Plenarprotokoll 17/127 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 127. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 22. September 2011 I n h a l t : Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Dr. Dieter Wiefelspütz und Cornelia Behm Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung Nachträgliche Ausschussüberweisung Tagesordnungspunkt 25: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes (Drucksache 17/6925) Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI Christine Lambrecht (SPD) Gisela Piltz (FDP) Jan Korte (DIE LINKE) Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Günter Krings (CDU/CSU) Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) Christian Ahrendt (FDP) Michael Frieser (CDU/CSU) Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) Clemens Binninger (CDU/CSU) Jan Korte (DIE LINKE) Tagesordnungspunkt 26: a) Antrag der Abgeordneten Swen Schulz (Spandau), Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Personaloffensive für den wissenschaftlichen Nachwuchs starten (Drucksache 17/6336) b) Antrag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Diana Golze, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Befristung von Arbeitsverträgen in der Wissenschaft eindämmen – Gute Arbeit in Hochschulen und Instituten fördern (Drucksache 17/6488) Swen Schulz (Spandau) (SPD) Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Michael Kretschmer (CDU/CSU) Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Michael Gerdes (SPD) Dr. Peter Röhlinger (FDP) Dr. Johanna Wanka, Ministerin (Niedersachsen) René Röspel (SPD) Tankred Schipanski (CDU/CSU) Tagesordnungspunkt 34: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gräbergesetzes (Drucksache 17/6207) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. April 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 17/6613) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 29. Dezember 2010 zur Änderung des Abkommens vom 24. August 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 17/6614) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes (Drucksache 17/6642) e) Antrag der Abgeordneten Omid Nouripour, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Namen von Bundeswehrkasernen überprüfen (Drucksache 17/6495) f) Antrag der Abgeordneten Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Klimagerechte Stadtpolitik – Potentiale nutzen, soziale Gerechtigkeit garantieren, wirtschaftliche Entwicklung unterstützen (Drucksache 17/7023) g) Antrag der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Sabine Stüber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004/ 35/EG (KOM (2006) 232 endg.; Ratsdok 1388/06) hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union Bodenschutz europaweit stärken (Drucksache 17/7024) Tagesordnungspunkt 35: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes (Drucksachen 17/6278, 17/6893, 17/7061) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes (Drucksachen 17/6262, 17/7058) c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie – zu der Verordnung der Bundesregierung: Einundneunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung – zu der Verordnung der Bundesregierung: Zweiundneunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 17/6169, 17/6392 Nr. 2, 17/6871, 17/6961 Nr. 2.3, 17/7062) d) – g) Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 305, 306, 307 und 308 zu Petitionen (Drucksachen 17/6938, 17/6939, 17/6940, 17/6941) Zusatztagesordnungspunkt 4: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Verordnung der Bundesregierung: Verordnung über die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Handelsperiode 2013 bis 2020 (Zuteilungsverordnung 2020 – ZuV 2020) (Drucksachen 17/6850, 17/6961 Nr. 2.2, 17/7064) Tagesordnungspunkt 33: Antrag der Abgeordneten Jürgen Trittin, Daniela Wagner, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Deutschen Bundestag (Drucksache 17/6946) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Für die konsequente Begleitung der Energiewende durch steuerliche Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz im Gebäudebereich (Drucksache 17/7022) Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sebastian Körber (FDP) Olav Gutting (CDU/CSU) Nicolette Kressl (SPD) Dr. Birgit Reinemund (FDP) Nicolette Kressl (SPD) Heidrun Bluhm (DIE LINKE) Sebastian Körber (FDP) Antje Tillmann (CDU/CSU) Tagesordnungspunkt 27: Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten: Jahresbericht 2010 (52. Bericht) (Drucksachen 17/4400, 17/6170) Hellmut Königshaus, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMVg Karin Evers-Meyer (SPD) Christoph Schnurr (FDP) Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU) Nächste Sitzung Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten 127. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 22. September 2011 Beginn: 9.01 Uhr Präsident Dr. Norbert Lammert: Die Sitzung ist eröffnet. Nehmen Sie bitte Platz. Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie alle herzlich und nehme mit Interesse zur Kenntnis, dass noch viele Plätze frei sind. Das wird im Laufe des Tages ganz sicher anders. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dafür sorgen Sie ja!) – Auch das ist richtig beobachtet, Herr Kollege Wieland. Der Kollege Dr. Wiefelspütz feiert heute seinen 65. Geburtstag. (Beifall) Uns allen leuchtet ein, dass man ein solches Ereignis nirgendwo schöner feiern kann als im Rahmen der Kolleginnen und Kollegen. (Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Ich danke Ihnen für den Rahmen, Herr Präsident!) – Sicherlich auch für die guten Wünsche, die ich zu diesem Anlass im Namen des Hauses ausdrücklich bekräftigen möchte. Bereits am Dienstag hat die Kollegin Cornelia Behm ihren 60. Geburtstag begangen. Auch ihr noch einmal alle guten Wüsche. (Beifall) Interfraktionell ist vereinbart worden, die verbundene Tagesordnung um die in der Zusatzpunktliste aufgeführten Punkte zu ergänzen: ZP 4 Weitere abschließende Beratung ohne Aussprache Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu der Verordnung der Bundesregierung Verordnung über die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Handelsperiode 2013 bis 2020 (Zuteilungsverordnung 2020 – ZuV 2020) – Drucksachen  17/6850,  17/6961  Nr. 2.2, 17/7064 – Berichterstattung: Abgeordnete Andreas Jung (Konstanz) Frank Schwabe Michael Kauch Eva Bulling-Schröter Bärbel Höhn ZP 5 Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP Für die konsequente Begleitung der Energiewende durch steuerliche Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz im Gebäudebereich – Drucksache 17/7022 – Dabei soll von der Frist für den Beginn der Beratungen, soweit erforderlich, abgewichen werden. Außerdem ist vorgesehen, den Tagesordnungspunkt 33 von morgen Nachmittag auf heute vorzuziehen. Er soll später nach den Ohne-Debatten-Punkten aufgerufen werden. Ich mache auf zwei nachträgliche Ausschussüberweisungen im Anhang zur Zusatzpunktliste aufmerksam: Der am 8. September 2011 überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll zusätzlich dem Haushaltsausschuss (8. Ausschuss) und dem Ausschuss für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zur Mitberatung überwiesen werden: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes – Drucksache 17/6851 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f) Innenausschuss Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Tourismus Haushaltsausschuss Der am 8. September 2011 überwiesene nachfolgende Antrag soll zusätzlich dem Innenausschuss (4. Ausschuss) zur Mitberatung überwiesen werden: Beratung des Antrags der Abgeordneten Krista Sager, Memet Kilic, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anerkennung ausländischer Abschlüsse tatsächlich voranbringen – Drucksache 17/6919 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (f) Innenausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Gesundheit Sind Sie mit diesen Vereinbarungen einverstanden? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 25 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes – Drucksache 17/6925 – Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Rechtsausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache eineinviertel Stunden vorgesehen. – Auch hierzu höre ich keinen Widerspruch. Dann können wir so verfahren. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Bundesinnenmister Dr. Hans-Peter Friedrich. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des Innern: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen, lieber Herr Wiefelspütz, nicht nur zu Ihrem Geburtstag, sondern zu der erhalten gebliebenen jugendlichen Dynamik ganz herzlich gratulieren. (Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Keine Beleidigungen, ja?) Wir haben vor gerade einmal elf Tagen der schrecklichen Ereignisse in den Vereinigten Staaten am 11. September 2001 gedacht. Was uns damals, glaube ich, alle gemeinsam gleichermaßen erschreckt und beunruhigt hat, war die Erkenntnis, dass diese Anschläge unter anderem auch von Menschen vorbereitet wurden, die, jedenfalls zeitweise, in Deutschland gelebt haben. Der deutsche Gesetzgeber hat damals gehandelt. Er hat dafür gesorgt, dass die Nachrichtendienste neue Instrumente (Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Rot-grüne Gesetze, Herr Minister!) und neue Möglichkeiten an die Hand bekommen. Man hat damals Neuland betreten. Ich glaube, dass es, wo immer man Neuland betritt, richtig ist, zu sagen: Wir schauen uns erst einmal an, wie die Entwicklung weitergeht, sowohl was die terroristische Bedrohung als auch was die Erfahrungen mit den Gesetzen angeht. Man hat diese Gesetze befristet, zunächst bis 2007. Damals wurde ihre Geltungsdauer um weitere fünf Jahre verlängert. Nun stellt sich die Frage: Was passiert künftig mit diesen Gesetzen, deren Geltungsdauer 2012 einer weiteren Verlängerung bedarf? Ich denke, dass die Gesetze sich in den letzten zehn Jahren bewährt haben. Sie haben dazu beigetragen, dass einige terroristische Anschläge im Vorfeld aufgeklärt und verhindert werden konnten. Ich erinnere nur an die Düsseldorfer Zelle, die in diesem Jahr dingfest gemacht wurde. Ich erinnere an die Sauerland-Gruppe, von der das OLG Düsseldorf gesagt hat: Sie hatten vor, etwas Ähnliches wie den 11. September ins Werk zu setzen. – Ich denke, die Gesetze haben sich auch aus dem Grund bewährt, weil unsere Behörden sehr sorgfältig und sehr restriktiv mit diesen Befugnissen umgegangen sind. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Mir liegen zwar noch nicht die Zahlen für 2010 vor; ich kann Ihnen aber die Zahlen für 2009 vortragen. Im Bereich der Flugdaten gab es gerade vier Anfragen. Bei Unternehmen der Finanzbranche hat der Bundesverfassungsschutz 14-mal in einem ganzen Jahr angefragt, bei den Telekommunikationsdienstleistern 62-mal. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Zahlen werden nach oben gehen!) Bei 82 Millionen Menschen kann man, glaube ich, sagen, dass die Behörden sehr sorgfältig und sehr zurückhaltend mit diesen Befugnissen umgegangen sind. Die zweite Frage, die sich stellt, lautet: Sind diese Gesetze noch notwendig? Ja, meine Damen und Herren, die Bedrohungslage hat sich seit 2001 verändert, und zwar dahin gehend, dass wir nicht mehr nur Rückzugsraum für Terroristen sind, wie es damals der Fall war, sondern inzwischen in Europa auch Ziel terroristischer Anschläge sind. Deswegen ist es auch unter diesem Gesichtspunkt mehr als notwendig, die Geltungsdauer dieser Gesetze zu verlängern. (Beifall bei der CDU/CSU) Es hat sich allerdings auch die Struktur der Bedrohung verändert. Wir haben es heute mit dezentralen Strukturen und Netzwerken zu tun, auf die es manchmal nur vage Hinweise gibt. Unsere Behörden müssen, auch im Rahmen der internationalen Kooperation, oft sozusagen ein Mosaik zusammensetzen, um Anschläge zu verhindern. Deswegen ist es heute umso notwendiger, dass wir ihnen die Möglichkeit geben, einzelnen Hinweisen mit diesem Instrumentarium nachzugehen. Wir haben die Gesetze optimiert. Ich will zwei Beispiele nennen, die sehr wichtig sind. Erstes Beispiel: Bisher mussten die Behörden jede einzelne Fluggesellschaft abfragen, wenn sie Auskunft über Flugdaten von Passagieren haben wollten. Das war wichtig insbesondere bei der Überwachung internationaler Flugbewegungen von islamistischen Terrorverdächtigen. Wir haben jetzt die Möglichkeit vorgesehen, konzentriert auf die zentralen Buchungssysteme zuzugreifen. Bei den Fluggesellschaften muss also nicht mehr flächendeckend angefragt werden. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deshalb werden wir viel mehr Anfragen bekommen!) Zweites Beispiel: Wir haben auch im Bereich der Finanzbranche optimiert. Bei den Kreditinstituten muss nicht mehr in der Breite, flächendeckend, angefragt werden, sondern man kann jetzt auf die Stammdaten in den zentralen Buchungsstellen zugreifen. Das ist, lieber Herr Kollege von den Grünen, eine wichtige Verbesserung, die außerordentlich datenschonend ist. Man muss nicht mehr flächendeckend anfragen, sondern kann ganz gezielt eine Stammdatenabfrage vornehmen. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum hat es dann so lange gedauert mit der FDP, bis Sie dieses Ergebnis hatten? Sie haben ja monatelang verhandelt!) Deswegen hoffe ich, dass Sie dieser Neuerung, die notwendig und sinnvoll ist, zustimmen werden. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir haben gleichzeitig Vorschriften, die weniger notwendig waren bzw. nicht angewendet wurden, weil sie nicht praktikabel waren, abgeschafft; auch das gehört dazu. Wir haben den rechtsstaatlichen Schutz in allen Gesetzen verbessert, indem wir erstens die Kontrollmöglichkeiten der G-10-Kommission gestärkt und zweitens die Eingriffsschwelle bei Verdacht erhöht haben. Das bedeutet insgesamt eine Stärkung des rechtsstaatlichen Schutzes der Betroffenen. Ich denke, dass das eine richtige Maßnahme ist. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Ziel ist es, den Terroristen immer einen Schritt voraus zu sein. Die Antiterrorgesetze sind ein Beitrag, dieses Ziel zu erreichen. Wir sind damit in der Lage, mit den Diensten befreundeter Länder in vertrauensvoller Kooperation den Terrorismus auf internationaler Ebene zu bekämpfen. Das ist unser Ziel. Ich denke, dass wir insgesamt mit diesen Gesetzen auf einem guten Weg sind. Ich bitte Sie, dies bei den parlamentarischen Beratungen in den nächsten Wochen zu berücksichtigen und die Geltungsdauer dieser Gesetze zügig zu verlängern. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort hat nun die Kollegin Christine Lambrecht für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Christine Lambrecht (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Minister Friedrich, wenn die Angelegenheit nicht so ernst wäre, könnte man über die Rede, die Sie hier zu diesem ernsten Thema gehalten haben, wirklich ins Lachen geraten. (Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Was?) Ich bin Ihnen dankbar dafür, dass Sie die Hintergründe genannt haben, warum wir im Jahr 2002 diese Gesetze auf den Weg gebracht haben. Es war Rot-Grün, das damals die Verantwortung aufgrund der Eindrücke der Terrorangriffe angenommen und gesagt hat: Wir müssen handeln. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) Das war kein einfacher Schritt. Aber wir haben damals diese Verantwortung angenommen. Das kann ich bei Ihnen in dieser Frage nicht feststellen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Bitte?) Man hat es heute wieder sehr schön erkennen können. Ich weiß nicht, für wen Sie wirklich sprechen. Die CDU/ CSU klatscht lautstark, die FDP schaut verschämt nach unten. (Zurufe von der FDP) – Nein, Sie haben nicht geklatscht. (Jan Korte [DIE LINKE]: Nur nach Aufforderung!) Herr Brüderle war der einsame Rufer in der Wüste. Ansonsten habe ich keine Übereinstimmung gesehen. (Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Sie haben nicht zugehört!) Das wundert einen nicht, wenn man sieht, was Sie in den letzten Monaten und Jahren dazu vorgelegt haben. Seit 2007 wissen Sie, dass im Januar 2012 die Geltungsdauer dieser Gesetze auslaufen wird und dass sie entweder verlängert werden muss oder die Gesetze in irgendeiner Weise verändert werden müssen. (Zuruf von der CDU/CSU: Genau das haben wir gemacht!) Was passiert? Seit 2009 tragen Sie Verantwortung, und seit dieser Zeit streiten und zanken Sie sich wie die Kesselflicker. (Michael Frieser [CDU/CSU]: Kommen Sie auch noch zum Inhalt?) Aber es geschieht kaum etwas. Wenn Sie, Herr Friedrich, sagen, wir sollen die parlamentarischen Beratungen zügig vorantreiben, dann frage ich: Warum denn? – Sie hatten zwei Jahre Zeit. Jetzt legen Sie einen Gesetzentwurf vor, der angeblich eilig ist. Noch nicht einmal der Bundesrat konnte dazu Stellung nehmen. (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Kommt noch!) Warum ist er denn eilig geworden? Weil Sie es verpennt haben. Das ist die Realität. (Beifall bei der SPD) Lassen Sie mich zu einigen Punkten kommen, die Sie uns vorgelegt haben. Bei Ihrer Pressekonferenz hat man gedacht, Sie feierten einen Jahreswechsel. Lassen Sie uns einmal schauen, um was es dabei ging. Frau Leutheusser-Schnarrenberger war ganz verzückt darüber, dass in Zukunft die Befugnis, Auskünfte über Postfächer einzuholen, beseitigt wird – die Befugnis zu Auskünften über Postfächer! Wer glaubt denn allen Ernstes, dass diese Befugnis in der Praxis überhaupt noch eine Rolle gespielt hat? (Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Warum haben Sie das denn eingeführt? Das stammt doch von Ihnen!) Die Innenminister haben schon längst darauf hingewiesen, dass man diese Befugnis nicht mehr braucht. Daher empfinde ich es als mageres Ergebnis, ausgerechnet diese Beseitigung zu feiern. Viel interessanter ist die deutliche und klare Ausweitung. Sie haben es angesprochen. In Zukunft sollen Flugdaten von zentralen Buchungssystemen abgerufen und Kontostammdaten zentral abgefragt werden. Mich erinnern diese Erweiterungen sehr an das SWIFT-Abkommen. Deswegen werden wir in der parlamentarischen Beratung zu diesen Fragen sehr genau Stellung nehmen. Ich bin gespannt, wie insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der FDP sich in dieser Frage verhalten. Einen Punkt haben Sie nicht angesprochen; ihn finde ich besonders peinlich: Sie wollen in Zukunft eine Regierungskommission bilden, die sich weiterhin mit diesen Gesetzen beschäftigt. Was ist denn eine Regierungskommission? „Wenn ich nicht mehr weiter weiß, dann bilde ich einen Arbeitskreis“, oder was? Der Innenminister und die Justizministerin sind für diese Gesetze zuständig. (Michael Frieser [CDU/CSU]: Das nennt man parlamentarische Kontrolle!) Sie hatten Zeit, um darüber zu verhandeln. Sie sind nicht weitergekommen, und jetzt verlagern Sie es auf eine irgendwie besetzte Regierungskommission. Übernehmen Sie Verantwortung! Handeln Sie so wie damals Rot-Grün unter dem Eindruck vom 11. September! (Beifall bei der SPD – Rainer Brüderle [FDP]: Das wäre schlimm!) Da das, was wir hier sehen, nicht ein Einzelfall eines Trauerspiels ist, lassen Sie mich noch auf einen weiteren Punkt zu sprechen kommen, der in diesem Zusammenhang steht – ich vermute, wir werden da genau so weiterhin vertröstet werden –: Das ist die Frage, wie es mit der Vorratsdatenspeicherung weitergeht. Das ist der zweite Akt des schwarz-gelben Trauerspiels in der Innenpolitik. Die Regierung kann sich nicht einigen. Man kommt auf keinen gemeinsamen Nenner. Mittlerweile hat Deutschland ein Verfahren am Hals. Warum? Weil Sie nicht in der Lage sind, eine gemeinsame Position zu entwickeln. Als Konsequenz daraus können wir uns auf europäischer Ebene bei der Überarbeitung der betreffenden EU-Richtlinie nicht einbringen. Das heißt, andere verhandeln über diese Richtlinie, und wir sind außen vor – wie peinlich –, weil unsere Regierung nicht in der Lage ist, eine gemeinsame Position zu erarbeiten. Meine Damen und Herren, deswegen an dieser Stelle ein Appell: Hören Sie auf mit diesem Herumgewurschtel! Machen Sie den Weg frei! Vielen Dank. (Beifall bei der SPD – Michael Frieser [CDU/ CSU]: Und Inhalt? Keiner!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Gisela Piltz ist die nächste Rednerin für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Gisela Piltz (FDP): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz besonders für Sie, Frau Lambrecht: Ludwig Erhard hat einmal gesagt: Kompromisse setzen die Beherrschung der Kunst voraus, eine Torte so aufzuschneiden, dass jeder glaubt, er habe das größte Stück Kuchen abbekommen. In diesem Sinne meinen wir, dass das ein hervorragender Kompromiss geworden ist. (Michael Hartmann [Wackernheim] [SPD]: Eine kleine Torte trotz vieler Worte!) Dass Sie das nicht so sehen, habe ich mir vorher gedacht. Ihr Problem ist, dass Sie diese Gesetze erfunden haben (Christine Lambrecht [SPD]: Das habe ich doch gar nicht bestritten!) und jetzt eigentlich zustimmen müssten, das aber nicht können und deshalb hier irgendetwas erzählen müssen, um selber aus der Nummer herauszukommen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Christine Lambrecht [SPD]: Im Gegensatz zu Ihnen übernehmen wir Verantwortung!) Das ist Ihnen nicht gelungen. Das heißt, Sie bekommen heute kein Stück Torte ab; das tut mir leid, Frau Lambrecht. Das größte Stück der Torte haben aber die Bürgerrechte abbekommen. Das ist wirklich etwas Besonderes. Das ist etwas, was es unter der Überschrift „Terrorismusbekämpfung“ in diesem Haus lange nicht mehr gegeben hat; denn – das haben Sie freimütig eingeräumt – das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz, besser bekannt als sogenannte Otto-Kataloge, hat seinen Ursprung bei Ihnen, (Christine Lambrecht [SPD]: Ja, aber sicher!) der rot-grünen Koalition. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Sie nicht wollten!) Damals hat eine Fraktion, die heute immer gerne von sich behauptet, sie achte die Bürgerrechte, (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zu Recht!) beispiellosen Verschärfungen zugestimmt. Nahtlos wurde das dann fortgesetzt. (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Ohne Gesetz!) Wir gehen jetzt anders damit um; denn wir haben das wirklich evaluiert. Das, was Sie gemacht haben, war ja weiße Salbe für die Bundesregierung. Ich finde, wie gesagt, herausgekommen ist ein gutes Gesetz. Das könnte sogar Herr Wiefelspütz sagen, dem ich zu seinem heutigen 65. Geburtstag gerne ein Stück Torte in diesem Sinne überreichen möchte. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Solange Sie sie ihm nicht ins Gesicht werfen, ist das okay!) In diesem Gesetzentwurf werden die rechtsstaatlichen Hürden – ich rede jetzt einmal zu dem Gesetzentwurf, Frau Lambrecht, was Sie ja nicht konnten – für Maßnahmen der Nachrichtendienste angehoben. (Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Wann kriege ich die Torte?) – Gerne heute Nachmittag; (Christine Lambrecht [SPD]: Die ist vergiftet!) unter vier Augen, Herr Wiefelspütz, kein Problem. (Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Unter vier Augen?) – Ja, da müssen Sie durch. Es reicht nicht mehr ein vager Verdacht, sondern – wie eigentlich in einem Rechtsstaat anzunehmen – es muss schon etwas Substanziiertes vorliegen, wenn in die Grundrechte eingegriffen wird. Es sollen auch Regelungen wegfallen – das haben Sie überhaupt nicht hinbekommen –; auch ohne diese können wir Sicherheit gewährleisten und eine Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit vornehmen. (Christine Lambrecht [SPD]: Postfächer!) Dazu gehören der sogenannte kleine Lauschangriff zur Eigensicherung, der nie angewandt wurde, ebenso wie die Bestandsdatenabfrage bei Postfächern und die Einholung von Auskünften zu Umständen des Postverkehrs. Außerdem wird die Höchstspeicherdauer von personenbezogenen Daten wieder von 15 auf 10 Jahre zurückgesetzt. Und: Neben der Anhebung der materiellen Eingriffsschwellen werden auch die parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten verbessert. Sowohl die Kontrolle im G10-Gremium als auch die im Parlamentarischen Kontrollgremium werden erweitert. Damit werden die Rechte der Betroffenen wirklich gestärkt. Das ist, finde ich, ein wirklicher Fortschritt, (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nur das!) den Sie nie hinbekommen haben. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sicherheitsüberprüfungen werden zukünftig transparenter ausgestaltet. Angesichts der hohen Anzahl von über 64 000 Personen, die einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurden, ist das sicherlich auch ein guter Schritt. Die Sahne auf der Torte – Herr Wiefelspütz, die gibt es heute nicht für Sie – ist, dass das Gesetz in keiner Hinsicht verschärft worden ist. Frau Lambrecht, Sie müssen einmal genau hinschauen. Ich kann Ihre Rede dazu überhaupt nicht verstehen. (Christine Lambrecht [SPD]: Da hätten Sie mal richtig zuhören müssen!) – Ich habe zugehört. (Christine Lambrecht [SPD]: Aber nicht verstanden! – Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Ich möchte Pflaumenkuchen!) – Sagen wir es so: Wenn ich es nicht verstehe, ist es vielleicht Ihr Problem und nicht meines. Keine Verschärfung ist aus meiner Sicht in der Änderung der Praxis bei Auskünften zu Fluggastdaten und zu Bankkontodaten zu sehen. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ah ja? Warum haben Sie wochenlang darüber gestritten?) – Waren Sie dabei? (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Wir haben uns konstruktiv auseinandergesetzt und nicht gestritten; das ist der Unterschied. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Herr Brüderle, was ist das für ein Verein!) Bislang mussten die Nachrichtendienste bei jeder Airline einzeln anfragen. Das galt auch für die Banken. Es musste an jede Bank einzeln ein Auskunftsersuchen gerichtet werden. Das ist für den Datenschutz und für den Datenschützer auch nicht schön. Jetzt machen wir das effizienter. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Herr Friedrich lacht sich bei Ihrer Rede tot! Der muss sich richtig amüsieren!) – Wenn die Grünen sich einmal nicht mit sich selbst beschäftigen, sondern mir zuhören würden, (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Immer!) würde ich ihnen noch ins Stammbuch schreiben, dass die zentrale Abfrage aller Kontostammdaten nicht unsere Idee ist, (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wollten sie beseitigen!) sondern von Rot-Grün erfunden worden ist. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Brüderle vorneweg wollte sie beseitigen, Frau Kollegin!) Sie haben sogar jedem Mitarbeiter im Sozialamt die Abfrage erlaubt. Ich glaube, da ist klar, woher es kommt. Das Gesetz wird erneut befristet, und es gibt eine ordentliche Evaluierungsklausel; denn diese Koalition nimmt den Auftrag des Gesetzgebers ernst, Gesetze, die in Grundrechte eingreifen, immer wieder zu überprüfen. Es soll böse Zungen geben – ich komme zum Schluss, Herr Präsident –, die sagen, wir könnten nicht liefern. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Noch nicht mal Torte!) Heute haben wir geliefert, (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dem BKA und dem Verfassungsschutz!) und es passt Ihnen auch nicht. Sie müssen sich am Ende entscheiden. Wir finden: Es wird ein besseres Gesetz sein als vorher. Wir haben das gemacht, was man macht, wenn man regiert. Man überprüft jede einzelne Vorschrift. Wie lange das dauert, ist am Ende egal; Hauptsache, es kommt etwas Gutes dabei heraus. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ah ja?) Das haben Sie nicht geschafft, aber wir. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun der Kollege Jan Korte für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Jan Korte (DIE LINKE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Piltz, ich habe gerade gedacht, dass Sie einen Anflug von Selbstkritik üben wollten. Das war nicht der Fall. Um bei dem Tortenbild zu bleiben: Die Torte hat Herr Friedrich allein aufgegessen. (Michael Frieser [CDU/CSU]: Das steht ihm auch zu!) Da ist nicht ein Krümel für Sie übrig geblieben. So sieht es aus! (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir haben seit 2001 bekanntermaßen unzählige Gesetze zur Terrorismusbekämpfung erlassen – es waren damals die sogenannten Otto-Pakete –, (Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Otto-Katalog!) mit Zustimmung der Grünen; die FDP war damals erfreulicherweise dagegen. Es gibt ein Problem, über das wir heute noch einmal reden sollten. Es war 2001 eine Klausel zur sogenannten Evaluierung aufgenommen worden. Das Hauptproblem ist, dass in einer bestimmten historischen und weltpolitischen Situation, in einer Notsituation, Gesetze erlassen wurden, die nun, zehn Jahre später, fortbestehen sollen. Übersetzt gesagt: Das Hauptproblem, über das wir reden, ist, dass der Ausnahmefall hier zum Normalfall, zum Regelfall wird. Es ist nicht akzeptabel, dass der Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte hier zum Normalfall wird. Die FDP hat in dieser Frage völlig versagt. (Beifall bei der LINKEN) Es ist so, dass die Geheimdienste, die bekanntermaßen geheim agieren – deswegen kann man sie intern ja auch nicht kontrollieren –, weiter Auskünfte bei Banken, Fluggesellschaften oder Telekommunikationsanbietern einholen können. Alles das sind – Kollege Stadler, Sie haben immer zu Recht darauf hingewiesen – schwerwiegendste Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte, in den Datenschutz und damit im Kern in den demokratischen Rechtsstaat. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Damit hat Kollege Stadler auch recht gehabt!) Das ist nach wie vor das Problem, und Sie schreiben es nun fort. Es ist ganz interessant, was jetzt vorgelegt wurde. Wir haben es natürlich aufmerksam gelesen. Die Befugnisse sollen nun sogar erweitert werden. Es ist klar: Die CDU/ CSU ist bei dem, was vorgelegt wurde, gut drauf heute. Minister Friedrich sagt auch noch: Die Dienste können jetzt zentral Flugdaten bei Buchungssystemen abfragen. Das ist eine Verbesserung. – Es ist natürlich, im Gegenteil, bürgerrechtlich der totale Horror, wenn man alles zentral abfragen kann. Das ist eine grandiose Verschlechterung und nicht eine Verbesserung, wie Sie behaupten, Frau Piltz. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) 2001 wurde das Vorhaben, eine Evaluierung durchzuführen, eingeführt. Das war das Einzige, was die Grünen durchbekommen haben. Eine Evaluierung an sich ist erst einmal gar nicht schlecht. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sogar sehr gut!) – Das ist eine gute Idee. – Um die richtige Idee der Grünen zu verstehen, muss man sich klarmachen: Was bedeutet Evaluierung? Wir müssen das übersetzen. Evaluierung bedeutet: Man erlässt für einen bestimmten Zeitraum ein Gesetz und überprüft nach einer festgelegten Frist, ob die darin vereinbarten Maßnahmen verhältnismäßig sind und ob sie etwas im Kampf gegen den Terrorismus nützen. (Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Genau das haben wir getan!) So weit, so richtig. In diesem einen Punkt sind wir einer Meinung. – Ich sehe, dass der Präsident blinkt. Präsident Dr. Norbert Lammert: Jawohl, weil der Kollege Ströbele Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen oder eine Bemerkung machen möchte. Jan Korte (DIE LINKE): Er will mich sicherlich unterstützen. (Heiterkeit – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da bin ich mir nicht so sicher!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das warten wir gespannt ab. Jan Korte (DIE LINKE): Gut. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Herr Kollege, dass Sie die Frage zulassen. Ich wollte eigentlich schon während der Rede der Kollegin Piltz eine Frage stellen. – Sie alle schimpfen auf die rot-grüne Regierung des Jahres 2001. Ich fühle mich persönlich angesprochen, (Rainer Brüderle [FDP]: Zu Recht!) weil ich bei der Formulierung des „Otto-Katalogs“ beteiligt gewesen bin. (Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Sie haben keine Rolle gespielt, überhaupt keine Rolle gespielt!) – Ja, ja. Damals sind große Befürchtungen ausgesprochen worden – auch ich habe diese Befürchtungen geteilt –, etwa dass mit der Bankenabfrage eine Verletzung der Bürgerrechte angerichtet werden kann. (Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Und in den Postfächern!) Aber anders als die Große Koalition, die anschließend das Gesetz „korrigiert“ hat, haben wir so viele Schranken eingebaut, dass von den im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen nur in einstelliger Zahl Gebrauch gemacht worden ist. (Stefan Liebich [DIE LINKE]: Sie sollen fragen und nicht sich rechtfertigen!) Sie haben ja gesagt: Das lässt sich alles parlamentarisch nicht kontrollieren. – Auch da fühle ich mich als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums angesprochen und sage: Das stimmt in diesem Falle so nicht. Können Sie mir deshalb sagen, in wie vielen Fällen – ab 2001, 2002 und 2003 – von der Befugnis der Bankenabfrage Gebrauch gemacht worden ist und in wie vielen Fällen sich das geändert hat, nachdem die Große Koalition unsere engen Bedingungen ausgeweitet bzw. aufgeweicht hat? Das wird ja im vorliegenden Gesetzentwurf fortgesetzt. Können Sie die Zahlen auf den Tisch legen? Ich kann sie Ihnen sonst selber nennen. Aber Sie müssten sie eigentlich auch wissen. Jan Korte (DIE LINKE): Herr Kollege Ströbele, eine Bemerkung vorweg: Es gab eine Zeit, da waren Sie ein Linker. Im Herzen sind Sie es, glaube ich, immer noch. (Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Keine Beleidigung!) Deswegen ist es auch schwierig für Sie, bei den Grünen zu sein. Es gab eine Zeit, in der Sie besonders laut – inzwischen machen Sie das nur noch manchmal – die Unkontrollierbarkeit von Geheimdienstbefugnissen kritisiert haben, und zwar zu Recht. Ich bin kein Mitglied des PKGr. Deswegen kann ich Ihnen die konkreten Zahlen nicht nennen. Das ganze Problem bei den Terrorismusbekämpfungsgesetzen, Herr Kollege Ströbele, ist doch, dass wir keine Zahlen bekommen. Als Beispiel nenne ich die Onlinedurchsuchungen. Wir haben die Bundesregierung 2010 gefragt, wie viele Onlinedurchsuchungen es gegeben hat. Die Auskunft der Bundesregierung 2010 war: Keine einzige. – 2011 haben wir – jetzt komme ich direkt auf Ihre Frage – noch einmal gefragt – nun den Innenminister Friedrich –, wie viele Onlinedurchsuchungen durchgeführt wurden. Denn es kann ja sein, dass die Onlinedurchsuchung in der Tat, wie Herr Friedrich meint, ein Instrument zur Terrorismusbekämpfung ist. (Michael Frieser [CDU/CSU]: Zum Thema zurück!) Das Problem ist, Herr Ströbele, dass die Bundesregierung uns 2011 geantwortet hat: Das können wir Ihnen aus Geheimhaltungsgründen nicht sagen. – Das ist doch das ganze Problem. Sie sollten sich dafür aussprechen, dass alles, was in dem PKGr – was außer Ihnen und den Mitgliedern keiner weiß, weil es nicht öffentlich ist – besprochen wird, öffentlich gemacht werden muss. Dafür sollten wir gemeinsam streiten. (Beifall bei der LINKEN) Ich will an das Thema Terrorismusbekämpfungsgesetz 2001 anknüpfen, um zum Thema Evaluierung zu kommen. Es ist in einer bestimmten Situation verabschiedet worden. Es wurde vereinbart, dass man es evaluiert, was auch stattfand. Aber jetzt kommt der Hammer: Das Terrorismusbekämpfungsgesetz wird vom Bundesinnenministerium evaluiert! (Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Das stimmt doch gar nicht!) Das ist eine ganz tolle Idee. Heraus kam, dass alle Maßnahmen absolut notwendig sind und erweitert werden sollten. So funktioniert Evaluierung nicht. Das lehnt die Linke grundsätzlich ab. Da müssen unabhängige Personen aus der Mitte des Parlamentes ran. Das wäre angemessen. (Beifall bei der LINKEN) Ich komme zu meinem nächsten Punkt, dem großen Sieg der FDP. (Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Postfächer!) Frau Piltz hat darauf hingewiesen: Jetzt entfallen einige Maßnahmen, die damals beschlossen worden sind. – So weit, so richtig. Wir wollen ja sachlich diskutieren. Liebe Kollegin Piltz, liebe FDP, es ist natürlich sehr wohlfeil, zu sagen, dass das, was ohnehin nie angewandt wird, entfällt. Das Problem, das wir haben, ist doch das, was ständig angewandt wird, nicht die Streichung von Regelungen, die eh nicht angewandt werden. Was ist das denn für ein toller Erfolg? Das ist überhaupt kein Erfolg. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte daran erinnern – das haben wir auch gerade in einem Zwiegespräch mit dem Kollegen Ströbele festgestellt –, dass Geheimdienste kaum zu kontrollieren sind. Trotzdem geht es so weiter: Geheimdienste dürfen überall Daten abfragen. Damit wird der Rechtsstaat ausgehöhlt. Es stellt sich auch die Frage, was mit diesen Daten eigentlich passiert. Was bedeutet das für diejenigen, die zu Unrecht in die Mühlen dieses Überwachungsapparates gekommen sind? Das zu klären, ist doch wichtig. Deswegen sagt die Linke ganz klar: Statt diese „Notstandsgesetze“ fortzuschreiben, wäre doch die richtige Antwort der Gesellschaft und des Bundestags auf die Bedrohung, die es sicherlich gibt: mehr Demokratie, mehr Offenheit, mehr Solidarität und vor allem mehr demokratischer Rechtsstaat. Das wäre die richtige Antwort. Das bekommen Sie in dieser Koalition mit dieser Truppe aber nicht hin, was ich sehr bedaure. Das muss ich leider zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der LINKEN) Wenn wir schon bei der Evaluierung, also bei der Überprüfbarkeit von Politik und von Gesetzen sind, will ich im Zusammenhang mit dem internationalen Terrorismus, über den wir diskutieren, auch dazu etwas sagen. Schön wäre es, wenn die Bundesregierung und der gesamte Bundestag evaluieren würden, was die Beteiligung Deutschlands an diesem sinnlosen Krieg in Afghanistan für die Sicherheit in diesem Land bedeutet. Das wäre eine notwendige Evaluation; das wäre richtig. Ziehen Sie die Bundeswehr aus Afghanistan ab! Das wäre eine konkrete Verbesserung der Sicherheit. (Beifall bei der LINKEN) Ich will natürlich nicht nur kritisieren, was Aufgabe der Opposition ist, sondern ich will auch zwei konstruktive Vorschläge machen, (Zuruf von der CDU/CSU: Ganz was Neues!) von denen ich hoffe, dass Sie sie aufnehmen werden. Einigen wir uns darauf, dass die Evaluierung an sich eine sinnvolle Idee ist. Dann sollten wir uns aus der Mitte des Parlaments zusammentun. Der Bundestagspräsident kritisiert zu Recht des Öfteren die Tendenz der Entmachtung des Parlaments. Also stärken wir das Parlament! Machen wir eine wirkliche Evaluierung, und zwar zusammen mit Abgeordneten aller Fraktionen! Machen wir eine Evaluierung all dieser großen Grundrechtseingriffe mit Datenschützern, mit Bürgerrechtlern und mit vielen anderen! Schauen wir einmal, was das eigentlich gebracht hat, und schauen wir vor allem, inwieweit der demokratische Rechtsstaat davon betroffen ist und ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt worden ist. Das wäre eine wirkliche Evaluierung solcher Gesetze. (Beifall bei der LINKEN) Abschließend muss ich die FDP wirklich loben. Sie haben lange gezögert; das war richtig. Jede Verzögerung, die dieses Gesetz hinausschiebt, ist eine gute Verzögerung. Ich hoffe, Sie machen das weiter so. Wir würden Ihnen dabei helfen. Sie sind aber damals mit dem Versprechen einer Umkehr in der Innen- und Sicherheitspolitik gewählt worden. Das tun Sie leider nicht. Sie haben auch in diesem Bereich völlig versagt. Eines will ich schon noch sagen: Ihr Deal, der zu dem geführt hat, was heute vorliegt, ist nun wirklich die bürgerrechtliche Bankrotterklärung der Freien Demokraten in diesem Land. Für Ihre Steuerpolitik, die an Irrsinnigkeit kaum zu überbieten ist, opfern Sie bürgerrechtliche Positionen, die Sie lange Zeit vertreten haben. Das kritisieren wir aufs Schärfste, weil das wirklich schade ist. Von Ihnen ist inhaltlich kaum noch etwas übrig geblieben. Das können wir heute ganz eindeutig feststellen. (Beifall bei der LINKEN) Heute kann man einen Strich darunter ziehen und sagen: Ob Schily, Schäuble oder Friedrich, es ist alles dasselbe in der Innenpolitik. Es gibt überhaupt keine Unterschiede. Es gibt überhaupt kein Ringen in diesen Konstellationen, wie eine Innenpolitik anders aussehen könnte. Je mehr Sie sich aufregen, umso besser bin ich drauf, weil das zeigt, dass wir mit unserer Kritik richtig liegen. (Beifall bei der LINKEN) Wir brauchen eine Umkehr, mit der die Grund- und Freiheitsrechte wieder in den Mittelpunkt gestellt werden. Eines will ich dann doch noch einmal zum Schluss sagen: Die Grund- und Freiheitsrechte, die Trennung von Geheimdiensten und Polizei, der demokratische Rechtsstaat und vieles andere sind nicht vom Himmel gefallen, sondern sie sind in den vergangenen Jahrzehnten und Jahrhunderten – übrigens unter großen Opfern – erkämpft worden. Deswegen geht man damit nicht so leichtfertig um. Liebe Kollegin Lambrecht, der SPD würde ich Folgendes empfehlen: Die FDP ist schon eingeknickt. Sie brauchen sich jetzt nicht auch noch anzubiedern, unbedingt beim Grundrechteabbau mitmachen zu wollen. Sie sind in der Opposition; da können Sie ausnahmsweise wieder für die Grundrechte sein. Die Linke ist das in der Regierung und in der Opposition. Das ist der Unterschied zwischen uns. (Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Der Kollege Wolfgang Wieland hat nun das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Piltz! An dem Tag, an dem der Papst dieses Haus besuchen wird, (Zurufe von der FDP: Oh!) sollten wir es doch alle mit dem achten Gebot noch genauer nehmen als sonst: Du sollst nicht falsch Zeugnis ablegen wider deinen Nächsten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) In dem Sinne bin auch ich ein Nächster. Also: Mut zur Wahrheit, noch mehr Mut! Zur Wahrheit gehört zunächst die Feststellung: Schon der Titel dieses Gesetzentwurfs ist verschleiernd. Das ist doch nicht nur ein Änderungsgesetz zum Bundesverfassungsschutzgesetz; es werden zugleich x andere Gesetze geändert. Nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz von Rot-Grün – vulgo „Otto-Kataloge“ –, nach dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz der Großen Koalition legt Schwarz-Gelb nunmehr ein „Terrorismusbekämpfungsergänzungsergänzungsgesetz“ – TBEEG – vor. (Gisela Piltz [FDP]: Das habe ich noch nicht gehört!) So wollten Sie das Ding aber nicht nennen; das verstehe ich. Hier aber – wie Ihre Justizministerin – von einer Trendwende zu sprechen, von einer neuen Phase der Bürgerrechtlichkeit, das ist eine Chuzpe ohnegleichen, Frau Kollegin Piltz. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Zur Wahrheit auf unserer Seite – das gebe ich zu – gehört: Es gibt auch Verbesserungen: (Jörg van Essen [FDP]: Richtig!) stärkere Kontrolle der G-10-Kommission, höhere Eingriffsschwelle, bessere Formen der Benachrichtigung – das sind Verbesserungen. Es fallen auch Befugnisse weg. Das hat die Große Koalition nach der ersten Evaluierung leider nicht geschafft. Nur, bitte schön – das sagen Sie ja selber –, das alles sind Befugnisse, die zehn Jahre lang nicht angewendet wurden. In dem Zusammenhang hätten Sie noch triumphierend sagen können: Wir überwachen auch keine Postkutschen mehr. Das wäre die gleiche Melodie gewesen. (Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und bei der SPD) Das ist wirklich dürftig. Terroristen schreiben nun einmal so wenige Ansichtskarten wie der Rest der Menschheit. Sie haben gerade erklärt, Sie hätten sich konstruktiv auseinandergesetzt. Was haben Sie nicht alles im Vorfeld versprochen, zum Beispiel die Abschaffung des MAD – nun bekommt er mehr Befugnisse. Herr Kollege Stadler, ich freue mich immer, wenn Sie hier sitzen – das wissen Sie –, aber ich vermisse eigentlich die Justizministerin. (Dr. Max Stadler [FDP]: Die ist bei der JuMiKo!) – Dann ist es gut. Dann freue ich mich noch mehr, dass Sie sie vertreten. Nun seien Sie doch mal friedlich, (Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) so friedlich, wie ich Sie kenne und schätze. Sie haben seinerzeit als Abgeordneter Rot-Grün sehr maßvoll kritisiert. Andere aus Ihren Reihen waren nicht so maßvoll. Die Ministerin sagte den schönen Satz: Wir nehmen die Otto-Kataloge nicht an. – Als die Kontenstammdatenabfrage kam, hat das Präsidium der FDP sogar einen Beschluss gefasst mit der Überschrift: „Schluss mit der staatlichen Schnüffelei“. Das war im März 2005. Ich darf zitieren: Die FDP lehnt den ungehinderten Datenzugriff von Finanzämtern und anderen Behörden auf die Konten der Bürger im Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit entschieden ab. Den Finanzbehörden wird quasi eine Rasterfahndung ermöglicht. Sie und Herr Funke, der damals noch hier saß, erklärten unisono: Wenn wir regieren, schaffen wir das wieder ab. Das wäre ja schön gewesen. Nun hat – wie Sie sagen, liebe Frau Piltz – Ihr Catering-Service geliefert, und beim BKA und beim Bundesamt für Verfassungsschutz knallen die Sektkorken. Das sind die Lieferungen, die Sie zustande bringen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Jan Korte [DIE LINKE] – Rainer Brüderle [FDP]: Nicht ablenken!) Sie sagen allen Ernstes: Ihr habt einen Datenberg geschaffen zu Steuerehrlichkeitszwecken, nur dazu und für nichts anderes, schon gar nicht für die Sicherheitsbehörden. Nun kommen Sie mit der Logik: Weil Rot-Grün das gemacht hat, müssen wir die Tür für die Sicherheitsbehörden öffnen; das ist sozusagen alles eine Erbsünde von Rot-Grün oder von Grün. (Jörg van Essen [FDP]: So ist es auch!) In der letzten Legislaturperiode haben wir eine „Lange Nacht der Bürgerrechte“ veranstaltet. Da gab es die FDP in Berlin-Mitte noch. Sie kamen mit einem Flyer, den hätte Herr Korte schreiben können. (Jan Korte [DIE LINKE]: So gut? – Gisela Piltz [FDP]: Das hat doch damit nichts zu tun!) In dem Flyer stand, wie fürchterlich es ist, dass 2001 das Bankgeheimnis aufgegeben wurde, und wie fürchterlich es ist, dass bei den Fluggesellschaften Daten abgefragt werden können. Jetzt können Sie in den Verhandlungen mit der CDU/CSU noch nicht einmal mehr den Status quo verteidigen. Ihre Justizministerin hat gebrüllt wie eine Löwin, und dann hat sie Pfötchen gegeben. Das können Sie hier nicht vom Tisch wischen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Was haben Sie im Bundesjustizministerium noch im Mai dieses Jahres zu der Möglichkeit, die Buchungsdaten nunmehr zentral bei Amadeus abzufragen, geschrieben? Am 24. Mai 2011 schrieben Sie im Rahmen dieser konstruktiven Auseinandersetzung, dies sei eine neue Qualität des Grundrechtseingriffs und dies sei nicht akzeptabel, da mit einer einzigen Abfrage umfangreiche Bewegungsprofile erstellt werden können. Das BMJ schrieb von einer Abfragebefugnis, die einem Verdachts- oder Verdächtigengewinnungseingriff im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nahekommen könnte. Deutlicher geht es doch wohl nicht. Nun sagen Sie: Als Gegenleistung haben wir eine unabhängige Regierungskommission – das ist ein Widerspruch in sich –, die alles richten wird. Meine Damen und Herren von der FDP, wenn diese Kommission irgendwann einmal ein Ergebnis vorlegt, ist es sehr unwahrscheinlich, dass Sie dann noch regieren. Dann bleibt Ihnen wenigstens erspart, zuzugucken, wie die CDU alle Ergebnisse in den Reißwolf schiebt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir Grüne hatten immer einen klaren Kompass in Bezug auf die Bekämpfung der terroristischen Bedrohung. Diese Bedrohung existiert bis heute. Deswegen sind wir nicht gegen die Verlängerung der Geltungsdauer der Gesetze. Deswegen haben wir seinerzeit die Otto-Kataloge eingedämmt. Das ist in der juristischen Fachliteratur anerkannt. So sagte zum Beispiel Herr Professor Lüderssen: Die Grünen haben das Schlimmste verhindert, zum Beispiel die Initiativermittlungskompetenz des BKA. Die Evaluierung ist schlecht gelaufen; da hat Herr Korte Recht. Jetzt gibt es aber immerhin einen unabhängigen Experten. Wir müssen dies weiter ausbauen. Darin sind wir uns doch alle einig. Genauso stehen wir dazu, dass hier in Berlin das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum aufgebaut wurde. Es arbeitet gut. Es wurde von Rot-Grün installiert. (Zuruf des Abg. Dr. Günter Krings [CDU/ CSU]) – Es wurde installiert, Herr Kollege Krings. Es arbeitet bis heute gut. Es ist international anerkannt. Es ist das, was man ein Erfolgsmodell nennt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wir fordern stets die Sicherstellung der Sicherheit der Bürger durch den Staat. Das gilt aber ebenso für die Sicherheit der Bürger vor dem Staat. An beides müssen wir denken. Sicherheit ist kein Selbstzweck. Sicherheit dient der Freiheit, nicht umgekehrt. Wenn wir die rechtsstaatlichen Prinzipien in dem Irrglauben über Bord werfen, es gäbe eine absolute Sicherheit, dann verhelfen wir dem Terror letztlich zum Sieg über unseren Rechtsstaat. Das darf nicht geschehen. So weit darf es nicht kommen. Deswegen sagen wir Ja zu einer Verlängerung der Geltungsdauer dieser Gesetze. Wir lehnen aber die Verschärfungen, die hier eingeführt werden sollen, ab. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Dr. Günter Krings ist der nächste Redner für die CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf mich zunächst im Namen der CDU/ CSU-Fraktion den Glückwünschen an Herrn Kollegen Wiefelspütz anschließen. Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Geburtstag! Ich hoffe, Sie bleiben uns in der Innenpolitik noch lange erhalten. (Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Keine Drohungen!) Zu Beginn möchte ich sagen, dass ich mich angesichts der Ernsthaftigkeit dieses Themas nicht auf das Niveau mancher Oppositionsredner begebe. Der Minister hat es eben ausgeführt: Wir debattieren heute zehn Jahre und elf Tage nach den schrecklichen Attentaten des 11. September 2001, die eine Scheidemarke im Kampf gegen den Terrorismus dargestellt haben, über die notwendigen Befugnisse der Nachrichtendienste. Die jüngsten Anschläge und Anschlagsversuche haben gezeigt: Der Terrorismus ist keineswegs überwunden. Terrorismus ist kein Phänomen, das nur in Asien oder Amerika stattfindet; nein, er bedroht uns real auch hier in Deutschland. Die Realität zeigt es: jüngste Vorbereitungen eines Sprengstoffanschlages in Berlin, zuvor die Aktivitäten der Düsseldorfer Zelle oder die bestialische Tötung von zwei US-Soldaten in Frankfurt. Deutsche Mitbürger sind auch im Ausland Opfer gerade des islamistischen Terrors geworden. Allein bei den Anschlägen auf das World Trade Center starben elf unserer Landsleute; das wird oft vergessen. Meine Damen und Herren, in den letzten zehn Jahren haben wir in Deutschland dennoch weiter in einer relativ guten Sicherheitslage gelebt. Das ist nicht selbstverständlich; wir verdanken das der Arbeit unserer Sicherheitsbehörden. Möglich ist das nicht allein durch die Polizei. Sie kann nicht omnipräsent sein und soll nicht an jeder Straßenkreuzung und jedem Wochenmarkt postiert werden. Deswegen werden Nachrichtendienste immer wichtiger. Ohne ihre Erkenntnisse würden wir uns praktisch ständig nur nachträglich auf den Anschlag von gestern vorbereiten. Wir müssen aber mögliche Anschläge von morgen erkennen und verhüten. Deswegen haben die Nachrichtendienste eine so zentrale Bedeutung im Kampf gegen den Terror. (Beifall bei der CDU/CSU) Um diese Aufgabe im Interesse unser aller Sicherheit erledigen zu können, braucht man Personal und Geld, aber eben auch die angemessenen Befugnisse. Aus dem Grunde finde ich es vollkommen richtig, dass wir auch in der Koalition intensiv über die Fortschreibung und Anpassung dieser Befugnisse diskutiert haben. Der Leitgedanke der Politik unserer christlich-liberalen Koalition ist nach wie vor, dass der Einsatz für die Sicherheit unserer Bürger höchste Priorität hat. Bei der Frage der Befugnisse für Nachrichtendienste – das ist richtig – stellt sich sofort die Frage nach der richtigen Balance zwischen Freiheit und Sicherheit. Inzwischen ist es in vielen Reden schon zum Allgemeinplatz geworden, dass Freiheit und Sicherheit in einem Spannungsverhältnis stehen. Zugespitzt wird oft sogar gesagt, Freiheit bedeute zwangsläufig auch Unsicherheit, und Sicherheit bedeute zwangsläufig Freiheitsbeschränkung. Auch wenn das oft gesagt wird: Ich halte das für zu kurz gedacht. Richtig ist: Sicherheit bleibt auch im 21. Jahrhundert der fundamentale Staatszweck. Seit Thomas Hobbes wissen wir, dass der Einzelne nur bereit sein kann, seine naturgegebene Freiheit ein Stück weit zugunsten des staatlichen Gewaltmonopols aufzugeben, wenn dafür sein Leben und sein Eigentum gesichert werden. Auf der anderen Seite ist Freiheit natürlich das zentrale Versprechen des Rechtsstaates. Aber Freiheit und Sicherheit bilden deswegen noch lange kein Nullsummenspiel: je mehr von dem einen, desto weniger von dem anderen. Mehr Sicherheit bedeutet nicht zwangsläufig weniger Freiheit; denn der Rechtsstaat verspricht Freiheit nicht abstrakt, sondern verbürgt sie auch tatsächlich und effektiv. Sicherheit – das stimmt, Herr Wieland – hat eine der Freiheit dienende Funktion. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gut!) Sie macht aus dem abstrakten Freiheitsversprechen eine effektive Garantie im praktischen Leben. Denn Freiheitsrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit werden tatsächlich viel seltener von einem Staat als von Dritten, von Privaten, verletzt, eben auch von Terroristen. Freiheit wäre deshalb ohne Sicherheit wertlos. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das immer wieder als Argument gegen nachrichtendienstliche Befugnisse angeführt wird, wird in der Praxis von Kriminellen bis hin zu Terrornetzwerken verletzt, die unsere Daten ausspionieren, um ihre Straftaten verüben zu können. Auch die Attentäter vom 11. September zielten nicht primär auf unsere Sicherheit; sie wollten unsere Freiheit treffen, unseren freiheitlichen westlichen Lebensstil. Die Bekämpfung des Terrorismus stärkt daher nur vordergründig unsere Sicherheit; sie schützt letztlich unsere Freiheit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Mehr Sicherheit bedeutet daher tendenziell mehr Freiheit. Das gilt – ich will das klarstellen – natürlich nicht ad infinitum: Im Polizeistaat mag die Sicherheit total sein, aber die Freiheit verschwindet; das haben wir in der Geschichte unseres Landes im 20. Jahrhundert zweimal bitter erfahren, einmal im Dritten Reich, ein zweites Mal in der DDR. Wenn man manche Reden, auch die von Ihnen, Herr Korte, hört, könnte man meinen, sie zielten auf einen Musterstaat DDR ab und beträfen noch gar nicht unseren Staat. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Dann haben Sie nicht zugehört!) So klingen Ihre Einlassungen. Sie passen wunderbar zu dem, was in der DDR Praxis war, aber nicht zu dem, was heute Praxis ist. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Insofern gilt: Maximale Sicherheit bedeutet natürlich nicht maximale Freiheit. Umgekehrt gilt: Minimale Sicherheit bedeutet sehr wohl minimale Freiheit. Wer Sicherheitsbehörden ihre Instrumente aus der Hand schlägt, handelt damit gegen die Freiheit. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wenn wir gemeinsam die richtige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit finden wollen, dann heißt das eben nicht, die Mitte zwischen beidem zu definieren, sondern dann müssen wir den Punkt bestimmen, bis zu dem ein Sicherheitszuwachs auch noch mit einem Freiheitsgewinn verbunden ist. Genau das haben wir in diesem Gesetzentwurf getan. Auf dieser Grundlage haben wir uns der Aufgabe gestellt, die einzelnen Befugnisse fortzuschreiben und anzupassen. Bestimmte Befugnisse – das wurde angesprochen – im Bereich der Postfächer, des Postverkehrs konnten wir streichen. In anderen Punkten haben wir die Einholung von Auskünften praktikabler gestaltet, in Bezug auf den Flugverkehr und die Kontenstammdaten. Stichwort „Flugverkehr“: Es ist nach wie vor wichtig, zu wissen, wer beispielsweise aus Deutschland in den afghanisch-pakistanischen Grenzraum reist und dort ein Terrorcamp besucht. Wahrscheinlich ist es noch viel wichtiger, zu wissen, wer zu uns zurückkehrt, um entsprechende Anschläge vorzubereiten. Die Auskünfte über Kontenstammdaten sind wichtig, um Erkenntnisse über die Finanzierung von Terrororganisationen zu gewinnen, aber auch über den Aufenthaltsort von möglichen Terroristen. Dass wir es uns mit der Fortschreibung und Anpassung der Befugnisse in der Koalition nicht leicht gemacht haben, sieht man daran, dass wir die parlamentarische Kontrolle mit der G-10-Kommission intensivieren, aber auch daran, dass wir nicht eine Entfristung vorschlagen, sondern eine erneute Befristung, die ganz zwangsläufig mit einer regelmäßigen Überprüfung verbunden ist. Dass wir in einem der sichersten Länder der Welt leben, kommt nicht von selbst. Es bedarf der steten Wachsamkeit von Bürgern und Behörden. Daher ist für uns die Verlängerung der Befugnisse zur Terrorabwehr unerlässlich, wenn wir unsere Freiheit in Sicherheit nicht aufs Spiel setzen wollen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nun erhält der schon mehrfach beglückwünschte Kollege Dr. Wiefelspütz das Wort für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt kommt die Altersweisheit, Herr Kollege! – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt gibt es Torte! – Gegenruf der Abg. Christine Lambrecht [SPD]: Tortenschlacht!) Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank für die freundlichen Glückwünsche und für die Torte. Frau Piltz, ich werde mich erkenntlich zeigen und mit Ihnen eines Tages Tango tanzen. (Heiterkeit – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Bild werde ich nicht mehr los, Herr Wiefelspütz!) Wir sind heute Zeugen eines bemerkenswerten Vorgangs. Die in Fragen der inneren Sicherheit unseres Landes völlig zerstrittene und, Herr Friedrich, konzeptionslose Bundesregierung tut etwas Vernünftiges: Sie legt einen in Kern und Substanz rot-grünen Gesetzentwurf vor. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na ja!) Nichts anderes tut sie. Der Gesetzentwurf sieht zwar ein paar Änderungen vor; wenn man das aber ganz nüchtern betrachtet, stellt man fest, dass diese Veränderungen eher marginal sind. Herr Wieland, das ist ein rot-grünes Gesetz. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mehr rot als grün! – Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU], an Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] gewandt: Herr Wieland, ein „rot-grünes Gesetz“!) Das einzige relevante Gesetz, die innere Sicherheit unseres Landes betreffend, das Sie in dieser Legislaturperiode zustande bringen, ist im Kern ein rot-grünes Gesetz von Ende 2001. (Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU], an Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] gewandt: Noch einmal, Herr Wieland! Es wird immer schlimmer!) Ende 2001 fand das Gesetz die Zustimmung von SPD, Grünen und CDU/CSU – bei einer Gegenstimme; ich weiß nicht mehr, wer von Ihnen dagegen gestimmt hat; (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bestimmt Herr Uhl!) die CDU/CSU hat damals aber zugestimmt. Bei der Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes im Jahr 2006 stimmten lediglich SPD und CDU/CSU zu. Jetzt will – man höre und staune – sogar die FDP zustimmen, während die Grünen, Herr Wieland, sich offenbar erneut (Zuruf von der CDU/CSU: Vom Acker machen!) – vom Acker machen – aus der Verantwortung stehlen. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Sie haben es wieder nicht verstanden!) Es geht um Ihr eigenes Gesetz, Herr Wieland. Wo sind wir denn eigentlich? Stehen Sie zu Ihrer Verantwortung! (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP) Das Gesetz war Ende 2001 notwendig. Die Verlängerung der Geltungsdauer war im Jahr 2006 notwendig. Nach meiner persönlichen Auffassung ist es auch heute – ich will den Beratungen nicht vorgreifen – im Kern verlängerungswürdig und notwendig. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Habe ich doch gesagt!) Hat sich die Sicherheitslage in unserem Land seit 2001 verändert? Nein, sie hat sich nicht verändert. Wenn ich an die „terroristischen Qualitäten“ in unserem Land denke, muss ich sagen, dass sie sich in der einen oder anderen Hinsicht vielleicht sogar verschlechtert hat. Deswegen spricht vieles dafür – ich will den Beratungen, die vor uns liegen, nicht vorgreifen –, die Geltungsdauer dieses Gesetzes zu verlängern. (Gisela Piltz [FDP], an Abg. Christine Lambrecht [SPD] gewandt: Frau Lambrecht, falsche Rede! – Gegenruf der Abg. Christine Lambrecht [SPD]: Habe ich doch gar nicht bestritten! Zuhören hilft!) Das Gesetz, über das wir heute reden, war und ist eine wichtige deutsche Reaktion auf die Herausforderung des 11. September 2001. Ich denke, wir haben damals maßvoll, umsichtig und angemessen reagiert. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hab ich doch gesagt!) Wir haben nicht hysterisch reagiert. Es gab keine Panikmache und keinen Alarmismus, nur vielleicht das eine oder andere überflüssige Interview – da gab es verschiedene – eines Bundesinnenministers. Wir haben den Verfassungsstaat Deutschland in den Jahren nach 2001 nicht beschädigt, sondern ausgebaut und gefestigt. Dieses Land ist ein sehr freies Land geblieben; unsere Grundrechte und Grundfreiheiten wurden nicht beschädigt. Auch wenn es keine absolute Sicherheit geben kann: Die Sicherheit unserer Bürger wurde durch das Gesetz, über das wir heute sprechen, spürbar verbessert. Hinzu kamen und kommen sicherlich tüchtige und erfolgreich arbeitende Mitarbeiter in unseren Sicherheitsbehörden und bei der Justiz. Grenzüberschreitungen, die in anderen Staaten – ich sage das ohne Hochmut – praktiziert worden sind – ich nenne nur die Stichworte Rendition, Guantánamo, Waterboarding, Abu Ghureib, Feindstrafrecht und Folter –, sind in Deutschland nicht einmal in Erwägung gezogen worden. Es gab nicht einmal die Versuchung, über solche Dinge nachzudenken; dies gilt für alle Seiten dieses Hauses und jede Bundesregierung seit dem Jahre 2001. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Unsere Antworten auf Terrorismus sind das Recht, der Rechtsstaat und das Grundgesetz. Über dieses nach meiner Auffassung grundsolide Gesetz aus rot-grüner Zeit hat die Koalition der Liebe aus Schwarz und Gelb, Herr Brüderle, monatelang wie die Kesselflicker gestritten. Welch ein unwürdiges Schauspiel! (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Leidenschaft!) Aufgrund solider und seriöser Arbeit von Rot-Grün und anschließend Schwarz-Rot haben Sie nach der Bundestagswahl 2009 auf Bundesebene eine intakte und effektive Sicherheitsarchitektur vorgefunden. Seither herrschen Stillstand, Blockade und Kesselflickerei. Unser Land wird das wohl noch längstens zwei Jahre aushalten müssen. Das Land wird es wohl auch aushalten können; es werden aber nach meiner festen Überzeugung vier verlorene Jahre sein. (Beifall bei der SPD) Nötig wäre – das wissen die Fachleute hier im Kreise – die Weiterentwicklung unserer Sicherheitsarchitektur, nötig wäre die Weiterentwicklung unseres Rechts- und Verfassungsstaates. Es geht darum, den Rechtsstaat ohne Niveauverlust sozusagen aus der analogen Zeit in das digitale Zeitalter zu transformieren, und zwar mit den Qualitäten, die wir uns im analogen Zeitalter in der Bundesrepublik gemeinsam erarbeitet haben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das werden aber nicht Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von CDU und CSU – Vorsicht beim Klatschen! – leisten. Sie werden konzeptionslos dem Ende Ihrer Koalition entgegendämmern. Diese Weiterentwicklung, die notwendig ist, werden andere leisten, spätestens ab September 2013. Erlauben Sie mir, noch einen Gedanken anzusprechen. Auch wenn wir nach dem 11. September 2001 in Deutschland überwiegend angemessen reagiert haben, will ich auf eine Reaktion hinweisen, die mich persönlich berührt hat. Am 22. Juli 2011 erschütterten die Anschläge von Oslo und Utoya die Welt. Als Reaktion auf dieses Jahrhundertverbrechen in Norwegen sagte der norwegische Ministerpräsident Stoltenberg unter anderem: Unsere Antwort auf dieses Verbrechen ist mehr Demokratie. – Ich will freimütig sagen, dass mich das persönlich sehr beschämt hat. Wie kleingläubig sind wir eigentlich gelegentlich? Ich glaube, dass dies auch für uns die Kompassnadel sein muss. Die Attraktivität unseres Lebensmodells gründet auf Freiheit, Demokratie, Menschenwürde, Rechts- und Verfassungsstaat. Die Attraktivität unseres Lebensmodells steigern wir nur durch den Ausbau von Bürger- und Freiheitsrechten, nicht durch ihren Abbau. Mehr Demokratie bedeutet langfristig auch mehr Sicherheit. Dies sollten wir insbesondere bei der Auseinandersetzung mit terroristischen Herausforderungen bedenken. Ich räume aber ein: Wenn akut Menschenleben in Gefahr sind und sehr schnell gehandelt werden muss, dann brauchen wir intakte Sicherheitsbehörden, motivierte Mitarbeiter und ein angemessenes Handwerkszeug, das der Gesetzgeber zu liefern hat. Wir geben mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, über den wir heute sprechen und den wir in den nächsten Wochen beraten werden, den Nachrichtendiensten des Bundes ein nach meiner Überzeugung angemessenes, notwendiges und verfassungsmäßiges Instrument an die Hand. Dieses Instrument ist ein grundsolides rot-grünes Instrument. Schönen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun der Kollege Christian Ahrendt für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Christian Ahrendt (FDP): Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Wieland, Sie haben im Vorgriff auf den Papstbesuch das achte Gebot zitiert: Du sollst nicht falsch Zeugnis ablegen. Sie hätten dieses Gebot aus Ihrer eigenen Sicht mit etwas mehr Leben füllen können. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na! Aber hallo!) Sie hätten die Möglichkeit gehabt, hier etwas zu tun, was man „Beichte ablegen“ nennt. Das sollte man nämlich tun, wenn man an anderer Stelle etwas ganz anderes tut, als man hier vorgibt. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Beichte nimmt Herr Lammert nicht ab! So weit vermischen wir Religion und Politik nun doch nicht!) Alle Länder – Herr Kollege Korte, wenn Sie mir zuhören, bekommen auch Sie das mit – haben im Innenausschuss des Bundesrates eine Verschärfung des TBEG gefordert. Alle Länder wollten erreichen, dass ihre Landesverfassungsschutzämter auf die Kontostammdaten der Bürgerinnen und Bürger zugreifen können. Wenn Sie sich dann hier hinstellen und sagen: „Es wird alles schlimmer“, (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! So ist es!) muss ich Ihnen entgegnen: Sie sollten erst einmal Ihre Hausaufgaben in den Ländern, in denen Sie an der Regierung beteiligt sind, machen, statt auf eine Verschärfung des Rechts hinzuwirken. Insofern war der Beginn Ihrer Rede etwas pharisäerhaft. (Jan Korte [DIE LINKE]: Großartig!) Mit meiner nächsten Bemerkung möchte ich an die Ausführungen des Kollegen Wiefelspütz anschließen. Es wäre vielleicht klug gewesen, wenn der Kollege Wiefelspütz seine Rede vorher Frau Lambrecht gegeben hätte. Dann wäre uns der erste Teil seiner Ausführungen erspart geblieben. (Christine Lambrecht [SPD]: Ja, ja! Das hätte Ihnen gefallen! – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Der hätte sich nur verschoben, logischerweise!) Wir befinden uns tatsächlich in einer Situation, in der wir permanent Sicherheitsinteressen gegen Freiheitsinteressen abwägen müssen. Wir haben in den letzten Monaten immer wieder festgestellt, dass unsere Sicherheitsbehörden gut aufgestellt sind. Es ist ihnen gelungen, vorbereitete Terroranschläge aufzuklären und abzuwehren. Das ist sicherlich auch eine Folge der ausgewogenen Sicherheitsgesetzgebung. Allerdings ist Sicherheit kein Selbstzweck, sondern sie soll in erster Linie die Freiheit schützen. Beim TBEG galt es, genau diese Messlatte anzulegen. Wir haben uns gefragt: Welche gesetzlichen Vorschriften brauchen wir nicht? Welche sind überflüssig? Diese Vorschriften wurden gestrichen. Wir haben gesagt: Wenn Eingriffstatbestände zu geringe Schwellen haben, verstärken wir die Schwellen. Auch das ist gemacht worden. Wir haben das Gesetz mit einem Haltbarkeitsdatum versehen. Außerdem werden wir eine Kommission einsetzen, die in den nächsten vier Jahren überprüfen wird, ob alle Vorschriften sinnvoll sind, ob wir Verbesserungen brauchen oder ob bestimmte Regelungen wegfallen können. Die im Gesetz vorgesehene Einsetzung einer Regierungskommission ist ein sehr kluger und ausgewogener Vorschlag. (Christine Lambrecht [SPD]: Das glauben Sie ja selbst nicht!) So können wir dauerhaft überprüfen: Wo brauchen wir mehr Sicherheit? Wo sind Freiheitsrechte bedroht? Wo besteht ein Spannungsverhältnis? Wie können wir es vernünftig lösen? Die Bundesjustizministerin hat bei der Erarbeitung des TBEG und dieser Reform mit viel Beharrlichkeit durchgesetzt, dass die Geltungsdauer dieses Gesetzes auf vier Jahre beschränkt und eine Kommission eingesetzt wird, die überprüft, welche Sicherheitsbeschränkungen weiterhin erforderlich sind und an welchen Stellen den Menschen mehr Freiheit gewährt werden kann bzw. wo entsprechende Beschränkungen zurückgenommen werden können. Das haben wir mit diesem Gesetz schon getan. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wollten die Sachen zurückholen, Herr Ahrendt! Das tun Sie nicht! – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Und alles auslaufen lassen!) Unser Vorschlag ist gut und ausgewogen. Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Wieland, brauchen wir nicht immer auf eine Mindermeinung in der Literatur Bezug zu nehmen, die darauf hinweist, dass die Grünen irgendwann einmal gekämpft haben, was wahrscheinlich niemand bemerkt hat. (Lachen des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Bei uns sieht man, dass wir um Lösungen ringen. (Christine Lambrecht [SPD]: Es kommt aber nichts dabei heraus!) Manchmal wird man deshalb als Kesselflicker bezeichnet. Aber wenn Kesselflicken das Ringen um Freiheit bedeutet, dann machen wir das gerne. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber das Ergebnis stimmt nicht!) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Michael Frieser ist der nächste Redner für die CDU/ CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Michael Frieser (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verbunden mit den herzlichen Glückwünschen an Kollegen Wiefelspütz, vielen Dank auch, dass Sie uns das Geschenk bereiten, in den eigenen Reihen Überzeugungsarbeit zu leisten. Wir versuchen, uns einmal an anderer Stelle dafür zu revanchieren. Sehr verehrter Herr Innenminister, das muss schon ein tolles Gesetz sein; denn die meiste Redezeit der Opposition, die bisher ins Land ging, hat sich mit etwas ganz anderem beschäftigt, aber nicht mit dem vorgelegten Gesetz. Das heißt normalerweise für die Regierung immer, dass sie eine gute Arbeit gemacht und etwas Treffsicheres vorgelegt hat. Herzlichen Glückwunsch dazu! (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Ich bin dem Kollegen Krings dankbar dafür, dass er den Gedanken aufgegriffen hat, wo die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit ist; denn darum geht es im Kern. Das ist die staatsrechtliche, die staatstheoretische Debatte. Schon in der Europäischen Menschenrechtskonvention, in Art. 5 Abs. 1, ist verankert, dass es ein Grundrecht auf Sicherheit und Freiheit gibt. Wir haben dies damals nur deshalb nicht in unsere Verfassung übernommen, weil wir angesichts des Scheiterns von Weimar überrascht waren und nicht unbedingt der Sicherheit, wohl aber der Freiheit den Vorrang einräumen wollten. Deshalb mussten wir sagen: Wir dürfen keine Entweder-oder-Politik machen. Es kann nicht entweder Sicherheit oder Freiheit geben, sondern ein freiheitlicher Rechtsstaat kann immer nur dann bestehen, wenn er sich das Sowohl-als-auch auf seine Fahne geschrieben hat, wenn er sowohl die Sicherheit als auch die Freiheit zum Gegenstand seiner Politik macht. Denn letztendlich ist beides zusammen in der richtigen Balance die Grundlage dafür, dass Demokratie am Ende wirklich funktioniert. Wenn der Staat Sicherheit garantieren will, dann reden wir nicht über Staatssicherheit. Es mutet schon seltsam an, wenn die Linken auf der einen Seite bei Staaten wie der DDR „Hurra!“ rufen, aber auf der anderen Seite die Bürgerrechte dann ausrufen, wenn es um die Frage der Terrorbekämpfung geht. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Wer hat denn das gemacht?) Das sind Dinge, die nicht zueinander passen; das tut mir furchtbar leid. (Beifall bei der CDU/CSU) Einerseits geht es auch darum, dass man nicht in einem ständigen Alarmismus leben darf – auch Herr de Maizière hat das formuliert –; denn das stumpft sich mit der Zeit ab. Wir können nicht ständig neue Walzen drehen, zum Alarm rufen und neu die Frage beantworten, ob wir heute besonders wachsam sein müssen. Andererseits neigt man immer etwas zur trügerischen Ruhe. Ich bin dem Innenminister sehr dankbar dafür, dass er im Mai deutlich formuliert hat: Natürlich gilt es, wachsam zu sein und sich keine Illusionen darüber zu machen, dass vor allem der islamistische Terrorismus auch Deutschland zum Ziel hat und dass es an dieser Stelle keine Entwarnung geben kann. Allerdings sollten wir nicht ständig aufgeregt durch die Welt laufen. Natürlich hat die Freiheit ihren Preis. „Der Preis der Freiheit ist ewige Wachsamkeit.“ Das ist kein Zitat von Herrn Wiefelspütz, sondern ein Zitat von Thomas Jefferson. Er ist immerhin einer der Väter einer der wichtigsten freiheitlichen Verfassungen. Um diese Frage beantworten zu können, haben wir dieses Gesetz eingebracht. Darum geht es. Es geht darum, dass wir in der Lage sind, den geänderten Voraussetzungen des Terrorismus wirklich eine Antwort entgegenzustellen. Es geht darum, dass wir Menschen, die radikalisiert sind, die sich mittlerweile mitten unter uns in der Gesellschaft radikalisieren und sich radikalisieren lassen, mit einer Hochtechnologie treffsicher aufspüren können. Auf der einen Seite geht es um Hochtechnologie und auf der anderen Seite um fast althergebrachte mafiose Botenkommunikation und Botenstrukturen. Darin bewegt sich die Welt. Wir sind aufgerufen, treffsicher darauf zu antworten. Die Diskussion, von wem der Kern dieses Gesetzes ist, führt meines Erachtens nicht weiter. Ich kann mich nur bei jedem bedanken, der in der Frage der Terrorismusbekämpfung die richtigen Instrumente liefert, auf die wir uns einlassen können. Deshalb kann ich nur darauf hinweisen, dass es entscheidend ist, dass wir hier immer die Balance wahren. Als Integrationsbeauftragter der CDU/CSU-Fraktion muss ich natürlich auch über die Schattenseiten einer solchen Terrorismusbekämpfung reden. Wir haben die Integrationspolitik in diesem Land mit einem großen Impetus, mit wirklich großer Anstrengung vorangetrieben. Aber leider ist durch die Anschläge vom 11. September so etwas wie ein Generalverdacht entstanden, vor allem gegenüber Mitbürgern islamischen Glaubens. Der Sinn dieses Gesetzes, die Überarbeitung und das Anpassen der Instrumente, hat vor allem auch den Grund, Treffsicherheit zu bekommen, damit wir die Menschen nicht mit einem Generalverdacht überziehen müssen. Vielmehr müssen wir die radikalisierte islamistische Seite von denjenigen Menschen trennen und unterscheiden können, die friedlich in unserem Land mit uns zusammenleben. Also: Dieser Gesetzentwurf dient auch einer effektiven Integrationspolitik, weil wir damit in der Lage sind, die schwarzen von den weißen Schafen zu trennen und diejenigen aufzuspüren – durch treffgenaueres und besseres Hinsehen auf präzise Vorkommnisse und durch präzisere Untersuchungsmethoden –, um die es geht. Deshalb darf es nie mehr einen Generalverdacht geben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die entscheidenden Punkte wurden bereits angesprochen. Wir sind in der Lage, wirklich wichtige Daten über die Reisewege, die Zielgebiete und die Zwischenaufenthalte zu erhalten. Ich glaube, dieser Gesetzentwurf ist es deshalb wert, ihn zu unterstützen. Es wird nie eine hundertprozentige Sicherheit geben. Wenn wir in einem freien Rechtsstaat leben wollen, dann ist es notwendig, dass wir das erkennen. Dem Preis, der für diese Freiheit erforderlich ist, einer ständigen Wachsamkeit, hat sich diese Koalition verschrieben. So, wie es jetzt ausschaut, glaube ich deshalb, dass dieser Gesetzentwurf eine große Zustimmung dieses Hauses finden wird. Darüber brauchen wir uns wirklich keine Gedanken zu machen. Der Verlauf dieser Debatte hat gezeigt, dass wir ein gutes Stück Arbeit vorgelegt haben. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich erteile dem Kollegen Hartfrid Wolff von der FDP-Fraktion das Wort. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die rot-grüne Bundesregierung hat die „Otto-Kataloge“ vorgelegt und damit Rechtsgeschichte geschrieben. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) – Berüchtigte Rechtsgeschichte. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sagen doch, dass man nicht immer Nein sagen darf, lieber Herr Wolff!) Ihre Leistung, Herr Wieland und lieber Herr Ströbele, wurde von der Süddeutschen Zeitung damals als „Feindstrafrecht“ bezeichnet. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lächerlich! – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ausgerechnet von Ihnen!) Die Unschuldsvermutung wurde von Rot-Grün in ihr Gegenteil verkehrt. Sogenannte Terroristenlisten wurden eingeführt, in denen Verdächtige aufgeführt wurden – Verdächtige, nicht Verurteilte, Herr Wieland. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Der Sonderermittler des Europarates hat Ihre Leistung von Rot-Grün damals als rechtsstaatlich skandalös abgetitelt. Er hat recht. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lächerlich! Deshalb satteln Sie jetzt drauf!) Mitte Januar 2012 wird die Geltung dieser Gesetze auslaufen. Wir Liberale sind stolz darauf, heute gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einen Gesetzentwurf vorzulegen, der der Sicherheit unseres Landes uneingeschränkt dient und der zugleich die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger achtet und stärkt. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach! – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Pfeifen im Walde!) Die FDP ist sich ihrer Verantwortung für die Gewährleistung der Sicherheit der Bürger vor Terrorismus sehr bewusst. Deshalb wissen wir auch, dass die aktuelle Sicherheitslage einen ersatzlosen Verzicht auf einige Regelungen nicht zulässt. Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir in der Koalition heute gemeinsam eine freiheitliche Wendemarke in der Innenpolitik gegen die „Otto-Kataloge“; (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wodurch denn?) denn wir bewahren mit diesem Gesetzentwurf die Mittel der Verhältnismäßigkeit, die Rot-Grün damals abhanden gekommen sind. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lächerlich!) Es kommt weder zu Verschärfungen noch zu pauschalen Entfristungen, (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Natürlich kommt es zu Verschärfungen!) und die rechtsstaatliche Kontrolle wird durch diesen Gesetzentwurf deutlich gestärkt. Gleichzeitig modernisiert diese Koalition die Sicherheitsarchitektur, indem wir Doppelstrukturen abschaffen. Unseres Erachtens ist beispielsweise der MAD verzichtbar. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann schaffen Sie ihn doch ab! Sie stärken ihn!) Mehr Effektivität, mehr rechtsstaatliche Kontrolle, mehr Effizienz im Sicherheitsbereich, Freiheit und Sicherheit mit menschlichem Gesicht: Das ist das Leitbild der FDP für die innenpolitischen Herausforderungen. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann setzen Sie es zur Abwechslung doch einmal um! Sie regieren seit zwei Jahren! – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Hilfe!) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir diesem auch in vorbildlicher Weise gerecht. Wir geben unseren Bürgern nämlich wieder das Vertrauen zurück, das ihnen zusteht, das sie verdienen und das ihnen von Rot-Grün entzogen worden ist. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lächerlich!) Der Garant für die Sicherheitspolitik mit Augenmaß und für die Aufrechterhaltung der Bürger- und Freiheitsrechte ist diese Koalition, ist die FDP. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er hat es noch nicht so richtig verstanden! – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Sie regieren und lesen das Wahlprogramm vor!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Clemens Binninger von der CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Clemens Binninger (CDU/CSU): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In diesem Monat jährt sich zum vierten Mal die Festnahme der Sauerland-Gruppe. Damals war es den Sicherheitsbehörden gelungen, einen der größten in Europa geplanten Anschläge rechtzeitig zu verhindern. Wer allerdings geglaubt hat, dass damit eine Beruhigung unserer Sicherheitslage einhergeht, der sah sich getäuscht. Ich will schon daran erinnern: Alleine in den letzten zehn Monaten gab es verschiedene schwerwiegende Sicherheitsvorfälle in Deutschland oder mit Bezug auf Deutschland: im November letzten Jahres die gescheiterten Paketbombenanschläge auf Transportmaschinen, von denen eine in Köln zwischengelandet war; im Dezember 2010 und Januar 2011 die Drohung gegen den Reichstag, verbunden mit den Schutzmaßnahmen, die wir zwei Monate lang alle erlebt haben und bei denen wir noch heute den Polizeikräften für ihren bewundernswerten Einsatz dankbar sein können; (Beifall bei der CDU/CSU) ein paar Monate später die Festnahme der Düsseldorfer Zelle, die einen Anschlag an einer Bushaltestelle begehen wollte; und erst vor wenigen Wochen in Berlin die Festnahme von zwei Terrorverdächtigen, die einen Anschlag begehen wollten. Die Bedrohungslage ist unverändert ernst. Sie ist hoch. Wir müssen darauf reagieren. All die Erfolge, dass es nicht zu Anschlägen kam, sind auch dem Umstand zu verdanken, dass wir den Sicherheitsbehörden in den letzten Jahren die richtigen Instrumente gegeben haben. (Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Richtig!) Übrigens waren fast alle Parteien mit dabei. Deshalb verstehe ich hier den Streit nicht ganz. Rot-Grün hat mit diesen Maßnahmen begonnen, allerdings mit unserer Unterstützung. Wir haben mitgestimmt. (Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Ja!) Dann kam die Große Koalition, bei der wir wieder mit dabei waren. Jetzt machen wir gemeinsam mit der FDP ein Gesetz, das durchaus – das muss man sagen – die Handschrift der Liberalen trägt. (Lachen des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das kann man wirklich zugestehen. Das ist nichts Schlechtes, sondern etwas Gutes. Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Wieland, und den Grünen: Sie sind doch bei Otto Schily strammgestanden, nichts anderes. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Jetzt von der Zuschauertribüne aus schlaue Ratschläge zu geben, ist Heldentum nach Ladenschluss, nichts anderes. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und der LINKEN) Nichts von dem, was Sie heute gerne einfordern, haben Sie selber umgesetzt, als Sie in der Regierung waren. Das ist nicht weiter tragisch, aber dann halten Sie es anderen nicht vor. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das alles hat der Schily nicht gekriegt!) Was wir als Kern dieser Gesetze immer wieder brauchen – darin sind wir uns einig –, sind Erkenntnisse über Terrorverdächtige, die sich konspirativ verhalten. Wir brauchen Informationen über das Kommunikationsverhalten: Wer telefoniert mit wem? Wer sendet wem eine E-Mail?, über die Reisebewegungen: Wer reist in Terrorcamps ins pakistanische Grenzgebiet?, und über Finanztransaktionen: Wer ordert und bekommt Geld zur Beschaffung für Utensilien für Bomben? In diesem Gesetz geht es darum, dass wir diese Instrumente erhalten. Übrigens richten sich diese Maßnahmen nicht gegen jedermann, auch nicht flächendeckend, wie immer wieder suggeriert wurde. Sie richten sich gegen Terrorverdächtige oder deren Umfeld, und zwar anhand von Tatsachen. Hier so zu tun, als ob wir quasi ein flächendeckendes Überwachungssystem etabliert hätten, ist absurd. Herr Kollege Korte – der Kollege Ströbele unterhält sich gerade mit dem Innenminister, vielleicht hört er trotzdem zu –, dieser Dialog zwischen Ihnen beiden, dem Neu-Linken und dem Alt-Linken, beide unbelastet von Fachwissen, die hier etwas suggerieren wollen – (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Das ist eine Arroganz!) – nein, das ist nicht arrogant –, ärgert mich wegen Ihrer Unwissenheit. Sie stellen sich hier hin und erklären, es gebe keine Zahlen, wie häufig solche Maßnahmen angewandt wurden, die Regierung halte sie geheim. Dazu gibt es eine Bundestagsdrucksache. Daher zeugt Ihr Verhalten von Unfähigkeit und Inkompetenz, nichts anderes. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Jan Korte [DIE LINKE]: Ich habe die Onlinedurchsuchung als Beispiel genannt!) Das hat mit Arroganz nichts zu tun. Bleiben Sie bei den Tatsachen! Präsident Dr. Norbert Lammert: Einen Augenblick bitte. Es ist sicherlich für beide Seiten aufschlussreich, dennoch ist die Privatkonversation zwischen dem Innenminister und dem Kollegen Ströbele für den Redner ein bisschen störend. – Bitte schön, Herr Kollege. Clemens Binninger (CDU/CSU): Ich gestehe Ihnen eine andere Meinung zu, Herr Korte. Aber Sie können hier nicht etwas behaupten, was nicht stimmt, nämlich dass es hierzu keine Zahlen gibt, während eine Bundestagdrucksache vorliegt, in der alle Zahlen nachgelesen werden können. Die Zahlen belegen, dass die Maßnahmen sehr maßvoll, überhaupt nicht flächendeckend und in ihrer Häufigkeit zum Teil nur im einstelligen Bereich angewandt wurden. Mit dem neuen Gesetz verbessern wir die Instrumente. Wir machen sie zielgenauer. Wir berücksichtigen dabei das, was uns in den letzten fünf Jahren die Praxis gezeigt hat. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Binninger, darf der Kollege Korte Ihnen eine Zwischenfrage stellen? Clemens Binninger (CDU/CSU): Ich habe ihn heftig kritisiert, dann darf er auch fragen. Jan Korte (DIE LINKE): Herr Kollege Binninger, ich möchte Sie auf zwei Punkte hinweisen. Ich habe eben am Beispiel der Onlinedurchsuchungen darauf verwiesen, dass die Bundesregierung einmal Zahlen genannt hat und einmal nicht, aus Geheimhaltungsgründen. Deswegen kann ich zu manchen Zahlen in der Tat nichts sagen. Ich möchte grundsätzlich etwas klarstellen. Ich möchte mich präziser ausdrücken; vielleicht stimmen Sie mir dann zu; möglicherweise habe ich mich zuvor nicht ganz eindeutig ausgedrückt. Der Evaluierungsbericht, über den wir heute diskutieren – er liegt mir vor – ist VS-NfD eingestuft. Soweit ich weiß, ist es nicht angesagt, daraus hier Zahlen zu zitieren. Wenn hier alle einverstanden sind, kann ich das jetzt natürlich gern tun. Auf Zahlen in diesem Bericht bezog ich mich. Clemens Binninger (CDU/CSU): Ich will gern darauf eingehen. Der Kollege Ströbele hat die Frage gestellt, ob Sie wissen, wie häufig Informationen über Finanztransaktionen bei Banken abgerufen wurden. (Gisela Piltz [FDP]: 20 000-mal im Jahr 2009!) Ich habe diese Zahl präsent. Ich will aber nicht aus diesem VS-NfD-eingestuften Bericht zitieren. Sie haben gesagt: Diese Regierung nennt diese Zahlen nicht. Das stimmt eben nicht. Die Bundestagsdrucksache ist allen zugänglich. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Friedrich hat sie doch vorhin genannt!) Wir haben diese Zahlen; sie sind kein Staatsgeheimnis. Ich wiederhole: Sie sind Ihnen zugänglich. Daher dürfen Sie das nicht behaupten. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie hören alle dem Minister nicht zu!) Um die Onlinedurchsuchungen geht es heute überhaupt nicht. Es geht um die konkreten Befugnisse in diesem Gesetz. Sie sind bekannt; sie liegen vor. Ich bitte Sie, so etwas nicht zu behaupten; schließlich gibt es eine Drucksache, in der alle nachlesen können, die nachlesen wollen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Aber die hat er als Beispiel genannt! – Jan Korte [DIE LINKE]: Ein Beispiel!) In unserem jetzigen Gesetzentwurf wird die Befristung beibehalten. Es soll erneut evaluiert werden. An zwei Stellen wurden die Befugnisse den Anforderungen der Praxis angepasst. Das macht auch Sinn. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Herr Kollege Wieland, dass Sie sagen: „Deswegen stimmen wir nicht zu“, ist wenig plausibel. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe Ihnen doch die Begründung vorgelesen!) Im Hinblick auf die Luftfahrtunternehmen frage ich Sie ganz offen: Was ist grundrechtschonender? Ist es grundrechtschonender, dass die Sicherheitsbehörden bei sieben Airlines fragen müssen, ob ein Terrorverdächtiger, dessen Name bekannt ist, mit ihnen geflogen ist, um dann von vier dieser Airlines keine Antwort zu bekommen, oder bei „Amadeus“, der zentralen Buchungsstelle, eine Anfrage zu stellen, dort eine Antwort zu erhalten, woraufhin die Angelegenheit beendet ist? (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine von tiefer Unkenntnis geprägte Frage!) Es ist doch besser, ein einziges Mal bei „Amadeus“ anzufragen als insgesamt siebenmal bei verschiedenen Airlines. Deshalb ist unsere Korrektur richtig, sinnvoll, zielgenau und grundrechtschonend. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Was die zweite Korrektur, diejenige bei den Bankdaten, angeht, gilt das Gleiche. Wenn die Sicherheitsbehörden den Namen eines Terrorverdächtigen und seinen Wohnort kennen, dann kennen sie in aller Regel nicht seine Bankverbindung. Die bisherige Vorgehensweise war, dass man bei den Banken am Wohnort eine Anfrage stellte, etwa bei der Sparkasse, der Volksbank, der Deutschen Bank, wo auch immer. Man musste also jedes Mal von neuem fragen: Hat diese Person bei Ihnen ein Konto? Gab es irgendwelche Kontobewegungen? In Zukunft reicht eine Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern. Dort kann man gezielt anfragen und erfährt, wo ein Konto vorhanden ist. Sie können doch nicht ernsthaft behaupten, dass eine Anfrage ein größerer Grundrechtseingriff ist als fünf Anfragen. Ich glaube, tief in Ihrem Herzen (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist es ganz schwarz!) wissen Sie ganz genau, dass das, was Ihnen Kollege Wiefelspütz ins Stammbuch geschrieben hat, Punkte sind, die Sie schon mitgetragen haben und auch heute mittragen könnten. Wenn Sie daran wirklich ein Interesse haben – alle Fraktionen in diesem Hause mit Ausnahme der Linken haben schon Zustimmung signalisiert; wir, die Union, waren immer dafür –, dann stimmen Sie für diesen Gesetzentwurf. Wenn er verabschiedet wird, werden die Sicherheitsbehörden in die Lage versetzt, auch zukünftig erfolgreiche Arbeit zu leisten, übrigens zum Schutz aller Bürger in diesem Land. Das sollten wir nicht vergessen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzentwurfs auf der Drucksache 17/6925 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu andere Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 26 a und 26 b: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Swen Schulz (Spandau), Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Personaloffensive für den wissenschaftlichen Nachwuchs starten – Drucksache 17/6336 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (f) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Haushaltsausschuss Ausschuss für Kultur und Medien b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Diana Golze, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Befristung von Arbeitsverträgen in der Wissenschaft eindämmen – Gute Arbeit in Hochschulen und Instituten fördern – Drucksache 17/6488 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (f) Ausschuss für Arbeit und Soziales Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache wiederum eineinviertel Stunden vorgesehen. – Auch hierzu höre ich keinen Widerspruch. Also können wir so verfahren. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Kollegen Swen Schulz für die SPD-Fraktion. Swen Schulz (Spandau) (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Deutschland ist auf gute Bildung und starke Wissenschaft angewiesen. Darum brauchen wir auch wissenschaftlichen Nachwuchs. Wir brauchen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Lehre an den Hochschulen gestalten und damit auch Fachkräfte ausbilden, die Forschung betreiben und damit Probleme lösen. Es ist also ein gutes System nötig, das Nachwuchswissenschaftler fördert. Leider haben wir damit Probleme, von denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler berichten und die auch in verschiedenen Studien nachgewiesen sind. Die Betroffenen sind hochmotiviert und wollen Wissenschaft betreiben, aber sie leiden unter großer beruflicher Unsicherheit. Es gibt zu wenig Aufstiegschancen und Dauerstellen. Weniger als 10 Prozent haben eine unbefristete Stelle. Wir müssen teilweise sogar von nachgerade prekärer Beschäftigung im Wissenschaftsbereich reden. Für die Betroffenen besteht die reale Gefahr, im fünften Lebensjahrzehnt, also über 40-jährig, trotz höchster Qualifikation schlichtweg ausgemustert zu werden. Wir thematisieren dieses Problem nicht, um etwa einer speziellen Gruppe etwas Gutes zu tun, sondern es ist ein Problem für die gesamte Gesellschaft, weil uns Leute verloren gehen. Sie gehen ins Ausland. Sie verlassen die Wissenschaft. Es ist schlecht für Deutschland, diese klugen Köpfe zu verlieren. Darum müssen wir gegensteuern. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Die SPD macht in dem Antrag, den wir vorgelegt haben, eine ganze Reihe von Vorschlägen. Ich kann nicht alle vorstellen und greife darum nur einige wenige heraus. Wir wollen eine Personaloffensive für die Hochschulen mit 2 500 zusätzlichen Professuren für bessere Karrierechancen, aber auch für eine bessere Betreuung der Studierenden. Wir wollen zusätzliche 1 000 Juniorprofessuren als Alternative zur Habilitation. Wir wollen den sogenannten Tenure Track stärken, um bessere Karrierewege an den Hochschulen zu schaffen. Wir wollen die Kinderbetreuungsangebote ausbauen, damit die Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft verbessert wird. Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Wir wollen außerdem die Hochschulen bei der Personalplanung unterstützen. Es gibt viele weitere Vorschläge nicht nur von uns, sondern auch von anderen Oppositionsfraktionen in diesem Haus und auch aus der Wissenschaft. Wir könnten sehr viel machen, und wir müssen sehr viel machen, allein diese Bundesregierung tut nichts. Sie lässt die Dinge einfach so laufen und verweigert sich. Wir hatten bereits letztes Jahr eine Debatte zu diesem Thema im Deutschen Bundestag. Wir haben Aktivitäten der Bundesregierung und der Regierungskoalition angemahnt. Damals hat Staatssekretär Braun, der heute nicht anwesend ist, für die Bundesregierung gesagt, bald komme der große Evaluationsbericht zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Dieser Bericht liegt seit Monaten vor, und er skizziert die Probleme, die ich angesprochen habe. Aber die Bundesregierung stellt sich taub und blind. Dabei müsste doch mindestens eines endlich allen klar sein: Die Tarifsperre muss weg. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen die Möglichkeit haben, gemeinsam Regelungen über das Gesetzliche hinaus zu treffen. Staatssekretär Braun hat damals für die Bundesregierung gesagt, die Bundesregierung sei nicht untätig, ganz im Gegenteil. Ich zitiere, was er gesagt hat: Es war Bundesministerin Annette Schavan, – so Staatssekretär Braun – die 2008 den ersten „Bundesbericht zur Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchses“ vorgelegt hat. Es war diese Bundesregierung, die den HIS-Bericht „Wissenschaftliche Karrieren“ in Auftrag gegeben hat, damit wir erstmals empirische Zahlen zur Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses erhalten. Schon dieser Bericht … ist ein erster Beweis dafür, dass die Bundesregierung nicht tatenlos ist, sondern sich intensiv diesem Thema widmet. Das ist richtig. Es war der erste Beweis, aber leider auch der letzte. Was nützen die besten Berichte, wenn Sie keine Konsequenzen ziehen und nichts daraus machen? (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie sind jetzt schlauer, aber Sie stellen sich dumm. Sie kommen mir vor wie ein Kurzsichtiger, der sich eine Brille besorgt, um besser sehen zu können, sich aber dann, wenn er die Wohnung verlässt, eine Augenbinde umbindet. Meine Damen und Herren, so geht das nicht. (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Sie müssen nicht von sich auf andere schließen!) Wir haben doch Möglichkeiten. Der Hochschulpakt kann ergänzt werden, damit die Personaloffensive an den Hochschulen wirklich ankommt und mehr unbefristete Stellen geschaffen werden. Die Overhead-Finanzierung der DFG kann gesteigert werden, was der Grundfinanzierung der Hochschulen helfen würde. Wo ist denn das lange angekündigte Wissenschaftsfreiheitsgesetz? Es könnte, wenn es richtig gemacht ist, auch helfen. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Regierungskoalition, Sie müssen nicht alle unsere Vorschläge übernehmen. Aber machen Sie doch wenigstens irgendetwas. Zeigen Sie Aktivität! (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sie folgen an den verschiedenen Stellen immer wieder zwei Argumentationsmustern, die Sie je nach Bedarf, wie es Ihnen gerade passt, austauschen. Entweder sagen Sie: „Die Länder sind zuständig; wir können da gar nichts machen“, oder Sie sagen: „Alles ist gut.“ Das reicht für eine Bundesregierung nicht aus. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht etwas anderes. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächster Redner ist der Kollege Albert Rupprecht für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Herr Kollege Schulz, Sie wissen, dass wir als Unionsfraktion auf unserer Klausurtagung mehrere Schwerpunkte für die Bildungs- und Forschungspolitik formuliert haben und dass einer dieser Schwerpunkte, über den wir im Augenblick beraten und zu dem wir in wenigen Wochen einen Antrag einbringen werden – das haben wir in der Ausschusssitzung angekündigt –, die Zukunft des wissenschaftlichen Nachwuchses ist. Deswegen ist es unredlich und unfair, zu sagen, dass wir da nichts tun. Wir beraten gerade über einen entsprechenden Antrag. Daher wäre es fair und höflich gewesen, wenn Sie mit der Einbringung Ihres Antrages ein paar Wochen gewartet hätten. (Michael Gerdes [SPD]: Wie viele Wochen denn noch?) Dann hätten wir über alles gemeinsam diskutieren können. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Bevor ich zu den Maßnahmen komme, die wir für notwendig erachten, muss ich die Fakten klarstellen. Fakt ist, dass die Anzahl der Wissenschaftler und vor allem der Nachwuchswissenschaftler in Deutschland erheblich gestiegen ist. Das liegt in unser aller Interesse. Zuerst zu den Zahlen – das sind die letzten, die im Statistischen Bundesamt vorliegen – zur Entwicklung der Hochschulen im Zeitraum von 2005 bis 2009: Die Zahl der wissenschaftlichen Mitarbeiter hat in diesem Zeitraum um 25 Prozent zugenommen, das heißt um 60 000. Bei den Professoren ist ein Plus von 6 Prozent, bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern ein Plus von 31 Prozent, bei sonstigen Lehrkräften ein Plus von 23 Prozent, bei den wissenschaftlichen Hilfskräften ein Plus von 46 Prozent und bei den Lehrbeauftragten ein Plus von 35 Prozent zu verzeichnen. Die Zahlen zeigen ganz klar: Es gab in Deutschlands Geschichte noch nie so viele Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs an Hochschulen wie derzeit. Der wesentliche Grund dafür ist die Finanzierung, die wir vonseiten des Bundes ermöglichen. Die Finanzierung der Hochschulpakte weist einen massiven Zuwachs auf. Ich erinnere an die 5 Prozent Aufwuchs pro Jahr bei der DFG und damit auch bei der Hochschulforschung, die Overhead-Finanzierung bei der DFG und beim BMBF sowie den kontinuierlichen Ausbau der Projektförderung. Auch in den außeruniversitären Forschungseinrichtungen erleben wir eine ausgesprochen positive Entwicklung. Dazu die Zahlen für den Zeitraum von 2005 bis 2010: Es gibt einen massiven Zuwachs von 16 Prozent beim Personal im Bereich Forschung und Entwicklung, einen Zuwachs von 89 Prozent bei der strukturierten Doktorandenförderung, einen Zuwachs von 63 Prozent bei den betreuten Doktoranden, einen Zuwachs von 120 Prozent bei den selbstständigen Nachwuchsgruppen und einen Zuwachs von 45 Prozent bei den DFG-geförderten Postdocs, und das alles in nur wenigen Jahren. Auch im außeruniversitären Bereich gab es noch nie eine derartig große Chance für den wissenschaftlichen Nachwuchs, eine Stelle zu bekommen. Auch hierfür sind die zusätzlichen Mittel, die wir vonseiten des Bundes zur Verfügung stellen, ursächlich. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich erinnere an die bedeutendsten und entscheidendsten Größen. Der Pakt für Forschung und Innovation weist für den Zeitraum von 2006 bis 2010 einen Zuwachs von 3 Prozent pro Jahr und im Zeitraum von 2011 bis 2015 einen Zuwachs von 5 Prozent pro Jahr auf. Wir garantieren über Jahre hinweg nicht nur das Niveau, sondern sogar einen Zuwachs. Wir leben Verlässlichkeit, Nachhaltigkeit und Sicherheit über Jahre hinweg. Wir müssen daher die Frage stellen, wieso die Hochschulen dem wissenschaftlichen Nachwuchs diese Sicherheit, Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit nicht in den Arbeitsverträgen weitergeben. Das ist die entscheidende Frage und der kritische Punkt. Es gibt in der Tat zu viele Stellen, die über die Maßen befristet sind, und zu wenige, die eine langfristige Perspektive bieten. Wir vonseiten des Bundes bieten dem Wissenschaftssystem Nachhaltigkeit und Verlässlichkeit; wir verlangen aber auch Orientierung an Leistung, Exzellenz und Qualität. Wir wollen, dass sich die Leistungsorientierung, Exzellenz und Qualität in den Arbeitsverträgen des wissenschaftlichen Nachwuchses widerspiegeln, aber wir wollen keine lebenslangen akademischen Hängematten unabhängig von Leistung und Engagement, wie es die Linken befürworten. Was wir aber schon wollen, ist Planbarkeit, Planungssicherheit, Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit für Wissenschaftler, die sich engagieren und Leistung bringen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Das sind unsere Leitbilder. Jetzt komme ich zum Konkreten. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wurde auch Zeit!) Was heißt das? Was ist zu tun? Ich komme zuerst zur außeruniversitären Forschung, zu den Doktoranden und Postdocs. Die bestehenden Jahresverträge müssen künftig vermehrt um Zielvereinbarungen mit einer Leistungskomponente ergänzt werden. Wenn Leistung erbracht wird, darf die Verlängerung des Vertrages bis zur Erreichung des Qualifizierungsziels nur eine Formalität sein. Für die besten Postdocs wünschen wir uns mehr Tenure-Track-Programme. Bis dato gibt es einen Flaschenhals – das ist richtig – bei den außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die mehr Geld von uns bekommen, die aber auf der anderen Seite, wenn sie W-3-Stellen genehmigt bekommen wollen, die Zustimmung des Finanzministers und der Haushälter brauchen. Diese bekommen sie nicht immer, selbst wenn das Geld kurzfristig zur Verfügung stünde. Deswegen werden wir in wenigen Wochen ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz vorlegen, das nach unseren Vorstellungen genau das beinhaltet: mehr Freiheit für die Forschungseinrichtungen, eigenständig zu entscheiden, ob und wann sie W-3-Stellen einrichten werden. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Wir erwarten von den Forschungseinrichtungen aber schon, dass sie die Möglichkeiten für Tenure-Track-Programme tatsächlich nutzen. Ich komme zweitens zum universitären Bereich. Wir müssen klar sehen, wo wir Verantwortung haben und wo nicht. Man kann die Verfassung ändern, aber wir müssen unsere Politik auf der Basis der bestehenden Verfassung machen. Das ist so, und das ist zu respektieren. Wir geben auch in diesem Bereich massiv mehr Geld aus, und zwar für projektfinanzierte Maßnahmen. Es fehlt aber – das ist richtig – zu einem großen Teil die Grundfinanzierung vonseiten der Länder. Unsere projektfinanzierten Maßnahmen reichen nicht oder nur begrenzt aus, um zusätzliche W-3-Stellen zu schaffen. Wir können nur an die Länder und die Hochschulen appellieren. Es besteht in der Tat ein Missverhältnis zwischen dem Zuwachs bei projektfinanzierten Maßnahmen vonseiten des Bundes und bei der Grundfinanzierung, für die die Länder verantwortlich sind. Die Grundfinanzierung wächst nicht in demselben Maße. Deswegen gibt es so viele befristete Stellen. Was muss sich ändern? Die Grundfinanzierung der Länder muss mit dem Anwachsen der Projektfinanzierung Schritt halten. Dazu gibt es mehrere Pakte, und die Vereinbarung, wie die Rollenverteilung ist, war ganz klar. Wir liefern, aber zumindest einige Länder entziehen sich der Verantwortung. Ich sage bewusst „einige Länder“, weil die Länder unterschiedlich zu bewerten sind. Ich sehe, dass meine Redezeit zu Ende geht. Deswegen werde ich einige Seiten überspringen, die konkrete Vorschläge beinhalten. Diese werden die nachfolgenden Kollegen noch machen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Aber eine fröhliche Schlussformel würde allgemeine Begeisterung hervorrufen. Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU): Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Ich möchte kurz an eine Veranstaltung erinnern. Wir hatten ein Fachgespräch mit Professor Kleiner und Professor Schwarz zur GAIN-Tagung, in dem beide uns folgende Aspekte nähergebracht haben: Tenure-Track-Systeme sind auch bei der heutigen Struktur durchaus möglich. Das ist insbesondere ein Mentalitätsproblem an den Universitäten. Professor Kleiner hat darauf hingewiesen, dass auch mit Projektmitteln durchaus unbefristete Verträge an den Hochschulen möglich sind. Deswegen geht mein Appell an die Hochschulen und die Forschungseinrichtungen: Wir vonseiten des Bundes leisten einen massiven Mitteleinsatz und bitten, dass die Verantwortung an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen wahrgenommen wird. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Präsident Dr. Norbert Lammert: Die Kollegin Petra Sitte hat nun das Wort für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn in dieser Debatte über akademischen Nachwuchs gesprochen wird, dann haben wir es nicht gewissermaßen mit der Vorschulgruppe des Wissenschaftssystems zu tun. Wir reden hier nicht über Lernende, die sich tapfer auf ihr Berufsleben vorbereiten. Nein, wir reden über 85 Prozent der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen und Instituten dieses Landes. Diese sichern tagtäglich im befristeten Angestelltenverhältnis oder als Stipendiaten, als Lehrbeauftragte oder als Privatdozentinnen und Privatdozenten die Leistungsfähigkeit dieser Einrichtungen. Das geschieht zumeist unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen. Bei vielen ist die persönliche Arbeits-, Einkommens- und Versicherungssituation mittlerweile prekär. Unterfinanzierte Hochschulen und Universitäten setzen auf deren Wissenschaftsenthusiasmus und auf deren Bereitschaft, unbezahlt zu forschen. Dieses Problem ist lange bekannt, und es ist seit langem unbewältigt. Auch die selbst gelobten Milliarden aus diesem Haushalt ändern nichts daran. Sie kommen nämlich gar nicht dort an, wo sie am dringendsten gebraucht werden bzw. am besten angelegt wären. (Albert Rupprecht [Weiden] [CDU/CSU]: Ist das unsere Verantwortung?) – Natürlich ist das Ihre Verantwortung. Ich möchte schon wissen, was mit dem Geld passiert, das die Steuerzahler hier in das Gesamtsystem einbringen. (Beifall bei der LINKEN) Es geht also nicht um eine akademische Randgruppe, sondern es geht um viele Hochqualifizierte, die nur eines nicht erreichen können, nämlich den Status als verbeamteter Professor bzw. verbeamtete Professorin auf Lebenszeit. Darin liegt das Kernproblem des deutschen Wissenschaftssystems. Es weist immer noch die Personalstruktur des 19. Jahrhunderts, also der alten Ordinarienuniversität auf. Das ist das Problem. Manchmal hilft auch der Blick von Außenstehenden, um die eigenen Probleme besser erkennen zu können. Der Schweizer Historiker Caspar Hirschi von der renommierten ETH Zürich vergleicht die Situation angestellter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland mit der von Günstlingen an Fürstenhöfen – Zitat –: Um sich im akademischen Betrieb zu halten, müssen sie den Ruhm ihres professoralen Patrons durch treue Dienste und wissenschaftliche Taten erhöhen. Ein entscheidender Unterschied zum Fürstenhof besteht jedoch darin, dass Gönner und Günstling im gleichen Feld agieren, womit sie, sobald sich der Günstling einen eigenen Namen gemacht hat, zwangsläufig in ein Konkurrenzverhältnis treten. Diese Konkurrenz zwischen etablierten Professorinnen und Professoren und dem innovativen Nachwuchs könnte beispielsweise durch die Aufhebung dieser Hierarchien und ebenjener persönlichen Abhängigkeiten produktiv wirken. (Beifall bei der LINKEN) Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ohne Lehrstuhl sollten also Möglichkeiten bekommen, selbstständig zu forschen. Modelle wie Forschungsgruppenleiterinnen und -leiter an außeruniversitären Forschungseinrichtungen findet man aber eben nicht an Hochschulen. Die schon erwähnten Juniorprofessuren, die das bieten könnten, werden viel zu selten angeboten. Wenn sie doch angeboten werden, dann fehlt nach Ende der Frist zumeist eine echte klare akademische Perspektive. Man hängt also nach Ablauf dieser Frist wieder in der Luft und muss sein akademisches Dasein durch Antragsrennen um Fördergelder, die sogenannten Drittmittel, irgendwie absichern. Sie werden zugeben, meine Damen und Herren von der Koalition, dass das selbst in Ihrer Logik ein absurder Vorgang ist. Nun schauen wir einmal, wie die Wissenschaftseinrichtungen auf diese Misere reagieren. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, flexibilisieren sie ihre Stellenpläne seit Jahren mehr und mehr. Was folgt? Neben Lehrbeauftragten und Privatdozenten, die ohnehin nicht Angehörige der Hochschulen sind, wird der gesamte akademische Mittelbau mittlerweile zur Verschiebemasse. Sieben von acht angestellten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern haben befristete Verträge. Die durchschnittliche Vertragsdauer im Angestelltenverhältnis beträgt zwölf Monate – wohlgemerkt: zwölf Monate – für Spitzenwissenschaftler. Drei Viertel haben zwar eine Teilzeitstelle, arbeiten aber trotzdem Vollzeit. Zwischenzeitlich ist es normal, dass sich zwei Doktoranden eine Stelle teilen und jeweils mit etwa 1 000 Euro netto am Monatsende nach Hause gehen. (Nicole Gohlke [DIE LINKE]: Ein Skandal!) Nun fragt man sich: Wieso funktioniert das System? Die Antwort ist ziemlich einfach – das beweisen auch die Umfragen –: Die meisten haben die Hoffnung auf eine Professur eben immer noch nicht aufgegeben. Andere, gerade im geisteswissenschaftlichen Bereich, finden häufig gar keine adäquate Beschäftigung außerhalb der Akademie. Wer es dann endgültig leid ist – das hat mein Kollege schon gesagt –, der bricht mit seiner Alma Mater, was übrigens so viel heißt wie nährende, gütige Mutter, und lässt selbige zurück. Der vorhin zitierte Historiker Caspar Hirschi verleiht der deutschen Wissenschaft denn auch den Titel „Exportweltmeister beim akademischen Überschuss“. Er kritisiert, dass Deutschland mit den Graduiertenschulen aus der Exzellenzinitiative massenhaft Nachwuchskräfte produziert. Ich zitiere ihn wieder: Es wäre daher an Bildungspolitikern in Bund und Ländern, den wissenschaftlichen und volkswirtschaftlichen Sinn einer Forschungspolitik zu hinterfragen, die zur Profilierung weniger „principal investigators“ – das heißt übersetzt „Spitzenwissenschaftler“ – eine international einmalige Verschleuderung personeller und finanzieller Ressourcen betreibt. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Recht hat er!) Verschleuderung von Ressourcen! Eigentlich müsste Politik darauf mit besseren Chancen und klaren Perspektiven durch dauerhafte Beschäftigung reagieren; das liegt doch auf der Hand. (Beifall bei der LINKEN) Stattdessen ist das Sonderbefristungsrecht für die Wissenschaft gestärkt worden. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz – bei dem Titel darf man sich nicht verstolpern – wurde geschaffen, um besonders im Drittmittelbereich den Wissenschaftseinrichtungen als Arbeitgeber alle Freiheiten für befristete Verträge einzuräumen. Selbst abweichende tarifliche Regelungen – und seien sie noch so positiv – sind nach diesem Gesetz nicht möglich. Das ist in Deutschland absolut einmalig. Es gibt keine andere Branche, in der das so ist. (Nicole Gohlke [DIE LINKE]: Es ist ein Skandal!) Anstatt also Mindeststandards für gute Arbeit in der Wissenschaft zu definieren, haben sich CDU/CSU und SPD 2007 darin gefallen, prekäre Beschäftigung noch auszuweiten. Die jüngste Prüfung dieses Gesetzes brachte nicht nur ultrakurze Vertragslaufzeiten ans Tageslicht, sondern zwangsläufig auch große Unzufriedenheit. 27 Prozent der befristet Beschäftigten an Hochschulen und 33 Prozent der befristet Beschäftigten an außeruniversitären Forschungseinrichtungen waren mit ihrer Arbeitsplatzunsicherheit unzufrieden. Trotz vielfachen Kinderwunsches unter den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern entscheiden sich die meisten doch gegen eine Familiengründung. (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Warum haben denn die Unis dann Kindergärten?) Nun sagt der gesunde Menschenverstand: Da ist was faul, da müssen wir was ändern. – Und was tun Sie? Was erklärt das Forschungsministerium? Es sagt – es ist unglaublich –, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz habe sich bewährt. Es ist nicht zu fassen. (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Lesen Sie mal die HIS-Studie!) Das Einzige, was es hervorgebracht hat, ist akademisches Proletariat in Massen. (Beifall bei der LINKEN – Widerspruch bei der CDU/CSU – Tankred Schipanski [CDU/ CSU]: Das ist wieder unterste Schublade!) – Jawohl, da müssen Sie durch! Deshalb fordern wir mindestens, dass das Gesetz die Befristungsmöglichkeiten nicht weiter ausdehnt, sondern eindämmt: Erstens. Die Tarifsperre sollte gestrichen werden – das hat der Kollege von der SPD schon gesagt –, sodass abweichende Regelungen möglich sind. (Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]) Zweitens. Es sollten Mindestvertragslaufzeiten bestimmt und die Möglichkeit von Vertragsverlängerungen für Eltern als Rechtsanspruch ausgestaltet werden. Drittens. Dort, wo eingeworbene Drittmittel die Wissenschaftsfinanzierung leisten, sollten befristete Verträge mindestens so lange laufen, wie das beauftragte Projekt oder die angekoppelte Qualifizierungsphase jeweils dauert. Natürlich reicht die Änderung dieses Gesetzes nicht, um Wissenschaft als Beruf wirklich attraktiv zu machen. Gebraucht werden auch keine weiteren gutgemeinten Wettbewerbe von Bund und Ländern, sondern gebraucht wird ein nachhaltiger Ausbau von unbefristeten Stellen. (Beifall bei der LINKEN) Die Hochschulen sollten zusätzliche und verlässliche Anschubfinanzierungen für die Einstellung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekommen. Ob Juniorprofessuren oder Hochschuldozenturen geschaffen werden, wollen wir nicht vorschreiben; das sollen die Hochschulen entscheiden. (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Aha! Zuständigkeit bei den Ländern!) Gebraucht wird also endgültig ein glaubwürdiges Signal als Botschaft an junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, dass ihnen hier Chancen geboten werden, ihr innovatives Potenzial zu entfalten. Lassen Sie uns endlich auch das Hofstaatsdenken an unseren Universitäten beenden! Danke schön. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nun erhält der Kollege Martin Neumann für die FDP-Fraktion das Wort. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sozialdemokraten und die Linken sorgen sich einmal mehr um das deutsche Wissenschaftssystem (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Wenn Sie es nicht tun!) und fordern eine Personaloffensive für den wissenschaftlichen Nachwuchs. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gut so!) Ich glaube, wir müssen etwas genauer hinschauen. Was Kollege Schulz und Sie gerade dargestellt haben, schießt über das Ziel hinaus. Ihre Analyse mag in dem einen oder anderen Punkt sogar zutreffen – das will ich so deutlich sagen –; (Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]) die Frage ist aber, welche Konsequenzen wir in Zukunft aus Ihren Forderungen ziehen. Auch uns bewegt selbstverständlich die Situation unserer klügsten und am besten ausgebildeten Köpfe. Meldungen wie „Nur jeder dritte Doktorand schließt sein Promotionsprojekt tatsächlich ab“, lassen uns natürlich nicht kalt. Aber ist es nicht bemerkenswert, dass in Deutschland die Promotionsquote bei knapp 12 Prozent, genauer 11,7 Prozent, eines Hochschuljahrgangs liegt? Diesbezüglich sind wir tatsächlich Weltmeister. Der EU-Durchschnitt ist deutlich niedriger: Er liegt bei 2,3 Prozent, in Frankreich sogar nur bei 2,09 Prozent. So düster, wie Sie die Aussichten für Nachwuchswissenschaftler in Deutschland zeichnen, sind sie auch wieder nicht. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Krista Sager [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das können Sie doch nicht an den Promovierenden ablesen!) Bitte vergessen Sie nicht, dass sich unsere Hochschulen in einem internationalen Wissenschaftsraum bewegen. Hier ist kein Platz für deutsche Besonderheiten. Das Verlangen nach Sicherheit in einem hochkomplexen und dynamischen System, mit Beamtenstatus und lebenslangen Beschäftigungsverhältnissen, ist für Außenstehende wenig attraktiv und aus unserer Sicht daher nicht geeignet, unsere Hochschulen zu stärken. Unser deutsches Hochschulsystem hat sich zunehmend in ein übergeordnetes internationales Gefüge integriert, und unsere Hochschulen positionieren sich auf einem globalen Bildungsmarkt. Unsere Hochschulen bemühen sich im internationalen Wettbewerb um die besten Nachwuchswissenschaftler. Ein Beispiel ist das GAIN-Projekt. An dieser Stelle sieht man, welche Bemühungen unternommen werden, um deutsche Wissenschaftler in unser System zurückzuholen. Es gibt auch Projekte, in denen sich Hochschullehrer mit internationalem Renommee intensiv um Drittmittel für Forschungsprojekte bemühen und vor allen Dingen Kooperationen mit Wirtschaftspartnern eingehen. Wir müssen unsere Promotionsvorhaben mehr unterstützen und – wenn erforderlich – durch eine bessere Einbindung in Forschung und Lehre flankieren. Das ist völlig unstrittig. Damit sichern wir höchste wissenschaftliche Qualität. Die Forderung nach mehr Stellen, um Wissenschaftlern unbefristete Verträge zu verschaffen, ist eher kritisch zu bewerten. Ich sage Ihnen auch, warum: Gerade in modernen, auf Dynamik ausgerichteten Hochschulorganisationen und in einer zudem globalisierten Wissenschaftslandschaft würden sich hieraus mehr Probleme als Lösungen ergeben. (Nicole Gohlke [DIE LINKE]: Aber nicht für die Menschen!) Dem Appell, die Hochschulen und Studienplatzkapazitäten weiter auszubauen und Betreuungsverhältnisse vor Ort zu verbessern, können wir uns hingegen nur anschließen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die christlich-liberale Bundesregierung macht mit dem Hochschulpakt und dem Qualitätspakt Lehre bereits sehr viel. Auch das muss deutlich gesagt werden. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich möchte den Sozialdemokraten die konkrete Frage stellen: Wie erklären Sie es sich, dass Sie bei den laufenden Ausgaben je Professur – beispielsweise in Brandenburg und Bremen; auch dort regieren Sie meines Wissens schon seit Ewigkeiten – die traurigen Schlusslichter sind? Gerade heute stand in der Märkischen Allgemeinen – mit Erlaubnis des Präsidenten möchte ich zitieren –: Unipräsident sieht die Qualität bedroht – Sorge wegen Sparhaushalt des Landes Der Präsident der BTU Cottbus beklagt sich zu Recht über ein Moratorium für die Besetzung von Stellen, wonach – jetzt hören Sie genau zu – SPD und Linke von den Hochschulen fordern, dass sie über 10 Prozent ihrer Professuren in einen Pool geben, woraus folgt, dass sie sie vorläufig nicht besetzen dürfen. Das passt nicht zusammen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Allein die BTU in Cottbus darf 28 Professuren in Kernbereichen nicht neu besetzen. Sie hat 20 Wissenschaftler befristet angestellt. Das ist an dieser Stelle deutlich hervorzuheben. Weiter heißt es in dem Artikel: „Die Nachwuchssicherung im Land ist gravierend gefährdet“ … Die Hälfte der Studiengänge sei bedroht, wenn sich die aktuelle Haushaltspolitik nicht ändere. Ich könnte die Zahlen vortragen, aber aus Zeitgründen spare ich mir das. Ich empfehle Ihnen: Schicken Sie den vorliegenden Antrag Ihren Genossen in Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Bremen, und machen Sie dort endlich Ihre Hausaufgaben! (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – René Röspel [SPD]: Erst den Ländern die Finanzen wegnehmen und dann schimpfen!) Für uns gibt es eine relativ einfache Lösung für die Vielzahl der von Ihnen zu Recht angesprochenen Probleme: Gewähren wir unseren Hochschulen doch endlich mehr Freiheit! Wir wollen mehr Freiheit für die Hochschulen. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Freiheit ohne Geld bringt nichts!) Nur wenn die Wissenschaftseinrichtungen und Hochschulen autonomer werden, werden sich auch Verbesserungen für die Beschäftigten in diesem Sektor ergeben. Die Koalition wird demnächst – Kollege Rupprecht hat das angesprochen – ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz vorlegen, in welches zentrale Forderungen aus Ihrem Antrag aufgenommen werden können. Ihre Forderung, den außeruniversitären Forschungseinrichtungen mehr Personalverantwortung zu übertragen, ist sicherlich gut und richtig. Es ist der richtige Weg. Wenn Sie aber gleichzeitig vorschreiben wollen, über welchen Zeitraum die Verträge von befristet beschäftigtem wissenschaftlichen Personal zu laufen haben, wie viele Promotionsstellen die Einrichtungen vorzuhalten haben, wie Sie diese sanktionieren wollen usw., dann kann ich das an dieser Stelle nicht verstehen; denn das passt nicht zusammen: einerseits zentrale Regelungen, die dann andererseits in kleinkarierten Regelungen münden sollen. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Das ist ja nicht wahr! Das stimmt ja gar nicht!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sind herzlich eingeladen, das Wissenschaftsfreiheitsgesetz mitzutragen. Dabei sollten Sie auch auf Ihre Länderkollegen zugehen, denn ich denke, auch die Länder brauchen Wissenschaftsfreiheitsgesetze; in Nordrhein-Westfalen ist ein solches bereits erfolgreich eingeführt worden. Auf diese Weise können wir den Hochschulen endlich mehr Autonomie zubilligen. (Krista Sager [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die haben die längst!) Der wissenschaftliche Nachwuchs wird es uns danken. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Die nächste Rednerin ist Krista Sager für Bündnis 90/ Die Grünen. Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Befristete Beschäftigungsverhältnisse sind im deutschen Wissenschaftsbereich inzwischen der Normalfall. Herr Kollege Rupprecht, Sie haben recht: Wir haben eine sehr große Anzahl wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Tatsache ist aber auch, dass die Zahl der prekären Teilzeit- und nebenberuflichen Beschäftigungsverhältnisse massiv angestiegen ist. Das ist ein wirkliches Problem für das deutsche Wissenschaftssystem. Unser wissenschaftlicher Nachwuchs ist hochmotiviert und hochengagiert. Das deutsche Wissenschaftssystem gibt ihm aber jenseits der Promotion immer weniger verlässliche Perspektiven. Wenn Wissenschaft als Beruf im internationalen Wettbewerb und im Wettbewerb mit privaten Arbeitgebern immer unattraktiver wird, dann wird damit das deutsche Wissenschaftssystem insgesamt gefährdet. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Wir haben dieses Problem hier mehrfach miteinander diskutiert. Zuerst haben Sie, Herr Feist, gesagt, das sei nur Gejammer auf hohem Niveau. Dann kam die Stimme der Vernunft: Frau Grütters hat gesagt, in der Analyse habe die Opposition eigentlich recht. Ich muss schon sagen: Bis man es geschafft hat, Sie zum Jagen zu tragen, dauert es mir eigentlich zu lange. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Sie brüten jetzt über einem Antrag. Wir haben in dieser Woche aber festgestellt, dass sich im Haushalt zu dieser Problematik nichts findet. Nun ist es an der Zeit, das, was man vorhat, zu unterfüttern. Es ist völlig richtig, dass wir auf den GAIN-Konferenzen in Boston und San Francisco gemeinsam festgestellt haben, dass die Chancen, deutsche junge Postdocs aus den USA wieder nach Deutschland zu holen, noch nie so gut waren wie heute, und zwar aus verschiedenen Gründen. Wir können diese Chancen aber doch gar nicht nutzen, wenn wir ihnen keine attraktiven Perspektiven anbieten können. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Jemand, der eine Postdoc-Stelle in den USA hat, kommt doch nicht nach Deutschland zurück, weil er dort wieder eine befristete Postdoc-Stelle bekommen kann. Vielmehr will er doch wissen, wie es weitergeht oder ob er mit Mitte 40 im Nirwana steht. Wenn Sie dem sagen: „14 Prozent der wissenschaftlichen Stellen in Deutschland sind Professorenstellen, darunter sind 86 Prozent Nachwuchs, und wenn Sie es nicht schaffen, sich durch diesen Karriereflaschenhals hindurchzuwinden, dann haben Sie keine Möglichkeit, im Rahmen einer unbefristeten Stelle selbstständig zu forschen und zu lehren“, was ist denn das für eine Perspektive für jemanden, der in den USA seinen Weg schon halbwegs gegangen ist? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Herr Neumann, es ist auch nicht so, dass die jungen Wissenschaftler erwarten, dass wir ihnen sozusagen die Beamtenprofessur vor die Füße legen. (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Das ist aber Ihr Vorschlag!) Sie haben durchaus Verständnis dafür, dass ein wissenschaftlicher Beruf auch ein Bewährungsweg ist, dass man erst einmal zeigen muss, was in einem steckt. Aber heute liegen die Befristungszeiten zum Teil schon unter einem Jahr. Die Katastrophe ist, dass wir den Menschen zumuten, sich auf Befristungen von unter einem Jahr einzulassen. Gleichzeitig müssen sie beten, nicht mit Mitte 40 in der Sackgasse zu stecken. Herr Neumann, dass wir in Deutschland sehr viele Promovierende haben, wissen wir alle. Wir wissen auch, dass es nicht Sinn der Sache ist, anschließend alle im Wissenschaftssystem unterzubringen. Wenn wir es aber nicht schaffen, die besten Köpfe aus dieser Gruppe dauerhaft für Forschung und Lehre zu gewinnen, dann ist das Geld, das jetzt in die Exzellenzinitiativen für Graduiertenkollegs und Graduiertenprogramme investiert wird, nicht nachhaltig angelegt. Das muss man auch sehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Die Probleme haben sicherlich mehrere Ursachen. Das Schöne daran ist, dass es dann mehrere Handlungsoptionen gibt. Ein Problem sind die unattraktive Personalstruktur und die unattraktiven Karrierewege. Hier muss etwas passieren. Ein anderes Problem ist – Herr Rupprecht, das haben Sie richtig angesprochen –: Wenn immer mehr Mittel wettbewerblich als Projektmittel vergeben werden und dadurch die Drittmittelquote gegenüber der Grundfinanzierung immer weiter steigt, dann kann man nicht sagen: Alles, was über Drittmittel finanziert wird, ist immer befristet. Das geht auf Dauer nicht. Hier ist das Personalmanagement in den Hochschulen und in den Forschungseinrichtungen gefordert. Ich sehe aber auch, dass Herr Schulz vollkommen recht hat: Die Tarifsperre im Wissenschaftszeitvertragsgesetz war ein großer politischer Fehler. Diese Tarifsperre muss aufgehoben werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Dabei gibt es aber ein Problem. Herr Neumann, hier kommen Sie mit Freiheit allein nicht raus. (Dr. Martin Neumann [Lausitz] [FDP]: Mit Freiheit komme ich aus allem raus!) Die Hochschulen haben heute sehr viele Freiheiten. Das Problem ist: Die Länder müssen durch die erfreulichen Aufwüchse bei der gemeinsamen Forschungsfinanzierung einen immer größeren Anteil an Komplementärmitteln einbringen. Diese Mittel fehlen ihnen bei der Grundfinanzierung der Hochschulen. Hier können Sie den Hochschulen nicht mit Freiheit helfen; was diese vielmehr benötigen, ist ein entsprechender finanzieller Handlungsspielraum, (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) um wirklich etwas für die Beschäftigungsverhältnisse zu tun. Einen Vorwurf kann man Ihrer Koalition nicht ersparen. Sie haben weder den Hochschulpakt noch die Aufwüchse bei der Forschungsförderung dafür genutzt, um bessere Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs jenseits der Promotion zu schaffen. Das ist leider so. (Dr. Martin Neumann [Lausitz] [FDP]: Das ist neben der Sache!) Die SPD fordert in ihrem Antrag – genau wie wir Grünen in unserem Antrag – vom Bund ein Programm für die Juniorprofessur mit der Perspektive auf Tenure Track bei entsprechender Bewährung. Das ist doch eine Hausmarke für die Zeit nach dem Regierungswechsel! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Hier ist jetzt die Koalition gefragt, Butter bei die Fische zu tun. Die SPD hat auch ein anderes Thema aufgegriffen, nämlich das der Programmpauschalen. Das hat auch die DFG in die Diskussion gebracht. Ich finde den Ansatz richtig. Wenn der Bund etwas mehr über die Programmpauschalen tun würde, könnte man versuchen, die Länder in die Pflicht zu nehmen und darüber etwas mehr für die Grundausstattung der Universitäten zu erreichen. Ich glaube nur, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, dass in Ihrem Vorschlag ein Denkfehler steckt. (Zurufe von CDU/CSU und FDP: Einer?) Sie schlagen nämlich vor, die Erhöhung der Programmpauschale hälftig von Bund und Ländern finanzieren zu lassen. Denken wir das einmal zu Ende: Der Bund zahlt jetzt 20 Prozent alleine. Nehmen wir einmal an, in einem ersten Schritt gehen wir von 20 Prozent auf 50 Prozent, sagen dann aber – wie Sie das vorschlagen –: Bund und Land tragen die Kosten zur Hälfte. Dann müsste der Bund auf seine 20 Prozent nur noch 5 Prozent aufsatteln. Die Länder müssten aber 25 Prozent aufsatteln. Dann sind wir doch wieder bei demselben Problem: Den Ländern werden Gegenfinanzierungsmittel für besonders exzellente, starke Forschungsbereiche sozusagen aus der Tasche gezogen; und das fehlt ihnen am Ende wieder für die Grundausstattung der Hochschulen. Ich glaube, das ist nicht so ganz der Weg, wie wir zu besseren Beschäftigungsverhältnissen kommen können. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich würde Sie dringend bitten, noch einmal über unseren Vorschlag einer Risikopauschale nachzudenken. Darüber könnten wir im Ausschuss im Zusammenhang mit der Projektförderung diskutieren. Das Gute ist: Wenn die Ministerin mehr Geld hat, kann sie sich nicht mehr damit herausreden, dass kein Geld da ist. Dann sieht man, wo sie die Prioritäten wirklich setzt. Leider muss man sagen: Bei den Beschäftigungsverhältnissen und den Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs setzt sie diese Priorität nicht. Mehr Geld bedeutet nicht automatisch mehr Erkenntnis. Die Erkenntnis kommt aus den Köpfen. Deswegen müssen wir vor allen Dingen in die guten Köpfe investieren. Da sind Sie uns noch etwas schuldig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Michael Kretschmer hat jetzt das Wort für die CDU/ CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Michael Kretschmer (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich auf das hinweisen, was im Antrag der SPD steht. Darin steht nämlich sehr Bemerkenswertes. Darin steht, dass das Sonderbefristungsrecht im Wissenschaftszeitvertragsgesetz ganz offensichtlich den Befristungstrend nicht verstärkt hat. Man kommt zu dem Ergebnis, dass die Befristungen in der Qualifizierungsphase in aller Regel bei zwölf Monaten bleiben und nicht weiter verkürzt werden. Darin steht geschrieben, Herr Kollege Röspel, dass die Grundmittel für die Hochschulen in den vergangenen Jahren um 12 Prozent und die Drittmittel dank des Bundes um 4,8 Milliarden Euro, also um 71 Prozent, gestiegen sind. Weiterhin loben Sie diese Koalition dafür, dass sie mit dem Pakt für Forschung und Innovation sowie mit der Exzellenzinitiative für finanzielle Verlässlichkeit sorgt. Sie sagen zu Recht, dass diese Bundesregierung durch die vorhandenen Pakte und den Aufwuchs in diesem Bereich der DFG die Möglichkeit gibt, 250 Graduiertenkollegs zu fördern. (Swen Schulz [Spandau] [SPD]: So sachlich sind wir!) Es gibt außerdem 470 geförderte Nachwuchsgruppen im Emmy-Noether-Programm und vieles mehr. Man muss sagen, dass nicht alles schlecht gewesen sein kann, wenn selbst die SPD zu dem Ergebnis kommt, dass wir vieles richtig gemacht haben. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – René Röspel [SPD]: Das sagen wir ja!) Frau Sager, bemerkenswert ist – das ist schon ein dicker Hund, was Sie hier zum Teil vortragen –, wie Sie ein Zerrbild über die deutsche Wissenschaft verbreiten. Man muss einmal zu Ende denken, was uns die Kollegin Sitte hier vorträgt. Denn im Endeffekt heißt es doch: Weg von den befristeten Stellen hin zu Vollzeit- und Festangestellten. (Krista Sager [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erzählen Sie doch jetzt nicht so einen Unsinn!) Was bedeutet das für ein Wissenschaftssystem, das durchlässig und innovativ sein soll? Ich kann Ihnen das sagen: Das ist wie in den 70er-Jahren oder wie in der DDR, (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Sie haben keine Ahnung!) wo es viele Festangestellte und für Neue keine Zugangsmöglichkeiten von unten gab. Das wollen wir in der Tat nicht. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zuruf von der FDP: Keine DDR in Deutschland! – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sollten sich einmal mit der Realität auseinandersetzen!) Die Menschen, insbesondere die Wissenschaftler, erinnern sich noch sehr gut daran, wie es zu der Zeit war, als Rot-Grün regiert hat. Da gab es das, was Sie in Ihrem Antrag gelobt haben, alles nicht. Da gab es vor allen Dingen eines nicht: Es gab keine finanzielle Verlässlichkeit für den Wissenschaftsbereich. Finanzielle Verlässlichkeit ist die Basis für alles. Wenn man Tenure Track will, dann funktioniert das nur, wenn man einen jungen Menschen einstellt und auch eine Stelle hat, die dieser junge Mensch später einmal besetzen kann. Sie erzeugen den Eindruck, als würde Tenure Track ohne finanzielle Basis funktionieren. Das tut es nicht. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Alles, was wir in diesem Bereich getan haben, ist ein Beitrag für die Nachwuchsforschung. Die Linken schreiben, dass Geld für die Lehre zweckentfremdet für die Forschung eingesetzt wird. Daran merkt man, wessen Geistes Kind das ist. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Das sagt doch gar keiner!) Was ist denn das für ein Wissenschaftssystem, in dem man sagt: Die Lehre findet isoliert von der Forschung statt? Beide Bereiche funktionieren nur zusammen. Lesen Sie das einmal in Ihrem Antrag nach. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Sie müssen nicht nur lesen, sondern auch verstehen! Wenn Ihnen nichts einfällt, dann denken Sie sich nicht einfach etwas aus!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kretschmer, würden Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Rossmann zulassen? Michael Kretschmer (CDU/CSU): Ja, gern. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Bitte schön. Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD): Herr Kollege Kretschmer, sosehr wir es schätzen, dass Sie die Analyse auf den ersten Seiten unseres Antrags so differenziert gelesen haben: Sie könnten doch auch differenziert zu den Forderungen Stellung nehmen und die Frage beantworten, ob es Änderungsbedarf gibt oder nicht, und zwar im Detail und in Bezug auf ganz bestimmte Gruppen von wissenschaftlichem Nachwuchs. So könnten wir das Niveau der Debatte auf der Höhe Ihres differenzierten Einstiegs halten. Michael Kretschmer (CDU/CSU): Herr Rossmann, ich bin dankbar für die Frage, weil ich länger reden darf. Zunächst einmal muss man sich folgende Frage stellen: Wofür bilden wir eigentlich aus? Sie erwecken den Eindruck, dass wir rein für die Wissenschaft ausbilden. (Krista Sager [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ein Quatsch! – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Das hat doch niemand behauptet! Langweilig!) Das ist doch aber nicht die Realität. Die wissenschaftliche Ausbildung dient der Wirtschaft, der Verwaltung, den Leuten, die sich selbstständig machen, und dem internationalen Bereich. Deswegen braucht man Flexibilität. Ohne Flexibilität kann es nicht funktionieren. Natürlich wollen wir die Situation von Nachwuchswissenschaftlern verbessern. Deswegen kann und muss man mit den Hochschulen darüber sprechen, wie es anders ginge. Damit sind wir beim nächsten Thema. Schauen Sie doch einmal, was in Ihren eigenen Bundesländern passiert: In Brandenburg wird das Geld aus dem Hochschulpakt, das wirklich dem Nachwuchs in der Wissenschaft zugutekommen soll, (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) unter einer rot-roten Regierung im Finanzministerium gebunkert und geht nicht an die Hochschulen. In Thüringen sagt der frühere Staatssekretär im BMBF, Herr Matschie, heute Wissenschaftsminister, in einer Pressemitteilung: „Ich kürze jetzt den Etat des Hochschulbereichs um nur 3 Millionen Euro, weil ich Geld vom Bund nehme und deshalb nicht so viel kürzen muss.“ Was ist denn das für eine Einstellung! (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Was für ein Bild zeichnen Sie, wenn Sie uns hier die Verantwortung zuschieben wollen, aber in den Ländern, in denen Vertreter Ihrer Parteien Verantwortung tragen, nichts sagen! Übrigens hat heute auch Kollege Schulz nicht einen Satz zu den Ländern gesagt, nicht einen Satz dazu, dass die Länder bei der Hochschulbildung in der Verantwortung stehen. (Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Doch, habe ich gesagt!) Das kann doch nicht sein. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Die Länder müssen auch über die Finanzen verfügen! Ihr habt die Länder plattgemacht mit eurer Steuerpolitik!) Wir haben in den vergangenen Jahren – das werden wir auch in Zukunft machen – den Schwerpunkt ganz klar auf Forschung und Wissenschaft gelegt. Wir haben diesen Bereich mit erheblichen Mitteln gestärkt. Jetzt geht es darum, dass sich auch die Länder ihrer Verantwortung stellen. (Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Das ist doch nur Oberfläche bei Ihnen!) Wir haben heute schon gesagt, dass wir in der nächsten Zeit über das Wissenschaftsfreiheitsgesetz beraten wollen. Das wird keine leichte Aufgabe, denn Freiheit bedeutet auch Verantwortung. Diejenigen, die im Deutschen Bundestag die Verantwortung für Haushalt und Finanzen tragen, werden ganz genau hinschauen, ob mit diesem Gesetz Freiheit realisiert werden kann. Ich denke, das ist möglich; wir wünschen uns ein solches Gesetz. Aber auch da muss man sagen: Es gibt in den Ländern alle Möglichkeiten, dies ebenfalls zu tun. Wir erleben, wie in einem Land, nämlich in Nordrhein-Westfalen, in dem eine Regierung aus CDU und FDP ein vorbildliches Hochschulgesetz und neue Initiativen auf den Weg gebracht hatte, (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – René Röspel [SPD]: Ach, ne! Zu Recht abgewählt nach nur fünf Jahren!) unter der neuen rot-grünen Minderheitsregierung die Verhältnisse zurückgedreht werden. Wenn wir über Geld für die Hochschulen reden, muss man auch darüber sprechen, dass man den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen jetzt durch die Abschaffung der Studienbeiträge eine finanzielle Ressource wegnimmt; die entsprechenden Mittel werden nicht über den Landeshaushalt kompensiert. Das wird zulasten des wissenschaftlichen Nachwuchses gehen. Wir wünschen uns eine sachliche Debatte (Zurufe von der SPD: Oh! – Krista Sager [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dazu haben Sie aber keinen Beitrag geleistet!) über die Frage, wie der wissenschaftliche Nachwuchs in Deutschland weiter gefördert werden kann. Wir wünschen uns eine ehrliche Analyse und kein Zerrbild. Es gibt keinen Grund dafür, den Wissenschaftsstandort Deutschland schlechtzureden. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schönfärberei gilt nicht!) Im Ausland, sei es in der Schweiz oder in Amerika, wo viele Deutsche sind, wird sehr genau gesehen, was wir hier in Forschung und Entwicklung investieren, dass hier ein wirklich interessanter Standort ist und es sich lohnt, hierhin zu gehen. Dementsprechend muss man diese Diskussion führen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Michael Gerdes hat das Wort für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Michael Gerdes (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Rede, die wir gerade gehört haben, war als solches sicherlich nicht der Sache dienlich. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Patrick Döring [FDP]: Sie war hervorragend!) Daher möchte ich versuchen, einige Aspekte aus unserer Sicht geradezurücken. Vor genau drei Monaten fand im Schloss Bellevue ein Empfang für junge Wissenschaftler statt. Bei dieser Gelegenheit verglich unser Bundespräsident Christian Wulff die Wissenschaft und den Weg zur Professur mit einer politischen Ochsentour; das ist schon bemerkenswert. Wörtlich sagte er: Man muss für die Sache leben können – auch, weil man oft nicht sicher sein kann, ob und ab wann man von der Sache leben kann. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Das sagt eigentlich schon eine ganze Menge aus. Sicherlich geht es in Forschung und Wissenschaft zunächst um den reinen Erkenntnisgewinn. Aber die Gewinnung von Erkenntnissen ist für Wissenschaftler kein Ehrenamt und kein Freiwilligendienst. Es ist in erster Linie ihr Beruf; dafür müssen sie anständig entlohnt werden. Wir von der SPD-Fraktion wollen vor allem, dass auch die jungen Wissenschaftler von ihrem Beruf, von ihrer Arbeit leben können. Sie sollen bereits vor einer möglichen Professur die Chance auf ein sicheres, unbefristetes Arbeitsverhältnis erhalten. (Zuruf von der CDU/CSU: Bis zur Rente!) Wir wollen unserem wissenschaftlichen Nachwuchs attraktive Bedingungen und Entwicklungschancen bieten. Ich hörte gerade: Bis zur Rente. Der Weg bis zur Rente ist sehr lang. Damit man bis zur Rente kommt, muss man zunächst eine Einstiegsmöglichkeit haben. (Beifall bei der SPD) Wir wollen nicht, dass eine Karriere in der Wissenschaft als übermäßiges Risiko oder gar brotlose Kunst eingestuft wird. Deshalb legen wir heute einen umfangreichen Katalog mit Verbesserungsmaßnahmen vor. Dazu gehört der grundlegende Aufbau neuer Professuren. Dazu gehört aber auch die Veränderung von Strukturen. Hier denke ich an die Einführung von zeitgemäßen Personalentwicklungsplänen oder die bessere Betreuung und Qualifizierung des Nachwuchses. (Beifall bei der SPD) Mein Kollege Swen Schulz hat dazu bereits einiges aufgezählt. Wer sich von Zeitvertrag zu Zeitvertrag hangeln muss, kann weder privat noch beruflich planen. (Albert Rupprecht [Weiden] [CDU/CSU]: Entschuldigung! Das ist doch auch die Position der SPD! Was vertreten Sie für eine Position?) Versuchen Sie doch einmal, mit einem befristeten Arbeitsvertrag bei einer Bank ein Darlehen zu bekommen, um beispielsweise eine Wohnung einrichten zu können. Oftmals ist die Planungssicherheit, die gefordert wird, nicht vorhanden. Das demotiviert und macht unzufrieden, egal in welcher Branche, egal in welchem Beruf. (Albert Rupprecht [Weiden] [CDU/CSU]: Das passt überhaupt nicht zum SPD-Antrag, was Sie hier sagen!) Besonders schockierend finde ich – Frau Sager hat das gerade angesprochen – Vertragszeiten von einem Jahr oder weniger. Das ist aus sozialer Sicht unverantwortlich und widerspricht dem Schutz von Arbeitnehmern, den wir uns als Sozialstaat auf die Fahne schreiben. (Beifall bei der SPD – Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Das gibt es aber auch in anderen Berufsfeldern!) Aus Arbeitgebersicht, konkret aus Sicht von Bund und Ländern, müssen wir nach dem Mehrwert solcher Kurzarbeitsverträge fragen. Gerade in der Wissenschaft, wo es um immer komplizierter werdende Sachverhalte geht, dürfte allein die Einarbeitungszeit länger sein, als viele Verträge dauern. Das macht für keine Seite Sinn. Für uns als Gesellschaft sind unzufriedene Wissenschaftler doppelt schlecht: (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Einerseits leidet die Qualität des Wissenschaftsstandorts. Andererseits müssen wir auch quantitativ gegen den prognostizierten Mangel an Akademikern ankämpfen. Ich erinnere an die jüngste Veröffentlichung der OECD, in der es heißt: Deutschlands Beitrag zum weltweiten Pool an Talenten schrumpft rapide. Für uns als SPD ist die Förderung junger Wissenschaftler gesellschaftliche Chance und Pflicht zugleich. Wenn wir unseren Wohlstand und unsere Stellung im Wettbewerb halten wollen, brauchen wir kluge Köpfe. Wir brauchen ihre innovativen Ideen. Im Gegenzug müssen wir diesen Menschen aber auch Verlässlichkeit, Planbarkeit und Perspektiven bieten. Sie brauchen die richtigen Anreize, um in Deutschland zu forschen und zu lehren. Andernfalls wandern noch mehr von ihnen ins Ausland ab. Ende August hatte ich gemeinsam mit einigen Kollegen die Gelegenheit, mit deutschen Nachwuchswissenschaftlern in den USA zu sprechen. (Patrick Meinhardt [FDP]: Daraus nichts gelernt!) Die gute Nachricht vorweg: Rund 80 Prozent von ihnen wollen gerne wieder zurück, um in ihrer Heimat zu forschen. Dennoch bleiben Zweifel: Viele der Rückkehrwilligen fürchten sich vor befristeten Arbeitsverträgen, schlechter Bezahlung, intransparenten Aufstiegschancen, zu langen Berufungsverfahren, bürokratischen Hürden sowie vor einer schlechten Vereinbarkeit von Familie und Beruf. (Patrick Meinhardt [FDP]: Vollkommen falsch! Dann waren Sie auf einer anderen Veranstaltung als ich!) Ich durfte in den USA viele engagierte und motivierte junge Wissenschaftler und Studenten kennenlernen. Einige befanden sich bereits im Zweitstudium. Viele waren verheiratet und hatten Kinder. Sie wollen auch für ihre Partner berufliche Perspektiven, für ihre Kinder guten Krippen und Kindergärten. Natürlich gehören auch gute schulische Angebote zum Wunschkatalog. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege, möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen? Michael Gerdes (SPD): Nein, im Moment nicht. Geld ist nicht alles, die Promotion aber im Übrigen auch nicht. Ich denke, beides ist wichtig. Manche sagten mir: In Deutschland fehlt es auch an Vertrauen in junge Menschen und ihre fachlichen Fähigkeiten. Es fiel der Begriff „Altherrenwirtschaft“. Dieses negative Image müssen wir abstreifen. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Krista Sager [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Fragen und Probleme unserer Gesellschaft werden immer komplexer. Wir brauchen jede noch so junge Idee. Wir müssen den jungen Leuten die Antworten zutrauen. Dazu müssen wir ihnen Aufgaben mit mehr Verantwortung geben und sie längerfristig und zielgerichtet in das Wissenschaftssystem integrieren. So wie bei der GAIN-Veranstaltung in den USA sollten wir die Chance nutzen, um mit unseren jungen Wissenschaftlern auf der ganzen Welt in Kontakt zu treten. Für die deutsche Wissenschaft, aber auch für die Industrie liegt hier viel Wissenskapital, viel junges Wissen. Unsere Wissenschaft braucht nicht nur die etablierten, zumeist männlichen Professoren. Unsere Wissenschaft muss sich öffnen für die jüngeren Forscher, insbesondere auch für die weiblichen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE] und Krista Sager [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Das Wort hat der Kollege Dr. Peter Röhlinger für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Dr. Peter Röhlinger (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie sehen, habe ich nur vier Minuten Redezeit. Ich lasse mein Manuskript beiseite. (René Röspel [SPD]: Dann wird es länger!) Das Wichtigste wurde gesagt, aber noch nicht von jedem. Deswegen konzentriere ich mich auf einige wenige Dinge, die wir schon gehört haben. Erstens. Ich habe mit Wissenschaftlern gesprochen, die aus den Vereinigten Staaten nach Jena oder zum Beispiel auch nach Tübingen gekommen sind. Sie haben mir genau das gesagt, was auch Sie ausgeführt haben: Geld ist nicht alles. (René Röspel [SPD]: Eben!) In den USA hätten die mich vergoldet, aber die Arbeit macht in den Einrichtungen in Tübingen und in Jena mehr Spaß. – Das heißt, über die Finanzausstattung hinaus genießen wir international einen guten Ruf; diesen sollten wir ausbauen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zweitens. Das Problem sind nicht die Forschungseinrichtungen, sondern – das kam hier zwischendurch schon zum Vorschein – die Hochschulen. Tatsächlich haben die Hochschulen landauf, landab – Sie brauchen nur den Blätterwald durchzuschauen, um das zu sehen; neuerdings ist es auch in Thüringen so – große Probleme mit der Finanzierung. Hier sind tatsächlich alle Fraktionen, insbesondere die in Regierungsverantwortung, gefragt. Sie müssen mit dem Steuergeld – um nichts anderes geht es – so umgehen, dass auch die Länder in die Pflicht genommen werden. Wo das nicht passiert, kann auch der Bund die Lücke nicht schließen. (René Röspel [SPD]: Aber man darf den Ländern nicht Geld wegnehmen! – Gegenruf des Abg. Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Machen wir ja nicht!) – Wissen Sie, das ist ein weites Feld. Da kommen wir zum Beispiel zu der Frage von Steuersenkungen. (René Röspel [SPD]: Gute Frage!) Es ist, wie bei Fontane nachzulesen ist, ein zu weites Feld, Luise. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU – René Röspel [SPD]: Der hat über Steuersenkungen nichts gesagt!) Bleiben wir bei dem, was wir beeinflussen können. Diese Schere zu schließen, ist schwierig. Deswegen sollten wir uns auf das Machbare konzentrieren. Das ist auch der Auftrag von vielen Forschungseinrichtungen, die mich sozusagen nach Berlin geschickt haben und mich noch heute begleiten. Sie sagen: Finanziell sind wir gut ausgestattet, aber uns stören die Reglementierungen, auch die hinsichtlich der Personalpolitik. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Gebt uns Freiheit – auch an den Hochschulen –, damit wir das Geld im Interesse der Forschungseinrichtungen – und auch der Hochschulen – so einsetzen können, wie wir es für richtig halten. Auf die Hochschulen – das muss ich sagen – haben wir nur einen begrenzten Einfluss. Aber hinsichtlich der Forschungseinrichtungen sollten wir uns alle Mühe geben. Wir setzen – das haben Herr Rupprecht und andere schon angesprochen – auf das Wissenschaftsfreiheitsgesetz. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eben nicht! Wann kommt denn der Entwurf? – Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Wie lange braucht denn das noch?) Wir gehen davon aus, dass wir uns da in einem gewissen Umfang bewegen können. Die Grenzen werden uns die Haushälter aufzeigen. Inhaltlich liegen wir schon nah beieinander, aber die Haushälter werden uns als Vertreter der Steuerzahler an einigen Stellen nicht alle Wünsche erfüllen können. Noch ein Wort zu Ihnen, Frau Sitte. Sie haben mich angesprochen, als Sie über das akademische Proletariat gesprochen haben. (Zuruf der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]) Ich bin von Beruf Tierarzt. Tatsächlich waren die Tierärzte zu DDR-Zeiten die Proletarier unter den Akademikern. Ich habe das nie als eine Schande empfunden, sondern war einigermaßen stolz darauf. Denn Sie wissen: „Proletarier aller Länder, vereinigt euch!“ (Heiterkeit bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Aber nicht mit der FDP!) Wir waren in guter Gesellschaft. Insofern ist es aus unserer Sicht eine nette Ergänzung und Erinnerung. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Die Landesministerin Professorin Dr. Johanna Wanka hat das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Dr. Johanna Wanka, Ministerin (Niedersachsen): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich sind die Länder die Arbeitgeber der meisten wissenschaftlichen Mitarbeiter an den Hochschulen. Deswegen freue ich mich, dass ich hier als Landesministerin zu diesem Thema etwas sagen kann. Wir haben, wie zum Beispiel gestern Abend im Rahmen der Helmholtz-Veranstaltung – Gott sei Dank auch noch an vielen anderen Stellen –, die Möglichkeit, exzellente wissenschaftliche Leistungen auszuzeichnen. Jedem ist klar, dass vorn in der Regel der Professor steht, dass aber diese Leistungen nur durch die intensive Arbeit des wissenschaftlichen Nachwuches möglich sind. In den letzten zehn Jahren verstand man unter wissenschaftlichem Nachwuchs in der Regel diejenigen, die promovieren oder sich in der Postdoc-Phase befinden. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Ja!) In zunehmendem Maße haben wir es mittlerweile allerdings auch mit Projektmitarbeitern zu tun. Dass diese Entwicklung im vorliegenden Antrag berücksichtigt wird, finde ich sehr gut. Wir müssen unser Augenmerk nämlich auch auf diese Gruppe richten. (Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]) Ich gehe davon aus, dass man bei der Bewertung zwischen diesen zwei großen Kategorien trennen muss. Die Selbsteinschätzung derjenigen, die einer dieser Kategorien angehören, ist sehr unterschiedlich. (Dr. Martin Neumann [Lausitz] [FDP]: Ja!) Wenn man den Antrag liest und sich vor Augen hält, wovon in der Öffentlichkeit oft die Rede ist – Stichwort „Drittmittelkarrieren“ –, dann stellt man fest: Es wird immer von Einzelfällen oder kleinen Gruppen ausgegangen, und dann wird Kritik geäußert, zum Beispiel im Hinblick auf die Unzufriedenheit der Betroffenen. Das ist völlig legitim; denn bei gesetzlichen Regelungen geht es darum, ordentliche Bedingungen zu schaffen. Man darf aber nicht vergessen – dies wird aber oft vergessen und fließt nicht in die Betrachtung ein –, auch die Sicht der Hochschulen zu berücksichtigen. Sie ist genauso wichtig. (Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Ja!) Alle wollen Spitzenleistungen, und Deutschland braucht sie. Wir befinden uns in einem internationalen Wettbewerb. (Dr. Martin Neumann [Lausitz] [FDP]: Richtig!) Insofern brauchen die Hochschulen vernünftige Bedingungen. Gerade in diesem Bereich sind geeignete, leicht handhabbare und rechtssichere Bestimmungen erforderlich. Dies ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Ich glaube, hier hat Deutschland noch eine Menge zu tun. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Nun zu der ersten Gruppe, also zu denjenigen, die promovieren oder sich in der Postdoc-Phase befinden. Die HIS-Evaluation – sie wurde vonseiten der SPD schon angesprochen – kam zu dem Ergebnis, dass die Arbeitgeber mit den rechtlichen Grundlagen der Arbeitsverhältnisse bzw. mit der Befristung bestens zurechtkommen. Genauso interessant an den Ergebnissen der HIS-Untersuchung ist, dass 90 Prozent der Befragten, die einer dieser Kategorien angehören, zufrieden sind, wenn ihnen die Zeit, die sie befristet tätig sind, tatsächlich für die Erbringung wissenschaftlicher Leistungen zur Verfügung steht. Ich wiederhole: 90 Prozent. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Ja, richtig! Wenn!) – Das habe ich gesagt. (Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Wir unterstreichen das ja nur noch mal!) – Auch ich unterstreiche gleich etwas, das Sie gesagt haben. Erst einmal zu Frau Sitte. Sie sprach von einer Ordinarienuniversität und von Hofstaatsdenken; der eine oder andere Wissenschaftler darf so etwas sagen. Ich habe Sie immer dafür geschätzt, dass Sie an den Hochschulen sehr nah dran sind und die Verhältnisse kennen. Die Veränderungen, die in den letzten Jahren an den Hochschulen vorgenommen wurden – ein Beispiel sind die strukturierten Promotionsphasen –, sollte man aber nicht mit solchen Vokabeln belegen. Wir haben nicht mehr die Universitäten von vor sieben Jahren. Es ist Grundlegendes geändert worden. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Das ist ein strukturelles Problem!) – Nein, das ist nicht nur ein strukturelles Problem. Vielmehr besteht das Problem auch darin, wie man über die Universitäten redet. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Ich möchte niemandem Ratschläge erteilen, schon gar nicht in diesem Hohen Haus. Aber ich finde, es ist für den Wissenschaftsstandort Deutschland wichtig, dass wir kritisch hinterfragen, wo Veränderungen notwendig sind; das gehört dazu. Hierzu sind finanzielle und andere Anstrengungen notwendig. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, wo wir im internationalen Maßstab stehen, was unser Hochschulsystem und seine Leistungsfähigkeit betrifft. Hier geht es nicht nur um irgendwelche komischen Rankings von Platz 1 bis Platz 100, sondern auch um ganz andere Kriterien. Unsere Wissenschaftler müssen sich nicht verstecken. Ich finde es sehr gut, wenn die Politik dies honoriert. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP) Wir haben hier gehört, dass Befristungen ganz schlimm sind. Sie wurden gegeißelt. Seit wann gibt es denn diese Regelungen? Es gibt sie seit dem Jahr 2002, seit der 5. HRG-Novelle, (René Röspel [SPD]: Vorher gab es auch schon Befristungen!) in der dieser gesamte Bereich geregelt wurde. Das war zu Zeiten von Frau Bulmahn und zu Zeiten von Rot-Grün. Auch die Tarifsperre, die hier gegeißelt wurde, war schon in dieser HRG-Novelle enthalten. Sie ist also nichts Neues. Wir nehmen jetzt eine kritische Überprüfung vor und nutzen dabei die Erfahrungen der letzten Jahre. Aber das ist keine Idee dieser Bundesregierung. Das haben Sie eingeführt. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Aber man kann doch dazulernen, Frau Wanka! Was sagen Sie denn dazu? – Kai Gehring [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber Sie waren damals doch dabei! Die Tarifsperre hat doch die Große Koalition eingeführt!) – Lassen Sie mich ausreden. Weil sich viele Veränderungen, die damals vorgenommen wurden, bewährt haben, sind sie jetzt auch im Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu finden. Ich denke, Sie sollten die gute Tat, die Sie an dieser Stelle vollbracht haben, nicht schlechtreden. Man muss natürlich alles überdenken. Zum Beispiel gab es damals noch keine Regelungen zu Befristungen und Kinderzeiten. Jetzt ist nach dem Gesetz pro Kind eine zweijährige Verlängerung der Befristung möglich. Das ist in unser aller Sinn und eine vernünftige Änderung. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Der wesentlich kritischere Bereich sind die Drittmittelkarrieren. Dazu muss man sagen, dass hier die Zufriedenheit in keiner Weise so hoch ist wie bei den Promovenden und Postdocs, sondern dass es eine große Unzufriedenheit gibt, und zwar vor dem Hintergrund der Tatsache, dass man nur schlecht planen kann – das gilt auch für die persönliche Planung –, wenn man auf Dauer immer nur befristete Arbeitsverträge hat. An die Hochschulen ist die Forderung zu richten – dafür müssen wir uns wirklich engagieren; dies tun wir aus der Sicht der Landesregierung –, die Regelungen nicht zulasten der jungen Leute anzuwenden. Bei Projektzeiträumen von drei Jahren gibt es keinen Grund, beispielsweise Halbjahresverträge abzuschließen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Für diesen Missstand ist nicht der rechtliche Rahmen verantwortlich, sondern die Art und Weise, wie dies praktiziert wird. (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Aha!) Natürlich wünscht sich jeder für sich selbst ein unbefristetes Arbeitsverhältnis; das ist völlig klar und logisch. Aber wenn man Ihrer Philosophie folgt, nämlich einer weitestgehenden Ausweitung der unbefristeten Arbeitsverhältnisse aus sozialen Gründen, dann ist das vielleicht für diejenigen sozial, die jetzt in den Genuss einer Stelle kommen. Aber was ist mit den Tausenden, die vor den Toren stehen und in den nächsten Jahren in den akademischen Bereich wollen, wenn auch nur temporär? Sie alle werden daran gehindert. Das ist ein Punkt, der überhaupt nicht sozial ist und der die Chancen Deutschlands in den nächsten Jahren beeinträchtigt. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Man kann Wissenschaft nicht ohne Wettbewerb betreiben; das ist völlig klar. Ein Wettbewerb muss möglich sein. Das drückt sich dann in Professorenstellen oder in rechtlichen Bedingungen aus. Hier wurde eine Bemerkung zur OECD-Studie gemacht. Darauf reagiere ich immer ein bisschen allergisch, wenn Kritik von der falschen Seite kommt. In der letzten OECD-Studie ist bilanziert worden, wie Deutschland bei der Finanzierung von Hochschulen aufgestellt ist. Schauen Sie sich einmal an, wie wir im Hochschulbereich finanzieren. In der Studie steht eindeutig, dass wir die öffentlichen Ausgaben, also von Bund und Ländern, in diesem Bereich in den letzten Jahren überproportional gesteigert haben. Die Kosten pro Student – diese haben Auswirkungen darauf, wie viele Leute man dann einstellen kann – liegen bei rund 15 000 Euro, das heißt 2 000 Euro über dem OECD-Durchschnitt. Wissen Sie, warum die Zahlen in anderen Ländern zum Teil sehr gut sind? Weil nicht nur die öffentlichen, sondern auch die privaten Ausgaben einbezogen werden. Großbritannien erhöht die Studiengebühren, und dadurch gehen dort die Leistungen hoch. Deutschland hat seine Ausgaben im öffentlichen Bereich überproportional gesteigert. Deswegen kann das Ganze keine Katastrophe sein, auch was die Beschäftigungsverhältnisse in diesem System betrifft. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Wenn Sie erlauben, möchte ich zum Schluss noch zwei Bemerkungen machen. Wir haben seit 2006 – dies war auch durch den Hochschulpakt möglich, wodurch frisches Geld in bestimmten Größenordnungen in das System gekommen ist – den Anteil der unbefristeten hauptamtlichen wissenschaftlichen Beschäftigungen in einem Maße ausgedehnt, wie es vorher nie möglich gewesen ist. Das mag vielleicht nicht ausreichend sein, und wir können noch mehr erreichen. Aber das ist auf jeden Fall passiert. Nun zu der Problematik der Juniorprofessuren. Ich habe Frau Bulmahn von Anfang an unterstützt, weil ich dieses Vorgehen für richtig halte. Das Ganze ist eine Erfolgsgeschichte; denn viele kommen in feste Beschäftigungsverhältnisse. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Unter anderem auch durch das Professorinnenprogramm des Bundes konnten wesentlich mehr Frauen als sonst Zugang zu diesem Bereich bekommen. Hier sind die Hochschulen vor allen Dingen sehr stark mental gefordert; denn sie engagieren sich nicht immer ausreichend in diesen Bereichen. Das ist keine Frage des Geldes und auch nicht unbedingt von Agitation und Propaganda, wohl aber eine Frage von Überzeugungsarbeit in dem Bereich. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Sehr geehrte Frau Sager, ich bin voll auf Ihrer Seite, dass es dann, wenn der Bund Mittel zur Verfügung stellt – vorher muss mit uns besprochen worden sein, dass das Projekt vernünftig ist –, zusätzlich eine Komplementärfinanzierung durch die Länder gibt. Mir steht es hier allerdings nicht zu, Beispiele zu nennen, (Albert Rupprecht [Weiden] [CDU/CSU]: Doch!) auch wenn ich gerade ein Beispiel vor Augen habe. Ihre Forderung ist aber prinzipiell richtig. Ich würde alle hier darum bitten – ich spreche hier als niedersächsische Ministerin und habe keinen Grund, andere Kollegen zu bewerten –, einmal in die Pläne zu schauen, um herauszufinden, wie die Kofinanzierung in den einzelnen Bundesländern gesichert ist und was mit den Mitteln aus dem Hochschulpakt geschieht. Das ist nämlich sehr unterschiedlich. In Niedersachsen haben wir alles on top: Kofinanzierung, Exzellenzinitiative, Hochschulpakt etc. Dies alles und sogar die Spitzabrechnung der ersten Phase sind gesichert. Ich freue mich darüber, dass ich hier die Möglichkeit hatte, zu sprechen. Ich finde es auch sehr anregend, wenn Sie darüber diskutieren, wie man die Anzahl der Freiheitsgrade im Bereich der außeruniversitären Forschungseinrichtungen erhöhen kann. Diese Aufgabe haben wir ja wirklich gemeinsam zu bewältigen. Ich glaube, dort sind wir ein Stück weit hinter dem, was bei den Hochschulen möglich ist, zurück. Deswegen würde ich mich freuen, wenn man sich hier in diesem Hause gemeinsam mit uns um diese Probleme kümmern würde, weil ich glaube, dass wir hierdurch das deutsche Wissenschaftssystem wirklich entscheidend verbessern könnten. Das ist keine Frage des Geldes. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Das Wort hat der Kollege René Röspel für die SPD-Fraktion (Beifall bei Abgeordneten der SPD) René Röspel (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Wanka, ich darf Ihnen für eine doch überwiegend differenzierte Darstellung und Abarbeitung des Problems danken, die ich als wohltuend empfunden habe. Diesen Dank will ich aber mit einer Klage bezüglich einiger Koalitionsredner verbinden, bei deren Beiträgen ich diese Differenziertheit und auch Souveränität leider vermissen musste. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Forschungs- und Bildungspolitik des Bundes fängt nicht 2005 mit der Großen Koalition an. Wenn Sie noch weiter zurückschauen wollen, dann empfehle ich Ihnen einen Blick in das EFI-Gutachten des letzten Jahres, das eine aussagekräftige Tabelle enthält, die bis in die 80erJahre hinein zurückreicht und in der dargestellt wird, wie sich der Anteil der öffentlichen Investitionen in der Forschung entwickelt hat. Hier erhält man ein paar Daten, nämlich zum Beispiel, dass nach einer Lethargie im Bildungs- und Forschungsbereich – unter anderem verursacht von Herrn Rüttgers und Herrn Kohl – Rot-Grün ab 1998 nicht nur endlich wieder Geld für Bildung und Forschung in die Hand genommen, sondern gesellschaftlich auch einen anderen Stellenwert von Bildung und Forschung auf den Weg gebracht hat, was noch viel wichtiger ist. (Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]) Wir danken Ihnen ausdrücklich, dass das durch Schwarz-Rot im Rahmen der Großen Koalition fortgesetzt wurde und auch jetzt in dieser Koalition fortgesetzt wird. Das ist unser Lob an Sie, das wir im Antrag in Teilen auch dokumentiert haben und das Sie, Herr Kretschmer, zu Recht vorgelesen haben. Wir finden das in vielen Teilen ja auch gut. Man muss auch feststellen, dass wir mit dem Pakt für Forschung und Innovation, durch den wir den Forschungseinrichtungen Geld für die nächsten Jahre verlässlich zusichern – es sei übrigens gesagt, dass das eine sozialdemokratische Erfindung ist –, und mit dem Hochschulpakt, durch den wir Studienplätze finanzieren, wirklich Geld in die Hand genommen haben. So konnte sich die Forschungslandschaft entwickeln. Das sieht man auch von außen. Die Amerikaner gucken mittlerweile vielleicht sogar neidisch auf die Entwicklung in Deutschland und sagen: Da tut sich etwas. – Das stellen ja auch die deutschen Wissenschaftler fest, die in den USA arbeiten. Man kann auch davon sprechen, dass die Universitäten wirklich sichtbarer geworden sind und dass diese Forschungslandschaft belebt worden ist. Wir können über Zuwächse und auch über Stellenanteile reden. Herr Rupprecht, das haben Sie richtig zitiert. Das Problem ist aber, dass Forschungslandschaft nicht bedeutet, dass irgendwo Bäume oder neu gestrichene Universitäten herumstehen, sondern es geht um Menschen. (Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]) Wir haben Geld zur Verfügung gestellt, damit Menschen wissenschaftliche Karrieren beginnen können. Mit dieser Förderung haben wir noch viel früher angesetzt. Ich bin Mitglied des AWO-Unterbezirks Ennepe-Ruhr, und ich werde in zwei Wochen wieder das Vergnügen haben, einen unserer Kindergärten zum „Haus der kleinen Forscher“ ernennen zu können. Das heißt, wir fangen ganz früh damit an, Kinder für die wissenschaftliche Arbeit und für Experimente zu interessieren und sie für die Forschung zu begeistern. Das setzen wir in der Schule fort, und auch an den Universitäten versuchen wir, das fortzusetzen; denn sie sind die Ausbildungszentren für Wissenschaft und Forschung – übrigens in Länderhoheit, Frau Wanka. Geld ist hier ganz wichtig, aber das ist nur eine Komponente. Wenn wir Menschen für Forschung begeistern wollen, dann müssen wir ihnen auch eine Perspektive geben. Deswegen bin ich Swen Schulz und den vielen anderen sehr dankbar dafür, dass sie diesen Antrag geschrieben haben. Wir müssen uns wieder darauf fokussieren, um was es tatsächlich geht. (Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]) Es gibt begeisterte Menschen, die nach dem Studium sagen: Ja, ich will ein paar Jahre forschen und promovieren. – Sie sind sogar bereit, unter wirklich fürchterlichen Arbeitsbedingungen und für wenig Geld drei, vier oder fünf Jahre zu arbeiten, ihre Dissertation zu erstellen und etwas Neues herauszufinden. Dabei nehmen sie hin, dass ihre Arbeitsbedingungen so schlecht sind. Das nehmen sie vielleicht noch für eine weitere befristete Zeit von drei Jahren hin, in denen sie Geldbeträge erhalten, von denen man keine Familie ernähren und sich auch keine Lebensperspektive aufbauen kann. Trotzdem sind sie dazu bereit. Auf der anderen Seite – das haben Sie in Teilen angesprochen, Frau Wanka – gibt es die Perspektive der Hochschulen und auch der außeruniversitären Forschungseinrichtungen bis hin zum Max-Planck-Institut, die sagen: Wir brauchen einen relativ hohen Durchlauf an Wissenschaftlern, die wir nicht länger als drei Jahre beschäftigen, um dann aus der großen Vielzahl denjenigen aussuchen zu können, der am besten dazu geeignet ist, weiterzumachen oder sogar Hochschulprofessor zu werden. Das ist ein Spannungsverhältnis. Auf der einen Seite steht das Interesse der Hochschulen, Innovationen zu fördern, viele Projekte durchzuführen, viele Menschen einzustellen. Auf der anderen Seite befinden sich die jungen Menschen, die bereit sind, sich in der Wissenschaft zu engagieren, und die sich freuen, nach dem Studium das erste Mal ein bisschen Geld zu verdienen, in einer schwierigen Situation; denn mit 40 Jahren fragen sie sich: Wie geht es nun weiter? Der Deutsche Hochschulverband hat in einer Stellungnahme Anfang des Jahres erklärt, dass die wissenschaftliche Karriere in Deutschland leider weniger von der eigenen Leistung als von der Haushaltslage abhängt. Wenn jemand mit 28 Jahren sein Studium abschließt, eine wissenschaftliche Karriere anstrebt und auch eine freie Stelle findet, dann weiß er nicht, was nach der Promotion sein wird. Er kann sich möglicherweise in einer Situation wiederfinden, in der er nicht weiterkommt. Genau das ist das Spannungsfeld, innerhalb dessen sich das Wissenschaftszeitvertragsgesetz bewegt. Frau Wanka, es gab auch eine Zeit vor 2002. Damals gab es keine Familienregelung, nach der sich die befristeten Verträge mit der Zahl der Kinder verlängern ließen. Es gab die Möglichkeit, über einen Arbeitgeberwechsel Befristungen neu starten zu lassen. Das heißt, man konnte sich von einem Fünfjahresvertrag zum nächsten hangeln, wenn man einen neuen Arbeitgeber, sprich: ein neues Institut an der Universität, fand. Auch das war nicht gut. Dieses Spannungsverhältnis müssen wir auflösen. Dazu hat die SPD schon einige Vorschläge wie Tenure Track vorgelegt: Wenn jemand als wissenschaftlicher Mitarbeiter gut ist, dann wird ihm zum Beispiel eine Festanstellung als Professor oder Professorin angeboten. Wir fordern deutlich mehr Juniorprofessuren. Aber wir werden auch darüber reden, inwieweit die Länder durch die Programmpauschale belastet werden. Am Kernproblem kommen wir jedoch nicht vorbei. Bund und Länder sind hier gemeinsam gefordert, eigene Interessen oder Befindlichkeiten aufzugeben. Die zentrale Ausbildungsstelle für Wissenschaft sind die Universitäten. Wenn wir als Bund Geld geben, wir aber sehen, dass die Länder zunehmend nicht mehr in der Lage sind – ich will jetzt nicht von der Steuerpolitik dieser Koalition reden –, ihren Anteil zu leisten, dann können wir die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses – es geht darum, mehr unbefristete Stellen an den Universitäten zu schaffen – nicht weiter verbessern. Deswegen appelliere ich an Bund und Länder, die eigenen Interessen zurückzustellen, sich die Interessen des wissenschaftlichen Nachwuchses anzuschauen und gemeinsam mit Geld in der Hand für mehr unbefristete Stellen zu sorgen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Das Wort hat der Kollege Tankred Schipanski für die Fraktion der CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Tankred Schipanski (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die SPD hat immer ein gutes Händchen für Öffentlichkeitsarbeit. Von daher findet die Debatte zum Thema wissenschaftlicher Nachwuchs zur Primetime statt. Dafür vielen Dank! Das bietet natürlich auch der Linken die Möglichkeit, hier noch einmal den Inhalt ihres populistischen Antrags vorzutragen und ihre Kampfparolen zu verkünden. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Das muss doch nicht sein!) – Doch, Frau Dr. Sitte. – Dass Sie sich auf den Beitrag von Herrn Hirschi in der FAZ beziehen, ist schön und zeigt, dass Sie nicht nur das Neue Deutschland lesen, sondern eben auch die FAZ. Dass Sie sich der Forderung anschließen, die Lehrstühle an deutschen Universitäten abzuschaffen, ist ein bisschen gewagt. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Das habe ich gar nicht gefordert!) Das werden wir in unserem Antrag, den wir vorbereiten – Kollege Rupprecht hat das dargestellt –, nicht tun. Die Kollegen der Opposition sind bei der Erstellung von Anträgen zwar sehr schnell, aber es kommt auf den Inhalt an. Weil wir unseren Antrag zum wissenschaftlichen Nachwuchs gut vorbereiten und ihn mit allen relevanten Playern abstimmen möchten, wird er – ohne Effekthascherei mit Blick auf das Wintersemester – erst in Kürze kommen. Wir benutzen auch eine andere Rhetorik. Sie fordern ja, eine Personaloffensive zu starten oder – auch das wurde heute wieder verlangt – einen Hochschulpakt Plus einzuführen. Das wird nur noch von den Grünen getoppt, die uns die Zukunft in den düstersten Farben malen und einen Hochschulpakt-Notfallplan fordern. Hier hilft kein Populismus und auch keine Schwarzmalerei. Es helfen auch keine bunten Sammlungen an politischen Wünschen, die Sie uns heute hier vorgetragen haben. Vor allen Dingen tun Sie dies ohne sinnvolle Finanzierungsvorschläge und ohne Beachtung der föderalen Struktur in unserer Republik, mit der festgelegt ist, wofür die Länder und wofür der Bund zuständig sind. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Die Kollegen der Opposition haben auf die HIS-Studie zurückgegriffen. Wenn man dies tut, dann sollte man die ganze Wahrheit darstellen. In der HIS-Studie wird eine durchaus positive Einschätzung der wissenschaftlichen Karrieren vorgenommen. Es wird gezeigt, dass die Nachwuchswissenschaftler mit zeitlichen Rahmenbedingungen und mit der Arbeitsorganisation zufrieden sind. Sie haben Zeit für ihr Privatleben und profitieren von Familienfreundlichkeit. An meiner Heimatuniversität, der TU Ilmenau, gibt es extra Kinderkrippen und Kindergärten. Anscheinend ist die Tätigkeit an der Universität eine Phase, in der junge Leute eine Familie gründen. Es ist von Vorteil, dass unser System so viel Flexibilität bietet. Zwei Problemfelder gibt es in der Tat: die Betreuung von Doktoranden und die Planbarkeit der Karriere. Gut, dass Sie das erkannt haben, liebe Kollegen der Opposition. Wir nehmen aber eine andere Bewertung vor und ziehen andere Schlussfolgerungen. Die Doktorandenausbildung ist gut strukturiert – man schaue sich die Promotions- bzw. die Graduiertenkollegs an –, und das fördert primär der Bund. An den Universitäten gilt es jetzt, nachzuziehen. Der Bund hat hierfür einen sehr guten Weg bereitet. Ihren Vorschlag, das Recht der Promotion auf Fachhochschulen auszuweiten, halte ich für nicht sinnvoll. Gut wären engere Kooperationen. Die Splittung von Mitarbeiterstellen wurde angesprochen, Stichwort „zu kurze Befristungen“. Dem müssen wir in der Tat entgegenwirken. Das ist nicht nur ein Problem mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz, sondern es kommt auch auf die Umsetzung in den Universitäten – das hat Frau Ministerin Wanka richtig dargestellt – an. Sollte es da Probleme geben, sind wir die Letzten, die sich da nicht heranwagen. Blicken wir auf die Postdoc-Phase. Hier wurde heute schon oft gesagt: Den Karrierewegen mangelt es an Planbarkeit. Das liegt zum einen an der Personalstruktur und zum anderen an einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis. Verehrte Kollegen der SPD, da hilft es nichts, zusätzliche Professorenstellen zu fordern oder ganz viele unbefristete Arbeitsverhältnisse, die anscheinend vom Himmel fallen sollen. Ihre Forderung ist wie ein Weihnachtswunschzettel, gepaart mit sozialdemokratischer Gießkannenpolitik. (Widerspruch bei der SPD) Selbstständig forschen ist nicht gleichbedeutend mit unbefristet beschäftigt sein. Selbstständig forschen und lehren kann nicht nur ein Professor. Das können auch Postdoktoranden, die eine wissenschaftliche Karriere machen möchten. Unser Ziel ist es, diesen möglichst frühzeitig Selbstständigkeit zu geben und sich ein eigenes Profil in der Forschung und in der Lehre – den Bereich Lehre vermisst man in Ihrem Antrag völlig – aufzubauen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das tun wir bereits: mit dem Heisenberg-Programm, mit dem Emmy-Noether-Programm, mit weiteren guten Programmen, die allesamt vom Bund finanziert werden. Das sind Impulse, die es aufzugreifen gilt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Wir wollen nicht zurück zum alten System der Akademischen Räte. Qualität von Forschung und Lehre verbessert sich nicht durch Dauerstellen, sondern durch Wettbewerb. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Das heißt nicht, dass wir auf Dauerstellen im System ganz verzichten wollen; sie muss es in einer begrenzten Anzahl geben. Planungssicherheit und Karrierewege eröffnen sich den Nachwuchswissenschaftlern durch Zielvereinbarungen und durch konkrete Bedingungen, die sie erfüllen müssen, um an einer Hochschule dauerhaft unterrichten zu dürfen. Befristete Arbeitsstellen gibt es doch nicht nur im Wissenschaftsbereich – Sie zeichnen hier ein Biotop auf, das es gar nicht gibt –; vielmehr sind befristete Arbeitsstellen in unserer heutigen Zeit eine völlig normale Sache. Wir sollten angesichts der Personalstruktur lernen, stärker zu differenzieren. Wenn Sie in Ihrem Antrag stärker differenziert hätten, dann hätten wir uns damit differenzierter auseinandersetzen können. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege. Tankred Schipanski (CDU/CSU): Frau Präsidentin, ich habe gesehen, dass die Lampe leuchtet. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Schon seit einiger Zeit. Tankred Schipanski (CDU/CSU): Lassen Sie mich abschließend auf die Einleitung der HIS-Studie verweisen. Bereits Max Weber stellte in seinem Werk „Wissenschaft als Beruf“ aus dem Jahre 1919 fest: „Das akademische Leben ist … ein wilder Hazard.“ Das war 1919! Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege. Tankred Schipanski (CDU/CSU): 2011 ist das anders. Ich hoffe, dass wir hier in diesem Hohen Hause für unseren akademischen Nachwuchs eine gute Zukunft in der Bildungsrepublik initiieren. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 17/6336 und 17/6488 an die Ausschüsse vorgeschlagen, die Sie in der Tagesordnung finden. – Dazu sehe und höre ich keinen Widerspruch. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 34 a bis g auf: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gräbergesetzes – Drucksache 17/6207 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (f) Innenausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Kultur und Medien b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. April 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Drucksache 17/6613 – Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 29. Dezember 2010 zur Änderung des Abkommens vom 24. August 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Drucksache 17/6614 – Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes – Drucksache 17/6642 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (f) Innenausschuss e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Omid Nouripour, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Namen von Bundeswehrkasernen überprüfen – Drucksache 17/6495 – Überweisungsvorschlag: Verteidigungsausschuss f) Beratung des Antrags der Abgeordneten Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Klimagerechte Stadtpolitik – Potentiale nutzen, soziale Gerechtigkeit garantieren, wirtschaftliche Entwicklung unterstützen – Drucksache 17/7023 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (f) Innenausschuss Rechtsausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Haushaltsausschuss g) Beratung des Antrags der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Sabine Stüber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG (KOM [2006] 232 endg.; Ratsdok 1388/06) hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union Bodenschutz europaweit stärken – Drucksache 17/7024 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f) Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Es handelt sich dabei um Überweisungen im vereinfachten Verfahren ohne Debatte. Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 35 a bis g sowie Zusatzpunkt 4. Es handelt sich um Beschlussfassungen zu Vorlagen, zu denen keine Aussprache vorgesehen ist. Tagesordnungspunkt 35 a: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes – Drucksachen 17/6278, 17/6893 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Aus-schuss) – Drucksache 17/7061 – Berichterstattung: Abgeordnete Johanna Voß Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/7061, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 17/6278 und 17/6893 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen bei Zustimmung durch Koalitionsfraktionen und SPD. Dagegen hat niemand gestimmt. Bündnis 90/Die Grünen und Linke haben sich enthalten. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Diejenigen, die zustimmen wollen, mögen sich bitte erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in dritter Beratung mit dem gleichen Stimmenverhältnis wie vorher angenommen. Tagesordnungspunkt 35 b: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes – Drucksache 17/6262 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Aus-schuss) – Drucksache 17/7058 – Berichterstattung: Abgeordnete Kirsten Lühmann Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/7058, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 17/6262 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung angenommen bei Zustimmung durch Koalitionsfraktionen und SPD. Die Linke hat dagegen gestimmt, Bündnis 90/Die Grünen sich enthalten. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Diejenigen, die zustimmen wollen, erheben sich bitte. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in dritter Beratung mit dem gleichen Stimmenverhältnis wie vorher angenommen. Tagesordnungspunkt 35 c: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) – zu der Verordnung der Bundesregierung Einundneunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung – zu der Verordnung der Bundesregierung Zweiundneunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung – Drucksachen 17/6169, 17/6392 Nr. 2, 17/6871, 17/6961 Nr. 2.3, 17/7062 – Berichterstattung: Abgeordneter Erich G. Fritz Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung, die Aufhebung der Einundneunzigsten Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung auf Drucksache 17/6169 nicht zu verlangen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Dagegen hat die Fraktion Die Linke gestimmt; die übrigen Fraktionen waren dafür. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/7062 die Zweiundneunzigste Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung auf Drucksache 17/6871 mit einbezogen. Über diese Vorlage soll jetzt ebenfalls abschließend beraten werden. – Damit sind Sie einverstanden. Dann kommt es zur Abstimmung. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung, die Aufhebung der Zweiundneunzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung auf Drucksache 17/6871 nicht zu verlangen. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Die Fraktion Die Linke hat dagegen gestimmt; alle übrigen Fraktionen haben dafür gestimmt. Wir kommen zu den Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses. Tagesordnungspunkt 35 d: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 305 zu Petitionen – Drucksache 17/6938 – Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Sammelübersicht ist einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 35 e: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 306 zu Petitionen – Drucksache 17/6939 – Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Sammelübersicht ist ebenfalls einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 35 f: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 307 zu Petitionen – Drucksache 17/6940 – Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Sammelübersicht ist angenommen. Die Fraktion Die Linke hat dagegen gestimmt; die übrigen Fraktionen haben dafür gestimmt. Tagesordnungspunkt 35 g: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 308 zu Petitionen – Drucksache 17/6941 – Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Sammelübersicht ist angenommen. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Oppositionsfraktionen. Zusatzpunkt 4: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu der Verordnung der Bundesregierung Verordnung über die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Handelsperiode 2013 bis 2020 (Zuteilungsverordnung 2020 – ZuV 2020) – Drucksachen 17/6850, 17/6961 Nr. 2.2, 17/7064 – Berichterstattung: Abgeordnete Andreas Jung (Konstanz) Frank Schwabe Michael Kauch Eva Bulling-Schröter Bärbel Höhn Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/7064, der Verordnung auf Drucksache 17/6850 zuzustimmen. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen bei Zustimmung durch die Koalitionsfraktionen, die Linke hat dagegen gestimmt, Bündnis 90/Die Grünen und SPD haben sich enthalten. Unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/7064 empfiehlt der Ausschuss, eine Entschließung anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen bei Zustimmung durch die Koalitionsfraktionen. Dagegen hat niemand gestimmt. Die Oppositionsfraktionen haben sich enthalten. Ich rufe Tagesordnungspunkt 33 sowie Zusatzpunkt 5 auf: 33 Beratung des Antrags der Abgeordneten Jürgen Trittin, Daniela Wagner, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Deutschen Bundestag – Drucksache 17/6946 – ZP 5 Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP Für die konsequente Begleitung der Energiewende durch steuerliche Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz im Gebäudebereich – Drucksache 17/7022 – Verabredet ist es, hierzu eine halbe Stunde zu debattieren. – Dazu sehe ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Kollegen Jürgen Trittin für Bündnis 90/Die Grünen. Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben im Juni gemeinsam beschlossen, dass Deutschland aus der Atomenergie aussteigt. Dazu gehört auch, dass wir die Bedingungen für den Umstieg und den Einstieg organisieren müssen. Eine der Schlüsselfragen, die dabei zu lösen sind, ist: Wie schafft man in einem von einem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien geprägten Energiesystem den Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage? Da müssen wir mehr Speicher bauen. Wir brauchen bessere Netze. All dies ist im Energiepaket berücksichtigt. Aber das wird nicht reichen. Wir brauchen flexiblere Kraftwerke. Solche Kraftwerke werden aber nur mit Gas betrieben werden können. Wenn wir nicht mehr Gas importieren wollen, müssen wir anderswo Gas einsparen. Ich glaube, über all das, was ich bisher gesagt habe, herrscht Konsens. Ihr Energiepaket enthielt den Entwurf eines Gesetzes zur besseren Wärmedämmung von Gebäuden. Zurzeit dämmen wir 0,7 Prozent unserer Gebäude jährlich. Das heißt, wir sind noch nicht einmal in 100 Jahren damit fertig. Dieser Teil des Energiepakets war der einzige, der im Bundesrat zustimmungsbedürftig war. (Dr. Birgit Reinemund [FDP]: Wer hat es denn verhindert? – Sebastian Körber [FDP]: Das war Herr Kretschmann!) Sie haben die Mehrheit dafür nicht bekommen. Der Hintergrund, warum Sie die Mehrheit nicht bekommen haben, war relativ einfach. Sie sind zwar der Meinung, dass Wärmedämmung eine schöne Sache ist. Aber die Hauptlast – 57,5 Prozent – sollen die Länder und Gemeinden tragen. So hoch ist der Anteil der Länder und Gemeinden am Steuerausfall. Nun bin ich der Auffassung – damit da gar keine Schärfe hineinkommt –, dass auch die Länder ihren Beitrag dazu leisten müssen. Wenn Sie aber bedenken, dass sich in diesem Land Hunderte Kommunen in einer Haushaltsnotlage befinden und dass die Kommunalaufsichten vielen Kommunen verbieten, selbst effiziente Einsparmaßnahmen durchzuführen, weil sie schon Kassenkredite aufnehmen müssen, dann können Sie nicht ernsthaft den Wunsch an die Kommunen herantragen, zusätzlich zur Haushaltsnotlage noch Einnahmeausfälle hinzunehmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Volker Wissing [FDP]: Sagen Sie mal was zur Entlastung der Kommunen!) In der Verfassung ist ein Verfahren vorgesehen, wenn man sich in einem Interessenkonflikt zwischen Bund und Ländern nicht einigen kann: die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Sie haben gemeinsam mit den von Ihnen geführten Ländern gegen Baden-Württemberg und gegen andere Länder, in denen die Grünen an der Regierung beteiligt sind, die Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat verhindert. Sie hätten aber die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss durch die Bundesregierung anrufen zu lassen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Es ist das Normalste von der Welt, dass eine Bundesregierung, wenn sie mit etwas nicht durchkommt, versucht, eine Einigung zu erzielen. Das tun Sie nicht, obwohl beispielsweise alle Unionsumweltpolitiker sagen: Bitte ruft den Vermittlungsausschuss an! – Sie verfallen in eine katatonische Lähmung. Sie tun das, was Sie am besten können, nämlich nichts. Ich glaube, das können wir uns alle nicht leisten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht – – Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Trittin, es gibt eine Zwischenfrage des Kollegen Körber. Möchten Sie die zulassen? Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bitte. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Bitte. Sebastian Körber (FDP): Vielen Dank. – Herr Kollege Trittin, ich habe eine Frage an Sie. Ich denke, wir sind uns in der Analyse einig. Sie haben zutreffend ausgeführt, dass es nicht nur um das Dämmen geht, sondern auch um die Gebäudetechnik, um mehr Energie einzusparen. Deswegen stellt sich bei mir eine gewisse Verwunderung ein. Sie regieren in einem großen Land, in Baden-Württemberg, mit. Dort gibt es einen grünen Ministerpräsidenten. Meine Frage berührt ein Stück weit die Glaubwürdigkeit der Grünen, die ich vermisse. Die Grünen drehen ihr Fähnchen nach dem Wind. Warum haben Ihr Ministerpräsident und Ihre stellvertretenden Ministerpräsidentinnen dem Gesetzentwurf im Bundesrat nicht einfach zugestimmt? (Nicolette Kressl [SPD]: Gutes Ziel! Falsches Konzept!) Das wäre die einfachste Möglichkeit gewesen; denn die Investitionen, die generiert werden – Sie haben die Steuerverteilung angesprochen –, kommen in erster Linie den Kommunen und den Ländern zugute. Ihr Verhalten zeugt in keiner Weise von Glaubwürdigkeit. Was sagen Sie dazu? (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Lieber Herr Kollege, ich habe es Ihnen schon eben zu erklären versucht, aber ich mache es noch einmal: weil sich die meisten Kommunen diese Anfangsinvestitionen schon heute nicht mehr leisten können. Deswegen hat es zwei Abstimmungsverhalten der von Grünen mitregierten Länder im Bundesrat gegeben. Diese Länder haben gesagt: Wir können dem Gesetzentwurf wegen unserer Verantwortung gegenüber den Gemeinden nicht zustimmen; wir wollen vielmehr einen anderen und besseren. Deswegen haben unsere Länder die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragt. Das ist das normale Verfahren in einer solchen Situation. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Welche Länder haben die Anrufung des Vermittlungsausschusses abgelehnt? Das waren die von Ihnen mitregierten Länder. So viel zu Ihrer Glaubwürdigkeit, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Jetzt können Sie als Bundesregierung ein geordnetes Verfahren einleiten. Es geht im Föderalismus nie – auch nicht bei dieser Frage – darum, dass eine Seite zu 100 Prozent ihren Willen durchsetzt. Auch wir wissen, dass die Vorstellungen, die die Grünen dazu haben, nicht Ergebnis der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss sein werden. Aber wenn ich in Delmenhorst oder sonst wo zur Handwerkskammer komme, dann wird mir zurzeit nur eine Frage gestellt: Wann beginnt endlich dieses Vermittlungsverfahren, damit wir mit der Wärmedämmung und ähnlichen Maßnahmen anfangen können? Ihnen ergeht es genauso. Sie sind genauso unter Druck. Also, hören Sie auf, einen vernünftigen Kompromiss in dieser Frage durch Untätigkeit zu blockieren! Das ist der Grund, warum wir sagen: Dann ruft eben der Deutsche Bundestag den Vermittlungsausschuss an. Irgendjemand muss ja vernünftig sein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Der Kollege Olav Gutting hat jetzt das Wort für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Olav Gutting (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben vor wenigen Monaten hier in diesem Hause den Einstieg in die Energiewende, den Einstieg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien beschlossen. Das ist kein einfacher Weg; denn wenn man wie wir in der Koalition Ökonomie und Ökologie nicht gegeneinander ausspielen will, dann muss man vieles beachten. Erste Erfolge sind im Übrigen schon erkennbar. Wir haben bereits im ersten Halbjahr 2011 den Anteil der erneuerbaren Energien an der Energieerzeugung auf über 20 Prozent steigern können. Das ist ein toller Erfolg. Darauf können wir alle stolz sein. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass es zum Beispiel bei der Einspeisevergütung für die Unternehmen und die Investoren bei einem planbaren Kurs bleibt; denn Planbarkeit ist die Voraussetzung dafür, dass der Kapitalmarkt auf der einen Seite und die technische Entwicklung und Innovation auf der anderen Seite miteinander verknüpft werden können. Planbarkeit ist auch die Voraussetzung dafür, dass wir in Deutschland auf dem wichtigsten Wachstumsmarkt, bei den erneuerbaren Energien, auch zukünftig in der ersten Liga mitspielen können. Gleichzeitig sind wir aufgefordert, Überförderung in diesem Bereich abzubauen und den Innovationsdruck in diesem Bereich noch zu verstärken. Neben der Förderung der erneuerbaren Energien wollen wir aber auch zusätzliche Impulse setzen. Wir alle wissen: Gerade beim Wohngebäudebestand gibt es noch einen ganz erheblichen Bedarf und ein ganz erhebliches Potenzial zur Einsparung von Energie und CO2. Wir hatten uns deshalb entschlossen, für die energetische Sanierung an Gebäuden zusätzlich zu den bereits bestehenden Programmen der KfW eine steuerliche Förderung anzubieten. Auch in diesem Bereich ist Planbarkeit von allergrößter Bedeutung. Leider hat der Bundesrat – deswegen haben wir heute diese Debatte –, in dem unsere Regierungskoalition keine Mehrheit hat, dieses Vorhaben gestoppt. Das ist ganz besonders schade, (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum rufen Sie nicht den Vermittlungsausschuss an?) weil die Argumente der Bundesländer in diesem Fall nicht stichhaltig sind. Was sind die Einwendungen? Zum einen wird moniert, es gebe Mitnahmeeffekte. Aber wir haben beim Gesetzgebungsverfahren gerade darauf geachtet, dass solche Mitnahmeeffekte vermieden werden und dass die Förderung zielgenau ankommt. Mit der Vorgabe, dass nach der Sanierung der Standard eines KfW-Effizienzhauses 85 erreicht werden muss, haben wir ein so ambitioniertes Ziel formuliert, dass die Umsetzung dessen nicht mal eben so funktioniert. Dieses hochgesteckte Ziel – davon sind wir überzeugt – kann nur mit dieser zusätzlichen Förderung umgesetzt werden. Die Länder monieren vor allem – das hat der Kollege Trittin hier zu erklären versucht – den hohen Finanzierungsanteil, den sie tragen müssen. Dabei wird aber der Selbstfinanzierungseffekt dieser Maßnahmen völlig vergessen; denn die Förderung der energetischen Sanierung löst ein Vielfaches der eingesetzten Summe an Investitionen aus. Allein die Umsatzsteuer, die sich aus den dadurch ausgelösten Investitionen ergibt, dürfte die befürchteten Steuermindereinnahmen um ein Mehrfaches ausgleichen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass wir parallel das KfW-Programm um 1,5 Milliarden Euro aufgestockt haben. Nun wissen wir aus den Zahlen, die bei der KfW vorliegen, dass die Fördermittel regelmäßig das Neunfache an Investitionen auslösen. Das bedeutet, dass allein durch die Aufstockung der Mittel bei der KfW um 1,5 Milliarden Euro das Neunfache an Investitionsvolumen ausgelöst wird. Das wiederum bedeutet, dass die Länder im Rahmen der Mehrwertsteuer einen Anteil von ungefähr 800 Millionen Euro allein aufgrund dieser Aufstockung erhalten werden. Bei der Freigabe des Gesetzes durch den Bundesrat darf auch das Handwerk vor Ort eine spürbare Belebung erfahren. Was die Kommunen angeht, so bedeutet das natürlich mehr Arbeitsplätze. Natürlich bedeutet das auch ein höheres Gewerbesteueraufkommen für die Kommunen. Insofern ist es falsch, hier die Situation der Kommunen als Gegenargument heranzuziehen; denn sie werden davon profitieren. Die Zahlen machen deutlich, dass es den Ländern vor allem um eines geht: um Blockade. Der Bundesrat will offenbar die eigene Stärke demonstrieren. Ich kann nur sagen: Wir nehmen diese Machtdemonstration zur Kenntnis. Aber ich sage Ihnen auch: Die Länder sollten diese Blockade schleunigst aufgeben; (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) denn sie schaden damit der Energiewende. Sie schaden auch dem Handwerk; denn es gibt bei den Investitionswilligen bereits einen spürbaren Attentismus. Sie investieren nicht, weil sie warten, bis dieses Gesetz kommt. Sie schaden den Kommunen, und die Länder schaden letztendlich auch sich selbst, wenn wir, wie gerade aufgezeigt, berücksichtigen, zu welchen Steuermehreinnahmen auch für die Länder dieses Gesetz führen kann. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum machen Sie dann kein Vermittlungsverfahren? Hier ist heute die Abstimmung!) Wenn wir in unserem Land gemeinsam dem anspruchsvollen Ziel einer nachhaltigen Verringerung der Treibhausgasemissionen und dem zügigen Umstieg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien einen Schritt näher kommen wollen, dann müssen die Länder jetzt ihre Verhinderungshaltung aufgeben. Deshalb fordern wir die Bundesregierung mit unserem Antrag heute auf, nochmals zu versuchen, einen erfolgreichen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bei den Ländern zu erreichen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Das Wort hat die Kollegin Nicolette Kressl für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Nicolette Kressl (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zum Thema „energetische Gebäudesanierung“ drei Punkte deutlich machen: Erstens. Wir halten die Förderung der energetischen Gebäudesanierung für sinnvoll. Die Energiewende ist dann machbar, wenn auch Energie eingespart wird. Wir gehen davon aus, dass eine Förderung in diesem Bereich ein Mehrfaches an privaten Investitionen initiiert. Deshalb wäre eine solche Förderung auch für das Handwerk ein ganz entscheidender Faktor. So weit sind wir uns einig. (Beifall bei der SPD) Im Gesetzgebungsverfahren haben wir von der SPD deutlich gemacht, dass wir eine progressionsabhängige Förderung – eine solche haben Sie vorgesehen – für falsch halten, und zwar nicht nur deshalb, weil die Gerechtigkeitsfrage eine Rolle spielt, sondern auch deshalb, weil bei einer progressiven Förderung (Dr. Birgit Reinemund [FDP]: So ist unser Steuersystem!) deutliche Mitnahmeeffekte entstehen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das hat auch der Bundesrat deutlich so formuliert. Ja, es werden private Investitionen ausgelöst. Aber eine Förderung nach dem Motto „Je höher das Einkommen, desto höher die Förderung“ – so haben Sie das im Gesetz vorgesehen – macht in diesem Fall ökonomisch, um es ganz deutlich zu sagen, keinen Sinn, und das haben wir im Gesetzgebungsverfahren kritisiert. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Birgit Reinemund [FDP]: Das ist doch Blödsinn!) Im Gesetzgebungsverfahren haben wir von der SPD einen Änderungsantrag eingebracht, in dem wir gesagt haben: Die Umlage der Sanierungskosten auf die Mieterinnen und Mieter muss eingeschränkt werden. Es kann nicht sein, dass Vermieter dann, wenn sie eine steuerliche Förderung bekommen, sämtliche Kosten an die Mieterinnen und Mieter weitergeben können. Das ist eine Frage der Logik und der Konsequenz. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Das waren zwei Änderungen, die wir eingebracht haben und denen Sie im Gesetzgebungsverfahren nicht zugestimmt haben. (Dr. Birgit Reinemund [FDP]: Sie wissen, was in der Gesetzesbegründung steht!) Fazit zu meinem ersten Punkt: Sie hatten zwar das richtige Ziel, aber Sie haben wieder einmal – wieder einmal! – die falschen Mittel gewählt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Zweitens. Im Interesse der Sache halten wir es für richtig, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Deshalb werden wir dem dazu vorliegenden Antrag zustimmen. Mir ist die Weigerung von Schwarz-Gelb völlig unverständlich; denn es ist ein völlig normales Verfahren, den Vermittlungsausschuss anzurufen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gestern hat sich beim Steuervereinfachungsgesetz doch gezeigt, dass die Vernunft ganz schnell siegen kann. Dazu waren Sie im Gesetzgebungsverfahren im Bundestag nicht in der Lage. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Birgit Reinemund [FDP]: Das hätten Sie viel früher haben können!) Daran sieht man, wie effizient ein Vermittlungsverfahren sein kann. Zack, und Sie haben die unsinnige Regelung, nach der die Steuererklärung nur alle zwei Jahre abgegeben werden muss, herausgenommen. Das Gesetz ist gültig. Insofern ist völlig unklar, warum Sie den Vermittlungsausschuss jetzt nicht anrufen wollen. (Beifall bei der SPD – Patrick Kurth [Kyffhäuser] [FDP]: Warum ist das unsinnig, Frau Kollegin?) Drittens. Zu dem sehr kurzfristig eingebrachten Antrag der Koalition kann ich nur sagen: Jeder blamiert sich so, wie er kann. Sie blamieren sich in diesem Fall ganz besonders. Sie wollen nur verdecken, dass Sie eine allgemeine Forderung aufstellen, aber nicht bereit sind, der Anrufung des Vermittlungsausschusses zuzustimmen. Ein Blick in die Verfahrensregeln hilft vielleicht. Deswegen sage ich: Jeder blamiert sich so, wie er kann. Es gibt überhaupt keine formale Möglichkeit mehr, dass die Länder irgendwie zustimmen. (Sebastian Körber [FDP]: Weil Sie blockiert haben!) Entweder rufen Sie den Vermittlungsausschuss an, oder das Gesetz ist gescheitert. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Sebastian Körber [FDP]: Das machen Sie gerade!) Es wäre ganz sinnvoll, sich das einmal anzuschauen, bevor Sie hier nur allgemeines Blabla von sich geben. Sie haben bisher in keiner Rede begründet, warum Sie dem normalen Weg der Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zugestimmt haben. (Dr. Volker Wissing [FDP]: Sie hätten im Bundesrat zustimmen können! Sie tun so, als wären Sie dafür, dabei sind Sie dagegen!) – Der Herr Wissing ist wieder auf seinem üblichen Weg. Das haben wir schon ein paarmal erlebt. Er ruft: Sie hätten doch zustimmen können! (Dr. Volker Wissing [FDP]: Das ist doch so!) Es lohnt sich, etwas dazu zu sagen: Herr Wissing, das Einzige, was Sie können, ist, auf der Opposition herumzuhacken. Ich interpretiere das so: Sie sind nicht in der Lage, eigene konstruktive Vorschläge zu machen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Das erleben wir nicht nur heute, sondern das erleben wir dauernd. Das haben wir gestern und vorgestern erlebt. Ich sage Ihnen noch einmal – offensichtlich haben Sie nicht zugehört, oder Sie sind nicht in der Lage, es zu verstehen –: Es gibt gute inhaltliche Gründe, diesem Gesetz nicht zuzustimmen; denn es ist wegen der Mitnahmeeffekte ökonomisch unsinnig. (Sebastian Körber [FDP]: Welche Mitnahmeeffekte denn? Das ist doch Quatsch!) – Da fragt wieder so ein Spezialist. Ich habe Gott sei Dank genügend Zeit, das zu erklären. Es wurde gefragt: Welche Mitnahmeeffekte? (Dr. Volker Wissing [FDP]: Wir haben einen progressiven Steuertarif, Frau Kressl! Oder wollen Sie den abschaffen?) – Herr Wissing, es gibt keinen Grund, das Ganze progressiv zu gestalten. Es geht nicht um die Frage, wie beispielsweise bei den Werbungskosten, ob man die Kosten von der Bemessungsgrundlage abziehen kann, sondern es geht um eine wirtschaftliche Initialzündung. Die können Sie mit einer progressionsunabhängigen Zulage, so wie wir das beantragt haben, ökonomisch sinnvoller und gerechter gestalten. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Insofern ist es völliger Blödsinn, zu sagen, es hätte keine besseren Wege gegeben, das Vorhaben auf den Weg zu bringen. Sie hätten nur unseren Änderungsanträgen zustimmen müssen, dann wäre es wesentlich einfacher gewesen. Dann würden wir diese verquere Debatte nicht führen. Das Handwerk hätte einen Vorteil. (Dr. Volker Wissing [FDP]: Das ist wirklich verquer! Es wäre wirklich besser, wenn sie sagen, dass Sie dagegen sind!) Ich finde es wirklich schade, dass Sie heute zum ersten Mal von dem normalen Verfahren abweichen. Klar ist doch: Das Gesetz ist zustimmungsbedürftig. Die Länder sind massiv davon betroffen und halten Teile davon für falsch. Wir müssen nicht alle Gründe für die Anrufung des Vermittlungsausschusses teilen, aber einen Teil der Gründe, beispielsweise die absehbaren Mitnahmeeffekte, halten wir für sinnvoll. (Sebastian Körber [FDP]: Da gibt es gar keine Mitnahmeeffekte!) Der Bundesrat hat die Möglichkeit – das ist ein demokratisches Recht und in der Verfassung vorgesehen –, zu sagen: Wir wollen über die Änderungen diskutieren. – Sie verweigern bis heute die Möglichkeit, gemeinsam mit den Ländern über Änderungen zu diskutieren. Das ist falsch. (Sebastian Körber [FDP]: Das ist Quatsch!) Sie sollten über Ihren Schatten springen und Ihre Ideologie beiseitelassen. (Dr. Volker Wissing [FDP]: Sie sind aus parteipolitischen Gründen dagegen!) Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Das Wort hat die Kollegin Dr. Birgit Reinemund für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Dr. Birgit Reinemund (FDP): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um ein bisschen Ruhe in die Debatte zu bringen: Herr Trittin, Frau Kressl, wie scheinheilig ist das denn? Sie bzw. Ihre Parteien haben das Vorhaben im Bundesrat blockiert, und nun behaupten Sie, Sie wollen die energetische Gebäudesanierung. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben die Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat abgelehnt! – Joachim Poß [SPD]: Sie werden sich doch hier nicht über die Fakten hinweglügen!) Ich darf mit dem Zitat eines grünen Kollegen beginnen, Herr Trittin: Das Handwerk wartet überall. Überall werden die Entscheidungen zur Gebäudesanierung aufgeschoben. Das ist schlecht für die Konjunktur und die CO2-Bilanz. Das ist ein Zitat Ihres Kollegen Volker Beck in einer Agenturmeldung von gestern Abend. Hat er nicht klar erkannt, wie fatal die rot-grüne Blockadehaltung im Bundesrat ist? (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Allerdings unterschlägt er das Hauptargument für das gestoppte Gesetz: die Energieeinsparung. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wollen sich der rot-grünen Blockade hingeben! Sie genießen sie doch geradezu!) Fast 40 Prozent der Endenergie in Deutschland wird im Wohnungsbestand aufgewendet. Hier liegt ein enormes Einsparpotenzial. Über alle Parteigrenzen hinweg hat der Deutsche Bundestag vor kurzem die Energiewende, den Umstieg von der Kernenergie auf die erneuerbaren Energien bis 2022 beschlossen. Das ist eine riesige Herausforderung für uns alle. Ohne Energieeinsparung wird dies nicht gelingen. Doch statt bei der energetischen Gebäudesanierung mitzuziehen und die erste Maßnahme schnell auf den Weg zu bringen, kneift der rot-grün dominierte Bundesrat, frei nach dem Motto: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Und Sie sagen: Danke! Damit finde ich mich ab!) Natürlich wollen auch die Bundesländer die Energiewende, nur kosten darf sie eben nichts, zumindest nicht die Länder. (Joachim Poß [SPD]: Warum machen Sie nicht von Ihren Rechten als Mitglieder des Bundesrates Gebrauch?) Selbst das grün-rote Baden-Württemberg verweigert die Zustimmung, ausgerechnet die Grünen, die noch schneller aussteigen wollten, koste es, was es wolle. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Begründung des Bundesrats ist ziemlich fadenscheinig. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielleicht sollten wir Ihnen noch einmal das Einmaleins des Bundesrates erklären!) Was sind denn die angeblichen Gründe? Die Kosten sollen vollständig vom Bund übernommen werden. Ja, klar, aber so funktioniert das nicht! Noch vor zwei Wochen hatten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, im Rahmen der Haushaltsberatung vehement eine noch strengere Haushaltskonsolidierung gefordert. Jetzt haben Sie keine Skrupel, gemeinsame Aufgaben finanziell komplett dem Bund aufzubürden. Wie passt das denn zusammen? (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es ist allen klar, dass die Energiewende nicht zum Nulltarif zu haben ist. Eine gerechte Aufteilung der Kosten sollte selbstverständlich sein. Das Gejammer, dass die Kosten die Länder und Kommunen finanziell total überfordern, ist nicht nachvollziehbar. Aufgrund der soliden Wirtschaftspolitik dieser Regierung sprudeln auch bei den Ländern und Kommunen wieder die Steuereinnahmen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) In Baden-Württemberg sah sich die grün-rote Landesregierung jetzt sogar gezwungen, schon 2011 die Nullverschuldung anzustreben. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gehen Sie einmal zur Tagung der Kämmerer!) Vier Wochen zuvor wollte sie das erst im Jahr 2020 angehen, und das, obwohl sie die Verwaltung aufgebläht und Ministerien neu erfunden hat. (Daniela Wagner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo sprudelt denn bei Ihnen was?) In der Begründung des Bundesrats heißt es: Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Förderung von selbstnutzenden Wohnungseigentümern würde dazu führen, dass die Förderung bei Spitzenverdienern je nach Steuerprogression entsprechend höher ausfällt als bei Eigentümern mit einem durchschnittlichen Einkommen. Ja, klar, so ist das; denn so funktioniert unsere Steuersystematik, aber nicht erst seit dieser Legislatur. Von Steuern entlastet werden kann nur, wer Steuern zahlt. Wer mehr Steuern zahlt, kann auch stärker entlastet werden. Das ist das Prinzip von Progression bei der Besteuerung und Degression bei der Entlastung. Das ist nicht neu. Das ist keine Parteiideologie. Das ist unsere Steuersystematik seit 60 Jahren. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Möchten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Kressl zulassen? Dr. Birgit Reinemund (FDP): Von Frau Kressl immer. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Bitte schön. Nicolette Kressl (SPD): Liebe Frau Kollegin Reinemund, nach diesem Versuch eines kleinen Seminars über Steuerpolitik will ich Sie fragen: Können Sie sich daran erinnern, dass die SPD einen Antrag eingebracht hat, der darauf abzielte, eine steuerrechtlich verankerte, progressionsunabhängige Zulage auf den Weg zu bringen, die genauso möglich wäre und keine Mitnahmeeffekte zur Folge hätte? (Zuruf von der FDP: Echter Beitrag zur Steuervereinfachung, Frau Kollegin!) Dr. Birgit Reinemund (FDP): Sie haben damit im Finanzausschuss und im Plenum zu Recht keine Mehrheit gefunden. Im Übrigen gibt es in diesem Fall keine Mitnahmeeffekte, wie Sie es uns hier rhetorisch unterstellen wollen. (Beifall bei der FDP) Für Nichtsteuerzahler und Menschen mit niedrigem Einkommen stehen nach wie vor die zinsbegünstigten KfW-Kredite und Zuschüsse zur Verfügung. Diese wurden jetzt weiter auf 1,5 Milliarden Euro erhöht. Dieses Instrument, das Sie versucht haben zu implementieren, haben wir also schon eingerichtet. Jetzt sollen zusätzlich Eigenheimbesitzer und Selbstnutzer motiviert werden, schneller zu sanieren. Das ist neu. Was machen denn junge Familien, die nach Auszahlung eines Bausparvertrags oder im Rahmen einer Erbschaft ein älteres Häuschen energetisch sanieren wollen? Es sind doch gerade die Bezieher mittlerer Einkommen, die eine steuerliche Entlastung brauchen, damit sie investieren. Mit Ihrer Blockade bestrafen Sie die Familien, weil Sie in ideologischer Verblendung in jedem Gesetz dieser Bundesregierung sofort eine Maßnahme zur Begünstigung von Villenbesitzern und Millionären sehen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch dummes Zeug!) Ihre Schwarz-Weiß-Denke – oder sollte ich besser Rot-Grün-Denke sagen? – grenzt an Realitätsverweigerung. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) In der Haushaltsdebatte der letzten Sitzungswoche haben Sie uns vorgeworfen, wir würden mit einem zu hohen Wachstum rechnen. In den Bereichen, in denen man Wachstum erzeugen kann, blockieren Sie aber jetzt. 1 Euro Fördergeld im Baubereich erzeugte erfahrungsgemäß ein Investitionsvolumen von 12 Euro im Jahr 2009 und von 16 Euro im Jahr 2010. Die energetische Gebäudesanierung ist ein Investitions- und Konjunkturprogramm für Handwerk und Handel und sichert Arbeitsplätze. (Zuruf des Abg. Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]) Es beschert den Ländern und vor allen Dingen den Kommunen höhere Einnahmen bei der Einkommen-, der Umsatz- und der Gewerbesteuer. Es geht nicht an, dass die Länder diese Vorteile gerne mitnehmen, die Anschubkosten aber nicht mittragen wollen. Vor diesem Hintergrund appellieren wir an die Länderkammer, ihre ablehnende Haltung nochmals zu überdenken. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das geht nicht mehr!) Wenn Sie die Energiewende wirklich wollen, dann schalten Sie um von obstruktiv auf konstruktiv. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Ein Blick in die Verfassung erleichtert die Rechtsfindung!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Heidrun Bluhm hat jetzt das Wort für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Heidrun Bluhm (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollten hier eigentlich eine sachliche Debatte führen. Ich will versuchen, die Diskussion auf den Kern zurückzubringen. Wir alle, nicht nur die Koalitionsfraktionen, sondern auch die Oppositionsfraktionen, haben damals der Energiewende und den Klimazielen dieser Bundesregierung zugestimmt. Das haben wir getan, weil wir wissen, dass diese Frage elementar für die weitere Entwicklung nicht nur Deutschlands, sondern auch Europas und der ganzen Welt ist. (Beifall bei der LINKEN) Jetzt geht es darum, diese Ziele zu untermauern, sie für jeden erreichbar zu machen und jeden am Prozess Beteiligten in die Lage zu versetzen, diese Ziele zu unterstützen. Mit Ihrem Steuergesetz werden diese Ziele zwar unterstützt; dies gilt aber nur für einige. Das ist Klientelpolitik, Klientelpolitik für diejenigen, die es sich ohnehin leisten können, Sanierungen vorzunehmen, und dies auch leisten müssen, weil Eigentum verpflichtet. (Beifall bei der LINKEN – Dr. Birgit Reinemund [FDP]: Der Steuerzahler ist unsere Klientel!) Wenn wir diesen Prozess unterstützen wollen, dann müssen wir ihn richtig und vor allem sozial ausgewogen unterstützen. Das heißt, wir müssen alle am Prozess Beteiligten im Auge haben und beobachten, was dort passiert. Was Sie hier vorhaben, führt letztlich dazu, dass die, die viele Steuern zahlen – Frau Dr. Reinemund hat es vorhin gesagt –, auch viele Steuern sparen können, nämlich in Höhe von 10 Prozent der Sanierungskosten, wenn durch die Sanierung erreicht wird, dass ein Primärenergiebedarf von 85 Prozent, bezogen auf einen vergleichbaren Neubau, nicht überschritten wird. (Dr. Birgit Reinemund [FDP]: Das ist der Facharbeiter mit dem Spitzensteuersatz von 52 000!) – Ja, sicher, auch dem Durchschnittsverdiener kann das durchaus nutzen. Aber was macht denn derjenige, der diese Sanierung nicht zahlen kann, weil er das Einkommen nicht hat? Der wird also von der energetischen Sanierung ausgeschlossen, (Dr. Birgit Reinemund [FDP]: Nein, das sind doch Nebenkosten!) weil er sich den gesamten Finanzierungsprozess nicht leisten kann. Sie hätten parallel zu Ihrem Steuergesetz vielleicht auch darüber nachdenken sollen, dass die Mieterinnen und Mieter dazu ebenfalls ihren Beitrag zu leisten haben. Diesen Beitrag leisten die Mieter parallel zur Steuerabschreibung zehn Jahre lang, indem nämlich eine 11-prozentige Sanierungsumlage auf die anzuerkennenden Kosten angesetzt werden kann; (Sebastian Körber [FDP]: Das sind doch Nebenkosten!) Dieser Beitrag ist zudem überproportional, weil die eingesparten Betriebskosten das bei weitem nicht kompensieren werden. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Möchten Sie die Frage von Herrn Körber zulassen, Frau Kollegin? Heidrun Bluhm (DIE LINKE): Gern. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Bitte schön. Sebastian Körber (FDP): Vielen Dank, Frau Kollegin. Ich habe eine kurze Nachfrage. Sie haben, glaube ich, einen Sachverhalt nicht ganz zutreffend dargestellt. Von der energetischen Gebäudesanierung – das hat ja auch eine Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages ergeben – (Priska Hinz [Herborn] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die hätten Sie mal anhören sollen!) profitieren nicht nur die Hauseigentümer, sondern auch die Mieter, und zwar aus dem einfachen Grund, weil die Nebenkosten spürbar reduziert werden können. Je nachdem, um welche Wohnung es sich handelt und in welchem Zustand sich ein Gebäude befindet, können das zwischen 30 und 70 Prozent sein. Vielleicht können Sie noch einmal erklären, was Sie vorhin gemeint haben; denn meiner Auffassung ist es sehr wohl möglich, dass gerade Mieter durch eine reduzierte Warmmiete sehr deutlich und spürbar von der Maßnahme profitieren. Was sagen Sie dazu? Heidrun Bluhm (DIE LINKE): Herzlichen Dank für die Frage. Ich werde noch einmal ausführlich auf ein Rechenbeispiel eingehen. In der Tat ist es so, dass die Betriebskosten – insbesondere bei der Heizung – dadurch gesenkt werden, dass energetisch saniert wird. Das erkennen wir an; das haben auch die Anhörungen ergeben. Diese Einsparung wird aber bei weitem nicht das kompensieren können, was an zusätzlicher Miete zu zahlen ist. Nehmen wir einmal folgenden Fall an: ein Sechsfamilienhaus, ein gewerblicher Vermieter, sechs Mietverträge. Der Vermieter führt eine energetische Sanierung durch. Für diese energetische Sanierung gibt er etwa 350 000 Euro aus. Jetzt ziehen wir einmal Kosten von 50 000 Euro ab – wenn ich eine Komplettsanierung mache, ist das so –, (Sebastian Körber [FDP]: Milchmädchen-rechnung!) die bei der Betrachtung nicht anerkannt werden können. Dann bleiben etwa 300 000 Euro übrig. Von dieser Summe muss sich der Vermieter noch einen Teil als Eigenleistung abrechnen lassen. Dann bleiben 240 000 Euro übrig, die er steuerlich ansetzen kann und die er gegebenenfalls auch auf die Miete anrechnen kann, und zwar mit 11 Prozent im Jahr, zehn Jahre lang. Diese Erhöhung macht der Vermieter später nicht mehr rückgängig; die Miete bleibt auf diesem Niveau. Von den 240 000 Euro, die vielleicht übrig bleiben, können Sie 11 Prozent auf die Mieter umlegen; das sind 25 000 Euro im Jahr. Dies bedeutet für den Mieter eine Erhöhung der Nettokaltmiete von im Durchschnitt 3 Euro pro Quadratmeter aufgrund der Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. (Sebastian Körber [FDP]: Völlig praxisfern!) Dabei sparen die Mieter bei den Heizkosten lediglich bis zu maximal 70 Cent pro Quadratmeter. Und jetzt sagen Sie mir bitte, Herr Körber, warum es für die Mieter keine Belastung bedeutet, wenn sie 2,30 Euro mehr zahlen müssen. Auch dieses Ergebnis hat die Anhörung ergeben; Ihre Argumentation, das Ganze pauschal auszugleichen, ist schlicht nicht richtig. Das muss hier ganz deutlich gesagt werden. (Beifall bei der LINKEN) Ich will noch einmal zum Ausdruck bringen: Auch wir haben damals dem Gesetzentwurf wegen der Mängel nicht zugestimmt. Ich muss das nicht noch einmal sagen; Frau Kressl hat das bereits sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, und dieser Meinung schließen wir uns an. Wir sind aber trotzdem dafür, dass im Vermittlungsausschuss nachgearbeitet wird. Herr Gutting, den Ländern zu unterstellen, dass sie eine reine Machtdemonstration vornehmen, halte ich für bedenklich. Denn das Recht auf Anrufung des Vermittlungsausschusses steht dem Bundesrat zu. Sie verweigern sich heute. Wenn die Machtdemonstration von Ihnen durchbrochen werden sollte, dann kann man sich mit Ihnen gemeinsam im Vermittlungsausschuss hinsetzen und das Gesetz so nacharbeiten, dass die Länder und Kommunen nicht überproportional belastet werden. Wenn das auf den Weg gebracht ist, dann sind auch wir dafür, dass es steuerliche Erleichterungen gibt. Das muss aber auf einer sozial gerechten Grundlage geschehen und vor allem nicht gegen den Willen und gegen das Portemonnaie der Mieterinnen und Mieter. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Antje Tillmann hat jetzt das Wort für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Antje Tillmann (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist ein wichtiger Baustein der Energiewende und Teil des Paketes von acht Energiegesetzen, das wir im Juni dieses Jahres im Bundestag verabschiedet haben. Der Bund nimmt dafür viel Geld in die Hand. Neben den 1,5 Milliarden Euro, über die wir heute sprechen, steckt der Bund aus dem Energie- und Klimafonds bis 2014 1,5 Milliarden Euro zusätzlich in die KfW-Förderprogramme zur CO2-Gebäudesanierung. Mit den 700 Millionen Euro, die aus dem Bundeshaushalt in den Energiefonds fließen, finanzieren wir weitere Maßnahmen, etwa zur Förderung der Elektromobilität sowie zur Förderung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz. Die steuerliche Förderung der Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung ist sehr gut geeignet, um diese Programme zu ergänzen. Liebe Frau Kollegin Bluhm, natürlich ist derjenige, der keine Steuern zahlt, nicht vom CO2-Gebäudesanierungsprogramm ausgenommen; denn die KfW setzt an genau dieser Stelle an. Wir haben einen großen Strauß an Maßnahmen, und jeder kann entsprechend seiner privaten Leistungsfähigkeit entscheiden, was er tun möchte. Die KfW-Programme haben wir aufgestockt, damit die Leute, die keine steuerliche Förderung in Anspruch nehmen wollen, Unterstützung finden. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Herr Trittin, Sie wollen sich als Retter des Gebäudesanierungsprogramms verkaufen. Man muss Sie einfach entlarven: Wäre es nach Ihnen gegangen – das zeigt sich an Ihrem Abstimmungsverhalten –, dann wäre das Thema Gebäudesanierung im Bundestag schon längst tot. Sie persönlich wollten dieses Gesetz nicht. Tun Sie also heute nicht so, als könnten wir im Vermittlungsausschuss ein Ergebnis erzielen, das auch Sie unterstützen. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wollen sich damit abfinden!) Sie persönlich haben dem Gebäudesanierungsprogramm nicht zugestimmt. Liebe Frau Kressl, das gilt auch für Sie. (Beifall bei Abgeordneten der FDP – Nicolette Kressl [SPD]: Sie haben nicht zugehört!) Zu Ihrem Vortrag über das Verfahrensrecht kann ich nur sagen: Der Vermittlungsausschuss ist nicht dazu da, damit Sie das, was Sie im Bundestag nicht durchsetzen konnten, im Bundesrat durchsetzen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist genau die Aufgabe des Vermittlungsausschusses!) Sie haben Ihre Position nicht halten können. Der Vermittlungsausschuss ist dazu da, einen Dissens zwischen Bund und Ländern zu lösen. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha! Sie wollen an dem Dissens festhalten!) Wenn dieser Dissens zu lösen wäre, dann würden wir selbstverständlich den Vermittlungsausschuss anrufen. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie stimmen doch glatt dagegen!) Wir haben gestern Abend im Hinblick auf das Steuervereinfachungsgesetz einen Kompromiss zugunsten der Bürgerinnen und Bürger gefunden. Gucken Sie sich die Bundesratsbank doch einmal an! Dann sehen Sie, wie groß das Interesse daran ist, einen Kompromiss zu finden. Es kann nur zwei Gründe dafür gegeben haben, dass die Länder diesem Verfahren nicht zugestimmt haben: Der erste Grund könnte gewesen sein, dass sie nach den Erfahrungen mit dem Steuervereinfachungsgesetz davon ausgehen, dass dem Bund manche Maßnahmen so wichtig sind, dass er sie komplett alleine bezahlt. Die Gesamtkosten von 800 Millionen Euro schultern wir alleine. So viel haben wir uns das gestern Abend kosten lassen. Nein, liebe Länder und liebe Kollegen, das wird nicht wieder passieren. Die Reduzierung des CO2-Ausstoßes ist ein gesamtstaatlicher Konsens. Wir alle wollten das. Es kann nicht sein, dass der Bund die Kosten ständig alleine trägt. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Herr Trittin, Sie haben mir vorgerechnet, wie die finanzielle Situation der Kommunen ist. Ich kann Ihnen voll zustimmen. Aber der Bund hat keine Schätze auf dem Bankkonto liegen, sodass er wieder einmal einspringen kann. Ich halte es auch für absolut unehrlich, wenn Ministerpräsidenten der Länder, zum Beispiel Frau Kraft, große Reden halten und sagen, wie wichtig die Gebäudesanierung ist, und dann hinzufügen, dass wir viel zu wenig Geld dafür ausgeben. Auf die Frage, wie viel denn ihr Land dafür ausgibt, kommt dann die Antwort der Ministerpräsidentin: Wir haben kein Geld. Das soll doch bitte der Bund alleine machen. – Das finde ich einfach unehrlich. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die CDU klagt immer dagegen! Das würde ich mit Herrn Laumann besprechen!) Es gibt im Vermittlungsausschuss keine Chance für dieses Gesetz. Sonst hätten die Länder den Vermittlungsausschuss angerufen. Sie haben es nicht getan. Der zweite Grund, weshalb die Länder den Vermittlungsausschuss nicht angerufen haben, war vielleicht, dass sie auf die Einhaltung der Schuldenbremse achten. Ich finde, das ist ein sehr beachtenswertes Argument. Das wird aber nichts daran ändern, dass wir nächste Woche noch einmal darüber sprechen werden. Die Länder und der Bund müssen natürlich immer überlegen, ob sie Geld für Subventionen ausgeben. Der Bund hat das getan. Wir haben gesagt: Die energetische Gebäudesanierung ist richtig. Wir können dadurch den Umfang der CO2-Emissionen reduzieren. Wir haben dafür Mittel in den Haushalt eingestellt. Wenn die Länder das Gleiche getan hätten, bräuchten wir kein Vermittlungsverfahren. Dann wären wir an dieser Stelle fertig. (Joachim Poß [SPD]: Fertig sind Sie auch so!) Sie haben Ihren grünen Ministerpräsidenten gelobt. Diesem Lob kann ich mich in einem Punkt anschließen: Ich habe selten einen solch höflichen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses wie den von Herrn Kretschmann gelesen, der da lautet: Der Bundesrat betrachtet es als wünschenswert, dass das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden … im Vermittlungsausschuss beraten wird. Auch wir empfinden das als wünschenswert. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben Sie abgelehnt! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist der Versuch, die schwarz-gelb regierten Länder einzubinden!) Wünschenswert wäre aber auch, wenn in demselben Antrag von Herrn Kretschmann stünde: Ja, wir übernehmen unseren Anteil an den Kosten für die Gebäudesanierung. Das steht aber nicht drin. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wollen nicht in den Vermittlungsausschuss! Sie sind kompromissunfähig!) Es gibt auch keine Initiative der Länder, von sich aus zu sagen, dass sie ihren Anteil übernehmen. (Joachim Poß [SPD]: Darüber hätte man reden müssen! Darüber redet man im Vermittlungsausschuss! Dafür ist der eingerichtet!) Es gibt bei diesem Gesetz weder mit Ihnen im Deutschen Bundestag noch mit den Ländern im Bundesrat eine Chance, im Vermittlungsverfahren zu einer positiven Abstimmung zu kommen, es sei denn, Herr Trittin – da bin ich fröhlicher Erwartung –, dass Sie in den Haushaltsberatungen in der nächsten Woche einen Änderungsantrag mit dem Ziel einbringen, dass der Bund auch noch für den Anteil, den die Länder nicht bezahlen wollen, die Kosten übernimmt. Wenn Sie diesen Antrag stellen, können wir weiterreden. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ah, ja! Das ist ja eine interessante Variante!) Ansonsten kann ich Ihnen nur sagen: Wir werden wieder Gelegenheit haben, über energetische Gebäudesanierung zu sprechen. Denn meine Fraktion und die FDP-Fraktion stehen zur Bereitstellung der Bundesmittel; wir werden unseren Anteil an der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung, der bisher im Gesetz gebunden war, zur Verfügung stellen. Über die Art der Bereitstellung werden wir beraten: entweder über die KfW oder über ein Zuschussprogramm. Dann haben Sie im Bundestag erneut die Möglichkeit, sich positiv zu positionieren. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir wollen sie! Gehen wir zusammen in den Vermittlungsausschuss!) Wir wollen steuerliche Begünstigungen bei der energetischen Gebäudesanierung. Wenn auch Sie sie wollen, dann brauchen wir keinen Vermittlungsausschuss; dann können wir es hier im Deutschen Bundestag beschließen. Ich bin sehr gespannt, ob Sie bis dahin Ihre Meinung ändern. Wir laden Sie ein, sich daran zu beteiligen. Wir werden den Häuslebauern die Möglichkeit geben, Gebäude mit steuerlicher Begünstigung zu sanieren. Danke. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie geben Ihnen nicht die Möglichkeit!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis  90/Die Grünen auf  Drucksache 17/6946 zur Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Deutschen Bundestag. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Zustimmung durch alle Oppositionsfraktionen abgelehnt. Die Koalitionsfraktionen waren dagegen. Zusatzpunkt 5. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Drucksache 17/7022 mit dem Titel „Für die konsequente Begleitung der Energiewende durch steuerliche Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz im Gebäudebereich“. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag angenommen. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen. SPD und Linke haben dagegen gestimmt. Bündnis 90/ Die Grünen haben sich enthalten. Jetzt rufe ich den Tagesordnungspunkt 27 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss) zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 2010 (52. Bericht) – Drucksachen 17/4400, 17/6170 – Berichterstattung: Abgeordnete Anita Schäfer (Saalstadt) Karin Evers-Meyer Christoph Schnurr Paul Schäfer (Köln) Omid Nouripour Hierzu ist verabredet, eine halbe Stunde zu debattieren. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Darf ich die Kolleginnen und Kollegen bitten, die weiteren Diskussionen nach draußen zu verlegen, anstatt sie in den hinteren Bankreihen zu führen. Das Wort hat der Wehrbeauftragte, der Kollege Hellmut Königshaus. Hellmut Königshaus, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute abschließend den Jahresbericht 2010 und die Stellungnahme des Ministers dazu. Ich will darauf im Folgenden eingehen. Ich freue mich ganz besonders, dass eine meiner Vorgängerinnen, Frau Claire Marienfeld-Czesla, heute mit ihrem Gatten anwesend ist. (Beifall) Ich freue mich immer, wenn wir die Kontinuität deutlich machen können, in der dieses Amt steht. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auch einige Worte des Dankes voranstellen, zunächst natürlich an unsere Soldatinnen und Soldaten gerichtet, insbesondere an diejenigen, die in unser aller Namen im Einsatz sind und dafür Entbehrungen und Belastungen hinnehmen. An sie denke ich ebenso wie an ihre Angehörigen, die diese Belastungen immer mittragen müssen. Ich danke auch Ihnen, meine Damen und Herren Abgeordneten, insbesondere den Mitgliedern des Verteidigungs- und des Haushaltsausschusses. Sie haben meine Hinweise stets konstruktiv aufgenommen und meine Arbeit immer mit Wohlwollen begleitet. Dafür danke ich Ihnen. Weiterhin gilt mein Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in meinem Amt. Sie haben mich immer großartig unterstützt. Mein Dank gilt natürlich auch dem Minister und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium und in den nachgeordneten Bereichen. Man muss hinzufügen: Trotz mancher Meinungsverschiedenheiten im Detail war die Zusammenarbeit meist reibungslos und brachte letztlich für unsere Soldatinnen und Soldaten gute Ergebnisse. Nicht alle der im Jahresbericht angesprochenen Probleme sind gelöst. Welche Probleme noch immer bei Ausrüstung und Ausstattung bestehen, habe ich unlängst in einem Zwischenbericht an den Verteidigungs- und an den Haushaltsausschuss dargestellt. Teilweise stieß ich auf Unverständnis. Darauf will ich eingehen. Was, wurde gelegentlich auch von Mitgliedern des Hohen Hauses gefragt, gehen Beschaffungsfragen eigentlich den Wehrbeauftragten an? Die Frage ist natürlich berechtigt; denn was wann und in welchem Umfang beschafft werden soll, ist schließlich zunächst eine politisch zu beantwortende Frage. Das Ergebnis ist aber dann für den Wehrbeauftragten relevant, wenn Fähigkeitslücken sichtbar werden, die unmittelbare Auswirkungen auf den Schutz und die Sicherheit der Soldatinnen und Soldaten haben. Das Grundgesetz hat in Art. 45 b dem Wehrbeauftragten – natürlich nicht nur ihm, aber ausdrücklich auch ihm – den Schutz der Grundrechte der Soldaten und ihrer Angehörigen übertragen. Der Wehrbeauftragte kann und darf deshalb nicht schweigen, wenn es darum geht, Mängel und Defizite anzusprechen, die den Schutz und die Sicherheit der Soldaten beeinträchtigen. Soldatinnen und Soldaten klagen mir gegenüber immer wieder über als Beschwichtigung empfundene Stellungnahmen militärischer Vorgesetzter. Hier fallen Einsatzrealität und deren Wahrnehmung im Ministerium und in den Stäben oftmals auseinander. Ich bin dem BundeswehrVerband und ganz besonders seinem Vorsitzenden, Oberst Kirsch, sehr dankbar, dass er meine Arbeit gerade deshalb nachdrücklich unterstützt. In der Bundeswehr ist keineswegs alles schlecht, wie mancher gelegentlich aus meinen Berichten herauszulesen scheint; keineswegs, vieles ist gut. Zu Recht weist der Minister in seiner Stellungnahme auf zahlreiche Verbesserungen hin, die inzwischen erreicht wurden. Gleichwohl gibt es nach wie vor erhebliche Defizite, die sicherheitsrelevant sind. Das räumt das Ministerium in seiner Stellungnahme ja auch ein. Ich will gerne bestätigen, dass an der Abstellung der meisten Mängel intensiv gearbeitet wird. Ich denke aber, dass wir auch weiterhin einen Meinungsaustausch darüber führen müssen – gelegentlich auch kontrovers –, was auch in Zeiten knapper Kassen für die Bundeswehr und unsere Soldaten unbedingt einzufordern ist. Dazu gehört auch der Bereich der Fürsorge, der Betreuung, der Versorgung. Erlauben Sie mir dazu einige Anmerkungen. Die Soldatinnen und Soldaten haben einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch darauf, sich aus allgemein zugänglichen Informationsquellen ungehindert zu unterrichten, wie jeder andere Staatsbürger auch. Wenn nun in der Stellungnahme darauf abgehoben wird, dies sei ebenso wie die Rechte aus Art. 6 des Grundgesetzes – Ehe und Familie – lediglich ein Schutzrecht, aus dem kein Leistungsanspruch der Soldaten abzuleiten sei, dann muss ich dem nachdrücklich widersprechen. Dies greift bereits rechtlich aus meiner Sicht zu kurz: Der Wille des Verfassungsgebers ist vor dem Hintergrund der gesetzlichen Fürsorgepflicht nach dem Soldatengesetz so auszulegen, dass jedenfalls die Betreuungskommunikation – auch durch Internet und Bildtelefonie – sowie der Zugang zu den Medien durch den Dienstherrn auch im Einsatz zu gewährleisten ist. Wer Soldaten dorthin schickt, wo sie ansonsten keine Möglichkeit haben, sich zu informieren, muss diese Informationsmöglichkeit gewährleisten. (Beifall des Abg. Omid Nouripour [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN]) Das ergibt sich klar aus der Fürsorgepflicht. Vor allem aber haben die Soldaten und ihre Angehörigen kein Verständnis für juristische Spitzfindigkeiten. So empfinden sie das, sagen sie mir. Solche Auffassungen sollen lediglich verdecken, dass zeitgemäße Kommunikationsversorgung natürlich Geld kostet und dem Dienstherrn möglicherweise zu teuer ist. Deshalb bin ich dem Parlament und den zuständigen Ausschüssen sehr dankbar, dass dort übergreifend die Auffassung vertreten wird, dass wir im Bereich der Betreuungskommunikation etwas tun müssen. Herzlichen Dank dafür. Zum Einsatz gehören heute leider auch Verwundung und Tod, wie wir immer wieder sehr schmerzlich erfahren müssen. Soldatinnen und Soldaten verlieren im Einsatz ihr Leben, werden verwundet oder kehren traumatisiert aus dem Einsatz zurück. Das ist zum Glück nicht die Regel, aber das hilft den dennoch Betroffenen natürlich nicht. Mit den berechtigten Ansprüchen der Betroffenen und ihrer Angehörigen umzugehen, das ist eine der großen Herausforderungen, vor denen nicht nur das Parlament, nicht nur die Regierung, sondern unsere Gesellschaft stehen. Was wir im Parlament tun können, sollten wir tun. Mit dem Einsatzversorgungs- und dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz hat der Gesetzgeber bereits ein erstes deutliches Zeichen gesetzt. Auch die Streitkräfte haben reagiert. Der Standard der medizinischen Versorgung im Einsatz hat sich weiter verbessert. Mit der Einrichtung eines Traumazentrums, der Berufung eines PTBS-Beauftragten – ich verkürze das einmal – und der Schaffung einer Ansprechstelle für Hinterbliebene und für Versorgungsempfänger sind wir bereits auf dem richtigen Weg. Aber es bleibt noch eine lange Wegstrecke vor uns. Andere Länder sehen die Fürsorge des Staates für seine Soldatinnen und Soldaten nicht auf die Zeit zwischen dem Ein- und dem Austritt in die und aus der Armee begrenzt, sondern als eine lebenslange Verpflichtung. Das sollte auch unser Anspruch sein. Nehmen wir uns ein Beispiel an den USA. Dort gibt es ein eigenes Veteranenministerium, das sich um die ausgeschiedenen Soldatinnen und Soldaten kümmert. Diesem steht ein jährliches Budget von insgesamt 126,5 Milliarden USDollar zur Verfügung; das ist etwa das Dreifache unseres gesamten Verteidigungshaushaltes. Das macht deutlich, wie man dort Fürsorge sieht. Natürlich ist die Anzahl der Veteranen dort größer. Gott sei Dank gibt es bei uns noch nicht so viele, die wir versorgen müssen; aber es macht deutlich, wo wir stehen. Bevor ein ehemaliger Soldat überhaupt in die Betreuung durch das Veteranenministerium kommt, wird der Dienstherr, wird die aktive Armee für ihn tätig. Ziel ist es, wenn irgendmöglich, die Weiterbeschäftigung in den Streitkräften zu ermöglichen, ähnlich wie wir es mit der Weiterbeschäftigung anstreben. Allein der US-Army stehen dafür 900 Millionen US-Dollar zur Verfügung. Es freut mich sehr, Herr Minister, dass Sie sich für dieses Thema besonders interessiert zeigen und dort etwas unternehmen wollen. Ich bin mir sicher, dass wir die Unterstützung dieses Hohen Hauses dafür bekommen werden. In Kürze wird der Deutsche Bundestag über die Verbesserung der Einsatzversorgung beraten. Die im Entwurf der Bundesregierung vorgesehene Erhöhung verschiedener Leistungen und die Rückwirkung des Gesetzes werden die Versorgung der Betroffenen deutlich verbessern. Allerdings fehlt dort insbesondere noch die vom Bundestag fraktionsübergreifend angeregte Herabsetzung der Schwelle zur Erreichung eines Anspruchs auf Weiterbeschäftigung von 50 Prozent Schädigung auf 30 Prozent. Ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass das Hohe Haus in diesem Punkt weitere Verbesserungen durchsetzen will. Ich möchte Sie ganz nachdrücklich bitten, alle Energie hierfür aufzubringen. Unsere Soldatinnen und Soldaten haben es verdient. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Das Wort hat der Bundesminister Dr. Thomas de Maizière. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister der Verteidigung: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Wehrbeauftragter, lieber Herr Königshaus! Wir diskutieren heute über Ihren Jahresbericht, Ihre Hinweise und Ihre Bemerkungen. Das Bundesministerium der Verteidigung und ich selbst sind Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Ihre Arbeit ausdrücklich dankbar. Es ist eine gute Tradition, in der Sie mit Ihrem Amt stehen, eine Tradition, auf die auch unsere Verbündeten mit Interesse schauen. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Jahresberichte des Wehrbeauftragten und seine Zwischenberichte in erster Linie Mängellisten sind, so wie Sie solche Mängel sehen. Es liegt natürlich auch in der Natur der Sache, dass sich der Wehrbeauftragte und das Bundesministerium der Verteidigung bzw. der Bundesminister der Verteidigung in der Bewertung nicht immer ganz einig sind; sonst bräuchte es Sie ja nicht, wenn wir uns in der Bewertung immer einig wären. (Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oder sonst bräuchte es Sie nicht!) Ich finde, das sollten wir offen aussprechen und mit diesen Meinungs- und Bewertungsunterschieden konstruktiv umgehen. Die innere Verfassung der Bundeswehr, der Geist, der in ihr herrscht, ist nach meiner Auffassung insgesamt gut. Das gilt ungeachtet festgestellter Mängel und trotz immenser Belastungen durch Auslandseinsätze und Neuausrichtung. Die Bundeswehr wird nie ohne Mängel sein; denn die Bundeswehr besteht aus Menschen. Zu grundsätzlicher Kritik oder grundsätzlicher Besorgnis über die innere Lage unserer Bundeswehr besteht kein berechtigter Anlass. Ich bin dankbar, dass der Wehrbeauftragte in seinem Jahresbericht erneut darauf hingewiesen hat, dass unsere Soldatinnen und Soldaten eine – ich zitiere – „für die Gesellschaft unverzichtbare und viel zu wenig gewürdigte Aufgabe“ wahrnehmen. Für die meisten Menschen in Deutschland sind die teils extremen Eindrücke und Gewalterfahrungen, denen unsere Soldaten im Einsatz ausgesetzt sind, kaum nachzuvollziehen. Das ist verständlich. Es ist kaum ein größerer Kontrast vorstellbar als der zwischen mancher Einsatzrealität unserer Soldaten und unserem zivilen, weitestgehend gewaltfreien Leben in Deutschland. Zu dieser Einsatzrealität gehört auch, dass es in Deutschland seit einigen Jahren wieder Veteranen gibt, Veteranen der Bundeswehr. Ich bekenne mich heute zu diesem Begriff. Die Bundeswehr ist eine Armee im Einsatz. Wie andere Nationen sollten auch wir deshalb von unseren Veteranen sprechen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Junge Menschen werden sich nur dann für den Dienst in der Bundeswehr entscheiden und im äußersten Fall ihr Leben für unser Land und unsere Freiheit einsetzen, wenn unsere Gesellschaft den soldatischen Dienst als wertvoll, ja als ehrenhaft ansieht. Ich werde es daher zu einem Schwerpunkt meiner künftigen Arbeit machen, in der Bundeswehr eine Politik für den Umgang mit unseren Veteranen und ihre Versorgung zu formulieren und auf den Weg zu bringen. Ich bin sehr froh, dass wir in dieser Frage mit Ihnen völlig einig sind. Der Bundesminister der Verteidigung ist hier natürlich besonders gefordert. Richtig ist aber auch: Die ganze Gesellschaft ist hier gefordert. Es geht darum, sicherzustellen, dass unsere Streitkräfte, unser Staat und unsere Gesellschaft denjenigen, die im Einsatz für unser Land Opfer gebracht haben, die verdiente Fürsorge und Anerkennung zukommen lassen. Der Platz der Bundeswehr ist in der Mitte unserer Gesellschaft. Die Bundeswehr wird ihren Beitrag dazu leisten, den Dienst in den Streitkräften attraktiv zu gestalten und diejenigen, die in Ausübung ihres Dienstes physisch oder psychisch zu Schaden gekommen sind, angemessen zu versorgen. Finanzielle Anreize sind dabei wichtig – wir werden diese Woche noch darüber diskutieren –, sie reichen aber nicht aus. Hinzu kommen müssen Respekt und Wertschätzung sowie attraktive Lebens- und Arbeitsbedingungen. Ich will eine Forderung aufgreifen, für die Sie werben: die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hier ist schon einiges geschehen. Vieles muss noch besser werden. Perfekt kann es nie werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nur während der Einsatzzeit, sondern auch ohne Einsatz in der Bundeswehr besonders schwierig zu organisieren ist. Aber: Wir wollen besser werden. Wir wollen daran arbeiten. Herr Königshaus, ich danke Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die zahlreichen Hinweise und Anregungen, die Sie gegeben haben. Ihr Bericht ist für uns Ansporn, nicht nachzulassen, die Fehler abzustellen und dafür zu sorgen, dass die Bundeswehr weiterhin in der Gesellschaft verankert ist. Dazu brauchen wir den guten Geist des Miteinanders, den Verzicht auf unberechtigte Vorwürfe, das harte Nachgehen bei berechtigten Vorwürfen und ein gutes Miteinander in diesem Hohen Haus. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Karin Evers-Meyer hat das Wort für die SPD-Fraktion. Karin Evers-Meyer (SPD): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Auslandseinsätze, die Strukturreform, die Frage nach einer Bundeswehr als attraktiver Arbeitge-ber  – das sind extreme Belastungen für die Bundeswehr und vor allem für die Soldaten. Die Fachpolitiker der Fraktionen wissen das. Wir begleiten diese Prozesse nach Kräften. Aber natürlich sind wir auch für Unterstützung dankbar. Der Jahresbericht des Wehrbeauftragten ist eine solche Unterstützung. Im Namen meiner Fraktion danke ich dem Wehrbeauftragten, Herrn Königshaus, und seinen Mitarbeitern sehr für diese Arbeit. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gerade das Jahr 2010 war für die Bundeswehr ein turbulentes Jahr: heftige Gefechte in Afghanistan mit toten und verwundeten Soldaten, die Ankündigung einer tiefgreifenden Bundeswehrreform mit großen Einsparungen, die Aussetzung der Wehrpflicht mit all ihren Folgen und nicht zuletzt der Fall „Gorch Fock“, der den Tod einer jungen Kadettin gefordert und die Bundeswehr und vor allem die Marine Vertrauen gekostet hat, das mühsam zurückgewonnen werden muss. Das alles fällt in den Berichtszeitraum. Fast schon vergessen ist dabei der enorme Wirbel, den der Fall zu Guttenberg rund um die Bundeswehr ausgelöst hat und auf den wir alle in Anbetracht der wirklich drängenden Fragen hätten verzichten können. Vor dem Hintergrund dieser komplexen Gemengelage ist es eine durchaus mutige und konsequente Entscheidung des Wehrbeauftragten gewesen, sich in seinem Bericht 2010 auf drei Kernpunkte zu konzentrieren. Insoweit teile ich die Auffassung des Wehrbeauftragten, dass neben der ganzen Aufregung eines absolute Priorität haben muss: Unsere Soldatinnen und Soldaten brauchen einen unabhängigen Ansprechpartner, an den sie sich mit ihren Beschwerden und Hinweisen wenden können und der dann dafür sorgt, dass die Kritik in geeigneter Form gesammelt, ausgewertet und wirksam kommuniziert wird. Das ist mit dem vorliegenden Bericht im Wesentlichen gelungen. Es gibt aber auch Kritik, und zwar auch am Wehrbeauftragten selbst. Herr Königshaus, ich erinnere mich noch sehr gut an Ihre Vorstellung bei uns in der Arbeitsgruppe. Sie wollten zukünftig immer zuerst das Parlament und vor allem den Verteidigungsausschuss informieren und erst dann die Medien. Wenn wir nun auf die 15 Monate Ihrer Amtszeit zurückblicken, dann müssen wir sagen: Wir erfahren Alarmmeldungen immer häufiger aus der Presse. Das war bei der „Gorch Fock“ sowie bei angeblichen Ausrüstungsmängeln in Afghanistan so, und das betraf auch die Kritik an einzelnen Stützpunkten. Das ist nicht das, was Sie sich vorgenommen hatten, als Sie Ihr Amt angetreten haben. Im Wehrbeauftragtengesetz heißt es: Der Wehrbeauftragte informiert das Parlament. Die Regierung berichtet dem Ausschuss und dem Parlament, nicht zuerst dem Wehrbeauftragten. – Ich finde, da hat sich etwas eingeschlichen, wo man etwas sensibler sein muss; denn das ist nicht das, was die Abgeordneten von ihrem Wehrbeauftragten und in der Reaktion letztlich von der Regierung erwarten. (Beifall bei der SPD) Ich möchte ansonsten gar nicht weiter auf den Bericht und die Stellungnahme des Ministers im Einzelnen eingehen. Das Ministerium hat sich wieder einmal bemüht, auf alle Kritikpunkte detailliert einzugehen. Die Antworten überzeugen natürlich nur in Teilen; das ist bei der Opposition ja üblich. Gut gelungen, so finden wir, ist der Bericht im Bereich der Sanität. Wir haben aber auch wesentliche Kritikpunkte. Gerade ist das Soldatenversorgungsgesetz angesprochen worden. Man muss sagen, dass es der Regierung nicht gelungen ist, auf den gemeinsamen Vorschlag der Fraktionen einzugehen. Das vermissen wir. Zwar sagten Sie gerade, das alles sei gut geregelt. Aber ich meine, da hat die Regierung noch einen gewaltigen Nachholbedarf. (Beifall bei der SPD) Ein anderes Thema ist die ewige Sorge um die Vereinbarkeit von Familie und Dienst. Die Antworten, die gegeben werden, helfen niemandem weiter. Ich nenne einmal ein Beispiel: Der Wehrbeauftragte kritisiert in seinem Bericht, dass viele Soldatinnen und Soldaten deutlich länger als vier Monate im Einsatz sind – vor allen Dingen in Afghanistan. Das ist eine Klage, die nicht nur der Wehrbeauftragte regelmäßig zu hören bekommt, sondern das bekommen auch alle Kolleginnen und Kollegen bei den Besuchen in den Standorten regelmäßig zu hören. Was das für die Soldaten und vor allem für die Familien bedeutet, haben wir in diesem Hause ja auch schon ausführlich besprochen. Das erspare ich mir hier. Mehr als ärgerlich finde ich aber die Reaktion des Ministeriums. Da ist dann wieder nur von Einzelfällen und davon die Rede, dass es sich bei manchen Gruppen, wie Spezialisten, nicht vermeiden lässt, dass der Auslandseinsatz länger dauert. Ich finde, diese Antwort ist ärgerlich, weil unsere Erfahrung und die der Soldatinnen und Soldaten und vor allen Dingen die der Angehörigen ganz anders ist. Mittlerweile gehen ganze Einsatzkontingente mit der Ansage nach Afghanistan, dass sie auf jeden Fall sechs Monate lang da bleiben müssen. Von einer Ausnahme kann hier nicht die Rede sein. Vor diesem Hintergrund finde ich die Aussage des Ministeriums ein bisschen unehrlich. Die Realität sieht anders aus; das wissen wir. Das wird ja auch denjenigen berichtet, die sich für die Arbeit bei der Bundeswehr interessieren. Daran sollte man auch denken, wenn man die Bundeswehr zu einem attraktiven Arbeitgeber machen will. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hoffe, dass die Bundesregierung die Kraft findet, die anstehenden Reformen kraftvoll und konsequent zu gestalten. Es steht ein Kraftakt bevor. Die Soldaten und Zivilbeschäftigten schauen in diesen Wochen gebannt darauf, was die Bundesregierung tut. Ich wünsche Ihnen Erfolg, weil es um diese Menschen und um die Zukunft der Bundeswehr insgesamt geht. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Der Kollege Christoph Schnurr hat das Wort für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Christoph Schnurr (FDP): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Wehrbeauftragter, zu Beginn möchte ich Ihnen noch einmal für den Bericht danken. Es ist immer gut, wenn ausführlich über den Zustand der Truppe und auch über einzelne Mängel berichtet wird. An dieser Stelle danke ich insbesondere auch dem Ministerium, das, wie ich glaube, sehr detailliert auf die Fragen geantwortet hat, welche Mängel noch vorhanden sind und welche Mängel schon abgestellt wurden; denn es gehört auch dazu, dass man das offen anspricht. Die Institution des Wehrbeauftragten ist wichtig; das ist schon angeklungen. Sie ist im Grundgesetz verankert. Das Amt ist ein Hilfsorgan des Parlamentes. Ich glaube, dass es nicht nur wichtig für uns ist, damit wir unsere Aufgabe wahrnehmen können, sondern sicherlich auch für die Soldatinnen und Soldaten und für einen großen Teil der Öffentlichkeit, die so von der Arbeit der Bundeswehr und dem Zustand der Truppe erfahren kann. Frau Evers-Meyer, Sie sagen, dass die Arbeit des Wehrbeauftragten gut und wichtig ist. Gleichzeitig haben Sie aber das Gefühl, dass Informationen des Wehrbeauftragten an die Presse gelangen. (Karin Evers-Meyer [SPD]: Zuerst!) – Zuerst an die Presse, bevor sie an den Ausschuss gelangen: Das ist der entscheidende Punkt. – Damit begeben Sie sich natürlich auf sehr dünnes Eis, weil Sie – das glaube ich zumindest – nicht wissen, wie es tatsächlich gewesen ist. Die Frage ist doch, von wem die Informationen, die beispielsweise in einem Schriftwechsel zwischen der Dienststelle des Wehrbeauftragten und dem BMVg oder aber auch dem Ausschuss oder einzelnen Abgeordneten ausgetauscht werden, an die Presse gegeben werden. Ich glaube, es ist notwendig und richtig, dass die einzelnen Organisationen, Mitarbeiter und Abgeordneten, die sich mit dem Themenkomplex beschäftigen, auch vertrauliche Informationen austauschen können. Deswegen haben wir ja auch eine Geheimschutzordnung. Wir wissen aus anderen Fällen, beispielsweise aus dem Untersuchungsausschuss, dass immer wieder Informationen durchsickern. Das ist sehr ärgerlich und macht die Sache nicht besser. Deswegen muss auch an dieser Stelle nachgearbeitet und nachgebessert werden. Der Wehrbeauftragte hat ganz klar festgestellt, dass es unterschiedliche Missstände gegeben hat, aber dass das Ministerium diese abgestellt hat. Über 5 000 Eingaben sind in dem Berichtszeitraum beim Wehrbeauftragten eingegangen. Drei Schwerpunkte hat er daraus gebildet: die Problematik des Sanitätsdienstes, die Herausforderung der Vereinbarkeit von Familie und Dienst und natürlich die Situation in den Auslandseinsätzen und die damit verbundene Frage nach der Ausrüstung und Ausbildung. Bei den Gesprächen mit den Soldatinnen und Soldaten, ob in Deutschland oder in den Einsätzen, ist uns, glaube ich, immer wieder bewusst geworden, welche hohe Relevanz die Betreuungskommunikation der Soldaten mit ihren Familien und ihrem sozialen Umfeld in Deutschland hat. Die Soldaten wollen per Post, per EMail, telefonisch, per SMS oder auch per Internettelefonie mit ihrem sozialen Umfeld Kontakt aufnehmen. Dass dieser Wunsch erfüllt wird, sind wir unseren Soldatinnen und Soldaten schuldig. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es gibt hierfür auch einen neuen Anbieter, Astrium. Eine erste Evaluierung dieses Angebots wird vom Ministerium bald vorgelegt werden. Dann müssen wir sehen, wie wir damit weiter umgehen. Eines steht schon fest: Die Kosten für die Soldaten sind gesunken. Eine bessere technische Anbindung ist möglich geworden, auch weil die Videotelefonie zur Verfügung steht. Es ist zu begrüßen, dass der Deutsche Bundestag jedem Soldaten und jeder Soldatin 30 Freiminuten zur Verfügung gestellt hat, die er bzw. sie nutzen kann, um nach Deutschland zu telefonieren. Diese Verbesserungen werden positiv aufgenommen. Der gesamte Themenkomplex der Vereinbarkeit von Familie und Dienst ist auch in puncto Attraktivität der Bundeswehr und Nachwuchsgewinnung wichtig. Gerade hier stehen wir natürlich vor Herausforderungen, wenn wir auch weiterhin für die Bundeswehr Nachwuchs gewinnen wollen. Eines ist klar: Die Bundeswehr ist ein attraktiver Arbeitgeber. Aber wir müssen kontinuierlich daran arbeiten, sie noch attraktiver zu machen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Das Ministerium hat Anfang des Jahres einen Maßnahmenkatalog vorgelegt. Weitere Maßnahmen werden folgen. Wir alle sind aufgerufen, uns damit konstruktiv-kritisch auseinanderzusetzen und uns einzubringen. Eines dürfte aber klar sein: Es wird nicht möglich sein, dass jede einzelne Maßnahme von heute auf morgen umgesetzt wird, sondern auch dies wird ein längerer Prozess sein. Aber der Weg, der hier eingeschlagen wird, ist richtig. Der Soldatenberuf ist kein Beruf wie jeder andere. Soldaten können in gefährliche, ja, wie wir alle schmerzlich erleben mussten, in lebensgefährliche Einsätze befohlen werden, entsendet von uns, dem Deutschen Bundestag. Die Bundeswehr ist nunmehr seit zehn Jahren in Afghanistan. Wie gefährlich dieser Einsatz ist, das wissen wir alle. Ja, es gibt keinen hundertprozentigen Schutz, den kann es nie geben. Aber wir müssen dafür Sorge tragen, dass unsere Soldatinnen und Soldaten die bestmögliche Ausbildung und Ausrüstung für ihren sehr schwierigen Einsatz erhalten. (Beifall bei Abgeordneten der FDP) Wir alle wissen, dass es auch in der Frage der Ausrüstung noch Verbesserungsbedarf gibt. Aber angesichts der Zahl von momentan über 1 000 geschützten Fahrzeugen in Afghanistan können wir sagen: So viele hatten wir vor Ort noch nie, und das ist auch richtig so. (Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU) Meine Redezeit geht zu Ende. Herr Minister, ich möchte Ihnen für eine Sache ganz ausdrücklich danken, nämlich dass Sie heute von diesem Pult aus das erste Mal von „Veteranen“ gesprochen haben. Es ist ein Quantensprung, dass wir ganz offen mit dem Zustand umgehen, dass wir nicht nur unsere Soldatinnen und Soldaten in Auslandseinsätze entsenden, dass wir uns nicht nur gemeinsam darum kümmern, wenn Soldaten mit posttraumatischen Belastungsstörungen nach ihrem Einsatz im Ausland zurückkommen, sondern dass wir uns auch offen der Herausforderung stellen, dass es Veteranen gibt. Das ist nicht zu tabuisieren, das haben Sie nicht getan. Ganz im Gegenteil: Sie haben das ganz offensiv aufgenommen. Seien Sie sich der Unterstützung der Koalition in dieser Frage gewiss. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Die Soldaten machen einen schwierigen Job, der in der Öffentlichkeit leider oft nicht anerkannt wird. Das ist sehr bedauerlich. Deswegen darf ich von dieser Stelle all unseren Soldatinnen und Soldaten, den zivilen Beschäftigten und natürlich auch den Reservisten, aber auch ganz bewusst den Familien, die das soziale Umfeld ausmachen, ein herzliches Dankeschön ausrichten. Ihnen allen gilt unsere Anerkennung. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Der Kollege Paul Schäfer hat jetzt für die Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Wehrbeauftragte ist eine Art Kummerkasten der Soldaten. Deshalb diskutieren wir folgerichtig über die Versorgung von im Einsatz Verwundeten und Traumatisierten sowie über die Vereinbarkeit von Dienst und Familie. All das ist in Ordnung. Wir haben es mit dem Phänomen zu tun, dass viele der im Bericht angesprochenen Defizite hinlänglich bekannt sind. Das heißt, sie wiederholen sich immer, ob es das Fehlverhalten von Vorgesetzten ist, Versäumnisse bei der Fürsorge für die Soldatinnen und Soldaten, Überlastung in den Einsätzen oder – der Klassiker schlechthin – die ausgebliebene Neufassung des Haar- und Barterlasses. Ich fürchte nur, dass sich daran wenig ändern wird. Das hat meines Erachtens sehr viel damit zu tun, dass den Belangen der Armee im Einsatz von der politischen und militärischen Führung der Streitkräfte alles untergeordnet wird. Davon ist die Tagesordnung bestimmt. Das führt mich zu dem Punkt, den ich ansprechen möchte. Der Originalauftrag des Wehrbeauftragten laut Grundgesetz heißt: Schutz der Grundrechte und Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte. – Das ist der Punkt. Dass hier die parlamentarische Kontrolle herausgehoben wird, hat natürlich etwas mit der Besonderheit von Armeen und mit der leidvollen deutschen Wehrmachtsgeschichte zu tun. Aus deren Aufarbeitung ist das neue Leitbild Staatsbürger in Uniform entwickelt worden. Dieser Staatsbürger in Uniform sollte in seinem Handeln strikt an Recht und Gesetz gebunden sein. Er sollte dafür auch die Gesetze und das Völkerrecht kennen. Er braucht eine ethisch-normative Grundbildung, um eigenständig, verantwortungsbewusst handeln zu können. Er braucht Einspruchs- und Widerspruchsrechte. Er muss über seine Rechte Bescheid wissen, und die innere Verfasstheit der Streitkräfte darf sich nicht nur nach dem BefehlundGehorsam-Prinzip richten, sondern es muss, soweit es geht, demokratisch zugehen. Ich denke, dass dieses Leitbild durch die forcierte Ausrichtung der Bundeswehr auf eine Armee im Einsatz in Gefahr gerät. Es besteht die Gefahr, dass dieses Leitbild ausgehöhlt wird. Hier liegt unsere Kontrollpflicht und auch die des Wehrbeauftragten. Was müsste geschehen? Erstens. Es geht um Einstellungen und Sensibilitäten. Spätestens der 4. September 2009 – Bombardierungsbefehl in Kunduz – und der Umgang damit haben gezeigt, dass wir Dinge kritisch prüfen müssen. Hier geht es um die Sensibilisierung von Soldatinnen und Soldaten. Es kann auf keinen Fall angehen, dass man bestimmte Dinge über die ethisch-moralischen Grundprinzipien stellt, weil man fürchtet, dass die Kampfmoral, die Wehrmoral zusammenbrechen. Das darf nicht sein. Zweitens. Es bedeutet, sorgfältiger auf das Verhältnis von militärisch-taktischer Ausbildung und allgemeiner Bildung zu achten. Es läuft doch etwas schief, wenn politische Bildung nach Nachtmärschen stattfindet – das kommt immer noch vor –, wenn die Soldatinnen und Soldaten also kaum mehr aufnahmefähig sind. Es läuft ebenfalls etwas schief, wenn sich Lehrkräfte der Führungsakademie der Bundeswehr bitter darüber beklagen, dass der Bereich ethisch-normative Bildung immer mehr ausgedünnt wird, weil man sagt: Das brauchen wir unter den Bedingungen einer Einsatzarmee gar nicht mehr. – Ich finde, da muss viel geschehen. Es wäre gut, wenn sich die Bundeswehr bei der Vermittlung der ethischen Grundlagen noch mehr für zivile Expertinnen und Experten öffnen würde. Die Militärseelsorge kann und sollte das nicht leisten. Drittens. Schließlich ist es eine bleibende Aufgabe, genau hinzuschauen, wenn es um sogenannte Rituale oder andere Dinge geht, mit denen ein bestimmter Korpsgeist ausgebildet werden soll, auch weil es dabei darum geht, den Soldaten als Kämpfer zu formen. Das gilt auf geistiger Ebene auch für falsche Traditionspflege. Hier ist parlamentarische Kontrolle Pflicht. Das ist auch eine Aufgabe des Wehrbeauftragten. (Beifall bei der LINKEN) Viertens. Es geht darum, die weitere Demokratisierung der Streitkräfte zu fördern. Demnächst werden wir über die Neufassung von Beteiligungsrechten reden. Es geht aber auch um die Einbindung der Soldatinnen und Soldaten in die Bundeswehrreform und um neue Wege bei der Gewinnung von Führungspersonal. Da gibt es viele Dinge, die man ändern kann. Der Hinweis des Wehrbeauftragten, das alles gehöre zum Alltag seiner Dienststelle, ist gut und richtig. Sie, Herr Königshaus, machen eine gute Arbeit. An dieser Stelle einen recht herzlichen Dank an Sie und an alle Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und der FDP) Sie machen wirklich einen guten Job, gar keine Frage. Beispiele: „Gorch Fock“, Schießunfälle in Afghanistan usw. Da haben Sie zeitnah berichtet und haben sich furchtlos mit der Regierung angelegt. Genau das ist Ihre Aufgabe, die des Wehrbeauftragten. Ich bleibe dabei: Wir müssen weiterhin auch über die Schwerpunkte Ihrer Amtsführung reden. Dazu gehört meines Erachtens der Bereich Innere Führung. Er darf nicht vernachlässigt werden. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Das Wort hat Omid Nouripour für Bündnis 90/Die Grünen. Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Wehrbeauftragte ist eine Institution, die ein Pulsmesser für die Belange der Bundeswehr ist. Um diese Institution des Deutschen Bundestages beneiden uns viele Länder auf der Welt. Für die gründliche Arbeit dieser Institution, die seit Jahren gemacht wird, und natürlich auch für den sehr gründlichen Bericht, den Sie auch dieses Jahr vorgelegt haben, Herr Königshaus, möchte ich Ihnen und Ihrem Stab herzlich danken. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der FDP) An dieser Stelle ist es wichtig, auch zu schauen, wie die Bundesregierung mit den analysierten Defiziten umgeht. Ich halte eine Formulierung wie „wandelnde Defizitanalyse“ nicht unbedingt für ein Zeichen von Respekt und dafür, dass die Arbeit des Wehrbeauftragten ernst genommen wird. Vor allem ist wichtig – ich glaube, dieses Zitat kennen alle hier und können es auch richtig zuweisen –, was hinten rauskommt. Natürlich ist es erlaubt, die Arbeit des Wehrbeauftragten zu kritisieren. Ich habe ebenfalls Kritik an Ihrer Arbeit; das wissen Sie auch. Ich finde, an der einen oder anderen Stelle könnte es ein bisschen weniger technisch sein oder auch ein bisschen weniger schnell gehen. Wichtig ist aber, dass das, was ausgearbeitet wird, ernst genommen und Punkt für Punkt behandelt wird. Hinten kommt aber an einigen Stellen seit einigen Jahren nichts raus. Ich möchte zwei Beispiele nennen. Die Betreuungskommunikation für die Soldaten im Einsatz ist mehrfach genannt worden. Es ist nicht erträglich, dass im zehnten Jahr des Einsatzes der Bundeswehr in Afghanistan Bundeswehrangehörige nicht per Video mit ihren Familiengehörigen nach Hause kommunizieren können. Das ist auch deswegen indiskutabel, weil es Anfang des Jahres den Skandal gegeben hat, dass sehr persönliche Briefe geöffnet worden sind. Bis heute gibt es keine Antwort darauf, wie das passiert ist. In diesem Umfeld ist das Skypen von besonderer Bedeutung für die Soldaten, aber es funktioniert auch im zehnten Jahr noch nicht. Wir sehen aber seit Jahren, dass die Australier, Österreicher und Amerikaner das hinbekommen. Sogar deutsche Polizisten im selben Feldlager, Wand an Wand mit den deutschen Soldaten, können skypen. Aber die deutschen Soldaten können das nicht. (Ingo Gädechens [CDU/CSU]: Welche Regierung hat denn den langfristigen Vertrag damals abgeschlossen?) – Welche Regierung hat denn den jetzigen Vertrag abgeschlossen, mit dem es immer noch nicht geht? Das ist die zentrale Frage. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der SPD) Der Mangel ist schon länger bekannt. Damit haben Sie recht. Aber im Wissen um den Mangel einen neuen Vertrag abzuschließen, mit dem es immer noch nicht funktioniert, ist ein Skandal. Wichtig ist, wie gesagt, was hinten rauskommt: Es funktioniert nicht. Zweites Beispiel. Das ist nicht der erste Bericht des Wehrbeauftragten, in dem Führungsversagen, mangelhaftes Führungsverhalten, Defizite bei der Dienstaufsicht, auch aufgrund der Unerfahrenheit von Vorgesetzten, und vor allem mangelndes Unrechtsbewusstsein festgestellt werden. Das sind sehr ernst zu nehmende Punkte, die man nicht einfach beiseiteschieben kann, vor allem nicht bei einer Armee im Umbruch hin zu einer Freiwilligenarmee, die auf dem Arbeitsmarkt mit zivilen Konkurrenten um Nachwuchs werben muss. Schließlich muss man – damit hat Herr Schäfer völlig recht – mit diesem Personal die Innere Führung, das Prinzip des Staatsbürgers in Uniform nicht nur aufrechterhalten, sondern auch weiterentwickeln und vertiefen. Auch dabei ist festzustellen – das ist alles nicht neu –: Hinten kommt nicht sehr viel raus. Das ist ein großes Problem für die Bundeswehr im Umbruch. Die dafür notwendige Klarheit fehlt. Das ist das Problem. Herr Minister, Sie haben gestern ein Papier vorgelegt; „Sachstand“ heißt es in der Überschrift. Nach der Lektüre meine ich, „Vertagen“ wäre für die Überschrift besser geeignet. Die Klarheit ist in sehr vielen Bereichen nicht gegeben. Die größtmögliche Bundeswehrreform aller Zeiten wird immer kleiner und immer mehr zum Stückwerk. Dass die Verunsicherung in der Truppe immer größer wird, ist kein Wunder. Man kann nur froh sein, dass die Soldatinnen und Soldaten wenigstens einen Wehrbeauftragten haben, an den sie sich im konkreten Fall wenden können. Herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Die Kollegin Anita Schäfer hat jetzt das Wort für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Wehrbeauftragter! Lassen Sie mich in meinen Anmerkungen zunächst auf die besondere Situation eingehen, in der sich die Bundeswehr derzeit befindet, eine Situation, die mit Fug und Recht durchaus als historisch bezeichnet werden kann. Zum 1. Juli ist das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 in Kraft getreten. Damit wurde fast auf den Tag genau nach 55 Jahren die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt, die seit Anbeginn die Grundlage der Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland war. Wir sind mit dieser Wehrform gut gefahren, die den Sicherheitserfordernissen während des Kalten Krieges gerecht wurde und die gemeinsam mit den Konzepten der Inneren Führung und des Staatsbürgers in Uniform die Bundeswehr zu einem untrennbaren Teil unserer demokratischen Gesellschaft gemacht hat. Letzteres soll und wird sich auch durch den Übergang zu einer reinen Freiwilligenarmee nicht ändern. Ich möchte an dieser Stelle den Millionen Wehrpflichtigen danken, die in den vergangenen Jahrzehnten ihren Dienst für die Sicherheit Deutschlands geleistet haben. Wie gut der Übergang zur Freiwilligenarmee gelingt, wird wesentlich von der öffentlichen Wahrnehmung des Dienstes bei der Bundeswehr abhängen. Wir sind zuversichtlich, diesen zukünftig noch attraktiver gestalten zu können, als er bereits ist. Hierzu wird die Koalition im Rahmen der Reform schon bald weitgehende Maßnahmen umsetzen. Darüber hinaus muss dieser Dienst noch stärker als bisher als Ehrendienst wahrgenommen werden, nicht als Beruf wie jeder andere mit guten materiellen Bedingungen, sondern als Engagement für die Sicherheit unseres Landes, das eine bewusste Entscheidung zur Inkaufnahme persönlicher Risiken erfordert. Wir brauchen gewissermaßen sowohl eine äußere als auch eine innere, eine materielle und eine wertegebundene Attraktivität des Dienstes. Nur dann werden wir auch in Zukunft den qualifizierten Nachwuchs für die Freiwilligenarmee Bundeswehr gewinnen, der die Wehrpflichtarmee Bundeswehr ausgezeichnet hat. Unsere Aufmerksamkeit muss jetzt darauf gerichtet sein, möglichst viele noch dienende Soldaten, insbesondere Mannschaftsdienstgrade, für den weiteren Dienst zu gewinnen. Mir ist von vielen Mannschaften berichtet worden, die gerne die geplanten längeren Verpflichtungszeiten nutzen würden, aber nach den jetzigen Regeln in den nächsten Monaten ausscheiden müssten. Das gilt gerade für einsatzerfahrene Soldaten. Es ist wichtig, jetzt rasch die Grundlagen zu schaffen, damit diese wunschgemäß weiter bei der Truppe dienen können und der Bundeswehr damit dieses Potenzial erhalten bleibt. Hinsichtlich der Auslandseinsätze können wir erneut konstatieren, dass sich die Ausrüstungssituation laufend verbessert. So ist die früher stets kritisierte Ausstattung mit geschützten Fahrzeugen und Bewaffnung in Afghanistan mittlerweile zufriedenstellend. Wir haben aber vor einiger Zeit erst wieder erfahren müssen, dass selbst das bestgeschützte Fahrzeug, etwa der Schützenpanzer Marder A5, keine vollständige Sicherheit vor Tod und Verwundung bedeutet. Insbesondere müssen daher die Aufklärungsmöglichkeiten weiter verbessert werden, damit es erst gar nicht zu Anschlägen kommt. Der Jahresbericht hat erneut auf das Problem der Route Clearance zur Beseitigung versteckter Ladungen hingewiesen. Ein Kommandeur im Einsatz hat mir vor kurzem gesagt: Gut wäre es, wenn ein Soldat noch im selben Kontingent sieht, dass ein erkannter Mangel im Rahmen des einsatzbedingten Sofortbedarfs abgestellt wird. – Das wäre ein ehrgeiziger Anspruch. Zumindest bei komplexen Systemen wie etwa denen zur Route Clearance werden wir das in der Realität wohl nicht schaffen; denn Tatsache ist, dass die Produktionskapazitäten für diese Spezialfahrzeuge beschränkt sind, selbst wenn wir marktverfügbare Kauflösungen wählen, wie es ja in diesem Fall geschieht. Bis Ende dieses Jahres soll bekanntlich ein Interimssystem im Einsatz sein. Die dafür nötige Zeit hängt allerdings nicht vom politischen Handeln ab, sondern von der Lieferfähigkeit der Industrie. Bis dahin werden die deutschen Kräfte weiterhin im Rahmen des Möglichen durch Fähigkeiten unserer amerikanischen Verbündeten unterstützt. Aktuell haben wir aber bereits zwei andere für die Soldaten im Einsatz wesentliche Punkte verbessert bzw. stehen wir dabei kurz vor dem Abschluss. Das ist zum einen die Kommunikation mit den Familien durch den Vertrag mit einem neuen Dienstleister. Die in meiner letzten Rede angesprochenen Fortschritte gegenüber dem bisherigen Zustand sind mittlerweile praktisch umgesetzt. Noch wichtiger ist aber die bevorstehende Änderung des Einsatzversorgungsgesetzes. Damit werden wir die Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen für einsatzversehrte Soldaten verdoppeln. Hinterbliebene von getöteten Zeitsoldaten werden in der Versorgung nunmehr denen von Berufssoldaten gleichgestellt. Es wird endlich möglich, die Ausgleichszahlungen beim Ausfall privater Lebensversicherungen durch sogenannte Kriegsklauseln an juristische Personen zu leisten, was wichtig ist, wenn Ansprüche aus solchen Lebensversicherungen etwa zur Finanzierung des Wohnungsbaus an eine Bank abgetreten worden sind. Zudem wird das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz künftig auch Einsatzunfälle ab 1992 – bisher war der Stichtag der 1. Dezember 2002 – erfassen, sodass auch Betroffene aus früheren Einsätzen, aus Einsätzen vor Afghanistan, die Möglichkeit eines weiteren sicheren Lebensunterhalts bei der Bundeswehr haben. Die Gesetzesänderung wird noch einige weitere Neuregelungen umfassen, die unseren Soldaten eine größere Gewissheit geben, dass im Fall des Falles für sie und ihre Familien gesorgt ist. Den damit erreichten Stand müssen wir auch künftig darauf kontrollieren, ob weitere Anpassungen an die Lebens- und Einsatzrealitäten nötig und möglich sind, damit das Risiko unserer Soldaten, die in den von uns mandatierten Einsätzen Leib und Leben für die Sicherheit Deutschlands aufs Spiel setzen, so gut wie menschenmöglich abgedeckt ist. Dafür müssen wir alle hier im Deutschen Bundestag weiterhin Sorge tragen. Sehr geehrter Herr Wehrbeauftragter, Ihnen und Ihren Mitarbeitern danke ich ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit und den gründlichen Bericht. Nun, meine Damen und Herren, ich bin die letzte Rednerin vor dem Papst (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen) und bin gespannt auf die sicher nachdenkliche, aber auch frohe Botschaft, die uns Seine Heiligkeit übermitteln wird. Ich jedenfalls freue mich darauf sehr. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Sie vergessen dabei, dass Sie nicht die Rolle des Bundestagspräsidenten übernehmen werden, der den Papst nachher begrüßen wird, bevor er zu Wort kommt. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses zum Jahresbericht 2010 des Wehrbeauftragten; das sind die Drucksachen 17/4400 und 17/6170. Der Ausschuss empfiehlt, in Kenntnis der Unterrichtung eine Entschließung anzunehmen. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen. Damit sind wir am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Freitag, den 23. September 2011, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 13.26 Uhr) Redetext Anlage zum Stenografischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bas, Bärbel SPD 22.09.2011 Beckmeyer, Uwe SPD 22.09.2011 Dr. Geisen, Edmund Peter FDP 22.09.2011 Dr. Jochimsen, Lukrezia DIE LINKE 22.09.2011 Koch, Harald DIE LINKE 22.09.2011 Körper, Fritz Rudolf SPD 22.09.2011 Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 22.09.2011 Krestel, Holger FDP 22.09.2011 Kurth, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.09.2011 Dr. Lehmer, Max CDU/CSU 22.09.2011 Leutheusser-Schnarrenberger, Sabine FDP 22.09.2011 Dr. Meister, Michael CDU/CSU 22.09.2011 Dr. Miersch, Matthias SPD 22.09.2011 Pieper, Cornelia FDP 22.09.2011 Pitterle, Richard DIE LINKE 22.09.2011 Schaaf, Anton SPD 22.09.2011 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 22.09.2011 Schneider (Erfurt), Carsten SPD 22.09.2011 Schreiner, Ottmar SPD 22.09.2011 Dr. Seifert, Ilja DIE LINKE 22.09.2011 Thönnes, Franz SPD 22.09.2011 Dr. Troost, Axel DIE LINKE 22.09.2011 Weinberg, Harald DIE LINKE 22.09.2011 Werner, Katrin DIE LINKE 22.09.2011 Dr. Westerwelle, Guido FDP 22.09.2011 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 22.09.2011 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 22.09.2011 II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 127. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 22. September 2011 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 127. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 22. September 2011 15001 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 38. Sitzung – 4. April 2003 4 15004 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 127. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 22. September 2011 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 127. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 22. September 2011 15073