Plenarprotokoll 17/112 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 112. Sitzung Berlin, Freitag, den 27. Mai 2011 I n h a l t : Begrüßung der anwesenden amerikanischen Stipendiatinnen und Stipendiaten des Parlamentarischen Patenschafts-Programms Abwicklung der Tagesordnung Tagesordnungspunkt 24: Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundesminister der Verteidigung: zur Neuausrichtung der Bundeswehr Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMVg Rainer Arnold (SPD) Elke Hoff (FDP) Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) Volker Kauder (CDU/CSU) Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) Christine Buchholz (DIE LINKE) Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) (CDU/CSU) Florian Hahn (CDU/CSU) Julia Klöckner (CDU/CSU) Tagesordnungspunkt 25: Antrag der Abgeordneten Ulla Lötzer, Katrin Kunert, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Rekommunalisierung beschleunigen - Öffentlich-Private Partnerschaften stoppen (Drucksache 17/5776) Harald Wolf, Senator (Berlin) Jan Mücke (FDP) Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Harald Wolf, Senator (Berlin) Rüdiger Kruse (CDU/CSU) Johannes Kahrs (SPD) Klaus Breil (FDP) Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Jan Mücke (FDP) Judith Skudelny (FDP) Norbert Brackmann (CDU/CSU) Wolfgang Tiefensee (SPD) Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Florian Toncar (FDP) Ernst Hinsken (CDU/CSU) Bernd Scheelen (SPD) Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) Tagesordnungspunkt 28: a) Antrag der Abgeordneten Gero Storjohann, Dirk Fischer (Hamburg), Arnold Vaatz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Oliver Luksic, Patrick Döring, Werner Simmling, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Die Verkehrssicherheit in Deutschland weiter verbessern (Drucksache 17/5530) b) Antrag der Abgeordneten Kirsten Lühmann, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Sicher durch den Straßenverkehr - Für eine ambitionierte Verkehrssicherheitsarbeit in Deutschland (Drucksache 17/5772) Gero Storjohann (CDU/CSU) Kirsten Lühmann (SPD) Oliver Luksic (FDP) Sabine Leidig (DIE LINKE) Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Karl Holmeier (CDU/CSU) Tagesordnungspunkt 27: Antrag der Abgeordneten Dr. Edgar Franke, Christine Lambrecht, Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Korruption im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen (Drucksache 17/3685) Dr. Edgar Franke (SPD) Dietrich Monstadt (CDU/CSU) Kathrin Vogler (DIE LINKE) Dr. Erwin Lotter (FDP) Maria Anna Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Stefanie Vogelsang (CDU/CSU) Dr. Karl Lauterbach (SPD) Dr. Erwin Lotter (FDP) Tagesordnungspunkt 26: Antrag der Abgeordneten Klaus Riegert, Eberhard Gienger, Stephan Mayer (Altötting), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Joachim Günther (Plauen), Dr. Lutz Knopek, Gisela Piltz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Klima- und Umweltschutz im und durch den Sport stärken - Für eine verantwortungsvolle Sportentwicklung in Deutschland (Drucksache 17/5779) Tagesordnungspunkt 29: Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Beate Müller-Gemmeke, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: ELENA - Meldepflicht aufheben und Daten der Beschäftigten löschen (Drucksache 17/5527) Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Max Straubinger (CDU/CSU) Doris Barnett (SPD) Pascal Kober (FDP) Dr. Konstantin von Notz (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) Jan Korte (DIE LINKE) Nächste Sitzung Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Klima- und Umweltschutz im und durch den Sport stärken - Für eine verantwortungsvolle Sportentwicklung in Deutschland (Tagesordnungspunkt 26) Klaus Riegert (CDU/CSU) Dieter Stier (CDU/CSU) Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) Hans-Joachim Hacker (SPD) Joachim Günther (Plauen) (FDP) Katrin Kunert (DIE LINKE) Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 112. Sitzung Berlin, Freitag, den 27. Mai 2011 Beginn: 9.00 Uhr Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet. Bevor ich den ersten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich die anwesenden 350 amerikanischen Stipendiatinnen und Stipendiaten des Parlamentarischen Patenschafts-Programms sowie Vertreter der deutschen und amerikanischen Austauschorganisationen auf den Tribünen herzlich begrüßen. Diese jungen Amerikanerinnen und Amerikaner bilden bereits den 27. Jahrgang des PPP und besuchen zum Ende ihres einjährigen Aufenthaltes in Deutschland zurzeit Berlin und heute den Deutschen Bundestag. Das Parlamentarische Patenschafts-Programm wurde 1983 vom Bundestag und dem amerikanischen Kongress vereinbart, und seitdem sind fast 20 000 junge Stipendiaten jeweils für ein Jahr in das Partnerland gereist. In Gastfamilien und im unmittelbaren Kontakt mit den Mitschülern oder den Arbeitskollegen lernen die Stipendiaten, was unsere Länder gesellschaftlich, kulturell und politisch verbindet. Dieser Jugendaustausch fördert das gegenseitige Verständnis und trägt dazu bei, die Beziehungen zwischen Deutschland und Amerika weiter zu stärken. Sie, liebe Stipendiatinnen und Stipendiaten, sind schon in jungen Jahren aufgebrochen, um außerhalb des eigenen Landes Erfahrungen zu sammeln, von anderen zu lernen und quasi als "junge Botschafter" ihr Land auf der anderen Seite des Atlantiks zu vertreten. Ich wünsche Ihnen im Namen des ganzen Bundestages weiterhin einen interessanten Aufenthalt in Deutschland und eine erfolgreiche Zukunft und wünsche mir, dass Sie Botschafter der deutsch-amerikanischen Freundschaft sein mögen. (Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Tagesordnung. Interfraktionell ist vereinbart worden, die Tagesordnungspunkte 26 und 28 zu tauschen. Sind Sie damit einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 24 auf: Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundesminister der Verteidigung zur Neuausrichtung der Bundeswehr Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache im Anschluss an die Regierungserklärung eineinhalb Stunden vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Das Wort zur Abgabe einer Regierungserklärung hat nun der Bundesminister der Verteidigung, Thomas de Maizière. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister der Verteidigung: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Neuausrichtung der Bundeswehr hat begonnen. In der vergangenen Woche habe ich die Eckpunkte dafür und neue Verteidigungspolitische Richtlinien vorgestellt und ausführlich begründet. Am Mittwoch haben wir meine Entscheidungen und Überlegungen in den Verteidigungsausschüssen des Bundestages und des Bundesrates diskutiert. Das werden wir sicher auch weiter tun. Der richtige Ort für die öffentliche Diskussion über die Neuausrichtung der Bundeswehr ist aber natürlich das Plenum des Deutschen Bundestages. Deshalb bin ich für die Möglichkeit dankbar, mit der heutigen Regierungserklärung und der gleich folgenden Aussprache die sicherheitspolitische Debatte in dieses Hohe Haus zu führen. Wir brauchen diese politische Diskussion; denn ich bin davon überzeugt: Die Neuausrichtung der Bundeswehr geht nicht nur die Bundeswehr an. Gerade eine Armee ohne Wehrpflicht braucht die öffentliche Debatte über sie, und sie braucht öffentliche Unterstützung für die Nachwuchsgewinnung und für die Einsätze. Die Bundeswehr hat seit ihrer Gründung 1955 einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des Friedens in Freiheit im geteilten Deutschland geleistet, aber auch zum Frieden in Europa und in der Welt. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Sie hat auch das Bild eines weltoffenen und seiner Verantwortung bewussten Deutschland mitgeprägt. Dafür war es von Zeit zu Zeit immer wieder notwendig, die sich ändernden Herausforderungen für unsere Sicherheit neu zu bewerten und den Auftrag der Bundeswehr entsprechend neu zu definieren. Jetzt ist es wieder notwendig. Unsere Bundeswehr ist jetzt so auszurichten, dass sie für die erkennbaren sicherheitspolitischen Herausforderungen von heute gewappnet ist, aber auch für die noch nicht klar erkennbaren Herausforderungen von morgen - so gut es eben geht. Dieses Ziel verbindet uns alle. Es ist eine gute Tradition, dass wir zu den grundlegenden Entscheidungen zur Sicherheitspolitik ein großes Einvernehmen zwischen Regierung und Opposition hatten und haben. Ich will mich auch jetzt darum bemühen - und habe es bereits getan. Meine Damen und Herren, die Verteidigungspolitischen Richtlinien sind der Ausgangspunkt für die Neuausrichtung. Die Organisation der Bundeswehr folgt ihrem Auftrag und nicht umgekehrt. Die Verteidigungspolitischen Richtlinien formulieren die sicherheitspolitischen Zielsetzungen und die langfristigen Sicherheitsinteressen Deutschlands deutlich und in klarer Sprache. Auf dieser Grundlage werden die Aufgaben der Bundeswehr festgelegt. Unsere nationalen Interessen wahren, internationale Verantwortung übernehmen und die Sicherheit gemeinsam gestalten - das ist der Anspruch an unsere Politik und an unsere Bundeswehr. Eigentlich sollte es inzwischen eine Selbstverständlichkeit sein, dass wir uns über unsere nationalen Interessen im Klaren sind und sie offen vertreten. Es sollte ebenso selbstverständlich sein, dass wir in den internationalen Organisationen - in den Vereinten Nationen, in unserem nordatlantischen Bündnis, in der Europäischen Union - die internationale Verantwortung übernehmen, die wir uns zutrauen, die man uns zutraut und die man von uns erwartet. Das ist mehr, als es bisher in Deutschland bekannt oder wohl auch akzeptiert ist. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist richtig!) Unsere nationalen Sicherheitsinteressen ergeben sich aus unserer Geschichte, unserer geografischen Lage, den internationalen Verflechtungen unseres Landes und unserer Ressourcenabhängigkeit als Hochtechnologieland und rohstoffarme Exportnation. Auch Bündnisinteressen sind meist zugleich unsere nationalen Sicherheitsinteressen. Sicherheit für unser Land zu gewährleisten, bedeutet heute insbesondere, Auswirkungen von Krisen und Konflikten möglichst auf Distanz zu halten und sich aktiv an deren Vorbeugung und Einhegung zu beteiligen. Deutschland ist bereit, als Ausdruck nationalen Selbstbehauptungswillens und staatlicher Souveränität zur Wahrung seiner Sicherheit das gesamte Spektrum nationaler Handlungsinstrumente im Rahmen des Völkerrechts einzusetzen. Dies beinhaltet auch den Einsatz von Streitkräften. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Militärische Einsätze ziehen weitreichende Folgen nach sich, auch politisch. Das muss man vor jedem Einsatz bedenken. Auch das Ende muss man bedenken. Daher ist in jedem Einzelfall eine klare Antwort auf die Frage notwendig, inwieweit die unmittelbaren oder mittelbaren Interessen Deutschlands oder eben auch die Wahrnehmung internationaler Verantwortung den jeweiligen Einsatz erfordern und rechtfertigen, aber auch, welche Folgen die Entscheidung hat, nicht an einem Einsatz teilzunehmen. Wir bleiben dabei zurückhaltend und verantwortungsvoll - in jede Richtung. Unsere Soldatinnen und Soldaten in den Auslandseinsätzen sind hervorragende Repräsentanten unseres Landes. Sie sind gerade auch mit ihrer Uniform sichtbarer Ausdruck der Tatsache, dass wir unseren Beitrag zu Frieden und Sicherheit in der Welt leisten. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Im Grundgesetz steht: Eigentum verpflichtet. Das ist, wenn Sie so wollen, die Kurzformel für die soziale Marktwirtschaft. Auf die internationale Politik übertragen, heißt das: Wohlstand verpflichtet. Daraus erwachsen auch internationale Verantwortung und Solidarität, und das kann auch heißen: Beteiligung an internationalen Einsätzen aus internationaler Verantwortung. Wir haben den Anspruch, ein souveräner, starker und verlässlicher Partner im Bündnis, in Europa und in der Welt zu sein. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir erfüllen diesen Anspruch. Das umfassende Engagement der Bundeswehr etwa im Kosovo steht beispielhaft dafür, dass es Deutschland mit seiner internationalen Verantwortung ernst meint. Durch den vernetzten Einsatz von zivilen und militärischen Mitteln haben wir den Menschen auf dem Balkan nicht nur Frieden gebracht, sondern tragen wir auch weiterhin zur Stabilität der Region bei. Der Einsatz im Kosovo zeigt, wie wichtig es ist, Streitkräfte zum richtigen Zeitpunkt und in geeigneter Weise zum Einsatz zu bringen. Die Wahrung unserer nationalen Interessen und die Wahrnehmung unserer internationalen Verantwortung ist nicht eine Aufgabe für die Bundeswehr alleine. Der Einsatz von Streitkräften muss nicht immer als zeitlich letztes Mittel erfolgen. Er darf aber immer nur dann erfolgen, wenn es keine geeigneteren Mittel gibt, um den Einsatzauftrag zu erfüllen. Das Konzept der vernetzten Sicherheit setzt konsequent auf einen ressortgemeinsamen Einsatz. Wer zur internationalen Sicherheit beitragen will, kann dies nur, wenn die Instrumente richtig aufgestellt sind und ineinandergreifen. Wer etwa einen von inneren Konflikten geschundenen Staat stabilisieren will, kann nicht in erster Linie nur Soldaten einsetzen, sondern muss vielmehr auch Entwicklungshelfer, Lehrer, Richter und Polizeiausbilder sowie Wirtschaftsförderer zum Einsatz bringen. Als ich in New York war, hat mich der Satz eines UN-Botschafters eines großen Staates sehr bewegt, der gesagt hat: Wir bekommen heutzutage in der Welt in ein Krisengebiet leichter zwei schwere Kampfbataillone als zehn Richter. - Denken wir einmal über diesen Satz nach, darüber, was dies eigentlich bedeutet und ob wir nicht, was vernetzte Sicherheit angeht, noch etwas weiter denken müssen. Über die Mandate der Bundeswehr entscheidet der Deutsche Bundestag. Wer einen Auftrag erteilt und ein entsprechendes Mandat beschließt, der übernimmt Verantwortung. Verantwortung zu tragen, heißt dann auch Mitsorge und Fürsorge für die Bundeswehr, ihre zivilen Mitarbeiter und die Soldaten. Die verfassungsrechtlich gebotene Einbindung des Deutschen Bundestages für die Entscheidung über den Einsatz deutscher Streitkräfte bleibt wichtig. Sie stärkt auch die Soldaten im Einsatz. Zu speziell oder zu eng sollten die Mandate allerdings nicht formuliert sein. Die Soldaten vor Ort müssen lageangepasst verantwortlich entscheiden können. Ziel der Neuausrichtung ist es, dass wir über eine leistungsfähige Bundeswehr verfügen, die der Politik ein möglichst breites Spektrum an Handlungsoptionen bietet und mitten in der Gesellschaft verankert bleibt. Die Aufgaben der Bundeswehr sind vielfältig: die Landes- und Bündnisverteidigung im Rahmen der NATO, die internationale Konfliktverhütung und Konfliktbewältigung im Rahmen der Vereinten Nationen, die militärische Beteiligung im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union, die Rettung und Evakuierung deutscher Staatsbürger einschließlich der Geiselbefreiung im Ausland, Einsätze im Rahmen der humanitären Hilfe sowie Unterstützung bei heimischen Katastrophen und Heimatschutz. Das ist ein breites Aufgabenspektrum. Krisen und Konflikte unterscheiden sich in ihren Anforderungen und treten meist kurzfristig und leider oft unvorhergesehen auf. Um sie eindämmen und lösen zu können, müssen wir in der Lage sein, auch über große Distanzen hinweg schnell und variabel einzugreifen. Ein dem entsprechendes Fähigkeitsprofil können unsere Streitkräfte jedoch heute noch nicht vorweisen. Die Bundeswehr ist zudem strukturell unterfinanziert für die Aufgaben, die ihr gestellt sind. Sie verfügt nicht über ausreichende Mittel, nicht über ausreichende Fähigkeiten und nicht über optimale Führungsstrukturen, um ihre Aufgaben effizient zu erfüllen. Unser Ziel ist deshalb eine Bundeswehr, die ihren Auftrag mit den Mitteln, die sie hat, erfüllen kann, eine Bundeswehr, die nachhaltig finanziert ist, und eine Bundeswehr, deren Personalplanung demografiefest ist, also Rücksicht nimmt auf das, was an Menschen da ist. Wir setzen auf ein breites Fähigkeitsprofil der Bundeswehr. Das neue Fähigkeitsprofil gibt eine Antwort auf die Frage, was wir können wollen, nachdem die Sicherheitspolitik die Antwort auf die Frage gegeben hat, was wir wollen können. Es ist unsere nationale Zielvorgabe, langfristig zeitgleich rund 10 000 Soldatinnen und Soldaten in zwei großen und in mehreren kleineren Einsatzgebieten flexibel und durchhaltefähig für Einsätze im Rahmen des internationalen Krisenmanagements bereitstellen zu können. Das nennt man den internationalen "Level of Ambition". Für den Schutz der Heimat halten wir ausreichend Kräfte bereit. Zusätzlich setzen wir auf unsere Reservisten. Ihre Aufgabe wird wichtiger denn je. Insgesamt soll die Bundeswehr künftig über eine Personalstärke von bis zu 240 000 Angehörigen verfügen, davon bis zu 185 000 Soldaten und 55 000 zivile Mitarbeiter. Zur Zahl der Soldaten. Wir planen 170 000 Berufs- und Zeitsoldaten ein, plus rund 5 000 freiwillig Wehrdienstleistende. Es können bis zu 10 000 weitere freiwillig Wehrdienstleistende hinzukommen. Sie kennen die Formel, die ich in der letzten Woche so zusammengefasst habe: 170 plus 5 plus x. Ich freue mich, wenn über die 5 000 eingeplanten weitere 10 000 freiwillig Wehrdienstleistende hinzukommen. Aber ich möchte mit Blick auf die Bevölkerungsentwicklung lieber sicher planen und Erwartungen übertreffen, als Erwartungen nicht erfüllen. Auch das Ministerium ordnen wir neu. Wir straffen Hierarchieebenen, verringern die Zahl der Ministeriumsmitarbeiter von jetzt über 3 000 auf dann nur noch rund 2 000. Damit wir diese Ziele erreichen, müssen wir gleichzeitig Personal halten, Personal gewinnen und Personal abbauen. Das wird nicht leicht. Das erfordert neue Ansätze und Ideen in der Nachwuchsgewinnung, beim Personalumbau und auch beim Personalabbau. Das gilt umso mehr mit Blick auf die Tatsache, dass wir gleichzeitig den Umbau zu einer reinen Freiwilligenarmee zustande bringen müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Neuausrichtung der Bundeswehr beginnt. In den nächsten sechs bis acht Jahren wird sich die Bundeswehr stärker verändern, als dies vielen heute vielleicht schon bewusst ist. Wir wollen, dass die Hauptveränderungen in den nächsten zwei Jahren stattfinden werden. Die Bundeswehr setzt alles daran, ihre starke Bindung in die Gesellschaft auszubauen. Dazu setzen wir auch auf unsere Reservisten als Staatsbürger in Uniform. Das Angebot des freiwilligen Wehrdienstes ist nur ein Beispiel dafür, dass auch die neue Bundeswehr das vertritt, was unsere Soldatinnen und Soldaten heute schon auszeichnet: die Bereitschaft zum Einsatz für andere und die Bereitschaft zum Dienst für unser Land als Staatsbürger in Uniform. Vergessen wir nicht: Während wir hier in Berlin über die Neuausrichtung der Bundeswehr diskutieren, erfüllen Soldaten der Bundeswehr gleichzeitig weiterhin die bestehenden Einsatzverpflichtungen - in Afghanistan, im Libanon, auf dem Balkan, in Afrika und an anderen Orten weltweit. Diese Einsätze und das Tagesgeschäft können nicht ruhen, während wir die Neuausrichtung der Bundeswehr planen. Auch das muss gleichzeitig erfolgen. Unsere Soldatinnen und Soldaten leisten bei der Erfüllung der von uns erteilten Mandate einen hervorragenden Dienst, häufig unter Einsatz ihres Lebens und Gefahren für ihre Gesundheit. Heute gedenken wir deswegen besonders des vor zwei Tagen gefallenen Kameraden und seiner Angehörigen. Meine Damen und Herren, dass unsere Streitkräfte vollumfänglich in der Lage sind, zu kämpfen, ist auch die Maßgabe dafür, ob unsere Bundeswehr einsatzbereit ist. Die Einsatzbereitschaft unserer Bundeswehr wiederum ist die Maßgabe dafür, ob wir als Deutscher Bundestag unserer Verantwortung nachkommen - gegenüber den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes und gegenüber den Freunden und Partnern in der Welt. Die Umsetzung beginnt. Der Grund ist gelegt. Die Feinplanung ist in Arbeit. Im Herbst lege ich die Details zu den Fähigkeiten der Bundeswehr im Einzelnen, zum neuen Personalsoll und das Stationierungskonzept vor. Mit der Verabschiedung des Haushalts in diesem Sommer besteht dann auch im Detail Klarheit über die Finanzierung. Wir können diesen Auftrag am besten erfüllen, wenn wir ihn gemeinsam wahrnehmen: Bundesregierung, Deutscher Bundestag, Bundesrat und die deutsche Öffentlichkeit. Die Bundeswehr reicht der Öffentlichkeit die Hand. Ich hoffe, dass die Öffentlichkeit diese Hand annimmt und gemeinsam daran arbeitet, dass die Neuausrichtung der Bundeswehr gelingt. So dienen wir Deutschland, so schützen wir die Menschen in unserem Land, so sorgen wir für unsere Sicherheit. Vielen Dank. (Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Ich eröffne die Aussprache und erteile Kollegen Rainer Arnold für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Rainer Arnold (SPD): Herr Präsident! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Herr Minister, es ist gut, dass mit Ihrer Amtsübernahme ein Stück weit Vernunft und Sachlichkeit in die Arbeit zurückgekehrt sind. Seither wird noch deutlicher, wie oberflächlich vor Ihrer Amtsübernahme leider monatelang mit dem ernsten Thema Bundeswehr umgegangen wurde. (Beifall bei der SPD) Hier geht es für uns um etwas ganz Wichtiges: Parlamentsarmee bedeutet, dass sich alle Fraktionen, Regierungskoalition und Opposition, der gemeinsamen Verantwortung für die Soldaten stellen, die wir miteinander in gefährliche und schwierige Einsätze entsenden. Diese gemeinsame Verantwortung wird gerade auch in diesen Tagen sehr deutlich, wenn wir an die Familie denken, die ihren Sohn verloren hat, und an die anderen Familien, die hoffen, dass ihre Kinder bald wieder genesen. Die Bundeswehr leistet eine gute Arbeit. Wir sollten bei der Reformdebatte nicht so tun, als ob man mit allem neu beginnen müsste. Bei der Bundeswehr gibt es viel Vernünftiges; es ist ein Niveau, das sich im Vergleich zu unseren internationalen Partnern wirklich sehen lassen kann. Trotzdem ist es richtig: Es muss immer wieder neu bedacht werden, inwieweit sich die Welt verändert hat und die Herausforderungen, auch für die Truppe, neue und andere sind. Wir wissen aber auch: Die Debatte der letzten Monate dauert eigentlich schon ein wenig zu lang; sie schlägt natürlich auch auf die Motivation der Soldaten durch, die jetzt dringend Klarheit für sich und ihre Familien brauchen. Herr Minister, ich finde es gut, dass Sie hier eine Debatte über nationale Interessen und die Legitimation von Einsätzen führen. Wir nehmen daran gerne teil. Ich glaube, das ist in Deutschland in der Vergangenheit zu kurz gekommen. Dazu gehört aber noch etwas anderes: Es muss deutlich werden, dass Sicherheitspolitik und Verantwortung für die Streitkräfte eben nicht nur Sache der Verteidigungspolitik sind, sondern die gesamte Regierung hier in der Verantwortung steht. Wenn man genau zugehört hat, hatte man den Eindruck: Vieles von dem, was Sie gesagt haben, ist eigentlich Aufgabe des Außenministers. Es wäre auch Aufgabe der Kanzlerin, in den internationalen Organisationen das Gewicht Deutschlands einzubringen und Prozesse anzustoßen. Dazu ist diese Regierung in den letzten Monaten leider in keiner Weise in der Lage gewesen. (Beifall bei der SPD) Wenn wir über die Legitimation von Einsätzen reden, ist es sicherlich richtig: Deutschland hat als wirtschaftsstarkes Land eine ethische Verantwortung. Es kann nicht einfach zuschauen, wenn in der Welt Völkermord stattfindet - das ist richtig -, und natürlich haben wir wohlverstandene Stabilitätsinteressen. Das bedeutet allerdings auch, dass man nicht immer Ja sagt, und das bedeutet, dass man sich vor dem Hintergrund dieser Stabilitätsinteressen insbesondere der Umbruchsituation im nördlichen Afrika in anderer Art und Weise stellt, als die Bundesregierung dies in den letzten Wochen getan hat. Natürlich kann man auch über wohlverstandene Wirtschaftsinteressen reden. Das heißt nicht, dass sie gegen andere gerichtet sind, sondern das bedeutet vielmehr: Stabilität als Voraussetzung für fairen Handel, von dem die Menschen in Deutschland, aber auch in den Ländern, mit denen wir handeln, große Vorteile haben. Das ist damit gemeint. Dann ist das auch in Ordnung. Sie haben etwas Neues hinzugefügt. Sie haben gesagt: Dieses reiche Land muss möglicherweise auch ohne unmittelbare Interessen agieren. - Ja. Ich glaube aber nicht, dass Deutschland in diesen Fällen keine Interessen hat. Deutschland hat ein Interesse daran, internationale Prozesse wirklich gestalten zu können. Auch das ist ein wohlverstandenes Interesse. Erinnern wir uns daran, dass wir Soldaten nach Osttimor geschickt haben. Osttimor liegt nicht vor unserer Haustür. Damals hatten wir großes Interesse an der Beilegung des Konfliktes. Es muss weiterhin unser Ziel sein, die Idee der Vereinten Nationen zu stärken, dass das Gewaltmonopol ausschließlich bei den Vereinten Nationen liegt. Deshalb war der Einsatz in Osttimor legitim. Das ist eine richtige und sinnvolle Debatte. Es gibt noch ein paar weitere positive Dinge, die ich nennen möchte, bevor ich zu der eigentlichen Oppositionsaufgabe komme und die kritischen Punkte herausstelle. Herr Minister, Sie haben sich die Struktur des Ministeriums genau angeschaut und ein paar gravierende Fehler, die Ihr Vorgänger begangen hat, korrigiert. Das ist in Ordnung. Wenn in einem Ministerium manche Dinge nicht gut laufen, liegt das meistens nicht an den Mitarbeitern, sondern an den Strukturen, die Politik vorgegeben hat und die sie selbstverständlich auch wieder ändern kann. Wir unterstützen Sie auf dem Weg, die Entscheidungsprozesse im Ministerium zu straffen. Zu den Verteidigungspolitischen Richtlinien. Was hat sich in der Welt eigentlich verändert? In den letzten zwei, drei Jahren doch nicht so viel. Deshalb enthalten die Verteidigungspolitischen Richtlinien auch nicht so viel Neues; Sie brechen vielmehr das Weißbuch der alten Bundesregierung auf die Verteidigungspolitischen Richtlinien herunter. Geändert hat sich eigentlich nur, dass wir erkannt haben: Der Einsatz in Afghanistan ist viel schwieriger, als wir uns das am Anfang vorgestellt haben. Ebenfalls geändert hat sich, dass die Schuldenbremse uns alle zwingt, ein Stück weit auf die Haushaltssituation zu achten. Die Verteidigungspolitischen Richtlinien weisen aber auch ein Defizit auf. Bisher war die Feststellung, dass Deutschland im Rahmen der internationalen Politik Motor der Rüstungskontrolle und Abrüstung ist, ein wichtiger Punkt in den VPR. Wir finden es sehr bedauerlich, dass sich das in dem neuen Buch nicht wiederfindet. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Aus den Verteidigungspolitischen Richtlinien kann der Umfang der Streitkräfte nicht abgeleitet werden. In Wirklichkeit beinhaltet diese Reform nichts anderes als die Aussetzung der Wehrpflicht und eine deutliche Reduzierung des Personalkörpers. Dies steht bis zum heutigen Tag im Mittelpunkt der Reform. Diese Reform ist auch nicht in erster Linie sicherheitspolitisch getrieben; sie ist nun mal fiskalisch getrieben. Dies war der Auslöser. Herr Minister, Sie sind in eine Falle getreten, die Sie selbst mit aufgestellt haben. Die Bundeswehr hat entsprechend der laufenden Haushaltsplanung von Jahr zu Jahr Sparmaßnahmen im Umfang von 700 Millionen Euro zu erbringen. Hinzu kommen Preissteigerungen und Betriebskostensteigerungen. Dann hat diese Regierung gesagt: Wir müssen auf das bereits geplante Sparvolumen noch einmal 8,3 Milliarden Euro draufsatteln. - Herr Minister, Sie haben dem zugestimmt. Ich sage Ihnen: Das ist eine Luftbuchung. Das ist angesichts dessen, was Sie vorsehen, überhaupt nicht realisierbar. Vor allen Dingen finde ich es nicht in Ordnung, dass Sie dieses Problem der nächsten Bundesregierung vor die Tür legen; (Sigmar Gabriel [SPD]: Das sind wir, Mensch! Der schafft wieder unsere Probleme hier!) denn erst dann werden die Probleme deutlich zutage treten. Herr Minister, Sie haben ein zweites Problem. Am letzten Mittwoch haben Sie die Erwartung geweckt, Sie würden die Öffentlichkeit und die Soldaten endlich darüber informieren, wie Sie das fiskalische Loch auffüllen wollen. Darauf haben alle gewartet. Ihre erste Reaktion aber war, zu sagen: Ich verstehe mich gut mit dem Finanzminister. - Das ist prima, das glauben wir Ihnen auch. Ihre zweite Antwort war: Das regeln wir in der Haushaltsdebatte. - Das regeln wir jedes Jahr in der Haushaltsdebatte, das ist etwas ganz Normales. Sie kommen nicht weiter, weil Sie einen Koalitionspartner haben, dem Sparen um jeden Preis wichtiger ist als eine verantwortungsvolle Sicherheitspolitik, und zwar deshalb, weil Steuersenkungen nach wie vor im Mittelpunkt der FDP-Politik stehen. (Zurufe von der CDU/CSU) Wenn jetzt einige Kollegen von der CSU schreien, muss ich Sie daran erinnern: Sie dürfen nicht klagen, dass Standorte geschlossen werden, wenn Sie gleichzeitig der Auffassung sind, dass die Senkung der Steuern für Ihre Hoteliers in Bayern wichtiger ist als eine seriöse Finanzausstattung der Bundeswehr. (Beifall bei der SPD) Herr Minister, unsere Erwartung ist: Finanzieren Sie die Bundeswehrreform seriös. Wenn dies nicht gelingt, werden die Soldaten kein Vertrauen in weitere Reformschritte haben, und ohne Vertrauen werden Sie die notwendige Motivation nicht erzeugen können. Lassen Sie mich auch etwas zum Umfang der Bundeswehr sagen, Herr Minister. Sie sprachen von 170 000 Zeit- und Berufssoldaten. Das ist knapp, das ist auf Kante genäht. Ich glaube, das wissen alle. Aber wir können da mitgehen - allerdings unter einer Voraussetzung: Die Zahl muss eindeutig und klar sein. Dahin gehend bitten wir Sie um Korrektur. Sie beziehen bei den 170 000 Zeit- und Berufssoldaten auch die Reservisten ein, ohne auszuweisen, um wie viele Zeit- und Berufssoldaten bzw. Reservisten es sich dabei handelt. Das entspricht eigentlich nicht Ihrer sonstigen Vorgehensweise. Unsere Bitte ist, bei den 170 000 Zeit- und Berufssoldaten, wie bisher, die Reservisten getrennt auszuweisen, und zwar mit Dienstposten. Das ist notwendig und wäre auch richtig. Herr Minister, Sie sprachen davon, dass die Bundeswehr mitten in der Gesellschaft bleiben soll. Ja, das ist unser gemeinsames Anliegen und entspricht unserem Bild von Streitkräften in der Demokratie. Dazu braucht die Bundeswehr nicht nur eine große Zahl von Köpfen, sondern sie braucht vor allen Dingen die richtigen Menschen bei den Streitkräften. Das ist die große Herausforderung. Hier machen Sie einen weiteren Fehler, Herr Minister. Es gab die richtige Idee, mit der Aussetzung des Wehrdienstes einen freiwilligen Wehrdienst einzuführen. Damit könnte es uns wie bisher gelingen, die gesamte gesellschaftliche Breite anzusprechen und junge Menschen aus allen sozialen Schichten für die Bundeswehr zu gewinnen. Die Zahlen sehen im Augenblick eher positiv aus. Da hatten Sie im Verteidigungsausschuss recht, Herr Minister; wir haben uns von den Zahlen überzeugt. Bei den jungen Menschen ist die Bereitschaft für den Freiwilligendienst vorhanden. Leider wird dieses Projekt von der Regierung in der ganzen Breite der Jugendfreiwilligendienste, von der Bundeswehr bis hin zum sozialen Bereich, völlig unengagiert und uninspiriert angegangen. Den jungen Menschen wird lediglich ein liebloser Brief bzw. ein Flyer zugeschickt. Das reicht nicht aus. Es muss ein Projekt der Politik werden, Jugendfreiwilligendienste attraktiv zu machen, und zwar sowohl ideell als auch materiell. Unser dringender Rat lautet: Werfen Sie einen Blick in die Bundesländer. Schauen Sie sich beispielsweise die guten Vorschläge aus Rheinland-Pfalz an. (Julia Klöckner [CDU/CSU]: Oijoijoi!) Sie brauchen die Bundesländer, wenn Sie diese Idee ins Bildungssystem implementieren wollen. Sie brauchen ebenso den Städte- und Gemeindetag, um aus dieser grundsätzlich guten Idee eine Anerkennungskultur zu entwickeln. Aber nichts passiert, Herr Minister. Das mangelnde Engagement erkennt man an dem, was Sie selbst vorgetragen haben. Die ursprüngliche Idee war es, 15 000 Dienstposten zu schaffen. Diese Zahl haben Sie bereits auf 5 000 reduziert, und jetzt warten Sie ab, ob noch mehr dazukommen. Nein, Herr Minister, Sie müssen 15 000 Freiwillige wollen und alles dafür tun, dass sie auch kommen. Das ist Ihre Aufgabe. (Beifall bei der SPD) Deshalb muss auch an dieser Stelle nachjustiert werden. Das Wichtigste in den nächsten Jahren aber wird sein, den Soldatenberuf unter veränderten demografischen Voraussetzungen und einer veränderten Wirtschaft mit mehr Wettbewerb um die klugen jungen Leute attraktiv zu halten. In einer Schublade im Ministerium liegen seit Jahren 82 Vorschläge für ein Attraktivitätsprogramm. Wir erwarten nicht, dass diese über Nacht umgesetzt werden. Wir erwarten aber, dass Prioritäten gesetzt werden und dass den Soldaten und den potenziellen Bewerbern genau erklärt wird, welche Attraktivitätsschritte in den nächsten Jahren unternommen werden. Das wird Geld kosten; das gehört zur Wirklichkeit. Wenn wir dieses Attraktivitätsprogramm jetzt nicht aufs Gleis setzen, werden wir in 10 bis 15 Jahren vielleicht noch die ausreichende Zahl von Köpfen bei der Bundeswehr haben, wir werden jedoch eine andere Bundeswehr haben. Wir werden nicht mehr die Bundeswehr haben, auf die wir so stolz sein können, weil sie die Prinzipien vom Staatsbürger in Uniform und der Inneren Führung durchgängig von den Generälen bis zu den Mannschaften lebt und versteht. Daher ist die Attraktivitätssteigerung für uns die zentrale Herausforderung. Letzter Punkt. Herr Minister, kürzen Sie die Zahl der Zivilbeschäftigten nicht so stark wie vorgesehen! Bei allen Armeen, die ihre Streitkräfte verkleinert haben, zum Beispiel Frankreich, Großbritannien und die USA, hat sich deutlich gezeigt: Je weniger Soldaten es gibt, umso mehr Unterstützung durch zivile Mitarbeiter - vor allen Dingen im anspruchsvollen technischen Bereich - ist notwendig. Überdenken Sie diese Zahlen noch einmal. Wir haben den Eindruck, dass es hier nur um eine Schätzung geht und es keine seriöse Planung gibt. Wenn Sie zu sehr kürzen, werden Sie am Ende merken, wie notwendig die zivilen Beschäftigten sind. Lassen Sie mich zum Schluss Ihr Angebot annehmen. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Sie müssen wirklich zum Schluss kommen, Herr Kollege. Rainer Arnold (SPD): Ich komme zum Schluss. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Herr Minister, wenn Sie an diesen Stellen nachjustieren, kann es in der Tat so sein, dass die Sozialdemokraten diese Reform am Ende politisch mittragen; aber die von mir skizzierten Punkte sind unabdingbar. Ich glaube, die Reform würde besser, wenn Sie hier zuhören; sie würde besser für unsere Gesellschaft, für deutsche Sicherheitsinteressen und auch für die Soldaten. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Kollegin Elke Hoff für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Elke Hoff (FDP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, lassen Sie auch mich zu Beginn meiner Rede Ihnen im Namen der FDP-Fraktion unsere herzliche Anteilnahme am Tod eines jungen Hauptmannes im Einsatz zum Ausdruck bringen. Auch wir sind in Gedanken bei der Familie, den Angehörigen und den Freunden. Ich glaube, es wird in dieser schwierigen Zeit in Afghanistan nicht das letzte Mal sein, dass wir uns damit auseinandersetzen müssen. Deswegen ist es so wichtig, dass Sie heute in dieser Debatte einen Akzent gesetzt haben, der über den Alltag hinausgeht. Wir diskutieren heute nicht nur darüber, wie die Strukturen der Bundeswehr in Zukunft aussehen sollen, wir diskutieren auch nicht nur über die Wehrform oder über die Attraktivität der Streitkräfte, sondern wir diskutieren auch über das veränderte sicherheitspolitische Umfeld weltweit, in das wir unsere Streitkräfte in den nächsten Jahren entsenden werden. Sie haben mit der Vorlage der Verteidigungspolitischen Richtlinien etwas getan, das von vielen Soldatinnen und Soldaten im Einsatz in Gesprächen vor Ort immer wieder gefordert wird: Erklärt uns, warum wir vom Deutschen Bundestag in einen Einsatz geschickt werden! - Ich glaube, es ist sehr wichtig, an dieser Stelle zu erwähnen, dass die zukünftigen Herausforderungen in der Sicherheitspolitik weit von dem entfernt sind, wofür die Streitkräfte seinerzeit in der Bundesrepublik Deutschland aufgestellt worden sind. Die Sicherheitslage hat sich verändert; der symmetrische Krieg von damals hat sich zu einer asymmetrischen Herausforderung entwickelt. Das bedeutet, dass auch die Herausforderungen für unsere Soldatinnen und Soldaten im Einsatz mehr denn je davon abhängen, welche Rückendeckung sie von der Politik haben und wie klar der Auftrag ist, mit dem sie in Einsätze gesendet werden. Meines Erachtens müssen wir auch viel intensiver darüber diskutieren, dass die Zivilbevölkerung in den jeweiligen Krisengebieten immer mehr zum Mitstreiter, zur Zielgruppe, zur Partei, zum Beteiligten in Konflikten wird. Das heißt, unsere Soldatinnen und Soldaten werden in ein Umfeld geschickt, das unklar ist. Die Fähigkeiten, die sie in Zukunft brauchen werden, dürfen daher nicht allein den Umgang mit militärischem Gerät beinhalten. Sie müssen weitere Qualifikationen haben, zum Beispiel kulturelle Kompetenz, Sprachfähigkeiten und die Fähigkeit, sich mit zivilen Beschäftigten vor Ort zu vernetzen. Sie müssen auch den vernetzten Ansatz, den Sie hier mit Recht deutlich hervorgehoben haben, voranbringen. Das bedeutet aber auch, dass wir nicht nur das militärische Portfolio und das militärische Spektrum eines Einsatzes der Bundeswehr festlegen, sondern weit darüber hinausgehen müssen. Ich darf an dieser Stelle eine persönliche Bemerkung machen: Ich glaube, dass wir über kurz oder lang nicht an der Definition einer nationalen Sicherheitsstrategie vorbeikommen werden, (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) weil die Herausforderungen ungleich größer werden. Wir müssen uns auch damit befassen, die Legitimation zukünftiger Einsätze der Bundeswehr durch zwei wichtige Komponenten zu ergänzen: Erstens bedarf es der Legitimität der Zivilbevölkerung im Einsatzland, zweitens aber auch der Unterstützung und der Legitimität der entsendenden Nation. Das heißt, die Erklärung, warum wir uns an einem Einsatz beteiligen, ist meines Erachtens wichtiger und notwendiger denn je, insbesondere dann, wenn das, was Sie, Herr Minister, vorgetragen haben, zutrifft: wenn ein originäres nationales Interesse möglicherweise nicht so klar zu definieren ist, wie es in der Vergangenheit der Fall war. Wir müssen uns darüber klar sein, dass wir in Zukunft auf internationaler Ebene auch über die Frage diskutieren müssen: Wie definieren wir den Status eines Kombattanten? Neue Technologien und neue Herausforderungen führen dazu, dass die Zivilisierung auch militärischer Fähigkeiten immer weiter voranschreitet. Die Frage "Was sind die Sicherheitsherausforderungen des 21. Jahrhunderts?" geht weit über das hinaus, worüber wir hier und heute in Bezug auf die zukünftige Struktur der Bundeswehr diskutieren. Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, an dieser Stelle darauf einzugehen. Sie haben klugerweise immer wieder darauf hingewiesen, dass die Reform der Struktur der Streitkräfte nicht nur in finanzieller Hinsicht und nicht nur durch die bestehenden Herausforderungen determiniert ist, sondern auch durch die demografische Entwicklung. Wir müssen uns darauf einstellen, dass sich in Zukunft nicht mehr so viele junge Männer und Frauen für den Dienst an der Waffe entscheiden werden, wie es in der Vergangenheit der Fall war. Vor diesem Hintergrund kommt der Attraktivität des Soldatenberufes eine erhebliche Bedeutung zu. Die Regierungsfraktionen und die Bundesregierung haben sehr klare Vorstellungen davon, wie die Attraktivität der Bundeswehr gesteigert werden kann. Ich glaube, dass auch die Opposition bereit ist, sich konstruktiv in diese Diskussion einzubringen und die notwendigen Entscheidungen im Sinne der Bundeswehr und der deutschen Sicherheitspolitik mitzutragen. So habe ich Sie, Herr Kollege Arnold, trotz aller Kritik, die Sie geäußert haben, verstanden. Wir diskutieren heute nicht zum letzten Mal darüber, wie die Bundeswehr der Zukunft aussieht. Für meine Begriffe müsste die heutige Diskussion eigentlich der Beginn einer breiten sicherheitspolitischen Debatte sein. Wir dürfen nicht den Fehler machen, lediglich zum Ausdruck zu bringen: Ja, wir werden die Bundeswehr in Zukunft in internationale Einsätze schicken. - Das reicht nicht aus. Wir müssen uns auch fragen: Kann sie das leisten? Können wir die notwendigen zivilen und militärischen Fähigkeiten überhaupt bereitstellen? Wann überfordern wir unser eigenes Gemeinwesen, wenn es darum geht, in Konfliktregionen dieser Welt zu intervenieren und sich dort einzusetzen? Ich glaube, dass wir es nicht nur uns selbst, sondern auch der Bevölkerung schuldig sind, ganz klar zu sagen, was wir können und was wir nicht können. Wir haben in letzter Zeit, gerade in der Diskussion über Libyen, viel über "responsibility to protect" gesprochen. Das klingt sehr gut, und das ist ein hehrer moralischer Anspruch. Dennoch sollten wir gleichzeitig auch an "ability to protect" denken. Verfügen wir tatsächlich über die notwendigen Fähigkeiten? Wenn es um den Einsatz unserer Streitkräfte geht, dürfen wir nicht Emotionen zur Grundlage unserer Entscheidung machen. Es darf nicht so sein, dass wir dort tätig werden, wo die meisten Fernsehbilder entstehen und wo die mediale Aufmerksamkeit am größten ist. Vielmehr müssen wir bei unserer Entscheidung bedenken: Wo haben wir ein Interesse? Wo können wir helfen? Haben wir die Mittel? Was ist das Ziel, was soll am Ende herauskommen? Es ist nämlich leichter, einen militärischen Konflikt zu beginnen, als ihn zu beenden. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich glaube, dass wir unseren Soldatinnen und Soldaten schuldig sind, sehr genau zu erwägen, in welches Szenario wir sie schicken, weil sie es am Ende sind, die den ultimativen Preis dafür bezahlen müssen, wenn wir eine sicherheitspolitische Fehleinschätzung vorgenommen haben. Ich möchte meine Rede mit den Worten des berühmten chinesischen Generals und Militärphilosophen Sun Tzu beenden. Er hat gesagt: Die Kunst des Krieges ist für den Staat von entscheidender Bedeutung. Sie ist eine Angelegenheit von Leben und Tod, eine Straße, die zur Sicherheit oder in den Untergang führt. Deshalb darf sie unter keinen Umständen vernachlässigt werden. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Paul Schäfer für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Natürlich ist man froh, wenn ein Bundesminister der Verteidigung sich seriös und weniger glamourös präsentiert. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Aber nicht auf die Inszenierung, auf die Inhalte kommt es an, und die sind falsch - bei zu Guttenberg wie bei de Maizière. (Beifall bei der LINKEN) Herr Minister, Sie wollen eine Armee, die weltweit einsetzbar ist, die im Zweifelsfall auch Krieg führen soll und die auch ein Instrument durch Durchsetzung macht- und wirtschaftspolitischer Interessen sein kann. Das alles halten wir für falsch. (Beifall bei der LINKEN) Sie reden, Herr Minister, von einer Neuausrichtung der Bundeswehr. Doch davon kann überhaupt keine Rede sein. Sie setzen den unter SPD und Grünen begonnenen Umbau der Bundeswehr zur Einsatzarmee fort. Eine wirkliche Reform müsste innehalten und eine kritische, schonungslose Bilanz der Auslandseinsätze ziehen. Daraus müssten Schlüsse gezogen werden. Aber genau das tun Sie nicht. Die Bundeswehr ist seit zehn Jahren im Einsatz im Afghanistan. Ein Ende ist nicht absehbar. Die Sicherheitslage hat sich von Jahr zu Jahr verschlechtert. Die Zahl der Toten steigt kontinuierlich. Für den Einsatz wird eine Riesenmenge an Geld und Ressourcen benötigt. Deshalb kann man sagen: Afghanistan ist keine Blaupause für künftige Bundeswehreinsätze; es ist ein abschreckendes Beispiel. (Beifall bei der LINKEN) Die Lektion lautet: Man kann mit militärischen Mitteln den Terrorismus nicht schlagen und auch keine Nationen aufbauen. Aber Sie machen weiter, haben jetzt sogar noch Pakistan als möglichen neuen Einsatzort ins Gespräch gebracht. Da wird einem angst und bange. Die Grundrichtung stimmt nicht. Sie wollen die Personalstärke der Streitkräfte zwar verringern; aber den Anteil der Soldatinnen und Soldaten, die dauerhaft in Auslandseinsätzen kämpfen können, wollen Sie noch erhöhen. Wofür? Wozu? Unter welchen Voraussetzungen? Das bleibt unklar, Hauptsache: allzeit bereit - und das weltweit. Wenn Sie auch noch sagen: "Wir wollen eine Bundeswehr zur Sicherung der außenpolitischen Handlungsfähigkeit des Landes" - das sagen Sie so -, dann ist das in unseren Augen nichts weiter als ein Blankoscheck für Interventionismus, und dafür gilt: Ohne uns! (Beifall bei der LINKEN) Die neuen Verteidigungspolitischen Richtlinien sind - man muss es so sagen - ein alter Hut. Sie beschwören wieder einmal die bekannten diffusen Risiken, denen wir zukünftig ausgesetzt sein werden - Flüchtlingsströme, knapper werdende Rohstoffe, Weiterverbreitung von Atomwaffen -, und präsentieren wieder nur die alte Antwort, dass man in der Lage sein müsse, diesen Risiken auch militärisch zu begegnen. Unsere Antwort ist eine andere: Die neuen globalen Probleme können nachhaltig nur mit nichtmilitärischen, das heißt mit zivilen Mitteln und mit einer Politik globaler Gerechtigkeit gelöst werden. Das ist das, für das sich die Bundesrepublik Deutschland im UNO-Sicherheitsrat stark machen müsste. (Beifall bei der LINKEN) Neu, Herr Minister, ist allenfalls die Tonlage, mit der Sie über den Zusammenhang von Militär und wirtschaftlichen Interessen reden. Sie haben bei der Präsentation der Verteidigungspolitischen Richtlinien gesagt, unser Platz in der Welt werde dadurch bestimmt, dass wir von Rohstoffen und Exporten abhängig seien, und dann unverblümt festgestellt - ich zitiere -: Wir haben ein nationales Interesse am Zugang zu Wasser, zu Lande und in der Luft. (Zuruf von der CDU/CSU: Richtig! So ist das!) Das ist kühn. Meinen Sie das auch weltweit? Sie sollten schon höllisch aufpassen, wenn Sie eine solch aggressive, zumindest missverständliche Sprache gebrauchen. Die Linke will jedenfalls nicht, dass Bundeswehrsoldaten für Wirtschaftskriege in Marsch gesetzt werden. Das ist mit uns nicht zu machen. (Beifall bei der LINKEN) Es geht uns also nicht darum, die vorhandenen Strukturen zu optimieren; es geht darum, sie zu revidieren. Dazu haben wir unsere Position als Bundestagsfraktion konkretisiert. An erster Stelle steht für uns die Rückbesinnung auf den Auftrag in Art. 87 a des Grundgesetzes: Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Davon ist auch unsere zweite Forderung bestimmt: Die Bundeswehr sollte in ihren Strukturen auf Defensive ausgerichtet sein. Das heißt, wir brauchen keine verlegbaren Hauptquartiere und keine Einsatzverbände, die, 6 000 Kilometer oder weiter entfernt, in anderen Staaten Operationen durchführen können. Milliardenschweres Gerät wie den Jagdbomber Eurofighter brauchen wir auch nicht. (Beifall bei der LINKEN) Wenn der Satz gilt, dass wir auf absehbare Zeit nicht militärisch bedroht sind, dann heißt das drittens: Wir können den Umfang der Streitkräfte erheblich reduzieren, wir sagen: um die Hälfte. Eine Bundeswehr mit 125 000 Soldatinnen und Soldaten reicht aus, um die Aufgaben der Landesverteidigung wahrzunehmen. Viertens. Unser Konzept der zukünftigen Bundeswehr ist eng verknüpft mit einer stärkeren Demokratisierung, mehr Zivilität, mehr Parlamentsheer. Es geht schlicht darum, dass die Bundeswehr, will sie in der Gesellschaft verankert bleiben, auch die Normen und Werte dieser Gesellschaft verinnerlichen muss. Wir reden von Bindung an Recht und Gesetz, ebenso wie von soldatischer Interessenvertretung und humaner Menschenführung; da ist noch viel zu tun. Fünftens. Wir sagen klar Nein zur Ausweitung der Bundeswehreinsätze im Innern. Bewaffnete Einsätze im Innern müssen grundsätzlich tabu bleiben. (Beifall bei der LINKEN) Der weiteren Vermischung von Zivilem und Militärischem ist ein Riegel vorzuschieben. Katastrophenschutz ist eine zivile Angelegenheit, und dafür müssen dort die Kapazitäten ausgebaut werden. (Beifall bei der LINKEN) Mit das Beste an unserem Bundeswehrkonzept ist: Eine solche Reform wäre finanzierbar. Sie würde Mittel freisetzen für soziale und entwicklungspolitische Belange, auch für solide Konversionsprogramme, womit man den Kommunen helfen würde, und auch für das Bundeswehrpersonal stünde mehr Geld zur Verfügung. Ihre Sparvorgabe von 8,3 Milliarden Euro kann man inzwischen getrost vergessen. Sie werden noch genug schieben, tricksen und täuschen, um das Geld zusammenzubekommen. Das wird nicht funktionieren. Dass - diese Bemerkung kann ich mir am Schluss nicht verkneifen - die SPD mit dieser Reform nur ein Problem zu haben scheint, nämlich dass man noch mehr Geld in das System Bundeswehr stecken muss, ist für eine Partei, die sich einmal zu Frieden und Abrüstung verpflichtet hat, kläglich. (Beifall bei der LINKEN) Wir als Linke werden den Zielen Abrüstung und Frieden jedenfalls weiterhin verpflichtet bleiben. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Volker Kauder für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Volker Kauder (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute Morgen hier im Deutschen Bundestag eine bemerkenswerte Regierungserklärung erlebt. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Thomas Oppermann [SPD]: Das haben Sie bei Guttenberg auch schon gesagt!) In Nüchternheit und Klarheit und mit bestechender logischer Konsequenz wird die Bundeswehr in eine neue Zeit geführt. Herr Minister, herzlichen Dank dafür! (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Michael Groschek [SPD]: Endlich!) Bei der Regierungserklärung des Verteidigungsministers ist deutlich geworden - so viel zu den kritischen Anmerkungen zum Verhältnis von Außenministerium und Verteidigungsministerium -, dass die Bundeswehr in das außenpolitische Konzept der Bundesregierung eingebettet ist und dass es da eine gemeinsame Politik und Strategie gibt. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ist umgekehrt, Herr Kauder!) - Warten Sie einmal ab. Es ist nicht so, wie Sie es gern hätten. Ich schildere, wie es tatsächlich ist. (Beifall bei der CDU/CSU) Außenpolitik und Verteidigungspolitik bilden in unserer Regierung eine Einheit. (Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN - Jürgen Trittin [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!) Das bedeutet, dass in der Außenpolitik und in der Verteidigungspolitik gemeinsam die Ziele formuliert werden, die für uns wichtig sind. Thomas de Maizière hat gesagt, dass die Bundeswehr die Aufgaben erfüllen muss, die wir politisch formuliert haben. Sie hat natürlich zum einen die Sicherheit unseres Landes zu gewährleisten; zum anderen hat sie die Aufgaben zu erfüllen, die im Rahmen unserer Bündnisverpflichtung, wie Thomas de Maizière es formuliert hat, auf uns zukommen und die wir bisher nicht immer so deutlich in der Öffentlichkeit haben darstellen können. Wir sind in das System sowohl der UNO als auch der NATO eingebettet. Hier erfüllen wir unsere Aufgaben. Die Bundeswehr leistet einen Beitrag zur Friedenssicherung, und das hat eine ganz andere Bedeutung als früher. Die Friedenssicherung findet nämlich nicht mehr ausschließlich in unserem Land statt. Unser Frieden ist vielmehr durch vielfältige, auch terroristische Aktionen auf der ganzen Welt bedroht. Wer hier für Frieden und Sicherheit sorgen will, kann keine Bundeswehr aufstellen, die ihre Arbeit nur im eigenen Land verrichtet. Das ist unsere Botschaft. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass die Bundeswehr über ihren Auftrag hinaus tätig wird. Im Übrigen waren es Sie von den Grünen und den Roten, die die Bundeswehr zum ersten Mal im Ausland eingesetzt haben. Sie waren es, die den Auftrag der Bundeswehr neu formuliert haben. (Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben wir zusammen getan!) Deswegen kann ich Ihnen nur raten, an der Diskussion über die Reform der Bundeswehr, darüber, sie auf die neuen Aufgaben auszurichten, teilzunehmen. Herr Kollege Trittin, hier haben Sie sich so verhalten, wie Sie das in Ihrer Regierungsverantwortung vielfach getan haben. Sie haben Dinge angestoßen, aber die Konsequenzen nicht bedacht. Sie haben die Reform der Bundeswehr nicht vorangebracht. Diese Aufgabe haben Sie schön anderen überlassen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Diese Aufgabe werden wir nun erfüllen. Thomas de Maizière hat die Punkte angesprochen. Die Bundeswehr ist auf die neuen Herausforderungen auszurichten, aber sie muss ihren Auftrag auch unter veränderten Bedingungen erfüllen können. Wir haben über Jahre hinweg gesehen, dass die Wehrpflicht nicht mehr so konsequent durchgesetzt werden konnte, wie es notwendig war. Deswegen war es richtig, dass wir Überlegungen angestellt haben, wie wir darauf reagieren, und nun sagen: Wir haben in der Bundeswehr einen festen Stamm und Freiwillige. Ich kann mir nur wünschen, dass die Bundeswehr durch die Reform so attraktiv wird - schon deshalb ist die Reform so wichtig; Thomas de Maizière hat es angesprochen -, dass sich junge Menschen für die Bundeswehr interessieren und im Hauptberuf und als Freiwillige bei der Bundeswehr ihren Dienst tun. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Wir müssen klarstellen, dass wir Freiwilligendienste in unserem Land brauchen, dass wir junge Menschen brauchen, die im sozialen Bereich, in unseren Hilfsorganisationen tätig sind, dass aber der freiwillige Dienst in der Bundeswehr genauso wichtig und ehrenhaft ist wie jeder andere freiwillige Dienst. Das müssen wir deutlich machen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Es gibt hier keine Abstufung nach dem Motto: Im sozialen Bereich ist das gut, bei der Bundeswehr weniger. Nein, der Freiwilligendienst ist ein Dienst an unserem Land - bei der Bundeswehr oder in sozialen Einrichtungen. Dafür müssen wir werben. (Dr. Hans-Peter Bartels [SPD]: Dann macht mal!) Es hat doch mit Prestige zu tun, wenn wir vom Dienst in der Bundeswehr sprechen. Wir sehen natürlich, dass der Dienst in der Bundeswehr etwas Besonderes ist, weil er die ganze Person fordert und natürlich auch gefährlich ist. Wir haben in diesen Tagen wieder erleben müssen, dass der Dienst in der Bundeswehr lebensgefährlich ist. Ich finde, umso größer muss unser Respekt vor denjenigen sein, die in unserem Auftrag und für unsere politischen Ziele ihren Dienst tun. Deswegen sage ich einen herzlichen Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, an alle Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr. Wir sind dankbar dafür, dass sie diesen Dienst für unser Vaterland verrichten. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD) Die Reform der Bundeswehr hat begonnen. Thomas de Maizière hat darauf hingewiesen, dass dies ein Prozess ist. Deswegen ist Ihre Kritik nicht angebracht, Herr Arnold. Selbstverständlich werden im Zuge dessen, was an notwendigen Veränderungen vorgestellt worden ist, die finanziellen Grundlagen dargelegt. Diese finanziellen Grundlagen werden nicht, wie Sie es formuliert haben, wie immer im Haushaltsplan berücksichtigt; sie werden zum ersten Mal im neuen Haushaltsplan berücksichtigt, der im Herbst beraten und verabschiedet wird. Es ist völlig richtig, dass Thomas de Maizière jetzt keine Zahlen nennt und darauf verweist, dass wir im Rahmen der Haushaltsplanberatungen und der mittelfristigen Finanzplanung auch das Finanzierungskonzept für die Reform vorlegen werden. Als Sie, Herr Arnold, gesprochen haben, habe ich Ihnen angemerkt, dass Sie wissen, dass da jemand seine Arbeit macht, der die Dinge konsequent und logisch angeht und das in einer Ruhe und Selbstverständlichkeit macht, die Sie im Grunde genommen sehr beeindruckt hat. Das hat man bei Ihrer Rede nämlich auch gemerkt, lieber Herr Arnold. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Rainer Arnold [SPD]: Es konnte ja nur besser werden!) Man hat Ihnen angesehen, wie Sie sich gesagt haben: "Mensch, es wird mir doch noch irgendetwas einfallen, was ich kritisch anmerken kann." Entsprechend schlecht war es dann auch, weil Ihnen nämlich nichts Gescheites eingefallen ist. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Man kann nämlich überhaupt keinen kritischen Einwand gegen dieses Konzept vorbringen. Herr Bundesminister, wir sind dankbar für die Schritte, die Sie eingeleitet haben. Wir begleiten Sie bei dieser Aufgabe, und wir stehen zu dieser Reform der Bundeswehr. Wir wünschen Ihnen dabei viel Erfolg. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Jürgen Trittin für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Zeiten haben sich geändert. Früher erlebten wir ein permanentes Schaulaufen des Verteidigungsministers mit dem Außenminister, wer der Wichtigere im Kabinett sei. Mit der heutigen Regierungserklärung müssen wir feststellen: Die Zeiten haben sich geändert. Die Frage ist auch entschieden. Über die strategische und sicherheitspolitische Ausrichtung der Bundesrepublik Deutschland wird im Verteidigungsministerium entschieden. Dort wird formuliert. Insofern muss man Ihnen an dieser Stelle, Herr de Maizière, ein Kompliment machen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Sie haben begonnen, sich der Realität zu stellen. Die CDU/CSU verabschiedet sich von etwas, das lange Zeit für sie identitätsstiftend war: der Wehrpflicht. Sie versuchen jetzt, in diese Richtung Grund hineinzubringen. Sie sagen der deutschen Öffentlichkeit: Wir wollen mit einem Konzept von 175 000 plus x künftig diese Aufgaben einer Bundeswehr bewältigen. Ich hätte in Ihrer heutigen Regierungserklärung, gerade weil ich wichtige strategische Grundentscheidungen, die Sie mit benannt haben, teile, gerne von Ihnen eine Begründung gehört, warum das, was Ihnen Ihr eigener Generalinspekteur aufgeschrieben hat, nicht Leitlinie gewesen ist. Warum hatten Sie nicht den Mut, auf die Größe der Bundeswehr zu gehen, die von der Aufgabe her definiert vom Generalinspekteur auf etwas über 160 000 beziffert wurde? Sie mögen das für kleinlich halten, was die Zahlen angeht. Ich glaube aber, dass hinter dem Unterschied zwischen den 185 000, auf die Sie kommen wollen, was nach Ansicht der SPD vielleicht noch zu knapp ist, und den 160 000, die nach Auffassung des Generalinspekteurs und meiner Fraktion angemessen wären, genau das Stück Halbherzigkeit steht, das immer noch in dieser Reform steckt. Dieses Stück Halbherzigkeit finden Sie in den Verteidigungspolitischen Richtlinien, die die Grundlage der Reform sein sollen. In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung von heute haben Sie zu der Feststellung, dass jetzt anders als in den Verteidigungspolitischen Richtlinien unter Peter Struck bei den Aufgaben der Bundeswehr nicht mehr der Auslandseinsatz im multilateralen Verband an vorderer Stelle steht, sondern die Verteidigung im Bündnis, gesagt, das sei keine Rangfolge, sondern nur eine Reihenfolge. Ich halte dies für beschönigend und für falsch. Es ist offensichtlich eine Rangfolge, die Sie hier vorgenommen haben. Sie gewichten die Verteidigung im Bündnis wieder höher als die Aufgabe, die wir alle als wichtig identifiziert haben, nämlich mehr Einheiten sowie mehr Soldatinnen und Soldaten für Auslandseinsätze bereitzustellen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir teilen die Auffassung, dass wir 10 000 Soldatinnen und Soldaten für Auslandseinsätze vorhalten müssen. Aber das gefährden Sie, bis hin zur Beschaffung. Sie müssen dem Hohen Haus einmal erklären, warum wir noch immer über 1 000 Panzer - wir haben festgestellt, dass es 1 048 sind - haben. Warum müssen wir an Rüstungsprojekten wie Tiger und MEADS festhalten, die darauf ausgerichtet sind, große Panzerverbände zu bekämpfen? All dies ist Folge der von Ihnen vorgenommenen Ausrichtung. Sie haben gesagt: Für uns kommt die Verteidigung im Bündnis an erster Stelle. Wir glauben, dass Sie hier nicht konsequent sind. Es wird die Aufgabe der Bundesrepublik Deutschland sein, der internationalen Verantwortung stärker gerecht zu werden. Internationale Verantwortung bedeutet nicht, wie einige glauben, dass man sich unilateral um die Sicherung von Rohstoffquellen kümmert; so habe ich das nicht verstanden. Internationale Verantwortung heißt, dass wir uns an den Gefahren für die Sicherheit, die sich auf der Welt ergeben, orientieren. Es geht dabei nicht mehr um zwischenstaatliche Konflikte zwischen hochgerüsteten Armeen. Aber genau daran halten Sie noch immer in Ihrer Prioritätenreihenfolge fest. Es geht typischerweise um asymmetrische Konflikte. Es geht typischerweise um das Vorgehen in gemischten zivil-militärischen Missionen. Es geht typischerweise um die Sicherung vor Staatszerfall und Ähnlichem. In einer solchen Debatte, in der wir über die Ausrichtung der Bundeswehr sprechen, will ich sagen: In diesem Zusammenhang wird mehr auf die Bundesrepublik Deutschland zukommen als in der Vergangenheit. Das ist eine Botschaft, die man in einer solchen Debatte aussprechen muss. Ich will nicht spekulieren. Wenn ich mir aber anschaue, wie sich beispielsweise der Trennungsprozess zwischen dem Südsudan und dem Sudan entwickelt, dann bin ich mir nicht sicher, ob wir weiterhin mit etwas mehr als 20 unbewaffneten Militärbeobachtern auskommen oder ob nicht andere mehr von uns erwarten. Wenn das alles so ist, dann brauchen wir eine konsequente Ausrichtung der Bundeswehr im Hinblick auf multilaterale Einsätze im Auftrag der Vereinten Nationen zur Stabilisierung von zerfallenden Staaten; das wird die Kernanforderung sein. Nur so werden wir unserer internationalen Verantwortung gerecht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deutschland muss seiner internationalen Verantwortung gerecht werden. Das zielt insbesondere auf die Sicherung und die Herstellung der Herrschaft des Rechts. Wir dürfen keine rechtsfreien Räume auf diesem Globus dulden. Das heißt für uns: Ausbildung, Ausrichtung und Ausrüstung der Bundeswehr müssen sich klar an dieser Priorität orientieren. Da haben Sie noch ein bisschen Arbeit vor sich, Herr Minister. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Jürgen Koppelin für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP) Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus unserer Sicht ist das, was der Minister heute vorgetragen hat, seit der Zusammenlegung von Bundeswehr und NVA vor über 20 Jahren die größte Reform, die wir bei der Bundeswehr durchführen. Diese Reform wäre auch notwendig gewesen - davon sind wir überzeugt -, wenn wir die Wehrpflicht nicht ausgesetzt hätten. Die FDP hat immer gefragt: Werden die Haushaltsmittel richtig eingesetzt? Sind die Beschaffungsmaßnahmen, die einst beschlossen wurden, noch richtig? Herr Trittin, Sie haben die Frage gestellt, warum wir an dem einen oder anderen - Sie haben als Beispiel MEADS genannt - noch festhalten. Ich kann Ihnen sagen, warum. Wir halten gar nicht daran fest. Aber wir haben aus der Zeit der rot-grünen Koalition - bei den großen Beschaffungsprojekten waren die Grünen voll dabei - Verträge, aus denen man nur schwer herauskommt. Das ist eines unserer Probleme. Sie als Grüne haben bei allen großen Rüstungsprojekten mitgemacht, beispielsweise bei MEADS. Wir haben es Gott sei Dank geschafft, die Anzahl der Transportflugzeuge zu reduzieren. Sie wollten 90 bestellen; dann hat Peter Struck die Anzahl auf 60 reduziert. Nur in dieser Koalition - ich sage ausdrücklich Danke schön an den Koalitionspartner; Volker Kauder hat es ja in seiner Rede deutlich gemacht - ist diese Reform möglich gewesen. Wir haben es gesehen: Sie als Grüne haben sich bei den Sozialdemokraten nie durchsetzen können. Sie waren ähnlich wie wir für die Aussetzung der Wehrpflicht. (Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir wollten sie abschaffen!) Sie haben sich nicht durchsetzen können. Die Freien Demokraten haben sich in dieser Koalition mit dieser Forderung durchgesetzt. Das war nicht leicht für unseren Koalitionspartner, aber er hat mitgemacht. Das ist eine der größten Reformen, und dafür sagen wir als FDP Danke an die Christlich Demokratische Union. (Beifall bei der FDP) Aber die Frage ist durchaus berechtigt: Wie finanzieren wir zukünftig die Bundeswehr? Hier kann ich für die FDP sagen: Natürlich wollen wir Einsparungen vornehmen. Aber es wird auf keinen Fall auf Kosten der Soldaten oder der Zivilangehörigen gehen. Wir gehen an die vielen Beschaffungsmaßnahmen heran - davon habe ich schon gesprochen -, die nach unserer Auffassung überflüssig sind. Herr Kollege Arnold, Sie haben uns doch mit dem Herkules-Projekt ein Milliardengrab eingebrockt. Wir versuchen nun, das Beste daraus zu machen. Das funktioniert doch heute noch nicht richtig. Das sind Ihre Entscheidungen gewesen, nicht unsere. Das Gleiche gilt für das Übermaß an Bürokratie. (Beifall bei der FDP) Sie fordern hier jetzt: Herr Minister, finanzieren Sie seriös! - Dass Sie das überhaupt wagen. Herr Scharping hat uns die Privatisierung eingebrockt. Das war nicht die FDP. Wir waren gegen diese Privatisierung. Wir sind nämlich nicht für Privatisierung um jeden Preis. Wir haben gesagt, dass wir auch bei der Logistik nicht mitmachen. Aber wer hat uns denn den Bundeswehrfuhrpark und alles andere eingebrockt, ohne je zu überprüfen, ob es effektiv ist? Kümmern Sie sich um die Projekte, die Sie uns eingebrockt haben, die heute die Bundeswehr sehr viel Geld kosten und bei der Bundeswehr überhaupt nicht ankommen! Überprüfen Sie das selber und bringen Sie Korrekturvorschläge ein! Dann würden Sie einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der Bundeswehr liefern, weil wir dann zukünftig mehr Geld zur Verfügung hätten. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob das Liegenschaftsmanagement, das uns Rot-Grün eingebrockt hat, wirklich etwas Gutes für die Bundeswehr ist. Ich habe erhebliche Zweifel. Wir plagen uns in dieser Zeit auch im Haushaltsausschuss damit herum. Sie haben uns wirklich unglaublich viele Baustellen hinterlassen, Herr Kollege Arnold. Insofern kann ich verstehen, dass Sie zu der wirklich ausgesprochen guten Rede des Ministers und zu dem, was wir als Reform wollen, keine Alternativen angeboten haben. Ihr Beitrag wäre - lassen Sie es mich süffisant sagen - eher für einen Lyrikkongress geeignet gewesen als für eine verteidigungspolitische Debatte. Sie haben keine Alternativen vorgetragen. Herr Trittin sprach von "halbherzig". Was ist denn halbherzig? Ich kann nur sagen: Das eine oder andere wird zu korrigieren sein - das wird sich im Laufe der Zeit herausstellen -, aber die Richtung stimmt doch. Man kann doch bei dieser Reform nicht von halbherzig sprechen. Davon kann überhaupt keine Rede sein. Machen Sie mit! Bringen Sie sich ein! Bringen Sie Ihre Vorschläge ein! Sie haben sich, Herr Trittin - das kann ich verstehen, weil Sie im Auswärtigen Ausschuss sitzen -, mehr in die Außenpolitik geflüchtet. Das Entscheidende wäre aber gewesen, konkret zu sagen, was Sie für unsere Bundeswehr wollen. Das wäre besser gewesen als das, was heute vorgetragen worden ist. Im Haushaltsausschuss sollen wir ja die Beschaffungsmaßnahmen finanziell untermauern. Insofern ist es mir als Haushälter sehr wichtig, dass wir alles auf den Prüfstand stellen. Wir haben zu viele Eurofighter; das ist unser Problem, denn diese Entscheidung stammt noch aus der Zeit der alten Koalition. Gott sei Dank haben wir beim A400M einiges korrigiert. Wir werden uns weiterhin Herkules ansehen. MEADS ist - da gibt es kein Vertun - für uns beendet; das war ein großes Projekt aus rot-grüner Zeit. Wir schauen uns noch einmal das Liegenschaftsmanagement und den Bundeswehrfuhrpark an. Das Entscheidendste ist aber, dass das Ministerium verkleinert wird - das eine oder andere kann ich mir noch vorstellen -, damit die Entscheidungsabläufe in der Bundeswehr zügiger vonstatten gehen. Es kann einfach nicht sein, Herr Minister - ich nenne nur ein Beispiel -, wenn unsere Soldaten in Afghanistan Schutzbrillen brauchen, dass die Entscheidung darüber nach zwei Jahren noch nicht gefallen ist. Das kann nur an dem großen Apparat liegen. Woran kann es denn sonst liegen? Diese Forderung ist doch berechtigt. Vor allem - lassen Sie mich das zum Schluss sagen; werfen Sie darauf bitte auch einen Blick - muss es für das, was wir beschaffen, jeweils einen Verantwortlichen geben. Es kann nicht sein, dass es immer nur der beamtete Staatssekretär ist. Es wäre gut für die Bundeswehr, wenn mehr Verantwortung auf einzelne Personen übertragen würde. Auch das gehört für uns zu dieser Reform dazu. Viel Glück bei dieser Reform! Wir sind dabei. (Beifall bei der FDP) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Hans-Peter Bartels für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dr. Hans-Peter Bartels (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen von der Koalition, ich glaube, wenn Sie sagen müssten, was jetzt genau das Ziel dieser Bundeswehrreform sein soll, dann kämen Sie ganz schön ins Schwimmen. Geht es vorrangig um die Schuldenbremse als höchsten strategischen Parameter, wie Ihr verflossener Minister zu Guttenberg das genannt hat, oder geht es um die bessere Einsatzfähigkeit unserer Streitkräfte? Dann frage ich Sie: Wo genau sind die Verbesserungen versteckt? Oder ging es einfach nur um die Abschaffung der Wehrpflicht, womit die FDP - herzlichen Glückwunsch, Herr Koppelin! - sich nun fast vollständig durchgesetzt hat? Ich glaube, Sie sind selbst ein bisschen unglücklich darüber, dass man nicht wirklich erkennen kann, welcher Rationalität diese Operation folgt. Sie bekommen eine kleinere Bundeswehr; das ist klar. Aber wenn wir nicht alle aufpassen, dann erleben wir den Übergang von einer größeren unterfinanzierten Bundeswehr zu einer etwas kleineren unterfinanzierten Bundeswehr. Ich warne davor, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Finanzierung muss stimmen. Auch bei dem gerade neu eingeführten freiwilligen Wehrdienst sind alle Parameter unklar. Wie viele freiwillig Wehrdienstleistende wollen Sie denn nun haben? 7 500, wie es in den ersten Papieren von Generalinspekteur Wieker hieß, oder 15 000 wie der Amtsvorgänger des jetzigen Ministers in Aussicht gestellt hat, oder nur 5 000 plus, wie jetzt Herr de Maizière sagt? Was wollen Sie wirklich? Wollen Sie möglichst wenige Freiwillige, damit Sie nicht mehr bezahlen müssen, oder wollen Sie den freiwilligen Wehrdienst so schnell wie möglich ganz abschaffen? Das Vorgängermodell, der von Ihnen eingeführte sechsmonatige Grundwehrdienst, hat auch nur für drei Quartale gegolten. Ich sage Ihnen heute voraus: Auch der freiwillige Wehrdienst wird bei Ihnen jetzt nur eine Durchgangsstation auf dem Weg zur völligen Abschaffung dieser Wehrform sein. Das ist schade, das ist bitter, das ist nicht gut. Wir hätten hier im Parlament gemeinsam zwischen Koalition und Opposition etwas Besseres vereinbaren können, etwas Dauerhaftes. Wir Sozialdemokraten hätten im Übrigen diesen leichtfertigen Umgang mit der Wehrpflicht gerade von der CDU und CSU nicht erwartet. (Beifall bei der SPD) Ich fordere Sie auf: Stehen Sie zum freiwilligen Wehrdienst, den Sie vor acht Wochen doch selbst erst hier im Bundestag beschlossen haben! Planen Sie dann eine substanzielle Zahl von Freiwilligen ein, auf richtigen Dienstposten, für einen Dienst, der gebraucht wird, nicht auf Extrastellen außerhalb der Streitkräftestruktur, nicht als fünftes Rad am Wagen! Das nämlich hätten die jungen Leute, die sich melden, nicht verdient. Machen Sie diesen Dienst attraktiver! Es geht nicht nur mit Ehre. Werben Sie flächendeckend für das freiwillige Engagement junger Leute in allen Formen, die unser Land anbietet und braucht: bei der Bundeswehr, im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr, im Entwicklungsdienst, im neuen Bundesfreiwilligendienst und natürlich im THW und bei den anderen Diensten des Katastrophenschutzes, die auch alle bisher auf Wehrpflichtige rechnen konnten. Der unorganisierte, überstürzte Ausstieg aus der Wehrpflicht war ein Fehler. Das werden Sie demnächst sogar bei den Bewerbungen für den Dienst als Zeitsoldat merken. Wundern Sie sich dann nicht. Sie müssen jetzt für eine Kultur der Freiwilligkeit in diesem Land werben, nicht mit Abenteueranzeigen in der Bild-Zeitung, sondern massiv, flächendeckend, umfassend, für alle Dienste. Rufen Sie eine "Woche der Freiwilligkeit" aus, in der sich alle Träger öffentlich darstellen, oder denken Sie sich etwas anderes aus! Das ist eine aktive Gestaltungsaufgabe. Wer bloß abwartet, will vielleicht gar keinen Erfolg. Ich wünschte mir eine Regierung, die nicht reaktiv, sondern die aktiv an diese Fragen herangeht. (Beifall bei der SPD) Fangen Sie damit an, wir machen dann schon weiter. Herr Minister, da dies nun nicht die erste Reform von Streitkräften ist, gibt es schon einige Erfahrungen, die auch zum Beispiel Sozialdemokraten in Regierungsverantwortung gemacht haben und die Sie sicher gern mit uns teilen wollen. Ich nenne sechs Punkte: Erstens. Begrenzen Sie den Umzugsaufwand so stark wie möglich. Auch diese Reform schafft keine Strukturen und Stationierungen für die Ewigkeit. Kleine Standorte können effektiv, größere können uneffektiv sein. Sie kennen Beispiele. Sparen Sie unnötige Transaktionskosten. Zweitens. Bleiben Sie mit der Bundeswehr in der Fläche. Der Arbeitgeber Bundeswehr muss sichtbar und erlebbar sein. Das Militärische darf dem Zivilen nicht zu fremd werden. (Beifall bei der SPD) Drittens. Vorsicht mit den Ärmelschonerklischees über die Zivilbeschäftigten der Bundeswehr. Wir brauchen diese Mitarbeiter. Wer überproportional Zivilpersonal abbaut, der bürdet den immer weniger werdenden Soldaten Aufgaben auf, die nicht zu deren Kernauftrag gehören, oder er füttert private Dienstleistungsfirmen. Wir brauchen aber Experten in den Wehrtechnischen Dienststellen, wir brauchen die erfahrenen Kollegen in den Arsenalbetrieben, in den Bundeswehr-Dienstleistungszentren, in der Wehrverwaltung, in den Krankenhäusern, in den Instituten und in den Streitkräftestrukturen selbst, etwa die zivilen Seeleute im Trossgeschwader der Marine. Das ist kein überflüssiges Zusatzpersonal, das ist die Bundeswehr selbst: Soldaten und Zivilbeschäftigte. Viertens. Das Heer leidet stärker als andere Teilstreitkräfte unter dem Wegfall der Wehrpflichtigen. Ihr Ansatz, Herr Minister, dennoch das Spektrum der Fähigkeiten des Heeres in geringerer Stärke weitgehend zu erhalten, ist richtig, solange es keine wirkliche europäische Streitkräfteplanung, kein Pooling und Sharing gibt. Aber bleiben Sie bitte konsequent. Erhalten Sie zum Beispiel auch ein Element Heeresflugabwehrtruppe und bei der Marine zum Beispiel auch die U-Abwehrfähigkeit der Flotte. Fünftens. Die Spitzengliederung der Teilstreitkräfte zu straffen, aus drei Stäben jeweils eine Kommandobehörde zu machen, findet unsere Unterstützung, ebenso die Stärkung des Generalinspekteurs. Aber entlassen Sie die Inspekteure der Teilstreitkräfte - oder Befehlshaber, wie sie wohl künftig heißen sollen - nicht aus der ministeriellen Mitverantwortung. Nicht ihre Führungsstäbe, aber die Befehlshaber in Person brauchen einen Platz im Ministerium als Mitglieder des Militärischen Führungsrates. Vermeiden Sie die Konfliktlinie: hier Berlin, da Truppe. Teilstreitkraftübergreifendes Denken muss die Rationalität der neuen Bundeswehr sein. Sechstens. Herr Minister, Sie sind Abgeordneter für Meißen im Freistaat Sachsen. Auch Sachsen hat bedeutende Bundeswehrstandorte. Auf die Stationierung der kleineren Bundeswehr angesprochen, werden Sie mit dem Satz zitiert: "Ich weiß, wo ich herkomme." Das ist nicht zu kritisieren, aber Sie wissen, dass es vielen Kollegen hier im Hause auch so geht wie Ihnen. Fast überall identifizieren sich Kommunen, Bundesländer und Abgeordnete mit ihrer Bundeswehr vor Ort. Das ist kein bedauernswerter Kirchturmpatriotismus und sollte auch nicht so verstanden werden, sondern das ist ein gutes Fundament für die Verankerung unserer Bundeswehr in unserer Gesellschaft. Abschließend: Diese Reform ist chaotisch gestartet, der neue Minister hatte nicht mehr wirklich die Chance, die Reset-Taste zu drücken. Aber wir nehmen Ihnen ehrlich ab, dass Sie bemüht sind, jetzt das Beste daraus zu machen. Lassen Sie uns versuchen, dabei so viel parteiübergreifenden Konsens wie möglich zu finden. Schönen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Andreas Schockenhoff für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn eine Tageszeitung, die unserer Regierungsarbeit nicht immer wohlwollend gegenübersteht, (Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die FAZ?) schreibt: "... was Thomas de Maizière ... als knallharte Analyse der Lage präsentiert und als künftige Ausrichtung der Bundeswehr vorgegeben hat, das hat Hand und Fuß", und wenn dies die überwiegende Meinung der meisten Kommentatoren widerspiegelt, dann muss der Verteidigungsminister seine Arbeit richtig gut gemacht haben. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Michael Hartmann [Wackernheim] [SPD]: Besser als der Vorgänger!) Mit den Eckpunkten und den Verteidigungspolitischen Richtlinien ist eine hervorragende Grundlage für die notwendige Neuausrichtung der Bundeswehr vorgelegt worden. Herr Minister de Maizière, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dankt Ihnen für Ihre sorgfältige, seriöse und ungeschönte Analyse der Lage. (Michael Groschek [SPD]: Ich dachte, für die Rede in der Fraktion!) Sie haben die Gründe für die Neuausrichtung der Bundeswehr ausführlich angesprochen. Ihre Darlegungen zeigen die Größe der Herausforderungen und die Schwierigkeiten auf, die Pläne für die Neuausrichtung der Bundeswehr umzusetzen, zumal wir schon heute die zu erwartenden Widerstände in den Apparaten, aber auch in der Fläche gut abschätzen können, wenn es darum geht, Veränderungen und tiefgreifende Einschnitte zu akzeptieren. Wir alle stehen vor der Frage: Wollen wir eine moderne, effiziente Bundeswehr mit zukunftsfähigen Strukturen, die den sicherheitspolitischen Aufgaben im 21. Jahrhundert und dem Heimatschutz gerecht wird, die bündnisfähig ist und die als Instrument der Außenpolitik zur Wahrung unserer Interessen beitragen kann, oder wollen wir das nicht? Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will eine solche Bundeswehr. Deshalb unterstützen wir Sie, Herr Minister, bei Ihren Reformplänen nachdrücklich. Meine Damen und Herren, die drängendste Frage - das wurde zu Recht angesprochen - ist die der Personalgewinnung. Die Bundeswehr muss sich gegen die Konkurrenz am Arbeitsmarkt künftig noch stärker behaupten. Deshalb müssen wir die Attraktivität des Dienstes deutlich verbessern. Wir brauchen ein neues Konzept für die Rekrutierung von Nachwuchs. Es gibt inzwischen viele Vorschläge, wie dies geschehen könnte, beispielsweise durch Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Dienst, durch attraktivere Laufbahnen oder durch die Ausweitung der Möglichkeiten, zusätzliche Qualifikationen zu erwerben. Vor allem aber muss ein wirksames Attraktivitätsprogramm zielgruppenorientiert formuliert, konzipiert und kommuniziert werden. Aus unserer Sicht geht es dabei vorrangig um Besoldung, Dienstzeitregelungen, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, attraktive Standorte, angemessene Unterkünfte sowie umfassende Einsatzversorgung einschließlich der Nachsorge. Weil das Thema von Herrn Bartels und Herrn Arnold angesprochen wurde, möchte ich festhalten: Es ist realistisch, dass der Verteidigungsminister die Zahl der freiwillig Wehrdienstleistenden zunächst mit 5 000 ansetzt. Es war uns von Anfang an klar, dass die Bereitschaft zu diesem Dienst in der Übergangszeit eher niedriger sein wird. Es ist daher besser, weniger einzuplanen und dann mehr zu erhalten als umgekehrt. Natürlich, Herr Arnold und Herr Bartels, rennen Sie bei uns offene Türen ein, wenn Sie sagen, man müsse alles tun, damit es mehr als 5 000 junge Menschen werden, die den freiwilligen Wehrdienst leisten wollen. (Rainer Arnold [SPD]: Tun Sie es doch!) - Sehr richtig, aber dann müssen auch Sie und Ihre Partei alles dafür tun. - Das heißt zunächst einmal, dass der Bundeswehr die Möglichkeit gegeben wird, in den Schulen offensiv zu werben. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Stattdessen besteht doch in den SPD-regierten Bundesländern und Kommunen die Tendenz, Soldaten in Uniform mehr und mehr aus den Schulen herauszudrängen oder Jugendoffiziere erst gar nicht mehr hereinzulassen. Das ist die Realität. Das muss aufhören. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Meine Damen und Herren, über die Verteidigungspolitischen Richtlinien hat Stefan Kornelius vor wenigen Tagen in der Süddeutschen Zeitung geschrieben: De Maizières Richtlinie ist ein bemerkenswertes Dokument sicherheitspolitischer Reife, sachlich kühl, punktgenau und ohne sprachliche Verbrämung. Es ist gut, dass ein solches Dokument in verständlicher Klarheit unsere sicherheitspolitischen Interessen, Aufgaben und Ziele beschreibt. Kernpunkt der Neuausrichtung ist, dass sich die Fähigkeiten der Bundeswehr aus ihrem Auftrag und ihren Aufgaben ableiten. Die Bedeutung, die die Verteidigungspolitischen Richtlinien der internationalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung beimessen, wird von uns ausdrücklich geteilt. Derartige Einsatzszenarien bleiben für die Bundeswehr auf absehbare Zeit die wahrscheinlichsten Aufgaben. Dazu gehört auch, dass Deutschland bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben aufgrund seines Gewichts und seiner Wirtschaftskraft grundsätzlich eine besondere Verantwortung hat. Ich stimme dem Verteidigungsminister zudem ausdrücklich zu, dass wir vor der Entsendung von deutschen Soldaten zuvorderst unsere primär sicherheitspolitischen Interessen diskutieren sollten. Dies ist gerade auch wichtig für die Beantwortung einer Frage, die wir jetzt verstärkt angehen müssen - zunächst bei uns und dann mit unseren Partnern -: Welche Aufgaben können künftig in der EU und im Bündnis gemeinsam oder arbeitsteilig wahrgenommen werden? Denn eines ist klar: In der EU geht die Zeit von voll ausgerüsteten Armeen zu Ende. Will Europa dennoch seine Handlungsfähigkeit zur Verteidigung seiner Sicherheit und seiner Interessen wahren, braucht es starke und effiziente europäische Streitkräfte. Diese werden sich nur aus einer verstärkten Bündelung von nationalen Fähigkeiten und Kapazitäten (Michael Groschek [SPD]: Richtig!) sowie aus einer verstärkten Rollen- und Aufgabenverteilung ergeben. Es wird kein Weg daran vorbeiführen, zu prüfen und dann auch umzusetzen, wo wir Fähigkeiten mit anderen teilen wollen, wo wir Fähigkeiten übernational mit anderen einbringen wollen und auf welche Fähigkeiten wir ganz verzichten wollen, weil andere sie verlässlich und günstiger bereitstellen. (Michael Groschek [SPD]: Dann muss man das schreiben!) Es ist richtig: Gegenseitige Abhängigkeiten für den Einsatz und im Einsatz dürfen nur in dem Maße zugelassen werden, wie dies die Wahrnehmung der Aufgaben erfordert. So steht es in den Verteidigungspolitischen Richtlinien. Aber es sind eben gegenseitige Abhängigkeiten, die uns als Parlament mit unserem Recht der Mandatierung von Bundeswehreinsätzen vor neue Herausforderungen stellen; denn unsere Partner werden berechtigterweise fragen, ob wir als Bundestag im entscheidenden Moment bereit sind, die deutschen Streitkräfte zur Verfügung zu stellen, auf die sich unsere Partner in einem solchen Konzept der Aufgabenteilung stützen. Das müssen wir natürlich auch von unseren Partnern wissen. Es geht hierbei um Berechenbarkeit, um Verlässlichkeit und um gegenseitiges Vertrauen unter Bündnispartnern. Dies erfordert eine ehrliche Diskussion darüber, wo wir derartige Streitkräfte einsetzen wollen und wo wir sie nicht einsetzen wollen. Meine Damen und Herren, wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Verteidigungsminister die Debatte über diese sicherheitspolitischen Fragen und unsere sicherheitspolitischen Interessen offensiv führt. Nur durch eine solche Debatte werden wir das Verständnis der Menschen in unserem Land für die Herausforderungen und Bedrohungen für unsere Sicherheit und für die sich daraus ergebenden Aufgaben der Bundeswehr befördern können. Das ist dringend notwendig. Herr Minister de Maizière, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält Ihre Überlegungen und Pläne zur Neuausrichtung der Bundeswehr für richtig. Diese in die Tat umzusetzen, ist eine Mammutaufgabe, die uns über viele Jahre fordern wird. Wir werden Sie dabei tatkräftig unterstützen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Christine Buchholz für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Christine Buchholz (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Minister hat gesagt, er möchte zeitgleich 10 000 Soldatinnen und Soldaten in zwei großen und mehreren kleineren Einsatzgebieten flexibel und durchhaltefähig einsetzen können. Herr Trittin möchte noch mehr davon. Das heißt im Klartext, dass Sie in Zukunft in der Lage sein wollen, zwei Einsätze wie den in Afghanistan durchzuführen. Das kann doch wohl nicht Ihr Ernst sein! Der eine Einsatz, den wir haben, ist schon viel zu viel. Die Bundeswehr muss sofort aus Afghanistan und den anderen Auslandseinsätzen zurückgeholt werden. (Beifall bei der LINKEN) Sie sagen, neben den finanziellen Anreizen gehe es darum, die jungen Menschen davon zu überzeugen, den Reiz des Besonderen zu erfahren, sich selbst einen Dienst zu erweisen und unserem Land zu dienen. Am Mittwoch ist nun ein weiterer junger Mann in Afghanistan getötet worden. Meinen Sie ernsthaft, dass Ihre salbungsvollen Worte ein Trost für die Eltern und Freunde der inzwischen 49 in Afghanistan getöteten und der unzähligen traumatisierten Soldaten sind? (Michael Brand [CDU/CSU]: Sie sind zynisch!) Um genügend junge Männer und Frauen für den freiwilligen Wehrdienst zu ködern, rührt das Verteidigungsministerium nun kräftig die Werbetrommel. Was viele nicht wissen: Mit diesem freiwilligen Wehrdienst ist ein Einsatz im Ausland verbunden. Seit 2006 haben sich die Anzahl der öffentlichen Auftritte der Bundeswehr auf Ausbildungsmessen und anderen Veranstaltungen sowie die Kosten dafür mehr als verdoppelt, und das bereits vor der Aussetzung der Wehrpflicht. Seit März läuft eine millionenschwere Werbekampagne in der Springer-Presse, auf Radio- und Fernsehkanälen. (Zuruf von der CDU/CSU: Die Frau spricht im militärischen Befehlston!) Neulich hat das ARD-Magazin Panorama einen interessanten Beitrag zu diesem Thema gebracht. Ein Lehrer berichtete darin über den Besuch eines Wehrdienstberaters in einer Schule in Prerow, Mecklenburg-Vorpommern. Der Lehrer wunderte sich, warum der Wehrdienstberater eine Karriere bei der Bundeswehr als einen Job wie jeden anderen, wie bei BMW, Mercedes oder einer Werft, darstellte, aber von Krieg und posttraumatischen Belastungsstörungen nicht redete. Bei der Werbekampagne der Bundeswehr kommen die hässlichen Bilder aus Afghanistan nicht vor. Darin ist immer von Chancen, Karriere und Ausbildung die Rede. Aber welche Chancen haben jetzt die Soldaten, die getötet wurden, oder all die Soldaten, die mit körperlichen und seelischen Verletzungen heimgekommen sind? Sie geben vor, den Jugendlichen eine Perspektive zu bieten; doch Sie verschweigen die Risiken und Nebenwirkungen. (Beifall bei der LINKEN) Dies betrifft besonders die Jugendlichen aus strukturschwachen Regionen. Die Geschäftsführerin der Werbeagentur, die mit der Werbekampagne der Bundeswehr beauftragt worden ist, hat es ganz ehrlich auf den Punkt gebracht: Wenn man für Schokoriegel Werbung macht, dann sagt Ihnen auch niemand, dass man fett wird, wenn man 5 Kilogramm davon isst. Das, meine Damen und Herren, ist zynisch. (Beifall bei der LINKEN) Die Bundeswehr steigert ihre Aktivitäten an Schulen sowie in der Lehrer- und Referendarausbildung. Wir meinen: Die Bundeswehr hat an der Schule nichts zu suchen. Politische Bildung ist die Aufgabe von ausgebildeten Pädagoginnen und Pädagogen. Dafür muss Geld ausgegeben werden, nicht aber für die Propaganda der Bundeswehr. (Beifall bei der LINKEN) Es kann ja wohl nicht wahr sein: Erst strangulieren Sie mit Ihrer Kürzungspolitik das Bildungssystem, und dann springt die Bundeswehr mit ihrer Propaganda ein. In vielen Bundesländern regt sich Widerstand von Schülern, Eltern und Lehrern gegen die Auftritte von Bundeswehr an Schulen und auf Berufsmessen. Wir halten das für gut. (Beifall bei der LINKEN - Henning Otte [CDU/ CSU]: Regen Sie sich mal nicht so auf!) GEW, kirchliche Gruppen und Schüler schließen sich zusammen und setzen sich zur Wehr. Neulich erzählte mir eine Lehrerin aus dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg, dass sich das Robert-Blum-Gymnasium in einer Schulkonferenz zur Schule ohne Militär erklärt hat. Schüler der Hulda-Pankok-Gesamtschule in Düsseldorf haben ihre Lehrer und Eltern überzeugt, keine Bundeswehr mehr an ihre Schule zu lassen. Das sind die richtigen Schritte, die Schüler, Eltern und Lehrer machen können. (Beifall bei der LINKEN - Jörg van Essen [FDP]: Genau das Gegenteil! - Henning Otte [CDU/CSU]: Deswegen dürfen Sie nicht gewählt werden!) Ich denke oft an eine Mutter aus Thüringen, die mir berichtete, ihre beiden Söhne seien nach dem Einsatz in Afghanistan traumatisiert, hätten selbst nach Monaten nicht in den Alltag zurückgefunden. Für sie und alle Eltern wünsche ich mir, dass sie mit Reinhard Mey sagen: Nein, unsere Söhne geben wir nicht - und unsere Töchter auch nicht. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Omid Nouripour für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben in Ihrer Rede heute, aber auch mit der großen - nein, ich korrigiere mich -, mit der langen Rede in der letzten Woche einiges gesagt, was unsere Zustimmung findet. Aber Sie haben viele Fehler der Reform nicht behoben bzw. gar nicht angehen können. Ich beginne mit der sicherheitspolitischen Ableitung, mit dem Geburtsfehler der Reform. Die Reform ist von der Reihenfolge her auf den Kopf gestellt. Normalerweise definiert man Aufgaben, und anschließend sagt man, welche Strukturen man dafür braucht. Ihr Vorgänger hat erst erklärt, was alles in den Strukturen passieren muss, wie das Ministerium möglicherweise auszusehen hat, und hat dann gesagt: Am Ende machen wir vielleicht auch noch ein neues Weißbuch. - Sie haben jetzt versucht, die sicherheitspolitische Begründung nachzuliefern. Sie haben mittlerweile die Verteidigungspolitischen Richtlinien verfasst, die aber - das muss man feststellen, wenn man ehrlich ist - nur so etwas wie Ihre Privatmeinung sein können. Die Inkraftsetzung der Verteidigungspolitischen Richtlinien ist ein Verwaltungsakt. Das, was Sie heute hier beschrieben haben, ist nicht deckungsgleich mit dem, wie beispielsweise der Außenminister im UN-Sicherheitsrat gehandelt hat. Das heißt, wenn wir eine kohärente verteidigungs- und sicherheitspolitische Ableitung brauchen, dann muss es eine sein, die auch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt ist. Das, was Sie heute beschrieben haben, wird in der Bundesregierung möglicherweise gar kein Konsens sein. Sie hatten Vorgänger, die versucht haben, die Verteidigungspolitischen Richtlinien im Kabinett beschließen zu lassen. Sie hingegen haben dies gar nicht erst versucht. Wenn ich mir das Kabinett anschaue, verstehe ich das zwar in emotionaler Hinsicht, allerdings ist es handwerklich unsauber. Damit bin ich beim zweiten großen Problem. Die Auseinandersetzung begann mit der Frage nach den Einsparzielen: Wie sehen die aus? Wie sparen wir? Was kostet das alles? Das alles wissen wir nicht; das alles sagen Sie uns nicht. Sie sagen zwar: "Wir führen jetzt eine große Reform durch", aber die Information über das, was die Grundlage dafür ist, nämlich die finanzielle Ausstattung, enthalten Sie uns komplett vor. Fakt ist: Das Kabinett hat beschlossen, 8,3 Milliarden Euro in vier Jahren einzusparen. Dafür haben der damalige Verteidigungsminister, die Bundeskanzlerin, der damalige Gesundheitsminister, der Außenminister und der ehemalige Innenminister die Hand gehoben. Sie alle haben die Hand für Einsparungen in Höhe von 8,3 Milliarden Euro in vier Jahren gehoben. Wenige Wochen später hat dasselbe Kabinett beschlossen, dass die Bundeswehr eine Gesamtgröße von 185 000 Soldaten haben soll. Im Anschluss hat der damalige Verteidigungsminister gesagt: Im Übrigen sind die Einsparziele nicht mehr zu erreichen. - Angesichts dessen stellt sich die Frage: Weiß das Kabinett eigentlich noch, was es beschließt? In einer solchen Situation ist es kein Wunder, dass Sie nicht das gesamte Kabinett mit Ihren Plänen betrauen. Was Sie vorhaben, passt vorne und hinten nicht zusammen; die rechte Hand weiß nicht, was die linke tut. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie gehen aber auch nicht auf Fragen ein, die sich auf Ihr eigenes Handeln beziehen. Mit Blick auf die Aussetzung der Wehrpflicht stellt sich beispielsweise die Frage, wer den Objektschutz durchführt, wenn es keine Wehrdienstleistenden mehr gibt. Diese Frage habe ich gestellt, ein halbes Jahr nachdem die politische Entscheidung bereits gefallen war. Die sinngemäße Antwort des Staatssekretärs war: Das ist eine gute Frage; wir denken jetzt einmal darüber nach, wie wir das machen. Über unglaublich viele relevante Details Ihrer Reform wurde nicht entschieden. Sie sind auf diese Details auch in Ihren Reden überhaupt nicht eingegangen. Wie wollen Sie eigentlich mehr Freiwillige gewinnen? Das ist mir bisher nicht klar geworden. Sie haben nur gesagt, dass sich die Bundeswehr auf Veranstaltungen vorstellen soll. Das ist aber kein schlüssiges Konzept, wie man Freiwillige gewinnen kann; wir verstehen es nicht. Es ist auch nichts, was bisher zu Ende gedacht worden ist. Das gilt natürlich auch für die Beschaffung. Die Beschaffungsfrage ist von zentraler Bedeutung, wenn es darum geht, das Geld zusammenzuhalten. Es gibt Beschaffungsprojekte, die in den 80er-Jahren begonnen wurden - da haben die Grünen im Übrigen nicht regiert, Herr Koppelin - und die bis heute noch nicht abgeschlossen sind. Die Frage ist, welche Philosophie man in Bezug auf die Beschaffung verfolgt. Die Beschaffung darf sich nicht daran ausrichten, wie man am besten Standortpolitik macht. Auch dazu haben Sie bisher kein einziges Wort gesagt. Das Zusammenhalten des Geldes ist ein wichtiger Punkt, wenn man das Ziel erreichen möchte, die Bundeswehr flexibel zu gestalten. Flexibilität ist bekanntermaßen entscheidend für die Zukunftsfähigkeit der Bundeswehr. Wir konnten uns vor zehn Jahren noch nicht vorstellen, dass wir in den Afghanistan-Einsatz gehen. Wir haben vor drei Monaten noch nicht daran gedacht, was in Libyen passiert. Wir wissen auch nicht, über was wir in fünf oder zehn Jahren diskutieren. Wie gesagt, die Flexibilität ist ein entscheidender Punkt. Um sie zu gewährleisten, müssen Sie angemessene Strukturen schaffen und an die Beschaffungsfrage anders herangehen. Außerdem müssen Sie das Geld zusammenhalten. Mit der Feilscherei um die Sparziele leisten Sie der Bundeswehr einen Bärendienst. Was Sie heute nicht einsparen, was Sie dem Finanzminister heute doch noch abknapsen, müssen Sie morgen zweimal oder dreimal bezahlen. Letzter Punkt. Sie haben viel von Bündnissolidarität und Bündnispolitik gesprochen. In einer Zeit, in der wegen der Finanzfrage alle relevanten Bündnispartner ebenfalls Reformen durchführen - viele sparen ein; darin liegt eine große Chance für Abrüstung, worüber Sie ebenfalls kein Wort verloren haben -, führen Sie aber eine rein nationale Reform durch, statt sich im NATO-Bündnis und auf Ebene der EU abzusprechen, wie man Potenziale schaffen, wie man gemeinsam einsparen und wie man Synergieeffekte nutzen kann. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Ernst-Reinhard Beck für die CDU/ CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Bartels hat, in Frageform gekleidet, festgestellt, er habe noch nicht verstanden, was der Sinn dieser Reform sei. Entweder hat er nicht zugehört, oder er hat nur eine rhetorische Frage gestellt, die er allerdings am Schluss seiner Rede selbst beantwortet hat. Die sechs Punkte, die er vorgestellt hat, habe ich so verstanden, dass er die Grundannahmen dieser Reform zwar für richtig hält, dass er aber bestimmte Aspekte noch im Detail diskutieren will. Ich glaube, genau das ist der Sinn dieser Debatte. Daher fordere ich Sie zu einer konstruktiven Zusammenarbeit auf. Polemik dieser Art gehört vielleicht am Anfang der Debatte dazu; aber am Ende muss sie konstruktiv verlaufen. Was der Minister hier unaufgeregt vorgetragen hat, war ein klar definiertes Konzept zur künftigen Rolle der Bundeswehr im Rahmen nationaler Sicherheitsvorsorge und internationaler Bündnisverpflichtungen. Die Eckpunkte der Neuausrichtung basieren auf einer fundierten sicherheitspolitischen Analyse, aus der sich Aufgaben und Aufgabenprofil der Bundeswehr geradezu zwangsläufig ableiten lassen. Herr Kollege Schäfer, die Verteidigungspolitischen Richtlinien sind eben kein alter Hut, sondern das Ergebnis einer nüchternen Beschreibung von sicherheitspolitischen Fakten. Sie bilden im Grunde eine realistische Basis für eine Analyse der Fähigkeiten unserer Streitkräfte. Sie zeichnen sich durch Klarheit, durch eine gewisse Schärfe in der Formulierung, aber auch durch Sachlichkeit aus. Sie zeigen auf, wie unsere Sicherheitsinteressen von unseren Werten und Zielen abgeleitet werden. Ich finde es also richtig, dass wir an dieser Stelle auch über unsere Interessen diskutieren. Herr Kollege Trittin, ich halte es für erfreulich, dass an erster Stelle im Aufgabenspektrum die Landesverteidigung als Bündnisverteidigung steht. Ich sage Ihnen auch, warum. Wir können semantisch darüber streiten, ob es "Reihenfolge" oder "Rangfolge" heißen sollte. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat der Verteidigungsminister gemacht, nicht ich!) - Aber Sie haben es angesprochen. - Zur Rangfolge möchte ich sagen, dass in Art. 87 a Abs. 1 Grundgesetz steht: Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Das ist völlig richtig; es ist die primäre, von der Bevölkerung zu nahezu 100 Prozent akzeptierte Aufgabe von Streitkräften, den Schutz des eigenen Landes und der Bürger zu gewährleisten. Ich finde es richtig, dass das am Anfang steht und damit eine gewisse Wertigkeit hat. Sie leiten aus der geringeren Bedeutung der Landesverteidigung ab, dass man bei der Ausrüstung auf Altes, was man früher für die Landesverteidigung im klassischen Sinne benötigte, verzichten kann. Dazu muss ich sagen: Das wäre eine fahrlässige Vernachlässigung potenzieller Bedrohungen. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt bestätigen Sie mich aber!) Ich nenne zum Beispiel: Cyberwar. Das ist eine neue Art der Bedrohung. Ich nenne auch die Abwehr ballistischer Raketen. Diese Bedrohungen bestehen, wenngleich es keine konventionelle Bedrohung an den Grenzen gibt. Herr Kollege Schäfer, ich höre, Sie wollen, dass sich die Bundeswehr allein auf die Landesverteidigung konzentriert. Ich mache Sie deshalb auf Art. 24 Grundgesetz aufmerksam, der das kollektive Sicherheitssystem und die Mitwirkung der Staaten an der Aufrechterhaltung der internationalen Stabilität und Sicherheit zum Thema hat. Ihre Aussage zeigt im Grunde, dass Sie diese Verantwortung, die Sie bisher bei allen Auslandseinsätzen ausblenden, bewusst ausblenden. Das finde ich nicht in Ordnung; ich muss das in aller Klarheit sagen. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Unsere Verantwortung für das Leben von Soldaten sollten wir auch wahrnehmen!) - Die Verantwortung für das Leben von Soldaten nehmen wir dadurch wahr, dass wir sie gut ausbilden, gut ausrüsten und mit einem entsprechenden Auftrag in den Einsatz schicken. Ich glaube, es ist eine ethische Verantwortung, den Schutz des Lebens der Zivilbevölkerung und die Hilfeleistung im Einsatz zu gewährleisten. Frau Kollegin, der Schutz von Soldaten allein kann nicht das oberste Prinzip des Handelns sein; sonst dürften wir sie erst gar nicht in den Einsatz schicken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Heimatschutz - für viele ein Relikt aus vergangenen Zeiten - wird ausdrücklich an privilegierter Stelle erwähnt. Die Bundeswehr hat sich hier in der Vergangenheit als tatkräftiger Helfer erwiesen und zugleich die Verbundenheit mit den Menschen in unserem Land unter Beweis gestellt. Der Minister hat dankenswerterweise an mehreren Stellen darauf hingewiesen, dass wir ein modernes Reservistenkonzept brauchen. Reservisten sind nicht nur ein Bindeglied zwischen Bundeswehr und Gesellschaft, sondern auch eine Verstärkung der Truppe bei den vielfältigen Aufgaben, die jetzt auf uns zukommen. Die deutschen Sicherheitsinteressen werden mit Konfliktverhinderung, sicherheitspolitischer Glaubwürdigkeit, transatlantischer und europäischer Partnerschaft, internationaler Geltung der Menschenrechte, Demokratie und Völkerrecht umfassend beschrieben. Ich brauche hier nicht im Einzelnen darauf einzugehen. Lassen Sie mich zum Umfang der Bundeswehr kommen. 170 000 länger dienende Berufs- und Zeitsoldaten sind eine realistische Zahl; es ist für mich die Grenze, die Deutschland als ein Land, das in Europa eine besondere Verantwortung trägt, nicht unterschreiten sollten. Lassen Sich mich ein Wort zum Thema Freiwilligenwerbung sagen. Herr Kollege Arnold, Sie haben hier frühzeitig ein Konzept zum Scheitern verurteilt, dessen Umsetzung eigentlich noch gar nicht richtig begonnen hat. Es wäre eigentlich schade, wenn es scheitern würde. (Rainer Arnold [SPD]: Finde ich auch!) Denn ich glaube, dass eine Chance darin liegt, (Beifall des Abg. Klaus Barthel [SPD]) an die jungen Menschen zu appellieren: Tut etwas für euer Land, egal ob bei der Bundeswehr, in einem sozialen Jahr, im Entwicklungsdienst oder auf andere Art und Weise! Wir sollten im Grunde klarmachen: Wir brauchen junge Menschen, die sich für die Gemeinschaft einsetzen. (Michael Groschek [SPD]: Sie müssen sich auch eingeladen fühlen!) - Herr Groschek, da sind wir uns einig. - Es geht darum, dass in einem bestimmten Teil der Biografie nicht nur das Ich im Vordergrund steht, sondern auch deutlich wird, dass es eine Verpflichtung gegenüber den anderen gibt. Lassen Sie uns daran arbeiten und nicht vorzeitig aufgeben. Wir müssen mit einer Anerkennungskultur für die Freiwilligendienste, das Ehrenamt und den Einsatz für die Gemeinschaft werben. (Rainer Arnold [SPD]: Sagen Sie das Ihrer Regierung, nicht uns!) Kollegin Buchholz, es ist einfach primitive Polemik, wenn Sie von der Propaganda der Bundeswehr und ähnlichen Dingen sprechen. Ich halte es für wichtig, dass junge Menschen informiert - nicht indoktriniert - werden: über die Aufgaben der Streitkräfte, über die elementare Aufgabe des Staates, für die Sicherheit eines Landes zu sorgen. Das ist eine wichtige Bildungsaufgabe, und keine Propaganda; lassen Sie sich das an dieser Stelle sagen. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP) Zum Finanzkonzept. Seitens der Opposition ist viel Kritik daran geübt worden. Es wurde auch gesagt, dass ein solches Konzept im Augenblick fehlt. Ich meine, diese Kritik ist dem politischen Ritual geschuldet. Natürlich steht und fällt die Reform mit einer soliden Finanzinie; das ist völlig klar. Ich bin sicher, dass wir diese bekommen werden. Lassen Sie mich an dieser Stelle daran erinnern, dass das gesamte Parlament Verantwortung für die Parlamentsarmee trägt und nicht nur die Regierung und die sie tragenden Fraktionen. Ich lade die Opposition herzlich ein, bei der Bewältigung dieser schwierigen Finanzierungsaufgabe mitzuwirken. Kritisch angemerkt wurde auch die fehlende Einbindung, etwa in den europäischen Kontext. Ich glaube, dass sich jeder Bündnispartner bei der Reform seiner Streitkräfte zunächst am nationalen Rahmen orientiert und dabei die entsprechenden Potenziale aufrechterhält. Der Präsident zeigt mir an, dass meine Redezeit abgelaufen ist. Ich möchte schließen mit dem Dank an den Minister für das Konzept. Ich möchte ihm für diese schwierige Aufgabe die Unterstützung meiner Fraktion zusichern und ihm eine glückliche Hand wünschen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Florian Hahn für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Florian Hahn (CDU/CSU): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bereits in der Koalitionsvereinbarung haben CDU, CSU und FDP die Neuausrichtung der Bundeswehr angelegt. Der ehemalige Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hat diese Aufgabe mit großer Entschlossenheit angenommen. (Michael Hartmann [Wackernheim] [SPD]: Aber hallo!) Er hat eine der größten Reformen dieser Legislatur mit Weitblick, mit Dynamik und mit großem Mut auf den richtigen Weg gebracht. (Beifall bei der CDU/CSU - Michael Hartmann [Wackernheim] [SPD]: Das klang heute schon anders!) Das ist ein Verdienst, das bleibt. Dies haben Sie, Herr Minister de Maizière, in Ihrer Rede zur Neuausrichtung der Bundeswehr am 18. Mai 2011 in Berlin deutlich gemacht. Dafür möchte ich Ihnen ausdrücklich danken. Sie haben darauf aufgebaut, und Sie haben mit der Fertigstellung der Verteidigungspolitischen Richtlinien der Reform unserer Streitkräfte die notwendige und vor allem richtige sicherheitspolitische Ausrichtung gegeben. Damit ist ein solides Fundament gegossen, auf das wir nun fähigkeits- und einsatzorientiert aufbauen können. Dies erfolgt unter den richtigen Prämissen der nachhaltigen Finanzierbarkeit und der Demografiefestigkeit. Wie sich Fundament und Prämissen auf die Neugestaltung auswirken, zeigt sich beispielsweise bei der Planung des zukünftigen Personalumfangs. Mit 240 000 militärischen und zivilen Dienststellen haben wir einen Level erreicht, der verteidigungspolitisch noch verantwortbar ist. Das ist aber auch ein Umfang, der mit Blick auf die demografische Entwicklung erreichbar zu sein scheint, ohne Qualitätseinbußen hinnehmen zu müssen. Denn was nützt es uns, wenn wir auf dem Papier mit Nachwuchs planen, die gewünschte Zahl an qualifizierten Nachwuchskräften aber nicht erreichen können? Diese wichtige demografische Dimension haben Sie, Herr Minister, in vielen Gesprächen in den letzten Wochen immer wieder sehr eindrucksvoll aufgezeigt. Mit einer sicherheitspolitisch verantwortbaren und demografiefesten Reduzierung des Personalumfangs kann langfristig auch ein entscheidender Sparbeitrag geleistet werden. Bis dahin verlangt der Personalumbau aber wahrscheinlich zusätzliche Mittel, die es aus meiner Sicht entsprechend einzelplanunschädlich zu berücksichtigen gilt. (Dr. Hans-Peter Bartels [SPD]: Was heißt das?) - Es ist genau so, wie ich es gesagt habe, Herr Bartels: einzelplanunschädlich. Das wäre mein Vorschlag an dieser Stelle. Insgesamt gilt, dass Sicherheit Kernelement staatlichen Handelns ist und wir die Bundeswehr finanziell nachhaltig ausstatten müssen, damit unsere Soldatinnen und Soldaten ihren Auftrag bestmöglich erfüllen können. Zur optimalen Auftragserfüllung gehört die Bereitstellung einer modernen, schützenden Ausrüstung. Hierbei leisten gerade die deutsche und die europäische Wehrtechnik einen wichtigen Beitrag. Den Erhalt deutscher Kernfähigkeiten im Bereich dieser Hochtechnologien gilt es daher unbedingt zu berücksichtigen. Wir müssen unsere Soldaten weiterhin optimal ausstatten können, ohne uns von anderen abhängig zu machen. Hierzu brauchen wir - auch das wurde schon angesprochen - optimale Beschaffungsprozesse. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Ich möchte Ihnen, Herr Minister, auch dafür danken, dass Sie am 18. Mai so deutliche Worte zur Frage der Standorte gefunden und sich für ihre Erhaltung in der Fläche ausgesprochen haben. (Michael Groschek [SPD]: Wir zählen nach!) Gerade in regionaler Nähe wird die Bundeswehr als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen. Das ist als ein Aspekt erfolgreicher Personalrekrutierung zu sehen. Darüber hinaus erhält eine Flächenpräsenz die große Verbundenheit mit der Bevölkerung am Standort und damit die Verankerung der Armee in unserer Gesellschaft aufrecht. Diese Verankerung wird durch die Verkleinerung auf der einen Seite und die Aussetzung der Wehrpflicht auf der anderen Seite nicht leichter. Die damit verbundene Herausforderung müssen wir bei der Neuausrichtung im Auge behalten. Um gerade jungen Menschen die wichtige Rolle der Bundeswehr in unserem Staatswesen zu vermitteln, hat sich beispielsweise das Konzept der Jugendoffiziere bewährt. Das gilt es zu erhalten und zu stärken. Die Bundeswehr als attraktiver Arbeitgeber muss weiterentwickelt werden. Vor allem muss ihre Attraktivität mit geeigneten Instrumenten kommuniziert werden. Die berufliche Ausbildung sowie das Konzept der Bundeswehruniversitäten sind dabei wichtige Markenzeichen der Bundeswehr. Kolleginnen und Kollegen, im Hinblick auf die zuvor geführte Diskussion und gerade im Hinblick auf die Diskussion im Ausschuss möchte ich dem Minister noch einmal ganz herzlich danken. Er hat ein solides und tragfähiges Konzept auf den Tisch gelegt. Dabei ist es ihm gelungen, zumindest die ernstzunehmenden Fachpolitiker der Opposition für weite Teile der Reform zu gewinnen. Der Versuch, auch heute ein Haar in der Suppe zu suchen, ist ihrer Oppositionsrolle geschuldet und natürlich okay. (Stefan Rebmann [SPD]: Wie großzügig!) Für unsere Soldatinnen und Soldaten ist es wichtig, dass die Reform auf einer breiten parlamentarischen Mehrheit fußt. Unsere Soldatinnen und Soldaten verdienen unsere Anerkennung und nicht parteipolitisches Klein-Klein. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Allen Soldatinnen und Soldaten sowie ihren Familien wünsche ich von dieser Stelle aus Gottes Segen. Es freut mich nun, dass nach mir Frau Julia Klöckner ihre Rede hält. Es ist immer besonders bedauerlich, wenn mit dem Ausscheiden einer Kollegin aus diesem Haus auch Kompetenz, Schlagfertigkeit und Charme verloren gehen. Glück und Gottes Segen für Ihre neue Aufgabe in Rheinland-Pfalz! (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Nun hat mir Kollege Hahn schon die Arbeit abgenommen. Also, Kollegin Klöckner, ergreifen Sie das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU - Florian Hahn [CDU/CSU]: Ich war mir nicht sicher, ob Sie das gut machen!) Julia Klöckner (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, es ist meine letzte Rede hier im Deutschen Bundestag, zumindest meine vorerst letzte Rede. (Markus Grübel [CDU/CSU]: Von der Bundesratsbank aus sehen wir Sie in fünf Jahren dann wieder!) Ich möchte das einhalten, was ich vor der Wahl versprochen habe: dass ich komplett nach Rheinland-Pfalz wechsele. (Christian Lange [Backnang] [SPD]: Da sind Sie gut aufgehoben, beim Ministerpräsidenten Beck!) Für meine Rede heute habe ich mir bewusst das Thema Bundeswehr ausgesucht. Ich komme aus einem Bundesland, in dem die Bundeswehr eine große Rolle spielt. Das gilt nicht nur für die Soldatinnen und Soldaten, sondern auch für die Zivilbeschäftigten, sei es in Birkenfeld, in Baumholder, im Grunde in ganz Rheinland-Pfalz. (Jörg van Essen [FDP]: Idar-Oberstein nicht zu vergessen! Als Artillerist ist mir das ganz wichtig!) - Dazu wollte ich gerade kommen. - Ich habe in Idar-Oberstein regelmäßig Gespräche mit Menschen geführt, deren Angehörige beispielsweise in Afghanistan sind. Wenn ich diese Gespräche beendet hatte, hatte ich meist mehr Fragen, als ich Antworten bekommen hatte. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht: Im Deutschen Bundestag haben wir häufig über Einsätze im Ausland entschieden. Nicht selten sind wir danach bei parlamentarischen Empfängen gewesen und zur Tagesordnung übergegangen. Ich kann für mich sagen: Manche Entscheidungen habe ich schweren Herzens getroffen. Wir erleben dieser Tage, dass Menschen, die wir in den Auslandseinsatz geschickt haben, ums Leben kommen. Es ist gleich, ob wir diese Einsätze als Krieg bezeichnen oder nicht. Sie lassen ihr Leben im Dienst für unser Land. Das verdient Anerkennung. Das gilt auch für diejenigen, die sich in Zukunft für die Bundeswehr entscheiden. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Ich gebe zu: Ich war immer eine Anhängerin der Wehrpflicht. Aber ich musste einsehen, dass die Wehrpflicht aufgrund des demografischen Wandels und der fehlenden Wehrgerechtigkeit so nicht mehr aufrechtzuerhalten ist. Ich war auch eine Verfechterin der allgemeinen Dienstpflicht. Dienst an einem Land kann ganz verschiedene Gesichter haben. Man kann sich um alte Menschen oder um Natur und Umwelt kümmern, und man kann sich für die Sicherheit des Landes einsetzen. Eine allgemeine Dienstpflicht ist verfassungsmäßig problematisch. Deshalb setzt der Weg, den unser Bundesverteidigungsminister eingeschlagen hat und fortführen wird, großes Vertrauen voraus. Er hat bereits große Zustimmung bei den Betroffenen hervorgerufen. Deshalb bitte ich Sie alle hier im Parlament - ich werde das Nötige von Rheinland-Pfalz aus tun -, den Minister bei diesem Weg zu unterstützen und die Gelder zur Verfügung zu stellen, die wir jetzt brauchen, damit wir auf längere Sicht - nach der Neustrukturierung der Bundeswehr - weniger Geld brauchen. Das ist keine parteipolitische Frage, sondern gesamtgesellschaftliche Verantwortung. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Herr Arnold hat vorhin Rheinland-Pfalz gelobt. Ich finde, Rheinland-Pfalz ist ein super Bundesland. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP - Rainer Arnold [SPD]: Es wird auch gut regiert! - Christian Lange [Backnang] [SPD]: Seit Jahrzehnten sozialdemokratisch regiert! Da haben Sie recht! Hervorragend!) Dass es so super ist, hat es seinen Bürgerinnen und Bürgern, sicherlich auch den Winzerinnen und Winzern, zu verdanken. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Als was reden Sie jetzt?) Bei allem geschätzten Können Ihrer Parteikollegen: Es geht auch um die Kraft der Menschen und darum, was die Menschen selber dort erreichen können. Ich halte es für nicht angemessen, dass in dem jetzigen Koalitionsvertrag von Rot und Grün steht, dass die Schule kein Rekrutierungsort für die Bundeswehr sein soll. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Damit stellen Sie die Bundeswehr mit Rechtsradikalengruppen und Sekten gleich, die nicht in der Schule werben dürfen. (Widerspruch bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lesen bildet! Entschuldigung, das steht da nicht drin!) Das halte ich für nicht angemessen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Christian Lange [Backnang] [SPD]: Das ist unglaublich, was Sie hier machen! Unfassbar!) Die Bundeswehr hat etwas in der Schule zu suchen; denn sie bietet Berufsperspektiven. Die Bundeswehr bietet Studienmöglichkeiten, handwerkliche Ausbildungen und auch Sanitätsausbildungen. (Christian Lange [Backnang] [SPD]: Dass Sie nicht Ministerpräsidentin geworden sind, war gut! - Gegenruf des Abg. Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Nur getroffene Hunde bellen!) Deshalb wird es auch Aufgabe der Bundeswehr sein, zu werben, damit sich junge Menschen für den Dienst in der Bundeswehr entscheiden. Wir haben bisher keine eigenen Erfahrungswerte, wie wir geeigneten Nachwuchs auf einer Freiwilligenbasis gewinnen können. Wir brauchen jeden. Ich bin auch Realistin: Das Ehrenvolle ist das eine; aber bei der Gewinnung von Vollbeschäftigten werden wir aufgrund der Attraktivität vieler anderer Arbeitsplätze vor besonderen Herausforderungen stehen. Deshalb sollten wir bei dieser Zäsur darauf achten, dass das Gespräch über die Bundeswehr, über ihre verfassungsgemäße Verankerung nicht von den Tischen der Familien, nicht aus der Gesellschaft verschwindet. Die Bundeswehr ist kein Selbstzweck. Die Bundeswehr steht auch unter einer Kontrolle. Die Bundeswehr ist für uns im Einsatz. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden darüber entscheiden, wen Sie wohin schicken. Die Menschen können freiwillig wählen, ob sie Dienst in der Bundeswehr leisten - ja, das stimmt -; aber wir sollten nicht leichtfertig über die Einsätze entscheiden. Wie gesagt, sehr geehrter Herr Minister, von Rheinland-Pfalz aus werde ich Sie unterstützen. Ich bedanke mich bei Ihnen und euch allen für eine tolle Zeit in neun Jahren. Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Frau Klöckner, ich bedanke mich bei Ihnen im Namen des ganzen Hauses für Ihre engagierte Arbeit im Deutschen Bundestag. Ob das allerdings Ihre letzte Rede im Deutschen Bundestag war, kann man heute in Anbetracht Ihres Alters noch nicht vorhersehen. (Beifall) Ich schließe die Aussprache und rufe den Tagesordnungspunkt 25 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Lötzer, Katrin Kunert, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Rekommunalisierung beschleunigen - Öffentlich-Private Partnerschaften stoppen - Drucksache 17/5776 - Überweisungsvorschlag: Haushaltsausschuss (f) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f) Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Federführung strittig Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache anderthalb Stunden vorgesehen. Gibt es Widerspruch dagegen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner dem Wirtschaftssenator von Berlin, Harald Wolf, das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Harald Wolf, Senator (Berlin): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den letzten Jahren haben immer mehr Kommunen ehemals privatisierte Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge rekommunalisiert, wieder in kommunales Eigentum überführt. Das geschah unabhängig von der politischen Couleur: Bürgermeister, Stadträte und Gemeinderäte von CDU, SPD, Linken und Grünen - von der FDP ist mir nichts bekannt; aber selbst das will ich nicht ausschließen - haben sich im Interesse ihrer Kommunen entschieden, öffentliches Eigentum in öffentliche Verantwortung zurückzunehmen, und damit die Voraussetzungen für die Kommune geschaffen, in Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger die Gewährleistung öffentlicher Daseinsvorsorge zu verbessern. (Beifall bei der LINKEN) Seit 2007 sind 42 neue Stadtwerke gegründet worden, und 100 Konzessionsverträge für die Netze sind von Stadtwerken übernommen worden. Bei der Abfallentsorgung hat es zwischen 2004 und 2008 im Rahmen von Neuvergaben 49 Rekommunalisierungen gegeben. Bürgerinnen und Bürger wehren sich mit Volksentscheiden gegen Privatisierungspläne oder haben über Volksentscheide Rekommunalisierungen durchgesetzt. In Berlin haben wir vor einiger Zeit den Erfolg eines Volksentscheids erlebt, der unter dem Motto "Wir wollen unser Wasser zurück" den Protest gegen die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe im Jahre 1999 durch die damalige Große Koalition artikuliert hat. Über 700 000 Berlinerinnen und Berliner haben diesen Volksentscheid unterstützt. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Dies zeigt: Immer mehr in den Kommunen Verantwortliche und immer mehr Bürgerinnen und Bürger haben mit der Privatisierungswelle der 90er-Jahre Erfahrungen gemacht. Viele der Versprechungen, die damals gemacht wurden, haben sich nicht erfüllt, und viele Verheißungen, die damals an die Wand gemalt wurden, haben sich nicht realisiert. Die Öffentlich-Privaten Partnerschaften haben sich als nichts anderes als eine verdeckte Kreditaufnahme erwiesen. Die kommunalen Haushalte wurden durch lang laufende Verbindlichkeiten weiter belastet. Effizienzgewinne für die Haushalte sind in der Regel nicht eingetreten; sie bestanden vor allen Dingen aus Steuerersparnissen für Leasinggesellschaften oder andere Betreiber. Die Risiken blieben in der Regel bei der öffentlichen Hand. Deshalb hat übrigens das Abgeordnetenhaus von Berlin vor geraumer Zeit mit einer breiten Mehrheit, die über die Mehrheit der Koalition von SPD und Linken hinausging, beschlossen, keine Projekte der Öffentlich-Privaten Partnerschaft einzugehen. Der Grundsatz Öffentlich-Privater Partnerschaften lautet nämlich: Public - das heißt die Öffentlichkeit - pays, Private profits. (Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Na ja! Das ist aber nicht passiert!) Für die Kommunen lohnen sie sich nicht. (Beifall bei der LINKEN - Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Das ist ja schon Wahlkampf, was Sie jetzt machen! - Gegenruf des Abg. Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Das macht er doch immer!) Die Erfahrungen mit der Privatisierung von Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge waren häufig, dass die Preise gestiegen sind, dass insbesondere bei den infrastrukturgebundenen Leistungen Monopolstellungen zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher ausgenutzt wurden, dass teilweise Investitionen und Instandhaltung zurückgefahren worden sind und Arbeitsbedingungen sich verschlechtert haben; auch der Verlust der öffentlichen Steuerung ist selbstverständlich eine der Folgen. Ich will an dieser Stelle sagen: Es hat sich auch finanziell für die Kommunen nicht ausgezahlt; denn für eine kurzfristige Einnahme - einmalig in einem Haushaltsjahr - wurde eine langfristige, nachhaltige Einnahmequelle aufgegeben. Ich will Ihnen das an einem Beispiel deutlich machen. Ich habe schon die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe angesprochen. Damals ist für 1,7 Milliarden Euro die Hälfte der Anteile an Private veräußert worden. Wenn man ausrechnet, welche Zinsersparnis das bedeutet - 1,7 Milliarden Euro, 4 Prozent Zinsen -, kommt man auf circa 70 Millionen Euro. Die Privaten haben eine Rendite von circa 120 Millionen Euro. Das heißt, ich könnte für den Haushalt jährlich diese Zinsersparnis von 70 Millionen Euro sozusagen als öffentliche Einnahme verbuchen, wenn ich die Anteile noch hätte, und gleichzeitig hätte ich ein Tarifsenkungspotenzial zugunsten der Kundinnen und Kunden in Höhe von 50 Millionen Euro. Es hat sich also weder für die Kunden noch für die Kommune gerechnet. (Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Weil Sie das falsch angefangen haben!) Aus derartigen Privatisierungserfahrungen müssen die Lehren gezogen werden. (Beifall bei der LINKEN) Deshalb hat der Senat von Berlin auch beschlossen, die Berliner Wasserbetriebe zu rekommunalisieren. Wir stehen gegenwärtig in Verhandlungen mit RWE über den Rückkauf der Anteile und in Verhandlungen mit dem zweiten Anteilseigner, Veolia, über einen Neuabschluss der Verträge. Wir haben eine breite Diskussion über die öffentliche Verfügung über die Energienetze, weil 2014 die Konzessionsverträge auslaufen. Wir haben in Berlin eine kommunale Wertstofftonne eingeführt, um unseren kommunalen Entsorger zu stärken. Wir haben noch eine Konsequenz aus den Erfahrungen der Vergangenheit gezogen, nämlich die, dass bei der Übertragung öffentlicher Aufgaben der Daseinsvorsorge an Dritte die Verträge offengelegt werden müssen, dass keine vertraulichen Verträge mehr abgeschlossen werden dürfen. Wir haben ferner die Voraussetzung dafür geschaffen, dass derartige Verträge auch rückwirkend offengelegt werden können. Ich würde mich freuen, wenn andere Bundesländer sich daran ein Beispiel nehmen würden, weil das die Transparenz stärkt. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Herr Senator Wolf, ich darf Sie kurz unterbrechen. Der Kollege Mücke von der FDP und der Kollege Ströbele von den Grünen würden Ihnen gerne jeweils eine Zwischenfrage stellen. Harald Wolf, Senator (Berlin): Gern. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Bitte schön. Jan Mücke (FDP): Herr Senator, wir haben jetzt Ihre Skepsis gegenüber Privatisierungen gehört. Ich vertrete als Liberaler dazu eine andere Auffassung. Es ist bemerkenswert, welche Position Sie einnehmen. Deshalb meine Frage. Der rot-rote Senat hatte vor einiger Zeit die größte landeseigene Wohnungsbaugesellschaft an die Börse gebracht und damit privatisiert. Plant der Senat von Berlin jetzt einen Rückerwerb dieser Anteile, und, wenn ja, wie will er diesen Rückerwerb finanzieren? Harald Wolf, Senator (Berlin): Herr Abgeordneter, Sie sind nicht richtig informiert. Wir haben diese Gesellschaft nicht an die Börse gebracht. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben sie erst verkauft, und jetzt sind sie an der Börse!) 2003 gab es eine Privatisierung - das ist richtig -, unter folgenden Bedingungen, nämlich dass damals die vereinigte Opposition von Grünen, CDU und FDP vor dem Verfassungsgericht gegen den Berliner Landeshaushalt geklagt und ihn für verfassungswidrig hat erklären lassen. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Berlin ist ganz anders!) Verbunden war damit die Auflage des Verfassungsgerichts, dass wir nur noch gesetzlich vorgeschriebene Ausgaben tätigen dürfen und alle möglichen Einnahmen realisieren müssen. Der Senat hat damals jene Entscheidung getroffen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit zu gewährleisten - vor dem Hintergrund des von Ihrer Partei, von den Grünen und von der CDU angeregten Verfassungsgerichtsurteils mit der Auflage, Handlungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte zu gewährleisten. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Eine unglaubliche Frechheit, wie Sie das hier darstellen!) Ich sage im Nachhinein: Wir hätten an dieser Stelle standhafter sein müssen. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist schade!) Aber nehmen auch Sie Ihre Mitverantwortung oder die Ihrer Parteifreunde wahr. Niemand hat damals einen Vorschlag zur Finanzierung des Berliner Haushalts machen können. Vor diesem Hintergrund ist jene Entscheidung getroffen worden. Wir haben mittlerweile eine klare Beschlussfassung - das ist eine Lehre aus diesem Fehler -: Es gibt keine Rekommunalisierung kommunalen Wohnungsbestandes, (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist gut so!) und es gibt keine Privatisierung von Unternehmen der Daseinsvorsorge. Das ist klare Beschlussvereinbarung bei uns, das ist Koalitionsvereinbarung, und das ist auch Beschlusslage im Senat, meine Damen und Herren. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Jetzt der Herr Kollege Ströbele. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Senator, ich begrüße Sie im Deutschen Bundestag. - Sie haben lobend den Volksentscheid zu den Berliner Wasserbetrieben erwähnt. Meine Frage lautet: Haben der Senat von Berlin und Sie persönlich den Volksentscheid unterstützt, oder hat sich der Volksentscheid gegen den Senat gerichtet, nachdem der Senat von Berlin und der zuständige Senator sich geweigert haben, die Verträge über den Verkauf der Wasserbetriebe von Berlin offenzulegen, und der Senat trotz einer Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts diese Verträge weiterhin nur sehr unvollständig offengelegt hat und deshalb durch den Volksentscheid dazu gezwungen werden musste, die Verträge vollständig offenzulegen? Sie tun so, als wenn das ein Volksentscheid gewesen wäre, der vom Berliner Senat unterstützt, vielleicht sogar initiiert worden ist. Ich finde es hervorragend, dass Sie das jetzt prüfen; aber wir wollen doch der historischen Wahrheit die Ehre geben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Harald Wolf, Senator (Berlin): Lieber Christian Ströbele, auch ich bin sehr dafür, der historischen Wahrheit die Ehre zu geben, und ich stelle fest, dass, wenn grüne Politiker aus Berlin im Deutschen Bundestag sitzen, sie manchmal die Verästelungen der Berliner Politik nicht wirklich wahrnehmen; (Lachen des Abg. Johannes Kahrs [SPD]) das stellen wir gegenwärtig auch im Wahlkampf fest. (Beifall bei der LINKEN - Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da wollen wir doch mal gucken, was Herr Wolf in der taz zu dem Thema gesagt hat! - Manfred Grund [CDU/ CSU]: Die Belehrungen können Sie im Senat machen, aber nicht hier!) - Ich spreche gerade mit dem Kollegen Ströbele, der mir eine Frage gestellt hat, die ich, wie sich das gehört, anständig beantworten will. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann geben Sie sich mal Mühe!) Herr Ströbele, das Abgeordnetenhaus von Berlin hat eine Novelle des Informationsfreiheitsgesetzes beschlossen und damit der Intention des Volksbegehrens Rechnung getragen; denn auf der Grundlage dieses vom Parlament - übrigens mit aktiver Mitwirkung der Fraktion der Grünen - beschlossenen Gesetzes können die Verträge veröffentlicht werden. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN - Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war aber nicht die Frage! - Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gutes Gesetz!) - Das ist ein gutes Gesetz, genau. Die Offenlegung ist erfolgt, und zwar vor dem Volksentscheid. Der Senat bzw. das Abgeordnetenhaus hat alles getan, um der Intention des Volksbegehrens Genüge zu tun. Ich kann mich erinnern - um auch das einmal zu sagen, Kollege Ströbele -: (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]: Können Sie endlich die Frage beantworten?) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus hatte auch - - (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ging doch darum, was Sie und der Senat dazu gemeint haben!) - Ja, aber das habe ich doch gerade gesagt. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war eine ganz einfache Frage! Da kann man doch kurz drauf antworten!) - Ja. Ganz einfache Frage. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht doch um Ihre Meinung und die des Senats!) Das Abgeordnetenhaus hat die Verträge auf der Grundlage einer Novelle des Informationsfreiheitsgesetzes offengelegt, und zwar vor dem Volksentscheid. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht vollständig! Das wissen Sie doch!) Das ist die Wahrheit, wenn Sie eine ganz kurze Antwort wollen. (Beifall bei der LINKEN) Jetzt fahre ich in meinen Ausführungen fort. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]: Können Sie mal die Frage beantworten? Beantworten Sie doch mal die Frage! - Gegenruf der Abg. Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Hat er doch beantwortet!) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Die Frage ist so beantwortet, wie er sie beantworten wollte. Der Herr Senator kann jetzt mit seiner Rede fortfahren. - Bitte schön, Herr Senator. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Frage ist nicht beantwortet! Das ist doch albern!) Harald Wolf, Senator (Berlin): Ich würde einfach bitten, die Frage, von der Sie meinen, dass sie noch nicht beantwortet ist, jetzt noch einmal zu wiederholen. Ich beantworte sie dann gern, falls mir doch die Fragestellung entgangen sein sollte. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich gebe Ihnen nicht noch drei Minuten mehr Zeit! Hören Sie doch einfach zu!) - Okay. Dann wird die Frage nicht gestellt, und deshalb kann ich sie auch nicht beantworten. Ich fahre jetzt fort. (Beifall bei der LINKEN - Manfred Grund [CDU/CSU]: Die Partei hat immer recht!) Bei dem Antrag der Fraktion Die Linke geht es darum, die Rahmenbedingungen für Rekommunalisierung zu verbessern und Rahmenbedingungen, die in der Vergangenheit geschaffen wurden, um Privatisierung zu befördern, abzuschaffen bzw. zurückzudrängen. Dazu dient der Vorschlag, das ÖPP-Beschleunigungsgesetz, mit dem Privatisierungen befördert werden sollen, aufzuheben und stattdessen gesetzliche Regelungen zu treffen, mit denen Rekommunalisierung, die Rückführung von privatisierten Unternehmen in öffentliches Eigentum, befördert werden kann. Das heißt auch, dass die ÖPP Deutschland AG aufgelöst wird und es eine Anlaufstelle für die Kommunen gibt, um sie bei ihren Rekommunalisierungsbestrebungen zu unterstützen. Dazu gehört, dass das Förderprogramm der KfW Bankengruppe "Kommunal investieren" umgewidmet werden muss. Statt mit diesem Programm Privatisierungsprojekte zu unterstützen, soll damit in Zukunft eine kosten- und zinsgünstige Finanzierung von Rekommunalisierungsprojekten bereitgestellt werden. (Abg. Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Herr Kollege. Harald Wolf, Senator (Berlin): Nein, ich lasse jetzt keine Zwischenfrage mehr zu. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Keine Zwischenfrage. Harald Wolf, Senator (Berlin): Ich habe ausführlich geantwortet und führe meine Rede jetzt im Zusammenhang zu Ende. (Beifall bei der LINKEN - Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Sagen Sie doch einmal etwas zu den Stadtwerken! - Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]: Gerade haben Sie dazu aufgefordert, eine Frage zu stellen! Jetzt lassen Sie sie nicht mehr zu! Die Linke weiß einfach nicht, was sie will! - Gegenruf der Abg. Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Wir haben im Antrag deutlich gemacht, was wir wollen!) Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen muss klargestellt werden, dass die interkommunale Zusammenarbeit der Kommunen vergaberechtsfrei ist; denn für die Kommunen - gerade für die kleinen - ist es wichtig, dass sie hier untereinander kooperieren können. Das ist übrigens auch eine Forderung, die der deutsche Bundesrat gestellt hat, und ich finde, der Deutsche Bundestag täte gut daran, das zu unterstützen. Gerade in der gegenwärtigen Diskussion um die Energiewende hat das Thema Energienetze eine besondere Bedeutung. Die Energiewende wird nur möglich sein, wenn wir die Energienetze, und zwar nicht nur die Übertragungsnetze, sondern auch die Verteilnetze, dafür ertüchtigen, dass sie regenerative Energien, die von ihrer Natur her dezentral und fluktuierend sind, aufnehmen können, und wenn wir die Energienetze kommunal zu einem virtuellen Kraftwerk miteinander verbinden. Dafür sind Investitionen in diese Netze notwendig. Um diese Investitionen steuern zu können, müssen die Kommunen Einfluss auf die Netze nehmen können. Dieser öffentliche Einfluss ist eine Voraussetzung für die Energiewende; denn diese wird nicht dadurch herbeigeführt werden, dass man die vier großen Oligopolisten große Offshoreanlagen bauen lässt und damit die Zentralisierung der Energieversorgung weiter zementiert; vielmehr muss die Energieversorgung kommunalisiert, dezentralisiert und damit auch regenerativ gestaltet werden. (Beifall bei der LINKEN - Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Wollen Sie auch enteignen?) Schauen Sie sich an, welche Auseinandersetzungen in den Kommunen gegenwärtig geführt werden. Dabei geht es auch um die Höhe des Rückkaufwerts in dem Fall, dass man die Konzession nicht verlängern, sondern die Netze selbst übernehmen will. (Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Irgendwie versteht er uns nicht!) Hier sage ich ganz klar: Im Sinne einer Rekommunalisierung muss geregelt werden, dass nicht der Sachzeitwert oder der Ertragswert, sondern der kalkulatorische Restbuchwert entscheidend ist. Durch die Rekommunalisierung müssen die alten Netzbetreiber nicht auch noch zusätzlich verdienen. Deshalb fordern wir hier eine solche klare Regelung. (Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Also doch Enteignung!) Hieran schließen wir die Forderung an, dass es eine klare Verpflichtung zur Offenlegung aller Daten gibt, die für die Netzübernahme notwendig sind. Dies muss vier Jahre vor Auslaufen des Konzessionsvertrages erfolgen, weil hier gegenwärtig langwierige Prozesse und juristische Auseinandersetzungen notwendig sind. Auch hier bedarf es also einer Klarstellung. (Beifall bei der LINKEN) Auch bei der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes kommt es darauf an, dass es keinen Vorrang für kommerzielle Betreiber gibt, sondern dass im Gegenteil den Möglichkeiten, die EU-rechtlich gegeben sind - Tariftreue, soziale und ökologische Standards bei der Vergabe -, ein großes Gewicht eingeräumt wird. (Volkmar Vogel [Kleinsaara] [CDU/CSU]: Sie können doch die Inhouse-Regelung anwenden!) Ich muss zum Schluss kommen. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Schade!) Ich glaube, dass wir bei derartigen positiven Rahmenbedingungen für die Rekommunalisierung einen Zugewinn an Demokratie in den Kommunen erzielen können, weil die Aufgaben der Daseinsvorsorge, die ja ganz entscheidend für die Lebensbedingungen und das Funktionieren einer Kommune sind, wieder der politischen und demokratischen Kontrolle unterworfen werden können. Daneben können wir bessere und notwendige Voraussetzungen für eine wirkliche Energiewende schaffen und dafür sorgen, dass Wertschöpfung und Arbeitsplätze in den Kommunen erhalten bleiben; denn rekommunalisierte Unternehmen stärken - das zeigt die Erfahrung - durch ihre Auftragsvergabe gerade die örtliche, lokale Ökonomie. Wir können auch eine gute kommunale Infrastruktur entwickeln. Deshalb glaube ich, dass es richtig und wichtig ist, den Kommunen den Weg zur Rekommunalisierung zu erleichtern und damit die Voraussetzungen für bessere Lebensbedingungen in den Kommunen und für bessere öffentliche Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN - Manfred Grund [CDU/CSU]: So viel Dialektik! Ein großer Dialektiker, der Herr Wolf!) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Zu einer Kurzintervention erteile ich das Wort der Kollegin Lisa Paus von Bündnis 90/Die Grünen. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Senator Wolf, da Sie die Zwischenfrage nicht mehr zugelassen und die Frage meines Kollegen Herrn Ströbele nach der Haltung des Senats zu dem Volksentscheid nicht beantwortet haben, will ich Sie ein bisschen in Ihrem Erinnerungsvermögen unterstützen. Wir beide wissen doch, dass Sie als Senator noch kurz vor dem Volksentscheid in einem Interview in der taz geraten haben, diesem Volksentscheid nicht zuzustimmen. Wir beide wissen auch, dass die Haltung des Senats gegenüber dem Volksentscheid insgesamt über die ganze Zeit hinweg sehr zögerlich gewesen ist. Am Anfang ging es sogar um die Frage, inwieweit dieser Volksentscheid verfassungsrechtlich zulässig ist. Die ganze Zeit über hat der Senat den Volksentscheid nicht positiv begleitet, sondern ihm im Gegenteil sämtliche Steine in den Weg gelegt. Erlauben Sie mir noch eine zweite Bemerkung. Wir beide sind uns grundsätzlich in der kritischen Haltung gegenüber Öffentlich-Privaten Partnerschaften einig. Nichtsdestotrotz gehört zur Wahrheit auch, dass die rot-rote Praxis in den letzten zehn Jahren leider deutlich anders war. Es ist nicht nur die Wohnungsbaugesellschaft privatisiert worden, die hier bereits Thema gewesen ist, sondern auch eine Gewerbesiedlungsgesellschaft, und es hat weitere Aktivitäten gegeben. Sie haben in Ihrer Verantwortung als Wirtschaftssenator über zehn Jahre lang das Thema Wasserbetriebe nicht etwa in Richtung Rekommunalisierung bewegt. Im Gegenteil, Sie haben ein Verfassungsgerichtsurteil, das wir beide noch 1999 zusammen erstritten haben, wasserdicht gemacht, sodass jetzt eine Rekommunalisierung der Wasserbetriebe schwieriger ist, als sie 2000/2001 gewesen wäre. Von daher sollten Sie ein bisschen näher an der Wahrheit bleiben. Wir sind immerhin im Deutschen Bundestag. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Herr Senator, ich bitte Sie, vom Platz aus zu antworten. Harald Wolf, Senator (Berlin): Frau Paus, erstens hat der Senat, um das noch einmal zu sagen, ein Informationsfreiheitsgesetz beschlossen, durch das die Offenlegung der Verträge möglich wurde. Auf der Grundlage dieses Gesetzes sind die Verträge veröffentlicht worden. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt nicht! - Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht vollständig!) - Vollständig. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!) Zweitens kann ich mich gut erinnern, dass die Fraktion der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus die Bedenken, ob der Gesetzentwurf, der zum Volksentscheid zur Abstimmung stand, in den einzelnen Formulierungen verfassungsmäßig ist, geteilt hat. Ich kann mich gut erinnern, dass der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/ Die Grünen vor der Volksabstimmung gefragt hat, wie wir ein verfassungswidriges Gesetz verhindern können. Auch das gehört zur Wahrheit. Jetzt können Sie nicht so tun, als ob die Fraktion der Grünen oder die grüne Partei dieses Volksbegehren unterstützt hätte. Nein, wir haben die Intention der Offenlegung der Verträge unterstützt, und wir haben die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen. Auf dieser Grundlage sind die Verträge veröffentlicht worden. Setzen Sie ein solches Informationsfreiheitsgesetz dort um, wo Sie als Grüne in der Landesregierung sind! Dann wären wir in der Bundesrepublik Deutschland weiter. (Beifall bei der LINKEN - Manfred Grund [CDU/CSU]: Bitte keine Drohungen!) Drittens. Ja, Frau Paus, unter unserer Ägide ist auch die Königliche Porzellan-Manufaktur privatisiert worden. Das stimmt, aber sie gehört nicht zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Ich bin nicht der Auffassung, dass die Produktion von Tellern und Tassen eine öffentliche Aufgabe ist. (Beifall bei der LINKEN) Aber Wasser, Elektrizität und alle anderen Bereiche der Daseinsvorsorge gehören in die öffentliche Hand. Vierter Punkt, Teilprivatisierung. Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Große Koalition 1999 einen Vertrag geschlossen hat, in dem das Land zu einem Ausgleich aller wirtschaftlichen Nachteile, die aus dem damaligen Verfassungsgerichtsurteil erwachsen könnten, verpflichtet wurde. Wir waren damals - genauso wie heute - an diesen Vertrag rechtskräftig gebunden. Daran hätten auch die Grünen nichts ändern können. Vor diesem Hintergrund haben wir eine Gesetzesänderung vornehmen müssen, um das Teilprivatisierungsgesetz an das Verfassungsgerichtsurteil anzupassen. Aber wir haben in keinem Punkt mit unserer Kritik nachgelassen. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach auch die Wasserversorgung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht unterliegt, haben wir nun das Bundeskartellamt eingeschaltet. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Herr Kollege Wolf, Ihre Redezeit ist zu Ende. Harald Wolf, Senator (Berlin): Ich komme sofort zum Ende. - Heute sind wir zumindest in der Lage, eine Rekommunalisierung in Erwägung zu ziehen; denn es gibt politischen Druck auf die Privaten. Es ist klar, dass Privatisierungen in Berlin nicht mehr akzeptiert werden und nicht gewollt sind. 2003 war die Situation anders. Damals gab es rechtskräftige Verträge, die wir erfüllen mussten. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Sie müssen jetzt wirklich zum Schluss kommen. Harald Wolf, Senator (Berlin): Diese Verträge müssen wir noch heute erfüllen. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt der Kollege Rüdiger Kruse von der CDU/CSU-Fraktion. (Johannes Kahrs [SPD]: Früher habt ihr mal geklatscht, als eure Leute nach vorne gegangen sind! - Gegenruf des Abg. Manfred Grund [CDU/CSU]: Wir klatschen für Leistung und nicht für das Nach-vorne-Gehen!) Rüdiger Kruse (CDU/CSU): Ja, damals, Johannes. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Grundsätzlich freue ich mich sehr, wenn auf der Bundesratsbank Leute sitzen. Wenn diese dann auch noch sprechen, ist das in der Regel nett. Als Hamburger habe ich dann erst einmal den positiven Reflex: Der ist immerhin Senator. - Aber die Erwartungen werden nicht immer so erfüllt, wie man es sich wünscht. Sie haben leider sehr wenig zu dem vorliegenden Antrag gesagt. Das mag man Ihnen nachsehen; denn Sie sind kein Mitglied dieses Parlaments. Ich komme gleich auf die Punkte Ihres Antrages zu sprechen. Aber Sie haben immerhin tiefe Einblicke in Ihr politisches Selbstverständnis und das Ihrer Regierung gegeben. Am Schluss haben Sie gesagt, Ihre Vorstellungen seien ein Weg für mehr Demokratie. Wenn ich mir Ihre gesamte Rede in Erinnerung rufe, dann frage ich mich, was Sie eigentlich zu Ihrem Demokratieverständnis gesagt haben. Als das Parlament in Berlin sein vornehmstes Recht und seine vornehmste Pflicht, Sachwalter des Haushaltes zu sein und die Haushaltskontrolle auszuüben, wahrgenommen hat und - weil Sie nicht hören wollten - vor Gericht ziehen musste, um Sie zu zwingen, einen verfassungsgemäßen Haushalt vorzulegen, haben Sie sich von dunklen Mächten umgeben und verfolgt gefühlt. (Norbert Barthle [CDU/CSU]: Hört! Hört!) Diese dunklen Mächte - FDP, Grüne und CDU, also Parteien, die einen wesentlichen Bestandteil dieser Demokratie darstellen - haben Sie dann genötigt, das wertvolle Tafelsilber des Landes Berlin zu verkaufen. Das war notwendig, weil Sie in Ihrer Ausgabenpolitik nicht einhalten wollten. (Zuruf von der LINKEN: Das sagen Sie!) Wenn die Opposition ihr Recht wahrnimmt, die Regierung zu kontrollieren, und feststellt, dass die Regierung keinen verfassungsgemäßen Haushalt aufgestellt hat, dann sagen Sie quasi im Umkehrschluss, die Opposition sei daran schuld, dass die Regierung ein Wohnungsbauunternehmen verkaufen müsse. Diese Logik ist interessant, aber nicht richtig. (Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Sehr gut herausgearbeitet!) Zuerst habe ich mich gefragt, warum wir über Ihren Antrag überhaupt diskutieren. Schließlich geht es nur um ein paar Hochbauprojekte im Rahmen von ÖPP. Wenn man aber genau hinschaut, stellt man fest, dass Ihr Antrag sehr stringent ist. Die dort erhobenen vier Forderungen greifen sehr klar ineinander. Entgegen Ihrer Auffassung geht es im Wesentlichen aber nicht darum, über Privatisierungen zu reden. ÖPP ist nicht mit Privatisierung gleichzusetzen. Vielmehr handelt es sich um eine Partnerschaft zwischen Privaten und Öffentlichen zum Zwecke der Durchführung und des Betreibens von Projekten. Es geht Ihnen also gar nicht darum, Fehler der Vergangenheit aufzuarbeiten. Als Hamburger weise ich darauf hin: Wir haben als CDU ganz klar gesetzlich festgelegt, dass die Wasserwerke nicht verkauft werden dürfen. Ich glaube, das ist eine sehr gute Entscheidung gewesen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN) Ihr Antrag stellt keine Einladung dar, um über die Vorteile und Nachteile von ÖPP anhand der knapp 100 Projekte, die bisher durchgeführt wurden, zu diskutieren. Es gibt ja einen Erfahrungsbericht. Dieser Erfahrungsbericht sagt aus, dass 14 Prozent der Projekte unterhalb der Kostenschätzung vor Ausschreibungsbeginn lagen. Die Verteilung der Aufträge ist ja immer kritisch. Siegen immer nur die Großen? Die Verteilung ist um 5 Prozent besser als bei der herkömmlichen Vergabe, wenn mittelständische Betriebe, vor allen Dingen die im regionalen Umkreis von 100 Kilometern, mit einbezogen werden. Bei den 16 bisher fertiggestellten, schlussgerechneten Projekten ist das Verhältnis so, dass drei davon etwas teurer geworden sind, drei etwas billiger und logischerweise zehn auf den Punkt abgeschlossen haben. Das ist alles nicht sehr spannend. Das würde derartige Maßnahmen also nur im Einzelfall erlauben; da gebe ich den Antragstellern recht. Natürlich gibt es auch Projekte, bei denen man sagen muss: Da ist ÖPP nicht sinnvoll gewesen. Es ist also kein Allheilmittel. Der Antrag will aber etwas anderes. Wenn wir diesen Antrag beschließen würden, dann würde sich die Republik verändern. Warum? Der Einstieg betrifft nur ÖPP. Dann sagen Sie, Sie wollen mehr in die Kommunen verlagern. Dem kann man natürlich entgegnen, dass es nach unserer Erinnerung in der Vergangenheit nicht immer so gewesen ist, dass Kommunen automatisch besser gewirtschaftet hätten; das ist ein weites Feld. Sonst wären wir ja auch nicht auf die Idee gekommen, private, marktwirtschaftliche Elemente mit einzubauen. Dann sagen Sie, wir möchten, dass dort, wo die Kommune beteiligt ist, das Aktienrecht geändert wird. Und Sie sagen, dass die Einschränkung der wirtschaftlichen Tätigkeit von Kommunen aufgehoben werden soll. Wozu würde das Ganze führen? (Ulla Lötzer [DIE LINKE]: Zu Transparenz!) - Zu Transparenz, das ist interessant. Es hat nichts mit Transparenz zu tun, wenn die Einschränkung der wirtschaftlichen Tätigkeit von Kommunen aufgehoben wird, sondern dies ist eine Wettbewerbsverzerrung. Warum? Ein kommunaler Betrieb kann kaum pleitegehen. Ich weiß, Berlin bzw. Sie arbeiten daran, aber das dauert sehr lange. (Heiterkeit bei der CDU/CSU - Norbert Barthle [CDU/CSU]: Irgendwann schon!) Die meisten unter uns sind sich einig, dass die Wasserwerke staatlich bleiben müssen. Nun kann ein Wasserwerk natürlich sagen: Wenn wir schon die Wasserleitung legen, dann könnten wir auch den Hausanschluss legen. Und wenn wir schon einmal da sind, dann - nach dem Motto: alles aus einer Hand, "one face to the customer" - bauen wir Ihnen auch noch die Badewanne ein. Dann sagt man noch: Wir brauchen ja Arbeitsplätze im Handwerk, von daher stellen wir Leute ein. - Ihr Angebot für diese Badezimmergestaltung erstellen sie vor dem Hintergrund der Gebühreneinnahmen. Das heißt, sie können auf dem Markt interessante Angebote machen und müssen keine Konkurrenz scheuen; denn im Zweifelsfall liegen sie in ihrem Preis unter dem der Konkurrenz. Das bedeutet, der kleinere Betrieb hat das Nachsehen. Der kann sich nicht so rückfinanzieren wie ein kommunales Unternehmen, weil er natürlich nicht das Rating hat wie eine Kommune. Darüber hinaus kann er auch nicht auf Gebühreneinnahmen zurückgreifen. Das ist keine Transparenz, sondern die Zerstörung von Strukturen. Dann wollen Sie das Aktienrecht mal so eben - nur wegen Ihrer Rekommunalisierung - dahin gehend ändern, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates weisungsgebunden sein sollen und Bericht erstatten müssen. Nehmen wir zunächst einmal den letzten Punkt, die Berichterstattung. Sie wollen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates verpflichtet sind, die vertraulichen Informationen, die sie dort bekommen, an ihre Entsender weiterzugeben. Das können Sie auch einfacher haben: Ich würde das Ganze einfach auf YouTube oder anderweitig ins Internet stellen. Die Vertraulichkeit ist dann natürlich weg. Sie können dann Unternehmensinterna nicht mehr diskutieren, bzw. sie sind nicht mehr intern. Das ist, glaube ich, ein großer Nachteil. Zweitens, die Weisungsgebundenheit. Man kann natürlich das tun, was Sie da wollen, aber das ist ein anderes System. Wir haben ein System, das aus Verantwortung, Freiheit und Gewissen besteht. Das bedeutet, die Gewerkschaft, die einen Vertreter entsendet, tut das, weil sie von ihm als Mensch und von seiner Fachkompetenz und seiner moralischen Kompetenz überzeugt ist. Die schickt ihn in ein Unternehmen, damit er zum Wohle dieses Unternehmens und im Interesse der Anteilseigner handelt. Sie mit Ihrem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber jedem Individuum wollen das nicht. Sie wollen ihm detailliert vorgeben, was er zu tun hat. Er soll weisungsgebunden handeln. Er soll zurückberichten, wieder hinlaufen und sagen: Meine Partei hat mir gesagt, ich soll dieses oder jenes entscheiden. (Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Wir nennen das Sozialismus! - Ulla Lötzer [DIE LINKE]: Mein Stadtrat, nicht meine Partei!) - Ja, Ihr Stadtrat. Dass Sie gerne eine Räterepublik haben wollen, das habe ich Ihrem Antrag auch entnommen. Das ist nicht der richtige Weg. Was würde am Ende passieren, wenn Ihr Projekt durchgesetzt würde? Sie würden eine Gesellschaft bekommen, in der es nur staatliche Betriebe und Großkonzerne gäbe. Großkonzerne würden sicherlich in Ihrem System überleben. Verschwinden würden kleine und mittelständische Betriebe. Genau das ist Ihr Ziel. Das ist auch okay, und das Ziel ist legitim. Sie wissen, dass die Gesellschaft, die Sie wollen, keine Gesellschaft ist, in der es kleine, selbstständige Einheiten und ein freies Unternehmertum gibt. (Ulla Lötzer [DIE LINKE]: Deshalb fördern wir dezentrale Energiestrukturen und Sie die großen Vier! Das ist ein Widerspruch in sich!) - Bei der Kritik, die eben durchschien - auch ich bin kein Freund der großen Vier -, müssen Sie eines sehen: Die Energiestruktur, die wir heute haben, ist nicht auf privatwirtschaftlicher Basis entstanden. Kein einziges Atomkraftwerk ist von einem privaten Unternehmen geplant oder gebaut worden. Die Atomkraftwerke sind staatlich entstanden. Das heißt, dass staatliche Systeme sehr wohl zu Fehlern neigen. Das haben wir überall bewiesen, Sie besser als wir. (Heiterkeit bei der CDU/CSU - Norbert Barthle [CDU/CSU]: Das war ein vergiftetes Lob!) Zu argumentieren, wenn ein Unternehmen in kommunalem Besitz sei, würden immer die richtigen Entscheidungen getroffen, ist falsch. Die Energiewende, die in unserer Gesellschaft stattfindet, ist nicht von den Kommunen ausgegangen, sondern von privaten Stromanbietern wie LichtBlick, die darauf vertraut haben, dass es in diesem Land Kunden für Ökostrom gibt. Diese haben bahnbrechend gewirkt. Nur deswegen ist das so. Wenn heute kommunale Betreiber anfangen, in der Kreislaufwirtschaft Angebote zu machen, dann tun sie das nur, weil private Unternehmen ihnen das vormachen. Das Subsidiaritätsprinzip sollten wir nicht anrühren. Wenn Ihr Projekt greift, die Kommunen vor Ort, vor allen Dingen in strukturschwachen Gebieten, die Führung übernehmen und die Stadtreinigung auch noch Gartenbauleistungen anbietet, dann wird die Vielfalt verschwinden, und die Städte und Gemeinden werden grauer. Dieses Modell ist erst 20 Jahre her. Wir möchten es nicht wiederhaben. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt der Kollege Johannes Kahrs von der SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD - Ernst Hinsken [CDU/ CSU]: Herr Kahrs, bei Ihnen haben vier Leute geklatscht!) Johannes Kahrs (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer wieder eine Freude, wenn man hier im Deutschen Bundestag eine inhaltliche Debatte führen kann. Bisher habe ich das vermisst. Ich habe etwas vom Berliner Lokalwahlkampf erlebt. (Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Ich auch!) Ich frage mich, ob hier der Ort dafür ist. Ich bin mir sicher, dass die Debatte, die zwischen den Kollegen von den Grünen und der Linken geführt worden ist, im Berliner Abgeordnetenhaus sehr viel qualifizierter mindestens 20- bis 30-mal geführt worden ist. Deswegen frage ich, warum man uns hier damit behelligen muss. Im Ergebnis stellt man, wenn man den Antrag der Linken liest, fest, dass reine Ideologie gefeiert wird. Hier wird gesagt: Staat ist immer besser als privat. - Das ist genauso intelligent wie die Aussage der FDP: Privat geht vor Staat. - An den Rändern sitzen die Ideologen, und jetzt ist es an uns in der Mitte, zu erklären, dass das Leben nicht ganz so einfach ist, wie sich das manch schlichter Antragsteller vorstellt. (Beifall bei der SPD - Zuruf des Abg. Florian Toncar [FDP]) - Nur getroffene Hunde bellen, Herr Kollege. Als ich diesen Antrag gelesen habe, habe ich gedacht: Das ist wieder die übliche grüne, Entschuldigung, linke Schreibe. (Heiterkeit bei der LINKEN - Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da müssen Sie mal den Textbaustein ändern! - Weiterer Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was denn nun?) Im Ergebnis kann man sagen, dass es wohl auch so ist. Was mich wirklich gewundert hat, ist, dass Sie, Herr Senator, sich dafür hergegeben haben, diesen Senf auch noch zu verteidigen. Die Aussage des Kollegen Kruse über die Wertschätzung von Senatoren teile ich; denn bei uns in Hamburg sind Senatoren in der Regel sehr seriöse Personen. Wenn Sie einen solchen Antrag verteidigen, bringen Sie das Bild ins Wanken, das ich bisher von Ihnen hatte. Ich kenne Sie nur als sehr kompetenten Senator, (Ulla Lötzer [DIE LINKE]: Deshalb unterstützt er die Rekommunalisierung!) der auch von der mittelständischen Wirtschaft Berlins gelobt wird. Das ärgert häufig Ihre Bundespartei, aber die Linke in Berlin findet das gut. Man muss sich mit diesem Antrag inhaltlich beschäftigen. Wenn wir das tun, kommen wir zu dem Ergebnis, dass es nicht so ist, dass die Kommune immer alles richtig macht, aber auch nicht so, dass die Privaten alles richtig machen. Wenn wir den Antrag lesen, stellen wir fest, dass in einer, wie ich finde, unerträglichen Art und Weise der Bereich der Privatisierung und Rekommunalisierung mit ÖPP vermischt wird. Das eine hat nur sehr begrenzt mit dem anderen etwas zu tun; das hat Herr Kollege Kruse auch gesagt. Es ist doch so, dass die umfangreichste Verstaatlichung gerade in Baden-Württemberg stattgefunden hat. Die Anteile an EnBW wurden, glaube ich, nicht von der Linkspartei zurückgekauft, sondern von einer Koalition aus CDU und FDP. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Völlig überteuert!) Also können Sie den vorliegenden Antrag mit sehr viel mehr Wohlwollen lesen als wir Sozialdemokraten. (Florian Toncar [FDP]: Alle Parteien haben zugestimmt!) Ich glaube nicht, dass es für das Land ein wirklich tolles Geschäft war, was der damalige und zu Recht abgewählte Ministerpräsident da eingefädelt hat. Wenn wir uns mit der Sache - kurze Ausflüge seien mir gestattet - beschäftigen, (Norbert Barthle [CDU/CSU]: Sie haben eine große Sachkenntnis, Herr Kollege!) dann können wir feststellen, dass es im Bereich ÖPP sowohl Licht als auch Schatten gibt. Am Anfang haben viele gedacht: Wunderbar, das ist die Lösung, jetzt können wir uns als Kommune endlich all das leisten, was wir uns früher nie leisten konnten. Irgendwer muss das einmal bezahlen, aber das ist noch ewig hin. In dieser Situation sind auch Fehler passiert; das muss man zur Kenntnis nehmen. Ich als Haushälter finde, dass man sich die ÖPP sehr misstrauisch und sehr genau anschauen muss. Es gibt sehr viele Chancen, und es gibt sehr viele Risiken. Ich glaube, dass man jeden Fall einzeln betrachten muss. Deswegen taugt das Thema weder für den Berliner Kommunalwahlkampf noch für lustige Anträge der Linken, sondern es geht um die durchaus ernstzunehmende Frage, wo ÖPP Sinn machen oder eben nicht. Ich als Haushälter bin ein großer Anhänger der Kameralistik. Das mag für viele hier im Haus eine sehr langweilige Materie sein. Man kann auch über viele andere Systeme, zum Beispiel die Doppik, reden, in denen man sich die Zahlen so hindrehen kann, wie man sie braucht. Die Kameralistik hingegen ist ehrlich. Sie zeigt genau auf, wo man Geld hat, wie viel Geld man hat und was man mit dem Geld tun kann oder auch nicht. Das ist für die Bürger sehr transparent. Man muss die ÖPP so gestalten, dass sie mit der Kameralistik in Übereinstimmung gebracht werden. Man muss abbilden, wie sich die Kosten für eine bestimmte Maßnahme im Rahmen der ÖPP im Laufe der Zeit im Haushalt widerspiegeln. Sie müssen im Haushalt auftauchen. Die Menschen müssen wissen, was die Vorhaben kosten. Man kann den Menschen doch ehrlich sagen: Wir haben kein Geld, um eine Schule zu bauen oder sie zu sanieren, aber wir glauben, dass es dringend notwendig ist, weil Bildung wichtig ist. Es gehört dazu, dass Schulen anständig aussehen. - Wenn man dann sagt: "Es gibt eine Möglichkeit, ein Vorhaben umzusetzen, das kostet Geld, aber damit kann man das Ganze nachvollziehbar gestalten", dann kann man das in einer Kommune ernsthaft diskutieren. Man muss allerdings aufpassen, dass bestimmte Fehler nicht passieren. Es muss ein transparentes Verfahren geben, die Verträge müssen einsehbar sein, man muss sie offenlegen können. Wenn einige Parteien sagen: "Wir wollen alles offenlegen", dann ist es nicht so, dass nur die Unternehmen die Bösen sind. Es gibt auch viele Unternehmen, die die Verträge gerne offenlegen würden. Es gibt dazu ein Schreiben von der deutschen Bauindustrie. Darin heißt es, dass man ein großes Interesse an mehr Transparenz und an der Offenlegung von ÖPP-Vertragswerken hat, weil man nämlich glaubt, dass dies für alle Beteiligten Sinn macht, auch was die Akzeptanz angeht. Denn die Bürger wundern sich doch: Auf der einen Seite ist ihre Kommune pleite, und auf der anderen Seite werden Schwimmbäder, Kindergärten und Schulen saniert. Natürlich wundern sich die Bürger und fragen sich, woher das Geld auf einmal kommt. Dann muss man ihnen den Sachverhalt erklären und darauf hinweisen, dass ÖPP Sinn machen kann. Man muss die Kosten offenlegen. Dann muss man sich das Ergebnis genau anschauen. Es darf nicht dazu führen, dass die Schulden in die Zukunft geschoben werden und dass die, die jetzt zur Schule gehen, diese am Ende ihres Arbeitslebens immer noch abbezahlen. Man muss die Vorteile und die Nachteile abwägen. Wenn man dann zu dem Ergebnis kommt, dass man das machen kann, ist das gut. Es gibt gute Beispiele für ÖPP, und es gibt schlechte Beispiele. Das Gleiche gilt übrigens auch für die Privatisierung und Entkommunalisierung. In Hamburg wurde ein Volksentscheid durchgeführt: Der Stadt sollte zukünftig verboten werden, irgendetwas zu verkaufen. Er ist durchgefallen - normalerweise sind solche Begehren immer erfolgreich -, und zwar deswegen, weil nicht klar und transparent gesagt wurde, was denn dann verkauft werden soll. Es wurde einfach gesagt: Die Kommune darf gar nichts mehr verkaufen. Ich finde es auf der einen Seite richtig, in Hamburg die Wasserwerke oder die öffentlichen Unternehmen des Wohnungswesens, SAGA/GWG, nicht zu verkaufen. Das ist richtig, wichtig und gut. Auf der anderen Seite ist nicht einsehbar, warum es nicht möglich ist, dass man sich von Unternehmen - Hapag-Lloyd oder andere -, die in Schwierigkeiten geraten sind und denen man finanziell geholfen hat, dieses Geld zurückholt, sobald es einem solchen Unternehmen wieder besser geht. Natürlich muss eine Kommune auch in der Lage sein, Grundstücke zu verkaufen, zum Beispiel an Wohnungsunternehmen oder an Genossenschaften, die darauf bauen wollen. Das ist ein wichtiger Bestandteil des sozialen Wohnungsbaus. Das alles gehört zusammen. Deswegen muss man, wie ich finde, den vorliegenden Antrag der Linken ablehnen. Er ist nämlich erstens undifferenziert und zweitens hochideologisch. Deswegen, Herr Senator, war es bedauerlich, dass Sie sich dafür hergegeben haben. Vielen Dank. Schönen Tag noch! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt der Kollege Klaus Breil von der FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP) Klaus Breil (FDP): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Linken, den wir heute debattieren, ist blanke Augenwischerei. Sie von der Linken reden da von Beratung kommunaler Unternehmen und von wirtschaftlich arbeitenden Unternehmen. In Wirklichkeit sollen Räte gebildet werden, um die Unternehmen kontrollieren zu können. Sie schreiben da von Änderungen im Aktiengesetz. Tatsächlich wollen Sie die Aktionäre entmachten. Sie fordern in Ihrem Antrag die Rekommunalisierung öffentlich-privater Projekte. Ihr wahres Ziel ist aber die Verstaatlichung der Wirtschaft. Die materielle Gleichheit aller - das ist das zentrale Ziel der Linkspartei. Niemand darf mehr haben als der andere. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist doch Unsinn!) Sie haben keinen Bezug zu den Menschen, die hart und fleißig arbeiten. Sie haben keinen Bezug zu den Leistungsträgern in unserer Gesellschaft, außer natürlich den, dass Sie deren Erfolg abgreifen wollen. (Zurufe von der LINKEN) Bevor allerdings die Linkspartei das Eigentum dieser fleißigen Menschen großzügig verteilen kann, muss sie es "vergesellschaften" oder, wie Sie es neuerdings formulieren, "demokratisieren". Alles Geplänkel! Der richtige Begriff lautet: verstaatlichen. Sie lassen dabei bewusst offen, in welchem Ausmaß und in welcher Form Sie diese Enteignungen vornehmen wollen. Doch wie Eisenfedern aus einem uralten Sofa, so baumeln Ihre wahren Ziele schlaff aus dem heutigen Antrag. (Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP, der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN) Vorformuliert ist das alles in den Gründungsdokumenten der Linkspartei. Sie bekennen dort schamlos: Die Demokratisierung der Wirtschaft erfordert, die Verfügungsgewalt über alle Formen des Eigentums sozialen Maßstäben unterzuordnen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Schließlich sagt Ihr Genosse, unser Kollege Diether Dehm: Unser Fernziel ist, Konzerne wie Daimler-Chrysler, BMW und Großbanken wie die Deutsche Bank zu vergesellschaften. (Zurufe von der LINKEN: Richtig!) Das ist das, was die Linken unter Demokratisierung und unter Vergesellschaftung verstehen: Verstaatlichung auf allen Ebenen. Hier und heute sind eben die Kommunen fällig. Klarheit schafft das linke Wahlprogramm von 2005: Die Versorgung der Menschen mit Wasser und Strom, die Müll- und Abwasserentsorgung, der öffentliche Personenverkehr, ... sind Leistungen, die ... nicht der privaten Konkurrenz unterworfen werden dürfen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN - Ulla Lötzer [DIE LINKE]: Weil es Leistungen der Daseinsvorsorge sind!) So steht es in Ihrem Wahlprogramm. Um diesen Sichelschnitt den Kommunen schmackhaft zu machen, entdecken Sie auf einmal Ihr Herz für das regionale Handwerk, ein Handwerk, das, wie Sie in Ihrem Antrag ausführen, von öffentlich-privaten Gemeinschaftsunternehmen nur gequält wird und schließlich leer ausgeht. Kommen wir nun zur Wahrheit: Die Kommunen leiden unter einem strukturellen Defizit. Dies kann unserer Ansicht nach nur mit sinnvollen strukturellen Reformen behoben werden. (Zuruf der Abg. Ulla Lötzer [DIE LINKE]) Ziel muss sein, die kommunalen Einnahmen zu verstetigen und die Ausgabenseite zu entlasten. Das ist nur im Gesamtpaket zu erreichen. Den Kommunen wurden in den letzten Jahrzehnten ständig neue Aufgaben übertragen, und das ohne ausreichende Finanzausstattung. (Dorothee Menzner [DIE LINKE]: Sie waren daran nicht beteiligt? - Zuruf des Abg. Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es ist die christlich-liberale Bundesregierung, die damit Schluss gemacht hat. (Johannes Kahrs [SPD]: Sie hat mit der FDP Schluss gemacht!) Sie hat damit begonnen, Entlastungen der Kommunen auf der Ausgabenseite einzuleiten. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]: Gleichzeitig hat man den Kommunen das Geld abgegraben!) Ein Beispiel: Unsere christlich-liberale Koalition hat bei der Neuregelung des SGB II eine bedeutende Korrektur vorgenommen. Der Bund wird schrittweise die Kosten der Grundsicherung im Alter übernehmen: (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]: Das nimmt man der Bundesagentur für Arbeit weg!) 45 Prozent im Jahr 2012, 75 Prozent in 2013 und 100 Prozent ab 2014. Die Kosten dafür betragen aktuell 3,9 Milliarden Euro pro Jahr, bei einer geschätzten Steigerung von 5 Prozent im Jahr. 4,5 Milliarden Euro Zuschuss vom Bund für die Kommunen im Jahr 2014 - das ist eine klare Ansage. Gleichwohl ist es auch immer erste Aufgabe der Kommunen, sorgsam mit ihren Mitteln zu wirtschaften. (Johannes Kahrs [SPD]: Linke und FDP-Ideologie auf einmal ist schwer zu ertragen!) Wenn sich zum Beispiel eine Kommune durch Übernahme des Stromnetzes Effizienzvorteile oder Synergieeffekte erhofft, kann eine solche Übernahme durchaus sinnvoll sein. Auch für Investitionen kann der Zusammenschluss von Netzen oder die gemeinsame Betriebsführung gelegentlich Vorteile bringen. Aber pauschal eine Rekommunalisierung zu verordnen, kann nicht im Interesse der Kommunen liegen; denn der Drang zum eigenen Stadtwerk entspringt gerade bei kleineren Kommunen vielfach dem Wunsch, vermeintlich versäumte Versorgungssicherheit nachzuholen. Dabei werden komplexe Regelungen und deutlich gestiegene Geschäftsrisiken gerade für kleine Versorgungsunternehmen vehement verkannt. Wenn dann noch die Kommune die Kosten für künftige Aufrüstungen, Zinsen und Erhaltung unterschätzt, schadet sie sich selbst und damit vor allem ihren Bürgern. Sehr geehrte Damen und Herren, ein glänzendes Beispiel für gelungene Öffentlich-Private Partnerschaft findet sich hier ganz in der Nähe. Es ist ein Beispiel, das gerade die Linke in freudige Erregung versetzen muss; denn in Kürze werden Sie sich dort auf der frisch polierten Regierungsbank niederlassen. Es ist der Landtagsneubau in Potsdam, Kostenpunkt 120 Millionen Euro. Das Gebäude wird von dem niederländischen Konsortium Royal BAM errichtet und die nächsten 30 Jahre betrieben. Ab 2013 wird das Land Brandenburg 30 Jahre lang 9 Millionen Euro Miete pro Jahr zahlen. Übrigens wirkt die Bayerische Landesbank, die Bayern LB, federführend an der Finanzierung des PPP-Modells mit. Sie sehen, es geht doch. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn es die Bayerische Landesbank dann noch gibt! - Heiterkeit bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Christian Lange [Backnang] [SPD]: Kurze Schockstarre!) Danke. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU - Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Wir haben auf mehr von der Bayerischen Landesbank gelauscht!) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt die Kollegin Britta Haßelmann von Bündnis 90/Die Grünen. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann heute weder mit Sichelschnitt noch mit Eisenfedern dienen; ich versuche es sachlich in Bezug auf die Themen, die im Antrag der Fraktion Die Linke angesprochen worden sind. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Das wäre ja neu bei Ihnen, Frau Haßelmann!) - Hallo, Herr Kampeter, schön, dass Sie der Debatte folgen! Im Haushaltsausschuss wird das ja auch noch zu thematisieren sein. Viele der Vorschläge der Linken werden dort diskutiert werden, weil sie Ihren Fachausschuss betreffen. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Wollen Sie da jetzt Mitglied werden?) Es geht hier ja nicht nur um einen kritischen Blick und eine kritische Reflexion im Hinblick auf ÖPP und die Frage, welche Risiken eigentlich in diesem Projekt bestehen. Als der Kollege Breil das letzte Projekt gerade so glanzvoll beschrieben hat, mussten wir allesamt ein bisschen schmunzeln, weil als Garant für die Realisierung die Landesbank in Bayern genannt worden ist. (Heiterkeit des Abg. Johannes Kahrs [SPD] - Klaus Breil [FDP]: Die ist auch öffentlich! - Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Man muss manchmal nur Geduld haben!) Ich glaube, dass wir über die Fragen, wie ÖPP-Projekte wirken, wie viele Risiken dort bestehen, wie Transparenz hergestellt wird, wie nachvollziehbar solche Verträge sind und wie einseitig oder auch nicht Lasten und Verantwortung in solchen Verträgen verteilt sind, eine kritische Debatte zu führen haben. Das ist der erste Punkt; deshalb ist es auch in Ordnung, dass wir die Debatte heute hier vertieft führen, dann aber auch in den Fachausschüssen. Ich halte eine solche Debatte für notwendig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der zweite Punkt: Das, was Sie angesprochen haben, Herr Senator Wolf, sind aber die Themen Rekommunalisierung und Privatisierung. Sie müssen es an einer solchen Stelle schon aushalten, dass Sie nicht besonders gut aussehen, wenn Sie hier im Parlament Ihren Vortrag mit Vehemenz halten und sich als Garant für die Rekommunalisierung und gegen die Privatisierung darstellen. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Das ist allerdings wahr!) Sie hatten zehn Jahre Zeit, in Berlin politisch unter Beweis zu stellen, wie wichtig Ihnen das Thema Rekommunalisierung und Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand ist. Die Tatsache, dass Sie eine Wohnungsbaugesellschaft und die Siedlungsbaugesellschaft veräußern mussten, damit zu begründen, dass es eine Verfassungsklage der Grünen und der CDU gegen Ihren Haushalt gab, ist doch völlig absurd. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Frau Haßelmann, da muss ich Ihnen schon wieder zustimmen!) Ich habe auch schon Urteile von Verfassungsgerichten gesehen. Das Verfassungsgericht gibt Ihnen in solchen Fällen bestimmte Auflagen, aber es zwingt Sie nicht dazu, Wohnungen zu veräußern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Diesen Beschluss, Herr Wolf, hat Rot-Rot zu verantworten. Darum sollten sich die Linken kümmern. (Norbert Barthle [CDU/CSU]: Wie wäre es mal mit Sparen? - Steffen Kampeter [CDU/ CSU]: Zwei Partys weniger für Wowereit!) Ich bin zwar keine Berlinerin - ich lebe hier nur mit Zweitwohnsitz -, aber ich glaube, dass dies Berlin bis heute nachhängt und dass auch heute noch Wohnungen veräußert werden. Das halte ich wirklich für nicht verantwortlich. Da klafft eine große Lücke zwischen dem Anspruch, den Sie hier formulieren, und Ihrer realen Politik, die Sie in Berlin bereits seit zehn Jahren zu verantworten haben. (Johannes Kahrs [SPD]: Das ist wie bei den Grünen!) Dieser Diskussion müssen Sie sich stellen. Es geht nicht, hier überall zu erklären, Sie seien die ausgewiesenen Verfechter der Rekommunalisierung, obgleich Sie jede Menge öffentliches Eigentum verkauft haben, wobei Sie auch andere Akzente hätten setzen können. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denken Sie doch einmal an die massive Kritik, die Sie seitens der Sparkassenverbände und anderer Institutionen bekommen haben, als Sie die Landesbank verkauft haben. (Stephan Mayer [Altötting] [CDU/CSU]: Sagen Sie doch einmal etwas Vernünftiges! Dann können wir auch klatschen!) Wir können das gern vertiefen, nicht nur im Berlin-Diskurs. Das Thema "Privat vor Staat" wird oft sehr ideologisch und sehr radikal diskutiert. Zu den Verfechterinnen und Verfechtern gehören einige der Kolleginnen und Kollegen zu meiner rechten Seite des Hauses. Wir haben damit in Nordrhein-Westfalen hinreichende Erfahrungen gemacht, wo in der letzten Legislaturperiode unter Schwarz-Gelb die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen massiv eingeschränkt wurde. Dies stieß nicht nur auf Kritik aufseiten der SPD oder Grünen oder des Verbandes kommunaler Unternehmen. Nein, auch der Handwerkskammertag und die kommunalen Spitzenverbände, in denen nach meiner Information auch viele CDU-Mitglieder aktiv sind, (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Jetzt rutschen Sie ins Unsachliche ab!) haben massiv Kritik an dieser einseitigen Privilegierung und Ausrichtung auf "Privat vor Staat" geäußert. (Christian Lindner [FDP]: Was für ein Unsinn! Was erzählen Sie da für einen Unsinn!) - Herr Lindner, wir haben das alles jetzt gemeinsam mit dem Handwerkskammertag wieder zurückgenommen. (Christian Lindner [FDP]: Den Vertreter der Handelskammer habe ich damals im Landtag von Nordrhein-Westfalen mit angehört! Die haben das etwas präziser gesagt! Sie scheinen die letzten Jahre in Nordrhein-Westfalen jedoch nicht viel hinbekommen zu haben! - Gegenruf des Abg. Johannes Kahrs [SPD]: Es muss sich doch nicht jeder Hinterbänkler der FDP hier melden!) - Ich weiß. Herr Lindner, dass Sie zu der Zeit im Landtag waren, macht es ja nicht besser, oder? (Christian Lindner [FDP]: Aber ich kenne die Fakten!) Ich weiß auf jeden Fall, dass wir diesen Punkt der Gemeindeordnung längst geändert haben. (Christian Lindner [FDP]: Waren Sie einmal in Brüssel?) - In Brüssel war ich noch nie als Abgeordnete. Aber vielleicht können wir uns darüber an anderer Stelle austauschen. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Eine schöne Reise, Frau Kollegin!) Darum geht es jetzt auch nicht. Der Umgang mit dem Thema wirtschaftliche Betätigung hat sich in Nordrhein-Westfalen geändert, und dies wird nicht nur von den Städten und Gemeinden begrüßt. Darüber hinaus wird es auch vom Handwerk sehr begrüßt. Das ist ein Fakt, mit dem Sie sich abfinden müssen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Frau Kollegin Haßelmann, entschuldigen Sie die Unterbrechung. Der Kollege Mücke möchte Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, bitte. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Bitte, Herr Mücke. (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Warum nicht Herr Lindner? - Gegenruf des Abg. Johannes Kahrs [SPD]: Weil nicht jeder Hinterbänkler hier redet!) Jan Mücke (FDP): Frau Kollegin Haßelmann, auch Sie haben jetzt zur Kenntnis gegeben, dass Sie Privatisierungen sehr kritisch gegenüberstehen, insbesondere wenn es sich um Wohnungen handelt, die im öffentlichen Eigentum stehen oder gestanden haben. Wenn ich richtig informiert bin, hat im Jahr 2000 Rot-Grün regiert. (Johannes Kahrs [SPD]: Gut!) Wenn ich weiter richtig informiert bin, hat im Jahr 2000 eine rot-grüne Bundesregierung 114 000 Wohnungen veräußert, nämlich die sogenannten Eisenbahnerwohnungen. Wie können Sie mir erklären, dass Sie heute diese Position einnehmen und damals eine andere hatten? (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir reden doch von Nordrhein-Westfalen! - Gegenruf des Abg. Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Eigentlich reden wir über Bundespolitik!) Stimmen Sie mir zu, dass Ihre Argumentation angesichts dieser Fakten ein bisschen zwielichtig erscheint? Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein, ich teile Ihre Einschätzung an dieser Stelle nicht. Über die Frage, ob der Bund zur Erfüllung seiner Aufgaben im Bereich der Daseinsvorsorge bestimmtes Eigentum besitzen muss oder nicht, können wir hier gern diskutieren und streiten. Aber Sie haben mich an Ihrer Seite, wenn klar ist, dass zum Beispiel ein Land wie Nordrhein-Westfalen beim Verkauf der Wohnungen der Landesentwicklungsgesellschaft einen Fehler gemacht hat. Ich kann Ihnen auch das Beispiel Freiburg nennen. Ich war nicht für den Verkauf der Wohnungsbaugesellschaft oder städtischer Wohnungen. (Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Dort gibt es aber auch einen grünen Oberbürgermeister!) Ich habe selbst elf Jahre Kommunalpolitik gemacht und weiß, dass wir Steuerungsinstrumente in der Wohnungspolitik als Mittel für die sozialräumliche Integration brauchen, und diese Anforderung erfüllen wir in erster Linie durch sozialen Wohnungsbau und Wohnungsbaugesellschaften, auf die wir Einfluss ausüben können. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb ist das für mich überhaupt kein Widerspruch. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Er hat aber etwas völlig anderes gefragt! Herr Mücke hat nach Ihrer Position zu der Privatisierung gefragt! - Johannes Kahrs [SPD]: Sie müssen die Frage beantworten!) - Das habe ich gerade schon gemacht. Die Kommunen brauchen einen Rechtsrahmen, innerhalb dessen sie selbst entscheiden können, ob und wie sie ihre Leistungen erbringen wollen. Wichtig dabei ist doch, dass bestimmte Kriterien erfüllt sind: Es muss eine strategische, vor allem transparente Entscheidung getroffen werden, die den Städten und Gemeinden die politische Steuerungsfähigkeit und demokratische Kontrolle lässt, und die Aufgabe muss effizient wahrgenommen werden. Das ist die Grundentscheidung. Es geht nicht um einen theoretischen Diskurs über das Verhältnis von Privat zu Staat. Wir müssen immer darüber nachdenken, wie Städte und Gemeinden ihre kommunalen Aufgaben in transparenter Weise wahrnehmen können und welche Steuerungsmöglichkeiten die gewählten Gemeindevertreter haben sollen. Darum geht es, wenn wir über die Wahrnehmung von Aufgaben vor Ort reden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Machen wir uns nichts vor: Viele Städte- und Gemeinderäte entscheiden sich parteiübergreifend für eine Rekommunalisierung. Ich weiß, dass das der FDP besonders wehtut. (Florian Toncar [FDP]: Gar nicht!) Es gibt zahlreiche Beispiele, die zeigen, dass sich nach einer Privatisierung von Aufgaben die Gemeinderäte dafür entscheiden, ebendiese Aufgaben in den Verantwortungsbereich der Stadt zurückzuholen. Warum tun sie das? Sie haben den Eindruck, dass hier eine Schieflage entstanden ist. Oftmals ist es nämlich so, dass Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert wurden, sodass die Städte auf den Kosten sitzen blieben. Dass dies vonseiten der Städte und Gemeinden sowie der Bürgerinnen und Bürger nicht akzeptiert wird, ist doch klar. Man möchte nicht, dass private Unternehmen die Gewinne einstecken und dass die Verluste über Gebühren und andere Abgaben auf die Bürger umgelegt werden. Ganz viele Städte und Gemeinden entschließen sich daher, Aufgaben zu rekommunalisieren. Das ist auch in Bayern, Baden-Württemberg und anderswo der Fall. Darüber gibt es mittlerweile Erhebungen. Unterhalten Sie sich einmal mit den Leuten vor Ort. Es gehört zum Spektrum kommunalpolitischen Handelns, dass Aufgaben in die Entscheidungskompetenz der Kommunen wieder zurückgeholt werden. (Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Das geht immer so oder so! Das geht immer zweigleisig!) - Wenn Sie mir zugehört hätten, dann wüssten Sie, dass ich das versucht habe zu erläutern. (Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Nein! Sie haben nur von Einseitigkeit gesprochen!) Die Kommunen wissen, dass sie von den Bürgerinnen und Bürgern für Aufgaben, die sie eigentlich delegiert haben, in die Verantwortung genommen werden. Es ist gut, dass wir eine vertiefte Diskussion über Rekommunalisierung führen. Demnächst wird über das Abfallwirtschaftsgesetz zu diskutieren sein und über die Frage, welche Akzente Sie da setzen. Hier fahren Sie vonseiten der Koalition einen völlig falschen Kurs, indem Sie falsche Entscheidungen, die gegen die Kommunen gerichtet sind, treffen und indem Sie die Privaten privilegieren, anstatt den Kommunen die Möglichkeit zu lassen, selbst darüber zu entscheiden, wie kommunale Aufgaben wahrgenommen werden sollen. Wir haben auch eine Debatte im Zusammenhang mit dem Energiewirtschaftsgesetz zu führen. Ganz viele Kommunen wollen ihre Stromnetze wieder im eigenen Verantwortungsbereich haben. Das ist auch gut so. Ihre Entscheidung, den Atomkonsens rückgängig zu machen, war nicht nur in der Sache, also energiepolitisch, falsch. Dies war auch eine Entscheidung gegen die Städte und Gemeinden. An dieser Stelle ist es deshalb so wichtig, dass wir auch im Zusammenhang mit der Rekommunalisierung über das Thema Energiewende und über die Verfügbarkeit von Energienetzen vor Ort reden. Da gibt es noch viele inhaltliche Fragen, die wir zu erörtern haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich bin mir sicher, dass wir eine konstruktive Debatte in den entsprechenden Fachausschüssen führen. Es ist notwendig, einen Akzent in Richtung Rekommunalisierung zu setzen. An die Adresse der Linken sage ich: Ich würde mir wünschen, dass Sie nicht nur im Deutschen Bundestag über dieses Thema reden. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Erlauben Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Skudelny? Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, gerne. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Bitte, Frau Skudelny. Judith Skudelny (FDP): Stimmen Sie mir zu, dass man über die Netze überhaupt keinen Einfluss auf die Zusammensetzung des transportierten Stroms hat? Die Netze sind grundsätzlich barrierefrei. Das heißt, der Eigentümer des Netzes kann überhaupt nicht bestimmen, auf welche Art der Strom, der durch seine Netze fließt, erzeugt wird. Deswegen ist der Einfluss der Netzbetreiber in Richtung Energiewende relativ beschränkt. (Florian Toncar [FDP]: Gleich Null! - Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber an den Anschlussstellen kann man bestimmen!) Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich verstehe nicht, warum Sie sich dagegen aussprechen, dass Kommunen über Netze verfügen (Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Das tut sie doch gar nicht! Aber sie ist gegen Enteignungen!) und damit diejenigen sein können, die klar darüber entscheiden, wie sie ihre Energieversorgung gestalten wollen; darum geht es doch im Kern. (Judith Skudelny [FDP]: Nein!) Es geht nicht darum, die Netze bei den vier großen Energieversorgern zu belassen und Verträge, die vor 20 oder 40 Jahren geschlossen wurden, mit bestimmten vertraglichen Grundlagen auf immer zu zementieren. Ich weiß, dass das der Wunsch vieler großer Konzerne ist. Aber ich finde es toll, dass momentan in den Städten und Gemeinden eine lebhafte Debatte darüber geführt wird, weil sie das Gefühl haben, dass sie viel mehr Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf ihr eigenes Energie- und Klimakonzept vor Ort haben, wenn sie an Einfluss auf die Netze gewinnen. Deshalb sprechen wir uns dafür aus, ihren Einfluss zu steigern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, wie gesagt: Ich wünsche mir von der Linken, dass solch ein Antrag nicht nur eingebracht wird, sondern es auch in Berlin, in der realen Politik zu Ergebnissen führt. (Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Sie haben nicht zugehört! Das ist unverschämt! Das ist unter Ihrem Niveau!) Es liegt ganz offensichtlich auf der Hand, dass die rot-rote Koalition in Berlin dies in zehn Jahren nicht geschafft hat; mir fehlt die Redezeit, um das mit weiteren Beispielen zu belegen. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Kollege Norbert Brackmann von der CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Norbert Brackmann (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sonst bemühen sich die Linken immer, sich den Anstrich zu geben, die Initiativen vor Ort aufzunehmen und für die Menschen da zu sein. Aber was sind die Kriterien, nach denen wir die aufgeworfene Frage der Rekommunalisierung im Zusammenhang mit dem ÖPP-Beschleunigungsgesetz bewerten sollten? Das können doch in Wirklichkeit nur die Menschen sein. Dann können wir wiederum schauen, ob die Menschen einen Nutzen aus kommunalen Investitionen ziehen: Erhalten sie dadurch Arbeitsplätze? Ich kann feststellen: Der Antrag würde, wenn man ihn beschließen würde, zunächst einmal die Freiheit der Kommunen einschränken, darüber zu entscheiden, in welcher Form sie ihren Bürgern Gutes tun wollen. (Ulla Lötzer [DIE LINKE]: So ein Unsinn!) Insofern sind Ihre Forderungen unmittelbar gegen die Freiheitsrechte der Menschen gerichtet. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Das wollen wir nicht! - Ulla Lötzer [DIE LINKE]: Im Gegenteil!) Ein anderes Thema sind die Menschen, die Arbeitsplätze haben wollen. Im Zusammenhang mit ÖPP-Projekten ist immer wieder über die Frage diskutiert worden, ob ein Auftrag für eine große Firma - beim Landtagsbau in Potsdam war es zum Beispiel eine niederländische Firma - dazu führt, dass Arbeitsplätze vor Ort verloren gehen. In Baden-Württemberg hat es ein eigenes Forschungsprojekt gegeben, bei dem exakt diese Frage untersucht worden ist. Siehe da: Gerade bei ÖPP-Projekten erhalten mittelständische Unternehmen 83 Pro-zent der Aufträge, bei der klassischen Vergabe sind es nur 81 Prozent. Zudem ist untersucht worden, ob die Aufträge in der Region bleiben. Konkret wurde untersucht: Wie viele Aufträge werden in einem Radius von 100 Kilometern vergeben? Bei ÖPP-Projekten sind es 73 Prozent der Aufträge, bei klassischen Vergaben lediglich 65 Prozent. Das heißt, bei ÖPP-Projekten werden mehr Aufträge in der Region vergeben. (Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Das sind doch deutliche Zahlen!) Dann kann man noch die Frage stellen, womit die Menschen hinterher zufriedener sind. Auch das hat man untersucht. Dabei hat man festgestellt, dass ÖPP-Projekte mit einer Note von 2,4 benotet wurden, während die selbst vergebenen Projekte mit 2,6 bewertet wurden. Das heißt, die Menschen sind obendrein auch noch zufriedener. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Pakt gegen Ideologie! Sehr gut!) Das zeigt deutlich, dass es bei Ihrem Antrag um Ideologie geht, nicht darum, dem Mittelstand Aufträge zuzuführen und den Menschen eine zufriedenstellende Lösung anzubieten. (Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Ich habe aber ganz andere Zahlen! - Gegenruf des Abg. Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Na ja, das haben die Griechen auch!) - Frau Höll, ich weiß nicht, woher Sie Ihre Zahlen haben. (Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Von der Hans-Böckler-Stiftung!) Meine Zahlen sind aber veröffentlicht; Sie können sie nachlesen. Ich komme zu einem weiteren Punkt. Im Antrag der Grünen mit dem Titel "Transparenz in Public Privat Partnerships im Verkehrswesen" wurde darauf hingewiesen, dass man den Sinn oder Unsinn von ÖPP-Projekten anhand von Einzelfallentscheidungen bewerten kann und muss; die Zahlen ändern nichts. Das finde ich auch. Insofern wundere ich mich ein Stück weit über die Rede meiner Vorrednerin. Darin stimmen wir völlig überein. Es gibt keine allgemeingültige Antwort auf die Frage: Ist ÖPP per se gut, oder ist eine Rekommunalisierung per se gut? Man kann das immer nur an Einzelfällen festmachen. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Sehr wahr!) In dieser Zeit, in der sich Bund, Länder und Kommunen in einer Konsolidierungsphase befinden, in der wir auf jeder Ebene darüber streiten, aber auch entscheiden müssen, welches der richtige und wirtschaftlich vernünftigste Weg zur Beschaffung ist, dürfen wir bestimmte Lösungsmöglichkeiten nicht von vornherein außer Betracht lassen. Wir werden nicht zulassen, dass es in Deutschland wieder Denkverbote gibt. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Unglaublich! Wir wollen keine Denkverbote! - Ulla Lötzer [DIE LINKE]: Deshalb werden ÖPP-Projekte gefördert!) Ich frage Sie von der Fraktion Die Linke, wo Sie das ganze Geld hernehmen wollen, das uns heute fehlt. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Aus dem SED-Vermögen wahrscheinlich!) Man muss nur einmal vor die Haustür treten, um festzustellen, dass es überall einen riesengroßen Investitionsbedarf gibt. Angesichts dessen ganz pragmatisch darüber nachzudenken, ob wir durch Öffentlich-Private Partnerschaften einen Schritt weiterkommen können, muss zulässig sein. (Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Das rechnet sich für die Kommunen langfristig nicht!) Nun mögen Sie sagen, dass eine Kommune überfordert ist, wenn es darum geht, zu entscheiden, welches das bessere Modell ist. Aber auch diesbezüglich ist der Bund vorangegangen und hat unter anderem mit der ÖPP Deutschland AG eine Institution geschaffen, bei der sich Kommunen beraten lassen können. Dort können sie Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Qualitätsanalysen durchführen lassen und sich beraten lassen, um dann frei zu entscheiden, ob sie den Weg gehen wollen oder nicht. In Ihrem Antrag führen Sie ein negatives Beispiel aus meinem Wahlkreis an. In Ahrensburg wurde die Gasversorgung in private Hand überführt. Später ist sie rekommunalisiert worden, weil das schiefgegangen ist. Mich wundert, dass Sie, wenn Sie schon auf Ahrensburg schauen, selektiv die Stadtwerke herausgreifen; denn Ahrensburg hat gerade drei ÖPP-Projekte durchgeführt. Es wurden eine Seniorentagesstätte und eine Schulsporthalle gebaut. Das sind Vorzeigeprojekte für Öffentlich-Private Partnerschaften. Das Verhältnis ist also 2 : 1. Nun ist das keine statistische Erhebung, zeigt aber, wie selektiv Sie die Wirklichkeit draußen wahrnehmen, und belegt, dass Sie aufgrund Ihrer ideologischen Verblendung alle bevormunden wollen, sobald Sie irgendwo etwas gefunden haben, was Ihre Annahmen bestätigt. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Sehr richtig! Unglaublicher Vorgang!) Ich kann Ihnen an Beispielen aus meinem Wahlkreis auch die Vorteile von ÖPP aufzeigen. Die Stadt Schwarzenbek - sie ist ebenso wie viele andere Kommunen in dieser Region hochverschuldet - hat ein neues Gymnasium zuzüglich einer Drei-Feld-Sporthalle gebraucht. Die Gebäude waren zu errichten, aber nicht zu finanzieren. Wie das heute bei einem solchen Projekt Pflicht ist, wurde eine Wirtschaftlichkeitsanalyse durchgeführt. Was ist günstiger? Eine Öffentlich-Private Partnerschaft oder die klassische Vergabe durch die Kommune selbst? In dieser Analyse hat man festgestellt, dass die Öffentlich-Private Partnerschaft einen Kostenvorteil von 19 Prozent mit sich bringt. Dann wurde das Ganze gebaut. Es gab ein paar Probleme. Der Kostenvorteil betrug am Ende 12 Prozent. Durch diese wirtschaftliche Betätigung standen der Stadt Schwarzenbek für Aufgaben der Daseinsvorsorge 3 Millionen Euro mehr zur Verfügung. (Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Hört! Hört!) Es hat ein paar Nebenwirkungen gegeben, die wir hier nicht verschweigen wollen: Der Neubau der Schule war früher fertig als geplant. Das ist etwas, was wir bei der kommunalen Vergabe nicht täglich finden. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Leider wahr!) Die Schülerzahlen steigen seitdem. Dafür gibt es einen Grund: Die Schule wurde als modernste Schule in Norddeutschland ausgezeichnet. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Na also! Geht doch!) Das ist ein Beleg von vielen, dass Öffentlich-Private Partnerschaften wirtschaftlich sein können. Durch dieses sparsame und effiziente Agieren können wir das Beste aus den Steuermitteln herausholen. Deswegen kann man ÖPP nicht so pauschal verunglimpfen, wie Sie das mit Ihrem Antrag versuchen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Natürlich gibt es auch negative Beispiele. Ich will jetzt gar nicht darauf eingehen, dass sich Ihr Antrag - angefangen beim Redner über die Beispiele bis hin zu den Debattenschwerpunkten - ausdrücklich mit Berlin beschäftigt hat. Als jemand, der in Berlin nur einen Zweitwohnsitz hat, will ich auch gar nicht die Berliner Situation bewerten. Ich stelle einfach nur fest, dass erstens in wenigen Monaten hier eine Landtagswahl stattfindet, dass zweitens ein spezifisches Berliner Problem im Vordergrund steht und dass sich drittens Berlin aufgrund seiner Verhaltensweise nicht gerade in einer vorteilhaften Finanzsituation befindet. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Hört! Hört!) Die Verschuldung Berlins in Höhe von 70 Milliarden Euro bedeutet eine Größenordnung, mit der sich der Stabilitätsrat beschäftigen muss. Der Rechnungshof warnt vor Ihrem politischen Vorhaben der Rekommunalisierung, weil das die Verschuldung noch weiter in die Höhe treiben und den Menschen in Berlin damit noch mehr Zukunftsperspektiven nehmen würde. Angesichts dessen ist es schon ein Stück aus dem Tollhaus, dass Sie mit Ihrem Antrag den Deutschen Bundestag für den Berliner Landtagswahlkampf missbrauchen wollen. (Beifall bei der CDU/CSU - Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Das sind schon griechische Verhältnisse, was der Wowereit da hat! - Gegenruf der Abg. Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Wer hat denn in Berlin so lange regiert und den Schlamassel verursacht!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit komme ich zum Schluss. Bei ÖPP-Projekten handelt es sich um Einzelfallentscheidungen, die jede Kommune für sich selbst treffen muss. Warum soll der Bund die Kommunen an dieser Stelle bevormunden? Dafür gibt es überhaupt keinen Grund. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Das ist wohl wahr!) Darum rufe ich Ihnen zu: Die Menschen haben es verdient, die Luft der Freiheit zu atmen. Das umfasst auch die Freiheit, einzelfallbezogen selbst entscheiden zu dürfen, welche Form der Aufgabenerledigung für sie das Beste ist. Der Geist der Freiheit ist es, der unser demokratisches Gemeinwohl - - (Ulla Lötzer [DIE LINKE]: Der Geist der Freiheit ist nicht der Geist der Privatisierung!) - Der Geist der Freiheit ist aber, darüber zu entscheiden, ob man privatisieren will oder nicht. (Beifall bei der CDU/CSU - Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Sehr wahr!) Wir wollen nicht den Geist volkseigener Betriebe, um es auf den Punkt zu bringen. Finden Sie Ihren inneren Frieden mit der Vergangenheit. Kommen Sie endlich in der Gegenwart an. Dann haben Sie auch die Chance, darüber nachzudenken, wie Sie die Zukunft für die Menschen gestalten wollen. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Kollege Wolfgang Tiefensee von der SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD - Johannes Kahrs [SPD]: Guter Mann!) Wolfgang Tiefensee (SPD): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich möchte meine Redezeit darauf verwenden, eine Antwort auf die Frage zu geben, worum es eigentlich geht, wenn von ÖPP - Öffentlich-Private Partnerschaften - die Rede ist, und damit etwas mehr Klarheit schaffen. Außerdem möchte ich dafür werben, dass wir - ähnlich wie es meine Vorredner zum Teil gemacht haben - dieses Instrument etwas differenzierter betrachten und den Kommunen nicht ein Instrument aus der Hand schlagen, das sie dringend brauchen. Erstens. Wenn die Öffentlichkeit ÖPP hört bzw. Ihren Antrag liest, dann entsteht der Eindruck, es ginge bei Öffentlich-Privaten Partnerschaften um das Veräußern von Anteilen kommunaler Unternehmen. Dem ist nicht so. Das ist eine Begriffsverwirrung, die wir aufklären müssen. (Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Eine bewusste Täuschung!) Es ist eine Täuschung, ein Vermischen unterschiedlicher Sachverhalte, was dazu führt, dass in der Öffentlichkeit ein falscher Eindruck entsteht und ein durchaus sinnvolles Instrument desavouiert wird. (Beifall des Abg. Johannes Kahrs [SPD] - Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Zweitens. Wir müssen darüber reden, warum die Kommunen überhaupt über derartige Instrumente nachdenken. Das heißt, hinter unserer Debatte verbirgt sich die Frage, wie es um die Finanzausstattung der Kommunen bestellt ist und ob die öffentliche Hand genug Geld hat, ihre Aufgaben wahrzunehmen. Da hilft es nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren von Schwarz-Gelb, dass wir einerseits von starken Städten reden - bei Ihnen von der Union -, andererseits vom teuren Schwächling - bei der FDP - und dann wieder die Gewerbesteuer schleifen wollen oder mit einem sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz den Kommunen pro Jahr 1,4 Milliarden Euro entziehen und ihnen bei der Finanzierung von Projekten, die Arbeitsplätze schaffen, den finanziellen Teppich unter den Füßen wegziehen. (Iris Gleicke [SPD]: Das ist die Wahrheit!) Das verträgt sich nicht mit dem Thema, das wir heute diskutieren. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Jetzt zu den ÖPP. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Linken, sehr geehrter Herr Senator Wolf, mich wundert es, dass Sie dieses Anliegen vertreten. Denn diejenigen, die sich mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Kommunen auseinandersetzen, wissen, dass wir dieses Instrument - maßvoll und unter ganz bestimmten Kriterien und Restriktionen angewendet - dringend brauchen. Warum? Es geht darum, dass wir Investitionen oder Beschaffungen gemeinsam mit privaten Partnern vornehmen, wenn wir dadurch einen Nutzeffekt haben. Welches sind die Nutzeffekte? Ich will Ihnen ein Beispiel nennen, das Sie besichtigen und demzufolge auf seinen Wahrheitsgehalt hin überprüfen können. Es geht um die Stadt Magdeburg und meinen sehr verehrten Kollegen Trümper, den sozialdemokratischen Oberbürgermeister. Wie viele Oberbürgermeister stand er im Jahr 2008 vor folgender Frage: Soll ich in den Schulen, Kindertagesstätten und Sporthallen weiterhin notdürftig sanieren, Flickschusterei betreiben, oder nehme ich mit dem Instrument der ÖPP 20 Schulen, Kindertagesstätten und Sporthallen auf einmal in Angriff, und - man höre - schaffe eine grundlegende, auch energetische Sanierung innerhalb einer Frist bis zum Jahre 2015? Das ist die Alternative. Jetzt kommen Sie und sagen: Dieses Instrument will ich dem Oberbürgermeister aus der Hand schlagen. Das ist schlecht. Wir sollten der Öffentlichkeit sagen, dass ein solcher Antrag, würde er hier die Mehrheit finden, dazu führen würde, dass es ein solch segensreiches Wirken insbesondere für die Schülerinnen und Schüler nicht geben würde. (Ulla Lötzer [DIE LINKE]: Wie wäre es, die Finanzausstattung zu verbessern? - Abg. Dr. Barbara Höll [DIE LINKE] meldet sich zu einer Zwischenfrage) - Es gibt den Wunsch zu einer Zwischenfrage. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Bitte schön. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Herr Tiefensee, als ehemaliger Oberbürgermeister von Leipzig brauchen Sie nicht nach Magdeburg zu schauen. Wir kommen beide aus Leipzig und haben dort gemeinsam erlebt, wie die Stadtverwaltung - mit Zustimmung der Mehrheiten, aber ohne unsere Stimmen als PDS - zweimal beschlossen hat, die Stadtwerke teilzuprivatisieren. Wir haben gesehen, welcher Schaden für die Stadt entsteht, wenn man privatisiert. Können Sie mir zustimmen, dass eine Stadt wie Leipzig mit einem wahnsinnigen Investitionsstau, was die Schulen, Kindergärten usw. betrifft, das nicht alleine stemmen kann? Es liegt eigentlich in der Verantwortung des Bundes und der Länder, dafür zu sorgen, dass die Kommunen genug Geld bekommen, dass sie eine ordentliche Finanzausstattung haben, um diese Aufgaben, die jetzt verfassungsmäßig ihre sind, erfüllen zu können. Ohne eine ordentliche Finanzausstattung ist dies nicht möglich. PPP rechnet sich langfristig weder für Leipzig noch für Magdeburg noch für andere Kommunen. Durch die Gewinngarantien, die ausgesprochen werden, werden die Städte immer weiter finanziell belastet. Ich denke, es ist uns klar, dass sich Öffentlich-Private Partnerschaften für die private Seite nur lohnen, wenn sie Gewinne macht. Warum sollte man den Bürgerinnen und Bürgern diese Gewinne entziehen? Warum sollte man den Städten die Möglichkeit entziehen, diese Gewinne, die man nicht maximieren muss, - Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Bitte kommen Sie zum Ende Ihrer Frage. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): - im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Stadt einzusetzen statt für private Interessen? (Beifall bei der LINKEN - Johannes Kahrs [SPD]: Welche Frage?) Wolfgang Tiefensee (SPD): Frau Höll, Sie hätten Ihrem Senator nicht so viel Redezeit geben sollen, dann hätten auch Sie hier regulär die Möglichkeit zu einem Redebeitrag gehabt. Ich will Ihnen auf Ihre drei, vier Fragestellungen sehr gern antworten. Erstens. Wir sind uns bezüglich der Finanzausstattung der Städte einig; das habe ich deutlich gemacht. Ich stehe dafür. Meine Fraktion und meine Partei stehen dafür. Wir sind eine Partei, die aus den Städten kommt, die aus der schwierigen Situation in den Städten im ausgehenden 19. Jahrhundert entstanden ist. Dies ist also eines unserer Urthemen. Wir stehen dafür, dass die öffentliche Hand, ein aktiver Staat, dafür Sorge tragen muss, dass die Kommunen ihre Aufgaben der Daseinsvorsorge für die Bürger erledigt bekommen. Außerdem fragten Sie nach der Privatisierung der Energieunternehmen, speziell in Leipzig. Ich muss feststellen: Sie sind wieder dabei, beide Themen zu vermischen. Ich möchte die Öffentlichkeit und uns alle bitten, das nicht zu tun. Wir reden hier über das Thema ÖPP. Dennoch will ich Ihnen die Antwort auf Ihre Frage nicht schuldig bleiben. Sie erwischen damit nämlich gerade den Falschen. Während meiner Dienstzeit als Oberbürgermeister von Leipzig von 1998 bis 2005 hat die Rekommunalisierung der Energieunternehmen stattgefunden. Lassen Sie uns über die Frage, unter welchen Bedingungen die Privatisierung von Anteilen nötig ist, ein anderes Mal diskutieren. Wir müssen nämlich zwischen der Aufgabenverantwortung einerseits und einer Erledigungs- bzw. Erfüllungsverantwortung andererseits unterscheiden. Das geht bei Ihnen aber munter durcheinander. Wir sehen es so: Die öffentliche Hand wird niemals die Aufgabenverantwortung für die öffentliche Daseinsvorsorge aus der Hand geben dürfen. Aber sie darf sich bei der Erfüllung dieser Aufgabe durchaus Privater bedienen. Wir sind nicht der Auffassung, dass Private, zum Beispiel ein kleiner Handwerksbetrieb oder der Zusammenschluss von Handwerksbetrieben, zu verteufeln sind. Auch sie gehören zu unserer Gesellschaft. Im Übrigen arbeiten auch diese Betriebe im Interesse des Gemeinwohls. Aus diesem Grund gehören auch sie zu diesem Komplex. (Beifall bei der SPD) Frau Höll, jetzt dürfen Sie sich setzen; denn ich fahre in meiner Rede fort. Ich würde gern zu der Frage "Wieso fließen die Gewinne in die Taschen der Gesellschaften?" Stellung nehmen. Ich möchte, auch am Beispiel von Magdeburg, auf die Vorzüge von PPP zu sprechen kommen und deutlich machen, dass sich diese Partnerschaften am Ende auch für die Kommunen rechnen. Was ist der erste Vorteil? Die Kommunen erstellen zusammen mit den Privaten das Portfolio für eine zu leistende Investitionsaufgabe, und zwar in einer Transparenz, die beispielhaft ist. Ich kenne kaum Vorhaben der öffentlichen Hand, die derart transparent sind. Der erste Vorteil ist also die Transparenz. Zweitens. Die Aufgabe wird schneller erledigt als ohne PPP. Das heißt im Klartext, dass Kinder und Jugendliche - um beim genannten Fall zu bleiben - schneller den Nutzen davon haben, dass die Gebäude saniert worden sind. Drittens. Es kommt zu einer Ersparnis; denken Sie nur an die energetische Sanierung. (Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Richtig!) Die öffentlichen Haushalte werden saniert, indem laufende Kosten minimiert werden. Schließlich arbeiten die Kommunen mit Partnern zusammen, die die jeweilige Aufgabe ständig erledigen. Die Gesellschaften, die Partner der Kommunen sind, sind dafür prädestiniert, während insbesondere manch kleine Gemeinde solche Leistungen über Jahre hinweg nicht erbracht hat und erst in die Lage versetzt werden muss, dies zu tun. Die Privaten können diese Leistungen im Verbund mit der öffentlichen Hand besser erbringen. Im Übrigen werden im Rahmen von PPP auch kleine Unternehmen angesprochen. Sehen Sie sich das Magdeburger Modell an: Es fand eine europaweite Ausschreibung statt, in vier Tranchen wurden 20 Schulen saniert, und das Verfahren war transparent. Durchgesetzt hat sich die SALEG Sachsen-Anhaltinische Landesentwicklungsgesellschaft mbH. Die Finanzierung, Frau Höll, wurde übrigens von einer Bank aus Bremen und - man höre und staune - der Sparkasse Magdeburg übernommen, die, wie ich glaube, nicht im Verdacht steht, die Rendite in die eigene Tasche zu stecken. Hier ist also ein äußerst transparentes, sinnvolles Verfahren angewandt worden. Die Risiken werden von den Privaten getragen - Geld wird erst dann gezahlt, wenn die Sanierung erfolgt ist -, und den Nutzen der Sanierung haben die Kinder und Jugendlichen. Meine Damen und Herren, das ist beste Arbeit. Ich betone aber: An anderer Stelle kann es durchaus sinnvoll sein, sich gegen Public-private-Partnerships zu entscheiden. Meine herzliche Bitte an Sie lautet: Vermischen Sie nicht die Themen, und schlagen Sie den Kommunen dieses sinnvolle Instrument nicht aus der Hand. Es ist gut. Wir wollen es stärken, wenn es maßvoll und am richtigen Ort eingesetzt wird. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Kollege Florian Toncar von der FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Florian Toncar (FDP): Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Antrag der Linken ist bereits vieles gesagt worden. Mir ist in der Debatte aufgefallen, wie sehr sich auch Parteien, die eigentlich eher zur Mitte des politischen Spektrums gehören, an der Formulierung "Privat vor Staat" abgearbeitet haben. Der Kollege Kahrs von der SPD sagte dazu, das sei eine extreme Formulierung, und die Kollegin Haßelmann hat in ihrer Rede geäußert, "Privat vor Staat" sei quasi eine ideologische Aussage. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: So ist es!) Ich will noch einmal daran erinnern, dass letzten Endes alle Freiheiten, die unsere Verfassung gewährt, dem Staat zunächst einmal vorgehen. Natürlich darf jeder Bürger in Deutschland jeden Beruf ergreifen, den er ergreifen möchte. Natürlich darf jeder Bürger in Deutschland in jeder Branche als Selbstständiger oder als Unternehmer tun, was er möchte, solange es eine legale Tätigkeit ist. Das ist "Privat vor Staat". Das ist letzten Endes eine der Grundaussagen unseres Grundgesetzes. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es ist völlig klar, dass der Staat aus guten Gründen Freiheiten einschränken darf, auch die Freiheit zur wirtschaftlichen Betätigung, aber er darf es eben nicht willkürlich tun, sondern er muss es rechtfertigen. Er muss dafür zwingende öffentliche Gründe haben. Ihre Aussage, "Privat vor Staat" sei extrem, Herr Kollege Kahrs, bietet mir eigentlich eher Anlass, Sie zu fragen, ob Sie nicht einmal Ihren Standpunkt überprüfen sollten; denn das ist etwas, was auf der Grundlage unserer Verfassung so nicht haltbar ist. Die Grünen müssen sich fragen lassen, ob ihre Aussage, "Privat vor Staat" sei Ideologie, eigentlich auch gilt für Themen wie die Vorratsdatenspeicherung oder die Meinungsfreiheit im Internet. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir reden über was ganz anderes! Es geht um Daseinsvorsorge! - Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir reden über Kommunen!) Sehen Sie das da auch so, oder gilt da die Regel "Privat vor Staat" nicht ganz genauso? Wer das als Ideologie bezeichnet, legt letzten Endes eine opportunistische Haltung gegenüber Grundrechten an den Tag. Eine Partei, die diese Auffassung vertritt, ist eigentlich keine Bürgerrechtspartei mehr. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Niemand, keine Kommune, kein Land, ist gezwungen, eine Öffentlich-Private Partnerschaft einzugehen. Das ist eine freiwillige Entscheidung, die eine Kommune treffen kann. Wo das geschieht, entscheiden die Verantwortlichen im Stadtrat, im Kreistag, wo auch immer, dass es offenkundig im Sinne der Bürger, im Sinne der Kommune besser ist, einen privaten Partner hereinzuholen, weil es etwa den Bürgern am Ende Vorteile bringt, weil es vielleicht günstiger ist, es so zu machen, weil vielleicht der Service besser ist oder weil man mit einem Spezialisten zusammenarbeiten möchte, der eine bestimmte Dienstleistung tagtäglich erbringt. Es geschieht übrigens auch in der freien Wirtschaft, dass man sich für bestimmte Aufgaben Spezialisten von außen dazukauft. Das ist nichts, was es nur beim Staat gibt. Es ist oft genug sinnvoll, entweder unter Kostengesichtspunkten oder unter Qualitätsgesichtspunkten. Öffentlich-Private Partnerschaften erlauben den Kommunen in der Regel eine sichere Kalkulation der Kosten. Man kann aufgrund der Verträge ein paar Jahre im Voraus sehen, was es kostet, und kann die Haushalte natürlich besser planen. Letzten Endes kann sich eine Kommune, wenn sie sich für ein solches Modell entscheidet, von unternehmerischen Risiken befreien. Sie trägt dann bestimmte Risiken nicht mehr, etwa bei Personalkosten, Rohstoffkosten, Sachkosten, Baustoffkosten, was auch immer, sondern hat einen Vertrag, und bestimmte unternehmerische Risiken lasten dann am Ende auf dem Privaten. Es gibt also gute Gründe dafür, sich für solche Modelle zu entscheiden. Es ist jeder Kommune unbenommen, das zu tun. Es obliegt sicher nicht dem Deutschen Bundestag, den Kommunen das zu untersagen oder zu erschweren. Sie sollen die Möglichkeit und Freiheit haben, dieses Instrument zu nutzen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Der Antrag der Linken enthält die Aussage - darauf möchte ich eingehen -, dass die öffentliche Aufgabenerfüllung dem Gemeinwohl diene und die private Aufgabenerfüllung nicht dem Gemeinwohl diene. Ich glaube, dass das eine Schwarz-Weiß-Betrachtung ist, dass das vielleicht auch eine etwas naive Sicht auf staatliche Strukturen bedeutet. Auch staatliche Strukturen können ein gewisses Eigeninteresse entwickeln, das sich vom Allgemeinwohl abkapselt. Bei öffentlichen Unternehmen ist es oft genug so, dass die politischen Entscheidungsträger unter Druck gesetzt werden, zum Beispiel bestimmte Strukturveränderungen nicht durchzuführen, Stellenabbau oder anderes nicht zu betreiben. Man lässt das einfach laufen, weil der politische Druck zu groß ist. Niemand, der in politischer Verantwortung ist, handelt gern gegen solchen Druck. Öffentliche Unternehmen bergen sicher immer die Gefahr, dass deren Themen und deren wirtschaftliche Fragen in Wahlkämpfe, in politische Auseinandersetzungen gezogen werden. Deswegen sind sie oft langsamer, wenn es darum geht, sich an neue Entwicklungen auf dem Markt anzupassen. Letzten Endes muss man natürlich auch sehen, dass öffentliche Unternehmen zum Teil auch völlig sachfremd eingesetzt werden; ich glaube, wir alle kennen Beispiele dafür. Da werden Leute in Führungspositionen, etwa als Geschäftsführer, untergebracht, nicht aufgrund ihrer Qualifikation oder Leistung, sondern eher aufgrund bestimmter politischer Vorlieben. Das kann passieren, und dafür gibt es Beispiele. Es ist also beileibe nicht so, dass die öffentliche Aufgabenerfüllung immer nur im Interesse des Gemeinwohls ist. Zum Teil dient sie schlicht und einfach anderen Interessen, und der Verbraucher und Bürger muss es am Ende über Gebühren oder Entgelte bezahlen. Auch deshalb besteht Skepsis gegenüber öffentlichen Unternehmen, und zwar da, wo sie so eingesetzt oder missbraucht werden. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Deswegen ist es auch immer besser, egal ob es um eine öffentliche oder eine private Aufgabenerfüllung geht - zum Beispiel bei den Busverkehren oder bei der Entsorgung -, wenn derjenige, der beispielsweise die Konzession hat, die Abfallentsorgung in einem Gebiet zu übernehmen, weiß, dass er, wenn er mit den Kosten nicht mehr mithalten kann oder wenn jemand auftaucht, der das besser oder billiger machen kann, den Auftrag los ist. Was wäre denn los und welche Gebühren müssten die Bürger im Abfallbereich zahlen, wenn ein kommunaler Versorger ohne Grenzen und Beschränkungen auf alle Zeiten das Recht hätte, die Entsorgung zu übernehmen? Der müsste sich nicht mehr darum kümmern, die Gebühren zu senken und die Qualität zu verbessern. (Ernst Hinsken [CDU/CSU]: So ist es! Sehr gut!) Auch wenn es dafür Gründe gibt und es weiterhin möglich sein wird, dass Kommunen die Entsorgung übernehmen - das wird sogar der Regelfall sein -, ist es gut und im Interesse der Bürger, dass ein kommunaler Betrieb, wenn er nicht mehr wettbewerbsfähig ist und den Bürgern kein gutes Angebot machen kann, den Druck von privater Seite zu spüren bekommt. Das halte ich aus Sicht der Bürger und Gebührenzahler für richtig. (Beifall bei der FDP) Natürlich muss man - das ist mein letzter Gedanke hierzu - bei all diesen Themen, egal ob man eine Rekommunalisierung, eine kommunale Aufgabenerfüllung oder eine Öffentlich-Private Partnerschaft will, auf die Vertragsgestaltung achten. Selbstverständlich ist es am Ende eine Frage der Konditionen. Wenn man, wie Sie offenbar als Regelfall unterstellen, einen Vertrag voraussetzt, der für einen Investor tatsächlich eine Lizenz zum Gelddrucken ist, würde ich einer solchen Vereinbarung als Kommunalpolitiker auch nicht zustimmen. Aber es liegt in der Verantwortung der kommunalen Mandatsträger vor Ort, Verträge mit privaten Partnern so abzuschließen, dass sie im Interesse der Kommunen liegen und Vorteile bringen. Wenn Private mit der Erfüllung von Aufgaben im Bereich der Daseinsvorsorge betraut werden sollen, müssen die Verantwortlichen in den Kommunen die Ausschreibung so gestalten, dass öffentlichen Interessen damit gedient ist. Insofern glaube ich, dass der Antrag grundsätzlich in die falsche Richtung geht. Die FDP bekennt sich dazu, dass Öffentlich-Private Partnerschaften ein sinnvolles Instrument sein können und Aufgaben der Daseinsvorsorge nach einer sinnvollen Ausschreibung im fairen Wettbewerb auch von Privaten erbracht werden können. (Beifall bei der FDP) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Kollege Ernst Hinsken von der CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Ernst Hinsken (CDU/CSU): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich betrachte es nicht als feinen Stil, wenn man als Berliner Senator in den Bundestag kommt, als Antragsteller eine elfminütige Rede hält und dann, nachdem sie wahlkampfbetont herübergebracht wurde, von dannen zieht und die Kolleginnen und Kollegen, die auch etwas dazu zu sagen haben, nicht mehr anhört. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bitte geben Sie das an Herrn Senator Wolf weiter. Meine Damen und Herren, ich habe mich mit diesem Antrag intensiv auseinandergesetzt. Ich habe alle 35 Fragen gelesen, die Antworten genau studiert und bin zu einigen Ergebnissen gekommen, die ich Ihnen heute nicht vorenthalten möchte. Deshalb sage ich eingangs: Der Grundsatz, so viel Privat wie irgend möglich, und nur so viel Staat, wie unbedingt erforderlich, gilt nicht nur für die FDP; für diesen Grundsatz steht auch meine Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Linken: Sie haben - das zeigt Ihr Antrag - nichts dazugelernt. Zu viel Staat macht die Wirtschaft kaputt. Dafür gibt es aktuelle Beispiele. Schauen Sie einmal nach Griechenland: Hier arbeitet jeder vierte Erwerbstätige beim Staat. In der Bundesrepublik Deutschland ist es zurzeit jeder Vierzehnte. Dazwischen klafft also eine riesengroße Lücke, und da kommen Sie mit Ihrem Antrag und wollen Verstaatlichungsorgien feiern. Meine Damen und Herren, da machen wir nicht mit. (Zuruf von der CDU/CSU: Genau!) Sie gehen von dem Ansatz aus, dass der Unternehmer zu verteufeln ist und dass die Devise "Staat, Staat, Staat; es gibt nichts Besseres" immer in den Vordergrund gestellt werden muss. Wir lassen uns von ganz anderen Vorstellungen leiten und ziehen vor allen Dingen Konsequenzen daraus, dass Ihre Vorgänger dies 40 Jahre in der DDR praktiziert haben und jetzt festgestellt werden muss, wohin der Zug ging, nämlich in den "Bahnhof Bankrott". Auch das ist nicht von der Hand zu weisen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Johannes Kahrs [SPD]: Ist der unterirdisch oder oberirdisch?) Es zeigt sich, dass Ihre Wahlprogramme und Ihr Wahlprogrammentwurf alle linken Ladenhüter beinhalten - bis hin zur Überführung von Schlüsselbereichen der Wirtschaft in Gemeineigentum und zur Verstaatlichung auch anderer Bereiche. Wieder kommt zum Ausdruck: Sie wollen eine andere Gesellschaft. (Ulla Lötzer [DIE LINKE]: Kommunales Eigentum ist keine andere Gesellschaft!) Hier unterscheiden sich unsere Ansichten fundamental von dem, was Sie hier fordern. Pauschale Rekommunalisierungen können nicht im Interesse der Allgemeinheit sein. Deshalb setzen wir von der Union auf PPP bzw. ÖPP. Wir wollen verstärkt privates Kapital akquirieren. Für uns sind neue, innovative, effizienzsteigernde und damit kostensparende Beschaffungsmethoden erforderlich, mit denen die Pflichtaufgaben des Staates finanziert und abgewickelt werden können. Schon in der Großen Koalition haben wir die Rahmenbedingungen hierfür verbessert. Diese Rahmenbedingungen - ich möchte an das anknüpfen, was Herr Kollege Tiefensee soeben gesagt hat - haben sich zwischenzeitlich auch in Deutschland bewährt. Von 2002 bis 2010 wurden Investitionen in Höhe von gut 5,9 Milliarden Euro getätigt: vom Bund über 2 Milliarden Euro, von den Ländern 1,5 Milliarden Euro und von den Kommunen 2,4 Milliarden Euro. Das Potenzial ist immer noch groß. Derzeit befinden sich über 100 größere Projekte in der Ausschreibung und Vorbereitung. Das ist gut so; denn richtig durchgeführte PPP- bzw. ÖPP-Projekte führen erstens zur Entlastung der öffentlichen Haushalte, zweitens zu einer niedrigeren Staatsquote, drittens zur Verbesserung des Standortes Deutschland, viertens zu Wachstums- und Beschäftigungsimpulsen, fünftens zur Mobilisierung von privatem Kapital, sechstens zur Umsetzung von Projekten, die ansonsten nicht realisiert werden könnten, und siebtens zur Freisetzung weiterer Investitionen. Wir alle, der Staat, die Betriebe und die Bürger, profitieren davon. Das sollte auch heute als Botschaft mit hinausgehen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, klar ist aber auch: PPP ist kein Allheilmittel für die Bewältigung der schwierigen Haushaltslage, aber unbestritten ergibt sich ein Effizienzvorteil. Zudem kann der Staat die benötigten Güter oder Projekte mit PPP meist schneller, günstiger und in höherer Qualität für den Bürger bereitstellen. Das Einsatzspektrum für diese Programme ist breit, zum Beispiel in den Bereichen Infrastruktur, öffentliche Bauten, Verkehr, Kultur und Forschung. Lassen Sie uns alle einmal über den Tellerrand und die Landesgrenzen hinausschauen und sehen, wie die Nachbarländer das machen. PPP hat sich in ganz Europa bewährt, und die Erfahrungen zeigen: Mit diesem Programm können Infrastrukturprojekte schneller und kostengünstiger realisiert werden. Hier können wir lernen. Allein 2010 hatte Public-Private Partnership in Europa ein Volumen von 18,3 Milliarden Euro. Deutschland belegt den achten Platz. Hier ist, anders als Sie meinen, also noch viel Luft nach oben drin. Wir wollen PPP nicht nur auf den Transportbereich, die Verkehrsinfrastruktur fokussieren. 2010 haben deshalb die Investitionen durch PPP in anderen Bereichen bereits über die Hälfte ausgemacht. Die Erfolge sind enorm und überall zu sehen: Straßen, Brücken, Schulen, Büros, Krankenhäuser, aber auch sozialer Wohnungsbau, Luftraumüberwachung und sehr vieles mehr. Sie alle wurden und werden über dieses Programm abgewickelt. Statt wie Sie von der Linken PPP zu verteufeln, ist es meiner Meinung nach vielmehr erforderlich, dass sämtliche Rahmenbedingungen für PPP-Programme verbessert und Hemmnisse abgebaut werden. Wir wollen mehr Aufgaben durch private Unternehmer erledigen lassen und dadurch dringend notwendige Arbeitsplätze schaffen und zudem die Infrastruktur verbessern. Wir meinen auch - das sollte gerade in dieser Debatte zum Ausdruck kommen -: Mittelstand und PPP gehören zusammen. Der Mittelstand profitiert sehr stark davon. Dieses System stärkt die regionale Wirtschaft. Im Durchschnitt entfallen 83 Prozent des Auftragswertes auf mittelständische Unternehmen. Richtig ist, dass unabhängig von einer Beteiligung auf der Nachunternehmerebene mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe als direkte Partner an solchen Projekten beteiligt werden. Dabei dürfen Öffentlich-Private Partnerschaften bisherige Investitionsvorhaben des Staates nicht ersetzen. Ziel muss es deshalb sein, das Investitionsvolumen insgesamt zu erhöhen und die Wirtschaft das machen zu lassen, was sie besser kann als der Staat. Die einzelnen Projekte, die von den Vorrednern genannt worden sind, haben das bereits eindrucksvoll zum Ausdruck gebracht. Ihr Antrag kommt aus der alten Mottenkiste. Ich schätze Sie persönlich, Frau Kollegin Lötzer; Sie haben anscheinend nicht daran mitgewirkt, sonst wäre nicht so etwas herausgekommen. Ich meine, Sie liegen damit völlig falsch. Gehen Sie in sich! Ziehen Sie Konsequenzen! Werfen Sie den Antrag in den Papierkorb und seien Sie bereit, unsere Argumente zu würdigen! Denn sie sind tausendmal besser als das, was Sie mit Ihrem Antrag bewirken wollen. In diesem Sinne herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Kollege Bernd Scheelen von der SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Bernd Scheelen (SPD): Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es ist faszinierend, wie viel Lärm vier Personen erzeugen können: Vielen Dank für den Applaus. (Johannes Kahrs [SPD]: Du hast ihn ja verdient!) - Das wird sich zeigen. Der Kollege Toncar hat daran Anstoß genommen, dass mein Kollege Kahrs das Mantra von Schwarz-Gelb "Privat vor Staat" als Ideologie bezeichnet hat. (Johannes Kahrs [SPD]: Was es ja ist!) Ich will das unterstreichen: Es ist Ideologie. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist eine Ideologie, die krachend gescheitert ist. Sie ist in diesem Jahr in Baden-Württemberg krachend gescheitert, und sie ist insbesondere vor einem Jahr in Nordrhein-Westfalen krachend gescheitert. "Insbesondere" sage ich deswegen, weil es im Landtagswahlkampf in Nordrhein-Westfalen darum ging, gerade diese Ideologie wieder auszuhebeln. Die Bürger haben ein Mandat dafür gegeben, das alles zurückzudrehen, was Schwarz-Gelb unter der Ideologie "Privat vor Staat" in Nordrhein-Westfalen angerichtet hat. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sie haben nämlich den öffentlichen Unternehmen Fesseln angelegt, die ihnen sozusagen einen Tod auf Raten garantiert hätten. Sie haben ihnen nicht mehr als den Status quo garantiert. Sie haben ihnen durch die Änderung des § 107 der Gemeindeordnung jede Entwicklungsmöglichkeit genommen. Das alles haben wir mit der neuen rot-grünen Koalition wieder zurückgedreht, und das ist in Nordrhein-Westfalen sehr begrüßt worden. Die Bürger finden das übrigens sehr gut, weil sie gerade zu den kommunalen Unternehmen großes Vertrauen haben. Befragungen haben ergeben, dass über 61 Prozent der Bürger ihnen viel mehr trauen als anderen Unternehmen. Uns geht es nicht darum, für die öffentlichen Unternehmen Wettbewerbsvorteile gegenüber den privaten zu generieren. Das ist nicht der Ansatz. Wir wollen vielmehr Wettbewerbsgleichheit. Das ist das Ziel, das wir erreichen wollen. Wir wollen, dass öffentliche Unternehmen die gleichen Chancen am Markt haben wie private Unternehmen. Wer die Faktenlage kennt, weiß, dass sich öffentliche Unternehmen in der Regel sowieso privater Unternehmen bedienen, weil sie ihre Aufgaben nicht komplett allein erfüllen können. Sie wissen sicherlich, in welchem Maße das örtliche Handwerk von den Stadtwerken lebt. Die Auftragslage dort wäre ganz anders, wenn die Stadtwerke die Entfaltungsmöglichkeiten, die sie heute in Nordrhein-Westfalen wieder haben - in anderen Ländern ist es leider noch nicht so weit -, nicht hätten. Insofern ist es eine Ideologie. Ich will es Ihnen anhand Ihres Koalitionsvertrages entgegenhalten. (Johannes Kahrs [SPD]: An den werden sie ungern erinnert!) Auch wenn Sie sich nicht immer daran halten, sollte man ihn lesen. Darin wird die Ideologie deutlich beschrieben. Zum Thema Verkehr steht im Koalitionsvertrag: Aufgabe der Privatwirtschaft ist es, Personenverkehr, Gütertransport und Logistik zu betreiben. Dann heißt es weiter: Aufgabe des Staates ist es, eine zukunfts- und leistungsfähige Infrastruktur zu garantieren ... Was heißt das denn übersetzt? Das heißt, der Staat ist der Büttel derjenigen, die Gewinne machen. Der Staat muss alles leisten, darf aber selber nicht an Gewinnen beteiligt werden. Dafür sind die Privaten zuständig. Das ist nicht unsere Ideologie. Zum öffentlichen Personennahverkehr schreiben Sie ganz unverblümt: Dabei werden wir den Vorrang kommerzieller Verkehre gewährleisten. Wer sich mit kommerziellen Verkehren in Städten auseinandersetzt, der weiß, dass - als Folge der Privatisierung - die betreffenden Unternehmen Dumpinglöhne zahlen und trotzdem die Fahrpreise steigen. In diese Richtung wollen wir nicht gehen. Aber das ist die Ideologie, die Sie in Ihrem Koalitionsvertrag ganz unverblümt niedergeschrieben haben. Ich komme auf den Antrag der Linken zurück. Der Grundsatz "Privat vor Staat" hat allerdings nichts mit PPP zu tun. Ich glaube, da haben Sie - darauf haben schon einige Redner hingewiesen - einiges durcheinandergeworfen. Man sollte vielleicht der Öffentlichkeit erklären, was eine Öffentlich-Private Partnerschaft - ÖPP oder auf Englisch PPP - eigentlich ist. Was kann man sich darunter vorstellen? Die Grundüberlegung ist, dass die öffentliche Hand und private Unternehmen auf Augenhöhe miteinander verhandeln und einen Vertrag für ein Objekt schließen. Der Kollege Tiefensee hat vorhin Beispiele aus dem schulischen Bereich genannt. In vielen Landesteilen der Republik lässt sich nachweisen, dass diese Partnerschaften funktionieren. Wie geht das genau? Viele Kommunen stehen vor dem Problem, dass die Schulen marode sind. Das kennen Sie alle sicherlich aus Ihren Heimatgemeinden. Wenn jemand eine Kommune kennt, in der die Situation besser ist, der sage mir bitte Bescheid. Die rund 75 Schulen in meiner Heimatgemeinde sind jedenfalls fast alle in irgendeiner Form renovierungsbedürftig. Der Investitionsbedarf beträgt grob geschätzt 150 Millionen bis 200 Millionen Euro. Wenn eine Kommune nun etwas für Bildung tun und das schulische System verbessern will, dann müsste sie eigentlich das dafür notwendige Geld auf dem Kapitalmarkt aufnehmen und es sofort investieren. Das könnte sie, wenn sie es denn dürfte. Aber so viel Kapital darf in der Regel keine Kommune aufnehmen. Da sind Regularien davor, die eine solche Kreditaufnahme verhindern. Selbst wenn die Kommune es dürfte: Was würde sie dann machen? Sie würde ihre Planungs- bzw. Architekturabteilung beauftragen, Pläne zu erarbeiten. Man darf aber nicht vergessen, dass die meisten Kommunen in den letzten 20 bis 30 Jahren diese Abteilungen abgebaut haben. Diese müssten also Private mit der Planung beauftragen. Wenn die Planungen durch die parlamentarischen Gremien durch sind, würde die Kommune private Unternehmen beauftragen, das entsprechende Projekt zu realisieren, und zwar mit dem Geld, das sich die Kommune - sofern sie es denn darf - zuvor geliehen hat. Das ist bisher der klassische Weg. Eine PPP funktioniert wie folgt: Ein Privater stellt das notwendige Geld zur Verfügung, realisiert nach Absprache mit der Kommune das Projekt - darüber werden Verträge geschlossen; entscheidend ist die Vertragsgestaltung - und betreibt das Projekt so lange, wie es der Lebenszyklus vorsieht. Das ist Teil der Leistung. Der Unterschied zwischen einer PPP und der klassischen Variante ist die Lebenszyklusbetrachtung. Wenn wir ehrlich sind, müssen wir zugeben, dass die kommunalen Räte den Lebenszyklus nicht immer im Blick haben. Bei einer PPP wird ein Objekt mit allen seinen Kosten bis zum Ende nach etwa 25 oder 30 Jahren betrachtet. Diese Kosten werden berechnet. Die Kommune mietet das Objekt zu einem festen Satz und hat immer ein funktionierendes Objekt. Nach 25 oder 30 Jahren geht es in ihren Besitz über. Das ist PPP. Das ist kein Allheilmittel. Jede Kommune muss für sich entscheiden, ob sie ein Projekt so angehen will und angehen kann. Wir sind jedenfalls nicht bereit, dieses Instrument - es kann sinnvoll sein, muss es aber nicht - einfach zu beseitigen. Ihr Antrag liefe aber darauf hinaus, dieses Instrument abzuschaffen. Das wollen wir nicht. Wir wollen, dass die Kommunen in der Lage sind, selber zu entscheiden, ob PPP für sie ein sinnvolles Modell ist. Sie behaupten in Ihrem Antrag, die PPP Deutschland AG werde nur vom Bund und von Wirtschaftsunternehmen betrieben. Das ist nicht richtig. Bund, Länder und Kommunen halten einen Anteil von 57 Prozent, während die private Wirtschaft einen Anteil von 43 Prozent hält. Das heißt, Kommunen, die wollen, haben die Möglichkeit, einzugreifen. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel gibt es eine Taskforce für PPP. Das Finanzministerium hat ein Beratungsinstitut errichtet, das Kommunen berät, die dieses Instrument nutzen wollen. Wir halten das für den richtigen Weg. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Als letztem Redner zu diesem Tagesordnungspunkt erteile ich nun das Wort dem Kollegen Christian von Stetten von der CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heute von der Linksfraktion eingebrachte Antrag fordert in seiner Überschrift eine Beschleunigung der Rekommunalisierung und einen Stopp der Öffentlich-Privaten Partnerschaften. Wenn man allerdings den Antrag genau liest, dann wird deutlich, dass das, was Sie heute hier einfordern, im Prinzip ein Generalangriff auf die kleinen Handwerker, die kleinen Dienstleister und die Kleinstunternehmen in den Städten und Gemeinden ist. (Ulla Lötzer [DIE LINKE]: So ein Unsinn! Sämtliche Studien belegen, dass kleine Handwerker dadurch Vorteile haben!) Frau Kollegin, Sie fordern - es wurde bereits erwähnt - unter anderem eine Änderung der Gemeindeordnung dahin gehend, dass die Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen aufgehoben werden soll. Es ist doch genau diese Regelung, die die Kleinstunternehmer, die Handwerker in unseren Kommunen schützt. (Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Richtig!) Wenn Sie nun das tun, was wir als verantwortliche Politiker nicht tun sollten, nämlich den kleinen Handwerkern und den kleinen Gewerbetreibenden diesen Schutz nehmen, dann nehmen Sie denen auch noch die Arbeit. Das sollte nicht im Sinn aller hier im Hause und auch nicht Ihrer Fraktion sein. Dieser Schutz hat sich bewährt, und den werden wir auch weiterhin geben. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Nun möchte ich einmal die rot-grüne Bundesregierung für einen Gesetzentwurf aus dem Jahr 2005 loben. (Johannes Kahrs [SPD]: Das ist immer gut!) Ihr habt damals - das war einer der letzten Gesetzentwürfe, die Rot-Grün im Bundestag verabschiedet hat - einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Öffentlich-Privaten Partnerschaften eingebracht. Diesen Gesetzentwurf haben wir von CDU/CSU-Seite wohlwollend begleitet. Obwohl wir in der Opposition waren, haben wir mitgeholfen, diesen Gesetzentwurf im Bundestag zu verabschieden. (Johannes Kahrs [SPD]: Ihr habt euch enthalten!) - Wir haben uns enthalten - da hast du völlig recht -, weil es ein Schritt in die richtige Richtung war, aber es noch weitere Punkte gab, die wir aufnehmen wollten. Wenn sich aber eine Opposition während eines Bundestagswahlkampfs dazu durchringt, das Gute in einem Gesetzentwurf positiv zu bewerten, dann ist das sicherlich zu begrüßen. Dieses Gesetz, das 2005 verabschiedet wurde, wollen Sie ausweislich Ihres Antrags aus ideologischen Gründen abschaffen. (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Aus praktischen Gründen!) Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir hier selbstverständlich nicht mitmachen werden. Aus Ihrem Antrag wird deutlich, dass Sie das Unternehmensrecht verändern wollen. Zum Beispiel wollen Sie das Aktienrecht dahin gehend ändern, dass in Zukunft für die von Kommunen entsandten Aufsichtsräte in Aktiengesellschaften und gemeinwirtschaftlichen Unternehmen nicht mehr das gilt, was heute noch Gesetz ist. Heute ist im Gesetz geregelt, dass die Aufsichtsräte zum Wohl des Unternehmens Entscheidungen treffen sollen, also auch zum Wohl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das wollen Sie nun ändern, und zwar so, dass in Zukunft die Aufsichtsräte zuerst dem Gemeinwohl, also den kommunalen Interessen, verpflichtet sind. Sie haben die Funktion der Aufsichtsräte überhaupt nicht verstanden. Sie fordern keine Rekommunalisierung, sondern das ist eine Renaissance des Sozialismus, und das wollen wir hier im Parlament nicht beschließen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Ich möchte nun noch ein weiteres Thema aufgreifen, da ich glaube, dass das Gegenteil von dem, was Sie hier beschreiben, der Fall sein wird. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir in dieser Legislaturperiode noch einen weiteren Schritt gehen müssen, nämlich den Schritt in Richtung Abschaffung der steuerlichen Ungleichbehandlung von staatlichen Dienstleistungen und den Dienstleistungen, die von privaten Unternehmen erbracht werden. Die Europäische Union ermahnt uns schon heute, hier für mehr Wettbewerbsgerechtigkeit zu sorgen. Beispielsweise gibt es eine Ungleichbehandlung im Bereich der Umsatzsteuer. Das trifft in dem Bereich jeden Bürger. (Zuruf der Abg. Ulla Lötzer [DIE LINKE]) Sie haben - wir befinden uns ja derzeit im Vorwahlkampf in Berlin - die Berliner Verhältnisse angesprochen. Insofern sollten Sie dies einmal mit den Berliner Gastronomen und Unternehmern diskutieren. Derzeit gibt es drei Möglichkeiten, Räume für eine Familienfeier anzumieten: Entweder mieten Sie den Raum direkt bei der Kommune oder bei einem örtlichen Gastronomen oder bei einem Unternehmen an, das im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft das Gebäude betreibt und die Räume vermietet. Wenn Sie einen Raum direkt bei der Kommune steuerfrei für 1 000 Euro anmieten, dann haben Sie einen wesentlichen Vorteil gegenüber demjenigen, der einen gleichwertigen Raum bei einem örtlichen Gastronomen anmietet; denn bei dem örtlichen Gastronomen fallen neben der Miete in Höhe von 1 000 Euro auch noch, wenn man die Personalkosten berücksichtigt, 19 Prozent Umsatzsteuer, also zusätzlich 190 Euro, an. Das ist eine Wettbewerbsverzerrung, die beseitigt werden muss. (Zuruf der Abg. Ulla Lötzer [DIE LINKE]) Wir werden Ihren Antrag dazu nutzen, hierüber intensiv in den zuständigen Ausschüssen zu diskutieren. Ich hätte gerne auf die Rede des Senators reagiert und ihm zwei, drei Ratschläge für Berlin mitgegeben. Leider hat er das Plenum schon verlassen. Er wird triftige Gründe dafür haben. Ich darf zum Schluss die Diskussion zusammenfassen. Ich glaube, es ist deutlich geworden: PPP ist kein Allheilmittel. Aber in der Zusammenarbeit zwischen Staat und privaten Unternehmen können intelligente, kostengünstige und für die Bürger nützliche Projekte entstehen. Deswegen werden wir auch in Zukunft an diesem Modell festhalten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 17/5776 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Die Federführung ist jedoch strittig. Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP wünschen Federführung beim Haushaltsausschuss. Die Fraktion Die Linke wünscht Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft und Technologie. Ich lasse zuerst über den Überweisungsvorschlag der Fraktion Die Linke - Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft und Technologie - abstimmen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Der Überweisungsvorschlag ist abgelehnt. Ich lasse nun über den Überweisungsvorschlag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Federführung beim Haushaltsausschuss - abstimmen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Der Überweisungsvorschlag ist angenommen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 28 a und b auf: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Gero Storjohann, Dirk Fischer (Hamburg), Arnold Vaatz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Oliver Luksic, Patrick Döring, Werner Simmling, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Die Verkehrssicherheit in Deutschland weiter verbessern - Drucksache 17/5530 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (f) Innenausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Haushaltsausschuss b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Kirsten Lühmann, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Sicher durch den Straßenverkehr - Für eine ambitionierte Verkehrssicherheitsarbeit in Deutschland - Drucksache 17/5772 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (f) Innenausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Haushaltsausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Gero Storjohann für die Unionsfraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Gero Storjohann (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns in der Dekade der Verkehrssicherheit - das haben die UN beschlossen -, und die geht von 2010 bis 2020. Wir als Union empfanden es als sinnvoll, mit einem eigenen Antrag die Verkehrssicherheit auch im Bundestag in den Mittelpunkt zu stellen. Ich glaube, feststellen zu können, dass von allen Themen, die wir bearbeiten, die Übereinstimmung der Verkehrspolitiker im Bereich der Verkehrssicherheit am größten ist. Es ist wichtig, dass diese Arbeit in den Vordergrund gestellt wird; denn die Arbeit ist erfolgreich gewesen. Vergleicht man das Jahr 2010 mit dem Jahr 2000, dann stellt man fest, dass allein bei den Verkehrstoten ein Rückgang von über 50 Prozent zu verzeichnen ist, im Verhältnis zum Jahr 1991 betrug der Rückgang 68 Prozent. Das wurde in einer Zeit erreicht, in der das Verkehrsaufkommen immer mehr gestiegen ist und um über 20 Prozent zugenommen hat. Das macht deutlich, dass wir bisher eine gute Arbeit vorlegen konnten. Ich erinnere an die Gurtpflicht, an den Einbau von Airbags und an den Ausbau der Infrastruktur. Das hat enorme Fortschritte bei der Verkehrssicherheit gebracht, und das hat zu dem Sinken der Zahl der Todesfälle entscheidend beigetragen. Was nicht so erfolgreich gewesen ist, ist die Vermeidung von Schwer- und Schwerstverletzten. Der Einbau von Airbags hat dazu geführt, dass die Unfälle, die es weiterhin gab, zwar nicht mehr so oft tödlich ausgegangen sind, dass aber Schwer- und Schwerstverletzte zu beklagen waren. Deshalb müssen wir die Verkehrssicherheitsarbeit auf einem hohen Niveau weiterführen. Wir wollen mit unserem Antrag der Regierung einen Impuls geben, auf dem guten Weg fortzuschreiten. Bei allen Erfolgen unserer Arbeit muss deutlich sein, dass das nicht nur eine Aufgabe des Parlaments oder der Regierung ist, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dadurch, dass wir den Verkehr sicherer machen, wollen wir dafür sorgen, dass Menschenleben nicht gefährdet werden und dass die Menschen unversehrt an ihr Ziel kommen. Jeder getötete Mensch ist einer zu viel. Deshalb möchten wir die Zahl der Geschädigten so weit wie möglich senken. Uns ist klar, dass die Zahl nie null sein wird, aber die Vision, dieses Ziel anzustreben, muss erlaubt sein. Das ist international Konsens. Unser Antrag enthält eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die ihre spezielle Wirkung entfalten. Wir als Parlament haben eine gute wissenschaftliche Begleitung. Die Regierung hat die Bundesanstalt für Straßenwesen, die jeden Vorschlag intensiv darauf prüft, ob er machbar ist und in welchem Umfang durch ihn eine Verbesserung herbeigeführt wird. Deshalb dauert es auch eine gewisse Zeit, bis ein guter Vorschlag umgesetzt wird. Ich erinnere an die Umsetzung des Vorschlags zum Tagfahrlicht. Es hat eine Dekade gedauert, bis Erfolge zu verzeichnen waren. Aber deshalb geben wir nicht auf. Vielmehr ist es für uns Verkehrssicherheitspolitiker ein umso größerer Ansporn, andere davon zu überzeugen, weiterzumachen. Unser besonderes Augenmerk gilt den gefährdeten Personengruppen im Straßenverkehr: Das sind nach unserer Auffassung Kinder, Fahranfänger zwischen 18 und 24 Jahren, die im Straßenverkehr aufgrund mangelnder Fahrerfahrung ein besonders hohes Risiko eingehen, und insbesondere ungeschützte Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Fahrradfahrer und motorisierte Zweiradfahrer. Unfallschwerpunkte sind weiterhin der Güterkraftverkehr und der Verkehr auf den Landstraßen. Hier müssen jeweils spezifische Maßnahmen ergriffen werden. Insbesondere die Gefährdung von jungen Fahrern hat uns in letzter Zeit angetrieben, neue Initiativen zu ergreifen. Von 2008 auf 2009 ist die Zahl der Verkehrstoten bei jungen Fahranfängern um über 10 Prozent gesunken. Wir sind der Meinung, dass das auf die Einführung des Führerscheins mit 17 und auf die Absenkung der Promillegrenze auf null bei jungen Fahrern zurückgeführt werden kann. Die 0,0-Promille-Grenze findet eine hohe Akzeptanz bei den jungen Menschen, die inzwischen durch Aufklärungsarbeit selbst dafür sorgen, dass der, der fährt, wirklich null Promille hat. Das ist der erfolgreichen Arbeit der letzten Bundesregierung zu verdanken. Wir möchten die Fahranfängervorbereitung weiter optimieren. Deshalb enthält unser Antrag unter anderem einen Prüfauftrag im Hinblick auf eine zusätzliche Begleitphase nach der Fahrschulausbildung und nach der Fahrprüfung. Ein solches Zweiphasenmodell, das wir schon länger diskutieren und das häufig an den Kosten gescheitert ist, wird in Österreich praktiziert. Es ist sinnvoll, sich intensiver damit zu beschäftigen. Große Aufmerksamkeit erfährt auch der Vorschlag, den Einsatz sogenannter Alcolocks bei alkoholauffällig gewordenen Verkehrsteilnehmern zu prüfen. Falls einige das noch nicht kennen: Es handelt sich um eine sogenannte Wegfahrsperre. Das Lenkrad wird erst nach Pusten in ein Alkoholtestgerät entriegelt, natürlich nur dann, wenn die Person nüchtern ist. In einigen europäischen Ländern wird dieses System bei alkoholauffälligen Personen getestet, um ihnen die Chance, weiterhin am Straßenverkehr teilzunehmen, zu eröffnen. (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Sollen sie doch Bus fahren!) Wir wissen, dass es auch bei diesem Verfahren Manipulationsmöglichkeiten gibt, aber wir wollen es trotzdem testen. Deshalb haben wir einen ergebnisoffenen Prüfauftrag aufgenommen. Bei den Autobahnen wollen wir durch den weiteren Ausbau von Lkw-Stellplätzen mehr Sicherheit schaffen. (Volkmar Vogel [Kleinsaara] [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Der Bund hat bereits ein gutes Programm auf den Weg gebracht. Bis 2012 sollen weitere 5 500 neue Lkw-Parkplätze gebaut werden; denn die Situation auf den Parkplätzen an den Autobahnen ist unhaltbar. Es entstehen gefährliche Situationen durch Rückstau. Die Lkw-Fahrer sind nämlich gehalten, ihre Ruhezeiten einzuhalten. Sie sollen deshalb stressfrei ihre Parkplätze ansteuern können. Auch das ist ein wichtiger Auftrag im Bereich der Verkehrssicherheit. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Für uns als Union ist der bedarfsgerechte Ausbau des Bundesfernstraßennetzes ein wesentlicher Beitrag dazu, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. 2008 und 2009 wurden über 232 Kilometer neue Autobahnen fertiggestellt, 171 Kilometer Autobahn wurden sechs- und mehrspurig ausgebaut. Wir sind der festen Überzeugung: Breitere, moderne und gut ausgebaute Straßen erhöhen die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Auch bei allen künftigen Baumaßnahmen wollen wir uns am Leitbild der fehlerverzeihenden und standardisierten Straße orientieren. Hierzu gehören vor allen Dingen Rüttelstreifen auf den Autobahnen, die dem Sekundenschlaf entscheidend entgegenwirken können. Auch der freiwillige Einbau von technischen Assistenzsystemen - das liegt ja meinem Kollegen Vogel besonders am Herzen - kann eine Lösung sein, um die Verkehrssicherheitsarbeit entscheidend voranzubringen. (Volkmar Vogel [Kleinsaara] [CDU/CSU]: Sehr richtig! Das ist die Zukunft!) Diese Systeme werden gerade für den Premiumbereich entwickelt und zum Teil auch schon eingebaut und getestet. (Florian Pronold [SPD]: Das brauchen wir auch im Bundestag, wenn eine langweilige Rede gehalten wird!) Es bleibt zu hoffen, dass sie später auch im Volumenbereich eine entsprechende Wirkung entfalten. Deshalb bin ich froh, dass wir hier in Deutschland Fahrzeuge herstellen, die dem Premiumbereich zuzurechnen sind. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Zum Schluss möchte ich noch die Forderung aufstellen, dass man sich EU-weit auf einheitliche Statistiken einigt, damit Vergleichbarkeit gegeben ist. Es muss Klarheit darüber herrschen, wann ein Verkehrsverletzter auch als solcher in den Statistiken erfasst wird und er nicht als Person gilt, die zwar im Krankenhaus behandelt wird, aber nicht in den entsprechenden Statistiken erfasst wird. Unser Antrag enthält eine Vielzahl von Maßnahmen. Im Ausschuss werden wir sicherlich intensiv auch die Vorschläge, die darüber hinaus noch vorgetragen werden, beraten und diskutieren. Ich bitte um Überweisung an den Ausschuss. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Petra Pau: Die Kollegin Kirsten Lühmann hat für die SPD-Fraktion das Wort. Kirsten Lühmann (SPD): Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Sehr verehrte Herren und Damen! Kennen Sie "Bike Heroes"? Ich meine damit nicht den Rennradnachwuchs, den Rudolf Scharping für seinen Bund Deutscher Radfahrer sucht, sondern ich meine die Zeichentrickfiguren, mit denen der Auto Club Europa seine diesjährige Kampagne zum Thema "Kind und Fahrrad" startet. Bundesweit ist die Zahl der im Verkehr getöteten Kinder im letzten Jahr von 90 auf 104 gestiegen. Jedes zweite dieser Kinder war mit einem Fahrrad unterwegs. Der ACE möchte bei seiner Aktion mit den Kindern zusammen, also nicht mit erhobenem Zeigefinger, einen Sichtcheck der Fahrräder der Kinder auf technische Mängel durchführen. Gleichzeitig wird eine Zählung stattfinden, wie viele Kinder mit einem Helm und wie viele ohne Helm Fahrrad fahren. Ich denke, wir alle sind sehr gespannt auf die Ergebnisse der Studie. Diese Kampagne des ACE wie die anderen Aktionen der Verkehrssicherheitsverbände ADAC, ARCD, DVR oder Verkehrswacht sind wichtig. Sie sind wichtige Teile im großen Puzzle der Verkehrssicherheit. Dazu gehört, die Grundregeln der StVO, die wir alle einmal lernen mussten, zu verinnerlichen: (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, ... belästigt wird. (Volkmar Vogel [Kleinsaara] [CDU/CSU]: § 1 StVO: aufmerksam, vorausschauend, rücksichtsvoll!) Mit den Aktionen der Verkehrssicherheitsverbände und dem Verweis auf § 1 der StVO könnten wir das Thema Verkehrssicherheit eigentlich ad acta legen. Damit ist alles gesagt. Wir alle wissen aber, dass sich die Situation auf bundesdeutschen Straßen in der Realität anders darstellt. Ich bin heute, wie so oft, mit dem Fahrrad hierhergekommen. Ich habe mich maßlos über einen Lkw geärgert, der den Sicherheitsabstand zu uns Fahrradfahrenden deutlich unterschritten hat und dadurch eine sehr gefährliche Situation verursacht hat. Ich habe aber auch gehört, dass sich die Fußgänger über die Fahrradfahrenden aufgeregt haben, weil diese aus dem obigen Grund auf den Gehweg ausgewichen sind. (Volkmar Vogel [Kleinsaara] [CDU/CSU]: Auch das stimmt!) Ich weiß auch, dass ich mich, wenn ich mit dem Auto unterwegs bin, über all die aufrege, die langsamer sind als ich, und damit eigentlich auch über mich selber, weil ich irgendwann ja auch wieder als Fußgängerin unterwegs bin. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat 2001 die rot-grüne Bundesregierung ein Programm für mehr Sicherheit im Straßenverkehr verabschiedet. Schwerpunkt war die Bewusstseinsbildung der Verkehrsteilnehmenden und damit dieses Thema Rücksichtnahme. Viele dieser Themen kommen uns auch heute, zehn Jahre später, sehr bekannt vor: ÖPNV als sicheres Verkehrsmittel stärken, Unfallrisiko für Fahranfangende reduzieren, Landstraßen sicherer machen, Finanzierung der Verkehrssicherheitsarbeit sichern, Fahrerlaubnis auf Probe, Lenk- und Ruhezeiten sowie Ladungssicherung, aber auch die Überwachung und Sanktionierung verstärken. Auch dieser Plan hat dazu beigetragen, dass sich die Verkehrssicherheit auf bundesdeutschen Straßen in den letzten zehn Jahren deutlich gesteigert hat. Hier nur eine Zahl, auf die wir mit Recht stolz sein können: Die Zahl der Verkehrsunfalltoten lag im letzten Jahr unter 4 000. Diese Zahl alleine wird Ihnen wenig sagen; ich gebe Ihnen eine Vergleichszahl: In den 70er-Jahren lag diese Zahl bei über 20 000, obwohl wir nur ein Drittel der Kraftfahrzeuge von heute auf unseren Straßen hatten. Jetzt, nach zehn Jahren, hat die Bundesregierung beschlossen, einen neuen Verkehrssicherheitsplan aufzulegen, und ihn, wie wir von den Verkehrssicherheitsverbänden gehört haben, schon mit diesen abgestimmt. Ich halte dies für richtig und gut. Nach einer Dekade muss man sich die Fragen stellen: Was haben wir erreicht? Was war gut? Aber was ist noch zu tun? Diesem Thema widmet sich der Antrag der SPD, aber auch - Herr Storjohann hat es gesagt - der Antrag der Koalition. Bleiben wir bei den Verkehrsunfalltoten. Das Dritte Europäische Aktionsprogramm für Straßenverkehrssicherheit hat das Ziel gehabt, von 2001 bis 2010 die Zahl der Verkehrstoten europaweit um 50 Prozent zu senken. Dieses Ziel hat die Bundesrepublik fast erreicht. Mit dem neuen Leitfaden für die Politik der Verkehrssicherheit, den die Kommission aufgelegt hat, möchte sie diese Zahl von 2010 bis 2020 noch einmal um 50 Prozent senken. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat - Herr Storjohann hat es gesagt - hat sogar eine Vision Zero, indem er sagt: Unser Ziel müsste sein, die Zahl auf null zu senken. Ich kenne auch das Zitat unseres Altbundeskanzlers Helmut Schmidt: Wer Visionen hat, möge bitte zum Arzt gehen. In diesem Fall hilft aber nur ein ehrgeiziges Ziel. Auch wenn wir es nie erreichen, müssen wir uns zu ihm bekennen. Wir müssen unsere Aktivitäten auf dieses Ziel ausrichten, und es muss uns zur Höchstform antreiben. Auch ich bin wie wohl alle hier der Meinung: Jeder Tote im Straßenverkehr ist ein Toter zu viel. Genau das ist es, was mit dieser Vision Zero ausgedrückt werden soll. Minister Ramsauer hat auf einer Veranstaltung des DVR diese Idee ausdrücklich gutgeheißen und sich mit ihr solidarisch erklärt. In unser Verkehrssicherheitsprogramm sollten wir daher zumindest die 50-Prozent-Marke aufnehmen, die uns Europa vorgegeben hat. Aber es geht nicht nur um Tote - auch darauf hat der Kollege Storjohann hingewiesen -, sondern es geht auch um Schwer- und Schwerstverletzte. Zurzeit differenziert unsere Statistik nicht danach. Wenn ich nach einem Unfall 24 Stunden zur Beobachtung im Krankenhaus bleibe, zähle ich genauso als Schwerstverletzte wie jemand, der lebenslange Folgen aufgrund eines Unfalls erleiden muss. Wenn wir gezielt Prävention betreiben wollen, müssen wir genaue Zahlen haben. Daher regen wir an, eine Kategorie wie "lebensgefährlich verletzt" einzuführen, damit wir hier über genaue Zahlen verfügen und das trennen können. Ich führe noch einige Punkte aus dem SPD-Antrag an. Wir haben uns zum einen dem Aktionsfeld Mensch mit den Kategorien Kind, Fahranfangende und ältere Menschen gewidmet. Hier ist die Aufklärung durch die Verkehrssicherheitsverbände mit ihren vielen Ehrenamtlichen von besonderer Bedeutung. Ich denke hier etwa an die Verkehrswacht, die auf Landes-, Kreis- und Ortsebene erhebliche Arbeit leistet. Von hier aus danke ich all den Menschen, die das tun, noch einmal herzlich für das, was sie in der Vergangenheit geleistet haben. (Beifall im ganzen Hause) - Ich danke Ihnen für Ihren Applaus. Er war sehr wichtig. - Aber genauso wichtig wie dieser Applaus und die Anerkennung ist auch die finanzielle Sicherheit, die wir diesen Verkehrssicherheitsverbänden geben müssen. Wenn sie weiterhin so erfolgreich, so effektiv und so kostengünstig für unsere Sicherheit sorgen sollen, dann müssen wir ihnen auch mittelfristige Planungssicherheit geben. Ich war sehr euphorisch, als Herr Staatssekretär Scheuer bei den Haushaltsberatungen angekündigt hat, dass er genau dies tun wolle. Ich bitte Sie dann aber auch, diese Summe zu verstetigen, zumindest auf dem jetzigen Niveau, und sie auch in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen, damit die Verkehrssicherheitsverbände entsprechende Sicherheit haben. (Beifall bei der SPD und der LINKEN - Florian Pronold [SPD]: Kein Klatscher bei der Regierung! Das lässt ja tief blicken!) Ich meine, das sind wir dem Ehrenamt schuldig. In unserem Antrag gehen wir weiter auf Kinder und auf die Helmpflicht ein. Wir möchten gern, dass untersucht wird, ob es angesichts der Zahlen nicht doch sinnvoll ist, eine Helmpflicht für Kinder auf Fahrrädern einzuführen. Wir gehen auf Fahranfangende und auf das Mehrphasenmodell ein. Der Führerschein mit 17, den wir eingeführt haben, war gut, aber nicht alle können ihn nutzen. Die zwei Jahre Probezeit, die wir eingeführt haben, sind gut; aber nach der Führerscheinprüfung gibt es auch für die auffällig gewordenen Fahranfangenden keine neue Praxisprüfung. Die Kurse, die sie machen müssen, sind in der Regel nur Theoriekurse. Ebenso haben wir die 0,0-Promille-Grenze eingeführt. Das war auch sehr gut. Aber, Herr Storjohann, ich sage Ihnen deutlich: Allein in Niedersachsen hatten wir im letzten Jahr 3 425 schwere Verkehrsunfälle, die aufgrund von Alkoholmissbrauch zustande kamen. Das ist einfach zu viel. Zudem ist der Verkehrsunfalltod für junge Menschen zwischen 18 und 24 Jahren immer noch die Haupttodesursache. Das heißt, obwohl wir die Zahlen gesenkt haben, sterben noch immer die meisten Menschen im Alter zwischen 18 und 24 Jahren an den Folgen eines Verkehrsunfalls. Die Gründe dafür sind neben falschem Überholen hauptsächlich nicht angepasste, zu hohe Geschwindigkeit. Wenn wir diese Zahlen senken wollen, müssen wir auch darüber nachdenken, ob wir jungen Menschen, die noch nicht so viel Fahrerfahrung haben, in den ersten zwei Jahren, bis sie diese Erfahrung gesammelt haben, eine Höchstgeschwindigkeit auferlegen, die niedriger als diejenige ist, die erfahrene Autofahrer fahren dürfen. Andere Länder wie Frankreich haben es uns erfolgreich vorgemacht. Ich halte dies für eine auch für uns angezeigte Maßnahme. Lassen Sie uns die letzte Zielgruppe anschauen; das sind die sogenannten Silver Ager, wie der ADAC sie nennt. Die erste Reihe hier im Haus wird sehen, dass ich eigentlich auch schon ein bisschen dazugehöre, wenn auch noch nicht ganz. Diese Silver Ager sind zwar an der Verursachung von Unfällen unterproportional beteiligt, aber wenn sie in einen Unfall verwickelt werden und dabei verletzt werden, dann sind diese Verletzungen in der Regel sehr schwer. Dies wird sich in absoluten Zahlen aufgrund des demografischen Wandels natürlich erhöhen. Das damit verbundene Problem wurde gestern auch bei einer Veranstaltung im BMVBS zu dem Thema "Barrierearmes Bauen" angesprochen: Keine Person möchte daran erinnert werden, was kommt, wenn sie älter wird. Das heißt, wir treffen keine Vorsorge, und wenn es so weit ist, dann ist es zu spät. Insbesondere im ländlichen Raum sind die Menschen auf Kraftfahrzeuge angewiesen. Wir haben viele Orte ohne Bäcker, ohne Fleischer, ohne Supermarkt, ohne funktionierenden ÖPNV. Oftmals leben die Kinder auch noch an anderen Orten. Wenn die Fahrerlaubnis abgegeben werden muss, dann bedeutet dieser Verlust der Mobilität auch einen erheblichen Verlust an Lebensqualität. Als Polizeibeamtin habe ich sehr viele Vorträge dazu gehalten. Heute weiß ich: Ich hätte es auch lassen können; denn eine Studie besagt, dass ältere Menschen in diesem Fall nicht auf die Polizei hören. Sie hören aber auch nicht auf ihre Kinder, was mich nicht verwundert: Als Kinder haben wir nicht auf unsere Eltern gehört. Warum sollen sie jetzt auf uns hören? Aber ältere Menschen hören in dieser Frage auf Ärzte und Ärztinnen. Diesem Thema sollten wir uns widmen; wir sollten die Beratung hierzu ausweiten. Wir können zwar die schönsten Ideen haben, aber wenn deren Umsetzung nicht kontrolliert wird, werden wir nicht weiterkommen. Das heißt, wir müssen uns auch mit folgender Frage auseinandersetzen: Wie überwachen wir die Realisierung unserer schönen Ideen? Ich weiß, das ist Ländersache, die Länder haben die Polizeihoheit. Aber wir müssen auch darüber reden: Wie viel ist uns die Sicherheit der Menschen auf unseren Straßen wert? Darüber müssen wir mit den Ländern sprechen. Nicht allein Geld zählt; gefragt sind intelligente Konzepte und die Einbeziehung bürgerschaftlichen Engagements mit Unterstützung von Bund, Ländern und Kommunen. Die Ideen dazu finden sich im SPD-Antrag und auch im Antrag der Regierungskoalition. Ich bin sicher, in den Beratungen werden wir noch viele neue Ideen haben, damit am Ende der Debatte ein Verkehrssicherheitsprogramm steht, das die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer auf bundesdeutschen Straßen erhöht. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Oliver Luksic hat für die FDP-Fraktion das Wort. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Oliver Luksic (FDP): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über weitere Verbesserungsmöglichkeiten bei der Verkehrssicherheit reden, dann gehen wir glücklicherweise von einem relativ hohen Niveau aus. Im Jahr 2010 gab es die niedrigste Anzahl von Verkehrstoten seit dem Jahr 1953, als diese Statistik zum ersten Mal erhoben wurde. Das kann man vor allem vor dem Hintergrund, dass die Gesamtfahrleistung gestiegen ist, nicht oft genug betonen. Im Vergleich zum Jahr 1991 gibt es 68 Prozent weniger Tote, obwohl die Gesamtfahrleistung in dieser Zeit um 20 Prozent gestiegen ist. Hierfür sind natürlich neue Regelungen, aber auch Verbesserungen an der Fahrzeugtechnik verantwortlich. Dennoch dürfen wir in unseren Anstrengungen nicht nachlassen. Auch wenn wir die niedrigste Anzahl von Verkehrstoten haben, bedeutet diese Zahl, dass jeden Tag in Deutschland zehn Menschen ihr Leben im Straßenverkehr lassen. Das macht deutlich, dass wir unsere Anstrengungen auf diesem Gebiet erhöhen müssen. Mit dem Antrag der Regierungskoalition wollen wir dazu einen Beitrag leisten. Lassen Sie mich am Anfang ganz bewusst den vielen ehren- und hauptamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern danken, die etwa bei der Deutschen Verkehrswacht mithelfen, sich als Schülerlotsen engagieren oder auch im Unterricht zum Thema Verkehrssicherheit dazu beitragen, das Bewusstsein für Probleme im Straßenverkehr zu schaffen. Das verdient in der Tat unseren Respekt und auch die Anerkennung aller Fraktionen in diesem Hause. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die christlich-liberale Koalition geht in ihrer Verkehrssicherheitsarbeit von einem zentralen Grundgedanken aus. Wir werden weitere Erfolge nur erzielen, wenn wir interdisziplinär denken, das heißt, wenn wir die Themenfelder Technik, Infrastruktur und Mensch im Zusammenhang betrachten. Lassen Sie mich im Folgenden einige Punkte herausgreifen. Zunächst zur Technik. Auf EU-Ebene gibt es hinsichtlich der Fahrzeugsicherheit große Fortschritte. Wir diskutieren in Europa jetzt über die Harmonisierung von Fahrzeugprüfungen. Natürlich ist es ein erstrebenswertes Ziel, in diesem Bereich gemeinsame Standards beispielsweise in Form von Prüflisten europaweit durchzusetzen. Klar ist aber auch, dass wir das hohe Niveau, das wir in Deutschland haben, im Zuge einer Harmonisierung nicht absenken dürfen. Eine Harmonisierung sollte nicht zulasten der Sicherheit gehen. Deswegen sollte sich die Bundesregierung in Brüssel für ein hohes Niveau der Fahrzeugprüfungen einsetzen. Eine spannende technische Möglichkeit bietet der Einsatz von Alcolocks, also speziellen Wegfahrsperren. Wir sollten ihren Einsatz bei der Rehabilitation alkohol-auffällig gewordener Kraftfahrer prüfen. Durch einen freiwilligen Einbau dieser Technik können sie schneller ihre Fahrerlaubnis zurückbekommen. Damit ermöglichen wir ihnen Mobilität und sorgen für die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer. Deshalb fordern wir in unserem Antrag, dass das Verkehrsministerium die Möglichkeiten zum Einbau dieses neuen Instruments prüft. Auf dem Feld der Infrastruktur gibt es einen besonderen Problembereich, der uns seit Jahren große Sorgen macht. Das sind nicht die Autobahnen, wie oft suggeriert wird, sondern die Landstraßen. Dort gibt es überproportional viele Tote und Verletzte. Wir sollten daher unsere Anstrengungen zur Verbesserung der Infrastruktur insbesondere auf diesen Bereich konzentrieren. Dazu gehört, dass wir bekannte Unfallschwerpunkte systematisch entschärfen. Mittelfristig sollten wir der Verkehrssicherheit - das gilt besonders in Bezug auf die Planung von neuen Strecken bzw. auf die Erneuerung von älteren Strecken - einen größeren Stellenwert einräumen. Wir müssen hier zu einem Leitbild der fehlerverzeihenden und selbsterklärenden Straße kommen. Kurzfristig kann dies durch konkrete Projekte wie etwa den Einsatz von Rüttelstreifen geschehen. In Versuchen wurde nachgewiesen, dass durch sie die Zahl der Unfälle deutlich reduziert werden kann. Entscheidend ist natürlich auch der Faktor Mensch. Die besten Regeln nutzen wenig, wenn sie nicht im Bewusstsein der Menschen verankert sind. Das gilt für alle Verkehrsteilnehmer, auch für die Radfahrer. Deswegen ist es wichtig, dass wir beispielsweise bei der Fahrlehrerausbildung ansetzen. Wir müssen uns fragen: Bilden wir die Fahrlehrer gut genug aus? Vermitteln wir neben den Inhalten auch die notwendige pädagogische Kompetenz, damit die Fahrlehrer auf heterogene Teilnehmergruppen eingehen können? Haben wir die richtigen Zugangsvoraussetzungen für diesen Beruf? Über diese Fragen sollten wir bei den Beratungen im Ausschuss diskutieren. Das Gleiche gilt für mögliche Verbesserungen in der Fahrausbildung. Ich denke, wir sollten hier durchaus über eine weitere Stufe der Ausbildung nach der Fahrprüfung, wie wir sie aus Österreich kennen, nachdenken. Dort helfen Feedbackfahrten nach dem Erwerb des Führerscheins, immer wiederkehrende Fahrfehler zu beseitigen. Ich glaube, es wäre im europäischen Sinne, wenn wir beim Austausch von Best-Practice-Modellen die positiven Erfahrungen unserer europäischen Nachbarn berücksichtigen. Wir müssen auch auf die älteren Teilnehmer im Verkehr schauen; das ist aufgrund des demografischen Wandels ein immer wichtiger werdendes Thema. Deswegen zählt der Grundsatz des lebenslangen Lernens auch im Bereich der Verkehrssicherheit. Es reicht nicht mehr aus, sich nur am Anfang der Fahrerkarriere mit dem Autofahren auseinanderzusetzen. Lassen Sie mich noch einige Worte zum Antrag der SPD-Fraktion sagen. Ich glaube, es gibt hier in der Tat viele Überschneidungen. Der eine oder andere Punkt ist vielleicht aus unserem Antrag übernommen; das finden wir aber gut und richtig. (Florian Pronold [SPD]: Die Unions- und FDP-Politiker sind für Copy and Paste bekannt!) - Wir haben unseren Antrag zuerst vorgelegt. - Mit Sicherheit werden wir, wie Sie eben zu Recht gesagt haben, den einen oder anderen Punkt aus der Debatte im Ausschuss aufnehmen können. Ich finde es gut, dass Sie den Grundsatz der Subsidiarität hochhalten. Bei einem Punkt gibt es allerdings Differenzen - das möchte ich festhalten -: Es ist durchaus kritisch zu hinterfragen, ob man Tempo 30 innerorts zur Regel machen sollte. Man kann bereits jetzt an Gefahrenschwerpunkten, zum Beispiel vor Schulen, Tempo 30 festlegen. Das machen die meisten Kommunen; das ist gut und richtig. Es geht aber in die falsche Richtung, das Verhältnis von Tempo 30 zu Tempo 50 umzukehren, wie es SPD und Grüne wollen. Wir werden in den nächsten Wochen und Monaten genau hinschauen, was unser ehemaliger Kollege Hermann in Baden-Württemberg in der Verkehrspolitik tun wird. Ich glaube, er will Tempolimits und eine Citymaut einführen sowie die Zahl der Autofahrer halbieren. Das geht nach unserer Meinung in die falsche Richtung, in Richtung Bevormundung. Das ist eine Verkehrspolitik, die wir nicht mittragen wollen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Vieles ist schon erreicht. Wir wollen in unseren Anstrengungen nicht nachlassen und Mobilität möglich und sicherer machen. Entscheidend ist: Sicherheit ist nur im Einklang mit der Freiheit und der Verantwortung des einzelnen Verkehrsteilnehmers zu erreichen. Ich darf mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Die Kollegin Sabine Leidig hat für die Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Sabine Leidig (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Storjohann, Sie haben recht: Es gibt sicher wenige Bereiche, in denen die Übereinstimmungen quer durch die Fraktionen so groß sind. Trotzdem sind wir mit der Situation längst nicht zufrieden. Es gibt auch ein paar fundamentale Unterschiede in unseren Auffassungen. Deutschland ist nicht nur der größte Waffenexporteur, sondern auch einer der weltgrößten Autoexporteure. (Karl Holmeier [CDU/CSU]: Schön! Gut!) Auch Autos sind lebensbedrohlich. Man muss sich einmal die Dimension deutlich machen: Täglich fallen 3 000 Menschen in der Welt dem Autoverkehr zum Opfer. Das sind so viele, als wenn jeden Tag zehn vollbesetzte Jumbojets abstürzen würden. Vielleicht erinnern Sie sich an die öffentliche Debatte, die Ende Januar nach dem schlimmen Zugunglück bei Hordorf stattgefunden hat, bei dem ein Güterzug und ein Personenzug zusammengestoßen sind. Dabei sind zehn Menschen getötet worden; 18 Menschen wurden schwer verletzt, einige so schwer, dass sie nie mehr ihr gewohntes Leben werden führen können. Auf den Straßen Deutschlands werden aber jeden Tag mehr als zehn Menschen getötet und mehr als 200 Menschen schwer verletzt. Ich glaube, wir würden bei keiner anderen Verkehrsart akzeptieren, dass jährlich allein in Deutschland Tausende Menschen ums Leben kommen oder schwer verletzt werden. Stellen Sie sich vor, jede Woche würden 100 Menschen im Bahnverkehr umkommen oder jeden Monat würde ein vollbesetzter Passagierjet abstürzen. Ich glaube, der Bahn- und Luftverkehr würde aufs Höchste infrage gestellt. Nicht so beim Autoverkehr. Richtig ist, dass es seit vielen Jahren Verbesserungen gibt; das ist wirklich sehr gut. Ich glaube aber, es ist auch an der Zeit - und die Zeit ist gut dafür -, eine andere Perspektive auf das Problem einzunehmen. Sicherheitsgurte, Airbags, Ampeln, Schilder, Warnsysteme, Helme - all das sind wichtige Maßnahmen; aber mit all diesen Maßnahmen werden die Menschen sozusagen an den Autoverkehr angepasst. Ich glaube, das Entscheidende wäre eigentlich, die Autogefahr zu bannen und in diesem Bereich energisch abzurüsten. Der erste und wichtigste Schritt der Abrüstung ist die Entschleunigung: Die Autos müssen langsamer werden. (Oliver Luksic [FDP]: Trabbis für Deutschland!) Unfallursache Nummer eins ist überhöhte Geschwindigkeit. (Florian Pronold [SPD]: Sollen wir die Autos schieben, oder was?) Die Weltgesundheitsorganisation geht davon aus, dass man in Europa bis zu 140 000 Unfälle vermeiden, 20 Milliarden Euro sparen und 6 000 Menschenleben retten könnte, wenn die Durchschnittsgeschwindigkeit nur um 3 Kilometer pro Stunde abgesenkt würde. Es ist bekannt, dass das aggressive Fahren dadurch unterstützt wird, dass auf den Autobahnen kein Tempolimit existiert. Die meisten Menschen, die von einem Auto mit 30 Stundenkilometern erfasst werden, überleben diesen Unfall. Von den Menschen, die von einem Auto, das 50 Stundenkilometer fährt, erfasst werden, sterben die meisten. Das ist ein gravierender Unterschied, den man nicht wegwischen kann. Spätestens wenn es um Leben und Tod geht, muss man Tempolimits durchsetzen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Man kann Aufklärungskampagnen machen und Prüfaufträge erteilen, wie es die SPD vorschlägt. Das ist aber nicht nötig. Die Fakten liegen auf dem Tisch. Selbst der Wissenschaftliche Beirat zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit, den sich der Bundesverkehrsminister leistet, empfiehlt ganz eindeutig Tempolimits. Das ist eine einfache Maßnahme, die nichts kostet und ausgesprochen wirksam ist. Wir brauchen maximal 120 Stun-denkilometer auf den Autobahnen und in den Städten Regeltempo 30. (Beifall bei der LINKEN) Die Mehrheit der Bevölkerung sieht längst ein, dass solche Geschwindigkeitsbegrenzungen sinnvoll sind und letztlich allen nützen. Die Straßen werden sicherer, Umwelt und Klima werden geschont - das ist ein ganz relevanter Faktor -, und die Lebensqualität in unseren Wohngebieten wird verbessert. Damit komme ich zur zweiten Abrüstungslinie, die ich wichtig finde. Sie hat übrigens ganz viel mit Freiheit zu tun. Ich bin immer wieder überrascht, wie sehr sich die Herren von der FDP für die Freiheit der Autofahrer einsetzen, dass sie aber überhaupt nicht über die Freiheit der Kinder, auf den Straßen spielen zu können, sprechen, (Oliver Luksic [FDP]: Da müssen Sie einmal zuhören! Das haben wir alles gesagt! - Patrick Döring [FDP]: Wir werden Ihnen unseren Freiheitsbegriff nicht mehr erklären!) auch nicht über die Freiheit der Fahrradfahrer, unbehindert fahren zu können, oder über die Freiheit der Menschen, die Straßen überhaupt zu nutzen. Das finde ich ausgesprochen skurril. Ich muss Ihnen einmal eine Geschichte erzählen. In meinem Wahlkreisbüro im Odenwald erschien neulich eine junge Mutter und erzählte, dass sie ihre beiden Jungs, die acht und zehn Jahre alt sind, jeden Tag mit dem Auto zwei Kilometer weiter ins nächste Dorf in die Schule bringt. Warum fahren sie nicht mit dem Fahrrad? Die Mutter sagt: Weil das zu gefährlich ist, weil es keinen Radweg gibt, weil sich die großen Lkws durch die Ortschaft drängen und weil es einfach zu viel Autoverkehr gibt. (Patrick Döring [FDP]: Dann muss man sich als Wahlkreisabgeordnete für eine Umgehungsstraße starkmachen!) Ich glaube, das Entscheidende ist, dass wir die Wohnorte, die Städte umwelt- und menschenverträglich so umgestalten, dass diejenigen, die nicht motorisiert sind, Raum bekommen. Sie müssen unter unseren Schutz gestellt werden. Auch für sie müssen unsere Freiheitsansprüche gelten. So können wir es schaffen, dass die Vorherrschaft der Autos aufgehoben wird und tatsächlich Räume entstehen, in denen auf der Straße Lebensqualität und Sicherheit herrschen. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Kollegin Leidig, beachten Sie bitte das Signal. Sie haben Ihre Redezeit schon überschritten. (Florian Pronold [SPD]: Das ist wegen des Tempolimits in der Rede!) Sabine Leidig (DIE LINKE): Mein letzter Satz: Die Linke steht für radikale Abrüstung, und das gilt auch im Straßenverkehr. (Beifall bei der LINKEN - Zuruf von der CDU/ CSU: Sind alle Linken so oder nur Sie?) - Alle. Vizepräsidentin Petra Pau: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Wagner das Wort. Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU-Fraktion, (Volkmar Vogel [Kleinsaara] [CDU/CSU]: Frau Wagner, fragen Sie doch mal, ob Herr Ernst seinen Porsche schon verkauft hat!) wir halten eine Reduktion des Verkehrs durchaus für einen Aspekt der Verkehrssicherheit. Was Kollegin Leidig angeht: Sie haben mir aus der Seele gesprochen - das muss ich zugeben -, aber ich habe bisweilen auch an Ihren Porsche fahrenden Kollegen aus Franken denken müssen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der FDP - Patrick Döring [FDP]: Er fährt damit aber nur 30! - Sabine Leidig [DIE LINKE]: Einer schadet nicht!) Die Bundesregierung muss in diesem Jahr ein neues Verkehrssicherheitsprogramm aufsetzen. Seit 2004 existiert eine EU-Charta für Verkehrssicherheit. Es ist anzumerken - das haben meine Vorredner schon herausgearbeitet -, dass sich die Verkehrssicherheit positiv entwickelt hat. Es gibt einen Rückgang bei der Anzahl der Verkehrstoten, der Schwerstverletzten und der Schwerverletzten, während sich die Anzahl der Fahrzeuge, die Fahrleistung und die zurückgelegten Fahrstrecken verdreifacht haben. Problematisch ist nach wie vor, dass die Unfallstatistik nur den Rückgang der Toten je 100 000 Einwohner ausweist, nicht aber den der Schwerverletzten. Darüber besteht also noch eine gewisse Unklarheit. Auch hat sich zwar die Schwere der Unfälle verringert, die Anzahl der Unfälle insgesamt ist allerdings weit weniger zurückgegangen. Verkehrsunfälle sind nach wie vor die Todesursache Nummer eins bei den Menschen im Alter zwischen 1 und 45 Jahren. Die pro Jahr durch Pkw-Unfälle verursachten gesellschaftlichen Kosten betragen inklusive der Gesundheitskosten insgesamt 30 Milliarden Euro. Mit einem Bruchteil dieser Summe könnten wichtige bauliche Veränderungen vorgenommen werden, um die Unfallzahlen zu reduzieren. Aus unserer Sicht fehlt nach wie vor ein umfassendes Verkehrssicherungskonzept, so etwas wie ein Masterplan für die Verkehrssicherheit in Deutschland. Außerdem fehlt es an der Möglichkeit, das Verkehrssystem so zu gestalten, dass es Fehler verzeiht und niemand darin zu Tode kommt. Hier ist also noch viel zu tun. Ich will die Aufmerksamkeit auf einen Bereich lenken, der bisher wenig angesprochen worden ist, nämlich auf unser Verhältnis zur Mobilitätspolitik, insbesondere zum Mobilitätsträger Auto. Ich glaube, hier haben wir ein nationales Problem. Nicht einmal die Sozialdemokraten sind beispielsweise bereit, Geschwindigkeitsbegrenzungen in Erwägung zu ziehen, die über die Tempo-30-Zonen in bestimmten Stadtquartieren hinausgehen. Wir sind der Meinung, dass Tempolimits auf allen Straßen, sowohl bei den innerörtlichen Verkehren als auch auf Autobahnen und Bundesstraßen, ein hochwirksames Mittel zur Unfallreduktion und zur Reduktion der Zahl der Verletzten sind. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Wir glauben auch, dass "null Promille für alle" der richtige Weg ist. Außerdem muss viel mehr Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden. Das Phänomen "Mama-Taxi" ist schon angesprochen worden. Kinder werden heutzutage jeden Meter durch die Gegend chauffiert. Sie lernen ihre motorisierte Umgebung als Verkehrsteilnehmer nicht mehr aus eigener Anschauung mit Fahrrad oder zu Fuß kennen, sondern durch die Perspektive der Windschutzscheibe. Sie sind also, wenn sie sich einmal selbstständig im Straßenverkehr bewegen müssen, in der Tat hochgefährdet. Das muss dringend geändert werden. Wir wissen natürlich, dass wir den Menschen nichts aufzwingen können. Niemand kann eine Mutter daran hindern, auf dem Weg zur Arbeit ihr Kind bei der Kita abzusetzen; das ist ja die Lebenswirklichkeit. Gemeinsam mit den Kommunen sollten wir den Menschen aber bewusst machen, dass dies für das Verkehrsverhalten ihrer Kinder schlecht ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schlecht sind auch die viel zu breiten Straßen. Stellen Sie sich einmal irgendwo in Deutschland auf eine Autobahnbrücke, und schauen Sie hinunter. Eine riesig breite, in der Regel nicht baumbestandene Fahrbahn lädt zum Rasen ein. Selbst jemand, der eigentlich auf eine vernünftige Geschwindigkeit achtet, ist geneigt, auf solchen Straßen viel schneller zu fahren, als er es sich zutraut und als gut für ihn selbst und die Umwelt wäre. Ich erlebe die verkehrspolitischen Diskussionen - und auch das Thema Verkehrssicherheit gehört zu verkehrspolitischen Diskussionen - immer so, dass die autofahrende Bevölkerung es sofort als Zumutung empfindet, wenn man in irgendeiner Weise eine Beschränkung von ihr verlangt. Das halte ich für falsch. Ich bin der Meinung, die Beschränkung ist der einzige Weg, damit wir dauerhaft Auto fahren können, und zwar so, dass sich auch noch andere Verkehrsteilnehmer ungefährdet im öffentlichen Raum bewegen können. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Holmeier für die Unionsfraktion ist der letzte Redner in dieser Debatte. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Karl Holmeier (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 16 Prozent mehr Verkehrstote im ersten Quartal 2011 - das ist die erschreckende Mitteilung des Statistischen Bundesamtes vom Dienstag dieser Woche. Dieser Anstieg im ersten Quartal ist wahrscheinlich witterungsbedingt; es sind aber dennoch 16 Prozent mehr. Das ist in erster Linie für die Angehörigen der Verstorbenen ein entsetzlicher Verlust. Es ist aber auch für die Politik ein herber Rückschlag. Die Statistik zeigt, dass wir uns beim Thema Verkehrssicherheit nicht zurücklehnen und auf unseren Lorbeeren ausruhen dürfen. Es ist ein beachtlicher Fortschritt, dass die Zahl der Verkehrstoten seit der Einführung der amtlichen Statistik kontinuierlich zurückgegangen ist; wir haben das schon öfter gehört. Seit 1991 ist sie um 68 Prozent gesunken; sie lag im Jahr 2010 auf dem Tiefststand mit 3 657 Verkehrstoten. Das zeigt: Die Verkehrssicherheitsarbeit in Deutschland war und ist erfolgreich. Aber jeder Verkehrstote ist ein Verkehrstoter zu viel. Die aktuellen Zahlen beweisen, wie wichtig es ist, dass wir uns auf politischer Ebene weiterhin intensiv mit dem Thema Verkehrssicherheit auseinandersetzen. Unser Antrag ist daher aktueller denn je. Ich begrüße ausdrücklich, dass sich dies nicht nur im Koalitionsantrag, sondern auch im Antrag der Opposition widerspiegelt. Viele der insgesamt 30 Forderungen, die die SPD-Fraktion in ihrem Antrag aufstellt, sind sicherlich gut gemeint. Häufig fehlt jedoch der Bezug zur Realität. Die aktuelle Unfallstatistik führt uns aber schmerzlich vor Augen, dass wir die Realität nicht aus dem Blick lassen dürfen. Wir brauchen daher keine überambitionierten Ziele; das hat sich in der Vergangenheit bei anderen Themen immer wieder gezeigt. Ich denke zum Beispiel an die Lissabon-Strategie der Europäischen Union. Wir brauchen seriöse Ziele und erfolgversprechende Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit in der Praxis tatsächlich erhöhen. Deshalb haben wir uns das Ziel gesetzt, die Zahl der Verkehrstoten bis 2020 um 40 Prozent zu reduzieren. (Kirsten Lühmann [SPD]: Aber die EU verlangt mehr!) Das ist ambitioniert, aber es ist auch realistisch. Nicht weniger wichtig ist, neben der Zahl der Verkehrstoten die Zahl der Verletzten und insbesondere die Zahl der Schwerstverletzten zu senken. Hierbei müssen wir vor allem auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer achten. Besonderen Schutz genießen die jungen Verkehrsteilnehmer, insbesondere unsere Kinder, aber auch Personen über 75 Jahre, Fußgänger und Radfahrer sowie Fahranfänger. Mit den im Koalitionsantrag vorgeschlagenen Maßnahmen können wir das schaffen. Bei vielen Maßnahmen sind wir bereits auf einem sehr guten Weg. Ich denke zum Beispiel an das erfolgreiche Programm "Begleitetes Fahren ab 17", das auf unsere Initiative hin nun in Dauerrecht übergeführt wurde und nachweislich zu einer deutlichen Reduzierung der Verkehrsverstöße bei Fahranfängern beiträgt. Um mehr Verkehrssicherheit zu erreichen, brauchen wir keine unnötigen Beschränkungen der Freiheiten unserer Bürgerinnen und Bürger. Wir brauchen keine Tempolimits auf den Autobahnen und auch keine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften auf Tempo 30, wie es von der Opposition vorgeschlagen wird. Die christlich-liberale Koalition setzt stattdessen auf moderne und intelligente Verkehrssicherheitssysteme. Wir begegnen den Herausforderungen der Zukunft nicht mit den Antworten von gestern, sondern mit zukunftsweisenden Technologien, und setzen die richtigen Schwerpunkte. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Kirsten Lühmann [SPD]: Sie sollten mal im realen Leben ankommen!) In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass der Großteil der Verkehrstoten auf Landstraßen zu beklagen ist und nicht auf Autobahnen. Wir brauchen daher ausreichende Investitionen in den Straßenbau, um die Unfallschwerpunkte auf den Bundes- und Staatsstraßen zu entschärfen. Ortsumgehungen sind hierbei besonders wichtig. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Jede Ortsumgehung bringt mehr Sicherheit für die Anwohner im Ort und für die Verkehrsteilnehmer, und jede Ortsumgehung erhöht die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in der Ortschaft. Auch der Bau zusätzlicher Parkplätze für Lkw - dies wurde bereits angesprochen - ist von besonderer Bedeutung und für die Erhöhung der Verkehrssicherheit wichtig. Das gilt sowohl für Autobahnraststätten wie auch für Autohöfe. Hier müssen wir in erster Linie ansetzen. Das sind die Herausforderungen, die wir in Zukunft angehen wollen. Mit dem Koalitionsantrag leisten wir hierzu einen wichtigen Beitrag. Abschließend möchte ich noch den vielen Ehrenamtlichen danken, die sich zum Beispiel in der Verkehrswacht mit viel Engagement für die Sicherheit im Straßenverkehr einsetzen. Ein weiterer Dank gilt dem Bundesverkehrsministerium, das bei der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr hervorragende Arbeit leistet. Wenn wir uns auch in Zukunft alle gemeinsam für die Verkehrssicherheit auf deutschen Straßen einsetzen, bin ich zuversichtlich, dass das Statistische Bundesamt im nächsten Jahr wieder einen Rückgang der Zahl der Verkehrstoten verkünden wird. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 17/5530 und 17/5772 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 27 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Edgar Franke, Christine Lambrecht, Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Korruption im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen - Drucksache 17/3685 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit (f) Rechtsausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Dr. Edgar Franke für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dr. Edgar Franke (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser Antrag, der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion, mit dem Titel "Korruption im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen" ist nicht nur gut, sondern auch notwendig. Er ist notwendig, weil der gesetzlichen Krankenversicherung durch Korruption, durch Abrechnungsbetrug und vor allen Dingen durch Falschabrechnungen jedes Jahr erhebliche Summen an Versicherungsgeldern verloren gehen. Man kann darüber streiten, ob es 5, 10 oder sogar 20 Milliarden Euro sind, wie Transparency International behauptet. Zumindest handelt es sich um eine riesige Summe; das ist unter Fachleuten unbestritten. Diese finanziellen Schäden gehen zulasten der Solidargemeinschaft, zulasten der Versicherten und vor allen Dingen zulasten des Staates. In den Gesundheitsfonds zahlt der Staat in diesem Jahr bekanntlich 15,3 Milliarden Euro ein. Nicht zu vergessen ist, dass dadurch auch der Wettbewerb der Leistungserbringer beeinträchtigt wird. Am Dienstag dieser Woche haben Herr Lauterbach, Frau Reimann und ich eine Pressekonferenz zum Thema "Korruption im Gesundheitswesen" veranstaltet. Viele Journalisten haben uns gefragt: Warum ist die Korruption gerade im Gesundheitsbereich so massiv? Der Grund ist eigentlich ein ganz einfacher: Es liegt an den Abrechnungsmodalitäten. Wir von der SPD sind für die Beibehaltung des Sachleistungsprinzips. Das hat allerdings zur Folge, dass das System ein Stück weit intransparent ist. So rechnen Vertragsärzte in der Regel mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ab, ohne dass der Patient die Abrechnung sieht. Es ist nur schwer zu kontrollieren, ob Apotheker Medikamente beispielsweise aufgrund eines verkauften Luftrezeptes ausgeben. Es ist auch nicht immer zu klären, was genau Pharmavertreter in Praxen und Apotheken treiben. In einem solchen System sind der Anreiz und letztlich auch die Versuchung groß - vielleicht kann man auch sagen: die Hemmschwelle ist gering -, mehr abzurechnen. Hinzu kommt: Abrechnungsmissbräuche werden in der Praxis kaum geahndet. Im Strafrecht besteht hier eine Regelungslücke. Deswegen fordern wir von der SPD: Erstens. Nach der jetzigen Rechtslage können niedergelassene Ärzte im Gegensatz zu angestellten Ärzten nicht wegen Bestechlichkeit bestraft werden. Wir fordern hier eine rechtliche Klarstellung. (Beifall bei der SPD) Zwar wird der Große Strafsenat des BGH noch in diesem Jahr eine Grundsatzentscheidung fällen. Aber wir sagen ganz klar: Es kann nicht sein, dass Ärzte bestimmte Therapien und Medikamente nur deshalb verordnen, weil sie dafür Geld oder Sachwerte von der Industrie bekommen. Das darf nicht sein. (Beifall bei der SPD und der LINKEN) In einem Fall, den der BGH entscheiden muss, hat ein Arzt beispielsweise Reizstromgeräte bekommen. In einem anderen Fall hat ein Pharmaunternehmen einem Arzt eine Barrückvergütung - in der Fachsprache heißt sie Kick-back-Zahlung - in Höhe von 800 Euro gewährt, wenn er mit einem bestimmten Medikament pro Quartal einen Umsatz von mindestens 10 000 Euro macht. Dann spielen ganz andere als medizinische Gründe für die Art der Verschreibung die maßgebende Rolle, und das darf aus unserer Sicht nicht sein. Zweitens. Zumindest dann, wenn Krankenhäuser systematisch falsch abrechnen, muss dies sanktioniert werden. Wenn ein Krankenhaus falsch abrechnet, passiert in der Praxis bisher nichts; ganz im Gegenteil. Wenn eine Krankenkasse eine Abrechnung moniert, die aber richtig ist, muss die Krankenkasse 300 Euro an das Krankenhaus bezahlen. Das ist, glaube ich, in der Sache nicht begründet. Drittens. Gegenüber den Bundesländern ist anzuregen - das ist aus unserer Sicht wirklich von Bedeutung -, dass diese qualifizierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Ermittlungsgruppen bei der Kriminalpolizei einrichten. Das haben einige Bundesländer schon gemacht, das sollten aber alle machen. Dann wäre zum Beispiel die Rechtsprechung zum Betrugsschaden im Sinne von § 263 StGB, die sich auf das Sozialversicherungsrecht bezieht, den Staatsanwälten bekannt. Viele Staatsanwälte gehen solchen Tatbeständen nämlich nicht nach, weil sie sich im Sozialversicherungsrecht nicht auskennen. Viertens. Aus unserer Sicht ist unabhängig davon, wie das BGH-Urteil lauten wird, ein sozialversicherungsrechtlicher Straftatbestand neu zu schaffen, der die gesetzliche Krankenversicherung und die Patienten effektiv schützt. In den beschriebenen Fällen, in denen ein Pharmavertreter einen Arzt - umgangssprachlich gesagt - schmiert, ist im Sinne des Betrugstatbestands oftmals kein Schaden entstanden; denn der Arzt hat ein ganz großes Auswahlermessen bei den Medikamenten. Da ist nichts nachzuweisen. Die Krankenkasse muss dann erstatten. Insofern ist vor allen Dingen ein Vertrauensschaden beim Patienten entstanden, der strafrechtlich nicht zu fassen ist. Hier besteht aus unserer Sicht dringend Handlungsbedarf. (Beifall bei der SPD) Fünftens. Wir brauchen Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten bei den Krankenversicherungen. Sie müssen als Profitcenter organisiert werden. Es kann nicht sein, dass die Krankenkassen, die sich im Bereich der Fehlverhaltensbekämpfung engagieren, mit finanziellen Nachteilen bestraft werden. Ich komme zum Schluss, auch wenn ich zu diesem Thema noch ein paar Minuten reden könnte. Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass die Effizienz und Wirtschaftlichkeit im Bereich des Gesundheitswesens gestärkt werden. Das ist auch gerade im Interesse der Ärzte, die ehrlich abrechnen. Das ist die breite Mehrheit. Die Ärzte sind in ihrem Job in der Regel sehr engagiert. Diejenigen, die falsch abrechnen, schädigen auch die ehrlich abrechnenden Ärzte. Es gibt ja ein Gesamtbudget. Der Arzt, der mehr verschreibt, als er eigentlich dürfte, oder der falsch verschreibt oder der sich bei der Abrechnung von krimineller Energie leiten lässt, schädigt die ehrlichen Ärzte. Vizepräsident Eduard Oswald: Sie hatten angekündigt, zum Schluss zu kommen, Herr Kollege. Dr. Edgar Franke (SPD): Ja. - Die notwendigen finanziellen Mittel stehen dann nicht zur Verfügung, weil ein "korrupter" Arzt entsprechend verschrieben hat. In dem Sinne ist unser Antrag nicht nur notwendig, nicht nur sinnvoll, sondern er ist auch in der Sache begründet. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Eduard Oswald: Wir haben zu danken, Kollege Dr. Franke. - Jetzt für die Fraktion der CDU/CSU unser Kollege Dietrich Monstadt. Bitte schön, Kollege Monstadt. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Dietrich Monstadt (CDU/CSU): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Ausgaben des Gesundheitsfonds betrugen im letzten Jahr 170 Milliarden Euro. Diese riesige Summe weckt bei allen Beteiligten, die von diesem System profitieren wollen, Begehrlichkeiten, sich legal wie auch illegal ein großes - manchmal ein zu großes - Stück aus dem Gesamtkuchen herauszuschneiden. Alle Beteiligten stehen gegenüber den Mitgliedern und Versicherten in der Verantwortung dafür, dass die begrenzten Mittel sinnvoll, wirtschaftlich und zweckmäßig eingesetzt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen sind Treuhänder der Beiträge, die ihre Mitglieder eingezahlt haben. Es gibt Fehlverhalten. Wer sich etwa als Leistungserbringer korrumpieren lässt oder falsch abrechnet, vergeht sich an der Gemeinschaft der Versicherten und der Versorgung kranker Menschen. Wer als Arzt Geld- oder Sachleistungen annimmt, damit er bestimmte Medikamente verordnet, die gegebenenfalls dem Patienten nicht nutzen, sondern ihn nur Risiken und Nebenwirkungen aussetzen, wendet sich vom zentralen Prinzip des ärztlichen Berufes ab, dass nämlich das Wohl des Kranken oberstes Gebot ist. Dennoch gehen wir - ich nehme an, wir alle gemeinsam - davon aus, dass Ehrlichkeit der Regelfall ist und Korruption, Abrechnungsbetrug und Falschabrechnung die Ausnahme darstellen. Pauschalverdächtigungen sind fehl am Platz. Es ist auch wenig hilfreich, wenn man versucht, eigene fehlgeleitete Politik durch den Versuch zu korrigieren, drastische Sanktionen zu verhängen, wie wir dies in diesem Hohen Haus beim Antrag der SPD im Zusammenhang mit der Androhung von Geldbußen von bis zu 10 000 Euro gegen niedergelassene Ärzte bei bevorzugter Behandlung von Privatpatienten erlebt haben. Seit 2004 besteht eine gesetzliche Grundlage zur Bekämpfung von Fehlverhalten. Gesetzliche Krankenkassen wie auch der Spitzenverband sind seitdem verpflichtet, besondere Stellen zur Fehlverhaltensbekämpfung einzurichten und hierüber zu berichten. Diese Stellen sind auch zur Unterrichtung der Staatsanwaltschaft in solchen Fällen verpflichtet, in denen ein Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen hinweist. Im Übrigen werden wir mit dem Versorgungsgesetz ein ausdrückliches Verbot der Zuweisung gegen Entgelt einführen. Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag der SPD fordert die Bundesregierung auf, im Strafgesetzbuch zu regeln, dass Korruptionshandlungen niedergelassener Vertragsärzte Straftatbestände darstellen. Dieser Antrag ist überflüssig. Schon heute ist jede Korruptionshandlung - auch durch Ärzte - strafrechtlich sanktioniert. Mit diesem Antrag ist wohl etwas anderes gemeint. Es soll die aktuelle Praxis des Pharmamarketings unter Strafe gestellt bzw. nach Vorstellung der SPD ein Sondertatbestand, insbesondere für Ärzte, geschaffen werden. Aber auch dies ist vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage überflüssig. Während wir diese Forderung der SPD diskutieren, liegen seit drei Wochen im Großen Senat für Strafsachen des BGH die zentralen Fragen der juristischen Auseinandersetzung in diesem Zusammenhang vor: erstens die Entscheidung, ob ein niedergelassener Vertragsarzt bei der Behandlung gesetzlich Versicherter als Amtsträger nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c StGB anzusehen ist, mit der Folge, dass die Beteiligten ein Amtsdelikt, zum Beispiel Vorteilsannahme, Bestechlichkeit oder Bestechung begehen können, und zweitens, ob der Vertragsarzt Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen im Sinne des § 299 StGB ist. Dies könnte bei Annahme von Zuwendungen den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr begründen. Diese Fragen sind in der Literatur umstritten. Höchstrichterliche Entscheidungen hierzu sind bisher nicht ergangen. Das Urteil des Großen Senats wird die Rechtslage klären, und dies voraussichtlich schneller, als das von der SPD geforderte Gesetzgebungsverfahren dauern würde. Wir alle sind gut beraten, die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs abzuwarten. Wir wollen keine Sonderstraftatbestände für Ärzte. Der vorliegende Antrag der SPD fordert die Bundesregierung weiter auf, durch entsprechende gesetzliche Regelungen sicherzustellen, dass systematische Falschabrechnungen von Krankenhäusern mit spürbaren Sanktionen geahndet werden. Wir wissen, dass Falschabrechnungen vorkommen, übrigens sowohl zulasten der Krankenkasse als auch zulasten des Krankenhauses. Es gibt keine amtliche Statistik über zu hohe Krankenhausabrechnungen. Die aktuellsten Daten legen eine Prüfquote durch den MDK von etwa 10 bis 12 Prozent auffälliger Krankenhausabrechnungen zugrunde. Davon werden etwas über 40 Prozent als falsch festgestellt. Das sind etwa 4 Prozent aller Krankenhausrechnungen. Interessant ist, dass sich die beanstandeten durchschnittlich 40 Prozent auf zwei Drittel der geprüften Krankenhäuser verteilen. Damit konzentriert sich das Gros des Fehlverhaltens auf diese wenigen schwarzen Schafe. Meine Damen und Herren der SPD, ich erkenne in diesem Zusammenhang an, dass Sie die Sanktionen ausdrücklich auf systematische Falschabrechnungen begrenzen wollen, also auf solche Fälle, die etwa Vorsatz oder ein Mindestmaß an krimineller Energie enthalten. Ein seit längerer Zeit diskutiertes Thema ist, dass einerseits die Krankenkasse dem Krankenhaus eine Aufwandspauschale in Höhe von 300 Euro zahlen muss, falls die Prüfung einer Krankenhausrechnung nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrags führt, andererseits fehlt eine korrespondierende Regelung bzw. Sanktion im umgekehrten Fall. Im Übrigen ist dies eine Regelung, die von Ihrer Ministerin Ulla Schmidt eingeführt wurde. Hintergrund dieser Regelung ist, Kassen davon abzuhalten, ihre Zahlungen an Krankenhäuser unberechtigt zu verzögern und die Prüfungen zielgenau auf solche Abrechnungen zu konzentrieren, die Auffälligkeiten aufweisen. Pflicht des MDK und der Krankenkassen ist es, Beitragsmittel gerade zur Prüfung der vorgelegten Rechnungen einzusetzen. Ob hier weitere Sanktionen oder gar Strafen erforderlich sind, muss überlegt werden. Die SPD fordert in dem vorliegenden Antrag weiter die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften bzw. Verwaltungseinheiten mit sozialrechtlichem Spezialwissen. Dies soll angesichts fehlender Gesetzgebungskompetenz durch einen dringenden Appell der Bundesregierung an die Bundesländer erfolgen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD, in Ihrer Begründung weisen Sie auf die "bereits eingerichteten Schwerpunktstaatsanwaltschaften bzw. speziellen Verwaltungseinheiten, z. B. in Bayern, Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen" hin. Wer führt denn mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz die von Ihnen erwähnten Bundesländer? Was hindert Sie daran, auch in den von der SPD geführten Bundesländern Ähnliches von Ihren dort verantwortlichen Parteifreunden zu fordern? Handeln Sie insoweit! Neben der Sache liegt im Übrigen der Begründungsansatz, den zuständigen Staatsanwaltschaften zu unterstellen, sie würden die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des BGH in Strafsachen nicht kennen. Weiterhin verlangt die SPD in ihrem Antrag die Einführung eines besonderen auf sozialversicherungsrechtliche Sachverhalte abzielenden Straftatbestandes. Zur Begründung wird der Fall eines Arztes herangezogen, der eine OP ausführt, obwohl er dafür nicht ausreichend qualifiziert ist. Gerade bezogen auf dieses Beispiel halte ich Sonderstraftatbestände für Ärzte für überflüssig. Das StGB ist auch in diesen Fällen ausreichend. Schließlich schlägt die SPD in ihrem Antrag einen Weg dafür vor, wie man die von den Krankenkassen eingerichteten Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten von der Verwaltungskostendeckelung freihalten kann. Ich halte das im Antrag dafür vorgeschlagene "Profitcenter" schon rein begrifflich für etwas unglücklich. Dennoch würde ich mich dem grundsätzlichen Anliegen nicht verschließen, hier eine sinnvolle Regelung zu finden, mit der eine effiziente Bekämpfung von Fehlverhalten gefördert wird. Zusammenfassend kann man festhalten, dass die Anträge der SPD in dieser Form nicht umsetzbar sind. Sie müssen daher zurückgewiesen werden. Meine Damen und Herren, solange es eine gesetzliche Krankenversicherung gibt, werden wir immer wieder nach Wegen suchen müssen, Missbrauch vorzubeugen, ihm entgegenzuwirken bzw. ihn aufzuklären und ihn zu sanktionieren. Wir wollen gemeinsam Beitragszahler, Patienten und Leistungserbringer, die sich im Regelfall korrekt verhalten, vor dem Fehlverhalten einer Minderheit schützen. Über die besten Wege dahin sind wir immer zu einer konstruktiven Diskussion bereit. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Eduard Oswald: Vielen Dank, Herr Kollege Monstadt. - Jetzt spricht für die Fraktion Die Linke unsere Kollegin Kathrin Vogler. Bitte schön, Frau Kollegin Kathrin Vogler. (Beifall bei der LINKEN) Kathrin Vogler (DIE LINKE): Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Damen und Herren! Ich möchte mich als Allererstes - ich denke, ich spreche hier auch in Ihrem Namen - bei all jenen, die sich in den letzten Tagen so unermüdlich und engagiert dafür eingesetzt haben, den gefährlichen Darminfektionen durch den EHEC-Keim auf den Grund zu gehen, und allen, die sich um die daran schwer erkrankten Menschen gekümmert haben, bedanken. (Beifall im ganzen Hause) Sie alle, Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kliniken, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den entsprechenden Einrichtungen, haben eine großartige Leistung vollbracht und sich selbstlos für das Gemeinwohl eingesetzt. Ich möchte ihnen allen meinen ganz herzlichen Dank dafür aussprechen und allen von dieser Krankheit Betroffenen unsere besten Genesungswünsche schicken. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir alle wissen, dass eine solche Selbstlosigkeit ein großer Antrieb für viele Menschen im Gesundheitswesen ist. Unter Einsatz all ihrer Fähigkeiten und manchmal auch über ihre Grenzen hinaus dienen sie den Patientinnen und Patienten und damit der Gesellschaft. (Beifall der Abg. Stefanie Vogelsang [CDU/ CSU]) Korrupte Praktiken sind daher nicht nur eine finanzielle Belastung, wie das der Kollege Monstadt ja schon ausgeführt hat, sondern sie sind auch ein moralischer Schlag ins Gesicht all jener, die die Interessen der Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen ganz nach oben und in den Mittelpunkt ihrer eigenen Arbeit stellen, und das ist die Mehrheit. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Antikorruptionsinitiative Transparency International bezeichnet es als Korruption, wenn anvertraute Macht zum eigenen Vorteil missbraucht wird. Im Gesundheitswesen haben wir es wirklich manchmal mit einer erstaunlichen Breite von kriminellem oder zumindest deutlich unethischem Handeln zu tun: Krankenhäuser zahlen für jeden überwiesenen Patienten eine Fangprämie, und Pharma- und Medizintechnikkonzerne vergüten die Verordnung ihrer Produkte; das haben wir schon gehört. Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen vermieten ihren guten Ruf an die PR-Abteilungen von Konzernen, und Ärztinnen und Ärzte verbünden sich mit Apothekern und Versicherten, um über fingierte Abrechnungen die Krankenkassen zu betrügen. Zu guter - oder schlechter - Letzt gründen Unternehmen eigene Patientenselbsthilfegruppen und instrumentalisieren die Kranken für Kampagnen zugunsten ihrer Produkte. Diese Korruption kostet nicht nur das Geld der Versicherten, also unser aller, das dann in der Versorgung der Patientinnen und Patienten fehlt, nein, solches Fehlverhalten richtet auch erheblichen Schaden im Vertrauensverhältnis zwischen Ärztinnen und Ärzten und Patientinnen und Patienten an. Wenn ein Patient nicht mehr sicher sein kann, dass das, was die Frau Doktor empfiehlt, wirklich das beste Mittel oder die qualifizierteste Behandlung ist, sondern fürchten muss, dass die Empfehlung durch finanzielle Interessen geleitet ist, dann schwindet sein Vertrauen und damit seine Bereitschaft, die Therapie durchzuhalten. (Zuruf von der FDP: Die Ärzte haben das höchste Ansehen, Frau Vogler!) Im Antrag der SPD-Fraktion wird geschätzt, dass die Kassen in Deutschland jährlich 5 Milliarden bis 18 Milliarden Euro durch Korruption und Betrug verlieren. Das bedeutet: Bei konsequenter Korruptionsbekämpfung könnte der Kassenbeitrag um bis zu 1,5 Prozentpunkte sinken. In Ihrem Antrag konzentrieren Sie sich dann aber leider allzu sehr auf die kleinen Fische im Meer der Korruption. Sie richten Ihre Aufmerksamkeit vor allem auf die Ärztinnen und Ärzte, die Krankenhäuser, die Apothekerinnen und Apotheker, und da insbesondere auf die Fälle, die ohnehin schon öffentlich bekannt geworden sind. Alles zusammengerechnet würden Sie bei diesen Vorgängen vermutlich auf eine Gesamtschadenssumme von maximal 1 Milliarde Euro kommen. Da derzeit deutlich weniger Fälle ermittelt werden, ist es richtig, dass Sie die Zahl der spezialisierten Ermittler erhöhen wollen. Die Ausweitung des Bestechungsparagrafen auf niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ist meiner Ansicht nach ebenfalls sinnvoll, auch wenn sie nur aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung nachvollzieht. Aber manchmal ist es auch gut, wenn man nicht alles den Richterinnen und Richtern überlässt. Von den geschätzten 5 Milliarden oder gar 18 Milliarden Euro sind wir aber auch dann noch weit entfernt, wenn wir alles umsetzen, was Sie vorschlagen. Das heißt, die kleinen Fischen im korrupten Netz kriegen wir vielleicht an die Angel, aber die großen Haie nicht. Solange Sie sich nicht auch die Beziehungen zwischen der klinischen und akademischen Medizin und der Industrie vornehmen, lassen Sie die großen Haie weiter im Karpfenteich des Gesundheitswesens wildern. Der kritische Arzt Dieter Lehmkuhl schreibt im Rundbrief von Transparency International, ein Großteil der deutschen Ärzteschaft habe kein kritisches Bewusstsein über die Beziehungen zur Industrie und mögliche finanzielle Verflechtungen. Der Umgang mit Interessenkonflikten sei ungetrübt und naiv, urteilt er. Ich habe, ehrlich gesagt, manchmal den Eindruck, dasselbe könnte man auch über die Politik sagen. Naivität und Gewinnstreben werden zum Einfallstor für die großen Konzerne und ihre Lobbyisten. Hier stehen wir korrupten Netzwerken gegenüber, deren Mitglieder teilweise überhaupt kein Unrechtsbewusstsein haben. Deswegen brauchen wir gesetzliche Regelungen und entsprechende Kontrollmechanismen. (Beifall bei der LINKEN) Mehr Transparenz bedeutet, dass finanzielle Verflechtungen und Interessenkonflikte offengelegt werden müssen. Anfangen sollten wir - damit komme ich zum Schluss - bei uns selbst, im politischen Raum: Solange wir nicht verhindern, dass private Versicherungskonzerne Parteien sponsern, dass jemand, der über öffentliche Impfkampagnen mitentscheidet, auf den Gehaltslisten der Pharmaindustrie steht, oder dass Führungskräfte aus öffentlichen Einrichtungen nahtlos in Wirtschaftsunternehmen wechseln können, brauchen wir uns nicht über unterentwickeltes Unrechtsbewusstsein in der Ärzteschaft zu wundern. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Eduard Oswald: Vielen Dank, Frau Kollegin Kathrin Vogler. - Jetzt spricht für die Fraktion der FDP unser Kollege Dr. Erwin Lotter. Bitte schön, Kollege Dr. Erwin Lotter. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Erwin Lotter (FDP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Missbrauchsbekämpfung ist zwar in unser aller Interesse, aber Ihr Antrag, werte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, strotzt nur so vor Unterstellungen gegenüber einem gesamten Berufsstand. Nicht nur als Parlamentarier, sondern auch als Arzt bin ich geradezu entsetzt über die Art und Weise, wie hier die gesamte Ärzteschaft unter Generalverdacht gestellt wird. Die SPD sieht an allen Ecken und Enden Korruption und Missachtung der Patienten, der man nur noch mit dem Holzhammer schärferer Strafgesetze entgegentreten kann. Das muss vor vier Jahren, als die SPD in der Großen Koalition regierte, noch ganz anders gewesen sein. Noch im Jahr 2007 hat die ehemalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt von der SPD in einem Interview mit dem Magazin stern ihre Behauptung wiederholt, Deutschland habe das beste Gesundheitswesen der Welt. In nur vier Jahren scheint sich dieses System in einen Korruptionssumpf nach dem Muster maroder Bananenrepubliken verwandelt zu haben, und das ausgerechnet aus der Sicht von SPD-Gesundheitspolitikern, die noch vor wenigen Jahren Ulla Schmidt und ihrer Lobpreisung des deutschen Gesundheitswesens zugejubelt haben. Niedergelassenen Vertragsärzten wird generell die Neigung zum Betrug unterstellt. Krankenhäusern wird bei Falschabrechnungen systematisches Vorgehen unterstellt. Nicht nur das: Es entsteht der Eindruck, Patienten kämen in Lebensgefahr, weil zahlreiche Ärzte nicht deren Wohl, sondern nur die Höhe von Schmiergeldzahlungen fest im Blick hätten. Dabei unterstellen Sie, der Patient würde wissentlich falsch behandelt werden. Eine Unterstellung der übelsten Sorte! Denn das Gegenteil ist der Fall: Der hippokratische Eid verpflichtet Ärztinnen und Ärzte, sich nach bestem Wissen und Gewissen um das Wohl der Patienten zu kümmern. Dies sind keine hohlen Worte; denn gerade im Bereich der niedergelassenen Ärzte neigen viele Mediziner zur Selbstausbeutung. Sie arbeiten aufgrund der herrschenden Honorardeckelung wochenlang umsonst, verbringen viele Stunden in der Praxis oder auf Hausbesuchen. (Zuruf der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]) - Frau Vogler, Sie selber haben vorhin das Engagement der Ärzte dankenswerterweise herausgestellt. In einem Korruptionssumpf wäre so etwas schlecht vorstellbar. Was treibt eigentlich die Kolleginnen und Kollegen von der SPD dazu, ein solches Bild der Ärzteschaft zu vertreten? (Mechthild Rawert [SPD]: Das ist Ihre Unterstellung!) Was ist das für ein Verständnis vom Arztberuf? Sicher, meine Damen und Herren, in jedem Berufszweig gibt es schwarze Schafe. Kriminelle Handlungen müssen unnachsichtig verfolgt und verurteilt werden. Aber schwarze Schafe gibt es doch in jedem Berufszweig. Sogar unter Politikern soll es schon schwarze Schafe gegeben haben. Nun aber zu Ihren Behauptungen und unausgegorenen Vorschlägen im Einzelnen: Erstens. Die SPD behauptet, durch Fehlverhalten im Gesundheitswesen entstehe den Krankenkassen in Deutschland ein Schaden in Höhe von bis zu 18 Milliarden Euro jährlich. Bei allem Respekt vor dem European Healthcare Fraud & Corruption Network, dessen Studie dieser Vermutung zugrunde liegt, aber in dieser Quelle wurde Deutschland überhaupt nicht untersucht. Erwähnt werden insgesamt sechs Staaten, zum Beispiel die USA und Neuseeland, aber nicht die Bundesrepublik. Die Summe ist also völlig aus der Luft gegriffen. Seit 2007 hat der GKV-Spitzenverband eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen aufgebaut. Bislang liegen mehrere Berichte von Krankenkassen auf Landesebene über Verdachtsfälle vor, die aber bislang nicht zusammengefasst wurden. Laut einem Bericht des Bundesgesundheitsministeriums an den Gesundheitsausschuss, der vorgestern vorgelegt wurde, lautet der aktuelle Sachstand: Eine nachvollziehbare Schätzung der durch Fehlverhalten verursachten jährlichen materiellen Schäden im Gesundheitswesen ist nicht möglich. Zurzeit werden Kriterien erstellt, um die Berichte zu standardisieren und vergleichbar zu gestalten. Eine einheitliche Datenerhebung, die belastbare Zahlen enthält, wird voraussichtlich 2012 vorliegen. Eines ist klar: Bei ihren Behauptungen zur Schadenshöhe tappen die Sozialdemokraten im Dunkeln. Zweitens. Der Antrag fordert zusätzliche Vorschriften im Strafgesetzbuch, insbesondere in Bezug auf § 299 StGB, in dem es um Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr geht. In der Tat ist es höchst umstritten, ob § 299 StGB auch Ärzte erfasst, die als Vertragsärzte für die gesetzlichen Krankenkassen tätig werden. Einzelne Entscheidungen wie die des Oberlandesgerichts Braunschweig vom Februar 2010 gehen davon aus, dass ein niedergelassener Kassenarzt ein Beauftragter des geschäftlichen Betriebs einer Krankenkasse sei. Somit käme er als Täter gemäß dieser Strafvorschrift in Betracht. In der juristischen Literatur wird dies aber teilweise bestritten. Höchstrichterliche Entscheidungen sind hierzu bislang nicht ergangen. Eine Klärung der Rechtslage ist erst in Kürze durch das Urteil des Großen Senats des Bundesgerichtshofs zu erwarten. Was schließen wir daraus, meine Damen und Herren? Etwa dass der Gesetzgeber schnell neue Vorschriften einfügen muss, während die Rechtsprechung noch um die Auslegung der alten ringt? Es ist doch nicht die Aufgabe der Legislative, Klarstellungen zur Rechtsauslegung zu verabschieden. Ebenso ist es unnötig, wie die SPD fordert, einen zusätzlichen Straftatbestand zu schaffen, der die besondere Stellung der GKV schützt. Was, bitte sehr, soll eigentlich durch eine solche Norm genau geschützt werden? Dieser Begriff wäre allenfalls eine Generalklausel, die für Ratlosigkeit und eine Prozesslawine sorgt. Dies werden wir im Sinne klarer Rechtsverhältnisse nicht mitmachen. 2003 wurden die Krankenkassen und die Körperschaften der Ärzte und Zahnärzte dazu verpflichtet, organisatorische Einheiten zur Bekämpfung von Fehlverhalten einzurichten. Diese arbeiten seither erfolgreich. Überdies wurde von den Beteiligten die bundesweite Arbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen eingerichtet, deren Aufgabe es ist, die gesammelten Daten und Berichte zu standardisieren. Weiterhin haben wir Ärztekammern, Krankenhausgesellschaften und Clearingstellen auf Länderebene. Diese überprüfen, ob Absprachen und Verträge niedergelassener Ärzte mit Krankenhäusern unter verschiedenen rechtlichen Aspekten zulässig sind. Es stehen also schon jetzt genügend handlungsfähige Strukturen zur Verfügung, mit denen dem Missbrauch von Finanzmitteln im Gesundheitswesen wirksam begegnet werden kann. Meine Damen und Herren, wir Liberalen lehnen den Antrag der SPD in aller Entschiedenheit ab. Wie in vielen anderen gesellschaftlichen Bereichen zeigt er in schöner Eindeutigkeit: Die Sozialdemokraten haben kein Vertrauen in den Einzelnen. Sie misstrauen allen und jedem. Die Ärzteschaft bleibt leider ein Feindbild. Ihr Patentrezept, meine Damen und Herren von der SPD, ist: Kontrolle, Kontrolle und noch mehr Kontrolle, Gesetze und noch mehr Gesetze. Wohin das gerade im Gesundheitswesen geführt hat, dürfte allgemein bekannt sein. Noch mehr staatliche Bevormundung ist das Letzte, was die Mediziner in Deutschland benötigen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Vizepräsident Eduard Oswald: Vielen Dank, Kollege Dr. Erwin Lotter. - Jetzt hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unsere Kollegin Frau Maria Klein-Schmeink das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin. Maria Anna Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Keine Angst, ich lese keine Rede ab - weil wir das zum einen zu später Stunde nicht nötig haben und weil das zum anderen in der Sache nicht weiterhilft. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hier geht es weder um einen Generalverdacht gegen die Ärzte noch um die Schaffung eines rechtlichen Sondertatbestands für die Ärzte, sondern es geht, wie es im Antrag der SPD heißt, um das Thema "Korruption im Gesundheitswesen". Über dieses Thema sollten wir an dieser Stelle auch reden, und zwar nicht als Lippenbekenntnis, mit dem die Entschlossenheit dieses Parlamentes, wirksam dagegen vorzugehen, lediglich suggeriert wird, sondern man muss sich tatsächlich um diese Sache kümmern und schauen, wie man weiterkommt. Es geht nicht nur um eine geschlossene Haltung, sondern auch darum, der Korruption im Gesundheitswesen entschlossen entgegenzutreten. In diesem Bereich gibt es noch etliche Mängel zu verzeichnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Diesen Mängeln sollten wir uns tatsächlich widmen. Hier müssen wir uns natürlich die Frage stellen, ob der Antrag der SPD wirklich gut ist, wie Herr Dr. Franke für sich in Anspruch genommen hat. In der Tat hat der Antrag zwei Mängel, nämlich zum einen den Mangel, dass das schon genannte höchstrichterliche Urteil in Kürze zu erwarten ist. Da wird eine Klarstellung erfolgen. Es wird klargestellt, ob man den Korruptionstatbestand überhaupt auf niedergelassene Ärzte anwenden kann. Wenn das so ist - vieles spricht dafür -, dann wird es auch rückwirkend eine andere Rechtslage geben. Dies wird viele der hier bereits erwähnten Praktiken infrage stellen und zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Von daher haben wir einen guten Grund, abzuwarten und diesen Antrag in dieser Form nicht zu beschließen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Der zweite Mangel dieses Antrags ist aus meiner Sicht ebenfalls gravierend. In diesem Antrag wird nicht klar zwischen Korruption und Fehlern im System unterschieden. Ein Fehler im System meint beispielsweise eine fehlerhafte Abrechnung der Krankenhäuser mit den Krankenkassen. Das ist eine ganz andere Gemengelage, eine ganz andere Problemlage als die bei einer Korruption, also bei gezieltem, bewusstem, gewolltem Betrug. Dieser muss nachhaltig eingedämmt werden, um das richtige Signal in das System zu senden. Es ist ganz wichtig, dass wir hier eine klare Unterscheidung vornehmen und nicht das eine mit dem anderen verwechseln und beides in einen Sack stecken. Das an Ihre Adresse. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich glaube auch, dass wir denjenigen, die eben genannt worden sind und die mit großem Engagement im Bereich der gesundheitlichen Versorgung arbeiten, die nicht falsch abrechnen und nicht betrügen, keinen Gefallen tun, wenn wir dies vermengen. Es gibt weiteren Regelungsbedarf, nämlich Transparenz herzustellen. Die Grünen haben in diesem Jahr eine Kleine Anfrage zu den Einrichtungen für die Bekämpfung der Korruption und des Fehlverhaltens im Gesundheitswesen gestellt. Wir haben in der letzten Legislaturperiode zwei Berichte über die Arbeitsweise dieser 2003 eingerichteten Stellen entgegengenommen. Wir müssen feststellen: Wir wissen beinahe nichts. Wir tappen im Dunkeln, und wir haben nicht dafür gesorgt, dass die notwendige Transparenz vorhanden ist, um gegen Korruption im Gesundheitswesen gezielt anzugehen. (Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Vollkommen richtig!) Wir meinen: Diese Art von bewusstem Nichtwissen dürfen wir nicht länger hinnehmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Ich kann die Antwort auf die Kleine Anfrage vorlesen - daran sieht man sehr deutlich, worum es geht -: Da die Unterrichtungspflicht über Aufwandsentschädigungen gegenüber der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband festgelegt ist, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über die Höhe von gezahlten Aufwandsentschädigungen vor. Das ist eine klassische Antwort. (Birgitt Bender [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nichts wissen, nichts hören, nichts tun!) Wir haben sehr viele Antworten dieser Art in der Kleinen Anfrage erhalten, Antworten, die zeigen, wie viel Nichtwissen und wie wenig Entschlossenheit wir uns im Kampf gegen Korruption und Fehlverhalten derzeit noch leisten. Ich glaube, wir müssen beträchtlich vorankommen, wenn wir sicherstellen wollen, dass das System die richtige Botschaft empfängt: Korruption hat im Gesundheitswesen nichts zu suchen. Wir müssen dagegen geschlossen und entschlossen angehen, und wir müssen für die richtigen Instrumente sorgen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Harald Weinberg [DIE LINKE]) Das ist etwas, was Sie im Versorgungsgesetz teilweise in Angriff nehmen; aber das ist nicht alles, was wir tun müssen. Wir müssen vielmehr für wirklich schlagkräftige Instrumente sorgen und dürfen uns nicht hinter unterstellten Zuschreibungen und hinter dem Zuschreiben von Generalverdacht verschanzen. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Eduard Oswald: Vielen Dank, Frau Kollegin Klein-Schmeink. - Jetzt spricht für die Fraktion der CDU/CSU unsere Kollegin Stefanie Vogelsang. Bitte schön, Frau Kollegin Stefanie Vogelsang. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Stefanie Vogelsang (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute über Korruption und Betrug im Gesundheitswesen. Erstens. Ich glaube, wir sind uns alle einig: Niemand von uns will Korruption und Betrug in irgendeiner Weise Vorschub leisten, niemand will, dass dadurch weitere Milliardenbeträge im Gesundheitswesen verbrannt werden. (Maria Anna Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Dann tun Sie mal was!) Zweitens. Wir sind uns sicher, dass wir bei einem so wichtigen Grundpfeiler unserer sozialen Ordnung wie dem Gesundheitswesen etwas nicht aufs Spiel setzen dürfen: Das ist das Vertrauen der Menschen in die Qualität der ärztlichen Versorgung und in unser Gesundheitssystem in Gänze. Wir haben gestern in der Aktuellen Stunde darüber debattiert, dass sich einige gesetzliche Krankenkassen schändlich gegenüber Patientinnen und Patienten verhalten haben, weil sie Menschen mit einem Rechtsanspruch zu Bittstellern degradiert haben. Heute wurden wir im Tagesspiegel auf die Stimmung vorbereitet, die Sie, Herr Kollege Lauterbach, mit Ihrem Antrag ein weiteres Mal gegen das Gesundheitssystem machen. Heute unterhalten wir uns über den Antrag der SPD über Korruption. Wenn man sich Ihren Antrag anschaut, dann stellt man fest, dass es Ihnen im ersten Teil nicht einen einzigen Satz wert ist, darauf hinzuweisen - Kollegin Vogler hat das am Anfang ihrer Rede ausgeführt, was ich sehr gut fand -, dass sich ganz viele Menschen uneigennützig für andere einsetzen und ihren Job tun. Das Erste, was die SPD verbreitet hat, war Generalverdacht: Alle Lehrer sind faul, alle Beamten sind ständig krank, alle Politiker sind korrupt, alle Ärzte sind nur an ihrem wirtschaftlichen Erfolg interessiert, und alle Krankenhäuser begehen systematisch Abrechnungsbetrug. Das ist die Haltung, die Sie vertreten. Das wollen Sie den Bürgern unserer Republik vermitteln, und zwar nicht erst seitdem dieser Antrag vorliegt, sondern schon seit vielen Jahren. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Zum einen tun Sie sich damit selber keinen Gefallen; zum anderen erweisen Sie damit unserem Sozialsystem einen Bärendienst. Uns allen ist es wichtig, für mehr Transparenz zu sorgen. Wir haben in unserem komplizierten Gesundheitswesen mit irrsinnig hohen Milliardenbeträgen zu tun. Rund 250 Milliarden Euro werden im Gesundheitswesen pro Jahr ausgegeben. Natürlich gibt es da eine Anfälligkeit für Betrug und Korruption; das ist keine Frage. Wir haben unzählige Regelwerke geschaffen und viele Gesetze verabschiedet. Frau Klein-Schmeink, ein wichtiges Gesetz wurde von Ihrer damaligen Gesundheitsministerin Fischer auf den Weg gebracht. Sie hat in einer AMG-Novelle - einer Novelle zum Arzneimittelgesetz - klare Formulierungen vorgenommen, damit Ärzte nicht unendlich viele Muster und sonstige Geschenke bekommen, mit der Folge, dass niemand weiß, was bezahlt wird. (Maria Anna Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Genau!) Das Einzige, worüber wir uns intensiv Gedanken machen müssen, ist der Zustand der Staatsanwaltschaften unserer Länder. Ich finde es nicht richtig, dass wir, wenn wir gegen Korruption und Betrug angehen, den Schwerpunkt auf die Krankenkassen legen. In unserem staatlichen System, in unserer staatlichen Ordnung haben wir entsprechende Strukturen. Träger dieser Strukturen sind unsere Staatsanwaltschaften. Wir müssen gemeinsam etwas dafür tun, dass im Hinblick auf die komplizierten Regelwerke in den Staatsanwaltschaften eine bessere Kompetenz vorhanden ist, dass mehr Menschen mit juristischem Sachverstand auch sozialwirtschaftlichen Sachverstand haben und die Verflechtungen und Abhängigkeiten in den jeweiligen Bereichen durchleuchten können. Ich freue mich darüber, dass wir Ihren Antrag im Ausschuss debattieren. Wir werden die Entscheidung des Bundesgerichtshofs abwarten, bei der es um die Korruption bei ärztlichen Leistungen geht. Wir hatten uns in der letzten Sitzung des Petitionsausschusses - was dort behandelt wird, ist oft ein Seismograf vieler Themen, die wir in der Gesundheitspolitik diskutieren - mit einer Petition befasst, bei der es um Folgendes ging: Es wurde der Verdacht erhoben, dass Mediziner in unserem Land von der Pharmaindustrie Geldzuwendungen für ausgefüllte Formulare bekommen - nirgendwo registriert -, und das in unvorstellbaren Größenordnungen. Es wurde herausgearbeitet und sehr schön dargestellt, welche einzelnen Maßnahmen uns zur Verfügung stehen, um dagegen anzugehen. Bei uns in Deutschland ist es oft so, dass es aufgrund viel zu vieler Detailregelungen kaum noch Stellen in den Ländern gibt, die diese Regelungen kontrollieren können. Sie haben mich deswegen an Ihrer Seite, wenn es darum geht, die Staatsanwaltschaften in den Ländern zu überprüfen. Aber Sie haben mich nicht an Ihrer Seite, wenn es darum geht, Ihre Linie weiterzuführen, nämlich einen Generalverdacht gegen alle im Gesundheitswesen Tätigen aufrechtzuerhalten und das Vertrauen der Bevölkerung zu zerstören. Herr Lauterbach, wie wir alle wissen auch Sie: Vertrauen zerstört man nicht von heute auf morgen durch das Umlegen eines Hebels, sondern das macht man mit vielen kleinen Nadelstichen. (Harald Weinberg [DIE LINKE]: Zusatzbeiträge beispielsweise!) Diese vielen kleinen Nadelstiche haben Sie von der SPD in den letzten Jahren in diesem Bereich gesetzt. Wir sorgen jetzt dafür, dass wir diesen Berufsstand und die dort arbeitenden Menschen wieder mit dem Image versehen, das ihnen zusteht. (Harald Weinberg [DIE LINKE]: Vertrauensverlust für die FDP!) Für Korruption und für Betrug haben wir in unserem Gesundheitswesen keinen Platz. Vielmehr brauchen wir Platz für genügend Vertrauen in die Leistungen, die dort erbracht werden. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Eduard Oswald: Vielen Dank, Frau Kollegin Vogelsang. - Jetzt spricht für die Fraktion der Sozialdemokraten unser Kollege Professor Karl Lauterbach. Bitte schön, Herr Kollege. (Beifall bei der SPD) Dr. Karl Lauterbach (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Uns ist im Prinzip gerade durch Frau Vogelsang und Herrn Lotter die Position der schwarz-gelben Regierung dargestellt worden. Es gab dabei keine großen Überraschungen. Es wurde im Prinzip vorgetragen, es sei alles in Butter, es bestehe kein Handlungsbedarf, es sei alles wunderbar. (Stefanie Vogelsang [CDU/CSU]: Dann haben Sie mir nicht zugehört, Herr Kollege Lauterbach! - Volkmar Vogel [Kleinsaara] [CDU/CSU]: Guten Morgen!) Wir könnten wahrscheinlich noch Jahrzehnte warten, bis von Ihnen irgendetwas käme. (Stefanie Vogelsang [CDU/CSU]: Wenn sich die Leute danach ausrichten, wie Sie es gestalten, würden sie Deutschland alle verlassen!) Auch wenn jetzt wöchentlich über laufende Ermittlungen berichtet wird und Grundsatzurteile zum System erlassen werden, ist ganz klar, dass von Ihnen nie etwas kommen würde. (Dr. Erwin Lotter [FDP]: Ich rufe Ihnen den Namen Ulla Schmidt zu! Vielleicht sagt Ihnen der Name etwas! - Zurufe von der CDU/CSU) Sie haben es ja selbst auf den Punkt gebracht: Für Sie handelt es sich hier um einen Bereich, in dem eine Kultur des Vertrauens aufgebaut werden muss, und zwar des Vertrauens zu Ihren Kunden. (Dr. Erwin Lotter [FDP]: Besser als eine Kultur des Misstrauens!) Wir beobachten im Prinzip bei FDP und Union eine ganz klassische Klientelpolitik: Es werden die immer kleiner werdenden Gruppen, die Ihnen im Gesundheitswesen wichtig sind, geschützt. Uns wird das allgemeine Argument entgegengehalten, wir stellten alles unter einen Generalverdacht. In Wirklichkeit geht es uns um den Patienten- und Verbraucherschutz und im Übrigen auch um den Schutz der ehrlichen Ärzte und Manager im Gesundheitswesen, also um den Schutz derjenigen, die auf ehrliche Weise ihre Leistung erbringen. (Dr. Erwin Lotter [FDP]: Die Patienten brauchen Vertrauen zu den Ärzten, Herr Lauterbach!) Um den Schutz derer geht es uns, die mit in Verdacht geraten, weil über immer mehr Fälle in den Medien berichtet wird. Uns geht es also geradezu um die Vermeidung eines Generalverdachtes, indem wir die rechtlichen Grundlagen zur Verfolgung solcher Fälle schaffen. Es ist ganz interessant, dass von Ihrer Seite eine inhaltliche, ehrlich gemeinte Auseinandersetzung mit den Detailvorschlägen überhaupt nicht vorkam. (Dr. Erwin Lotter [FDP]: Dann haben Sie nicht zugehört!) Um es noch einmal klarzumachen: Wir wollen nicht, dass Ärzte allgemein unter den Verdacht gestellt werden, sie seien korrupt. Das unterstellen wir nicht. Das kommt in unserem Antrag auch mit keinem Wort vor. (Stefanie Vogelsang [CDU/CSU]: Lesen Sie einmal den ersten Satz Ihres Antrages!) Wir wollen nur, dass diejenigen verfolgt werden können, denen Korruption auch nachgewiesen werden kann - mehr nicht. Das Ganze ist auch ein riesiges medizinisches Problem. Stellen Sie sich einmal vor, Sie würden mit einem Medikament, das Ihnen aus medizinischer Sicht gar nicht nützt, behandelt, und zwar nur deswegen, weil ein Arzt eine Rückzahlung eines pharmazeutischen Unternehmens bekommen hat. Dass so etwas zum Beispiel in der Onkologie geschehen ist, ist bekannt. Solche Vorgänge haben in einzelnen Bereichen sogar schon zu Verurteilungen geführt. (Dietrich Monstadt [CDU/CSU]: Damit funktioniert das System! - Stefanie Vogelsang [CDU/CSU]: Das ist ein Straftatbestand!) Stellen Sie sich einmal vor, Sie selbst wären davon betroffen. Würden Sie dann auch sagen, man dürfe keinen Generalverdacht erheben? Stellen Sie sich vor, Sie oder Ihre Kinder wären von so einem Fall betroffen. Das sind keine belanglosen Dinge, sondern das ist sehr wichtig. Sie sind in keiner Weise bereit, sich auf die Diskussion einzulassen. (Stefanie Vogelsang [CDU/CSU]: Das ist doch nicht wahr!) Sie hoffen, dass das BGH-Urteil so ausfällt, dass sich die Probleme von allein lösen und dass der Gesetzgeber nicht aktiv werden muss. Möglicherweise wünschen Sie sogar, dass das Urteil so ausgeht, dass es den Forderungen in unserem Antrag nahekommt. Aber Sie, Herr Lotter, wollen sich auf keinen Fall in diese Diskussion hineinziehen lassen. Es könnte ansonsten ja der Eindruck entstehen, die FDP wolle sich mit den Ärzten anlegen. (Harald Weinberg [DIE LINKE]: Die verteidigt ihre letzte Wählerbasis! Das ist alles!) Vizepräsident Eduard Oswald: Gestatten Sie, Herr Kollege Professor Lauterbach, eine Zwischenfrage unseres Kollegen Dr. Erwin Lotter? Dr. Karl Lauterbach (SPD): Sehr gerne, ja. Vizepräsident Eduard Oswald: Bitte schön, Kollege Dr. Erwin Lotter. Dr. Erwin Lotter (FDP): Herr Kollege Lauterbach, Sie haben vorhin davon gesprochen, dass Sie keinen Generalverdacht erheben wollen. Ich möchte Ihnen einmal den ersten Satz Ihres Antrages zur Kenntnis geben, der da lautet: Durch Korruption, Abrechnungsbetrug und Falschabrechnung gehen der gesetzlichen Krankenversicherung jedes Jahr erhebliche Summen an Versichertengeldern verloren. Experten ... schätzen ... zwischen 3 und 10 Prozent der Gesundheitsausgaben ... Sind Sie bereit, anzuerkennen, dass man hier durchaus von einem Generalverdacht sprechen kann? (Widerspruch bei der SPD - Harald Weinberg [DIE LINKE]: Generalverdacht sind 100 Prozent! Mengenlehre!) Dr. Karl Lauterbach (SPD): Nein. - Stellen Sie sich einmal vor, ich mache folgende Aussage: Durch Korruption im Bankenwesen und durch Vetternwirtschaft entstehen Milliardenverluste. Sage ich damit, dass jeder Banker korrupt ist? Würde damit jeder Banker unter Generalverdacht gestellt? Der Schaden ist doch unbestritten. Wäre Ihre Argumentation richtig, würde das bedeuten, dass jede Kritik und jede Quantifikation eines Schadens automatisch jeden, der im entsprechenden Sujet arbeitet, unter Generalverdacht stellt. Diese Behauptung können Sie doch nicht ernsthaft aufrechterhalten. Ich bleibe dabei: Der Antrag ist gut. Man kann über die Kritik der Grünen sprechen. Es stellt sich nur die Frage, ob das jetzt der richtige Zeitpunkt ist. Es sei nur darauf hingewiesen: Wenn das BGH-Urteil so ausfällt, wie Hinweise vermuten lassen, dann wird das Korruptionsproblem nicht gelöst sein; denn bis dieses Urteil in die Rechtspraxis umgesetzt ist, wird eine lange Zeit vergehen. Außerdem betrifft es weder Privatärzte noch privat Krankenversicherte. Es wäre lediglich für die gesetzlich Versicherten ein Schutz, der sich aber erst seinen Weg durch die Institutionen bahnen muss. Ein solches Urteil löst weder die Probleme mit den Privatärzten noch die Probleme für die Privatversicherten. Daher halten wir daran fest, dass es für uns wichtig ist, eine Lösung für das gesamte System zu finden. Das war wenigstens eine Substanzkritik. Sie haben genau wie die Kollegen von der Linkspartei das Anliegen anerkannt. Es ist doch jeder mit mir einer Meinung, dass die Art und Weise, wie Schwarz-Gelb dieses für die Versicherten und die ehrlichen Ärzte gravierende Problem abtut, einer ernsthaften Auseinandersetzung mit dieser Angelegenheit, unter der viele Ärzte, viele Patienten und auch viele Versicherte zu leiden haben, nicht angemessen ist. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Eduard Oswald: Vielen Dank, Kollege Professor Karl Lauterbach. - Es gibt in dieser Debatte keinen weiteren Redner, keine weitere Rednerin. Somit schließe ich die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 17/3685 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sie sind damit einverstanden? - Das ist der Fall. Somit ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 26 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Klaus Riegert, Eberhard Gienger, Stephan Mayer (Altötting), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Joachim Günther (Plauen), Dr. Lutz Knopek, Gisela Piltz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Klima- und Umweltschutz im und durch den Sport stärken - Für eine verantwortungsvolle Sportentwicklung in Deutschland - Drucksache 17/5779 - Überweisungsvorschlag: Sportausschuss (f) Innenausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für Tourismus Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. - Damit sind alle einverstanden. Die Namen der Kolleginnen und Kollegen liegen uns vor; ich brauche sie nicht zu verlesen.1 Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 17/5779 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe nunmehr den Tagesordnungspunkt 29 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Beate Müller-Gemmeke, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ELENA - Meldepflicht aufheben und Daten der Beschäftigten löschen - Drucksache 17/5527 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Innenausschuss (f) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Federführung strittig Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Alle sind damit einverstanden, sodass ich schon dem ersten Redner das Wort erteilen kann. Es ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unser Kollege Dr. Konstantin von Notz. Bitte schön, Kollege Konstantin von Notz. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 1. Januar 2010 startete ELENA, eines der größten Datensammelprojekte in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Unmittelbar nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Vorratsdatenspeicherung und der Gewissheit, dass das Verfahren völlig aus dem Ruder gelaufen war, hatten wir die Bundesregierung mit unserem ersten hierzu vorgelegten Antrag aufgefordert, ELENA auszusetzen und die Datenübermittlung zu stoppen. Schon damals kam die Kritik an ELENA von allen Seiten: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, Datenschützer und Bürgerrechtsgruppen - niemand war mit ELENA zufrieden. Die einzigen Befürworterinnen und Befürworter fanden sich just in diesem Saal während der ersten Lesung unseres Antrags. Der Kollege Kai Wegner von der Union erklärte, ELENA sei ein wichtiger Meilenstein zum Abbau bestehender Bürokratie. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das glaubt er heute noch!) - Das glaubt er heute noch. - Die Kollegin Doris Barnett von der SPD sagte, ELENA sei auf der Höhe der Zeit und deshalb ein Vorbild für andere Verfahren. Die Kollegin Bögel äußerte die Hoffnung - ich zitiere -: Lassen Sie uns ELENA weiter aufhübschen, damit sie zur begehrten Lichtgestalt Helena wird. So können alle Beteiligten zum Schluss rufen: Heureka! (Jan Korte [DIE LINKE]: Das ist nicht schlecht!) So waren Ihre Einschätzungen vor einem Jahr. Nicht erst aus heutiger Sicht lagen Sie hiermit alle krass falsch, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU, der SPD und der FDP. Noch vor der Beratung unseres Antrages in den Ausschüssen kamen öffentliche Ankündigungen seitens der FDP, man werde ELENA kippen. Zudem äußerten auch führende Vertreter der Unionsfraktion, zum Beispiel der geschätzte Kollege Uhl - er ist leider nicht da -, öffentlich massive Zweifel an der Verfassungskonformität von ELENA. (Jan Korte [DIE LINKE]: Und Brüderle!) - Selbst er. Zu ihm komme ich noch. Doch in den Ausschüssen lehnten Sie unseren Antrag ab, und auch sonst geschah vonseiten der Koalition rein gar nichts. Kurz vor der zweiten und dritten Lesung im Plenum erklärten Kanzlerin Merkel und der zuständige Wirtschaftsminister, damals noch Herr Brüderle, öffentlich, ein Moratorium bei ELENA verhängen zu wollen. (Jan Korte [DIE LINKE]: Ja, richtig!) Doch in der zweiten und dritten Lesung am 30. Septem-ber 2010 hielten Sie hier exakt die gleichen Reden wie ein halbes Jahr zuvor, und Sie lehnten unseren Antrag erneut ab, obwohl er nur das formulierte, was Sie selbst zwei Wochen später umsetzten, allerdings ohne gesetzliche Grundlage und ohne die Beteiligung des Parlaments. Das alles ist nicht nur hochnotpeinlich. Ihr Verhalten beim Thema ELENA, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, ist rechtsstaatlich fragwürdig und ein Täuschungsmanöver gegenüber der Öffentlichkeit, (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) denn die Bundesregierung suggeriert, ELENA gestoppt zu haben. In Wahrheit aber werden die Daten von Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weiterhin Monat für Monat übermittelt und zentral gespeichert. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unglaublich!) Die verfassungsrechtlichen Bedenken haben sich sogar verschärft; denn der eigentlich gesetzlich garantierte Auskunftsanspruch der Betroffenen kann durch die Verschiebung des ELENA-Starts nicht wie ursprünglich vorgesehen 2012, sondern nun voraussichtlich erst 2014 erfolgen. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Jan Korte [DIE LINKE]) Wegen Ihrer Handlungsunfähigkeit sind nun auch die Kommunen in der prekären gesetzlichen Pflicht, zum 1. Januar 2012 Technologie und Personal für ELENA zu ganz erheblichen Kosten bereitzustellen, und zwar so, als wäre nichts geschehen. Denn: Es ist nichts geschehen. All Ihren Ankündigungen, im November eine gesetzliche Regelung vorzulegen, folgte rein gar nichts, außer einem bis heute anhaltenden, überaus peinlichen Streit über die Zuständigkeit bzw. Nichtzuständigkeit zwischen dem Wirtschafts- und dem Arbeitsministerium. Dieses ganze Verfahren ist erbärmlich und ein weiterer Fleck auf Ihrer wirklich nicht weißen Regierungsweste. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aus ELENA wird keine schöne Helena mehr. ELENA ist eine Untote, ein Datenzombie, für tot erklärt, (Jan Korte [DIE LINKE]: Wie die Regierung!) aber wegen Handlungsunfähigkeit der schwarz-gelben Bundesregierung noch immer Grundlage für eine unkontrollierte Datensammelei ohnegleichen. Machen Sie dem Spuk endlich ein Ende. Wenn man selbst nichts zustande bringt, muss man eben auch einmal einem sinnhaften Oppositionsantrag zustimmen. Ganz herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsident Eduard Oswald: Vielen Dank, Kollege Dr. von Notz. - Jetzt für die Fraktion der CDU/CSU unser Kollege Max Straubinger. Bitte schön, Kollege Max Straubinger. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Pascal Kober [FDP]: Straubinger hört man gern zu!) Max Straubinger (CDU/CSU): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Im Kern geht es bei dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen darum, dass Klarheit geschaffen wird, wie mit dem elektronischen Entgeltnachweis weiterhin verfahren wird. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Sicherlich ist es wichtig, darüber an dieser Stelle zu sprechen. Aber es gilt auch, dies gründlich zu tun, Herr Kollege von Notz. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! - Markus Kurth [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das haben wir getan!) Den Grünen geht es letztendlich nicht um Gründlichkeit, sondern um Schnellschüsse. Entscheidend ist, dass wir die offenen Fragen beantworten. Die Bundesregierung ist dabei, das Ganze intensiv zu prüfen. Es gibt keine peinliche Uneinigkeit zwischen Wirtschaftsministerium und Arbeitsministerium; (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer ist denn zuständig?) verantwortlich ist schließlich die Bundesregierung insgesamt. Mit dieser Angelegenheit sind sehr viele Fragen verbunden. Dementsprechend ist es richtig, wie die Bundesregierung handelt: Sie prüft intensiv, um sachgerechte Lösungen zu finden. Dies ist den Grünen nicht bekannt; das ist klar. (Lachen des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Unter diesem Gesichtspunkt werte ich Ihren Antrag. (Jan Korte [DIE LINKE]: Beim Wahlrecht, da sind Sie auch schnell!) Zum besseren Verständnis will ich Folgendes sagen: Auch die Grünen haben im Zuge der Gesetzgebung erkannt, dass die Einführung eines elektronischen Entgeltnachweises eine große Chance bietet. Eine Entlastung der Wirtschaft ergibt sich dadurch, dass man viele Bescheinigungen nicht mehr in Papierform erstellen muss. Damit erreicht man über einen längeren Zeitraum eine Entlastung in den Verwaltungen und in den Betrieben. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So die Theorie!) Wie bei jedem großen IT-Projekt - auch bei der Umsetzung der Hartz-IV-Gesetzgebung, die mit einer entsprechenden Datenstruktur verbunden war, konnten wir dies erleben - gibt es bei der Einführung des elektronischen Entgeltnachweises Anlaufschwierigkeiten. Der Kollege Kurth kann dies sicherlich bestätigen; er hat das Verfahren seinerzeit begleitet. Sicherlich gibt es außerdem veränderte Rahmenbedingungen, neue Positionen und neue Sichtweisen, was eine zentrale Speicherung angeht. Aber ich bin schon verwundert, dass die Grünen diesen Punkt heute in den Vordergrund stellen; Herr Kollege von Notz, Sie haben dies vorhin getan. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zu Recht!) Diese Bedenken hatten Sie bei der Gesetzgebung offensichtlich nicht. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht unser Gesetz!) - Das ist zwar nicht Ihr Gesetz, aber Sie haben sich bei der Abstimmung darüber zumindest enthalten. Das heißt, Sie haben dem Gesetz nicht widersprochen. Letztendlich haben auch Sie darin eine große Chance gesehen. Sie sollten sich heute also nicht so äußern, als hätten Sie schon damals diese Bedenken gehabt. Es ist wichtig, alle relevanten Fragen eingehend zu erörtern. Die Bundesregierung wird dies natürlich tun. Die Koalitionsfraktionen werden sie bei dieser Arbeit intensiv begleiten. Man muss allerdings - das gehört zu einer Abwägung dazu - die in den Betrieben und in den Verwaltungen bereits getätigten Investitionen berücksichtigen. Verschlankungen bei der Datenerhebung haben bereits stattgefunden. Wenn man auf diesem Weg weitergeht, kann man vielleicht eine bessere Akzeptanz des Verfahrens erreichen. Wenn das nicht möglich ist - dieser Punkt wird derzeit geprüft -, sind wir durchaus bereit, Konsequenzen zu ziehen. Aber am Anfang bedarf es, wie gesagt, einer intensiven Prüfung. Diese Prüfung werden wir vornehmen. In diesem Sinne lehnen wir Ihren Schnellschuss ab. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird hier auf alle Fälle nach der Sommerpause Klarheit schaffen. Ich bin überzeugt davon, dass die Bundesregierung bemüht ist, unserem Ansinnen nachzukommen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Eduard Oswald: Vielen Dank, Kollege Max Straubinger. - Jetzt spricht für die Fraktion der Sozialdemokraten unsere Kollegin Doris Barnett. Bitte schön, Frau Kollegin Doris Barnett. Doris Barnett (SPD): Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, worüber ich mich heute mehr wundern soll: über die Antragsteller, die sich einer gemeinsamen Initiative aus rot-grüner Regierungszeit entledigen wollen, (Pascal Kober [FDP]: Hört! Hört!) oder über die Bundesregierung, die ein innovatives Verfahren aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen an die Wand fährt und sich obendrein nicht gesetzestreu verhält. Vor neun Jahren hat Rot-Grün, überzeugt vom Nutzen der IuK-Technologie auch in der Arbeitswelt, mit dem Jobcard-System den Vorläufer von ELENA auf den Weg gebracht. In einem großen Versuch in NRW haben wir damals das Verfahren getestet, bevor wir die bundesweite Einführung in Angriff genommen haben. In der Großen Koalition wurde aus dem Jobcard- das ELENA-Verfahren, was an der Sache aber nichts ändert. Ziel war und ist, Bürokratie abzubauen und Kosten einzusparen, aber auch den Arbeitnehmern schneller zu ihren Leistungen zu verhelfen. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Funktioniert aber nicht!) Dafür werden Informationen zum Einkommen, die im Sozialversicherungssystem zu verschiedenen Leistungsberechnungen gebraucht werden, an einer zentralen Stelle sicher gespeichert. Das ist genauso sicher wie bei der gesetzlichen Krankenkasse und der Rentenversicherung. Der Abruf dieser Daten kann von den jeweiligen autorisierten Stellen und nur unter Beteiligung des betroffenen Bürgers mithilfe von zwei voneinander unabhängigen Schlüsseln, den Signaturkarten, erfolgen. Die leistungserbringende Stelle hat eine solche Karte, und die andere Karte hat der betroffene Bürger. Die Signaturkarte wird von den Behörden nur ganz bestimmten Personen mit entsprechenden Zulassungen ausgehändigt. Es ist also nicht so, dass diese Karten im Amt herumliegen und jedermann Zugang zu ihnen hat. Anderes zu behaupten, wäre schlichtweg Unsinn. Selbst wenn ein unbefugter Dritter tatsächlich einmal eine solche Signaturkarte bekäme, könnte er keine Daten abrufen. Er könnte nur dann tatsächlich mit dem Auslesegerät Daten abrufen, wenn er sowohl diese Karte als auch die Karte des Bürgers hätte. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alles Theorie, Frau Kollegin!) - Lesen Sie doch einmal das Gesetz. - Auch dann können von der abrufenden Stelle, zum Beispiel der Wohngeldstelle, nur die Daten herausgezogen werden, die für die Berechnung einer bestimmten Leistung - hier Wohngeld - benötigt werden. Also, wenn Wohngeld beantragt wird, kann man dort zum Beispiel nichts über eine Arbeitsplatzkündigung erfahren. Lesen Sie das Gesetz! Ich kann es Ihnen nur noch einmal ans Herz legen. Ihre ständig geäußerten Bedenken beruhen erstens nicht auf Fakten, man findet zweitens dazu keinerlei Anhaltspunkte im Gesetz oder Verfahren, und sie diskreditieren drittens den Bundesdatenschutzbeauftragten, der bei dieser Vorratsdatenspeicherung über die Nutzung der Instrumente zur Gewährleistung der Datensicherheit zu wachen hat und der einzige Schlüsselverwalter ist. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er sieht das hochkritisch!) Seit bald 18 Monaten werden die Daten in die Zentrale Speicherstelle übermittelt, dort geprüft, zweifach verschlüsselt und danach gespeichert. Wie schon früher ausgeführt, ist der Datenzugriff nicht nur von außen, sondern auch von innen unmöglich: Den Mitarbeitern der Zentralen Speicherstelle ist ein Zugriff nicht möglich. Was die Datenmengen angeht, darf ich daran erinnern, dass für die Durchführung des ELENA-Verfahrens die Daten von zwei Jahren benötigt werden. Bei der Berechnung bestimmter Leistungen braucht man eben Angaben über diesen Zeitraum. Um weiteren Vorhaltungen über eine angebliche Datensammelwut vorzubeugen, sage ich es auch in der heutigen Debatte: Das ELENA-Verfahren umfasst ein integriertes Löschprogramm, das keinerlei Aktivierung durch einen Menschen von außen bedarf. Selbst wenn - wovon der Antragsteller ausgeht - über vier Jahre Daten gesammelt würden, bevor ein Abruf möglich sein soll, wären die Daten von 2010 und 2011 im Jahr 2014 schon längst gelöscht. Sie haben aber insoweit recht, als man sich fragen kann, warum die Daten, die nicht gebraucht werden, weil die Regierung das Verfahren nicht ab 2012 anwenden will, überhaupt gesammelt werden. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Allerdings!) Deshalb muss ich mich jetzt an die Regierung selbst wenden, (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kann ja bei einer Oppositionspartei nicht schaden!) die sich offenbar von ELENA lösen will. Etwas anderes kann es nicht bedeuten, dass der Koalitionsausschuss im Dezember 2010 beschlossen hat, den Zeitpunkt des verpflichtenden Datenabrufs vom 1. Januar 2012 auf den 1. Januar 2014 zu verschieben. Auch hat er beschlossen, ELENA in die Zuständigkeit des Arbeitsministeriums zu überführen, was bei diesem wiederum erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit ausgelöst hat. Als Parlamentarierin reibt man sich da schon die Augen; denn bisher war mir nicht bekannt, dass der Koalitionsausschuss Gesetze macht. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, dann stimmen Sie doch unserem Antrag zu!) Eine wirksame Verschiebung des Termins von 2012 auf 2014 bedarf doch einer Gesetzesänderung. Ansonsten ist das Gesetz ab Januar nächsten Jahres anzuwenden; ab dann gilt das ELENA-Verfahren. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha!) Unternehmen, Verwaltungen und Bürger können dann nur noch mit diesem Verfahren arbeiten. Oder will die Regierung wirklich Unternehmen und Verwaltung verpflichten, nach dem 1. Januar 2012 doppelgleisig zu fahren, weitere zwei Jahre die Daten sowohl elektronisch zu übertragen als auch im Bedarfsfalle auf Papier zu erstellen? Wie rechtfertigt die Bundesregierung die dadurch anfallenden Kosten für die Unternehmen? Selbst wenn die Anwendung des Abrufverfahrens durch Gesetzesänderung wirksam auf 2014 verschoben wird, ist zu fragen, was in der Zwischenzeit passiert. Wenn die Daten, so wie es die Grünen fordern, gelöscht werden, muss doch ab 1. Januar 2012 wieder neu mit der Sammlung der benötigten Daten für die zwei Jahre angefangen werden, damit die notwendigen Daten zu Beginn der Anwendung des Abrufverfahrens im Jahr 2014 zur Verfügung stehen. Also alles noch einmal von vorne? Zu welchen Kosten? Wer zahlt? Oder bereitet die Regierung gar den Tod von ELENA auf Raten vor? So weit sind wir aber noch nicht; noch gilt das Gesetz, das einen Datenabruf ab 1. Januar 2012 vorsieht. Deshalb wäre die geforderte Löschung der Daten zum jetzigen Zeitpunkt gesetzeswidrig. Ich erwarte von uns Abgeordneten, dass wir zu einem Gesetz stehen, das wir über Jahre hinweg gemeinsam erarbeitet und dann beschlossen haben, und nicht versuchen, es mit tausenderlei unzutreffenden Bedenken und Vorurteilen zu verhindern. Nur so können wir Vertrauen in unser politisches Handeln gewinnen. Ansonsten verliert nicht nur das Gesetz an Akzeptanz, sondern auch wir selbst. (Jan Korte [DIE LINKE]: Selbstkritik ist auch gut!) Die Bundesregierung hat deshalb im September 2009 zu Recht ein Informationskonzept erstellt, das konkrete Handlungsempfehlungen enthielt. Die Bundesregierung hätte diese Empfehlungen also noch vor der Einführung von ELENA umsetzen und Verständnis bei der Bevölkerung erreichen können. Warum sie das nicht getan hat, bleibt ihr Geheimnis. Der ehemalige Wirtschaftsminister jedenfalls hat nichts getan, um das ELENA-Verfahren voranzubringen. Er hat die Großunternehmen und sein eigenes Haus nicht angehalten, ab dem 1. Januar 2010 die Daten zu übermitteln. Ist es nicht so, dass das Bundeswirtschaftsministerium erst Monate nach dem Start von ELENA angefangen hat, die Daten seiner Mitarbeiter zu übermitteln? Haben Sie damit nicht ein hervorragendes Negativbeispiel abgegeben? Die Kleinunternehmer und die mittelständischen Betriebe haben sich gesetzestreu verhalten und werden jetzt trotzdem um die Früchte ihrer Datenübermittelung gebracht. Ich frage die Bundesregierung, insbesondere den Bundeswirtschaftsminister, warum sie die beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerden bisher noch nicht einmal erwidert haben. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist interessant!) Die melden sich nicht. Das muss man sich einmal vorstellen. Will die Bundesregierung bzw. das Bundeswirtschaftsministerium den Prozess verlieren, vielleicht sogar absichtlich? Ist das ein angemessenes Gebaren eines Verfassungsorgans? Und wozu das alles? Mein Fazit lautet: Nach wie vor ist das ELENA-Verfahren in Kraft und ist Gesetz. Es ist trotz aller Verunglimpfungen ein sicheres Verfahren, das zum Bürokratieabbau beiträgt und für die Anwender eine große Erleichterung bedeutet. Ab dem 1. Januar 2012 stehen die Daten den autorisierten Behörden und den Bürgern zum Abruf entsprechender Daten zur Verfügung, wenn sich die Bundesregierung gesetzestreu verhält. Die Forderungen, die im vorliegenden Antrag enthalten sind, gehen an den Tatsachen vorbei. In dem Antrag wird zum Gesetzesbruch aufgefordert. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die FDP hat der Kollege Kober das Wort. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Pascal Kober (FDP): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen! Geschätzter Kollege Konstantin von Notz, Ihr heutiger Antrag "ELENA - Meldepflicht aufheben und Daten der Beschäftigten löschen" ist symptomatisch für die Art und Weise, wie Sie von Bündnis 90/Die Grünen Politik machen. Erst stoßen Sie das Kind absichtlich in den Brunnen oder lassen es zumindest in den Brunnen fallen, (Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dann machen Sie sich aus dem Staub, stellen sich abseits und zeigen mit dem Finger auf diejenigen, die versuchen, das Kind zu retten. Wenn es Ihnen nicht schnell genug geht, dann empören Sie sich öffentlich. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU - Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Frau Piltz hat gesagt, dass sie ein Moratorium will!) Das war auch bei Hartz IV so, Herr von Notz. Das haben Sie erfunden, und wir von der christlich-liberalen Koalition haben es in einer großen Kraftanstrengung im Sinne der Betroffenen, im Sinne der Kinder, im Sinne der Schwächsten reformiert und verbessert. (Jan Korte [DIE LINKE]: Das ist ja echt ein Witz! Ein schöner Gag zum Wochenende!) Das ist aktuell bei der Zeitarbeit so, und das ist auch bei diesem Antrag so. Sie haben ELENA erfinden lassen und der Einführung 2002, als Sie in der Bundesregierung waren, zugestimmt. Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Kober, gestatten Sie eine Frage des Kollegen von Notz? Pascal Kober (FDP): Nein, heute nicht. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Kober, Sie wollen doch nicht, dass ich die ganze Zeit dazwischenrufe!) - Also gut. Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist nett. Herzlichen Dank, auch für die Geduld aller am Freitagnachmittag. (Hartwig Fischer [Göttingen] [CDU/CSU]: Das ist dem Adel geschuldet!) Herr Kollege Kober, ich habe zwei Dinge anzumerken. Erstens. Es überrascht mich, dass Sie jetzt anfangen, die Grünen wegen Hartz IV zu bashen. Das kommt sonst aus anderen Ecken; aber bitte schön. Jetzt einmal echte Argumentation: Wie erklären Sie sich Ihre Argumentation vor dem Hintergrund, dass sowohl der Kollege Ahrendt als auch die Kollegin Piltz als auch Ihr damaliger Wirtschaftsminister Brüderle gesagt haben, dass ELENA gekippt werden muss und wir ein Moratorium brauchen? Das ist schließlich genau das, was wir hier beantragen. Zweitens frage ich, wer für das Verfahren im Augenblick zuständig ist. Die Ministerin ist ja anwesend. Insofern wäre es interessant, das von Ihnen zu erfahren, da Sie momentan ja irgendwie an der Regierung beteiligt sind. Es wird ja immer gesagt, dass so viel geprüft wird. Machen Sie einfach eine schlichte Ansage: Ist das Wirtschaftsministerium oder das Arbeitsministerium zuständig? Wer prüft denn im Augenblick so intensiv? Pascal Kober (FDP): Lieber Kollege von Notz, ich beginne mit der zweiten Frage. Ihnen wird nicht entgangen sein, wie hervorragend und reibungslos diese christlich-liberale Koalition zusammenarbeitet. (Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insofern überlassen Sie es doch uns, die Frage zu klären, wer welche Zuständigkeit hat. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wird jetzt gerade geprüft?) Darauf kommt es im Übrigen gar nicht an. Entscheidend ist, dass wir eine gute und verantwortungsvolle Politik im Sinne der Menschen in diesem Land machen. Seien Sie gewiss, auch bei ELENA wird das der Fall sein. Nun zu Ihrer ersten Frage. Als FDP-Bundestagsfraktion haben wir in der Tat eine eigene Position, die wir in das Gespräch mit den Unionskollegen einbringen werden. Zu Beginn meiner Rede hatte ich aber darauf abgehoben, dass Sie sich dazu bekennen sollten, dass Sie - zwar nicht persönlich, aber Ihre Fraktion und Ihre Partei - ELENA zunächst erfunden und dann auch eingeführt haben. Sie wollten dieses Gesetz bzw. dieses Verfahren. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben das nicht eingeführt! Das ist falsch!) Jetzt auf die anderen zu zeigen und zu schreien: "Haltet den Dieb", ist einfach unseriös. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Lernfähigkeit!) Diese Vorgehensweise ist - das werde ich noch an weiteren Beispielen zeigen - zum Prinzip Ihrer aktuellen Politik geworden. Wir als christlich-liberale Koalition werden das öffentlich benennen und Sie in diesen Punkten stellen. - Vielen Dank. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU - Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es täte der FDP gut, auch einmal lernfähig zu sein!) Ich habe es bereits gesagt: Sie haben ELENA erfinden lassen (Jan Korte [DIE LINKE]: "Erfinden lassen"!) und der Einführung im Jahr 2002, als Sie in der Bundesregierung waren, zugestimmt. Lieber Konstantin von Notz, Sie haben übrigens auch gewisse Terrorismusbekämpfungsgesetze - damals unter Otto Schily - widerstandslos einfach durchgewinkt. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eben waren Sie noch bei Hartz IV! Erzählen Sie mal was zu ELENA!) - Herr von Notz, die Rede schreitet fort. - Seit Ihrem Ausscheiden aus der Bundesregierung versuchen Sie, sich als Bürgerrechtspartei zu gerieren. Sie tun so, als sei Ihnen der Datenschutz wichtig. Aktuell kann man auf der Homepage der Grünen folgenden Text finden: Die Grünen rufen zur Massenbeschwerde gegen ELENA auf. Dieser "Elektronische Entgeltnachweis" ist ein Projekt der schwarz-roten Bundesregierung, - Sie verschweigen, dass es eigentlich Ihre Idee war - der jetzt von CDU/CSU und FDP freudig umgesetzt wird. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht wahr, und wenn Sie das noch viermal sagen!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ELENA ist von Ihnen auf den Weg gebracht worden. ELENA ist Ihr Kind und Ihr Projekt. Ich weiß, was Sie mir jetzt entgegenhalten werden - das machen die Kollegen von den Grünen aus dem Arbeits- und Sozialausschuss auch immer -: Man könne mit der Zeit lernen, (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es! Nicht alle offensichtlich, aber die meisten!) man könne aus vergangenen Fehlern lernen. - Richtig, das ist so. Ich beobachte mit großem Interesse, lieber Kollege von Notz, wie sich Ihre Partei in der letzten Zeit verhält. In NRW sind die Grünen im vergangenen Jahr an die Regierung gekommen. Sie haben sich aber nicht danach gereckt und gestreckt, das Innen- oder das Justizministerium zu übernehmen. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Kollege schafft es nicht einmal, das Wort "ELENA" in den Mund zu nehmen!) Auch als Sie in diesem Jahr in Baden-Württemberg an die Regierung gekommen sind, (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Grüne braucht es da, da haben Sie völlig recht!) haben Sie sich in keiner Weise für Bürgerrechte und Datenschutz interessiert. Sie haben auch dort weder das Justizministerium noch das Innenministerium für sich in Anspruch genommen. Das zeigt eindeutig: Bürgerrechte und Datenschutz sind kein Anliegen der grünen Partei. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Wir von der christlich-liberalen Koalition hingegen, lieber Herr von Notz, reden nicht nur über Bürgerrechte, sondern wir handeln auch entsprechend. (Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN - Jan Korte [DIE LINKE]: Das ist ein echter Gag!) Erst am Mittwoch dieser Woche hat das Bundeskabinett auf Initiative der FDP einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem das Gesetz zur Sperrung von Internetseiten aufgehoben werden soll. Sie wissen, wovon ich rede: Löschen statt Sperren. Aktuell beraten wir darüber - der Kollege Straubinger hat es vorhin schon ausgeführt -, wie wir bei ELENA weiter vorgehen wollen. Im Gegensatz zu Ihnen nehmen wir uns hierbei Zeit. Denn anders als Sie legen wir Wert darauf, dass unsere Politik nachhaltig ist, Bestand hat und nicht immer wieder vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird. (Beifall des Abg. Max Straubinger [CDU/ CSU]) Deshalb ist hier nicht Eile geboten, sondern Sorgfalt. Das ist ein weiteres Kennzeichen unserer christlich-liberalen Koalition und ihrer Politik. (Max Straubinger [CDU/CSU]: So ist es!) Natürlich haben wir Vorstellungen, wie es mit ELENA weitergehen soll. Wir wollen die Erprobungsphase von ELENA - das ist bereits angesprochen worden - bis 2014 verlängern, wie es der Koalitionsausschuss im November letzten Jahres beschlossen hat. Die datenschutzrechtlichen Bedenken sind uns ein ernstes Anliegen. Das werden wir noch eingehend prüfen. Ich halte es für ein gutes und richtiges Signal, dass der Datenfragebogen überarbeitet wurde. Beispielsweise sind die Angaben zum Thema Streik aus dem Fragebogen herausgenommen worden. Zudem hat sich bislang noch sehr wenig von dem Einsparpotenzial oder Bürokratieabbau gezeigt, die von ELENA erwartet wurden. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie die Kommunen sind noch nicht ganz zufrieden mit dem Verhältnis von Aufwand, Kosten und Nutzen. Auch hier werden wir nachsteuern. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis muss am Ende stimmen. E-Government birgt ohne Frage viele Chancen und ein großes Potenzial. Das Ganze muss aber richtig angegangen werden. Natürlich kann es sinnvoll sein, die große Zahl von physischen Bescheinigungen und Formularen zu reduzieren. Eine entsprechende Umsetzung muss aber datenschutzrechtlich und verfassungsrechtlich einwandfrei sein. Für ELENA werden wir eine solche Umsetzung jetzt prüfen und gegebenenfalls nachsteuern. Liebe Kolleginnen und Kollegen vom Bündnis 90/ Die Grünen, Sie können versichert sein, dass die christlich-liberale Koalition eine umfassende und sorgfältige Überprüfung von ELENA vornehmen wird und dass wir dementsprechend handeln werden; denn Handeln ist das Kennzeichen unserer Politik. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU - Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN - Herbert Behrens [DIE LINKE]: Fast 3 Prozent! - Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man muss die Rede immer mit einem guten Gag beenden!) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Korte hat für die Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Jan Korte (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Redebeitrag der FDP gerade war ja wirklich nicht schlecht. - Zur Sache: Bundeskanzlerin Angela Merkel ist nicht gerade dafür bekannt, dass sie etwas entscheidet, und wenn sie etwas entscheidet, dann meistens das Falsche. In diesem Fall hat sie wieder einmal nichts entscheiden wollen. Sie hat 2010 Folgendes gesagt: "Ich unterstütze ausdrücklich, dass ELENA nochmals überprüft wird." Dann gibt es ein Schreiben vom Staatssekretär aus dem Hause von der Leyen vom Frühjahr 2011 - das war also vor kurzem -, in dem steht: Derzeit findet eine Prüfung hinsichtlich des weiteren Vorgehens im ELENA-Verfahren statt, die noch nicht abgeschlossen ist. - Das kommt aus Ihrem Hause. Das ist typisch für diese Regierung. Es wird gelabert und gelabert, aber nichts wird vorgelegt. Dasselbe haben wir hier gestern beim Thema Wahlrecht erlebt. So geht es nicht. Der Antrag, der hier heute eingebracht wurde, ist daher sinnvoll. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Im Gegensatz zu Ihnen hat sich die Linksfraktion entschieden, wie sie ELENA einschätzt: Wir lehnen das Verfahren rundheraus ab (Max Straubinger [CDU/CSU]: Wie immer!) und stehen für ein ganz klares Nein zu einer Vorratsdatenspeicherung von bis zu 40 Millionen sensibler Daten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Das hier ist übrigens noch viel schlimmer als die eigentliche Vorratsdatenspeicherung, die vom Bundesverfassungsgericht mit deutlichen Worten kassiert worden ist; denn die Daten sollen zentral gespeichert werden. Allein aus diesen Gründen ist ELENA vehement abzulehnen. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich will Ihnen weitere Gründe nennen, aus denen ELENA abzulehnen ist. Ein Grund ist der Schutz des einzelnen Arbeitnehmers, der sich in Zeiten der prekären Beschäftigung, die Sie in diesem Land maßgeblich voranbringen, bekanntermaßen sowieso in einem immensen Abhängigkeitsverhältnis befindet. Es geht überhaupt nicht, dass Sie dann auch noch sensible Daten von ihm speichern, um ihn möglicherweise kontrollieren zu können. ELENA ist im Übrigen nach Auffassung von führenden Experten und Staatsrechtlern grob verfassungswidrig. Die Klagen laufen an. Ich kann einfach nicht verstehen, warum man das nicht zur Kenntnis nimmt und sich bei diesem Thema die nächste Klatsche in Karlsruhe holen will. (Zuruf der Abg. Doris Barnett [SPD]) - Sie von der SPD schütteln gerade den Kopf. Es ist unfassbar: Seit Sie in der Opposition sind, sagen Sie, Sie seien die Arbeitnehmerpartei und wollten die Interessen der Arbeitnehmer vertreten. (Doris Barnett [SPD]: Deswegen wollen wir das auch durchführen!) Mit Ihrem Larifari-Kurs machen Sie das Gegenteil. Die Position der Sozialdemokraten in diesem Punkt hat nichts mit dem Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu tun. Der nächste Aspekt, den ich ansprechen will, wurde auch schon erwähnt. Die FDP, die große wirtschaftsliberale Partei, sollte sich einmal anhören, was die kleinen und mittelständischen Unternehmen und die Unternehmerverbände zu ELENA sagen. Sie wissen überhaupt nicht, wie sie das finanzieren sollen. Für einen großen Konzern mit den entsprechenden Abteilungen und IT-Systemen ist das kein Problem. Für die kleinen Unternehmen, für die Sie sich angeblich starkmachen, ist das der blanke Horror. Dasselbe gilt übrigens für die Kommunen. Sie sollten sich einmal anhören, was die kommunalen Spitzenverbände sagen. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die FDP kann überhaupt nicht zuhören!) Kollege Döring, Sie sind doch auch Kommunalpolitiker, Sie müssen das doch zur Kenntnis nehmen. Sie müssen für Ihre Landeshauptstadt Hannover doch etwas tun. Das, was Sie hier machen, ist katastrophal. Auch deswegen muss ELENA abgelehnt werden und könnten Sie dem Antrag zustimmen; das ist doch nicht so schwer. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zusammenfassend: Das Ganze ist unnötig; das haben die Erfahrungen empirisch bewiesen. Es ist ein massiver Anschlag gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Deswegen brauchen wir hier, wie auch für andere Großprojekte, ein Moratorium. Gerade in Zeiten prekärer Beschäftigungen sollte man die Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte stärken und ausbauen und sie nicht beschränken. Dafür steht die Linke. Deswegen stimmen wir dem Antrag zu. Trotz Ihrer katastrophalen Politik wünsche ich ein schönes Wochenende. Danke. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 17/5527 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Die Federführung ist jedoch strittig. Die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP wünschen Federführung beim Ausschuss für Arbeit und Soziales, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wünscht Federführung beim Innenausschuss. Ich lasse zuerst über den Überweisungsvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, also die Federführung beim Innenausschuss, abstimmen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Der Überweisungsvorschlag ist mit den Stimmen der Unionsfraktion, der FDP-Fraktion und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bünd-nis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke abgelehnt. Ich lasse nun über den Überweisungsvorschlag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP, also Federführung beim Ausschuss für Arbeit und Soziales, abstimmen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Der Überweisungsvorschlag ist angenommen. Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 8. Juni 2011, 13 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 15.20 Uhr) Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beckmeyer, Uwe SPD 27.05.2011 Behrens, Herbert DIE LINKE 27.05.2011 Bleser, Peter CDU/CSU 27.05.2011 Dr. Bunge, Martina DIE LINKE. 27.05.2011 Connemann, Gitta CDU/CSU 27.05.2011 Dr. Danckert, Peter SPD 27.05.2011 Duin, Garrelt SPD 27.05.2011 Ebner, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.05.2011 Evers-Meyer, Karin SPD 27.05.2011 Fischer (Karlsruhe-Land), Axel E. CDU/CSU 27.05.2011 Friedhoff, Paul K. FDP 27.05.2011 Gerdes, Michael SPD 27.05.2011 Götz, Peter CDU/CSU 27.05.2011 Granold, Ute CDU/CSU 27.05.2011 Gutting, Olav CDU/CSU 27.05.2011 Hardt, Jürgen CDU/CSU 27.05.2011* Dr. Hendricks, Barbara SPD 27.05.2011 Herlitzius, Bettina BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.05.2011 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.05.2011 Dr. Hoyer, Werner FDP 27.05.2011 Jung (Konstanz), Andreas CDU/CSU 27.05.2011 Koch, Harald DIE LINKE 27.05.2011 Kopp, Gudrun FDP 27.05.2011 Dr. Lamers (Heidelberg), Karl A. CDU/CSU 27.05.2011* Leutheusser-Schnarren-berger, Sabine FDP 27.05.2011 Liebich, Stefan DIE LINKE 27.05.2011 Liebing, Ingbert CDU/CSU 27.05.2011 Dr. Linnemann, Carsten CDU/CSU 27.05.2011 Lips, Patricia CDU/CSU 27.05.2011 von der Marwitz, Hans-Georg CDU/CSU 27.05.2011 Mattfeldt, Andreas CDU/CSU 27.05.2011 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 27.05.2011 Meßmer, Ullrich SPD 27.05.2011 Nestle, Ingrid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.05.2011 Dr. Neumann (Lausitz), Martin FDP 27.05.2011 Nietan, Dietmar SPD 27.05.2011 Nink, Manfred SPD 27.05.2011 Ortel, Holger SPD 27.05.2011 Dr. Scheuer, Andreas CDU/CSU 27.05.2011 Schirmbeck, Georg CDU/CSU 27.05.2011 Schlecht, Michael DIE LINKE 27.05.2011 Schmidt (Aachen), Ulla SPD 27.05.2011* Dr. Schröder (Wiesbaden) Kristina CSU/CSU 27.05.2011 Dr. Seifert, Ilja DIE LINKE 27.05.2011 Staffeldt, Torsten FDP 27.05.2011 Dr. Steinmeier, Frank-Walter SPD 27.05.2011 Süßmair, Alexander DIE LINKE 27.05.2011 Tempel, Frank DIE LINKE 27.05.2011 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 27.05.2011 Werner, Katrin DIE LINKE 27.05.2011 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 27.05.2011 Zypries, Brigitte SPD 27.05.2011 * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung der NATO Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Klima- und Umweltschutz im und durch den Sport stärken - Für eine verantwortungsvolle Sportentwicklung in Deutschland (Tagesordnungspunkt 26) Klaus Riegert (CDU/CSU): Der Klima- und Umweltschutz ist weltweit eine der bedeutendsten Herausforderungen unserer Zeit. Manch einer mag sich bei dem Thema wundern und fragen, was denn der Sport mit dem Umwelt- und Klimaschutz zu tun habe - allenfalls stelle die Umwelt den nötigen Raum für Sport und Bewegung dar. Doch bei näherer Betrachtung ist der Sport national wie auch international schon seit vielen Jahren ein wichtiger Partner beim Umwelt- und Klimaschutz. Der Sport ist Selbstzweck, aber er steht allen voran im Dienste der Menschheit, so hat es der IOC-Präsident Jacques Rogge erst kürzlich in einer Formel trefflich zusammengefasst. Das heißt für eine mittlerweile globale Sportcommunity, die natürliche Lebensgrundlage zu bewahren und die Umwelt zu schützen. Dabei ist der Sport als Verursacher von Umweltbelastungen selbst gefragt, was dieser nach innen gerichtet verbessern kann. Aber auch nach außen stellt sich die Frage, wie die Popularität des Sports für die Nachhaltigkeit und für den Klima- und Umweltschutz genutzt werden kann. In diesem Sinne werden schon seit langem zahlreiche Anstrengungen durch die Bundesregierung in Kooperation mit den Sportverbänden, den Vereinen und den Sporttreibenden unternommen - diese Anstrengungen heißt es weiter zu unterstützen und voranzubringen. Wer einen Blick in den 12. Sportbericht der Bundesregierung wirft, wird erkennen, dass der Umwelt- und Klimaschutz schon lange ein wichtiger Bestandteil der christlich-liberalen Sportpolitik ist. Die Umwelt ist für den Sport nicht Ressource, sondern vor allem Partner. Diese Aussage versteht der Deutsche Olympische Sportbund, DOSB, schon seit langem als Arbeitsauftrag. Demnach folgt dem Denken und Reden vor allem auch ein aktives Handeln! Bei der Vielzahl der verschiedenen Initiativen des DOSB und seiner Mitgliederorganisationen zum Klima- und Umweltschutz fällt es schwer, sich bei der Aufzählung auf einige Beispiele zu begrenzen. Auch ist man selbst als Sportpolitiker erstaunt, in wie vielen Bereichen die Bürgerinnen und Bürger sich ernsthaft und intensiv mit dem Thema beschäftigen: Die Beispiele reichen über Arbeitsmaterialien zum "Klimaschutz im Sport", über den Sport-Audit im Luftsport, über Umweltschutzprojekte beim Wassersport, einem Klima-Check beim Bayrischen Landessportbund, Nachhaltigkeitskonzepte beim Turner-Bund, bis hin zur Förderung der Solarenergie beim DLRG. Ich möchte die vier Grundlinien des Klima- und Umweltschutzes im Sport kurz erwähnen, an denen sich der DOSB orientiert. Dabei können die Kategorien "Sport in Natur und Landschaft", "Klima- und Umweltfreundliche Weiterentwicklung von Sportstätten", "umweltfreundliche Gestaltung von Großsportveranstaltungen" sowie "Sport und Immissionen" herausgestellt werden. Die Sportförderung der Bundesregierung wie auch die von uns im Antrag genannten Punkte lassen sich auf diese vier Felder beziehen, sie gehen aber auch darüber hinaus. Die etwa 91 000 Sportvereine mit circa 27,5 Millionen Mitgliedern bieten eine breite Kommunikations- und Multiplikationsplattform, um Sport im Einklang mit der Natur und in Verbindung zu einem aktiven Umwelt- und Klimaschutz zu erleben. So soll beispielsweise die Umweltbildung und Umweltkommunikation bei Kindern und Jugendlichen weiter verstärkt werden, um das Verständnis der Vereinbarkeit von Sport und Natur zu fördern. Auch ist die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements im Sport, unter anderem mit Blick auf ökologische Aspekte und Tätigkeitsbereiche, in diesem Zusammenhang eine große Chance. Der Antrag der Koalitionsfraktionen beinhaltet weiterhin eine stärkere Sensibilisierung beim Thema "Mobilität", um die Vorzüge von klimafreundlichen Verkehrsmitteln sowie Möglichkeiten der Kompensation von CO2-Emissionen hervorzuheben. Nach dem durch das Bundesumweltministerium erfolgreich geförderten Projekt "Klimaschutz im Sport" heißt es, das Engagement des Sports im Bereich des Erhalts der biologischen Vielfalt weiter zu bestärken. Das ausgerufene "Internationale Jahr der Wälder" kann im Sinne des Erhalts der Biodiversität, des Bodenschutzes sowie des Erhalts einer gesunden Waldstruktur in direkter Verbindung zum naturfreundlichen Sport aufgegriffen werden. Die Kompetenz des organisierten Sports sollte bei der "Waldstrategie 2020" eingebracht werden, um fachspezifische Kenntnisse im Breiten- und Freizeitsport und im Tourismus zu nutzen. Angesichts diverser nationaler und internationaler Sportveranstaltungen und deren touristischer Vermarktung soll ein Preis ausgelobt werden, der besonders gute Beispiele für die Verbindung von umweltfreundlichen Sportangeboten mit dem Tourismus würdigt. Auch die klima- und umweltfreundliche Weiterentwicklung von Sportstätten spielt in unserem Antrag eine zentrale Rolle: Der Sanierungsbedarf bei Sportstätten in Deutschland wird zurzeit auf circa 42 Milliarden Euro geschätzt. Trotz des Konjunkturpaketes II lassen sich vielerorts ein zu hoher Energie- und Ressourcenverbrauch bei den Sportstätten feststellen, sei es beispielsweise durch veraltete Heizungsanlagen oder eine schlechte Dämmung. Daher ist aus unserer Sicht die Förderung von Beratungsangeboten für Sportvereine zu Bau, Erhalt und Sanierung von Sportanlagen unerlässlich. Im Mittelpunkt dieser Angebote stehen Beratungen bezüglich der Umweltsituation von Sportanlagen - zum Beispiel bezogen auf den Anlagenbedarf oder die Naturverträglichkeit -, aber auch Beratungen bezüglich Öko-Checks sowie sportartspezifischer Handlungsempfehlungen. Bei der Förderung von Sportanlagen durch den Bund sollen die Faktoren des Umwelt- und Klimaschutzes entsprechend neuer Standards weiter berücksichtigt werden, um damit zu einem nachhaltigen Sportstättenbau in Deutschland beizutragen. Auch soll der Dialog zwischen der Bundesregierung, den Bundesländern, den Bundessportfachverbänden, den Verbänden der Eigentümer und Nutzer wie auch den beteiligten Sport- und Umweltorganisationen weiter konstruktiv fortgeführt werden, um unter anderem Konzepte zum Abbau des Sanierungsstaus bei Sportanlagen insgesamt zu entwickeln. Die Umwelt macht an keinen Landesgrenzen halt, wie auch der Sport als gesellschaftliche Bewegung diese längst überwunden hat. Bei internationalen Großsportveranstaltungen wird indes umso deutlicher, dass etwaige Umweltbelastungen und Schäden durch das Sporttreiben dem Verursacherprinzip nach einbezogen werden müssen. Internationale Sportbegegnungen sind demnach aus umwelt- und sportpolitischer Sicht Herausforderung wie gleichzeitig auch eine enorme Chance, um auf die gemeinsame Verantwortung beim Umwelt- und Klimaschutz hinzuweisen. Dass wir in Deutschland im Sport diese Herausforderung annehmen und als Chance begreifen, zeigt sich aktuell besonders gut bei der FIFA Frauen-WM 2011 im eigenen Land. Das Umweltkonzept "Green Goal" der Fußballweltmeisterschaft 2006 hat einen enormen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz in der Vergangenheit geleistet. Dieses bewährte Konzept wird bei der diesjährigen FIFA Frauen-WM ebenso eine große Rolle spielen, um unter anderem CO2-Emissionen zu vermeiden oder zu kompensieren. Im Rahmen einer solchen Großsportveranstaltung kann im eigenen Land wie auch weit über die Landesgrenzen hinaus für eine stärkere Akzeptanz und Sensibilisierung der Bevölkerung für den Umwelt- und Klimaschutz eingetreten bzw. geworben werden. Auch die Bewerbung München 2018 mit dem Ziel der Austragung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 verdeutlicht eindrucksvoll, wie eine internationale Großsportveranstaltung umweltverträglich und nachhaltig durchgeführt werden kann. Das 186-seitige Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzept der Bewerbung München 2018 wurde bereits international gelobt und als wegweisend bezeichnet. Bei einem Zuschlag der Olympischen und Paralympischen Winterspiele stehen für 18 Umweltleitprojekte sage und schreibe mehr als 100 Millionen Euro zur Verfügung. Die Bewerbung München 2018 zeigt, dass sozial, ökologisch und ökonomisch nachhaltige Winterspiele möglich sind. Mit Innovationen wie dem Olympischen Dorf als Plus-Energie-Dorf und neuer Umwelttechnik können bei Olympischen Spielen neue Standards gesetzt werden. Mit den größtenteils bereits bestehenden Sportanlagen und damit minimal notwendigen Eingriffen in die Natur könnte ein grünes Erbe für die Region und für Deutschland geschaffen werden. Zudem können durch Investitionen in Gold Standard für Klimaschutzprojekte auf allen fünf Kontinenten circa 284 000 Tonnen CO2 eingespart werden. Dies ist jene Menge CO2, die durch den Luft- bzw. Reiseverkehr zu den Winterspielen unvermeidlich entstehen und so ausgeglichen werden könnten. Grundsätzlich sollen bei künftigen Bewerbungen um Sportgroßveranstaltungen in Deutschland Konzepte zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, des Klimas sowie für eine nachhaltige Sport- und Regionalentwicklung unterstützt werden. Selbst der bisherige sportpolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Winfried Hermann, hat die Bewerbung München 2018 als ein "durch und durch ökologisches Projekt" gelobt - wohingegen sich die Grünen per Parteitagsbeschluss zu später Abendstunde und ohne große Diskussion oder Anhörung von Sachverständigen gegen die Bewerbung ausgesprochen haben. Das zeigt die Widersprüchlichkeit der Grünen. Die Pro-Argumente für die Bewerbung will man bei den Grünen augenscheinlich auch aus den eigenen Reihen nicht hören, weder von den elf Grünen des Münchener Stadtrates noch vom eigenen sportpolitischen Sprecher oder "Fußball-Claudia" Roth. Mit der Ablehnung der Bewerbung Münchens um "Grüne Spiele" scheitert die Sportpolitik von Bündnis 90/ Die Grünen an der eigenen Agenda. Anstatt eines eigenen Antrages zum Thema Umwelt- und Klimaschutz und konstruktiven Argumenten konstatiert man Protest und Ablehnung. Winfried Hermann merkte in einem Interview abschließend an, dass "der halbe bayrische Landesverband der Grünen selbst Ski auf den ökologisch so unmöglichen Pisten fährt." Es ist mehr als traurig, wenn die Grünen erschreckend undifferenziert ein solch ökologisch wegweisendes Projekt wie die Bewerbung München 2018 versuchen national wie international zu beschädigen. Lassen Sie mich zuletzt kurz auf das Thema Sport und Immissionen eingehen. Beim Sport entstehen naturgemäß Geräusche bis hin zu Lärm. Hierbei kommt es sich nicht selten zu einem klassischen Interessenskonflikt zwischen den Sportreibenden und Anwohnern. Grundsätzlich sind beide Interessenslagen anzuerkennen und zu respektieren. Die Sportanlagenlärmschutzverordnung hat nach dem Inkrafttreten 1991 zu einem angemessenen Interessenausgleich und zu einer langen Phase der Beruhigung dieses Themas geführt. Die Fraktion Die Linke konnte mit ihrem Antrag zuletzt im Sportausschuss ihre Forderungen nicht überzeugend begründen. Zudem liegt die Zuständigkeit hinsichtlich der Verordnungen bei den Bundesländern. Eine informelle Umfrage der Länder und zuständigen Landesbehörden hat gezeigt, dass kein Bedarf zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung gesehen wird. Bestehende Regelungen werden sogar bezüglich der Vollzugspraxis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gelobt. Erst gestern wurde der Kinderlärm durch unseren Beschluss unter einen besonderen Schutz gestellt. Eine umfassende Privilegierung verschiedener Akteure und Interessengruppen bringt uns ordnungspolitisch am Ende nicht weiter. Dennoch ist ein differenzierter Blick auf die Problematik unverzichtbar: Unklar ist beispielsweise die Beurteilung von sogenannten freien Jugendeinrichtungen wie Bolzplätzen, Skate-und Basketballanlagen hinsichtlich des Lärms. Die Koalition wird dafür sorgen, bei der Bundes-Immissionsschutzverordnung Bolzplätze in die Privilegierung mit aufzunehmen. Mein Appell geht an die Umsetzung der Landesverordnungen: Bei der Ausweisung von Wohngebieten und Nutzungsplänen müssen künftig die Vereinbarkeit verschiedener Interessenslagen stärker beachtet werden. Der Sport kann zusammen mit der Politik einen bedeutenden und vor allem nicht zu unterschätzenden Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. Lassen Sie uns den Sport im Alltag wie zu Großsportereignissen und vor allem die Bürgerinnen und Bürger in den Vereinen weiterhin in ihrem Engagement für den Umwelt- und Klimaschutz bestärken. Lassen Sie uns die Bereiche Sport und Umweltschutz nicht als Widersprüche oder Gegensätze begreifen, sondern lassen Sie uns zusammen nach der Vereinbarkeit, der gegenseitigen Förderung und innovativen Lösungsansätzen fragen. Eine dem Grundsatz der Wahrung der Schöpfung folgende christlich-liberale Sportpolitik unterstützt den organisierten Sport auch künftig kraftvoll bei den gemeinsamen Herausforderungen, um den Klima- und Umweltschutz im und durch den Sport weiter zu fördern. Dieter Stier (CDU/CSU): "Im Namen aller Organisatoren und Beteiligten verspreche ich, dass wir an den Olympischen Spielen teilnehmen und dabei unsere Umwelt schonen, die gültigen Regeln der Natur respektieren und befolgen und uns dabei einem Sport der Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit und möglichst hoher CO2-Neutralität verpflichten, im wahren Geist der Sportlichkeit, für die Bewahrung unserer Umwelt und Schöpfung und für die Zukunft nachfolgender Generationen." Nach erfolgreicher Bewerbung für die Olympischen Winterspiele könnten wir uns in Anlehnung an den aktuellen Schwur der Kampfrichter mit diesem "Ökologischen Olympischen Eid" 2018 der Welt präsentieren. Die aktuelle deutsche München-Bewerbung ist beispielhaft in ihrer umweltverträglichen und ressourcenschonenden Konzeption. Das betrifft beispielsweise das Sportflächenmanagement. Für 77 Prozent des Flächenbedarfs greift man auf bereits existierende Sportareale zurück. 22 Prozent der skisportlich genutzten Flächen werden dafür nur vorübergehend erbaut, sodass im Sinne einer umfassenden Umweltverträglichkeit der Flächenentzug gering ist. Allein die Fläche eines Fußballfeldes muss für die Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele in München neu erschlossen werden - ein Novum in dieser Qualität und Quantität. Ich wünsche mir, dass die Winterspiele aktive Vorbildwirkung für nationale große und kleine Sportveranstaltungen haben werden. Denn auch die Bauplanung für das Olympische Dorf und alle Fragen der Verkehrserschließung und Mobilität verfolgen das Ziel der Umweltverträglichkeit, um unseren Lebens- und Sportraum "Natur" aktiv zu bewahren. Für das Anliegen des Umwelt- und Naturschutzes müssen wir daher den Sport als umfassenden Partner weiterentwickeln und den Sport als Medium für einen umfassenden Umweltschutz begreifen und nutzen. Der vorliegende Antrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP greift dabei dieses "rationale Interesse an einer nachhaltigen Nutzung und Nutzbarkeit des Raumes für das Sporttreiben" auf. Es gibt dafür verschiedene Ansätze, die wir konsequent verfolgen müssen, wenn wir uns diesem wichtigen Thema aufrichtig und gewissenhaft verschreiben. Dazu gehört vor allem der Bereich der Bildung und Kommunikation. Eine frühkindliche Umweltbildung - etwa in der Schule - gibt es bereits in verschiedener Form. Doch wir müssen diese ausbauen, sodass auch Erwachsene und somit unsere Gesellschaft als Ganzes Umwelt und Sport in einem Miteinander, als etwas Selbstverständliches erkennen. Ich bin dabei der festen Überzeugung, dass das Werben für unsere Natur durch den Sport mit einem Werben für den Sport verbunden werden muss, um erfolgreich zu sein. Der Wunsch nach Bewegung in einem Teil der Gesellschaft ist offensichtlich. Hier in Berlin wird mir das immer sehr deutlich. Durch die Vielzahl von Marathonläufen bleibt es mir präsent. Und das Verlangen nach Erholung und Natur - auf der anderen Seite - ist unbestritten. Beim jüngsten Besuch der ITB, Internationale Tourismus-Börse, konnte man ein Wachstum der Zahl der Anbieter von Naturtourismus im Bereich des Städtetourismus erkennen. Und an diese Suche nach Bewegung der Bürgerinnen und Bürger und diese Sehnsucht nach Wald und Grün müssen wir andocken - mit Angeboten, die sie in die Natur bringen - und - das ist das Entscheidende - die dies umweltverträglich gestalten. Weshalb also nicht durch gezielte Bürgerinformationen auf die Vielfalt der sportlichen Aktivitäten in ihrer Nähe hinweisen, ihnen zeigen, welche Möglichkeiten für sportliche Betätigung ihre Umgebung bietet und wie dies umweltverträglich erfolgen kann? Daher lassen Sie uns eine Kampagne mit auf den Weg bringen, in der wir nicht nur die Kinder in der Schule informieren, sondern alle Bürger in ihrem jeweiligen Kiez über ihren nahen Park, den Stadtwald oder die nahen Sportplätze und über die individuellen Sportmöglichkeiten dort aufklären. Eine andere Form der Aufklärung und Information müssen wir den Vereinen und Organisatoren von Sportveranstaltungen offerieren. Diejenigen, die Sport für andere organisieren, müssen wir als wichtige Multiplikatoren für unser Anliegen eines "sportlichen Umweltschutzes" begeistern und unterstützen. Daher gilt ihnen unsere Aufmerksamkeit, als eine der ersten. Aber vergessen wir nicht diejenigen, die Infrastruktur bereithalten: Betreiber, Sportvereine und Eigentümer von Sportstätten. Dieser Gruppe müssen wir zum einen Handreichungen geben, die sie auf umweltfördernde Programme hinweisen. Entscheidend ist aber zum anderen, dass wir ihnen wirtschaftliche Anreize schaffen, ihren Sportstätten bauliche Veränderungen zukommen zu lassen, die aktiv der Umweltverträglichkeit dienen. Und zur Aufklärung gehört ein Miteinander innerhalb der Bundes- und der Landesregierungen und der Verwaltungen Deutschlands. Um ein intelligentes Sanierungskonzept der deutschen Sportanlagen zu bekommen, müssen Sportverbände und eben auch Vertreter der Belange des Natur-, Umwelt- und Tierschutzes mit den Ebenen der Verwaltung frühzeitig zusammenwirken. In diesem Antrag wird zum einen deutlich, wie komplex der Umweltschutz ist. Zum anderen wird aber auch deutlich, dass dem Sport eine umfassende gesellschaftliche Bedeutung zukommt. Wir müssen den Bürgerinnen und Bürgern auch ein Gebiet für Sport zugänglich machen können, das eine gewisse Nähe zu ihrem Quartier aufweist. Das bedarf auch eines gezielten Flächenmanagements, das sich konkret auf sportliche Naherholung einstellt. Auch im Jahr 2011 wird täglich eine Fläche von umgerechnet 200 Fußballfeldern versiegelt. Das entspricht nicht dem Umweltschutz und muss im Rahmen der Nachhaltigkeit mit bedacht werden. Gerade auch im Hinblick auf die Endlichkeit des Hauptproduktionsmittels "Boden" für die Landwirtschaft und auch im Hinblick auf die gerade geführte Energiediskussion müssen wir davon wegkommen, immer mehr Fläche zu versiegeln. Dieser Antrag kann daher nur eine Ergänzung sein für einen umfassenden Umweltschutz. Durch den Sport werden wir einen weiteren wichtigen Beitrag leisten. Unsere Aufgabe ist es dabei auch, die Weichen für ein reibungsloses Miteinander von Umwelt und Sport und von Sport und Gesellschaft zu ermöglichen: Bedenken wir also auch unsere bestehenden Standards und überprüfen wir deren Zweckmäßigkeit. Ich greife dafür zum Beispiel die 18. Bundes-Immissionsschutzverordnung, BImSchV, auf. Wir müssen uns entscheiden was wir wollen; denn sportlich Aktive sind selten lautlos. Vielleicht wenn man sie im Fitnesscenter trifft, hinter schalldichten Fensterscheiben, auf energieverbrauchenden Geräten, inmitten einer Natur-Doku auf einem der Plasmafernseher zwischen den einzelnen Sportgeräten. Aber wenn man Natur nicht nur virtuell erleben möchte, kann man Lärm nicht immer vermeiden. Wir wollen Natur- und Sportverbundene. Dann lassen Sie uns auch die Immissionsrichtwerte von Sportanlagen überdenken. Dazu will ich gern den Vergleich zum sogenannten Kinderlärm suchen und zum Abschluss einmal in Anlehnung an das Oberverwaltungsgericht Münster einen Ausblick für den Sport wagen: "... Lärm, der von sportlich Aktiven ausgeht, ist grundsätzlich allen Menschen zumutbar. Wer Sportlärm als lästig empfindet, hat selbst eine falsche Einstellung zu Sport." Wie Sie wissen, haben wir in dieser Sitzungswoche bereits das Bundes-Immissionsschutzgesetz in Bezug auf Kinderlärm entrümpelt, auch in Richtung Sportanlagen sollten wir diesen Gedanken aufgreifen. Es geht um einen gesunden Interessenausgleich. Und um nichts anderes ist dieser Antrag bemüht: um einen Interessenausgleich zwischen Natur und Sport, zwischen Umwelt und Gesellschaft. Daher bitte ich um Ihre ungeteilte Zustimmung. Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD): Sportlich ist das Jahr 2011 vollgepackt mit Ereignissen, Veranstaltungen und Entscheidungen. Wir hatten vor einigen Wochen die Turn-Europameisterschaft in Berlin, wir zählen die Tage bis zum Beginn der Endrunde der Fußball-WM der Frauen in unserem Land, und wir warten mit Spannung auf die Entscheidung über die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018, für deren Austragung sich die Städte München und Garmisch-Partenkirchen bewerben. Gleichzeitig sind die Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit in der Öffentlichkeit so präsent wie nie. Was läge also näher, als Sport und Nachhaltigkeit politisch miteinander zu verbinden? Dazu haben Sie nun einen Antrag vorgelegt, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen. In diesem Antrag stellen Sie eine ganze Reihe von Forderungen auf, die durchaus lobenswert scheinen. Wir als sozialdemokratische Fraktion begrüßen es ausdrücklich, dass auch Ihre Fraktionen mittlerweile bei der Erkenntnis angekommen sind, dass Klima- und Umweltschutz auch in Verbindung mit anderen Politikfeldern nicht im Abseits stehen muss. In Ihrem Antrag holen Sie zunächst einmal Anlauf. Sie fordern die Unterstützung laufender Programme zur Umweltbildung für Kinder und Jugendliche, Programme zur Förderung und Beratung von Sportvereinen zur nachhaltigen Sportstättensanierung und viele mehr. Grundsätzlich kann man dagegen eigentlich nichts sagen. Ich wundere mich aber dennoch über das ein oder andere. Ich wundere mich etwa darüber, dass Sie im Bereich der Förderung von Sportstätten und deren Sanierung großzügig Programme fordern, die dann von den Kommunen, den Ländern und den Landessportbünden umgesetzt werden müssen. Leider verschweigt der Antrag, wie diese dafür bezahlen sollen. Beim Weitsprung wären Sie damit schon übergetreten. Ich wundere mich auch darüber, dass Ihre beiden Fraktionen scheinbar so wasserscheu sind, dass Ihr Antrag die vielen Wassersportarten an und unter der Oberfläche komplett ignoriert. Im Wasser, in den Meeren, Flüssen und Seen, zeigen sich die Folgen des Klimawandels zum Teil deutlich früher als an Land. Daher ist es bedauerlich, dass Ihr Antrag bestehende Programme, mit denen Wassersportverbände seit langem ihre Mitglieder einbinden, um Veränderungen an den Biotopen, in denen sie ihren Sport ausüben, zu dokumentieren, ignoriert. Es ist aber nicht nur die Tiefe, die Sie in Ihrem Antrag scheuen. Sie übersehen auch die Alpen - was man erst einmal schaffen muss. Vor 20 Jahren haben sich die Staaten des Alpenbogens in der Alpenkonvention mit dem Ziel zusammengeschlossen, den Alpenraum zu erhalten. Es gibt Zusatzprotokolle, die sich mit verschiedenen Aspekten dieses Vorhabens befassen, etwa mit Verkehr, Tourismus und Naturschutz. Die Bundesrepublik hat diese Protokolle ratifiziert; sie bilden eine grenzüberschreitende Grundlage für nachhaltige Sportpolitik im und am Berg. Folgen des Klimawandels, etwa auftauende Permafrostböden, schmelzende Gletscher und regelmäßige Unwetter, schaden der sportlichen Nutzung des Alpenraumes und führen zu Symptombehandlungen wie der Verbreitung von Schneemaschinen, durch die die Ursachen der Veränderungen jedoch nur kaschiert werden. Die extremen Lebensräume, die Ozeane und Gipfel sind es, die als erstes den Klimawandel spürten. Sie sind es, die wirtschaftlich oft am stärksten von sportlicher Nutzung abhängen. Sie sollten daher auch in einer nachhaltigen Sportpolitik gebührende Erwähnung finden. Eine Erwähnung der Konvention in Ihrem Antrag, die Forderung, sie als völkerrechtliche Grundlage zu stärken, die Aufforderung an die Bundesregierung, hinsichtlich der Ratifizierung der relevanten Zusatzprotokolle auf die Schweiz einzuwirken, wäre daher wünschenswert gewesen. Ich wundere mich bei Ihrem Antrag auch ein wenig darüber, dass Sie konsequent im Windschatten bleiben und Ihr Antrag sich darauf beschränkt, Vorschläge zu sammeln, die an anderer Stelle erarbeitet wurden. Gleichzeitig lässt Ihr Antrag aber Hinweise auf Institutionen vermissen, die sich nachhaltig und intensiv mit der Problematik auseinandersetzen. So erwähnen Sie noch nicht einmal die Arbeit des Kuratoriums Sport & Natur, das Sportvereine und -verbände mit über 3 Millionen Mitgliedern vertritt und - der Name sagt es bereits - sich dezidiert mit den Problemen auseinandersetzt, die Sie in Ihrem Antrag angehen wollen. Ich wundere mich darüber, dass Sie sich der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung des Sports bewusst sind, aber beispielsweise nicht auf die Idee kommen, eine Forderung hinzuzufügen, bei künftigen Gesetzesänderungen auch die betroffenen Bundesverbände des Sports zu konsultieren. An dieser Stelle sind Sie mit Ihrem Antrag dann wiederum zu kurz gesprungen. Ich wundere mich auch sehr darüber, dass Sie dem Deutschen Bundestag einen Antrag vorlegen, in dem einer nachhaltigen Sportpolitik explizit ein "christlich-liberaler" Stempel aufgedrückt werden soll. Der Klimawandel hat seinen Ursprung in menschlichem Handeln, unabhängig von Parteizugehörigkeit, und die Folgen des Klimawandels werden parteiübergreifend von uns und den folgenden Generationen getragen werden. Außerdem benötigt man kein Parteibuch irgendeiner Couleur, um sich an Sport zu erfreuen. Schutz von Klima und Umwelt ist, sei es im Sport oder in anderen Lebensbereichen, zu bedeutend, um ihn zum Spielball einer Partie parteipolitischen Ping-Pongs zu machen. Wenn es Ihnen also ernst ist mit den Anliegen, die Sie beschreiben, wenn Sie wirklich etwas bewegen wollen, wenn Sie etwas verändern wollen, dann sprechen Sie mit uns. Beziehen Sie die Oppositionsfraktionen ein. Ihr Antrag enthält viel Richtiges und Wichtiges, aber er hat auch seine Schwächen. Wir bieten Ihnen an, gemeinsam an einer nachhaltigen Sportpolitik zu arbeiten, die sich keine parteipolitischen Leibchen überzieht, sondern sich der bestehenden Probleme annimmt. Gerne können wir dafür den heute hier vorgelegten Antrag als Startpunkt verwenden. Ein altes Sprichwort sagt schließlich, dass man auch auf einem hinkenden Pferd formidabel reiten kann. Andernfalls wird es wohl dabei bleiben: viel Anlauf genommen, leider übergetreten und dann noch zu kurz gesprungen. Hans-Joachim Hacker (SPD): Die Koalitionsfraktionen haben einen Antrag vorgelegt, der die Integration der wichtigen Politikfelder Klima- und Umweltschutz sowie Sport enthält. Als Ziel wird eine verantwortungsvolle Sportentwicklung in Deutschland beschrieben. Ich gehe davon aus, dass Sie damit den Sport in seiner ganzen Breite meinen und hierbei auch die vielen Tausende Ehrenamtler in Ihre Überlegungen einbeziehen. Sie haben in Ihrem Antrag unter Punkt eins auch das Thema "Lärm und Sportanlagen" angesprochen sowie die Unklarheiten in der Beurteilung von "sog. freien Jugendeinrichtungen wie Bolzplätzen, Skate- und Basketballanlagen hinsichtlich des Lärms, der im Rahmen der sportlichen Betätigung von Jugendlichen ab 14 Jahren ausgeht". Gestern haben wir über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Privilegierung von Kinderlärm im Plenum diskutiert. In der zweiten Lesung hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Änderungsantrag eingebracht, der genau dieses Ziel verfolgt, nämlich die Privilegierung von Lärm auf Spielstätten für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Diesen Änderungsantrag haben Sie abgelehnt. Für mich stellt sich insofern die Frage nach der inneren Logik und Nachvollziehbarkeit Ihrer parlamentarischen Initiativen. In Ihrem Antrag haben Sie die Bundesregierung aufgefordert, einen Preis für besonders gute Beispiele auszuloben, die umweltfreundliche Sportanlagen mit dem Tourismus verbinden. An dieser Stelle hätte es sich angeboten, einen Sportbereich zu erwähnen, der auf der einen Seite Tausenden Bürgerinnen und Bürgern Spaß und Erholung in der Freizeit bietet und zugleich in weiten Bereichen dem Ansatz gerecht wird, klima- und umweltverträglich zu sein. Ich meine hier den Wassersport, bei dem in über 5 000 Mitgliedsvereinen über 800 000 Mitglieder organisiert sind, von denen viele ehrenamtliche Arbeit leisten. In den unterschiedlichen Sparten des Wassersports in Deutschland gibt es hohe Erwartungen an die Politik, die Rahmenbedingungen für den Wassersport und Wassertourismus in Deutschland zu verbessern. Die Bundesregierung steht in der Pflicht und Verantwortung, zwei Anträge zum Wassertourismus aus der letzten Legislaturperiode, für die sich die SPD-Bundestagsfraktion besonders eingesetzt hatte, abzuarbeiten. Hier muss die Bundesregierung nunmehr Kreativität entwickeln, um dem Auftrag des Bundestages gerecht zu werden und die berechtigten Erwartungen der Wassersportler zu erfüllen. Aus dem Kreis der Wassersportverbände nenne ich die Bereiche des Kanutourismus und des Kanusports, die beide in herausgehobener Weise klima- und umweltfreundlich betrieben werden. Deutschland hat ein rund 10 000 Kilometer langes zusammenhängendes Wasserwegenetz, ergänzt durch zahlreiche Seen. In diesen Wassergebieten betreiben über 6 Millionen Bürgerinnen und Bürger Wassersport. Die in den Wassersportverbänden organisierten Ehrenamtler und hauptberuflich Tätigen, aber auch die kleine Unternehmen in diesem Bereich schauen mit großer Sorge auf die Pläne der Bundesregierung in Verbindung mit der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Beide Reformentwürfe enthalten Kategorisierungen für die Binnenwasserstraßen, die bei den Wassersportverbänden auf Unverständnis stoßen, auch bei den gewerblichen Binnenschiffern und den kleinen Unternehmen, die Boote und Kanus vermieten. Für die SPD-Bundestagsfraktion sage ich: Auch wir kritisieren Ihre Reformpläne, auch wenn von den Koalitionsfraktionen zusammen mit Bündnis 90/Die Grünen - man schaue sich diese bunte Koalition an - nun die Abkoppelung der Kategorisierung der Binnenwasserstraßen von der WSV-Reform im Haushaltsausschuss in dieser Woche beschlossen wurde. Ich fordere die Koalitionsfraktionen auf: Bleiben Sie bei der Verfolgung Ihres Antrags nicht bei Lippenbekenntnissen! Denken Sie daran, welche Leistungen der organisierte Wassersport wie auch die Sport- und Freizeitschifffahrt in der Vergangenheit erbracht haben. Sie müssen klare Antworten geben, was bei der WSV-Reform unter "Wassertourismusnetz" konkret zu verstehen ist. Welche Perspektiven erhalten oder eröffnen Sie für den Wassertourismus und den Wassersport? Und wie sichern Sie, dass die von gemeinnützigen Wassersportvereinen in den zurückliegenden Jahrzehnten geschaffenen mitgliederfinanzierten Sportanlagen und die mit öffentlichen Mitteln, insbesondere im Zuge des Aufbaus Ost, wieder geöffneten, ausgebauten und modernisierten Infrastruktureinrichtungen erhalten bleiben? Darauf müssen Sie - damit meine ich die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen - Antworten geben, und zwar recht bald. Die vielen Wassersportlerinnen und Wassersportler, die Wassertouristen und kleinen Unternehmen in diesem Bereich haben ein Recht darauf. Joachim Günther (Plauen) (FDP): Der vorliegende Antrag beschäftigt sich mit der Frage, wie Umwelt- und Klimaschutz durch den Sport gestärkt und gefördert werden können. Lassen Sie mich diesbezüglich auf einige Dinge eingehen, die mir besonders wichtig erscheinen. Ich denke wir kennen folgenden Tagesablauf alle: Man steht morgens auf, bringt die Kinder zur Schule, begibt sich dann voller Arbeitseifer ins Büro, und nach einem langen Tag fallen noch all die kleinen Alltagstätigkeiten an, die der heimische Haushalt bereithält. Da bleibt wenig Zeit zur Entspannung. Es verwundert daher nicht, dass der moderne Mensch sich nur sehr selten in der freien Natur aufhält. Umso wichtiger ist es aus meiner Sicht, dass wir als Politiker uns dafür einsetzen, dass den Menschen in unserer schnelllebigen Welt, die so voll von den verschiedensten Anforderungen ist, die Natur als Erholungsraum für Sport und Freizeit erhalten bleibt. Dass ein dementsprechendes Interesse vorhanden ist, zeigt uns beispielsweise die seit Jahren boomende Laufbewegung mit einer Vielzahl an Veranstaltungen, wie Marathon- und Crossläufen; beispielhaft genannt seien hier der Rennsteiglauf und natürlich der Berlin-Marathon. Auch die wachsende Begeisterung für den Radsport beweist, dass Sport im Freien für viele Menschen heute zu einem erfüllten Leben gehört. So verzeichnete der Velothon, der vergangenes Wochenende in Berlin stattfand, eine Teilnehmerzahl von 13 000 Radsportbegeisterten. Mit dem "Peakbreak" (Österreichs erstes Etappenradrennen für jedermann) gibt es mittlerweile auch für Hobbyradler die Möglichkeit, an einem Radrennen über mehrere Etappen durch die Alpen teilzunehmen. Bei der diesjährigen Ausgabe des Rennens wird über sieben Etappen eine Distanz von über 1 000 Kilometern unter Überwindung von 18 000 Höhenmetern zu bestreiten sein. Man sieht also, dass das Bedürfnis der Menschen nach sportlichen Herausforderungen auch seitens der Wirtschaft aufgegriffen wird, indem immer mehr solcher Veranstaltungen organisiert werden. Das darf aber nicht zu einer grenzenlosen Ausnutzung unserer Natur führen. Wir müssen begreifen, dass es sich beim Verhältnis von Natur zu Mensch und umgekehrt um eine symbiotische Verbindung handelt. Es ist also wichtig, dass wir die Natur nicht nur als Ressource benutzen, sondern uns auch ihrem Schutz vor Ausbeutung und Verschmutzung widmen. So begründet sich ein umweltbewusster Sport in dem rationalen Interesse an einer nachhaltigen Nutzung und Nutzbarkeit des Raumes für das Sporttreiben. Es gilt also, steigende Ansprüche, eine nachhaltige Leistungsfähigkeit und gesellschaftliches Wohlergehen miteinander zu vereinbaren. In diesem Sinne werden schon seit langem zahlreiche Anstrengungen durch die Bundesregierung in Kooperation mit den Sportverbänden, den Vereinen und den Sporttreibenden unternommen, die wir weiter unterstützen und intensivieren müssen. So halten wir es für unerlässlich, dass die Umweltbildung und Umweltkommunikation bei Kindern und Jugendlichen, aber auch bei Erwachsenen in den Fokus unserer Bemühungen rücken. Zum Sport gehört manchmal leider auch Lärm. Man hört ja hier und da von Spannungen, die es manchmal zwischen jugendlichen Fußballbegeisterten und etwas älteren Anwohnern in der näheren Umgebung von Bolzplätzen gibt. In Kenntnis solcher Differenzen fordern wir in unserem Antrag, dass bei der Lärmbeurteilung von sogenannten freien Jugendeinrichtungen Rechtssicherheit zu schaffen ist, etwa durch die Aufnahme von neuen, nicht zu engen Immissionsrichtwerten und Öffnungszeiten in die Sportanlagenlärmschutzverordnung. Dabei ist aus unserer Sicht allerdings wichtig, die staatliche Kontrolle der Spielgewohnheiten unserer Kinder nicht zu scharf zu gestalten. Klartext: Auch wenn es in puncto Lärm auf gegenseitige Rücksichtnahme ankommt, kann es nicht sein, dass wir Fußball spielende Jungen und Mädchen per Gesetz um Punkt 18 Uhr zurück an ihre heimischen Spielkonsolen schicken. Erst recht nicht, wenn wir uns im selben Augenblick um den grassierenden Bewegungsmangel dieser Generation sorgen. Hier ist Augenmaß gefragt! Ich will an dieser Stelle auch einmal sagen, dass man nicht alles rechtlich regeln muss, was man theoretisch rechtlich regeln könnte. Ich möchte jeden Menschen in Deutschland dazu auffordern, nicht immer gleich einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, sondern im Wege der Kommunikation zu einem Interessenausgleich zu kommen, ohne dass Gerichte entscheiden müssen. Ein weiteres Anliegen ist uns das bürgerschaftliche Engagement im Sport. All denen, die sich ehrenamtlich im Sport als Trainer, Jugendbetreuer oder Ähnliches engagieren, sei an dieser Stelle herzlich gedankt. Wir müssen uns überlegen, wie wir solchen Einsatz noch mehr fördern können, gerade auch im Hinblick auf ökologische Aspekte. Noch ein paar Anmerkungen zu Sportgroßveranstaltungen. Wir sind uns, glaube ich, alle bewusst, dass eine Sportgroßveranstaltung wie die Olympischen Spiele zu Belastungen für die Umwelt führt. Daher fordern wir in diesem Antrag ja auch, dass bei der Bewerbung und Austragung solcher Veranstaltungen Fragen der Umwelt und einer nachhaltigen Regionalentwicklung Rechnung getragen wird. Natürlich können selbst dann Veränderungen einer Region nicht auszuschließen sein. Aber wir müssen uns bewusst machen, dass es mit einer Haltung, wie sie die Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/ Die Grünen an den Tag legen, sehr ruhig in Deutschland zuginge. Denn die Konsequenz aus einem unbedingten und absoluten Schutz der Umwelt und damit dem Vorrang der Interessen der Wälder vor denen der Menschen wäre doch, dass sportliche Großveranstaltungen gar nicht mehr stattfinden! Kein Olympia, kein Sommermärchen, keine Leichtathletik-WM und kein DFB-Pokal in Berlin, zu dem erst am Wochenende so viele Schalker und Duisburger Fans friedlich und mit Bus und Bahn anreisten, um gemeinsam ein Fußballfest zu feiern. Deutschland wäre nicht nur ein ruhiges, nein, auch ein sehr trauriges Land. Das würde auch das Ende jeden gesellschaftlichen Miteinanders bedeuten. Wichtig ist, und deshalb haben wir es in diesen Antrag auch aufgenommen, dass der Dialog zwischen der Bundesregierung, den Bundesländern, den Bundessportfachverbänden, den Verbänden der Eigentümer und Nutzer wie auch den beteiligten Sport- und Umweltorganisationen konstruktiv weitergeführt wird, um unter anderem Konzepte zum Abbau des Sanierungsstaus bei Sportanlagen zu entwickeln. Dieser Punkt ist existenziell, denn wenn wir nicht wollen, dass unsere Kinder nur in Einkaufszentren und Innenstädten herumlungern und vor lauter Langeweile zu Drogen greifen oder sich ins Koma trinken, dann müssen wir ihnen auch Alternativen bieten! Deshalb ist es wichtig, gemeinsam mit den Vereinen die Sportstättensanierung weiter voranzutreiben. Wer also für ein sportliches Deutschland ist, wer Freude am Sport leben will, der stimmt unserem Antrag zu. Katrin Kunert (DIE LINKE): In Sachen Klima- und Umweltschutz sieht sich die Bundesregierung gegenüber anderen Staaten gern in der Vorreiterrolle und ist mutig beim Äußern von ambitionierten Zielen. Problematisch wird es hingegen, wenn die geäußerten Selbstverpflichtungen nicht zielstrebig umgesetzt werden. Nun muss die christlich-liberale Sportpolitik einschreiten und legt mit einem entsprechenden Antrag eine Messlatte auf. Die Koalition nimmt Anlauf, aber wagt den Absprung nicht. Ich will das an drei Beispielen deutlich machen: Erstens. Das 30-Prozent-Ziel bei der Reduktion von Treibhausgasen bis 2020 zu erreichen, wäre für Deutschland ein Leichtes. Schon im Jahr 2009 lagen die Emissionen 29 Prozent niedriger als 1990. Zudem sind die Klimaschutzziele nicht gesetzlich geregelt, was keinerlei Sanktionen bei Missachtung zur Folge hat. Die Bundesregierung kann also ihre Ziele in alle Richtungen anpassen, ohne das Parlament zu beteiligen. Zweitens. Die Meeres- und die Waldpolitik der Bundesregierung sind hauptsächlich an wirtschaftlichen Interessen ausgerichtet und weniger am Naturschutz. Drittens. Die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung umfasst zeitlich und quantitativ definierte und zum Teil sehr anspruchsvolle Ziele. Zum Beispiel die Flächenneuversiegelung von nicht mehr als 30 Hektar pro Tag, das ist ein ehrgeiziges Ziel, aber durch fehlende konkrete Maßnahmen derzeit überhaupt nicht zu erreichen. Hinzu kommt, dass bei sinkenden Bevölkerungszahlen der Wert im Grunde nach unten korrigiert werden müsste! Sie sehen, die Latte der Anforderungen wird immer so hoch gelegt, dass man bzw. die Bundesregierung bequem darunter durchlaufen kann. Der Antrag zum Klima- und Umweltschutz im Sport zeigt eine Reihe von Themen auf, die durchaus in die richtige Richtung gehen. Es sind aber nur Absichtsbekundungen, konkrete Maßnahmen fehlen. Ich möchte auf drei Anstriche Ihres Antrages eingehen: Sie möchten Rechtssicherheit bei der Lärmbeurteilung von sogenannten freien Jugendeinrichtungen wie Bolzplätzen, Basketballanlagen oder Skateanlagen schaffen. Die Linke hatte diesbezüglich einen Antrag eingebracht, den Sie alle hier im Haus abgelehnt haben. Derzeit - ich wiederhole mein Beispiel aus dem Sportausschuss - sind Frösche bei der Ausübung ihres Lärms mehr geschützt als die Kinder und Jugendlichen auf den Sportanlagen in Wohnanlagen. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil festgestellt, dass zwar massive Störungen der Nachtruhe durch Froschlärm gelegentlich für den Nachbarn nicht zumutbar seien, aber alle Frösche nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz geschützt sind. Weder dürfen sie entfernt noch Teiche zugeschüttet oder Froschlaich entnommen werden. Im federführenden Umweltausschuss herrschte die Meinung, dass man Kindern in ihrem Lautverhalten beim Sport nicht beeinflussen könne, wogegen Jugendliche und Erwachsene auf ihre "Lärmemissionen" achten könnten. Mit dieser Begründung haben Sie unseren Antrag abgelehnt. Insofern wollen Sie nur ein bisschen Rechtssicherheit bei der Lärmbeurteilung. Zweites Beispiel: die Waldstrategie. Hier wollen Sie den Sport in die Waldstrategie 2020 einbinden. Ich frage: in welche Strategie? Es wurde zwar angekündigt, Ende Januar 2011 die Waldstrategie vorzustellen. Bisher gibt es zwei Entwürfe dazu, aus dem Jahr 2010 und 2011. Drittes Beispiel: die Sportstätten in Deutschland. Im letzten Anstrich Ihres Antrages wollen Sie "den Dialog zwischen der Bundesregierung, den Bundesländern, den Bundessportfachverbänden ... um unter anderem Konzepte zum Abbau des Sanierungsstaus bei Sportanlagen zu entwickeln." Es gab über Jahre in Deutschland den "Goldenen Plan", nach 1990 den "Goldenen Plan Ost", beide haben bis vor wenigen Jahren erhebliche Unterstützung bei der Sanierung von Sportstätten geleistet. Der Grund für die Einführung dieser Pläne lag im immens hohen Sanierungsbedarf. Im Jahr 2010 haben Sie mit großer Mehrheit hier im Haus diesen Plan ersatzlos gestrichen, auch wenn Staatssekretär Bergner immer gern sagt, er sei ausgelaufen. Ich sage: Er wurde beerdigt! Es gibt derzeit einen Sanierungsstau von circa 42 Milliarden Euro bundesweit. Ein Großteil der Sportanlagen wurde in den 70er-Jahren gebaut und entspricht heute kaum mehr den Anforderungen in Sachen Barrierefreiheit, Sicherheit und energetische Standards. Hauptproblem bei der Sanierung der Sportstätten ist die desolate Finanzausstattung der Kommunen. Deshalb kritisiere ich an Ihrem Antrag, dass die Kommunen auch nicht als "Dialogpartner" genannt werden. Die Kommunen leisten den Löwenanteil an der Unterhaltung von Sportanlagen. Insofern brauchen wir zur Beseitigung des Sanierungsstaus nicht wirklich ein Konzept, sondern vielmehr eine wirksame finanzielle Unterstützung für die Kommunen und sonstigen Träger von Sportanlagen! Auch hier lehnen Sie seit Jahren unseren Vorschlag für einen gesamtdeutschen "Goldenen Plan" mit einem Volumen von 50 Millionen Euro pro anno ab! Und nach all dem von mir Gesagten: Würden Sie Ihren Antrag als wirkungsvoll und zielführend bezeichnen? Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zunächst einmal möchte ich meine große Freude darüber ausdrücken, dass die Regierungskoalition sich eines Themas annimmt, das bei uns Grünen seit langem eine wichtige Rolle spielt: die Funktion des Sports für einen positiven Umgang mit Natur. Weder der Individual- noch der organisierte Sport sind jedoch per se Umweltschützer. Naturräume sind durch den Sport ebenso starken Belastungen ausgesetzt. Es ist also gut, seitens des Gesetzgebers eine systematische Verknüpfung von Umwelt- und Klimaschutz mit dem Sport einzufordern. Nun gilt es, zu schauen, mit welchen Mitteln Sie dies versuchen und wie Sie die Akteure für eine aktive Mitarbeit gewinnen wollen. Richtig ist: Die Natur ist einerseits ein wichtiger Raum für den Sport. Andererseits ist sie vielfältigen negativen Auswirkungen durch den Sport ausgesetzt. Richtig ist weiterhin - in Ihrem Antrag explizit genannt -, dass Umweltbelastungen und Schäden durch Sportaktivitäten nach dem Verursacherprinzip getragen werden müssen und nicht auf Dritte abgewälzt werden dürfen. Negative externe Effekte gibt es nicht nur beim Sporttreiben; aber eben auch hier müssen sie mit in die Gesamtkalkulation einfließen. Wir Grünen teilen und begrüßen diese Einschätzung der Koalition. Wir haben dies seit Jahren gefordert. Internalisierung dieser Kosten bedeutet allerdings auch an vielen Stellen Erhöhung der Kosten für die Beteiligten. Davon ist in Ihrem Antrag nichts zu lesen. Damit ist er vielmehr ein "Wohlfühlantrag" und keine ehrliche Analyse der notwendigen Schritte. Was bedeutet es denn konkret, Schäden durch den Sport bei uns oder in anderen Regionen der Welt zu verringern, auszugleichen und die Kosten dafür zu tragen? Wir brauchen mehr Umweltbildung für Kinder und Jugendliche, mehr Beratungsangebote für die Sportvereine sowie umfangreichere Forschungsprojekte am Bundesinstitut für Sportwissenschaft. Wir sind gerne bereit, Sie und die Bundesregierung bei der Umsetzung der Forderungen Ihres Antrags zu unterstützen. Es müssen allerdings konkrete Mittel dafür bereitgestellt werden, anstatt nur darüber zu reden. Der Antrag vertritt außerdem die Auffassung, dass die Bundesregierung und die Sportverbände durch Leitprojekte schon jetzt in vielen Bereichen ihrer Verantwortung gerecht würden. Ein paar begrüßenswerte Leitprojekte sind aus grüner Sicht jedoch noch nicht genug. Von "Verantwortung gerecht werden" kann erst dann die Rede sein, wenn verbindliche Standards auf allen Ebenen zur Selbstverständlichkeit geworden sind. Davon sind wir noch weit entfernt. Wir dürfen uns nicht bloß für Nachhaltigkeitskonzepte einsetzen, wie es Ihr Antrag fordert, sondern wir müssen sie für alle Sportgroßveranstaltungen verbindlich machen und könnten uns damit noch deutlicher, auch international, an die Spitze der Bewegung stellen. Umweltschutz ist kein Selbstläufer. Sie loben zu Recht die Nachhaltigkeitskonzepte der Fußballweltmeisterschaft der Frauen und der Olympiabewerbung 2018. Doch wer hat viele Jahre lang für diese Nachhaltigkeitskonzepte gekämpft? Wer sorgt durch mühevolle Detailarbeit dafür, dass Vereinbarungen nicht nur Lippenbekenntnisse bleiben? Es sind besorgte Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht ausreichend einbezogen fühlen. Es sind die Naturschutzverbände und es sind grüne Politikerinnen und Politiker von der Kommunal- bis zur Bundesebene. Das Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzept der Olympiabewerbung München 2018 kann im Falle des Zuschlags dazu dienen, die negativen Auswirkungen auf die Umwelt so gering wie möglich zu halten. Angesichts der Vorbehalte gegenüber der Bewerbung in Teilen der Bevölkerung vor Ort und innerhalb der Partei Bündnis 90/Die Grünen halte ich es jedoch für eine bodenlose Übertreibung, dass dieses Konzept laut Ihrem Antrag "Sport im Einklang mit der Natur" ermöglichen soll. Wie nachhaltig das Konzept, das derzeit vorliegt, tatsächlich ist, ließe sich jedoch erst nach Abschluss der Olympischen Spiele beurteilen. Der Umweltschutz hat sich durch das kontinuierliche Engagement besorgter Bürgerinnen und Bürger etabliert. Es waren Menschen, die nicht lockergelassen haben. Solange die Kritik der Gegnerinnen und Gegner im Raum steht, dürfen wir daher auch bei der Olympiabewerbung 2018 nicht denken, unsere Hausaufgaben seien gemacht. In Ihrem Antrag loben Sie das Kapitel "Sport und Umwelt" im 12. Sportbericht der Bundesregierung. Ihrer Meinung nach dokumentiere dieses Kapitel anschaulich die eben erwähnte These, dass der organisierte Sport bereits in "vielen Bereichen seiner Verantwortung gerecht" werde. In einem 130-seitigen Bericht sind das allerdings nur etwas mehr als zwei Seiten, und zwar im vorletzten der sechs Teile des Berichts. Das Thema Umwelt ist ein klassisches Querschnittsthema und muss sich damit durch alle Bereiche ziehen. Mein Vorschlag wäre, wenn ich Ihrem Antrag Glauben schenken darf, dass ein Kapitel "Sport und Umwelt" auch ganz zentral im ersten Teil vorkommt. Der heißt nämlich: "Allgemeine Rahmenbedingungen der Sportpolitik". Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2009 (Rüstungsexportbericht 2009) - Drucksachen 17/4200, 17/4588 Nr. 1.1 - Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Unterrichtung durch die Bundesregierung Verkehrsinvestitionsbericht 2010 - Drucksachen 17/4980, 17/5269 Nr. 1 - Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 17/5123 Nr. A.3 Ratsdokument 6163/11 Drucksache 17/5434 Nr. A.1 EP P7_TA-PROV(2011)0095 Drucksache 17/5434 Nr. A.3 Ratsdokument 7569/11 Drucksache 17/5434 Nr. A.4 Ratsdokument 7592/11 Innenausschuss Drucksache 17/4116 Nr. A.4 Ratsdokument 15614/10 Drucksache 17/4927 Nr. A.10 Ratsdokument 6007/11 Drucksache 17/5302 Nr. A.8 Ratsdokument 7044/11 Haushaltsausschuss Drucksache 17/5447 Nr. A.1 EuB-BReg 157/2011 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 17/5434 Nr. A.6 Ratsdokument 7017/11 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 17/5434 Nr. A.9 EP P7_TA-PROV(2011)0076 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 17/1492 Nr. A.29 Ratsdokument 7370/10 Drucksache 17/3608 Nr. A.33 Ratsdokument 13767/10 Drucksache 17/5123 Nr. A.18 Ratsdokument 6571/11 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 17/3955 Nr. A.18 Ratsdokument 14035/10 Drucksache 17/5123 Nr. A.21 Ratsdokument 6525/11 Drucksache 17/5123 Nr. A.22 Ratsdokument 6528/11 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 17/5123 Nr. A.23 EuB-EP 2136 Drucksache 17/5302 Nr. A.11 Ratsdokument 6957/11 Drucksache 17/5302 Nr. A.12 Ratsdokument 6960/11 Drucksache 17/5434 Nr. A.17 EP P7_TA-PROV(2011)0082 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 17/3791 Nr. A.20 Ratsdokument 14679/10 Drucksache 17/4338 Nr. A.24 Ratsdokument 16336/10 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 17/4598 Nr. A.24 Ratsdokument 18211/10 Drucksache 17/4768 Nr. A.16 Ratsdokument 5160/11 1Anlage 2 ______ ------------------------------------------------------------ --------------- ------------------------------------------------------------ II Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode - 112. Sitzung, Berlin, Freitag, den 27. Mai 2011 Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode - 112. Sitzung, Berlin, Freitag, den 27. Mai 2011 III Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode - 38. Sitzung - 4. April 2003 4 12896 Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode - 112. Sitzung, Berlin, Freitag, den 27. Mai 2011 Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode - 112. Sitzung, Berlin, Freitag, den 27. Mai 2011 12897