Plenarprotokoll 17/135 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 135. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 I n h a l t : Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung Begrüßung des früheren Präsidenten des Europäischen Parlaments, Herrn Klaus Hänsch Tagesordnungspunkt 1: Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin: zum Europäischen Rat und zum Eurogipfel am 26. Oktober 2011 in Brüssel in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Fritz Kuhn, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Einsetzung einer Kommission des Deutschen Bundestages zur Regulierung der Großbanken (Drucksache 17/7359) Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) Rainer Brüderle (FDP) Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) Volker Kauder (CDU/CSU) Klaus Ernst (DIE LINKE) Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Michael Link (Heilbronn) (FDP) Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) Michael Roth (Heringen) (SPD) Norbert Barthle (CDU/CSU) Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) Namentliche Abstimmungen Ergebnisse Tagesordnungspunkt 7: Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (Drucksache 17/7454) Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur demografischen Lage und zukünftigen Entwicklung des Landes Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI Heidrun Dittrich (DIE LINKE) Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI Mechthild Rawert (SPD) Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI Ewa Klamt (CDU/CSU) Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP) Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI Franz Müntefering (SPD) Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI Heidrun Bluhm (DIE LINKE) Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde (Drucksache 17/7411) Mündliche Frage 1 Rainer Arnold (SPD) Fähigkeitsprofil einer deutlich reduzierten Bundeswehr Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg Zusatzfragen Rainer Arnold (SPD) Mündliche Frage 4 Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) Abstimmung der Reduzierungsbeschlüsse mit anderen NATO-Mitgliedern Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg Zusatzfragen Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) Mündliche Frage 2 Rainer Arnold (SPD) Infolge der Bundeswehrreform von Versetzungen und Standortschließungen betroffene Soldaten und Zivilbeschäftigte Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg Zusatzfragen Rainer Arnold (SPD) Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) Mündliche Frage 3 Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) Etwaige Kostensteigerungen beim Outsourcing von Aufgaben der Bundeswehr durch den Abbau von Zivilpersonal Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg Zusatzfrage Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) Mündliche Frage 7 Inge Höger (DIE LINKE) Gespräch von Bundesminister de Maizière mit Unternehmern aus der Rüstungsbranche am 19. Oktober 2011 Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg Zusatzfragen Inge Höger (DIE LINKE) Mündliche Frage 8 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zusagen an die Rüstungsindustrie bezüglich der Unterstützung von Rüstungsexporten Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) Inge Höger (DIE LINKE) Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mündliche Frage 9 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtsgrundlage für die beim Erprobungsflug des Euro-Hawk von Kalifornien nach Oberbayern gesammelten und gespeicherten Daten Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mündliche Frage 18 Aydan Özoðuz (SPD) Sachstand des Projekts zur Untersuchung der Karriereverläufe bei jugendlichen Gewalttätern Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ Zusatzfrage Aydan Özoðuz (SPD) Mündliche Frage 19 Aydan Özoðuz (SPD) Ausschließliche Berücksichtigung männlicher Schwerststraftäter und Täter mit Migrationshintergrund in dem Projekt zur Untersuchung der Karriereverläufe jugendlicher Gewalttäter Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ Zusatzfragen Aydan Özoðuz (SPD) Mündliche Frage 27 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Behebung des Wassermangels an der Elbe durch fortwährende Baumaßnahmen und Folgen einer Neuklassifizierung der Elbe Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mündliche Frage 28 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterschiedliche Aussagen zur Fahrrinnentiefe der Elbe Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mündliche Frage 63 Sönke Rix (SPD) Positionen der dänischen Regierung und der deutschen Bundesregierung bezüglich der Finanzierung der dänischen und deutschen Minderheiten in Schleswig-Holstein und Sönderjylland Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA Zusatzfragen Sönke Rix (SPD) Franz Thönnes (SPD) Mündliche Frage 64 Sönke Rix (SPD) Verlässliche Förderung des dänischen Schulvereins in Schleswig-Holstein Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA Zusatzfragen Sönke Rix (SPD) Ingbert Liebing (CDU/CSU) Franz Thönnes (SPD) Mündliche Frage 69 Franz Thönnes (SPD) Förderung des dänischen Schulvereins Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA Zusatzfragen Franz Thönnes (SPD) Mündliche Frage 70 Franz Thönnes (SPD) Thematisierung der Minderheitenförderung bei Kontakten zwischen Vertretern der deutschen und dänischen Regierung Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA Zusatzfragen Franz Thönnes (SPD) Ingbert Liebing (CDU/CSU) Mündliche Fragen 73 und 74 Klaus Barthel (SPD) Lieferung französischer Tarnkappen-Fregatten an Griechenland Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA Zusatzfragen Klaus Barthel (SPD) Mündliche Frage 79 Lars Klingbeil (SPD) Gespräche der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden des Bundes mit Skype und anderen VoIP-Anbietern über eine rechtmäßige Telekommunikationsüberwachung Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI Zusatzfragen Lars Klingbeil (SPD) Mündliche Frage 80 Lars Klingbeil (SPD) Alternativen zur Quellen-TKÜ nach Auffassung der Bundesregierung Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI Zusatzfragen Lars Klingbeil (SPD) Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Unklare Konzepte der Bundesregierung zu Steuersenkungen – Pläne zur Entlastung niedriger und mittlerer Einkommen Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Olav Gutting (CDU/CSU) Nicolette Kressl (SPD) Dr. Volker Wissing (FDP) Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Norbert Schindler (CDU/CSU) Martin Gerster (SPD) Dr. Daniel Volk (FDP) Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) Petra Hinz (Essen) (SPD) Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) Tagesordnungspunkt 4: Vereinbarte Debatte: 50 Jahre Anwerbeabkommen mit der Türkei (30. Oktober 1961) Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin BK Aydan Özoðuz (SPD) Serkan Tören (FDP) Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Reinhard Grindel (CDU/CSU) Josip Juratovic (SPD) Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) Nächste Sitzung Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 der Abgeordneten Lothar Binding (Heidelberg), Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Uwe Beckmeyer, Klaus Brandner, Edelgard Bulmahn, Elvira Drobinski-Weiß, Siegmund Ehrmann, Martin Gerster, Angelika Graf (Rosenheim), Michael Groß, Klaus Hagemann, Bettina Hagedorn, Michael Hartmann (Wackernheim), Frank Hofmann (Volkach), Dr. h. c. Susanne Kastner, Fritz Rudolf Körper, Dr. Bärbel Kofler, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Caren Marks, Hilde Mattheis, Aydan Özoðuz, Stefan Rebmann, Dr. Carola Reimann, Sönke Rix, Karin Roth (Esslingen), Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Carsten Schneider (Erfurt), Wolfgang Tiefensee und Heidemarie Wieczorek-Zeul (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat und zum Eurogipfel am 26. Oktober 2011 in Brüssel (Tagesordnungspunkt 1) Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Viola von Cramon-Taubadel, Katja Dörner, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Ute Koczy, Oliver Krischer, Agnes Krumwiede, Stephan Kühn, Markus Kurth, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Nicole Maisch, Agnes Malczak, Kerstin Müller, Beate Müller-Gemmeke, Ingrid Nestle, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Hermann E. Ott, Lisa Paus, Tabea Rößner, Dorothea Steiner, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Wolfgang Wieland und Dr. Valerie Wilms (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat und zum Eurogipfel am 26. Oktober 2011 in Brüssel (Tagesordnungspunkt 1) Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frank Schäffler, Nicole Bracht-Bendt und Sylvia Canel (alle FDP) zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat und zum Eurogipfel am 26. Oktober 2011 in Brüssel (Tagesordnungspunkt 1) Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat und zum Eurogipfel am 26. Oktober 2011 in Brüssel (Tagesordnungspunkt 1) Veronika Bellmann (CDU/CSU) Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) Alexander Funk (CDU/CSU) Josef Göppel (CDU/CSU) Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) Frank Heinrich (CDU/CSU) Andrej Hunko (DIE LINKE) Manfred Kolbe (CDU/CSU) Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) Burkhardt Müller-Sönksen (FDP) Mechthild Rawert (SPD) Rolf Schwanitz (SPD) Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Alexander Ulrich (DIE LINKE) Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) Anlage 6 Mündliche Frage 5 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Diebstahl eines Maschinengewehrs auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg Anlage 7 Mündliche Frage 6 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Vorfall auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg Anlage 8 Mündliche Frage 10 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsätze von US-Spezialeinheiten im deutschen Verantwortungsbereich Afghanistans Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg Anlage 9 Mündliche Frage 11 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzierung des Kitaausbaus zur Einlösung des ab 2013 geltenden Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ Anlage 10 Mündliche Frage 12 Stefan Schwartze (SPD) Umsetzung einer Männerquote von 20 Prozent bei den Erziehern bis 2015 laut EU-Zielmarke Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ Anlage 11 Mündliche Frage 13 Stefan Schwartze (SPD) Finanzplanung für die Umsetzung einer Männerquote von 20 Prozent bei den Erziehern Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ Anlage 12 Mündliche Frage 14 Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus der Ankündigung der Dax-30-Unternehmen zur Einführung einer freiwilligen Frauenquote Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ Anlage 13 Mündliche Frage 15 Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwicklung einer Umsetzungsstrategie im Sinne der Lebenslaufperspektive nach Vorlage des Bundesgleichstellungsberichts Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ Anlage 14 Mündliche Frage 16 Caren Marks (SPD) Definition des Begriffs „Führungsposition“ in den jeweiligen Dax-30-Unternehmen Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ Anlage 15 Mündliche Frage 17 Caren Marks (SPD) Zielvorgaben der Dax-30-Unternehmen betreffend Erhöhung des Frauenanteils Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ Anlage 16 Mündliche Frage 20 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sicherung eines üblicherweise beschrankten Bahnübergangs bei Außerbetriebnahme Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 17 Mündliche Frage 21 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Änderung der Verordnung über die Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 18 Mündliche Frage 22 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Angenommene Verkehrsentwicklung für das Kosten-Nutzen-Verhältnis von 1,8 bei der Entscheidung für den Bau der B50 neu zwischen dem Autobahnkreuz Wittlich und Longkamp Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 19 Mündliche Frage 23 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Notwendiger Verkehrsbedarf für einen volkswirtschaftlichen Nutzen Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 20 Mündliche Frage 24 Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausstattung der Städtebauförderung Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 21 Mündliche Frage 25 Gustav Herzog (SPD) Durchschnittliche Baukosten für 1 Kilometer Autobahn im Vergleich zu Frankreich und den Niederlanden Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 22 Mündliche Frage 26 Gustav Herzog (SPD) Gründe für die hohen Baukosten bei den Bundesautobahnen Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 23 Mündliche Frage 29 Andrej Hunko (DIE LINKE) Deutsche Teilnahme an der Ad Hoc Group on Nuclear Security der Ratsarbeitsgruppe Atomic Questions Group Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU Anlage 24 Mündliche Frage 30 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage des Protokolls sowie des Faxes zur Vereinbarung der Besprechung am 11. März 1997 mit Vertretern des BMBF zum Endlager Asse Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU Anlage 25 Mündliche Frage 31 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorgänge im Zusammenhang mit dem BMU-Auftrag für die vorläufige Sicherheitsanalyse Gorleben Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU Anlage 26 Mündliche Fragen 32 und 33 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kompatibilität der Novelle zum EEG mit dem europäischen Beihilferecht bezüglich der besonderen Ausgleichsregelung und begünstigte Unternehmen infolge dieser Regelung Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU Anlage 27 Mündliche Frage 34 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewertung der von der EU-Kommission vorgelegten Treibstoffqualitätsrichtlinie Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU Anlage 28 Mündliche Fragen 35 und 36 Ulrich Kelber (SPD) Entwicklung der Beschäftigten beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit an den Standorten Bonn und Berlin seit 2008 Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU Anlage 29 Mündliche Fragen 37 und 38 Ulla Burchardt (SPD) Mittelabflüsse aus dem Programm „Chancengleichheit in Bildung und Forschung“ für Frauen Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF Anlage 30 Mündliche Frage 39 Michael Gerdes (SPD) Schlussfolgerungen aus der Sondierungsstudie „Gezielte Eingriffe in das Klima?“ Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF Anlage 31 Mündliche Frage 40 Michael Gerdes (SPD) Schlussfolgerungen aufgrund eines EuGH-Urteils für die Förderrichtlinien bei Projekten mit embryonalen Stammzellen Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF Anlage 32 Mündliche Fragen 41 und 42 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abbrecherquote bei Auszubildenden und Anteil Jugendlicher ohne Berufsausbildung Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF Anlage 33 Mündliche Fragen 43 und 44 Oliver Kaczmarek (SPD) Anzahl der Graduiertenschulen und -kollegs sowie der dort eingeschriebenen Personen Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF Anlage 34 Mündliche Frage 45 Klaus Hagemann (SPD) Zusätzliche Personalstellen für das Wintersemester 2011/2012 an den deutschen Hochschulen im Rahmen des Qualitätspakts Lehre Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF Anlage 35 Mündliche Frage 46 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Entwicklung des Erwerbungsetats der Bibliotheken in den letzten zehn Jahren Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK Anlage 36 Mündliche Frage 47 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Beurteilung der Forderungen nach Ausweitung der Nationallizenzen Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK Anlage 37 Mündliche Frage 48 Edelgard Bulmahn (SPD) Auftritt der MDR Deutsches Fernsehballett GmbH bei der Geburtstagsfeier des Diktators Ramsan Kadyrow in Tschetschenien Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK Anlage 38 Mündliche Fragen 49 und 50 Edelgard Bulmahn (SPD) Kritik an der statistischen Erfassung der Gewährung von Lizenzen zum Nachbau deutscher Waffen im Rüstungsexportbericht 2010 und Anzahl der Anträge bzw. Voranfragen zur Genehmigung von Lizenzen in den vergangenen zwölf Monaten Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 39 Mündliche Frage 51 Johannes Pflug (SPD) Entscheidung über den Export von Kampfpanzern des Typs Leopard 2 an Saudi-Arabien Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 40 Mündliche Frage 52 Johannes Pflug (SPD) Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts der EU vom 8. Dezember 2008, betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern, in deutsches Recht Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 41 Mündliche Frage 53 Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) Rüstungslieferungen seit Beginn der arabischen Umbrüche in Länder dieser Region Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 42 Mündliche Frage 54 Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) Beseitigung des zukünftigen Informationsdefizites im Rüstungsexportbericht im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Verbringungsrichtlinie Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 43 Mündliche Fragen 55 und 56 Hans-Joachim Hacker (SPD) Auswirkungen der geplanten Änderung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie sowie Bedeutung der Norm EN 13809 der europäischen Normungsorganisation CEN für Berufsanerkennung und Tätigkeit von Reiseleitern Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 44 Mündliche Frage 57 Andrej Hunko (DIE LINKE) Ausfuhr von Abfangtechnik und Software zur Telekommunikationsüberwachung an Drittstaaten außerhalb der EU in den letzten drei Jahren und Beachtung der Beschlüsse des EU-Parlaments vom 27. September 2011 zur Ausfuhrkontrolle Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 45 Mündliche Frage 58 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entlastung der besonders stromintensiven Industrie durch die diesjährige Veränderung in der Stromnetzentgeltverordnung und etwaige Folgen für die anderen Netznutzer Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 46 Mündliche Frage 59 Klaus Hagemann (SPD) Zusätzliche Fördermilliarde im Rahmen des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ für Elektromobilität Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 47 Mündliche Frage 60 Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hinweis der Bundesnetzagentur auf eine gesetzliche Grundlage für den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor im Rahmen der Energiewirtschaftsgesetz-Novelle vor dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Juni 2011 Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 48 Mündliche Frage 61 Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutsche Bemühungen um den Erhalt des Effizienzziels beim Primärenergieverbrauch in der EU-Effizienzrichtlinie Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 49 Mündliche Frage 62 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Höhe der Strafzahlungen infolge des Strafverletzungsverfahrens bezüglich der abgelaufenen Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur geologischen Speicherung von Kohlendioxid Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 50 Mündliche Fragen 65 und 66 Gabriele Hiller-Ohm (SPD) Einstellung der Förderung des dänischen Schulvereins in Schleswig-Holstein im Jahr 2012 Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA Anlage 51 Mündliche Fragen 67 und 68 Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Einstellung der Förderung des dänischen Schulvereins in Schleswig-Holstein im Jahr 2012 Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA Anlage 52 Mündliche Fragen 71 und 72 Bettina Hagedorn (SPD) Erneute Kürzungen bei der Förderung der deutschen Minderheit in Dänemark für 2012 und mögliche Belastung des Verhältnisses zu Dänemark Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA Anlage 53 Mündliche Fragen 75 und 76 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Errichtung einer nuklearwaffenfreien Zone am Persischen Golf und Begrenzungen der Rüstungslieferung in die dortigen Länder Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA Anlage 54 Mündliche Frage 77 Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorwurf der Unterstützung von Projekten zugunsten der PKK durch deutsche Stiftungen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA Anlage 55 Mündliche Frage 78 Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aktivitäten bzw. Projekte türkischer Stiftungen und Institutionen in Deutschland Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI Anlage 56 Mündliche Frage 81 Brigitte Zypries (SPD) Prüfung aller grundrechtsschonenden Alternativen bei der Quellen-TKÜ angesichts der Schwere des Grundrechtseingriffs Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI Anlage 57 Mündliche Frage 82 Brigitte Zypries (SPD) Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden in europäischen Ländern mit dem VoIP-Anbieter Skype als Modell für Deutschland Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI Anlage 58 Mündliche Frage 83 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inhalt der Leistungsbeschreibungen in den Verträgen von Bundesbehörden und Bundesministerien mit der Firma DigiTask für die Beschaffung von Überwachungssoftware Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI Anlage 59 Mündliche Frage 84 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beschaffung von PC-Kommunikationsüberwachungssoftware durch Bundesbehörden und Anhaltspunkte über Gewährung geldwerter Vorteile für die an der Beschaffung beteiligten Bundesbediensteten durch die Lieferunternehmen Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI Anlage 60 Mündliche Frage 85 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Vorlage der Pläne zur Senkung der Einkommensteuer und Verteilung des Aufkommens aus der kalten Progression auf die Jahre 2010 bis 2012 Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF Anlage 61 Mündliche Frage 86 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Umsetzung der Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom Mai 1999 bezüglich des Anspruchs auf Zusatzversorgung nach der Abgabenordnung 54 für Beschäftigte wichtiger volkseigener Betriebe der DDR Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS Anlage 62 Mündliche Fragen 87 und 88 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Einrichtung von Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation seit 2002 sowie Pläne zur Erhöhung der Wirksamkeit Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS Anlage 63 Mündliche Frage 89 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ziel der geplanten Studie zur Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im unteren Einkommensbereich Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS Anlage 64 Mündliche Frage 90 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ergebnis der Ermittlung des im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes zu erbringenden Eigenanteils aus dem Regelsatz an den Schülerbeförderungskosten Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS Anlage 65 Mündliche Frage 91 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Sittenwidriger Einsatz von Scheinselbstständigen bei der eismann Tiefkühl-Heimservice GmbH sowie Vermittlung von Arbeitslosen an diese Firma durch die Bundesagentur für Arbeit Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS Anlage 66 Mündliche Frage 92 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vereinbarkeit der Vergabe von Lebensmittel- und Ärztegutscheinen an Asylbewerber mit dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS Anlage 67 Mündliche Fragen 93 und 94 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Entwicklung der Erwerbstätigen mit aufstockenden SGB-II-Leistungen im öffentlichen Dienst seit 2007 Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS Anlage 68 Mündliche Frage 95 Anette Kramme (SPD) Anpassung der Internen Services im Rahmen der geplanten Organisationsreform der Bundesagentur für Arbeit Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS Anlage 69 Mündliche Frage 96 Anette Kramme (SPD) Leistungsgewährung der Operativen Services im Rahmen der geplanten Organisationsreform der Bundesagentur für Arbeit Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS Anlage 70 Mündliche Fragen 97 und 98 Petra Crone (SPD) Auswirkungen der Pläne zur Reform der EU-Agrarpolitik auf die deutsche Forstwirtschaft nach 2013 sowie geplanter Anteil des Forstsektors am Gesamtbudget Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV 135. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 Beginn: 12.11 Uhr Präsident Dr. Norbert Lammert: Die Sitzung ist eröffnet. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie herzlich zur 135. Sitzung des Bundestages. Interfraktionell ist vereinbart worden, die heutige Tagesordnung um die Beratung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf der Drucksache 17/7359 zu erweitern. Dieser Zusatzpunkt soll zusammen mit dem ersten Tagesordnungspunkt aufgerufen werden. Außerdem ist vorgesehen, die Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß § 3 Abs. 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes – das ist unser Tagesordnungspunkt 7 – auf heute vorzuziehen. Die Wahl soll im Anschluss an die im Zusammenhang mit der Regierungserklärung vorgesehenen namentlichen Abstimmungen erfolgen. Nach der Fragestunde ist dann noch eine von der Fraktion Die Linke verlangte Aktuelle Stunde zur Steuerpolitik geplant. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Zum Steuerchaos! – Gegenruf des Abg. Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie? Redet der Seehofer da für euch? – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) – Ich habe keinen Zweifel daran, dass die Zwischenrufe, wie meistens, im Protokoll erfasst sind, sodass sie hier nicht wiederholt werden müssen. (Sigmar Gabriel [SPD]: Schade, Herr Präsident!) Ich stelle jedenfalls Einvernehmen zu den von mir gerade vorgetragenen beabsichtigten Veränderungen fest. Dann können wir so verfahren. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 sowie den gerade aufgesetzten Zusatzpunkt 1 auf: 1 Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat und zum Eurogipfel am 26. Oktober 2011 in Brüssel ZP 1 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Fritz Kuhn, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Einsetzung einer Kommission des Deutschen Bundestages zur Regulierung der Großbanken – Drucksache 17/7359 – Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Haushaltsausschuss Zu der Regierungserklärung liegen mehrere Entschließungsanträge vor. Wir werden mindestens drei namentliche Abstimmungen im Anschluss an die Regierungserklärung haben. Stellen Sie sich darauf bitte schon einmal ein. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache im Anschluss an die Regierungserklärung 90 Minuten vorgesehen. – Auch hierzu höre ich keinen Widerspruch. Dann können wir das so handhaben. Das Wort zur Abgabe einer Regierungserklärung erhält nun die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor gut drei Jahren löste die Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers den größten Börsencrash der Nachkriegszeit aus. Was als amerikanische Immobilienkrise begann, entwickelte sich rasch zu einer globalen Finanzkrise. Gemeinsame Anstrengungen der Bundesregierung und des Bundestages haben damals verhindert, dass Deutschland in eine tiefe Rezession geriet. Den Bürgerinnen und Bürgern hat die Krise dennoch viel abverlangt: wirtschaftliche Einbußen, aber auch Geduld und Vertrauen. Heute können wir festhalten: Unsere gemeinsamen Anstrengungen haben sich gelohnt; denn Deutschland ist stärker aus der globalen Finanzkrise hervorgegangen, als es in sie hineingegangen ist. Wir können uns über ein beachtliches Wirtschaftswachstum freuen. Und vor allen Dingen ist die Arbeitslosigkeit so gering wie seit 20 Jahren nicht mehr. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Klar ist aber auch: Deutschland kann es auf Dauer nicht gut gehen, wenn es Europa schlecht geht. Deshalb ist jetzt das wichtigste Anliegen der Bundesregierung, dass auch Europa stärker aus der Krise hervorgeht, als es in sie hineingekommen ist. Das bedeutet nicht mehr und nicht weniger als: Europa muss eine Stabilitätsunion werden. Was heißt das? Das bedeutet erstens: Wir müssen die akute Krise bewältigen. Dazu müssen wir tragfähige Lösungen für die Länder finden, die eine zu hohe Verschuldung aufweisen, und damit die Fehler der Vergangenheit korrigieren. Gleichzeitig müssen wir verhindern, dass sich die Krise immer weiter auf andere Länder ausbreitet. Genauso wichtig wie das Erstgesagte ist zweitens: Wir müssen Vorsorge für die Zukunft treffen. Dazu müssen wir die Ursachen dieser Krise entschlossen an ihrer Wurzel packen. Das ist die übermäßige Verschuldung, aber auch die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit einiger Euro-Mitgliedstaaten. Das bedeutet nichts anderes, als dass wir die Fundamente der Wirtschafts- und Währungsunion maximal verstärken müssen. Jede dieser beiden von mir genannten Herausforderungen ist für sich genommen schon relativ groß. Wir müssen jedoch auf diese Herausforderungen gleichzeitig überzeugende Antworten finden, wenn die Wirtschafts- und Währungsunion ihre Belastungsprobe bestehen und dauerhaft gestärkt aus ihr hervorgehen will. Ich glaube, wir sind uns einig: Dies ist die größte Belastungsprobe der Wirtschafts- und Währungsunion, die es je gegeben hat. (Zuruf von der LINKEN: Wahrscheinlich nicht die letzte!) Bei der Formulierung der Antworten sind wir am vergangenen Wochenende in den Beratungen der Finanzminister und der Staats- und Regierungschefs ein gutes Stück vorangekommen, und ich werde mich heute Abend dafür einsetzen, dass wir insgesamt zu tragfähigen Entscheidungen kommen. Die Probleme, mit denen wir es zu tun haben, haben ihren Ursprung zum Teil weit vor Ausbruch der aktuellen Krise. Dieses wurde jedoch interessanterweise sowohl von den Märkten, aber eben leider auch von der Politik viel zu lange ignoriert. Die Wahrheit ist: Jahrelang war es möglich, Schulden zu machen, ohne dass es Sanktionen der Märkte in Form von erhöhten Zinsen gab oder die Sanktionen im Stabilitäts- und Wachstumspakt, die eigentlich dafür vorgesehen sind. Jahrelang war es möglich, notwendigen Reformen auszuweichen und in der Wettbewerbsfähigkeit zurückzufallen. Zur Wahrheit gehört auch, dass die für die Angleichung der Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der Europäischen Union vorgesehenen Fonds – die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds – teilweise zu Fehlwirkungen geführt und gerade nicht das gewünschte Ergebnis gezeitigt haben. Mit diesem jahrelangen Reformstau haben wir jetzt zu kämpfen. Deshalb wäre es völlig unseriös, zu behaupten, das könne man über Nacht einfach auflösen. Aber es gibt auch positive Nachrichten. Vor allem Irland ist wieder auf einem guten Weg, Portugal ist fest entschlossen, sein Anpassungsprogramm durchzusetzen, und die griechische Regierung hat in den letzten Monaten mit dringend notwendigen Reformen begonnen. Es ist auch einmal der Erwähnung hier wert, dass den Menschen in Griechenland viel abverlangt wird. Sie verdienen unseren Respekt, und sie verdienen vor allen Dingen eine tragfähige Zukunftsperspektive in der Euro-Zone. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dennoch: Es ist noch sehr viel zu tun, um die Probleme Griechenlands in den Griff zu bekommen. Die sogenannte Troika aus Vertretern von Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfonds überwacht die Umsetzung des Programms und bewertet, ob Griechenland seine Schuldenlast grundsätzlich tragen kann. Aus dem inzwischen vorliegenden neuesten Bericht der Troika müssen wir jetzt die richtigen Schlüsse ziehen. Der Bericht zeichnet auf der Basis der Erfahrungen von inzwischen anderthalb Jahren ein realistisches Bild der Lage Griechenlands. Das ist insbesondere das Verdienst des IWF und seiner neuen Direktorin, Christine Lagarde, der ich an dieser Stelle ausdrücklich danken möchte. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Der Troika-Bericht verdeutlicht, dass Griechenland erst am Anfang eines langen und schwierigen Weges steht. Er verdeutlicht auch, dass der Privatsektor einen erheblichen Beitrag leisten muss, um die Schuldentragfähigkeit Griechenlands nachhaltig zu verbessern. Das Ergebnis lautet auch: Die Maßnahmen, die wir am 21. Juli 2011 im Europäischen Rat auf der Grundlage der damals vorliegenden Ergebnisse beschlossen haben, sind heute nicht mehr tragfähig. Das Ergebnis der heutigen Beratungen muss sein – das ist das Ziel –, dass die Schuldentragfähigkeit Griechenlands so ausgestaltet wird, dass Griechenland im Jahr 2020 auf einen Schuldenstand von 120 Prozent Verschuldung des Bruttoinlandsprodukts kommt. Das geht nicht, ohne dass sich der private Sektor in erheblich größerem Umfang an den Lasten beteiligt, als das am 21. Juli 2011 vorgesehen war. (Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE]: Das war damals schon klar!) Ein Schuldenerlass allein – das will ich hier ganz deutlich sagen –, egal wie er ausgestaltet ist, löst allerdings die Probleme Griechenlands nicht. Schmerzhafte und notwendige Strukturreformen müssen konsequent umgesetzt werden. Sonst stehen wir trotz Schuldenerlass nach kurzer Zeit wieder da, wo wir heute stehen. Das muss immer klar sein. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Deshalb ist das Prinzip, das wir von Anfang an anwenden, richtig: Hilfen kann es nur geben, wenn der Empfänger Eigenverantwortung übernimmt. Hilfen müssen immer an strenge Bedingungen geknüpft sein. Meine Damen und Herren, auf diesem Weg müssen wir Griechenland mit Sicherheit noch eine ganze Zeit begleiten. Ich glaube – auch darüber werden wir heute sprechen –, es reicht nicht aus, dass alle drei Monate eine Troika kommt und wieder geht. Es wäre wünschenswert, dass eine permanente Überwachung in Griechenland stattfindet. (Zuruf von der LINKEN: Genauso wie bei uns!) Genauso sind wir verpflichtet, alles dafür zu tun, dass Griechenland die Möglichkeit gegeben wird, wieder zu wachsen. Das bedeutet natürlich auch: Investitionen unter wahrscheinlich verbesserten Voraussetzungen. Deshalb gibt es eine EU-Mission unter Leitung des Deutschen Horst Reichenbach. Deshalb gab es die Reise des Bundeswirtschaftsministers nach Griechenland – mit einer Vielzahl potenzieller Investitionen deutscher Unternehmen im Gepäck. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Als ob die Griechen darauf angewiesen sind!) Und deshalb gibt es auch ein Treffen der Vertreter deutscher und griechischer Kommunen in der nächsten Woche. Sie wollen darüber beraten, wie sie sich gegenseitig helfen können. Ich sage ausdrücklich – ich glaube, ich sage das in Ihrer aller Namen –: Wir wollen, dass Griechenland schnell auf die Beine kommt. Wir werden in allen Bereichen das tun, was uns möglich ist, im Sinne der deutsch-griechischen Partnerschaft. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD) Ein Schuldenschnitt für Griechenland, das heißt eine Beteiligung der privaten Gläubiger, bedeutet, egal wie er aussieht, dass wir gleichzeitig auch eine Lösung finden müssen, um systemische Risiken zu vermeiden, das heißt, um zu vermeiden, dass andere Länder aufgrund dieses Vorgangs angesteckt werden. Deshalb müssen wir zwei Wege beschreiten. Wir müssen dafür sorgen – das ist der eine Weg –, dass die Banken das Vertrauen ineinander nicht verlieren. Deshalb wurde am vergangenen Wochenende eine stärkere Rekapitalisierung der Banken von den Finanzministern auf der Grundlage der Vorschläge der europäischen Bankenaufsicht beschlossen. Diese ist unbedingt notwendig und wird ein ganz wichtiges Element sein, um eine solche Ansteckung zu verhindern. Wenn wir diese Rekapitalisierung der Banken durchführen, dann gilt die folgende Reihenfolge – das ist klar –: Zuerst sind die Banken aufgefordert, die Kapitalisierung aus eigener Kraft zu leisten, an zweiter Stelle müssen die Nationalstaaten helfen, und nur dann, wenn die Stabilität des Euro insgesamt in Gefahr ist, weil ein Nationalstaat das nicht leisten kann, kann es in Betracht kommen, dass die EFSF dazu herangezogen wird. Das ist die Reihenfolge. Ein zweites wichtiges Element, um die Ansteckungsgefahr zu verhindern, ist der sogenannte Schutzwall, über den wir jetzt sehr viel gesprochen haben. Sie können es auch Firewall nennen, wenn Sie des Englischen mächtig sind; (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) ich wollte mich allerdings deutsch ausdrücken, was sicherlich hilfreich ist. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Hierzu müssen wir – das ist der zweite Weg – alle anderen Länder von den Ansteckungsgefahren, die von Griechenland ausgehen können, abschirmen. Dazu sage ich: Unabdingbar, bevor wir solche Abschirmungen vornehmen, ist erst einmal, dass jedes Land, das davon betroffen sein könnte, seine Hausaufgaben macht und mit zusätzlichen Maßnahmen versucht, eigene Solidität zu beweisen. Auch darüber wird zuerst gesprochen. Nun geht es um die Formen der Abschirmung; darüber ist schon viel geredet worden. Die EFSF hat jetzt eine effektive Kapazität von 440 Milliarden Euro; das haben wir hier beschlossen. Deutschland übernimmt dabei Garantien in Höhe von 211 Milliarden Euro. Dabei bleibt es: sowohl hinsichtlich des Gesamtvolumens der EFSF als auch der Obergrenze der deutschen Garantien. In unserer heutigen Beratung geht es darum, dass die EFSF mit dieser Kapazität eine möglichst große Wirkung bei der Verhinderung von Ansteckungsgefahren erzielt. Die Wirkung dieser Abschirmung muss groß genug sein. Es hat eine umfassende öffentliche Diskussion dazu gegeben. Ich sage noch einmal – das ist ganz wichtig in diesem Zusammenhang –: Alle Modelle, die eine Beteiligung der Europäischen Zentralbank voraussetzen, sind vom Tisch und heute nicht Gegenstand der Beratung. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Sie widersprechen den europäischen Verträgen. Ich habe klar gemacht, dass solche Lösungen mit der Bundesregierung nicht infrage kommen. (Zuruf von der LINKEN: Der größte Unsinn!) Nun werden zwei Optionen ohne Beteiligung der Europäischen Zentralbank verfolgt: erstens die Teilabsicherung neuer Staatspapiere des betreffenden Euro-Staates und zweitens die Schaffung der Möglichkeit zur Beteiligung von privaten und öffentlichen Investoren an der Finanzierung von Maßnahmen, also an der EFSF. Beide Optionen können nur im Rahmen der für die EFSF vereinbarten Instrumente Anwendung finden. Damit ist auch sichergestellt, dass die geltenden klaren Prinzipien der EFSF immer Anwendung finden. Der Mitgliedstaat muss einen Antrag auf Hilfe stellen, es wird ein Memorandum of Understanding ausgehandelt, und darin wird eine strenge Konditionalität der Hilfen vereinbart. Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung müssen der Gewährung einer Hilfe im Einzelfall und damit der Anwendung einer der beiden Optionen zustimmen, und zwar in der Form, die die Vorschläge für das parlamentarische Vorgehen beinhalten. Über beide Optionen wird der Bundestag heute politisch im Grundsatz befinden, über beide Optionen werden wir heute Abend im Rahmen des Treffens der Staats- und Regierungschefs noch einmal politisch im Grundsatz beraten und sie beschließen. Selbstverständlich werden die Leitlinien, wenn sie vorliegen, anschließend entsprechend dem parlamentarischen Verfahren hier im Deutschen Bundestag beraten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Darüber hinaus besteht auf europäischer Ebene Konsens, mit dem Internationalen Währungsfonds Gespräche darüber zu führen, wie der IWF über das heutige Maß hinaus zur Stabilisierung der Euro-Zone beitragen kann, und zwar mit Blick sowohl auf seine Expertise als gegebenenfalls auch auf seine Finanzierungsinstrumente. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, weil es für die Beschlussfassung von heute wichtig ist: Wer auch immer möchte, dass sich private Gläubiger an der Schuldentragfähigkeit Griechenlands beteiligen, der muss Sorge dafür tragen, dass eine Abschirmung, ein Schutz gegenüber Ansteckungsgefahren mit beschlossen wird. Alles andere ist grob unverantwortlich. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Ich habe es gesagt: Die Bundesregierung will, dass die Wirtschafts- und Währungsunion zu einer Stabilitätsunion wird. Deshalb müssen wir neben der Bewältigung der akuten Krise natürlich auch Vorsorge für die Zukunft treffen, und zwar dadurch, dass die Euro-Mitgliedstaaten mehr gemeinsame Verantwortung übernehmen. Dazu haben wir bereits erste Schritte gemacht, zum Beispiel mit dem Euro-Plus-Pakt, mit dem die Staats- und Regierungschefs der Euro-Zone freiwillige Verpflichtungen eingegangen sind, Strukturreformen durchzuführen. Das bedeutet: Wettbewerbsfähigkeit ist jetzt auch in der Europäischen Union Chefsache. Mit dem neuen, gerade in Kraft getretenen Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte können Wettbewerbsschwächen früher erkannt und auch behoben werden. Auch die Struktur- und Kohäsionsfonds müssen in Zukunft mehr dahin gehend eingesetzt werden, dass sie wirklich der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit dienen. Aber ich sage auch – darauf werden wir im weiteren Verfahren achten –: Wirtschaftliche Ungleichgewichte sind noch nicht als solche schlecht. Wenn ein Überschuss entsteht, weil ein Land wettbewerbsfähiger als ein anderes ist, dann darf das natürlich nicht infrage gestellt und nivelliert werden, genauso wie unterschiedliche Zinsen Ausdruck unterschiedlicher Stärke sind. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie des Abg. Manfred Zöllmer [SPD]) Wir haben den Stabilitäts- und Wachstumspakt verschärft. Sanktionen setzen früher ein. Sie sind effektiver. Der Pakt bekommt jetzt sehr viel mehr Biss. Insofern haben wir hier eine Trendumkehr eingeleitet. Zudem haben der französische Präsident und ich vorgeschlagen – auch darüber werden wir sprechen –, dass sich Parlamente, wenn die Europäische Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters bei der Überprüfung der Haushalte Kritik äußert, freiwillig verpflichten, diese bei der Umsetzung im nationalen parlamenta-rischen Verfahren zu berücksichtigen, und dass sich alle Euro-Mitgliedstaaten verpflichten, eine Schuldenbremse in ihrer Verfassung aufzunehmen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Die Diskussion darüber ist in vollem Gange. Ich finde es absolut bemerkenswert, dass ein Land wie Spanien noch kurz vor den Wahlen seine Verfassung geändert hat, um eine solche Schuldenbremse aufzunehmen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Barbara Hendricks [SPD]: Da sind ja auch Sozialdemokraten in der Verantwortung!) Wir verschärfen und verbessern damit europäische Verfahren. Diese ergänzen und verstärken wir durch Selbstverpflichtungen, wie ich es eben gesagt habe. Wir schöpfen damit den Rahmen der geltenden europäischen Verträge weitestgehend aus. Die Probleme, vor denen wir heute stehen, müssen und können heute in diesem Rahmen gelöst werden. Aber ich sage auch: Wir brauchen mehr. Es ist meine feste Überzeugung, dass wir über diesen Ansatz hinausgehen müssen. Es ist im Übrigen auch so: Wenn die internationale Öffentlichkeit auf uns in Europa schaut, dann will sie auch wissen, wie die Entwicklung der Europäischen Union mittelfristig weitergeht, weil sie Sicherheiten braucht, dass der Euro-Raum zusammensteht, seine Wettbewerbsfähigkeit verbessert und die Stabilitätskultur stärkt. Deshalb werden wir die europäischen Verträge ändern müssen. (Zuruf von der LINKEN: Aha!) Dafür hat sich der Bundesaußenminister am Samstag, und dafür habe ich mich am Sonntag eingesetzt, und zwar dahin gehend, dass wir – das wird sich auch in den Schlussfolgerungen widerspiegeln – den Präsidenten des Rates bitten, uns im Dezember Vorschläge zu machen, wie die Stabilitätskultur besser verankert werden kann. Dabei geht es nicht um eine umfassende Reform des Vertrags von Lissabon – damit hätte man sich zu viel vorgenommen –, es geht auch nicht um eine Vergemeinschaftung weiter Teile der Wirtschafts- und Finanzpolitik, (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schade!) sondern im nächsten Schritt geht es darum, erst einmal im Hinblick auf Länder, die permanent und immer wieder den Stabilitäts- und Wachstumspakt verletzen, eine Möglichkeit zu schaffen, durchzugreifen und auf ihre Verletzungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes wirklich Einfluss zu nehmen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Unruhe bei der LINKEN) Denn – weil hier gerade wieder gemurmelt wird – es ist so: Es kann nicht sein – das ist über 50 Mal passiert –, dass gemeinsame Verabredungen im Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht eingehalten werden. Wir wissen jetzt, dass eine Nichteinhaltung in einem der 17 Mitgliedstaaten – Griechenland ist nicht der größte – zur Gefährdung der Stabilität des Euro insgesamt führen kann. (Zuruf von der LINKEN: Natürlich!) Deshalb müssen Verletzungen dieser Stabilitätskultur schärfer geahndet werden, zum Beispiel durch ein Klagerecht beim Europäischen Gerichtshof, wenn sich ein Land permanent nicht an die Vorgaben hält. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Ich bin mir sehr sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, die sich mit Recht viele Sorgen machen, genau dies verstehen. Sie wollen nicht einfach mehr Europa, aber sie wollen mehr Sicherheit für die Stabilitätskultur in Europa. Ich glaube, erst dann, wenn wir in diesem Sinne mehr Europa schaffen, wenn wir Europa also weiterentwickeln, haben wir die politische Dimension dieser Krise verstanden. Dann haben wir auch verstanden, dass wir die Konstruktionsschwächen bzw. die Konstruktionsmängel bei der Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion entweder jetzt oder gar nicht beseitigen. Wenn wir sie jetzt beseitigen, dann nutzen wir die Chance dieser Krise. Ansonsten würden wir versagen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Ich bin mir durchaus bewusst: Eine Vertragsänderung birgt immer Risiken. Sie ist ein mühsamer Weg. Alle 27 Mitgliedstaaten müssen zustimmen. Dennoch ist sie der notwendige und beste Weg, eine Spaltung der Europäischen Union in Euro- und Nicht-Euro-Staaten zu verhindern. Wenn uns das nicht gelingt, dann wird sich die Notwendigkeit ergeben, dass die Euro-Staaten untereinander verbindliche Verträge abschließen. Das will ich nicht. Das fände ich nicht vernünftig, weil noch viele Länder dem Euro beitreten wollen. Deshalb muss man bereit sein, diesen Weg zu gehen. Da wir in einer solch existenziellen Krise in Europa sind, frage ich: Wo steht eigentlich geschrieben, dass eine Vertragsänderung immer eine Dekade dauern muss? Wer auf der Welt wird uns für handlungsfähig halten, wenn wir uns hinstellen und sagen: „Nach dem Lissabonner Vertrag darf es nie wieder eine Änderung geben“? Die ganze Welt ändert sich, also muss auch Europa veränderungsbereit sein. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Thomas Oppermann [SPD]: Ein Jahr zu spät!) So wie wir im Zusammenhang mit der deutschen Einheit in sechs Monaten einen Zwei-plus-Vier-Vertrag hinbekommen haben, wird es doch wohl auch möglich sein – der Euro sollte uns so viel wert sein –, dass wir gemeinsam Vertragsänderungen ins Auge fassen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Angesichts der Dimension bei der Bekämpfung der Krise ist nicht zu vergessen: Entstanden ist sie maßgeblich auch durch zu wenig Regulierung. Deshalb bleibt die Regulierung der Finanzmärkte eine der großen Aufgaben, die bei weitem noch nicht erledigt ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Deswegen hat sich auch der Europäische Rat am Sonntag noch einmal damit beschäftigt und betont, dass wichtige Vorschläge zur Regelung der Derivate, der Einlagensicherung und der Eigenkapitalanforderungen an Banken jetzt zügig angenommen werden müssen. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal betonen, dass sich die Bundesregierung für die Einführung einer Finanzmarkttransaktionsteuer einsetzt, (Zuruf des Abg. Alexander Ulrich [DIE LINKE]) und zwar in den nächsten Tagen zunächst einmal beim G-20-Gipfel in Cannes. Wir sind auch dankbar dafür, dass die Europäische Kommission einen Vorschlag dafür vorgelegt hat. Die Finanzminister werden diesen Vorschlag Anfang November beraten, und Deutschland wird alles tun, damit dieser Vorschlag der Europäischen Kommission ein Erfolg wird. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: So wie hier!) Wahr ist aber auch: Viele Fragen erfordern nicht nur eine nationale oder europäische Antwort, sondern globale Antworten. Dafür ist die G 20 das geeignete Gremium. Die G 20 verkörpert immerhin zwei Drittel der Weltbevölkerung und 80 Prozent der Weltwirtschaftskraft. Deshalb war der Ausgangspunkt der G-20-Beratungen im Übrigen auch eine bessere weltweite Regulierung der Finanzmärkte. Man kann sagen: Wir haben einiges geschafft. Ein wichtiger Schritt wird jetzt in Cannes gegangen werden: Systemrelevante Banken werden nicht mehr so, wie es in der Krise der Fall war, behandelt, dass nämlich letztlich der Steuerzahler dafür eintreten muss. „Too big to fail“ gibt es nicht mehr, und international wird ein Restrukturierungsprozess für die systemischen Banken vereinbart, so wie wir das in Deutschland mit dem Restrukturierungsgesetz für Banken bereits vorgeschlagen haben. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann machen Sie das doch endlich einmal! Voran! Die Schweiz ist doch weiter als wir!) Das hat lange gedauert, aber es ist gut, dass wir das jetzt in Cannes beschließen können. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Gleichzeitig werden wir den Auftrag erteilen, dass das, was für die Banken gilt, auch für die „Schattenbanken“ gelten muss, zum Beispiel für die Hedgefonds; denn auch sie stellen genauso ein systemisches Risiko für die Finanzmärkte dar. Dieser Auftrag wird von dem sogenannten Financial Stability Board als Nächstes bearbeitet werden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) In Europa haben wir bereits die Hedgefonds geregelt. Aber weltweit ist das noch nicht in ausreichendem Maße geschehen. Deshalb muss auch das Thema Steueroase wieder auf den Tisch; denn wir hatten uns seitens der G 20 zu Beginn vorgenommen, dass jedes Instrument, jeder Platz und jeder Akteur einer Regulierung unterworfen wird. Da reicht es nicht, dass wir das national oder in Europa tun, sondern das muss weltweit geschehen. Allerdings sage ich auch: Mit Einzelmaßnahmen in Deutschland, zum Beispiel dem Verbot von Leerverkäufen, haben wir gute Erfahrungen gemacht; denn jetzt wird das ganze Thema wenigstens in Europa diskutiert. Nun müssen wir es noch weltweit nach vorne bringen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Was auch sehr wichtig ist: G 20 wird nur dann funktionieren, wenn nicht jedes Jahr neue Beschlüsse gefasst werden. Im letzten Jahr in Toronto hatten wir uns verpflichtet, dass alle Industrieländer bis 2013 ihr Staats-defizit halbieren. Deutschland wird das schaffen, aber längst nicht alle Industrieländer in der G 20. Ich halte nichts davon, jedes Jahr nach Konjunkturlage gerade das zu beschließen, was passt. Vielmehr glaube ich, dass die G 20 die Verpflichtung hat, auf einem langen Pfad das Beschlosssene durchzuhalten und der Ursache vieler der Schwierigkeiten entgegenzuwirken. Verschuldung gibt es nicht nur in Europa, sondern Verschuldung gibt es auch in anderen Teilen der Welt, zum Beispiel in Japan oder in den Vereinigten Staaten von Amerika. Deshalb glaube ich: Es reicht nicht, wenn wir uns gegenseitig immer nur ermahnen, sondern es geht vor allen Dingen darum, dass wir gemeinsam handeln. Wer in diesen Tagen im Lande unterwegs ist und mit den Bürgerinnen und Bürgern spricht, wer die Demonstrationen in New York, Brüssel, Frankfurt oder Berlin verfolgt, der weiß, wie sehr die Schuldenkrise die Menschen bewegt. Ich sage: Dafür habe ich großes Verständnis. Die Lage ist sehr ernst. Die Krise zu bewältigen, erfordert Ausdauer. Wir alle betreten Neuland. Die Ursachen der Krise habe ich dargestellt. Sie sind komplex. Einfache Lösungen, den einen Paukenschlag, wird es nicht geben. Die Themen werden uns noch Jahre beschäftigen. Ihnen liegen heute die Unterlagen mit Details zur Maximierung der Kreditvergabekapazität der EFSF vor, die derzeit nach bestem Wissen und Gewissen vorgelegt werden können. In der öffentlichen Debatte über diese Maximierung ist viel von einem größeren Ausfall- und Haftungsrisiko, das Deutschland mit der Maximierung der EFSF möglicherweise eingeht, die Rede. Ob das so sein wird, kann letztlich niemand abschließend abschätzen. Ich sage aber ausdrücklich: Ausschließen können wir es nicht. (Thomas Oppermann [SPD]: Das klang letzte Woche noch anders!) Deshalb ist es richtig und gut, dass wir dies in unserem Entschließungsantrag so verankert haben. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte darüber sprechen, weil wir hier an einem Punkt sind, an dem wir, die wir alle politische Verantwortung tragen, eine schlichte politische Frage beantworten müssen. Sie lautet: Wie gehen wir in einer solchen Situation, wie wir sie jetzt haben, mit Risiken um? Anders gefragt: Wann halten wir Risiken für vertretbar? Können wir im konkreten Fall das Risiko, das wir mit der Maximierung der EFSF eingehen, für vertretbar halten oder nicht? Das ist heute die konkrete Frage. Wenn ich das Risiko für nicht vertretbar halte, dann darf ich es natürlich nicht eingehen. Wenn ich es aber nach Abwägung aller Argumente für und wider für vertretbar halte, dann muss ich das Risiko eingehen. Genau das zeichnet politisches Handeln aus und unterscheidet es von anderem Handeln. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Bezogen auf die Maximierung der EFSF können wir festhalten: Erstens. Der deutsche Anteil bleibt bei 211 Milliarden Euro. Zweitens. Verträge werden nicht gebrochen. Drittens. Die wirtschaftlich stärkste Nation sind wir. Aber – auch das sage ich – wir sind nicht der Nabel der Welt. Die Welt schaut auf Europa und Deutschland. Sie schaut darauf, ob wir bereit und fähig sind, in der Stunde der schwersten Krise Europas seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs Verantwortung zu übernehmen. Viertens. Dem möglichen Ausfall- und Haftungs-risiko steht der ökonomische Gewinn gegenüber, den Deutschland wie kein anderes Land vom Euro hat. Fünftens. Mein Fazit lautet deshalb: Das Risiko, das mit der jetzt beabsichtigten Maximierung der EFSF verbunden ist, ist vertretbar. (Zuruf von der LINKEN: Für wen?) Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter: Es wäre nicht vertretbar und nicht verantwortlich, das Risiko nicht einzugehen. Eine bessere Alternative, eine vernünftigere Alternative liegt mir nach Prüfung aller Möglichkeiten nicht vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich danke Ihnen für Ihre bisherige Unterstützung und kritische Begleitung auf unserem Weg, den Euro zu schützen und zu stärken. Es ist mir ein persönliches Anliegen, in enger Abstimmung mit dem Deutschen Bundestag – mit Regierungs- und Oppositionsfraktionen – Lösungen zum Wohle unseres Landes zu finden. Ich bin überzeugt: Mit unserem umfassenden Ansatz, so wie ich ihn dargestellt habe, zur Bewältigung der akuten Krise einerseits und kluger Vorsorge für die Zukunft andererseits wird es uns gelingen, die Wirtschafts- und Währungsunion wieder zur Stabilitätsunion zu machen. Unseren Bürgerinnen und Bürgern sage ich: Es gilt: Was gut ist für Europa, das ist auch gut für Deutschland. Dafür steht ein halbes Jahrhundert Frieden und Wohlstand in Deutschland und in Europa. Gestatten Sie mir angesichts der Lage – nicht nur der ökonomischen Lage wegen der Schuldenkrise, sondern auch der politischen Lage in einzelnen Staaten Europas – zum Schluss ein persönliches Wort. Niemand sollte glauben, dass ein weiteres halbes Jahrhundert Frieden und Wohlstand in Europa selbstverständlich ist. Es ist es nicht. Deshalb sage ich: Scheitert der Euro, dann scheitert Europa. Das darf nicht passieren. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir haben eine historische Verpflichtung, das Einigungswerk Europas, das unsere Vorfahren nach Jahrhunderten des Hasses und des Blutvergießens vor über 50 Jahren auf den Weg gebracht haben, mit allen uns zur Verfügung stehenden verantwortbaren Mitteln zu verteidigen und zu schützen. Die Folgen, wenn das nicht gelänge, kann niemand von uns absehen. Es darf nicht geschehen – das ist meine tiefe Überzeugung –, dass später einmal gesagt werden kann, dass die politische Generation, die im zweiten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts in Europa politische Verantwortung getragen hat, vor der Geschichte versagt hat. Als umso wertvoller empfinde ich das politische Signal, das heute der Deutsche Bundestag mit einem gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen an die Menschen in Deutschland, nach Europa und in die Welt aussendet. Er sendet damit eine Botschaft aus, die weit über die finanzpolitischen Aussagen des Antrags hinausreicht. Er sendet die Botschaft aus, dass Deutschland parteiübergreifend das europäische Einigungswerk schützt und für dieses Ziel zusammensteht. Dafür danke ich allen, die daran mitgewirkt haben. Sie können sicher sein, dass ich diese Botschaft auch für die nicht einfachen Verhandlungen heute mit nach Brüssel nehme. Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Liebe Kolleginnen und Kollegen, die heutige Debatte findet große Aufmerksamkeit nicht nur in der deutschen, sondern auch in der internationalen Öffentlichkeit. Stellvertretend für die vielen Gäste, die heute hier im Deutschen Bundestag die Debatte verfolgen, begrüße ich besonders gerne unseren Kollegen Klaus Hänsch, den früheren Präsidenten des Europäischen Parlaments. (Beifall) Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Frank-Walter Steinmeier für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Dass die FDP und die CSU zu dieser Regierungserklärung Beifall geklatscht haben, wird in der Tat viele in Deutschland überraschen. Frau Bundeskanzlerin, ich hätte viele dieser Sätze gerne vor einem Jahr gehört, (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zum Beispiel den guten und richtigen Satz über die Anerkennung der Eigenanstrengungen der Griechen. Er wäre vor einem Jahr in diesem Hause und gegenüber der Öffentlichkeit dringend notwendig gewesen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der FDP – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Sie können es nicht lassen!) Stattdessen haben Sie Ressentiments geweckt, mit denen Sie jetzt zu kämpfen haben. Das ist ein besonderer Tag, nicht nur für Europa, sondern auch für uns Deutsche. Griechenland ist ohne fremde Hilfe zahlungsunfähig. Italien ist seit Monaten politisch nahezu führungslos. In Portugal ist eine Regierung schon aus dem Amt. In Spanien steht ein Regierungswechsel bevor. Frankreich ringt um seine Bonität. Die europäischen Institutionen wirken hilflos, sind kaum sichtbar, und überall in Europa haben die Menschen Sorge um ihren Wohlstand. Ich schildere es so dramatisch, weil sich Ehrlichkeit auch gegenüber der Öffentlichkeit gehört. (Beifall bei der SPD) Da helfen keine Beschwörungsformeln. Ich sage es, wie es ist: Das europäische Projekt steht auf der Kippe, und deshalb ist das, was wir in Brüssel im Augenblick erleben, kein normales Gipfelgeschehen, sondern das ist eine Operation am offenen Herzen. Jeder vernünftige Mensch in Deutschland muss hoffen, dass diese Operation gelingt. Ich tue das, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Meine Fraktion tut das in gleicher Weise. Die SPD steht – das wissen Sie – zur europäischen Geschichte und zur europäischen Integration, und wir flüchten nicht aus dieser Verantwortung für Europa, nur weil wir Oppositionspartei in diesem Lande sind. Auch wir kennen den Wert für eine Demokratie, wenn man Fragen solcher Grundsätzlichkeit – um die geht es – nicht auf dem Altar des täglichen Hickhacks opfert. Es gibt eine Tradition in diesem Hause, dass die großen Grundlinien der Außen- und Europapolitik von einer breiten Mehrheit getragen werden. So weit werden mir auch die Koalitionsfraktionen zustimmen. Nur, Sie sind in diesen Tagen heftig dabei, diese Tradition zu zerstören. Frau Merkel und Herr Schäuble, Sie gehen nicht offen und ehrlich mit diesem Parlament um, und das zerstört den Rest von Vertrauen, den Ihre Regierung dringender braucht als jede andere vorher. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Norbert Barthle [CDU/CSU]: Das müssen Sie zurücknehmen!) Ich verstehe es nicht. Ihr Motiv, Herr Schäuble, wird Ihr Geheimnis bleiben. (Zuruf von der FDP) – Ich würde nicht so überheblich sein an Ihrer Stelle, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Warum nicht? Weil Sie es auch den Gutwilligen in den Reihen der Opposition von Mal zu Mal schwerer machen. Es wird Sie nicht weiter interessieren, weil Sie ohnehin nur auf das Ergebnis der Abstimmung in knapp zwei Stunden warten. Aber wenigstens einmal in dieser Debatte soll es gesagt sein: Ihren Umgang mit dem Parlament bei der Debatte über den Rettungsschirm fand ich unverschämt. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es lagen alle Fragen auf dem Tisch. Sie haben taktiert und Informationen zurückgehalten. Sie hatten die Chance zur Wahrheit, weil nämlich gefragt worden ist, ob über den Rettungsschirm hinaus Weiterungen und Hebelungen beabsichtigt seien. Die Spatzen pfiffen es doch schon von den Dächern. Sie haben, statt irgendetwas dazu zu sagen, mit gespielter Empörung geantwortet. Die CSU ist aufgetreten und hat die roten Linien beschworen, Herr Brüderle hat Hebelungsinstrumente jeder Art als Massenvernichtungswaffen gebrandmarkt, und der Finanzminister hat von diesem Pult aus Nebelkerzen gezündet. (Beifall des Abg. Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das Ganze ist nicht drei Jahre her, das Ganze ist nicht drei Monate her, es ist nicht einmal drei Wochen her. Sie wollen das alles vergessen machen und sagen heute: Ab sofort gilt das Gegenteil. (Norbert Barthle [CDU/CSU]: Hier wird ein Popanz aufgebaut!) Verstehen Sie eigentlich, dass es in meiner Fraktion und vermutlich nicht nur in meiner Fraktion nicht wenige Kollegen gibt, die mich fragen: Warum sollen wir eigentlich für die die Kohlen aus dem Feuer holen, warum sollen wir für das Chaos, das die angerichtet haben, noch die Finger heben? – Das ist doch die Lage. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir entziehen uns unserer Verantwortung nicht. Da können Sie sicher sein. Aber Hilfe und Unterstützung hätten Sie nach diesem Vorlauf eigentlich nicht verdient. Im Gegenteil: Sie im Regen stehen zu lassen, wäre nicht nur verständlicher Oppositionsreflex gewesen; das wäre die naheliegendste Entscheidung gewesen. Wir stimmen heute aber nicht über die Zukunft einer Regierung ab. Wir spekulieren nicht auf das Ende einer Regierung, die politisch gescheitert ist. Die Regierung hat allein nicht mehr die Kraft, das Notwendige zu tun. Das wissen Sie. Sie stehen am Abgrund und wissen es genau. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU/CSU und der FDP: Oh!) Um all das geht es bei dieser Abstimmung eben nicht. Worum es geht, (Zuruf von der LINKEN: Ist die Hebelung!) ist die Zukunft Europas. Die Zukunft Europas ist in höchster Gefahr. Sie darf nicht weiter durch drei Regierungsparteien gefährdet werden, die seit 18 Monaten zwischen leichtfertigem Populismus auf der einen Seite und europäischen Rationalitäten auf der anderen Seite schwanken. Ich sage Ihnen: Die SPD wird in diesen europäischen Fragen berechenbar und gegenüber den Europäern eine verlässliche Kraft bleiben. Ob das bei Ihren eigenen Leuten auch so ist, wage ich zu bezweifeln. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dass Sie immer mehr Schwierigkeiten haben, Ihre eigenen Leute hinter sich zu bekommen, wundert mich auch nicht; denn Sie dementieren im Drei-Wochen-Abstand immer genau das, was bis dahin ehernes Gesetz zu sein schien. Wir haben Ihnen vor drei Wochen in diesem Parlament gesagt: Wenn das Krisenszenario, das Sie uns allen hier gezeichnet haben, stimmt, dann ist der Rettungsschirm zu klein gestrickt. – Stimmt nicht, haben Sie gesagt. Wir haben Ihnen gesagt: Wenn Sie das Volumen des Rettungsschirms hebeln, dann hebeln Sie auch die Risiken. – Stimmt nicht, haben Sie gesagt. Wir haben Ihnen gesagt: Wenn die Ausfallwahrscheinlichkeit der Garantien sich verändert, sich vergrößert, dann muss die Entscheidung hier ins Plenum. – Bloß nicht, haben Sie gesagt. Sie haben das alles dementiert und kommen mit einigen Tagen Verspätung doch auf unseren Kurs zurück. Meine Damen und Herren, ich finde es ja gut, dass wir am Ende noch die Kraft für eine gemeinsame Entschließung finden. Aber jenseits des Nutzens, den diese Entschließung für Europa hat – Frau Bundeskanzlerin, Sie haben es am Ende gesagt –, brauchen Sie sie auch, um sich von eigenen Irrtümern zu verabschieden. Vor allen Dingen brauchen Sie diese Entschließung, weil Sie sich auf die Seehofer-CSU und die Schäffler-FDP nicht verlassen können. Das ist doch der Grund. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Alle Ihre europapolitischen Wendungen, von denen wir in den letzten 18 Monaten genügend mitbekommen haben, folgen derselben Dramaturgie. Ich könnte das vor den Gipfeln schon herunterbeten. In den Überschriften steht immer, was Frau Merkel zurückweist, was Frau Merkel richtigstellt und was Frau Merkel ausschließt. Am Ende wird aber genau das getan, was vorher verschwiegen und ausgeschlossen worden ist. Wir alle in diesem Hause kennen das Struck’sche Gesetz, dass kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es hineingekommen ist. Bislang blieb unerkannt, dass sich ein weiteres Gesetz eingeschlichen hat, nämlich das Merkel’sche Gesetz: Je bestimmter ich etwas ausschließe, desto sicherer kommt es am Ende doch. – So ist das, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sie erinnern sich: Kein Cent für Griechenland. – Am Ende waren es 22,4 Milliarden Euro. Weiter hieß es: Griechenland ist ein Einzelfall. – Dann kam der Rettungsschirm. Danach wurde gesagt: Der Rettungsschirm wird nicht in Anspruch genommen. – Dann kamen Irland und Portugal. Schließlich wurde gesagt: Der Rettungsschirm ist temporär. – Dann kam der ESM, der Europäische Stabilitätsmechanismus. Das setzt sich jetzt bei der Weiterung des Rettungsschirms fort. Frau Merkel, wenn man so agiert, dann kann man nicht auf Dauer hoffen, dass man auch nur die eigenen Leute auf eine gemeinsame Linie bringt. Das funktioniert doch nach unser aller Erfahrung nicht. Das geht nicht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD) Solange es bei all dem nur um Ihre Glaubwürdigkeit ginge, könnten Sie ja sagen, das könne der SPD doch egal sein. Es geht aber um Politik. Es geht um Demokratie in diesem Lande. Ich sage es zum wiederholten Male: Diese Art und Weise, Politik zu betreiben, untergräbt Ansehen und Handlungsfähigkeit der Politik insgesamt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Vertrauen ist die Ressource, mit der wir alle gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Lande arbeiten. Dieses Vertrauen wird untergraben durch die Politik, die ich gerade geschildert habe. Das merken Sie noch nicht heute Mittag. Das merken Sie auch noch nicht morgen Nachmittag. Aber genau das ist der langfristige Schaden für die Demokratie. Für den sind Sie mitverantwortlich, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wo ist der Weg nach vorn? Was brauchen wir konkret? Sie wissen, dass wir Sozialdemokraten seit langem sagen: Wir brauchen einen Schuldenschnitt, wir brauchen eine Schuldenreduzierung zugunsten Griechenlands; Peer Steinbrück und ich haben das vor einem Jahr geschrieben. Damals haben Sie gesagt: Alles Unsinn! – Wir Sozialdemokraten sind auch dafür, dass das europäische Bankensystem stabilisiert wird. Wir wissen: Der Schuldenschnitt ist nur hinzubekommen, wenn wir ihn gleichzeitig mit einer Bankenstabilisierung begleiten. Das ist unsere Überzeugung, und das bleibt sie. Des Weiteren sind wir der Überzeugung, dass der Rettungsschirm – das haben wir vor drei Wochen auch gesagt – nicht ausreicht, wenn er wirklich Wirkung haben soll. Aber ob er Wirkung und welche Wirkung er haben wird, kann ich beim besten Willen nicht aus den dreieinhalb dürren Seiten erschließen, die uns von Ihnen zugegangen sind. Ich verstehe mittlerweile, was eine Versicherungslösung ist. Ja, ich könnte sie mittragen. Aber ich müsste die zweite Option, von der die Rede ist, wenigstens verstehen, um mir ein Urteil zu bilden: Ist das ein Fonds mit einer internationalen Beteiligung, oder was bedeutet diese Investmentlösung? Bedeutet das etwa, dass wir jetzt in den Handel mit Produkten einsteigen, die wir doch eigentlich verbieten wollen? Wir wollen jedenfalls Klarheit, bevor wir solche Modelle hier im Hohen Haus absegnen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Deshalb ist sich meine Fraktion einig: Das, was wir heute hier erteilen, ist keine Carte blanche. Wir erwarten – nicht mehr und nicht weniger –, wie es im Schlusssatz der gemeinsamen Entschließung heißt, dass solche Instrumente in Kenntnis der Risiken und der Funktionsweise vor Inkraftsetzen, vor Ingebrauchnahme vom Deutschen Bundestag beraten und beschlossen werden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) All das wird heute in Brüssel zur Sprache kommen. Ich habe gesagt: Wir haben ein Interesse daran, dass der Brüsseler Gipfel Ergebnisse zeitigt, die Europa weiterhelfen. Aber wir alle sollten wissen, dass das nicht ausreicht. Jeder weiß hier: Die Wunderwaffe gegen die Krise gibt es nicht. Aber allein mit Stückwerk werden wir Europa nicht retten. Was wir brauchen, ist eine glaubwürdige, auf Dauer angelegte Gesamtstrategie. Sonst werden wir dieses Europa nicht vom Krankenbett herunterbringen. Wir müssen eben auf mehr setzen als nur auf Haushaltsdisziplin und Rettungsschirme. Sparen ist eine Tugend. Ja, wir brauchen sie. Aber wo kein Geld mehr hereinkommt und die Wirtschaft den Bach heruntergeht, nutzt auch eisernes Sparen nichts mehr. Das sehen wir im Augenblick an dem Großprojekt Griechenland. (Beifall bei der SPD) Was wir jetzt brauchen – etwas vom heutigen Tag und von der näheren Zukunft abgesetzt –, ist ein mit konkreten Zielen und Zwischenzielen unterlegtes Zehnjahreskonzept für eine Wirtschafts- und Fiskalunion in Europa. Wir müssen uns daran orientieren, was in früheren Zeiten gelungen ist, zum Beispiel bei der Einführung des Euro. Ich erinnere an den Delors-Plan, der über den langen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren angelegt war. So etwas brauchen wir jetzt auch zur Wiedergesundung dieses Europas, wenn Sie so wollen einen Delors-Plan II. Dabei geht es natürlich – das vertrete ich auch – um die Durchsetzung der Haushaltsdisziplin. Aber vor allem muss es auch um eine Wachstumsstrategie für die südliche Peripherie in Europa gehen. Sonst wird das Ganze nicht gelingen. (Beifall bei der SPD) Wir brauchen Konvergenz in der Steuerpolitik. Dazu gehören eben auch Regeln, die dazu führen, dass das elende Steuerdumping in Europa endlich beseitigt wird. Sonst funktioniert es nicht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dazu gehört auch ein gemeinsamer europäischer Umgang mit den Steueroasen, von denen es noch viel zu viele auf der Welt gibt. Das muss man gemeinsam in Europa regeln. Bilaterale Abkommen werden da allein nicht ausreichen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wir brauchen Regelungen für die Finanzmärkte. Wir müssen dahin zurückkommen, wo wir 2008 waren, als wir schon einmal gesagt haben: Kein Produkt mehr auf den Finanzmarkt, das nicht vorher auf seine Risiken untersucht und zugelassen worden ist. Wenn der Derivatehandel ein Vielfaches des globalen Bruttosozialproduktes ausmacht, dann müssen wir das selbstverständlich zurückschneiden. Zurückschneiden müssen wir auch das, was sich an Dynamik im Hochfrequenzhandel entwickelt, wo kein einziger Mensch mehr, sondern namenlose Logarithmen darüber entscheiden, was gekauft und was verkauft wird, und damit die Negativdynamik noch weiter verstärken. Wir müssen die grauen Finanzmärkte austrocknen, und wir müssen dem Treiben der Schattenbanken ein Ende setzen. Sie werden sagen: Das alles ist nicht unbekannt. – Ja, das alles ist nicht unbekannt. Was fehlt, ist das Handeln. Da ist Fehlanzeige, leider auch in dieser Regierung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Genau wie in der vorherigen!) Ich bin froh über den Satz zur Besteuerung der Finanzmärkte. Die Finanzmarkttransaktionsteuer ist das Stichwort, an dem hier noch vor einem Jahr, Herr Kauder, eine gemeinsame Entschließung gescheitert ist. Dass das jetzt enthalten ist, ist gut. Wir erwarten, dass das keine Lippenbekenntnisse bleiben, sondern dass diese Steuer jetzt auch durchgesetzt wird, maßgeblich auf deutschen Druck hin, auch durch Überzeugung der anderen, die in Europa möglicherweise noch dagegenhalten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, in den letzten Wochen sind in Europa Tausende auf die Straße gegangen. Wenn ich es richtig gehört habe, Frau Merkel, haben Sie an einer Stelle auch Verständnis für die Motive dieser Menschen gezeigt. Nur, diese Menschen haben – davon bin ich überzeugt – mehr verdient als warme Worte. Was sich hier Bahn bricht – davon bin ich überzeugt –, das ist eben nicht klassisch links oder rechts, sondern das ist die Sorge von Menschen, dass die Politik dem Treiben der Märkte nur noch hilflos zusehen kann, und dagegen – gegen diese Angst, gegen diese Sorge – hilft eben nur überzeugende Politik. Spätestens seit der Pressekonferenz von Herrn Schäuble und Herrn Rösler in der vergangenen Woche und der Reaktion von Herrn Seehofer darauf haben Sie bitte Verständnis dafür, dass diese überzeugende Politik von dieser Bundesregierung nicht mehr erwartet wird. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nur, das ist keine Privatangelegenheit dieser Regierung, nicht in diesen Zeiten. Die Zerrüttung dieser Regierung wird zu einer Hypothek für Europa. Aber Europa darf an dieser Regierung nicht scheitern. Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall bei der SPD – Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächster Redner ist der Kollege Rainer Brüderle für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Rainer Brüderle (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Steinmeier, ich bin wahrlich ein Freund einer kraftvoll-lebendigen Parlamentsdebatte. Aber ich glaube, das heutige Thema sollte nicht überlagert werden von dem Showdown der SPD über den Kanzlerkandidaten. (Lachen bei der SPD – Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Nachdem Helmut Schmidt Ihren Kollegen Steinbrück gesalbt hat, sollten Sie die Debatte ruhig entspannt führen. Sie haben wahrlich keinen Anlass, so kraftvoll herumzuschimpfen. (Joachim Poß [SPD]: Das machen Sie doch schon!) Bei der Griechenland-Hilfe I haben Sie sich vom Acker gemacht und haben sich kraftvoll enthalten. Da hatten die Sozialdemokraten keine Meinung. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Als Herr Minister Rösler den Schuldenschnitt für Griechenland gefordert hat, haben Sie seinen Rücktritt gefordert, (Manfred Zöllmer [SPD]: Das war auch richtig! – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nie verkehrt, seinen Rücktritt zu fordern!) statt ihn zu unterstützen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sie haben elf Jahre den Bundesfinanzminister gestellt und – um es vorsichtig zu formulieren – viel Aufzuarbeitendes hinterlassen. Vom heutigen europäischen Gipfel wird ein Signal der Entschlossenheit ausgehen: ein Signal der Entschlossenheit, aus der Schuldenkrise Einzelner keine Währungskrise entstehen zu lassen, ein Signal der Entschlossenheit, keine zweite Bankenkrise zuzulassen, und ein Signal der Entschlossenheit, keine tiefe Wirtschaftskrise zuzulassen. Im Vorfeld wurde international geunkt, ein zweigeteilter Gipfel werde die Situation verschlimmern. Aber der Deutsche Bundestag hat sich für das Primat der Politik entschieden. Das hat die Märkte beeindruckt. Sie sind nicht abgestürzt. Wir haben mit der Parlamentsbeteiligung einen demokratischen Meilenstein gesetzt. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zu diesem Meilenstein mussten Sie geprügelt werden!) Das ist eine Herausforderung für unsere europäischen Partner, aber auch eine Herausforderung für uns selbst. Wir müssen unserer Regierung genügend Flexibilität in den Verhandlungen lassen. Volker Kauder hat es vor wenigen Wochen hier deutlich dargelegt: Wir halten ein Verfahren ein, das der Bundestag sich selbst gegeben hat. (Lachen des Abg. Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]) Wir gehen verantwortungsvoll mit unseren neuen Rechten um. Das ist wichtig: Werden sie überdehnt, werden sie missbraucht, dann werden sie entwertet. (Norbert Barthle [CDU/CSU]: Wohl wahr!) Der gemeinsame Entschließungsantrag der vier Fraktionen ist ein gutes Signal für Europa, und es zeigt, dass wir trotz aller unterschiedlichen Positionen noch die Kraft haben, dann, wenn es darauf ankommt, gemeinsam ein Signal zu setzen. Das sollte heute im Vordergrund stehen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Wir stärken damit die Position der Kanzlerin auf dem Gipfel. Uns ist bewusst: Wir müssen die Ansteckungsgefahren im Euro-Raum eindämmen. Wir müssen das Bankensystem stabil halten. Wir müssen eine Umschuldung Griechenlands vorbereiten, müssen darauf auch vorbereitet sein. Die Troika hat grünes Licht für die nächste Griechenland-Tranche gegeben. Das Urteil ist eher eine Vier minus. Keiner hat erwartet, dass Griechenland über Nacht zum Einserschüler wird. Aber ein „Befriedigend“ müsste es schon sein. Wenn Griechenland nicht mehr erreicht, wird das die Versetzung gefährden. (Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU) Die Beteiligung privater Gläubiger im Fall Griechenland wird erheblich größer ausfallen als geplant. Der Schuldenschnitt ist ein Gebot der Fairness. Das ist ein Gebot der sozialen Marktwirtschaft. Es muss klar sein: Wer mit Risiken hohe Gewinne erreichen kann, muss auch für die Verluste einstehen. Dieser Grundsatz muss wieder stärker zum Tragen gebracht werden. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Zuruf: Auch für die Finanzwelt!) Es muss in Griechenland ein umfassender Umdenkprozess stattfinden. Früher lebte in Griechenland nur Diogenes in einem Fass ohne Boden. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Fass war rund!) Die Griechen haben es selbst in der Hand, dass nicht alle Griechen in einem Fass ohne Boden leben. (Beifall bei Abgeordneten der FDP) Der Troika-Bericht hat sehr deutlich gemacht: Griechenland ist ein Transformationsland, wie es die Staaten Osteuropas vor 20 Jahren waren. Griechenland braucht Wettbewerbsfähigkeit, eine funktionierende Verwaltung, Privatisierung und Reformen. Viele Banken haben in den Büchern bereits Vorsorge für einen Schuldenschnitt getroffen. Dennoch müssen die Ansteckungsgefahren eingedämmt werden. Mich beunruhigt, dass viele Banken wieder mehr Geld bei der Zentralbank, bei der EZB, parken. Unangenehme Erinnerungen werden wach. Bei den Banken muss es sein wie bei den Staaten: Machen sie ihre Hausaufgaben nicht, nehmen wir sie an die Hand. Notfalls müssen die Staaten den Banken auch klare Vorgaben machen. Zunächst sind nationalstaatliche Aufgaben zu erledigen. Das muss koordiniert, grenzübergreifend geschehen. Aber klar muss sein: Die Bereitstellung europäischer Gelder ist nicht der erste Schritt, sondern nur der allerletzte Schritt dessen, was man im Bankensektor machen muss. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich will es noch einmal deutlich sagen: Bei der EFSF gilt der Grundsatz der Einstimmigkeit. Macht ein Land nicht mit, dann geht nichts. Deshalb müssen die Regeln klar eingehalten werden. Ich habe vor drei Wochen hier gesagt, die EFSF darf nicht zur Investmentbank werden; in diesem Zusammenhang habe ich Warren Buffett zitiert. Deshalb kam eine Banklizenz für den Rettungsfonds für uns nicht infrage. Es gab andere in Europa, die das wollten. Ich begrüße sehr, dass SPD und Grüne heute auf dieser Linie sind. (Zuruf von der FDP: Endlich!) Sie sind nicht dem DGB auf den Leim gegangen. Der DGB hat vor kurzem wörtlich gesagt: Präsident Sarkozy hat recht, genau eine solche Banklizenz einzuführen. – Teile des DGB haben die Zentralbank oft als verlängerten Arm der Wirtschafts- und Finanzpolitik gesehen, frei nach dem Motto von Helmut Schmidt: 6 Prozent Inflation sind besser als 6 Prozent Arbeitslosigkeit. Er hat am Schluss beides erreicht: Stagflation. Das ist nicht unser Weg. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Thomas Oppermann [SPD]: Die alte Leier!) Wir wollen eine unabhängige Zentralbank. Der Kurs stimmt. Wir führen keine Euro-Bonds ein. Der Rettungsfonds bekommt keinen Zugriff auf die Notenpresse. Eine Beteiligung der privaten Gläubiger erfolgt. Ich sage ganz klar zur Finanztransaktionsteuer: Sie kann dämpfende Wirkung entfalten. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha!) Aber diese ist nur dann gegeben, wenn entsprechende Finanzplätze einbezogen sind. Eine Wettbewerbsverzerrung löst die Probleme nicht. Entscheidend ist, das breit anzulegen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, das Haftungsrisiko kann in diesem Zusammenhang – es wird sehr unterschiedlich interpretiert – auch vermindert werden. Die beiden Ansätze, die unser Entschließungsantrag enthält, bedeuten Diversifikation. Wenn man das intelligent macht, kann das Haftungsrisiko sinken. Eine alte Anlegerweisheit lautet: Lege nie alle Eier in ein Nest. Deshalb ist es gut, dass hier verschiedene Instrumente aufgezeigt werden und eine Kombination möglich ist. Entscheidend ist immer, dass Deutschland und Frankreich sich zusammenfinden. Das ist nicht einfach, weil die zentralistische Tradition unseres Nachbarn und die dezentrale soziale Marktwirtschaft nicht leicht zu kombinieren sind. Aber Deutschland und Frankreich haben sich immer gefunden. Wir sind gute Freunde. Das ist auch die Basis, das historische Verdienst eines erfolgreichen Wirkens. Da bin ich bei Ihnen, Herr Steinmeier: Ja, die Europäische Union ist das erfolgreichste Friedensprojekt aller Zeiten. Aber – die Kanzlerin hat es angesprochen, und auch der Außenminister hat es deutlich gemacht – wir brauchen Vertragsänderungen, kleine und größere. Ich halte den Gedanken, wieder einen Konvent in Betracht zu ziehen, für durchaus erwägenswert. Europa braucht ein gutes und verständliches Recht, und es braucht Bürger, die hinter Europa stehen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die zentrale Aufgabe, die uns allen gestellt ist, lautet, dass die krisenhaften Zustände auf den Finanzmärkten keine Legitimationskrise der parlamentarischen Demokratie auslösen. Das sollte unsere gemeinsame Basis sein. Wir sollten der Versuchung widerstehen, die Ängste zu missbrauchen. Was wir brauchen, ist Ordnungspolitik, ein Ordnungsrahmen für die Finanzwirtschaft. Erste Schritte hat die Regierung getan. Sie hat ungedeckte Leerverkäufe verboten, die Bankenabgabe auf den Weg gebracht und Verbriefungen mit einem Selbstbehalt eingeführt. Was weiter ansteht, ist, den Hochfrequenzhandel unter die Lupe zu nehmen. Der computerisierte Handel birgt viele Gefahren. Wir brauchen unabhängige und mehr Ratingagenturen, mehr Bereiche, die im Wettbewerb stehen. Der Schattenbanksektor muss in die Regulierung des Bankensektors einbezogen werden. Wer wie eine Bank handelt, muss auch wie eine Bank behandelt werden. Sonst haben wir eine Schieflage im Finanzsektor. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, die Welt verändert sich dramatisch schnell. Europa muss sich neu aufstellen. Wir handeln entschlossen. Wir bringen mit dem Rettungsschirm und der heutigen Grundausrichtung wichtige Entscheidungen auf den Weg. Damit sichern wir eine gute Entwicklung in Deutschland und in Europa. Das sollte die Kernposition unseres gemeinsamen Tuns sein. Wir müssen aber auch die Kraft haben, dann, wenn wir unterschiedlicher Meinung sind, dies nicht zu verdecken, weil dies sonst bei den Menschen, die ganz unterschiedliche Empfindungen haben, nicht als ein glaubwürdiges Handeln einer parlamentarischen Demokratie ankommt. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun der Kollege Gregor Gysi, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir verdanken es der Opposition, dass es überhaupt zur Abstimmung über den Hebel im Bundestag kommt. Sie wollten das in den Haushaltsausschuss verlegen. Ich sage Ihnen: Es ist immer Ausdruck der Arroganz der Macht, wenn man anfängt, das Parlament zu vernachlässigen. Das sollten Sie sich nicht leisten. (Beifall bei der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Da wissen Sie ja sehr gut Bescheid! Das kennen Sie aus Ihrer Vergangenheit nur zu gut!) Ich sage ferner, dass der Bundestag vor der letzten Abstimmung am 29. September 2011 getäuscht wurde; denn damals haben gerade Sie, Herr Brüderle, den Hebel ausgeschlossen. Ich werde Sie einmal zitieren. Am 29. September, also am Tag der Abstimmung, haben Sie gegenüber dem Deutschlandfunk gesagt: „Meines Erachtens wird es ihn“ – gemeint war der Hebel – „nicht geben.“ (Rainer Brüderle [FDP]: Gibt es ja auch nicht, wenn der Hebel verstanden wird!) Der Vorsitzende der CSU, Herr Seehofer, hat einen Tag nach der Abstimmung Folgendes gesagt: Weitere Aufstockungen oder größere Risiken aus den übernommenen Garantien – beispielsweise über finanztechnische „Hebel“ – lehnen wir jedoch ab. Was machen die Abgeordneten der CSU heute? Sie werden zustimmen. Sie widerlegen die Aussagen ihrer eigenen Politiker innerhalb weniger Wochen. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Am 1. September hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Kampeter unserer Abgeordneten Sahra Wagenknecht schriftlich mitgeteilt, dass eine Ausweitung der Risiken nicht erfolgen wird. Auch das ist nicht wahr. Was bedeutet nun der Hebel? Das müssen wir der Bevölkerung einmal sagen. Am 29. September habe ich hier davon gesprochen, dass ein Schuldenschnitt kommen wird. Sie alle haben dazu nichts gesagt. Es ist bestritten worden, dass ein Schuldenschnitt kommen wird. Ich habe gesagt: Anders geht es überhaupt nicht mehr mit Griechenland, anders ist es nicht einmal im Ansatz lösbar. Interessant ist: Jetzt reden alle vom Schuldenschnitt. Früher, Herr Kauder, brauchten Sie mehrere Jahre, um mir zu folgen. Jetzt dauert es nur noch drei Wochen. Vielleicht sollten wir darüber einmal nachdenken. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Jetzt wollen Sie den Hebel einführen. Was heißt das? Die ersten 20 Prozent soll der europäische Rettungsschirm, bezahlt von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern der Euro-Zone und damit vornehmlich von Deutschland, übernehmen – die ersten 20 Prozent, das ist wichtig zu wissen. Angenommen, es würde nur ein Schuldenschnitt von 20 Prozent beschlossen werden, dann würden die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler alles allein bezahlen. Die Banken müssten nicht einen halben Euro dazulegen. Das ist Ihre Entscheidung. Nun sagen Sie aber: Es sollen nicht 20 Prozent sein, sondern es soll mehr werden; dazu komme ich noch. Aber was heißt denn das? Während es bisher ein vages Haftungsrisiko war – Sie haben immer gesagt: „Ob der europäische Rettungsschirm überhaupt in Anspruch genommen wird, das wissen wir noch gar nicht“ –, machen Sie daraus heute eine zwangsläufige, direkte Zahlung; denn es wird den Schuldenschnitt geben. Das heißt, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die ersten 20 Prozent davon ganz alleine und direkt bezahlen. Das müssen Sie den Bürgerinnen und Bürgern einmal so ehrlich erklären. (Beifall bei der LINKEN) Nun wird aber von einem Schuldenschnitt von 50 bis 60 Prozent geredet. Auch dazu muss man etwas erklären: Bei einem Schuldenschnitt von 50 Prozent oder 60 Prozent geht es nicht nur um den Betrag, den man gezahlt hat, als man die Anleihen kaufte, sondern für die Banken geht es immer um alles, also auch um die Zinsen. Nehmen wir das Beispiel, eine Bank hätte für 1 Milliarde Euro griechische Anleihen gekauft. Je nach Laufzeit und Zinshöhe hat sie dann am Ende einen Anspruch auf 2 Milliarden Euro. Wenn eine Kürzung um 50 Prozent erfolgt, bekommt diese Bank immer noch 1 Milliarde Euro. Das heißt, sie verliert, nachdem sie schon jahrelang Zinsen kassiert hat, nur weitere Zinsen. Von dem eigentlichen Betrag büßt sie überhaupt nichts ein. Auch das müssen Sie einmal der Öffentlichkeit so deutlich sagen. (Beifall bei der LINKEN – Norbert Barthle [CDU/CSU]: Hat sie Geld ausgegeben oder nicht?) Nun ist die Frage: Was machen wir mit den Zinsverlusten? Völlig richtig. Dabei stellt sich auch die Frage, wer die Zinsverluste bezahlt. Da gibt es theoretisch drei Varianten, meine vielen Herren und wenigen Damen von der FDP: Die erste Variante wäre, zu sagen: Tja, das ist eben das Pech der Banken. Dann haben sie eben einmal einen Zinsverlust. – An so etwas denken Sie noch nicht einmal nachts oder heimlich. Bei dem Gedanken, dass die Deutsche Bank auch nur einen halben Euro verlieren könnte, bekommen Sie ja das Gruseln. Das käme für Sie überhaupt nicht infrage. Eine zweite Variante wäre, dass die Staaten die Zinsverluste ihrer Banken direkt bezahlen. Dann müssten Frankreich und Deutschland für ihre Banken zahlen. Frankreich müsste aber sehr viel mehr zahlen als Deutschland. Deshalb gefällt dieser Weg den Franzosen nicht. Daher schlagen diese vor – das wäre die dritte Variante –: Entweder die EZB oder der Rettungsschirm sollte diese Zahlungen übernehmen. Das würde bedeuten, dass die deutschen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Verluste der französischen Banken mitbezahlen. Darum geht der Streit. Warum sagen Sie das nicht einfach so offen? Dann wissen die Bürgerinnen und Bürger wenigstens, worum eigentlich diesbezüglich gestritten wird. (Beifall bei der LINKEN) Sie haben ein Chaos verursacht, das eine Wirrnis organisiert, die alle überfordert. Ich behaupte, auch das Parlament. Ich behaupte, auch die Medien (Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Vor allem die Medien!) und erst recht die Bevölkerung. Sie sagen jede Woche etwas Neues zu dieser Krise. Sie lehnen einen Vorschlag in der ersten Woche ab, um ihn in der zweiten Woche zu übernehmen. Bringen Sie doch einmal einen Zug von Klarheit in diese Sache hinein! Erst soll ein EU-Gipfel stattfinden und dort etwas beschlossen werden. Dann teilen Sie uns mit: Nein, es wird doch nichts beschlossen. Er wird erst am Mittwoch tagen. – Dann soll die Kanzlerin am Freitag reden. Dann wird gesagt: Nein, sie redet nicht. Sie redet erst am Mittwoch. – Mein Gott! Auch das Recht der Bundesregierung, die Bevölkerung in Verwirrung zu bringen, hat Grenzen, und die müssen irgendwann einmal gesetzt werden. (Beifall bei der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Von Ihnen, ja?) Kommen wir wieder zur FDP. Jetzt machen die USA Druck. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Machen Sie doch mal einen eigenen Vorschlag!) Die USA sagen, wir sollten das Eigenkapital unserer Banken erhöhen. Es sollte, wenn ich richtig informiert bin, bei 9 Prozent der Bilanzsumme liegen. Was bedeutet es eigentlich, wenn eine Bank zu wenig Eigenkapital hat? Dann ist sie überschuldet. Es stellt sich daher die Frage: Wie kommen sie zu diesen 9 Prozent? Da gibt es wieder verschiedene Varianten: Sollen das die Staaten selbst bezahlen? Bezahlt das Europa? Auch da haben die Franzosen wieder andere Vorstellungen als wir. Für uns ist ganz klar – da müssen Sie mir keinen Vogel zeigen –: Wir fordern zwar 9 Prozent der Bilanzsumme als Eigenkapital; dies leisten aber weder die Commerzbank noch die Landesbanken. Das heißt, sagen Sie doch den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern heute, dass sie die Differenz bezahlen müssen, und zwar direkt an die Banken. Das ist das, was Sie planen und was Sie nie ehrlich zugeben. Ich sage Ihnen noch etwas dazu, dass die Banken überschuldet sind. Die Banken bieten doch Dispokredite an. Die Commerzbank nimmt bei einem Dispokredit Zinsen in Höhe von 13,24 Prozent. Das ist eine Unverschämtheit. Die Deutsche Bank nimmt bei einem Dispokredit 13,25 Prozent; auch das ist eine Unverschämtheit. Das heißt, wenn sich eine Bürgerin oder ein Bürger bei einer dieser beiden Banken überschuldet, dann muss sie bzw. er für diesen Betrag so hohe Zinsen bezahlen. Nun wäre doch das Mindeste, meine Damen und Herren von der FDP und von der Union, dass Sie sagen: Wenn wir einer Bank Geld geben, dann verlangen wir die Zinsen, die die Bank bei einem Dispokredit fordert; denn sie hat sich ja auch überschuldet. (Beifall bei der LINKEN) Das wäre das Mindeste. Aber Sie kommen mit lächerlich kleinen Zinsen. Das interessiert Sie nicht. Zurück zum Eigenkapital der Banken. Wir können das in Deutschland vielleicht noch irgendwie meistern, Frankreich vielleicht auch noch, Griechenland aber bestimmt nicht, Spanien und Italien auch nicht. Und was passiert dann? Dann – so sagt es auch die Bundeskanzlerin – muss es der europäische Rettungsschirm bezahlen. Wer ist der europäische Rettungsschirm? Es sind wieder – überwiegend, nicht nur – die deutschen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Da heißt, Sie verpulvern hier Milliarden – das gilt auch für diese Abstimmung –, ohne es den Bürgerinnen und Bürgern ehrlich zu sagen. (Beifall bei der LINKEN) Wie war das denn bei Griechenland? Erst hieß es: 110 Milliarden Euro reichen; dann ist Griechenland gerettet. Das war im Mai 2010. Im Juli 2011 haben Sie gesagt: Na ja, wir brauchen doch noch weitere 109 Milliarden Euro. Jetzt sagen Sie: Ach, wir haben uns verrechnet, es sind doch 252 Milliarden Euro. – Man kann gespannt sein, was wir im Dezember oder Januar hören und wie sich diese Zahlen entsprechend weiterentwickeln. Es ist übrigens ein absurder Zahlenwirrwar, den Sie hier liefern. Warum ist Griechenland unter anderem in diese schwierige Situation gekommen? Unter anderem durch den deutschen Exportüberschuss, das möchte ich einmal klipp und klar sagen. Der ist möglich geworden durch Lohndumping in Deutschland. Beides war falsch, beides ist falsch, und beides bleibt falsch. (Beifall bei der LINKEN) Die Rezepte für das Griechenland-Problem sind falsch. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Reden Sie endlich über Ihr Programm! Sozialismus und Kommunismus!) Ein griechischer Linker hat bei uns auf dem Parteitag gesprochen und erzählt, wie es in Griechenland aussieht: massenhafte Entlassungen, Lohnsenkungen, Rentensenkungen, Streichung von Investitionen, Verschleuderung des öffentlichen Eigentums. Ich nenne Ihnen nur zwei Beispiele aus Griechenland: 27 000 kleine Unternehmen – für die Sie angeblich durchs Feuer gehen, liebe FDP –, mussten schon die Insolvenz anmelden. Eine Lehrerin erhielt im Juni 2011 bei einer Neueinstellung einen monatlichen Bruttolohn von 1 020 Euro. Ab Dezember wird sie einen monatlichen Bruttolohn von 575 Euro erhalten. Soll sie verhungern? Wie wollen Sie das Ganze überhaupt bewerkstelligen? (Beifall bei der LINKEN – Zuruf von den LINKEN: Pfui!) Sie stehen vor dem Scherbenhaufen Ihrer Auflagenpolitik. Das geht so nicht weiter. Wir brauchen in Griechenland, in Italien und in Deutschland nicht Abbau, sondern Aufbau. Wenn Sie Investitionen streichen, streichen Sie auch die Steuern. Wenn Sie aber die Steuern streichen, versenken Sie das ganze Geld, weil dann keines zurückfließen kann. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wenn man Sie so reden hört, weiß man, warum die DDR kaputtgegangen ist!) – Wissen Sie, erst einmal ist es überhaupt gut, wenn Sie mir zuhören, weil Sie dabei dazulernen können. (Beifall bei der LINKEN – Lachen bei der CDU/CSU und der FDP) Ich komme jetzt aber zur SPD und zu den Grünen. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hat lange gedauert!) Sie legen heute einen gemeinsamen Entschließungsantrag mit Union und FDP vor. Sie tragen fast alles mit, was Union und FDP diesbezüglich geplant haben. Es bringt nur nichts, Herr Steinmeier, wenn Sie hier den Oppositionellen spielen, in der Sache aber vollständig mit Union und FDP übereinstimmen. (Beifall bei der LINKEN) Ich sage Ihnen, Herr Bundestagspräsident: Die Reihenfolge der Redner war falsch; denn nach der Bundeskanzlerin soll eigentlich ein Oppositioneller sprechen. In diesem Falle hätte ich das dann sein müssen. (Beifall bei der LINKEN) Sie bringen das nicht, Herr Steinmeier. Ich will Ihnen auch sagen, was an Ihrer Argumentation falsch ist; das ist mir wichtig. Sie unterstützen doch den „Hebel“. In dem Zusammenhang sagen Sie, dass er zu einer Veränderung der Risiken führt. Warum sind Sie nicht ehrlich? Warum sagen Sie nicht, dass aus einem Risiko direkt die Zahlung durch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wird? Das ist nämlich die Veränderung, die stattfindet. (Hans-Michael Goldmann [FDP]: Sie haben keine Ahnung!) Darüber hinaus verkünden Sie stolz: Die Europäische Zentralbank soll keine Staatsanleihen mehr kaufen. Schaut man sich den Entschließungsantrag aber genauer an, dann stellt man fest: Die EZB soll keine Anleihen mehr von den Staaten kaufen, aber von den privaten Banken soll sie weiterhin Anleihen kaufen. Damit sichern Sie wiederum die Banken. Ich sage Ihnen: Ihre vier Fraktionen sind die Fraktionen der Banken. Wir brauchen endlich Fraktionen für die Bevölkerung. (Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Gysi! Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE): Ich komme zum Schluss. – Eine Garantieerklärung ist im Entschließungsantrag übrigens auch nicht enthalten. Wir haben Ihnen klare Modelle genannt. Um zwei Dinge werden Sie nicht herumkommen: Wir brauchen erstens in Europa und in Deutschland endlich eine Vermögensteuer. Ich bin es leid, dass die Hartz-IV-Empfängerin, der Stahlarbeiter und die Lehrerin die Folgen der Krise bezahlen. Das müssen andere bezahlen, nämlich die, die an der Krise verdient haben. (Beifall bei der LINKEN) Zweitens brauchen wir endlich öffentlich-rechtlich organisierte Banken im Sinne des Art. 14 Abs. 2 und Art. 15 Grundgesetz, (Volker Kauder [CDU/CSU]: Punkt! Punkt! Punkt!) nicht Ihre großen Privatbanken, die die Staaten in Abhängigkeiten treiben. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Die Zeit ist um! Punkt! Punkt! Punkt!) Wir brauchen die Unabhängigkeit der Staaten von den Privatbanken, (Volker Kauder [CDU/CSU]: Ja, ja, ja!) sonst führen die Sie noch länger durchs Land, und zwar Sie alle vier zusammen. (Anhaltender Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Gysi, nachdem Sie mit der Reihenfolge der Redner schon nicht restlos zufrieden waren, werden Sie mit umso größerer Zufriedenheit die großzügige Bemessung der Redezeit durch den Präsidenten registriert haben. (Beifall bei der LINKEN – Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Wäre nicht nötig gewesen!) Das Wort hat nun der Kollege Volker Kauder für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Volker Kauder (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Bundeskanzlerin kann heute Abend beim Gipfel in Brüssel über das Programm, das sie heute hier zu den anstehenden Entscheidungen in Europa vorgetragen hat, verhandeln. Es entspricht nämlich genau dem Rahmen, den wir von Koalition, SPD und Grünen der Bundesregierung mit dem gemeinsamen Entschließungsantrag setzen. Das heißt also, der Bundestag ermutigt die Regierung, er hemmt nicht. Der Deutsche Bundestag macht die Bundesregierung stärker zur Durchsetzung unserer Interessen, die nicht ausschließlich deutsche Interessen sind, sondern einer guten Zukunft Europas dienen. Darauf kommt es an; das ist entscheidend. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Ich finde es schön, dass es gelungen ist, hier im Deutschen Bundestag bei einer wirklich bedeutenden – man kann vielleicht sogar sagen: existenziellen – Frage für Europa zu einer breiten Mehrheit zu kommen und eine gemeinsame Entschließung zu verabschieden. Lieber Herr Kollege Gysi, wir haben schon am Wochenende vorausgesehen, dass Sie bei einer solchen Entschließung nicht mitmachen können; wer für Sozialismus und kommunistische Wirtschaftsthesen eintritt, der kann keine gute Zukunft für Europa mitgestalten. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Widerspruch bei der LINKEN) Deswegen ist es ganz klar, dass Sie, Herr Gysi, nicht dabei sind. Meine sehr verehrten Damen und Herren, was wir in diesem Antrag formulieren, bedeutet eine Perspektive für Europa und Stabilität für den Euro. Herr Kollege Steinmeier, jetzt will ich ein paar Hinweise zu dem machen, was Sie gesagt haben. Sie haben in Ihrer Rede in der großen Linie deutlich gemacht, dass es keine „Wunderwaffe gegen die Krise gibt“ und man jetzt und in ein paar Wochen noch gar keine absolut richtige Entscheidung dazu treffen kann, was man alles machen sollte. Ich würde Ihnen sehr raten, (Rolf Hempelmann [SPD]: Jetzt rät er uns!) nie zu vergessen, dass ein Teil der Probleme, die wir jetzt miteinander zu beheben haben, auf Entscheidungen aus der Regierungszeit von Rot-Grün beruht. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Ich kann nur sagen: Es ist in Ordnung, wenn Herr Gabriel sagt, dass er sich für das, was geschehen ist – man hat die Finanzmärkte dereguliert –, entschuldigt und vielleicht sogar ein bisschen schämt. Es ist aber Fakt, dass es geschehen ist. Deswegen sollten Sie hier nicht in einer Art und Weise auftreten, die dem, was auch Sie mit zu verantworten haben, nicht angemessen ist. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Waren Sie dagegen? Ihr wart doch auch dafür! Was ist das für eine Argumentation? – Dr. Barbara Hendricks [SPD]: Schwarz und Gelb ging es nie weit genug!) – Ich will gar nicht in die Vergangenheit schauen. Ich will nur sagen: Wer von anderen Demut einfordert, muss sie auch selber einmal aufbringen, vor allem, wenn er Grund dazu hat. Herr Steinmeier, das ist der entscheidende Punkt. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Wir wollen, dass dieses Europa wieder auf stabile Füße kommt. Hier ist mehrfach gesagt worden, dass man Grundlinien vermisse. Dazu kann ich nur sagen: Es gibt ein paar entscheidende Positionen, die diese Koalition von Anfang an durchgehalten hat, wo sie nie etwas geändert hat und ich manchmal Zweifel hatte, ob Sie von der Opposition da richtig liegen. Wir haben von Anfang an gesagt: Es wird überhaupt keine Lösung geben, wenn einige glauben, sie könnten aus Solidarität Geld bekommen, ohne ihre eigenen Probleme anzupacken. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Es wäre doch völlig falsch gewesen, damit zu starten, dass wir sagen: „Wir nehmen euch alle Schulden ab; erst wenn wir alle Schulden abgenommen haben, könnt ihr uns einmal sagen, was ihr machen wollt.“ Dann wäre nichts geschehen. Insofern war es der richtige Weg, zunächst einmal dafür zu sorgen, dass notwendige Reformen durchgeführt werden, und dann miteinander darüber zu reden, wie es weitergehen kann. Wissen Sie, Herr Gysi, Sie vergießen hier dicke Tränen. Da kann ich nur sagen: Natürlich kann der einzelne Mensch in Griechenland nichts für das, was geschehen ist, aber es ist zwingend erforderlich – dafür waren auch die Maßnahmen, die die Bundesregierung in Europa vorangetrieben hat, erforderlich –, dass wir bei der Rente und anderen Ansprüchen ein Niveau erreichen, das für alle in Europa gilt. Es kann nicht sein, dass einige wenige in der Welt glauben, sie könnten es sich leichter machen, und andere es dafür schwerer haben. Daher war unser Vorgehen zwingend notwendig. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Sollen unsere Lehrer auch 570 Euro bekommen? Ist das Ihr Ziel? Was ist denn das für eine Argumentation hier?) Den Kurs der Hilfe und Solidarität – gegen entsprechende Auflagen – hat die Bundesregierung konsequent durchgehalten. Die Bundesregierung hat auch durchgängig die Meinung vertreten, dass der private Sektor beteiligt werden muss. Was Rainer Brüderle formuliert hat, ist völlig richtig: Risiko und Haftung gehören ganz eng zusammen. Deswegen wird heute Abend der Gipfel in Europa nur dann zu einem Erfolg führen, wenn der private Sektor stärker als bisher beteiligt wird. Das hat die Bundeskanzlerin klar und deutlich gesagt. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass der private Sektor diese Mahnung ernst nehmen und nicht glauben soll, er könne ausschließlich mit dem Schielen auf Steuergelder durchkommen. Das dürfen wir und das wird die Bundesregierung nicht zulassen. Der private Sektor muss sich beteiligen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege, der Kollege Ernst würde gerne eine Zwischenfrage stellen. Volker Kauder (CDU/CSU): Wir wollen, dass dies auf dem Gipfel heute Abend klar und deutlich wird. Das wollen wir formulieren. Ja, es ist richtig, dass wir in Bezug auf die Entschließung – die wir heute fassen und die die Bundesregierung und die Bundeskanzlerin bei ihren Verhandlungen stärken wird –, auch darauf hinweisen, dass wir den privaten Sektor nicht nur auffordern, sich zu beteiligen, sondern dass wir dem privaten Sektor deutlich machen: Wir wollen eine Besteuerung von bestimmten – nicht allen – Finanztransaktionen. Ja, es wäre auch uns lieb und recht, wenn dies auf internationaler Ebene durchführbar wäre und sich alle daran beteiligen würden. Das ist aber nicht zu erwarten. Deswegen müssen wir es zumindest in Europa umsetzen. Lassen Sie mich einen weiteren Punkt ansprechen. Ich bitte Sie, Frau Bundeskanzlerin, heute Abend Folgendes klarzustellen: Wir nehmen es hin – manchmal auch mit der Faust in der Tasche –, (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt wird es bitter für Brüderle!) dass uns die Briten erklären, wie man aus der Krise herauskommt, aber dann erwarten wir auch ihre Solidarität und dass sie endlich bereit sind, der Finanztransaktionsteuer zuzustimmen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Man kann nicht ständig Ratschläge geben, aber sich dann, wenn es ernst wird, davonmachen. Das geht nicht. Das gehört zur Solidarität in Europa. Wir haben auch klar formuliert – das ist für uns ein zentraler Punkt –, was die EFSF nach den neuen Regeln machen kann. Unter anderem ist vorgesehen – jeweils mit Zustimmung des Deutschen Bundestages, vertreten durch den Haushaltsausschuss –, dass unter eng begrenzten Möglichkeiten Anleihen am Sekundärmarkt aufgekauft werden können. Da Einstimmigkeitsprinzip herrscht, kommt es ganz entscheidend auf unsere Zustimmung im Deutschen Bundestag an. Die Bundeskanzlerin hat gestern klargestellt, was die EZB auf gar keinen Fall machen darf und für welche Bereiche Deutschland seine Zustimmung nicht geben wird. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warten wir es ab!) Ich möchte für unsere Koalition ausdrücklich darauf hinweisen: Wenn wir im Zuge der Gestaltung der EFSF klargestellt haben, dass unter bestimmten Voraussetzungen Anleihen am Sekundärmarkt aufgekauft werden können, dann wollen wir aber nicht mehr, dass die EZB in Zukunft solche Anleihen aufkauft. Das muss Aufgabe des Rettungsschirms sein und bleiben. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Thomas Oppermann [SPD]: Das müssen wir aber erst hineinverhandeln! Das steht nicht drin!) Wir hätten mit unserem Nein nichts erreicht, wenn die EZB später doch einspringt. Wir legen großen Wert darauf, dass das klargestellt wird. Es ist angesprochen worden, dass die Bürger viele Fragen stellen und sich Sorgen machen, weil sie viele der Details, die hier diskutiert werden, gar nicht so richtig verstehen. Sie wissen gar nicht, worauf es im Einzelfall ankommt. Umso notwendiger ist es, dass wir den Menschen sagen: Wir haben Rezepte; wir wissen, wie wir diesen Risiken begegnen können. Der heutige Tag, an dem der Deutsche Bundestag in großer Geschlossenheit entscheidet, ist ein guter Tag, um diese Botschaft auszusenden. Natürlich gibt es bei der einen oder anderen Frage noch unterschiedliche Auffassungen. Ich wünsche mir aber, dass wir, nachdem wir diesen Antrag gemeinsam verabschiedet haben, auch zum Ausdruck bringen, dass wir unsere Bundesregierung, unsere Verhandlungsführer für die Verhandlungen in Brüssel so ausgestattet haben, dass das Notwendige getan werden kann. Ich wünsche mir, dass zum Ausdruck kommt, dass es dafür eine breite Zustimmung im Parlament gab. Jetzt zum Parlament. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, gerade wir, die wir Gesetze verabschieden, sollten größten Wert darauf legen, dass mit diesen Gesetzen anständig umgegangen wird und die Bestimmungen der Gesetze ordentlich angewandt werden. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Siehe letzten Freitag!) In dem Antrag, über den wir am letzten Freitag beraten haben, steht ausdrücklich, dass laut Gesetz die Befassung mit Richtlinien, mit Leitlinien zum Aufgabenbereich des Haushaltsausschusses gehört. Es ging um technische Fragen. Es waren keine politischen Entscheidungen zu fällen. (Joachim Poß [SPD]: Unglaublich!) Wir haben den Gesetzestext eng ausgelegt und gesagt: Wir wollen, dass der Haushaltsausschuss darüber entscheidet – Punkt und aus. Wir haben uns doch alle etwas dabei gedacht, als wir den Gesetzentwurf verabschiedet haben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Wir haben aber auch gesagt: Bei jeder anstehenden Entscheidung prüft der Deutsche Bundestag, ob er oder der Haushaltsausschuss zuständig ist. Das Ergebnis der Prüfung ist in diesem Fall – das ist eine politische Entscheidung –, dass das Parlament die Entscheidung treffen soll. Ich sage Ihnen: Nachdem in Brüssel Entscheidungen getroffen worden sind, schauen wir uns die Situation erneut an. Wenn in Brüssel Richtlinien vereinbart werden, dann spricht einiges dafür, dass sich der Haushaltsausschuss damit befassen wird. Bauen Sie hier doch keinen Popanz auf. Das Parlament hat sich Regeln gegeben, und diese Regeln werden eingehalten. Wenn der Haushaltsausschuss zuständig ist, ist der Haushaltsausschuss zuständig, und wenn das Parlament zuständig ist, ist das Parlament zuständig. Daran halten wir uns. Deswegen diskutieren und entscheiden wir heute im Parlament, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Darüber entscheidet nicht die Opposition und auch nicht die Koalition, sondern das steht im Gesetz. Danach richten wir uns. Ich glaube, dass wir mit dem, was wir der Bundesregierung heute mit auf den Weg nach Brüssel geben, auch zum Ausdruck bringen, dass dieser Deutsche Bundestag sich in breiter Mehrheit seiner Verantwortung bewusst ist. Es freut mich, dass wir diese Geschlossenheit im Deutschen Bundestag zum Ausdruck bringen. Damit stärken wir unserer Regierung bei den Verhandlungen in Brüssel den Rücken. Das stärkt die Position der Bundeskanzlerin. Sie muss stark sein, um den teilweise abwegigen Wünschen, die an sie gerichtet werden, begegnen zu können. Frau Bundeskanzlerin, wir wünschen Ihnen heute viel Kraft. Die Entschließung des Deutschen Bundestages, die wir Ihnen heute mit auf den Weg geben, kann Sie ermutigen und dazu beitragen, dass Sie die richtigen Entscheidungen fällen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Präsident Dr. Norbert Lammert: Zu einer Kurzintervention erhält der Kollege Klaus Ernst das Wort. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist eigentlich mit Sahra? – Volker Kauder [CDU/CSU]: Wir wollen Sahra sehen!) Klaus Ernst (DIE LINKE): Herr Kollege Kauder, Sie haben meine Zwischenfrage nicht zugelassen. Deswegen reagiere ich so. Sie haben hier vorgetragen, die Griechen seien nicht auf europäischem Niveau und sie müssten das europäische Niveau erreichen. Herr Gysi hat gerade vorgetragen, dass das Gehalt einer Lehrerin von knapp über 1 000 Euro – ihr Einkommen ist bereits gekürzt worden – durch Maßnahmen infolge der Auflagen, die Sie befürworten, auf 575 Euro im Monat gekürzt wurde. Halten Sie diese Politik als Modell für Deutschland für akzeptabel? Ich halte das, was Sie hier vorgetragen haben, für ungeheuerlich. Ich will das mit aller Deutlichkeit sagen. (Beifall bei der LINKEN) Aus einem einzigen Grund werde ich dem Paket nie und nimmer zustimmen: (Volker Kauder [CDU/CSU]: Wir wollen Sie ja gar nicht!) Das, was Sie in Europa machen, geht zulasten der normalen Bürger, zulasten der Gesundheit und zulasten der Bildung. Portugal haben Sie Auflagen gemacht, die dazu führen, dass der Bildungsetat und der Gesundheitsetat heruntergesetzt werden. In Griechenland werden die Renten und die Löhne gekürzt. Das ist für mich Grund genug, nie und nimmer einem solchen Paket zuzustimmen. Während die Banken nach wie vor das Geld in den Hintern gestopft bekommen, ziehen Sie es den Leuten aus der Nase. Das, was Sie hier vorgetragen haben, ist ungeheuerlich. (Beifall bei der LINKEN – Hartwig Fischer [Göttingen] [CDU/CSU]: Nehmen Sie erst einmal die Hand aus der Hosentasche!) Wenn das das Modell Deutschland ist, wird mir himmelangst und bange. Eine Frage, Herr Kauder, hat Ihre Regierung noch nicht beantwortet. In einem Brief an die Regierung, an Frau Merkel stellen mein Kollege Gysi, meine Kollegin Gesine Lötzsch und ich die Frage, ob Sie hier für die Bundesrepublik Deutschland eine Garantie für die Löhne und für die Renten geben, sodass die Menschen wissen, dass ihnen nicht das passiert, was den Menschen in Griechenland, Portugal und Spanien von Ihnen aufgebürdet wird. Diese Frage haben Sie nicht beantwortet. Das ist mein Punkt, Herr Kauder. (Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächster Redner ist der Kollege Jürgen Trittin für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Angsthase Kauder!) Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man kann doch gar nicht daran vorbeidiskutieren, dass die Menschen angesichts der Summen, über die wir sprechen – wir haben uns mittlerweile daran gewöhnt –, zutiefst verunsichert sind. Ich sage Ihnen, lieber Herr Kauder: Ein Teil der Verunsicherung kommt auch daher, dass Sie am Mittwoch das Gegenteil von dem, was Sie am Freitag hier praktiziert haben, für richtig erklären. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben am Freitag unseren Antrag, in dem lediglich gefordert wurde, dass, wenn eine Hebelung kommt, hier im Deutschen Bundestag darüber entschieden werden muss, gemeinsam abgelehnt. Heute stellen Sie sich hier hin und erklären das zu einem Ausbruch Ihrer politischen Kultur. Das verunsichert die Menschen in diesem Lande. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich füge ein Weiteres hinzu – das gilt auch für Sie, Herr Brüderle –: Sie haben vor drei Wochen unisono – es ist ja selten Einigkeit in der Koalition, aber in diesem Fall war es so – mit Herrn Seehofer erklärt, dass es eine Hebelung nicht geben wird. Heute beschließen Sie es. (Zuruf des Abg. Rainer Brüderle [FDP]) Lieber Herr Brüderle, es ist ja nicht schlimm, dass man schlauer wird, aber die Menschen im Lande erwarten von jemandem in Ihrer Position, dass er begründet und darlegt, warum er heute anderer Meinung ist als vor drei Wochen. Das ist politische Kultur, lieber Kollege Brüderle. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, Frau Bundeskanzlerin, dass man in einer solchen Situation ernsthaft über Risiken sprechen muss. Ich habe versucht, Ihnen sehr genau zuzuhören; ich habe es auch nachgelesen. Auch Sie haben es vermieden, das Wort „Hebel“ in den Mund zu nehmen. Warum eigentlich? Warum scheuen Sie sich, den Menschen die Wahrheit zu sagen, (Beifall der Abg. Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) die sie in den letzten Tagen ohnehin verstehen mussten? Es ist auch falsch, die Menschen darüber im Unklaren zu lassen, was damit verbunden ist. Selbstverständlich bleibt die Summe gleich – das hat niemand bestritten –, aber wenn Sie sich den Mechanismus einmal anschauen, dann stellen Sie fest: Wenn nur 20 Prozent der Garantien fällig werden, wenn Sie lediglich 200 Milliarden Euro, also nicht alles, in die Hebelung bringen, was Sie ja nicht können, dann würden ohne die Hebelung für Deutschland 24 Milliarden Euro fällig werden. Mit einer Hebelung liegt dieser Betrag bei 66 Milliarden Euro. Das ist eine Verdreifachung des Risikos. Ich sage Ihnen, Frau Bundeskanzlerin: Es wäre dieses Hohen Hauses würdig gewesen und ein berechtigter Anspruch der Menschen im Lande, dass Sie ihnen dies erklären und ihnen auch erklären, warum es richtig ist, dieses Risiko einzugehen. Davor haben Sie sich heute hier gedrückt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Frank-Walter Steinmeier [SPD]) Reden wir über die Risiken. Noch vor Monaten haben Sie bestritten, dass man an einem Schuldenschnitt für Griechenland nicht vorbeikommt; er ist übrigens die Grundvoraussetzung dafür, dass das Land wirtschaftlich wieder auf die Beine kommt und die Dinge, die einige Kollegen zu Recht kritisiert haben, abgestellt werden können. Sie haben in diesem Zusammenhang gesagt, es gehe dabei auch um die Beteiligung privater Gläubiger. Ja, aber eben auch. Sie alle wissen doch, dass ein Großteil der Verbindlichkeiten, die bestehen, in mittlerweile verstaatlichten Banken liegt, also nicht im privaten Sektor – nicht bei der Deutschen Bank oder der Commerzbank, die zu drei Vierteln in privater Hand ist –, sondern in der Bad Bank der Hypo Real Estate. Auch das hätten Sie den Menschen hier und heute sagen müssen, weil es zum Gesamtpaket und zum Gesamtbild der Wahrheit gehört. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie hätten auch deutlich machen müssen, dass wir nicht darum herumkommen, diesen Schritt zu gehen, weil alle Sparanstrengungen in Griechenland sonst nicht zum Erfolg führen werden, und dass wir dies tun müssen, damit dort wieder geordnete Verhältnisse einkehren. Weil das so ist, müssen wir dafür sorgen, dass die Risiken, die in Griechenland bestehen, nicht auf Spanien und Italien überschwappen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Frank-Walter Steinmeier [SPD]) Deswegen ist die Hebelung trotz der damit verbundenen Risiken notwendig. Deswegen müssen wir heute im Bundestag gemeinsam diesen Weg gehen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Frank-Walter Steinmeier [SPD] und Hans-Michael Goldmann [FDP]) Es ist notwendig – dies betrifft zweierlei: das Risiko, aber auch die Rekapitalisierung, die Sie alle ursprünglich nicht in unserem gemeinsamen Entschließungsantrag haben wollten –, endlich dafür Sorge zu tragen, dass nicht nur der Überschuldung von Staaten, sondern auch der systematischen Überschuldung von Banken ein Riegel vorgeschoben wird. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Frank-Walter Steinmeier [SPD]) Sie haben gesagt, Sie wollen dieses Thema jetzt im Rahmen der G 20 behandeln. Liebe Frau Merkel, darauf hätten Sie nicht warten müssen. Es war schon in der Schweiz möglich, systemrelevanten Banken eine Kernkapitalquote von 12 Prozent zwingend zu verordnen. (Christian Lindner [FDP]: Lehman Brothers hatte eine von 11 Prozent! Das hat auch nicht geholfen!) – Lieber Herr Lindner, passen Sie auf! Jetzt kommen für Sie nämlich ganz schlimme Zahlen. – Sie sind jetzt stolz darauf, dass Sie beabsichtigen, den Banken zum 30. Juni nächsten Jahres eine Kernkapitalquote von 9 Prozent aufzudrücken, wissen aber noch nicht, ob sich das alle Banken leisten können. Auch hier sage ich: Die Menschen erwarten im Hinblick auf die Bankenregulierung nicht nur, dass man Ankündigungen macht, sondern sie erwarten auch, dass Ankündigungen in politisches Handeln umgesetzt werden. Regieren heißt, politisch zu handeln, aber nicht, sich so zu verhalten, wie Sie es getan haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Christian Lindner [FDP]: Leider haben Sie in Ihrer Regierungszeit zu viel gehandelt! Und auch noch falsch! Sie hätten besser weniger gehandelt!) Schließlich: Sie, Frau Bundeskanzlerin, haben sich auf die Bewegung „Occupy Wall Street“, auf die Menschen, die hier in Berlin und in der Frankfurter Innenstadt, im Bankenviertel, demonstriert und protestiert haben, bezogen. Sie haben gesagt, Sie hätten Verständnis für diese Menschen. Ich glaube, Sie sollten sich noch einmal genau anhören, was diese Menschen vertreten. Diese soziale Bewegung bringt nicht nur Kritik an unregulierten Banken zum Ausdruck, sondern klagt auch eine falsche Arbeitsteilung zwischen Politik und wirtschaftlich Mächtigen sowie einen Mangel an Gerechtigkeit in dieser Gesellschaft an. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Frank-Walter Steinmeier [SPD]) Bei diesen Menschen ist der Eindruck entstanden – die Wirklichkeit hat ihn bestätigt –, dass die Lasten dieser Krise nicht hauptsächlich von denjenigen, die sie verursacht oder von den Rettungsmaßnahmen profitiert haben, getragen werden. Liebe Frau Bundeskanzlerin, glauben Sie im Ernst, dass irgendjemand von „Occupy Wall Street“ zum Beispiel Verständnis dafür hat, dass Sie in diesen Tagen ein Abkommen mit der Schweiz getroffen haben, durch das Steuerhinterziehung in Milliardenhöhe straffrei gestellt wird und die Hände der Finanzbehörden auch künftig in Fesseln gelegt werden sollen? Glauben Sie im Ernst, dass das bei denen, die in Frankfurt demonstrieren, auf Verständnis stößt? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Dahinter steht ein tiefer liegendes Problem. Diejenigen, deren Vermögensbestände nun durch diese Rettungsmaßnahmen gesichert werden, müssen für die Bewältigung der Folgen dieser Krise ihren Beitrag leisten. Deswegen muss die FDP der Finanztransaktionsteuer jetzt in einem gemeinsamen Antrag zustimmen und an dieser Stelle, wie bei der Hebelung, ihre Meinung ändern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Deshalb bleibt es richtig, dass wir auf den Skandal hinweisen, dass in Deutschland durch Rettungsmaßnahmen Vermögensbestände gesichert werden, Sie aber bis heute nicht den Mut haben, diejenigen, die über sehr große Vermögen verfügen – das sind die Vermögen, die hier durch solche Maßnahmen gesichert werden –, durch eine Vermögensabgabe zu einer entsprechenden Beteiligung an den Kosten heranzuziehen. Das ist bei aller Gemeinsamkeit für dieses Europa, bei aller Gemeinsamkeit darin, dass jetzt die notwendigen Rettungsschritte wirklich verbindlich, bewusst und aufrichtig gegangen werden müssen, indem die tatsächlichen Risiken benannt werden, der Grund, warum wir an dieser Stelle noch lange nicht übereinkommen. Ich bin mir aber sicher: Am Ende werden Sie uns auch in diesem Punkt folgen. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Der Kollege Michael Link hat das Wort für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Michael Link (Heilbronn) (FDP): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Trittin, Ihre Empörung war vorhersehbar. Verständlich wäre sie, wenn Sie sich selbst an das, was Sie fordern, in Ihrer eigenen Regierungszeit gehalten hätten. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das, was wir jetzt mühsam aufräumen müssen, haben Sie uns mit der Aushöhlung des Stabilitäts- und Wachstumspakts in den Jahren 2003, 2004 und 2005 eingebrockt. Das können wir Ihnen – haben Sie die Gnade, sich umzudrehen und zuzuhören – nicht ersparen. Ihre Empörung wäre dann verständlich, wenn Sie – wenn es denn so ist, dass Ihre Thesen zur Finanzmarktsteuer zutreffen – Ihre eigene Regierungszeit dazu genutzt hätten, das durchzusetzen. Damals war das SPD-geführte Finanzministerium gegen die Tobin-Tax, gegen die Finanztransaktionsteuer, wissend, wie schwierig sie unter anderem unter den Gesichtspunkten „Finanzplatz London“ etc. durchzusetzen ist. Sie betonen hier den Punkt Transparenz sehr stark. Ja, ich weiß mich im Kampf um Transparenz mit vielen Kollegen gerade in Ihrer Fraktion sehr einig. Wir haben freundschaftlich gestritten, auch darum, wie wir die Parlamentsbeteiligung ausgestalten. In einem Fraktionspapier vom 30. August 2011 haben Sie hinsichtlich EFSF – ich rede also nur über EFSF und nicht über ESM – gesagt – ich zitiere –: Vor der Entscheidung über die Gewährung von Finanzhilfen … soll die Bundesregierung Einvernehmen mit dem Bundestag herstellen. Das ist die Fraktionsposition der Grünen vom 30. August 2011. (Otto Fricke [FDP]: Aha!) Gleichzeitig sagen Sie weiter hinten, weil es so delikat sei, so etwas im Plenum zu diskutieren, und weil die gesamte Thematik so delikat sei, sei das stille Verfahren im Haushaltsausschuss in der Regel vorzuziehen. Trotzdem haben Sie in der letzten Woche lauthals gefordert, das Plenum damit zu befassen. Das passt nicht zusammen. Deshalb haben wir an dieser Stelle klar entschieden, einen Entschließungsantrag einzubringen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir haben im Übrigen – dafür bin ich vielen Kollegen gerade aus den Koalitionsfraktionen, aber auch aus den Oppositionsfraktionen dankbar – beim Thema Parlamentsbeteiligung gemeinsam etwas geschafft, was wir nicht kleinreden dürfen, sondern was wir selbstbewusst, aber auch verantwortungsbewusst wahrnehmen müssen. Für all diejenigen, die es noch nicht wissen: Diese Entscheidungen gehören hierher. Ich möchte einen Leitsatz aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zitieren, weil er nicht oft genug zitiert werden kann: Als Repräsentanten des Volkes – so das Gericht – müssen die gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages auch in einem System intergouvernementalen Regierens – wie der EU – die Kontrolle über grundlegende haushaltspolitische Entscheidungen behalten. Deshalb debattieren wir heute hier. Deshalb diskutieren wir abgestuft im Haushaltsausschuss. Deshalb war die Position Ihrer Fraktion vom 30. August spätestens am 7. September, als aus Karlsruhe offiziell die Entscheidung erging, überholt. Genauso sind ihre Vorschläge überholt, wie man die Wachstums- und Schuldenkrise bekämpfen könnte. Dafür haben Sie in Ihrer eigenen Regierungszeit exakt die falschen Weichen gestellt. Wir als Koalition sagen ganz klar: Stabilitätsunion statt Schuldenunion. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das ist die Grundlinie dieser Koalition. Diese verfolgen wir, seit diese Koalition angetreten ist. Weil wir sie konsequent weiterführen wollen, weil wir zeigen wollen, dass europäische Integration und ordnungspolitische Vernunft kein Widerspruch sind – im Gegenteil –, treten wir als Koalition – Frau Bundeskanzlerin hat es gesagt – für Vertragsänderungen ein. Diese Vertragsänderungen brauchen wir. Wir brauchen sie jetzt nicht, um einen Nachfolgevertrag für den Vertrag von Lissabon zu machen. Das ist noch Zukunftsmusik. Wir brauchen sie, um den jetzigen Vertrag so zu schärfen, dass wir agieren können. Dazu gehören Durchgriffsrechte. Dazu gehören – Kollege Kauder hat es angesprochen – vielleicht Überlegungen, wie man die EZB dazu bringt, nicht mehr am Anleihenmarkt tätig zu werden. Das kann man nicht gerichtlich und auch nicht politisch machen. Aber man kann sehr wohl in den Vertrag Präzisierungen aufnehmen, welches die Aufgaben der einzelnen Institute sind. Das können wir machen. Von daher müssen wir genau diese Punkte in kontrollierten und begrenzten Vertragsänderungen in einem kleinen Konvent angehen. Dafür steht die FDP-Fraktion ganz intensiv zur Verfügung. Wir wünschen der Bundesregierung für die heutigen Verhandlungen viel Erfolg. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Gerda Hasselfeldt hat jetzt das Wort für die CDU/ CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war richtig, dass die Entscheidungen beim EU-Gipfel zunächst um einige Tage verschoben wurden. Auch die Entscheidung, heute im Plenum darüber zu diskutieren und über die weiteren Schritte zu entscheiden, war richtig. In der vergangenen Woche war nichts entscheidungsreif, weder hier noch auf EU-Ebene. Heute haben wir eine hinreichend konkrete Vorlage und einen darauf aufbauenden Entschließungsantrag. Worum geht es? Es geht um weitere Schritte zur Schuldenkrisenbewältigung, ausgehend von der Krise in Griechenland. Es geht um Schritte zur Bewältigung einer Krise, die zwar in anderen Euro-Ländern ihren Ursprung, aber Auswirkungen auf uns alle hat. Es geht nicht um griechische Probleme, sondern es geht um die Bewältigung von Problemen, die sich auf uns, auf den gesamten Euro-Raum auswirken. Es geht um die Auswirkungen auf unsere Arbeitsplätze, unseren Wohlstand, unsere soziale Sicherheit, unsere Spareinlagen. Um all das geht es. Es geht um unsere ureigensten Probleme im gemeinsamen Währungsraum. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir in Deutschland sind davon durch die Größe unseres Exports, durch die wirtschaftlichen Verflechtungen im gesamten globalen Sektor, aber insbesondere im Euro-Bereich, ganz besonders betroffen. Wir profitieren vom Euro am allermeisten. Deshalb haben wir auch die höchste Verantwortung in diesem Sektor. Ich möchte bei dieser Gelegenheit der Bundeskanzlerin für all das herzlich danken, was sie in den letzten Monaten auf europäischer Ebene schon verhandelt und erreicht hat. Das alles war bei den unterschiedlichsten Interessen, den unterschiedlichsten Ausgangspositionen der einzelnen Euro-Länder nicht selbstverständlich. Es wurde vieles verhindert, was andere auch in diesem Haus wollten, beispielsweise eine Vergemeinschaftung von Schulden. Das ist auch auf ihren Einsatz zurückzuführen. Dafür sollten wir ihr herzlich danken. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Die Grundlage unseres Handelns war und ist auch heute noch: Unterstützung und Solidarität ja, aber nur in Verbindung mit Solidität, Eigenverantwortung der einzelnen Länder und eigenen Anstrengungen der Schuldnerländer, aus ihrer Situation herauszukommen und wieder wettbewerbsfähig zu werden. Diese Verbindung – Solidarität und Eigenverantwortung – ist die Grundlage des europäischen Rettungsschirms. Das haben wir in den vergangenen Wochen durch die Ertüchtigung der EFSF zum Ausdruck gebracht, aber das gilt auch für den vorliegenden Entschließungsantrag. Dass dieses System und die Gewährung von Hilfen nur in Verbindung mit konkreten Auflagen und deren Kontrollen funktionieren, das zeigen die Beispiele Irland und Portugal. Das macht auch deutlich, dass wir mit diesem Grundsatz auf dem richtigen Weg sind. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Heute geht es darum, wie die Mittel noch effizienter eingesetzt werden können, um die Märkte zu stabilisieren und zu entspannen und um mögliche Ansteckungen auf andere europäische Länder, insbesondere auf andere Euro-Länder, zu verhindern. Für uns ist dabei erstens besonders wichtig, dass der festgelegte Haftungsrahmen von 211 Milliarden Euro für Deutschland auf keinen Fall überschritten wird, und zweitens, dass sich der Rettungsschirm kein zusätzliches Geld über die Europäische Zentralbank besorgen kann. Der Rettungsschirm darf keine Gelddruckmaschine werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Ein Blick auf die Zusammenhänge zeigt, dass alle diejenigen, die eine noch höhere Gläubigerbeteiligung beispielsweise bei Griechenland fordern, auch für eine Effizienzsteigerung des Rettungsschirms sein müssen. Denn beides hängt eng miteinander zusammen. Nur mit einer Steigerung der Effizienz der Mittelvergabe beim europäischen Rettungsschirm ist die Ansteckungsgefahr, die mit einer stärkeren Gläubigerbeteiligung verbunden ist, einzudämmen. Es wird immer wieder darüber diskutiert, ob bei den möglichen Optionen einer Versicherungslösung oder Fondslösung, die jetzt im Raum stehen, das Ausfallrisiko höher ist und wie es begrenzt bzw. beziffert werden kann. Ganz eindeutig kann man das nicht beantworten, weil es vom Verlauf der Entwicklung abhängig ist. Aber alles spricht dafür, dass mit der Effizienzsteigerung dieser Mittel die Entspannung und Stabilisierung der Märkte und die Minderung der Ansteckungsgefahren verbunden ist. Allein dies bedeutet schon eine Verringerung des Risikos. Hinzu kommt, dass auch die Risikostreuung größer wird, weil durch die angedachte Effizienzsteigerung vermehrt privates Kapital mit einfließt. Auch das bedeutet eine Risikominderung für die öffentlichen Mittel. Nur zu sagen, Effizienzsteigerung führe in jedem Fall zu einer Erhöhung des Ausfallrisikos, ist mit Sicherheit so nicht richtig. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Aber jenseits dieser Maßnahmen, die in dem Entschließungsantrag stehen, über die wir dann entscheiden und die Gegenstand der Gespräche beim Gipfel sind, bleibt eine Fülle zusätzlicher Aufgaben auf der Tagesordnung. Es bleibt dabei – das ist vorhin schon angesprochen worden –: Jede Anstrengung, die Verschuldung in den einzelnen Euro-Ländern zurückzuführen, muss fortgesetzt werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Deshalb begrüße ich es, dass die Bundeskanzlerin auf europäischer Ebene die Diskussion über die Einführung der Schuldenbremse in den nationalen Haushalten vorangetrieben hat. Wir waren Vorreiter in Europa, wir sind Stabilitätsanker und Wachstumslokomotive in einem. Das hat sich bewährt. Dass jetzt auch andere Euro-Länder zumindest teilweise zu einer Schuldenbremse bereit sind und dass diese Diskussion auf europäischer Ebene fortgeführt wird, ist nicht von Anfang an selbstverständlich gewesen. Das ist eine gute Entwicklung. Wir brauchen weiterhin eine Regulierung der Finanzmärkte und auch mehr Transparenz. Aber dazu muss ich sagen: Diejenigen, die heute so kritisieren, dass wir in dieser Beziehung noch nicht weitergekommen sind, und die die Vereinbarung mit der Schweiz kritisieren, wie es vorhin Herr Trittin gemacht hat, müssen sich schon fragen lassen, was denn Rot-Grün in seiner Regierungszeit gemacht hat. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Gar nichts!) Welches Abkommen haben Sie denn mit der Schweiz getroffen? (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Widerspruch bei der SPD) Was haben Sie denn gemacht, außer unsere Kollegen dort mordsmäßig zu verärgern? Sie haben doch nichts auf den Weg gebracht. Auch was die Regulierung der Finanzmärkte betrifft, haben Sie damals das Gegenteil gemacht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Auch das gehört mit zur Wahrheit. Deshalb ist es notwendig, nach vorne zu blicken und zu sehen, was man machen kann und was man machen muss. (Zuruf des Abg. Joachim Poß [SPD]) Man darf auch nicht übersehen, was schon gemacht wurde auf nationaler Ebene, beispielsweise was den Bereich der Leerverkäufe anbetrifft, aber auch auf europäischer Ebene. Wir brauchen eine höhere Widerstandsfähigkeit der Banken – das ist schon angesprochen worden –, und wir brauchen eine bessere Koordinierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik auf europäischer Ebene. Dazu sind schon eine Menge Vorarbeiten geleistet worden. Ich begrüße ausdrücklich das, was zu den möglichen Vertragsänderungen gesagt wurde. Ein Wort noch zu der Diskussion, ob wir mehr oder weniger Europa brauchen. Ich finde die Diskussion unter diesen Überschriften nicht allzu hilfreich. Das sage ich ganz offen. Das ist zu allgemein. Jeder versteht darunter irgendetwas anderes. Wenn ich über mehr Europa nachdenke, dann will ich ausdrücklich nicht mehr Bürokratie, zusätzliche Vorschriften und Regulierungen zu etwas, was nicht dringend notwendig ist, beispielsweise die Bodenschutzrichtlinie. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Aber alles, was zur Stärkung der Stabilitätskultur in Europa beiträgt, muss ernsthaft geprüft werden. Wenn nach der Prüfung Maßnahmen tauglich sind, um mehr Stabilität unserer gemeinsamen Währung zu erreichen, dann müssen diese durchgeführt werden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Ich begrüße ausdrücklich, dass der vorliegende Entschließungsantrag eine breite Zustimmung dieses Hauses erfährt. Je deutlicher unser Votum heute für diesen Entschließungsantrag ist, desto stärker ist die Verhandlungsposition der Bundeskanzlerin heute Abend und in den nächsten Wochen und Monaten. Je stärker ihre Verhandlungsposition ist, desto besser können unsere, die deutschen Interessen und das Interesse an der Stabilität unserer gemeinsamen Währung in Europa durchgesetzt werden. Deutschland steht in Europa für eine gewachsene Stabilitätskultur. Die Bundeskanzlerin hat diese Stabilitätskultur von Anfang an als Maßstab für ihre Arbeit und ihre Verhandlungen auf europäischer Ebene angenommen und sie immer wieder als Maßstab eingebracht. Frau Bundeskanzlerin, ich wünsche Ihnen für die weiteren Verhandlungen viel Erfolg. Alles Gute für Sie und insbesondere für die Bevölkerung in unserem Land! (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Der Kollege Michael Roth hat jetzt für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Michael Roth (Heringen) (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist schon ein starkes Stück. Frau Kollegin Hasselfeldt, während Ihrer fulminanten Rede haben Sie in unsere Richtung geschaut und uns die Deregulierung der Finanzmärkte vorgeworfen. (Dr. Volker Wissing [FDP]: Ja, wem denn sonst?) Die Gralshüter von Neoliberalismus und Marktradikalismus sitzen doch auf der anderen Seite. (Otto Fricke [FDP]: Aber Sie haben das doch gemacht!) Ihnen ging doch alles nicht weit genug. (Beifall bei der SPD) Sie haben doch jede Regulierung abgelehnt und groß herumgetönt. Ein Stückchen mehr Selbstkritik, wie Sie es – nicht ganz zu Unrecht – von uns eingefordert haben, würde ich auch einmal von Ihnen erwarten, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU und FDP. Was wir hier seit Monaten erleben, ist doch eine nicht enden wollende Serie gebrochener Versprechen, Dementis und Kehrtwenden. Heute haben Sie es wieder genauso gemacht. In dieser Hinsicht sind Sie sehr konsequent. Sie bleiben bei Ihrer Linie. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU und FDP, wir werfen Ihnen ja nicht vor, dass Sie Zweifel haben. Zweifel haben auch wir bisweilen in diesen schwierigen Fragen. Wir werfen Ihnen auch nicht unbedingt vor, dass Sie keine Ahnung haben. (Dr. Volker Wissing [FDP]: Sie haben mehr als keine Ahnung!) Wir werfen Ihnen aber vor, dass Sie jedes Mal im Brustton der Überzeugung Vorschläge ablehnen, die Sie kurze Zeit später kleinlaut unterstützen. Das zerstört Vertrauen in der Europäischen Union. (Beifall bei der SPD – Dr. Volker Wissing [FDP]: Sagen Sie einmal etwas zu den Euro-Bonds!) Leider zerstört das nicht nur Vertrauen in das Regierungshandeln oder in die Fähigkeit Ihrer Koalition, die Probleme zu lösen. Es bringt arge Probleme für das Europa, für das wir alle gemeinsam streiten, mit sich. Zusätzlich zerstört es auch das Vertrauen in die Fähigkeit der Politik, Probleme zu lösen. Das müssen Sie sich zuschreiben, die Damen und Herren von CDU/CSU und FDP und leider auch die Riege in der Regierung. (Dr. Volker Wissing [FDP]: Sie sagen ja gar nichts zu Ihren Euro-Bonds!) – Zu den Euro-Bonds kann ich Ihnen gerne etwas sagen. Das ist nämlich der Gipfel der Heuchelei. Sie stellen sich bestimmt auch heute wieder hier hin und sprechen sich gegen Gemeinschaftsanleihen aus. Herr Schäuble hat ja noch kürzlich im Europaausschuss erklärt, er sei gegen unkonditionierte Gemeinschaftsanleihen. Meine Damen und Herren, unkonditionierte Gemeinschaftsanleihen hat in diesem Hause noch nie jemand gefordert, erst recht nicht Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) An Ihrer Stelle wäre ich auch ganz bescheiden und ein bisschen demütig; (Dr. Michael Meister [CDU/CSU]: In diesem Haus darf die Wahrheit gesagt werden!) denn Sie werden irgendwann auch diesen Vorschlägen folgen müssen, weil die Zeiten nun einmal so sind, wie sie sind. In dem gleichen Brustton der Überzeugung, in dem Sie immer wieder Vorschläge voreilig ablehnen, sollten Sie sich einmal auf eine ernsthafte Diskussion mit uns einlassen. Das würde ich mir wünschen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Michael Meister (CDU/CSU): Sind Sie auch dafür, Herr Roth? Immerhin gibt es zwei Gründe, warum die SPD-Bundestagsfraktion aus Überzeugung dem gemeinsamen Antrag zustimmen kann. (Otto Fricke [FDP]: Legt doch einen eigenen Antrag vor!) Zum allerersten Mal wird diese Koalition ehrlich. Wir haben von Anfang an von den Risiken der Hebelwirkung gesprochen. Diese geben Sie jetzt endlich zu. Dies liegt im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, die Sorgen haben. Ich finde es schon schmählich, dass Sie dazu erst uns brauchten, damit wir Ihnen das in Ihren ursprünglichen Antragsentwurf hineindiktieren, meine Damen und Herren. Frau Hasselfeldt spricht ganz kommod von Effizienzsteigerung. Meinen Sie allen Ernstes, dass das allein hilft? Warum sprechen Sie nicht von dem Hebel? Warum sprechen Sie nicht davon, dass der vorläufige Rettungsschirm ertüchtigt bzw. gestärkt werden muss? Und warum wählen Sie dann immer solche verschwurbelten Sätze, die sicherlich auch nicht das notwendige Maß an Vertrauen wachsen lassen, das wir nun einmal brauchen? Ich will aber durchaus zugeben, dass es bei den zwei Optionen zur Hebelwirkung auch in meiner Fraktion kritische Fragen gibt. Das erste Modell der Versicherungslösung will ich nicht weiter bewerten und nur auf die zweite Option zu sprechen kommen, nämlich die Zweckgesellschaften. Wir wollen das Finanzkasino schließen. Zweckgesellschaften hören sich aber gelegentlich arg nach Zockermodell an. Insofern werden wir auch auf die Details dessen achten, was Sie uns aus Brüssel mit nach Hause bringen. Hier muss man sehr genau aufpassen. Ich bin gespannt, wie es mit der Finanztransaktionsteuer weitergeht. Herr Brüderle hat eben Herrn Kauder wahrscheinlich aufmerksam zugehört. Wir wollen auf jeden Fall nicht so lange warten, bis sich alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit der Einführung einer Finanztransaktionsteuer einverstanden erklären. Wir wollen in der Euro-Zone voranschreiten. Wenn das nicht gelingt, dann wollen wir gemeinsam mit Frankreich und anderen Staaten dazu beitragen, dass auch die Krisenverursacher endlich ihren Beitrag zur Finanzierung der Bewältigung dieser schwerwiegenden Krise in der Europäischen Union leisten. (Beifall bei der SPD) Zum Schluss. Eines, Frau Bundeskanzlerin, habe ich in Ihrer Regierungserklärung einmal mehr vermisst: Europa bezeichnet sich als Raum des Wohlstands. Das ist derzeit für viele junge Menschen in der Europäischen Union blanker Hohn. Die Jugendarbeitslosigkeit beträgt in Spanien fast 50 Prozent, in Griechenland rund 40 Prozent und in Irland – so gepriesen – genauso wie in einer Reihe anderer Staaten um die 30 Prozent. Auch gut ausgebildete Menschen drohen zur verlorenen Generation Europas zu werden. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege! Michael Roth (Heringen) (SPD): Ich wünsche mir, dass auf dem Gipfel in Brüssel auch an diese Generation gedacht wird. Denn sie ist es wert, dass mit Europa etwas Positives und Zukunftsweisendes verbunden wird. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege! Michael Roth (Heringen) (SPD): Ich hoffe, dass Sie Ihren heutigen Worten auch Taten folgen lassen. Wir erwarten das! Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege! Michael Roth (Heringen) (SPD): Wir fordern das von Ihnen ein, Frau Bundeskanzlerin. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Norbert Barthle hat jetzt das Wort für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Norbert Barthle (CDU/CSU): Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei dem Gipfel heute Abend – darauf hat die Bundeskanzlerin in ihrer Regierungserklärung hingewiesen – geht es insbesondere um die laufenden Verhandlungen auf europäischer Ebene, die sich auf die Ausgestaltung und die Funktionsweise des europäischen Rettungsschirms EFSF konzentrieren. Dazu liegt uns ein Papier mit möglichen Modellen zur Optimierung der EFSF und zur Maximierung der Schlagkraft des Rettungsschirms vor. Wir stimmen heute unter anderem über einen gemeinsamen Entschließungsantrag ab. Er basiert inhaltlich auf diesem Papier. Es geht letztendlich darum, unserer Bundesregierung und unserer Bundeskanzlerin die geballte Rückendeckung des Parlaments für die Verhandlungen in Brüssel zu geben, um ihr damit die Lösung der schwierigen Aufgabe, die sie dort zu erfüllen hat, zu erleichtern, nämlich bei der Ausgestaltung dieses Rettungsschirms einerseits Verantwortung für Europa und den Euro wahrzunehmen und andererseits nationale Interessen zu wahren. Das muss kein Gegensatz sein. Das kann eins sein, wenn man es richtig macht. Darum geht es bei den Verhandlungen. Nun wurde im Vorfeld Kritik an den Parlamentsbeteiligungsrechten in Deutschland laut. Es hieß, wir blockierten damit Entscheidungen. Das muss man genau betrachten. Nach meiner Auffassung ist es jedenfalls richtig und gut, dass wir unsere Beteiligungsrechte so klar und konsequent gesetzlich verankert haben. Das zeigt sich auch in diesem Vorgang. Nun würde der gemeinsame Entschließungsantrag von SPD, Grünen – ich nenne bewusst die Opposition zuerst –, CDU/CSU und FDP noch viel mehr Kraft entfalten, wenn sich die gemeinsame Unterstützung auch in den Reden widergespiegelt hätte. Das allerdings vermisse ich leider. Ich finde es schade, dass sowohl Herr Steinmeier als auch Herr Trittin versuchen, in kleiner Münze zu zahlen und innenpolitisch Kapital aus einem Thema zu schlagen, das das eigentlich nicht verdient hat. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege Barthle, möchten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ströbele zulassen? Norbert Barthle (CDU/CSU): Herr Ströbele, gerne. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Bitte schön. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege Barthle, ich danke Ihnen. – Sie sind heute quasi meine letzte Hoffnung. Ich habe heute Morgen aus den Nachrichten erfahren, dass ich nun über einen Schuldenschnitt zugunsten Griechenlands abstimmen soll. Die Bundeskanzlerin hat heute gesagt, die Beteiligung privater Gläubiger solle vereinbart werden. Ich habe die Papiere, die uns gestern und heute Nacht zur Verfügung gestellt wurden, und auch den Entschließungsantrag, den Sie so gelobt haben, aufmerksam gelesen. Ich finde dazu nichts. Nun habe ich gehört, dass darüber heute gar nicht entschieden werden soll. Können Sie das Hohe Haus aufklären – Sie sind haushaltspolitischer Sprecher Ihrer Fraktion, einer der Regierungsfraktionen; bei Ihnen sitzt auch der Bundesfinanzminister –, wie der Plan für die Beteiligung privater Gläubiger an der Griechenland-Hilfe aussieht? Inwieweit werden Schulden von privaten Gläubigern geschnitten? Berücksichtigen Sie dabei bitte, was der Kollege Gysi gesagt hat: dass man gar nicht an das Kapital herangeht, sondern möglicherweise nur an die Zinsen. Berücksichtigen Sie dabei bitte auch, was der Kollege Trittin vorhin gesagt hat: (Otto Fricke [FDP]: Der Trittin ist doch schon wieder weg!) dass ein Großteil der Schulden, die Griechenland hat, inzwischen bei staatlichen Banken sind. Das heißt, dass nicht private Gläubiger beteiligt werden, sondern dass es wieder die Steuerzahler aus Deutschland sind, die es trifft. Erklären Sie mir: Was sollen die Banken als Gegenleistung bekommen, wenn sie auf 40, 50, 60 oder mehr Prozent verzichten? Wenn Sie mich darüber aufklären, kann ich mir noch einmal überlegen, ob ich vielleicht doch zustimme. Norbert Barthle (CDU/CSU): Herr Kollege, ich weiß nicht, welches Papier Sie gelesen haben. Aber das Papier, das ich gelesen habe, beschreibt, wie die Wirkungsweise der EFSF durch einen entsprechenden Einsatz der Möglichkeiten maximiert werden soll, die wir der EFSF vor drei Wochen hier in diesem Hohen Hause mit einer Erweiterung ihrer Möglichkeiten und der Abstimmung über die sogenannten Leitlinien gegeben haben. Davon ist in diesem Papier die Rede. Uns wurden zwei verschiedene Modelle beschrieben, wie dies geschehen könnte. Es wird darin beschrieben, dass ein Prüfungsauftrag an die EFSF erteilt werden soll, dass die EFSF diese Möglichkeiten evaluiert, testet, auf ihre Marktgängigkeit hin überprüft und dann entsprechend zum Einsatz bringt. Das, was Sie hier vortragen, finde ich in diesen Papieren überhaupt nicht. Deshalb weiß ich nicht, welches Papier Sie gelesen haben. Das, was uns als Haushaltsausschussdrucksache vorliegt, haben Sie jedenfalls nicht gelesen, und deshalb kann ich auf Ihre Frage auch gar nicht eingehen. Danke. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Lassen Sie mich aber nochmals eines feststellen, auch auf die Zwischenfrage von Herrn Ströbele hin: Ich wünsche mir, dass Sie in Ihrer Fraktion einmal klären, was Sie eigentlich unter „Hebel“ verstehen. Der Vorwurf, den Sie erhoben haben – er wurde auch an Herrn Brüderle gerichtet –, hat etwas damit zu tun, dass Sie ständig eine falsche Definition des Begriffes „Hebel“ verwenden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Es gibt Finanzhebel. Es gibt Hebel im operativen Sinne. Es gibt Derivatehebel. Was wir hier vorhaben, ist finanztechnisch kein Hebel. Das, was Sie uns vorwerfen, beruht auf Ihrer eigenen Definition. Sie wollen einen möglichst großen Finanzhebel und möglichst hohe Risiken beschreien. Warum? Weil Sie meinen – das gilt auch für die SPD –, mit einem solchen möglichst großen Hebel die Regierung aushebeln zu können. (Michael Roth [Heringen] [SPD]: Dazu braucht man gar nicht so einen großen Hebel!) Das wird Ihnen aber nicht gelingen; denn einerseits gibt es diesen Hebel gar nicht, und andererseits fehlt Ihnen dazu das Gewicht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Lassen Sie mich zum Thema zurückkommen. Ich glaube, man muss an dieser Stelle zunächst festhalten – das hätte ich mir auch vonseiten der Opposition gewünscht –, dass unsere Bundesregierung bei den Verhandlungen auf internationaler Ebene schon sehr große Erfolge erzielt hat. Es ist nun einmal so: Wir reden nicht mehr über eine Bankenlizenz für die EFSF. Wir reden nicht mehr über Hebel durch die EZB. Das ist nicht mehr in der Diskussion, sondern wurde wegverhandelt. Wir reden nicht mehr über unkonditionierte Hilfsprogramme für Länder. Wir reden nicht mehr über eine Rekapitalisierung der Banken direkt über die EFSF, sondern nur noch über ein bestimmtes Land. Zunächst der Markt, dann das Land und dann erst die EFSF; diese Reihenfolge ist eingehalten worden. Das ist ein Verhandlungserfolg dieser Bundesregierung. Das sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich will an dieser Stelle dem Bundesfinanzminister noch einmal ausdrücklich danken; denn wir hatten zu diesem Thema im Haushaltsausschuss ausführliche und gute Beratungen. Zu all diesen Beratungen stand der Bundesfinanzminister zur Verfügung. Das habe ich in den Jahren, in denen ich im Haushaltsausschuss bin – das sind schon einige –, noch von keinem seiner Vorgänger erlebt. Auch das will ich hier einmal deutlich ansprechen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Es gibt eine immer wiederkehrende öffentliche Debatte über die Frage des Risikos. Kein Mensch will wegreden, dass mit einer Erweiterung der Möglichkeiten der EFSF eine Erhöhung des Risikos verbunden sein kann. Aber ich sage bewusst „kann“ und nicht „muss“. Sie kann nämlich auch zu einer Verringerung des Risikos führen, je nachdem, wie die Mittel eingesetzt werden. Schauen Sie sich das zweite Optionsmodell an! Das ist so angelegt, dass man Fremdkapital, privates Kapital, akquirieren will, um damit Staatsanleihen aufzukaufen. Da verringert sich das Risiko für das eingesetzte EFSF-Kapital; die Kapitalsumme wird erhöht, aber nicht durch das EFSF-Kapital, sondern durch das Kapital privater Anleger. Das sollten Sie sich einmal vor Augen führen. Deshalb ist eine Debatte, in der immer nur von der Erhöhung der Risiken gesprochen wird, nicht sachgerecht. Wäre es so sicher, dass das Risiko sich erhöht, und könnte man dafür Garantien abgeben, dann könnte man mit diesem Wissen wunderbare Geschäfte an den Börsen machen. Das weiß aber niemand so genau. Deshalb ist diese Frage auch offen. Lassen Sie mich zu dem Thema „Rekapitalisierung/ Griechenland“ noch ein paar Sätze sagen. Ich glaube, es ist gut und richtig, dass die Bundesregierung versucht, auf europäischer Ebene eine höhere Beteiligung des privaten Sektors zu verhandeln. Das ist in zweierlei Hinsicht gut und richtig. Erstens geht es darum, den Finanzbedarf für Griechenland auch stemmen zu können. Zweitens geht es darum, den Bürgerinnen und Bürgern klar zu sagen: Mit der höheren Beteiligung des privaten Sektors geben wir auch ein Stück weit die Verantwortung an diejenigen, die über Jahre hinweg gute Renditen hatten. Das ist korrekt. Das ist in Ordnung. Ich hoffe, dass es erfolgreich so verhandelt wird. Ich wünsche unserer Bundesregierung, dass sie bei den Verhandlungen in den kommenden Tagen, aber vor allem heute Abend, im Sinne von Europa, im Sinne der Sicherung des Euro bei gleichzeitiger Wahrung unserer nationalen Interessen weiterhin so erfolgreich verhandelt wie bisher. Danke sehr. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Das war nicht erfolgreich!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Das Wort hat jetzt der Kollege Klaus-Peter Flosbach für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass wir heute mit großer Mehrheit einen gemeinsamen Entschließungsantrag von vier Fraktionen des Hauses verabschieden werden, ist ein wichtiges Zeichen für eine gemeinsame Europapolitik und gibt unserer Bundesregierung einen starken Rückhalt und ein starkes Verhandlungsmandat für Brüssel. Dafür sollten wir allen danken, die daran mitwirken. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Wir sollten aber nicht vergessen, dass eine der wichtigsten Entscheidungen bereits im Vorfeld des Gipfels gefallen ist, nämlich dass der Rettungsschirm EFSF keine Banklizenz erhält, dass er sich also nicht bei der Europäischen Zentralbank refinanzieren kann. Um es so zu formulieren wie unsere Bundesbanker: Es ist verhindert worden, dass eine Lizenz zum Gelddrucken ausgereicht wurde. – Das ist entscheidend. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Wenn wir an die Zukunft und an nachhaltige Stabilität denken: Die wichtigste Bedingung für unsere Währungsunion ist und bleibt die Nachhaltigkeit und der Verzicht darauf, die Notenpresse anzuwerfen. Wir haben es mit einer dramatischen Überschuldung von Staaten zu tun. Wir in Deutschland sind bereit, unseren Beitrag zu leisten und anderen Ländern konkrete Hilfe zu gewähren. Das haben wir zugesagt; das werden wir auch einhalten. Es gibt nur viele Diskussionen – das kennen wir aus unseren Wahlkreisen –: Viele glauben, wir bräuchten keine Hilfe zu leisten. Das ist falsch. Wir müssen nicht nur unsere Nachbarn unterstützen; wir müssen auch wirtschaftlich und finanzpolitisch inten-siver zusammenarbeiten sowie wirtschaftliche Hilfe geben. Wir dürfen nie vergessen – das sagt die Bundesbank bei jeder Gelegenheit –, dass nach wie vor eine sehr starke Ansteckungsgefahr gegeben ist. Wir haben viele Berater, liebe Kolleginnen und Kollegen, die uns in dieser Krise Ratschläge geben. Aber wenn wir auf die Ansteckungsgefahren zu sprechen kommen, werden manche sehr still. Was passiert, wenn in Griechenland die Banken oder das Sozialsystem oder die Rentensysteme zusammenbrechen? Was passiert mit denen, die den Griechen Geld geliehen haben? Was passiert mit den Unternehmen, die in Geschäftsbeziehungen mit Griechenland stehen? Was passiert mit den anderen Ländern? Platzieren sie überhaupt noch Anleihen an den Märkten? All das hat dazu geführt, dass wir unseren Rettungsschirm erweitert haben, um neue Möglichkeiten der Darlehensvergabe, der Absicherung, aber auch einer Rekapitalisierung zu schaffen. Das ist der entscheidende Vorteil der Erweiterung des Rettungsschirms. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Wir geben Hilfe, aber immer – das ist das Prinzip von Internationalem Währungsfonds, Europäischer Zentralbank und Europäischer Kommission – mit strengen Konditionen und bei entsprechenden Anpassungsprogrammen. Das hat sich bisher bewährt und wird sich auch in Zukunft bewähren. Nur wenn wir möglichst nah an den alten Stabilitätspakt herankommen, werden wir ein nachhaltig stabiles Europa erreichen. Herr Steinmeier, Sie haben die Kanzlerin gebeten, auf die Situation vor einem Jahr zurückzublicken, als die ersten Entscheidungen für Griechenland gefallen sind. Ich bitte Sie, einmal auf die Jahre 2002 bis 2005 zurückzublicken; viele Ihrer Kollegen tun das auch. Damals war immer von den Defizitländern Deutschland und Frankreich die Rede. Sie wissen, dass falsch gehandelt wurde, als der Stabilitätspakt gebrochen wurde. Deshalb sollten Sie in dieser Frage etwas demütiger sein. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Das war auch einer der Gründe dafür, dass wir im Jahre 2009 eine Schuldenbremse eingeführt haben. Diese sollte nach der ersten Finanzkrise, die von den Banken ausgelöst worden war und die uns viel Geld gekostet hat, dazu dienen, die Finanzen in Deutschland nachhaltig zu stabilisieren. Die heutige Finanzkrise ist aber keine Bankenkrise, sondern zunächst eine Staatsverschuldungskrise. Deshalb geht es in erster Linie um die Haushaltskonsolidierung. Gleichzeitig geht es um die Frage: Wie können wir die Finanzmärkte insgesamt stabilisieren, bzw. was müssen wir tun, damit die Märkte sich entsprechend verändern? Wir haben festgeschrieben, dass große und systemische Banken mehr Eigenkapital vorhalten müssen. Denn es kann nicht sein, dass der Steuerzahler das Kapital zugunsten der Banken bereithält. Wichtig war auch, dafür zu sorgen, dass die EFSF in der Lage ist, Banken aus Ländern zu unterstützen, in denen das Bankensystem zusammenbrechen könnte, indem über die Länder Beteiligungen an diesen Banken erfolgen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Deutschland war in vielerlei Hinsicht Vorreiter bei der Regulierung der Finanzmärkte. Schauen Sie sich noch einmal die Anträge der SPD oder auch der Linken an, und achten Sie genau darauf, was für den deutschen Markt gefordert wird. Wir waren Vorreiter bei der Restrukturierung von Banken, bei deren Umwandlung, Restrukturierung oder Abwicklung. Das haben wir in Deutschland zuerst durchgeführt, und es ist wichtig, dass das in Europa insgesamt umgesetzt wird. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir fordern von der Bundesregierung, dass sie in den G-20-Verhandlungen das Thema der Schattenbanken angeht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es kann nicht sein, dass wir die regulierten Märkte noch stärker regulieren und die unregulierten Märkte über die regulierten herrschen. Das ist ein wichtiges Thema, und da hat die Bundesregierung eine gewisse Verantwortung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Ende. Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU): Frau Präsidentin, ich komme damit auch zum Schluss. – Ich weise darauf hin, dass wir, die Deutschen, auch im Bereich der Leerverkäufe Vorreiter waren, indem wir diese bei Aktien, Staatsanleihen und Kreditversicherungen verboten haben. Das war ein spekula-tiver Handel, der nicht zu akzeptieren war. Heute sagen die Europäische Kommission, das EU-Parlament oder auch der Europäische Rat: Das soll in ganz Europa gelten; das habt ihr hervorragend gemacht! Gratulation an die Bundeskanzlerin und den Finanzminister! Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege! Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU): Ich schließe mit einem letzten Satz. – Frau Bundeskanzlerin, Sie haben unser Vertrauen bei den weiteren Verhandlungen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und viel Glück. Alles Gute! (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die Entschließungsanträge. Wir beginnen mit den namentlichen Abstimmungen. Im Anschluss daran werden wir noch weitere, einfache Abstimmungen sowie eine Wahl durchführen. Ich weise darauf hin, dass zahlreiche Erklärungen zu den Abstimmungen vorliegen, und zwar aus allen Fraktionen des Hauses. Wir kommen nun zu den drei Entschließungsanträgen, zu denen namentliche Abstimmung verlangt wurde. Es geht zunächst um den Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/7500. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. Sind alle Urnen besetzt? – Das ist der Fall. Dann eröffne ich die Abstimmung. Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das die Stimmkarte nicht abgeben konnte? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir kommen dann zum Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/7457. Die Schriftführerinnen und Schriftführer sind an ihren Plätzen. – Dann eröffne ich die zweite namentliche Abstimmung. Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimmkarte nicht abgeben konnte? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann schließe ich diese Abstimmung. Wir kommen nunmehr zum Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/7456. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. Sind alle Urnen besetzt? – Das ist der Fall. Dann ist die Abstimmung eröffnet. Was uns noch fehlt, sind Schriftführerinnen und Schriftführer, die beim Auszählen helfen. Schriftführerinnen und Schriftführer, die ihre Stimmkarte bereits eingeworfen haben, begeben sich bitte zum Auszählen, damit wir vor Mitternacht damit fertig sind. Das ist auch im allgemeinen Interesse. Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimmkarte nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung. Die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen werden Ihnen später bekannt gegeben.1 Wir setzen jetzt die Abstimmungen fort. Ich komme zum Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/7455. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist abgelehnt. Die einbringende Fraktion hat zugestimmt; alle anderen haben dagegen gestimmt. Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/7501. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist abgelehnt. Dafür gestimmt hat die einbringende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dagegen gestimmt haben die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und der Linken. Die SPD-Fraktion hat sich enthalten. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 17/7359 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Damit sind Sie einverstanden. Dann verfahren wir so. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf: Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes – Drucksache 17/7454 – Es liegen Wahlvorschläge aller fünf Fraktionen auf Drucksache 17/7454 vor. Wer stimmt für diese Wahlvorschläge? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit sind die Wahlvorschläge einstimmig angenommen. Jetzt rufe ich den Tagesordnungspunkt 2 auf: Befragung der Bundesregierung Dieser Tagesordnungspunkt scheint im Haus auf breites Interesse zu stoßen. Ich bitte diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die diesem Tagesordnungspunkt nicht direkt, sondern mental oder anders folgen wollen, den Plenarsaal möglichst schnell zu verlassen. Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: Bericht der Bundesregierung zur demografischen Lage und zukünftigen Entwicklung des Landes. Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht hat der Bundesminister des Innern, Herr Dr. Hans-Peter Friedrich. – Bitte schön. Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des Innern: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Kabinett hat sich heute mit dem Demografiebericht befasst, der nicht nur eine Zusammenfassung der demografischen Lage in Deutschland und der Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf alle Lebensbereiche gibt, sondern sich auch mit den bereits ergriffenen Maßnahmen auseinandersetzt. Zur demografischen Entwicklung allgemein sei vorausgeschickt: Es handelt sich dabei um das häufig vorkommende Phänomen, dass man eine über viele Jahrzehnte anhaltende Entwicklung, die schleichend, aber stetig in allen Lebens- und Gesellschaftsbereichen zu Veränderungen führt, in der tagespolitischen Auseinandersetzung nur eingeschränkt zur Kenntnis nimmt. Die demografische Entwicklung ist eine solche Entwicklung: Im Grunde beeinflusst sie schon seit 40 Jahren Stück für Stück unsere gesellschaftliche, wirtschaftliche und soziale Situation; aber jetzt haben wir einen Punkt erreicht, an dem man schon bei den tagespolitischen Auseinandersetzungen feststellt, dass das Thema in allen Bereichen angekommen ist. Es gibt zwei Trends, die Sie nicht überraschen werden. Der eine Trend ist, dass wir seit vielen Jahren weniger Geburten haben, als notwendig wären, um eine Reproduktionsrate von 100 Prozent zu erreichen. Der zweite Trend ist, dass die Lebenserwartung der Menschen immer höher wird. Nach Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes werden in knapp 50 Jahren, also im Jahr 2060, etwa 65 bis 70 Millionen Menschen in Deutschland leben, also 17 Millionen Menschen weniger als heute. Bis dahin wird es aber – das ist das Ergebnis der beiden genannten Trends, die zahlenmäßig gegenläufig sind – eine völlig andere Alterszusammensetzung der Bevölkerung geben: Jeder Dritte wird dann 65 Jahre oder älter sein; jeder Siebte wird 80 Jahre oder älter sein. Das ist eine Entwicklung, die definitiv auf uns zukommt. Wir können sie mit aktuellen politischen Entscheidungen nicht mehr verändern, sondern ihr nur Rechnung tragen. Das ist ein wichtiger Punkt. Ich denke, dass man die demografische Entwicklung nicht nur als Bedrohung sehen darf, sondern durchaus auch die Chancen, die darin liegen, erkennen muss. Der Demografiebericht, den ich heute dem Kabinett vorgelegt habe und über den beschlossen worden ist, zeigt, dass wir in allen Bereichen – Familie, Gesellschaft, Zuwanderung, Integration, Wirtschaft, Arbeit, Bildung, Forschung, Alterssicherung – betroffen sind und es in den letzten Jahren und Jahrzehnten Maßnahmen der Bundesregierungen gegeben hat, um sich darauf vorzubereiten. Was wir nicht haben, ist eine Strategie, die einer Entwicklung, die sich erst in den letzten Jahren immer deutlicher abgezeichnet hat, ressortübergreifend Rechnung trägt. So gibt es bei der demografischen Entwicklung außerordentlich unterschiedliche regionale Betroffenheiten; in den ländlichen Räumen ist es völlig anders als in den Großstädten. Das haben die Berichte bisher nicht im Einzelnen widergespiegelt. Wir wollen auf der Grundlage des Berichts anhand von vier Leitzielen eine Strategie entwickeln: Das erste Leitziel ist, die Chancen, die mit dem längeren Leben und der höheren Lebenserwartung verbunden sind, zu erkennen und zu nutzen. Das zweite Leitziel ist, dafür zu sorgen, dass wir in Zukunft trotz der anderen Alterszusammensetzung und dem Schrumpfen der Bevölkerung die gleiche oder am besten eine gestärkte Innovationskraft sowie Wachstumsperspektiven und Wettbewerbsfähigkeit erreichen. Das dritte Leitziel ist, trotz der Entwicklungen in der Lage zu bleiben, soziale Gerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu gewährleisten. Schließlich ist es das vierte Leitziel, die Handlungsfähigkeit des Staates zu bewahren, und zwar nicht nur in finanzieller Hinsicht – ich glaube, da hat man mit der Schuldenbremse schon einen wesentlichen Beitrag geleistet –, sondern auch, indem wir der demografischen Entwicklung im Bereich der Verwaltung Rechnung tragen. Insgesamt geht es um ein Thema, bei dem – das weiß die Bundesregierung – wesentliche Entscheidungen und Maßnahmen nicht vom Bund getroffen werden, sondern von den Ländern und Kommunen. Wir hoffen und wünschen uns natürlich, dass die Länder mit ihren Programmen und die Kommunen mit ihren Vorstellungen und spezifischen Problemen unmittelbar an die Strategie, die wir jetzt entwickeln wollen, anschließen und andocken können, sodass es zu einer harmonischen Entwicklung kommt. – So viel, Frau Präsidentin, zur Einführung. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Die erste Frage stellt die Kollegin Dittrich. Heidrun Dittrich (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Minister. – Ich möchte gerne eine Frage zum Bereich Pflege stellen. Sie haben es zwar nicht direkt angesprochen, aber wir wissen, dass Sie für den Pflegebereich eine Ausbildungsoffensive planen. Wie möchten Sie dafür sorgen, dass im Pflegebereich mehr Männer beschäftigt werden, sodass es zu gemischten Teams kommen kann; denn Pflege ist Schwerstarbeit. Außerdem haben wir einen Mindestlohn in Höhe von nur 7,50 Euro im Osten und in Höhe von 8,50 Euro im Westen. Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des Innern: Liebe Frau Kollegin, ich habe zunächst vorausgeschickt, dass der Demografiebericht eine Bestandsaufnahme dessen ist, was wir an aktuellen Entwicklungen haben und was wir an Auswirkungen in den einzelnen Bereichen zu erwarten haben. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Aber es muss Schlussfolgerungen geben!) Jetzt beginnt die eigentliche Arbeit, nämlich aufgrund dieser Fragestellung eine Strategie zu entwickeln. Sie sprechen einen wichtigen Punkt an. In der Strategie, in der wir neben vier Leitzielen, die ich genannt habe, zehn Handlungsfelder definiert haben, wollen wir uns insbesondere mit der Frage beschäftigen, wie wir die Pflege insbesondere in den ländlichen Räumen, wo die jungen Menschen zum Teil in großem Ausmaß weggezogen sind, sicherstellen. Die von Ihnen gestellte Frage wird sicherlich eine zentrale Rolle spielen. (Heidrun Dittrich [DIE LINKE]: Nachfrage!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Nachfragen gibt es hier nicht, aber ich schreibe Sie gerne noch einmal auf. Die nächste Frage stellt die Kollegin Rawert. Mechthild Rawert (SPD): Herr Minister, herzlichen Dank für Ihre Einführung. Die Einführung war auch nötig, da wir Abgeordnete den Bericht erst gestern Abend bekommen haben. Vielleicht war der eine oder andere in der Lage, wenigstens die Kurzfassung zu lesen. Mich interessiert der Bereich „Zuwanderung und Fachkräfte“. Sie haben ausgeführt, dass Sie im vorliegenden Bericht eine Bestandsaufnahme der aktuellen Entwicklungen vorgenommen haben. Können Sie etwas zum künftigen Fachkräftemangel und dessen Bekämpfung in Kombination mit dem Aspekt Zuwanderung bzw. einer gezielten Zuwanderungsstrategie sagen? Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des Innern: Wie Sie wissen, hat es in der Vergangenheit bereits Änderungen im Zuwanderungsrecht gegeben. Beispielsweise wurde die Gehaltsgrenze für Hochqualifizierte auf 66 000 Euro gesenkt; früher lag sie bei 80 000 Euro. Es hat also bereits erste Öffnungen bzw. Ausweitungen in diesem Bereich gegeben. Sie weisen auf eine Grundsatzfrage hin, nämlich: Können wir die demografischen Herausforderungen, vor denen wir stehen, durch Zuwanderung lösen? Die Antwort lautet: mit Zuwanderung allein mit Sicherheit nicht. Bevor man aber über Zuwanderung diskutiert, muss man zuallererst prüfen – ich glaube, das ist zwingend –, ob und in welchem Umfang wir in der Lage sind, unseren Fachkräftebedarf mit eigenem Potenzial zu decken. Ich halte es für das richtige Vorgehen, zunächst dafür zu sorgen, das vorhandene Potenzial an Erwerbsfähigen auszubauen und für die künftige Entwicklung zu nutzen. Wenn das nicht ausreichen sollte, die Lücke auf dem Arbeitsmarkt zu schließen – die Zahlen besagen, dass wir in den nächsten 50 Jahren eine Reduzierung der Bevölkerung um 17 Millionen zu verzeichnen haben; auch für den Arbeitsmarkt rechnet man mit einer Lücke in einer Größenordnung von mehreren Millionen –, muss wahrscheinlich mit Zuwanderungsszenarien gerechnet werden. Die zweite Stufe wäre daher meines Erachtens – wir werden das in den nächsten Monaten im Rahmen der Erarbeitung einer Strategie diskutieren –, dass wir die Möglichkeiten nutzen, die uns der europäische Arbeitsmarkt bringt. Ich nenne insbesondere unsere Partner in der Euro-Zone; das sind 16 Länder. Ich erinnere an Spanien, das derzeit eine Jugendarbeitslosigkeit von 40 Prozent zu verzeichnen hat. In Portugal geht eine verlorene Generation – so nennt sie sich selber – auf die Straße und sagt: Wir haben trotz guter Ausbildung keine Perspektive. – Wir sollten dem europäischen Gedanken Rechnung tragen und versuchen, Fachkräfte aus diesen Ländern für Deutschland zu gewinnen. Diese Fachkräfte können später grenzüberschreitend und damit völkerverständigend tätig werden. Erst wenn dieses Potenzial ausgeschöpft ist, kann man über Zuwanderung aus Drittstaaten reden. Auch darüber spricht man in der Koalition. Das, was bereits entschieden ist, und das, was noch auf den Weg gebracht wird, werden wir selbstverständlich in die Strategie einbinden. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Minister, Sie hatten Glück, dass wir ein Problem mit der Technik hatten. Sonst hätte es längst geklingelt. Das gibt mir Gelegenheit, alle an die Ein-Minuten-Regelung für Fragen und Antworten zu erinnern. Daran wird sich als Nächste die Kollegin Tabea Rößner halten. Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Minister, für die Vorlage des Berichts und die Klarstellung, dass es sich um eine Zustandsbeschreibung handelt. Eine Strategie und ein Handlungskonzept wären aus unserer Sicht wesentlich wichtiger. In dem Bericht heißt es: „Die Bevölkerungsabnahme wird vor allem in dünn besiedelten ländlichen Räumen zu einer zurückgehenden Auslastung“ der Infrastruktur führen. Diesbezüglich widerspreche ich Ihnen: Das wird nicht erst in der Zukunft so sein, sondern das ist bereits Fakt. In diesem Zusammenhang vermisse ich Analysen und Grundsatzfragen wie diese: Nach welchen Kriterien soll die Infrastruktur zukünftig ausgebaut, erhalten oder eventuell sogar zurückgebaut werden? Ich würde mir wünschen, dass Sie darauf kurz eingehen. Damit verbunden frage ich, inwieweit davon der Grundsatz bezüglich der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse betroffen ist. Schließlich schreiben Sie, dass daran zwar nicht gerüttelt werden soll, aber dennoch an die jeweilige Region „angepasste Lösungen“ entwickelt werden sollen. Vielen Dank. Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des Innern: Ich will mit der zweiten Frage beginnen. Natürlich ist es notwendig, dass man der spezifischen Situation einer Region Rechnung trägt; denn die Wirtschaftsstrukturen und die Altersstrukturen sind überall anders. Insofern ist es, glaube ich, richtig, dass man mit den Kommunen vor Ort angepasste Strategien entwickelt. Das ist aber in erster Linie Aufgabe der Länder. Wir versuchen nur, das, was der Bund darüber hinaus leisten muss, zu koordinieren und die Maßnahmen in einer Strategie zu bündeln. Was die Infrastruktur angeht, muss man den Begriff Infrastruktur etwas weiter fassen und darf darunter nicht nur die Verkehrsinfrastruktur verstehen. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Soziale!) Im Grunde geht es um alles. Es geht auch um die soziale Infrastruktur, um Bildungseinrichtungen und um die Kommunikationsinfrastruktur, zum Beispiel um das Thema Breitbandversorgung. Die Breitbandtechnologie wird in der Strategie eine wichtige Rolle spielen; das vermute ich jedenfalls. Dieser Bericht ist die Grundlage für das, was wir erarbeiten wollen. Ob an der einen oder anderen Stelle ein Rückbau notwendig bzw. möglich sein wird, kann ich jetzt noch nicht sagen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Ich möchte die Gelegenheit nutzen, die von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen bekannt zu geben: Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat auf Drucksache 17/7500: Es wurden 596 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 503 gestimmt. Mit Nein haben 89 gestimmt. Es gab 4 Enthaltungen. Damit ist dieser Antrag angenommen. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 596; davon ja: 503 nein: 89 enthalten: 4 Ja CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexander Dobrindt Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Michael Glos Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Olav Gutting Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Ursula Heinen-Esser Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Jürgen Herrmann Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Dr. Michael Luther Karin Maag Dr. Thomas de Maizière Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Bernd Neumann (Bremen) Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Eduard Oswald Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Thomas Rachel Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Kristina Schröder Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Elisabeth Winkelmeier-Becker Dagmar G. Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Dr. Hans-Peter Bartels Sören Bartol Bärbel Bas Sabine Bätzing-Lichtenthäler Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Ingo Egloff Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Dagmar Freitag Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Günter Gloser Ulrike Gottschalck Angelika Graf (Rosenheim) Kerstin Griese Michael Groschek Michael Groß Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Michael Hartmann (Wackernheim) Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Hans-Ulrich Klose Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Andrea Nahles Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoðuz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Stefan Rebmann Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Carsten Schneider (Erfurt) Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Martin Schwanholz Stefan Schwartze Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Dr. Dieter Wiefelspütz Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries FDP Christian Ahrendt Christine Aschenberg-Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Klaus Breil Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Marco Buschmann Helga Daub Reiner Deutschmann Dr. Bijan Djir-Sarai Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Paul K. Friedhoff Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Dr. h. c. Jürgen Koppelin Sebastian Körber Holger Krestel Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Lars Lindemann Christian Lindner Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Dirk Niebel Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Christiane Ratjen-Damerau Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Harald Ebner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Priska Hinz (Herborn) Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Agnes Malczak Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Ingrid Nestle Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Dr. Hermann E. Ott Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Daniela Wagner Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler Nein CDU/CSU Wolfgang Bosbach Alexander Funk Dr. Peter Gauweiler Josef Göppel Manfred Kolbe Paul Lehrieder Dr. Carsten Linnemann Thomas Silberhorn Klaus-Peter Willsch SPD Wolfgang Gunkel Werner Schieder (Weiden) Rolf Schwanitz Rüdiger Veit FDP Jens Ackermann Nicole Bracht-Bendt Sylvia Canel Frank Schäffler Torsten Staffeldt DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Daðdelen Dr. Diether Dehm Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Diana Golze Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Harald Koch Jan Korte Jutta Krellmann Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Dorothee Menzner Cornelia Möhring Kornelia Möller Niema Movassat Wolfgang Neškovi? Thomas Nord Petra Pau Jens Petermann Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer (Köln) Michael Schlecht Dr. Ilja Seifert Kathrin Senger-Schäfer Raju Sharma Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Sabine Zimmermann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Hans-Christian Ströbele Enthalten CDU/CSU Veronika Bellmann SPD Klaus Barthel Gerold Reichenbach Ottmar Schreiner Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/7457: 594 Stimmen wurden abgegeben. Mit Ja haben 199 gestimmt, mit Nein 394. Es gab 1 Ent-haltung. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 594; davon ja: 199 nein: 394 enthalten: 1 Ja SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Sabine Bätzing-Lichtenthäler Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Ingo Egloff Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Dagmar Freitag Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Günter Gloser Ulrike Gottschalck Angelika Graf (Rosenheim) Kerstin Griese Michael Groschek Michael Groß Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Michael Hartmann (Wackernheim) Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Hans-Ulrich Klose Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Andrea Nahles Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoðuz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Carsten Schneider (Erfurt) Ottmar Schreiner Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Dr. Dieter Wiefelspütz Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Harald Ebner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Priska Hinz (Herborn) Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Agnes Malczak Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Ingrid Nestle Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Dr. Hermann Ott Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Daniela Wagner Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler Nein CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexander Dobrindt Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Peter Gauweiler Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Michael Glos Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Olav Gutting Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Ursula Heinen-Esser Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Jürgen Herrmann Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Manfred Kolbe Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Dr. Michael Luther Karin Maag Dr. Thomas de Maizière Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Bernd Neumann (Bremen) Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Eduard Oswald Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Thomas Rachel Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Kristina Schröder Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Dagmar G. Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg-Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Reiner Deutschmann Dr. Bijan Djir-Sarai Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Paul K. Friedhoff Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Dr. h. c. Jürgen Koppelin Sebastian Körber Holger Krestel Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Lars Lindemann Christian Lindner Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Dirk Niebel Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Christiane Ratjen-Damerau Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Daðdelen Dr. Diether Dehm Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Diana Golze Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Harald Koch Jan Korte Jutta Krellmann Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Dorothee Menzner Cornelia Möhring Kornelia Möller Niema Movassat Wolfgang Neškovi? Thomas Nord Petra Pau Jens Petermann Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer (Köln) Michael Schlecht Dr. Ilja Seifert Kathrin Senger-Schäfer Raju Sharma Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Sabine Zimmermann Enthalten BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Hans-Christian Ströbele Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/7456 zum selben Thema: abgegebene Stimmen 594. Mit Ja haben gestimmt 137, mit Nein 455. Es gab 2 Enthaltungen. Der Entschließungsantrag ist abgelehnt. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 593; davon ja: 137 nein: 454 enthalten: 2 Ja SPD Dr. Peter Danckert Daniela Kolbe (Leipzig) Swen Schulz (Spandau) DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Daðdelen Dr. Diether Dehm Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Diana Golze Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Harald Koch Jan Korte Jutta Krellmann Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Dorothee Menzner Cornelia Möhring Kornelia Möller Niema Movassat Wolfgang Neškovi? Thomas Nord Petra Pau Jens Petermann Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer (Köln) Michael Schlecht Dr. Ilja Seifert Kathrin Senger-Schäfer Raju Sharma Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Sabine Zimmermann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Harald Ebner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Priska Hinz (Herborn) Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Oliver Krischer Agnes Krumwiede Fritz Kuhn Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Agnes Malczak Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Ingrid Nestle Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Dr. Hermann E. Ott Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Daniela Wagner Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler Nein CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexander Dobrindt Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Peter Gauweiler Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Michael Glos Josef Göppel Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Olav Gutting Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Ursula Heinen-Esser Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Jürgen Herrmann Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Manfred Kolbe Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Dr. Michael Luther Karin Maag Dr. Thomas de Maizière Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Bernd Neumann (Bremen) Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Eduard Oswald Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Thomas Rachel Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Kristina Schröder Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Dagmar G. Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Sabine Bätzing-Lichtenthäler Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Martin Burkert Petra Crone Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Ingo Egloff Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Dagmar Freitag Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Günter Gloser Ulrike Gottschalck Angelika Graf (Rosenheim) Kerstin Griese Michael Groschek Michael Groß Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Michael Hartmann (Wackernheim) Hubertus Heil (Peine) Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Frank Hofmann (Volkach) Dr. Eva Högl Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Hans-Ulrich Klose Dr. Bärbel Kofler Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Andrea Nahles Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoðuz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Carsten Schneider (Erfurt) Ottmar Schreiner Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Dr. Dieter Wiefelspütz Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg-Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Reiner Deutschmann Dr. Bijan Djir-Sarai Patrick Döring Mechthild Dyckmans Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Paul K. Friedhoff Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Dr. h. c. Jürgen Koppelin Sebastian Körber Holger Krestel Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Lars Lindemann Christian Lindner Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Dirk Niebel Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Christiane Ratjen-Damerau Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Enthalten SPD Ulla Burchardt Petra Hinz (Essen) Ich bitte jetzt die Kollegin Klamt um ihre Frage. Ewa Klamt (CDU/CSU): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, Sie haben gerade ausgeführt, dass wir nun eine Analyse und erste Bestandsaufnahme vorliegen haben. Ich freue mich, dass uns im Hause jetzt ein so ausführlicher Bericht vorliegt und dass ressortübergreifend daran gearbeitet wird. Ich denke, uns alle hier im Hause interessiert: Wann rechnen Sie damit, dass uns ein Strategiekonzept – es wird wohl im kommenden Jahr sein – vorgelegt werden wird? Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des Innern: Ich gehe davon aus, dass wir, aufbauend auf diesem Bericht, sehr zügig arbeiten und im ersten Halbjahr 2012 über eine Strategie diskutieren können. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Die nächste Frage kommt vom Kollegen Birkwald. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Herr Minister, haben Sie herzlichen Dank für Ihre einführenden Worte. Ich hatte Gelegenheit, schon einmal in die Kurzfassung des Demografieberichts zu schauen, und beziehe mich auf die Aussagen zur Alterssicherung. Dort heißt es unter anderem, dass es um einen „angemessenen Interessensausgleich zwischen Jung und Alt“ gehe und um eine „generationengerechte Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme“. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Anhebung der Regelaltersgrenze in der Rentenversicherung auf 67 eine gute Maßnahme ist. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat bei Forsa eine Umfrage in Auftrag gegeben. Es ging darum, ob es sinnvoll ist, die Regelaltersgrenze auf 67 anzuheben, da die geplante Beitragssenkung pro Durchschnittsverdienerin und -verdiener nur etwas mehr als 6 Euro betragen wird. Die Ergebnisse sind deutlich: 79 Prozent der Befragten wollen, dass die Beiträge nicht gesenkt werden und die Rente mit 67 abgeschafft wird; stattdessen soll das Geld für die Bekämpfung von Altersarmut ausgegeben werden. Übrigens: Auch 71 Prozent der CDU/CSU-Anhänger und 64 Prozent der FDP-Anhänger äußerten sich so. Nur 12 Prozent der Befragten wollen eine Senkung der Rentenbeiträge. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, ob Sie nicht vielleicht noch einmal darüber nachdenken wollen: Ist es aus Ihrer Sicht wirklich sozial gerecht, die Rente ab 67 einzuführen, oder könnte man angesichts von 6 Euro weniger Beitrag pro Beschäftigtem nicht darauf verzichten? Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des Innern: Die Zahlen, die ich mit diesem Bericht vorgelegt habe, und auch die Zustandsbeschreibung sind Fakten einer Entwicklung, die wir schon haben bzw. objektiverweise zu erwarten haben. Jetzt gilt es, aus der anderen Alterszusammensetzung der Bevölkerung die richtigen Schlüsse ziehen. Sie können schon heute am Arbeitsmarkt feststellen, dass beispielsweise in den letzten zehn Jahren die Zahl der Beschäftigten, die über 55 Jahre alt sind, dramatisch gestiegen ist. Während vor zehn Jahren noch gut ein Drittel der Menschen in diesem Alterssegment berufstätig waren, sind es jetzt fast 60 Prozent. Man muss auf die Tatsache, die ich vorhin vorgetragen habe, dass die Menschen eine höhere Lebenserwartung haben und dass sie gesünder älter werden, reagieren. Wir erwarten eine Auflösung der bisher üblichen Dreiteilung – Ausbildung, Berufstätigkeit, Ruhestand – im Leben eines Menschen. Die Rente mit 67 ist ein Vorläufer der strukturellen Veränderungen, die in den nächsten Jahren notwendig sein werden. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Die nächste Frage stellt der Kollege Kurth. Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP): Herr Minister, herzlichen Dank für diesen umfassenden Demografiebericht. Es ist in der Tat ein Zukunftspapier. Wie bindend ist dieses Papier für die gesamte Bundesregierung, also auch andere Ministerien? Welche Schlüsse werden daraus gezogen? Wie stark sind die anderen Ministerien mit diesem Papier verhaftet? Ich habe eine weitere Frage. Die demografische Entwicklung ist in den Regionen sehr unterschiedlich. Zum Teil sind schon an Landkreisgrenzen Unterschiede feststellbar. Sie haben im Handlungskonzept für die neuen Länder erste Maßnahmen verankert. Inwieweit ist man in den neuen Ländern – oder überhaupt innerhalb von Bundesländern – bereit, gezielt für Landkreise, in denen dies nötig ist, Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen? Duldet man es, dass einzelne Landkreise dadurch quasi bevorteilt würden? Wie ist Ihre Einschätzung? Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des Innern: Zunächst einmal zur ersten Frage. Beschlossen wurden die Erstellung dieses Berichts und die Erarbeitung der Strategie vor zwei Jahren in Meseberg. Dieser Bericht wurde ressortübergreifend erarbeitet und wird von allen betroffenen Ressorts getragen. Natürlich werden wir auch die Handlungsstrategie, die notwendig ist, gemeinsam erarbeiten und dem Deutschen Bundestag vorstellen. Was die Situation in den neuen Ländern angeht, haben wir insofern bereits einen Blick in die Zukunft geworfen, als sich dort schon heute demografische Entwicklungen abzeichnen, die in den alten Bundesländern, jedenfalls in großen Teilen, vielleicht erst in fünf oder zehn Jahren deutlich werden. Das, was wir in den neuen Ländern vorfinden, ist eine Art Großpilotprojekt für die Entwicklungen, zu denen es bundesweit kommen wird. Sicherlich wird man – allerdings koordiniert von den Bundesländern und nicht von der Bundesregierung – auch der spezifischen Situation in den einzelnen Landkreisen, die sehr unterschiedlich sein wird, Rechnung tragen müssen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Müntefering. Franz Müntefering (SPD): Herr Minister, dass der Bericht mit Akribie erstellt wurde, will ich nicht bestreiten. Aber ein bisschen mehr Herzblut und Leidenschaft in der Sache wären ganz gut gewesen. Wenn ich mir den Zeitplan, den Sie gerade noch einmal erläutert haben, ansehe, muss ich sagen: Er lässt eigentlich nichts Gutes vermuten. Sie haben gesagt, bis Mitte 2012 sei über die Strategie zu sprechen. Das ist etwa ein Jahr vor der nächsten Bundestagswahl. Dann wird seitens der Bundesregierung nicht mehr besonders viel geschehen. (Patrick Döring [FDP]: Wieso denn das nicht? Bei uns schon! – Patrick Kurth [Kyffhäuser] [FDP]: Doch! Wir arbeiten auch dann noch!) Es wird bestimmt 2014, ehe wirklich etwas in Bewegung kommt. Ich hätte von Ihnen gerne eine Äußerung dazu gehört, wie Sie sich das vorstellen, insbesondere vor dem Hintergrund – dazu finde ich im Bericht ganz wenig –, dass Bund, Länder und Gemeinden hier eine gemeinsame Verantwortung haben. Der demografische Wandel trifft die Kommunen und Regionen in sehr unterschiedlichem Maße; allerdings trifft er jede Kommune und jede Region. Die Frage ist: Was passiert dann? Wäre die Einsetzung einer Demografiekommission, in der sich Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam mit diesem Thema befassen, Ihrer Meinung nach ein Vorschlag, der das Finden einer Lösung erleichtern könnte? Sie sprechen im Wesentlichen über die Bundesebene. Die Entscheidungen in den Regionen und Kommunen sind allerdings sehr unterschiedlich. An diesem Punkt brauchen wir Klarheit. Wenn Sie, was die Abfolge betrifft, so arbeiten, wie Sie es angekündigt haben, werden wir eine entsprechende Strategie in Deutschland nicht vor 2014 umsetzen. Das wäre aber zu spät. Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des Innern: Sie haben völlig recht: Das ist eine Entscheidung, die zuallererst für die Kommunen vor Ort relevant ist. Zunächst einmal will die Bundesregierung eine ressortübergreifende Strategie erarbeiten. In einem weiteren Schritt wird man selbstverständlich die Länder, die übrigens schon viele Prozesse angestoßen haben, einbeziehen. Inzwischen gibt es in jeder Region Handlungskonzepte, in denen vorgezeichnet ist, was man erreichen will. Dass man diesen Dialog führen muss, ist richtig. Lassen Sie mich noch eines sagen: Ich glaube, dass es bei der Erarbeitung der Strategie notwendig ist, von der konkreten Situation vor Ort auszugehen und dann das Land und den Bund in den Blick zu nehmen. Man sollte sich fragen: Was ist notwendig, um eine konkrete Lösung vor Ort zu finden? Dabei muss man die Gesamtsituation, von der Kommune über das Land bis hin zum Bund, vor Augen haben. Dabei geht es auch um die Frage: Welche Gesetzesänderungen oder Durchgriffsmöglichkeiten braucht man im Hinblick auf die einzelnen Ressorts auf Bundesebene? Das ist im Grunde die Aufgabe, vor der wir jetzt stehen. Sie haben also völlig recht: Man muss von der konkreten Situation vor Ort ausgehen und dann abstrahieren, um herauszufinden, welche Gesetze man auf Bundesebene verändern muss. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Deligöz. Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Minister, ich möchte eine etwas konkretere Frage stellen. Sie haben in dem Bericht geschrieben, dass Sie die Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen für notwendig und wichtig halten; das haben Sie gerade noch einmal betont. Insbesondere im Rahmen des TKG wurde aber die Chance verpasst, dies in die Tat umzusetzen. Wie sehen Ihre Pläne und wie sieht vor allem der konkrete Zeitplan hierfür aus? Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des Innern: Dies ist ein wichtiger Punkt. In unserem Handlungskonzept für die neuen Länder, das ich vor drei Wochen vorgestellt habe und in dem wir sehr viele Pilotprojekte, die wir in den neuen Ländern durchführen, untersucht haben, haben wir festgestellt, dass die Breitbandstrategie eines der zentralen Elemente ist. Dies gilt sowohl im Hinblick auf Arbeitsplatzmöglichkeiten wie Telearbeitsplätze als auch dann, wenn es darum geht, die Industrie, mittelständische Unternehmen und das Handwerk im ländlichen Raum zu halten. Hier kommt der Breitbandversorgung eine zentrale Aufgabe zu. Deswegen glaube ich, dass wir bei der Entwicklung der Strategie besonderen Wert darauf legen müssen. Hier gilt, was Herr Müntefering vorhin gesagt hat, in besonderer Weise; denn es gibt Breitbandstrategien der Länder und der Bundesregierung. Auch in dieser Frage werden wir, wenn wir unsere Schlussfolgerungen vorbereitet haben, sehr eng mit den Ländern zusammenarbeiten müssen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Bluhm, bitte. Heidrun Bluhm (DIE LINKE): Herr Minister Friedrich, Sie haben jetzt mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass es sich bei diesem Bericht um eine Analyse handelt und die Handlungsempfehlungen im nächsten halben Jahr zu erwarten sind. Wir als Parlament werden uns mit diesem Bericht auseinandersetzen und ihn auch bei den aktuellen Debatten zum Haushalt 2012 berücksichtigen. Uns würde interessieren, welche Empfehlungen oder Vorschläge für künftige Schwerpunktsetzungen im Bundeshaushalt der Bericht der Bundesregierung zur demografischen Lage und künftigen Entwicklung des Landes enthält. Die Frage lautet konkret: Wie passen die Erkenntnisse in diesem Bericht der Bundesregierung mit den Kürzungen der Bundesmittel für das Jahr 2011 – die Kürzungen sind vollzogen worden und sollen 2012 fortgesetzt werden – im Bereich der allgemeinen Städtebauförderung zusammen? Es geht insbesondere um die Programme „Altersgerecht Umbauen“ und „Die soziale Stadt“. Können Sie in Aussicht stellen, dass Sie Ihr aktuelles Handeln in diesem Punkt noch einmal überdenken? Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des Innern: Wenn Sie sich den Bericht anschauen, dann sehen Sie im letzten Kapitel die Handlungsfelder – es sind zehn an der Zahl – aufgelistet. Hier spielt insbesondere die Ertüchtigung der ländlichen Räume eine zentrale Rolle. Ich glaube, das haben Sie mit dem Stadtumbauprogramm angesprochen. Das sind wichtige Punkte. (Mechthild Rawert [SPD]: „Die soziale Stadt“!  – Heidrun Bluhm [DIE LINKE]: Und vor allem das altersgerechte Wohnen!) – Diese Punkte werden in der Strategie natürlich eine zentrale Rolle spielen; keine Frage. Die verschiedenen Handlungsempfehlungen muss man in den nächsten Jahren entsprechend unterlegen. Wir wollen ja gemeinsam eine etwas längerfristige Strategie angehen und hier im Hohen Hause beschließen. Dass man dem in den Haushalten Rechnung tragen muss, ist überhaupt keine Frage. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Jetzt bitte Frau Bätzing-Lichtenthäler. Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD): Vielen Dank, Herr Minister, für den Bericht. – Ich schließe an die vorhergehende Frage an. Sie beschreiben in Ihrem Bericht die Rahmenbedingungen, die gesetzt werden müssen, um dem demografischen Wandel zu begegnen, und schreiben, dass man die Kommunen dabei unterstützen muss, Infrastrukturen aufrechtzuerhalten und Wohnungsangebote für älter werdende Menschen zu schaffen. Meine Frage, die Kollegin unterstützend, lautet: Wie kann es dann sein, dass man die Mittel für Programme wie „Die soziale Stadt“ um 70 Prozent kürzt und andere Programme, die gut laufen und die man einfach weiterlaufen lassen könnte, wie „Altersgerecht Umbauen“, auslaufen lässt? Ich möchte noch ein anderes Feld ansprechen, nämlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Bezug auf Fachkräfte. In Ihrem Bericht schreiben Sie: Wir wollen die Erwerbsquote von Frauen erhöhen und die Kinderbetreuung flexibler gestalten. – Wie passt das von Familienministerin Schröder angekündigte Betreuungsgeld dazu? Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des Innern: Das Thema, das Sie zuletzt angesprochen haben – Vereinbarkeit von Familie und Beruf –, ist deswegen wichtig, weil es ein erhebliches Potenzial insbesondere an Frauen gibt, die entweder derzeit unfreiwillig nicht berufstätig sind oder mehr arbeiten möchten als in Teilzeit. Ich denke, dass es wichtig ist, mit der bereits eingeleiteten Politik, mit dem Recht auf einen Kindergartenplatz und all den anderen Maßnahmen der Vergangenheit konsequent weiterzumachen, um das Potenzial gut ausgebildeter Frauen und Männer, das sich hier bietet, zu nutzen. Sie waren gezwungen, sich so zu entscheiden, wie sie sich entschieden haben, aber sie hätten anders entschieden, wenn sie die Möglichkeit dazu gehabt hätten. Dort müssen wir mehr Flexibilität schaffen. Deswegen ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ganz wichtig. Wie gesagt, wir haben in den letzten Jahren insgesamt eine Vielzahl von Programmen auf den Weg gebracht. Viele von denen sind Pilotprojekte, bei denen man von vornherein gesagt hat: Diese laufen fünf Jahre, und dann ist Schluss. Dass das nicht immer günstig ist, ist mir bekannt. Das weiß ich auch aus eigener Anschauung. Ich denke, deswegen ist es umso notwendiger, dass man eine langfristige Strategie erarbeitet, um langfristige Programme durchführen zu können. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kilic, bitte. Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben in Ihrer Berichterstattung als einen von vier wichtigen Punkten die Einwanderung selbst angesprochen. Es ist bekannt, dass die Regierung im Rahmen der Umsetzung der Bluecard-Richtlinie der Europäischen Union weitere Änderungen im Bereich des Aufenthaltsrechts vornehmen möchte, um die Fachkräfteeinwanderung zu erleichtern. Wird die Regierung, wie angekündigt, noch im November einen Gesetzentwurf vorlegen? Welche Erleichterungen wird dieser Gesetzentwurf enthalten? Wo gibt es in welchem Umfang noch Meinungsverschiedenheiten? Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des Innern: Falls die Regierung im November einen solchen Gesetzentwurf vorlegen und er hier im Bundestag von der Mehrheit beschlossen wird, wird das selbstverständlich als gegebene Tatsache in unsere Strategie Eingang finden. Wir müssen bei der Erarbeitung unserer Strategie natürlich immer von den gesetzlichen Gegebenheiten ausgehen. Wenn bis dahin eine Modifizierung des Einwanderungsrechtes vorliegt, wird das selbstverständlich dieser Strategie zugrunde gelegt. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Weitere Fragen zu diesem Themenbereich können wir nicht berücksichtigen. Aber es gibt noch eine Frage zu einem anderen Thema der heutigen Kabinettssitzung durch die Kollegin Enkelmann. Bitte schön. Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE): Danke, Frau Präsidentin. – Herr Minister, der Spiegel hat in dieser Woche über einen Bericht der Bundesregierung zum Thema Mindestlöhne informiert. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Enkelmann, wollen Sie die Frage auch an Minister Friedrich stellen? Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE): Ich weiß nicht, ob er das weiß. Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des Innern: Frau Enkelmann, im Zweifel weiß ich alles. Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE): Logischerweise wäre dafür der Bereich Arbeit und Soziales zuständig. Vielleicht entscheidet die Regierung, wer antwortet. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Das war meine Frage. Dann könnte sich der Kollege Friedrich zunächst setzen, und dann entscheidet die Regierung untereinander, wer antwortet. Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des Innern: So soll es sein. Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE): Alles klar. Danke, Frau Präsidentin. – Es geht um eine Information des Spiegel zu einem weiteren Bericht der Bundesregierung zum Thema Mindestlöhne. Die Bundesregierung hat vier Forschungsinstitute beauftragt. Sie kommen zu dem erstaunlichen Ergebnis, dass bei einer Einführung von Mindestlöhnen keine nennenswerten Folgen für Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit nachzuweisen wären. Das stimmt mit den Argumenten der Linken zu Mindestlöhnen überein. Hat sich das Kabinett mit diesem Bericht beschäftigt? Welche Schlussfolgerung hat das Kabinett im Zusammenhang mit der flächendeckenden Einführung gesetzlicher Mindestlöhne gezogen? Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Fuchtel, bitte. Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ich hatte nicht die Ehre, an diesem Tag am Kabinettstisch zu sitzen. Deswegen muss ich die Frage wieder zurückgeben und kann sie also hier jetzt nicht beantworten. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Das bedauere ich außerordentlich, Herr Kollege Fuchtel!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Also jetzt doch Herr Friedrich. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Das war wahrscheinlich der Einzige, der am Tisch gesessen hat!) Bitte schön. Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des Innern: Liebe Frau Enkelmann, das, was Sie angesprochen haben, war heute nicht Gegenstand im Kabinett. Aber wenn es eine solche Untersuchung gibt, werden wir uns die Sache, auch in der Ressortzuständigkeit des Kollegen, Staatssekretär Fuchtel, anschauen. Das ändert natürlich an unserer grundsätzlichen Auffassung darüber, wie Mindestlöhne in Deutschland, auch unter dem Gesichtspunkt der Tariffreiheit und der Tarifautonomie, zu beurteilen sind, überhaupt nichts. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Also bleiben wir dran!) – Wir haben in vielen Bereichen mit dem hervorragenden Instrument eines tariflich geregelten Mindestlohns – es wurde in früheren Jahren ausgearbeitet –, der sehr gezielt und sehr spezifisch auf die Situation in den Branchen zugeschnitten ist, hervorragende Erfahrungen gemacht. Ich könnte mir vorstellen, dass das vielleicht Grundlage dieser Untersuchung war. Ich werde sie mir anschauen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Vielen Dank. – Damit beende ich die Befragung der Bundesregierung. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Fragestunde – Drucksache 17/7411 – Auch hierbei gilt die Ein-Minuten-Regelung. Allerdings werden wir das Signal bei der ersten Antwort nicht benutzen, damit sie etwas ausführlicher ausfallen kann. Sie müssen höchstens damit rechnen, dass die Präsidentin oder der Präsident eingreift. Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Christian Schmidt zur Verfügung. Ich rufe die Frage 1 des Abgeordneten Rainer Arnold auf: Wie kann eine im Umfang und in der Ausrüstung deutlich reduzierte Bundeswehr das gleiche Fähigkeitsprofil und die damit verbundenen Aufgaben wie vor der Reform erfüllen? Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Lieber Kollege Arnold, auf Ihre Frage kann ich antworten, dass es nicht zutrifft, dass die Bundeswehr künftig dieselben Aufgaben und dasselbe Fähigkeitsprofil wie vor der Neuausrichtung haben wird. Wie Sie wissen, sind im Mai dieses Jahres die Verteidigungspolitischen Richtlinien vorgestellt worden, die das Fähigkeitsprofil weiterentwickeln. Die Neuausrichtung ist sicherheitspolitisch begründet und basiert auf einer Analyse der Risiken und Bedrohungen, denen wir so weit wie möglich gemeinsam mit unseren Verbündeten und Partnern begegnen wollen. Wir haben das Fähigkeitsprofil auch in Erkenntnis dessen, was die vorherigen Strukturen einer gedanklichen und faktischen Dreiteilung der Bundeswehr in unterschiedliche Kräftekategorien aufgegeben haben, angepasst und die eher auf Stabilisierungsoperationen ausgerichteten Kräfte stärker auf das gesamte Aufgaben- und Intensitätsspektrum ausgerichtet. Wir werden künftig nicht mit weniger Kräften dasselbe wie oder mehr als in der Vergangenheit leisten können, werden aber uns künftig auf die Fähigkeiten konzentrieren, die wir als relevant ansehen. Dazu gehört, zum Landesschutz gegen direkte Bedrohungen die über das Instrument des Grundwehrdienstes sehr personalintensiv sichergestellte Fähigkeit zur Rekonstitution, also den Wiederaufwuchs, durch ein neues, der Lageänderung angepasstes Konzept für den Heimatschutz zu ersetzen. Wir unterscheiden nicht mehr zwischen Eingreif- und Stabilisierungskräften. Wir werden unter dem wunderschönen deutschen Wort – Frau Präsidentin, mit Ihrer Genehmigung – Single Set of Forces – das bedeutet schlicht und einfach, dass grundsätzlich jeder für jede Fähigkeit zur Verfügung stehen muss – diese Aufgaben bewältigen und auf Parallelstrukturen, die sich leider entwickelt hatten, verzichten. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Arnold, Sie haben eine Nachfrage. Bitte schön. Rainer Arnold (SPD): Herr Staatssekretär, sehen Sie es mir nach: Ganz verstehe ich Ihre Antwort nicht. Denn wenn ich die Verteidigungspolitischen Richtlinien lese, dann stelle ich fest, dass sich die sicherheitspolitischen Herausforderungen in den letzten Jahren nicht gewandelt haben und dass es bei der gesamten Breite der Aufgaben für die Streitkräfte bleiben soll. Wenn Sie sagen, Sie hätten andere Prioritäten, dann müsste wenigstens in den Bereichen, in denen Sie andere Prioritäten sehen, die Bundeswehr materiell und personell gestärkt werden. Die Ausplanungen und Vorgaben zeigen aber, dass alles außer den Infanteriekräften geschwächt und reduziert werden soll. Können Sie die Prioritäten, die Sie neu definieren, näher beschreiben? Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Wir haben schon eine Reihe von Prioritäten geändert bzw. gesetzt. Der sogenannte Single Set of Forces, also das gemeinsame Fähigkeitsprofil, soll uns mehr Flexibilität bieten. In der Tat haben Sie recht – darin stimme ich Ihnen zu, Herr Kollege –, dass sich die Herausforderungen bzw. die Bedrohungslagen in ihrer Unkalkulierbarkeit nicht geändert haben. Gerade deswegen müssen wir uns mit den zur Verfügung stehenden Kräften auf das konzentrieren, was wir für das Wahrscheinlichste halten. Dazu dienen vor allem die Erkenntnisgewinnung, die Kommunikation und die schnelle Beweglichkeit und Organisation. Ich denke, dass wir gerade in diesen Punkten in den Verteidigungspolitischen Richtlinien und jetzt in der Umsetzung des Konzepts einiges an Verbesserungen eingebracht haben. Ich darf beispielsweise daran erinnern, dass wir mit dem Beginn der SIGINT-Überwachung mit unbemannten Luftfahrzeugen auch eine völlig neue Kategorie von Fähigkeiten einbringen werden. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Sie haben eine zweite Nachfrage, Herr Arnold? – Bitte. Rainer Arnold (SPD): Betrachtet man die Aufklärungskomponente, Herr Staatssekretär, stellt man einfach fest, dass auch dort entgegen den ursprünglichen Planungen zumindest eine Reduktion des technischen Gerätes stattfinden soll. Insofern erschließt sich mir das nicht ganz. Eines interessiert mich ganz besonders, mit Blick auf Mangelfähigkeiten, die zweifellos die Bundeswehr hat, die aber auch die Verbündeten in NATO und EU insgesamt haben: Haben Sie darüber nachgedacht und entsprechende Vorkehrungen getroffen, damit wir gerade bei den internationalen Mangelfähigkeiten nicht noch schwächer werden, sondern stabil bleiben oder gar stärker werden? Gibt es hierzu Überlegungen? Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Ja, hier gibt es eine Reihe von Überlegungen. Frau Präsidentin, die Nachfrage des Kollegen Arnold steht im Zusammenhang mit der zweiten Frage des Kollegen Bartels, der neben ihm sitzt. Kann ich sie gleichzeitig mit beantworten? Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Ich rufe die Frage 4 des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels auf: Für welche Bereiche der Streitkräfte hat vor den Reduzierungsbeschlüssen eine Abstimmung mit anderen (europäischen) NATO-Mitgliedern stattgefunden? Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Ich darf auf die zweite Nachfrage zurückkommen. Natürlich sind wir uns alle bewusst und wissen, dass wir begrenzte Fähigkeiten bei der Bundeswehr, was das Material betrifft, haben. Kollege Arnold und Kollege Bartels, deswegen muss Konzentration stattfinden. Ich darf darauf hinweisen, dass wir das in einer guten und vernünftigen Art und Weise, gerade was die einsatzrelevanten Fähigkeiten betrifft, gemacht haben. Dafür müssen wir allerdings auch viel Material binden. Gerade deswegen – nun beantworte ich Frage 4 – ist es aus unserer Sicht unabdingbar notwendig, dass wir international, sei es auf Ebene der Europäischen Union, der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik oder auch auf Ebene der NATO, eine enger verknüpfte Herangehensweise an Fähigkeitsplanung und an das Zurverfügungstellen von Fähigkeiten haben. Ich nenne ein Beispiel: Es gab eine Diskussion, inwieweit eine spezielle Fähigkeit im Luftbereich – Sie kennen die Fähigkeit der sogenannten ECR-Tornados – bleiben soll. Ist das eine Mangelfähigkeit auf Ebene der NATO oder nicht? Wir haben uns ganz bewusst entschieden, diese Fähigkeit beizubehalten, weil sie ein Beitrag dazu sein kann, in internationalen Missionen eine Fähigkeitslücke nicht entstehen zu lassen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Bartels, Sie haben eine Nachfrage? – Bitte. Dr. Hans-Peter Bartels (SPD): Bei Ihren Experimenten mit der Wehrpflicht haben Sie in dem Gesetz, das wir im Bundestag beschlossen haben, immerhin eine Evaluationsklausel eingefügt. Die Erfahrungen aus dem freiwilligen Wehrdienst sollen zum 1. Januar 2013 überprüft werden, damit man möglicherweise nachsteuern kann. Ist es auch für die jetzt vorgelegte Strukturreform der Bundeswehr vorgesehen, zu evaluieren, wie sinnvoll die Strukturen und die Ausrüstungsentscheidungen tatsächlich sind? Kollege Arnold hat es angesprochen: Mangelfähigkeit Lufttransport. Statt dass die Mittel bei einer kleiner werdenden Bundeswehr aufwachsen oder zumindest im vorgesehenen Bereich bleiben und somit Fähigkeiten verbessert werden, reduzieren Sie in dem Maße, in dem die Bundeswehr kleiner wird, also um ein Drittel. Dann verbessert sich nichts. Ein Drittel weniger A400M, ein Drittel weniger Hubschrauber. Wird denn das Joint Support Ship, das diese Fähigkeit des Transports verbessern soll, in absehbarer Zeit kommen? Was sind die Perspektiven der Fähigkeitsverbesserung? Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Herr Kollege Bartels, wenn in Bezug auf die von Ihnen genannten Gerätschaften, insbesondere das strategische Transportflugzeug A400M und den mittelschweren Transporthubschrauber NH90, den Sie insinuieren, nun die freudige Erwartung endlich befriedigt ist und wir diese Gerätschaften irgendwann wirklich zur Verfügung haben, wird die Fähigkeit der Bundeswehr in diesem Bereich keine Lücke aufweisen. Allerdings teile ich Ihre von Ihnen nicht geäußerte, aber mir unterstellte Erwartung, dass dies auch endlich der Fall sein wird. Sie wissen, dass wir mit großer Hoffnung auf die Fähigkeiten der deutschen Industrie bauen, die Dinge nun auch zeitgerecht fertigzustellen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Sie haben eine zweite Nachfrage, Herr Bartels. Bitte schön. Dr. Hans-Peter Bartels (SPD): Ich will noch einmal an den ersten Teil der Frage erinnern. Wird es eine Evaluierung bzw. Überprüfung geben? Wird man zu irgendeinem Zeitpunkt noch einmal schauen, ob das so jetzt vernünftig aufgestellt ist? Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: In Bezug auf die Reform denke ich, dass die Veränderungen konzeptionell zugrunde gelegt sind und schon allein wegen der Planungsentscheidung eine Nachhaltigkeit haben. Ich stehe aber nicht an, zu sagen, aus den Erfahrungen der letzten 20 Jahre sei erkennbar, dass man gut daran tut, eine gewisse Flexibilität einzuplanen. Deswegen gilt: keine förmliche Revision, aber doch ein Verständnis dafür, dass Dinge auch angepasst werden müssen und sich ändern können. Wir versuchen in unserer jetzigen Reformstruktur durch eine Beschleunigung der Beschaffungsverfahren allerdings auch dem Dilemma zu entkommen, das wir leider in den letzten 30 Jahren miterleben mussten. Herr Kollege, Sie wissen es; erlauben Sie bitte, dass ich es trotzdem als Beispiel anfüge. Der Kampfhubschrauber Tiger, über dessen Beschaffung bzw. Indienststellung gerade in diesen Tagen geredet worden ist, datiert von seiner abschließenden militärischen Forderung her aus dem Jahre 1986. Im Jahr 2011 haben wir die freudige Erwartung, ihn vielleicht im nächsten Jahr endlich in Einsatz bringen zu können. So kann das nicht sein. Deswegen müssen wir auch das Beschaffungsverfahren beschleunigen – das ist eine der Erfahrungen aus diesen Fällen –, weil wir damit auch mehr Flexibilität gewinnen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Jetzt kommen wir zu Frage 2 des Kollegen Arnold: Wie viele Soldaten und Zivilbeschäftigte der Bundeswehr sind durch die Reform der Bundeswehr von Versetzungen betroffen, und wie viele dieser Versetzungen sind durch Standortschließungen begründet? Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Lieber Kollege, die genaue Anzahl der Versetzungen kann noch nicht genannt werden. Ich denke, dass das von Ihnen auch nicht erwartet worden ist. In der Tat erfordert die personelle Umsetzung der Stationierungsentscheidungen, die heute früh vom Minister druckfrisch vorgestellt worden sind, jetzt eine genaue Analyse sowie anschließend die Feinausplanung. Dann kann man verlässlich sagen, wie viele Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten sowie zivile Beschäftigte betroffen sind. Ich will es mir auch versagen, eine gegriffene Zahl als Vorstellungsrahmen zu nennen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir gerne erst noch einmal die Fakten ausplanen und analysieren würden. Dann kann ich allerdings gerne auf die Frage zurückkommen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Arnold, Sie haben eine Nachfrage. Bitte. Rainer Arnold (SPD): Diese Geduld sagen wir Ihnen natürlich gerne zu. Aber können wir wenigstens über den Bereich der Zivilbeschäftigten, die der Verteidigungsminister an andere Ressorts abgeben will, reden? Wie viele sollen das sein? Und wann wird der Minister diese Entscheidung treffen? Vielleicht können Sie auch dazusagen, ob dies personalrechtlich unter Wahrung der tarifvertraglichen Absicherung der Beschäftigten möglich ist. Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Sie wissen – das wurde auch angedeutet –, dass gewisse Aufgaben der Verwaltung anderweitig erfüllt werden sollen, insbesondere im Bereich des Abrechnungswesens oder auch im Bereich der Reisekostenabrechnung. Über diese Frage finden innerhalb der Bundesregierung Gespräche statt, insbesondere mit dem BMI. Dabei geht es auch um die daraus entstehenden dienstrechtlichen und verfahrensmäßigen Konsequenzen. Das Ganze kann natürlich nur dann Sinn machen, wenn es Synergieeffekte bietet. Wir gehen sehr davon aus, dass es zu diesen Synergieeffekten kommen wird. Wenn dieses Modell sich bewährt, ist es übrigens auch eines, das sich nicht auf die Beziehungen zweier Ressorts untereinander beschränken muss. Weitere Planungen in diesem Bereich sind gegenwärtig aber nicht aktiv. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Sie haben eine zweite Nachfrage, bitte. Rainer Arnold (SPD): Herr Staatssekretär, ist unsere Information richtig, dass andere Ressorts bereit sind – Sie selber haben davon gesprochen –, dem Innenministerium bestimmte Aufgaben zu übertragen, aber das dafür notwendige Personal behalten wollen? Anders gefragt: Müssen wir als Verteidigungspolitiker nicht nur auf den Einzelplan 14, den Verteidigungshaushalt, schauen, sondern auch feststellen, dass es dem Steuerzahler und dem Bundeshaushalt nicht sehr hilft – das Personal ist da; die Menschen haben Verträge –, wenn die Kosten von einem Etat in den anderen verschoben werden? Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Wenn es bei einer reinen Verschiebung von der rechten Tasche in die linke Tasche bliebe, würde das keinen Sinn machen. Es kann nur dann Sinn machen, wenn daraus ein Synergie- und Effizienzgewinn resultiert, sei es bei der Leistung, den Nutzungsmöglichkeiten oder dadurch, dass Personal adäquat und punktgenau eingesetzt werden kann. Ich denke, dass wir uns das, wenn die entsprechenden Vorlagen zur Abstimmung vorliegen, noch einmal genau anschauen müssen. Es geht um keinen ideologischen Ansatz, sondern um sehr pragmatische Überlegungen. Die entscheidende Frage kann nicht sein, ob am Türschild das Zeichen der Bundeswehr bzw. einer dem Bundesverteidigungsministerium nachgeordneten Behörde oder ob eventuell das Zeichen einer dem Bundesministerium des Innern nachgeordneten Behörde zu finden ist. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Der Kollege Bartels hat dazu noch eine Nachfrage. Dr. Hans-Peter Bartels (SPD): Herr Staatssekretär, von der Reduzierung der Zahl der zivilen und militärischen Beschäftigten durch die Strukturreform sind die Bundesländer sehr unterschiedlich betroffen. Mein Heimatland Schleswig-Holstein ist zu über 40 Prozent und Niedersachsen zu 20 Prozent betroffen. Warum sind die Bundesländer so unterschiedlich betroffen? Die Zeit des Kalten Krieges ist doch vorbei. Die natürlichen Stationierungsräume entlang der möglichen Frontlinie eines dritten Weltkriegs sind nicht mehr vorgegeben. Sie haben heute relativ viel Freiheit, Stationierungsentscheidungen zu treffen. Warum haben Sie sie so getroffen? Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Herr Kollege, ich kann und würde Ihnen die Zahlen über die Zivilbeschäftigten, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, nachreichen. Ich vermute, dass Sie auf die Zahlen in toto Bezug genommen haben, die sowohl die militärischen als auch die zivilen Planstellen betreffen. Es ist eine rein funktionale Ausrichtung, die sich daraus ergibt. Wir haben natürlich bei der Dislozierung die Vorstellungen und Situationen zu berücksichtigen, wie wir sie vorgefunden haben und die vielleicht ein Stück weit Bezug zu früheren Zeiten haben. Nehmen Sie als Beispiel nur die hohe Personalkonzentration in der sogenannten Rheinschiene. Das hat historische Gründe. Eine besondere Orientierung an den Bundesländern hat es aber nicht gegeben. Das Ganze wurde funktional betrachtet. Ein regionaler Ausgleich ist dort, wo er möglich und notwendig ist, in die Wege geleitet worden. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Damit sind wir bei Frage 3 des Kollegen Bartels: Mit welchen Kostensteigerungen rechnet die Bundesregierung bei dem Outsourcing von Aufgaben der Bundeswehr durch den geplanten weiteren Abbau des Zivilpersonals – Materialerhaltung, Sanitätswesen und anderes? Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Lieber Kollege, auf Ihre Frage antworte ich wie folgt: Ein Outsourcing von Aufgaben ist nur insoweit vorgesehen, wie es zweckmäßig und wirtschaftlich sinnvoll ist; allerdings vermute ich, dass Sie mir und der Bundesregierung auch nichts anderes unterstellen wollen. Das heißt, dies muss im Einzelfall genau zu untersuchen sein. Die Bundesregierung lässt sich nicht von der Vorstellung leiten, dass alles, was outgesourct sei, billiger oder günstiger sei. Vielmehr erfolgt zuvor eine präzise Bewertung, ob dieses Ziel mit Outsourcing erreicht werden kann. Bislang gibt es gute Beispiele, aber auch Beispiele, die zur Vorsicht Anlass geben. Als Beispiel für die Schwierigkeiten darf ich an das vormalige Projekt der Privatisierung der Verpflegung erinnern. Verpflegung ist eine außerordentlich sensible Materie, nicht nur bei Soldaten. Deswegen war es gut, hier dem Pragmatismus jenseits von irgendwelchen grundsätzlichen Vorstellungen den Vorzug zu geben und die Entscheidung zurückzunehmen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Bartels, eine Nachfrage, bitte. Dr. Hans-Peter Bartels (SPD): Da Sie die Sinnhaftigkeit unter Beweis stellen wollen, will ich an Ihr Verständnis der Sensibilität des Outsourcings im Bereich der Materialerhaltung der Marine appellieren; Sie können mit Ja oder Nein antworten. Die Marinearsenale müssen, nachdem Ausschreibungen stattgefunden haben, Aufgaben an privatwirtschaftliche Einrichtungen abgeben. In der Vergangenheit ist evaluiert worden, was teurer und was günstiger ist. Das Ergebnis – oh Wunder –: Die öffentliche Auftragserfüllung war drastisch, bis zu achtmal, günstiger als die Vergabe an Monopolisten, die diese Aufgaben im zivilen Bereich natürlich ebenfalls erfüllen können. Die Frage ist, ob Sie diese Sensibilität dem Bereich der Materialerhaltung der Marine entgegenbringen wollen. Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Herr Kollege, diese Sensibilität bringen wir entgegen. Es wird nicht so sein, dass die Beispiele anderer Teilstreitkräfte – dazu gehören die Heeresinstandsetzungslogistik als ein Projekt des Heeres und die spezielle Zusammenarbeit der Luftwaffe mit Triebwerksherstellern etc. in der Wartung – dazu verleiten, dies etwa auf die Spezifika der Marine zu übertragen. Auch hier gilt: Es muss das tragfähig und leistungsfähig sein, was angestrebt wird und was gedacht wird, und es geht nicht nur um ein bestimmtes Etikett. Was die Arbeit in dem Marinearsenal betrifft, kann man feststellen, dass sie dem ersten Anschein nach und vielleicht auch dem zweiten in der Tat eine sehr ermutigende, erfolgreiche, gute Tätigkeit ist und dass wir das bei der Beurteilung der Sensibilität natürlich in Betracht ziehen müssen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Eine zweite Nachfrage, Herr Bartels? – Die haben Sie nicht. Die von Ihnen gestellte Frage 4 ist vorhin schon beantwortet worden. Wir kommen zu Frage 7 der Kollegin Inge Höger: Welche Rüstungsfirmen nahmen am Mittwoch, dem 19. Oktober 2011, an dem Gespräch zwischen dem Bundesminister der Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière, und führenden Unternehmern aus der Rüstungsbranche teil, und um welche Beschaffungsmaßnahmen ging es dort konkret? Bitte schön, Herr Staatssekretär. Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Frau Kollegin, an dem Gespräch waren Vertreter der wesentlichen Unternehmen der wehrtechnischen Industrie in Deutschland beteiligt. Der Bundesminister der Verteidigung informierte die Firmenvertreter über das im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr beauftragte Projekt zur Überprüfung von Rüstungs- und Beschaffungsvorhaben. Er teilte mit, dass für alle Großprojekte Abnahmeverpflichtungen bestünden – das wisse man; man nennt das juristisch „Pacta sunt servanda“ –, die zum Teil deutlich oberhalb des nach Überprüfung der Ausrüstungsvorhaben ermittelten Bedarfs für das zukünftige Fähigkeitsprofil lägen. Deshalb müsse über Möglichkeiten nachgedacht werden, wie trotz der bestehenden Vertragslage ein Einstieg in die weitere Modernisierung der Bundeswehr gemeinsam mit der gewerblichen Wirtschaft gestaltet werden könnte. Der Bundesminister der Verteidigung eröffnete den Anwesenden die geplanten Stückzahlen von Hauptwaffensystemen der Streitkräfte. Sie entsprechen den Zahlen, die in dem Schreiben, das unser Haus an den Verteidigungsausschuss und, ich denke, auch an den Haushaltsausschuss gerichtet hatte, genannt waren. Es war ein Einstieg in Gespräche. Es sind keine Vereinbarungen getroffen worden. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Höger, Ihre erste Nachfrage, bitte. Inge Höger (DIE LINKE): Herr Staatssekretär Schmidt, Ihr Kollege Kossendey hat mir in der Verteidigungsausschusssitzung gesagt, die Reduzierung der Stückzahlen sei ein Schritt in Richtung Abrüstung der Bundeswehr. Im Gegensatz dazu hat Minister de Maizière in verschiedenen Interviews, unter anderem in den Tagesthemen, gesagt, das Ziel dieser Maßnahme sei nicht, Ausgaben zu kürzen, sondern wieder Aufträge auslösen zu können. Das sind sehr widersprüchliche Aussagen. Was ist das Ziel dieser Gespräche? Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Das Ziel der Gespräche ist – ich habe es vorhin in anderem Zusammenhang mit Blick auf den Kampfhubschrauber Tiger genannt – eine Anpassung der Stückzahlen an die heutigen Planungen. Ich darf darauf hinweisen, dass dieses „Pacta sunt servanda“ sich auch auf Liefertreue, auf zeitnahes, pünktliches und vollständiges Liefern nach Pflichtenkatalog, bezieht. Insofern ist sehr viel Raum für Gespräche eröffnet, wie wir das auch beispielhaft an den Gesprächen mit Airbus über das strategische Lufttransportflugzeug A400M sehen konnten. Es geht somit einmal darum, dass wir die Investitionsmittel des Verteidigungsetats – sie sind zu circa drei Vierteln gebunden – wieder etwas flexibler einsetzen und auf Neues hin ausrichten können. Weiter geht es darum, die Exportbemühungen der deutschen Industrie insofern zu unterstützen, als wir als zufriedener Kunde Referenz für ihre Leistungsfähigkeit geben können. Vizepräsident Eduard Oswald: Frau Höger, Sie haben eine weitere Frage. Bitte schön. Inge Höger (DIE LINKE): Herr Staatssekretär Schmidt, Sie haben gerade von Exportbemühungen der Rüstungsindustrie gesprochen. Meine erste Frage lautet: Gehen die Gespräche in die Richtung, dass im Hinblick auf die Stückzahlen, die die Bundeswehr nicht mehr abnehmen wird, Exportbemühungen der Rüstungsindustrie unterstützt werden und dementsprechend Zusagen gegeben werden? Zweite Frage: Geht es nur um Exporte in Richtung NATO und EU, die ja nicht so restriktiv zu handhaben sind wie Exporte in andere Länder? Was schwebt Ihnen da vor? Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Sie wissen, dass bei Großprojekten in Einzelfällen die Möglichkeit eröffnet worden ist, überzählige Flugzeuge – um beim Beispiel der Flugzeuge zu bleiben – weiterzuveräußern. Ungeachtet der Frage der genauen rechtlichen Konstruktion – in Form eines Zwischenerwerbs oder auf andere Weise – will ich auf Folgendes hinweisen: Wir haben Exportbemühungen sowohl beim A400M – Reduzierung auf 40 Flugzeuge, sodass de facto gegenwärtig 13 Flugzeuge überzählig sind – als auch beim Kampfflugzeug Eurofighter unternommen. Es gibt gegenwärtig insbesondere zwei Länder, die ein Abnahmeinteresse haben. Das eine Land ist Indien und das andere die Schweiz. Vizepräsident Eduard Oswald: Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur Frage 8, die unsere Kollegin Katja Keul gestellt hat: Welche Art der Unterstützung von Rüstungsexporten wurde der Rüstungsindustrie durch den Bundesminister der Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière, – Financial Times Deutschland am 20. Oktober 2011 – zugesagt? (Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP], an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewandt: Auf was für Ideen ihr kommt!) Bitte schön, Herr Staatssekretär. Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Frau Kollegin, ich verstehe Ihre Frage so, dass Sie den Hintergrund des Gesprächs, um das es in der Frage von Kollegin Höger ging – darauf durfte ich schon antworten –, noch etwas ausleuchten wollen. Es war so, dass die Industrievertreter die Möglichkeit angesprochen haben, durch den Export von Gütern eine entsprechende Auslastung zu erzielen. Unter Exporthilfe für die wehrtechnische Industrie versteht die Bundesregierung Maßnahmen wie bilaterale Gespräche mit Regierungsvertretern anderer Länder, um die Bemühungen der deutschen Industrie, Verträge mit diesen zu schließen, flankierend zu unterstützen. Beispielhaft sei daran erinnert, dass sich die Bundeskanzlerin sowie der Bundesminister Herr Dr. de Maizière während der gemeinsamen deutsch-indischen Kabinettssitzung im Mai dieses Jahres in Neu-Delhi in bilateralen Gesprächen für das Programm Eurofighter eingesetzt haben; ich hatte darauf bereits hingewiesen. Dann sei noch die Funktion der Bundeswehr als Referenzkunde erwähnt, wobei das natürlich nur funktioniert, wenn der Kunde zufrieden ist. Das kann er bei deutschen Produkten allerdings nahezu durchgängig sein. Darin sehen wir die Schwerpunkte solch einer unterstützenden Zusammenarbeit. Vizepräsident Eduard Oswald: Bitte, Ihre erste Zusatzfrage. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Daran, dass Deutschland der drittgrößte Waffenexporteur der Welt ist, sehen wir ja, dass die Kunden mit der deutschen Ware sehr zufrieden sind. Ich hatte in meiner Frage nur ganz allgemein wissen wollen, welche Unterstützung zugesagt worden war, auf die sich Verbandspräsident Adamowitsch in seinen Presseäußerungen bezogen hat. Aber verstehe ich Ihre Aussage richtig, dass in erster Linie und schwerpunktmäßig Exportförderung zugesichert worden war? Dann frage ich Sie, ob zu dieser Exportförderung auch die Zusage weiterer Bürgschaften gehört und ob darüber hinaus auch über eine Lockerung der bestehenden Rüstungsexportrichtlinien gesprochen worden ist. Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Sie gestatten, Frau Kollegin, dass ich die in den Medien zitierten Äußerungen von Herrn Adamowitsch nicht weiter kommentiere. Inhalt unseres Gespräches waren nicht in erster Linie Exportfragen, sondern die Anpassung der Verträge. Das hat in der von mir genannten Art und Weise zu Fragen geführt. Über Bürgschaften im konkreten Sinne oder eine grundsätzliche Veränderung der Position ist nicht geredet worden. Vizepräsident Eduard Oswald: Weitere Nachfrage, Frau Kollegin? Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, vielen Dank. – Sie hatten gerade den Verkauf der sozusagen überschüssigen Flugzeuge – hier konkret: Eurofighter – an Indien erwähnt. Ich möchte Sie fragen, wie eine solche Förderung mit der restriktiven Rüstungsexportpolitik, die die Bundesregierung angeblich betreiben will, zu vereinbaren ist. Schließlich handelt es sich bei Indien um einen Drittstaat, in den schon nach unserem Grundgesetz in der Regel keine Kriegswaffen geliefert werden dürfen, höchstens im Ausnahmefall. Wie ist damit zu vereinbaren, dass im Zuge der Reform ausgerechnet Kriegswaffen massiv in Drittländer geliefert werden sollen? Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Indien, ein sehr großer demokratischer Staat, ist ein vertrauenswürdiger Partner. Alle Fragen, die mit rechtlichen Begrenzungen zu tun haben, müssen in den Gremien, die dazu berufen sind, beraten und entschieden und dann entsprechend beachtet werden. Die Bemühungen der Firma EADS, Flugzeuge nach Indien zu exportieren – es ist nicht so, dass die Bundesrepublik Deutschland als Vertragspartner beteiligt wäre –, unterliegen im Hinblick auf die Waffenexportkontrolle dem gleichen Regime. Vizepräsident Eduard Oswald: Vielen Dank. – Ich habe jetzt eine Reihe von weiteren Nachfragen. Zunächst Kollege Dr. Hans-Peter Bartels. Dr. Hans-Peter Bartels (SPD): Herr Staatssekretär, soll es im Verteidigungsministerium in Zukunft eine gesonderte, nur für Fragen des Rüstungsexports zuständige Organisationseinheit geben? Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Abgesehen davon, dass wir über das neu eingerichtete Bundesamt für Ausrüstung und Nutzung auch internationale Kontakte im Sinne von multilateralen Programmen pflegen, ist die Frage der Exportförderung nicht primäre Aufgabe des Bundesministeriums der Verteidigung. Entsprechende Bemühungen sind mir nicht bekannt. Vizepräsident Eduard Oswald: Vielen Dank. – Als Nächste Frau Kollegin Inge Höger. Inge Höger (DIE LINKE): Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, Sie haben eben gesagt, Indien sei ein demokratisches Land und Sie sähen keine Probleme, Rüstungsgüter nach Indien zu exportieren. Die Rüstungsexportrichtlinien untersagen aber die Lieferung von Rüstungsgütern in Krisenregionen. Der Konflikt zwischen Indien und Pakistan spricht ja wohl eindeutig dafür, dass es sich um eine Krisenregion handelt. Wie vereinbaren Sie das miteinander? Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Frau Kollegin, ich glaube, es ist in unser aller Sinne, wenn die Fragen präzise beantwortet werden. Dann sollte man aber auch die Antworten genau zur Kenntnis nehmen. Ich habe keine Bewertung des konkreten Geschäfts abgegeben und auch nicht dazu, ob es aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen möglich ist. Ich habe darauf hingewiesen, dass solche Fragen in den entsprechenden Gremien – Sie wissen, dass das in unserem Lande insbesondere der Bundessicherheitsrat ist – zu bewerten und zu entscheiden sind und dass dann auch andere Überlegungen, die anzustellen nicht Aufgabe der Bundesregierung ist, miteinzubeziehen sind. Das Projekt der Veräußerung von Flugzeugen nach Indien ist also ein Projekt, das nach Prüfung eine gewisse Unterstützung im Sinne dessen, was ich eben als die Haltung des guten Kunden bezeichnet habe, erfährt. Vizepräsident Eduard Oswald: Jetzt habe ich eine weitere Nachfrage, und zwar des Kollegen Omid Nouripour. Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, ist vertraglich gewährleistet, dass Indien weder zeitnah noch später die Flugzeuge weiterverkaufen kann? Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Lieber Kollege, gemäß den Exportrichtlinien ist eine Endverbleibklausel vorzusehen, durch die sicherzustellen ist, dass das jeweilige wehrtechnische Gerät dort verbleibt, wohin es nach Prüfmaßstäben geliefert werden darf, und nicht dorthin kommt, wohin es nach Prüfmaßstäben nicht geliefert werden darf. Die Endverbleibklausel ist also ein Instrument, um so etwas grundsätzlich zu verhindern. Vizepräsident Eduard Oswald: Vielen Dank. – Bevor ich die Frage 9 unserer Kollegin Katja Keul aufrufe, muss ich noch erwähnen, dass die Fragen 5 und 6 des Abgeordneten Kekeritz schriftlich beantwortet werden. Jetzt die Frage 9 unserer Kollegin Katja Keul: Welche Daten sind bei dem laut Zeitungsberichten (Die Welt am 11. Oktober 2011) am 21. Juli 2011 stattgefundenen Erprobungsflug des Euro-Hawk von Kalifornien nach Oberbayern gesammelt und gespeichert worden, und welche Rechtsgrundlage liegt dem zugrunde? Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Verehrte Kollegin, auf dem Überführungsflug des Euro-Hawk Full Scale Demonstrators, der die volle Bandbreite dessen demonstrieren kann, was das Seriengerät später leisten kann, aus den USA nach Deutschland wurden nur Flugparameter und Flugleistungsdaten erfasst. Das Aufklärungssensorsystem wird erst jetzt in einer Folgephase installiert. Deswegen konnten auf diesem Flug Daten weder gesammelt werden noch wurden sie gespeichert. Vizepräsident Eduard Oswald: Ihre erste Nachfrage, Frau Kollegin. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Sie haben sicherlich recht, wenn Sie sagen, dass diese enormen Datenmengen am 21. Juli noch nicht gespeichert werden konnten, da die Technik noch nicht eingebaut war. Nun wird sie aber eingebaut. Mit Sicherheit wird es auch weitere Probeflüge des Euro-Hawk geben. Nach dem, was wir so lesen, wird in technischer Hinsicht alles in den Schatten gestellt, was wir bisher jemals im Zusammenhang mit Lauschangriffen und Vorratsdatensammlungen für möglich gehalten haben. Es wird davon gesprochen, dass der Euro-Hawk Daten wie ein Staubsauger aufsauge und selbst aus enormer Höhe jede SMS und jedes Telefongespräch erfassen könne. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Bürger am Boden in Zukunft davor geschützt werden, dass von diesem Datenstaubsauger sämtliche Daten aufgenommen und gespeichert werden? Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Frau Kollegin, bitte gestatten Sie mir die Bemerkung: Ich glaube, dass das eine Frage ist, die sehr berechtigt ist und der man sich nicht nur nähern muss, sondern die man auch beantworten muss. In einem freien Land haben freie Bürger ein Interesse daran und ein Recht darauf, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung umgesetzt wird. Dies wird durch technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet. Wenn Sie mich fragen sollten, wie das im Einzelfall technisch funktioniert, muss ich auf eine schriftliche Beantwortung verweisen. Ich bin nicht darauf vorbereitet, das im Detail zu erläutern. Im Ergebnis kommt es darauf an, dass bei der Erfassung von Fernmeldeverkehren – hierunter fällt auch die moderne Form der SMS – durch diese Aufklärungsdrohne der Bundeswehr Fernmeldeverkehre von Personen anhand von erkannten Kriterien – Länderkennung, Anschlussnummer usw. – unterdrückt und ausgeschlossen werden. Die Erfassung von unbeabsichtigt erfassten Verkehren ist, sobald erkannt wird, dass sie dem Schutz des Art. 10 des Grundgesetzes unterliegen, unabhängig vom jeweiligen Stand und Grad der Bearbeitung und Auswertung sofort einzustellen, und bisherige Aufzeichnungen und Daten sind sofort zu löschen. Bei dem eingesetzten Personal werden verpflichtend nachweispflichtige Belehrungen in Form von Erst- und jährlichen Wiederholungsbelehrungen durchgeführt. Zudem wird großer Wert darauf gelegt, dass die Sensibilität der Arbeit mit dem Verantwortungsbewusstsein der Betroffenen korrespondiert. Vizepräsident Eduard Oswald: Frau Kollegin Keul, haben Sie eine weitere Nachfrage? Oder sind Sie vielleicht schon zufrieden? Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, Herr Staatssekretär, dass mich Ihre Antwort noch nicht befriedigt. Ich bin sicherlich kein Technikfreak. Ich würde mich jedoch freuen, wenn Sie noch ein paar Einzelheiten liefern könnten. Ich kann mir nicht vorstellen, wie aus einem mit einem Staubsauger aufgesaugten Datenpool die privatsensiblen Daten aussortiert werden sollen. Wenn alles gelöscht wird, dann könnten wir uns den Euro-Hawk auch komplett sparen. Ich wäre daher dankbar, wenn Sie diese Information nachliefern könnten. Meine zweite Nachfrage betrifft die Bürger auf deutschem Boden: Was passiert, wenn sie die Grenze übertreten? Was passiert mit unseren europäischen Nachbarn? Was passiert weltweit mit diesen Daten? Wie werden die Menschen am Boden davor geschützt? Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Ich verstehe die Frage so, dass sie sich auf deutsches Gerät und auf den Euro-Hawk bezieht. Die Verantwortung, die wir weltweit tragen, wird noch ganz anderer Betrachtung zu unterwerfen sein. Wir werden uns im Rahmen der rechtlichen Vorgaben bewegen und keinesfalls darüber hinausgehen. Es ist nicht die Aufgabe von Euro-Hawk, Fernmeldeverkehre abzuhören. Es kommt ausschließlich darauf an, militärisch relevante Signale im Einsatzland wie Signale von Raketen- und Radarstellungen, Funktürmen, Fahrzeugen, Flugzeugen oder Schiffen mit Funk- oder Radaranlagen an Bord zu erkennen und im Rahmen der Aufklärung einzuordnen. Daran sieht man, dass sich die eigentliche Nutzung von Euro-Hawk auf die Einsatzgebiete der Bundeswehr beschränkt. Hinzu kommt, dass die Rules of Engagement einen entsprechenden Filter für die Nutzung von Euro-Hawk und anderer Aufklärungsgerätschaften bilden. Vizepräsident Eduard Oswald: Vielen Dank. – Die Frage 10 des Kollegen Ströbele wird schriftlich beantwortet. Herr Staatssekretär, Sie werden es nicht glauben: Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verteidigung liegen keine weiteren Fragen vor. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Hermann Kues zur Verfügung. Die Frage 11 der Kollegin Haßelmann, die Fragen 12 und 13 des Kollegen Schwartze, die Fragen 14 und 15 der Kollegin Lazar sowie die Fragen 16 und 17 der Kollegin Marks werden schriftlich beantwortet. Wir kommen nun zur Frage 18 unserer Kollegin Aydan Özoðuz: Wie ist der aktuelle Sachstand des von der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/5868 (siehe Antwort zu Frage 12) genannten Projekts zur Untersuchung der Karriereverläufe bei jugendlichen Gewalttätern, und liegen bereits Ergebnisse vor? Bitte schön, Herr Staatssekretär. Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Sie haben auf Drucksache 17/5868 verwiesen. Das Projekt mit dem Titel „Jugendliche Gewalttäter zwischen Jugendhilfe und krimineller Karriere“, das dort angesprochen wird, ist am 1. Oktober dieses Jahres gestartet. Es wird bis zum 30. September 2014 andauern. Mit validen Ergebnissen kann von daher frühestens im Juli 2014 gerechnet werden. Vizepräsident Eduard Oswald: Ihre erste Nachfrage, Frau Kollegin. Aydan Özoðuz (SPD): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, ist denn geplant, für dieses Projekt auch eine wissenschaftliche Begleitung vorzunehmen? Hat das Ministerium einen solchen wissenschaftlichen Auftrag erteilt? Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Das weiß ich nicht genau. Da muss ich mich einmal erkundigen. Ich werde Ihnen dann schriftlich Auskunft geben. Vizepräsident Eduard Oswald: Ihre zweite Nachfrage, Frau Kollegin. Aydan Özoðuz (SPD): Die hat sich damit erübrigt. Vizepräsident Eduard Oswald: Dann ist das damit erledigt. Herr Staatssekretär, wir kommen zur Frage 19 der Kollegin Özoðuz: Wie begründet die Bundesregierung, dass in dem genannten Projekt über Karriereverläufe jugendlicher Gewalttäter (siehe Antwort zu Frage 12 auf  Bundestagsdrucksache 17/5868) „ausschließlich männliche Schwerststraftäter … und Täter mit Migrationshintergrund“ in den Fokus genommen werden sollen, und wie wird die Unterscheidung in der Zielgruppe des Projekts (männliche Schwerststraftäter auf der einen Seite und alle Täter mit Migrationshintergrund auf der anderen Seite) gerechtfertigt? Bitte schön, Herr Staatssekretär. Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Bei dem Projekt, das in der Drucksache beschrieben ist, geht es um männliche Schwerststraftäter im Alter zwischen 14 und 20 Jahren und um Täter mit Migrationshintergrund, das heißt also nicht um alle Täter mit Migrationshintergrund. Statistisch gesehen handelt es sich um eine kleine Gruppe von zumeist männlichen Jugendlichen, die wiederholt durch schwerste kriminelle Straftaten aufgefallen sind. Wenn man sich das genauer ansieht, erkennt man, dass dahinter häufig eine verdichtete Problemkonstellation wie schwierige Familienverhältnisse und teilweise auch Alkoholmissbrauch stecken. Ein Teil dieser Gruppe ist den Jugendämtern seit langem bekannt. Häufig ergeben sich parallel zu den kriminellen Karrieren auch Jugendhilfekarrieren. Die Jugendhilfe hat jedoch große Zugangs- und Akzeptanzschwierigkeiten bei dieser Gruppe. Das trifft in besonderer Weise auf Jugendliche mit Migrationshintergrund zu. Völlig unabhängig voneinander ist es nicht so einfach, einen Zugang zu den Milieus zu finden. Man tut sich auch sehr schwer dabei, geeignete Unterbringungsmöglichkeiten zu finden. Deswegen endet das Ganze häufig im Jugendstrafvollzug, obwohl das unter anderen Voraussetzungen nicht notwendig wäre. Bei diesem Forschungsvorhaben geht es somit auch darum, die Dynamiken dieser Karriere sowohl aus der Perspektive der betroffenen Jugendlichen und deren Sorgeberechtigten als auch aus der Perspektive der beteiligten Institutionen zu erhellen und dabei die Zeitpunkte für mögliche Eskalationen sowie für mögliche Abbrüche genauer in den Blick zu nehmen. Es geht darum, mehr Hinweise zu erhalten, damit noch nicht ausreichende Strategien der Kinder- und Jugendhilfe in diesem Bereich fachlich weiterentwickelt werden können. Vizepräsident Eduard Oswald: Ihre erste Nachfrage, Frau Kollegin. Aydan Özoðuz (SPD): Sie haben es eben schon ausgeführt, aber ich hätte gerne die unterschiedlichen Zielgruppen noch einmal erläutert bekommen. Auf der einen Seite sprechen Sie von „männlichen Schwerststraftätern“, auf der anderen Seite von „allen Tätern mit Migrationshintergrund“. Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Nein. Aydan Özoðuz (SPD): So ist es hier aber formuliert. Gibt es da irgendeine Eingrenzung? Letztere sind ja nicht alles Schwerststraftäter. Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Keineswegs. Es ist nicht die Rede von „allen Tätern mit Migrationshintergrund“, so wie es Ihre Frage unterstellt. In der Drucksache ist nicht von „allen Tätern“ die Rede. Aydan Özoðuz (SPD): Doch, da steht „Täter mit Migrationshintergrund“. Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Es werden Jugendliche in den Blick genommen, die Schwerstgewalttäter sind, und Jugendliche mit Migrationshintergrund. Aus Letzteren wird die Tätergruppe ausgewählt, die schwerstkriminell ist. Aydan Özoðuz (SPD): Okay. Also auch bei denen mit Migrationshintergrund? Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Ja, es ist aber nicht so, dass alle Jugendlichen mit Migrationshintergrund in den Blick genommen werden; sondern es werden schwerstkriminelle Jugendliche und Jugendliche mit Migrationshintergrund in den Blick genommen, also nicht alle. Aydan Özoðuz (SPD): Gut, dann sehe ich das einfach nur als Mangel in der Formulierung, habe es aber ansonsten verstanden. Vizepräsident Eduard Oswald: Habe ich das richtig verstanden, dass das noch keine zweite Frage war? Sie haben also noch eine Frage. Bitte schön. Aydan Özoðuz (SPD): Vielen Dank, Herr Präsident! Das ist nett. – Könnten Sie noch etwas dazu ausführen, wie die geplante Kooperation zwischen der Jugendhilfe und der Justiz aussehen soll? Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Welche Konsequenz daraus zu ziehen ist, kann ich Ihnen noch nicht sagen. Wir sind noch bei den Untersuchungen. Ich hatte bereits gesagt: Das Ganze hat am 1. Oktober dieses Jahres begonnen. Wir haben noch nicht einmal Ende Oktober. Zu verlässlichen Aussagen werden wir erst – ich habe die Jahreszahl bereits genannt – im Jahr 2014 in der Lage sein; da müssen Sie sich also noch ein bisschen gedulden. Vielleicht gibt es Zwischenergebnisse, dann können wir uns darüber gerne austauschen. Das Projekt befindet sich derzeit noch in den Anfängen. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mehr dazu sagen kann. Vizepräsident Eduard Oswald: Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt es keine weiteren Fragen, sodass wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kommen. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Andreas Scheuer zur Verfügung. Die Fragen 20 und 21 des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, die Fragen 22 und 23 der Abgeordneten Tabea Rößner, die Frage 24 der Abgeordneten Bettina Herlitzius sowie die Fragen 25 und 26 des Abgeordneten Gustav Herzog werden schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 27 der Abgeordneten Cornelia Behm auf: Wie will die Bundesregierung durch fortwährende Baumaßnahmen an der Elbe den Wassermangel beheben, und welche Folgen hätte die während der Konferenz der Elbanlieger-Handelskammern in Prag am 27. September 2011 in Aussicht gestellte Neuklassifizierung der Elbe? Bitte schön, Herr Staatssekretär. Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Behm, ich bedanke mich, dass Sie mit den zwei Fragen zur Elbe noch ausgeharrt haben. Die Antwort ist wie folgt: Die Maßnahmen an der Binnenelbe beschränken sich auf Maßnahmen, die die Schifffahrtsverhältnisse vor dem Hochwasser vom August 2002 wieder herstellen und erhalten. Dieses Konzept geht konform mit dem sogenannten Modernisierungskonzept der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Für die Elbe sind derzeit durch das Konzept zur Neustrukturierung des Netzes der Bundeswasserstraßen keine Auswirkungen erkennbar. Vizepräsident Eduard Oswald: Ihre erste Nachfrage. Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, vielen Dank für die Beantwortung der Frage. Wie man dem Bericht zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung vom April dieses Jahres entnehmen konnte, gibt es Vorschläge des BMVBS, die Elbe südlich von Lauenburg als Nebennetz mit einem Gütertransport größer/gleich 1 Million Tonnen einzuteilen. In der Übersicht über die Auswirkungen der Netzstruktur auf Ausbau, Unterhaltung und Betrieb heißt es in Hinblick auf das Nebennetz, dass bezüglich des Ausbaus eine „geringere Intensität“, bezüglich der Optimierungen eine „geringere Intensität“, bezüglich der verkehrsbezogenen Unterhaltung die „gleiche Intensität wie heute“ und bezüglich des verkehrsbezogenen Betriebs die „gleiche Intensität wie heute“ vorgesehen ist. Jetzt frage ich Sie: Was ist mit der „geringeren Intensität“ bei den ersten beiden Punkten, also beim „Ausbau“ und bei den „Optimierungen“, gemeint? Laut Definition beinhaltet der Ausbau im Vorrangnetz Baumaßnahmen …, die mit erheblichen Eingriffen verbunden sind und die Befahrbarkeit mit wesentlich größeren Fahrzeugen als bisher ermöglichen (z. B. … durchgehende Verbreiterung und Vertiefung einer Wasserstraße). Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Frau Kollegin Behm, genau das ist der Hintergrund. Wir nehmen zum einen, beauftragt durch das Parlament, eine Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung vor. Ausfluss des entsprechenden Diskussionsprozesses ist nicht nur die Verwaltungsreform, sondern auch die Analyse der Netzstruktur. Die Elbe ist so kategorisiert worden, wie Sie es gesagt haben, auch abgeleitet aus den Gütertransportmengen. Die Analyse, die durchgeführt wurde, wird von den Fachleuten als unkritisch betrachtet. Im Verkehrsausschuss und auch hier in der Fragestunde ist intensiv darüber diskutiert worden; ich war eingeladen, zweieinhalb Stunden lang zu diversen Fragen zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Auskunft zu geben, was ich sehr gerne gemacht habe, um so mehr Transparenz zu schaffen. Bitte verwechseln Sie diese Kategorisierungen nicht mit den Maßnahmen zum Hochwasserschutz und den Modernisierungen, die wir jetzt in Angriff nehmen müssen, um die Elbe insoweit fit zu machen, dass wieder alles dem Stand vor dem Hochwasser 2002 entspricht. Sie gehen wohl insofern mit mir d’accord bzw. sind auch daran interessiert, dass der umwelt- und klimafreundliche Verkehrsträger Binnenschifffahrt zu stärken ist und Hochwasserschutzmaßnahmen in der Art und Weise zu ergreifen sind, dass die Bürgerinnen und Bürger vor entsprechenden Ereignissen geschützt sind. Dazu braucht man Baumaßnahmen. Vizepräsident Eduard Oswald: Frau Kollegin Behm, Ihre weitere Zusatzfrage. Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich denke, Hochwasserschutzmaßnahmen sind unstrittig, wenn damit nicht in ein Flusssystem in der Weise eingegriffen wird, dass ein frei fließender Fluss zu einem nicht mehr frei fließenden Fluss, wie es die Elbe ist, wird. Nichtsdestotrotz habe ich das Gefühl, dass Sie versuchen, meiner schriftlich und meiner mündlich gestellten Frage durch geschickte Formulierungen auszuweichen. Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Frau Kollegin Behm, niemals! Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Niemals“, ich weiß. Wir haben uns schon oft genug an dieser Stelle getroffen. Sie kennen das Papier des UBA „Die Elbe: Schifffahrt und Ökologie im Einklang?“ vom Januar dieses Jahres. Darin empfiehlt das UBA – das sind Fachleute, die sich damit beschäftigt haben – eine „Eindämmung der Tiefenerosion“, die es an verschiedenen Stellen der Elbe gibt, „indem das Flussbett weniger durch Buhnen eingeengt … wird.“ Ich frage Sie: Werden sich die Maßnahmen, die Sie im Bereich der Elbe im Interesse des Hochwasserschutzes ergreifen werden, an diesen Empfehlungen orientieren? Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Das UBA hat sehr viele Experten; wir haben sehr viele Experten. Deswegen stimmen wir die Maßnahmen ab. Sie gehen doch mit mir insofern d’accord, dass Maßnahmen, die dem Hochwasserschutz dienen, unterstützenswert sind. Ich weiß, dass Sie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Verkehrspolitik andere Ausbauziele als die christlich-liberale Koalition haben, die den Logistikweltmeister Deutschland stärken möchte und für leistungsfähige Verkehrsnetze sorgen will. Darüber diskutieren wir ja intensiv im Verkehrsausschuss. Fakt ist: Die Planungen zu Maßnahmen im Bereich der Elbe basieren allein darauf, was notwendig ist, um die Verhältnisse vor dem Hochwasser 2002 wieder herzustellen; diese Maßnahmen sind nun abzuarbeiten. Natürlich gibt es gerade bei einer Wasserstraße hohe Auflagen; es gibt ökologische Begutachtungen und vieles mehr. Wir haben natürlich die Meinungen der Experten, vor allem der Experten im Hause des BMVBS, mit einbezogen. Bei solchen Maßnahmen ist das unsere Pflicht. Vizepräsident Eduard Oswald: Vielen herzlichen Dank. Ich rufe die Frage 28 der Kollegin Cornelia Behm auf: Mit welchen konkreten Maßnahmen und in welchem Zeitraum will die Bundesregierung die vom Parlamentarischen Staatssekretär Enak Ferlemann auf einer Konferenz der Elbanlieger-Handelskammern in Prag am 27. September 2011 gemachte Aussage, die Elbe solle bis zur tschechischen Grenze eine Fahrrinne von 1,60 Meter Tiefe erhalten und an 345 Tagen im Jahr befahrbar sein, angesichts der Tatsache, dass wiederholt aus dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Aussage gemacht wurde, diese Wassertiefe könne nicht sichergestellt werden, in die Realität umsetzen, ohne dabei den nach dem Elbehochwasser 2002 von der Bundesregierung gefassten Beschluss, Ausbaumaßnahmen und alle ausbauähnlichen Unterhaltungsmaßnahmen einzustellen, zu konterkarieren? Bitte schön, Herr Staatssekretär. Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Frau Kollegin Behm, Sie beziehen sich auf eine Konferenz in Prag, an der mein Kollege Parlamentarischer Staatssekretär Enak Ferlemann teilgenommen hat. Er lässt Sie persönlich herzlich grüßen. Er ist gerade im Haushaltsausschuss, daher stehe ich zur Beantwortung zur Verfügung. Die Bundesregierung hat das Ziel, die Fahrrinnenverhältnisse für die Schifffahrt auf der Elbe, die vor dem Jahr 2002 – Stichwort: Hochwasser – bestanden, wiederherzustellen. Das heißt konkret: Fahrrinnentiefen an durchschnittlich 345 Tagen im Jahr von 1,60 Metern zwischen Geesthacht und Dresden und von 1,50 Metern zwischen Dresden und der Grenze zur Tschechischen Republik. Dazu ist zum einen die Wiederherstellung von Stromregelungsbauwerken erforderlich. Zum anderen ist ein Bündel von Maßnahmen zur Sohlstabilisierung, welche vor allem aus wasserwirtschaftlichen und ökologischen Gründen konzipiert wurden, umzusetzen. Diese werden Bestandteil des von BMVBS und BMU initiierten Gesamtkonzepts für die Elbe. Bevor weitergehende Planungen hierzu aufgestellt werden, soll das Gesamtkonzept für die Elbe mit allen Beteiligten entwickelt und abgestimmt werden. Daher können zu den konkreten Zeiträumen noch keine Angaben gemacht werden. Mit Blick auf Ihre eben gestellte zweite Zusatzfrage sage ich: Natürlich gibt es ein Gesamtkonzept in Zusammenarbeit mit dem BMU. Vizepräsident Eduard Oswald: Ihre erste Nachfrage, Frau Kollegin Behm. Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie bestehen also auf der mutigen Zusage, dass an 345 Tagen im Jahr eine Wassertiefe von 160 Zentimetern eingehalten wird. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, gibt es Buhnenbauwerke, also eine Einengung der Fahrrinne, um diese Wassertiefe zu gewährleisten. In der Antwort der Bundesregierung auf Drucksache 17/6716 auf die Kleine Anfrage der Linken „Erhaltung der Elbe“ vom August dieses Jahres schreibt die Bundesregierung: … eine Mindesttiefe eines frei fließenden Flusses wie der Elbe kann nicht garantiert werden, weil die Mindesttiefe von den hydrologischen Bedingungen des jeweiligen Jahres (Niederschläge) abhängt. Im Jahr 2011, das noch nicht zu Ende ist – es war ein sehr nasses Jahr; Sie werden sich daran erinnern, wenn Sie an den Sommer denken –, wurde die Fahrrinnentiefe von 1,60 Metern Tiefe bereits an 80 Tagen unterschritten. Ich frage mich: Mit welchen Maßnahmen wollen Sie künftig sicherstellen, dass an 345 Tagen diese Wassertiefe erreicht werden kann? Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Frau Kollegin Behm, wenn ich das so sagen darf: Ich glaube, Sie verwechseln die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und damit die Einkategorisierung der Netze mit den jetzigen Maßnahmen zur Erhaltung der Elbe, die dazu dienen, die Verhältnisse von vor dem Hochwasser 2002 wiederherzustellen. Es ist unstrittig, dass die Zweitgenannten – BMVBS und BMU – ein Gesamtkonzept auflegen, um genau dies zu erreichen. Ich unterstelle nicht, dass es schon jetzt erreicht wird. Das Gesamtkonzept wird noch entwickelt, auch mit den von Ihnen zitierten Fachleuten. Das wird in nächster Zeit in Abstimmung – deshalb gab es die Konferenz in Prag – mit unseren tschechischen Freunden erfolgen. Der tschechische Verkehrsminister war unlängst zum Gespräch mit Herrn Bundesminister Dr. Ramsauer in Berlin. Bei der Gelegenheit wurde auch über dieses Thema gesprochen. Wie gewohnt, hat die Bundesregierung ein völlig abgestimmtes Gesamtkonzept, (Lachen der Abg. Katja Keul [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]) das gilt auch für die Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn in der Tschechischen Republik. Vizepräsident Eduard Oswald: Frau Kollegin Behm, Sie haben eine weitere Zusatzfrage? Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. – Herr Staatssekretär, Sie betonen immer wieder, die Verhältnisse von vor 2002, also vor dem Elbehochwasser, wiederherstellen zu wollen. Sie müssen aber doch einkalkulieren, dass Sie das mit den Niederschlägen nicht so regeln können, wie es manchmal wünschenswert wäre. In diesem Zusammenhang möchte ich Folgendes anmerken: Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen zum Gesamtkonzept Elbe – Drucksache 17/6874 – geschrieben: Die vorhandenen hydrologischen Daten an der Elbe der Zeitreihe 1961 bis 2008 lassen keine statistisch signifikanten Trends für eine Veränderung der Niedrigwasserextreme erkennen. Das gilt für die Zeit bis 2008. Ich frage: Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach einer Untersuchung der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe, IKSE, vom August dieses Jahres die Niedrigwasserstände an der Elbe einen signifikanten Abwärtstrend aufweisen und sich daher die Probleme hinsichtlich der Schiffbarkeit der Elbe verschärft haben? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Frau Kollegin Behm, mich überrascht, dass Sie nachfragen. Es geht um das verkehrspolitische Ziel, den umweltverträglichen und klimafreundlichen Verkehrsträger Binnenwasserstraße zu stärken. Aus der Region habe ich sehr viel Kritik aufgrund der Tatsache vernommen, dass die Bundesregierung die Elbe nicht in die höchste Kategorie – Ausbau des Verkehrsweges – eingeordnet hat, sondern in die Kategorie „Erhalt der Verhältnisse“. Es geht um den wichtigen Zugang zu den Häfen an der Nordsee, von wo aus die Güter in die Welt verschifft werden. Wenn ich mir vor Augen führe, dass ein Lastkahn etwa 130 Lkw fassen kann, was bei Einhaltung des Sicherheitsabstands auf der Autobahn einer Länge von 5,3 Kilometern entspricht, dann wird mir klar, welche Möglichkeiten die Binnenwasserstraßen bieten. Natürlich schauen wir uns die Niederschlagsverhältnisse an. Der Deutsche Wetterdienst, eine nachgeordnete Behörde des BMVBS, kann nicht steuern, wie viel Niederschlag wir haben. Das maßen wir uns nicht an. Aber wir haben Zugriff auf die Daten bezüglich der Wasserstraßen. Die Verhältnisse sind natürlich wetterabhängig. Das Ziel muss aber sein – deswegen führen wir diese Maßnahmen durch –, dass die Fahrrinnenverhältnisse an der Elbe wieder so werden wie vor dem Hochwasser 2002, um mehr Möglichkeiten im Bereich des klimafreundlichen Verkehrsträgers Wasserstraße zu bekommen. Vizepräsident Eduard Oswald: Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Wir verlassen nun Ihren Geschäftsbereich. Alle Fragen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden schriftlich beantwortet. Es handelt sich um die Fragen 29 bis 36. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Hier ist es ebenso: Alle Fragen werden schriftlich beantwortet. Es handelt sich um die Fragen 37 bis 45. Auch alle Fragen zum Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes werden schriftlich beantwortet. Es handelt sich um die Fragen 46 bis 48. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ist das, wenn ich das richtig sehe, ebenso. Es handelt sich um die Fragen 49 bis 62. Damit kommen wir jetzt zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Zur Beantwortung steht uns Frau Kollegin Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper, zur Verfügung. Ich rufe die Frage 63 des Kollegen Sönke Rix auf: Was waren vor dem Hintergrund der letztjährigen Probleme bei der Finanzierung der dänischen und deutschen Minderheiten in Schleswig-Holstein und Sonderjylland die Gesprächsinhalte sowie Positionen der dänischen Regierung und Schlussfolgerungen der deutschen Bundesregierung nach dem Gespräch des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner nach seinem Besuch in Kopenhagen am 10. August 2010, der in der Fragestunde am 7. Juli 2010 von der Staatsministerin Cornelia Pieper angekündigt wurde, und was waren die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeitsgruppe, die nach einer telefonischen Verständigung vom 29. Juni 2010 zwischen dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen und dem damaligen dänischen Regierungschef Lars Lökke Rasmussen, nach den Worten der Staatsministerin Cornelia Pieper in derselben Fragestunde, eingerichtet werden sollte, um die finanziellen Grundlagen der Minderheiten, auch der Minderheitsschulen, auf beiden Seiten der Grenze zu dokumentieren? Bitte schön. Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Kollege Rix, der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Dr. Christoph Bergner, führte am 10. August 2010 in Kopenhagen Gespräche mit dem dänischen Innenminister Haarder und den Staatssekretären Ahrenkiel und Grube aus der Staatskanzlei und dem Außenministerium. Hauptthema waren die vom Bund und vom Land Schleswig-Holstein geplanten Kürzungen der Mittel für die dänische und deutsche Minderheit in den jeweiligen Haushalten 2011. Bei den Gesprächen wurde vereinbart, einen Vertreter der Bundesregierung als Beobachter in die zwischen Dänemark und Schleswig-Holstein gebildete dänisch/ schleswig-holsteinische Arbeitsgruppe zur Behandlung von Gleichstellungsfragen in der Finanzierung der Schulen der dänischen und der deutschen Minderheiten zu entsenden. Der Bericht der gemeinsamen Arbeitsgruppe ist auf der Internetpräsenz der Schleswig-holsteinischen Landesregierung einsehbar. Die Arbeitsgruppe hatte insbesondere zwei Aufgaben: erstens die Beschreibung der historischen und politischen Entwicklung der Bedingungen der dänischen und deutschen Minderheiten sowie der gesetzlichen Grundlagen für den Betrieb für die dänischen und deutschen Minderheitenschulen und zweitens die Darlegung der Entwicklung der Zuschüsse und Einnahmen zum Schulbetrieb – auch mit Blick auf die Entwicklung der Finanzierung der sonstigen privaten und öffentlichen Schulen – für die dänischen und deutschen Minderheiten jeweils in Deutschland und Dänemark. Ziel der Arbeitsgruppe war eine Analyse des ermittelten Istzustandes, nicht jedoch die Erarbeitung konkreter Handlungsanweisungen für die Beteiligten. Im Ergebnis waren sich die Vertreter beider Parteien einig, dass die Aufarbeitung der Fragen zu einem besseren gegenseitigen Verständnis der nur bedingt miteinander vergleichbaren Systeme beigetragen hat. Vizepräsident Eduard Oswald: Ihre erste Nachfrage, Kollege Rix. Sönke Rix (SPD): Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Zunächst einmal habe ich die Frage, wie Sie diese Ergebnisse der Arbeitsgruppe bewerten. Vielen Dank für den Hinweis auf die Internetseite. Aber welche Schlussfolgerungen für die Praxis ziehen Sie aus den dort aufgeführten Ergebnissen? Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Herr Abgeordneter, ich freue mich sehr, dass Sie das Auswärtige Amt mit diesen Fragen beschäftigen. Ich beantworte Ihre Frage sehr gern, will aber auch darauf hinweisen, dass wir uns mit dem Bundesinnenministerium einig sind, dass aus unserer Sicht der Umgang mit der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein ein Vorzeigemodell in Europa bezüglich des Umgangs mit Minderheiten ist. Sowohl der Herr Staatssekretär Bergner als auch ich werden zukünftig darauf achten, dass die Rechte von deutschen Minderheiten im Ausland, aber auch von Minderheiten hier in Deutschland anerkannt und entsprechend ausgebaut werden. Vizepräsident Eduard Oswald: Ihre zweite Nachfrage. Bitte schön, Herr Kollege Rix. Sönke Rix (SPD): Ist die Kürzung der entsprechenden Mittel um 3,5 Millionen Euro Ausdruck dieser Wahrnehmung der Interessen, die Sie gerade erläutert haben? (Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP]: Das ist alles relativ!) Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Herr Abgeordneter, ich möchte Sie darauf hinweisen – diese Fragen wurden mir schon einmal im Rahmen einer Regierungsbefragung gestellt –, dass es sich bei den 3,5 Millionen Euro um zusätzliche Zuschüsse handelt, die in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses für das Haushaltsjahr 2011 gewährt wurden. Sowohl der Deutsche Bundestag und das zuständige Ministerium als auch das Auswärtige Amt – der Außenminister hat mehrere Gespräche dazu mit dem dänischen Außenminister und auch mit der Staatskanzlei geführt; das wissen Sie – haben sich dazu verpflichtet gefühlt, nachdem die Landesregierung Schleswig-Holstein aufgrund von Sparzwängen Mittel in der Bildungspolitik gekürzt hat; man kann darüber streiten, ob das politisch sinnvoll ist oder nicht. Sie wissen, dass die Bundesregierung genau das nicht tut. Wir konsolidieren die Haushalte und investieren gleichzeitig 12 Milliarden Euro in Bildung und Forschung. Wir haben dadurch, glaube ich, den Weg eröffnet, die dänische Minderheit an deutschen Schulen weiter in gleicher Höhe zu fördern. Vizepräsident Eduard Oswald: Vielen Dank. – Eine weitere Nachfrage unseres Kollegen Franz Thönnes. Franz Thönnes (SPD): Frau Staatsministerin, schönen Dank, dass Sie die Fragen beantworten. Man könnte jedoch fragen, warum nicht das zuständige Ministerium, in dem die Finanzmittel ressortiert sind, hier antwortet. Gleichwohl möchte ich zu den Finanzmitteln fragen. Sie haben gerade gesagt, dass die Förderung in gleicher Höhe fortgesetzt wird. Wie kommt es dann, dass im Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2012 die dänische Minderheit ausdrücklich nicht wiederum mit 3,5 Millionen Euro gefördert werden soll, wie es im Haushalt 2011 der Fall war? Wie ist das in Übereinstimmung zu bringen mit Ihren Worten, dass in gleicher Höhe gefördert wird? Jetzt stellt es sich so dar: Die CDU-geführte Landesregierung von Schleswig-Holstein hatte die Mittel gekürzt, und die Bundesregierung ist im letzten Jahr beim Haushalt 2011 eingesprungen. Aber im Haushalt 2012 ist dies nicht vorgesehen. Für die Betroffenen im dänischen Schulverein bedeutet dies, dass ihre Kinder im Vergleich zu anderen schleswig-holsteinischen Kindern nur zu 85 Prozent gefördert werden, obwohl ihre Eltern als deutsche Staatsbürger genauso Steuerzahler sind wie alle anderen Eltern in Schleswig-Holstein. Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Thönnes, ich kann Ihre Aufregung in dieser Frage verstehen und will für die Bundesregierung noch einmal ausdrücklich sagen, dass Angelegenheiten der Bildungs-, Forschungs- und Wissenschaftsfinanzierung für uns höchste Priorität haben. Ich will aber gerade Sie als Bundestagsabgeordneten daran erinnern, dass dieses Hohe Haus mit einer Zweidrittelmehrheit zur Zeit der damaligen Großen Koalition, also auch mit Stimmen der SPD, beschlossen hat, ein Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung im Grundgesetz zu verankern. Es steht dem Bund nach der Verfassung nicht zu, in die Schulen bzw. in den Bildungsbereich der Länder zu investieren. Wir haben die Kulturhoheit der Länder im Grundgesetz verankert. Die Länder haben ihre Verantwortung in diesen Fragen wahrzunehmen. Ich nehme zur Kenntnis, dass sich die Landesregierung Schleswig-Holstein aufgrund der besonderen finanziellen Lage gezwungen sah, gerade an dieser Stelle zu kürzen. Die Bundesregierung – das sage ich ausdrücklich – tut das in ihrem Haushalt nicht. Es handelte sich im Haushalt 2011 übrigens um eine Überbrückungszahlung. Dazu sind wir laut Grundgesetz nicht verpflichtet; das dürfen wir eigentlich gar nicht. Wie Sie wissen, wurde diese Zahlung aus Projektmitteln des BMI finanziert und damit ausgeglichen. Aber das kann keine Dauerlösung sein. Vizepräsident Eduard Oswald: Vielen Dank. – Jetzt rufe ich die Frage 64 unseres Kollegen Sönke Rix auf: Hat die Bundesregierung mit der Landesregierung Schleswig-Holstein Gespräche über diese Problematik geführt, und welche Vorstellungen sind dabei entwickelt worden, wie eine verlässliche Förderung des dänischen Schulvereins in Schleswig-Holstein in 2012 und den folgenden Jahren erreicht werden kann? Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Die Bundesregierung hat mit der Landesregierung Schleswig-Holstein natürlich Gespräche über die Frage der Finanzierung der Minderheiten im deutsch-dänischen Grenzland geführt. Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Christoph Bergner, steht in engem Kontakt sowohl zum Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Torsten Geerdts, als auch zu den Betroffenen selbst. Unter anderem nahm der Beauftragte am 13. April 2011 an einer Sitzung des Gremiums des Schleswig-Holsteinischen Landtages für Fragen der deutschen Minderheit in Nordschleswig teil, das zweimal jährlich unter der Leitung des schleswig-holsteinischen Landtagspräsidenten tagt. Die Weiterführung der Überbrückungszahlung des Bundes in Höhe von 3,5 Millionen Euro zur Förderung des dänischen Schulvereins und dessen finanzielle Situation im Jahre 2012 waren Gegenstand einer Sondersitzung des Beratenden Ausschusses für Fragen der dänischen Minderheit beim Bundesministerium des Innern am 29. Juni 2011 unter Leitung des Beauftragten. Diesem Gremium gehören sowohl Bundestagsabgeordnete aus Schleswig-Holstein als auch Vertreter der dänischen Minderheit und der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung an. Der Beauftragte legte dar, dass die Weiterführung der Sonderförderung des dänischen Schulvereins 2012 nur dann möglich sei, wenn der Förderbetrag an anderer Stelle im Einzelplan 06, dem Etat des Bundesministeriums des Innern, eingespart würde. Dies sei bei einer Summe von 3,5 Millionen Euro nicht darstellbar. In der Sitzung zeigte sich der dänische Schulverein für die Überbrückungszahlung des Bundes im Jahr 2011 dankbar, verlieh aber seiner Erwartung Ausdruck, dass das Land Schleswig-Holstein seinen Verpflichtungen zur Förderung der dänischen Schulen in Südschleswig in ursprünglicher Höhe nachkommen solle. Ähnliches habe ich eben zum Ausdruck gebracht. Vizepräsident Eduard Oswald: Vielen Dank. – Ihre erste Nachfrage, Kollege Rix. Sönke Rix (SPD): Kann ich also davon ausgehen, dass es in dieser Frage einen Dissens zwischen der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung und der Bundesregierung gibt, weil es nach den Gesprächen nicht so aussieht, dass die Landesregierung die Zahlungsausfälle kompensieren wird? Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Nein, das können Sie meinen Worten ganz sicher nicht entnehmen, Herr Abgeordneter. Ich sehe eher den Bedarf, dass sich dieses Hohe Haus erneut mit dem Thema „Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung“ auseinandersetzt. Aufgrund der haushaltspolitischen Notwendigkeiten, auch in den Bundesländern, wird es für strukturschwache Länder zukünftig nämlich schwerer sein, in Bildung, Forschung und Wissenschaft zu investieren. Vizepräsident Eduard Oswald: Sie haben eine weitere Zusatzfrage. Sönke Rix (SPD): Der Hinweis auf das Kooperationsverbot ist das eine. Das andere ist die Zusage in den Bonn-Kopenhagener Erklärungen, in denen wir gesagt haben, dass die Bundesrepublik dafür geradesteht, dass es eine dementsprechende Förderung im Bereich der Minderheiten gibt. Dieser Aufgabe müssen wir uns trotz des Kooperationsverbotes weiterhin stellen. Wie bewerten Sie das, und wann gibt es die Initiative der Bundesregierung zur Aufhebung des Kooperationsverbotes? Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich will als Erstes sagen, dass der Haushalt jetzt in den Händen des Bundestages – im Haushaltsausschuss – liegt. Sie kennen das Verfahren vom letzten Jahr. Ich kann Sie hier als Vertreterin der Bundesregierung, die Ihnen Rede und Antwort zu stehen hat, nur noch einmal auf das Haushaltsrecht des Parlamentes hinweisen. In der Tat kann ich nur bekräftigen, dass wir alles da-ransetzen werden, die Empfehlungen des Europarates zu den Minderheiten einzuhalten und auch umzusetzen. Vizepräsident Eduard Oswald: Nun gibt es eine Nachfrage des Kollegen Ingbert Liebing. Ingbert Liebing (CDU/CSU): Bei allem persönlichen Verständnis von meiner Seite für diese Fragen – in meinem Wahlkreis wohnt die dänische Minderheit – möchte ich die Bundesregierung fragen, ob dies der richtige Ort und der richtige Zeitpunkt für eine Debatte über diese Fragen ist oder ob Sie meine Einschätzung teilen, dass dieses Thema jetzt in erster Linie in die Haushaltsberatungen des Parlaments und damit in die Beratung der zuständigen parlamentarischen Gremien gehört, nachdem die Regierung ihre Arbeit abgeschlossen hat und wir als Fraktionen im Haushaltsausschuss und in den anderen parlamentarischen Gremien darüber mit Blick auf den Haushalt 2012 zu entscheiden haben. Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Herr Abgeordneter, bei der Beantwortung der letzten Frage habe ich bereits versucht, den Ball zurück ins Parlament zu spielen. In der Tat sollten wir jetzt die parlamentarischen Beratungen und auch die Vorschläge abwarten, die der Haushaltsausschuss unterbreiten wird. Dann können die Parlamentarier noch selbst Initiativen ergreifen. Vizepräsident Eduard Oswald: Der Kollege Franz Thönnes hat hierzu auch noch eine Nachfrage. Bitte schön, Herr Kollege. (Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP]: Das Thema ist noch nicht erschöpft! Man soll es kaum glauben!) Franz Thönnes (SPD): Frau Staatsministerin, Sie haben auf das Kooperationsverbot hingewiesen. Kann ich daraus entnehmen, dass Sie der Auffassung sind, dass das Parlament und die Bundesregierung bei der Förderung für das Jahr 2011 dagegen und möglicherweise sogar auch gegen die Verfassung verstoßen haben? Herr Präsident, ich darf zumindest rhetorisch einflechten: Ist es nicht merkwürdig, dass der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten permanent von der Staatsministerin zitiert wird, wonach er dieses und jenes gemacht habe – er sitzt neben ihr –, während das Innenministerium, in dem die Mittel ressortieren, jetzt nicht antworten kann? Das übernimmt das Außenministerium, obwohl wir nach der Förderung der dänischen Minderheit in Deutschland und damit nach etwas fragen, was in unserem Land geschieht. Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Sie wissen, dass die Bundesregierung harmonisch zusammenarbeitet. (Lachen bei der SPD) Deswegen habe ich kein Problem damit, zu antworten, auch wenn die Fragen in die Zuständigkeit des BMI fallen. Es macht mir regelrecht Freude, dass die Abgeordneten derartige Fragen stellen, weil wir uns durchaus bewusst sind, dass Investitionen in die Bildung, in die Köpfe junger Menschen, das Wichtigste sind, was uns für die Zukunft unseres Landes beschäftigen sollte. Das bringen Sie auch mit Ihren Fragen zu der dänischen Minderheit zum Ausdruck. Ich glaube, mein Kollege Bergner wäre überhaupt nicht abgeneigt, sich auch zu diesen Themen zu äußern, wenn Sie das denn wünschen. Der Präsident müsste ihm dazu das Wort erteilen. Das habe nicht ich zu entscheiden. Sie wissen, dass wir im haushalterischen Verfahren für den Haushalt 2011 einen Weg gefunden haben, dem dänischen Schulverein ordnungsgemäß über Zuschüsse im Rahmen einer Projektfinanzierung zu helfen. Das geschah nach Recht und Gesetz und hat dem Grundgesetz nicht widersprochen. Vizepräsident Eduard Oswald: Vielen Dank. – Ich werde auf diesen Punkt noch einmal zurückkommen; denn der Kollege Franz Thönnes hat ja die Fragen 69 und 70 gestellt. Dort können wir der Bundesregierung die Möglichkeit zur zusätzlichen Beantwortung geben. Die Fragen 65 und 66 der Kollegin Hiller-Ohm sowie die Fragen 67 und 68 des Kollegen Rossmann werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zu der Frage 69 des Kollegen Franz Thönnes, die ich gerade schon angekündigt habe: Wird durch die Weigerung der Bundesregierung, die Förderung des dänischen Schulvereins in 2012 im gleichen Maß wie 2011 fortzusetzen, nicht das deutsche außenpolitische Interesse vernachlässigt, und werden dadurch nicht die deutsch-dänischen Beziehungen belastet, wenn der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, auch im Namen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in seinem Schreiben vom 23. September 2011 an den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Torsten Geerdts, noch formulierte, dass die 2011 erfolgte zusätzliche Bereitstellung von 3,5 Millionen Euro für den dänischen Schulverein „ausschließlich dem außenpolitischen Interesse geschuldet“ war, „um die deutsch-dänischen Beziehungen nicht weiter zu belasten“? Bitte, Frau Staatsministerin. Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Thönnes, die Förderung von Schulen ist grundsätzlich Angelegenheit der Länder. Das habe ich hier schon erwähnt. Wie ich in den Antworten auf die Fragen Ihres Kollegen Rix bereits darlegte, handelt es sich bei der Überbrückungszahlung an den dänischen Schulverein 2011 um eine einmalige Förderung aufgrund übergeordneter Interessen, nämlich um Raum für eine dauerhafte Lösung zu schaffen. Eine Dauerförderung des dänischen Schulvereins aus Bundesmitteln ist nicht beabsichtigt. Die deutsch-dänischen Beziehungen sind ausgesprochen gut, solide und belastbar. Gleichwohl wurden die schleswig-holsteinischen Kürzungen beim dänischen Schulverein auf dänischer Seite als Verschiebung der finanziellen Ausgewogenheit und gemeinschaftlichen Finanzierung der Minderheiteneinrichtungen im deutsch-dänischen Grenzland wahrgenommen und thematisiert. Sowohl der Bund als auch das Land Schleswig-Holstein sind um den Erhalt der ausgesprochen guten und freundschaftlichen deutsch-dänischen Beziehungen bemüht. Allerdings wird im Zuge der allgemeinen Haushaltskonsolidierung auch ein Beitrag der Minderheiten zu erbringen sein. Vizepräsident Eduard Oswald: Ihre erste Nachfrage, Kollege Thönnes. Franz Thönnes (SPD): Danke schön, Herr Präsident. – Herzlichen Dank, Frau Staatsministerin, für die Beantwortung. Nun ist es so, dass sich seitens der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung die Kürzung für 2011 in der Größenordnung von 4,7 Millionen Euro bewegt hat und der Bund 2011 mit 3,5 Millionen Euro versucht hat, einen Teil davon aufzufangen. Darüber reden wir. Dass aber dann am 23. September der Bundesinnenminister, Herr Dr. Friedrich, auch im Namen von Bundeskanzlerin Angela Merkel an den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages geschrieben hat, dass die 2011 erfolgte zusätzliche Bereitstellung von 3,5 Millionen Euro „ausschließlich dem außenpolitischen Interesse geschuldet“ war, um die deutsch-dänischen Beziehungen nicht weiter zu belasten, veranlasst doch auch angesichts Ihrer jetzigen Aussage, dass man konsolidieren muss und dass dazu Beiträge geleistet werden sollen, zu der Frage, ob man dann, wenn für 2012 kein Ausgleich für die fehlenden 3,5 Millionen Euro erfolgt, aus den Aussagen des Bundesinnenministers in diesem Brief – auch im Namen der Kanzlerin – schließen kann, dass die deutsch-dänischen Beziehungen belastet werden und dass man das außenpolitische Interesse nicht so berücksichtigt, wie man das 2011 gemacht hat. Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Sie können davon ausgehen, Herr Abgeordneter Thönnes, dass ich es außerordentlich begrüße, dass Bundesinnenminister Friedrich zum Ausdruck gebracht hat, dass unsere Beziehungen zu Dänemark und auch zur dänischen Minderheit vorbildlich in Europa sind. Weil wir natürlich in diesem Zusammenhang die finanziellen Probleme gesehen haben, ist die Bundesregierung in 2011 aktiv geworden. Sie haben diesem Antrag, die 3,5 Millionen Euro bereitzustellen, soweit ich weiß, im Parlament zugestimmt. Ich will Sie nur darauf hinweisen, dass es haushaltsrechtlich nicht möglich ist, eine Dauerförderung für eine Aufgabe einzurichten, die nicht Aufgabe der Bundesregierung, sondern originäre Aufgabe des Landes Schleswig-Holstein ist. Nun weiß ich natürlich, dass Schleswig-Holstein einen Haushalt für zwei Jahre beschlossen hat und dass sich für 2012 keine Mittel mehr einstellen lassen. Deswegen will ich den Ball noch einmal zurückspielen und auf das hinweisen, was der Kollege von der Union vorhin zum Ausdruck gebracht hat. Ich sehe als Außenpolitikerin durchaus die Perspektive, dass man dem dänischen Schulverein auch im Haushalt 2012 hilft. Ich sage aber ganz klar: Die Haushaltsberatungen laufen. Es obliegt nicht mir als Vertreterin der Bundesregierung, jetzt aktiv zu werden. Vizepräsident Eduard Oswald: Herr Thönnes, Sie haben eine weitere Zusatzfrage. Bitte schön. Franz Thönnes (SPD): Wie die Entwicklung zeigt, hat sich in den vergangenen Jahren aufgrund der Reduzierungen der Förderung durch die Schleswig-Holsteinische Landesregierung und auch durch die Bundesregierung, was die deutsche Minderheit in Dänemark angeht, ein zunehmend ungleiches Verhältnis zwischen den Förderanteilen des Landes Dänemark gegenüber der dänischen Minderheit in Deutschland und der deutschen Minderheit in Dänemark ergeben. Können Sie angeben, auf welche Größenordnung Sie die Verschiebung dieses Verhältnisses beziffern? Ich denke, es lag früher in der Größenordnung von 55 Prozent Dänemark gegenüber 45 Prozent Deutschland. Das hat sich in den letzten Jahren mit Sicherheit erheblich verschlechtert. Wie bewertet die Bundesregierung diese Verschlechterung? Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Ich würde die Frage gerne ausführlich beantworten, aber ich glaube, dass mir der Signalton des Herrn Präsidenten dazwischenkommt. Sie haben recht, Herr Abgeordneter: Die dänische Regierung hat in ihren Haushaltsberatungen für 2011 beschlossen, die Förderung der Schulen der deutschen Minderheit in Nordschleswig auf 100 Prozent des Schülerkostensatzes zu erhöhen und damit die volle Einhaltung der Gleichbehandlung gegenüber den deutschen Minderheitenschulen gemäß dem Gleichstellungsprinzip zu sichern. Vorher hatte bereits die Bundesregierung beschlossen, die Förderung der deutschen Minderheit in Nordschleswig zu kürzen. Die Entscheidung zur Kürzung der Zuwendung des Bundes an die Nordschleswiger im Sozialtitel um 500 000 Euro und im Investitionstitel um 200 000 Euro ist im Frühjahr 2010 gefallen. Auf die Forderung einer Beibehaltung der seinerzeit für zwei Jahre vorgesehenen Erhöhung des Sozialtitels um 800 000 Euro ist der Bund nicht eingegangen. Im Rahmen der Bereinigungsgespräche zum Haushalt 2011 im November letzten Jahres hat der Haushaltsausschuss den Sozialtitelansatz aber wieder um 500 000 Euro erhöht, also ausgeglichen. Die Förderungen aus den Mitteln des Kulturstaatsministers sind im Übrigen für 2011 gleich geblieben. Ich will als Letztes darauf hinweisen, dass nach einem Schreiben des Bundestagsabgeordneten Herrn Brackmann von der CDU/CSU-Fraktion an Herrn Bundesminister Westerwelle eine weitere Finanzierungslücke für den BDN aus Mitteln des Goethe-Instituts gedeckt worden ist. Wir haben also hier die Mittel nicht gekürzt, sondern aufgestockt. Vizepräsidentin Petra Pau: Wir kommen dann zur Frage 70 des Kollegen Thönnes: Hat das Thema Minderheitenförderung nach der Bundeshaushaltsaufstellung 2011 bei Kontakten zwischen Vertretern der deutschen und der dänischen Regierung oder bei dem Besuch von Staatsminister Dr. Werner Hoyer am 14. Oktober 2011 beim neuen dänischen Europaminister in Kopenhagen eine Rolle gespielt, und, wenn ja, wie sieht die dänische Regierung diese Problematik, und hat man sich dort auf Initiativen oder Maßnahmen verständigt? Bitte, Frau Staatsministerin. Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Lieber Kollege Thönnes, ich beantworte die Frage 70 wie folgt: Bei dem Besuch des Staatsministers im Auswärtigen Amt, Dr. Werner Hoyer, am 14. Oktober 2011 in Kopenhagen hat der dänische Europaminister Nicolai Wammen die Gleichstellung der Schüler des dänischen Schulvereins im Schulgesetz von Schleswig-Holstein in allgemeiner Form angesprochen. Die dänische Regierung fordert grundsätzlich die Gleichstellung der Schüler des dänischen Schulvereins im Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Franz Thönnes (SPD): Herzlichen Dank, Frau Staatsministerin. – Dann lautet meine erste Nachfrage: Wie lautete denn die Antwort von Herrn Staatsminister Hoyer auf das Interesse des dänischen Europaministers? Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Ich habe an dem Gespräch zwischen Staatsminister Hoyer und Europaminister Wammen nicht teilgenommen, aber ich kann Ihnen zumindest sagen, dass man sich in dieser Sache nicht auf neue Initiativen verständigt hat. Ich will aber gerne zur Aufklärung beitragen. Ich weiß, dass eine unterschiedliche Behandlung von dänischen Ersatzschulen bzw. Privatschulen im Vergleich zu deutschen staatlichen Schulen bzw. Privatschulen immer wieder ins Gespräch gebracht wird. Sie kennen die Gesetzgebung von Schleswig-Holstein, des Bundeslandes, aus dem Sie kommen, wahrscheinlich sehr gut und wissen, dass es sich bei den Schulen der dänischen Minderheit in der Tat nach dem Gesetz um Ersatzschulen, also Privatschulen, handelt, die zu 85 Prozent bezuschusst werden. Gleichwertige deutsche Schulen werden nur zu 80 Prozent bezuschusst. Das heißt, eigentlich werden die Schulen der Minderheit im Vergleich zu deutschen Privatschulen bessergestellt. Das Missverständnis ist daraus entstanden, dass die dänische Regierung, soweit ich weiß, gerne möchte, dass die Schulen der dänischen Minderheit mit den staatlichen Schulen im Schulsystem gleichgestellt und mit 100 Prozent bezuschusst werden. Das würde allerdings die deutschen privaten Schulen in freier Trägerschaft benachteiligen. Vizepräsidentin Petra Pau: Ihre zweite Nachfrage, bitte. Franz Thönnes (SPD): Nun ist es ja so, dass an dieser Stelle die dänische Minderheit von einer Kürzung betroffen wurde. In der Vergangenheit war die deutsche Minderheit von Kürzungen seitens der Bundesregierung betroffen. Für das Jahr 2012 bleibt nominal der gleiche Betrag für Förderungen der deutschen Minderheit in Dänemark wie 2011. Gleichwohl entsteht die Situation, wie in der Vergangenheit auch, dass die deutsche Minderheit aufgrund der Tarifsteigerungen in Dänemark an die 200 000 Euro aufwenden muss, um das Lehrpersonal zu bezahlen. Diese sind in der Förderung, die sie bekommt, nicht eingepreist. Das heißt, dass für die eigentliche Arbeit 200 000 Euro weniger vorhanden sind. Kommt das nicht auch einer Kürzung gleich, weil dies von der Bundesregierung nicht aufgefangen wird? Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Herr Abgeordneter, ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, dass wir die Probleme des Bundeslandes Schleswig-Holstein nicht hier im Deutschen Bundestag diskutieren können. (Franz Thönnes [SPD]: Das ist Ihr Problem!) – Nein. (Franz Thönnes [SPD]: Entschuldigung! Deutsche Minderheit in Dänemark ist eine Frage der Förderung des Bundes, nicht des Landes Schleswig-Holstein!) – Sie haben mich gerade nach den Lehrergehältern gefragt. (Franz Thönnes [SPD]: Ja!) Vizepräsidentin Petra Pau: Wir sind jetzt in der Fragestunde und treten nicht in einen Dialog ein. Es tut mir leid. (Franz Thönnes [SPD]: Ich bitte um Nachsicht, Frau Präsidentin!) Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Ich will darauf hinweisen, Frau Präsidentin, Herr Thönnes, dass wir die entsprechenden Haushaltstitel nicht gekürzt haben. Ich sage das noch einmal: Die 3,5 Millionen Euro waren eine Überbrückungsförderung. Was die Finanzierung des dänischen Schulvereins anbelangt, können wir keine dauerhafte Förderung einrichten. Ich betone ausdrücklich, dass bei den Haushaltstiteln für die deutsche Minderheit, die sich insbesondere im Etat des Kulturstaatsministers Neumann wiederfinden, nicht gekürzt worden ist, sondern sie in gleicher Höhe von der Bundesregierung wieder eingestellt wurden. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer weiteren Nachfrage hat der Kollege Liebing das Wort. Ingbert Liebing (CDU/CSU): Frau Staatsministerin, Sie haben die Erwartungshaltung der dänischen Staatsregierung nach rechtlicher Gleichstellung der Schüler der dänischen Schulen im schleswig-holsteinischen Schulgesetz zitiert. Die rechtliche Gleichstellung im schleswig-holsteinischen Schulgesetz ist die Erwartungshaltung auch des Dansk Skoleforening. Wenn das die Position ist, ist es dann richtig, dass diese Position und die Erwartungshaltung der dänischen Staatsregierung weder durch die Bundesregierung noch durch den Bundestag erfüllt werden können, sondern ausschließlich durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag als Landesgesetzgeber des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes? Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Das ist richtig, Herr Abgeordneter. Vizepräsidentin Petra Pau: Die Fragen 71 und 72 der Kollegin Bettina Hagedorn werden schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 73 des Kollegen Klaus Barthel auf: Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die laut aktuellen Presseberichten geplante Lieferung französischer Tarnkappen-Fregatten an Griechenland, und seit wann besitzt sie diese gegebenenfalls? Bitte, Frau Staatsministerin. Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Abgeordneter Barthel ist zugegen. Wie gut! Ich hatte Sie eben noch nicht gesehen. Wegen des engen Sachzusammenhanges möchte ich gerne die Fragen 73 und 74 zusammen beantworten. Vizepräsidentin Petra Pau: Dann rufe ich auch die Frage 74 des Kollegen Klaus Barthel auf: Wie will die Bundesregierung ausschließen, dass deutsche Steuermittel direkt oder indirekt für die Lieferung französischer Tarnkappen-Fregatten an Griechenland mit aufkommen, und gibt es Bestrebungen seitens der Bundesregierung, auf europäischer Ebene gegen das angeblich geplante Geschäft vorzugehen? Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Der Bundesregierung sind die langjährigen französischen Bemühungen bekannt, Fregatten des in Rede stehenden Tarnkappentyps FREMM an Griechenland zu verkaufen. Die Verhandlungen wurden jedoch nach Kenntnis der Bundesregierung Anfang 2010 beendet bzw. ohne Datum vertagt. Von einer aktuell geplanten Lieferung oder von aktuellen Vertragsverhandlungen ist der Bundesregierung nichts bekannt. Entsprechende Pressemeldungen können nicht bestätigt werden. Vor diesem Hintergrund stellt sich aus Sicht der Bundesregierung derzeit die in Ihrer zweiten Frage aufgebrachte Problematik der Verwendung deutscher Steuermittel für das von Ihnen erwähnte Geschäft nicht. Vizepräsidentin Petra Pau: Ihre erste Nachfrage. Klaus Barthel (SPD): Dann habe ich jetzt vier Nachfragen, wenn ich das richtig sehe. Vizepräsidentin Petra Pau: Natürlich. Klaus Barthel (SPD): Die erste Nachfrage lautet: Ist denn dieser Zustand des Nichtwissens der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Tatsache, dass gleichzeitig Medienberichte erscheinen, und im Zuge dessen, dass wir in der EU einen Gemeinsamen Standpunkt betreffend Rüstungsexporte sowie eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik haben, für die Bundesregierung befriedigend? Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Herr Abgeordneter, als Erstes möchte ich sagen, dass die Bundesregierung ihre Arbeit nicht auf die Berichterstattung in namhaften Nachrichtenmagazinen aufbauen kann, denen Sie diese Information entnommen haben. Ich kann Ihnen nur bestätigen, dass wir bei allen zuständigen Stellen – auch Auslandsvertretungen – nachgefragt haben und die Antwort, die ich Ihnen gegeben habe, die reelle ist. Als Zweites will ich aber auch Folgendes sagen: Eine unmittelbare Pflicht der Unterrichtung über die Beschaffung von Rüstungsgütern durch die EU-Partner existiert nicht. Der öffentliche Jahresbericht der EU gemäß Art. 8 Abs. 2 des Gemeinsamen Standpunktes 2008/944/GASP des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern enthält Informationen über die von den EU-Partnern erteilten Genehmigungen – nicht aber über tatsächliche Vertragsabschlüsse – für Ausfuhren in andere EU-Mitgliedstaaten, jedoch nur in aggregierter Form. Klaus Barthel (SPD): Es mag ja sein, dass es im Moment noch nicht so ist. Aber ich habe meine Frage ja vor dem Hintergrund der aktuellen Situation gestellt. Betrachten wir zum Beispiel diesen Fall, über den in den Medien berichtet worden ist. Nehmen wir einmal an, dass da etwas dran ist, oder nehmen wir an, es gäbe vergleichbare Fälle. Ist denn der Zustand, dass es diese Nichtinformation und dieses Nichtwissen gibt, angesichts der Problemlage für die Bundesregierung befriedigend, und wie würden Sie einen solchen Vorgang bewerten, wenn er den Tatsachen entspräche? Es muss ja etwas dran sein, wenn schon 2010 Verhandlungen stattgefunden haben. Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Die Bundesregierung kann spekulative Äußerungen überhaupt nicht bewerten. Das werden wir uns auch nicht anmaßen. Diese Qualität der Arbeit möchten wir Ihnen auch nicht zumuten. Ich kann nur noch einmal bekräftigen: Die Deutschen Botschaften in Athen und Paris haben auch nach Kontakten zur französischen bzw. zur griechischen Regierung keine Bestätigung für das erwähnte Geschäft mit FREMM-Fregatten erhalten. Vizepräsidentin Petra Pau: Ihre nächste Nachfrage, bitte. Klaus Barthel (SPD): Dann muss ich noch einmal andersherum fragen. Wie man den Presseberichten entnehmen kann, bin ich nicht der Einzige, der sich dafür interessiert. Auch Abgeordnete der Koalition haben angekündigt, dieser Sache nachzugehen. Das Ganze ist auch vor dem Hintergrund der hier vor wenigen Stunden geführten Diskussion über die europäische Situation der Staatsverschuldung interessant. Ein solcher Vorgang kann doch eine Bundesregierung nicht kaltlassen. Gibt es denn eine generelle Haltung und ein kritisches Bewusstsein gegenüber solchen Vorgängen? Nehmen wir einmal an, es geht an dieser Stelle um größere Rüstungsbeschaffungen zum Beispiel Griechenlands, die teilweise vielleicht durch ein anderes EU-Mitgliedsland finanziert werden, aber auf jeden Fall auch durch das hochverschuldete Land Griechenland mitzufinanzieren sind. Gibt es denn hier ein kritisches Bewusstsein und eine Sensibilität der Bundesregierung? Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Es gibt in der Tat eine Sensibilität der Bundesregierung für alles, was uns zurzeit im Zusammenhang mit Griechenland und auch im Zusammenhang mit der Euro-Krise beschäftigt. Herr Abgeordneter, Sie haben auch gefragt, ob die Bundesregierung es für verantwortbar hält, dass Griechenland vor dem Hintergrund des zukünftigen Einsatzes von Steuermitteln für die EFSF weiterhin solche Geschäfte tätigt. Ich will in diesem Zusammenhang Folgendes erwähnen: Die Troika legt im Benehmen mit den griechischen Behörden gesamtstaatliche Einsparungsziele fest. Der Anteil des griechischen Verteidigungshaushalts am Bruttoinlandsprodukt beträgt im Jahr 2011 2,16 Prozent. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden in 2011 rund 50 Prozent der Mittel zur Bezahlung von Außenständen aus alten Verträgen genutzt. Die verbleibenden Mittel gehen überwiegend in die Erhaltung des vorhandenen Materials. Die diesbezüglichen Zahlen besagen, dass keine neuen Bestellungen vorgenommen werden können. Klaus Barthel (SPD): Frau Staatsministerin, nach meinen Informationen hat Griechenland einen im Vergleich zu seinen wirtschaftlichen Möglichkeiten überproportionalen Rüstungshaushalt. Da die Troika und die Bundesregierung ständig Druck auf die griechische Regierung ausüben, Haushaltskonsolidierung zu betreiben, und bis ins Detail Vorschriften betreffend arbeitsrechtliche Beziehungen, den öffentlichen Dienst und Privatisierungen gemacht werden, stellt sich die Frage: Macht man solche Vorgaben auch in Bezug auf den Rüstungshaushalt, und ist die Bundesregierung bereit, sich für eine Ausgabenreduzierung im Zuge der Haushaltssanierung in verschuldeten EU-Staaten einzusetzen? (Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP]: Da muss man die Troika fragen!) Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Herr Abgeordneter, ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, dass nicht die Bundesregierung, sondern die Troika, bestehend aus Vertretern des Internationalen Währungsfonds, der Europäischen Union und der Europäischen Zentralbank, im Benehmen mit den griechischen Behörden gesamtstaatliche Einsparziele festlegt. Die griechische Regierung macht sodann ihrerseits in Wahrnehmung ihrer Souveränität und unter Beachtung der Budgethoheit des griechischen Parlaments Vorschläge, wie diese Ziele zu erreichen sind. Wie Sie wissen, existieren Instrumente zur Festlegung spezifischer Einsparziele derzeit nicht. Das heißt, die Troika kann nicht diktieren, auf welche Weise Einsparungen zu erzielen sind. Vizepräsidentin Petra Pau: Damit sind die vier Nachfragemöglichkeiten erschöpft. Die Fragen 75 und 76 des Kollegen Dr. Rolf Mützenich werden schriftlich beantwortet. Dies gilt auch für die Frage 77 des Kollegen Memet Kilic. Herzlichen Dank, Frau Staatsministerin. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Christoph Bergner zur Verfügung. Die Frage 78 des Kollegen Memet Kilic wird schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 79 des Kollegen Lars Klingbeil auf: Welche Gespräche hat es seitens der Bundesregierung oder seitens der Ermittlungs- oder Strafverfolgungsbehörden des Bundes mit Skype und anderen VoIP-Anbietern zur Zusammenarbeit und der Ermöglichung der rechtmäßigen Telekommunikationsüberwachung gegeben, und zu welchem Ergebnis sind diese gekommen? Bitte, Herr Staatssekretär. Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Herr Kollege Klingbeil, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Das Bundeskriminalamt hat im Dezember 2010 Gespräche mit dem Leiter der Kontaktstelle für die Strafverfolgung bei der Firma Skype geführt. Von diesem wurde mitgeteilt, dass Skype keine Kommunikationsinhalte zur Verfügung stellen kann. Kommunikationsinhalte unverschlüsselter VoIP-Dienste können über die klassische Telekommunikationsüberwachung zugänglich gemacht werden. Hier besteht kein Anlass zur Kontaktaufnahme. Bei Anbietern verschlüsselter VoIP-Dienste hat sich mit Ausnahme von Skype bisher keine fachliche Notwendigkeit einer Kontaktaufnahme ergeben. Vizepräsidentin Petra Pau: Ihre erste Nachfrage, Herr Klingbeil. Lars Klingbeil (SPD): Herzlichen Dank für die Antwort. – Gestatten Sie mir folgende Nachfrage: Sie haben gesagt, es habe Gespräche gegeben und Skype habe deutlich gemacht, man werde keine Gesprächsinhalte übermitteln. Ist der Bundesregierung denn bekannt, dass es Aussagen gibt, wonach in anderen europäischen Ländern eine solche Zusammenarbeit stattfindet? Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Unabhängig von der Lage in anderen europäischen Ländern kann ich in diesem Zusammenhang nur auf die in den Gesprächen gegebene Auskunft und das Verhandlungsergebnis verweisen. Ich mache darauf aufmerksam – das ist bereits Gegenstand meiner Antwort auf Ihre nächste Frage –, dass die Grenzen, die sich für Skype ergeben, technisch plausibel sind, was die Weitergabe von Kommunikationsinhalten im Rahmen dieser speziellen Konstellation angeht. Insoweit müsste ein gewisses Verständnis für die Lage von Skype bestehen. Vizepräsidentin Petra Pau: Ihre zweite Nachfrage. Lars Klingbeil (SPD): Sie haben gerade von technischen Grenzen gesprochen. Können Sie mir bitte kurz erläutern, welche technischen Grenzen Skype angedeutet hat? Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Es gibt für die Übermittlung im Netz ganz unterschiedliche Wege, die im Grunde nicht ohne Weiteres definiert werden können. Das heißt, Skype ist häufig gar nicht Herr der Inhaltsdaten, die über Skype übermittelt werden. Vizepräsidentin Petra Pau: Dann kommen wir jetzt zur Frage 80 des Kollegen Klingbeil: Wie bewertet die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass es in der Datenschutzerklärung von Skype wörtlich heißt, dass „Skype, der örtliche Skype-Partner oder der Betreiber bzw. Anbieter, der die Kommunikation ermöglicht … personenbezogene Daten, Kommunikationsinhalte oder Verkehrsdaten Justiz-, Strafvollzugs- oder Regierungsbehörden zur Verfügung (stellt), die derartige Informationen rechtmäßig anfordern“ – die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder in der Fragestunde vom 19. Oktober 2011 (vergleiche Plenarprotokoll 17/132, 15589 B), derzufolge die Bundesregierung dies geprüft und festgestellt habe, dass es keine Alternativen zur Quellen-TKÜ gebe, und wie begründet sie diese Feststellung? Bitte, Herr Staatssekretär. Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Der Telekommunikationsdienst Skype bietet Telefondienste über das Internet an, die entweder unmittelbar zwischen zwei internetfähigen Endgeräten oder zwischen einem internetfähigen Endgerät und herkömmlichen Telefonanschlüssen, also Mobiltelefonen bzw. Festnetztelefonen, stattfinden können. Letzteres wird je nach Gesprächsrichtung als Skype-In oder Skype-Out bezeichnet. Im Falle der Telefonie zwischen zwei internetfähigen Endgeräten, also der VoIP, fließen die Inhaltsdaten auf beliebigen Wegen im Internet und nicht über technische Einrichtungen von Skype. Dieser Punkt berührt die vorherige Frage. Skype ist es in diesem Fall nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung schon aus technischen Gründen nicht möglich, Inhaltsdaten den Justiz-, Strafvollzugs- und Regierungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Bei Skype-In bzw. Skype-Out werden die Gespräche über sogenannte Media Gateways von Skype geleitet. Es besteht prinzipiell die Möglichkeit der Ausweitung von Kommunikationsinhalten. Skype verweist in seinem Informationsblatt „Responding to Law Enforcement Records Requests“ darauf, dass es ihm auf entsprechende Anordnung ausschließlich möglich ist, bestimmte Bestandsdaten, also Mail-Adressen und Rufnummern des Teilnehmers, sowie Verkehrsdaten, Zielrufnummern, für jedes Gespräch in öffentliche Telefonnetze bereitzustellen. Gesprächsinhalte werden in keinem Fall von Skype zur Verfügung gestellt, nicht einmal, wenn diese als Voicemail auf den Servern von Skype abgelegt werden. Die kriminalpolizeiliche Erfahrung zeigt darüber hinaus, dass in der Vielzahl der Fälle Skype unmittelbar zwischen zwei internetfähigen Endgeräten eingesetzt wird. Ohne Quellen-Telekommunikationsüberwachung gäbe es keine Möglichkeit, diese Gespräche zu überwachen. Vizepräsidentin Petra Pau: Ihre Nachfrage, bitte. Lars Klingbeil (SPD): Stimmen Sie denn mit mir überein – ich zitiere jetzt aus den Datenschutzerklärungen von Skype –, dass die Datenschutzerklärungen von Skype nicht mit dem übereinstimmen, was man Ihnen erklärt hat? Hier ist nämlich ausdrücklich erwähnt, dass man auf Kommunikationsinhalte zurückgreifen kann und sie auch zur Verfügung stellen würde. Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Ich stimme Ihnen in dieser Hinsicht nicht zu. Die Erfahrungen aus den Gesprächen, soweit sie mir bekannt sind, haben eine Grenze aufgezeigt: Ohne die Möglichkeiten der Quellen-Telekommunikationsüberwachung hat man keine Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung. Dieses Prüfungsergebnis ist der Ansatz für die entsprechenden richterlich angeordneten Quellen-Telekommunikationsüberwachungen, die vorgenommen wurden. Vizepräsidentin Petra Pau: Die letzte Nachfrage. Lars Klingbeil (SPD): Niemand spricht sich hier gegen die Quellen-TKÜ aus. Aber es geht darum – darin sind wir uns, glaube ich, einig –, die grundrechtsschonendsten Mittel einzusetzen. Deswegen war die Frage: Welche Gespräche gab es? Jetzt haben wir gehört – dem gehen wir gerne nach –: Es gibt keine Möglichkeit, zusammenzukommen. Die Frage, die ich Ihnen noch stellen will, ist: Hat es denn Vereinbarungen mit Skype gegeben, wie man das Thema weiter bearbeiten will? Sie haben vorhin von technischen Grenzen geredet. Hat es Fragen der Bundesregierung gegeben, wie Skype sich weiterentwickeln könnte und wo man mit den Strafermittlungsbehörden zusammenarbeiten kann? Gibt es da einen Prozess, der eingeleitet wurde? Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Gehen Sie bitte davon aus, dass die Bundesregierung, insbesondere das Bundesinnenministerium, die Sondierungen fortführen wird, um sich auch bei zukünftigen Entscheidungen immer darauf verlassen zu können, dass der Einsatz von Quellen-TKÜ im Vergleich zu anderen Möglichkeiten angemessen ist. Vizepräsidentin Petra Pau: Danke, Herr Staatssekretär. Alle übrigen Fragen der Fragestunde, die Fragen 81 bis 98, werden schriftlich beantwortet. Ich rufe den Zusatzpunkt 2 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE Unklare Konzepte der Bundesregierung zu Steuersenkungen – Pläne zur Entlastung niedriger und mittlerer Einkommen Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Dr. Barbara Höll für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „50 Minuten Geschlossenheit“, „Regierung blamiert sich bei Steuerreform“, „Steuerharmonie für eine Stunde“, „Seehofer stört den Steuerfrieden“ – das sind einige der Schlagzeilen, die Sie mit Ihrer chaotischen Steuersenkungsdebatte produziert haben. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Sie lesen die falschen Zeitungen!) Seit 2009 – da haben Sie den Koalitionsvertrag geschlossen – kündigen Sie alle paar Monate Steuersenkungen an, dann warten wir wieder auf die nächste Steuerschätzung; das geht immer so als Spiel. Den traurigen Höhepunkt bildete in der letzten Woche die Bundespressekonferenz mit Finanzminister Schäuble und Wirtschaftsminister Rösler. Es wurden dort Steuererleichterungen ab 2013 versprochen. Aber selbst auf Nachfragen sagte Herr Schäuble nichts dazu, wie er sich die Entlastung genau vorstellt. Nicht einmal eine Stunde später ertönte der Paukenschlag aus Bayern, und seitdem streiten Sie sich wie im Kindergarten. Sie sollten sich mit Steuererleichterungen vielleicht wirklich etwas beeilen. Wer weiß, wie lange Sie noch regieren! (Dr. Volker Wissing [FDP]: Ha, ha, ha!) Damit dieses Hin und Her bei Ihnen ein Ende findet, haben wir diese Aktuelle Stunde beantragt. Ich denke, Sie sind der Öffentlichkeit gegenüber verpflichtet, endlich konkrete Angaben zu Ihren Steuerplänen zu machen. (Beifall bei der LINKEN) Viele Menschen in unserem Land glauben eh nicht mehr an Steuergerechtigkeit und Steuererleichterungen. Die Menschen haben Angst. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Angst vor den Linken haben die!) Sie fragen sich, wie teuer sie die Rettung der Banken kommen wird, wenn die Milliarden erst einmal fällig werden. Wie viele Schulen bleiben dann weiter unsaniert? In wie vielen Universitäten bleiben die Hörsäle weiter überfüllt? Wie viele Straßen bleiben Ruckelpisten? Für die Menschen ist doch die Lohnpolitik entscheidend und nicht die kalte Progression. Die will ich Ihnen aber doch einmal erklären. Ein Arbeitnehmer bekommt eine Lohnerhöhung, die gerade mal die Inflation ausgleicht. Durch den höheren Bruttolohn rutscht er in einen höheren Tarif, sodass er am Ende weniger bekommt, weniger Reallohn zur Verfügung hat. – Das ist die kalte Progression. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Das finden Sie gut, ja?) Aber das ist nicht das Entscheidende. (Dr. Volker Wissing [FDP]: Doch, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schon! – Zuruf des Abg. Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]) – Herr Michelbach, wir haben Sie doch schon 2007 in einem Antrag aufgefordert, endlich tätig zu werden. Ich finde es gut, dass Sie jetzt endlich aufwachen und etwas machen wollen. (Beifall bei der LINKEN) Trotzdem ist die kalte Progression nicht das Hauptproblem. Wir haben – die Menschen haben das in den vergangenen zehn Jahren gespürt – Reallohnverluste von 4 Prozent. Demgegenüber haben sich die Unternehmensgewinne und die Einkommen aus Vermögen verdreifacht. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Jetzt kommt wieder diese Platte!) Das ist die Ungerechtigkeit in diesem Land, und hier spielt die Musik. (Beifall bei der LINKEN) Ich betone noch einmal: Alle in diesem Land zahlen Steuern, zum Beispiel Mehrwertsteuer auf Butter und Milch. Sehr vielen Menschen – es sind inzwischen 1,4 Millionen –, die arbeiten gehen, oftmals in Vollzeit, reicht ihr Lohn nicht zum Leben; sie müssen noch zum Amt, um aufzustocken. Das müsste Ihnen die Schamesröte ins Gesicht treiben. Da geht es wirklich um Entlastung. Da geht es darum, dass wir endlich einen Mindestlohn einführen. Ein solcher Mindestlohn vernichtet auch keine Arbeitsplätze. Das wissen Sie genauso gut wie ich; das ist empirisch bewiesen. (Klaus-Peter Flosbach [CDU/CSU]: Von wem?) Ein Mindestlohn würde Steuermehreinnahmen bringen, die Sozialkassen füllen und den Menschen den entwürdigenden Gang zum Amt ersparen. (Beifall bei der LINKEN) Herr Schäuble hat auf der Pressekonferenz nebulös eine Tarifveränderung angesprochen. Gut, dann fangen wir mal konkret an! Im Gegensatz zu Ihnen haben wir schon einen konkreten Vorschlag vorgelegt. Stellen Sie sich also einmal Folgendes vor: Wir hätten einen durchgängig linear-progressiven Einkommensteuertarif. Wir würden den Grundfreibetrag auf 9 300 Euro erhöhen bei 14 Prozent Eingangssteuersatz und hätten 53 Prozent Spitzensteuersatz ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 65 000 Euro. Dann wäre automatisch die Mehrzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet. Ich rechne Ihnen das gern vor: Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 26 000 Euro, also abzüglich Freibeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten, würde man gegenüber heute 1 086 Euro weniger zahlen. Wenn man ein Jahreseinkommen von 40 000 Euro zu versteuern hätte, wären es 1 410 Euro weniger. Erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 70 000 Euro gäbe es eine Mehrbelastung von 86 Euro. Ich finde, das ist bei diesem Jahreseinkommen aufs Jahr verteilt wirklich zu verkraften. (Beifall bei der LINKEN) Nach dem, was Sie vorgelegt haben – im Ausschuss konnten Sie noch nicht einmal sagen, ob das nur für die niedrigen und mittleren Einkommen gilt oder auch für die großen Einkommen –, betrüge die Entlastung bei einem Jahreseinkommen von 26 000 Euro wahrscheinlich maximal 200 Euro. Nun vergleichen Sie das einmal mit dem durchgehend linear-progressiven Tarif: Nach meinen Vorgaben wäre die Entlastung um über 1 000 Euro höher. Das wäre ein richtiger Schritt. Im Übrigen finde ich es völlig unverschämt, dass Sie hier vollmundig verkünden, ab 2013 für Steuererleichterungen in Höhe von 6 bis 7 Milliarden Euro sorgen zu wollen, wobei Sie, wie gesagt, noch nicht einmal wissen, für wen, und auch nicht genau, wie. Dass Sie darüber natürlich erst einmal mit den Ländern und Kommunen reden müssen, weil es um die Einkommensteuer geht, oder ob Sie sich dazu verpflichtet haben, dass alles der Bund zahlt, lassen Sie völlig außen vor. Insofern sind das alles nur Luftblasen. Sie denken, Sie könnten damit irgendetwas gewinnen; aber Ihnen wird nicht geglaubt. Kehren Sie endlich zu einer seriösen Politik zurück, zu einer Politik, die tatsächlich Steuergerechtigkeit herstellt! (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Olav Gutting hat nun für die Unionsfraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Olav Gutting (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Jedes Jahr haben wir bis zu 3 Milliarden Euro Mehreinnahmen bei der Einkommensteuer. Darüber könnte man sich eigentlich freuen. Aber Steuermehreinnahmen auf der Seite des Staates bedeuten auf der anderen Seite eine zusätzliche Belastung bei denjenigen, die das Ganze erarbeiten, nämlich bei den Bürgerinnen und Bürgern. Steuermehreinnahmen haben also immer auch eine Kehrseite. Diese zwei Seiten der Medaille scheinen einige hier immer wieder zu vergessen. Diesen Eindruck gewinnt man zumindest, wenn man die Steuererhöhungspläne der versammelten Opposition betrachtet. Was droht, wenn wir nicht mehr regieren, haben Sie vorhin schon angedeutet. Sie haben aber nur die halbe Wahrheit gesagt. Denn Sie wollen den Spitzensteuersatz auf über 50 Prozent erhöhen; das Ehegattensplitting soll wegfallen; das Dienstwagenprivileg – was auch immer das sein soll – wird gestrichen; die Pendlerpauschale wird ebenfalls gestrichen usw. Sie sagen dann zwar, Steuersenkungen müssten durch die Streichung von Steuervergünstigungen gegenfinanziert werden. Am Ende läuft es aber darauf hinaus, dass Sie auf der einen Seite Steuern erhöhen und auf der anderen Seite Steuervergünstigungen streichen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Quatsch! – Petra Hinz [Essen] [SPD]: So ein Unsinn!) Während die Opposition sich also derzeit nach dem Motto „Wer bietet mehr?“ mit Steuererhöhungsplänen beschäftigt, nehmen wir zur Kenntnis, dass im Jahr 2011 in diesem Land die höchsten Lohnzuwächse seit 20 Jahren zu verzeichnen sind. (Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP]: Hört! Hört! Das ist der Unterschied!) Dieser Bundesregierung ist es gelungen, mit gezielter Wachstumspolitik die schwerste Wirtschaftskrise in diesem Land zu überwinden und Arbeitsplätze nicht nur zu sichern, sondern die Arbeitslosigkeit auf das niedrigste Niveau seit der Wende zurückzuführen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mit der Mövenpick-Steuer!) Die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land haben in der Wirtschaftskrise Maß gehalten. Jetzt, im Aufschwung, steht ihnen dafür eine kräftige Lohnerhöhung zu. Wir wollen, dass die Menschen spüren, dass es wieder aufwärts geht und dass es sich lohnt, wenn man sich anstrengt. Was ist das aber für ein Steuerrecht, das die Inflation und deren Ausgleich über eine Lohnerhöhung dazu nutzt, die Bürger schleichend in eine höhere Steuerprogression zu führen? Die Weigerung der Opposition und die Blockade des Bundesrates, die ja bereits angekündigt ist, (Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Gott sei Dank!) konsequent zu Ende gedacht führen dazu, dass innerhalb der nächsten Jahre immer mehr Menschen dem Spitzensteuersatz unterliegen, obwohl sie tatsächlich gar kein Spitzeneinkommen haben. (Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP]: So ist es!) Wenn man davon ausgeht, dass das verdiente Geld beim Staat besser aufgehoben ist als bei den Menschen, dann ist Ihr Ansatz konsequent; dann ist die Argumentation von Grünen, SPD und Linken in der Tat richtig. Aber wir glauben, dass es hier einer Korrektur bedarf. Wir glauben, dass es richtig ist, den Menschen möglichst viel von dem, was sie sich hart erarbeitet haben, zu belassen. Wir glauben – und dies gerade vor dem Hintergrund einer drohenden Abflachung der Konjunktur –, dass es falsch ist, die Steuergarotte über die kalte Progression immer weiter zuzuziehen. Meine Damen und Herren, wenn wir über den Abbau der kalten Progression sprechen, dann geht es weder um Steuergeschenke noch um Mindereinnahmen. Vielmehr geht es um den Verzicht des Staates auf Steuermehreinnahmen, die durch die Kombination von Inflation und Lohnerhöhung entstehen und die nichts mit der Idee des linear-progressiven Tarifs zu tun haben, nach der derjenige, der leistungsfähiger ist, einen höheren Steuersatz zahlen muss als derjenige, der weniger leistungsfähig ist. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Unser Konzept ist völlig klar. (Petra Hinz [Essen] [SPD]: Welches denn?) Es geht uns darum, den Menschen in diesem Land den Teil ihres sauer verdienten Lohnes zu belassen, der ihnen auch zusteht. Um nichts anderes geht es uns. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Petra Pau: Die Kollegin Nicolette Kressl hat für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Nicolette Kressl (SPD): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dem Titel der Aktuellen Stunde stellt sich zunächst einmal die Frage, um welche Konzepte der Regierung es eigentlich geht. (Beifall bei der SPD – Klaus-Peter Flosbach [CDU/CSU]: Sie müssen lesen können! Koalitionsvertrag! Wahlprogramm!) Heute haben wir im Ausschuss gehört, dass das, was die beiden Minister vorgestellt haben, nicht das Konzept der Regierungsfraktionen sei. Man müsse sich erst zusammensetzen und darüber reden. (Dr. Volker Wissing [FDP]: Der Bundesregierung!) Außerdem hätten wir beim Vorliegen von Konzepten erwartet, dass Sie uns irgendwelche Eckpunkte vorstellen, Herr Gutting. Ich habe sehr genau zugehört, aber außer allgemeinen Bekenntnissen haben wir nichts gehört, was auch nur annähernd als Eckpunkt zu bewerten gewesen wäre. Insofern ist das weniger als unklar. Es gibt kein Konzept. (Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP]: Wer hat die Aktuelle Stunde beantragt?) – Wir nicht. Ein weiterer Punkt ist sehr wichtig. Was Sie in der vergangenen Woche hier aufgeführt haben – die Zeitungen haben zum Teil getitelt: „50 Minuten Einigkeit“ –, zeigte eines: Das war der schlimmste Dilettantismus, den wir seit langer Zeit im Bereich der Steuerpolitik erlebt haben. Aus den vergangenen zwei Jahren sind wir bereits einiges gewöhnt, aber das hat nun wirklich alles übertroffen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Man könnte eigentlich sagen: Bei verrückten Ideen ist immer Verlass auf die CSU, dass sie ein bisschen Sand ins Getriebe wirft. Mittlerweile ist aber die CSU selbst zerstritten. Frau Hasselfeldt hat gestern gesagt, es sei alles abgesprochen gewesen und Herr Seehofer sei auf dem falschen Weg. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Spielen Sie sich jetzt zum Richter anderer Parteien auf?) Dieses Chaos der vergangenen Woche könnte man als Opposition ja noch fröhlich betrachten. Jedoch führen Sie dieses Chaos nicht nur in internen Zirkeln auf. Vielmehr sorgen Sie dafür, dass die Menschen in dieser ohnehin schwierigen Situation auf eine absolut unerträgliche Weise verunsichert werden. Das müssen wir Ihnen schon einmal ganz deutlich sagen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Diese Verunsicherung führt dazu, dass das Vertrauen in die Fähigkeit der Politik insgesamt, gradlinige und klare Positionen aufzeigen zu können, immer mehr verloren geht. Das haben wir Ihnen heute Morgen in der Europadebatte schon deutlich gesagt. Das Gleiche wiederholen Sie jetzt bei der Frage der Steuerpolitik. Es wäre gut, wenn Sie wenigstens Ihre grundsätzlichen Bekenntnisse und Vorstellungen zum Beispiel zum Thema der kalten Progression mit Zahlen belegen könnten. Wir müssen hier gar nicht darüber streiten, dass das irgendwann zu einer politischen Konsequenz führen muss. Der entscheidende Punkt ist aber doch, dass die Antwort seitens des Finanzministeriums auf meine Nachfrage in einer Fragestunde und auch im Ausschuss lautete, dass es in den vergangenen Jahren keine kalte Progression gegeben habe. Heute haben wir in der Sitzung des Finanzausschusses gefragt, Herr Koschyk, ob Sie uns denn wenigstens mit irgendwelchen Zahlen belegen können, ob diese 6 Milliarden Euro Entlastung, die Sie planen, tatsächlich der kalten Progression im Jahr 2013 entsprechen. Sie haben es nicht belegen können. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Hat er doch gerade gemacht! Haben Sie gepennt? Das hat er doch gerade vorgerechnet!) Sie haben uns keine konkrete Zahl genannt. Sie haben irgendetwas von der Inflation erzählt. Dabei haben Sie nicht einmal erwähnt, dass die Inflation allein gar nicht zur kalten Progression führt. Das gilt nur für die Kombination von Inflation und Lohnerhöhungen. (Beifall bei der SPD) Ich sage nicht, dass wir uns weigern, darüber zu reden. Wir erwarten von Ihnen hier im Parlament aber ein paar Fakten, bevor Sie irgendwelche Pressekonferenzen abhalten; das muss ich Ihnen einmal sagen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich komme zu meinem letzten Punkt: Die Tatsache, dass Sie das nicht mit Zahlen belegen können, (Dr. Volker Wissing [FDP]: Doch! Kann er!) deutet sehr stark darauf hin, dass es Ihnen eher darum geht, Ihren dahinsiechenden Koalitionspartner FDP ein wenig zu schützen und ihm etwas mitzugeben. (Petra Hinz [Essen] [SPD]: Nur darum geht es!) Dabei verkennen Sie aber völlig, dass die Menschen in diesem Land inzwischen nicht mehr vorrangig Steuerentlastungen erwarten. Deren Prioritäten haben sich längst so verlagert, dass sie sagen: Es muss zu einem Schuldenabbau kommen. Wir müssen den Schwerpunkt auf die Bildungspolitik und die Infrastruktur setzen. – Das heißt: Sie setzen bei Ihren nicht vorhandenen Konzepten und Ideologien auch noch auf das falsche Pferd. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie die veränderten Rahmenbedingungen wahrnehmen und Ihre Politik darauf einstellen. Ich möchte mit den Worten des baden-württembergischen Finanzministers Nils Schmid aus der heutigen Debatte des Landtags schließen. Er sagte, dass diese Koalition dem gesunden Menschenverstand hartnäckigen Widerstand leiste. Ich finde, er hat recht. Sie sollten sich ein bisschen darauf konzentrieren, logische Politik zu machen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Er meinte Baden-Württemberg!) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Dr. Volker Wissing für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Dr. Volker Wissing (FDP): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frau Kollegin Kressl hat gesagt, man muss sich mit veränderten Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Ich will Ihnen einmal etwas zu den heutigen Rahmenbedingungen und zu den Rahmenbedingen unter Rot-Grün sagen: Als Rot-Grün die Verantwortung hatte, gab es fast 5 Millionen Arbeitslose. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Richtig!) Unter Schwarz-Rot waren es 3,5 Millionen. Unter Schwarz-Gelb sind es nur noch 3 Millionen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Zum Haushalt: Für 2010 hatte der sozialdemokratische Finanzminister Peer Steinbrück eine Neuverschuldung in Höhe von 86,1 Milliarden Euro geplant. Schwarz-Gelb kam mit 44 Milliarden Euro aus. Für 2011 hatte Peer Steinbrück eine Neuverschuldung in Höhe von 71,4 Milliarden Euro geplant. Schwarz-Gelb kommt mit unter 50 Milliarden Euro aus. (Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Total vergleichbar! Das zeigt die Seriosität! So ein Unsinn!) Das heißt: In zwei Jahren schaffen wir es, 65 Milliarden Euro weniger Schulden zu machen. Damit sind wir in jeder Hinsicht besser, als Sie es bei der Haushaltskonsolidierung jemals waren. Das wollen wir, was die Rahmenbedingungen angeht, einmal festhalten. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Reden wir über die Schattenhaushalte!) Zu den Steuern: Wir haben es geschafft, dass eine Familie mit einem Durchschnittseinkommen von 3 200 Euro im Jahr 2011 netto 604 Euro mehr in der Tasche hat als noch 2009. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weniger Minus ist immer noch kein Plus, Herr Wissing!) 65 Milliarden Euro weniger Staatsverschuldung und über 600 Euro netto mehr für eine Durchschnittsfamilie, das beweist: Haushaltkonsolidierung und maßvolle, vernünftige Steuerpolitik kann man erfolgreich miteinander kombinieren. Damit ist die Richtigkeit Ihrer Politik widerlegt. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Jetzt stellt sich ein Herr Schmid in Baden-Württemberg hin und sagt, (Christian Lange [Backnang] [SPD]: Das heißt „Minister Schmid“! Gewöhnen Sie sich das mal an!) die Pläne seien verrückt. Dann stellt sich in Rheinland-Pfalz ein Kurt Beck hin (Christian Lange [Backnang] [SPD]: Das heißt „Ministerpräsident Beck“! Bürgerlichen Anstand nennt man das!) und sagt, die Beseitigung der kalten Progression sei Quatsch und dass er das für verfassungswidrig halte. Verrückt ist, dass sich eine Partei wie die SPD, die die größte Steuererhöhung in der deutschen Geschichte beschlossen und bei der Haushaltkonsolidierung versagt hat, jetzt hinstellt und eine Steuererhöhung nach der anderen fordert. Das ist verrückt. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Quatsch ist, was die Linkspartei fordert. Die Linke fordert – das haben wir heute Morgen erst wieder von Ihnen gehört – eine Erbschaftsteuer von 60 Prozent. (Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Nennen Sie auch einmal die Freibeträge!) Das haben Sie ernsthaft gefordert. Sie fordern außerdem eine Vermögensteuer von 5 Prozent. Das ist Ihre Politik. Das ist schlichtweg Quatsch. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Enteignung ist das!) Wir hingegen bleiben bei einer vernünftigen Steuerpolitik. Die beiden Minister haben deutlich gemacht: Sobald die Wachstumsprognose vorliegt, werden wir sagen, in welchem Umfang wir in den nächsten Jahren dafür sorgen können, dass Lohnsteigerungen nicht nur beim Staat ankommen, (Christian Lange [Backnang] [SPD]: Was hat denn Herr Seehofer dazu gesagt, „Ministerpräsident Seehofer“, um genau zu sein?) sondern auch zu einer Verbesserung des Nettoeinkommens der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führen. Das mag Ihnen nicht passen, (Christian Lange [Backnang] [SPD]: Das hat uns sehr gepasst! Wir fanden es hochinteressant und lustig!) weil wir damit etwas aufgreifen, was auch bei Ihnen einmal im Wahlprogramm stand, wovon Sie aber heute nichts mehr wissen wollen, nämlich mehr Steuergerechtigkeit für Bezieher unterer Einkommen. Ich finde es bemerkenswert, dass Sie immer von Steuergeschenken sprechen. Dagegen finde ich, dass Lohnsteigerungen keine Geschenke für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind, sondern dass sie ihnen zustehen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Das unterscheidet Sie von uns. Für die christlich-liberale Koalition gilt: Wir wollen die kalte Progression für die Bezieher unterer und mittlerer Einkommen spürbar abmildern. Wir wollen den Mittelstandsbauch abflachen, (Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Schafft ihn doch richtig ab!) und wir werden konkrete Vorschläge dazu machen. Die Bundesregierung hat gesagt, wohin sie will. Die Koalitionsfraktionen werden das gemeinsam mit der Bundesregierung auf den Weg bringen. Wir werden einen konkreten Gesetzentwurf vorlegen und ihn selbstverständlich mit Zahlen untermauern. Dann werden Sie sehen, dass Sie auf der falschen Seite stehen, wenn Sie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Gerechtigkeit verweigern. Wir bleiben dabei: Wir stehen für eine strikte Stabilitätspolitik. Deswegen wollen wir den Bundeshaushalt nicht auf inflationsbedingte Mehreinnahmen stützen, sondern wir wollen ihn auf der Ausgabenseite konsolidieren. Für uns ist es nicht hinnehmbar, dass die Bezieher unterer und mittlerer Einkommen von Lohnsteigerungen nichts haben sollen. Das ist eine Gerechtigkeitslücke in unserem Steuersystem. Genauso wie wir die Sozialleistungen an veränderte Rahmenbedingungen anpassen und dort einen Ausgleich schaffen, müssen wir auch denjenigen, die einen Arbeitsplatz haben, die morgens aufstehen und bei der Arbeit anpacken – gerade im unteren und mittleren Einkommensbereich –, einen Ausgleich bieten. Den wollen wir in unserem Steuersystem schaffen. Ich finde es offen gestanden mutlos von Ihnen, dass Sie immer nur sagen: Wir leben in Krisenzeiten, und deswegen kann man für die Bezieher unterer Einkommen nichts tun. Wir geben den Ehrgeiz nicht auf und wollen – gerade in Krisenzeiten – die Reformen in unserem Land nicht vernachlässigen. Denn es kann nicht sein, dass wir bei all den notwendigen Rettungsmaßnahmen und Stabilisierungspaketen, die wir auf europäischer Ebene auf den Weg bringen – heute haben wir viel darüber diskutiert –, diejenigen vergessen, die in Deutschland den Karren mitziehen. Es kann nicht sein, dass ausgerechnet Sozialdemokraten, Grüne und auch die Linkspartei dabei ihre Unterstützung verweigern, vor allem, wenn es um die Bezieher unterer und mittlerer Einkommen geht. Sie als Sozialdemokraten sind sogar noch stolz darauf, dass Sie mit Ihren merkwürdigen Ankündigungen im Bundesrat die Bezieher unterer und mittlerer Einkommen hängen lassen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Sie sollten sich dafür schämen und nicht hier im Bundestag selbstbewusste Reden halten. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Lachen bei der SPD – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Setzen! Schade, dass Sie Herrn Seehofer nicht erwähnt haben! – Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Die FDP, die Partei der kleinen Leute!) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Dr. Gerhard Schick hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was sich uns gerade dargeboten hat, war ein Zerrbild. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist umso trauriger, als wir ja wissen, dass Kollege Wissing in den Fakten eigentlich präzise sein kann, (Nicolette Kressl [SPD]: Im Plenum nie!) aber es war heute wieder einmal nicht gewollt. (Dr. Volker Wissing [FDP]: Welche Zahlen waren falsch?) Ich finde es gut, dass die Debatte, in der es um das Problem der Staatsschulden geht – das uns gerade stark beschäftigt –, am selben Tag geführt wird wie die Debatte über die Steuersenkung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Solange für den nächsten Bundeshaushalt sowie für Landes- und Kommunalhaushalte viele Milliarden Euro Neuverschuldung eingeplant sind, wäre jede Steuerentlastung eine Steuerentlastung auf Pump und angesichts des Schuldenstandes unverantwortlich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP]: Kommt das dann auch bei den Hartz-IV-Erhöhungen? Ich bin gespannt!) Ich will das einmal konkret machen: Der Bund gibt Berlin zur Einhaltung der Schuldenbremse Konsolidierungshilfen in Höhe von 80 Millionen Euro pro Jahr. Wenn die Steuerentlastung kommt, die Sie jetzt avisieren, dann verliert Berlin 200 Millionen Euro. (Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP]: Wer hat denn zehn Jahre lang regiert?) Ist das sinnvoll? Das ist natürlich nicht sinnvoll. Das Ganze könnte man ebenso für Schleswig-Holstein durchrechnen, das zurzeit 80 Millionen Euro Konsolidierungshilfen bekommt und dann 120 Millionen Euro weniger hätte. Die Bundesländer lehnen ja die Steuerentlastungen nicht deshalb ab, weil sie es den Leuten nicht gönnen. Der Grund ist vielmehr die Schuldenbremse, die es zu Recht gibt, und dass die Bundesländer jetzt versuchen müssen, ihre Haushalte in Ordnung zu bringen, und gleichzeitig dafür sorgen müssen, dass die Infrastruktur stimmt, Bildungsleistungen für alle zur Verfügung stehen und die Polizei anständig ausgestattet werden kann. Deswegen sind Steuerentlastungen in dieser Situation einfach unverantwortlich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP]: Die Argumentation wollen wir dann auch bei Hartz-IV-Erhöhungen hören, bei irgendwelchen Solarförderungen, bei Sachen, die euch lieb und teuer sind!) Ich komme zum zweiten Punkt: die Inflation und der Ausgleich bei der kalten Progression. Clemens Fuest, nun wirklich niemand, der hier in den Oppositionsreihen sitzen würde, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen, schreibt: Wenn man Einkommensteuerentlastungen in der aktuellen Situation trotz der schlechten Lage der öffentlichen Haushalte will, sollte man bessere Argumente ins Feld führen als das Märchen von der kalten Progression. Ich finde, er hat recht. In den letzten Jahren gab es das Phänomen in Deutschland einfach nicht; es existiert theoretisch, aber taucht, wie man sehen kann, in den Statistiken nicht auf. (Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP]: „Existiert theoretisch“! Sie sind abgehoben vom Volk!) Die Steuerquote, das Verhältnis zwischen Einkommensteuereinnahmen und der jährlichen Wirtschaftsleistung, war ziemlich konstant; sie war übrigens in der rot-grünen Regierungszeit niedriger als heute. Insofern hat es diesen Effekt nicht gegeben. Sie bringen bei der Lösung der realen steuerpolitischen Probleme dieses Landes nichts auf die Reihe: (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Kommission zur Reform der Ermäßigungen bei der Mehrwertsteuer hat nicht ein einziges Mal getagt. Die Kommission zur Frage der Kommunalfinanzen hat ihre Arbeit ergebnislos beendet. Jetzt gehen Sie an ein Phänomen heran, das einfach nicht das Hauptproblem ist, über das wir uns unterhalten sollten. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN) Eines ist zu beobachten – ich gebe noch einmal Herrn Fuest wieder –: Wenn es eine höhere Belastung der Bezieher unterer und mittlerer Einkommen gibt, sich aber die Belastung bzw. das Steueraufkommen insgesamt nicht verändert hat, muss eine Verschiebung der Steuerlasten stattgefunden haben. Wenn wir etwas für Bezieher unterer und mittlerer Einkommen tun wollen, geht es deshalb darum, die Verteilung der Steuereinnahmen zu verändern; genau das machen wir. Ja, Bündnis 90/Die Grünen sagen: Es soll eine steuerliche Entlastung für Bezieher unterer und mittlerer Einkommen geben; wir wollen den Grundfreibetrag anheben. Aber wir machen es, anders als Sie, nicht auf Pump, sondern verantwortlich. Wir werden dafür den Spitzensteuersatz erhöhen, denn wir machen seriöse Steuerpolitik und sorgen für eine Gegenfinanzierung. Dazu haben Sie nicht den Mut. Sie schauen immer nur dann auf die Gerechtigkeit, wenn es zu Ihrer Klientelorientierung passt. Wir wollen einmal das Argument der Entlastung der Bezieher unterer und mittlerer Einkommen betrachten. Wenn man sich die groben Skizzen, die wir haben, anschaut, dann erkennt man: Ein Single mit einem zu versteuernden Einkommen von heute 10 000 Euro würde um etwa 80 Euro im Jahr entlastet; ein Steuerpflichtiger mit einem zu versteuernden Einkommen von 250 000 Euro würde um 870 Euro entlastet. Daran erkennt man die Schieflage. Es geht also nicht um die Entlastung der Bezieher unterer und mittlerer Einkommen, über die Sie gerne reden, sondern um die der hohen Einkommen, die Sie deutlich mehr entlasten wollen. Seien Sie da bitte einmal ehrlich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Petra Hinz [Essen] [SPD]) Wenn Sie wirklich etwas für die Bezieher unterer und mittlerer Einkommen tun wollten, dann müssten Sie an die Sozialabgaben herangehen oder es so machen, wie es unser Vorschlag vorsieht, also gezielt im unteren Einkommensbereich entlasten und durch Belastungen im oberen Bereich gegenfinanzieren. Aber dazu haben Sie nicht den Mut; denn es geht bei Ihnen um eine Politik für die oberen 10 Prozent. Das muss einmal klar gesagt werden. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Norbert Schindler spricht nun für die Unionsfraktion. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Norbert Schindler (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Gäste auf der Tribüne! Lieber Herr Schick, Sie haben hier ein Zerrbild des Steuersystems abgegeben. Sie alle wissen doch: Bei den höheren Gehältern wird bei einer Gehaltserhöhung aufgrund des Spitzensteuersatzes im oberen Bereich immer gleich viel abgeschöpft. Bei den Gehältern der Leistungsträger, der Damen und Herren, deren Gehalt darunter liegt, werden im Falle einer geringen oder starken Lohnerhöhung sofort hohe Steuern abgeschöpft. Nicht bei allen, aber bei vielen ergibt sich eine Nullsummenrechnung, gerade wenn man die steigenden Sozialbeiträge mit einrechnet. So entsteht doch draußen bei den Leistungsträgern der Frust. Sie verkünden jetzt, wir würden eine Politik für Millionäre machen. Ich muss Ihnen doch nur vorrechnen, wie es damals unter Rot-Grün war. Damals wurden die Spitzensteuersätze deutlich gesenkt, weil es hieß, man müsse diese international angleichen. (Dr. Volker Wissing [FDP]: Vor allem die Grünen!) Was wurde denn damals wegen der Freiheit des Kapitalflusses beschlossen, meine Damen und Herren? Ich will jetzt gar nicht das Alte hervorholen, (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie tun es aber!) sondern nur einmal darauf hinweisen. Die Grünen fordern in ihrem Antrag, die kalte Progression zu mindern, was wir als Regierung wollen. (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mal über das eigene Konzept reden!) Sie fragen nach dem Konzept. Es gibt einen Koalitionsvertrag, auf den wir uns verständigt haben. (Lachen der Abg. Nicolette Kressl [SPD]) Es gibt ein Wahlversprechen, für dessen Einhaltung wir unter anderem 2009 gewählt wurden. Die Wählerinnen und Wähler haben uns damals den Auftrag gegeben, dieses Versprechen einzulösen. Da ist es nur legitim, wenn wir uns in dieser Legislaturperiode dieser Frage widmen und sie beantworten. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Dass die kalte Progression ein Abstrafen darstellt, weil der Staat bei jeder Lohnerhöhung automatisch partizipiert, das haben viele, auch Sie, Herr Dr. Schick, in anderen Debatten schon eingesehen. Sie wollen dem mit einem anderen Konzept beikommen. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben ein einfaches Steuersystem versprochen!) Sie werfen uns vor, wir hätten noch kein fertiges Konzept. Es ist doch legitim, in einer Regierung, die aus drei Koalitionsparteien besteht, vernünftig über den richtigen Weg zu streiten. (Nicolette Kressl [SPD]: Jetzt ist euch die Dritte wieder eingefallen! – Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Seit zwei Jahren!) Wir wissen um die Schuldensituation unseres Staates. Dr. Volker Wissing und auch Olav Gutting haben zu Recht darauf hingewiesen, wie die Zustände waren, als wir Rot-Grün beerbten, und dass wir in den letzten Monaten und Jahren gute Politik gemacht haben. Das gilt in Bezug auf die große Entscheidung, wie man die Banken retten kann. Das hat dazu geführt, dass wir im internationalen Vergleich Weltmeister sind: was unsere absolute Entwicklung angeht, die Steuereinnahmen, die Staatskonsolidierung und die deutliche Verminderung der Neuverschuldung. Das alles redet ihr schlecht. Das versteht ein normaler Mensch beim besten Willen nicht. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dass Sie das nicht verstehen, glaube ich!) Sie werfen uns vor, wir hätten in der Konzeption eine Drohgebärde in Bezug auf den Solidaritätszuschlag aufgebaut. Sie kündigten im Bundesrat an, dass Sie die Leistungsträger nicht entlasten wollen. Diese stellen doch gerade den Mittelbau, bekommen in der Regel Kinder und schaffen ein Häuschen oder eine Eigentumswohnung an. Die Menschen werden über die kalte Progression abgestraft. Das entspricht nicht dem Ziel, das wir uns im Bereich Steuerentlastung gesetzt haben. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Können Sie erklären, wie das mit der kalten Progression ist? Haben Sie das eigentlich verstanden?) Wir wollen keine griechischen Zustände. Es muss nicht gerade Freude auslösen, Steuern zu zahlen, aber wichtig ist die Akzeptanz. Das alles darf nicht durch Staatsverdrossenheit, sondern muss durch Staatszustimmung getragen werden. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Leistungsträger, die den Mittelbau unserer Republik finanzieren, brauchen ein deutliches Zeichen, was wir als Entlastung für ihre Leistungen vorsehen; denn Leistungen werden erbracht. Ich sage das an die Linke gerichtet: Sie sprechen nur von den Leistungsempfängern und den armen Menschen, die am Staatstropf hängen. Sie sprechen nicht mehr über jene, die die Leistung erbringen. Es geht nicht an, die Leistungen anderer Leute, die diese ganz selbstverständlich für den Wohlfahrtsstaat Bundesrepublik Deutschland erbringen, umverteilen zu wollen. In Bezug auf die gesamte Debatte möchte ich darauf hinweisen: Die deutsche Wiedervereinigung hat über 2 Billionen Euro gekostet. Der Rettungsschirm umfasst 500 Milliarden Euro. Wie viele Restschulden haben wir noch durch die Wiedervereinigung? Es sind um die 400 Milliarden Euro. Ich lasse gern mit mir streiten, wie wir das aufrechnen. Der Bundesbankgewinn trägt sicherlich dazu bei. Es stellt sich die Frage: Wie viele Restbürgschaften bestehen noch vom Aufspannen des Bankenrettungsschirms? 500 Milliarden Euro. Die Summe, die für die Rettung der Hypo Real Estate inklusive der Einrichtung einer Bad Bank aufgewendet wurde, betrug nicht einmal ein Viertel der Summe. Sie lag bei circa 100 Milliarden Euro. Aber darüber redet niemand mehr. Im Gegenteil: In den Debatten wird das Volk durch die Milliardenbeträge verrückt gemacht. Es wird das schlimmste Szenario geschildert. Unser Mut, den wir damals hatten, wurde damit belohnt, dass das Misstrauen gegenüber den Banken abgenommen hat. Abschließend stelle ich fest: Bei allen Leistungen, die Deutschlands Bürgerinnen und Bürger erbracht haben, die der Staat geschickt gelenkt hat, auch in der Großen Koalition mit den Sozialdemokraten: Es gab keinen Abstrich beim Wohlstand. Was wir in dieser Koalition an Topleistung im Konjunkturpaket II erbracht haben, hat zwischen Großbritannien und Italien Wallfahrten ausgelöst. Alle haben sich gefragt, wie wir Deutsche das gemeistert haben. Ihr redet dieses Deutschland schlecht. Unsere Leistungsträger, die die Hauptsteuerlast tragen, haben das Recht, dass Wahlversprechen eingelöst werden. (Petra Hinz [Essen] [SPD]: Aha!) Ob es nun 6 Milliarden Euro oder 10 Milliarden Euro sind: Es ist eine gesunde Entwicklung, dass wir unter 3 Millionen Arbeitslose haben. Wer hätte das angesichts der schweren wirtschaftlichen Wolken, die am Himmel standen, gedacht? Ich bin stolz auf das Geleistete. Reden wir positiv über die Zukunft unseres Landes! Es ist wichtig, dass die Leistungsträger motiviert werden. Es muss Spaß machen, in diesem Land Steuern zu zahlen. Die Leistungsträger müssen diesen Staat mittragen. Sie tragen nicht dazu bei, dass diese positiv in die Zukunft schauen. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Martin Gerster hat für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Martin Gerster (SPD): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzter Kollege Schindler, ich finde es toll, dass Sie erwähnt haben, dass es einen Koalitionsvertrag gibt. Ehrlich gesagt: Wir haben gedacht, es gibt überhaupt keine Koalition mehr. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Das stimmt allerdings!) Der Auftritt in der letzten Woche war eine ganz komische Geschichte. Ich habe noch nie erlebt, dass zwei Minister eine Pressekonferenz geben und anschließend der Ministerpräsident von Bayern sagt: Das war alles nur Fasching. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Das hat er nicht gesagt!) Das kann doch wohl nicht wahr sein. Angesichts dieses Vorgehens wundere ich mich nicht über das, was Infratest dimap uns gestern gesagt hat: Die Linkspartei liegt in Sachen Steuerkompetenz inzwischen vor der FDP. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD – Beifall bei der LINKEN – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Bravo! – Joachim Poß [SPD]: Das ist ja auch kein Wunder!) Natürlich bewegen sich beide auf ganz niedrigem Niveau. Deswegen ist es auch völlig in Ordnung, dass wir im Rahmen einer Aktuellen Stunde über diese Vorgänge reden. Heute Morgen haben wir gehört, dass es nicht nur das Struck’sche Gesetz, sondern auch das Merkel’sche Gesetz gibt, das da heißt: Je deutlicher die Kanzlerin etwas ausschließt, desto wahrscheinlicher ist, dass es tatsächlich kommt. Seit Schwarz-Gelb hier regiert – na ja, „regiert“ ist falsch –, sich im Regieren übt – so muss man das sagen –, gilt ein neues Gesetz: Egal welches Problem kommt, es ist immer einer da, der „Steuersenkungen sind die Lösung des Problems!“ ruft. (Heiterkeit bei der SPD) Das ist vielleicht das Westerwelle’sche Gesetz. Jetzt muss man es wohl umbenennen, weil Herr Rösler jetzt in der Verantwortung steht. Aber vielleicht trifft das aber ja auch schon nicht mehr zu. Auf jeden Fall muss man konstatieren: Der xte Versuch, einen Überraschungscoup zu landen, das Kaninchen aus dem Hut zu zaubern – Steuersenkungen! Hurra! –, ist misslungen. Das muss man ganz klar sagen. Das wurde auch in den Medien entsprechend kommentiert. Ich will zitieren und ein paar Presseschnipsel anbringen. Die Welt spricht von einem „Kommunikationsdesaster“, das einfach nicht enden will. Herr Michelbach ich weiß nicht, ob Sie Welt-Leser sind. (Christian Lange [Backnang] [SPD]: Bestimmt!) Vielleicht sind Sie auch Leser der Süddeutschen Zeitung: „50 Minuten Geschlossenheit“, dann war das übliche Steuerchaos zurück. Kennen Sie den Film Und täglich grüßt das Murmeltier mit Bill Murray in der Hauptrolle? (Heiterkeit bei der SPD) Das war ein großer Erfolg. Jetzt in der Neuverfilmung von dieser Koalition! Herzlichen Glückwunsch! Wenn man sich vor Augen führt, wie oft wir schon über dieses Thema diskutiert haben, muss man ganz klar sagen: Diese Aktuelle Stunde dauert schon mindestens eine halbe Legislaturperiode. (Christian Lange [Backnang] [SPD]: Das stimmt! – Dr. Volker Wissing [FDP]: Das macht Ihnen ja wohl Freude!) Aber man weiß ja nicht, wie lange diese Legislaturperiode wirklich dauert. So, wie Sie sich präsentieren, kann sie ja auch ganz schnell zu Ende sein, was bedeuten würde, dass wir uns schon im zweiten Drittel dieser Veranstaltung befinden. Insofern muss man sagen: Auch der jüngste Versuch, die FDP wiederzubeleben – ich meine das 7 Milliarden Euro schwere Rösler-Rettungspaket –, ist misslungen. Die Financial Times Deutschland schreibt dazu – Herr Michelbach, vielleicht sind Sie ja auch Leser dieser Zeitung –: Merkels Truppe wirkte wieder einmal wie ein Dilettantenstadl. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Tun Sie auch etwas anderes als Zeitung lesen?) Die Bild am Sonntag – Springer-Presse – kann ich noch anbieten: Die Drei von der Zankstelle Das ist ein schöner Titel. (Heiterkeit bei der SPD – Holger Krestel [FDP]: Wann kommen Sie eigentlich zum Thema? Lesen Sie nur Zeitung?) Was soll man von dieser Regierung halten, wenn sie sich noch nicht einmal darüber verständigen kann, wer die Verantwortung für dieses verhunzte Steuersenkungsstückchen trägt. Einerseits heißt es beim Bundeskanzleramt: Es gab noch nicht einmal eine Panne. Herr Rösler, der Vizekanzler sagt: Ja, es gab eine Panne. Dann wird darüber gestritten, ob sich jemand entschuldigt hat, aber hinterher weiß man nicht, wer bei wem. Das, was Sie hier aufführen, ist ein wirklich tolles Theaterstück. Das ist einfach eine klasse Sache. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD – Norbert Schindler [CDU/CSU]: Sagen Sie doch einfach mal etwas zur Sache! Wollen Sie die Leute entlasten oder nicht?) Auch der Regierungssprecher musste betonen: Reinlegen ist kein Teil der gegenseitigen Umgangsformen. (Heiterkeit bei der SPD) Ich finde es wichtig, dass das vom Regierungssprecher unterstrichen wurde und nicht Worte aus dem Bereich Fauna und Flora benutzt wurden. Diese Umgangsformen wollten Sie ja auch ablegen. Insofern trifft die Analyse der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu; Herr Michelbach, vielleicht haben Sie diese Zeitung ja im Abo. Dort war zu lesen: Falls sie bis zum Ende durchhält – diese Koalition ist gemeint –, dann wird der Stoff für Streit bis zum Schluss nicht ausgehen. Auch das, denke ich, kann man nur unterstreichen. (Holger Krestel [FDP]: Was schreibt die Frau im Spiegel dazu?) Apropos Steuerchaos, ich will die FDP an dieser Stelle – die Gelegenheit jetzt ist einfach so schön – noch an eine Pressemitteilung vom Mai 2010 erinnern. Damals hat Herr Lindner gesagt, die FDP prüfe jetzt intensiv, ob man die Steuersenkungen für Hoteliers zurücknehmen wolle. – Ich wollte einmal nachfragen – Herr Volk, Sie sind, glaube ich, der nächste Redner –, ob Sie nach eineinhalb Jahren mit der Prüfung fertig sind (Heiterkeit und Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) und ob es ein Ergebnis gibt. Ich denke, wenn Sie diese Steuersenkungen zurücknehmen würden, hätten Sie eine gute Basis, um das Thema kalte Progression anzugehen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Kollege Dr. Daniel Volk von der FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Daniel Volk (FDP): Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Gerster, kommen wir erst einmal zurück zur Sache und zum eigentlichen Thema dieser Aktuellen Stunde. (Martin Gerster [SPD]: Was hat die Überprüfung ergeben? – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Was ist das Ergebnis?) Wenn ich es richtig verstanden habe, so haben zwei von drei Oppositionsfraktionen durch ihre Redner hier in der Aktuellen Stunde zugegeben, dass wir im Bereich der unteren und mittleren Einkommen eine Änderung in der Steuergesetzgebung vornehmen müssen. Die einzige Oppositionsfraktion, die dies nicht fordert, die sich als Vertreterin der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwischenzeitlich vollkommen abgemeldet hat, ist die SPD-Fraktion. Daher, Herr Kollege Gerster, ist klar, warum Sie während Ihrer gesamten Rede kein einziges Wort zu der eigentlichen Thematik, zum Problem der kalten Progression bei den unteren und mittleren Einkommen, gesagt haben. (Beifall bei der FDP – Zurufe von der SPD) Kommen wir ganz nüchtern zurück zum Thema. Herr Schick hat dies als ein nur theoretisches Problem bezeichnet. Ich glaube, dass dieses von Ihnen als theoretisch bezeichnete Problem für eine sehr große Anzahl von Steuerpflichtigen ein sehr praktisches Problem ist. (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weisen Sie nach, wie es in den letzten Jahren gewirkt hat, statt so etwas zu behaupten!) Deswegen sollten wir als verantwortliche Politiker nicht realitätsfern die Augen davor verschließen. Vielmehr müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es gerade in den letzten Jahren eine deutliche Preissteigerung, also Inflation, gegeben hat. Wir haben in den letzten Monaten deutliche Einkommenserhöhungen aufgrund der Tarifverhandlungen beobachtet, und wir werden sie in den nächsten Monaten beobachten können. (Zurufe von der SPD: Hoffentlich!) In dieser Kombination kann, denke ich, niemand abstreiten, (Nicolette Kressl [SPD]: Dann könnten Sie uns jetzt eine Berechnung vorlegen!) dass es im Bereich der unteren und mittleren Einkommen einige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt, die in die kalte Progression rutschen. Dies ist kein rein theoretisches Problem. Frau Höll hat es dargestellt. Die kalte Progression führt dazu, dass die nominale Lohnerhöhung im Wesentlichen durch ein Hochrutschen in den Steuersätzen aufgefressen wird. Ich finde es gut, dass wir uns hier zumindest zwischen vier Fraktionen – die Ausnahme ist die SPD-Fraktion – einig sind, dass wir dieses Problem angehen müssen. (Nicolette Kressl [SPD]: Das ist gelogen! Ich habe das vorhin ganz anders gesagt! Das steht so im Protokoll!) – Frau Kressl, ich habe mir die Beschlüsse der SPD in den letzten Monaten sehr genau angesehen. Sie haben sich rasant davon verabschiedet, (Nicolette Kressl [SPD]: Jetzt reicht es aber!) die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hier im Parlament zu vertreten. Volker Wissing hat es schon gesagt: Sie sollten sich dafür schämen, dass Sie als traditionelle Arbeitnehmerpartei dieses Feld vollkommen aufgeben. Aber es gibt ja andere Parteien, zum Beispiel die FDP, die sich dieser Gruppe annehmen werden. (Beifall bei der FDP sowie des Abg. Paul Lehrieder [CDU/CSU] – Lachen bei der SPD – Manfred Zöllmer [SPD]: 1,8 Prozent!) Natürlich wird von den Oppositionsfraktionen sofort wie ein Mantra gesagt: Wir müssen dann aber an anderer Stelle Steuern erhöhen. Ich möchte zu bedenken geben, dass es bei den Themen kalte Progression und Inflation insgesamt um Gerechtigkeit, um das Austarieren zwischen den Interessen des Staats in Form des Fiskus einerseits und den Interessen der Steuerpflichtigen andererseits geht. Es darf nicht sein, dass der Fiskus sozusagen als Gewinner der Inflation zulasten der Steuerpflichtigen auftritt. Das ist für mich ein grundsätzlicher Verstoß gegen die Gerechtigkeit. Insofern ist auch eine Forderung wie „Wir müssen an anderer Stelle Steuern erhöhen!“ ein Verstoß gegen die Leistungsgerechtigkeit, die wir in Deutschland weiterhin verteidigen müssen. Denn nur mit einer gesunden Leistungsgerechtigkeit, gerade im Steuer- und Abgabensystem, sorgen wir dafür, dass die Konjunktur bzw. die Wirtschaft in Deutschland gut läuft, dass mehr Arbeitsplätze geschaffen werden und dass mehr Leute in Lohn und Brot kommen. Das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit hat in den letzten zwei Jahren zu fantastischen Wirtschaftsdaten geführt. (Manfred Zöllmer [SPD]: Ah ja! – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Kommt jetzt eigentlich die Steuersenkung, Herr Kollege? – Nicolette Kressl [SPD]: Wann kommt die Steuersenkung?) Vor diesem Hintergrund kann ich nur dringend empfehlen, dass sich auch die Opposition des Themas „Kalte Progression“ annimmt und nicht sofort reflexartig sagt: Wir lehnen das ab. Teilweise wurde gesagt, es gebe noch keine konkreten Vorstellungen. (Manfred Zöllmer [SPD]: So ist es ja auch! Das war übrigens Seehofer, der das gesagt hat! – Nicolette Kressl [SPD]: Genau! Horst Seehofer!) Offensichtlich waren sie aber so konkret, dass Sie sie sofort reflexartig ablehnen konnten. (Christian Lange [Backnang] [SPD]: Kommt die Steuersenkung eigentlich?) Ich denke, wir sollten dieses Problem insgesamt angehen. (Christian Lange [Backnang] [SPD]: Kommt die Steuersenkung? Sagen Sie uns das doch mal!) Ich lade Sie ein, zu diesem Thema einen konstruktiven Dialog mit uns zu führen, (Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Machen wir doch!) um dazu beizutragen, dass das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit weiterhin gilt. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Mit Steuersenkung war es ja wohl nichts! – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Doch keine Steuersenkung! Das ist jetzt das Ergebnis des Beitrags!) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Kollege Dr. Axel Troost von der Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die FDP hört, dann hat man das Gefühl, es habe seit zehn Jahren ständig Steuersatzsteigerungen gegeben und nun müssten wir endlich einmal eine Steuersatzsenkung durchführen. Das Gegenteil ist doch der Fall. Seit 2000 gab es – erst von Rot-Grün, dann von der Großen Koalition, dann fortgesetzt von der jetzigen Regierung – ständig Steuersenkungen. Wenn man die Steuersenkungen von 2000 bis 2011 summiert, kommt man zu dem Ergebnis: Es waren Mindereinnahmen von mehr als 400 Milliarden Euro zu verzeichnen, nur bedingt durch Steuersenkungen. (Norbert Schindler [CDU/CSU]: Ja! Deswegen geht es uns gut!) Dieses Geld fehlt den öffentlichen Haushalten. Dies war ein ganz wesentlicher Grund dafür, dass wir eine steigende Staatsverschuldung hatten. (Beifall bei der LINKEN – Norbert Schindler [CDU/CSU]: Deswegen geht es uns gut! Trotz Bankenkrise! – Dr. Volker Wissing [FDP]: Lieber Axel Troost, wir haben eine sinkende Staatsverschuldung!) Jetzt gibt es das Regime der Schuldenbremse. Die Schuldenbremse kann allerdings zur Investitionsbremse und zur Zukunftsbremse werden, wenn wir nicht dafür sorgen, dass die Einnahmen gesteigert werden. Deswegen hat Herr Bofinger, Mitglied des Sachverständigenrats, damals in der Diskussion über die Schuldenbremse gesagt: Wir brauchen keine Schuldenbremse, sondern eine Steuersenkungsbremse. – Das halten wir für völlig richtig. (Beifall bei der LINKEN) Das heißt natürlich nicht, dass man am Grundkonzept der Steuern nicht einiges ändern und dass man nicht in bestimmten Bereichen Steuersenkungen durchführen muss. Aber wir wollen keine Nettosenkung, sondern insgesamt mehr Steuereinnahmen. Insofern ist – abgesehen von dem ganzen Chaos des Vorstellens – die Grundintention Ihres Konzeptes falsch. Das liegt nicht etwa daran, dass es noch nicht fertig ist, sondern daran, dass Sie nicht auf ein Gesamtkonzept abzielen, das zumindest aufkommensneutral ist oder zu Mehreinnahmen führt. Wir haben unser Konzept zur Einkommensteuer heute erneut dargelegt. Wir haben ein Gesamtkonzept, das wir Ihnen bereits vor vielen Monaten und sogar schon in der letzten Legislaturperiode erläutert haben. Die Kollegin Höll hat es schon gesagt: Wir sind in der Tat für eine Linearisierung des Einkommensteuertarifs. Wir wollen dafür sorgen, dass der sogenannte Waigel-Buckel verschwindet. Damit würden wir einen großen Teil des Gesamtproblems lösen, das darin besteht, dass Einkommenssteigerungen gerade im unteren und mittleren Einkommensbereich zu besonders hohen Steuersatzsteigerungen führen. Das muss allerdings gegenfinanziert werden. Für uns ist völlig klar: Wir brauchen bei der Einkommensteuer wieder einen Spitzensteuersatz von mindestens 53 Prozent. Das ist übrigens nichts Besonderes. Das gab es schon unter Helmut Kohl. Auch damals hatten wir keinen Sozialismus (Norbert Schindler (CDU/CSU): Nein! Da haben wir eure Schulden bezahlt! – nein, nein –, (Norbert Schindler [CDU/CSU]: Doch! Da hat er eure Schulden bezahlt! Ihr habt ja auch mehr als genug gemacht, mit den ganzen Auslandsschulden!) sondern ein Steuersystem, das in der Tat noch einigermaßen zur Finanzierung der Infrastruktur beigetragen hat. (Dr. Martina Bunge [DIE LINKE], an die CDU/CSU gewandt: Vorher waren es bei Ihnen sogar 56 Prozent!) Wenn wir für Entlastungen sorgen wollen – ich glaube, das macht Sinn und ist notwendig –, müssen wir uns um die Gegenfinanzierung kümmern. (Beifall bei der LINKEN) Um das einmal deutlich zu sagen: Nach Ihrem Konzept soll es im Einkommensteuerbereich zu einer Kürzung von 6,5 Milliarden Euro kommen. 57,5 Prozent dieser Kürzung entfallen auf die Länder und Gemeinden. Das wären 3,7 Milliarden Euro pro Jahr weniger. Um das einmal konkret zu machen: Nordrhein-Westfalen hätte pro Jahr 790 Millionen Euro weniger, Bayern 560 Millionen Euro und Baden-Württemberg 480 Millionen Euro. (Norbert Schindler [CDU/CSU]: Wie viel haben diese Länder dieses Jahr mehr?) – Ihr Hinweis auf das „Mehr“ ist sehr schön. Schauen Sie sich an – Herr Koschyk hat mir im Finanzausschuss, als wir darüber geredet haben, völlig zugestimmt –, wie die Steuerprognose für das Jahr 2012 im Jahre 2008 im Vergleich zu der im Mai 2011 ausgesehen hat. Es fehlen immer noch 60 Milliarden Euro. Wir haben bei den Schätzungen für das Jahr 2012 noch immer nicht das Niveau von vor der Krise erreicht. Es stehen ja auch weiterhin viele Kürzungen an, zum Beispiel das 80-Milliarden-Euro-Paket allein hier im Bund. (Norbert Schindler [CDU/CSU]: Waren Sie drei Jahre lang im sozialistischen Himmel, damit Sie nicht mitbekommen, was hier los war?) Insofern ist es für uns völlig inakzeptabel, hier neue Löcher zu reißen, wodurch bei den Kommunen und bei den Ländern, die jetzt schon nicht wissen, wie sie die Schuldenbremse einhalten sollen, ebenfalls neue Löcher gerissen werden. Wir brauchen ein Gesamtkonzept, und das haben wir heute dargelegt. Danach wird nicht nur unten entlastet, sondern dadurch werden auch der Spitzensteuersatz verändert, die Vermögensteuer eingeführt, die Erbschaftsteuer verändert, die Finanztransaktionsteuer eingeführt und viele andere Privilegien abgeschafft. (Dr. Volker Wissing [FDP]: 60 Prozent Erbschaftsteuer, 5 Prozent Vermögensteuer!) Nur so können wir insgesamt zu mehr Steuergerechtigkeit beitragen und eine Entlastung im unteren Bereich erreichen. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN – Norbert Schindler [CDU/CSU]: Das machen die Griechen, und darauf schimpfen Sie!) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Kollege Dr. Hans Michelbach von der CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Mal gucken, was Sie gelernt haben!) Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Zur Klarstellung: Unser politisches Konzept ist erstens, eine solide Haushalts- und Finanzpolitik zu betreiben – das sind wir konkret angegangen –, zweitens, eine wirtschaftliche Erholung zu erzielen und Wachstumschancen zu generieren – das sind wir erfolgreich angegangen –, und drittens, eine ungerechte Bereicherung des Staates durch die kalte Progression zulasten der Steuerzahler zu verhindern – das gehen wir jetzt an. So sieht die Politik aus, die wir im Koalitionsvertrag ganz klar gemeinsam festgelegt haben. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Deswegen finde ich, dass wir auch heute offensiv darüber reden müssen. (Christian Lange [Backnang] [SPD]: Wann kommt das denn jetzt? Wann findet das denn statt?) Die Koalition will die Empfänger kleinerer und mittlerer Einkommen entlasten und die kalte Progression abschwächen. (Christian Lange [Backnang] [SPD]: Wann kommen denn jetzt die Steuersenkungen? Gar nicht?) Dadurch kann verhindert werden, dass Lohn- und Einkommenssteigerungen in Zukunft überproportional steuerlich belastet werden. Das ist im Sinne eines erfolgreichen Wirtschaftsstandortes Deutschland und insbesondere im Sinne unserer Steuerzahler und unserer Arbeitnehmer in Deutschland. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Sagen Sie doch einmal, wo die Arbeitnehmer nach Ihrem Vorschlag entlastet werden!) Sie wissen es scheinbar gar nicht: Die Mehrheit der Steuerzahler leidet unter der kalten Progression. (Christian Lange [Backnang] [SPD]: Ich dachte, unter der FDP!) Bislang führt der Tarifverlauf dazu, dass selbst bei geringen Einkommenssteigerungen die Steuerbelastung überproportional steigt. Die Bundesbürger haben bei der derzeitigen Inflation trotz Lohnerhöhungen unter dem Strich monatlich oft weniger im Geldbeutel. Eine Gehaltserhöhung muss auch zu einem höheren Einkommen führen und darf nicht nur eine höhere Steuerbelastung bedeuten. 1 Euro mehr an Verdienst darf in Zukunft nicht zu 2 Euro mehr an Steuern führen. (Zurufe von der SPD: Oh!) Zu dieser Situation kommt es durch eine überproportionale Steigerung der Steuerbelastung. Dieser Automatismus, der zu immer höheren Steuereinnahmen aufgrund prozentual immer höherer Steuerbelastungen führt, wird von uns nach dem Prinzip „Mehr netto vom Brutto“ gebremst werden. (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Können Sie einmal vorrechnen, wie das gehen soll, Herr Michelbach? – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Das wollen wir hier jetzt einmal vorgerechnet bekommen!) Soweit progressionsbedingte Steuermehrbelastungen auf rein nominalen Einkommenssteigerungen beruhen, mit denen lediglich die Preissteigerungsraten im Zeitraum zwischen 2010 und 2012 ausgeglichen werden, sollen sie durch eine gezielte Tarifsenkung zurückgenommen werden. Zum 1. Januar 2013 soll der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer angehoben und der Steuertarif nach rechts verschoben werden. Zudem soll der Tarif alle zwei Jahre an die Entwicklung der kalten Progression angepasst werden, danach sollen entsprechende Tarifkorrekturen vorgenommen werden. So sieht dieses Konzept aus. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Sie behaupten, dass es keine Inflation und daher keine Notwendigkeit für einen Inflationsausgleich gibt. Das klingt nach Ihrem Weltökonomen Helmut Schmidt, den Sie heute oft zitieren. Mir ist noch bekannt, dass ihm 6 Prozent Inflation lieber waren als 6 Prozent Arbeitslosigkeit. Wie wir wissen, hat er beides bekommen. Das ist Ihre Ökonomie. Wir haben eine Entlastung und kein Modell zum Abkassieren vor. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Niemand soll hier verunsichert werden. (Christian Lange [Backnang] [SPD]: Warum erzählen Sie dann so etwas?) Unser Konzept führt für alle Steuerzahler zu mehr Steuergerechtigkeit. Die Opposition – das muss man deutlich machen – hat letzten Endes vor, dem Steuerzahler möglichst viel Geld abzunehmen. Das heißt, Sie pflegen den unersättlichen Staat. Sie wissen gar nicht, dass es uns nicht um Steuergeschenke geht. Das Geld gehört zunächst den arbeitenden Menschen in Deutschland. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Sie aber verteilen das Geld schon jetzt. Das ist Ihre Philosophie. (Christian Lange [Backnang] [SPD]: Bleiben Sie bei der Wahrheit!) Niemand wird von uns verunsichert. Es ist aber so: Die Opposition ist für heimliche Steuererhöhungen. Sie fordern Lohnerhöhungen, wollen aber für Ihre Staatsideologie Geld einnehmen. Das ist die Situation. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Staatsbeglückung der sogenannten Gutmenschen nennt man das. Das Geld gehört nicht Ihnen, damit Sie wunderbare politische Ideologie betreiben können. (Christian Lange [Backnang] [SPD]: Ihnen gehört es aber auch nicht!) Das Geld gehört unseren Bürgerinnen und Bürgern. Sie wissen am besten, was sie damit anfangen können. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Die hohen Kitagebühren bezahlen!) Angesichts Ihres Steuererhöhungsprogrammes wird klar, dass Sie arbeitnehmerfeindlich sind, weil Sie die kalte Progression nicht abschaffen wollen bzw. ersetzen wollen. (Christian Lange [Backnang] [SPD]: Wann wollen Sie sie denn abschaffen? Das haben Sie noch nicht gesagt!) Ihre Steuerpolitik ist auch höchst leistungsfeindlich, insbesondere für die mittelständischen Steuerzahler. Der Spitzensteuersatz für Personengesellschaften soll schon bei 64 000 Euro gelten. Das trifft den Handwerker, der für Investitionen Eigenkapital braucht. Das wollen Sie wegsteuern. Die Erbschaftsteuer wollen Sie erhöhen. Die Vermögensteuer wollen Sie einführen. Diese Programme kann Deutschland nicht brauchen. Das führt zu Verhältnissen wie in Griechenland und zu nichts anderem. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt die Kollegin Petra Hinz von der Fraktion der SPD. (Beifall bei der SPD) Petra Hinz (Essen) (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Volksmund hat fast immer recht, auch in diesem Fall. In dieser Debatte – ich muss es am Anfang doch bringen –, bekommt das Sprichwort – ich schaue in Richtung FDP, Herr Dr. Volk – „Lügen haben kurze Beine“ eine ganz neue Dimension. Was wir hier gerade an Geschichtsklitterung gehört haben, war schon sehr interessant. Die Aktuelle Stunde trägt die Überschrift „Unklare Konzepte der Bundesregierung …“. Diese Überschrift zieht sich in dieser Regierung wie ein roter Faden durch die gesamte bisherige Regierungszeit. Steuererleichterung: Die FDP hat lange um Steuererleichterungen gekämpft. Endlich, endlich knickt die CDU, knicken der Finanzminister und die Kanzlerin ein. Allerdings zahlt die sogenannten Steuererleichterungen der Steuerzahler. (Dr. Daniel Volk (FDP): Was ist denn zum 1. Januar 2010 passiert? Der Steuerzahler wird von den Erleichterungen kaum etwas merken. (Dr. Volker Wissing [FDP]: Über 600 Euro für eine Familie!) Was Sie hier betreiben, ist Augenwischerei. Sie haben permanent davon gesprochen, die kalte Progression abzumildern. Ich habe von Ihnen dazu überhaupt nichts gehört: keine Zahlen, kein tatsächliches Konzept, keine Idee. Es gab nur Oppositionsbeschimpfung. (Beifall bei der SPD) Das ist aber kein Problem; denn alle Ihre Ankündigungen wurden innerhalb einer Stunde einkassiert. (Norbert Schindler [CDU/CSU]: Frau Hinz, Sie haben nicht zugehört!) Oder sprechen wir es ruhig aus: Der Rettungsschirm gilt der FDP, und zwar auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger. Dieser Rettungsschirm, der nichts anderes zum Inhalt hat, als den kleinen Koalitionspartner FDP zu retten, zieht die CDU mit in den Abgrund. Ich kann Ihnen versichern: Das wird Ihnen keine Stimme mehr einbringen. (Norbert Schindler [CDU/CSU]: Sie haben bei der letzten Wahl 23 Prozent erzielt!) Wie soll das alles bezahlt werden? Wenn es nach CDU und FDP geht, wird es durch die Bürger, die Kommunen und die Länder finanziert. Das ist von den Kolleginnen und Kollegen schon sehr oft dargestellt worden. Die kleinen Steuergeschenke, die Sie gerade verpacken wollen, werden Kostensteigerungen und Gebührenerhöhungen zur Folge haben. (Beifall bei der SPD) Am morgigen Donnerstag werden wir den Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen beraten und verabschieden. Ist das nicht grotesk? Morgen wollen wir die kommunalen Finanzen stärken, und heute nehmen wir den Kommunen das Geld weg. Herzlichen Glückwunsch, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP und der CDU/CSU! (Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Ja, und so machen die das immer! Das ist Kommunalpolitik à la CDU!) Auf dem sogenannten Gipfeltreffen der Koalition haben Sie beschlossen, weitere Milliarden Euro für Infrastruktur, Gesundheit und Pflege auszugeben. Es war vom Koalitionsvertrag die Rede. Ich würde eher von einem Letter of Intent, einer beabsichtigten Vereinbarung zu weiteren Projektgruppen und Arbeitsgruppen, sprechen; denn mehr ist es definitiv nicht. (Beifall bei der SPD) Wo sind denn Ihre klaren Prioritäten? Wo ist Ihre Linie? Sie haben nichts als Kostensteigerungen vor. Von Haushaltskonsolidierung ist nicht die Rede. Die Frage der Neuverschuldung haben Sie schon gar nicht mehr im Griff. Wie sollen die ganzen Mindereinnahmen kompensiert werden? Kommen wir auf die Steuergeschenke zurück. (Dr. Volker Wissing [FDP]: Lohnsteigerungen sind keine Geschenke!) Schuldenfinanzierte Steuergeschenke sind unverantwortlich, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Regierung. (Beifall bei der SPD) Allein in Nordrhein-Westfalen – Sie haben es bereits angesprochen, Herr Kollege – geht es um 700 Millionen Euro. (Widerspruch bei der FDP) – Wenn wir schon immer wieder über Geschichte reden: Wer war denn dort fünf Jahre in der Verantwortung? Waren das nicht CDU und FDP? (Klaus-Peter Flosbach [CDU/CSU]: Wer war 40 Jahre in der Verantwortung? – Dr. Volker Wissing [FDP]: Wer hat denn in Nordrhein-Westfalen den Schuldenhaushalt aufgestellt? Rot-Grün!) Die sogenannten Steuergeschenke werden das Land Nordrhein-Westfalen 700 Millionen Euro an Mindereinnahmen kosten. Damit sind das Geschenke auf Pump. Aber vielleicht greifen Sie wieder in die Trickkiste und erkaufen die Zustimmung im Bundesrat, der schließlich auch zustimmen muss. Was sagen die B-Länder, also die CDU/CSU- und – die FDP gibt es ja auch noch – FDP-geführten Bundesländer? Wir sagen: Steuersenkungen, also Mindereinnahmen, müssen durch eine stärkere Belastung der Reichen über den Spitzensteuersatz ausgeglichen werden. Was aber sagen die CDU-Ministerpräsidenten? Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen sagt ganz klar, dass er keinen Spielraum für Steuersenkungen sieht. Ich zitiere den Ministerpräsidenten: „Steuersenkungen zulasten der Landeskasse können wir uns als Konsolidierungsland nicht erlauben.“ (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Norbert Schindler [CDU/ CSU]: Er hat auch hohe Schulden geerbt, der arme Teufel!) Ich könnte noch weitere Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten anführen. Alle Ihre Kollegen schreiben Ihnen ins Stammbuch, dass diese Steuersenkung auf Kosten der Länder und der Kommunen erfolgt. Es bleibt bei Ankündigungen. Auch auf Anfrage im Finanzausschuss bleibt die Steuerpolitik der schwarz-gelben Regierungskoalition unklar und chaotisch. Sowohl in der Steuerpolitik als auch bei anderen finanzpolitischen Themen ist Schwarz-Gelb offensichtlich zerstritten. (Zuruf von der FDP: Wo ist sie denn zerstritten?) Es gibt kein Konzept, sondern, wie gesagt, maximal einen Letter of Intent. Niemand weiß, woran er in der Steuerpolitik ist. Sie sollten wichtige Weichenstellungen vornehmen. Heute war nichts zur kalten Progression oder zu einem Konzept zu hören. CDU/CSU und FDP sind handlungsunfähig. Ich will auch die Meinungen Dritter zitieren. Die Wirtschaftsforscher stellen der Regierung ein miserables Zeugnis aus. (Dr. Volker Wissing [FDP]: Denken Sie an die Arbeitslosigkeit, die es unter Rot-Grün gab!) Aus Zeitgründen will ich nicht näher darauf eingehen. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Frau Kollegin Hinz, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Petra Hinz (Essen) (SPD): Noch einen Satz. – Nehmen wir zum Beispiel Herrn Weidmann, den Bundesbankpräsidenten. Sie wissen sicherlich noch, dass er vorher als Berater von Bundeskanzlerin Merkel tätig war. Er hat ganz klar gesagt: „Angesichts der Risiken in der Finanzplanung und eines krisenbedingt sehr hohen Schuldenstands muss die Haushaltskonsolidierung Vorrang haben.“ Er spricht sich gegen Steuersenkungsgeschenke aus. Nehmen wir den Finanzminister. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Frau Kollegin Hinz, kommen Sie bitte jetzt sofort zum Schluss. Petra Hinz (Essen) (SPD): Der Finanzminister hat deutlich gemacht, dass Ihre Steuergeschenke und vermeintlichen Superentlastungen nicht zu dramatischen Entlastungen führen würden. Das war Ihr Minister. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Als letzter Redner in dieser Aktuellen Stunde hat der Kollege Dr. Mathias Middelberg von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Da hier eben die kalte Progression angesprochen wurde, sollte man das Problem kurz am praktischen Beispiel erklären. (Dr. Daniel Volk [FDP]: So ist es!) Nehmen wir einen Facharbeiter, der ein Jahreseinkommen von 43 000 Euro nach Hause bringt, als Beispiel. Wenn er eine Lohnsteigerung von 2,5 Prozent bekommt, erhält er im nächsten Jahr 44 075 Euro. Weil durch die Steuerprogression die Summe, die er mehr verdient, mit einem höheren Satz besteuert wird, steigert sich seine Steuerlast von 4 644 Euro auf 4 900 Euro. Er zahlt jetzt auch höhere Sozialabgaben. Was ihm netto verbleibt, wird aufgrund der Preissteigerung, der Inflation, weniger wert. Das heißt, seine Kaufkraft wird effektiv geringer. Somit hat der Facharbeiter zwar nominal gut 800 Euro mehr am Jahresende verdient, er und seine Familie haben aber 138 Euro an Kaufkraft verloren. Wir wollen nun diese schleichende Belastung, die durch die Inflation und durch die Steuerprogression entsteht – der Steuertarif belastet die Leute immer stärker –, über die Jahre ausgleichen. Das ist nichts anderes als ein Stück Gerechtigkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Klaus-Peter Flosbach [CDU/CSU]: Jetzt hat die SPD das verstanden!) Darum geht es. Es geht nicht darum, dass wir besondere Gruppen dieser Gesellschaft bevorzugen oder entlasten oder bestimmte Gruppen gegeneinander ausspielen wollen. Es geht vielmehr ganz einfach um Gerechtigkeit. (Beifall des Abg. Paul Lehrieder [CDU/CSU]) Wir wollen, dass die Lohnsteigerungen nicht in der Steuerkasse des Staates landen, sondern bei denen ankommen, die sie erwirtschaftet haben. Das sind die Arbeitnehmer in Deutschland. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger und grundlegender Punkt. Es geht um Gerechtigkeit. Deswegen machen wir diese Operation, deswegen halten wir das für richtig. Es ist noch ein anderer Punkt angesprochen worden, der auch mir wichtig ist. Ich glaube, man kann beide Punkte miteinander verbinden – Herr Wissing hat das schon erklärt –: Man kann Steuern in einem moderaten Umfang senken und gleichzeitig die Staatsverschuldung im Griff behalten. (Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Ist doch klar: über Ausgabensenkung! Ist doch logisch! Das geht wunderbar!) Wie wichtig das Thema Staatsverschuldung ist, haben wir heute Morgen ausgiebig diskutiert. Es ist jedem in Deutschland und Europa jetzt deutlich geworden, dass Staatsverschuldung gerade für unsere Währung sehr gefährlich ist. Da wir beim Thema Staatsverschuldung sind: Ich bin verwundert, welche Beiträge dazu hier teilweise geleistet wurden, gerade von den Kolleginnen und Kollegen der Sozialdemokratie. Wenn ich mir die jüngere Entwicklung in Ihrem – ich sage mal – Mustervorzeigeland Nordrhein-Westfalen ansehe, dann stelle ich fest, dass das eine reine Katastrophe ist. Die Regierung dort hat nach ihrem Antritt die Neuverschuldung des Haushalts um 30 Prozent erhöht. Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat den Haushalt 2010 inzwischen für verfassungswidrig erklärt. Die Neuverschuldung des Haushalts steigt von 6,6 Milliarden Euro, die von der Vorgängerregierung vorgesehen waren, um 1,8 Milliarden Euro auf 8,4 Milliarden Euro. Im Endeffekt beträgt die Neuverschuldung nicht so viele Milliarden. (Norbert Schindler [CDU/CSU]: Hört! Hört! – Petra Hinz [Essen] [SPD]: Das sind Rücklagen für die WestLB!) – Auch wenn man die Mittel für die WestLB herausrechnet, ist das eine Katastrophenbilanz, Frau Hinz. Das ändert sich dadurch nicht. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Das Problematische ist – hier ist das Stichwort „Sparen“ angesprochen worden –, dass sich im Haushalt kein einziger konkreter Sparvorschlag findet. Es sind nur Positionen mit Mehrausgaben darin. Sie verteilen einfach nur Geld. Sie in Nordrhein-Westfalen verstreuen das Geld der Bürger, Geld, das Sie nicht haben. (Petra Hinz [Essen] [SPD]: Die FDP stimmt da mit! Das ist doch komisch!) Das hat der Kollege Schick eben sehr richtig gesagt. Das ist eine absolute Katastrophenbilanz: alles auf Pump, kein einziger Sparbeitrag. (Petra Hinz [Essen] [SPD]: Mit den Stimmen von FDP und CDU!) Die Süddeutsche Zeitung – weiß Gott kein CDU-Blatt – schreibt dazu, mittlerweile habe sich ein politischer Konsens herausgebildet: … dass man die Neuverschuldung der Haushalte senken muss, sich vorbereiten auf die Schuldenbremse, die im Jahr 2020 kommen wird. In Nordrhein-Westfalen geht man den umgekehrten Weg, man macht mehr Schulden als jemals zuvor. Der Spiegel hat kommentiert: „Alle sparen, nur die Neue nicht.“ Gemeint war Frau Kraft, Ihre Ministerpräsidentin in Nordrhein-Westfalen. Das markiert den Unterschied zwischen unserer von CDU/CSU und FDP geführten Bundesregierung und Ihrer von SPD und Grünen geführten Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn das alles so schlimm ist, warum sind Sie denn dann nicht für Neuwahlen?) Ich glaube, dass die Menschen mit dieser Bundesregierung ziemlich gut dran sind. Wie erwähnt worden ist, sind wir von 5 Millionen auf weniger als 3 Millionen Arbeitslose heruntergekommen. (Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Heruntergekommen sind Sie! Das stimmt!) Das ist im Grunde genommen schon der wichtigste Bilanzpunkt. Wir hatten im vergangenen Jahr 3,6 Prozent Wachstum; in diesem Jahr sind es 2,8 Prozent. Wir haben die geringste Arbeitslosigkeit seit 20 Jahren in diesem Land und kommen jetzt auch deutlich damit voran, endlich die Langzeitarbeitslosigkeit abzubauen. Man kann zwar manches an der Art der Darstellung dieser Regierung kritisieren. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, dass auch ich mir manche Optimierung in der Performance nach außen wünsche. Was die Resultate und die Fakten angeht, können die Bürger in diesem Land sich im Moment aber keine solidere, vernünftigere und bessere Regierung vorstellen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Jeder muss sich selber loben! – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Wenn einen sonst keiner lobt, muss man sich selber loben!) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Die Aktuelle Stunde ist beendet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf: Vereinbarte Debatte 50 Jahre Anwerbeabkommen mit der Türkei (30. Oktober 1961) Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. Gibt es Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Rednerin Frau Professor Dr. Maria Böhmer für die Bundesregierung das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Almanya“ hieß der Traum von einem besseren Leben. Allein zwischen 1961 und 1972 kamen 750 000 türkische Männer und Frauen in die Bundesrepublik. Sie wurden hier dringend als Arbeitskräfte gesucht. Mit ihrem unermüdlichen Einsatz haben diese Gastarbeiter maßgeblich zum Wohlstand unseres Landes beigetragen. Dafür danken wir ihnen sehr herzlich. (Beifall im ganzen Hause) Für die Türkei war das Anwerbeabkommen ohne Zweifel ebenfalls ein Gewinn. Mit ihrem in Deutschland verdienten Geld unterstützten die Gastarbeiter ihre Familie. Das trug zur wirtschaftlichen Entwicklung in der Türkei bei. Was als Aufenthalt auf Zeit geplant war – zunächst für zwei Jahre –, wurde für viele Menschen ein Bleiben für immer. Heute leben viele schon in der dritten, ja in der vierten Generation hier. Sie sind Teil unserer Gesellschaft. Deutschland ist ihre Heimat geworden. 50 Jahre Anwerbeabkommen – das bietet Anlass, innezuhalten und den Blick nach vorne zu richten. In den letzten Jahren hat sich die Bundesregierung mit aller Kraft für eine bessere Integration eingesetzt. Wir wollen Migranten die gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen. Und wir wollen den Zusammenhalt in unserem Land stärken. Das ist angesichts der wachsenden Vielfalt in unserer Bevölkerung unverzichtbar. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Im Deutschen Bundestag gibt es einen breiten Konsens darüber, dass Integration eine Schlüsselaufgabe für unser Land ist. Wir haben in der Integrationspolitik bewusst umgesteuert. Integration muss gezielt gefördert werden, aber sie muss auch gefordert werden. Integration kann nur gelingen, wenn wir mit den Migranten sprechen und nicht über sie. Deshalb habe ich von Anfang an die Migranten und Migrantinnen und die gesellschaftlichen Gruppen an einen Tisch geholt. Das hat sich bewährt. Wir sind vorangekommen. Gerade bei türkischstämmigen Migranten lohnt sich ein differenzierter Blick. Viele haben sich hier erfolgreich eine Existenz aufgebaut – als Unternehmer, als Selbstständige. Beispiele gelungener Integration gibt es auch in anderen Bereichen. Sie sind ein Vorbild dafür, dass man es schaffen kann, dass der Aufstieg in unserem Land gelingt. Damit Zuwanderer die Chancen in unserem Land voll nutzen können, müssen sie die deutsche Sprache gut beherrschen. Darüber gibt es zum Glück keinen Streit mehr. Mit den Integrationskursen haben wir eine wirkliche Erfolgsgeschichte geschrieben. Aber das reicht nicht. Wir müssen von der nachholenden zur vorbereitenden Integration kommen. Für die Sprachförderung heißt das, wir müssen so früh wie möglich ansetzen: beim Spracherwerb im Herkunftsland und hier in Deutschland in den Kindergärten. Die PISA-Ergebnisse belegen, dass es vor allem bei Jugendlichen aus Zuwandererfamilien einen klaren Aufwärtstrend bei Bildung und Ausbildung gibt. Wir sind auf dem richtigen Weg. Aber noch immer gibt es großen Nachholbedarf bei den drei Großbaustellen: Sprache, Bildung und Ausbildung sowie Arbeitsmarkt. Das 50-jährige Jubiläum des Anwerbeabkommens bietet die Chance, ein neues Kapitel in der Integration aufzuschlagen. Erstens. Wir wollen mehr Verbindlichkeit. Dafür steht meine Initiative der individuellen Integrationsvereinbarungen. Dafür steht der Nationale Aktionsplan. Und dafür steht das Gesetz zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen. Mit dem Anerkennungsgesetz erhalten erstmals alle Migranten einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren. Viele Migranten aus der Türkei haben sehnsüchtig darauf gewartet. Das Gesetz bedeutet aber weit mehr als die Anerkennung beruflicher Qualifikationen. Die Lebensleistung von Migranten wird anerkannt und wertgeschätzt. Es ist ein Meilenstein in der Integration und Teil unserer neuen Willkommenskultur. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Ich appelliere deshalb an die SPD, den Gesetzentwurf im Bundesrat zügig zu verabschieden. Blockieren Sie ihn nicht! Das haben die Menschen nicht verdient. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Zweitens. Es kommt darauf an, Zuwanderer von Anfang an und konsequent dabei zu unterstützen, in unserem Land anzukommen. Vor wenigen Tagen erklärte der Minister für die Auslandstürken: Menschen, die Deutsch wie ihre Muttersprache, Türkisch jedoch wie eine Fremdsprache sprechen, sind Ausdruck der Assimilation. Das dient nicht der Integration. Wir brauchen von der türkischen Regierung die klare Botschaft, die vielen Migranten ihre innere Zerrissenheit nimmt: Engagiert euch mit ganzer Kraft in unserem Land! Sagt Ja zu Deutschland! Es ist eure neue Heimat. Gestern habe ich die Preisträger des von mir initiierten Wettbewerbs „Heimat Almanya – Zeig uns Dein Deutschland“ ausgezeichnet. Viele junge Leute haben mitgemacht. Wir haben sie gefragt: Wie fühlt es sich an, als junge Migrantin oder junger Migrant in Deutschland zu leben? Was bedeutet Heimat, wenn man selbst in Berlin, Frankfurt oder Leipzig geboren ist, die Eltern aber aus Trabzon, Istanbul oder Gaziantep stammen? Wo fühlt ihr euch zu Hause? – Die Jugendlichen haben uns ihre Antwort gegeben: Heimat ist da, wo man sich wohlfühlt. – Das ist so in ihrem Deutschland, in unserem gemeinsamen Deutschland. Mit gemeinsamen Geschichten stärken wir das Wirgefühl. Aus vielen einzelnen Geschichten entsteht eine gemeinsame Geschichte. Es ist die Geschichte unserer Zukunft. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt die Kollegin Aydan Özoðuz von der SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Aydan Özoðuz (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Professorin Böhmer, ich finde, wir sollten diese Debatte nutzen, um an die zu erinnern, die damals zu uns gekommen sind. Mir mutet ein bisschen befremdlich an, dass Sie uns zurufen, wir sollten dem Gesetz zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen zustimmen und es nicht blockieren. Sie und Ihre Kollegen waren es doch bisher, die das Ganze verschleppt haben. Wir fordern schon seit langem ein solches Gesetz. Das war ein eigenartiger Zuruf, der nicht in diese Debatte passt. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Serkan Tören [FDP]: Trotzdem ist es noch im Bundesrat! – Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Ein sehr persönlicher Einstieg in diese Debatte!) Ein Teil deutscher Geschichte liest sich so: In München holten sie uns in einen großen Raum. Jeder von uns hatte eine Startnummer bekommen, ich hatte die Nummer 311, und jetzt drückte man uns einen Zettel in die Hand, auf dem das Ziel stand, wo wir hinfahren sollten. Die anderen Türken waren immer in Gruppen, zu viert oder zu fünft, und ich war die Einzige, die alleine war. Auf meinem Zettel stand Uelzen. … In meinem Abteil fand ich einen Plan, den blätterte ich durch und schaute nach dem Namen „Uelzen“. Das war das Einzige, was ich verstanden hatte. Ich werde in Uelzen arbeiten. Nermin Özdil kam im März 1973 nach Deutschland. Sie war damals eine von mittlerweile 600 000 Menschen, die aus der Türkei nach Deutschland gekommen waren. Sie arbeitete in einer Stoßdämpferfabrik und in einer Schneiderfirma in unserem Land, und dies einige Jahrzehnte. Das Abkommen, über das wir sprechen, jährt sich, wie erwähnt, zum 50. Mal. Die Türkei war nach Italien als erstem Land, 1955, Griechenland und Spanien das vierte Land, mit dem ein solches Anwerbeabkommen geschlossen wurde. Im ersten Jahr, also 1962 – ich denke, auch an so etwas sollte man sich erinnern –, kamen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes knapp 18 000 Türken nach Deutschland. Eine solche Zahl – 18 000 – mutet heute fast ein bisschen niedlich an. Es waren oft harte Tätigkeiten, für die in Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs keine einheimischen Arbeitskräfte gefunden werden konnten. Es ist diesen Menschen nicht allzu oft für das gedankt worden – ich fand sehr schön an der Rede von Professor Böhmer, dass sie es getan hat –, was sie für Deutschland getan haben. Das vielzitierte Wirtschaftswunder Deutschlands wäre nämlich ohne ihre Mithilfe sicherlich nicht vollendet worden. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deswegen danke ich ihnen sehr und drücke im Namen der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten meine Anerkennung aus. Viele dieser ersten Gastarbeiter sind inzwischen verstorben; auch Nermin Özdil, von der ich berichtete – sie hat mir einmal ihre Geschichte erzählt –, lebt nicht mehr. Die meisten haben ihre Geschichten leider nie erzählt, häufig nicht einmal den eigenen Kindern. Daher ist es so wertvoll, dass in den vergangenen Jahren Schriftstellerinnen und Schriftsteller, Regisseurinnen und Regisseure, Journalistinnen und Journalisten recherchiert und dokumentiert haben. Einer der größten Erfolge war der Film Almanya der Schwestern Yasemin und Nesrin Samdereli, mit dem sie ein größeres Publikum erreicht haben. Ich glaube, sie haben ihrem Publikum das nahegebracht, was der vielzitierte Satz von Max Frisch: „Wir riefen Arbeitskräfte, und es kamen Menschen“, wirklich bedeutet. Meines Erachtens wurde dieser Teil der deutsch-türkischen Lebensgeschichten zu wenig dokumentiert. Vielleicht ist das eine Anregung, es doch mehr zu tun. Die größte Zuwanderungswelle erlebte die Bundesrepublik im Jahr 1973. Die Arbeitsmigranten übernahmen Jobs als un- oder angelernte Arbeiter in der Landwirtschaft, auf dem Bau, in der Stahl- und Automobilindustrie sowie im Bergbau. Interessanterweise wird meistens nur der Bergbau erwähnt; aber es war ein breiteres Feld. Die Arbeitsmigranten wurden meist in Wohnbaracken untergebracht. Die ursprünglich geplante maximale Aufenthaltsdauer von zwei Jahren wurde dann entfristet, weil es die Arbeitgeber hier in Deutschland waren, die nicht damit einverstanden waren, die Leute anzulernen und sie nach zwei Jahren wieder wegzuschicken, um neue Arbeitskräfte zu bekommen. Diese Arbeitgeber haben damals dafür gesorgt, dass das Rotationsprinzip aufgegeben wurde. Meine Eltern waren keine Gastarbeiter. Sie waren Unternehmer. Sie kamen schon in den 50er-Jahren immer wieder nach Deutschland. Sie haben dieses Land häufig besucht, bevor sie hierher siedelten, und sie gehörten damit zu den ungefähr 7 000 türkischen Staatsbürgern, die schon vor der Anwerbung von Gastarbeitern hier waren. Auch in den 70er- und 80er-Jahren sind Menschen aus vollkommen unterschiedlichen Beweggründen hierhergekommen, meist im Familiennachzug, wie wir wissen, als Studenten, als Flüchtlinge. Die Differenziertheit von Lebensentwürfen zu verstehen und diese nicht pauschal über ethnische Herkünfte oder gar über Religionszugehörigkeiten zu definieren, das sehe ich als eine der ganz großen Aufgaben für unsere Zukunft an; denn das schaffen wir bisher irgendwie noch nicht. Johannes Rau sagte im Jahr 2000 – Zitat –: Wir brauchen einen breiten Konsens über Integration und Zuwanderung. Das ist schon elf Jahre her. Darum bitte ich alle, die in unserer Gesellschaft Auftrag und Stimme haben: Streiten Sie über den besten Weg zu diesem Ziel. Aber so, dass weder Angst geschürt noch Illusionen geweckt werden. Dieses Ziel haben wir noch nicht erreicht, besonders was das Erste angeht. Leider wird häufig mit dem Schüren von Ängsten gearbeitet, wenn es um Integration geht. (Beifall bei der SPD) Politisch ist für eine Kultur der Anerkennung und als starkes Signal gerade für das deutsch-türkische Zusammenleben der Schritt hin zu echter doppelter Staatsangehörigkeit für uns Sozialdemokraten längst überfällig. (Widerspruch bei Abgeordneten der CDU/ CSU) Ich glaube, das haben sich gerade die Älteren lange für ihre Kinder gewünscht. Es ist schon ein Armutszeugnis, dass das 50 Jahre nach Abschluss des Anwerbeabkommens immer noch nicht möglich ist; die Reaktionen aus der Union zeigen, an wem es liegt. Es ist schade, dass einst Zugewanderte, die mittlerweile im Rentenalter sind, einen Einbürgerungstest durchlaufen sollen, in dem sie solche Fragen beantworten sollen wie die, welche Ausländer in der DDR gelebt haben oder was behördlich zu tun ist, wenn man einen Hund verschenken möchte. Ich glaube, das könnten wir uns so langsam sparen. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Die Aufgabe, die 56 Jahre nach der ersten Anwerbung von Gastarbeitern und 50 Jahre nach Abschluss dieses deutsch-türkischen Abkommens vor uns liegt, heißt: Wie wachsen wir zu einer solidarischen und starken Gesellschaft zusammen? Ich ende mit einem Satz von Johannes Rau: Es kommt nicht auf die Herkunft des Einzelnen an, sondern darauf, dass wir gemeinsam die Zukunft gewinnen. Danke schön. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Kollege Serkan Tören von der FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Serkan Tören (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der 30. Oktober 1961 markiert, geschichtlich betrachtet, den Beginn der Arbeitsmigration in die Bundesrepublik Deutschland. An diesem Tag wurde das Anwerbeabkommen zwischen Deutschland und der Türkei unterschrieben. Zu diesem Jahrestag gibt es unterschiedlichste Veranstaltungen. Mit dem Kollegen Marco Buschmann, der hier rechts sitzt, haben wir uns Gedanken darüber gemacht, was wir anlässlich dieses Tages aus dem Parlament heraus machen können. Ich bin froh darüber, dass wir uns auf diesen Tagesordnungspunkt heute verständigt haben. Rund 2,5 Millionen Menschen mit türkischen Wurzeln leben in Deutschland. Knapp 1 Million davon sind mittlerweile deutsche Staatsangehörige. In den 60er-Jahren wurden Menschen aus der Türkei eingeladen, um hier zu arbeiten. Sie waren tätig in der Schwerindustrie, im Bergbau unter Tage und in der Stahlindustrie. Die türkischen Migranten der ersten Stunde haben unser Land mit aufgebaut und unseren Wohlstand mit begründet. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Diese Menschen haben Offenheit bewiesen. Sie hatten Durchhaltevermögen, sie hatten Leidenschaft und viel Mut. Danke, dass Sie gekommen sind, sich mit Ihrem Fleiß und Ihrer Kraft für unser Land eingesetzt haben, und danke, dass Sie auch geblieben sind! (Beifall im ganzen Hause) Zur aktuellen Situation muss man natürlich auch das erwähnen, was vielleicht nicht so gut funktioniert hat. Beispielsweise haben 38 Prozent der Jugendlichen türkischer Herkunft keine Ausbildung. Mit 21 Prozent sind türkischstämmige Männer am häufigsten von Arbeitslosigkeit betroffen. Aber es gibt auch viele positive Entwicklungen, die leider allzu oft unter den Tisch fallen. So machen aktuell rund 23 Prozent der Frauen türkischer Herkunft das Abitur – gegenüber 18 Prozent der Gesamtgruppe. Im Zeitraum von 1980 bis 1996 nahm die Gesamtzahl türkischer Studentinnen um das 9,5-Fache zu. Viele türkischstämmige Migranten nutzen seit langem die wirtschaftlichen Chancen der Selbstständigkeit, die sich hier in Deutschland bieten. Im Großen und Ganzen, so muss man sagen, ist die Zuwanderung aus der Türkei eine Erfolgsgeschichte für uns alle. (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Daran anknüpfend müssen wir in die Zukunft schauen. Unser Ziel ist ein erfolgreiches Miteinander. Dazu müssen alle mitwirken: einheimische und Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Mit Blick auf die Türkei heißt es: Umdenken! Deutschland braucht qualifizierte Zuwanderer, und das ist keine Frage von Hautfarbe oder Religion. Die Türkei ist nicht nur als Handelspartner von immenser Bedeutung für Deutschland; dort gibt es auch ein zunehmendes Fachkräftepotenzial. Das Bildungsniveau steigt stetig an. Viele gut ausgebildete junge Menschen haben Beziehungen zu Deutschland, sind vielleicht sogar mit der Sprache vertraut. Hieran sollten wir anknüpfen und mit Leidenschaft, Mut, Einsatz und Offenheit diese Erfolgsgeschichte deutsch-türkischer Beziehungen fortschreiben. Leidenschaft, Mut, Einsatz und Offenheit, das sind die Eigenschaften, die Einwanderer und Einheimische auch im Jahr 2011 brauchen, um gemeinsam erfolgreich und friedlich miteinander zu leben. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat die Kollegin Sabine Zimmermann von der Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Sabine Zimmermann (DIE LINKE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Deutschland spricht man gern von deutschen Tugenden. Man spricht auch gern vom deutschen Wirtschaftswunder oder von Deutschland als Exportweltmeister. Allzu oft vergisst man dabei, dass die Hebung der Bundesrepublik Deutschland aus den Ruinen des Zweiten Weltkrieges und das Fundament der wirtschaftlichen Entwicklungen der Nachkriegsjahre von Menschenhand erarbeitet wurden, von Menschen, die noch heute oft nicht an den Früchten ihrer Arbeit teilhaben dürfen. 50 Jahre deutsch-türkisches Anwerbeabkommen – da ist es Zeit, Bilanz zu ziehen. Diese Bilanz stellt die Feierlaune gerade aufseiten der bisherigen Bundesregierungen erheblich infrage. Denn wenn die Einwanderung aus der Türkei als Erfolgsgeschichte dargestellt werden kann, dann nicht wegen, sondern trotz der herrschenden Migrations- und Integrationspolitik. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Deshalb möchte ich im Namen der Fraktion Die Linke den vielen türkischen Migrantinnen und Migranten für ihre Lebensleistung danken, mit der sie maßgeblich mitgeholfen haben, ein Wohlfahrts- und Sozialstaatsmodell aufzubauen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die daraus erwachsenen sozialen Mindestsicherungen haben ihnen die Bundesregierungen aber gezielt vorenthalten. Am 23. Januar 1971 hieß es im Handelsblatt: Der nicht integrierte, auf sehr niedrigem Lebensstandard vegetierende Gastarbeiter verursacht relativ geringe Kosten von vielleicht 30 000 DM. Bei Vollintegration muß jedoch eine Inanspruchnahme der Infrastruktur von 150 000 bis 200 000 DM je Arbeitnehmer angesetzt werden. Hier beginnen die politischen Aspekte des Gastarbeiterproblems. Jahrzehntelang basierte die offizielle Politik der Bundesregierungen darauf, den Betroffenen politische und soziale Rechte zu verweigern: Integrationshilfen oder Sprachkursangebote – Fehlanzeige; stattdessen Ausweisungsdrohungen und sogenannte Rückkehrförderung. 1988 legte der damalige Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann von der CSU einen Gesetzentwurf vor, wonach ein Ausländer, der sich gut integriert hat, die Aufenthaltserlaubnis verliert. Die Begründung war, dass er durch seine Integration zeige, dass er nicht rückkehrwillig sei. Das ist völlig unverständlich. (Beifall bei der LINKEN – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Hört! Hört!) Wenn auch heute gerade türkische Migrantinnen und Migranten überdurchschnittlich oft keinen Schul- und Berufsabschluss haben – das haben wir vorhin schon gehört –, dann ist dies nicht zuletzt auch eine Folge von 50 Jahren Diskriminierung und Dequalifizierung. Rolf Weber von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände brachte es 1971 im Spiegel auf den Punkt: Kein deutscher Arbeitgeber beschäftigt Ausländer, um damit Bildungs- oder Entwicklungspolitik zu betreiben. In erster Linie interessiert ihn die Arbeitskraft und was sie für den betrieblichen Produktionsprozeß zu leisten imstande ist. Auch die Bundesregierungen hatten an sozial- und bildungspolitischen Angeboten für die Migrantinnen und Migranten keinerlei Interesse – als hätte sich seit 1912 nichts geändert. Am 23. Februar 1912 sagte Karl Liebknecht im Deutschen Reichstag: Sie wollen die ausländischen Arbeiter in Deutschland, aber sie sollen in Deutschland Sklaven sein … Meine Damen und Herren, die aktuellen Zahlen vom Statistischen Bundesamt zum Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut kommen einer Bankrotterklärung der unsozialen Politik der letzten Jahrzehnte durch Konservative und Liberale, aber auch durch Sozialdemokraten und Grüne gleich. Diese trifft die Migranten aufgrund der rechtlichen Benachteiligung und strukturellen Diskriminierung in besonderem Maße. Aber auch Berichte der Bundesregierung wie der 8. Lagebericht, der Migrationsbericht, das Working Paper 36 „Migranten am Arbeitsmarkt in Deutschland“ und andere zeigen die Folgen von Ausgrenzung und Diskriminierung. Obwohl die wesentlichen Handlungsfelder und die Knackpunkte seit Jahrzehnten bekannt sind, hat sich im Leben der meisten Migranten kaum etwas bis gar nichts verändert. Wie auch? Der Bundesregierung geht es gar nicht um die soziale Integration. Sonst würde sie dafür sorgen, dass das vorhandene Geld in massive Ausbildungs-, Bildungs- und Arbeitsmarktförderung fließt (Beifall bei der LINKEN) statt in milliardenschwere Bankenrettungspakete. Keine gute Nachricht also zum 50. Jahrestag der Unterzeichnung des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens. Der Bundesregierung sind die Rechte türkischer Staatsangehöriger egal. Auf diese kurze Formel lässt sich die Politik der Regierung gegenüber türkischen Migrantinnen und Migranten bringen. Will sie dies ändern, müssen Ausgrenzung und Diskriminierung endlich ein Ende haben. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Kollege Memet Kilic von Bünd-nis 90/Die Grünen. Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße sehr, dass wir den 50. Jahrestag des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens im Plenum des Deutschen Bundestags mit einer besonderen Veranstaltung würdigen. Obwohl wir mutig nach vorne schauen können, liebe Frau Böhmer, muss zu diesem Anlass auch ein kritischer Blick auf die Integrationspolitik erlaubt sein. Als türkischstämmiger Bundestagsabgeordneter erlaube ich mir, sowohl als Einwanderer, aber auch als Repräsentant des deutschen Volkes zu sprechen. Ich möchte gleich am Anfang meiner Rede festhalten, dass es viele gute Gründe gibt, trotz aller Schwierigkeiten, die wir gemeinsam erlebt haben, uns gegenseitig Dank auszusprechen. Die Einwanderinnen und Einwanderer aus der Türkei haben ihre Jugend und Gesundheit in den Aufbau und Ausbau unseres Landes investiert, haben unter schwierigsten Bedingungen gearbeitet und ungeliebte Tätigkeiten ausgeübt, für die sie keine hohen Löhne erhalten haben. Wir bedanken uns für den Fleiß und die Bescheidenheit der türkischen Einwanderer der ersten Generation und für ihre hervorragenden Leistungen: Danke. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Aydan Özoðuz [SPD]) Immer wieder gab es in Krisensituationen Schuldzuweisungen gegen Einwanderer. Sie wurden zu Sündenböcken der unfähigen Politik gemacht. Im November 1973 wurde die Anwerbestoppverordnung erlassen. Ende der 70er-Jahre überboten sich CDU/CSU und SPD bei der Das-Boot-ist-voll-Politik nach dem Motto: Wer geht härter gegen Einwanderer vor? 1982 sagte Helmut Schmidt gegenüber der Zeit: Mir kommt kein Türke mehr über die Grenze. – Acht Jahre später kam Memet Kilic über die Grenze. 1983 wurde das sogenannte Rückkehrförderungsgesetz verabschiedet, um älter gewordene Einwanderer loszuwerden. Nach der Wiedervereinigung nahm die Das-Boot-ist-voll-Politik überhand. Die Folgen waren verheerend. In Rostock, Hoyerswerda und Lichtenhagen wurden Flüchtlingsheime in Brand gesteckt. In Mölln und Solingen wurden türkischstämmige Immigranten verbrannt. – Dies sind die Schattenseiten, die neben den prekären Lebenssituationen wie den alltäglichen Diskriminierungen den Einwanderern in Deutschland das Leben schwer gemacht haben. Dafür muss man sich entschuldigen. Als es in der Türkei 1971 und 1980 zu Militärputschen kam, haben viele politisch Verfolgte in Deutschland Schutz für sich und ihre Kinder gefunden. Dafür muss man sich bedanken. Viele Menschen haben eine Arbeitsstelle gefunden. Herzlichen Dank dafür. Im Jahr 2000 wurde die sogenannte Kinderstaatsangehörigkeit eingeführt, damit die Kinder von Einwanderern, die in der dritten und vierten Generation in unserem Land geboren werden, nicht als Ausländer, sondern als Staatsbürger unseres Landes aufwachsen können. Herzlichen Dank dafür. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir müssen aus der Vergangenheit lernen und mutig in die Zukunft schauen. Es gibt noch Baustellen, die dringend angepackt werden müssen. In erster Linie muss unser Bildungssystem so ausgestaltet werden, dass die Schulerfolge der Kinder weder vom Portemonnaie noch von der Herkunft ihrer Eltern abhängen. Des Weiteren müssen Einbürgerungen unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit erleichtert und das kommunale Wahlrecht auch auf Nicht-EU-Bürger erweitert werden. Dies hat schon der erste Ausländerbeauftragte, Heinz Kühn, gefordert. Es ist ein Armutszeugnis für die Politik, dass das Heinz-Kühn-Memorandum nach 32 Jahren immer noch auf dieselben offenen Baustellen hinweist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Schließlich muss Deutschland die europarechtlichen Vorgaben beachten. Das bedeutet zum einen Visafreiheit für türkische Staatsangehörige. Das bedeutet zum anderen, dass Deutschkenntnisse nicht mehr zur Bedingung für den Ehegattennachzug gemacht werden dürfen. Ein gutes Miteinander ist von allen Seiten gewünscht. Dies erfordert aber auch ein entsprechendes gesellschaftliches Klima. Wir brauchen endlich – nach mehr als 50 Jahren Anwerbeabkommen – ein Wirgefühl. Wir können unsere Schwierigkeiten gemeinsam in die Hand nehmen und bewältigen. Wir sind eine Gesellschaft. Unser Schicksal ist untrennbar mit dem Schicksal unseres schönen Landes, der Bundesrepublik Deutschland, verbunden. Deutschland ist auch unser Land. Als Einwanderer stehen wir dazu, und als Deutsche finden wir das gut. Bitte mehr Mut und Optimismus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Kollege Reinhard Grindel von der CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Reinhard Grindel (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der 50. Jahrestag des Anwerbeabkommens mit der Türkei ist auch für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein guter Anlass, den positiven Beitrag zu würdigen, den unsere türkischen Mitbürger zum wirtschaftlichen, aber auch sozialen Wohlstand in unserem Land geleistet haben. Frau Özoðuz hat die unterschiedlichen Wege und die unterschiedlichen Gruppen von türkischen Mitbürgern beschrieben, die zu uns gekommen sind. Es ist wahr: Darunter gibt es auch Flüchtlinge, die bei uns geblieben sind, obwohl sie vielleicht kein Recht dazu gehabt haben. Aber das ist eben nicht die Mehrheit. Die Mehrheit ist zu uns gekommen, weil wir sie – und damit auch ihre Familien – zu uns geholt haben. Es ist richtig, dass diese Menschen oftmals Arbeiten verrichtet haben, für die sich keine deutschen Arbeitnehmer gefunden haben. Deshalb sage ich: Auch für unsere Fraktion ist dieser Jahrestag Anlass zur Dankbarkeit gegenüber unseren türkischen Mitbürgern. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zu Recht werden in diesen Tagen viele erfolgreiche Zuwanderungsgeschichten in den Medien erzählt. Das zeigt auch, welche große Bedeutung eine gute berufliche Perspektive für eine erfolgreiche Integration hat. Gleichzeitig hören wir von einer wachsenden Zahl junger Türkinnen und Türken, die unser Land auch deshalb verlassen, weil sie – wahrscheinlich zu Recht – den Eindruck haben, dass sie wegen ihres Migrationshintergrundes nicht die beruflichen Chancen bekommen, die sie aufgrund ihrer Ausbildung verdienen. Deswegen will ich mit allem gebotenen Nachdruck festhalten: Wir müssen begreifen, dass wir uns nicht allein deshalb für Integration einsetzen, weil wir eine soziale Verantwortung gerade gegenüber den nachfolgenden Generationen der türkischen Arbeitnehmer haben, die vor 50 Jahren angeworben wurden; sondern im Kern geht es um die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Es ist unser ureigenstes Interesse – gerade angesichts der demografischen Entwicklung –, dass alle ausländischen Mitbürger in unserem Land eine gute Perspektive haben, weil nur so unser Land eine gute Perspektive haben wird. Mein Appell geht deshalb insbesondere an die vielen türkischen Unternehmer, die es in Deutschland geschafft haben: Sorgen Sie dafür, dass auch andere es schaffen! Es ist so, dass die Ausbildungsquote bei den Unternehmen, die von türkischen Mitbürgern geleitet werden, leider unter dem Durchschnitt liegt. Das muss besser werden. Es muss mehr ausgebildet werden. Das Thema Integration steht heute ganz oben auf der politischen Agenda. Der Vorwurf ist berechtigt, dass das viele Jahre – um nicht zu sagen: Jahrzehnte – nicht der Fall war. Viele Deutsche gingen von einem nur vorübergehenden Aufenthalt aus. Aber auch viele unserer türkischen Mitbürger haben das lange Zeit so gesehen. Ich kann mich entsinnen – mein Kollege Franz Josef Jung hat eben daran erinnert –, dass die Bemühungen, in den Schulen intensiv Deutschkenntnisse zu vermitteln, von unterschiedlichen politischen Gruppen als Zwangsgermanisierung angesehen wurden und es manchmal noch zum Konzept gehörte, den Jüngeren zu sagen: Bewahrt doch die Heimatsprache! Jetzt hat das Thema Integration eine neue Dynamik erfahren. Die Integrationsbeauftragte, Staatsministerin Böhmer, hat zu Recht darauf hingewiesen. Ich glaube, es war richtig, dieses Amt dem Bundeskanzleramt zuzuordnen. Damit haben wir deutlich gemacht: Integration ist für uns eine Querschnittsaufgabe; es ist aber auch Chefsache. Es wurden wichtige Themen angegangen: die Integrationskurse und das Gesetz zur Anerkennung von Abschlüssen, mit dem wir die Qualifikationsschätze unserer ausländischen Mitbürger heben wollen. Das sind ganz konkrete Maßnahmen, mit denen wir den Menschen vonseiten des Bundes wirklich helfen wollen. Frau Özoðuz, Sie haben als einzige Forderung das Thema doppelte Staatsbürgerschaft angesprochen. Das hat mich deshalb überrascht, weil Ihr Förderer, der Parteivorsitzende Gabriel, nach einem unwidersprochenen Bericht der FAZ am Montag im SPD-Präsidium gefragt hat, ob die Neuauflage der Debatte über die doppelte Staatsbürgerschaft nicht reichlich rückwärtsgewandt sei. (Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und was hat er geantwortet?) Er ging noch weiter. Er hat erklärt, die SPD habe zu lange ein paternalistisches Verhältnis zu den Migranten gepflegt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wo Herr Gabriel recht hat, hat er recht. (Aydan Özoðuz [SPD]: Ja, er wollte die doppelte Staatsbürgerschaft!) Es war die Bundeskanzlerin Angela Merkel, die zu Integrationsgipfeln in das Kanzleramt eingeladen hat, wo – ich finde, das ist ein wichtiger Ansatz – nicht über die, sondern ganz bewusst mit den Menschen mit Migrationshintergrund diskutiert wurde. Wir haben immer wieder junge Migranten – Sie haben das in Ihrer Regierungszeit nicht gemacht – zu Diskussionen im Kanzleramt über ihre Lebensperspektiven in unserem Land eingeladen, auch um ein deutliches Signal zu setzen, dass wir nicht über sie, sondern mit ihnen reden wollen. Wir wollten damit gerade auch für jüngere Migranten, die aufgrund der Optionsregelung oftmals deutsche Staatsbürger sind, das Signal setzen – ich sage das hier mit Blick auf die eine oder andere Rede von Herrn Erdoðan –: Ihr Regierungschef ist Angela Merkel und niemand anders. (Aydan Özoðuz [SPD]: Und dann müssen sie sich entscheiden, ob sie es bleibt oder nicht!) Auch das muss festgehalten werden. Lassen Sie mich kurz zu zwei Bereichen kommen, in denen wir die Integrationsbemühungen meines Erachtens deutlich verstärken müssen: zu den Kindertagesstätten und zum Ehrenamt. Nahezu jedes zweite Kind, das heute geboren wird, hat einen Migrationshintergrund. Wir brauchen alle Kinder; wir können kein einziges am Wegesrand stehen lassen. Insofern kommt den Kindertagesstätten eine zentrale Bedeutung zu. (Zuruf der Abg. Katja Mast [SPD]) – Weil ein Zwischenruf mit der Frage kam, was wir konkret täten: Wir haben gerade ein 400-Millionen-Euro-Programm des Bundes zur speziellen Sprachförderung in Kitas aufgelegt. – Den Kindertagesstätten kommt deswegen eine zentrale Bedeutung zu, weil man dort die Erziehungsleistungen der Eltern unterstützen kann, wenn das zum Beispiel in sprachlicher Hinsicht notwendig ist, damit alle Kinder, wenn sie in die Schule kommen die gleichen Startbedingungen haben. Gleiche Startbedingungen sind die entscheidende Voraussetzung dafür, dass das vermieden wird, was im Zusammenhang mit dem beruflichen Scheitern junger türkischer Mitbürger zu Recht beschrieben worden ist. In den ersten fünf Lebensjahren werden die wesentlichen Weichen gestellt. Da müssen wir mit sprachlichen und anderen Maßnahmen konkret helfen und gute Perspektiven schaffen. Ich bin dafür, dass wir mehr dafür tun, dass sich gerade auch Türken ehrenamtlich in unseren Vereinen betätigen, und zwar nicht nur bei Türkiyemspor, sondern auch bei der Eintracht oder bei Viktoria, als Trainer, Betreuer, Schiedsrichter oder eben auch im Vorstand, als Schatzmeister oder Vorsitzender. Weil ich aus dem ländlichen Raum komme, will ich gern hinzufügen: Es gibt noch viel zu wenige türkischstämmige Schützenkönige (Aydan Özoðuz [SPD]: In Bayern gibt es einen!) und Mitglieder in Freiwilligen Feuerwehren. Auch das gehört dazu: Menschen im Ehrenamt, die gemeinsam Integration erfahren und im wahrsten Sinne des Wortes Schulter an Schulter mit Menschen mit Migrationshintergrund zusammenarbeiten. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Herr Grindel, kommen Sie bitte zum Schluss. Reinhard Grindel (CDU/CSU): Integration muss im Staat und in der Zivilgesellschaft gelingen. Wir von der Union leisten unseren Beitrag dazu. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt der Kollege Josip Juratovic von der SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Josip Juratovic (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Grindel, ich kann Sie beruhigen: Ich war einmal Schützenkönig. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Manfred Grund [CDU/CSU] – Nicolette Kressl [SPD]: Bravo! – Gegenruf des Abg. Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Er ist aber nicht Türke! Er ist Kroate!) Das vor 50 Jahren geschlossene Anwerbeabkommen mit der Türkei ist ein bedeutender Teil unserer deutschen Einwanderungsgeschichte. Somit ist es auch ein bedeutender Teil des deutschen Wirtschaftswunders. Es waren die sogenannten Gastarbeiter aus aller Herren Länder, die Deutschland gemeinsam mit den deutschen Kolleginnen und Kollegen teilweise unter schwierigsten Bedingungen wirtschaftlich zu einer der erfolgreichsten Gesellschaften der Welt gemacht haben. Dafür gebühren ihnen unser Respekt und unsere Anerkennung. Die Menschen kamen zu uns zunächst als Gastarbeiter. Sie kamen im jungen Alter, oftmals mit traurigen Geschichten aus ihrer Heimat, die sie aus wirtschaftlichen, familiären oder politischen Gründen verlassen mussten. Zu lange dachte die deutsche Gesellschaft, dass die Gastarbeiter in ihre Heimat zurückkehren würden; das dachten leider auch viel zu viele der Gastarbeiter. Ich selbst habe eine klassische Gastarbeiterkarriere durchlebt: Nach einer Ausbildung zum Kfz-Mechaniker habe ich sieben Jahre lang als Lackierer am Fließband gearbeitet und dort Integration gelebt. Denn mit mir arbeiteten kaum Deutsche, sondern hauptsächlich Gastarbeiter. Ich wurde vom Gastarbeiter zum Ausländer, dann zum Migranten und schließlich zum Deutschen mit Migrationshintergrund, (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) dabei wollte ich eigentlich immer nur ein Mensch sein. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP) In der Geschichte der Gastarbeiter war Integration viel zu lange nicht vorgesehen. Doch spätestens seit die Kinder und Enkelkinder der Gastarbeiter hier geboren wurden, ist auch Deutschland zu ihrer Heimat geworden. In Deutschland aber galt das Motto „Man hat sich gefälligst anzupassen“; andere wiederum warben für mehr Toleranz. Doch Integration ist mehr als nur Anpassung oder Toleranz. Erst unter Rot-Grün wurde akzeptiert, dass wir hier tätig werden müssen. Erst dann wurde anerkannt, dass Deutschland, wie fast alle anderen europäischen Staaten, ein Einwanderungsland ist. Anfänglich kam es hier zu sehr irritierenden Reaktionen, vor allem aus dem konservativen Lager, zum Beispiel mit der Debatte um Leitkultur. Es wurde sogar behauptet, dass Multikulti gescheitert sei. Aber Multikulti ist doch Realität, zum Beispiel in unseren Fußgängerzonen: Neben dem Dönerstand befindet sich ein italienischer Modeladen, holländische Blumen werden verkauft, und im Radio wird überwiegend Musik mit Texten in englischer Sprache gespielt – um nur ein paar Klischees zu benennen. Das heißt nicht, dass es beim Zusammenleben keine Probleme gibt; aber es heißt, dass wir an dieser Realität nicht vorbeikommen. Wir müssen vor allem verstehen: Integration ist mehr als nur Sprachkenntnisse. Integration bedeutet vor allem Identifikation, und zwar von beiden Seiten; denn Migration verändert unsere Gesellschaft, und zwar fortdauernd. Mit dieser sich im ständigen Veränderungsprozess befindenden Gesellschaft müssen sich alle identifizieren, die hier leben: aufnehmende Gesellschaft und Migranten. In der Integrationspolitik geht es nicht nur um juristische Feinheiten, sondern um Integration mit dem Herzen, die zu der von mir geforderten Identifikation führt. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Johannes Vogel [Lüdenscheid] [FDP]) Daran müssen wir unsere Politik ausrichten, und dafür müssen wir die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Ich nenne als Beispiel die Debatte um die Staatsangehörigkeit. Die Staatsbürgerschaft hat für die Migranten eine hohe symbolische Bedeutung. Sie ist eine Anerkennung für die Lebensleistung im Sinne von: „Ja, du gehörst zu uns.“ Es darf nicht darum gehen, entweder nur die deutsche oder eine andere Staatsbürgerschaft zu haben. Auch bei der Visavergabe brauchen wir mehr Herz. Im Petitionsausschuss habe ich oft Fälle, in denen Kindern der Familiennachzug verwehrt wird, oder Fälle, in denen Familien ihre Verwandten nicht zu sich nach Deutschland einladen dürfen. Wir müssen Integrationspolitik mit Herz und Verstand machen. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Identifikation schafft man nicht nur mit juristischen Paragrafen, sondern indem wir ein Klima der Empathie aufbauen. Nur dann wächst zusammen, was zusammen gehört, nicht nur Ost und West, sondern auch Deutsche und Migranten in unserer gemeinsamen Heimat Deutschland. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Jetzt hat der Kollege Johannes Vogel von der FDP-Fraktion das Wort. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte meinen beiden Kollegen Serkan Tören und Marco Buschmann für die Initiative danken, dass wir heute diese Debatte führen. Es ist gut, dass wir der 50 Jahre Anwerbeabkommen gedenken; denn das war der Beginn einer Einwanderungswelle, die unser Land wie kaum eine andere geprägt, aber auch bereichert hat. Deutschland ist schon immer ein Einwanderungsland gewesen. Das ist keine neue Erfahrung für uns Deutsche. Vor 300 Jahren sprach ein Viertel der Berliner fließend Französisch, und Thomas de Maizière ist heute Bundesminister der Verteidigung. Vor 100 Jahren sprach eine halbe Million Menschen im Ruhrgebiet fließend Polnisch, und Deutschland wurde 1974 mit einem Grabowski im Kader Weltmeister. Heute sprechen 2 Millionen Menschen in Deutschland die türkische Sprache, und wir alle hoffen, dass Deutschland mit Mesut Özil bald Europameister wird. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es ist wichtig, dass wir uns vergegenwärtigen, dass Deutschland eine lange und erfolgreiche Einwanderungsgeschichte hat, weil wir in einer Zeit leben, in der uns junge türkischstämmige Mitbürger leider in Richtung Türkei verlassen und in der wir den klügsten Köpfen der Welt endlich den roten Teppich ausrollen müssen. Ich glaube, dass Deutschland zu spät verstanden hat, was Max Frisch gesagt hat: Wir riefen Gastarbeiter, und es kamen Menschen. – Ich glaube, dass wir uns das zu spät eingestanden haben. Ich glaube, dass uns das lange den gesellschaftlichen Blick darauf verstellt hat, dass Integrationspolitik konkret gestaltet werden muss, von der Sprachförderung über die Integrationskurse bis hin zum modernen Staatsbürgerschaftsrecht. Mir ist wichtig, zu betonen, dass uns das aber nicht den Blick auf folgende Tatsache verstellen darf: Die türkische Einwanderung, die nach Abschluss des Anwerbeabkommens bald weit über das konkrete Anwerben von Fachkräften hinausging – das war schlicht eine Einwanderungswelle –, ist vor allem eine große Erfolgsgeschichte für unser Land. (Beifall bei der FDP sowie der Abg. Josip Juratovic [SPD], Matthias W. Birkwald [DIE LINKE] und Memet Kilic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, wie viele Erfolgsgeschichten, wie viele Aufstiegsgeschichten es gibt. Schauen wir einmal auf die Zahlen: Es gibt heute 82 000 selbstständige Unternehmer, die entweder die türkische Staatsbürgerschaft oder türkische Wurzeln haben. Sie beschäftigen 400 000 Menschen in diesem Land, erwirtschaften jährlich einen Umsatz von 40 Milliarden Euro und investieren jedes Jahr 8 Milliarden Euro. Ich glaube, diese Zahlen verdeutlichen: Die türkische Einwanderung ist ein entscheidender Teil der Geschichte vom deutschen Wirtschaftswunder und ist auch heute noch für unsere wirtschaftliche Stärke mit verantwortlich. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dass es sich dabei um eine Erfolgsgeschichte handelt – es ist mir wichtig, das zu betonen –, wird aber vor allem abseits der Zahlen deutlich. Ich möchte an dieser Stelle ganz persönlich sagen: Dass sich der Vater meiner Freundin in seinem Heimatdorf an der türkischen Westküste als junger Mann, der in Europa studieren wollte, entschieden hat, über Frankreich nach Deutschland zu kommen, hatte ganz sicher auch damit zu tun, dass es damals eben nicht ungewöhnlich war, als junger Türke nach Deutschland zu gehen. Die Tatsache, dass er das getan hat, dass er seine spätere Frau kennenlernte und meine Freundin geboren wurde, ist für mich ganz persönlich abseits aller Zahlen entscheidend. Ich bin dankbar, dass er sich so entschieden hat, und ich bin dankbar dafür, dass es die türkische Einwanderung nach Deutschland gab, weil sie mir die Liebe meines Lebens beschert hat. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN) An dieser Stelle muss Folgendes einmal gesagt werden – ich denke an meine Freundin, an frühere Mitspieler mit türkischen Wurzeln bei TuRU Wermelskirchen, lieber Kollege Grindel, und die unzähligen türkischen Unternehmer und Vereine, die wir alle kennen; denn es wird nicht nur mir so ergangen sein, sondern Millionen Menschen in diesem Land –: Unser Land wäre heute ärmer, hätte es die türkische Einwanderung nicht gegeben. Ich will mit einem Zitat der Schauspielerin Aylin Tezel, die in dem wunderschönen Film Almanya mitgespielt hat, schließen. Sie hat einmal gesagt, dass ihr in der Integrationsdebatte der liebevolle Blick auf das Ganze fehlt. Ich glaube, sie hat recht – noch. Deshalb würde ich mich freuen, wenn wir alle über diese Debatte hinaus den kommenden Sonntag – das ist der 30. Oktober 2011 – dazu nutzten, das 50. Jubiläum des Anwerbeabkommens wirklich zu feiern. Wir feiern heute 50 Jahre türkische Anwerbung. Feiern kann man auch, indem man Danke sagt. Deshalb schließe ich mit dem Dank an die vielen Menschen, die nach Deutschland gekommen sind und uns mit zu dem gemacht haben, was wir heute sind, an. Ich glaube, wir alle sollten das tun. Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt hat jetzt der Kollege Stephan Mayer von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! In vier Tagen jährt sich zum 50. Mal der Abschluss des Anwerbeabkommens zwischen Deutschland und der Türkei. Ich möchte zu Beginn gleich darauf hinweisen, dass dieses Abkommen unter einer CDU/CSU-geführten Bundesregierung geschlossen worden ist, insbesondere auf Betreiben des damaligen Wirtschaftsministers Ludwig Erhard. Der Vollständigkeit halber muss man aber auch darauf hinweisen, dass die Initiative von den USA ausging – aus geopolitischen Erwägungen – und von der türkischen Regierung, aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus. Es ist klar festzuhalten: Deutschland, vor allem die deutsche Wirtschaft, hat enorm von der Einwanderung türkischer Gastarbeiter profitiert. Das Wirtschaftswunder war Anfang der 60er-Jahre zwar schon voll im Gange – das hat in den 50er-Jahren begonnen –, aber es ist unzweifelhaft festzuhalten, dass die insgesamt mehr als 800 000 türkischen Gastarbeiter, die im Rahmen des Anwerbeabkommens bis 1973 nach Deutschland gekommen sind, entscheidend mit dazu beigetragen haben, dass sich Deutschland so entwickelt hat, wie es sich entwickelt hat. Deswegen sollten wir an dieser Stelle ein ausdrückliches Wort des Dankes und der Anerkennung an die Adresse der türkischen Gastarbeiter richten. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass unsere türkischen Mitbürger damals auch große Demütigungen und Diskriminierungen erleiden mussten, möchte aber darauf hinweisen, dass auch die türkische Gesellschaft, auch das türkische Volk von diesem Anwerbeabkommen profitiert hat. Ich zitiere Necla Kelek, die vorgestern im Feuilleton der FAZ geschrieben hat: Ein deutscher Arbeitsvertrag war so wertvoll wie ein Lottogewinn. Es gab viermal so viele Bewerber, wie Stellen vermittelt werden konnten. Sie führt in ihrem Artikel aus, dass 1970 ungefähr 10 Prozent der damals 30 Millionen Menschen, die in der Türkei lebten, teilweise oder gänzlich von Überweisungen aus Deutschland profitiert haben. Es kamen Gastarbeiter, sie blieben, gründeten Familien, hatten Kinder und wurden sesshaft. Es gilt auch festzuhalten, dass von den jetzt 3 Millionen in Deutschland lebenden Türken der überwiegende Teil sehr gut bis gut in die deutsche Gesellschaft integriert ist. Es gibt beeindruckende Lebensläufe und Karrieren. Unternehmer, Ärzte, Juristen, Ingenieure, Bankkaufleute und Politiker stammen von unseren türkischen Mitbürgern ab. Lieber Herr Kollege Vogel, ich habe zwar keine türkische Freundin, aber ich habe in meinem Büro derzeit einen Praktikanten, der deutscher Staatsangehöriger ist und dessen Großeltern als Gastarbeiter aus der Türkei eingewandert sind. Er steht kurz vor dem erfolgreichen Abschluss seines Jurastudiums und ist – auch dies ist bemerkenswert – ehrenamtlich engagiert. Er ist Basketballtrainer eines Damenzweitligisten hier in Berlin. Das ist schön. Ich glaube, gerade angesichts dieses 50-jährigen Jubiläums gilt es, die positiven Beispiele gelungener und erfolgreicher Integration stärker ins Bewusstsein zu bringen und in den Vordergrund zu stellen. (Beifall des Abg. Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Aber wir dürfen die Augen nicht vor den Problemen verschließen. Teilweise bilden sich Parallelgesellschaften. Der Anteil der Schulabbrecher ist bei den türkischen Schülern immer noch wesentlich höher als bei den deutschen Schülern; er ist ungefähr doppelt so hoch. Unter den türkischen Mitbürgern ist der Anteil der Arbeitslosen etwa dreimal so hoch. Auch gibt es immer noch – zwar sehr vereinzelt, aber dies ist durchaus nennenswert – Probleme, wenn es um das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung geht. Die Integration gehört ganz oben auf die politische Agenda. Ich bin froh, dass seit 2005, seit die CDU/CSU in der Bundesregierung ist, das Thema Integration nicht nur in Sonntagsreden behandelt wird, sondern auch ganz konkret in aktive Integrationspolitik mündet. (Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das musste jetzt sein!) Dies gilt es an dieser Stelle positiv herauszustellen. Integration darf und kann nie eine Einbahnstraße sein. Wir haben in sehr vorbildlicher, in beeindruckender Art und Weise in den letzten Jahren allein seitens des Bundes über 1 Milliarde Euro für Sprach- und Integrationskurse unter anderem auch für türkische Mitbürger zur Verfügung gestellt. Ich erwarte, dass diese Angebote auch angenommen werden. Es ist schön, dass das 50-jährige Jubiläum des Abschlusses des Anwerbeabkommens zwischen Deutschland und der Türkei in einem großen Festakt am 2. November dieses Jahres in Anwesenheit unserer Bundeskanzlerin, Angela Merkel, und des türkischen Ministerpräsidenten, Tayyip Erdoðan, begangen wird. Ich glaube, dass mit dem sehr würdigen Begehen dieses Jahrestages deutlich wird, dass es traditionell eine enge Freundschaft zwischen unseren beiden Ländern, zwischen unseren beiden Völkern gibt. Ich glaube, wir sollten diesen Jahrestag zum Anlass nehmen, noch stärker darauf hinzuwirken, dass Missverständnisse und Vorurteile abgebaut werden und dass deutlich gemacht wird, dass unsere türkischen Mitbürgerinnen und Mitbürger eine Bereicherung für unser Land darstellen und die Vielfalt unseres Landes erweitern. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Ich schließe die Aussprache. Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 27. Oktober 2011, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 19.29 Uhr) Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Barnett, Doris SPD 26.10.2011 Bülow, Marco SPD 26.10.2011 Caesar, Cajus CDU/CSU 26.10.2011 Daðdelen, Sevim DIE LINKE 26.10.2011 Dörflinger, Thomas CDU/CSU 26.10.2011 Duin, Garrelt SPD 26.10.2011 Gohlke, Nicole DIE LINKE 26.10.2011 Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 26.10.2011 Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2011 Kunert, Katrin DIE LINKE 26.10.2011 Dr. Lauterbach, Karl SPD 26.10.2011 Dr. Lehmer, Max CDU/CSU 26.10.2011 Merkel (Berlin), Petra SPD 26.10.2011 Nietan, Dietmar SPD 26.10.2011 Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 26.10.2011 Dr. Ruppert, Stefan FDP 26.10.2011 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2011 Scheel, Christine BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2011 Seiler, Till BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2011 Voß, Johanna DIE LINKE 26.10.2011 Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 26.10.2011 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 26.10.2011 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 26.10.2011 Zapf, Uta SPD 26.10.2011 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Lothar Binding (Heidelberg), Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Uwe Beckmeyer, Klaus Brandner, Edelgard Bulmahn, Elvira Drobinski-Weiß, Siegmund Ehrmann, Martin Gerster, Angelika Graf (Rosenheim), Michael Groß, Klaus Hagemann, Bettina Hagedorn, Michael Hartmann (Wackernheim), Frank Hofmann (Volkach), Dr. h. c. Susanne Kastner, Fritz Rudolf Körper, Dr. Bärbel Kofler, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Caren Marks, Hilde Mattheis, Aydan Özoðuz, Stefan Rebmann, Dr. Carola Reimann, Sönke Rix, Karin Roth (Esslingen), Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Carsten Schneider (Erfurt), Wolfgang Tiefensee und Heidemarie Wieczorek-Zeul (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat und zum Eurogipfel am 26. Oktober 2011 in Brüssel (Tagesordnungspunkt 1) Unser gemeinsamer Antrag überträgt der Bundesregierung ein Rahmenmandat für die Verhandlungen der Staats- und Regierungschefs der Euro-Zone am 26. Oktober 2011 über die Konkretisierung von Optimierungsmodellen zur European Financial Stability Facility – EFSF. Wir haben uns in diesem Antrag auf einen Rahmen verständigt, der es ermöglichen soll, einen möglichst effizienten Einsatz der Mittel der EFSF zur Stabilisierung der Eurozone sicherzustellen. Wir stimmen diesem Entschließungsantrag zu, weil wir die grundlegende Zielrichtung der Stabilisierung Europas unterstützen. Die Information und Einbindung des Bundestags durch die Bundesregierung ist allerdings nicht mit den Grundsätzen einer angemessenen Parlamentsbeteiligung vereinbar. Unser Entschließungsantrag präjudiziert allerdings keine Festlegung auf die konkrete Ausgestaltung und technische Umsetzung eines oder mehrerer Modelle zur Erhöhung des finanziellen Handlungsspielraums der EFSF, über die wir in den Ausschussberatungen debattiert haben. Ein Modell sieht eine teilweise Besicherung neu emittierter Staatsanleihen vor – Versicherungsoption –; eine weitere Überlegung bezieht sich auf die Gründung einer oder mehrerer Zweckgesellschaften – Fondsoption –, über die eine Risikoteilung zwischen öffentlichen Mitteln der EFSF und privaten Investoren erreicht werden soll. Eine Festlegung auf konkrete Organisationsprinzipien und Funktionsweise der beiden genannten und weiterer Instrumente der EFSF kann auch deshalb nicht erfolgen, weil Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble in den Beratungen des Haushaltsausschusses leider nicht in der Lage war, die Details des Fondsmodells in der erforderlichen Tiefe zu beschreiben und zu erläutern. Eine seriöse Vorbereitung der Entscheidung war angesichts der Komplexität der Sachfragen nicht möglich. Der Beratungsbedarf konnte auch aufgrund der sehr späten Bereitstellung von mehr als 500 Seiten an Text mit Erläuterungen zu den vorgesehenen Regelungen erst im Verlauf der Ausschussberatungen nicht abgedeckt werden. Die Bundesregierung hat im Vorfeld der Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Merkel wesentliche Sachinformationen nur unvollständig und sehr kurzfristig vorgelegt und dabei das Risiko bewusster Fehlinterpretationen und medialer Verwirrung in Kauf genommen. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Viola von Cramon-Taubadel, Katja Dörner, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Ute Koczy, Oliver Krischer, Agnes Krumwiede, Stephan Kühn, Markus Kurth, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Nicole Maisch, Agnes Malczak, Kerstin Müller, Beate Müller-Gemmeke, Ingrid Nestle, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Hermann E. Ott, Lisa Paus, Tabea Rößner, Dorothea Steiner, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Wolfgang Wieland und Dr. Valerie Wilms (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat und zum Eurogipfel am 26. Oktober 2011 in Brüssel (Tagesordnungspunkt 1) Nur drei Wochen nach der letzten Reform der EFSF steht heute erneut eine Ausweitung des Instrumentariums der Europäischen Finanzmarktstabilisierungsfazilität, EFSF, an. In sehr kurzfristig anberaumter Sitzung muss der Bundestag auf der Grundlage sehr kurzfristig verfügbarer Unterlagen darüber entscheiden, ob die EFSF in völlig anderer Weise als bisher tätig werden soll. Damit wird nach den Krisenentscheidungen zur Bankenrettung im Herbst 2008, zu den Griechenland-Hilfen und der Einrichtung des EFSF im Mai 2010 nun wieder unter hohem zeitlichen Druck über Milliardenrisiken entschieden. Dieser Druck ist nicht einer unvorhersehbaren Dynamik der Krise geschuldet. Dieser Druck ist politisch absichtlich herbeigeführt worden. Seit mindestens einem Monat wird unter den Regierungen der Euro-Zone über die effizientere Nutzung oder Hebelung der EFSF diskutiert. Doch im Parlament unterdrückte die Koalition jedwede inhaltliche Auseinandersetzung mit diesen Vorschlägen mit dem Erfolg, dass nun zwischen einer ersten Information der Bundesregierung und der Entscheidung im Plenum nur etwa 24 Stunden liegen. So etwas darf sich ein Parlament nicht gefallen lassen. Es ist richtig, dass nun das Plenum des Bundestages diese Entscheidung trifft. Die Regierungsfraktionen greifen damit die Forderung aus dem Antrag der Grünen Bundestagsfraktion auf, den sie vor vier Tagen noch abgelehnt haben. Die Ausweitung der Handlungsmöglichkeiten der EFSF, indem zusätzliche Investoren hinzugenommen werden, verändert grundlegend den Umgang mit den vom Bundestag gewährten Garantien. Sie vergrößert die Schadenshöhe für den Bundeshaushalt entscheidend, die im Falle einer Umschuldung oder einer Pleite eines Krisenstaates zu tragen wäre – Verlustquote bei Ausfall. Mitglieder der Bundesregierung haben sich zwar aus Angst vor Widerstand in den eigenen Reihen intensiv bemüht, dieses Faktum mit Hinweis auf die unveränderte Höhe des deutschen Garantierahmens von 211 Milliarden Euro zu verschleiern. Parlament und Öffentlichkeit wurden hier gezielt desinformiert, ja getäuscht. Deswegen wurde regelmäßig von „Effizienzsteigerung“ gesprochen, um lediglich die positiven Aspekte des veränderten Ansatzes erkennbar werden zu lassen. Aber es gibt eine solche Effizienzsteigerung ohne eine Veränderung des Risikos nicht. Zudem haben führende Koalitionspolitiker eine Hebelung noch vor kurzem wortgewaltig abgelehnt. Sie müssen nun öffentlich erklären, warum sie ihre Meinung geändert haben, statt hinter verschlossenen Türen das zu beschließen, was sie öffentlich ausgeschlossen haben. Die Diskussion zur Hebelung ist damit ein Beispiel mehr für die vielen „roten Linien“, die ständig definiert und anschließend unter großem Vertrauensverlust in der Bevölkerung überschritten werden. Die Ausweitung der EFSF-Kapazität ist dennoch grundsätzlich richtig. Die EFSF hat derzeit eine Kreditvergabekapazität von 440 Milliarden Euro. Davon gehen 46,5 Milliarden an Portugal und Irland. Mindestens 109 Milliarden Euro sind für Griechenland erforderlich. Zusätzlich werden Mittel für die Bankenrekapitalisierung gebraucht. Diese soll nach den derzeitigen Planungen 100 Milliarden Euro erfordern, von denen ein relevanter Teil, vielleicht 30 Milliarden Euro, über die EFSF bereitgestellt werden muss, weil weder die Banken selbst noch deren Sitzländer die Rekapitalisierung aus eigenen Mitteln aufbringen können. Damit ist klar: Die Kapazität der EFSF reicht bei der bisherigen Herangehensweise nicht, um neuen Herausforderungen zu begegnen. Zum einen ist es nötig, eine wirkliche Schuldenentlastung für Griechenland zulasten der Gläubiger umzusetzen, damit die Schuldenlast Griechenlands wieder tragfähig ist und das Land eine Entwicklungsperspektive bekommt. Wir haben dazu immer eine Orientierung an den Marktwerten gefordert, also derzeit etwa 60 Prozent Abschlag. Wenn man das umsetzen will, ist es nötig, mögliche Auswirkungen auf den Bankensektor in Griechenland selbst und in anderen Ländern und gegebenenfalls auf die Märkte für Staatsanleihen weiterer Euro-Länder abfedern zu können. Eine Vorbedingung für eine wirkliche Umschuldung ist deshalb eine EFSF-Kapazität, die über dem heutigen Volumen liegt. Zum anderen sind seit August diesen Jahres Spanien und insbesondere Italien im Fokus der Finanzmarktakteure. Die Zinsen in beiden Ländern sind gestiegen und konnten nur durch Käufe der Europäischen Zentralbank auf einem vertretbaren Niveau gehalten werden. Dabei sind insbesondere bei Spanien mit einem Schuldenstand, der unterhalb dem der Bundesrepublik Deutschland liegt, kaum Zweifel an der Solvenz vorhanden. Die Krisendynamik setzt beide Länder dennoch der Gefahr einer Spirale aus steigenden Zinsen und sinkender Schuldentragfähigkeit aus, die ohne externe Hilfe in die Insolvenz führen könnte. Italien muss im Jahr circa 380 Milliarden Euro refinanzieren. Allein diese Zahl macht deutlich, dass eine Ausweitung der EFSF-Kapazität nötig ist. Deshalb stimmen wir zu, dass die Bundesregierung Verhandlungen über eine Ausweitung der Kapazität der EFSF mittels sogenannter Hebelung führt und bringen das mit einer Zustimmung zum vorliegenden Entschließungsantrag zum Ausdruck. Richtig ist zwar, dass ohne die vielen Fehler und Verzögerungen, die gerade die Bundesregierung beim Krisenmanagement zu verantworten hat, wir vielleicht nie in die heutige Zwangslage gekommen wären. Richtig ist auch, dass alternative Wege der Stabilisierung der europäischen Finanzmärkte zur Verfügung gestanden hätten oder heute zur Verfügung stünden, wenn man rechtzeitig den Mut zu Vertragsänderungen gehabt hätte. Wir halten nach wie vor eine stärkere haushaltspolitische Koordinierung und die Einführung europäischer Anleihen – Euro-Bonds – für besser als den von den europäischen Regierungen derzeit beschrittenen Weg. Doch für die nächsten Wochen stehen diese Alternativen leider noch nicht zur Verfügung, weil insbesondere die erforderliche haushaltspolitische Kontrolle in den Mitgliedstaaten noch nicht vertraglich vereinbart wurde. Deswegen muss zunächst der bisherige Weg mit einer Ausweitung der EFSF-Kapazität weitergegangen werden. Und wenn der Bundestag der von den Marktakteuren erwarteten Ausweitung der EFSF-Kapazität seine Zustimmung verweigert, droht eine neuerliche massive Zuspitzung an den Finanzmärkten, die alles nur noch schwieriger und teurer machen könnte. Einmal mehr befindet sich die Politik in einer Zwangslage. Tatsache ist aber auch, dass die Bundesregierung bislang auf knapp vier Seiten nur eine grobe Skizze möglicher Wege vorgelegt hat. Sie definieren einen Raum von Möglichkeiten, keine klare Perspektive der nächsten Schritte. Es ist zu befürchten, dass die darin vorgesehenen Varianten der Hebelung teurer und unstabiler sind als alternative Varianten, die von der Bundesregierung ausgeschlossen, aber im Bundestag nie kritisch verglichen wurden. Auch hat die Koalition eine von den Oppositionsparteien im Haushaltsausschuss geforderte Anhörung zur Klärung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten abgelehnt. Teuer könnte die geplante Fondslösung werden, weil den Kapitalmarktakteuren, die Risiken übernehmen sollen, dieses honoriert werden muss. Unklar ist auch, ob die diversen neu zu emittierenden strukturierten Finanzmarktprodukte zu einer Stabilisierung wirklich beitragen oder selbst Quelle von Unsicherheit werden können. Das gilt bei der Versicherungslösung insbesondere dann, wenn sich die Markteinschätzung über das Risiko so entwickelt, dass das abgedeckte Risiko nicht mehr ausreicht. Schließlich ist unklar, ob sich für die verschiedenen Varianten wirklich Investoren finden lassen und ob nicht die Absicherung so großzügig ausgestaltet werden muss, dass die Hebelung relativ gering ausfällt und nur für wenige Monate Atempause verschafft. Klar ist jedenfalls, dass die Hebelung der EFSF nur Übergangslösung in eine anders gestaltete stabilere Lösung sein kann und darf. Auch werden wir kritisch bewerten müssen, welche konkreten Maßnahmen nun auf der Grundlage der heutigen Zustimmung beschlossen werden. Als überzeugte Europäerinnen und Europäer sind wir mit tiefer Sorge erfüllt um die Zukunft und den Bestand des europäischen Einigungsprozesses: Noch nie zuvor befand sich die Euro-Zone und mit ihr die gesamte EU in einer so tiefen Krise, noch nie zuvor stand es um einzelne ihrer Mitglieder sowie um die Gemeinschaft insgesamt so ernst. Und noch immer ist eine nachhaltige Lösung dieser Krise nicht in Sicht, während das Krisenmanagement selbst immer mehr zum Mitverursacher der Krise wird, weil die Koordination vieler Regierungen zügige und klare Entscheidungen unmöglich macht. Die Zustimmung der Menschen zu dem schwierigen Prozess, gemeinsam in Europa einen Weg aus der Krise zu finden, nimmt in einer Reihe von Euro-Ländern ab. Grund dafür sind auch politische Fehlentscheidungen in der Sache, eine politische Kommunikation, die die Menschen gegen die „Retter“ aufbringen muss, und eine inakzeptable soziale Schieflage der Rettungsmaßnahmen. Die Aufforderung des Bundestags, den Richtlinienvorschlag der Kommission für die Finanztransaktionsteuer in den Gremien auf den Weg zu bringen, geht auf grünes Drängen zurück. Wird diese Steuer eingeführt, kann sie zu einer fairen Lastenverteilung beitragen. Weitere Maßnahmen zur Korrektur der sozialen Schieflage in dieser Krise werden darüber hinaus nötig bleiben. Fehler im Krisenmanagement haben auch dazu geführt, dass die Europäische Zentralbank immer mehr in die Rolle des Krisenmanagers der letzten Instanz gedrängt wurde. Es ist deshalb richtig, sie in Bezug auf die Käufe von Staatsanleihen aus dieser Rolle zu befreien – mithilfe einer Ausweitung der EFSF-Kapazität. Falsch wäre es jedoch, sie dafür zu kritisieren, dass sie angesichts der Unfähigkeit der Regierungen auf dem Sekundärmarkt eingegriffen hat, um Schlimmeres zu verhindern. Ebenso falsch wäre es angesichts der großen Unsicherheiten über die weitere Entwicklung, für die Zukunft weitere Maßnahmen dieser Art aus ideologischen Gründen auszuschließen. Die europäischen Banken sind wichtigster Hinderungsgrund für eine mutige, echte und umfassende Beteiligung privater Gläubiger in der griechischen Schuldenkrise und andernorts und außerdem wichtigster Ansteckungskanal für ein Ausbreiten der Krise auf andere Länder. Hier zeigt sich, wie falsch es war, seit 2008 keine konsequente Stärkung der Kapitalbasis vorzunehmen und nach wie vor die Kapitalausstattung an der Kernkapitalquote zu messen, bei der Staatsanleihen aufgrund der Nullgewichtung überhaupt nicht eingehen. Gerade die Bundesregierung hat hier mit ihrer an wenigen deutschen Banken ausgerichteten Politik dazu beigetragen, dass heute erneut staatliche Rekapitalisierungsmaßnahmen bevorstehen. Dieser Fehler darf nun bei der Bankenrettung nicht weitergeführt werden. Es ist falsch, mit einer stärkeren Kapitalausstattung bis Ende Juni 2012 zu warten. Ebenso falsch ist es, die Rekapitalisierung an den Kernkapitalquoten auszurichten. Würden die Marktwerte der Staatsanleihen weiter fallen, würden die Kernkapitalquoten rapide fallen, sodass bald die nächste Rettung notwendig wäre. Nötig ist zumindest ergänzend eine Mindestkapitalausstattung im Verhältnis zur gesamten Bilanzsumme als ein ungewichtetes Maß – leverage ratio. Schließlich ist zu befürchten, dass viele Institute eigenständig nicht in der Lage sein werden, die notwendige Eigenkapitalerhöhung durchzuführen. Sollte dann eine Rekapitalisierung mit Unterstützung der EFSF durchgeführt werden, würde das die jeweilige nationalstaatliche Schuldenquote erhöhen und so eine neuerliche Verschärfung der Staatsschuldenkrise verursachen – so wie bereits in Irland die Inanspruchnahme der EFSF nur aufgrund der Bankenrettung erforderlich war. Viele Menschen sind zu Recht entsetzt, dass nach 2008 die Politik schon wieder bzw. immer noch von den Finanzmärkten getrieben ist. Die Spitzengehälter an der Wall Street sind so hoch wie vor Ausbruch der Krise, die Konzentration von Einkommen und Vermögen hat weiter zugenommen, die Banken sind größer denn je zuvor. Das widerspricht den Ankündigungen von vor drei Jahren. Es braucht daher einen neuen Impuls für eine grundlegende Neuausrichtung der Finanzmärkte. Die Bundesregierung lässt dies bisher vermissen. Wir Grünen fordern deshalb, endlich die Problematik der Großbanken – too big to fail, too interconnected to fail – auch in Deutschland im Rahmen einer Kommission des Deutschen Bundestages systematisch anzugehen, damit Politik wieder in die Lage versetzt wird, die Regeln setzen zu können. Weitere Schritte, wie zum Beispiel eine Regulierung des Schattenbankensektors, müssen dazukommen. Neben der Neuordnung der Finanzmärkte gilt es auch, Europa institutionell neu aufzustellen. Ein Fahrplan für die dringend erforderlichen Integrations- und Harmonisierungsschritte vor allem in den Bereichen Haushalt, Steuern, Finanzmarktregulierung und Wirtschaft ist jedoch nicht vereinbart. Dabei liegt hier der Schlüssel zu einer nachhaltigen Lösung der Krise. Wir sind überzeugt: Nur, wenn glaubhafte, echte und umfassende Schritte in Richtung einer starken Wirtschaftsunion gegangen werden, wird sich die Krise lösen lassen. Dies wird unweigerlich mit der Verlagerung nationaler Kompetenzen auf die europäische Ebene und einer Demokratisierung, stärkeren Legitimierung und Kontrolle Europäischer Institutionen, vor allem des Europäischen Parlaments und der Kommission, verbunden sein. Dafür braucht es eine Vertragsänderung und für diese eines demokratischen legitimierten Prozesses – einen Konvent. Denn weder die konkreten Krisenmaßnahmen noch die Veränderungen in Europa dürfen Hinterzimmern vorbehalten bleiben, wenn die Demokratie in dieser Krise nicht unter die Räder geraten soll. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frank Schäffler, Nicole Bracht-Bendt und Sylvia Canel (alle FDP) zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat und zum Eurogipfel am 26. Oktober 2011 in Brüssel (Tagesordnungspunkt 1) Die Schuldenschirmpolitik ist eine Totgeburt. Sie ist nicht geeignet, die Überschuldungskrise von Banken und Staaten zu lösen. Mit der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität – EFSF – wird es nicht gelingen, die Ursachen der Verschuldung von Staaten und Banken zu beseitigen. Denn sowohl Staaten als auch Banken sind überschuldet. Mit der EFSF werden die vorhandenen knappen Mittel nur vom einen Sektor in den anderen verschoben. Die Bundesregierung will auf dem Euro-Gipfel eine Hebelung der EFSF vereinbaren und damit das Risiko für den Steuerzahler maximieren. Dazu sollen strukturierte Finanzprodukte genutzt werden. Wenigstens wurde inzwischen eingeräumt, dass dies nur über die Ausweitung des Risikos funktioniert, wenn das deutsche Garantievolumen von 211 Milliarden Euro plus 20 Prozent plus Zinsen nicht erhöht werden soll. Die Bundesregierung hat zwei Hebelmodelle vorgestellt. Modell 2 sieht eine durch die EFSF attraktiv gemachte Zweckgesellschaft vor. Mit ihrer Hilfe sollen außereuropäische Investoren dazu bewegt werden, freudig die Anleihen der Schuldenstaaten zu zeichnen. Dabei sind die Ausführungen zu diesem Modell so vage, dass selbst Experten nicht verstehen, wie das funktionieren soll. Dieses Modell wird wohl niemals zum Einsatz kommen. Daher steht nur Modell 1 zu Wahl. Mithilfe der EFSF sollen Teilausfallzertifikate finanziert werden. Diese werden zusammen mit den Anleihen der Schuldenstaaten im Paket gekauft und können eingelöst werden, wenn der Zahlungsausfall eintritt. Eine Effizienzsteigerung der EFSF ist bei diesem Modell nur möglich, wenn die EFSF den ersten Ausfall übernimmt. Es gab in der Vergangenheit eine Vielzahl von Staatsinsolvenzen. Sie sind eher Regel als Ausnahme. Im historischen Durchschnitt zahlten insolvente Staaten immerhin ungefähr zwei Drittel des Nominalbetrags auf ihre ausgefallenen Anleihen zurück. Wenn nun die EFSF ein Darlehen an Italien vergibt, so würde sie bei einer italienischen Insolvenz auf die Darlehenssumme gesehen zwei Drittel des Betrags zurückerhalten. Emittiert die EFSF Teilausfallzertifikate für die ersten 20 Prozent der Kreditsumme, so würde sie im Falle einer italienischen Insolvenz ihren Kapitaleinsatz komplett verlieren. Die Haftung der EFSF bezieht sich auf die riskante Spitze des Insolvenzschadens. Das erhöhte Risiko überträgt sich auf die deutsche Gewährleistung für die EFSF und damit auf den Steuerzahler. Gleichzeitig wird Italien sich auf absehbare Zeit nicht mehr alleine am Kapitalmarkt refinanzieren können, sondern dauerhaft am Tropf der Schuldenschirme hängen. Das erhöhte Risiko für Deutschland zeigt sich an einer Betrachtung der beiden Extremszenarien. Die EFSF vergibt im einen Fall 440 Milliarden Euro Kredite. Im anderen Fall begibt sie Teilausfallzertifikate im gleichen Umfang. Beim Ausfall von Darlehen haftet der deutsche Steuerzahler mit einem Drittel von 211 Milliarden. Das sind 70 Milliarden Euro. Bei Teilausfallzertifikaten haftet der deutsche Steuerzahler für den gesamten Einsatz der EFSF, also 211 Milliarden Euro. Allein zwischen 1981 und 2003 sind mehr als 100 souveräne Staaten zahlungsunfähig geworden. Es ist unglaubwürdig und falsch, die Insolvenz eines Staates von vornherein auszuschließen. Wer dies tut, setzt Risiko und Haftung in einer Marktwirtschaft außer Kraft, sowohl für die Gläubiger als auch für die Nehmerstaaten. Die Bundesregierung glaubt, dieses Mal sei alles anders. So wird es nicht sein. Die EFSF subventioniert die Verschuldung der Schuldenstaaten. Sie setzt die ökonomischen Anreize, Ausgabenkürzungen zu unterlassen; das zeigt die Situation in Griechenland, Portugal aber auch Italien. Sie setzt Anreize für Banken, weitere Staatsanleihen von Schuldenstaaten zu erwerben. Die Verschuldung beider Sektoren wird demnach zunehmen. Der Umfang der EFSF wird nicht ausreichen, um die absehbaren Insolvenzen von Banken und Staaten aufzufangen. Deshalb werden wir schon bald über weitere „Dammbrüche“ im Deutschen Bundestag zu entscheiden haben. Daher täuscht sich die Bundesregierung auch, wenn sie auf ein Ende des Aufkaufprogramms für notleidende Anleihen der Europäischen Zentralbank hofft. Der EZB-Rat entscheidet durch Mehrheitsbeschluss. Die vormaligen Weichwährungs- und nun Schuldenstaaten sind im EZB-Rat in der Mehrzahl. Dies haben die deutschen Vertreter im EZB-Direktorium und im EZB-Rat leidvoll erfahren müssen. Sobald die EFSF-Mittel trotz Hebelung nicht mehr ausreichen, muss wieder zwischen Schuldenschnitt und Schuldenaufkauf entschieden werden. Diese Entscheidung der EZB wird dann erneut für den Schuldenaufkauf, zur Ausweitung der Geldmenge und für indirekte und direkte Monetisierung der Staatsschuld ausfallen. Das darf Deutschland nicht dauerhaft akzeptieren. Die Bundesregierung muss endlich die richtigen Weichen stellen. Nur sie hat es in der Hand, dieser Schulden- und Inflationspolitik ein Ende zu setzen. Sie muss die Schuldenschirmpolitik beenden. Sie muss Staatsinsolvenzen zulassen. Sie muss den Mitgliedstaaten den Austritt aus der Währungsunion ermöglichen. Sie muss den Folgen von beidem ins Auge sehen. Dazu muss sie Entscheidungen treffen, wie wir hier mit den Abschreibungsverlusten der Banken und Versicherungen umgehen. Gleichzeitig muss sie überlegen, wie unser Bankensystem der Zukunft aussieht, damit Überschuldungskrisen von Staaten und Banken ausgeschlossen sind. Wilhelm Röpke, einer der Wegbereiter der sozialen Marktwirtschaft, sagte in seiner Schrift „Europa in der Welt von heute“: „Jedes Monolithische, starr Schablonenhafte ist Europa fremd, und keine Feststellung ist hier zugleich wahrer wie unbestrittener als die, dass es das Wesen Europas ausmacht, eine Einheit in der Vielheit zu sein, weshalb denn alles Zentristische Verrat und Vergewaltigung Europas ist.“ Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat und zum Eurogipfel am 26. Oktober 2011 in Brüssel (Tagesordnungspunkt 1) Veronika Bellmann (CDU/CSU): Aus dem zur Abstimmung gestellten interfraktionellem Entschließungsantrag befürworte ich ausdrücklich den Vorschlag, eine Finanztransaktionsteuer einzuführen, die Vorschläge, die die Unabhängigkeit des EZB zu stärken, sowie die Vorschläge für eine angemessene Parlamentsbeteiligung im weiteren Verfahren. Schlussfolgernd aus meiner grundsätzlichen Ablehnung der Rettungsschirmpolitik und meinem bisherigen Abstimmungsverhalten zu den jeweiligen Beschlüssen lehne ich jedoch jegliche Form von Optimierungsmodellen der EFSF im Sinne einer Hebelung ab, da außerdem deren mögliche Instrumente dem Bundestag nur äußerst unvollständig und intransparent dargestellt vorgelegt wurden. Aus Vorgenanntem leitet sich ein differenziertes Abstimmungsverhalten mit dem Votum „Enthaltung“ ab. Begründung: Das bisherige Konzept der Euro-Rettung, Altschulden mit immer neuen Schulden bekämpfen zu wollen, ist nicht aufgegangen. Auch die in immer kürzer werdenden Abständen erfolgten Aufstockungen haben das Grundproblem der Überschuldung einiger Mitgliederstaaten, ihre schlechte Haushaltsführung, mangelnde Wettbewerbsfähigkeit sowie die zu geringe Eigenkapitalausstattung des gesamten Bankensektors inklusive Schattenbanken nicht gelöst. Lediglich die ständig wachsenden Risiken wurden erfolgreich auf die Steuerzahler übergewälzt. Außerdem ist der Einzige, der Erfahrung mit derartigen Instrumenten hat, der IWF, nicht mehr zwingend bei den Rettungsaktionen dabei. Die Probleme aus der Staatsschuldenkrise und der Bankenkrise türmen sich mittlerweile zu einer immer bedrohlicher werdenden Bugwelle auf, die weder durch riskante Rettungsschirme und schon gleich gar nicht durch fragliche Hebelungsinstrumente derselben abgebaut werden kann. Die Folge dieser verfehlten Rettungspolitik, in der nicht „wertvolle Zeit gekauft“, sondern „wertvolle Zeit verschwendet“ wurde, ist, dass der immer kleiner werdende Teil der Geberländer erstens immer erpressbarer und zweitens überfordert zu werden droht. Die Meldungen, dass Risikoprämien auf Bundesanleihen bereits über denen britischer Staatspapiere liegen, sind alarmierend und zeigen, dass Deutschlands Bonität weder gottgegeben noch für die Ewigkeit bestimmt feststeht. Dass nun im Falle von Griechenland endlich ein Schuldenschnitt erfolgen und mit einem entsprechenden Sanierungsplan begleitet werden soll, ändert allerdings wenig an dem Fakt, dass die bisherige „Konkursverschleppung“ nunmehr im Vergleich zur Leistungskraft dieses Landes unverhältnismäßig teure Insolvenzplanmaßnahmen erfordert. Das gilt auch für die in diesem Zusammenhang notwendige Rekapitalisierung der Banken, teilweise auch die der EZB, weil sie sich in den Schuldnerländern übermäßig engagiert hat. Ich bin dennoch der Meinung, dass ein temporärer Austritt Griechenlands aus der Währungsunion oder die Einführung einer Parallelwährung zwecks innerer Abwertung nicht ausgeschlossen werden darf. Alle bisherigen vermeintlichen Rettungsmaßnahmen hatten den Effekt: „Die Banken gewinnen immer, der Steuerzahler haftet, das Problem wird in die Zukunft vertagt“ – Zitat BVMW. Da hat meines Erachtens politisches Wunschdenken ökonomische Realitäten auszublenden versucht. Das kann auf Dauer nicht gut gehen. Optimierungsmodelle zu diesen Rettungsschirmen mit dem Ziel einer Hebelwirkung verschärfen die Situation im Hinblick auf die Ausfallrisiken zusätzlich. Sie bedeuten zwar nicht direkt eine Ausweitung des Gewährleistungsrahmens, aber indirekt schon, da sich das Haftungsrisiko für die Steuerzahler vervielfacht. Schließlich soll die EFSF auch nur nachrangig zu den Privatgläubigern eingetragen werden. Mit Modellen bzw. Produkten vergleichbar mit Kredit-ausfallversicherung – CDSJ – bekam seinerzeit die Wirtschafts- und Finanzkrise gefährliche Radialkräfte. Es ist doch paradox, wenn wir nun selbst solche Produkte kreieren und vom Steuerzahler auch noch mehrfach absichern lassen. Die Märkte werden sich, wenn überhaupt, nur für kurze Zeit beeindrucken lassen. Im Übrigen ist das weltweite Vorhandensein von Risikokapital auch begrenzt. Ob dies dann ausgerechnet in den Optionsmodellen der EFSF angelegt wird, kann bezweifelt werden. Zu befürchten ist, dass die Gefahr des Ausfalls steigt, weil tatsächlich Milliarden oder sogar Billionen abgerufen werden und damit Spar- und Reformanreize trotz der teilweisen Konditionierung umgangen bzw. ausgehebelt werden. Was an „Steuerungsinstrument“ dann nur noch verbleibt, ist das Mittel der Inflation. Dazu ist keine Parlamentsbeteiligung erforderlich. Deren Auswirkung auf die Ersparnisse, Lebensversicherungen usw. der deutschen Bürger und damit auf den sozialen Frieden in unserem Lande wird verheerend sein. Zumal das Interesse der Mitgliedstaaten ungebrochen zu sein scheint, die EZB weiterhin mit der Schuldenmonetarisierung zu betrauen, wird ihr über kurz oder lang nur das Anwerfen der Druckerpresse übrig bleiben. Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Ich habe heute im Bundestag gegen das neue Konzept zum sogenannten Rettungsschirm – Europäische Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF – gestimmt, weil die EFSF keinen Beitrag zur Lösung der Probleme in der Euro-Zone leistet, sondern vielmehr die Krise verschärft. Sie verschärft die Krise, insbesondere in den zu stützenden Staaten wie Griechenland oder Portugal, da die Nehmerländer sich Lohn- und Sozialkürzungen unterwerfen und überharte Einschnitte bei den öffentlichen Ausgaben vornehmen müssen. Betroffene Länder werden damit kaputtgespart. Damit ist die EFSF ein Rettungsring aus Blei. Denn die Wirtschaftsleistung dieser Länder wird sinken, und ihre Defizite werden steigen. Die strengen Auflagen treffen dort vor allem die Geringverdienerinnen und Geringverdiener, die Rentnerinnen und Rentner. Der zusätzliche Druck durch die Geberländer, mittels gigantischer überstürzter Privatisierungswellen das öffentliche Eigentum zu niedrigsten Preisen an Private zu verschleudern, wird schon mittelfristig ähnlich schädlich wirken. Der Staat verliert Einnahme- und Steuerungsmöglichkeiten – er wird in seiner Substanz ausgehöhlt. Die Bevölkerungsmehrheit in Europa haftet mit umfassenden Garantien und bezahlt ebenfalls mit Sozialabbau. Faktisch erhöht die beabsichtigte EFSF-Hebelung das Zahlungsrisiko. Gleichzeitig werden die Verursacher und Nutznießer der Krise geschont. Die Ursachen der Schuldenkrise in Europa – die fehlende Regulierung der Finanzmärkte, die teure Bankenrettung, die unzureichende Besteuerung von Unternehmen und hohen Vermögen sowie die außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte in Euro-Zone und EU und das deutsche Lohndumping – werden nicht beseitigt. Die EFSF hilft also nicht den Menschen, sondern den Banken, gerade auch den deutschen. Ihre Geschäfte werden weiterhin staatlich subventioniert. Bei der Europäischen Zentralbank können sie sich zu niedrigen Zinssätzen Geld leihen und es für einen vervielfachten Zinssatz an Staaten weiterverleihen. Insofern ist die EFSF tatsächlich ein Rettungsring – aber nur für Banken und für Finanzhaie. Koalition und Bundesregierung leisten der Krise Vorschub, weil sie es vorsätzlich versäumt haben, Spekulanten zu entwaffnen, die Finanzmärkte durch eine Finanztransaktionsteuer und eine wirksame Bankenabgabe zu entschleunigen sowie den Bankensektor auf seine Kernfunktionen Zahlungsverkehr, Ersparnisbildung und Finanzierung zurückzuführen. Das Kasino wird also wieder nicht geschlossen. Solange dies nicht geschieht, wird jeglicher Rettungsschirm wirkungslos und unsolidarisch bleiben. Alexander Funk (CDU/CSU): Der vorliegende Entschließungsantrag zur Weitergabe von Kreditbürgschaften durch die EFSF zielt darauf ab, die erst am 29. September 2011 beschlossene Erhöhung des effektiven Kreditausleihvolumens auf 440 Milliarden Euro vor dem Hintergrund einer „weiterhin angespannten Marktlage“ um neue Modelle einer vorgeblich möglichst effizienten Nutzung zu erweitern. In der Tat setzt der Antrag die bisherige Bail-out-Politik in der Euro-Krise konsequent fort. Das Scheitern der Strategie, kurzfristige Marktberuhigungen mit Milliardenbürgschaften und ohne tatsächliche Aussicht auf nachhaltige ökonomische und haushälterische Solidität der Krisenländer zu erkaufen, ist indes offensichtlich und wird sich auch durch möglichst effiziente Finanzmodelle nicht aufhalten lassen. In der Konsequenz meiner Ablehnung des EFSF-Modells im Allgemeinen sowie aufgrund der Ausgestaltung der vorgesehenen Maßnahmen im Besonderen kann ich dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen. Es ist offensichtlich, dass beide nur kurz skizzierten Modelle der sogenannten Optimierung der EFSF-Ausleihkapazitäten bereits vor dem Hintergrund einer möglichen Zuspitzung der Schuldendynamik in den großen europäischen Volkswirtschaften Italien, Spanien und Frankreich zu betrachten sind: Spätestens hierbei sollte aber allen Beteiligten klar sein, dass eine Bewältigung der entsprechenden Schulden- und Wirtschaftskrisen der großen Euro-Partner durch das leider etablierte System aus Bürgschaftsgarantien, zeitweiser marktferner Senkung der Zinslasten und Bonitätsverbesserung zulasten der wirtschaftlich solideren AAA-Länder kein Ausweg ist, sondern geradezu kontraproduktiv Konsolidierungsdruck nimmt und immer neue falsche Anreize setzt. Beide Modelle – Teilausfallschutzzertifikate oder Investmentzweckgesellschaft – kommen, unabhängig von der bereits von mir kritisierten Aufweichung der Konditionalität zur Kreditvergabe in den neuen EFSF-Richtlinien, darin überein, durch partielle Garantien die Refinanzierungskosten etwaiger Schuldenstaaten jenseits der Marktbewertung künstlich zu senken und damit die sanktionierende Wirkung steigender Zins-Spreads einzudämmen. Dies wirkt sich umso drastischer aus, als die EFSF die Berechtigung erhalten wird, am Primär- und Sekundärmarkt zu intervenieren – und damit in die Bad-Bank-Rolle der EZB gedrängt wird –, und andererseits sogar präventiv Stützungskredite weiterreichen kann. Vor diesem Hintergrund sehe ich auch die im Entschließungsantrag nicht zum Tragen kommende Verknüpfung der Hebelung mit den EFSF-Leitlinien höchst kritisch und für eine angemessene Entscheidungsfindung als unzureichend an. Von einer auch nur halbwegs marktnahen oder effizienten Einsetzung der Mittel kann mithin auch dann nicht die Rede sein, wenn jetzt – etwa in Modell 2 – die Hoffnung zugrunde liegt, dass „eine breitgefächerte Gruppe internationaler öffentlicher und privater Investoren angezogen wird“. Dieses Prinzip Hoffnung beruht offensichtlich eher auf der zunehmenden Erschöpfung aller Mittel der Bail-out-Politik als auf einer angemessenen und tragfähigen Bewertung der makroökonomischen Grundlagen und des weiteren Ablaufs der Staatsschuldenkrise. Beiden Modellen liegt überdies die Tendenz zugrunde, den seitens der EFSF weitergereichten Garantien Nachrangigkeit bei der Bedienung bei etwaigen Zahlungsausfällen einzuräumen – First Loss. Auch diese Maßnahme mag zwar die Attraktivität für private Investoren erhöhen, führt aber im Falle eines – auch partiellen – Zahlungsausfalls unweigerlich in der Tat zu einer deutlich höheren Ausfallquote für die bürgenden Länder, im Falle Deutschlands also bis zu 211 Milliarden Euro. Alle Diskussionen um eine Effizienz von Hebelungsmodellen können – trotz gleichbleibender Gesamthöhe der Bürgschaftsübernahmen – über diese Tatsache nicht einfach hinwegsehen. Wir, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sollten mit einem ablehnenden Votum nicht unsere Regierung schwächen, sondern im Gegenteil für die Verhandlungen am 26. Oktober stärken. Es kann und sollte aus dem deutschen Parlament die Botschaft nach Brüssel gesandt werden, dass eine Fortführung der Schuldenpolitik mit immer neuen Schulden nicht erfolgreich sein kann. Josef Göppel (CDU/CSU): Die Ausdehnung der Kreditvergabemöglichkeit der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität erhöht das Risiko der vollständigen Inanspruchnahme der deutschen Garantieverpflichtung von 211 Milliarden Euro. Mit der gleichen Garantiesumme kann ein viel größeres Volumen an Staatsanleihen gestützt werden. Der Preis dafür ist eine entsprechende Risikosteigerung für Deutschland. Meine bei der Abstimmung am 29. September vorgetragenen Bedenken gewinnen dadurch noch stärker an Gewicht. Erstens. Die Hebelung der EFSF-Garantien wirkt wie ein Aufruf an die Finanzmärkte, künftig Anleihen der überschuldeten Euro-Mitgliedsländer mit Risikoaufschlägen zu versehen, die in allernächster Zukunft den Stabilitätsmechanismus auslösen. Der Europäische Stabilisierungsfonds bindet immer mehr Steuermittel, die für andere wichtige Zukunftsinvestitionen fehlen. Zweitens. Bald wird selbst die deutsche Wirtschaftskraft nicht mehr ausreichen, um immer wieder neue spekulative Angriffe aufzuwiegen. Die von den Finanzmärkten erzwungene Anhebung der Risikoprämie für deutsche Staatsanleihen ist dafür ein unübersehbares Warnzeichen. Drittens. Die Entfesselung der Finanzmärkte wurde, beginnend mit dem Finanzmarktderegulierungsgesetz 1989, von der Politik ausgelöst. Die Politik hat deshalb auch die Aufgabe, die dienende Funktion des Finanzsektors für das Gemeinwohl wiederherzustellen. Der jetzt eingeschlagene Weg schiebt eine durchgreifende Lösung auf, anstatt sie zu beschleunigen. Viertens. Mit dem jetzt eingeschlagenen Weg der Bürgschaften lassen sich die europäischen Regierungschefs die Regeln der Finanzmärkte aufzwingen. Sie machen die Staaten zu Mitspielern im Markt. Als demokratisch gewählte Volksvertreter müssten sie aber über den Märkten stehen und das Gemeinwohl sichern. Das verlangt nach einer raschen und strengen Regulierung der Finanzmärkte anstatt neuer Deckungszusagen. Ich halte deshalb an meiner Ablehnung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität fest. Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU): Ich stimme dem Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen zu. Mit meinem Votum verbinde ich folgende Erwägungen: Es steht zu erwarten, dass nur durch die Erweiterung der Handlungsoptionen der EFSF die Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, die im Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise der Hellenischen Republik erforderlichen Maßnahmen bei gleichzeitiger Begrenzung der hiermit einhergehenden Risiken für die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchführen zu können. Die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Hellenischen Republik lässt einen erheblichen Schuldenschnitt unausweichlich erscheinen. Ein derartiger Schuldenschnitt ist notwendige, nicht jedoch hinreichende Bedingung für die wirtschaftliche und finanzielle Genesung der Hellenischen Republik. Im Rahmen der insoweit erforderlichen weiteren Maßnahmen, zu denen unter anderem ein langfristiges Aufbauprogramm zählt, sprechen aus meiner Sicht die überwiegenden Gründe auch für einen – vorübergehenden – Austritt der Hellenischen Republik aus der Euro-Zone, um die Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft in den kommenden Jahren zu verbessern. Dies erscheint zugleich notwendig, um die Stabilität des Euro dauerhaft zu gewährleisten, das Vertrauen in die Gemeinschaftwährung zu stärken und den Prozess der europäischen Integration zu unterstützen. Ich verbinde mein Votum zugleich mit der klaren Erwartung, dass die durch die Errichtung, Aufstockung und Effektivierung der EFSF gewonnene Zeit genutzt wird, um den Weg einer nachhaltigen Finanzpolitik in der Euro-Zone zu beschreiten. Frank Heinrich (CDU/CSU): Bei aller Hitzigkeit in den Debatten – niemand zweifelt in diesen Tagen an einer gemeinsamen Grundüberzeugung: Wir brauchen ein starkes Europa, und wir brauchen einen starken Euro. Deutschland spielt dabei eine Führungsrolle. Angela Merkel und Wolfgang Schäuble sind international geachtete Führungsfiguren in diesem Krisenszenario. Um sie weiter zu stärken, braucht es eine breite demokratische Legitimation und Beauftragung durch den Deutschen Bundestag. Wenn wir in der Breite zu einer klaren deutschen Position für Europa gelangen, können wir nationale und europäische Interessen verknüpfen. Und deshalb begrüße ich es außerordentlich, dass der vorliegende Entschließungsantrag von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages gemeinsam eingebracht und unterstützt wird. – Von fast allen Parteien, muss ich natürlich ergänzen. Denn die Partei Die Linke hat sich ja spätestens seit dem vergangenen Wochenende gewissermaßen ein Programm der politischen Totalverweigerung auferlegt. Ich selber werde dem Antrag zustimmen und damit der Bundeskanzlerin das Mandat für Europa übertragen. Zu meiner Begründung: Erstens. Wir erleben eine weltweite Empörung gegen die Macht der Banken und Finanzmärkte. Doch kann die „occupy“-Bewegung – wie Altbundeskanzler Helmut Schmidt im Gespräch mit Günther Jauch vor einigen Tagen treffend formulierte – nur ein Symptomanzeiger sein. Ich verstehe diesen Unmut gut und bin sehr froh, dass es in Demokratien die Möglichkeiten solcher Artikulation gibt und auch, dass sich hier viele besorgte Bürger tatsächlich einmischen. Trotzdem frage ich mich immer wieder: Gegen wen geht es eigentlich? Hier schiebt man sich gegenseitig die Schuld in die Schuhe. Die einen haben ein klares Feindbild: die Banken. Die Banken wiederum schieben es auf die Politik. In einem Interview mit Dirk Müller las ich seine Antwort auf die Frage, wer denn die Krise eigentlich gemacht habe, dass es wohl eine besondere Leistung der Banken sei zu behaupten, sie hätten damit nichts zu tun und es seien nur die Staaten gewesen. Ganz so einfach ist es eben nicht. Die ganze Gesellschaft – und damit auch die Politik – trägt die Verantwortung für das Ausufern der Begehrlichkeiten und damit des unbegrenzten Schuldenmachens. Die tatsächlichen gesetzlichen Änderungen und Regulierungsmechanismen muss jetzt – endlich wieder – die Politik beschließen. Und so geht es eben gerade darum, eine starke geeinte europäische Stimme – und Kraft – zu sein, die sich politisch gegen weltweit agierende Akteure zu wehren vermag. Die Zeit der D-Mark ist im Zeitalter der Globalisierung vorbei. Dieser Realität können und dürfen wir uns nicht verschließen. Zweitens. Nationale Alleingänge innerhalb Europas führen nicht weiter. Wir brauchen eine gemeinsame Linie und klare Verträge in Bezug auf Haushaltstransparenz und Schuldenbremsen oder auch auf Instrumente wie die Einführung einer Finanztransaktionsteuer und ein Verbot von Leerverkäufen und anderen spekulativen Finanzderivaten. Wenn Deutschland hier aussteigt, verliert es eine starke Stimme. Unser Einfluss in der EU ist groß, wie etwa der Verzicht auf Euro-Bonds gezeigt hat, für den Angela Merkel gekämpft hatte. Ich persönlich bin der Überzeugung, dass nur so ein Total-Crash verhinderbar ist. Bildlich gesprochen sind wir mit dem Flugzeug „Euro-Raum“ nicht nur auf Sinkflug, sondern auf Crash-Kurs, und jetzt gilt es, in der Pilotenkanzel die richtigen Entscheidungen zu treffen, um möglicherweise eine Bruchlandung zu verhindern. Die Fehler in der Vergangenheit haben zu dieser Situation geführt, und ich hoffe, dass uns dies eine gute Lehre für die Zukunft sein wird. Auch ich kann nicht verhehlen, dass ich starke Bauchschmerzen dabei habe und um die Risiken und Unwägbarkeiten auch dieser Entscheidung sehr wohl weiß, aber in allen anderen Lösungen und einem Abwarten eher eine Garantie für den Absturz sehe. In dieser Situation Frau Merkel und Herrn Schäuble in der Pilotenkanzel zu wissen – und, wie wir in den letzten Wochen immer wieder hören, auch an den Schalthebeln – beruhigt mich dabei sehr. Denn die Vorschläge, die da hin und wieder von unseren europäischen Partnern kommen, sind jenseits aller negativen Vorstellungskraft, und bisher konnte die Kanzlerin immer noch kraft guter Argumente das Ruder an sich reißen. Drittens. Die Erweiterung des EFSF erhöht die Handlungsräume der Kapitalgeber, der Troika aus EU, EZB und IWF, und der Kapitalnehmer und vermindert Liquiditätsengpässe. Zudem werden nun staatliche Anleihen und privates Kapital gemeinsam für den EFSF herangezogen. Auch für die privaten Geldgeber gelten uneingeschränkt die Richtlinien des EFSF-Rahmenvertrages. Wollten wir nicht alle die Banken und alle anderen Partner der Finanzbranche beteiligen, eben auch am Risiko? Deshalb freuen mich die Passagen im Antrag besonders, die eine deutliche Botschaft in Richtung der Banken senden und die Einführung einer Finanztransaktionsteuer zur hohen Priorität erklären. Viertens. Ohne klare Kompetenzfestschreibungen und Sanktionsmöglichkeiten bleiben auch die besten Beschlüsse nur Absichtserklärungen. Darum müssen die EU-Mitglieder und auch die Bundesrepublik bereit sein, nationale Kompetenzen an die EU abzutreten. Eine Aushöhlung des EFSF und des geplanten ESM, wie es mit den Mastricht-Kriterien regelmäßig geschehen ist, würde das gesamte Rettungspaket ad absurdum führen. Es geht hier darum, demokratische Prinzipien – Zustimmungspflicht des Bundestages – zu stärken und zugleich eine Aushöhlung der EU durch nationale Alleingänge zu verhindern. Gerade gestern wurde dies in den deutschen Medien folgendermaßen kommentiert: „Hier sehen Sie das einflussreichste Parlament in Europa“, und das Bild dazu zeigte den Deutschen Bundestag. Ich bin mit dem Auftrag in den Deutschen Bundestag geschickt worden, das Wohl der Bürger im Auge zu haben – auch und besonders meiner Stadt Chemnitz –, und ich bin der festen Überzeugung, dass diese Entscheidung zugunsten eines stärkeren Europa jedem einzelnen Bürger mehr zugutekommt als ein deutscher Alleingang oder Rückschritt. Es geht um Europa. Es geht um 60 Jahre Frieden mit unseren Nachbarn, es geht um Freundschaft unter anderem mit Polen oder Frankreich. Es geht um ein stabiles demokratisches Gebilde, das von Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit getragen ist. Eine europäische Wertegemeinschaft. Ein Europa, das eine gemeinsame Vision für unsere Rolle und Verantwortung in der Weltgemeinschaft trägt. Dazu braucht es einen stabilen Wirtschaftsraum. Aber es braucht noch mehr: ein klares und deutliches Ja zu Europa! Andrej Hunko (DIE LINKE): Ich stimme aus folgenden Gründen gegen die geplante Hebelung der EFSF: Die geplante Hebelung der EFSF und die in dem Antrag aufgestellten Forderungen vertiefen die Krise der EU. Sie sind ein weiterer fataler Schritt in die falsche Richtung, der auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gemacht wird. Den Umgang mit der Euro-Krise kann man mittlerweile mit der Kernschmelze in einem Atomkraftwerk vergleichen: Die Regierung versucht, auf Kosten der öffentlichen Haushalte immer weitere Schutzmauern um das AKW zu bauen. Gleichzeitig wird die Kettenreaktion aufrechterhalten und weitere Brennstäbe werden hinzugeführt, indem Steuergelder in den Finanzsektor gepumpt, das Kasino an den Finanzmärkten weiter geduldet und in Schwierigkeiten geratene Länder zu Austeritäts- und Privatisierungsprogrammen gezwungen werden. Alle bisherigen Kritikpunkte an den „Euro-Rettungspaketen“ bleiben bestehen: Erstens. Die EFSF ist, wie alle anderen bisherigen „Euro-Rettungspakete“ auch, ein Airbag für die Finanzindustrie auf Kosten der öffentlichen Haushalte. Anstatt die Gläubiger an den Kosten der Krise zu beteiligen, wird ein Mechanismus zur Risikoabsicherung der Spekulationsgewinne, also eine dauerhafte Pipeline aus Steuergeldern in den Finanzsektor, geschaffen. Zweitens. Die mit der EFSF verknüpften Austeritätsprogramme sind sozial ungerecht und treiben die in Schwierigkeiten geratenen Staaten noch tiefer in die Krise. Anstatt etwa in Griechenland Sozialleistungen zu kürzen und öffentliches Eigentum dem Ausverkauf preiszugeben, wäre hier ein sozial-ökologisches Aufbauprogramm notwendig – finanziert durch Gläubigerbeteiligung, eine kräftige Vermögensabgabe und eine drastische Reduzierung der überhöhten Militärausgaben. Drittens. Die „Euro-Rettungspakete“ stellen, insbesondere durch den Eingriff ins Haushaltsrecht der Parlamente, eine weitere Entdemokratisierung dar. Anstatt Demokratie abzubauen, wäre gerade in der Krise eine Erweiterung der Demokratie notwendig – etwa wie in Island, wo per Referendum abgestimmt wurde, ob die Öffentlichkeit bereit ist, die Kosten privater Zockerbanken zu übernehmen. Die Euro-Krise steht in Zusammenhang mit den exorbitant gestiegenen privaten Vermögen, die in etwa den gesamten Staatsschulden auf EU-Ebene entsprechen, sowie mit den extremen Leistungsbilanzunterschieden innerhalb des Euro-Raums. Um die Krise zu lösen, müssen die Staatsschulden durch eine kräftige Vermögensabgabe reduziert, die deutschen Exportüberschüsse durch nachhaltige Lohnerhöhungen ausgeglichen sowie die Finanzmärkte endlich reguliert werden. Die angebliche Forderung nach einer Finanztransaktionsteuer in dem Entschließungsantrag entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Nebelwerferei: Gefordert wird lediglich ein selbstverständlicher Verwaltungsvorgang, es gibt keinen positiven Bezug zu dieser sinnvollen Steuer. Ich finde es beschämend, dass große Teile von SPD und Grünen sich mittels dieser Nebelkerze zur Zustimmung haben nötigen lassen. Der Irrsinn dieser „Rettungspakete“ kann gegenwärtig nur durch eine starke Bewegung auf den Straßen beendet werden. Ich unterstütze deshalb weiterhin die Occupy-Bewegung und wünsche ihr einen starken Zulauf. Manfred Kolbe (CDU/CSU): Bereits am 29. September 2011 habe ich der Erweiterung des Kreditvergabevolumens der EFSF auf 440 Milliarden Euro nicht zugestimmt, da wir die Staatsschuldenskrise in Europa nicht mit immer weiteren Rettungspaketen und weiteren Staatsschulden bekämpfen können. Der heutige Entschließungsantrag ist der Beweis dafür, dass auch das vor vier Wochen beschlossene erweitere Kreditvergabevolumen der EFSF nicht mehr ausreicht. Deshalb soll über eine Hebelung eine Vervielfachung dieses Betrages über die Billionengrenze erreicht werden. Diese Hebelung ist dem unseriösen Gebaren der Finanzwirtschaft vor der Finanzkrise 2008 nachempfunden. Zwar wird der deutsche Garantierahmen von 211 Milliarden Euro nicht erhöht, aber das deutsche Haftungsrisiko steigt in gleichem Maße wie auch das Kreditvergabevolumen der EFSF gehebelt wird. Daher muss ich den heutigen Entschließungsantrag erst recht ablehnen. Trotz der vorgesehenen Ausweitung des Kreditvergabevolumens der EFSF über die Billionengrenze sollen daneben offenbar die Staatsanleihenankäufe durch die Europäische Zentralbank – EZB – weitergehen. Diese monetäre Staatsfinanzierung und Vergemeinschaftung der Haftung wird zwar von der Bundesregierung nicht gewünscht, gleichwohl aber offenbar geduldet. Sowohl das erweiterte Kreditvergabevolumen der EFSF als auch die weitergehenden Staatsanleihankäufe durch die EZB mindern den Druck auf die Krisenländer, endlich wirksame Sparmaßnahmen zu ergreifen und ihre Haushalte zu sanieren. Dies ist aber eine Voraussetzung für ein Ende der Staatsschuldenkrise in Europa und für ein starkes Europa in der Welt. Beide Maßnahmen schwächen daher eher Europa. Meiner Meinung nach stärken Neinstimmen aus der CDU/CSU und FDP die Bundeskanzlerin. Ihre internationale Verhandlungsposition hat sich, sowohl aufgrund des ihren Spielraum einengenden Urteils des Bundesverfassungsgerichtes als auch durch den Widerstand in den Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag verbessert. Vor Ort ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger sehen, dass die CDU zwar solidarisch hilft, aber klare Gegenleistungen fordert und eine uferlose Verschuldung nicht zulässt. Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU): Bereits am 29. September 2011 habe ich im Rahmen der namentlichen Abstimmung zur Erweiterung des EFSF meine Bedenken zu Protokoll gegeben und darauf hingewiesen, dass ich dieses Instrument grundsätzlich für falsch halte. Der EFSF löst keines der ursächlichen Probleme, die zur Krise geführt haben, sondern verschiebt eine – zugegebenermaßen schmerzhafte – Lösung in die Zukunft. An dieser Einschätzung hat sich nichts geändert. Im Gegenteil, durch die jetzt geplante Ausgestaltung der EFSF mit Hebelmechanismen droht die Krise noch größere Ausmaße anzunehmen. Mit solchen Hebeln kann ein viel größeres Volumen an Staatsanleihen gestützt werden als bisher vorgesehen war, ohne dass im Gegenzug die Einflussmöglichkeiten auf die gefährdeten EuroStaaten verstärkt werden. Damit wird abermals der Anreiz für Staaten mit hoher Verschuldung gesenkt, strukturelle Reformen anzugehen. Das steigert wiederum das Haftungsrisiko. So gewinnt man das Vertrauen der Kapitalmärkte nicht zurück, das zur Bewältigung der Krise aber dringend benötigt wird. Die Verschuldungsspirale droht vielmehr auf weitere Länder der Euro-Zone mit bislang sehr guter Bonität überzugreifen. Aus diesem Grund kann ich dem vorliegenden Entschließungsantrag nicht zustimmen. Burkhardt Müller-Sönksen (FDP): Nicht alle der bisherigen und geplanten Maßnahmen finden meine Zustimmung. Auch weiterhin bestehen bei mir in verschiedenen Punkten Zweifel. Ich halte eine geordnete Insolvenz für Griechenland auch künftig für ein geeignetes Instrument und begrüße daher außerordentlich die Diskussion auf europäischer Ebene über einen möglichen Schuldenschnitt Griechenlands. Da ich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennen kann, welche Risiken von anderen Staaten des Euro-Raums noch zu erwarten sind und diese Risiken mir bisher nicht benannt werden konnten, haben meine Zweifel auch weiterhin Bestand. Ich begrüße es ausdrücklich, dass der vereinbarte Garantierahmen von 221 Milliarden Euro nicht überschritten wird. Auch die avisierte Einbeziehung von Drittkapital findet meine volle Zustimmung. Die Risikoteilung zwischen öffentlichen Mitteln der EFSF und Drittmitteln durch private Investoren halte ich für den einzig gang-baren Weg für eine Erhöhung der Kapazität der EFSF, bei einer vertretbaren Erhöhung des Verlustrisikos. Auf diese Weise ergeben sich keine Belastungen für den Bundeshaushalt, die über den vereinbarten Garantierahmen von 221 Milliarden Euro hinausreichen. Das auch die Hinzuziehung von Drittkapital, insbesondere aus dem außereuropäischen Ausland, in der öffentlichen Diskussion auch als „Hebel“ bezeichnet wird, bedauere ich sehr, denn der zuvor berechtigt in die Kritik geratene – andere – „Hebel“ beschrieb einen Sachverhalt, der nur die eigene Bilanz der EFSF betraf. Ich begrüße es, dass auch bei der Entscheidung über die Guidelines der EFSF der Deutsche Bundestag im Rahmen von Beratung und Beschlussfassung im Plenum befasst wird und erst die Entscheidungen über die weitere Ausgestaltung im Haushaltsausschusses vorgenommen werden. Aufgrund dieser Abwägung stelle ich meine persön-lichen Bedenken und Zweifel zu den getroffenen Regelungen zurück und stimme dem von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam vorgelegten Entschließungsantrag zur Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat und zum Eurogipfel am 26. Oktober zu. Mechthild Rawert (SPD): Unser gemeinsamer Antrag überträgt der Bundesregierung ein Rahmenmandat für die Verhandlungen der Staats- und Regierungschefs der Euro-Zone am 26. Oktober 2011 über die Konkretisierung von Optimierungsmodellen zur European Financial Stability Facility – EFSF. Wir haben uns in diesem Antrag auf einen Rahmen verständigt, der es ermöglichen soll, einen möglichst effizienten Einsatz der Mittel der EFSF zur Stabilisierung der Euro-Zone sicherzustellen. Ich stimme diesem Entschließungsantrag zu, weil ich die grundlegende Zielrichtung der Stabilisierung Europas unterstütze. Die Information und Einbindung des Bundestags durch die Bundesregierung ist allerdings nicht mit den Grundsätzen einer angemessenen Parlamentsbeteiligung vereinbar. Unser Entschließungsantrag präjudiziert ausdrücklich keine Festlegung auf die konkrete Ausgestaltung und technische Umsetzung eines oder mehrerer Modelle zur Erhöhung des finanziellen Handlungsspielraums der EFSF. Die Bundesregierung hat im Vorfeld der Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Merkel wesentliche Sachinformationen nur unvollständig und sehr kurzfristig vorgelegt und dabei das Risiko bewusster Fehlinterpretationen und medialer Verwirrung in Kauf genommen. Rolf Schwanitz (SPD): Ich habe aus folgenden Gründen gegen den Entschließungsantrag gestimmt: Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, muss wegen der weiterhin angespannten Marktlage einen möglichst effizienten Einsatz der ihr übertragenen Mittel sicherstellen – Hebel. Dafür erscheint mir das Optimierungsmodell 1, das darauf zielt, ein unter Druck stehendes Land der Euro-Zone mit Teilabsicherungen neuer Staatsanleihen am Markt zu halten – Versicherungsmodell – geeignet. Es ist aus meiner Sicht richtig, dieses Modell weiter zu konkretisieren und später dazu die Leitlinien der EFSF anzupassen. Anders beurteile ich die als Modell 2 vorgestellte Absicht, zur Maximierung der vorhandenen EFSF-Kreditvergabekapazität eine oder mehrere Investmentzweckgesellschaften – SPIV – errichten und nutzen zu wollen. Zum einen sind die hierzu dem Deutschen Bundestag schriftlich vorgelegten Erläuterungen zu unbestimmt, um die konkrete Ausprägung, aber auch die Grenzen dieser Zweckgesellschaften wirklich einschätzen zu können. Auch in der gestrigen, mehr als zweistündigen Beratung des Haushaltsausschusses hat die Bundesregierung das Modell 2 trotz mehrfacher Nachfrage nicht weiter konkretisiert. Darüber hinaus erinnern solche Investmentzweckgesellschaften in fataler Weise an jene Special Purpose Viehicles – SPV –, deren Tätigkeit am Beginn der weltweiten Finanzkrise stand. Wir erinnern uns: Um das notwendige Kapital für neue Kredite zu beschaffen, wurden damals Kreditforderungen in großem Stil verbrieft. Hierbei gaben die Kredit gebenden Banken die Zahlungsansprüche aus Hypothekenkrediten zusammen mit deren Kreditrisiken an Investoren – andere Banken, Versicherungen, Hedgefonds, Vermögensverwalter – weltweit weiter. Dies geschah, indem die Ansprüche und Risiken aus ganzen Portfolien in solche Zweckgesellschaften – SPI – eingebracht und dann als forderungsbesicherte Wertpapiere an die Investoren weitergegeben wurden. Dieses intransparente Finanzkonstrukt trug nicht unerheblich zur weltweiten Finanzkrise bei und stand deshalb später erheblich in der Kritik. Aus diesen Gründen lehne ich die Errichtung und Nutzung von Investmentzweckgesellschaften als Instrument zur Maximierung der EFSF-Kreditvergabekapazität – Modell 2 – ab. Ich will der Bundesregierung deshalb auch keinen Auftrag erteilen, einen solches Modell weiterzuverfolgen. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Ich lehne, wie die EFSF – Euro-Rettungsschirm – selbst, auch seine Ausweitung und riskante Hebelung ab. Er vertieft die Spaltung innerhalb der europäischen Gemeinschaft statt sie sozial, ökologisch und wirtschaftlich zu einen. Die wirklichen Ursachen der Krisen, vor allem die hochspekulativen, entfesselten Finanzmärkte, werden nicht beseitigt, sondern fortgeschrieben und zementiert. Milliarden Steuergelder werden verbrannt, um Profite von Banken, Versicherungen und Spekulationsgewinne zu sichern. Die derzeitige Euro-Rettung ist eine reine Bankenrettung auf Kosten der Bevölkerung – in Deutschland wie den Krisenländern. Für die Bevölkerung in allen EU-Mitgliedstaaten bedeutet das massive Sozialkürzungen zur Finanzierung der EFSF. Insbesondere Griechenland, Irland und Portugal werden drastischen Sozialabbauprogrammen unterworfen. Das europäische Projekt hat nur eine Zukunft, wenn es demokratisch, sozial und wirtschaftlich gerecht ist. Dazu brauchen wir statt Spekulationsrettungsschirme ein europäisches Konjunkturprogramm und eine koordinierte Wirtschafts- und Sozialpolitik in der EU. Der erweitere Euro-Rettungsschirm zielt in die entgegengesetzte Richtung und gefährdet so das Projekt Europa. Deshalb kann ich im Interesse der europäischen Idee und der Bevölkerung in allen EU-Mitgliedstaaten, also auch der deutschen Bevölkerung, nicht zustimmen. Alexander Ulrich (DIE LINKE): Vor nicht einmal vier Wochen sind wir hier zusammengekommen, um über die Ausweitung des sogenannten Euro-Rettungsschirms, EFSF, abzustimmen: Er wurde auf effektive 440 Milliarden Euro aufgestockt, die deutschen Garantien wurden auf – im Höchstfall – 253 Milliarden Euro angehoben. Dies waren damals schon schwindelerregende Summen; im Vergleich zu den Summen; um die es heute geht, nehmen sie sich allerdings fast schon wie Peanuts aus: Von einer Billion ist die Rede, manchmal sogar von zwei Billionen. Und wofür das ganze Geld? Um endlich die Klimakatastrophe oder den Hunger in der Welt zu bekämpfen, für sinnvolle Investitionen in eine sozialökologische Zukunft? Nein, dieses Geld wird einzig und allein dazu benutzt, Banken und Spekulanten zu retten. Nicht zu Unrecht hat Rainer Brüderle in der damaligen Debatte davon gesprochen, dass eine Hebelung der EFSF eine Massenvernichtung sei – allerdings nicht, wie er meinte, für die Finanzmärkte, sondern für Steuergelder. Und deshalb habe ich heute gegen die Hebelung gestimmt. Die Bundesregierung wird nicht müde zu betonen, dass sich am deutschen Garantierahmen nichts ändert. Tatsächlich bleibt es dabei, dass für die deutschen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler „nur“ 253 Milliarden auf dem Spiel stehen. Die fundamentale Änderung bei der Hebelung der EFSF, die hier heute zur Abstimmung steht, ist jedoch, dass das Risiko, dass diese Garantien tatsächlich benötigt werden, enorm steigt. Denn durch die Hebel ist die EFSF immer die erste, die zahlt, wenn es irgendwo zu einer Krise kommt. Und wenn die EFSF zahlt, dann zahlen wir, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Und deshalb habe ich heute gegen die Hebelung gestimmt. Ich will nicht länger zusehen, wie die Finanzmärkte die Politik vor sich hertreiben. In der Finanzkrise wurden die Banken mit Milliardensummen gerettet – nun spekulieren sie gegen die Schulden, die zu ihrer Rettung gemacht wurden. Die Ratingagenturen haben in der Finanzkrise völlig versagt und Lehman Brothers am Tag vor der Pleite Bestnoten ausgestellt – nun schwingen sie sich zum Schiedsrichter über nationale Politik auf. Die Spekulanten haben mit aberwitzigen Produkten jongliert und damit eine der größten Wirtschaftskrisen der jüngsten Geschichte ausgelöst – heute tut die Politik alles, um sie zu „beruhigen“. Aber die Spekulanten wollen nicht beruhigt werden! Nur wo Unruhe herrscht, kann man Gewinne machen. Wer das nicht begreift, kann die Krise nicht lösen, nicht mit noch so vielen Milliarden. Ich habe heute gegen die Hebelung des Rettungsschirms gestimmt, weil man die Euro-Krise nur lösen kann, wenn man das Kasino schließt, wenn man die Spekulanten an die Kette legt. Die Staaten müssen sich unabhängig von den Kapitalmärkten finanzieren können, über eine Bank für öffentliche Anleihen. Die Finanzmärkte müssen endlich streng reguliert werden, die Banken gehören unter öffentliche Kontrolle. Und die Verursacher und Profiteure der Krise müssen zur Kasse gebeten werden: Durch eine EU-weite Vermögensabgabe für Superreiche, durch eine Finanztransaktionsteuer und durch eine Beteiligung großer privater Gläubiger. Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU): Vier Wochen nach der Aufblähung und Ermächtigung des sogenannten Euro-Rettungsschirmes – EFSF – soll der Bundestag heute die Hebelung des ursprünglichen Kreditausleihvolumens von 440 Milliarden Euro sanktionieren. Die Hebelung ändert zwar nicht die absolute Höhe des Bürgschaftsrisikos Deutschlands in Höhe von 211 Milliarden Euro, sehr wohl aber die Eintrittswahrscheinlichkeit, also das Risiko, dass die gegebenen Garantien gezogen werden. Für eine Kreditausfallrate von circa 20 Prozent bedeutet ein vierfacher Hebel einen fünffachen Verlust für den Steuerzahler. Das einzige wirksame Mittel zur Bekämpfung der Schuldenkrise ist das Durchbrechen der Schuldenspirale. Alle anderen Modelle erkaufen nur Zeit. Das Scheitern der Strategie, kurzfristige Marktberuhigungen mit Milliardenbürgschaften und ohne tatsächliche Aussicht auf nachhaltige ökonomische und haushalterische Solidität der Krisenländer zu erkaufen, ist offensichtlich und wird auch durch eine Hebelung oder eine Aufstockung des Garantierahmens, die früher oder später auf die Agenda kommen wird, nicht aufgehalten. Wenn man auf dem falschen Weg ist, hilft es nicht, aufs Gas zu drücken, man entfernt sich so nur immer weiter vom richtigen Weg. Die Steigerung der Effizienz, wie die Hebelung euphemistisch umschrieben wird, muss bereits vor dem Hintergrund einer möglichen Zuspitzung der Schuldendynamik in den großen europäischen Volkswirtschaften – vor allem Italien – betrachtet werden. Spätestens hierbei sollte aber klar sein, dass eine Bewältigung der entsprechenden Schuldenkrisen der großen Euro-Partner durch das leider mittlerweile etablierte System aus Bürgschaftsgarantien, Heruntersubventionieren der Zinsen und Bonitätsverbesserung auf Kosten der wirtschaftlich solideren AAA-Länder kein Ausweg ist. Dieser Weg nimmt geradezu kontraproduktiv den Konsolidierungsdruck und setzt immer neue falsche Anreize. Zudem bedroht er die Kreditwürdigkeit der heute noch sehr gut bewerteten Länder. Das einzige Mittel gegen zu hohe Schulden sind hohe Zinsen. Beide in den sogenannten Terms of Reference angesprochene Optionen, Teilausfallschutzzertifikate und Investmentzweckgesellschaft, führen letztlich dazu, dass sich Schuldenstaaten weiterhin – nur jetzt einfacher – verschulden können. Dies wirkt sich umso drastischer aus, als dass die EFSF die Berechtigung erhalten wird, am Primär- und Sekundärmarkt zu intervenieren – und damit in die Bad-Bank-Rolle der EZB gedrängt wird – und andererseits sogar präventiv Stützungskredite weiterreichen kann. Beiden Modellen liegt überdies die Tendenz zu Grunde, den seitens der EFSF weitergereichten Garantien Nachrangigkeit bei der Bedienung bei etwaigen Zahlungsausfällen einzuräumen – first loss. Auch diese Maßnahme mag zwar die Attraktivität für private Investoren erhöhen, führt aber im Falle eines – auch partiellen – Zahlungsausfalls unweigerlich zu einer deutlich höheren Ausfallquote für die bürgenden Länder, im Falle Deutschlands also bis zu 211 Milliarden Euro. Alle Diskussion um eine Effizienz von Hebelungsmodellen darf – trotz gleichbleibender Gesamthöhe der Bürgschaftsübernahmen – über diese Tatsache nicht einfach hinwegsehen. Mit der Schuldenbremse haben wir die legalen Verschuldungsmöglichkeiten in Deutschland begrenzt – auf europäischer Ebene machen wir mit dieser Rettungsschirmpolitik genau das Gegenteil: Wir erhöhen die legalen Verschuldungsmöglichkeiten. Die Insolvenz von Griechenland wird unausweichlich kommen. Sie wird derzeit nicht abgewendet, sondern verschleppt. Die Troika hat kürzlich einen mehr als ernüchternden Bericht über die Schuldentragfähigkeit des Landes geliefert. Die anstehende Tranche wurde dennoch ausgezahlt. Es sollte jedem ein Warnsignal sein, dass der IWF künftig nicht mehr an vermeintlichen Rettungsaktionen beteiligt werden muss, sondern nur noch kann. Der IWF bereitet sich auf das Verlassen des sinkenden Schiffes vor. Und die Euro-Gruppe steuert weiter volle Kraft in Richtung Eisberg. Deshalb kann ich diesem Entschließungsantrag nicht zustimmen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 5): Wie konnte es nach Erkenntnissen der Bundesregierung zum Diebstahl eines Maschinengewehrs auf dem Truppen-übungsplatz Grafenwöhr kommen (Bericht der Nordbayerischen Nachrichten vom 17. Oktober 2011: www.nordbayern.de/region/pegnitz/maschinengewehr-von-der-schiessbahn- geklaut-1.1588585), und wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz vor unbefugtem Zutritt Dritter auf den Truppenübungsplatz? Der Diebstahl wurde durch einen Sicherheitsverstoß der dort übenden Truppe ermöglicht und durch zwei Gelegenheitsdiebe – beide ohne personellen Bezug zur Bundeswehr – begangen. Das gestohlene Maschinengewehr konnte zwischenzeitlich aufgrund von Ermittlungen der Polizei in einem anderen Fall mit jedoch identischer Täterschaft wieder aufgefunden werden. Zum Diebstahl konnte es Ermittlungen des zuständigen Wehrdisziplinaranwaltes zufolge kommen, weil der Aufbewahrungsort – das Führerhaus eines LKW-5-Tonners zwar verschlossen – für eine gewisse Zeit aber unbeaufsichtigt und unzureichend gesichert war. Für die Absicherung und Sicherheitsvorkehrungen auf dem Truppenübungsplatz ist die übende Truppe mit verantwortlich. Sie hat lagebezogen und mit Blick auf mitgeführte Waffen und zum Einsatz kommendes Gerät alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugten Zutritt bzw. Zugriff zu treffen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 6): Inwieweit sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieses Vorfalls die Sicherheit der Bevölkerung vor Ort beeinträchtigt, und welche Schritte sind unternommen worden bzw. werden unternommen, um diese wiederherzustellen? Für die ortsansässige Bevölkerung bestand in diesem Fall keine Gefährdung. Die Täter stahlen das nicht aufmunitionierte Maschinengewehr offensichtlich aus Gelegenheit und ohne konkrete weitere kriminelle Absicht und versenkten es schließlich in einem Dorfweiher, ohne weiteren Schaden angerichtet zu haben. Gleichwohl stellt dieser Vorfall für die Bundeswehr ein erhebliches Sicherheitsvorkommnis dar, dem im Rahmen seiner Aufklärung, der Ausbildung und Belehrung der Truppe – im vorliegenden Fall auch disziplinaren Ahndung des verantwortlichen Vorgesetzten – Rechnung zu tragen war und ist. Eine grundsätzliche, systembedingte Sicherheitslücke ist aus diesem Fall jedoch nicht ableitbar. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 10): Inwieweit bestätigt die Bundesregierung, nachdem sie in ihren schriftlichen Antworten vom 4. Juli 2011 bzw. 17. Oktober 2011 auf meine entsprechenden Fragen auf Bundestagsdrucksachen 17/6541 bzw. 17/7412 Unkenntnis behauptete, nun die – damals längst vorliegenden – Informationen ihres deutschen Bundeswehrkommandos im afghanischen ISAF-Regionalkommando Nord, RCN, wonach unter dortiger deutscher Kommandoverantwortung vom 28. Januar bis 29. April 2011 US-Spezialeinheiten bei 1 410 verdeckten Operationen (davon 479 „Capture or kill“, auch zwecks Tötung) 2 169 Personen gefangen nahmen und 485 töteten, und welche entsprechenden Detailangaben macht die Bundesregierung über solche Einsätze dort seither sowie über die jeweilige Beteiligung deutscher Stellen vor allem der Bundeswehr daran (bitte aufschlüsseln nach Informationszulieferung, boden- bzw. luftgestützter Aufklärung, Durchführung, Auswertung sowie Nachbearbeitung dieser Einsätze)? Die für den Zeitraum vom 28. Januar bis 29. April 2011 behaupteten Zahlenangaben zu den im ISAF-Re-gionalkommando Nord durchgeführten Operationen von unter nationalem Kommando stehenden US-amerikanischen Spezialkräften können von der Bundesregierung nicht bestätigt werden. Wie bereits mehrfach mitgeteilt, ist die Bundeswehr in keiner Weise an deren Operationsführung unmittelbar beteiligt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 11): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für die Finanzierung des Kitaausbaus vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Studie des Essener Bildungsforschers Klaus Klemm (vergleiche stern.de vom 19. Oktober 2011), dass weiterhin über 270 000 Betreuungsplätze fehlen, um den ab 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für Kinder unter drei Jahren einzulösen? Der Ausbau der Kinderbetreuung in Deutschland macht gute Fortschritte. Das Kinderförderungsgesetz, das Ende 2008 in Kraft getreten ist, hat zu einer starken Erweiterung von Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege geführt und setzt Maßstäbe für mehr Betreuungsangebote und zugleich für eine Verbesserung der Betreuungsqualität. 39 Prozent der Eltern von Kindern im Alter bis zu drei Jahren wünschen sich derzeit ein Betreuungsangebot. Bisher werden rund 23 Prozent der Kinder in dieser Altersgruppe in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut. Das ergibt der Zweite Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes, im Mai 2011 vom Bundeskabinett verabschiedet. Der Ausbaustand zeigt: Es gibt deutlich mehr Betreuungsangebote für unter Dreijährige als in den vergangenen Jahren, aber es gibt längst nicht genug. Das große Ziel, 750 000 Betreuungsplätze bis 2013 bereitzustellen, ist erreichbar – allerdings brauchen wir dafür deutlich mehr Dynamik beim Ausbau. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung kann nur gelingen, wenn alle Verantwortlichen – Länder, Kommunen genauso wie der Bund – ihren zugesagten Beitrag leisten. Die Investitionsmittel und auch die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten stehen zur Verfügung: Der Bund beteiligt sich bis 2013 mit insgesamt vier Milliarden Euro und anschließend mit 770 Millionen Euro jährlich an den Kosten des Ausbaus der Kinderbetreuungsangebote für unter Dreijährige. Diese Mittel stehen nicht nur für den quantitativen Ausbau bereit, sondern kommen auch im Wege der Unterstützung bei den ausbaubedingten Betriebskosten der Betreuungsqualität zugute. Mit der Initiative „Offensive Frühe Chancen“, die am 2. November 2010 gestartet ist, stellt der Bund bis zum Jahr 2014 ferner rund 400 Millionen Euro zur Verfügung, um bis zu 4 000 Einrichtungen – insbesondere in benachteiligten Sozialräumen – zu „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ auszubauen. Ich sage noch einmal: Der bedarfsgerechte, qualitätsorientierte Ausbau der Kindertagesbetreuung in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen braucht eine gemeinsame Kraftanstrengung. Mein Haus hat bereits bisher Entscheidendes dazu beigetragen. Auch in Zukunft werden wir unseren Beitrag leisten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage des Abgeordneten Stefan Schwartze (SPD) (Drucksache 17/7411, Frage 12): Strebt die Bundesregierung die EU-Zielmarke „20 Prozent Männer als Erzieher“ bis 2015 an, und wenn ja, wie sieht der konkrete Zeitplan aus, um diese Zielmarke zu erreichen, vor dem Hintergrund, dass die Anzahl der männlichen Erzieher zuletzt lediglich von 2,4 auf 2,7 Prozent gestiegen ist? Für die Bundesregierung ist das Erreichen der 20-Prozent-Marke ein mittel- bis langfristiges Ziel. Erfahrungen aus Norwegen zeigen, dass es eines langen konsequenten Handelns bedarf, um eine Erhöhung des Männeranteils in Kitas zu erreichen. Es hat dort gut 12 Jahre gebraucht, bis ein Anteil von durchschnittlich 10 Prozent Männern in Kitas erreicht wurde. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage des Abgeordneten Stefan Schwartze (SPD) (Drucksache 17/7411, Frage 13): Wie sieht die Finanzplanung der Bundesregierung für die Umsetzung dieser Zielmarke aus, und sind über die ESF-Mittel hinaus weitere Maßnahmen und Investitionen der Bundesregierung geplant, um mehr Männer zu Erziehern ausbilden zu lassen? Für Maßnahmen, die dem Programm „MEHR Männer in Kitas“ zuzurechnen sind, hat die Bundesregierung bis 2014 Finanzmittel in Höhe von circa 15,3 Millionen Euro eingeplant. Hieraus werden eine Reihe unterschiedlicher Maßnahmen finanziert: – Im Rahmen des ESF-Modellprogramms „MEHR Männer in Kitas“ erproben 16 Träger und Trägerverbünde aus 13 Bundesländern unterschiedliche Konzepte, um das Interesse von Jungen und Männern am Beruf des Erziehers zu wecken, sie bei der Entscheidung für den Erzieherberuf zu unterstützen, die Perspektiven für Männer (und Frauen) in den Kindertageseinrichtungen zu verbessern und die Männer zum Verbleib im Beruf zu bewegen. 1 300 Kindertagesstätten sind in die Modellprojekte einbezogen. Laufzeit des Programms: 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2013 Finanzvolumen: 13,2 Millionen Euro Förderung durch den Europäischen Sozialfonds: 7,5 Millionen Euro Die Kofinanzierung erfolgt aus nationalen Mitteln: 5,7 Millionen Euro – Seit Januar 2010 wird an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin die Koordinationsstelle „Männer in Kitas“ gefördert. Sie hat die Aufgabe, gemeinsam mit Verantwortlichen aus Politik und Praxis den Anteil männlicher Fachkräfte in Kitas spürbar zu steigern. Sie koordiniert auch das ESF-Modellprogramm „MEHR Männer in Kitas“. Förderzeitraum 2010 bis 2012 Fördervolumen: 1,06 Millionen Euro – Im September 2012 wird eine internationale Fachtagung zum Thema „Männer in Kitas“ ausgerichtet, auf der erste Erfahrungen zur gleichstellungspolitischen Gesamtstrategie „Männer in Kitas“ auf europäischer Ebene mit Experten und Expertinnen diskutiert werden sollen. Fördervolumen: 125 000 Euro – Im Rahmen der Tandem-Studie zu männlichen und weiblichen Erziehern in Kindertagesstätten geht die Evangelische Hochschule Dresden der Frage nach, ob und wie sich Erzieherinnen und Erzieher in der konkreten pädagogischen Praxis von Kindertageseinrichtungen unterscheiden. 2013 werden die Ergebnisse vorliegen. Fördervolumen: 253 000 Euro – Bei dem „Quereinsteigerprogramm – Männer in Kitas“ wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Integration berufserfahrener Männer in den Erzieherberuf gelegt. Ziel dieses Quereinsteigerprogramms ist es, die Bundesländer für die Einrichtung von Quereinstiegsoptionen in die Ausbildung zum Erzieher zu motivieren, bzw. bei dessen Ausweitung zu unterstützen. Um das gesteckte Ziel erreichen zu können, ist eine Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit vereinbart. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 14): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung in ihrer frauen- und geschlechterpolitischen Arbeit aus der Ankündigung der Dax-30-Unternehmen, freiwillige und individuelle Frauenquoten einzuführen, vor allem angesichts der unterschiedlichen Auffassungen der zuständigen Bundesministerinnen? Die Bundesregierung erkennt die Anstrengungen der Dax-30-Unternehmen an. Die Unternehmen haben gezeigt, dass sie hinter dem Ziel stehen, faire Chancen von Frauen auf Spitzenpositionen zu fördern. Die unternehmensinterne Verständigung auf diese individuellen Ziele, hat in den Unternehmen wichtige Diskussionen in Gang gesetzt, welche Strukturen mit Blick auf faire Chancen für Frauen verändert werden müssen. Die Bundesregierung hält den Ansatz der Dax-30-Unternehmen, Talente von der Basis her zu entwickeln, für einen der möglichen Wege zur Verbesserung der Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen. Sie sieht aber auch, dass die Zielvereinbarungen innerhalb der Unternehmen die obersten Führungsetagen von Vorstand und Aufsichtsrat nicht erfassen, obwohl für diese Ebene großer Handlungsbedarf besteht. Deshalb wird sich die Bundesregierung weiter dafür einsetzen, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des Anteils von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten zu erreichen. Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung, wie dieses Ziel zu erreichen ist, ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 15): Hat die Bundesregierung nach der Vorlage des Bundesgleichstellungsberichts eine Umsetzungsstrategie im Sinne der Lebenslaufperspektive entwickelt, die auf diese uneinheitlichen Regelungen reagieren kann? Der erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung macht deutlich, dass das Thema Frauen in Führungspositionen – wie in anderen Fällen der Gleichstellungspolitik auch – einen integrativen Ansatz notwendig macht, um die komplexen und vielfach miteinander verschränkten Ursachen der mangelnden Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen zu überwinden. Die Lebenslaufdynamiken müssen dabei konsequent berücksichtigt werden. Die Bundesregierung beschränkt sich – auch als Ergebnis des Gleichstellungsberichtes – nicht darauf, sich auf die Ebene der Vorstände und Aufsichtsräte zu konzentrieren. Allerdings sind erhebliche Auswirkungen auf die Unternehmenskultur zu erwarten, wenn mehr Frauen auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene wirken werden. Die Bundesregierung wird mit Blick auf Erwerbsbiografien und Karrierepfade umfassend an den Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Führungspositionen arbeiten. Dazu zählt vor allem: – die weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (damit ist auch Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gemeint); – die Entwicklung einer lebensereignisorientierten Personalpolitik zur Unterstützung einer frauen- und familienbewussten Unternehmenskultur; – bestehende Barrieren zu analysieren und Handlungsempfehlungen, zum Beispiel zur Vermeidung von Karrierebrüchen aufgrund von Familie, zu entwickeln. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksache 17/7411, Frage 16): Wie wird der Begriff „Führungsposition“ in den jeweiligen Dax-30-Unternehmen definiert, die sich am 17. Oktober 2011 mit der Bundesregierung zur Erhöhung des Frauenanteils trafen, und unterscheiden sich diese bei den einzelnen Unternehmen (wenn ja, bitte Unterschiede darlegen)? Die Dax-30-Unternehmen haben sich mit der Selbstverpflichtung dazu bekannt, die Förderung der Frauen in Führungspositionen in ihren Unternehmen weiter auszubauen. Die Zielvorgaben unterscheiden sich dabei sowohl nach Höhe als auch nach Basisgröße. Es fehlt aufgrund der jeweils spezifisch und individuell unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Strukturen der Unternehmen an einer einheitlichen Definition des Begriffs „Führungsposition“. Jedes Unternehmen hat die im eigenen Unternehmen eingeführte Begrifflichkeit zugrunde gelegt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksache 17/7411, Frage 17): Welche konkrete Zielvorgabe hat sich jedes einzelne der Dax-30-Unternehmen gegeben (bitte Auflistung der Unternehmen und Benennung der jeweiligen prozentualen Zielvorgabe), und wie bewertet die Bundesregierung diese Zielangaben? Die Unternehmen haben sich jeweils individuelle und konkrete Ziele – wie bereits erwähnt – gegeben. Die Unternehmen bekennen sich damit zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen. Die Liste mit den einzelnen Zielvorgaben, die den Ministerinnen am 17. Oktober vonseiten der Personalvorstände der Dax 30 übergeben wurde, wird Ihnen zugeleitet. Alle Unternehmen – unabhängig von der jeweiligen Branche – haben sich zweistellige Zielvorgaben gegeben. Alle Zielvorgaben basieren auf Vorstandsbeschlüssen der Unternehmen, eine jährliche Fortschrittsberichterstattung ist von den Unternehmen angekündigt. Die Bundesregierung hält den Ansatz der Dax-30-Unternehmen, Talente von der Basis her zu entwickeln, für einen der möglichen Wege zur Verbesserung der Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen. Sie sieht aber auch, dass die Zielvereinbarungen innerhalb der Unternehmen die obersten Führungsetagen von Vorstand und Aufsichtsrat nicht erfassen, obwohl für diese Ebene großer Handlungsbedarf besteht. Die endgültige Bewertung der Zielvereinbarung steht noch aus – von besonderem Interesse wird es sein zu beobachten, ob die Unternehmen die selbst gesetzten Ziele auch tatsächlich erreichen. Mit ihrer Politik hat die Bundesregierung erkennbar zu erheblichen Fortschritten aufseiten der Unternehmen beigetragen. Die Bundesregierung wird weiterhin alle notwendigen Maßnahmen für eine signifikante Verbesserung des Anteils von Frauen in Führungspositionen ergreifen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 20): Wie muss ein Bahnübergang gesichert werden, wenn aufgrund einer Baumaßnahme die Schranke an einem üblicherweise beschrankten Bahnübergang außer Betrieb genommen wird, und findet die Bundesregierung es ausreichend, wenn der Übergang nur von Posten mithilfe von Flatterbändern und einer Leuchte gesichert wird, die gerade in den Nachtstunden von Autofahrern leicht übersehen werden können, weil sie mit hellem rotem Blinklicht rechts und links der Straße rechnen, wenn ein Zug kommt, und sie über die Änderung der Regelung am Bahnübergang bei der Annäherung nicht rechtzeitig zum Beispiel durch auffällige Hinweistafeln warnend hingewiesen werden? Gemäß § 11 Abs. 11 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung ist die Sicherung durch Posten allen anderen in § 11 Abs. 6 bis 10 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung genannten Sicherungsmaßnahmen gleichwertig. Bei Ausfall der technischen Sicherung ist die Sicherung durch Posten gemäß § 11 Abs. 19 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vorgeschrieben. Der Posten hat die Wegebenutzer so lange durch Zeichen anzuhalten, bis das erste Eisenbahnfahrzeug etwa die Straßenmitte erreicht hat. Die Anzahl der eingesetzten Posten und die Art der Sicherungsmittel, insbesondere auch zur Berücksichtigung der Sichtverhältnisse, hat das Eisenbahninfrastrukturunternehmen in seiner Sicherheitsverantwortung gemäß § 4 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz den Notwendigkeiten des Einzelfalls anzupassen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 21): Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Sachstand bei der Änderung der Verordnung über die Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems, Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung, TEIV, und wann ist aus Sicht der Bundesregierung damit zu rechnen, dass das Zulassungsverfahren für Eisenbahnfahrzeuge standardisiert wird? Der Verordnungsentwurf der TEIV hinsichtlich der im Handbuch Eisenbahnfahrzeuge durch die Arbeitsgruppe „Optimierung Fahrzeugzulassung“ erarbeiteten Regelungen und Prozesse für die Herstellung und Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen von der Ausschreibung bis zur Inbetriebnahme ist weitestgehend unter den beteiligten Akteuren abgestimmt. Das Rechtsetzungsverfahren zur Umsetzung dieser Empfehlungen wird in Kürze eingeleitet. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 22): Welche Berechnungen zur Verkehrsentwicklung und welche Annahmen insbesondere für die Entwicklung der Fluggastzahlen des Flughafens Hahn liegen dem Kosten-Nutzen-Verhältnis von 1,8 zugrunde, das für die Entscheidung für den Bau der B 50 neu zwischen dem Autobahnkreuz Wittlich (A 1/A 60) und Longkamp (B 50 alt) maßgeblich war? Bei der Ermittlung des in der mündlichen Frage genannten Nutzen-Kosten-Verhältnisses, NKV, von 1,8 wurde die Bewertung auf der Grundlage der im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erstellten „Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen 2025“ mit rund 13 000 Fz/24 h angesetzt. Dabei geht man von circa 3 000 Beschäftigten auf dem Flughafen Frankfurt-Hahn sowie rund 4 Millionen Passagiere pro Jahr aus. Diese Prognose basiert auf einer großräumigen deutschlandweiten Betrachtung. Ergänzend weise ich darauf hin, dass im Auftrag der Straßenbauverwaltung Rheinland-Pfalz eine Verkehrsuntersuchung für den Abschnitt der Bundesstraße B 50 neu zwischen Wittlich und Longkamp im Jahr 2009 aktualisiert wurde. Die Prognoseverkehrsbelastung im Bereich des Hochmoselübergangs liegt bei rund 25 100 Fz/ 24 h, wenn die für den Raum maßgebenden Entwicklungen durch den Flughafen Frankfurt-Hahn und die Ausweitung von Gewerbeflächen eintreffen. Unter diesen positiven Voraussetzungen beträgt das ermittelte NKV 3,1. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 23): Ab welchem Verkehrsbedarf geht das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung von einem volkswirtschaftlichen Nutzen aus? Folgende Bewertungskomponenten werden als Projektnutzen bei der Ermittlung des NKVs berücksichtigt: Verbilligung von Beförderungsvorgängen, Erhaltung der Verkehrswege, Erhöhung der Verkehrssicherheit, Verbesserung der Erreichbarkeit von Fahrzielen, räumliche Vorteile, Entlastung der Umwelt, Wirkung des induzierten Verkehrs, verbesserte Anbindung von See- und Flughäfen, Erfüllung verkehrsfremder Funktionen. Da das dargelegte Bewertungsverfahren zur Ermittlung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses aus unterschied-lichen Bewertungskomponenten besteht und die Verkehrsbelastung nur eine dieser Einflussgrößen darstellt, lässt sich die Frage nicht eindeutig beantworten. Im Übrigen wird auf die „Gesamtwirtschaftliche Bewertungsmethodik der Bundesverkehrswegeplanung 2003“ im Internet verwiesen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage der Abgeordneten Bettina Herlitzius (BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 24): Was versteht das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter einer solide ausgestatteten Städtebauförderung, so von dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Andreas Scheuer beim Nationalen Stadtentwicklungskongress am 12. Oktober 2011 in Kassel geäußert? Es ist ein langfristiges Anliegen des Bundes, die Städte und Gemeinden aktiv bei ihren städtebaulichen Anpassungsprozessen zu unterstützen, unter anderem beim demografischen, wirtschaftlichen, sozialen und Klimawandel. Im aktuellen Programmjahr 2011 stehen insgesamt 455 Millionen Euro Bundesmittel für die Städtebauförderung zur Verfügung. Für das Jahr 2012 ist trotz der haushaltsmäßigen Konsolidierungserfordernisse zur Erreichung der neuen verfassungsrechtlichen Verschuldungsregeln vorgesehen, mit einem Programmvolumen von 410 Millionen Euro alle Programme der Städtebauförderung fortzusetzen. Hierbei ist auch eine Wiederaufstockung und inhaltliche Erweiterung des Programms Soziale Stadt eingeplant. Auch für die Zukunft möchte der Bund nach Maßgabe seiner Finanzkraft und seiner finanzverfassungsrechtlichen Zuständigkeiten den Ländern und Kommunen weiterhin als verlässlicher Partner bei der Bewältigung städtebaulicher Probleme zur Seite stehen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/7411, Frage 25): Mit welchen durchschnittlichen Baukosten ist für einen Kilometer Autobahn in Deutschland im Vergleich zu Frankreich und den Niederlanden zu rechnen, und wie erklärt die Bundesregierung die Unterschiede (bitte tabellarisch untergliedert in Neubau, Ersatzneubau und Unterhaltung)? Die Kosten für den Bau von einem Kilometer Autobahn in Deutschland sind sehr unterschiedlich und bewegen sich im Bereich zwischen 7 und 20 Millionen Euro, in besonderen Fällen in städtischen Bereichen auch bis zu 100 Millionen Euro. Diese großen Unterschiede haben vielfältige Gründe wie Topografie und Lage, Anzahl und Größe der Ingenieurbauwerke, Bodenbeschaffenheit usw. sowie nicht zuletzt auch Folgekosten für Umwelt und Naturschutz. Deshalb kann nicht gesagt werden: Wenn Autobahn A soviel kostet, kostet Autobahn B auch soviel. Dies gilt ebenso für Ersatzneubau- oder Unterhaltungsmaßnahmen. Da nicht einmal die Kosten innerhalb Deutschlands vergleichbar sind, ist erst recht kein Vergleich mit anderen Ländern ohne vertiefte Analysen möglich. Ob verlässliche internationale Vergleichzahlen für den Bau von Autobahnen ermittelbar sind, lässt die zuständige Fachabteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gegenwärtig durch einen externen Gutachter untersuchen. Ergebnisse werden für das Frühjahr 2012 erwartet. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/7411, Frage 26): Ist die Bundesregierung der gleichen Meinung wie der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion der FDP, Patrick Döring, der in der Zeit vom 28. Juli 2011 zum Thema Pkw-Maut und Straßenfinanzierung behauptete, kein Land baue „so teuer wie wir“, und sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den höheren Kosten für den Ausbaustandard der Bundesautobahnen und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit? Nein. – Die Bundesregierung sieht sich – im Einklang mit einer EU-Initiative – dem Ziel verpflichtet, die Zahl der Getöteten auf den Straßen in Deutschland bis 2020 um 40 Prozent zu reduzieren. In diesem Sinne wird mit dem „Ausbaustandard“ der Bundesautobahnen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte ein möglichst sicherer und leistungsfähiger Verkehrsablauf angestrebt. Planung und Entwurf der Autobahnen erfolgen dabei regelmäßig auf der Grundlage technischer Regelwerke, nach denen sich insbesondere die technische Ausstattung zum Beispiel mit passiven Schutzeinrichtungen und ausreichend breiten Seitenstreifen richtet und die das sichere Befahren mit Richtgeschwindigkeit gewährleisten. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/7411, Frage 29): Auf welche Art und Weise nehmen deutsche Behörden sowie sonstige deutsche Institutionen mit Sicherheitsexperten oder Nuklearexperten an der „Ad Hoc Group on Nuclear Security“ teil, die eine Unterarbeitsgruppe der Ratsarbeitsgruppe Atomic Questions Group, AQG, ist und Stresstests bei Atomanlagen hinsichtlich etwaiger Flugzeugabstürze, Cyberattacken und terroristischer bzw. böswilliger Anschläge (Presseerklärung Kommission, IP/11/640, 25. Mai 2011) vorbereitet und durchführt, und Vertreter welcher Behörden und Nichtregierungsorganisationen bzw. Wissenschaftler sollen wie geplant (Europäische Kommission, MEMO/11/339, 25. Mai 2011) in Public Seminars auf nationaler wie auf EU-Ebene eingeladen werden? Die Gruppe der Leiter der atomrechtlichen Behörden in Europa, die ENSREG, European Nuclear Safety Regulators Group, und die Europäische Kommission haben sich im Mai 2011 zu den Einzelheiten eines umfassenden europäischen Stresstests geeinigt. Dieser EU-Stresstest umfasst sowohl den Bereich Sicherheit als auch den Bereich Sicherung. Für den Bereich der Sicherung wurde die „Ad Hoc Group on Nuclear Security“, AHGNS, eingerichtet. Das für die Sicherung kerntechnischer Anlagen zuständige Fachreferat des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist offizieller Ansprechpartner und Mitglied der Gruppe. Abhängig von der jeweiligen Thematik werden die zuständigen Behörden oder Experten beteiligt. Insbesondere gilt dies auch für das Bundesministerium des Innern und seinen Geschäftsbereich. Die AHGNS wird für den Gesamtbericht der Kommission einen Beitrag zur nu-klearen Sicherung erarbeiten. In Bezug auf den Teilnehmerkreis der durch die ENSREG, European Nuclear Safety Regulators Group, in ihrer Erklärung vom 25. Mai 2011 angeratenen öffentlichen Seminare wurde bislang, soweit bekannt, noch keine weitere Festlegung getroffen. Es ist derzeit auch noch nicht ersichtlich, ob und inwieweit der Bereich Sicherung des EU-Stresstests ebenfalls in diesen Seminaren thematisiert werden wird. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 30): Welcher/welchen Bundesbehörde/Bundesbehörden liegen die beiden Dokumente vor, auf die sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 17/1386 bei der Beantwortung der Frage 4 gestützt hat (Protokoll des niedersächsischen Oberbergamtes vom 24. Juni 1997 zu dessen Besprechung mit Vertretern des Bundesministeriums für Bildung und Forschung am 11. März 1997 sowie das Fax zur Vereinbarung dieser Besprechung)? Es wird auf die Antwort zur Frage Nr. 4 der Bundestagsdrucksache 17/1386 verwiesen. Nach gegenwärtigem Recherchestand wurden die beiden genannten Dokumente nicht in den Aktenbestand einer Bundesbehörde übernommen. Eine vollständige Aktenrecherche bei allen in Betracht kommenden Bundesbehörden war bis zur Fragestunde am 26. Oktober 2011 nicht möglich. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 31): Hat sich der Abteilungsleiter RS im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, Gerald Hennenhöfer, im Frühjahr/Sommer 2010 persönlich mit Bruno Thomauske im BMU zum Sachverhalt des damals bevorstehenden BMU-Auftrags für die vorläufige Sicherheits-analyse Gorleben,VSG, getroffen (bitte mit Angabe des Datums), und war an diesem Treffen auch das für die VSG zuständige BMU-Referat beteiligt? Es hat Gespräche zwischen Dr. Thomauske und der Arbeitsebene des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Frühjahr/Sommer 2010 gegeben. Es waren informelle Gespräche zur Meinungsbildung über die weitere Vorgehensweise bei der Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle. Anlage 26 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Fragen 32 und 33): Wie viele Unternehmen profitieren aktuell von der besonderen Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, und mit wie vielen begünstigten Unternehmen rechnet die Bundesregierung auf Grundlage des ab 2012 gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetzes? Hat die Bundesregierung prüfen lassen, ob die Erweiterung des Kreises der Begünstigten im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung im Kontext der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes kompatibel zu dem europäischen Beihilferecht ist, und, falls ja, ist die Bundesregierung bereit, die ihr vorliegende Expertise dem Parlament zur Verfügung zu stellen? Zu Frage 32: Im Bescheidverfahren für das Jahr 2011 wurden nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 800 Begrenzungsbescheide erteilt. Diese Bescheide beziehen sich nicht auf Unternehmen, sondern auf Abnahmestellen der betroffenen Unternehmen. Begünstigt wurden damit 592 Unternehmen (543 Unternehmen des produzierenden Gewerbes und 49 Schienenbahnen). Wie viele Unternehmen vom Jahr 2013 an von den im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 vorgenommenen Änderungen der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren werden, kann bislang nur sehr überschlägig abgeschätzt werden. Grund hierfür ist, dass keine detaillierten Daten zum Stromverbrauch und insbesondere zur Stromintensität der potenziellen neuen Antragsteller vorliegen. Abschätzungen für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Zuge der Beratungen zum EEG 2012 hatten kurz- und mittelfristig eine Verdreifachung der bisherigen Antragszahlen gegenüber 2010 (rund 650) für möglich gehalten, ganz überwiegend durch neue Antragsteller. Der zu erwartende Anstieg der Antragszahlen erlaubt allerdings keinen Rückschluss auf den zu erwartenden Anstieg der begünstigten Strommenge, weil es bei den neuen Antragstellern um weitaus geringere Strommengen geht als bei den bisherigen Antragstellern. Zu Frage 33: Zur wissenschaftlichen Vorbereitung und Unterstützung des EEG-Erfahrungsberichts 2011 hat das BMU insgesamt neun Vorhaben vergeben, die sich mit den unterschiedlichen Aspekten des EEG und dem Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich befassen. Dabei wurden in einem Vorhaben die europarechtlichen Grenzen der Besonderen Ausgleichsregelung überprüft. Es wurde festgestellt, dass das Beihilferecht nach Art. 107 ff. AEUV (ex-Art. 87 ff. EGV) nicht anwendbar ist. Hieran ändert sich auch durch Erweiterung des Kreises der Begünstigten nichts. Das Gutachten wurde durch das BMU veröffentlicht. Es kann unter http://www.erneuerbare- energien.de/inhalt/47459/47476/ heruntergeladen werden. Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 34): Wie bewertet die Bundesregierung den Entwurf der aktuell von der Europäischen Kommission vorgelegten Treibstoffqualitätsrichtlinie, und begrüßt die Bundesregierung das hieraus resultierende faktische Importverbot für Erdöl und Erdölprodukte aus Teersanden und Ölschiefer? Zum vorgelegten Entwurf der Europäischen Kommission zur Konkretisierung der Regelungen von Art. 7a der Kraftstoffqualitätsrichtlinie gibt es noch keine abgestimmte Haltung der Bundesregierung. Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fragen des Abgeordneten Ulrich Kelber (SPD) (Drucksache 17/7411, Fragen 35 und 36): Wie viele Personen arbeiteten, aufgeschlüsselt nach den Standorten Bonn und Berlin, jeweils am 1. Januar 2008, 1. Januar 2009, 1. Januar 2010 und 1. Januar 2011 für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU (Beamte, Angestellte, Arbeiter, befristet Beschäftigte, in das BMU Beurlaubte)? Wie vielen Vollzeitäquivalenten entsprechen die Zahlen, bitte gleiche Aufschlüsselung? Zu Frage 35: Durch den am 1. Oktober 2005 in Kraft getretenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst wurde ein einheitliches Tarifrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst geschaffen, das die Begriffe „Angestellte“ und „Arbeiter“ durch den Begriff „Tarifbeschäftigte“ ersetzt; dieser Rechtsänderung wird in der Antwort Rechnung getragen; es wird unterstellt, dass mit den ins „Umweltministerium Beurlaubten“ die „in das Bundesumweltministerium abgeordneten“ Beschäftigten gemeint sind. Die Zahl der im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, beschäftigten Personen hat sich von 2008 bis 2011 an den beiden Standorten Bonn und Berlin jeweils zum Stichtag 1. Januar wie folgt entwickelt: 2008 Bonn 562 = 66 % Berlin 289 = 33 % 2009 Bonn 584 = 66,1 % Berlin 299 = 32,9 % 2010 Bonn 557 = 62,4 % Berlin 335 = 37,6 % 2011 Bonn 531 = 62,2 % Berlin 322 = 37,8 % Eine exakte Aufschlüsselung der Zahlen, insbesondere für Beamtinnen und Beamte bzw. unbefristete Tarifbeschäftige, ist nicht möglich, weil entsprechende Daten in elektronischen Personalorganisationssystemen nicht vorgehalten bzw. zum Teil auch aus Datenschutzgründen nicht langfristig gespeichert werden. Entsprechende Zahlen lassen sich lediglich aus den bekannten Einzelplänen des Haushalts unter Berücksichtigung von Planstellen, Ersatzplanstellen und Leerstellen sowie abzüglich der zum 1. Januar eines Jahres bewilligten neuen Stellen, die am 1. Januar noch nicht besetzt sind, und der jeweiligen Beurlaubungen berechnen; dabei können unter anderem neue Stellen und Beurlaubungen – aus den genannten Gründen – nur pauschal, nicht „standortscharf“, Berücksichtigung finden. Auf Grundlage einer solchen Betrachtung ergibt sich, dass 2011 die Anzahl der im BMU beschäftigten Personen in etwa wieder der Zahl der Beschäftigten von 2008 entspricht. Dabei ist allerdings die Zahl der Beamtinnen und Beamten in Bonn leicht gesunken. Gleichzeitig hat die Zahl der Beamtinnen und Beamten in Berlin entsprechend zugenommen. Diese Tendenz ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Erweiterung der Zuständigkeiten des BMU in der 15. und 16. Wahlperiode insbesondere am Standort Berlin erfolgte und überwiegend mit befristeten Beschäftigten geschultert wurde; erst jetzt wird dies teilweise stellenwirtschaftlich nachgezeichnet, während im Übrigen in vielen anderen Aufgabengebieten weiterhin Stellen zu kürzen sind. Vor diesem Hintergrund ist festzuhalten, dass vom 1. Januar 2008 bis zum 1. Januar 2010, dieser Stichtag spiegelt ausschließlich die noch in der vorigen Wahlperiode getroffenen stellenwirtschaftlichen Entscheidungen wider, der Anteil der Berlin-Beschäftigten von 33 Prozent auf 37 Prozent erhöht wurde. Erst seit Beginn der laufenden Wahlperiode konnte die Berlin-Quote konstant bei 37 Prozent gehalten und damit der in den beiden letzten Wahlperioden entstandene Trend zur Erhöhung des Berlin-Anteils gestoppt werden. Zu Frage 36: Eine Betrachtung nach Vollzeitäquivalenten ergibt für die beiden Standorte Bonn und Berlin jeweils zum Stichtag 1. Januar von 2008 bis 2011 Folgendes: 2008 Bonn 447 = 63,9 % Berlin 252 = 36,1 % 2009 Bonn 507 = 75,6 % Berlin 163 = 24,4 % 2010 Bonn 487 = 61,8 % Berlin 300 = 38,2 % 2011 Bonn 485 = 62,5 % Berlin 291 = 37,5 % Eine Aufschlüsselung nach Beamtinnen und Beamten, Tarifbeschäftigten etc. ist aus den oben bereits genannten tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht – hier auch nicht näherungsweise – möglich. Für die Standortfrage wäre eine solche Verteilung allerdings auch nicht aussagefähig, da insbesondere die Dauerbeschäftigten in der Regel über ganze Stellen verfügen und eine Reduktion der Arbeitszeit nicht aus organisatorischen Gründen erfolgt, sondern auf Antrag der Beschäftigten, um zum Beispiel eine erhöhte Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erreichen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen der Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache 17/7411, Fragen 37 und 38): Wie stellen sich die Mittelabflüsse im Programm „Chancengerechtigkeit in Bildung und Forschung“ für Frauen dar? Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Mittelabfluss, und worin sieht sie die Ursachen hierfür? Zu Frage 37: Gemäß Haushaltsplan stehen im Titel 3003/68507 „Strategien zur Durchsetzung von Chancengerechtigkeit für Frauen in Bildung und Forschung“ im Haushaltsjahr 2011 23 Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus verfügt der Titel gemäß Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags vom 11. November 2010 über zusätzliche Mittel in Höhe von 1,7 Millionen Euro, die über die Bildung von Ausgaberesten im Haushaltsjahr 2010 den Ansatz für das Haushaltsjahr 2011 entsprechend erhöhen. Bezogen auf den Titelansatz sind mit Stand 21. Oktober 2011 rund 77 Prozent (= 17,7 Millionen Euro) planmäßig verausgabt worden. Das Festlegungsvolumen des Titels beträgt aufgrund der zusätzlich zum Ansatz zur Verfügung stehenden ESF-Mittel 27,7 Millionen Euro. Von diesem Gesamtbewilligungsvolumen wurden bereits 27,2 Millionen Euro gebunden (dies entspricht 98,2 Prozent der verfügbaren Mittel und prozentual zum Ansatz 118,3 Prozent). Bis zum Jahresende werden neben dem Ansatz von 23 Millionen Euro zusätzlich – gemäß oben genanntem Maßgabebeschluss – die freigegebenen Restmittel aus dem Haushaltsjahr 2010 vollständig verausgabt. Zu Frage 38: Die Bundesregierung ist mit dem Mittelabfluss des Titels 3003/68507 „Strategien zur Durchsetzung von Chancengerechtigkeit für Frauen in Bildung und Forschung“ im Haushaltsjahr 2011 zufrieden. Der Gesamtmittelabfluss des Epl. 30 betrug Ende September 68 Prozent. Dies ist im Vergleich zum Vorjahresmonat überdurchschnittlich. Einzelne Haushaltstitel unterliegen unterjährig einer sehr verschiedenen Abflussdynamik. Daher stellt deren Mittelabfluss kein geeignetes Bewertungskriterium für den Erfolg einzelner Programme des BMBF dar. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache 17/7411, Frage 39): Welche Schlussfolgerungen zieht das Bundesministerium für Bildung und Forschung aus der Sondierungsstudie „Gezielte Eingriffe in das Klima?“, und welche weiteren Schritte plant die Bundesregierung beim Thema Geo-/Climate Engineering? Für das Bundesministerium für Bildung und Forschung haben Klimaschutz und Anpassung an nicht mehr zu vermeidende Klimaveränderungen eindeutig Vorrang gegenüber Maßnahmen des Climate Engineering. Diese Vorsorge entspricht dem Verständnis einer „Forschung für Nachhaltigkeit“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Climate Engineering zunächst weiter und genauer auf seine Wirkungen und insbesondere auch mögliche Risiken durchleuchtet werden soll. Hier geht es darum, unsere Bewertungskompetenz zu diesem Thema zu erhöhen. In diesem Sinne sollte Forschung zu Climate Engineering inhaltlich und disziplinär umfassend angelegt sein. Gefragt ist hier nicht nur eine naturwissenschaftliche Theorie- und Modellentwicklung – zum Beispiel komplexe Wechselwirkungen im Erd- und Klimasystem. Zu bearbeiten sind insbesondere auch sozioökonomische Fragen – Akzeptanzfragen, gesellschaftliche Prozesse, internationales Konfliktpotenzial. Die Bundesregierung wird das Thema Climate Engineering in den entsprechenden nationalen und internationalen Diskussionen aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten. Es ist davon auszugehen, dass die Ergebnisse der Sondierungsstudie Eingang in die internationale wissenschaftliche Diskussion finden werden. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache 17/7411, Frage 40): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C-34/10 Oliver Brüstle gegen Greenpeace e. V. vom 18. Oktober 2011, und plant die Bundesregierung in Reaktion auf dieses Urteil eine Veränderung der Förderrichtlinien für Projekte mit embryonalen Stammzellen? Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 18. Oktober 2011 eine wichtige Auslegungsfrage der EU-Biopatentrichtlinie verbindlich geklärt und damit EU-weit Rechtssicherheit im Hinblick auf die Patentierung von Erfindungen unter Verwendung humaner embryonaler Stammzellen hergestellt. Das vom Bundesgerichtshof auf der Grundlage der EuGH-Entscheidung zu fällende Urteil über den Rechtsbestand des Patents von Professor Brüstle bleibt abzuwarten. Anlass für patentrechtliche Konsequenzen oder eine Veränderung der Förderrichtlinien wird nicht gesehen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Fragen 41 und 42): Wie hoch sind die Abbrecherquoten von Auszubildenden, bitte aufschlüsseln nach Auszubildenden mit und ohne Migrationshintergrund, nach Geschlecht, nach Schulabschluss, nach Ausbildungsbereichen sowie nach alten und neuen Bundesländern, und welche Erkenntnisse zum Verbleib der Abbrecherinnen und Abbrecher von Berufsausbildungen liegen der Bundesregierung, bitte aufschlüsseln nach Abbruch in der Probezeit und späterem Zeitpunkt, vor? Wie haben sich die Anzahl und der Anteil der Jugendlichen ohne Berufsausbildung entwickelt, bitte aufschlüsseln nach Auszubildenden mit und ohne Migrationshintergrund, nach Geschlecht, nach Schulabschluss, nach Ausbildungsbereichen sowie nach alten und neuen Bundesländern), und welche Erkenntnisse zum Verbleib der Jugendlichen ohne Berufsausbildung liegen der Bundesregierung vor? Zu Frage 41: Der Bundesregierung liegen Informationen zu vorzeitigen Vertragslösungen vor, nicht jedoch zu endgültigen Ausbildungsabbrüchen. Vertragslösungen sind vor Ablauf der im Berufsausbildungsvertrag genannten Ausbildungszeit gelöste Ausbildungsverträge. Hierbei ist zu beachten, dass eine Vertragslösung nicht unbedingt einen endgültigen Abbruch der Berufsausbildung bedeutet; auch Betriebs- oder Berufswechsel innerhalb des dualen Systems gehen mit Vertragslösungen einher. Im Jahr 2009 wurden insgesamt 141 360 Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst, dies entspricht einer Vertragslösungsquote von 22,1 Prozent. Die Lösungsquote der mit Frauen abgeschlossenen Ausbildungsverträge betrug im Berichtsjahr 2009 22,9 Prozent, die der Männer 21,5 Prozent. Von den Ausbildungsverträgen der ausländischen Auszubildenden werden im Durchschnitt 27,4 Prozent vorzeitig gelöst, von den Ausbildungsverträgen der Auszubildenden mit deutscher Staatsangehörigkeit 21,8 Prozent. Hinsichtlich der Lösungsquoten nach allgemeinbildendem Schulabschluss ist festzuhalten, dass die Lösungsquote umso höher ausfällt, je niedriger der allgemeinbildende Schulabschluss der Auszubildenden ist. Auszubildende ohne Hauptschulabschluss wiesen mit 36,3 Prozent eine fast dreimal höhere Lösungsquote auf als Studienberechtigte mit 12,9 Prozent. Bei den Verträgen der Auszubildenden mit Hauptschulabschluss beträgt die Lösungsquote 30,8 Prozent, die Verträge von Auszubildenden mit Realschulabschluss werden zu 19,6 Prozent vorzeitig gelöst. Die Darstellung der weiteren gewünschten detaillierten Daten können dem Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2011, Seite 179 ff. entnommen werden (http:// datenreport.bibb.de/Datenreport_2011.pdf). Zu Frage 42: Die Ungelerntenquote der 20 bis 24-Jährigen lag im Jahr 2008 bei 15,3 Prozent, der 20 bis 34-Jährigen bei 14,9 Prozent. Sie bleibt für beide Altersgruppen über dem untersuchten Zeitraum von 1996 bis 2008 nahezu konstant zwischen 14 und 15 Prozent. Detailliertere Angaben liegen für junge Erwachsene im Alter von 20 und 34 Jahren vor: Frauen in dieser Altersgruppe sind mit 15 Prozent im gleichen Ausmaß von Berufslosigkeit betroffen wie Männer mit 14,8 Prozent. Den höchsten Anteil an Ungelernten weisen junge ausländische Erwachsene auf. Mehr als jeder Dritte, 36 Prozent, hatte keinen Berufsabschluss, mit 5 Prozentpunkten Differenz zuungunsten junger Frauen. Verglichen mit gleichaltrigen Deutschen ist der Anteil bei jungen Ausländern fast viermal so hoch. Wer ohne allgemeinschulischen Abschluss blieb, erreichte auch nur in wenigen Fällen einen beruflichen Abschluss: nur jeder Sechste, 16,6 Prozent, konnte 2008 einen Berufsabschluss vorweisen, die Ungelerntenquote betrug 83,4 Prozent. Nahezu jeder dritte Hauptschulabsolvent, 29,2 Prozent, blieb ohne berufliche Qualifizierung. Die Ungelerntenquote bei jungen Erwachsenen mit Realschulabschluss lag bei 8,7 Prozent, mit (Fach-)Hochschulreife bei 6,1 Prozent. Die Darstellung der weiteren gewünschten detaillierten Daten können dem Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2011, Seite 245 ff. entnommen werden (http:// datenreport.bibb.de/Datenreport_2011.pdf). Eine Aufschlüsselung der Ungelernten nach Ausbildungsbereichen ist nicht möglich. Daten zur regionalen Verteilung, nach alten und neuen Bundesländern, liegen nicht vor. Zum Verbleib der Jugendlichen ohne Berufsausbildung ist bekannt, dass 52,3 Prozent der Personen ohne Berufsabschluss im Alter zwischen 20 und 34 Jahren erwerbstätig sind, das heißt arbeiten mindestens 1 Stunde in der Woche. Von den 20- bis 34-Jährigen mit beruflichem Abschluss sind dies 76,1 Prozent. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksache 17/7411, Fragen 43 und 44): Wie viele Graduiertenschulen existieren in Deutschland, und wie viele Personen sind an ihnen eingeschrieben? Wie viele Graduiertenkollegs existieren in Deutschland, und wie viele Personen sind an ihnen eingeschrieben? Zu Frage 43: Im Rahmen der Exzellenzinitiative werden 39 Graduiertenschulen gefördert. Nach Angaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft werden etwa 1 000 Promovierende in diesen Graduiertenschulen auch mit Mitteln der Exzellenzinitiative finanziert. Darüber hinaus profitieren weitere Promovierende von den Angeboten der Graduiertenschulen. Zu Frage 44: Von der Deutschen Forschungsgemeinschaft werden zurzeit 199 Graduiertenkollegs gefördert. Im Berichtsjahr 2010 waren 5 337 Promovierende Mitglied in diesen Graduiertenkollegs, von denen wiederum etwa 78 Prozent überwiegend über die Graduiertenkollegs finanziert wurden. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache 17/7411, Frage 45): Wie viele zusätzliche Personalstellen (möglichst nach Personalkategorien) konnten zum Wintersemester 2011/2012 an deutschen Hochschulen im Rahmen des Qualitätspakts Lehre im Hinblick auf den Mittelabfluss von lediglich 1,24 Millionen Euro (0,9 Prozent des Mittelansatzes) zum 30. September 2011 und der Ankündigung der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, in der 65. Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, „dass das Geld, das im (Haushalts-)Plan veranschlagt ist, in 2011 ausgegeben wird“, bewilligt, ausgeschrieben oder bereits besetzt werden, und welche Betreuungsrelation von Studierenden zu wissenschaftlichem Personal wird durch die neu geschaffenen bzw. in Planung befindlichen Personalstellen angestrebt? In der ersten Auswahlrunde des Qualitätspakts Lehre wurden insgesamt 111 Hochschulen zur Förderung ausgewählt. Je nach Planung der Hochschule beginnen die ausgewählten Projekte zwischen dem 1. September 2011 und dem 1. Januar 2012, überwiegend zum 1. Oktober 2011. Bisher bewilligt wurden Personalmittel im Umfang von gut 90 Professoren, mehr als 700 wissenschaftlichen Mitarbeitern und rund 200 nichtwissenschaftlichen Mitarbeitern. Hinzu kommen zahlreiche Lehraufträge sowie wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte, die ebenfalls für bessere Studienbedingungen eingesetzt werden. Angaben über die Zahl der von den einzelnen Hochschulen ausgeschriebenen bzw. zum Projektbeginn bereits besetzten Stellen sind nicht Gegenstand des Bewilligungsverfahrens und liegen der Bundesregierung daher nicht vor. Mit dem Qualitätspakt Lehre werden vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung von Studienbedingungen und Lehrqualität gefördert. Neben inhaltlichen Fragen sind auch die Betreuungsrelationen als zahlenmäßiges Verhältnis zwischen Studierenden und Lehrpersonal Gegenstand der geförderten Konzepte. Dabei wird berücksichtigt, dass sich Ausgangslage und Verbesserungsbedarf je nach Hochschule und Fachbereich stark unterscheiden. Einheitliche Vorgaben oder Zielwerte würden dem Bedarf vor Ort daher nicht hinreichend gerecht. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) (Drucksache 17/7411, Frage 46): Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich in den letzten zehn Jahren die Erwerbungsetats der Bibliotheken entwickelt haben, und falls ja, liegt der Bundesregierung eine Übersicht nach Bundesländern vor (bitte um Aufschlüsselung)? Aufgrund der unterschiedlichen Trägerschaft der Bibliotheken, die in der Regel den Ländern und Kommunen obliegt, verfügt die Bundesregierung nicht über eigene Angaben zur Entwicklung der Erwerbungsetats. Nachfolgende Zahlen beruhen auf internen Recherchen. Danach werden im Rahmen einer freiwilligen Mitwirkung der Bibliotheken Erhebungen zur Deutschen Bibliotheksstatistik vom Kompetenznetzwerk für Bibliotheken – Hochschulbibliothekszentrum NRW durchgeführt, die allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben. Anhand der darin vorliegenden Daten der vergangenen fünf Jahre ist eine Erhöhung der Ausgaben für Erwerbungen in öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken iin Höhe von 55,75 Millionen Euro insgesamt nachgewiesen (eine Absenkung der Ausgaben ist in geringem Maße lediglich in Niedersachsen zu erkennen). Aufschlüsselung nach Bundesländern (Beträge gerundet in Millionen Euro): 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Entwicklung Baden-Württemberg 37,68 39,78 44,16 46,39 46,59 48,71 +11,03 Bayern 56,21 56,97 62,99 78,01 75,31 71,38 +15,17 Berlin 19,79 21,04 22,38 21,82 20,79 21,51 +1,72 Brandenburg 5,35 5,51 5,85 6,49 6,33 6,15 +0,80 Bremen 6,65 7,33 8,06 7,97 8,42 7,53 +0,88 Hamburg 8,48 8,16 8,87 9,57 9,89 9,96 +1,48 Hessen 18,60 19,14 22,46 24,68 27,73 26,37 +7,77 Mecklenburg-Vorpommern 6,17 6,88 6,50 7,42 7,39 7,83 +1,66 Niedersachsen 42,12 37,28 40,33 41,86 39,23 39,37 -2,75 Nordrhein-Westfalen 57,09 56,60 60,36 65,64 70,34 67,20 +10,11 Rheinland-Pfalz 6,70 6,84 6,95 7,30 7,58 7,67 +0,97 Saarland 0,54 0,58 0,76 4,08 3,61 2,61 +2,07 Sachsen 20,00 22,36 21,86 22,43 21,86 21,73 +1,73 Sachsen-Anhalt 9,29 9,11 9,72 9,98 10,08 10,06 +0,77 Schleswig-Holstein 8,34 8,37 9,30 9,97 10,88 10,23 +1,89 Thüringen 11,24 11,50 11,86 10,65 10,35 11,69 +0,45 Gesamt 314,25 317,45 342,41 374,26 376,38 370,00 +55,75 Anlage 36 Antwort des Parl. Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) (Drucksache 17/7411, Frage 47): Wie bewertet die Bundesregierung die Forderungen nach einer Ausweitung sogenannter Nationallizenzen? Die derzeitige Förderung von Nationallizenzen durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft, DFG, ist auf den wissenschaftlichen Bereich beschränkt. Eine Ausweitung der Nationallizenzen auf nichtwissenschaftliche Bereiche durch die DFG ist aufgrund des Förderauftrags der DFG als Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft nicht möglich. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 48): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Auftritt der MDR Deutsches Fernsehballett GmbH, die zu 40 Prozent im Besitz des öffentlich-rechtlichen Senders MDR ist, bei der Geburtstagsfeier des Diktators Ramsan Kadyrow in Tschetschenien vor dem Hintergrund der außenpolitischen Symbolwirkung, die ein Auftritt einer Gesellschaft eines öffentlich-rechtlichen Senders auf Festveranstaltungen von mutmaßlichen Menschenrechtsverbrechern hat? Die Bundesregierung hatte von der angesprochenen Reise keine Kenntnis. Sie hält den besagten Auftritt für inakzeptabel. Der MDR hat den Auftritt von Mitgliedern der MDR Deutsches Fernsehballett GmbH in Grosny in einer öffentlichen Erklärung inzwischen bedauert und angekündigt, darauf hinzuwirken, dass die Geschäftsführung des genannten Unternehmens bei Auftrittsanfragen künftig intensiver prüft, um welche Art von Veranstaltung es sich handelt und wer letztlich der Veranstalter ist. Der Vorsitzende des Rundfunkrats des MDR hat nach Pressedarstellung den Auftritt kritisiert und erklärt, dass das Gremium sich mit der Angelegenheit befassen werde. Die Bundesregierung geht vor diesem Hintergrund davon aus, dass die Rundfunkanstalt ihrerseits weitere Konsequenzen aus dem Vorgang prüft. Nach der verfassungsmäßigen Rundfunkordnung unterliegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einer Kontrolle durch interne Gremien, die Gesamtverantwortung für die Tätigkeit einer Rundfunkanstalt liegt bei der Intendantin oder dem Intendanten. Die Rechtsaufsicht über die Rundfunkanstalten ist den Ländern zugewiesen, im Falle des MDR liegt sie bei den Vertragsparteien des Staatsvertrages über den Mitteldeutschen Rundfunk, MDR. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen der Abgeordneten Edelgard Bulmahn (SPD) (Drucksache 17/7411, Fragen 49 und 50): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik an der unzureichenden statistischen Erfassung der Gewährung von Lizenzen zum Nachbau deutscher Waffen im Rüstungsexportbericht 2010 der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung? Wie viele Anträge bzw. Voranfragen zur Genehmigung von Lizenzen zum Nachbau deutscher Waffen lagen der Bundesregierung in den vergangenen zwölf Monaten vor, und wie wurden diese beschieden? Zu Frage 49: Das deutsche Außenwirtschaftsrecht basiert auf der Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologie. Die der Ausfuhr zugrunde liegenden vertraglichen Grundlagen, wie zum Beispiel Kaufverträge, aber auch entsprechende Lizenzverträge, sind nicht Gegenstand gesonderter Genehmigungspflichten. Sie werden entsprechend von der Bundesregierung auch nicht statistisch erfasst. Kontrolllücken entstehen hierdurch nicht, da die konkreten Ausfuhren in Erfüllung dieser Verträge, zum Beispiel die Ausfuhr von Herstellungsausrüstung und Technologie oder Zulieferung von in der Ausfuhrliste gelisteten Komponenten für die Produktion im Ausland, genehmigungspflichtig sind. Die entsprechenden Ausfuhrgenehmigungen finden ihren Niederschlag im Rüstungsexportbericht der Bundesregierung, in besonders ausführlicher Form im Falle der Ausfuhr von Komponenten für Kriegskleinwaffen. Im Übrigen gilt grundsätzlich, dass keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Komponenten und Technologie in Drittländer erteilt werden, wenn damit eine neue Herstellungslinie für Kleinwaffen oder entsprechende Munition eröffnet werden soll. Zu Frage 50: Lizenzvereinbarungen zur Produktion in Deutschland entwickelter Rüstungsgüter im Ausland sind, wie in Antwort auf Frage 49 ausgeführt, nicht genehmigungspflichtig. Eine gesonderte statistische Erfassungen der Anträge bzw. Voranfragen auf Export von Herstellungstechnologie, -ausrüstung oder gelisteten Komponenten für die Produktion im Ausland, die im Rahmen von Lizenzverträgen ausgeführt werden soll, erfolgt nicht. Um die Frage zu beantworten, müssten alle Anträge bzw. Voranfragen manuell ausgewertet werden. Dies ist im Rahmen der für die Beantwortung einer mündlichen Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Johannes Pflug (SPD) (Drucksache 17/7411, Frage 51): Wann wird die Bundesregierung endgültig entscheiden, ob sie den Export von Kampfpanzern des Typs Leopard 2 an Saudi-Arabien genehmigt, und befürwortet sie weiterhin diesen Export? Ein entsprechender Ausfuhrantrag liegt der Bundesregierung derzeit nicht vor. Daher kann diese Frage nicht beantwortet werden. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Johannes Pflug (SPD) (Drucksache 17/7411, Frage 52): Welche Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen, den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP der EU vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern in deutsches Recht umzusetzen? Die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus dem Jahr 2000 bestimmen ausdrücklich (Ziffer I. 1): Die Bundesregierung trifft ihre Entscheidungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KWKG) und dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) über Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in Übereinstimmung mit dem von dem Rat der Europäischen Union (EU) angenommenen „Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren“ vom 8. Juni 1998 bzw. etwaigen Folgeregelungen. Der Gemeinsame Standpunkt von 2008 stellt die Folgeregelung zum Verhaltenskodex dar. Insofern hat die Bundesregierung den Gemeinsamen Standpunkt in die nationalen Regelungen zur Exportkontrolle aufgenommen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) (Drucksache 17/7411, Frage 53): Hat die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie seit Beginn der arabischen Umbrüche – über die geplanten Panzerlieferungen nach Saudi-Arabien hinaus – weitere Lieferungen an eines der Länder der Region beschlossen, oder gilt das Anfang des Jahres 2011 beschlossene Waffenembargo fort? Die im Frühjahr 2011 beschlossenen formalen Waffenembargos der Vereinten Nationen und der Europäischen Union gegen Libyen und Syrien bestehen fort, weitere Waffenembargos wurden nicht beschlossen. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie jedoch vor dem Hintergrund der Lageänderung in der Region im Rahmen seines 10-Punkte-Aktionsplans Nordafrika vom 9. Februar 2011 die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsgüter nach Ägypten ausgesetzt, um überprüfen zu können, ob insbesondere mit Blick auf die Beachtung der Menschenrechte bereits erteilte Genehmigungen aufgehoben werden müssen. Im weiteren Verlauf der Entwicklungen wurden entsprechend die bereits erteilten Genehmigungen für andere Länder der Region überprüft. Neuanträge wurden entsprechend den politischen Grundsätzen nach sorgfältiger Abwägung außen-, sicherheits- und menschenrechtspolitischer Belange im Lichte der aktuellen Situation geprüft. Auf dieser Grundlage sind in der Folgezeit wieder Genehmigungen erteilt worden. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) (Drucksache 17/7411, Frage 54): Wie plant die Bundesregierung, dem zukünftigen Informationsdefizit im Rüstungsexportbericht zu begegnen, das mit der Umsetzung der EU-Verbringungsrichtlinie in deutsches Recht und den nicht mehr nach Empfängerländern und Warengruppen aufzuschlüsselnden Verbringungen innerhalb der EU einhergeht? Die EU-Richtlinie zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern von 2009 zielt darauf ab, die einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten so anzugleichen, dass die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern vereinfacht und damit das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sichergestellt wird. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bestimmte Allgemeingenehmigungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern zu erlassen. Sie ist ab dem 30. Juni 2012 durch nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung prüft zurzeit, wie die künftig zu erlassenden Allgemeingenehmigung zur Lieferung an Streitkräfte und die Allgemeingenehmigung zur Lieferung an zertifizierte Unternehmen auszugestalten sind. Die Richtlinie sieht vor – Erwägungsgrund 27 –, dass die Unternehmen die zuständigen Behörden über die Inanspruchnahme von Allgemeingenehmigungen informieren, um die Menschenrechte, den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität zu gewährleisten und eine transparente Berichterstattung über die Verbringung von Verteidigungsgütern im Hinblick auf parlamentarische Kontrolle zu ermöglichen. Im Hinblick darauf erwägt die Bundesregierung, im Rahmen der beiden Allgemeingenehmigungen für Streitkräfte und zertifizierte Unternehmen eine Meldepflicht für durchgeführte Transfers von Rüstungsgütern festzulegen. Die gemeldeten Zahlen könnten später im Rüstungsexportbericht veröffentlicht werden. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Druck-sache 17/7411, Fragen 55 und 56): Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die Tätigkeit von Gästeführerinnen und Gästeführern in Deutschland, sollten im Zuge der geplanten Änderung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie die Einführung eines Berufsausweises für Reiseleiterinnen und Reiseleiter sowie die Abschaffung der derzeitigen Nachweispflicht von zwei Berufsjahren erfolgen, und inwieweit steht die Bundesregierung dazu im Austausch mit dem Bundesverband der Gästeführer Deutschland e. V.? Welche Bedeutung besitzt die Norm EN 13809 der europäischen Normungsorganisation CEN in Bezug auf die Berufsanerkennung und Tätigkeit von Reiseleiterinnen und Reiseleitern sowie von Gästeführerinnen und Gästeführern in Deutschland und Europa? Zu Frage 55: Für die Tätigkeit von Reiseleitern und Gästeführern in Deutschland erwarten wir keine Auswirkungen, denn dieser Beruf ist in Deutschland nicht reglementiert. Er kann ohne Anerkennungsverfahren praktiziert werden. Daher muss in Deutschland ohnehin weder ein Berufsausweis beigebracht noch eine zweijährige Berufserfahrung nachgewiesen werden. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage Nr. 30 der Fragestunde am 19. Oktober 2011 betreffend die Tätigkeit deutscher Reiseleiter und Gästeführer in Mitgliedstaaten, in denen diese Tätigkeit reglementiert ist. Die Bundesregierung wird sich im Zuge der Verhandlungen des angesprochenen Richtlinienvorschlags dafür einsetzen, dass es zu Verbesserungen für deutsche Reiseleiter kommt. Zu Frage 56: Die EN 13809 vor allem betreffend Reiseveranstalter und die EN 15565 betreffend Gästeführer/Reiseleiter setzen freiwillige Qualitätsstandards für die Tätigkeit von Reiseleitern und Gästeführern in Deutschland und Europa. Sie enthalten etwa unverbindliche Umgrenzungen des Begriffs des Reiseleiters und Gästeführers sowie Empfehlungen zur Ausbildung von Gästeführern. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/7411, Frage 57): An welche Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die deutschen Firmen Siemens, EADS, rola Security Solutions, DigiTask, Utimaco, Elaman und Trovicor in den letzten drei Jahren Anwendungen zu Deep Packet Inspection, Monitoring Centres sowie Remote Forensic Software an Regierungen außerhalb der Europäischen Union verkauft, und welche Position vertritt die Bundesregierung im weiteren Verfahren hinsichtlich des Beschlusses des Europäischen Parlaments vom 27. September 2011 zur strengeren Ausfuhrkontrolle, welcher explizit „Abfangtechniken und Vorrichtungen der digitalen Datenübertragung, mit denen Mobiltelefone und Textnachrichten überwacht und die Internet-Nutzung gezielt beobachtet werden können“ definiert und Exporte verhindern soll, wenn diese „im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Menschenrechte, die Grundsätze der Demokratie oder die Meinungsfreiheit“ verwendet werden können? Die Ausfuhr der genannten Güter ist nicht genehmigungspflichtig. Der Bundesregierung liegen daher keine eigenen Erkenntnisse über die Ausfuhr derartiger Anwendungen in Drittstaaten vor. Die Ausfuhr von Überwachungstechnik ist nur dann genehmigungspflichtig, wenn diese (als besonders entwickelt für militärische Zwecke) von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Rüstungsgüter) oder als sogenanntes Dual-Use-Gut von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (Dual-Use-Verordnung) erfasst ist. Die Ausfuhr genehmigungspflichtiger Überwachungstechnik ist nicht erfasst von den am 27. September 2011 im Europäischen Parlament beschlossenen neuen EU-Allgemeingenehmigungen. Bei diesen EU-Allgemeingenehmigungen handelt es sich um Verfahrensvereinfachungen für die Ausfuhr bestimmter genehmigungspflichtiger Güter für unkritische Zwecke. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 58): Wie hoch schätzt die Bundesnetzagentur die jährliche Entlastung der besonders stromintensiven Industrie durch die diesjährige Veränderung des § 19 Abs. 2 in der Stromnetzentgeltverordnung ein, und inwiefern wird der Entlastungsbeitrag aus dem Jahr 2011 den anderen Netznutzern auferlegt? Vorläufige Schätzungen der Bundesnetzagentur gehen dahin, dass aus der Änderung vom 4. August 2011 von § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung, StromNEV, zusätzliche Entlastungen zwischen 100 und 200 Millionen Euro jährlich folgen, beginnend mit dem Jahr 2011. Wie für Zuschlags- und Ausgleichszahlungen nach dem KWKG findet ein bundesweiter Belastungsausgleich statt, § 9 KWKG findet nach § 19 Abs. 2 StromNEV entsprechende Anwendung. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache 17/7411, Frage 59): Wie viel der im Rahmen des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ von der Bundesregierung zugesagten zusätzlichen Fördermilliarde in 2012 und 2013 für Elektromobilität entfallen jeweils auf Umbuchungen aus dem bisherigen Finanzplan von Mitteln und Verpflichtungsermächtigungen, VE, in den Einzelplänen – unter Angabe der davon bereits belegten VE – sowie auf „fresh money“, und wie sieht für diese Fördermilliarde das Finanztableau nach Förderlinien – insbesondere in Bezug auf die im Zweiten Bericht der Nationalen Plattform Elektromobilität definierten FuE-Leuchttürme und Themencluster (Abbildung Seite 18) und die im ersten Halbjahr 2012 vorgesehenen Ausschreibungen – im Einzelnen aus? Das Gesetz zur Errichtung eines Energie- und Klimafonds (EKF) sieht vor, dass künftig alle Programmausgaben für die Entwicklung der Elektromobilität aus dem EKF beglichen werden. Die gesamten bisher steuerfinanzierten Haushaltsansätze aus dem Bundeshaushalt für die Elektromobilität werden in den EKF überführt. Hierbei handelt es sich um rund 412 Millionen Euro nur für die Jahre 2012 bis 2013. Neben diesen Ansätzen wurden weitere Mittel bereitgestellt, um die im Regierungsprogramm genannte Summe von einer Milliarde im Zeitraum 2011 bis 2013 zu erreichen. An Verpflichtungsermächtigungen wurden bisher 160,6 Millionen Euro belegt. Die inhaltliche Basis für die FuE-Förderung der Ressorts bildet das Regierungsprogramm Elektromobilität. Die Vorschläge der Nationalen Plattform Elektromobilität wurden dabei berücksichtigt. Alle vier Ressorts, die für Elektromobilität zuständig sind, BMWi, BMVBS, BMBF, BMU, haben auf der Basis eines abgestimmten Fördertableaus bereits Förderbekanntmachungen veröffentlicht. Eine konkrete Zuordnung von Fördermitteln zu den einzelnen FuE-Themenfeldern wird erst nach Prüfung der eingegangenen Projektskizzen/Projektanträge möglich sein. Für das von allen vier Ressorts gemeinsam getragene Programm „Schaufenster Elektromobilität“ werden in den Jahren 2012 bis 2015 insgesamt 180 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 60): Hat die Bundesnetzagentur das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bereits vor dem Urteil des Bundesgerichtshofs am 28. Juni 2011 darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls eine gesetzliche Grundlage für den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor im Rahmen der Energiewirtschaftsgesetz-Novelle geschaffen werden sollte, und in welcher Form hat sie dies gegebenenfalls getan? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und die Bundesnetzagentur standen während der Energiewirtschaftsgesetz-Novelle in engem Dialog. Neben einer Vielzahl anderer Themen, wurde auch das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof erwähnt. Vor dem Hintergrund konfligierender Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte in dieser Frage waren vor dem 28. Juni 2011 weder die Entscheidung des Bundesgerichtshofs noch die Gründe, aus denen der konkrete Beschluss gefasst wurde, seriös vorhersehbar. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 61): Setzt sich die Bundesregierung in Brüssel dafür ein, dass das bestehende Effizienzziel in der EU-Effizienzrichtlinie, also die Reduktion des EU-Primärenergieverbrauchs um 368 Millionen Tonnen Rohöleinheiten, RÖE, auf 1 474 Mil-lionen Tonnen RÖE bis 2020, erhalten bleibt? Die Bundesregierung unterstützt das vom Europäischen Rat unter deutscher Präsidentschaft 2007 beschlossene indikative Ziel, die Energieeffizienz in der EU um 20 Prozent zu steigern. Dieses Ziel wurde auch in der Europa-2020-Strategie noch einmal bekräftigt. Die Bundesregierung setzt sich für ambitionierte, verbindliche Maßnahmen zur Erreichung des EU-Ziels ein. Die konkreten Positionen zu den Artikeln des vorgelegten Entwurfs für eine EU-Energieeffizienzrichtlinie werden zurzeit noch abgestimmt. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 62): Geht die Bundesregierung davon aus, dass nach Einleitung des EU-Strafverletzungsverfahrens am 18. Juli 2011 (siehe Antwort der Bundesregierung vom 5. Oktober 2011 auf Bundestagsdrucksache 17/7279) vonseiten der Europäischen Kommission bezüglich der abgelaufenen Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/31/EG zur geologischen Speicherung von Kohlendioxid, diese nun den Europäischen Gerichtshof anrufen wird, und, falls ja, mit welchen Strafzahlungen (von und bis zu welcher Höhe) rechnet die Bundesregierung dabei vor dem Hintergrund der Mitteilung SEK(2011) 1024 der Europäischen Kommission, dass für Deutschland laut Berechnungsschlüssel ein Tagessatz von mindestens 13 464,10 Euro gilt? Das Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 des EU-Arbeitsweisevertrags, AEUV, sieht ein zweistufiges Vorverfahren vor, bevor die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union, EuGH, anrufen kann. Eine mit Gründen versehene Stellungnahme hat die Kommission im Vertragsverletzungsverfahren gegenüber Deutschland noch nicht versendet. Deshalb steht eine Klage der Kommission gegen Deutschland vor dem EuGH nicht unmittelbar bevor. Möglicherweise wird die Kommission zunächst das weitere Verfahren bzw. die Ergebnisse im Vermittlungsausschuss abwarten, bevor sie gegebenenfalls eine mit Gründen versehene Stellungnahme beschließt. Der EuGH kann im Fall einer Verurteilung auf entsprechenden Antrag der Kommission ein tägliches Zwangsgeld und/oder einen einmaligen Pauschalbetrag verhängen. Die Spannbreite beim täglichen Zwangsgeld liegt zwischen circa 13 000 und 823 000 Euro. Ein pauschales Zwangsgeld könnte mindestens circa 11 Millionen Euro betragen. Die konkrete Höhe eines von der Kommission beantragten Zwangsgeldes bzw. Pauschalbetrags richtet sich dabei – unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes – insbesondere nach der Schwere und der Dauer des Verstoßes. Dabei dürfte auch das Bemühen der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2009/31/EG in der Abwägung zur Bemessung des Zwangsgeldes bzw. Pauschalbetrags berücksichtigt werden. Anlage 50 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD) (Drucksache 17/7411, Fragen 65 und 66): Wie bewertet die Bundesregierung angesichts ihrer Weigerung, auch für 2012 den dänischen Schulverein in Schleswig-Holstein mit 3,5 Millionen Euro zu fördern, den Bericht des Sachverständigenausschusses über die Anwendung der Regional- und Minderheitensprachencharta in Deutschland bezüglich des Aufrufes, sicherzustellen, dass durch die erfolgten Kürzungen der schleswig-holsteinischen Landesregierung nicht das Niveau der dänischsprachigen Bildung gefährdet werden darf? Wie will die Bundesregierung die minderheitenbegründete unterschiedliche Behandlung der Schulfinanzierung durch den deutschen Staat vor dem Europarat rechtfertigen, gerade weil im Jahr 2011 der dänische Schulverein vom Bund gefördert wurde und dieses im Jahr 2012 nicht mehr beabsichtigt ist, obwohl sich durch den Doppelhaushalt 2011/2012 in Schleswig-Holstein an der Sachlage einer somit bestehenden Finanzierungslücke von 4,7 Millionen Euro nichts geändert hat? Zu Frage 65: Der Sachverständigenausschuss des Europarates evaluiert regelmäßig die Umsetzung der Regelungen aus der Europäischen Sprachencharta. Er hat in seinem Bericht zum vierten Staatenbericht Deutschlands gemäß Art. 15 Abs. 1 der Europäischen Sprachencharta der Regional- oder Minderheitensprachen ausdrücklich festgestellt, dass die Verpflichtung für die Umsetzung der Sprachencharta in Deutschland im Wesentlichen bei den Ländern liegt. Schleswig-Holstein hat seinerzeit der Ratifizierung von Art. 8 für die dänische Sprachgruppe zugestimmt und in Bezug auf die Finanzierung der dänischen Schulen in Südschleswig durch § 124 Satz 1 und 2 Schulgesetz (mit Wirkung zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten) deren Gleichstellung mit den öffentlichen Schulen vollzogen. Auch wenn eine vollständige Umsetzung der Verpflichtung der Sprachencharta erwünscht ist, hängt diese ganz wesentlich von dem im Prüfungszeitraum finanziell Machbaren ab. Bund und Länder sind sich darin einig, dass in Zeiten knapper Kassen auch die nationalen Minderheiten einen solidarischen Beitrag zur Konsolidierung der Haushalte von Bund und Ländern leisten müssen. So sah sich das Land Schleswig-Holstein im Ergebnis gezwungen, für die Haushaltsjahre 2011/2012 strukturelle Anpassungen unter anderem auch im Bereich der dänischen Minderheit zu treffen. Das durch die Senkung des Zuschusses diagnostizierte Defizit in Höhe von 4,7 Millionen Euro im Bereich der dänischen Ersatzschulen wurde durch Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages während der Bereinigungssitzung zum Haushalt 2011 durch einen einmaligen Bundeszuschuss in Höhe von 3,5 Millionen Euro für 2011 zum großen Teil ausgeglichen. Der Bund geht davon aus, dass das Land Schleswig-Holstein die Frage geprüft hat, ob durch seine Kürzungen das Niveau der dänischsprachigen Bildung gefährdet wird. Die zusätzlich zur Verfügung gestellten Bundesmittel sind direkt dem dänischen Schulverein in Form einer Projektförderung zugeflossen, sie wurden nicht vom Landeshaushalt vereinnahmt. Dies unterstreicht die Sachmäßigkeit und den nicht dauerhaften Charakter dieser Überbrückungsfinanzierung durch den Bund. Zu Frage 66: Die Bundesregierung hat durch die einmalige Leistung von Überbrückungszahlungen an den dänischen Schulverein im Jahr 2011 das Land Schleswig-Holstein entlastet. Eine Dauerförderung des dänischen Schulvereins durch den Bund ist aufgrund der grundsätzlichen Zuständigkeit der Länder in Bildungsangelegenheiten – welche der Europarat im Rahmen der Sprachencharta anerkennt – nicht vorgesehen. In diesem Sinne sollte die einmalige Bezuschussung des dänischen Schulvereins im Jahr 2011 durch die Bundesregierung dem Land Schleswig-Holstein die Gelegenheit geben, eine langfristige Lösung der Minderheitenfinanzierung im Rahmen seiner Länderzuständigkeit zu entwickeln. Die Regierung von Schleswig-Holstein wird in Kürze ihren Bericht zur Lage der Minderheiten im Land vorstellen und darin ihre Minderheitenpolitik erläutern. Anlage 51 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) (Drucksache 17/7411, Fragen 67 und 68): Wie will die Bundesregierung angesichts ihrer bisherigen Haushaltsplanung für 2012, in der sie keine weitere Förderung des Schulvereins der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein vorsieht, den sie noch in diesem Jahr mit 3,5 Millionen Euro vor dem Hintergrund des Wegfalls der bisherigen Förderung durch das Bundesland Schleswig-Holstein unterstützt hat, sicherstellen, dass der Schulverein keine Deckungslücke in Höhe von 4,7 Millionen Euro mit den entsprechenden Folgen im kommenden Jahr hinnehmen muss? Sieht die Bundesregierung auch weiterhin in der unterschiedlichen Förderung deutscher und dänischer Schulen in Schleswig-Holstein keine Diskriminierung der dänischen Minderheit in Deutschland? Zu Frage 67: Die Förderung von Schulen ist grundsätzlich Angelegenheit der Länder. Es liegt in der Verantwortung der Länder, die Finanzierung ihrer Aufgaben sicherzustellen. Zum Beitrag des Bundes verweise ich auf die Beantwortung der Fragen Ihrer Kollegen Rix und Hiller-Ohm. Der Bund hat den dänischen Schulverein 2011 ausnahmsweise mit einer einmaligen Überbrückungszahlung direkt gefördert. Auch der dänische Schulverein, der zwar dankbar für die Überbrückungszahlung durch den Bund im Jahr 2011 ist, sieht hier das Land Schleswig-Holstein in der Pflicht, im Jahr 2012 zur alten Fördersumme zurückzukehren. Gleichzeitig steht das Land Schleswig-Holstein vor erheblichen Konsolidierungszwängen, denen es mit dem Doppelhaushalt 2011/12 Rechnung getragen hat. Eine Konsequenz ist die Deckungslücke des dänischen Schulvereins. Zu Frage 68: Fragen zum Schulwesen in Schleswig-Holstein liegen in der alleinigen Zuständigkeit des Landes. Die Bundesregierung kann sich hierzu nicht äußern. Es sei jedoch ausgeführt, dass die Bundesregierung durch die einmalige Leistung von Überbrückungszahlungen in Höhe von 3,5 Millionen Euro an den dänischen Schulverein im Jahr 2011 einen erheblichen Anteil der durch das Land Schleswig-Holstein vorgesehenen Einsparungen ausgeglichen hat. Anlage 52 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der Abgeordneten Bettina Hagedorn (SPD) (Drucksache 17/7411, Fragen 71 und 73): Wie begründet die Bundesregierung ihre für 2012 beabsichtigte Reduzierung der Förderung der deutschen Minderheit in Dänemark um 3,5 Millionen Euro, und wie ist die Position der deutschen Volksgruppe in Dänemark bzw. der dänischen Regierung hierzu? Wie bewertet die Bundesregierung angesichts ihrer erneuten Kürzungen bei der Förderung der deutschen Minderheit in Dänemark und ihrer Weigerung der Fortführung der Förderung des dänischen Schulvereins in Schleswig-Holstein das Verhältnis der Unterstützung der Minderheiten beiderseits der Grenze durch die dänische Regierung, die Bundesregierung und die Landesregierung Schleswig-Holstein hinsichtlich des prozentualen dänischen und deutschen Anteils in den Jahren 2009, 2010, 2011 und in der Perspektive für 2012, und sieht die Bundesregierung dabei nicht eine Ungleichgewichtung und Fortsetzung der „schiefen Entwicklung bei den Zuschüssen für die Minderheiten“, wie sie die damalige dänische Außenministerin Lene Espersen befürchtete, die erneut zu einer weiteren Belastung des deutsch-dänischen Verhältnisses führen könnte? Zu Frage 71: Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2012 sieht keine Kürzung der Fördermittel für die deutsche Minderheit in Nordschleswig (Dänemark) vor. Richtig ist, dass der Gesamtansatz des Titels im Regierungsentwurf um 3,5 Millionen Euro gesenkt wurde. Dies ist damit zu begründen, dass die 2011 erfolgte, einmalige Förderung des dänischen Schulvereins in Südschleswig (Schleswig-Holstein) in Höhe von 3,5 Millionen Euro – 2011 gebucht im gleichen Titel wie der Bund Deutscher Nordschleswiger – 2012 nicht fortgeschrieben wurde. Aus den Gesprächen der Bundesregierung mit der dänischen Regierung wissen wir, dass diese grundsätzlich die Gleichstellung der Schüler des dänischen Schulvereins im Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein fordert. Gemäß publizierter Meinung vertritt der Bund Deutscher Nordschleswiger als Organisation der deutschen Volksgruppe in Dänemark die Auffassung, dass die Gleichstellung der Angehörigen der Minderheit mit der Mehrheitsbevölkerung das Ziel jeder staatlicher Minderheitenpolitik sein muss. Daher betrachtet der Bund Deutscher Nordschleswiger ein mögliches Absinken der Förderung der deutschen Minderheit aus Bundesmitteln mit gewisser Sorge. Zu Frage 72: Ich verweise auf die Beantwortung Ihrer ersten Frage. Daraus ergibt sich, dass sich der prozentuale Anteil des Bundes bei der Förderung des Bundes Deutscher Nordschleswiger im Verhältnis zu den beiden anderen Zuwendungsgebern, dem Land Schleswig-Holstein und der dänischen Regierung, kaum verändert hat. Ohne die beiden Sonderzahlungen in Höhe von 800 000 Euro in den Jahren 2009 und 2010 in Ansatz zu bringen, wurde gegenüber dem Haushaltsansatz von 2008 lediglich bei investiven Mitteln im Haushalt 2011 des Bundes Deutscher Nordschleswiger eine Kürzung von 200 000 Euro vorgenommen. Diese wird auch im Regierungsentwurf 2012 fortgeschrieben. Bund und Länder sind sich darin einig, dass in Zeiten knapper Kassen auch die nationalen Minderheiten einen solidarischen Beitrag zur Konsolidierung der Haushalte von Bund und Ländern leisten müssen. Bezüglich der Förderung der dänischen Minderheit in Deutschland sieht die Bundesregierung kein Ungleichgewicht der Bundesförderung im Vergleich zur Förderung durch das Land Schleswig-Holstein und die dänische Regierung. Im Gegenteil: Die Förderung der Schulen ist Angelegenheit der Länder. Insofern ist die einmalige Bezuschussung aus Bundesmitteln in Höhe von 3,5 Millionen Euro als zusätzliche Förderung durch den Bund zu sehen, die übergeordneten – auch außenpolitischen Interessen – geschuldet war. Sie sollte Raum für eine dauerhafte Lösung der Minderheitenfinanzierung durch das Land Schleswig-Holstein schaffen. Sie kann indes keine dauerhafte Verpflichtung des Bundes konstituieren. Anlage 53 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 17/7411, Fragen 75 und 76): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag des Golf-Kooperationsrates zur Errichtung einer nuklearwaffenfreien Zone am Persischen Golf, und mit welchen Initiativen hat die Bundesregierung diesen Vorschlag im Rahmen der Europäischen Union gegebenenfalls unterstützt? Hat sich die Bundesregierung mit den europäischen Partnern über Rüstungslieferungsbegrenzungen in die Länder am Persischen Golf verständigt, und was sind die Ergebnisse? Zu Frage 75: Der Ministerrat des Golf-Kooperationsrates hat bei seiner Tagung in Djidda am 11. September 2011 seine große Sorge über die jüngsten Entwicklungen im iranischen Nukleardossier zum Ausdruck gebracht. Er hat in diesem Zusammenhang seine Unterstützung für die Schaffung einer von Nuklearwaffen und sonstigen Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen und Mittleren Osten, einschließlich der Golfregion, bekräftigt. Die Bundesregierung unterstützt die Schaffung einer von Nuklearwaffen und sonstigen Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen und Mittleren Osten. Wir begrüßen die im Mai 2010 erzielte Einigung der Überprüfungskonferenz zum Vertrag über die Nichtverbreitung, NVV, auf die Durchführung einer internationalen Konferenz zu diesem Vorhaben im Jahr 2012. Die Bundesregierung wirbt gemeinsam mit ihren EU-Partnern dafür, dass alle Staaten der Region an der Konferenz teilnehmen. Die Bundesregierung hat die Durchführung einer zur Vorbereitung der Konferenz 2012 beitragenden Expertenkonferenz durch die EU am 6./7. Juli 2011 in Brüssel, an der unter anderem Vertreter aus den Golfstaaten und Iran teilnahmen, unterstützt und daran mitgewirkt. Im Übrigen teilt die Bundesregierung die Besorgnis über das iranische Nuklearprogramm. Zu Frage 76: Im Rahmen der zuständigen EU-Ratsarbeitsgruppe COARM hat es seit Beginn der Unruhen in Tunesien und Ägypten einen besonders intensiven, vertraulichen Austausch über die jeweiligen nationalen Genehmigungspolitiken zu den verschiedenen Staaten der arabischen Welt, darunter auch die Anrainerstaaten des persischen Golfs, gegeben. Zusätzlich unterrichten die Mitgliedstaaten einander gegenseitig vertraulich im Wege des sogenannten Denial-Austauschs über alle abgelehnten Anträge auf Ausfuhrgenehmigung. Darüber hinaus gelten – jenseits von Waffenembargos im Rahmen von Sanktionen der Vereinten Nationen oder der EU – die Prinzipien der Einzelfallprüfung und der Ausübung des nationalen Ermessens bei der Entscheidung über Anträge auf Ausfuhrgenehmigung. Diese sind auch im „Gemeinsamen Standpunkt 2008/ 944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ verankert. Entsprechend hat es keine Verständigung der Bundesregierung mit den europäischen Partnern über solche Rüstungslieferbegrenzungen gegeben. Anlage 54 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 77): Wird die Bundesregierung gegen die Behauptungen des türkischen Regierungschefs Recep Tayyip Erdoðan, deutsche Stiftungen würden mit einigen türkischen Kommunen gemeinsame Projekte realisieren, die zum Schluss der PKK zugutekommen, vorgehen, und, wenn ja, wie? Die in Ihrer Frage genannten Aussagen wurden unmittelbar nach Erscheinen durch die Deutsche Botschaft in Ankara medienwirksam zurückgewiesen. Die Bundesregierung hat ergänzend am gleichen Tag Kontakt mit den politischen Stiftungen aufgenommen. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, hat das Thema telefonisch mit dem türkischen Außenminister, Ahmet Davutoðlu, und bei seinem Besuch in Istanbul am 13. Oktober 2011 auch direkt mit Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoðan sowie dem Außenminister angesprochen. Er hat klargestellt, dass die Anschuldigungen aus unserer Sicht unbegründet sind und die Arbeit der Stiftungen hohe Anerkennung genießt. Außenminister Davutoðlu erklärte in der gemeinsamen Pressekonferenz, dass die Äußerungen in den Medien nicht richtig wiedergegeben wurden. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 78): Welche Aktivitäten bzw. Projekte von türkischen Stiftungen und Institutionen in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt? Der Bundesregierung sind keine Projekte türkischer Stiftungen und Institutionen in Deutschland bekannt. Insbesondere werden im Rahmen der Förderung des interreligiösen Dialogs keine Maßnahmen türkischer Projektträger gefördert. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD) (Drucksache 17/7411, Frage 81): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass – angesichts der Schwere des Grundrechtseingriffs bei der Quellen-TKÜ – alle denkbaren grundrechtsschonenden Alternativen geprüft werden müssen, und welche Initativen hat die Bundesregierung in den zwei Jahren ihrer Amtszeit hierzu ergriffen? Alle Formen der Telekommunikationsüberwachungen unterliegen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, sodass vor jedem Einsatz zu prüfen ist, ob eine grundrechtsschonendere gleichgeeignete Alternative gegeben ist. Eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung darf daher nur zum Einsatz kommen, wenn aufgrund der Nutzung verschlüsselter Kommunikation über das Internet eine herkömmliche Telekommunikationsüberwachung nicht möglich ist. Deshalb ist in § 20l Abs. 2 Nr 2 des Bundeskriminalamtgesetzes geregelt, dass eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung nur zulässig ist, wenn dieser Eingriff notwendig ist, um die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation insbesondere auch in unverschlüsselter Form zu ermöglichen. Die geringe Zahl an Fällen, in denen Quellen-Telekommunikationsüberwachung bisher angeordnet wurde, zeigt, dass diese Maßnahme nur als Ultima Ratio eingesetzt wird. Die Bundesregierung ist sich der Schwere des Grundrechtseingriffs, der mit jeder Form der Telekommunikationsüberwachung verbunden ist, bewusst und beobachtet die technische Entwicklung sorgfältig, um hierauf angemessen reagieren zu können. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD) (Drucksache 17/7411, Frage 82): Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass es – Medienberichten zufolge – in anderen europäischen Ländern offensichtlich eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Strafverfolgungsbehörden und dem VoIP-Anbieter Skype gibt, und warum ist eine solche Zusammenarbeit mit den deutschen Sicherheitsbehörden nicht möglich? Der Telekommunikationsdienst Skype bietet Telefondienste über das Internet an, die entweder unmittelbar zwischen zwei internetfähigen Endgeräten oder zwischen einem internetfähigen Endgerät und herkömmlichen Telefonanschlüssen (Mobiltelefon, Festnetztelefon) stattfinden kann. Letzteres wird je Gesprächsrichtung als Skype-In (Public Switched Telephone Network/PSTN zu Skype) bzw. Skype-Out (Skype zu PSTN) bezeichnet. Im Fall der Telefonie zwischen zwei internetfähigen Endgeräten (Voice over IP/VoIP) fließen die Inhaltsdaten auf beliebigen Wegen im Internet und nicht über technische Einrichtungen von Skype. Skype ist es in diesem Fall nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung schon aus technischen Gründen nicht möglich, Inhaltsdaten den Justiz-, Strafvollzugs- oder Regierungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Bei Skype-In bzw. Skype-Out werden die Gespräche über sogenannte Media Gateways von Skype geleitet. Es besteht prinzipiell die Möglichkeit der Ausleitung von Kommunikationsinhalten. Skype verweist in ihrem Informationsblatt „Responding to Law Enforcement Record Requests“ darauf, dass es ihr auf entsprechende Anordnung ausschließlich möglich ist, bestimmte Bestands- (zum Beispiel E-Mail-Adresse und Rufnummer des Teilnehmers) sowie Verkehrsdaten (Zielrufnummer) für jedes Gespräch in öffentliche Telefonnetze bereitzustellen. Gesprächsinhalte werden in keinem Fall von Skype zur Verfügung gestellt, nicht einmal, wenn diese als Voice-Mail auf den Servern von Skype abgelegt sind. Die kriminalpolizeiliche Erfahrung zeigt darüber hinaus, dass in der Vielzahl der Fälle Skype unmittelbar zwischen zwei internetfähigen Endgeräten eingesetzt wird. Ohne Quellentelekommunikationsüberwachung gäbe es keine Möglichkeit, diese Gespräche zu überwachen. Eine Zusammenarbeit mit Skype findet im Rahmen des technisch Möglichen regelmäßig statt, beschränkt sich aber aus den oben genannten Gründen auf Bestands- und vereinzelt auch Verkehrsdaten. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 83): Wie sehen die Leistungsbeschreibungen in den Verträgen von Bundesbehörden und Bundesministerien mit der DigiTask GmbH für die Beschaffung von Überwachungssoftware aus? Alle Vergabeverfahren wurden unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften durchgeführt. Der Vergabe lagen den Vorschriften des Vergaberechts entsprechende Leistungsbeschreibungen für die technischen Anforderungen an die Hard- und Software zugrunde. Die Leistungs-beschreibungen erläutern die generelle Zielrichtung und das technische Grundkonzept der Überwachungssoftware inklusive einer Auflistung der Grundfunktionen. Bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung werden die Vorgaben der Rechtsgrundlagen, des Bundesverfassungsgerichts sowie des anordnenden Richters bzw. der G-10-Komission beachtet und von der von den Bundesbehörden eingesetzten Software in jedem Einzelfall umgesetzt. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 84): Welche Angaben macht die Bundesregierung hinsichtlich der Beschaffung von PC-Kommunikationsüberwachungssoftware (Trojaner) durch Bundesbehörden seit 2000 jeweils zu Auftragsvergabe (Ausschreibung bzw. freihändig), Lieferantenunternehmen, Auftragssummen, Empfängerbehörden, und welche Anhaltspunkte hat die Bundesregierung möglicherweise, dass Lieferunternehmen den an der Beschaffung beteiligten Bundesbediensteten oder deren persönlichem Umfeld geldwerte Vorteile gewährten, so wie sie der frühere Chef der für diese Software bis heute führenden DigiTask GmbH zwecks Ankaufs von deren Produkten jahrelang zuständigen Bediensteten des Zollkriminalamts gewährte, welchen deswegen das Landgericht Köln 2002 zu Freiheitsstrafe und hoher Geldbuße verurteilte (vergleiche Focus Online vom 20. Oktober 2011)? Die Beschaffungen von Software zur Durchführung von Quellen-Telekommunikationsüberwachung erfolgt im Einzelfall und wurde bislang nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern im Rahmen der zulässigen freihändigen Vergabe beauftragt. Die Kosten einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung belaufen sich in der Regel für Bundesbehörden bei einer Laufzeit von bis zu drei Monaten auf 13 000 bis 15 000 Euro (Entwicklung, Miete und Pflege). Sofern die Überwachung früher abgebrochen wird, werden keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt. Zu Ausgaben konnten in der zur Verfügung stehenden kurzen Zeit folgende Informationen erhoben werden: Das Bundeskriminalamt hat seit dem Jahr 2007 rund 282 870 Euro für Entwicklung, Miete und Pflege der Überwachungssoftware eingesetzt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat im gleichen Zeitraum Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 107 041 Euro für Investitions- und Betriebskosten verausgabt. Die Zollverwaltung hat in den vergangenen fünf Jahren insgesamt rund 180 000 Euro für die Beschaffung der in Rede stehenden Software (inclusive Entwicklung, Miete und Pflege) aufgewendet. Seit dem 13. Oktober 2009 besteht ein Rahmenvertrag zwischen dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern und der Firma DigiTask. In 2011 wurden im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens 500 Euro zur Beschaffung einer Testgestellung verausgabt. Insgesamt wird Software zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung von zwei Herstellern in Bundesbehörden eingesetzt. Aktuelle Anhaltspunkte, dass Lieferunternehmen den an der Beschaffung beteiligten Bundesbediensteten oder deren persönlichem Umfeld geldwerte Vorteile gewährten, liegen der Bundesregierung neben dem genannten Fall nicht vor. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/7411, Frage 85): Wann wird die Bundesregierung die konkreten Pläne zur Senkung der Einkommensteuer vorlegen, auch vor dem Hintergrund, dass die Änderungen des Verbraucherpreisindex für die Jahre 2010 bis 2012 erst in 2013 bekannt werden, und wie verteilt sich nach Schätzungen der Bundesregierung das in der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Oktober 2011 genannte Volumen von 6 Milliarden bis 7 Milliarden Euro als Aufkommen aus der kalten Progression auf die Jahre 2010 bis 2012? Die Bundesregierung verfolgt das Ziel einer Beseitigung der kalten Progression. Hierzu haben die Minister Dr. Schäuble und Dr. Rösler am vergangenen Donnerstag Eckpunkte vorgelegt, die eine Anpassung des Grundfreibetrags und eine Rechtsverschiebung der Tarifkurve vorsehen. Weitere Einzelheiten werden in den nächsten Wochen vorgelegt. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) (Drucksache 17/7411, Frage 86): Auf welchem Wege wird die Umsetzung der Urteile des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Mai 1999 (3AZR 242/95) gewährleistet, demzufolge ein Anspruch auf Zusatzversorgung nach der sogenannten Abgabenordnung 54, AO 54, für Beschäftigte wichtiger volkseigener Betriebe der DDR, der bis zum 31. Dezember 1991 entstanden ist, auch über diesen Zeitpunkt hinaus bestehen bleibt, es sei denn, die Betroffenen haben eine Abgeltungszahlung erhalten und eine zugehörige „verbindliche Erklärung“ zum Verzicht auf etwaige Zusatzrentenansprüche unterzeichnet, und wie können Betroffene, die weder eine Abgeltungszahlung erhalten noch eine „verbindliche Erklärung“ unterzeichnet haben, ihren Anspruch auf die Zusatzrente nach AO 54 realisieren oder heute auch noch die Einmalzahlung in Anspruch nehmen? Das Bundesarbeitsgericht hat 1996 entschieden, dass Arbeitnehmern in den neuen Bundesländern, die bis Ende 1991 bereits eine Zusatzrente nach der sogenannten Anordnung 54 erhielten, diese Zusatzrente auch weiterhin zustehe. Der Einigungsvertrag schließe lediglich aus, dass nach 1991 neue Beschäftigte bzw. Rentner den Anspruch auf diese Zusatzrente erwerben könnten. Sofern es derzeit noch Fälle geben sollte, in denen solche betrieblichen Zusatzrentenansprüche im Streit stehen, müssen die Betroffenen ihre Rechte gegenüber ihren ehemaligen Arbeitgebern – wie schon in den vergangenen 20 Jahren und wie im Betriebsrentenrecht üblich – gegebenenfalls auf dem Rechtsweg geltend machen, wobei sich allerdings die Frage der Verjährung stellt. Ein Rechtsanspruch auf eine Einmalzahlung dürfte allerdings nicht bestehen. Solche Einmalzahlungen sind nach der Wiedervereinigung von den Unternehmen oftmals auf der Grundlage von zwischen der Treuhandanstalt und den Gewerkschaften abgestimmten Musterbetriebsvereinbarungen geleistet worden, wenn die Beschäftigten im Gegenzug auf künftige Ansprüche nach der AO 54 verzichtet haben. Weder die Unternehmen noch die Beschäftigten waren und sind jedoch zu solchen Vergleichen verpflichtet. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/7411, Fragen 87 und 88): Wie viele Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation sind in Deutschland seit dem Jahr 2002 bundesweit in Umsetzung der Bestimmungen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, SGB IX, von den Rehabilitationsträgern eingerichtet worden, und wie viele sind davon barrierefrei? Bitte nach Bundesländern aufschlüsseln. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit dieser Gemeinsamen Servicestellen, und welche Planungen gibt es zur Erhöhung ihrer Wirksamkeit? Zu Frage 87: Nach der letzten Erhebung der Deutschen Rentenversicherung Bund im Mai 2011 gab es 473 Gemeinsame Servicestellen. Die Aufteilung nach Bundesländern ist beigefügter Tabelle zu entnehmen. Über die Anzahl der Servicestellen, die barrierefrei sind, liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Anzahl konnte kurzfristig nicht ermittelt werden. Zu Frage 88: Ziel der Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation, GS, ist es, Betroffene umfassend zu allen infrage kommenden Leistungen der verschiedenen Rehaträger beraten zu können und konkrete Hilfe anzubieten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, BAR, hat im Januar 2011 den Dritten Bericht über die GS nach § 24 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vorgelegt. Er umfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2007 bis 30. Juni 2010. Aufbauend auf diese Erkenntnisse haben die an den GS beteiligten Rehabilitationsträger Maßnahmen zur Verbesserung erarbeitet. Diese betreffen vor allem die Qualitätssicherung und die Unterstützung der Beratung durch eine zentrale Datenbank. Ziel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist es weiterhin, flächendeckend, also in jeder Region, in jedem Sozialraum eine gute Beratungs- und Unterstützungsleistung durch gemeinsame Servicestellen anzubieten. Des Weiteren muss es einheitliche Qualitätskriterien geben. Die Qualität des Angebots muss unabhängig davon sein, wer die Servicestelle trägt und organisiert. Im Rahmen der BAR wird derzeit ein Konzept erarbeitet, das Vorschläge über den Abbau von Doppelstrukturen – mehrere GS an einem Ort – enthält. Außerdem wird an Eckpunkten der Qualitätssicherung gearbeitet, die die bestehende BAR-Rahmenvereinbarung zu den Gemeinsamen Servicestellen aus dem Jahr 2010 erweitern und ergänzen soll. Für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist es darüber hinaus wichtig, dass die GS auch zu Fragen des Persönlichen Budgets und zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement beraten können. Zu Letzterem gibt es im Bereich der Deutschen Rentenversicherung mehrere erfolgreiche Modellversuche, die ausgeweitet werden. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 89): Welches Ziel verfolgt die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geplante wissenschaftliche Studie zur Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im unteren Einkommensbereich, die im Jahr 2011 beginnt, über zwei Jahre andauert und rund 215 000 Euro kostet? Erklärtes Ziel der Armutsbekämpfungspolitik der Bundesregierung ist es, verschlossene oder nicht wahrgenommene Teilhabemöglichkeiten trotz bestehender Einkommensarmut zu eröffnen. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist eine Maßnahme auf der Grundlage einer Gesetzesinitiative der Bundesregierung, die die Teilhabemöglichkeiten benachteiligter Kinder an schulischer und außerschulischer Bildung sowie an kulturellen Angeboten verbessern soll. Im Rahmen der Forschung für den 4. Armuts- und Reichtumsbericht wurde bereits im August 2011 das Forschungsvorhaben mit dem Titel „Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im unteren Einkommensbereich“ an das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik, ISG, in Köln vergeben. Das Erkenntnisinteresse zielt darauf, in welchem Umfang und von welchen Personengruppen Leistungen in Anspruch bzw. nicht in Anspruch genommen werden und aus welchen Gründen dies geschieht und inwieweit durch die Leistungen neue Teilhabemöglichkeiten eröffnet oder neue Finanzierungsgrundlagen für Leistungen geschaffen werden. Dabei ist von besonderem Interesse, wodurch die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets möglicherweise erleichtert bzw. erschwert wird. Das Forschungsvorhaben dauert acht Monate. Ergebnisse sollen bis Ende des 1. Quartals 2012 für die Verwendung im 4. Armuts- und Reichtumsbericht vorliegen. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 90): Zu welchem Ergebnis kommt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der angekündigten Ermittlung (siehe Bundestagsdrucksache 17/6272, Antwort zu Frage 20) des im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes zu erbringenden Eigenanteils aus dem Regelsatz an den Schülerbeförderungskosten? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird Ländern und kommunalen Spitzenverbänden im Rahmen der Konferenz oberster Landessozialbehörden, KOLS, voraussichtlich Mitte November 2011 einen Vorschlag für die Quantifizierung des aus dem Regelbedarf in der Sozialhilfe beziehungsweise der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erbringenden Eigenanteils vorlegen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass dieser Eigenanteil nur für Schülermonatsfahrkarten gilt, die für einen festgelegten Tarifbereich ohne weitergehende Beschränkungen und deshalb auch für den privaten Mobilitätsbedarf nutzbar sind. Schülermonatsfahrkarten, die nur für den Weg von der Wohnung zur Schule und zurück gelten, fallen nicht darunter. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/7411, Frage 91): Wie prüft die Bundesregierung die Hinweise auf umfassenden und möglicherweise sittenwidrigen Einsatz Scheinselbstständiger bei der eismann Tiefkühl-Heimservice GmbH (vergleiche Sendung des WDR Die Eismann-Story vom 10. Oktober 2011), und sind durch die Bundesagentur für Arbeit Arbeitslose an diese Firma vermittelt worden? Sofern die Bundesregierung Kenntnis von Hinweisen erlangt, die auf einen umfassenden und sittenwidrigen Einsatz von Scheinselbstständigen hindeuten, werden diese Hinweise an die Deutsche Rentenversicherung weitergegeben. Diese prüft im Rahmen von Arbeitgeberprüfungen, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt. Eine Auswertung der Vermittlungen durch die Bundesagentur für Arbeit, aufgeschlüsselt nach einzelnen Arbeitgebern, liegt der Bundesregierung nicht vor. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 92): Inwiefern ist eine Vergabe von Lebensmittel- und Ärztegutscheinen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an Asylbewerber mit Artikel 3 des Grundgesetzes, Artikel 26 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Arbeits-agentur Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld II, die nach dem Regelsatz bezahlt werden, bei Vertragsverstößen mit der Vergabe von Lebensmittelgutscheinen oder Sachleistungen sanktioniert, und in welchen Bundesländern werden nach Kenntnis der Bundesregierung Lebensmittel- und Ärztegutscheine an Asylbewerber ausgegeben? Der Bedarf Nahrung kann nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Asylbewerberleistungsgesetz, AsylbLG, auch durch Wertgutscheine gedeckt werden. Mit der Nichtgewährung von Geldleistungen soll im Asylbewerberleistungsgesetz zum einen die Schlepperkriminalität eingedämmt werden, indem die Flüchtlinge möglichst über keine Barmittel zur Bezahlung von Schleppern verfügen. Zudem sollen die Anreize zu einer Einreise und einem Verbleib aus wirtschaftlichen Gründen genommen werden. Daher handelt es sich um keine willkürliche Schlechterstellung, sodass weder der grundgesetzliche Gleichheitssatz noch die völkerrechtlichen Diskriminierungsverbote verletzt werden. Die Gewährungspraxis hinsichtlich der Form der Leistungen ist sehr heterogen. Die Leistungsgewährung differiert, abhängig von den Erfordernissen der Umstände, in fast allen Bundesländern von Landkreis zu Landkreis. Nur in den Ländern Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen wird der Bedarf Nahrung weitgehend einheitlich durch Sachleistungen oder Wertgutscheine gedeckt. „Ärztegutscheine“ existieren in diesem Sinne nicht. Für die Übernahme von Behandlungskosten bedarf es aber eines Antrags auf Gewährung von Leistungen nach § 4 AsylbLG. Nach dieser Regelung ist bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen die erforderliche ärztliche Versorgung zu gewähren. Bei Anerkennung der Voraussetzungen des Anspruchs erhält der Leistungs-berechtigte einen Krankenschein, mit dem er sich bei einem niedergelassenen Arzt behandeln lassen kann. Ohne Klärung der Kostenfrage haben ansonsten Ärzte wie Krankenhäuser außerhalb von Notfällen das Recht, die Behandlung zu verweigern. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern diese Praxis gegen Art. 3 Grundgesetz oder die völkerrechtlichen Diskriminierungsverbote verstoßen sollte. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/7411, Fragen 93 und 94): Wie viele so genannte Aufstocker, also Erwerbstätige mit und ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die zugleich Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen, gibt es derzeit im Bereich des öffentlichen Dienstes bzw. in den entsprechenden Wirtschaftsbereichen „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung“, „Erziehung und Unterricht“, „Gesundheits- und Sozialwesen“, und wie hat sich deren Zahl seit dem Jahr 2007 verändert? Bitte absolute Zahlen und Anteil an der Gesamtbeschäftigung der Wirtschaftsbereiche nennen. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Zahlen der Aufstocker – erwerbstätige SGB-II-Leistungsbezieher – im Bereich des öffentlichen Dienstes in den letzten Jahren? Zur Entwicklung der Zahl der Erwerbstätigen mit und ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die zugleich Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch im Bereich des öffentlichen Dienstes beziehen – oft auch als Aufstocker bezeichnet –, liegen der Bundesregierung keine hinreichend genauen Informationen vor. Sie kann daher auch keine Bewertung vornehmen. Verfügbare statistische Informationen für die Gruppe der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind als Grundlage für eine Bewertung nicht geeignet. Alle aufgeführten Wirtschaftszweige erfassen gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige auch Tätigkeiten, die nicht von öffentlichen Einrichtungen ausgeübt werden. Für die Zuordnung zu einem dieser Wirtschaftsabschnitte ist nicht der rechtliche oder institutionelle Status, sondern nur die Haupttätigkeit des meldenden Betriebes entscheidend. Beispielsweise umfasst der Wirtschaftszweig „Erziehung und Unterricht“ auch private Bildungsanbieter sowie die Erteilung von Unterricht in sportlichen und Freizeitaktivitäten wie Tennis- oder Golfkursen. Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ist eine Aussage zu den sogenannten Aufstockern grundsätzlich mithilfe einer integrierten Auswertung von Beschäftigungsstatistik und Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit möglich. Hierbei werden die sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitslosengeld-II-Bezieher in den in der Fragestellung genannten Wirtschaftsabschnitten – Wirtschaftszweigklassifikation 2008 – herangezogen. Die Zahl der Aufstocker, also der Arbeitslosengeld-II-Bezieher mit einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis und zeitgleichem Zufluss von Bruttoerwerbseinkommen, lag im Dezember 2010 im Bereich „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung und exterritoriale Organisationen“ bei rund 9700 und damit bei etwa 0,6 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in dieser Branche. Im Bereich „Erziehung und Unterricht“ gab es etwa 25 800 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitslosengeld-II-Bezieher mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit; ihr Anteil an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag im Dezember 2010 bei etwa 2,3 Prozent. Im „Gesundheits- und Sozialwesen“ lag die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitslosengeld-II-Bezieher mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit im Dezember 2010 bei rund 67 200 und damit bei etwa 1,9 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in dieser Branche. Gegenüber Dezember 2007 ist der Anteil der sogenannten Aufstocker im Bereich der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in allen drei genannten Wirtschaftsabschnitten gesunken. Bei aller Unschärfe bezüglich einer Bewertung für den Bereich des öffentlichen Dienstes ist es für die Bundesregierung ein positives Indiz, dass in dem Wirtschaftszweig „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung“, bei dem davon auszugehen ist, dass der Anteil von Tätigkeiten, die von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ausgeübt werden, höher ist als in den übrigen beiden Wirtschaftszweigen, die Zahl der sogenannten Aufstocker deutlich unterdurchschnittlich ist. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) (Drucksache 17/7411, Frage 95): Inwieweit findet vor dem Hintergrund eigenständig organisierter Jobcenter bei der Anpassung der Internen Services im Rahmen der geplanten Organisationsreform der Bundes-agentur für Arbeit die Zahl der jeweils dazugehörigen Job-center Berücksichtigung, und wie will die Bundesagentur für Arbeit sicherstellen, dass eine Einteilung der Internen Services rein unter dem Aspekt der zu betreuenden Mitarbeiter nicht die Wahrnehmung der Aufgaben in den verschiedenen Trägerversammlungen beeinträchtigt? Bei der Anpassung der Internen Services an die veränderten Strukturen wird besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden, dass die Vertretung der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit in den Trägerversammlungen weiterhin in gewohnter Weise sichergestellt werden kann. Als Ansprechpartner der Träger stehen bereits heute nicht nur die jeweiligen Geschäftsführer Interner Service, sondern auch eine Reihe von Spezialisten der verschiedenen Fachbereiche zur Verfügung, auf deren Kompetenz jederzeit zurückgegriffen werden kann. Durch die geplante Anpassung der Strukturen wird die Zahl dieser Fachleute nicht verändert. Auch die Zuordnung der Internen Services und der jeweiligen Ansprechpartner zu den Verantwortlichen in den Agenturen und Jobcentern bleibt im Wesentlichen gleich. Bei der personellen Dimensionierung der Internen Services wird zukünftig als Kriterium unter anderem die Zahl der zu betreuenden Dienststellen herangezogen; das heißt diejenigen Internen Services, die eine überdurchschnittlich große Zahl von Agenturen und Jobcentern, gE, betreuen, sollen personell auch entsprechend ausgestattet werden. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) (Drucksache 17/7411, Frage 96): Wie will die Bundesagentur für Arbeit sicherstellen, dass die von ihr geplante Organisation der Leistungsgewährung im Rahmen von dezentral arbeitenden, aber zentral geführten Operativen Services auch in schwierigen wirtschaftlichen Situationen wie Kurzarbeit und Insolvenz für Betriebsräte und Arbeitgeber schnelle und kompetente Beratung gewährleistet und mit den verantwortlichen Entscheidungsträgern verbind-liche Vereinbarungen ermöglicht? Erster Ansprechpartner für die genannten Kundengruppen und Themenbereiche ist und bleibt wie bisher die Geschäftsführung bzw. der Arbeitgeberservice in der zuständigen Agentur für Arbeit. Durch diese Personen wird auch in Zukunft in jedem Fall eine qualifizierte Erstberatung sichergestellt. Wie bisher stehen soweit erforderlich für Detailfragen die entsprechenden Spezialisten zur Verfügung. Die Operativen Services fungieren in diesem Zusammenhang als Unterstützungseinheiten, auf die aus der jeweiligen Agentur für Arbeit heraus auch kurzfristig zugegriffen werden kann. Durch die Zusammenführung der Aufgaben in fachlich homogenen Teams wird sichergestellt, dass auch kleinere Arbeitsagenturen bei zurückgehendem Kundenvolumen die bisherigen kundenbezogenen Bearbeitungs- und Qualitätsstandards über das gesamte Spektrum der Dienstleistung in der erforderlichen fach-lichen Tiefe und spezialisierten Beratung anbieten können. Der Kunde erhält die Leistung auch weiterhin „aus einer Hand“. Schnelle und kompetente Beratung, verbindliche Abstimmung zwischen Agentur für Arbeit und Operativem Service sowie schnelle Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit dem Kunden werden im Übrigen durch einen internen Qualitätsstandard abgesichert. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Fragen der Abgeordneten Petra Crone (SPD) (Drucksache 17/7411, Fragen 97 und 98): Geht die deutsche Forstwirtschaft nach Auffassung der Bundesregierung aus den Legislativvorschlägen der Euro-päischen Kommission zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, GAP, nach 2013 gestärkt hervor, und wenn ja, durch welche Maßnahmen? Mit welchem Anteil am Gesamtbudget der Zahlungen aus der GAP kann der Forstsektor 2014 bis 2020 rechnen? Zu Frage 97: Die Forstpolitik gehört nicht zu den gemeinschaft-lichen Politikbereichen der Europäischen Union. Gleichwohl wurden mit der GAP-Reform von 1992 flankierende Maßnahmen, wie die Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen, in den EU-Förderkatalog eingeführt. Mit der Agenda 2000 wurden die Strukturmaßnahmen zur Förderung der ländlichen Entwicklung als zweite Säule der GAP ausgebaut. Dabei wurden auch die Forstmaßnahmen erweitert. Diese Maßnahmen sollen nach den Vorschlägen der Europäischen Kommission auch in der Förderung ab 2014 fortgeführt werden. Letztlich handelt es sich um ein Förderangebot an die Mitgliedstaaten, das diese in ihren Entwicklungsprogrammen entsprechend dem regionalen Bedarf aufgreifen können. In Deutschland werden diese Programme von den Bundesländern erstellt und umgesetzt. Zu Frage 98: Der Finanzrahmen für die GAP und damit auch die Mittel für die zweite Säule sind noch nicht abschließend festgelegt. Dabei wird außerdem lediglich über den Gesamtplafonds für ELER entschieden. Die Aufteilung der Mittel auf die Mitgliedstaaten bleibt einer Entscheidung der Europäischen Kommission vorbehalten, die dabei sowohl objektive Kriterien im Zusammenhang mit den Förderzielen der ELER-Verordnung als auch die Mittelverteilung der Vergangenheit berücksichtigen soll. Die Entscheidung über die Verteilung auf einzelne Maßnahmen liegt bei den Mitgliedstaaten bzw. in Deutschland bei den für die Umsetzung der Förderung zuständigen Bundesländern. 1Ergebnisse S. 15978 C, 15981 A, 15983 B ______ ------------------------------------------------------------ --------------- ------------------------------------------------------------ 16004 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16003 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 38. Sitzung – 4. April 2003 4 16042 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 26. Oktober 2011 16041