Plenarprotokoll 17/79 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 79. Sitzung Berlin, Freitag, den 3. Dezember 2010 I n h a l t : Abwicklung der Tagesordnung Absetzung der Tagesordnungspunkte 32 und 33 Tagesordnungspunkt 30: a) - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 17/3404) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 17/3958, 17/3982, 17/4032, 17/4095) - Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/4058) b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales - zu dem Antrag der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Anette Kramme, Elke Ferner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes durch eine transparente Bemessung der Regelsätze und eine Förderung der Teilhabe von Kindern umsetzen - zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Kipping, Matthias W. Birkwald, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Maßnahmen zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenz- und Teilhabeminimums - zu dem Antrag der Abgeordneten Fritz Kuhn, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Menschenwürdiges Dasein und Teilhabe für alle gewährleisten (Drucksachen 17/3648, 17/2934, 17/3435, 17/4032, 17/4095) c) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 17/3631, 17/3683, 17/4033, 17/4094) - Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/4059) d) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, Markus Kurth, Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN: Leistungskürzungen bei den Unterkunftskosten im Arbeitslosengeld II verhindern - Vermittlungsverfahren mit den Ländern unverzüglich aufnehmen (Drucksachen 17/3058, 17/4033, 17/4094) Karl Schiewerling (CDU/CSU) Elke Ferner (SPD) Pascal Kober (FDP) Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS Hubertus Heil (Peine) (SPD) Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS Anette Kramme (SPD) Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) Katja Kipping (DIE LINKE) Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) Katja Kipping (DIE LINKE) Gabriele Hiller-Ohm (SPD) Gabriele Molitor (FDP) Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Gabriele Molitor (FDP) Sigmar Gabriel (SPD) Dr. Ursula von der Leyen (CDU/CSU) Paul Lehrieder (CDU/CSU) Sigmar Gabriel (SPD) Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Namentliche Abstimmungen Ergebnisse Tagesordnungspunkt 35: Antrag der Abgeordneten Michael Schlecht, Karin Binder, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Stuttgart 21 - Bau- und Vergabestopp (Drucksache 17/3992) Namentliche Abstimmung Ergebnis Tagesordnungspunkt 31: Erste Beratung des von den Abgeordneten Renate Künast, Ekin Deligöz, Monika Lazar, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur geschlechtergerechten Besetzung von Aufsichtsräten (Drucksache 17/3296) Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) Christel Humme (SPD) Marco Buschmann (FDP) Cornelia Möhring (DIE LINKE) Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) Dr. Eva Högl (SPD) Nicole Bracht-Bendt (FDP) Hubertus Heil (Peine) (SPD) Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) Tagesordnungspunkt 34: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG) (Drucksache 17/3355) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Tabea Rößner, Kai Gehring, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz von Journalisten und der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (Drucksache 17/3989) Nächste Sitzung Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Tagesordnungspunkt 30 a) Thomas Dörflinger (CDU/CSU) Kai Wegner (CDU/CSU) Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Stefanie Vogelsang, Dr. Jan-Marco Luczak und Marco Wanderwitz (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Tagesordnungspunkt 30 a) Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag: Stuttgart 21 - Bau- und Vergabestopp (Tagesordnungspunkt 35) Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Florian Pronold, Rainer Arnold, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, Elvira Drobinski-Weiß, Dr. h. c. Gernot Erler, Peter Friedrich, Ulrike Gottschalck, Michael Groß, Gustav Herzog, Josip Juratovic, Nicolette Kressl, Christian Lange (Backnang), Gabriele Lösekrug-Möller, Caren Marks, Katja Mast, Karin Roth (Esslingen), Rita Schwarzelühr-Sutter und Ute Vogt (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag: Stutt-gart 21 - Bau- und Vergabestopp (Tagesordnungspunkt 35) Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG) - Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Journalisten und der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (Tagesordnungspunkt 34 a und b) Ansgar Heveling (CDU/CSU) Christine Lambrecht (SPD) Halina Wawzyniak (DIE LINKE) Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ Anlage 7 Amtliche Mitteilungen 79. Sitzung Berlin, Freitag, den 3. Dezember 2010 Beginn: 9.00 Uhr Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet. Interfraktionell ist vereinbart worden, den bisher als letzten Punkt unserer heutigen Tagesordnung zur Beratung vorgesehenen Antrag der Fraktion Die Linke "Stuttgart 21 - Bau- und Vergabestopp" im Anschluss an den jetzt gleich folgenden ersten Tagesordnungspunkt aufzurufen und darüber ohne Aussprache sofort abzustimmen. Ich darf schon jetzt darauf hinweisen, dass auch zu diesem Tagesordnungspunkt eine namentliche Abstimmung verlangt wurde. Wir werden nachher dann also insgesamt sechs namentliche Abstimmungen haben. Sind Sie mit der Änderung der Tagesordnung einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 30 a bis 30 d auf: a) - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Drucksache 17/3404 - - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Drucksachen 17/3958, 17/3982 - Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) - Drucksachen 17/4032, 17/4095 - Berichterstattung: Abgeordnete Gabriele Hiller-Ohm - Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung - Drucksache 17/4058 - Berichterstattung: Abgeordnete Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Bettina Hagedorn Dr. Claudia Winterstein Dr. Gesine Lötzsch Alexander Bonde b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) - zu dem Antrag der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Anette Kramme, Elke Ferner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes durch eine transparente Bemessung der Regelsätze und eine Förderung der Teilhabe von Kindern umsetzen - zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Kipping, Matthias W. Birkwald, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Maßnahmen zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenz- und Teilhabeminimums - zu dem Antrag der Abgeordneten Fritz Kuhn, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Menschenwürdiges Dasein und Teilhabe für alle gewährleisten - Drucksachen 17/3648, 17/2934, 17/3435, 17/4032, 17/4095 - Berichterstattung: Abgeordnete Gabriele Hiller-Ohm c) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Drucksachen 17/3631, 17/3683 - Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) - Drucksachen 17/4033, 17/4094 - Berichterstattung: Abgeordnete Katja Kipping - Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung - Drucksache 17/4059 - Berichterstattung: Abgeordnete Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Bettina Hagedorn Dr. Claudia Winterstein Dr. Gesine Lötzsch Alexander Bonde d) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, Markus Kurth, Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Leistungskürzungen bei den Unterkunftskosten im Arbeitslosengeld II verhindern - Vermittlungsverfahren mit den Ländern unverzüglich aufnehmen - Drucksachen 17/3058, 17/4033, 17/4094 - Berichterstattung: Abgeordnete Katja Kipping Zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen liegen zwei Änderungsanträge der Fraktion Die Linke, neun Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD sowie zwei Entschließungsanträge der Fraktion Die Linke vor. Namentlich abstimmen werden wir später über zwei Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, über einen Änderungsantrag der Fraktion Die Linke, über den Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache eineinviertel Stunden vorgesehen. Gibt es Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner das Wort dem Kollegen Karl Schiewerling von der CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Karl Schiewerling (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, dessen Entwurf in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung ansteht, kommen die Koalitionsfraktionen der Union und der FDP dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nach. Die Regelsätze werden insgesamt neu und transparent gestaltet. (Elke Ferner [SPD]: Das glauben Sie ja selber nicht!) Die Regelsätze für die Kinder werden eigenständig ermittelt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Vor allem aber eröffnen wir mit diesem Gesetz den Kindern neue Chancen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe als Methode akzeptiert und hat in seinem Urteil am 9. Februar gleichzeitig konzediert, dass die aktuellen Zahlen erst im Herbst dieses Jahres vorliegen werden. Daraus hat sich ein kurzer Zeitraum zur Ermittlung der Bedarfe ergeben. Ausdrücklich hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber Ermessensspielräume gegeben und ihm Wertentscheidungen zugestanden. Wenn nun die neuen Bedarfssätze mehr Geld für Internetnutzung - weil auf diesem Weg leichter Arbeitsstellen zu finden sind - und kein Geld für Tabak und Alkohol vorsehen, dann sind das Wertentscheidungen, in deren Fokus Vermittlung und Arbeitsaufnahme stehen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Fritz Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weltfremd!) Wenn wir unter Beachtung der Erfordernisse im ländlichen Raum die Mittel für Mobilität erhöhen, dann tragen wir damit der Flexibilität Rechnung, die nicht nur im Zusammenhang mit dem Bildungsbedarf der Kinder, sondern auch für den Bereich der Erwerbsarbeit erforderlich ist. Darauf setzen wir die Akzente im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Es geht auch um die Veränderung der Hinzuverdienstgrenzen, um in einem zugegeben bescheidenen Maße - man muss immer darauf achten, was die Haushaltslage erlaubt - (Elke Ferner [SPD]: Um noch mehr Leute in die Bedürftigkeit zu drängen!) Hinzuverdienste zu ermöglichen, die anrechnungsfrei bleiben. Mit dem Bildungspaket erfüllen wir nicht nur die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, sondern wir übertreffen sie sogar, zum Beispiel dadurch, dass wir die Kosten für das Essen in der Schule übernehmen oder bezuschussen. (Elke Ferner [SPD]: 10 Prozent!) Die Umsetzung des Bildungspakets geht nur - das sage ich sehr deutlich - im Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen. Das Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen ist auch bei den Sonderbedarfen - ich nenne als Beispiel die Teilnahme an Klassenfahrten - oder bei der Umsetzung des Schulstarterpakets erforderlich. Wir sind sehr zufrieden mit der hervorragenden Kooperation mit dem Bundesarbeitsministerium. Alle Spitzenverbände der Kommunen und die Bundesländer haben sich äußerst dankbar dafür gezeigt, (Elke Ferner [SPD]: Von welchen Bundesländern reden Sie denn da überhaupt?) dass ihnen nun durch das Bildungspaket Möglichkeiten eröffnet werden, gerade die Kinder zu fördern, die sie vorher nicht fördern konnten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Das Ganze geschieht sehr wohl in enger Abstimmung und mit möglichst wenig Bürokratie, (Lachen bei der SPD - Elke Ferner [SPD]: Das ist ja klasse!) möglichst unkompliziert, möglichst praxisgenau und sehr zielgerichtet. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Dass das, Frau Kollegin Ferner, nicht ohne Bürokratie geht, hängt damit zusammen, dass die Hilfen unmittelbar bei den Kindern ankommen müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat in sein Urteil eine Formulierung geschrieben, die uns sehr viel Anstrengungen und Aufgaben auferlegt, nämlich die Formulierung "individuelle Förderung" und "individuelle Rechtsansprüche". Wenn jemand individuelle Rechtsansprüche hat, dann muss der Gesetzgeber nachweisen, dass die Leistungen bei dem Individuum ankommen. Das schaffen Sie nicht mit einem Sacharbeiter beim Bundesarbeitsministerium; man muss vielmehr die Hilfe zwangsläufig möglichst nahe an den Menschen organisieren. Das geht nicht ohne personellen Aufwand. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) In die Regelungen beziehen wir auch die Kinder mit ein, die einen Kinderzuschuss erhalten. (Elke Ferner [SPD]: "Zuschlag" heißt das, Herr Schiewerling!) Der Kinderzuschuss ist insbesondere deshalb eingeführt worden, um Familien zu unterstützen, damit sie nicht wegen der Kinder von Hartz IV abhängig werden. Auch diese Kinder beziehen wir mit ein. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Ich will nicht verheimlichen, dass mir die Situation der Kinder, deren Eltern, Großeltern und Urgroßeltern bereits von Sozialhilfe gelebt haben und noch leben, große Sorge bereitet, weil die Gefahr besteht, dass diese Kinder denselben Weg nehmen werden, wenn wir nicht alle Anstrengungen unternehmen, um sie aus diesem Teufelskreis herauszuholen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Ich will auch nicht verschweigen, dass das vorliegende Bildungspaket genau für diese Zielgruppe, die wir in dem großstädtischen Milieu antreffen, möglicherweise nicht ausreicht. Darin besteht aber die Herausforderung, der wir uns gemeinsam stellen müssen. Wir müssen uns gerade diesen Kindern zuwenden. Wir dürfen kein Kind aufgeben. Jeder hat Begabungen, und jeder hat Fähigkeiten. Wir brauchen jedes Kind für die Zukunft unseres Landes. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Mit dem Gesetz sorgen wir für mehr Flexibilität im Bereich der Kosten der Unterkunft. Das ist vor allen Dingen ein Anliegen der Kommunen. Ob die Kommunen eine Satzungslösung wollen oder nicht, entscheiden sie gemeinsam mit ihrem Bundesland. Es ist keine Pflichtvorschrift. Es ist eine Möglichkeit, die wir ihnen jetzt einräumen. Übrigens haben das auch nicht wenige Sozialrichter ausdrücklich empfohlen, um die Flut der Klagen gerade in diesem Bereich stärker einzudämmen. Meine Damen und Herren, es bleibt dabei: In der Grundsicherung für Arbeitsuchende geht es um Fordern und Fördern. Dass wir hier alle Perspektiven haben und dass es gute Entwicklungen gibt, zeigen die Zahlen für den Arbeitsmarkt, auch wenn zugegebenermaßen primär die Menschen davon profitieren, die im Arbeitslosengeld-I-Bezug sind, also kurzfristig arbeitslos sind. Aber es stimmt hoffnungsfroh, dass auch weit über 100 000 Menschen, die bisher im Arbeitslosengeld-II-Bezug waren, den Weg wieder in eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefunden haben. Ich glaube, dass wir diesen Weg miteinander gut weitergehen können. Die Lösungen, die wir gefunden haben, werden dabei passgenau helfen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Wir schließen mit diesem Gesetzgebungsvorhaben, das heute vor dem Abschluss steht, den zweiten Teil der Neuorganisation, der Neuplanung, der Neugestaltung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ab. Der erste Teil war die Organisationsreform. Dies ist der zweite Teil, der emotionalste Teil. Der dritte Teil wird folgen, wenn wir die arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Frühjahr des kommenden Jahres flexibilisieren und präzisieren, um sie dann möglichst passgenau vor Ort einsetzen zu können. Ich möchte wiederholen, was ich in früheren Debatten gesagt habe: Dass wir auf der Grundlage von zwei Verfassungsgerichtsurteilen das Zweite Buch Sozialgesetzbuch jetzt so ändern müssen, hat auch etwas damit zu tun, wie die Entscheidungen 2004 gefallen sind. (Elke Ferner [SPD]: Da waren Sie ja mit beteiligt im Vermittlungsausschuss!) Deswegen lade ich die damals Beteiligten, die SPD und die Grünen, ausdrücklich ein, mit uns gemeinsam die Dinge jetzt in Ordnung zu bringen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Das Gesetz, das wir auf den Weg bringen, ist klar, transparent und dient den Menschen. Ich hoffe sehr, dass es mehr Klarheit bringt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Ich erteile jetzt das Wort der Kollegin Elke Ferner von der SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Elke Ferner (SPD): Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte Frau von der Leyen, Ihr Gesetzentwurf ist mehr Schein als Sein. Sie haben eine Zeitverzögerung hineingebracht. Das Verfassungsgerichtsurteil datiert vom 9. Februar. Sie haben den Gesetzentwurf Ende Oktober eingebracht. Sie hätten die Zeit dazwischen nutzen müssen - nicht nur können, müssen! -, um die organisatorischen Dinge mit den Kommunen und den Ländern zu klären. Das haben Sie nicht getan. Sie haben den Entwurf so spät eingebracht, dass ohne Fristverzicht durch den Bundesrat der Gesetzentwurf noch nicht einmal am 17. Dezember im Bundesrat zu behandeln wäre. Sie versuchen - das werden Sie nachher auch wieder tun -, uns die Verantwortung dafür zuzuschieben, dass das Gesetz nicht mehr in diesem Jahr ins Gesetzblatt kommt. Das hätte man erreichen können, wenn das Gesetz die Vorgaben des Verfassungsgerichts erfüllen würde. Aber das ist nicht der Fall. In keinem einzigen Punkt werden die Vorgaben des Verfassungsgerichts erfüllt. Das hat die Anhörung eindrucksvoll ergeben. Herr Schiewerling, Sie können hier noch so lange sagen: "Die Regelsätze sind in einem transparenten, in einem nachvollziehbaren Verfahren ermittelt worden" - es stimmt nicht! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Karl Schiewerling [CDU/CSU]: Es stimmt wohl! Es ist verfassungsrechtlich in Ordnung!) Sie, Frau von der Leyen, versuchen, durch Zahlenkolonnen dem Ganzen einen seriösen Anstrich zu geben. Wenn man einmal einen Blick hinter die Zahlen wirft, dann erkennt man aber - dafür braucht man auch kein Grundseminar in Statistik besucht zu haben -, dass Sie tricksen, und zwar am laufenden Band. Am Beispiel der Kinderregelsätze wird das am allerdeutlichsten. Wenn man sich die Tabellen zu den Kinderregelsätzen anschaut, stellt man fest: Es wimmelt von Strichen und Klammern. Was bedeutet das? Die Striche bedeuten: Weniger als 25 Haushalte liegen zugrunde. Die Klammern bedeuten: Weniger als 100 Haushalte liegen zugrunde. Wenn man sich dann einmal anschaut, wie viel Prozent des Regelsatzes auf diesen statistisch unvaliden Daten beruhen, dann stellt man fest: Je älter die Kinder, umso weniger valide ist die Berechnungsgrundlage für die Regelsätze. Der Regelsatz für die 14- bis 18-Jährigen beruht noch nicht einmal zu 44 Prozent auf statistisch validen Daten. Das ist nicht rea-litätsgerecht, das ist nicht transparent, und das ist schon gar nicht nachvollziehbar. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Bei den Erwachsenenregelsätzen haben Sie auch getrickst: Sie haben ohne eine stichhaltige Begründung - Sie haben überhaupt gar keine Begründung genannt - die Referenzgruppe von 20 Prozent auf 15 Prozent reduziert. Das ist das Erste. Sie haben dann Wertungen vorgenommen; das kann man machen. Man kann Tabak und Alkohol herausrechnen. Aber wenn man das macht, dann muss man das methodisch sauber durchführen. Das haben Sie nicht getan. Sie haben einfach nur herausgerechnet. Ich will Ihnen das deutlich machen, damit jeder es versteht: 1 664 Haushalte sind in der Abteilung Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren enthalten. In diesen Haushalten sind im Durchschnitt 11 Euro für Tabak ausgegeben worden. Aber nur etwas über 440 haben überhaupt Tabakausgaben gehabt; die haben 41 Euro ausgegeben. Sie kürzen um 11 Euro. Was heißt das denn? Sie nehmen den Leuten, die keinen Tabak konsumieren, 11 Euro weg, die die bisher für etwas anderes ausgegeben haben. Den Rauchern lassen Sie 30 Euro. Was ist das für eine Methode? Das ist die blanke Willkür. Und auch das wird vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Sie argumentieren immer mit dem Lohnabstandsgebot. Das Lohnabstandsgebot ist seit diesem Verfassungsgerichtsurteil passé. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: So ist es!) Das gibt es so nicht mehr. Es kann nicht sein, dass sich die Regelsätze am niedrigsten Schmutzlohn orientieren, sondern es muss in Zukunft so sein, dass das Existenzminimum auch bedarfsgerecht ermittelt wird und dass das Existenzminimum plus x die Höhe der Löhne darstellt, die Menschen bekommen müssen, damit sie bei Vollzeitarbeit ein Einkommen über dem Existenzminimum haben. Wenn man die 8,50 Euro Mindestlohn, die wir und der DGB fordern, auf eine Vollzeitarbeitsstelle hochrechnet, kommt man auf 1 462 Euro brutto. Das sind dann netto je nach Steuerklasse zwischen 1 058 und 1 160 Euro. Alle Alleinstehenden, alle Paare und auch die meisten Paare mit einem Kind würden dann ohne ergänzende Sozialleistungen auskommen können. Aber das verweigern Sie den Menschen in diesem Land. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Auch Ihr Teilhabepaket, Frau von der Leyen, ist eine Mogelpackung. Sie schreiben eine Zahl ins Gesetz - etwas mehr als 600 Millionen Euro -, die jetzt für die Teilhabe ausgegeben werden sollen. Sie verschweigen aber, dass darin schon das Schulbedarfspaket, das wir in der Großen Koalition durchgesetzt haben, und die mehrtägigen Klassenfahrten enthalten sind. (Zuruf der Abg. Ingrid Fischbach [CDU/ CSU]) Natürlich kommt etwas hinzu, aber was? 10 Euro im Monat für Vereinsbeiträge. Auch da kann man sagen: Politik trifft Wirklichkeit - schönen guten Tag! Es gibt nämlich bei den Vereinen längst Familienbeiträge und symbolische Beiträge für Kinder aus armen Familien. Was wird denn passieren? Dieses Geld darf nur für Vereinsbeiträge verwandt werden. Die Schuhe, die Trikots und das Weitere, das man zum Sport braucht, können davon nicht finanziert werden. (Ingrid Fischbach [CDU/CSU]: Wo leben Sie denn? Unglaublich!) Davon werden die Kinder nicht viel haben. Vor allen Dingen muss es erst einmal beantragt werden. Sie bauen mit Ihrem Gutscheinsystem eine Bürokratie auf, die ihresgleichen sucht. Sie geben 33 Euro pro 120 bis 150 Euro, die ausgegeben werden sollen, allein für Verwaltungskosten aus. Das ist völlig absurd. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich kann Ihnen nur sagen: Ihr Herbst der Entscheidungen ist ein Herbst der Fehlentscheidungen. Wir werden uns an diesen Fehlentscheidungen nicht beteiligen. Deshalb werden wir dieses Gesetz heute ablehnen. Wenn Sie im Vermittlungsausschuss nicht zu verfassungskonformen Regelsätzen, einem Teilhabepaket, das den Namen auch verdient, und zu einem Einstieg in den gesetzlichen Mindestlohn bereit sind, werden Sie auch da keine Zustimmung von uns bekommen. Schönen Dank. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Wer hat das verfassungswidrige Gesetz gemacht? Das war doch die SPD, Frau Ferner!) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt der Kollege Pascal Kober von der FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Pascal Kober (FDP): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bekanntlich gilt ja: Kindermund tut Wahrheit kund. Deshalb hat es uns alle aufgerüttelt, dass die Wortschöpfung der Jugend des Jahres 2009 das Wort "hartzen" war. So weit sind wir in unserer Gesellschaft schon gekommen, dass sich junge Menschen vorstellen können, dass eine Notsituation zu einem dauerhaften Zustand wird, für den es in unserer Gesellschaft bisher kein beschreibendes Tätigkeitswort gab. Ich bin froh, dass wir als christlich-liberale Koalition nun mit den vorliegenden Gesetzentwürfen zur Leistungsreform SGB II - eingebettet in eine kluge, weitsichtige und wachstumsorientierte Arbeitsmarkt-, Wirtschafts-, Haushalts- und Bildungspolitik - die besten Voraussetzungen geschaffen haben, dass dieses Jugendwort des Jahres 2009, "hartzen", bald wieder in Vergessenheit geraten wird. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Das Wort "hartzen" wird auch deshalb in Vergessenheit geraten, weil wir mit unserem Bildungspaket für Kinder aus SGB-II-Bedarfsgemeinschaften erstmalig einen Weg beschreiben, wie sie endlich den Teufelskreis der Sozialhilfebiografien durchbrechen können. Das Bildungspaket für Kinder und Jugendliche umfasst jetzt 740 Millionen Euro. Es beinhaltet Mittel für das Schulbasispaket, die Lernförderung, ein warmes Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen - dort, wo es das Angebot gibt - und nicht zuletzt Teilhabeleistungen für kulturelle und sportliche Angebote. Liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, Sie behaupten hier, dass all das vollkommen unzureichend sei; ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie in Zeiten Ihrer Regierungsverantwortung nichts für die Teilhabe und Bildung von Kindern in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften getan haben. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) In den letzten Wochen haben wir den Gesetzentwurf mithilfe von Änderungsanträgen im Sinne der Betroffenen noch verbessert. Wir haben uns beispielsweise mit den Ländern darauf verständigt, dass der Bund auch die Kosten für die Schülerbeförderung ab der zehnten Klasse übernehmen wird. (Elke Ferner [SPD]: Das werden die Länder doch einsparen! Es ist die Aufforderung an die Länder, Geld einzusparen!) Sie sehen, dass wir im Interesse der Menschen handeln und nicht nach Kassenlage: Die zusätzlichen Mittel hierfür in Höhe von 40 Millionen Euro geben wir aus, weil das notwendig und hilfreich ist. Nun werfen Sie uns vor, dass die Verwaltungskosten zu hoch seien. Die höheren Verwaltungskosten sind aber eine Konsequenz aus dem Urteil und aus der Politik der christlich-liberalen Koalition, (Elke Ferner [SPD]: Eine Konsequenz aus den Gutscheinen! Die Gutscheine machen es so teuer!) die darauf zielt, die Reform so durchzuführen, dass die Hilfe tatsächlich bei den Menschen ankommt. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Dafür bedarf es in einem ersten Schritt in der Tat eines etwas größeren Aufwandes; aber ich bin mir sicher, dass wir die Kosten der Verwaltung im nächsten Jahr mit einer innovativen Lösung reduzieren werden. Eines ist aber auch klar: Sozialpolitik nach dem Gießkannenprinzip wird es mit dieser Regierungskoalition nicht geben. Wir haben uns zielgerichtete Hilfe vorgenommen; sie ist uns die Verwaltungskosten wert. (Beifall bei der FDP) Die Berechnung der Regelsätze - Karl Schiewerling hat darauf schon hingewiesen - war noch nie so transparent und nachvollziehbar wie heute. (Elke Ferner [SPD]: Ach, das glauben Sie doch selber nicht!) Das haben auch Kolleginnen und Kollegen aus der Opposition eingestanden. (Elke Ferner [SPD]: Was? - Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer war das?) Nun kritisieren Sie von der Opposition die Höhe der Regelsätze. Dazu muss man aber auch sagen, dass sich die Regelsätze an der Lebenswirklichkeit der kleinen Einkommen in unserer Gesellschaft orientieren; sie spiegeln die Lebenswirklichkeit vieler Menschen wider, die tagtäglich zur Arbeit gehen und keine unterstützenden Leistungen erhalten. Sie kritisieren die Höhe der Regelsätze. Ich möchte deshalb bei Ihnen in Erinnerung rufen, wofür die Grundsicherung für Arbeitsuchende da ist: Sie soll Menschen, die in Not geraten sind, helfen, bis sie wieder einen Arbeitsplatz finden. Diese christlich-liberale Koalition hat in den vergangenen zwölf Monaten bereits mehr dafür getan, dass Menschen in unserer Gesellschaft einen Arbeitsplatz finden, als Sie von der Opposition in Ihrer Regierungszeit zu tun in der Lage waren. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Erstes Ziel unserer Politik ist und bleibt, die Menschen aus der Arbeitslosigkeit in Arbeit zu bringen. Für diejenigen, die auf dem Weg dahin unserer Hilfe bedürfen, schaffen wir heute eine überzeugende gesetzliche Grundlage. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt der Kollege Dr. Gregor Gysi von der Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage mich immer bei der FDP-Fraktion, wozu sie überhaupt sozialpolitische Sprecher hat; aber ich lasse das einmal weg. (Beifall bei der LINKEN - Pascal Kober [FDP]: Um Ihnen die Sozialpolitik zu erklären!) Die Neuregelung der Hartz-IV-Regelsätze ist verfassungswidrig, weil die Regelsätze nicht bedarfskonform sind, sondern allein haushaltskonform zurechtgetrickst wurden. Das wird Ihnen das Bundesverfassungsgericht, falls es dorthin kommen sollte, nicht durchgehen lassen. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Swen Schulz [Spandau] [SPD]) Ich befürchte trotzdem, dass der Gesetzentwurf eine Mehrheit im Bundestag findet. Der Bundesrat könnte aber am 17. Dezember Nein sagen und damit das Ganze kippen. Herr Trittin, erklären Sie mir doch Folgendes: Die Grünen haben in der Koalition mit der CDU in Hamburg fast alle Positionen aufgegeben und wollten da raus; das kann ich nachvollziehen. Aber für mich ist es völlig unverständlich, dass Sie da zur Unzeit rausgegangen sind. Warum konnten Sie nicht bis zum 17. Dezember warten? Dann hätten wir eine klare Mehrheit im Bundesrat gehabt. Die geben Sie jetzt einfach auf. (Beifall bei der LINKEN - Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kümmern Sie sich mal um die Union! - Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Ihnen doch erst nach der Pressemitteilung eingefallen! Du hast das doch begrüßt! Dann hat er plötzlich gemerkt, dass das etwas mit dem Bundesrat zu tun hat!) - Ja, warten Sie mal. - Jetzt hat unsere Fraktion in Hamburg beantragt, dass man beschließen soll, dass die Regierung aufgefordert wird, im Bundesrat mit Nein zu stimmen. Herr Trittin, das Bundesverfassungsgericht hat aber entschieden, dass das eine Entscheidung der Regierung und nicht des Parlaments ist. Wieso Sie die CDU im Bundesrat am 17. Dezember 2010 allein agieren lassen, ist nicht erklärbar. (Beifall bei der LINKEN) Nun haben wir aber immer noch eine Stimme Mehrheit im Bundesrat, wenn ich alle Oppositionskräfte zusammennehme. Aber Herr Ulrich aus dem Saarland - nicht schlecht von der FDP bezahlt - hat erklärt, dass er sich noch überlege, ob es bei der Enthaltung bleibe. Man könne auch Ja sagen, allerdings unter einer Bedingung, nämlich dass etwas für das Saarland herausspringe. Ich bitte Sie! Überlegen Sie sich doch mal, was er sagt! Ihm ist das Grundgesetz egal, ihm ist die Armut der Hartz-IV-Empfänger egal. Wenn er ein Haus für das Saarland bekommt, dann sagt er Ja zu diesen Sätzen. Das ist überhaupt nicht hinnehmbar und verantwortungslos. (Beifall bei der LINKEN - Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat er überhaupt nicht gesagt! Erzählen Sie doch keinen Quatsch! - Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Er ist wieder in seinem Element!) Aber es passt natürlich dazu, dass Hartz IV ja eine Erfindung von SPD und Grünen ist und dass alle Fraktionen im Bundestag dem verfassungswidrigen Gesetz, weshalb wir ja jetzt hier sitzen, zugestimmt haben: Union, FDP, SPD und Grüne. (Beifall bei der LINKEN) Ich glaube, das Bundesverfassungsgericht hat für dieses Gesetz eine deutliche Ohrfeige erteilt. (Beifall bei der LINKEN) Aber es gibt eine Hoffnung. Die Hoffnung besteht darin, dass auf den Antrag unserer Fraktion hin die Mehrheit im Landtag von Nordrhein-Westfalen beschlossen hat, dass die Regierung eine Organklage erheben soll, falls das Gesetz so Gesetz werden sollte. Darauf beruht auch meine Hoffnung, dass es möglichst schnell zum Bundesverfassungsgericht geht. (Beifall bei der LINKEN) Nun habe ich ja gesagt, Frau von der Leyen, dass Sie die Auflagen des Bundesfinanzministeriums von 2008 - übrigens damals noch unter der Leitung der SPD - erfüllt haben. Damals wurde gesagt: 5 Euro mehr darf es geben. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Vermittlungsverfahren ignorierst du wohl?) Dann haben Sie bei den Berechnungen getrickst und geschummelt, bis Sie exakt auf diese 5 Euro gekommen sind. Das darf man Ihnen nicht durchgehen lassen. (Beifall bei der LINKEN) Ich nenne nur drei Tricks. Der erste Trick bestand darin, die Verbrauchsstichprobe zu ändern. Nicht mehr 20 Prozent der Geringverdienenden wurden herangezogen, sondern nur noch 15 Prozent. Das bedeutete, dass Sie die 5 Prozent der Bevölkerung, die schon etwas mehr verdienten als die unteren 15 Prozent, ausgelassen haben. (Widerspruch bei der CDU/CSU) Die haben Sie nur ausgelassen, um auf Ihre komischen 5 Euro zu kommen. Das ist der Trick, der dahintersteckt. Das lässt Ihnen das Bundesverfassungsgericht nicht durchgehen. Dann gab es eine zweite direkte Auflage des Bundesverfassungsgerichts - dazu können Sie gar nichts sagen -, (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach Gregor, dir glaubt eh keiner!) nämlich die verdeckten Armen herauszurechnen. "Verdeckte Arme" sind Leute, die einen Anspruch auf Hartz IV oder ähnliche Sozialleistungen hätten, aber diesen Anspruch nicht geltend machen. Nun haben wir bei der Regierung, beim Statistischen Bundesamt der Regierung, nachgefragt, was es eigentlich für eine Änderung nach sich zöge, wenn man nicht 15, sondern 20 Prozent der Geringverdienenden genommen und die verdeckten Armen herausgerechnet hätte. Und das Statistische Bundesamt teilt mit: Allein dadurch würde sich bereits der Regelsatz um 28 Euro monatlich erhöhen. - Das ist so was von eindeutig verfassungswidrig - ich weiß gar nicht, wie Sie darauf kommen, dass Sie jemals damit durchkommen könnten. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Swen Schulz [Spandau] [SPD]) Außerdem haben Sie die Aufstocker nicht herausgerechnet. Frau von der Leyen, und dann der Tabak und der Alkohol! Ich sage dazu Folgendes: Es geht hier nicht um Pädagogik, es geht um Verbrauch. Und zum Leben dieser Gesellschaft gehören eben auch Tabak und Alkohol. Das zu leugnen, ist völlig albern. (Zuruf der Abg. Renate Künast [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]) - Ja, aber Moment mal. - Einem Armen zu sagen: "Du darfst kein Glas Wein trinken, ich trinke dafür vier", ist grob ungerecht. Das will ich auch ganz klar sagen. (Beifall bei der LINKEN - Zuruf der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wissen Sie, ich will Ihnen was zu pädagogischen Steuern sagen: Die haben nämlich etwas Verlogenes an sich. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum trägst du eigentlich Schwarz-Rot, Gregor Gysi? Ist das ein Angebot an die CDU?) Da sagt man regelmäßig, man will Alkohol und Tabak hoch besteuern, damit wenig getrunken und wenig geraucht wird, und in Wirklichkeit hofft man, dass die Menschen massenhaft saufen und rauchen, damit man hohe Steuereinnahmen hat. Das ist das Verlogene daran. (Beifall bei der LINKEN) Was haben Sie noch gemacht? Sie haben das Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger und für die Kinder gestrichen. Sie haben das Übergangsgeld für Arbeitslose beim Übergang vom Arbeitslosengeld zu Hartz IV gestrichen. Sie haben Milliarden für die Bildungsmaßnahmen gestrichen. - Das alles haben Sie damit begründet, dass ein Schuldenabbau stattfinden müsse. Massiv neue Schulden haben wir aufgenommen dank der Banken und ihrer Spekulationen, aber die zahlen dafür keinen Euro, auch nicht die Vermögenden, auch nicht die Bestverdienenden. Daran wird das sozial Ungerechte an dem gesamten Vorgang deutlich. (Beifall bei der LINKEN) Lassen Sie mich noch etwas zu den Kindern und Jugendlichen sagen. Sie sollten eine substanzielle Verbrauchsprobe machen. Das haben Sie aber nicht gemacht. Stattdessen nehmen Sie wieder nur einen Prozentsatz des Regelsatzes der Erwachsenen. Das Bundesverfassungsgericht hat aber klar gesagt: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Nur die Scientology-Sekte sieht das anders. Die behaupten immer, Kinder seien kleine Erwachsene. Ich stehe auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts und nicht auf der Seite von Scientology. (Beifall bei der LINKEN) Lassen Sie mich noch etwas zu den Gutscheinen sagen. Damit das klar ist: Ich finde das Misstrauen völlig falsch. Hartz-IV-Eltern denken mehr an die Bildung ihrer Kinder als die Eltern in anderen Bevölkerungsschichten. (Rita Pawelski [CDU/CSU]: Ach?) - Ja. Hören Sie zu. Man brauchte eine andere Regelung. Das Sorgerecht haben nicht wir, sondern die Eltern. In Ausnahmefällen kann das Jugendamt - das gilt für alle Bevölkerungsschichten - eingreifen und sagen: Es gibt Gutscheine, weil eine besondere Situation vorliegt. - Anders ist das nicht gerechtfertigt. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Gysi. Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE): Ich weiß, Herr Präsident. Ich kann es nicht ändern, dass Sie trotz meiner Warnung auch heute wieder ein verfassungswidriges Gesetz beschließen werden. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt der Kollege Markus Kurth von Bündnis 90/Die Grünen. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Kolleginnen und Kollegen von der Union, seit letzter Woche sagen Sie gerne, dass die Grünen die Dagegen-Partei seien. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP - Heinz Lanfermann [FDP]: Jawohl!) Sie können sehen, wofür wir sind, wenn Sie unsere Änderungsanträge, die nach dieser Debatte zur Abstimmung stehen, einmal gründlich lesen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, man muss den Menschen in diesem Land einmal klarmachen, wer die wahren Dagegen-Parteien sind: CDU und CSU. Sie sind dagegen, dass in Haushalten von Langzeitarbeitslosen demnächst noch ein Weihnachtsbaum zu Weihnachten steht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN - Lachen bei der CDU/CSU - Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und das, obwohl schon Advent ist!) Sie sind dagegen, dass es Blumen zum Muttertag gibt. Das zeigt sich daran, dass Sie diese Verbrauchsposition einfach aus dem Regelsatz gestrichen haben. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Frau von der Leyen! - Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist der Gipfel!) Sie von der Union sind dagegen, (Patrick Kurth [Kyffhäuser] [FDP]: Dass die Leute Porsche fahren!) dass Eltern mit ihren Kindern im Sommer in der Eisdiele ein Eis essen können, obwohl sie langzeitarbeitslos sind. Sie verbreiten die Mär, dass praktisch alle Armen über Generationen hinweg in einer im Grunde genommen vererbten Armut stecken. Wenn Sie die Anhörung verfolgt haben, haben Sie sicherlich auch gehört, dass Herr Alt von der Bundesagentur für Arbeit gesagt hat, dass es bei den 1,7 Millionen Kindern mit Eltern im SGB-II-Bezug jedes Jahr einen Austausch von 800 000 Kindern gibt. Wir haben also eine sehr hohe Fluktuation. Es geht um viele Kinder, die wie ihre Klassenkameradinnen und Klassenkameraden teilhaben wollen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD - Ingrid Fischbach [CDU/CSU]: Deshalb hatten Sie die Kinder im Blick bei der Einführung von Hartz IV!) Sie von der Union sind auch gegen eine vernünftige Förderung von Langzeitarbeitslosen. Das wird daran deutlich, dass Sie bei den Mitteln für Eingliederungsmaßnahmen, für Fördermaßnahmen rigoros gestrichen haben. (Patrick Kurth [Kyffhäuser] [FDP]: Wir bauen Langzeitarbeitslosigkeit ab!) Sie sind - das finde ich besonders bemerkenswert - gegen eine bürokratiearme und sachgerechte Lösung, die es hätte geben können. (Ingrid Fischbach [CDU/CSU]: Was haben Sie denn gemacht, als Sie Hartz IV eingeführt haben? Das waren doch Sie!) Sie hätten diejenigen, die Kompetenz in Sachen Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen haben, die Städte und Gemeinden, die Jugendämter, beauftragen können, darüber zu wachen, dass die Vorgaben des Achten Sozialgesetzbuchs - Kinder- und Jugendhilfe - eingehalten werden. Aber dann, Frau von der Leyen, hätten Sie wahrscheinlich auch Frau Köhler, die Familienministerin, mit im Boot gehabt, und diese Vorstellung ist für Sie wahrscheinlich so attraktiv wie die Aussicht auf eine Zahnwurzelbehandlung ohne Betäubung. Deswegen haben Sie es nicht gemacht. (Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Stattdessen lassen Sie sich eine Konstruktion einfallen, bei der einem wirklich die Haare zu Berge stehen. Sie von der Union und von der FDP, die Freunde des Bürokratieabbaus, haben zusätzlich das Bundesamt für Zivildienst ins Boot geholt. Ich muss jetzt einmal aus der Begründung des Gesetzentwurfs zitieren. Sie schreiben, dass, nachdem die Familienkasse im Rahmen der Bewilligung den Anspruch auf Teilhabe geprüft hat, das Bundesamt für Zivildienst ins Spiel kommt, wenn es um die direkte Auszahlung geht. Das Bundesamt prüft dazu, ob das von Leistungsberechtigten ausgewählte Angebot dem in Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe e genannten Zweck entspricht, ob der Preis angemessen ist und ob das zur Verfügung stehende Budget des Leistungsberechtigten ausreicht ... Da wünsche ich fröhliche Verrichtung. Das ist Bürokratie pur und das Gegenteil von einer sachgerechten und einfachen Lösung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Wir von Bündnis 90/Die Grünen sind für eine vernünftige Infrastruktur, für gut ausgestattete Schulen und für Kompetenz bei denjenigen, die etwas davon verstehen. Wir sind für einen Mindestlohn, um den Lohnabstand von oben sicherzustellen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir sind für ein Deutschland, das spitze ist, (Karl Schiewerling [CDU/CSU]: Wir auch!) und wir wollen Weiterbildung, damit die Menschen auch länger arbeiten können. Deswegen wollen wir einen vernünftig ausgestatteten Eingliederungstitel. Wir sind für einen Rechtsstaat, der diesen Namen verdient, einen Rechtsstaat, der übersichtlich bleibt und bei dem bundesweit klar definiert ist, was angemessene Kosten der Unterkunft sind. Dazu kann man eine bundesgesetzliche Regelung machen. Sie aber wollen einen Flickenteppich von Regelungen, indem Sie die Kommunen ermächtigen, eine sogenannte Satzungslösung für die angemessenen Kosten der Unterkunft zu erarbeiten. (Patrick Döring [FDP]: Weil die Wohnungskosten in Zwickau anders sind als in Stuttgart!) Das wird zu Unübersichtlichkeit, zu Rechtsunsicherheit und zu Prozessen vor den Sozialgerichten führen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) Auch sind wir dafür, dass elementare Rechte wie das Recht auf eine Rechtsfolgenbelehrung bei einem pflichtwidrigen Verhalten erhalten bleiben. Auch denjenigen, die Arbeitslosengeld II beziehen, stehen die Grundlagen des Rechtsstaats und soziale Bürgerrechte zu. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Natürlich sind auch wir für angemessene, transparent ermittelte und den tatsächlichen Bedarfen gerecht werdende Regelsätze. Wir fordern einen Regelsatz von 420 Euro. Frau von der Leyen, meine Damen und Herren von der Union, hören Sie auf, die Dagegen-Partei zu sein, und schließen Sie sich uns an. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Katja Kipping [DIE LINKE]) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt die Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kurth, die Familienministerin heißt nicht Köhler, sondern Schröder, und diese Frau ist klasse - nur damit das einmal klar ist. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Lachen bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Anette Kramme [SPD]: Sie lachen Ihre eigene Familienministerin aus!) Wenn ich mir die SPD in den letzten Wochen bei der Hartz-IV-Gesetzgebung so anhöre, dann muss ich sagen, dass ich zumindest den Hauch von Selbstkritik aus Ihren Reihen vermisse; denn immerhin korrigieren wir heute ein Gesetz, das Sie damals auf den Weg gebracht haben. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Elke Ferner [SPD]: Sie waren doch im Vermittlungsausschuss dabei!) Damals hieß es in Ihren Reihen noch stolz - Zitat Ludwig Stiegler -: Wir brauchen uns nicht zu verstecken; denn wir haben Reformen auf den Weg gebracht. Der Parlamentarische Staatssekretär Brandner, ein sehr vernünftiger Mensch, sagte: Die Hartz-IV-Gesetze sind ein Signal zum Konsens und zum Aufbruch. Das waren Worte aus Ihren Reihen. Was ist eigentlich davon übrig geblieben? (Elke Ferner [SPD]: Wir sind jetzt nach dem Verfassungsgerichtsurteil und nicht davor!) Sie könnten heute einmal beweisen, dass Sie tatsächlich Aufbruch und Konsens wollen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Das Bundesverfassungsgericht hat die Hartz-IV-Gesetzgebung vor allem aus zwei Gründen für verfassungswidrig erklärt. Es hat gesagt: Ihre Herleitung der Hartz-IV-Regelsätze 2005 (Elke Ferner [SPD]: Das war doch auch Ihre Herleitung, Frau von der Leyen!) war zum Teil - Originalton des Bundesverfassungsgerichts - ins Blaue gegriffen. Das Gericht hat weder gesagt, die Hartz-IV-Regelsätze seien zu hoch, noch hat es gesagt, sie seien zu niedrig. Es hat einfach gesagt: Rechnet sauber! Rechnet transparent! - Das haben wir getan. So viel Transparenz wie heute gab es noch nie. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Elke Ferner [SPD]: Wie haben Sie denn das Schulbedarfspaket berechnet?) Man merkt, wie schwer es Ihnen fällt, zu argumentieren, wie viel Sie bei den Regelsätzen mehr wollen. Sie kommen immer mit Schleifen und Prozenten und mit Hin und Her, sagen aber nie konkret, was Sie haben wollen. (Rita Pawelski [CDU/CSU]: So ist es! - Elke Ferner [SPD]: Das steht doch in unserem Antrag, Frau von der Leyen!) Es ist so sauber gerechnet worden, dass Ihnen die Argumente wegfliegen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Der Regelsatz steigt nun auf 364 Euro. Zur Erinnerung: Rot-Grün hat 2005 einen Regelsatz von 345 Euro errechnet. Dazu werden die Miete, die Heizkosten, die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung bezahlt. Das deckt das Existenzminimum ab. Das ist nicht mehr als eine Basis. Es soll aber auch nur eine Basis sein, weil es daraus wieder in Arbeit gehen soll. Hartz IV ist kein Dauerzustand. Der Betrag steht in einem angemessenen Verhältnis zu der Höhe der Einkommen der Menschen, die ihren Lebensunterhalt durch Arbeit verdienen; denn er ist genau von diesen Einkommen und dieser Lebenswirklichkeit abgeleitet worden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Bei den Hartz-IV-Gesetzen hat das Bundesverfassungsgericht Ihnen ins Stammbuch geschrieben, dass Sie einen weiteren Kardinalfehler gemacht haben. (Elke Ferner [SPD]: Nicht "Ihnen", uns allen, Frau von der Leyen!) Sie haben ausgeblendet, dass Kinder zweifach von der Langzeitarbeitslosigkeit ihrer Eltern betroffen sind. (Caren Marks [SPD]: Sie waren im Bundesrat dabei!) - Ich war damals nicht im Bundestag. Entschuldigung. (Elke Ferner [SPD]: Bundesrat!) Ich bin damals nicht im Bundestag gewesen. Sie haben das Gesetz auf den Weg gebracht. (Elke Ferner [SPD]: Sie waren doch Ministerin in Niedersachsen!) Sie haben ausgeblendet, dass Kinder nicht nur das körperliche Existenzminimum brauchen, sondern auch Teilhabe und den Zugang zu Bildung. Sonst kommen sie nie aus der Chancenarmut heraus. Das heilen wir heute. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie scheinen Ihre Souveränität verloren zu haben! - Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man merkt die Unsouveränität in der Stimme, Frau von der Leyen! - Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Tun Sie doch nicht so unschuldig!) Frau Ferner, Sie sollten die Gesetzentwürfe, über die wir heute abstimmen, kennen. 740 Millionen Euro werden ausschließlich für das Bildungspaket eingesetzt. (Elke Ferner [SPD]: Ist das Schulbedarfspaket drin? Ja oder nein?) Dies umfasst neben dem Schulbedarfspaket das Mittagessen. Die Finanzierung der Schülerbeförderung ist neu. Niemand hatte sich bisher Gedanken darüber gemacht, wie Hartz-IV-Kinder, die auf das Gymnasium gehen, zur Schule kommen. (Elke Ferner [SPD]: Dafür sind doch die Länder zuständig!) Dies umfasst auch die eintägigen Schulausflüge, die bisher niemand bezahlt hat, und die Kosten für Monatskarten. Für Vereinsbeiträge werden 244 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das oberste Gericht hatte recht, als es sagte: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. (Abg. Hubertus Heil [Peine] [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage) Die hier begangenen Versäumnisse beheben wir heute. Kommen Sie mit ins Boot. Machen Sie mit. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Frau Kollegin von der Leyen? Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ich mache jetzt weiter. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Keine Zwischenfrage? Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Nein, keine Zwischenfragen. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Feige!) Sie können ja hinterher eine Kurzintervention machen. Wir sind fest entschlossen, das Bildungspaket umzusetzen, und zwar rechtzeitig. Die Bundesagentur für Arbeit leitet im Augenblick alle notwendigen Schritte ein. Die Kommunen können überall da, wo sie es möchten, die Umsetzung und die Abrechnung in eigener Regie durchführen. Ich hatte gestern zu einem Tag der Jobcenter eingeladen. 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter waren da, um sich zu informieren, wie wir die Neuerungen umsetzen. Diese Menschen ziehen mit; sie wollen das Bildungspaket. Sie wollen, dass sich für die Kinder im Land etwas ändert. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Wir machen es so einfach wie möglich. Klar, wenn man ein Bildungspaket auf den Weg bringt, ist das nicht trivial; dann braucht man Menschen, die sich kümmern, dann müssen sich Dinge verändern. Aber von wegen Bürokratie pur: Wenn ein Kind in einen Sportverein möchte, wenn es um die Kosten für das Mittagessen oder die Lernförderung geht, genügt es, einen einseitigen Zettel auszufüllen. Darauf muss man ankreuzen, was man benötigt. Darauf steht alles, was im Rahmen des Bildungspakets möglich ist. So wenig Bürokratie gab es noch nie. (Lachen bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Da passiert etwas, da ändert sich etwas für die Kinder. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP - Anette Kramme [SPD]: 1 300 Stellen!) Wir wollen die Abrechnung so individuell wie möglich gestalten. Sie können pauschal abrechnen, es kann direkt überwiesen werden, sie können einen Gutschein nehmen. Sie können das machen, was vor Ort am besten klappt. Die Vorbereitungen laufen bereits. Mittelfristig wollen wir eine einfachere Abrechnung über die Bildungskarte. (Elke Ferner [SPD]: Von der Bildungskarte träumen Sie nur!) Auch dafür werden jetzt die technischen Voraussetzungen geklärt. Es geht heute darum, dass wir für die bedürftigen Kinder im Land etwas ändern, dass das Mitmachen für diese Kinder möglich ist, ganz egal wie hoch das Einkommen der Eltern ist. Die Kinder sollen spüren, dass sie dazugehören, dass sich jemand ihrer annimmt, dass sie willkommen sind, dass es ohne sie nicht geht. (Elke Ferner [SPD]: Das geht aber mit einem solchen Gesetz nicht, Frau von der Leyen!) Nur dann werden aus ihnen Erwachsene, die auf eigenen Beinen stehen und Verantwortung für andere übernehmen können. Diesen Weg möchten wir jetzt gemeinsam gehen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Hier setzt das Bildungspaket an. Ich gebe zu, dass es nicht die gesamten Bildungsdefizite dieser Republik beheben wird, (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach!) aber es ist ein entscheidender Schritt vorwärts für diese Kinder. Deshalb lade ich Sie ein, diesen Weg der Chancen mitzugehen (Anette Kramme [SPD]: Sie machen sich lächerlich!) und nicht auf dem Holzweg der Ablehnung zu bleiben. Ich bitte Sie um Zustimmung, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Setzen! Fünf! - Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Das war nicht sehr überzeugend!) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Zu einer Kurzintervention erteile ich das Wort dem Kollegen Hubertus Heil. Hubertus Heil (Peine) (SPD): Sehr geehrte Frau Ministerin von der Leyen, ich möchte Sie erstens daran erinnern - das hätte ich gerne in einer Zwischenfrage getan; aber Sie haben sie nicht zugelassen -, dass über den Vermittlungsausschuss die CDU/CSU und auch Sie - wenn ich mich richtig erinnere, waren Sie seinerzeit Sozialministerin und damit im Bundesrat mittelbar vertreten - an dem, was dort passiert ist, beteiligt waren. Das nun anderen in die Schuhe zu schieben, ist ziemlich albern und billig. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]) Zweitens, Frau Ministerin, kann ich mich noch lebhaft daran erinnern, dass Ihr damaliger Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (Elke Ferner [SPD]: Der wollte kürzen!) im Bundestagswahlkampf 2002 vorgeschlagen hat, die Regelsätze für Erwachsene und Kinder jeweils pauschal um 25 Prozent zu kürzen. (Caren Marks [SPD]: Genau! Das ist die Wahrheit!) Insofern sollten Sie sich etwas zurückhalten. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Frau Ministerin, wir haben wieder einmal das typische Von-der-Leyen-Prinzip erlebt: warme Worte, kalte Taten. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Volker Kauder [CDU/CSU]: Oh! Wie schwach!) Das, was Sie über das Bildungspaket erzählen, ist doch ein Märchen. Den ganzen Sommer haben Sie über Chipkarten geredet, und jetzt tun Sie so, als sei das Bildungspaket die eierlegende Wollmilchsau. In der Anhörung ist Ihnen von allen Sachverständigen, von den Wohlfahrtsverbänden, den Kommunen und den anderen Experten, ins Stammbuch geschrieben worden: Das, was Sie planen, ist höchstens ein Bildungspäckchen. Die Lebens- und Teilhabechancen von Kindern verbessert es nicht. (Hartwig Fischer [Göttingen] [CDU/CSU]: Warum reden Sie denn jetzt von der Anhörung? Sie haben doch bei keiner Anhörung mitgemacht! - Weiterer Zuruf von der CDU/ CSU: Sie waren doch gar nicht dabei!) Warum tun Sie nichts für den Ausbau von Ganztagsschulen? (Patrick Döring [FDP]: Weil es nicht unsere Aufgabe ist!) Warum verschweigen Sie den Menschen, dass, wenn Ihre Vorschläge umgesetzt werden, nur 20 Prozent der Kinder an ein warmes Mittagessen kommen, 80 Prozent der Kinder nicht? Warum tun Sie nichts für die Schulsozialarbeit in Deutschland? Gleiche Bildungschancen sind notwendig, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. (Beifall bei der SPD) Frau Ministerin, meine letzte Frage an Sie lautet: Warum glauben Sie eigentlich, dass für die Kinder von Hartz-IV-Empfängern ein Bildungspaket notwendig ist - dafür sind natürlich auch wir; das gilt ebenso für die Kinder von Eltern, die sich für den Elternzuschlag entscheiden -, warum sind Sie aber nicht der Meinung, dass auch die Kinder von Geringverdienern Teilhabechancen haben sollten, also die Kinder all derjenigen, die im Wohngeldbezug sind? Frau Ministerin, Sie haben eine Politik auf den Weg gebracht, bei der Reden und Handeln auseinanderklaffen. (Patrick Döring [FDP]: Bei Ihnen klaffen Reden und Denken auseinander!) Ich kann mir lebhaft vorstellen, wozu das führt. Wenn Sie die Förderung im Bereich der Arbeitsmarktpolitik um 20 Prozent zusammenstreichen, wodurch Sie den betroffenen Eltern übrigens die Chance rauben, aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen, und gleichzeitig Ihren Werbeetat um 30 Prozent erhöhen, dann gewinnt man einen bleibenden Eindruck von der Politik, die Sie machen. Warme Worte reichen nicht. Frau Ministerin, wir brauchen klare Taten, damit die Kinder tatsächlich bessere Bildungs- und Lebenschancen bekommen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Katja Kipping [DIE LINKE] - Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn die warmen Worte doch wenigstens mal greifen würden!) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Zur Erwiderung, bitte. (Ulrich Kelber [SPD]: Diesmal bei der Wahrheit bleiben! - Gegenruf des Abg. Volker Kauder [CDU/CSU]: Na, na, na!) Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Solche Unverschämtheiten überhören wir einfach. Ich finde, im parlamentarischen Verfahren kann man Argumente austauschen, aber nicht solche Pöbeleien. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Ulrich Kelber [SPD]: Dann tun Sie das doch!) Herr Heil, da ich Sie schätze, freue ich mich, dass Sie der Forderung, die ich am Anfang meiner Rede formuliert habe, nachgekommen sind. Ich meine die Forderung nach einem Hauch von Selbstkritik, dass die Gesetzgebung damals vielleicht nicht optimal war, da sie die Kinder vollständig ausgeblendet hat. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hört sich ja nicht gerade wie eine Einladung zu Gesprächen an!) Ich freue mich, dass Sie gerade zum ersten Mal zugegeben haben, dass das Bildungspaket richtig ist und wir damit auf dem richtigen Weg sind. Das ist ein Schritt voran. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Zweiter Punkt. Wenn Sie die Anhörung verfolgt haben, werden Sie mitbekommen haben, dass über das, was wir auf den Weg bringen, anfangs eine gewisse Verblüffung herrschte. Es ist ein echter Paradigmenwechsel; für die Kinder ändert sich jetzt wirklich etwas. Es gibt demnächst nicht einfach nur mehr Geld im Rahmen von Hartz IV, sondern wir sorgen dafür, dass die Kinder mit Gleichaltrigen zusammen sind, dass sie mitmachen, ihre Bildungschancen ergreifen und ihre Fähigkeiten entfalten können. (Elke Ferner [SPD]: Ach was! Sie wollen die Kinder durch das Betreuungsgeld doch gerade davon abhalten!) Dass sich wirklich etwas ändert, zeigt sich daran, dass auch die Kommunen mitmachen, dass die Bundesagentur für Arbeit mitmacht (Elke Ferner [SPD]: Die Bundesagentur für Arbeit ist ganz begeistert!) und dass Leute vor Ort sowie Vereine und Verbände mitmachen. Ich habe mit dem Deutschen Olympischen Sportbund eine Vereinbarung getroffen. Die 90 000 Sportvereine im Land sagen jetzt: Wir wollen mitmachen. Wir gehen auf die Jobcenter vor Ort zu. Wir wollen, dass die Kinder zu uns kommen. Wir finden dieses Angebot klasse. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wären ja auch schön blöd, wenn sie das nicht täten!) Gestern haben wir eine Vereinbarung mit allen deutschen Musikschulen geschlossen. Die Musikschulen sagen jetzt: Wir machen mit. Wir möchten, dass die Kinder zu uns kommen. (Elke Ferner [SPD]: Ja! Für 10 Euro im Monat machen die Musikschulen mit! Na prima!) - Der Betrag von 10 Euro ist in Ordnung; denn bisher war keines dieser Kinder in einer Musikschule. (Pascal Kober [FDP]: Genau! Das ist der Punkt!) Es ändert sich also wirklich etwas. Ich freue mich, dass bei Ihnen zum ersten Mal ein Hauch von Selbstkritik festzustellen ist. Ich freue mich auch - Sie haben recht, wenn Sie uns daran erinnern -, dass wir die Agenda 2010 gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Jetzt sind wir in der Schlusskurve. (Elke Ferner [SPD]: Nein! Sie fliegen gerade aus der Kurve!) Ich kann Ihnen nur empfehlen: Kommen Sie endlich aus der Boxengasse heraus! Sonst sind wir mit dem Rennen durch, ehe Sie sich auf den Weg machen. Es wäre schade drum. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Als nächste Rednerin hat die Kollegin Anette Kramme von der SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Anette Kramme (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau von der Leyen, Sie haben gesagt, dass wir Selbstkritik üben sollten. Leider stellen wir nicht fest, dass Sie Selbstkritik üben. Selbstkritik üben heißt an dieser Stelle, dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Wir haben hier eine Sachverständigenanhörung durchgeführt, und wir können nur feststellen, dass dem Rat der Sachverständigen komplette Missachtung geschenkt worden ist. Sie als Ministerin hätten lernen können, wenn Sie denn anwesend gewesen wären. Jürgen Borchert, Vorsitzender Richter am Hessischen Landessozialgericht, also derjenige, der das Bundesverfassungsgericht erfolgreich wegen der Regelsätze angerufen hat, hat gesagt: Je tiefer man in diese Fragestellung einsteigt, ob das alles plausibel ist und nachvollziehbar, desto mehr Zweifel stellen sich ein. ... Wenn Sie mich fragen, nach meiner Überzeugung läuft der Gesetzgeber ins offene Messer. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Frau Professor Anne Lenze sagte: ... das gesamte Paket halte ich für verfassungsrechtlich höchst riskant. Professor Münder hat uns aktuell noch ein Gutachten vorgelegt, in dem er eine große Liste bedenklicher Punkte auflistet. (Zuruf von der FDP) Sie haben jedoch nichts Relevantes geändert. Sie haben nicht die Referenzgruppe für das Ausgabeverhalten geändert. Sie belassen alle Aufstocker in der Statistik. Das Gleiche gilt für die verdeckt Armen. Sie mischen weiterhin Statistikmodell und Warenkorbmodell. Das Datenmaterial ist nicht valide. Sie berechnen weder das Schulstarterpaket noch das Teilhabepaket. Man kann es mit einem Satz zusammenfassen: Sie missachten alle Sachverständigen. Den frommen Wunsch der Regierung, die SPD solle sich doch großzügig zeigen und im Sinne eines "Ende gut, alles gut" alles abnicken, kann ich nur mit vorweihnachtlichen Verwirrungen erklären. Die Ministerin und ihre Mitstreiter können noch so schön vom warmen Mittagessen und vom Reitunterricht schwärmen: Das Gesetz bleibt ungenügend. Sie präsentieren verheißungsvoll glitzerndes Bonbonpapier, aber drin ist allenfalls ein saurer Drops - nein, schlimmer noch, ein dicker Klops. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ich bin mir sicher, wenn man eine Wortschatzanalyse der Aussagen dieser Ministerin vornähme, wenn sie denn zuhören würde, stellte man fest, dass ihr Lieblingswort "Kinder" ist. Aber leider geht sie gar nicht liebevoll mit Kindern um. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Jetzt aber! - Weitere Zurufe von der CDU/CSU) Das soziale Teilhabepaket wird weiterhin von einer großen Anzahl von Kindern nicht in Anspruch genommen werden können, weil eben keine Fußballschuhe und Trikots bezahlt werden, (Rita Pawelski [CDU/CSU]: Unerhört!) weil eben auch nicht die Blockflöte finanziert wird. Sie missachten vor allen Dingen, dass für alle Kinder in dieser Republik etwas getan werden muss; denn es geht nicht nur um Kinder mit Eltern im SGB-II-Bezug, um Kinder aus bildungsfernen Haushalten, sondern das Phänomen ist weit verbreitet. Deshalb gilt es, in die Infrastruktur zu investieren. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Sie die Verwaltung der untauglichen Gutscheine dem Bundesamt für den Zivildienst und damit ihrer Kollegin Kristina Schröder aus dem Familienministerium zuschieben, ist fachlich nicht zu erklären. Sehr wohl aber kann man das Ganze politisch erklären. Sie verschleiern damit Verwaltungsausgaben, weil die Leistungen für Kinderzuschlagsempfängerinnen und -empfänger nun von Personen erbracht werden, für die zukünftig nach geltendem Recht keine Aufgaben mehr vorhanden sind, und - was noch besser ist - es fügt sich gut in die Strategie der Leyen'schen Erfolgskommunikation: Frau von der Leyen hat 'ne dufte Idee, und die Schröder setzt es wieder in den Sand. - So stellen Sie sich das Ganze vor. Klar ist: Ihr Gesetz ist mehr als fragwürdig und hilft keinem einzigen Arbeitslosengeld-II-Empfänger auch nur einen einzigen Schritt weiter, (Zuruf von der CDU/CSU: Ihre Rede aber auch nicht!) und auch den Kindern wird es nur wenig bringen. Deshalb kann man dieses Gesetz nur ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN - Volker Kauder [CDU/CSU]: Es spricht die Mutter!) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Kollege Dr. Heinrich Kolb von der FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Gysi hat von diesem Rednerpult aus gefragt, wozu die FDP eigentlich sozialpolitische Sprecher benenne. Herr Kollege Gysi, das will ich Ihnen gerne sagen: um Ihnen einen sozialpolitischen Gegenentwurf aufzuzeigen, um Sie darauf hinzuweisen, dass gute Sozialpolitik eben nicht darin besteht, mit der Gießkanne (Volker Kauder [CDU/CSU]: Mit der Gysi-Kanne!) möglichst viel Geld im Land zu verteilen, nach dem Motto "viel hilft viel". Vielmehr geht es darum, den Bedarf der wirklich Bedürftigen abzudecken. Das ist unser sozialpolitisches Konzept, das der FDP-Bundestagsfraktion. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Herr Kollege Gysi, ich möchte Sie auf Folgendes hinweisen: Die beste Sozialpolitik ist, die Menschen in die Lage zu versetzen, dass sie sich selbst helfen können, dass sie der Hilfe des Staates am Ende überhaupt nicht mehr bedürfen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Deswegen ist die Frage wichtig - das gebe ich zu -, welche Leistungen die Empfänger von Hartz IV erhalten sollen. (Abg. Diana Golze [DIE LINKE] meldet sich zu einer Zwischenfrage) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Kollege Kolb, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Nein. Ich möchte, weil ich nur drei Minuten Redezeit habe, im Zusammenhang vortragen. Noch wichtiger aber ist - darauf weise ich Sie als sozialpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion auch hin -, dass wir Strukturen schaffen, die ermöglichen, dass die Menschen, die arbeitslos sind, möglichst schnell ein neues Angebot bekommen. Deswegen haben wir bereits in der ersten Hälfte dieses Jahres die Jobcenterreform auf den Weg gebracht. Auch das war eine Reparatur von fehlerhaftem Handeln von Rot-Grün. Diese Reform wird im nächsten Jahr in Kraft treten. Sie wird genau das leisten, was wir wollen: Durch möglichst effiziente Strukturen werden schnell Angebote für arbeitslose Menschen geschaffen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wichtiger noch als die Leistungen selbst ist, dass wir es schaffen, individuell, bei den Defiziten jedes Einzelnen anzusetzen. Arbeitslose tun sich aufgrund von oft sehr persönlichen Hindernissen schwer, in den Arbeitsmarkt zurückzukehren. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Sie sind arbeitslos, weil es keine Jobs gibt!) Arbeitslose müssen deswegen auch möglichst individuell Hilfe bekommen. Dafür werden wir im nächsten Jahr sorgen, Herr Kollege Gysi, nämlich mit der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente. (Elke Ferner [SPD]: Oje! Zieht euch warm an!) Ich will auf folgenden Dreiklang hinweisen: Jobcenter-reform, Neuanordnung der Regelsätze und Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Diese drei Dinge gehören zusammen, und sie geben uns Hoffnung: Wir hoffen, dass es uns gelingt, die Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland weiter zu reduzieren, so wie wir sie bereits in diesem Jahr reduziert haben. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Es gibt 100 000 Langzeitarbeitslose weniger. Diese Menschen haben neue Jobs gefunden. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Minijobs! Befristete Beschäftigung! Prekäre Beschäftigung!) Das ist etwas, was uns ermutigt. So wollen wir weiter verfahren. (Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU - Elke Ferner [SPD]: Sie waren doch im Vermittlungsausschuss auch dabei, Herr Kolb!) Zusammenfassend möchte ich sagen: Schwarz-Gelb repariert, was Rot-Grün vielleicht gut gemeint, aber schlecht gemacht hat. Die Anpassung der Regelsätze ist durch ein transparentes Verfahren erfolgt. Heute ist ein guter Tag für die Chancengerechtigkeit aller Kinder in Deutschland. Ich denke, dass auch die liberale Handschrift in diesem Gesetzentwurf erkennbar ist. Zum Schluss, Frau Kollegin Ferner, Frau Kollegin Kramme: Die SPD sollte sich gut überlegen, ob sie diese Reform aus rein parteitaktischem Kalkül scheitern lassen will. (Elke Ferner [SPD]: Wir stimmen diesem Murks nicht zu!) Sie würden sich damit an den Beschäftigungschancen der Menschen in diesem Lande, aber auch an den Bildungschancen von Kindern aus Hartz-IV-Haushalten versündigen. Dieses Risiko sollten Sie nicht eingehen. Deswegen werbe ich um Ihre Zustimmung heute und auch im Bundesrat am 17. Dezember. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Anbetracht der Wetter- und Zeitsituation möchte ich Sie bitten, heute mit dem Instrument der Zwischenfragen und Kurzinterventionen sehr zurückhaltend umzugehen. Mehr kann ich jetzt nicht sagen. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe Zeit! Andere müssen auch arbeiten! - Gegenruf des Abg. Volker Kauder [CDU/CSU]: Immer die Berliner!) Das Wort hat die Kollegin Katja Kipping von der Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Katja Kipping (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kolb, einfach bei den Ärmsten kürzen zu wollen, ist noch keine Reform und schon gar kein sozialpolitischer Gegenentwurf. (Beifall bei der LINKEN) Frau von der Leyen, zahlreiche Fachleute haben verfassungsrechtliche Bedenken zum vorliegenden Gesetzentwurf geäußert. Aus Zeitgründen kann ich nur einen zitieren. Richter Borchert, dessen Vorlage überhaupt erst zu dem Urteil des Verfassungsgerichtes geführt hat, hat in der Anhörung gesagt, es müsse sich im Gesetzentwurf noch viel ändern, damit er nicht wieder eine Vorlage einreicht. Es hat sich aber nichts geändert, und schon gar nicht viel. Im Klartext: Schwarz-Gelb nimmt mit diesem Gesetz Fahrt auf in Richtung eines möglichen Verfassungsbruchs. Sollte dieses Gesetz den Bundesrat passieren, dann heißt der nächste Halt garantiert das oberste Gericht in Karlsruhe. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Swen Schulz [Spandau] [SPD]) Die Linke hat nach Beratungen mit Fachleuten eigene Berechnungen vorgelegt. Auf unseren Auftrag hin hat das Statistische Bundesamt berechnet: Wenn man die untersten 20 Prozent zur Grundlage nimmt und die verdeckt Armen herausrechnet, dann müsste der Regelsatz 28 Euro höher sein. Diese Zahl ist nicht verhandelbar. (Beifall bei der LINKEN) Wenn man zudem auf besonders willkürliche Abschläge verzichten würde, dann müsste der Regelsatz immerhin 465 Euro betragen. Wenn man dazu noch einen Bedarfs-TÜV, zum Beispiel für eine vollwertige Ernährung, durchführen würde, dann würde der Regelsatz sogar bei über 500 Euro liegen. Man kann tatsächlich unterschiedliche politische Wertungen vornehmen - das stimmt -, eines können wir nach den alternativen Berechnungen aber festhalten: Schwarz-Gelb hat den Regelsatz mit Tricks und politisch gewollten Abschlägen bewusst kleingerechnet. Das ist Dumping des Existenzminimums. (Beifall bei der LINKEN - Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist schäbig!) Zu den Abschlägen. Sie erwecken hier immer wieder den Eindruck, dass es bei den Abschlägen nur um Tabak und das Glücksspiel ginge. Ich finde, dass es deswegen not tut, uns hier noch einmal den Umfang der Abschläge zu vergegenwärtigen. Bei fast einem Drittel der Ausgaben der ärmsten Haushalte erfolgt vom Hause von der Leyen ein Abschlag. Ich will Ihnen einfach einmal verdeutlichen, was dazugehört. Das Halten von Haustieren: gestrichen von Schwarz-Gelb. Geld für Benzin, um die Oma im entlegenen Dorf zu besuchen: gestrichen von Schwarz-Gelb. (Zurufe von der CDU/CSU: Oh!) Das Glas Bier, wenn Besuch kommt, oder Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt: gestrichen von Schwarz-Gelb. (Patrick Döring [FDP]: Da ist ein Weinglas abgebildet, Frau Kollegin!) Selbst der Weihnachtsbaum ist gestrichen worden. Was Schwarz-Gelb hier betreibt, ist Existenzminimumdumping, und dazu sagen wir als Linke laut und deutlich Nein. (Beifall bei der LINKEN) Meine Damen und Herren, wir meinen, Hartz IV muss ersetzt werden. Unser Gegenentwurf lautet ganz klar: eine sanktionsfreie Mindestsicherung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt die Kollegin Britta Haßelmann von Bündnis 90/Die Grünen. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Besuchertribüne! Eines steht doch fest - das zeigt auch diese Debatte -: Die Öffentlichkeit, die Menschen, die betroffen sind, die Menschen, die soziale Verantwortung haben und sich in Vereinen, Initiativen, Kirchen und vielen Organisationen engagieren, und die Mitmenschen, die in Armut leben, wissen ganz genau, dass die massiven Ungerechtigkeiten in diesem Gesetzentwurf nicht einfach nur schöngelächelt werden können. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Frau von der Leyen, wer Sie heute Morgen gesehen hat - wir kennen uns aus diesem Parlament schon seit fünf Jahren -, hat das auch an Ihrem Auftritt gesehen. Ich finde, es ist völlig klar, dass mit dem Gerichtsurteil auch CDU-Politik komplett abgeräumt worden ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD Was sollen eigentlich Ihre Phrasen und Ihre Bezugnahmen auf die Hartz-IV-Gesetzgebung und Rot-Grün? Zum einen regiert die CDU/CSU seit 2005. Muss man Sie daran erinnern? Sie haben Hundert Gelegenheiten gehabt, aktiv zu werden und sozialpolitisch Verantwortung zu übernehmen. Das haben Sie bis heute nicht getan. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Zum anderen geht das Gesetz, das Sie hier gerne immer Rot-Grün zuschieben, auf eine Rechtsverordnung zurück. Diese Rechtsverordnung haben maßgeblich die unionsgeführten Bundesländer - dafür stehen Namen: Rüttgers, Koch und Stoiber - so im Bundesrat ausverhandelt. (Elke Ferner [SPD]: Und Wulff!) Das gehört auch zur Ehrlichkeit dazu. Deshalb hat das Gericht auch Ihr Gesetz und nicht das Gesetz von Rot-Grün kassiert. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Sie haben die Verantwortung dafür gehabt. Nach Stoiber hätte der Regelsatz gar nicht niedrig genug sein können, (Elke Ferner [SPD]: So ist das!) und nach Koch hätten wir die Leistungen gar nicht genug einschränken können. Das gehört zur Wahrheit dazu, und das muss man hier auch diskutieren, wenn man über die Verantwortung und auch über die politische Verantwortung redet. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD - Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Niedersachsen nicht zu vergessen!) Tun Sie jetzt doch nicht so, als sei dieses Teilhabepaket das Nonplusultra. Hier werden in Bausch und Bogen 30 verschiedene Maßnahmen aufgezählt, die sich die Kinder künftig leisten können. Was kann man mit 10 Euro im Monat machen? Das wissen Menschen, die in Armut leben, ganz genau. Davon kann man nicht gleichzeitig Musikunterricht, Sportunterricht und Bildungsnachhilfe erhalten und Sportschuhe kaufen. Für 10 Euro - das wissen auch viele von Ihnen - kann man sich höchstens eine Leistung davon teilweise kaufen; denn Musikunterricht erhalten Sie in ganz Deutschland nicht unter 20 Euro. Seien Sie deshalb an diesem Punkt doch endlich einmal ehrlich! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN - Karl Schiewerling [CDU/CSU]: Ja natürlich, aber das kann man wahrnehmen! Das konnte man bisher nicht wahrnehmen! Unglaublich!) Das, was Sie den Kommunen hier als große Leistung verkaufen, ist eine Gefahr für die Betroffenen. Denn Sie wissen, dass viele Kommunen nach Kassenlage agieren. Die Kluft zwischen armen und reichen Kommunen hat sich stark vergrößert. Anstatt den Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft, wie Ihre eigenen Länder es fordern, zu erhöhen, gehen Sie hin und verkaufen das Satzungsrecht als große Flexibilisierungsmaßnahme für die Städte und Gemeinden. Am Ende gucken dabei die Betroffenen in die Röhre, denn für sie wird die Frage der Angemessenheit der Unterkunft demnächst vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Kollege Dr. Carsten Linnemann von der CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CU/CSU) Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Verfahren geht heute dem Ende entgegen. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, jetzt fängt es erst an!) Es fußt, Frau Künast, auf dem Urteil aus Karlsruhe vom 9. Februar. (Elke Ferner [SPD]: Jetzt wird es erst richtig spannend!) Wir haben viele Debatten und einschlägige Anhörungen durchgeführt und viele Sitzungen abgehalten, und heute habe ich vor allem zwei Erkenntnisse: Niemals zuvor - das können Sie nicht bestreiten - waren die Regelsätze so transparent und so nachvollziehbar wie heute. (Beifall bei der CDU/CSU - Elke Ferner [SPD]: Das glauben Sie selber nicht! Da müssen Sie doch selber drüber lachen!) Niemals zuvor, Frau Ferner, standen Kinder aus Hartz-IV-Familien derart im Mittelpunkt wie bei diesem Reformpaket von heute. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Elke Ferner [SPD]: Es nutzt Ihnen nichts!) Das Bundesverfassungsgericht hat - hören Sie doch erst einmal zu! - zwei Leitplanken gesetzt. Es hat erstens gesagt: Seht zu, dass das menschenwürdige Existenzminimum sichergestellt wird. (Elke Ferner [SPD]: Wie stellen Sie denn sicher, dass jedes Kind den Antrag stellt?) Zweitens - das ist der Unterschied zwischen Ihnen, Herr Gysi, und uns -: Sie fühlen sich nur in der Verantwortung den Hartz-IV-Empfängern gegenüber. Das tun wir auch. (Elke Ferner [SPD]: Das haben Sie schon einmal nicht gemacht!) Auch wir fühlen uns in der Verantwortung den Hartz-IV-Empfängern gegenüber. Gleichzeitig sehen wir uns in der Verantwortung gegenüber denjenigen in Deutschland, die hart für ihr Einkommen arbeiten, die jeden Cent zweimal umdrehen und erst mit ihren Steuern den deutschen Sozialstaat ermöglichen, Herr Gysi. Das ist die Wahrheit. (Beifall bei der CDU/CSU - Elke Ferner [SPD]: Mindestlöhne!) Genau deshalb haben wir uns jede der 230 Ausgabepositionen von Familien mit kleinen Einkommen genau angesehen und uns jedes Mal aufs Neue die Frage gestellt: Was gehört zum Existenzminimum und was nicht? Dann sind wir zu dem Entschluss gekommen - natürlich, es ist eine politische Entscheidung gewesen -, dass Alkohol und Tabak nicht dazugehören. Übrigens, es sind auch Positionen, über die wir keine Debatte geführt haben, herausgenommen worden. Dass diese Positionen nicht dazugehören, sollte sich schon aufgrund gesunden Menschenverstandes erschließen. (Elke Ferner [SPD]: Ja, die chemische Reinigung beispielsweise!) Ich meine beispielsweise Positionen wie "Nicht motorbetriebene Gartengeräte", die bisher drin waren. Es ist ganz klar und man weiß, dass ein Garten nicht zum menschenwürdigen Existenzminimum gehört. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Unerhört!) Lassen Sie mich etwas zum Bildungspaket sagen. Wir haben das Urteil aus Karlsruhe als Chance für einen echten Paradigmenwechsel gesehen. Wir haben das Bildungspaket nämlich mit Sachleistungen - nicht mit Geldleistungen - umgesetzt. Das haben wir gemacht, damit die Sachleistungen beim Kind ankommen, und so haben wir die soziale Teilhabe von Kindern sichergestellt. (Elke Ferner [SPD]: Die Leistung muss erst einmal beantragt werden!) Frau Ferner, Sie sagten gerade, die 120 Euro reichen nicht aus. (Elke Ferner [SPD]: Ja!) Ich will jetzt nichts Falsches sagen, aber nehmen Sie das Beispiel Fußballverein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Mitgliedsbeitrag für ein Kind in einem Fußballverein in Deutschland pro Jahr oberhalb von 120 Euro liegt. Das ist realitätsfremd. (Beifall bei der CDU/CSU - Elke Ferner [SPD]: Aber Sie sagen doch, dass das Geld nur für den Beitrag ausgegeben werden darf!) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Kollege Linnemann, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Kipping? Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU): Ja. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Bitte schön, Frau Kipping. Katja Kipping (DIE LINKE): Herr Linnemann, Sie haben soeben den Eindruck erweckt, dass sich Teile der Opposition überhaupt nicht um Menschen kümmern würden, die niedrige Löhne hätten. Ich will Sie daran erinnern, dass wir uns seit Jahren engagiert für einen gesetzlichen Mindestlohn einsetzen, der genau dafür sorgen würde, dass Menschen, die arbeiten gehen, mit ihrem Einkommen wirklich oberhalb der Armutsgrenze liegen können. Sie haben jetzt gesagt, dass Ihnen diese Menschen besonders am Herzen liegen. Sie haben allerdings anschließend daraus geschlussfolgert, dass deshalb der Regelsatz besonders niedrig sein muss. Ich frage Sie, was die Verkäuferin, die zu einem Dumpinglohn arbeitet, davon hat, wenn es der Erwerbslosen noch schlechter geht. Ich frage Sie: Warum setzen Sie sich nicht für einen gesetzlichen Mindestlohn ein, wenn Ihnen die Geringverdiener so am Herzen liegen? (Beifall bei der LINKEN und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU): Frau Kipping, erstens wissen Sie genauso wie ich, dass Ihr Mindestlohn von 10 Euro die Aufstocker nicht aus Hartz IV herausholt. Um die Familien herauszuholen, müssten Sie auf 13 oder 14 Euro heraufgehen. (Beifall bei der LINKEN) - Gut, dann fordern Sie bitte auch 14 Euro statt 10 Euro. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Fangen wir erst einmal bei 10 Euro an!) Zweitens habe ich eben gesagt, dass sich selbstverständlich auch Hartz-IV-Empfänger etwas leisten können. Aber dann müssen sie gleichzeitig auf andere Dinge verzichten. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Wo leben Sie denn? Haben Sie mal versucht, davon zu leben?) So ist das auch in jeder anderen Familie in Deutschland, die Einkommen aus Arbeit bezieht, dass man sich manche Dinge erlaubt, aber gleichzeitig auf andere Dinge verzichten muss. So einfach ist das. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP - Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Das überzeugt nicht mal die CDU!) Wenn Sie sagen, Herr Heil, dass nicht jedes Kind das Bildungspaket in Anspruch nimmt, dann haben Sie recht. Sicherlich wird nicht jedes Kind das Bildungspaket in Anspruch nehmen. Aber zwischen gar nichts tun und etwas tun liegt ein großer Unterschied, und zwischen 0 Euro und 700 Millionen Euro liegt ein gewaltiger Unterschied. Wir brauchen keine Bedenkenträger, sondern Menschen, die Erkenntnisse auch in die Praxis umsetzen. Das tun wir jetzt mit dem Bildungspaket. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Man muss in dieser Debatte fast den Eindruck bekommen, dass der Sozialstaat nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfes vor die Hunde gehen wird. Das wird nicht passieren. Wir haben in Deutschland einen Sozialstaat und können uns mit den besten Staaten auf dem Globus messen lassen. Mit dem Gesetz, das wir jetzt auf den Weg bringen, schaffen wir doch gerade Sicherheit für die Hilfebedürftigen in Deutschland. Um nichts anderes geht es dabei. (Lachen bei der SPD) Jetzt müssen wir den Hartz-IV-Familien und den Kindern, die von Leistungen nach dem SGB II leben, eine Perspektive bieten. (Anette Kramme [SPD]: Sie wollen die Mittel kürzen! - Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Arbeitsmarktförderung!) Das machen wir bei den Kindern, indem wir das Bildungspaket auf den Weg bringen. Bei den Familien machen wir es im nächsten Jahr, wie Herr Schiewerling zu Recht gesagt hat, indem wir uns mit den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten befassen und sie effektiver und erfolgreicher machen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP - Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Das ist eine Drohung für die Arbeitslosen!) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat die Kollegin Gabriele Hiller-Ohm von der SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Gabriele Hiller-Ohm (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 9. Februar haben die Karlsruher Richter ihr Urteil zu den Regelsätzen gesprochen. Seither sind 297 Tage vergangen, an denen Sie, Frau Ministerin, mit uns Verhandlungen über die Umsetzung des Teilhabepakets hätten aufnehmen können. Sie haben diese Chance nicht genutzt. Das ist unverantwortlich. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bietet einen guten Weg, über die unterschiedlichen Zuständigkeiten hinweg Bildung in Deutschland endlich gerechter zu verteilen. In keinem anderen Industriestaat entscheidet die soziale Herkunft so sehr über den Schul- und Bildungserfolg wie in Deutschland. Damit muss Schluss sein. (Beifall bei der SPD) Mit dem Karlsruher Urteil haben wir nun endlich einen wirksamen Hebel erhalten, zusammen mit den Ländern und Kommunen ein nationales Bündnis für Chancen- und Bildungsgerechtigkeit in Deutschland durchzusetzen. Das geht nur gemeinsam. Was aber machen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen? Sie knallen uns kurz vor Toresschluss am 20. Oktober nach dem Motto "Friss oder stirb!" einen schlampigen Gesetzentwurf vor die Füße, den Sie dann in dieser Woche mit einem sage und schreibe 30-seitigen Änderungsantrag glattbügeln wollen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Unsere verfassungsrechtlichen Bedenken und Verbesserungsvorschläge prallen an Ihnen ab wie heißes Öl in der Teflonpfanne. Auch die Einschätzungen der Sachverständigen lassen Sie kalt. In der Anhörung hatten fast alle der 24 Experten schwerwiegende Kritik an der Regelsatzbemessung. Nur drei der Sachverständigen waren mit dem Gesetzentwurf einigermaßen einverstanden. Wir können dem Gesetzentwurf so, wie er vorliegt, nicht zustimmen. Das wissen Sie auch ganz genau. Sie sind es doch, die uns das Verfassungsurteil ständig voller Häme unter die Nase reiben. Wir hätten heute gemeinsam etwas Gutes für unsere Kinder und für unser Land auf den Weg bringen können. Sie wollen das nicht. Ich bedauere das sehr. (Beifall bei der SPD) Ob mit oder ohne Gesetz: In nur 28 Tagen haben Kinder aus Hartz-IV-Familien einen Rechtsanspruch auf Teilhabe an Bildung, Kultur und Sport. Bis heute ist nicht geregelt, wie dieser Anspruch organisatorisch überhaupt umgesetzt werden soll. Der Schwarze Peter bleibt bei den Jobcentern hängen. Sie werden zu Hilfsjugendämtern umfunktioniert. Irrwitzige Bürokratie und unnötige teure Doppelstrukturen werden geschaffen. Fragen Sie einmal bei den Argen nach! Dort herrscht nackte Verzweiflung. (Beifall bei der SPD) Allein in Berlin werden 210 000 Hartz-IV-Kinder einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Teilhabe und Bildung haben. Wenn von diesen Kindern auch nur ein Bruchteil am 1. Januar diesen Anspruch einlösen wird, bricht das Chaos aus. (Zuruf von der CDU/CSU: Oh!) Es sollen zwar in ganz Deutschland für das Teilhabepaket 1 300 neue Mitarbeiter eingestellt werden. Bis diese tatsächlich da sind und ihre Arbeit aufnehmen, werden jedoch Monate vergehen. Es ist noch nicht einmal klar, wie die einzelnen Leistungen für die Kinder - so zum Beispiel das Mittagessen oder die Nachhilfe - abgerechnet werden sollen. Wie eine Zusammenarbeit oder Übertragung von Aufgaben an die Kommunen funktionieren soll, ist ebenfalls nicht geklärt. Ob die Kommunen für nur 33 Euro pro Kind und Jahr sich diesen immensen Verwaltungsaufwand für die Umsetzung des Teilhabepakets aufladen werden, ist fraglich. Teilhabe und mehr Bildungsgerechtigkeit erreichen wir nur durch einen konsequenten Ausbau von Betreuungseinrichtungen und Ganztagsschulen. Wir brauchen Lehrer und Sozialpädagogen in Kitas und Schulen. Sie machen jedoch genau das Gegenteil. Sie bauen Bürokratie auf, verschleudern Steuermittel und schaden den betroffenen Menschen. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt die Kollegin Gabriele Molitor von der FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Gabriele Molitor (FDP): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zeitvorgabe, die uns das Bundesverfassungsgericht auferlegt hat, war sehr knapp. Ich bin der Meinung, die Regierungskoalition hat unter diesem enormen Zeitdruck eine gute Lösung für die Ermittlung von Regelbedarfen geschaffen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Ich möchte an dieser Stelle die doch sehr hitzige Diskussion ein wenig aus einer anderen Perspektive beleuchten. Wie mag diese Debatte auf die Menschen draußen wirken? Es geht schließlich darum, dass Reparaturen an einem Gesetz vorgenommen wurden, das unter Rot-Grün verabschiedet worden ist. Deswegen sollte Ihnen gerade an dieser Stelle die Zustimmung leichtfallen. Legen Sie Ihren Oppositionsreflex ab und stimmen Sie diesem Gesetz zu. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU - Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Auf gar keinen Fall!) Damit würden Sie Größe zeigen. Ich weiß aber nicht, ob Sie dazu in der Lage sind. (Elke Ferner [SPD]: Größe wäre, ein verfassungskonformes Gesetz vorzulegen! - Gegenruf des Abg. Volker Kauder [CDU/CSU]: Sie haben so viele Niederlagen vor dem Bundesverfassungsgericht erlitten, da wäre ich ganz ruhig!) Ich denke, die Kritik, die hier seitens der Opposition laut geworden ist, ist eher lapidar. Es ging um Schnittblumen oder darum, ob eine chemische Reinigung zum Existenzminimum gehört. Ich denke, das ist an dieser Stelle vollkommen unpassend. (Katja Kipping [DIE LINKE]: Wissen Sie, was das bedeutet?) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Frau Kollegin Molitor, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Lösekrug-Möller? Gabriele Molitor (FDP): Nein. Ich möchte das jetzt nicht. Ich habe ohnehin nur eine Redezeit von drei Minuten. Ich denke, an dieser Stelle ist schon genug von der Opposition gesagt worden. (Katja Kipping [DIE LINKE]: Es wird nicht angerechnet! - Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Gute Argumente beunruhigen nur!) Vor allen Dingen setzt das Bildungspaket meiner Meinung nach an einem Punkt an, der mir sehr wichtig ist. Wir wissen, dass es einen sehr engen Zusammenhang zwischen dem Status des Elternhauses und dem Abschluss von Schullaufbahnen gibt. Wir haben hier angesetzt und durch das Bildungspaket gezeigt, dass wir Kindern Chancen eröffnen wollen. Wenn es Ihnen wirklich um die Langzeitarbeitslosen und ihre Familien geht, dann bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als zuzustimmen und diese Dinge gemeinsam mit uns auf den Weg zu bringen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Ich bin mir sicher, dass dieses Gesetz ab Januar gelten wird und die Jobcenter dann die Regelungen entsprechend umsetzen können. Ich möchte Sie an dieser Stelle noch einmal dazu auffordern: Zeigen Sie Größe und stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu! Ich denke, das wäre in dieser vorweihnachtlichen Zeit ein gutes Signal. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU - Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Sehr christlich! Sehr liberal! Schöne Bescherung! - Elke Ferner [SPD]: Man kann sich ja viel wünschen, aber es geht nicht alles in Erfüllung!) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Ich habe zwei Wortmeldungen zu einer Kurzintervention, zunächst Kollegin Gabriele Lösekrug-Möller, anschließend Dr. Ilja Seifert. - Bitte schön. Gabriele Lösekrug-Möller (SPD): Herr Präsident, vielen Dank, dass ich Gelegenheit zu dieser Kurzintervention habe. - Frau Molitor, ich hätte die Frage gerne gestellt, als Sie noch gesprochen haben. Sie haben von wesentlichen Verbesserungen gesprochen. Ich will jetzt gar nicht über das 4 Milliarden Euro schwere Ganztagsschulprogramm reden, das wir auf den Weg gebracht haben, damit alle Kinder bessere Chancen bekommen. Ich will mich auf einen Aspekt beschränken, für den bisher, aber offenbar nur bisher, eigentlich auch Liberale standen. Sie sind sehr sensibel, was das Sammeln von Daten anbelangt. Das haben Sie hinter sich gelassen. Frau Molitor, wie stellen Sie sich das eigentlich vor, wenn zukünftig zum Beispiel bei einer Bedarfsgemeinschaft im Jobcenter die schlechten Schulnoten der Kinder registriert werden, wenn die Kinder eine Fünf in Mathe haben und von Versetzung bedroht sind? Das Jobcenter registriert, wenn jemand Nachhilfe haben will und wenn genau diese Kinder zum Beispiel Mitglied in einem Verein für Kampfsport werden wollen. Alle diese Daten sammeln Sie. Sie wollen hier gute Taten auskehren. Aber ich habe große Bedenken, dass sich hier eine Fülle von Daten über Personen anhäuft, die eigentlich kein anderes Problem haben, als dass Mutter oder Vater keine Arbeit hat oder aber Arbeit, von der die Familie nicht leben kann. Ich bin erschüttert darüber, dass eine liberale Fraktion einer solchen Anhäufung von Daten zustimmen kann, die extrem interpretationsbedürftig sind. Diese Daten haben meines Erachtens in keinem Jobcenter etwas zu suchen. Ich bitte Sie, dazu Stellung zu nehmen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Zunächst Dr. Ilja Seifert; dann können Sie zusammenfassend erwidern, Frau Molitor. - Bitte schön, Herr Seifert. Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Kollegin Molitor, heute ist der Welttag der Menschen mit Behinderungen. Sie sind behindertenpolitische Sprecherin Ihrer Fraktion, und ausgerechnet heute wollen Sie allen Ernstes beschließen, den Menschen 68 Euro wegzunehmen, die von Grundsicherung leben und noch bei ihren Eltern wohnen. Dazu haben Sie kein Wort verloren. Sie stellen sich hier hin und sagen: Wie soll denn das draußen wirken, was wir hier veranstalten? - Ja, wie wirkt es denn auf Menschen mit Behinderungen, wenn Sie am Welttag der Behinderten sagen: Ihr seid uns 68 Euro weniger wert als alle anderen? - Wie kann denn so etwas sein? (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Frau Molitor, bitte. Gabriele Molitor (FDP): Zunächst zur ersten Frage. Ich frage mich, Frau Lösekrug-Möller: Wo leben Sie? (Beifall bei der FDP - Widerspruch bei der SPD) Das ist so etwas von weltfremd. Stellen Sie sich doch einmal vor, wie ein solches Gespräch aussehen kann! Es ist ein Beratungsgespräch. Es geht darum, diesen Familien zu helfen, aus ihrer Situation und der Langzeitarbeitslosigkeit herauszukommen. Dazu gehört natürlich auch, dass man an dieser Stelle die Kinder mit unterstützt. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der FDP) Was die Intervention von Herrn Dr. Seifert anbelangt, so möchte ich an dieser Stelle sagen, dass die Regelleistungen für Menschen mit Behinderungen durch Leistungen zur Teilhabe aufgestockt werden können. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Diesen Punkt muss man hineinrechnen. Daher kommt es hier nicht zu einer Benachteiligung. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Jetzt erteile ich anstelle der Kollegin Krüger-Leißner dem Parteivorsitzenden der SPD, Sigmar Gabriel, das Wort. (Beifall bei der SPD) Sigmar Gabriel (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich gemeldet, weil - - (Manfred Grund [CDU/CSU]: Er war die ganze Zeit nicht im Saal und kriegt jetzt Redezeit! Das ist unglaublich!) - Er kriegt jetzt schon Angst, nur weil ich mich zu Wort melde. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) So schlimm wird es gar nicht, keine Sorge. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Es ist Missachtung des Parlaments, da draußen Interviews zu geben während der Debatte!) - Herr Kollege Kauder, ich habe der Debatte gefolgt, und zwar hier drin. Ich habe mir die Rede Ihrer Ministerin und auch die Antworten angehört. (Widerspruch bei der CDU/CSU) Ich werde zu den Ausführungen Ihrer Ministerin noch etwas sagen, weil sie die Unwahrheit verbreitet hat. (Beifall bei der SPD - Widerspruch bei der CDU/CSU) Ihre Ministerin hat öffentlich erklärt, SPD und Grüne hätten trotz der Debatten über Hartz IV und die Agenda 2010 nichts für Kinder getan. Die Wahrheit ist, dass damals zur Agenda 2010 4 Milliarden Euro für das Ganztagsschulprogramm gehört haben. 4 Milliarden Euro! (Beifall bei der SPD) Frau Ministerin, selbst wenn ich Ihnen durchgehen lasse, dass Sie als Verpackungskünstlerin das, was bereits Franz Müntefering und andere gemacht haben - ich nenne nur das Schulstarterpaket und die mehrtägigen Klassenfahrten -, noch einmal verkaufen wollen, muss ich feststellen, dass Sie hier ein Päckchen im Wert von 770 Millionen Euro packen, an dem Sie nur Hartz-IV-Kinder beteiligen wollen, während SPD und Grüne damals 4 Milliarden Euro für ein Ganztagsschulprogramm für alle Kinder in Deutschland durchgesetzt haben. Das wird man hier doch noch einmal sagen dürfen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Frau Ministerin, wer hat denn damals dagegengehalten? Unter anderem Sie als Ministerin in der Landesregierung von Niedersachsen, Herr Koch in Hessen und Herr Stoiber in Bayern. Sie sind doch diejenigen gewesen, die Ganztagsschulen nicht wollten. Sie kommen heute und machen uns irgendwelche Vorschriften. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auch die FDP hat dagegen gestimmt. Auch Sie waren gegen das Ganztagsschulprogramm. Wenn Sie wirklich wollen, Frau Ministerin, dass wir etwas für Kinder in Deutschland machen, wenn das Pathos, mit dem Sie vortragen, ein bisschen geerdet ist, dann mache ich Ihnen unser Angebot beispielhaft an dem deutlich, was wir täglich erleben. Hier in Berlin-Neukölln gibt es eine Grundschule mit einem Migrantenanteil von 93 bis 95 Prozent. Diese Grundschule muss gerade ihren Sportkurs streichen, weil 2 000 Euro pro Jahr für Sportangebote im Freizeitbereich in der Ganztagsschule fehlen. (Patrick Döring [FDP]: Wer regiert denn in Berlin? Das ist doch Ihr Bürgermeister!) - Erzählen Sie doch nicht einen solchen Unsinn! - Das Albert-Schweitzer-Gymnasium nebenan hat es geschafft, von knapp 400 Schülern und einem Abiturientenanteil von nur 10 Prozent auf über 900 Schüler und einen sehr hohen Abiturientenanteil zu kommen. Wissen Sie, wodurch? Dieses Gymnasium versucht, über Projektförderung - diese ist halbjährlich gefährdet - Geld für Sozialarbeiter und Sprachförderung zu besorgen. Wenn Sie wirklich etwas für Kinder machen wollen, dann stimmen Sie SPD und Grünen zu, die sagen: Investiert das Geld in die Schulen und nicht in die Päckchen, die Sie packen! Das ist die Alternative, die wir geben. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wenn Sie wollen, dass wir zusammenarbeiten, wenn das mehr ist als Gerede im Bundestag, wenn Sie wirklich wollen, dass wir miteinander das größte Problem in diesem Land anpacken, nämlich dass unsere Kinder und Jugendlichen nicht ausreichend ausgebildet werden, dann verkleckern Sie das Geld nicht mit Minibildungspäckchen, die niemandem wirklich helfen, sondern geben Sie das Geld in die Institution: Kindertagesstätten dort, wo soziale Brennpunkte sind, zu Familienzentren machen und Ganztagsschulen in Deutschland einrichten, die ihren Namen verdienen, und zwar mit Erziehern, Sozialpäd-agogen und allen anderen, die wir dort brauchen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Das ist die Politik, die wir machen wollen. Was Sie machen, ist nichts anderes als Camouflage. Letzte Bemerkung. Wenn Sie die Arbeitsbedingungen von Hartz-IV-Empfängern verbessern wollen, dann sorgen Sie dafür, dass die Schlupflöcher bei der Leiharbeit beseitigt werden und dass für alle ausnahmslos gilt: gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Das ist das, was wir von einer Arbeitsministerin verlangen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Die CDU/CSU-Fraktion tauscht ebenfalls den letzten Redner aus. Deswegen erteile ich das Wort der Abgeordneten von der Leyen. Bitte schön. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Lachen bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Ursula von der Leyen (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das, was Sigmar Gabriel hier abgeliefert hat, war gerade das Armutszeugnis von elf Jahren SPD-Beteiligung an der Bundesregierung. Das haben Sie gerade hier richtig beschrieben. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Wo ist er überhaupt? Herr Gabriel, wo sind Sie? Wo ist Herr Gabriel? Wo ist er? (Caren Marks [SPD]: Augen auf, Frau Ministerin, auch wenn es schwerfällt! Augen auf! - Weitere Zurufe von der SPD) - Okay, sehr schön. - Wo ist der Abgeordnete Gabriel? (Volker Kauder [CDU/CSU]: Wo ist Gabriel? - Weitere Zurufe von der SPD) - Da. - Herr Gabriel, das, was Sie eben beschrieben haben, alles, was Sie verlangt haben, hätten Sie in Ihrer Regierungszeit auf den Weg bringen müssen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Swen Schulz [Spandau] [SPD]: So ein Quatsch! - Weitere Zurufe von der SPD) Stattdessen musste ich zu Ihrer Hartz-IV-Gesetzgebung in den zwölf Monaten, in denen ich Arbeitsministerin bin, zweimal ein Bundesverfassungsgerichtsurteil umsetzen, das Ihre Gesetzgebung in Grund und Boden verurteilt hat. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Katja Mast [SPD]: Das ist verlogen! - Weitere Zurufe von der SPD) Sie haben die Jobcenter nicht richtig auf den Weg gebracht. Wir haben die Agenda 2010 mit Ihnen unterstützt, aber heute korrigieren wir die Fehler, die Sie als Bundesregierung gemacht haben. Immerhin war es in der Verantwortung des Bundeskanzlers Schröder, dass das auf den Weg gebracht worden ist. Ein Zweites: Ich fand richtig, dass das Ganztagsschulprogramm für Deutschland entwickelt worden ist. Jawohl, das ist in Ordnung gewesen. (Anette Kramme [SPD]: Das war eine gute Sache! - Weitere Zurufe von der SPD) Aber danach, in der nächsten Legislatur, bedurfte es einer Unionsministerin, um dafür zu sorgen, dass die Krippen in Deutschland ausgebaut werden - mit der Hilfe des Bundes. Auch das gehört zur Wahrheit mit dazu, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es spricht die Bundesministerin, Herr Präsident! Pfui! - Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Sie spricht als Ministerin und nicht als Abgeordnete!) Wenn wir nicht überall im Land Ganztagsschulen oder vernünftige Kindergärten haben, dann ist es die Aufgabe der Bundesregierung, im Rahmen ihrer Fürsorge für die Teilhabe der Kinder zu sorgen, dafür zu sorgen, dass die Kinder am Mittagessen teilnehmen, in den Vereinen und Verbänden mitmachen können und bei eintägigen Schulausflügen mitmachen können. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Präsident!) Meine Damen und Herren, wir haben die Möglichkeit geschaffen, (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das geht nicht, Herr Präsident! Das ist eine Beschneidung unserer Rechte! Das ist eine Unverschämtheit!) dass diese Kinder endlich den Zugang zu Lernförderung haben, dass sie den Zugang zu Bildung haben und dass sie bei Aktivitäten Gleichaltriger mitmachen können. Jetzt ändert sich etwas in Deutschland für diese Kinder. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt wird auch noch die Anzeige gefälscht! Herr Präsident, wo sind wir denn?) - Sie sind ja so empfindlich. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Herr Trittin, beruhigen Sie sich bitte. (Abg. Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] zeigt in Richtung Medienwand - Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gucken Sie da hin! - Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lüge! So weit ist es schon! - Gegenruf des Abg. Volker Kauder [CDU/CSU]: Blödsinn!) Dr. Ursula von der Leyen (CDU/CSU): Sie sind ja offensichtlich so empfindlich, weil es Ihnen wehtut, dass Sie merken, dass Sie besser für die bedürftigen Kinder hätten sorgen müssen. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Uns tut gar nichts mehr weh!) Jetzt lasst uns doch einmal - - Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Frau von der Leyen, darf ich Sie einen Moment unterbrechen? - Erstens. Es ist entscheidend, was der Präsident sagt, nicht das, was an der Tafel steht. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Zweitens kann natürlich jede Fraktion als Redner vorschlagen, wen sie vorschlagen möchte. Die SPD hat den Redner gewechselt wie jetzt die CDU/CSU. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann verlangen wir Unterbrechung und eine Sitzung des Ältestenrats!) Ich habe jetzt gebeten, dass die Geschäftsführer anschließend kurz hierherkommen, damit wir noch eine Kurzrunde machen. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann beantragen wir die Ältestenratssitzung! - Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ältestenrat! Wir lassen uns doch nicht veräppeln!) Ich bestimme jetzt, wie es weitergeht. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Ich muss Sie bitten, sich so zu benehmen, wie es hier der Situation angemessen ist. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie aber auch!) Jetzt bitte ich Frau von der Leyen, fortzusetzen. Bitte schön. (Zurufe von der LINKEN: Nein, nein! - Gegenruf von der CDU/CSU: Wo gibt es denn so was?) Dr. Ursula von der Leyen (CDU/CSU): Meine Damen und Herren, es ist ja ein gutes Zeichen, wenn die Emotionen so hochkochen, wenn wir zum ersten Mal ausführlich - - (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh! - Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh, Mutti!) - Da merkt man, Herr Trittin, wie wenig ernst es Ihnen ist mit der Fürsorge für bedürftige Kinder. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Bei aller Auseinandersetzung um die Sache selber, dies als letzten Satz: Ich freue mich, dass wir mit solch einer Begeisterung, Leidenschaft, vielleicht auch Kritik endlich in Deutschland darüber reden, wie wir für bedürftige Kinder die Chancen in ihrem Leben und den Zugang zu Bildung verbessern können. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Das ist das Ziel dieses Gesetzes. Wenn das Gesetz allein diese Debatte in Deutschland auf den Weg gebracht hat, dann ist es das alles wert, meine Damen und Herren. Wir werden weitermachen. Wir laden Sie ein: Kommen Sie mit ins Boot! (Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Elke Ferner [SPD]: Nicht in ein Boot, das schon untergeht!) Tun Sie etwas dafür, dass das Bildungspaket auf den Weg kommt! 740 Millionen Euro für die bedürftigen Kinder, das hat es vorher so noch nicht gegeben. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hinsetzen! Die Redezeit ist vorbei!) Packen wir es an, (Anette Kramme [SPD]: Schämen Sie sich!) dass wir in diesem Land tatsächlich Chancengerechtigkeit für die Kinder herstellen! Vielen Dank. (Langanhaltender lebhafter Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Abgeordnete der CDU/CSU und der FDP erheben sich - Glocke des Präsidenten - Zurufe von der LINKEN: Buh! - Pfui!) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Ich bitte um Aufmerksamkeit. Die Fraktion Die Linke hat eine Sitzungsunterbrechung und die sofortige Einberufung des Ältestenrates beantragt. Ich unterbreche deshalb die Sitzung. Der Wiederbeginn wird Ihnen bekannt gegeben. (Unterbrechung von 10.37 bis 11.26 Uhr) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Es gibt keinen Zweifel daran, dass das Verfahren ordnungsgemäß und geschäftsordnungstreu abgewickelt worden ist. Wir haben aber einvernehmlich vereinbart, noch eine Kurzrunde durchzuführen, wie ich es vorhin ohnehin vorgeschlagen hätte, und zwar mit einer Länge von 20 Minuten. Deswegen erteile ich jetzt dem Kollegen Lehrieder von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Jetzt darf er!) Paul Lehrieder (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die weise Entscheidung des Ältestenrates ist dem Thema angemessen. Hartz IV, die soziale Absicherung, der Ausfluss des Sozialstaatsgebots in unserer Verfassung, verdient es durchaus, dass wir noch 20 Minuten extra darüber reden. Anders als einige Vorredner werde ich nicht groß die Vergangenheit beleuchten, sondern einfach darstellen, was die Bevölkerung, was die armen Familien und was insbesondere die Kinder und Jugendlichen in armen Familien ab dem 1. Januar 2011 von uns erwarten können, nachdem wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 umgesetzt haben. Von den Kolleginnen und Kollegen wurde bereits darauf hingewiesen: Wir stehen jetzt unter Zeitdruck. Am 17. Dezember 2010 tagt der Bundesrat zur Problematik. - Diesen Zeitdruck haben wir uns nicht ausgesucht. Die Entscheidung datiert, wie gesagt, vom 9. Februar 2010. Ende September lag die EVS, die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, vor. Nach dieser haben wir die neuen Regelsätze sauber und schlüssig sowie den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechend festgesetzt. Dass 5 Euro mehr herauskommen, ist nicht getrickst und nicht getürkt, wie einige Vorredner versucht haben diesem Hohen Hause weiszumachen. (Zuruf der Abg. Anette Kramme [SPD] - Widerspruch bei Abgeordneten der SPD) - Bringen Sie doch bitte schön nicht schon wieder eine unnötige Schärfe in die Debatte hinein, Frau Kollegin. Ich komme gleich auch noch einmal zur SPD. Es würde der SPD gut anstehen, (Dr. Hans-Peter Friedrich [Hof] [CDU/CSU]: In sich zu gehen!) die nächsten Tage, die Vorweihnachtszeit, dazu zu nutzen, gemeinsam mit ihren Ministerpräsidenten das vorzubereiten und mitzugestalten, was durch die Arbeitsmarktreformen von Herrn Schröder 2004/2005 eingeleitet wurde. Es geht also darum: Wie können wir das so machen, dass die Menschen draußen, die Bevölkerung vor Ort wirklich davon profitieren? Deshalb bitte ich Sie: Überdenken Sie Ihre grundsätzliche Blockadehaltung im Bundesrat noch einmal. Gut wäre es, wenn wir ein so wichtiges Gesetz jetzt gemeinsam auf den Weg bringen und natürlich auch gemeinsam weiter fortentwickeln würden. Wir liegen in vielen Bereichen nicht weit auseinander. Ich kann die SPD ja auch einmal loben, ohne dass mir die Zunge abbricht. Frau Kollegin Mast, wir haben vor einem Jahr noch darüber diskutiert, wie wir mit Ferienjobs von Jugendlichen in Hartz-IV-Familien umgehen sollen. Das hat die Frau Ministerin im Mai per Verordnung geregelt. Das heißt, ein Jugendlicher in einer Hartz-IV-Familie kann seit diesem Jahr - das war vor einem Jahr noch nicht möglich - 1 200 Euro im Jahr neben den bisher freigestellten 100 Euro pro Monat hinzuverdienen. Hierdurch haben wir das System doch fortentwickelt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP - Zuruf von der SPD: Nachdem Sie von der SPD getrieben wurden!) - Ich habe da gerade einen dünnen Zuruf aus der SPD "Nachdem Sie von der SPD getrieben wurden!" gehört. Wichtig ist, dass wir gemeinsam Erfolg haben. Es kann jeder gute Ideen haben. Wir werden versuchen, auch die guten Ideen der SPD einfließen zu lassen. Wir können uns hier trefflich streiten, aber das geneigte Publikum hat kein Verständnis dafür, wenn wir uns nur um des Prinzips willen hier auf die Köpfe hauen. Wir müssen die Sachen fortentwickeln. Schließlich hat uns der Wähler die Verantwortung übertragen, uns um die Geschicke dieses Landes zu kümmern. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Meine Damen und Herren, die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung haben Erfolg. Das haben Sie in den letzten Wochen in vielen Bereichen - ich erwähne die geringe Arbeitslosenquote - feststellen können. Sie stehen beispielhaft für eine schnelle Erholung der deutschen Wirtschaft. Wir stehen nach der Krise besser da, als uns dies vor einem Jahr jeder zugetraut hätte. Die mutigen Entscheidungen der Koalition haben hier wichtige Weichen gestellt. Ich erwähne in diesem Zusammenhang aber auch Entscheidungen der SPD, beispielsweise die von Olaf Scholz, der die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld damals verlängert hat. Insofern kann ich sagen: Wir haben tolle Minister, aber es hat auch früher Kolleginnen und Kollegen gegeben, die nicht alles falsch gemacht haben. Nachdem schon sehr viel zu diesem Gesetz gesagt worden ist, will ich noch auf einen Punkt hinweisen. Wir stellen in unseren Wahlkreisen und auch aufgrund von Zuschriften, die uns erreichen, fest, dass sehr viele Hartz-IV-Klagen vor den Sozialgerichten Erfolg haben. In vielen Bereichen liegt es an der leidigen Rundungsproblematik. (Zuruf von der SPD: Das wird noch schlechter mit Ihrem Gesetz!) Dieses Problem wird durch § 41 Abs. 2 des heute zu verabschiedenden Gesetzes gelöst. Das heißt, ein Großteil der jetzt noch vor den Sozialgerichten erfolgreich durchgeführten Verfahren zu Bagatellbeträgen wird in Zukunft nicht mehr erforderlich sein; denn es wird genauer festgelegt, wie mit diesen Beträgen zu verfahren ist. Das ist ein guter Weg. Es wurden also Dinge, die in den letzten Jahren zu einer Fehlentwicklung geführt haben, korrigiert. Daher danke ich dem Ministerium, dass dieser Aspekt berücksichtigt wurde. (Beifall bei der CDU/CSU) Kollege Gysi hat hier vorhin als kompetenter, jahrzehntelang tätiger Jurist die gewagte Prognose gestellt, dass auch das neue Gesetz verfassungswidrig sei. Herr Gysi, ich neige mein Haupt vor Ihrer umfassenden Rechtskenntnis. Ich weiß es nicht, aber ich gehe - ähnlich wie Sie - davon aus, dass es einer Überprüfung unterzogen wird. Bei einem Punkt muss ich Ihnen allerdings heftig widersprechen, Herr Gysi. Sie bezeichnen die Tatsache, dass Gutscheine verteilt werden, als Misstrauen gegenüber den Familien. Das ist wirklich nicht der Fall. Es wäre für uns und auch für das Ministerium einfacher gewesen, durch einen aufgestockten Betrag das soziokulturelle Minimum der Kinder mit zu berücksichtigen. Eine passgenaue Gewährleistung, also eine Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Teilhabechancen, ist durch diese Bildungsgutscheine möglich. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Was sagt denn die Frau Haderthauer dazu?) - Frau Haderthauer ist da völlig meiner Meinung; davon bin ich überzeugt. (Lachen bei der LINKEN) Aber ich kann es gerne noch einmal abchecken. Frau Haderthauer wird in dieser Frage sicherlich mehr auf mich hören als auf Sie, Herr Birkwald. Da kann ich Sie beruhigen. Meine Damen und Herren, viele Punkte sind schon ausgeführt worden. Es ist ein guter Tag für Kinder in armen Familien in Deutschland. Wir entwickeln das Gesetz fort. Allerdings wird es uns auch die nächsten Jahre beschäftigen; darüber mache ich mir überhaupt keine Illusionen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie und auch von den Grünen: Gehen Sie in sich. Entscheiden Sie zugunsten der Kinder in armen Familien. Hindern Sie uns nicht daran, das Gesetz zum 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen. Das ist Ihre gesamtpolitische Verantwortung. Stellen Sie sich der und helfen Sie uns mit. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt der Kollege Sigmar Gabriel. (Beifall bei der SPD) Sigmar Gabriel (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau von der Leyen, damit das zwischen uns klar ist: Es geht um eine Richtungsänderung, die Sie vornehmen. Worüber wir hier streiten, ist die Frage: In welche Richtung soll die Bildungspolitik in Deutschland in Zukunft gehen? (Zuruf von der FDP: In die richtige!) Wir verfolgen gemeinsam mit den Grünen die Richtung - und das wollen wir fortsetzen -, die Bildungsinfrastruktur und die Ganztagsschulen auszubauen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Das ist die Position, die wir eingenommen haben. Sie haben vorhin behauptet, wir hätten nichts getan. Der Unterschied zwischen 4 Milliarden Euro für ein Ganztagsschulprogramm und Ihren 700 Millionen Euro sind 3,3 Milliarden Euro, von denen die Städte und Gemeinden heute noch profitieren. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Zuruf von der FDP: Sie investieren in Beton und nicht in Menschen!) Diesen Weg, Frau von der Leyen, wollen wir fortsetzen. Denn wir wissen, dass es noch nicht reicht. Es war damals ein Bauprogramm. Die Länder und Gemeinden brauchen mehr Geld für die Einstellung von Sozialarbeitern, Lehrern und Psychologen. Das wollen wir fortsetzen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Unsere Richtung lautet: Stärkung von Schulen und Kindertagesstätten. Ihre Richtung lautet: mehr Geld und kleine Bildungspäckchen für die Familien. Sie erhöhen das, was Sie früher immer als falsch bezeichnet haben. Sie erhöhen die Transferleistungen in einen kleinen Teil der Familien. Wir wollen für alle Kinder, egal ob die Eltern Hartz-IV-Empfänger, Verkäuferin, Facharbeiter, Polizeibeamter, Handwerker oder Ingenieur sind, ein besseres Bildungsangebot statt nur ein bisschen mehr Geld für einen kleinen Teil der Kinder. Das ist der Unterschied. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Unsere Richtung, Frau von der Leyen, ist eine andere als Ihre. Deswegen können wir auch nicht in Ihr Boot steigen; sie schippern in die falsche Richtung. Ich will Sie einmal etwas fragen. Sie debattieren gerade über die Zuwanderung von Fachkräften. Jedes Jahr gehen 70 000 Schülerinnen und Schüler von unseren Schulen ab, ohne ausreichend für eine Berufsausbildung qualifiziert zu sein. (Karl Schiewerling [CDU/CSU]: Die meisten in Berlin, wo ihr mit Herrn Wowereit regiert!) 40 Prozent davon sind Kinder von Migrantinnen und Migranten. Können Sie mir das einmal erklären? Es wird ja nicht so sein, wie Herr Sarrazin behauptet, dass die Eltern alle blöd sind und es an den Genen liegt. Es liegt vielmehr daran, dass diese Kinder nicht genug gefördert worden sind. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Warum lassen wir das zu? Warum kümmern wir uns, wenn wir etwas gemeinsam machen wollen, nicht darum, dass das umgesetzt wird, was alle sagen? Ob Unternehmer, Eltern, Pädagogen oder die Wirtschaft, alle sagen das Gleiche: Diese Kinder brauchen eine gute Förderung in der Kindertagesstätte - das muss eine Familienbildungsstätte sein -, und sie brauchen Ganztagsschulen, und zwar andere als die, die wir heute haben. Das ist die Antwort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Warum gibt es bei uns nicht das, was in Skandinavien normal ist? Warum schneiden die skandinavischen Länder bei der PISA-Studie besser ab? Weil sie das alles schon umgesetzt haben und weil Schule dort ein pädagogisches Gesamtkunstwerk ist. Ganztagsschule bedeutet dort nicht die Verlängerung des Vormittagsunterrichts in den Nachmittag hinein. Dort passiert mehr. Dort findet Erziehung statt, und die Bildung geht über Mathe und Englisch lernen hinaus. Das, finde ich, fehlt in unseren Schulen. Dafür brauchen wir das Geld. Wir können es nämlich nicht zweimal ausgeben. Sie geben es an der falschen Stelle aus. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich nenne Ihnen noch ein paar Beispiele. Sie haben Ihre Richtung schon klargemacht, als Sie wieder das Kindergeld um 10, 20 Euro erhöht haben. Ich finde, das müssen wir alle miteinander in Deutschland ändern. Dass das den Familien hilft, ist Unsinn. Es hilft ihnen nicht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Frau von der Leyen, das kostet unser Land 4 Milliarden Euro. (Zuruf der Abg. Ingrid Fischbach [CDU/ CSU]) - Das war Ihr Gesetz. - Übrigens, Frau Kanzlerin: Sie haben es für angemessen gehalten, den Hoteliers in Deutschland drei- oder viermal so viel zu schenken, wie Sie heute für die Kinder ausgeben wollen. Das ist Ihre Politik. (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Zurufe von der CDU/CSU und der FDP: Oh!) Aber zurück zum Thema Kindergeld. Ich weiß, dass wir in zeitlicher Nähe zu Wahlen alle dazu neigen - Sie haben es nach den Wahlen gemacht, wir vorher -, kleine Geldbeträge von 10, 20 Euro zu verteilen. Das ist Quatsch. Die 4 Milliarden Euro, die die Kindergelderhöhung gekostet hat, hätten unsere Schulen und Kindergärten richtig nach vorne gebracht. Stattdessen vergeben Sie immer weiter solche kleinen Päckchen als Transferleistungen an die Familien. Das ist die falsche Richtung, und dagegen streiten wir, Frau von der Leyen. (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Aber Sie setzen noch einen obendrauf. Sie sind noch nicht zufrieden mit dem, was Sie machen, sondern Sie bringen es auch noch fertig - das haben Sie in der Koalitionsvereinbarung unterschrieben -, den Eltern demnächst 150 Euro pro Familie zu geben, wenn sie ihre Kinder nicht in den Kindergarten bringen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD - Thomas Oppermann [SPD]: Skandal!) Ich weiß nicht, wie Sie auf diese Idee gekommen sind. Aber ich sage Ihnen: Davon werden in erster Linie diejenigen Gebrauch machen, die wenig Geld haben und deren Kinder eigentlich Sprachförderung brauchen. In Zukunft werden sie aber wieder von der Oma betreut. Ob sie Deutsch spricht, wissen wir nicht. Sie gehen in eine völlig falsche Richtung. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN - Dr. Hans-Peter Friedrich [Hof] [CDU/CSU]: Sie reden nicht die Wahrheit!) Das gilt auch für die Arbeitsmarktpolitik. Wir wollen nicht, dass Sie die Mittel für die Qualifizierung von Arbeitslosen um 1,3 Milliarden Euro kürzen und gleichzeitig sagen: Hartz IV soll nicht für immer sein; die Menschen sollen ausgebildet werden und wieder in Arbeit kommen. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Herr Kollege, ich muss Sie auf die Redezeit aufmerksam machen. Sigmar Gabriel (SPD): Vielen Dank. - Ich komme zum Schluss. Sie kürzen Ihren Etat für die aktive Arbeitsmarktpolitik um 20 Pro-zent. (Volker Kauder [CDU/CSU]: So ein Blödsinn!) Ihren Etat für Öffentlichkeitsarbeit steigern Sie hingegen um 30 Prozent. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Herr Kollege, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Sigmar Gabriel (SPD): Das zeigt, was Sie sind: Sie sind eine Staatsschauspielerin, aber niemand, der die richtige Richtung einfordert. (Anhaltender Beifall bei der SPD - Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Nächster Redner ist der Kollege Dr. Kolb für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Gabriel, wenn Sie andere als Staatsschauspieler bezeichnen, dann will ich Ihnen sagen, dass Sie heute Morgen als Heißluftmaschine aufgetreten sind. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Sie haben nämlich lange geredet, ohne zum Kern zu kommen. Was Ihre Analyse zum Thema Bildung betrifft, bin ich in vielen Punkten bei Ihnen. Aber nicht die Analyse ist entscheidend, sondern das Handeln. Das steht schon in der Bibel: An ihren Taten sollt ihr sie erkennen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU - Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Genau!) Deshalb können Sie nicht sagen: Ich habe in Neukölln eine Schule besichtigt, und das war alles ganz schlimm. - Sie müssen mit Herrn Wowereit reden, damit er die Verhältnisse in Berlin ändert. So sieht doch die Welt aus. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU - Caren Marks [SPD]: Sie fördern lieber Hotels!) In Mecklenburg-Vorpommern, wo Sie regieren, ist die Zahl der Schulabbrecher im bundesweiten Vergleich am höchsten. Das ist Ihre Bilanz und das ist die Bilanz Ihrer dortigen Sozialministerin. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Im Jahr 2005 sollten in Nordrhein-Westfalen 18 000 Lehrerstellen gestrichen werden. Nach dem Regierungswechsel haben wir 5 000 neue Lehrerstellen geschaffen. Das ist die Realität in Nordrhein-Westfalen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU - Widerspruch bei der SPD) Herr Gabriel, es ist doch kein Zufall, dass überall dort, wo Schwarz-Gelb regiert, die Bildungsergebnisse besonders gut sind, nämlich in Baden-Württemberg, in Bayern, in Hessen, in Sachsen und in Niedersachsen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Schauen Sie sich doch einmal die Statistik an. Wir sind diejenigen, die dazu beitragen, dass Bildungschancen in Deutschland eröffnet werden. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Keine Ahnung!) Deswegen ist das, was Sie hier gesagt haben - man kann es nicht anders sagen -, ein Stück weit verlogen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Das ist auch mit Blick auf die Bundespolitik verlogen. Wir, die schwarz-gelbe Koalition, werden in den Jahren bis 2013 zusätzliche Mittel in Höhe von 12 Milliarden Euro für Bildung bereitstellen. Damit werden wir die Chancen junger Menschen deutlich verbessern, einen Arbeitsplatz zu finden. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU - Zurufe von der SPD) Wenn das IAB in einer Studie kritisch darauf hinweist, dass ein Drittel der erwerbsfähigen Deutschen keine Berufsausbildung hat, dann muss uns das doch Anlass zur Sorge sein. An dieser Stelle müssen wir einsteigen. Eine gute Schulbildung ist die beste Voraussetzung für eine erfolgreiche Berufsausbildung. Deswegen ist es richtig, dass wir das angehen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Herr Gabriel, wer in diesem Hause hat denn die BAföG-Novelle blockiert? (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU - Lachen bei der SPD) Wer hat denn in diesem Hause gegen das nationale Stipendienprogramm gestimmt? Das war die SPD. Deswegen kann es nicht angehen, dass Sie so gegen Schwarz-Gelb polemisieren, wie Sie es heute versucht haben, Herr Gabriel. Überall dort, wo Sie regieren, gibt es schlechte Bildungsergebnisse. Überall dort, wo wir regieren, sieht die Welt besser aus. Deswegen sollten Sie sich hier nicht aufblasen, sondern kritisch in sich gehen. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Er ist aufgeblasen!) Die SPD ist nicht erst gestern gegründet worden. Außerdem haben Sie in den vergangenen Jahren hier regiert. Sie können also nicht so tun, als ob wir die Versäumnisse der letzten zehn Jahre zu verantworten hätten. Herr Gabriel, die SPD hat regiert. An die Namen Ihrer Bildungsminister können sich viele in diesem Hause überhaupt nicht mehr erinnern. Das ist doch die Wahrheit. Deswegen rate ich Ihnen sehr dazu, diesen Kurs nicht weiterzufahren, sondern dass Sie einsteigen in eine gemeinsame Anstrengung; denn es geht darum, durch gute Bildung möglichst vielen Menschen in diesem Lande neue Chancen zu eröffnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Nächster Redner ist der Kollege Dr. Gregor Gysi für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erstens. Eine Regel steht fest, Frau von der Leyen. Das letzte Wort in einer Parlamentsdebatte hat das Parlament und nicht die Regierung. Dafür müssen wir sorgen. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zweitens. Ich fand den Streit vorhin zwischen Ihnen, Frau von der Leyen, und Ihnen, Herr Gabriel, wer den größeren Schuldanteil an dem verfassungswidrigen Gesetz hat, völlig falsch. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Du merkst auch nicht, wo der Kampf stattfindet! - Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Du merkst nie, wo der Schuss fällt!) Ich empfinde das auch als Hohn für die Betroffenen. Die einen haben das Gesetz eingebracht, und die anderen haben es im Bundesrat verschlechtert. Nachher haben Sie es alle zusammen beschlossen. Das ist die Wahrheit, und deshalb tragen Sie auch gemeinsam die Verantwortung dafür. (Beifall bei der LINKEN - Sigmar Gabriel [SPD]: Fühlst du dich jetzt wohler, Gregor?) Aber jetzt diskutieren wir eine andere Frage, nämlich die Frage der Chancengleichheit von Kindern. Ich sage Ihnen: Bei zwei Neugeborenen können schon Tausend Welten zwischen deren Chancen liegen. Nicht einmal die FDP kann einem Neugeborenen vorwerfen, dass es Leistungsdefizite zu vertreten hätte. (Beifall bei der LINKEN) Deshalb werden wir Chancengleichheit in erster Linie über die Bildung herstellen. Ich will jetzt nicht darüber reden, was Sie im Osten alles für Einrichtungen geschlossen haben. Ich will aber sagen, dass Sie wieder zusammen leider das Grundgesetz geändert haben. Dadurch sind allein die Länder für Bildung zuständig. Ich sage Ihnen: 16 Schulsysteme in Deutschland - das gehört ins 19. Jahrhundert; das hat mit dem 21. Jahrhundert nichts zu tun. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das gehört in die Zeit der Postkutschen. Wir brauchen ein Top-Bildungssystem von Mecklenburg-Vorpommern bis Bayern, sodass alle Kinder, auch die der armen Leute, Chancen haben, in dieser Gesellschaft top gebildet zu werden. Danke schön. (Lebhafter Beifall bei der LINKEN - Volker Kauder [CDU/CSU]: Zentralist!) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Nun hat die Kollegin Renate Künast für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Gregor Gysi, aufgeblasen wie ein Ochsenfrosch, neun Jahre Zeit gehabt in Berlin, (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) wo immer noch Kinder in die Schule kommen, ohne Deutsch sprechen zu können: Ich würde es eine Nummer kleiner versuchen am Redepult. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der FDP) Immer der Rächer der Witwen und Waisen, aber selber nach wenigen Monaten vom Hof gemacht: Eine Nummer kleiner wäre auch gut gewesen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der FDP) Jetzt komme ich zur Ministerin, die, wie wir wissen, zeitgleich Abgeordnete ist, je nachdem, wo sie ihren Platz einnimmt. Gerade ist sie aus Versehen wieder zum Stuhl auf der Regierungsbank gegangen. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, die Konjunkturpakete und das Bürgerentlastungsgesetz haben 6,5 Milliarden Euro Mindereinnahmen für die Kommunen bedeutet. Das sind faktisch 6,5 Milliarden Euro weniger für die Kommunen - ob für Schulen, Kindergärten oder Jugendarbeit - bei der Bildungsarbeit. Das liegt in Ihrer Verantwortung, Frau von der Leyen; da können Sie angeben, wie Sie wollen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Sie haben hier gesagt, Sie würden die Dinge jetzt endlich in Angriff nehmen. In Wahrheit ist es so, dass Sie seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Februar dieses Jahres wissen, dass Sie Veränderungen vornehmen müssen. Die Zahlen vom September hin oder her, Sie hätten schon im März Gespräche über die Struktur und die Umsetzung der Sachleistungen führen können sowie über die Frage, was eigentlich die Bildungsinfrastruktur in diesem Lande braucht. Wenn Sie das gemacht hätten, dann hätten Sie jetzt nicht eine solche Zeitnot. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD - Volker Kauder [CDU/CSU]: Zwei Minuten sind rum!) Wenn wir schon bei der Wahrheit sind: Das Ganztagsschulprogramm, den Ausbau der Kinderbetreuung und das Thema Bildung vor dem dritten Lebensjahr hätten Sie viel früher in Angriff nehmen können. Sie hätten schon vor Jahren Ja sagen können zur Integration, zu Deutschkursen auch für die Mütter, die sich um die Bildung ihrer Kinder kümmern. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Zwei Minuten!) Damals haben Sie hier gestanden und noch gesagt, mit dem Ausbau der Tagesbetreuung würde man die deutsche Mutter aus der Familie treiben. Geben Sie nicht so an, sondern sagen Sie einmal, wo Sie Fehler gemacht haben und dass Sie jetzt mit anderen gemeinsam nacharbeiten müssen! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD - Volker Kauder [CDU/CSU]: Schluss!) Wir sagen Ihnen ganz klar: Im Vermittlungsverfahren wird es darum gehen, nicht nur den Wildwuchs bei der Nachhilfe für diejenigen, die begründen können, warum sie sitzenbleiben, zu beseitigen, sondern auch die Bildungsinfrastruktur auszubauen und etwas bei den Mindestlöhnen zu tun. Frau von der Leyen, Ihr Spitzname lautet Röschen. Heute sieht es eher nach dem eiskalten Engel der CDU aus. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD - Widerspruch bei der CDU/CSU) Vielleicht haben Sie heute zulasten von Herrn Röttgen die Konkurrenz zu Frau Merkel um die Kanzlerkandidatur eröffnet, - Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Frau Kollegin, denken Sie an die Redezeit. Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): - ich will nur noch diesen Satz zu Ende führen -, weil Sie viermal so viel Beifall bekommen haben. Aber für die Kinder in diesem Land haben Sie bisher außer warmen Worten nichts geliefert. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Karl Schiewerling [CDU/CSU]: Unerträglich!) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Nun schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP sowie von der Bundesregierung eingebrachten Entwürfe eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksachen 17/4032 und 17/4095, die genannten Gesetzentwürfe auf Drucksachen 17/3404 und 17/3958 zusammenzuführen und als Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderungen des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in der Ausschussfassung anzunehmen. Hierzu liegen elf Änderungsanträge vor, über die wir zuerst abstimmen. Wir beginnen mit den drei Änderungsanträgen, zu denen namentliche Abstimmung verlangt wird. Es werden dann voraussichtlich nach einer kleinen Unterbrechung in kurzem Abstand noch drei weitere namentliche Abstimmungen folgen, einschließlich einer namentlichen Abstimmung zum Tagesord-nungspunkt 35, der ohne Aussprache aufgerufen werden wird. Wir werden also insgesamt sechs namentliche Abstimmungen in relativ rascher Folge durchführen. Wir stimmen nun über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/4084 namentlich ab. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze an den Urnen einzunehmen. - Sind alle Plätze an den Urnen besetzt? - Das ist der Fall. Ich eröffne die Abstimmung. Sind Kolleginnen oder Kollegen im Saal, die ihre Stimme noch nicht abgegeben haben? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich diese Abstimmung und bitte, die Stimmen auszuzählen. Das Ergebnis wird Ihnen später bekannt gegeben.1 Wir stimmen jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/4096 namentlich ab. Wir beginnen also mit der zweiten namentlichen Abstimmung. Sind alle Plätze an den Urnen mit Schriftführerinnen und Schriftführern besetzt? - Das ist der Fall. Dann eröffne ich die zweite namentliche Abstimmung.2 Haben alle Kolleginnen und Kollegen für die zweite namentliche Abstimmung ihre Stimme abgegeben? - Das ist der Fall. Dann schließe ich diese Abstimmung. Ich bitte, die Stimmen auszuzählen. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/4107. Auch hier wird namentliche Abstimmung gewünscht. Sind alle Plätze an den Urnen besetzt? - Das ist der Fall. Dann eröffne ich die dritte namentliche Abstimmung. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Frau Präsidentin, wenn da oben der Betreff nicht geändert wird, merken die Leute nicht, dass wir jetzt in der dritten Abstimmung sind! "Ermittlung von Regelbedarfen" stand schon bei der zweiten Abstimmung! Es muss jetzt "Regelbedarf Kinder" heißen, sonst merken die Leute nicht, in welcher Veranstaltung sie sind! - Gegenruf: Sie vielleicht nicht) Zur Klarstellung: Wir sind in der dritten namentlichen Abstimmung. Es geht um den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/4107. Sind noch Kolleginnen und Kollegen im Saal, die ihre Stimmkarte für die dritte namentliche Abstimmung nicht abgegeben haben? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich auch diese Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, auszuzählen.3 Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben eine Reihe von einfachen Abstimmungen über insgesamt acht Änderungsanträge zu absolvieren. Ich bitte Sie, Platz zu nehmen, damit ich einen Überblick über die Mehrheitsverhältnisse bekomme. Je zügiger Sie Platz nehmen, desto schneller sind wir heute fertig. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/4085. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist abgelehnt. Für ihn haben gestimmt die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Die Linke, dagegen die Koalitionsfraktionen und die SPD-Fraktion. Enthalten hat sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Nun kommen wir zu den Änderungsanträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zunächst zum Änderungsantrag auf Drucksache 17/4097? Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt. Änderungsantrag auf Drucksache 17/4098. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist ebenfalls mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt. Änderungsantrag auf Drucksache 17/4099. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Für ihn haben die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion gestimmt. Enthalten hat sich die Fraktion Die Linke. Änderungsantrag auf Drucksache 17/4100. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Dieser Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD abgelehnt. Enthalten hat sich die Fraktion Die Linke. Änderungsantrag auf Drucksache 17/4101. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt. Änderungsantrag auf Drucksache 17/4102. Wer stimmt dafür? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist abgelehnt. Dafür gestimmt hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen. Enthalten haben sich die Fraktionen SPD und Linke. Änderungsantrag auf Drucksache 17/4103. Wer stimmt dafür? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt. Bevor ich die Sitzung bis zum Vorliegen der Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen unterbreche, möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass wir nach dieser Sitzungsunterbrechung noch drei weitere namentliche Abstimmungen in relativ kurzer Folge durchführen werden. Wir müssen aber zunächst einmal das Ergebnis der Auszählung der bisherigen namentlichen Abstimmungen abwarten, bevor wir über den Gesetzentwurf insgesamt abstimmen können. Die Sitzung ist unterbrochen. (Unterbrechung von 12.06 bis 12.14 Uhr) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Liebe Kolleginnen und Kollegen, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Ich darf Ihnen zunächst die von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen bekannt geben. Ich nenne zuerst das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke - das war die erste namentliche Abstimmung -: abgegebene Stimmen 559. Mit Ja haben gestimmt 251, mit Nein haben gestimmt 308, Enthaltungen gab es keine. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 559; davon ja: 251 nein: 308 Ja SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Gerd Bollmann Klaus Brandner Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Peter Friedrich Sigmar Gabriel Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Michael Groschek Michael Groß Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Michael Hartmann (Wackernheim) Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel (Berlin) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoðuz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Carsten Schneider (Erfurt) Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Dr. Dieter Wiefelspütz Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Uta Zapf Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Christine Buchholz Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Daðdelen Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Nicole Gohlke Diana Golze Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Harald Koch Jan Korte Jutta Krellmann Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Dorothee Menzner Cornelia Möhring Niema Movassat Wolfgang Neškovic Petra Pau Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer (Köln) Michael Schlecht Dr. Ilja Seifert Kathrin Senger-Schäfer Dr. Petra Sitte Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Johanna Voß Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich Sabine Zimmermann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Alexander Bonde Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Agnes Malczak Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Daniela Wagner Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Nein CDU/CSU Peter Altmaier Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Gitta Connemann Leo Dautzenberg Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Olav Gutting Florian Hahn Holger Haibach Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Ursula Heinen-Esser Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Jürgen Herrmann Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Dr. Kristina Schröder Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Thomas Kossendey Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Dr. Michael Luther Karin Maag Dr. Thomas de Maizière Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Philipp Murmann Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Daniela Raab Thomas Rachel Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Dagmar Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew SPD Hans-Ulrich Klose Peer Steinbrück FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg-Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Reiner Deutschmann Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Sebastian Körber Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Lars Lindemann Christian Lindner Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/4096 - das war die zweite namentliche Abstimmung -: abgegebene Stimmen 557. Mit Ja haben gestimmt 252, mit Nein 305, auch hier gab es keine Enthaltungen. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 557; davon ja: 252 nein: 305 Ja SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Gerd Bollmann Klaus Brandner Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Peter Friedrich Sigmar Gabriel Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Michael Groschek Michael Groß Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Michael Hartmann (Wackernheim) Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Hans-Ulrich Klose Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel (Berlin) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoðuz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Carsten Schneider (Erfurt) Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Dr. Dieter Wiefelspütz Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Uta Zapf Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Christine Buchholz Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Daðdelen Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Nicole Gohlke Diana Golze Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Harald Koch Jan Korte Jutta Krellmann Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Dorothee Menzner Cornelia Möhring Niema Movassat Wolfgang Neškovic Petra Pau Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer (Köln) Dr. Ilja Seifert Kathrin Senger-Schäfer Dr. Petra Sitte Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Johanna Voß Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich Sabine Zimmermann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Alexander Bonde Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Agnes Malczak Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Daniela Wagner Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Nein CDU/CSU Peter Altmaier Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Gitta Connemann Leo Dautzenberg Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Olav Gutting Florian Hahn Holger Haibach Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Ursula Heinen-Esser Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Jürgen Herrmann Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Dr. Kristina Schröder Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Thomas Kossendey Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Dr. Michael Luther Karin Maag Dr. Thomas de Maizière Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Philipp Murmann Michaela Noll Franz Obermeier Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Daniela Raab Thomas Rachel Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Dagmar Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg-Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Reiner Deutschmann Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Sebastian Körber Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Lars Lindemann Christian Lindner Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Das Ergebnis der dritten namentlichen Abstimmung - das war auch ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -: abgegebene Stimmen 556. Mit Ja haben gestimmt 253, mit Nein 303, auch hier gab es keine Enthaltungen. Auch dieser Antrag ist damit abgelehnt. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 555; davon ja: 253 nein: 302 Ja SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Gerd Bollmann Klaus Brandner Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Peter Friedrich Sigmar Gabriel Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Michael Groschek Michael Groß Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Michael Hartmann (Wackernheim) Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Hans-Ulrich Klose Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel (Berlin) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoðuz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Carsten Schneider (Erfurt) Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Dr. Dieter Wiefelspütz Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Uta Zapf Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Christine Buchholz Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Daðdelen Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Nicole Gohlke Diana Golze Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Harald Koch Jan Korte Jutta Krellmann Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Dorothee Menzner Cornelia Möhring Niema Movassat Wolfgang Neškovic Petra Pau Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer (Köln) Michael Schlecht Dr. Ilja Seifert Kathrin Senger-Schäfer Dr. Petra Sitte Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Johanna Voß Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich Sabine Zimmermann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Alexander Bonde Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Agnes Malczak Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Daniela Wagner Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Nein CDU/CSU Peter Altmaier Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Gitta Connemann Leo Dautzenberg Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Olav Gutting Florian Hahn Holger Haibach Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Ursula Heinen-Esser Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Jürgen Herrmann Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Dr. Kristina Schröder Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Thomas Kossendey Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Dr. Michael Luther Karin Maag Dr. Thomas de Maizière Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Philipp Murmann Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Daniela Raab Thomas Rachel Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Dagmar Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg-Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Sebastian Körber Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Lars Lindemann Christian Lindner Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Gisela Piltz Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Dazu liegen mehrere persönliche Erklärungen zur Abstimmung nach § 31 unserer Geschäftsordnung vor.4 Es geht um den Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in der Ausschussfassung. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Gibt es Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Über den Gesetzentwurf stimmen wir auf Verlangen der Fraktion der SPD namentlich ab. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Plätze an den Urnen wieder einzunehmen. - Sind die Plätze an den Urnen besetzt? - Das ist der Fall. Dann eröffne ich die vierte namentliche Abstimmung. Sind Kolleginnen und Kollegen im Saal, die ihre Stimme bei dieser vierten namentlichen Abstimmung, bei der es um den Gesetzentwurf geht, noch nicht abgegeben haben? - Das ist der Fall. Ich bitte, dies schnell zu erledigen. - Ich sehe jetzt niemanden mehr, der seine Stimme noch nicht abgegeben hat. Ich schließe die Abstimmung. Das Ergebnis wird Ihnen später bekannt gegeben.5 Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Entschließungsanträge. Zunächst stimmen wir über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Druck-sache 17/4104 ab. Über diesen Entschließungsantrag stimmen wir namentlich ab. - Ich sehe, alle Plätze an den Urnen sind besetzt. Ich eröffne die fünfte und damit vorletzte namentliche Abstimmung. Sind noch Kolleginnen oder Kollegen im Saal, die ihre Stimme noch nicht abgegeben haben? - Das ist nicht der Fall. Dann ist diese Abstimmung geschlossen. Ich bitte, auszuzählen.6 Jetzt darf ich Sie bitten, wieder Platz zu nehmen, damit ich bei den folgenden einfachen Abstimmungen einen Überblick über die Mehrheitsverhältnisse habe. - Darf ich Sie bitten, Ihre Gespräche einzustellen, damit wir mit den Abstimmungen fortfahren können? Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/4105. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Der Entschließungsantrag ist abgelehnt. Dafür hat die Fraktion Die Linke gestimmt. Die anderen Fraktionen waren dagegen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Druck-sache 17/4106. Wer stimmt dafür? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Entschließungsantrag ist abgelehnt. Dafür haben die Fraktion Die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestimmt. Dagegen haben die Koalitionsfraktionen und die SPD-Fraktion gestimmt. Nun kommen wir zu den weiteren Abstimmungen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales auf den Drucksachen 17/4032 und 17/4095. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/3648 mit dem Titel "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts durch eine transparente Bemessung der Regelsätze und eine Förderung der Teilhabe von Kindern umsetzen". Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen und Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Unter Buchstabe c empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/2934 mit dem Titel "Maßnahmen zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenz- und Teilhabeminimums". Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist damit mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD-Fraktion bei Gegenstimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke angenommen. Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Buch-stabe d seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/3435 mit dem Titel "Menschenwürdiges Dasein und Teilhabe für alle gewährleisten". Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der SPD-Fraktion angenommen. Nun kommen wir zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt unter Buch-stabe a seiner Beschlussempfehlung auf den Drucksachen 17/4033 und 17/4094, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 17/3631 und 17/3683 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Die Gegenprobe! - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Der Gesetzentwurf ist damit mit dem gleichen Stimmenverhältnis wie bei der zweiten Beratung angenommen. Tagesordnungspunkt 30 d: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Leistungskürzungen bei den Unterkunftskosten im Arbeits-losengeld II verhindern - Vermittlungsverfahren mit den Ländern unverzüglich aufnehmen". Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksachen 17/4033 und 17/4094, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/3058 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Die Beschlussempfehlung ist angenommen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke und Enthaltung der Fraktion der SPD. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 35: Beratung des Antrags der Abgeordneten Michael Schlecht, Karin Binder, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Stuttgart 21 - Bau- und Vergabestopp - Drucksache 17/3992 - Interfraktionell ist vereinbart worden, dass eine Aussprache dazu nicht stattfinden soll, sodass wir gleich zur Abstimmung kommen. Ich weise darauf hin, dass dazu mehrere persönliche Erklärungen nach § 31 unserer Geschäftsordnung vorliegen.7 Auf Verlangen der Fraktion Die Linke stimmen wir über den Antrag auf Drucksache 17/3992 namentlich ab. Die Plätze an den Urnen sind, wie ich sehe, besetzt. Ich eröffne die sechste namentliche Abstimmung. Sind noch Kolleginnen und Kollegen im Saal, die ihre Stimmkarten nicht abgegeben haben? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich auch diese Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen später bekanntgegeben.8 Damit können wir unsere Beratungen fortsetzen. Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, teile ich Ihnen mit, dass sich die Fraktionen darauf verständigt haben, die Tagesordnungspunkte 32 und 33 abzusetzen. Sind Sie damit einverstanden? - Ich sehe, das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 31: Erste Beratung des von den Abgeordneten Renate Künast, Ekin Deligöz, Monika Lazar, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur geschlechtergerechten Besetzung von Aufsichtsräten - Drucksache 17/3296 - Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss (f) Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (f) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Arbeit und Soziales Federführung strittig Interfraktionell wurde vereinbart, darüber eineinviertel Stunden zu diskutieren. Ich sehe, damit sind Sie einverstanden. Dann werden wir so verfahren. Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat das Wort die Kollegin Renate Künast für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als Erstes will ich meiner Freude Ausdruck verleihen, dass aus allen Fraktionen so wahnsinnig viele Leute anwesend sind, vor allen Dingen so viele Männer. (Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Jörg van Essen [FDP]: Was soll das denn heißen? - Dr. Eva Högl [SPD]: Hier ist doch einer!) Sie verstehen hoffentlich, was ich meine. (Jörg van Essen [FDP]: Leider nein! Was denn?) Ich hätte mir gewünscht, dass die Aufmerksamkeit bei diesem Thema ein wenig größer ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Warum? Wir haben seit über 60 Jahren das Grundgesetz. Ich glaube, langsam ist es an der Zeit, die Gleichstellung von Frauen und Männern herzustellen. Wenn Sie sich ansehen, wo wir heute stehen, stellen Sie fest: Deutschland ist ein Spätzünder. Wir sind stolz darauf, eines der führenden Industrieländer zu sein. Um die Vielfalt in den Führungsetagen der deutschen Wirtschaft ist es aber schlecht bestellt. Sie sind fest in Männerhand. Kaum eine Frau ist im Vorstand eines DAX-Unternehmens. (Dr. Eva Högl [SPD]: Nicht mal die Ministerin ist da! Typisch!) Nur 2 Prozent aller Vorstandsposten sind in Deutschland mit Frauen besetzt. Mit diesem geringen Anteil liegt Deutschland im weltweiten Vergleich ganz hinten. Die neueste McKinsey-Studie hat gezeigt: Bei der Besetzung von Vorstandsfunktionen teilt sich Deutschland den letzten Platz mit Indien; das ist ein echter Mangel. Immerhin 10 Prozent der Aufsichtsräte in Deutschland sind allerdings Frauen. Das ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Arbeitnehmerseite hinreichend viele Frauen benennt. Mein Dank gilt an dieser Stelle den Gewerkschaften. Aber ganz klar ist: Die Arbeitgeber befinden sich noch nicht im 21. Jahrhundert und nicht auf dem Stand des Grundgesetzes im Jahre 2010. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Christel Humme [SPD] und der Abg. Cornelia Möhring [DIE LINKE]) Ich will Ihnen vorlesen, was in Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes steht; jeder von uns hat ja ein Exemplar in der Tischschublade. Dort steht nicht nur: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt", sondern auch: Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Das heißt, wir haben die Verpflichtung, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Deshalb fordern wir Grünen in unserem Gesetzentwurf, als ersten Schritt in den Aufsichtsräten eine Mindestquote für beide Geschlechter in Höhe von 40 Prozent bis 2017 zu erreichen. Ich bitte Sie und fordere Sie auf, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir schlagen ein Stufenmodell vor. Wir wollen, dass bis zum 1. Januar 2015 eine Mindestquote von 30 Pro-zent und bis zum 1. Januar 2017 eine Mindestquote von 40 Prozent erreicht werden. Bei einem Verstoß gegen die Quotenbestimmung bei der Aufsichtsratswahl droht die Nichtigkeit der Hauptversammlungsbeschlüsse und der Beschlüsse des Aufsichtsrates. Warum das Ganze? Das Grundgesetz gibt es, wie gesagt, seit über 60 Jahren. Dennoch stellen wir fest: Wir befinden uns quasi auf dem gleichen Niveau wie Indien. Es gibt immer noch eine "gläserne Decke". Ich weiß, dass manche junge Frauen sagen - das habe ich der Debatte, die in der CDU/CSU-Fraktion geführt wurde, entnommen -: Wir junge Frauen brauchen gar keine Quote, (Jörg van Essen [FDP]: Richtig! Weil sie vernünftig sind!) wir schaffen das auch alleine. Historisch gilt Folgendes: Erstmalig in der Geschichte sind Frauen nicht nur genauso gut ausgebildet wie Männer, sondern sogar besser ausgebildet. Wenn Frauen besser ausgebildet sind als Männer, müssen wir uns in Deutschland doch fragen: Warum stellen wir eigentlich ständig die Schlechteren ein? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Cornelia Möhring [DIE LINKE]) Ich will an dieser Stelle nicht auf den Fachkräftemangel hinweisen und betonen, dass wir jede Fachkraft brauchen, sondern ausschließlich aus Sicht der Frauen argumentieren. Es ist unser gutes Recht, überall entsprechend unserem Anteil an der Bevölkerung vertreten zu sein. (Christel Humme [SPD]: Genau! Mindestens 50 Prozent!) Manche sagen: "Eine Quote haben Frauen gar nicht nötig" (Jörg van Essen [FDP]: Eben!) oder "Eine Quote ist irgendwie ungerecht". Gerade mit Blick auf Frau Schröder, die es nicht einmal für nötig hält, hier zu erscheinen (Dr. Eva Högl [SPD]: Ja, genau! Wo ist die eigentlich?) - vielleicht sollte Volker Beck noch einen Antrag auf Herbeizitierung stellen; das können wir tun -, (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) muss ich allerdings feststellen: Es ist schon ein dolles Stück, dass eine Frau, die Feminismus und Frauenkämpfe so sehr mit Füßen tritt, ihr Amt nur deshalb hat, weil es den Feminismus gab und gibt, und dass diese Frau es nicht einmal für nötig hält, jetzt hier zu sein oder sich für ihre Abwesenheit zu entschuldigen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Vielleicht kann man ja auch Ministergehälter mindern. Beschäftigen wir uns einmal mit der Frage, wie die Quotensituation heute ist. Wahr ist doch, dass wir in diesem Land seit vielen Jahren eine 100-prozentige Männerquote haben. Wenn also jemand sagt: "Eine Frauenquote geht nicht", dann sage ich: Auch das Gegenteil, eine Männerquote, geht nicht. 90 Prozent aller Aufsichtsratsfunktionen nur an Männer zu vergeben, die sich immer aus ihren eigenen Kreisen rekrutieren, ist für Frauen im Jahr 2010 nicht mehr zu akzeptieren, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Die Norweger, die Holländer und die Franzosen haben es uns vorgemacht. Sie haben, zuerst die Norweger, die Quote für die Aufsichtsräte erfolgreich umgesetzt. Derjenige, der die Wirtschaft gewarnt hatte, sie werde untergehen, hat in Norwegen etwas ganz anderes erlebt. Die Erfüllung der Quote bei den Aufsichtsräten hat in Norwegen zur Anhebung des Bildungsgrades der Aufsichtsratsmitglieder geführt. (Zuruf von der SPD: Hört! Hört!) Das wäre doch mal was! Sie zitieren so gern McKinsey. McKinsey sagt: Vielfalt zahlt sich aus in Vorständen und in gemischten Teams in Aufsichtsräten. - Also, warum sollten wir darauf verzichten? An der Stelle sage ich mal ganz klar: Sie tun immer so, als ginge es um den Herbst der Entscheidungen. Meine Damen und Herren, es gibt eine gläserne Decke, es gibt eine nicht vom Grundgesetz legitimierte mindestens 90-Prozent-Männerquote. Hier sage ich: Ich möchte die CDU- und vor allem die CSU-Frauen kämpfen sehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Zuruf von der CDU/CSU: Das tun wir doch!) Gern können Sie unseren Antrag noch ändern, oder bringen Sie selber einen ein. Aber sorgen Sie dafür, dass da endlich etwas passiert. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da ist der Kauder vor!) Noch ein Wunsch: Sorgen Sie nicht nur bei den Gesetzen dafür, sondern auch beim Regierungshandeln! Herr Niebel schließt gerade ein paar Entwicklungshilfeorganisationen zusammen. Meine Damen und Herren, das aktuellste Beispiel, über das heute Vormittag entschieden wird, ist die neue GIZ. Sie wird einen Vorstand aus sieben Personen haben, sieben Personen gleich sieben Männer. Da können Sie nur mit Nein stimmen und als Erstes selber mal eine Frau vorschlagen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Das dürfen Sie sich gar nicht gefallen lassen. Aber auch die CDU setzt nur einen Mann durch. So geht es nicht. Die CSU-Frauen - ich gebe es zu - hatten sicherlich intern einen schwierigen Kampf, um auf dem Parteitag etwas durchzusetzen. Aber nehmen Sie Ihr Herz in die Hand, kämpfen Sie jetzt dafür, dass es als ersten Schritt auch eine Quote bei den Aufsichtsräten in der deutschen Wirtschaft gibt, meine Damen und Herren! Jetzt wollen wir Sie kämpfen sehen. Sie wissen eines genau: Junge Frauen sagen zwar hin und wieder, sie bräuchten keine Quote, weil sie so gut ausgebildet sind. Aber alle in diesem Haus, Frauen und Männer, wissen eines genau: Wenn die Frauen hochqualifiziert aus den Universitäten kommen und in die Unternehmen gehen, sagen sie spätestens nach einem Jahr: Plötzlich merke ich, wie die Karriere- und Auswahlkriterien sind. Jede Frau wird Ihnen sagen: Am Ende gehen die Vorstände und Aufsichtsräte immer zu den jungen Männern und fragen: Was willst du denn demnächst noch werden? Wo willst du dich weiterqualifizieren? Wohin nehme ich dich mal mit? - Bei den Frauen wird immer noch erwartet, dass sie ihre Arbeitszeit verkürzen, Kinder kriegen und die Familienarbeit machen. Damit muss Schluss sein. Damit wird aber nur Schluss sein, wenn sich Frauen - vor allem die Frauen - und auch Männer im Deutschen Bundestag in dieser Legislaturperiode endlich mal ein Herz nehmen und sagen: Nach 60 Jahren Grundgesetz ist Schluss damit. An den Kodex der Freiwilligkeit von Frau Schröder glaubt sowieso kein Mensch. Wir machen endlich Nägel mit Köpfen. Also, bitte, stimmen Sie unserem Entwurf eines Aufsichtsratsgesetzes zu. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, will ich Ihnen die von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen bekannt geben. Ich gebe Ihnen zunächst das Ergebnis der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung zur Ermittlung von Regelbedarfen bekannt: abgegebene Stimmen 557. Mit Ja haben gestimmt 302, mit Nein 255; Enthaltungen gab es keine. Der Gesetzentwurf ist damit angenommen. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 554; davon ja: 301 nein: 253 Ja CDU/CSU Peter Altmaier Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Gitta Connemann Leo Dautzenberg Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Olav Gutting Florian Hahn Holger Haibach Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Ursula Heinen-Esser Frank Heinrich Michael Hennrich Jürgen Herrmann Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Dr. Kristina Schröder Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Thomas Kossendey Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Dr. Michael Luther Karin Maag Dr. Thomas de Maizière Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Philipp Murmann Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Daniela Raab Thomas Rachel Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Dagmar Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg-Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Reiner Deutschmann Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Sebastian Körber Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Lars Lindemann Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Nein SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Gerd Bollmann Klaus Brandner Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Peter Friedrich Sigmar Gabriel Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Michael Groschek Michael Groß Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Michael Hartmann (Wackernheim) Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Hans-Ulrich Klose Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel (Berlin) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoðuz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Carsten Schneider (Erfurt) Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Dr. Dieter Wiefelspütz Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Uta Zapf Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Christine Buchholz Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Daðdelen Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Diana Golze Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Jan Korte Jutta Krellmann Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Dorothee Menzner Cornelia Möhring Niema Movassat Wolfgang Neškovic Petra Pau Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer (Köln) Michael Schlecht Dr. Ilja Seifert Kathrin Senger-Schäfer Dr. Petra Sitte Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Johanna Voß Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich Sabine Zimmermann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Alexander Bonde Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Agnes Malczak Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Daniela Wagner Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler Dann kommt das Ergebnis der fünften namentlichen Abstimmung. Das war die Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD: abgegebene Stimmen 555. Mit Ja haben gestimmt 251, mit Nein 304. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 554; davon ja: 251 nein: 303 Ja SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Gerd Bollmann Klaus Brandner Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Peter Friedrich Sigmar Gabriel Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Michael Groschek Michael Groß Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Michael Hartmann (Wackernheim) Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Hans-Ulrich Klose Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel (Berlin) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoðuz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Carsten Schneider (Erfurt) Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Dr. Dieter Wiefelspütz Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Uta Zapf Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Christine Buchholz Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Daðdelen Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Diana Golze Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Harald Koch Jan Korte Jutta Krellmann Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Cornelia Möhring Niema Movassat Wolfgang Neškovic Petra Pau Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer (Köln) Michael Schlecht Dr. Ilja Seifert Kathrin Senger-Schäfer Dr. Petra Sitte Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Johanna Voß Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich Sabine Zimmermann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Alexander Bonde Ekin Deligöz Katja Dörner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Agnes Malczak Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Daniela Wagner Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler Nein CDU/CSU Peter Altmaier Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Gitta Connemann Leo Dautzenberg Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Olav Gutting Florian Hahn Holger Haibach Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Ursula Heinen-Esser Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Jürgen Herrmann Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Dr. Kristina Schröder Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Thomas Kossendey Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Dr. Michael Luther Karin Maag Dr. Thomas de Maizière Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Philipp Murmann Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Daniela Raab Thomas Rachel Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Dagmar Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg-Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Ernst Burgbacher Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Reiner Deutschmann Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Sebastian Körber Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Lars Lindemann Christian Lindner Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Dr. Martin Neumann (Lausitz) Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Jetzt gebe ich Ihnen noch das Ergebnis der sechsten namentlichen Abstimmung - dabei ging es um den Antrag der Fraktion Die Linke zum Thema "Stuttgart 21 - Bau- und Vergabestopp" - bekannt: abgegebene Stimmen 554. Es gab 247 Jastimmen, 305 Neinstimmen und 2 Enthaltungen. Der Antrag ist damit abgelehnt. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 553; davon ja: 247 nein: 304 enthalten: 2 Ja SPD Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Gerd Bollmann Klaus Brandner Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Peter Friedrich Sigmar Gabriel Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Michael Groschek Michael Groß Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Michael Hartmann (Wackernheim) Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Angelika Krüger-Leißner Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel (Berlin) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoðuz Heinz Paula Johannes Pflug Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Carsten Schneider (Erfurt) Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Dr. Dieter Wiefelspütz Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Uta Zapf Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Christine Buchholz Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Daðdelen Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Diana Golze Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Harald Koch Jan Korte Jutta Krellmann Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Dorothee Menzner Cornelia Möhring Niema Movassat Wolfgang Neškovic Petra Pau Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer (Köln) Michael Schlecht Dr. Ilja Seifert Kathrin Senger-Schäfer Dr. Petra Sitte Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Johanna Voß Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich Sabine Zimmermann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Alexander Bonde Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Winfried Hermann Ulrike Höfken Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Agnes Malczak Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Daniela Wagner Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler Nein CDU/CSU Peter Altmaier Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Gitta Connemann Leo Dautzenberg Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Olav Gutting Florian Hahn Holger Haibach Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Ursula Heinen-Esser Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Jürgen Herrmann Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Dr. Kristina Schröder Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Thomas Kossendey Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Dr. Michael Luther Karin Maag Dr. Thomas de Maizière Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Philipp Murmann Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Daniela Raab Thomas Rachel Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Dagmar Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg-Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Reiner Deutschmann Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Sebastian Körber Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Lars Lindemann Christian Lindner Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Enthalten SPD Hans-Ulrich Klose Wolfgang Tiefensee (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Aber knapp!) So weit zu den Ergebnissen der namentlichen Abstimmungen. Jetzt können wir in der Debatte fortfahren. Das Wort hat die Kollegin Elisabeth Winkelmeier-Becker für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dies ist die erste Lesung dieses Gesetzentwurfs; aber es ist bei weitem nicht das erste Mal, dass wir uns mit dem Thema "Frauen in Führungspositionen" hier im Plenum beschäftigen. Dieses Thema stand auch in der vergangenen Sitzungswoche auf der Tagesordnung, und ich habe selber dazu gesprochen. Daher ist es kein Geheimnis - ich brauche nicht darum herumzureden -, dass ich mir durchaus vorstellen kann, dass wir dazu kommen, eine verbindliche Quote für Frauen in Führungspositionen, speziell in Aufsichtsräten, zu beschließen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Ich habe schon in der letzten Sitzungswoche gesagt, dass wir, die Kolleginnen in der Unionsfraktion, zunächst noch für ein anderes Modell stehen. Wir haben eine Beschlusslage, für die wir kämpfen, aber eben auch noch kämpfen müssen; auch das sei zugegeben. Unsere Beschlusslage zielt darauf ab, dass nach den nächsten Aufsichtsratswahlen - in den meisten Unternehmen stehen im Jahr 2013 Aufsichtsratswahlen an - 30 Prozent der Aufsichtsratssitze von Frauen eingenommen werden. Zunächst soll dem noch auf freiwilliger Basis nachgekommen werden. Wir behalten uns aber vor, dass ab dem darauffolgenden Turnus, also ab 2018, eine Quote von 30 Prozent verbindlich vorgeschrieben ist, wenn sich bis dahin signifikant nichts geändert hat. Darüber, dass hier Änderungsbedarf besteht, herrscht Konsens. Die Zahlen hat Frau Künast bereits genannt. Was die Anzahl der Frauen in Vorständen angeht, sind die Zahlen einstellig. Unter 10 Prozent der Mitglieder der Aufsichtsräte sind Frauen. Dem stellen wir den Befund gegenüber, dass über die Hälfte der Hochschulabsolventen Frauen sind. Ihre Ergebnisse sind im Durchschnitt häufig besser als die der Männer. Es kann also nicht das Ergebnis der Bestenauslese sein, dass weniger als 10 Prozent oder sogar nur 3 Prozent der einflussreichen und auch lukrativen Positionen in Unternehmen von Frauen besetzt werden. Es stellt sich schon die Frage, wieso wir uns das eigentlich weiter leisten können, wieso die Unternehmen sich das leisten können. Es gibt Studien, die belegen, dass Unternehmen mit Frauen in Führungspositionen häufig bessere Ergebnisse erzielen. Die Forderungen, den jetzigen Zustand rasch und nachhaltig zu ändern, werden deshalb immer zahlreicher. Dieses Anliegen wird über Fraktionsgrenzen hinweg verfolgt; auch im Koalitionsvertrag ist es explizit genannt. Wenn wir uns anschauen, wo die Gründe für den Mangel an Frauen in Führungspositionen liegen, um daraus Konsequenzen zu ziehen, dann begegnen wir zunächst einmal altbekannten Erklärungsmustern. Frauen geraten an die schon erwähnte gläserne Decke, weil sie traditionell immer noch eine andere Kombination von Familien- und Berufsaufgaben übernehmen. Das wird oft auch erwartet. Schon die Erwartungshaltung weckt eine gewisse Dynamik. (Iris Gleicke [SPD]: Leider wahr!) Frauen üben seltener technische Berufe aus, also Berufe, in denen es viele Führungsaufgaben gibt. So weit die Fakten. Daraus ist die Konsequenz zu ziehen, dass die Überwindung all der beschriebenen Kausalitäten hilft, auf dem Weg voranzukommen, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Ich denke an die Unterstützung von Frauen in MINT-Berufen und an die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ausreichend ist das aber nicht; beides darf nicht gegeneinander gesetzt werden. Es darf nicht so sein, dass wir sagen: Die benötigte Kinderbetreuung ist vorhanden, und deshalb haben Frauen demnächst die gleichen Chancen. Beispielsweise die Betreuung unter Dreijähriger - so richtig sie ist - hilft natürlich nicht denjenigen Frauen, die jetzt an der Reihe wären, in Aufsichtsräte einzuziehen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Mit Blick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss aber auch das Zeitmanagement verbessert werden. Durchaus sinnvoll, richtig und wichtig ist deshalb die Initiative der Ministerin und der IHK zur Verbesserung des Zeitmanagements von Führungskräften. Zu klären ist, ob Meetings wirklich erst nach 17 Uhr beginnen sollen, ob es richtig ist, dass der engagierteste und beste Mitarbeiter noch am Abend am Schreibtisch sitzt; vielleicht hat er den Nachmittag einfach nur verschlafen. Die aktuelle Diskussion trägt schon Früchte: Es ist letztlich so, dass sich die Vorstände Berichte vorlegen lassen und Konzepte entwickeln, wie sie Frauenförderung im eigenen Unternehmen voranbringen können. In diesem Zusammenhang wird immer wieder die Telekom zitiert; wir erwähnen sie immer wieder gerne. Ich wundere mich, ob eigentlich niemand anders wegen eines vorzeigbaren Projektes genannt werden möchte. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir würden hier gern auch für andere Unternehmen Werbung machen. All diese Maßnahmen sind wichtig und sinnvoll - mit und ohne Quote. Wir müssen uns aber eben auch Gedanken darüber machen, ob wir zu einer verbindlichen Vorgabe kommen wollen. Auch hier gibt es ja zunehmend Zustimmung. Die EU-Kommission hat gesagt, dass sie bis 2011 Geduld hat. Wenn sich bis dahin nichts geändert hat, will auch Kommissarin Reding zur Tat schreiten. Sie stellt sich einen Frauenanteil von 30 Prozent bis 2015 und 40 Prozent bis 2020 vor. (Beifall der Abg. Dr. Eva Högl [SPD]) Auch im europäischen Vergleich sind wir mit dem Status quo bald wirklich einsam. Norwegen, Österreich, Frankreich, Belgien, die Niederlande: Das alles sind Länder, in denen Quotenregelungen verabschiedet oder auf den Weg gebracht worden sind. Von denjenigen, die es nicht so spannend finden, etwas zu verändern, wird gerne auf Art. 3 des Grundgesetzes rekurriert. Es wird zuweilen eingewandt, dass es doch nicht angehen könne, dass, wenn im Einzelfall dann einmal ein Mann genauso gut oder besser qualifiziert ist, er nicht zum Zuge kommt, weil die Quote dem entgegensteht. Es ist eigentlich schade, dass niemand aus diesen Kreisen diese Frage gestellt hat, solange es darum ging, dass 97 Prozent der Frauen nicht zum Zuge kamen. Praktisch haben wir doch eine Männerquote. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Mechthild Rawert [SPD]: Haben Sie das alles Ihrer Ministerin auch schon erzählt?) - Das habe ich auch meiner Ministerin erzählt. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Und was sagt sie?) Man darf wirklich einmal die Frage an den Anfang stellen, ob die Qualifikation bisher wirklich immer das entscheidende Kriterium war. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!) Die Zahlen, wonach es ein extremes Ungleichgewicht gibt, sprechen hier wirklich eine andere Sprache. 40 zu 60, 35 zu 65: Das alles wären Zahlen, die man vielleicht auch auf die unterschiedliche Berufswahl zurückführen könnte. Bei 97 zu 3 versagen diese Erklärungsmuster aber. Wir hören aus dem Kreis der Beteiligten ja auch, dass ganz andere Dinge mitentscheidend sind, nämlich die Loyalitäten des einen gegenüber dem anderen, die Gemeinsamkeiten in der Denkart und die Netzwerke, die schon lange bestehen. (Rita Pawelski [CDU/CSU]: So ist es!) Das will man sich natürlich nicht durcheinanderbringen lassen. (Rita Pawelski [CDU/CSU]: Ja!) Zurück zur Frage, ob das mit Art. 3 Grundgesetz vereinbar wäre. Dort steht der Satz: Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Auf europäische Ebene gibt es Art. 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, worin ganz klar gesagt wird, dass Regeln, durch die eine bestehende Benachteiligung eines Geschlechtes kompensiert wird, damit vereinbar und zulässig sind. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Niemand sollte sich also darauf verlassen, dass irgendein höherwertiges Recht dem entgegensteht. Ganz im Gegenteil! (Caren Marks [SPD]: Auch die Regierung nicht!) Ich sagte, wie unser Konzept aussieht. Wir würden es nach wie vor lieber sehen, dass es zu einer Kooperation mit der Wirtschaft kommt und wir nicht eine aufoktroyierte Regelung gegen die Wirtschaft wählen müssen, obwohl wir uns eine solche vorbehalten wollen; denn wir nehmen natürlich zur Kenntnis, dass die freiwillige Vereinbarung aus dem Jahre 2001 tatsächlich nichts gebracht hat. (Rita Pawelski [CDU/CSU]: So ist es!) Hier muss ich den Ball wirklich ein Stück weit zurückspielen. Ich denke, wir sollten uns gemeinsam darum kümmern, wie wir das besser hinkriegen und den Fehler korrigieren können. Ich glaube, ein entscheidender Webfehler in der damaligen Vereinbarung war, dass sich niemand davon angesprochen gefühlt hat. Es war keiner wirklich zuständig. Auch in den Unternehmen war niemand zuständig; niemand hat sich angesprochen gefühlt, das in die Hand zu nehmen und umzusetzen. (Christel Humme [SPD]: Und jetzt?) Wir wollen natürlich schnell zu Ergebnissen kommen. Wahlen finden nur alle fünf Jahre statt. Deshalb haben wir hier jetzt wirklich nicht mehr viel Zeit. (Dr. Eva Högl [SPD]: Vier Jahre!) - Nein; denn es kommt die Zeit bis zur nächsten Hauptversammlung hinzu. Das sind dann summa summarum knapp fünf Jahre, was die Sache nicht besser macht. - Wir müssen also dafür sorgen, dass wir bis 2013 schon ein deutlich besseres Ergebnis erzielt haben. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: So ist es!) Wenn das Ergebnis kein messbarer Anteil von 20 bis 30 Prozent sein wird, dann müssen wir wirklich zur Quote greifen. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmen Sie doch zu!) - Ja, aber wir wollen ja die ganze Fraktion einbeziehen. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann warten Sie bis 2100!) Was kann jetzt helfen, und was machen wir jetzt als Erstes? Zunächst führen wir Berichtspflichten ein. (Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Peinlich!) Ich glaube, dass das nicht zu unterschätzen ist. Wir brauchen ein Ranking und damit auch einen Anreiz für das Kind im Manne, das im Unternehmen sitzt. Wir brauchen ein Ranking, aus dem sich ergibt, wer dieses Kriterium am besten erfüllt. (Mechthild Rawert [SPD]: Kinderförderung findet woanders statt!) Wer schafft das am besten? Frauenförderung ist ein Gradmesser für gute Unternehmensführung. Deshalb ist sie ein Maßstab dafür, wie gut man ist und wo man jetzt steht. Ich denke, das wird einen gewissen Anreiz bringen. Ich denke, wir sollten uns bereits für 2013 einen weiteren Vorschlag überlegen. Wir sollten nicht die Gleichheit im Ergebnis vorschreiben, aber die Gleichheit im Verfahren anstreben. Wir müssen die Aufsichtsräte verpflichten, schon bei den nächsten anstehenden Aufsichtsratswahlen dafür zu sorgen, dass ein entsprechendes Angebot an qualifizierten Frauen vorgehalten wird und dass die Hauptversammlungen die Möglichkeit haben, 30 Prozent - gerne auch 40 Prozent - Frauen in den Aufsichtsrat zu wählen. (Beifall bei der CDU/CSU) Wenn dann der Einwand kommt: "Wir finden ja keine", dann sollen sich die Herrschaften mit FidAR, mit dem Verband deutscher Unternehmerinnen oder mit dem Deutschen Juristinnenbund in Verbindung setzen. Oder sie sollten - vielleicht wäre das noch besser - einen eigenen Bewerberinnenpool für qualifizierte Kandidatinnen aufmachen. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich denke, das könnten gute Stufen eines Stufenplanes sein, mit dem wir dem gemeinsamen Ziel, Frauen in Führungspositionen zu bringen, ein Stück näher kommen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Nächste Rednerin ist die Kollegin Christel Humme für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Christel Humme (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Frau Winkelmeier-Becker, es würde mir gut gefallen, wenn mehr Frauen wie Sie in der CDU-Fraktion wären. Ich glaube, dann kämen wir einen großen Schritt weiter. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sie haben natürlich völlig recht. Ich will eine Kollegin zitieren, an die Sie sich gerne zurückerinnern dürfen. Ich meine Frau Rita Süssmuth, die gesagt hat: Wer die Quote nicht will, der muss beweisen, dass er ohne sie auskommt. Vor zehn Jahren hat die Wirtschaft genau dieses versucht. Sie hat versucht, mit ihrer freiwilligen Vereinbarung den Beweis anzutreten, dass wir weder ein Gesetz noch eine Quote brauchen. Wir sehen heute allerdings ganz eindeutig, dass diese freiwillige Vereinbarung - und Freiwilligkeit an sich - gescheitert ist. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Darum fordern wir ganz eindeutig innerhalb eines großen Konzeptes zur Arbeitsmarktpolitik den Baustein einer 40-Prozent-Quote für den Aufsichtsrat und - hier gehen wir weiter als die Grünen - auch für den Vorstand. Frau Künast, 2017 ist eine schönes Jahreszahl. Wenn ich aber zehn Jahre zurückdenke und sieben Jahre nach vorne denke, dann sind es insgesamt 17 Jahre, die wir verlieren würden. Wir haben gerade von Frau Winkelmeier-Becker gehört, dass im Jahr 2013 Aufsichtsratswahlen stattfinden werden. Warum kann es nicht bereits heute ein Gesetz mit der Verpflichtung, es zwei Jahre freiwillig auszuprobieren, geben? - Dann könnte man sagen: Wenn die Quote 2013 nicht stimmt, gilt die gesetzliche Regelung. - Dann wäre es so wie in Norwegen, und das wäre meiner Meinung nach der richtige Weg. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, in der Wirtschaft hat es sich natürlich bereits herumgesprochen, dass es früher oder später gesetzliche Regelungen geben wird. Selbst konservative Regierungen wie in Norwegen, Belgien, den Niederlanden, in Frankreich, Spanien und sogar Island machen mit ihren gesetzlichen Initiativen zur Quote längst mehr Tempo als Deutschland. Also hat sich die deutsche Wirtschaft gedacht: "Da müssen wir etwas tun" und im Mai ihren Kodex ergänzt. Sie hat neue Empfehlungen in diesen Kodex hineingeschrieben - ich zitiere; das ist nämlich wunderbar -: Mehr Vielfalt in Aufsichtsräten durch Frauen und internationale Experten. Angemessene Berücksichtigung von Frauen auch in Führungsfunktionen und Vorständen. Die Betonung liegt hierbei auf "angemessene Berücksichtigung". Damit - das kann ich daraus nur ableiten - soll vorgemacht werden: Da tut sich was, und daher ist ein Gesetz nicht erforderlich. Ja, die Telekom hat schon etwas gemacht; Sie haben es erwähnt, Frau Winkelmeier-Becker. Die Telekom hat sich bewegt. Vorgestern fand eine Veranstaltung des Deutschen Juristinnenbundes statt. Dort wurde eindeutig gesagt - und das ist erstaunlich -, dass Herr Sattelberger sehr starke Anfeindungen seitens seiner männlichen Kollegen erfährt, weil er nach vorne geprescht ist. Das gibt mir zu denken. Ich glaube, dass dieses Unternehmen wahrscheinlich das einzige Unternehmen bleibt, wenn es bei Freiwilligkeit bleibt. Ich denke, wir sollten uns mit diesen vagen Formulierungen nicht zufrieden geben. Denn diese Selbstverpflichtung, die nun im Kodex steht, ist sicherlich genauso verbindlich wie die Vereinbarung von vor zehn Jahren. Darum glaube ich nicht, dass es zu einer Änderung kommt, und daher meinen wir, dass ein Gesetz die richtige Lösung ist. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, wer diesen Kodex aufstellt. Es ist eine Regierungskommission, die aus zwölf Köpfen besteht - elf Männer und eine Frau. Mehr brauche ich dazu nicht zu sagen. Gleichzeitig gibt es eine öffentliche Debatte, die uns ebenfalls weismachen will, dass die Quote nicht erforderlich ist. Das erste Argument, das vorgebracht wird, lautet: Frauen wollen gar nicht in die Führungsebene. Begründung: Den 70-Stunden-Tag tue ich mir gar nicht erst an. Die Frauenministerin setzt noch einen drauf. In der Süddeutschen Zeitung hat sie diese Woche gesagt, sie wolle die Frauen nicht umerziehen. Man höre genau hin. Was heißt das denn? Das heißt, die natürliche Bestimmung der Frau ist die Mutter, und am besten bleibt die Frau gleich zu Hause. (Caren Marks [SPD]: Dann kann Frau Schröder doch gleich selber zu Hause bleiben!) So werden alte Rollenbilder zementiert: Der Mann als Haupternährer der Familie ist nur in einem 70-Stunden-Job und mit einer Frau erfolgreich, die ihm zu Hause den Rücken freihält. (Caren Marks [SPD]: Das ist das Weltbild der Union!) Ich denke, das ist nicht unser Bild von einem gleichberechtigten Erwerbsleben. Das ist auch nicht unser Bild von einem gleichberechtigten Familienleben. Jede Veränderung in einem Betrieb hin zu familienfreundlichen Arbeitszeiten ist ein Gewinn für die Frauen, aber auch für die Männer, die mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen wollen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Flexiblere Arbeitszeiten und eine neue Unternehmenskultur: Ich denke, darum geht es. Freiwillig bewegt sich da offensichtlich nichts. Nur durch mehr Frauen in Führungspositionen, und zwar gesetzlich geregelt, werden die Veränderungen in den Betrieben bewirkt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Das zweite Argument, das in letzter Zeit immer wieder zu hören ist - das hat auch Frau Künast gesagt -, lautet: Es gibt nicht genug gut ausgebildete Frauen; außerdem geht es nicht um die Quote, sondern um Qualität. Das ist ein sehr fragwürdiges Argument. Ich finde es auch sehr traurig, wenn Frauen selber dieses Argument vortragen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN) Sie haben zu Recht gesagt, Frau Künast, dass mehr Frauen als Männer die Unis nach einem betriebswirtschaftlichen Studium mit einem Abschluss verlassen. (Rita Pawelski [CDU/CSU]: Sie sind besser!) Sie halten durch und machen sogar ein besseres Examen. Wir fragen uns aber: Warum landen sie nicht in den Führungsetagen? Warum sind sie nicht in den Unternehmen? Weil die Rahmenbedingungen bei der verlässlichen Kinderbetreuung immer noch ungenügend sind - das hat die Debatte heute Morgen noch einmal deutlich gezeigt -, weil Familienfreundlichkeit in den Unternehmen immer noch ein Fremdwort ist und Männer im Management bedauerlicherweise lieber unter sich bleiben. Hier wird Potenzial verschenkt, und das Klagelied vom Fachkräftemangel wird an dieser Stelle völlig zur Farce. Familienfreundliche Betriebe und ein Ausnutzen des Fachkräftepotenzials gibt es nur dann, wenn mehr Frauen in Führungspositionen kommen. Dazu kommt es nur, wenn wir eine gesetzliche Quote einführen. Ein Beispiel dafür, was Frauen ausrichten können, wurde gerade genannt. Das Niebel-Ministerium agiert zwar offensichtlich jetzt ganz anders, aber als wir eine Frau als Entwicklungsministerin hatten, hatten wir einen Anstieg des Frauenanteils im höheren Dienst auf 48 Prozent zu verzeichnen. (Caren Marks [SPD]: Es geht also! - Weiterer Zuruf von der SPD: Hört! Hört!) Der Frauenanteil der Führungskräfte lag 1998, als sie das Ministerium übernommen hatte, bei 7 Prozent. 2009 waren es 36 Prozent. Das zeigt, was man erreichen kann. (Otto Fricke [FDP]: Und seitdem?) - Ich möchte die Zahlen lieber nicht wissen. (Otto Fricke [FDP]: Sie wissen es! Sie sind noch besser geworden!) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss. Christel Humme (SPD): Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Punkt ansprechen. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Sie haben Ihre Redezeit schon überzogen. Christel Humme (SPD): Trotzdem noch eine kurze Bemerkung: Ich denke, der Vorstoß der Grünen ist richtig; wir begrüßen ihn ausdrücklich. Ich hoffe, dass die Debatte und die Anhörung im Bundestag auch dazu führen, dass wir den Gesetzentwurf noch verbessern können. Denn eine Regelung für Aufsichtsräte ist zwar gut, aber die Vorstände gehören auch mit hinein. Dieser Bereich sollte bei der Einführung einer Quote zumindest mit in Erwägung gezogen werden. Schönen Dank. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Nächster Redner ist der Kollege Marco Buschmann für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP) Marco Buschmann (FDP): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Tatsachenverdrehung, mit der wir wieder einmal konfrontiert werden, ist ein starkes Stück. (Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie leben nicht in der Realität!) Sie alle wissen, dass Minister Niebel in seinem Geschäftsbereich bei der Besetzung der Gremien, die Sie ihm vorwerfen, rechtlich gesehen mit dem Personal arbeiten muss, das ihm seine Vorgängerin überlassen hat. Wenn Sie mit dem Finger auf Herrn Niebel zeigen, dann zeigen vier Finger auf Sie selbst und seine Amtsvorgängerin zurück. Das ist die Realität. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU - Renate Künast [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Sie können es doch besser machen!) Jetzt kommen wir zu dem Evergreen der Grünen: die gesetzliche Quote für die Besetzung von Aufsichtsräten in den börsennotierten Aktiengesellschaften. Das haben wir in diesem Hause schon mehrfach gehört. (Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bis Sie es gelernt haben!) Ich kann nur dazu raten, dies alles abzulehnen. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Herr Kollege Buschmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ströbele? Marco Buschmann (FDP): Nein, gestatte ich nicht. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Feige!) Eines ist doch klar: Natürlich haben wir alle gemeinsam das Ziel, dass Frauen dieselben Karriereoptionen haben wie Männer. Das ist völlig klar. (Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was machen Sie dafür?) Der Weg, den Sie vorschlagen, ist aber doch ein Irrweg; denn dieser berücksichtigt viel zu wenig - das hat auch meine Vorrednerin gesagt -, dass die eigentlichen Probleme doch nicht in einer bösen Absicht oder in einer Verschwörung der Männer liegen. Das sind doch Märchen. Das Problem liegt darin, dass die Rahmenbedingungen nicht richtig sind, dass wir uns in der Tat um Dinge kümmern müssen wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Männer haben doch auch Kinder!) Das sind die Themen. Wir müssen uns in Deutschland darüber unterhalten, warum Frauen, die beispielsweise Tagesmütter engagieren, (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich denke, die Verträge machen immer die Männer!) als Rabenmütter bezeichnet werden. Es sind gesellschaftliche Fragen, um die wir uns kümmern müssen. All das wird man mit einer Quote nicht ändern. Die Quote ist ein unterkomplexes Instrument für komplexe gesellschaftliche Fragestellungen. (Beifall bei der FDP) Es ist in der Tat sehr seltsam, warum wir mit diesem Antrag eine absolute Beschleunigung bei den Grünen erleben. Sie haben schon jede Menge Anträge mit gleichem Inhalt gestellt. 2009 haben Sie den Unternehmen noch bis 2015 Zeit lassen wollen. Dann haben Sie den Unternehmen bis 2017 Zeit lassen wollen. Jetzt sagen Sie, Sie wollen nicht einmal bis 2013 abwarten, (Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt doch nicht! Lesen Sie mal den Gesetzentwurf!) was sachgemäß wäre, weil dann überhaupt erst die Möglichkeit für Unternehmen besteht, etwas an der Zusammensetzung ihrer Gremien zu ändern. Denn erst dann finden die nächsten Aufsichtsratswahlen statt. Verlangen Sie doch nichts Unmögliches! Warten Sie vielmehr erst ab, bevor Sie mit der Keule der Zwangsquote zuschlagen! Sie wissen doch, dass das unvernünftig ist. (Beifall bei der FDP - Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sind ja nicht mal in der Lage, das Ding zu lesen!) Deshalb haben Sie doch in der Vergangenheit den Unternehmen mehr Zeit lassen wollen. Schließlich möchte ich noch auf das Wunderbeispiel Norwegen eingehen. Dort ist alles wunderbar. Dort ist der Beweis erbracht worden, dass die Quote über Nacht und auf Knopfdruck alle Probleme löst. Das ist Ihre Ansicht. (Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und das Abendland ist nicht untergegangen! - Sönke Rix [SPD]: Norwegen ist untergegangen!) Ich möchte Ihnen dazu etwas aus der Ausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 23./24 Oktober 2010 zitieren. Die Süddeutsche Zeitung steht nun wirklich nicht im Verdacht, eine neoliberale Postille zu sein. (Caren Marks [SPD]: Der Wirtschaftsteil schon!) Das nehme ich zumindest an. Über die Einführung der Quote in Norwegen ist dort wörtlich zu lesen: Die Quote hat dazu geführt, dass eine Elite von rund 70 Topmanagerinnen 300 Aufsichtsratsmandate auf sich vereint. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja wie bei den Männern!) Mit anderen Worten heißt das: Die Quote hat gerade nicht dazu geführt, dass mehr Frauen in Verantwortung gelangen. Die Quote hat nur dafür gesorgt, dass die gleichen Frauen mehr Mandate eingesammelt haben. (Caren Marks [SPD]: Wie viele Posten haben denn Männer insgesamt? Gucken Sie mal in Ihre eigene Fraktion!) Deshalb heißt es in dem gleichen Artikel der Süddeutschen Zeitung wörtlich weiter: Statt Vielfalt zu schaffen, habe das Gesetz lediglich dazu geführt, eine Seilschaft durch eine andere zu ersetzen ... Diese Seilschaft nennt man in Norwegen mittlerweile übrigens Goldröcke. So viel dazu. (Beifall bei der FDP) Die Quotenregelung hat in Norwegen darüber hinaus eine ganze Reihe von wirtschaftlichen Kollateralschäden verursacht. (Caren Marks [SPD]: Die Frauen in der FDP tun mir leid, dass es solche Männer bei ihnen noch gibt!) Es gibt Unternehmen, die ihre Rechtsform gewechselt haben. Es gibt Unternehmen, die sogar ein Delisting vorgenommen haben. Sie haben also ihre Börsennotierung zurückgenommen, weil sie die Quote nicht erfüllen konnten. Glauben Sie denn wirklich, ein Unternehmen nimmt freiwillig die Kosten auf sich, die sich ergeben, wenn es die Rechtsform wechselt oder sich vom Kapitalmarkt zurückzieht, nur weil es eine böse Verschwörung gibt, um Frauen nicht einzubinden? (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine sehr moderne Partei, die FDP! - Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], an den Abg. Otto Fricke [FDP] gewandt: Wo haben Sie den denn ausgegraben, Herr Fricke?) Das können Sie doch nicht ernsthaft behaupten. Vielmehr gibt es Probleme bei der Umsetzung dieser Quote. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Herr Kollege Buschmann, darf ich Sie noch einmal unterbrechen? Die Kollegin Lazar möchte gern eine Zwischenfrage stellen. Marco Buschmann (FDP): Nein, das lasse ich nicht zu. (Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Peinlich!) - Ich muss gar nicht darauf eingehen. Das können Sie nachlesen. Das ist nicht meine Meinung; das können Sie in der Süddeutschen Zeitung nachlesen. Kurz gesagt: Wer nur einen Hammer im Werkzeugkasten hat, für den ist jedes Problem ein Nagel. Wer nur Dirigismus im politischen Werkzeugkasten hat, für den löst sich jedes Problem mit einer Quote. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Danke an die FDP! - Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schämen Sie sich für diese Rede!) Tatsächlich ist die Quote aber keine Lösung, sondern schafft nur Probleme. Das Hohe Haus tut deshalb gut daran, Ihren Antrag abzulehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP - Caren Marks [SPD]: Sie sind so peinlich! Ehrlich! - Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sind ein Schnösel! - Weitere Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Ich bitte Sie, sich zu beruhigen und sich auf den nächsten Redebeitrag zu konzentrieren. Er kommt von der Kollegin Cornelia Möhring für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN - Iris Gleicke [SPD]: Jetzt kommt wieder Qualität in die Debatte!) Cornelia Möhring (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Buschmann, ehrlich gestanden: Natürlich kann man das in der Zeitung nachlesen; da haben Sie durchaus recht. Aber nicht alles, was in der Zeitung steht, stimmt. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN - Marco Buschmann [FDP]: Aha! - Otto Fricke [FDP]: Aha, die Zeitung lügt! - Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt wissen wir zumindest, was die FDP denkt!) Man sollte sich schon ein bisschen intensiver mit dem Thema befassen. Aber ich möchte Sie an dieser Stelle ehrlich gestanden gar nicht stärker aufwerten. Ich freue mich darüber, dass trotz der besinnlichen Adventszeit dieses Thema hier so gar nicht besinnlich diskutiert wird; denn es ist höchste Zeit, es einmal vehementer zur Sprache zu bringen. Das Einzige, was es vielleicht mit besinnlicher Zeit zu tun haben könnte, wäre, dass wir hier alle Jahre wieder das gleiche Lied von der Bundesregierung hören und nur noch den Text umdichten müssen, ohne dass davon die Koalition oder die Bundesregierung irgendwie bewegt würden. Wir blicken jetzt - deswegen denke ich, dass wir mittlerweile auf einem Irrweg sind - auf neun Jahre freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft zurück. Wie lange wollen Sie denn noch auf Selbstverpflichtung setzen? (Beifall bei der LINKEN) Es hat sich seitdem wirklich nichts Wesentliches getan. Die Bundesrepublik Deutschland ist eines der gleichstellungspolitischen Schlusslichter in der EU. Vielleicht ist das ja der Grund, warum Frau Schröder nicht einmal mehr zu dieser Debatte erscheint. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielleicht ist sie schon zurückgetre-ten! - Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die ist leider beratungsresistent!) Vielleicht empfindet sie an dieser Stelle ja doch einen Anflug von Peinlichkeit. (Beifall bei der LINKEN) Dabei gibt es doch viele gute Gründe, Frauen stärker an Entscheidungsprozessen in Wirtschaft und Politik zu beteiligen: Erstens ist es schlicht undemokratisch und steht im Widerspruch zum Grundgesetz und zu den Vorgaben der EU. Zweitens ist es eine fragwürdige Verschwendung des Wissens und der Kompetenzen der Mehrheit der Bevölkerung. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Drittens - auch das ist nicht unwichtig - ist es ökonomisch schlicht und ergreifend kontraproduktiv. Auch belegen im Übrigen diverse internationale Studien, dass Unternehmen wirtschaftlich umso erfolgreicher sind, je mehr Frauen in den Führungspositionen vertreten sind. Es gibt noch mehr Gründe; aber ich finde, diese drei Gründe reichen doch schon aus, um deutlich feststellen zu können: Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung dieses Thema immer weiter verschleppt und nicht bereit ist, hier etwas zu tun. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD - Caren Marks [SPD]: Und die Ministerin ist noch nicht mal da!) - Genau. Nun ist zwar - auch das wurde schon gesagt - in diesem Jahr ein bisschen Bewegung in diese Debatte gekommen. Der Personalchef der Telekom fordert von der Politik, endlich verbindliche Vorgaben zu machen. Die Justizminister und -ministerinnen der Länder wollen wenigstens eine gesetzliche Regelung für mehr Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen positiv prüfen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung schlägt eine stufenweise Anhebung der Quote von Frauen in Vorständen auf 40 Prozent vor. Nur eine Instanz setzt weiterhin stur und beharrlich auf die Selbstregulierung der Wirtschaft: Das ist die Bundesregierung und Ihnen allen voran - wenn sie denn da ist - die Bundesfrauenministerin. Da stellt sich doch wirklich die Frage: Woran liegt das denn eigentlich? Dass sie die soziale Lage der Mehrheit der Frauen nicht interessiert, das wissen wir bereits. Das ist auch nicht ihre bevorzugte Klientel. Ich freue mich darüber, dass auch einige Frauen in der Union sich jetzt bewegen und sich um Frauen in Führungspositionen kümmern. Aber warum wollen sie eigentlich den Status quo erhalten? Mir schießt die Frage durch den Kopf, ob sich vielleicht die Männer in der Union und in der FDP davor fürchten, dass die Quote auch in der Politik folgt. 22 Prozent der männlichen Abgeordneten würden nicht hier sitzen, wenn wir den Bundestag geschlechterparitätisch zusammengesetzt hätten. (Beifall bei der LINKEN) Daran wird auch deutlich, dass es nicht um Zahlenspiele oder rein rechnerische Mehrheiten geht. Wir Linken sagen jedenfalls: Wir wollen nicht auf jeden Finanzspekulanten eine Finanzspekulantin. Wir wollen auch nicht auf jeden Hartz-IV-Empfänger eine Hartz-IV- Empfängerin oder auf jede arme Alleinerziehende einen armen Alleinerziehenden. Es geht darum, dass Frauen und Männer sich in diesem Land Einfluss und Macht teilen. Es geht darum, dass Frauen und Männer gleichberechtigt entscheiden können, wie es in dieser Gesellschaft weitergeht. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Sönke Rix [SPD]) Es geht um die gerechte Verteilung von Arbeit, Zeit und Ressourcen, um nicht mehr und nicht weniger. Deswegen ist für uns die Quote ein dringend notwendiger Weg, aber eben nicht das Ziel. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Genau weil es ein dringend notwendiger Weg ist, wollen wir jetzt eine Quote an den Schnittstellen der Entscheidungen in Wirtschaft und Politik. Sehen wir uns einmal die realen Quoten der Teilhabe in diesem Land an. Der Frauenanteil liegt bei Alleinerziehenden bei 90 Prozent, bei Teilzeitarbeitenden bei 87 Prozent, bei unbezahlter Arbeit bei 80 Prozent, bei Politikern und Parlamenten bei 33 Prozent, in Aufsichtsräten bei 10 Prozent und in Vorständen bei weniger als 1 Prozent. (Caren Marks [SPD]: Interessant wäre der Anteil bei der FDP!) Klingelt da was? (Caren Marks [SPD]: Nein, bei Herrn Buschmann nicht!) Wenn das kein Beleg für die ungerechte Verteilung von Arbeit, Zeit sowie Macht und Einfluss ist, dann weiß ich es auch nicht. Das ist genau der Grund, warum wir sagen: Es muss endlich konkrete Maßnahmen für eine paritätische Besetzung von Führungspositionen geben. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Die Linke unterstützt den vorliegenden Gesetzentwurf der Grünen, weil er aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung ist. Ich möchte trotzdem zwei kritische Anmerkungen machen. Der Gesetzentwurf regelt nur die Besetzung der Aufsichtsräte. Wir haben gemeinsam über die Erfahrungen unserer norwegischen Nachbarinnen mit den dortigen Regelungen reflektiert und beziehen uns alle gerne darauf. Die Aufsichtsräte in Norwegen spielen aber eine andere Rolle. Die wesentlichen Entscheidungen über die Firmenpolitik werden hierzulande in den Vorständen getroffen. Da spielt die Musik. Deswegen wollen wir eine gesetzliche Regelung für Aufsichtsräte und Vorstände. (Beifall bei der LINKEN und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Früher gab es die richtig gute grüne Losung - diese haben wir nun als linke Losung übernommen -: Wir wollen die Hälfte der Macht. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und zwar auf Erden!) Liebe Kolleginnen von den Grünen, Sie sind zwar nicht auf halbem Weg, wohl aber bei 40 Prozent verhungert. Aber mit der Geschlechtergerechtigkeit verhält es sich wie mit einer Schwangerschaft: Ein bisschen geht nicht. Wir sollten darüber diskutieren, ob wir uns gemeinsam für die stufenweise Einführung einer 50-prozentigen Quote für Frauen einsetzen sollten. Obwohl wir Ihren Gesetzentwurf unterstützen, wird meine Fraktion im Frühjahr einen weiter gehenden Antrag vorlegen, der beide Punkte umfasst. Darin verankern wir die stufenweise Einführung einer 50-prozentigen Mindestquote für Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten innerhalb der nächsten zehn Jahre. Die Erfahrungen unserer norwegischen Nachbarinnen - darüber sollte man sich besser vor Ort und nicht nur in der Süddeutschen Zeitung informieren - zeigen auch, dass es dringend notwendig ist, gleichzeitig transparente Auswahlverfahren und Konzepte zur Qualifizierung von Führungskräften einzuführen. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Frau Kollegin, die Frau Kollegin Lazar möchte gerne eine Zwischenfrage stellen. - Bitte. Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Kollegin, könnten Sie dem Kollegen Buschmann von unserer Norwegenreise berichten, an der auch die Kollegin Bracht-Bendt teilgenommen hat? Der norwegische Arbeitgeberverband war vor der Einführung gegen eine Quote. Als wir nun diesen Arbeitgeberverband besucht haben, wurde uns berichtet, dass es jetzt ein Qualifizierungsprogramm für Frauen gibt - ein solches Programm empfehle ich auch manchem Mann, der dann ja wohl nach Ihrer Auffassung eine "Goldhose" wäre - und dass der Arbeitgeberverband nicht mehr gegen, sondern für die Quote ist. Vielleicht sollte auch Herr Buschmann nach Norwegen reisen, (Marco Buschmann [FDP]: Ich mache keine Lustreisen! - Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Reisen bildet, auch die FDP!) um sich beim dortigen Arbeitgeberverband, der wahrscheinlich eher seine Positionen vertritt, kundig zu machen. Vielleicht können Sie, Frau Möhring, diesbezüglich noch einige Ausführungen machen. Offenbar hat die Kollegin Bracht-Bendt die Informationen von der Norwegenreise in ihrer Fraktion noch nicht ausreichend verbreitet. (Caren Marks [SPD]: Sehr schön, Monika! - Beifall der Abg. Caren Marks [SPD]) Cornelia Möhring (DIE LINKE): Vielen Dank für die Frage. - Ich bestätige die von Ihnen dargelegten Erfahrungen sehr gerne. (Otto Fricke [FDP]: Wie süß!) Der norwegische Arbeitgeberverband, der anfangs gesagt hat: "Nein, wir wollen der Wirtschaft nichts vorschreiben", hat sich gemeinsam mit der Politik nicht gegen eine Quote und für eine Selbstverpflichtung ausgesprochen, sondern hat Führungskräfteentwicklungsprogramme aufgelegt, die vor allem Frauen ansprechen. Ich stimme Ihnen aber völlig zu: Wir brauchen Führungskräfteentwicklungsprogramme für Frauen und Männer. Denn der Grund, warum Frauen in Führungsetagen nicht ausreichend vertreten sind, ist nicht mangelnde Qualifikation. (Zuruf von der CDU/CSU) - Das ist Ihre Frage. Sie sollten zuhören, wenn Sie an Wissenserweiterung interessiert sind. Das zeigt, dass man für Denkprozesse nicht nur Ausgänge, sondern auch Eingänge braucht. (Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Im Übrigen hat sich in Norwegen auch gezeigt, dass es Sanktionen geben muss; denn die Ahndung von Verstößen muss wehtun, sonst haben wir nur eine Wiedereinführung der Freiwilligkeit. Wir werden einen weiter gehenden Antrag vorbereiten. Wir beraten ihn zurzeit mit Gewerkschaften und Juristinnen. Sie sind jetzt schon herzlich zur Diskussion eingeladen. Deshalb wende ich mich jetzt explizit an die Kolleginnen und Kollegen der Grünen und der SPD: Wir sind uns doch weitgehend einig - in Fragen der Gleichstellung zumindest -, dass wir dringend gesetzliche Verpflichtungen brauchen, damit Frauen verstärkt in Führungspositionen kommen. Wir sind uns einig, dass freiwillige Selbstverpflichtungen zu nichts führen. Wir sind uns, glaube ich, sogar darin einig, dass bei dieser Bundesregierung in der Frage Hopfen und Malz verloren ist und von ihr keine Maßnahmen getroffen werden, die eine tatsächliche Verbesserung bringen. Ich biete Ihnen deshalb hier an dieser Stelle an, in den kommenden Monaten, und zwar mit den außerparlamentarischen Akteurinnen, an einer gemeinsamen parlamentarischen Initiative zu arbeiten, um die Gleichstellung in der Privatwirtschaft voranzubringen. Wir könnten die paritätische Besetzung von Führungspositionen festlegen, die Gleichstellung von Frauen auch in anderen Bereichen der Privatwirtschaft regeln, und wir könnten endlich verbindliche Regelungen zur Entgeltgleichheit treffen. (Beifall bei der LINKEN) Ich finde, der 8. März 2011, der 100. Frauentag, wäre ein schöner Anlass für eine solche gemeinsame Aktion der Opposition. Lassen Sie uns damit beginnen. An der Linken wird es nicht scheitern; (Caren Marks [SPD]: An uns auch nicht!) denn wir wollen endlich etwas verändern. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Nächster Redner ist der Kollege Dr. Stephan Harbarth für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP - Caren Marks [SPD]: Hoffentlich redet der nicht so ein dummes Zeug wie der Buschmann!) Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Über Fraktionsgrenzen hinweg sind wir uns einig, dass wir mehr Frauen in Führungspositionen der Wirtschaft benötigen. (Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Immerhin!) Das ist eine Frage der Gerechtigkeit, insbesondere im Lichte des Gleichbehandlungsgrundsatzes unserer Verfassung. Es ist aber auch eine Frage ökonomischer Vernunft. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Gerade in Zeiten des demografischen Wandels, in Zeiten, in denen die Nachfrage auf dem Führungskräftemarkt oftmals höher ist als das Angebot, ist es eine Frage ökonomischer Vernunft, auf so hervorragende Potenziale unserer Gesellschaft nicht zu verzichten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir müssen deshalb alles tun, um mehr Frauen in verantwortliche und führende Positionen unserer Wirtschaft zu bringen. Wir müssen alles tun, damit der oftmals schwierige Spagat zwischen Familie und Beruf besser bewältigt werden kann. Der Standort Deutschland - das steht fest; das räume ich gerne ein - hat gegenüber manchem Mitbewerber noch einiges aufzuholen. So ist der Frauenanteil im Topmanagement von Unternehmen mit mehr als 20 Millio-nen Euro Jahresumsatz in den letzten 15 Jahren nur von 3 Prozent auf 6 Prozent angestiegen. Bei Unternehmen mit mehr als 1 Milliarde Euro Jahresumsatz liegt der Frauenanteil im Topmanagement nur bei 3,5 Prozent. Im Management von DAX-Unternehmen beträgt der Frauenanteil ungefähr 10 Prozent, im Topmanagement der DAX-Unternehmen nur etwa 3 Prozent. Das bedeutet konkret: In den Vorständen der führenden DAX-30-Unternehmen sind gegenwärtig vier Frauen vertreten, ab 2011 werden es fünf sein. Das ist bei weitem immer noch zu wenig. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Deshalb liegt die Schlussfolgerung auf der Hand: Es besteht Handlungsbedarf. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen der Wirtschaft muss erhöht werden. Unterschiedlicher Auffassung sind wir indes bei der Frage, welches der beste Weg zur Erreichung dieses Ziels ist. Sie von den Grünen, die diesen Gesetzentwurf vorgelegt haben, setzen unabhängig davon, ob die Missstände in den kommenden Jahren behoben werden können, auf staatlichen Zwang. (Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir hatten jahrelange Freiwilligkeit, und es ist nichts passiert!) Wir setzen auf ein abgestuftes Verfahren, das Raum schafft für die Behebung der Missstände ohne gesetzgeberische Überregulierung. (Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was heißt denn "Überregulierung"?) Aus diesem Grunde sieht der Koalitionsvertrag zu Recht einen Stufenplan vor, der in einer ersten Stufe auf verbindliche Berichtspflichten und auf transparente Selbstverpflichtungen setzt. Dies ist der richtige Ansatz. Wenn jedes einzelne Unternehmen glaubwürdig und nachhaltig an der Erhöhung des Frauenanteils arbeitet, dann werden die Ergebnisse besser und passgenauer sein als bei einer gesetzlichen Pauschalregelung. Bei allem Verdruss, den wir gemeinsam zu Recht über den Status quo empfinden, sehen wir auch positive Entwicklungen: Während der Frauenanteil im Management von Großunternehmen, kleinen und mittelständischen Unternehmen, Verbänden und Behörden im Jahr 1995 noch 8 Prozent betrug, liegt er heute bei knapp 20 Prozent. Der Frauenanteil in diesem Bereich hat sich mehr als verdoppelt. Auch wenn uns die Geschwindigkeit noch nicht annähernd hoch genug ist, zeigen gerade einige Entwicklungen der letzten Monate in die richtige Richtung. Die Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" hat am 26. Mai 2010 Vorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen vorgestellt, (Christel Humme [SPD]: Sehr vage!) und zwar im Gegensatz zum vorliegenden Gesetzentwurf der Grünen nicht nur für den Aufsichtsrat, sondern auch für den Vorstand und für die nachgelagerten Führungsebenen. Der Kodex verlangt für all diese Ebenen eine angemessene Beteiligung von Frauen. (Christel Humme [SPD]: Das ist doch eine freiwillige Sache, oder nicht?) - Auch wenn Sie, Frau Kollegin Humme, die Regelungen im Deutschen Corporate Governance Kodex zu diesem Bereich schlechtreden, habe ich den Eindruck, dass sie allein im Jahr 2010 mehr Bewegung ausgelöst haben als Ihre rot-grüne Vereinbarung mit der Wirtschaft aus dem Jahr 2001 in neun Jahren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP - Zuruf der Abg. Christel Humme [SPD]) - Frau Kollegin Humme, wenn Sie hier wunderbare Gemälde von den Zuständen des Jahres 1998 malen, (Christel Humme [SPD]: Das habe ich nicht! Da haben Sie nicht zugehört!) muss ich Ihnen einmal sagen: Das größte frauenpolitische Vermächtnis Ihres Kanzlers Gerhard Schröder sind seine entsprechenden Sprüche; die sind uns in Erinnerung geblieben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Es war nicht unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel, (Christel Humme [SPD]: Die macht gar nichts!) es war nicht unser Bundeskanzler Helmut Kohl, (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Ich lach' mich tot!) es war Ihr rot-grüner Bundeskanzler Gerhard Schröder, der Frauenpolitik nicht nur verunglimpft, sondern als "Gedöns" geradezu verspottet hat. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Markus Grübel [CDU/CSU]: Wo er recht hat, hat er recht! - Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Helmut Kohl, der Frauenförderer! Ich lach' mich tot! - Caren Marks [SPD]: Der größte Spott für die Frauen ist diese Frauenministerin!) Auch bei manchen DAX-Unternehmen scheinen die Dinge in Bewegung zu kommen. SAP, ein Unternehmen aus meinem Wahlkreis - deshalb freue ich mich auch darüber -, hat in diesem Jahr zum ersten Mal in der Unternehmensgeschichte eine Frau in den Vorstand berufen. Gleiches gilt für BASF. Gleiches steht, wenn man einem Bericht der FAZ aus dieser Woche Glauben schenken mag, bei Daimler bevor. Als erstes der DAX-30-Unternehmen hat sich die Deutsche Telekom im März dieses Jahres verpflichtet, bis Ende 2015 30 Prozent der oberen und mittleren Führungspositionen im Unternehmen mit Frauen zu besetzen. Die Telekom hat sich also aus freien Stücken, ohne gesetzliche Vorgabe, für eine Frauenquote von 30 Pro-zent entschieden. Wenn Sie anführen, die Telekom bestehe darauf, dass es zu einer gesetzlichen Regelung kommt, sage ich Ihnen: Ich freue mich, dass die Telekom bei 30 Prozent angekommen ist. Aber sie soll die Forderung nach gesetzlichen Regelungen noch nicht erheben. Wer bei 30 Prozent ist, kann sicherlich noch etwas zulegen. (Beifall der Abg. Nadine Schön [St. Wendel] [CDU/CSU]) Mit all dem, was ich dargestellt habe, ist das Ziel einer angemessenen Vertretung von Frauen in Unternehmen noch nicht erreicht. Aber wir haben den Eindruck, dass im jetzt zu Ende gehenden Jahr 2010 viel mehr in Bewegung gekommen ist als in dem Jahrzehnt davor. Aber wenn man alle Unternehmen über einen Kamm schert, wie das in dem Gesetzentwurf der Grünen vorgesehen ist, muss man sich schon fragen, ob man die strukturelle Vielfalt unserer Wirtschaft hinreichend berücksichtigt. Der Frauenanteil ist in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen und Branchen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Er liegt im Dienstleistungsbereich bei 57 Prozent, im verarbeitenden Gewerbe bei nur 25 Prozent. Da muss man sich schon fragen, ob es wirklich sachgerecht ist, für beide Bereiche genau den gleichen Schwellenwert festzulegen. Klar ist auch: Wer den Anteil von Frauen in Führungspositionen nachhaltig erhöhen möchte, braucht ein Gesamtkonzept. Er braucht nicht ein reines Stückwerk wie den vorliegenden Gesetzentwurf der Grünen, der nur einen kleinen Ausschnitt adressiert, nämlich die Situation in Aufsichtsräten. (Mechthild Rawert [SPD]: Sie machen ja gar nichts! - Caren Marks [SPD]: Es hat niemand behauptet, dass das alles ist!) Wir brauchen mehr Frauen nicht nur in Aufsichtsräten, sondern auch in Vorständen und in den nachfolgenden Führungsebenen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Um den Frauenanteil dort nachhaltig zu erhöhen, brauchen wir viele andere Weichenstellungen. Wir brauchen Weichenstellungen im Bereich der Familienpolitik, wir brauchen wichtige Weichenstellungen auch in der Wissenschafts- und in der Schulpolitik. Wer den Anteil von Frauen in Führungspositionen etwa in Maschinenbauunternehmen erhöhen möchte, wird langfristig keinen Erfolg haben, wenn es nicht gelingt, den Anteil von Frauen im Maschinenbaustudium zu erhöhen. Wer den Anteil von Frauen im Maschinenbaustudium erhöhen möchte, der wird nicht umhinkommen, auch die schulischen Schwerpunktsetzungen von Mädchen und Jungen kritisch zu hinterfragen. - Dies alles zeigt: Es geht nicht um Stückwerk; es geht um ein durchdachtes, umfassendes Gesamtkonzept. Es geht um eine Gesamtkonzeption, die sich nicht nur mit einem einzigen Symptom befasst, sondern die auch auf die strukturellen Ursachen der Probleme eingeht. Der vorliegende Gesetzentwurf der Grünen ist aber nicht nur in seinem Grundansatz falsch, weil er auf staatlichen Zwang statt auf einen klugen Stufenplan setzt; (Agnes Malczak [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da ist doch ein Stufenplan drin!) Er ist mit seiner isolierten Fixierung auf den Aufsichtsrat von Unternehmen auch perspektivisch verengt. Außerdem überzeugt er in vielen Regelungsdetails nicht. Ist es wirklich angemessen, allein die Börsennotierung zum Anknüpfungspunkt für eine Frauenquote im Aufsichtsrat zu nehmen? (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist denn Ihr Gesetzentwurf?) Ist es wirklich angemessen, dass ein börsennotiertes Unternehmen mit 50 Mitarbeitern schärferen Regeln unterliegen soll als ein nicht börsennotiertes Unternehmen mit 490 Mitarbeitern? Wohl kaum. (Caren Marks [SPD]: Das kann man auf alle ausweiten! Das ist ja kein Problem!) Ist es wirklich angemessen, dass ein Familienunternehmen, in dem vielleicht in einer Generation nur drei Schwestern oder drei Brüder für eine Aufsichtsratstätigkeit zur Verfügung stehen, genauso behandelt wird wie der internationale Großkonzern? Ganz gewiss nicht. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Wie oft kommt das vor?) Nach allem bleibt festzuhalten: Es besteht Handlungsbedarf. Aber es geht richtigerweise nicht um gesetzlichen Zwang. Es geht um einen durchdachten Stufenplan. Es geht um ein intelligentes Gesamtkonzept, und es geht um die konsequente Verbesserung der Rahmenbedingungen, um Familie und Karriere unter einen Hut zu bringen. Deshalb wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den vorliegenden Gesetzentwurf der Grünen ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Christel Humme [SPD]: Welche Überraschung!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Die Kollegin Dr. Eva Högl hat jetzt für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Dr. Eva Högl (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich muss es zu Beginn noch einmal sagen: Ich finde es extrem peinlich - auch wenn es ein Freitagnachmittag ist -, dass bei dieser wichtigen Debatte die Bundesfrauenministerin nicht anwesend ist. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Schröder exponiert sich quasi täglich zum Thema Quote und erklärt uns, dass Frauen keine Quote wollen, dass sie überhaupt nicht in Führungspositionen wollen und dass man sie nicht umerziehen muss. Sie hätte sich hier dieser Debatte stellen müssen; denn Politik findet im Deutschen Bundestag statt und nicht in irgendwelchen Talkshows. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Harbarth, Sie haben gesagt, es bestehe Handlungsbedarf, und von einem Stufenplan gesprochen. Ihre Ministerin Schröder hat erst in dieser Woche gesagt, dass es diesen Stufenplan nicht gibt - weder Stufen noch einen Plan -, und das Vorhaben gänzlich gecancelt. Das kann man nachlesen. Ich bitte Sie, mit Ihrer Ministerin noch einmal darüber zu sprechen und zu klären, was denn nun der Fall ist. (Zuruf von der FDP: Wo steht denn das?) - Das hat sie öffentlich geäußert. Das steht heute in der taz. (Zurufe von der FDP: Wann und wo denn? - Wo?) - Prüfen Sie das einmal; das ist nicht meine Aufgabe. (Otto Fricke [FDP]: Nein! Sie haben die Behauptung in die Welt gesetzt!) Frau Ministerin Schröder wird uns hier sicherlich erklären, ob es einen Stufenplan gibt und wie er aussieht. Sie haben ja Handlungsbedarf konstatiert. Kommen wir wieder zur Sache zurück. Ich möchte daran erinnern, dass wir im letzten Jahr zwei ganz tolle Jubiläen gefeiert haben, nämlich 90 Jahre Frauenwahlrecht und 60 Jahre Grundgesetz. Frau Künast hat es schon gesagt: Das sind Meilensteine der Gleichstellung von Frauen und Männern, Meilensteine der Gleichberechtigung. Ich erinnere bei dieser Gelegenheit gerne daran, dass es mutige Frauen waren - allen voran Elisabeth Selbert -, die im Parlamentarischen Rat durchgesetzt haben, dass im Grundgesetz steht: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Das ist keine Beschreibung einer Tatsache, sondern das ist für uns im Deutschen Bundestag, für uns als Gesetzgeber, ein Handlungsauftrag. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In den über 60 Jahren seit Verkündung des Grundgesetzes ist einiges passiert; das wollen wir gar nicht in Abrede stellen. Dennoch haben wir noch immer einen geschlechtsspezifischen Arbeitsmarkt. Armut ist in Deutschland weiblich. Wir haben eine entsetzliche Unterrepräsentanz - darum geht es heute in dieser Debatte - von Frauen in Führungspositionen, und zwar in allen Bereichen der Gesellschaft: in Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, Verwaltung, überall. Heute geht es um die Wirtschaft. Ich bin Ihnen, der Fraktion der Grünen, ausdrücklich dankbar, dass Sie mit Ihrem Gesetzentwurf den Blick auf diesen unerträglichen Zustand in der Wirtschaft lenken. Wir alle sind uns einig - ich muss das etwas einschränken: vielleicht mit Ausnahme des Kollegen Buschmann (Caren Marks [SPD]: Der merkt gar nichts! An dem geht alles vorbei!) und der Ministerin Schröder -, dass wir an dem Zustand etwas ändern müssen und Handlungsbedarf haben. Ich will kurz sagen, dass es nicht nur ungerecht ist, dass Frauen nicht in Führungspositionen sind - das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit -, sondern es ist schlicht und einfach dumm, keine Frauen in Führungspositionen zu haben. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stefan Liebich [DIE LINKE]) Alle Studien zeigen - es sind Studien von Unternehmen, die nicht verdächtig sind, von Grün und Rot unterwandert zu sein -, dass Unternehmen besser aufgestellt sind, wenn sie Frauen in Führungspositionen haben. Diese Tatsache ist, glaube ich, unbestritten. Jetzt streiten wir trefflich darum, ob wir eine Frauenquote brauchen oder nicht. Meine Damen und Herren, Sie können uns gerne vorwerfen, dass wir nur eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft auf den Weg gebracht haben. Jetzt stellen wir aber fest - das haben einige gesagt; Frau Kollegin Winkelmeier-Becker hat das sehr schön für ihre Fraktion ausgeführt -, dass Handlungsbedarf besteht. Da können wir nicht sagen: Rot-Grün hat damals nur eine Selbstverpflichtung auf den Weg gebracht. Wir brauchen jetzt ein Gesetz, wir brauchen jetzt Druck, wir brauchen jetzt Sanktionen, weil sich sonst nichts ändert. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Der nächste Hinweis richtet sich insbesondere an die Adresse derjenigen, die immer von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf reden; manchmal meinen sie es gut, manchmal wollen sie sich dahinter verstecken. Es ist keine Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ob Frauen in Führungspositionen sind; denn sonst wären die Vorstandsetagen voll von kinderlosen Frauen, von denen es in unserem Land leider sehr viele gibt. Es geht hier um eine frauenpolitische Frage. Frauen werden systematisch - egal ob sie Kinder haben oder nicht - von Führungspositionen ferngehalten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stefan Liebich [DIE LINKE]) Ich wollte einmal mit dem Vorurteil aufräumen, dass es nur mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu tun hat. Ich möchte noch etwas zur Quote sagen. Ministerin Schröder sagt, Frauen wollten gar nicht in die Vorstände, sie wollten sich das nicht antun. Viele, auch Herr Buschmann, haben gesagt: Wo sind denn die Frauen? Es gebe sie gar nicht; durch eine Quote entstehe, wie man am Beispiel Norwegen sehe, ein selbstreferenzielles System. (Marco Buschmann [FDP]: Nein, das habe ich nicht gesagt! Sie müssen sauber zitieren! Das ist albern! - Gegenruf der Abg. Caren Marks [SPD]: Sie sind albern, eine Witzfigur!) Die Situation ist so: Frauen müssen heute immer noch besser sein als Männer. Das ist, glaube ich, unbestritten: Frauen sind besser ausgebildet und müssen immer noch besser sein. Ich sage ganz offen: Wir sind bei der Gleichstellung von Frauen und Männern erst dann am Ziel, wenn genauso viele durchschnittliche Frauen Positionen in den Vorstandsetagen eingenommen haben wie durchschnittliche Männer. (Beifall bei der SPD - Marco Buschmann [FDP]: Das ist ja ein tolles Ziel! Vielleicht ist das ja schon der Fall!) Ich bitte Sie - insbesondere Sie, Frau Winkelmeier-Becker, und, wenn Sie sie haben, Ihre Mitstreiter in der Fraktion -, der Ministerin einmal deutlich zu sagen, dass sie aufhören soll, mit altbackenen Vorurteilen aus der Mottenkiste gegen Feminismus zu wettern, und stattdessen die Realität in unserem Land zur Kenntnis nehmen soll, dass sie als Frauenministerin - Herr Staatssekretär, vielleicht sind Sie so freundlich und sagen es ihr - endlich etwas für die Frauen im Land tun muss. (Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sie haben es in der Hand, die Situation zu verbessern. Zum Schluss richte ich mich an die Adresse der Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion der Grünen. Ich finde es sehr schade, dass Sie nicht die Vorstände in Ihrem Gesetzentwurf berücksichtigt haben. Ich halte es für dringend erforderlich, dass Frauen nicht nur in den Aufsichtsräten sitzen, sondern auch dort, wo die Entscheidungen getroffen werden. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir auch!) Auch die SPD wird deshalb einen Gesetzentwurf vorlegen. Wir werden uns klar dazu bekennen, dass wir nicht nur eine Frauenquote für Aufsichtsräte brauchen und durchsetzen werden, sondern auch eine Frauenquote für Vorstände. Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die uns dabei unterstützen, dass wir bei der Gleichstellung ein ganzes Stück weiterkommen. Vielleicht können wir nach den Jubiläen des Frauenwahlrechts und des Grundgesetzes bald einen weiteren Meilenstein setzen und mehr Frauen in Führungspositionen bringen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Jetzt hat die Kollegin Nicole Bracht-Bendt für die FDP-Fraktion das Wort. (Beifall bei der FDP) Nicole Bracht-Bendt (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 40 Prozent Frauen in Aufsichtsräten wünsche ich mir als frauenpolitische Sprecherin der Liberalen auch. Ich teile Ihre Auffassung, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, dass die Berücksichtigung von mehr Frauen in Führungspositionen schon lange überfällig ist. Fest steht: An Schulen und Universitäten sind Frauen sehr erfolgreich. In vielen Studiengängen sind mehr als die Hälfte der Studierenden Frauen. In manchen Fächern, zum Beispiel Jura, machen Frauen die besseren Examen. Gleichzeitig ist nicht einmal jedes zehnte Aufsichtsratsmitglied in börsennotierten Unternehmen eine Frau, und diese vertreten meist nicht die Anteilseigner, sondern die Arbeitnehmer. Noch ernüchternder sieht es in der Vorstandsebene aus. In den deutschen börsennotierten Unternehmen sitzen 21 Frauen - gerade einmal 3 Prozent - in den Vorständen. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat in ihrer Rede zum neuen Governance Kodex im Sommer darauf hingewiesen, dass sie ohne Raumnot alle Aufsichtsrätinnen zur Vollversammlung in ihr Büro einladen kann. Dass sich das ändert, wollen wir alle. (Caren Marks [SPD]: Ja, wie denn?) Eine Quote ist allerdings nicht die Lösung. Eine Frauenquote stärkt die Rolle der Frau nicht wirklich. (Beifall bei der FDP) Gesetzliche Quoten sind zu starr. Ein Maschinenbaukonzern, dessen Belegschaft immer noch überwiegend aus männlichen Ingenieuren besteht, würde mehr Probleme bei der Erfüllung der Quote haben als ein Unternehmen, das schon heute auf den unteren und mittleren Ebenen einen hohen Frauenanteil in der Belegschaft hat. Vergessen wir nicht die mittelständischen inhabergeführten Unternehmen. Viele von ihnen werden heute von Frauen geführt. Von einer Quote wollen hier die wenigsten etwas wissen. In der Debatte um die Quote wird gern Norwegen als Vorzeigeland gepriesen. Dabei wird allerdings außer Acht gelassen, dass Unternehmen dort nicht selten ihre Rechtsform ändern, um Sanktionen zu verhindern, oder männliche Kollegen entlassen, weil ansonsten die 40-Prozent-Quote nicht eingehalten würde. (Beifall bei Abgeordneten der FDP) Das kann nicht unser Ziel sein; das ist zumindest nicht das Ziel der Liberalen. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen zunächst auf verbindliche Berichtspflichten und transparente Selbstverpflichtung zu setzen. (Abg. Cornelia Möhring [DIE LINKE] meldet sich zu einer Zwischenfrage) Berichtspflicht und Selbstverpflichtung setzt der Governance Kodex um. Der Kodex verlangt, klare Ziele in der Frauenförderung zu formulieren und diese Ziele bei den Wahlvorschlägen zu berücksichtigen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Bracht-Bendt, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Nicole Bracht-Bendt (FDP): Nein, ich lasse sie nicht zu. Die Zeit ist schon fortgeschritten, und wir wollen zum Ende kommen. Frauenförderung ist für mich der Schlüssel zu mehr Frauen in Aufsichtsräten. Immer wieder höre ich, dass für die Besetzung von Aufsichtsratsposten nicht genügend qualifizierte Frauen zur Verfügung stünden. Dem widerspreche ich. Keiner kann mir weismachen, dass die vielen hochqualifizierten Frauen mit Studienabschluss, vielfach promoviert, plötzlich alle vom Erdboden verschluckt sind oder den Aufsichtsratsposten nicht wollen. Der Grund, warum nach qualifizierten Frauen für Aufsichtsratsposten teilweise noch Ausschau gehalten werden muss, liegt doch viel mehr darin, dass Frauen häufig keine jahrelange Vorstandstätigkeit in einem börsennotierten Unternehmen vorweisen können. Aber das kann man den Frauen nicht zum Vorwurf machen. Deshalb müssen wir dafür sorgen, (Christel Humme [SPD]: Die Frauen müssen erst mal jahrelang Vorstandsmitglied gewesen sein!) dass die Frauen in die Lage versetzt werden, die Anforderungen an Aufsichtsrätinnen zu erfüllen. Dazu brauchen wir aber keine Quote. Denkbar wäre eine Qualifizierungsoffensive für Aufsichtsratsanwärterinnen und auch -anwärter und eine Lockerung bei den Anforderungen an Aufsichtsräte. Warum muss ein Sitz im Aufsichtsrat zwingend mit einer jahrelangen Vorstandstätigkeit verbunden sein? Warum greift man nicht mehr auf das Wissen von Wissenschaftlerinnen zurück oder auf die erfahrenen Wirtschaftsprüferinnen und Juristinnen? Die Berufserfahrung in unterschiedlichsten Branchen, im Ausland und Erfahrungen in Konfliktsituationen können sehr wertvoll für einen Aufsichtsrat sein. Wir haben keine Zeit zu verlieren. Wir müssen sofort handeln, damit schon 2013, wenn in den meisten Unternehmen Neuwahlen stattfinden, mehr Frauen in Aufsichtsräte einziehen. Bei der Frühförderung von Kindern sagen wir Liberale immer, dass es uns darum geht, früh Chancen zu eröffnen. Es geht uns um Chancengleichheit von Anfang an. Bei der Debatte um Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen muss das genauso sein. Auch hier geht es um Chancengleichheit von Anfang an. Es geht um faire Chancen im Wettbewerb. Wir Liberale wollen keine Ergebnisgleichheit, das ist Sozialismus. (Zuruf von der SPD: Das ist Blödsinn!) Wir wollen Chancengleichheit für Frauen und Männer - von Anfang an. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Hubertus Heil hat das Wort für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Hubertus Heil (Peine) (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als die Debatte begonnen hat, war ich sehr hoffnungsfroh, weil neben der Einbringung des Gesetzentwurfs durch Frau Künast und neben den Redebeiträgen von den Kollegen aus meiner Fraktion Sie, Frau Winkelmeier-Becker, vielen meiner Kolleginnen und Kollegen mit der Beschreibung Ihrer Position durchaus aus dem Herzen gesprochen haben. Ich hatte gehofft, dass sich bei Ihnen an diesem Punkt etwas bewegt hat, muss aber leider feststellen, dass Sie offensichtlich weder für die Mehrheit Ihrer Fraktion noch für die Koalition sprechen; (Rita Pawelski [CDU/CSU]: Wie kommen Sie denn darauf?) denn dann haben wir die Rede des Kollegen Buschmann gehört. (Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Der ist nicht Teil unserer Fraktion!) Kollege Buschmann, da wir hier über Führungskräfte reden, muss ich Ihnen eines sagen: Die Idee Ihrer Fraktion, Sie mit diesem Weltbild in dieser Debatte reden zu lassen, ist die schlechteste Personalentscheidung, seit Caligula sein Pferd zum Konsul ernannt hat. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Marco Buschmann [FDP]: Das ist das beste Kompliment aus Ihrem Mund!) Ich sage Ihnen das ganz deutlich, und ich mache das auch an zwei, drei Beispielen fest; denn Sie haben sich offensichtlich mit vielem beschäftigt, aber nicht mit der Sache. Man darf sich nicht nur die Situation in Norwegen anschauen, sondern muss auch andere europäische Länder, die mittlerweile nachziehen, in den Blick nehmen. (Marco Buschmann [FDP]: Wo gibt es denn eine verbindliche Quote?) - Ich will Ihnen das sagen. (Marco Buschmann [FDP]: Nicht Gesetzgebungsverfahren! In Kraft getreten!) - Darf ich Ihnen ganz kurz antworten? Seien Sie mal nicht so nervös. Wir können das vernünftig miteinander besprechen. (Otto Fricke [FDP]: Wo gibt es das?) In Norwegen gibt es Erfolge. (Marco Buschmann [FDP]: Kein Beispiel! Kein Beleg!) Ihr Argument gegen Norwegen ist, dass dort Männerseilschaften durch Frauenseilschaften ersetzt werden. Dazu sage ich nur: Wenn schon Seilschaften, dann gleiches Recht für alle. Das gilt auch für die private Wirtschaft. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Marco Buschmann [FDP]: Keine Erfahrungswerte!) Die Niederlande werden nachziehen, Spanien wird nachziehen und andere auch. Ich sage Ihnen noch etwas, Herr Buschmann: Sie führen immer das Argument an, es gehe einzig und allein um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Unabhängig davon, dass es bei diesem Thema nicht nur um Frauen, sondern auch um Männer geht, (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Marco Buschmann [FDP]: Da hat keiner widersprochen!) sage ich Ihnen: Nach Ihrer Logik, nach der das der einzige Grund dafür ist, dass nicht mehr Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten sitzen, müssten die Vorstände und Aufsichtsräte voller kinderloser Frauen sein, die es in Deutschland auch gibt. Aber das ist nicht der Fall. (Marco Buschmann [FDP]: Das haben wir schon gehört!) Deswegen müssen Sie sich von Ihren Kolleginnen - hinter Ihnen sitzt eine, die sich vielleicht besser auskennt; auch neben Ihnen sitzt eine - eines sagen lassen - für uns Geschlechtsgenossen ist das kein Ruhmesblatt -: Neben dem Problem der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gibt es auch eine strukturelle Diskriminierung von Frauen, was ihren Aufstieg in Führungspositionen in der Privatwirtschaft betrifft, und das ist nicht in Ordnung. Ihre Häme mir gegenüber ist vergleichbar mit der Häme, die Thomas Sattelberger von der Telekom zu spüren bekommen hat, als er bei der Telekom die Quote eingeführt hat. (Marco Buschmann [FDP]: Wer hat denn mit Häme begonnen? Lächerlich!) Das ist die Häme von Männern, die es nicht begriffen haben. Gott sei Dank gibt es auch andere. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich sage Ihnen: Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit und des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, nach dem Männer und Frauen gleichberechtigt sind, und zwar nicht nur auf dem Papier, sondern tatsächlich, sondern das ist schlicht und ergreifend auch eine Frage der ökonomischen Vernunft; das sage ich als Wirtschaftspolitiker. Frau Winkelmeier-Becker, ich räume ein, dass das, was Sie beschrieben haben, richtig ist. Der Debattenstand in meiner Partei und der damaligen Regierung entsprach vor zehn Jahren - das haben Sie zu Recht kritisch angemerkt - genau dem, der jetzt in Ihrer Fraktion vorherrscht. Man hat gehofft, mit freiwilligen Vereinbarungen in diesem Bereich voranzukommen. (Rita Pawelski [CDU/CSU]: Das haben Sie doch auch gemacht! - Gegenruf der Abg. Christel Humme [SPD]: Zuhören!) - Frau Pawelski, hören Sie doch einmal einen Moment zu, damit wir das Argument austauschen können. Ich weiß, dass auch Sie das Richtige wollen. - Damals gab es bei uns ganz viele, die gesagt haben: "Wir müssen versuchen, das auf freiwilliger Basis durchzuführen", und Argumente der FDP und der CDU/CSU genutzt haben. Wenn man aber merkt, dass sich in zehn Jahren zu wenig bewegt hat - die Zahlen liegen ja vor -, dann ist es Zeit, Frau Winkelmeier-Becker, nicht wiederum auf die Freiwilligkeit zu setzen, sondern dann müssen Taten folgen. Lassen Sie uns das gemeinsam machen. (Marco Buschmann [FDP]: Sie wollen immer nur dann Taten, wenn Sie keine Verantwortung tragen!) Ich habe nicht nur die Sorge, dass Sie in Ihrer Fraktion in der Minderheit sind, sondern ich befürchte angesichts der Äußerungen, die Ihre Ministerin, Frau Schröder, in der Süddeutschen Zeitung getätigt hat, (Marco Buschmann [FDP]: Vorhin war es noch die taz!) und angesichts der Äußerungen aus dem Ministerium, nach denen Sie nicht einmal einen Stufenplan vorhaben - weder einen Plan noch eine Stufe -, dass sich unter Ihrer Ministerin gar nichts bewegt, es nur Appelle und freiwillige Vereinbarungen gibt. Ich sage Ihnen nicht nur im Interesse der Frauen in diesem Land, sondern explizit im Interesse des Standorts Deutschland: Trauen Sie starken Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten etwas zu. Es wird nicht zum Schaden unseres Landes sein. Norwegen macht uns das vor. Wir sollten diesen Weg weitergehen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD - Marco Buschmann [FDP]: Wie geht es weiter?) - Das kann ich Ihnen sagen: Schweden, (Otto Fricke [FDP]: Freiwillig!) Niederlande, (Otto Fricke [FDP]: Freiwillig!) Spanien. (Otto Fricke [FDP]: Freiwillig!) Alle gehen diesen Weg. (Marco Buschmann [FDP]: Alle freiwillig!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Das hatte schon fast die Qualität einer Kurzintervention, da Sie noch einmal an das Rednerpult zurückgegangen sind. (Marco Buschmann [FDP]: Das war ein Missbrauch! Ordnungsruf!) Jetzt hat die Kollegin Nadine Schön für die CDU/ CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Heil, Sie sagten, dass Sie vor zehn Jahren so geredet haben und seitdem so viel schlauer geworden sind. Aber Sie waren vor fünf Jahren an der Regierung und haben gar nichts vorgelegt, (Caren Marks [SPD]: Da haben Sie das verhindert!) weder einen Stufenplan noch ein Konzept, geschweige denn einen Gesetzentwurf. (Marco Buschmann [FDP]: Typisch!) Jetzt kommen Sie uns bitte nicht damit, dass Sie jetzt so viel weiter sind. Auch in den letzten Jahren haben wir von Ihnen nicht wahnsinnig viel gesehen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Jetzt sind Sie dran!) Wenn wir uns anschauen, wie Deutschland vom Ausland gesehen wird, dann stellen wir fest, dass das sehr positive Bilder sind. Der Wirtschaftsmotor brummt. Wir liegen, was die Produktion und die Wachstumsraten angeht, an der Spitze. Nicht so rosig sieht es aber beim Thema Gleichberechtigung aus, und auch das ist ein Wirtschaftsfaktor; das will ich als Mitglied sowohl im Wirtschaftsausschuss als auch im Frauenausschuss betonen. Wir wissen, wie es in Deutschland beim Thema "Frauen in Führungspositionen" aussieht. Die Zahlen sind genannt worden: In Norwegen sind über 32 Prozent der Vorstands- und Aufsichtsratsposten mit Frauen besetzt, in Schweden und Finnland 29 Prozent und in Deutschland 9 Prozent. Wir sind zwar der europäische Wirtschaftsmotor, aber gleichstellungspolitisch sind wir noch auf den Abstiegsrängen. Das darf nicht der Normalzustand bleiben. Das können wir nicht hinnehmen. (Beifall bei der CDU/CSU - Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann tun Sie doch mal was!) Es gibt aber nicht den einen Grund dafür, und deshalb gibt es auch nicht die eine Lösung für das Problem. Damit würden wir es uns wirklich zu einfach machen. Werfen wir einen kurzen Blick auf die Gründe. Es gibt vorgeschobene Gründe, und es gibt echte Gründe, die hier eine Rolle spielen. Grund Nummer eins ist, es gebe nicht genug qualifizierte Frauen. Ein Blick in unsere Hochschulen beweist das Gegenteil: Schon jetzt gibt es beispielsweise bei der Bertelsmann-Stiftung einen Pool von High Potentials, von möglichen Kandidatinnen für Aufsichtsräte. Diese jungen Frauen sind gut ausgebildet. Sie sind motiviert und qualifiziert. Sie wären ein Juwel für jedes Unternehmen. Auch wenn es gerade im technischen Bereich noch mehr werden könnten: Es gibt gute Frauen, und es werden immer mehr. Deshalb kann mangelnde Qualifikation nicht dauerhaft das Argument sein. Als zweiten Grund hören wir immer, Frauen fehlten Führungskompetenzen. Frauen könnten das nicht, wird manchmal sogar gesagt. Auch das ist offensichtlich falsch. Werfen wir nur einen Blick auf die Unternehmen beispielsweise im Sozial- und Gesundheitsbereich. Hier gibt es sehr viele weibliche Chefs, Frauen in Führungspositionen. Das beweist: Frauen können sehr wohl führen. Sie können sehr wohl betrieblich organisieren. Zu sagen, Frau hätten keine Führungskompetenzen, Frauen könnten das nicht, ist abstrus, substanzlos und, so würde ich sagen, auch unverschämt. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD) Eine dritte Begründung, die schon eher einleuchtet - dies ist schon öfter genannt worden -, ist die Tatsache, dass es nach wie vor schwierig ist, Karriere und Kinder unter einen Hut zu bringen. Leider heißt es noch immer zu häufig: Entweder-oder. Hier müssen wir ran. Das ist ein Thema für die Frauen; das muss aber auch ein Thema für die Männer sein. Karriere mit Kindern muss die Regel werden, und zwar für Frauen und für Männer. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dabei helfen die Partnermonate beim Elterngeld. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stufenplan!) Dabei helfen die Betreuungsmöglichkeiten. Dabei helfen neue Arbeitszeitmodelle wie die 30-Stunden-Woche. Dabei hilft ein neues Miteinander im Unternehmen zwischen Beschäftigten und Chefs. Es darf nicht heißen "Karriere nur ohne Kinder" oder "Karriere trotz Kindern", sondern es muss heißen: Karriere mit Kindern. - Das muss die Zukunft sein, sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU - Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und wie wollen Sie das regeln? Was machen Sie dafür?) Ein weiterer Grund, der immer wieder genannt wird, ist, dass Frauen nicht wollen. Tatsächlich sind wir Frauen, auch wenn es um die eigene Karriere geht, manchmal viel zu zurückhaltend. Wir trauen uns die größere Aufgabe nicht zu. (Christel Humme [SPD]: Bitte?) Wir zögern, wägen ab, und am Ende des Tages macht dann der vor Selbstbewusstsein strotzende Kollege den Job. Da liegt es natürlich auch an den Frauen selbst, etwas zu ändern, mutiger und forscher zu werden und etwas einzufordern. Man kann aber nicht sagen, dass die Frauen an allem schuld sind; denn Frauen kämpfen nur für eine Position, wenn sie das Ziel für erstrebenswert halten. (Caren Marks [SPD]: Das sieht Frau Schröder aber anders!) Der Charme von Führungsetagen ist zurzeit eher begrenzt. Es gibt eine Anwesenheitskultur. Es gibt Intrigen, Machogehabe und die 70-Stunden-Woche. Für viele Frauen wirkt das abschreckend. Jetzt kann man natürlich sagen: Pech gehabt! Dann müsst ihr eben draußen bleiben. - Man kann daraus aber auch schließen, dass sich das Klima in den Chefetagen ändern muss, damit sie sowohl für Frauen als auch für Männer attraktiv sind. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU - Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was tun Sie dafür? - Dr. Eva Högl [SPD]: Das ändert sich erst, wenn Frauen drin sind!) - Sehr gut erkannt, liebe Kollegin. Das ändert sich erst, wenn Frauen drin sind. Das möchte ich Ihnen gerne an einem Gedankenexperiment verdeutlichen. Nehmen Sie - das ist bei diesen Temperaturen etwas schwierig - als Beispiel eine Grillparty. Wenn ein Mann eine Grillparty plant, dann gibt es dort Feuer, Fleisch, kaltes Bier und vielleicht noch eine Bierzeltgarnitur. Frauen gehen so etwas anders an. Ihnen ist das zu trist; bei ihnen kommen ein paar Dinge hinzu, zum Beispiel Windlichter und ein frischer Salat als Beilage. Klar ist: Solange nur Männer die Grillparty vorbereiten, wird es bei Bier, Fleisch und Feuer bleiben. (Otto Fricke [FDP]: Was kennen Sie denn für Männer?) Wieso sollte man daran etwas ändern? (Dr. Eva Högl [SPD]: Das ist Satire!) Es gefällt ja allen beteiligten Männern. Ist nur eine Frau dabei, wird sie sich im Zweifel anpassen. Es ändert sich erst dann etwas, wenn mehrere Frauen in dieser Runde sind und den Schneid haben, ihre Vorstellungen durchzusetzen. Dann wird die Party auch für andere Frauen attraktiv. Genauso ist es in Führungsgremien. Frauen sollen dort nicht etwas schöner machen. (Dr. Eva Högl [SPD]: Wir machen keine Party! Wir reden über Führungspositionen! - Caren Marks [SPD]: Wir machen keine Grillparty! Sie machen das Thema lächerlich!) - Natürlich spreche ich nicht von einer Party. Ich will Ihnen an diesem Beispiel verdeutlichen, dass es eine qualifizierte Größe von Frauen braucht, um in einer Runde etwas zu ändern. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU - Iris Gleicke [SPD]: Das mag für Sie gelten, für mich nicht! - Weitere Zurufe von der SPD) - Ich weiß gar nicht, wieso Sie sich aufregen. Wenn Sie das Bild nicht verstanden haben, erkläre ich es Ihnen noch einmal. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU - Iris Gleicke [SPD]: Das können Sie anderen nicht zumuten!) Fakt ist: Es braucht eine qualifizierte Größe, sei es in Aufsichtsräten, sei es in Führungsetagen oder anderen Bereichen, um die Mentalität, die Kultur zu ändern. Wieso fehlt diese qualifizierte Größe? (Agnes Malczak [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber was machen Sie denn? - Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir brauchen endlich eine Quotierungskultur!) Bleiben wir bei dem Bild: Es gibt einige Männer, die lieber alleine grillen, die unter sich bleiben und einen Männerabend ohne Schnickschnack machen. (Otto Fricke [FDP]: Was kennen Sie für Männer?) Diese Männer gibt es auch in den Führungsetagen. Sie bleiben lieber unter sich, sie wollen keine Frauen dabei haben. Andere Männer haben Angst - ich bleibe bei dem Beispiel -, dass die Würstchen nicht reichen. Sie sind eh knapp. Auch die Posten in den Gremien sind nicht im Überfluss vorhanden. (Caren Marks [SPD]: Was ist mit den Würstchen?) Wieder andere wollen gerne, dass andere mitfeiern, aber außer den ihnen schon bekannten Personen fällt ihnen niemand ein; diese sind auch in Ordnung und passen gut zu den anderen. So verhält es sich auch oft bei der Rekrutierung von Führungspersonen in Unternehmen: Man nimmt den, den man kennt. Wieder andere würden sich über weitere Gäste freuen, wissen aber nicht, wie sie diese ansprechen sollen. Auch in den Firmen gibt es unterschiedliche Muster: von wirklicher Ablehnung bis zur Unkenntnis, wie man jemanden ansprechen kann. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Sie schaffen es mit Ihrer Rede noch bis Harald Schmidt! - Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das Ende vom Lied ist: Die Grillparty - lieber Kollege, dies ist ein Bild, um eine gewisse Mentalität zu verdeutlichen - (Caren Marks [SPD]: Ein Würstchenbild! - Christel Humme [SPD]: Der Mann ist das Würstchen, die Frau der Sekt, oder was?) bleibt eine reine Männerparty; das ist schade. Auch Sie wissen: Der Party geht dadurch einiges verloren, und auch in den Betrieben geht einiges verloren. Es ist unbestritten - das wurde schon gesagt -, dass gemischte Führungsteams erfolgreicher sind. In Zeiten des Fachkräftemangels muss sich jedes Unternehmen fragen, ob man es sich leisten kann, so viel Potenzial brachliegen zu lassen. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Es gibt genug Würstchen in den Aufsichtsräten! - Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Erkenntnis, dass man gemischte Teams braucht, ist also vorhanden, auch die Erkenntnis, dass es einer qualifizierten Größe bedarf. Damit sind wir bei der Frage, wie wir dies erreichen. Im Koalitionsvertrag wird ein Stufenplan angekündigt. In der ersten Stufe werden Berichtspflichten vorgesehen. Ein Stufenplan muss aber mehr als eine Stufe haben. (Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sagen Sie mal der Ministerin!) Die Gruppe der Frauen unserer Fraktion schlägt als zweite Stufe eine Selbstverpflichtung vor. (Dr. Eva Högl [SPD]: Das haben wir schon!) Alle großen mitbestimmungspflichtigen Unternehmen sollten sich gemischte Teams in Führungspositionen und Aufsichtsräten als Ziel setzen; diese sollten zu mindestens 30 Prozent aus Frauen bestehen. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 2050!) - Dies soll nicht erst bis 2050 erreicht werden. 2013 ist die nächste Runde; dies ist ein interessantes Datum. Dann werden wir sehen, ob die freiwillige Selbstverpflichtung zum gewünschten Ziel führt. Wenn das nicht gelingt, dann muss es eine dritte Stufe geben. (Zurufe von der SPD: Oh!) In diesem Fall muss es eine gesetzliche Regelung geben. (Iris Gleicke [SPD]: Sagt die Würstchenbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion!) Ich hätte kein Problem damit, das schon jetzt gesetzlich vorzuschreiben. Wir müssen aber erst abwarten, wie sich die Dynamik entwickelt. Wenn sie nicht zum Erfolg führt, müssen wir die Stellschrauben enger ziehen. Dann muss der Gesetzgeber verbindliche Quoten festlegen. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Schön, Sie kommen bitte zum Ende. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir liegen beim Ziel nicht weit auseinander, und wir liegen beim Weg nicht weit auseinander. Lassen Sie uns darüber in Ruhe sprechen. Wir finden Ihren Gesetzentwurf eigentlich gut. Wir sind an einer engen Zusammenarbeit bei diesem Thema interessiert. Auf diese Zusammenarbeit freue ich mich. (Caren Marks [SPD]: Aber die Würstchen nicht vergessen!) Ich denke aber, es ist besser, wenn wir das fair und miteinander statt gegeneinander machen. Wir sollten nicht versuchen, uns gegenseitig zu diskreditieren. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP - Caren Marks [SPD]: Armes Würstchen!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Damit schließe ich die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 17/3296 an die Ausschüsse vorgeschlagen, die Sie in der Tagesordnung finden. Die Federführung ist jedoch strittig. Die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP wünschen Federführung beim Rechtsausschuss, Bündnis 90/Die Grünen beim Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ich lasse zuerst über den Überweisungsvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? - Die Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Überweisungsvorschlag ist bei Zustimmung durch die Oppositionsfraktionen abgelehnt. Die Koalitionsfraktionen haben dagegen gestimmt. Ich lasse jetzt über den Überweisungsvorschlag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP abstimmen, also Federführung beim Rechtsausschuss. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? Gibt es keine. Dann ist dieser Überweisungsvorschlag angenommen. Der Tagesordnungspunkt 32 ist abgesetzt und soll zu einem späteren Termin wieder aufgesetzt werden, ebenso der Tagesordnungspunkt 33. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 34 a und b auf: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG) - Drucksache 17/3355 - Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss (f) Innenausschuss Ausschuss für Kultur und Medien b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Tabea Rößner, Kai Gehring, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz von Journalisten und der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht - Drucksache 17/3989 - Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss (f) Innenausschuss Ausschuss für Kultur und Medien Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. - Ich sehe, damit sind Sie einverstanden. Es handelt sich um die Kolleginnen und Kollegen Ansgar Heveling, Christine Lambrecht, Halina Wawzyniak, Volker Beck und den Parlamentarisches Staatssekretär Max Stadler.9 Die Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 17/3355 und 17/3989 sollen an die Ausschüsse überwiesen werden, die in der Tagesordnung stehen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? - Das ist nicht der Fall. Dann ist so beschlossen. Wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 15. Dezember 2010, 13 Uhr, ein. Genießen Sie das Wochenende, den zweiten Advent und die gewonnenen Einsichten. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 14.02 Uhr) Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 03.12.2010 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 03.12.2010 Beckmeyer, Uwe SPD 03.12.2010 Bellmann, Veronika CDU/CSU 03.12.2010 Binding (Heidelberg), Lothar SPD 03.12.2010 Bleser, Peter CDU/CSU 03.12.2010 Brunkhorst, Angelika FDP 03.12.2010 Bülow, Marco SPD 03.12.2010 Burchardt, Ulla SPD 03.12.2010 Crone, Petra SPD 03.12.2010 Dr. Dehm, Diether DIE LINKE 03.12.2010 Dr. Djir-Sarai, Bijan FDP 03.12.2010 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 03.12.2010 Freitag, Dagmar SPD 03.12.2010 Friedhoff, Paul K. FDP 03.12.2010 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 03.12.2010 Gerdes, Michael SPD 03.12.2010 Gerster, Martin SPD 03.12.2010 Gloser, Günter SPD 03.12.2010 Groth, Annette DIE LINKE 03.12.2010* Gruß, Miriam FDP 03.12.2010 Dr. Hendricks, Barbara SPD 03.12.2010 Hörster, Joachim CDU/CSU 03.12.2010** Kiesewetter, Roderich CDU/CSU 03.12.2010 Klöckner, Julia CDU/CSU 03.12.2010 Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.12.2010 Krestel, Holger FDP 03.12.2010 Kunert, Katrin DIE LINKE 03.12.2010 Dr. Lauterbach, Karl SPD 03.12.2010 Lay, Caren DIE LINKE 03.12.2010 Leutheusser-Schnarrenberger, Sabine FDP 03.12.2010 Lötzer, Ulla DIE LINKE 03.12.2010 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.12.2010 Möller, Kornelia DIE LINKE 03.12.2010 Nestle, Ingrid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.12.2010 Nietan, Dietmar SPD 03.12.2010 Nord, Thomas DIE LINKE 03.12.2010 Oswald, Eduard CDU/CSU 03.12.2010 Petermann, Jens DIE LINKE 03.12.2010 Dr. Ratjen-Damerau, Christiane FDP 03.12.2010 Dr. Schavan, Annette CDU/CSU 03.12.2010 Scholz, Olaf SPD 03.12.2010 Schreiner, Ottmar SPD 03.12.2010 Sharma, Raju DIE LINKE 03.12.2010 Steinke, Kersten DIE LINKE 03.12.2010 Strothmann, Lena CDU/CSU 03.12.2010 Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 03.12.2010 * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Tagesordnungspunkt 30 a) Thomas Dörflinger (CDU/CSU): Ich werde dem von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf heute unter Zurückstellung von Bedenken meine Zustimmung erteilen. Dies geschieht in erster Linie aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht, das in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 die Neufestsetzung der Regelsätze nach dem SGB II angemahnt hatte; mit meiner Zustimmung trage ich zu einer fristgerechten Umsetzung des Urteils bei, obwohl der Gesetzentwurf folgende Mängel aufweist: Erstens. Die meines Erachtens im Gesetzentwurf vorgenommene, nicht geeignete Interpretation des Karlsruher Urteils führt zu einer Reihe von schweren ordnungspolitischen Fehlern. Wiewohl die Gewährleistung der Lernmittelfreiheit, die Teilhabe an schulischen Veranstaltungen, die Schülerbeförderung und die Möglichkeit eines Mittagessens für Ganztagsschüler in ihrer Notwendigkeit unbestritten sind, fallen diese Aufgaben unzweifelhaft nicht in die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers, sondern in die Zuständigkeit der Bundesländer bzw. der Schulträger. Der Bundesgesetzgeber zieht hier Kompetenzen an sich, deren finanzielle Folgen schon mittelfristig nicht absehbar sind. Mit den Vorgaben der Föderalismuskommission II ist dies zudem inkompatibel. Die Begründung, weshalb sich der Bund zwar bei Schülern im Leistungsbezug nach dem SGB II für diese Aufgaben für zuständig hält, bei allen anderen Schülern aber nicht, dürfte schwerfallen. Dies provoziert die Diskussion um einen dauerhaften Übergang dieser Aufgaben in die Zuständigkeit des Bundes - mit deutlichen Folgen für die Bundeshaushalte der Zukunft. Zweitens. Die Umsetzung der sogenannten Bildungschipkarte wird nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand für alle im Verfahren Beteiligten möglich sein. Dieser Verwaltungsaufwand rechtfertigt die inhaltlich eigentlich nicht zu beanstandenden Ziele nicht, zumal eine ausreichende technische Abgrenzung respektive die Regelung zur Zusammenarbeit zwischen den Zuständigkeiten der Jobcenter, der Sozialdezernate sowie der Träger von Kinder- und Jugendhilfe im Gesetzentwurf meines Erachtens nicht ausreichend dargestellt ist. Drittens. Es bestehen deutliche Zweifel, ob die Umsetzung der sogenannten Bildungschipkarte tatsächlich diskriminierungsfrei geschehen kann. Idealiter wäre dies flächendeckend nur dann gegeben, wenn für alle Kinder und Jugendlichen, nicht nur jene im SGB-II-Bezug, einerseits bestehende kommunale Angebote zur Förderung von Kindern und Jugendlichen sowohl inhaltlich wie technisch an die Vorgaben des Bundesgesetzgebers angeglichen und andererseits neu zu schaffende kommunale Angebote sich ebenfalls an den Vorgaben des SGB II orientieren würden. Da mit Blick auf die kommunale Selbstverwaltung eine rechtliche Verpflichtung weder zur Angleichung der Systeme noch zur Schaffung derselben überhaupt ausgesprochen werden kann, erscheint eine diskriminierungsfreie Umsetzung bundesweit mehr als zweifelhaft. Viertens. Die Gewährung von Sachleistungen zugunsten von Kindern und Jugendlichen anstelle der Bargeldzahlung an die Eltern ist mit Blick auf problematische Familienverhältnisse im Prinzip richtig. Die Annahme, Eltern oder Elternteile im Leistungsbezug nach dem SGB II seien generell in der Wahrnehmung der erzieherischen Aufgabe für ihre Kinder beeinträchtigt, geht allerdings an der Realität deutlich vorbei. Dies bedeutete ja im Umkehrschluss, dass Eltern mit einer bisher sozialversicherungsplichtigen oder selbstständigen Beschäftigung, die bisher ihrer erzieherischen Verantwortung gerecht wurden, durch den möglicherweise temporär auftretenden Leistungsbezug nach dem SGB II diese Kompetenz einbüßen. Dies kann nicht richtig sein. Es wäre stattdessen angezeigt, die Umstellung von Bargeld- auf Sachleistung auf jene Familien zu konzentrieren, wo in der Wahrnehmung erzieherischer Verantwortung insofern nachweisbare Mängel bestehen, als sich die Kinder- und Jugendhilfe zu Maßnahmen nach dem SGB VIII gezwungen sieht. Kai Wegner (CDU/CSU): Zu meinem Stimmverhalten in der Abstimmung zum TOP 30 a in der 79. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages am 3. Dezember 2010, 2./3. Lesung des von den Fraktionen CDU/CSU und FDP sowie der Bundesregierung eingebrachten Entwurfes eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, gebe ich gemäß § 31 Abs. 1 GO-BT folgende Erklärung zu Protokoll: Ich stimme dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zu, mit dem in erster Linie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 umgesetzt wird. Gleichwohl bedaure ich sehr, dass es im Rahmen dieser Gesetzesänderung nicht gelungen ist, eine Regelung zu schaffen, die es ermöglicht, dass Behörden bei Vernachlässigung der Erziehungspflicht von Eltern gegenüber ihren grundschulpflichtigen Kindern Sanktionen vornehmen können. Wir dürfen es nicht akzeptieren, dass vor allem schulpflichtige Kinder im Grundschulalter durch fehlende Erziehungsleistung ihrer Eltern im Transferbezug durch Fernbleiben von der Schule erst gar keine Chance bekommen, den Aufstieg durch Bildung zu schaffen. Diese Eltern verursachen durch ihr Fehlverhalten mit großer Wahrscheinlichkeit den dauerhaften Transferbezug ihrer Kinder. Dies geschieht nicht nur zum Schaden der Kinder, sondern auch zulasten der Allgemeinheit. Ich hoffe sehr, dass es in den kommenden Monaten gelingt, eine entsprechende gesetzliche Regelung zu erzielen. Dies ist vor allem auch deshalb erforderlich, da das bisherige Bußgeldverfahren in den einzelnen Bundesländern ein stumpfes Schwert ist: Bei Eltern im ALG-II-Bezug kann dieses in den meisten Fällen ohnehin nicht eingezogen werden. Ich bin jedoch der Überzeugung, dass wir nicht ein einziges Kind in Deutschland aufgeben dürfen. Deshalb muss der Staat seinem Wächteramt nach Art. 6 des Grundgesetzes auf diese Weise schnell und wirkungsvoll im Interesse der Kinder nachkommen können. Bei Eltern, die keinen Rechtsanspruch auf Transferleistungen haben, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass gemäß der Schulgesetze der Bundesländer verhängte Bußgelder eingetrieben werden können. Eine Kumulation von Bußgeld und Sanktion muss ausgeschlossen werden, die Sanktion muss Vorrang haben. Eine entsprechende Änderung des § 31 Abs. 2 Nr. 2 SGB II ist laut verschiedener Gutachten in jeder Hinsicht verfassungskonform. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Stefanie Vogelsang, Dr. Jan-Marco Luczak und Marco Wanderwitz (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Tagesordnungspunkt 30 a) Zu unserem Stimmverhalten in der Abstimmung zum TOP 30 a in der 79. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages am 3. Dezember 2010, 2./3. Lesung des von den Fraktionen CDU/CSU und FDP sowie der Bundesregierung eingebrachten Entwurfes eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch geben wir gemäß § 31 Abs. 1 GO-BT folgende Erklärung zu Protokoll: Wir stimmen dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zu, mit dem in erster Linie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 umgesetzt wird. Gleichwohl bedauern wir sehr, dass es im Rahmen dieser Gesetzesänderung nicht gelungen ist, eine Regelung zu schaffen, die es ermöglicht, dass Behörden bei Vernachlässigung der Erziehungspflicht von Eltern gegenüber ihren grundschulpflichtigen Kindern Sanktionen vornehmen können. Wir dürfen es nicht akzeptieren, dass vor allem schulpflichtige Kinder im Grundschulalter durch fehlende Erziehungsleistung ihrer Eltern im Transferbezug durch Fernbleiben von der Schule erst gar keine Chance bekommen, den Aufstieg durch Bildung zu schaffen. Diese Eltern verursachen durch ihr Fehlverhalten mit großer Wahrscheinlichkeit den dauerhaften Transferbezug ihrer Kinder. Dies geschieht nicht nur zum Schaden der Kinder, sondern auch zulasten der Allgemeinheit. Wir hoffen sehr, dass es in den kommenden Monaten gelingt, eine entsprechende gesetzliche Regelung zu erzielen. Dies ist vor allem auch deshalb erforderlich, da das bisherige Bußgeldverfahren in den einzelnen Bundesländern ein stumpfes Schwert ist: Bei Eltern im ALG-II-Bezug kann ein Bußgeld in den meisten Fällen ohnehin nicht eingezogen werden. Wir sind jedoch der felsenfesten Überzeugung, dass wir nicht ein einziges Kind in Deutschland aufgeben dürfen. Deshalb muss der Staat seinem Wächteramt nach Art. 6 GG auf diese Weise schnell und wirkungsvoll im Interesse der Kinder nachkommen können. Bei Eltern, die keinen Rechtsanspruch auf Transferleistungen haben, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass gemäß den Schulgesetzen der Bundesländer verhängte Bußgelder eingetrieben werden können. Eine Kumulation von Bußgeld und Sanktion muss ausgeschlossen werden, die Sanktion muss Vorrang haben. Eine entsprechende Änderung des § 31 Abs. 2 Nr. 2 SGB II ist laut verschiedenen Gutachten in jeder Hinsicht verfassungskonform. Des Weiteren bedauern wir es ausdrücklich, dass es nicht gelungen ist, eine Regelung bezogen auf die Deckung der Beitragsfinanzierunglücke von im Basistarif der PKV krankenversicherten Beziehern von ALG II zu finden. Da diese Regelung etliche Bürger stark belastet, gehen wir davon aus, dass die Bundesregierung hier zügig eine entsprechende Regelung vorlegt. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag: Stuttgart 21 - Bau- und Vergabestopp (Tagesordnungspunkt 35) Hiermit erkläre ich, gemäß § 31 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung, an der Abstimmung zum oben genannten Tagesordnungspunkt nicht teilzunehmen. Der Antrag der Linken zum Baustopp für Stuttgart 21 greift eine politische Diskussion der letzten Monate auf. Mir ist wichtig festzustellen, dass Pro und Kontra zum Bahnhof in Stuttgart über Jahre abgewogen und auch politisch entschieden wurden. Wie so oft regt sich aber erst Widerstand, wenn es an die Umsetzung eines auch planungsrechtlich abgeschlossenen Verfahrens geht. Es ist keine neue Erkenntnis, dass dieses immer häufiger der Fall ist. Auch ich hege Bedenken, ob Ausmaß und Kosten des Projekts angemessen und erforderlich sind. Jedoch sind die politischen Entscheidungen gefallen, ein einzigartiges Schlichtungsverfahren hat stattgefunden. Doch selbst ein Beschluss des Bundestages für einen Baustopp hätte diesen nicht zur Folge, da der Bundestag nicht mehr Herr des Verfahrens ist und keine entsprechende Entscheidungskompetenz besitzt. Die Bahn AG als Bauträger und das Land Baden-Württemberg sind die entscheidenden Akteure. Warum nun die heutige Abstimmung? Es geht den Linken mit ihrem Antrag, der faktisch gar keinen Baustopp erzwingen kann, um politische Profilierung durch Klamauk mit Blick auf die anstehende Landtagswahl. Daran werde ich mich nicht beteiligen. Was bleibt, ist der Wunsch, dass die Bahn AG und das Land Baden-Württemberg mit den Kritikern im Gespräch bleiben und sie so weit wie möglich im weiteren Verfahren beteiligen. Bleibende Lehre ist es einerseits, künftig noch frühzeitiger und umfassender Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen, andererseits aber auch die Erwartung, dass Bürgerinnen und Bürger sich rechtzeitig zu politischen Projekten äußern, ihre Beteiligungsrechte wahrnehmen, Anregungen und Kritik rechtzeitig einbringen und nicht erst wach werden, wenn bereits die Bagger rollen. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Florian Pronold, Rainer Arnold, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, Elvira Drobinski-Weiß, Dr. h. c. Gernot Erler, Peter Friedrich, Ulrike Gottschalck, Michael Groß, Gustav Herzog, Josip Juratovic, Nicolette Kressl, Christian Lange (Backnang), Gabriele Lösekrug-Möller, Caren Marks, Katja Mast, Karin Roth (Esslingen), Rita Schwarzelühr-Sutter und Ute Vogt (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag: Stuttgart 21 - Bau- und Vergabestopp (Tagesordnungspunkt 35) Die Bundestagsfraktion Die Linke legt heute einen Antrag mit dem Titel "Stuttgart 21 - Bau- und Vergabestopp" vor, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, auf die Deutsche Bahn AG einzuwirken, alle Bau-, Abriss- und Vergabemaßnahmen bis zur Wahl des Landtags in Baden-Württemberg am 27. März 2011 einzustellen. Das Schienenprojekt Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm hat für die Region Stuttgart und deren Anbindung an das europäische Schienennetz eine hervorragende Bedeutung. Der neue Bahnhof bedeutet für die städtebauliche Entwicklung der Landeshauptstadt Stuttgart eine besondere Chance. Die Bevölkerung in Stuttgart und im Land Baden-Württemberg ist in ihrer Bewertung des Neubauprojekt, tief gespalten. Seit Monaten stehen sich Befürworter und Gegner unversöhnlich gegenüber und streiten über die Umsetzung des Schienenprojekts Stuttgart 21. Am 30. September 2010 ist der Protest gegen das Projekt Stuttgart 21 eskaliert. Durch einen unverhältnismäßigen Polizeieinsatz gegen die Demonstranten, veranlasst durch die Landesregierung des Landes Baden-Württemberg unter der Führung des Ministerpräsidenten Mappus, kam es zu vielen Verletzten. Das war politisch unverantwortlich und muss im Untersuchungsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg lückenlos aufgeklärt werden. Nach unserer Auffassung lässt sich der Konflikt nur durch eine landesweite Volksabstimmung lösen, in der die Bürgerinnen und Bürger des Landes Baden-Württemberg selbst über die Zukunft von Stuttgart 21 abstimmen. Im Antrag "Kein Weiterbau von Stuttgart 21 bis zur Volksabstimmung" - Drucksache 17/2933 - hat die SPD-Bundestagsfraktion daher ein sofortiges Ruhen der Bau-und Abrissarbeiten bis zur Durchführung einer Volksabstimmung gefordert. Wir begrüßen, dass nach anfänglichem Widerstand der DB AG und der Landesregierung von Baden-Württemberg während der Schlichtungsgespräche unter der Leitung des Schlichters Heiner Geißler seit dem 15. Oktober 2010 die Arbeiten an der Baustelle von Stuttgart 21 ruhen. Der am 30. November 2010 erfolgte Schlichterspruch von Herrn Geißler hat Vorschläge wie unter anderem die Erweiterung des Baus um ein neuntes und zehntes Gleis gemacht, unter welchen Bedingungen nach seiner Sicht das Projekt Stuttgart 21 plus umgesetzt und gebaut werden sollte. Darüber hinaus wird ein Stresstest durch einen unabhängigen Gutachter vorgeschlagen, der die Leistungsfähigkeit des Projekts Stuttgart 21 untersuchen soll. Ziel ist es, herauszufinden, ob und wie der geplante Bahnknoten Stuttgart 21 einen "Fahrplan mit 30 Prozent Leistungszuwachs in der Spitzenstunde mit guter Betriebsqualität" gewährleisten kann. Wir sind der Meinung, dass die Schlichtung zur Versachlichung der Debatte zwischen Befürwortern und Gegnern des Projekts Stuttgart 21 geführt hat. Der grundsätzliche Konflikt um die Umsetzung des neuen Tiefbahnhofs ist damit jedoch nicht gelöst. Nur eine Volksabstimmung der Menschen in Baden-Württemberg kann die notwendige Legitimation schaffen. Einen rechtlich möglichen Weg auf der Grundlage der Landesverfassung haben renommierte Rechtsgutachter aufgezeigt. Da die aktuelle Mehrheit von CDU und FDP im Landtag von Baden-Württemberg eine Volksabstimmung verhindert, wird die Landtagswahl am 27. März 2011 darüber entscheiden, ob die Bürgerinnen und Bürger des Landes Baden-Württemberg in einer Volksabstimmung über die Zukunft von Stuttgart 21 abstimmen dürfen. In diesem Verständnis halten wir an der Forderung in unserem weitergehenden Antrag - Drucksache 17/2933 - nach einem Ruhen der Bau-und Abrissarbeiten bis zur Volksabstimmung, die nach aktuellem Stand erst nach dem 27. März 2011 zustande kommen wird, fest und stimmen für den Antrag der Fraktion die Linke "Stuttgart 21 - Bau- und Vergabestopp". Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG) - Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Journalisten und der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (Tagesordnungspunkt 34 a und b) Ansgar Heveling (CDU/CSU): Uns liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur "Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht, PrStG" vor, der in erster Lesung heute beraten wird. Gleichzeitig hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen eigenen Gesetzentwurf zu dieser Thematik auf Drucksache 17/3989 eingebracht, der heute ebenfalls mit beraten wird. Zunächst einmal: Die Pressefreiheit in Deutschland ist stark. In der Bundesrepublik können Medienangehörige ihrer wichtigen Aufgabe ungehindert nachkommen. Die Presse ist frei und jedermann hat die Chance, die unterschiedlichste veröffentlichte Meinung in den verschiedensten Medien ohne jegliche Repression wahrzunehmen. Das ist nicht in jedem Land so. Richtigerweise kommt der Pressefreiheit eine schlechterdings konstituierende Wirkung für die demokratische Gesellschaft zu. Dies wird insbesondere von der Verfassungsrechtsprechung anerkannt und in unserem demokratischen Verfassungsstaat täglich gelebt. Allerdings ist auch klar, dass die Pressefreiheit in einem Spannungsverhältnis zu anderen Rechten steht. Dazu gehört auch das Interesse des Staates an einer wirksamen Strafverfolgung. Und hier gibt es keinen Automatismus, der Medienangehörige generell und grundsätzlich außerhalb des Geltungsbereichs strafrechtlicher und strafprozessualer Normen stellt. Zu Recht wird in der Begründung des Gesetzentwurfs darauf hingewiesen - ich zitiere -: "Dass das Strafverfolgungsinteresse grundsätzlich hinter das Rechercheinteresse der Medien zurückzutreten hat, lässt sich verfassungsrechtlich nicht begründen. Es ist zudem zu beachten, dass das Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung durch verfahrensrechtliche Vorschriften, die die Ermittlung der Wahrheit beschränken, empfindlich berührt werden kann. Solche Beschränkungen können auch den im Rechtsstaatsprinzip begründeten Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Strafverfahren beeinträchtigen, weil Gegenstände, auf die sich Zeugnisverweigerungsrechte und Beschlagnahmeverbote beziehen, grundsätzlich nicht nur der Anklage, sondern auch der Verteidigung entzogen sind." Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen nun nicht nur Verfahrensrechte geregelt werden, es soll vielmehr gesetzlich geregelt werden, dass Beihilfehandlungen zur Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht gemäß § 353 b StGB zukünftig nicht einmal mehr rechtswidrig sein sollen. Bündnis 90/Die Grünen wollen sogar noch weiter darüber hinausgehen und auch die Anstiftung für nicht rechtswidrig erklären. Damit ist vorgesehen, dass der Gesetzgeber eine bisher durch die Rechtsprechung und die Literatur gefestigte Position aktiv korrigiert. Rechtsprechung und Literatur sind nämlich der Auffassung, dass durch die Möglichkeit einer Beihilfe am vollendeten, aber unbeendeten Delikt die Strafbarkeit auch von Nichtgeheimnisträgern aufrechterhalten worden ist. Natürlich kann der Gesetzgeber durch ein legislatives Diktum eine durch die Rechtsprechung geprägte Position verändern. Dazu hat er nicht nur die Befugnis. Es ist sogar ganz klar seine Aufgabe, das Spannungsverhältnis zwischen den Grundrechten aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes und den Bedürfnissen einer wirksamen Strafrechtspflege, in diesem Falle in Bezug auf die Geheimhaltungsinteressen des Staates, auszutarieren und durch Regelungen festzulegen. Dazu bedarf es indessen einer sorgfältigen Abwägung. Nicht zuletzt die aktuellen Erfahrungen mit den sogenannten Enthüllungen von WikiLeaks zeigen, dass es auch tatsächlich notwendig ist, ganz genau hinzuschauen und die Wirkungen, Auswirkungen und Wechselwirkungen im Detail zu bedenken. So liegt etwa folgende Überlegung nicht gänzlich fern: So nachvollziehbar auf der einen Seite das Interesse ist, Medienangehörige von der Rechtswidrigkeit bei Beihilfehandlungen im Zusammenhang mit der Verletzung von Dienstgeheimnissen freizustellen, so genau muss man sich überlegen, was damit im Hinblick auf die Motivation des Haupttäters verbunden sein kann. Dies alles muss man zumindest bedenken. Dies gilt umso mehr für das Ansinnen von Bündnis 90/Die Grünen, sogar die Anstiftung von einer Rechtswidrigkeit auszunehmen. Ein solches Anliegen können und werden wir keinesfalls mittragen. Damit wird der Verletzung von Dienstgeheimnissen in jedem Falle Vorschub geleistet. Sie sehen: Das Spannungsfeld ist sensibel, und wir müssen sehr genau überlegen, was wir mit dem Gesetz erreichen. Die Bundesregierung hat uns einen Entwurf vorgelegt. Das gibt uns die Möglichkeit, die notwendigen Überlegungen miteinander zu diskutieren. Wir werden dies gerne im Verlauf der weiteren Beratung tun. Christine Lambrecht (SPD): Die Pressefreiheit ist ein hohes und für die Demokratie unverzichtbares Gut. Darüber sind wir uns sicher alle einig. Die Freiheit der Medien ist konstituierend für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und von besonderer Bedeutung für den freiheitlichen Staat. Selbstverständlich gehört zur Pressefreiheit auch ein gewisser Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Presse und privaten Informanten. Denn die Presse kann auf private Mitteilungen nicht verzichten. Und je sicherer der Informant sein kann, dass der Journalist die Herkunft seiner Informationen nicht preisgibt, desto ergiebiger ist er als Informationsquelle. Andererseits besteht ein Spannungsverhältnis zwischen der Pressefreiheit auf der einen Seite und dem staatlichen Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung sowie der Sicherung des Rechtsfriedens durch das Strafrecht auf der anderen Seite. Das Rechtsstaatsprinzip verlangt die Berücksichtigung der Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verholfen werden kann. Dies ist in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Das ist in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers. Für diesen Ausgleich, und zwar zugunsten der Pressefreiheit, haben wir in den vergangenen Legislaturperioden gesetzgeberisch viel getan: Wir haben durch Änderungen die Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden gegen Medienangehörige eingeschränkt. Ich halte es an dieser Stelle für wichtig, noch einmal herauszustellen, was wir bereits geleistet haben, um die Pressefreiheit in unserer Prozessordnung umfassend zu schützen. Im Zuge der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung - das Gesetz ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten - haben wir wichtige Veränderungen im Interesse der Presse- und Rundfunkfreiheit in die Strafprozessordnung eingearbeitet: Wir haben mit dem seinerzeit neu eingeführten § 160 a StPO dafür gesorgt, dass im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit die Betroffenheit eines Medienangehörigen durch beabsichtigte Ermittlungsmaßnahmen besonders zu berücksichtigen ist, wenn voraussichtlich Erkenntnisse erlangt würden, über die diese Person das Zeugnis verweigern dürfte. Wir haben festgeschrieben, dass im Regelfall nicht von einem Überwiegen des Strafverfolgungsinteresses auszugehen ist, wenn das Verfahren keine Straftat von erheblicher Bedeutung betrifft. Soweit geboten, ist die Maßnahme zu unterlassen oder - wenn möglich - jedenfalls zu beschränken. Diese Regelung ist auch bei der Frage zu berücksichtigen, inwieweit erlangte Erkenntnisse im Strafverfahren verwertet werden dürfen, wenn ein Medienangehöriger betroffen war. Wir haben in § 160 a StPO des Weiteren festgeschrieben, dass Ermittlungen zwar ohne die eben beschriebenen Einschränkungen zulässig sind, wenn die zeugnisverweigerungsberechtigte Person aufgrund bestimmter Tatsachen verdächtig ist, selbst an der Tat oder an einer Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei beteiligt zu sein. Jedoch gilt dies für zeugnisverweigerungsberechtigte Medienangehörige nur, sobald und soweit ein erforderlicher Strafantrag gestellt oder eine notwendige Ermächtigung erteilt ist. Außerdem haben wir die Regelung über das Beschlagnahmeverbot in § 97 StPO verschärft, genauer gesagt, die Verbotsausnahme, der auch Medienangehörige unterliegen, enger gefasst: Es geht um den Fall der Beteiligung an den Straftaten der Begünstigung, der Strafvereitelung oder der Hehlerei. Bis zur Neufassung reichte ein einfacher Verdacht der Beteiligung aus. Seit unserer Neufassung müssen nun bestimmte Tatsachen für einen Verstrickungsverdacht vorliegen; bloße Vermutung reicht für einen Verstrickungsverdacht somit nicht. Darüber hinaus ist eine Beschlagnahme selbst bei Vorliegen der Voraussetzungen im Übrigen ausgeschlossen, wenn und soweit nicht der erforderliche Strafantrag gestellt oder die notwendige Ermächtigung erteilt ist. Nicht zuletzt haben wir mit § 108 Abs. 3 StPO eine spezielle strafprozessuale Regelung zu sogenannten Zufallsfunden bei Medienangehörigen geschaffen und so für eine weitere und wesentliche Verbesserung beim Informantenschutz gesorgt. Die Vorschrift verbietet eine beweismäßige Verwertung von Zufallsfunden bei Medienmitarbeitern. Das Verbot betrifft solches Material, das bei einem Medienmitarbeiter zufällig gefunden wird, das zwar auf eine Straftat hindeutet, das aber nichts mit der Untersuchung zu tun hat, derentwegen die Durchsuchung angeordnet wurde. Diese Zufallsfunde bei Medienmitarbeitern dürfen dann nicht als Beweise verwertet werden, wenn es um ein Strafverfahren wegen einer Tat geht, die mit einem Höchstmaß von unter fünf Jahren Freiheitsstrafe bewehrt ist. Ausdrücklich ausgeschlossen ist zudem die beweismäßige Verwertung bei Straftaten nach § 353 b Strafgesetzbuch, also bei Verletzung des Dienstgeheimnisses und besonderer Geheimhaltungspflicht. In der Gesamtschau haben wir mit diesen Maßnahmen den Informantenschutz wesentlich verbessert und die Pressefreiheit gestärkt. Wir haben uns seinerzeit übrigens bewusst dafür entschieden, Verbesserungen im Prozessrecht anzusiedeln. Von der Schaffung von Ausnahmen speziell nur für eine Berufsgruppe im materiellen Recht, also strafrechtlichen Ausnahmen nur für Journalisten im Strafgesetzbuch, haben wir bewusst abgesehen, weil sie rechtssystematisch und verfassungsrechtlich kaum zu begründen sind. Schon allein deswegen hege ich gegenüber den Vorlagen der schwarz-gelben Regierung als auch der Grünen-Fraktion durchaus Skepsis. Denn beide Vorschläge setzen im materiellen Recht an. Um aber kein Missverständnis aufkommen zu lassen, will ich ausdrücklich erklären, dass ich das Anliegen, das hinter den heute zu beratenden Entwürfen steht, gut verstehe: Es geht um den Fall Cicero und ähnlich gelagerte Fälle. Es sind die Fälle, in denen ein Journalist an interne Geheimdienstunterlagen oder andere dienstliche Interna und Verschlussachen gelangt und diese Informationen dann veröffentlicht. Da der Informant unbekannt ist, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen gemäß § 353 b StGB gegen Unbekannt. Da aber klar ist, dass der Journalist den Informanten kennt, liegt es nahe, dass die Staatsanwaltschaft Mittel und Wege sucht, um über den Journalisten die undichten Stellen im Staatsapparat aufspüren zu können. Allerdings sind schon jetzt Medienmitarbeiter nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung straflos zu stellen, wenn sich ihre Beteiligung an dem Geheimnisverrat auf den Verdacht der Veröffentlichung beschränkt, und es sind Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person des Informanten zu ermitteln. Auch dann, wenn der Geheimnisträger dem Journalisten nur Hintergrundinformationen liefern will und es dann abredewidrig zur Veröffentlichung kommt, ist die Tat des Geheimnisträgers mit der Offenbarung des Geheimnisses nicht nur vollendet, sondern auch bereits beendet und eine Beihilfe durch die nachfolgende Veröffentlichung nicht mehr möglich. Das Problemfeld reduziert sich somit auf die Fälle, in denen eine Beihilfe konstruiert wird, und zwar wie folgt: Die Tat des Amtsträgers wird dann, wenn es ihm um die Veröffentlichung des Geheimnisses geht, mit der Offenbarung an den Journalisten als lediglich vollendete Tat gewertet; beendet wäre sie erst mit der - plangemäßen - Veröffentlichung. Nach den Vertretern dieser Teilnahmelehre kann zwischen Vollendung und Beendigung durch den Journalisten eine sogenannte sukzessive Beihilfe geleistet werden. Die Strafbarkeit einer solchen sukzessiven Beihilfe ist umstritten und über ihre Anwendbarkeit speziell auf den Fall einer Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses durch Journalisten höchstrichterlich noch nicht entschieden worden. Hier werden wir bei den Ausschussberatungen ganz genau hinschauen müssen und sollten wir unter Einbeziehung von Expertenwissen sauber prüfen, ob die jetzt vorliegenden Gesetzentwürfe erforderlich und geeignet sind, in diesem Problemfeld in rechtlich und verfassungsrechtlich einwandfreier Weise Abhilfe zu schaffen. Wie die schwarz-gelbe Koalition allerdings den Widerspruch auflösen will zwischen dem vorliegenden Vorhaben, das eindeutig die Handschrift der FDP trägt, und den Äußerungen des Rechtsausschussvorsitzenden Siegfried Kauder, CDU, der bei der Weitergabe und Veröffentlichung von als geheim eingestuften Informationen zur Not auch die Pressefreiheit einschränken will, werden wir gespannt beobachten. Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Pressefreiheit: Zumutung und Versprechen. - Journalistinnen und Journalisten sollen zukünftig nicht mehr befürchten müssen, von der Staatsanwaltschaft behelligt zu werden, wenn sie Informationen veröffentlichen, die als Dienstgeheimnis eingestuft sind. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der eine Ergänzung des § 353 b des Strafgesetzbuchs vorsieht, geht in die richtige Richtung, greift aber viel zu kurz. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf auch nicht zustimmen. Der Gesetzentwurf der Grünen hingegen ergänzt den Entwurf der Bundesregierung so umfassend, dass man diesem zustimmen muss. Amtsträgerinnen und Amtsträgern, die geheime Informationen verraten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren gedroht. Mit dem ergänzenden Absatz will die Bundesregierung nun ausschließen, dass Journalistinnen und Journalisten wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat belangt werden können, wenn sie Material bekannt machen, das ihnen zugespielt wurde. Dieser längst überfällige Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt nun endlich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten Cicero-Urteil von 2007 um. Die Richterinnen und Richter entschieden vor drei Jahren, dass eine Razzia bei der Zeitschrift Cicero vor fünf Jahren gegen das Grundgesetz verstoßen hatte. Im Jahre 2005 hatte die Potsdamer Staatsanwaltschaft die Redaktionsräume der Monatszeitschrift sowie das Wohnhaus des Journalisten Bruno Schirra durchsucht. Anlass war ein Cicero-Artikel, in dem Schirra aus einem vertraulichen BKA-Papier über den Terroristen Mussab al-Sarkawi zitiert hatte. Das Verfassungsgericht hatte zwar seinerzeit klar und deutlich entschieden, dass Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktionen verfassungswidrig sind, wenn sie allein dem Zweck dienen, die undichte Stelle etwa in einer Behörde zu finden, über die vertrauliche Informationen an die Medien gelangt sind. Doch auch nach dem Cicero-Urteil waren die Staatsanwaltschaften nicht weniger zimperlich geworden, im Gegenteil! Immer wieder waren sie gegen Journalisten vorgegangen, die der Geheimhaltung unterliegendes Material an die Öffentlichkeit gebracht hatten. Erst vor zwei Jahren war es zu "Ermittlungen" gegen siebzehn Journalisten von Spiegel, Stern, Die Zeit und Süddeutscher Zeitung gekommen, die Informationen aus dem BND-Untersuchungsausschuss zum Fall Murat Kurnaz veröffentlicht hatten. Höhepunkt war die Verurteilung zweier Journalisten, welche im sogenannten "Sachsensumpf" recherchierten. Wieder und wieder hatten Politiker und Medienvertreter die staatsanwaltliche Praxis als Angriff auf die Pressefreiheit verurteilt. Beispielsweise der Deutsche Journalistenverband hat seit Ende der 80er-Jahre über 200 Verstöße gegen die Pressefreiheit durch staatliche Stellen in der Bundesrepublik dokumentiert. Das Grundgesetz schützt die Pressefreiheit, da sie für einen demokratischen Rechtsstaat konstituierend ist. Nicht umsonst bezeichnet man die Medien gern auch als vierte Gewalt. Pressefreiheit ist für eine lebendige Demokratie unverzichtbar. Dass heißt, Eingriffe in die Pressefreiheit und Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten sind Eingriffe in die Demokratie, sind Angriffe auf die Demokratie. Zum Schutz der Pressefreiheit gehört unter anderem, dass Journalistinnen und Journalisten das Recht haben, ihre Quellen und Informantinnen und Informanten zu schützen. Pressefreiheit ist eine Zumutung; Zumutung, da Informationen in die Öffentlichkeit gelangen, Informationen die nicht immer schmeichelhaft sind für Akteure in der Regierung oder in der Verwaltung. Pressefreiheit ist aber auch Versprechen; Versprechen, dass es engagierte Menschen gibt, die Skandale und Missstände aufdecken. Damit erhöht sich der Druck auf die Akteure in Wirtschaft und Politik, demokratisch zu agieren. Insofern begrüße ich die neusten Veröffentlichungen von WikiLeaks. Zum Schluss möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass es für die Pressefreiheit unerlässlich ist, Journalistinnen und Journalisten umfassend zu schützen: zu schützen vor den Begehrlichkeiten der Ermittlungsbehörden, zu schützen vor den Begehrlichkeiten der Politik. Deshalb wird die Linke auch nicht von der Forderung Abstand nehmen, dass Journalistinnen und Journalisten genauso wie Abgeordnete den absoluten Schutz gemäß § 160 a Strafprozessordnung verdienen. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Eine freie Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates und ist für die moderne Demokratie unentbehrlich. Als Menschenrechtspolitiker weiß ich: Das Ausmaß der Pressefreiheit ist ein untrüglicher Indikator für die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie und die Freiheit, die ein Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern gewährt. Es ist die Aufgabe der Presse und der Medien insgesamt, umfassende Information zu ermöglichen, die Vielfalt der bestehenden Meinungen wiederzugeben und selbst Meinungen zu bilden und zu vertreten. Dennoch kam es in jüngster Vergangenheit immer wieder zu Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden gegen Medienangehörige, die in ihrer Art und Weise geeignet waren und sind, die Pressefreiheit zu gefährden. Seien es Durchsuchungen und Beschlagnahmen, sei es die Mitnahme von Zufallsfunden, sei es die Überwachung des Telefon- und E-Mail-Verkehrs. Dabei sind oft noch nicht einmal die Medienangehörigen, die Journalistinnen und Journalisten, das eigentliche Ziel der Ermittlungen, sondern - wie beim Geheimnisverrat - meist die Informantin oder der Informant im Verwaltungsapparat. So erging es dem Journalisten Bruno Schirra in dem bekannt gewordenen sogenannten Cicero-Fall. Um Informationslecks zu finden, werden über das Konstrukt der Beihilfe oder der Anstiftung zum Geheimnisverrat Arbeits- und Privaträume von Journalistinnen und Journalisten durchsucht und vermeintliche Beweisstücke beschlagnahmt. Das Zeugnisverweigerungsrecht wird dadurch unterlaufen. Ein solcher Verdacht der Anstiftung oder Beihilfe zur Veröffentlichung eines Amtsgeheimnisses führt zu einer erheblichen Einschränkung des Quellen- und Informantenschutzes und damit der Pressefreiheit. Die Medienangehörigen können ihren journalistischen Aufgaben oft monatelang nicht nachgehen, weil ihre sämtlichen Arbeitsmaterialien nicht mehr verfügbar sind. Diesen grundrechtsfeindlichen Zustand wollen wir ändern. Wir haben deshalb bereits kurz nach der Cicero-Affäre 2006 einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Pressefreiheit umfassend stärkt. Wir haben unseren damaligen Gesetzentwurf von 2006 ausgebaut und stellen ihn nun erneut zur Debatte. Denn jetzt endlich hat auch die Bundesregierung nachgezogen und legt einen Gesetzentwurf vor. Darin stellt sie die Beihilfe zum Geheimnisverrat straffrei und fordert einen dringenden Tatverdacht bei Beschlagnahmen bei Medienangehörigen. Das reicht nicht aus - doch dazu gleich mehr. Denn an dieser Stelle muss gesagt werden, dass es schon äußerst merkwürdig ist und ein schräges Bild auf das Verständnis von Pressefreiheit bei einzelnen Abgeordneten der Koalition wirft, wenn der Vorsitzende des Rechtsausschusses, CDU-Rechtspolitiker Siegfried Kauder, aufgrund der terroristischen Bedrohung vorschlägt, die Pressefreiheit in Deutschland einzuschränken. Ist es das, was im selbsternannten konservativ-bürgerlichen Lager unter einer "Stärkung der Pressefreiheit" verstanden wird, so wie es im Titel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung heißt? Ich habe die Bundesregierung in der Fragestunde vom 1. Dezember gefragt, wie sie diese These von Herrn Kauder bewertet. Und die Antwort war, sie verstehe die Äußerung als Appell an die Medien, den Sicherheitserfordernissen, die bei einer konkreten Gefährdungslage bestehen, in sachlich gebotener Weise Rechnung zu tragen. Dies passt nicht im Geringsten mit der angeblichen Intention des Gesetzentwurfes zusammen. Denn wer die Drohung, ein Wesenselement des freiheitlichen Staates und der Demokratie einschränken zu wollen, als einen gut gemeinten Appell begreift, hat in unseren Augen ein grundrechtsdogmatisches Defizit. Zurück zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die darin vorgeschlagenen Ideen zur Stärkung der Pressefreiheit reichen uns nicht aus. Wir Grünen meinen, dass die Suche nach dem Amtsgeheimnisträger, der geheime Informationen herausgegeben hat, niemals auf Kosten der Pressefreiheit gehen und nicht auf dem Rücken von Medienangehörigen stattfinden darf. Journalistinnen und Journalisten, die Informationen bekommen möchten, die nachfragen und recherchieren, gehen ihrer Arbeit und damit ihrem grundgesetzlichen Auftrag nach. Während der Ermittlungen genau zu rekonstruieren, wie sie die Information bekommen haben und ob sie möglicherweise den Wunsch des Amtsgeheimnisträgers, die vertrauliche Information zu veröffentlichen, erst hervorgerufen haben, halten wir für schlicht nicht leistbar. Deshalb wollen wir nicht nur die Beihilfe, sondern auch die Anstiftung zum Geheimnisverrat straffrei stellen. Wir produzieren hierdurch keine Strafbarkeitslücke. Denn wie bitte schön soll eine Anstiftung zum Geheimnisverrat durch Medienangehörige aussehen? Eine Journalistin ruft bei einem Beamten an, der vorher die Verschwiegenheit und Integrität in Person war und stachelt ihn solange an, bis er endlich den Tatentschluss fasst, Geheimnisse auszuplaudern? So liegen die Dinge doch nicht. Wenn der Wille zur Weitergabe von Informationen nicht bereits vorhanden ist, wird kein noch so renitenter Journalist einen Geheimnisträger anstacheln können. Aber wenn der Tatentschluss zur Informationsweitergabe bereits vor einem Gespräch mit dem Journalisten zumindest latent vorhanden ist, dann kann dieser auch keine Anstiftung mehr leisten. Für ernsthaft recherchierende Medienangehörige dürfte die Anstiftung zum Geheimnisverrat, den die Bundesregierung weiterhin strafbar belassen möchte, aber trotzdem problematisch werden. Würde der etwa im Fall Cicero vorgeschobene Grund der Beihilfe zum Geheimnisverrat alleine straffrei gestellt, würden Durchsuchungen und Beschlagnahmungen künftig einfach aufgrund des Vorwurfs der Anstiftung zum Geheimnisverrat angeordnet. Denn bereits jede Bitte eines Journalisten um vertrauliches Material könnte als Anstiftung interpretiert werden. Wir alle kennen den grundrechtlichen Schutzbereich der Pressefreiheit nach Art. 5 Grundgesetz; geschützt werden alle wesensmäßig mit der Pressearbeit zusammenhängenden Tätigkeiten von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachricht und Meinung. So hat es das Bundesverfassungsgericht mehrfach ausgedrückt. Das Nachfragen und Nachbohren eines Medienangehörigen ist also nur eines: investigatives Recherchieren. Und dieses sollten wir nicht beschränken. Das ist es, was wir unter einer Stärkung der Pressefreiheit verstehen, im Gegensatz zur Bundesregierung. Es ist ein glücklicher Zufall, dass ausgerechnet in jener Woche über die Pressefreiheit debattiert wird, in der das Onlineportal WikiLeaks geheime Informationen der US-Regierung veröffentlicht und weltweit zugänglich gemacht hat. Natürlich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von WikiLeaks und auch der Gründer der Plattform von der Pressefreiheit geschützt. Denn Trägerinnen und Träger des Grundrechts der Pressefreiheit sind alle Personen, die geschützte Tätigkeiten ausüben, also Informationen beschaffen oder verbreiten. Natürlich sind vielerlei Informationen brisant und bringen bisweilen auch sicher geglaubte Geheimnisse ans Licht. Wer aber für den Geheimnisverrat anschließend die Medien oder nunmehr konkret WikiLeaks verantwortlich machen möchte, der liegt vollends falsch und fällt auf das Rückzugsgefecht all jener herein, die die Fehler gemacht haben. Denn die Straftat haben diejenigen begangen, die mit der Geheimniswahrung beauftragt, sich aber nicht daran gehalten haben. Hätten die Medien anschließend nicht darüber berichten sollen? Doch! Diplomatie oder Geheimniswahrung ist nicht ihr Auftrag. Noch einmal: Ihr Auftrag ist die Nachrichtenverbreitung und die Meinungsbildung. Mit der enormen, der richtigen und wichtigen Freiheit der Presse und Medien geht ein hohes Maß an Verantwortung Hand in Hand, so wie jede Freiheit Verantwortung mit sich bringt. Diese Verantwortung verpflichtet Journalistinnen und Journalisten etwa dazu, sauber zu recherchieren und niemanden zu diffamieren oder zu beleidigen. Alle Medienangehörigen müssen sich vor der Veröffentlichung einer Information daher schon Gedanken darüber machen, ob sie damit jemandem schaden könnten oder ob die Verbreitung dieser Information eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit zur Folge haben könnte. Denn wenn die Veröffentlichung eine Person gefährdet oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, gebietet es die Verantwortung, auf eine Veröffentlichung zu verzichten. Das ist der richtige Weg, mit Freiheit umzugehen. Den Medien aber quasistaatliche Verpflichtungen auferlegen zu wollen und sie zur Verschwiegenheit zu ermahnen, wenn es dem Staat vermeintlich schaden könnte, wäre grundlegend falsch. Denn das Aufbrechen von Geheimräumen birgt nicht nur Gefahren, es fördert auch die Demokratie. Niemand kann sich hernach herausreden, man habe doch nichts gewusst. Fakten zu kennen und dadurch einbezogen zu werden, mag unbequem sein, befördert aber auch das Engagement aller. Mit unserem Gesetzentwurf setzen wir ein klares Zeichen: Uns ist Pressefreiheit wichtiger als Strafverfolgung um jeden Preis. Ohne eine freie und kritische Presse kann keine Demokratie bestehen. Dabei ist investigativer Journalismus zur Aufdeckung von Missständen besonders wichtig. Wir wollen die Pressefreiheit deshalb effektiv schützen, wenn ihr Einschüchterung und Behinderung seitens der Strafverfolgung drohen. Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Das Bundesverfassungsgericht hat stets zu Recht die Pressefreiheit als essenziell für die Demokratie bezeichnet. Dies gilt auch für den investigativen Journalismus. Man möchte meinen, dass die Bedeutung des kritischen Journalismus spätestens seit der Spiegel-Affäre in den 60er-Jahren geklärt sei. Aber Vorgänge wie die Durchsuchung der Redaktionsräume des Magazins Cicero zeigen, dass ein noch besserer gesetzlicher Schutz der Pressefreiheit notwendig ist. Deshalb hat die Bundesregierung den vorliegenden Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht beschlossen. Damit setzen wir die Koalitionsvereinbarung um und stärken die rechtliche Stellung der investigativen Journalisten. In der Sache geht es dabei um zweierlei: um materielle und um prozessuale Rechte. Wir stellen klar, dass sich Medienangehörige nicht wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat strafbar machen, wenn sie lediglich geheimes Material besitzen, auswerten oder veröffentlichen, das ihnen zugespielt worden ist. Obwohl die Medienangehörigen ja selbst keiner Pflicht zur Geheimhaltung unterliegen, gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Fälle, in denen gegen sie ermittelt wurde. Jeder Praktiker weiß, dass dies für die Strafverfolger vielfach nur ein Mittel zum Zweck war, um auf diesem Weg Erkenntnisse über undichte Stellen in den Behörden zu gewinnen. Diesen "Umweg" über die Journalisten soll es in Zukunft nicht mehr geben. Allerdings bleibt selbstverständlich der Geheimnisverrat als solcher strafbar, ebenso wie die Anstiftung hierzu. Sachgerecht ist es dagegen, den verfehlten Ermittlungsansatz über "Beihilfe" zu beenden, zumal es ohnehin strafrechtsdogmatisch fragwürdig ist, ob man zu einer bereits vollendeten Haupttat - Geheimnisverrat - überhaupt noch nachträglich Beihilfe leisten kann. Durch unsere Klarstellung erreichen wir dreierlei: Erstens: Journalisten werden vor Ermittlungsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden geschützt. Zweitens: Der Quellen- und Informantenschutz wird gestärkt. Drittens: Die investigative Recherche und kritische Berichterstattung wird gesichert. Mit dieser Neuregelung schaffen wir mehr Rechtssicherheit. Im Verfahrensrecht sehen wir einen besseren Schutz vor Beschlagnahmen vor. Schon heute dürfen Polizei und Staatsanwaltschaft Material, das Journalisten von Informanten erhalten haben, nur unter engen Voraussetzungen und nach einer strengen Abwägung mit der Pressefreiheit beschlagnahmen. In Zukunft wird nicht mehr nur ein auf bestimmte Tatsachen gestützter einfacher Tatverdacht gegen einen Journalisten ausreichen, sondern es muss ein dringender Tatverdacht vorliegen, das heißt, es muss eine große Wahrscheinlichkeit bestehen, dass der Betreffende an einer Straftat beteiligt ist. Mit dieser Gesetzgebung liegen wir auf der Linie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Fall Cicero. Die Karlsruher Entscheidung macht aber die Neuregelung keineswegs überflüssig, sondern schafft zusätzliche Klarheit im Interesse der freien Presse. All dies hat übrigens nichts zu tun mit der aktuellen Debatte um WikiLeaks. Das Recht auf vertrauliche Kommunikation ist ein zentraler Wert. Die WikiLeaks-Debatte wird daher das Bewusstsein für besseren Datenschutz befördern. Bei dem heutigen Gesetz geht es nicht darum, Datenschutz preiszugeben, sondern darum, dem Grundrecht aus Art. 5 Grundgesetz noch besser Geltung zu verschaffen. Am Ende sei daher an ein Zitat von Albert Camus erinnert, der einmal schrieb: "Eine freie Presse kann gut oder schlecht sein; aber eine Presse, die nicht frei ist, ist immer schlecht." Anlage 7 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 877. Sitzung am 26. November 2010 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen nicht einzulegen: - Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon - Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) - Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst: 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Energiesteuergesetz kurzfristig die steuerliche Entlastung von Fernwärme zugunsten einer klima- und umweltfreundlichen Versorgung wiederherzustellen. Begründung: Die Regelungen zur steuerlichen Entlastung von Fernwärme in der Fassung des Regierungsentwurfes sollen wiederhergestellt werden. Die Fernwärme leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Klima- und Umweltziele Deutschlands. Insbesondere in Verbindung mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie bei der Nutzung von Abwärme bietet sie eine hocheffiziente Verwendung regenerativer und fossiler Energieträger sowie die Nutzung Erneuerbarer Energien für Ballungsräume, die ein relativ begrenztes Dachpotenzial und eingeschränkte Möglichkeiten für die Nutzung von Wärmepumpen auf der Basis von Erd- oder Umweltwärme aufweisen. Darüber hinaus reduzieren moderne hocheffiziente Fernwärmeanlagen im Vergleich zu Einzelheizungen die Bildung von Feinstaub und luftgetragenen Schadstoffen und tragen somit zu einer Verbesserung der Luftqualität in städtischen Verdichtungsräumen bei. Eine steuerliche Entlastung der Fernwärme im Energiesteuergesetz ist wichtig und notwendig, um das von der Bundesregierung gesetzte Ziel, den KWK-Anteil an der gesamten Stromerzeugung bis 2020 auf 25 Prozent zu erhöhen, nicht zu gefährden. Neben KWK-Anlagen sind Heizwerke ein wichtiger und notwendiger Bestandteil in den meisten Fernwärmenetzen. Sie gewährleisten nicht nur die effiziente Abdeckung von Bedarfsspitzen, sondern auch den ökologisch und ökonomisch sinnvollen Ausbau von Wärmenetzen. Die an die Fernwärmenetze angeschlossenen Heizsysteme unterliegen in der Regel dem Emissionshandel und treten auf dem Wärmemarkt in Konkurrenz mit anderen Heizlösungen, die nicht am Emissionshandel teilnehmen, so dass keine vergleichbaren Ausgangsbedingungen auf dem Wärmemarkt bestehen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene steuerliche Entlastung hätte bestehende Wettbewerbsnachteile zugunsten der Fernwärme abgebaut. 2. Der Deutsche Bundestag hat auf Empfehlung des Haushaltsausschusses für die Inanspruchnahme des Elterngeldes eine weitere materielle Voraussetzung beschlossen. Elterngeld kann eine grundsätzlich berechtigte Person danach nur noch erhalten, wenn deren zu versteuerndes Einkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum nicht mehr als 250 000 Euro betragen hat. Sofern auch eine andere Person berechtigt ist, gilt eine Grenze von 500 000 Euro für die Summe des zu versteuernden Einkommens beider Personen. Diese Ausgestaltung als anspruchsausschließender Tatbestand hat zur Folge, dass die neu eingeführte Einkommensgrenze für die mit der Verwaltung des Elterngeldes beauftragten Stellen zu erheblichem zusätzlichen Verwaltungsaufwand führt. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass nach der Neuregelung viele Elterngeldbescheide unter dem Vorbehalt des Widerrufs ergehen müssen, da zum Zeitpunkt der Antragstellung der maßgebende Einkommensteuerbescheid vielfach noch nicht vorliegen wird. Dies führt zu unnötiger Rechtsunsicherheit. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die dargestellten Probleme in einem neuen Gesetzgebungsverfahren sachgerecht im Sinne der Länderverwaltungen und der betroffenen Anspruchsberechtigten zu lösen und damit den erheblichen bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten zu vermeiden. Dazu sollten praktikable Alternativen überlegt und geprüft werden. Ein gangbarer Weg könnte eine Mitteilungspflicht der Finanzbehörden der Länder sein. Der Bundesrat bittet, dass bereits im Vorfeld dieses Gesetzgebungsverfahrens auch die obersten Finanz- und Sozialbehörden der Länder beteiligt werden, damit auch deren Fachkenntnis in die gesetzliche Neuregelung einfließen kann. - Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz) - Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge - Elftes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes - Zwölftes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes - Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG) - Kernbrennstoffsteuergesetz (KernbrStG) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst: Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bis zum 30. Juni 2012 eine Evaluierung der mittelbaren Auswirkungen der Einführung einer Kernbrennstoffsteuer auf die Haushalte der Länder und Gemeinden (z. B. durch die Abziehbarkeit der Kernbrennstoffsteuer als Betriebsausgabe im Rahmen der Ertragsteuern entstehenden Minderausgaben) durchzuführen. Der Bundesrat fordert zu diesem Zweck die Einsetzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Bundesregierung und der Länderfinanzminister. Der Bundesrat fordert im Ergebnis dieser Evaluierung, eine Kompensation für die aus der Einführung des Gesetzes resultierenden Belastungen der Länder und Gemeinden sowie eine angemessene Beteiligung der Länder an den Einnahmen des Bundes aus der Kernbrennstoffsteuer zu prüfen. Begründung: Der Bund wird sich im Rahmen des Energiekonzeptes durch die Kernbrennstoffsteuer eine neue Einnahmequelle schaffen. Allerdings gelten die vom Bund für seinen Haushalt verfolgten Konsolidierungsziele ebenso für die Länder. Die Einführung der Kernbrennstoffsteuer erhöht nach derzeitigem Stand unmittelbar nur das Steueraufkommen des Bundes. Daher ist es erforderlich, dass der Bund die Länder an den zu erwartenden Einnahmen aus der Kernbrennstoffsteuer angemessen beteiligt. Mittelbare Auswirkungen auf die Haushalte von Ländern und Kommunen ergeben sich, weil diese neue Steuer als Betriebsausgabe abgezogen werden kann und so das Ertragsteueraufkommen, an dem auch die Länder und Gemeinden beteiligt sind, mindert. Behauptungen, diese negativen Auswirkungen würden durch eine Laufzeitverlängerung egalisiert, sind so nicht haltbar: Zwar wird damit gerechnet, dass sich mit längeren Laufzeiten auf längere Sicht auch weitere Ertragsteuereinnahmen ergeben, an denen die Gebietskörperschaften entsprechend den allgemeinen Verteilungsschlüsseln beteiligt sind; eine verlässliche Schätzung der zu erwartenden Steuermehreinnahmen ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht möglich. Zudem wären diese Mehreinnahmen zeitlich inkongruent zu den Belastungswirkungen bei den Ländern und den Gemeinden. Die nach derzeitigem Stand in einer Höhe von 2,3 Milliarden Euro pro Jahr erwartete Kernbrennstoffsteuer soll von den Betreibern von Atomkraftwerken entrichtet werden. Die Unternehmen würden die Steuer als Betriebsausgaben behandeln, die das Körperschaftsteuer- und Gewerbesteueraufkommen mindern. Unter der Voraussetzung, dass die Unternehmen die Belastung aus der Brennelementesteuer nicht auf ihre Kunden abwälzen können, ist bei den Ländern und Gemeinden mit Mindereinnahmen in einer Größenordnung von rund 500 Millionen Euro (220 bzw. 280 Millionen Euro) zu rechnen. Das Gesetz geht davon aus, dass eine Überwälzung auf den Strompreis nur in geringem Umfang möglich sein wird. Bei einer teilweisen Überwälzung würden die Steuermindereinnahmen zwar geringer ausfallen. Da auf der anderen Seite Länder und Kommunen selbst Stromkunden sind, würde eine Weitergabe der Kernbrennstoffsteuer durch die Energiekonzerne bei ihnen eine Erhöhung der eigenen Ausgaben zur Folge haben. Ferner muss berücksichtigt werden, dass die höheren Stromkosten bei einem Teil der Verbraucher Betriebsausgaben darstellen und das Ertragsteueraufkommen mindern würden. Wenn also Entlastungen für den Bund zu negativen Rückwirkungen auf die Finanzen der Länder und Kommunen führen, ist der Bund zum Ausgleich verpflichtet. Eine Konsolidierung des Bundes, die zu Lasten der Länder geht, kann weder im Interesse der Bundesregierung liegen noch entspricht sie dem Solidargedanken eines föderalen Staates. - Gesetz zur Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Rat des Anpassungsfonds - Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Kraftfahrsachverständigengesetzes - Viertes Gesetz zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung - Wahlrecht der Wirtschaftsprüferkammer Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben mitgeteilt, dass sie den Antrag Einsetzung einer Enquête-Kommission "Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität - Wege zu nachhaltigem Wirtschaften und gesellschaftlichem Fortschritt" auf Drucksache 17/2950 zurückziehen. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 17/3135 Nr. A.3 Ratsdokument 11457/10 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 17/3135 Nr. A.4 Ratsdokument 12967/10 Drucksache 17/3324 Nr. A.2 Ratsdokument 13619/10 1Ergebnis Seite 8767 D 2Ergebnis Seite 8770 A 3Ergebnis Seite 8772 B 4Anlagen 2 und 3 5Ergebnis Seite 8778 C 6Ergebnis Seite 8780 B 7Anlagen 4 und 5 8Ergebnis Seite 8783 A 9Anlage 6 ______ ------------------------------------------------------------ --------------- ------------------------------------------------------------ 8748 Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode - 79. Sitzung, Berlin, Freitag, den 3. Dezember 2010 Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode - 79. Sitzung, Berlin, Freitag, den 3. Dezember 2010 8749 Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode - 38. Sitzung - 4. April 2003 4 8770 Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode - 79. Sitzung, Berlin, Freitag, den 3. Dezember 2010 Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode - 79. Sitzung, Berlin, Freitag, den 3. Dezember 2010 8771