finden, das internationalen Standards genügt. Dieses Problem ist weltweit ungelöst. (Patrick Kurth [Kyffhäuser] [FDP]: Denken Sie einmal an den Osten!) - Ich kann Ihnen einmal etwas zum Osten sagen: Wir sind Vorbild und haben kein Atomkraftwerk mehr - davon können Sie einmal ausgehen -, warum auch immer. (Beifall bei der LINKEN - Patrick Kurth [Kyffhäuser] [FDP]: Natürlich haben Sie eines gehabt! Denken Sie an Greifswald! Schauen Sie auch einmal nach Wismut, was da los war!) - Ja, aber jetzt sind sie doch dicht, während Sie die ältesten Atomkraftwerke am Leben erhalten und Ihnen die Sicherheitsstandards dabei ziemlich gleichgültig sind. Das ist das Problem, mit dem wir es zu tun haben. (Beifall bei der LINKEN) Was den rot-grünen Kompromiss betrifft, so ist er hier auch kritisiert worden. Das kann man machen, das haben auch wir gemacht. Aber das ist kein Grund, ihn jetzt aufzukündigen. Das ist eine wirkliche Katastrophe. Jetzt gab es eine Verständigung, jetzt gab es in dieser Frage endlich einen inneren Frieden, und Sie stellen absichtsvoll Unfrieden her. Und dann beschweren Sie sich über die Ergebnisse dieses Unfriedens; das sehe ich jetzt schon kommen. Aber Sie sind dafür verantwortlich. (Beifall bei der LINKEN) Denn es wird eine schwere gesellschaftspolitische Auseinandersetzung geben. Was können Sie denn den Leuten sagen? Was passiert denn, wenn uns jemals ein AKW um die Ohren fliegt? Was sagen Sie ihnen dann? Dann gibt es dieses Land überhaupt nicht mehr, dann lebt hier keiner mehr. Das alles nehmen Sie für die Profitinteressen von vier Konzernen in Kauf. Es ist nicht nachvollziehbar, was Sie hier machen. (Beifall bei der LINKEN) Sie sagen, Sie hätten viel gesprochen und viel geredet. Das stimmt: mit den Konzernleitungen. Aber den Bundestag haben Sie so gut wie ausgeschlossen. Das verletzt schwerwiegend das Grundgesetz und die Demokratie in unserem Lande. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Eon, RWE, EnBW und Vattenfall sind die Nutznießer Ihrer Politik. Sie gehen so weit - Sie müssen sich das einmal überlegen -, mit denen Verträge zu machen. Sie handeln alles aus. Nachdem die Bundesregierung alles ausgehandelt hat, kommt sie zu ihren beiden Fraktionen, weil sie die Mehrheit haben, und sagt: Ihr dürft kein Komma mehr ändern; denn wenn ihr noch ein Komma ändert, dann stimmt unsere ganze Vereinbarung nicht mehr. - Sie sind entmachtet worden. Das ist der eigentliche Skandal, der hier im Bundestag passiert ist, und Sie finden das auch noch gut. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann wird das Ganze durchgezockt und die Geschäftsordnung verletzt. (Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Nicht von uns, Herr Dr. Gysi!) Herr van Essen, eines geht auch nicht. Sie sagen hier: Am Dienstag früh hätten Sie ja noch tagen können, aber das habe die faule Opposition abgelehnt. (Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: So sieht es aus! Die Wahrheit!) - Ja, passen Sie auf, immer schön bei der Wahrheit bleiben. - Bevor der Antrag auf eine neue Sitzung Dienstag früh entschieden und verhandelt wurde, hat Ihr Abgeordneter beantragt, die Sitzung zu beenden, und das ist beschlossen worden. Das ist die Wahrheit. Deshalb ist es ein Skandal, wenn Sie das hier so vortragen. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für die Profite von vier Konzernen gefährden Sie so viel, machen Sie so viel kaputt. Keiner von uns weiß, wie die Auseinandersetzung endet. Keiner von uns weiß, wie sie laufen wird. Aber Sie tragen dafür die Verantwortung. Das will ich Ihnen vorher gesagt haben, weil Sie eine so leichtfertige Politik im Interesse der Konzerne machen. Sie haben gerade gesagt, das Ganze nutze den erneuerbaren Energien. Ich komme kurz auf die entsprechenden Zahlen zu sprechen. Ihnen sind eben Zahlen vorgehalten worden. Auf längere Frist gesehen stellt sich Folgendes heraus: Durch die Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke wird der Zuwachs bei Photovoltaik bis 2020 um 72 Prozent sinken, bei Windkraft um 65 Prozent und bei Biomasse um 85 Prozent gesenkt werden. Nichts tun Sie für erneuerbare Energien. Im Gegenteil: Sie zerstören die Unternehmen, die jetzt gegen die vier Großen noch standhalten konnten, und Sie bauen dort Arbeitsplätze ab. Das, was Sie machen, ist nicht nur ökologisch eine Katastrophe, sondern auch sozial- und arbeitsmarktpolitisch. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD - Zuruf von der CDU/CSU: Das ist doch Unsinn, was Sie erzählen!) Zu den Stadtwerken. Die Stadtwerke haben heute eine schöne ganzseitige Anzeige geschaltet: "Vier gewinnen, Millionen verlieren". Recht haben die Stadtwerke. Sie haben nämlich fehlinvestiert, weil sie von dem alten Kompromiss ausgegangen sind. Selbst die Stadtwerke ruinieren Sie. Auch das macht Ihnen nichts aus. (Beifall bei der LINKEN und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Sie sollen ihr Geld besser einsetzen!) Sie kommen damit, dass ja so viel Geld flösse. Also machen wir es doch einmal konkret: Sie haben 2,3 Mil-liarden Euro pro Jahr an Brennelementesteuer gefordert. Dann kam die Atomlobby und hat Ihnen gesagt, dass sie nicht so viel bezahlen will. Daraufhin haben Sie gesagt: Na gut, dann nur 1,5 Milliarden Euro und auch nur sechs Jahre lang. Sie haben sich auf insgesamt 9 Milliarden Euro herunterhandeln lassen. Sie setzen das genauso um, wie es Ihnen die Atomlobby diktiert hat, keinen Deut anders. Jetzt haben Sie gesagt: Aber sie müssen ja in die Förderung erneuerbarer Energien einzahlen. Von 15 Milliar-den Euro reden Sie. Sagen Sie doch einmal ehrlicherweise: Gefördert werden sollen nur jene erneuerbaren Energien, die die vier Konzerne auch selbst herstellen. Sie investieren für sich selbst. Das ist die Wahrheit. (Michael Kauch [FDP]: Lüge!) - Nein, das ist die Wahrheit. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Das Nächste ist, dass Sie so viele Sonderklauseln in den Verträgen geschaffen haben, dass von dem Geld fast nichts übrig bleibt. Sie haben gesagt: Wenn die neuen Sicherheitsvorkehrungen mehr als 500 Millionen Euro kosten, dann müssen das die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bezahlen. - Das heißt, dass dieser Betrag von den 15 Milliarden Euro abgezogen werden kann. Außerdem sehen Sie für die Sicherheitsvorkehrungen ewig lange Umsetzungszeiten vor. (Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Weil man Kosten nicht besteuern kann, Herr Gysi!) Ihr Bundesministerium hat errechnet, dass die Kosten mindestens bei 1,2 Milliarden Euro pro Atomkraftwerk liegen. Wenn ich nur von Ihrer Zahl ausgehe, dann reduzieren sich die 15 Milliarden Euro schon auf 3 Milliarden Euro. Das ist alles, was dabei herauskommt. Wenn man die erwähnten 9 Milliarden Euro und die 3 Milliarden Euro, die ich eben genannt habe, zusammennimmt, dann kommt man auf 12 Milliarden Euro. Der Mindestgewinn der vier Konzerne liegt nicht bei 40 Milliarden Euro, Herr Gabriel, sondern bei den heutigen Preisen bei 67 Milliarden Euro. Wenn es zu Preissteigerungen kommt, womit zu rechnen ist, dann liegt der Gewinn bei 127 Milliarden Euro. Der Einnahme von 12 Milliarden Euro aus der Laufzeitverlängerung stehen also mindestens 67 Milliarden bzw. wahrscheinlich 127 Milliarden Euro gegenüber. Das ist Ihre Politik, und darauf sind Sie auch noch stolz. Hinterher können Sie sagen: Wir haben vier Konzerne reich und Millionen Menschen arm gemacht. Daran arbeiten Sie, und das bezeichnen wir als nicht hinnehmbar. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich noch eines sagen: Die Atompläne der Bundesregierung gefährden, wie ich versucht habe nachzuweisen, die Demokratie. Sie sind alles andere als eine Revolution, wie Frau Merkel meinte. Sie sind ein deutlicher Rückschritt weg von Demokratie und einer modernen Energieversorgung hin zu einer klaren Lobbyisten- und Klientelpolitik. Deshalb hoffe ich sehr, dass unser Bundesverfassungsgericht sagen wird, so geht das alles nicht. Denn Sie planen ganz bewusst einen Verfassungsbruch ein, indem Sie den Bundesrat nicht beteiligen wollen. Sie planen den Verfassungsbruch nur deshalb ein, weil Sie wissen, dass Sie im Bundesrat keine Mehrheit haben. Das kann ein Bundesverfassungsgericht Ihnen nicht durchgehen lassen. Dann wird Ihre ganze Gesetzgebung wieder platzen. Das hoffe ich zumindest. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Jürgen Trittin ist der nächste Redner für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben von einer energiepolitischen Revolution gesprochen, Frau Merkel. Ablauf, Beratung und Inhalt dieses Gesetzentwurfs zeigen, dass das, was Sie hier inszenieren, keine Revolution, sondern schlicht und ergreifend ein Putsch ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Was ist eigentlich daran Blockiererpolitik, sehr geehrter Kollege Altmaier, wenn eine Fraktion von ihrem selbstverständlichen Recht Gebrauch macht, Änderungsanträge zu einem Gesetzentwurf vorzulegen? Was gibt es Urparlamentarischeres und Konstruktiveres, als Änderungsanträge vorzulegen? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Was aber haben Sie gemacht? Sie haben im Umweltausschuss das Recht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Änderungsanträge einzubringen, entgegen der Geschäftsordnung mit Mehrheit unterbunden. Wer ist denn hier eine Blockiererpartei? Wer bewegt sich hier denn jenseits von Recht und Gesetz? Sie sind es. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Sie treten die Rechte von Minderheiten mit Füßen. Sie versuchen, den Bundesrat zu umgehen. Kurz: Sie brechen die Verfassung, und Sie spalten die Gesellschaft. Dies alles begleiten Sie mit absurden Behauptungen. Da wird behauptet, Deutschland habe die sichersten Atomkraftwerke der Welt. (Dr. Michael Paul [CDU/CSU]: Haben Sie unterschrieben!) Die Wahrheit ist: Deutschland hat den drittältesten Kraftwerkspark. Den wollen Sie jetzt bis 2040 verlängern. Am Ende sollen 55 Jahre alte Kraftwerke in einem wechselnden Lastbetrieb hier Versorgungssicherheit garantieren. Was da auf die Atomaufsicht der Länder zukommt, ist eine völlig neue Aufgabe. Das ist keine Petitesse. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Die Übertragung von neuen Aufgaben im Rahmen der Bundesaufsicht und der Bundesauftragsverwaltung ist zwingend zustimmungsbedürftig. Wenn Sie diese Zustimmungsbedürftigkeit missachten, dann ist Ihr Gesetz, Ihr energiepolitischer Putsch, schlicht und ergreifend nichtig. Das werden Sie erleben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Sie wissen, dass die bestehenden Atomanlagen den Sicherheitsanforderungen nicht genügen; denn sonst wären Sie mit den neuen Regelungen nicht von der bestmöglichen Vorsorge nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik weggegangen und zu Maßnahmen übergegangen, die nur noch geeignet und angemessen sein müssen. "Geeignet und angemessen" heißt, sie dürfen nicht mehr als 500 Millionen Euro kosten. Das ist Ihr neuer Sicherheitsstandard. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Michael Kauch [FDP]: Volksverdummung!) Ich höre immer wieder gerne zu, wenn gerade Christdemokraten über Sicherheit reden und der Regierung von SPD und Grünen einen laxen Umgang mit Sicherheitsbestimmungen vorwerfen. Ich frage Sie: Warum musste ich denn regelmäßig Herrn Müller und seinen Staatssekretär Mappus zum bundesaufsichtlichen Gespräch bestellen, um sie zu zwingen, Philippsburg stillzulegen, weil es nicht nach Stand von Wissenschaft und Technik betrieben wurde? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Warum musste ich Herrn Koch zwingen, Biblis vom Netz zu nehmen, als die Dübel aus der Decke fielen? Nehmen Sie die Sicherheit ernst? Nein, Sie wollen nun diese laxe Form der Atomaufsicht, die Ihnen jahrelang von einem grünen Bundesumweltminister verboten bzw. untersagt worden ist, zum Bundesgesetz erheben. Sie übernehmen schlicht und ergreifend die Sicherheitsvorstellungen der Atomkraftwerksbetreiber. Das ist der einzige Grund, warum Sie Herrn Hennenhöfer von Eon zurückgeholt haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN - Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Das ist nicht wahr!) Das gilt im Übrigen auch für die Endlagerfrage. Wie kann man auf die Idee kommen, einen wegen Unfähigkeit in den Fällen Brunsbüttel und Krümmel von Vattenfall gefeuerten Atommanager zu beauftragen, die Sicherheit von Gorleben zu beurteilen? (Volker Kauder [CDU/CSU]: Geht es noch etwas lauter? Ich höre nichts!) Das zeigt doch den ganzen Abgrund von Lobby- und Klientelpolitik. Das ist unerträglich, wenn es um die Sicherheit der Bevölkerung in diesem Land geht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN - Volker Kauder [CDU/CSU]: Herr Trittin, reden Sie ein bisschen lauter! Ich höre nichts!) Sie reden davon, Sie bauten eine Brücke zu den Erneuerbaren. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Lauter! Ich höre nichts! Schreier!) Warum verringern Sie dann die Ausbauziele? Sie behaupten, Sie stellten den Erneuerbaren mehr Geld zur Verfügung. Das ist nicht wahr. Tatsächlich kommt in 30 Jahren gerade so viel Geld zusammen, wie die Branche der erneuerbaren Energien allein in diesem Jahr investiert hat. Wie passt es dazu, dass Sie noch in der gestrigen Haushaltsausschusssitzung die Steuerbegünstigung der Fernwärme einkassiert haben, was die Stadtwerke noch einmal Millionen kostet? Wollen Sie mehr Klimaschutz, oder wollen Sie die Marktmacht von Eon, RWE und den anderen Konzernen stärken? Sie wollen die vier großen Energiekonzerne stärken und gleichzeitig die Stadtwerke, die Erneuerbaren und neue Anbieter auf dem Markt schwächen. Das ist Kern und Gegenstand Ihrer Energiepolitik. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Ich weiß - auch von Grünen -, dass der Konsens in der Energiepolitik nicht von allen geliebt war. Aber eines konnte man ihm nicht absprechen: Die Kombination aus der Begrenzung von Laufzeiten, dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und der Einführung des Emissionshandels hat klare, kalkulierbare Rahmenbedingungen für alle Markteilnehmer geschaffen. Jeder Investor, der etwa in ein Gaskraftwerk oder einen Windpark investiert hatte, wusste, wie lange noch diese Anlagen mit alten, abgeschriebenen Atomkraftwerken konkurrieren mussten. Jeder wusste, was er in den nächsten Jahren an Einspeisevergütung bekommt, wenn er etwas im Bereich der erneuerbaren Energien in das Netz einbringt. Jeder Investor wusste als Betreiber eines Kohlekraftwerks auch, dass CO2 einen Preis hat und dass dieser Preis künftig steigen wird. In diesem Rahmen sind in den vergangenen Jahren Milliarden Euro in Deutschland investiert worden - übrigens überwiegend nicht von den vier großen Energiekonzernen, sondern von vielen Bürgerwindparks, von Mittelständlern und von anderen Investoren aus dem europäischen Ausland. Und was passiert heute? Was macht die angeblich bürgerliche Koalition mit dem bürgerlichen Stilempfinden eines Herrn van Essen? (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber hallo, genau!) Sie enteignen diese Unternehmen, Sie enteignen sie zugunsten von Eon, RWE und Co. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Das ist Ihre Vorstellung bürgerlicher Politik. Nein, meine Damen und Herren, der heutige Tag ist das Ende der Investitionssicherheit in der Energiebranche in Deutschland. Diese Investitionen brauchen Sicherheit über mehrere Jahre, um nicht zu sagen Jahrzehnte. Sie wissen sehr genau, dass das, was Sie heute hier beschließen, ein sehr kurzfristiges Geschenk für vier Unternehmen ist. Es wird keine vier Jahre Bestand haben. (Anhaltender Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Beifall bei der SPD und der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die Bundesregierung spricht nun der Umweltminister Dr. Norbert Röttgen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt ein ganz klares Ziel, das die Bundesregierung und die Koalition mit dem Energiekonzept verfolgen. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Das glauben wir auch!) Dieses Ziel besteht darin, dass wir in Deutschland die effizienteste, die klimaverträglichste und die wettbewerbsfähigste Energieversorgung verwirklichen werden, die es weltweit in einem Industrieland gibt. Das ist unser Ziel. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Ich glaube sogar - weil wir so viel streiten und weil es hier in dieser Debatte so einen großen Streitgestus gibt -, dass das in Wahrheit ein Konsens in diesem Haus ist, dass wir das alle wollen. (Zuruf von der SPD: Eine Fehleinschätzung!) Darum sollten wir auch dazu stehen, dass wir das gemeinsam wollen. Ich glaube nämlich, dass es unsere Pflicht ist, dass wir alle einen Beitrag dazu leisten, dass Energiepolitik, diese Lebensader unserer Gesellschaft, diese Lebensader unserer Industriegesellschaft, kein Streitthema und kein Kampfthema ist, sondern dass es im Interesse der Menschen, der Industrie ein gemeinsames Thema von uns ist, weil wir dem Land zu dienen haben. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Warum führen Sie denn diesen - das muss ich wirklich sagen - etwas albernen Gestus hier in dieser Debatte und in den Ausschüssen auf? Warum? Weil Sie sich dafür entschieden haben, dieses Thema entgegen den Interessen unseres Landes als parteipolitisches Kampfthema wiederzuentdecken. Sie stellen die Parteiinteressen vor die Interessen des Landes, vor die Interessen der Zukunft dieses Landes. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Zurufe von der SPD und vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) - Natürlich. Sie wollen Wähler aktivieren, Sie wollen Stimmung machen. Sie schüren Ängste. Warum das alles? Weil das dem Land dient? Nein, Sie glauben, es dient Ihnen als Partei. Ich sage Ihnen aber eins: Sie unterschätzen die Intelligenz und das Verantwortungsbewusstsein der Wähler. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Die wollen Zukunftsorientierung und nicht dieses Parteigeschrei, das Sie hier aufführen. (Abg. Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage) - Ich möchte das kurz zu Ende ausführen, Frau Höhn. - Wir können jedenfalls unsere Ziele in Zahlen ausdrücken, zu denen wir uns verbindlich bekennen. (Zuruf von der SPD: Und was ist mit dem Weg?) Das sind nicht Parteiprogramme, sondern das ist das Konzept unseres Landes. Ein Anteil von 80 Prozent durch erneuerbare Energien beim Strom ist unser Ziel. Mindestens 80 Prozent an CO2 zu reduzieren, ist unser Ziel. 50 Prozent Reduzierung des Energieverbrauchs durch Steigerung der Energieeffizienz ist unser Ziel. Das ist unser Konzept. Das ist Zukunft, die wir realisieren wollen, und zwar ganz konkret. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Zum ersten Mal gibt es überhaupt ein Konzept. Zum ersten Mal werden diese Ziele verbindlich. Seit 20 Jahren fehlt ein solches Konzept. Ich glaube, dass das der entscheidende Unterschied ist. Wenn man Ihnen in den Debatten, die wir führen, zuhört, dann stellt man fest: Es kommt ganz viel Kritik. Sie kritisieren dies und jenes. Sie kritisieren sogar das, was Sie selber nicht geschafft haben, was wir jetzt realisieren. Sie kritisieren, kritisieren, kritisieren. Ich sage Ihnen, was der Unterschied ist. Was ich in Ihren Reden - ich habe jetzt mehrere Debatten verfolgt; wir haben zahlreiche durchgeführt -, in den Reden sämtlicher Oppositionsabgeordneter, noch nicht einmal gehört habe, ist ein Vorschlag, wie Sie es machen wollen, ist Ihr Konzept, ist Ihre Alternative. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Widerspruch bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Gar nichts bieten Sie. Das sind doch reine Retroveranstaltungen, keine Zukunftsorientierungen. Ich will Ihnen einmal eines sagen: Diejenigen, die hier sitzen und nur kritisieren können, sind in Wahrheit energiepolitische Blindgänger. Sie haben nichts drauf. Sie wissen nicht, wie wir die Zukunft in unserem Land bewältigen wollen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Lachen bei der SPD) Ich will Ihnen ein Beispiel nennen, das zeigt, wie Ihre maßlose Kritik, die Sie hier - mehr durch Lautstärke als durch Argumente - artikulieren, (Zuruf von der SPD: Sehr unterhaltsam hier heute!) völlig an der Sache vorbeigeht: Photovoltaik. Wir haben hier ähnlich gestritten über den Vorschlag des Bundesumweltministers, der nämlich für erneuerbare Energien ist, und den Beschluss der Koalition im Haus, die staatliche Vergütung für die Photovoltaik zu reduzieren, weil die Preise um 40 Prozent gefallen waren. Was haben Sie alles angekündigt: Zigtausende von Arbeitsplätzen gehen verloren; die Märkte brechen ein; die Technologieführerschaft wird aufs Spiel gesetzt. Das waren doch Ihre wilden, unbegründeten Drohungen. Jetzt sind wir ein halbes Jahr weiter. Was können wir heute schon registrieren? Die Branche boomt wie nie zuvor. Sie boomt sogar so sehr, dass wir darauf achten müssen, dass die Netze die Belastung aushalten und dass die Kosten unter Kontrolle bleiben. Wer erneuerbare Energien will, der muss das in einem Konzept zum Ausdruck bringen. Wir brauchen nicht nur wilde Reden und den guten Willen bei einigen von Ihnen, sondern ein hartes, konkretes Konzept, und das legen wir vor. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Das unterscheidet uns von Ihnen. Sie bieten nichts, und das ist vielleicht das, was Sie ärgert. (Ulrich Kelber [SPD]: Ihr Ziel ist minus 98 Prozent bei der Photovoltaik!) Es ist eine Revolution, die Energieversorgung umzustellen von fossiler Energie und Kernenergie. Das ist eine Revolution im Prozess. Das ist eine grundlegende Umgestaltung unseres Landes. Wir führen sie durch, weil wir glauben, dass sie dem Klimaschutz dient, und Klimaschutz ist unsere Lebensgrundlage. Wir führen diese Umgestaltung durch, weil wir überzeugt davon sind, dass damit eine technologische Modernisierung, eine Innovation, die Erschließung neuer Märkte und die Entstehung Hunderttausender von Arbeitsplätzen, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftssicherung einhergehen. Wir realisieren ein langfristiges Konzept. Sie haben dabei nichts zu bieten, keine Alternative. Wir machen es anders. Es ist der parteipolitische Neid, der Sie hier zum Schreien bringt. Nichts anderes ist das, was Sie machen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Ulrich Kelber [SPD]: Wie peinlich!) Von Ihnen ist nichts da. Wo ist Ihr Antrag? Wo ist Ihr Konzept? Wie sehen Ihre Pläne bezüglich Netzausbau und Speichertechnologien aus? Wo ist das Geld, das Sie zur Verfügung stellen wollen? (Ulrich Kelber [SPD]: Sie haben das Speichertechnologiegesetz geblockt vor zwei Jahren!) All diese Fragen werden von uns beantwortet. Wir haben klare Ziele. 60 Maßnahmen sind geplant. Ab 2013 werden pro Jahr Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Wir machen etwas, wovon Sie noch nicht einmal geträumt haben, weil Sie nicht geglaubt haben, dass es unter Ihren Finanzministern überhaupt möglich wäre. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Da sitzt ein Finanzminister, der nicht nur Fiskalpolitik macht, sondern Finanzpolitik strategisch betreibt. Das spricht für die ganze Regierung. Wir wollen dieses Feld im Hinblick auf die Interessen unseres Landes, auf die Zukunftsinteressen der nächsten Generationen strategisch ausbauen. Auch darin zeigen sich die Unterschiede zwischen Ihnen und uns. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Jetzt komme ich zu einem besonders unangenehmen Verhalten meiner beiden Vorgänger im Bereich Sicherheit. (Sigmar Gabriel [SPD]: Dann mal los!) - Sehr gerne. (Sigmar Gabriel [SPD]: Aber bedenken Sie, dass Sie alles, was Sie hier sagen, hinterher rechtfertigen müssen!) - Ja. Ich bin informiert; darum kann ich das ganz nüchtern feststellen. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Der Trittin versteckt sich schon hinter einer Zeitung!) Der erste Grund Ihres argumentationslosen Kampfgeschreis ist die parteipolitische Aktivierung. Der zweite Grund Ihres Geschreis beim Thema Sicherheit ist, wenn ich es positiv formuliere, das schlechte Gewissen, das Sie treibt. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Sie wollen durch Angriff davon ablenken, was Sie gemacht haben, was viele von Ihnen mit schlechtem Gewissen vollzogen haben. (Zuruf von der SPD: Die Brille ist von innen verspiegelt!) Vielleicht hatten gar nicht alle ein schlechtes Gewissen. Das ist das, was Ihr eigener Sachverständiger, der von Ihnen, von der Opposition benannte Sachverständige, in der Ausschussanhörung gesagt hat. (Ulrich Kelber [SPD]: Jetzt ganz vorsichtig!) Das ist genau der Punkt, den ich Ihnen vorwerfe. Der Sachverständige Lothar Hahn, den Sie benannt haben - früher beim Öko-Institut -, hat gesagt, (Ulrich Kelber [SPD]: Ganz vorsichtig jetzt!) dass durch den rot-grünen Atomausstieg wichtige Nachrüstungen ausgeblieben seien. Das betont Hahn. Ich zitiere ihn nach der taz, die das Zitat aufgenommen hat. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP - Zuruf von der CDU/CSU: Unglaublich! - Ulrich Kelber [SPD]: Den nächsten Satz auch noch zitieren!) Genau das ist der Punkt. Ihr eigener Sachverständiger sagt, dass durch den Atomausstieg - so wie Sie ihn gemacht haben - Nachrüstungen und Sicherheit auf der Strecke geblieben sind. (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat er nicht gesagt! Das ist nicht wahr!) Warum ist das so? Es ist so, weil Sie etwas getan haben, das inakzeptabel ist. Sie waren beim Atomausstieg für den Skalp "Noch 20 Jahre Atomenergie" bereit, über Sicherheit zu verhandeln und keine neuen Sicherheitsauflagen zu machen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Sigmar Gabriel [SPD]: Das ist eine glatte Unwahrheit!) Das ist in Wahrheit der Deal, Herr Trittin. Das ist in Wahrheit der Deal, den Ihnen der Oberdinosaurier vorgeschlagen hat, wenn es schon vier Dinosaurier sind. Das ist die Wortwahl des SPD-Parteivorsitzenden. Sie verstehen sich mit diesen Dinosauriern übrigens glänzend, wahrscheinlich ist die SPD auch ein Dinosaurier, daher kommt das gute Einvernehmen, Sie sind eben ein Dinosaurier der Parteipolitik. (Sigmar Gabriel [SPD]: Sie scheinen ganz schön angespannt zu sein!) Herr Trittin, würden Sie bitte zuhören, wenn ich mit Ihnen spreche? Können wir miteinander reden? (Zuruf von der CDU/CSU: Lümmel!) Ich bin davon überzeugt, dass es so war. Das war der Preis dafür, dass Ihnen der Oberdinosaurier Schröder und seine Truppe der SPD diesen Ausstieg ermöglicht haben. Der Preis, den Sie zu zahlen hatten, war, dass Sie bei der Sicherheit nichts mehr tun. (Zuruf des Abg. Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]) Das haben Sie vertraglich zugesichert. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Herr Trittin, ich habe es Ihnen versprochen, ich lese Ihnen in jeder Debatte vor, was Sie als Minister für Reaktorsicherheit unterschrieben haben. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es wird aber nicht besser, weil Sie es vorlesen!) Sie haben den Unternehmen, die zu beaufsichtigen sind, die Gegenstand und Adressat Ihrer Amtspflichten waren, zugesagt, (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und wer hat mich daran hindern wollen? Ihre Leute!) die Bundesregierung werde keine Initiative ergreifen, um diesen Sicherheitsstand - das ist der heutige Sicherheitsstand - und die zugrunde liegende Sicherheitsphilosophie zu ändern. Sie haben eine Garantie gegeben. Sie haben gesagt, der Staat werde nie mehr machen, als er jemals gemacht hat. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und genau den wollen Sie absenken!) Das war amtspflichtwidrig, das durften Sie nicht tun. Sie dürfen dem Adressaten der Aufsicht nicht zusichern, dass es keine neuen Anforderungen an ihn gibt. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Gabriel zu? Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Bitte sehr. Sigmar Gabriel (SPD): Ich will nicht, dass es da Missverständnisse gibt. Ich habe nur eine Frage: Würden Sie akzeptieren, dass die größte Kritik der Atomwirtschaft und eines Teils der Länder an dem geänderten Kerntechnischen Regelwerk die Veränderung der Sicherheitsphilosophie gewesen ist und dass in Ihren Akten steht, dass die Veränderung der Sicherheitsphilosophie im Jahre 2008 und 2009 beim Kerntechnischen Regelwerk stattgefunden hat, und zwar gegen Widerstand? Und dass wir das auch in Ihren Akten im Bundesumweltministerium wiederfinden? Würden Sie das bestätigen, oder würden Sie das bestreiten? Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Erstens steht diese Frage in keinem Widerspruch zu dem, wozu sich Herr Trittin vertraglich verpflichtet hat, es zu unterlassen. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war der Auftrag, es zu erarbeiten!) Er hat sich verpflichtet, es zu unterlassen, eine Änderung der Anforderung im Gesetz vorzunehmen. Zweitens. Ich komme zur nächsten Heldentat, derer Sie sich immer rühmen: dem berühmten Kerntechnischen Regelwerk. Verehrter Herr Vorgänger, Sie haben dieses Kerntechnische Regelwerk überhaupt nicht durchgesetzt. (Sigmar Gabriel [SPD]: Stimmt nicht!) Sie haben mit den Ländern die Erprobung versucht und sind zu keinem Ergebnis gekommen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Auch an dieser Stelle muss ich die Arbeit erledigen, die Sie nicht geschafft haben. Das ist die blanke Wahrheit. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Sie rühmen sich der Taten, die Sie gar nicht vollbracht haben. Ich will gar nicht sagen, dass es an Ihnen gelegen hat, dass Sie es nicht geschafft haben. Aber Sie haben es nicht geschafft. Es hat niemals ein verbindlich ins Werk gesetztes Kerntechnisches Regelwerk gegeben, weil Sie die Beziehungen zu den Ländern auf einen Nullpunkt gebracht haben. Deshalb haben Sie auch an dieser Stelle nichts in puncto Sicherheit geleistet. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Minister, werfen Sie bitte auch einen Blick auf die Redezeit. Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Das werde ich tun. Es ist aber mit meiner Fraktion verabredet, dass das in Anrechnung gebracht wird. Zum Thema Gorleben: Warum steht denn in dem Vertrag, dass es bis zu zehn Jahre keine Erkundung gibt? Weil das so ein populäres Thema ist? Weil man als Umweltminister Gabriel oder Trittin damit so gut herauskommt? Nein, weil die Pflichterfüllung unangenehm ist und Sie sich dafür entschieden haben, den bequemen Weg zu gehen und nicht das Unangenehme zu wählen. Dabei haben Sie aber Ihre Pflichten vernachlässigt. Kernenergie kann man ablehnen. Man kann aber nicht ignorieren, dass sie seit 40 Jahren betrieben worden ist. Darum ist es jedermanns Pflicht, als für Reaktorsicherheit zuständiger Minister und auch hier im Haus dafür zu sorgen, dass wir die daraus entstehenden Abfälle behandeln und sie sicher lagern, anstatt sie ungesichert der nächsten Generation, unseren Kindern, vor die Füße zu kippen. Das ist doch das, was Sie gemacht haben. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Diese Zukunftsverweigerung und Verantwortungsverweigerung ist leider eine rot-grüne Linie auf dem Gebiet der Energiepolitik. Das Ganze war für Sie nämlich leider - das muss ich zu meinem Bedauern sagen - immer nur ein parteipolitisches Kampfthema. Das ist ja in Ordnung. Dann können Sie aber nicht den Anspruch erheben, dem Land zu dienen und seine Zukunft zu sichern. Das geht dann eben gerade nicht. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Als Parlamentarier - ich habe übrigens, als ich rechtspolitischer Sprecher war, häufig diese Art von Verfahren bei der rot-grünen Regierung kritisiert - (Ulrich Kelber [SPD]: Als Erster PGF haben Sie etwas ganz anderes gemacht!) muss ich nun feststellen, dass Sie sich jetzt auch noch über Verfahrensfragen und das angebliche Reden mit der Industrie beklagen. Das überschreitet die erträgliche Grenze der Unwahrhaftigkeit; denn in der Vereinbarung ist doch alles transparent. Man muss es nur einmal zur Kenntnis bringen. Natürlich haben Sie in der Vereinbarung mit der Atomwirtschaft, als Sie dafür zuständig waren, auch eine weitere Zusage gegeben. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist denn mit der Verwaltung? Wer hat denn Herrn Hennenhöfer eingestellt? Wer hat denn Herrn Thomauske mit der Prüfung beauftragt? Sie!) Sie haben dort nämlich vereinbart und zugesagt: Die Beteiligten - das sind die Betreiber der Kernkraftwerke - schließen diese Vereinbarung auf der Grundlage, dass das zu novellierende Atomgesetz einschließlich der Begründung die Inhalte dieser Vereinbarung umsetzt. - Sie haben mal eben dem Gesetzgeber mitgeteilt, was er zu tun hat. Das haben Sie mit den Betreibern verabredet. (Ulrich Kelber [SPD]: Quark! Quark mit Soße!) Weiter haben Sie vereinbart: Über die Umsetzung der Atomgesetznovelle wird auf der Grundlage des Regierungsentwurfs vor der Kabinettsfassung zwischen den Vertragspartnern beraten. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Das heißt, dass noch nicht einmal das Kabinett berät, sondern die Vertragspartner zuerst die Konsultation durchführen. Das ist doch hanebüchen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Das ist eine Desavouierung und Beleidigung unserer Verfassungsinstitutionen, die Sie begangen haben. Nichts anderes haben Sie gemacht. (Ulrich Kelber [SPD]: Sie sind ein Heuchler! - Gegenruf des Abg. Volker Kauder [CDU/ CSU]: Das seid ihr! Ihr seid es! - Gegenruf des Abg. Ulrich Kelber [SPD]: Ach, kommen Sie! Sie haben doch keine Ahnung vom Thema!) Darum will ich Ihnen sagen, dass wir trotzdem daran festhalten, sachlich über diese Fragen zu debattieren, (Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dass wir an dem Weg festhalten, die Ziele, die unserem Land dienen, zu realisieren, dass wir Klimaschutz durch Energiepolitik vorantreiben und dass wir konsequent auf die erneuerbaren Energien umstellen. Man muss aber die notwendigen Schritte dafür tun. Wir müssen den Netzausbau realisieren. Mit der wachsenden Photovoltaik, deren Untergang Sie prophezeit haben, kommen wir in manchen Regionen dieses Landes leider an die Grenze der Netzstabilität, weil die beiden Helden in den vergangenen Jahren nichts gemacht haben. Das ist die Wahrheit. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Sie haben hier Wehklagen über die Kürzung der Photovoltaikvergütung geübt und gesagt, sie würden alle kaputtgehen. Am heutigen Tag meldet sich die Erneuerbare-Energien-Branche und erklärt: Wir sehen uns in der Pflicht, gerade weil wir erneuerbare Energien wollen, der Politik ein Angebot zu machen; denn die Kosten müssen unter Kontrolle bleiben, und die Netze müssen es transportieren. - Die Branche stützt diesen Kurs, weil sie von Ihren parteipolitischen Sprüchen nicht leben kann. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Darum bleiben wir dabei: Das ist eine grundlegende Umformung unserer Lebensweise und unserer Wirtschaftsweise. Es ist aber kein Verzichtsprozess, sondern ein Prozess der technologischen Modernisierung für unser Land - neue Arbeitsplätze, neue Technologieführerschaft, (Ulrich Kelber [SPD]: Neue Technologieführerschaft?) internationale Marktanteile - und verbunden damit, dass wir unsere Lebensgrundlage schützen, sie nicht zerstören und Klimawandel beseitigen. Bei allen wirtschaftlichen und technologischen Vorteilen, die wir hierbei sicher auf unserer Seite haben, geht es auch darum, unsere Lebensgrundlagen durch moderne Energieversorgung zu sichern und die Schöpfung zu bewahren. Diese Perspektive wirtschaftlicher Art verbindet sich mit einem moralischen Anspruch, den wir in dieser Politik verfolgen. Das ist es, was unsere Politik ausmacht: eine wertgebundene, moderne Politik der Energieversorgung, die zukunftsorientiert ist und keine Feigheit zulässt, weil Themen unangenehm sind. Dieser Unterschied trennt uns in diesem Haus zwischen Regierungskoalition und Oppositionsfraktionen. Herzlichen Dank für die Unterstützung, die wir hierfür haben durften, meine Damen und Herren. (Langanhaltender, lebhafter Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Präsident Dr. Norbert Lammert: Zu einer Kurzintervention erhält die Kollegin Höhn das Wort. (Zurufe von der CDU/CSU: Oh! - Volker Kauder [CDU/CSU]: Frau Kollegin Höhn, Dinslaken!) Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zunächst einmal für diejenigen, die "Dinslaken" gesagt haben: Ich wohne in Oberhausen. Bevor Sie Zwischenrufe machen, sollten Sie sich erst einmal erkundigen. Herr Minister, ich habe vorhin versucht, Ihnen eine Frage zu stellen. Sie haben sie nicht zugelassen. Deshalb möchte ich diese Anregung jetzt in einer Kurzintervention vorbringen. Sie haben vorhin ausgeführt, dass wir Grüne das Thema zu einem parteipolitischen Kampfthema machten. Ich sage Ihnen - hören Sie zu! -: Bei Ihnen sind die Reihen sehr leer. Dieses Thema scheint Sie nicht wirklich zu interessieren. Mich hingegen interessiert dieses Thema. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Sie haben recht: Auch das ist ein Grund gewesen, warum ich mich bei den Grünen engagiere. In diesem Land muss es möglich sein, dass man für seine politischen Themen brennt. Ich tue das. Ich mache aktive Politik, um Inhalte umzusetzen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Auseinandersetzung um die Atomkraft hat in dieser Gesellschaft Jahrzehnte gedauert. Ich möchte Sie Folgendes fragen: Ist es Ihnen entgangen, dass es die Grünen waren, die genau dieses Kampfthema, wie Sie es bezeichnet haben, zusammen mit der SPD zu einer Lösung gebracht haben, indem wir den Atomkonsens geschaffen haben? (Widerspruch bei der CDU/CSU und der FDP) Wir und die Gegner der Atomkraft haben mit den Energiekonzernen verhandelt. Das heißt, wir haben ein Thema abgeräumt, das diese Gesellschaft jahrzehntelang beschäftigt hat. Sie haben diesen Konsens wieder infrage gestellt; Sie provozieren diese Proteste. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Sie sind die Verursacher. Aber Sie wollen nur davon ablenken, dass Sie die Verursacher der Proteste sind, die es jetzt gibt. Können Sie bestätigen, dass nicht nur der Atomausstieg hier beschlossen worden ist, sondern dass Rot-Grün gleichzeitig das Erneuerbare-Energien-Gesetz auf den Weg gebracht hat und dass es die Union war, die dagegen gestimmt hat? Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist Rot-Grün zu verdanken und nicht Ihnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Können Sie ebenfalls bestätigen, dass, nachdem Sie entschieden hatten, die Laufzeiten zu verlängern, auf der Windmesse in Husum die Anmeldungen für Investitionen für 2012 eingebrochen sind? Der Bundesverband Erneuerbare Energie selbst sagt, die Laufzeitverlängerung schade den erneuerbaren Energien und nütze ihnen nichts. Sie sind der Einzige, der hier verkündet, für die erneuerbaren Energien wäre es etwas Gutes, die Laufzeiten zu verlängern. Die Betroffenen selber sehen das anders, und auch wir sehen das anders. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Der letzte Punkt, zu dem ich etwas sagen möchte, betrifft Ihren Vorwurf an uns bezüglich der Sicherheit. Ja, es war ein Atomkonsens. Deshalb stellt sich die Frage - als Beispiel nenne ich die Warte in Biblis -: Wie viele Investitionen brauchen Atomkraftwerke noch, wenn sie ohnehin nur noch eine begrenzte Laufzeit von zehn Jahren haben? (Zurufe von der CDU/CSU) Herr Röttgen, im Zusammenhang mit der Sicherheit haben Sie noch im Mai verkündet, die völlig ungeschützten Atommeiler Brunsbüttel, Isar 1 und Philipps-burg 1 sollten gegen Terrorangriffe geschützt werden. Machen Sie es, oder machen Sie es nicht? Ja oder nein? Die Antwort darauf wollen wir heute von Ihnen hören. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben außerdem gesagt, dass Sie den Betreibern maximal fünf Jahre für die Nachrüstung der Altmeiler einräumen. Machen Sie es, ja oder nein? Die Antwort darauf wollen wir heute von Ihnen hören. (Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Die spricht seit zehn Minuten!) Jemand, der sich angeblich so sehr für die Sicherheit einsetzt, muss hier Farbe bekennen. Sie können nicht immer nur herumreden, wie Sie es bisher getan haben. Der letzte Punkt. Bei Biblis ist die Sicherheit doch wohl am größten, wenn es abgeschaltet wird. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Frau Kollegin, die drei Minuten sind überschritten. (Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Abschalten!) Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Letzter Satz. - Die Abschaltung von Biblis sorgt für die größtmögliche Sicherheit; man darf den Reaktor nicht weiterlaufen lassen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Herr Minister, Sie haben die Gelegenheit zur Reaktion auf diese Kurzintervention. Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Ich will ganz sachlich auf die einzelnen Punkte eingehen. (Zuruf von der SPD: Sie und sachlich!) Erstens: zur Windenergiemesse in Husum. Man muss sich wirklich nicht bei der Politik bedanken. Wenn sich aber eine Branche bei der Politik bedankt hat, dann darf man das zur Kenntnis nehmen - ich teile es hier dem Bundestag mit -: Die Windenergiebranche bedankt sich ausdrücklich für das Engagement der Koalition für die Förderung der Offshorewindenergie; (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP - Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) denn wir setzen auf keine andere Energiequelle so sehr wie auf die Windenergie. Ich will hier keine zweite Rede halten, sondern nur ein Beispiel nennen. Wir haben bei der Offshorewind-energie ein absolutes Investitionsproblem. Diese Koalition hat dafür gesorgt, dass in Zeiten einer schwierigen Kassenlage ein Investitionsprogramm für Offshorewindenergie mit einem Volumen von 5 Milliarden Euro aufgelegt wird, damit bei dem Thema in Deutschland endlich etwas passiert, also nicht nur Wind gemacht wird, sondern Windenergieanlagen entstehen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Dafür bedankt sich die Branche selbstverständlich; denn sie hat endlich klare Bedingungen. Zweitens: EEG. Natürlich gab es auch damals Opposition und Regierung. Das EEG ist ein richtiges Gesetz. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha! Auf einmal!) Sie machen aber auch dort einen Fehler - einen Dinosaurierfehler -, indem Sie sagen: Wir haben das einmal gemacht; wir müssen daran nichts mehr ändern. - Doch: Wir müssen es fortentwickeln und anpassen. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben wir doch gemacht! Sie waren auch bei der Novelle dagegen!) Denn wir möchten einen Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung von 80 Prozent erreichen. Darum muss man dieses Gesetz anpassen. Sie wollen vielleicht - manche von Ihnen aus lobbyistischen Gründen -, dass das EEG zu einem Dauersubventionstatbestand wird. Damit untergräbt man aber die Akzeptanz der erneuerbaren Energien. Das EEG dient der Markteinführung und ist keine Investitionshilfe für einige Investmentfonds, damit diese Kapitalrenditen im zweistelligen Prozentbereich erzielen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Wenn wir die Änderung des EEG im Bereich der Photovoltaik nicht durchgeführt hätten, dann würde uns die Photovoltaik um die Ohren fliegen, und zwar in Bezug auf die Kosten und das Netz. Nehmen Sie das bitte endlich zur Kenntnis: Gerade diejenigen, die erneuerbare Energien wollen, müssen die gesetzlichen Grundlagen anpassen, damit die erneuerbaren Energien im Markt ankommen und zukunftsfähig sind. Genau darum geht es. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Drittens: Sicherheit. Um es ganz nüchtern und ruhig zu sagen: Bei den Sicherheitsstandards und -anforderungen bleibt alles so, wie Sie es vereinbart und damit offensichtlich für verantwortbar gehalten haben. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Sie schalten nicht ab!) Der Rechtszustand, mit dem die Minister Trittin und Gabriel leben konnten, bleibt selbstverständlich unangetastet. Das gilt uneingeschränkt. Selbstverständlich wird nichts von dem, was Sie für vollkommen ausreichend gehalten haben, gestrichen. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Falsch!) Wir sind aber im Unterschied zu Ihnen damit nicht zufrieden und schaffen eine zusätzliche Vorsorgestufe. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Das ist die Wahrheit: Alles bleibt so, wie es bei Ihnen war - Sie wollten keine Veränderung -; es kommen sogar noch mehr Sicherheitsmaßnahmen hinzu. (Ulrich Kelber [SPD]: Ihr Sachverständiger hat gesagt: Das stimmt nicht!) Viertens. Frau Höhn, Sie haben eine verräterische Bemerkung gemacht. Sie haben gesagt, Sie hätten im Zusammenhang mit dem Ausstiegsbeschluss - Sie nennen das immer "Konsens", aber Sie haben eine Vereinbarung, einen Vertrag mit der Wirtschaft geschlossen - über die Sicherheit verhandelt. Wir sind der Auffassung: Sicherheit gehört ins Gesetz; es ist die Prärogative des Gesetzgebers, die Sicherheitsbedingungen festzulegen. Die Regierung hat diesbezüglich kein Verhandlungsmandat. Sie haben es richtig formuliert, als Sie sagten, Sie hätten "ein Thema abgeräumt". Genau so ist es. Sie haben versucht, ein für Sie unangenehmes Thema - das konzediere ich sofort - abzuräumen, sodass es nicht mehr auffällt. Die Castortransporte haben auch in der rot-grünen Regierungszeit stattgefunden; Sie haben aber keinen Protest dagegen organisiert. Jetzt ist eine andere Regierung an der Macht; jetzt organisieren Sie wieder den Protest. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Sie haben das Thema parteipolitisch abgeräumt; das ist richtig. Das ist eine Bestätigung meines Vorwurfs: Bei dem Thema ist es Ihr Anliegen, es parteipolitisch abzuräumen. Wir sind der Auffassung: Energie ist elementar für die Zukunft dieses Landes; dem fühlen wir uns verpflichtet. Es ist für uns kein Thema, das man abräumen sollte. Vielmehr geht es darum, die Zukunft der Energieversorgung in Deutschland zu sichern. Das ist der abweichende Ansatz und Anspruch, den wir auf diesem Gebiet haben. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Kollege Matthias Miersch für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dr. Matthias Miersch (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundesumweltminister, das war wieder typisch. Reden und Handeln fallen bei Ihnen um 180 Grad auseinander. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Herr Bundesumweltminister, Sie stellen sich hier hin und sagen, dass Sie Lob vom Bundesverband WindEnergie bekommen. Aber warum steht denn dann der Präsident des Bundesverbandes WindEnergie gerade jetzt draußen vor dem Reichstag und demonstriert gegen Sie? (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie werfen uns vor, wir hätten kein Konzept. Was zerschlagen Sie hier denn gerade? Sie zerschlagen den Atomkonsens. Sie zerschlagen das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Sie zerschlagen die Zukunft von kommunalen Stadtwerken. Sie können uns doch nicht vorwerfen, dass es kein Konzept gibt. Sie haben es hier mit einem Konzept zu tun. Sie machen es aber gerade kaputt, lieber Herr Bundesumweltminister. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Sie haben sich leider sämtlichen Diskussionen im Ausschuss verweigert. Trotz der Kürze meiner Redezeit will ich auf einige Punkte eingehen. Sie lachen zwar im Augenblick, hören Sie mir aber trotzdem zu! Es geht um ganz viel, unter anderem um Ihre Behauptung im Zusammenhang mit dem Thema Sicherheit. Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Es war Bundesumweltminister Sigmar Gabriel, der das Kerntechnische Regelwerk für die Bundesaufsicht 2008 erarbeitet und 2009 in Kraft gesetzt hat. (Sigmar Gabriel [SPD]: So ist es!) Das werden wir darlegen. Sie haben dieses Regelwerk jetzt, im Jahr 2010, außer Kraft gesetzt, Herr Bundesumweltminister. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Gregor Gysi [DIE LINKE]) Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen der CDU/ CSU und der FDP, einmal genau zuzuhören. Es geht hier um zentrale Sicherheitsaspekte, die auch für künftige Generationen relevant sind. Der Bundesumweltminister hat hier erklärt, dass er im Bereich der Sicherheit nichts ändert. Sie waren am Montag und Dienstag leider nicht bereit, über diese Punkte zu reden. Möglicherweise glauben Sie uns auch nicht. Ich will den Justizminister des Landes Schleswig-Holstein zitieren, der an Sie, Herr Röttgen, schreibt: Ich bin vielmehr in Sorge, dass die von Ihrem Haus verfolgte Absicht zur Festschreibung einer eigenständigen Sorgepflicht im Ergebnis zu einer Abschwächung der nach dem gültigen Atomgesetz bestehenden weitreichenden Pflichten der Betreiber und damit im Ergebnis möglichweise zu einer Absenkung des verfassungsrechtlich gebotenen hohen Schutzniveaus führen könnte. Das stammt aus der Feder der schwarz-gelben Regierung von Schleswig-Holstein. Was sagen Sie dazu, Herr Bundesumweltminister? (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie können Sie behaupten, dass Sie das hohe Schutzniveau, das der Justizminister der schwarz-gelben Regierung Schleswig-Holsteins bestätigt, tatsächlich beibehalten? Frau Leutheusser-Schnarrenberger, ich hätte mir gewünscht, dass auch das Justizressort dazu etwas sagt; denn der Justizminister schreibt weiter: Für gänzlich inakzeptabel halte ich die von Ihnen geplante und regelungstechnisch auch in § 7 b Atomgesetz verankerte Einschränkung des Rechtsschutzes Dritter. Ich halte es für einen umweltrechtlich sowie verfassungsrechtlich und rechtspolitisch verfehlten Rückschritt. Das schreibt die schleswig-holsteinische Landesregierung an Sie, Herr Bundesumweltminister. Und Sie stellen sich hier hin und sagen, das Schutzniveau werde nicht abgesenkt. Auch darum wird es beim Bundesverfassungsgericht gehen müssen. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Zusammenhang mit "Worte und Taten" will ich ein weiteres Zitat anführen. Herr Bundesumweltminister, vor zwei Monaten haben Sie der deutschen Öffentlichkeit erklärt: Die Politik muss mächtige Unternehmen gerade auch im Steuerrecht so wie die normalen Bürger behandeln ... Deshalb darf der Staat grundsätzlich nicht mit einzelnen Unternehmen einen Deal machen. Das sind Ihre Worte. Heute sehen wir die Taten, Herr Bundesumweltminister. Sie sitzen mit den Konzernen zusammen, und Sie machen einen Vertrag. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Herr Kollege Gysi, es ist nicht nur so, dass die Kernbrennstoffsteuer zeitlich befristet ist, sondern in dem Vertrag wird den Konzernen sogar zugesichert, dass sie gegen diese Steuer klagen können. Herr Bundesumweltminister, Sie haben es nicht einmal hinbekommen, dass diese Einnahmen sicher sind. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will an der Stelle sagen: Wir werden den vier Konzernen sagen müssen, dass sie ihren Vertrauensschutz missbraucht haben; sie werden sich auf diesen nicht mehr berufen können. Insofern möchte ich mit den letzten Worten aus dem letzten Werk von Hermann Scheer enden. Ich zitiere: Es bedarf keines mit den Energiekonzernen abgestimmten energiepolitischen Gesamtkonzepts, sondern politischer Entscheidungen. Auf der politischen Ebene entscheidet sich, ob der Energiewechsel, den die Gesellschaft vollzieht, beschleunigt wird. Nehmen wir dies als Aufbruch zum Kampf gegen das, was Sie hier heute durchsetzen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Kollege Michael Kauch für die FDP-Fraktion. Michael Kauch (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was wir hier heute erleben und auch schon im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages erlebt haben, ist, dass die Opposition Hysterie verbreitet. Sie erkennt nämlich, was sie in der Vergangenheit versäumt und welche Fehler sie begangen hat und dass sie kein Konzept für die Zukunft der Energieversorgung in Deutschland hat. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Herr Trittin, der hier und heute heuchelt und hetzt, hat sieben Jahre lang bei den Fehlern, die bei der Lagerung in der Asse passiert sind, weggeschaut. (Zuruf von der FDP: Sehr richtig!) Er hat sieben Jahre lang die Hände in den Schoß gelegt, wenn es um die sichere Endlagerung ging. Dies tat er, weil er es sich mit der grünen Basis nicht verscherzen wollte. Deswegen haben Sie Ihre Pflichten verletzt. Jetzt schreien Sie hier in diesem Parlament herum (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und machen uns Vorwürfe, obwohl wir mit diesem Gesetz die Lösungen für die Zukunft bringen, beispielsweise die Lösung für die Entsorgung der Nuklearabfälle. (Beifall bei der FDP) Lieber Herr Gabriel, ich erinnere mich noch an die Zeit, als Sie bedeutungsschwanger in den Umweltausschuss kamen und uns über Ereignisse in Kernkraftwerken berichteten. Am Schluss Ihrer Berichte haben Sie stets gesagt: Trotzdem ist es sicher, und deshalb wird nichts gemacht. - Dieses "es wird nichts gemacht" zog sich durch die gesamte Regierungszeit von Rot-Grün. (Sigmar Gabriel [SPD]: Quatsch!) Seit 2000 sind keine wirklichen Nachrüstungen vorgenommen worden; denn Sie haben den Konzernen vertraglich versprochen, (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Reden Sie doch nicht von Konzernen!) dass diese keine zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen müssen, dass sie keine zusätzliche Steuer zu entrichten haben und dass es zu keinen Gewinnabschöpfungen kommen wird. Das war Ihr schmutziger Deal von 2000. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch lächerlich!) Wir machen einen Vertrag, der Gewinnabschöpfungen vorsieht. Wir machen ein Gesetz für mehr Sicherheit, und wir werden eine Steuer erheben. Wir kassieren diese Konzerne so ab, wie Sie es sich nie getraut haben. (Beifall bei der FDP - Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sehen eine zusätzliche Risikovorsorge für die Kernkraftwerke vor. Wir ändern allerdings nichts am bisherigen § 7 des Atomgesetzes. Das heißt, alle Regelungen, die die Atomaufsicht heute heranziehen kann, werden ihr auch weiterhin zur Verfügung stehen. Zusätzlich geben wir ihr in § 7 d eine Regelung an die Hand, nach der der Betreiber entschädigungslos über das bisherige Schutzniveau bzw. Design der Genehmigung hinaus für Sicherheit und dafür zu sorgen hat, dass Nachrüstungen vorgenommen werden. Das ist ein Mehr an Sicherheit, welches Sie nie erreicht haben, und nun wollen Sie von Ihrem eigenen Versagen ablenken. (Beifall bei der FDP) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schwabe von der SPD-Fraktion? Michael Kauch (FDP): Nein. Ich denke, die Kolleginnen und Kollegen, die sich hier ständig melden, hätten sich von ihren Fraktionen auf die Rednerliste setzen lassen können. (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die permanenten Versuche der Opposition, ihre Redezeit zu erhöhen, werde ich hier nicht unterstützen. (Beifall bei der FDP) Meine Damen und Herren, Sie arbeiten permanent mit Unterstellungen. Es wird uns gesagt, wir wollten die erneuerbaren Energien gar nicht und wir wollten den Einspeisevorrang abschaffen. Dazu werde es schon irgendwann kommen, und dann würden die Netze verstopft. Das ist doch eine Märchenstunde, die Sie hier permanent abhalten. (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sagen Sie doch selber!) Deshalb sage ich ganz klar für meine Fraktion - ich denke, auch für die Koalition; denn wir haben das im Energiekonzept und im Koalitionsvertrag vereinbart -: Wir werden den unbegrenzten Einspeisevorrang für erneuerbare Energien sichern. Wir werden das EEG modernisieren. Wir werden eine stetigere Netzeinspeisung anregen. (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Über Marktregulierung, oder wie?) Aber wir werden die Möglichkeiten der erneuerbaren Energien in keiner Weise einschränken. Im Gegenteil: Mit dem Klima- und Energiefonds legen wir das größte Förderprogramm für erneuerbare Energien auf, das dieses Land je erlebt hat. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Mit dem unbegrenzten Einspeisevorrang findet der Wettbewerb nicht zwischen den erneuerbaren Energien und der Kernkraft statt, sondern zwischen der Kernkraft und der Kohle und dem Gas. Das ist doch die Wahrheit. (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Quatsch!) Sie, die Grünen, wollen neue Gaskraftwerke bauen und damit die Brücke zu den erneuerbaren Energien bauen. Sie sind die Lobbyisten von Herrn Putin. (Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Gabriel mit seiner SPD ist der Lobbyist der Kohlewirtschaft. Es ist kein Zufall, dass im Aufsichtsrat von RWE ganz viele Sozialdemokraten sitzen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir werden den Wettbewerb in der Energiewirtschaft stärken. Deshalb legen wir ein Förderprogramm für Offshorewindenergie auf, von dem gerade Zusammenschlüsse von Stadtwerken profitieren können. Deswegen haben wir die Investitionszulagen für hocheffiziente Kraftwerke auf Anbieter mit weniger als 5 Prozent Marktanteil beschränkt. Wir schmeißen das Geld nicht RWE und Co hinterher. Das können Sie hier noch so oft behaupten, es ist falsch. Die Mittelständler werden von unseren Förderprogrammen profitieren. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die größte Leistung des Energie- und Klimafonds ist, dass künftig für Programme der Gebäudesanierung, der erneuerbaren Wärme, der Forschung im Bereich der erneuerbaren Energien, aber auch für Klimaschutzprojekte im Ausland die jeweiligen Minister nicht immer beim Finanzminister betteln gehen müssen. Wir gewährleisten durch die Gewinnabschöpfung bei den Kernkraftwerken und vor allem durch die Entscheidung, 100 Prozent der Mehrerlöse aus der Versteigerung von Emissionsrechten für diese Klimaschutzprojekte zu verwenden, eine gesicherte Finanzierung. Der Multiplikatoreffekt dieser Ausgaben, von dem Sie selbst immer sagen, er liege bei 1 : 8 bis 1 : 10, wird - Herr Trittin kann noch so sehr versuchen, dies kleinzureden - viele Investitionen auslösen. Sie werden vor Neid erblassen, wenn dieses Programm in die Realität umgesetzt wird. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU - Lachen der Abg. Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Auferlegung von Nachrüsttechnik ohne Zahlung von Entschädigung, die Investitionsoffensive für erneuerbare Energien - das sind Meilensteine auf dem Weg zu den erneuerbaren Energien. Wir werden das Zeitalter erreichen, (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Irgendwann wird es von alleine kommen! Ja!) indem wir die wirtschaftliche Vernunft, die die FDP und die Union - anders als Sie - haben, für die Erreichung der ökologischen Ziele, die wir gemeinsam haben, einsetzen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort zu Kurzinterventionen nacheinander erteile ich zunächst dem Kollegen Frank Schwabe und dann dem Kollegen Ralph Lenkert. Frank Schwabe (SPD): Herr Kollege Kauch, wir hätten die Fragen natürlich gerne an anderer Stelle gestellt, aber dort wurde uns nicht die Gelegenheit dazu gegeben. Deswegen müssen wir die Gelegenheit hier nutzen. Sie haben auf § 7 d des Atomgesetzes Bezug genommen und davon gesprochen, dass es mehr Sicherheit geben soll. Herr Bundesumweltminister Röttgen hat den Sachverständigen Lothar Hahn zitiert und hält ihn, denke ich, für sehr glaubwürdig. Er hat ihn aber nicht vollständig zitiert. Ich habe mir das Protokoll der zu kurzen, aber immerhin durchgeführten Anhörung vom 21. Oktober 2010 noch einmal angesehen. Der Sachverständige Lothar Hahn sagte zu dem im Gesetzentwurf vorgesehenen § 7 d: Mir erschließt sich der Mehrwert dieser Regelung nicht. Das liegt vielleicht am Text, vielleicht auch an der ganz missratenen Begründung, die widersprüchlich und nicht nachvollziehbar ist. ... Vielleicht wird das in der endgültigen Fassung besser. Es ist in der endgültigen Fassung nicht besser geworden. Er sagte weiter: Die zweite Frage lautete, ob mit der AtG-Novelle der neueste sicherheitstechnische Stand abgebildet wird. Ich muss sagen: Nein. Weiter: Es sind im Wesentlichen Dinge festgeschrieben worden, die ohnehin üblich sind und anderswo gefordert werden. Wenn also Herr Hahn diese hohe Glaubwürdigkeit hat, vom Bundesumweltminister bestätigt: Wie verhalten Sie sich zu diesen Äußerungen? Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Herr Kollege Lenkert, jetzt sind Sie dran, und dann kann Kollege Kauch zusammenhängend antworten. Ralph Lenkert (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Kollege Kauch, Sie wissen, Schleswig-Holstein wird von Schwarz-Gelb regiert. Der dortige Justizminister hat in einem Brief an den Bundesumweltminister Röttgen die Sorge geäußert, dass der neue § 7 d zur Einschränkung der Klagerechte Dritter gegenüber Atomkraftwerken führen kann. Des Weiteren möchte ich Sie in Fortsetzung der Anhörung - das ist uns in der Anhörung nicht gestattet worden - etwas zum verfassungsmäßig garantierten Gleichbehandlungsgrundsatz fragen. Es geht um das Haftungsrecht von Atomkraftwerksbetreibern im Vergleich zum Haftungsrecht des normalen Bürgers oder auch eines Windkraftbetreibers. Bürger, auch Windkraftbetreiber, müssen für Schäden, die durch ihre Anlagen entstehen, in unbegrenzter Höhe haften, aber die Haftungshöhe der Atomkraftwerksbetreiber ist gedeckelt worden. Dies ist aus meiner Sicht eine eklatante Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Grundgesetzes. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Der Rechtssachverständige der Regierungskoalition antwortete auf meine Frage, dass der Gesetzgeber die Haftungshöhe deckeln müsse, weil das Risiko des Betreibens von Atomkraftwerken so hoch wäre, dass es niemand versichern würde. Jetzt habe ich an die FDP, die selbsternannte Bürgerrechtspartei, die Frage, wie sie dies mit der Vertretung der Interessen der Bürger vereinbaren kann. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Kollege Kauch, Sie haben das Wort. Michael Kauch (FDP): Liebe Kollegen, ich danke Ihnen dafür, dass Sie mir noch einmal die Gelegenheit geben, auf den Mehrwert dieser Regelung in § 7 d hinzuweisen und deutlich zu machen, was der politische Wille des Gesetzgebers, was der politische Wille dieser Koalition ist. (Zuruf von der SPD: Nein, Sie sollen die Fragen beantworten, Herr Kauch!) Erstens. Wir schaffen Nachrüsttechnik über den Stand des genehmigten Designs hinaus. Zweitens. Wir schaffen Nachrüsttechnik über den sicheren Betrieb des Kernkraftwerks hinaus; denn der sichere Betrieb kann auch nach den entsprechenden Urteilen ein hinnehmbares Restrisiko beinhalten. Über diesen sicheren Stand des Betriebs hinaus - das ist die bisherige Rechtslage - sind die Betreiber verpflichtet, zusätzliche Vorsorge zu betreiben, und zwar für die Allgemeinheit, während sich § 7 eben auf die Allgemeinheit und die Dritten bezieht. Deshalb kann ich es nur als Missverständnis des schleswig-holsteinischen Justizministeriums erkennen, dass man hier diese beiden §§ 7 und 7 d offensichtlich nicht als komplementär ansieht. Wir haben mit dieser Gesetzgebung die politische Absicht - um auch für künftige Gerichtsverfahren deutlich zu machen, dass diese Paragrafen komplementär sind -, dass zusätzlich zu § 7 ein § 7 d mit einer weiteren Vorsorge eingeführt wird. Drittens. Der wesentliche Mehrwert dieser Regelung besteht auch in Folgendem: Nach der jetzigen Rechtslage können nachträgliche Auflagen über das genehmigte Design des Reaktors hinaus nur gegen Entschädigungszahlung - § 18 Atomgesetz - erfolgen. Entschädigungspflichtig ist jeweils das Bundesland, das die Genehmigung nachträglich verändert. Deshalb hat in den letzten zehn Jahren kein Bundesland eine solche Nachrüsttechnik auferlegt. Das zeigt den Handlungsbedarf. Weil wir die Kernkraftwerke länger betreiben wollen, als es bisher im Gesetz vorgesehen war, halten wir es für unsere Pflicht und Schuldigkeit, über das bisherige Sicherheitsniveau hinaus einen Schutz für die Allgemeinheit zu schaffen. Das ist ein großer Fortschritt für die Reaktorsicherheit. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Kollegin Dorothée Menzner für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dorothée Menzner (DIE LINKE): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Zustimmung zur Laufzeitverlängerung läuten Sie den Kampf zwischen Atomenergie und erneuerbaren Energien ein. Wer ihn verlieren wird, ist klar. Ich gebe Ihnen, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern jetzt eine energiepolitische Vorausschau, einen Fahrplan, was uns als Nächstes erwarten wird: Im Zuge der Laufzeitverlängerung wird es immer häufiger zu Netzüberlastungen durch Kohle- und Atomgrundlaststrom kommen. Sie werden weiter lügen - das haben Sie auch in den letzten Wochen schon getan - (Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Das stimmt!) und behaupten, das sei ein Problem des Überangebots an erneuerbaren Energien. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Jawohl! So ist das ja auch!) Wir werden versuchen, diese Aussage richtigzustellen, genauso wie Verbände und Initiativen. Aber Sie werden wohl nicht auf uns hören, weil Sie nicht erkennen wollen, dass die stocksteife, nicht regelbare Atomenergie das Problem ist und nicht ein Überangebot an Erneuerbaren. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Sie werden dann - da bleibt Ihnen gar nicht viel anderes übrig - immer häufiger Wind- und Solaranlagen abschalten müssen, weil die Netze instabil werden. Das tun Sie schon heute; in Zukunft werden Sie das allerdings vermehrt tun müssen. Weil Sie nach wie vor alle Warnungen in den Wind schlagen, die Aussagen Ihres eigenen Sachverständigenrates ignorieren, die Signale der Umweltverbände, der Bevölkerung, der Stadtwerke und der Branche der erneuerbaren Energien nicht ernst nehmen, ja sogar die Hinweise Ihrer eigenen Bürgermeister ignorieren, werden Sie den bevorstehenden Systemkonflikt weiter auf die Spitze treiben. Es handelt sich nämlich um einen Systemkonflikt, um einen Systemkonflikt zwischen Erneuerbaren und Grundlastkraftwerken. Sogar Ihr Sachverständigenrat hat das konstatiert, indem er schreibt: Jetzt wäre eine Systementscheidung notwendig. Zunächst werden Sie - das steht auch schon in Ihrem Energiekonzept - die Direktvermarktung von EEG-Strom umsetzen. Dann werden Sie den Einspeisevorrang für erneuerbare Energien abschaffen müssen. Ich unterstelle Ihnen nicht einmal, dass Sie das wollen. (Dorothea Steiner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch! Das ist aber so!) Aber das ist die zwanghafte Konsequenz Ihres verantwortungslosen Energiekonzepts. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Undine Kurth [Quedlinburg] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]) Sie betreiben volkswirtschaftliches Schiffeversenken auf Kosten der Allgemeinheit. (Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Genau!) Dass der Systemkonflikt längst Realität ist, konnten wir im letzten Jahr beobachten. Allein im Jahr 2009 kam es 18-mal zu Strompreiskapriolen. Da wurde Strom zu Negativpreisen gehandelt, bzw., um es verständlicher zu sagen, es wurde Geld gezahlt, wenn nur jemand den überflüssigen Strom abnahm - und das in Zeiten, als vier Atomkraftwerke abgeschaltet waren und Deutschland immer noch massiv Strom ins Ausland exportierte. 18-mal war also zu viel Grundlast im Netz; diese Tendenz wird weiter zunehmen. Die Gewinner dieses Prozesses werden die vier Atomkonzerne und ihre Lobbyisten sein; darauf ist schon mehrfach hingewiesen worden. Ihr Gerede von der Abschöpfung des Großteils der Zusatzgewinne ist nichts anderes als eine populistische Nebelkerze. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Verlierer dieses Prozesses werden die kommunalen Energieversorger, Tausende von Menschen, die um ihre Arbeitsplätze fürchten müssen, die Bürgerinnen und Bürger und nicht zuletzt die nachfolgenden Generationen sein. Sie verschanzen sich weiterhin hinter Ihrer betonköpfigen Ignoranz. Ihr Gerede von der Brückentechnologie ist eine Schimäre. Das Ende dieser Brücke hängt nämlich offen weit über dem Wasser. Sie vertun hier und heute eine historische Chance. Sie lassen die Bürgerinnen und Bürger über höhere Strompreise und Steuern die Zeche für die Profite der Konzerne zahlen; hinzu kommen die Sicherheitsrisiken. Ich versichere Ihnen: Das werden sich die Bürgerinnen und Bürger nicht widerstandslos gefallen lassen. Ich danke. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Kollegin Sylvia Kotting-Uhl für die Fraktion Die Grünen. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Sie wollen heute mit Ihrer Mehrheit in diesem Hause Gesetzentwürfe verabschieden, deren angemessene parlamentarische Beratung Sie verweigert haben. Dafür war die außerparlamentarische Beratung aber umso intensiver. (Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Ja!) Die Höhe von Steuern und Abgaben und der Umfang von Sicherheitsauflagen, deren Dauer und Verrechnung und vermutlich auch die Jahre der Laufzeitverlängerung, für die es keine fachliche Begründung gibt, all dies verhandelten die Konzernvertreter. Sie haben den Vorwurf formuliert, auch Rot-Grün habe damals mit den Konzernvertretern verhandelt. Das ist richtig. Aber es ist doch wohl ein Unterschied, ob man im Vorfeld einer Entscheidung verhandelt, weil man in die Eigentumsrechte einer Wirtschaftskraft eingreifen und der Branche etwas Elementares abverhandeln will, oder ob man verhandelt, weil man die Wünsche der Branche erfüllen will. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Sie, Umweltminister Röttgen, lagen in der Nacht, in der die Vereinbarung mit den Konzernen unterschrieben wurde, im Bett. Die Feder der Regierung führte der bekennende Atomlobbyist Hennenhöfer. Freunde unter sich beim Aushandeln der Revolution zurück ins 20. Jahr-hundert! (Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE]: Konterrevolution! - Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Ins 19. Jahrhundert!) Das, was Sie in einem Monat durch das Parlament peitschen, ist in der Tat eine Revolution gegen boomende Exportmärkte, gegen Aufwächse bei den Arbeitsplätzen, gegen Investitions- und Planungssicherheit einer jungen Industrie, gegen die Chancen der erneuerbaren Energien auf dem Markt, gegen kommunale und zivilgesellschaftliche Wettbewerber und vor allem gegen die Sicherheit, (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]) die sich bis heute in einem Atomausstieg manifestiert, der die Atomkraftwerke vor dem Erreichen eines gefährlichen Alters vom Netz nehmen will. Sie, Herr Minister Röttgen, haben sich zu der Aussage verstiegen, mit Ihrem Konzept die Sicherheit erhöhen zu wollen. Eine beabsichtigte Laufzeit von 50 Jahren für Atomkraftwerke ist in Verbindung mit dem Fehlen jeglicher Erfahrungen, was mit einem AKW in einem solchen Alter geschieht, nicht der glaubwürdigste Beleg für die Behauptung, Sicherheit generieren zu wollen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Deshalb haben Sie den neuen § 7 d Atomgesetz erfunden. Dadurch soll dafür gesorgt werden, dass durch geeignete und angemessene Maßnahmen die Sicherheit erhöht wird. Aber bitte: Wem oder was angemessen? - Den Gewinnen der Konzerne? Herr Minister - oder wer immer hinter diesem Streusandparagrafen steckt -, wie wollen Sie eigentlich die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik geforderte Vorsorge verbessern? Dieser Vorsorgestandard entspricht bereits dem jetzigen Gesetzestext. Sie können die höchstmöglichen Schadensvorsorgeanforderungen nicht noch steigern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Nun kommen Sie uns nicht mit Dynamisierung - eine weitere tolle Erfindung. Der Stand von Wissenschaft und Technik ist immer dynamisch. Sie relativieren den Stand von Wissenschaft und Technik. Es gibt nur eine Möglichkeit, die bisherigen Sicherheitsanforderungen zu verschärfen: Abschalten! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD - Volker Kauder [CDU/CSU]: Das hätten Sie doch sofort machen können! Entschädigungen zahlen und abschalten!) Und dafür, Herr Kauder, gibt es seit 2008 für die ältesten, nicht gegen Flugzeugabstürze gesicherten AKW eine gute Begründung. Mit seinem Urteil vom 10. April 2008 hat das Bundesverwaltungsgericht den Absturz einer Passagiermaschine auf ein AKW unter Hinweis auf den 11. September 2001 nicht mehr als Restrisiko eingestuft. Dieses Risiko ist also jetzt als realistisch zu betrachten. Gegen dieses Risiko muss daher Schadensvorsorge getroffen werden. Wo ist Ihre entsprechende Forderung, Herr Röttgen? - Ist sie ebenfalls Herrn Hennenhöfer und seinen Freunden nächtens zum Opfer gefallen? (Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Was haben Sie denn 2001 gemacht, Frau Kollegin?) Im Vorfeld haben Sie laut genug davon geredet, dass Sie Nachrüstungen gegen Flugzeugabstürze fordern wollen. Recht hatten Sie! Es ist richtig, die Urteile der obersten Gerichtshöfe umzusetzen. Dabei hätten Sie uns ganz an Ihrer Seite. Aber wo steht das in dem Gesetzentwurf? - Nichts dazu steht in der zwölften AtG-Novelle. Da gehört es aber hin! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Nicht nur hat die Koalition die Einhaltung der angemessenen parlamentarischen Abläufe vergessen. Sie spielen auch mit der Rechtmäßigkeit Ihrer Gesetzesvorlagen. Es zieht Sie offensichtlich mit Gewalt vor das Bundesverfassungsgericht. Das, meine Damen und Herren von der Koalition, können Sie haben. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Sehr gut!) Sie legen heute Gesetzentwürfe und Beschlussvorlagen vor, die verlässlich einen Weg für die Energieversorgung bis 2050 beschreiben sollen. Sie geben alles, was sich die Zivilgesellschaft erobert hat, verlässlich in die Hände der Konzerne zurück. Sie verstopfen verlässlich die Netze auf Jahrzehnte mit Atom- und Kohlestrom. Sie ziehen dezentralen Energieversorgern verlässlich den Boden unter den Füßen weg. Und Sie verkaufen verlässlich für vielleicht 15 Milliarden Euro die Sicherheit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie können sich darauf verlassen, dass die Auseinandersetzung über die Zulässigkeit Ihrer heute abzustimmenden Gesetze mit diesem Tag nicht beendet ist. Sie treten einen vor Jahren schwer erkämpften Konsens mit Füßen, und das wird Ihnen genau auf dieselben Füße fallen. (Zuruf von der CDU/CSU: Konsens?) Sie sollten lernen, zu sehen, dass die Gesellschaft nicht mehr willens ist, sich von Konzernen regieren zu lassen - weder von der DB AG noch von RWE. Ihre heutigen Gesetze werden von der Mehrheit der Gesellschaft genauso abgelehnt wie von uns. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Kollege Thomas Bareiß für die CDU/CSU-Fraktion. Thomas Bareiß (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kotting-Uhl, das, was Sie heute hier veranstalten, nicht nur im Verfahren, sondern vor allen Dingen auch in der Sache, ist in höchstem Maße unseriös. Ich habe mich in den letzten zwei Tagen einmal damit beschäftigt, was Sie in der Energiepolitik wollen, welche Gutachten Sie in den letzten Jahren vorgelegt haben und welche Zielsetzungen Sie sich vorstellen. Ihre Energiepolitik basiert darauf, dass in den nächsten 10 bis 15 Jahren 35 Pumpspeicherkraftwerke in Norwegen gebaut werden, die nur dazu dienen sollen, dass wir in Deutschland eine sichere Energieversorgung haben. Es sollen 25 Hochspannungsleitungen von Norwegen nach Deutschland gebaut werden. Norwegen soll zum Energiespeicher Deutschlands ausgebaut werden. Das ist eine absolut unrealistische Vorstellung. Sie wollen die Leistung, die mit der Photovoltaik in Deutschland erreicht wird, in den nächsten 10 bis 15 Jahren auf 130 000 Megawatt ausbauen. Unterstellt, die jetzige Förderkulisse ändere sich nicht, würde das eine Steigerung der Ausgaben im Bereich der erneuerbaren Energien um über 500 Milliarden Euro in unserem Land bedeuten. Das wäre unbezahlbar. Die Energiepolitik von Rot-Grün ist absolut unrealistisch. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Daneben bauen Sie auf einen hohen Grad an Strom-importen in den nächsten 10 bis 15 Jahren. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, das sind Sie! 25 Prozent Strom-importe bei Ihnen!) Das wird kommen, wenn Sie das umsetzen. Das sagen alle. Selbst Herr Kohler von der dena, der ja beim Öko-Institut Freiburg angefangen hat, sagt, wir werden spätestens in den nächsten sieben, acht Jahren eine Stromlücke bekommen. Was würde ein Stromimport mitten in Europa bedeuten? Das würde bedeuten, dass wir von französischen, rumänischen, bulgarischen, polnischen und russischen Kernkraftwerken in den nächsten Jahren abhängig werden. Das kann nicht die Energiepolitik eines Industrielandes mitten in Europa sein. Deshalb müssen wir es anders machen. Aus diesem Grund haben wir ein Energiekonzept vorgelegt, mit dem wir für eine sichere, bezahlbare und saubere Energieversorgung sorgen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 25 Prozent Energieimporte! Das steht bei Ihnen drin! - Gegenruf des Abg. Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Das sind Szenarien Ihres Programmes, Herr Trittin!) Betrachten wir uns das doch einmal genau. Wo liegen die Potenziale in Deutschland? Wo können wir im Bereich der erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren wirklich etwas aufbauen? Wir haben uns enorm hohe Ziele gesetzt. Der Umweltminister hat es gesagt: Bis 2020 soll die Stromversorgung zu 35 Prozent aus erneuerbaren Energien erfolgen. - Dafür müssen wir alle Potenziale nutzen, die wir haben. Es geht hier nicht mehr um ein Ja oder Nein zur Kernenergie, sondern es geht darum, die Potenziale, die wir in Deutschland haben, auszuschöpfen. Das höchste Potenzial - darin sind wir uns hier im Hause ja einig - gibt es im Bereich Offshorewindanlagen; hierdurch sollen bis 2030 circa 25 Giga-watt Strom erzeugt werden. Um dieses Ziel überhaupt zu erreichen, müssten wir aber ab heute bis 2025 jeden Tag ein neues Windrad aufstellen. Wir brauchten eine enorme Kapitalausstattung, für die wir jetzt als ersten Schritt mit dem 5-Milliarden-Euro-Programm der KfW sorgen. Wir haben also riesige technische Voraussetzungen zu bewältigen. In einer Anfrage der Grünen vom Juni dieses Jahres steht, dass es wegen der Schweinswalpopulation Bedenken gegen das Aufstellen von Windrädern in der Ost- und Nordsee gibt. Ich muss also feststellen, dass wir uns berechtigterweise auch mit Umwelt- und Naturschutzfragen auseinandersetzen müssen, ehe wir Windräder in der Nord- und Ostsee aufstellen können. Schließlich müssen wir den Strom aus dem Norden, von der Ost- und Nordsee, auch in die Zentren im Süden bringen, die diesen Strom dringend brauchen. Auf vielen Gebieten müssen wir also wichtige Themen angehen. Liebe Frau Kotting-Uhl, wir saßen vor wenigen Tagen bei der Heinrich-Böll-Stiftung gemeinsam auf dem Podium. Sie haben dort behauptet, dass Sie erst dann für eine 380-kV-Leitung durch Deutschland sind, wenn gewährleistet ist, dass kein Atomstrom mehr durch diese Leitung fließt. In diesem Punkt kann ich Sie weiß Gott nicht ernst nehmen. Strengen Sie sich einmal an, damit Sie und Ihre Fraktion in diesem Bereich auch in sich konsistent sind, und sprechen Sie sich für diese Leitungen durch Deutschland aus, die 4 300 Kilometer lang sein müssten. Ich widerspreche unserem Bundeswirtschaftsminister in diesem Punkt nicht gerne, aber die Leitungen durch Deutschland müssen nicht nur 3 500 Kilometer, sondern 4 300 Kilometer lang sein. Bei dem jetzigen rot-grünen Tempo würden wir über 45 Jahre brauchen, bis es diese Leitungen gibt. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer hat denn das Gesetz blockiert? Sie!) Wir haben also genügend Probleme, die wir angehen müssen. Gehen wir sie beherzt an! (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Wir brauchen nicht nur Kapital, wir brauchen auch Akzeptanz. Im Zusammenhang mit dem Thema Akzeptanz müssen wir auch schauen - das wird uns die nächsten Tage und Wochen beschäftigen -, wie wir mit den enorm steigenden Kosten des EEG umgehen. Ein Dreipersonenhaushalt wird im nächsten Jahr im Schnitt 145 Euro mehr zahlen, ein kleiner Handwerksbetrieb, ein Bäckerbetrieb circa 3 000 Euro mehr. Wir brauchen das Geld, um die Investitionen zu tätigen. Aber wir brauchen neben noch mehr Geld auch noch mehr Zeit. Deshalb, meine Damen und Herren, ist es ein in sich stimmiges Konzept, wenn wir die Mehrgewinne bzw. einen Großteil der Mehrgewinne aus der Verlängerung der Laufzeit auch in diese Herausforderungen stecken und damit ein in sich stimmiges Gesamtkonzept bilden, wie es im Übrigen auch von den Menschen mitgetragen wird. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Hempelmann? Thomas Bareiß (CDU/CSU): Nein, ich möchte nicht. Danke. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Nicht von Fakten verunsichern lassen!) Sie behaupten immer, dass die Menschen in unserem Land gegen die Kernenergie sind. Ich glaube, die Menschen sind zurecht skeptisch gegenüber der Kernenergie. Ich bin es auch. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Seit wann denn das?) Deshalb haben wir gerade auch die Debatte über das Thema Sicherheit geführt. Aber die Menschen sagen auch: Wir brauchen in den nächsten Jahren die Kernenergie; denn der Strom kommt nicht allein aus der Steckdose, und er kann auch nicht aus anderen europäischen Ländern kommen, sondern wir sind selber dafür verantwortlich, dass wir eine sichere, saubere und bezahlbare Strom- und Energieversorgung auch in den nächsten Jahren haben. Deshalb brauchen wir eine sinnvolle Verbindung zwischen der Kernenergie auf der einen Seite, aber auch den Schritt-für-Schritt-Ausbau der erneuerbaren Energien auf der anderen Seite. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich will zum Schluss sagen, dass wir, wie ich glaube, ein in sich stimmiges Energiekonzept haben. Wir haben jetzt nicht groß über das 10-Punkte-Sofortprogramm gesprochen, das wir heute auch mit auf den Weg bringen. Wir haben einmal die verlängerte Laufzeit, dann das 10-Punkte-Sofortprogramm, in dem es allein in vier Punkten konstruktiv und direkt um das Thema Netzausbau geht, und schließlich ein Energiekonzept, das auf über 40 Seiten alle Bereiche unserer Energieversorgung bzw. des Primärenergiebedarfs entsprechend einbindet. Ich glaube, das sind Meilensteine für die Energieversorgung. Deshalb ist es ein guter Tag für Deutschland, für die Wirtschaft und die Umwelt. In diesem Sinne sollten wir dieses Thema in den nächsten Monaten auch beherzt angehen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Jetzt kommen kurz hintereinander zwei Kollegen für Kurzinterventionen zu Wort, zunächst der Kollege Hans-Josef Fell und danach der Kollege Rolf Hempelmann. Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege Bareiß, Sie haben gerade gesagt, man brauche die Kernenergie, denn der Strom komme ja aus der Steckdose. Ich gehe schon mal davon aus, dass Sie wissen, dass der Strom auch in die Steckdose hinein muss, dass wir deswegen Stromerzeugung brauchen und dass wir heute in Deutschland einen großen Überschuss an Strom haben, weil wir zu viel Strom im Netz haben. So produzieren über fünf Kernkraftwerke allein für den Export. Wenn wir tatsächlich den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien schaffen wollen, müssen wir Luft in den Netzen schaffen, damit auch zusätzlicher, aus erneuerbaren Energien erzeugter Strom im Netz Platz findet - übrigens nicht nur vom Volumen her, sondern auch, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dadurch endlich die Grundlast von Kernkraftwerken und Kohlekraftwerken ersetzt werden kann. Denn bereits heute stehen wir mitten in dem Systemkonflikt zwischen dem Wachstum der erneuerbaren Energien und der Grundlaststromerzeugung, weil an manchen Tagen und Stunden in Deutschland bereits mehr Strom aus Wind und Sonne im Netz ist, als diese Grundlastkraftwerke abdecken. Das heißt, Grundlast wird nicht abgeschaltet, dafür werden Windräder abgeschaltet. Dies ist nicht mehr tragfähig. Der Systemkonflikt wird weiter wachsen. Aus diesem Grunde haben Sie ja Wissenschaftler von EWI/Prognos und GWS um Antwort auf die Frage gebeten, wie man in Deutschland den Ausbau erneuerbarer Energien machen könnte. Die Zahlen, die in diesem Gutachten stehen, sind erschreckend: Demzufolge kann der Ausbau erneuerbarer Energien nicht mehr im Umfang des derzeitigen jährlichen Zubaus weitergehen. Im nächsten Jahrzehnt muss der Ausbau der Onshorewindenergie um 65 Prozent gedrosselt werden, die Photovoltaik gegenüber den aktuellen Ausbauraten um 75 Prozent und die Bioenergie gegenüber den aktuellen Ausbauraten um 85 Prozent. Wasserkraft- und Geothermiezubau finden gar nicht mehr statt. Herr Kelber hat bereits darauf hingewiesen, dass es ab 2020 sogar noch viel schlimmer kommt. Das heißt, die Branche, die nicht nur vom Betrieb dieser Anlagen, sondern vor allem vom Neuzubau lebt, bekommt massive Probleme. Wir haben in den Diskussionen öfter darauf hingewiesen. Sie und andere Ihrer Kollegen haben dann behauptet, die Zahlen in diesem Gutachten, das Sie zur Rechtfertigung für die Laufzeitverlängerung herangezogen haben, entsprächen nicht den Ausbauzahlen, die die Bundesregierung zugrunde legt. Wir haben aber im Nationalen Aktionsplan, den Sie nach Brüssel gemeldet haben, ähnliche Reduktionen gefunden. Wir haben Sie im Ausschuss und anderswo nach Ihren Zahlen gefragt. Sie haben sie nicht vorgelegt. Deswegen müssen wir davon ausgehen, dass Sie diese Branche massiv unter Druck setzen und die Situation auf diese oben geschilderte Weise bereinigen werden. Herr Präsident, mein letzter Satz. - Ich habe mit Entsetzen zur Kenntnis genommen, dass Bundesminister Röttgen Unwahrheiten verbreitet. Die Windenergiebranche hat sich nicht für das Energiekonzept der Bundesregierung bedankt. Ich habe gestern am Parlamentarischen Abend der Windenergiebranche teilgenommen. Der Vorsitzende, Herr Albers, hat seine größte Besorgnis um den Weiterbestand dieser Branche in Deutschland zum Ausdruck gebracht. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Herr Kollege, Sie müssen zum Schluss kommen. Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich bitte Sie, dazu Stellung zu nehmen, welche Zahlen Sie in den nächsten Jahren für den Ausbau der erneuerbaren Energien zugrunde legen, damit die Branche endlich Sicherheit hat und nicht fürchten muss, in Konkurs zu gehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Nun Kollege Rolf Hempelmann. Rolf Hempelmann (SPD): Vielen Dank, Herr Präsident. - Lieber Herr Kollege Bareiß, Sie haben eben meine Zwischenfrage nicht zugelassen. Dabei wollte ich Ihnen eigentlich nur helfen. Sie haben das Thema Akzeptanz angesprochen und letztlich das Parlament aufgefordert, mit auf eine größere Akzeptanz - Sie haben es am Beispiel Netze festgemacht - hinzuwirken. Vorher gab es mit den beiden Ministern zwei andere Redner der Koalition, die sich ähnlich geäußert haben. Herr Röttgen wollte mehr Gemeinsamkeit. Herr Brüderle wollte einen Pakt, in dem Fall auch für die Netze. Ich will Ihnen sagen, wie es nicht funktioniert, also wie Sie unter keinen Umständen in der Gesellschaft und schon gar nicht hier im Hause politische Akzeptanz erreichen werden. Es funktioniert nicht, wenn Sie an allen negativ von einer Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke Betroffenen vorbei diese hier einsam beschließen. Wenn Sie diese Beschlüsse an den Interessen der Stadtwerke, der anderen Wettbewerber der großen Vier und der Vertreter der erneuerbaren Energien vorbei fassen, dann werden sie weder hier im Hause noch in der Gesellschaft politische Akzeptanz finden. Dann ernten Sie das, was Sie heute erleben, nämlich Proteste auf der Straße und auch Proteste in Form von ganzseitigen Anzeigen in den Medien. Es gibt zahlreiche Stadtwerke, die auf diese Weise ihrem Protest Ausdruck geben. Übrigens sagen auch viele CDU-geführte Stadtwerke sehr deutlich, dass das, was an ihnen vorbei entschieden worden ist, von ihnen auf gar keinen Fall akzeptiert werden kann. Ich schlage Ihnen Folgendes vor - das haben wir auch in unseren Antrag aufgenommen -: Ziehen Sie Ihr Konzept und die beabsichtigte Laufzeitverlängerung zurück! Kommen Sie zur Besinnung! Diskutieren Sie das, was Sie Konzept nennen, mit uns und der Öffentlichkeit und nehmen Sie an den Stellen Korrekturen vor, an denen einige von Ihnen schon durchaus zu besserer Einsicht gekommen sind! Wenn Sie sich dazu nicht aufraffen können, dann gestatten Sie wenigstens ein Minimum an Beteiligung, indem Sie die Länder beteiligen. Wenn Sie Akzeptanz wollen, dann fangen Sie wenigstens dort an, und beteiligen Sie die von der Laufzeitverlängerung betroffenen Länder. Das wäre wenigstens ein kleiner Schritt. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Kollege Bareiß. Thomas Bareiß (CDU/CSU): Lieber Herr Fell, Sie haben in Ihrer Frage konkret das Thema Systemkonflikt angesprochen. Wir haben beide an der Anhörung des Wirtschaftsausschusses teilgenommen, in der ich Herrn Mundt vom Bundeskartellamt ganz konkret gefragt habe, wo ein Systemkonflikt besteht. Ich habe dann auch Herrn Albers vom Bundesverband WindEnergie gefragt, ob er die Windenergie eher in Konkurrenz zur Verlängerung der Laufzeiten oder eher in Konkurrenz zu dem inzwischen unkontrollierten Ausbau der Photovoltaik sieht. Er hat sich bei der Beantwortung dieser Frage sehr gewunden und hat uns letztendlich keine Antwort gegeben. (Hans-Josef Fell [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt doch gar nicht!) - Doch. - Im Nachhinein hat er mir gegenüber zugegeben, dass die Windenergie natürlich ein massives Problem durch den enormen Zubau im Bereich der Photovoltaik bekommt. Wenn durch die Photovoltaik 40 oder sogar 50 Gigawatt sowie 25 Gigawatt offshore und 80 Giga-watt onshore, wie Herr Albers vorgeschlagen hat, ins Netz eingespeist werden, dann wird das System technisch nicht mehr in der Lage sein, das aufzunehmen, und wir werden das auch finanziell nicht schaffen können. Insofern ist das, was hier vorgeschlagen wird, ein Weg in die falsche Richtung. Wir brauchen die Kernenergie, um den Herausforderungen insbesondere im Bereich des Netzausbaus und der Speicherproblematik finanziell begegnen zu können; denn wir müssen die enormen Kapazitäten, die durch die hoch fluktuierenden erneuerbaren Energien auf den Markt kommen, auffangen. Dazu brauchen wir sehr viel Geld. Dabei werden uns die in der Kernenergie erzielten Zusatzgewinne massiv helfen. Herr Hempelmann, Sie haben das Thema "Akzeptanz des Netzausbaus" angesprochen. Wir brauchen nicht nur Akzeptanz, sondern auch - das habe ich vorhin aufgrund der Zeit leider nicht sagen können - Kapital. Hier wollen wir einiges tun. Wir wollen auch die Genehmigungsverfahren beschleunigen. Um hierfür die Akzeptanz zu erhöhen, brauchen wir alle: die Kommunen, die Bürgerinnen und Bürger, die Länder und die Stadtwerke, beispielsweise hinsichtlich ihrer Verteilnetze. Die Stadtwerke haben derzeit das riesige Problem, die enormen Kapazitäten der Photovoltaik auf den Markt zu bringen und die notwendigen Investitionen zu tätigen. Darüber wird diskutiert werden müssen. 75 Prozent der Stadtwerke erzeugen jedenfalls weder Energie noch Strom. Diese sind uns dankbar, dass wir die Kernenergie weiterhin als bezahlbare Energie auf dem Markt halten. Die Kernenergie wird in den nächsten Jahren preissenkend wirken. Davon profitieren 75 Prozent der Stadtwerke. Die Stadtwerke, die in erneuerbare Energien investieren, erhalten bevorrechtigt Einspeisemöglichkeiten. Deshalb gibt es da an sich auch keinen Systemkonflikt. Dann gibt es noch diejenigen, die in die Kraft-Wärme-Kopplung investieren wollen. (Rolf Hempelmann [SPD]: Wieder steuerlich gekürzt!) Wir müssen in der Tat darüber diskutieren, welchen Stellenwert die Kraft-Wärme-Kopplung in den nächsten Jahren bekommen soll. Es geht aber nicht an, dass die Stadtwerke, die auf einen enormen Preisanstieg in den nächsten Jahren gehofft haben, damit sich ihre Investitionen rentieren, uns nun vorwerfen, dass die Preise nicht so stark steigen, wie es unter Rot-Grün der Fall gewesen wäre. Das ist aber nicht unsere Politik. Ich möchte eine Politik, die auch die Interessen der Verbraucher und der Wirtschaft berücksichtigt und dafür sorgt, dass zukünftige Preisanstiege moderat ausfallen. Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Kollege Hubertus Heil für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Hubertus Heil (Peine) (SPD): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Röttgen - ihn sehe ich gerade nicht - hat sich vorhin etwas hämisch darüber geäußert, dass Rot-Grün für sich in Anspruch nimmt, im Jahr 2000 mit dem Energiekonsens einen gesellschaftlichen Konflikt befriedet zu haben, der 30 Jahre lang in Deutschland getobt hat - für und gegen Atomkraft. Sie, Herr Röttgen, (Ulrich Kelber [SPD]: Der ist gar nicht mehr da!) haben ebenso wie Frau Merkel nicht begriffen, dass das erneute Aufreißen dieses Konflikts in der Wirtschaftspolitik zu Attentismus bei den Investitionen, zu Planungsunsicherheit und zu unproduktiven Auseinandersetzungen führt, die die Modernisierung der Energiewirtschaft nicht voranbringen und alles, was richtig ist, verhindern. Das ist die Wahrheit. (Beifall bei der SPD) Des Pudels Kern ist doch - das ist bereits verschiedentlich gesagt worden; Sie, Herr Röttgen, können noch so wortreich versuchen, das zu verbrämen -, dass es Ihnen einzig und allein darum geht, die Lobbyinteressen weniger zulasten der Allgemeinheit zu bedienen. Verlängerte Restlaufzeiten für abgeschriebene Atommeiler sind eine schöne Sache für die vier großen Energiekonzerne. Das ist die Lizenz zum Gelddrucken für vier Konzerne. Aber genau das behindert Investitionen, die wir für moderne Kraftwerkstechnik und im Bereich der erneuerbaren Energien brauchen. Das ist die Wahrheit. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der SPD) Sie, Frau Merkel, nehmen für sich in Anspruch, dass Sie die Kämpferin für den Fortschritt seien. Sie leisten dem Fortschritt in Deutschland einen Bärendienst, wenn Sie diesen Konflikt wieder aufreißen und gleichzeitig die Lobbyinteressen von vier großen Konzernen bedienen. Weil Sie, Herr Brüderle immer so viel von Wettbewerb reden, möchte ich, dass Sie eines zur Kenntnis nehmen: Der jetzige Präsident des Bundeskartellamtes, aber auch die beiden Vorgänger, von denen einer, Herr Heitzer, pikanterweise inzwischen Ihr Staatssekretär ist, haben verschiedentlich darauf hingewiesen, dass die Verlängerung der Restlaufzeiten für diese vier Konzerne nichts anderes ist, als das Oligopol dieser vier Konzerne dauerhaft zu zementieren. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Sie sind ein Minister der Monopole. Das ist die Wahrheit. Ludwig Erhard, den Sie so gern im Munde führen, aber auch Karl Schiller, selbst Otto Graf Lambsdorff würden sich im Grabe umdrehen, wenn sie wüssten, was Sie hier in Deutschland verursachen. Das geht zulasten einer Energiewirtschaft, die Wettbewerb braucht. Das geht zulasten von Stadtwerken, die Sie für eine vernachlässigenswerte Randerscheinung der öffentlichen Hand halten. Die Wahrheit ist, dass die Wettbewerber in diesem Bereich - was ihre Investitionen betrifft - enteignet werden. Ihnen wird ihre Planungssicherheit genommen. Genau das erleben wir in Deutschland. Herr Brüderle, das Peinlichste fand ich vorhin Ihre Antwort auf Ulrich Kelber. Herr Kelber hat nichts anderes getan, als Sie zu fragen, ob Sie noch einmal bestätigen können, was Sie schon auf unsere Kleine Anfrage geantwortet haben, nämlich dass laut dieser Antwort der Bundesregierung Ihr Energiekonzept gegen den Ausbau der erneuerbaren Energien mit den Laufzeitverlängerungen und Marktsteuerungen die Märkte bei Onshorewindparks um 98 Prozent, bei Photovoltaik um 99 Prozent und bei Biomasse um 100 Prozent zum Zusammenbrechen bringen wird. Und Sie faseln irgendetwas von Ökosteuer. Ich glaube, dass Sie das Thema nicht ganz durchdrungen haben, Herr Brüderle. Das ist ein typischer Brüderle. Sie reden über Äpfel, wenn andere über Birnen reden. Aber das hat mit wirtschaftspolitischem Sachverstand in der Energiepolitik nicht viel zu tun. (Beifall bei der SPD - Zurufe von der FDP) Wir haben heute einen Umweltminister erlebt, (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Zurufe von der CDU/CSU: Der hervorragend war! - Gegenruf des Abg. Christian Lange [Backnang] [SPD]: Wo ist der eigentlich? Schon wieder fehlt er! Durch diese Regierung wird das Parlament missachtet!) der wortreich und durchaus eloquenter als Herr Brüderle - das mag ihm zugestanden sein - versucht hat, seine Niederlage als Minister für Reaktorsicherheit "schönzuquatschen". Dass das Prinzip von Helmut Kohl, dass die Realität anders ist als die Wirklichkeit, auch das von Herrn Röttgen ist, ist von diesem heute hier vorgeführt worden. Das hat mit der Realität nichts zu tun. Weil Sie als Christdemokraten auch immer auf die Bibel fixiert sein sollten, sage ich Ihnen: Bei den Sicherheitsthemen - das werden wir nachweisen - haben Sie heute nach dem Motto gehandelt: falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten. Sie haben beim Thema Sicherheitsstandards in diesem Parlament schlicht und ergreifend gelogen. Das wird Folgen haben, Herr Röttgen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN - Zuruf von der FDP: Unverschämt!) Wir haben einen Wirtschaftsminister erlebt, der zulasten des Wettbewerbs und der Investitionen in Deutschland, aber zugunsten von vier großen Konzernen Politik macht. Das ist wettbewerbsfeindlich, das ist wirtschaftsfeindlich, und das schadet dem Standort Deutschland und den Arbeitsplätzen Ich komme aus Niedersachsen. Ich weiß, was dort, wo die Industrie früher geschrumpft ist, in den letzten Jahren an Arbeitsplätzen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz geschaffen worden ist - in Bremerhaven, in Cuxhaven, in meiner Heimatregion, im Stahlbereich, im Bereich des Maschinenbaus und im Handwerk. Weitere 300 000 Arbeitsplätze wären möglich, wenn Sie das durch dieses Energiekonzept nicht kaputtmachen würden. Sie vernichten mit diesem Energiekonzept Arbeitsplätze. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Herr Kollege, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Gestatten Sie eine Nachfrage des Kollegen Hinsken? Hubertus Heil (Peine) (SPD): Sehr gern. - Herr Hinsken, danke für die Verlängerung meiner Redezeit! - Bitte schön. Ernst Hinsken (CDU/CSU): Herr Kollege Heil, ich möchte Sie nur fragen: Können Sie mir ein Land auf dieser Welt nennen, das auch einen Beschluss über den Ausstieg aus der Atomenergie gefasst hat, so wie das die rot-grüne Regierung hier einmal gemacht hat? Und sind Sie auch mit mir der Meinung, dass es wichtig ist, darauf zu verweisen, dass es weltweit momentan 439 Kernkraftwerke in Betrieb gibt, allein in Europa 196, und rund um die Bundesrepublik Deutschland zurzeit 14 Kernkraftwerke gebaut und 23 neu geplant werden? (Zurufe von der SPD: Nein!) Was sagen Sie dazu? Sind diese Länder nicht so realitätsbewusst wie wir, oder sind sie der Zeit voraus und besser als die rot-grüne Mannschaft, die sich hier findet? Hubertus Heil (Peine) (SPD): Lieber Herr Hinsken, ich bin wirklich sehr dankbar für diese Frage, da sie mir die Gelegenheit gibt, mit einem Märchen aufzuräumen, mit dem Sie, offensichtlich ideologisch verblendet, durch die Gegend laufen, nämlich damit, dass weltweit in den nächsten Jahren ein Boom der Atomwirtschaft stattfinden werde. Es werden in den nächsten Jahren weltweit weit mehr Meiler vom Netz gehen, als neue eingeschaltet werden. Das ist die Wahrheit. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN - Zurufe von der CDU/CSU und der FDP: Wo?) Es ist für uns, die Bundesrepublik Deutschland, eine Chance, dass wir angesichts der Tatsache, dass diese Welt eine gute Energieversorgung braucht, Vorreiter sein können bei erneuerbaren Energien, bei moderner Kraftwerkstechnik. Genau das verhindern Sie. Die Atomkraft ist im Gegensatz zu dem, was Sie erzählen, nicht Motor des Fortschritts, sondern eine Dinosauriertechnologie, die auf dieser Welt nicht mehr zukunftsfähig ist. Das zeigt die Tatsache, dass Kernkraft global nicht ausgebaut, sondern abgebaut wird. Das steht im Gegensatz zu dem, was Sie erzählen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Herr Hinsken, ich sage Ihnen noch etwas: Reden Sie einmal mit den österreichischen Kollegen. In Österreich ist man in die Atomenergie nicht eingestiegen. Dort hat man große Sorgen an dieser Stelle. Reden Sie mit anderen in Europa. Es gibt einige, die aus Verblendung, wie ich finde, noch auf Atomenergie setzen. Die Behauptung, die Atomkraft werde in Europa und auf der Welt ausgebaut, ist ein Märchen; sie stimmt nicht, Herr Hinsken. Das müssten Sie eigentlich wissen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD - Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Schweden! Finnland!) Fahren Sie in die entsprechenden Länder und schauen Sie sich das an! Wollen Sie denn neue Atomkraftwerke in Deutschland bauen? Ich dachte, es geht nur um längere Restlaufzeiten. Der Bau neuer Atomkraftwerke, das ist vielleicht Ihr Ansatz. Danke, dass Sie uns das heute bestätigt haben. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende. Letzter Satz, dann ist Schluss. Hubertus Heil (Peine) (SPD): Ich darf zum Schluss sagen: Sie begehen heute offensichtlich einen Verfassungsbruch. Wir werden uns in Karlsruhe wiedersehen. Das Traurige daran ist nur: Wir werden durch diese falsche Politik Zeit für die Modernisierung der deutschen Energiewirtschaft verlieren. Unter anderem deshalb werden Sie bei der nächsten Bundestagswahl verlieren. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Angelika Brunkhorst für die FDP-Fraktion. Angelika Brunkhorst (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Durch § 7 d des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes werden die Sicherheitsreserven erhöht werden. Außerdem wird dadurch ein Beitrag zur weiteren Vorsorge gegen die Risiken für die Allgemeinheit geleistet. Wir kommen damit auch der Richtlinie 2009/71/EURATOM nach. Europa hat nämlich längst erkannt, dass wir die kerntechnische Sicherheit kontinuierlich fortentwickeln sollten. § 7 d dieses Gesetzes regelt eine aktive Sorgepflicht für die Kraftwerksbetreiber: Diese können sich nicht passiv zurücklehnen, sondern sie müssen von sich aus Sicherheitsvorkehrungen treffen, die dem fortschreitenden Kenntnisstand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Diese Vorkehrungen gehen also über die schon getroffene erforderliche Vorsorge gegen Schäden hinaus. (Beifall bei Abgeordneten der FDP - Unruhe bei der SPD) - Hören Sie bitte zu. Diese Nachrüstungen sollen entschädigungsfrei erfolgen. Der Bund hat zudem - ich komme auf das Thema Endlagerung zu sprechen - die Pflicht, zum Wohle der Allgemeinheit die Endlagerung sicherzustellen. Im Moment sieht es so aus, dass der Bund diesem gesetzlichen Auftrag nicht nachkommen kann, wenn sich ein einziger Grundeigentümer verweigert. Deshalb führen wir mit §§ 9 d f. des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes die 2002 außer Kraft gesetzten Vorschriften über die Enteignung wieder ein. Nur für den Fall, dass alle vorhergehenden Einigungsversuche scheitern, wird die Möglichkeit der Enteignung als allerletztes Mittel zur Sicherstellung der Endlagerung vorgesehen. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Menzner? Angelika Brunkhorst (FDP): Nein, im Moment nicht. Sie kann eine Kurzintervention machen. - Die Verfassung selbst und viele Fachgesetze sehen die Enteignung ausdrücklich als allgemeinwohlorientierte Lösung vor. Selbst das Bundesamt für Strahlenschutz hatte in der Anhörung zum Atomausstieg erklärt - das ist vom BfS 2001 so statuiert worden -, Enteignungsvorschriften würden zum damaligen Zeitpunkt nicht benötigt, aber sie müssten zum gegebenen Zeitpunkt im Atomgesetz vorhanden sein. Dieser Zeitpunkt scheint jetzt gekommen zu sein. Durch §§ 9 d f. dieses Gesetzes wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass der Bund seine Pflicht zur Einrichtung eines Endlagers erfüllen kann. Ich möchte hier zum Schluss noch einmal sagen: Ich verstehe die apokalyptischen Ausführungen zur Unsicherheit der kerntechnischen Anlagen und zu den Auswirkungen auf die Branche der erneuerbaren Energien überhaupt nicht. Herr Gabriel und Herr Trittin hätten in den Jahren, in denen sie das Umweltministerium geführt haben, sehr wohl längst das tun können, was sie sich so sehr wünschen; aber sie haben es nicht getan. Die Frage ist offen, warum sie es nicht getan haben? Vielleicht kann jemand das einmal beantworten. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Kollegin Eva Bulling-Schröter für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition beschließt heute Gesetze, die die Energiewende behindern werden. Ich sage an dieser Stelle: Leider ist der von Rot-Grün beschlossene Atomausstieg revidierbar. Wir hatten es uns damals anders gewünscht. Aber ich sage auch all denen, die jetzt am Pariser Platz demonstrieren, die gucken, was heute los ist: Auch der Beschluss zur Verlängerung der AKW-Laufzeiten ist revidierbar. Wir werden uns bemühen, das zumindest in der nächsten Legislaturperiode gemeinsam mit anderen Parteien auch zu tun. (Beifall bei der LINKEN) Um Ihnen das noch einmal zu sagen: Die Mehrheit der Bevölkerung möchte diese Verlängerung der Laufzeiten nicht, sondern sie will regenerative Energien. Das gilt nicht nur für die Wählerinnen und Wähler der Oppositionsparteien, sondern dies gilt auch für Wähler Ihrer Parteien, die ich persönlich kenne und die mir geschrieben haben. (Beifall bei der LINKEN) Noch einmal zur Frage der Preise: Atomenergie ist angeblich so billig, aber sie wird die Bürgerinnen und Bürger sehr teuer zu stehen kommen. Allein von 1950 bis 2010 wurden gigantische 2,4 Milliarden Euro als Subventionen in die Atomenergie investiert. Das heißt, seit 1950 bis jetzt ist jede produzierte Kilowattstunde mit 4,3 Cent subventioniert worden. Das ist das Doppelte dessen, was momentan von den Verbraucherinnen und Verbrauchern für die regenerativen Energien bezahlt wird. Regenerative Energien werden billiger. Es wird eine Massenproduktion geben, und die Preise werden fallen - und das alles ohne zusätzliche Kosten für eine Haftpflichtversicherung; denn regenerative Energien brauchen keine bzw. haben alle eine im Gegensatz zu AKWs. Jeder Cent, der in den Rachen der Atomkonzerne geworfen wird, ist für mich und die Linke vergeudetes Geld; (Beifall bei der LINKEN) denn dieses Geld könnten wir in regenerative Energien stecken, wir würden außerdem ohne Atommüll auskommen, und es würden zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen, die wir dringend brauchen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Jetzt sagen Sie immer, der Strom werde bezahlbar - die Frage ist nur, von wem - und billiger. Wenn Atomstrom so hoch subventioniert ist, müsste er doch eigentlich billiger sein. Das ist logisch, oder? Aber was passiert? An den Strombörsen wird genau dieser Strom gehandelt. Wo ist der Grenzpreis des Stromes? Am teuersten ist nicht Atomstrom, sondern der vom ältesten Kohle- oder Ölkraftwerk erzeugte Strom. Diese Profite sacken die Konzerne ein, genauso wie die Profite durch kostenlose CO2-Zertifikate, über die ich schon oft gesprochen habe. Das wird alles eingesackt. Das heißt also, dass die Profite weiter steigen. Die Macht der Energiekonzerne wird somit noch weiter gestärkt. Diese Koalition ist angetreten, dafür zu sorgen. Das steht im Koalitionsvertrag. Kein anderer Zweig macht so viele Gewinne wie die Atomkonzerne. Mir hat jemand einen Brief geschrieben, aus dem ich Ihnen zum Schluss kurz vorlesen möchte: Wer Laufzeiten verlängert, dem sollte die Legislatur verkürzt werden. (Beifall bei der LINKEN) Dem ist nichts hinzuzufügen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Herr Kollege Georg Nüßlein für die Fraktion der CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Liebe Frau Bulling-Schröter, auch wenn ich inhaltlich nicht teile, was Sie gerade gesagt haben, freue ich mich, dass Sie wieder an Bord sind, (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Wieso? Sie war die ganze Zeit an Bord!) insbesondere und deshalb, weil die Grünen Sie mit ihrem Geschrei während der letzten Umweltausschusssitzung dazu gezwungen haben, das Handtuch zu werfen und die Sitzungsleitung an Ihren Stellvertreter abzugeben. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Quatsch! Sie hat das Handtuch nicht geworfen!) Ich sage das deshalb so explizit, weil ich es für extrem unanständig gehalten habe, was Sie da mit einer Kollegin gemacht haben, die versucht hat, als Ausschussvorsitzende sachlich und neutral ihre Arbeit zu tun. Das war ein Skandal. (Beifall bei der CDU/CSU - Ulrich Kelber [SPD]: Sie waren einer der größten Brüller!) Nachdem etliches zu dem Energiekonzept gesagt wurde, möchte ich mich an dieser Stelle mit den Alternativen auseinandersetzen, die hier vorgeschlagen werden - insbesondere mit dem, was die Grünen als Alternative vorgeben. Dazu gibt es einen Antrag. Er beginnt damit, dass Sie fordern, den Atomausstieg zu forcieren, und zwar gegenüber dem, was Sie seinerzeit im Jahr 2000 mit den Energieversorgern vereinbart haben. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schirmbeck? (Zuruf von der SPD: Nein! Nicht verzögern!) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Gern. Georg Schirmbeck (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Nüßlein, wir haben eben mit Begeisterung dem Kollegen Heil zugehört. Der eine oder andere von Rot, Rot und Grün nennt ja immer das Beispiel "falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten". Mit Blick auf die Wahrheit wollen wir hier deshalb eines aufklären. Können Sie uns sagen, in welchen Ländern konkret aus der Kernenergie ausgestiegen wird oder in welchen Ländern sogar neue Kernkraftwerke gebaut werden? Denn Herr Kollege Heil hat die pauschale Behauptung in den Raum gestellt, viele Länder würden aus der Kernenergie aussteigen. Welche vielen Länder in der Welt sind es konkret, die aus der Kernenergie aussteigen? Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Vielen Dank für die Frage und die Chance, hier einige Dinge aufzuklären. - Ich beginne mit dem Land, das viele Jahre das Vorzeigeland für den Ausstieg war, nämlich Schweden. Schweden hat beschlossen, wieder einzusteigen. Die Schweden sind also weiterhin Vorbild - aber Vorbild für das, was wir an dieser Stelle tun. (Ulrich Kelber [SPD]: Gegen die Stimmen der Opposition!) Nehmen Sie das Land Finnland. Der Neubau ist dort schon erfolgt. Nehmen Sie Großbritannien, wo man uns ganz klipp und klar sagt (Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) - lassen Sie mich doch reden -, (Zuruf von der CDU/CSU: Georg, du kannst bis morgen reden!) dass sie verstärkt in die Kernenergie investieren werden. Dasselbe gilt für Tschechien, für die USA und im Übrigen leider Gottes auch für Russland oder China. Dort hat man mir bei einer Reise in einer sitzungsfreien Woche deutlich erklärt, dass sie verstärkt auf Kernenergie setzen werden. Da kann ich uns nur eines raten, Kollege Schirmbeck: dass wir versuchen, durch Forschung und Entwicklung in diesem Bereich eine Technologieführerschaft zu erreichen (Michael Brand [CDU/CSU]: Sehr gut!) und dafür Sorge zu tragen, dass diese Neubauten dann auch mit deutscher Technologie und deutschen Sicherheitsstandards erfolgen. - Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Herr Kollege Nüßlein, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Heil? Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Nein, ich gestatte keine zusätzlichen Zwischenfragen, Herr Präsident, (Zurufe von der SPD) weil jetzt dasselbe passieren soll, wie es hier schon seit Tagen aufgeführt wird. (Ulrich Kelber [SPD]: Aber einen Parteifreund bestellte Fragen stellen lassen! Sie sind peinlich, Herr Nüßlein!) Man will nämlich die Debatten verlängern, die ganze Geschichte in die Länge ziehen und dafür sorgen, dass wir hier Debatten führen, die nicht zielführend sind. Sie können ja eine Kurzintervention machen. Ich möchte an dieser Stelle mit dem weitermachen, was ich vorhatte, und auf die von den Grünen vorgeschlagene Alternative eingehen. Der Antrag der Grünen beginnt mit der Forderung, den Atomausstieg zu forcieren, und zwar gegenüber dem, was sie selber mit den Energieversorgern ausgedealt hatten. Hier bohre ich mit großer Freude und Wonne in der gleichen Wunde, in die der Umweltminister vorhin schon Salz gestreut hat. Meine Damen und Herren, Sie sind bis 1998 mit der Forderung nach einem sofortigen und unerbittlichen Ausstieg aus der Kernenergie in den Wahlkampf gezogen. Das war die Losung der Grünen. Als Sie im Jahr 2000 die Chance dazu hatten, haben Sie etwas anderes gemacht. Sie haben einen schmutzigen Deal, wie Sie es nennen würden, abgeschlossen und gesagt: Die Technologie ist zwar unverantwortlich, aber 20 Jahre können wir durchaus noch so weitermachen. Mir erschließt sich nicht: Vor wem sind Sie denn eingeknickt? Vor der Atomlobby? Vor der SPD? Oder ging es darum, einen Dienstwagen zu ergattern? Worum ist es Ihnen gegangen? Diese Frage hätte ich gerne einmal beantwortet. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) In demselben Antrag "Energie 2050 - Sicher erneuerbar" schlagen Sie als weitere Maßnahme eine Brennelementesteuer vor. Wir machen jetzt eine Brennelementesteuer. Sie hätten sieben Jahre lang die Chance gehabt, sie durchzusetzen, haben es aber nicht getan. Im Gegenteil: Sie haben darauf verzichtet. Man muss es als reinen Populismus einordnen, wenn man erst darauf verzichtet hat, aber dann plötzlich, wenn es zu spät ist, wenn man nicht mehr die Möglichkeit dazu hat, vorschlägt, man könnte eine Brennelementesteuer einführen. Die dadurch erzielten Einnahmen sollen mit 3,7 Milliarden Euro um gut 1 Milliarde Euro über dem liegen, was wir vorschlagen. Sie müssen sich an der Stelle schon entscheiden, ob Sie die Kuh schlachten oder melken wollen. Das wäre eine spannende Entscheidung, die Sie hier treffen müssten. Weiterhin fordern Sie zum Neubau von Kohlekraftwerken Folgendes, was für grüne Politik ganz entlarvend ist: Im Strombereich soll der Neubau von Kohlekraftwerken durch die Einführung eines Mindestwirkungsgrads für fossile Kraftwerke wirksam gestoppt werden. Nicht einmal da haben Sie die Geradlinigkeit, zu sagen: Wir wollen die Kohle nicht. - Denn letztendlich müssten Sie erklären, woher sonst die Hälfte unseres Stroms, der aus Kernenergie und Kohle gewonnen wird, kommen soll. (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im nächsten, anschließenden Absatz fordern Sie die Einrichtung eines Energiesparfonds in Höhe von 3 Milliarden Euro. Ich stelle fest: Sie lassen sich von dem, was wir hier vorschlagen, durchaus inspirieren. Aber dazu, wie der Fonds finanziert wird, sagen Sie nichts. Das unterscheidet unser Konzept von Ihrem Konzept. Auch in Zeiten knapper Kassen formulieren wir, wie dieser Fonds zum Ausbau der erneuerbaren Energien, um die Forschung und Entwicklung voranzubringen, finanziert wird. Das ist die eigentliche Leistung an der Stelle. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Weiterhin sagen Sie, man bräuchte jetzt eine Netz- und Systemintegration. Aufgrund der vielen Verhandlungen, die ich bei den Novellierungen des EEG mit Ihnen führen durfte, darf ich feststellen, dass Sie sich dieser Maßnahme bisher immer verschlossen haben. Bislang haben Sie, meine Damen und Herren, immer Folgendes gesagt: Wir machen die Markteinführung, und möglichst viel erneuerbarer Strom muss in die Netze. - Aber das war es dann. Dass man für eine Versorgung eine Netzintegration braucht, war Ihnen vermutlich klar, aber an der Stelle wahrscheinlich egal. Der Kollege Fell sagte vorhin in einer Kurzintervention, er hätte gerne Luft in den Netzen. Auch das ist ein Unterschied: Wir hätten gern Strom in den Netzen, lieber Kollege Fell, keine Luft. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Das ist unser Anliegen. Deshalb machen wir das, was wir hier tun wollen, während Sie versuchen, es uns denkbar schwer zu machen. Ich habe jetzt leider keine Zeit, auf das einzugehen, was Sie im Wärmebereich alles vorschlagen. Aber das ist wieder typisch Grüne: Zwang, Vorschriften, Verpflichtungen, Ökostalinismus per se und par excellence. (Ulrich Kelber [SPD]: Das waren nur fünf Phrasen hintereinander! Sie schaffen doch acht, oder?) Diese Geschichte werden wir so sicherlich nicht mittragen. Wir haben hier ein Konzept vorgelegt, das weit über das Thema Wiedereinstieg - oder wie auch immer Sie es formulieren wollen -, weit über das Thema Laufzeitverlängerung hinausgeht. Dieses Konzept zeigt einen richtungweisenden Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien auf. Es ist finanziert, indem die Kernenergie diesen Ausbau doppelt gegenfinanziert, und zwar über den Fonds und durch die preisdämpfende Wirkung. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Ich erteile jetzt der Kollegin Bulling-Schröter das Wort zu einer persönlichen Erklärung zur Aussprache nach § 30 unserer Geschäftsordnung. Anschließend folgen zwei Kurzinterventionen. Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Vielen Dank. - Herr Nüßlein hat hier behauptet, ich als Vorsitzende des Umweltausschusses hätte das Handtuch geschmissen. (Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: So war es, oder?) Ich möchte zu dieser Ausschusssitzung noch kurz einige Worte sagen. Die Koalition hat einen extremen Zeitdruck aufgebaut und dieses Verfahren so gewählt, wie es war. In dieser Ausschusssitzung gab es immer wieder Differenzen über die Auslegung der Tagesordnung und der Geschäftsordnung. Infolgedessen habe ich als Ausschussvorsitzende den Sekretär des Geschäftsordnungsausschusses herbeigebeten, der dann der ganzen Ausschusssitzung beigewohnt und mich juristisch beraten hat. Ich bin leider keine Juristin. Es gab im Rahmen der Sitzung mehrere Auszeiten, die von mehreren Fraktionen beantragt wurden. Zu Beginn der heutigen Sitzung, in der Geschäftsordnungsdebatte, wurde schon vieles über den Verlauf der vorgestrigen Ausschusssitzung erzählt. Es ist aber nicht richtig, dass ich das Handtuch geschmissen hätte. Vielmehr muss auch eine Ausschussvorsitzende nach dreieinhalb Stunden die Möglichkeit haben, den Raum - aus bestimmten Gründen, die ich jetzt vielleicht nicht ausführen muss - für zehn Minuten zu verlassen. Dafür hat man einen Stellvertreter: Mein Kollege Meierhofer hat die letzten Minuten der Sitzung geleitet. Davon war er, wie er mir gesagt hat, nicht begeistert; denn alles - das ist bekannt - war sehr kompliziert und schwierig. Im Übrigen möchte ich auch auf Folgendes hinweisen: Es ist auch nicht richtig, dass ich den Raum - wie ich jetzt aus den Medien erfahren habe - mit Tränen in den Augen verlassen hätte. Als originale Bayerin, die als Vertreterin der Linken noch Härteres gewöhnt ist, werde ich nicht so schnell weinen. Die Verhältnisse sind momentan aber trotzdem traurig. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Meine Damen und Herren! Jetzt folgen insgesamt drei Kurzinterventionen nacheinander. Zunächst erteile ich dem Kollegen Oliver Krischer von den Grünen das Wort zu einer Kurzintervention. Herr Krischer, Sie müssen allerdings die drei Minuten dafür nicht voll ausnutzen. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Debattenbeitrag von Herrn Nüßlein hat mich zu einer Zwischenfrage angeregt, die er leider abgelehnt hat. Er lässt nur Zwischenfragen aus der eigenen Fraktion zu; das halte ich für ein merkwürdiges parlamentarisches Verhalten, aber nun gut. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: In Niedersachsen nennt man das "feige"!) Herr Nüßlein, Sie haben sich über das Projekt eines AKW-Neubaus in Finnland geäußert. Ich wollte Sie erstens fragen: Ist Ihnen bekannt, dass die Umsetzung dieses Projekts inzwischen doppelt so teuer ist wie erwartet? Ist Ihnen bekannt, dass der geplante Baufortschritt um zwei Jahre verzögert ist, dass das ganze Projekt zu scheitern droht, dass es Klagen gibt? Ist Ihnen bekannt, dass das ganze Projekt nur deshalb funktionieren kann, weil staatlicherseits dafür gehaftet wird? Unter anderem hat dort die Bayerische Landesbank einige Milliarden versenkt. (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Pfui!) Sie heben hier auf dieses Projekt ab und stellen es als mustergültig hin. Zweitens. Ist Ihnen bekannt, dass dieses Projekt in Finnland faktisch das einzige wirkliche Neubauprojekt - nicht Reaktivierung von alten Baustellen - in Europa ist? Ansonsten gibt es in Europa keinen wirklichen Neubau. Tatsächlich werden mehr Reaktoren vom Netz genommen, als neue hinzukommen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Ich habe eben beobachtet, wie Sie vorhin Herrn Röttgen Beifall gespendet haben, als er gesagt hat, die Windenergiebranche habe sich "ausdrücklich für das Engagement der Koalition" bedankt. Wir haben inzwischen nachgeschaut, was die Windenergiebranche, der Präsident des Bundesverbandes WindEnergie, Herr Albers, zum Energiekonzept der Bundesregierung gesagt hat. Herr Albers sagte zu den Annahmen des Energiekonzepts wörtlich: Mit diesen Annahmen gewährt die Bundesregierung der Windenergie an Land eine Restlaufzeit von nur 5 Jahren ... (Ulrich Kelber [SPD]: Das ist ein unglaubliches Lob! Es könnte ja auch sofort vorbei sein!) Er kann das sagen, weil die Windenergiebranche selber die Ziele der Bundesregierung nicht erst 2050 erreicht, sondern schon 2015. Das heißt, Sie produzieren 35 Jahre Stillstand beim Ausbau der Windkraft. Das halte ich für einen absoluten Skandal. Es ist schlicht und ergreifend eine Unverschämtheit, sich dann hierhin zu stellen und zu sagen, Sie würden von der Windkraftbranche gelobt. Das möchte an dieser Stelle deutlich sagen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Herr Nüßlein, eine letzte Bemerkung. Sie haben den Mindestwirkungsgrad für Neubauten von Kohlekraftwerken angesprochen, den wir einführen wollen. Das ist eine völlig richtige, notwendige Maßnahme, um den überflüssigen Neubau von Kohlekraftwerken zu verhindern. Es gibt ein Papier aus dem Haus von Herrn Röttgen, das genau diese Initiative aufgegriffen hat: Auch das Bundesumweltministerium hat einen Mindestwirkungsgrad vorgeschlagen. Das ist eine notwendige Maßnahme, um in Deutschland die Klimaschutzziele zu erreichen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Nun hat Kollege Ulrich Kelber das Wort zu einer Kurzintervention. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Ich darf ja leider nicht!) Ulrich Kelber (SPD): Herr Kollege Nüßlein, die Zwischenfrage Ihres Fraktionskollegen war scheinbar vorbestellt. Trotzdem sind Sie auf dem falschen Fuß erwischt worden. Deswegen biete ich mich jetzt als Telefonjoker an. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Mit so einem Joker kann man nur verlieren!) Erstens. Weltweit gibt es 193 Staaten, inklusive Taiwan. Ich wollte Sie darüber informieren, dass 163 dieser Staaten keine Atomkraftwerke gebaut haben und auch keine bauen wollen. Das als kleine Gegendarstellung. Ganz wichtig ist auch der Hinweis - das hat Herr Schirmbeck Ihnen in seiner Frage nicht souffliert -, dass seit vielen Jahren weltweit mehr Atomkraftwerke vom Netz gehen als zugebaut werden. Herr Pfeiffer, der links neben Ihnen sitzt, wird Ihnen diese Aussage, die wissenschaftlich anerkannt ist, bestätigen können. Kommen wir zum letzten Punkt, zu Finnland. Das finnische Atomkraftwerk wird gebaut mit einem Milliardenzuschuss der französischen Regierung für den Lieferanten, mit einer Hermesbürgschaft der deutschen Bundesregierung und mit einem subventionierten Kredit der Bayerischen Landesbank - das ist vielleicht auch ein Beitrag zu den hervorragenden wirtschaftlichen Ergebnissen dieser Bank -, trotzdem gibt der Betreiber schon jetzt zu, dass der Strom, der aus diesem Atomkraftwerk kommen wird, subventioniert werden muss, weil er andernfalls mehrere Cent über den Börsenpreis von Skandinavien liegt. Wenn das Ihr Modell für Deutschland, für unsere energieintensive Industrie und für unsere Stromkunden ist, dann sollten Sie das bitte als Reaktion auf meine Kurzintervention noch einmal ausführlich darstellen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Die dritte Kurzintervention kommt von Horst Meierhofer von der FDP-Fraktion. Horst Meierhofer (FDP): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu den Aussagen von Herrn Dr. Nüßlein: Ich glaube nicht, dass ich als FDP-ler in dem Ruf stehe, Frau Bulling-Schröter inhaltlich nahezustehen. Ich möchte aber trotzdem darauf hinweisen, dass Frau Bulling-Schröter, soweit die Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion und ich das beurteilen können, einen ganz guten Job als Vorsitzende des Ausschusses gemacht hat. Es war wirklich turbulent. Das wurde heute mehrfach angesprochen. Ich sage das, ohne einzelnen Fraktionen Vorwürfe machen zu wollen. Sie hat dreieinhalb Stunden lang versucht, diese Sitzung wirklich ausgewogen zu leiten. Das gilt auch für das Sekretariat und alle anderen, die mitgeholfen haben. Deswegen sind, glaube ich, persönliche Anfeindungen nicht nötig. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Herzlichen Dank. - Kollege Nüßlein, bitte. (Ulrich Kelber [SPD]: Wie viele Staaten gibt es? - Gegenruf des Abg. Volker Kauder [CDU/CSU]: Das sagt Herr Pfeiffer! Der ist angesprochen worden!) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Herr Präsident, vielen Dank. - Ich beginne mit dem, was der Kollege Meierhofer gerade erwähnt hat. Sehr geehrte Frau Bulling-Schröter, wenn meine Äußerungen missverstanden worden sein sollten, entschuldige ich mich ausdrücklich bei Ihnen persönlich. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie des Abg. Hubertus Heil [Peine] [SPD]) Ich wollte Ihre Sitzungsführung in keiner Weise tadeln oder Sie persönlich kritisieren. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass das, was Kolleginnen und Kollegen im Umweltausschuss veranstaltet haben, unparlamentarisch, ungehörig und unanständig war. Ich habe nur sagen wollen, dass Sie das dazu bewogen hat, weil Sie sich stimmlich nicht mehr durchsetzen konnten, die Sitzungsleitung abzugeben. Ich halte das Verhalten der Kollegen nach wie vor für verwerflich. Ich wollte Sie in keiner Weise angreifen. (Ulrich Kelber [SPD]: Sie machen es ja wieder!) Was Finnland, Schweden und andere Länder angeht: In Finnland befindet sich ein neues Kernkraftwerk im Bau; nichts anderes habe ich gesagt. Der Bau zweier zusätzlicher Kraftwerke ist beschlossen. Ob es dort Widerstände gibt und wie diese aussehen, kann ich nicht beurteilen. (Ulrich Kelber [SPD]: Ich habe nicht von "Widerständen" gesprochen! Ich habe von Zahlen gesprochen!) Ich gehe aber davon aus, dass ich die Frage, die mir der Kollege Schirmbeck gestellt hat, korrekt beantwortet habe. Er hat mich gefragt, ob es eine nennenswerte Anzahl von Ländern gibt, die aus der Atomenergie aussteigen, oder ob es nicht vielmehr so aussieht, dass Länder, die einen Ausstiegsbeschluss gefasst haben, das jetzt ganz anders handhaben. Dafür ist Schweden ein klassisches und krasses Beispiel. Was den Wirkungsgrad von Kohlekraftwerken angeht: Ich kritisiere ja nicht, dass Sie nach dem Stand der Technik vorgehen und den Wirkungsgrad entsprechend höher ansetzen wollen. Ich kritisiere, dass Sie diesen Wirkungsgrad ganz gezielt, prohibitiv höhersetzen wollen, um Kohlekraftwerke zu verhindern. Das ist nicht Sinn und Zweck eines Wirkungsgrades. (Ulrich Kelber [SPD]: Die Zahlen zu Finnland!) Was Herrn Kelber und die Renaissance der Kernkraftwerke angeht: Ich habe die Zahlen nicht im Kopf und weiß nicht, in wie vielen Ländern Kernkraft tatsächlich genutzt wird. (Ulrich Kelber [SPD]: Aha!) Ich sage Ihnen aber - das können Sie aufschreiben und zu gegebener Zeit wieder hervorholen -: Der Energiehunger dieser Welt und das sich abzeichnende Bevölkerungswachstum, insbesondere in den Schwellenländern, werden dafür sorgen, dass die Kernenergie eine Renaissance erlebt, wenn uns nichts Besseres einfällt. (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 2 Prozent Atomkraft!) Ich sage Ihnen ganz offen: Das, was wir momentan mit Wind und Sonne probieren, wird nicht ausreichen, um den immensen Energiehunger der Welt zu stillen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 2 Prozent Atomkraft weltweit!) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Kollege Klaus Breil für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP) Klaus Breil (FDP): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unser Energiekonzept ist kein Kernenergiekonzept (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, ein Konzept ist es nicht!) und primär auch kein Konzept zur Klimarettung. Auf die Entwicklung des Weltklimas hat Deutschland nämlich nur wenig Einfluss. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Es ist gar kein Konzept!) Unser Energiekonzept ist vielmehr das größte Modernisierungsprogramm für eine gesamte Volkswirtschaft. Es ist weltweit ein Prototyp. (Beifall bei der FDP) Es wird den Nachweis erbringen, dass die größte Industrienation der EU die Harmonisierung von Volkswirtschaft und Klimaschutz ohne Wohlstandsverluste organisieren kann. Die deutsche soziale Marktwirtschaft kann das leisten - und sie wird es leisten. Wir werden weder Wirtschaft noch Bürger mit unbezahlbaren Energiekosten belasten. Das ist eben der Unterschied zu den Vorstellungen der Grünen: Wir fordern die Energiewende, ohne zu überfordern. Bereits heute zahlen wir für gerade einmal 15 Prozent unserer Stromerzeugung, die aus erneuerbaren Energien kommt, Zusatzkosten von über 8 Milliarden Euro pro Jahr. Auf dieser Basis gerechnet müssten bei einer regenerativen Vollversorgung auf Betriebe und Verbraucher Zusatzkosten von über 50 Milliarden Euro im Jahr umgelegt werden. Die erforderlichen Investitionen in Netze, Speicher und Regelenergiekraftwerke sind in dieser Rechnung noch nicht einmal enthalten. Eine solche Belastung kann niemand wollen. Energiekosten, meine Damen und Herren, sind der Brotpreis des 21. Jahrhunderts. Schon deshalb muss Energie für alle bezahlbar bleiben. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Doch gerade die Grünen verschweigen systematisch die enormen Folgekosten und Risiken dieses Umbaus. Das ist zwar unredlich, entspricht aber dem bekannten grünen Dreiklang: Verschweigen, Verweigern, Verhindern. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Unser Energiekonzept hingegen ist durchgerechnet und mit ausreichenden staatlichen Stabilisatoren untersetzt. Daher benötigen wir Rahmenbedingungen, die sich stärker an der Kosteneffizienz und der Verantwortung der Erzeuger für eine bedarfsgerechte Erzeugung ausrichten. Bei der Gebäudesanierung werden wir einen Sanierungsfahrplan erarbeiten und setzen dabei auf wirtschaftliche Anreize. Zwangssanierungen wird es mit uns nicht geben. (Beifall bei der FDP) Dreh- und Angelpunkt des gesamten Umbaus ist und bleibt neben der Bereitstellung von Speichern die Entwicklung der Netze. Wenn wir die Erzeugungsstruktur ändern, muss auch das Netz grundsätzlich verändert werden. Hier werden wir noch drei Punkte regeln müssen. Erstens werden wir die Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter beschleunigen. Zweitens können nur auskömmliche Renditen den Ausbau der Netze anschieben. Drittens wird die Bundesregierung eine Informationsoffensive zur Bedeutung der Netze und für eine größere Akzeptanz des Netzausbaus starten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung ist ein Generationenprojekt, über dessen Notwendigkeit über alle Fraktionen hinweg Einigkeit besteht. Dann sollten wir aber auch alle gemeinsam für mehr Akzeptanz der neuen Energieinfrastrukturen gerade dort aktiv werben, wo lokale Interessen den Fortschritt behindern. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Kollege Michael Luther für die CDU/CSU-Fraktion. Dr. Michael Luther (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren nun seit ungefähr drei Stunden. Ich denke, gegen Ende der Debatte ist es vielleicht ganz gut, noch einmal festzuhalten, worum es heute eigentlich geht. Es geht heute um die Frage, wie die Energieversorgung in Deutschland in 40 Jahren, in 2050, aussehen wird. Wir sind uns, auch wenn das in vielen Debattenbeiträgen nicht so klar zum Ausdruck gekommen ist, in einem Punkt einig: Wir wollen den Wechsel hin zu den erneuerbaren Energien. Wir wollen, dass 2050 80 Pro-zent des Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energien kommt. Nicht einig sind wir uns bei der Frage, wie der Weg dorthin zu beschreiten ist. Ich denke, es gibt auf diesem Weg ein paar wichtige Fragen zu beantworten. Erstens. Wie schaffen wir es, dass erneuerbare Energien grundlastfähig werden? Es ist zwar wahr, dass in Spitzenzeiten zu viel Strom im Netz ist, aber erneuerbare Energien, Wind und Sonne, sind nicht 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr verfügbar, sondern sehr volatil. Deswegen ist eine wichtige Frage: Wie erreichen wir eine stabile Stromversorgung? Wir sind der Meinung, dass wir dafür noch eine ganze Weile Grundlastkraftwerke brauchen. Eine Art von Grundlastkraftwerken, die wir in Deutschland haben, sind nun einmal Atomkraftwerke. Zweitens. Mich wundert es nicht, dass in diesen Tagen in der Öffentlichkeit - man tut so, als habe man das vorher nicht gewusst - geschrieben wird, dass der Ausbau der Solarenergie die Energie in unseren Netzen teurer macht. Das haben wir gewusst. Deswegen muss man in diesem Zusammenhang eine zweite Frage beantworten: Wie schaffen wir es, den Strompreis stabil zu halten, und zwar so, dass wir weiterhin eine Industrienation sein können und nicht die Wirtschaft aus Deutschland vertreiben? Letztendlich fordern auch die Verbraucher einen stabilen Strompreis. Sie sind heute schon skeptisch. Daher müssen wir ihnen sagen, wie wir es schaffen wollen, den Strompreis stabil zu halten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Das sind die wesentlichen Bausteine unseres Energiekonzeptes, in dem wir genau beschreiben, wie wir zu dem Ziel kommen, dass der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Jahr 2050 bei 80 Prozent liegt. Unser Energiekonzept ist realistisch und kein Fantasiegebilde. Im Energiekonzept wird noch eine weitere Frage beantwortet, die der Finanzierung. Wir wissen, dass es Geld kostet, diesen Weg zu beschreiten. Deswegen richten wir einen Energie- und Klimafonds ein, in den unter anderem die Mehrgewinne der Energiekonzerne, die es aufgrund der längeren Laufzeiten der Atomkraftwerke gibt, fließen werden. Damit sind wir in der Lage, die Grundlastfähigkeit zu erforschen und anwendungsorientierte Forschung zu betreiben. Dies wird bei der Erreichung der Ziele helfen. Ich will noch eine letzte Bemerkung machen; bei diesem Punkt mache ich mir Sorgen. Heute erleben wir den Ausbau der erneuerbaren Energien, doch diese werden über das vorhandene Leitungsnetz nicht transportiert werden können. Wenn wir dieses Problem im Rahmen der Planungsgegebenheiten, die wir in Deutschland haben, lösen wollen, dann wird es sehr lange dauern, entsprechende Netze aufzubauen. Es ist jedoch notwendig, diese Netze schnell zu schaffen. Mir ist dazu ein vergleichbares Beispiel eingefallen. 1990 mussten wir in den neuen Bundesländern Straßen bauen. Wenn wir das im Rahmen des westdeutschen Straßenbaurechts hätten bewältigen wollen, hätten wir 20 Jahre Planungszeit gebraucht. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wäre besser gewesen!) Das heißt, wir würden heute mit der ersten Autobahn anfangen. Das ist unvorstellbar. Deswegen ist aus meiner Sicht ganz klar, dass wir so etwas wie ein Bundesenergiewegeplanungsbeschleunigungsgesetz brauchen. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hatten wir 2005! Das haben Sie im Bundesrat blockiert!) - Wenn Sie, Herr Trittin, dafür sind, ist es doch relativ einfach. Dann sind wir uns einig und können das umsetzen. Wenn wir alle gemeinsam diese Ziele verfolgen, kann man sagen, dass heute ein Konzept vorliegt, das für Deutschland gut ist. Ich werbe ausdrücklich dafür, all die Maßnahmen, all die Gesetze, die im Einzelnen dafür notwendig sind, entsprechend umzusetzen. Recht herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Klaus-Peter Willsch für die CDU/ CSU-Fraktion. Er ist der letzte Redner in dieser Debatte. Anschließend folgt eine ganze Reihe namentlicher Abstimmungen. Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Am Ende dieser Debatte steht eines fest: Die bisherige Politik in Energiefragen, die auf Illusion und Ideologie basierte, wird abgelöst durch eine Politik, die Tatsachen zur Kenntnis nimmt, durch eine intelligente zukunftsgerichtete Politik, die Versorgungssicherheit, Klimaschutz und bezahlbare Energie zum Ziel hat. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Dass Ihnen das nicht gefällt, vor allen Dingen Ihnen, geschätzte Vertreter der Grünen, sieht man an dem Aufzug, den Sie hier heute präsentieren. Sie beschwören die Straße, die diese Politik kommentieren würde, bringen sich schon mal ein bisschen in Stimmung, indem Sie sich hier einheitlich, relativ uniform zeigen. Ich muss ja sagen, die Grundtöne Ihrer übereinstimmenden Kleidung gefallen mir durchaus: überwiegend ein starkes Schwarz, ein bisschen Gelb dabei. Das ist die Farbenlehre, die ich mir für die Politik in Deutschland wünsche. (Sigmar Gabriel [SPD]: Da sind Sie ziemlich allein!) Die Vorwürfe aber, die Sie uns in diesem Zusammenhang machen - die Bevölkerung sei dagegen, und all das -, weise ich eindeutig zurück. Wir sind in diesem Punkt mit einer klaren Aussage in die Bundestagswahl gegangen. Wir haben gesagt, die Laufzeit wird verlängert, weil wir es für Unsinn halten, Volksvermögen zu vernichten, (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) und weil wir die Sicherheit der Versorgung sowie bezahlbare Preise für notwendig halten und damit Schluss machen, dass auf der Grundlage von Illusionen Energiepolitik für einen Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland gemacht wird. Das kann nicht tragen. Ich will noch einmal für die Menschen an den Bildschirmen und hier oben auf der Besuchertribüne deutlich machen, was das, was hier immer von Ihnen behauptet wird, heißt. Ich komme aus Hessen; wir haben Biblis A und B. Wenn wir Biblis A und B durch Photovoltaik ersetzen wollten, müssten wir 20 km2 Fläche mit Photovoltaikanlagen bebauen; das sind 2 600 Fußballfelder. Wer will das denn in der Landschaft unterbringen, und wer will den Bürgern vor allen Dingen die Preise zumuten, die sich daraus ergeben angesichts der Tatsache, dass der Strom sechsmal so teuer ist wie der, den sie an der Strombörse beziehen können? (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Nun zum Ersatz von Biblis A und B durch Windkraft: Hier brauchten wir 1 200 Windräder onshore bei besten Bedingungen, und selbst offshore bräuchte man 520, und da haben wir gerade mal zwölf stehen. Das ist Politik auf der Grundlage von Illusionen und keine realistische Politik. Das, was Deutschland braucht, ist aber eine Politik, die die Wirklichkeit und die Bedürfnisse der Menschen zur Kenntnis nimmt und zur Grundlage ihres Handelns macht. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir sagen, wir lassen die funktionierenden, sicheren und preiswerten Strom liefernden Kernkraftwerke weiterlaufen. Genau das wissen Sie, und genau das ist Gegenstand des Gesetzgebungsvorhabens, das wir hier jetzt zum Abschluss bringen werden und in dessen Verlauf wir im Übrigen eine intensive Diskussion mit Ihnen gesucht haben. Ich weiß nicht, wie oft ich die sitzungsfreie Woche umgeplant habe, weil immer wieder neue Wünsche von der Opposition gemeldet wurden, wie man es vielleicht hinbekommen könnte. (Widerspruch bei der SPD) Mit dieser Verschwörungstheorie ist in dieser Debatte genauso aufgeräumt worden wie mit der Theorie, es sei in Hinterzimmern irgendwas verhandelt worden. Alles liegt auf dem Tisch. Sie wollen es nicht. Das können Sie ja laut sagen. Aber wir wollen es. Wir haben es den Menschen vorher gesagt, und wir setzen es ganz genau so durch. Versprochen, gehalten. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Beck? Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU): Herr Beck, ich freue mich, wenn Sie durch eine Frage meine Redezeit verlängern. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege, Sie haben gerade so demonstrativ gesagt, es läge alles auf dem Tisch. Zumindest auf meinem Tisch liegt nicht die Antwort der Bundesregierung auf eine Frage, die wir schriftlich im Plenum gestellt haben und auch den Ausschüssen zur Beantwortung übermittelt haben. Wir haben danach gefragt, welche Rechtswirkung der Vertrag mit den vier Energieversorgungsunternehmen hat, den die Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, wenn ein nächster Bundestag eine Änderung der heute zu erwartenden Beschlussfassung der Elften und Zwölften Atomgesetzesnovellen vornehmen würde, und welche Zahlungsverpflichtungen das womöglich für den Bund auslöste. Darauf hat uns die Regierung im Ausschuss nicht geantwortet; gestern in der Fragestunde hieß es, die Frage sei schriftlich im Ausschuss beantwortet. Legen Sie diese Antwort mal auf den Tisch. Sie behaupten ja, es läge alles auf dem Tisch des Hauses. Nun haben Sie die Gelegenheit. Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU): Also, Herr Beck, wenn Sie auf Ihrem Tisch nicht alles finden, was Sie da vermuten, dann müssen Sie mal aufräumen. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Ich jedenfalls kann sagen, dass ich mich von der Bundesregierung vollumfänglich informiert fühle und dass ich alle Entscheidungsgrundlagen beieinander habe. Jetzt ist genug geredet worden, jetzt muss entschieden werden. (Beifall bei der CDU/CSU) Herr Beck, weil ich die Befürchtung habe, dass Sie mir nicht unbedingt folgen, will ich jemand anderen anführen, zu dem Sie häufig große Nähe gezeigt haben. Der Führer der freien Welt, Barack Obama, hat gesagt: Um unseren wachsenden Energiebedarf zu decken und die schlimmsten Folgen des Klimawandels zu verhindern, werden wir unsere Versorgung mit Kernenergie erhöhen müssen. So einfach ist das. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eingebrachten Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf den Drucksachen 17/3409 und 17/3453, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/ CSU und der FDP auf Drucksache 17/3051 anzunehmen. Hierzu liegen 24 Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, über die wir zuerst abstimmen. Zu allen Änderungsanträgen wurde namentliche Abstimmung verlangt. Wir stimmen zuerst über zehn Änderungsanträge einzeln und dann in einer elften Abstimmung über eine Zusammenfassung von 14 Änderungsanträgen gewissermaßen in einer "Listenabstimmung" ab. Wir kommen zur ersten namentlichen Abstimmung, und zwar über den Änderungsantrag auf Drucksache 17/3486, Stichwort Bundesratszustimmung. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will zugleich mitteilen, dass mir zur Abstimmung 51 schriftliche Erklärungen von Kolleginnen und Kollegen vorliegen. Deren Namen werden im Protokoll verzeichnet sein.1 Sind alle Abstimmungsurnen besetzt? - Das ist der Fall. Dann ist die erste Abstimmung eröffnet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, haben alle ihre Stimme bei dieser ersten namentlichen Abstimmung abgegeben? - Ich höre keinen Widerspruch. Dann schließe ich diese Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen werden Ihnen später bekannt gegeben.2 Wir kommen damit zur zweiten namentlichen Abstimmung, und zwar über den Änderungsantrag auf Drucksache 17/3487. Das Stichwort heißt "Biblis A". Sind alle Abstimmungsurnen besetzt? - Das ist offensichtlich der Fall. Ich eröffne die zweite namentliche Abstimmung. Haben alle Kolleginnen und Kollegen ihre Stimme bei dieser zweiten namentlichen Abstimmung abgegeben? - Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich die zweite namentliche Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen.3 Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen damit zur dritten namentlichen Abstimmung, und zwar über den Änderungsantrag auf Drucksache 17/3488. Das Stichwort heißt "Biblis B". Ist alles vorbereitet für diesen Abstimmungsgang? - Das ist der Fall. Ich eröffne die dritte namentliche Abstimmung. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Ich darf Sie fragen, ob ein Mitglied des Hauses anwesend ist, das seine Stimmkarte bei der dritten namentlichen Abstimmung noch nicht abgegeben hat. - Es wurde alles abgegeben. Dann schließe ich diese Abstimmung.4 Wir kommen nun zur vierten namentlichen Abstimmung, und zwar über den Änderungsantrag auf Drucksache 17/3489; das Stichwort ist Brunsbüttel. - Sind alle Urnen mit den Schriftführerinnen und Schriftführern besetzt? - Das ist der Fall. Dann eröffne ich die vierte namentliche Abstimmung. Ist ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme bei der vierten namentlichen Abstimmung noch nicht abgegeben hat? Ist jetzt alles abgegeben, was für die vierte namentliche Abstimmung abgegeben werden soll? - Das ist der Fall. Dann schließe ich diese Abstimmung.5 Wir kommen zur fünften namentlichen Abstimmung, und zwar über den Änderungsantrag auf Drucksache 17/3490, Stichwort: Isar 1. - Die Plätze an den Urnen sind besetzt. Ich eröffne die fünfte namentliche Abstimmung. Sind Kolleginnen oder Kollegen im Saal, die ihre Stimmkarte für die fünfte namentliche Abstimmung noch nicht abgegeben haben? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich diese Abstimmung.6 Wir kommen zur sechsten namentlichen Abstimmung, und zwar über den Änderungsantrag auf Drucksache 17/3491; hier geht es um Krümmel. - Die Plätze an den Urnen sind besetzt. Dann eröffne ich die sechste namentliche Abstimmung. Sind nun alle Stimmkarten für die sechste namentliche Abstimmung abgegeben? - Das ist der Fall. Dann schließe ich diese Abstimmung.7 Wir kommen zur siebten namentlichen Abstimmung, und zwar über den Änderungsantrag auf Drucksache 17/3492; es geht hier um Neckarwestheim 1. - Die Plätze an den Urnen sind besetzt. Dann eröffne ich die siebte namentliche Abstimmung. Ist eine Kollegin oder ein Kollege im Saal, die ihre Stimme bzw. der seine Stimme bei der siebten namentlichen Abstimmung noch nicht abgegeben hat? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann schließe ich diese Abstimmung.8 Wir kommen zur achten namentlichen Abstimmung, und zwar über den Änderungsantrag auf Drucksache 17/3493; Stichwort: Philippsburg 1. - Wie ich sehe, sind die Plätze an den Urnen besetzt. Dann eröffne ich die achte namentliche Abstimmung. Ist ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimmkarte bei dieser achten namentlichen Abstimmung noch nicht abgegeben hat? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich diese Abstimmung.9 Wir kommen zur neunten namentlichen Abstimmung, und zwar über den Änderungsantrag auf Drucksache 17/3494; hier geht es um "Unterweser". - Sind die Plätze an den Urnen besetzt? - Das ist der Fall. Dann eröffne ich die neunte namentliche Abstimmung. Sind jetzt alle Stimmkarten für die neunte namentliche Abstimmung abgegeben? - Das ist offenkundig der Fall. Dann schließe ich die neunte Abstimmung.10 Ich rufe die zehnte namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag auf Drucksache 17/3495 auf. Hier geht es um eine Einfügung im Zusammenhang mit Flugzeugabstürzen. - Wie ich sehe, sind die Plätze an den Urnen besetzt. Ich eröffne die zehnte namentliche Abstimmung. Ist jemand anwesend, der stimmberechtigt ist und seine Stimmkarte zur zehnten namentlichen Abstimmung noch nicht abgegeben hat? - Das ist nicht der Fall. Dann ist auch diese Abstimmung geschlossen.11 Nun kommen wir zu 14 Änderungsanträgen, über die wir auf einem Stimmzettel gemeinsam abstimmen werden. Es handelt sich um die 11. bis 24. namentliche Abstimmung. Den Stimmzettel erhalten Sie, falls noch nicht geschehen, von den Plenarassistenten hier im Saal. Auf diesem Stimmzettel tragen Sie bitte zunächst Ihren Namen und die Bezeichnung Ihrer Fraktion deutlich in Druckbuchstaben ein. Unter der Namensleiste finden Sie eine Auflistung der 14 abzustimmenden Änderungsanträge. Sie haben die Möglichkeit, jeden einzelnen Änderungsantrag mit einem Kreuz bei "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" zu markieren. Ich weise darauf hin, dass Stimmzettel ohne Namensangabe oder mit mehr als einem Kreuz je Änderungsantrag ungültig sind. Sie können die Stimmzettel auf Ihrem Platz ankreuzen. Nachdem Sie den Stimmzettel ausgefüllt haben, werfen Sie ihn in eine der im Saal aufgestellten Urnen. Sind die Plätze an den Urnen nach wie vor besetzt? - Das ist der Fall. Dann eröffne ich diese Abstimmung. Ist ein Mitglied des Hauses anwesend, das seinen Stimmzettel noch nicht abgegeben hat? - Das ist nicht der Fall. Dann ist auch diese Abstimmung geschlossen.12 Da die vollständige Auswertung der Stimmzettel einen erheblichen Zeitbedarf erfordert, werden die Schriftführerinnen und Schriftführer zunächst noch kein zahlenmäßiges Ergebnis ermitteln, sondern nach Sichtung der Stimmzettel feststellen, ob die Vorlagen angenommen oder abgelehnt wurden. Die Ergebnisse dieser 24 Abstimmungen werden wir Ihnen auf jeden Fall dann bekannt geben, wenn wir sie haben. Dann erst werden auch die weiteren Abstimmungen stattfinden. Die Sitzung wird jetzt nicht unterbrochen, sondern wir nutzen die Zeit der Auszählung, um den Kolleginnen und Kollegen, die eine mündliche Erklärung zur Abstimmung abgeben wollen, die Möglichkeit dazu zu geben. Es sind nach jetzigem Stand - das kann sich natürlich alles ändern; es können auch noch weniger werden - 21 Abgeordnete. Ich möchte vorschlagen, dass diejenigen, die die mündlichen Erklärungen der Kolleginnen und Kollegen hier im Saal verfolgen wollen, Platz nehmen und sich aufmerksam den Reden widmen. Die anderen Kollegen darf ich bitten, ihre Gespräche außerhalb des Saales weiterzuführen und im Übrigen auf das zu achten, was ihnen über die Lautsprecher bzw. Bildschirme bezüglich des Beginns der weiteren Abstimmungen mitgeteilt wird. Ich darf darauf hinweisen, dass nach unserer Geschäftsordnung inhaltlich zum Abstimmungsverhalten Stellung genommen werden kann und dass die Redezeit dafür maximal fünf Minuten beträgt. Die fünf Minuten müssen nicht in jedem Fall ausgeschöpft werden. Nun bitte ich die Kollegin Ekin Deligöz für ihre persönliche Erklärung ans Mikrofon. Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde gegen das Elfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes stimmen und möchte hierzu eine persönliche Erklärung abgeben. Die schwarz-gelbe Koalition will, dass das in meinem Wahlkreis befindliche Atomkraftwerk Gundremmingen - Block B, Block C - (Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Sie haben doch gar keinen Wahlkreis, Frau Kollegin! Das ist mein Wahlkreis!) noch viele Jahre weiterlaufen soll. Wir reden hier von einem Siedewasserreaktor veralteter, störanfälliger und unzureichend gesicherter Bauweise. Herr Nüßlein sagt: Das ist nicht Ihr Wahlkreis, das ist mein Wahlkreis. - Herr Nüßlein, meine Kinder wachsen auch in diesem Wahlkreis auf. Auch sie sehen das Atomkraftwerk. Ich habe sehr wohl einen Anspruch darauf, mich für all die Menschen einzusetzen, die mich gewählt haben, die mich hierher entsandt haben und für die ich einstehe. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich will vor allem dafür sorgen, dass meine Kinder gesund aufwachsen. Herr Nüßlein, Sie können die Fakten noch so sehr ignorieren. Die Kinderkrebsstudie sagt, dass in der Umgebung von Gundremmingen die Krebsrate von Kindern, die in der Umgebung wohnen, 60 bis 120 Prozent höher ist als an anderen vergleichbaren Standorten. Das sind die Auswirkungen von Gundremmingen, mit denen wir leben müssen. Da bringt es nichts, wenn Sie sich jetzt abwenden. Das ist die Verantwortung, zu der wir uns bekennen müssen. Dementsprechend müssen wir eine Entscheidung fällen. In Gundremmingen kam es schon zu zahlreichen, nämlich über 200, Zwischenfällen; zwei Menschen sind gestorben. Es gab schon einen Großunfall mit einem wirtschaftlichen Totalschaden. Es wurden radioaktive Edelgase freigesetzt, aber wir haben vor Ort kein Sicherheitskonzept, nach dem wir reagieren können, wenn es zu einem Super-GAU kommt. Sie sagen, dass ein solcher GAU nicht möglich ist. Aber was ist, wenn er eintritt? Sie setzen dann die freiwillige Feuerwehr ein und sagen ihr, dass sie das Problem bitte lösen soll. Wer wird die 220 000 Menschen evakuieren, die vor Ort leben und die davon betroffen wären? Mehr noch: Wir haben vor Ort den Atomreaktor, der den meisten Strahlenmüll in Deutschland produziert. Alle zwei Monate wird ein neuer Castorbehälter gefüllt. Täglich werden 150 Kilogramm radioaktiver Müll produziert. Auch Herr Waigel geht auf die Straße. (Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Herr Waigel geht nicht auf die Straße!) - Herr Waigel geht in Gundremmingen und in Günzburg auf die Straße, weil er gegen das Zwischenlager ist. Erklären Sie Herrn Waigel, wie Sie es hier verantworten können, dass das weiterhin so geschehen soll und dass es nicht weniger, sondern mehr Müll wird. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Sagen Sie den Menschen, wie Sie für Sicherheit garantieren wollen. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass noch mehr Müll in diesen Zwischenlagern gelagert werden soll, (Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Trittin hat das Zwischenlager genehmigt!) die noch nicht einmal abgesichert sind, sondern bestenfalls einem Unwetter widerstehen können, aber sicherlich nicht der Radioaktivität. (Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Trittin hat das Zwischenlager angeordnet!) Sie handeln hier unverantwortlich. Deshalb werde ich diesem Gesetz nicht zustimmen. Sie können auch keinem Menschen vor Ort - nicht den Schwaben, nicht den Bayern - in irgendeiner Weise erklären, warum Sie freiwillig dieses Risiko eingehen, das wir so nicht eingehen müssten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist unverantwortlich gegenüber unseren Kindern, die vor Ort leben und die dann von einer Krebserkrankung betroffen sind. Das sollten Sie sich zu Herzen nehmen, wenn es wirklich Ihr Wahlkreis sein sollte, was ich Ihnen hiermit abspreche. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Bevor ich dem nächsten Kollegen das Wort erteile, will ich noch darauf hinweisen, dass selbstverständlich auch heute rechtzeitig mit einem Klingelzeichen im Haus auf die bevorstehenden weiteren namentlichen Abstimmungen hingewiesen wird. Herr Kollege Dr. Thomas Gambke von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bitte. (Zuruf von der CDU/CSU: Werden die das jetzt alle vortragen? - Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Es ist unglaublich, was hier läuft!) Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich stimme gegen das Elfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes, weil ich direkt betroffen bin. Ich wohne und arbeite nur 15 Kilometer vom Atomkraftwerk Isar 1 entfernt. Die meisten von Ihnen haben möglicherweise gar nicht mehr präsent, dass im Jahr 1988 ein französisches Militärflugzeug nur 1,5 Kilometer von diesem Atomkraftwerk entfernt abgestürzt ist. Stellen Sie sich einmal vor, was passiert wäre, wenn dieses Flugzeug das Kernkraftwerk getroffen hätte. Es hätte bei diesem sehr alten Kraftwerk noch nicht einmal den Sicherheitsbehälter treffen müssen, (Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Was sind das denn für persönliche Erklärungen? Das ist doch Unfug!) sondern nur das Gebäude, in dem sich direkt unter dem Dach das Abklingbecken befindet, (Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Das sind doch keine Erklärungen zur Abstimmung!) um großen Schaden anzurichten. Sie werden vielleicht jetzt verstehen, dass ich persönlich das etwas anders sehe als diejenigen, die hier glauben, diesem Gesetz zustimmen zu müssen. (Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Grüne Sonderdebatte, oder was?) Der Bundesumweltminister hat noch im August erklärt, dass er genau diese Kernkraftwerke sichern möchte. Nun ist er davon abgegangen. Viele Gutachten belegen die Gefährlichkeit in Bezug auf Flugzeugabstürze. Meine Damen und Herren, Sie können diese Warnungen doch nicht einfach in den Wind schlagen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie mögen vielleicht sagen: Herr Gambke, Sie gehen ja auch Risiken ein, wenn Sie in ein Auto oder ein Flugzeug steigen. Diese Risiken nehmen Sie doch in Kauf, bis hin zu einem Unfall, bei dem Sie möglicherweise Ihr Leben verlieren. - Es gibt aber einen großen Unterschied. Sie entscheiden hier nicht nur für sich, sondern für Hunderte von Generationen nach Ihnen. Diese haben nicht mehr die Möglichkeit zur Entscheidung, wenn Sie in unverantwortlicher Weise die Laufzeit verlängern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als Physiker will ich Ihnen auch Folgendes sagen: Manche glauben vielleicht - diesen Eindruck habe ich, wenn ich mit Nichttechnikern spreche -, man könne irgendwann einmal die Strahlung von radioaktivem Material unterbinden; vielleicht in hundert Jahren, vielleicht auch erst etwas später. Das ist physikalisch nicht möglich. Genauso wenig wie Sie den absoluten Temperaturnullpunkt unterschreiten können oder ein Material schaffen können, das die Sonnentemperatur oder eine Atomexplosion aushält, können Sie auch die Strahlung von radioaktivem Material nicht unterbinden. Als Physiker sage ich Ihnen: Das kann man nicht. Deshalb müssen wir die Laufzeit begrenzen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt komme ich noch auf eine Erfahrung aus meiner jahrelangen Industrietätigkeit zu sprechen. Ich bin davon überzeugt, dass die Kernkraftwerke in Deutschland von sehr sicherheitsbewusstem Personal gefahren werden. Menschliches Fehlverhalten können Sie aber nicht ausschließen. Da helfen mir keine Statistik und auch keine Wahrscheinlichkeitsrechnung. Das kann morgen passieren. Dann wird man den Schuldigen suchen. Eines wird man aber nicht reparieren können: dass Menschen ihr Leben verlieren und dass meine niederbayerische Heimat auf Jahrhunderte nicht mehr betreten werden kann. Das können Sie doch nicht verantworten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Sie sind doch gar kein Bayer! Hören Sie doch auf!) Ich habe 1969 mein erstes Auto gekauft, nämlich einen VW, ein wunderbares Auto mit Seilzugbremsen und unsynchronisiertem Getriebe. Aus demselben Baujahr, der Baulinie 1969, ist Isar 1. Das ist eine Sicherheitsarchitektur, die heute keine Genehmigungsbehörde mehr akzeptieren würde. Aber deren Laufzeit wollen Sie jetzt verlängern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) 225 Tage wäre das Kraftwerk nur noch gelaufen. Jetzt wird es über 3 000 Tage laufen. Wollen Sie das weiter verantworten? Meine Damen und Herren, ich halte es für absolut unverantwortlich, was Sie hier tun. Wir hatten einen Konsens. Diesen Konsens haben Sie aufgekündigt. Sie haben damit nicht nur die Fraktion der Grünen, sondern auch viele Ihrer Kollegen einschließlich des CSU-geführten Stadtrats in Landshut gegen sich. Entscheiden Sie anders, als Sie hier entscheiden wollen! Stimmen Sie einer Verlängerung nicht zu! Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Nun hat der Kollege Frank Schwabe das Wort für die SPD-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Frank Schwabe (SPD): Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich werde gegen sämtliche Gesetzesvorlagen im Zusammenhang mit der Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke stimmen. Ich mache das auch besonders vor dem Hintergrund, dass ich der zuständige Berichterstatter für Klimaschutz bin. Deutschland ist seit vielen Jahren Vorreiter gewesen - ich betone: gewesen - in der internationalen Debatte zur Entwicklung einer ambitionierten Klimaschutzpolitik und dem damit verbundenen Umbau der Energieversorgung. Dies ist jetzt zentral gefährdet. Es ist absehbar, dass der Laufzeitverlängerung im Rahmen des auftretenden Systemkonflikts der Angriff auf den Ausbau der erneuerbaren Energien folgen wird. Die neue Energiepolitik war mit der Entscheidung zur Beendigung der Atomnutzung und mit den Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien zentral verbunden. Diese Entwicklung wurde gegen massive, auf kurzfristige Gewinnmaximierung ausgerichtete Lobbyinteressen durchgesetzt. Diese Entscheidungen haben das demokratisch legitimierte Primat der Politik gegenüber kurzfristigen betriebswirtschaftlichen Interessen einiger weniger durchgesetzt. Diese Politik des klar fixierten Atomausstiegs und der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Förderung erneuerbarer Energien hat zu einem Ausbau der erneuerbaren Energien in ungeahnten Größenordnungen geführt. Dieser Boom und der Paradigmenwechsel hin zu einem anderen Energieversorgungssystem werden für immer mit dem Namen Hermann Scheer verbunden sein. Es sind neue wirtschaftliche Strukturen und bislang über 300 000 Arbeitsplätze entstanden. Die vorgesehenen Gesetzesänderungen zementieren eine überholte zentrale Energieversorgungsstruktur, die von vier großen Energieversorgern bestimmt wird, welche ihre Oligopolstellung zur Durchsetzung zu hoher Energiepreise ausnutzen. (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Was hat das mit einer persönlichen Erklärung zu tun?) Sie ist weder gut für bezahlbare Preise noch für die Sicherheit der Energieversorgung in der Zukunft, geschweige denn für den Klimaschutz. Es geht um Profitmaximierung ohne Rücksicht auf volkswirtschaftliche und gesamtwirtschaftliche Auswirkungen. (Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Das ist ein verhinderter Debattenbeitrag!) Die von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP getragene Bundesregierung macht sich zur willfährigen Durchsetzerin dieser Interessen. Das gesamte parlamentarische Verfahren wurde in einer der Tragweite der Gesetze und der Komplexität der Thematik vollkommen unangemessenen Art und Weise durchgepeitscht. Gleichzeitig haben sich die Regierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU/CSU und FDP jedoch Wochen und Monate Zeit genommen, um mit den vier großen betroffenen Energieversorgungsunternehmen zu verhandeln. Mehrere Sondersitzungen des Umweltausschusses wurden nur genutzt, um den formalen Mindestansprüchen an die Beschlussfassung im Deutschen Bundestag Genüge zu tun. Dies ist aber durch zahlreiche Verfahrensfehler noch nicht einmal gelungen. Nachfragen waren nicht erwünscht. Aufklärung durch die Bundesregierung gab es nicht. Der zuständige Minister war gar nicht anwesend. Der traurige Höhepunkt war, dass in der letzten Sitzung des Umweltausschusses, über die heute schon viel gesprochen worden ist, durch die Koalitionsfraktionen etwa acht Minuten Beratungszeit bis zur Abstimmung eingeräumt werden sollten: Antrag von Frau Dött um 18.22 Uhr, Abschluss der Debatte um 18.30 Uhr. Eine viel zu kurze und mit zu wenigen Sachverständigen ausgestattete Anhörung fand in der sitzungsfreien Zeit statt. Trotzdem hat diese Anhörung Dutzende von Hinweisen auf offene Punkte der Atomgesetznovellen ergeben, zu denen es bis heute keine Antworten durch die Bundesregierung gibt. Dazu gehört, dass das zentrale Beratungsgremium der Bundesregierung für Umweltfragen, nämlich der Sachverständigenrat für Umweltfragen, SRU, in einer Stellungnahme mit der Überschrift "Laufzeitverlängerung gefährdet Erfolg der erneuerbaren Energien" der Position der Bundesregierung von der Brückenfunktion der Atomenergie grundsätzlich widerspricht. Mehrere Sachverständige haben gravierende Sicherheitsmängel angesprochen, die im Rahmen eines Weiterbetriebs zahlreicher Atomkraftwerke zu erwarten sind. Es gibt keine Antwort auf die Frage, was die Bundesregierung dagegen zu tun gedenkt. (Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Warum geben Sie es nicht schriftlich ab?) Dasselbe gilt für die Frage der mangelnden Wettbewerbsneutralität gegenüber den Konkurrenten; auch hier gibt es keine Antwort. Es gibt keine Klarheit über die Höhe der Mittel für den Klima- und Energiefonds. Es gibt keine Klarheit über den Umfang des anfallenden Atommülls. Diese Liste ließe sich lange fortführen; man kann sie an anderer Stelle nachlesen. Dass die Gesetze ohne Bundesratsbeteiligung beschlossen werden sollen, ist bloß der Tatsache geschuldet, dass es seit dem Sommer keine Bundesratsmehrheit von Schwarz-Gelb mehr gibt. Das macht den Versuch der Nichtbeteiligung des Bundesrats politisch verständlich. Eine Regierung könnte so handeln, wenn es nicht zahlreiche Hinweise gäbe, die eine Regierung nicht ignorieren darf. Im Rahmen der vom Umweltministerium selbst in Auftrag gegebenen Expertise wurde eine Mitwirkungspflicht des Bundesrates bestätigt. Die Verfassungsministerien, nämlich das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium des Innern, haben im Rahmen verschiedener Einschätzungen zu erkennen gegeben, dass zumindest bei einer umfassenden Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke eine Mitwirkung des Bundesrates gegeben sein müsse. Von den mir bekannten elf Expertisen von Verfassungsrechtlern sehen acht die Beteiligung des Bundesrats als notwendig an. Nicht zuletzt hat der Bundesrat selbst per Beschluss eine Beteiligung eingefordert. Zahlreiche Verfassungsklagen sind angekündigt. Aus all diesen Gründen werde ich den oben genannten Gesetzesvorlagen meine Zustimmung verweigern. Ich bin mir sicher, dass es hier heute nicht zu einem verfassungsgemäßen Zustandekommen dieser Gesetze kommt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) - Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU): Das hat Ihnen Ihr Referent aber gut aufgeschrieben!) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will darauf hinweisen, dass das Instrument der persönlichen Erklärung vor der Abstimmung kein Instrument ist, um die Sachdebatte zu verlängern. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP - Ulrich Kelber [SPD]: Wurde die Sachdebatte im Ausschuss verlängert?) Das Wort hat der Kollege Dr. Anton Hofreiter, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich lehne die Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke ab. Es ist klar, warum es überhaupt zu dieser Laufzeitverlängerung kommen soll: Die vier Atomkonzerne haben die Entwicklung der erneuerbaren Energien verschlafen; sie fürchten um ihr Monopol. Ihre Helfershelfer, die schwarz-gelbe Regierung, wollen nun das Monopol verlängern. Das kostet aber nicht nur viele Arbeitsplätze im Mittelstand und zerstört den Wettbewerb. Denn: Wenn Sie die Verlängerung durchsetzen, machen Sie etwas Gravierendes: Sie gefährden die Sicherheit einer Vielzahl von Menschen und produzieren weiteren Atommüll. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ganz in der Nähe meines Wahlkreises befinden sich die beiden Atomreaktoren Isar 1 und Isar 2. Es ist bereits angesprochen worden: Isar 1 ist eines der ältesten Atomkraftwerke in Deutschland. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 1969!) Wenn es bei Isar 1 zu einem GAU kommt, dann sind Millionen von Menschen gefährdet: in der Großstadt München, im Landkreis München und in der Stadt Landshut. Sie nehmen das billigend in Kauf. Warum? Isar 1 ist eines der gefährlichsten Atomkraftwerke. Angesichts seines Alters ist es schwer möglich, es auf neue technische Standards zu heben. Bestimmte Teile, zum Beispiel den Kessel, kann man nicht austauschen, weil sie integrale Bestandteile des Reaktors sind. Des Weiteren besteht bei einem Atomkraftwerk, das so alt ist wie dieses, das große Problem, dass keinerlei Schutz vor einem Flugzeugabsturz vorhanden ist. Dieses Atomkraftwerk ist teilweise nicht einmal gegen den Absturz eines Kleinflugzeuges geschützt. Es liegt ganz in der Nähe des Münchener Flughafens. Ein Flugzeug, das eigentlich auf dem Flughafen München landen will, könnte in Isar 1 oder Isar 2 hineinstürzen. Isar 1 wird schon beim Absturz eines Kleinflugzeuges zerstört; Isar 2 wird beim Absturz eines herkömmlichen Verkehrsflugzeuges zerstört, von denen viele München anfliegen. Das heißt, Sie verlängern den Betrieb von zwei Atomkraftwerken, die sich in der Nähe eines Flughafens und in der Nähe von mehreren mittelgroßen Städten und einer Großstadt befinden. Sie können nicht schlüssig erklären, wie Sie die Sicherheit der Menschen garantieren wollen. Sie machen das Ganze nicht, weil es notwendig ist, sondern um das Monopol der Atomkonzerne zu erhalten. Das ist der Skandal. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie gefährden die Menschen in dieser Region, deren Abgeordneter ich bin. (Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Trittin hat das gemacht!) Sie gefährden die Gesundheit und das Leben dieser Menschen zugunsten des kurzfristigen Profits der Atomkonzerne und um das Monopol der Atomkonzerne aufrechtzuerhalten. Das ist der Skandal. Sie machen das nicht, um die Energieversorgung zu sichern, auch nicht, um günstige Strompreise garantieren können, sondern nur, um die Profite der mit Ihnen verbundenen Konzerne zu sichern. Deswegen gefährden Sie das Leben der Menschen. Das ist der zentrale Skandal, und dafür gehören Sie abgewählt. Ich möchte noch einmal an Sie appellieren: Geben Sie Ihrem Gewissen einen Schubs und stimmen Sie bei den folgenden Abstimmungen gegen die Verlängerung der Laufzeiten. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Ich möchte noch einmal auf meine Bemerkung von vorhin hinweisen. (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Persönliche Erklärungen nur schriftlich!) Der Kollege Dr. Hermann Ott ist der nächste Redner. Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese heutige Abstimmung über die Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke ist keine normale Abstimmung. (Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Das merken wir!) Deshalb möchte ich eine kurze persönliche Erklärung abgeben. Ich hatte das Glück, nicht direkt neben einem Atomkraftwerk aufzuwachsen, und ich habe das Glück, nicht neben einem Atomkraftwerk zu leben. Aber ich kämpfe seit 1979, seit den großen Demonstrationen in Gorleben und Hannover, gegen die Atomenergie. Dieser Kampf war entscheidend für meine politische Bewusstseinsbildung und für meinen beruflichen Werdegang, zuerst als Wissenschaftler und jetzt als Politiker. All das, wofür ich in den letzten 30 Jahren gekämpft habe, versuchen Sie von der Koalition jetzt kaputtzumachen. Sie versuchen, einen der größten Fortschritte der Menschheit - einen der größten zivilisatorischen Fortschritte hätte es wahrscheinlich Hermann Scheer genannt - wieder zurückzunehmen, nämlich den friedlichen Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie. Die Wirkung dieses Ausstiegs vor zehn Jahren nach innen und außen war kaum zu überschätzen. Der Atomausstieg hat den Menschen in aller Welt Mut gemacht. Das habe ich selbst immer dann erfahren, wenn ich im Rahmen meiner Arbeit mit Menschen zusammengekommen bin. Der Atomausstieg hat allen Menschen Mut gemacht, daran zu glauben, dass ein Leben ohne die Schrecken der Atomkraft möglich ist. Plötzlich war da eine Alternative zu dieser Monstertechnologie. Diese Hoffnung der Menschen in aller Welt wird von der Koalition heute enttäuscht, wenn nicht gar zerstört. (Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: "In aller Welt"?) Auch die Wirkung auf uns war gewaltig. Der Atomausstieg hat bei uns und bei vielen anderen gesellschaftliche Kräfte freigesetzt. Sie hat die Kreativität der Menschen gefördert und die Innovationsfreude im Bereich der Industrie befeuert. Viele Arbeitsplätze wurden geschaffen, die Sie heute aufs Spiel setzen. Was besonders verstörend ist, ist, dass Sie das völlig ohne Not tun. Es gibt keinen sachlichen Grund für die Verlängerung der Laufzeiten; mein Vorredner und viele andere haben schon darauf hingewiesen. Der einzige Grund für die Verlängerung sind die Profitinteressen einiger großer Unternehmen und die damit zusammenhängende Gier von Managern und anderen Profiteuren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Für die Menschen im Land ist diese Laufzeitverlängerung ein weiterer Schlag ins Gesicht. Die Bundesregierung setzt ihre Interessen ohne Rücksicht auf Verluste zum Schaden der Menschen jetzt und zum Schaden der Menschen, die in hunderttausend Jahren leben, durch. Deshalb mein Petitum - das entspricht dem, was viele andere vor mir gesagt haben -: Überdenken Sie Ihre Entscheidung, die Sie heute und hier treffen, vor dem Hintergrund Ihrer Biografie und Ihrer persönlichen Erfahrung. (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Das müssen Sie uns überlassen! Sie können für sich sprechen!) Heute Morgen war ich vor der Sitzung in der Andacht. Ich habe versucht, die Entscheidung, die vor allen Dingen Sie heute treffen, in ihrer ganzen Wucht auf mich wirken zu lassen. Ich bin zu diesem Schluss gekommen: Wenn Sie von der Christlich-Demokratischen und der Christlich-Sozialen Union den Auftrag, der sich aus Ihrer christlichen Überzeugung ergibt, ernst nehmen, dann müssen Sie heute gegen die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke stimmen. Ich gelobe an diesem Ort und an dieser Stelle, dass ich das tun werde. Ich werde dafür kämpfen, dass das wieder rückgängig gemacht wird. Das wird eine der ersten Amtshandlungen der nächsten Bundesregierung sein. Ich danke Ihnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Das Wort hat der Kollege Dirk Becker. Dirk Becker (SPD): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde dem gesamten Gesetzeswerk heute aus drei persönlichen Gründen widersprechen. Erstens. Als Abgeordneter des Deutschen Bundestages fühle ich mich dem Wohl und dem Schutz der deutschen Bevölkerung und der Menschen, die hier leben, besonders verbunden. Die Koalition hat in den letzten Monaten viel über Versorgungssicherheit und Versorgungsunabhängigkeit gesprochen und Versorgungslücken thematisiert. Fakt ist: Im Ergebnis Ihres Konzeptes prognostizieren Sie für das Jahr 2050 das Erfordernis von Stromimporten in Höhe von bis zu 30 Prozent. Damit wird die Unabhängigkeit Deutschlands geschwächt, obwohl wir heute Exportüberschüsse haben. Das heißt, im Endeffekt werden wir künftig verstärkt auf den Strombezug aus dem Ausland angewiesen sein. Das kann ich mit meiner Verantwortung gegenüber dem deutschen Volk nicht in Einklang bringen. (Beifall bei der SPD) Der zweite Punkt betrifft die Sicherheit. Im Zusammenhang mit der Anhörung haben sowohl der Sachverständige Hahn als auch andere über die Sicherheit der Atomkraftwerke gesprochen. Anders als Herr Röttgen es dargestellt hat, hat Herr Hahn sehr wohl darauf hingewiesen, dass es vor dem Hintergrund des Auslaufens des Betriebs der Kernkraftwerke möglich war, den Betrieb des Kraftwerks in Biblis A zunächst mit Ersatzmaßnahmen fortzusetzen. Er betonte aber, dass diese Maßnahmen für den Fortbetrieb unzureichend sind. Es war Wunsch der Opposition, Herrn Röttgen zu fragen, welche Konsequenzen daraus resultieren. Wenn er seine Ankündigung ernst nimmt, Kraftwerken höhere Sicherheitsstandards abzuverlangen, kann dies nur zur Folge haben, dass Biblis A nicht weiterbetrieben werden darf. Hierzu hat Herr Röttgen nicht Stellung bezogen. Es gibt weitere erhebliche Bedenken, auch gegen den § 7 d Atomgesetz. Wir haben von mehreren Sachverständigen gehört, dass § 7 d Atomgesetz zur Absenkung des Sicherheitsstandards führen und darüber hinaus auch die Klagemöglichkeit Betroffener eingeschränkt wird. Dies kann ich mit meinem Anspruch an Sicherheit nicht in Einklang bringen. Daher werde ich auch aus diesem Grund dem Gesetzesvorhaben nicht zustimmen können. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Der dritte Punkt ist, dass ich mich als Abgeordneter in meinen Mitwirkungsrechten beeinträchtigt fühle und auch die Rechte der Opposition missachtet sehe. Ich möchte entgegen den Äußerungen von Herrn Altmaier und von Herrn van Essen darauf hinweisen, wie die Ausschusssitzung am Dienstag abgelaufen ist. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Chaotisch!) - Ja, chaotisch, Herr Kauder, aber daran hatte Frau Dött einen erheblichen Anteil. - Nach 20 Minuten Ausschusssitzung stellte Frau Dött den Antrag, nach weiteren zehn Minuten abzustimmen und keine weitere Diskussion zuzulassen. Wenn die Regierungsmehrheit das unter einer ausführlichen Beratung oder Beteiligung der Opposition versteht, dann habe ich ein grundsätzlich anderes Verständnis von Parlamentarismus. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN - Michael Kauch [FDP]: Wie wurde denn da abgestimmt?) Ich bin nicht bereit, es Ihnen durchgehen zu lassen, dass Sie die Opposition daran hindern, diese kritischen und wichtigen Sicherheitsfragen zu erörtern. Sie hatten Angst davor, Antworten geben zu müssen. Ich bin daher nicht imstande, hier eine objektive Würdigung des Sachverhalts vorzunehmen. Der Umweltminister stand uns - entgegen unserem Wunsch - zur Beantwortung dieser Fragen nicht zur Verfügung. Da Herr Röttgen nicht auf die vielen dezidierten Fragen, die von den Sachverständigen aufgeworfen wurden, einging, sehe ich mich heute nicht in der Lage, darüber abzustimmen. Ich sehe in einer heutigen Abstimmung ein grob fahrlässiges Verhalten, das dem hohen Sicherheitserfordernis der Kernkraftwerke nicht gerecht wird. Auch aus diesem Grunde dürfte heute eigentlich keine Abstimmung erfolgen. Da sie aber erfolgt, werde ich - nicht nur aus diesem, sondern auch aus vielen anderen Gründen - den Gesetzentwürfen nicht zustimmen, sondern sie ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Das Wort hat nun die Kollegin Ute Koczy. Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dies sind meine persönlichen Gründe für die Ablehnung der Laufzeitverlängerung: Ich lebe in Ostwestfalen-Lippe. Ich habe miterlebt, welchen Aufwand und welche Kosten der Abbau des AKW Würgassen in dem von mir betreuten Wahlkreis Höxter verursacht. Nicht sehr viel weiter, in Niedersachsen, liegt das AKW Grohnde. Dieses ist trotz des Baujahres 1984 sehr störanfällig. Eigentlich war die Abschaltung für 2017 geplant. Jetzt soll Grohnde bis 2030 laufen. Daher wirft die Laufzeitverlängerung für mich und in meinem Wahlkreis Fragen auf. Dazu kommen noch weitere persönliche Gründe. Ich stelle folgende Fragen in den Mittelpunkt: Woher stammt das Uran für diese Atomkraftwerke? Was bedeutet die Laufzeitverlängerung für die Ressource Uran und für die Menschen, die in der Nähe des Uranabbaus leben? 75 Prozent der Vorräte an Uran lagern in Regionen, die von indigenen Völkern bewohnt werden. Ich habe in diesem Sommer, im August, zwei Reisen nach Tansania und nach Brasilien unternommen, um mich persönlich über die Konsequenzen des Uranabbaus zu informieren. In Tansania beginnt der Uranabbau erst. Dieses Land steigt nächstes Jahr in die Förderung des radioaktiven Materials ein. Die Menschen dort werden nicht über die Risiken informiert. Sie fühlen sich hilflos den Interessen der Firmen ausgesetzt und haben kaum eine Chance, sich dagegen zu wehren. In Brasilien, in der Nähe der Mine Caetité lebt die Bevölkerung in Angst vor Gesundheitsschäden. Greenpeace hat nachgewiesen, dass das Wasser dort verseucht ist. Mindestens acht Brunnen mussten versiegelt werden. Die nationalen Behörden und die Betreiber der Mine leisten trotz richterlicher Beschlüsse und eindeutiger Auflagen unzureichende Aufklärung und Unterstützung. Die Forderung der Zivilbevölkerung nach sauberem Wasser, Lebensmittelkontrollen und Gesundheitsüberwachung wird ignoriert. Diese Botschaft bringe ich persönlich in diese Debatte ein. Uran ist kein normales Metall, keine normale Ressource. Einmal an die Oberfläche gelangt, zersetzt es sich. Erst entweicht das toxische Gas Radon, danach beginnen die Alpha-, Beta- und Gammastrahlen zu wirken, an manchen Orten nur schwach, doch kontinuierlich und gefährlich. Uran ist radiotoxisch und chemotoxisch wirksam. Einmal im menschlichen Körper gelagert, konzentriert es sich im Skelett, in der Leber, in den Nieren und in den Lymphknoten. Es verursacht durch sein Spaltprodukt Lungenkrebs, Leberkrebs, Magenkrebs, Leukämie und andere Bluterkrankungen. Bei Embryonen kommt es zu Fehlbildungen, es bewirkt eine erhöhte Rate der Säuglingssterblichkeit, mehr Totgeburten und mehr Fälle von Downsyndrom. Ich finde, das sind persönliche Gründe, um die Laufzeitverlängerung abzulehnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Mit der Verlängerung der Laufzeiten nehmen diese Gefahren weiter zu, besonders für die Menschen, die in den Abbaugebieten leben. Ich persönlich halte das nicht nur für verantwortungslos, sondern auch für eine Menschenrechtsverletzung. Daher unterstreiche ich: Der Uranabbau ist gleichbedeutend mit dem Öffnen der Büchse der Pandora. Stoppt den Uranabbau! Der Ausstieg aus der Atomkraft ist der richtige Weg. Nein zur Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Das Wort hat die Kollegin Ingrid Arndt-Brauer. (Beifall bei der SPD) Ingrid Arndt-Brauer (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mir ist es ein persönliches Anliegen, heute eine Erklärung abzugeben, warum ich die Gesetzentwürfe zur Änderung des Atomgesetzes und die weiteren damit zusammenhängenden Gesetzentwürfe ablehne. Ich bin als Finanzpolitikerin nicht nur für die Zukunft, sondern auch für die Gegenwart mit verantwortlich. Ich möchte deshalb etwas zum Entwurf eines Kernbrennstoffsteuergesetzes sagen. Als dieser Entwurf in den Bundestag eingebracht worden ist, hieß die geplante Steuer noch Brennelementesteuer. Sie sollte dem Haushalt netto 2,3 Milliarden Euro bringen. Diese 2,3 Milliarden Euro werden dringend gebraucht. Es gibt vieles, das man damit machen wollte und sollte. Im Verfahren wurde sie in Kernbrennstoffsteuer umbenannt und soll nur noch 1,5 Milliarden Euro bringen. Sie ist völlig verändert worden, nicht nur in ihrem Aufkommen, sondern auch in ihrer Zielsetzung. Sie ist begrenzt auf sechs Jahre. Keiner kann erklären, warum. Ihr Aufkommen wird nicht mehr ausreichen, um zum Beispiel das Volumen für eine Sanierung von Asse II, wofür sie auch gedacht war, sicherzustellen. Ich denke, wir haben für die Atompolitik, die in der Vergangenheit betrieben worden ist und mit der auch die Zukunft gestaltet werden wird, eine besondere Verantwortung. Wenn hier ein Volumen, das mit 2,3 Milliarden Euro angedacht worden ist - - Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Frau Kollegin, die Redezeit ist abgelaufen. Ingrid Arndt-Brauer (SPD): Entschuldigung. Ich hatte fünf Minuten angemeldet, und die Anzeige hier vor mir fing bei einer Minute an. Nein, nein, das kann nicht sein. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Nein, nein. Ich manipuliere die Redezeit nicht. Ingrid Arndt-Brauer (SPD): Ja. - Es fing mit 1:16 Minuten an. Ich habe nichts dazu gesagt. - Aber einen Schlusssatz möchte ich noch sagen. Mir ist es ein persönliches Anliegen, dass hier bei 340 Euro pro Gramm Uran weitergemacht wird. Wir wollen also eine Erhöhung. Wir wollen netto 2,3 Milliarden Euro. Wir wollen einen Ausgleich der Steuerausfälle bei Ländern und Kommunen, und wir wollen die Einspeisung der Summe in den Energiefonds, der sonst nicht sichergestellt ist. Ich bitte Sie, das ausreichend zu berücksichtigen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Das war nicht in Ordnung! Das war nicht der Anfang!) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Ich gehe nach der hier angezeigten Redezeit. Dann bitte ich um Entschuldigung. (Ute Koczy [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war noch meine Redezeit! - Zuruf von der SPD: Das war ihre Restzeit! - Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie meinen "ihre Restlaufzeit"! - Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Übertragung von Restlaufzeit ist Gegenstand der namentlichen Abstimmung! Sie dürfen dem nicht vorgreifen!) Nächste Rednerin ist die Kollegin Nicole Maisch. Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich werde gegen die Gesetzesnovelle stimmen, und ich möchte Ihnen das als hessische Abgeordnete persönlich begründen. Ich stamme aus dem Rhein-Main-Gebiet, aus einem Gebiet in unmittelbarer Nähe zu Biblis A und B. Meine Eltern, meine Großeltern, mein Bruder und weitere Angehörige meiner Familie wohnen dort noch immer. Ohne Ihren Atomdeal würde Biblis A demnächst vom Netz gehen und wäre kein Sicherheitsrisiko mehr. Jetzt läuft es aber weiter, und zwar noch viele Jahre. Es werden weiter meldepflichtige Zwischenfälle von diesem Pannenreaktor hervorgerufen werden. Wir werden weiterhin die Gefahr haben, dass wir nicht gegen Terroranschläge geschützt sind. Biblis A hat keine externe Notstandswarte. Wir haben den Frankfurter Flughafen, wir haben das Frankfurter Bankenzentrum in unmittelbarer Nähe. Wir wissen seit dem 11. September 2001, dass Terroranschläge mit Flugzeugen kein Hirngespinst mehr sind und dass auch in unmittelbarer Nähe von Biblis A so etwas passieren könnte. Das macht mir Angst. Deshalb werde ich die Atomgesetznovelle ablehnen. Ich habe noch einen zweiten Grund zur Ablehnung, nicht auf meinen Herkunftsort, sondern auf meinen jetzigen Wahlkreis in Nordhessen bezogen. Diese Region galt immer als das Armenhaus Hessens. Sie war von hoher Arbeitslosigkeit betroffen. Man hat gesagt, die Fachkräfte werden abwandern. Seit einigen Jahren haben wir bei uns in der Region einen großen Boom. Er kommt natürlich nicht von der Atomkraft - davon sind wir verschont geblieben -, sondern von den erneuerbaren Energien. Wir haben bei uns in der Region Weltmarktführer auf dem Solarmarkt. Ihr Energiekonzept sieht vor, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich gedrosselt wird. Ich finde, meine Region hat eine bessere Zukunft verdient. Wir möchten, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien weitergeht. Wir wollen weiter Jobs für hochqualifizierte und für normale Industriearbeiter schaffen. Wir wollen, dass der Ausbau in die Zukunft weitergeht. Deshalb wollen wir, dass die Atomkraftwerke abgeschaltet werden. Ich finde, Hessen hat etwas Besseres verdient als Biblis A und B, nämlich vor allem die Solarenergie. Ich fordere Sie auf, heute gegen die Atomgesetznovelle zu stimmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Das Wort hat die Kollegin Ingrid Nestle. Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde gegen die Laufzeitverlängerungen stimmen. Ich möchte in diesem Zusammenhang einen Punkt aus meiner Heimat Schleswig-Holstein zur Sprache bringen. Trotz meiner persönlichen Bemühungen in den letzten Tagen und Wochen bestehen Sie darauf, auch das AKW Brunsbüttel mit einer Laufzeitverlängerung von acht Jahren auszustatten. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unglaublich!) Das AKW Brunsbüttel, das sich in meiner Heimat befindet, ist nur deshalb heute noch nicht im Rückbau, weil es dort mehrere schwerwiegende Pannen gab, die dazu geführt haben, dass es jahrelang vom Netz genommen war; sonst wäre das AKW Brunsbüttel schon heute im Rückbau. Ich denke, diese Pannen, die Leib und Leben der Bevölkerung vor Ort gefährden, sind kein Grund, den Kernkraftwerksbetreibern zu sagen: Ihr bekommt ein Geschenk in Form einer Laufzeitverlängerung um acht Jahre obendrauf; wir betreiben diesen Reaktor weiter. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich will in der gebotenen Kürze nur von einer einzigen Panne berichten. 2001 kam es im AKW Brunsbüttel zu einer Knallgasexplosion. In direkter Nachbarschaft zum Reaktordruckbehälter wurden drei Meter Rohrleitung vollkommen zerfetzt. Ein einziges Ventil, das stark gestaucht wurde, war noch dazwischen. Es hat verhindert, dass massiv Radioaktivität ausgetreten ist. Obwohl viele Instrumente angeschlagen und gezeigt haben, dass irgendetwas nicht in Ordnung ist, ließen die Betreiber das AKW Brunsbüttel zwei Monate weiterlaufen. Die Strompreise waren damals relativ hoch; deshalb wollte man das AKW nicht vom Netz nehmen. Es hieß, das sei ein spontaner Druckabfall gewesen, der nicht so schlimm gewesen sei. Erst zwei Monate später wurde bei einer Routineuntersuchung entdeckt, was passiert war. Nach und nach mussten die Betreiber zugeben, dass sie, als einige Instrumente anschlugen, vielleicht doch hätten misstrauisch werden und das AKW vom Netz nehmen sollen. Nur aufgrund solcher Pannen ist das AKW Brunsbüttel heute noch nicht im Rückbau begriffen. Nur aufgrund solcher Pannen können Sie überhaupt eine Laufzeitverlängerung des AKW Brunsbüttel vornehmen. Nur aufgrund solcher Pannen bekommt der Betreiber des AKW Brunsbüttel für seine Verantwortungslosigkeit eine Laufzeitverlängerung von acht Jahren geschenkt, und das, obwohl das AKW Brunsbüttel nichts mit dem Thema Versorgungssicherheit zu tun hat. Zum Thema Versorgungssicherheit möchte ich in der Kürze der Zeit nur ein Beispiel nennen. Sie haben heute mehrmals Ihrer Sorge Ausdruck verliehen, wie schwierig es wird, den notwendigen Netzausbau hinzubekommen. Das AKW Brunsbüttel liegt in einer Region, in der sich Offshoreanlagen befinden. Durch die Leitungen fließt aber schon heute jede Menge Onshorewindenergie. Wenn das AKW Brunsbüttel wieder ans Netz ginge, müssten die Leitungen massiv ausgebaut werden. Denn durch die Leitungen, durch die früher der Atomstrom des AKW Brunsbüttel floss, fließt heute längst Windstrom. Das AKW Brunsbüttel wieder ans Netz zu lassen, dient weder Ihrem Gesamtkonzept noch der Versorgungssicherheit. Ganz im Gegenteil: Ein großer Stromausfall in Hamburg, bedingt durch Pannen im AKW Brunsbüttel, ist keine Seltenheit. Ich erkenne an, dass Sie in der Atomfrage zum Teil eine andere Meinung haben als ich. Man mag sich in der Atomfrage verhalten, wie man will: Brunsbüttel wieder ans Netz zu lassen, ist der helle Wahnsinn. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Der Zeitplan diverser Sitzungen ist heute etwas durcheinandergeraten. Deshalb will ich darauf hinweisen, dass die Sitzung des Ältestenrates entgegen der vorherigen Ankündigung jetzt parallel zum Plenum beginnt. Diejenigen Mitglieder des Ältestenrates, die an dieser Sitzung teilnehmen sollen und wollen, (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und dürfen!) will ich hiermit informiert haben. Nun hat das Wort der Kollege Dr. Konstantin von Notz. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme aus dem Wahlkreis 10, Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd. In diesem Wahlkreis steht das Atomkraftwerk Krümmel, der Pannenreaktor der Republik, der in den letzten Jahren so viele Störfälle produziert hat, dass es meine Redezeit sprengen würde, wenn ich auf alle eingehen wollte. Sie machen sich hier und heute daran, auch die Laufzeit dieses Reaktors zu verlängern. In der Umgebung des AKW Krümmel, unmittelbar vor dem Schrottreaktor, gibt es das Leukämiecluster Elbmarsch, das weltweit einzigartig hoch ist und die Menschen in meinem und im benachbarten Wahlkreis - ich sage Ihnen das, weil das vielleicht auch für Sie eine Rolle spielt - extrem beunruhigt. Das AKW Krümmel ist wegen der vielen Störfälle seit Jahren abgeschaltet. Vattenfall hat diese Zeit genutzt, um den alten Schrottreaktor mit zusätzlichen Generatoren hochzurüsten. Der heutige Zustand des alten Siedewasserreaktors ist vergleichbar mit einem alten, klapprigen Golf mit Porschemotor. Die letzten Störfälle, die sich beim AKW Krümmel ereignet haben, waren genau diesem Umstand geschuldet: dass die alte Technik mit neuer Technik hochgerüstet wurde, die aber nicht miteinander harmonieren. Auch dies sollte Sie im Herzen bewegen, wenn Sie nachher bei der Abstimmung über die Verlängerung der Laufzeit des AKW Krümmel Ihre Hand heben. Das Ganze ist so beunruhigend, dass in Schleswig-Holstein Ihre eigenen Minister - vor allen Dingen der Justizminister, der für Sicherheitsfragen zuständig ist - Einspruch gegen eine Laufzeitverlängerung erheben. Dem Justizminister wird schon schlecht, wenn er an die Sicherheitsprobleme nur denkt, die sich mit Ihrer Abstimmung heute ergeben werden. Auch Folgendes sollten Sie sich zu Herzen nehmen: Als das Atomkraftwerk in Tschernobyl hochgegangen ist, war das für die Ukraine und die weißrussische Steppe schlimm und hatte katastrophale Folgen. Wenn aber Krümmel in unmittelbarer Nähe der Millionenmetropole Hamburg hochgeht, dann gehen die Lichter aus, dann ist Schicht im Schacht. Herr Kauder, nehmen Sie sich das zu Herzen. Der Pannenreaktor der Republik ist nur 30 Kilometer von Hamburg entfernt, und Sie wollen heute seine Laufzeit verlängern. Das ist unfassbar. Heute ist unter sicherheitspolitischen Gesichtspunkten ein schwarzer Tag. Mit Blick auf die Sicherheit der Menschen in meinem Wahlkreis und der gesamten Republik wäre es eine Affenschande, wenn Sie heute diesen Gesetzen zustimmen würden. Herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Das Wort hat nun der Kollege Oliver Kaczmarek. (Beifall bei der SPD) Oliver Kaczmarek (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der Tragweite der vorliegenden Gesetzentwürfe und ihrer Auswirkungen auf zukünftige Generationen, aber vor allem aufgrund der kritikwürdigen parlamentarischen Vorgehensweise nehme ich mein Recht wahr, mein Abstimmungs-verhalten besonders zu begründen. Seit der ersten Lesung der Gesetzentwürfe am 1. Oktober 2010 sind noch nicht einmal vier Wochen vergangen. Die Anhörung des zuständigen Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit fand vor einer Woche hier im Deutschen Bundestag statt. Aufgrund der begrenzten Zeit - die Koalitionsfraktionen haben dem Wunsch der Oppositionsfraktionen nach einer längeren Anhörung natürlich widersprochen - konnten einige wichtige Aspekte aus dem Themenbereich nicht erörtert werden. Ich nenne beispielhaft die Endlagerung des aufgrund der Laufzeitverlängerung zusätzlich anfallenden radioaktiven Abfalls. Es sind aber auch Aspekte dargelegt worden, die im bisherigen Gesetzgebungsverfahren noch nicht erkennbar waren und noch nicht behandelt worden sind. Ich nenne beispielhaft die Äußerung der Sachverständigen Hildegard Müller vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, die wettbewerbliche Nachteile des Energiekonzepts unter anderem für die Stadtwerke eingeräumt hat. Dafür hat sie nachdrücklich einen Nachteils-ausgleich eingefordert. Dieser Aspekt konnte neben vielen anderen, die schon benannt worden sind, in dem Gesetzgebungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden. Die Bundesregierung war bei der Sitzung des Umweltausschusses am 25. Oktober 2010 ebenfalls nicht in der Lage, angemessen auf diese Frage zu antworten. Ich gehe sicher von einer wettbewerblichen Benachteiligung der Stadtwerke aus. Welchen Zweck erfüllen Anhörungen und Gesetzgebungsverfahren eigentlich, wenn Aspekte, die sich daraus ergeben, keinen Eingang in die Gesetzgebung finden? (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Man bekommt den Eindruck, dass es sich für die Koalitionsfraktionen um eine lästige Pflicht gehandelt hat, das, was hinter verschlossenen Türen verhandelt worden ist, irgendwie zu legitimieren. Das von der Koalitionsmehrheit gewählte Vorgehen im Umweltausschuss entsprach in keiner Weise den Anforderungen an ein transparentes parlamentarisches Verfahren. Es wurde zum Beispiel die Öffentlichkeit von den Beratungen im Umweltausschuss ausgeschlossen, und man fragt sich: Warum eigentlich? Was gab es da zu verbergen? Die Berichterstattung wurde auf einen Vertreter der Regie-rungsfraktionen konzentriert. Deshalb komme ich zu der Schlussfolgerung, dass die Mehrheit des Hauses die unterschiedlichen Standpunkte zu den Gesetzentwürfen überhaupt nicht angemessen erörtern will. Ohne erkennbaren Sachzwang soll das Gesetzgebungsverfahren nun in vier Wochen durch das Parlament geschleust werden. Die fachliche Beratung des zuständigen Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit betrug knapp eine Stunde. Angesichts dieser Tatsache, angesichts der Tragweite der mit diesen Gesetzentwürfen verbundenen Risiken für viele in Deutschland lebende und zukünftige Generationen und angesichts des gewählten Verfahrens wäre eine Zustimmung zu diesen Gesetzentwürfen mit einer verantwortlichen Wahrnehmung des mir von den Wählerinnen und Wählern meines Wahlkreises übertragenen Mandats nicht vereinbar. Deshalb werde ich alle in Verbindung mit dem sogenannten Energiekonzept der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwürfe ablehnen. Ich erkläre ausdrücklich meine Missbilligung des Gesetzgebungszeitplans und des Vorgehens der Koalitionsfraktionen im Parlament. "Parlamentarisch" mag ich das nicht nennen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Die Kollegin Brigitte Pothmer hat nun das Wort. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich stimme heute gegen den Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes, weil die Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken, die heute von Ihnen, von der CDU-FDP-CSU-Koalition, beschlossen werden soll, politisch, juristisch und moralisch schlicht und ergreifend falsch ist. Ich bin in einem kleinen Dorf im Wendland geboren und aufgewachsen, nicht weit von Gorleben entfernt, und meine Familie betreibt dort noch immer einen landwirtschaftlichen Betrieb. Ich erwähne das, weil die Wendländer in den letzten Tagen einen wirklich interessanten Besuch hatten. Der Bischöfliche Generalvikar Dr. Werner Schreer aus meiner Heimatstadt Hildesheim war zu Gast. Sie alle wissen: Der Generalvikar ist nach dem Bischof der ranghöchste Repräsentant der katholischen Kirche im Bistum. Wissen Sie, was Herr Schreer den Leuten im Wendland gesagt hat? Er hat gesagt - ich zitiere -: Als Christen haben wir den Auftrag, uns um die Bewahrung der Schöpfung zu bemühen. Er hat zu bedenken gegeben, dass man die Ängste der Menschen im Wendland ernst nehmen und die möglichen Umweltbelastungen - auch für die zukünftigen Generationen - im Blick haben muss. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU, so spricht ein Christenmensch. Ich frage Sie: Was symbolisiert eigentlich noch das "C" in Ihrem Parteinamen? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Herr Dr. Schreer hat auch eine 23-seitige Stellungnahme beim katholischen Forschungsinstitut für Philosophie Hannover in Auftrag gegeben. Diese Stellungnahme lege ich Ihnen ernsthaft ans Herz. In dieser Stellungnahme heißt es nicht etwa einfach nur, Atomkraft gefährde die Umwelt. Nein, in dieser Stellungnahme heißt es: Der Weiterbetrieb von AKW ist eine Verletzung des Gemeinwohls. Meine Damen und Herren, wir alle sind gewählt worden, um das Gemeinwohlinteresse im Auge zu behalten und zu vertreten. Wir sind nicht gewählt worden, um die Interessen der Atomlobby zu vertreten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN - Dr. Bijan Djir-Sarai [FDP]: Das bestimmen Sie!) Als Konsequenz aus all diesen Argumenten, die in diesem Papier vorgetragen worden sind, heißt es dann, "dass die Zulässigkeit der friedlichen Nutzung der Atomenergie nicht bejaht werden kann". Setzen Sie sich über diese Argumente, über diese Stellungnahme, bitte nicht einfach arrogant hinweg. Ihre Leute haben das geschrieben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Der evangelische Bischof von Braunschweig, Dr. Friedrich Weber, der unmittelbar in der Nähe des Katastrophenmülls der Asse und von Schacht Konrad arbeitet, beantwortete die Frage, was die Kirche zu einem politischen Thema wie der Laufzeitverlängerung zu sagen habe. Er sagte: Wenn Probleme auftreten, die die Menschen in unseren Gemeinden verunsichern, dann müssen wir ... Farbe bekennen, zumal bei Projekten, die den sozialen Frieden gefährden. Meine Damen und Herren, die Laufzeitverlängerung gefährdet den sozialen Frieden. (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Wenn Sie so weitermachen schon!) Castortransporte gefährden den sozialen Frieden. Ich weiß als gebürtige Wendländerin wirklich, wovon ich rede. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Sie sollten schon allein um ihrer christlichen Selbstachtung willen von diesem Atomkurs ablassen. Die Beschlüsse der Laufzeitverlängerung sind falsch, sie sind gegen jede Vernunft, und sie sind gegen die Mehrheit der Interessen der Bevölkerung. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Na, na, na! Reden Sie nicht so einen Quatsch daher!) Meine Damen und Herren von den christlichen Unionsparteien, wenn Sie uns Grünen schon nicht glauben, dann glauben Sie wenigstens Ihren Kirchenführern. Abschließend zitiere ich noch einmal Dr. Friedrich Weber. (Abg. Volker Kauder [CDU/CSU] unterhält sich mit Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN) - Herr Kauder, hören Sie mal zu, was Ihre Kirchenleute sagen. - Er sagt: Wir, ... die gesamte Kirche, lehnen die Laufzeitverlängerung ab, weil das Problem der Endlagerung überhaupt noch nicht geklärt ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Das ist eine zentrale ethische Frage. Wir haben bereits genug Atommüll, von dem wir nicht wissen, wohin er kommt, und jetzt kommt noch neuer hinzu ... Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Frau Kollegin, achten Sie auf die Redezeit. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Dr. Weber ist nicht nur ein kluger, er ist auch ein sehr verantwortungsbewusster Mann. Ich frage Sie: Wann kommen Sie zur Vernunft? Ich danke Ihnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Volker Kauder [CDU/CSU]: Das war auch keine persönliche Erklärung! So ein Quatsch!) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Die Kollegin Tabea Rößner hat nun das Wort. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Wie viele kommen denn noch?) Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich nehme heute das Recht wahr, eine persönliche Erklärung abzugeben, nicht nur weil die Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken jeglichem Sinn und Verstand widerspricht, (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Ihrem Verstand!) sondern weil sie auch meiner Verantwortung gegenüber meinen Kindern, gegenüber meinen Kindeskindern und auch dem mehrheitlichen Willen der Bevölkerung sowie meiner Wählerinnen und Wähler widerspricht. Darum werde ich hier und heute gegen die vorgelegte Atomgesetznovelle stimmen. (Volker Kauder [CDU/CSU]: So ein Quatsch! Woher wissen denn Sie das?) - Herr Kauder, Sie können mir glauben, dass ich mit meinen Wählerinnen und Wählern in Kontakt stehe. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Aber das sind keine 50 Prozent! Das ist aber nicht die Mehrheit, meine gute Frau! - Weitere Zurufe von der CDU/CSU) Ich stimme gegen die Laufzeitverlängerung, weil ich für eine verantwortungsvolle Politik stehe, für die mich viele Menschen in Rheinland-Pfalz gewählt haben. Auch wenn in Rheinland-Pfalz selbst kein Atomkraftwerk am Netz ist, so liegt mein Wahlkreis in direkter Nachbarschaft zum Atomkraftwerk Biblis. Das sind keine 20 Kilometer Luftlinie von meinem Heimatort. Die beiden Reaktoren Biblis A und B gehören zu den ältesten in Deutschland. Biblis A ist bereits 1974 ans Netz gegangen. Nach der geplanten Gesetzesnovelle soll Biblis mindestens acht Jahre länger in Betrieb sein - und dies, obwohl Studien insgesamt 80 Sicherheitsdefizite aufzeigen. Bereits jetzt gehören die Reaktoren in Biblis zu den störanfälligsten. In der Pannenbundesliga ist Biblis A der unangefochtene Rekordmeister. Es gab insgesamt über 400 meldepflichtige Zwischenfälle. Die Verlängerung der Laufzeiten bedeutet mindestens acht Jahre weiter Pleiten, Pech und Pannen, acht Jahre, in denen die Pannenreaktoren wie ein radioaktiv strahlendes Damoklesschwert über uns hängen. Zudem sind die Reaktoren in Biblis gegen Störfälle schlechter geschützt als andere. Meine Kollegin Maisch hat auch dies eben schon erwähnt. Bei einem Flugzeugabsturz - der Frankfurter Flughafen liegt in unmittelbarer Nähe - hätten wir in Rheinland-Pfalz ganz schlechte Karten. Laut Öko-Institut wäre eine großflächige Zerstörung des Reaktorgebäudes zu befürchten. Die Folge - wir kennen das - wäre eine Kernschmelze, und ein Gebiet von 10 000 Quadratkilometern würde zur Katastrophenzone. Mit den Atomgesetzen gefährden Sie, sehr verehrte Damen und Herren der Koalition, das Leben der Menschen aus dieser Region. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN) Wollen Sie wirklich eine solch riesige Verantwortung übernehmen? (Volker Kauder [CDU/CSU]: Das haben wir schon!) Biblis A wäre, wenn sich der Betreiber RWE dem beschlossenen und mitgetragenen Atomkonsens verpflichtet gefühlt hätte, längst stillgelegt. Nur durch künstliche Drosselung, fragwürdige Revision und die Übertragung von Reststrommengen aus dem stillgelegten AKW Stade wurde die Betriebserlaubnis bis heute gerettet. Diese Strategie soll jetzt nach Ihrem Willen satte Früchte tragen. Eine acht Jahre längere Laufzeit würden RWE Zusatzeinnahmen in Milliardenhöhe bringen. Ob es zu Nachrüstungen beim völlig inakzeptablen Sicherheitszustand kommt, steht dagegen völlig in den Sternen. (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist Gesetz!) Ein derart unsicherer Reaktor wie Biblis A muss sofort abgeschaltet werden. Jede Verlängerung der Laufzeit ist aus meiner Sicht unverantwortlich. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der SPD) Die Menschen, die in der Region leben, wollen ihre strahlenden Nachbarn auf jeden Fall loswerden. Denken Sie daran, wer in den vergangenen Wochen und Monaten auf die Straße gegangen ist und an den Demonstrationen gegen Atomkraft teilgenommen hat. Ob es in Berlin war, in Gorleben oder bei mir zu Hause: So bunt gemischt war die Atomkraftbewegung noch nie. Aber in einem waren sich alle einig: Sie wollen in diesem Land keine Atomkraft. Wenn Sie, sehr verehrte Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, dieses Gesetz heute beschließen, dann wird - das garantiere ich Ihnen - auch Sie niemand mehr wollen. Ich appelliere daher an Sie: Nehmen Sie diese Gesetzesvorlagen zurück und machen Sie endlich den Weg frei für den konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien! Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Nun hat die Kollegin Dorothea Steiner das Wort. Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz erklären, warum ich gegen die elfte Atomgesetznovelle stimmen werde, die eine Laufzeitverlängerung für alle Atomkraftwerke in Deutschland vorsieht. Ich bin auch deswegen von der Laufzeitverlängerung persönlich betroffen, weil sich in meiner Region und meinem Bundesland das Atomkraftwerk Unterweser befindet, das besonders viele Mängel aufweist. Je älter die Meiler, desto größer die Störanfälligkeit; da kann der Bundesumweltminister über Sicherheit philosophieren, so lange er will. Schon heute kommt es alle zweieinhalb Tage zu einer meldepflichtigen Betriebsstörung in einem deutschen Atomkraftwerk. Für mich gehört das Atomkraftwerk Unterweser zu den sieben Atomreaktoren, die sofort stillgelegt werden müssten. Für mich ist es unverantwortlich, die Bevölkerung, unsere Umwelt und uns alle diesem immensen Risiko auszusetzen, das von der längeren Betriebsdauer des AKW Unterweser ausgeht, und das nur, um die Profite von Eon zu erhöhen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Das AKW Unterweser, auch Esenshamm genannt, wird von der Eon Kernkraft GmbH betrieben und ging 1978 ans Netz. Das war damals mit einer elektrischen Leistung von 1 400 Megawatt der leistungsstärkste Reaktor der Welt. Seit seiner Inbetriebnahme gab es 330 meldepflichtige Zwischenfälle in diesem AKW. Das sind circa zehn pro Betriebsjahr. Ich will auf zwei oder drei dieser Zwischenfälle besonders hinweisen. Bereits 1998 kam es zu einer ernsten Störung, als sich zwei Sicherheitsventile während einer Reaktorschnellabschaltung nicht öffneten. Diese Sicherheitsventile, die der Reaktorkühlung und somit der Reaktorsicherheit dienten, funktionierten offenbar über längere Zeit nicht. Das wurde erst spät bemerkt. 2005 gab es einen Kurzschluss im zuvor eingebauten Generator. Das AKW musste mehrere Monate vom Netz getrennt werden. Im Juli 2007 wurde festgestellt, dass seit der Jahresrevision 2006 das Not- und Nachkühlsystem falsch eingestellt war. Das heißt, bei einem Störfall hätte dieser Strang nicht ausreichend kühlen können. Gleichzeitig möchte ich noch einmal auf etwas hinweisen, was mich sehr betroffen macht: Im AKW Unterweser wurde lange Zeit mit plutoniumhaltigen Mischoxidbrennelementen gearbeitet. 2000 wurde aufgedeckt, dass systematisch Sicherheitsdokumente für die im britischen Sellafield hergestellten Brennelemente gefälscht worden waren. "Unterweser" war betroffen, und so mussten alle Brennelemente ausgetauscht werden. Wer sagt mir denn, dass nicht noch an anderen Stellen gefälscht worden ist und Dokumente unterdrückt worden sind? (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist aber eine Unterstellung!) - Ich habe eine Frage gestellt, mehr nicht. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Leider haben sich alle Unterstellungen immer als wahr erwiesen!) Nach dem Atomausstiegsbeschluss von Rot-Grün würde dieser Reaktor voraussichtlich im Herbst 2011 stillgelegt werden. Jetzt soll er nach dem Willen der Koalition noch bis 2020 in Betrieb bleiben. Ich kann das nicht verantworten. Ich finde das unverantwortlich. Deswegen stimme ich gegen die Laufzeitverlängerung, insbesondere gegen die Laufzeitverlängerung für diesen Pannenreaktor. Ich möchte Sie noch auf eines aufmerksam machen. Was, glauben Sie, wird in den nächsten rund zehn Jahren passieren, die Sie diesem Reaktor noch geben? Der Klimawandel hat gerade an der Nordseeküste schon genügend Sturmfluten erzeugt; diese werden sich häufen. Was wird passieren, wenn sich die Pannen, die ich aufgezählt habe, vervielfachen werden und Sturmfluten hinzukommen? Das ist ein Grund mehr, zu sagen: Sofort abschalten, aber auf keinen Fall eine Laufzeitverlängerung! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Nun erhält das Wort der Kollege Marco Bülow. (Beifall bei der SPD) Marco Bülow (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Damen und Herren! Ich bin der Meinung, dass man mit persönlichen Erklärungen - vor allem mit mündlichen - sparsam umgehen sollte. Aber es handelt sich in diesem Fall um ein sehr weitreichendes und wichtiges Gesetzespaket, das erheblichen Einfluss auf die Zukunft unserer Energieversorgung haben wird und welches durch die Atomlaufzeitverlängerung uns und den nachfolgenden Generationen willkürlich zusätzlichen hochgiftigen Atommüll beschert und uns unkalkulierbaren Gefahren aussetzt. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Auf keinen Fall willkürlich!) Ich erkläre hiermit meine entschiedene Missbilligung des Gesetzgebungszeitplans der Koalitionsfraktionen, der fehlenden Möglichkeit einer ausführlichen Befragung der Bundesregierung und der unzureichenden Aussprache über dieses zentrale politische Thema. Herr Bundesminister, es ist richtig, dass Sie zu der Vertragsstaatenkonferenz nach Japan gefahren sind. Aber es war nicht so zwingend, dass wir nicht nächste Woche mit Ihnen vernünftig hätten diskutieren können und nicht nur mit Vertretern des Ministeriums. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Zudem habe ich in den Gesetzesberatungen in den letzten Tagen und Wochen den Eindruck gewonnen, dass meine Rechte als Abgeordneter und die Rechte der Opposition insgesamt deutlich beschnitten wurden. Auf der einen Seite hat sich die Regierung viele Monate Zeit genommen, um mit Atomkonzernen ein Gesetz auszuhandeln. Auf der anderen Seite wird dieses Gesetz ohne Beteiligung des Bundesrates und ohne ausreichende Diskussion innerhalb von einem Monat durch den Bundestag gepeitscht. Die Lobby wurde ausreichend bedient. Die gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter und damit die Bevölkerung sollen aber außen vor gehalten werden. Das dürfen wir so nicht hinnehmen. Die Beratungen im Umweltausschuss waren eine Farce und der Dimension und Wichtigkeit des Themas nicht angemessen. Einer zeitlich viel zu knapp bemessenen Anhörung folgten zwei Sonderausschusssitzungen, in denen die Regierungsfraktionen ihr Mehrheitsrecht überstrapaziert haben und nur eine Diskussionsrunde zu dem gesamten Themenkomplex zugelassen haben. Das muss man sich einmal vorstellen. Dabei dürfen wir sonst über alle möglichen Dinge - Gott sei Dank - in ausgiebiger Breite diskutieren. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört! Hört!) Es konnten nur fünf Abgeordnete jeweils eine kurze Stellungnahme zu dem Gesetz abgeben und gleichzeitig Fragen an die Bundesregierung stellen, Fragen, die in keiner Weise von der Bundesregierung beantwortet wurden. So wurde beispielsweise keine meiner Fragen, die sich durch die Anhörung, die erst letzte Woche stattgefunden hat, ergeben haben und in denen ich die Aussagen von Sachverständigen zitiert habe, in der Ausschusssitzung beantwortet. Was nutzt eine Anhörung, wenn die Mehrheitsfraktionen die Aussagen der Experten ignorieren und die sich daraus ergebenden Fragen nicht zugelassen werden? Meiner Ansicht nach ist nicht nur der Stil unangemessen. Vielmehr wurden auch meine Rechte als Abgeordneter beschnitten. Ausgehend von § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags in Verbindung mit § 74, wollte ich in der Sitzung des Umweltausschusses mein Recht in Anspruch nehmen - ich bin ordentliches Mitglied dieses Ausschusses -, eine persönliche Erklärung abzugeben. Dieses wurde mir mit der einfachen Mehrheit des Ausschusses, der Regierungsfraktionen, aberkannt, obwohl das nach § 126 der Geschäftsordnung nur mit Zweidrittelmehrheit - das ist die einzige Ausnahme - möglich ist. Das heißt, es wurden mit einfacher Mehrheit Geschäftsordnungsrechte verändert. Das ist gegen alle Gesetzmäßigkeiten dieses Parlamentes und beschneidet meine Rechte. Dagegen sollten wir uns wehren. (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN) Viele weitere Abgeordnete sind in der Sitzung nicht mehr zu Wort gekommen, obwohl keine zeitliche Not besteht, diese Woche die Beratungen abzuschließen, sondern wir auch in der nächsten Sitzungswoche noch weiter hätten diskutieren können. Die Bundesregierung hat aus den Diskussionen in Stuttgart nichts gelernt. Sie will die Entscheidung im Bundestag nicht nur über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger, sondern mittlerweile sogar über die Köpfe der Parlamentarier hinweg fällen und die Verlängerung der Atomlaufzeiten einfach mit Mehrheit ohne parlamentarisches Verfahren durchpeitschen. Die Fraktionen von Union und FDP, der auch Sie angehören, spielen dieses Spiel mit und nutzen ihre Mehrheit, ohne das Parlament in voller Angemessenheit zu berücksichtigen (Volker Kauder [CDU/CSU]: Sie waren gar nicht bei der Anhörung! Wo waren Sie denn bei der Anhörung?) und die nötige Beratungszeit einzuräumen. Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, dass die Fraktionen von Union und FDP hauptsächlich die Funktion der Erfüllungsgehilfen der Regierung übernehmen. Das widerspricht zutiefst meinem Demokratieverständnis. Es geht hier aber nicht nur um verschiedene politische Vorstellungen, sondern darum, dass es nicht sein darf, dass viele aufgeworfene Fragen unbeantwortet bleiben. In diesem Gesetz geht es schließlich um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Es geht um die Frage, ob wir die Energiewende hin zu den erneuerbaren Energien fortsetzen oder auf die alten Energiestrukturen setzen wollen, welche die Oligopolstrukturen von einigen wenigen Energieunternehmen stärken und die erneuerbaren Energien ausbremsen. Es geht um die Frage, ob wir gefährlichen Atommüll vermeiden wollen oder zusätzlichen Müll anhäufen werden, obwohl wir kein Endlager besitzen. Es geht um die Frage, ob wir alte, marode Kraftwerke bald abschalten oder länger laufen lassen, sodass die Gefahren von Pannen und Unfällen steigen und auch der Super-GAU wahrscheinlicher wird. - Ich komme zum Schluss. Die jetzige Regierung will einen Kompromiss, den die damalige rot-grüne Bundesregierung ausgehandelt hat, auflösen und riskiert dabei einen langen Rechtsstreit und heftige Gegenreaktionen, die auch auf der Straße ausgetragen werden. In meiner politischen Laufbahn und acht Jahren Bundestag habe ich solche Sitzungen wie im Umweltausschuss noch nicht erlebt. Ich finde es fast ein Wunder, dass wir heute unsere persönlichen Erklärungen dann doch noch mündlich hier abgeben dürfen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN - Zuruf von der CDU/CSU: Wenn es denn eine persönliche Erklärung gewesen wäre! - Volker Kauder [CDU/CSU]: Warum waren Sie denn eigentlich nicht bei der Anhörung? - Marco Bülow [SPD]: Weil meine Frau im Krankenhaus liegt! Soll ich das genauer schildern, was passiert ist, warum ich nicht da war, wenn Sie solche Fragen hier stellen? Das ist unglaublich, unmöglich! - Gegenruf von der CDU/CSU: Das kommt davon, wenn man hier so einen Klamauk abzieht!) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Das Wort hat jetzt die Kollegin Daniela Wagner. (Marco Bülow [SPD], begibt sich zu Abg. Volker Kauder [CDU]: Meine Zwillinge wären fast gestorben, deswegen war ich nicht da! Meine Kinder sterben fast, und dann muss ich mir so etwas anhören!) - Das Wort hat die Kollegin Daniela Wagner. (Ulrich Kelber [SPD] an den Abg. Volker Kauder [CDU] gewandt: Sie haben keinen menschlichen Anstand, kein bisschen! - Weiterer Zuruf von der SPD an den Abg. Volker Kauder [CDU] gewandt: Entschuldigen sollten Sie sich!) - Frau Wagner, bitte sehr, Sie haben das Wort. Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch diese Szene hier macht deutlich, was wir uns alle gemeinsam hätten ersparen können, würde man auf die Verlängerung der Restlaufzeiten der deutschen AKW verzichten. Ich möchte mich persönlich dazu erklären, warum ich gegen die elfte Atomgesetznovelle stimme und eine Laufzeitverlängerung für alle Atomkraftwerke in Deutschland ablehne. Ich sehe mich im Besonderen betroffen, sowohl persönlich als auch als Vertreterin der Bürgerinnen und Bürger meiner Stadt. Die Stadt Darmstadt liegt in der Region Südhessen nur 30 Kilometer von dem Uralt-AKW Biblis entfernt. Dort in Biblis stehen zwei der ältesten Kraftwerke der Bundesrepublik Deutschland, nämlich Biblis A und Biblis B, 35 und 33 Jahre alt. Beide weisen erhebliche Sicherheitsmängel auf, und weitere Betriebsjahre, dann weit über 40 Jahre Gesamtbetriebszeit, sind wahrlich ein abenteuerliches Experiment, das Sie da vorhaben. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN) Seit Inbetriebnahme kam es in Biblis A zu 419 und in Biblis B zu 415 meldepflichtigen Ereignissen. Am 17. Dezember 1987 kam es beinahe zu einem GAU. Das letzte meldepflichtige Ereignis geschah am 16. Oktober 2006 und führte zu einer außerplanmäßigen Abschaltung der Blöcke A und B. Ursache dafür waren übrigens nicht spezifikationsgerechte Dübelverbindungen an Rohrleitungshalterungen. Es stellte sich heraus - man glaubte es damals kaum -, dass alle 15 000 Spezialdübel von Biblis A und B ersetzt werden mussten. Die Störfallbeherrschung ist nicht sichergestellt, weil unter anderem ein unabhängiges Notkühlsystem fehlt. Das AKW ist gegen Erdbeben und Druckwellen von außen, zum Beispiel durch Explosion, weit weniger geschützt, als es nach dem Stand der Technik heute möglich wäre und als es dem Stand der Technik entspricht. Erschwerend kommt hinzu, dass Biblis A nicht über ein dem Stand der Technik entsprechendes unabhängiges verbunkertes Notstandssystem verfügt. Niemand von uns wollte mit einem Auto vergleichbaren Alters und in vergleichbarem technischen Zustand heute noch mit 180 Stundenkilometern auf der Autobahn herumrasen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Auch sind die Notfallpläne für das AKW Biblis unzureichend. Während der letzten Überarbeitung der Notfallpläne 2008 durch RWE und die Landesbehörden sind die neuen Erkenntnisse einer Studie des Öko-Instituts aus 2007 nicht berücksichtigt worden. Der Verdacht liegt nun nahe, dass der mögliche Radius einer Katastrophe bewusst kleingehalten worden ist, um die anliegenden Großstädte wie Frankfurt und Mannheim in die Evakuierungsszenarien nicht einbeziehen zu müssen. Die Studie des Öko-Instituts hat darüber hinaus gezeigt, dass die gemäß Strahlenschutzvorschriften zu evakuierenden Bereiche sich bis zu 600 Kilometer und damit je nach Windrichtung bis nach Berlin, München oder Hamburg erstrecken könnten. Dem ist nicht mehr sehr viel hinzuzufügen. Lassen Sie mich noch einen Darmstadt-spezifischen Aspekt hinzufügen. Unser kommunales Energieversorgungsunternehmen, übrigens der größte Ökostromanbieter bundesweit, hat wie viele andere kommunale Unternehmen im Vertrauen auf die Verbindlichkeit des bisher geltenden Atomkonsenses gehandelt und entsprechende Investitionen auf den Weg gebracht. Das Ziel der Laufzeitverlängerung hat dazu geführt, Neuinvestitionen auf den Prüfstand zu stellen. Ein erneuter Strategiewechsel der regionalen EVU und insbesondere unseres EVU schadet wirtschaftlich unmittelbar auch der Stadt Darmstadt, weil die Wirtschaftlichkeit der Investitionen nicht mehr gegeben ist. Auch das wird sich zum Beispiel in kommunalen Haushalten durch verringerte oder ausbleibende Dividendenausschüttungen zeigen. Aus diesem Grund ist es auch wirtschaftlich abstrus, gefährlich und gesellschaftsspaltend - es bringt Menschen gegeneinander auf -, wegen einer Angelegenheit, die längst schiedlich-friedlich gelöst worden ist - man hatte sich wirklich auf einen Weg geeinigt, den am Ende alle mittragen konnten -, so vorzugehen. Diese Verständigung opfern Sie abstrusen, einseitigen Renditeerwartungen der großen vier Kernenergieanbieter. Es ist einfach vollkommen verkehrt, was Sie hier vorhaben. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Der Kollege Hans-Christian Ströbele ist nun der nächste Redner. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Lieber Herr Ströbele!) Die Koalition will gleich, in wenigen Minuten, gegen den Willen der großen Mehrheit der wahlberechtigten deutschen Bevölkerung ein Gesetz verabschieden. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Zu dieser Mehrheit der Bevölkerung gehören viele Wählerinnen und Wähler der CDU und der CSU. Das kann man allen Umfragen entnehmen. Ich fühle mich verantwortlich für das ganze deutsche Volk und vor allen Dingen für seine Mehrheit. (Zuruf von der CDU/CSU: Kreuzberg!) Ich habe vor der Wahl an die Wählerinnen und Wähler in dem Wahlkreis, in dem ich kandidiert habe, einen Brief geschrieben. In diesem Brief habe ich mehrfach mühsam erläutert, warum das Gesetz, das Sie ändern wollen, das richtige und einzig mögliche gewesen ist, nämlich der Atomausstieg. Die Wählerinnen und Wähler haben mir ihre Stimme gegeben. Daher kann ich jetzt nicht anders stimmen. Aus Überzeugung - weil die Gründe mich überzeugen, aber auch, weil meine Wählerschaft das will - stimme ich gegen dieses Gesetz. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gäbe nur eine Möglichkeit, sich überhaupt zu überlegen, ein solches Gesetz zu ändern. Wir erinnern uns an die Diskussion zu Stuttgart 21. Bei Stuttgart 21 wird darüber diskutiert, ob man ein ordnungsgemäß zustande gekommenes Gesetz ändern kann oder ob man nicht den Willen des Parlaments respektieren und ein Gesetz ausführen muss und nicht später einfach ändern kann. (Norbert Barthle [CDU/CSU]: Das hat die Mehrheit des Parlaments so beschlossen!) Wir vertreten dazu die Auffassung: Auch ordnungsgemäß zustande gekommene Gesetze und Projekte kann und muss man ändern, wenn sich die tatsächliche Grundlage entscheidend verändert hat. Aber - ich habe heute aufmerksam zugehört - zu dem Atomgesetz hat sich weder die tatsächliche noch die Begründungslage in irgendeiner Weise geändert. Nicht einmal der zuständige Minister Röttgen behauptet, dass Atomkraftwerke heute sicherer sind als früher. Nicht einmal Herr Kauder behauptet, dass er weiß, wohin der Atommüll gebracht werden kann. Keiner hat behauptet, dass überall in Deutschland die Lichter ausgehen, wenn die Laufzeit der Atomkraftwerke nicht verlängert wird. Deshalb gibt es überhaupt keinen vernünftigen Grund, an diesem Gesetz irgendetwas zu ändern, außer dem, der sich aus dem Lastwagen mit Euro, von dem hier schon die Rede war, ergibt. Sie wollen - das ist der einzige Grund, den Sie hier nennen können - diesen Lastwagen mit Euro in die Scheunen der Konzerne einfahren. Das will ich nicht. Das wollen wir nicht. Die Wählerinnen und Wähler können nicht billigen, dass Sie, um die vier Konzerne immer reicher zu machen, den Willen der Bevölkerung missachten und die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel setzen. Deshalb werde ich gegen dieses Gesetz stimmen. Weil das ein Tag zum Trauern ist, habe ich das heute mit meiner Kleidung zum Ausdruck gebracht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Es gibt noch drei Kolleginnen und Kollegen, die eine persönliche Erklärung abgeben werden - nur damit Sie sich darauf einrichten können. Anschließend werden Ihnen die Ergebnisse der bisherigen namentlichen Abstimmungen über die Änderungsanträge bekannt gegeben. Wir können dann die weiteren namentlichen Abstimmungen vornehmen. Das Wort hat nun die Kollegin Dr. Valerie Wilms. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde gegen die Änderungen des Atomgesetzes stimmen und appelliere aus meiner persönlichen Betroffenheit als Aufsichtsrätin von kommunalen Stadtwerken an die Mitglieder der Koalitionsfraktionen: Überdenken Sie wirklich ernsthaft Ihre heutigen Entscheidungen. Ich möchte Sie vor allem an Ihre Verantwortung gegenüber der regionalen Wirtschaft erinnern. Ich will Ihnen ins Bewusstsein rufen, dass Hunderte von Stadtwerken über 240 000 Menschen beschäftigen und fast 6,5 Milliarden Euro in ihren Regionen - auch da, wo Sie Ihre Wahlkreise haben - investieren. Bitte seien Sie sich darüber klar, dass besonders die Kommunen weiterhin unter Finanznot leiden. Mit der Laufzeitverlängerung setzen Sie Hunderte Energieversorger - kommunale Stadtwerke - weiterhin unter Druck. Für viele lokale Anbieter wird der Wettbewerb noch schwieriger, weil es mit der Laufzeitverlängerung noch weniger Wettbewerb geben wird. Viele Stadtwerke sind aktive Klimaschützer. Sie setzen auf erneuerbare Energien - auch die Stadtwerke, in deren Aufsichtsrat ich bin - und investieren hohe Summen in eine saubere und zukunftsfähige Energieversorgung. Die Stadtwerke müssen sich jetzt fragen, ob sie mit diesen Investitionen richtig lagen. Ich will hier vor allem an die Kolleginnen und Kollegen in der Koalition appellieren, die wie ich in Aufsichtsräten sitzen. Mit der heutigen Entscheidung, die Sie treffen wollen, sägen Sie an dem Ast, auf dem Sie, Ihre Stadtwerke und die Bürgerinnen und Bürger in Ihren Kommunen sitzen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Stadtwerke, die auf erneuerbare Energien setzen, werden zukünftig weniger davon verkaufen können. Es ist leider nicht so, dass die Atomkraft abgeschaltet wird, wenn viel Wind weht oder die Sonne besonders intensiv scheint. Genau das Gegenteil ist der Fall. Wie eine Untersuchung der Universität zu Köln gezeigt hat, laufen selbst bei starkem Wind die Atommeiler nicht unter 70 Prozent ihrer Kapazitäten. Offensichtlich ist es zu aufwendig oder zu teuer, die Meiler herunterzufahren. Lieber wird der Atomstrom verschenkt und sogar noch Geld hinterhergeworfen. In der Folge müssen Stadtwerke, die mit Windkraft Strom erzeugen, ihre Rotoren herunterregeln, wenn der Atomstrom die Leitungen verstopft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit den heutigen Entscheidungen für längere Laufzeiten schaden Sie Ihrer regionalen Wirtschaft. Schauen Sie sich das wirklich einmal genau an. Unsere Stadtwerke haben auch sauber dokumentiert, was dort los ist. Sie zementieren die zentrale Energieversorgung und erfüllen die Wünsche von vier Quasimonopolisten. Wie Sie das mit Ihrer Verantwortung gegenüber Ihren Stadtwerken in Einklang bringen können, ist mir absolut unverständlich. Unsere kommunalen Stadtwerke sind heute die großen Verlierer der von Ihnen geplanten Gesetze. Dank der namentlichen Abstimmung werden wir auch ganz genau wissen, wer sich daran beteiligt, unsere Stadtwerke zugrunde zu richten. Deswegen fordere ich Sie auf: Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten als frei gewählte Abgeordnete des gesamten Volkes. Stimmen Sie für Ihre Stadtwerke und gegen die Laufzeitverlängerung. Danke. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Nun hat der Kollege Uwe Kekeritz das Wort. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin jetzt ungefähr ein Jahr in diesem Hause. Für mich war das heute der interessanteste Tag. Ich habe hier sehr viel Nachhilfeunterricht bekommen. Man hat mir gesagt, ich hätte eine schlechte Kinderstube, sei flegelhaft usw. usf. Das ist alles geschenkt; wir vergessen es einfach. Ich finde es aber unerträglich, dass sich ein Kollege hier hinstellt und die Grünenfraktion, direkt oder indirekt, in die Nähe der Nazis stellt. Das halte ich für eine Unmöglichkeit. Ich fordere den Kollegen auf, sich hier klar und deutlich dafür zu entschuldigen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN - Zurufe von der CDU/CSU) - Doch, ich erkläre Ihnen schon noch etwas. Frau Präsidentin, Sie wollten eine persönliche Begründung für die Ablehnung haben. Ich habe 27 und wähle eine davon aus. Meine These lautet: Atomstrom ist ein ganz klarer Verstoß gegen das Menschrecht. (Lachen bei der FDP) - Es ist schön, dass Sie lachen; denn es zeigt mir, dass Sie zuhören. Bleiben Sie dabei, und hören Sie weiter zu; dann können Sie jetzt noch etwas lernen. Im Niger wird seit 40 Jahren Uran gefördert. Aufgrund des Exports des Urans müssten die Menschen dort eigentlich eine finanzielle und materielle Basis haben, die ihnen ein angemessenes Leben ermöglicht. Was ist aber Tatsache? Der Export von Uran hat diese Menschen arm gemacht. Die Menschen sind von ihrem Land vertrieben worden. Man hat ihnen die Lebensgrundlage, nämlich eine kleine Landwirtschaft, zerstört. Sie haben davon gelebt. Sie wissen, dass auch die sozialen Strukturen zerfallen, wenn eine Familie kein Einkommen mehr hat. Das geringe Einkommen ist also weg. Und was ist der Hintergrund? Wir in Europa brauchen das Uran für unsere Atomkraftwerke. Die Uranproduktion - hören Sie bitte zu! - erfolgt auf einer Fläche von mehreren Hundert Quadratkilometern. Das Uran wird durch Herauslösen aus gigantischen Erdmassen gewonnen, verbunden mit einem gigantischen Wasserverbrauch. Der Niger hat dieses Wasser überhaupt nicht, sondern das Wasser wird aus den Millionen Jahre alten unterirdischen Seen abgepumpt. Der Wasserbestand nimmt dramatisch ab. Ich bin der Meinung: Wenn das Wasser schon verbraucht wird, dann sollte es von den Menschen und Tieren verbraucht werden, aber nicht dafür, dass wir hier in Europa Atomstrom haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Nun ist es aber nicht so, dass die Technik schon so weit ist und tatsächlich die ganzen radioaktiven Materialien nach Europa verschickt werden. Vielmehr ist das, was an handelbarem Uran herausgelöst wird, nur ein kleiner Teil. Inzwischen haben sich in Niger über 45 Millionen Kubikmeter - hören Sie gut zu! - radioaktiven Materials auf Halden abgelagert, die Wind und Wetter ausgesetzt sind. Das seit Jahrtausenden festgesetzte radioaktive Material liegt nun in pulverisierter Form offen da. Sie wissen - die Münchener können Ihnen ein Lied davon singen -, es kommt gar nicht selten vor, dass man in München Saharastaub findet. Der Staub, der in Niger liegt, wird durch Wind und Wetter in der Gegend verbreitet. Das ist unverantwortlich. Die Menschen - Ute Koczy hat es vorhin berichtet - nehmen diese radioaktiven Partikel über die Luft auf. Es kommt zur materiellen Strahlung. Das bedeutet früher oder später den sicheren Krebstod. Unsere Atomenergie stellt somit eine Missachtung der Lebensrechte der Bevölkerung in Niger dar. Unsere Atomenergie ist für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich. Ich kann Ihnen diese vier Menschenrechtsverletzungen nennen: Es ist das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Es ist das Menschenrecht auf Eigentum verletzt; denn die Bauern werden von ihrer Fläche vertrieben. Es ist das Menschenrecht auf eine gesunde, intakte Umwelt verletzt. Selbstverständlich ist auch das Menschenrecht auf Selbstbestimmung verletzt; denn diese Menschen werden nicht gefragt, ob sie einen Uranabbau haben wollen oder nicht. Sie wissen - ich habe es bereits gesagt -, dass der Uranabbau bei vielen Menschen zu einem qualvollen, langsamen Krebstod führt. Ursache dafür ist unsere unverantwortliche Atompolitik. Wir haben längst die Alternativen aufgezeigt. Sie aber weigern sich, diese Alternativen umzusetzen. Deswegen tragen wir heute ganz bewusst Schwarz. Es ist nämlich ein Trauertag. Sie werfen die Republik in ihrer Geschichte 30 Jahre zurück. Darum kann man diesem Gesetz nicht zustimmen, man muss es ablehnen. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Der Kollege Hans-Josef Fell hat das Wort zu einer persönlichen Erklärung. (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Der hat doch schon zweimal geredet!) Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stimme gegen die elfte und zwölfte Atomgesetznovelle und auch gegen das Energiekonzept dieser Bundesregierung, weil ich persönlich von all diesen Gesetzesänderungen betroffen bin. Dies möchte ich hier zum Ausdruck bringen. Mein Wohnhaus liegt Luftlinie nur 26 Kilometer vom Atomkraftwerk Grafenrheinfeld entfernt. Bei normalem Wetter kann ich die Dampfwolken sehen, die in diesem unsinnigen Kraftwerk mit Wärmevernichtung erzeugt werden. Aber viel schlimmer: Es war ein Desaster, was die deutsche Bundesregierung in den 80er-Jahren nach dem Tschernobyl-Unfall gemacht hat; denn sie konnte die Bevölkerung nicht einmal darüber informieren, welche Auswirkungen dieser Unfall hatte, und sie hat auch keine Messdaten oder andere Informationen herausgegeben. Deshalb habe ich Geld in die Hand genommen und eine eigene Radioaktivitätsmessstation in meinem Haus installiert. Ich habe dies zusammen mit anderen getan, die in einem Netzwerk eine private Messnetzorganisation aufgebaut haben. Ich gebe Ihnen gern die Protokolle über diese Messnetze aus den letzten 20 Jahren. Sie sind lückenlos vorhanden. Wir können in aller Klarheit nachweisen: Auch im Normalbetrieb kommen radioaktive Emissionen aus dem Kraftwerk Grafenrheinfeld und auch aus anderen Kraftwerken. Ja, sie sind im Rahmen der gesetzlich erlaubten Grenzwerte. Aber das beruhigt mich überhaupt nicht. Ich habe bereits in den 70er-Jahren als Student der Physik gelernt - das haben die neuesten Untersuchungen über die Auswirkungen von niedrig radioaktiver Strahlung längst bestätigt -: Es gibt keinen Schwellenwert, unterhalb dessen Krebsgefahren ausgeschlossen werden können. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Somit ist die zusätzliche radioaktive Strahlung dieser Kraftwerke auch im Normalbetrieb eine Gesundheitsgefährdung; das ist längst nachgewiesen. Ich bin persönlich betroffen, weil ich viele Bürgerbriefe aus der Umgebung von Grafenrheinfeld erhalte, mit denen sich Eltern bittend an mich wenden: Helfen Sie mit, dass diese Kraftwerke endlich abgeschaltet werden! Ich muss fürchten, dass mein Kind wegen der Strahlung dieser Kraftwerke an Leukämie erkrankt ist. - Andere junge Eltern haben mir geschrieben: Wir müssen fürchten, dass unsere Kinder gefährdet sind. Die Mainzer Kinderkrebsstudie hat in aller Deutlichkeit nachgewiesen, dass es in der Umgebung von Kernkraftwerken erhöhte Leukämieraten gibt. Ich halte es deshalb für nicht verantwortbar, den Normalbetrieb von Kernreaktoren aufrechtzuerhalten, ganz zu schweigen von den anderen problematischen Aspekten der Kernkraft: Atommüll, radioaktive Verseuchungen in Uranbergbaugebieten und anderes. Ich will Ihnen einen zweiten persönlichen Grund mitteilen, der mich dazu treibt, Ihre rückwärtsgewandte Energiepolitik nicht mitzutragen. Ich habe immer gegen Laufzeitverlängerungen, gegen die Atomkraft an sich gekämpft. Ich war verantwortungsvoll und habe immer gesagt: Wir wollen Alternativen. Schon als Kommunalpolitiker habe ich mich für kommunale Regelungen eingesetzt - sie waren erfolgreich -, die den Ausbau erneuerbarer Energie vorangetrieben haben. Diese Erfahrungen auf kommunaler Ebene haben mich in die Lage versetzt, 1999 im Bundestag Eckpunktepapiere zu formulieren und den Entwurf eines Gesetzes mitzuformulieren, das Möglichkeiten zum Ausbau der erneuerbaren Energien schafft: das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das mit großer Unterstützung der grünen Bundestagsfraktion, der Fraktion der SPD, der damaligen Minister und anderer gegen Ihren Widerstand und Ihre Ablehnung durchgesetzt wurde. Dieses Gesetz hat zur Schaffung von 340 000 Arbeitsplätzen geführt. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der SPD) Ich will in diesem Zusammenhang vor allem die Unterstützung meines Freundes Hermann Scheer herausstellen, dessen Tod wir heute gedacht haben. Sein Tod macht mich sehr traurig. Er ist viel zu früh von uns gegangen. Ohne ihn hätten wir das nicht geschafft. Auch deswegen bin ich dankbar. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Ich bin persönlich betroffen. Heute habe ich wieder Briefe aus meinem Wahlkreis und aus der ganzen Bundesrepublik Deutschland bekommen, in denen ich gefragt werde, was denn das Energiekonzept der Bundesregierung für die betroffenen Menschen bedeuten soll. Sie fürchten um ihre Arbeitsplätze; sie fürchten, dass es mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien nicht mehr so weitergeht wie bisher. Für die Laufzeitverlängerung werden Hunderttausende Arbeitsplätze geopfert und gefährdet. Ich kann das, was Sie hier vorlegen, nicht mittragen. Es ist unverantwortlich im Hinblick auf den Klimaschutz, die Umwelt und die Gesundheit unserer Bevölkerung. Darum kann ich nur darum bitten: Hören Sie auf! Kehren Sie auf Ihrem Irrweg um! Es ist Zeit, dass Sie endlich ernsthaft die erneuerbaren Energien ausbauen. Das geht nur ohne eine Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Ich gebe jetzt die von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen bekannt. Ich komme zunächst zu den Einzelabstimmungen. Zum Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - Drucksachen 17/3051, 17/3409 und 17/3453 - gab es den Änderungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer und weiterer Abgeordneter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/3486. Abgegeben wurden 598 Stimmen. Mit Ja haben gestimmt 274, mit Nein haben gestimmt 320; 4 Kolleginnen und Kollegen haben sich enthalten. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.13 Ergebnis der Abstimmung über den Änderungsantrag der Kolleginnen und Kollegen Kotting-Uhl, Höhn, Fell, Krischer und weiterer Abgeordneter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/3487 zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU/CSU und FDP, Drucksachen 17/3051, 17/3409, und 17/3453. Abgegebene Stimmen 596. Mit Ja haben gestimmt 272, mit Nein haben gestimmt 324. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.14 Änderungsantrag der Abgeordneten Kotting-Uhl, Höhn, Fell, Krischer und weiterer Abgeordneter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/3488 zum selben Gesetzentwurf, Drucksachen 17/3051, 17/3409 und 17/3453. Abgegeben wurden 599 Stimmen. Mit Ja haben gestimmt 277, mit Nein haben gestimmt 322. Damit ist der Änderungsantrag ebenfalls abgelehnt.15 Änderungsantrag derselben Kolleginnen und Kollegen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/3489 zum selben Gesetzentwurf, Druck-sachen 17/3051, 17/3409 und 17/3453. Abgegeben wurden 601 Stimmen. Mit Ja haben gestimmt 274, mit Nein haben gestimmt 327. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.16 Änderungsantrag derselben Kolleginnen und Kollegen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/3490 zum selben Gesetzentwurf, Druck-sachen 17/3051, 17/3409 und 17/3453. Abgegeben wurden 597 Stimmen. Mit Ja haben gestimmt 272, mit Nein haben gestimmt 325. Der Änderungsantrag ist ebenfalls abgelehnt.17 Änderungsantrag derselben Kolleginnen und Kollegen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/3491 zum selben Gesetzentwurf, Druck-sachen 17/3051, 17/3409 und 17/3453. Abgegeben wurden 593 Stimmen. Mit Ja haben gestimmt 270, mit Nein haben gestimmt 323. Dieser Änderungsantrag wurde abgelehnt.18 Änderungsantrag derselben Kolleginnen und Kollegen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/3492 zum selben Gesetzentwurf, Druck-sachen 17/3051, 17/3409 und 17/3453. Abgegeben wurden 598 Stimmen. Mit Ja haben gestimmt 273, mit Nein haben gestimmt 325. Der Änderungsantrag ist ebenfalls abgelehnt.19 Änderungsantrag derselben Kolleginnen und Kollegen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/3493 zum selben Gesetzentwurf, Druck-sachen 17/3051, 17/3409 und 17/3453. Abgegeben wurden 597 Stimmen. Mit Ja haben gestimmt 273, mit Nein haben gestimmt 324. Der Änderungsantrag ist ebenfalls abgelehnt.20 Änderungsantrag derselben Kolleginnen und Kollegen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/3494 zum selben Gesetzentwurf, Druck-sachen 17/3051, 17/3409 und 17/3453. Abgegeben wurden 606 Stimmen. Mit Ja haben gestimmt 278, mit Nein haben gestimmt 328. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.21 Letzter Änderungsantrag derselben Kolleginnen und Kollegen und weiterer Abgeordneter der Fraktion Bünd-nis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/3495 zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/ CSU und der FDP, Drucksachen 17/3051, 17/3409 und 17/3453. Abgegeben wurden 597 Stimmen. Mit Ja haben gestimmt 273, mit Nein haben gestimmt 323. Es gab eine Enthaltung. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.22 Ich komme jetzt zum Ergebnis der auf dem Stimmzettel gebündelten Abstimmungen. Die Schriftführerinnen und Schriftführer haben mir mitgeteilt, dass sich nach der Sichtung der Stimmzettel zu den Anträgen auf den Drucksachen 17/3496 bis 17/3499, 17/3527 und 17/3539 sowie 17/3531 bis 17/3538 eine Mehrheit von Neinstimmen ergeben hat. Damit sind diese Änderungsanträge ebenfalls abgelehnt. Das detaillierte Ergebnis der namentlichen Abstimmungen wird später veröffentlicht.23 Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der zweiten Lesung. Ich bitte diejenigen, die dem Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf bei Zustimmung durch die Koalition aus CDU/CSU und FDP in zweiter Beratung angenommen. Die Fraktionen der SPD, der Linken und des Bünd-nisses 90/Die Grünen haben abgelehnt. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Wir stimmen nun auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP namentlich über den Gesetzentwurf ab. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Plätze einzunehmen. Sind alle Urnen besetzt? - Das ist der Fall. Dann eröffne ich die Abstimmung. Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und weise insbesondere für das Protokoll darauf hin, dass es in der Abstimmung über den Entwurf des Gesetzes in der zweiten Beratung mindestens eine Enthaltung gegeben hat.24 Ich schließe die Abstimmung. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Entschließungsanträge. Es würde meine Arbeit erleichtern, wenn sich die Kolleginnen und Kollegen auf ihre Plätze begeben würden. Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/3439? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt. Zugestimmt hat die einbringende Fraktion. Dagegen gestimmt haben CDU/CSU und FDP. Bündnis 90/Die Grünen und SPD haben sich enthalten. Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/3485? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Entschließungsantrag ist abgelehnt. Zugestimmt haben Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke. Die übrigen Fraktionen des Hauses haben dagegen gestimmt. Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/ CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksachen 17/3409 und 17/3453, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Drucksache 17/3052 anzunehmen. Hierzu liegen drei Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, über die wir wiederum namentlich abstimmen. Wir beginnen mit dem Änderungsantrag auf Drucksache 17/3528. Dabei geht es um die Zustimmung des Bundesrates. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Plätze einzunehmen. - Sind alle Urnen besetzt? - Das ist der Fall. Dann eröffne ich hiermit die 26. namentliche Abstimmung. Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich diese Abstimmung.25 Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag auf Drucksache 17/3529. Hier geht es um die Streichung des § 7 d. Sind alle Plätze an den Urnen besetzt? - Das ist der Fall. Dann eröffne ich die 27. namentliche Abstimmung. Auch das Präsidium brauchte vielleicht Assistenz, damit es seine Stimmen abgeben kann. Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung.26 Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag auf Drucksache 17/3530. Es geht um die Streichung eines Artikels betreffend Enteignung. Sind alle Plätze an den Urnen besetzt? - Das ist der Fall. Dann eröffne ich hiermit die 28. namentliche Abstimmung. Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, dass seine Stimme nicht abgeben konnte? - Das ist der Fall. Dahinten ist noch ein Gedränge, weil alle an der Regierungsbank abstimmen wollen. Ist immer noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung.27 Ich unterbreche die Sitzung bis zum Vorliegen der Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen. Die Sitzung ist unterbrochen. (Unterbrechung von 15.30 bis 15.42 Uhr) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe Ihnen die von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen bekannt. Zunächst das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes auf den Drucksachen 17/3051, 17/3409 und 17/3453: Abgegeben wurden 599 Stimmen. Mit Ja haben gestimmt 308, mit Nein haben gestimmt 289, 2 Kolleginnen und Kollegen haben sich enthalten. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 591; davon ja: 309 nein: 280 enthalten: 2 Ja CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Gitta Connemann Leo Dautzenberg Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Michael Glos Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Olav Gutting Florian Hahn Holger Haibach Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Rudolf Henke Michael Hennrich Jürgen Herrmann Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Volkmar Klein Jürgen Klimke Julia Klöckner Axel Knoerig Jens Koeppen Dr. Kristina Schröder Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Michael Kretschmer Dr. Günter Krings Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Dr. Michael Luther Karin Maag Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Philipp Murmann Bernd Neumann (Bremen) Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Daniela Raab Thomas Rachel Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Dagmar Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Florian Bernschneider Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Reiner Deutschmann Dr. Bijan Djir-Sarai Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Sebastian Körber Holger Krestel Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Christian Lindner Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Dr. Martin Neumann (Lausitz) Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Christiane Ratjen-Damerau Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Nein CDU/CSU Ralph Brinkhaus Josef Göppel Frank Heinrich Rüdiger Kruse Hans-Georg von der Marwitz SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Peter Friedrich Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Angelika Graf (Rosenheim) Kerstin Griese Michael Groschek Michael Groß Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Hans-Ulrich Klose Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel (Berlin) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoðuz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Carsten Schneider (Erfurt) Olaf Scholz Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Uta Zapf Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries FDP Christine Aschenberg-Dugnus Sebastian Blumenthal Dr. h. c. Jürgen Koppelin DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Daðdelen Dr. Diether Dehm Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Harald Koch Jan Korte Katrin Kunert Caren Lay Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Dorothée Menzner Cornelia Möhring Kornelia Möller Niema Movassat Wolfgang Neškovic Thomas Nord Petra Pau Jens Petermann Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer (Köln) Michael Schlecht Dr. Herbert Schui Dr. Ilja Seifert Raju Sharma Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Alexander Ulrich Kathrin Vogler Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Alexander Bonde Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Priska Hinz (Herborn) Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Nicole Maisch Agnes Malczak Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Ingrid Nestle Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Dr. Hermann Ott Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Daniela Wagner Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler Enthalten CDU/CSU Dr. Egon Jüttner Dr. Norbert Lammert (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Ich teile Ihnen nun das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Kolleginnen und Kollegen Kotting-Uhl, Höhn, Fell, Krischer und weiterer Abgeordneter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zum Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - Drucksachen 17/3052, 17/3409, 17/3453 - auf Drucksache 17/3528 mit: Abgegeben wurden 593 Stimmen. Mit Ja haben gestimmt 272, mit Nein haben gestimmt 320, es gab eine Enthaltung. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.28 Zum Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag ebenjener Kolleginnen und Kollegen ebenfalls zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zum Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - Drucksachen 17/3052, 17/3409, 17/3453 - auf Drucksache 17/3529 -: Abgegeben wurden 585 Stimmen. Mit Ja haben gestimmt 268, mit Nein haben gestimmt 317. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.29 Zum Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der gleichen Kolleginnen und Kollegen ebenfalls zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zum Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - Drucksachen 17/3052, 17/3409, 17/3453 - auf Drucksache 17/3530: Abgegebene Stimmen 592. Mit Ja haben gestimmt 272, mit Nein haben gestimmt 320, hier gab es keine Enthaltungen. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.30 Wir kommen jetzt zur Abstimmung über das Gesetz in zweiter Lesung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU/CSU und FDP. Dagegen gestimmt haben SPD, Linke und Bündnis 90/ Die Grünen. Es gab wenigstens eine Enthaltung. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Wir stimmen auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP über den Gesetzentwurf namentlich ab. Sind alle Urnen besetzt? - Nein, zwei Urnen sind noch nicht besetzt. Wir haben zwei Fehlstellen. Einmal fehlt die Koalition, einmal fehlt die Opposition. Sind jetzt alle Urnen besetzt? - Das ist der Fall. Dann eröffne ich die 29. namentliche Abstimmung. Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgeben konnte? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung. Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen später bekannt gegeben.31 Ich komme nun zu Tagesordnungspunkt 4 b. Zunächst Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eingebrachten Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds". Der Haushaltsausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/3405, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Drucksache 17/3053 in der Ausschussfassung anzunehmen. Um zu sehen, welche Handzeichen Sie geben, wäre es für mich sehr hilfreich, wenn Sie sich ungefähr in der Gegend Ihrer eigenen Fraktion positionieren würden. Das gilt gerade auch für diejenigen, die direkt vor dem Präsidium stehen. Das ist hier nämlich kein Stehtisch, sondern das Rednerpult. (Heiterkeit) Ich würde jetzt gerne zur Abstimmung kommen. - Danke sehr. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und FDP, dagegen gestimmt SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Wir stimmen über diesen Gesetzentwurf ebenfalls auf Verlangen von CDU/CSU und FDP namentlich ab. - Sind nach wie vor alle Urnen besetzt? - Das ist der Fall. Dann ist die 30. namentliche Abstimmung eröffnet. Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimmkarte nicht abgegeben hat? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung. Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen später bekannt gegeben.32 Ich komme nun zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Kernbrennstoffsteuergesetzes. Der Haushaltsausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/3405, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Drucksache 17/3054 anzunehmen. Ich bitte jetzt diejenigen, die diesem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um ihr Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung bei Zustimmung durch die Koalitionsfraktionen und Ablehnung durch die Oppositionsfraktionen angenommen. Enthalten hat sich dem Augenschein nach niemand. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Über diesen Gesetzentwurf stimmen wir wiederum auf Verlangen von CDU/CSU und FDP namentlich ab. Sind noch immer alle Urnen besetzt? - Das ist der Fall. Dann eröffne ich die 31. und jedenfalls zu diesem Tagesordnungspunkt letzte namentliche Abstimmung. Es folgen allerdings später noch eine Reihe einfacher Abstimmungen. Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimmkarte nicht abgegeben hat? - Das scheint nicht der Fall zu sein. Damit schließe ich die Abstimmung. Auch das Ergebnis dieser namentlichen Abstimmung wird Ihnen später bekannt gegeben.33 Tagesordnungspunkt 4c: Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie auf Drucksache 17/3402. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, in Kenntnis der Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Drucksache 17/3049 über ein "Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung" und ein "10-Punkte-Sofortprogramm - Monitoring und Zwischenbericht der Bundesregierung" die Annahme des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Drucksache 17/3050 mit dem Titel "Energiekonzept umsetzen - Der Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien". Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist bei Zustimmung durch die Koalitionsfraktionen und Ablehnung durch die Opposition angenommen. Wir kommen zu Zusatzpunkt 2. Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/3426 mit dem Titel "Das Energiekonzept der Bundesregierung zurückziehen". Wer stimmt für diesen Antrag? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Der Antrag ist abgelehnt bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und der Linken. Dagegen haben die Koalitionsfraktionen gestimmt. Bündnis 90/Die Grünen haben sich enthalten. Ich rufe jetzt die Zusatzpunkte 3 und 4 auf: ZP 3 Erste Beratung des von den Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Kai Gehring, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts - Drucksache 17/3411 - Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Rechtsausschuss ZP 4 Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Kerstin Andreae, Volker Beck (Köln), Dr. Thomas Gambke, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes - Drucksache 17/3039 - Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) - Drucksache 17/3241 - Berichterstattung: Abgeordnete Reinhard Grindel Daniela Kolbe (Leipzig) Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Petra Pau Memet Kilic Hierzu ist verabredet, eineinviertel Stunden zu debattieren. - Dazu sehe und höre ich keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Memet Kilic. Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In letzter Zeit habe ich Déjà-vu-Erlebnisse. Als ich vor 20 Jahren als Student nach Deutschland kam, gab es kurz nach der Wiedervereinigung ähnliche Debatten. Damals argumentierte mancher Repräsentant der Republik ähnlich wie heute mit den Sätzen: Wir hätten zu viele Ausländer, die uns ausnutzten; das Boot sei voll; Deutschland sei überfremdet. Diese rassistischen Debatten haben zu Rostock-Lichtenhagen und Hoyerswerda geführt, wo Flüchtlingsheime in Brand gesteckt wurden, und zu Mölln und Solingen, wo Immigranten bei lebendigem Leib verbrannt wurden. Die Welt hat damals alle Aufmerksamkeit auf Deutschland gerichtet und sich gefragt, was schon wieder mit den Deutschen los sei. Die Welt hat uns gesagt: Nein, ihr habt nicht zu viele Ausländer, sondern die Immigrantinnen und Immigranten, die seit Jahrzehnten bei euch leben, haben kaum eine Chance, eingebürgert zu werden. Diese Zeichen haben der damalige Bundeskanzler, Dr. Helmut Kohl, und der damalige Innenminister, Dr. Wolfgang Schäuble, verstanden und im Jahre 1993 die Anspruchseinbürgerung eingeführt, für die nicht einmal der Nachweis von Sprachkenntnissen notwendig war. Mit Ausnahme der rot-grünen Ära wurden die Einbürgerungsvoraussetzungen seit diesem Zeitpunkt ständig erschwert, um die Zahl der Immigranten und deren Nachkommen unten zu halten. So kommt es, dass wir in Deutschland etwa 6,7 Millionen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit haben. Fast 5 Millionen von ihnen leben seit mehr als acht Jahren hier und erfüllen damit eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Einbürgerung. Seit 2004 sind die Einbürgerungszahlen um etwa ein Fünftel zurückgegangen. Im europäischen Vergleich hat Deutschland eine der niedrigsten Einbürgerungsquoten. Es ist verantwortungslos, dass Herr Seehofer und Frau Merkel jetzt schon wieder das leidige Thema Leitkultur wiederbelebt haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Nur um den rechten Rand bei der Stange zu halten das gesellschaftliche Klima zu vergiften, ist gefährlich. Diese unwürdigen Diskussionen schaden nicht nur der Gesellschaft und der Wirtschaft, sondern dem internationalen Image Deutschlands. Nach den schrecklichen Brandanschlägen in Mölln und Solingen wurden die Immigranten von der breiten Gesellschaft nicht allein gelassen: Es gab Lichterketten. Als ich von einer Demonstration gegen diese rassistischen Ausschreitungen aus Solingen zurückkehrte, habe ich in einer Zeitung einen Artikel von Heribert Prantl gelesen. Einen Satz daraus habe ich seit etwa 17 Jahren im Gedächtnis behalten. Er lautete sinngemäß: Wenn Immigranten nur der Staatsgewalt unterworfen sind, aber nicht daran teilhaben können, werden sie als fremd gelten und fremd bleiben. Wir müssen diese Phantomdebatten beenden und eine tatsächliche Integration und Teilhabe forcieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Dafür brauchen wir gute Rahmenbedingungen, zum Beispiel ein einladendes Einbürgerungsrecht. Einbürgerungen müssen nach sechs Jahren und bei besonderer Integrationsleistung nach vier Jahren rechtmäßigen Aufenthalts möglich sein. Die Mehrstaatigkeit darf kein Einbürgerungshindernis mehr sein. Von Rentnerinnen und Rentnern, die ihre Jugend in den Aufbau dieses Landes investiert haben, dürfen wir keinen Sprachtest fordern. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN) Warum sollten wir das tun? Auch Eigeninteresse spielt dabei eine Rolle. Wir müssen diese Rentnerinnen und Rentner ohne Sprachtest einbürgern, damit wir die Herzen ihrer Kinder und Enkelkinder für dieses Land gewinnen und damit diese Enkelkinder sagen können, dass die Einbürgerungsanträge ihrer Großeltern nicht deshalb abgelehnt worden sind, weil sie lückenhafte Sprachkenntnisse haben oder weil deren Rente so mager ist wie die vieler Millionen anderer deutscher Rentnerinnen und Rentner. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD - Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Das ändert sich ja nicht durch die Einbürgerung!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege, Sie müssen zum Ende kommen. Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Viel wichtiger ist: Wir müssen eine Willkommenskultur entwickeln. Die Kanadier begrüßen die neuen Einwanderer mit folgenden Sätzen: Herzlich willkommen. Kanada gehört Ihnen. Sie gehören zu Kanada. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege! Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber unsere Kinder, Vertreter der dritten Einwanderergeneration, müssen sich hier dreimal am Tag anhören, dass sie nicht dazugehören. Diese komische Debatte muss ein Ende haben. Wir müssen eine Willkommenskultur entwickeln. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege, Sie müssen bitte zum Ende kommen. Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Diese notorische, rassistische Diskussion muss beendet werden. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Reinhard Grindel hat jetzt das Wort für die CDU/ CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Reinhard Grindel (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kilic, Sie haben von einem Déjà-vu-Gefühl gesprochen. Das habe auch ich gehabt, weil die Rede, die Sie gehalten haben, Parteifreunde von Ihnen in der Tat schon vor 10, 15 Jahren gehalten haben. (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ist immer noch notwendig!) Ich dachte eigentlich, wir wären in der Integrationsdebatte weiter. Wir haben uns erst vor wenigen Wochen hier bei einer tiefgehenden und, wie ich fand, sehr sachorientierten Integrationsdebatte gegenseitig gesagt, dass alle Parteien in der Vergangenheit Fehler gemacht haben, dass wir hier in Berlin, also vor der Haustür, Missstände wahrnehmen können und dass wir deswegen alle überprüfen müssen, ob unsere Thesen, die wir jahrzehntelang vertreten haben, richtig sind. Dass Sie heute wieder sagen: "Man muss auch dann deutscher Staatsbürger werden können, wenn man Deutsch nicht sprechen kann", dazu muss ich sagen: Das ist ein Rückfall, den ich Ihnen nicht zugetraut hätte. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP - Aydan Özoðuz [SPD]: Das ist nicht grundsätzlich!) Es muss doch ein Antrieb sein, sich zu integrieren, um Deutscher werden zu können. Dazu muss man doch wohl die deutsche Sprache erlernen. Das ist einer der Grundtatbestände, die wir von unseren ausländischen Mitbürgern zu Recht einfordern, wenn sie Teil der Staatsbürgergesellschaft Deutschland werden wollen. (Helmut Brandt [CDU/CSU]: Genau! - Memet Kilic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch von den Rentnerinnen und Rentnern?) Gerade bei jungen Menschen wollen Sie auf die Erfüllung des Kriteriums der Unterhaltssicherung verzichten. Das heißt, Sie wollen darauf verzichten, dass sich junge ausländische Mitbürger, die Deutsche werden wollen, sich hier zumindest anstrengen, eine Ausbildung zu machen und einen Arbeitsplatz anzunehmen. Das verstehe ich nicht. Sie wollen die Optionspflicht abschaffen. Das Einzige, was wir von hier in Deutschland geborenen jungen Ausländern verlangen, ist, dass sie sich zu unserem Land, zur deutschen Staatsbürgerschaft bekennen und ihre alte ablegen. (Dr. Hermann Ott [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind doch Dinosaurieransichten, die Sie da haben!) Ich muss ganz offen sagen: Wir alle miteinander wollten aus der Debatte über ein bestimmtes Buch eigentlich etwas lernen. (Jan Korte [DIE LINKE]: Sie haben das Falsche gelernt!) Ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: Sie zementieren Zustände, die solche Bücher und die Reaktion darauf erst möglich gemacht haben. Ich habe den Eindruck, dass Sie das ganz bewusst tun, weil Sie nicht bereit sind, von einem alten Multikultidenken Abstand zu nehmen. (Jan Korte [DIE LINKE]: Das sagt ausgerechnet ein CDU-Vertreter! Deutschland ist kein Einwanderungsland, das ist Ihre Meinung!) Wir wollen diese Spaltung der Gesellschaft nicht. Wir wollen, dass man miteinander lebt, dass man die deutsche Sprache beherrscht und dass es in diesem Land keine Parallelgesellschaften gibt. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Dr. Hermann Ott [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau das wollen Sie doch!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Grindel, möchten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ströbele zulassen? Reinhard Grindel (CDU/CSU): Selbstverständlich. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Bitte schön. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege Grindel, das Buch könnten Sie ruhig nennen. So tabuisiert ist es immer noch nicht, dass man es nicht nennen kann. Reinhard Grindel (CDU/CSU): Sie haben einen Kollegen, der Sarrazin heißt. Ich möchte jede Verwechslungsgefahr vermeiden. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Meine Frage zielt eigentlich in eine andere Richtung. Haben Sie zur Kenntnis genommen, was der von Ihrer Partei gestellte Innenminister zur Integration von - ich will mich darüber gar nicht streiten - 90 oder über 90 Prozent der Migranten, die nach Deutschland gekommen sind, erklärt hat? Wie leben sie denn? Sind Sie dieser Frage schon einmal nachgegangen? Leben diese Menschen multikulti, oder wie leben sie? Wir können hier lange über das Gelingen von Multikulti diskutieren. Aber schauen Sie sich doch einmal an, wie diese Menschen leben, wenn sie integriert sind. Wie leben integrierte Migranten hier in Deutschland Ihrer Meinung nach? Reinhard Grindel (CDU/CSU): Aber lieber Herr Kollege Ströbele, wir können uns doch freuen, wenn sie bei uns gut integriert leben - (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) übrigens Ausländer wie Aussiedler, (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also multikulti!) also viele Menschen mit Migrationshintergrund. Ich kann nur sagen, dass ich in meinem Wahlkreis und in dem Umfeld, in dem ich politisch Verantwortung trage, alles dafür tue, dass das so ist. Aber eine Grundvoraussetzung dafür, dass das so ist, ist doch wohl, dass man sich miteinander austauschen kann, (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau, multikulti!) dass man miteinander spricht. Es ist übrigens auch wichtig, gerade Kindern und Jugendlichen eine gute Perspektive in Deutschland dadurch zu eröffnen, dass sie Erfolg in der Schule und in der Ausbildung haben. Wenn in den Familien kein Wort Deutsch gesprochen wird, ist das eine Behinderung dieser guten Integrationsperspektiven. Wenn jemand deutscher Staatsbürger werden will, muss ich doch als Anreiz bewahren, sagen zu können: Dann musst du, wenn du es bisher nicht ausreichend getan hast, Deutsch lernen. Es ist ein Beitrag zur Integration, wenn ich die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft mit der Anforderung verknüpfe, dass sie endlich Deutsch lernen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP - Jan Korte [DIE LINKE]: Pappkameraden sind das!) Ich nenne Ihnen ein anderes Beispiel. Herr Kollege Ströbele, Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass Sie auf Einbürgerungstests als Voraussetzung verzichten wollen. Sie schreiben: "Die Durchführung von Prüfungen in Staatsbürgerkunde hat gerade auch für die erste Generation abschreckende Wirkung", also für Menschen, die seit 15 bis 20 Jahren bei uns leben. (Memet Kilic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die am Fließband in der Fabrik gearbeitet haben!) Wer so lange bei uns lebt und sich trotzdem davon abschrecken lässt, dass er ein bisschen unserer Gesetze, unserer Werte und unserer Verfassungsvorstellungen vermittelt bekommt, dem sage ich, dass wir so jemanden tatsächlich nicht einbürgern dürfen. Das ist unter Integrationsgesichtspunkten nicht das richtige Signal, um das ganz deutlich zu sagen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU - Memet Kilic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann haben Sie die Enkel gewonnen!) Herr Ströbele, gerade wenn ich an Ihren Wahlkreis denke, frage ich Sie - seien Sie einmal ganz ehrlich -: Wen wollen Sie einbürgern? Den jungen, integrationsbereiten oder gelungen integrierten Migranten? Oder wollen Sie Einbürgerung wegen der Wählerstimmen bislang ausländischer Mitbürger? Worum geht es Ihnen eigentlich wirklich? (Aydan Özoðuz [SPD]: Wessen Wählerstimmen wollen Sie denn gewinnen? - Dr. Hermann Ott [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist unverschämt!) Das ist eine Frage, die man sich bei Ihrem Antrag mit Fug und Recht stellen kann. (Jan Korte [DIE LINKE]: Es ist die Frage, wer hier einen Test machen sollte!) Nun hat der Kollege Kilic nichts zu dem anderen Antrag gesagt, in dem es um die Frage der Senkung der Hürden bei der Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte geht. Das ist ein Thema, das auch zu diesem Tagesordnungspunkt gehört. Dazu will ich einiges sagen. Ich glaube, dass niemand bestreiten kann, dass wir Fachkräftemangel haben. Wir sind selbstverständlich dafür, dass dieser Fachkräftemangel durch die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte ausgeglichen wird. Aber ein Grund für den Fachkräftemangel ist vor allem, dass wir eine Abwanderung aus Deutschland haben. Ich persönlich finde, da das ersichtlich nicht mit Zuwanderungshürden zusammenhängen kann, (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh, doch!) dass wir uns stärker mit der Frage befassen sollten, warum diese Menschen abwandern; denn meine These ist, dass die Gründe, die zum Abwandern beitragen, zumindest auch teilweise die Gründe sein können, die das Zuwandern verhindern. (Jan Korte [DIE LINKE]: Wegen solcher Reden!) Abgewandert wird, weil in unserem Land gerade Hochschulabsolventen schlicht und ergreifend zu wenig gezahlt wird, weil sie mit Praktika abgespeist werden, während sie in anderen Ländern sofort unbefristete Anstellungen bekommen. Deswegen sage ich in aller Deutlichkeit: Es ist auch ein ganz entscheidender Beitrag der deutschen Wirtschaft gefragt, selbst etwas dafür zu tun, um attraktiver im Kampf um die klugen Köpfe in aller Welt zu werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich will auch deutlich machen, dass wir im Kern alle rechtlichen Rahmenbedingungen haben, damit Unternehmen auf ausländische Arbeitskräfte zurückgreifen können. Herr Kollege Scholz hat das in einem bemerkenswerten Beitrag vor wenigen Tagen deutlich gemacht. Es kommt nur darauf an - das ist eine der wenigen Bedingungen -, dass nicht in gleicher Weise qualifizierte Arbeitslose auf dem heimischen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das ist die Vorrangprüfung. Ich frage mich, warum wir nicht weiter an der Vorrangprüfung festhalten sollten; denn wenn es einen Fachkräftemangel gibt - gerade in bestimmten Regionen -, kann die Vorrangprüfung kein Problem sein. Wenn es, was ich höre - ich sage das ausdrücklich als einen Hinweis, lieber Kollege Wolff, wie sich unser Gesetzeswerk an der Stelle vielleicht weiterentwickeln kann -, manchmal zu lange dauert, bis die Bundesagentur die Vorrangprüfung durchgeführt hat, können wir uns gern darüber unterhalten, ob man mit einer Zustimmungsfiktion arbeitet. Lieber Herr Kollege Kilic, Sie müssen sich im Hinblick auf Ihren Antrag überlegen, ob Sie damit tatsächlich etwas zur Beseitigung des Fachkräftemangels tun oder ob Sie nicht eher einen Beitrag dazu leisten, dass einige Unternehmer billige und willige Arbeitskräfte aus dem Ausland ins Land holen wollen, um die berechtigten Lohnforderungen der hiesigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterdrücken. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da sollten Sie mal mit Ihrem Koalitionspartner sprechen!) Letztere haben nämlich angesichts des Fachkräftemangels eine stärkere Durchsetzungskraft als vielleicht noch vor einigen Jahren. Ich muss auch darauf hinweisen, dass nicht etwa nur einige wenige Fachkräfte zu uns kommen. Es kommen jedes Jahr zwischen 20 000 und 30 000 Fachkräfte zu uns. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo haben Sie diese Zahlen her?) Die wenigen Hundert, von denen immer die Rede ist, sind nur diejenigen, die als besonders hochqualifizierte Spitzenkräfte die Einkommensgrenze von 66 000 Euro überschreiten und daher ohne Vorrangprüfung zu uns kommen. Diese Regelung haben wir eng gefasst. Auch der frühere Arbeitsminister Scholz hat dies mitgetragen. Wir haben diese hohe Einkommensgrenze eingeführt, weil wir gesagt haben: Man kann sicher davon ausgehen, dass diese hochspezialisierten Arbeitskräfte auf Dauer einen Platz auf dem Arbeitsmarkt finden und sowohl ihre soziale Integration als auch die ihrer Familie dementsprechend gesichert ist. Deswegen bekommen diese Leute eine Niederlassungserlaubnis, also eine Daueraufenthaltsberechtigung für Deutschland. Das gibt es in keinem anderen europäischen Land. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 142 waren es im letzten Jahr!) Ich bin bereit, über die in Ihrem Antrag genannte Senkung der Einkommensgrenze zu diskutieren. Es darf aber nicht sein, dass wir den nicht eben Höchstqualifizierten mit einem Einkommen von 40 000 Euro sofort eine Niederlassungserlaubnis erteilen. Darüber müssen wir diskutieren. In Deutschland müssen Arbeitsverhältnis und Aufenthaltserlaubnis aneinandergekoppelt werden. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine Abschottungspolitik!) Man könnte zunächst ein befristetes Aufenthaltsrecht und erst dann, wenn die Zuwanderer auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft integriert sind, eine Niederlassungserlaubnis gewähren. Darüber kann man sicherlich diskutieren. Das Entscheidende ist - daran müssen wir bei der Senkung der Einkommensgrenzen im Rahmen der Veränderung des Zuwanderungsrechts für ausländische Arbeitskräfte denken -: Die Beseitigung des Fachkräftemangels ist das eine. Das andere ist, dass wir keinen Beitrag dazu leisten dürfen, dass diese Menschen auch in unsere sozialen Sicherungssysteme einwandern. Es muss gewährleistet sein, dass derjenige, der zu uns kommt, auch tatsächlich langfristig einen Platz auf dem Arbeitsmarkt findet. Das ist von ganz entscheidender Bedeutung. Wir in der Union sind gegen das Punktesystem, weil es nicht sein darf, dass es in Deutschland nur allgemeine Kriterien zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsaufnahme gibt. Vielmehr muss das enge Band zwischen dem ausländischen Arbeitnehmer und dem konkreten Arbeitsplatz, den er besetzen will, beibehalten werden. Es gibt kaum eine öffentliche Stelle, die die Abschlüsse von Arbeitnehmern aus zum Beispiel Lesotho, Ägypten oder Georgien beurteilen kann. Aber ein Unternehmer, der einen ganz bestimmten Arbeitnehmer anstellen will, kann es beurteilen, weil er ihn in seinem Betrieb beschäftigen und ihn bezahlen will. Deswegen sollten wir daran festhalten, dass nur derjenige nach Deutschland kommen kann, der für einen bestimmten Arbeitsplatz in einem bestimmten Unternehmen tatsächlich gebraucht wird. Beim Punktesystem ist dies nicht der Fall. Außerdem darf er keinen Arbeitsplatz blockieren, für den auch ein gleichwertig qualifizierter Arbeitsloser aus Deutschland infrage käme. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU - Memet Kilic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau diese Politik hat zu Engpässen geführt!) Ich komme zu meiner letzten Bemerkung: Es ist nicht allein Aufgabe des Staates, diesen Kampf um die klugen Köpfe zu führen. Die Unternehmensverbände fordern weniger Staat und mehr Markt. Wenn sie dies tun, sollen sie sich durch entsprechende Vermittlungsbüros auch darum kümmern, an den großen Universitäten dieser Welt für den Arbeitsplatz Deutschland zu werben. Andere machen das auch. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege! Reinhard Grindel (CDU/CSU): Liebe Frau Präsidentin, lassen Sie mich folgenden Gedanken kurz formulieren. - An der großen TU in Bombay steht auf dem Plakat eines Vermittlungsbüros amerikanischer Firmen: Wir bieten eine Karriere, nicht nur einen Job. - Genau das ist der Grund, warum sich viele für die USA und somit gegen Deutschland entscheiden: bessere Bezahlung, mehr Risikokapital. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege, Sie müssen jetzt zum Ende kommen. Reinhard Grindel (CDU/CSU): Das sind die entscheidenden Dinge. Das hat nichts mit dem Aufenthaltsrecht, sondern mit den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Deutschland attraktiv machen, zu tun. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU - Jan Korte [DIE LINKE]: Und mit solchen Reden! - Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie reden und reden, und es geschieht nichts!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Ich möchte Ihnen zwischenzeitlich weitere von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen bekannt geben. Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zum Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes auf den Drucksachen 17/3052, 17/3409 und 17/3453: Abgegeben wurden 596 Stimmen. Mit Ja haben gestimmt 320, mit Nein haben gestimmt 273, es gab 3 Enthaltungen. Der Gesetzentwurf ist damit angenommen. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 592; davon ja: 318 nein: 271 enthalten: 3 Ja CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Gitta Connemann Leo Dautzenberg Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Michael Glos Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Olav Gutting Florian Hahn Holger Haibach Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Jürgen Herrmann Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Volkmar Klein Jürgen Klimke Julia Klöckner Axel Knoerig Jens Koeppen Dr. Kristina Schröder Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Michael Kretschmer Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Dr. Michael Luther Karin Maag Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Philipp Murmann Bernd Neumann (Bremen) Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Daniela Raab Thomas Rachel Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Dagmar Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg-Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Sylvia Canel Reiner Deutschmann Dr. Bijan Djir-Sarai Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Dr. h. c. Jürgen Koppelin Sebastian Körber Holger Krestel Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Lars Lindemann Christian Lindner Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Christiane Ratjen-Damerau Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Nein SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Peter Friedrich Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Angelika Graf (Rosenheim) Kerstin Griese Michael Groschek Michael Groß Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Hans-Ulrich Klose Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel (Berlin) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoðuz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Carsten Schneider (Erfurt) Olaf Scholz Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Uta Zapf Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Daðdelen Dr. Diether Dehm Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Harald Koch Jan Korte Katrin Kunert Caren Lay Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Dorothée Menzner Cornelia Möhring Kornelia Möller Niema Movassat Wolfgang Neškovic Thomas Nord Petra Pau Jens Petermann Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer (Köln) Michael Schlecht Dr. Herbert Schui Dr. Ilja Seifert Raju Sharma Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Alexander Ulrich Kathrin Vogler Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Alexander Bonde Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Priska Hinz (Herborn) Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Nicole Maisch Agnes Malczak Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Ingrid Nestle Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Dr. Hermann Ott Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Daniela Wagner Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler Enthalten CDU/CSU Dr. Egon Jüttner Dr. Norbert Lammert FDP Sebastian Blumenthal Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" auf den Drucksachen 17/3053 und 17/3405: Abgegeben wurden 593 Stimmen. Mit Ja haben gestimmt 321, mit Nein haben gestimmt 271, eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter hat sich enthalten. Der Gesetzentwurf ist ebenfalls angenommen. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 589; davon ja: 320 nein: 268 enthalten: 1 Ja CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Gitta Connemann Leo Dautzenberg Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Michael Glos Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Olav Gutting Florian Hahn Holger Haibach Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Jürgen Herrmann Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Volkmar Klein Jürgen Klimke Julia Klöckner Axel Knoerig Jens Koeppen Dr. Kristina Schröder Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Michael Kretschmer Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Dr. Michael Luther Karin Maag Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Philipp Murmann Bernd Neumann (Bremen) Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Daniela Raab Thomas Rachel Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Dagmar Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg-Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Sylvia Canel Helga Daub Reiner Deutschmann Dr. Bijan Djir-Sarai Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Dr. h. c. Jürgen Koppelin Sebastian Körber Holger Krestel Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Lars Lindemann Christian Lindner Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Christiane Ratjen-Damerau Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Nein SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Peter Friedrich Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Angelika Graf (Rosenheim) Kerstin Griese Michael Groschek Michael Groß Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Hans-Ulrich Klose Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel (Berlin) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoðuz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Carsten Schneider (Erfurt) Olaf Scholz Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Uta Zapf Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Daðdelen Dr. Diether Dehm Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Harald Koch Jan Korte Katrin Kunert Caren Lay Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Dorothée Menzner Cornelia Möhring Kornelia Möller Niema Movassat Wolfgang Neškovic Thomas Nord Petra Pau Jens Petermann Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Dr. Herbert Schui Dr. Ilja Seifert Raju Sharma Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Alexander Ulrich Kathrin Vogler Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Alexander Bonde Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Priska Hinz (Herborn) Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Nicole Maisch Agnes Malczak Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Ingrid Nestle Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Dr. Hermann Ott Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Daniela Wagner Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler Enthalten CDU/CSU Dr. Egon Jüttner Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zum Entwurf eines Kernbrennstoffsteuergesetzes auf den Drucksachen 17/3054 und 17/3405: Abgeben wurden 589 Stimmen. Mit Ja haben gestimmt 319, mit Nein haben gestimmt 269, es gab eine Enthaltung. Der Gesetzentwurf ist ebenfalls angenommen. Endgültiges Ergebnis Abgegebenen Stimmen: 589; davon ja: 319 nein: 269 enthalten: 1 Ja CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Gitta Connemann Leo Dautzenberg Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Michael Glos Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Olav Gutting Florian Hahn Holger Haibach Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Jürgen Herrmann Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Volkmar Klein Jürgen Klimke Julia Klöckner Axel Knoerig Jens Koeppen Dr. Kristina Schröder Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Michael Kretschmer Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Dr. Michael Luther Karin Maag Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Philipp Murmann Bernd Neumann (Bremen) Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Daniela Raab Thomas Rachel Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Dagmar Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg-Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Sylvia Canel Helga Daub Reiner Deutschmann Dr. Bijan Djir-Sarai Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Dr. h. c. Jürgen Koppelin Sebastian Körber Holger Krestel Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Lars Lindemann Christian Lindner Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Christiane Ratjen-Damerau Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Nein SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Peter Friedrich Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Angelika Graf (Rosenheim) Kerstin Griese Michael Groschek Michael Groß Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Hans-Ulrich Klose Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel (Berlin) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoðuz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Carsten Schneider (Erfurt) Olaf Scholz Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Uta Zapf Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Daðdelen Dr. Diether Dehm Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Harald Koch Jan Korte Katrin Kunert Caren Lay Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Dorothée Menzner Cornelia Möhring Kornelia Möller Niema Movassat Wolfgang Neškovic Thomas Nord Petra Pau Jens Petermann Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Michael Schlecht Dr. Herbert Schui Dr. Ilja Seifert Raju Sharma Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Alexander Ulrich Kathrin Vogler Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Alexander Bonde Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Priska Hinz (Herborn) Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Nicole Maisch Agnes Malczak Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Ingrid Nestle Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Dr. Hermann Ott Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Daniela Wagner Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler Enthalten CDU/CSU Dr. Egon Jüttner Wir fahren in unserer Debatte fort. Ich erteile das Wort dem Kollegen Olaf Scholz für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Olaf Scholz (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine kurze Vorbemerkung zu dem Beitrag des Kollegen Grindel. Er hat uns ein großes Sprachrätsel aufgegeben, nämlich die Frage: Wie bekommen wir das mit der Einbürgerung der Mitbürger hin? (Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das haben Sie an einer Stelle als Aufgabe beschrieben. Ich finde, wir sollten uns einmal länger damit beschäftigen, wie wir diese Frage lösen können; denn das ist wohl nicht ganz unkompliziert. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Reinhard Grindel [CDU/ CSU]: Die Mitbürger müssen nicht Staatsbürger sein!) Ich möchte mich vor allem mit dem Thema der Fachkräftezuwanderung beschäftigen. Ich hoffe, dass es gelingt, in die oft sehr aufgeregte Debatte einen etwas ruhigeren Ton hineinzubekommen; denn das verdient diese Debatte, und das ist wirklich notwendig. Ein paar Fakten vorweg, die manchmal vielleicht erst mit zwei Jahren Verzögerung in das Bewusstsein der Öffentlichkeit dringen, die aber gesagt und berichtet werden müssen: Deutschland hat seit dem 1. Januar 2009 den offensten Arbeitsmarkt für akademisch qualifizierte Arbeitskräfte auf der ganzen Welt. Seit diesem Datum ist es möglich, dass diejenigen, die in der EU als akademisch Qualifizierte nach Arbeit suchen, in Deutschland arbeiten - ohne Einschränkung und ohne Vorrangprüfung. Sie müssen nicht auf den 1. Mai 2011 warten, sondern das ist schon jetzt so. Darüber hinaus haben wir die Möglichkeit geschaffen, mit der Vorrangprüfung in Deutschland einen Arbeitsplatz zu suchen, und zwar - das muss man ausdrücklich sagen - unabhängig von der Höhe des Einkommens: 31 000 Euro, 42 000 Euro oder was auch immer. Voraussetzung ist lediglich, dass es keine inländischen oder europäischen Bewerber gibt, die diese Arbeit ebenfalls machen können. Eine weitere Voraussetzung ist, dass man nicht weniger zahlt als das, was sonst für einen solchen Arbeitsplatz in Deutschland gezahlt wird. Natürlich führt das dazu, dass die Zuwanderungsmöglichkeiten für Fachkräfte mit Ingenieurskapazitäten größer sind als für andere, weil dort der Bedarf im Augenblick recht groß ist. Das ist eine Möglichkeit, die jetzt schon uneingeschränkt existiert und auf die einmal hingewiesen werden muss, übrigens auch auf Unternehmerversammlungen, weil Unternehmer dies zum Teil noch nicht wissen; diese Möglichkeit kann genutzt werden. Ich kann nicht erkennen, dass die Vorrangprüfung als zusätzliche Kontrolle ein Problem ist; denn hier stellt sich die Frage: Wer aus aller Welt außerhalb der EU sucht auf solch eine Art und Weise nach einem Arbeitsplatz? Weiterhin haben wir bei dieser Gelegenheit dafür gesorgt, dass diejenigen, die in Deutschland einen Hochschulabschluss erworben haben, hierbleiben und Arbeit suchen können, und zwar - was nicht jeder weiß - immer wieder. Diese vorrangprüfungsfreie Arbeitsplatzsuche existiert als Möglichkeit für das ganze Berufsleben für denjenigen, der an einer deutschen Hochschule seinen Abschluss erworben hat. Wir haben ein besonderes Privileg für die Absolventen deutscher Auslandsschulen geschaffen, die zum Beispiel die deutsche Sprache schon gut beherrschen. Sie haben die Möglichkeit, hier eine Berufsausbildung zu machen. Des Weiteren haben sie die Möglichkeit, nach einer beruflichen Qualifikation - zum Beispiel an einer anderen Universität anderswo auf der Welt - hier in diesem Land zu arbeiten, und zwar ohne Vorrangprüfung. Wir haben Managern innerhalb eines Konzerns einen fast unbeschränkten Austausch ermöglicht. So ist zum Beispiel der Wechsel eines Managers von einer Filiale in Südafrika nach Deutschland möglich. Für alle zusammen haben wir geregelt, dass ein Nachzug der Ehegatten immer möglich ist; sie können ohne Vorrangprüfung nach Arbeit suchen. Wir haben also lauter Änderungen vorgenommen, die schon immer gewünscht worden sind. Diese Änderungen sind in Kraft getreten, allerdings ohne dass sie tatsächlich wahrgenommen worden sind. Dazu will ich gerne sagen: Es hat sich weder jemand darüber aufgeregt, noch hat jemand dafür geworben. Deshalb darf man noch heute vieles fordern, was schon längst umgesetzt worden ist. (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Ja, das stimmt!) Ich bin dafür, dass man die Änderungen zur Kenntnis nimmt. Obendrauf gibt es ab einem bestimmten Einkommen - ich nenne es einmal flapsig so - ein Super-Premium-Goldpaket: die Möglichkeit, ohne Vorrangprüfung gleich eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen. Diese Möglichkeit existiert ab einem Einkommen, das der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht. Das ist übrigens eine kluge Regelung: Es handelt sich um das Doppelte des Durchschnittseinkommens. Die Festlegung der Summe ist vielleicht nicht völlig plausibel - man kann darüber reden, ob eine andere Summe richtig wäre -; aber die gewählte Summe hat ein gewisses Gewicht, weil sie eine Größenordnung vorgibt, die wir aus unseren sozialen Sicherungssystemen kennen. Die Summe ist viel niedriger als der Betrag von über 80 000 Euro, der vorher festgelegt war. Ab diesem Betrag ist die Regelung für die Unternehmen interessant: Als ich die Summe identifiziert habe, habe ich mich damit vorher nicht nur wissenschaftlich beschäftigt, sondern auch mit den Managern großer Unternehmen diskutiert: Was für eine Summe brauchten sie, damit es bei ihnen etwas bringt? Die Manager haben gesagt, eine Summe in etwa dieser Höhe sei genau der richtige Weg; dadurch werde der Einstiegsarbeitsmarkt der deutschen Akademiker nicht gefährdet. Wenn man als Voraussetzung für diese sehr weitgehende und prüfungsfreie Öffnung des Arbeitsmarkts eine niedrigere Summe wählt - darüber kann man immer diskutieren -, dann kann man auf dem deutschen Arbeitsmarkt sehr viele Probleme erzeugen, die man vielleicht nicht im Blick hat. Denn eine ganze Reihe von Berufsgruppen liegt zum Beispiel über einem Gehalt von 40 000 Euro jährlich bzw. rund 3 300 Euro monatlich - ich habe es mir einmal angeschaut -: zum Beispiel Bohrer - also Facharbeiter -, Maschineneinrichter, Bürofachkräfte, Bibliothekare, Flach- und Tiefdrucker, Walzer, Stenografen. (Zuruf von der FDP: Ich weiß nicht, welche Betriebe Sie besuchen!) Meinen Angaben liegt eine volkswirtschaftliche Studie zugrunde. Es gibt sehr viele Berufe, bei denen das Jahresgehalt über 40 000 Euro liegt. Es stellt sich schon die Frage, ob es wirklich klug ist, auf die Vorrangprüfung zu verzichten, die sicherstellt, dass die Gehälter nicht sinken und es keine Leute in diesem Land gibt, die diese Aufgabe übernehmen könnten. Da bin ich sehr skeptisch; das sage ich gerne. Im Übrigen gibt es demnächst bei den Berufen ohne akademische Qualifikation Zuwanderung aus der ganzen Europäischen Union. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Möchten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Kilic zulassen? Olaf Scholz (SPD): Ja. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Bitte sehr. Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege Scholz, ich habe eine Verständnisfrage. Es ist mein Kenntnisstand, dass die SPD bis heute offiziell für eine Zuwanderung nach dem Punktesystem eintritt. Eine andere offizielle Meinung kenne ich nicht. Ihre Argumente sprechen dafür, dass Sie gegen ein Punktesystem bei der Einwanderung sind. Ist das der Fall? Olaf Scholz (SPD): Ich finde in der Tat, dass man über den Sinn und Zweck eines Punktesystems diskutieren muss; das will ich gar nicht verhehlen. Denn ein Punktesystem führt zu einer Zuwanderung ohne freie Arbeitsplätze, also obwohl es in diesem Bereich Arbeitslose gibt. (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Ja, genau! - Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das muss es aber nicht bedeuten! Das kann man auch intelligent regeln!) Ob das im Bereich der Tätigkeiten, die keine akademische Qualifikation zur Voraussetzung haben, wünschenswert ist, muss man sich überlegen. Der Begriff "Punktesystem" heißt übersetzt, dass es Zuwanderung ohne freie Arbeitsplätze geben kann. Sonst wäre es nur ein Schlagwort, das für sich existiert. Ich wünsche mir eine sehr unaufgeregte Diskussion darüber, ob man Folgendes möchte: Weil es bei uns nicht genügend Altenpfleger gibt - übrigens weil wir nicht genügend ausbilden und die Gehälter für Altenpflegekräfte zu gering sind -, holen wir uns Fachkräfte von anderswo, die bereit sind, zu schlechten Gehältern in Deutschland zu arbeiten, anstatt die Gehälter zu erhöhen und mehr auszubilden. Das hielte ich für einen Fehler; ich will das ausdrücklich sagen. Man muss schon sehr sorgfältig darüber diskutieren, was man tut. Ich glaube, wir haben mit der Zuwanderungsmöglichkeit für Akademiker viel erreicht. Eine Zuwanderung ist übrigens nicht erst ab dem genannten Gehalt möglich; sie ist auch möglich, wenn man den Arbeitsmarkt zuvor geprüft hat. Ich halte es für wichtig, über eine weitgehendere Regelung nachzudenken. Jedenfalls will ich nicht, dass sich die deutsche Wirtschaft das Ausbilden und das Zahlen ordentlicher Löhne spart. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Sie haben jetzt Zeit für einen Gedanken außerhalb der vorgesehenen Redezeit. Olaf Scholz (SPD): Zum Schluss möchte ich noch eine Bemerkung machen, die mir sehr wichtig ist. Bedenken wir, wenn wir über all diese Fragen diskutieren, Folgendes: Ab dem 1. Mai 2011 haben über 500 Millionen Personen in Europa die Möglichkeit, in Deutschland Arbeit zu suchen; das ist in Ordnung. Sehr viele von ihnen, nämlich mehr als 200 Millionen Menschen, kommen als Erwerbstätige infrage. Ob wir den Arbeitskräftebedarf der deutschen Volkswirtschaft durch Qualifizierung und Ausbildung oder durch diese 200 Millionen Menschen lösen wollen, das müssen wir uns sehr gut überlegen. Problematisch ist, dass einige Leute in dieser Debatte den falschen Ton anschlagen. Ich will ausdrücklich sagen: Dem guten Ton dieser Debatte hat Herr Seehofer geschadet. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Memet Kilic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege. Olaf Scholz (SPD): Wichtig ist aber auch, dass man darüber nicht die Vernunft verliert. Auch dafür plädiere ich. Im Übrigen sollten wir sehen, dass wir den Arbeitsmarkt für die Hochqualifizierten längst geöffnet haben, auch wenn jeden Tag ein anderer fordert, dass das endlich geschehen sollte. Schönen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Das Wort hat Hartfrid Wolff für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP) Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fachkräftemangel ist keine traurige Botschaft, er ist Realität. Der Arbeitsmarkt ist international. Der Wettbewerb um die klügsten Köpfe hat bereits begonnen, und die Zuwanderung von Fachkräften verläuft dank dessen, was Sie, Herr Scholz, gerade vorgetragen haben, nach wie vor bürokratisch und unsystematisch. Das, was Sie hier gerade vorgetragen haben - etwas anderes hätte ich von Ihnen nicht erwartet -, ist Ausdruck einer Klientelpolitik, deren Richtung ich, ehrlich gesagt, nicht für zukunftsweisend halte. (Beifall bei der FDP - Rüdiger Veit [SPD]: Was soll denn das?) Wir brauchen Klarheit, wir brauchen Transparenz, und wir brauchen, insbesondere wenn es darum geht, eine gesteuerte Zuwanderung zu betreiben, schnelle Entscheidungen. (Rüdiger Veit [SPD]: Die Rede ist vielleicht schon ein bisschen alt!) Ich will auf den vorliegenden Gesetzentwurf eingehen. Beim Lesen hatte ich ein Déjà-vu. Aber ehrlich gesagt: Durch einen Neuaufguss wird kalter Kaffee nicht wärmer. Es hat nach wie vor keinen Sinn, das Staatsangehörigkeitsgesetz hinsichtlich des Optionsmodells jetzt zu ändern. Uns liegen noch keine Daten vor, sodass wir nicht wirklich darüber entscheiden können. (Memet Kilic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann werden Sie die Daten haben?) Bizarr ist, dass die Grünen vortragen, 5 Millionen ausländische Staatsangehörige seien schon acht oder mehr Jahre hier und hätten nach dem bestehenden Recht damit eine wesentliche Einbürgerungsvoraussetzung erfüllt. Es seien aber nur 90 000 eingebürgert worden, tragen die Grünen vor. Das ist bizarr, weil die Grünen allein an der Quantität ein Interesse zu haben scheinen. Als Lösung wird die Senkung der Mindestaufenthaltszeit auf sechs Jahre gefordert. Für die 4,9 Millionen anderen gibt es nach dem Gesetzentwurf der Grünen keine weiteren Anreize, keine Lösungen. Das ist Klientelbeschwichtigungsaktionismus à la Grüne. (Beifall bei der FDP - Memet Kilic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wollen die Turboeinbürgerung! Wie wollen Sie das machen?) Die Grünen fordern ausdrücklich, die Anforderungen an die Sprachkompetenz der Einzubürgernden abzubauen. Die Grünen wollen, dass dieser Staat jemanden als Deutschen anerkennt, der kein Deutsch kann. (Memet Kilic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dankbarkeit gegenüber Rentnerinnen und Rentnern!) Kennen Sie das gesellschaftliche Konfliktpotenzial, das zwischen ethnischen Gruppen in sogenannten sozialen Brennpunktgebieten herrscht, Herr Kollege? Sie schweben nach wie vor in einem grünen Multikultidelirium ohne Anforderungen, ohne Noten, ohne Prüfungen, in einer bunten und heilen Welt. (Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lesen können! Nicht nur Deutsch können!) Herr Kollege, seien Sie einmal etwas realistischer. Denken Sie einmal über das nach, (Memet Kilic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich denke seit 20 Jahren darüber nach!) worüber wir in der letzten Zeit diskutiert haben. Die Grünen haben die Zuwanderungsdebatte in den letzten zehn Jahren offensichtlich vollkommen verschlafen. Übrigens ist auch das ein Déjà-vu-Erlebnis. (Memet Kilic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben Ihre Liberalität verspielt! Sie sind wirtschaftsliberal! Wann werden Sie beim bürgerlichen Denken ankommen?) Die Meinung der Deutschen in diesem Land ist Ihnen offensichtlich egal. Hauptsache, Ihre Klientel wird befriedigt. Das Beherrschen der deutschen Sprache ist essenziell. Das Beherrschen der deutschen Sprache ist Voraussetzung für demokratische Partizipation und ermöglicht die Teilnahme am gesellschaftlichen Diskurs. Die Staatsangehörigkeit muss deshalb Resultat der Integration sein. Wer nicht integrierten Migranten die Staatsangehörigkeit verleiht, untergräbt den Zusammenhalt in dieser Gesellschaft. Ein Anreiz zur Integration geht davon nicht aus. Nicht nur bei den Grünen bekommt man den Eindruck, dass alles, was in unserer freiheitlichen, aufgeklärten Gesellschaft als reaktionär gilt, wieder hoffähig gemacht wird, indem man ihm das Mäntelchen "Migrationshintergrund" umhängt. Man muss plötzlich die Beibehaltung des Abstammungsrechts für Doppelstaatler unterstützen, frauenfeindliche Bekleidungssitten akzeptieren, Machokultur hinnehmen, Verständnis für orientalisches Eherecht aufbringen oder Vorstellungen von einer Familienehre tolerieren, die in einer fortschrittlichen Gesellschaft nur Abscheu hervorrufen können. (Jan Korte [DIE LINKE]: Wer sagt das denn? - Memet Kilic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie beschreiben die CSU!) Die Grünen wollen auch den Einbürgerungstest abschaffen. Tests, etwa zur politischen Bildung, aber auch zum Führerscheinerwerb oder (Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Den besteht doch sowieso jeder! Das ist reine Schikane!) zum Schulabschluss, sind geborenen Deutschen zeit ihres Lebens vertraut und natürlich auch zumutbar. Zuwanderer sind aus Grünen-Sicht aber offenbar zu dumm oder zu sensibel, sich einem Test zu stellen. Dieser Test hat laut grüner Antragsbegründung (Zuruf von der LINKEN: Wer hat denn das gesagt?) ich zitiere gerade den Antrag der Grünen - eine abschreckende Wirkung auf diese bedauernswerten Menschen. Entlarvender können die Grünen ihr Bild von unseren Zuwanderern nicht zeichnen: Die Grünen halten sie für unfähig, Deutsch zu lernen. Sie halten sie für unfähig, rudimentäre Grundkenntnisse unseres politischen Systems zu erlernen, (Memet Kilic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Am Fließband haben sie tatsächlich eine Chance!) und für unfähig, ihren eigenen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. (Memet Kilic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist die Dankbarkeit!) Solche Ansichten setzen unsere Zuwanderer in unerträglicher Weise herab, und die Grünen pflegen unter dem Deckmantel des Mitleids längst überwunden geglaubte Vorurteile gegen Ausländer in Deutschland. (Memet Kilic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben sie gerade aufgezählt!) Die Grünen beleidigen mit ihren Vorschlägen jeden Zuwanderer, der es geschafft hat, hier anzukommen und sich hier zu integrieren. Das ist angestaubter Alt-68er-Ballast, der dem Zuwanderungsland Deutschland nicht wirklich weiterhilft. (Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie haben den Latte Macchiato vergessen!) Wir Liberalen wollen diejenigen unterstützen, die sich integriert haben und die sich integrieren wollen. Viele unternehmen große Anstrengungen, sich in unsere Gesellschaft einzubringen. Wir werden sie dabei fördern, aber wir werden auch etwas von ihnen fordern. Eine Einbürgerungsregelung, die von weiten Teilen der Bevölkerung nicht akzeptiert wird, stärkt keinesfalls die Akzeptanz von Migranten. Erfolgreiche Integration bedeutet, dass sie wie alle deutschen Staatsbürger die gleichen Rechte und gleichen Pflichten haben. Die Koalition wird Anreize setzen und Anforderungen definieren, eine aktive Integrationspolitik voranbringen und eine Willkommenskultur des gegenseitigen Respekts fördern. Die Grünen wollen die deutsche Staatsangehörigkeit auf dem Multikultibasar verramschen. Uns dagegen ist die deutsche Staatsangehörigkeit etwas wert. Die Grünen sind in der Vergangenheit stehen geblieben. Die Koalition hingegen setzt auf einen zukunftsorientierten Neuanfang in der Integrationspolitik. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP - Jan Korte [DIE LINKE]: Ja, alles klar! - Rüdiger Veit [SPD]: Das war nicht mehr ganz schmerzfrei! - Gegenruf von der CDU/CSU: Das sollte es auch nicht sein!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Das Wort hat nun Sevim Daðdelen für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Sevim Daðdelen (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gestern hat diese schwarz-gelbe Bundesregierung einen Sanktionskatalog gegen vermeintliche Integrationsverweigerer, die es so nicht gibt, beschlossen. Die schwarz-gelbe Bundesregierung baut eigentlich seit Jahren - das war schon das Verdienst der Großen Koalition - einen Popanz vom vermeintlichen Integrationsverweigerer auf. Sie kann aber bis heute nicht sagen, was sie darunter versteht und wer diese Menschen sind. Wenn sie darunter Menschen versteht, die nicht an Integrationskursen teilnehmen, dann ist sie bis heute nicht in der Lage, zu erklären, wie viel Prozent es tatsächlich sind und ob es Menschen sind, die aus vorwerfbaren Gründen und nicht wegen des Beginns einer Erwerbsbeschäftigung, einer Krankheit oder einer Schwangerschaft nicht an den Kursen teilnehmen können. (Beifall des Abg. Jan Korte [DIE LINKE] - Zuruf von der SPD: Das interessiert sie nicht!) Interessant ist auch, dass gestern acht Bildungsträger, die diese Integrationskurse anbieten, entgegen dem, was das Kabinett beschlossen hat, erklärt haben, dass sie diesem Popanz von Integrationsverweigerung widersprechen, weil sie bei Migrantinnen und Migranten Motivation und Lernbereitschaft feststellen und weil im Gegensatz zu dem, was diese Regierung jeden Tag als Propaganda verkündet, Zehntausende von Migrantinnen und Migranten seit Monaten auf diese Kurse warten. Es wird davon ausgegangen, dass es bis Jahresende 20 000 Migrantinnen und Migranten sein werden. Sie kürzen die Mittel, (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Nein, das tun wir nicht! Das ist doch die glatte Unwahrheit!) sagen aber, dass die Menschen nicht an den Kursen teilnehmen. (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Nein, das ist doch die glatte Unwahrheit!) Das kann man unter "TTT" zusammenfassen: Tricksen, Täuschen, Tarnen. - Das ist das Konzept von Schwarz-Gelb, meine Damen und Herren. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Daðdelen, möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen? Sevim Daðdelen (DIE LINKE): Nein, Herr Grindel hat hier schon lange genug geredet. (Zuruf von der SPD: Das ist wohl wahr!) Ob es in diesem Land hochqualifizierte Menschen gibt, die ein Interesse daran haben, in Deutschland zu bleiben, oder ob es Menschen gibt, die nach Deutschland kommen wollen, hängt nicht davon ab, ob die Mindestverdienstgrenze im Sinne des Kapitals ist. Das haben die Grünen und lange Zeit auch die SPD gefordert, und heutzutage fordern das noch FDP, Frau von der Leyen, Frau Schavan und viele andere Vertreterinnen und Vertreter von CDU und CSU. Nein, das hängt vor allem davon ab, dass in diesem Lande endlich eine andere Kultur herrscht. Sie führen ausgrenzende Debatten. Wenn sich die Menschen die Reden von Herrn Grindel und anderen im Bundestag anhören, hören sie, dass Sie nur fordern: Die Migranten müssen das und das und das. Das ist der Grund, warum die Menschen nicht hierher kommen wollen. Sie sagen: In so einem gesellschaftlichen Klima möchte ich nicht leben. Deshalb wandern sie aus. Sie wandern aus, weil sie keine Arbeit finden; auch vielen Ostdeutschen ist es so ergangen. Viele wandern aufgrund der Diskriminierung, die sie erfahren, aus; das ist bewiesen. Sie wandern auch wegen dieser ausgrenzenden Debatten aus. Sie wandern außerdem aus, weil diese Bundesregierung aus ideologischen Gründen immer noch nicht die Tatsache anerkennt, dass wir ein Einwanderungsland sind. Ich weiß, die Statistiken zeigen, dass wir uns eher zu einem Auswanderungsland entwickeln. (Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Was sind wir denn jetzt? Wir sind jedenfalls keine linken Ideologen!) Schwarz-Gelb ist nicht einmal in der Lage, dies anzuerkennen. Gestern in der Fragestunde habe ich folgende Frage gestellt: Ist die Bundesrepublik Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung ein Einwanderungsland? Was Staatssekretär Bergner dazu gesagt hat, war lächerlich. Er konnte weder Ja noch Nein sagen; er hat nur dummes Zeug von sich gegeben. (Zuruf von der CDU/CSU: Na, na, na!) Er hat keine Antwort auf diese einfache Frage gegeben. Ich frage Sie noch einmal - Herr Schröder als Staatssekretär wird nach mir die Gelegenheit haben, hier zu reden -: (Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Das wird auch sehr gut sein!) Welche politische Wertung nehmen Sie vor? Sind wir ein Einwanderungsland, oder sind wir es nicht? (Beifall bei der LINKEN) Das möchte ich von dieser Bundesregierung wissen. Aus ideologischen Gründen lehnen Sie es ab, anzuerkennen, dass wir ein Einwanderungsland sind. Ich komme jetzt zum Gesetzentwurf der Grünen zum Thema Einbürgerungen. Am 31. Oktober 1990 hat das Bundesverfassungsgericht zum Thema Ausländerwahlrecht Folgendes festgestellt - Hartfrid Wolff hat dies in einer früheren Debatte als reaktionär bezeichnet -: ... es entspreche der demokratischen Idee, ... eine Kongruenz zwischen den Inhabern demokratischer politischer Rechte und den dauerhaft einer bestimmten staatlichen Herrschaft Unterworfenen herzustellen. Nennen Sie das nicht wieder reaktionär, Herr Wolf; das ist ein Zitat vom Bundesverfassungsgericht. (Memet Kilic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es, Herr Wolff!) Als das Bundesverfassungsgericht dies vor 20 Jahren formulierte, lebten etwa 6 Millionen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland. Sie lebten im Durchschnitt bis zu zwölf Jahre hier. Wie sieht es heute aus? Ende 2009 lebten über 7 Millionen Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland; im Durchschnitt lebten sie seit 19 Jahren hier. Das heißt, seit 20 Jahren ist die Zahl der Menschen, die hier Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse sind, gestiegen, und diese leben hier auch viel länger als damals. Das ist ein Skandal. Deshalb möchte ich, dass die Einbürgerungen endlich erleichtert werden. Die Bundestagsfraktion Die Linke hat bereits im Sommer dieses Jahres einen Antrag "Ausgrenzung beenden - Einbürgerungen umfassend erleichtern" eingereicht. In diesem Zusammenhang sage ich: Wir begrüßen es, dass die Grünen sich den Positionen der Linken bezüglich der Erleichterung der Einbürgerung angenähert haben. (Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Copy and paste!) Bei der SPD muss man sich immer noch fragen, ob sie sich nicht auf ihre Wurzeln besinnen möchte. Der große Sozialdemokrat Karl Liebknecht sagte in seiner Rede zum Gesetz über die Staatsangehörigkeit im Jahre 1912 im Deutschen Reichstag - ich zitiere -: Sie wollen die ausländischen Arbeiter in Deutschland, aber sie sollen in Deutschland Sklaven sein ... Genau das ist das politische Credo der bisherigen Bundesregierungen seit dem ersten Anwerbeabkommen mit Italien 1955. Damals forderten die Sozialdemokraten übrigens nicht nur einen Zipfel politischer Rechte wie das kommunale Wahlrecht, sondern sie forderten auch die Gleichstellung durch die Einbürgerung. Ausländerinnen und Ausländer sollten eingebürgert werden, sofern sie seit zwei Jahren in Deutschland lebten oder im Inland geboren wurden. Damals war es noch so, dass das für die Sozialdemokraten aus Gründen der Klassensolidarität - nicht der Solidarität mit der herrschenden Klasse, wie es leider mittlerweile der Fall ist - ein selbstverständliches Gut war. (Beifall bei der LINKEN) Ich muss auch sagen: In dem Gesetzentwurf der Grünen zur Senkung der Mindestverdienstgrenze, Herr Kilic, sieht die Linke nichts Gutes. Wir lehnen ihn ab. Sie sprechen von Fachkräftemangel, aber zum Beispiel das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit - auch andere Studien belegen das - sieht keinen flächendeckenden Fachkräftemangel. Laut Institut der deutschen Wirtschaft in Köln besteht kein qualifikationsübergreifender Fachkräfteengpass bei den Hochqualifizierten, also genau bei jenen, auf die Sie sich beziehen. Sie sagen: Deutschland braucht Fachkräfte und Fachkräftezuwanderung. Ich möchte Sie fragen: Wer ist für die Grünen eigentlich Deutschland? Der in Deutschland lebende Arzt aus Russland, der putzen gehen muss, die kamerunische Akademikerin, die trotz Promotion als Küchenhilfe arbeitet, oder der deutsche oder iranische Ingenieur, der Taxi fahren muss, oder die 1,5 Millionen jungen Menschen in Deutschland zwischen 20 und 29 Jahren, die keinen Berufsabschluss haben, oder die lediglich 51 Prozent Jugendlichen, die dieses Jahr einen Ausbildungsplatz erhalten haben? Ist das für Sie Deutschland? (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich muss eigentlich das Fazit ziehen: Für Sie ist Deutschland nur das Kapital. (Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn das Kapital ist es, das billige Fachkräfte braucht. Menschenverachtende Konzepte wie das Punktesystem, das Menschen nach betriebswirtschaftlichen Merkmalen vermessen möchte, werden von FDP und Grünen vertreten, lange Zeit auch von der SPD. Ich freue mich, dass die SPD da jetzt ein bisschen geläutert ist. Ich möchte daher wissen, wer für Sie die Menschen sind, die an diesem Fachkräftemangel Interesse haben. (Zuruf von der CDU/CSU: Rot-grüne Ideologie!) Schauen Sie sich die Zahlen an. Ihnen ist auch das Problem "Braindrain" ganz egal. Das kommt bei Ihnen überhaupt nicht vor. Das ist das Problem von Ländern des Südens, deren qualifizierte Fachkräfte von den Industrienationen ausgeplündert werden. (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist illegal!) - Ja, darauf kommen Sie in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht. (Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In Ihrem Gesetzentwurf wird eben nicht berücksichtigt, dass Länder wie Indien diese Abwerbestrategien deutlich und explizit ablehnen, weil sie sagen: Das ist nicht im Interesse unseres Landes; wir wollen nicht, dass gute Fachkräfte, qualifizierte Menschen abgeworben werden. - Wir sagen: Wenn es wirklich einen Fachkräftemangel gibt - wir gehen davon aus, dass es ihn so nicht gibt -, dann ist er vor allen Dingen politisch gewollt und lange Zeit auch gefördert worden. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Kollegin, Sie müssen bitte zum Ende kommen. Sevim Daðdelen (DIE LINKE): Ja, Frau Präsidentin. - Wir sagen: Wenn Sie etwas gegen Fachkräftemangel tun wollen, dann müssen Sie Mindeststandards festlegen, dann brauchen wir endlich eine Ausbildungsplatzumlage, damit jeder und jede Jugendliche einen Ausbildungsplatz findet. Wir wollen einen gesetzlichen Mindestlohn, damit die Leute eben nicht ausgebeutet werden können. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Kollegin. Sevim Daðdelen (DIE LINKE): Wir wollen vor allen Dingen endlich einen Rechtsanspruch auf die Anerkennung von akademischen Abschlüssen von über einer halben Million Menschen, die in Deutschland leben und deren Abschlüsse nicht anerkannt werden, und keine Mogelpackung, wie es die Bundesregierung unter Verantwortung der Ministerin Schavan im Moment vorhat. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN - Zuruf von der CDU/ CSU: Schlimmer geht es nimmer!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Das Wort zu einer Kurzintervention hat der Kollege Grindel. Reinhard Grindel (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Ich habe mich nur deswegen zur Kurzintervention gemeldet, damit hier, Frau Kollegin Daðdelen, keine falschen Behauptungen stehen bleiben. Wir geben in diesem Jahr für Integrationskurse 233 Millionen Euro aus - so viel wie noch nie zuvor und deutlich mehr als nach dem Haushaltsplan ursprünglich beabsichtigt. Wir geben viele Millionen Euro für Kinderbetreuungskosten aus, damit Frauen die entsprechenden Kurse besuchen können. Wir geben sehr viel Geld für Fahrtkosten aus, damit auch im ländlichen Raum Integrationskurse besucht werden können. Alphabetisierungskurse haben heute 300 Stunden und nicht wie früher 100 Stunden, und wir bieten spezielle Jugendkurse an, in denen nicht nur ein Sprachangebot gemacht wird, sondern auch ein Praktikum in Richtung einer Ausbildung angeboten wird. Es ist von den finanziellen Rahmenbedingungen, die wir geschaffen haben, möglich, dass jeder sofort einen Integrationskurs beginnen kann. Jeder, der sich auskennt, Herr Kollege Veit - Sie kennen das Geschäft genauso gut wie ich -, weiß, dass wir ein großes Problem haben, dass wir nämlich gerade in großen Städten eine Vielzahl von Kursträgern haben, die leider deshalb, weil Kurse erst mit zehn, zwölf Teilnehmern effektiv durchgeführt werden, nicht bereit sind, dann, wenn sie fünf Teilnehmer auf der Anmeldeliste haben und einem anderen Kursträger noch fünf Teilnehmer fehlen, diese abzugeben, damit bei jedem Kursträger ein Kurs beginnen kann. Es bleiben - um es etwas lax auszudrücken - zu viele auf ihren Anmeldungen sitzen, und deswegen haben wir Verzögerungen beim Start von Kursen. Herr Kollege Veit, ich sage noch einmal - bei allem, was uns trennt -: Sie wissen, dass das ein großes Problem ist; dass wir hier noch mehr Kooperation zwischen den Kursträgern brauchen, um jedem Teilnehmer, der sich bereit erklärt hat - ob bei den Freiwilligen oder natürlich auch bei den Verpflichteten -, einen solchen Kurs zu besuchen, dies auch zu ermöglichen. Frau Daðdelen, Sie mögen vieles von dem, was wir machen, ablehnen. Dass aber noch nie so viel Geld in Integrationskurse investiert worden ist wie im Jahre 2010, ist nachweisbar. Das können Sie nicht bestreiten. Ich finde, es ist auch nicht im Interesse der Betroffenen und nicht in Ordnung, hier falsche Behauptungen in die Welt zu setzen. Die Bundesregierung und die sie tragende Koalition haben ihre Hausaufgaben gemacht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU - Rüdiger Veit [SPD]: Fakt ist, dass Geld für 20 000 Interessierte fehlt!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Daðdelen zur Antwort. Sevim Daðdelen (DIE LINKE): Herr Grindel, ich bin seit 2005 Mitglied des Deutschen Bundestages. Im Jahre 2005 haben die Integrationskurse, nennen wir sie Sprachkurse, angefangen. Wir als Linksfraktion haben im Deutschen Bundestag von Anfang an gesagt: Die Idee ist gut. Aber sie muss auch gut finanziert werden. (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Ja!) Wir haben von Anfang an deutlich gemacht, dass die angesetzte Stundenzahl viel zu gering war. Wir haben von Anfang an kritisiert, dass die Kursgruppen aus bis zu 25 Personen bestehen und sie sehr heterogen zusammengesetzt sind, ihnen also sowohl Analphabeten als auch studierte Menschen angehören. (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Aber das gibt es doch gar nicht mehr!) Wir haben seit 2005 darauf hingewiesen, dass die Lehrerinnen und Lehrer, die Dozentinnen und Dozenten, die mit den Menschen Zeit verbringen, eine super Arbeit leisten. Sie arbeiten nämlich nicht nur im Rahmen der Sprachvermittlung oder in den Orientierungsstunden, sondern viel mehr. Sie haben auch soziale Kompetenzen und versuchen, den Menschen, die nach Deutschland gekommen sind, auch anderweitig zu helfen; nur Neuzuwanderer haben nämlich den Rechtsanspruch auf einen Integrationskurs. Wir haben gefordert: Die Lehrerinnen und Lehrer müssen besser entlohnt werden. Wir haben außerdem gefordert, nicht nur Neuzuwanderern den Rechtsanspruch auf einen Integrationskurs einzuräumen, sondern auch den Menschen, die schon länger in Deutschland leben und großes Interesse an diesen Kursen haben; über diese Menschen wird in der öffentlichen Debatte schon sehr lange geredet. Der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge war oft im Innenausschuss, als auch Sie zugegen waren. Dort hat er immer wieder gesagt: Wir haben eine super Bilanz. Die Nachfrage ist viel größer als das Angebot. Wir brauchen aber mehr Geld. (Helmut Brandt [CDU/CSU]: Das stimmt nicht! Das ist einfach nicht richtig! Das hat er noch nie behauptet!) Dieses Geld steht aber nicht zur Verfügung. Der gestrigen Erklärung von acht Bildungsträgern war zu entnehmen, dass ungefähr 10 000 Menschen darauf warten, an einem solchen Kurs teilnehmen zu können. Das Problem ist, dass diese Zahl bis zum Jahresende auf 20 000 steigen wird. Das ändert nichts daran, dass die Lehrerinnen und Lehrer, die diese Kurse geben, für ihre Arbeit eine Bezahlung auf Hartz-IV-Niveau erhalten. Wir haben die Forderung nach einem Mindestlohn für diese Lehrerinnen und Lehrer erhoben. Denn wir sagen: Qualitativ hochwertigen Unterricht können vor allem gut bezahlte Lehrerinnen und Lehrer bieten. (Beifall bei der LINKEN) Wir brauchen also viel mehr Geld. Sie verleugnen, dass Sie für das Jahr 2009 schon 20 Millionen Euro aus dem Etat für 2010 "herübergeschafft" haben. Sie haben 15 Millionen Euro nachgelegt. Aber dieser Betrag reicht bei weitem nicht aus. (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Jetzt ist es doch mehr!) Sie wollen die Fahrtkosten kürzen und keine Teilzeitkurse mehr zulassen; wenn, dann nur in Extremfällen. Ich war vor kurzem in Wuppertal und habe dort mit Dozentinnen und Dozenten gesprochen. Diese haben mir gesagt: Wir haben mehrmals Teilzeitkurse beantragt. Diese Anträge sind abgelehnt worden. - Das Problem ist, dass Migrantinnen und Migranten, die voll erwerbstätig sind, an Vollzeitkursen nicht teilnehmen können. Durch Ihr Vorgehen blockieren Sie somit die Teilnahme von Migrantinnen und Migranten an diesen Kursen. Deshalb bleibt es dabei: Sie tricksen, täuschen und tarnen. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Memet Kilic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Jetzt hat der Parlamentarische Staatssekretär Ole Schröder das Wort. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Daðdelen, ich habe eigentlich gedacht, dass wir die Frage, ob Deutschland Zuwanderungsland ist oder nicht (Sevim Daðdelen [DIE LINKE]: "Einwanderungsland" habe ich gesagt!) bzw. ob Deutschland Einwanderungsland ist oder nicht, schon überwunden haben. Die entscheidende Frage für unser Land ist, ob es ein Integrationsland ist oder nicht. Darum geht es, und dafür setzt sich diese Koalition ein. Um genau dieses Thema geht es auch in der heutigen Debatte. Es liegen zwei Gesetzentwürfe des Bündnis-ses 90/Die Grünen vor. Während Ihr Gesetzentwurf zum Staatsangehörigkeitsrecht sehr weit reicht, rücken Sie in Ihrem Gesetzentwurf zum Thema Arbeitsmigration einen einzigen Aspekt in den Mittelpunkt. Zunächst zum Staatsangehörigkeitsrecht: Deutschland ist ein offenes Land; wir haben ein offenes Staatsangehörigkeitsrecht. Wir machen ein großzügiges Angebot und werben dafür, dass es auch angenommen wird und dass die bei uns lebenden gut integrierten Menschen sich einbürgern lassen. Ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung besteht beispielsweise bereits nach einer Aufenthaltsdauer von acht Jahren; bei besonderen Integrationsleistungen kann sogar schon nach sechs Jahren eingebürgert werden. Selbstverständlich muss das Einbürgerungsrecht dabei die Belange der aufnehmenden Gesellschaft zugrunde legen. Die Integrationsleistungen der einzubürgernden Menschen sind wichtig. Die Integrationsbereitschaft wird gerade dadurch gefördert, dass die entsprechenden Anforderungen berücksichtigt werden. Wir fördern die Integrationsbereitschaft nicht, indem wir die Anforderungen bei der Einbürgerung immer weiter herabsetzen. Das Gegenteil ist der Fall. Abstriche von den Anforderungen, nur um die Einbürgerungszahlen zu steigern, wären integrationspolitisch kontraproduktiv und das falsche Signal an die gut integrierten Migranten und die stolzen Neubürger. Die Einbürgerung muss am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses stehen und nicht am Anfang. (Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: So ist es! - Rüdiger Veit [SPD]: Nicht am Anfang, aber es ist ein wichtiger Schritt!) Mit den Einbürgerungsvoraussetzungen hat der Gesetzgeber die Anforderungen formuliert, deren Erfüllung er für die volle Aufnahme in die Gesellschaft und für das Funktionieren eines demokratischen Gemeinwesens für erforderlich hält. Unser Einbürgerungsrecht ist bereits jetzt flexibel genug, um auch besonderen Situationen durch Ausnahmen gerecht werden zu können. Zu den Einbürgerungsvoraussetzungen gehören ganz selbstverständlich ausreichende Sprachkenntnisse sowie Kenntnisse über Staat, Geschichte, Kultur und Lebensverhältnisse in Deutschland. Erst das Verständnis der Sprache ermöglicht es den Menschen, sich in der Gesellschaft zu orientieren und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Im Jahr 2007 haben wir die Sprachanforderungen mit dem Richtlinienumsetzungsgesetz bundesweit harmonisiert. Bundeseinheitlich werden für die Anspruchs-einbürgerung nunmehr sowohl mündliche als auch schriftliche Sprachkenntnisse gefordert. Diesen Anforderungen wurde zugleich eine entsprechende Förderung zur Seite gestellt. Bei der Zulassung zu den Integrationskursen werden Einbürgerungsbewerber bevorzugt berücksichtigt. In den letzten zwei Jahren haben sich mehr als eine halbe Million Menschen entschieden, in den Kursen die deutsche Sprache zu erlernen. Für ältere Menschen gibt es natürlich Ausnahmen, mit denen besondere Situationen berücksichtigt werden. Es besteht die Möglichkeit, die Anforderungen an die Sprachkenntnisse abzusenken oder ganz auf den Sprachtest zu verzichten, wenn es für diese Menschen unmöglich ist, die deutsche Sprache zu erlernen. Diese Problemfälle haben wir also berücksichtigt. Mit Blick auf die Bedeutung der Sprachkenntnisse für die Integration wäre die Schaffung zusätzlicher Ausnahmen kontraproduktiv. Auch die vor zwei Jahren eingeführten Einbürgerungstests haben sich bewährt. Wenn Sie sich die Zahlen anschauen, sehen Sie, dass diese Einbürgerungstests nicht abschreckend wirken. Das wird bereits an der hohen Quote derjenigen deutlich, die diese Tests bestehen. (Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Natürlich wirken die abschreckend!) Auch das Erfordernis, seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten zu müssen, ist doch eine Selbstverständlichkeit. Selbstverständlich müssen wir von denjenigen, die sich einbürgern lassen wollen, verlangen können, dass sie für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen wollen. Anders kann unsere Gesellschaft nicht funktionieren. Aber es gibt auch Ausnahmen für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt unverschuldet nicht selbst bestreiten können; von ihnen wird dies auch nicht gefordert. Insofern haben wir diesbezüglich keinen Anpassungsbedarf. (Memet Kilic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Von diesen Ausnahmen wird selten Gebrauch gemacht in der Praxis! Warum?) Auch die 2007 angehobenen Anforderungen an die Rechtstreue der Einbürgerungsbewerber dienen der Integration in unseren demokratischen Rechtsstaat. Es ist selbstverständlich, dies zu verlangen. Neben diesen Voraussetzungen für eine Einbürgerung ist es zudem ein legitimes Anliegen, dass der Einbürgerungsbewerber seine frühere Staatsangehörigkeit grundsätzlich aufgeben muss. Zum einen kann Mehrstaatlichkeit natürlich zu rechtlichen Komplikationen führen. Ich denke beispielsweise an eine mögliche Wehrpflicht in anderen Staaten. (Rüdiger Veit [SPD]: Das ist seit 1997 ausgelaufen! Seit 13 Jahren ist das erledigt! - Aydan Özoðuz [SPD]: Also, das ist wirklich eine alte Kamelle!) Auch die diplomatische Betreuung von Mehrstaatlern im Herkunftsstaat ist problematisch. Zum anderen ist es aber auch ein Zeichen der Integration, wenn sich derjenige, der sich einbürgern lässt, klar zu unserem Staat bekennt und er seine alte Staatsbürgerschaft aufgibt. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Die Einbürgerung kann ohne Aufgabe der früheren Staatsangehörigkeit erfolgen, wenn diese nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgegeben werden kann. Deshalb wurden schon viele Bürgerinnen und Bürger eingebürgert, die ihre alte Staatsangehörigkeit behalten durften. Seit dem 1. Januar 2000 erwerben nun auch die Kinder ausländischer Eltern unter bestimmten Bedingungen mit der Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit. Insgesamt waren dies bisher 390 000 Kinder. Hinzu kommen weitere 50 000 Menschen aus den Jahrgängen 1990 bis 1999, die im Rahmen der Übergangsregelung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Die Ersten dieser Kinder sind 2008 18 Jahre alt geworden und müssen sich nun bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres für die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit entscheiden. Die Erfahrungen mit dieser Optionsregelung müssen nun genau ausgewertet werden. Wir werden das tun. Das wird nicht vor 2012 möglich sein. Ich warne davor, schon jetzt vorschnell Schlussfolgerungen zu ziehen. Die Einbürgerungszahlen haben sich auf einem stetigen Niveau von etwa 96 000 - das ist in etwa der Stand des Jahres 1997 - stabilisiert. Zeitweilig waren die Zahlen sehr viel höher. Das waren Sondereffekte nach der Einführung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts (Aydan Özoðuz [SPD]: Sie sind nicht auf dem aktuellen Stand! - Memet Kilic [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch schon längst vorbei!) oder auch davor, als viele gesagt haben, sie wollen noch das alte Staatsangehörigkeitsrecht nutzen. Wir haben uns in der Koalitionsvereinbarung darauf verständigt, dass wir genau analysieren, ob es mögliche unverhältnismäßige Hemmnisse gibt. Wir haben eine Studie in Auftrag gegeben, in deren Rahmen eine repräsentative Befragung unter Einbürgerungskandidaten durchgeführt wird. Lassen Sie uns die Ergebnisse abwarten und dann die notwendigen Schlüsse daraus ziehen! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch einige Bemerkungen zum Gesetzentwurf über die Absenkung der Gehaltsgrenze für Hochqualifizierte machen. Ich bin dem Kollegen Scholz dankbar dafür, dass er die jetzigen Möglichkeiten hier in aller Offenheit dargelegt hat. Es wird ja immer so getan, als ob unser Ausländerrecht geradezu ein Hemmnis für Hochqualifizierte darstellt. Das Gegenteil ist der Fall. Die geltende Regelung in § 19 Aufenthaltsgesetz, um die es in dieser Vorlage geht, besagt, dass Hochqualifizierten ein sofortiges Daueraufenthaltsrecht gewährt wird. Nach diesem Gesetzeswortlaut ist es ausdrücklich das Ziel, dass Hochqualifizierte mit besonderer Berufserfahrung nach Deutschland kommen. In dem vorliegenden Gesetzentwurf der Grünen ist eine Absenkung der Gehaltsgrenze von derzeit 66 000 Euro auf 40 000 Euro vorgesehen, was insbesondere mit der Höhe der Einstiegsgehälter von Ingenieuren und IT-Spezialisten begründet wird. Für diese Berufsanfänger ist die geltende Regelung in § 19 Aufenthaltsgesetz aber gerade nicht konzipiert. Sie haben nicht nur keine besondere Berufserfahrung, sondern Berufseinsteiger haben überhaupt noch keine Berufserfahrung. Insofern kann ich Ihren Gesetzentwurf überhaupt nicht nachvollziehen. Das bedeutet im Umkehrschluss aber eben nicht, dass Berufsanfänger keine Zuwanderungsmöglichkeiten haben. Der Kollege Scholz hat diese ja dargelegt. Der Arbeitsmarkt ist für die Zuwanderung ausländischer Hochschulabsolventen ohne jede Gehaltsgrenze offen, wenn die Beschäftigungsbedingungen denen vergleichbarer deutscher Beschäftigter entsprechen. Für Ausländer mit einem inländischen Hochschulabschluss gilt dies sogar ohne Vorrangprüfung. Ich kann daher sagen, dass beide Gesetzentwürfe sicherlich gut gemeint sind; wir brauchen sie aber nicht. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das würde ich dann aber mal der FDP oder der BDA sagen!) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Nächste Rednerin ist die Kollegin Aydan Özoðuz für die SPD-Fraktion. (Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Oh, jetzt wird es spannend!) Aydan Özoðuz (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär, so wenig es einen starren Endpunkt beispielsweise für Demokratieprozesse gibt, so wenig gibt es wohl auch einen starren Endpunkt für Integration. Da gibt es nicht die Marke X, wo man sagen kann: So, jetzt ist es erreicht, und jetzt bekommst du den Orden dafür. - Ich glaube, das ist ein grundsätzlich falsches Verständnis von Integration und gesellschaftlichem Zusammenwachsen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Aber Deutsch zu sprechen, wäre ganz schön!) - Machen wir es doch mal ganz praktisch, Herr Grindel: Warum soll ein einbürgerungswilliger Rentner, ob er nun 54 oder 60 Jahre alt ist, der - das ist ja kein seltenes Beispiel - seine jungen Jahre in deutschen Bergwerken verbracht hat (Zurufe von der CDU/CSU) - ja, es gibt recht viele - (Zurufe von der CDU/CSU) - jetzt hören Sie doch einfach mal zu -, in einem Test beispielsweise beantworten können, welche Ausländer in der DDR gelebt haben? Oder warum soll er - das ist schon eine wichtige Frage; dass wir uns da nicht falsch verstehen - heute mit 60 sagen können, was nicht zu den Aufgaben des Bundesrates gehört? Sie wissen genauso wie ich: Wenn Sie eine Befragung in der Bevölkerung machen würden, würde herauskommen: Recht viele wissen diese Dinge auch nicht. Das heißt nicht, dass wir uns darauf ausruhen sollten. Es heißt auch nicht, dass die Integrationskurse abgeschafft werden sollen. Ich habe gar nicht verstanden, warum Sie dies hier immer wieder so hervorgehoben haben, als stünde das in den Vorlagen. Es geht um Rentner, die hier ihr Leben verbracht haben, die heute eingebürgert werden könnten und für die der Test ein Hindernis darstellt. Es ist doch legitim, darüber nachzudenken und zu überlegen: Die haben hier ihre Leistung vollbracht, und das sollten sie nicht mehr tun müssen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Was sollen also die Verallgemeinerungen? Ihr Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, greift ja Punkte auf, die auch wir schon im Februar dieses Jahres formuliert haben. Die Forderung, die Sie mit Blick auf ältere Menschen erheben, unterstützen auch wir; das wollen wir auch durchsetzen. Unser Entwurf - so empfinden wir es - ist an dieser Stelle ein wenig differenzierter; aber darüber kann man sprechen. Was Sie vorschlagen, geht in die richtige Richtung. Man muss vielleicht auch - ich finde, das ist nicht ganz unwichtig, Herr Grindel - dazusagen: Die Debatte, die wir heute führen, findet zu einer Zeit statt, in der viele der älteren Gastarbeiter schon verstorben oder doch recht alt sind. Ich empfinde es wirklich als sehr schade, dass die meisten von ihnen niemals dieses Signal gehört haben: Ja, ihr gehört zu uns, ihr gehört in diese Gesellschaft, auch wenn ihr solche Fragen nicht beantworten könnt. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ihre Arbeit wurde immer gerne genommen, ihre Arbeit war gut, aber ansonsten können sie eben auch heute noch gerne Ausländer bleiben. Es muss uns allen klar sein - Herr Staatssekretär, Sie sind ja eben darauf eingegangen -, dass das auch für die nachfolgenden Generationen wichtig ist; aber es werden falsche Signale ausgesendet. Denn bei diesen Generationen ist heute der Optionszwang das Thema. Er ist unsinnig, und wir wissen, er ist unpraktikabel. Wir müssen da einen verwaltungstechnischen Aufwand betreiben, Tausende anschreiben und Überprüfungen anstellen, obwohl gleichzeitig Millionen Menschen in diesem Land legal mit mehreren Pässen leben. Niemandem ist dadurch ein Nachteil entstanden. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wenn ich das noch sagen darf: Die alten Geschichten mit der Wehrpflicht sind schon längst - seit vielen, vielen Jahren - zwischen den Staaten geklärt. Die können wirklich nicht mehr als Argument dagegen herhalten. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ich denke, Nachteile entstehen unserem Land vielmehr durch solche populistischen Wahlkämpfe wie den von Jürgen Rüttgers im Jahr 2000, als es auch um den Slogan "Kinder statt Inder" ging. Fazit nach zehn Jahren ist: Rüttgers ist abgewählt. Wir haben nicht besonders viele Inder gewinnen können - Frau Daðdelen hat das schon angesprochen -, und wesentlich mehr Kinder werden bei uns auch nicht geboren. So etwas bringt uns nicht weiter. Im Jahre 2009 haben wir 2 465 Computerexperten aus dem Ausland angeworben. Das klingt zunächst ganz toll; aber aus der BITKOM-Presseerklärung von vor zwei Tagen ging hervor, dass bei uns 28 000 IT-Spezialisten fehlen. Man kann zwar versuchen, an diesen Zahlen zu arbeiten, die eine höher, die andere niedriger anzusetzen: Sie passen einfach nicht zusammen. (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Aber Herr Scholz hat Ihnen doch erklärt, wo das Problem liegt!) - Ich erkläre Ihnen jetzt aber, dass man das auch anders sehen kann. (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Aha! Ist Herr Scholz deshalb schon gegangen? Was ist denn jetzt SPD-Meinung? Ihre oder die von Herrn Scholz?) - Das passt schon zusammen. Es ist unsere Meinung. - Der Verband Deutscher Ingenieure sagte am 2. August dieses Jahres, dass aktuell 36 000 Ingenieure fehlen. Das ist doch kein Widerspruch zu der Aussage, dass es durchaus schon Öffnungen gibt. Ich versuche gerade, Ihnen deutlich zu machen, dass Sie mit der Art, wie Sie von dieser Stelle im Deutschen Bundestag aus zu dem Volk sprechen und mit solchen Vorlagen umgehen, (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Ich habe das Gleiche gesagt wie Herr Scholz! Daran kann es nicht liegen!) und mit der Atmosphäre, die Sie mit solchen Wahlkämpfen wie dem von Herrn Rüttgers schaffen - die sind bei Ihnen nicht gerade selten -, die Menschen abschrecken. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Das ist doch ein Widerspruch dazu, dass wir die Grenzen für Europäer zum Beispiel öffnen. Das sind doch zwei verschiedene Paar Schuhe. Es spricht aber für sich, dass Sie das nicht verstehen. Wir müssen unsere Gesetze und das Staatsangehörigkeitsrecht endlich der Realität anpassen. Ich glaube, dabei können wir endlich einen Schritt weiter gehen. Ich weiß, dass Herr Seehofer und Sie es nicht wahrhaben wollen, aber wir sind ein Auswanderungsland, und zwar erst recht, was die Fachkräfte anbelangt. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration hat errechnet, dass Deutschland per saldo seit 2003 fast 180 000 deutsche Staatsangehörige an OECD-Staaten abgegeben hat. Ich möchte betonen, dass gerade die hoch selektiven Einwanderungsregelungen der Länder, in die die deutschen Staatsangehörigen gehen, dafür sprechen, dass diese Menschen qualifiziert, flexibel, risiko- und leistungsbereit sind. Diese Menschen kehren unserem Land den Rücken zu. (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Ein paar kommen auch wieder!) Das ist ein Problem. Damit sollten wir uns vernünftig beschäftigen, statt immer nur populistisch über dieses Thema zu sprechen. Dies muss in einer anderen Atmosphäre geschehen. Wir müssen uns über die Jugendlichen in unserem Land Gedanken machen - auch dieses Thema betont Herr Scholz immer wieder -, und ich füge hinzu: Wir müssen gleichzeitig dafür sorgen, dass die gut Qualifizierten, die bei uns ihre Ausbildung erhalten und in unserem Lande groß werden, nicht irgendwann sagen: Dieses Land nervt mich. - Auch wenn es hier einen sehr großen Arbeitskräftemangel gibt - dass es ihn gibt, haben wir alle bereits festgestellt -, gehen diese Menschen trotzdem. Das muss bei uns doch endlich bewirken, dass wir uns fragen: Warum ist das so? Die Regierung sagt kein Wort dazu. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Das Wort hat nun der Kollege Serkan Tören von der FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Serkan Tören (FDP): Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Mindestgehalt von 66 000 Euro für junge, hochqualifizierte Zuwanderer ist realitätsfern. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) Sie sind nicht die Ersten, die das erkannt und ausgesprochen haben, verehrte Damen und Herren von den Grünen. Ihr Gesetzentwurf greift aber viel zu kurz. Wir Liberalen sind schon einen Schritt weiter. Kollege Wolff sprach es bereits an: Wir brauchen eine Reform des gesamten Zuwanderungssystems. Das ist ein elementarer Baustein in der Bekämpfung des Fachkräftemangels. An Gehaltszahlen zu schrauben, macht das Gesamtsystem nicht effektiver und die Kriterien nicht transparenter. Ihr Gesetzentwurf ist in der Sache zwar löblich, aber er geht am eigentlichen Problem vorbei. (Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha! Was sagt denn Herr Brüderle dazu?) Wir brauchen transparente Kriterien und eine gesteuerte Zuwanderung, Zuwanderung, die klar auf den Bedarf unserer Wirtschaft ausgerichtet ist, aber auch die Integrationsfähigkeit der potenziellen Zuwanderer berücksichtigt. Diese Zuwanderung ist gleichzeitig auch präventive Integrationspolitik. Nichtsdestotrotz stehen wir derzeit insbesondere vor Herausforderungen in der aktuellen Integrationspolitik. Dazu gehört ohne Zweifel auch das Thema Staatsangehörigkeit. Deshalb werden wir die Optionspflicht evaluieren. Wir werden dies kritisch und unter Einbeziehung aller relevanten Akteure tun. Ich habe keinen Zweifel: Wir werden hier zu guten Lösungen kommen. Unabhängig davon gilt aber: Wir müssen für die deutsche Staatsangehörigkeit werben, und zwar nicht lediglich für ein Papier oder eine Urkunde, sondern für unser wunderbares Land und unsere Gesellschaft als solche. (Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Richtig!) Lassen Sie mich an dieser Stelle deutlich sagen: Ein paar warme Worte reichen da nicht aus. Wir müssen konkrete Anreize schaffen. Ein Ansatzpunkt ist die zügigere Einbürgerung von besonders erfolgreich integrierten Migranten. Man kann darüber streiten: Sollte Einbürgerung am Anfang oder am Ende einer erfolgreichen Integration stehen? Lassen Sie mich das so formulieren: Einbürgerung ist ein Meilenstein im Integrationsprozess eines Zugewanderten. (Rüdiger Veit [SPD]: Schon besser!) Das sage ich auch aus eigener Erfahrung. Ich kann in Ihren Ausführungen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, aber nicht viele Meilensteine entdecken, ganz im Gegenteil. Sie wollen die Pflicht, ausreichende Deutschkenntnisse vorzuweisen, pauschal für alle Jungen und Alten abschaffen. (Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt so nicht!) Auch Einbürgerungskurse wollen Sie nicht mehr. Sie unterstellen Migranten, sie würden das Interesse an Integrationskursen verlieren, weil es derzeit Wartezeiten gibt. Ich betone an dieser Stelle noch einmal: Es sind Wartezeiten, nicht Abweisungen. Dazu hat der Kollege Grindel schon einiges gesagt. Ich sage Ihnen ganz klar: Mir gefällt Ihr Bild von Zuwanderern nicht. Ich finde es traurig, wie wenig Sie diesen Menschen zutrauen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Migration und das Leben in einem fremden Land sind immer auch ein individuelles Risiko. Es verlangt der Aufnahmegesellschaft, aber insbesondere dem Zuwanderer etwas ab. Der Grundsatz "Fordern und Fördern" ist nicht eine Phrase, sondern ein wichtiges Modell. Es ist eine Orientierung für Aufnahmegesellschaft und Zuwanderer. Das ist übrigens in keinem erfolgreichen Einwanderungsland anders. Unser Ziel ist, aus Migranten Bürger dieses Landes zu machen, Bürger, die sich verantwortlich fühlen, partizipieren und Deutschland mitgestalten. Genau das wollen auch die meisten Migranten. Sie fördern eher Lethargie und Unsicherheit als Leistungsmotivation und Ehrgeiz. Dieser Ansatz ist in jeder Hinsicht falsch und rückwärtsgewandt. (Memet Kilic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Rentnerinnen und Rentner haben schon eine Leistung vollbracht!) Ich bin froh, dass diese Koalition in eine andere Richtung denkt. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun die Kollegin Kerstin Andreae. (Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Jetzt sind wir mal gespannt!) Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin wirtschaftspolitische Sprecherin meiner Fraktion und werde mich auf die Vorlage zu Zuwanderung und Fachkräftemangel beziehen. Mir ist wichtig, zu sagen, dass wir mit unseren Gesetzentwürfen das Bild einer modernen Gesellschaft zeichnen wollen. Zum einen geht es um Erleichterungen bei der Einbürgerung. Ich finde es sehr wichtig, dass wir eine ernsthafte Debatte, wie Sie sie angemahnt haben, tatsächlich führen. Zum anderen geht es um Erleichterungen bei der Zuwanderung im Hinblick auf den Fachkräftemangel. Hier gibt es kurzfristige und langfristige Maßnahmen. Wir könnten jetzt einen ganzen Strauß präsentieren und Sie auffordern, bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse anzufangen und sich zu den Themen Ausbildung und Qualifizierung zu äußern. Aber in diesem Sommer ist eine alte Forderung aufgeflammt: Ist es richtig, dass die Zulassungshürde bei der Niederlassung ausländischer Fachkräfte derart hoch ist? Da ein Jahreseinkommen in Höhe von mindestens 66 000 Euro notwendig ist, sind im Jahr 2009 gerade einmal 142 Niederlassungserlaubnisse an Hochqualifizierte erteilt worden. 142! Angesichts dessen erzählen Sie mir nicht, dass das ein sinnvolles Konzept ist! (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Aber 25 000 mit Vorrangprüfung!) Hier besteht deutlich Änderungsbedarf. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese 66 000 Euro entsprechen in keiner Weise dem heutigen Einstiegsgehalt deutscher Akademiker. (Zuruf von der CDU/CSU: Wo liegt das?) - Das ist deutlich niedriger. - Schauen Sie sich die Statistiken an! 40 000 Euro sind im Schnitt das Einstiegsgehalt. Welche Einkommensgrenze sollen wir für Menschen setzen, die zu uns kommen wollen? Wie viel sollen die Unternehmen zahlen? Sie haben sich Statistiken und Studien angeschaut. Aber gehen Sie doch einmal in die Unternehmen! Die Unternehmen sagen Ihnen: Wir haben offene Stellen, die wir nicht besetzen können, weil wir das nicht zahlen können. - Wir haben einen Fachkräftemangel, dem wir mit kurzfristigen und mit langfristigen Maßnahmen begegnen müssen. Eine davon ist die Senkung der Einkommensschwelle. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN und der SPD - Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Haben Sie schon mal etwas von der Vorrangprüfung gehört?) Es gab im Sommer einen Hoffnungsschimmer. Minister Brüderle hat es angesprochen, Generalsekretär Lindner hat es angesprochen, ebenso die IHK, die BDA und der BDI - auch wenn ich jetzt ausschließlich das Kapital zitiere, wenn ich das einmal so sagen darf. (Sevim Daðdelen [DIE LINKE]: Die Menschen sind egal! Diese Partei interessiert nur das Kapital!) Auch wenn ich Ihnen, Frau Daðdelen, durchaus recht geben will, dass wir den Braindrain auf jeden Fall diskutieren müssen, müssen Sie einsehen, dass diese offenen Stellen nicht besetzt werden können und dass wir den Unternehmen die Möglichkeit geben müssen, sie zu besetzen. (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Können sie doch!) Denn Arbeit zieht auch immer Arbeit nach sich. Das ist doch kein Kuchen, den wir auf eine Anzahl von Menschen verteilen, sondern das ist ein dynamischer Prozess. Zuwanderung heißt auch offene Gesellschaft; Zuwanderung heißt Bereicherung der Gesellschaft und der Wirtschaft. (Sevim Daðdelen [DIE LINKE]: Zugunsten wessen?) Und Zuwanderung von Fachkräften heißt auch, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Das ist das, was wir Grünen wollen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was ich in dieser Debatte überhaupt nicht einsehe, ist, wenn wir anfangen, Dinge gegeneinander auszuspielen, wenn beispielsweise gesagt wird: Ausländische Fachkräfte in dieses Land zu holen, bedeutet im Umkehrschluss, dass für deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nichts getan wird oder im Bereich der Ausbildung nichts getan wird. - Das stimmt nicht. Wir müssen auf jeden Fall beides tun. Wir werden ein Konzept zur umfassenden Bekämpfung des Fachkräftemangels wie auch zum Punktesystem vorlegen. Aber wenn Sie immer nur etwas ankündigen, wie es im Sommerloch Minister Brüderle getan und gesagt hat: "Das ist doch super; wir gehen auf die 40 000 Euro herunter", und nichts nachfolgt - ich sage Ihnen: Mit dieser CDU werden Sie diese Maßnahmen nicht umsetzen können -, dann bleiben Sie eben bei der Ankündigung. Das ist falsch. Wir haben hier einen ganz klaren Vorschlag dazu gemacht, was Sie machen sollten. Stimmen Sie dem zu! Das wäre richtig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Das Wort hat nun der Kollege Stephan Mayer für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Es ist schön, dass die in Deutschland derzeit aktuell geführte Debatte über den Fachkräftemangel auch den Bundestag erreicht hat. Insoweit haben die beiden Vorlagen der Grünen schon einmal etwas Gutes. Sie haben vor allem auch deshalb etwas Gutes, weil dadurch die Möglichkeit besteht, diese vielen Fehlinterpretationen, diese mannigfachen Fehldeutungen, die es gibt, aus der Welt zu schaffen und - das möchte ich an der Stelle auch sagen - einem Informationsdefizit, das aus meiner Sicht teilweise auch in der Wirtschaft vorhanden ist, abzuhelfen. Es gibt unbestreitbar einen Fachkräftemangel in Deutschland. Den kann man nicht negieren. Er ist in manchen Branchen stark, in manchen weniger stark ausgeprägt. Es ist insbesondere auch zu befürchten, dass wir einen noch stärkeren Fachkräftemangel bekommen werden. Das liegt natürlich - das ist etwas Erfreuliches - an der derzeitigen konjunkturellen Situation in Deutschland. Die Wirtschaft in Deutschland hat sich gut erholt, ist gut aus der Krise herausgekommen. Wir sind wieder die wirtschaftliche Lokomotive in Europa. Es ist ein schönes Zeichen, dass heute bekannt gegeben werden konnte, dass die offizielle Arbeitslosenzahl in Deutschland endlich wieder unter 3 Millionen liegt. Wir haben mittlerweile so wenige Arbeitslose wie seit 1992 nicht mehr. Das ist den Unternehmen und den vielen fleißigen Arbeitnehmern geschuldet, aber auch - das möchte ich sagen - der sehr umsichtigen und weisen Politik der christlich-liberalen Koalition, die diesen Aufschwung begleitet und unterstützt hat. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Rüdiger Veit [SPD]: Sie konnte ihn nicht mehr verhindern!) Die Frage ist jetzt, wie wir mit diesem Fachkräftemangel umgehen. Die Antwort, die manche jetzt geben: "Macht die Türen auf und lasst ausländische Fachkräfte hinein!", ist aus meiner Sicht zu kurz gegriffen. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht die einzige Antwort!) Wir brauchen natürlich auch die Zuwanderung aus dem Ausland, das ist unbestreitbar. Liebe Kollegen von den Grünen, aber auch hier sollten wir uns mit den Fakten beschäftigen. Es sind im letzten Jahr - wie gesagt: Krisenjahr 2009 - insgesamt 89 713 Arbeitsgenehmi-gungen für Ausländer in Deutschland erteilt worden. Wie viele Ablehnungen gab es? 12 258. Der Großteil von Anträgen, die von deutschen Unternehmen gestellt worden sind, ungefähr 90 Prozent, ist also positiv beschieden worden. In der Debatte ist auch schon darauf hingewiesen worden: Auch unter Berücksichtigung der Einkommensgrenze gibt es die Möglichkeit der Vorrangprüfung. Ich möchte an dieser Stelle betonen: Die Große Koalition hat mit der Verabschiedung des Arbeitsmigrationssteuerungsgesetzes aus meiner Sicht den richtigen Schritt getan, indem sie zum 1. Januar 2009 die Einkommensgrenze von 85 000 Euro auf 66 000 Euro gesenkt hat. Ich halte eine weitere Senkung auf 40 000 Euro für - das sage ich in aller Offenheit - ausgesprochen bedenklich, weil die infrage kommenden Arbeitnehmer aus meiner Sicht keine hochqualifizierten sind. Gerade von der linken Seite des Plenums wird uns immer wieder die Forderung angetragen: Führt endlich den Mindestlohn ein! Ich möchte sagen: Unsere Seite muss in Richtung Wirtschaft die Forderung erheben: Liebe Wirtschaft, bezahlt die Menschen endlich ordentlich! Das ist der entscheidende Punkt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Klaus Breil [FDP]) BDI und BDA rufen jetzt laut: Wir brauchen Fachkräfte aus dem Ausland. - Wir sollten uns schon die Aufgabe stellen - ich bin sehr unternehmerfreundlich -, zu hinterfragen: Was ist eigentlich die Intention der Wirtschaft? Der Wirtschaft geht es doch größtenteils - auch hier muss man differenzieren - um günstige Arbeitskräfte (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: So ist es! - Memet Kilic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sind mit Frau Daðdelen schon einig!) und nicht darum, hochqualifizierte Arbeitnehmer aus dem Ausland zu bekommen. Das ist doch der eigentliche Hintergrund dieser Forderung. Es gilt, hinzuzufügen, dass es schon heute sehr ausdifferenzierte Regelungen gibt, nach denen ausländische Fachkräfte nach Deutschland kommen können. Das gilt für EU-Ausländer ohnehin. Es ist schon erwähnt worden: Zum 1. Mai nächsten Jahres herrscht die volle Freizügigkeit für die Länder, die der EU 2004 beigetreten sind. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der Vorrangprüfung. Wie ich ebenfalls bereits erwähnt habe, sind 60 Prozent all derjenigen, die aus dem Ausland nach Deutschland gekommen sind, nach einer erfolgreichen Vorrangprüfung nach Deutschland gekommen. Diese Vorrangprüfung ist für die meisten in der Praxis also überhaupt kein Problem. Dies muss einmal in aller Deutlichkeit gesagt werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Uns sollte schon zu denken geben: Es gibt immer noch 1,5 Millionen Deutsche zwischen 20 und 29, die keinen Ausbildungsabschluss haben. Auch in diesem Zusammenhang fordere ich von der Wirtschaft, noch mehr dafür zu sorgen, dass auch diese 1,5 Millionen Mitbürger ordentlich ausgebildet werden, also einen entsprechenden Ausbildungsabschluss machen können. (Rüdiger Veit [SPD]: Da hast du recht!) Nur die singuläre Forderung zu erheben, etwas dadurch gegen den Fachkräftemangel zu tun, dass ein verstärkter Zuzug aus dem Ausland gestattet wird, ist aus meiner Sicht nicht der Weisheit letzter Schluss. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Der zweite Gesetzentwurf der Grünen beschäftigt sich mit dem Thema Staatsangehörigkeit. Auch dies ist ein wichtiges Thema. Ich bitte, auch hier zu sehen, dass der Leitgedanke, den Sie von den Grünen verfolgen, meines Erachtens grundsätzlich falsch ist. Sie gehen davon aus, dass dem in Deutschland unbestreitbar vorhandenen Problem, dass leider Gottes zu viele Ausländer oder Menschen mit Migrationshintergrund nicht ordentlich integriert sind, dadurch abzuhelfen ist, dass wir ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit ausreichen. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist, wie es heute schon erwähnt wurde, mit Sicherheit ein Meilenstein in der Integrationshistorie eines Menschen. Ich sage aber auch ganz deutlich: Das kann nur der letzte Meilenstein dieser Integrationsgeschichte sein. Die Ausreichung der deutschen Staatsangehörigkeit kann und darf nur der Abschluss eines erfolgreichen Integrationsprozesses sein. Deswegen halte ich es für vollkommen verfehlt, dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf vorsehen, dass generell Mehrstaatlichkeit hingenommen wird, dass die Optionspflicht abgeschafft wird, dass Einbürgerungstests abgeschafft werden, dass über 54-Jährige dahin gehend privilegiert werden, dass ihnen keine Sprachtests abverlangt werden. Dies ist meines Erachtens der vollkommen falsche Weg. Ich möchte eines zur Dämonisierung der Einbürgerungstests sagen: Fast 99 Prozent aller Ausländer, die den Einbürgerungstest machen, schaffen ihn. (Memet Kilic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wozu dann ein Test, wenn sie ihn alle schaffen?) So schwer kann die Hürde Einbürgerungstest nun wirklich nicht sein, wenn knapp 99 Prozent all derjenigen, die ihn machen, ihn auch tatsächlich bestehen. Ich glaube, dieser Einbürgerungstest ist mit Sicherheit sachgerecht und keine Hürde im Einbürgerungsprozess im Hinblick auf die Ausreichung der deutschen Staatsbürgerschaft. Wir müssen peinlich genau darauf achten, dass die deutsche Staatsbürgerschaft ein Privileg ist, das natürlich auch mit entsprechenden Pflichten verbunden ist. Ich glaube, dass wir hier bisher den richtigen Weg gegangen sind. Es geht nicht um soziale Selektion, sondern es geht darum, klarzumachen, dass derjenige, der die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben will, etwas dafür tun muss. Deswegen halte ich den Grundansatz, der Ihrem Gesetzentwurf zugrunde liegt, nämlich vom Jus Sanguinis zum Jus Soli überzugehen, für vollkommen verfehlt. Es kann nicht angehen, dass ein Kind allein schon deshalb die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt, nur weil die Eltern - das gilt auch für den Fall, dass sie selbst nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen - über ein Aufenthaltsrecht in Deutschland verfügen. Diesen jeglichen Verzicht auf Voraufenthalt halte ich für vollkommen verfehlt. (Aydan Özoðuz [SPD]: Was? Wie soll man sich vor der Geburt hier aufgehalten haben?) Ich glaube, dass es richtig ist, dass wir diese Debatten führen, und zwar sowohl im Hinblick auf die Ausreichung der deutschen Staatsangehörigkeit als auch im Hinblick auf die wichtige Frage, wie wir mit dem zunehmenden Fachkräftemangel in Deutschland umgehen. Aber die Antworten, die hier von Ihrer Seite gegeben werden, sind aus meiner Sicht vollkommen verfehlt. Der Ansatz, den die Bundesregierung wählt, ist der richtige. Es soll bis zur Sommerpause des nächsten Jahres ein Konzept entwickelt werden, um insbesondere dem zunehmenden Fachkräftemangel zu begegnen. Ich glaube, dass wir hier auf einem ordentlichen Weg sind. Wir werden als christlich-liberale Koalition unseren Auftrag weiterhin ernst nehmen und die Punkte, die wir im Koalitionsvertrag festgelegt haben, behandeln. Dazu gehört auch die Evaluierung des Optionsrechts, aber dies wird frühestens im Jahr 2012 möglich sein. Das ist aber ausreichend; denn erst im Jahr 2013 wird für die ersten Optionspflichtigen die Frist ablaufen, innerhalb derer sie sich entscheiden müssen. Die Forderung, jetzt die Optionspflicht aufzugeben, erfolgt vollkommen zur Unzeit. Daher kann man Ihren Gesetzentwürfen nur eine klare Absage erteilen. Diese bringen uns, was das Thema Integration und Bekämpfung des Fachkräftemangels betrifft, in keiner Weise weiter. Ich kann also nur Ablehnung empfehlen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Rüdiger Veit für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Rüdiger Veit (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der für mich etwas kürzer gewordenen Redezeit - das bedaure ich nicht, weil Wichtiges von meiner Kollegin Aydan Özoðuz gesagt worden ist - will ich ein wenig das kommentieren, was die Debattenredner hier zum Besten gegeben haben. Ich würde gern am Anfang feststellen, dass ich den Kollegen Hartfrid Wolff von der FDP, der sich dafür entschuldigt hat, dass er meinen Ausführungen hier nicht mehr folgen kann, kaum beleidige, wenn ich sage: Bei manchen seiner Ausführungen fühlte ich mich ein bisschen in eine Art unbezahlte Dichterlesung von Thilo Sarrazins Werken versetzt. Ansonsten ging es hier eher gemäßigt zu. Frau Kollegin Daðdelen, ich würde nur darum bitten, dass wir bei den Dingen, bei denen wir einer Meinung sind, damit aufhören, uns wechselseitig auseinanderzudividieren; denn es macht keinen Sinn, die Grünen für einen Gesetzentwurf zu beschimpfen oder zu kritisieren, der im Ergebnis einige Dinge und Elemente enthält, die uns von der linken Seite des Hauses miteinander verbinden. Darauf komme ich noch zurück. Denn wenn wir nicht nach dem Motto fortfahren, dass uns Einigkeit und nicht Uneinigkeit starkmacht, bleibt das, was mit dem Begriff von der herrschenden Klasse bezeichnet wird, bestehen. Und das wollen wir alle nicht. In der Sache geht es bei der Arbeitsmigration um erweiterte Möglichkeiten der Zuwanderung für qualifizierte Arbeitskräfte. Welche Möglichkeiten da heute schon gegeben sind, hat der Kollege Scholz in ganz eindrucksvoller Weise noch einmal aufgezählt. Das war für den einen oder anderen hier im Hause möglicherweise sogar neu oder jedenfalls in dieser Deutlichkeit nicht klar. Ich will gar nicht abschließend beurteilen, ob nicht auch die Absenkung der Einkommensgrenze ein weiteres Element sein könnte, um die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte zu erleichtern. Wie gesagt: Ich will das nicht abschließend beurteilen. Aber man kann sich da sehr viel mehr vorstellen, Stichwort Bluecard und einige andere Dinge mehr. Lassen Sie mich daher zur Frage der Staatsbürgerschaft kommen. Der Kollege Kilic hat recht, wenn er sagt, dass es in Deutschland rund 5 Millionen Menschen gibt, die eigentlich die Voraussetzung dafür erfüllten, sich als Deutsche einbürgern zu lassen. 5 Millionen! Es wäre ja schön, wenn sie es tun könnten, lieber Kollege Brandt und lieber Kollege Grindel. Das Problem ist nur, dass sich einige hier im Haus bemühen, möglichst hohe Hürden aufzubauen, die verhindern, dass diese Menschen Anträge stellen, über die dann positiv entschieden wird. Da gibt es zwischen uns einen ganz großen Unterschied im Grundverständnis. Das ist in allen Ihren Beiträgen deutlich geworden, auch in dem Beitrag von Herrn Dr. Schröder. Sie sagen, dass für Sie die Einbürgerung sozusagen der krönende Abschluss der Integration ist. (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Genau!) Wir sagen hingegen - selbst Herr Tören hat das angedeutet -, dass sie ein Meilenstein, ein wichtiger Zwischenschritt für Integration ist. Wir müssen doch unsererseits den Menschen, die hier bei uns leben, ein Angebot machen, um ihnen gegenüber zum Ausdruck zu bringen: Natürlich freuen wir uns darüber, wenn ihr als deutsche Staatsbürger an der Gestaltung dieses Gemeinwesens mitwirkt. Dazu wollen wir die Voraussetzungen schaffen. Das ist doch das Problem. Wenn nur 80 000 Menschen im Jahr von der Möglichkeit zur Einbürgerung Gebrauch machen, muss uns dies angesichts einer Zahl von 5 Millionen Menschen, die das tun könnten, alarmieren; denn es verdeutlicht, dass hier irgendetwas nicht stimmen kann. Vor diesem Hintergrund kann man nicht davon reden, dass wir hier eine Willkommenskultur hätten. Vielmehr haben wir uns zum Teil sozusagen bemüht, möglichst viele Hindernisse aufzubauen, die verhindern, dass die Einbürgerungsverfahren zügig und mit Aussicht auf Erfolg durchgeführt werden können. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ein ganz wichtiger Grund für den Rückgang der Zahl der Einbürgerungsverfahren ist ganz offensichtlich, dass wir ein Verbot der Mehrfachstaatigkeit haben. (Zuruf der Abg. Sevim Daðdelen [DIE LINKE]) Dieses Zugeständnis hat Rot-Grün, damit die Staatsbürgerschaftsreform überhaupt im Bundesrat durchgehen konnte, der FDP leider machen müssen. Deswegen haben wir uns auch auf das Optionsmodell eingelassen, von dem übrigens - das richtet sich an Herrn Mayer und andere, die davon gesprochen haben - schon seit dem Jahr 2008 die ersten Betroffenen Gebrauch machen können und unter Umständen auch müssen. Herr Grindel, das ist eben nicht das Einzige, was wir von ihnen verlangen. Wenn wir heute jemandem sagen: "Du bist zwar geborener Deutscher; jetzt musst du aber die Staatsbürgerschaft deiner Eltern aufgeben, damit du auch Deutscher bleiben kannst", dann ist das ein ganz wesentliches Element dafür, dass er unter Umständen daran gehindert wird, weiterhin deutscher Staatsbürger zu sein. Wir halten das für verkehrt. Etwa 51 Prozent werden heute schon unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert. Wenn Sie es mit der Integration wirklich ernst meinen - ich will Ihnen da nicht allen den guten Willen absprechen -, dann müssen Sie wenigstens die staatlich verordneten Hindernisse im Staatsbürgerschaftsrecht und im Aufenthaltsrecht beseitigen. Dann kann dieses Integrationsangebot auch entsprechend wahrgenommen werden. Dazu gehören nicht nur die Möglichkeit, sich einbürgern zu lassen, und eine entsprechende Willkommenskultur. Dazu gehört auch - gestern hatten wir dazu eine Anhörung im Innenausschuss - eine vernünftige Altfall- und Bleiberechtsregelung für Menschen, die seit vielen Jahren in Deutschland nur geduldet werden, also auf Koffern leben. An dieser Stelle geht es darum, Kindern und Jugendlichen, die hier aufgewachsen sind und zum Teil in Deutschland geboren wurden, zu signalisieren: Ihr dürft hierbleiben; ihr habt hier eine Perspektive; ihr könnt euch bei uns integrieren. Wenn ihr in der Schule lernt, wenn ihr eure Ausbildung macht, wenn ihr einen Beruf ergreift und wenn ihr euch selber ernähren könnt, dann gibt es hier eine Perspektive für euch und eure Familien. (Zuruf von der CDU/CSU: Das machen wir ja!) Daran müssen wir arbeiten. Wir dürfen uns nicht auf Symbolpolitik beschränken, sondern wir brauchen ernsthafte Veränderungen, um die Ursachen für Desintegration, die wir in Deutschland haben, zu beseitigen. Dazu sind wir hier in erster Linie gefordert. Das sollten auch Sie langsam einsehen. Es wäre gut, wenn Sie sich etwas in diese Richtung bewegen könnten. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Memet Kilic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Ich schließe die Aussprache. Bezüglich des Zusatzpunktes 3 wird interfraktionell Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/3411 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Ich sehe, dass das der Fall ist. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Beim Zusatzpunkt 4 kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/3241, den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/3039 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke abgelehnt. Dafür hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestimmt. Enthalten haben sich die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf: Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss) zu dem Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie - Drucksachen 17/1720, 17/1803, 17/2472, 17/3037, 17/3312 - Berichterstattung: Abgeordneter Dr. Michael Meister Wird das Wort zur Berichterstattung oder für Erklärungen gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir unmittelbar zur Abstimmung. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 17/3312? - Wer ist dagegen? - Gibt es Enthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Mehrheit ist nicht eindeutig, Frau Präsidentin! Das geht so nicht!) - Frau Kollegin, wir entscheiden. - Ich darf Ihnen nach Rücksprache mitteilen, dass im Präsidium die Meinung hinsichtlich des Abstimmungsergebnisses nicht einheitlich ist und dass wir deshalb die Notwendigkeit sehen, die Stimmen auszuzählen. Sie alle wissen, was das bedeutet: Sie dürfen jetzt den Saal verlassen, und beim Wiederbetreten werden die Stimmen ausgezählt. Nachdem sich der Saal geleert hat, frage ich: Sind jetzt an jeder Tür Schriftführer? - Das ist der Fall. Dann eröffne ich die Abstimmung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schließe die Abstimmung. Das Ergebnis liegt mir zur Minute noch nicht vor, aber es kann sich nur noch um Sekunden handeln. Nun darf ich Ihnen das Ergebnis dieser Abstimmung bekannt geben: Mit Ja haben gestimmt 294, mit Nein 222. Enthaltungen gab es keine. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Damit ist die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses angenommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun haben wir noch eine ganze Reihe von Abstimmungen vor uns. Um diese konzentriert abwickeln zu können, bitte ich Sie, soweit Sie an der Abstimmung teilnehmen wollen, Platz zu nehmen. Ich rufe die Tagesordnungspunkt 33 a bis 33 n sowie die Zusatzpunkte 5 a bis 5 d auf: 33 a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 28. Januar 2003 zum Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art - Drucksache 17/3123 - Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss (f) Innenausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und zur Umsetzung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 2003 zum Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art - Drucksache 17/3124 - Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss (f) Innenausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit im Luftraum bei Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge - Drucksache 17/3125 - Überweisungsvorschlag: Verteidigungsausschuss (f) Innenausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FinG) - Drucksachen 17/3360, 17/3441 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit (f) Innenausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 GO e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften - Drucksache 17/3306 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f) Innenausschuss Rechtsausschuss f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Freihafens Hamburg - Drucksache 17/3353 - Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Stipendienprogramm-Gesetzes (1. StipG-ÄndG) - Drucksache 17/3359 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO h) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften - Drucksache 17/3356 - Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss i) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Auch Verletztenrenten von NVA-Angehörigen der DDR anrechnungsfrei auf die Altersrente stellen - Drucksache 17/3217 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Innenausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend j) Beratung des Antrags der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Memet Kilic, Viola von Cramon-Taubadel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abschiebungshaft auf dem Prüfstand - Europäische Rückführungsrichtlinie umsetzen - Drucksache 17/2139 - Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Rechtsausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union k) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulrike Höfken, Nicole Maisch, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Smiley-Kennzeichnungssystem bundesweit verbindlich einführen - Drucksache 17/3220 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (f) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie l) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Das Menschenrecht auf Religions- und Glaubensfreiheit als politische Herausforderung - Drucksache 17/3428 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe (f) Auswärtiger Ausschuss Innenausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Ausschuss für Kultur und Medien m) Beratung des Antrags der Abgeordneten Kirsten Lühmann, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Logistikstandort Deutschland stärken - Transport- und Güterverkehr nachhaltig gestalten - Drucksache 17/3430 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (f) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Haushaltsausschuss n) Beratung des Antrags der Abgeordneten René Röspel, Ulla Burchardt, Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD 20 Jahre Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag - Ein gelungenes Beispiel und internationales Modell für den Austausch von Wissenschaft und Politik - Drucksache 17/3414 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (f) Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Auswärtiger Ausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Haushaltsausschuss ZP 5 a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Joachim Pfeiffer, Peter Bleser, Nadine Schön (St. Wendel), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Paul K. Friedhoff, Dr. Erik Schweickert, Claudia Bögel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Kinderfreundliche Nachbesserung der EU-Spielzeugrichtlinie dringend erforderlich - Drucksache 17/3424 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f) Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (f) Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Federführung strittig b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Spekulation mit agrarischen Rohstoffen verhindern - Drucksache 17/3413 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (f) Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Karin Binder, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Lebensmittel-Smiley nach dänischem Vorbild bundesweit einführen - Drucksache 17/3434 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (f) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Tourismus d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abschaffung der Visumspflicht für Albanien und Bosnien und Herzegowina - Drucksache 17/3438 - Überweisungsvorschlag: Auswärtiger Ausschuss (f) Innenausschuss Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Es handelt sich um Überweisungen im vereinfachten Verfahren ohne Debatte. Zunächst kommen wir zu den unstrittigen Überweisungen. Das betrifft die Tagesordnungspunkte 33 a bis 33 n sowie die Zusatzpunkte 5 b bis 5 d. Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Zu dem Gesetzentwurf zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung - das betrifft den Tagesordnungspunkt 33 d - liegt inzwischen auf Drucksache 17/3441 die Gegenäußerung der Bundesregierung vor, die wie der Gesetzentwurf überwiesen werden soll. Sind Sie damit einverstanden? - Ich sehe, das ist der Fall. Dann sind diese Überweisungen so beschlossen. Nun kommen wir zu einer Überweisung, bei der die Federführung strittig ist. Das betrifft den Zusatzpunkt 5 a. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 17/3424 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Strittig ist die Federführung. Die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP wünschen Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wünscht Federführung beim Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Wir stimmen zunächst über den Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab, das heißt Federführung beim Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Der Überweisungsvorschlag ist damit abgelehnt. Die Oppositionsfraktionen waren für diesen Überweisungsantrag und die Koalitionsfraktionen dagegen. Nun stimmen wir ab über den Überweisungsvorschlag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP, das heißt Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft und Technologie. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Der Überweisungsvorschlag ist damit mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 34 a bis 34 l auf. Es handelt sich dabei um Beschlussfassungen zu Vorlagen, zu denen keine Aussprache vorgesehen ist. Tagesordnungspunkt 34 a: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Marieluise Beck (Bremen), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem EFSF-Rahmenvertrag vom 7. Juni 2010 - Drucksache 17/2412 - Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) - Drucksache 17/3126 - Berichterstattung: Abgeordnete Norbert Barthle Carsten Schneider (Erfurt) Otto Fricke Dr. Gesine Lötzsch Alexander Bonde Der Haushaltausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/3126, den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/2412 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion der SPD abgelehnt. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung jede weitere Beratung. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 34 b: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung - Wahlrecht der Wirtschaftsprüferkammer - Drucksache 17/2628 - Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) - Drucksache 17/3467 - Berichterstattung: Abgeordnete Andrea Wicklein Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/3467, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 17/2628 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke angenommen. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit dem gleichen Stimmenverhältnis wie bei der zweiten Beratung angenommen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 34 c: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Kraftfahrsachverständigengesetzes - Drucksachen 17/3022, 17/3035 - Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss) - Drucksache 17/3450 - Berichterstattung: Abgeordnete Kirsten Lühmann Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/3450, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 17/3022 und 17/3035 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen des ganzen Hauses angenommen. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Beratung mit den Stimmen des ganzen Hauses angenommen. Tagesordnungspunkt 34 d: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon - Drucksache 17/3118 - Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss) - Drucksache 17/3475 - Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Max Lehmer Elvira Drobinski-Weiß Dr. Erik Schweickert Dr. Kirsten Tackmann Ulrike Höfken Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/3475, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 17/3118 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen des ganzen Hauses angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen des ganzen Hauses angenommen. Tagesordnungspunkt 34 e: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zu der Verordnung der Bundesregierung Neunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung - Drucksachen 17/2822, 17/2971 Nr. 2.2, 17/3141 - Berichterstattung: Abgeordneter Rolf Hempelmann Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/3141, die Aufhebung der Verordnung auf Drucksache 17/2822 nicht zu verlangen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkt 34 f: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe (17. Ausschuss) zu der Unterrichtung Uganda: Entwurf eines Gesetzes über das Verbot von Homosexualität Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2009 zum Entwurf eines Gesetzes über das Verbot von Homosexualität in Uganda EuB-EP 2004; P7_TA-PROV(2009)0119 - Drucksachen 17/859 Nr. A.13, 17/2960 - Der Ausschuss empfiehlt, in Kenntnis der Unterrichtung eine Entschließung anzunehmen. Über diese Beschlussempfehlung stimmen wir nun ab. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? - Ist jemand dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen des ganzen Hauses angenommen. Wir kommen nun zu den Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses, Tagesordnungspunkte 34 g bis 34 l. Tagesordnungspunkt 34 g: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 147 zu Petitionen - Drucksache 17/3223 - Wer stimmt dafür? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Die Sammelübersicht 147 ist mit den Stimmen des ganzen Hauses angenommen. Tagesordnungspunkt 34 h: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 148 zu Petitionen - Drucksache 17/3224 - Wer stimmt dafür? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Auch die Sammelübersicht 148 ist mit den Stimmen des ganzen Hauses angenommen. Tagesordnungspunkt 34 i: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 149 zu Petitionen - Drucksache 17/3225 - Wer stimmt dafür? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Die Sammelübersicht 149 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkt 34 j: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 150 zu Petitionen - Drucksache 17/3226 - Wer stimmt dafür? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Die Sammelübersicht 150 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD-Fraktion bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkt 34 k: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 151 zu Petitionen - Drucksache 17/3227 - Wer stimmt dafür? - Wer ist dagegen? - Gibt es Enthaltungen? - Die Sammelübersicht 151 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und den Stimmen der Fraktion Die Linke bei Gegenstimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Tagesordnungspunkt 34 l: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 152 zu Petitionen - Drucksache 17/3228 - Hierzu liegt eine persönliche Erklärung zur Abstimmung nach § 31 unserer Geschäftsordnung des Kollegen Ilja Seifert vor34. Wer stimmt dafür? - Wer ist dagegen? - Gibt es Enthaltungen? - Die Sammelübersicht 152 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG 2011) - Drucksachen 17/3030, 17/3361 - Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) - Drucksachen 17/3406, 17/3452 - Berichterstattung: Abgeordnete Norbert Barthle Carsten Schneider (Erfurt) Otto Fricke Roland Claus Alexander Bonde Es liegen ein Änderungsantrag und ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD sowie vier Änderungsanträge und ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Über den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag der Fraktion der SPD werden wir später namentlich abstimmen. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Stunde vorgesehen. - Ich sehe, dass Sie damit einverstanden sind. Dann können wir so verfahren. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner in dieser Debatte hat der Kollege Norbert Barthle für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Norbert Barthle (CDU/CSU): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Politik, so sagt unser Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble immer, beginnt mit der Betrachtung der Realitäten. Deshalb ist es vielleicht klug, uns zur abschließenden Beratung des Haushaltsbegleitgesetzes nochmals zu vergewissern, woher wir kommen, wo wir stehen und wohin wir wollen. Vor gut zwei Jahren hat uns die größte Finanz- und Wirtschaftskrise in der Geschichte dieses Landes ereilt. Wir haben darauf sehr schnell reagiert und noch in den Jahren 2008 und 2009 zwei Nachtragshaushalte aufgestellt. Wir haben Schutzschirme für die Unternehmen, für die Menschen und für die Banken gespannt. Wir haben Konjunkturprogramme aufgelegt. Wir haben die Zahlung des Kurzarbeitergeldes verlängert. Mit einer Reihe von Maßnahmen haben wir diese Krise bekämpft. Das hat dazu geführt, dass wir 2009 noch unter Bundesfinanzminister Steinbrück eine Rekordneuverschuldung von 50 Milliarden Euro bekommen haben. Der Haushaltsentwurf von Peer Steinbrück sah für dieses Jahr eine Neuverschuldung von 86,1 Milliarden Euro vor. Seit Finanzminister Wolfgang Schäuble das Ruder in der Hand hält, haben wir begonnen, diese exorbitant hohe Nettokreditaufnahme Schritt für Schritt abzubauen. (Joachim Poß [SPD]: Jawohl!) Wir haben ein Zukunftspaket mit einer mittelfristigen Finanzplanung für die kommenden Jahre vorgelegt und damit gezeigt, wie wir diese Verschuldung wieder zurückführen wollen. (Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihr habt immer nur Wachstum eingepreist!) Unsere Orientierung dabei sind die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse sowie der Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Union. Das sind unsere beiden Leitlinien, die wir aber nur als Obergrenze dessen interpretieren, was möglich ist. Wenn wir bessere Abschlüsse erzielen können, streben wir dies selbstverständlich auch an. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Wo stehen wir jetzt? Deutschland ist die Konjunkturlokomotive in Europa. Innerhalb der G-7-Staaten haben wir mit 3,4 Prozent das höchste Wachstum im Jahre 2010 zu verzeichnen. Wer hätte sich das Anfang des Jahres träumen lassen? Kein Mensch! (Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagst du auch noch was zum Gesetz?) Das ist eine ausgesprochen positive Entwicklung. Wir haben - das muss man immer wieder feststellen - einen breiten und inzwischen auch nachhaltigen Aufschwung, der mittlerweile Gott sei Dank auch bei der Binnenkonjunktur angekommen ist und dazu führt, dass der Arbeitsmarkt sich in einer ausgesprochen erfreulichen Art und Weise entwickelt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Verlorene Jobs kehren wieder zurück, und neue Jobs entstehen. Gerade dieser Tage haben wir erfahren, dass wir erstmals seit 1992 - damals war der Kollege Kindler gerade bei der Einschulung - (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber damals konnte ich schon besser rechnen als die schwarz-gelbe Koalition!) weniger als 3 Millionen - 2,9 Millionen - Arbeitslose haben. Davon hat Rot-Grün immer nur geträumt. Wir haben es tatsächlich erreicht. (Beifall bei der CDU/CSU) Nun gibt es eine breite öffentliche Diskussion darüber, wer denn eigentlich der Vater dieses Erfolges ist. Das wollen ja immer viele sein. In der Bild-Zeitung habe ich gelesen, dass Herr Schröder, der Ex-Bundeskanzler, für sich reklamiert, das sei nicht das Verdienst von Angela Merkel, sondern das sei sein Verdienst. Niemand will bestreiten, dass die Hartz-IV-Gesetze eine wichtige Voraussetzung für das waren, was wir heute am Arbeitsmarkt erleben. Deshalb haben wir als Opposition diesen Gesetzentwürfen damals auch teilweise zugestimmt. Man reibt sich aber schon die Augen, wenn die Alleinherrschaft dafür in Anspruch genommen wird. (Joachim Poß [SPD]: Irrtum! Das stimmt doch nicht!) - Lieber Herr Poß, ich frage mich, wieso die SPD eigentlich so schändlich mit ihrem Übervater Willy Brandt umgeht. Für ihn könnten Sie doch vielleicht auch noch Anteile reklamieren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP - Alexander Bonde [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN]: Was hat Willy Brandt mit dem Haushaltsbegleitgesetz zu tun?) - Dazu komme ich jetzt. Wir sind jetzt in der schönen Situation, dass wir das Jahr 2010 statt mit 80 Milliarden Euro, wie ursprünglich vorgesehen, vermutlich mit circa 50 Milliarden Euro an neuen Schulden abschließen werden. (Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) Dadurch kommen wir in die glückliche Situation, nicht nur in Europa, sondern sogar weltweit Vorbild zu sein. Das hat sich auf der IWF- und Weltbanktagung in Washington gezeigt. Andere sagen: Das, was Deutschland macht, ist die beste Voraussetzung für eine stabile wirtschaftliche Entwicklung; denn durch gesunde Staatsfinanzen wird Vertrauen in der Wirtschaft geschaffen, und das ist die Voraussetzung für entsprechendes Wachstum. - Wir wurden dort von vielen beneidet. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Deshalb haben wir auch diesen Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes vorgelegt. Dieser Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes ist Bestandteil einer Gesamtstrategie dafür, wie wir den Haushalt des Landes wieder auf starke Beine stellen. Es geht hier vor allem auch um strukturelle Verbesserungen. Wenn ich mir die Vorschläge der Opposition zu diesem Gesetzentwurf anschaue, von denen wir während des parlamentarischen Verfahrens erfahren und gehört haben, dann kann ich nur sagen: Es geht Ihnen nur um mehr Ausgaben und mehr Einnahmen, aber nicht ums Sparen. Ich habe einmal den Antrag der Grünen mitgebracht, den Sie im Haushaltsausschuss eingebracht haben. Darin wird gefordert, alle Kürzungen, die wir im sozialen Bereich vorgenommen haben, wieder zurückzunehmen. (Beifall des Abg. Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Außerdem wird gefordert, das Aufkommen aus der Brennelementesteuer auf 3,7 Milliarden Euro zu erhöhen, (Beifall des Abg. Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) die Ermäßigung bei der Strom- und Energiesteuer wieder zurückzunehmen, (Beifall des Abg. Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Steuerbefreiungen für energieintensive Prozesse ganz zu beseitigen, (Beifall des Abg. Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) die Subventionierung der Steinkohlenförderung ganz zu beenden - sagen Sie das einmal der Landesregierung in NRW; schöne Grüße an die dortige Landesregierung -, die Lkw-Maut zu erhöhen - das muss man dem Transportgewerbe sagen -, eine Kerosinsteuer und eine Vermögensabgabe einzuführen, den Spitzensteuersatz anzuheben usw. usf. Ich höre also nur etwas von Mehr-einnahmen, Mehreinnahmen, Mehreinnahmen und Mehrausgaben. Von Sparen ist keine Rede. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Mehr Steuern, mehr Steuern!) Die Einzige, die in diesem Hause ernsthaft spart, ist die christlich-liberale Koalition. Das muss wieder einmal festgestellt werden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP - Bettina Hagedorn [SPD]: Sie kürzen, Sie sparen nicht! - Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer macht denn mehr Schulden als geplant?) Innerhalb dieses Gesetzgebungsverfahrens haben wir an verschiedenen Punkten Korrekturen vorgenommen. Ich will nicht mehr alle Bestandteile referieren, sondern nur zwei, drei Schwerpunkte herausgreifen. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Tabaksteuer!) Bei der Ökosteuer und der Stromsteuer haben wir einige Korrekturen vorgenommen, um zu verhindern, dass manche Betriebe so stark betroffen werden, dass Arbeitsplätze gefährdet werden, sodass womöglich Standortverlagerungen stattfinden. Das wollen wir nicht. Deshalb haben wir die entsprechenden Sätze verringert. Wir haben auch beim Elterngeld Korrekturen vorgenommen, sodass künftig auch die ALG-II-Bezieher, die zum Beispiel Minijobber sind, nach wie vor einen Anspruch auf Elterngeld haben. Auch die Aufstocker haben nach wie vor einen Anspruch auf Elterngeld. Ich glaube, das ist gerechtfertigt; denn sie tragen durch ihre berufliche Tätigkeit immerhin teilweise zu ihrem Lebensunterhalt bei und verzichten dann zugunsten eines Kindes auf diesen Zuverdienst. Daneben haben wir das Elterngeld für die Spitzenverdiener gestrichen. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war eine große soziale Tat!) Wer 250 000 Euro und mehr als Alleinstehender oder 500 000 Euro und mehr als gemeinsam Veranlagte verdient, bekommt kein Elterngeld mehr. Ich glaube, damit haben wir ein deutliches Ausrufezeichen gesetzt, mit dem wir darauf hinweisen, dass die soziale Balance dieses gesamtes Konzepts - ein Drittel der Einsparungen durch Mehreinnahmen aus der Wirtschaft, ein Drittel durch Einsparungen im eigenen Verwaltungsbereich und ein Drittel durch Einsparungen im sozialen Bereich - gewahrt bleibt. (Joachim Poß [SPD]: Placebo für die Streichung bei den Armen!) Die Architektur ist gut gewählt; das ganze Gebäude steht. (Joachim Poß [SPD]: Verlogenes Placebo!) - Herr Poß, wenn das ein Placebo ist, dann war Ihre Reichensteuer auch ein Placebo. Das sollten Sie sich einmal überlegen. Wenn Sie das als Placebo bezeichnen, war Ihre Reichensteuer genau das gleiche Placebo. Das wollen Sie wahrscheinlich ernsthaft nicht behaupten. (Beifall bei der CDU/CSU - Widerspruch des Abg. Joachim Poß [SPD]) Ich will damit feststellen: Mit diesem Haushaltsbegleitgesetz machen wir den ersten Schritt hin zu einer Konsolidierung unseres Haushaltes. Weitere werden folgen. Ich setze auf dann hoffentlich konstruktive Mitarbeit der Opposition und bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz. Danke. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Das Wort hat nun die Kollegin Bettina Hagedorn für die SPD-Fraktion. Bettina Hagedorn (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Kollege Barthle, die Art und Weise, wie Sie sich hier, ich will einmal sagen: ein Stück weit selbstgefällig für die wirklich hervorragenden Zahlen der Arbeitslosen gefeiert haben und dabei überhaupt nicht dazu stehen, dass das das Ergebnis der gemeinsamen Politik der Großen Koalition ist, ist erwähnenswert. Es ist so, dass Sie bei der Neuverschuldung - bei einem unterstellten Arbeitslosenstand von 4,6 Millionen -, die noch 2009 mit 86 Milliarden Euro angenommen werden musste, nicht durch Sparen auf jetzt möglicherweise 50 Milliarden Euro herunterkommen, sondern vor allen Dingen dadurch, dass die Konjunktur brummt. Das ist das Ergebnis unserer gemeinsamen Arbeitsmarktpolitik, des Kurzarbeitergeldes und der Konjunkturpakete. Darauf können wir gemeinsam stolz sein. Das hat aber mit dieser neuen Koalition nichts, aber auch gar nichts zu tun. (Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Dann freuen Sie sich doch einmal und verfallen nicht in Depressionen!) Das alles war aber am Thema vorbeigeredet; denn wir debattieren ja das Haushaltsbegleitgesetz. Darin ist das sogenannte Sparpaket verpackt. In Wahrheit ist es ja ein Kürzungspaket von round about 80 Milliarden Euro in den nächsten vier Jahren. Dieses Paket ist Etikettenschwindel pur. In Wahrheit setzen Sie von Schwarz-Gelb nämlich mit Ihrer heutigen Zustimmung zum Haushaltsbegleitgesetz lediglich die Giftliste mit Kürzungen fast ausschließlich im Bereich Arbeit und Soziales um. Sie machen genau das kaputt, was zu den Ergebnissen auf dem Arbeitsmarkt geführt hat, die wir gemeinsam erreicht haben und auf die wir stolz sein können. (Beifall bei der SPD) Das, was Sie im Gegenzug angeblich bei den Unternehmen und den Besserverdienenden einsammeln, sind Luftbuchungen. Das hat bestenfalls einen Placeboeffekt, der vor allen Dingen Ihre unverhohlen umgesetzten Klientelinteressen kaschieren soll. (Beifall bei der SPD) Sie verursachen mit Ihren Kürzungen von über 30 Milliarden Euro bis 2014 einen verheerenden, irreparablen Kahlschlag nicht nur bei der Arbeits- und Sozialpolitik. Dieser Kahlschlag trifft gleichzeitig den vermeintlichen Tabubereich Bildung knallhart zulasten all jener, die erhöhten Förderbedarf haben, um Chancen in einem sich öffnenden Arbeitsmarkt mit erkennbarem Fachkräftemangel erfolgreich zu ergreifen. Ihr vermeintliches Sparpaket ist in Wahrheit eine volkswirtschaftlich unsinnige Kürzungsorgie, bei der nicht gespart wird, sondern Lasten in die Zukunft verschoben werden, und bei der Menschen die Chancen genommen werden. Sie beweisen einmal mehr, dass Sie keinen Kompass für soziale Gerechtigkeit oder auch nur christlichen Anstand haben. (Beifall bei der SPD) 2011 kürzen Sie unter dem verharmlosenden Stichwort "Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen" 2 Milliarden Euro allein bei den Arbeitslosen, vor allen Dingen bei den Langzeitarbeitslosen. Ab 2012 kürzen Sie dort schon die doppelte Summe und 2013 und 2014 sogar jeweils 5 Milliarden Euro. Das ist summa summarum die atemberaubende Summe von 16 Milliar-den Euro in nur vier Jahren. Da bleibt in den Jobcentern kein Stein mehr auf dem anderen. Was heißt das alles, was Sie machen, konkret? Sie kürzen gnadenlos bei der Umschulung und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen, das heißt auch - trotz aller Lippenbekenntnisse von Frau von der Leyen - zulasten von Alleinerziehenden und ihren Kinder und trotz aller Sonntagsreden dieser Regierung zum Thema Integration zulasten von Migranten. Sie kürzen damit trotz aller Studien und Warnungen vor dem Fachkräftemangel bei Jugendlichen ohne Schulabschluss und trotz aller Erkenntnisse zum demografischen Wandel bei Älteren mit erhöhtem Aus- und Weiterbildungsbedarf. Diese Kürzungsorgie wird mit Sicherheit sogar die Förderchancen von Menschen mit Behinderung treffen, weil die astronomischen Kürzungssummen, die Sie hier kurzfristig erreichen wollen, vor allen Dingen dort zu holen sind, wo Maßnahmen aus gutem Grund zunächst einmal viel Geld kosten, damit etwas langfristig und nachhaltig Gutes für Betroffene und die Gesellschaft daraus erwachsen kann. (Beifall bei der SPD) Dieser Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes ist der in Zahlen gegossene Beleg dafür, dass Sie von Schwarz-Gelb offenbar das Ziel verfolgen, die soziale Schieflage einerseits zulasten der benachteiligten Menschen und andererseits zulasten strukturschwacher Regionen und verarmender Stadtstaaten in unserem Land dramatisch zu verstärken. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Sie streichen beim Übergangsgeld für Arbeitslose und damit bei der Lebensleistung von Menschen, die lange hart gearbeitet haben und in der Krise häufig genug völlig ohne ihre Schuld arbeitslos geworden sind und jetzt in Hartz IV zu rutschen drohen. Sie kürzen das Elterngeld bei den Familien im ALG-II-Bezug, und zwar ganz überwiegend bei Alleinerziehenden. 40 Prozent aller Alleinerziehenden in Deutschland leben im Arbeitslosengeld-II-Bezug. Diese Menschen werden selbstverständlich von der Kürzung des Elterngeldes mit betroffen. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Das nennt die Regierung christlich-liberale Familienpolitik!) Der Heizkostenzuschuss trifft gerade Familien und Rentner. Er trifft ungefähr 800 000 Wohngeldempfängerhaushalte in Deutschland mit einem durchschnittlichen Einkommen von 800 Euro. Da kürzen Sie. Die SPD hat Anträge vorgelegt, in denen sie fordert, all diese Kürzungen im sozialen Bereich rückgängig zu machen. Sie haben das abgelehnt. Wir werden heute Abend im Haushaltsausschuss die Anträge zum Haushalt erneut vorlegen. Wir wollen Kürzungen in Höhe von 4 Millionen Euro rückgängig machen. Behaupten Sie nichts Falsches: Wir werden das sauber und solide gegenfinanzieren. Denn selbstverständlich wollen auch wir die Schuldenbremse einhalten und aus Verantwortung gegenüber den nächsten Generationen nicht mehr Geld ausgeben. Die Frage ist allerdings nicht, ob gespart wird - denn wir sind uns darin einig, dass gespart werden muss -, sondern wie, wo und zu wessen Lasten. (Beifall bei der SPD - Dr. Michael Meister [CDU/CSU]: Eben nicht! Sie haben es doch eben alles bestritten! Überlegen Sie sich doch selber Ihre eigenen Reden!) Herr Barthle, Sie haben gesagt, der erste wichtige Punkt sei die Betrachtung der Realität. Ich habe Ihnen eine Karte mitgebracht, die Sie kennen. Sie war Gegenstand der Anhörung des Haushaltsausschusses zum Haushaltsbegleitgesetz. Diese Karte macht farblich deutlich, wie die sozialen Kürzungen, die Sie mit dem Haushaltsbegleitgesetz beschließen wollen, regional wirken. Alles, was auf der Karte gelb ist - das sind in erster Linie Baden-Württemberg und Bayern -, sind die Regionen, die fast gar nicht betroffen sein werden. Der dunkelrote Teil zeigt, dass Sie nur vier Wochen nach dem 20. Jahrestag der deutschen Einheit eine unsichtbare Mauer der sozialen Kälte neu errichten. Das ist genau zu sehen. Aber auch im Norden und Westen gibt es strukturschwache Bereiche, wo sich das Paket regional verheerend auswirken wird. (Beifall bei der SPD) Ich will Ihnen sagen, wie ungerecht das Paket regional wirkt. Mecklenburg-Vorpommern wird mit 82 Euro pro Einwohner doppelt so stark wie der Durchschnitt belastet. In Bayern sind es nur 21,88 Euro pro Einwohner. Die Stadtstaaten sind Verlierer. Betroffen ist vor allem Berlin mit knapp 100 Euro pro Einwohner. Aber auch Bremen und Hamburg müssen richtig bluten. In Eichstätt in Bayern betragen die Kürzungen nur 1,77 Euro pro Einwohner. In der Uckermark bzw. in Brandenburg sind es 105 Euro. Die Toppverlierer sind, regional betrachtet, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Sachsen, Bremen und Thüringen mit massiven Kürzungen. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss. Bettina Hagedorn (SPD): Ich komme zum Schluss. - Aber auch diejenigen - mein Kollege Carsten Schneider wird mir sicherlich nachsehen, dass ich das noch sage -, die fast ungeschoren davonkommen wie Bayern, werden in den nächsten vier Jahren viel Geld durch das Paket verlieren. Für Bayern sind es 2,4 Milliarden Euro, für Baden-Württemberg 2,2 Milliarden Euro, für Hessen 1,5 Milliarden Euro, für Niedersachsen 2,27 Milliarden Euro, für Nordrhein-Westfalen 5,6 Milliarden Euro, für Sachsen 1,8 Milliarden Euro und für Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein 850 Millionen Euro in vier Jahren. Das alles beschließen Sie mit Ihrem Sparpaket und Ihrem Haushaltsbegleitgesetz. Damit verschärfen Sie die soziale Ungerechtigkeit auch regional und bei den Menschen. Das ist unverantwortlich. (Norbert Barthle [CDU/CSU]: Sagen Sie es laut! Sie sind gegen Sparen!) Was Sie machen, ist keine zukunftsfähige Politik. Sie werden damit Ihrer Verantwortung nicht gerecht. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Nächster Redner ist der Kollege Otto Fricke für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Otto Fricke (FDP): Geschätzte Frau Vizepräsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Keiner spart mit heißem Herzen. Keiner macht das gerne. (Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie kürzen mit kaltem Herzen; das ist wahr! - Klaus Brandner [SPD]: Sie kürzen! Sie sparen nicht!) Aber wer vernünftig ist, spart zur rechten Zeit und sorgt in guten Zeiten für schlechte Zeiten vor. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das ist das, was diese Koalition mit dem Haushaltsbegleitgesetz in einem ersten Schritt umsetzt. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Sie nimmt es den Armen weg!) Mit dem Haushalt wird der zweite Schritt folgen. Sie werden sehen, dass sich all Ihre Vorwürfe und all Ihr Reden über Luftbuchungen nicht bewahrheiten, sondern dass dieser Haushalt das einhält, wozu uns die Schuldenbremse in Bund, Ländern und Kommunen verpflichtet, nämlich zum vernünftigen Sparen. Unser Sparen ist nichts Negatives; denn es ist ausgeglichen. (Bettina Hagedorn [SPD]: Das ist es gerade nicht!) Wir sparen auf allen Ebenen. Der linken Seite dieses Hauses fällt es schwer, das in der Realität anzunehmen. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Richtig! Uns fällt es schwer, den Armen zu nehmen und den Reichen zu geben, der FDP nicht!) Ich sage den Bürgerinnen und Bürgern immer wieder: Wer Ihnen vonseiten der Politik weismachen will, man könne sparen, ohne Dinge zu tun, die wehtun, sollte sich fragen, ob es ihm persönlich möglich ist, zu sparen, ohne dass etwas Unangenehmes passiert. (Christian Lange [Backnang] [SPD]: Die Frage ist: Wem tut es weh?) Niemand nimmt gerne in einer sozialen Marktwirtschaft Veränderungen und Klarstellungen im sozialen Bereich vor. (Bettina Hagedorn [SPD]: Bei uns Abgeordneten sparen Sie keinen Cent!) Der Vorwurf, es handele sich um ein unsoziales Haushaltsbegleitgesetz und Lobbyismus, ist schlichtweg (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Richtig!) die alte Leier, die Sie seit einem Jahr anstimmen. Sie verneigen sich immer nur vor Ihren eigenen Worten, anstatt auf die Zahlen zu achten. Frau Kollegin Hagedorn, bei den Fragen, wohin die Reise in diesem Land geht und was Spaltung ist, kommt es darauf an - das ist ein wesentlicher Punkt -, dass Arbeitslosigkeit abgebaut wird. Das findet doch statt. Daher sollte man nicht versuchen, anhand von Schaubildern zu zeigen, dass wir weiter spalten wollen. Es ist unsere Aufgabe als Abgeordnete dieses Bundestages, dafür zu sorgen, dass es diesem Land insgesamt besser geht. Man muss feststellen, dass sich die Bundesrepublik Deutschland an der Spitze des Wachstums befindet. Wenn Ihre Argumentation stimmig wäre, wir machten alles schlecht, dann hieße das, dass es in Deutschland ein Wachstum von 6 Prozent ohne diese Koalition gäbe. Das glaubt Ihnen doch keiner. (Bettina Hagedorn [SPD]: Das behauptet auch keiner!) Das jetzige Wachstum ist ein Verdienst aller Deutschen: der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, aber auch dieser Koalition. In diesem Zusammenhang ist auch die Ankündigung zu sehen, dass wir bereit sind, zu sparen. Das gehört einfach dazu. Das sollten Sie ehrlicherweise sagen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU - Bettina Hagedorn [SPD]: Aber wo und bei wem und zu wessen Lasten?) Was wir machen, ist sozial. Schauen Sie sich nur die Sozialquote an! Ich frage die Bürgerinnen und Bürger immer wieder: Wie viel Prozent des Bundeshaushaltes gibt dieser Staat in den nächsten Jahren für Soziales aus? Gibt er prozentual gesehen für Soziales mehr oder weniger als unter Rot-Grün aus? (Bettina Hagedorn [SPD]: Da ist die Rente drin!) Da Schwarz-Gelb prozentual gesehen mehr ausgibt als Rot-Grün, sollte man den Vorwurf des Unsozialen hintenanstellen, auf die Zahlen schauen und bei diesen bleiben und nicht auf irgendein Bauchgefühl vertrauen. Das ist ganz gefährlich. (Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist der Gesundheitskomplex, den Sie abschaffen wollten!) Wenn sich das Gehirn irgendwann im Bauch befindet und man es verdaut hat, dann bleibt von Ihrer Argumentation nichts mehr übrig. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Wie begründen Sie, dass unsere Politik unsozial ist, angesichts der Tatsache, dass das Sparpaket 2 Milliarden Euro zusätzlich für die GKV - nicht für die privaten Krankenkassen - im Vergleich zu dem, was Sie beschlossen haben, vorsieht? (Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihre Kopfpauschale! Was ist eigentlich von dem "mehr netto" von Herrn Rösler geblieben?) Wie begründen Sie, dass wir unsozial sind, angesichts der Tatsache, dass wir - daraufhin hat der Kollege Barthle schon hingewiesen - Aufstockern und 400-Euro-Jobbern weiterhin Elterngeld gewähren? (Bettina Hagedorn [SPD]: Wow!) - Genau, wow! Das ist komisch, nicht wahr? - Frau Kollegin Hagedorn, Sie haben eben die Alleinerziehenden angesprochen. Wem helfen wir besonders? Den Alleinerziehenden! Sie sagen zuerst, dass das, was wir machen, schrecklich sei, und dann - darin besteht der Widerspruch -, wenn wir es machen, dass das nicht so wichtig sei. (Bettina Hagedorn [SPD]: 40 Prozent aller Alleinerziehenden sind im Arbeitslosengeld-II-Bereich!) Für uns ist jede Unterstützung, die wir geben können, wichtig. Für uns ist aber auch jede einzelne Million - wir fangen nicht erst im dreistelligen Millionenbereich an -, die wir einsparen können, wichtig; (Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum macht ihr mit dem Gesetz 51 Prozent mehr Schulden, als ihr vorher erzählt habt? Jetzt haben wir das mit 350 Millionen mehr!) denn das befähigt uns, den Generationenvertrag und die Verfassung einzuhalten, die uns zum Sparen verpflichtet. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Als es dann dazu kam, dass Sie Ihre Alternativen darstellen sollten, sind Sie - wie immer - kein einziges Mal konkret geworden, weil Sie genau wissen, dass Sie das nicht bringen können, weil Sie genau wissen, dass Ihre Alternative die Alternative ist, die Sie uns in NRW zeigen, nämlich die Verschuldung zu erhöhen, oder weil die andere Alternative wäre, die Steuern anzuheben. Etwas anderes gelingt Ihnen nicht. (Beifall bei der FDP - Christian Lange [Backnang] [SPD]: Schwarz-gelbe Schulden beseitigen!) Diese Koalition spart in der Zeit, damit wir in der Not etwas haben. Gleichzeitig sorgt sie dafür, dass die Wahrscheinlichkeit, dass es diesem Land schlechter geht, immer geringer wird. Machen Sie doch einfach mit, und gehen Sie nicht nur nach Ihrem Bauch, sondern gehen Sie nach Zahlen und dem Verstand. - Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU - Bettina Hagedorn [SPD]: Das ist eine Unterstellung!) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Für die Fraktion die Linke spricht nun der Kollege Roland Claus. (Beifall bei der LINKEN) Roland Claus (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Weil nicht selbstverständlich verständlich sein kann, was ein Haushaltsbegleitgesetz denn so ist, zunächst die Antwort auf die Frage: Was steht da drin? Es handelt sich um ein Gesetz, in dem die Balance von Einnahmen und Ausgaben des Bundes geregelt wird, also Einnahmen als Steuern und Abgaben, Ausgaben als Sozialleistungen, Zinsen, Verwaltung und Investitionen. Oder wenn man es einmal ganz einfach und verständlich sagen möchte - für unsere Zuschauerinnen und Zuschauer -: Stellen Sie sich vor, Sie wollen ein neues Auto kaufen. Dann haben Sie mit zwei Fragen zu tun. Sie überlegen sich: Wo kann ich sparen, und bei welcher Tante kann ich noch etwas abfassen? Auf diese Weise habe ich Sie in die Geheimnisse von Haushaltsbegleitgesetzen eingeführt. Nun kann man die gestellten Fragen gut oder schlecht beantworten. Das Haushaltsbegleitgesetz, das uns hier vorliegt, gibt die denkbar schlechtesten und untauglichsten Antworten auf diese einfachen Fragen. Deshalb kann es nicht unsere Zustimmung finden. (Beifall bei der LINKEN) Dieses Gesetz vertieft die soziale Spaltung der Gesellschaft, es missachtet die Situation im Osten und in strukturschwachen Regionen, und es entmündigt die Kommunen. Es ist auch in vielen weiteren Punkten, auf die ich gar nicht im Einzelnen eingehen möchte, gründlich missraten. Nun hat Bundesminister Schäuble dieses Gesetz immer mit der Begrifflichkeit eingeführt, die Bundesregierung hätte mit diesem Gesetz einen Wendepunkt hin zur Haushaltskonsolidierung eingeleitet. Wenn Sie es nicht ganz so dicke gemacht hätten, wäre unsere Kritik jetzt nicht so scharf. Aber wenn man einmal zusammenrechnet, was Sie in dieser Legislaturperiode an Neuverschuldung zusammenbringen, dann werden es - auch wenn Sie noch so optimistisch rechnen - über 200 Milliarden Euro Neuverschuldung sein. Das ist keine Wende zum Besseren, das ist eine Rolle rückwärts und vor allen Dingen eine Irreführung der Öffentlichkeit, die wir nicht mitmachen. (Beifall bei der LINKEN) Stichwort soziale Spaltung: Der Beitrag zur Rentenversicherung bei Hartz-IV-Empfängern soll wegfallen. Das ist nicht nur eine weitere vorprogrammierte Altersarmut, das ist, wenn man es sich genau anschaut, (Norbert Barthle [CDU/CSU]: 2 Euro Rentenansprüche!) auch ein Betrag, der in der Rentenkasse bei allen Rentenbezieherinnen und Rentenbeziehern fehlen wird. (Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Das ist der Punkt!) Das Elterngeld bei Hartz-IV-Empfängern soll wegfallen. Nun trifft Sie die Kritik und man könnte denken, die Koalition neige zu großen kreativen Änderungen vor dem Hintergrund dieser Kritik. Aber was macht Schwarz-Gelb? Schwarz-Gelb vollzieht die Flucht in den maximal möglichen Populismus, indem Sie sagen: "Kein Elterngeld für Superreiche!", und das gewissermaßen als ausgleichende Gerechtigkeit darstellen. Fakt ist doch, mit dem Vorschlag erreichen Sie etwa 1 000 superreiche Paare, und auf der anderen Seite werden über 130 000 mit einer Einkommensminderung in Höhe eines Viertels bedacht. Das ist zynisch, das ist Rosstäuscherei, erst recht vor dem Hintergrund dieser 5-Euro-Hartz-IV-Erhöhung. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich sage Ihnen einmal eines: Wenn mir vor zwei Wochen ein Kabarettist im Fernsehen mit dieser Idee gekommen wäre, ich hätte zu dem gesagt: Auf so viel Quatsch wird auch Schwarz-Gelb nicht kommen. (Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN) Ich muss sagen, ich hätte mich getäuscht, Sie sind auf so viel Quatsch gekommen. Satire ist in diesem Land wirklich schwer. Im 20. Jahr der deutschen Einheit sagen Sie den Ostdeutschen: Ihr seid für das Tragen der Lasten durch die Finanzwirtschaftskrise zuständig. Es ist schon gesagt worden, etwa die Hälfte der Lasten trägt Ostdeutschland und tragen die von sozialen Problemen betroffenen Städte und Regionen. Aus den angesagten blühenden Landschaften machen Sie zahlende Landschaften. Da hat die Genossin Hagedorn von der SPD mit ihrer Kritik vollkommen recht. Ich muss Sie nur daran erinnern: Die Menschen in diesen Regionen und insbesondere im Osten haben nicht vergessen, wer die Agenda 2010 einst auf den Weg gebracht hat. (Beifall bei der LINKEN) Sie zerstören mit dieser Politik auch mutige und kreative Ansätze sowie die Suche nach neuen Entwicklungspfaden, die es in den neuen Ländern gibt. Wir haben heute den ganzen Tag über die Einführung erneuerbarer Energien gesprochen. Wir wollen, dass der Osten endlich als Chance begriffen wird, diese Republik zum Besseren zu verändern, und zwar in allen ihren Teilen. Sie zerstören das kommunale Gemeinwesen. Sie brauchen sich nur die Stellungnahme des Bundesrates anzuschauen: Ihnen wird zu Recht vorgeworfen, Lasten nach unten zu verteilen, ohne für einen finanziellen Ausgleich zu sorgen. Angesichts dessen ist es so interessant, dass der Widerstand gegen Ihre Haushaltspolitik inzwischen ein Widerstand ist, der nicht zuerst betriebswirtschaftliche Aspekte im Auge hat, der zuerst nicht haushaltspolitische Kritiken äußert, sondern der ganz eindeutig das benennt, was hier stattfindet: Sie zerstören das gesellschaftliche Gemeinwohl. Das kann nicht hingenommen werden. (Beifall bei der LINKEN) Wäre ein besseres Haushaltsbegleitgesetz möglich? Aber ja! Genau hier wäre der Platz gewesen, um Ansätze für eine gerechte Lohn- und Einkommensteuerpolitik, für eine Millionärsabgabe, für eine Finanztransaktionsteuer zu schaffen. Das alles trauen Sie sich nicht, und stattdessen kommen Sie jetzt wieder mit der alten Leier der Erhöhung der Tabaksteuer. Diese Steuer ist achtmal erhöht worden, und das Ergebnis ist, dass das Steueraufkommen real nicht gestiegen, sondern gesunken ist. Ihre Politik zerstört das Gemeinwesen. Sie schadet der Demokratie. Wir wollen eine bessere Gesellschaft und natürlich auch eine bessere Regierung. (Beifall bei der LINKEN) Diese Regierung und vor allem die FDP versprechen ein Steuersystem nach dem Prinzip "einfach, niedrig und gerecht". Dazu ist festzustellen: Einfach, niedrig und gerecht sind in diesem Lande nur die Umfragewerte der FDP. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Peter Danckert [SPD]) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Nächster Redner ist der Kollege Alexander Bonde für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition begeht heute den Tag des Lobbyisten. Wir haben heute Morgen erlebt, wie Sie der Atomlobby die Geschenke nachgetragen haben. Wir werden heute noch erleben, wie Sie mit der Verabschiedung des Restrukturierungsgesetzes den Bankenlobbys hinterherrennen. Wir werden dabei erleben, wie die Deutsche Bank auf Kosten der Genossenschaftsbanken und der Steuerzahler ein Rettungssystem präsentiert bekommt. Wir erleben hier, wie ein Gesetz, das einmal als Haushaltsbegleitgesetz gestartet ist, als "Lobbybegleitgesetz" ins Parlament zurückkehrt. (Norbert Barthle [CDU/CSU]: Unsachlicher kann Kritik nicht sein!) Sie konkretisieren mit diesem Gesetz Ihr Sparpaket, mit dem Sie angetreten sind, um der großen Herausforderung "Einhaltung der Schuldenbremse" wenigstens am Anfang ein kleines bisschen gerecht zu werden. Schauen wir uns einmal an, womit Sie gestartet sind. Sie sind mit einem Sparpaket gestartet, durch das soziale und ökologische Gerechtigkeit abgebaut wurde, durch das Belastungen einseitig auf die sozial Schwachen geschoben wurden. Das ist Ihr Ausgangspunkt, Ihr Sparpaket. Jetzt schauen wir uns einmal an, was aus den restlichen Teilen, bei denen es um die Verteilung von Lasten auf starke Schultern ging, eigentlich geworden ist. Sie haben angekündigt, sich mit Trippelschrittchen der Frage des Subventionsabbaus zu nähern. Die Beratungen dieses Gesetzes haben nichts anderes gezeigt, als dass sich die Koalition beim Thema Subventionsabbau vom Acker gemacht hat. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben keinen Mumm zum Subventionsabbau. Das beweisen Sie mit den Änderungen, die Sie im Gesetzgebungsverfahren vorgenommen haben. Sie trauen sich nicht, ein kleines Stück an die Frage des Abbaus ökologisch schädlicher Subventionen heranzugehen. Das Einzige, was noch übrig ist, ist, dass Sie Umgehungstatbestände beseitigen, die schon immer an der Grenze zur Legalität waren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit Verlaub, wenn man fast Kriminelle nicht mehr subventioniert, dann ist das noch kein Einstieg in einen Subventionsabbau. Da müssen Sie mehr machen, als immer nur etwas in Ihren Parteiprogrammen zu verkünden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann schauen wir uns an, was in den anderen Teilen passiert ist: ökologischer Subventionsabbau - Fehlanzeige bei dieser Koalition. Sie haben stattdessen gesagt, dass Sie das jetzt mit der Tabaksteuer ausgleichen. Schon wenn man Ihrer Rechnung da glaubt, entsteht auf einmal eine Lücke von 350 Millionen Euro. Das ist ganz schlicht neue Verschuldung. Diese Verschuldung resultiert daraus, dass Sie mit diesem Gesetz vor den Lobbys eingeknickt sind. (Norbert Barthle [CDU/CSU]: Warten Sie doch mal ab!) Ich weiß übrigens nicht, Kollege Fricke, woher Ihre Ansage: "Generationengerechtigkeit - auf jede Million Euro kommt es an" kommt, die Sie hier gerade in Verteidigung eines Gesetzes abgelassen haben, mit dem Sie den zukünftigen Generationen 350 Millionen Euro neue Schulden auf den Tisch gelegt haben. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN) Sie sind zu feige, wenigstens ein kleines bisschen bei dem Subventionsabbau tatsächlich einmal durchzuhalten, den Sie alle hier schon gemeinsam verkündet hatten. Da Sie gerade dabei waren, haben Sie gleich noch schnell die Kraft-Wärme-Kopplung richtig an die Wand gefahren. Das war der zweite große Schlag gegen die Stadtwerke, den Sie heute vollzogen haben. Sie haben interessanterweise dort, wo es um die Schwachen in dieser Republik geht, nichts verändert. Das heißt, Sie greifen weiter in die Rücklagen der Rentenkasse, indem Sie Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und Arbeitslosengeld-II-Empfänger in die Grundsicherung im Alter schieben. Sie billigen den Leuten weniger Rente zu und lassen die Kommunen hinterher zahlen. Haben Sie irgendetwas an dieser schreienden Ungerechtigkeit geändert? Nein, das haben Sie nicht. Und das ist bezeichnend für diese Koalition. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das zieht sich durch dieses Begleitgesetz. Jetzt kann man sagen, dass man von Schwarz-Gelb nichts anderes erwartet hat. Das stimmt wahrscheinlich sogar. Ich finde, die richtige Schwierigkeit an dieser Stelle ist: Sie diskreditieren auch diesen wichtigen Prozess der Einhaltung der Schuldenbremse, weil Sie alle wissen, dass das ein Prozess ist, den man nur hinbekommt, wenn man ihn breit abfedert und sich die Breite der Gesellschaft daran beteiligt. (Zuruf von der FDP: Indem man was macht?) Es ist das große Versagen dieser Koalition, auch tatsächlich in eigenen Bereichen zu vermitteln, dass auch die starken Schultern etwas tragen müssen. Man muss es sich nur einmal ansehen: Die 1,8 Milliarden Euro, die die Kürzung oder Streichung der Rentenbeiträge für Arbeitslosengeld-II-Empfänger bedeutet, sind das Vierfache dessen, was starke Schultern in Ihrem Sparpaket noch tragen. Das Vierfache dessen, was die starken Schultern und die Wirtschaft in Ihrem Sparpaket tragen, tragen die Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger alleine. Mehr als diese Relation braucht man Ihnen gar nicht vorzuhalten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Es ist schon interessant, wenn man sich dann anguckt, wie einige Redner der Koalition hier sprechen. Wir freuen uns alle darüber, dass die Konjunktur trotz dieser Regierung im Moment gut läuft. Die Wirtschaft hat entschieden, dieses Chaos, das Sie veranstalten, auszublenden und ihren Job zu machen. Das ist auch die einzige Art und Weise, wie man mit so einer Regierungsbilanz, wie Sie sie vorlegen, produktiv umgehen kann. Wir erleben aber, dass Sie sich schon wieder hierhin stellen und in dem nachlassen, was Ihre Aufgabe ist. Sie lassen nämlich nach in der Aufgabe, zu beschreiben, wie man die Schuldenbremse eigentlich umsetzen kann. Das, was Sie im Haushaltsbegleitgesetz machen, ist nichts anderes als zu sagen: Dort, wo es unseren einmal wehtäte, wenn sie sich in einem Minischritt beteiligen, lassen wir das einfach; das wird schon die aufkommende Konjunktur für uns erledigen. Das ist übrigens auch der Grund, warum Sie bei der Schuldenbremse trotz der Steuermehreinnahmen nicht das machen, was Ihnen die Bundesbank und der Bundesrechnungshof nahelegen. Es wäre richtig, den Abbaupfad anzupassen. Das tun Sie nicht. Sie gehen von einem alten, überhöhten Schuldenstand aus, von dem aus Sie die Schuldenbremse anwenden wollen. So wollen Sie sich bis 2016 einen Puffer von 25 Milliarden Euro neuen Schulden aufbauen, damit Sie jetzt wieder Ihre neuen Steuerschenkungsarien singen und Ihre neuen Geschenkpakete verteilen können. (Otto Fricke [FDP]: 2016 sind wir noch dran? Danke!) - Kollege Fricke, auch ich weiß, dass Sie nicht in den Genuss dieser 25 Milliarden Euro kommen. Sie tragen aktiv viel dazu bei, dass die Menschen das rechtzeitig verhindern werden. Aber das Schlimme ist doch, dass Sie hier dem Anspruch, dieses Instrument wirklich solide anzuwenden, diesem Anspruch auf Generationengerechtigkeit überhaupt nicht gerecht werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Sie legen die Axt an zentrale Fragen des Sozialstaats und der ökologischen Modernisierung, die Sie nicht voranbringen. (Otto Fricke [FDP]: Mach doch mal einen konkreten Vorschlag!) Wir haben Ihnen ein Paket von Vorschlägen für Kürzungen in den Haushalten des Bundes vorgelegt. Gleich marschieren wir hier gemeinsam weiter in die Beratungen des Verteidigungsetats mit Herrn zu Guttenberg. Auf der einen Seite sagen Sie ihm, die Bundeswehrreform sei super. Gleichzeitig geben Sie ihm jetzt noch Geld in die Hand, damit er ein Dreivierteljahr lang munter weiter in Rüstungsprojekte und Bauten investieren kann, die bei der Schlussversion der reformierten Bundeswehr möglicherweise überhaupt nicht mehr zum Tragen kommen. (Otto Fricke [FDP]: Das reicht! Sagen Sie doch einmal etwas!) - Wir haben Ihnen Kürzungen in allen möglichen anderen Bereichen vorgelegt, Kollege Fricke. Mit Verlaub: Da können Sie jetzt viel erzählen. Sie wissen doch selber, dass es zum Schluss ein Mix aus zusätzlichen Einnahmen, gerechten Kürzungen im Bundeshaushalt und Subventionsabbau sein muss. Stellen Sie sich nicht dümmer, als Sie sind. Ich glaube, Sie wissen alle, wie kurz Sie mit diesem Haushaltsbegleitgesetz springen. Ich würde mich freuen, wenn Sie einmal in sich gingen und endlich anfingen, den Anspruch "Konsolidierung" wirklich ernst zu nehmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun der Kollege Norbert Brackmann das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Norbert Brackmann (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den heutigen Tag verfolgt hat, liegt es sicherlich nahe, (Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Der ist noch nicht um!) sich gegen Abend ein bisschen Realitätsverlust zu wünschen und - quasi wie in einem schönen Hollywoodfilm - ein Happy End herbeizusehnen. Das wäre doch etwas Tolles. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das gibt es leider nicht! Wir haben die Laufzeitverlängerung beschlossen! - Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Der Tag ist noch lange! Das kommt noch!) Ich kann mir vorstellen - dieses Gefühl habe ich manchmal -, dass Sie angesichts der guten Leistungen dieser Regierung nervös werden. (Lachen bei der SPD) Bei dem Abbau von Arbeitslosigkeit - wann hatten wir das letzte Mal unter 3 Millionen Arbeitslose? -, (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) dem Wirtschaftsaufschwung von über 3 Prozent - wir sind die Wachstumslokomotive in Europa -, bei 15 Milliarden Euro Zinsen, die wir weniger aufwenden müssen, und dem festen Verbraucherpreisindex kann man sich doch tatsächlich wie bei einem Happy End vorkommen. (Beifall bei der CDU/CSU - Joachim Poß [SPD]: Das Happy End suchen Sie doch!) Aber wir wissen alle, wir leben hier nicht in Hollywood, sondern haben es mit der Realität zu tun. Diese Realität ist eine ganz harte. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir auch diesen nächsten Bundeshaushalt wieder finanzieren müssen (Joachim Poß [SPD]: Mit flatternden Hosen! - Zuruf der Abg. Bettina Hagedorn [SPD]) - Frau Hagedorn, Sie wissen das doch auch -, und zwar mit einer Kreditaufnahme, die ein Viertel des Gesamthaushalts ausmacht. Herr Claus hat auch zu Recht darauf hingewiesen, wie groß die Belastungen sind. (Bettina Hagedorn [SPD]: Deshalb muss man nicht so verteilen, wie es meine Karte zeigt!) Keiner von Ihnen weist aber darauf hin, dass diese Belastungen daraus herrühren, dass die größte Wirtschafts- und Finanzkrise, die wir seit ewigen Zeiten gehabt haben, an den meisten Menschen in unserem Land glücklicherweise vorbeigegangen ist und alle negativen Auswirkungen, die wir für die Menschen prognostiziert hatten, nicht eingetreten sind. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Das rechtfertigt vorübergehend die hohen Ausgaben. Wenn sich unsere Politik jetzt als erfolgreich erweist und wir wieder mehr Luft haben, dann ist es nicht an der Zeit, über neue Ausgabenprogramme nachzudenken. Vielmehr müssen wir den Kurs dann weiterhin wachstumsfreundlich gestalten und endlich Schulden abbauen, also die Nettoneuverschuldung drastisch zurückführen. (Beifall bei der CDU/CSU) Dafür ist dieses Haushaltsbegleitgesetz ein wichtiger Schritt; denn mit diesem Haushaltsbegleitgesetz werden wir rund ein Drittel des gesamten Sparpakets schon auf den Weg gebracht haben. (Bettina Hagedorn [SPD]: Ja, im Sozialbereich!) Ich finde es auch irreführend - damit sind wir wieder ein Stück weit bei Hollywood -, Herr Bonde, wenn Sie uns hier weismachen wollen, (Joachim Poß [SPD]: Irreführend sind Ihre Äußerungen!) dass wir gerade beim Subventionsabbau und beim Abbau ökologisch fragwürdiger Subventionen überhaupt nichts getan hätten. (Joachim Poß [SPD]: Sie sind ein Meister der Irreführung!) Deswegen will ich hier nur kurz auf zwei Themenkreise eingehen. Genau wie wir wissen Sie alle - Sie haben es auch oft genug hier im Bundestag dargestellt -, dass bei den umweltschädlichen Subventionen, über die wir auch regelmäßig Berichte erhalten, alleine der Luftverkehr 11,5 Milliarden Euro von insgesamt 48 Milliar-den Euro ausmacht. Wenn wir mit diesem Haushaltsbegleitgesetz eine Luftverkehrsteuer einführen, ist dies auch ein deutlicher Hinweis darauf, dass wir einen der Geschäftszweige, die ökologieschädliche Subventionen erhalten, weil sie an anderen Ecken heutzutage keine Steuern bezahlen, mit zur Verantwortung ziehen. Das ist aus ordnungspolitischer ebenso wie aus ökologischer Sicht dringend erforderlich. Dies ist genau der richtige Anreiz und die richtige Politik, die wir hier als Koalition einleiten. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Das Zweite ist der Abbau der Steuervergünstigungen im Bereich Energie- und Stromsteuer. Drei der 20 größten Steuersubventionen mit einem Volumen von über 4 Milliarden Euro im Jahr entfallen auf Steuervergünstigungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Landwirtschaft. Diese Einnahmen fehlen uns. Wir haben erkannt, dass wir auch hier deutliche Signale setzen müssen. Sie wissen, dass wir vorhatten, im Bereich der Stromsteuer 1,3 Milliarden Euro zu sparen. Aber wir haben in dem Diskussionsprozess erkennen müssen, dass die Gefahr bestand, bei Gießereien, bei Zementwerken, in der Chemieindustrie und ähnlichen Branchen 870 000 Arbeitsplätze aufs Spiel zu setzen, wenn wir den Subventionsabbau in der Größenordnung durchgezogen hätten, oder dass metallverarbeitende Handwerksbetriebe das bis zu Zehnfache dessen hätten bezahlen müssen, was sie jetzt bezahlen. Augen und Ohren vor der Realität zu verschließen, ist nicht der richtige Weg. Den Weg, die Belastbarkeit unserer Wirtschaft neu zu testen, werden wir als Koalition hier in diesem Hause nicht mitgehen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Statt der im Gesetzentwurf veranschlagten 1,3 Milliarden Euro bringt aber auch der moderate Kurs immerhin zusätzliche Belastungen von 800 Millionen Euro für diesen Bereich mit sich. Dann aber, Herr Bonde, von Steuergeschenken zu sprechen, ist eine völlig irreführende Darstellung der Politik. Das kleine Einmaleins sollte jeder beherrschen. Man darf den Bürgerinnen und Bürgern mit einer Ausdruckweise wie "Keine Belastung energieintensiver Unternehmen" keinen Sand in die Augen streuen. Solche Vorwürfe sind unseriös und einfach falsch. Wir als Koalition hingegen machen eine Politik für mehrere Hunderttausend Beschäftigte in Klein-, Mittel- und Großbetrieben und nicht für eine einzelne Branche. Deswegen ist dieses Haushaltsbegleitgesetz genau der richtige Weg. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Das Wort hat der Kollege Carsten Schneider für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Carsten Schneider (Erfurt) (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute erleben wir sicherlich einen maßgeblichen Tag. Jetzt, zu später Stunde, führen wir eine einstündige Debatte über die größten Sozialkürzungen, (Volker Kauder [CDU/CSU]: Wann hören Sie denn auf zu arbeiten?) die dieses Land je erlebt hat, was von der Koalition mit Alternativlosigkeit begründet wird. (Zuruf von der FPD: Die höchsten Sozialausgaben!) - Die höchsten Sozialausgaben, höre ich gerade von der FDP. Dazu kann ich nur sagen: Ihre Antwort auf die Finanz- und Staatsfinanzierungskrise - die hohen Defizite, die es in allen europäischen Ländern gibt, wurden von der spekulativen Finanzindustrie verursacht, die in vielen Jahren enorme Gewinne gemacht hat - ist die Kürzung einzig im Sozialbereich, weil Sie der Auffassung sind, dass dieser zu groß ist. Das haben Sie soeben hier bestätigt. (Beifall bei der SPD) Dazu muss ich sagen, dass wir ein anderes Weltbild haben. Wir haben jetzt ein Jahr Schwarz-Gelb hinter uns. Nach einem Jahr sieht man, dass Sie ein halbes Jahr nichts gemacht haben. Sie sagen immer, der Aufschwung wäre Ihrer. Aber ein halbes Jahr haben Sie erst einmal nichts gemacht. Sie wollen doch nicht ernsthaft sagen, dass sich in dem halben Jahr, nachdem Sie angefangen haben, die Welt verändert hat. Das Gegenteil ist richtig: Trotz dieser Regierung läuft es gut. Wir sind froh darüber, dass es ökonomisch gut läuft. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Jetzt tun Sie so, als wäre die SPD an den Schulden schuld. Das hat Herr Barthle hier zu Beginn gesagt. Es gab aber nicht nur einen Finanzminister Peer Steinbrück, sondern es gab zur gleichen Zeit auch eine Bundeskanzlerin von der CDU, die Angela Merkel hieß. (Otto Fricke [FDP]: Sie heißt noch immer so!) - Ja, sie heißt noch immer so. (Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Das ist eine gute Frau!) Wir haben eine deutlich bessere Lage; das ist vollkommen klar. Aber geben Sie irgendeine Antwort auf die Frage, wie wir die hohen Schulden, die wir aufnehmen, zurückzahlen? Sie wollen in dieser Legislaturperiode über 200 Milliarden Euro Kredite aufnehmen. Das hat es vorher noch nicht gegeben. Die FDP hat noch davon geträumt, die Steuern zu senken. Aber davon hat sie sich mit der Zeit verabschiedet und ist jetzt in der Realität angekommen. Was ist die Realität? Was machen Sie? Sie erhöhen die Steuern, die Tabaksteuer gleich fünfmal. (Otto Fricke [FDP]: Bist du dagegen?) Das stand nicht in Ihrem Wahlprogramm; da stand etwas anderes. (Otto Fricke [FDP]: Bist du dagegen? Sag doch mal deine Meinung!) Wir haben im Bereich einer ökologischen Steuerreform eine andere Auffassung, was die Belastung der Betriebe betrifft. Ein Großteil der Einsparungen, die jetzt überhaupt noch erbracht werden, ergibt sich aus der Abschaffung des Contracting - eines Betruges -, aber nicht aus einer tatsächlichen Verbesserung bei den Einnahmen. Die Einnahmen holen Sie sich bei den Verbrauchern, indem Sie die Steuern erhöhen. Das zieht sich durch Ihre gesamte Politik, von der Luftverkehrsabgabe, die auch eine Steuer ist, bis zur Kernbrennstoffsteuer, die zu gering etatisiert ist, aber in Ihrer Finanzplanung, Herr Schäuble, mit einem Betrag von 2,3 Milliarden Euro beziffert wird. Die Anhörung hat aber ergeben, dass Einnahmen in Höhe von maximal 1,7 Milliarden Euro zu erwarten sind. Ich addiere diese Punkte und stelle die Frage: Reicht die Finanzplanung, die Sie uns vorlegen, eigentlich aus? Sie sagen, es handle sich um ein sehr ambitioniertes Programm und Sie wollten ganz schnell herunter von den Schulden. (Otto Fricke [FDP]: Sie nicht?) Nur belasten Sie diejenigen, die sich etwas leisten können, überhaupt nicht; sie kommen bei Ihnen nicht vor. Wer in diesem Land Geld hat, wer einigermaßen verdient, trägt keine Lasten und geht aus der Krise reicher hervor, als er vorher war. (Beifall bei der SPD) Das ganze System ist löcherig. Ihnen fehlt das Geld aus der Kernbrennstoffsteuer, weil Sie einen Deal mit der Atomlobby gemacht haben und sich letztendlich den Steuersatz haben diktieren lassen, anstatt eigenständig zu entscheiden. Ihnen fehlen aufgrund Ihrer Entscheidungen 350 Millionen Euro bei der Ökosteuer; Kollege Bonde hat darauf hingewiesen. Ihnen fehlen aufgrund der Beschlüsse zum Jahressteuergesetz, das heute noch zu verabschieden ist, weitere 250 Millionen Euro. Der Finanzminister hat vorhin im Haushaltsausschuss angekündigt, wegen der anstehenden Steuervereinfachung den Ländern zusätzlich eine Kompensation in Höhe von 500 Millionen Euro zu zahlen. Wenn man die Beträge summiert, dann erkennt man: Es besteht eine Lücke von 1,6 Milliarden Euro. Ich habe noch nicht gehört, wie Sie diesen Betrag eigentlich decken wollen. Da frage ich mich natürlich: Was haben Sie vor? Mir schwant Böses. Wahrscheinlich werden Sie, weil Sie an die Reichen in diesem Land nicht herangehen - das kriegen Sie mit Ihrem Koalitionspartner FDP nicht hin - und Sie es auch nicht hinbekommen, eine Finanztransaktionsteuer einzuführen - Sie verhandeln darüber in Brüssel nicht so ernsthaft wie über andere Punkte -, (Joachim Poß [SPD]: Die wollen das ja nicht!) den Kurs des Abbaus der Neuverschuldung nicht so entschieden verfolgen, wie es aufgrund der besseren Konjunktur, der steigenden Steuereinnahmen und der niedrigeren Arbeitsmarktausgaben möglich wäre. Das ist meine Prophezeiung. (Beifall bei der SPD - Otto Fricke [FDP]: Keine eigenen Konzepte!) Sie schützen Ihre Lobby. Sie ziehen den Kurs der Konsolidierung nicht wirklich durch. Ich komme zum entscheidenden Punkt: Sie kündigen groß an, ein großes Paket auf den Weg zu bringen; aber Sie bleiben in den nächsten drei Jahren wahrscheinlich vollkommen hinter dem zurück, was aufgrund der verbesserten konjunkturellen Lage möglich wäre. Ich fühle mich bestätigt, insbesondere wenn ich mir die Schuldenbremse anschaue. Da muss ich ein bisschen technisch werden: Wir haben hier im Bundestag einen Abbau der Neuverschuldung in gleichmäßigen Schritten beschlossen. Das war großer Konsens. Der Ausgangspunkt, der dafür gewählt wurde, ist das Defizit des Jahres 2010. Jetzt haben wir aber ein viel geringeres Defizit im Jahr 2010 - das ist schon jetzt erkennbar -, als es bei Aufstellung der mittelfristigen Finanzplanung im Juni zu erwarten war. (Otto Fricke [FDP]: Du bist mit deiner Redezeit am Ende!) Nach meinen Berechnungen wird das Defizit bis 2016, bis zum Ende der mittelfristigen Finanzplanung, 30 Milliarden Euro geringer sein - Kollege Bonde hat 25 Milliarden Euro errechnet - als erwartet. Das bedeutet: Sie nehmen diesen zusätzlichen Puffer, um die Steuergeschenke, die Sie jetzt nicht durchsetzen können, am Ende der Legislaturperiode zu verteilen. Das heißt, der Betrug, den Sie schon im Jahr 2009 angekündigt, aber jetzt noch nicht umgesetzt haben, wird 2013 kommen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das ist insbesondere vor dem Hintergrund der europäischen Situation, auch an den Finanzmärkten, wichtig. (Zuruf des Abg. Otto Fricke [FDP]) - Herr Kollege Fricke, ich habe noch 30 Sekunden Redezeit. Sie können eine Frage stellen; dann erkläre ich es Ihnen genau. - Uns liegen Stellungnahmen des Bundesrechnungshofs und der Bundesbank, der wirklich unabhängigsten Institutionen im Bereich der Finanzen in Deutschland, vor. Die sagen Ihnen klipp und klar: Schummeln Sie hier nicht, tricksen Sie hier nicht, sondern nutzen Sie die Mehreinnahmen, die wir aufgrund der guten Konjunktur haben, tatsächlich zum Abbau der Neuverschuldung. - Ansonsten sind Sie als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet. Der Finanzminister würde weiter gerupft, wie er in den Verhandlungen von der Atomlobby und der Industrie schon gerupft wurde. (Bettina Hagedorn [SPD]: Und Pharma!) Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Das Wort hat der Kollege Florian Toncar für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP) Florian Toncar (FDP): Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Ich will daran erinnern, dass Deutschland im letzten Frühling, als das Konsolidierungspaket vorgelegt worden ist, zu den ersten Ländern überhaupt gehört hat, die ein Spar- und Konsolidierungspaket für den Haushalt vorgelegt haben. (Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU) Wenn man die Wortbeiträge heute verfolgt hat, dann erkennt man: Nur mit dieser Regierung gibt es ein Spar- und Konsolidierungspaket. Sparen und Haushaltskonsolidierung sind von der Opposition offenkundig nicht gewünscht. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU - Bettina Hagedorn [SPD]: So ein Paket mit Sicherheit nicht, Herr Toncar!) Am 26. und 27. Juni 2010 fand in Toronto der G-20-Gipfel statt. Im Vorfeld dieses Gipfels haben viele Partnerländer unsere Bundesregierung gefragt: Warum spart ihr eigentlich? Ist der Zeitpunkt richtig? Ist das Volumen richtig? Sollte man überhaupt so viel sparen? Wir haben unsere Überzeugungen dort vertreten. Dieser Gipfel endete damit, dass sich alle G-20-Länder verpflichtet haben, zu sparen und ihre Haushalte Schritt für Schritt zu konsolidieren. Insofern waren wir in Deutschland gut aufgestellt und unserer Zeit ein Stück voraus. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir sparen, (Klaus Brandner [SPD]: Kürzen!) aber gleichzeitig gibt diese Regierung einen Rekordbetrag für Bildung aus. In den nächsten vier Jahren werden über 12 Milliarden Euro zusätzlich für Bildung ausgegeben. Das heißt, dass nicht ohne Schwerpunktsetzung gespart und konsolidiert wird. Durch höhere Ausgaben im Bereich der Bildung sorgen wir für bessere Zukunftschancen der jungen Menschen. (Beifall bei der FDP - Klaus Brandner [SPD]: Stimmt doch gar nicht! - Bettina Hagedorn [SPD]: Da nehmen Sie aber weite Bereiche aus!) In diesem Jahr erlebten wir noch etwas anderes Bemerkenswertes. Zum 1. Januar dieses Jahres sind die Steuerzahler in Deutschland um mehr als 20 Milliarden Euro entlastet worden. (Joachim Poß [SPD]: Ja! 14 Milliarden von der Großen Koalition beschlossen!) - Ja, Herr Kollege Poß, aber Sie haben auch gegen Steuerentlastungen gestimmt, zum Beispiel, als es um die Familien ging. Damals haben Sie gesagt: Das ist nicht zu finanzieren. - Die Steuereinnahmen in diesem Jahr sind aber wesentlich besser als erwartet. Das zeigt, dass die Gleichung "hohe Steuereinnahmen gleich hohe Staatseinnahmen" falsch ist. Auch das zeigt die erfreuliche Wirtschaftsentwicklung der letzten Monate. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Neben der Entlastung der Bürger konsolidieren wir auch den Haushalt: 80 Milliarden Euro in vier Jahren. Das Gegenstück zu unserer Politik kann man in Nordrhein-Westfalen, wo Sie regieren, sehen. Mit das Erste, was die rot-grüne Landesregierung in Düsseldorf angekündigt hat, war eine Erhöhung der Neuverschuldung von 6,4 auf 9 Milliarden Euro. (Otto Fricke [FDP]: Unglaublich!) Das ist eine um fast ein Drittel höhere Verschuldung. Die Bundesbürger sollten sich ganz genau anschauen, was Sie in Nordrhein-Westfalen machen; denn nicht das, was Sie sagen, zählt, sondern das, was Sie machen, und das kann sich jeder in Nordrhein-Westfalen anschauen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU - Alexander Bonde [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]: Das öffentlich machen, was ihr unter den Teppich gekehrt habt! Eure Schulden!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Toncar, möchten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Poß zulassen? (Otto Fricke [FDP]: Der kommt aus Nordrhein-Westfalen!) Florian Toncar (FDP): Bitte schön. Joachim Poß (SPD): Herr Kollege Toncar, können Sie bestätigen, dass von der steuerlichen Entlastung von gut 20 Milliarden Euro, von der Sie sprachen - auch Ihr Parteivorsitzender Westerwelle sprach in einem heute in der Bild-Zeitung abgedruckten Interview davon -, rund 14 Milliarden Euro von der Großen Koalition beschlossen wurden, und zwar im Zusammenhang mit dem Bürgerentlastungsgesetz und den Konjunkturpaketen? (Otto Fricke [FDP]: Darum geht es doch gar nicht!) Diese Entlastung wurde zum 1. Januar dieses Jahres umgesetzt. (Otto Fricke [FDP]: Ihr seid also für Steuersenkungen?) Sehen Sie es nicht als Täuschung der Öffentlichkeit an, wenn Sie den Eindruck erwecken, Sie hätten diese Entlastung unter Schwarz-Gelb herbeigeführt? Das war im Wesentlichen das Werk der Großen Koalition, und der Antreiber waren die Sozialdemokraten. (Beifall bei der SPD - Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU - Otto Fricke [FDP]: Ihr seid für Steuersenkungen! - Gegenruf der Abg. Bettina Hagedorn [SPD]: Und die FDP war dagegen!) Florian Toncar (FDP): Lieber Kollege Poß, ich kann Ihre Frage nachvollziehen. Ich bestätige das, wobei ich festhalten möchte, dass manche Ihrer Steuersenkungen in Zeiten der Großen Koalition nicht aus Überzeugung, sondern schlicht und einfach deshalb erfolgt sind, weil das Bundesverfassungsgericht sie von Ihnen verlangt hat. (Beifall bei der FDP - Joachim Poß [SPD]: Das ist eine dumme Unterstellung!) Zweitens halte ich fest, dass Sie und Ihre Fraktion unter anderem gegen die Erhöhung des Kindergeldes, gegen die Erhöhung der Kinderfreibeträge und gegen die Entlastung von Familienunternehmen gestimmt haben. (Beifall bei der FDP - Abg. Joachim Poß [SPD] nimmt wieder Platz) - Ich bin immer noch bei der Beantwortung Ihrer Frage. (Otto Fricke [FDP], an den Abg. Joachim Poß [SPD] gewandt: Was soll denn das?) Zum Dritten halte ich fest, dass das, was Sie, Herr Kollege Poß, (Otto Fricke [FDP], an den Abg. Joachim Poß [SPD] gewandt: Das geht doch nicht! Das ist nicht fair!) immer sagen - hohe Steuern, eine hohe Belastung derjenigen, die ein unternehmerisches Risiko tragen, und eine hohe Belastung derjenigen, die in unseren Betrieben arbeiten, bedeuten gesunde Staatsfinanzen -, schlicht und ergreifend falsch ist. (Otto Fricke [FDP]: Der hört noch nicht einmal zu! Das ist unglaublich!) Am Verlauf dieses Jahres können wir erkennen, dass eine steuerliche Entlastung durchaus Wirtschaftswachstum, Arbeitsplätze und Zukunftschancen schaffen kann und sie nicht im Widerspruch zu einem gesunden Staatshaushalt steht. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich möchte noch auf zwei Punkte in diesem Konsolidierungspaket eingehen, die auch heute angesprochen worden sind. Der erste ist das Thema Ökosteuer. Ich denke, dass uns diese Krise gezeigt hat, dass eines in Deutschland wichtig ist: Schon seit Jahrzehnten sagen wir, dass wir ein Industrie- und auch ein Produktionsstandort sein wollen. Wir setzen eben nicht nur auf Dienstleistungen, sondern auch auf die produzierende Industrie. Für einen großen Teil unserer Arbeitnehmer ist es wichtig, dass die produzierende Industrie die entsprechenden Arbeitsplätze anbietet. Deswegen muss man, wenn man über Energiepreise, die die produzierende Industrie betreffen, spricht, daran denken, dass diese nicht abwandert und die Arbeitsplätze verloren gehen. Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass die Koalition eine gute Lösung gefunden hat, (Volker Kauder [CDU/CSU]: Eine sehr gute!) indem sie einerseits Missbrauch bei der Ökosteuer beseitigt und andererseits dafür sorgt, dass die produzierende Industrie weiterhin in Deutschland vertreten sein kann und Arbeitsplätze bereitstellt. Es ist übrigens auch ein sehr sozialer Aspekt, dass wir Produktionsarbeitsplätze in Deutschland erhalten. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Wenn der Kollege Bonde sagt, dass das, was wir bei der Ökosteuer abschaffen, Ausnahmen seien, die nur von fast Kriminellen genutzt würden - das war Ihr Wortlaut -, (Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich meinte die Umgehungstatbestände!) dann ist das - insofern bin ich dankbar, dass Sie das gesagt haben, Herr Kollege Bonde - exemplarisch für Sie. Denn eines muss man einmal festhalten: Diese Ausnahmen sind von niemand anderem eingeführt worden als von der damaligen rot-grünen Bundesregierung. (Beifall der Abg. Birgit Homburger [FDP]) Da Sie das offensichtlich ärgert, frage ich Sie: Wie konnten Sie es eigentlich zulassen, dass Ihre damalige Regierung Gesetze verabschiedet hat, die handwerklich offenkundig so schlecht sind, dass sie von fast Kriminellen, wie Sie sagen, missbraucht werden können? Das ist eine Anklage gegen Ihre eigene Regierungszeit, (Beifall bei der FDP) die im Übrigen zeigt, dass bei den Grünen zwischen dem, was sie hier in der Opposition vortragen, und der Realität ihres Regierens, wenn sie denn wirklich selber Verantwortung tragen, - Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Kommen Sie bitte zum Ende, Herr Kollege. Florian Toncar (FDP): - seit jeher Welten liegen. Bei niemand anderem ist die Kluft zwischen Gesagtem und Handeln größer als bei Bündnis 90/Die Grünen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU - Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Seid ihr immer so laut bei 3 Prozent?) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Andreas Mattfeld hat das Wort für die CDU/CSU. Andreas Mattfeldt (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich höre den ganzen Tag, dass die überwältigende Mehrheit in diesem Hause für striktes Sparen ist. Aber immer wenn es konkret wird, werden von der Opposition Gründe genannt, warum gerade an dem einen oder anderen Punkt nicht gespart werden darf, und dabei - das sage ich deutlich - schreckt man auch vor populistischen Behauptungen nicht zurück. (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!) Den Gipfel der Unverschämtheit habe ich in einer SPD-Presseerklärung zum Haushaltsbegleitgesetz gelesen. Schon in der Überschrift wirft man der Regierung "Soziale Kälte statt Heizkostenzuschuss" vor (Beifall bei der SPD - Zuruf von der CDU/ CSU: Unglaublich!) und erklärt, dass sich diejenigen, die Anspruch auf Wohngeld haben, die Heizung zukünftig kaum noch leisten werden können. Solche Aussagen sind an Populismus nicht mehr zu überbieten. (Beifall bei der CDU/CSU - Zuruf von der SPD: Das ist die Wahrheit!) Deshalb einige sachliche Argumente zum Thema Heizkostenpauschale. Richtig ist, dass der Heizkostenzuschuss - und zwar völlig zu Recht - Anfang 2009 eingeführt wurde, nachdem die Energiepreise 2008 historische Höchstwerte erreicht haben. Äußerst flexibel - das ist bei uns nicht immer so - hat die Politik so auf veränderte Rahmenbedingungen reagiert und Notstände verhindert. Schon seinerzeit war klar, dass der Zuschuss für Heizkosten wieder abgeschafft werden muss, wenn die Energiepreise sinken, und die Energiepreise sinken nun seit Monaten. Derzeit liegen die Energiepreise wieder niedriger, sodass es einfach nur folgerichtig ist, den Zuschuss abzuschaffen. (Beifall des Abg. Norbert Barthle [CDU/ CSU]) Einen weiteren Schwerpunkt des Haushaltsbegleitgesetzes betreffen notwendige Veränderungen beim Elterngeld. Auch hier sind Sie nicht bereit, sachlich Argumente zu bewerten, sondern werfen uns in der Presse vor, dass arme Eltern künftig noch ärmer würden. (Bettina Hagedorn [SPD]: Das ist auch so!) Dies ist einfach nur falsch und zeigt, (Beifall bei der CDU/CSU) dass Sie eine Verteilungspolitik ausschließlich zugunsten der Empfänger von Sozialleistungen ankündigen und dass ihnen diejenigen, die diese Leistungen hart erarbeiten, egal sind. Dies ist echte Klientelpolitik. (Beifall bei der CDU/CSU - Bettina Hagedorn [SPD]: Wir haben das Elterngeld gemeinsam eingeführt!) Beim Elterngeld geht es um Gerechtigkeit für alle Eltern. Wir beseitigen mit dem Haushaltsbegleitgesetz einen von Ihnen verursachten Systemfehler, der uns in der Vergangenheit viel Geld gekostet hat. Ich betone immer wieder: Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung. Aber Hartz-IV-Empfänger haben das Elterngeld bisher zusätzlich zu ihrem Lohn - sprich: ihrer Regelleistung - erhalten. Dies kann man keinem Arbeitnehmer erklären. Sicherlich wäre es auch von Ihrer Seite notwendig, einmal deutlich zu sagen, dass der Bezug von Hartz-IV-Leistungen - gerade angesichts der enorm guten Arbeitsmarktdaten - nur vorübergehend ist. Dies gilt zumindest für die Menschen, die gesundheitlich in der Lage sind, zu arbeiten. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Man darf nicht suggerieren, dass dies ein dauerhafter Zustand ist. Das funktioniert einfach nicht. Man muss den Menschen Mut machen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Deshalb ist es absolut richtig, dass wir heute Veränderungen vornehmen. Zukünftig wird das Elterngeld auf die Hartz-IV-Leistungen - genauso wie übrigens das Kindergeld seit eh und je; das haben Sie mit beschlossen - angerechnet. (Steffen Bockhahn [DIE LINKE]: Das ist genauso unsozial!) Außerdem - auch das gehört zur Gerechtigkeit - wird die Zahlung des Elterngeldes für diejenigen, die so viel verdienen, dass sie die sogenannte Reichensteuer zahlen müssen, gestrichen. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ein billiger Placeboeffekt!) Als Verwaltungsratsmitglied einer Kommune, die Hartz-IV-Empfänger in Arbeit vermittelt, erlebe ich täglich, dass ein Mehr an sozialen Leistungen nicht zu einer verstärkten Motivation zur Aufnahme von Arbeit und schon gar nicht zu mehr sozialer Gerechtigkeit führt. Unsere Aufgabe als Bundestag ist es, die Bedingungen dafür zu schaffen, dass die Menschen Arbeit haben. Die Entscheidungen der Merkel-Regierung haben dafür gesorgt, dass sich die Arbeitslosenzahlen positiv entwickeln und wir im nächsten Jahr dauerhaft weniger als 3 Millionen Arbeitslose haben werden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Noch in 2005, also in Zeiten, in denen Rot-Grün Deutschland regiert hat, gab es über 5 Millionen Arbeitslose; das ist noch gar nicht so lange her. Sie waren damals nicht in der Lage, durch eine kluge Wirtschafts- und Motivationspolitik die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass die Menschen Arbeit haben. Deshalb brauchen wir von Ihrer Seite überhaupt keine Ratschläge zu diesem Thema. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Das Haushaltsbegleitgesetz, das der Einhaltung der Schuldenbremse dient, wird dazu beitragen, dass es allen Menschen in Deutschland - ich betone: allen - dauerhaft besser geht. Wir als Christlich-Liberale sind uns unserer Verantwortung für alle Menschen bewusst. Wir fordern Sie auf, hieran aktiv mitzuarbeiten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Bartholomäus Kalb ist der nächste Redner für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Bartholomäus Kalb (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Vorteil des letzten Redners vor einer namentlichen Abstimmung ist, dass er die meisten Zuhörer hat. Der Nachteil ist, dass er die geringste Aufmerksamkeit genießt. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Trotzdem will ich meine Pflicht gerne erfüllen und noch auf einige Aspekte hinweisen. Wenn uns vor einem Jahr jemand vorausgesagt hätte, dass wir heute weniger als 3 Millionen Arbeitslose haben, wenn uns vor einem Jahr jemand vorausgesagt hätte, dass wir 2010 ein Wirtschaftswachstum von rund 3,4 Prozent verzeichnen können, wenn uns noch im Mai dieses Jahres jemand vorausgesagt hätte, dass der Euro stabil sein und heute nahe bei 1,40 US-Dollar stehen wird, dann hätten wir gesagt, dass diese Propheten wohl von einem anderen Stern sein müssen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Gott sei Dank sind diese Dinge eingetreten. Sie sind eingetreten, weil die Menschen in unserem Land, die Verantwortlichen in der Wirtschaft, aber auch die Verantwortlichen in den Betriebs- und Personalräten gemeinsam die Chancen genutzt haben, die sich in der Krise ergeben haben und die wir durch politische Rahmensetzungen geschaffen haben. Heute stellt sich heraus - Herr Kollege Poß, wir ziehen überhaupt nicht in Zweifel, dass Sie an einigem mitgewirkt haben -, dass die Stabilisierung des Finanzmarktes letztlich richtig war, dass die Stabilisierung des Bankensektors richtig war, dass die Maßnahmen zur Kurzarbeit richtig waren, dass das Konjunkturpaket im Grunde richtig war und dass die Maßnahmen zur Rettung des Euro richtig waren. Die Menschen und die Wirtschaft in diesem Lande haben diese Chancen genutzt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Sie haben auch die Chancen genutzt, die sich aus den Maßnahmen ergeben haben - Kollege Toncar hat darauf hingewiesen -, die wir zur Stärkung der Wirtschaft - Stichwort: Wachstumsbeschleunigungsgesetz -, zur Stärkung der Familien und zur Entlastung der Beitragszahler ergriffen haben. Diese Maßnahmen haben gewirkt; sie haben den Menschen und der Wirtschaft in diesem Land gedient. Man kann nicht einfach sagen: Wenn es schlecht geht, dann ist die Politik dafür verantwortlich, und wenn es gut geht, hat die Politik daran überhaupt keinen Anteil. - Ich denke, man muss beides sehen. Ich bin der Überzeugung, dass wir in den zurückliegenden schwierigen Jahren unserer Verantwortung gerecht geworden sind und unseren Beitrag zum Aufschwung geleistet haben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Trotz dieser besseren Entwicklung werden wir im Haushaltsjahr 2010 die höchste Neuverschuldung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zu verzeichnen haben. Deswegen dürfen wir in unseren Konsolidierungsbemühungen nicht nachlassen. Wir müssen die Gunst der Stunde nutzen, um die Neuverschuldung konsequent zu senken - und das nicht nur, weil wir die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert haben. Hintergrund ist, dass wir erkennen müssen, dass wir eine alternde Gesellschaft sind, dass die Zahl der erwerbsfähigen Personen in Deutschland in den nächsten 20 Jahren rapide zurückgehen wird, dass in der Zukunft von jetzt 45 Millionen dann wahrscheinlich nur noch 37 Millionen unser Bruttoinlandsprodukt erwirtschaften und damit unseren Wohlstand sichern werden. Das heißt auf Deutsch: Die Schultern, die die Last zu tragen haben, werden weniger. Deswegen müssen wir dafür sorgen, dass wir in der Zukunft den laufenden Betrieb aus laufenden Einnahmen und nicht durch zusätzliche Schulden finanzieren. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Ich rede noch gar nicht vom Abbau des Schuldenstandes, und ich rede noch gar nicht von der Zinslast, die es auch wert wäre, betrachtet zu werden. Dazu dienen all die Maßnahmen, die wir jetzt im Haushaltsbegleitgesetz und in den weiteren begleitenden Gesetzen vorsehen. Ich kann in der verfügbaren Zeit leider nicht mehr auf den Beitrag des Kollegen Bonde eingehen. (Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schade!) Kollege Toncar hat darauf schon geantwortet. Sie müssen sich dabei doch irgendetwas gedacht haben, als Sie das Ökosteuergesetz geschaffen haben. Wir sind jetzt im parlamentarischen Verfahren zu der Überzeugung gekommen, dass wir nicht alles beseitigen können, was Sie an Vergünstigungen geschaffen haben, weil wir die industriellen Kerne im Land erhalten wollen. Wir haben gesehen, was Großbritannien widerfahren ist, das geglaubt hat, es brauche keine industriellen Kerne mehr, und nur noch auf die Finanzwirtschaft gesetzt hat. Jetzt ist auch nicht die Zeit - das sage ich ganz bewusst -, die Ausweitung von Leistungsgesetzen und Entlastungen anzukündigen. Jetzt müssen wir die Chancen zur Haushaltskonsolidierung nutzen. Ich bin auch der felsenfesten Überzeugung - ich weiß mich in Übereinstimmung mit den allermeisten Bürgern im Land, mit denen ich spreche -: Die Menschen erwarten von uns, dass wir solide wirtschaften, dass wir die Zukunft sichern und dass wir für eine dauerhafte Stabilität der Währung sorgen. Das tun wir. Dafür unternehmen wir diese Anstrengungen, auch wenn sie nicht immer jedem gefallen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011. Zur Abstimmung nach § 31 der Geschäftsordnung liegen uns eine Reihe von Erklärungen vor, die Sie im Protokoll nachlesen können.35 Der Haushaltsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf den Drucksachen 17/3406 und 17/3452, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 17/3030 und 17/3361 in der Ausschussfassung anzunehmen. Hierzu liegen uns fünf Änderungsanträge vor, über die wir zuerst abstimmen. Wir beginnen mit dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/3548. Hierzu ist namentliche Abstimmung verlangt. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. Sind alle Urnen besetzt? - Nein, es sind noch nicht alle Urnen besetzt. Wir würden Michael Brand gern hier vorne sehen, damit wir beginnen können. - Jetzt sind alle Urnen sind besetzt. Die Abstimmung ist eröffnet. Sind noch Abgeordnete anwesend, die ihre Stimme nicht abgeben konnten? - Das ist nicht der Fall. Dann ist die Abstimmung geschlossen. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen später bekannt gegeben. Bevor ich die Sitzung unterbreche, stimmen wir noch über vier Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ab. Dafür wäre es für mich wiederum hilfreich, wenn Sie sich in den Bereich Ihrer eigenen Fraktionen begeben könnten. Wer stimmt für den Änderungsantrag auf Drucksache 17/3442? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Der Änderungsantrag ist abgelehnt. Zugestimmt haben die einbringende Fraktion und die Linke. Die SPD-Fraktion hat sich enthalten. Die Koalitionsfraktionen haben dagegen gestimmt. Wer stimmt für den Änderungsantrag auf Drucksache 17/3443? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist ebenfalls abgelehnt. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen. Dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt für den Änderungsantrag auf Drucksache 17/3444? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist ebenfalls abgelehnt, und zwar mit dem gleichen Stimmenverhältnis wie zuvor. Wer stimmt für den Änderungsantrag auf Drucksache 17/3445? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Der Änderungsantrag ist abgelehnt. Zugestimmt hat die einbringende Fraktion. Alle anderen Fraktionen haben dagegen gestimmt. Enthaltungen gab es vermutlich keine. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung unterbreche ich die Sitzung. Die Sitzung ist unterbrochen. (Unterbrechung von 19.36 bis 19.43 Uhr) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe Ihnen das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Haushaltsbegleitgesetz 2011 - Drucksachen 17/3030, 17/3361, 17/3406, 17/3452 - auf Drucksache 17/3548 bekannt: abgegebene Stimmen 581. Mit Ja haben gestimmt 195, mit Nein haben gestimmt 321, Enthaltungen 65. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.36 Ich bitte jetzt diejenigen, die dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 17/3030 und 17/3361 in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um ihr Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. Die Koalitionsfraktionen haben dafür, die Oppositionsfraktionen dagegen gestimmt. Es gab keine Enthaltungen. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Hier stimmen wir auf Verlangen der SPD namentlich ab. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. - Das haben sie ganz offensichtlich schon getan. Alle Urnen sind besetzt, und ich eröffne die Abstimmung. Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimmkarte nicht abgeben konnte? - Das ist nicht der Fall. Dann ist die Abstimmung geschlossen. Das Ergebnis der Abstimmung gebe ich Ihnen später bekannt. Jetzt bitte ich die Schriftführerinnen und Schriftführer, auszuzählen.37 Wir fahren mit Abstimmungen über Entschließungsanträge fort. Auch dafür wäre es wieder hilfreich, wenn Besprechungen zwischen Geschäftsführern und anderen Fraktionsmitgliedern woanders stattfinden könnten. - Vielen Dank. Wir stimmen zunächst über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/3454 ab. Wer stimmt dafür? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Dafür hat die SPD-Fraktion gestimmt. Dagegen haben die Koalitionsfraktionen und Bündnis 90/Die Grünen gestimmt. Die Fraktion Die Linke hat sich enthalten. Wir kommen zum Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/3440. Wer stimmt dafür? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Entschließungsantrag ist bei Zustimmung durch die einbringende Fraktion abgelehnt. Alle übrigen haben dagegen gestimmt. Enthalten hat sich niemand. Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 8 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) - zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Schummer, Nadine Schön (St. Wendel), Albert Rupprecht (Weiden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Heiner Kamp, Patrick Meinhardt, Dr. Martin Neumann (Lausitz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Qualitätsoffensive in der Berufsausbildung - zu dem Antrag der Abgeordneten Willi Brase, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Berufliche Bildung als Garant zur Sicherung der Teilhabechancen junger Menschen und des Fachkräftebedarfs von morgen stärken - zu dem Antrag der Abgeordneten Willi Brase, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Verordnungsermächtigung in § 43 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes entfristen - zu dem Antrag der Abgeordneten Agnes Alpers, Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Konsequenzen aus dem Berufsbildungsbericht ziehen - Ehrliche Ausbildungsstatistik vorlegen, gute Ausbildung für alle ermöglichen - zu dem Antrag der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Brigitte Pothmer, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mehr Jugendlichen bessere Ausbildungschancen geben - DualPlus unverzüglich umsetzen - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 2010 - Drucksachen 17/1435, 17/1759, 17/1745, 17/1734, 17/541, 17/1550, 17/3401 - Berichterstattung: Abgeordnete Uwe Schummer Willi Brase Heiner Kamp Agnes Alpers Priska Hinz (Herborn) Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt werden zu Protokoll gegeben. Es handelt sich um die Beiträge von Uwe Schummer, Willi Brase,38 Heiner Kamp, Agnes Alpers, Priska Hinz und Marcus Weinberg.39 Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung auf Drucksache 17/4301. Der Ausschuss empfiehlt in Kenntnis des Berufsbildungsberichts 2010 auf Drucksache 17/1550 unter Nr. 1 seiner Beschlussempfehlung die Annahme des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Drucksache 17/1435 mit dem Titel "Qualitätsoffensive in der Berufsausbildung". Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und FDP, dagegen gestimmt SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Unter Nr. 2 empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/1759 mit dem Titel "Berufliche Bildung als Garant zur Sicherung der Teilhabechancen junger Menschen und des Fachkräftebedarfs von morgen stärken". Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen. Dagegen gestimmt hat die SPD-Fraktion. Enthalten haben sich Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Weiterhin empfiehlt der Ausschuss unter Nr. 3 seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/1745 mit dem Titel "Verordnungsermächtigung in § 43 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes entfristen". Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen. Dagegen gestimmt haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke hat sich enthalten. Unter Nr. 4 empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/1734 mit dem Titel "Konsequenzen aus dem Berufsbildungsbericht ziehen - Ehrliche Ausbildungsstatistik vorlegen, gute Ausbildung für alle ermöglichen". Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Dagegen hat die Fraktion Die Linke gestimmt. Die SPD hat sich enthalten. Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Nr. 5 seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/541 mit dem Titel "Mehr Jugendlichen bessere Ausbildungschancen geben - DualPlus unverzüglich umsetzen". Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist angenommen bei Zustimmung durch die Koalitionsfraktionen und die Fraktion Die Linke. Dagegen hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestimmt. Die SPD-Fraktion hat sich enthalten. Jetzt rufe ich den Zusatzpunkt 10 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz) - Drucksachen 17/3024, 17/3362 - Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) - Drucksachen 17/3407, 17/3547 - Berichterstattung: Abgeordnete Ralph Brinkhaus Manfred Zöllmer Björn Sänger Richard Pitterle Dr. Gerhard Schick Hierzu liegen je ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Die Linke vor. Verabredet ist, eine Dreiviertelstunde zu debattieren. Ich eröffne die Aussprache und gebe dem Kollegen Leo Dautzenberg für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Leo Dautzenberg (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Restrukturierungsgesetz legen die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, in dem notwendige und richtige Konsequenzen aus der Finanzmarktkrise gezogen werden. Mit dem Restrukturierungsgesetz schaffen wir eine Grundlage dafür, dass der Steuerzahler nicht immer als Erster dran ist, wenn es um die Rettung und Neustrukturierung von Banken geht. Zwar bietet auch dieser Gesetzentwurf nicht die Gewähr dafür, dass der Steuerzahler als Letzter oder gar nicht herangezogen wird, aber er wird zumindest nicht mehr wie bisher als Erster herangezogen. Gestatten Sie mir nach den Debatten, die wir heute morgen zur Geschäftsordnung geführt haben, vorweg eine Bemerkung an die Opposition, Herr Kollege Schick und liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD und der Linken, was die Beratung im Fachausschuss anbelangt: Wir haben die Beratung des Gesetzentwurfs diese Woche in relativer zeitlicher Enge durchgeführt und am Dienstagabend im Ausschuss die abschließende Beratung durchgeführt. Ich glaube, das Argument, dass nicht genügend Zeit zur Beratung war, wird allein schon dann widerlegt, wenn man bedenkt, wie lange wir beraten haben und wie konstruktiv die Beratung verlaufen ist. Ich darf mich trotz der knappen Zeit bei meiner Fraktion dafür bedanken, dass dies in einem vernünftigen Verfahren mit genügend Beratungszeit über die Bühne gegangen ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sie haben sich zumindest im Ausschuss der Verantwortung gestellt und über die ergänzenden Punkte, die wir eingebracht haben, sachlich beraten. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege, möchten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schick zulassen? Leo Dautzenberg (CDU/CSU): Nein, nach dem Lob möchte ich in der kurzen Zeit, die mir zur Verfügung steht, zumindest die sachlichen Punkte im Zusammenhang darlegen, Herr Kollege Schick, damit den Damen und Herren Zuhörern klar wird, um welche Schwerpunkte es in diesem Gesetz geht. (Ulrich Kelber [SPD]: Fangen Sie einmal an, sachlich zu werden!) Ich habe bereits betont, dass wir mit diesem Gesetz die notwendigen Konsequenzen aus der Finanzmarktkrise ziehen. Auch das Bundesfinanzministerium und das Bundesjustizministerium haben unsere Beratungen sehr konstruktiv begleitet. Es handelt sich ja um ein sehr anspruchsvolles Gesetz. Das Restrukturierungs- und Insolvenzrecht für Finanzinstitute unterscheidet sich nämlich stark vom Insolvenz- und Restrukturierungsrecht der gewerblichen Wirtschaft bzw. der Industrie. Es ging hier darum, mit dem Gesetz überhaupt erst einmal das erforderliche Instrumentarium für die Restrukturierung und Abwicklung von Banken zu schaffen. Das Gesetz sieht zum einen die Möglichkeit der freiwilligen Sanierung und zum anderen die Möglichkeit der Reorganisation als hoheitlichen Akt vor. Hierfür werden die Kompetenzen sowie die präventiven Eingriffsmöglichkeiten der Finanzaufsicht demnächst gestärkt. Das Ganze wird von einem Restrukturierungsfonds begleitet. Es handelt sich dabei nicht um einen Rettungsfonds, sondern, wie das Wort schon sagt, um einen Fonds, der bei Restrukturierung einspringt. Kein Fonds kann ja vom Volumen her so groß gestaltet werden, dass mit seiner Hilfe Milliardendefizite einer systemischen Bank aufgefangen werden können. Somit geht es also um Restrukturierung. Der Restrukturierungsfonds wird im Grunde durch die Bankenabgabe gespeist. Die Diskussion darüber wird kontrovers geführt. Die einen sagen, die Bankenabgabe sei viel zu niedrig. Die anderen sagen, die Bankenabgabe dürfe nicht zu hoch sein, weil den Banken sonst zu viel Eigenkapital entzogen werde. Unser Vorschlag zeigt einen Weg auf, wie diese Bankenabgabe auf dem Verordnungsweg maßvoll ausgestaltet werden kann. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Wir haben bewusst nur wenige Ausnahmen bei der Beitragspflicht zugelassen. Die Landesförder- und die Bundesförderinstitute haben wir von der Abgabenpflicht entbunden; das ist richtig. Ansonsten haben wir den Kreis der Beitragspflichtigen möglichst groß gehalten und alle anderen Banken nach Risikogewichtung möglichst breit einbezogen; denn das Gesamtsystem und damit alle werden in Zukunft von der Möglichkeit zur Restrukturierung profitieren. Wir haben in unseren parlamentarischen Beratungen eine weitere Maßnahme hinzugefügt: Das Gesetz sieht nun Begrenzungen für das Gehaltsgefüge der Banken vor, die durch den Staat und demgemäß durch den Steuerzahler rekapitalisiert werden. Ich glaube, dieses Gesetz leistet den richtigen Beitrag, um in Zukunft Banken restrukturieren zu können. Ich hoffe, dass dieser Gesetzentwurf große Zustimmung hier im Plenum findet. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Ich gebe Ihnen das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 auf Drucksachen 17/3030, 17/3361, 17/3406 und 17/3452 bekannt: Abgegeben wurden 579 Stimmen. Mit Ja haben gestimmt 319, mit Nein 260, es gab keine Enthaltungen. Der Gesetzentwurf ist damit angenommen. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 578; davon ja: 319 nein: 259 Ja CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Peter Aumer Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Gitta Connemann Leo Dautzenberg Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Michael Glos Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Olav Gutting Florian Hahn Holger Haibach Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Jürgen Herrmann Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dr. Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Ewa Klamt Eckart von Klaeden Volkmar Klein Jürgen Klimke Julia Klöckner Axel Knoerig Jens Koeppen Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Michael Kretschmer Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Dr. Michael Luther Karin Maag Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Bernd Neumann (Bremen) Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Daniela Raab Thomas Rachel Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Dagmar Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg-Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Reiner Deutschmann Dr. Bijan Djir-Sarai Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Dr. h. c. Jürgen Koppelin Sebastian Körber Holger Krestel Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Lars Lindemann Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Christiane Ratjen-Damerau Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Heiko Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Nein SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Peter Friedrich Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Angelika Graf (Rosenheim) Kerstin Griese Michael Groschek Michael Groß Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel (Berlin) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoðuz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Carsten Schneider (Erfurt) Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Uta Zapf Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Herbert Behrens Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Daðdelen Dr. Diether Dehm Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Harald Koch Katrin Kunert Caren Lay Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Dorothée Menzner Cornelia Möhring Kornelia Möller Niema Movassat Wolfgang Neškovic Thomas Nord Petra Pau Jens Petermann Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer (Köln) Michael Schlecht Dr. Herbert Schui Dr. Ilja Seifert Raju Sharma Dr. Petra Sitte Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Alexander Ulrich Kathrin Vogler Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Alexander Bonde Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Priska Hinz (Herborn) Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Anna Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Nicole Maisch Agnes Malczak Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Ingrid Nestle Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Dr. Hermann Ott Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Daniela Wagner Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler Jetzt gebe ich das Wort dem Kollegen Manfred Zöllmer für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Manfred Zöllmer (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zum Inhalt des Gesetzes komme und eine Bewertung vornehme, kann ich es den Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen nicht ersparen, auch an dieser Stelle noch einmal ein paar Worte zum parlamentarischen Verfahren zu verlieren, das zu der heutigen Debatte geführt hat. Es gab eine gemeinsame Vereinbarung der Obleute, die nach dem ohnehin extrem dichten Zeitplan für das Gesetzesvorhaben die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfes im November vorsah. Dies war mit dem Bundesrat insoweit besprochen und hätte sichergestellt, dass das Gesetz auch zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten kann. Dass dieses Gesetz nunmehr - offenbar auf Initiative der Unionsführung - in dieser Woche durch das Verfahren gepeitscht wird, ist einem parlamentarischen Beratungsverfahren nicht würdig und widerspricht den vormals einvernehmlich getroffenen Verabredungen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Dr. Michael Meister [CDU/CSU]: Das war aber ein müder Beifall, ein sehr müder Beifall! - Gegenruf des Abg. Ulrich Kelber [SPD]: Wir sind schon abgestumpft! Das Durchpeitschen ist der Normalzustand! - Britta Haßelmann [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]: Recht hat er aber trotzdem!) - Selbst der Ausschussvorsitzende hat sich bezüglich des Verfahrens so oft entschuldigt, dass wir kaum mitzählen konnten. Der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion hat sich entschuldigt, alle haben sich entschuldigt, weil sie es wirklich peinlich gefunden haben, wie hier vorgegangen worden ist. Wir haben zum Teil erst am Montagabend dieser Woche eine Vielzahl von Umdrucken der Koalition mit Änderungsvorschlägen zu dem Gesetzentwurf erhalten, die teilweise ganz erheblich waren. In der zweiten Sondersitzung des Ausschusses am Dienstag haben wir weitere Umdrucke und Änderungsvorschläge erhalten, die bis in den späten Abend hinein diskutiert und entschieden worden sind. Ich möchte betonen, dass wir im Ausschuss trotzdem konstruktiv mitgearbeitet haben. Wir haben auch darauf verzichtet, bestimmte Verfahrensrechte in Anspruch zu nehmen, die diesen Termin heute gekippt hätten. Ich bitte die Koalition, dass sie dies auch entsprechend würdigt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ein geordnetes parlamentarisches Verfahren sieht wirklich anders aus. Ich möchte deutlich machen, dass wir Ihnen das in dieser Form ein zweites Mal nicht durchgehen lassen werden. Lassen Sie mich nun zu den Inhalten des Gesetzentwurfes kommen. Das Restrukturierungsgesetz geht in vielen Aspekten auf einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Reorganisationsplanverfahrens für systemrelevante Kreditinstitute zur Abwehr von Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems - von den damaligen SPD-Ministern Brigitte Zypries und Peer Steinbrück am Ende der Großen Koalition noch ins Verfahren eingebracht - zurück. Bisher galt die Erkenntnis, dass große Banken nicht pleitegehen dürfen, da sie derart groß und vernetzt sind, dass sie damit einen nicht mehr beherrschbaren Dominoeffekt auslösen - mit extrem negativen wirtschaftlichen Folgen für andere Banken, für die Unternehmen, für die Arbeitnehmer, für die Rentner, für uns alle. Um dies zu verhindern, wurden bisher in der Krise solche systemrelevanten Kreditinstitute vom Staat gerettet. Diese Institute galten als "too big to fail" oder "too interconnected to fail". (Volker Kauder [CDU/CSU]: Say it in German, please!) - So viel Englisch werden Sie doch wohl verstehen, Herr Kauder. Davon gehe ich einfach aus. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Deutsch ist hier die Amtssprache! - Gegenruf der Abg. Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann müssen Sie aber auch hochdeutsch reden!) Es ging nach dem Motto: In der Krise wird der Staat uns schon retten. Mit dem vorliegenden Gesetz wird nun ein geordnetes Verfahren zur Sanierung und Abwicklung von in finanzielle Probleme geratenen Banken etabliert und werden die bankenaufsichtsrechtlichen Instrumente zur Krisenprävention gestärkt. Es gibt also quasi ein spezielles Insolvenzverfahren für Banken, damit zukünftig nicht mehr der Steuerzahler zur Kasse gebeten werden muss, wenn sich Bankmanager verzockt haben. In einer ersten Stufe, dem Sanierungsverfahren, sollen Kreditinstitute von sich aus durch ein frühzeitiges Eingreifen der eigenen Geschäftsführung saniert werden. Eine zweite Stufe ist das Reorganisationsverfahren. Dabei wird die Aufsicht tätig. Dieses Verfahren sieht Maßnahmen zur Beschleunigung eines Insolvenzverfahrens vor. Hier wird dann auch in die Rechte von Gläubigern und Anteilseignern eingegriffen, wenn dies notwendig ist. Das Vermögen einer systemrelevanten Bank kann ganz oder teilweise auf eine private Bank oder auf eine staatliche "Brückenbank" übertragen werden, damit die "Restbank" abgewickelt werden kann. Zusätzlich gibt es einen Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute in Form eines Sondervermögens des Bundes. Dort müssen nahezu alle Kreditinstitute einzahlen. Das ist dann das, was in der Öffentlichkeit unter dem Stichwort "Bankenabgabe" diskutiert wird. Wir hatten eine sehr ausführliche mehrstündige Anhörung zu diesem komplexen Gesetzentwurf. Diese Anhörung hat ergeben, dass es notwendig war, eine Reihe von Veränderungen und Verbesserungen vorzunehmen. Zum Beispiel macht es wenig Sinn, bei einem Verfahren, in dem man auf Freiwilligkeit setzt, die Geschäftsführung, die initiativ werden soll, damit zu bedrohen, dass sie abgesetzt wird. Das ist geändert worden. Verfahrensabläufe sind gestrafft worden, und die Situation ausländischer Tochterunternehmen ist ins Blickfeld genommen worden. Dort hat man Veränderungen vorgenommen. Das ist in Ordnung. Aber äußerst unbefriedigend sind die mit besonders heißer Nadel gestrickten Regelungen zu Boni und Vergütungen. Es hatte sich erst kürzlich bei der HRE gezeigt, dass sich trotz Inanspruchnahme umfassender staatlicher Hilfeleistungen einige Bankmanager in der zweiten Reihe üppigste Bonizahlungen gegönnt haben. Nun sollte das Ganze mithilfe des Restrukturierungsgesetzes verändert werden. Wir hatten miteinander eine entsprechende Vereinbarung getroffen. In der Presse hieß es auf einmal vonseiten der Koalition, nun sei dieses Problem gelöst. Das stimmt allerdings nicht. Schaut man genau hin, welche Regelung hier getroffen worden ist, dann kommt man zu dem Ergebnis: Nur bei der Inanspruchnahme von staatlichen Rekapitalisierungsmitteln, nicht aber bei anderen Stabilisierungsmaßnahmen des Staates gilt die hier vorgesehene Begrenzung zusätzlicher Bonimaßnahmen. Dies kann man wohl nur als Mogelpackung bezeichnen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wenn wir schon einmal beim Thema Mogelpackung sind: Dies gilt insbesondere für die Bankenabgabe zur Finanzierung des Restrukturierungsfonds. Ich darf die Bundeskanzlerin wörtlich zitieren, die im Rahmen der Haushaltsdebatte am 15. September in diesem Jahr hier an diesem Pult Folgendes gesagt hat: Es ist vollkommen klar: Je risikobehafteter das Kapital ist und die Geschäfte sind, umso mehr Abgabe muss gezahlt werden, damit in Zukunft nicht mehr der Steuerzahler für solche Krisen eintreten muss, sondern die Banken das selber tun müssen. So weit Frau Merkel. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU - Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/ CSU]: Endlich hat er es begriffen!) - Warten Sie ab. Wir haben uns einmal die Details der Regelung zur Bankenabgabe angeschaut. Ich kann nur sagen: Liebe Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in dieser Republik, glauben Sie nicht, was Ihnen diese Bundeskanzlerin und diese Regierung in diesem Fall versprochen haben. (Beifall bei der SPD) Es ist die traurige Wahrheit, dass hier die Unwahrheit verkündet wird. (Dr. Michael Meister [CDU/CSU]: Unerhört so was!) Dies ist nicht nur eine Mogelpackung, sondern schlichtweg auch eine Täuschung der Öffentlichkeit. (Beifall bei der SPD - Volker Kauder [CDU/ CSU]: Jetzt wird es disziplinarisch!) Ich darf Ihnen das anhand der Details einmal deutlich machen: So wie die Bankenabgabe von der Regierung konzipiert ist, wird sie etwa 600 Millionen Euro bis maximal 1,3 Milliarden Euro pro Jahr für den Restrukturierungsfonds einbringen - (Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Wollen Sie mehr?) je nachdem, welches Referenzjahr man zugrunde legt und wie sich die Konjunktur entwickelt. Die Regierung hat in dem Gesetz festgelegt, dass die Zielgröße des Restrukturierungsfonds bei 70 Milliarden Euro liegt. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Aber mit Zins und Zinseszins!) - Ja, wunderbar, "Zins und Zinseszins". Das ist aber nur die baden-württembergische Rechnung. - Nun fangen Sie einmal an, zu rechnen. Was ich dargestellt habe, bedeutet nichts anderes, als dass 70 bis 100 Jahre in den Restrukturierungsfonds eingezahlt werden muss, damit man im Fall einer Krise überhaupt in der Lage ist, mit den Mitteln dieses Fonds Restrukturierungsmaßnahmen zu finanzieren. 70 Milliarden Euro sind sehr wenig. Halten Sie sich bitte vor Augen, dass in dieser Krise allein die HRE mit Garantien von über 140 Milliarden Euro gerettet werden musste. (Zuruf von der CDU/CSU: Garantien! Das ist ein Unterschied!) Dann fragen wir doch einfach einmal, was bis dahin passiert. Was geschieht in den 100 Jahren dazwischen? Ich kann es Ihnen verraten: Dann werden erneut die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in dieser Republik zur Kasse gebeten. Es werden nicht die Banken sein, die, wie die Kanzlerin behauptet hat, die Kosten tragen. (Beifall bei der SPD) Wir reden hier nur über die Kosten einer möglichen zukünftigen Krise, nicht über die Beteiligung der Banken an den Kosten dieser Krise. Auch das ist von der Bundeskanzlerin früher mehrfach anders versprochen worden, inzwischen ist das schamhaft beiseitegelegt worden. Diese Überlegungen kommen bei der jetzigen Regierung gar nicht mehr vor. Alle diesbezüglichen Versprechungen dieser Regierung und der Kanzlerin sind vergessen. Die Bankenabgabe in dieser Form ist der untaugliche Versuch, der Öffentlichkeit Sand in die Augen zu streuen. (Beifall bei der SPD) Was wir brauchen, ist eine tatsächliche Beteiligung der Banken an den Kosten der Krise, keine Placebos. Es zeigt sich deshalb wieder einmal, dass wir die Finanztransaktionsteuer dringender denn je benötigen. (Beifall bei der SPD) Wir werden dem Gesetz daher nicht zustimmen. Wir bitten um die Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Christian Ahrendt hat das Wort für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP sowie des Abg. Leo Dautzenberg [CDU/CSU]) Christian Ahrendt (FDP): Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung hat mit dem Restrukturierungsgesetz ein gutes Gesetz vorgelegt. Den Gesetzentwurf haben wir zügig parlamentarisch beraten. Es ist in der parlamentarischen Beratung noch besser geworden, und ich sage Ihnen auch, an welcher Stelle. Verehrter Kollege Zöllmer, vielleicht kommt es gar nicht so sehr auf die Frage des Bankenfonds und die Mittel in dem Bankenfonds an, und zwar aus einem einfachen Grunde: Wir haben etwas ganz Entscheidendes getan. Wir haben die Aufsicht gestärkt, indem wir den § 45 des Kreditwesengesetzes ausgebaut haben. Damit sorgen wir dafür, dass die Bankenaufsicht, wenn eine Bank in eine Schieflage gerät, früh eingreifen kann. Das ist eine bessere Krisenintervention als zu warten, bis es zu spät ist und dann den Fonds in Anspruch zu nehmen. Das ist der erste Erfolg dieses Gesetzes. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Der zweite Erfolg dieses Gesetzes ist, dass wir ein Sanierungsverfahren schaffen, mit dem die Bank sich selbst aus der Krise retten kann. Wir haben dieses Sanierungsverfahren so definiert, dass es früh einsetzen kann, die Bank somit frühzeitig ein sinnvolles Instrumentarium nutzen kann, um sich selbst aus der Krise zu retten. Wir haben etwas getan, was Sie auch nicht gemacht haben, als Sie die Verantwortung hatten: Wir haben eine Boni-Regelung ins KWG geschrieben: Bei Banken, an denen der Staat mit 75 Prozent oder mehr beteiligt ist, sind Boni nicht mehr zulässig. Es gibt nur noch die Obergrenze von 500 000 Euro - nicht nur für die, die im Vorstand sitzen, sondern auch für die, die in der zweiten und dritten Managerebene tätig sind. Wir haben noch etwas Entscheidendes erreicht: Wir haben die Haftung verschärft. Wenn Sie sich den Gesetzentwurf angeschaut haben, wie er vorgelegt worden ist, dann haben Sie gesehen, dass vorgesehen war, die zehnjährige Verjährungsfrist nur im Aktiengesetz einzuführen. Wir schreiben die zehnjährige Verjährungsfrist für nicht sorgfältiges Handeln der Vorstände direkt ins KWG und schaffen damit die Grundlage dafür, dass Verfehlungen von Vorständen lange und sorgfältig aufgearbeitet und dann die Vorstände, Aufsichtsräte und die anderen Organe, die Verantwortung tragen, entsprechend in Haftung genommen werden können. Insofern haben wir nach der zügigen parlamentarischen Beratung ein Gesetz vorliegen, das aufgrund des neu geschaffenen Mechanismus einer frühen Intervention geeignet ist, künftig Bankenkrisen zu beseitigen. Es hilft auch, Banken über ein geordnetes Verfahren dort aus dem Markt zu nehmen, wo sie nicht mehr saniert werden können. Insofern haben Sie heute Abend die Freude, einem guten Gesetz zuzustimmen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Der Kollege Richard Pitterle hat das Wort für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Richard Pitterle (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wall Street 2 ist in den Kinos, und zwar mit dem Untertitel: Geld schläft nicht. Der Protagonist Gekko aus dem ersten Wall-Street-Film dürfte noch allen als Mister "Gier ist gut" bekannt sein. In Wall Street 2 - so viel sei verraten - stellt Gekko, der gerade aus dem Gefängnis gekommen ist, fest, dass sich gar nicht so viel geändert hat. Sein Motto "Gier ist gut" ist inzwischen in der Gesellschaft angekommen. Warum erzähle ich Ihnen das? (Zuruf von der FDP: Das frage ich mich auch!) Fakt ist: Während das Geld nicht schläft, hat unsere Regierung geschlafen. Außer vielen Ankündigungen ist wenig passiert. Zwei Jahre nach dem Ausbruch der Finanzkrise wacht Schwarz-Gelb auf, bringt einen Gesetzentwurf in die Beratungen ein, um ein Gesetz zu verabschieden, das präventiv gegen Finanzkrisen wirken soll. Sie bietet sogar der Opposition eine Mitwirkung an, um den Entwurf halbgar innerhalb einer Woche durch das Parlament zu jagen. Gekko hätte seine Freude daran. (Beifall bei der LINKEN) Wieder einmal erweisen sich die Ankündigungen der Bundesregierung, dass die Finanzwirtschaft für die Folgen der Krise zur Verantwortung gezogen werden soll, als eine Seifenblase. Die Ziele des vorliegenden Gesetzentwurfs sind hochgesteckt. Die Schieflage einer systemrelevanten Bank soll ohne Gefahr für die Stabilität des Finanzsystems bewältigt werden. Der Finanzsektor soll die Kosten der Insolvenzbewältigung vorrangig selbst tragen, nicht die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Schließlich soll das Gesetz krisenpräventiv wirken. Doch das ist glatter Unsinn. Selbst mit den vorgestern im Ausschuss beschlossenen Änderungen ist dieser Gesetzentwurf nicht geeignet, die darin genannten Ziele zu erfüllen. Wiederholt wurde in der Anhörung darauf hingewiesen, dass mit einer Bankenabgabe in Höhe von 1,2 Milliarden Euro pro Jahr der Restrukturierungsfonds frühestens in einem halben Jahrhundert auch nur ansatzweise genügend finanzielle Mittel enthalten würde, um eine Bank zu retten. Vorgestern haben Sie in den Gesetzentwurf geschrieben, dass die Zielgröße des Fonds 70 Milliarden Euro betragen soll. Offen bleibt aber, innerhalb welcher Zeit diese Zielgröße zu erreichen ist. Sie verkaufen die Leute für dumm. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. (Beifall bei der LINKEN) Sie schaffen mit dem Gesetz eine Scheinsicherheit nach dem Motto: Wenn etwas schief geht, wird der Restrukturierungsfonds schon einigermaßen funktionieren. Das bedeutet im Klartext: Die Banken können weiterhin fröhlich risikoreiche Spekulationsgeschäfte betreiben. Das ist nicht hinnehmbar. (Beifall bei der LINKEN) Der vom Gericht eingesetzte Verwalter verfügt dem Gesetz nach über keinerlei Instrumente, um einer in Schieflage geratenen Bank risikoreiche Geschäfte zu untersagen; darauf haben die Sachverständigen in der Anhörung hingewiesen. Auch das vorgesehene Sanierungsverfahren ist wirklichkeitsfremd. Sie verlassen sich darauf, dass es von den Vorständen einer sanierungsbedürftigen Bank eingeleitet wird. Eher wird sich ein Einbrecher bei der Polizei selbst anzeigen, als dass ein Bankenvorstand eingesteht, dass er die Bank in eine Schieflage gebracht hat. Das Bekanntwerden einer Sanierungsanzeige könnte das Aus für die Bank bedeuten, wenn die Kunden Angst bekommen und ihr Geld abziehen. Weiterhin ist auch nicht einsichtig, warum mit der Sanierung und Restrukturierung der Banken das Oberlandesgericht beschäftigt sein soll. Normalerweise befassen sich die Amtsgerichte mit Insolvenzen. Deswegen ist die fachliche Kompetenz dort gebündelt. Frau Merkel hat beteuert, der Staat sowie die Bürgerinnen und Bürger dürften nie mehr durch die zu groß geratenen Banken und deren Misswirtschaft erpressbar werden. Welch schöne Worte! Stattdessen legen Sie uns heute einen wirkungslosen und unausgegorenen Gesetzentwurf vor. Die Sachverständigen haben ihn ganz klar für ungeeignet erklärt, eine Systemkrise, wie wir sie gerade erlebt haben, zu überstehen, ohne die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Anspruch zu nehmen. (Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Da müssen Sie aber eine selektive Wahrnehmung von der Anhörung haben, Herr Kollege!) Auch dieses Gesetz ist in aller Eile mit heißer Nadel gestrickt worden. Man kann sogar sagen, dass es zusammengeschustert wurde. Die Mitglieder des Rechtsausschusses kamen am Montag um 22 Uhr von einer Dienstfahrt aus Brüssel zurück - Herr Ahrendt würde hierbei von einer Klassenfahrt sprechen - und wurden in der Sondersitzung am Dienstag um 8 Uhr mit 32 Änderungsvorschlägen konfrontiert, die am Montagabend per E-Mail in die Büros gesandt worden waren. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Das heißt doch nicht, dass wir in Brüssel das Lesen verlernt haben!) Über diese wurde am Dienstagmorgen im Rechtsausschuss nach einer gnädigerweise zugestandenen Lesepause von einer Stunde ohne Erläuterung im Block abgestimmt. Ich bitte Sie: Glaubt denn jemand hier im Haus, dass die Mehrheit der Abgeordneten den Inhalt der Veränderungen in seinem Kern erfasst hat oder Zeit hatte, die Auswirkungen der einzelnen 32 Änderungen zu beurteilen? Von der Verwirklichung der Ankündigung, die Opposition ernsthaft in die Beratung eines solch wichtigen Gesetzes einzubeziehen, konnte bei diesem Zeitdruck keine Rede sein. Das ist weder demokratisch noch der Bedeutung der Angelegenheit angemessen. (Beifall bei der LINKEN) Demokratie stelle ich mir anders vor. Die Vorgehensweise und die damit verbundene Mangelhaftigkeit dieses Gesetzes werden eines Tages die Bürgerinnen und Bürger mit viel Steuergeld zu bezahlen haben, wie sie es schon bei der letzten Finanzkrise erlebt haben. Das ist der eigentliche Skandal. Deswegen lehnt Die Linke dieses Gesetz ab. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Das Wort hat der Kollege Dr. Gerhard Schick für Bündnis 90/Die Grünen. (Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Jetzt kommen die Belehrungen!) Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Anfang dieses Gesetzgebungsprozesses standen sehr große Worte. Von einem Meilenstein war die Rede. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Das ist nach wie vor der Fall! Richtig!) Nie wieder sollte der Steuerzahler herangezogen werden. Die Bankenabgabe sollte dafür sorgen, dass die Banken, die Verursacher, auch wirklich zur Kasse gebeten werden. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) - Sie klatschen zu früh. - Wenn wir uns anschauen, wie Herr Dautzenberg heute ganz vorsichtig sagt, der Steuerzahler solle zumindest nicht immer der Erste sein, (Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Richtig! Ja!) dann sehen wir, dass aus den ganz großen Ankündigungen ein überschaubares Päckchen geworden ist, was Sie lieber zur abendlichen als zur frühmorgendlichen Stunde diskutieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN - Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Das hätten Sie gerne, aber so ist es nicht, Herr Kollege!) Lassen Sie mich noch kurz zum Verfahren kommen. Herr Dautzenberg hat gesagt, wir hätten gute Anträge vorgelegt. Vielen Dank für das Kompliment. Ich kann Ihnen aber gleichzeitig sagen: Es ist uns - anders als sonst üblich - nicht mehr möglich gewesen, vom Ministerium wie üblich die Unterstützung bei der Formulierung zu bekommen, weil die Zeit zu knapp war. Zwischen Montagabend und Dienstagabend war es also nicht mehr in der notwendigen Qualität möglich, Änderungsanträge zu stellen. Deswegen ist das Verfahren - das haben Sie im Ausschuss ja auch zugestanden - zu kurzfristig gewesen. (Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Da hätte ich Ihnen eine gute Anwaltskanzlei empfehlen können, Herr Kollege!) Mit dem Anspruch, mit dem Sie gestartet sind, dass wir hier eine qualitativ gute gemeinsame Gesetzgebung machen, war dies nicht zu vereinbaren. Das muss so stehen bleiben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte auf die Kernkritikpunkte zu sprechen kommen. Der erste Punkt: Es ist richtig, eine solche Regelung zur Insolvenz von Banken, eine große Restrukturierung zu schaffen. Aber - das muss man dazu sagen - die Regelung gilt weder für die Deutsche Bank - sie ist zu groß, als dass dieses Gesetz dies wirklich leisten könnte; das ist deutlich geworden - noch für die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist meine!) oder andere Sparkassen, die das mit ihrer Institutssicherung schon heute ohne dieses Gesetz gut machen, sondern sie gilt für eine begrenzte Gruppe von Instituten; denn der Fonds, der dahinter steht, ist von der Größe her gar nicht zur Rettung aller Banken in der Lage. Sie schreiben als Zielgröße 70 Milliarden Euro in das Gesetz. Das wird sehr lange nicht erreicht werden können. Die Sachverständigen haben uns gesagt, dass die Beteiligung der Gläubiger nicht wirklich gelingen wird. Ich könnte jetzt mehrere Sachverständige zitieren. Deren Bedenken muss man schon ernst nehmen; denn wenn nicht der Steuerzahler zahlen soll, dann müssten es die Anteilseigner und die Gläubiger tun. Die Sachverständigen, Herr Krahnen, Herr Schich von der OECD und Professor Zimmer, um nur ein paar Beispiele zu nennen, sagten uns, dass das so nicht funktionieren werde. Deswegen ist uns ganz wichtig, dass hier nachgearbeitet wird; denn die Gläubigerbeteiligung, wie sie hier geregelt ist, reicht nicht aus. Ich frage mich, warum das, was man in der Schweiz mit den sogenannten Contingent Convertible Bonds machen kann, um die Beteiligung von Gläubigern wirklich sicherzustellen, nicht auch in Deutschland möglich sein soll. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das internationale Vorbild zeigt uns: Es geht konsequenter, als Sie es tun. Der zweite Punkt: Sie setzen beim Sanierungsverfahren nach wie vor auf Freiwilligkeit. Das ist falsch. Auch das haben mehrere Sachverständige gesagt. Denn wir wissen, dass die Vorstände in einem Unternehmen kein Interesse haben, in der Krisenlage selber das Verfahren einzuleiten. Das haben wir an verschiedenen Beispielen gesehen: bei der HRE, bei der Sachsen LB und bei der Bayern LB. Wir haben es doch immer wieder gesehen. (Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Deshalb Aufsicht, Herr Kollege!) Warum setzen Sie nach den schlechten Erfahrungen immer noch darauf? Nicht nur die Banker sollen aus der Krise lernen; auch wir müssen aus diesen Fällen lernen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Wir haben doch eine Eingriffsmöglichkeit geschaffen!) Deswegen hätte man hier einen Ansatz für die BaFin schaffen müssen. Drittens. Bei den Bonuszahlungen bleiben Sie wieder hinter den eigenen Ansprüchen zurück. Viele in Ihren Reihen haben sich über die Luxuspension empört gezeigt, die bei der HRE zulasten des Steuerzahlers gezahlt worden ist. Bei der Verschärfung - sie ist richtig - gehen Sie aber wieder nicht den nächsten entscheidenden Schritt: Sie beziehen Pensionszahlungen nicht ein. Das, was wir bei der HRE kritisiert haben, könnte wieder vorkommen. Das finden wir falsch. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte zum letzten Punkt kommen, der mir sehr wichtig ist. Ich kann überhaupt nicht verstehen, wie Sie bei der parlamentarischen Kontrolle agieren. Wie viele von uns aus allen Fraktionen haben sich zu Recht darüber beschwert, dass die parlamentarische Kontrolle beim SoFFin nicht gelingt, dass hier Milliarden ohne adäquate Kontrolle ausgegeben werden können. Jetzt haben wir die Gelegenheit, da nachzujustieren; aber Sie nehmen nur eine Minimalverbesserung vor. Warum haben Sie unsere Änderungsanträge abgelehnt, die eine wirklich konsequente parlamentarische Kontrolle ermöglicht hätten? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Sie wollten ein Untersuchungsrecht!) Es ist uns unverständlich, dass Parlamentarier die Möglichkeit aus der Hand geben, im Bereich des Haushalts, der Kontrolle der Administration ihrer Verantwortung wirklich gerecht zu werden. Da besteht nach wie vor Korrekturbedarf. Wir fordern Sie auf, das bei nächster Gelegenheit nachzuholen. Danke. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Dr. Michael Meister [CDU/CSU]: Ein bisschen mehr Lob hätte der Rede gutgetan!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Der Kollege Dr. Hans Michelbach hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir waren uns einig darüber: Die Exzesse, die wir auf den Finanzmärkten erlebt haben, dürfen sich nie wiederholen. Daher ist es eine zentrale Lehre aus der Finanzmarktkrise, dass wir eine stärkere und vor allem effizientere Regulierung der Finanzmärkte erreichen müssen. Wir ziehen auch heute wieder die Lehren. Es braucht Transparenz und Sicherheit; es muss neues Vertrauen entstehen. Viele im Finanzmarkt Tätige wollen es auch heute noch nicht wahrhaben: Es zerstört nun einmal die gesellschaftliche Akzeptanz unserer sozialen Marktwirtschaft, wenn die Gewinne privatisiert werden, aber der Steuerzahler die Verluste tragen soll. Das Engagement des Staates kann immer nur auf das Notwendigste beschränkt sein: Das ist die Grundüberzeugung der sozialen Marktwirtschaft; das ist unsere ordnungspolitische Linie im Sinne der sozialen Marktwirtschaft. Dazu gehört auch die Verpflichtung des Eigentums. Deswegen ist zunächst einmal immer der Eigentümer für Verluste zur Kasse zu bitten, nicht der Steuerzahler. (Beifall bei der CDU/CSU) Das vorliegende Restrukturierungsgesetz bildet den wichtigsten Baustein einer verbesserten Finanzmarktregulierung. Wir sind dabei, ein solideres Haus für den Finanzmarkt der Zukunft zu bauen. Dieses ehrgeizige Ziel gehen wir Baustein für Baustein an. Ich möchte daran erinnern, dass wir heute den fünften Gesetzentwurf zur Bankenregulierung im weiteren Sinne beschließen; zuvor haben wir Regelungen zum Rating und zur Vergütungsstruktur sowie zu den Leerverkäufen und zur Verbriefung geschaffen. All dies dient dem Ziel der Regulierung des Finanzmarktes. Heute setzen wir mit dem Restrukturierungsgesetz unsere Eckpunkte für die Bankenrestrukturierung und die Finanzmarktregulierung um. Zukünftig wird durch die Einführung einer Insolvenzordnung für Kreditinstitute eine geordnete Sanierung oder Abwicklung von Banken möglich, die in eine Schieflage geraten sind. Das ist ein wesentlicher Schritt nach vorne. Unser Ziel ist es, die Schieflage einer systemrelevanten Bank ohne Gefahr für die Stabilität des Finanzsystems zu bewältigen. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass Eigen- und Fremdkapitalgeber die Kosten der Insolvenzbewältigung so weit wie möglich selbst tragen. Das ist mit diesem Gesetz gewährleistet. Natürlich lässt dieses Gesetzes eine parlamentarische Kontrolle zu. Sie wollten die Möglichkeit einer Untersuchung schaffen. Wir bauen auf die parlamentarische Kontrolle durch gewählte Mitglieder dieses Hauses, die im SoFFin-Kontrollgremium arbeiten. Das können Sie nicht auf dem Finanzmarkt offen austragen. Wir haben eine ganz klare parlamentarische Kontrolle, die ernst zu nehmen ist. (Beifall bei der CDU/CSU - Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Sie haben eine Unterrichtung des Parlaments! Das ist nicht dasselbe! Die richtige Kontrolle wollten Sie ja nicht!) Neben den wichtigen Instrumenten der Insolvenzordnung zur Sanierung oder Abwicklung haben wir - das ist ganz wichtig - vier wesentliche Punkte vorgesehen: erstens die Kostenbeteiligung der Banken, zweitens die Haftungsverpflichtung der Manager, drittens die Verlängerung der Verjährungsfrist und viertens eine Boniregelung. Neben den Instrumenten haben wir also wesentliche Elemente aufgenommen, die letzten Endes die Glaubwürdigkeit und die Akzeptanz der Banken in der Gesellschaft wieder erhöhen werden. Deswegen ist die Kostenbeteiligung in Form einer Bankenabgabe richtig. Natürlich ist es völlig falsch, diese auf 100 Jahre hochzurechnen. Sie können die Banken nicht gleich überfordern. Wir müssen die Dinge Schritt für Schritt kontrollieren und prüfen. Zu der Boniregelung kann ich sagen: Im Zusammenhang mit den Managementvergütungen bei staatlich unterstützten Banken setzen wir ein Zeichen der Vernunft. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die staatlichen Mittel, die Mittel der Steuerzahler, dürfen nicht durch unangemessene Vergütungsleistungen aus den notleidenden Banken abfließen. Für mich grenzt es an Untreue, wenn in Unternehmen, die pleite sind, Boni gezahlt werden. Das gibt es in der Wirtschaft nicht. Das ist Insolvenzverschleppung. Das ist Untreue. Bei Banken, die ihre Mittel letzten Endes vom Steuerzahler erhalten, können keine Boni gezahlt werden. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Wir müssen ganz deutlich darauf hinweisen: Dies ist ein ganz wichtiger Schritt. Wir haben gute Instrumente für die Sanierung und Abwicklung und vier weitere wesentliche Punkte, die ich angesprochen habe. Ich glaube, dies ist ein guter Tag für die Anleger, für die Sparer, für die Steuerzahler und für den Finanzmarkt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Björn Sänger hat das Wort für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP) Björn Sänger (FDP): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf könnte genauso gut den Namen "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verantwortungskultur" tragen. Das Gesetz wird nämlich einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der sozialen Marktwirtschaft leisten, indem es auch das Scheitern großer, systemisch relevanter Banken ermöglichen wird. Gleichzeitig werden die Risiken für die Steuerzahler minimiert. Wie geht das? Es gibt drei Gründe: Erstens. Wir haben ein mehrstufiges Verfahren - das wurde hier schon mehrfach angesprochen -, welches es den Verantwortlichen in den Banken ermöglicht, zunächst auf der Basis der Freiwilligkeit - weil das eben auch zur Verantwortung einer Geschäftsleitung dazugehört - einen Sanierungsbeitrag zu leisten. Es ist vollkommen richtig, Herr Kollege Schick, dass wir auf Freiwilligkeit setzen. Zweitens stärken wir die Verantwortungskultur beim Thema Haftung, indem wir die Verjährungsfristen verlängern. Sobald ein Unternehmen staatlich gestützt wird, führen wir eine Sonderprüfung durch, die sich mit der Frage beschäftigt, ob es seitens der Geschäftsleitung Verfehlungen gegeben hat. Ich denke, das ist ein ganz starker Anreiz für die Verantwortlichen, freiwillig Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Als dritten Punkt haben wir die Bankenabgabe geregelt, um die Risiken für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler so weit wie möglich zu minimieren. Diese Mittel werden eingesetzt, um das Finanzsystem zu stabilisieren. Dabei geht es nicht darum, Banken zu stützen. Wenn ein Unternehmen am Markt gescheitert ist, wird es auch entsprechend abgewickelt. Das wird dieses Gesetz ermöglichen. Folglich ist es auch nur logisch, dass alle Banken entsprechend einzahlen. Denn es geht nicht darum, einzelne Banken zu stützen, sondern darum, das gesamte System zu stabilisieren. Davon profitieren nämlich alle. Auch die Ausnahmen, die wir gemacht haben, sind logisch. Es geht darum, dass Förderbanken - das ist die KfW, das ist im Übrigen die Landwirtschaftliche Rentenbank - nicht einzahlen. Denn diese Banken gehen politisch gewollt Risiken ein, die vom Staat abgesichert werden. Insofern hätte es überhaupt keinen Sinn gemacht, diese mit einzubeziehen. Fazit: Dieses Gesetz wird eine ganz entscheidende Rolle spielen, um Krisen zukünftig gar nicht erst entstehen zu lassen. Es stärkt die Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft, zu der auch ein Scheitern dazugehört. Wir meinen, es ist ein Gesetz, dem Sie alle zustimmen könnten. Die Sozialdemokraten werden sich enthalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein bisschen so wie mit dem Anhalter, der ein schwarz-gelbes Auto vorbeifahren lässt, weil er auf ein rotes wartet. Das ist in diesem Bereich nicht akzeptabel. Überdenken Sie das noch einmal. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP - Joachim Poß [SPD]: Ihre Bankenabgabe ist inakzeptabel!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Brinkhaus spricht jetzt für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Ralph Brinkhaus (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir - damit meine ich nicht nur die christlich-liberale Koalition, sondern auch die Große Koalition, Parlamentarier auf deutscher und europäischer Ebene und Regierungen jeglicher Couleur - haben uns nach der Finanzkrise im Herbst 2008 auf den Weg gemacht, um die Finanzmärkte ein wenig besser zu gestalten und sicherer zu machen. Wir alle haben uns dabei an einer gewissen Architektur orientiert. Die Architektur beinhaltete folgende Aspekte: Erstens wollten wir die Aufsicht stärken. Zweitens wollten wir das Handeln der einzelnen Akteure, der Banken und der Institute, auf den Finanzmärkten stärker regulieren. Drittens waren wir so bescheiden, anzunehmen, dass es sein kann, dass Regulierung und stärkere Aufsicht irgendwann vielleicht doch nicht greifen, und deswegen brauchten wir ein Verfahren, um mit Krisen der Institute umzugehen und zu verhindern, dass der Kollaps einer Bank zum Kollaps des gesamten Systems führt. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir - damit meine ich uns alle, schließlich waren auch grüne Politiker auf europäischer Ebene und Sie von der Großen Koalition mit dabei; das haben Sie zu Recht angemerkt - haben geliefert. Wir haben geliefert, indem wir die europäischen Aufsichtsstrukturen angepasst haben, und wir werden auch in Deutschland liefern und nachziehen. Wir haben geliefert, indem wir die Regulierung der Ratingagenturen, der Vergütungssysteme, der Leerverkäufe - diese haben wir in Deutschland verboten - und der Verbriefungen gestärkt haben. Wir haben allerdings noch keine Antwort auf die Frage geliefert, meine Damen und Herren, wie wir mit der Schieflage einer systemischen Bank umgehen. Wir verabschieden hier und heute diesen Gesetzentwurf, weil das Gesetz notwendig ist. Denn es ist höchste Zeit, dass wir diese Lücke in unserer Architektur schließen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Natürlich kann man dieses Gesetz jetzt kritisieren. Ich glaube, kein Gesetz ist perfekt. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kann man von Ihren Gesetzen immer behaupten!) Eines darf man allerdings nicht tun: diesen Gesetzentwurf mit den Kritikpunkten, die Sie vorgebracht haben, ablehnen. Das geht nicht. Ich will darauf eingehen, um welche Kritikpunkte es sich im Einzelnen handelt. Sie beklagen - damit meine ich insbesondere die Damen und Herren von der Linken und der SPD -, dass die Regelungen über die Boni nicht ausreichend sind. Ich kann dazu nur eines sagen: Wir werden auf der einen Seite von den Banken dafür kritisiert, dass die Regelungen über die Boni zu streng sind. Auf der anderen Seite werden wir von Ihnen dafür kritisiert, dass sie zu schwach sind. Das heißt, wir scheinen irgendwo einen guten Mittelweg gefunden zu haben, der auch passt. (Ulrich Kelber [SPD]: Nur die Lobbyisten zu bedienen, ist noch kein Mittelweg!) Der zweite Punkt, meine Damen und Herren: Kommen wir doch einmal zur Restrukturierungsabgabe und zur Bankenabgabe. Sie sagen - und das ist eine tolle SPD-Argumentation, die immer kommt; ich hätte sie vorausahnen können, Herr Zöllmer -, (Manfred Zöllmer [SPD]: Sie ist auch gut!) dass diese nicht ausreiche, um die Kosten der Krise tatsächlich zu bewältigen. Ich will Ihnen eines sagen: Wir werden mit dieser Bankenabgabe von den Banken in Deutschland - von den Volksbanken bis zu den Großbanken - in einem normalen Jahr 1 Milliarde bis 1,3 Milliarden Euro einziehen. Nehmen Sie bitte nicht die Krisenjahre mit ihren 600 Millionen Euro. Das sind keine normalen Jahre, und es wäre nicht seriös, so zu argumentieren. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Wir werden darüber hinaus im Rahmen des Sparpaketes die Banken mit 2 Milliarden Euro an den Kosten der vergangenen Krisen beteiligen. Das sind dann zusammen schon 3 Milliarden Euro. Wir verlangen von den gleichen Banken - und das verlangen auch Sie von den Banken -, dass sie ihr Eigenkapital stärken und dass sie auch weiterhin Kredite ausreichen, um den Mittelstand zu finanzieren. (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann machen Sie das?) Was wollen wir denn eigentlich noch erreichen! Wir müssen irgendwo auch Maß halten und die volkswirtschaftlichen Aufgaben, die den Banken obliegen, akzeptieren, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Joachim Poß [SPD]: Aber regen Sie sich doch nicht auf! Sagen Sie was zu den 2 Milliarden!) Ich komme zu einem weiteren Punkt. Herr Schick, die Grünen sagen, und das ist ihre Strategie: Jetzt haben wir zwar einen Gesetzentwurf, aber wir müssen einmal über die Lösung mit den Convertibles, die in der Schweiz gefunden worden ist, nachdenken. Das mag richtig sein. Um der Ehrlichkeit Genüge zu tun, müssten Sie auch sagen, dass sich andere Länder, die USA und Großbritannien, nicht für diese Lösung entschieden haben. Man kann sicherlich darüber diskutieren. Man kann sicherlich auch über viele andere Vorschläge diskutieren, die gemacht worden sind. Herr Pitterle hat angemerkt, dass das Sanierungsverfahren in den Details vielleicht nicht ganz richtig ist. Sie haben auch noch angeführt, dass es in diesem Verfahren vielleicht zu viel Freiwilligkeit gibt. Aber eines muss man akzeptieren: Wir handeln hier in einer sehr schwierigen Situation. In diesem Gesetz müssen Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht zusammengeführt werden. Die Bundesländer haben gegebenenfalls ein anderes Interesse als der Bund. Uns liegen Stellungnahmen von Professoren vor, die unterschiedlicher Meinung sind. Trotz dieser Gemengelage haben wir ein Gesetz aufgebaut, dass es so in Europa und in der Welt nicht gibt. Das muss man an dieser Stelle einfach einmal anerkennen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP - Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, aber wenn es nicht funktioniert? - Joachim Poß [SPD]: Sagen Sie doch einmal etwas zu den 2 Milliarden! Was sind das für 2 Milliarden?) Man kann nicht immer nur an Details herumkritteln und dann nicht fertig werden. Genau das ist das Problem der Opposition. Immer wieder wird an irgendwelchen Details herumgekrittelt. Den großen Wurf habe ich von Ihnen noch nicht gehört. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Den haben wir gelandet. Wir leisten, wir liefern, Sie kritisieren. Die Politik der Opposition in dieser Legislaturperiode ist: Kritik, Kritik, Kritik, aber keinerlei konstruktive Vorschläge. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Ich sage Ihnen eines: Sie haben keine Gründe, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Es ist beschämend, dass sich die SPD unter dem Mantel, dass eine Finanztransaktionsteuer eingeführt werden muss, allem in diesem Haus verweigert. Das ist das goldene Kalb der SPD, um das Sie herumtanzen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sie wissen eines ganz genau, Herr Zöllmer: Diese Finanztransaktionsteuer hat nur Sinn, wenn wir sie auf europäischer Ebene durchsetzen. Wir versuchen das. Sie haben verpasst, das durchzusetzen, als Sie an der Regierung waren. Wenn Sie wollen, dass diese Finanztransaktionsteuer auf nationaler Ebene durchgesetzt wird, dass wir einen Alleingang machen, dann erklären Sie den Menschen, die am Finanzplatz Frankfurt arbeiten, dass Sie schuld sind, dass sie ihre Arbeitsplätze verlieren. Das ist nicht seriös. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Sie müssten bitte zum Ende kommen, Herr Kollege. Ralph Brinkhaus (CDU/CSU): Ich komme zum Schluss. In dem Wissen, dass dieses auf den Weg gebrachte Gesetz nicht perfekt ist, haben wir ganz bewusst gesagt - dabei sind wir auf Ihre Anregungen eingegangen -, dass wir dieses Gesetz in zwei Jahren evaluieren werden. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege, Sie müssen zum Ende kommen. Ralph Brinkhaus (CDU/CSU): Dann sprechen wir uns wieder. Ich denke, dann werden wir sehen, dass wir ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht haben. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Restrukturierungsgesetzes. Nach § 31 unserer Geschäftsordnung liegen dazu Erklärungen der Kolleginnen und Kollegen Schick, Gambke, Haßelmann und Paus vor.40 Der Finanzausschuss empfiehlt unter Nr. 1 seiner Beschlussempfehlung, Drucksachen 17/3407 und 17/3547, eine Entschließung anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU, FDP und SPD. Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke waren dagegen. Enthaltungen gab es keine. Unter Nr. 2 empfiehlt der Finanzausschuss, den Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksachen 17/3024 und 17/3362, in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung angenommen bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen. Dagegen gestimmt haben Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die SPD hat sich enthalten. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, aufzustehen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit dem gleichen Stimmenverhältnis wie vorher angenommen. Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/3471? - Gegenprobe! - Wer enthält sich? - Der Entschließungsantrag ist abgelehnt. Zugestimmt hat die einbringende Fraktion, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben sich enthalten. Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/3472? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Entschließungsantrag ist abgelehnt. Zugestimmt hat die einbringende Fraktion, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der SPD. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich enthalten. Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 10 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Grundrecht auf Wohnen sozial, ökologisch und barrierefrei gestalten - Drucksache 17/3433 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (f) Innenausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Arbeit und Soziales Die Reden zu Protokoll gegeben haben die Kolleginnen und Kollegen Storjohann, Raab, Bartol, Gottschalck, Körber, Bluhm und Wagner.41 Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 17/3433 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. - Damit sind Sie einverstanden. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 sowie Zusatzpunkt 6 auf: 9 - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) - Drucksachen 17/2249, 17/2823 - - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Jutta Krellmann, Klaus Ernst, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung des Progressionsvorbehalts für Kurzarbeitergeld - Drucksache 17/255 - Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) - Drucksache 17/3449 - Berichterstattung: Abgeordnete Olav Gutting Lothar Binding (Heidelberg) Dr. Daniel Volk Dr. Barbara Höll Lisa Paus Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung - Drucksache 17/3466 - Berichterstattung: Abgeordnete Norbert Barthle Carsten Schneider (Erfurt) Otto Fricke Roland Claus Alexander Bonde ZP 6 Erste Beratung des von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Bereich des Steuerrechts - Drucksache 17/3218 - Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Innenausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Haushaltsausschuss Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung liegen zwei Änderungsanträge und ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Über einen Änderungsantrag werden wir später namentlich abstimmen. Verabredet ist, eine halbe Stunde lang zu debattieren. - Dazu sehe und höre ich keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und gebe dem Kollegen Olav Gutting für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Olav Gutting (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Jahressteuergesetz 2010 hat es, insbesondere was den Umfang anbelangt, mal wieder in sich. Im letzten Jahr gab es kein Jahressteuergesetz. So hatten wir in diesem Jahr zusammen mit den Empfehlungen des Bundesrats über 200 Maßnahmen zu beraten. In diesem Zusammenhang darf ich mich zunächst bedanken bei allen Mitberichterstatterinnen und Mitberichterstattern in den Fraktionen und vor allem auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMF. Herr Minister, seien Sie so gut und richten Sie es ihnen aus. Es waren immer zielorientierte Gespräche, und es war eine gute Zusammenarbeit. Dadurch ist es gelungen, das Jahressteuergesetz in diesem Jahr über einen Monat früher abzuschließen als in den vergangenen Jahren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das ist gut so; denn das bedeutet eine Erleichterung für die Praxis. So können die notwendigen Änderungen, die ja in der Regel zum 1. Januar des jeweils nächsten Jahres in Kraft treten, bereits heute in die Praxis einfließen, und es ist nicht so wie in den letzten Jahren, dass immer kurz vor Weihnachten die große Hektik und Betriebsamkeit ausbricht. Auch wenn es ganz überwiegend lediglich steuertechnische Anpassungen aus Gerichtsurteilen, EU-rechtlichen Vorgaben oder aus Anregungen von der Verwaltung waren, enthält das Jahressteuergesetz 2010 doch eine Reihe von erwähnenswerten Punkten, welche ich hier kurz ansprechen möchte. Bei der Absetzbarkeit der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer haben wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Nunmehr können Arbeitnehmer wieder einen Werbungskostenabzug in Höhe von bis zu 1 250 Euro jährlich für ein häusliches Arbeitszimmer vornehmen, sofern - das ist wichtig, und das halte ich auch für richtig - kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Neuregelung gilt auch rückwirkend für alle noch offenen Fälle ab dem Veranlagungszeitraum 2007. Wir erreichen hier für die betroffenen Menschen eine jährliche Entlastung von rund 250 Millionen Euro. Ganz bewusst haben wir bei den nicht privatrechtlich organisierten Banken, also bei den Sparkassen und Volksbanken, sowie bei den Versicherungen die umsatzsteuerliche Behandlung der Auslagerung von Finanzdienstleistungen durch dieses Jahressteuergesetz nicht berührt. Das sichert Arbeitsplätze gerade im ländlichen Raum. Als Abgeordneter des Spargelwahlkreises Bruchsal-Schwetzingen (Ulrich Kelber [SPD]: Spargel gibt es auch woanders, junger Mann! Sogar besseren!) will ich eine weitere sehr positive Maßnahme hervorheben. Mit dem Jahressteuergesetz 2010 haben wir die zu Recht vielfach kritisierte Steuerpflicht für viele Saisonarbeitskräfte abgeschafft. Bislang zwang diese Regelung 300 000 Saisonarbeitskräfte, davon allein 200 000 in der Landwirtschaft beschäftigte, eine Steuererklärung abzugeben, obwohl in der Regel absehbar war, dass keine Steuerlast entsteht; seit 2009 war das so. In der Praxis lief es oft so ab, dass nicht die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgegeben haben, sondern zum Beispiel die Obst- und Spargelbauern damit belastet waren. Das ist auch nicht verwunderlich. Eine Steuererklärung ist schon für einen Muttersprachler eine schwierige Angelegenheit. Wenn jemand aber aus Polen, Kroatien, Rumänien oder Bulgarien kommt und der deutschen Sprache nicht hundertprozentig mächtig ist, dann ist es gar ein Ding der Unmöglichkeit, eine Einkommensteuererklärung auszufüllen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Praxis sah so aus, dass der Bauer oder gleich ein Steuerberater einspringen musste. Die damit einhergehenden Kosten, die Bürokratiekosten, blieben natürlich beim Landwirt hängen, obwohl der Steuerbescheid, was von vornherein völlig klar war, regelmäßig eine Steuerlast von 0 Euro ausgewiesen hat. Wir sorgen mit dieser Maßnahme nicht nur für eine Entlastung der saisonal Beschäftigten, sondern gleichermaßen auch für eine Entlastung der Arbeitgeber und der Finanzverwaltungen. Bürokratieabbau konnten wir auch bei der Informationspflicht im Zusammenhang mit ELStAM erzielen. Die Information der Arbeitnehmer über die gebildeten elektronisch gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale wird nunmehr von der Finanzverwaltung übernommen, wodurch aufseiten der Arbeitgeber Bürokratiekosten von nahezu 100 Millionen Euro eingespart werden. Besonders hervorzuheben ist, dass wir im vorliegenden Gesetzentwurf für den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Abbau gleichheitswidriger Benachteiligungen im Steuerrecht von Lebenspartnern und Ehegatten gesorgt haben, und zwar im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sowie im Grunderwerbsteuergesetz. Im Hinblick auf die von der Opposition geforderten Angleichungen im gesamten Einkommensteuerrecht plädieren wir allerdings dafür, zunächst die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten, statt einen Schnellschuss zu wagen. (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat längst entschieden! - Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, eben! Die gibt es doch schon! - Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was glauben Sie denn, wie das ausgeht?) Das Füreinander-Einstehen in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft erkenne ich an. Das Füreinander-Einstehen ist auch steuerlich entsprechend zu privilegieren; das ist begründbar. Ich will aber auch sagen: Eine absolute Gleichstellung der Ehe als im Grundgesetz verankerte Keimzelle der Gesellschaft auf der einen Seite (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt viele Keimzellen!) und der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft auf der anderen Seite entspricht nicht meiner Auffassung vom Schutz der Ehe, die ich als Familie verstehe. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es können daher nach meiner Meinung nicht sämtliche Rechtsvorschriften, die für Ehe und Familie gelten, eins zu eins auf Eingetragene Lebenspartnerschaften übertragen werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Insgesamt haben wir mit dem vorliegenden Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 einen guten Gesetzentwurf vorgelegt. Wir entlasten die Menschen in diesem Jahr um knapp 1 Milliarde Euro, und wir entbürokratisieren. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Möchten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Beck zulassen? Olav Gutting (CDU/CSU): Ich bin gleich fertig. Das muss jetzt nicht mehr sein. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Zum Schluss noch ein paar Sätze zum Gesetzentwurf der Linken zur Abschaffung des Progressionsvorbehalts beim Kurzarbeitergeld. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf, den Sie schon mehrmals vorgelegt haben. (Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Das mussten wir doch! Wir konnten Sie ja bisher leider nicht überzeugen!) Er wird aber nicht richtiger, nur weil Sie ihn häufig einbringen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Durch den Progressionsvorbehalt wird die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit sichergestellt. Anders formuliert: Wer mehr hat, muss mehr Steuern zahlen; so einfach ist das. Würden wir Ihren Gesetzentwurf verabschieden, würden wir diesen Grundsatz auf den Kopf stellen. Deswegen werden wir ihn ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Lothar Binding spricht jetzt für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD - Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dem Manuskript nach wird das eine lange Rede!) Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Ich bin umfangreich vorbereitet. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Sie wissen, wie lang Ihre Redezeit ist? Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Das Jahressteuergesetz 2010 bietet die große Chance, Fehler, die im vergangenen Jahr oder früher gemacht worden sind, zu korrigieren. (Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Ja! Auch eure!) - Ja, auch unsere. Alle Fehler, die in der Vergangenheit gemacht wurden, hättet ihr korrigieren können. - Diese Chance ist verpasst worden. Herr Brinkhaus hat vorhin vorwurfsvoll gesagt, die SPD verweigere sich bestimmten Dingen. Damit hat er vollkommen recht. Wir verweigern uns zum Beispiel einem 1-Milliarde-Euro-Geschenk für die Hotels. (Beifall bei der SPD - Volker Kauder [CDU/ CSU]: Jetzt fängt der schon wieder an! Das hat so einen Bart!) - Diesen Bart hätte man heute mit diesem Gesetz abschneiden können. Dann wäre alles wunderbar gewesen. (Beifall bei der SPD und der LINKEN) Wir verweigern uns auch Körperschaftsteuergeschenken an Konzerne, die diese nicht brauchen, Subventionen für eine Klientel, die diese nicht nötig hat. (Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Welche denn? Womit denn?) Ich will aber einmal die Frage aufwerfen, ob das Gesetz wenigstens die eine Forderung erfüllt, die speziell die FDP elf Jahre lang wie eine Monstranz vor sich hergetragen hat. Sie hat gesagt, sie kümmere sich um Einfachheit. (Beifall bei Abgeordneten der FDP) Ich habe diesen Ordner mitgebracht, (Der Redner hält einen Ordner hoch) in dem sich ein Quiz befindet. Der Ordner enthält den Gesetzentwurf und die über 36 Änderungsvorschläge. Die Quizaufgabe besteht darin, in Ihren Vorschlägen eine einzige einfache Formulierung zu finden. (Heiterkeit bei der SPD) Ich will einmal eine Stelle vorlesen, die ein Mitarbeiter mir vorgeschlagen hat - Sie können aber auch jede beliebige andere Stelle aufschlagen -: Der Teilbetrag im Sinne des § 54 Absatz 11 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 1999 ..., das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. Juli 2000 ... geändert worden ist (Teilbetrag, der einer Körperschaftsteuer in Höhe von 45 Prozent unterlegen hat), erhöht sich um die Einkommensteile, die nach § 34 Absatz 12 Satz 2 bis 5 einer Körperschaftsteuer von 45 vom Hundert unterlegen haben, - So weit war Ihnen das ja klar - (Heiterkeit und Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN - Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Das ist doch der Murks, den Sie uns eingebrockt haben unter Rot-Grün!) und der Teilbetrag, der nach dem 31. Dezember 1998 einer Körperschaftsteuer in Höhe von 40 vom Hundert ungemildert unterlegen hat, erhöht sich um die Beträge, die nach § 34 Absatz 12 Satz 6 bis 8 einer Körperschaftsteuer von 40 vom Hundert unterlegen haben, jeweils nach Abzug der Körperschaftsteuer, der sie unterlegen haben. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Volker Kauder [CDU/CSU]: Können Sie es noch einmal vorlesen? Ich habe es nicht verstanden!) Es ist offensichtlich, dass Sie das Ziel der Einfachheit erreicht haben. Diesem Begriff von Einfachheit verweigern wir uns aber. Da hat Herr Brinkhaus schon wieder recht. (Abg. Leo Dautzenberg [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage) - Nein, im Moment kann ich keine Zwischenfrage zulassen. Wir nehmen aber noch an anderer Stelle eine Verweigerungshaltung ein. Wir verweigern uns zum Beispiel der Abschaffung der Rentenversicherungsbeiträge für ALG-II-Empfänger, der Abschaffung des Elterngeldes für ebendiese Gruppe sowie der Abschaffung des Heizkostenzuschusses. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]) Das Versäumnis der Korrektur von Fehlern führt zu einem System, das sich nur dann erschließt, wenn man den Blick auf den Unterschied zwischen Arm und Reich richtet. Es wird jetzt die Zulagenberechtigung bei der Riester-Förderung ermöglicht. Aber warum wird sie eigentlich ermöglicht? Weil man die Altersvorsorgeregelung für die ALG-II-Empfänger zuvor abgeschafft hat. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Sie meinen, das sei eine ganz tolle Regelung. In Wahrheit ist es aber nur ein Placebo für diejenigen, die nichts haben und nach Inkrafttreten dieser Regelung erst recht nichts haben werden. Da verweigern wir uns schon wieder. (Beifall bei der SPD) Die Rechtsprechung des BFH hat die Möglichkeit der korrigierenden Verlustfeststellung gemäß § 10 d des Einkommensteuergesetzes hinsichtlich der Werbungskosten während einer Phase der Arbeitslosigkeit geschaffen. Wir wollen, dass die Kosten für Umschulung und Arbeitsplatzsuche auch nachträglich geltend gemacht werden können. Sie wollen das verhindern. Wie kleinlich muss man sein, um einem Arbeitslosen, der eine Umschulung hatte und möglicherweise vergessen hat, dies geltend zu machen, die nachträgliche Geltendmachung zu verwehren? (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Umgekehrt bekommt der Selbstständige fast alle Bescheide unter Vorbehalt. Für ihn ist also eine automatische Sicherung eingebaut. Das ist der Unterschied zwischen Schwach und Stark und zwischen einer Verweigerung und einer Politik der Gestaltung. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Das ist die Neiddebatte!) - Das ist keine Neiddebatte. So neidisch bin ich nicht auf die Leute, die Sie schlecht behandeln. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Über eine Bundesratsinitiative wollen wir es Lohnsteuerhilfevereinen erlauben, ihre Mitglieder auch dann zu beraten, wenn sie eine unwesentliche Beteiligung an einem geschlossenen Fonds haben. Auch das verweigern Sie. Warum verweigert man den Lohnsteuerhilfevereinen die Erweiterung ihrer Befugnisse um einen Mikrometer, während man ganz anderen Leuten Befugnisse gibt, durch die ihnen fast alles erlaubt wird? (Olav Gutting [CDU/CSU]: 100 000 Euro sind ein Mikrometer?) Auch hier gibt es eine große Ungerechtigkeit zwischen den Schwachen und den Starken. Wir verweigern uns der Missachtung dieser Gerechtigkeitsprinzipien. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Es gibt noch einen anderen Punkt anzusprechen. Sie wollen nämlich noch etwas machen, was das Parlament betrifft. Hier sind wir sehr sensibel, insbesondere deshalb, weil einige CDU/CSU-Kollegen zuvor, in der Großen Koalition, gemeinsam mit uns noch sehr vehement für die parlamentarische Beteiligung an internationalen Verhandlungsprozessen eingetreten sind. Dabei ging es zum Beispiel um Doppelbesteuerungsabkommen. In diese Prozesse wollten und sollten wir stärker eingebunden werden. Was passiert jetzt? Sie ermächtigen die Regierung, Verordnungen in Kraft zu setzen und Konsultationen und Verständigungsverfahren durchzuführen, damit das Parlament außen vor bleibt. Das wollen wir nicht; wir wollen beteiligt werden. Wir können im Zweifelsfall selbst darauf verzichten; dass aber per Gesetz festgelegt werden soll, dass wir nicht beteiligt werden, sehen wir natürlich nicht ein. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Jetzt komme ich zu etwas ganz Schlimmem. Das betrifft wahrscheinlich weniger die Arbeitslosengeld-II-Empfänger, weshalb das auch noch nicht geregelt wurde. Sie haben die strafbefreiende Selbstanzeige in diesem Gesetzentwurf nicht geregelt, obwohl der Bundesrat Ihnen das nahegelegt hat. (Nicolette Kressl [SPD]: Ja!) Es ist natürlich klar, warum Sie das noch nicht geregelt haben: Die strafbefreiende Selbstanzeige ist möglicherweise eine Hilfe für Leute, die mehr Geld als Arbeitslosengeld II haben. Nach dem Eiertanz beim Ankauf der CD in Baden-Württemberg ist das eigentlich auch gar nicht verwunderlich. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Dimension ist klar: Es gab 27 000 Selbstanzeigen infolge des Ankaufs dieser CD. Daran merkt man, um welche Größenordnung es sich im Bereich der Steuerhinterziehung handelt. Wir glauben, dass es ein wirklich schwerer Fehler ist, dass Sie das noch nicht geregelt haben. Ich will noch Folgendes sagen: Das Kabinett wollte etwas Gutes tun und einen redaktionellen Fehler im Erbschaftsteuerrecht korrigieren. Dadurch hätte die Übertragung ganz bestimmten Verwaltungsvermögens auf Untergesellschaften, um die Obergesellschaft erbschaftsteuerlich freizustellen, vermieden werden können. Das Parlament hat dieser guten Idee der Regierung, das zu korrigieren, nicht zugestimmt und damit die Erbschaftsteuer noch weiter ausgehöhlt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Das ist doch nicht wahr!) 250 Milliarden Euro werden im Jahr vererbt. Es war angedacht, durch die Erbschaftsteuer 4 Milliarden Euro einzunehmen. Das wird jetzt weiter abgesenkt. Wer sich ausrechnen kann, wie viel 3 bis 4 Milliarden von 250 Milliarden Euro sind, der kennt die Bedeutung der Erbschaftsteuer und weiß, was hier passiert und für welche Klientel bei diesem Gesetzentwurf gearbeitet wird. Ich will jetzt nicht weiter darauf eingehen. Die FDP erklärte uns in diesem Zusammenhang, es sei eine Verschärfung der Gesetzgebung, die Gestaltung einzuschränken. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Ich übersetze das einmal: Es ist eine Verschärfung der Gesetzgebung, wenn man dagegen vorgeht, dass Steuertricks angewendet und Schlupflöcher ausgenutzt werden. - Das halte ich für absurd. Hier verweigern wir uns total, und wir stimmen dem Gesetzentwurf auch nicht zu. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Kollege Dr. Daniel Volk von der FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU - René Röspel [SPD]: Die Partei der Steuervereinfacher!) Dr. Daniel Volk (FDP): Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Binding, (Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Das hat am Ohr wehgetan, oder?) das hat wirklich wehgetan, aber nicht wegen der Lautstärke, sondern wegen des Inhalts, weil es teilweise wirklich absurd war. Die Bestimmung, über die Sie hier comedymäßig geredet haben - Sie haben sich beschwert, dass das so kompliziert klingt -, ist genau die Bestimmung, die wir in das Jahressteuergesetz aufnehmen mussten, weil das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Ihnen als SPD - einem SPD-geführten Finanzministerium - es wieder einmal schwarz auf weiß gegeben hat, (Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Aus rot-grüner Zeit!) dass Sie eine verfassungswidrige Steuergesetzgebung vorgenommen haben. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU - Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: SPD-Eigentor! SPD-Murks! - Ulrich Kelber [SPD]: Er hat Ihnen genau diese Formulierung aufgeschrieben!) Dementsprechend mussten wir diese Regelung so im Jahressteuergesetz fassen - übrigens auch mit der Folge einer nicht unerheblichen Mindereinnahme, die wir im jetzigen Haushalt zusätzlich verkraften müssen, weil Sie schon damals nicht in der Lage waren, eine verfassungsgemäße Steuergesetzgebung vorzunehmen. Zu dem, was Sie zuletzt zur Erbschaftsteuer gesagt haben, möchte ich zunächst einmal klarstellen, dass wir die Erbschaftsteuer nicht aushöhlen. (Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Doch!) Wir lassen sie doch in der jetzigen Regelung bestehen. (Lachen bei der SPD - Joachim Poß [SPD]: Großzügig!) Wir nehmen keine Änderung vor. Dass wir sie aushöhlen würden, würde ja voraussetzen, dass wir eine Änderung vornehmen. Das machen wir eben nicht. (Nicolette Kressl [SPD]: Kabarett!) Vielmehr haben wir den Vorschlag für eine Verschärfung der Erbschaftsteuer, die die Unternehmen, insbesondere mittelständische Unternehmen, zusätzlich belasten würde, aus dem Regierungsentwurf herausgenommen. (Joachim Poß [SPD]: Das ist auch Comedy, aber schlechte Comedy!) Ich glaube, es ist unser souveränes Recht als Parlamentarier, dieses so vorzunehmen, weil wir es nämlich für richtig halten. (Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Sie haben eine Korrektur verhindert! Das ist die Antwort!) Insofern ist wieder einmal klar, wo der Unterschied zwischen dieser Seite und jener Seite des Hauses liegt. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Zum Glück!) Sie würden immer nur die Steuern erhöhen und sagen: Die Steuerpflichtigen können noch mehr zahlen, weil der Staat ja mehr Geld braucht. - Für Sie in Ihrer Denkweise ist eine hohe Besteuerung Garant dafür, dass es auch hohe Steuereinnahmen gibt. Anders herum wird aber ein Schuh daraus; wir haben das in den letzten zehn Monaten in Deutschland beobachten können. Diese, die rechte Seite hat nämlich zu Beginn des Jahres entsprechende Steuerentlastungen vorgenommen, (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Für Hoteliers!) die dazu geführt haben, dass die Steuereinnahmen insgesamt steigen. Wir sorgen durch eine vernünftige Steuerpolitik dafür, dass die Unternehmen in Deutschland investieren und Arbeitsplätze schaffen können. Das zeigt sich jetzt an einer fantastischen Aussicht auf dem Arbeitsmarkt. Wir leiden mittlerweile unter Fachkräftemangel; das muss man sich überlegen. Die Zahl der Arbeitslosen liegt unter 3 Millionen, weil wir die Grund-lage dafür legen, dass die Unternehmen in Deutschland sichere Investitionsbedingungen haben. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU - Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das glauben Sie doch selbst nicht!) Das zeigt sich eben auch bei der Erbschaftsteuer. Wenn Sie jetzt an der Regierung wären, würden Sie sicherlich die Erbschaftsteuer verschärfen. Das Problem würde sein, dass die Unternehmen in Deutschland nicht mehr die Voraussetzungen für gutes Wirtschaften haben würden. Es würden Arbeitsplätze ins Ausland verlagert und Arbeitsplätze in Deutschland abgebaut werden. Die Arbeitslosenzahlen würden eben nicht so sinken, wie es unter der Regierung der christlich-liberalen Koalition der Fall ist. Ich möchte noch weitere Punkte dieses Jahressteuergesetzes hervorheben, die wir für ganz besonders wichtig halten. Wir machen einen deutlichen Schritt hin zur Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaften. Aber hier sind noch weitere Verfahren in Karlsruhe anhängig. Wir meinen, dass es auch eine Frage des Respektes vor dem höchsten deutschen Gericht ist, dass wir die Entscheidung abwarten, um dann gesetzgeberisch darauf zu reagieren. Wir haben einen Bereich entbürokratisiert. Das betrifft die Sonderregelung für ehemals gemeinnützige Wohnungsunternehmen. Das ist ein ganz wichtiger Bereich für eine Entbürokratisierung des Steuerrechts. Es handelt sich um eine Vereinfachung, bei der wir davon ausgehen können, dass wir auf dem genannten Gebiet eine entsprechende Dynamik entwickeln werden. Einen Punkt möchte ich hervorheben, weil wir diesbezüglich keine gesetzliche Regelung im Jahressteuergesetz vornehmen. Denn es ist uns gelungen, im Zuge der Beratungen des Jahressteuergesetzes eine wichtige Klarstellung für die Praxis herbeizuführen. Ich nenne das Stichwort: Organschaft im Rahmen des Körperschaftsteuergesetzes. Es ist uns durch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums gelungen, die Unsicherheiten, die gerade in den letzten Monaten in der Praxis auf diesem Gebiet entstanden sind, zu beseitigen. Deswegen brauchten wir keine gesetzlichen Regelungen, was auch eine Vereinfachung der Steuergesetzgebung darstellt. Insgesamt haben wir einen Entwurf zum Jahressteuergesetz vorgelegt, der im Wesentlichen davon geprägt ist, dass wir einerseits Fehler der Vergangenheit aufarbeiten müssen, aber andererseits sehr praxisrelevante wie auch praxisgerechte Regelungen vorgenommen haben. Insofern ist das Jahressteuergesetz ein weiterer Baustein im Rahmen einer vernünftigen Steuerpolitik der schwarz-gelben Koalition. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat die Kollegin Barbara Höll von der Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich - alle haben darauf gewartet - liegt der Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2010 vor. Er beinhaltet nicht nur ein paar redaktionelle Änderungen, sondern auch Kröten, die wir nicht zu schlucken bereit sind. Deshalb werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen. (Beifall bei der LINKEN) Mit der bevorstehenden Verabschiedung des Gesetzentwurfs zum Jahressteuergesetz zeigt die Koalition, dass sie nicht bereit ist, bekannte Steuerschlupflöcher zu schließen, obwohl ihr dies selbst die Regierung im Gesetzentwurf vorgeschlagen hat. Denn im Rahmen der Neuregelung der Erbschaftsbesteuerung 2008 unterlief der Großen Koalition - ich unterstelle - tatsächlich ein redaktioneller Fehler. Wenn in der Vermögensmasse des Unternehmens der Anteil des unproduktiv genutzten Vermögens - hierzu gehören Kunstgegenstände, Münzen und Wertpapiere - am Gesamtvermögen nicht über 10 Prozent liegt, dann kann dieses Unternehmen unter den bekannten Bedingungen steuerfrei an die nächste Generation übergehen. Bestehen zum Beispiel Beteiligungen an Personengesellschaften oder Anteile an Kapitalgesellschaften, dann dürfen diese Gesellschaften bis zu 50 Prozent Verwaltungsvermögen - also das unproduktive Vermögen, das ich gerade erwähnt habe - an ihrem Gesamtvermögen besitzen, um steuerfrei zu bleiben. Dies lädt zur Steuerumgehung ein und ist verfassungsrechtlich bedenklich. Die Folge ist: Viele Unternehmen übertragen ihr Verwaltungsvermögen einfach auf Tochtergesellschaften, um auch für diesen Teil des Vermögens Steuerfreiheit zu erlangen. So heißt es selbst im Gesetzentwurf - ich zitiere -: Eine höhere Grenze für das Verwaltungsvermögen im Betriebsvermögen von Beteiligungen/Tochtergesellschaften gegenüber dem Verwaltungsvermögen im diese haltenden Betriebsvermögen ist nicht zu rechtfertigen und führt zu nicht gewollten steuermindernden Gestaltungen. Eine Abweichung bedarf nach Aussagen des Bundesverfassungsgerichtes eines besonderen sachlichen Grundes. Deshalb sollte jetzt die Grenze für unproduktive Vermögensteile einheitlich auf 10 Prozent festgesetzt werden. Genau das kassieren Sie jetzt ein. Sie wollen die steuermindernden Regelungen beibehalten, statt den Fehler zu korrigieren, und das gegen die Empfehlung der Fachleute und der Regierung. So viel Freiheit hätte ich mir heute früh in der Debatte über das Atomgesetz gewünscht. (Beifall bei der LINKEN) Des Weiteren enthält das Jahressteuergesetz zwei Regelungen, die auf Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes basieren. Bei der ersten Regelung geht es um die steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers, die Sie gestrichen hatten. Das hat Ihnen das Bundesverfassungsgericht um die Ohren gehauen. Jetzt schustern Sie eine Minimallösung zusammen, die der Lebenswirklichkeit nicht Rechnung trägt. Denn viele Menschen richten sich ein Arbeitszimmer ein, obwohl sie ein Dienstzimmer haben, weil sie vielfach auch zu Hause arbeiten müssen. Deshalb lehnen wir Ihren Vorschlag dazu ab. Er geht nicht weit genug. Die zweite Regelung betrifft die Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe. Herr Volk, ich empfehle Ihnen, die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zu lesen. Denn es hat eindeutig klargestellt, dass die Privilegierung der Ehe nicht die Diskriminierung der eingetragenen Lebenspartnerschaft bedeuten darf. Nun heben Sie zwar endlich die Diskriminierung im Bereich der Erbschaftsteuer auf, lassen aber die Grunderwerbsteuer weg, obwohl es naheliegend wäre, dies gleich mit zu regeln. Das Einkommensteuerrecht lassen Sie völlig außen vor. Schon fast zynischen Charakter hat Ihr Vorschlag zur Zulageberechtigung für die Riester-Förderung von ALG-II-Empfängerinnen und -Empfängern. Erst sparen Sie die Zahlungen der Rentenbeiträge für ALG-II-Empfängerinnen und -Empfänger ein, und dann stellen Sie fest, dass damit die Grundlage für die Fortführung ihrer Riester-Verträge wegfällt. Also müssen wir jetzt eine gesetzliche Änderung vornehmen, damit sie weiter einzahlen können. - Sie verschweigen, dass es sich hier um eine doppelte Abzocke handelt; denn ein Großteil der Menschen, die vielleicht weiter riestern können, werden in Zeiten von Hartz IV und Niedriglöhnen im Alter auf die Grundsicherung angewiesen sein. Sie wissen genauso gut, dass dann die Riester-Rente gegengerechnet wird. Den Betreffenden nutzt es also überhaupt nichts, wenn nun monatlich 5 Euro eingezahlt werden. (Beifall bei der LINKEN) Wir fordern Sie deshalb auf: Stellen Sie die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe vollständig gleich! Belassen Sie die ursprünglich im Jahressteuergesetz 2010 geplante Regelung zum Verwaltungsvermögen! Kehren Sie bei der Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers wieder zur alten Regelung bis 2007 zurück, und schaffen Sie endlich die Abgeltungsteuer ab! Herr Volk, wenn Sie Achtung vor Karlsruhe haben, sollten Sie die gesetzlichen Grundlagen ändern und für eine vollständige Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe sorgen. Dann könnte Karlsruhe sagen: Die gesetzliche Grundlage hat sich geändert. Die Verfahren können wir damit für erledigt erklären. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt der Kollege Dr. Gerhard Schick von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Koalition sollte angesichts des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs den Mund in Bezug auf verfassungswidrige Gesetzgebung nicht zu voll nehmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Gesetz enthält viele gute, aber auch viele schlechte Passagen; darüber haben wir im Ausschuss im Detail diskutiert. Ich will mich angesichts der knappen Zeit auf die zwei Punkte konzentrieren, die wir besonders problematisch finden. Es geht um das Verfassungsrecht. Herr Volk, ich richte folgende Frage an Sie: Auf jedem Christopher Street Day sagen die Vertreter der FDP, wie wichtig die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft auch im Einkommensteuerrecht ist. Aber Sie haben hier kein Wort zu diesem Thema verloren, weil es Ihnen - zu Recht - peinlich ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN - Dr. Daniel Volk [FDP]: Wer hat denn 2001 die Steuergesetzgebung zu verantworten gehabt?) Sie wissen genau, dass unser Vorschlag, auch im Steuerrecht die Gleichstellung vorzunehmen, wegen des Votums des Bundesrates nicht umgesetzt werden konnte. Nun hat sich die Situation aber verändert. Sie wollen offenbar um jeden Preis diskriminieren und noch nicht einmal auf das Bundesverfassungsgericht hören. (Dr. Daniel Volk [FDP]: Wir machen doch die Änderung!) Worum geht es? Das Bundesverfassungsgericht hat aufgegeben, bis zum Ende dieses Jahres die Gleichstellung im Erbschaftsteuerrecht vorzunehmen, weil die bisherige Regelung nicht verfassungsgemäß ist. Es geht um die Fälle seit 2001. Obwohl Ihnen das Bundesverfassungsgericht eine Änderung aufgetragen hat, verweigern Sie eine rückwirkende Regelung. Sie gönnen das den Betreffenden offensichtlich nicht. Damit hat derjenige, der einen guten Rechtsanwalt hatte, einen Vorteil und derjenige, der keinen guten Rechtsanwalt hatte, einen Nachteil. Das ist einfach schofel. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Des Weiteren geht es um den Änderungsantrag, über den wir dann namentlich abstimmen werden. Das Bundesverfassungsgericht sagt eindeutig - und zwar schon zum zweiten Mal -, dass aus der Tatsache, dass es in Eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht automatisch zur Kindererziehung kommt, keine Diskriminierung im Steuerrecht abgeleitet werden kann. Ich frage Sie: Wie stark müssen der Mépris von Lebenspartnerschaften von Lesben und Schwulen und der Wunsch nach Diskriminierung sein, dass Sie sogar das Bundesverfassungsgericht missachten? Es ist einfach mies, an dieser Stelle nicht die Gleichstellung herzustellen. Die FDP hat sie immer gefordert, sich aber nicht durchgesetzt. Die Union will mit Absicht eine Diskriminierung aufrechterhalten. Geben Sie sich einen Ruck! So etwas gehört sich nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In Spanien und Frankreich ist das inzwischen Recht. Sogar im katholischen Irland werden Lebenspartnerschaften steuerlich gleichgestellt. Nur in Deutschland gönnen Sie das den Betreffenden nicht. Das ist nicht christlich und nicht liberal, sondern schlecht. Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt hat das Wort der Kollege Peter Aumer von der CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Peter Aumer (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Jahressteuergesetz werden Maßnahmen umgesetzt, die sich im Laufe eines Jahres aufgrund verschiedener Entwicklungen im Steuerrecht ergeben haben, und einige Akzente der christlich-liberalen Koalition werden gesetzt. Doch gerade weil das deutsche Steuersystem von vielen Bürgerinnen und Bürgern und auch von vielen Beteiligten aus der steuerlichen Praxis als kompliziert und schwer nachvollziehbar angesehen wird, dürfen wir, sehr geehrter Herr Binding, ein Ziel nicht aus den Augen verlieren, und zwar die Vereinfachung unseres Steuerrechts. Wo immer es geht, sollten wir kritisch hinterfragen, ob man nicht einfachere und insbesondere unbürokratischere Regelungen finden kann, damit unser Steuerrecht vom Bürger verstanden und akzeptiert wird. Die Regierungskoalition setzt mit dem Jahressteuergesetz 2010 konsequent ihren Kurs fort: für Wachstum und für mehr Beschäftigung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Um dieses Ziel zu erreichen, sieht das Gesetzespaket wichtige steuerliche Anpassungen vor und realisiert zudem Maßnahmen höherer politischer Bedeutung. Viele davon wurden bereits angesprochen. Eine Empfehlung des Bundesrates möchte ich noch ansprechen, und zwar die vorgeschlagene Einschränkung der nach § 6 b Einkommensteuergesetz begünstigten Reinvestitionsmöglichkeiten, die vor allem im Hinblick auf die Auswirkungen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben problematisch ist. Bei diesem Vorschlag halten wir es für notwendig, zunächst mit der nötigen Sorgfalt eine vertiefte Prüfung vorzunehmen. Grundsätzlich ist das Anliegen des Bundesrates, wonach Übertragungen von stillen Reserven bei der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden nicht zweckwidrigen Zielen dienen dürfen, sicherlich berechtigt. Aber man muss dies prüfen und in ein angemessenes Verhältnis stellen. Sehr geehrter Herr Binding, Sie haben sehr viel über Verweigerung gesprochen. Für was war denn die SPD? Wir haben das vorhin von Herrn Volk gehört: Wir mussten etwas korrigieren, was Sie in Ihrer Regierungszeit verfassungswidrig ins Gesetz geschrieben haben. Sie haben im Finanzausschuss sogar gegen diese Korrektur gestimmt. Für jemanden, der neu im Bundestag ist, ist das unverständlich. Dass man dann auch noch so ein Kasperltheater aufführt, lässt mich doch fragen, wie ernsthaft hier Oppositionsarbeit betrieben wird. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Ulrich Kelber [SPD]: Das ist falsch korrigiert! Das erklären wir Ihnen aber nochmal!) - Korrigiert ist korrigiert. Wenn wir es nicht hätten korrigieren müssen, dann hätten wir es auch nicht falsch korrigieren können. Wir müssen bei den Steuern noch einiges tun. Unser Steuerrecht ist in weiten Teilen leistungsfeindlich, demotivierend und intransparent. Deswegen muss die Vereinfachung und Entlastung gerade beim Einkommensteuerrecht weiter auf der Agenda stehen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Dafür sein - Herr Kollege Binding, ich weiß nicht, wie oft Sie gesagt haben: Wir sind dagegen! -, ist das, was unsere Zeit heute in allen Bereichen der Gesellschaft braucht. Unser Steuerrecht soll dem Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit gehorchen. Das ist die Grundlage für ein gerechtes Steuersystem, so wie Sie es angesprochen haben und so wie wir es verstehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zum Jahressteuergesetz 2010, für mehr Wachstum und für mehr Beschäftigung in Deutschland. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010. Der Finanzausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf den Drucksachen 17/3449 und 17/3549, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 17/2249 und 17/2823 in der Ausschussfassung anzunehmen. Hierzu liegen zwei Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, über die wir zuerst abstimmen. Wer stimmt für den Änderungsantrag von Bünd-nis 90/Die Grünen auf der Drucksache 17/3468? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Wir stimmen nun über den Änderungsantrag auf Drucksache 17/3469 auf Verlangen der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen namentlich ab. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. - Sind alle Plätze an den Urnen besetzt? - Das ist offenkundig der Fall. Dann eröffne ich die Abstimmung. Gibt es noch Mitglieder des Hauses, die ihre Stimmkarte nicht abgegeben haben? - Ich glaube, jetzt haben alle ihre Stimme abgegeben. Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung unterbreche ich die Sitzung. (Unterbrechung von 21.28 bis 21.37 Uhr) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe Ihnen das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag des Bündnisses 90/ Die Grünen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Jahressteuergesetzes 2010 bekannt: abgegebene Stimmen 558. Mit Ja haben gestimmt 242, mit Nein haben gestimmt 316. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.42 (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 17/2249 und 17/2823 in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit gleichem Stimmverhältnis angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/3470. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD-Fraktion und bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Abschaffung des Progressionsvorbehalts für Kurzarbeitergeld. Der Finanzausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschluss-empfehlung auf den Drucksachen 17/3449 und 17/3549, den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/255 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung abgelehnt. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung. Wir kommen zum Zusatzpunkt 6. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/3218 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? - Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich die Tagesordnungspunkte aufrufe, zu denen die Reden zu Protokoll genommen werden, teile ich Ihnen mit, dass sich die Fraktionen verständigt haben, den Tagesordnungs-punkt 11 - es handelt sich um die Abstimmung über den Antrag "Freiheit für Gilad Shalit" - sowie den heute Morgen aufgesetzten Zusatzpunkt 7 - hier handelt es sich um die Abstimmung über den Antrag "60 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention" - von der Tagesordnung abzusetzen. Sind Sie mit dieser Vereinbarung einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen. Jetzt darf ich Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass unsere sehr geschätzten Geschäftsführer vereinbart haben, dass die Reden zu allen weiteren Tagesordnungspunkten zu Protokoll genommen werden. Ich darf Sie trotzdem noch dazu einladen, den Formalitäten beizuwohnen, damit wir das alles ordnungsgemäß über die Bühne bringen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Christine Lambrecht, Sören Bartol, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Maklerkosten gerecht verteilen - Drucksache 17/3212 - Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss (f) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Wie ich schon sagte, sollen die Reden zu Protokoll genommen werden. Es handelt sich um die Reden der Kollegen Dr. Jan-Marco Luczak, Christine Lambrecht, Christian Ahrendt, Jens Petermann und Daniela Wagner.43 Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 17/3212 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. - Ich gehe von Ihrem Einverständnis aus. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 21 auf: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Freie Wahlen in Birma fordern, die Menschenrechtslage verbessern und einen nationalen Dialog unterstützen - Drucksache 17/3213 - Auch hier werden die Reden zu Protokoll gegeben. - Ich bekomme gerade die Information, dass kein Wert darauf gelegt wird, dass ich die Namen der betreffenden Kolleginnen und Kollegen verlese. Sie sind aber im Protokoll verzeichnet.44 Daher können wir gleich zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/3213 kommen. Wer stimmt für diesen Antrag? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Antrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Jan Korte, Inge Höger, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Endgültiger Verzicht auf transatlantische und europäische Flugpassagierdaten-Abkommen - Drucksache 17/2212 - Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Auswärtiger Ausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Ausschuss für Tourismus Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Auch hier werden die Reden zu Protokoll gegeben.45 Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 17/2212 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Rat des Anpassungsfonds - Drucksache 17/3027 - Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19. Ausschuss) - Drucksache 17/3473 - Berichterstattung: Abgeordnete Jürgen Klimke Dr. Bärbel Kofler Harald Leibrecht Heike Hänsel Thilo Hoppe Die Reden werden zu Protokoll gegeben. Andreas G. Lämmel (CDU/CSU): Heute ist ein guter Tag für die Entwicklungsländer, speziell für jene, die von den Folgen des Klimawandels besonders hart betroffen sind. Die Koalition setzt an dieser Stelle ein klares Zeichen: Deutschland ist ein verlässlicher Partner in der Entwicklungszusammenarbeit. Dieses Gesetz verleiht dem Rat des Anpassungsfonds die Rechtsfähigkeit. Was bedeutet das? Der Anpassungsfonds wurde auf den Konferenzen der Vertragsstaaten des Kioto-Protokolls 2001 gegründet und 2005 bestätigt. Er soll Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern fördern. Auf der dritten Konferenz der Kioto-Vertragsstaaten in Bali im Jahr 2007 hatte man sich auf die institutionelle Struktur des Fonds geeinigt und einen 32-köpfigen Rat als Leitungsgremium installiert. Die Weltbank agiert vorläufig als Treuhänder des Fonds. Eine neue Entwicklung dieser Konferenz ist die Vereinbarung der Vertragspartner, nationalen Institutionen der Entwicklungsländer unmittelbaren Zugang zur Förderung durch den Anpassungsfonds einzuräumen. Ministerien der Entwicklungsländer können somit direkt Projektförderungen beantragen. Bisher war dies nur über die Umwege der multilateralen Durchführungsorganisationen wie dem United Nations Development Programme oder dem United Nations Environment Programme möglich. Die vierte Konferenz der Vertragsstaaten in Posen im Jahr 2008 führt uns schließlich zum Kern des heutigen Gesetzes. Der Rat des Anpassungsfonds benötigt die Rechtsfähigkeit, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben, der Gewährung direkten Zugangs zur Förderung durch den Anpassungsfonds, erforderlich ist. Insbesondere ist Rechtsfähigkeit notwendig, um vertragliche Vereinbarungen mit Mittelempfängern eingehen und die Einhaltung der Projektkriterien und Treuhandstandards sicherstellen und gegebenenfalls auch durchsetzen zu können. Der Rat des Anpassungsfonds muss die Einhaltung der Projektkriterien und Treuhandstandards sicherstellen und gegebenenfalls vor Gericht durchsetzen können. Die Rechtsfähigkeit des Fonds muss in der nationalen Rechtsordnung mindestens einer Vertragspartei des Kioto-Protokolls eingeräumt werden. Deutschland hat dies nun angeboten. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes erhält der Rat des Anpassungsfonds nun die notwendige Rechtsfähigkeit in der deutschen Rechtsordnung. Diese ist funktional auf die Erfüllung der Aufgaben des Fonds beschränkt. Dazu gehört die Fähigkeit, Verträge zu schließen, Vermögen zu erwerben und zu veräußern und vor Gericht zu stehen. Der Umfang der eingeräumten Rechtsfähigkeit entspricht den Regelungen zur Rechtsfähigkeit des Sekretariats der Klimarahmenkonferenz und den Regelungen zur Rechtsfähigkeit des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen. Weiterhin sind Rechtsstatus und Immunitäten des Rates des Anpassungsfonds und seiner Mitglieder und Vertreter geregelt, soweit diese für die Ausübung ihrer Funktionen erforderlich sind. Neben der Erfüllung dieser rechtlichen Notwendigkeiten stärken wir mit diesem Gesetz auch den VN-Standort Bonn. Denn die enge Zusammenarbeit zwischen dem Rat des Anpassungsfonds und den bereits in Bonn angesiedelten Sekretariaten des Klimarahmenübereinkommens und des Kioto-Protokolls wird unterstützt. Weiterhin betonen wir als Deutscher Bundestag die Bedeutung des Themas "Anpassung an den Klimawandel" für Deutschland. Am wichtigsten ist jedoch das Signal an die Entwicklungsländer und die Staatengemeinschaft insgesamt. Das Gesetz hat für Empfängerländer, die von den Folgen des Klimawandels besonders betroffen sind, eine große Bedeutung. Diese warten nun seit der Konferenz von Bali im Jahr 2007 auf Mittelzugang für konkrete Projekte. Ab 2011 können Vorhaben realisiert werden. Dies ist ein Fortschritt und ein Meilenstein im Klimaschutz: direkter Zugang für durch die Folgen des Klimawandels verwundbare Staaten. Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung ermöglichen nun durch die Einräumung der Rechtsfähigkeit des Rates die Wirksamkeit dieser Entwicklungsmaßnahmen. Dies ist auch ein eindeutiges Signal zur 16. Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen in Cancún vom 29. November bis zum 10. Dezember 2010. Deutschland geht bei der Entwicklungszusammenarbeit und beim Klimaschutz weiter voran. Dr. Bärbel Kofler (SPD): Dem heute debattierten Gesetzentwurf haben alle Fraktionen des Deutschen Bundestages zugestimmt. Die SPD-Fraktion begrüßt den Gesetzentwurf, da er ein entscheidender Schritt zur Umsetzung des UN-Anpassungsfonds, eines wichtigen Instruments zur Finanzierung des internationalen Klimaschutzes, ist. Die Einrichtung des UN-Anpassungsfonds ist bereits im Kioto-Protokoll von 1997 beschlossen worden. Durch die heutige Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf wird dieser Fonds endlich rechtlich in die Lage versetzt, seine Arbeit zu machen. Der UN-Fonds wurde im Laufe der vergangenen neun Jahre Schritt für Schritt aufgebaut: Bei der Klimarahmenkonferenz in Marrakesch im Jahr 2001 ist mit der Einrichtung des Fonds begonnen worden, und nach der Klimakonferenz auf Bali im Jahr 2007 konnte das Steuerungsgremium des Fonds eingesetzt werden und seine Arbeit aufnehmen. Bisher aber fehlte ihm die nötige Rechtsform, um finanzielle Zusagen an Entwicklungsländer machen zu dürfen. Da das Steuerungsgremium des UN-Fonds seinen Sitz in Bonn hat, war es nun Aufgabe des deutschen Gesetzgebers, mit dem heute zu verabschiedenden Gesetz die nötige Rechtsgrundlage für die Arbeit des Gremiums zu schaffen. Mit dem heutigen Tag ist auch dafür der Weg frei und der Fonds nun endgültig arbeitsfähig. Ziel des Fonds ist es, diejenigen Entwicklungsländer, die von den negativen Auswirkungen des Klimawandels besonders betroffen sind, bei der Finanzierung von konkreten Projekten und Programmen zur Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Für viele der armen Länder der Welt ist die Anpassung an den Klimawandel vielmehr eine Notwendigkeit als eine Option. Sie erfordert massive finanzielle Aufwendungen, den Aufbau von Kapazitäten auf verschiedenen Ebenen und eine stetige Erweiterung des Wissens über den Klimawandel. Da die Klimaanpassung als Aufgabe neben der Armutsbekämpfung für viele Entwicklungsländer kaum zu meistern ist, bedarf sie einer zusätzlichen Finanzierung. Der UN-Anpassungsfonds ist mithin Ausdruck eines wichtigen Grundgedankens des Kioto-Protokolls: Das Weltklima ist ein globales Gut, und wer es belastet, muss sich gegenüber allen - insbesondere den Belasteten - verantworten. Diese Übernahme von globaler Verantwortung entspricht sozialdemokratischer Überzeugung. Der Gedanke der globalen Verantwortung beinhaltet für uns Sozialdemokraten eine Lastenverteilung unter Anwendung des Verursacherprinzips, also nach dem Kriterium der historischen Kohlenstoffschuld der einzelnen Staaten, und dem Solidarprinzip, also gemessen an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Staaten. Ein Kioto-Nachfolgeprotokoll muss diesen Grundgedanken auch zukünftig weiterführen und einen entsprechenden Budgetansatz zugrunde legen. Dazu sollte das 2-Grad-Ziel völkerrechtlich festgeschrieben und ein globales, mit der 2-Grad-Leitplanke konformes Budget für Kohlendioxid, also CO2, aus fossilen Quellen festgelegt werden. Dieses globale CO2-Budget ist dann auf Pro-Kopf-Basis in nationale Emissionsbudgets für alle Staaten zu unterteilen. Durch seine innovativen Ansätze im Bereich der Verfahrensregeln und der Verwaltung entspricht der UN-Anpassungsfonds diesem Solidargedanken und ist mithin ein zukunftsweisender Mechanismus der internationalen Klimafinanzierungsarchitektur. Durch den UN-Anpassungsfonds wird den Entwicklungsländern - im Gegensatz zu vielen anderen internationalen Fonds - direkter Zugang zu Finanzmitteln ermöglicht. Dadurch wird die Eigenverantwortung der Entwicklungsländer gestärkt. Das ist ein Grundsatz, der sich bereits in der Paris-Agenda findet und der dem sozialdemokratischen Anspruch an Entwicklungspolitik als globaler Strukturpolitik entspricht. Positiv zu bewerten ist, dass der UN-Fonds Klimaanpassung nicht gegen Armutsbekämpfung ausspielt; er hilft vielmehr eine armutsorientierte Klimaanpassung für Entwicklungsländer zu finanzieren. Innovativ ist auch die Finanzierung des Anpassungsfonds, weil er darauf angelegt ist, aus dauerhaften Geldquellen gespeist zu werden wie auch einmalige Direktzahlungen und Spenden zu absorbieren. Der Fonds hat bisher leider nur eine automatisierte Geldquelle. Er wird regelmäßig durch die Erlöse aus den Projekten des Clean-Development-Mechanismus gespeist. Das ist eine Möglichkeit, den Fonds mit regelmäßigem Geldzufluss zu versehen. Aber hier gibt es Verbesserungsbedarf. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass diese automatisierte Finanzierung weit höher liegt. Zum einen sollte der prozentuale Anteil am Erlös aus den CDM-Projekten deutlich höher sein; bisher werden 2 Prozent der Erlöse aus CDM-Projekten dem UN-Anpassungsfonds gewidmet. Zum anderen ist es für die Zukunft wichtig, dass neue dauerhafte Finanzierungsquellen für den Fonds gefunden werden. Der UN-Anpassungsfonds eignet sich auch für direkte Einzahlungen von Staaten. Aber leider hat sich die Bundesregierung trotz ihrer vollmundigen Kopenhagen-Zusagen von 1,26 Milliarden Euro für den internationalen Klimaschutz auch bei den Direktzahlungen an den Fonds bisher nicht mit Ruhm bekleckert. Im Jahr 2010 hat die Bundesregierung 10 Millionen Euro für den Anpassungsfonds zugesagt. Beispielsweise Spanien hat in diesem Jahr bereits 45 Millionen Euro in den Fonds eingezahlt. Angesichts der Zusagen von Kopenhagen sollte die Bundesregierung in den kommenden Jahren auch den Anpassungsfonds weiter finanzieren. Für den Anpassungsfonds wurden aber über das Jahr 2010 hinaus keine weiteren Zahlungen in Aussicht gestellt, obwohl es sinnvoll wäre, über diesen UN-Fonds weitere Gelder für Klimaanpassung bereitzustellen. Aber nicht nur an dieser Stelle fehlt es am glaubwürdigen und langfristigen Engagement der Bundesregierung für den internationalen Klimaschutz. Dieses Jahr hat die Bundesregierung insgesamt 70 Millionen Euro der Kopenhagen-Zusage von 1,26 Milliarden Euro in den Bundeshaushalt eingestellt. Aber bereits ab dem kommenden Jahr findet man die neuen Klimagelder im Haushalt nicht mehr. In Kopenhagen wurden den Entwicklungsländern zur Bekämpfung des Klimawandels von 2010 bis 2012 zusätzlich 420 Millionen Euro jährlich versprochen. Im Jahr 2010 sind dafür aber nur 70 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt worden, davon je 35 Millionen Euro im Umwelthaushalt und im Haushalt für Entwicklungspolitik; dafür wurde ein neuer Titel eingerichtet. Dieser Titel liegt im Haushaltsentwurf für 2011 in beiden Ressorts bei null und wird folglich auch wieder abgeschafft. Mit dem Haushaltsentwurf für 2011 verliert sich also jede Spur dieser 70 Millionen Klimaschutzmittel. Die noch laufenden Haushaltsverhandlungen lassen auch nicht die Hoffnung zu, dass die schwarz-gelbe Koalition daran etwas ändern wird. Vielmehr werden weitere Haushaltsperren für internationale Klimaschutzmittel von Schwarz-Gelb gefordert. Das macht Deutschland international zu einem unglaubwürdigen Partner und ist ein schlechtes Beispiel für andere Industrieländer. In der "Times of India" erschien erst kürzlich ein mahnender Artikel, der sich im Hinblick auf den Ende November in Cancún, Mexiko, stattfindenden Klimagipfel mit der Glaubwürdigkeit der Zusagen der Fast-Start-Initiative von Kopenhagen auseinandersetzt. In dem in englischer Sprache erschienenen Artikel heißt es wie folgt: The only question that the 180-plus country members of the UN Framework Convention on Climate Change seek to answer is ... whether they will allow the developing countries to be put to a international monitoring regime for their actions even as developed countries renege on their promise to provide the finance. Sinngemäß stellt der Autor des Artikels hier also die Frage, ob die entwickelten Länder bereit sind, sich einer internationalen Überwachung auszusetzen, die die Einhaltung der Klimazusagen beobachtet. Und - wörtlich übersetzt - heißt es im letzten Halbsatz auch: "...obwohl die Industrieländer ihr Versprechen, Klimafinanzierung bereitzustellen, verleugnen." An diesem Beispiel lässt sich unschwer erkennen, das die internationale Gemeinschaft, insbesondere die Entwicklungsländer, genau wahrnehmen, verfolgen und bewerten, wie glaubwürdig internationale Partner und deren Zusagen sind. Ich fordere daher die Bundesregierung auf, die Zusagen von Kopenhagen umzusetzen und keine Zahlentricks im Haushalt zu versuchen. Deutschland muss beim Klimagipfel in Cancún endlich seinen Worten Taten folgen lassen und eine glaubwürdige und langfristige Weltklimapolitik betreiben. Die Bundesregierung muss sich in Cancún für eine weitere Verpflichtungsperiode des Kioto-Protokolls einsetzten, und sie muss ein 30-Prozent-Reduktionsziel der EU bis 2020 ohne Vorbedingungen fordern. Aber vor allem muss die Bundesregierung die bereits in Kopenhagen zugesagten 1,26 Milliarden Euro für Klimaschutz und Anpassung in Entwicklungsländern in vollem Umfang neu und zusätzlich zur Verfügung stellen. Nur so kann Deutschland seine Vorreiterrolle im internationalen Klimaschutz zurückgewinnen. Mehr Gelder und eine langfristig verlässliche Unterstützung des UN-Anpassungsfonds wären weitere wichtige Signale in die richtige Richtung. Denn der internationale Klimaschutz braucht Mittel, getrennt und unabhängig von der Armutsbekämpfung. Das Weltklima ist ein globales Gut, und es ist in unser aller Interesse, es zu schützen. Kohlendioxidarme Entwicklung und armutsorientierte Anpassung sind Voraussetzung dafür, dass sich alle Menschen in Würde entwickeln können und auch unseren Kindern noch die Chance auf eine lebenswerte Zukunft bleibt. Harald Leibrecht (FDP): Der Klimawandel ist ohne Frage eine der ganz zentralen Herausforderungen für die globale Entwicklung des 21. Jahrhunderts, und zwar nicht nur ökologisch, sondern auch gesellschaftlich, wirtschaftlich und möglicherweise auch sicherheitspolitisch. Deutschland soll wie alle hoch industrialisierten Länder an der Spitze jener stehen, die sich für Klimaschonung einsetzen. Dazu gehören unter anderem der Einsatz regenerativer Energien und Fortschritte bei der Energieeffizienz. Dazu gehört auch, dass wir mit deutschem Know-how in dieser Sache für uns und für deutsche Unternehmen werben wollen. Deutschland beweist dadurch, dass es dem unter dem Kioto-Protokoll eingerichteten Anpassungsfonds Rechtsfähigkeit verleihen möchte, dass es dem Klimaschutz in der internationalen Zusammenarbeit einen hohen Stellenwert einräumt. Durch die Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Rat des Anpassungsfonds kann dieser die ihm gestellten Aufgaben in angemessener Art und Weise durchführen. Die Vertragspartner des Kioto-Protokolls hatten die Notwendigkeit bereits vor einigen Jahren erkannt. Dass Deutschland sich als einer der Vertragspartner des Kioto-Protokolls dazu bereiterklärt hat, dem Rat die Rechtsfähigkeit zu verleihen, ist vor der internationalen Klimakonferenz von Cancún ein wichtiges Zeichen. Der Anpassungsfonds wurde im Rahmen des Kioto-Protokolls ins Leben gerufen, um Entwicklungsländer bei der Bewältigung der Probleme und vielfältigen negativen Auswirkungen durch den Klimawandel zu unterstützen. Der Fonds wird dabei helfen, konkrete Maßnahmen in Entwicklungsländern zu finanzieren. Dabei sollten diverse Maßnahmen zum Klimaschutz eingeleitet werden, seien es staatliche strukturelle Maßnahmen oder auch den umweltpolitischen Notwendigkeiten angepasste zielführende Privatisierungsprozesse, durch die vor allem technologische Innovationen auf den Weg gebracht werden können. Das nun von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz trägt dazu bei, dass der Rat durch die ihm verliehene Rechtsfähigkeit Verträge schließen und somit verbindliche Vereinbarungen mit Mittelempfängern eingehen, Vermögen erwerben und veräußern und auch vor Gericht stehen kann. Dies ist natürlich von besonderer Bedeutung, da der Rat des Anpassungsfonds die Einhaltung von Standards sicherstellen und unter Umständen vor Gericht durchsetzen können muss. Der Fonds kann sich zu einem äußerst wichtigen Instrument entwickeln, um den Entwicklungsländern dabei zu helfen, ihre eigenen Fähigkeiten zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels aufzubauen. Es ist wichtig, dass die Länder die Anpassung an den Klimawandel selber vorantreiben und wir unter anderem mit diesem Gesetz etwas dazu beitragen. Heike Hänsel (DIE LINKE): Viele Millionen Menschen in Ländern wie Bangladesch, Pakistan, Bolivien und Papua-Neuguinea leiden schon jetzt unter den Auswirkungen des Klimawandels. Diese und andere Länder des Südens haben den Klimawandel nicht selbst verursacht, müssen jedoch den Preis für den Wohlstand im Norden mit der Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen bezahlen. Die Verursacher des Klimawandels, maßgeblich die Industrienationen, müssen den Preis für ihren Wohlstand bisher nicht selbst zahlen. Deswegen begrüße ich zunächst die Entscheidung der Bundesregierung, sich an der Einrichtung des UN-Anpassungsfonds zur Finanzierung von Klimaschutz und Anpassung im globalen Süden zu beteiligen. Viele Umweltschutz- und Entwicklungsorganisationen haben seit Jahren gefordert, dass sich die Bundesregierung für den Anpassungsfonds einsetzt und halten diesen vorliegenden Gesetzentwurf sogar für einen Durchbruch. Ausschlaggebend ist, dass es für Entwicklungsländer, die vom Klimawandel betroffen sind, nun erstmals möglich ist, direkte finanzielle Unterstützung aus einem internationalen Klimafonds zu erhalten, ohne den Umweg über die Weltbank oder andere Institutionen wählen zu müssen. Das Kopenhagen-Versprechen der Bundeskanzlerin wird aber nur im Ansatz erfüllt und ist nur oberflächlich gesehen ein Fortschritt. 2010 werden Haushaltstitel in Höhe von 350 Millionen Euro auf die Kopenhagen-Zusage angerechnet. Davon sind aber lediglich 70 Millionen "frisches" Geld; für 2011 und 2012 sollen sogar diese 70 Millionen Euro gestrichen werden. In seiner gegenwärtigen Konstruktion kann der Fonds bis 2012 auf maximal 500 Millionen Euro anwachsen. Die Weltbank schätzt den Finanzierungsbedarf bei der Klimaanpassung jedoch auf bis zu 100 Milliarden Euro jährlich. Der Fonds ist also deutlich unterfinanziert und zu leistungsschwach angesichts der Herausforderungen von globalen Klimakatastrophen, Überschwemmungen, Wirbelstürmen und Wüstenbildung. Die Finanzierung des Fonds erfolgt über den Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung, den Clean Development Mechanism, CDM. Die Linke sieht die Finanzierung über den CDM, den wir für ein untaugliches und durch vielfachen Missbrauch diskreditiertes Instrument halten, skeptisch. Wie die Entwicklungshilfeorganisation Oxfam errechnete, ist ein Großteil der 1,26 Milliarden Euro, die bis 2012 von Deutschland eingezahlt werden sollen, nicht zusätzlich, weil sie bereits an anderer Stelle und zum Teil vor Jahren international zugesagt worden waren. Skandalös ist, dass die Bundesregierung mithilfe von Rechentricks Klimaschutzkredite an Entwicklungsländer in Höhe der vollen Kreditsumme anrechnet und nicht nur in Höhe des Beitrags, mit dem Deutschland diese Kredite verbilligt. Das heißt im Klartext, dass die armen Länder diese Kredite vollständig zurückzahlen müssen, was mit echten Finanzhilfen im Sinne der vollmundig angekündigten Versprechen der Klima-Kanzlerin nichts zu tun hat. Mit dieser Mogelpackung wird weder das Klima gerettet noch Vertrauen in den von Klimafolgen besonders betroffenen Ländern geschaffen. Die Linke fordert eine wirkliche Kehrtwende beim globalen Klimaschutz, die nicht nur aus Worten besteht. Die hauptsächlichen Verursacher des Klimawandels sind die Industriestaaten, die sich ihrer Verantwortung endlich stellen und den betroffenen Ländern helfen müssen. Wir verlangen eine reale Finanzierungsgrundlage, wie sie von Weltbank, UN-Gremien und Umwelt- und Entwicklungsverbänden berechnet wurde. Die Industriestaaten müssen demnach bis 2020 jährlich 110 Milliarden Euro in den Fonds einzahlen, die nicht mit Transferzahlungen in der Entwicklungszusammenarbeit verrechnet werden dürfen. Die EU soll 35 Milliarden Euro beisteuern; der deutsche Anteil daran beträgt 7 Milliarden Euro. Wir fordern, dass seitens der EU-Mitgliedstaaten ein relevanter Teil der Einnahmen aus den Auktionserlösen des europäischen Emissionshandelssystems verwendet wird. Von diesen Summen sind die Lippenbekenntnisse der Bundesregierung weit entfernt. Um wirklich zum Klimaschutz beizutragen, wäre es außerdem nötig, die armen Länder beim Schutz der letzten tropischen Regenwälder zu unterstützen. Es ist schlicht Sabotage, dass Entwicklungshilfeminister Niebel die Zusage zur Unterstützung der Bundesregierung für das ITT-Projekt zurückgezogen hat. Die ecua-dorianische Regierung hat im August dieses Jahres einen Fonds für den Yasuní-Nationalpark eingerichtet mit dem Ziel, die Regenwälder zu erhalten und das Öl im Boden zu lassen. Per Parlamentsbeschluss hat Ecuador ferner festgelegt, dass das Projekt von Nachfolgeregierungen nicht rückgängig gemacht werden kann. In den letzten Jahren hat die deutsche Bundesregierung zusammen mit anderen Industrieländern, darunter Kanada, Italien und Norwegen, unter anderem dieses wegweisende Klimaschutzprojekt stets unterstützt. Dass Minister Niebel dem Regenwaldprojekt nun in der entscheidenden Phase den Dolchstoß verpasst, ist ein Schlag ins Gesicht für Ecuador und die internationalen Bemühungen um Klimaschutz. Minister Niebel, ziehen Sie Ihre Absage an das ITT-Projekt zurück, und setzen Sie die Kopenhagen-Versprechen Ihrer Bundesregierung endlich in die Tat um! Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist äußerst selten, dass der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung als federführender Ausschuss mit Gesetzen befasst ist. Selten ist es auch, dass wir im Entwicklungsausschuss einstimmig abstimmen. Beides trifft auf den Entwurf des Gesetzes zur Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Rat des Anpassungsfonds zu. Wir Grünen haben es sehr begrüßt, dass der Anpassungsfonds bei der Klimakonferenz in Poznan der vollen Operationalisierung näher gebracht wurde. Dort wurde auch beschlossen, dass dem Rat des Anpassungsfonds die Rechtsfähigkeit verliehen werden soll, was mit der Verabschiedung dieses Gesetzes geschehen wird. Ich freue mich außerordentlich, dass Deutschland angeboten hat, dem Rat diese Rechtsfähigkeit einzuräumen; denn Deutschland hatte bisher eine Führungsrolle bei der internationalen Klimapolitik und wurde auch von den Entwicklungsländern dafür geschätzt. Leider muss ich sagen "hatte bisher eine Führungsrolle"; denn die Politik der gegenwärtigen Bundesregierung kann nicht mehr so beschrieben werden. Aber ich habe die Hoffnung, dass unsere heutige Debatte und die Arbeit des Anpassungsfonds in Bonn die Bundesregierung daran erinnern, dass Deutschland ein großes Interesse hat, den Ruf als Vorreiter in Klimafragen und das Vertrauen der Entwicklungsländer wiederherzustellen. Dieses Vertrauensverhältnis wiederherzustellen, muss allen ein Anliegen sein, die an einem rechtsverbindlichen Post-Kioto-Abkommen interessiert sind. Vertrauen stellt man aber nicht her, indem man vor Kopenhagen für drei Jahre jeweils 420 Millionen Euro zusätzlicher Mittel für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern zusagt und dann im ersten Jahr nur 70 Millionen Euro und im zweiten Jahr genau null Euro zusätzliche Mittel bereitstellt. Vertrauen gewinnt man nicht, indem die Klimagelder auf die ODA-Quote angerechnet werden. Wir müssen vielmehr der historischen Verantwortung gerecht werden, die wir als Mitverursacher des Klimawandels gegenüber den Entwicklungsländern tragen, und die Klimagelder tatsächlich zusätzlich, also ohne sie auf die ODA-Quote anzurechnen, bereitstellen. Und Vertrauen gewinnt man nicht, wenn man die Gelder, die im Energie- und Klimafonds für den internationalen Klima- und Umweltschutz eingestellt werden sollen, sperrt, bis "eine verbindliche, umfassende Nachfolgevereinbarung des Kioto-Protokolls zum Internationalen Klimaschutz abgeschlossen wird". All das tut die Bundesregierung aber, unterstützt von den Abgeordneten der schwarz-gelben Koalition. Statt als Vorreiter voranzugehen, mit der Einhaltung von internationalen Finanzzusagen Impulse für die Klimaverhandlung zu geben und die eigene Glaubwürdigkeit zu bekräftigen, treten Sie, werte Kollegen und Kolleginnen der Koalition, als Bremser auf und spielen Mikado: Klimaschutz erst, wenn sich andere bewegen. Dabei läuft die Zeit davon, um das 2-Grad-Ziel noch zu erreichen. Lassen Sie mich noch etwas zum Rat des Anpassungsfonds sagen. Er zeichnet sich durch eine besondere Governance-Struktur aus. Die Entwicklungsländer haben nämlich die Mehrheit der Sitze in dem Rat, bei dem die Entwicklungsländer direkt Projektmittel beantragen können, ohne Umweg über Institutionen wie die Weltbank machen zu müssen. Das ist ein Novum auf dem Gebiet der Entwicklungsfinanzierung, und ich hoffe, dass der Rat durch eine gute Arbeit hier einen neuen Standard setzt. Ein Kriterium für die Bewilligung von Projekten ist, dass die Belange von besonders verletzlichen Bevölkerungsgruppen Priorität haben. Eine solche Ausrichtung an den Ärmsten und Verletzlichsten haben wir stets gefordert. Bei der letzten Sitzung des Rates wurden die ersten Projekte bewilligt, unter anderem für ein Küstenschutzprojekt im Senegal und ein Wasserprojekt in städtischen Armenvierteln in Honduras. Damit möglichst bald viele sinnvolle Projekte über den Fonds finanziert werden können, ist es aber wichtig, dass die notwendigen finanziellen Mittel hierfür bereit gestellt werden. Im September dieses Jahres erklärte die Managerin des Anpassungsfonds, Marcia Levaggi, dass der Fonds zurzeit über circa 150 Millionen US-Dollar verfüge. Zugleich schätzt der UNFCCC, dass bis 2030 bis zu 59 Milliarden US-Dollar für die Anpassung der Entwicklungsländer an den Klimawandel benötigt werden. Die Weltbank rechnet mit Kosten von bis zu 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr. Es wird also nicht ausreichen, den Fonds mit nur zwei Prozent der Umsätze des Clean Development Mechanism zu speisen. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, sich an der finanziellen Ausstattung des Fonds kräftig zu beteiligen, ohne die bereit gestellten Mittel auf die ODA-Quote anzurechnen. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. An den Folgen des Klimawandels allerdings sterben schon heute Menschen. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/3473, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 17/3027 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um ihr Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetz zustimmen wollen, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Dr. Konstantin von Notz, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Elektronischen Personalausweis nicht einführen - Drucksachen 17/2432, 17/3451 - Berichterstattung: Abgeordnete Stephan Mayer (Altötting) Frank Hofmann (Volkach) Manuel Höferlin Jan Korte Wolfgang Wieland Die Reden werden zu Protokoll genommen.46 Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Druck-sache 17/3451, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/2432 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD-Fraktion bei Gegenstimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge - Drucksache 17/2764 - Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) - Drucksache 17/3111 - Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Jan-Marco Luczak Sonja Steffen Stephan Thomae Halina Wawzyniak Ingrid Hönlinger Die Reden werden zu Protokoll genommen. Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU): Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge behandeln wir heute unter einem sehr langen Namen einen Sachverhalt, den die meisten von uns unter der kurzen Bezeichnung "Timesharing" kennen. Dieses Gesetz dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2009, die den Verbraucherschutz in diesem Bereich insgesamt stärken soll. Diese Timesharing-Richtlinie ersetzt die bereits vorhandene Richtlinie aus dem Jahr 1994, nachdem diese nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen gerecht wurde und zwischenzeitlich erhebliche Lücken im Verbraucherschutz erkannt wurden. So wurde der Geltungsbereich der alten Richtlinie durch die Ausgestaltung der Produkte zum Teil gezielt unterlaufen. Die umzusetzende Richtlinie basiert dabei auf dem Prinzip der Vollharmonisierung; das heißt, der Rahmen für die Umsetzung ist klar vorgegeben, ohne dass der Bundesgesetzgeber innerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie Spielräume zur Abweichung nach oben oder nach unten hätte. Der Gesetzentwurf beschäftigt sich daher nahezu ausschließlich mit den zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Maßnahmen und setzt diese eins zu eins um. Bis zum Februar 2011 muss das abgeschlossen sein. Ich persönlich sehe den Ansatz der Vollharmonisierung zum Teil zwar durchaus kritisch, weil er nicht erlaubt, auf nationale Besonderheiten oder angestammte Rechtstraditionen Rücksicht zu nehmen. In diesem Fall allerdings ist er richtig gewählt: Typischerweise handelt es sich nämlich um grenzüberschreitende Verträge, sodass die Vollharmonisierung es beiden Seiten erlaubt, ihre jeweiligen Rechte und Pflichten zu kennen und gegebenenfalls durchzusetzen, und gleichzeitig dadurch die Transaktionskosten für die Unternehmen reduziert werden. Inhaltlich werden die Rechte der Verbraucher durch die Richtlinie und deren Umsetzung in die Regelungen vor allem des BGB gestärkt, sodass der Gesetzentwurf in der Fassung des Änderungsantrags der Regierungsfraktionen Unterstützung verdient. Worum geht es bei der Neuregelung des Timesharing nun genau? Die bisherige Richtlinie erfasste lediglich die klassischen Teilzeit-Wohnrechteverträge. Dies bedeutet, dass jemand das Recht erwirbt, für eine vertraglich festgelegte Zeit im Jahr eine bestimmte, voll ausgestattete Wohnung in einer Ferienanlage oder in einem Hotel zu Erholungs- oder Wohnzwecken nutzen zu dürfen. Dieser Anwendungsbereich greift jedoch in heutiger Zeit zu kurz und lässt eine Reihe von Urlaubsprodukten außer Betracht, die sich erst in den letzten Jahren etabliert haben. Gerade mit Blick auf die erheblichen finanziellen Konsequenzen für die Verbraucher war und ist es deshalb erforderlich, den Anwendungsbereich der Richtlinie auszudehnen. Die neue Richtlinie, die mit dem vorliegenden Gesetz umgesetzt werden soll, erstreckt sich deshalb unter anderem auch auf Vermittlungsverträge, die Mitgliedschaft in Tauschsystemen oder auch Teilzeit-Nutzungsrechte an beweglichen Übernachtungsunterkünften wie Hausbooten oder Wohnimmobilien. Für diejenigen unter uns, die mit diesen Begrifflichkeiten nicht im Detail vertraut sind, seien die Begriffe hier kurz vorgestellt: Ein Tauschsystemvertrag ist beispielsweise ein Vertrag, mit dem ein Verbraucher gegen Entgelt einem Tauschsystem beitritt, das diesem Verbraucher Zugang zu einer Übernachtungsunterkunft oder anderen Leistungen ermöglicht im Tausch gegen die Gewährung vorübergehenden Zugangs für andere Personen zu den Vergünstigungen aus den Rechten, die sich aus dem Vertrag des Verbrauchers ergeben. Der Tausch muss dabei nicht notwendig wechselseitig sein. Die Regelung hierzu findet sich in § 481 b BGB, der darüber hinaus Regelungen zum Vermittlungsvertrag vorsieht. Sie sehen, dass der Anwendungsbereich der Richtlinie und damit auch unserer nationalen Regelungen erheblich ausgeweitet wird. Ein Novum ist in diesem Zusammenhang auch der sogenannte Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt, der bereits ab einer Vertragslaufzeit von mehr als einem Jahr greift. Gleiches gilt für den Teilzeit-Wohnrechtevertrag, der nunmehr ebenfalls eine Vertragslaufzeit von nur noch einem Jahr voraussetzt und damit in seinem Anwendungsbereich zugunsten des Verbraucherschutzes erheblich ausgedehnt wird. Bislang galt eine Mindestvertragsdauer von drei Jahren. Für sämtliche dieser Teilzeit-Wohnrechte sehen die Timesharing-Richtlinie sowie das vorliegende Gesetz nun neue Informationspflichten für die Wirtschaft vor. So wird eine umfassende vorvertragliche und vertragliche Informationspflicht geregelt, die mit bestimmten Formblättern zu erfüllen und deren Verwendung obligatorisch ist. Auch muss vor Vertragsschluss ein schriftlicher Hinweis unter anderem auf das Widerrufsrecht erfolgen. Auch die Rechtsfolgen von Informations- und Belehrungsmängeln für die Widerrufsfrist sind klar geregelt. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, haben wir klargestellt, dass die Kosten für die Vertragsabwicklung, seiner Durchführung und auch seiner Rückabwicklung allein beim Unternehmer liegen. In diesem Zusammenhang begrüße ich ausdrücklich den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum neuen § 485 Abs. 2 Satz 2 BGB, der den Verbraucher durch seine offene Formulierung im Fall des Widerspruchs von jeglichen Kosten freistellt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf beschränkte den Kostenerstattungsanspruch des Verbrauchers auf die notwendigen Beurkundungskosten und wurde dem Verbraucherschutz damit nicht vollumfänglich gerecht. Eine Erweiterung auf die Kosten einer öffentlichen Beglaubigung sowie der Eintragung im Grundbuch war auch vom Bundesrat gefordert worden und wird mit dem zitierten Änderungsantrag umgesetzt. Eine weitere, nicht zu vernachlässigende Neuerung im Bereich des Timesharing ist, dass die Übernachtung nun nicht mehr zu Erholungs- oder Wohnzwecken erfolgen muss. Erfasst werden künftig alle Übernachtungsimmobilien, was zu einer erheblichen Ausweitung führt. Auch dieses stärkt den Verbraucherschutz und ist deshalb zu begrüßen. Ebenfalls positiv im Sinne des Verbraucherschutzes sind die neuen Regelungen, die sich mit Werbe- und Verkaufsveranstaltungen beschäftigen. Hier hat der Unternehmer nunmehr deutlich auf den gewerblichen Charakter der Veranstaltung hinzuweisen. Auch hat er dem Verbraucher die vorvertraglichen Informationen auf solchen Veranstaltungen jederzeit zugänglich zu machen. Der Vollständigkeit halber möchte ich noch erwähnen, dass der Vertrag auch künftig mindestens in Schriftform niederzulegen ist. Im Gegensatz zu vorher reicht nun jedoch die schriftliche Abfassung des Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger aus, das Verbot der elektronischen Form ist damit entfallen. Damit wird der technischen Entwicklung Rechnung getragen und die Abwicklung von Verträgen kostengünstiger und praxisgerechter ausgestaltet. Nach alledem bleibt festzuhalten, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine gelungene Umsetzung der europäischen Timesharing-Richtlinie darstellt. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung. Sonja Steffen (SPD): Ziel des heute diskutierten Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der EU-Richtlinie vom 14. Januar 2009. Mit ihr soll der Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte sowie Wiederverkaufs- und Tauschverträgen an die heutigen Verhältnisse angepasst werden. Denn es hat sich in mehreren Mitgliedstaaten gezeigt, dass der bisher geltende Verbraucherschutz unzureichend ist: Einerseits kann er zum Teil von den Anbietern bewusst und gezielt unterlaufen werden; andererseits haben sich mittlerweile neue Urlaubsprodukte am europäischen Markt etabliert, die von der alten Richtlinie noch nicht erfasst wurden. Durch die neue Richtlinie soll nun künftig europaweit ein vergleichbares Verbraucherschutzniveau für entsprechende Urlaubsangebote gewährleistet werden. Da in diesem Bereich vor allem grenzüberschreitende Verträge abgeschlossen werden, folgt die EU an dieser Stelle dem Prinzip der Vollharmonisierung und fordert von den Mitgliedstaaten, die Richtlinie bis zum 23. Februar 2011 in nationales Recht umzusetzen. Dieser Aufforderung kommen wir mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs nach. Die Umsetzung in deutsches Recht soll insbesondere über Änderungen der §§ 481 bis 486 BGB erfolgen. Weitere Änderungen sind im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, in der BGB-Informationspflichten-Verordnung sowie im Unterlassungsklagengesetz erforderlich. Im Einzelnen: Der nach dem BGB bereits geltende Verbraucherschutz für Teilzeit-Wohnrechteverträge wird auf langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträge sowie Tauschsystemverträge ausgeweitet. Bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen wird die notwendige Vertragslaufzeit für das Einsetzen des Schutzes von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt. Besonders wichtig erscheinen mir die Einführung eines Widerrufsrechts innerhalb einer 14-tägigen Widerrufsfrist und das Verbot für den Anbieter, innerhalb der Frist eine Anzahlung zu verlangen. Auch werden die Unternehmer dazu verpflichtet, ihre Kunden vor Vertragsabschluss über ihr Widerrufsrecht und das Anzahlungsverbot in Textform zu informieren. Anders als bisher führt die Verletzung der Informationspflichten nicht mehr nur zu einer Verlängerung des Widerrufrechts. Die Widerrufsfrist beträgt immer 14 Tage, beginnt aber erst, wenn der Unternehmer seinen Informations- und Belehrungspflichten nachgekommen ist. Durch die Ausdehnung des Anzahlungsverbotes auf den gesamten Zeitraum vom Vertragsschluss bis zum Ablauf der Widerrufsfrist wird sichergestellt, dass dem Verbraucher während dieser Zeit keine Kosten entstehen. Damit werden die Möglichkeiten der Verbraucher, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, deutlich verbessert und die Gefahr der Entstehung von Kosten, die im Falle des Widerrufs mühsam und oft ohne Erfolg zurückgefordert werden müssten, vermieden. Eine nachträgliche Klarstellung auf Anregung des Bundesrates garantiert, dass die Verbraucher im Fall des Widerrufs auch vor Kosten für notarielle Beurkundungen, öffentliche Beglaubigungen oder Grundbucheintragungen geschützt werden. Insgesamt modernisieren und verbessern die EU-Richtlinie und der vorliegende Gesetzentwurf damit den bereits geltenden Verbraucherschutz im Bereich der Teilzeit-Wohnrechteverträge sowie der unterschiedlichen Urlaubsprodukte. Dies wird von der SPD-Bundestagsfraktion ausdrücklich begrüßt. Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Am 14. Januar 2009 ist die Richtlinie 2008/122/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verabschiedet worden, die die Richtlinie 94/47/EG ablöst und bis zum 23. Februar 2011 durch den nationalen Gesetzgeber umzusetzen ist. Gegenstand der Richtlinie ist die Vollharmonisierung des Rechts in der Europäischen Union "im Hinblick auf bestimmte Aspekte der Vermarktung, des Verkaufs und des Wiederverkaufs von Teilzeitnutzungsrechten und langfristigen Urlaubsprodukten sowie von Tauschverträgen". Dahinter verbergen sich - gemäß den Begriffsbestimmungen der Richtlinie sowie der Erwägungsgründe - Verträge zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Gewerbetreibenden, deren Gegenstand (Urlaubs-)Unterkünfte sind, die zwar gegen Entgelt, aber dauerhaft über längere Zeiträume nach verschiedenen Modalitäten zur Verfügung gestellt werden. Es geht um sogenannte Timesharing-Verträge, also spezielles "Ferienwohnrecht". Die Richtlinie macht unter anderem in den Erwägungsgründen zur Abgrenzung dazu deutlich, dass Regelungsgegenstand nicht Mehrfachreservierungen der gleichen Unterkunft oder Rabattsysteme von Hotels für treue Kundinnen und Kunden sind. Timesharing unterscheidet sich davon, wenn auch in unzähligen Facetten, dass das Recht zur Nutzung als Anspruch - sei es in Form einer Vereinsmitgliedschaft, Gesellschaftsanteil, als dingliches Nutzungsrecht etc. - zwischen Betreibenden und Nutzenden einer solchen Ferienwohnanlage ausgestaltet ist: zum Beispiel Nutzung zu einer festgelegten Zeit im Jahr, jedoch ohne dass Nutzerinnen und Nutzer selbst Alleineigentum oder Miteigentum am Objekt erwerben. In der Praxis haben große Timesharing-Organisationen weltweit eine Vielzahl an Anlagen, die den jeweiligen Mitgliedern im Tausch gegen ihren eigenen Platz zur Verfügung stehen. Darüber hinaus bieten diese Organisationen vielfach hotelartige Serviceleistungen vor Ort an und Serviceleistungen für die Organisation des Urlaubs, die an Reiseveranstalter erinnern. Gegenüber der alten Richtlinie 94/47/EG werden nunmehr auch derartige Teilzeitwohnverträge erfasst - unabhängig davon, ob sie Erholungszwecken dienen und sich der Anwendungsbereich auf sämtliche "Tausch"-Organisationen und "Tausch"-Verträge erstreckt -, die vergleichbare Leistungen anbieten, die sich erst im Laufe der Zeit entwickelt haben. So werden nunmehr zum Beispiel auch Hausboote oder Wohnmobile erfasst. Die Richtline schreibt Vollharmonisierung vor, um Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu begegnen und, da diese Vertragstypen überwiegend grenzüberschreitend relevant sind, allen den gleichen Schutzstandard zu bieten. Geregelt werden sollen vorvertragliche Informationen, Formerfordernisse beim Abschluss, Widerrufsrechte, die Beendigung etc. Die Vorgabe der Vollharmonisierung durch die Richtlinie lässt keinen politischen Bewertungsspielraum, sondern lediglich eine Beurteilung im Hinblick auf die handwerklich korrekte Umsetzung zu. Die Regelungen der §§ 481 ff. BGB, die bereits auf die alte Richtlinie zurückgehen, werden neugefasst und angepasst. Wie üblich leidet die Übersichtlichkeit und Verständlichkeit der Normen an den Vorgaben der Richtlinie und dem Bemühen um eine Eins-zu-eins-Umsetzung. Soweit ersichtlich, sind die Vorgaben der Richtlinie umgesetzt. Welche konkreten rechtlichen Probleme allerdings aus der vorliegenden Umsetzung aufgrund der mannigfaltigen Lebenssachverhalte resultieren, wird leider die Praxis, mithin die Rechtsprechung, ausfindig machen müssen. So ist zum Beispiel nur schwer erkennbar, wie Verstöße gegen Regelungen auf der Rechtsfolgenseite geahndet werden können. Die Richtlinie verlangt in Art. 15 wirksame Sanktionsmechanismen bei Verstößen. So heißt es beispielsweise in § 482 Abs. 3 BGB-E, dass derartige Verträge nicht als Geldanlage beworben oder verkauft werden dürfen. Dies mag Unterlassungsansprüche nach dem UWG oder Unterlassungsklagen auslösen. Wie jedoch in der Praxis damit der laut GE-Begründung stärkere Verbraucherschutz entsteht, erschließt sich nicht; Verstöße gegen das UWG oder Unterlassungsklagen lassen den Vertrag unberührt, Verbraucherschutzorganisationen sind ohnehin finanziell und tatsächlich am Limit mit der Verfolgung. Ob eine Anfechtung nach §§ 119 ff. BGB möglich ist oder gar eine Nichtigkeit nach § 134 BGB folgt, müssen Lehre und Rechtsprechung wohl entwickeln. Ähnliche Fragen stellen sich in der Praxis beim Anzahlungsverbot nach § 486 BGB-E. Systematisch und strukturell unglücklich gelöst - vor dem Hintergrund der Rechtsklarheit und der Normadressaten - sind zum Beispiel auch die Rechtsfolgenfragen im Hinblick auf darlehensfinanzierte Verträge dieses Typus. So regelt § 485 BGB-E zwar das Widerrufsrecht und einige Rechtsfolgen; dass aber bei darlehensfinanzierten Verträgen § 358 Abs. 1 BGB gilt, findet man nur in der Begründung. Nur wird eine Verbraucherin bzw. ein Verbraucher das selbst im Gesetz nur schwer finden, zumal auch die Regelungen zu verbundenen Geschäften in ihrer unglücklichen Systematik auf Richtlinien zurückgehen. Normenklarheit und Rechtsklarheit sowie eine nachvollziehbare Systematik müssen auch bei Richtlinienumsetzungen machbar sein. Die Bundestagsfraktion Die Linke hält daher den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge für nicht ausreichend. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen bemüht sich zumindest um ein wenig Rechtsklarheit bei der Vorgabe, dass dem Verbraucher bei Widerruf keinerlei Kosten entstehen dürfen. Diesem ist daher zuzustimmen. Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir befassen uns heute mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge und andere Urlaubsprodukte. Dabei geht es um das Recht des Kunden, ein Ferienobjekt oder ein Hotel jedes Jahr für eine gewisse Zeit zu nutzen. Der Gesetzentwurf setzt die Richtlinie 2008/122/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Januar 2009 über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeit-Nutzungsverträgen und anderen Urlaubsprodukten um. Die Richtlinie basiert auf dem Prinzip der Vollharmonisierung. Abweichende innerstaatliche Regelungen - auch zugunsten des Verbrauchers - sind damit innerhalb des Regelungsumfanges der Richtlinie grundsätzlich nicht zulässig. Auf europäischer Ebene fand die Richtlinie ebenfalls unsere Zustimmung. Damit begrüßen wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Um Ihr Verständnis für den Inhalt der Richtlinie und deren Bedeutung zu wecken, möchte ich Ihnen einen Einblick in den Regelungsgehalt der Richtlinie geben. Für welche Ferienprodukte hat die Richtlinie die Anwendung vorgesehen? Neu erfasst werden Teilzeit-Nutzungsrechte an beweglichen Unterkünften, wie zum Beispiel an Hausbooten oder Wohnmobilen. Ferner werden erstmals langfristige Urlaubsprodukte erfasst, bei denen es um Preisnachlässe oder andere Vergünstigungen im Zusammenhang mit einer Unterkunft geht. Das betrifft zum Beispiel die Mitgliedschaft in sogenannten Reiserabattklubs. Schließlich werden Vermittlungsverträge sowie Mitgliedschaften in Tauschsystemen über Teilzeit-Wohnrechteverträge erfasst. Um den Schutzbereich der zugrunde gelegten Vorschriften verbraucherfreundlicher zu gestalten, wurde die Laufzeit auf ein Jahr verkürzt. Zuvor betrug die Laufzeit drei Jahre. Dieser erweiterte Anwendungsbereich trägt der veränderten und ausgeweiteten Nutzung der Teilzeit-Wohnrechte Rechnung. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers. Für uns war es besonders wichtig, dass der Verbraucher bei allen Verträgen dieser Art mindestens ein 14-tägiges Widerrufsrecht erhält. Hinzu kommt, dass während der Widerrufsfrist ein Anzahlungsverbot besteht. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Verbraucherschutzes ist, dass der Verbraucher im Falle eines Widerrufs keine Kosten tragen und auch keinen Nutzungsersatz zahlen muss. Ein anderes zentrales Thema in diesem Kontext ist die vorvertragliche Informationspflicht des Unternehmers. Die Richtlinie sieht vor, dass der Unternehmer den Verbraucher vor Vertragsschluss ausführlich über die wesentlichen Aspekte wie über den Leistungsumfang und den Preis samt Nebenkosten informieren muss. Dafür müssen europaweit einheitlich vorgegebene Informationsformulare benutzt werden. Dies dient dem Verbraucher. Er kann auf einen Blick unterschiedliche Angebote miteinander vergleichen. Eine große Barriere liegt oft in den unterschiedlichen Sprachen. Wie soll der Deutsche auf Spanisch seine Rechte verstehen? Oder wie soll der Spanier in Frankreich seine Rechte verstehen? Um diesem Problem Rechnung zu tragen, sieht die Richtlinie vor, dass die Informationen und der Vertrag grundsätzlich in der Amtssprache des Staates verfasst sein müssen, in welchem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. Wir begrüßen den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Er setzt die Vorgaben der europäischen Richtlinie konstruktiv um. Die Richtlinie bringt ganz Europa auf ein höheres Verbraucherschutzniveau, egal ob die Verträge in Deutschland, Spanien oder einem anderen EU-Mitgliedstaat geschlossen werden. Die Richtlinie ermöglicht einen umfassenden Verbraucherschutz für Teilzeit-Wohnrechte und andere Urlaubsprodukte. Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Seit 1994 sind die Teilzeit-Nutzungsrechte an Urlaubsimmobilien - auch als Timesharing bekannt - europaweit geregelt. Seitdem hat sich der Markt weiterentwickelt, und es werden zahlreiche Produkte angeboten, mit denen ursprünglich niemand gerechnet hat. Gleichzeitig hat sich der bestehende Verbraucherschutz in etlichen Mitgliedstaaten der EU als nicht ausreichend herausgestellt. Reisenden wurden beim Urlaub im Ausland unseriöse Produkte für teures Geld aufgeschwatzt. Um diesen Entwicklungen zu begegnen, wurde am 14. Januar 2009 die EU-Richtlinie 2008/122/EG zum Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeit-Nutzungsverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte sowie Wiederverkaufs- und Tauschverträgen erlassen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung dient dazu, die Vorgaben dieser Richtlinie in das deutsche Recht zu übertragen. Wichtigste Neuerung ist, dass das Spektrum der Verträge, die in den Anwendungsbereich der verbraucherschützenden Spezialregelungen fallen, erheblich ausgeweitet wird. So reicht bei Teilzeit-Wohnrechten in Zukunft bereits eine Vertragslaufzeit von mehr als einem Jahr aus, während bislang nur Verträge mit einer Laufzeit von mindestens drei Jahren erfasst wurden. Erstmals ausdrücklich geregelt werden Teilzeit-Nutzungsrechte an beweglichen Übernachtungsunterkünften wie Hausbooten oder Wohnmobilen. Außerdem werden die sogenannten langfristigen Urlaubsprodukte erfasst, bei denen der Verbraucher gegen Entgelt Preisnachlässe oder sonstige Vergünstigungen bei der Nutzung einer Unterkunft für die Dauer von mehr als einem Jahr eingeräumt bekommt. Dies betrifft zum Beispiel die Mitgliedschaft in sogenannten Reiserabattklubs. Auch Vermittlungsverträge und die Mitgliedschaft in Tauschsystemen, die Teilzeit-Wohnrechteverträge betreffen, werden nun geregelt. Bei allen diesen Verträgen wird den Verbrauchern künftig ein vierzehntägiges Widerrufsrecht eingeräumt. Macht ein Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, muss er keinen Ersatz für die bis dahin gezogenen Nutzungen zahlen und keine anderen Kosten im Zusammenhang mit dem Widerruf tragen. Auch besteht ein Anzahlungsverbot während der Widerrufsfrist. Die Verbraucher können also ihre Entscheidung zum Abschluss des Vertrags ohne Zeitdruck und ohne Angst vor finanziellen Nachteilen überdenken. Überarbeitet und ausgeweitet sind auch die Informationspflichten. Die Unternehmer müssen vor Vertragsschluss ausführlich über die wesentlichen Aspekte der angebotenen Produkte informieren und dabei europaweit einheitlich vorgegebene Informationsformulare benutzen. Interessierte Verbraucher können so unterschiedliche Angebote auf einen Blick miteinander vergleichen. Die Informationen und der Vertrag müssen innerhalb der EU grundsätzlich in der Amtssprache des Staates verfasst sein, in welchem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. In Deutschland lebende Verbraucher, denen während ihres Urlaubs in einem änderen europäischen Staat ein Teilzeit-Wohnrecht angeboten wird, haben also einen Anspruch auf vorverträgliche Informationen und auf einen Vertrag in deutscher Sprache. Sie sind damit besser als bisher vor Irreführung oder Missverständnissen geschützt. Mit diesen Regelungen wird der Verbraucherschutz erheblich verstärkt und europaweit vereinheitlicht. Beim Vertragsschluss im europäischen Ausland können sich deutsche Verbraucher erstmals auf dasselbe hohe Schutzniveau verlassen wie zu Hause. Gleichzeitig wird es den Timeshare-Anbietern erleichtert, ihre Produkte in ganz Europa anzubieten. Die Unternehmen können mehr Kunden erreichen, die Verbraucher aus mehr Anbietern auswählen. Verbraucherschutz und Wirtschaftsfreundlichkeit stehen hier also in keinem Gegensatz, sondern sind zwei Seiten einer Medaille. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Wir kommen zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Druck-sache 17/3111, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 17/2764 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um ihr Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung bei Enthaltung der Fraktion Die Linke mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige - Drucksache 17/3354 - Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Die Reden werden zu Protokoll genommen. Reinhard Grindel (CDU/CSU): Mit dem Gesetz zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige setzen wir eine EU-Verordnung um, wofür die Mitgliedstaaten bis zum 21. Mai 2011 Zeit haben. Wer jetzt also Kritik übt, hier würden Ausländer diskriminiert und würde eine Sonderbehandlung für Drittstaatenangehörige geschaffen, dem muss man entgegenhalten, dass er mit dieser Kritik zu spät kommt. Solche Überlegungen hätten bei den Beratungen auf europäischer Ebene berücksichtigt werden müssen. In der Sache geht es darum, dass die Identitätsfeststellung europaweit einheitlich geregelt wird. Das ist aus Sicherheitsgründen nur zu begrüßen. In der Sache bedeutet der Gesetzentwurf, dass die bisher als Klebeetiketten ausgestellten Aufenthaltstitel für Drittstaatenangehörige als eigenständige Dokumente in Kartenform ausgegeben werden. Diese Aufenthaltskarte ist mit einem Chip ausgestattet, auf dem einige Daten des Titelinhabers, aufenthaltsrechtliche Nebenbestimmungen sowie sein Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Diese Vorgaben werden in das nationale Recht umgesetzt. Gleichzeitig wird - ebenso nach den Vorgaben der EU - eine Aufenthaltskarte auch für Familienangehörige von EU-Bürgern eingeführt, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates haben. Die Speicherung von Gesichtsbild und Fingerabdruck im Chip des neuen elektronischen Aufenthaltstitels schafft deshalb mehr Sicherheit, weil durch die biometrischen Erkennungsmerkmale eine verlässlichere Verbindung zwischen dem Ausländer und seinem tatsächlichen Aufenthaltstitel geschaffen wird. Dadurch verhindern wir missbräuchliche Verwendung. Die für alle Mitgliedstaaten einheitliche Aufenthaltskarte erfüllt sehr hohe technische Anforderungen, die Fälschungen ausschließen. Die Sicherheitsbehörden wissen in Zukunft genau Bescheid, wen sie tatsächlich vor sich haben. So können wir besser illegale Einwanderung verhindern und illegalen Aufenthalt in Deutschland bekämpfen. Gleichzeitig wird mit dem elektronischen Aufenthaltstitel der Zugang zu neuen Technologien wie elektronischen Behördendiensten und der digitalen Signatur eröffnet. Die Einführung der Aufenthaltskarte hat also für den ausländischen Mitbürger auch im Alltag Vorteile, weil er sie - wie Deutsche ihren Personalausweis - künftig als elektronischen Identifikationsnachweis nutzen kann. Es hat jetzt aus dem Kreis der Länder Sorgen gegeben, dass die für die Ausstellung der Aufenthaltskarte zu entrichtenden und angehobenen Gebühren nicht ausreichen könnten, den erhöhten Verwaltungsaufwand auszugleichen. Wir werden uns im Rahmen der Ausschussberatungen mit dieser Frage nochmals eingehend beschäftigen. Allerdings muss grundsätzlich betont werden, dass die Länder als die für die Umsetzung des Aufenthaltsrechts zuständigen Ordnungsbehörden auch Vorteile durch die leichtere Identifizierung des jeweiligen Ausländers haben. Im Übrigen kann bei der Aufenthaltskarte auch auf die im Aufbau befindlichen Systeme für den neuen elektronischen Personalausweis zurückgegriffen werden. Die Anschaffung einer neuen Technologie mit neuen technischen Funktionen ist also nicht erforderlich. Die Einführung des neuen elektronischen Aufenthaltstitels gibt den Ausländerbehörden zwei große Chancen. Erst einmal kann die Kartei möglicherweise um solche Ausländer bereinigt werden, die, ohne eine Mitteilung zu machen, aus Deutschland verzogen sind. Man bekommt also einen besseren Überblick über die tatsächliche Zahl der Drittstaatenangehörigen und darüber, welchen Aufenthaltsstatus sie haben. Das gilt EU-weit, sodass künftig auch Doppelanmeldungen und damit das doppelte Kassieren von Sozialleistungen schneller aufgedeckt werden können. Wanderungsbewegungen innerhalb der EU kann man schneller ermitteln. Zweitens - ohne die Behörden jetzt überfordern zu wollen - ist das eine gute Gelegenheit, um beim Gespräch in der Behörde die Ausländer auf mögliche Integrationsangebote aufmerksam zu machen, soweit die Mitarbeiter den Eindruck haben, dass es entsprechenden Bedarf gibt. Die von Oppositionspolitikern geäußerte Kritik, Nicht-EU-Ausländer würden jetzt unter Generalverdacht gestellt oder sogar diskriminiert, ist völlig abwegig. Nochmals: Wir setzen hier EU-Recht um. Gerade die Grünen und die Linken sind es sonst immer, die peinlich darauf achten, dass EU-Vorschriften, die das Aufenthaltsrecht für Ausländer betreffen, eins zu eins umgesetzt werden. Jetzt plötzlich schlagen sie Krach. Das ist unglaubwürdig. Im Übrigen geben auch deutsche Staatsbürger bei den neuen EU-Reisepässen Fingerabdrücke ab, ohne dass man sich dadurch diskriminiert fühlen muss. Es ist auch keine zentrale Speicherung im Ausländerzentralregister vorgesehen. Fingerabdrücke und biometrische Fotos werden in Zukunft Standard in europäischen Ausweispapieren sein. Das ist aus Gründen der Sicherheit und leichteren Identifizierbarkeit zu begrüßen. Insofern unterstützt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels. Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD): Heute beraten wir in erster Lesung den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, der im Kern die einheitliche Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige zum Kern hat. Lassen Sie mich aber vorab der Ordnung halber eines kurz festhalten: Viel eigene Initiative oder viele eigene Ideen der schwarz-gelben Bundesregierung stecken nicht gerade in diesem Gesetzentwurf; denn liest man diesen Entwurf, ist er am Ende doch nichts anderes als eine Eins-zu-eins-Anpassung des deutschen Rechts an eine bereits bestehende europäische Verordnung. Allein hätte Schwarz-Gelb inhaltlich so etwas nicht auf den Weg gebracht. Von daher bin ich ganz froh, dass die EU mit ihrer Verordnung EG 380/2008 des Rates an dieser Stelle inhaltlich etwas vorgegeben hat, was beispielsweise die Bundespolizei seit geraumer Zeit angemahnt hat, nämlich die Abschaffung der unübersichtlichen Lage der verschiedenen Aufenthaltstitel in Europa. Mit der Einführung eines elektronischen Aufenthaltstitels wird künftig ein eigenständiges Dokument bestehen, das einheitliche Standards für den elektronischen Datenaustausch im Ausländerwesen sicherstellt, wodurch die Chance besteht, den Datenaustausch zu beschleunigen. Aber - das muss man an dieser Stelle auch betonen - da wo Schwarz-Gelb etwas einbringen konnte, hat die Regierung es auch deutlich getan, nämlich beim Punkt "Kosten des Aufenthaltstitels". Nach dem vorliegenden Entwurf wird der einheitliche Aufenthaltstitel mit einer erheblichen Kostensteigerung verbunden sein und zu einem Mehraufwand bei den Ausländerbehörden führen. Was die Bundesregierung hier auf den Weg bringt, ist schlicht eine den Kommunen übergestülpte Kostensteigerung. Hier hat die Bundesregierung wahrlich all ihre Kreativität eingesetzt, angefangen bei der in meinen Augen explosionsartigen Produktionskostensteigerung von bislang 0,78 Euro auf 30 Euro für den elektronischen Aufenthaltstitel. Der Vorschlag der Bundesregierung zur Kompensation lautet: über die bisherigen Gebührenhöchstsätze. Diese sollen schlicht durchweg angehoben werden. Laut dem derzeit geltenden Aufenthaltsgesetz können schon heute für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu 80 Euro Gebühren erhoben werden; zukünftig - laut diesem Gesetzentwurf - sollen es bis zu 130 Euro sein. Bei der Niederlassungserlaubnis ebenso wie der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG soll der Gebührenhöchstsatz von derzeit 200 Euro auf künftig 250 Euro angehoben werden. Nicht zuletzt sollen für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis die Gebührenhöchstsätze auf bis zu 90 Euro - statt der bisherigen 40 Euro - angehoben werden. Das ist eine wesentliche Kostensteigerung. Das ist in meinen Augen nicht angemessen bei einer Produktionskostensteigerung um 29,22 Euro, was im Übrigen fast 40-mal so viel ist wie bisher. Schlussendlich bedeutet dies nämlich nichts anderes, als dass der Antragsteller bzw. bei einem Ausnahmetatbestand die Kommune die Kosten zu übernehmen hat. An dieser Stelle würde mich sehr interessieren, wie diese Explosion bei den Produktionskosten konkret zustande kommt. Von daher bitte ich die Bundesregierung, dies einmal transparent darzulegen. Kommen wir aber zurück zum Punkt "Anhebung der Gebührenhöchstsätze". Die Bundesregierung sieht also eine Anhebung um 50 Euro vor, wovon allein 30 Euro, wenn ich den Gesetzentwurf richtig verstanden habe, zur vollen Deckung der Kosten der Bundesdruckerei vorgesehen sind und demgegenüber gerade 20 Euro den zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei den Kommunen darstellen sollen. Wie 20 Euro für den zusätzlichen kommunalen Aufwand ausreichen sollen, ist mir unklar; denn wir sprechen hier von einem nicht unerheblichen personellen und sächlichen Mehraufwand bei den zur Ausführung des Bundesgesetzes aufgerufenen Kommunen. Daher würde mich eine Aussage von der Bundesregierung interessieren, wie der sächliche Mehraufwand, den im Übrigen auch der Bundesrat bemängelt, bei den Ausländerbehörden kompensiert werden soll. Dieser Mehraufwand wird zum Beispiel im Bereich der Datenerfassung oder beim Informations- und Beratungsaufwand zum Tragen kommen oder durch zusätzliche Vorabsprachen je Antragsteller, durch die Qualitätsprüfung der Chipkarten, um nur einige Punkte zu nennen. Wird dies auch über diesen neuen Gebührenrahmen kompensiert werden, oder plant die schwarz-gelbe Bundesregierung hier das seit einem Jahr praktizierte übliche Spiel des "Wir beschließen in Berlin, und die Arbeit und Kosten haben die Länder und die Kommunen"? Auch hier interessiert mich eine konkrete Stellungnahme der Bundesregierung. Die Realität ist doch schon heute eine andere, wie Erhebungen von Kommunen deutlich machen. Ich zitiere hier aus dem Bundesrat: "Bereits derzeit sind die Kommunen bei der Ausführung des Aufenthaltsgesetzes durch die nicht kostendeckenden Gebühren ... finanziell erheblich belastet. Mit der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels wird sich diese Kostenbelastung der Kommunen dramatisch verschärfen." Von daher fordere ich die Bundesregierung auf: Legen Sie transparent die Entstehung der Kosten für den elektronischen Aufenthaltstitel dar! Sagen Sie uns, wie die entstehenden Kosten bei den Kommunen abgefangen werden! Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP): Durch den vorgelegten Gesetzentwurf werden europäische Vorgaben erfüllt. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, bis spätestens 21. Mai 2011 den elektronischen Aufenthaltstitel für Drittstaatenangehörige einzuführen. Dieser Pflicht wird durch den vorgelegten Gesetzentwurf entsprochen. Verbindlich ist von europäischer Seite vorgeschrieben, entsprechende Karten mit einem Chip auszustatten. Darauf werden neben Daten des Titelinhabers wie Name und Staatsangehörigkeit auch ein Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Vor einigen Wochen hat dies zu einem großen Aufschrei bei der Opposition geführt - und das, obwohl das Vorhaben schon lange bekannt ist. Bereits vor zwei Jahren wurde der entsprechende Beschluss auf europäischer Ebene gefasst. Aber wie so oft hat die Opposition vorher keinen Ansatzpunkt für Kritik gefunden. Ich möchte nicht verhehlen, dass die FDP-Bundestagsfraktion seit jeher der Speicherung biometrischer Daten im Pass, im Personalausweis und an anderen Stellen kritisch gegenübersteht. Dabei handelt es sich um sehr sensible Daten. Allerdings ist der Zug an dieser Stelle abgefahren: Die europäische Vereinbarung steht; wir müssen sie nun umsetzen. Dies geschieht durch diesen Gesetzentwurf. Die Kritik der Opposition ist daher unangebracht. Von einer Stigmatisierung der Betroffenen, wie es von der Opposition in der öffentlichen Diskussion dargestellt worden ist, kann nun wirklich nicht die Rede sein. Auch werden sie nicht, wie behauptet wurde, unter Generalverdacht gestellt. Bleiben Sie also bitte auf dem Teppich, und kehren Sie zur sachlichen Diskussion zurück. Für die weiteren Beratungen im Parlament ist aus unserer Sicht entscheidend, wie mit den Gebühren zu verfahren ist. In der Stellungnahme des Bundesrates werden bedenkenswerte Aspekte angesprochen: Die Herstellungskosten für diesen neuen elektronischen Aufenthaltstitel werden sich erhöhen; der Arbeitsaufwand bei den Ausländerbehörden wird ansteigen. Insgesamt wird der Belastungsaufwand für die Kommunen steigen. Ob die im Gesetzentwurf vorgesehenen Gebührenrahmen zur Abdeckung der Kosten ausreichen, werden wir daher nochmals zu prüfen und zu besprechen haben. Es ist begrüßenswert, dass auch die Bundesregierung bereits signalisiert hat, den Vorschlag des Bundesrates zu prüfen. Auch die Bedenken des Deutschen Städtetages werden in unsere weiteren Überlegungen mit einfließen. Das Interesse der Länder, die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises für zwei Jahre nur ausnahmsweise auf gesonderten Antrag hin freizuschalten, ist auf den ersten Blick nachvollziehbar. Allerdings ist zweifelhaft, ob dies wirklich zu einer signifikanten Verringerung des Verwaltungsaufwands führen würde. Im Ausschuss werden wir noch die Gelegenheit haben, die angesprochenen Punkte zu diskutieren und zu klären. Ulla Jelpke (DIE LINKE): Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung eine geänderte Verordnung der Europäischen Union in deutsches Recht um, die die Einheitlichkeit der in der EU ausgegebenen Aufenthaltstitel sicherstellen soll. Es stellt sich hier schon grundsätzlich die Frage, wie sinnvoll das ist; denn nur eine kleine Gruppe von langfristig Aufenthaltsberechtigten kann sich innerhalb der EU frei bewegen und gerät so in Situationen, in denen die Aufenthaltsberechtigung nachgewiesen werden muss. Die Einheitlichkeit der Aufenthaltstitel ist also schon von vorneherein überflüssig. Nun soll aber auch in diesem Bereich eine Tendenz fortgesetzt werden, die wir politisch falsch finden. Auch die in der EU lebenden Drittstaatenangehörigen sollen nun eine Art elektronischen Pass erhalten. Statt der bislang verwendeten einheitlichen Aufkleber in den Passpapieren sollen diese Menschen nun eine Chipkarte erhalten, auf der alle möglichen Daten gespeichert werden. Dazu gehören neben den wichtigsten Identitätsmerkmalen wie Name und Geburtsdatum verpflichtend auch biometrische Daten, zwei Fingerabdrücke und ein Lichtbild. Außerdem, so die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf, sollen neue technische Standards den Schutz vor Fälschungen und Verfälschungen erhöhen. Damit soll auch zur Verhinderung und Bekämpfung illegaler Einwanderung beigetragen werden. Der Schutz vor Fälschungen war schon ein Argument für die Einführung des elektronischen Personalausweises, den wir ebenfalls heute diskutieren. Wie beim Personalausweis ist auch bei den bisher in den Ausweisdokumenten von Ausländern verwendeten Klebeetiketten nicht bekannt, dass es hier zu Fälschungen und Verfälschungen in einer aufsehenerregenden Zahl von Fällen gekommen wäre. Zudem birgt ein elektronischer Aufenthaltstitel genau wie der elektronische Personalausweis eine ganze Reihe neuer Gefahren: Daten können auch ohne unmittelbaren Kontakt ausgelesen und für Identitätsdiebstahl verwendet werden. Wieder einmal wird also ein ungewisser Zugewinn an Sicherheit mit einem unbestreitbaren Verlust an Sicherheit für den Einzelnen erkauft - ein höchst zweifelhaftes Geschäft. Höchst zweifelhaft ist es meiner Ansicht nach auch, hier wieder einmal die ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland und der EU zum Versuchskaninchen für zukünftige politische Projekte zu machen. Derzeit ist die Abgabe der Fingerabdrücke für den neuen Personalausweis ja noch optional, während Nichtdeutsche nun hierzu gezwungen werden sollen. Es ist jedoch keineswegs ausgeschlossen, dass auch hier in wenigen Jahren eine Wendung vollzogen wird nach dem Motto: Jetzt haben wir für eine Bevölkerungsgruppe schon einmal die Erfassung der biometrischen Daten eingeführt, jetzt machen wir es einfach für alle. - Und es gehört nicht viel Fantasie dazu, dass bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit dann auch die zentrale Erfassung dieser biometrischen Daten gefordert wird. Ich erinnere nur an den ehemaligen Innenminister Schäuble, der 2007 bei der Einführung des elektronischen Reisepasses gefordert hatte, die erhobenen Fingerabdrücke mindestens bei den Meldebehörden zu speichern. Auch die EU-Kommission hat in der Vergangenheit schon mit Plänen für Aufsehen gesorgt, zentrale europäische Fingerabdruckdatenbanken einzurichten. Hier gilt der alte Lehrsatz: Wenn einmal Daten erhoben werden, dann werden auch neue Begehrlichkeiten geweckt. Lassen Sie mich am Schluss noch auf einen Aspekt ganz kurz eingehen: die Kosten und der Verwaltungsaufwand für die Kommunen. Zunächst kommen hohe Gebühren auf die Drittstaatenangehörigen zu, wenn sie die neue Karte beantragen, und bei jeder Gelegenheit, wenn sich ihr Aufenthaltsstatus ändert; denn dann müssen sie jedes Mal einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen. Für eine Aufenthaltserlaubnis werden dann 180 statt bislang 130 Euro fällig, für eine Niederlassungserlaubnis 250 statt 200 Euro. Statt wie bislang einer Vorsprache des Familienvorstands bei der Ausländerbehörde müssen demnächst alle Familienmitglieder vorsprechen, und das aus technischen Gründen gleich mehrfach. Die hohen Gebühren decken aus diesen Gründen nach Ansicht der Kommunen bei weitem nicht ihre Kosten. Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel sind auch neue Arbeitsabläufe in den kommunalen Ausländerbehörden verbunden; die Ausgabe der neuen Titel wird zunächst zu einem starken Anstieg der Verwaltungskosten führen. Allein die Stadt Köln rechnet mit einem Mehraufwand von 1,25 Millionen Euro im ersten Jahr nach Einführung. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt es dazu lapidar, diese Aufwendungen könnten derzeit noch nicht beziffert werden. Zusammengefasst: Dieses Vorhaben ist nicht nur komplett überflüssig, was die Verbesserung der Sicherheit und den vermeintlichen Schutz vor illegaler Einwanderung betrifft. Es ist auch ein weiterer Meilenstein in der fortschreitenden biometrischen Erfassung der Bevölkerung; Ausländer dienen als Versuchskaninchen. Die Kosten für diesen politischen Irrsinn werden auf die Betroffenen und die Kommunen abgewälzt. Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich frage mich, wie die Bundesregierung der europäischen Verordnung zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige zustimmen konnte, die für Nicht-EU-Ausländer nicht nur biometrische Passbilder, sondern auch Fingerabdrücke bei den Ausweisen vorschreibt. Allein in Deutschland werden dadurch über 4 Millionen Ausländerinnen und Ausländer künftig ihre Fingerabdrücke von der zuständigen Ausländerbehörde abnehmen lassen müssen. Ich dachte, dass die Diskussion über Fingerabdrücke beim Personalausweis anders ausgegangen war. Aus gutem Grund sieht der Gesetzentwurf zum elektronischen Personalausweis keine obligatorische Abgabe von Fingerabdrücken vor. Hier wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung respektiert, und die deutschen Staatsangehörigen werden nicht zum gläsernen Bürger gemacht. Bei der Aufenthaltskarte für Drittstaatenangehörige bleibt dagegen offen, wie die Ausländerbehörden und die Bundesdruckerei ein hinreichendes Niveau an Datensicherheit garantieren wollen. Der Standard, der deutschen Staatsangehörigen garantiert wird, muss allen hier lebenden Menschen gewährt werden. Wir wollen keinen Zwei-Klassen-Datenschutz. Es passt zu der aktuellen herabwürdigenden Integrationsdebatte, dass die Bundesregierung gerade jetzt ihren Gesetzentwurf zur Aufenthaltskarte vorlegt und damit noch mehr Stimmung gegen Einwanderinnen und Einwanderer macht, indem sie unter Generalverdacht gestellt werden. Es ist erstaunlich, dass die Bundesregierung es mit der Einhaltung von europarechtlichen Fristen für die Umsetzung von Gemeinschaftsrecht oft nicht so genau nimmt. Doch ausgerechnet wenn Kinder- und Menschenrechte von Drittstaatenangehörigen auf dem Spiel stehen, ist sie übereifrig. Besonders traurig, aber auch empörend finde ich, dass selbst Kinder ab dem sechsten Lebensjahr Fingerabdrücke abgeben müssen. Können sich Bundesbürger-innen und -bürger eine solche erkennungsdienstliche Behandlung ihrer sechsjährigen Kinder oder Enkelkinder vorstellen? Es ist schamlos, dass die europäische Verordnung mehrfach auf die geltenden Menschenrechte und Kinderrechte hinweist und ein paar Zeilen weiter sechsjährige Kinder verpflichtet, wie in einem Strafverfahren ihre Fingerabdrücke abzugeben. Das ist skandalös. Unerträglich ist auch, dass die Gebühren für die Aufenthaltskarte um 50 Euro steigen sollen. Während der elektronische Personalausweis für deutsche Staatsangehörige in Zukunft für etwa 28 Euro erhältlich sein wird, sollen Drittstaatenangehörige für die vergleichbare Aufenthaltskarte bis zu 250 Euro zahlen. Diese eklatante Benachteiligung ist mit nichts zu rechtfertigen. Schließlich ist die Verwendung der Aufenthaltskarte als elektronischer Identitätsnachweis problematisch. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI, empfiehlt den Ausweisinhaberinnen und -inhabern, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Seitens der Regierung hört man außer wenig hilfreicher Empfehlungen wie, die Antivirensoftware stets auf dem aktuellen Stand zu halten, nichts. Was können Betroffene jedoch tun, wenn die Betreiber der Antivirensoftware nicht schnell genug Updates anbieten oder die Anwenderinnen und Anwender mit der Software nicht klarkommen? Darauf hat die Bundesregierung keine Antwort. Ich fordere die Bundesregierung auf, die Erfassung von Fingerabdrücken nicht einzuführen und sich auf europäischer Ebene für eine Änderung der Verordnung einzusetzen. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/3354 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es andere Vorschläge? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 22 a und b auf: a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Karin Roth (Esslingen), Burkhard Lischka, René Röspel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Deutschlands Verantwortung für die Gesundheit in Entwicklungsländern - Vernachlässigte Krankheiten bekämpfen, Kinder- und Müttersterblichkeit verringern und Globalen Fonds stärken - Drucksachen 17/2135, 17/3474 - Berichterstattung: Abgeordnete Sabine Weiss (Wesel I) Karin Roth (Esslingen) Helga Daub Niema Movassat Uwe Kekeritz b) Beratung des Antrags der Fraktion BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN "Global Health Governance" stärken - Gesundheitsversorgung in Entwicklungs- und Schwellenländern voranbringen - Drucksache 17/3437 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (f) Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für Gesundheit Die Reden werden zu Protokoll genommen.47 Wir kommen zur Abstimmung. Tagesordnungspunkt 22 a. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/3474, den Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/2135 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion und Enthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen angenommen. Tagesordnungspunkt 22 b. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 17/3437 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 25 a und b auf: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Dr. Wilhelm Priesmeier, Dirk Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Herausforderung Klimawandel - Landwirtschaft 2050 - Drucksache 17/1575 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (f) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Cornelia Behm, Ulrike Höfken, Friedrich Ostendorff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-NIS90/DIE GRÜNEN Klimabilanz im Ackerbau verbessern - Drucksache 17/2487 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (f) Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Die Reden werden zu Protokoll gegeben. Johannes Röring (CDU/CSU): Zunächst muss ich den Kolleginnen und Kollegen der Opposition zumindest zugute halten, dass sie mit ihren Anträgen die Bedeutung der Landwirtschaft im Allgemeinen bei den Themen Ernährungssicherheit, Welternährung und Klimawandel anerkennen. Allerdings muss man feststellen, dass die inhaltliche Analyse und Beurteilung bis auf wenige Ausnahmen desaströs ist. Die Zielrichtung der Anträge ist grundsätzlich vollkommen verfehlt. Lassen Sie mich gleich zu Beginn ganz konkret eine These aufstellen, die ich in meinen weiteren Ausführungen dann erklären möchte: Die Landwirtschaft kann einen großen Beitrag zum Klimaschutz leisten, wenn sie denn effizient und intensiv betrieben wird. Aber nicht nur in Fragen des Klimaschutzes, sondern auch in Fragen der Welternährung, des Einsatzes und der Erzeugung erneuerbarer Energien sowie zum Schutz der Biodiversität ist eine effiziente Landwirtschaft von entscheidender Bedeutung. Sie ist in der Lage, eine wichtige Rolle für die zukünftige positive Entwicklung vieler Regionen der Welt zu übernehmen. Die Landwirtschaft ist bzw. wird in der Zukunft ohne Zweifel Betroffener des Klimawandels sein. Es ist aber auch nicht zu verneinen, dass die landwirtschaftliche Produktion Treibhausgase emittiert, wobei man gleich betonen muss, dass die Land- und Forstwirtschaft die einzigen Sektoren sind, die in ihrer Produktion schädliche Klimagase binden. Dies ist ein Punkt, den Sie zumindest in Ihren Anträgen anerkennen und nicht auch noch infrage stellen. Allerdings fehlt in Ihrer anklagenden Betrachtung ein Aspekt, den ich in diesem Zusammenhang in die Diskussion einfließen lassen möchte: dass beispielsweise bei den weltweiten Methanemissionen mehr als die Hälfte auf natürliche Quellen - wie Feuchtgebiete, Wälder oder Termiten - zurückzuführen ist. Diese Fakten werden in Ihrer Argumentation gerne vergessen. Die Landwirtschaft ist beim Klimawandel aber nicht nur Betroffener oder Verursacher, sondern auch ein Teil der Lösung. Ihr kommt bei der Lösung globaler Klimafragen ohne Zweifel eine zentrale Rolle zu. Ich möchte sogar noch weiter gehen und betonen, dass ihr grundsätzlich bei der Entwicklung einer zukunftsfähigen, auf natürlichen Ressourcen basierenden Wirtschaft eine entscheidende Rolle zukommt. Die Vereinten Nationen, die Weltbank und viele an dem Diskussionsprozess beteiligte Partner haben eine Reihe gesellschaftlicher Herausforderungen entdeckt, denen wir dringend begegnen müssen: das gleichzeitige Auftreten von Unter- und Mangelernährung bei einem anhaltenden Bevölkerungswachstum, die Zerstörung von landwirtschaftlich und forstlich nutzbarer Fläche, Wassermangel, die Verlagerung von Anbauzonen durch den globalen Klimawandel sowie der Rückgang biologischer Vielfalt, also Biodiversität. Der Anstieg der Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen - wie zum Beispiel hochwertigen Lebensmitteln und insbesondere tierischen Produkten - wird darüber hinaus durch das dynamische Wirtschaftswachstum in China, Indien und weiteren Schwellenländern verstärkt. Zusätzlich ist mit dem weltweiten Bedarf an Energie und Rohstoffen die Notwendigkeit verbunden, Biomasse aufgrund der Endlichkeit fossiler Ressourcen und aufgrund des Klimaschutzes stärker für die energetische und stoffliche Verwertung zu nutzen. Wir müssen also erkennen, dass nicht nur die landwirtschaftliche Produktionsmenge zunehmen muss. Vielmehr zeigen darüber hinaus die aktuellen Entwicklungen, dass die verfügbare Anbaufläche für landwirtschaftliche Produkte weltweit pro Erdenbewohner dramatisch abnehmen wird; laut wissenschaftlicher Prognosen wird sie sich bis zum Jahr 2040 halbieren. Deshalb ist es unabdingbar, die Leistungsfähigkeit unserer Kulturpflanzen und damit die Effizienz der Landwirtschaft entscheidend zu steigern, so zum Beispiel für Pflanzen mit verbessertem Nährstoffgehalt, höherer Energiedichte, größerer Widerstandsfähigkeit gegen klimatischen Stress oder Widerstandsfähigkeit gegen Schädlinge und Krankheiten. Damit besteht die Möglichkeit der Vermeidung von Ertrags- und Qualitätsverlusten. Auch ökologische Vorteile, wie reduzierter chemischer Pflanzenschutz und verbesserter Erosionsschutz, sind zu nennen. Angesichts meiner Argumentation erschreckt es mich nun schon, dass die Kollegen der Grünen in ihrem Antrag die Weltbank dahin gehend zitieren, dass in Entwicklungsländern von bis zu 21 Prozent weniger landwirtschaftlichen Erträgen bis 2080 ausgegangen wird, und sie im weiteren Verlauf alle Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Entwicklung negieren. Vielmehr setzen sie auf ineffiziente Anbaumethoden, glorifizieren den Ökoanbau und sind nicht wirklich an Lösungen interessiert, die den hungernden und mangelernährten Menschen eine Perspektive bieten. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auch die Bundesregierung lobend erwähnen, die den Lösungsansatz hin zu einer verbesserten Effizienz als sehr bedeutend betrachtet und deshalb besonders den Bereich Forschung durch diverse Aktivitäten unterstützt. Hier sind besonders das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und das Ministerium für Bildung und Forschung zu nennen, durch die bereits eine Vielzahl verschiedener Forschungsprojekte und Aktivitäten in der Vergangenheit gestartet worden sind. Im Januar 2008 wurde der Startschuss zu einer verbesserten Forschungsförderung gegeben. Mit 200 Millionen Euro werden aktuell und in den nächsten Jahren Projekte in der Bioenergie-, Agrar- und Ernährungsforschung an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Wirtschaft gefördert. Das Ziel ist es, eine in der Grundlagenorientierung und im Anwendungsbezug exzellente Agrar- und Ernährungsforschung aufzubauen und mit der Ausbildung sowie mit dem Transfer in Wirtschaft und Gesellschaft zu verbinden. Dadurch sollen anwendungsorientierte Kompetenznetze mit internationaler Sichtbarkeit und Attraktivität entstehen und Beiträge für die Lösung gesellschaftlicher Probleme liefern. Auch aus dem Entwicklungshilfeministerium sind positive Ansätze seit dem Regierungswechsel zu vernehmen. Die Schwerpunkte in der Entwicklungshilfe liegen jetzt verstärkt bei der Förderung und dem Aufbau von Agrarstrukturen in den Ländern der dritten Welt. Denn nur durch eine funktionierende Landwirtschaft kann die Grundlage wirtschaftlichen Handelns gelegt werden, können sich Gesellschaften weiterentwickeln und sich so den Herausforderungen der Zukunft stellen. Abschließend komme ich zu dem Urteil, dass die Anträge, besonders unter dem Gesichtspunkt, welche Rolle die effiziente Landwirtschaft nicht nur beim Klimaschutz, sondern bei vielen weiteren gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit spielen kann, eine große Enttäuschung sind. Sie verschließen die Augen vor der Realität und flüchten sich in ideologische Wunschvorstellungen, anstatt effektive Lösungswege zu erschließen. Aus diesem Grund wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Anträge ablehnen. Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD): Es ist Zeit, zu handeln. Wir müssen den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf höchstens 2 Grad Celsius begrenzen. Dies ist der Anstieg, der in der Wissenschaft als noch beherrschbar gilt. Dieses Ziel erreichen zu wollen, bedeutet: Wir müssen die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 vermindern. Für Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft wird selbst dieser Anstieg erhebliche Auswirkungen haben. In einigen Regionen werden Hitze- und Trockenperioden zunehmen, in anderen werden starke Regenfälle und damit einhergehend Überschwemmungen häufiger werden. Gerade die Agrarpolitik muss also auf das Erreichen der Klimaziele drängen. Sie muss gleichzeitig - und das liegt in ihrem eigenen Interesse - notwendige Maßnahmen zur Reduzierung der durch Nahrungsmittel- und Biomasseproduktion induzierten Emissionen ergreifen. Landwirtschaftliche Produktion ist nicht klimaneutral. Die Trockenlegung von Sümpfen und Mooren zur landwirtschaftlichen Nutzung, die Abholzung von tropischen, subtropischen und borealen Wäldern, der Umbruch von Grünland und Brachflächen, der intensive Ackerbau mit engen Fruchtfolgen und Monokulturen, der starke Einsatz von synthetischen Düngemitteln und die intensive Tierhaltung tragen nachweislich zum Klimawandel bei. Die EU-Kommission betrachtet den Klimawandel als eine der Herausforderungen, an denen sich die zukünftige Agrarpolitik ausrichten muss. Wir haben mit unserem Antrag eine Strategie vorgelegt, mit dem diese Herausforderung angenommen werden kann. Die Grünen konzentrieren sich in ihrem Antrag auf den Ackerbau; auch in diesem Antrag werden wichtige Maßnahmen aufgezeigt. Die Anträge enthalten aber vor allem eines: Sie fordern die Bundesregierung zum Handeln auf. So ist es notwendig, den Stickstoffüberschuss zu verringern. Dies ist unstrittig; das steht ja auch in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. In den Indikatorenberichten steht aber auch, dass wir hier keinen Schritt vorwärtskommen. Daher haben beide Anträge - unserer und der der Grünen - die gemeinsame Forderung, den Stickstoffüberschuss auf 50 Kilogramm je Hektar zu begrenzen. Dies ist notwendig. Wir fordern in unserem Antrag "Herausforderung Klimawandel - Landwirtschaft 2050", die größten Treibhausgasquellen der Landwirtschaft mit einem Sofortprogramm zu schließen. Es gilt, den Grünlandumbruch zu unterbinden und die Stickstoffüberschüsse zu begrenzen. Ich habe es am Anfang schon angeführt: Es liegt im eigenen Interesse der Landwirtschaft, den Klimawandel zu begrenzen. Was hören wir aber immer wieder? Die steigende Nachfrage nach Agrarprodukten wird als Entschuldigung für Untätigkeit im Klimaschutz angeführt. So hat der Berliner Agrarministergipfel 2010 beschlossen, landwirtschaftliche Produktion führe unvermeidlich zu Treibhausgasemissionen, zunehmende Agrarproduktion werde also zu einem Anstieg der Treibhausgasemissionen führen, vor allem aus der tierischen Produktion. Das ist eine Kapitulation. Diese Feststellung leugnet letztendlich sowohl die Notwendigkeit als auch die Potenziale zur Reduktion von Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft. Zwingend ist vielmehr auch für die Landwirtschaft eine Festlegung konkreter Reduktionsziele und die Einbeziehung der Landwirtschaft in das Regime zur Minderung von Treibhausgasen. Wir hatten im Februar im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine große Anhörung zum Klimaschutz durch die Landwirtschaft. Die Experten haben uns zum Handeln aufgefordert. Es wird Zeit, dieser Aufforderung nachzukommen. Wie das gehen kann, zeigen wir mit diesen Anträgen auf. Jetzt fehlt nur noch eine handelnde Regierung. Dr. Edmund Peter Geisen (FDP): Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel gehören zu den wichtigsten umwelt-, gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Herausforderungen der heutigen Zeit. Immer wieder legen wissenschaftliche Untersuchungen die Vermutung nahe, dass große Imperien - wie das der Khmer im Mittelalter - aufgrund gravierender klimatischer Veränderungen untergegangen sind. Leider wird die Bedeutung der Landwirtschaft für diese Entwicklung immer noch sehr einseitig als bloßer Klimakiller dargestellt. Egal, ob die Schlagzeile "Besser essen für das Klima", "Klimakiller Kuh" oder "Fleischeslust mit fatalen Folgen" lautet, wie jetzt während der ARD-Themenwoche "Essen ist leben": Immer wird die heimische "konventionelle" Landwirtschaft pauschal mit Negativattributen belegt. Dabei muss die Rolle der Landwirtschaft viel differenzierter betrachtet werden. Warum? Weil sie zwar - weltweit betrachtet - zu den größten Verursachern von Treibhausgasemissionen zählt, Lebensmittel aber kein Produktionsgut wie jedes andere sind, sondern unsere blanke Existenz sichern und man den CO2-Ausstoß von Kühen eben nicht mit dem von Autos vergleichen kann, denn die Autoindustrie bindet während ihrer Produktion nun mal kein CO2! Leider zeugen auch die Anträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen von einer einseitigen Sicht auf die Landwirtschaft. Ihre Agrarpolitiker und -politikerinnen erweisen den heimischen Landwirten damit einen Bärendienst. So fordern beide Fraktionen in ihren Anträgen zum Beispiel eine Verschärfung der Düngeverordnung und eine Steuer für mineralischen Stickstoffdünger. Damit steigen die Produktionskosten der heimischen Landwirte weiter, ihre Wettbewerbsfähigkeit sinkt und Produkte aus Ländern mit fragwürdiger Ökobilanz werden preislich noch attraktiver. Davon hat weder das Klima noch unser Landwirt etwas! Auch soll die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft in konkrete Treibhausgasminderungsziele einbezogen und die Bodenschutzrichtlinie angewandt werden. Neben dem enormen Bürokratiemehraufwand stellt sich wieder einmal die Frage nach dem klimarelevanten Nutzen. Denn immer noch brauchen wir bessere wissenschaftliche Erkenntnisse darüber, wie hoch die Klimagasemissionen aus der Landwirtschaft überhaupt sind. Außerdem kann in anderen Bereichen und Branchen, so bei der Wärmedämmung in Privathaushalten oder im Verkehrssektor, mit weniger Aufwand mehr Klimagas eingespart werden als in der Landwirtschaft. Daneben wird die moderne, unternehmerisch-konventionelle Landwirtschaft in den Anträgen pauschal als Klimakiller stigmatisiert. Der Ökolandbau hingegen soll binnen fünf Jahren auf 20 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche ausgebaut werden - natürlich mit Steuermitteln. Dabei ist die Klimabelastung vieler Tiererzeugnisse aus ökologischer Produktion pro Ertragseinheit deutlich höher als die aus konventioneller; das liegt vor allem an der extensiven Haltungsform und dem zusätzlichen Flächenverbrauch. Von daher ist die von beiden Fraktionen geforderte Agrarwende - die Klimabilanz sowie die Ernährungssicherung durch Öko-landwirtschaft zu optimieren - ein etwas wirklichkeitsfremder Ansatz. Woher die zusätzlich nötigen Flächen kommen sollen und wie der Güllebedarf bei massiv verringertem Tierbestand gedeckt werden soll, bleibt ihr Geheimnis. Auch wir von der FDP-Fraktion sind davon überzeugt, dass wir in der Agrarpolitik umdenken müssen, allerdings in eine ganz andere Richtung, als es SPD und Grüne wollen. Die globalen Herausforderungen bis 2050 sind enorm: Steigerung der Lebensmittelproduktion um bis zu 70 Prozent, gleichzeitig Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 80 Prozent und massive Steigerung der Produktion nachwachsender Rohstoffe. Die Hungerrevolten 2008 haben uns schließlich gezeigt, was passiert, wenn die Nachfrage nicht mehr gedeckt wird. Wir von der FDP stehen voll dahinter, was UN-Generalsekretär Ban Ki-moon vor einiger Zeit formulierte: "Wir müssen die historische Gelegenheit für eine Wiederbelebung der Landwirtschaft nutzen." Und zwar nicht nur in Afrika, sondern auch bei uns! Wir brauchen den Ausstieg aus der Philosophie des Ausstiegs! Das ist die Kernbotschaft unseres schon in der letzten Legislatur eingebrachten Antrags "Klimaschutz durch effiziente Landwirtschaft". Lassen Sie mich auf drei Punkte eingehen: Erstens. Nur eine effiziente, innovative und unternehmerische Landwirtschaft, mit der standortangepasst und nachhaltig die Erträge zu steigern sind, kann die Herausforderungen der Ernährungs- und Versorgungssicherheit sowie des globalen Klimaschutzes meistern. Das gilt für den heimischen Standort ebenso wie für die Entwicklungsländer. Zur Steigerung der Produktivität in der Land- und Ernährungswirtschaft müssen wir Innovationen und technischen Fortschritt nutzen und nicht verteufeln: Das gilt für moderne Landtechnik genauso wie für modernste Betriebsmittel, Pflanzenzüchtung und Bewässerungssysteme. Schon in einigen osteuropäischen Ländern ließe sich mit einfachsten Mitteln die Produktivitätsrate um das Fünffache steigern. Dabei gilt es auch, die verantwortbaren Möglichkeiten der Biotechnologie zu nutzen. Entsprechende Aus- und Fortbildung gehören dazu. Zweitens. Deutlich gesteigert werden müssen die Investitionen in die Agrarforschung - national wie international. Hier ist in den vergangenen Jahren viel zu wenig passiert. Forschung und Entwicklung sind der Schlüssel für künftigen Wohlstand und angesichts der Herausforderungen des Klimawandels von entscheidender Bedeutung. Drittens. Wir brauchen die Bioenergie - auch die aus Biomasse. Verbesserte Lebensverhältnisse in Schwellenländern wie China oder Indien ziehen nicht nur eine gesteigerte Nachfrage nach Lebensmitteln nach sich, der Energiebedarf steigt ebenfalls rasant an. Gleichzeitig sind unsere fossilen Rohstoffvorkommen begrenzt. Die Alternative heißt nicht "Teller oder Tank" - nein, für die Liberalen gilt: "Teller und Tank", wobei dem Teller immer Vorrang einzuräumen ist. Ein Wort noch zu der von uns beschlossenen Absenkung der Agrardieselbesteuerung, die jetzt wieder von SPD und Grünen so heftig als klimaschädlich kritisiert wird: Haben Sie einmal ausgerechnet, wie viele Tonnen Treibhausgase dadurch eingespart worden sind, dass unter Rot-Grün der Agrardiesel deutlich höher besteuert wurde? Zumal der Agrardieselanteil am gesamten Dieselkraftstoffverbrauch in Deutschland bei knapp 6 Prozent liegt. Fazit: Solche Maßnahmen helfen dem Klima wenig, schaden unseren heimischen Landwirten aber enorm. Die Angleichung der deutschen Agrardieselbesteuerung an EU-Verhältnisse macht die Landwirtschaft wettbewerbsfähiger und zukunftssicherer. Das ist gut für die gesamte Gesellschaft. Unsere Landwirte brauchen vernünftige Rahmenbedingungen und Planungssicherheit, um auf dem zunehmend globalisierten Markt wettbewerbsfähig zu bleiben. Dazu zähle ich vor allem Kostenentlastung und Anreizsysteme auf der Produktionsseite, Bürokratieabbau sowie Hilfe bei der Erschließung neuer Märkte. Hier liegen die Chancen unserer hochwertigen Qualitätsprodukte. Bei Bündnis 90/Die Grünen und der SPD hat man angesichts solcher Anträge eher den Eindruck, statt den Landwirten Chancen zu eröffnen, wird alles getan, um ihnen Hindernisse in den Weg zu legen. Die FDP wird sich auch weiterhin als verlässlicher Partner der Landwirtschaft zeigen. Das gilt nicht nur für die Verteidigung der reduzierten Agrardieselbesteuerung, sondern auch hinsichtlich der Vermeidung überflüssiger Betriebskosten und Bürokratie. Wir wollen dem Klimaschutz mit einer standortangepassten und nachhaltigen Landwirtschaft gerecht werden. Denn nur eine effiziente Landwirtschaft - den Kulturen, Böden, Witterungsverhältnissen und der Wirtschaftsweise angepasst - schützt das Klima und die Nahrungssicherheit. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Der "Spiegel", Ausgabe 42/2010, hat es in der vergangene Woche entdeckt: die diversen Gase beim Rindvieh. Der Artikel "Das Rülpsen der Rinder" weist auf ein Problem hin, das zum Thema Landwirtschaft und Klimaschutz gehört. Landwirtschaft ist Teil des Problems Klimawandel, aber wachsende Nutzpflanzen sind auch ein CO2-Speicher, und damit ist die Landwirtschaft auch Teil der Lösung: Klimaschutz. In welche Richtung dieses Pendel öfter schwingt und welche Wege zu mehr Klimaschutz mit landwirtschaftlicher Produktion führen, sind umstritten. In dem Artikel werden zwei gegensätzliche Lösungswege bezüglich der Tierhaltung beschrieben. Ein Farmer aus Australien hält über 100 000 Rinder in extensiver Weidehaltung. Mehr oder weniger natürlich leben die Tiere dort bis zu ihrem Tod durch Gewehrschuss. Er macht sich kaum Gedanken über das Rülpsen seiner Tiere. Im fernen Rom macht sich jemand umso mehr Gedanken darüber: Ein Wissenschaftler der FAO - das ist die Landwirtschaftsbehörde der Vereinten Nationen - redet der Intensivierung der Nutztierhaltung das Wort. Nur so könnten schädliche Treibhausgasemissionen pro Steak reduziert werden. Nur: Ob diese Ökobilanzierung auch unter Einrechnung aller Klimaeffekte des vorgelagerten Bereichs, zum Beispiel des intensiven Futtermittelanbaus und -transportes, noch so aufgeht? Vielleicht liegt ja, wie so oft im Leben, die kluge Lösung irgendwo in der Mitte? So gegensätzlich die Lösungswege auch sein mögen, eins ist klar: Wenn wir am 2-Grad-Ziel festhalten wollen - also die globale Klimaerwärmung um maximal 2 Grad Celsius -, dann müssen alle einen Beitrag dazu leisten. Das gilt für alle Wirtschaftbranchen wie auch für die Landwirtschaft. Allerdings muss dabei die Sonderrolle der Landwirtschaft betrachtet werden: als Produzent lebensnotwendiger Güter, der Lebensmittel. Deshalb ist sie eben nur bedingt mit Autobauern und Fernsehproduzenten vergleichbar, auch wenn das jüngere Leute als ich vielleicht anders sehen. Grundlage für eine Strategie für mehr Klimaschutz in der Landwirtschaft muss eine wissenschaftlich belastbare Klimabilanz der landwirtschaftlichen Produktion sein. Dabei ist für mich schon eine wichtige Frage, welche Teilbereiche wir denn in eine solche Rechnung einbeziehen wollen. Aus meiner Sicht sollte diese Rechnung bei der Gewinnung von Mineraldüngern und Pflanzenschutzmitteln oder bei der Rodung von Tropenwald zur Landgewinnung für neue Sojaplantagen anfangen. Das geht weiter über die notwendige fossile Energie für landwirtschaftliche Maschinen und Transportfahrzeuge für Lagerung und Kühlung bis zu den Lebensmittelverarbeitern und dem Lebensmittelhandel. Wir brauchen also eine Bilanz vom Mineralabbau zur Düngerproduktion bis zur Supermarkttheke. Ob dabei in der Summe dann circa 14 Prozent der Treibhausgase herauskommen, wie der Umweltverband WWF behauptet, oder 5,5 Prozent, wie der Deutsche Bauernverband betont? Ich denke, zwei Dinge sind in dieser Diskussion wichtig: Erstens ist die Landwirtschaft aufgrund ihrer Funktion als Nahrungslieferer nur bedingt mit anderen Bereichen, zum Beispiel Verkehr, zu vergleichen. Mit Apfel-Birnen-Vergleichen tut man ihr unrecht. Aber zweitens muss auch die Landwirtschaft versuchen, Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Da Landwirtschaft nicht abstrakt ist, sondern Bäuerinnen und Bauern tagtäglich durch ihre wertvolle Arbeit Äcker, Weiden und Wälder bewirtschaften, muss eine starke Agrarwissenschaft dazu beitragen, ein großes Arsenal von klimaschonenden Produktionsverfahren zu erarbeiten. Potenziale gibt es viele. Freilandhaltung verursacht vergleichsweise geringe Emissionen. Die Vergärung von Gülle in Biogasanlagen könnte Methan- und Lachgasemissionen deutlich verringern. Düngemittel könnten zielgenauer eingesetzt werden. In Deutschland kann nur die Hälfte des eingesetzten Stickstoffs von den Pflanzen überhaupt genutzt werden. Für uns als Linke ist der Klimaschutz neben dem Verlust an biologischer Vielfalt ein wichtiges agrarpolitisches Thema, auch bei der Debatte um die Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik, GAP, nach 2013. Die Linke hat dazu Vorschläge veröffentlicht. Wir wollen die Direktzahlungen aus der ersten Säule der GAP zielgerichteter an konkrete gesellschaftliche Leistungen binden, also auch an Klimaschutz oder mehr Agrobiodiversität. Zukünftig soll auf die Umnutzung von Grünland zu Ackerland verzichtet werden. Durch Grünlandumbruch werden klimaschädigende Treibhausgase freigesetzt, der Wasserhaushalt gerät in Bedrängnis, und die Artenvielfalt geht zurück. Feldgehölze verbessern die biologische Vielfalt. Die von den Grünen und der SPD eingereichten Anträge enthalten eine Vielzahl von Vorschlägen, wie der Herausforderung Klimawandel begegnet werden und wie die Landwirtschaft ihren Beitrag zur Reduzierung ihres Treibhausgasausstoßes leisten kann. Wir sollten sie im Ausschuss ernsthaft diskutieren. Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Selbst die konservative Bundesregierung schätzt den Gesamtbeitrag der Landwirtschaft an den deutschen Treibhausgasemissionen auf 11 bis 15 Prozent - ein Anteil, der durchaus relevant ist. Die Agrarlobby jedoch - und das erleben wir seit Jahren - redet den Beitrag der Landwirtschaft zum Klimawandel klein, bis hin zu der Behauptung, die Landwirtschaft leiste einen Beitrag zum Klimaschutz. Damit verkehrt sie die Tatsachen völlig in ihr Gegenteil. Nichtsdestotrotz fordert die Agrarlobby, die Landwirtschaft von der klimapolitischen Verpflichtung, die Treibhausgasemissionen zu senken, auszunehmen, und Agrarministerin Aigner hat diese Forderung, wie für eine Agrarministerin von der Union üblich, brav übernommen. Aber angesichts der notwendigen Klimagasreduktion um 90 Prozent geht es nicht an, die Landwirtschaft von den klimapolitischen Verpflichtungen auszunehmen. Denn wenn man die Treibhausgasemissionen um 90 Prozent senken muss, die Emissionen der Landwirtschaft von über 10 Prozent aber stabil bleiben sollen, hieße das im Klartext, Industrie, Verkehr und Haushalte dürften sich gar keine Emissionen mehr leisten. Das ist abwegig. Diese Zahlen zeigen demnach: Ohne Beitrag der Landwirtschaft sind die Klimaziele nicht zu erreichen. Uns ist selbstverständlich klar, dass das keine leichte Aufgabe ist, wenn man die wachsende Weltbevölkerung ernähren will. Da wird man an vielen verschiedenen Stellschrauben drehen müssen. So wird die Landwirtschaft den Agrardieselverbrauch drastisch senken müssen, zum Beispiel durch Umstellung auf Pflanzenöl und Biodiesel sowie durch effizientere Landmaschinen. Deswegen ist es grundfalsch, den Agrardiesel steuerlich zu entlasten, wie es die Bundesregierung tut. Das führt nicht zu CO2-Einsparungen, sondern zu einem höheren Verbrauch fossiler Ressourcen. Die Landwirtschaft wird auch den Abbau von Humus und organischer Substanz durch humuszehrende Bewirtschaftung, durch Grünlandumbruch und landwirtschaftliche Nutzung von Mooren stoppen müssen. Allein die landwirtschaftliche Nutzung von Moorböden ist für 30 Prozent der Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft verantwortlich - auf nur acht Prozent der Agrarfläche. Durch die Wiedervernässung von Mooren und die Nutzung als extensives Grünland wäre also ein großer Beitrag zur Senkung der Emissionen zu erreichen. Die Landwirte werden aber auch die Methan- und Lachgasemissionen aus Tierhaltung und Düngung senken müssen. Laut Indikatorenbericht zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie liegen die Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft immer noch bei 145 Kilogramm pro Hektar. Das Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie für 2010 sind 80 Kilogramm. Die Düngeverordnung gibt sogar nur 60 Kilogramm pro Hektar vor. Dieser überschüssige Stickstoff landet zum Teil im Grundwasser und zum Teil als Klimagas in der Atmosphäre. Trotzdem ist die Bundesregierung nicht bereit, zusätzliche Maßnahmen zur Verminderung der Stickstoffüberschüsse zu ergreifen. Das wären beispielsweise zusätzliche Sanktionsmechanismen in der Düngeverordnung und eine Stickstoffüberschussabgabe, die als finanzielles Instrument Anreize zur Vermeidung von Stickstoffüberschüssen setzt. Die Tatsache, dass reine Ackerbaubetriebe und auch viele tierhaltende Betriebe keine Probleme mit der Einhaltung der Quasi-Stickstoffgrenzwerte haben, sondern die Probleme ganz klar auf die regionalen Schwerpunkte der Tierhaltung konzentriert sind, zeigt, dass sich die Betriebe anpassen können und dass dieses Instrument von daher auch wirken würde. Es ist in diesem Zusammenhang völlig inakzeptabel, dass die Bundesregierung bei der Frage nach zusätzlichen Maßnahmen zur Erreichung der von der EU vorgeschriebenen maximalen Ammoniakemissionen von 550 Kilotonnen ab 2010 auf Zeit spielt und darauf verweist, man müsse erst einmal die neuesten Schätzungen abwarten, um zu sehen, ob es zu Überschreitungen kommt. Dieses Zeitspiel der Bundesregierung zeigt, dass sie nicht bereit ist, das Notwendige und schon heute Mögliche zu tun. Im Gegenteil, sie setzt auf eine Expansion der Tierhaltung und nimmt damit sogar eine Verstärkung der Emissionen aus der Tierhaltung in Kauf. Der SPD-Antrag ist sehr umfassend und geht in die richtige Richtung. Im Bereich der EU-Agrarpolitik vertreten wir jedoch eine andere Position. Während die SPD eine nachhaltige, klimaschonende Landwirtschaft vor allem über die zweite Säule stärken will, wollen wir diese globale Herausforderung auch in der ersten Säule verankern. Für klimaschädliche Produktionsweisen darf es keine Förderung mehr geben. Zu klimaschädlichen Subventionen wie der Agrardieselbeihilfe äußert sich die SPD in ihrem Antrag nicht. Das wäre aber nötig gewesen, um ihren Standpunkt angesichts ihres widersprüchlichen Agierens in dieser Frage deutlich zu machen. Schließlich hat die Große Koalition der schwarz-gelben den Weg zum Ausbau der Agrardieselsubventionierung geebnet. Konsequente Klimaschutzpolitik für die Landwirtschaft sieht anders aus. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 17/1575 und 17/2487 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 23 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Karin Binder, Ralph Lenkert, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Ungefährliche und klimaschonende Kältemittel in Kfz-Klimaanlagen verwenden - Drucksache 17/3432 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt werden zu Protokoll genommen. Christian Hirte (CDU/CSU): Der Klimawandel ist die globale Herausforderung für die Staatengemeinschaft. National wie international müssen wir heute Entscheidungen treffen, damit künftige Generationen nicht nur ausreichend mit Energie und Ressourcen versorgt werden, sondern ihnen ihrerseits die Spielräume zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gestaltung erhalten bleiben. Beim Klimaschutz denken viele nur an Kohlendioxid. Wie wir wissen, ist es das Treibhausgas mit der größten Menge - aber nicht das einzige und nicht das stärkste. Teil- und vollfluorierte Kohlenwasserstoffe - sogenannte HFKW und FKW - und Schwefelhexafluorid schädigen ebenfalls das Klima. Sie kommen als Kältemittel in vielen Kühlanlagen, den Klimaanlagen unserer Autos, bei der Herstellung von Schaumstoffen, in Schallschutzscheiben sowie als Treibmittel in Spraydosen zum Einsatz. Diese Kohlenwasserstoffe schädigen das Klima 1 300- bis 24 000-mal stärker als CO2 - Grund genug für die Europäische Union, mit der EU-Richtlinie 2006/40/EG zu handeln. Diese sieht vor, dass ab 2011 nur noch Kältemittel in Kfz-Klimaanlagen zugelassen werden, die maximal 150-mal so klimaschädlich sind wie Kohlendioxid. Das ist schon eine beachtliche Zahl. Zum Verständnis: Ein Kilogramm des bisherigen in Autoklimaanlagen verwendeten Kältemittels Tetrafluorethan ist 1300-mal so umweltbelastend. Gerät die gesamte Füllung einer Autoklimaanlage etwa durch einen Unfall in die Atmosphäre, entspricht das etwa 6 000 Kilometern Autofahrt. Können wir uns solche Klimakiller aus purem Luxus leisten? Von Haus aus bin ich Jurist, und die meisten Juristen würden eine solche Frage so beantworten: Es kommt darauf an. Es kommt darauf an, ob wir unser Bedürfnis nach Luxus beim Reisen auch wesentlich umweltfreundlicher erreichen können. Wenn wir diese Frage bejahen, dann kann man auch mit gutem Gewissen den Schalter der Klimaanlage betätigen. Mit Tetrafluorethan, wie wir es derzeit noch benutzen, könnten wir die Frage nach der "Freude am Fahren" sicher nicht so leicht beantworten. Da ist ein adäquater Nachfolger natürlich gefragt, und er schien auch schnell gefunden: R744 oder einfach Kohlendioxid. So ereignete sich im September 2007 einer dieser seltenen Momente in der Geschichte der deutschen Autoindustrie: Sie wurde von Umweltverbänden gelobt. Selbst notorische VDA-Gegner wie die Deutsche Umwelt Hilfe applaudierten eifrig, als der Präsident des Verbands der Automobilindustrie, VDA, auf der Internationalen Automobilausstellung verkündete, dass die deutschen Hersteller künftig Kohlendioxid als Kältemittel für Klimaanlagen verwenden wollen. Sicher würde auch die Fraktion Die Linke applaudiert haben, wenn die europäische Herstellervereinigung ACEA es nicht abgelehnt hätte, ihre Mitglieder auf die gleiche Linie festzulegen. Stattdessen hat sich die ACEA für Hydrofluoroolefin als künftigen Kältemittelstandard entschieden, nicht ohne gute Gründe. Die Linke fordert in ihrem Antrag, dass die deutsche Autoindustrie an Kohlendioxid als Kältemittel festhält, während sich die gesamte übrige Welt bereits anders entschieden hat. Würde man aber, wie die Linke es in ihrem Antrag fordert, auf einen deutschen Alleingang setzen, so stellt sich mir die berechtigte Frage, was die Folgen wären. Kohlendioxid als Kältemittel ist zwar sehr umweltfreundlich, benötigt aber einen zehnfach höheren Druck. Das erfordert einen weitgehenden Umbau der Klimaanlage und damit auch zusätzliche Entwicklungskosten bei den Zulieferern. Zulieferfirmen agieren weltweit. Für viele Hersteller von Kfz-Klimaanlagen würde ein deutscher Alleingang bedeuten, dass sie ihre Produktionskapazitäten in zwei verschiedene Technologielinien teilen müssten: einen kleineren Teil für deutsche Fabrikate und einen größeren für ausländische Fahrzeuge. Zudem würde das zwangsläufig bedeuten, dass die Kfz-Werkstätten sich kostenintensiv darauf einstellen müssten, sowohl Befüllungstechnologien für synthetische Kältemittel ausländischer Fahrzeuge als auch CO2-Füllanlagen für deutsche Fabrikate vorzuhalten. Sicher werden teurere Klimaanlagen auch zu höheren Endpreisen bei den ohnehin schon kostenintensiven deutschen Autos führen. Es mag ja sein, dass der Vorsitzende der Linken, Klaus Ernst, beim Autokauf nicht so aufs Geld schauen muss, aber ich bezweifle, ob das auch für die Mehrheit der Klientel seiner Partei zutrifft. Schlußendlich wird auch die Frage erlaubt sein, was passiert, wenn die Klimaanlage eines deutschen Fabrikats sagen wir: in China zur Reparatur muss. Steht dort keine geeignete Anlage zum Befüllen mit CO2 zur Verfügung, dann hat der Fahrzeugeigentümer zwei Möglichkeiten: Entweder zukünftig ohne Klimaanlage zu fahren oder sich das nächste Mal für ein nichtdeutsches Fahrzeug zu entscheiden. Angesichts des Wachstumspotenzials des asiatischen Automobilmarktes sicher keine Verlockung für die Hersteller in München, Stuttgart oder Eisenach. Synthetische Kältemittel wie das von verschiedenen Umweltverbänden heftig kritisierte Hydrofluoroolefin, haben dagegen den unbestreitbaren Vorteil, dass sie auch in herkömmlichen Anlagen funktionieren. Es ist vergleichbar sicher im Einsatz wie das bisherige, weltweit akzeptiert und kann in bewährten Anlagen verwendet werden. Dazu ist es gegenüber dem bisherigen Kühlmittel deutlich besser und mit einem Global Warming Potential von 4 um den Faktor 357 klimafreundlicher. Mit Hydrofluoroolefin als Kältemittel werden die neuen gesetzlichen Vorgaben nicht nur erfüllt, sondern deutlich unterschritten. Damit wird ein klimafreundlicher globaler Standard geschaffen. Eine nationale Insellösung macht keinen Sinn und würde zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Automobilindustrie gegenüber ihren Wettbewerbern aufgrund fehlender Skaleneffekte bei geringer Produktionsmenge führen. Die deutsche Automobilindustrie dazu zu verurteilen, sich gegen den weltweiten Trend zu stellen, ist kurzsichtig, sichert keine Arbeitsplätze und ist für den Industriestandort Deutschland kontraproduktiv. Was die Frage der Sicherheit von Hydrofluoroolefin betrifft, bleibt festzuhalten, dass die im Hinblick auf die potenzielle Brennbarkeit des Stoffes und die mögliche Bildung von Flusssäure als Umwandlungsprodukt diskutierten Sicherheitsprobleme von der Automobilindustrie sorgfältig geprüft wurden. Aufgrund dieser Prüfungen kommt die Industrie zu der Einschätzung, dass diese Problematik beherrschbar, einer Verwendung unter den zu betrachtenden praktischen Einsatzbedingungen nicht entgegenstehend und ein Einsatz in Klimaanlagen von Fahrzeugen unbedenklich ist. Die ausführlichen Tests im Rahmen des SAE-Programms, Society of Automotive Engineers, haben zudem gezeigt, dass Hydrofluoroolefin ein höchst energieeffizientes Kühlmittel ist und Fahrzeuge damit weniger Benzin verbrauchen und weniger Emissionen produzieren als Autos, die alternative Kühlmittel verwenden. Außerdem ergaben die Tests, dass CO2, eine der möglichen Alternativen, zwar ein Global Warming Potential von 1 hat, aber weniger effizient ist als Hydrofluoroolefin, was zu höheren indirekten Emissionen führt. Ähnliche Studien wurden auch weltweit von der Automobilindustrie durchgeführt, die ein hohes Eigeninteresse an der Beherrschung der infrage stehenden Risiken hat, schon aus Gründen der Produkthaftung. Auch nach diesen Studien ist ein Einsatz in Klimaanlagen als unbedenklich anzusehen und vergleichbar sicher im Einsatz wie das heutige Kältemittel. Die Veröffentlichungen aller vom Umweltbundesamt und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung durchgeführten Untersuchungen stellen sicherlich einen wichtigen Beitrag zur laufenden Sicherheitsdiskussion über den Einsatz neuer Kältemittel in Automobilklimaanlagen dar. Diese wichtigen Erkenntnisse werden sowohl von den Automobilherstellern als auch den Genehmigungsbehörden für Kraftfahrzeuge bei ihren Maßnahmen und Entscheidungen sorgfältig berücksichtigt werden. Ich habe in meiner letzten Rede vor diesem Haus darauf hingewiesen, dass wir in Europa heute vielleicht noch das falsche Thema diskutieren, wenn wir Klimaschutzauflagen als Grund für Arbeitsplatzverluste sehen. Aber manchmal gehen Klimaschutzauflagen und der Erhalt von Arbeitsplätzen Hand in Hand. Voraussetzung ist, dass man nicht durch überzogene Forderungen ohne zusätzlichen Nutzen Arbeitsplätze gefährdet. Daher ist der Antrag der Fraktion Die Linke abzulehnen. Frank Schwabe (SPD): Nachdem es gerade um Landwirtschaft und Klimaschutz ging, behandeln wir nun einen Antrag zum Thema Klimaschutz und Verkehr, allerdings nicht zu den Verkehrsthemen, die öfters in der Diskussion sind, wie Tempolimit oder spritsparende Autos. Es geht heute nicht um das Kohlendioxid, das aus der Verbrennung des Benzins entsteht, sondern um die Chemikalien, mit denen die Klimaanlagen in den Autos für eine angenehme Temperatur sorgen. Klimaanlagen gehören heute zur Standardausrüstung von fabrikneuen Pkw. Kaum jemand möchte inzwischen auf gutgekühlte Auto-, Bus- oder Bahnfahrten verzichten. Jedoch entweicht aus den Fahrzeugen permanent etwas Kältemittel in die Umwelt und schädigt die Atmo-sphäre. Der Rat der Klimawissenschaftler, IPCC, der die Vereinten Nationen berät, schätzt, dass weltweit nicht nur die Anzahl der Fahrzeuge signifikant steigen wird, sondern vor allem die Anzahl der Fahrzeuge, die mit einer Klimaanlage ausgestattet sind. Nach Berechnungen des IPCC werden allein im Jahr 2015 schädliche Kältemittel im Umfang von mindestens 270 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten aus Klimaanlangen in die Atmosphäre gelangen und den Klimawandel verstärken. Es besteht somit dringender Handlungsbedarf, diese Thematik anzugehen. Im Zentrum der Debatte stehen die Chemikalien, die als Kältemittel verwendet werden. Während Kohlendioxid in der Klimadebatte in aller Munde ist, ist die Chemikalie R134a nur Experten bekannt. R134a wird bislang in allen gängigen Fahrzeugklimaanlagen als Kältemittel eingesetzt. R134a ist mitverantwortlich für den Klimawandel und zählt zu den im Kioto-Protokoll aufgeführten fluorierten Treibhausgasen, die den Klimawandel beschleunigen und die Ozonschicht zerstören. Es ist 1 430-mal klimaschädlicher als CO2. Die EU hat daher für Kältemittel in Fahrzeugklimaanlagen einen Grenzwert festgelegt, um die Verwendung klimaschädlicher Stoffe wie R134a einzudämmen und langfristig zu verbieten. Ab dem 1. Januar nächsten Jahres ist die Verwendung des Kältemittels R134a wegen seiner hohen Klimaschädlichkeit in Klimaanlagen neugenehmigter Pkw-Fahrzeugtypen verboten. Ab dem 1. Januar 2017 gilt dieses Verbot für alle neu in den Verkehr kommenden Pkw. Fraglich ist nun, durch welche Stoffe R134a ersetzt werden kann. Die EU hat die Richtlinie technologieoffen gestaltet. Vorgegeben ist nur, dass zukünftige Kältemittel eine Treibhausgaswirksamkeit haben dürfen, die nicht mehr als 150-mal größer ist als diejenige von Kohlendioxid. In der Debatte ist nun, dass CO2 als Kältemittel für die Klimaanlagen verwendet wird. Für CO2 sprechen einige Aspekte. So ist CO2 weltweit kostengünstig in der erforderlichen Qualität verfügbar, da es als Abfallprodukt aus industriellen Prozessen gewonnen werden kann. CO2 brennt nicht und ist für den Menschen ungiftig. Mit CO2 betriebene Klimaanlagen sind zudem energieeffizient und reduzieren so den Kraftstoffmehrverbrauch während der Fahrt. Deswegen gibt es auch Umweltverbände, die sich für die Verwendung von CO2 als Kältemittel einsetzen. Eine andere Chemikalie, die der Verband der Auto-industrie ins Gespräch gebracht hat, ist 2,3,3,3-Tetrafluorpropen, das unter dem Namen 1234yf in den Handel kommen soll. Der Stoff ist von seinem Hersteller chemikalienrechtlich als "hochentzündlich" eingestuft worden. Deswegen wurde dieses Kältemittel vom Umweltbundesamt und der Bundesanstalt für Material-forschung und -prüfung, BAM, untersucht. Bei hohen Temperaturen oder bei einem Brand kann aus 1234yf das Umwandlungsprodukt Flusssäure entstehen. Nach Untersuchungen im Auftrag der Automobilindustrie ist der Einsatz von 1234yf unbedenklich und vergleichbar sicher wie der Einsatz heutiger Kältemittel. Neben den Aspekten des Klima- und Gesundheitsschutzes sollten auch der Preis und die bisher von verschiedensten Firmen geleistete Forschungs- und Entwicklungsarbeit berücksichtigt werden. Deutsche Kälteanlagenhersteller erforschen und verbessern seit Jahren die Technik von Klimaanlagen. Wir müssen da-rauf hinwirken, dass deutsche Unternehmen mit der von ihnen entwickelten Technik die technologische Vorreiterrolle in der klimafreundlichen Fahrzeugkühlung übernehmen. Diesen Aspekt möchte ich noch einmal allgemeiner betrachten. In unseren wirtschaftlich schwierigen Zeiten haben sich die Umwelttechnologien und Umweltinnovationen als Motor für Wachstum und Beschäftigung entwickelt. Das Zusammenspiel von Umwelt, Wirtschaft und Arbeit hat eine neue Qualität erreicht. Die Branche modernisiert die deutsche Wirtschaft - und wächst insgesamt sogar noch schneller, als wir erwartet haben. Umwelttechnologien sind ein hervorragendes Beispiel dafür, wie wir durch Innovationen einen nachhaltigen Beitrag zur Stabilisierung der Konjunktur leisten können. Klimaschutz, Luftreinhaltung, Schonung von Rohstoffen, Gewässer- und Bodenschutz, der Erhalt von Biodiversität - in all diesen Bereichen ist bereits heute eine Reihe leistungsstarker und verlässlicher Technologien im Einsatz. In den vergangenen Jahrzehnten ist mit ihrer Hilfe viel zum Wohl der Umwelt erreicht worden. Auch in Zukunft werden neue Technologien und Organisationsformen eine bedeutende Rolle einnehmen. Nur mit Innovationen lassen sich Wirtschaftswachstum und Schutz von Klima und Umwelt nachhaltig verknüpfen. Lassen Sie uns deswegen auch im Bereich der Kältemittel eine Lösung finden, die dem Klimaschutz dient und die Umwelttechnologien voranbringt. Ute Kumpf (SPD): Kollege Frank Schwabe hat bereits die Problematik von Chemikalien, die als Kältemittel in Kfz-Klimaanlagen verwendet werden, ausführlich dargelegt. Mir gibt dieser Antrag so die Gelegenheit, deutlich zu machen, welche Rolle der Verkehr, vor allem der Kfz-Verkehr, beim Klimaschutz spielt. Alle Fraktionen haben bei den Debatten hier im Parlament zum Klimaschutz immer wieder betont, wie wichtig die Reduzierung der CO2-Emissionen ist und welche Verpflichtungen wir auf europäischer und internationaler Ebene eingegangen sind. Fakt ist: In der europäischen Union stammt fast ein Fünftel aller Treibhausgase aus dem Verkehr, woran der Pkw-Verkehr einen Anteil von 72 Prozent hat - mit steigender Tendenz. Der globale Klimawandel, die lokale Luftverschmutzung, die Zunahme des Weltenergiebedarfes und begrenzte fossile Brennstoffe machen ein Umdenken bei der Mobilität und eine Minderung der Treibhausgasemissionen erforderlich. Bis 2020 sollen in Deutschland die Treibhausgasemissionen um 40 Prozent, bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 vermindert werden. Auch die Bundesregierung hat sich auf der UN-Klimakonferenz von Kopenhagen dazu verpflichtet. Das muss sie in konkreten Maßnahmen umsetzen, um CO2-freie Mobilität zu organisieren: mit Energieeffizienz, Elektromobilität und nachhaltigen Verkehrskonzepten. Aber was macht die Bundesregierung konkret, diese Verpflichtung einzulösen? Im Januar 2010 hat sie Maßnahmen für die Bereiche Verkehr und Gebäude angekündigt, Maßnahmen, die über das Integrierte Energie- und Klimaprogramm hinausgehen. Das Verkehrsministerium hat ein sektorspezifisches Energie- und Klimakonzept für die Bereiche Verkehr und Gebäude für den Herbst versprochen. Jetzt ist Herbst, aber ein Konzept? Fehlanzeige! Die SPD hat mit der Großen Anfrage "Sicherung der Technologieführerschaft Deutschlands im Verkehrs- und Baubereich" im März 2010 genau nach den Maßnahmen der Bundesregierung gefragt. Wir mussten lange auf die Antwort warten, mussten mehrmals nachfragen. Dann im Oktober wurde sie vorgelegt. Aber was wurde vorgelegt? Nichtssagende Antworten auf zentrale Fragestellungen wie Weichenstellungen für Elektromobilität. In der Schule gäbe es für ein derart schlampige Arbeit eine glatte 6. Für uns stellt die Art und Weise, wie mit unserer Anfrage vonseiten der Bundesregierung umgegangen wird, eine Missachtung des Parlaments dar. Im Mai 2010 inszenierte die Kanzlerin einen Elektro-Auto-Gipfel mit viel Blitzlichtgewitter umrahmt vom Umwelt-, Verkehrs- und Wirtschaftsminister sowie der Bildungsministerin. Eine Plattform wurde aus der Taufe gehoben - dagegen ist nichts einzuwenden -, auf der alle Kompetenzen gebündelt und verschiedene Themenfelder erarbeitetet werden sollen. Im Anschluss legt sie alles in die Hände der Automobilindustrie. Die Bundesregierung stiehlt sich aus der Verantwortung und verlässt sich auf die Industrie. Ein Leitmarkt Elektromobilität fällt nicht vom Himmel, Politik muss auch Rahmenbedingungen setzen. Es reicht nicht aus, sich auf den Lorbeeren der SPD auszuruhen. In der rot-grünen Bundesregierung und der Großen Koalition haben wir, die SPD, die Weichen gestellt. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm, der Schaffung der Nationalen Plattform für Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie NOW, dem Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität und dem Ziel, bis 2020 1 Million Elektroautos auf deutsche Straßen zu bringen, den 500 Millionen Euro an Fördergeldern im Konjunkturprogramm II für die Forschung, Entwicklung und Erprobung von Elektromobilität in acht Modellregionen bis 2011. Aber wie soll es nun in den Modellregionen weitergehen? Die Regierung gibt keine Antwort. Die Projektträger und Projektentwickler brauchen aber schon jetzt Signale, wie es nach dem Juni 2011 weitergehen soll. Sonst besteht die Gefahr, dass aus guten Projektansätzen Projektruinen entstehen und die Konjunkturmittel verpuffen. Die Bundesregierung hat Elektromobilität zu einem Schwerpunkt der Regierungsarbeit erklärt. Bis jetzt liegen keine Vorschläge für eine Strategie für die Einführung der Elektromobilität auf dem Tisch. Sogar Haushaltsmittel wurden vergessen, und durch Anträge aus Reihen der Opposition ist dem Verkehrsministerium der Fehler bewusst geworden. Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind, nach wie vor. 58 Prozent aller Wege und 79 Prozent aller Kilometer werden mit dem Pkw entweder als Fahrer oder Mitfahrer zurückgelegt. Aber Studien belegen: Die Menschen sind offen für Elektromobilität und für nachhaltige Verkehrskonzepte. 85 Prozent würden beim nächsten Mal ein Elektrofahrzeug kaufen, so eine Studie der Münchener Unternehmensberatung Barkawi vom Oktober 2009. Bei einer Umfrage des ADAC bei seinen Mitgliedern im September 2009 waren es 75 Prozent. Neben technischen, fahrzeugbezogenen Maßnahmen brauchen wir innovative und umweltschonende Mobilitätskonzepte. Ein gut ausgebautes Verkehrssystem ist Voraussetzung für Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Investitionen in Infrastruktur sind Investitionen in die Zukunft. Auch Elektrofahrzeuge haben dort ihren Platz. Sie sind Bestandteil eines umfassenden und vernetzten Mobilitätsangebots. Ein Paradigmenwechsel muss her: vom individuellen Eigentum eines Fahrzeugs hin zum Konzept einer dienstleistungsbasierten Mobilität. Die Menschen sind bereit für den Wechsel, auch das zeigen Modellversuche wie in Ulm mit car2go. Die Minister Gabriel und Tiefensee haben ein Gesamtkonzept für eine integrierte Umwelt- und Verkehrspolitik angestoßen und entwickelt. Schwarz-Gelb muss sich gar nicht den Kopf zerbrechen, die Konzepte liegen vor und müssen nur umgesetzt werden. Eine Nationale Plattform Elektromobilität der Automobilindustrie alleine macht noch keinen Leitmarkt. Wir brauchen eine nationale Kraftanstrengung, wir brauchen eine konzertierte Aktion für eine CO2-freie Mobilität und brauchen politische Rahmenbedingungen für Elektromobilität. Dr. Lutz Knopek (FDP): Eigentlich kann man es sich mit der Ablehnung des vorliegenden Antrags der Fraktion Die Linke einfach machen; denn das Ansinnen der Linksfraktion, bestimmte Kältemittel in Kfz-Klimaanlagen im nationalen Alleingang zu verbieten, ist schlicht europarechtswidrig. Die einschlägige EU-Richtlinie 2006/40/EG setzt europaweit Standards für Emissionen aus Kfz-Klimaanlagen. Einseitige nationale Abweichungen von dieser Richtline verstoßen gegen die Bestimmungen zum freien Warenverkehr und die Bestimmungen zum EU-Binnenmarkt. Die Forderung, sich bis zum 1. August 2011 für eine Änderung der EU-Richtlinie einzusetzen, ist angesichts der üblichen Vorlaufzeiten auf europäischer Ebene zudem völlig unrealistisch. Insofern muss man von einem reinen Schaufensterantrag der Linken sprechen. Aber auch inhaltlich machen Sie es sich zu einfach. In Ihrem Antrag postulieren Sie, dass der Einsatz des Kühlmittels R-1234yf ein großes Risiko für Kfz-Nutzer sowie Rettungskräfte von Polizei und Feuerwehr bei einem etwaigen Verkehrsunfall darstellt. Ihre Aussagen stützen Sie auf Auszüge aus einem Gutachten der Bundesanstalt für Materialforschung, das im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellt wurde, und auf Auszüge aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage Ihrer Fraktion. Aber wenn Sie schon Dritte zitieren, dann doch bitte vollständig. Denn auch die Bundesanstalt für Materialforschung kommt zu dem Schluss, dass R-1234yf in Klimaanlagen zum Einsatz kommen kann, wenn entsprechende Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden und eine sorgfältige Risikoanalyse erfolgt. Dem haben die deutschen Fahrzeughersteller umfassend Rechnung getragen und ihre Anlagen einer Sicherheitsanalyse durch den TÜV Süd unterzogen und von diesem zertifizieren lassen. Internationale Studien, unter anderem durch die renommierte Society of Automotive Engineers, haben zudem ergeben, dass R-1234yf in der Praxis schwer entflammbar ist und es nur durch das kaum anzunehmende Zusammentreffen mehrerer, bereits einzeln unwahrscheinlicher Faktoren zu einer Kältemittelentzündung kommen kann. Aber selbst in einem solch unwahrscheinlichen Fall bleiben die ermittelten Expositionswerte für Fluorwasserstoff unter den allgemein anerkannten Grenzwerten. Die Bundesregierung kommt deshalb in ihrer Antwort auf die Anfrage der Linksfraktion zu dem Ergebnis, dass "ein Einsatz von R-1234yf in Klimaanlagen als unbedenklich anzusehen und vergleichbar sicher im Einsatz wie das heutige Kältemittel" ist. Ihrem Antrag fehlen für eine Zustimmung daher sowohl die rechtlich-formalen Voraussetzungen als auch eine überzeugende inhaltliche Begründung. Gerne können wir dieses Thema im Umweltausschuss aber noch einmal vertiefen. Ich freue mich auf die weitere Debatte. Ralph Lenkert (DIE LINKE): Die schwarz-gelbe Bundesregierung betreibt Klientelpolitik für die Wirtschaft. Das ist nicht neu. Nimmt sie dabei jetzt die Gesundheitsgefährdung von Verbraucherinnen und Verbrauchern billigend in Kauf? Das wäre nicht hinnehmbar! Statt unbedenklicher und klimaneutraler Kältemittel sollen Kraftfahrzeuge in Deutschland künftig mit Kältemitteln gefüllt werden, die leicht in Flammen aufgehen und giftige Stoffe freisetzen. Durchgesetzt hat das der ehemalige CDU-Verkehrsminister Matthias Wissmann - mittlerweile Chef des Lobbyverbandes der Automobilindustrie, VDA. Auf sein Betreiben hin werden künftig jährlich rund 2 000 Tonnen der gefährlichen Substanz in Autoklimaanlagen gepumpt, die bei Unfällen Brände auslösen und derart giftige Verbindungen freisetzen, dass sich Rettungskräfte ohne Chemieschutzanzug dem Fahrzeug nicht nähern sollten. In der Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage heißt es zwar, dass das Kältemittel nicht nur im Brandfall, sondern schon bei Austritt in den heißen Motorraum "eindeutig gesundheitlich bedenklich ist" und giftige Flusssäure bildet. Doch dem Einsatz in Neufahrzeugen soll trotzdem nichts im Wege stehen. Als Beleg werden Industriegutachten und der Verband der Deutschen Automobilindustrie zitiert: Die Sicherheitsprobleme seien von der Automobilindustrie sorgfältig diskutiert worden. Aufgrund der Prüfungen kommt der VDA zu der Einschätzung, dass diese Problematik beherrschbar sei. Ich frage: Ist die Bundesregierung Erfüllungsgehilfe der Automobillobby, oder haben Sie eine gesetzliche Vorsorgepflicht, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen? 1234yf - so heißt die fatale Chemikalie - ist eine tickende Zeitbombe. Werden alle Fahrzeuge mit dem gefährlichen Stoff gefüllt, rollen bald rund 24 000 Tonnen davon in Autos über unsere Straßen. Das Schlimme ist: Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben keine andere Wahl. Nach dem Willen der Automobilhersteller soll das Kältemittel flächendeckend in allen Autos zum Einsatz kommen. Das ist ein toxisches Monopol. Die Linke macht da nicht mit. Um es noch einmal deutlich zu machen: Die schnelle Entflammbarkeit und die gesundheitsschädliche Wirkung von 1234yf sind ein großes Risiko für Kfz-Nutzer, Ersthelfer und Rettungskräfte. Nach Angaben der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, BAM, sind die sicherheitstechnischen Probleme des Einsatzes der Chemikalie als Kältemittel in Pkw-Klimaanlagen bisher nicht gelöst. Verbraucherinnen und Verbraucher haben bei der Kaufentscheidung keine Wahlmöglichkeit. Es sei denn, sie tragen die Zusatzkosten einer aufwändigen Einzelumrüstung bei Garantieverlust. Die Bundesregierung sieht einfach weg und stellt damit Profit vor Gesundheitsschutz. Die Linke fordert: Die Bundesregierung hat sicherzustellen, dass Kältemittel in Kfz-Klimaanlagen bei neuen Fahrzeugtypen ab dem 1. August 2011 keine Stoffe enthalten, die die menschliche Gesundheit gefährden. Das heißt, sie dürfen nicht brennbar, giftig oder ätzend sein. Kältemittel zum Einsatz in Autos müssen chemisch reaktionsträge sein und dürfen wie beispielsweise Kohlendioxid keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt haben. - Einhundert Euro Mehrkosten für andere Klimaanlagentypen dürfen hier nicht über die Sicherheit entscheiden. Ich fordere Sie auf: Stellen Sie sich auf die Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher und kommen Sie ihrer gesetzlichen Vorsorgepflicht nach. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bei dem Problem der Kältemittel in Klimaanlagen von Pkw erkennen wir einmal mehr, wie sich die Politik von einer starken industriellen Lobby treiben lässt. Seit fast fünf Jahren ist die EU-Richtlinie verabschiedet. Ein Jahr später wird von den Herstellern ein Placebo angekündigt: Autoklimaanlagen sollen auf das umweltverträgliche Kältemittel Kohlendioxid umgerüstet werden. Kurz bevor die Frist abläuft, kündigen die Hersteller dann aber etwas ganz anderes an. Jetzt sollen neue giftige Produkte der Chemieindustrie das Wundermittel sein. Offensichtlich hofft man mal wieder bei der Autoindustrie, dass es zu spät für ein Gegensteuern der Politik ist. Damit werden wir künftig eine gesundheitlich bedenkliche, ätzende und brennbare Flüssigkeit in allen Autos mit Klimaanlagen haben. Viele sicherheitstechnische Probleme sind nicht gelöst. Keiner weiß wirklich, was bei Unfällen passiert, wenn sich der Stoff entzündet und hochgiftige und stark ätzende Flusssäure freigesetzt wird. Mit diesem Mittel setzen wir die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher aufs Spiel. Umweltverbände, Umweltbundesamt und Bundesamt für Materialforschung warnen vor dem Einsatz, und selbst der Hersteller gibt in der Produktbeschreibung an, dass dieses Mittel hochentzündlich ist. Das hat nichts in einer Autoklimaanlage zu suchen. Es ist völlig unverständlich, wie die Bundesregierung diese Warnungen ignorieren kann, und - so seltsam das aus dem Mund einer Grünen klingen mag - vielleicht muss man die Koalition daran erinnern, dass dieses Land noch immer ein Land der Autofahrer ist. Millionen von Menschen werden dieses gefährliche Mittel täglich mit ihrem Auto durch die Gegend fahren. Selbst bei bester Qualität der Fahrzeuge und höchster Sicherheitsausstattung werden auch zukünftig leider Verkehrsunfälle vorkommen. Auch zukünftig werden Autos altern, Klimaanlagen undicht und Reparaturen verschleppt. Vor allem jedoch müssen all diese Fahrzeuge mit ihren Klimaanlagen wieder recycelt werden, und ein hochgiftiger Stoff muss dann entsorgt werden. Ich bezweifle, ob diese Aspekte wirklich bis zu Ende gedacht wurden. Ich befürchte vielmehr, dass wir uns wieder sehenden Auges ein Problem mehr aufhalsen. Hier wird leider nur wieder an den kleinen Vorteil heute und überhaupt nicht nachhaltig gedacht. Wir werden in der Politik wieder einmal von einer großen Industrie vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Bundesregierung interessiert das entweder nicht, oder sie akzeptiert es sogar. Das ist leider völlig unverantwortliche Politik gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes. Es ist spät; aber ein Umkehren ist noch möglich. Nutzen Sie diese Möglichkeit! Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 17/3432 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 24 a und b auf: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Katja Dörner, Memet Kilic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN Bundesrechtliche Konsequenzen aus der Rücknahme des deutschen Vorbehalts gegen die UN-Kinderrechtskonvention ziehen - Drucksache 17/2138 - Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Rechtsausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) - zu dem Antrag der Fraktion der SPD Kinderrechte stärken - Erklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurücknehmen - zu dem Antrag der Abgeordneten Diana Golze, Ulla Jelpke, Jörn Wunderlich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE UN-Kinderrechtskonvention umfassend umsetzen - zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Dörner, Josef Philip Winkler, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN UN-Kinderrechtskonvention unverzüglich vollständig umsetzen - Drucksachen 17/57, 17/59, 17/61, 17/2509 - Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Peter Tauber Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Miriam Gruß Diana Golze Katja Dörner Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt werden zu Protokoll genommen. Dr. Peter Tauber (CDU/CSU): Vor etwas mehr als 20 Jahren, am 20. November 1989, hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes verabschiedet. Alle Kinder auf der ganzen Welt haben damals verbriefte Rechte bekommen: das Recht auf Überleben, auf Entwicklung, auf Schutz und auf Beteiligung. Ich glaube, dass wir auf die vergangenen 20 Jahre mit Stolz zurückblicken können, weil wir für Kinder weltweit, aber natürlich ganz besonders hier in Deutschland in diesen 20 Jahren sehr viel erreicht haben. Sie wissen, dass wir damals in Deutschland mit der Ratifizierung eine aus fünf Punkten bestehende Vorbehaltserklärung hinterlegt haben. Vier der fünf Punkte konnten bereits vor einiger Zeit gesetzlich geregelt werden. Eine im Zuge der Ratifizierung abgegebene Erklärung enthält jedoch Vorbehalte, die sich insbesondere auf das elterliche Sorgerecht, die anwaltliche Vertretung und weitere Rechte von Kindern im Strafverfahren sowie auf die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, auf die Bedingungen ihres Aufenthalts und auf Unterschiede zwischen In- und Ausländern beziehen. Diese Erklärung hielt im Wesentlichen fest, dass die UN-Kinderrechtskonvention nicht dahin gehend ausgelegt werden darf, dass die widerrechtliche Einreise oder der widerrechtliche Aufenthalt eines minderjährigen Ausländers allein wegen dessen Minderjährigkeit erlaubt ist. Die Erklärung war seinerzeit auf Wunsch der Länder abgegeben worden, um "Fehl- oder Überinterpretationen des Vertragswerks" zu vermeiden. Am 3. Mai 2010 hat das Bundeskabinett nun beschlossen, diesen Vorbehalt zurückzunehmen. Der Bundesrat und damit die Länder haben der Rücknahme zugestimmt. Es ist ein beachtlicher Erfolg der christlich-liberalen Koalition, diesen lange fälligen Schritt zu gehen und das, was vielen Vorgängerregierungen - auch damals der rot-grünen Bundesregierung - nicht gelungen ist, endlich erfolgreich umzusetzen. Wir haben damit mehr erreicht als jede andere Regierung seit Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zur Kinderrechtskonvention. Darüber sollten wir uns alle freuen. Mit der Rücknahme wird deutlich, dass die Bundesrepublik Deutschland Kinderrechte ohne Vorbehalt achtet und schützt. Ich denke, wir sind uns alle einig, dass mit dieser Rücknahme der Erklärungen zur Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen ein Durchbruch erreicht werden konnte, der eine seit vielen Jahren andauernde politische Auseinandersetzung nunmehr beendet. Es ist ein Erfolg, dass die bei einigen Ländern noch vorhandenen Bedenken zerstreut werden konnten. Wir dokumentieren damit auch nach außen, dass der Schutz von Kindern und der besondere Stellenwert, den Kinder für uns haben, sich auch in vollem Umfang im rechtlichen Bereich abbilden. Nicht zuletzt die Kinderkommission des Bundestages hat ja mehrfach und unter Zustimmung aller hier vertretenen Fraktionen diese Rücknahme eingefordert. Die Schlussfolgerung, es entstehe durch die Rücknahme der Vorbehalte gegen die UN-Kinderrechtskonvention rechtlicher Handlungsbedarf im Bereich des Aufenthalts- und Asylrechts, ist in der Sache jedoch unzutreffend und keine logische Folge, sondern eine politische Bewertung, bei der die CDU/CSU-Bundestagsfraktion schlicht zu einem anderen Ergebnis kommt. Bereits heute entsprechen Aufenthalts- und Asylrecht der Kinderrechtskonvention und genügen dem darin vorgegebenen Rahmen zweifelsohne. Die Bundesregierung wird das Kindeswohl nach wie vor als einen besonders gewichtigen Gesichtspunkt in der rechtlichen Abwägung betrachten. Es genießt - etwa bei der Anwendung des Ausländer- und Asylrechts - allerdings keinen absoluten Vorrang. Ein absoluter Vorrang wird von der UN-Kinderrechtskonvention auch gar nicht gefordert. Eine ausdrückliche gesetzliche Verankerung der Berücksichtigung des Kindeswohls ist daher nicht angezeigt. Auch widerspricht es der Kinderrechtskonvention nicht, 16- und 17-Jährigen mehr Rechte als Jüngeren zu gewähren, insbesondere die Möglichkeit zu geben, im eigenen Namen einen Asylantrag zu stellen. Vielmehr gewährt die Kinderrechtskonvention den Vertragsparteien bei der Frage, bis zu welchem Alter die Rechtsträgerschaft bestehen soll, einen Spielraum. Es ist international üblich, dass dieser auch genutzt wird. Eine Anhebung der Asylverfahrensfähigkeit auf 18 Jahre würde auch im Widerspruch dazu stehen, dass noch bei der Schaffung des im Jahr 2007 verabschiedeten Richtlinienumsetzungsgesetzes politische Einigkeit zwischen den damaligen Koalitionspartnern darüber bestand, die ausländerrechtliche Altersgrenze unangetastet zu lassen. Die Asylverfahrensfähigkeit ab 16 Jahren steht im Übrigen auch mit der EU-Verfahrensrichtlinie im Einklang. Besonders wichtig ist außerdem: Bereits heute - und dies ist sehr wichtig - berücksichtigt die Bundesrepublik kinderspezifische Verfolgungsgründe wie zum Beispiel in Form der Anerkennung von Genitalverstümmelung bedrohter Mädchen und des besonderen Schutzes ehemaliger Kindersoldaten. Gerade bezüglich ehemaliger Kindersoldaten ist die Praxis des Bundesamtes bereits mehrfach ausdrücklich auch von NGO-Seite und vom UNHCR gelobt worden. Die Anhörung unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber erfolgt bereits heute durch besonders und fortlaufend geschulte Mitarbeiter. Aber auch in Zukunft werden wir auf Haft, Flughafenverfahren oder Grenzabweisungen nicht gänzlich verzichten können. Dies ist uns allen bewusst. Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kommt dann aber insbesondere bei der Anordnung von Abschiebungshaft ganz besondere Bedeutung zu. Die von Ihnen erwähnte Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen bzw. Gemeinschaftsunterkünften unterliegt der Zuständigkeit der Länder und entzieht sich damit weitgehend dem Einfluss des Bundes. Das wissen Sie auch. Die Unterbringung entspricht zudem der EU-Aufnahmerichtlinie. Die Versorgung nach den Bestimmungen des Asylbegleitgesetzes ist in keiner Weise diskriminierend. Vielmehr knüpft sie zulässig und keinesfalls willkürlich daran an, dass es sich bei den Leistungsberechtigten um Ausländer ohne ein dauerhaftes Bleiberecht im Inland handelt. Die Forderung, dass die Altersangabe eines Kindes "nur in Ausnahmefällen" angezweifelt werden dürfe, ist für die Aufnahme in einen Gesetzestext rechtlich viel zu unbestimmt. Dass ein Zweifelsfall angenommen wird, wenn der Pass gefälscht erscheint oder angeblich abhanden gekommen ist, muss auch zukünftig Handlungsgrundlage sein. Ob solche Zweifel auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben oder nicht, können wir nicht gesetzlich festlegen. Dies hängt von dem Verhalten des Minderjährigen ab. Es ist zudem keine Regelung in der Kinderrechtskonvention ersichtlich, die verlangen würde, dass die Altersangabe eines Kindes nur in Ausnahmefällen angezweifelt werden darf und dass nur bestimmte Altersfeststellungsverfahren angewendet werden dürfen. Das wissen Sie auch. Aber auch an vielen anderen Stellen Ihres Antrags verwechseln Sie politische Forderungen und tatsächliche rechtliche Konsequenzen, die sich aus der Vorbehaltsrücknahme ergeben. Ich denke, wir müssen uns schon die Mühe geben, genau zu unterscheiden, was politische Forderung und was konkrete Rechtsfolge ist. Hier geht im vorliegenden Antrag einiges durcheinander. Es gibt darüber hinaus keinen Zweifel, dass die Bundesregierung rechtlichen Handlungsbedarf, der sich ergeben könnte, fest im Blick hat. Und ich denke, dies trifft auch auf die Bundesländer zu. Es erscheint mir an dieser Stelle auch noch einmal sehr wichtig, eindeutig klarzustellen, dass sich bereits heute das BAMF durch den Einsatz speziell geschulter Sonderbeauftragter für unbegleitete Minderjährige alle erdenkliche Mühe gibt, den Bedürfnissen der "Flüchtlingskinder" im Sinne des Kindeswohls Rechnung zu tragen und sie, so gut es geht, begleitet und unterstützt. Das sollte von uns allen anerkannt werden, denn gerade auch international ist dies keine Selbstverständlichkeit. Und noch eines sollte an dieser Stelle gesagt sein: Es gibt nur wenige Länder auf der Welt, die Kindern ein solch ausdifferenziertes Hilfssystem bieten wie Deutschland. Insgesamt ist Deutschland in diesem Bereich sehr gut aufgestellt. Wer etwas anderes behauptet, springt deutlich zu kurz. Rüdiger Veit (SPD): Am 3. Mai dieses Jahres kommentierte die Bundes-justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger den Beschluss des Bundeskabinetts, den deutschen Vorbehalt zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen, wie folgt: "Ein großer Tag für die Kinderrechte". Nach 18-jährigem Ringen war es endlich gelungen, den Vorbehalt im Einvernehmen mit den Ländern zurückzunehmen. Damit wurde ein Vorhaben verwirklicht, für das sich in der Vergangenheit auch die rot-grüne Bundestagsmehrheit mehrfach ausgesprochen hatte. Leider konnte sie sich aber seinerzeit nicht gegen die Bundesländer durchsetzen. Das ist der jetzigen Bundesregierung gelungen. Insofern geben ich der Bundesjustizministerin recht: Der 3. Mai war ein großer Tag für die Kinderrechte. Im Übrigen aber teile ich die Auffassung der Bundesjustizministerin nicht. Zwei Tage nach dem erwähnten Kabinettsbeschluss kommentierte sie die Rücknahme des Vorbehalts hier im Plenum des Deutschen Bundestages wie folgt: "Auf Bundesebene haben wir keinen Gesetzgebungsbedarf." Das Asyl- und Ausländerrecht sei nicht anpassungsbedürftig. Allenfalls die Länder, so die Ministerin, sollten ihre Praxis überprüfen. Auch das Bundesinnenministerium hat bundesgesetzlichen Handlungsbedarf in Antwort auf schriftliche Fragen meiner und anderer Fraktionen mehrfach verneint. Nun frage ich Sie: Warum hat es über beinahe zwei Dekaden massiven Widerstand gegen die Rücknahme des Vorbehaltes gegeben, wenn ebendiese Rücknahme keinerlei gesetzliche Konsequenzen nach sich ziehen soll? Das ergibt keinen Sinn. Wenn Sie mich fragen, so ist das Gegenteil richtig: Es gilt, die bundesgesetzliche Rechtslage an die Kinderrechtskonvention anzupassen. Handlungsbedarf gibt es genug. Lassen Sie mich ein paar Beispiele anführen: Im deutschen Asyl- und Aufenthaltsrecht gilt man ab 16 als verfahrensfähig. In beinahe jedem anderen Rechtsgebiet - Ausnahmen gibt es im Sozialrecht - sind Kinder erst ab 18 verfahrensfähig. Mit gutem Grund: Wer vor Behörden und Gerichten handelt, kann Fehler machen. Das bedeutet im Asylrecht: Minderjährige ohne gesetzlichen Vertreter laufen Gefahr, einen unschlüssigen Vortrag zu liefern, bestehende Rechtsmittel zu übersehen, Rechtsmittelfristen zu versäumen, falsche Beweisanträge zu stellen und vieles mehr. Sie benötigen einen gesetzlichen Vertreter an ihrer Seite. Die Kinderrechtskonvention sieht jeden unter 18 als Kind an. Und sie verpflichtet die Staaten, Kindern, die ohne Begleitung ihrer Eltern sind, angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu gewähren. Nach meiner Auffassung verletzt ein Staat diese Schutzpflicht, wenn er Minderjährige ohne Vertretung allein einem Verfahren überlässt, das für sie sprachlich ebenso wie juristisch kaum zu verstehen ist. Auch sollten wir erwägen, Kindern regelmäßig einen Ergänzungspfleger zur Seite zu stellen. Das mag durch die Kinderrechtskonvention nicht zwingend geboten sein. Sinnvoll aber ist es allemal. Das Aufenthalts- und Asylrecht ist so kompliziert, dass es nur für Experten verständlich ist. In den Jugendämtern, die als Vormund der unbegleiteten Minderjährigen fungieren, arbeiten zwar qualifizierte Kräfte. Doch sind sie zeitlich überlastet und meist keine Experten auf dem Gebiet des Aufenthalts- und Asylrechts. Deshalb sollten die Jugendlichen durch spezialisierte Rechtsanwälte vertreten werden. Auch müssen Minderjährige - auch die 16- und 17-Jährigen - stets vom Jugendamt in Obhut genommen werden. Doch das geschieht nicht immer. Rechtsanwälte und Verbände beklagen immer wieder, dass Jugendämter die asylverfahrensrechtliche Handlungsfähigkeit zum Maßstab nehmen und aus ihr fälschlich folgern, dass für 16- und 17-jährige Asylsuchende die Pflicht zur Inobhutnahme nicht gelte. Wer aufenthalts- und asylrechtlich für sich sprechen könne, müsse auch nicht in Obhut genommen werden, so die ebenso häufige wie irrige Annahme. Wenn wir nun die Verfahrensfähigkeit 16- und 17-Jähriger streichen würden, so könnte dies Missverständnis nicht länger entstehen. Die Verfahrensfähigkeit führt noch zu einem weiteren Problem. Wenn ein minderjähriger Ausländer von 16 oder 17 Jahren noch vor der jugendhilferechtlichen Inobhutnahme einen Asylantrag stellt, entsteht die Pflicht der Ausländerbehörde, den Ausländer einer Aufnahmeeinrichtung zuzuweisen. Andererseits besteht aber auch die Pflicht des Jugendamtes zur Inobhutnahme. So entsteht eine Kollision zwischen der Pflicht des Jugendamtes zur Inobhutnahme und der Pflicht der Ausländerbehörde zur Zuweisung in eine Aufnahmeeinrichtung. Die Rechtswissenschaft bietet hier verschiedene Lösungen an, die Rechtspraxis indes schafft Fakten: Wenn die Pflicht zur Zuweisung in eine Aufnahmeeinrichtung entsteht, bevor die Inobhutnahme erfolgt ist, dann finden sich die Jugendlichen in aller Regel in einer Aufnahmeeinrichtung wieder. Das war es nicht, was wir 2005 erreichen wollten, als wir die Pflicht zur Inobhutnahme mit dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz, KICK, verstärkt haben. Neben der Inobhutnahme muss uns auch das Flughafenverfahren beschäftigen. Die Kinderrechtskonvention verpflichtet uns dazu, Kinder in kindergerechten Einrichtungen unterzubringen und das Kindeswohl zu berücksichtigen. Doch im Flughafenverfahren werden unbegleitete Minderjährige im Transitbereich untergebracht - eine kindergerechte Unterbringung im Sinne der Kinderrechtskonvention ist das nicht. Auch steht hier keine ausreichende Zeit zur Verfügung, um ein für die Ermittlung des Kindeswohls gebotenes Clearingverfahren durchzuführen. Ähnliches gilt, wenn Minderjährige beim Versuch der illegalen Einreise noch an der Grenze zurückgewiesen werden. Die Zurückweisung schließt ein Clearingverfahren aus. Außerdem kann sie ein Verstoß gegen das Zurückweisungsverbot der Genfer Flüchtlingskonvention sein. Denn Kinder unter 16 können keinen wirksamen Asylantrag stellen, der dazu führen würde, dass sie nicht an der Grenze zurückgewiesen werden können. Zudem können sie eventuell wegen Traumatisierungen oder mangelnder Kenntnis nicht beim ersten Grenzkontakt von Verfolgungsgründen berichten, die vielmehr erst im Rahmen eines Clearingverfahrens zu ermitteln sind. Auch bei der Abschiebungshaft gibt es Verbesserungsbedarf. Die Kinderrechtskonvention verbietet Haft zwar nicht grundsätzlich. Sie lässt sie aber nur als letztes Mittel und für die kürzest mögliche Dauer zu. Derzeit wird die Beachtung dieser Grundsätze durch die deutsche Rechtsprechung gewährleistet. Doch bis Ende Dezember 2010 muss auch die Rückführungsrichtlinie der EU umgesetzt werden. Sie enthält weitere Garantien, etwa die ausdrückliche Beachtung des Kindeswohls, die Forderung nach gesonderter, die Privatsphäre sichernde Unterbringung von Familien mit Minderjährigen, die Gelegenheit zu Freizeitbeschäftigungen und zu altersgerechten Spiel- und Erholungsmöglichkeiten sowie den Zugang zu Bildung und die Unterbringung unter personell und materiell altersgemäßen Bedingungen. Das ist in unserem nationalen Recht derzeit nicht vorgesehen, muss aber bis Ende 2010 umgesetzt werden. Ich sage dies auch mit mahnendem Blick auf ein anstehendes Gesetzesvorhaben. Der Referentenentwurf für ein zweites Richtlinien-Umsetzungsgesetz wird gerade noch mit den Ländern abgestimmt. Er ist in der letzten mir bekannten Fassung in Bezug auf die eben erörterte Frage aber noch stark nachbesserungsbedürftig. Lassen Sie mich auch etwas zur Altersfeststellung sagen. Hier kennen wir unterschiedliche Methoden - von der Inaugenscheinnahme über das Clearingverfahren bis hin zu medizinischen und zahnmedizinischen Untersuchungen sowie Röntgenanalysen. Ich möchte hier nicht ins Detail gehen, da die Praxis in den Ländern sehr unterschiedlich ist. Sicher ist aber, dass die Altersfeststellung nicht immer methodisch einwandfrei ist. Deshalb möchte ich auf die Gefahr hinweisen, die damit verbunden ist: Eine einzige fehlerhafte Verfahrenshandlung kann dazu führen, dass ein eigentlich materiell berechtigter Minderjähriger aus dem gesamten Schutzbereich der Konvention herausdefiniert wird. Das ist menschenrechtlich bedenklich und muss den Ländern Anlass geben, ihre Methoden der Altersfeststellung kritisch zu prüfen. Bevor ich schließe, möchte ich mich noch kurz einem speziellen Problem widmen, auch wenn formal die Länder zuständig sind. Es geht um die Ergänzungspflegschaft. Die Pflegschaft unbegleiteter Minderjähriger ist ein Amt, in dem der Staat Rechtsanwälte mit einer verantwortungsvollen Aufgabe betraut. Für die Rechtsanwälte ist es ein Geschäft, das sie ganz überwiegend mit viel Idealismus und Engagement betreiben. Bereits jetzt müssen viele von ihnen so viel Zeit in die Pflegschaften investieren, dass es sich wirtschaftlich nur sehr begrenzt lohnt. Aktuell gibt es in meinem Heimatland Hessen eine Entwicklung, die diese Situation noch weiter zu verschärfen droht. Bislang wurden Ergänzungspfleger vielfach über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder den Stundensatz für Vormünder und Betreuer vergütet. Nun urteilte jüngst das OLG Frankfurt am Main, dass Verfahrenspfleger auf Grundlage von Beratungshilfe bezahlt werden sollen - das sind 99,96 Euro brutto. Was bedeutet das für die Anwälte? Nehmen wir einmal ein Asylverfahren. Der Anwalt organisiert einen Dolmetscher und führt das Mandantengespräch. Er stellt einen schriftlichen Asylantrag, begleitet seinen Mandanten zur Anhörung und verfasst gegebenenfalls einen schriftlichen Nachtrag zur Anhörung. Hinzu kommen der Verwaltungsaufwand für Aktenanlage, Vertretungsanzeigen, den Gang zum Gericht zwecks Entgegennahme der Bestallung als Verfahrenspfleger, regelmäßige schriftliche Berichte ans Gericht, die Abrechnung, Absprachen mit dem Jugendamt per E-Mail, Post und Telefon und den Betreuern in den jugendhilferechtlichen Einrichtungen. Zuletzt können noch Komplikationen im Einzelfall aufkommen, wenn der Fall etwa eine Dublin-II-Problematik beinhaltet. Auch erfahrene Spezialisten kommen, um all dies zu bewerkstelligen, ohne Weiteres auf acht bis neun Stunden Arbeitszeit - für nicht einmal 100 Euro brutto. Wer für knappe 100 Euro einen vollen Arbeitstag investiert, wird oft nicht einmal seine Kosten decken können. Eine solche Bezahlung ist eine grobe Missachtung anwaltlicher Arbeit. Sie trägt weder der verantwortungsvollen Aufgabe und Stellung des Ergänzungspflegers noch den ökonomischen Realitäten auch nur ansatzweise Rechnung. Doch kommen wir zurück zur Bundesebene. Ich habe zahlreichen Veränderungsbedarf aufgezeigt, und ich appelliere an die Bundesregierung: Bleiben Sie nicht auf halbem Wege stehen! Ich erkenne an, dass Sie den Bundesländern abtrotzen konnten, was wir, als wir noch mitregiert haben, ihnen so lange nicht abtrotzen konnten. Nun aber müssen Sie auch Taten folgen lassen und die nötigen gesetzgeberischen Schritte einleiten. Wie diese konkret aussehen können, dazu wird meine Fraktion in den kommenden Wochen einen Gesetzentwurf vorlegen, der sich derzeit noch in der Abstimmung befindet. Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD): Die Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention war überfällig. Mehrfach hatte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu aufgefordert. Diese sah sich mit Rücksicht auf die Länder zur Rücknahme lange außerstande. Dafür hat die Bundesrepublik vom Genfer UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes und auch von Kinderrechtsverbänden und -organisationen stets Unverständnis und deutliche Kritik geerntet. Insofern war die Rücknahme der Vorbehalte ein wichtiges Signal, sowohl innenpolitisch als auch international, dass Deutschland für den Schutz und die Rechte von Kindern eintritt. Nun müssen den Worten Taten folgen. Konkreter gesetzlicher Änderungen bedarf es bei den minderjährigen Flüchtlingen. Die Kinderrechtskonvention definiert in ihrem Art. 1 alle Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, als Kinder. Nach Art. 22 der Konvention haben Kinder, die den Status eines Flüchtlings begehren, Anspruch auf besonderen Schutz. Ein zentrales Problem bei der Behandlung minderjähriger Flüchtlinge in Deutschland liegt bisher darin, dass Minderjährige zwischen 16 und 18 Jahren, die Kinder im Sinne der Konvention sind, im deutschen Asylrecht als handlungsfähig gelten und somit die Notwendigkeit der Bestellung eines gesetzlichen Vertreters entfällt. Dadurch wird ihr Schutzanspruch aus Art. 22 der Konvention ausgehöhlt. Zudem erhalten sie in der Praxis oftmals keine Leistungen nach dem Jugendhilferecht, obwohl Flüchtlinge unter 18 Jahren grundsätzlich dieselben Ansprüche nach dem Kinder- und Jugendhilferecht haben wie ihre inländischen Altersgenossen. Meine Fraktion wird in Kürze einen Gesetzentwurf mit konkreten Verbesserungen vorlegen. Leider steht aber zu befürchten, dass die schwarz-gelbe Regierung es nicht ernst meint mit Verbesserungen für die betroffenen Kinder. Misstrauisch musste schon die Protokollnotiz der Innenministerkonferenz vom 27./28. Mai 2010 machen, nach der mehrere Länder die Zusicherung des Bundesministeriums des Innern begrüßen, "dass mit der Rücknahme der Erklärung keine Änderung des Aufenthalts- und Asylverfahrensrechts verbunden ist". Als Kinderbeauftragte meiner Fraktion sage ich: So geht das nicht. Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert und sich damit verpflichtet, sie in nationales Recht umzusetzen. Auch das Asyl- und Flüchtlingsrecht muss selbstverständlich auf seine Übereinstimmung mit der Konvention hin überprüft werden. Dass sich nun die schwarz-gelbe Regierung für die längst überfällige Rücknahme der Vorbehalte feiern lässt und von einem "großen Tag für die Kinderrechte" - Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger am 3. Mai 2010 - spricht und fast im gleichen Atemzug alle Konsequenzen, die sich daraus ergeben könnten, von sich weist, ist eine Verhöhnung all derjenigen, die jahrelang für die Rücknahme der Vorbehalte gekämpft haben - und es ist traurig für die betroffenen Kinder und Jugendlichen. Ich hoffe sehr, dass die Regierung hier ein Einsehen hat und mit uns an konkreten Verbesserungen arbeitet. Diese Hoffnung hege ich auch für die Stärkung der Kinderrechte im Grundgesetz. Ich wünsche mir eine Politik, die das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt und allen Kindern gleiche Rechte auf Förderung und Schutz schafft. Nichts anderes möchte die UN-Kinderrechtskonvention. Lassen Sie sie uns zusammen in nationales Recht umwandeln, zum Wohl unserer Kinder. Ulla Jelpke (DIE LINKE): Wir debattieren heute im Bundestag ein weiteres Mal über das wichtige Thema der Rechte von Kindern, die als Flüchtlinge zu uns gekommen sind. Die Bundesrepublik hat nach langer Debatte endlich einen Vorbehalt zur UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen, der ihr zusichern sollte, dass sie ausländische Kinder schlechter behandeln kann als inländische. Dieser Schritt ist zu begrüßen, aber er geht ins Leere, wenn daraus keine Konsequenzen gezogen werden. In den vorliegenden Anträgen der Oppositionsfraktionen ist dargelegt, was alles zu tun wäre: Heraufsetzung der Verfahrensmündigkeit von minderjährigen Flüchtlingen von 16 auf 18 Jahre, Ausbau und Verbesserung der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durch die Jugendfürsorge, ihre Herausnahme aus dem Flughafenverfahren, keine Abschiebehaft für Minderjährige, keine Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Sammelunterkünften für Asylsuchende und Flüchtlinge. Unbegleitete Kinder und Jugendliche, deren Eltern nicht ausfindig gemacht werden können, sollen genauso behandelt werden wie elternlose deutsche Kinder. Eine Diskriminierung aufgrund der Herkunft darf es nicht geben, wenn die Konvention richtig umgesetzt werden soll. Nun erdreistet sich diese Bundesregierung zu behaupten, es gebe nach der Rücknahme des Vorbehalts keinerlei Änderungsbedarf im Asyl- und Aufenthaltsrecht, das deutsche Recht habe schon immer den Anforderungen der Kinderrechtskonvention in diesem Bereich entsprochen. Die Staatenberichte des Kinderrechtskomitees der Vereinten Nationen strafen diese Behauptung immer wieder Lügen. Auch Pro Asyl, der Deutsche Caritasverband, die Nationale Koalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland, das Deutsche Rote Kreuz und natürlich der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge haben sich eindeutig geäußert. Alle fordern unisono die von mir nur angedeuteten asyl- und aufenthaltsrechtlichen und weitere Änderungen. Alle zeigen regelmäßig auf, dass die deutsche Rechtslage in diesem Bereich zentrale Normen der Konvention verletzt. lch will noch darauf hinweisen, dass in der gestrigen Anhörung des Innenausschusses zum Thema Bleiberecht der Leiter der Stabsstelle des Integrationsbeauftragten von Baden-Württemberg, eines FDP-geführten Hauses, als Sachverständiger ausdrücklich darauf hinwies, dass dem Kindeswohl im Aufenthaltsrecht nicht ausreichend Rechnung getragen werde und hieraus ein gesetzlicher Änderungsbedarf erwachse. Er forderte unter anderem die Abschaffung der asylrechtlichen Verfahrensmündigkeit ab 16 Jahren und die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an geduldete unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach 18-monatigem Aufenthalt. Ich bin gespannt, ob Herr Storr die FDP-Bundesjustizministerin wird überzeugen können, denn diese erklärte bislang entweder wider besseres Wissen oder aber in Unkenntnis der Konvention, dass auf Bundesebene diesbezüglich keinerlei Gesetzesänderungsbedarf bestünde. Sie konnte da auch von ihrer Fraktionskollegin Laurischk nicht überzeugt werden, die hier im vergangenen November ebenfalls klar für Gesetzesänderungen im Sinne der Kinder Stellung bezogen hat. Sie sehen also, dass wir hier keine Minderheitsposition vertreten, sondern eine breite gesellschaftliche Zustimmung für die umfassende Verwirklichung der Rechte aller Kinder und Jugendlichen herrscht. Ich appelliere vor allem an die Unionsfraktion, ihre verbohrte ideologische Haltung aufzugeben und ihren Beitrag für die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zu leisten, indem sie den vorliegenden Anträgen zustimmt. Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der vorliegende Antrag dient dem Zweck, den Grundsatz aus Art. 3 der UN-Kinderrechtskonvention vollständig umzusetzen. Darin heißt es, dass "bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl und das Wohlergehen des Kindes vorrangig zu berücksichtigen sind". In diesem Sinne "gewährleisten die Vertragsstaaten in größtmöglichem Umfang ... die Entwicklung des Kindes" (Art. 6 Abs. 2). Dies gilt insbesondere für die sich aus Art. 22 ergebenden Rechte von Flüchtlingskindern, die gemäß Art. 20 Abs. 1 stets als besonders schutzbedürftig anzusehen sind. Vor 18 Jahren hatte die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung bei Hinterlegung der Ratifzierungsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes - im Folgenden: UN-Kinderrechtskonvention - auch eine primär aufenthalts- und asylverfahrensrechtliche Aspekte betreffende Vorbehaltserklärung hinterlegt. Am 3. Mai 2010 hat das Bundeskabinett beschlossen, diesen Vorbehalt zurückzunehmen. Dies war ein richtiger, aber auch ein überfälliger Schritt. Denn seit dem Jahr 2001 hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung mehrfach und nachdrücklich zu diesem Schritt aufgefordert. Nach der Rücknahme des deutschen Vorbehalts müssen nun auch die bundesrechtlichen Konsequenzen durch Gesetzesanpassungen insbesondere im Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetz gezogen werden. Das will unser Antrag erreichen. Die Rechtsauffassung des Bundesinnenministeriums und des Bundesjustizministeriums, aus der Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung ergäbe sich, insbesondere mit Blick auf das Asyl- und Aufenthaltsrecht, "kein legislativer Handlungsbedarf", ist insofern nicht nachzuvollziehen, als dann völlig unverständlich ist, warum die Bundesregierung seit 18 Jahren mit allen Mitteln versucht hat, die Rücknahme einer angeblich völlig folgenlosen Vorbehaltserklärung zu verhindern. Denn es trifft nicht zu, dass ausländischen Kindern schon heute alle sich aus der UN-Kinderrechtskonvention tatsächlich ergebenden Rechte gewährt werden. Auch wenn einzelne Regelungen der Verwaltungspraxis Spielräume bieten, ist der Gesetzgeber trotzdem selbst gefordert. Andernfalls besteht die Gefahr uneinheitlicher Standards innerhalb Deutschlands. Dies gilt insbesondere für die zentrale Frage der Handlungsfähigkeit von Minderjährigen. Art. 1 der UN-Kinderrechtskonvention ist ebenso eindeutig wie § 7 Abs. 1 SGB VIII. Minderjährig ist demnach, wer "das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat" bzw. wer "noch nicht 18 Jahre alt ist". Es ist daher sinnvoll, eine entsprechende Klarstellung sowohl im Aufenthaltsgesetz als auch im Asylverfahrensgesetz zu verankern. Denn viele Probleme beim Schutz minderjähriger ausländischer Kinder und Jugendlicher in Deutschland haben ihre Ursache in dem angeblichen Vorrang der Regelungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht über die Handlungsfähigkeit von Minderjährigen gegenüber den Schutzvorschriften des SGB VIII - was immer zulasten der ausländischen Minderjährigen ging. Insbesondere der Schutzbedürftigkeit unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge wird nicht ausreichend Rechnung getragen. Für Letztere bewirken die Vorbehaltserklärung und die jetzige Rechtsauffassung der Bundesregierung, dass sie mit 16 Jahren in Deutschland schon wie Erwachsene behandelt werden. Diese Kinder haben oftmals eine Odyssee mit dramatischen Erlebnissen hinter sich. Sie haben unter Armut gelitten, haben Kriege erlebt, mussten oftmals sogar als Kindersoldaten mitwirken oder wurden sexuell ausgebeutet. Es geht um Kinder und Jugendliche, die traumatisiert sind und eigentlich dringend unsere Hilfe brauchen. Ihnen bleibt aber der Zugang zu Jugendhilfemaßnahmen verwehrt. In asyl- und ausländerrechtlichen Fragen werden die ordnungspolitischen Interessen höher bewertet als das Wohl der Kinder. Wir Grünen meinen aber: Das Kindeswohl muss generell Vorrang vor ausländerrechtlichen Aspekten haben. Es bleibt zu hoffen, dass sich im weiteren parlamentarischen Verfahren für diese Auffassung im Sinne des Kindeswohls eine breite Mehrheit finden wird. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Wir kommen zunächst zu Tagesordnungspunkt 24 a. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 17/2138 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Tagesordnungspunkt 24 b. Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf Drucksache 17/2509. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung, den Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/57 mit dem Titel "Kinderrechte stärken - Erklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurücknehmen" für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das scheint einstimmig angenommen worden zu sein. Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/59 mit dem Titel "UN-Kinderrechtskonvention umfassend umsetzen". Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der SPD-Fraktion angenommen. Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Buch-stabe c seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Druck-sache 17/61 mit dem Titel "UN-Kinderrechtskonvention unverzüglich vollständig umsetzen". Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 26 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Cornelia Behm, Ulrike Höfken, Friedrich Ostendorff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN Gemeinschaftsaufgabe "Agrarstruktur und Küstenschutz" auf Ökologisierung und nachhaltige ländliche Entwicklung konzentrieren - Drucksache 17/3222 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (f) Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für Tourismus Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt werden zu Protokoll genommen. Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU): Sie versuchen es ja immer wieder. Jedes Mal unter einem anderen Mäntelchen, in verschiedenen Variationen: Doch das Thema bleibt doch wieder gleich: Gute Landwirtschaft, schlechte Landwirtschaft. Mit anderen Worten: Ökolandbau gegen konventionelle Landwirtschaft. Ich kann es nicht mehr hören! Die penetrante Wiederholung durch Ihre Fraktion macht die Aussage nicht wahrer und glaubwürdiger. Wie sieht denn diesmal das Mäntelchen aus, das Sie dem Thema umhängen, liebe Kolleginnen und Kollegen der grünen Fraktion? "Gemeinschaftsaufgabe ,Agrarstruktur und Küstenschutz' auf Ökologisierung und nachhaltige ländliche Entwicklung konzentrieren". So heißt Ihr Antrag. Zack! Da kommt sie wieder, die grüne Moralkeule. Also schauen wir uns doch einfach einmal die Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe an. Ohne die Haushaltsnotwendigkeiten, denen sich die aktuelle Koalition durch Maßnahmen gegen die internationale Finanz- und Wirtschaftkrise stellen muss, hat Frau Künast als Landwirtschaftsministerin die Gemeinschaftsaufgabe drastisch auf etwa 600 Millionen Euro gekürzt. Das sind also den Grünen die Menschen in den ländlichen Regionen wert. Doch was interessiert mich mein Handeln von gestern. In der Opposition heißt es dann, von der Regierung fordern, wozu man selbst nicht in der Lage war. Also, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, bei jedem Antrag, den Sie künftig zur GAK stellen, schreiben Sie bitte hinein: Als wir an der Macht waren, haben wir schnellstens die Mittel für den ländlichen Raum gekürzt. Das wäre mal ehrlich. Kommen wir nun zu Ihren Forderungen. Man hat bei Ihnen das Gefühl, wenn auf einer Maßnahme kein Ökosiegel draufklebt, dann ist sie nicht gut. Lassen wir doch bitte mal die Kirche im Dorf. Um es vorwegzunehmen: Ihr Antrag ist nicht nur überflüssig, er ist in seiner einseitigen Ausrichtung eine Gefahr für den ländlichen Raum! Sie verstehen, dass wir gar nicht anders können, als ihn abzulehnen. Die Gemeinschaftsaufgabe hat sich seit Jahren bewährt. Sie ist ein sinnvolles Förderinstrument, und dies auch, weil sie ständig weiterentwickelt worden ist. Der breite Ansatz reicht von der einzelbetrieblichen Investitionsförderung über Agrarumweltmaßnahmen bis hin zu der Breitbandverkabelung des ländlichen Raumes. Würden wir Ihrem Antrag folgen und die über die GAK geförderten Maßnahmen einseitig auf ökologisch umstellen, würden wir den breit angelegten und gerade deshalb erfolgreichen Pfad der GAK verlassen. Unser Ziel ist und bleibt eine innovative, leistungsfähige und auf den Weltmärkten erfolgreiche Landwirtschaft. Dadurch werden Arbeitsplätze in den Regionen geschaffen, nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch in den vor- und nachgelagerten Bereichen. Wir unterscheiden dabei nicht zwischen guter und schlechter Landwirtschaft. Ich habe das ja bereits mehrfach auch im Plenum gesagt: Wer einmal praktischen Anschauungsunterricht möchte, wie ein erfolgreiches Cluster funktioniert, den lade ich gern in meinen Wahlkreis, ins Oldenburger Münsterland, ein. Hier sieht man die erfolgreiche Verknüpfung von Landwirtschaft und vor- bzw. nachgelagerter Wirtschaft. Hier wurden Arbeitsplätze geschaffen. Hier herrscht in manchen Gemeinden quasi Vollbeschäftigung. Auch das ist der ländliche Raum. Aber so sieht es nicht überall aus. Und deswegen ist die Ausrichtung der GAK auf innovative Weiterentwicklung der Infrastruktur so wichtig. Erst unter Führung von CDU/CSU hat das BMELV in der GAK Mittel für den Breitbandausbau in den ländlichen Regionen bereitgestellt. Hier steht noch viel Arbeit vor uns. Aber wir haben den Anschub dafür geleistet. Die Grünen als Innovationsverhinderungspartei würden wahrscheinlich heute noch darüber diskutieren, genauso, wie Sie gern die Mobiltelefone wegen angeblicher Strahlungen verhindert hätten, die Produktion von Insulin aus Deutschland vertrieben haben und bis zum heutigen Tage sich weigern, wissenschaftliche Erkenntnisse zur grünen Gentechnik zu akzeptieren. Die Gemeinschaftsaufgabe richtet sich nicht einseitig auf die landwirtschaftliche Produktion. Sie betrachtet den ländlichen Raum als Ganzes, als Kulturlandschaft. Dazu gehört natürlich auch deren Pflege und der Schutz. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Sie sollten hierzu einmal die Beschlüsse der Agrarminister zur Erweiterung der Maßnahmen in der GAK 2009 und 2010 aufmerksam studieren. Das können Sie nicht getan haben, sonst würde Ihr Antrag nicht den Eindruck erwecken, Umweltmaßnahmen würden in der GAK kaum zum Tragen kommen. Ich nenne Ihnen einige, die seit 2009 zu den bereits bestehenden Maßnahmen hinzugekommen sind: Die Prämien für Agrarumweltmaßnahmen einschließlich der Sommerweideprämie und des Ökolandbaus wurden erhöht. Der klimaschonende Anbau der Körnerleguminosen kann gefördert werden, genauso wie das Anlegen bestimmter Grünlandstreifen. Darüber hinaus wurden die Fördersätze für das Regionalmanagement erhöht, wodurch zum Beispiel der Bau von Nahwärme- und Biogasleitungen besser gefördert wird. Von einer Einseitigkeit oder falschen Ausrichtung der Gemeinschaftsaufgabe kann also gar keine Rede sein. Im Gegenteil: Die Gemeinschaftsaufgabe "Agrarstruktur und Küstenschutz" ist auf einem guten Weg. Sie ist eine Stütze für den ländlichen Raum - in jeglicher Hinsicht. Lassen wir es nicht zu, dass diese Stütze gekappt wird. Ihr Antrag wird abgelehnt. Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD): Im November wird die EU-Kommission ihre Vorschläge für die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2013 vorstellen. Die Reform der europäischen Agrarpolitik wird auch Auswirkungen auf unsere Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" haben. Es geht in der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik darum, diese Politik an die neuen Herausforderungen anzupassen. Es geht darum, erste und zweite Säule neu zu justieren. Wir haben in unserem Positionspapier deutlich gemacht, dass die zukünftige Aufgabe sein wird, einen Ausgleich zwischen den gesellschaftlichen Anforderungen an eine nachhaltige Landbewirtschaftung, der Erhaltung lebenswerter Kulturlandschaften, der Entwicklung ländlicher Räume und der Marktausrichtung landwirtschaftlicher Unternehmen herzustellen. Wir haben auch deutlich gemacht, dass die zweite Säule als umfassender Politikansatz zur integrierten ländlichen Entwicklung weiterentwickelt werden muss. Es ist richtig, darüber zu diskutieren, ob die Ausgestaltung der GAK noch den aktuellen Anforderungen entspricht. Ich würde mich freuen, wenn wir den Antrag der Grünen zu einer konstruktiven Diskussion dazu nutzen können. Wir dürfen diese Diskussion aber nicht losgelöst von der Diskussion um die Gemeinsame Agrarpolitik führen. Das, was dort entschieden wird, werden wir auch in der GAK umsetzen müssen. Es gibt Handlungsbedarf. Ich will nur einen Punkt ausführlich darstellen: Die Politik für die ländlichen Räume ist in Deutschland größtenteils sektorspezifisch ausgerichtet; sie wird damit der Vielfalt der ländlichen Räume und der Förderung der Ausarbeitung ortsbezogener Programme nicht gerecht. Dies hat die OECD 2007 in einem Prüfbericht zur Politik für Ländliche Räume für Deutschland festgestellt. Es fehlt die Beteiligung lokaler und regionaler Einrichtungen. LEADER und "Regionen Aktiv" sind erfolgreich; sie haben jedoch weiterhin Nischencharakter. Inhaltlich sieht die OECD vor allem problematisch, dass Programme zur Sicherung der Daseinsvorsorge in ländlichen Regionen immer noch die Ausnahme sind. Die OECD fordert eine tiefgreifende Änderung der Politikkonzeption, die zu einem bestimmten Zeitpunkt angemessen war, den Herausforderungen aber nicht mehr gerecht wird. Wir haben noch unter Rot-Grün mit dem Modellwettbewerb "Regionen Aktiv" gezeigt, dass gerade ein Ansatz, wie er mit LEADER verfolgt wird, sehr erfolgreich sein kann. Er trägt der Vielfalt der ländlichen Räume Rechnung; es gibt nicht den ländlichen Raum und keinen definierten Entwicklungspfad. Für uns bedeutet es auch, dass die Regionen und die Akteure vor Ort gestärkt werden müssen. Der Modellwettbewerb "Regionen Aktiv" hat gezeigt, dass dies erfolgreich sein kann. Die Menschen vor Ort kennen die Stärken ihrer Region, auf die die ländliche Entwicklung aufbauen kann. Vitale ländliche Räume sind für die Zukunft entscheidend - für die Landwirtschaft und für die Menschen, die dort leben. Wir müssen die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" zukunftsfähig ausgestalten. Leider müssen wir diese Diskussion zu einem Zeitpunkt führen, an dem die Koalition die Gemeinschaftsaufgabe als sparpolitischen Steinbruch missbraucht. Die Koalition verspielt politischen Gestaltungsspielraum; sie verspielt damit Zukunftschancen für die ländlichen Räume. Es ist notwendig, die integrierte ländliche Entwicklung innerhalb der GAK zu stärken. Es ist notwendig, die von der EU-Kommission identifizierten neuen Herausforderungen in der GAK nachzuvollziehen. Darüber müssen wir diskutieren. Auf diese Diskussion freue ich mich. Dr. Christel Happach-Kasan (FDP): Unter der Überschrift ihres Antrages "Gemeinschaftsaufgabe ,Agrarstruktur und Küstenschutz' auf Ökologisierung und nachhaltige Entwicklung konzen-trieren" fordern Bündnis 90/Die Grünen "mit der Gemeinschaftsaufgabe einen Beitrag zum Strukturaufbau für eine gesunde, regionale und ökologische Schulverpflegung zu erbringen". Damit wird die Gemeinschaftsaufgabe zum Steinbruch für alles, was wünschenswert ist. Die Grünen suggerieren, die Gemeinschaftsaufgabe hätte keine Berechtigung mehr. Das Gegenteil ist der Fall. Das Grundgesetz fordert in Art. 106 Absatz 3, dass "die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet gewahrt wird". Angesichts der Verschiedenheit der ländlichen Räume ist es eine nur schwer zu bewältigende politische Aufgabe, diesem Auftrag des Grundgesetzes zu genügen. Die in der letzten Legislaturperiode durchgeführte Anhörung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat ergeben, dass die geladenen Experten überwiegend die Gemeinschaftsaufgabe als ein Instrument angesehen haben, mit dem erfolgreich die Entwicklung in den ländlichen Räumen gestaltet wird. Auf Grundlage des Art. 91 a Grundgesetz sahen die Experten hier allerdings den Bedarf einer neuen Akzentuierung. Der vorliegende Antrag von Bündnis 90/Die Grünen fordert dagegen eine grundlegende Neuausrichtung dieses Gesetzes einschließlich der Änderung des Grundgesetzes. Die im Forderungsteil aufgelisteten Vorschläge sind jedoch in ihrer Gesamtheit weder geeignet, die GAK zu verbessern, noch ist zu erwarten, dass die Grundgesetzänderung mit diesen Forderungen so begründet wird, dass sie eine Mehrheit im Deutschen Bundestag erhält. Damit wird der Antrag zum Klientelantrag. Das oben genannte Beispiel, Finanzierung der Struktur der Schulverpflegung aus der GAK, ist dafür ein Beispiel. Genauso könnte man verlangen, dass aus den Mitteln der Förderung des Ökolandbaus Schulbücher für Biologie gekauft werden. Mit ideologisch motivierten, realitätsfernen Vorschlägen kommen wir nicht weiter. Leitbild der Grünen ist der Museumsbauernhof. Die GAK soll entgegen ihrer bisherigen Zielsetzung dazu dienen, den bisher erfolgten Strukturwandel hin zu einer unternehmerischen Landwirtschaft rückgängig zu machen. Bestes Beispiel dafür sind die ewig gestrigen politischen Forderungen von Bündnis 90/Die Grünen nach einer Mengensteuerung bei der Milch. Die positive Preisentwicklung der letzten Monate am Milchmarkt von ehemals 20 Cent auf inzwischen über 30 Cent hat eindeutig belegt, dass der Markt und eben nicht die Planwirtschaft das Zukunftsmodell für die heimischen Milchbauern ist. Mit den geforderten Mindest- und Richtpreisen sowie der Angebotsregulierung verbauen die Grünen den zukunftsorientierten, heimischen Landwirten lukrative internationale Absatzmärkte. Das wiederum führt zu einem deutlichen Verlust an Wertschöpfung und damit an Arbeitsplätzen im ländlichen Raum in Deutschland. Solche planwirtschaftlichen Instrumente passen nicht in eine soziale Marktwirtschaft. Die Gemeinschaftsaufgabe soll die ländlichen Räume fit machen für die Zukunft, und den demografisch bedingten Änderungsdruck abfedern. Wir stimmen mit der Analyse überein, dass die Mittel in der Gemeinschaftsaufgabe geringer werden und dass alle Ausgaben auf ihre Effizienz und Wirksamkeit überprüft werden müssen. Aktuelle Bedürfnisse und Entwicklungen müssen sich in der GAK widerspiegeln, die Chancen des ländlichen Raumes hängen nicht nur von der Landwirtschaft ab. Um den Bevölkerungsschwund und insbesondere die Abwanderung junger Menschen aufzuhalten, sind attraktive Arbeitsplätze in allen Sektoren notwendig. Tourismus, Dienstleistungsgewerbe und das Handwerk müssen gerade in strukturschwachen Regionen zusätzlich gefördert werden. Der Breitbandausbau ist ein wichtiges Beispiel für neue Fördertatbestände, die jetzt über die GAK gefördert werden. Die wünschenswerte stärkere Ökologisierung der Landwirtschaft und die Förderung des Ökolandbaus sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Der Ökolandbau ist keinesfalls immer und an jedem Ort die nachhaltigste Art der Bewirtschaftung, gleichwohl hat er als Marketinginstrument eine Berechtigung. Studien von Professor Dr. Taube von der Christian-Albrechts-Universität Kiel haben gezeigt, dass moderne Anbaumethoden den von den Anbauverbänden des ökologischen Landbaus empfohlenen Methoden oftmals überlegen sind. Betrachtet man die Belastung der Natur im Verhältnis zum Ertrag und nicht zur Fläche, so schneidet konventionelle Landwirtschaft abhängig vom Standort oftmals besser ab als der Ökolandbau. Negative ökologische Folgen von Landbewirtschaftung werden insbesondere als Folge der EEG-Förderung deutlich. Wir werden daher folgerichtig das EEG ändern. Die uneinsichtige Fokussierung von Bündnis 90/Die Grünen auf extensive Landwirtschaft zeigt sich auch in den Forderungen zum Umbau der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik, GAP, nach 2013. Wir Liberalen sind überzeugt, dass nur eine innovative, nachhaltige und unternehmerische Landwirtschaft die Herausforderungen der Zukunft meistern kann. Europa ist landwirtschaftlicher Gunststandort und dennoch Nettoimporteur von Biomasse für Ernährung und energetische Nutzung. Klimawandel, weltweites Bevölkerungswachstum und der Verlust von Ackerflächen können nur durch die Nutzung des Fortschritts und ständige Steigerungen der Effizienz landwirtschaftlicher Produktion bewältigt werden. Die GAP und auf nationaler Ebene die Maßnahmen durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes, ELER, speziell im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe müssen die deutschen Landwirte hierbei unterstützen. Auch wenn einzelne Punkte im Antrag durchaus akzeptabel sind, ist er in der Gesamtkonzeption nicht geeignet, die Bewältigung der bedeutenden Herausforderungen, vor denen die Landwirtschaft und der ländliche Raum stehen, zu unterstützen. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Immer mehr Menschen verlassen ihre Dörfer und kehren dem ländlichen Raum den Rücken. Es fehlt an vielem: Arbeitsplätze, von denen man leben kann, lebendige Dörfer mit Bäcker, Kneipe, Sparkasse und Tante-Emma-Laden, Busse, die nicht nur zwei Mal am Tag verkehren, wie es oftmals der Fall ist - morgens nehmen sie die Schülerinnen und Schüler mit, abends spucken sie sie wieder aus, und in den Ferien fahren sie dann gar nicht. Wer nicht automobil ist, hat kaum Bewegungsspielraum. Die mobil sind, ziehen weg. Vor allem junge Frauen verlassen das Dorf auf der Suche nach Alternativen, und das sind vorrangig, aber nicht nur, existenzsichernde Arbeitsplätze oder Kinderbetreuung. Die Abwanderung, sosehr sie als individuelle Lösung nachvollziehbar ist, setzt eine Spirale in Gang, die die Probleme verschärft - sowohl am Ort, der verlassen wird, als auch am Ort der Zuwanderung, weil dann dort Kitaplätze oder bezahlbarer Wohnraum knapp werden. Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zur Gleichstellung in ländlichen Räumen zeigt, dass das Problem bekannt ist. Sie hat aber weder Ideen noch Konzepte für eine Lösung des Problems. Konzeptions- und hilflos schaut sie den fortziehenden Frauen hinterher. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage mit der Drucksachennummer 17/2799 "Gleichstellung in ländlichen Räumen - Situation von Frauen und Mädchen in kleinen Städten und Dörfern" heißt es: Die Förderungsgrundsätze des GAK-Rahmenplans enthalten ... keine auf den Ausgleich von etwaigen Defiziten der tatsächlichen Gleichstellung gerichteten differenzierten Fördertatbestände oder Fördervoraussetzungen. Das bedeutet im Klartext: Obwohl Frauen in ungleichen Lebensverhältnissen leben und benachteiligt werden, werden sie genauso wie die Männer behandelt. Das ist ein systematischer Fehler; denn es wird Ungleichbehandlung gebraucht, wenn Gleichstellungspolitik wirklich ernst gemeint wird, also eine geschlechtergerechte Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume. Dazu könnte eine Gleichstellungsbeauftragte in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Verteilung der Gelder aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarpolitik und Küstenschutz, GAK, beitragen, oder ein bestimmter Anteil der GAK-Mittel könnte für Frauenprojekte reserviert werden. Die Grünen haben nun einen Antrag zum ländlichen Raum vorgelegt. Man könnte meinen, sie würden sich darin genau diesem Aspekt widmen, doch: Fehlanzeige! Sie sind hinsichtlich Gleichstellungspolitik im Dorf genauso blind wie die schwarz-gelbe Bundesregierung. Richtig ist, dass die GAK das zentrale Instrument für die gezielte Unterstützung der ländlichen Räume und gegen die Abwanderung ist. Neben den Fördermitteln aus Brüssel sind die Gelder der GAK wichtige Quelle für die strukturschwachen Regionen. Die Debatte zur EU-Agrarpolitik für die Förderperiode 2014 bis 2020 muss deshalb auch Anlass für einen Geschlechtergerechtigkeitscheck sein. Hierbei gehört die GAK, mit der die Brüssel-Gelder kofinanziert und die Brüssel-Vorgaben umgesetzt werden, ebenso auf den Prüfstand. Die Grundidee der Grünen, die GAK zu einer Gemeinschaftsaufgabe für die ländliche Entwicklung und den Küstenschutz umzubauen, ist grundsätzlich richtig. Die landwirtschaftlichen Betriebe, Gärtnereien oder Forsteinrichtungen sind wichtige Säulen der ländlichen Wirtschaft. Sie gilt es weiter zu stärken. Aber sie sind nur eine Säule. Ländliche Räume sind mehr als Landwirtschaft, ländliche Wirtschaft mehr als Ackerbau, Viehzucht oder Gartenarbeit. Gerade für junge Frauen können in Klein- und Kleinstbetrieben mögliche Einkommensalternativen geboten werden. Voraussetzung ist aber zum Beispiel der Anschluss des Dorfes ans schnelle Internet. Hier gibt es Fortschritte; aber es bleibt noch genug zu tun. Doch der Antrag der Grünen ist nicht nur auf dem gleichstellungspolitischen Auge blind. Auch umweltpolitisch befinden sich die Grünen auf dem Holzweg. Sie machen eine einfache Rechnung auf: Kleinbauer gut, Biobauer gut - alle anderen nicht gut. Das stimmt so nicht! Diese Polarisierung schadet sogar diesen Betrieben, weil sie spaltet, wo gemeinsames Agieren sinnvoll ist. Die Grünen behaupten, nur diese Landwirtschaftsbetriebe seien den neuen Herausforderungen Klimaschutz, Biodiversität, erneuerbare Energien und Wassermanagement gewachsen. Diese These ist absurd. Wir als Linke wissen, dass alle Betriebe, egal ob groß oder klein, bio- oder konventionell bewirtschaftet, ihren Beitrag leisten müssen und können, und viele wollen es auch. Für das Klima verzichten sie auf Grünlandumnutzung in Ackerflächen, oder sie bauen ihr Tierfutter selbst an. Für die biologische Vielfalt legen sie Feldgehölze, Lerchenfenster oder Blühstreifen an, und sie nutzen seltene Tierrassen. Zur Unterstützung solcher Maßnahmen haben wir als Linke ein Konzept der EU-Direktzahlungen vorgeschlagen, mit dem konkrete gesellschaftliche Leistungen in den Bereichen Biodiversität und Klimaschutz zielgerichteter honoriert werden. Ich möchte auch kurz erwähnen, was mir am Grünen-Antrag gut gefällt. Die Forderung nach mehr Transparenz und politischer Mitbestimmung bei der Erstellung des GAK-Rahmenplans ist richtig. Die GAK-Fehler der vergangenen Jahre sind darauf zurückzuführen, dass die Pläne nicht öffentlich, sondern in Hinterzimmern politisch ausgehandelt wurden. Wenn die GAK zu einer Gemeinschaftsaufgabe für die ländlichen Räume werden soll, muss dies mit den relevanten Akteurs- und Interessensgruppen vor Ort abgestimmt werden. Nur wenn diese einbezogen sind, gibt es die Chance, die Situation in den Dörfern zu verbessern. Denn dann werden Projekte umgesetzt, weil sie vor Ort passen und benötigt werden, und nicht nur, weil dafür eben Geld zur Verfügung steht. Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die ländliche Entwicklung ist die wohlfeile Melkkuh der schwarz-gelben Agrarpolitik. Sie wird von Union und FDP zur Ader gelassen, um über den Agrardiesel die Gier der Agrarkonzerne nach Steuersubventionen zu stillen. Schön, dass sich diese unverblümte Klientelpolitik in so eifrigem Wählerzuspruch niederschlägt. Wenn das Geld aber weniger wird, zeigt sich politische Klugheit vor allem daran, ob es gelingt, die verbleibenden Mittel so einzusetzen, dass damit optimale Ergebnisse erzielt werden. Das gilt auch für die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, GAK. Auf entsprechende Vorschläge aus dem schwarz-gelben Lager bin ich gespannt. Eine kritische Prüfung des aktuellen Förderkatalogs zeigt, dass über die GAK immer noch eine Reihe von Maßnahmen gefördert wird, die für die ländliche Entwicklung entweder bedeutungslos sind oder sogar einen negativen Effekt haben. Als Beispiel möchte ich hier Großteile der Agrarinvestitionsförderung nennen. Das dem Bundesagrarministerium nachgeordnete Johann-Heinrich-von-Thünen-Institut hat der Investitionsförde-rung bereits im Jahr 2008 bescheinigt, dass sie kaum zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe beiträgt. Hier werden eher Mitnahmeeffekte erzeugt und im Gegensatz zu einer verantwortlichen Investitionspolitik Arbeitsplätze vernichtet. So die Schlussfolgerungen des bundeseigenen Instituts. 100 Millionen Euro ist diese Fördermaßnahme gegen jede volkswirtschaftliche Vernunft Ministerin Aigner jedes Jahr wert. Dieser Politik ohne Gestaltungswillen setzen wir Bündnisgrünen klare Vorschläge für eine Neustrukturierung der Gemeinschaftsaufgabe mit den Schwerpunkten ökologische Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltige ländliche Entwicklung und Küstenschutz entgegen. Dafür wollen wir den ökologischen Landbau und die bäuerliche, strukturangepasste und umweltschonende Landwirtschaft stärken. Kein anderer Bereich in der Landwirtschaft kann Zuwachsraten wie der Ökolandbau vorweisen. Kein anderes Landnutzungssystem leistet Vergleich-bares für Natur-, Umwelt- und Klimaschutz. Kein anderer Zweig der Landwirtschaft engagiert sich stärker für die Erhöhung der Wertschöpfung im ländlichen Raum. Eine Konzentration der Fördermittel in diesem Bereich ist deshalb wirtschaftlich vernünftig sowie umwelt- und klimapolitisch verantwortungsvoll. Gleichzeitig ist es notwendig, die Agrar-Umwelt-Maßnahmen in Bezug auf die neuen Herausforderungen Klimaschutz, Erhalt der Biodiversität, verbessertes Wassermanagement sowie Ausbau der erneuerbaren Energien und artgerechte Tierhaltung weiterzuentwickeln. Förderpolitik soll zielorientiert und transparent sein. Deshalb müssen künftig integrierte Entwicklungskonzepte zur Grundlage der gesamten Wirtschafts- und Regionalförderung werden. Auf dieser Basis ist es dann auch sinnvoll, die Förderung der Marktstrukturverbesserung, der Diversifizierung und der Unternehmensgründung auf Kleinst- und Kleinunternehmen der ländlichen Wirtschaft zu begrenzen und dabei insbesondere den Aufbau von Wertschöpfungsketten, Regionalvermarktung und Unternehmenskooperationen zu unterstützen. Dorferneuerung und -entwicklung wollen wir zu einer qualifizierten Fördermaßnahme mit einer dauerhaften Struktur- und Beschäftigungswirksamkeit weiterentwickeln und die zusätzliche Aktivierung privater Investitionen als Bewilligungsvoraussetzung stärker gewichten. Dazu muss die eigenverantwortliche Arbeit der Leader-Aktionsgruppen deutlich gestärkt und die Einführung von Regionalbudgets und revolvierenden Regionalfonds als Regelförderung vorangetrieben werden. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 17/3222 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Freitag, den 29. Oktober 2010, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 21.53 Uhr) Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 28.10.2010 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.10.2010 Binder, Karin DIE LINKE 28.10.2010 Friedhoff, Paul K. FDP 28.10.2010 Golze, Diana DIE LINKE 28.10.2010 Hartmann (Wackern-heim), Michael SPD 28.10.2010 Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 28.10.2010 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 28.10.2010 Lühmann, Kirsten SPD 28.10.2010 Nietan, Dietmar SPD 28.10.2010 Oswald, Eduard CDU/CSU 28.10.2010 Pau, Petra DIE LINKE 28.10.2010 Paus, Lisa BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.10.2010 Schreiner, Ottmar SPD 28.10.2010 Schwarzelühr-Sutter, Rita SPD 28.10.2010 Senger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 28.10.2010 Süßmair, Alexander DIE LINKE 28.10.2010 Dr. Wiefelspütz, Dieter SPD 28.10.2010 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 28.10.2010Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Josef Göppel und Rüdiger Kruse (beide CDU/CSU) zu den namentlichen Abstimmungen: - Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG) - Entwurf eines Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG) (Tagesordnungspunkt 4 a und b) Die Ablösung endlicher Energiequellen durch erneuerbare Energien ist eine entscheidende Frage für die menschliche Zivilisation. Längere Laufzeiten von Kernkraftwerken stützen den notwendigen technologischen Wandel nicht, sondern sie bremsen ihn. Noch in diesem Jahrzehnt wird der Systemkonflikt zwischen dezentralen Energien und zentralen Großkraftwerken offen ausbrechen. Mit der elften Änderung des Atomgesetzes werden den Kernkraftwerken feste Liefermengen zugesagt; Zwischenbilanzen zum Abgleich mit der Entwicklung erneuerbarer Stromquellen sind nicht vorgesehen. Nur so bekäme aber der Begriff "Brückentechnologie" seinen echten Sinn. Die Laufzeitverlängerung von durchschnittlich zwölf Jahren ist überdies nicht technisch, sondern juristisch durch die Beteiligungsschwelle des Bundesrats begründet. Wirtschaftlich führt die Laufzeitverlängerung zur Festigung des Oligopols der vier größten Stromerzeuger. Erneuerbare Energien eröffnen demgegenüber erstmals eine breite Eigentumsstreuung und Wertschöpfung im Energiesektor. Handwerker, Kommunen, Hausbesitzer, Mieter, Landwirte und Waldeigentümer profitieren von diesem Wandel. Das wird durch die Laufzeitverlängerung gefährdet. Bereits die Ankündigung der Laufzeitverlängerung führte dazu, dass im ganzen Land Gemeinden ihre Ausbaupläne für erneuerbare Energien zurückstellen. Schließlich bedeuten zwölf Jahre mehr Laufzeit auch zwölfmal 500 Tonnen mehr hochradioaktiven Abfall. Wir halten die Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken um durchschnittlich zwölf Jahre in der Gesamtabwägung nicht für verantwortbar und stimmen deshalb dagegen. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Oliver Krischer, Volker Beck (Köln), Katja Dörner, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Bettina Herlitzius, Maria Anna Klein-Schmeink, Markus Kurth, Kerstin Müller (Köln) und Friedrich Ostendorff (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu den namentlichen Abstimmungen: - Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG) - Entwurf eines Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG) (Tagesordnungspunkt 4 a und b) Wir stimmen gegen die 11. Atomgesetznovelle, die eine Laufzeitverlängerung für alle deutschen Atomkraftwerke vorsieht. Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die gegen die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken sprechen, Sicherheits- und Proliferationsgefahren, ungelöste Endlagerfrage, Systemkonflikt mit dem Ausbau erneuerbarer Energien, Zementierung der Marktmacht der vier Atomkonzerne und vieles mehr. Wir möchten uns hier auf die Darlegung der Gründe beschränken, die negative Auswirkungen auf unser Bundesland NRW haben, obwohl dort zum Glück schon seit vielen Jahren kein Atomkraftwerk mehr in Betrieb ist. Die Laufzeitverlängerung gefährdet geplante und getätigte Investitionen von kommunalen Stadtwerken und neuen Energieunternehmen in NRW. Im Vertrauen auf Planungssicherheit durch den Ausstieg aus der Atomkraft haben diese Unternehmen Investitionen in neue Kraftwerkskapazitäten - vor allem mit erneuerbaren Energien und in Kraft-Wärme-Kopplung - durchgeführt oder geplant. Durch die Konkurrenz alter, abgeschriebener Atomkraftwerke sind diese Investitionen nun nicht mehr wirtschaftlich. Notwendige Investitionen in die Erneuerung unserer Stromerzeugung werden so verhindert, regionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze in NRW gefährdet. Laufzeitverlängerungen konterkarieren somit die Ziele der NRW-Landesregierung und vieler Unternehmen in NRW zum Ausbau einer klimafreundlichen und dezentralen Energieversorgung. Im münsterländischen Ahaus befindet sich das größte Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente abseits der Atomkraftwerke. Die Bundesregierung hat bisher in keinster Weise dargelegt, ob die dezentralen Atommüllzwischenlager an den Standorten der Atomkraftwerke ausreichen, den zusätzlichen, durch die Laufzeitverlängerungen verursachten Müll aufzunehmen. Die Regierungsfraktionen haben Fragen und Diskussionen zu diesem Thema in der Anhörung und den Sitzungen des zuständigen Ausschusses verhindert. Es ist zu befürchten, dass mangels Zwischenlagerkapazitäten an den AKW-Standorten massenweise Atommüll infolge der Laufzeitverlängerung mit einer Vielzahl von Atomtransporten nach Ahaus gebracht werden muss. Damit droht Ahaus zum dauerhaften Endlager der Republik zu werden, weil die Bundesregierung mit ihrer unverantwortlichen Festlegung auf Gorleben das Finden eines geeigneten Endlagerstandortes verhindert. Die langfristige Lagerung von Atommüll in Ahaus in einer Halle in Leichtbauweise stellt ein unverantwortliches Risiko für Mensch und Natur im Münsterland und darüber hinaus dar. Die Urananreicherungsanlage, UAA, in Gronau ist die einzige ihrer Art in Deutschland und maßgeblicher Teil der atomaren Brennstoffkette zum Betrieb von Atomkraftwerken. Durch die Laufzeitverlängerung müssen in Gronau erheblich mehr Brennstäbe hergestellt und in Verbindung damit eine Vielzahl von Atomtransporten durchgeführt werden. Dies stellt eine unverantwortbare Gefährdung der Region dar. Ein Zwischenfall im Januar dieses Jahres, bei dem ein Arbeiter verstrahlt wurde, zeigte das Gefahrenpotenzial der UAA ebenso wie der durch den Unfall offenbar gewordene völlig unzureichende Katastrophenschutz für die Anlage. Die sogenannte Konditionierungsanlage der Gesellschaft für Nuklear-Service in Duisburg, in der radioaktive Abfälle für ihre Einlagerung vorbereitet werden, liegt unmittelbar an einem Wohngebiet und stellt eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die dort lebenden Menschen dar. Durch die Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke wird diese Anlage nun möglicherweise in größerem Umfang in Anspruch genommen. Das lehnen wir ab. In Jülich und Hamm-Uentrop befinden sich riesige und hochproblematische Altlasten früherer Atomabenteuer, deren Rückbau aber unseren Enkeln und Urenkeln überlassen wird. Das zeigt die fehlende Nachhaltigkeit der Atomkraft. In Jülich wurde der Hochtemperatur-Versuchsreaktor AVR Jülich 1988 stillgelegt. Der Reaktor ist bis heute - über 20 Jahre später - nicht zurückgebaut. Der Reaktorbehälter ist so stark verstrahlt, dass er nicht zerlegt werden kann. Der 2 000 Tonnen schwere und 26 Meter hohe Behälter muss als Ganzes in eine eigens errichtete, wenige Hundert Meter entfernte Lagerhalle gebracht werden. Nach einigen Jahrzehnten ist die Strahlung vielleicht so weit abgeklungen, dass unsere Enkel und Urenkel das Problem losen können. Nur durch den Wegtransport lässt sich das nach einem schweren Unfall 1978 stark verstrahlte Erdreich unter dem Reaktor sanieren. Bisher hat der "Rückbau" des Reaktors in Jülich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler schon sage und schreibe über 700 Millionen Euro gekostet. Am Ende werden es sicher über 1 Milliarde Euro Kosten sein. Der Bau des Nachfolgemodells des AVR Jülich, der THTR Hamm-Uentrop, kostete über 2 Milliarden Euro und musste 1988 nach nur gut drei Betriebsjahren wegen technischer Unzulänglichkeiten und dauerhafter Pannen stillgelegt werden. Seitdem hat allein der "sichere Einschluss" der Anlage mehrere Hundert Millionen Euro gekostet. Der "Erhaltungsbetrieb" der Anlage verschlingt jährlich 5 Millionen Euro. An einen Rückbau der Anlage ist erst ab dem Jahr 2027 zu denken, wenn die Strahlung im Reaktor abgenommen hat. Nahezu sämtliche Kosten von AVR und THTR tragen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Die Energiekonzerne haben sich bei den Kosten einen schlanken Fuß gemacht. Atomkraft ist das Gegenteil einer nachhaltigen Energieerzeugung und verletzt eklatant die Generationengerechtigkeit. Die Folgen müssen unsere Kinder, Enkel und deren Nachfahren ausbaden. Deshalb ist die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken, die noch sehr viel mehr als den ohnehin schon vorhanden Atommüll produziert, aus diesem und vielen weiteren Gründen unverantwortlich und wird von uns abgelehnt. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Heinz-Joachim Barchmann, Uwe Beckmeyer, Gerd Bollmann, Edelgard Bulmahn, Garrelt Duin, Petra Ernstberger, Karin Evers-Meyer, Lars Klingbeil, Dr. Bärbel Kofler, Gabriele Lösekrug-Möller, Kirsten Lühmann, Caren Marks, Dr. Matthias Miersch, Holger Ortel, Dr. Wilhelm Priesmeier, Dr. Carola Reimann, Dr. Martin Schwanholz, Dr. Carsten Sieling und Kerstin Tack (alle SPD) zu den namentlichen Abstimmungen: - Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG) - Entwurf eines Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG) (Tagesordnungspunkt 4 a und b) Der Ablauf der parlamentarischen Beratung der elften und zwölften Änderung des Atomgesetzes sowie weiterer Gesetzentwürfe, an deren Ende Laufzeitverlängerungen für die deutschen Atomkraftwerke stehen und in denen die Sicherheitsanforderungen für die Anlagen geändert werden, steht im krassen Widerspruch zu der gesellschaftlichen Bedeutung, die diese Änderung für die Zukunft der Energiepolitik, für den Klimaschutz, den Wettbewerb im Energiemarkt und die Arbeitsplätze in Deutschland hat. In der Folge dieser Gesetzesänderungen werden Atomkraftwerke bis circa zum Jahr 2040 weiterbetrieben werden können, obwohl weder ein Endlager für hochradioaktive Abfälle vorhanden ist, noch Vorsorge gegen gezielte terroristische Angriffe getroffen wird. Damit wird mit der Sicherheit und der Lebensqualität vieler nachfolgender Generationen leichtfertig und verantwortungslos umgegangen und der gesellschaftliche Frieden aufs Spiel gesetzt. Ohne sachlichen Grund werden die von Rot-Grün eingeleitete Energiewende sowie der mit den Energiekonzernen gefundene Konsens aufgekündigt. Darüber hinaus werden den vier großen Energieerzeugern zusätzliche Milliardengewinne aus bereits abgeschriebenen Atomkraftwerken ermöglicht. Wir bewerten das Vorhaben der Bundesregierung insgesamt als eine Kapitulation vor Lobbyinteressen. Der Plan, die erheblichen Gewinne der Konzerne für die Energiewende und die Haushaltskonsolidierung abzuschöpfen, wird auf Basis einer halbherzigen Kernbrennstoffsteuer und eines kaum gefüllten Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" nicht gelingen. Eine Laufzeitverlängerung für die Atomkraftwerke wird insbesondere den Ausbau der erneuerbaren Energien bremsen und die effizienten und klimafreundlichen Energieträger aus dem Strommarkt drängen. Massive Arbeitsplatzverluste in dieser Wachstumsbranche sind zu befürchten. Der Gesetzgebungszeitplan für die Beratung der Gesetzentwürfe ist eine Farce und missachtet die demokratischen Mitwirkungsrechte des Bundestages und des Bundesrates. Ohne dass etwa drängende Fristen einzuhalten wären, wurde das Verfahren in weniger als vier Wochen abgeschlossen. Insbesondere für die inhaltliche Fachdebatte der Änderung des Atomgesetzes blieb dabei weniger als eine Stunde Beratungszeit. Eine Vielzahl von Fragen konnte entweder nicht gestellt werden oder blieb schlicht unbeantwortet, da eine geordnete Befragung der Bundesregierung blockiert wurde. Wir lehnen alle Gesetzentwürfe, die uns in Verbindung mit dem Energiekonzept der Bundesregierung vorgelegt wurden, ab und erklären unsere entschiedene Missbilligung des Gesetzgebungszeitplans und des parlamentarischen Vorgehens der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP. Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zu den namentlichen Abstimmungen: - Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG) - Entwurf eines Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG) (Tagesordnungspunkt 4 a und b) Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich stimme gegen die elfte Atomgesetznovelle, die eine Laufzeitverlängerung für alle Atomkraftwerke in Deutschland vorsieht, weil ich diese gesetzliche Änderung für ein energiepolitisches Desaster halte. Ich kann und möchte es nicht verantworten, dass wir in Unkenntnis der Frage, wo wir und wie wir unseren hochradioaktiven Atommüll entsorgen werden, weiteren nichtabbaubaren Müll produzieren. Wir addieren mit dieser Gesetzesnovelle weitere 4 000 Tonnen atomaren Mülls. Nicht erst seit den Geschehnissen in der Asse wissen wir, dass es keinen sicheren Platz für diesen Müll geben wird. Diese Fragen der Entsorgung stark strahlenden Mülls reichen wir somit zwangsläufig unbeantwortet an die nächsten Generationen weiter. Außerdem darf der Ausbau erneuerbarer Energien auf diesem Weg nicht weiter blockiert werden: Mit der Verlängerung der Laufzeiten werden Investitionen in moderne Kraftwerke, aber vor allem wird der notwendige Ausbau der erneuerbaren Energien zurückgefahren. Das Wachstum bei erneuerbaren Energiequellen, das wir zum einen dringend für einen ernst gemeinten Klimaschutz benötigen, aber das zum anderen für mehr als 300 000 neue Arbeitsplätze in der Branche verantwortlich ist, wurde bereits seit der ersten Ankündigung der Laufzeitverlängerung deutlich abgebremst. Das ist weder gut für den Klimaschutz in Deutschland und in Europa noch für die langfristige, nachhaltige Arbeitsplatzentwicklung in unserem Land. Ich sehe Deutschland auch in einer Vorbildfunktion für andere Staaten, die energiepolitisch demnächst richtungsweisende Entscheidungen vornehmen. Diese Gesetzesnovelle sendet ein fatales Signal in die Welt. Deutschland hat sich hiermit von einer zukunftsfähigen Energiepolitik verabschiedet. Deutschland wird zunächst einmal keinen Wettlauf um die innovativsten Energieformen gewinnen; das Rennen werden andere gewinnen. Genau bei diesem Wettbewerb darf Deutschland seine "Poolposition" nicht vergeben. Aber mit dem heutigen Gesetz setzen wir bei diesem Wettlauf aus. Wir dienen nicht mehr als Ideengeber für andere Regionen, sondern führen stattdessen den eigenen, den Energiebinnenmarkt wieder in die energiepolitische Steinzeit zurück. Finanziell wird dieses Gesetz für die Verbraucherinnen und Verbraucher keine Erleichterung bringen. Denn anders als angekündigt werden die Strompreise auch mit den verlängerten Laufzeiten für die Atomkraft kaum gesenkt. Es führt gleichzeitig jedoch zu einer Verschiebung finanzieller Ressourcen zugunsten der vier großen Energieerzeuger, die weitgehend die Profiteure der Novelle sind. Sebastian Edathy (SPD): Die dem Bundestag heute vorliegenden Gesetzentwürfe von CDU/CSU und FDP zur Umsetzung ihres angeblichen "Energiekonzeptes" lehne ich ab. Der Ablauf der parlamentarischen Beratung war der Bedeutung des Themas unangemessen; insbesondere wurden Auskunftsrechte der Opposition missachtet. Inhaltlich besonders verwerflich ist der Vorschlag der Koalitionsfraktionen, die Laufzeiten deutscher Atomkraftwerke erheblich zu verlängern, und zwar aus vier Gründen: Erstens. Die Absicht, den in Regierungsverantwortung der SPD vereinbarten Atomenergieausstieg aufzuheben, lässt einen bereits überwundenen gesellschaftlichen Konflikt wieder aufbrechen und polarisiert ohne Not unsere Gesellschaft. Zweitens. Eine Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken wird die Wettbewerbsfähigkeit erneuerbarer Energien erheblich schwächen. Damit wird aus ideologischen Gründen einer zukunftslosen Form der Energieerzeugung der Vorrang gegenüber innovativen Energieformen gegeben. Drittens. Es ist unter Sicherheitsaspekten unverantwortlich, zum Teil eindeutig überalterte Reaktoren länger als bisher vorgesehen in Betrieb zu halten. Das Risiko eines Störfalls bzw. einer Schadensauslösung durch externe Einwirkung würde sich dadurch erhöhen. Viertens. Es wäre zudem unverantwortlich, die mit einer Laufzeitverlängerung verbundene vermehrte Produktion von hochradioaktivem Atommüll zu billigen, ohne dass ein geeignetes Endlager vorhanden ist. Es ist bezeichnend, dass die schwarz-gelbe Koalition am heutigen Tag, an dem über die Mehrproduktion von hochgefährlichem Atommüll abgestimmt wird, unter Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Bundestages eigenmächtig die Sitzung des Gorleben-Untersuchungsausschusses abgesagt hat, in der ein Wissenschaftler gehört werden sollte, der aufgrund eigener Messbefunde eine kritische Haltung bezüglich der Eignung des Erkundungsbergwerkes Gorleben als mögliches atomares Endlager hat. Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Im Dezember 1990 bin ich mit einer Gruppe von Interessierten nach Weißrussland gereist. Wer dort war oder wer gar einmal die sogenannte verbotene Zone betreten hat, wird nie wieder von der Beherrschbarkeit und technischen Kontrollierbarkeit von Atomkraft überzeugt sein können. Wer die verwaisten Dörfer und Städte in der Sperrzone um den explodierten Reaktor herum gesehen hat, die Krankheiten und Folgen des Unglücks, unter denen die Menschen in der Region bis heute leiden, der wird nie wieder von der vermeintlichen Fortschrittlichkeit von Atomkraft überzeugt sein. In der DDR war jede Kritik an der Energieerzeugung durch Kernkraftwerke tabu. Die Arbeit in den Abbaustätten des bis 1990 drittgrößten Uranproduzenten weltweit war mit vielen Privilegien verbunden. Sie wurde aufgrund der jahrelangen Kontamination mit radioaktivem Staub von vielen der Bergleute mit Krankheit bezahlt, mitunter mit frühem Krebstod. Doch natürlich wussten auch wir in der DDR, warum im Mai 1986 plötzlich so viel Salat und Gemüse in den Regalen der Läden lag - Waren, die im Westen keiner mehr kaufen wollte. Aber protestieren oder sich öffentlich positionieren gegen den blinden Fortschrittsglauben durfte man nicht. 21 Jahre nach der friedlichen Revolution leben wir in einem Land, in dem es möglich ist, öffentlich Protest gegen Atomkraft und den nachweislich falschen Glauben an die Beherrschbarkeit und Kontrollierbarkeit von Atomkraft zu äußern. Ich bin froh, dass viele Menschen dies dauerhaft und mit großem Engagement tun. Ich bin froh, dass sie es auch heute Morgen hier in unmittelbarer Nähe des Parlamentes, das über die Verlängerung der Laufzeiten für Kernkraftwerke zu entscheiden hat, tun. Denn Atomkraft ist weder sicher noch sauber. Auch in deutschen Atomkraftwerken sind meldepflichtige Störfälle an der Tagesordnung. Reaktoren wie Biblis A entsprechen schon lange nicht mehr den Sicherheitsanforderungen, von den Gefahren durch terroristische Anschläge ganz zu schweigen. Die Frage des Endlagers für den strahlenden Müll ist nach wie vor ungeklärt. Der Betrieb der deutschen Atomkraftwerke ist zu 100 Prozent abhängig von Uranimporten, die häufig aus den Krisenregionen dieser Welt stammen. Der Abbau und Import des Urans ist im Übrigen höchst energieintensiv, von Klimaschutz keine Spur. In Ostthüringen und im Erzgebirge wird heute kein Uran mehr abgebaut. Die Minen sind geschlossen; die Landschaft wird unter anderem durch den Nachfolger der Wismut AG renaturiert. Und in den vergangenen Jahren sind in Thüringen Tausende neuer Arbeitsplätze im Bereich der erneuerbaren Energien entstanden. Erfindergeist, Mut zur Investition und die Vision einer Stromerzeugung ohne mutwillige Schädigung von Mensch und Natur haben ein kleines, grünes Wirtschaftswunder erzeugt. Der Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch hat sich in den vergangenen zehn Jahren seit dem Beschluss zum Ausstieg aus der Atomkraft und der Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verdreifacht. In einer strukturschwachen, mit den Folgen der DDR-Misswirtschaft kämpfenden Region ist eine Zukunftsbranche herangewachsen. Diese läuft nun Gefahr, ihre mühsam erkämpfte Marktfähigkeit, die entstandenen Arbeitsplätze und den technologischen Vorsprung durch die Verlängerung der Laufzeiten von alten Atommeilern zu verlieren. Kleine und mittelständische Unternehmen sind in ihrer Existenz bedroht, während die vier großen deutschen Energiekonzerne mit zusätzlichen Gewinnen durch den Weiterbetrieb ihrer längst abgeschriebenen Altreaktoren rechnen können. Diese offensichtliche Begünstigung rückwärtsgewandter Energiepolitik und Schwächung einer ökologisch nachhaltigen Energiegewinnung halte ich als Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen für grundfalsch. Die Inkaufnahme des Verlustes Tausender Arbeitsplätze in einer Zukunftsbranche als Folge eines Milliardengeschenks an die Atomlobby ist für mich als Thüringer Abgeordnete ein Skandal sondergleichen. Frank Heinrich (CDU/CSU): In der Abstimmung um die Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken werde ich von meinem Recht auf Gewissensfreiheit Gebrauch machen und den Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes ablehnen. Dies möchte ich im Folgenden begründen. Zwar kann ich der Argumentation meiner Partei, die von Kernkraft als einer Brückentechnologie spricht, an einigen Stellen folgen: Erstens findet kein völliger "Ausstieg aus dem Ausstieg" statt, zweitens sollen die Versorgungssicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet und der Strom bezahlbar bleiben, drittens dient die Verwendung eines Großteils der Gewinne dem Aufbau einer Infrastruktur zur regenerativen Energiegewinnung. Doch es gibt zwei Gründe, warum ich mein Gewissen gebunden sehe. Das ist zum einen die Verlässlichkeit politischer Aussagen und Vereinbarungen. Wir sollten unser Wort halten, im Großen wie im Kleinen. Einen Ausstieg aus der Kernkraft zu vereinbaren und diesen dann zurückzunehmen, auch nur partiell, stellt die Glaubwürdigkeit politischer Aussagen insgesamt infrage. Ich persönlich habe bereits während meiner Kandidatur als Bundestagsabgeordneter im vergangenen Jahr meine ablehnende Position zur Laufzeitverlängerung deutlich gemacht. Als Mensch, als Christ und als Pastor haben Menschen mir immer wieder eine große Aufrichtigkeit und Glaubwürdigkeit bestätigt. Diesen Wert will ich bewahren. Darum werde ich auch in diesem Fall zu meinem Wort stehen. Zum anderen bleiben bei aller Einsicht in die Begründung des Gesetzentwurfes die grundsätzlichen Argumente gegen die Kernkraft: Wir wissen bis heute nicht, wie wir den Atommüll entsorgen können; die Risiken der Kernkraft sind nicht bis ins Letzte kalkulierbar. Entsprechend wissen wir nicht, welches Erbe wir den nachfolgenden Generationen überlassen werden. Der schnellstmögliche Ausstieg aus der Kernkraft ist daher geboten. Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich stimme gegen die elfte Atomgesetznovelle, die eine Laufzeitverlängerung für alle Atomkraftwerke in Deutschland vorsieht, weil ich persönlich von der Laufzeitverlängerung besonders betroffen bin. In meinem Bundesland liegt neben Biblis B auch das älteste Atomkraftwerk Biblis A, das besonders viele Mängel aufweist. Der Reaktor Biblis A ging am 16. Juli 1974 ans Netz. Sein Sicherheitszustand entspricht dem Stand der Technik der 1970er-Jahre. Was das bedeutet, zeigen die folgenden Fakten über den Sicherheitszustand des Reaktors: Biblis A weist über 400 meldepflichtige Zwischenfälle auf; pro Betriebsjahr sind das 12. Damit führt es die Pannenstatistik deutscher AKW an. Biblis A ist gegen Störfälle schlechter geschützt als neuere AKW, weil zum Beispiel Sicherheitssysteme im Störfall ausfallen können. Insbesondere bei Lecks oder Rissen von Rohrleitungen ist deshalb das Risiko unbeherrschbarer Ereignisse deutlich höher als bei neueren AKW. Die Störfallbeherrschung ist nicht sichergestellt, weil unter anderem ein unabhängiges Notkühlsystem fehlt. Das AKW ist gegen Erdbeben und Druckwellen von außen, zum Beispiel durch Explosionen, weit weniger geschützt, als es dem Stand der Technik entspricht. Zudem verfügt es nicht über ein dem Stand der Technik entsprechendes unabhängiges und verbunkertes Notstandssystem. Die Auswirkungen eines Flugzeugabsturzes auf das AKW Biblis A hat das Öko-Institut im Jahr 2007 untersucht. Demnach ist eine großflächige Zerstörung des Reaktorgebäudes nicht auszuschließen, würde es in der Folge zu einer Kernschmelze mit rascher Freisetzung großer Mengen Radioaktivität kommen, würde ein Gebiet von 10 000 Quadratkilometern zur Katastrophenzone. Biblis A wäre, wenn sich der Betreiber RWE dem Geist der Ausstiegsverhandlungen verpflichtet gefühlt hätte, längst stillgelegt. Nur durch künstliche Drosselung, fragwürdige Revisionen und die Übertragung von Reststrommengen aus dem stillgelegten AKW Stade wurde die Betriebserlaubnis bis heute gerettet. Diese Strategie soll jetzt nach Willen der Koalition satte Früchte tragen. Acht Jahre längere Laufzeit würden RWE Zusatzeinnahmen in Milliardenhöhe bringen. Ob es zu Nachrüstungen beim völlig inakzeptablen Sicherheitszustand kommt, steht dagegen in den Sternen. Ein derart unsicherer Reaktor wie Biblis A muss sofort abgeschaltet werden. Jede Verlängerung der Laufzeit ist aus meiner Sicht unverantwortlich. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Gesetz, das die Laufzeiten der 17 deutschen Atomkraftwerke verlängert, lehne ich entschieden ab. Ich lehne das Gesetz ab, weil es einen gesellschaftlichen Großkonflikt wieder anfacht, den die rot-grüne Bundesregierung mit dem Atomkonsens im Jahr 2000 nach Jahrzehnten harter Auseinandersetzungen befriedet hatte. Ich lehne das Gesetz ab, weil längere AKW-Laufzeiten mehr Atommüll bedeuten, dessen sichere Lagerung für die nächsten Zehntausende von Jahren ein ungelöstes Problem ist, das wir in unverantwortlicher Weise nachkommenden Generationen überlassen. Ich lehne das Gesetz ab, weil längere AKW-Laufzeiten durch die mit zunehmendem Alter immer störanfälligeren Atomkraftwerke erhöhte Sicherheitsrisiken für Mensch und Umwelt bedeuten. Ich lehne das Gesetz ab, weil die Laufzeitverlängerung den Ausbau der erneuerbaren Energien behindert, Wettbewerb auf dem Strommarkt verhindert und das Oligopol der marktbeherrschenden vier großen Energiekonzerne zementiert. Ich lehne das Gesetz ab, weil es im Deutschen Bundestag nicht angemessen beraten wurde, weil im Verfahren elementare Abgeordnetenrechte verletzt wurden und die geplante Umgehung des Bundesrates gegen das Grundgesetz verstößt. Deshalb werde ich dem Gesetz nicht zustimmen und, sollte es verabschiedet werden, alles dafür tun, es wieder rückgängig zu machen. Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Laufzeitverlängerungen bremsen den Ausbau der erneuerbaren Energien und verteuern den Strom. Erst im Oktober wurden in Rheinland-Pfalz und deutschlandweit Strompreiserhöhungen angekündigt. Die Stromrechnung entwickelt sich damit für viele Verbraucherinnen und Verbraucher zu einer zweiten Miete und Kostenfalle, die sie nicht kontrollieren können. Entgegen den Behauptungen von RWE, Eon und Co ist es nicht die Umlage für die erneuerbaren Energien, die die Strompreise treibt. Nach einer Analyse des Bundes der Energieverbraucher von März 2010 bereichern sich die Stromkonzerne seit 2007 mit fast 6 Milliarden Euro pro Jahr auf Kosten der Verbraucher, ohne dass reale Gründe wie höhere Bezugspreise, Steuern und Abgaben dafür vorliegen. Während die Stromkosten in einem Durchschnittshaushalt in den letzten 10 Jahren um circa 30 Euro gestiegen sind, hat die EEG-Umlage im gleichen Zeitraum nur um 5 Euro zugelegt. Auch der Chef der Regulierungsbehörde, Matthias Kurth, und der Vorsitzende der Monopolkommission, Justus Haucap, haben davor gewarnt, ungerechtfertigte Preiserhöhungen den erneuerbaren Energien in die Schuhe zu schieben. Der aktuelle Anstieg der Energieumlage um circa 70 Euro jährlich für einen Vier-Personen-Haushalt ist im Wesentlichen eine Folge der verunsichernden Hü-und-Hott-Politik der Bundesregierung im Umgang mit der Solarförderung. Schwarz-Gelb hat mit einer extremen Förderungskürzung zum 1. Juli eine Art Torschlusspanik und so einen geballten Ansturm auf Solaranlagen ausgelöst, statt für einen stetigen Ausbau zu sorgen. Mit den Laufzeitverlängerungen behindert die schwarz-gelbe Regierung nicht nur Investitionen in Zukunftstechnologien, -jobs und Klimaschutz, sondern auch die langfristige Unabhängigkeit und Entkoppelung der Verbraucherpreise von den endlichen Brennstoffen Uran und Kohle. Sie zementiert die Monopole und verhindert fairen Wettbewerb. Die Stadtwerke wollen milliardenschwere Investitionen stoppen, weil sie befürchten, dass Schwarz-Gelb die Vormachtstellung der großen Konzerne auf Jahre festschreibt. Hochriskante Atomkraftwerke sind keine Brückentechnologie, sondern verhindern mit ihrer schweren Regulierbarkeit den neuen Strommix mit viel Sonne und Wind. Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In unmittelbarer Nachbarschaft zu meinem Wahlkreis Ludwigsburg befindet sich einer der ältesten Atommeiler in ganz Deutschland. Das AKW Neckarwestheim 1 hat seinen Betrieb im Jahr 1976 aufgenommen. Mit über 400 meldepflichtigen Zwischenfällen ist er einer der pannenanfälligsten Reaktoren in Deutschland. Die Alterungsrelevanz zeigt sich in der signifikant höheren Störanfälligkeit. Mitarbeiter und Umgebung sind einem höheren Strahlungsrisiko ausgesetzt, Sicherheitssysteme entsprechen nicht dem heutigen Stand der Technik. Es besteht die Gefahr eines schnelleren Risswachstums, die Notstromversorgung ist schlecht gesichert, die Kühlmittelreserven sind relativ gering, es gibt keine Sicherheit bei Abstürzen von größeren Passagierjets. Ich kann als Abgeordnete des Wahlkreises Ludwigsburg einen Weiterbetrieb dieses Uralt-Atomkraftwerkes nicht unterstützen. Neckarwestheim gehört zu den ältesten Meilern und sollte sofort stillgelegt werden. Ich stimme auch gegen die elfte Atomgesetznovelle, die eine Laufzeitverlängerung für alle Atomkraftwerke in Deutschland vorsieht. Diese Laufzeitverlängerung behindert den Ausbau des boomenden Zukunftsmarktes der erneuerbaren Energien. Atomenergie ist schwer zu regulieren und daher nicht vereinbar mit dem, was wir in Deutschland jetzt brauchen: einen sinnvollen Energiemix aus Wind- und Sonnenenergie, Biogas und anderen erneuerbaren Energien. Die Laufzeitverlängerungen behindern zugleich die Entwicklung kleiner dezentraler Energieversorger und einen wirklichen Wettbewerb auf dem Energiemarkt. Die Verlierer sind hierbei die vielen Regionen, in denen bereits ganze Gemeinden und viele Bauern ein zweites Standbein in der Energiewirtschaft aufgebaut haben. Die Atomkonzerne Eon, RWE, Vattenfall und EnBW können bei einer Laufzeitverlängerung auch weiterhin die Preise diktieren und einen fairen Wettbewerb auf dem Strommarkt verhindern. Ihr Interesse an der Laufzeitverlängerung ist verständlich; denn durch die abgeschriebenen Altmeiler verdienen die Konzerne 1 bis 2 Millionen Euro pro Tag. Die Laufzeitverlängerungen der Atomkraftwerke führen dazu, dass nicht in moderne Kraftwerke investiert wird. Sie gefährden zudem die Arbeitsplätze von 340 000 Menschen, die bereits heute im Bereich der erneuerbaren Energien arbeiten. Das heißt: Wenn wir mehr für den Klimaschutz tun wollen, bedeutet das Atomausstieg, und zwar so schnell wie möglich. Mit meiner Ablehnung der Atomgesetznovelle will ich auch betonen, dass der atomare Müllberg mit seinem Strahlenrisiko noch stärker die kommenden Generationen belastet. Ungeklärt sind die erhöhten Fälle von Leukämie bei Kindern im Umfeld von Atomanlagen. Die Nutzung der Atomenergie ist vom umweltschädlichen Abbau des Urans bis hin zur ungeklärten Entsorgung des Atommülls eine nicht verantwortbare Hochrisikotechnologie, von der wir uns schnellstmöglich verabschieden müssen. Ich lehne diese Risikotechnologie ab; sie ist eine Bürde für alle nachfolgenden Generationen. Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU): Ich kann dem Energiekonzept nicht zustimmen, da ich zum einen eine Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken nicht befürworte und zum anderen auch nach den Ausschussberatungen nicht feststellen kann, dass in dem Konzept eine gezielte Regelung für Stadtwerke bzw. kommunale Unternehmen enthalten ist. Es werden Mittel für die Gebäudesanierung bereitgestellt, die zwar den Kommunen und dem ortsansässigen Handwerk zugutekommen, nicht jedoch den Stadtwerken. Die zur Abstimmung stehenden Gesetze begünstigen darüber hinaus die großen Anbieter. Sie stellen keine Wettbewerbsgerechtigkeit dar, beispielsweise was die Investitionen in die Offshorewindanlagen betrifft. Ich erkenne jedoch positiv an, dass durch die neuen Gesetze ein hohes Finanzvolumen zur Förderung erneuerbarer Energien zur Verfügung gestellt wird. Nach Abwägung aller Gesichtspunkte habe ich mich entschlossen, mich der Stimme zu enthalten. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In Verantwortung gegenüber meinen Kindern und den künftigen Generationen sehe ich mich gezwungen, heute eine persönliche Erklärung zu der Abstimmung über die elfte Gesetzesnovelle zur Änderung des Atomgesetzes abzugeben. Als Niedersächsin und Mutter von drei Kindern fühle ich mich in besonderem Maße von dem Deal der schwarz-gelben Koalition mit den Energiekonzernen persönlich betroffen. Ich lebe mit meiner Familie in Nienburg an der Weser. Das liegt auf halber Strecke zwischen den Atomkraftwerken Grohnde und Unterweser. Das AKW Unterweser sollte nach der noch geltenden Gesetzeslage bereits im Herbst 2011 vom Netz gehen. Das hat auch seinen Grund: Der Druckwasserreaktor dieses AKW entspricht dem Stand der 70er-Jahre. Es fehlt ein ausreichend dicker Sicherheitsbehälter, der bei einem Unfall als Barriere gegen das Austreten von Radioaktivität wirken könnte. Die Stahlbetonkuppel ist nur 80 Zentimeter dick und könnte einem Flugzeugabsturz nicht standhalten. Seit 1998 kam es zu Ausfällen von Sicherheitsventilen, Kurzschlüssen im Generator und zu Fehlern im Notkühlsystem. Jetzt soll dieser Reaktor nach dem Willen der Mehrheit in diesem Hohen Hause bis 2020 in Betrieb bleiben. Das ist unverantwortlich! Die erst in den 80er-Jahren gebauten AKW Grohnde und Emsland dürfen ohnehin bis 2017 bzw. 2020 weiterlaufen; aber auch dort treten immer wieder Störfälle auf. Seit Inbetriebnahme des AKW Emsland hat es in diesem allein 330 solcher Störfälle gegeben. Durch die Aufkündigung des Atomkonsenes verschiebt sich der Ausstieg auf unabsehbare Zeit. Das elfte Änderungsgesetz zum Atomgesetz verlängert die Laufzeiten dieser beiden AKW zunächst um 14 Jahre bis 2031 bzw. 2034. Aber das ist noch nicht alles: Durch eine Übertragung von Stromerzeugungsrechten von älteren auf neuere Kraftwerke könnte es noch zu einer weiteren Verlängerung kommen. So wird sich auch die übernächste Generation von Niedersachsen auf Antiatomdemonstrationen einrichten müssen. Die Zwischenlager von Grohnde und Emsland haben nicht die Kapazität, den gesamten durch die Verlängerung anfallenden Atommüll aufzunehmen. Ich will meinen Kindern die Antwort nicht schuldig bleiben müssen, wenn sie eines Tages fragen: Wo warst du, als ihr uns damals diesen Mist eingebrockt habt? In meinem Bundesland liegen auch Schacht Konrad, die Asse und der größte Schwarzbau aller Zeiten: Gorleben. Hier soll für Jahrtausende der hochradioaktive Müll aus den Atomkraftwerken der gesamten Bundesrepublik eingelagert werden. Tag für Tag produzieren die deutschen Atomkraftwerke hochradioaktiven Müll, und mit der in diesem Gesetz vorgesehenen Laufzeitverlängerung werden Tausende Tonnen Müll hinzukommen, die über Generationen hinweg strahlen. Die Bundesregierung hat sich entschieden, den Salzstock Gorleben weiter zum Endlager auszubauen, und das, obwohl Gorleben nur aufgrund politischer Vorfestlegung und dreister Manipulation von Gutachten in der Zeit der Kohl-Regierung seine zentrale Rolle in der Endlagersuche erhalten hat. Die Bundesregierung führt im Feststellungsteil dieses Gesetzes aus, dass sie auch Schacht Konrad als Endlager für radioaktive Abfalle nutzen will. Damit würde Niedersachsen endgültig zum Atomklo der Nation! Sicher ist dabei nur eins: Ein sicheres Endlager für diese Art Müll gibt es nicht und wird es nie geben! Die Erfahrung mit der Asse hat gezeigt, was den Menschen in diesem Land schon alles als sichere Lösung verkauft worden ist. An einem völlig ungeeigneten Ort wurden falsch deklarierte radioaktive Abfälle einfach wild durcheinander in die Stollen gekippt - nach dem Motto: Nach uns die Sintflut. Und die Sintflut kam schneller als erwartet. Wassereinbrüche wurden bewusst übersehen. Seit 2008 ist nicht mehr zu verbergen, dass die Lauge in der Asse radioaktiv kontaminiert ist. Keiner kann übersehen, was die radioaktive Verseuchung der Lauge für Folgen für Mensch und Umwelt haben wird, und keiner kann beziffern, wie hoch in Zukunft die Kosten für die Rückholung des Atommülls oder die weitere Einlagerung - wo auch immer - sein werden. Wir bürden unseren Kindern und zukünftigen Generationen neben den gesundheitlichen Risiken auch finanzielle Lasten auf, während die Atomkonzerne sich mit den Gewinnen die Taschen füllen und die Koalition ihre Haftung selbst bei einem Super-GAU auf 2,5 Milliarden Euro beschränkt. Die Atomkraftwerke gefährden uns, unsere Kinder und weitere Generationen. Sie drohen Umwelt und Menschen zu verseuchen, bieten gefährliche Ziele für Terrorangriffe und produzieren Megatonnen an hochradioaktivem Müll, der nirgendwo sicher gelagert werden kann. Ich sehe mich gegenüber der nächsten Generation verpflichtet, alles zu tun, um das Inkrafttreten dieses Gesetzes zu verhindern, und ich fange damit an, indem ich es hier und heute ablehne. Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich stimme gegen die elfte Atomgesetznovelle, die eine Laufzeitverlängerung für alle Atomkraftwerke in Deutschland vorsieht, weil ich aus demokratischen, ökologischen und sozialen Gründen gegen Atomkraft bin und auch persönlich von der Laufzeitverlängerung betroffen bin. In meiner Region liegt das AKW Grohnde, das besonders viele Mängel aufweist. Es ist unverantwortlich, die Laufzeit des AKW Grohnde zu verlängern. Auch wenn der Reaktor in Grohnde eine sogenannte Vor-Konvoi-Anlage ist, die häufig von den Betreibern als besonders sicherer Reaktortyp angepriesen wird, ist das AKW angesichts seines vergleichsweise geringen Alters mit rund 220 meldepflichtigen Zwischenfällen sehr störanfällig. Im Jahr 1996 gab es einen Störfall der sogenannten INES-Stufe 1, bei dem ein Drucklassventil falsch geöffnet wurde. Allein im Juli 2005 kam es wegen verschiedener Störungen zweimal zu einer Reaktorschnellabschaltung. Das AKW Grohnde ist zwar gegen den Absturz eines Militärflugzeugs des Typs "Phantom" ausgelegt. Dem Absturz schwerer Maschinen, etwa eines Passagierflugzeugs, würde es nicht standhalten. Die Abschaltung des Reaktors ist nach Atomausstiegsgesetz für 2017 zu erwarten. Jetzt soll er bis nach 2030 in Betrieb bleiben. Das hätte unter anderem zur Folge, dass das genehmigte Zwischenlager neben dem Reaktor zu klein würde. Es müsste erweitert werden, was ich als eine vermeidbare und schwerwiegende Erhöhung der Risiken bewerte. Die Laufzeitverlängerung führt nicht nur beim AKW Grohnde, sondern auch bei den anderen 16 AKW zu mehr gefährlichem Atommüll und stellt eine unverantwortbare Hypothek für kommende Generationen dar. Radioaktiver Abfall strahlt über Jahrmillionen. Auch nach über 50 Jahren ziviler Nutzung der Atomenergie existiert weltweit kein Endlager für hochradioaktiven Müll. Und trotzdem wird weiter fortlaufend Atommüll produziert. In Deutschland verspricht die Atomlobby mit Gorleben eine Lösung der Endlagerfrage. Doch ein schlüssiges Endlagerkonzept gibt es nicht. Dennoch will Schwarz-Gelb die Laufzeiten verlängern. Das ist wie Fliegen ohne Landebahn. Klar ist nur: Politische Vorfestlegungen und dreiste Manipulationen von Gutachten durch die Kohl-Regierung haben überhaupt erst zur Festlegung auf Gorleben geführt. Das schlimme Scheitern des sogenannten Forschungsendlagers Asse zeigt, dass wir von einem sicheren Endlager weiter entfernt sind denn je. Ausgerechnet das Salzbergwerk Asse galt als Prototyp für Gorleben. Gerade in Gorleben und im gesamten Wendland sind die Menschen viel zu lange und zu infam hinters Licht geführt worden. Nun sollen mit der Laufzeitverlängerung 4 500 Tonnen mehr Atommüll produziert werden, und die unhaltbare Vorfestlegung auf Gorleben als Atomklo soll mit dem nächsten Castortransport weiter manifestiert werden. Das muss ein Ende haben. Ich sage deshalb Nein zur Laufzeitverlängerung und Nein zum Atomklo Gorleben. Gorleben ist politisch verbrannt. Stattdessen brauchen wir einen Neustart in der Endlagersuche. Gerade als Mitglied der jungen Generation kann ich nicht verantworten, dass zum einen weiterhin mehr strahlender Müll produziert wird und zum anderen eine zukunftsfähige Energieversorgung und erfolgreicher Klimaschutz verhindert werden. Klimaschutz ist vor allem durch den Ausbau erneuerbarer Energien zu erreichen. Der Atomausstieg wäre deshalb das beste Klimaschutzprogramm, da er klare Investitionsbedingungen für erneuerbare Energien schafft. Bei einer Laufzeitverlängerung dagegen werden die Atomkonzerne schon aus Renditegründen alle Hebel für eine Begrenzung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Bewegung setzen, damit ihre Altmeiler nicht vom Markt gedrängt werden. Das würde notwendige Investitionen in moderne Kraftwerke verschleppen und damit sowohl die Versorgungssicherheit als auch zukunftsfähige Arbeitsplätze gefährden. Schon heute arbeiten in der Branche der erneuerbaren Energien 340 000 Menschen. Nur ein schnellstmöglicher Atomausstieg bedeutet den schnellstmöglichen Ausbau der Erneuerbaren! Die Marktdominanz der vier großen Energieversorger muss gebrochen werden! Die Atomkraft trägt natürlich auch nicht zum Klimaschutz bei. Atomkraft ist keine Schlüsseltechnologie, sondern im weltweiten Maßstab eine Marginalie. Die aktuell 436 Atomkraftwerke decken lediglich 2 Prozent des weltweiten Endenergieverbrauchs. Selbst in Deutschland bringen es die 17 AKW gerade einmal auf einen Anteil von 6 Prozent. National wie global wird die Bedeutung der Atomkraft künftig deutlich abnehmen. Heute bereits exportiert Deutschland im großen Stil Strom. Seit 2006 liegt der jährliche Nettostromexport bei rund 20 Milliarden Kilowattstunden, obwohl viele Atommeiler gedrosselt werden oder wegen Störfällen, technischer Mängel oder Wartungsarbeiten zeitweise stillstehen. Die Mär von der Stromlücke ist nur eine dreiste Lüge der Atomlobby. Die Milliardensubventionen, die von Anfang an in Atomkraft geflossen sind, lehne ich als Mitglied des Haushaltsausschusses aufs Schärfste ab. Eine Studie des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, FÖS, schätzt die bislang erfolgten Subventionen für deutsche AKW auf 204 Milliarden Euro. Künftig könnten weitere 100 Milliarden Euro dazukommen. Ohne Laufzeitverlängerungen! Ein Großteil der Subventionen entfällt dabei auf indirekte Subventionen und Privilegien. Kosten für Umweltverschmutzungen, radioaktive Verseuchung und Gesundheitsgefährdungen sowie die lediglich beschränkte finanzielle Haftung der AKW-Betreiber sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. Ich setze mich dafür ein, die Subventionen für die Atomkonzerne deutlich zurückzuführen. Dass weiterhin Milliarden Steuergelder für die Förderung dieser hochgefährlichen Technologie und die Milliardenprofite der Atomkonzerne verwendet werden, ist ein riesiger Skandal. Unverantwortlich finde ich das undemokratische Verfahren im Bundestag. Die schwarz-gelbe Koalition hat das Verfahren gegen alle demokratischen Gepflogenheiten, zum Teil unter Missachtung der Geschäftsordnung, durchgepeitscht: Anträge auf Anhörungen wurden nicht befasst, mein Antragsrecht wurde mir im Umweltausschuss verweigert, Geschäftsordnungsanträge wurden nicht behandelt oder gar von vorneherein ausgeschlossen. Dieses und noch viele weitere Gründe machen es für mich unabdingbar, die elfte Atomgesetznovelle, die eine Laufzeitverlängerung für alle Atomkraftwerke in Deutschland vorsieht, abzulehnen. Es bleibt dabei: Atomkraft, nein danke! Die Zukunft ist erneuerbar! Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich stimme gegen die elfte Atomgesetznovelle, die eine Laufzeitverlängerung für alle Atomkraftwerke in Deutschland vorsieht. Mein Wahlkreis Karlsruhe-Stadt liegt circa 20 Kilometer von den beiden Atomkraftwerken Philippsburg 1 und 2 im Landkreis Karlsruhe-Land entfernt. Als Abgeordnete des Deutschen Bundestages fühle ich mich verantwortlich für die Sicherheit der Menschen in meinem Wahlkreis. Das AKW Philippsburg 1 ging im Jahr 1980 ans Netz und ist damit eines der ältesten Atomkraftwerke Deutschlands. Nach Ausstiegsbeschluss würde Philippsburg 1 etwa Mitte 2012 stillgelegt. Nach den Plänen der Regierung und der Koalitionsfraktionen soll Philippsburg 1 jetzt mindestens acht Jahre länger am Netz sein. Die Technologie von Philippsburg 1 stammt noch aus den 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts (Siedewasserreaktor Baulinie 69 wie Isar 1 und Brunsbüttel). Bei dem Reaktor besteht ein erhöhtes Risiko gegenüber jüngeren Reaktoren, dass zum Beispiel bei einem Rohrbruch radioaktiver Dampf entweicht. Philippsburg 1 ist nicht gegen Flugzeugabstürze gesichert; selbst der Absturz eines Leichtflugzeugs könnte die viel zu dünne Außenhaut zerstören und eine Katastrophe auslösen. Am 20. Mai 2010 sagte Umweltminister Röttgen dazu im FAZ-lnterview: Drei - Atomkraftwerke - haben keinen Schutz gegen Flugzeugabstürze. Die Kraftwerke müssen etappenweise auf den Stand der Nachrüsttechnik gebracht werden. Philippsburg 1 ist eines dieser drei AKW. Bis vor dem Spitzentreffen im Kanzleramt am 5. September sah der BMU-Entwurf für die Atomgesetznovelle vor, nachträgliche bauliche Schutzmaßnahmen vorzuschreiben. Die geplante Regelung wurde aber ersatzlos gestrichen. Seit Inbetriebnahme gab es über 330 meldepflichtige Zwischenfälle in Philippsburg 1 - das sind rund elf pro Jahr - darunter: 1983 gelangt wegen defekter Brennelemente radioaktives Jod in die Umwelt. 2001 wird der Reaktor hochgefahren, obwohl das Notkühlsystem nicht funktionstüchtig ist. 2007 tritt wegen eines Bedienungsfehlers Stickstoff aus. Den tatsächlichen Anlagenzustand kennen weder das BMU noch die Landesatomaufsicht Baden-Württemberg. Ihnen liegt die vollständige technische Dokumentation des Zustands der deutschen AKW nicht vor, wie in einer Antwort an mich eingeräumt wurde (Drucksache 17/1887). Bei den schärferen Zwischenfällen mit Reaktorschnellabschaltung, sozusagen mit Notbremsung des AKW, liegt Philippsburg 1 zusammen mit Neckarwestheim 1 bundesweit an der Spitze, sowohl absolut als auch pro Betriebsjahr (Stand Ende 2009). Forschungsergebnisse des Berliner Professors Manfred Zehn ziehen die Stabilität der Schweißnähte am Reaktordruckbehälter der AKW-Baureihe, zu der Philippsburg 1 gehört, in Zweifel. Ein Riss könnte zum explosiven Austreten radioaktiven Dampfes führen und katastrophale Folgen haben. Somit gehört Philippsburg 1 zu jenen sieben ältesten AKW, die schnellstmöglich stillgelegt werden sollten. Für die Stromversorgung ist das leistungsschwache Alt-AKW überflüssig. Deutschland produziert Rekordstromüberschüsse, allein im ersten Halbjahr 2010 rund 11 Terawattstunden. Neben diesem persönlichen Grund der Nähe meines Wahlkreises zu Philippsburg lehne ich die Laufzeitverlängerungen für alle Atomkraftwerke ab. Sie sind überflüssig für die Stromversorgung, kontraproduktiv für günstige Strompreise, weil sie Wettbewerb auf dem Strommarkt verhindern, und verlangsamen den Ausbau der erneuerbaren Energien. Sie verlängern das Risiko eines atomaren Unfalls und vergrößern die Menge des Atommülls. Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der vorgelegte Gesetzentwurf bedeutet eine Aufweichung des Atomkonsenses vom Juni 2000. Die Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke kommt allein den vier großen Energieversorgern Eon, EnBW, RWE und Vattenfall zugute. Die Länder und Kommunen werden wirtschaftlich belastet und haben erhebliche zusätzliche Verwaltungs- und Sicherungsaufgaben zu übernehmen. Der weitere Ausbau erneuerbarer Energien wird blockiert. Weitere Unmengen an Atommüll werden produziert. Der Weg in eine tragbare energetische Zukunft ohne Kohlendioxid bei der Energieerzeugung und ohne ungelöste Endlagerproblematik wird vehement verbaut. Das sind schwerwiegende wirtschaftliche, ökologische und soziale Folgen, vor denen die Bundesregierung geflissentlich die Augen verschließt. All dies sind ausreichende Gründe, gegen das Änderungsgesetz zu stimmen. Hinzu kommt aber, dass die parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfes unzureichend war. Die Wahrnehmung der Rechte der Abgeordneten, sich gründlich mit dem Gesetz und seinen Folgen sowie mit komplizierten juristischen Fragen auseinanderzusetzen, war erheblich beeinträchtigt. Das ist ganz und gar inakzeptabel. Die heutige Entscheidung, eine Risikotechnologie länger einzusetzen als noch vor zehn Jahren einvernehmlich mit den Atomkonzernen vereinbart, ist von so großer Tragweite, dass sich der von der Bundesregierung und den sie tragenden Fraktionen praktizierte instrumentelle Umgang mit dem Parlament verbietet. Die Beratung im federführenden Umweltausschuss kann nur als Farce bezeichnet werden. Sie verstieß gegen Geist und Buchstaben der Geschäftsordnung. Das aber hat unsere parlamentarische Demokratie nicht verdient, zumal damit deren Akzeptanz in der Bevölkerung untergraben wird. Zunehmend sind die Bürgerinnen und Bürger empört über das "Durchregieren" am Bürgerwillen vorbei. Ich stimme gegen die Änderung des Atomgesetzes und gegen die Aushebelung der parlamentarischen Mitbestimmung. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken in Deutschland ist ein großer Fehler. Sie ist ein Fehler aus verschiedenen Gründen. Zum einen behindert das Festhalten an der atomaren Stromerzeugung den Ausbau der erneuerbaren Energien. Alle im Bundestag vertretenen Parteien sind sich einig, dass die künftige Energieversorgung auf Erneuerbare umgestellt werden muss. Der vereinbarte Ausstieg aus der Atomenergie hat den Zeitrahmen festgelegt, und dieser Zeitrahmen ist im Konsens mit den Atomkonzernen getroffen worden. Die Aufkündigung dieses Konsenses beschert den Stromkonzernen Milliardengewinne. Zudem zementiert sie die Marktmacht einiger weniger zum Nachteil eines fairen Wettbewerbs und zum Nachteil der größten Wachstumsbranche in der BRD. Die Verlängerung der Laufzeiten hat aber noch einen viel schlimmeren Effekt: Unsere AKW sind in die Jahre gekommen. Alle AKW in Deutschland wurden errichtet mit einer geplanten Laufzeit von 40 Jahren. Weltweit hat bisher fast kein AKW dieses Alter erreicht. Nein, sie wurden mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 25 Jahren abgeschaltet. Denn das Material in einem Atomreaktor ist einer erheblichen Beanspruchung ausgesetzt. Die Rohrleitungen werden spröde, Rissbildungen treten auf, kurz: die Reaktoren altern genauso wie jede andere technische Einrichtung auch. Und nicht alle Komponenten eines AKW sind austauschbar. In Bayern stehen AKW an drei Standorten: Grafenrheinfeld, Gundremmingen und Ohu. Die Alterungsproblematik betrifft alle Anlagen, genauso wie die erhöhten Leukämieraten von Kleinkindern, die in der Nähe aller AKW auftreten. Vor allem aber der Altreaktor Isar 1 in Ohu bei Landshut stellt eine enorme Gefahr für die Bevölkerung dar. Da der Reaktor keine Kuppel besitzt, ist er nicht einmal gegen den Absturz eines Kleinflugzeugs gesichert. Viele Mängel des Reaktors sind konstruktionsbedingt und können nicht behoben werden. Deshalb ist Isar 1 der Reaktor in Bayern, bei dem höchstes Risiko mit höchstem Schadensmaß zusammenkommt. Die Vorwarnzeit der Bevölkerung schmilzt bei einer Kernschmelze auf wenige Stunden zusammen. Das hat die Gesellschaft für Reaktorsicherheit festgestellt. Der Reaktor Isar 1 sollte nach dem Atomkonsens im nächsten Jahr abgeschaltet werden. Die Bevölkerung, die nicht mehr mit der Bedrohung dieses Reaktors leben will, hält wöchentlich vor Isar 1 eine Mahnwache ab. Jeden Montag kommen Hunderte von Menschen, die sich von dieser Regierung verraten fühlen. Eine Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke ist ein Verrat am Sicherheitsempfinden der Bevölkerung und ein Kniefall vor den Profitinteressen der Stromkonzerne. Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): "Wir haben die Erde von unseren Kindern nur geborgt" - dieser alte grüne Slogan bringt es auf den Punkt, warum ich heute hier gegen die elfte Atomgesetznovelle stimme und warum ich eine persönliche Erklärung gegen die Laufzeitverlängerung aller Atomkraftwerke in Deutschland abgeben möchte. Die Politik der Bundesregierung und der Regierungsfraktionen ist unverantwortlich und vor allem ohne jegliche Empathie für die Menschen in diesem Land, die sich mehrheitlich für einen Atomausstieg aussprechen. Als Bundestagsabgeordnete aus Baden-Württemberg fühle ich mich besonders betroffen von dieser unsäglichen Entscheidung heute; denn in meinem Bundesland Baden-Württemberg sind insgesamt vier AKW am Netz: Philippsburg 1 und 2 und Neckarwestheim 1 und 2. Ich bekomme fast täglich Anrufe, Briefe und E-Mails von besorgten Bürgerinnen und Bürger, die mich bitten, etwas gegen die Laufzeitverlängerung zu unternehmen. Als Abgeordnete sind wir in der Pflicht, die Ängste und Sorgen der Menschen ernst zu nehmen. Deshalb wollte ich auch gestern im Umweltausschuss mein verbrieftes Recht wahrnehmen und einen Änderungsantrag stellen. Sie, die Regierungsfraktionen, aber haben dies abgelehnt. Sie verweigern nicht nur eine verantwortungsvolle inhaltliche Diskussion, sie peitschen auch noch Ihre unsägliche Klientelpolitik in einer extrem undemokratischen Art und Weise durch den Bundestag. Damit bleibt mir jetzt nur noch diese persönliche Erklärung, um mein Anliegen zu verdeutlichen. Das AKW Philippsburg 1 beispielsweise ging im Jahr 1980 ans Netz und ist damit eines der ältesten AKW in Deutschland. Nach Ausstiegsbeschluss würde Philippsburg 1 etwa Mitte 2012 stillgelegt. Nach den Plänen der Regierung soll Philippsburg 1 jetzt mindestens acht Jahre länger laufen. Die Technologie von Philippsburg 1 stammt aber noch aus den 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts. Bei dem Reaktor besteht ein erhöhtes Risiko, dass radioaktiver Dampf entweicht, zum Beispiel bei einem Rohrbruch. Philippsburg 1 ist auch nicht gegen Flugzeugabstürze gesichert; selbst der Absturz eines Leichtflugzeugs könnte die viel zu dünne Außenhaut zerstören und eine Katastrophe auslösen. Am 20. Mai 2010 sagte Umweltminister Röttgen dazu im FAZ-Interview: Drei - Atomkraftwerke - haben keinen Schutz gegen Flugzeugabstürze. Die Kraftwerke müssen etappenweise auf den Stand der Nachrüsttechnik gebracht werden. Philippsburg 1 ist eines dieser drei AKW. Bis vor dem Spitzentreffen im Kanzleramt am 5. September sah der BMU-Entwurf für die Atomgesetznovelle noch vor, nachträgliche bauliche Schutzmaßnahmen vorzuschreiben. Die geplante Regelung wurde aber ersatzlos gestrichen. Die Menschen sind also zu Recht besorgt. Aber das ist noch nicht alles. Seit Inbetriebnahme gab es über 330 meldepflichtige Zwischenfälle in Philippsburg 1, das sind rund elf pro Jahr: 1983 gelangte wegen defekter Brennelemente radioaktives Jod in die Umwelt. 2001 wurde der Reaktor hochgefahren, obwohl das Notkühlsystem nicht funktionstüchtig war. 2007 trat wegen eines Bedienungsfehlers Stickstoff aus. Überhaupt kennen weder BMU noch die Landesatomaufsicht Baden-Württemberg den tatsächlichen Anlagenzustand. Die vollständige technische Dokumentation des Zustands der deutschen AKW liegt nicht vor, wie in einer Antwort an uns eingeräumt wurde (Drucksache 17/1887). Und es kommt noch schlimmer: Bei den schärferen Zwischenfällen mit Reaktorschnellabschaltung, sozusagen mit Notbremsung des AKW, liegt Philippsburg 1 zusammen mit Neckarwestheim 1 sogar bundesweit an der Spitze, sowohl absolut als auch pro Betriebsjahr (Stand Ende 2009). Philippsburg 1 gehört somit zu den sieben ältesten AKW, die schnellstmöglich stillgelegt werden sollten. Für die Stromversorgung ist das leistungsschwache Alt-AKW überflüssig, zumal Deutschland Rekordstromüberschüsse produziert. Ich kann es einfach nicht verstehen, wie all diese Fakten ignoriert werden können, zumal dann auch noch die ungelöste Endlagerfrage hinzukommt. Hier geht es um die Sicherheit der Menschen; denn wir haben die Erde von unseren Kindern nur geborgt. Ich bin mir aber ganz sicher: Wir werden in nicht allzu langer Zeit den Atomausstieg wieder umsetzen - denn wir haben die Mehrheit der Bevölkerung an unserer Seite. Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was diese Woche im Umweltausschuss passiert ist, wird für lange Zeit nicht in Vergessenheit geraten: Rechtstaatliche Regeln und parlamentarische Umgangsformen wurden von den Abgeordneten der Regierungskoalition mit Füßen getreten, bei einem Thema, das nicht nur uns Grüne, sondern riesige Gruppen aus allen Teilen der Gesellschaft seit Jahren und Jahrzehnten bewegt. Die Aufkündigung des Atomkonsenses ist eine unmissverständliche Kampfansage an die atomkritische Mehrheit der Bevölkerung, an Stadtwerke und neue Energieversorger sowie an zahllose Unternehmen, die Arbeitsplätze mit dem Ausbau erneuerbarer Energien und mit Energieeffizienz geschaffen haben. Mit der Laufzeitverlängerung dreht die Bundesregierung das energiepolitische Rad um zehn Jahre zurück und versucht, die Energiewende mit Atomausstieg und Ausbau der erneuerbaren Energien zu beenden. Schrottreaktoren wie Isar oder Grafenrheinfeld, die in der Nähe meines Wahlkreises Augsburg Atomstrom produzieren, sollen noch Jahre laufen können, obwohl sie etwa gegen Flugzeugabstürze nicht gesichert werden können. Wie sollten sie auch? Die Konstruktionspläne des Kernkraftwerks Isar stammen aus den 60er-Jahren. Die Regierung macht den schmutzigen Deal "Geld gegen Sicherheit": Statt der selbst von Umweltminister Röttgen errechneten 20 Milliarden Euro für dringend notwendige Sicherheitsmaßnahmen will die Bundesregierung laut Geheimvertrag die Kosten für die Betreiber jetzt auf maximal 8,5 Milliarden Euro begrenzen - jede weitere Investition dürfen sie von ihren vereinbarten Zahlungen abziehen. Die Laufzeitverlängerung bremst die erneuerbaren Energien aus. Das Gerede von der "Brückentechnologie" ist eine gezielte Irreführung. Nach den Plänen der Bundesregierung soll sich der Ausbau in den nächsten Jahren drastisch verlangsamen; der Ausbau der Windkraft an Land würde sich um zwei Drittel, der von Solarstrom um rund drei Viertel verringern. Sie zementiert die Marktdominanz der vier Stromkonzerne. Für kleine Anbieter und Stadtwerke wird die Laufzeitverlängerung teuer und schlägt mit rund 7 Milliarden Euro Verlust zu Buche. Enorme Zusatzgewinne, die nur unzureichend abgeschöpft werden, stärken die Marktmacht einzelner Großkonzerne und führen zu massiven Wettbewerbsnachteilen für andere Anbieter. Die EU-Kommission muss den deutschen Atomdeal deshalb wettbewerbsrechtlich prüfen. Die Laufzeitverlängerung spült 70 Milliarden Euro Extraprofit in die Kassen der Atomkonzerne. Lediglich ein Bruchteil soll durch eine Brennelementesteuer und den im Geheimvertrag mit den Atomkonzernen ausgehandelten "Energie- und Klimafonds" abgeschöpft werden. Dabei spielt die Regierung Sicherheit gegen Geld aus: Je mehr in Nachrüstung investiert wird, umso weniger müssen die Atomkonzerne in den Fonds einzahlen. Ob und inwieweit nach 2016 weitere Gelder aus den zusätzlichen Atomprofiten in den Fonds fließen, ist unklar. Trotzdem wird die Laufzeitverlängerung den Strom nicht billiger machen, im Gegenteil: Weniger Wettbewerb stärkt die Macht des Oligopols und führt stets zu steigenden Preisen. Das Schrumpfen der weltweiten Uranressourcen verteuert das Uran und macht Atomkraft auch aus diesem Grund zu einer untragbaren und unsicheren Energiequelle. Schwarz-Gelb gaukelt den Bürgern jedoch vor, ausgerechnet die Atomkraft würde Deutschland importunabhängig machen und sei ein Ausweg aus der Energieressourcenverknappung. Stattdessen schafft Atomkraft geopolitische Risiken und macht uns abhängig von den Herkunftsländern. Außerdem blendet die Bundesregierung vollständig die untragbaren Arbeitsbedingungen und Umweltverschmutzungen aus, die mit dem Uranabbau einhergehen und dringend beendet werden müssen. Wir fordern von der Bundesregierung auch in diesem Punkt Transparenz. Der Atomausstieg ist aus Sicherheitsgründen ebenso wie aus energie-, klima- und wirtschaftspolitischen Gründen vernünftig und auch geboten. Er hat entscheidend dazu beigetragen, die Energiewende zugunsten erneuerbarer Energien, Klimaschutz, Arbeitsplätze und technische Innovation einzuleiten. Bündnis 90/Die Grünen kämpfen mit aller Kraft dafür, den Weg in eine umwelt- und sozialverträgliche Energieversorgung ohne Atomkraft weiterzugehen. Dass die Atomgesetznovelle ohne Länderzustimmung durchgepeitscht werden soll und dass der sogenannte Fonds-Vertrag zwischen Bundesregierung und Atomkonzernen am Parlament vorbei ausgekungelt wurde, ist undemokratisch und verfassungswidrig. Wir werden in Karlsruhe dafür kämpfen, dass diese Laufzeitverlängerung nicht Realität wird. Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich stimme gegen die elfte Atomgesetznovelle, die eine Laufzeitverlängerung für alle Atomkraftwerke in Deutschland vorsieht. Diese Laufzeitverlängerung behindert den Ausbau des boomenden Zukunftsmarktes der erneuerbaren Energien. Denn Atomenergie ist schwer zu regulieren und daher nicht vereinbar mit dem, was wir in Deutschland jetzt brauchen: einen sinnvollen Energiemix aus Wind- und Sonnenenergie, Biogas und anderen erneuerbaren Energien. Die Laufzeitverlängerungen behindern zugleich die Entwicklung kleiner, dezentraler Energieversorger und einen wirklichen Wettbewerb auf dem Energiemarkt. Die Verlierer sind hierbei die vielen Regionen, in denen bereits ganze Gemeinden und viele Bauern ein zweites Standbein in der Energiewirtschaft aufgebaut haben. Zudem haben die Atomkonzerne Eon, RWE, Vattenfall und EnBW bei einer Laufzeitverlängerung schon aus Gründen der Gewinnmaximierung kein Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien; denn durch die abgeschriebenen Altmeiler verdienen die Konzerne 1 bis 2 Millionen Euro pro Tag. Damit werden die vier großen Stromkonzerne auch weiterhin die Preise diktieren und einen fairen Wettbewerb auf dem Strommarkt verhindern. Die Laufzeitverlängerungen der Atomkraftwerke führen also nicht zum Klimaschutz, sondern im Gegenteil dazu, dass eben nicht in moderne Kraftwerke investiert wird. Sie gefährden zudem die Arbeitsplätze von 340 000 Menschen, die bereits heute im Bereich der erneuerbaren Energien arbeiten. Das heißt: Wenn wir mehr für den Klimaschutz tun wollen, bedeutet das Atomausstieg, und zwar so schnell wie möglich. Ich stimme außerdem gegen die elfte Atomgesetznovelle und die Laufzeitverlängerungen der AKW, weil weder die Sicherheitsfragen bei einem Flugzeugabsturz noch die Frage der Endlagerung des Atommülls geklärt sind. Ungeklärt sind auch weiterhin die vielen Fälle von Leukämie im Umfeld von Atomanlagen. Ich bin gegen den Fortbetrieb dieser Risikotechnologie, die eine Bürde für alle nachfolgenden Generationen darstellt, und das, ohne einen realistischen und nachhaltigen Beitrag zu unserer Energieversorgung zu leisten. Dafür ist der Preis, den wir alle zahlen, zu hoch. Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Atomkraft ist eine unberechenbare Risikotechnologie. Daher war und ist der Atomausstieg richtig, und an ihm sollte nicht gerüttelt werden. Schwarz-Gelb hat sich heute gegen die Sicherheit, gegen Arbeitsplätze und gegen eine saubere Energie ausgesprochen. Die von der schwarz-gelben Koalition jetzt im Bundestag verabschiedete Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke ist ein Geschenk für die großen Energiekonzerne. Sie zementiert die Marktmacht der Konzerne über Jahrzehnte, bremst die erneuerbaren Energien aus und erhöht die Menge hochradioaktiven Mülls um rund 400 Tonnen jährlich. Jedes Jahr Laufzeitverlängerung bringt der Atomwirtschaft bis zu 10 Milliarden Euro Zusatzgewinne. Für kleine Anbieter und Stadtwerke dürfte die heutige Entscheidung dagegen rund 7 Milliarden Euro kosten. Konsequenz für alle Stromverbraucher: Weniger Wettbewerb heißt höhere Preise. Dazu sind mit dem Atomdeal viele Arbeitsplätze gefährdet, weil die Zukunftsbranche der erneuerbaren Energien ausgebremst wird. Im Bereich der Erneuerbaren gibt es mittlerweile 340 000 Beschäftigte, in der Atomwirtschaft nicht viel mehr als 30 000. Ich setze mich nicht nur heute, sondern auch in Zukunft mit aller Kraft dafür ein, dass diese Laufzeitverlängerung nicht Realität wird: für die Sicherheit der Bevölkerung, für Arbeitsplätze und für eine saubere und bezahlbare Energieversorgung. Ute Vogt (SPD): Was wir heute und in den letzten Wochen und Monaten im Zusammenhang mit der elften und zwölften Änderung des Atomgesetzes erlebt haben, ist beschämend und eine Missachtung unserer parlamentarischen Demokratie und unserer Verfassung. Die schwarz-gelbe Bundesregierung schadet unserem Land und zerstört den gesellschaftlichen Konsens zum Atomausstieg, allein um den Gewinninteressen der vier großen Energieversorger und Atomkraftbetreiber zu dienen. Die Bundesregierung nimmt in Kauf, dass circa 5 000 Tonnen zusätzlicher hochradioaktiver Atommüll entsteht, obwohl schon für den heute vorhandenen Atommüll weltweit noch keine sichere Lagerstätte existiert. Es macht mich fassungslos, dass solche Entscheidungen im Parlament nicht ausreichend und angemessen diskutiert werden, dafür aber die vier Energiekonzerne außerhalb des Parlaments bis ins Detail nicht nur mitreden, sondern bei den Gesetzentwürfen die Feder führen. Ich schäme mich, dass wir eine Regierung haben, die sich nicht scheut, ausgewiesene Repräsentanten der Atomindustrie ganz unverfroren in Spitzenpositionen des zuständigen Ministeriums zu platzieren. Die heutigen Abstimmungen zur elften und zwölften Änderung des Atomgesetzes verstoßen insgesamt gegen die Grundsätze der parlamentarischen Demokratie, und in ihren Inhalten schaden sie dem Volk, für dessen Wohl wir wirken sollen. Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich stimme gegen die elfte Atomgesetznovelle, die eine Laufzeitverlängerung für alle Atomkraftwerke in Deutschland vorsieht. Längere Laufzeiten werden zu mehr gefährlichem Atommüll führen. Radioaktiver Abfall strahlt über Jahrmillionen. Auch nach über 50 Jahren ziviler Nutzung der Atomenergie existiert weltweit kein Endlager für hochradioaktiven Müll. Und trotzdem wird weiter fortlaufend Atommüll produziert. Die Atomkraft trägt auch nichts zum Klimaschutz bei. Atomkraft ist keine Schlüsseltechnologie, sondern im weltweiten Maßstab eine Marginalie. Die aktuell 436 Atomkraftwerke decken lediglich 2 Prozent des weltweiten Endenergieverbrauchs. Selbst in Deutschland bringen es die 17 AKW gerade einmal auf einen Anteil von 6 Prozent. In meiner Region liegen die AKW Biblis A und B, die besonders viele Mängel aufweisen. Außerdem liegt direkt in meinem Wahlkreis das nach sehr kurzer Laufzeit stillgelegte Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich. Die Stilllegung 2001 war nach einer Reihe meldepflichtiger Störfälle unausweichlich und richtig. Das AKW wird nun aber noch von der Stromlobby dazu benutzt, den Uraltreaktor Biblis B durch Übertragung von Restlaufzeiten möglichst lange laufen zu lassen. Der Reaktoren Biblis A und B gingen 1974 und 1976 ans Netz. Sie gehören zu den ältesten AKW Deutschlands. Ihr Sicherheitszustand entspricht dem Stand der Technik der 1970er-Jahre. Dies bedeutet für Biblis A und B 35 und 33 meldepflichtige Zwischenfälle pro Jahr, was ihnen Spitzenpositionen in der Pannenstatistik garantiert. Bei einem Terrorangriff in Deutschland wären die Reaktoren Biblis A und B bereits durch den Absturz eines Kleinflugzeugs gefährdet, denn sie besitzen nicht einmal eine Schutzhülle. Nicht auszudenken, was ein Unfall bzw. ein terroristischer Anschlag auf ein AKW bewirken würde. Mögliche Auswirkungen hat das Öko-Institut im Jahr 2007 am Beispiel der Anlage Biblis A, dem gegenwärtig ältesten Kernkraftwerk in Deutschland, untersucht. In einem Gebiet von 10 000 Quadratkilometern würden Katastrophenschutzmaßnahmen erforderlich. Die gesundheitlichen Folgen würden vor allem in Spätschäden wie Krebserkrankungen bestehen. Die ökonomischen Schäden wären gigantisch, die Lebensgrundlage von Millionen Menschen zerstört. Biblis A wäre, wenn sich der Betreiber RWE dem Geist der Ausstiegsverhandlungen verpflichtet gefühlt hätte, längst stillgelegt. Nur durch künstliche Drosselung, fragwürdige Revisionen und die Übertragung von Reststrommengen aus dem stillgelegten AKW Stade wurde die Betriebserlaubnis bis heute gerettet. Diese Strategie soll jetzt nach Willen der Koalition satte Früchte tragen. Acht Jahre längere Laufzeit würden RWE Zusatzeinnahmen in Milliardenhöhe bringen. Ob es zu Nachrüstungen beim völlig inakzeptablen Sicherheitszustand kommt, steht dagegen in den Sternen. Ein derart unsicherer Reaktor wie Biblis A muss sofort abgeschaltet werden. Jede Verlängerung der Laufzeit ist aus meiner Sicht unverantwortlich. Biblis B ist für die Stromversorgung ebenfalls nicht länger erforderlich. Bereits heute stehen ausreichend Reservekapazitäten zur Verfügung, um das Wegfallen des Atomstroms zu kompensieren. In den vergangenen Jahren stand Biblis B, ebenso wie Biblis A, monatelang still, ohne dass es Anzeichen eines Stromengpasses gegeben hätte. Im Gegenteil: Deutschland hat in den Jahren jeweils Rekordüberschüsse im Stromexport erzielt. Nach dem bislang gültigen Atomgesetz müsste der Reaktor spätestens im laufenden Jahr stillgelegt werden. Nur mithilfe eines Tricks sowie der Übertragung von Reststrommengen aus der Bauruine in Mülheim-Kärlich konnte er weiter in Betrieb bleiben. Dies ist angesichts der gravierenden Sicherheitsdefizite nicht hinnehmbar. Biblis A und B gehören sofort abgeschaltet. Der Ausstieg aus dem Atomausstieg ist nicht hinnehmbar. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung zur Sammelübersicht 152 zu Petitionen (Tagesordnungspunkt 34 l) Ich lehne die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) - Sammelübersicht 152 zu Petitionen - auf Drucksache 17/3228 ab, weil damit dem Anliegen der Petentinnen und Petenten der unter dem Stichwort "Kraftfahrzeugsteuer" zusammengefassten Petitionen mit den laufenden Nummern 12 bis 16 der oben genannten Drucksache nicht Rechnung getragen wird. In diesen Petitionen fordern Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige, dass die vollständige bzw. teilweise Steuerbefreiung für Fahrzeuge von Schwerbehinderten (siehe § 3 a KraftStG - Vergünstigungen für Schwerbehinderte) auch dann gilt, wenn das Fahrzeug nicht nur für die Fortbewegung oder Haushaltsführung der behinderten Person genutzt wird. Der Petitionsausschuss kam mehrheitlich, das heißt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und in Übereinstimmung mit der Bundesregierung zur Einschätzung, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil er keine Möglichkeit sieht, "im Sinne des Anliegens des Petenten tätig zu werden." Diese Einschätzung teile ich nicht und deshalb werden die Fraktion Die Linke und ich gegen diese Beschlussempfehlung stimmen. Warum sollten die Petitionen an die Bundesregierung als Material und den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis gegeben werden - das war der (abgelehnte) Vorschlag aus der Opposition? Erstens, weil der Motorisierungsgrad von Haushalten mit Schwerbehinderten niedriger ist als von Haushalten ohne Menschen mit Behinderungen, obwohl diese Familien angesichts der zahlreichen Barrieren bei den Verkehrsangeboten von Bus, Bahn und Taxis in viel größerem Maße auf das eigene Auto angewiesen sind. Ursache für den geringeren Motorisierungsgrad ist nicht die fehlende Lust zum Erwerb weiterer Pkw sondern das fehlende Geld. Ich kenne viele Schwerbehinderte, die froh sind, wenn sie ein für sie geeignetes Auto (welches in der Regel teurer sein muss, weil größer und/oder mit Sonderausstattungen versehen) erwerben und unterhalten können. Mehrere Autos im Haushalt zu führen, damit eines ausschließlich für die Beförderung des berechtigten Schwerbehinderten genutzt wird, ist schon aus finanziellen Gründen absurd und hat mit dem wirklichen Leben nichts zu tun. Die bestehenden Einschränkungen bei der Gewährung der Steuerbefreiung als Nachteilsausgleich für die Einschränkungen in der Mobilität konterkarieren die selbstgesetzten Ziele des Bundes und seine Verpflichtungen, die sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention und anderen Bundesgesetzen ergeben. Ich teile zum Zweiten auch nicht die Auffassung der Mehrheit des Ausschusses, dass die bestehenden weiteren Möglichkeiten an Nachteilsausgleich durch das Einkommensteuergesetz - § 33 - eine ausreichende Alternative bieten. Gerade der im ersten Punkt angesprochene Personenkreis ist in der Regel nicht in der Lage, für seine Mehrkosten nennenswerte Beiträge von der Steuer abzusetzen, da bei den geringen Einkommen keine oder nur geringe Steuern gezahlt werden. Es gibt drittens auch ökonomische und ökologische Gründe, die gegen den Erwerb mehrerer Pkw in einem Haushalt aus oben genannten Gesichtspunkten sprechen. Mein Fazit: Der Bundestag schließt heute mehrere Petitionen zur Kfz-Steuer ab, ohne sich der berechtigten Anliegen der Menschen anzunehmen und die Bundesregierung aufzufordern, akzeptable Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Dies findet nicht meine Zustimmung. Die Linke wird - gemeinsam mit den Petenten und Behindertenverbänden - am Thema dranbleiben. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG 2011) (Tagesordnungspunkt 7) Nicole Bracht-Bendt (FDP): Das Haushaltsbegleitgesetz 2011 sieht für den deutschen Steuerzahler neue Belastungen vor. Mit der Erhöhung der Tabaksteuer steigt die Steuerlast für Bürgerinnen und Bürger aller Einkommensklassen. Die Luftverkehrsabgabe geht insbesondere zulasten der Mitte der Gesellschaft. Daher sehe ich beide Maßnahmen kritisch. Als Bundestagsabgeordnete zählt für mich die Verantwortung gegenüber dem deutschen Steuerzahler. Gerade eine Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger halte ich für nicht wünschenswert. Dennoch werde ich nach eingehender Abwägung dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 und den Maßnahmen, die es insgesamt vorsieht, gemeinsam mit meiner Fraktion zustimmen. Klaus Brähmig (CDU/CSU): In den letzten Wochen habe ich mich innerhalb der Fraktion, im Ausschuss und in Schriftwechseln mit den Ministerien vehement dafür eingesetzt, dass Israel und Ägypten bei der geplanten Luftverkehrsteuer von der Distanzklasse zwei - 25 Euro - in die Distanzklasse eins - 8 Euro - wechseln können. Leider konnte ich für diese Lösung keine Mehrheit finden. Da nach einem Jahr eine Evaluierung der Luftverkehrsteuer und ihrer Auswirkungen in Aussicht gestellt wird, will ich diese Zeit nutzen, um ein Umdenken in dieser Frage herbeizuführen. Unabhängig von diesen veränderungswürdigen Details stimme ich dem Haushaltsbegleitgesetz auf Drucksache 17/3030 zu. Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU): Das Haushaltsbegleitgesetz 2011 enthält wichtige Maßnahmen, um die Konsolidierung unserer Staatsfinanzen weiter voranzutreiben und Deutschland endlich auf einen zwar unpopulären, aber dringend notwendigen Sparkurs zu bringen. Dabei ist es auch richtig, dass der Bereich Arbeit und Soziales durch dieses Gesetz in die Konsolidierungsbemühungen einbezogen wird, zumal er mehr als 50 Prozent der Bundesausgaben einnimmt. Ich bekenne mich daher ausdrücklich zu den im vorliegenden Gesetzentwurf geplanten Korrekturen bei verschiedenen Sozialleistungen, wie zum Beispiel beim Elterngeld, das künftig auf Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden soll. Da das Elterngeld vom Grundsatz her als eine Leistung konzipiert wurde, die den Verdienstausfall eines zuvor Erwerbstätigen ausgleichen soll, Arbeitslose aber keinen Verdienstausfall haben, ist dieser Schritt ordnungspolitisch richtig. Trotzdem geht der vorliegende Gesetzentwurf nicht weit genug: Nach bestehender Rechtslage erhalten Hausfrauen und Hausmänner ohne vorheriges Arbeitseinkommen ebenfalls Elterngeld. Dies widerspricht aus den genannten Gründen ebenfalls dem Kerngedanken des Elterngeldes. Die neuen Bestimmungen zum Elterngeld hätten also konsequenterweise auch auf diese Personengruppe ausgedehnt werden müssen. Stattdessen werden einzelne Personengruppen beliebig herausgegriffen und bedient; ein ordnungspolitisches Prinzip ist nicht mehr erkennbar, das Lohnersatzprinzip wird ad absurdum geführt. Dr. Erwin Lotter (FDP): In mehr als 25 Jahren habe ich mich als praktizierender Arzt in den Dienst der Gesundheit meiner Patienten gestellt. Es ist mit meinem Gewissen nicht vereinbar, einer Tabaksteuererhöhung zuzustimmen, mit der nicht nur keine Lenkungswirkung im Sinne einer verantwortlichen Gesundheitsvor- und -fürsorge verbunden ist, sondern die - aufgrund der fiskalpolitischen Begründung - vielmehr ihren Sinn aus der Annahme mindestens gleichbleibenden Raucherverhaltens zieht. Ich aber kann als Parlamentarier nicht meine Stimme einer Maßnahme geben, die ich als Arzt aus tiefer Überzeugung ablehne. Die wirtschafts- und arbeitsmarktpolitisch gebotene Behandlung energieintensiver Unternehmen im Rahmen der Ökosteuer unterstütze ich dagegen ausdrücklich. Dies begründet im Ergebnis meine Enthaltung zum Haushaltsbegleitgesetz 2011. Frank Schäffler (FDP): Die Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes veranlasst mich, von meinem parlamentarischen Recht Gebrauch zu machen, mein Abstimmungsverhalten vor dem Deutschen Bundestag darzulegen. Der Haushalt muss nach meiner festen Überzeugung über Einsparungen auf der Ausgabenseite saniert werden und nicht über die Erschließung neuer Einnahmequellen durch weitere Steuern und Abgaben. Das Gesetz sieht eine weitere - wenn auch abgemilderte - Belastung für die energieintensiven Unternehmen in Deutschland vor. Die Abmilderung ist gegenüber den ursprünglichen Planungen notwendig und ein wichtiger Beitrag für den Erhalt von Schlüsselindustrien in Deutschland. Dennoch ist auch der gefundene Kompromiss eine Steuererhöhung für die betroffenen Unternehmen. Meine Bedenken richten sich darüber hinaus aber insbesondere gegen die Einführung einer Luftverkehrsteuer. Sie ist ökonomisch falsch. Eine isolierte Erhebung der Steuer, die ab 2011 jährliche Steuereinnahmen in Höhe von 1 Milliarde Euro erbringen soll, wird zu einem deutlichen Rückgang der Passagierzahlen und folglich zu Arbeitsplatzverlusten an deutschen Flughäfen führen - insbesondere in Grenzregionen. So hat die Einführung einer gestaffelten Flugticketabgabe in den Niederlanden im Jahr 2008 zu Einnahmeausfällen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro geführt. Die Niederlande haben die Flugticketabgabe daher bereits nach einem Jahr wieder abgeschafft. Auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist der Luftverkehr ein wichtiger Faktor, was nicht nur die flughafennahe Ansiedlung von mehr als 9 200 Unternehmen mit Direktinvestitionen von 425 Milliar-den Euro und 2,2 Millionen Arbeitsplätzen verdeutlicht. Um ähnliche Auswirkungen wie in den Niederlanden zu vermeiden, gilt es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Luftverkehrsstandorte zu erhalten. Dies war auch die Zielrichtung, mit der die christlich-liberale Koalition angetreten ist. Eine Luftverkehrsteuer belastet in erster Linie den privaten Flugverkehr und hier insbesondere die Urlaubsflüge. Hinzu kommt, dass sie als ökologische Erziehungsmaßnahme die Reisefreiheit gerade für Familien erheblich einschränkt. Diese Bedenken habe ich innerhalb meiner Fraktion mehrfach geäußert. Positiv ist zu bewerten, dass das Haushaltsbegleitgesetz auch durch Maßnahmen auf der Ausgabenseite die Grundlage für die Reduzierung der Neuverschuldung des Bundes ist. Diese Reduzierung geht in die richtige Richtung. Nach Abwägung der genannten unterschiedlichen Gesichtspunkte werde ich dem Gesetzentwurf wegen der gebotenen Solidarität mit meiner Fraktion, die den Gesetzentwurf mehrheitlich trägt, zustimmen. Stefanie Vogelsang (CDU/CSU): Im Rahmen der Beratungen über die geplante Luftverkehrsteuer habe ich mich in den vergangenen Wochen innerhalb meiner Fraktion, im Ausschuss sowie in zahlreichen Schriftwechseln mit Ministerien und Ländervertretern engagiert dafür eingesetzt, dass die Spreizung der Luftverkehrsteuer zwischen den beiden großen deutschen Airlines Lufthansa und Air Berlin gerechter aufgeteilt und somit wettbewerbsfreundlicher ausgestaltet wird. Zu meinem großen Bedauern konnte ich in dieser Frage keine Mehrheit herstellen. Zudem bedauere ich sehr, dass Israel und Ägypten nicht von der Distanzklasse 2 - 25 Euro - in die Distanzklasse 1 - 8 Euro - wechseln können. Ich hoffe sehr, dass in dem verbleibenden Jahr - bis zur ersten Evaluierung der Luftverkehrsteuer - ein Umdenken stattfinden und mein bereits unterbreiteter Lösungsvorschlag auf große Zustimmung innerhalb meiner Fraktion sowie im gesamten Hause stoßen wird. Unabhängig von der Einführung einer Luftverkehrsteuer stimme ich dem Haushaltsbegleitgesetz auf Drucksache 17/3030 zu. Kai Wegener (CDU/CSU): Im Rahmen der Beratungen über die geplante Luftverkehrsteuer habe ich mich in den vergangenen Wochen innerhalb meiner Fraktion, im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie sowie in zahlreichen Schriftwechseln mit Ministerien und Ländervertretern engagiert dafür eingesetzt dass die Spreizung der Luftverkehrsteuer zwischen den beiden großen deutschen Airlines Lufthansa und Air Berlin gerechter auf-geteilt und somit wettbewerbsfreundlicher ausgestaltet wird. Zu meinem großen Bedauern konnte ich in dieser Frage keine Mehrheit herstellen. Zudem bedauere ich sehr, dass Israel und Ägypten nicht von der Distanzklasse 2 - 25 Euro - in die Distanzklasse 1 - 8 Euro - wechseln können. Ich hoffe sehr, dass in dem verbleibenden Jahr - bis zur ersten Evaluierung der Luftverkehrsteuer - ein Umdenken stattfinden und mein bereits unterbreiteter Lösungsvorschlag auf große Zustimmung innerhalb meiner Fraktion sowie im gesamten Hause stoßen wird. Unabhängig von der Einführung einer Luftverkehr-steuer stimme ich dem Haushaltsbegleitgesetz auf Drucksache 17/3030 zu. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann und Lisa Paus (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 10) Das Banken-Restrukturierungsgesetz ist laut Union und FDP ein "epochales" Werk und ein "Meilenstein" in der Finanzmarktregulierung. Daher ist es umso unverständlicher, dass die Koalitionsfraktionen sich überstürzt und extrem kurzfristig vom überfraktionell geplanten Beratungsablauf verabschiedet haben: Statt wie vereinbart die parlamentarischen Beratungen ab der zweiten Novemberwoche zum Abschluss zu bringen, hat die Koalition das Gesetz nun in einem Hauruckverfahren durchs Parlament gepeitscht. Für die Opposition des Bundestags war und ist dieses überstürzte Verfahren eine Zumutung: Noch nicht einmal 24 Stunden vor Beginn der abschließenden Beratungen im Finanzausschuss wurden die Fraktionen hierüber informiert. Genauso kurzfristig gingen über 30 Gesetzesänderungen ein. Mit diesem unabgestimmten, jegliche Verabredungen missachtenden und überhetzten Verfahren wurde unserer Fraktion die Möglichkeit genommen, sich in dem Umfang konstruktiv mit eigenen Änderungs- und Verbesserungsvorschlägen einzubringen, wie es beabsichtigt und geplant war: Es fehlte schlicht die Zeit. Auch wurde es unmöglich, die Ergebnisse der Sachverständigenanhörung ins Gesetz einfließen zu lassen. Viele wichtige Impulse der Rechts-, Wirtschafts- und Finanzmarktexperten ließen sich nicht mehr aufnehmen. Kurz: Union und FDP machten eine angemessene Beratung unmöglich. Auch deshalb springt das Gesetz inhaltlich nun in wesentlichen Bereichen zu kurz. Zum Beispiel bei den neuen Bonideckelungen: Zwar wird die Gehaltsgrenze von 500 000 Euro bei Banken, die Kapitalhilfen des Bundes erhalten haben, vom Management auf alle Mitarbeiter der jeweiligen Bank ausgeweitet. Doch auch künftig wird die Einhaltung dieser Gehaltsgrenzen nicht kontrolliert; stattdessen vertrauen Bundesregierung und Koalition lieber weiter blind auf die Banken. Und Luxusrenten wie bei der vollverstaatlichten Hypo Real Estate, bei der ein ehemaliger Manager nach nur 19 Monaten in der Bank ab dem 60. Lebensjahr jeden Monat eine Pension von 20 000 Euro erhält, werden gar nicht erst geregelt und bleiben damit auch künftig möglich. Schließlich wäre es erforderlich gewesen, Gehalts- und Pensionsgrenzen auch bei Banken einzuziehen, die "nur" Garantie-, aber keine Kapitalhilfen erhalten. Die Erreichung des zentralen Ziels des Gesetzes - die künftige Beteiligung der Bankgläubiger an den Kosten etwaiger Rettungen - bleibt zudem äußerst ungewiss: Mit mehreren Wochen dauert das Verfahren, bei dem die Gläubiger einem Teilverzicht ihrer Forderungen zustimmen müssen, viel zu lange und steht in diametralem Gegensatz zu den kurzfristigen Wochenendrettungen, die wir in der Krise immer wieder erlebt haben. Zumal bleibt zweifelhaft, ob Gläubiger im Ausland überhaupt rechtsfest und auf Basis deutscher Gesetze zu einem Rettungsbeitrag bewogen werden können. Stattdessen wäre es nötig gewesen festzulegen, dass Banken einen Teil ihrer Anleihen als "Schulden mit bedingter Wandlung" (sogenannte CoCo-Bonds) begeben müssen. So könnte rechts- und anfechtungssicher sichergestellt werden, dass Gläubiger im In- wie Ausland im Ernstfall ihren Beitrag leisten müssen. Erst vor wenigen Wochen hat eine Schweizer Expertenkommission aus Vertretern von Banken und Finanzaufsicht sich genau für diesen Weg ausgesprochen. Das zeigt, dass dieser Weg auch in Deutschland gangbar und möglich gewesen wäre. Stattdessen hat die Koalition eine wichtige Chance vertan, sicherzustellen, dass in der nächsten Krise nicht wieder die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler statt der Gläubiger die Zeche übernehmen müssen. Auch die erforderliche Stärkung der parlamentarischen Kontrolle und der Transparenz bei staatlichen Bankenstabilisierungen wurde nicht angepackt. So haben wir vorgeschlagen, dass das parlamentarische Kontrollgremium über die staatlichen Bankenhilfen und die Hilfen aus dem noch zu schaffenden Restrukturierungsfonds Zugang zu den Akten im Zusammenhang staatlicher Rettungs- und Stabilisierungsmaßnahmen erhalten sowie eigene Gutachten in Auftrag geben und Sachverständige laden kann. Auch wollten wir Mitspracherechte des Parlaments bei der Benennung der Spitze der Finanzmarktstabilisierungsanstalt sicherstellen und regelmäßige Anhörungen im Finanzausschuss verankern. All diese Vorschläge hat die Koalition abgelehnt. Transparenz und parlamentarische Kontrolle bei den Bankenrettungen kommen damit auch in Zukunft viel zu kurz. Dass Parlamentarier in dieser Form eigene Kontrollmöglichkeiten aus der Hand geben, ist für uns unverständlich. Bei einem gründlichen Gesetzgebungsverfahren wäre es möglicherweise in einzelnen Punkten gelungen, gemeinsam Verbesserungen zu erzielen. Die Verantwortung dafür, dass dies nicht möglich war, tragen Union, FDP und Bundesregierung. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu: - Antrag: Qualitätsoffensive in der Berufsausbildung - Antrag: Berufliche Bildung als Garant zur Sicherung der Teilhabechancen junger Menschen und des Fachkräftebedarfs von morgen stärken - Antrag: Verordnungsermächtigung in § 43 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes entfristen - Antrag: Konsequenzen aus dem Berufsbildungsbericht ziehen - Ehrliche Ausbildungsstatistik vorlegen, gute Ausbildung für alle ermöglichen - Antrag: Mehr Jugendlichen bessere Ausbildungschancen geben - DualPlus unverzüglich umsetzen - Unterrichtung: Berufsbildungsbericht 2010 (Tagesordnungspunkt 8) Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU): Die jungen Menschen in Deutschland und ihre Potenziale sind die Basis für unsere zukünftige Entwicklung. Sie verdienen faire Chancen zum Beginn ihres Arbeitslebens. Faire Startchancen ins Erwerbsleben bieten jungen Menschen eine bestmögliche Lebensgestaltung und helfen darüber hinaus den Unternehmen. Denn die Wirtschaft wird bald jeden Menschen brauchen. Wir wissen aber auch, dass wir in den kommenden Jahren vor dem Problem stehen, zu wenige Nachwuchskräfte zu haben. Dazu führen der gesellschaftliche strukturelle und vor allem der demografische Wandel sowie die Arbeitsmarktentwicklung. Das ist für alle Beteiligten nichts Neues. Und nur wer heute ausbildet, wird morgen und übermorgen über ausreichend Fachkräfte verfügen und die vorhandenen Potenziale ausschöpfen können. Laut Berechnungen des Institutes der deutschen Wirtschaft wird bis zum Jahr 2030 zwischen Angebot und Nachfrage eine Lücke von fünf Millionen Arbeitskräften entstehen. Entgegen den Äußerungen meiner Vorredner ist das Ausbildungsjahr 2009 positiv zu bewerten. Dazu hat der Ausbildungspakt einen wesentlichen Beitrag geleistet. Die Ausbildungssituation hat sich verbessert, sowohl was die Ausbildungsplätze als auch was die Zahl der versorgten Bewerber angeht. Es gab erstmals im Jahr 2008 seit dem Jahr 2001 mehr unbesetzte Ausbildungsplätze - 19 500 - als unversorgte Bewerber - 14 500. Es wurden 76 000 mehr Ausbildungsverträge abgeschlossen, obwohl die Zahl der Schulabgänger sogar gesunken ist. Damit wurde das zweitbeste Ergebnis seit 20 Jahren erreicht, nämlich seit 1990. Laut Berufsbildungsbericht 2010 wurde also das Ziel, jährlich durchschnittlich 60 000 neue Ausbildungsplätze und 30 000 neue auszubildende Unternehmen zu gewinnen, erreicht. Aus diesem Grund wird der erfolgreiche Ausbildungspakt bis 2014 mit neuen Schwerpunkten und neuen Paktpartnern fortgeführt. Der Berufsbildungsbericht 2010 zeigt darüber hinaus, dass sich das duale System der beruflichen Bildung insgesamt bewährt hat. Und diese gute Bilanz des Jahres 2009 ziehen wir trotz sehr schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Das duale System ist praxisorientiert, "DualPlus" kehrt dieses Prinzip um. Außerdem wird die berufliche Ausbildung durch die Wirtschaft gesteuert, der Staat kann und soll dabei unterstützen. Das System der dualen Berufsausbildung ist erfolgreich, da es zu einer schnelleren Integration in den Arbeitsmarkt führt. Das belegen die Zahlen der Jugendarbeitslosigkeit, die ein verlässlicher Indikator ist. In Deutschland ist die Jugendarbeitslosigkeit mit 11 Pro-zent geringer als in anderen europäischen Staaten: 35 Prozent in Spanien, 22,5 Prozent in Frankreich und 17,5 Prozent im verschulten System Großbritanniens. Das beweist einmal mehr, dass Deutschlands berufliche Ausbildung krisenfest und stabil ist. Wir haben im dualen System europaweit die besten Daten in der Qualifikation für einen Beruf. Die Notwendigkeit für eine Änderung des Systems ist nicht ersichtlich, auch gibt es dafür keine Fürsprecher bei den Kammern und in der Wirtschaft. Wir leiten nun eine qualitative Initiative ein, bei der wir alle Jugendlichen mitnehmen wollen. Es gilt, sowohl in der Breite als auch in der Spitze zu fördern. Das heißt, wir werden leistungsschwächere Jugendliche, Jugendliche mit Migrationshintergrund sowie die Leistungsstarken fördern, sodass mehr von ihnen in eine berufliche Ausbildung kommen. Auf die Lage der Jugendlichen mit Migrationshintergrund und die Situation der Altbewerber ist dabei besonderes Augenmerk zu richten. Noch immer verlassen doppelt so viele Migrantinnen und Migranten die Schule ohne Abschluss wie ihre deutschen Altersgenossen. Auch die Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund liegt mit 32 Prozent deutlich unter derjenigen der deutschen jungen Menschen mit 68 Prozent. Obwohl mehr Altbewerber im Jahr 2009 einen Ausbildungsplatz erhielten, blieben 45,7 Prozent noch unversorgt. Folgende Maßnahmen müssen zukünftig ergriffen werden, um die Fortschritte des Ausbildungspaktes fortzuentwickeln: Dazu gehört eine verbesserte Berufsorientierung, um eine gezielte Berufsvorbereitung zu ermöglichen. Die Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss sollen schnellstmöglich umgesetzt werden, insbesondere sollen zukünftig 30 000 Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf begleitet werden. Die Maßnahmen beim Übergang zwischen Schule und Ausbildung werden effizienter gestaltet, um Jugendlichen schneller einen geeigneten Ausbildungsplatz anbieten zu können. Die SPD konstatiert nun in ihrem Antrag, dass das Ausbildungsplatzangebot bei weitem nicht ausreiche und dass es angeblich keine demografiebedingte Entlastung geben werde. Dabei hat Ihr Kollege Olaf Scholz am 23. April des vergangenen Jahres selbst hier im Plenum erklärt, dass es sehr schnell dazu kommen werde, dass nicht jeder Ausbildungsplatz besetzt werden könne. Mir erschließt sich nicht, warum die SPD nun mehr Ausbildungsplätze fordert, ihr doch aber selbst nur zu gut bewusst sein muss, dass wir diese Plätze eines Tages oder - wie Kollege Scholz betont - in Kürze nicht werden besetzen können. Vielmehr setzen wir darauf, alle Jugendlichen mitzunehmen, ihnen eine Perspektive zu geben und nicht leer stehende Ausbildungsplätze zu schaffen. Es geht deshalb um die Abstimmung von Angebot und Nachfrage und die passgenaue Berufsorientierung und anschließende Vermittlung, in Unterstützung durch Kammern, Unternehmen und Wirtschaft. Nichtsdestotrotz haben wir das Ziel von 60 000 Ausbildungsplätzen und 30 000 ausbildenden Unternehmen in den verlängerten Ausbildungspakt aufgenommen. Hinzu kommen die Verbesserung der Datenlage, ein effizienteres Übergangssystem und die Sicherstellung der Ausbildungsreife von der Breite in die Spitze, die Fortentwicklung der Berufsorientierung und der Vermittlung zwischen Unternehmen und Auszubildenden. Viele Ihrer Forderungen haben wir bereits schon länger umgesetzt, andere finden sich in dem verlängerten Ausbildungspakt wieder. Eine Lektüre des Textes kann ich deshalb nur empfehlen. Lesen bildet, das gilt nicht nur für die Auszubildenden in unserem Land. Uwe Schummer (CDU/CSU): Die Krise hat gezeigt: Duale Ausbildung ist ein Standortvorteil. Qualifizierte Arbeitnehmer und duale Ausbildung gehören eng zusammen - in der Praxis für die Praxis. Die Jugendarbeitslosigkeit ist in hochgelobten PISA-Ländern wie Finnland und Schweden mit über 20 Prozent dreimal so hoch wie in Deutschland. Die Arbeitslosenquote von Meistern und Technikern ist mit 2,9 Prozent niedrig; bei Akademikern beträgt sie 3 Prozent, bei allen anderen im Vergleichszeitraum 7,1 Prozent. 83 Prozent aller Patente werden von den Beschäftigten in den Unternehmen entwickelt. Es gibt jedoch eine demografische Lücke. 2008 verließen 909 000 junge Menschen die Schule, 2018 werden es unter 800 000 sein. Das Institut der deutschen Wirtschaft sieht jährliche Auftragsverluste von 14,4 Milliarden Euro, dieses Jahr aufgrund ansteigender Konjunktur von 20 Milliarden Euro. Der Koalitionsantrag zur Berufsausbildung steht für eine organische Weiterentwicklung im dualen System. So sank die Zahl der Altbewerber von 385 000 auf unter 200 000. 35 000 junge Menschen erhalten eine EQ-Maßnahme. Die Übernahme liegt bei 75 Prozent - eine echte Brücke in Beschäftigung. Der Ausbildungspakt wurde verlängert und auf Jugendliche mit Förderbedarf und Leistungsstärke konzentriert. Es sollen jährlich 60.000 neue Ausbildungsplätze, 30 000 neue Ausbildungsbetriebe und 30 000 Einstiegsqualifizierungen angeworben werden. Mit den Ländern sind wichtige Partner hinzugekommen. Der Ausbildungspakt hat seit 2004 fast 300 000 neue Ausbildungsplätze mobilisiert - 300 000 neue Chancen für junge Menschen. Wer das herunterredet, der redet zynisch. 2007 ging es in der Großen Koalition um eine neue Dynamik des Paktes. Die Zahl der Anwerbung neuer Ausbildungsplätze wurde von jährlich 30 000 auf 60 000 verdoppelt. Als dritter großer Ausbilder - neben IHK und Handwerk - kam der Bundesverband der Freien Berufe hinzu. Der neue Pakt wird die Qualität der Berufsausbildung verbessern. Erfolg hat, wer frühzeitig fördert. 82 000 Schüler erhielten 2009 zwei Jahre vor der Schulentlassung über 14 Tage eine Berufsorientierung in einer überbetrieblichen Werkstatt. Dieses Jahr werden es 100 000 sein. Die Zahl der Schulabbrecher ist von 100 000 auf 60 000 gesunken. Eine Berufsperspektive ist die beste Motivation für den Schulabschluss. In einem europäischen Bildungsraum mit sinkenden Schülerzahlen steigt die Mobilität. Deshalb wollen wir Jugendwohnheime wieder unterstützen mit begleitenden Hilfen. 200 000 Schüler und Auszubildende nutzen sie jährlich. Die Bundesregierung hat eine Studie in Auftrag gegeben, die 2011 veröffentlicht wird. Im Bildungsbericht der OECD von 2010 heißt es: "Deutschland hat eine Spitzenposition. Dies ist auf das gut ausgebaute Berufsbildungssystem und dort auf die duale Ausbildung zurückzuführen, die sowohl eine breite Basisqualifizierung als auch einen guten Übergang von Bildung in Beschäftigung erreicht." Das ist auch die Botschaft unseres Antrages. Ich empfehle Zustimmung von allen Seiten des Hauses. Heiner Kamp (FDP): Literaturnobelpreisträger Albert Camus hat einmal geschrieben: "Die wahre Großzügigkeit der Zukunft gegenüber besteht darin, in der Gegenwart alles zu geben." Bildungspolitik ist Zukunftspolitik für die Menschen in unserem Land, und weil die Koalitionsfraktionen die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Kontext stärken und ausbauen wollen, legen wir einen Schwerpunkt auf Bildung und Forschung in dieser Legislaturperiode. Mit einem historischen Mittelaufwuchs machen wir echte Zukunftspolitik für Deutschland, indem wir heute großzügig und klug für morgen vorsorgen. Das Potenzial in den Köpfen unserer Menschen ist der Wohlstand von morgen. Unsere duale Ausbildung ist im internationalen Wettbewerb ein echtes Plus. Andere Länder beneiden uns darum. Auch die OECD bestätigt mittlerweile den hohen Wert unserer beruflichen Ausbildung. Darüber sollten wir uns freuen. Es ist aber nicht Anlass genug, um sich zufrieden zurückzulehnen. Wir müssen das duale Ausbildungssystem weiter stärken. Wer stattdessen die außerbetriebliche Ausbildung aufblähen will oder gar mit hirnrissigen Theoriekonstruktionen Bürokratiemonster in die Welt setzt, legt die Axt an die Zukunftsfähigkeit unseres Ausbildungssystems. Wir sollten stattdessen darüber sprechen, welche ausgleichende Wirkung eine duale Ausbildung gerade auch bei Lernschwachen entfalten kann! Beispiele gibt es haufenweise: Schauen wir uns die Deutsche Telekom an! Hier gibt es hervorragende Erfahrungen! Man setzt sich dort gezielt für Lernschwache ein. Das geschieht nicht aus reiner Menschenliebe. Die Telekom kann bereits heute in den neuen Ländern Ausbildungsplätze nicht besetzen, und in Zukunft wird sich die Lage noch verschärfen. Deswegen hat der Personalvorstand recht, wenn er eine breitere Aufstellung in der Nachwuchsgewinnung fordert. Er sagt: Weg vom Abgleich an immer gleichen Standards, hin zur Entdeckung individueller Begabung. - So muss vor den heutigen Rahmenbedingungen die Marschroute lauten! Die FDP hat er an seiner Seite! Der Berufsbildungsbericht 2010 bestärkt uns. Er kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Schieflage am Ausbildungsmarkt umgekehrt hat. Das Problem sind nicht länger die fehlenden Ausbildungsplätze, sondern der Mangel an Auszubildenden. Der Fachkräftemangel ist das Problem der Zukunft. Deswegen sind Forderungen nach Ausbildungszwangsabgaben und Zielgrößen bei Ausbildungsplätzen realitätsfremd! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen Politik für die Zukunft gestalten. Packen wir die alten DGB-Flugblätter doch in die Mottenkiste! Sie passen nicht mehr in unsere Zeit. Ganz im Gegensatz zu dem jüngst abgeschlossenen Ausbildungspakt. Dieser nimmt die veränderten Rahmenbedingungen fest in den Blick und stellt sich den neuen Herausforderungen. Die positive Entwicklung am Ausbildungsmarkt lässt sich an harten Fakten festmachen: Für den schönsten Kreis unseres Landes - Gütersloh - werden 13 Prozent mehr Ausbildungsstellen als im Vorjahr gemeldet. Gleichzeitig gibt es 4 Prozent weniger Bewerber. Die Zahl der noch unversorgten Bewerber ist um 20 Prozent zurückgegangen. Zudem wird allen noch ein Ausbildungs- oder Qualifizierungsangebot garantiert. Mein persönlicher Dank gilt den Unternehmen, die bereits im Ausklang der Krise und im beginnenden Aufschwung die Weichen klug gestellt haben. Das ist nicht nur unternehmerisch klug, sondern auch gesellschaftlich verantwortungsvoll. Mit der Jugendarbeitslosigkeit verhält es sich wie mit dem Mangel an Ausbildungsplätzen: Sie geht drastisch zurück! Vom Krisenjahr 2009 bis zum September 2010 ist die Zahl der Arbeitslosen unter 25 um nahezu 60 000 Personen - halb Paderborn - gesunken! Und das Jahr ist noch nicht um! Diese Entwicklung ist ausgesprochen erfreulich, das sind gute Nachrichten für die jungen Leute! Doch das reicht uns natürlich nicht! Wir müssen die Berufsorientierung stärken und an der Ausbildungsreife arbeiten. Das sind die zentralen Säulen des Ausbildungspaktes. Gerade deswegen war es klug von Bundesminister Brüderle, die KMK und die Integrationsbeauftragte in den Pakt miteinzubinden. Auch die Gewerkschaften wurden zur Mitarbeit eingeladen. Doch im Unterschied zu den Ländern und der Integrationsbeauftragten zierte man sich. Die Hü-Hott-Strategie des DGB sagt mehr als tausend Worte, ist allzu entlarvend. Man hat sich nicht von alten Denkmustern lösen können oder wollen. Es wäre eine Chance für die Gewerkschaften gewesen; denn die pragmatische Arbeit der bisherigen Paktpartner hat sich bewährt, die Bilanz kann sich mehr als sehen lassen. Wer Mitwirkungsmöglichkeiten fordert, diese auch zugestanden bekommt, sollte die Gelegenheit auch nutzen. Man bekommt sonst den Eindruck vermittelt, dass es den Gewerkschaften die ganze Zeit nur um die politische Konfrontation ging. Doch was ist mit der Verantwortung für die jungen Leute? Die haben bei diesem Ränkespielchen des DGB offensichtlich zu keinem Zeitpunkt eine Rolle gespielt. Ich bin froh, dass die übrigen Paktpartner ihrer Verantwortung gerecht geworden sind. Der Pakt wird deswegen wie in den vergangenen Jahren erfolgreich fortgeführt! Aus dem Berufsbildungsbericht und den aktuellen Zahlen zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt ziehen wir eine zentrale Schlussfolgerung: Wir stehen vor neuen Herausforderungen. Noch viel mehr als früher gilt: Es darf keiner verloren gehen! Mit gemeinsamen Anstrengungen werden wir die besten Voraussetzungen dafür schaffen, um dieses Ziel zu erreichen. Der Ausbildungspakt ist für die Zielerreichung ein zentraler Baustein. Fortschritt statt Stillstand, das ist das Motto christlich-liberaler Bildungspolitik. Union und FDP sind großzügig gegenüber der Zukunft: Wir geben heute alles, um Chancen für morgen zu sichern! Ich bitte um Annahme der Beschlussempfehlung. Agnes Alpers (DIE LINKE): Wir haben viele junge Menschen ohne Ausbildungsplatz. Sie finden keinen, weil es zu wenige gibt. Das ist die Realität, die die Bundesregierung endlich anerkennen muss. 1,5 Millionen Menschen zwischen 20 und 29 Jahren haben keine Berufsausbildung. Über 84 000 haben laut Bundesagentur in diesem Jahr keinen Ausbildungsplatz erhalten, und die Zahl der Ausbildungsplätze ist seit Beginn des Ausbildungspaktes sogar um 8 Prozent eingebrochen. Der Pakt ist ein Ausbildungsplatzvernichter, und das feiern Sie auch noch als Erfolg. Als Linke fordern wir Sie auf: Begraben Sie diesen Ausbildungspakt und schaffen Sie endlich Ausbildungsplätze für alle! Bei den Paktverhandlungen hat sich nur der Deutsche Gewerkschaftsbund hinter die Jugendlichen gestellt. Sie waren gegen Schmalspurausbildungen, haben für eine ehrliche Statistik gestritten. Wir Linke ziehen den Hut vor dem DGB, sich nicht am Pakt zu beteiligen. Da nützt es auch nichts, Herr Kollege Rupprecht, wenn sie den DGB als Bremser und Miesmacher beschimpfen. Fegen Sie besser vor Ihrer eigenen Tür: 190 Millionen Euro im nächsten Haushaltjahr bei beruflicher Bildung kürzen und als williger Handlanger der Wirtschaft auftreten: Das ist Ihre Devise. Leisten Sie endlich Ihren Beitrag zu einer Ausbildungsbilanz, bei der die jungen Menschen nicht unter den Teppich gekehrt werden. Jeder zweite Jugendliche hat in diesem Jahr keinen Ausbildungsplatz erhalten. Wie wollen Sie all diesen jungen Menschen erklären, dass Sie die 60 000 zusätzlichen Ausbildungsstellen im Pakt nicht verbindlich festgeschrieben haben? Die Wirtschaft verspricht jetzt wieder zusätzliche Ausbildungsplätze. Die Zahlen der vergangenen Jahre haben aber gezeigt, dass sich die Unternehmer nicht an ihre Zusagen gehalten haben. Statt nun durchzugreifen und konsequent für Ausbildungsplätze einzutreten, stempeln Sie viele junge Menschen als ausbildungsunwillig und -unfähig ab. Als Linke sagen wir Ihnen: Sprechen Sie doch mal mit den Betroffenen. Alle wollen sich eine Zukunft in unserer Gesellschaft aufbauen. Und hierzu benötigen Sie eine verlässliche Politik und keine Regierung, die auf sie draufhaut. Im neuen Ausbildungspakt wollen Sie verstärkt Jugendliche in den Blick nehmen, die bisher Schwierigkeiten beim Übergang in die Ausbildung hatten. Hierzu zählen Sie auch die Gruppe der Migrantinnen. Sie wollen - ich zitiere - "vor allem die Ausbildungsreife verbessern". Hier geht es nicht um Reife, sondern um die Ausgrenzung von Migrantinnen und Migranten - und die fängt schon viel früher an. Bereits in der Grundschule müssen die in Bayern mehr als sechsmal so viel Leistung erbringen wie deutsche Kinder, um ein Gymnasium zu besuchen. Haben sie die Schule dann mit einem Realschulabschluss absolviert, erhält nur die Hälfte eine Ausbildung. Und hier sagen wir eindeutig: Es liegt nicht an der Leistung von Migrantinnen und Migranten, sondern an den Steinen, die wir ihnen in den Weg legen. Nach einer BIBB-Studie haben sie das gleiche Interesse an einer Ausbildung. Auch ihre Strategie, einen Ausbildungsplatz zu erhalten, unterscheidet sich kaum. Bei gleichen Noten erhalten Jugendliche mit türkischem Migrationshintergrund nur halb so oft einen gewünschten Ausbildungsplatz wie Deutsche. Um es mit den Worten eines Jugendlichen auszudrücken: Meine Familie hat einen deutschen Pass, ich habe einen Realschulabschluss mit 2,1, aber ich bekomme keine Tischlerausbildung, weil ich Serhat heiße. Ihre Integrationspolitik in der beruflichen Bildung heißt: Ausgrenzung statt Teilhabe und Schuldzuweisungen statt Verantwortung für Jugendliche zu übernehmen. So etwas lehnen wir als Linke ab. Wir wollen, dass alle einen guten Ausbildungsplatz erhalten. Schließen Sie endlich einen Ausbildungspakt mit den Jugendlichen und lassen Sie uns alle gemeinsam die Umlage einführen. Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zwar wird sich die öffentliche Debatte heute in erster Linie um das wichtige Thema Atom drehen, doch möchte ich Ihren Blick auf ein anderes, für die Zukunft unseres Landes ebenfalls äußerst relevantes Thema lenken: auf die Situation auf dem Ausbildungsmarkt. Nun haben am Dienstag die Paktpartner feierlich die Verlängerung des Ausbildungspakets beschlossen, und ich kann nur sagen: Grund zum Feiern gibt es nicht. Insbesondere drei Punkte sollten uns stutzig machen: Der Pakt wurde am Ende doch ohne die Gewerkschaften beschlossen, inhaltlich sind die Vereinbarungen zudem mutlos und bieten keine Lösungen an, wie der Übergangsdschungel zwischen Schule und Ausbildung abgeschafft werden kann und wie es uns gelingt, den 1,5 Millionen jungen Menschen ohne Ausbildungsabschluss den Weg zu einem Berufsabschluss zu ebnen. Lassen Sie mich zunächst festhalten: Natürlich ist es positiv, dass die Gruppe der beteiligten Partner erweitert wurde, dass die Kultusministerkonferenz und die Beauftragte für Migration hinzugekommen sind. Aber: Die Bundesregierung ist daran gescheitert, die Gewerkschaften einzubeziehen. Ein einflussreicher Player wie die Gewerkschaften hätte den Pakt mit seinem Wissen bereichert. Aber statt frühzeitig Verhandlungen mit den Gewerkschaften aufzunehmen, haben Kanzlerin Merkel, Wirtschaftsminister Brüderle und Bildungsministerin Schavan in den letzten Wochen nur wild durcheinander geredet, wie der Fachkräftemangel zu beheben sei, aber scheinbar vergessen, dass der Termin zur Unterzeichnung des Paktes schon lange feststand. Herr Brüderle hat gewartet und gewartet, bis er überhaupt Verhandlungen aufgenommen hat. Selbst als sich Frau Merkel von oberster Stelle eingeschaltet hat, hat sie es nicht geschafft, eine Einigung zu erzielen. Das ist ein Armutszeugnis. Ich denke, wir sind uns einig, dass am Übergangssystem dringend etwas getan werden muss und dass es sich zu einem unübersichtlichen Dschungel entwickelt hat. Dies haben auch die Paktpartner erkannt und sich auf die Fahnen geschrieben, die bisherigen Schwierigkeiten beim Übergang in die Ausbildung stärker in den Blick zu nehmen. Bravo! Aber was folgt daraus? Wird das Übergangssystem, so wie wir Grüne es fordern, abgeschafft? Wird allen Jugendlichen, die in Warteschleifen feststecken in Zukunft ein Ausbildungsplatz zur Verfügung stehen? Leider nein. Die Ideen sind mutlos, im Pakt fehlen klare Verpflichtungen, endlich das Übergangssystem abzuschaffen. Es stimmt, die Situation hat sich verbessert. Aber 250 000 Altbewerber, eine Versorgungslücke von 68 000 Stellen, 12 300 Unversorgte nach Übergang in Maßnahmen. Das darf uns nicht ruhen lassen! Wir fordern: Das Ausbildungssystem muss strukturell reformiert werden, die Beteiligung der Unternehmen gesteigert und die Motivation der jungen Menschen durch die Anerkennung einzelner Lernschritte gestärkt werden. Wir haben mit unserem Modell DualPlus schon vor einiger Zeit ein Konzept vorgelegt, wie allen Jugendlichen eine Ausbildung mit hohen betrieblichen Anteilen zugesichert werden kann. Unter Einbeziehung von überbetrieblichen Ausbildungsstätten werden neue Ausbildungsstellen geschaffen, die auch in Krisenzeiten Bestand haben. Hamburg ist ein gutes Beispiel, wie ein solches grünes Konzept umgesetzt werden kann, an dem alle an einem Tisch sitzen, im Konsens mit den Sozialpartnern und dem politisch-gesellschaftlichen Umfeld. Hinzu kommen circa 1,5 Millionen junge Menschen bis 29 Jahre ohne Berufsabschluss, die in mehr oder minder prekären Verhältnissen Gelegenheitsjobs ausüben, ohne eine langfristige Perspektive zu haben. Sie verdienen schlecht und sind bei Kündigungen immer die Ersten, die betroffen sind. Für diese Menschen müssen wir mehr tun! Für sie tragen wir eine Verantwortung, für sie müssen endlich passgenaue Weiterbildungsangebote zur Verfügung stehen, die den Menschen ohne Berufsabschluss Erfolgserlebnisse und Lust am Lernen verschaffen und ihnen das Nachholen eines Abschluss ermöglichen. Die Bundesregierung muss endlich kluge Weiterbildungskonzepte für diese Menschen anbieten. Unser Modell DualPlus bietet dafür mit seinem modularen Charakter gute Anknüpfungspunkte. Menschen, auch ohne offiziellen Berufsabschluss, verfügen häufig über langjährige Berufserfahrung. Es ist nicht sinnvoll, wenn sie eine komplette Berufsausbildung durchlaufen müssten. Sie haben sich im Verlauf ihres Lebens bereits zahlreiche anrechnungsfähige Kompetenzen erarbeitet. Und: Sie sind häufig in einer Lebensphase, in der sie nicht so ohne Weiteres auf ihr gesamtes Gehalt über den Zeitraum einer dreijährigen Ausbildung verzichten können. DualPlus kann darauf reagieren, eine solche Form der Ausbildung ist durchlässiger und kompatibler mit der Weiterbildung. Durch die Einbeziehung der überbetrieblichen Ausbildungsstätten und der damit einhergehenden starken individuellen Betreuung wird es leichter ermöglicht, dass die Bewerber nicht überflüssigerweise eine komplette Ausbildung durchlaufen müssen. Zunächst wird im Rahmen einer qualifizierten Beratung festgestellt, welche Themenbereiche der Interessent noch nicht abgedeckt hat. Dann können ihm gezielt die passenden Module zugeordnet werden, um später erfolgreich die Externenprüfung absolvieren zu können. Dabei sollten die Module so flexibel eingesetzt werden können, dass Teilzeitlösungen möglich sind und die Menschen ihre berufliche Tätigkeit weiterhin ausüben können. Für die Ermittlung der bereits bestehenden nonformalen und informellen Berufsqualifikationen muss die Weiterentwicklung des deutschen Qualifikationsrahmens einen wichtigen Beitrag leisten. Natürlich spielt auch die Finanzierung einer Weiterbildung eine entscheidende Rolle: Für vollschulische Fortbildungsgänge mit Ausbildungsabschluss wollen wir die Finanzierung über unser grünes Erwachsenenbildungsförderungsgesetz ermöglichen. Statt der komplizierten, wenig zielgenauen und oft entmutigend bürokratischen Förderung mit Ausbildungsbeihilfe, Schüler-BAföG, Studierenden-BAföG, Kinderfreibeträgen etc. soll so eine transparente Grundlage für Weiterbildung geschaffen und damit eine positive Haltung gegenüber Weiterbildung geweckt werden. Die Verbesserung des Ausbildungssystems wartet immer noch auf Tatkraft und den Veränderungswillen der Bildungsministerin. Frau Schavan hat auf diese Probleme keine stichhaltigen Antworten. Sie ist eine Meisterin darin, Programm mit viel Trara anzukündigen. Das Fatale daran ist nur: Es kommt am Ende nicht viel dabei rum. Das angekündigte Programm der Bildungsketten reicht nicht weit genug und ist völlig unabgestimmt. Und als würde sie ihre eigenen Worte nicht ernst nehmen, will sie die Mittel für die Berufsorientierung massiv senken. Frau Ministerin, wenn Sie schon keine eigenen Ideen haben, dann lernen Sie von uns. Wir haben Ihnen mit unserem Konzept DualPlus den Weg aufgezeigt. Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Grundrecht auf Wohnen sozial, ökologisch und barrierefrei gestalten (Tagesordnungspunkt 10) Gero Storjohann (CDU/CSU): Zu Beginn meines Vortrags und im Hinblick auf den vorliegenden Antrag der Linken halte ich es für notwendig, zunächst einige Dinge ins rechte Licht zu rücken: Die Wohnungsversorgung in Deutschland ist gut. Die Mieten und Immobilienpreise haben sich in den letzten Jahren stabil entwickelt. Die christlich-liberale Koalition reagiert mit einer Vielzahl von Maßnahmen angemessen auf die Herausforderungen des demografischen Wandels und des Klimaschutzes. Die Linken verweigern sich diesen Tatsachen. Ihr Antrag trifft Aussagen, die schlicht falsch sind. Die Fraktion Die Linke zeichnet in ihrem Antrag ein dramatisches Bild von der Wohnungssituation in Deutschland, das mit der Realität nichts, aber auch gar nichts zu tun hat. Ich empfehle Ihnen die Lektüre des jüngsten Berichtes über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland. Wenn Sie diesen Bericht gelesen hätten, dann wäre Ihnen aufgefallen: Im Bereich des sozialen Wohnens, des ökologischen Wohnens und des barrierefreien Wohnens erzielen wir kontinuierliche Erfolge. Einiges von dem, was Sie in Ihrem Antrag fordern, ist längst Realität. Ich möchte das an einigen Punkten deutlich machen: In Ihrem Antrag fordern Sie erstens eine soziale Ausgestaltung des Wohnens in Deutschland. Auch Menschen mit geringen Einkommen sollen menschenwürdig wohnen können. Hier sage ich Ihnen: Das ist in Form des Wohngeldes längst geltendes Recht. Das Wohngeld ist ein zentrales Instrument einer sozialen Wohnungspolitik. Deshalb entwickeln wir das Wohngeld auch kontinuierlich weiter. Mit dem Wohngeld ermöglichen wir es auch einkommensschwachen Haushalten, in einer angemessenen und familiengerechten Wohnung zu leben. Dabei berechnet sich das Wohngeld ganz spezifisch nach dem individuellen Bedarf des Haushalts und den regional unterschiedlichen Miethöhen. Es ist ein treffsicheres und marktkonformes Mittel der Wohnungspolitik. Es sichert soziales Wohnen in Deutschland für diejenigen, die nur geringes Einkommen haben. Im Ergebnis kann in Deutschland jeder menschenwürdig wohnen. Die Linken erwecken mit ihrem Antrag den Eindruck, als ob wir in Deutschland ein Problem großer Wohnungsnot hätten. Wir lassen es Ihnen nicht durchgehen, dass Sie hier solche Unwahrheiten verbreiten. An dieser Stelle auch noch eine Anmerkung zur Entwicklung der Mieten: Zwischen 1997 und 2007 stiegen die Nettokaltmieten jährlich um durchschnittlich 1,1 Prozent. Dies liegt unter der durchschnittlichen Preissteigerung in dieser Zeit um jährlich 1,5 Prozent. Von einer besorgniserregenden Entwicklung der Mieten kann keine Rede sein. Hören Sie also auf, mit Ihrem Antrag einen falschen Eindruck zu erwecken! Dann fordern Sie in Ihrem Antrag zweitens ein Recht auf ökologisches Wohnen. Ich muss zugeben, dass ich mich hierüber ein wenig gewundert habe. Seit Jahren richtet die Bundesregierung schließlich ein großes Augenmerk auf die ökologische Sanierung des Gebäudebestandes. Unser Energiekonzept formuliert sogar das ehrgeizige Ziel, bis zum Jahr 2050 80 Prozent weniger CO2-Ausstoß im Gebäudebereich zu realisieren. Aber: bei keiner dieser klimaschutzorientierten Regelungen im Wohnungsbereich haben uns die Linken unterstützt, Sie fordern Umweltschutz im Gebäudebereich und stimmen konsequent gegen alle Vorschläge, die diese Forderung umsetzen. Dies ist in höchstem Maße unglaubwürdig. Wir schaffen mit dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm und den KfW-Fördermitteln sowie mit den Energieausweisen Anreize für Immobilienbesitzer und Vermieter, in Umwelt- und Klimaschutz zu investieren. Alleine zwischen 2006 und 2008 wurden im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms 800 000 Wohnungen umfassend energetisch saniert bzw. energieeffizient errichtet. Der Wohnungsbestand in Deutschland wird immer ökologischer, und das ist ein toller Erfolg. Drittens sprechen Sie in Ihrem Antrag die demografische Entwicklung an. Die Menschen in Deutschland werden erfreulicherweise immer älter. In der Tat hat das natürlich auch Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt in unserem Land. Treppen können ein großes Hindernis im Alltag darstellen. Badezimmer müssen behindertengerecht ausgestaltet werden. Und Rollstuhlfahrer benötigen Wohnungen ohne erhöhte Türschwellen. Um für diese Fälle Lösungen anzubieten, hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren Förderprogramme aufgesetzt. Mehr und mehr Wohnungen in Deutschland werden alters- und behindertengerecht umgebaut. Mit dem Konjunkturpaket I haben wir zusätzliche Gelder für altersgerechte Wohnungsanpassungen bereitgestellt. Das Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" kann von Wohnungseigentümern, privaten Vermietern und Mietern gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Seit April 2009 werden von der KfW entsprechende Förderzusagen erteilt. Hierdurch erzielen wir bereits heute gute Verbesserungen. Und in den nächsten Jahren wird sich der Markt an die steigende Nachfrage nach altersgerechten Wohnungen weiter anpassen. Wir unterstützen und fördern den weiteren Ausbau barrierefreien Wohnens in Deutschland. Es dürfte deutlich geworden sein, dass die Linken in ihren Forderungen nach einem sozialen, ökologischen und barrierefreien Recht auf Wohnen der realen Politik hinterherlaufen. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion und als unionsgeführte Koalition fördern die Anpassung des Wohnungsmarktes an die tatsächlichen Bedürfnisse einer sich verändernden Gesellschaft. Ihr Antrag verweigert sich der Realität auf dem deutschen Wohnungsmarkt. Auf dieser Grundlage ist eine vernünftige Diskussion nicht möglich. Wir als CDU/ CSU-Bundestagsfraktion werden Ihren Antrag nicht unterstützen. Daniela Raab (CDU/CSU): Ich sehe ja ein, dass Sie wieder einmal einen Forderungskatalog erstellt haben und nun das allumfassende Handeln der Bundesregierung fordern; denn das ist ja nun einmal Ihr Job in der Opposition. In Ihrem Antrag liest man also das eine und das andere und denkt sich dabei: Das machen wir doch alles! An anderer Stelle denkt man vielleicht: Das klingt nach Enteignung und Sozialismus pur. Zunächst liest man, dass nirgendwo in Deutschland ein bedarfsgerechtes Angebot an Wohnraum existiert. Aha. Dann liest man, dass Angebot und Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt regional divergieren. Das stimmt. Sachlich falsch ist, wenn Sie in Ihrem Antrag davon sprechen, dass von der Bundesregierung weder im Wohnungsbestand als auch im Wohnungsbau ökologische und demografische Erfordernisse adäquat und vor allem nachhaltig berücksichtigt werden. Die Wohnungsversorgung in Deutschland ist gut. Hohe bauliche Qualität und Ausstattungsstandards sind Ergebnis eines seit Jahrzehnten hohen Investitionsniveaus in Neubau und Bestand. Grundlage hierfür sind bewährte ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen, gezielte förderpolitische Impulse und wirksame soziale Sicherungsinstrumente. Mietrecht und Steuerrecht gewährleisten gleichermaßen die Wirtschaftlichkeit der Wohnungsvermietung und den Schutz der Mieterinnen und Mieter. Gerade die nachhaltige Stadtentwicklungspolitik hat angesichts der wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Entwicklung in unserem Land eine enorme Bedeutung, wird bereits vielfach berücksichtigt, und wir haben uns diesbezüglich hohe Ziele gesetzt: die Bewältigung der Folgen des demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandels, den Klimaschutz, den Erhalt historischer Bausubstanz und Stadtstrukturen, die Wieder- und Umnutzung von Brachflächen und die Barrierearmut im Wohnumfeld. Sie sprechen in Ihren Forderungen all die guten und erfolgreichen Förderprogramme an. Diese Programme zeigen ja, dass wir eben diese Nachhaltigkeit verfolgen und dass wir ebendiese veränderten Lebensbedingungen und Tendenzen in der Bevölkerung erkennen und entsprechend durch unsere Programme und Planungen umsetzen. Neu - und, wie ich finde, gerade für die infrastrukturschwachen ländlichen Gebiete wichtig - ist das Städtebauförderprogramm "Kleine/Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke". Dieses Programm wurde neu aufgelegt, obwohl wir sparen müssen. Hier wird die aktive Zusammenarbeit über Gemeindegrenzen hinweg unterstützt. Ziel ist, die nötige Infrastruktur für die kommunale Daseinsvorsorge arbeitsteilig zu organisieren. Hier wird auch berücksichtigt, dass wir in einer föderalen Struktur leben. Soziale Wohnraumförderung ist die Aufgabe des Sozialstaates. Seine wesentlichen Ansatzpunkte sind die Gewährung von Wohngeld zur Stärkung der Mietzahlungsfähigkeit und die soziale Wohnraumförderung. Diese beiden Punkte werden auch von der Bundesregierung ernst genommen und verfolgt. Im Rahmen der Föderalismusreform unterliegen sie aber den Ländern. Aber auch der Bund will Wohnraum und Infrastruktur gestalten. Dies soll sowohl alten-, generationengerecht und, wo sachgerecht, integrativ gestaltet werden, und die erforderlichen Service- und Hilfestrukturen sollen auch in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ausgebaut und weiterentwickelt werden. Wohnungsmarkt- und Stadtentwicklung sind eng miteinander verknüpft. So gab und gibt es zahlreiche Programme, auch langfristig - heute sagt man gerne: nachhaltig - angelegte Linien, die sich mit den bekannten Problemen auf dem Wohnungsmarkt in Deutschland beschäftigen. Die energetische Sanierung des Gebäudebestands ist zum Beispiel ein zentrales Handlungsfeld der Energie- und Klimapolitik der Bundesregierung und wird zurzeit besonders forciert. Auch da gab es schon erfolgreiche Projekte, zum Beispiel um die Eigentümer von Großwohnsiedlungen bei der Erstellung integrierter Konzepte und differenzierter Investitionsstrategien zu unterstützen und somit die energetische Sanierung zu initiieren bzw. zu beschleunigen. Dazu hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, BMVBS, 2009 den Wettbewerb "Energetische Sanierung von Großwohnsiedlungen auf der Grundlage integrierter Stadtteilentwicklungskonzepte" ausgelobt. Gegenstand des Wettbewerbs war die Erarbeitung integrierter und nachhaltiger Beiträge auf Quartiersebene, die gesamtheitliche Strategien und Maßnahmen zu den Bausteinen Energieeinsparung und Energieeffizienz, Stadtteilentwicklung, Wohnungswirtschaft, Finanzierung, Partizipation sowie Durchführung gleichermaßen berücksichtigen. Der Wettbewerb gab den Auftakt zur Entwicklung oder Weiterentwicklung integrierter Stadtteilentwicklungskonzepte unter Einbeziehung energetischer Aspekte. Die energetische Sanierung soll im Rahmen einer integrierten Entwicklungsplanung dafür genutzt werden, die Großwohnsiedlung insgesamt aufzuwerten. Natürlich gibt es unterschiedliche Ansprüche an Wohnungen, die befriedigt werden müssen. Es gibt in der Stadt eine andere Klientel als auf dem Land, Familien möchten anders wohnen als Singles etc. Um dem gerecht zu werden, wird aber auch viel getan. Für die Städte ist es zum Beispiel ein zentrales Anliegen einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik, die Standortqualität zu stärken und die Attraktivität der Stadtquartiere für alle Bevölkerungsgruppen zu verbessern. Hohe städtebauliche Qualitäten und bedarfsgerechte Wohnraumangebote können wesentlich dazu beitragen, die Suburbanisierung abzuschwächen und eine Rückbesinnung auf die Vorteile urbaner Lebensformen zu begünstigen. Die Förderung des städtischen Wohnens wird auf allen politischen Ebenen als ein zentrales Ziel angesehen und ist für die Stadtentwicklung von strategischer Bedeutung. Insbesondere für Familien mit Kindern möchten die Städte wieder ein attraktiver Wohnstandort sein. Auch bei dem Thema Wohnen im Alter sind wir auf dem besten Wege. Die Wohneigentumsquote ist weiter gestiegen und lag 2008 bei gut 43 Prozent. Die Bedingungen für den Erwerb von Wohneigentum sind gegenwärtig auch nach der Abschaffung der Eigenheimzulage im langfristigen Vergleich sehr günstig. Gründe sind niedrige Hypothekenzinsen, stabile Immobilienpreise und in den letzten Jahren moderat gestiegene Einkommen. Die Wohneigentumsbildung findet zunehmend im Bestand statt. Der Eigenheimbau bleibt aber eine wichtige Stütze der Bautätigkeit. Von 2008 knapp 200 000 fertiggestellten Wohneinheiten entfallen rund 80 Prozent auf Eigenheime und Eigentumswohnungen. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" Mittel für das KfW-Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" bereitgestellt, mit dem die Anpassung des Wohnungsbestands und des Wohnumfelds an diese Bedürfnisse gefördert wird. Die KfW-Bankengruppe förderte das altersgerechte Umbauen im Jahr 2010 bereits mit über 100 Millionen Euro. Mit der KfW-Förderung können zum Beispiel Aufzüge eingebaut, Türen verbreitert oder Bäder barrierearm umgebaut werden. Das hilft Menschen mit altersbedingt eingeschränkter Mobilität oder Behinderungen genauso wie Familien mit Kindern. Mit ihrem seit dem 1. Juli 2010 eigenständigen Programm "Altersgerecht Umbauen" fördert die KfW barrierearmes Wohnen. Es ist komfortabel für Menschen jeden Alters, doch "altersgerecht" sind derzeit nur 1 Prozent aller Wohnungen in Deutschland. Mit ihrem Förderprogramm will die KfW einen Beitrag dazu leisten, dass vor allem ältere Menschen - dank reduzierter Wohnbarrieren - so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden leben können. Das Wohneigentum bleibt für viele Menschen ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge. Seine Notwendigkeit wird durch die Veränderung der Altersstruktur verstärkt. Daher wurde das selbstgenutzte Wohneigentum mit dem Eigenheimrentengesetz besser in die geförderte kapitalgedeckte private Altersvorsorge, die Riester-Rente, integriert. Zuletzt möchte ich noch kurz erwähnen, dass Sie in Ihrem Antrag sehr einseitig sind. Sie fordern ja geradezu die Verstaatlichung des Wohnungsmarktes. Kommunale Wohnungsunternehmen habe eine große Bedeutung; aber Sie verkennen die Bedeutung der privaten Wohnungswirtschaft für die soziale Sicherung des Wohnens, der zusätzliche Lasten aufgebürdet werden sollen. Eine Verschärfung des ausgewogenen sozialen Mietrechts und ein Zwang zu energetischer Sanierung würde sich nachteilig auf die Bereitschaft zu Investitionen in Wohnimmobilien auswirken und damit das im Wesentlichen austarierte Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage gefährden. Sören Bartol (SPD): Auch und gerade die SPD-Bundestagsfraktion sieht es als eine zentrale staatliche Aufgabe, Grundlagen zu schaffen, damit jedem Menschen angemessener Wohnraum zur Verfügung steht. Deshalb setzen wir uns beispielsweise für eine gerechte Aufteilung der Kosten für energetische Gebäudesanierung ein. Staat, Vermieter und Mieter müssen ihren Teil dazu beitragen, dass in Zukunft im Gebäudebereich weniger CO2 entsteht. Die Regierung will übrigens einen anderen Weg gehen und Mieter stärker zur Kasse bitten. Das ist mieterfeindliche Politik, die unser bewährtes, faires Mietrecht aushebelt. Ähnlich ist es beim Wohngeld, das zu einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur in den Stadtteilen beiträgt. Die Heizkostenkomponente, erst 2009 auf Betreiben der SPD eingeführt, soll abgeschafft werden. Die Heizkosten sind gesunken, sagt die Regierung. Auch wenn man sich solche Zahlen vielleicht irgendwie zurechtrechnen kann: Gibt es jemanden, der nicht von zukünftig weiter steigenden Kosten für Haushaltsenergie ausgeht? Einkommensschwache werden alleingelassen und in Grundsicherung gedrängt; so sieht es zurzeit aus. Eine solche Politik wird dafür sorgen, dass sich Menschen ihre Wohnung nicht mehr leisten können. Es gilt also in der Tat auf einiges zu achten, damit der Wohnungsmarkt ausgeglichen bleibt. Leider wird uns der vorliegende Antrag dabei nicht weiterhelfen. Lassen Sie mich das anhand dreier Beispiele deutlich machen. Erstens. Die Linksfraktion fordert, die Einzelprogramme der Städtebauförderung zusammenzulegen, und das in einer Situation, in der wir in den Haushaltsberatungen um eine ausreichende Ausstattung dieser Programme kämpfen. Die verschiedenen Programme haben sich mit den Jahren aufgrund des unterschiedlichen Bedarfs entwickelt. Wieso wollen Sie das aufgeben? Kein Wort dazu in Ihrem Antrag. Zweitens. Die Linksfraktion fordert ein gesetzlich garantiertes Recht auf eine menschenwürdige Wohnung. Über Wohnungslosigkeit haben wir neulich hier debattiert; wir werden das auf Berichterstatterebene auch bald fortsetzen. Der Wohnungslosigkeit konnten wir bisher zum Beispiel über Mietrecht und Wohngeld ganz gut begegnen. Zudem sind hauptsächlich die Länder zuständig, und in einigen Landesverfassungen ist schon ein Grundrecht auf Wohnen verankert. Deshalb fragt sich, ob eine besondere bundesgesetzliche Regelung wirklich eine dringende Notwendigkeit ist. Ich verschließe mich Ihrem Ansinnen ja nicht grundsätzlich; aber konkrete Umsetzungsvorschläge bleiben Sie schuldig. Dafür fordern Sie eine deutliche Ausweitung des Wohngeldes. In meiner Realität kämpfen wir aber gerade darum, eine Verschlechterung beim Wohngeld zu verhindern. Ich hätte das auch gerne anders, aber über höheres Wohngeld müssen wir derzeit nun wirklich nicht reden. Drittes Beispiel. Gefordert wird ein Rechtsanspruch für Mieter auf energetische Sanierung. Schön und gut, wenn man davon ausgeht, dass alle Wohnungen Heuschreckeninvestoren gehören, die nicht wissen, wohin mit ihrem Geld. Die Welt sieht aber anders aus. Es gibt auch den Privatvermieter, der es sich nicht leisten kann, seine eine vermietete Wohnung zu sanieren. Über diese Themen diskutieren wir gerade intensiv, auch weil die Bundesregierung die Mittel für die CO2-Gebäudesanierung massiv zurückfahren will. In dieser Situation kann man doch nicht mit einem so undifferenzierten Antrag kommen. Die Linksfraktion macht mit diesem Antrag gleich eine ganze Reihe Fässer auf, beschränkt die Begründung aber auf ein paar Sätze. So ist ihr Antrag keine Grundlage für eine zielführende Debatte. Das ist schade; denn bei einigen Aspekten wären es sicher wert gewesen, sich ernsthafter mit ihnen zu befassen. Ulrike Gottschalck (SPD): Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, dem Titel Ihres Antrages "Wohnen sozial, ökologisch und barrierefrei gestalten" könnte man ja zustimmen. Wer will das nicht? Auch die Stoßrichtung des Antrages könnte man unterstützen. Aber der markige Titel wird leider nicht mit Inhalten gefüllt. Viele Forderungen - teilweise auch ideologische - werden in den Raum gestellt, ohne wirkliche Handlungsperspektiven aufzuzeigen. Das ist deutlich zu wenig, um das Wohnen und das Zusammenleben in unserer Gesellschaft zukunftsfest zu machen. "Nirgendwo in der Bundesrepublik Deutschland existiert ein bedarfsgerechtes Angebot an Wohnraum" - ich denke, dieses Zitat aus Ihrem Antrag belegt die Realitätsferne. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Linken, wie schon Sören Bartol beschrieben hat, handelt es sich bei ihrem Antrag leider um bloße Ankündigungspolitik. Angesichts der demografischen Entwicklung stehen Städte und Gemeinden vor neuen Herausforderungen, die nur als Gemeinschaftsaufgabe zwischen Bund, Land und kommunaler Ebene sinnvoll gemeistert werden können. Daher ist es auch so bitter, dass CDU/CSU und FDP elementare Bausteine der nationalen Stadtentwicklungspolitik wie die Städtebauförderung und die Mittel für die CO2-Sanierung von Gebäuden kürzen und die Entwicklung in den Kommunen nachhaltig schädigen. Dies bestätigten auch alle Experten in der gestrigen Anhörung. Städtebau ist der richtige Ansatzpunkt. Gerade für die Kommunen ist die Halbierung der Mittel eine große Belastung; denn sie müssen die Herausforderungen des demografischen Wandels bewältigen und soziale und barrierefreie Wohnverhältnisse schaffen sowie lebenswerte Innenstädte erhalten, nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern für eine Gesellschaft, in der ein großer Teil der Menschen zunehmend auf Barrierefreiheit angewiesen sein wird. Sie schlagen vor, die Einzelprogramme der Städtebauförderung in einem Städtebauförderprogramm für Kommunen zusammenzufassen. Ich befürchte, dass Sie mit Ihrer Forderung den Kommunen einen Bärendienst erweisen; denn am Ende des Prozesses könnte noch mehr Geld fehlen. Auch die von Ihnen gewünschten Abstimmungsprozedere für Kriterien zwischen Bund, Land, Kommunen und Stadtumland erscheinen mir in der Praxis relativ schwierig und eher eine Hürde zu sein. Was die Menschen in den Kommunen tatsächlich brauchen, ist eine bedarfsgerechte Förderung, die beispielsweise barrierefreies Wohnen ermöglicht oder durch Denkmalschutzmaßnahmen die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden erhält und erhöht. Nur mit solchen konkreten Ansätzen, meine Damen und Herren von der Linken, erreicht man eine "menschenwürdige soziale und ökologische Verfasstheit des Wohnens", wie Sie es sich etwas verklausuliert in Ihrem Antrag wünschen. Für uns Sozialdemokraten ist eine Abstimmung in den Kommunen und mit den Menschen vor Ort Dreh- und Angelpunkt des Erfolges. Darüber hinaus haben die Kommunen einen unschlagbaren Vorteil in puncto bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt, den der Antrag der Linken völlig ausspart. Eine kluge und sozial gerechte Wohnungsbaupolitik fördert die Zusammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft und Gemeinde, ohne dass staatlicher Druck ausgeübt werden muss. Kommunalpolitik und auch die Verwaltung sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beteiligen in einem Prozess sowohl die Hauseigentümer als auch die Bewohnerinnen und Bewohner, die Gewerbetreibenden vor Ort und Initiativen und Vereine. Durch die Einbeziehung aller relevanten öffentlichen und privaten Träger können so städtebauliche Investitionen die gelebte Demokratie vor Ort voranbringen. Eine bloße Forderung nach mehr Rekommunalisierung, wie es im Antrag der Linken anklingt, reicht hier meiner Meinung nach nicht aus; denn wenn die Kommunen kein oder weniger Geld für sozialen Wohnungsbau und Förder- und Integrationsprogramme wie "Die soziale Stadt" bekommen, können sie auch keine weiteren Investitionen tätigen. Das gefährdet die Entwicklung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Die Lebenswelten sind im Wandel. Das Wohnen als soziales Gut ist ein wichtiger und lebendiger Bestandteil einer sich wandelnden Gesellschaft. Auf die Herausforderungen der Zukunft gilt es im Jetzt zu reagieren. Weder können bloße Gedankenspiele die Situation verbessern noch Kürzungen und Streichungen. Sebastian Körber (FDP): Die Gestaltung einer zukunftsorientierten Wohnungspolitik ist eine der schwierigsten, wichtigsten, aber auch eine der reizvollsten Aufgaben. Die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum ist und bleibt dabei ein wesentlicher Bereich der Daseinsvorsorge für diese Koalition. Das bedeutet aber nicht - und damit komme ich zum vorliegenden Antrag -, dass die Wohnraumversorgung am besten staatlicherseits organisiert wird. Denn Wohnen als Grundbedürfnis bedeutet stets mehr als nur die Bereitstellung von Wohnraum. Wer die Bereitstellung von Wohnraum als einziges Kriterium sieht, sei an die Trabantenstädte in der DDR und anderen sozialistischen Staaten erinnert, die das Wohnen aus meiner Sicht - das sage ich auch als Architekt - nicht gerade lebenswert machten. Die Linke tischt heute allerhand programmatischen Plattenbau auf. Bekanntlich gab es Art. 37 der DDR-Verfassung, der jedem DDR-Bürger das Recht auf Wohnraum für sich und seine Familie - entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten - zusprach. Wie das in der Realität ausgesehen hat, wissen wir alle. Vielleicht will die Linke dahin zurück; wir - und die Mehrheit der Menschen - wollen das sicher nicht. Unser Grundgesetz dagegen ist eine Verfassung der Grundrechte, der Freiheitsrechte und keine Verfassung der detaillierten Einzelansprüche. Im Grundgesetz ist bereits festgelegt, dass Deutschland ein Sozialstaat ist - und dass Eigentum verpflichtet. Dank dieser beiden Leitsätze ist bereits heute mit Verfassungsrang garantiert, dass jeder Deutsche eine angemessene Wohnung bekommt. Unsere Sozialgesetzgebung bildet die Konkretisierung dieser Grundsätze. Die FDP-Fraktion lehnt daher die Aufnahme des Rechts auf Wohnen in die Verfassung ab. Sie versteigen sich in Ihrem Antrag auf Seite 1 zu folgendem Satz: "Nirgendwo in der Bundesrepublik Deutschland existiert ein bedarfsgerechtes Angebot an Wohnraum." Anstelle des Linke-Parteichefs Klaus Ernst, Ihrem "Experten" für bedarfsgerechten Wohnraum, würde ich auch nicht mehr auf der feudalen Luxusalm wohnen wollen. "Auf der Alm da gibt's kei' Sünd", sagt man bei uns. Kommen Sie mal wieder ins Tal mit Ihren Forderungen! Glaubwürdigkeit sieht anders aus. In der bayerischen Verfassung steht in Art. 106 der Satz: "Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung." Dieser Satz findet sich dort seit 1946. Die heutige Wohnraumsituation kann nicht mit der direkten Nachkriegszeit, zu der Deutschland in Trümmern lag, verglichen werden. Mittlerweile sind diese Zeiten der dramatischen Wohnungsnot vorbei. Zur Erinnerung: Im Rahmen der Föderalismusreform ist die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung 2006 vom Bund auf die Länder übergegangen. Alles, was Sie in diesem Schaufensterantrag als "Wunschzettel" aufgeschrieben haben, hätten Sie also schon in den Ländern Berlin und Brandenburg, in denen Sie mitregieren, in Angriff nehmen können. Das tun Sie aber nicht. Unsere Wohnungsversorgung darf zu Recht als gut bezeichnet werden. Im Unterschied zu anderen EU-Ländern ist der Wohnungsmarkt bei uns kleinteilig strukturiert und durch einen hohen Anteil von Privateigentümern gekennzeichnet. Mietwohnungen sind in allen Qualitäten vorhanden. Auch für einkommensschwächere Haushalte muss Wohnraum verfügbar und bezahlbar bleiben. Den einkommensschwachen Haushalten wird bei den Wohnkosten geholfen. Das ist wichtig für die Menschen, nicht Symbolpolitik à la Linke. Um die Kosten für Mieter langfristig auf einem Niveau zu halten oder zu senken, sind vor allem energetische Umbaumaßnahmen erforderlich. Die gestrige Anhörung im Bauausschuss hat das unterstrichen. Die stillen Reserven im Gebäudebestand werden nur aktiviert werden, wenn wir Anreize setzen, aber keine Zwangssanierungen anordnen. Wir wollen die Energieeinsparpotenziale im Gebäudebestand mobilisieren und neue Gebäude mit möglichst geringem Energiebedarf erstellen. Dazu gehört die effektive Ausgestaltung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms zur Steigerung der Sanierungsquote. Hier werden im Rahmen des Energie- und Klimafonds 500 Millionen Euro Programmmittel neu und damit insgesamt rund 1 Milliarde Euro 2011 zur Verfügung gestellt. Das ist ein wichtiger Beitrag zu unserer Modernisierungsoffensive für Gebäude. Um den Wohnungsbestand auf Dauer marktfähig zu halten, sind auch altersgerechte und zwar möglichst barrierefreie Anpassungsmaßnahmen im Wohnungsbestand und -umfeld unumgänglich. So können ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung wohnen. Der Antrag der Linken wird den Herausforderungen aus ökologischen, demografischen, sozialen und städtebaulichen Anforderungen nicht gerecht. Wir stehen als Koalition für eine zukunftsfähige Wohnungspolitik jenseits von Ideologie und Symbolpolitik und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Heidrun Bluhm (DIE LINKE): Die Fraktion Die Linke legt ihnen heute, ausgelöst durch die Bundestagsdrucksache 16/13325 - das ist die Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland vom 4. Juni 2009 -, ein völlig neues Konzept zur Entwicklung des Wohnungsmarktes in Deutschland vor. Sowohl im Bericht der Bundesregierung als auch in der dazu stattgefundenen Expertenanhörung wird der Wohnungsmarkt in Deutschland im Durchschnitt als gut eingeschätzt. Aber es wird gleichwohl auf eine Reihe drängender Probleme aufmerksam gemacht; denn trotz der guten Gesamteinschätzung existiert fast nirgendwo ein bedarfsgerechtes Angebot an Wohnraum. Die Mehrzahl unserer Wohnungen entspricht in keiner Weise den klimatischen und energetischen Anforderungen, altersgerechten und barrierefreien Kriterien, also den ökologischen und demografischen Erfordernissen, und ebenso wenig den städtebaulichen Herausforderungen und notwendigen Flächenverbrauchseinsparungen. Es ist also, sprichwörtlich ausgedrückt, wie mit der Kuh, die ertrunken ist, obwohl der Graben im Durchschnitt nur 50 Zentimeter tief war. Wir sind der Auffassung, dass Wohnen als elementares, existenzielles Bedürfnis des Menschen zu den gesetzlich garantierten Grundrechten gehört, weil es für ein menschenwürdiges Leben ebenso wichtig ist wie Essen, Kleidung, Bildung und Gesundheit. Diese Erfordernisse und die gegenwärtige regierungsgesteuerte Geisterfahrt auf der Gegenspur von sozial gerechter Wohnungspolitik und zukunftsfähigem Städtebau machen überdeutlich, dass jetzt dringend gehandelt werden muss. Die Menschen und die Branchen brauchen eine langfristige, belastbare und unumkehrbare bundespolitische Orientierung, wenn wir sie bei der Lösung der Probleme einbeziehen wollen. Wir wollen eine Wohnungs- und Städtebaupolitik, die die tiefgreifenden sozialen, demografischen, ökologischen und wirtschaftlichen Veränderungen, vor denen unsere Gesellschaft als Ganzes steht, konzeptionell und allumfassend betrachtet und auf die sich die Menschen dieser und kommender Generationen, auf die sich die Länder und Kommunen, die Hauseigentümer und die Bauwirtschaft ebenso wie die Mieterinnen und Mieter verlassen können, weil sie eben nicht der jeweiligen Kassenlage, nicht kurzfristigen Renditeerwartungen, nicht irgendwelchen Klientelinteressen, sondern nur dem Grundgesetz und damit allen Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet ist. Heute beraten wir unseren Konzeptvorschlag in erster Lesung. Ich lade Sie ein, über eine neue Objektförderung zu diskutieren, die die Lasten gerecht auf alle Schultern verteilt, die Mieterinnen und Mieter, aber auch die Wohnungseigentümer nicht überfordert, langfristige Konjunkturanreize für die Bauwirtschaft gibt und Länder und Kommunen entsprechend ihrer regionalen Erfordernisse mitbestimmen lässt. Ich lade Sie ein, über eine neue Subjektförderung zu diskutieren, die allen Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, moderne, familien- und altengerechte, aber auch barrierefreie Wohnungen zu bezahlbaren Mieten zu finden oder mit unserer Hilfe selbst zu finanzieren. Niemals werden wir die ehrgeizigen Ziele erreichen, über die wir uns im Übrigen fraktionsübergreifend einig sind, wenn wir der jährlichen Kassenlage des Bundeshaushaltes allein folgen und Fördermittel zusammenstreichen, bis sie passen, wenn wir Energieeinsparverordnungen erlassen oder Energiekonzepte verabschieden, die allein die Vermieter verpflichten, denen dann nichts anderes übrig bleibt, als die Lasten an die Mieter weiterzugeben und dann auf die Marktregulierung zu vertrauen, wenn die Bauwirtschaft sich ständig neu auf unberechenbare Marktbedingungen einstellen muss und heute mit Konjunkturprogrammen rechnen kann, um sich schon morgen mit der Kürzung der Fördergelder auseinandersetzen zu müssen. Wohnen ist Daseinsvorsorge und damit vorrangig Aufgabe des Staates, der Länder und Kommunen. Also nehmen wir diese Aufgabe ernst, und folgen Sie meiner Einladung. Ich freue mich auf die Diskussion. Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dem Antrag der Linken-Fraktion liegt eine grundsätzlich richtige Analyse der aktuellen Situation des deutschen Wohnungsmarktes zugrunde. Die zwei zentralen Herausforderungen sind die energetische Gebäudesanierung und der altersgerechte Umbau; darin sind wir uns einig. Allein 40 Prozent der deutschlandweiten Endenergie wird im Gebäudebereich verbraucht, und bis 2013 brauchen wir nach Angaben der Kommission "Wohnen im Alter" 2,5 Millionen zusätzliche altersgerechte Wohnungen. Diese Herausforderungen müssen so gemeistert werden, dass sie für die Mieterinnen und Mieter sozialverträglich, aber auch für die Eigentümerinnen und Eigentümer wirtschaftlich tragbar sind. Deswegen brauchen wir neben dem ordnungs- und mietrechtlichen Rahmen auch entsprechende Anreize für die kleinen Eigentümer und die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Ich möchte mich nun den einzelnen Forderungspunkten des Antrages widmen. Ihre Ansätze zur Objektförderung sind durchaus interessant und werden von uns im weiteren Beratungsverfahren noch eingehender geprüft und diskutiert. Bei der Subjektförderung schlagen Sie im ersten Spiegelstrich vor, das "Recht auf eine menschenwürdige Wohnung und auf die Versorgung mit Wasser und Energie ... gesetzlich zu garantieren". Wenn Sie das ins Grundgesetz aufnehmen möchten, dann müssen Sie das auch so deutlich schreiben. Hier würde ich mir mehr Klarheit wünschen. Ein Hinweis sei erlaubt: Solche formulierten Grundrechte erzeugen auch viele Illusionen und können falsche Hoffnungen wecken. Schließlich muss der garantierte Wohnraum auch zur Verfügung stehen - und zwar dort, wo er gebraucht wird. Die bloße Formulierung eines "Grundrechts auf Wohnen" bleibt ohne konkrete Hinterlegung materiell wirksamer Maßnahmen folgenlos und weicht einer Auseinandersetzung um die zweifellos vorhandenen Interessenkonflikte aus. Auch beim zweiten Spiegelstrich ist nicht eindeutig, mit welchem Instrument Sie angemessene Mieten erzielen wollen und wie der von Ihnen geforderte einkommensgerechte Ausgleich der Wohnkostenbelastungen stattfinden soll. Sie fordern außerdem, dass die Räumung von Wohnraum unzulässig sei, wenn kein zumutbarer Ersatzwohnraum zur Verfügung steht. Eine solche Regelung würde den Hauseigentümer in seinen Rechten zu stark einschränken. Er muss sich von Mietparteien trennen können, die ihn wirtschaftlich schädigen. Sie wollen mit der Forderung eigentlich Menschen vor Obdachlosigkeit bewahren. Das ist ja auch durchaus eine richtige Zielsetzung, doch gibt es bereits heute Instrumente für den gewünschten Schutz. Mit dem Wiedereinweisungsrecht der Kommunen können diese bei drohender Obdachlosigkeit den Räumungsschuldner wieder in die Wohnräume einweisen. Darüber hinaus sollten in den Kommunen die präventiven Instrumente wie zum Beispiel die Wohnungssicherungsstellen ausgebaut werden. Mit Ihren Forderungen für eine Neuausgestaltung des Wohngeldes subventionieren Sie indirekt die Vermieter. Diese hätten keinerlei Veranlassung, bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen, da ja alles vom Staat bezahlt wird. Die grüne Bundestagsfraktion hingegen will einen dynamischen Anpassungsmechanismus einführen, der das Wohngeld in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls anpasst. Außerdem wollen wir die Heizkostenkomponente perspektivisch so ausgestalten, dass der Anreiz erhöht wird, energetisch sanierten Wohnraum anzubieten und nachzufragen. Bei der Eigentümerstruktur möchte ich anmerken, dass die Veräußerung von städtischem Wohnungsbestand durchaus vernünftig sein kann, sofern es sich um den Verkauf an kommunale Wohnungsunternehmen, in jedem Fall an Bestandshalter handelt. Sie sehen, wir stehen vor großen Herausforderungen, und wir werden unseren Beitrag leisten, um diesen zu begegnen. Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Maklerkosten gerecht verteilen (Tagesordnungspunkt 14) Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU): Wir diskutieren hier und heute über einen Antrag der SPD, der das Ziel verfolgt, gesetzlich vorzuschreiben, dass Maklerprovisionen für die Vermittlung von Miet- und Eigentumswohnungen zu gleichen Teilen auf die Vertragsparteien verteilt werden sollen. Sie beklagen, dass Makler bei der Vermittlung von Mietwohnungen zwar regelmäßig vom Vermieter beauftragt werden, die zu zahlende Provision aber "fast ausnahmslos" vom Mieter zu tragen sei. Mietinteressenten hätten daher häufig Probleme, die mit der Wohnungsvermittlung verbundenen Kosten aufzubringen. Ich stehe jetzt vor dem Problem, dass ich zu diesem Antrag ganze zwölf Minuten reden soll. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD: Das gibt Ihr Antrag nicht her! Ich will Ihnen auch gerne sagen, warum: Ihr Antrag geht erstens von falschen Annahmen aus. Zweitens ist er vom ganzen Ansatz her auf staatliche Reglementierung ausgelegt und damit ordnungspolitisch verfehlt. Zu den falschen Annahmen: Ich bin vor kurzem selber umgezogen, hier in Berlin. Ich habe durchaus lange nach einer Wohnung gesucht, mir viele angeschaut und mich deshalb intensiv mit dem Immobilienmarkt ausei-nandergesetzt. Ich kann Ihnen also aus persönlicher Erfahrung berichten. Meiner Erfahrung nach haben Sie zumindest in Berlin keinerlei Probleme, eine Wohnung gänzlich ohne Provision zu mieten. Sogar die weit überwiegende Mehrheit von Wohnungen wurde ohne Maklercourtage zur Miete angeboten. Sehr wahrscheinlich hat auch der eine oder andere von den hier Anwesenden die gleiche Erfahrung gemacht. Der Bundestag hat sich vor etwas mehr als einem Jahr zu seiner 17. Legislaturperiode neu zusammengesetzt. Ich gehe davon aus, dass auch einige der Kollegen aus der SPD-Fraktion sich eine neue Wohnung in Berlin gesucht haben dürften - auch wenn es natürlich so war, dass wegen des Wahlergebnisses mehr von Ihnen aus Berlin weg- denn zugezogen sind. Jedenfalls dürften Sie bei Ihrer Suche aber keine anderen Erfahrungen gemacht haben als ich. Entweder haben Sie ein extremes Kurzzeitgedächtnis, oder Sie blenden Ihre Erinnerungen aus, weil Sie daraus politisches Kapital zu schlagen versuchen. Nun mag die Situation am Wohnungsmarkt in anderen Regionen als Berlin anders sein. In den neuen Bundesländern ist es in der Tat zum Beispiel eher üblich, dass eine Provision verlangt wird; und es ist auch eher üblich, dass der Mieter diese Provision alleine zahlen muss. Gänzlich anders ist es hingegen zum Beispiel in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Dort ist es - soweit überhaupt eine Provision verlangt wird - vollkommen üblich, die Maklercourtage auf Mieter und Vermieter gleichmäßig aufzuteilen. Dort ist die Situation also genau so, wie Sie es durch Ihren Antrag erreichen wollen. Einer gesetzlichen Regelung und eines staatlichen Eingriffes hat es hierzu nicht bedurft. Fest steht also: Die Situation bei Maklerprovisionen für Mietwohnungen hat sich in Deutschland regional vollkommen unterschiedlich entwickelt und unterliegt Veränderungen. Das schreiben Sie selbst in Ihrem Antrag. Ist das aber nun ein Grund, diese Unterschiede durch ein Gesetz und damit durch staatlichen Zwang aufzuheben? Oder ist es nicht vielleicht klug, sich zu überlegen, woher diese Unterschiede kommen? Davon findet sich in Ihrem Antrag kein Wort. Ich sage: Eine bundesweit einheitliche, durch staatliche Regulierung festgelegte Regelung wird den unterschiedlichen Interessenlagen und bestehenden regionalen Unterschieden in keiner Weise gerecht. Man muss sich auch verdeutlichen, dass eine solche Regelung einen ganz erheblichen Eingriff in die privatautonome Gestaltungsfreiheit der Parteien bedeuten würde. Dafür müsste es schon wirklich bedeutende Gründe geben, um einen solchen Eingriff zu rechtfertigen. Solche Gründe kann ich aber nicht erkennen. Im Gegenteil: Ihr Antrag blendet völlig die Entwicklungen und Veränderungen auf dem Immobilienmarkt aus, die sich zum Beispiel durch die technischen Möglichkeiten des Internets ergeben. Es gibt heutzutage diverse Plattformen im Internet, die eine Abwicklung ohne Makler ohne Weiteres möglich machen. Die Internetseite immobilienscout.de stellt zum Beispiel über 1,2 Millionen Immobilienangebote pro Monat zur Verfügung; das umfasst ebenso Miet- wie Kaufimmobilien. Diese Internetportale ermöglichen es dem Miet- oder Kaufinteressenten, sich schnell - und ganz ohne Makler - einen Überblick über das Angebot zu verschaffen und eine geeignete Immobilie auszusuchen. Dabei können auch gezielt solche Angebote ausgesondert werden, die provisionspflichtig sind. Aber vor allem kann auch der Vermieter oder Verkäufer mit nur wenigen Klicks seine Immobilie im Internet anbieten. Einen Makler braucht er hierfür nicht. Allein aufgrund dieser in den letzten Jahren stark zunehmenden Anbahnung und Abwicklung von Vertragsverhältnissen über das Internet besteht immer weniger die Notwendigkeit, überhaupt einen Makler zu beauftragen. Es fallen also auch immer weniger Provisionen an. Auch schreiben Sie an anderer Stelle selbst, dass "die Anbahnung des Vertrags ... häufiger direkt über den Vermieter oder den Verwalter" erfolgt. Das ist richtig. Sie nehmen das aber nicht zum Anlass, Ihren Antrag zu überprüfen, sondern ignorieren diese Tatsache einfach. Das vermeintliche Problem, das Sie mit Ihrem Antrag aufgreifen, ist also - wenn es überhaupt je eines war - in den letzen Jahren deutlich kleiner geworden und wird zukünftig noch kleiner werden. Damit schwindet zugleich die Rechtfertigung für einen solch gravierenden staatlichen Eingriff, wie Sie ihn hier vorschlagen. Ich bin wirklich niemand, der immer und alles dem Markt zur Regelung überlassen will. Aber an dieser Stelle funktioniert der Marktmechanismus von Angebot und Nachfrage. Deswegen ist es ordnungspolitisch völlig verfehlt, hier staatlich intervenieren zu wollen. Meine Damen und Herren von der SPD, es kommt noch eines hinzu: Ihr Antrag ist - selbst wenn man sein ordnungspolitisch fragwürdiges Anliegen teilen würde - kontraproduktiv. Denn er lässt völlig außer Acht, dass es nicht nur Außen-, sondern auch Innenprovisionen gibt. Von einer Innenprovision spricht man, wenn der Vermieter zwar einen Makler beauftragt, die Provision aber nur im Innenverhältnis, nämlich zwischen Vermieter und Makler, anfällt. Ein Mieter mag insofern tatsächlich mit einem Makler verhandeln, wird davon aber finanziell gar nicht belastet, weil der Vermieter die Provision zahlen muss. Das kommt auch gar nicht so selten vor. Denn gerade in Wohnungsmärkten, die durch ein großes Angebot gekennzeichnet sind, ist es für den Vermieter ein klarer Wettbewerbsvorteil, keine Provision zu nehmen, wenn er seine Wohnung schnell wieder belegt haben möchte. Tatsächlich überlegen es sich viele Vermieter daher sehr genau, ob sie überhaupt einen Makler einschalten und, wenn ja, ob sie nicht lieber selber die Courtage entrichten. Wenn Sie also davon sprechen, dass es für den Vermieter "keine Hemmschwelle" gebe, einen Makler zu beauftragen, weil die Kosten dafür ja ohnehin der Mieter zu tragen habe, geht das nicht nur an den Realitäten vorbei, sondern beweist auch - zurückhaltend formuliert - nicht gerade ökonomischen Sachverstand. Denn was würden Sie mit Ihrem Antrag erreichen, die Kosten für Provisionen verbindlich auf Mieter und Vermieter aufzuteilen? Sie erreichen, dass auch diese Innenprovisionen zukünftig geteilt werden müssen oder dass nur noch Außenprovisionen abgeschlossen werden, damit wenigstens die Hälfte der Mieter zahlt. Im Ergebnis würden Sie den Mieter also sogar schlechterstellen. Das zeigt nur allzu deutlich, dass Sie Ihren Entwurf ganz offensichtlich nicht bis zum Ende gedacht haben. Bislang haben wir überwiegend von Mietern und Vermietern gesprochen. Aber ihr Entwurf will ja auch das Verhältnis von Käufern und Verkäufern von Wohnimmobilien reglementieren. Hier wird es nun ganz absurd. Jeder Verkäufer will einen bestimmten Preis für sein Verkaufsobjekt erzielen. Jeder Käufer ist bereit, einen bestimmten Betrag auszugeben. Wenn Sie nun den Verkäufer gesetzlich zwingen, die Hälfte der Provision zu zahlen, kann man sich doch an drei Fingern abzählen, was als Nächstes passiert. Selbstverständlich wird die vom Verkäufer zu tragende Provision schlicht auf den Kaufpreis umgelegt. Zumindest würde jeder wirtschaftlich denkende Mensch so handeln. Eine wirkliche Entlastung ist das für den Käufer also keineswegs. Im Gegenteil, im Ergebnis hätte das für alle Beteiligten eine Kostenerhöhung zur Folge. Der Einzige, der sich darüber freuen dürfte, ist der Makler, weil er bei einem höheren Kaufpreis dann eine höhere Provision verdient. Ihr Antrag wird aber sicherlich auch bei den Notaren auf Zustimmung stoßen. Denn diese profitieren wegen der dann höheren Gebühren ebenfalls von einem höheren Kaufpreis. Aber mal ehrlich: Wollen Sie tatsächlich den Maklern und Notaren zu einer Einnahmeverbesserung auf Kosten der Käufer verhelfen? Da ich mir das nicht wirklich vorstellen kann, scheint sich auch hier wieder zu bestätigen, dass Sie nicht bis zum Ende gedacht haben. Bei der Miete verhält es sich im Übrigen im Kern auch nicht viel anders. Auch hier wird es bei marktrationalem Verhalten zu einer Erhöhung der verlangten Miete kommen, um die Hälfte der Provision über die Zeit wieder hereinzuholen. Das belastet aber - und diesmal dauerhaft - den Mieter. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich erwarte normalerweise eigentlich kein Verständnis von Ihnen; aber angesichts dieses Antrags, der inhaltlich inkonsistent ist, der nicht zu Ende gedacht ist und der ordnungspolitisch völlig verfehlt ist, muss ich Sie dann doch um Verständnis bitten, dass die Union diesem Antrag beim besten Willen nicht folgen kann. Christine Lambrecht (SPD): Ich bin im Vorfeld der ersten Lesung unseres Antrags zur gerechten Verteilung der Maklerkosten mehrfach darauf angesprochen worden, warum wir diesen Antrag gerade jetzt stellen. Ich könnte hämisch antworten, dass wir die derzeit von der Bundesregierung mit Blick auf die Mieter geplanten Belastungen im Rahmen der Modernisierungskosten mit dieser Initiative abfedern wollen. Der Deutsche Mieterbund mutmaßte schon, das aktuelle Motto der Bundesregierung in der Mietpolitik laute "Streichen und Verschlechtern". Doch dazu zu einem anderen Zeitpunkt mehr. Unser heutiger Antrag ist die Reaktion auf eine bedenkliche Entwicklung des Mietwohnungsmarktes in großen Städten und Universitätsstädten. Nach Auskunft des Deutschen Mieterbundes ist in den genannten Bereichen ein steigendes Defizit an Mietwohnungen zu verzeichnen, und dies bei ansteigender Nachfrage. Man muss keine Statistik bemühen, um zu wissen, dass, je ungünstiger das Verhältnis von Angebot und Nachfrage bei Mietwohnungen ist, desto eher ein Makler in die Vermittlung der Mietwohnung eingebunden wird. Das ist ein einfaches Marktprinzip, das keiner Erläuterung bedarf. Ich bin sicher, jeder hier im Haus hat diese Erfahrung bereits einmal gemacht, spätestens bei der Suche einer Wohnung in Berlin. Weshalb sollten Vermieter bzw. Wohnungsverwaltungen auch auf die Dienste des Maklers verzichten? Schließlich bedeutet die Einschaltung des Maklers aus ihrer Sicht in der Regel doch lediglich eine Arbeitserleichterung. Sie müssen sich weder mit der Inserierung der Wohnung in Zeitung oder Internet befassen, noch die Wohnungsbesichtigung mit Mietinteressenten durchführen, noch sich anschließend mit Gehaltsnachweisen, Mietschuldenfreiheitsbestätigungen und Schufa-Auskünften befassen. Um Ihnen das Ausmaß der Inanspruchnahme zu verdeutlichen, möchte ich ein paar Zahlen nennen. Derzeit haben wir in Deutschland circa 22 bis 23 Millionen Mietverhältnisse bei einer Umzugsquote von 11 Prozent. Angesichts steigender Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt in puncto Flexibilität wird sich diese Quote tendenziell eher erhöhen als sinken. Das heißt, wir verzeichnen pro Jahr circa 2,3 bis 2,5 Millionen Neuvermietungen. Nach sehr vorsichtigen Schätzungen wird bei der Vermietung jeder zweiten Wohnung mittlerweile ein Makler eingeschaltet. Dies bedeutet, dass über 1 Million Mietverträge über Makler vermittelt werden. Die 50-prozentige Quote bildet natürlich nur den Bundesdurchschnitt ab. Wie bereits dargestellt, ist die Quote in großen Städten und Universitätsstädten wesentlich höher. Und wer trägt die Kosten? Derjenige, der auf die Dienstleistung des Maklers sicher gerne verzichtet hätte, nämlich der Mieter. Diese Kostentragungspflicht des Mieters, die angesichts der Beauftragung durch den Vermieter als ungerecht empfunden wird, ist wie folgt begründet. § 652 des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt zwar die Voraussetzungen, unter denen ein Makler die sogenannte Maklercourtage verlangen kann. Das Zustandekommen des Maklervertrags mit dem Mieter wird von der Rechtsprechung jedoch regelmäßig dann angenommen, wenn der Interessent einen vom Makler vermittelten Besichtigungstermin in Kenntnis des Provisionsverlangens wahrnimmt. Für den Käufer von Wohneigentum gilt übrigens Entsprechendes. Die dadurch nebenher für den Mieter entstehenden Kosten sind enorm, darf der Makler doch bei erfolgreicher Vermittlung einer Mietwohnung gemäß § 3 Wohnraumvermittlungsgesetz zwei Nettomieten zuzüglich Umsatzsteuer verlangen. Für eine durchschnittlich große, sagen wir vierköpfige, Familie mit einer Wohnungsgröße von 120 Quadratmetern in Berlin-Mitte bedeutet dies Maklerkosten in Höhe von etwa 3 000 Euro, die neben den Kosten für Doppeltmieten, Umzugsunternehmen und den bei jedem Einzug erforderlichen Neuanschaffungen anfallen. Das ist für die meisten kein Pappenstiel. Im Gegenteil, viele Mietwohnungsuchende haben größte Probleme damit, diese Kosten aufzubringen. Da der Makler mehrheitlich vom Vermieter beauftragt wird und seine Dienstleistung dem Vermieter zumindest auch zugutekommt, ist es mehr als angebracht, Mieter und Vermieter gesetzlich zu gleichen Teilen an den damit verbundenen Kosten zu beteiligen - eine Forderung, die vom Deutschen Mieterbund ausdrücklich begrüßt wird. Christian Ahrendt (FDP): Der Antrag der SPD-Fraktion, einen Regelungsvorschlag dahin gehend zu formulieren, dass Vermieter und Mieter von Mietwohnungen sowie Verkäufer und Käufer von Wohneigentum die Kosten des Maklers zu gleichen Teilen tragen müssen, lehnt die FDP entschieden ab. Im Folgenden möchte ich die Gründe erläutern, aber zunächst etwas Grundsätzliches: Der Immobilienmakler darf für die Wohnungsvermittlung vom Wohnungssuchenden eine Courtage fordern, die maximal zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer beträgt. Die Höhe der Provision bei Kaufimmobilien ist hingegen gesetzlich nicht geregelt. In beiden Fällen ist demjenigen, der die Kosten am Ende des Tages trägt, nicht genommen, nach besten Künsten die Höhe der Maklerprovision zu verhandeln. In Deutschland gibt es etwa 15 000 Immobilienmakler, die nach Abschluss des Mietvertrages zu Recht ihre Leistung vergütet bekommen wollen. Wie in vielen Dienstleistungsbranchen befinden sich leider auch unter den Immobilienmaklern schwarze Schafe, die die lokalen Zeitungsannoncen lesen und dann eigene Annoncen im Internet schalten, ohne überhaupt mit dem Eigentümer Kontakt aufzunehmen. Solche Verstöße stehen selbstverständlich unter Bußgeldsanktion und lösen keinen Provisionsanspruch aus. Die Forderung der SPD-Fraktion lässt aber insgesamt den falschen Eindruck entstehen, dass Mieter bzw. Käufer stets rechtelos und dem vermeintlich bösen Makler ausgeliefert seien. Dabei gibt es Sonderbestimmungen nach dem Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung, die zahlreiche Abweichungen vom BGB-Maklerrecht durch zwingende Rechtsnormen zugunsten des Maklerkunden beinhalten. Das Gesetz bezweckt allgemein, die Wohnungsuchenden vor ungerechtfertigten wirtschaftlichen Belastungen zu schützen, die sich häufig aus missbräuchlichen Vertragsgestaltungen oder unlauteren Geschäftsmethoden für sie ergeben. Ein angemessener Ausgleich besteht beispielsweise darin, dass der Immobilienmakler keinen Provisionsanspruch hat, wenn ein Mietvertrag über dieselben Wohnräume lediglich verlängert, fortgesetzt oder erneuert oder wenn eine Option ausgeübt wird. Auch steht dem Makler ein Anspruch nicht zu, wenn er Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter ist und gleichzeitig als Wohnungsvermittler auftritt. Gleiches gilt, wenn der Wohnungsvermittler mit dem Eigentümer, Verwalter oder Vermieter in irgendeiner Form rechtlich oder wirtschaftlich verbunden ist. Um den Besonderheiten bei der Anbahnung des Maklervertrags angemessen Rechnung zu tragen, hat auch die höchstrichterliche Rechtsprechung die allgemeinen Vertragsregeln um einen maklerspezifischen Rechtssatz ergänzt. Danach ist es Sache des Maklers, etwaige Unklarheiten aufseiten des Interessenten aus dem Wege zu schaffen, was in der Regel nur durch ein ausdrückliches Provisionsverlangen hinreichend verlässlich geschehen kann. Das reine Gefallenlassen oder die Entgegennahme von wesentlichen Maklerdienstleistungen rechtfertigt nach diesen Rechtsgrundsätzen nicht in jedem Fall und nicht ohne Weiteres die Annahme eines Vertragsabschlusses. Wer sich also an einen Makler wendet, der mit "Angeboten" werbend im geschäftlichen Verkehr auftritt, erklärt damit noch nicht schlüssig seine Bereitschaft zur Zahlung einer Maklerprovision für den Fall, dass ein Hauptvertrag über das angebotene Objekt zustande kommt. Nach der Rechtsprechung des BGH darf der Interessent nämlich, soweit ihm Gegenteiliges nicht bekannt ist, davon ausgehen, dass der Makler das Objekt von dem Verkäufer an die Hand bekommen hat und deshalb mit der angetragenen Weitergabe von Informationen eine Leistung für den Verkäufer erbringen will. Trifft das zu, muss der Interessent die auf ihn abgewälzten Maklerkosten nicht tragen. Doch wie ist überhaupt die tatsächliche Situation? Es ist richtig, dass in einigen Bundesländern die Provision hauptsächlich vom Mieter bzw. Käufer getragen wird. In Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland wird hingegen meistens geteilt. In manchen Gebieten, wie in den neuen Bundesländern oder ländlichen Regionen, warten Vermieter Monate, bis sie einen Besichtigungstermin vereinbaren können. Die Nachfrage ist dort so gering, dass die Maklerleistung unentbehrlich ist und daher fast immer vom Vermieter bezahlt wird. An dieser Situation kann man sehr gut sehen, dass die Forderung der SPD-Fraktion nicht zu Ende gedacht und unsinnig ist. In einigen Fällen kann sie sogar dazu führen, dass der Mieter deutlich benachteiligt wird. Hier würde die gesetzliche Regelung im Sinne der SPD bedeuten, dass eine Provisionspflicht für den Mieter festgeschrieben würde, obwohl der Vermieter gerade dazu bereit ist, die Maklerkosten zu tragen. Bei zu geringer Nachfrage wird er nämlich nur so sein Objekt los. Was schließlich eine gesetzliche Verteilung der Maklerkosten verbietet, ist der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Dieses Prinzip erlaubt es nämlich, die Maklerkosten auf den Mieter bzw. Käufer zu übertragen. Es ist jedem freigestellt, ob und mit wem und zu welchen Bedingungen er einen Vertrag eingehen will. Das gilt nur dann nicht, wenn ein gesetzliches Verbot besteht. Aus diesem Prinzip wird die Privatautonomie hergeleitet, die für die rechtliche Ausgestaltung der vertraglichen Schuldverhältnisse offensichtlich ist und verfassungsrechtlich unter dem Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit steht. Das vertragliche Schuldrecht des BGB basiert in diesem Sinne auf der Idee, dass Vertragspartner ihren Leistungsaustausch selbst organisieren. Zusammenfassend kann die Vertragsfreiheit damit als das eigentlich leitende Prinzip des vertraglichen Schuldrechts bezeichnet werden und darf auf keinen Fall durch eine vermeintlich gut gemeinte Mieter- bzw. Käuferschutzregel ausgehöhlt werden. Es gibt also sehr viele Gründe, weshalb der Antrag der SPD-Fraktion nicht zustimmungsfähig ist. Jens Petermann (DIE LINKE): Der Antrag der SPD "Maklerkosten gerecht verteilen" ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung; aber weshalb sollen Mieter von Mietwohnungen oder Käufer von Wohnungseigentum überhaupt irgendeinen Anteil an den Maklerkosten übernehmen? Im Moment ist es so, dass der Vermieter oder Verkäufer einen Makler bestellt, der für sein Objekt einen Mieter oder Käufer finden soll. Zahlen muss das der Mieter allein und im Falle eines Kaufs der Käufer anteilig. Es ist nicht einzusehen, warum jemand für etwas bezahlt, was er nicht bestellt hat und was ihm nicht einmal einen Nutzen einbringt. Gerade in Großstädten wird die Situation der Wohnungsuchenden ausgenutzt, die oft gar keine Wahl haben und sich teilweise auf deutlich höhere Maklerprovisionen einlassen müssen, um überhaupt eine Wohnung zu bekommen. Der Wohnungsuchende ist hier eindeutig in der schwächeren Position, sodass er eines besonderen Schutzes bedarf. Die Verhandlungsmacht liegt bei knappem Wohnraum eindeutig beim Vermieter, sodass man hier zwangsläufig von einem Über-/Unterordnungsverhältnis sprechen muss. Es handelt sich also nicht mehr um ein im Bürgerlichen Gesetzbuch übliches Privatrechtsverhältnis auf Augenhöhe. Um zu verhindern, dass die überlegene Position ausgenutzt wird, fordern wir eine gesetzliche Regelung. Dazu müsste das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung dahin gehend geändert werden, dass eine Abwälzung von Maklerkosten auf den Vertragspartner, der gar keinen Makler bestellt hat, ausgeschlossen ist. Denkbar wäre eine Regelung ähnlich des § 555 BGB, der die Vereinbarung einer Vertragsstrafe des Mieters im Mietvertrag ausschließt. Damit könnte der sozialen Schieflage entgegengewirkt werden, ohne die Staatskasse um auch nur einen Cent zu belasten. Der vorliegende Vorschlag der SPD lautet aber, dass Mieter bzw. Käufer und Vermieter bzw. Verkäufer die Kosten des Maklers zu gleichen Teilen tragen sollen. Aber wozu? Weshalb wollen Sie die Mieter und Käufer nicht ganz von dieser Last befreien? Warum, liebe Mitglieder der SPD-Fraktion, wollen Sie diese soziale Schieflage abgemildert aufrechterhalten? Heißt es nicht in einem alten Sprichwort: "Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch"? Meines Erachtens sollte man hier einmal genau hinsehen. Die Vorteile der Maklerbeauftragung genießt größtenteils der Vermieter oder Verkäufer, dem dadurch viel Arbeit wie die Schaltung von Anzeigen, Kontakt mit Interessenten, Besichtigungen oder Terminkoordination abgenommen wird. Aber welche Vorteile genießt der zukünftige Mieter oder Käufer? Er muss sich selbst im Internet oder in Zeitungen einen Überblick über die Inserate verschaffen, den Makler kontaktieren usw. Zu guter Letzt zahlt er für die Musik des Vermieters oder Verkäufers bei Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages. Auf der anderen Seite hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 16. Januar 2008 Mieter in ihre Schranken verwiesen, die eigenmächtig und ohne Rücksprache mit dem Vermieter Reparaturen beauftragten. Übersetzt heißt das, wenn zum Beispiel ein Mieter die Fliesen im Bad durch einen Fliesenleger erneuern lässt, ohne vorher seinen Vermieter oder die Hausverwaltung zu fragen, so hat er auch die Rechnung für seine "Musik" selbst zu zahlen. Deshalb sagt die Linke: Es darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Beauftragt ein Vermieter oder Verkäufer einen Makler, so soll er die Maklerprovision zahlen. Sollte ein Miet- oder Kaufinteressent einen Makler beauftragen, für ihn eine Immobilie zu suchen, ist es nur gerecht, wenn er auch die Maklerprovision dafür zahlt. Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In den meisten regionalen Mietwohnungsmärkten in Deutschland ist die Vermittlung von Mietwohnungen per Wohnungsmakler üblich. Die direkte Vermittlung über die Hausverwaltung oder Eigentümer findet in vielen regionalen Mietwohnungsmärkten kaum noch statt. Die Wohnungsinteressenten und potenziellen Mieter selbst beauftragen eher selten einen Makler. Das Gros der Aufträge für die Wohnungsmakler wird von den Eigentümern oder Hausverwaltungen bestellt. Besonders bei professionellen Hausverwaltungen ist eine Vermietung der Wohnung auf dem Wohnungsmarkt über Makler eigentlich nicht zwingend notwendig. In angespannten Wohnungsmärkten führen geringer Leerstand, minimale Neubautätigkeit im Mietwohnungssektor und hohe Nachfrage nach Mietwohnungen zu hohen Mietpreisen, wie beispielsweise in einigen Städten und Gemeinden des Rhein-Main-Gebiets oder im Großraum München. Die Maklercourtage kommt dann noch als weiterer Preissteigerungsfaktor hinzu. Angesichts flexibilisierter Arbeitsverhältnisse und verkürzter Mietverhältnisse bedeutet eine hohe Maklercourtage faktisch eine zusätzliche Mieterhöhung durch die Hintertür. Hinzu kommt, dass die Maklerprovision nicht an den Leistungsaufwand des Maklers, sondern an den Wert der Miete für die betreffende Wohnung gebunden ist. In Zusammenhang mit der freien Mietpreisfindung bei Wiedervermietung oder Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete führt dies automatisch zu einem Anstieg der Maklerprovisionen - ohne irgendeine verbesserte Leistung vonseiten des Maklers. Als einzige Vertragsparteien im Gesetz über die Wohnungsvermittlung sind die Wohnungsvermittler und der Wohnungsuchende genannt. Die dritte unabdingbare Vertragspartei, der Besitzer der Mietwohnung, fehlt im Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung völlig. Dieser hat aber den Hauptnutzen an den Tätigkeiten eines Maklers - Inserat, Besichtigung, Bonitätsprüfung und Vertragsabschluss - und einer schnellen Wiedervermietung. Der Beruf des Immobilienmaklers ist weder ein geschützter Begriff noch ein Ausbildungsberuf. Konkret bedeutet dies, dass alle dem Beruf des Immobilienmaklers nachgehen können, die nach § 34 c der Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis zur Ausübung dieses Berufes bekommen. Die Kosten für Maklerprovisionen bei der Vermittlung von Mietwohnungen belaufen sich laut § 3 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung auf zwei Monatsnettomieten plus Umsatzsteuer. Angesichts formal fehlender und kaum vorher feststellbarer Qualifikation der Mietwohnungsmakler muss die Frage erlaubt sein, ob diese zwei Monatsmieten wirklich eine berufsangemessene Vergütung darstellen. Die Maklerprovision bezahlt in der Regel nicht der Besteller, also die Vermieter und Hausverwaltungen, sondern der Mieter selbst. Da die Kostentragungspflicht beim Mieter liegt, besteht für den Vermieter überhaupt keine Veranlassung, auf einen Makler zu verzichten und die Wohnung selbstständig am Mietwohnungsmarkt anzubieten. Dies stellt eine Externalisierung betriebswirtschaftlicher Kosten zuungunsten Dritter, konkret der Mietwohnungsinteressenten, dar. Das ist so nicht nachvollziehbar. Richtiger wäre: Wer bestellt, bezahlt. Für Mietwohnungsinteressenten, die aus beruflichen Gründen häufiger umziehen müssen, stellt die bestehende Regelung oft eine wirtschaftlich durchaus spürbare Hürde und eine extreme Belastung dar, und das gilt nicht nur für Leistungsträger unserer Gesellschaft. Das ist falsch - auch vor dem Hintergrund, dass den Menschen heute ein hohes Maß an Mobilität und Umzugsbereitschaft abverlangt wird. Es wäre daher sinnvoll, zu prüfen, ob die Einführung des Bestellerprinzips in das Gesetz über die Vermittlung von Wohnraum eine Möglichkeit darstellen könnte, die Mieter zu entlasten. Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Freie Wahlen in Birma fordern, die Menschenrechtslage verbessern und einen nationalen Dialog unterstützen (Tagesordnungspunkt 21) Jürgen Klimke (CDU/CSU): Erstmals seit 20 Jahren wird in Myanmar am 7. November 2010 in landesweiten Wahlen ein Parlament gewählt. Alles deutet darauf hin, dass die Wahlen weder frei noch fair sein werden. Der bisherige Verlauf des Wahlprozesses entspricht in keiner Weise den demokratischen Standards, wie wir sie erwarten und kennen. Die Wahlen finden in einem Land statt - das möchte ich gleich zum Anfang meiner Rede unumwunden klarstellen -, in dem die humanitären, menschenrechtlichen und demokratischen Grundlagen von einer fremdenfeindlichen Militärregierung seit Jahrzehnten mit Füßen getreten werden. Die Situation in Myanmar charakterisiert eine Militärdiktatur, die die grundlegenden Menschenrechte vollständig missachtet, keinerlei Presse- und Meinungsfreiheit zulässt, Religionsfreiheit verhindert, Drogenanbau ermöglicht und hohe HIV-Infektionsraten duldet. Das Regime hat seinen Kredit seit Jahrzehnten, spätestens nach der Niederschlagung der versuchten friedlichen Revolution im September 2007, verspielt. Es hat das ehedem reichste Land Südostasiens wirtschaftlich ruiniert. Es hat die Universitäten geschlossen, Parteien und Gewerkschaften zerschlagen. Aus Angst vor dem eigenen Volk hat es sich aus der ehemaligen Hauptstadt Rangun in das Landesinnere zurückgezogen, die Armee bis an die Zähne bewaffnet, Tausende von Menschen in Gefängnisse geworfen und zur Zwangsarbeit in Straßenbau und Steinbrüchen verurteilt. Auf dieser Grundlage, vor dem Hintergrund der kommenden Wahlen und der dramatischen Bilanz der Militärregierung, diskutieren wir einen SPD-Antrag, dessen Beschreibung zur Lage des Landes weitestgehend zutreffend ist. Doch was die SPD-Kollegen aus ihrem moralischen Lehnstuhl an Lösungen und Konzepten in diesem Antrag präsentieren, hält keiner realitätsnahen Debatte stand. Die wahren Chancen der Wahlen und die geschichtlichen sowie tagesaktuellen außenpolitischen Kenntnisse über Myanmar scheinen bei der SPD nicht zu existieren. Ein Beispiel aus Ihrem Antrag beschreibt diesen Missstand besonders, behaupten Sie doch, dass die ASEAN ebenfalls oder weiterhin an einer strikten Nichteinmischungspolitik festhält. Ja, haben Sie die Debatte in den letzten Jahren überhaupt verfolgt? Wie können Sie ernsthaft in einem Antrag im Bundestag einen derartigen Unsinn verbreiten? Haben Sie nicht bemerkt, mit welcher deutlichen Sprache Länder wie Thailand, Indonesien, Malaysia, die Philippinen oder Singapur Myanmar massiv kritisieren und dies auch in der ASEAN thematisieren? - Dies ist nur ein Beispiel aus diesem Antrag und kein gutes Beispiel für die Asienkenntnisse der SPD. Ich bin mir sehr sicher, dass ein solcher außenpolitischer Antrag der SPD in der letzten Legislaturperiode nicht möglich gewesen wäre; denn zu dieser Zeit gab es noch den ausgewiesenen Asienfachmann Detlef Dzembritzki in den Reihen der Sozialdemokraten, der diesen Antrag der Unwissenheit, formuliert von den derzeitigen SPD-Außenpolitikern, sofort gestoppt hätte. Die einseitigen Schlüsse und Forderungen, die Sie in Ihrem Antrag ziehen, widersprechen allen ausgewiesenen Asienkennern aus Wissenschaft, widersprechen der in Myanmar zivilgesellschaftlich engagierten Böll-Stiftung, der Myanmar-Diaspora in Deutschland und sogar Ihrer eigenen Friedrich-Ebert-Stiftung. Gerade Ihre Stiftung kommt nämlich in ihrer jüngsten Studie zu dem Schluss, dass diese Wahlen ein entscheidender Fortschritt für das Land sein können. Ihr Antrag gehört noch einmal komplett überarbeitet. Es ist nicht zielführend, ihn als Grundlage unserer heutigen Debatte anzusehen. Es ist doch viel wichtiger - und dafür steht die Unionsfraktion -, dass mit den Mitteln der Diplomatie weitere Schritte für eine Öffnung des Landes vorgenommen werden. Zurzeit werden große internationale und nationale Erwartungen um den Umgang und Ausgang der Wahlen gehegt. Viel ausschlaggebender ist für mich die Zeit nach den Wahlen. Die Umsetzung des Wahlgesetzes ist entscheidend für eine weitere Öffnung des Landes. Deshalb plane ich Anfang Januar eine Reise nach Myanmar, um mich über die Umsetzung zu informieren. Meine Leitfrage für die Zukunft Myanmars ist, ob Chancen auf einen politischen Wandel im Zusammenhang mit diesen Wahlen bestehen oder nicht? Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich optimistisch sein, da ich bei meinen Besuchen in dem Land immer wieder spüre, dass es viel Ansatzpunkte der Weiterentwicklung außerhalb aller alten politischen Eliten, gibt. Genauso wie die Böll-Stiftung sehe ich eine wachsende Zivilgesellschaft aus Künstlern, Filmemachern, Autoren und Wissenschaftlern, die die Gesellschaft von unten neu positionieren wollen. Die Wahlen sind eine Chance, diesen Menschen ein größeres Gewicht zu verleihen. Den Sanktionen wird mittlerweile in der internationalen Debatte eine Teilschuld eingeräumt. Die 20-jährige Politik der Ausgrenzung und des Drucks hatten die faktische Verfestigung des Militärregimes zur Folge. Nur durch die Sanktionen war es dem Militär möglich, sich zur privilegierten Herrschaftsschicht zu entwickeln. Daher gehören die Sanktionen mittelfristig abgeschafft, und die westliche Gemeinschaft sollte endlich die Konzepte des Landes im Rahmen von Infrastruktur und wirtschaftlicher Öffnung nachhaltiger anerkennen. Es gibt keine realistische Alternative zu den Wahlen, wie sie jetzt von der SPDC vorbereitet wurden. Wir können uns entscheiden: Entweder wir arbeiten an dem winzigen Schritt der Öffnung mit, oder wir akzeptieren weiterhin 100 Prozent Militärdiktatur. Wollen Sie von der SPD das wirklich? Aus Ihrem Antrag jedenfalls kann ich nichts anderes herauslesen. Klar ist: Die Wahlen können einen Ausweg aus der politischen Stagnation und eine allmähliche Transformation zu demokratischen Verhältnissen einleiten, während ihr Scheitern die bestehende Situation fortsetzen oder gar verschlimmern würde, zum Beispiel durch neue bewaffnete Auseinandersetzungen. Schauen wir in die Geschichte zurück: Eine Legitimierung einer dem Militär nahestehenden Regierung bedeutet nicht zwangsläufig deren Verewigung. Wirtschaftliche und soziale Fortschritte bringen Kräfte hervor, die den derzeitigen engen politischen Rahmen sprengen mögen. Selbst Thailand hat eine derartige Phase der "disziplinierten Demokratie" mit Erfolg durchlebt, nämlich während der Phase der "politischen Offensive" unter General Prem 1981 bis 1988. Eine Neubestimmung des Verhältnisses zu Daw Aung San Suu Kyi ist überfällig. Die beste Lösung wäre, wenn sie bewogen werden könnte, mit der gewählten Regierung zu kooperieren, statt um die Macht zu konkurrieren. Aus persönlichen Gesprächen weiß ich, dass sie diesen Schritt ins Auge fassen wird; denn eine Fortsetzung des konfrontativen Kurses als Antiregierungsopposition ohne konstruktives Programm würde Spaltungen fördern und die nationale und auch internationale Spannung torpedieren. Wir müssen der neuen Regierung in Myanmar auch zeigen, dass wir den Einfluss der VR China an den Grenzen Myanmars gemeinsam eindämmen können; so kann weiteres Vertrauen entstehen. Die ethnischen Minderheiten müssen in dem neuen politischen System Myanmars endlich integriert werden. Ungefähr zwei Drittel der an den Wahlen teilnehmenden Parteien vertreten ethnische Minderheiten. Dies ist eine Chance. Ich hoffe, dass die Minderheiten auf der Grundlage der Verfassung größere Eigenständigkeit erhalten werden. Im Besonderen weise ich auf die Kompromissvorschläge der derzeitigen Militärs hin, dass die bisherigen ethnisch dominierten Waffenstillstandstruppen sich in Grenzmilizen umorganisieren. Diese würden halb dem Militär unterstellt, deren Autonomie aber in hinreichender Weise gewahrt. Dies könnte ein weiteres Konzept sein, Vertrauen aufzubauen. Die Wahlen werden die Chance eröffnen, die Ein-Mann-Herrschaft des General Than Shwe aufzulösen. Zwar wird er nach den Wahlen immer noch der mächtigste Mann sein; jedoch verlagert die neue Verfassung selbst im Rahmen der Militärs die Macht auf verschiedene Institutionen und Individuen. Die neue Machtbilanz zwischen Militär und Präsident kann sich positiv auf weitere Schritte hin zu einer Demokratie auswirken. Dies und der Übergang zu einem Mehrparteiensystem eröffnen die Chance, dass das System weniger monolithisch sein wird als bisher. Ich könnte an dieser Stelle noch viele weitere vertrauensbildende Maßnahmen erwähnen, die die Chancen dieser Wahlen verdeutlichen. Klar ist: Die "Kultur des Autokratismus" wird in Myanmar vorbei sein. Die für uns manchmal zu langsame Gestaltung hin zu einer "Art von Demokratie" geht weiter. Die SPD wird diesem Anspruch in ihrem Antrag nicht gerecht, und daher lehnen wir diesen ab. Angelika Graf (Rosenheim) (SPD): Heute vor genau einer Woche hat Birma von seiner Militärjunta eine neue Fahne bekommen. Drei Streifen: Oben ist sie gelb, in der Mitte grün und unten rot. Im Zentrum der Fahne befindet sich ein weißer Stern. Nach der neuen Verfassung, welche mit den Wahlen am 7. November in Kraft treten soll, sollten diese Farben für Solidarität, Frieden, Ruhe, Mut und Entschlossenheit stehen. Hoffnung dürfen wir darauf für Birma wohl dennoch nicht haben, und das, obwohl die Birmanen am 7. November erstmals seit 20 Jahren wieder nationale und regionale Parlamente wählen dürfen. Seit den letzten Wahlen 1990 regiert die Militärjunta gegen den Willen der burmesischen Bevölkerung. Damals hatte die Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi der Partei "National League for Democracy", NLD, die Wahlen mit überwältigender Mehrheit gewonnen; nun steht die Oppositionsführerin und Friedensnobelpreisträgerin von den letzten 20 Jahren bereits 15 Jahre unter ständigem Hausarrest. Ihre Partei wurde kürzlich zwangsaufgelöst, weil sie sich weigerte, für die Zulassung zur Wahl Suu Kyi aus der Partei auszuschließen. Die aktuellen Wahlgesetze erlauben der Militärjunta umfassende Kontrolle über die Wahlen und dementsprechend über ihren Ausgang. Trotz der insgesamt 37 antretenden Parteien ist die von der Junta unterstützte Partei "Union für Solidarität und Entwicklung" als einzige in fast allen Wahlkreisen vertreten. Viele der anderen 36 Parteien wurden zudem von der Junta selbst gegründet - augenscheinlich um den Anschein eines Mehrparteiensystems zu erwecken. Das sind nicht die einzigen Kritikpunkte. Hinzu kommt, dass 25 Prozent der Sitze vorab für Angehörige des Militärs reserviert sind. Und dass buddhistische Mönche sowie 2 200 politische Gefangene von der Wahl ausgeschlossen sind. Außerdem soll die Wahlkommission die Wahl in 3 000 von verschiedenen ethnischen Gruppen bewohnten Dörfern abgesagt haben. Bedauerlicherweise und trotz der Angebote und Aufrufe des UN-Generalsekretärs Ban Ki-moon, internationale Wahlbeobachter zuzulassen und die Oppositionsführerin nicht von der Wahl auszuschließen, zeigt sich der Juntachef Than Shwe wie gewohnt abweisend. Nicht einmal Journalisten ist die Einreise zur Wahl gestattet. Wir können also schon vor der Wahl sagen: Demokratisch wird diese nicht. Auch nicht ansatzweise fair. Hoffen müssen wir, dass sie nicht auch noch mit Gewaltanwendung einhergehen. Der Bundestag hat sich schon häufiger mit der politischen und menschenrechtlichen Situation in diesem Land beschäftigt. Deutschland hat auch Hilfe nach dem Tsunami 2004 und dem ebenfalls verheerenden Zyklon Nargis 2008 geleistet. Leider kam die Hilfe damals nur sehr zögerlich - wenn überhaupt - bei den Bedürftigen an, weil die Junta die Auslieferung und Verteilung verhindert hat. Das ist nur ein Beispiel dafür, dass die Junta nur in ihrem eigenen Interesse und nicht im Interesse der Birmanen handelt. Das erkennen wir auch an der verbreiteten Armut, an dem Hunger und der schlechten Bildungssituation. Im letzten Jahr hat mich ein engagierter Bürger meines Wahlkreises, ein Künstler und Veranstalter von Ausstellungen, um Hilfe bei der Finanzierung einer Ausstellung von birmanischen Künstlern in Deutschland gebeten. Die Ausstellung wurde schließlich ein Erfolg, und das Auswärtige Amt war dabei sehr hilfreich. Aber es war ein Kreuz. Vor allem, weil ich selbst hier in Deutschland auf meine Wortwahl bei der Eröffnung der Ausstellung achten musste. Ich habe an Kritik nicht gespart, doch hätte ich sie zu konfrontativ geäußert, hätte ich sowohl die unter Schwierigkeiten eingereisten birmanische Künstler und Künstlerinnen als auch ihre Angehörigen in ernsthafte Gefahr für Leib und Leben gebracht. Der birmanische Komiker Zarganar, der aufgrund des internationalen Erfolgs seiner politischen Witze eine 35-jährige Haftstrafe zu verbüßen hat, bringt das folgendermaßen auf den Punkt: "Ein Birmaner reist nach Indien, um zum Zahnarzt zu gehen. Der fragt: ,Hey, ihr habt Zahnärzte in eurem Land. Warum kommst du nach Indien?' Da entgegnet der Birmane: ,Bei uns darf ich das Maul nicht aufmachen.'" Die Birmanen werden neben der Meinungsfreiheit auch der elementarsten Menschenrechte beraubt. Viele der ethnischen Gruppen in diesem Vielvölkerstaat, wie die Karen, Shan, Kokang und Rohingya, welche sich nicht in das Junta-System drängen lassen wollen, werden terrorisiert, angegriffen, ins Ausland vertrieben und ihre Kinder werden zwangsweise für die Armee rekrutiert! Die verschiedenen Militärjuntas kontrollieren und terrorisieren die gewaltgebeutelte Bevölkerung seit mehr als 50 Jahren, und Aussicht auf Besserung ist nicht in Sicht. Die starken Nachbarländer Birmas, Indien und China, lassen trotz der ökonomischen Verflechtungen die Möglichkeit auf politische Einflussnahme ungenutzt. Peking hat sogar vor der Einmischung des Westens in die souveränen Angelegenheiten Birmas gewarnt. Auch die ASEAN-Gemeinschaft lässt Birmas Junta gewähren. Häufig - so scheint es - weil die Militärjunta zumindest die politische Stabilität bietet, weiter birmanische Bodenschätze wie Jade und andere Edelsteine zu fördern. Wir Abgeordneten von der SPD-Bundestagsfraktion halten es für unabdingbar, dass der Empfehlung von UN-Sonderberichterstatter Tomas Ojea Quintana in seinem Fortschrittsbericht über die Menschenrechtslage in Birma Folge geleistet wird und die Vereinten Nationen eine Kommission zur Untersuchung der Verbrechen in Birma einsetzen. In unserem Antrag fordern wir daneben die Bundesregierung auf, auf internationaler Ebene auf freie und faire Wahlen zu drängen sowie Aung San Suu Kyi und die weiteren politischen Gefangenen freizulassen. In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. Dr. Bijan Djir-Sarai (FDP): Die Situation in Birma ist politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich immer noch angespannt. Die Bevölkerung ist völlig verarmt, das Land wirtschaftlich und moralisch ruiniert. Man muss kein Intellektueller sein, um das sehen zu können. Ist man aber ein Intellektueller in Birma, so bekommt man für die intelligente humoristische Aufarbeitung der Situation schnell die volle Härte der Regierung zu spüren. So geht es derzeit dem birmanischen Intellektuellen, Künstler und Komiker Zarganar. Er hat es gewagt, sich mit dem eigenen Land kritisch auseinanderzusetzen. Die Folge: Man landet für viele Jahre im Gefängnis, natürlich ohne Prozess. Komisch ist diese Realität nicht. Dies ist nur ein Beispiel, das aufzeigt, dass die Menschenrechtslage in Birma weiterhin düster ist. Nun wird es zum ersten Mal seit 20 Jahren am 7. November wieder Wahlen geben. Dies ist ein wichtiger und willkommener erster Schritt hin zu mehr Reformen und mehr Demokratie. Dieser Schritt ist jedoch bei weitem nicht ausreichend; denn neue unfaire Wahlgesetze und Maßnahmen schränken wiederum die Reformfähigkeit des Landes ein. Daher finde ich es absolut zu begrüßen, dass die SPD hier einen Antrag zu diesem Thema einbringt, dem ich von der Intention her gerne zustimme. Ja, es ist enttäuschend, dass ein Viertel der Parlamentssitze und Schlüsselfunktionen in der Regierung bereits vergeben ist. Hier sichert sich das Militärregime schon im vorhinein eine ungeheure Machtfülle. Das ist mit unserem Anspruch an freie und faire Wahlen nicht vereinbar. Ja, wir verurteilen den Schachzug der Regierung, durch neue Wahlgesetze die Opposition zu spalten. Oppositionsmitglieder nicht zu den Wahlen zuzulassen, weil sie schon eine Gefängnisstrafe des Regimes abgebüßt haben, ist ein Beispiel dafür. Das neue Parteiengesetz ist schon so zugeschnitten, dass die größte demokratische Oppositionspartei NLD gezielt verhindert wird. Ja, wir sind tief besorgt darüber, dass die Einbindung ethnischer Minderheiten gerade durch die neu vorgesehenen Regionalparlamente nicht funktioniert, da wesentliche Gruppen durch die Wahlkommission ausgegrenzt werden. Dennoch sehen wir als FDP diese Wahl als eine Schwelle zu einer neuen politischen Etappe. Die Einberufung eines nationalen Parlamentes und das Inkrafttreten der Verfassung von 2008 kann einen Fortschritt bedeuten. Solange der Wahlausgang nicht erneut von den Militärführern ignoriert wird, kann diese Wahl für die demokratische Opposition eine neue Möglichkeit bedeuten, die Möglichkeit, wieder am öffentlichen und politischen Leben in Birma teilzunehmen. Erstmals wurde wieder die Möglichkeit geschaffen, neue Parteien zu bilden. 37 neu registrierte Parteien treten bei der Wahl an. Meine Damen und Herren von der Opposition, Ihnen muss klar sein, dass nach der Wahl einige neue Parlamentsmitglieder Minderheiten angehören werden. Auch das ist ein Fortschritt. Verteufeln wir also bitte nicht - wie in Ihrem Antrag geschehen - die komplette Wahl. Wir sollten diese Entwicklungen nicht ganz außen vor lassen. Aber natürlich müssen wir weiter auf freie Wahlen drängen, weiter die Lage der Menschenrechte anprangern, und weiter den Dialog mit der Regierung in Birma suchen, auch wenn die bisherigen Erfahrungen mit dem birmanischen Regime weiter zur Vorsicht mahnen. In dem Antrag, der hier zur Debatte steht, finde ich viele Forderungen, die sich hervorragend anhören. Realpolitisch können sie nicht gestellt werden, weil auf der Gegenseite kein Ansprechpartner ist, der uns zuhört; denn bisher existiert keine Dialogbasis, auf deren Grundlage wir dann als anerkannte und gehörte Gesprächspartner die Menschenrechtslage anprangern können. In diesem Antrag finde ich aber auch Forderungen, die nahelegen, die Bundesregierung kümmere sich nicht um die Wahlbeobachtung. Solche Forderungen halte ich nicht für sinnvoll. Ich kann Ihnen versprechen: Die Bundesregierung wird auch weiterhin Wahlbeobachtermissionen nicht torpedieren. Nicht zuletzt finde ich in diesem Antrag Forderungen, die in ihrer Schwammigkeit nicht aufzeigen, welche Taten wir eigentlich erwarten. Was bedeuten denn für Sie, liebe Antragsteller, "nachhaltige Autonomieregelungen"? Das kann für mich zu weitreichend sein. Die Zersplitterung des Landes wollen wir auf keinen Fall vorantreiben. Ja, was die Menschen in Birma, die seit Jahrzehnten unter der brutalen Militärdiktatur leiden, brauchen, sind Taten. Die Militärregierung wird sich nicht eines Tages in Wohlgefallen auflösen; da haben Sie völlig recht. Aber über allen Maßnahmen muss der Grundsatz stehen: Was auch immer unternommen wird, muss gemeinschaftlich angegangen werden. Die EU muss gemeinsam handeln und mit einer Stimme sprechen. Diesen Ansatz vermisse ich in Ihrem Antrag leider. Die Einbindung in den Kontext der europäischen Staatengemeinschaft fehlt fast komplett. Es existiert bereits eine gemeinsame EU-Strategie. Es existiert auch eine Liste mit Sanktionen dem Land gegenüber - ganz konkreten Maßnahmen, Taten. Nach dieser Wahl müssen wir uns darüber Gedanken machen, müssen wir ganz realpolitisch schauen, wie wir zum Beispiel mit den neu gewählten Parlamentsmitgliedern verfahren. Das werden keine einfachen Fragestellungen sein, die wir international gemeinsam angehen müssen, und das werden wir mit großer Verantwortung tun. Wir dürfen die Menschen in Birma, die sich unter größter Lebensgefahr für Freiheit und Demokratie, für bessere Lebensbedingungen und die Beachtung ihrer eigenen Menschenrechte eingesetzt haben, nicht im Stich lassen. Wir müssen weiterhin den ASEAN-Staaten gegenüber verdeutlichen, dass wir mit der Einbindung Birmas in diese ASEAN-Gemeinschaft immer noch Hoffnung verbinden, Hoffnung, dass die ASEAN-Staaten nicht nur von der trügerischen Stabilität des Landes profitieren wollen, Hoffnung, dass die Staaten der Region positiv auf einen Reformprozess in Birma einwirken. Wir als Bundesrepublik Deutschland müssen der Regierung von Birma weiterhin deutlich machen, dass wir zu einem wirklich bereit sind, nämlich das gesamte Land auf dem Weg demokratischer und rechtsstaatlicher Reformen zu unterstützen. Über 2 200 politische Gefangene in Birma erleiden zurzeit unerträgliche Haftbedingungen. Diesen Menschen müssen wir helfen - durch eine strikte Politik, aber auch durch Dialog. Unsere Diplomatie ist Friedenspolitik, und dieser Verantwortung stellen wir uns. Katrin Werner (DIE LINKE): Es besteht kein Zweifel: In Birma herrscht eine der schlimmsten Militärdiktaturen weltweit. Schon jetzt steht fest, dass die bevorstehenden Parlamentswahlen eine Farce sein werden. Schließlich hat sich die Militärjunta ihre eigenen Wahlgesetze maßschneidern lassen. Anders als 1990 soll es keinen Überraschungssieg der Opposition geben. Jegliches Anzeichen für zivilen Protest soll im Keim erstickt werden. Kritik ist nicht erwünscht, die Missstände aber bleiben - vom Militär erzwungene Friedhofsruhe hin oder her! Das Militär hat Birma wirtschaftlich ruiniert und die politische Opposition, die Zivilgesellschaft und die Gewerkschaften massiv unterdrückt. Die Angehörigen von ethnischen Minderheiten werden diskriminiert und militärisch bekämpft. Viele von ihnen versuchen, als Bootsflüchtlinge nach Thailand zu entkommen. Kritik an der Menschenrechtslage wird als Einmischung von außen interpretiert. Selbst nach dem verheerenden Tsunami 2004 wurde jegliche humanitäre Hilfe abgelehnt. Die Abschottung von der Außenwelt war dem Regime wichtiger als das Überleben der eigenen Bevölkerung. Stellvertretend für die menschenfeindliche Willkür steht das Schicksal der Trägerin des Friedensnobelpreises Suu Kyi. Sie befindet sich schon seit 2003, also seit sieben Jahren, unter Hausarrest und gilt den Militärs offenbar dennoch als gefährlichster Mensch Birmas. Den Menschen in Birma muss dringend geholfen werden! Ich denke, allein schon die Tatsache, dass der Bundestag über Birma diskutiert, setzt ein wichtiges Zeichen. Das reicht aber nicht. Die EU-Sanktionen müssen beibehalten werden, genauso wie die ASEAN-Staatengruppe mehr diplomatischen Druck ausüben muss. Die SPD meint, dass auch einzelne Großmächte wie Indien, China oder Russland Druck machen sollten. Allerdings verfolgen die drei Länder als wichtigste Handelspartner Birmas eigene wirtschaftliche und geostrategische Interessen. Ich sage Ihnen: Dies ist nicht der richtige Weg, um Demokratie und Menschenrechte zu fördern. Und wenn wir ehrlich sind, sind Deutschland und die EU kaum glaubwürdiger. Die Bundesregierung hat beispielsweise Kasachstan bei seiner Kandidatur für den OSZE-Vorsitz unterstützt, trotz bekannter schwerer Menschenrechtsverletzungen und Folter in den staatlichen Gefängnissen. Abgesehen davon sind die Forderungen im Antrag der SPD aber richtig. Wir unterstützen insbesondere ein weltweites Waffenembargo gegen Birma sowie den Ansatz, im Rahmen der ASEAN-Gruppe Verbesserungen zu erreichen. Deshalb stimmen wir dem Antrag zu. Uns geht es darum, ein möglichst starkes Signal für die Menschenrechte in Birma auszusenden. Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Seit den 80er-Jahren habe ich in Verbänden und später als Europaabgeordneter die demokratische Opposition in Birma unterstützt. In diesen vielen Jahren gab es Zeichen der Hoffnung, wie den Wahlsieg von Aung San Suu Kyi 1990, aber leider auch viele bittere Rückschläge. Auf die Unterdrückung der Wahlgewinner von 1990 haben wir Europäer mit Solidarität gegenüber der demokratischen Opposition und Isolation und Sanktionen gegenüber der Militärjunta reagiert. Dieser Kurs war richtig. Aber nach nun zwanzig Jahren, in denen sich wenig zum Besseren verändert hat, sollten wir unsere Strategie überdenken - und, wie ich finde, auch modifizieren. Dafür spricht, dass die Opposition in Birma - wie ich in vielen Gesprächen erfahren habe - mittlerweile eine Doppelstrategie fährt. Einige Oppositionsgruppen boykottieren die kommende Wahl, die weder frei noch fair sein werden. Andere Oppositionsgruppen nehmen an den Wahlen teil, weil sie die kleinen Chancen zur Veränderung nutzen wollen. Denn auch wenn die neue Verfassung und die Wahlen kein Zeichen für einen demokratischen Wandel sind, wird sich das Regime zumindest personell verändern. Daran lässt sich anknüpfen. Damit wir uns nicht missverstehen: Die Lage in Birma ist so katastrophal wie sie es seit vielen Jahren ist. Noch immer gibt es Tausende politische Gefangene. Noch immer befindet sich die Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi in Hausarrest. Noch immer wird die Reformbewegung der Mönche unterdrückt. Die Lebensbedingungen der Bevölkerung sind von bitterer Armut geprägt. Die Rechte ethnischer Minderheiten werden systematisch gebrochen. Deshalb sage ich: Wir sollten unsere bisherige Strategie modifizieren, nicht sie über den Haufen zu werfen. Die Forderungen nach einer Öffnung des Landes und nach Freilassung der politischen Gefangengen und insbesondere von Aung San Suu Kyi müssen wir weiterhin laut vortragen. Solange es hier kein Entgegenkommen des Regimes gibt, so lange müssen die Sanktionen der EU in Kraft bleiben. Aber wir sollten uns bei der humanitären Hilfe und der Entwicklungspolitik stärker engagieren. Nicht um dem Regime zu helfen, sondern den Menschen dort. Es ist jedoch auch klar, dass die EU alleine in Birma wenig erreichen wird. Die Sanktionen bleiben ineffektiv, solange China diese nicht unterstützen. Das Verhalten gegenüber dem Regime in Birma bleibt ein Schandfleck chinesischer Außenpolitik. Den Druck auf China, aber auch auf die ASEAN-Staaten müssen wir aufrechterhalten. Deshalb ist für mich klar: Ein Freihandelsabkommen mit der ASEAN sollten wir als EU nur unterzeichnen, falls es spürbare Veränderungen in Birma gibt - oder Birma nicht in das Abkommen mit aufgenommen würde. Und leider bleibt es bei dem Skandal, dass die Bundesregierung politischen Flüchtlingen aus Birma bei der Asylantragstellung möglichst viele Steine in den Weg legt. Ich fordere Sie auf: Ändern Sie das! Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Endgültiger Verzicht auf transatlantische und europäische Flugpassagierdaten-Abkommen (Tagesordnungspunkt 16) Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU): Anfang dieses Jahres haben wir im Innenausschuss über einen Anschlagsversuch auf eine Passagiermaschine nach Detroit am ersten Weihnachtstag gesprochen, und wir haben diskutiert, wie es sein kann, dass der Attentäter seinerzeit nicht erkannt wurde, obwohl die US-Behörden vom Vater des Terrorverdächtigen vor Reiseantritt gewarnt wurden. Wir waren uns im Ausschuss seinerzeit alle einig, dass der sogenannte Detroit-Bomber in Amsterdam nicht hätte in dieses Flugzeug gelangen dürfen. Doch den Kontrollstellen auf dem Flughafen von Amsterdam ging es nicht anders, als es zum Beispiel denen in Frankfurt am Main ergangen wäre. Passagierdaten hatten wir nicht im Vorfeld, und Zugriff auf die relevante BKA-Datei für Terrorgefährder haben unsere Beamten an den Flughäfen ebenfalls nicht. Ich erinnere mich noch, dass auch Frau Jelpke von der Linken hierüber empört war. Wir können nun herzlich darüber diskutieren, woran es gelegen haben mag, dass ein Terrorverdächtiger, der den Behörden hätte bekannt sein müssen, ohne verstärkte Kontrollen oder Überwachung ein Flugzeug besteigen konnte. Mir fiele da manches ein, was zu verbessern wäre. Eines ist aber klar: Wenn wir pauschal und von vorneherein jedes Flugpassagierdaten-Abkommen ablehnen, wird das gerade nicht zu mehr Sicherheit beitragen und werden wir freiwillig auf die Chance verzichten, solche Attentatsversuche rechtzeitig zu verhindern. Umso bemerkenswerter finde ich daher den Antrag, den Sie heute hier vorlegen. Die Überprüfung von Passagierdaten ist für die Linke offensichtlich nur dann akzeptabel, wenn von der Bedrohung in allen Zeitungen zu lesen ist. Nach dem Motto: "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern" wird nun das genaue Gegenteil behauptet. Jetzt sind Passagierdaten und andere Maßnahmen wieder Ausgeburten des Obrigkeitsstaates, um die Bürger zu gängeln und zu kontrollieren, Maßnahmen, die wir in Wirklichkeit gar nicht brauchen. Es gibt in der Frage, ob und wie man Passagierdaten speichern oder auswerten sollte, mehr als nur ein simples Ja oder Nein. Das Thema Terrorismusbekämpfung ist mir zu ernst, als dass ich es wie die Linke für politische Grabenkämpfe instrumentalisieren möchte. Deutschland hat auch weiterhin eine hohe abstrakte Bedrohung. Das gilt es zunächst, anzuerkennen. So haben unsere Sicherheitsbehörden seit 2008 Reisen von 140 Deutschen nach Pakistan registriert, die dort Terrorausbildungslager besuchten. Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass terroristische und kriminelle Netzwerke zunehmend international, über Landesgrenzen hinweg agieren. Mobilität spielt hier eine große Rolle, und Mobilität bedeutet auch die Nutzung von Flugzeugen - nicht nur, wenn es um Terrorismus geht, sondern auch bei Menschenhandel, Schmuggel, Drogenkriminalität. An dieser international vernetzten Entwicklung muss sich auch unsere Sicherheitspolitik orientieren. Es gilt also, gemeinsam mit unseren Partnern wirksame Lösungen zu finden, wie es in der Vergangenheit in vielen Bereichen schon gelungen ist. Die Frage lautet deshalb, in welchen Bereichen und in welchem Umfang wir Passagierdaten im Sinne unserer Sicherheit nutzen können und müssen. Die Flugpassagierdaten - englisch abgekürzt: PNR - stammen von den Fluggesellschaften und enthalten die Angaben, die der Reisende gegenüber der Fluggesellschaft gemacht hat, unter anderem Name, Geburtsdatum und Adresse, Gepäck, Ausgangspunkt und Ziel der Reise, aber auch Zahlungsdaten. Manche Gesellschaften fragen ihre Passagiere aus Servicegründen auch nach ihren Ess-gewohnheiten. Einige dieser Daten sind unter Sicherheitsgesichtspunkten relevant. Mit diesen gespeicherten Fluggastdaten kann man am Flughafen in Echtzeit eine Risikoanalyse durchführen. Damit sollen sowohl terroristische Anschläge als auch schwere Kriminalität verhindert werden. Das heißt: Anhand der vorliegenden Daten kommen wir am Flughafen computergestützt zu dem Schluss, dass hier möglicherweise ein Terrorverdächtiger fliegen möchte und deshalb besondere Sorgfalt bei der Kontrolle notwendig ist. Mit dieser Information hätte der Detroit-Attentäter einer wesentlich intensiveren Leibesvisitation unterzogen werden können, und der mitgeführte Sprengstoff wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit identifiziert worden. Immer dann, wenn Sie selbst in einer Linienmaschine sitzen, werden Sie froh darüber sein, wenn die Daten der Passagiere auf diese Weise überprüft werden. Davon profitieren wir in Deutschland und Europa gleichermaßen wie unsere Partner zum Beispiel in den USA. Wer pauschal jede Speicherung und Nutzung von Daten ablehnt, wie es im vorliegenden Antrag der Fall ist und wie die Linken das häufig tun - ich sage nur: SWIFT und Prüm-ähnliches Abkommen mit den USA -, der erweist unserer Sicherheit keinen Dienst. Und weil uns hier Schwarz-weiß-Malerei nicht weiterbringt, müssen wir uns natürlich auch fragen, in welchem Rahmen Fluggastdaten gespeichert und genutzt werden können. Datensicherheit und besonders der Schutz von persönlichen Daten spielen hier eine große Rolle. Aktuell findet ein Datenaustausch zwischen der EU und den USA auf Grundlage eines vorläufigen Abkommens statt. Flüge innerhalb der Europäischen Union werden nicht erfasst. Die Bundesregierung hat diesem Abkommen zugestimmt, um einen reibungslosen Flugverkehr mit den USA zu gewährleisten. Die EU-Datenschutzrichtlinien erlauben einen Datenaustausch mit sogenannten Drittländern, also Ländern außerhalb der EU, nur dann, wenn ein Abkommen vorliegt, das Mindeststandards im Datenschutz gewährleistet. Im Übrigen arbeitet die Europäische Kommission an verbindlichen Rahmenbedingungen für den Austausch von Fluggastdaten. Hier sind auch die Deutschen gefragt, wenn es darum geht, bessere Datenschutzstandards anzumahnen. Genau das tun die Bundesregierung und der Innenminister. Seitdem 2001 unter Rot-Grün begonnen wurde, Fluggastdaten zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität auszuwerten, hat sich gerade im Hinblick auf das Thema Datenschutz einiges getan. Ich bin überzeugt, dass wir auch in den weiteren Verhandlungen zu sehr guten Datenschutzstandards kommen, die die effektive Nutzung von Passagierdaten ermöglichen und damit zu unser aller Sicherheit beitragen. Dazu bedarf es verlässlicher Standards: Wir brauchen eine klare Zweckbindung für Terrorismus und Schwerstkriminalität und eine Einschränkung der zu übermittelnden Daten auf das notwenige Maß. Feste, begrenzte Speicherfristen sind notwendig. Wir brauchen hohe Hürden, Kontrollen und eine verlässliche Aufsicht über die Nutzung der Daten. Wir müssen über Transparenz für den Flugreisenden bei der Erhebung und Auswertung seiner Daten nachdenken. Es muss möglich sein, Rechtsmittel bei Verletzung der Datenschutzrichtlinien einzulegen. Wir fordern außerdem eine regelmäßige Überprüfung der Abkommen. Zuletzt muss auch klar und restriktiv festgeschrieben werden, unter welchen Bedingungen Daten an andere Sicherheitsbehörden weitergegeben werden. Dass wir dabei natürlich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen und uns sehr präzise an den Vorgaben aus Karlsruhe orientieren, versteht sich von selbst. Ich möchte aber auch davor warnen, den Eindruck zu erwecken, dass Deutschland die europäische Position in den Verhandlungen nach seinen Wünschen definieren kann. Auch in dieser Hinsicht geht der Antrag der Linken weit an der Realität vorbei. Wir Europäer müssen aber so selbstbewusst sein, hohe Datenschutzstandards dafür einzufordern und die Speicherdauer auf ein vernünftiges Maß zu beschränken. Außerdem müssen wir der Sammelwut einen Riegel vorschieben und stattdessen intelligent mit den Daten umgehen. Dazu müssen sich Ermittlungsbehörden gut vernetzen und austauschen können. Es geht also nicht um die Menge der Daten; der Nutzen liegt vielmehr im Umgang mit ihnen. So hat Deutschland auch in den Beratungen zurückhaltend agiert und einen Prüfvorbehalt formuliert. Der Austausch von Informationen ist eine wesentliche Voraussetzung, um unseren Sicherheitsbehörden bei grenzüberschreitenden Aktivitäten von Terroristen und Kriminellen die Möglichkeit zu geben, Bedrohungen rechtzeitig zu erkennen und abzuwehren, und zwar bevor Schaden eintritt. In diesem Sinne möchte ich Sie dazu ermutigen, Ihr Schwarz-Weiß-Denken abzulegen. Wir brauchen eine Vernetzung von Fluggastdaten; aber sie muss kontrolliert geschehen und darf nicht in Datensammelwut ausufern. Dafür setzt sich die Bundesregierung ein. Nur so leisten wir einen Beitrag zu mehr Sicherheit und zum Schutz unserer Freiheit. Wir lehnen Ihren Antrag ab. Wolfgang Gunkel (SPD): Die Abkommen zu den Flugpassagierdaten begleiten uns nun schon viele Jahre in der politischen Auseinandersetzung. Meine Meinung zu dem Thema hat sich nicht grundlegend geändert. Nach wie vor halte ich wenig von dem anlassbezogenen Austausch von teilweise hochsensiblen persönlichen Daten. Sicher, es war in der vergangenen Wahlperiode nicht immer einfach bis nahezu unmöglich, Datenschutzbedenken nachhaltig anzubringen und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen wirklich ernst zu nehmen. Koalitionszwänge lernt ja nun auch die liberale FDP kennen. Die Diskussionen um die Flugpassagierdaten und die entsprechenden Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika sind nur ein kleines Mosaiksteinchen in dem Gefüge der Sicherheitsgesetze, die uns die Drohkulisse bevorstehender terroristischer Angriffe bescherte, eine Bedrohung, die im Übrigen auf einmal gar nicht mehr so hoch ist, wenn die amerikanische Regierung Reisewarnungen für Deutschland an ihre Bürgerinnen und Bürger herausgibt und wirtschaftliche Nachteile im Tourismusgewerbe zu befürchten sind. Das Europäische Parlament hat eine endgültige Abstimmung zu den geplanten Abkommen vorerst verschoben. Momentan wird eine Resolution abgestimmt, die in der übernächsten Woche verabschiedet werden soll. Ein erstes Abkommen wurde wegen formeller Fehler vom Europäischen Gerichtshof 2006 für nichtig erklärt. 2007 wurde dann ein weiteres Abkommen zu Flugpassagierdaten abgeschlossen, welches derzeit vorläufig angewendet wird. Dieses Abkommen aus dem Jahr 2007 wies unter Datenschutzgesichtspunkten nicht unwesentliche Verbesserungen zu seinem Vorgänger auf. Unter anderem beinhaltet es einen bereichsspezifischen Datenschutz, der in seinen wichtigsten Punkten die Zweckbindung der erfassten und übermittelten Daten garantiert. Weder tragbar noch verantwortbar wäre es gewesen, offene Bücher mit den kompletten Datensätzen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zur unbeschränkten Einsicht freizugeben. Momentan werden sensible Daten, also personenbezogene Daten wie politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, eventuelle Gewerkschaftszugehörigkeiten oder Daten über die Gesundheit oder das Sexualleben einer Person, nicht gespeichert, sondern automatisch gelöscht. Nur in Ausnahmefällen, wenn das Leben von betroffenen Personen oder Dritten gefährdet oder ernsthaft beeinträchtigt werden könnte, kann auf diese Daten zugegriffen werden. Die festgelegte Dauer, für die die Daten gespeichert werden, kann unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet werden. Prinzipiell erscheint auch mir die festgesetzte Speicherdauer von 15 Jahren als sehr lang. Unter dem Blickwinkel, dass die Vereinigten Staaten zunächst eine Dauer von 40 Jahren planten, kann man mit der Reduzierung um mehr als die Hälfte der Zeit jedoch leben. Doch damit komme ich auch schon zu einigen negativen Aspekten. Tatsächlich erfolgt nur während der ersten sieben Jahre der gerade beschriebenen Speicherdauer eine auswertungsfähige Speicherung. In den darauffolgenden Jahren sind die Daten gewissermaßen archiviert und nur unter zusätzlichen Datenschutzvorkehrungen zugänglich. Warum die US-amerikanische Seite dennoch auf einer so langen Speicherzeit beharrt, macht mich stutzig. Die EU verhandelt derzeit mit den Vereinigten Staaten von Amerika über ein transatlantisches Datenschutzabkommen. Dabei wird - wenig überraschend - deutlich, dass die unterschiedlichen Datenschutzniveaus in Europa und den USA die Verhandlungen stark erschweren. Ebenso umstritten ist, ob es sich um ein Rahmenabkommen handelt, das einen einheitlichen Datenschutzstandard für alle, auch die bisher verabschiedeten Abkommen, umfasst. Die EU fordert ein solches Rahmenabkommen, das sich auch auf die Abkommen zu den Fluggastdaten erstrecken würde. Dies wäre auf alle Fälle zu begrüßen; denn wenn es schon Datenaustausch geben soll, dann zu unseren und den europäischen Bedingungen. Eine Orientierung an den Datenschutzstandards der USA wäre ein absoluter Rückschritt. Für meine Fraktion, sowohl hier im Deutschen Bundestag als auch im Europäischen Parlament, ist es demzufolge elementar wichtig, dass europäische Datenschutzstandards beim Abschluss des Abkommens eingehalten werden. Stichworte, die hier fallen müssen, sind Transparenz, Rechtsschutz sowie eine genaue und abschließende Begrenzung nach Art und Umfang der zu übermittelnden Daten, insbesondere bei der Weitergabe an Dritte. Der Zweck der Datenübermittlung muss klar auf die Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität beschränkt werden. Das derzeit verhandelte Abkommen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika zum Datenschutz muss Grundlage aller weiteren transatlantischen Abkommen sein. Wir brauchen ein Rahmenabkommen als Orientierung für alle weiteren Verträge. Alles andere wäre bloß Stückwerk. Insofern fordert die SPD auch bei einem Abkommen zum Austausch von Flugpassagierdaten die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Garantien, und zwar nicht auf dem Niveau der US-amerikanischen. Die Stichworte hatte ich bereits genannt. Eine Zusammenarbeit zwischen den USA und Europa in Sicherheitsfragen ist geboten. Über die konkrete Ausgestaltung dieser Zusammenarbeit wird zu reden sein. Der Antrag der Fraktion Die Linke ist an dieser Stelle, wenn er den generellen Verzicht auf solche Abkommen formuliert, nicht realistisch; denn ohne Abkommen gäbe es auch keine rechtliche Verpflichtung der USA, gewisse Datenschutzstandards einzuhalten. Weniger Rechtsklarheit wäre die Folge. Außerdem dürfen wir nicht ignorieren, dass sich die Fluggesellschaften geradezu verpflichtet fühlen, die Passagierdaten weiterzugeben, um nicht den Entzug der Landerechte zu riskieren. Dass kein EU-Bürger mehr in die USA einreisen darf, wäre eine ebenso unrealistische Folge, die sicher auch nicht von der Fraktion Die Linke gewünscht ist. Der Antrag der Fraktion Die Linke ist ein Signal in die richtige Richtung, die Persönlichkeitsrechte nicht im Sicherheitswahn aus dem Auge zu verlieren. Er ist aber überzogen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird den Antrag deshalb ablehnen. Jimmy Schulz (FDP): Seit dem 11. September 2001 sind eine Reihe von Maßnahmen im Kampf gegen den Terrorismus getroffen worden. Viele Maßnahmen bedeuteten dabei eine deutliche Einschränkung von Bürgerrechten. Die Sammlung und der Austausch von Fluggastdaten, PNR, ist eine dieser Maßnahmen. Im Kampf gegen den Terrorismus ist für die FDP aber entscheidend, dass die Bekämpfung des Terrorismus möglichst effektiv und dabei unbedingt mit dem geringstmöglichen Eingriff in die Bürgerechte verbunden ist. Die Sammlung und Weitergabe von Fluggastdaten betrifft eine große Zahl von Personen und ihre persönlichen Daten. Es handelt sich um einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Wir haben uns deswegen sehr lange und eingehend mit PNR beschäftigt. Wir von der FDP haben uns immer sehr kritisch zu diesem Thema geäußert - zum Beispiel in unserem Antrag auf Drucksache 16/8115 -, insbesondere bezüglich des USA-Abkommens, da die Datenschutzstandards und die Rechtsschutzgarantien dieses Abkommens keineswegs akzeptabel sind. Aus diesem Grund haben wir auch im Koalitionsvertrag vereinbart, dass das USA-Abkommen kein Maßstab für andere mögliche Abkommen sein darf. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, setzen wir uns für ein höheres Datenschutzniveau in den EU-Verhandlungen ein. Die Linke fordert in ihrem Antrag einen sofortigen Verzicht auf PNR insgesamt. Wir sehen aber endlich positivere Bewegungen in der EU. Die Mitteilung der Kommission zu den Eckpunkten für die künftige Weiterentwicklung von PNR-Abkommen mit Drittstaaten genügt im Großen und Ganzen unseren Anforderungen und stellt eine wesentliche Verbesserung zu den jetzigen Abkommen dar. Die liberalen Bemühungen auf EU-Niveau haben sich also gelohnt. Wir sind zufrieden, dass die Kommission sich für internationale Standards bei PNR-Abkommen einsetzt, die ein hohes Datenschutzniveau vorsehen. Die Kommission will Datenschutz- und Datensicherheitsgarantien in den Empfängerstaaten zur Voraussetzung beim Abschluss von PNR-Abkommen machen und die Weiterübermittlung an andere Stellen im Empfängerstaat oder außerhalb beschränken. Zusätzlich sollen Auskunfts- und Rechtsschutzgarantien Betroffener verankert und die Transparenz bezüglich der Erhebung und der möglichen Nutzung verbessert werden. Dies hat die FDP immer gefordert. Wir begrüßen auch, dass die Kommission voraussichtlich die Abkommen mit den USA, Australien und Kanada überarbeiten möchte. Ich möchte nochmals betonen, dass das USA-Abkommen unter Datenschutzgesichtspunkten besonders kritikwürdig ist. Auf der Basis der Mitteilung der Kommission könnten zukünftige Abkommen jedoch erheblich besser ausfallen. Die Aufhebung geschlossener Abkommen, wie von den Linken in ihrem Antrag gefordert, kommt aktuell nicht infrage. Auch ist es momentan nicht angemessen, da eine Nichtweitergabe von Daten bedeuten würde, dass die Flugzeuge ihre Landerechte in dem entsprechenden Land verlören oder aber die Daten dann ohne jede Rechtssicherheit weitergegeben würden. Die Kommission hat im Übrigen noch weitere FDP-Forderungen aufgegriffen: die Zweckbindung zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität aufgrund international anerkannter Definitionen, die Beschränkung der Übermittlung von Daten auf ein Mindestmaß, die generelle Verbesserung der Datensicherheit und die Etablierung einer unabhängigen Datenschutzaufsicht. Obwohl wir eine Verbesserung sehen, gibt es natürlich Kritikpunkte. Sind zum Beispiel die Nutzung und die Speicherung von sensiblen Daten überhaupt erlaubt? Ich möchte unterstreichen, dass die Grundlagen für PNR noch fehlen. Wir brauchen also eine Überprüfung der Notwendigkeit und der Proportionalität. Wir schließen uns hier dem Europäischen Parlament und dem deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten an, der bereits vor ungefähr einem Jahr die Kommission aufgefordert hat, die PNR-Abkommen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Hierbei ist auch in Betracht zu ziehen, ob nicht die API-Daten als ausreichend angesehen werden könnten, um den gewünschten Zweck zu erreichen. Diese Untersuchung wollen wir abwarten. Das ist für uns entscheidend. Auch neue Verhandlungsmandate mit den USA, Australien und Kanada müssen auf Proportionalität getestet werden, bevor sie im Rat angenommen werden. Wir werden uns, zusammen mit unseren liberalen Kollegen in Brüssel, weiter für effektive und verhältnismäßige Sicherheitsmaßnahmen einsetzen. Jan Korte (DIE LINKE): Die Fraktion Die Linke fordert mit dem vorliegenden Antrag den endgültigen Verzicht auf die transatlantischen und die geplanten europäischen Flugpassagierdaten-Abkommen. Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 arbeiten europäische und US-amerikanische Sicherheitsbehörden intensiv an der Vernetzung und dem Austausch einer Vielzahl personenbezogener und hochsensibler Daten, so auch an dem Austausch von Flugpassagierdaten. Zu diesem Zweck wurde eine Vielzahl von bilateralen Verträgen abgeschlossen. Doch erst mit dem Abkommen aus dem Jahre 2007 konnte den vom Europäischen Gerichtshof angemahnten (Rechts-)Bedingungen entsprochen werden. Alle Vorgängerabkommen konnten einer gerichtlichen Prüfung aus einer ganzen Reihe von Gründen nicht standhalten. Doch auch dieses noch immer aktuelle Abkommen ist aus Sicht meiner Fraktion, ja aus der Sicht von kritischen Juristinnen und Juristen, Nichtregierungsorganisationen und Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtlern hochgradig problematisch. Argumente, die dies untermauern und allesamt im Abkommen selbst zu finden sind, wurden in zahlreichen Debatten im Bundestag in der letzten Legislaturperiode öffentlich gemacht. Deshalb nur einige Stichworte hierzu: hohe Speicherfristen von bis zu 15 Jahren, die anlasslose Speicherung von persönlichen Daten eines jeden Fluggastes - unter anderem Kreditkarteninformationen, Sachbearbeiterinformationen, Informationen zu Reiserouten - und ein unzureichendes Klage-, Einsichts- und Datenschutzniveau für EU-Bürger in den USA müssen rechtsstaatliche Bedenken hervorrufen. Die Linke hat aus zwei Gründen die Debatte aus der vergangenen Legislaturperiode erneut aufgegriffen. Zum einen konnten und können weder EU-Kommission und Bundesregierung eine aussagekräftige Evaluation des Abkommens vorweisen, die den Nutzen des Instruments des Datenaustausches im sogenannten Kampf gegen den internationalen Terrorismus belegt; es liegen keine belastbaren Zahlen oder Informationen vor, die eine signifikante Erhöhung der Sicherheit für Flugreisende, die USA und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Vergleich zu der Zeit ohne Fluggastdatenabkommen beschreiben könnten. Zum Zweiten ist durch die Entscheidung des Europäischen Parlaments im Mai dieses Jahres auch für den Deutschen Bundestag eine neue politische Situation entstanden. Im Mai lehnten es die Europaparlamentarier ab, dem seit 2007 gültigen EU-USA-Abkommen nachträglich ihren Segen zu geben. Der Vertrag von Lissabon sieht vor, dass das Europäische Parlament dem Abkommen seine Zustimmung ex post geben muss. Auch die beiden anderen Datenabkommen mit Australien und Kanada konnten das EP bislang nicht passieren. Vielmehr forderte das Parlament die EU-Kommission auf, bis spätestens Juli 2010 einen kohärenten Ansatz in Bezug auf die Nutzung von Fluggastdatensätzen vorzulegen. Dem ist die Kommission leider erst am 21. September nachgekommen. Das EU-Parlament drängt zudem auf Neuverhandlungen mit den drei Staaten, wobei das Hauptaugenmerk neben der Gewährung eines hohen Datenschutzes vor allem auf der Aushandlung eines gemeinsamen und vergleichbaren Abkommens liegt. Zukünftig sollen nicht bilaterale Verträge geschlossen werden, sondern ein gemeinsamer mit allen Staaten, denen nach dem Abschluss eines solchen Abkommens ist. Bereits jetzt haben weitere Staaten wie Südkorea und Indien Interesse daran angemeldet. Die Linke begrüßt ausdrücklich, dass das Europäische Parlament dem Missbrauchsversuch der EU-Kommission vorerst widerstand, zu einem einfachen Abnick-Parlament zu werden zu einem Sachverhalt, den das EP selbst nicht mit- und ausgestalten konnte. Gleichzeitig sind wir aber der Meinung - und dies haben die Verhandlungen 2007 mit den USA gezeigt -, dass es nach derzeitiger Lage nicht möglich ist, ein an Bürger- und Freiheitsrechten orientiertes Abkommen im Ergebnis neuer Verhandlungen zu erhalten. Die Erfahrungen mit dem existierenden Abkommen haben gezeigt, dass ein ausreichendes Datenschutzniveau in den Vereinigten Staaten nicht erkennbar ist. So ist es nur sehr schwer möglich, die verbrieften Auskunftsrechte über gespeicherte personenbezogene Daten in Washington in Anspruch zu nehmen. Zum anderen handelt es sich bei dem aktuellen und wohl auch bei dem nun neu auszuhandelnden Abkommen um eine anlasslose Datenspeicherung auf Vorrat; dies sagt die Kommission im Übrigen selber in ihren Mitteilungen. Das ist aus deutscher Sicht nicht zu akzeptieren. Ich möchte an dieser Stelle an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erinnern. Dort heißt es, "dass durch die vorsorgliche Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten der Spielraum für weitere anlasslose Datensammlungen auch über den Weg der EU erheblich enger wird". Auch vor diesem Hintergrund sollte sich der Bundestag der Forderung der Fraktion Die Linke nach einem endgültigen Verzicht auf den transatlantischen Datenaustausch von Flugpassagierdaten anschließen. Gleiches gilt für den Aufbau eines europäischen Fluggastdatenaustauschsystems. Es wird Zeit, Datengroßprojekte, die unter dem Vorwand des vermeintlichen Schutzes der Zivilbevölkerung und kritischer Infrastruktur aufgesetzt wurden, in ihrem Kern aber Bürgerrechte abbauen und den Datenschutz schleifen, zurückzudrehen und für die Zukunft zu unterlassen - sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der EU-Rat will noch in diesem Jahr Verhandlungsmandate verabschieden, auf deren Grundlage neue und - man hofft es jedenfalls - bessere Abkommen zur Weitergabe von Fluggastdaten mit den USA, Kanada und Australien ausgehandelt werden sollen. Außerdem soll eine Konzeption für ein EU-eigenes PNR-System vorgelegt werden, bei dem es nicht mehr nur darum geht, welche Daten an wen weitergegeben werden, sondern bei dem die EU selbst den großen Datensammler gibt. Das alles infrage zu stellen, ist, wie der vorliegende Antrag es tut, dringend nötig. Dringend nötig ist auch, die jetzige Praxis jedenfalls zu beenden; denn momentan werden mit viel zu wenigen Beschränkungen viel zu viele Daten weitergereicht. Die Passagierdaten - eben jene PNR - enthalten ja nicht nur Name und Vorname, sondern auch Daten, aus denen sich noch viel mehr Informationen über einzelne Personen gewinnen lassen, zum Beispiel Daten, aus denen sich die Zugehörigkeit zu einer Partei oder einer Gewerkschaft erkennen lässt, Daten über das gewählte Essen, die Rückschlüsse auf die Religionszugehörigkeit zulassen, Daten über das Reisebüro, die Telefonnummer am Zielort, die Mitreisenden, den Sitzplatz usw. usf. Was mit diesen Daten passiert, ist nur teilweise geklärt und bisher auch in den Abkommen nicht genug geregelt. Ginge es nur darum, zu sehen, wer da auf einen zukommt, also gewissermaßen eine Vorabkontrolle vor Erreichen der Grenze, fragt man sich: Warum dann all die anderen Daten? - Es geht aber auch um den Abgleich mit Flug- und Einreiseverbotslisten, und da haben ja schon verschiedentlich Menschen böse und auf falschen Angaben gegründete Erfahrungen machen müssen. Der Kern des Problems ist aber die Vorratsdatenspeicherung, die hier stattfindet; denn die Speicherfrist endet mitnichten mit der Einreise im Zielland oder wenigstens nach erfolgter Rückreise. Stattdessen wird ein Datenpool geschaffen, und wenn es einen solchen gibt, dann wird er auch genutzt. Wer sich die einschlägigen Debatten hier im Hause und die zähen Diskussionen mit den USA ins Gedächtnis ruft, der weiß: So ein Datenberg wird von Profilern ausgewertet und per Data-Mining durchleuchtet. Und das ist weit jenseits jeden Zwecks, für den die Daten erhoben wurden. Da ging es um die Abwicklung eines Fluges, nichts sonst, und nicht um die Fütterung einer Datei, deren Verwendung sich - das vor allem die leidige Erfahrung mit den USA - der Kontrolle und dem Rechtsweg weitgehend entzieht. Die Bundesregierung darf deswegen nicht kritiklos den Weg des dauernden Datensammelns und -transferierens weitergehen. Sie muss schon bei den Verhandlungen über die Mandate endlich klare, bürgerrechtliche Grenzen ziehen. Anlage 14 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Elektronischen Personalausweis nicht einführen (Tagesordnungspunkt 18) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Ab kommender Woche wird über die Kommunalverwaltungen der neue Personalausweis im Scheckkartenformat ausgegeben und den bisherigen Personalausweis ersetzen. Der neue elektronische Personalausweis bietet zahlreiche wichtige und zukunftsweisende Innovationen, die insbesondere der rasanten technischen Entwicklung der letzten Jahre und den veränderten Kommunikationswegen und -gewohnheiten Rechnung tragen. Sowohl die Möglichkeit der elektronischen Identifikation, eID, als auch die qualifizierte Signatur werden unter höchsten Sicherheitsstandards die Nutzung des Ausweises in der digitalen Welt ermöglichen. Persönlich werde ich in der kommenden Woche zur Beantragung des neuen Ausweises schnellstmöglich das Bürgeramt meiner Heimatstadt Neuötting aufsuchen. In Ihrem Antrag sprechen Sie richtigerweise das bisherige Ausweisdokument an, auf dem - wie auch Ihnen von den Grünen sicher bekannt ist - bereits vier biometrische Daten, nämlich Körpergröße, Augenfarbe, Lichtbild und Unterschrift, enthalten sind. Durch die Erweiterung um das digitale Bild und die explizit freiwillige Speicherung von Fingerabdrücken wird eine stärkere und nachvollziehbare Bindung zwischen Ausweisinhaber und Dokument erreicht. Die missbräuchliche Verwendung gestohlener Ausweise wird somit zweifelsfrei erschwert. In Ihrer Argumentation hinsichtlich möglicher Sicherheitsbedenken, dem zweiten Aspekt Ihres Antrages, räumen Sie erfreulicherweise die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der Verbesserung der sicheren Kommunikation im Internet ein. Umso erstaunlicher erscheint mir die Tatsache, dass Sie eine weitere Karte für den Versandhandel fordern. Wollen Sie dann auch eine weitere Karte für die Kommunikation mit Behörden? Und noch eine Karte für sicheren privaten Austausch? Neben der fehlenden praktischen Tauglichkeit dieses Vorschlages widerspricht dies auch dem Gebot der Datensparsamkeit. Der neue elektronische Personalausweis führt all diese Möglichkeiten zusammen. Ab dem 1. November werden die Ausweisinhaber sich im Internet elektronisch sowohl gegenüber Behörden als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern, beispielsweise beim Onlineshopping, Onlinebanking oder beim Onlinekauf von Tickets jedweder Art, ausweisen können. Gleichzeitig erhält der Ausweisinhaber über ein Zertifikat die Bestätigung, dass die von ihm aufgerufene Website auch dazu berechtigt ist, seine Daten abzufragen. Besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass über Art und Umfang der zur Verfügung gestellten Daten stets die Hoheit und völlige Kontrolle bei den Bürgerinnen und Bürgern verbleibt. Ein Auslesen privater Informationen ohne Kenntnis oder gar gegen den Willen der Nutzenden ist im Vergleich zu allen bisher verfügbaren Modellen erheblich erschwert. Es ist sichergestellt, dass alle Informationen und Übertragungen mit modernen, dauerhaft wirksamen und international anerkannten Verschlüsselungsverfahren sicher geschützt werden. Der neue elektronische Personalausweis ist mit physikalischen und elektronischen Sicherheitsmerkmalen auf höchstem technologischem Niveau ausgestattet. Auch unter Berücksichtigung der Schnelligkeit von technischen Innovationen ist über die gesamte Gültigkeitsdauer von zehn Jahren sichergestellt, dass die technische Aufwandsschwelle für Fälschungs- oder Verfälschungsversuche sowie auch sogenannte Hacking-Angriffe auf den Chip im Personalausweis ausreichend hoch ist. Ich teile ausdrücklich die Einschätzung der christlich-liberalen Bundesregierung, dass so die Wahrscheinlichkeit, dass die Algorithmen des neuen Personalausweises vor Ablauf der Gültigkeitsdauer von zehn Jahren nicht mehr sicher sind, vernachlässigbar gering ist. Am 15. Oktober dieses Jahres wurden die vom Bundesministerium des Innern beauftragten Begleitstudien vorgestellt. Die umfangreichen Tests im Vorfeld der Einführung bestätigen die positive Prognose hinsichtlich des hohen Schutzniveaus. Seit Oktober 2009 erprobten und erproben E-Business- und E-Government-Anbieter in praktischen Anwendungstests die elektronische Identitätsnachweisfunktion des neuen Ausweises in ihren Onlineangeboten. Die Beantragung, Ausstellung und Sperrung von Ausweisen wurden durch ausgewählte kommunale Behörden seit Anfang 2010 in einem Feldtest evaluiert, dessen Ergebnisse ebenfalls noch vor dem "Roll-out" in die laufende Projektabwicklung eingeflossen sind. Hinsichtlich der in dem Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen formulierten Sorgen belegen insbesondere die Ergebnisse der Studie "Restrisiken beim Einsatz der AusweisApp auf dem Bürger-PC ..." den "deutlichen" Sicherheitsgewinn gegenüber den bisher üblichen Verfahren zur Identifikation oder Kommunikation über das Internet. Bezüglich der eID-Funktion wird explizit die Verbesserung des Schutzniveaus gegenüber der "herkömmlichen Authentisierung mit Passwörtern" bestätigt. In den letzten Wochen wurden in der Öffentlichkeit stellenweise Bedenken insbesondere gegenüber den Basislesegeräten geäußert. Die Studie weist ebenfalls darauf hin, dass beim Komfortlesegerät aufgrund des externen PIN-Eingabefeldes und durch das zusätzliche Display im Lesegerät das Sicherheitsniveau nochmals angehoben wird. So wird ein Ausspionieren der PIN verhindert, und die Gegenstelle der Authentisierung sowie Berechtigungen können vertrauenswürdig angezeigt werden. Unterschiedliche Anwendungen werden unterschiedliche Sicherheitsastandards verlangen, sodass die Anwendungen, die sinnvollerweise mit dem Basislesegerät verfügbar sind, auch eine hohe Sicherheit gewährleisten. Anwendungen, bei denen die qualifizierte elektronische Signatur genutzt wird, werden voraussichtlich über Standard- oder Komfortlesegeräte zu verwenden sein. Damit nachvollziehbar und eindeutig verknüpft ist die Integrität des Computers des Bürgers. Entsprechende Sicherungsmaßnahmen sind allerdings bereits heute dringend angeraten, wenn Onlinetransaktionen oder vertrauliche Kommunikation durchgeführt werden. Der Schutz des eigenen Computers vor Schadprogrammen mithilfe von Antivirenprogrammen und Firewalls verdient nicht erst mit der Nutzung des neuen Ausweises besondere Aufmerksamkeit. Die wichtigsten Hinweise, um das ohnehin deutlich verbesserte Schutzniveau auch verbraucherseitig weiter zu erhöhen, sind für jeden im Internet abrufbar. Gerade in Verbindung mit der Einführung zum 1. November sollte auf die zahl- und umfangreichen Hilfestellungen und Informationsangebote nochmals vermehrt hingewiesen werden. In vielen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Bundeswahlkreis gewinne ich diesbezüglich zunehmend den Eindruck, dass sowohl das Interesse als auch das Wissen über die Chancen des neuen Personalausweises stetig wachsen. Deshalb habe ich die Hoffnung, dass sich - eine entsprechende Verbreitung vorausgesetzt - die allein im vergangenen Jahr durch das Bundeskriminalamt veröffentlichte Zahl von 6 800 verzeichneten Fällen des digitalen Identitätsdiebstahls erheblich reduzieren wird. Wie ich bereits in meiner letzten Rede zum elektronischen Personalausweis ausgeführt habe, ist mir, als Berichtererstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Bereich des Datenschutzes im Innenausschuss des Deutschen Bundestages, selbstverständlich der Aspekt der Datensicherheit ein besonderes Anliegen. Sollten technische Innovationen in der Zukunft die Sicherheit bestehender Konzepte unterminieren, wird damit aber auch die Weiterentwicklung der Sicherheitstechnologien einhergehen. Zu diesem bisher nicht vorhersehbaren Zeitpunkt werden die zuständigen Behörden, insbesondere das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, entsprechende Anpassungen vornehmen müssen und dies selbstverständlich auch tun. Mit der näherrückenden Einführung wird die große Zahl von Einsatzmöglichkeiten, die der neue Personalausweis bietet und bieten wird, immer deutlicher. Zahlreiche Wirtschaftsunternehmen haben bereits angekündigt oder begonnen, innovative Dienste zu entwickeln und dem Verbraucher anzubieten. Mit der erhöhten Sicherheit und Praxisnähe wird somit auch ein erheblicher Komfortgewinn in verschiedenen Lebensbereichen einhergehen. Einfacheres Anmelden bei Portalen oder Shops oder vereinfachte Schadensmeldung bei den Versicherern ist hier sicher erst der Anfang einer sehr wahrscheinlichen Erfolgsgeschichte. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern der Mehrwert nicht nur in Bezug auf sogenannte E-Government-Szenarien, sondern auch für weitere Lebensbereiche deutlich wird. Davon bin ich allerdings fest überzeugt. Der Ausweisinhaber selbst behält die volle Kontrolle darüber, welche seiner persönlichen Daten an den Anbieter übermittelt werden. Aufgrund seines Sicherheitskonzeptes hilft der neue Personalausweis, Internetkriminalität zu bekämpfen und das Vertrauen der Bevölkerung in elektronische Transaktionen zu steigern. Nicht zuletzt für den Jugendschutz sind erhebliche Verbesserungen zu erwarten. Prozesse wie Login, Adressverifikation und Altersnachweis können wirtschaftlicher und schneller realisiert werden. Meiner Überzeugung nach werden sich die massiven Vorteile dieses neuen Ausweises schnell verbreiten. Wenn die Verfahren institutionalisiert sind und eine gewisse Schwelle der Verbreitung überschritten ist, werden auch von Ihnen von Bündnis 90/Die Grünen diese zahlreichen Vorteile nicht mehr zu leugnen sein. Der neue Personalausweis ist eine Innovation, die über eine zeitgemäße Neuauflage eines Ausweisdokuments weit hinausgeht. Die Sicherheitsbedenken sind weitestgehend unbegründet. Bürgerrechte werden in keiner Weise beschnitten, und ich hoffe sehr, dass die Bürgerinnen und Bürger schnell die Chancen dieses Vielzweckwerkzeuges kennen- und schätzen lernen. Frank Hofmann (Volkach) (SPD): Wir bekommen ab dem 1. November 2010 den neuen elektronischen Personalausweis und somit eine modernes Identitätsdokument. Das ist nichts Neues, sondern das Produkt eines sehr aufwendigen Gesetzgebungsvorhabens, das die Große Koalition in der vergangenen Legislaturperiode erfolgreich durchgeführt hat. - Mit diesem Satz habe ich meine letzte Rede zu diesem Antrag begonnen, dabei bleibt es auch jetzt. Mit seriösem politischem Handeln hat dieser Antrag jedenfalls nichts mehr zu tun, schon gar nicht zu diesem Zeitpunkt, eine Woche vor Einführung. Wer fünf Tage vor Einführung des neuen Ausweises mit diesem Antrag daherkommt und die Einführung verhindern will, dem spreche ich ein seriöses politisches Anliegen ab. Sie machen wieder auf Protestkultur, um kurzfristig politisches Kapital aus Stimmungen und Ängsten in der Bevölkerung zu schlagen. Ihre Regierungsfähigkeit stellen Sie so nicht unter Beweis - ganz im Gegenteil. Würde man dem Antrag der Grünen folgen und das gesamte Projekt jetzt einstampfen, hätte man nicht nur mehrere Hundert Millionen Euro sinnlos in den Sand gesetzt, sondern auch keine Lösung für eine sichere Identifizierung im elektronischen Geschäftsverkehr geschaffen. Ihr Vorschlag, die Einführung einer eigenständigen Karte, der sogenannten Wolfgang-Wieland-Gedächtniskarte - ich habe hierzu bereits Stellung genommen -, zu prüfen, zeigt Ihre mangelnde Problemlösungskompetenz. So wird allenfalls das Portemonnaie dicker, aber kein praxistaugliches Ausweisdokument für das Internet geschaffen. Mit dem neuen scheckkartengroßen Ausweis wird ein Standard-Identitätsnachweis für die Onlinewelt bereitgestellt, den die Bürgerinnen und Bürger sowohl gegenüber Behörden als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistern nutzen können - natürlich freiwillig, genauso wie auch die Abgabe der Fingerabdrücke freiwillig ist. Zu den verschieden Funktionen des Ausweises habe ich bereits mehrfach hier im Plenum ausgeführt; das möchte ich an dieser Stelle nicht wiederholen. Die Umstellung vom alten auf den neuen Personalausweis läuft weitgehend reibungslos; das hören wir aus der Verwaltung. Das ist für ein solches Mammutprojekt nicht selbstverständlich. Außerdem wird das neue Dokument von vielen Bürgerinnen und Bürgern sehr positiv angenommen. Hieran konnten auch die zum Teil absurden Schauermärchen über vermeintliche Sicherheitslücken nichts ändern. Es ist dem Bürger klar, dass er EC-Karten und PIN getrennt halten muss. Es ist dem Bürger klar, dass er beim Onlinebanking Firewall und Antivirensoftware braucht, und es wird dem Bürger erklärt, dass dieses Schutzniveau auch für die besonderen Funktionen des E-Personalausweises gelten muss. Über die angeblichen Sicherheitsrisiken wurde in den Medien viel berichtet. Das ist nichts Neues; wir hatten viele dieser Diskussionen bereits bei der Einführung des elektronischen Reisepasses. Klar ist aber auch, dass die Einführung neuer Technologien immer mit gewissen Risiken verbunden ist. Auch wenn es die Grünen nicht interessiert: Nur so ist technischer Fortschritt möglich. Beim elektronischen Personalausweis sind die Risiken jedoch überschau- und beherrschbar. Diese Einschätzung wird von den Grünen jetzt wohl nicht mehr geteilt. Die Grünen sind da flexibel, mal dafür, mal ein bisschen dafür und jetzt eben dagegen. Dass sich eine solche Einstellung dauerhaft auszahlt, halte ich für fragwürdig. Zu den beschriebenen Sicherheitsproblemen im Einzelnen. Die Meldung des Chaos Computer Club lautete, die PIN würde beim einfachen Lesegerät über die Tastatur eingegeben und könne so mittels eines Trojaners ausgelesen werden. Diese Key-Logger-Problematik ist nun wirklich ein alter Hut und zeigt sich so auch beim ganz normalen Onlinebanking. Auch hier kann man den Anwender nicht völlig aus seiner Verantwortung entlassen. So ist es nötig, den PC im Hinblick auf die Firewall und die Antivirensoftware auf dem neuesten Stand zu halten. - Dieses Problem zeigt sich jedoch nur bei Lesegeräten der Basisversion. Dort muss man die PIN über die PC-Tastatur eingeben. So kann die Zahlenkombination leichter durch Spähsoftware von Hackern abgegriffen werden. Hier kann sich auch die Bundesregierung, die die Basisgeräte mit Steuergeldern kostenlos unters Volk bringt, nicht aus Ihrer Verantwortung verabschieden. Es ist nötig, dass die Verwender eine Handreichung und Unterstützung beispielsweise durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie bekommen, um so der Gefahr von Hacker-Angriffen wirksam entgegnen zu können. Noch besser wäre es allerdings, wenn die Bundesregierung darauf hinarbeiten würde, nur sichere Geräte mit eingebauter Tastatur in Verkehr zu bringen. Aber ein gewichtiger Grund für die Nichteinführung ist das nicht. Auch hier zeigt sich, dass die Bundesregierung mit der konkreten Umsetzung eines, wie ich stets betont habe, richtigen Projekts zum Teil überfordert ist. Dies konnte man auch bei der Gebührenverordnung für den Personalausweis sehen, bei der das Innenministerium konzeptlos vorgegangen ist. Im Ergebnis müssen nun Jugendliche und Kommunen die Zeche zahlen. Auch hierzu habe ich bereits ausführlich Stellung genommen. Ich kann den Grünen nur raten: Machen Sie keine taktischen Spielchen bei sinnvollen Projekten wie diesem. Nutzen Sie Ihre neugewonnene Motivation aus dem aktuellen Umfragehoch, und setzen Sie sich mit dem Totalversagen der schwarz-gelben Bundesregierung auseinander. Hier ist berechtigte Kritik angebracht. Manuel Höferlin (FDP): Je näher die Einführung des elektronischen Personalausweises rückt, desto hektischer - und vor allem unsachlicher - wird die Debatte um ihn geführt. Dies ist besonders bedauerlich, weil eine kritische Auseinandersetzung aller Beteiligten mit diesem neuen Instrument des Meldewesens heute und in Zukunft unabdingbar ist. Anstelle von Panikmache, Halbwahrheiten und Fehlinformationen muss Aufklärung über die technischen, wirtschaftlichen und Bürokratie reduzierenden Funktionen des elektronischen Personalausweises treten. Mit gutem Recht sorgen sich Bürgerinnen und Bürger, die sogenannte "Netzgemeinde" und - oftmals etwas durchsichtig - die Vertreter der Parteien um die Sicherheit der persönlichen Daten auf dem neuen Ausweis. Nicht zuletzt meine eigene Fraktion, die FDP, hat sich lange Zeit den Kopf zerbrochen, ob die Vorteile und Nutzen des neuen Ausweises den notwendigen Aufwand zur Absicherung der gespeicherten Daten rechtfertigen. Wir beantworten diese Frage heute mit einem kritischen Ja. Denn der elektronische Personalausweis verfügt - wie übrigens selbst kritischste Experten wie zum Beispiel der Chaos Computer Club bestätigen - über ein sehr hohes Sicherheitsniveau. Alle gespeicherten Daten auf dem Ausweis sind auf sicherheitstechnisch hohem Niveau verschlüsselt. Dennoch möchte ich selbstverständlich bestehende Gefahrenquellen nicht verschweigen. Sie liegen in der technischen Umgebung des Ausweises sowie beim Nutzer. So können die Zugangsdaten theoretisch und mit großem Aufwand ausgespäht werden, wenn ein Ausweisinhaber ein Lesegerät ohne Tastatur benutzt und darüber hinaus seine Zugangsdaten per Tastatur auf einem Computer eingibt, der nicht vor Virenangriffen geschützt ist und dessen Betriebssystem seit langem nicht mehr aktualisiert wurde. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI, hat aber keine Anhaltspunkte dafür, dass bei einem normal geschützten Computer das Abfangen der PIN möglich ist. Jeder heimische PC mit einem gängigen kostenlosen Virenscanner und aktualisierten Versionen von Browser und Betriebssystem dagegen ist weitestgehend vor Datenklau geschützt. Diese sicherheitstechnische Minimalanforderung an jeden Internetnutzer ist aber unabhängig von der Nutzung eines elektronischen Personalausweises eine Selbstverständlichkeit. Wer im Internet unterwegs ist und beim Einkaufen Bankdaten preisgibt, wer per E-Mail Privates austauscht, wer beruflich Dienstliches verschickt: Jeder Internetnutzer muss heute Sorge dafür tragen, dass er sich vor dem Ausspähen seiner Daten schützt. Dies sollte so selbstverständlich sein wie das Abschließen der eigenen Haustür, wenn man die Wohnung verlässt. Alles andere ist fahrlässig. Deswegen setze ich mich unabhängig von der Einführung des elektronischen Personalausweises schon lange dafür ein, dass wir die Medienbildung aller Bürgerinnen und Bürger fördern, vom Kindergarten an bis ins hohe Alter. Denn mit einem vorhandenen Bewusstsein um die potenziellen Risiken jeder Nutzung des Internets und einem vernünftigen Maß an Wachsamkeit lassen sich die allermeisten Risiken im Netz so gut wie ausschließen. Ich will aber hier nicht nur über die natürlichen Risiken eines jeden technischen Produktes sprechen, sondern auch die Fortschritte bei der Dokumentensicherheit des neuen Ausweises aufzeigen. Durch die Verwendung eines biometrischen Passfotos wird die Verwendung des Ausweises durch andere Personen als den rechtmäßigen Besitzer zusätzlich erschwert; die Fingerabdrücke, deren Aufnahme freiwillig ist, sind ein zusätzliches, nicht fälschbares Instrument, das den Missbrauch des Ausweises weiter reduziert. Die Nutzung der freiwilligen elektronischen Funktionen des Ausweises gelingt nur, wenn sowohl der Ausweis als auch die Anmeldedaten vorliegen; das heißt, ein verlorener oder gestohlener Ausweis allein stellt kein größeres Risiko dar, solange nicht die persönlichen Zugangsdaten vorliegen. Hier unterscheidet sich der neue Ausweis nicht von einer EC-Karte, bei der auch jeder weiß, dass sie niemals mit der Geheimzahl zusammen aufbewahrt werden darf. Vielfach ist Kritik an dem höheren Preis des elektronischen Personalausweises zu vernehmen. Wir Liberale nehmen diese Kritik ernst. Dem höheren Preis, der auf die zehnjährige Geltungsdauer des Ausweises übrigens gerade einmal 2 Euro pro Jahr ausmacht, steht aber auch ein ungleich höheres Maß an Möglichkeiten des neuen Ausweises gegenüber. So ermöglicht die zweifelsfreie Identifizierung des Ausweisbesitzers neue Möglichkeiten im Bereich des E-Government und des Handels. Der neue Ausweis kann dazu beitragen, dass zum Beispiel behinderte Menschen, für die der Gang ins Rathaus, zur Krankenkasse oder zum Einkaufen nur schwer oder gar nicht möglich ist, neue Teilhabemöglichkeiten eröffnet werden, wenn sie mehr Angelegenheiten selbst und sicher online regeln können. Auch für Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum kann eine sichere Online-Identifizierung unzählige Wege und Kilometer sparen. Last, but not least: Wer kann heute voraussagen, wie wir in zehn Jahren leben werden? Welche Verwaltungsvorgänge, welche Geschäftsmodelle, welche Arbeitsplätze werden sich komplett ins Internet verlagert haben? Mit dem elektronischen Personalausweis schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass Deutschland mit dem technischen Fortschritt mithalten kann. Wir eröffnen uns Optionen, ohne heute schon entscheiden zu müssen, welche wir nutzen wollen und werden. Es wäre töricht, auf diese Chancen zu verzichten. Für all diejenigen, bei denen die Skepsis vor dem neuen Ausweis überwiegt, sei nochmals klipp und klar erwähnt: Abgesehen vom biometrischen Passbild sind alle neuen und zusätzlichen Funktionen des elektronischen Personalausweises freiwillig. Fingerabdrücke müssen nicht abgegeben werden. Der innenliegende Chip kann deaktiviert werden. Die digitale Signatur muss ohnehin gesondert aufgebracht werden; niemand erhält diese unwissentlich oder gegen seinen Willen. Wer zunächst den Ausweis nicht vollumfänglich nutzen will, kann auch später noch die elektronischen Funktionen aktivieren lassen. Die FDP lehnt deshalb die Forderung der Grünen, auf die Einführung des elektronischen Personalausweises zu verzichten, entschieden ab. Ich möchte dennoch gerne kurz auf die zweite Forderung der Grünen eingehen. Anstelle des elektronischen Personalausweises solle die Einführung einer Identifikationskarte für den Onlinehandel geprüft werden. Dazu kann ich nur sagen: Die Bundesregierung denkt weder über die Einführung einer "Bundes-Shopping-Card" nach, noch wird sie das unter liberaler Beteiligung je tun. Aus Steuergeldern soll nach Auffassung der Grünen ein nur für das Einkaufen im Internet zu nutzendes Produkt entwickelt werden. Diese Forderung ist grotesk und beweist die haushaltspolitische Verantwortungslosigkeit der Grünen. Ich lade heute alle Fraktionen des Deutschen Bundestages ein: Tragen Sie in den nächsten Jahren mit einer konstruktiven und kritischen Begleitung der Einführungsphase des elektronischen Personalausweises dazu bei, dass wir die Chancen des neuen Ausweises in seiner ganzen Bandbreite nutzen und Risiken rechtzeitig erkennen! Jan Korte (DIE LINKE): Die Einführung dieses unausgereiften Pfusch-Persos ist hochgradig sicherheitsgefährdend und verantwortungslos. Auch wenn es bei der Politik dieser Bundesregierung eigentlich nicht anders zu erwarten war, müssen wir heute feststellen, dass Sie beim elektronischen Personalausweis leider völlig beratungsresistent sind. Sie kommen einfach nicht von ihrem Biometrie-Trip herunter. Völlig dogmatisch hält der Bundesinnenminister an einem seiner Lieblingsspielzeuge fest. Niemand scheint ihn bei seinem Treiben aufhalten zu können. Koste es, was es wolle, werden seit Jahren die aberwitzigsten biometrietechnischen Spielereien aus dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gegen jeden Rat und jede Expertise durchgeboxt. So ist es auch beim neuen Personalausweis, ganz gleich, ob Verbraucherschützer die Kosten bemängeln und Datenschützer und Computerexperten massive Sicherheitsbedenken äußern, ganz gleich, ob Forscher zu dem Ergebnis kommen, dass der neue Personalausweis noch völlig unausgereift ist und massive Sicherheitslücken aufweist oder fast alle Nutzungsszenarien nur den Diensteanbietern und meist nicht dem Endnutzer helfen. So wird also am kommenden Montag, am 1. November, der neue elektronische Personalausweis kommen. Das ist bedauerlich, und ich kann nur hoffen, dass sich noch möglichst viele Bürgerinnen und Bürger in den letzten Wochen und Monaten einen der bisherigen Personalausweise besorgt haben. Die Bundesregierung ließ allen verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürgern, die verhindern wollten, diesen Pfusch-Perso die nächsten zehn Jahre mit sich herumtragen zu müssen, ja nur diese Wahl. Nachdem sich die FDP im Juli von ihren sehr vernünftigen Positionen aus der letzten Legislaturperiode verabschiedet hatte, war klar, wo das hier enden würde. In ihrem damaligen Antrag "Keine Einführung des elektronischen Personalausweises" forderte die FDP noch ganz richtig, dass der Deutsche Bundestag die Einführung des elektronischen Personalausweises ablehnen solle, weil die umfangreiche Erfassung und Speicherung der biometrischen Daten zur elektronischen Identifizierung nicht notwendig sei und mehr Nachteile als Vorteile mit sich bringe. Damals kamen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, zu dem Ergebnis, dass die zwangsweise Verwendung von biometrischen Daten aller Bundesbürger unverhältnismäßig sei. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer, Herr Ahrendt, forderte selbst vor einem halben Jahr noch, der Staat müsse sich bei seiner Datensammelwut zurücknehmen und deshalb die Entscheidung für den Ausweis korrigieren. Davon ist jetzt nirgendwo mehr die Rede. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier eine kollektive Gehirnwäsche durch ihren Koalitionspartner stattgefunden hat. Innenminister Thomas de Maizière wird nach wie vor nicht müde, zu erklären, dass "dieser neue Personalausweis ... die sicherste elektronische Identitätskarte, die es auf dem Markt gibt", sei. Wenn das stimmt, wirft das nicht gerade ein gutes Licht auf die Anbieter von elektronischen Identitätskarten. Bedauerlicherweise sind bei hoheitlichen Dokumenten die von Ihnen immer so gepriesenen Marktgesetze außer Kraft gesetzt: Wenn der letzte alte Personalausweis abgelaufen ist, gibt es praktisch eine gesetzliche Verpflichtung zum Besitz von unausgereiften Pfuschprodukten. Aber schauen wir uns den derzeitigen Stand einmal etwas genauer an. Für Onlineangebote bietet der neue Personalausweis einige zusätzliche Optionen: eine elektronische Identitätsbestätigung, eID, eine kostenpflichtige, digitale Signatur, QES, zum elektronischen Unterschreiben und eine Pseudonymfunktion zur Bestätigung der Person, ohne persönliche Informationen von sich preisgeben zu müssen. Um diese Funktionen nutzen zu können, braucht man spezielle Lesegeräte, über die der Ausweis mit einem Computer verbunden wird. Dies birgt jedoch ein großes Sicherheitsproblem, da viele Computer ungenügend geschützt sind. Deutschland befand sich Anfang des Jahres auf der Rangliste der Länder mit den meisten infizierten Rechnern auf Platz drei. Nach Schätzungen von IT-Sicherheitsexperten sollen mehrere Hunderttausend Rechner in Deutschland von sogenannten illegalen Botnetzen genutzt werden. Auf den infizierten und gekaperten Rechnern befinden sich ohne Wissen der Benutzerinnen und Benutzer Schadprogramme, mit deren Hilfe die Ressourcen des PCs von Kriminellen unbemerkt genutzt und auch PINs von Bankkonten ausgeforscht werden können. Die Sorge um die Sicherheit der persönlichen Daten ist in Deutschland also zu Recht groß. Einer aktuellen Studie des IT-Dienstleisters Unisys zufolge würden jedoch nur wenige Bürger für mehr Schutz auch einen größeren Aufwand betreiben. 72 Prozent, der in dieser Studie in Deutschland Befragten, machen sich ernsthaft Sorgen um einen möglichen Identitätsdiebstahl. Dennoch hielten sich die persönlichen Anstrengungen für die eigene Datensicherheit in Grenzen. Nur 37 Prozent der Befragten würden zum Beispiel schwer zu knackende Passwörter nutzen und sie regelmäßig ändern, und 19 Prozent hält ihre Antivirensoftware nicht auf dem aktuellen Stand. In einer solchen Situation Pflichtdokumente mit einem Identitätsschlüssel für Internetgeschäfte und E-Government zu verknüpfen und dabei den Bürgerinnen und Bürgern auch noch Sicherheit vorzugaukeln, ist hochgradig unverantwortlich. Wenn man aber versucht, durch die Hardware einem Missbrauch möglichst gut vorzubeugen, sollte man laut Innenministerium einen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI, zertifizierten Standard- oder besser noch Komfortleser benutzen. Doch die derzeit zur Verfügung stehenden Lesegeräte sind Mangelware: Bislang sind überhaupt erst drei Modelle offiziell zertifiziert, von deren Benutzung das Bundesinnenministerium aber aus Sicherheitsgründen abrät, da alle drei Geräte nur Basisleser sind, deren Sicherheitsprobleme der Chaos Computer Club erst kürzlich nachweisen konnte: Bei der Billigvariante kann Schadsoftware, etwa ein sogenannter Trojaner, die sechsstellige PIN mitlesen. Von den zehn beim Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme gelisteten Herstellern stellen nur zwei auch die sicherste Variante, den Komfortleser, her. Aber, wie gesagt, diese Komfortleser sind bislang noch überhaupt nicht zertifiziert und für den Markt zugelassen. Dabei braucht man ein Gerät der höchsten Sicherheitsklasse, will man alle angepriesenen Fähigkeiten des neuen Personalausweises nutzen: Die Unterschriftsfunktion, mit der man online Dokumente rechtsverbindlich unterzeichnen kann, wird nur mit einem Komfortleser für mehr als 150 Euro möglich sein. Das heißt also: Sicherheit wird es beim nPA vorerst nicht geben; denn von den einzig erhältlichen Lesegeräten rät die Bundesregierung aus Sicherheitsgründen ab. Aber zurück zum Mantra des Innenministers. Selbst wenn man naiverweise annimmt, dass der neue Personalausweis zum jetzigen Zeitpunkt sicher ist, dann stellt sich doch die Frage, wie lange das so bleiben wird. Auch noch so sichere technische Systeme werden inzwischen in ziemlich kurzen Zeiträumen überwunden. Da wäre es naiv, anzunehmen, dass dies nun ausgerechnet bei diesem Produkt, dessen Überwindung Kriminellen ungeahnte Möglichkeiten bietet, anders sein sollte. Es muss hier auch noch einmal festgehalten werden, dass die angeblich fehlende Sicherheit des jetzigen Personalausweises Ihnen nur als populärer Vorwand für ein Projekt diente, das die Bürgerinnen und Bürger nie gebraucht und auch nicht gewollt haben. Es ging und geht Ihnen um die Schaffung eines Marktes für biometrische Techniken, um ihre möglichst umfassende Einführung und darum, einen großen Teil der Entwicklungskosten via Steuergelder und Gebühren den Bürgerinnen und Bürgern in Rechnung zu stellen. Dafür nehmen Sie sogar eklatante Risiken in Kauf und zwingen die Bürgerinnen und Bürger in eine biometrische Marktgemeinschaft. Auch wer ganz sicher gehen will und die auf den Markt geworfenen unsicheren Billigprodukte von Lesegeräten nicht nutzen will, wer weiß, dass eine nichtprofessionelle, gängige Sicherheitsstruktur des privaten PCs nie ganz sicher sein kann, wer die teuren und heute halbwegs sicheren Komfortlesegeräte nicht kaufen kann oder will, wer aus diesen guten, vernünftigen Gründen bestimmte Funktionen des nPA nicht benutzen will, der finanziert trotzdem das ganze Projekt mit, weil jede und jeder verpflichtet ist, einen Personalausweis zu benutzen. Hier wird bewusst und zwangsweise eine unsichere Technik auf Kosten der kritischen Nutzerinnen und Nutzer eingeführt. Eine solche Politik lehnen wir strikt ab. Identitätsschlüssel für Internet und E-Government dürfen auf keinen Fall mit Pflichtdokumenten kombiniert werden. Der Antrag der Grünen hat daher unsere volle Unterstützung. Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nächste Woche soll es nun so weit sein: Der vom Bundesinnenminister gepriesene neue Personalausweis kommt in die Ämter. Dort teilt man die Begeisterung des Ministers keineswegs; denn vor Ort bedeutet der neue Ausweis vor allem höhere Kosten und mehr Arbeit. Landauf, landab rechnen die Kämmerer mit roten Zahlen. Von den drastisch gestiegenen Gebühren von 28,80 Euro, die von den Bürgerinnen und Bürgern zu zahlen sind, gehen gerade einmal sechs Euro an die kommunalen Ämter. Die rechnen aber mit zehn bis 15 Euro anfallenden Kosten. Für den neuen Ausweis braucht es nämlich zwei- bis viermal so viel Beratungszeit wie für den bisherigen; entsprechend ist der Personalbedarf. Und da sind die Kosten für neue Computer, Anpassung der Einrichtung, Verkabelung, Beschaffung von ausreichenden Sicherheitsschränken und nicht zuletzt die Schulung des Personals noch gar nicht mit eingerechnet. Faktisch subventionieren die Kommunen jeden Ausweis nach eigenen Angaben mit bis zu neun Euro - und das in Zeiten knapper Kassen, die von Schwarz-Gelb noch weiter geleert werden. Auch die Bürgerinnen und Bürger haben nicht "mehr netto", sondern zahlen, auch wenn sie die neuen Funktionen gar nicht haben wollen, fast 20 Euro mehr für ihren Ausweis. - Das ist die eine Subvention, um den neuen Ausweis so schnell wie möglich unters Volk zu bringen. Die zweite Subvention sind die Lesegeräte. Der Bund verschenkt handliche kleine Kartenleser, mit denen die elektronische Identifikationsfunktion vom heimischen PC aus genutzt werden kann. Schade nur, dass man hier ausnahmsweise mal gespart hat und nur Geräte der untersten Sicherheitsstufe verteilt. Die lassen auf schlecht geschützten Computern - und von denen gibt es Hunderttausende - Datendieben die Hintertür weit offen. Das hat auch eine Studie ergeben, die das BMI selbst beauftragt hatte. Eine Alternative gibt es allerdings kaum: Die ins Feld geführten sichereren Leser mit entsprechender Zertifizierung des BSI sind noch gar nicht auf dem Markt. Das führt zu den konkreten fachlichen Bedenken. Zunächst: Ist dieser Ausweis nötig? Als neue Version des Personalausweises sicher nicht. Das jetzige Modell ist fälschungssicher, wie uns auch der sonst nicht zum Ausräumen von Sicherheitsbedenken neigende BKA-Präsident bestätigt hat. Als Personalausweis ist das neue Modell eher unsicherer; da bleibt die Gefahr des unbefugten, heimlichen Auslesens der Daten auf dem RFID-Chip. Warum auch der Fingerabdruck gespeichert werden kann, bleibt das Geheimnis der Regierung. Sie hat offenbar keinen wirklichen Grund zur Erhebung des Abdrucks; sonst wäre die Speicherung verpflichtend. Wo aber kein Grund genannt werden kann, muss der Staat auf die Erfassung verzichten. Bis hierhin also nichts Neues durch den neuen Ausweis. In der Tat neu ist die elektronische Identifikationsfunktion. Damit soll man sich gegenüber zertifizierten Onlinehändlern ausweisen können. Das hat ein paar Fußangeln in Sicherheitsfragen - die Problematik der Lesegeräte habe ich genannt -, auch wenn hier im Wesentlichen mit wirklich aktueller Sicherheitstechnik gearbeitet wurde. Nur: Aktuell bleibt nicht aktuell. Der Ausweis soll zehn Jahre gelten. Für einen Personalausweis ist das richtig, aber für ein sensibles IT-Produkt eben nicht. Niemand kann seriös für zehn Jahre die Sicherheit garantieren; das lässt die rasante technische Entwicklung nicht zu. Also müsste man, bei entsprechend hohen Kosten, die Karte häufiger austauschen. Die hohen Anschaffungskosten entstehen übrigens allen, auch denen, die von den neuen Funktionen keinen Gebrauch machen wollen. Wie praktisch die neue Karte sein wird, hängt zudem sehr stark von der Akzeptanz bei den Unternehmen ab. Die Bundesregierung hat uns jüngst gesagt, noch nicht zwei Dutzend würden sich dafür interessieren, und diejenigen, die dies interessiert, stellen fest: Um die sichere Übertragung zu gewährleisten, muss in teure Infrastruktur oder entsprechende Dienstleistungen investiert werden. Ich bin skeptisch, ob kleine und mittelständische Unternehmen sich das leisten können und leisten werden und ob damit der Nutzen wirklich so groß ist. Hohe Kosten, unklarer Nutzen, ungewisse Sicherheit - das sind drei Argumente, die dafür sprechen, den Ausweis Ausweis sein zu lassen, also beim bisherigen Personalausweis zu bleiben. Die eID-Funktion sollte besser auf einer separaten Karte eingeführt werden. Dann kann sich dafür entscheiden - und bezahlen -, wer will. Anlage 15 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: - Beschlussempfehlung und Bericht: Deutschlands Verantwortung für die Gesundheit in Entwicklungsländern - Vernachlässigte Krankheiten bekämpfen, Kinder- und Müttersterblichkeit verringern und Globalen Fonds stärken - Antrag: "Global Health Governance" stärken - Gesundheitsversorgung in Entwicklungs- und Schwellenländern voranbringen (Tagesordnungspunkt 22 a und b) Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU): Gesundheit in den Entwicklungsländern - darüber sind wir uns sicher schnell einig - ist nach wie vor ein Thema, bei dem noch dringender Handlungsbedarf besteht. Nach wie vor sterben jährlich 8 Millionen Kinder an vermeidbaren Krankheiten, bevor sie das fünfte Lebensjahr vollendet haben. Nach wie vor sterben 350 000 Frauen an Geburtskomplikationen, die eigentlich mit relativ wenig Aufwand vermieden werden können. Ich will hier gar nicht tiefer in die Analyse gehen; das alles haben wir in unseren Unterlagen, und das ist in dem heute vorliegenden Antrag der SPD ja auch in allen Einzelheiten detailliert dargelegt und analysiert. Wir sind uns einig, dass hier Handlungsbedarf gegeben ist, und dem stellen wir uns: Weltweite Gesundheit ist ein Schwerpunktthema der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Auch international ist das Thema Gesundheit endlich weiter ins Zentrum gerückt. Zunächst hatten wir alle mit Sorge zur Kenntnis genommen, dass die Millenniumsziele vier und fünf zu denen gehörten, in denen bislang noch am wenigsten Fortschritte erzielt werden konnten. Aber tatsächlich ist es in diesem Jahr endlich gelungen, diese "vergessenen Ziele" ganz oben auf die internationale Tagesordnung zu setzen. Beim G-8-Gipfel und auf der New Yorker Konferenz zum Stand der Millenniumsziele standen die Fragen der weltweiten Gesundheit immer wieder an prominenter Stelle, und da wurde nicht nur diskutiert, da sind auch ganz handfeste Beschlüsse gefasst worden. Auf dem G-8-Gipfel gab es die Muskoka-Initiative mit der Zusage, zwischen 2011 und 2015 5 Milliarden US-Dollar zusätzlich für die Verbesserung der Mütter- und Kindergesundheit auszugeben. Klares Ziel ist es, die Kindersterblichkeit um 1,3 Millionen Leben zu verringern, die Müttersterblichkeit um zusätzliche 64 000 Leben zu senken und 12 Millionen Paaren die Möglichkeit zu geben, selbstbestimmt zu verhüten. Auf dem MDG-Gipfel wurde die 40-Milliarden-Dollar-Strategie der Vereinten Nationen zur Erreichung der Millenniumsziele vier und fünf formuliert - ein Aktionsplan, der in beispielhafter Weise auf das Zusammenspiel von Staaten, nichtstaatlichen Organisationen und Zivilgesellschaft setzt. In der Tat muss dies Hand in Hand gehen; das Thema Gesundheit ist nicht erfolgreich von oben herab zu regeln. Hier kann jeder selbst Verantwortung übernehmen, und wir müssen dafür sorgen, dass dies auch den Menschen in den armen Ländern möglich wird. Deutschland hat in diesem Sommer ebenfalls konkrete Zusagen gegeben: Zusätzlich zu den bisher jährlich 300 Millionen Euro für MDG 4 und MDG 5 werden wir in den kommenden fünf Jahren im Rahmen der Muskoka-Initiative noch einmal 400 Millionen Euro für mehr Gesundheit weltweit zur Verfügung stellen. Ich sage daher: Dieser Sommer 2010 war ein guter Sommer für die Gesundheit von Kindern und Müttern. Dieser Sommer war ein guter Sommer für die Schwächsten und Verletzlichsten auf unserer Erde. Vergessen wir nicht: Die Folgen der Weltwirtschaftskrise waren und sind die unangenehmen Wegbegleiter bei allen politischen Entscheidungen, national wie international, und dies wird sich in den nächsten Jahren auch nicht so schnell ändern. Wenn es in einer solchen Situation gelingt, nicht nur den Status quo zu halten, sondern sogar noch mehr Mittel bereitzustellen, dann ist das eine gute Nachricht für die weltweite Gesundheit, und dies lassen wir uns auch nicht kleinreden. Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, versuchen, uns in eine Ecke zu drängen, in der wir uns quasi herzlos und kalt aus der Verantwortung für den Globalen Fonds stehlen wollen. Das will ich so nicht unkommentiert stehen lassen, weil es nicht der Wahrheit entspricht. Natürlich ist der Globale Fonds keine heilige Kuh. Man darf seine Wirksamkeit hinterfragen und sogar kritisch überprüfen, ob das Geld, das wir Jahr für Jahr dort hineingeben, auch gut angelegtes Geld ist. Das ist weder herzlos noch kalt, sondern unsere Aufgabe als verantwortliche Politikerinnen und Politiker. Aber ich sage auch, dass wir derzeit kein besseres Instrument haben und dass ich nicht die Verantwortung dafür übernehmen möchte, dass Menschen wieder am HIV-Virus sterben, weil wir unsere Finanzierung zurückgezogen haben. Diese Diskussion haben wir leidenschaftlich geführt, und das Ergebnis kann sich sehen lassen: 200 Millionen Euro im kommenden Jahr und Verpflichtungsermächtigungen in gleicher Höhe für 2012 und 2013. Damit ist Deutschland nach wie vor der drittgrößte Geber weltweit. Das sollten wir zur Kenntnis nehmen und nicht sofort wieder kleinreden. 600 Millionen für drei Jahre, das sind keine Peanuts, und das ist keine nationale Schande. 600 Millionen Euro sind eine Menge Geld, und damit wird weltweit eine Menge Gutes bewirkt. Natürlich ist mehr schöner. Wem sage ich das? Mehr Geld ist immer gut und hilfreich; auch mir fielen sofort etliche Bereiche ein, wo ich zugunsten der Weltgesundheit Gelder umschichten würde. Wir alle wünschen uns unbegrenzte Mittel; aber das Leben ist nun mal kein Wunschkonzert. Seien wir ehrlich: Vor dem Hintergrund der Schuldenbremse und mit Blick auf die streckenweise drastischen Kürzungen in anderen Etats kann sich der Etat für die Entwicklungszusammenarbeit nicht nur sehen lassen; es ist sogar ein guter Haushalt. Zusammen mit dem Bildungshaushalt ist der Bereich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung der einzige, der nicht nur nicht gekürzt wurde, hier gibt es sogar eine, wenn auch kleine, Steigerung. Das zeigt den Stellenwert des Themas, das zeigt den Einsatz der Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, das zeigt den Einsatz des Ministers, und das sollten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, dann auch einmal positiv zur Kenntnis nehmen. Bei der Einbringung Ihres Antrags habe ich schon gesagt: Wenn man die finanziellen Bedürfnisse Ihrer 34 Forderungen grob überschlägt, hätten Sie diese selbst in Zeiten von Rot-Grün nicht durchsetzen können. Das Gleiche gilt für Ihre Forderungen nach mehr Geld für den Globalen Fonds und im Entwicklungsetat allgemein. Das lässt sich wohlfeil fordern; aber wenn es um die Durchsetzung geht, dann haben wir uns doch mit unseren Haushältern und mit nicht minder berechtigten Begehrlichkeiten der anderen Fachressorts auseinanderzusetzen. Wenn Sie dann einmal ehrlich sind, dann wissen Sie quer durch die Fraktionen: Die Nachrichten vom Sommer 2010 sind gute Nachrichten für die Gesundheit weltweit. Herzlichen Dank an alle, die hierzu beigetragen haben, hier im Parlament, im Ministerium, aber auch und besonders bei unseren Partnern in den NGOs, den Kirchen und den Entwicklungshilfeträgern vor Ort. Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU): Neben der Würde des Menschen sind die körperliche Unversehrtheit und die eigene Gesundheit das höchste Grundrecht, das wir besitzen. Um das zu gewährleisten, brauchen wir ein funktionierendes Gesundheitswesen. Doch gerade das fehlt in vielen Ländern. Daher sind der Aufbau und die Unterstützung von funktionierenden Gesundheitsstrukturen in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit einer der Schwerpunkte unserer Arbeit. Das BMZ hat dazu ein eigenes Sektorkonzept erarbeitet, und auch unsere Durchführungsorganisationen messen dem Recht auf Gesundheit eine hohe Bedeutung zu. Doch leider stößt unsere Arbeit oftmals an Grenzen: Mit unseren begrenzten Mitteln schaffen wir es nicht immer, die Partnerländer beim Aufbau ihrer Gesundheitssysteme so erfolgreich zu unterstützen, wie wir alle uns das wünschen. Die Gründe dafür sind von Land zu Land, von Region zu Region unterschiedlich. Leider wird in der deutschen Debatte dieses Thema auf Fragen der Wirkstoffforschung und Arzneimittelpreise oder die Rolle der internationalen Institutionen und Organisationen verkürzt. Das ist zweifelsohne sehr wichtig; aber selbst unter idealtypischen Bedingungen hätte ich immer noch gewaltige Probleme in den Ländern vor Ort. Daher ist die zentrale Frage wie in vielen anderen Sektoren der Entwicklungszusammenarbeit auch: Sind die Partnerländer vor Ort sowohl in der Lage als auch willens, ihre Aufgaben wahrzunehmen und entsprechende Politiken umzusetzen? Denn es gibt viele Faktoren, die den Aufbau funktionierender Gesundheitssysteme behindern, manche sind hausgemacht, in einigen Fällen müssen wir uns - auch die Zivilgesellschaft - an die eigene Nase fassen. Den Ministerialbehörden der Partnerländer fehlen oftmals das Personal, die Strukturen, die Haushaltsmittel und manchmal leider auch - ich sage es einmal euphemistisch - der politische Wille, um mit Unterstützung der Gebergemeinschaft ein flächendeckendes Gesundheitssystem aufzubauen. Sie sind überfordert und kaum in der Lage, langfristige und tragfähige Konzepte zu entwerfen und dann auch umzusetzen. Trotz all der Erfolge beispielsweise bei der Erforschung neuer Wirkstoffe fehlt es dann an den Strukturen vor Ort, um diese auch effektiv zur Bekämpfung der sogenannten vernachlässigten Krankheiten einsetzen zu können. Hinzu kommen Faktoren wie Armut, Hunger und fehlende finanzielle Ressourcen, die für humanitäre Katastrophen Ursache und Folge zugleich sind. Vor über zwei Jahren haben wir im Bundestag schon über diesen Teufelskreislauf diskutiert. Ich zitiere: "Krankheiten sind nicht nur die Folge der Armut, sondern auch deren Ursache. Arme Menschen werden krank, und kranke Menschen werden arm." Doch diesen Teufelskreislauf zu durchbrechen, ist unheimlich schwer. Ohne die Schaffung eines entsprechenden Gesundheitssystems wird wirtschaftlicher Aufschwung verhindert, und ohne wirtschaftlichen Aufschwung gibt es kaum Aussicht auf eine funktionierende Krankenversorgung für eine ganze Gesellschaft. Dadurch entsteht menschliches Leid gerade im ländlichen Raum der ärmsten Länder, welches internationale Nichtregierungsorganisationen und die Gebergemeinschaft lindern wollen. Sie bauen örtliche Krankenstationen auf, kümmern sich um die Behandlung von Epidemien oder die Versorgung von jungen Müttern und ihren Kindern. Doch trotz aller Bemühungen sterben jedes Jahr fast 9 Millionen Kleinkinder an Krankheiten, die größtenteils vermeidbar wären - sogar mehr als an HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose, auf die sich die Debatte manchmal konzentriert. Über 7 Millionen dieser Opfer stammen aus den ärmsten Ländern Subsahara-Afrikas und Südasiens. Dass vor dieser menschlichen Katastrophe die Welt nicht die Augen verschließt, ist richtig und nachvollziehbar. Das kaum vorhandene medizinische nationale Fachpersonal arbeitet oft in Projekten der NROs oder der internationalen Geber, und das häufig für Gehälter, die weit über dem Landesüblichen liegen, oder es wandert gar in den reichen "Norden" ab. Bei unserer Arztdichte muss man auch den eigenen Anspruch an das deutsche Gesundheitswesen einmal kritisch hinterfragen. Im Ergebnis fehlt den staatlichen Gesundheitssystemen somit das Personal, um wenigstens eine flächendeckende Basisversorgung für die eigene Bevölkerung organisieren zu können, durch die eine Vielzahl Menschenleben gerettet würde. Projekte von außen können das nicht leisten, da sie örtlich begrenzt sind, mitunter nur bestimmte medizinische Indikationen behandeln oder nur einen geringen Teil der Bevölkerung erreichen. Mein Appell richtet sich daher an ein Umdenken über unsere Art der Unterstützung. Wir müssen die Strukturen in den Partnerländern verbessern und sie so in die Lage versetzen, funktionierende Gesundheitssysteme aufzubauen. Alle Hilfe von außen und Projekte der Zivilgesellschaft können das nicht ersetzen, sondern nur ergänzen. Um das zu erreichen, braucht es viel Zeit, Beratung und Geldmittel und eine internationale Abstimmung der Geber, internationaler Organisationen und NROs. In nationalen Alleingängen sind unser Einfluss und unsere Wirkung begrenzt. Aber auch die WHO muss dringend reformiert werden, um eine zentralere Rolle zu spielen. In Fragen der Effizienz ist das Wirken der WHO alles andere als optimal. Ich kann daher einigen Passagen im Antrag der Grünen durchaus zustimmen. Nur: Mir fehlt hier die klare Aufforderung an die nationalen Regierungen der Entwicklungsländer, auch ihre Hausaufgaben zu machen; denn auch sie tragen eine große Mitverantwortung für die Schwierigkeiten, vor denen wir stehen. Doch trotz aller Hiobsbotschaften gibt es auch Indizes und Meldungen, die Mut machen. So stieg die gesundheitsrelevante Entwicklungszusammenarbeit, ODA, von weltweit knapp 7 Milliarden US-Dollar im Jahr 2000 auf mehr als 17 Milliarden US-Dollar im Jahr 2008. Dadurch konnte beispielsweise die Kindersterblichkeit trotz erheblicher regionaler Unterschiede weltweit deutlich abgesenkt werden: zwischen 1990 und 2007 um 27 Prozent. Vor allem die Länder Subsahara-Afrikas haben den Anschluss aber noch nicht geschafft, und die menschlichen Katastrophen, die sich dort abspielen, sind Grund genug, weiter in den Sektor Gesundheit zu investieren. Denn sie sind eine moralische Katastrophe für den Rest der Menschheit. Karin Roth (Esslingen) (SPD): Der Antrag der SPD, den wir heute beraten, ist ein Arbeitsprogramm für eine notwendige, kohärente und zielorientierte Gesundheitspolitik für die Entwicklungsländer, um die gesundheitsbezogenen Millenniumsentwicklungsziele bis 2015 auch nur annähernd erreichen zu können. Der Bundesregierung würde es nicht schaden, sich an diesem Antrag zu orientieren. Bei Regierungsantritt hieß es, Gesundheit sei ein Schwerpunkt in der künftigen Entwicklungszusammenarbeit. Was das bedeutete, hat man gesehen: Sofort sollten dem Globalen Fonds die für 2010 zugesagten Mittel gestrichen werden. Und so ging es weiter. Ab 2012 sollten die bisherigen 200 Millionen Euro jährlich wegfallen. Nur Protest von NGOs und Opposition hat die Koalition, den Minister und die Bundeskanzlerin vor einer internationalen Blamage bewahrt. Jetzt sind im Haushalt immerhin Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2012 und 2013 jeweils in Höhe von 200 Millionen Euro eingestellt. Mittelstreichung, Brechen von internationalen Zusagen, fehlende Konzepte und Orientierungslosigkeit kennzeichnen das Agieren des Ministers im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit insgesamt und im Gesundheitsbereich insbesondere. Monate nach der Zusage der Kanzlerin auf dem G-8-Gipfel in Kanada, 80 Millionen Euro pro Jahr für die Bekämpfung von Mütter- und Kindersterblichkeit zusätzlich bereitzustellen, weiß man im Ministerium nicht, wie man diese Zusage realisiert. Man hat schlicht keine Ahnung. Und so geht es weiter. Dabei ist es ganz einfach, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Regierungskoalition. Mit diesem Antrag haben Sie ein Arbeitsprogramm, dass Sie Punkt für Punkt abarbeiten könnten. Ich weiß, dass in Ihren Reihen als Gegenargument zu dem Antrag lediglich die angeblich fehlende Gegenfinanzierung genannt wird. Lesen Sie den ganzen Antrag; auch zu diesem Punkt werden Sie Vorschläge finden, wie zum Beispiel die Einführung einer Finanztransaktionsteuer auch zur Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit. Ich möchte hier einige Punkte herausgreifen. Der Globale Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria ist eines der effizientesten und wirksamsten Instrumente zur Bekämpfung der drei großen Krankheiten, die jedes Jahr Millionen Menschenleben kostet. Es ist eine deutlich höhere Unterstützung notwendig, um Menschenleben zu retten; dabei bleiben wir. Eine ähnliche Wirkung im Kampf gegen die "großen Drei" kann man nicht mit bilateralen Instrumenten, wie von Minister Niebel angestrebt, erreichen. Der Globale Fonds ist eines der Argumente, warum das verbohrte Beharren auf eine Mittelverteilung von zwei Drittel bilateral zu einem Drittel multilateral weder zielführend noch ergebnisorientiert ist. Das sagen nicht nur wir; das können Sie auch im neuen DAC-Peer-Review nachlesen - vielleicht glauben Sie ja dem. Auch ein gebetsmühlenartiges Wiederholen, dass dies im Koalitionsvertrag stünde, gibt dem Ganzen keinen wirklichen Sinn. Zweitens. Verfügbarkeit und Zugang zu Medikamenten ist für die Bekämpfung der Krankheiten entscheidend. Die vernachlässigten Krankheiten fordern in den Entwicklungsländern Millionen von Toten, insbesondere von Kindern. Daher sind die Forschung und die Entwicklung entsprechender Medikamente und Impfstoffe von essenzieller Bedeutung. Ein besonders effizientes Instrument hierzu sind die sogenannten Produktentwicklungspartnerschaften. Immerhin - das möchte ich ausdrücklich als positiv erwähnen - ist das Forschungsministerium jetzt in die Förderung der Produktentwicklungspartnerschaften eingestiegen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Aber was für ein zögerlicher, halbherziger Anfang. Die Summen, die Sie dafür vorsehen, sind gemessen am Bedarf und im internationalen Vergleich sehr, sehr bescheiden. Daher fordern wir eine erhebliche Aufstockung der Gesamtmittel. Es geht hier nicht nur um die Entwicklung ganz neuer Medikamente, sondern auch um eine Verbesserung der Effizienz. Wenn Sie eine Therapie haben, die über Wochen eine regelmäßige Einnahme verlangt, können Sie sich in etwa vorstellen, was im Feld passiert. Geforscht werden muss daher auch an Therapien, die kürzer, schneller und mit geringeren Nebenwirkungen laufen. Ebenso wichtig wie die Entwicklung neuer Medikamente und Impfstoffe ist der Zugang zu preiswerten Generika und Medikamenten. Das TRIPS-Abkommen hat in Verbindung mit der Doha-Erklärung die richtigen Voraussetzungen geschaffen. Jetzt muss die Bundesregierung aber dafür Sorge tragen, dass nicht plötzlich durch sogenannte TRIPS-plus-Abkommen genau dieser Geist unterlaufen wird. Ich fordere die Bundesregierung noch einmal nachdrücklich dazu auf, beispielsweise beim kurz vor dem Abschluss stehenden EU-Indien-Handelsabkommen streng darauf zu achten, dass in der Frage der Generika keine Rückschritte zugunsten der Pharmaindustrie und zulasten der Gesundheit von Millionen Bedürftigen gemacht wird. Wenn wir auch nur annähernd die gesundheitsbezogenen Millenniumsziele erreichen wollen, müssen wir handeln und Geld in die Hand nehmen. Das Ziel einer ODA-Quote von 0,51 Prozent für 2010 wurde weit verfehlt. Wir müssen die WHO stärken und reformieren, damit sie wieder die Leitfunktion in globalen Gesundheitsfragen übernehmen kann. Wir müssen den Partnerländern dabei helfen, ihre Gesundheitssysteme auf- und auszubauen. Wir müssen mehr Gesundheitspersonal ausbilden und verhindern, dass es nach Europa oder sonstwohin abwandert. Wir müssen den Zugang zu Medikamenten verbessern, die Effizienz steigern und neue Medikamente entwickeln. Zu all den notwendigen Schritten gibt es sowohl bewährte Instrumente und Maßnahmen als auch neue und innovative. In unserem Antrag haben wir Ihnen die notwendigen und machbaren Schritte aufgezeigt und auch zur Finanzierung entsprechende Vorschläge wie die Finanztransaktionsteuer gemacht. Jetzt sind Sie am Zuge. Handeln Sie, denn es geht um die Glaubwürdigkeit Deutschlands in der Welt. Helga Daub (FDP): Gesundheit in den Entwicklungsländern ist ein Thema in der Entwicklungspolitik, das erfreulicherweise immer mehr in den Focus des Interesses rückt. Das zeigt unter anderem die Einsetzung des Unterausschusses Gesundheit in den Entwicklungsländern - ein Zeichen des Willens, diesen Bereich zum Erfolg zu führen. Das heißt, der Deutsche Bundestag erkennt die Bedeutung des Themas und will sich den drängenden Fragen zur Gesundheitsversorgung in Entwicklungsländern nachdrücklich widmen. In der Zielsetzung sind wir uns oft über die Fraktionsgrenzen hinaus näher, als man glauben könnte. Der hier vorliegende Antrag der SPD-Fraktion ist ein gutes Beispiel hierfür, auch wenn er in einigen Punkten bereits veraltet ist. Ich meine damit zum Beispiel die Forderungen zwei und drei, die das Vorfeld des Milleniumgipfels und der Wiederauffüllungskonferenz für den Global Fund in New York betreffen. Hier konnten wir im Zuge der Haushaltsberatungen schon wichtige Schritte gehen; wir alle hoffen, dass der Antrag des AWZ, den Global Fund auch im Bundeshaushalt 2011 und darüber hinaus mit 200 Millionen Euro für die nächsten Jahren zu unterstützen, den Haushaltsausschuss passieren wird. Die FDP-Fraktion teilt, wie Sie wissen, viele Ansichten, insbesondere was die Forschung bei vernachlässigten Krankheiten oder die Rolle der Bekämpfung von Tuberkulose, Malaria und Aids bei der Senkung der Kinder- und Müttersterblichkeit, zweier wesentlicher Millenium Development Goals - die Ziele vier und fünf -, spielt. Die Rückschlüsse und Forderungen, die die SPD in diesem Antrag zieht bzw. stellt, sind allerdings nur bedingt teilbar. Wir hatten in der letzten AWZ-Sitzung ja ausreichend Gelegenheit, uns über die Forderungen, die in diesem Antrag aufgelistet sind, zu unterhalten. Der GFATM ist zweifellos ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose. Doch eine Verengung und alleinige Konzentration auf den GFATM im Kampf gegen diese Krankheiten wird den Gegebenheiten vor Ort nicht gerecht. Auch darf man bei aller Wertschätzung nicht den kritischen Blick verlieren. Auch wir schätzen die Arbeit des Global Fund; aber man muss darauf achten, ihn nicht zum "Allheilmittel" zu stilisieren. Der GFATM ist ein Instrument, das ambulante Hilfe leistet, aber weniger dazu geeignet ist, gesundheitliche Basisversorgung und Infrastruktur zu gewährleisten. Hier will die Bundesregierung mit den bilateralen Projekten, die Deutschland in den Partnerländern durchführt, langfristige Strukturen schaffen, die selbsttragende Gesundheitsversorgung sichern kann. Nicht zuletzt muss natürlich auch auf die Haushaltslage geachtet werden, die derzeit keinerlei Erhöhungen über das Maß hinaus duldet. So wünschenswert eine deutliche Finanzierungserhöhung für viele gute Organisationen wäre - solange wir nicht den Goldschatz am Ende des Regenbogens gefunden haben, bleiben diese Forderungen Wunschdenken, die bei manchem Ihrer Kollegen bis hin zur unseriösen Gaukelei reichen. Liebe Frau Roth, die SPD weist in ihrem Antrag zu Recht auf die bedeutende Rolle der Forschung hin, deren Ziel die Entwicklung von neuen und effizienteren Therapien ist. Seien Sie versichert: Da stehen wir Seite an Seite. Wir wollen auch darauf drängen, dass dieser so wichtige Bereich stärker gefördert wird, um somit auch die großen Forschungspotenziale zu nutzen, die wir hier in Deutschland haben. Widersprechen möchte ich Ihrer Forderung, "auf europäischer Ebene dafür Sorge zu tragen, dass nicht weiterhin unter Berufung auf das TRIPS-Abkommen Generika, die sich lediglich im Transit befinden, beschlag-nahmt werden". Hier bleiben wir bei unserer Ablehnung; denn Beschlagnahmungen von Generika im deutschen Transit sind sinnvoll, wenn der dringende Verdacht besteht, dass diese eine Fälschung sein könnten. Das gilt auch dem Schutz der Empfänger. Die Vorgehensweise bleibt nötig, um sicherzustellen, dass keine gesundheitsgefährdenden Medikamente in Umlauf geraten. Erlauben Sie mir noch ein Wort zur ODA-Quote. Wir haben schon so viel darüber gesprochen, diskutiert und uns auch Unsachliches dazu an den Kopf werfen lassen müssen. Noch einmal: Diese Bundesregierung hat sich von Beginn an der ODA-Quoten-Herausforderung gestellt; sie kennt die Problematik, weiß, wie - ich möchte hier unseren Minister zitieren - "sportlich" diese Herausforderung ist. Leider blenden Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, wie so oft auch in diesem Antrag völlig aus, dass die Verantwortung der letzten elf Jahre in ihren Reihen lag. Das Ziel teilen wir, aber einseitige Schuldzuweisungen nicht. Es wäre besser gewesen, der Versuchung zu widerstehen, in diesem Antrag gebetsmühlenartig die ODA-Quote zu wiederholen. Somit wird die FDP-Fraktion, trotz vieler inhaltlicher Gemeinsamkeiten, die wir mit der SPD bezüglich der Verbesserung der Gesundheit in Entwicklungsländern haben, diesem Antrag nicht zustimmen können. Ich komme nun zum zweiten Antrag, den wir heute hier debattieren, zu dem Antrag der Grünen zum Thema "Global Governance stärken". Herr Kekeritz, Sie und Ihre Kollegen haben hier einen fachlich und sachlich guten Antrag formuliert, dem wir in vielen Punkten zustimmen könnten. Sie beschreiben zu Recht den Handlungsbedarf bezüglich Koordination, Übersichtlichkeit und Effizienz innerhalb der WHO und ihre zukünftige Rolle betreffend. Auch Ihrer Aufforderung, die WHO möge ihre Kooperation mit der WTO, World Trade Organisation, und der WIPO, World Intellectual Property Organisation, verstärken, stimmen wir, ergänzt um die UNCTAD, United Nations Conference on Trade and Development, zu. Dieser Antrag wäre in vielen Punkten grundsätzlich zustimmungsfähig, wäre nicht die völlige Konzentration auf die WHO. Selbst bei deren Reformierung und Stärkung würden wir uns das Recht vorbehalten, auch bilaterale Unterstützung im Gesundheitsbereich zu leisten. Natürlich wollen wir als drittgrößter Geber zum regulären Haushalt der Weltgesundheitsorganisation diese voranbringen und nutzen, um essenzielle Beiträge zur Verbesserung der Weltgesundheit zu leisten. Wo wir als FDP großen Handlungsbedarf sehen, ist in der Umsetzung der gesteckten Ziele und in gewisser Weise auch in Bezug auf die Maßnahmen. Finanzierung von Gesundheit ist für uns ein produktives Investment, das dem Dreiklang von Armutsbekämpfung, Menschenrechten und Wirtschaftswachstum zugutekommt. Nur gesunde Menschen sind in der Lage, sich selbst zu helfen. Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass dort, wo Regierungen noch nicht einmal in der Lage sind, eine Basisgesundheitsversorgung zu gewährleisten, viele private und gemeinnützige Projekte bei der Bereitstellung von Absicherung gegen Gesundheitsrisiken einen wichtigen Beitrag leisten. Damit ist die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und dem Privatsektor in Deutschland und in den Partnerländern zentral für den Erfolg unserer Politik. Die Rolle der WHO als Koordinator darf hier nicht unter-, aber auch nicht überschätzt werden. Es ist bekannt, dass das BMZ und wir als FDP-Fraktion auch die bilaterale Hilfe für effizient halten und einen multilateralen Abfluss von Geldern an die WHO in einer Struktur, wie Sie sie andeuten, skeptisch betrachten. Wie gesagt, trotz einiger inhaltlicher Differenzen haben Sie mit diesem Antrag wichtige Punkte in die parlamentarische Diskussion eingebracht. Ich freue mich sehr auf die weiteren Diskussionen zu diesem wichtigen Thema und die weitere Beschäftigung mit diesem Antrag. Niema Movassat (DIE LINKE): Nächste Woche werde ich mit dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung nach Lesotho reisen. Lesotho ist ein Beispiel für die dramatische Lage im Bereich der Gesundheit in Entwicklungsländern. 23 Prozent der Menschen dort leiden an HIV/Aids; die durchschnittliche Lebenserwartung liegt gerade einmal bei circa 35 Jahren. Lesotho ist dabei nur ein trauriges Beispiel von vielen. Wir beraten heute den Antrag der SPD zum Thema "Gesundheit in Entwicklungsländern". Dieser enthält ganze 34 Forderungen an die Bundesregierung. Ich finde es sehr positiv, dass die SPD sich so eingehend mit dem Thema beschäftigt; das möchte ich hier einmal festhalten. Einige Forderungen bezüglich des Globalen Fonds, denen sich Die Linke vorbehaltlos anschließen konnte, sind allerdings mittlerweile überholt. So hat die Wiederauffüllungskonferenz für den Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Malaria und Tuberkulose Anfang dieses Monats nicht zur notwendigen Mittelaufstockung geführt. Deutschland hätte sich hier fast völlig vor der Weltgemeinschaft blamiert. Erst nach großem öffentlichen Druck ist Entwicklungsminister Niebel zurückgerudert und hat den deutschen Beitrag nicht, wie ursprünglich von ihm vorgesehen, ab 2012 gestrichen, sondern auf dem jetzigen Niveau von 200 Millionen Euro jährlich beibehalten. Diese Summe ist dennoch alles andere als rühmlich, um nicht zu sagen, jämmerlich. Deutschland hätte zumindest eine Verdopplung seiner Beiträge bis 2013 zusagen müssen. Denn nur um eine Fortsetzung der bisherigen Arbeit zu gewährleisten, wären insgesamt mindestens 13 Milliarden US-Dollar nötig gewesen. Zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele im Gesundheitsbereich wären sogar 17 Milliarden US-Dollar erforderlich. Insgesamt hat der Globale Fonds aber am Ende nur 11,7 Milliarden US-Dollar an Zusagen erhalten. Dies bedeutet im Klartext, dass in den nächsten Jahren etwa Aids-Patientinnen und -patienten schlicht zum Sterben weggeschickt werden müssen, weil kein Geld mehr für die nötigen Medikamente vorhanden ist. Ärzte ohne Grenzen hat diesen Umstand folgendermaßen kommentiert: "Der heutige Tag markiert einen traurigen Wendepunkt im Kampf gegen Aids, Tuberkulose und Malaria. Die führenden Politiker der Welt haben heute den Globalen Fonds offiziell unterfinanziert. Diese Entscheidung wird dazu führen, dass Millionen Menschen an Krankheiten sterben werden, die behandelbar wären." Es ist wirklich erbärmlich: Die Bundesregierung heuchelt auf dem Millenniumsgipfel in New York internationale Verantwortung. Frau Merkel erklärt vollmundig, sich natürlich weiter mit voller Kraft für die Millenniumsziele einzusetzen. Ein paar Wochen später, wenn es konkret wird, tut sie das Gegenteil. Na ja, der deutsche Sitz im Sicherheitsrat war da wohl schon in trockenen Tüchern. Wen kümmern da die Versprechungen von gestern? Zu einigen im vorliegenden SPD-Antrag enthaltenen Forderungen möchte ich noch einige Worte sagen: Seit nunmehr 16 Jahren gilt die Faustregel, dass maximal ein Drittel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in multilaterale Projekte fließen soll. Gerade angesichts des großen Erfolgs multilateraler Initiativen im Gesundheitsbereich ist dies völlig überholt. Die Koalition und Herr Niebel haben das leider immer noch nicht verstanden. Die Fraktion Die Linke unterstützt die Forderung nach mehr öffentlicher Unterstützung für die Forschung zu vernachlässigten Krankheiten. Die Linke hat bereits 2009 in einem Antrag die Bundesregierung aufgefordert, mindestens 10 Prozent der für die "Pharmainitiative" verausgabten Mittel für die Erforschung vernachlässigter Krankheiten und Armutskrankheiten vorzusehen. Generell muss die Bundesregierung endlich mehr Geld für öffentliche Forschung in diesem Bereich in die Hand nehmen. Wir begrüßen außerdem, dass die Bundesregierung endlich in die Förderung von Produktentwicklungspartnerschaften einsteigt, wobei die Ausgrenzung von Aids und Tuberkulose hierbei ein Fehler ist. Die ausgelobten Fördermittel für 2011 in Höhe von 7 Millionen Euro können nur ein erster Schritt sein. Zum Vergleich: 2008 wurden für Produktentwicklungspartnerschaften im Bereich vernachlässigter Krankheiten insgesamt 390 Millionen Euro aufgewendet. Zur verbesserten Forschung an vernachlässigten Krankheiten ist weiterhin die Schaffung eines Forschungspools nötig, durch den auch die Hersteller von Medikamenten für die Erreichung der Gesundheitsmillenniumsziele in die Pflicht genommen werden könnten. Last, but not least möchte ich auf einen zentralen Unterschied zwischen der SPD und der Linken eingehen, was das grundsätzliche Herangehen an das Thema "Gesundheit in Entwicklungsländern" angeht. In der Jakarta-Deklaration von 1997 heißt es, dass "Frieden, Schutz, Bildung, soziale Sicherheit, soziale Beziehungen, Ernährung, Einkommen, das Empowerment von Frauen, ein stabiles Ökosystem, nachhaltiger Ressourcenverbrauch, soziale Gerechtigkeit, Respekt vor den Menschenrechten und Gerechtigkeit" Voraussetzungen für Gesundheit sind. Die Deklaration benennt Armut als größte Gefahr für die Gesundheit. Dem stimmen wir voll zu. Die im vorliegenden Antrag geforderte Gesundheitssystemförderung wird ohne Frieden und soziale Gerechtigkeit nicht erfolgreich sein. Da die SPD diese Aspekte völlig außen vor gelassen hat, können wir dem Antrag leider nicht zustimmen und werden uns enthalten. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir debattieren heute über die globale Gesundheit. Das heißt, wir sprechen weder ausschließlich über die WHO noch über den Globalen Fonds noch über irgendeine andere der unzähligen globalen Gesundheitsorganisationen, sondern wir haben inhaltliche Ziele. Diese sind im Antrag der SPD gut nachvollziehbar erläutert: Forschung zu vernachlässigten Krankheiten und die Bekämpfung von HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria müssen intensiver erfolgen, und die Verbesserung von Mütter- und Kindergesundheit muss mehr in den Fokus der Anstrengungen gestellt werden, um nur die wichtigsten Schlagworte zu nennen. All diese Punkte erläutert der Antrag der SPD mit vielen Details. Trotzdem werden wir uns enthalten. Zum einen ist der Antrag in Teilen veraltet, gerade was die MDG-Konferenz und die Wiederauffüllungskonferenz des Globalen Fonds angeht. Vor allem aber haben wir bei einigen wichtigen Details des Antrags eine andere Position, zum Beispiel was die Höhe der Forderungen beim Globalen Fonds angeht. Wir plädieren hier für 300 Millionen Euro pro Jahr, nicht für 420 Millionen Euro wie die SPD. Am relevantesten ist für uns jedoch, dass nicht der Globale Fonds der zentrale Akteur der internationalen Gesundheitspolitik werden soll, sondern die Weltgesundheitsorganisation. Ich gehe davon aus, dass wir uns alle der Zielsetzung des SPD-Antrages anschließen. Diesen Konsens teilen wir mit den unzähligen nationalen und internationalen Gesundheitsinitiativen, die jeden Tag dafür kämpfen, dass sich die globale Gesundheitssituation verbessert. Gerade aus diesem Grund ist es jedoch unabdingbar, dass wir die vorhandenen Kräfte bündeln, um die globale Gesundheitspolitik effizienter zu gestalten. Um das zu erreichen, fordert die SPD in ihrem Antrag, sogar direkt im Titel, die Stärkung des Globalen Fonds. Der Fonds ist ohne Zweifel ein wichtiger Akteur der globalen Gesundheitsarchitektur; aber er ist nur einer unter vielen. Wir Grünen plädieren hingegen dafür, vor allem die WHO in ihrer politischen Stellung zu stärken, um dort eine Koordination der globalen Gesundheitsinitiativen anzusiedeln. Die derzeitigen Strukturen der Global Health Governance sind zu unübersichtlich und ineffizient, um effektive Gesundheitssysteme aufbauen zu können. Unzählige Organisationen arbeiten nebeneinander her, kämpfen um Geld und Aufmerksamkeit und treiben ihre Programme voran. Dies erschwert die Umsetzung nationaler Strategien zur Entwicklung eigener, auf die Situation des jeweiligen Landes zugeschnittener Gesundheitsprogramme, die den individuellen Interessen des jeweiligen Landes gerecht werden. Wir brauchen also, um die Ziele zu erreichen, eine bessere globale Koordination. Die Gebergemeinschaft muss mit den jeweiligen nationalen Regierungen gemeinsam Programme, Konzepte und Strategien zum Aufbau von Gesundheitssystemen vorantreiben. Dabei wird die Eigenverantwortung der Partnerländer gestärkt. Die zentrale, koordinierende Rolle in diesem Prozess kann nur die WHO übernehmen. Es versteht sich von allein, dass auch die WHO selbst reformiert werden muss. Dies haben wir in unserem Antrag ausdrücklich betont. Unabhängig davon bleibt jedoch richtig, dass nur die WHO die demokratische Legitimation bzw. das alleinige Mandat der Weltgemeinschaft, also der UN hat, die "leitende und koordinierende Stelle des internationalen Gesundheitswesens" zu sein. Genau so wurde es der WHO bei ihrer Gründung in die Verfassung geschrieben. Wir haben in unserem Antrag ganz konkrete Vorschläge gemacht, wie es gelingen kann, eine koordinierte und kohärente globale Gesundheitspolitik zu organisieren. Zum einen hat die WHO bislang kaum ihre Kompetenz genutzt, internationale Verträge zu initiieren. Denkbar wäre die Aushandlung eines völkerrechtlichen Vertrags, der die WHO als Koordinatorin der globalen Gesundheitsinitiativen bekräftigt und die vielen Akteure dazu verpflichtet, ihre Programme unter der Leitung der WHO zu harmonisieren. Es müssen konkrete Mechanismen geschaffen werden, wie die Koordinierung durch die WHO aussehen könnte. Dabei muss das Mitspracherecht aller Beteiligten sichergestellt sein. Ein neu zu gründendes Komitee C, zu den existierenden Komitees A und B, könnte diese Arbeit leisten. Dieses Komitee wäre bei der Weltgesundheitsversammlung angesiedelt, würde den Initiativen eine Plattform geben, sich zu präsentieren, und gleichzeitig verbindliche Abstimmungen ermöglichen. Dies sind ganz konkrete Ansätze, die wir alle vorantreiben sollten, um unsere gemeinsamen Ziele letztlich zu erreichen. Ich hoffe auf Ihre Unterstützung bei diesem Anliegen. 1Anlagen 2 bis 5 2Ergebnis siehe Seite 7222 D 3Ergebnis siehe Seite 7223 A 4Ergebnis siehe Seite 7223 A 5Ergebnis siehe Seite 7223 A 6Ergebnis siehe Seite 7223 B 7Ergebnis siehe Seite 7223 B 8Ergebnis siehe Seite 7223 B 9Ergebnis siehe Seite 7223 C 10Ergebnis siehe Seite 7223 C 11Ergebnis siehe Seite 7223 C 12Ergebnis siehe Seite 7223 C 13Die Namensliste wird in einem Nachtrag abgedruckt. 14Die Namensliste wird in einem Nachtrag abgedruckt. 15Die Namensliste wird in einem Nachtrag abgedruckt. 16Die Namensliste wird in einem Nachtrag abgedruckt. 17Die Namensliste wird in einem Nachtrag abgedruckt. 18Die Namensliste wird in einem Nachtrag abgedruckt. 19Die Namensliste wird in einem Nachtrag abgedruckt. 20Die Namensliste wird in einem Nachtrag abgedruckt. 21Die Namensliste wird in einem Nachtrag abgedruckt. 22Die Namensliste wird in einem Nachtrag abgedruckt. 23Die Namensliste wird in einem Nachtrag abgedruckt. 24Ergebnis siehe Seite 7274 D 25Ergebnis siehe Seite 7227 A 26Ergebnis siehe Seite 7227 B 27Ergebnis siehe Seite 7227 B 28Die Namensliste wird in einem Nachtrag abgedruckt. 29Die Namensliste wird in einem Nachtrag abgedruckt. 30Die Namensliste wird in einem Nachtrag abgedruckt. 31Ergebnis siehe Seite 7232 D 32Ergebnis siehe Seite 7235 A 33Ergebnis siehe Seite 7238 A 34 Anlage 6 35 Anlage 7 36Die Namensliste wird in einem Nachtrag abgedruckt. 37 Ergebnis siehe Seite 7279 A 38 Der Redebeitrag wird zu einem späteren Zeitpunkt abgedruckt. 39 Anlage 9 40 Anlage 8 41Anlage 10 42 Die Namensliste wird in einem Nachtrag abgedruckt. 43 Anlage 11 44 Anlage 12 45 Anlage 13 46 Anlage 14 47 Anlage 15 ______ ------------------------------------------------------------ --------------- ------------------------------------------------------------ 7162 Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode - 68. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2010 Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode - 68. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2010 7161 Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode - 38. Sitzung - 4. April 2003 4 7234 Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode - 68. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2010 Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode - 68. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2010 7235 Nachtrag zum Plenarprotokoll 17/68 Deutscher Bundestag Nachtrag zum Stenografischen Bericht 68. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2010 I n h a l t : Anlage 16 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag (Drucksache 17/3486) der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Bundesratszustimmung) (Tagesordnungspunkt 4 a) Anlage 17 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag (Drucksache 17/3487) der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Biblis A) (Tagesordnungspunkt 4 a) Anlage 18 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag (Drucksache 17/3488) der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Biblis B) (Tagesordnungspunkt 4 a) Anlage 19 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag (Drucksache 17/3489) der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Brunsbüttel) (Tagesordnungspunkt 4 a) Anlage 20 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag (Drucksache 17/3490) der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Isar 1) (Tagesordnungspunkt 4 a) Anlage 21 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag (Drucksache 17/3491) der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Krümmel) (Tagesordnungspunkt 4 a) Anlage 22 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag (Drucksache 17/3492) der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Neckarwestheim 1) (Tagesordnungspunkt 4 a) Anlage 23 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag (Drucksache 17/3493) der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Philippsburg 1) (Tagesordnungspunkt 4 a) Anlage 24 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag (Drucksache 17/3494) der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Unterweser) (Tagesordnungspunkt 4 a) Anlage 25 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag (Drucksache 17/3495) der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Flugzeugabstürze) (Tagesordnungspunkt 4 a) Anlage 26 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag (Drucksache 17/3496) der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Streichung Entschädigungsklausel) (Tagesordnungspunkt 4 a) Anlage 27 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag (Drucksache 17/3497) der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Streichung Haftungsverlagerung) (Tagesordnungspunkt 4 a) Anlage 28 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmungen über die Änderungsanträge (Drucksachen 17/3498, 17/3499, 17/3527, 17/3539, 17/3531, 17/3532, 17/3533, 17/3534, 17/3535, 17/3536, 17/3537 und 17/3538) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - Streichung Übertragung auf Biblis B - Streichung Übertragung Neu auf Alt - Einfügung Entsorgungsnachweis - Brokdorf - Emsland - Grafenrheinfeld - Grohnde - Gundremmingen B - Gundremmingen C - Isar 2 - Neckarwestheim 2 - Philippsburg 2 (Tagesordnungspunkt 4 a) Anlage 29 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag (Drucksache 17/3528) der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Bundesratszustimmung) (Tagesordnungspunkt 4 a) Anlage 30 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag (Drucksache 17/3529) der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Streichung § 7 d) (Tagesordnungspunkt 4 a) Anlage 31 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag (Drucksache 17/3530) der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Streichung Enteignung) (Tagesordnungspunkt 4 a) Anlage 32 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG 2011) (Tagesordnungspunkt 7) Anlage 33 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) (Tagesordnungspunkt 9) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 16 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag (Drucksache 17/3486) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Bundesratszustimmung) (Tagesordnungspunkt 4 a) Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 598; davon ja: 274 nein: 320 enthalten: 4 Ja SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Dagmar Freitag Peter Friedrich Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Angelika Graf (Rosenheim) Kerstin Griese Michael Groschek Michael Groß Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Hans-Ulrich Klose Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel (Berlin) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoðuz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Carsten Schneider (Erfurt) Olaf Scholz Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Uta Zapf Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Daðdelen Dr. Diether Dehm Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Harald Koch Jan Korte Katrin Kunert Caren Lay Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Dorothée Menzner Cornelia Möhring Kornelia Möller Niema Movassat Wolfgang Neškovic Thomas Nord Petra Pau Jens Petermann Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer (Köln) Michael Schlecht Dr. Herbert Schui Dr. Ilja Seifert Raju Sharma Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Alexander Ulrich Kathrin Vogler Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Alexander Bonde Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Priska Hinz (Herborn) Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Nicole Maisch Agnes Malczak Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Ingrid Nestle Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Dr. Hermann Ott Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Daniela Wagner Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler Nein CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Gitta Connemann Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Michael Glos Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Olav Gutting Florian Hahn Holger Haibach Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Jürgen Herrmann Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Volkmar Klein Jürgen Klimke Julia Klöckner Axel Knoerig Jens Koeppen Dr. Kristina Schröder Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Michael Kretschmer Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Dr. Michael Luther Karin Maag Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Philipp Murmann Bernd Neumann (Bremen) Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Daniela Raab Thomas Rachel Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Dagmar Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg-Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Reiner Deutschmann Dr. Bijan Djir-Sarai Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Sebastian Körber Holger Krestel Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Lars Lindemann Christian Lindner Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Christiane Ratjen-Damerau Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Enthalten CDU/CSU Josef Göppel Dr. Norbert Lammert FDP Sebastian Blumenthal Dr. h. c. Jürgen Koppelin Anlage 17 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag (Drucksache 17/3487) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Biblis A) (Tagesordnungspunkt 4 a) Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 596; davon ja: 272 nein: 324 Ja SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Dagmar Freitag Peter Friedrich Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Angelika Graf (Rosenheim) Kerstin Griese Michael Groschek Michael Groß Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Hans-Ulrich Klose Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel (Berlin) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoðuz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Carsten Schneider (Erfurt) Olaf Scholz Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Uta Zapf Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Daðdelen Dr. Diether Dehm Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Harald Koch Jan Korte Katrin Kunert Caren Lay Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Dorothée Menzner Cornelia Möhring Kornelia Möller Niema Movassat Wolfgang Neškovic Thomas Nord Petra Pau Jens Petermann Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer (Köln) Michael Schlecht Dr. Herbert Schui Dr. Ilja Seifert Raju Sharma Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Kathrin Vogler Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Alexander Bonde Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Priska Hinz (Herborn) Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Nicole Maisch Agnes Malczak Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Ingrid Nestle Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Dr. Hermann Ott Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Daniela Wagner Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler Nein CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Gitta Connemann Leo Dautzenberg Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Michael Glos Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Olav Gutting Florian Hahn Holger Haibach Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Jürgen Herrmann Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Volkmar Klein Jürgen Klimke Julia Klöckner Axel Knoerig Jens Koeppen Dr. Kristina Schröder Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Michael Kretschmer Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Dr. Michael Luther Karin Maag Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Philipp Murmann Bernd Neumann (Bremen) Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Daniela Raab Thomas Rachel Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Dagmar Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg-Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Reiner Deutschmann Dr. Bijan Djir-Sarai Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Dr. h. c. Jürgen Koppelin Sebastian Körber Holger Krestel Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Lars Lindemann Christian Lindner Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Christiane Ratjen-Damerau Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Anlage 18 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag (Drucksache 17/3488) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Biblis B) (Tagesordnungspunkt 4 a) Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 595; davon ja: 274 nein: 321 Ja SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Dagmar Freitag Peter Friedrich Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Angelika Graf (Rosenheim) Kerstin Griese Michael Groschek Michael Groß Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Hans-Ulrich Klose Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel (Berlin) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoðuz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Carsten Schneider (Erfurt) Olaf Scholz Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Uta Zapf Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Daðdelen Dr. Diether Dehm Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Harald Koch Jan Korte Katrin Kunert Caren Lay Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Dorothée Menzner Cornelia Möhring Kornelia Möller Niema Movassat Wolfgang Neškovic Thomas Nord Petra Pau Jens Petermann Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer (Köln) Michael Schlecht Dr. Herbert Schui Dr. Ilja Seifert Raju Sharma Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Alexander Ulrich Kathrin Vogler Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Alexander Bonde Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Priska Hinz (Herborn) Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Nicole Maisch Agnes Malczak Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Ingrid Nestle Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Dr. Hermann Ott Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Daniela Wagner Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler Nein CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Gitta Connemann Leo Dautzenberg Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Michael Glos Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Olav Gutting Florian Hahn Holger Haibach Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Jürgen Herrmann Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Volkmar Klein Jürgen Klimke Julia Klöckner Axel Knoerig Jens Koeppen Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Michael Kretschmer Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Dr. Michael Luther Karin Maag Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Philipp Murmann Bernd Neumann (Bremen) Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Daniela Raab Thomas Rachel Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Elisabeth Winkelmeier-Becker Dagmar Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg-Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Reiner Deutschmann Dr. Bijan Djir-Sarai Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Dr. h. c. Jürgen Koppelin Sebastian Körber Holger Krestel Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Harald Leibrecht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Lars Lindemann Christian Lindner Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Christiane Ratjen-Damerau Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Anlage 19 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag (Drucksache 17/3489) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Brunsbüttel) (Tagesordnungspunkt 4 a) Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen : 598; davon ja: 274 nein: 324 Ja SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Dagmar Freitag Peter Friedrich Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Angelika Graf (Rosenheim) Kerstin Griese Michael Groschek Michael Groß Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Hans-Ulrich Klose Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel (Berlin) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoðuz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Carsten Schneider (Erfurt) Olaf Scholz Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Uta Zapf Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Daðdelen Dr. Diether Dehm Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Harald Koch Jan Korte Katrin Kunert Caren Lay Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Dorothée Menzner Cornelia Möhring Kornelia Möller Niema Movassat Wolfgang Neškovic Thomas Nord Petra Pau Jens Petermann Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer (Köln) Michael Schlecht Dr. Herbert Schui Dr. Ilja Seifert Raju Sharma Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Alexander Ulrich Kathrin Vogler Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Alexander Bonde Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Priska Hinz (Herborn) Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Nicole Maisch Agnes Malczak Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Ingrid Nestle Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Dr. Hermann Ott Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Daniela Wagner Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler Nein CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Gitta Connemann Leo Dautzenberg Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Michael Glos Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Monika Grütters Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Olav Gutting Florian Hahn Holger Haibach Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Jürgen Herrmann Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Volkmar Klein Jürgen Klimke Julia Klöckner Axel Knoerig Jens Koeppen Dr. Kristina Schröder Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Michael Kretschmer Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Dr. Michael Luther Karin Maag Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Philipp Murmann Bernd Neumann (Bremen) Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Daniela Raab Thomas Rachel Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Dagmar Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg-Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Reiner Deutschmann Dr. Bijan Djir-Sarai Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Dr. h. c. Jürgen Koppelin Sebastian Körber Holger Krestel Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Lars Lindemann Christian Lindner Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Christiane Ratjen-Damerau Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Anlage 20 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag (Drucksache 17/3490) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Isar 1) (Tagesordnungspunkt 4 a) Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 595; davon ja: 272 nein: 323 Ja SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Dagmar Freitag Peter Friedrich Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Angelika Graf (Rosenheim) Kerstin Griese Michael Groschek Michael Groß Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Hans-Ulrich Klose Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel (Berlin) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoðuz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Carsten Schneider (Erfurt) Olaf Scholz Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Uta Zapf Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Daðdelen Dr. Diether Dehm Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Harald Koch Katrin Kunert Caren Lay Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Dorothée Menzner Cornelia Möhring Kornelia Möller Niema Movassat Wolfgang Neškovic Thomas Nord Petra Pau Jens Petermann Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer (Köln) Michael Schlecht Dr. Herbert Schui Dr. Ilja Seifert Raju Sharma Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Alexander Ulrich Kathrin Vogler Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Alexander Bonde Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Priska Hinz (Herborn) Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Nicole Maisch Agnes Malczak Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Ingrid Nestle Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Dr. Hermann Ott Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Daniela Wagner Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler Nein CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Gitta Connemann Leo Dautzenberg Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Michael Glos Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Olav Gutting Florian Hahn Holger Haibach Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Jürgen Herrmann Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Volkmar Klein Jürgen Klimke Julia Klöckner Axel Knoerig Jens Koeppen Dr. Kristina Schröder Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Michael Kretschmer Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Dr. Michael Luther Karin Maag Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Philipp Murmann Bernd Neumann (Bremen) Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Daniela Raab Thomas Rachel Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Dagmar Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg-Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Dr. Bijan Djir-Sarai Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Dr. h. c. Jürgen Koppelin Sebastian Körber Holger Krestel Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Lars Lindemann Christian Lindner Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Christiane Ratjen-Damerau Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Anlage 21 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag (Drucksache 17/3491) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Krümmel) (Tagesordnungspunkt 4 a) Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 592; davon ja: 269 nein: 323 Ja SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Dagmar Freitag Peter Friedrich Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Angelika Graf (Rosenheim) Kerstin Griese Michael Groschek Michael Groß Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Klaus Hagemann Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Hans-Ulrich Klose Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel (Berlin) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoðuz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Carsten Schneider (Erfurt) Olaf Scholz Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Uta Zapf Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Dr. Diether Dehm Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Harald Koch Jan Korte Katrin Kunert Caren Lay Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Dorothée Menzner Cornelia Möhring Kornelia Möller Niema Movassat Wolfgang Neškovic Thomas Nord Petra Pau Jens Petermann Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer (Köln) Michael Schlecht Dr. Herbert Schui Dr. Ilja Seifert Raju Sharma Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Alexander Ulrich Kathrin Vogler Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Alexander Bonde Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Priska Hinz (Herborn) Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Nicole Maisch Agnes Malczak Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Ingrid Nestle Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Dr. Hermann Ott Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Daniela Wagner Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler Nein CDU/CSU Ilse Aigner Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Gitta Connemann Leo Dautzenberg Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Michael Glos Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Florian Hahn Holger Haibach Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Jürgen Herrmann Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Volkmar Klein Jürgen Klimke Julia Klöckner Axel Knoerig Jens Koeppen Dr. Kristina Schröder Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Michael Kretschmer Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Dr. Michael Luther Karin Maag Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Philipp Murmann Bernd Neumann (Bremen) Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Daniela Raab Thomas Rachel Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Dagmar Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg-Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Reiner Deutschmann Dr. Bijan Djir-Sarai Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Dr. h. c. Jürgen Koppelin Sebastian Körber Holger Krestel Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Lars Lindemann Christian Lindner Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Christiane Ratjen-Damerau Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Anlage 22 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag (Drucksache 17/3492) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Neckarwestheim 1) (Tagesordnungspunkt 4 a) Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 595; davon ja: 272 nein: 323 Ja SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Dagmar Freitag Peter Friedrich Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Angelika Graf (Rosenheim) Kerstin Griese Michael Groschek Michael Groß Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Hans-Ulrich Klose Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel (Berlin) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoðuz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Carsten Schneider (Erfurt) Olaf Scholz Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Uta Zapf Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Daðdelen Dr. Diether Dehm Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Harald Koch Jan Korte Katrin Kunert Caren Lay Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Dorothée Menzner Cornelia Möhring Kornelia Möller Niema Movassat Wolfgang Neškovic Thomas Nord Petra Pau Jens Petermann Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer (Köln) Michael Schlecht Dr. Herbert Schui Dr. Ilja Seifert Raju Sharma Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Alexander Ulrich Kathrin Vogler Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Alexander Bonde Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Priska Hinz (Herborn) Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Nicole Maisch Agnes Malczak Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Ingrid Nestle Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Dr. Hermann Ott Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Daniela Wagner Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler Nein CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Gitta Connemann Leo Dautzenberg Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Michael Glos Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Olav Gutting Florian Hahn Holger Haibach Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Jürgen Herrmann Ansgar Heveling Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Volkmar Klein Jürgen Klimke Julia Klöckner Axel Knoerig Jens Koeppen Dr. Kristina Schröder Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Michael Kretschmer Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Dr. Michael Luther Karin Maag Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Philipp Murmann Bernd Neumann (Bremen) Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Daniela Raab Thomas Rachel Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Dagmar Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg-Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Reiner Deutschmann Dr. Bijan Djir-Sarai Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Sebastian Körber Holger Krestel Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Lars Lindemann Christian Lindner Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Dirk Niebel Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Christiane Ratjen-Damerau Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Anlage 23 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag (Drucksache 17/3493) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Philippsburg 1) (Tagesordnungspunkt 4 a) Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 596; davon ja: 272 nein: 324 Ja SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Dagmar Freitag Peter Friedrich Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Angelika Graf (Rosenheim) Kerstin Griese Michael Groschek Michael Groß Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Hans-Ulrich Klose Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel (Berlin) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel AydanÖzoðuz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Carsten Schneider (Erfurt) Olaf Scholz Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Uta Zapf Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Daðdelen Dr. Diether Dehm Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Harald Koch Jan Korte Katrin Kunert Caren Lay Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Dorothée Menzner Cornelia Möhring Kornelia Möller Niema Movassat Wolfgang Neškovic Thomas Nord Petra Pau Jens Petermann Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer (Köln) Michael Schlecht Dr. Herbert Schui Dr. Ilja Seifert Raju Sharma Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Alexander Ulrich Kathrin Vogler Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Alexander Bonde Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Priska Hinz (Herborn) Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Nicole Maisch Agnes Malczak Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Ingrid Nestle Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Dr. Hermann Ott Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Daniela Wagner Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler Nein CDU/CSU Ilse Aigner Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Gitta Connemann Leo Dautzenberg Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Michael Glos Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Olav Gutting Florian Hahn Holger Haibach Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Jürgen Herrmann Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Volkmar Klein Jürgen Klimke Julia Klöckner Axel Knoerig Jens Koeppen Dr. Kristina Schröder Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Michael Kretschmer Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Dr. Michael Luther Karin Maag Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Philipp Murmann Bernd Neumann (Bremen) Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Daniela Raab Thomas Rachel Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Dagmar Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg-Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Reiner Deutschmann Dr. Bijan Djir-Sarai Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Dr. h. c. Jürgen Koppelin Sebastian Körber Holger Krestel Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Lars Lindemann Christian Lindner Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Christiane Ratjen-Damerau Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Anlage 24 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag (Drucksache 17/3494) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Unterweser) (Tagesordnungspunkt 4 a) Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 600; davon ja: 274 nein: 326 Ja SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Dagmar Freitag Peter Friedrich Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Angelika Graf (Rosenheim) Kerstin Griese Michael Groschek Michael Groß Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Hans-Ulrich Klose Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel (Berlin) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoðuz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Carsten Schneider (Erfurt) Olaf Scholz Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Uta Zapf Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Daðdelen Dr. Diether Dehm Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Harald Koch Jan Korte Katrin Kunert Caren Lay Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Dorothée Menzner Cornelia Möhring Kornelia Möller Niema Movassat Wolfgang Neškovic Thomas Nord Petra Pau Jens Petermann Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer (Köln) Michael Schlecht Dr. Herbert Schui Dr. Ilja Seifert Raju Sharma Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Alexander Ulrich Kathrin Vogler Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Alexander Bonde Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Priska Hinz (Herborn) Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Nicole Maisch Agnes Malczak Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Ingrid Nestle Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Dr. Hermann Ott Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Daniela Wagner Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler Nein CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Gitta Connemann Leo Dautzenberg Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Michael Glos Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Olav Gutting Florian Hahn Holger Haibach Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Jürgen Herrmann Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Volkmar Klein Jürgen Klimke Julia Klöckner Axel Knoerig Jens Koeppen Dr. Kristina Schröder Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Michael Kretschmer Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Dr. Michael Luther Karin Maag Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Philipp Murmann Bernd Neumann (Bremen) Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Daniela Raab Thomas Rachel Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Dagmar Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg-Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Reiner Deutschmann Dr. Bijan Djir-Sarai Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Dr. h. c. Jürgen Koppelin Sebastian Körber Holger Krestel Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Lars Lindemann Christian Lindner Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Christiane Ratjen-Damerau Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Anlage 25 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag (Drucksache 17/3495) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Flugzeugabstürze) (Tagesordnungspunkt 4 a) Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 596; davon ja: 273 nein: 322 enthalten: 1 Ja CDU/CSU Rüdiger Kruse SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Dagmar Freitag Peter Friedrich Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Angelika Graf (Rosenheim) Kerstin Griese Michael Groschek Michael Groß Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Hans-Ulrich Klose Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel (Berlin) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoðuz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Carsten Schneider (Erfurt) Olaf Scholz Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Uta Zapf Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Daðdelen Dr. Diether Dehm Heidrun Dittrich Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Harald Koch Jan Korte Katrin Kunert Caren Lay Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Dorothée Menzner Cornelia Möhring Kornelia Möller Niema Movassat Wolfgang Neškovic Thomas Nord Petra Pau Jens Petermann Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer (Köln) Michael Schlecht Dr. Herbert Schui Dr. Ilja Seifert Raju Sharma Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Alexander Ulrich Kathrin Vogler Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Alexander Bonde Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Priska Hinz (Herborn) Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Anna Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Nicole Maisch Agnes Malczak Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Ingrid Nestle Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Dr. Hermann Ott Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Daniela Wagner Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler Nein CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Gitta Connemann Leo Dautzenberg Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Michael Glos Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Olav Gutting Florian Hahn Holger Haibach Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Jürgen Herrmann Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dr. Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Volker Kauder Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Ewa Klamt Eckart von Klaeden Volkmar Klein Jürgen Klimke Julia Klöckner Axel Knoerig Jens Koeppen Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Michael Kretschmer Dr. Günter Krings Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Dr. Michael Luther Karin Maag Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Bernd Neumann (Bremen) Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Daniela Raab Thomas Rachel Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Dagmar Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg-Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Reiner Deutschmann Dr. Bijan Djir-Sarai Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Dr. h. c. Jürgen Koppelin Sebastian Körber Holger Krestel Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Lars Lindemann Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Christiane Ratjen-Damerau Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Heiko Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Enthalten CDU/CSU Josef Göppel Anlage 26 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag (Drucksache 17/3496) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Streichung Entschädigungsklausel) (Tagesordnungspunkt 4 a) Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 600; davon ja: 275 nein: 323 enthalten: 1 Ja CDU/CSU Rüdiger Kruse SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Dagmar Freitag Peter Friedrich Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Angelika Graf (Rosenheim) Kerstin Griese Michael Groschek Michael Groß Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Hans-Ulrich Klose Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel (Berlin) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoðuz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Carsten Schneider (Erfurt) Olaf Scholz Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Uta Zapf Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Daðdelen Dr. Diether Dehm Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Harald Koch Jan Korte Katrin Kunert Caren Lay Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Dorothée Menzner Cornelia Möhring Kornelia Möller Niema Movassat Wolfgang Neškovic Thomas Nord Petra Pau Jens Petermann Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer (Köln) Michael Schlecht Dr. Herbert Schui Dr. Ilja Seifert Raju Sharma Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Alexander Ulrich Kathrin Vogler Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Alexander Bonde Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Priska Hinz (Herborn) Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Anna Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Nicole Maisch Agnes Malczak Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Ingrid Nestle Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Dr. Hermann Ott Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Daniela Wagner Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler Nein CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Gitta Connemann Leo Dautzenberg Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Michael Glos Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Olav Gutting Florian Hahn Holger Haibach Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Jürgen Herrmann Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dr. Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Volker Kauder Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Ewa Klamt Eckart von Klaeden Volkmar Klein Jürgen Klimke Julia Klöckner Axel Knoerig Jens Koeppen Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Michael Kretschmer Dr. Günter Krings Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Dr. Michael Luther Karin Maag Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Bernd Neumann (Bremen) Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Daniela Raab Thomas Rachel Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Dagmar Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg-Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Reiner Deutschmann Dr. Bijan Djir-Sarai Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Dr. h. c. Jürgen Koppelin Sebastian Körber Holger Krestel Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Lars Lindemann Christian Lindner Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Christiane Ratjen-Damerau Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Heiko Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Enthalten CDU/CSU Josef Göppel Anlage 27 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag (Drucksache 17/3497) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Streichung Haftungsverlagerung) (Tagesordnungspunkt 4 a) Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 600; davon ja: 274 nein: 324 enthalten: 1 Ja SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Dagmar Freitag Peter Friedrich Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Angelika Graf (Rosenheim) Kerstin Griese Michael Groschek Michael Groß Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Hans-Ulrich Klose Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel (Berlin) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoðuz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Carsten Schneider (Erfurt) Olaf Scholz Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Uta Zapf Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Daðdelen Dr. Diether Dehm Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Harald Koch Jan Korte Katrin Kunert Caren Lay Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Dorothée Menzner Cornelia Möhring Kornelia Möller Niema Movassat Wolfgang Neškovic Thomas Nord Petra Pau Jens Petermann Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer (Köln) Michael Schlecht Dr. Herbert Schui Dr. Ilja Seifert Raju Sharma Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Alexander Ulrich Kathrin Vogler Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Alexander Bonde Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Priska Hinz (Herborn) Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Anna Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Nicole Maisch Agnes Malczak Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Ingrid Nestle Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Dr. Hermann Ott Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Daniela Wagner Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler Nein CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Gitta Connemann Leo Dautzenberg Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Michael Glos Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Olav Gutting Florian Hahn Holger Haibach Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Jürgen Herrmann Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dr. Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Volker Kauder Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Ewa Klamt Eckart von Klaeden Volkmar Klein Jürgen Klimke Julia Klöckner Axel Knoerig Jens Koeppen Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Michael Kretschmer Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Dr. Michael Luther Karin Maag Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Bernd Neumann (Bremen) Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Daniela Raab Thomas Rachel Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Dagmar Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg-Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Reiner Deutschmann Dr. Bijan Djir-Sarai Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Dr. h. c. Jürgen Koppelin Sebastian Körber Holger Krestel Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Lars Lindemann Christian Lindner Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Christiane Ratjen-Damerau Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Heiko Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Enthalten CDU/CSU Josef Göppel Anlage 28 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmungen über die Änderungsanträge (Drucksachen 17/3498, 17/3499, 17/3527, 17/3539, 17/3531, 17/3532, 17/3533, 17/3534, 17/3535, 17/3536, 17/3537 und 17/3538) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - Streichung Übertragung auf Biblis B - Streichung Übertragung Neu auf Alt - Einfügung Entsorgungsnachweis - Brokdorf - Emsland - Grafenrheinfeld - Grohnde - Gundremmingen B - Gundremmingen C - Isar 2 - Neckarwestheim 2 - Philippsburg 2 (Tagesordnungspunkt 4 a) Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 600; davon ja: 274 nein: 323 enthalten: 2 Ja SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Dagmar Freitag Peter Friedrich Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Angelika Graf (Rosenheim) Kerstin Griese Michael Groschek Michael Groß Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Hans-Ulrich Klose Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel (Berlin) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoðuz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Carsten Schneider (Erfurt) Olaf Scholz Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Uta Zapf Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Daðdelen Dr. Diether Dehm Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Harald Koch Jan Korte Katrin Kunert Caren Lay Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Dorothée Menzner Cornelia Möhring Kornelia Möller Niema Movassat Wolfgang Neškovic Thomas Nord Petra Pau Jens Petermann Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer (Köln) Michael Schlecht Dr. Herbert Schui Dr. Ilja Seifert Raju Sharma Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Alexander Ulrich Kathrin Vogler Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Alexander Bonde Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Priska Hinz (Herborn) Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Anna Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Nicole Maisch Agnes Malczak Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Ingrid Nestle Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Dr. Hermann Ott Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Daniela Wagner Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler Nein CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Gitta Connemann Leo Dautzenberg Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Michael Glos Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Olav Gutting Florian Hahn Holger Haibach Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Jürgen Herrmann Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dr. Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Volker Kauder Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Ewa Klamt Eckart von Klaeden Volkmar Klein Jürgen Klimke Julia Klöckner Axel Knoerig Jens Koeppen Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Michael Kretschmer Dr. Günter Krings Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Dr. Michael Luther Karin Maag Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Bernd Neumann (Bremen) Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Daniela Raab Thomas Rachel Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Dagmar Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg-Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Reiner Deutschmann Dr. Bijan Djir-Sarai Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Dr. h. c. Jürgen Koppelin Sebastian Körber Holger Krestel Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Lars Lindemann Christian Lindner Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Christiane Ratjen-Damerau Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Heiko Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Enthalten CDU/CSU Josef Göppel Rüdiger Kruse Anlage 29 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag (Drucksache 17/3528) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Bundesratszustimmung) (Tagesordnungspunkt 4 a) Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 591; davon ja: 271 nein: 319 enthalten: 1 Ja SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Peter Friedrich Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Angelika Graf (Rosenheim) Kerstin Griese Michael Groschek Michael Groß Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Hans-Ulrich Klose Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel (Berlin) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoðuz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Carsten Schneider (Erfurt) Olaf Scholz Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Uta Zapf Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Daðdelen Dr. Diether Dehm Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Harald Koch Jan Korte Katrin Kunert Caren Lay Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Dorothée Menzner Cornelia Möhring Kornelia Möller Niema Movassat Wolfgang Neškovic Thomas Nord Petra Pau Jens Petermann Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer (Köln) Michael Schlecht Dr. Herbert Schui Dr. Ilja Seifert Raju Sharma Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Kathrin Vogler Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Alexander Bonde Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Priska Hinz (Herborn) Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Nicole Maisch Agnes Malczak Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Ingrid Nestle Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Dr. Hermann Ott Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Daniela Wagner Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler Nein CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Gitta Connemann Leo Dautzenberg Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Michael Glos Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Olav Gutting Florian Hahn Holger Haibach Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Jürgen Herrmann Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Volkmar Klein Jürgen Klimke Julia Klöckner Axel Knoerig Jens Koeppen Dr. Kristina Schröder Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Michael Kretschmer Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Dr. Michael Luther Karin Maag Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Philipp Murmann Bernd Neumann (Bremen) Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Daniela Raab Thomas Rachel Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Dagmar Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg-Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Reiner Deutschmann Dr. Bijan Djir-Sarai Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Heinz Golombeck Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Dr. h. c. Jürgen Koppelin Sebastian Körber Holger Krestel Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Christian Lindner Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Christiane Ratjen-Damerau Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Enthalten CDU/CSU Dr. Norbert Lammert Anlage 30 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag (Drucksache 17/3529) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Streichung § 7 d) (Tagesordnungspunkt 4 a) Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 585; davon ja: 268 nein: 317 Ja SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Peter Friedrich Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Angelika Graf (Rosenheim) Michael Groschek Michael Groß Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Hans-Ulrich Klose Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel (Berlin) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoðuz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Carsten Schneider (Erfurt) Olaf Scholz Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Uta Zapf Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Daðdelen Dr. Diether Dehm Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Harald Koch Jan Korte Katrin Kunert Caren Lay Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Dorothée Menzner Cornelia Möhring Kornelia Möller Niema Movassat Wolfgang Neškovic Thomas Nord Petra Pau Jens Petermann Richard Pitterle Yvonne Ploetz Paul Schäfer (Köln) Michael Schlecht Dr. Herbert Schui Dr. Ilja Seifert Raju Sharma Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Alexander Ulrich Kathrin Vogler Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Alexander Bonde Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Priska Hinz (Herborn) Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Nicole Maisch Agnes Malczak Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Ingrid Nestle Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Dr. Hermann Ott Brigitte Pothmer Tabea Rößner Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Daniela Wagner Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler Nein CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Gitta Connemann Leo Dautzenberg Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Michael Glos Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Olav Gutting Florian Hahn Holger Haibach Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Jürgen Herrmann Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Volkmar Klein Jürgen Klimke Julia Klöckner Axel Knoerig Jens Koeppen Dr. Kristina Schröder Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Michael Kretschmer Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Karin Maag Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Philipp Murmann Bernd Neumann (Bremen) Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Henning Otte Dr. Michael Paul Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Eckhard Pols Daniela Raab Thomas Rachel Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Dagmar Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg-Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Reiner Deutschmann Dr. Bijan Djir-Sarai Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Dr. h. c. Jürgen Koppelin Sebastian Körber Holger Krestel Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Christian Lindner Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Christiane Ratjen-Damerau Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Claudia Winterstein Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Anlage 31 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag (Drucksache 17/3530) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Streichung Enteignung) (Tagesordnungspunkt 4 a) Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 590; davon ja: 271 nein: 319 Ja SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Peter Friedrich Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Angelika Graf (Rosenheim) Kerstin Griese Michael Groschek Michael Groß Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Hans-Ulrich Klose Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel (Berlin) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoðuz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Carsten Schneider (Erfurt) Olaf Scholz Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Uta Zapf Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Daðdelen Dr. Diether Dehm Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Harald Koch Jan Korte Katrin Kunert Caren Lay Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Dorothée Menzner Cornelia Möhring Kornelia Möller Niema Movassat Wolfgang Neškovic Thomas Nord Petra Pau Jens Petermann Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer (Köln) Michael Schlecht Dr. Herbert Schui Dr. Ilja Seifert Raju Sharma Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Alexander Ulrich Kathrin Vogler Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Alexander Bonde Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Priska Hinz (Herborn) Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Nicole Maisch Agnes Malczak Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Ingrid Nestle Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Dr. Hermann Ott Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Daniela Wagner Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler Nein CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Gitta Connemann Leo Dautzenberg Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Michael Glos Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Olav Gutting Florian Hahn Holger Haibach Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Jürgen Herrmann Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Jürgen Klimke Julia Klöckner Axel Knoerig Jens Koeppen Dr. Kristina Schröder Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Michael Kretschmer Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Dr. Michael Luther Karin Maag Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Maria Michalk Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Philipp Murmann Bernd Neumann (Bremen) Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Daniela Raab Thomas Rachel Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Dagmar Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg-Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Reiner Deutschmann Dr. Bijan Djir-Sarai Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Dr. h. c. Jürgen Koppelin Sebastian Körber Holger Krestel Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Lars Lindemann Christian Lindner Dr. Martin Lindner (Berlin) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Christiane Ratjen-Damerau Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Anlage 32 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG 2011) (Tagesordnungspunkt 7) Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 578; davon ja: 195 nein: 319 enthalten: 64 Ja SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Peter Friedrich Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Angelika Graf (Rosenheim) Kerstin Griese Michael Groschek Michael Groß Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel (Berlin) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoðuz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Carsten Schneider (Erfurt) Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Peer Steinbrück Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Uta Zapf Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Herbert Behrens Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Daðdelen Dr. Diether Dehm Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Harald Koch Katrin Kunert Caren Lay Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Dorothée Menzner Cornelia Möhring Kornelia Möller Niema Movassat Wolfgang Neškovic Thomas Nord Petra Pau Jens Petermann Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer (Köln) Michael Schlecht Dr. Herbert Schui Dr. Ilja Seifert Raju Sharma Dr. Petra Sitte Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Alexander Ulrich Kathrin Vogler Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich Nein CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Peter Aumer Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Gitta Connemann Leo Dautzenberg Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Michael Glos Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Olav Gutting Florian Hahn Holger Haibach Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Jürgen Herrmann Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Volkmar Klein Jürgen Klimke Julia Klöckner Axel Knoerig Jens Koeppen Dr. Kristina Schröder Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Michael Kretschmer Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Dr. Michael Luther Karin Maag Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Philipp Murmann Bernd Neumann (Bremen) Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Daniela Raab Thomas Rachel Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Dagmar Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg-Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Reiner Deutschmann Dr. Bijan Djir-Sarai Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Dr. h. c. Jürgen Koppelin Sebastian Körber Holger Krestel Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Lars Lindemann Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Christiane Ratjen-Damerau Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Enthalten BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Alexander Bonde Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Priska Hinz (Herborn) Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Nicole Maisch Agnes Malczak Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Ingrid Nestle Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Dr. Hermann Ott Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Daniela Wagner Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler Anlage 33 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) (Tagesordnungspunkt 9) Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 558; davon ja: 242 nein: 316 Ja SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Peter Friedrich Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Angelika Graf (Rosenheim) Kerstin Griese Michael Groschek Michael Groß Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel (Berlin) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Manfred Nink Holger Ortel Aydan Özoguz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Carsten Schneider (Erfurt) Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Uta Zapf Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Herbert Behrens Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Dr. Diether Dehm Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Wolfgang Gehrcke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Katja Kipping Harald Koch Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Dorothée Menzner Cornelia Möhring Kornelia Möller Niema Movassat Wolfgang Neškovic Jens Petermann Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer (Köln) Dr. Herbert Schui Dr. Ilja Seifert Raju Sharma Dr. Petra Sitte Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Alexander Ulrich Kathrin Vogler Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Alexander Bonde Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Priska Hinz (Herborn) Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Agnes Krumwiede Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Nicole Maisch Agnes Malczak Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Ingrid Nestle Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Daniela Wagner Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler Nein CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Peter Aumer Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Gitta Connemann Leo Dautzenberg Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Michael Glos Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Olav Gutting Florian Hahn Holger Haibach Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Jürgen Herrmann Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Volkmar Klein Jürgen Klimke Julia Klöckner Axel Knoerig Jens Koeppen Dr. Kristina Schröder Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Michael Kretschmer Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Dr. Michael Luther Karin Maag Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Philipp Murmann Bernd Neumann (Bremen) Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Daniela Raab Thomas Rachel Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Dagmar Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg-Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Reiner Deutschmann Dr. Bijan Djir-Sarai Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Heiner Kamp Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Dr. h. c. Jürgen Koppelin Sebastian Körber Holger Krestel Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Lars Lindemann Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Christiane Ratjen-Damerau Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) II Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode - 68. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2010 Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode - 68. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2010 III 7430 Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode - 68. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2010 Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode - 68. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober 2010 7429