Plenarprotokoll 17/154 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 154. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Rahmenprogramm „Forschung für die zivile Sicherheit (2012 bis 2017)“ Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF Gerold Reichenbach (SPD) Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF Uwe Schummer (CDU/CSU) Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF René Röspel (SPD) Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF Dr. Peter Röhlinger (FDP) Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF Michael Kretschmer (CDU/CSU) Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF Ewa Klamt (CDU/CSU) Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF René Röspel (SPD) Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF Patrick Meinhardt (FDP) Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Eckart von Klaeden, Staatsminister BK Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 17/8404, 17/8449) Dringliche Frage 1 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anknüpfen des Fiskalpaktes an den ESM-Vertrag und weitere Forderungen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in der Sitzung des Europäischen Rates am 20. Januar 2012 Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF Zusatzfragen Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Barbara Hendricks (SPD) Mündliche Frage 113 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtsfolgen von Art. 7 des neuen Fiskalvertrags für Deutschland im Rat der Europäischen Union und Vereinbarkeit mit Art. 23 des Grundgesetzes Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF Zusatzfrage Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mündliche Frage 114 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Notwendigkeit der Änderung der europäischen Verträge bei Anwendung des Treaty on Stability, Coordination and Governance in the Economic and Monetary Union Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF Zusatzfrage Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mündliche Fragen 9 und 10 Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Planungen der Bahnsteige für den Tiefbahnhof Stuttgart 21; Verkauf frei werdender Gleisflächen an die Stadt Stuttgart nach Projektabschluss; bisher fehlende Entwidmung dieser Flächen Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS Zusatzfragen Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mündliche Frage 44 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kriterien der Stellenbesetzungen im BMZ und Konsequenzen aus dem jüngsten Halbjahresbericht des BMZ-Personalrats Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Niema Movassat (DIE LINKE) Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Volker Wissing (FDP) Dr. Bärbel Kofler (SPD) Stefan Liebich (DIE LINKE) Mündliche Frage 45 Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Besetzung von Stellen anhand von Fachlichkeitskriterien Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ Zusatzfragen Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Karin Roth (Esslingen) (SPD) Dr. Sascha Raabe (SPD) Helga Daub (FDP) Mündliche Frage 46 Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Transparenz des Auswahlverfahrens für Führungskräfte im BMZ Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ Zusatzfragen Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Bärbel Kofler (SPD) Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Manfred Zöllmer (SPD) Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Karin Roth (Esslingen) (SPD) Heike Hänsel (DIE LINKE) Dr. Sascha Raabe (SPD) Burkhard Lischka (SPD) Iris Gleicke (SPD) (zur Geschäftsordnung) Mündliche Frage 47 Niema Movassat (DIE LINKE) Auswahlverfahren für die Leiterin der neuen Servicestelle für bürgerschaftliches und kommunales Engagement Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ Zusatzfragen Niema Movassat (DIE LINKE) Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mündliche Frage 48 Dr. Sascha Raabe (SPD) Einfluss von Bundesminister Dirk Niebel auf die Stellenbesetzung der Leitung der neuen Servicestelle für bürgerschaftliches und kommunales Engagement Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ Zusatzfragen Dr. Sascha Raabe (SPD) Dr. Barbara Hendricks (SPD) Mündliche Frage 49 Dr. Sascha Raabe (SPD) Ausschreibung und Auswahlverfahren für die Leitung der neuen Servicestelle für bürgerschaftliches und kommunales Engagement Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ Zusatzfragen Dr. Sascha Raabe (SPD) Niema Movassat (DIE LINKE) Mündliche Frage 50 Dr. Bärbel Kofler (SPD) Beteiligung des Verbands Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO) am Auswahlverfahren für die Leitungsstelle der Servicestelle für bürgerschaftliches und kommunales Engagement Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ Zusatzfragen Dr. Bärbel Kofler (SPD) Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Sascha Raabe (SPD) Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der SPD gemäß Anlage 5 Nr. 1 Buchstabe b GO-BT: zu den Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 45 und 46 auf Drucksache 17/8404 Dr. Sascha Raabe (SPD) Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) Heike Hänsel (DIE LINKE) Helga Daub (FDP) Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Christian Ruck (CDU/CSU) Dr. Bärbel Kofler (SPD) Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP) Dr. Barbara Hendricks (SPD) Jürgen Klimke (CDU/CSU) Dirk Niebel, Bundesminister BMZ Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) Johannes Selle (CDU/CSU) Nächste Sitzung Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Technisch bedingter Neuabdruck der zu Protokoll gegebenen Rede zur Beratung des Antrags: Umfassende Initiative zur Digitalisierung des Filmerbes starten (152. Sitzung, Tagesordnungspunkt 20) Dorothee Bär (CDU/CSU) Anlage 3 Mündliche Frage 1 Mechthild Rawert (SPD) Verhinderung des Missbrauchs von Schönheitsoperationen angesichts des Skandals um verseuchte Brustimplantate Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG Anlage 4 Mündliche Frage 2 Mechthild Rawert (SPD) Festhalten an der geplanten Zusammenlegung der Berufsgruppen der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflegerinnen und -pfleger Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG Anlage 5 Mündliche Frage 3 Hilde Mattheis (SPD) Ausbau der Pflegeinfrastruktur und Verbesserung der Leistungsansprüche zur Unterstützung der Pflegebedürftigen Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG Anlage 6 Mündliche Frage 4 Hilde Mattheis (SPD) Erwartete Ausgabensteigerungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung in den nächsten zehn Jahren und Sicherstellung ihrer Finanzierung Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG Anlage 7 Mündliche Frage 5 Gabriele Hiller-Ohm (SPD) Gewährleistung der Sicherheit von Menschen mit Behinderungen im Reiseverkehr mit Schiff, Flugzeug, Bus und Bahn Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 8 Mündliche Frage 6 Gabriele Hiller-Ohm (SPD) Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung von Art. 11 der für Deutschland geltenden UN-Behindertenrechtskonvention Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 9 Mündliche Frage 7 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bedeutung der Prioritätskennzahl auf der sogenannten Prioritätenliste des Lärmsanierungsprogramms der Bundesregierung bei der Deutschen Bahn und Auswirkungen auf die Umsetzung Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 10 Mündliche Frage 8 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzierung von Projekten im Rahmen des Haushaltstitels „Verkehrswirtschaftliche Untersuchungen“ des BMVBS in der aktuellen Legislaturperiode Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 11 Mündliche Frage 11 Martin Burkert (SPD) Künftige Schienenverbindungen vom Berliner Hauptbahnhof zum neuen Flughafen Berlin Brandenburg Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 12 Mündliche Frage 12 Martin Burkert (SPD) Berufung einer Frau in den Aufsichtsrat der DB AG als etwaigen Ersatz für den FDP-Generalsekretär Patrick Döring Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 13 Mündliche Frage 13 Heinz Paula (SPD) Realisierung des Ausbaus der Bahnstrecke Augsburg–Ulm auf Hochgeschwindigkeitsniveau Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 14 Mündliche Frage 14 Heinz Paula (SPD) Elektrifizierung weiterer Bahnstrecken zum Alpentransit nach der Verbindung München–Lindau Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 15 Mündliche Fragen 15 und 16 Sören Bartol (SPD) Starttermin des Feldversuchs mit Gigalinern und Zahl der beteiligten Unternehmen Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 16 Mündliche Fragen 17 und 18 Uwe Beckmeyer (SPD) Beauftragung und Vorlage des gemeinsamen Gutachtens von Bund und Ländern zur erweiterten Untersuchung des Wasserstraßennetzes in Deutschland im Sinne einer nachvollziehbaren Netzstruktur Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 17 Mündliche Frage 19 Gustav Herzog (SPD) Realisierung der im Strategischen Konzept für den Flussraum der frei fließenden Binnenelbe vorgestellten Maßnahmen Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 18 Mündliche Frage 20 Gustav Herzog (SPD) Zwischenergebnisse der Koordinierungsstelle Modernisierung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und Umsetzung Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 19 Mündliche Fragen 21 und 22 Ute Kumpf (SPD) Antragsteller für das Schaufenster Elektromobilität; Zusammensetzung der Fachjury Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 20 Mündliche Frage 23 Ulrike Gottschalck (SPD) Vorstellung des Fahrrad-Monitors Deutschland ohne die Anwesenheit des Bundesverkehrsministers oder eines hochrangigen Beamten Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 21 Mündliche Frage 24 Ulrike Gottschalck (SPD) Potenziale für den Erhalt von Baudenkmälern trotz Mittelkürzungen Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 22 Mündliche Frage 25 Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Neuausgestaltung des KfW-Programms zur energetischen Stadtsanierung Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 23 Mündliche Frage 26 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzierung der Verlängerung der Bundesautobahn 14 Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 24 Mündliche Frage 27 Hans-Joachim Hacker (SPD) Verzögerungen beim Bau der A 14; Fertigstellungstermine der Bauabschnitte 1 bis 7 Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 25 Mündliche Frage 28 Hans-Joachim Hacker (SPD) Auswirkungen der Luftverkehrsteuer auf die deutsche Luftverkehrswirtschaft Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 26 Mündliche Fragen 29 und 30 Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) Auswirkungen der Umsetzung der Dritten Verordnung zur Änderung der 220. Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung auf die Anzahl der Anflüge auf den Flughafen Zürich-Kloten und damit für den südlichen Schwarzwald und den Hochrhein Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS Anlage 27 Mündliche Fragen 31 und 32 Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) Gewährung der Mitgliedschaft im DIN-Normenausschuss für Experten der deutschen Umweltverbände sowie deren Teilnahme an internationalen Sitzungen des Normungsgremiums ISO/TC 207 „Environmental Management“ Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU Anlage 28 Mündliche Frage 33 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wissenschaftliche Basis der Berechnung der Höhe der Managementprämie bei der Marktprämie im Erneuerbare-Energien-Gesetz Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU Anlage 29 Mündliche Frage 34 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen zur Stabilisierung des europäischen Emissionshandelssystems und zur Verknappung der Emissionsrechte angesichts des Einbruchs der CO2-Preise Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU Anlage 30 Mündliche Frage 35 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitplan des BMU für die Arbeiten an den rechtlichen Grundlagen zur Beschleunigung der Rückholung des Atommülls aus der Asse und hierzu erteilte weitere Aufträge Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU Anlage 31 Mündliche Fragen 36 und 37 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Auf dem Nord-Ostsee-Kanal 2009 bis 2011 durchgeführte Transporte mit Kernbrennstoffen; Änderung der Besitz- und Eigentumsverhältnisse an den radioaktiven Stoffen während dieser Transporte Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU Anlage 32 Mündliche Fragen 38 und 39 Ulla Burchardt (SPD) Verstoß der öffentlichen Förderung der Hochschul-Informations-System GmbH sowie der Nichtberechnung von Lizenzgebühren für ihre Software gegen Europarecht Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF Anlage 33 Mündliche Fragen 40 und 41 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Berücksichtigung der steigenden Ausgaben beim BAföG in der Finanzplanung des Bundes; Umfang der Steigerung der Bedarfssätze und Freibeträge Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF Anlage 34 Mündliche Frage 42 Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorgaben für den Primär- und Endenergiebedarf bei der Vergabe für den Neubau des BMBF Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF Anlage 35 Mündliche Frage 43 Klaus Hagemann (SPD) Stand der Umsetzung der ersten Förderrunde des Qualitätspakts Lehre zum 31. Dezember 2011 Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF Anlage 36 Mündliche Fragen 51 und 52 Manfred Zöllmer (SPD) Kosten und Ablauf des Bewerbungsverfahrens für die Leitung der Servicestelle für bürgerschaftliches und kommunales Engagement Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ Anlage 37 Mündliche Fragen 53 und 54 Frank Schwabe (SPD) Auswahlverfahren für die Besetzung der Leitung der Servicestelle für bürgerschaftliches und kommunales Engagement Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ Anlage 38 Mündliche Frage 55 Sevim Daðdelen (DIE LINKE) Für das Auswahlverfahren zur Besetzung der Leitung der neuen Servicestelle für bürgerschaftliches und kommunales Engagement hinzugezogene Personalberatungsfirma und hierbei entstandene Kosten Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ Anlage 39 Mündliche Frage 56 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Im BMZ seit 2009 in verantwortliche Positionen eingestellte Personen aus Firmen und Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen zum Ministerium Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ Anlage 40 Mündliche Frage 57 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Politische Loyalität als Voraussetzung für die Besetzung verantwortlicher Positionen im BMZ Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ Anlage 41 Mündliche Frage 58 Christine Buchholz (DIE LINKE) Etwaige unzulässige Interessenkollisionen bei der Neubesetzung verantwortlicher Positionen im BMZ Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ Anlage 42 Mündliche Frage 59 Christine Buchholz (DIE LINKE) Einbeziehung privatwirtschaftlicher Personalagenturen in Personalentscheidungen Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ Anlage 43 Mündliche Frage 60 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Eingreifen der Bundeskanzlerin in den Streit zwischen CDU/CSU und FDP um die Personalpolitik von Bundesminister Dirk Niebel Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ Anlage 44 Mündliche Frage 61 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaiger Missbrauch der neu geschaffenen Abteilung „Politik und Kommunikation“ im BMZ für den Wahlkampf 2013 Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ Anlage 45 Mündliche Frage 62 Niema Movassat (DIE LINKE) Auswahlkriterien für Stellenbesetzungen im BMZ sowie Bedeutung der Parteizugehörigkeit Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ Anlage 46 Mündliche Frage 63 Heike Hänsel (DIE LINKE) Bewertung des FDP-Strategiekonzeptes zur politischen Positionierung von Auswärtigem Amt und BMZ Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ Anlage 47 Mündliche Frage 64 Heike Hänsel (DIE LINKE) Einstellung einer ehemaligen McKinsey-Beraterin als neue Leiterin der Abteilung 4 des BMZ Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ Anlage 48 Mündliche Fragen 65 und 66 Dr. Barbara Hendricks (SPD) Auswahlkriterien für die Besetzung von 180 neuen Stellen im BMZ Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ Anlage 49 Mündliche Frage 67 Dr. Bärbel Kofler (SPD) Berücksichtigung der Mindestanforderungen bei der Einstellung von Mitarbeitern im BMZ Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ Anlage 50 Mündliche Fragen 68 und 69 Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) Auswahlkriterien für die Besetzung von 65 Stellen der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit und des Referenten im Büro des Weltbank-Exekutivdirektors Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ Anlage 51 Mündliche Frage 70 Karin Roth (Esslingen) (SPD) Verlegung der Not- und Übergangshilfe aus dem BMZ in das Auswärtige Amt; Vorlage des Gutachtens „Evaluierung der deutschen humanitären Hilfe im Ausland“ Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ Anlage 52 Mündliche Frage 71 Karin Roth (Esslingen) (SPD) Stellenbesetzungen von Unterabteilungsleitern im BMZ seit 2009 Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ Anlage 53 Mündliche Frage 72 Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufstockung des Personals im BMZ durch die Umsetzung von 52 Stellen aus dem Haushalt des Auswärtigen Amts in das BMZ Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ Anlage 54 Mündliche Frage 73 Jan van Aken (DIE LINKE) Personalentscheidungen der Leitung des BMZ Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ Anlage 55 Mündliche Frage 74 Jan van Aken (DIE LINKE) Im BMZ betroffene Bereiche der laut Bundesminister Niebel 300 eingesparten Stellen Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ Anlage 56 Mündliche Fragen 75 und 76 Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) Verzögerung der Zahlungen aus internationalen Entwicklungsfonds an Projekte in Kuba durch die USA; Umfang der kirchlichen Entwicklungshilfe aus Deutschland an kirchliche Organisationen in Kuba Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ Anlage 57 Mündliche Frage 77 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Prüfung des Antrags zum Export von Patriot-Raketen nach Südkorea durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 58 Mündliche Frage 78 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stand des Zertifizierungsverfahrens für die Tätigkeit privater Sicherheitsdienste an Bord von Handelsschiffen Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 59 Mündliche Frage 79 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plädoyer namhafter Wissenschaftler für eine verlässliche, verbindliche und beherzte Energieeffizienzpolitik Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 60 Mündliche Frage 80 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anzahl der von der Zahlung von Netzentgelten befreiten Industrieunternehmen und hierdurch erwirkte Einnahmeausfälle Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi Anlage 61 Mündliche Frage 81 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mehrfache formlose Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Sohn des ehemaligen libyschen Diktators Gaddafi, Seif al-Arab al-Gadaffi, im Jahr 2006; Einfluss des Bundes auf strafrechtliche Ermittlungen gegen Seif al-Arab al-Gaddafi Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA Anlage 62 Mündliche Frage 82 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abgangsquote bei durch internationale Hilfe ausgebildeten afghanischen Sicherheitskräften sowie Rückschlüsse auf deren Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA Anlage 63 Mündliche Frage 83 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beurteilung des Kampfes gegen Produktion und Handel von Opium durch die afghanischen Behörden und die internationale Gemeinschaft angesichts des Anstiegs der Opiumproduktion um 61 Prozent in 2011 gegenüber dem Vorjahr Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA Anlage 64 Mündliche Frage 84 Sevim Daðdelen (DIE LINKE) Initiativen der Bundesregierung zur Schließung des US-Gefangenenlagers Guantánamo Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA Anlage 65 Mündliche Frage 85 Andrej Hunko (DIE LINKE) Tagesordnungen der Treffen der International Working Group on Undercover Policing in den letzten fünf Jahren und teilnehmende Geheimdienst- bzw. Polizeibehörden Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI Anlage 66 Mündliche Frage 86 Andrej Hunko (DIE LINKE) Teilnehmer der European Union Police Services Trainings in den Jahren 2011 bis 2013 und Trainingsinhalte Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI Anlage 67 Mündliche Fragen 87 und 88 Sabine Stüber (DIE LINKE) Abordnungen von Beamten und Angestellten aus den Grenzinspektionen an der deutsch-polnischen Grenze; Neuorganisation der Bundespolizei Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI Anlage 68 Mündliche Fragen 89 und 90 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bestand des Rücknahmeabkommens mit Syrien angesichts dortiger Menschenrechtsverletzungen; Verletzung des Refoulement-Verbots der Genfer Flüchtlingskonvention bei Abschiebungen von Syrern über Ungarn Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI Anlage 69 Mündliche Fragen 91 und 92 Christian Lange (Backnang) (SPD) Rechtliche Grundlage für die Übernahme des ehemaligen Pressesprechers von Bundespräsident Christian Wulff, Olaf Glaeseker, als Bundesbeamter; etwaige Gewährung von Zulagen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI Anlage 70 Mündliche Frage 93 Klaus Hagemann (SPD) Verhalten der Regierung der Republik Ungarn Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA Anlage 71 Mündliche Frage 94 Oliver Kaczmarek (SPD) Förderung der Elektromobilität im Jahr 2012 Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF Anlage 72 Mündliche Frage 95 Oliver Kaczmarek (SPD) Bereitstellung der für die Energieforschung in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz vorgesehenen 50 Millionen Euro im Jahr 2012 Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF Anlage 73 Mündliche Fragen 96 und 97 Michael Gerdes (SPD) Finanzierungslücke im Energie- und Klimafonds Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF Anlage 74 Mündliche Fragen 98 und 99 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Umfang der 2012 aus dem Etat des BMBF in den Energie- und Klimafonds überführten Haushaltsmittel und Höhe der Forschungsausgaben für 2012 Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF Anlage 75 Mündliche Fragen 100 und 101 Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Für erneuerbare Energien und für Energieeffizienz im Jahr 2012 bereitgestellte Haushaltsmittel Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF Anlage 76 Mündliche Fragen 102 und 103 Willi Brase (SPD) Realisierung einer längerfristig planbaren Forschungsförderung vor dem Hintergrund der Unwägbarkeiten im CO2-Handel Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF Anlage 77 Mündliche Frage 104 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausgleichsmaßnahmen für die aufgrund der niedrigen CO2-Preise zu erwartenden Einnahmeausfälle des Energie- und Klimafonds Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF Anlage 78 Mündliche Frage 105 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Schlussfolgerungen aus dem Bericht der Facharbeitsgruppe Verlustrechnung und Gruppenbesteuerung und geplante Erleichterungen der Bedingungen für Verlustvortrag und/oder Verlustrücktrag Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF Anlage 79 Mündliche Frage 106 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Materielle Änderungen für die Aufklärung von Steuerhinterziehungen infolge des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF Anlage 80 Mündliche Frage 107 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Teilwertabschreibungen für griechische Staatsanleihen Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF Anlage 81 Mündliche Frage 108 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Schlussfolgerungen aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom Mai 2010 über die Freistellung von Dividenden an Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF Anlage 82 Mündliche Frage 109 Harald Koch (DIE LINKE) Geplante Ausweitung der Istbesteuerung bei der Umsatzsteuer Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF Anlage 83 Mündliche Frage 110 Harald Koch (DIE LINKE) Mitglieder und bisherige Sitzungen der Kommission zur Überprüfung der ermäßigten Umsatzsteuersätze Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF Anlage 84 Mündliche Frage 111 Richard Pitterle (DIE LINKE) Gründe für das Fehlen der technischen Voraussetzungen zur elektronischen Übermittlung von Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen an das Finanzamt Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF Anlage 85 Mündliche Frage 112 Richard Pitterle (DIE LINKE) Änderung der Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren betreffend eine verspätete Abgabe von Steuererklärungen Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF Anlage 86 Mündliche Frage 115 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schritte der Bundesregierung zur Einführung einer Finanztransaktionsteuer für den Fall einer nicht möglichen Realisierung innerhalb der EU 27 Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF Anlage 87 Mündliche Frage 117 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Umfang und Verbleib der Betriebsrentenfonds ehemaliger volkseigener Betriebe der DDR Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS Anlage 88 Mündliche Frage 118 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Bewertung der Positionen der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention Nr. 5 „Barrieren im Einzelfall überwinden: Angemessene Vorkehrungen gesetzlich verankern“ und diesbezügliche Maßnahmen der Bundesregierung Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS Anlage 89 Mündliche Frage 119 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Umsetzung einer kostenfreien telefonischen Erreichbarkeit von Informationen für Menschen mit Behinderungen Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS Anlage 90 Mündliche Fragen 120 und 121 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Schutz von Söllen vor dem Eintrag von Pflanzenschutzmitteln Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV Anlage 91 Mündliche Frage 122 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nachhaltigkeit im Geschäftsbereich des BMELV Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV Anlage 92 Mündliche Frage 123 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anzahl der bei der Bundeswehr fehlenden IT-Spezialisten Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg Anlage 93 Mündliche Frage 124 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nationale Aufklärungsfahrten der Deutschen Marine seit 2006 Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg Anlage 94 Mündliche Fragen 125 und 126 Inge Höger (DIE LINKE) Genehmigung für die Ausfuhr unsachgemäß verpackten Sprengstoffs nach Südkorea und Gefahren für die Schiffsbesatzung Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg Anlage 95 Mündliche Frage 127 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen von Störungen durch Windenergieanlagen auf Radaranlagen des Typs ASR-S Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg Anlage 96 Mündliche Fragen 128 und 129 Caren Marks (SPD) Vorlage der Studie des Deutschen Jugendinstituts zu anonymen Geburten und Babyklappen; Konsequenzen aus den Ergebnissen Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ Anlage 97 Mündliche Fragen 130 und 131 Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schlussfolgerungen aus der Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zum Frauenanteil in den Vorständen großer Unternehmen Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ Anlage 98 Mündliche Fragen 132 und 133 Iris Gleicke (SPD) 2011 nicht abgerufene Fördermittel von Initiativen gegen Rechtsextremismus aus den Bundesprogrammen Toleranz fördern – Kompetenz stärken und Demokratie stärken; Zusammenhang mit der vom BMFSFJ geforderten Extremismusklausel sowie deren geplante Abschaffung Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ Anlage 99 Mündliche Fragen 134 und 135 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Anzahl der Kinderzuschlagsbezieher nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz sowie Höhe der Ausgaben seit 2005 und Zusammenhang zwischen der seit 2008 zurückgehenden Zahl von Vollzeitaufstockern und der in diesem Jahr in Kraft getretenen Neuregelung des Kindergeldzuschlags Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ 154. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012 Beginn: 13.00 Uhr Vizepräsident Eduard Oswald: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich grüße Sie sehr herzlich. Die Sitzung ist eröffnet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: Rahmenprogramm „Forschung für die zivile Sicherheit 2012–2017“ Bevor ich das Wort für einen einleitenden fünfminütigen Bericht erteile, darf ich darauf hinweisen, dass wir eine Ein-Minuten-Regelung für Fragen und Antworten vereinbart haben. Für Kolleginnen und Kollegen, die in der letzten Woche an der Befragung der Bundesregierung nicht teilgenommen haben, mache ich darauf aufmerksam, dass nun statt des akustischen Signals ein optisches Signal eingesetzt wird. Der Schriftführer hat hier eine zusätzliche Aufgabe bekommen. Auf den bisherigen Anzeigen für die Tagesordnungspunkte rechts und links des Adlers sowie oberhalb der Hammelsprungtüren wird eine Uhr sekundenweise rückwärtslaufen. Begleitet wird dies von einem Lichtsignal in Gestalt eines Farbfeldes: grün, gelb und rot. (Michael Kretschmer [CDU/CSU]: Herr Präsident, können Sie das noch einmal erklären? – Patrick Meinhardt [FDP]: Eine Ampel!) – Jeder denkt sich sein Teil. (Heiterkeit) Eine farbliche Justierung der Farben Grün und Gelb wird in der kommenden Woche erfolgen. In den ersten 30 Sekunden zeigt das Farbfeld grün, gefolgt von gelb. Nach Ablauf von 60 Sekunden, also nach Ablauf der Redezeit, erscheint es dann rot. (Michael Kretschmer [CDU/CSU]: Ich habe da noch mal eine Rückfrage!) Jetzt hat das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, Kollege Thomas Rachel. Bitte schön, Kollege Thomas Rachel. Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass – – (Zurufe: Kein Ton! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kann es sein, dass es bei der zivilen Sicherheit mit dem Strom hapert? – Zuruf von der Regierungsbank: Seitdem wir die Kernkraftwerke abgestellt haben! – Krista Sager [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Ich glaube, das ist politischer Energiemangel da drüben! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es hätte so schön werden können!) Vizepräsident Eduard Oswald: Wir schauen einmal, was los ist. – Gehen Sie bitte zu einem anderen Mikrofon, seien Sie so nett. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Stromausfall bei der Bundesregierung, super!) Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Herr Präsident, ich freue mich, dass ich jetzt auch akustisch anwesend bin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, Ihnen das neue Rahmenprogramm der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit 2012–2017“ vorstellen zu können, das heute Morgen im Bundeskabinett behandelt wurde. Dies erfolgt auf der Grundlage einer Vereinbarung der Koalitionsfraktionen vom Oktober 2009. Das neue Programm orientiert sich an den strukturellen Besonderheiten des ersten nationalen Sicherheitsforschungsprogramms, das von 2007 bis 2011 durchgeführt wurde, setzt aber gleichzeitig neue Impulse. Ich möchte drei Dinge besonders hervorheben: Erstens. Unsere Forschungsförderung konzentriert sich sowohl auf die Prävention von Schadensereignissen als auch auf Maßnahmen zur Krisenbewältigung. Die Grundidee des zivilen Sicherheitsforschungsprogramms ist, dass ihm konkrete Krisenszenarien zugrunde liegen, für die nach verbesserten Lösungswegen gesucht wird. Zweitens. In die Projekte werden auch künftig die späteren Endnutzer mit einbezogen, und zwar von Anfang an, also Sicherheitskräfte und Rettungskräfte, zum Beispiel die Feuerwehren, die Notärzte, das Technische Hilfswerk oder die Polizei. Drittens. Von Anfang an werden auch Sozial- und Geisteswissenschaftler mit eingebunden, damit nur solche Sicherheitslösungen zum Einsatz kommen, die von den Menschen in unserem Land akzeptiert und angenommen werden können. (Krista Sager [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha!) Um es auf den Punkt zu bringen: Wir unterstützen Forschung für Sicherheit in einer offenen Gesellschaft. Wir unterstützen Lösungsansätze auf Basis eines breiten politischen Konsenses. Wir sind dabei in guter Gesellschaft. Ich möchte dabei vor allem das Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit erwähnen – eine Initiative, bei der alle Fraktionen des Deutschen Bundestages mitwirken –, das mit den im Paul-Löbe-Haus stattfindenden Gesprächsforen viel Anerkennung gefunden hat. Es zeigt sich auch hier, dass die Herausforderungen der zivilen Sicherheitsforschung ein überparteiliches Anliegen sind. Deutschland ist glücklicherweise – wir wollen dafür arbeiten, dass es so bleibt – eines der sichersten Länder der Welt. Wir verfügen über elektrisches Licht, Heizung, Telefon und Internet, wann immer wir wollen. (René Röspel [SPD]: Aber die Mikrofone!) Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag, TAB, hat im Frühjahr letzten Jahres einmal aufgezeigt, wie die Situation aussähe, wenn es bei uns zu einem länger andauernden, großflächigen Stromausfall kommen würde: Unsere Telefone wären nicht mehr nutzbar; wir hätten kein Internet, keine Heizung und keine Beleuchtung; wir würden nicht mehr an Bargeld kommen, da die Geldautomaten mit Strom betrieben werden; ebenso sind die Pumpen an Tankstellen auf Strom angewiesen; nur wenige verfügen über eine Notstromversorgung. Sie sehen schon daran, dass die Herausforderungen bei der zivilen Sicherheit in einer globalisierten und weit vernetzten Welt vielfältiger geworden sind. Deswegen war es, glaube ich, richtig, dass die Bundesregierung das Thema der zivilen Sicherheitsforschung aufgegriffen hat. Meine Damen und Herren, das neue Rahmenprogramm „Forschung für die zivile Sicherheit 2012–2017“ baut auf den Erfahrungen und Erfolgen des ersten nationalen Sicherheitsforschungsprogramms auf. Wir haben für das neue Rahmenprogramm, wie bisher, ein Fördervolumen von rund 55 Millionen Euro pro Jahr eingeplant. Inhaltlich knüpfen wir an die erste Programmphase an. Wir werden sechs Schwerpunkte setzen: erstens gesellschaftliche Aspekte der zivilen Sicherheit, zweitens urbane Sicherheit, drittens Sicherheit von Infrastrukturen und Wirtschaft, viertens Schutz und Rettung von Menschen, fünftens Schutz vor Gefahrstoffen, Epidemien und Pandemien; nicht zuletzt möchten wir mit der Forschung zur IT-Sicherheit einen Beitrag zur Cyber-Sicherheitsstrategie der Bundesregierung leisten. Uns geht es insgesamt darum, Lösungen zu erarbeiten, um die individuelle Freiheit der Menschen und die Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland zu sichern und gleichzeitig das hohe Sicherheitsniveau für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zu erhalten. Deshalb arbeiten wir so, dass nicht zulasten unserer rechtlich geschützten Freiheit vorgegangen werden soll; vielmehr spielen in der Sicherheitsforschung gesellschaftliche, rechtliche und ethische Aspekte eine ganz wichtige Rolle. Mit dem neuen Programm „Forschung für die zivile Sicherheit“ stellen wir die Weichen für innovative Sicherheitslösungen zum Schutz der Menschen in Deutschland. Wir wollen die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit bewahren. Herzlichen Dank. Vizepräsident Eduard Oswald: Vielen herzlichen Dank. – Ich bitte, zunächst die Fragen zu dem Themenbereich zu stellen, über den soeben berichtet wurde. Wir haben versucht, alle Wortmeldungen zu erfassen. Sie signalisieren mir, ob das alles korrekt ist. Als Erste Frau Kollegin Krista Sager. Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Herr Rachel, der wissenschaftliche Programmausschuss zum Sicherheitsforschungsprogramm hat darauf hingewiesen, dass die Abgrenzung zwischen dem zivilen und dem militärischen Bereich bei einigen Technologien hauptsächlich erst im Anwendungsbereich und nicht vorher erfolgen kann. Er hat aber auch gesagt: Man braucht klare Richtlinien und Kriterien, um den zivilen Charakter des BMBF-Programms zu erhalten und ihm gerecht zu werden. Gibt es Richtlinien und Kriterien, um diesem zivilen Charakter gerecht zu werden, oder werden sie noch entwickelt? Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Frau Kollegin Sager, das Ziel der zivilen Sicherheitsforschung ist es – so ist auch die Praxis in der vergangenen Programmperiode –, dass wir Forschung an zivilen Anwendungsszenarien unter Einbindung von Wissenschaft, Wirtschaft und Anwendern ausrichten. Wir machen das interdisziplinär. Wir haben Geistes- und Sozialwissenschaften genauso wie Technik- und Naturwissenschaften beteiligt. Es geht hier also eindeutig nicht um Wehrforschung. Die Wehrforschung ressortiert beim Bundesverteidigungsministerium; diese dort bezieht sich auf alle wehrtechnischen Anwendungen. Damit hat das zivile Sicherheitsforschungsprogramm nichts zu tun. Dieses richtet sich darauf, die zivile Sicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Das ist die bisherige Praxis. Das orientiert sich an den Prinzipien, die ich gerade beschrieben habe. Das heißt auch, dass sich Forschungseinrichtungen der Bundeswehr mit ihrem Know-how selbstverständlich bei zivilen Projekten der Sicherheitsforschung einbringen können. Sie sind also als Projektpartner willkommen, aber es werden keine verteidigungs- oder wehrpolitischen Fragestellungen im Rahmen des zivilen Sicherheitsforschungsprogramms bearbeitet. Vizepräsident Eduard Oswald: Als Nächsten habe ich auf meiner Liste den Kollegen Gerold Reichenbach. Bitte schön, Kollege Gerold Reichenbach. Gerold Reichenbach (SPD): Vielen Dank. – Ich habe eine Frage zum europäischen Sicherheitsprogramm INDECT, das von Ihrem Hause kogefördert wird. Warum hat das Ministerium das Projekt für förderfähig gehalten, obwohl es in einer Pressemitteilung des Bundeskriminalamts hieß, dass es sich – ich zitiere – „aufgrund des umfassenden Überwachungsgedankens des Projekts“ nicht beteiligt? Unter welchen Auflagen haben Sie die Förderung des Projekts trotzdem zugestanden? Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Herr Kollege, Sie unterliegen insofern einer Fehleinschätzung, als es sich bei INDECT um ein von der Europäischen Union gefördertes Projekt handelt. Die Europäische Union hat den Projektantrag beraten und darüber befunden. Das heißt, für die Begutachtung und die Einhaltung von Auflagen ist die Europäische Kommission zuständig und nicht etwa die Bundesregierung. Der Projektvorschlag wurde vor Vertragsabschluss seitens der EU-Kommission einer ethischen Begutachtung unterzogen. Lassen Sie mich an dieser Stelle den prinzipiellen Unterschied zwischen dem europäischen Programm und dem des BMBF bzw. der Bundesregierung deutlich machen. Die Ziele und die Vorgehensweise des Projekts INDECT unterscheiden sich fundamental von dem Ansatz des deutschen zivilen Sicherheitsforschungsprogramms, weil wir beispielsweise bei der Videoerkennung die Rechtskonformität durch Einbeziehung sozialwissenschaftlicher und auch juristischer Expertise von Wissenschaftlern und im Übrigen auch von Datenschützern von Anfang an mit untersuchen. Das unterscheidet das nationale Programm von der Vorgehensweise der Europäischen Union bei ihrem Programm. Vizepräsident Eduard Oswald: Vielen Dank. – Nächster Fragesteller, unser Kollege Albert Rupprecht. Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU): Vielen herzlichen Dank. – Sehr geehrter Herr Staatssekretär, mich interessiert, wie die Schwerpunkte identifiziert und festgelegt wurden. Wie ist das Verfahren der Auswahl im Vorfeld gewesen? Was wird im Rahmen des Programms zum Schutz von Einsatzkräften bei Feuerwehr und Katastrophenschutz getan? Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Herr Kollege Rupprecht, aufbauend auf den Anregungen eines spezifischen Agendaprozesses haben wir die Fortschreibung des zivilen Sicherheitsforschungsprogramms durchgeführt. Wir haben mit dem ersten nationalen Sicherheitsforschungsprogramm der vorigen Bundesregierung angestoßen, dass sich eine Forschungslandschaft im Bereich der zivilen Sicherheitsforschung in Deutschland überhaupt erst richtig etabliert hat. Das war eine wichtige Voraussetzung. Diese positive Entwicklung wird nun fortgesetzt. Es wurden drei Agendaworkshops durchgeführt: zu den Herausforderungen der staatlichen Sicherheitsvorsorge, zu den Herausforderungen für Unternehmen und Wirtschaft und zu den Herausforderungen für Bürger und Gemeinwesen. Daran waren alle Akteure im Bereich der zivilen Sicherheitsforschung beteiligt. Sie haben mitdiskutiert und ihre Überlegungen eingebracht. Darüber hinaus haben Sie gefragt, ob es Aktivitäten zum Schutz der Feuerwehrleute gibt. Ja, solche Aktivitäten gibt es. Ich will Ihnen beispielhaft berichten, dass wir das Projekt „Systemintegrierte Schutzbekleidung für Feuerwehr und Katastrophenschutz“ durchgeführt haben. Warum? Weil die Helfer im Einsatz hohen Belastungen ausgesetzt sind und die Gefahren auch von der Einsatzleitung schwer abzuschätzen sind. Ziel dieses Projektes ist es, eine systemintegrierte Arbeits- und Schutzbekleidung mit Sensoren zu entwickeln, die eine Ortung der Einsatzkräfte sicherstellt und der Einsatzleitung Informationen über die Umgebungssituation der Einsatzkräfte mitteilen kann, sodass richtige Entscheidungen getroffen werden können. Vizepräsident Eduard Oswald: Vielen Dank. – Nächste Fragestellung, Kollege Uwe Schummer. Uwe Schummer (CDU/CSU): Herr Parlamentarischer Staatssekretär, welchen Beitrag leisteten bzw. leisten kleine und mittelständische Unternehmen im Rahmen des ersten und zweiten Forschungsprogramms? Gibt es Initiativen der Bundesregierung, dass KMU verstärkt berücksichtigt werden? Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Herr Kollege Schummer, die Beteiligung von KMU ist uns ein wichtiges Anliegen. Das wird getragen von der politischen Überzeugung der Koalitionsfraktionen. Im Rahmen des nationalen Sicherheitsforschungsprogramms haben wir bisher 593 Teilvorhaben in 112 Projekten mit einer Gesamtzuwendung in Höhe von 252 Millionen Euro – mit Unterstützung des Deutschen Bundestages – gefördert. 43 Prozent aller Projektpartner sind Unternehmen. 60,8 Prozent aller Unternehmen, die an Forschungsprojekten im Rahmen des zivilen Sicherheitsforschungsprogramms beteiligt sind, sind KMU. Das ist ein außerordentlicher, ein bemerkenswert hoher Anteil. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass gerade junge und dynamische Unternehmen mit ihrer starken Ausrichtung auf den international stark wachsenden Hightechmarkt von diesem Forschungsprogramm erheblich profitieren. Wir haben dieses Programm in die Hightech-Strategie eingebettet. Wir werden auch in Zukunft Wert darauf legen, dass die KMU eine wichtige Rolle im zivilen Sicherheitsforschungsprogramm spielen können. Vizepräsident Eduard Oswald: Vielen Dank. – Jetzt Kollege René Röspel. Bitte schön. René Röspel (SPD): Vielen Dank. – Das abgelaufene Sicherheitsforschungsprogramm hat etwa 120 Millionen Euro umfasst. Deswegen meine Frage: Ist das abgelaufene Programm in irgendeiner Form evaluiert worden? Falls ja: Wie sind diese Ergebnisse in die Planung des neuen Programms eingeflossen? Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Herr Kollege René Röspel, zum Ende der ersten Förderperiode des Sicherheitsforschungsprogramms ist eine Programmevaluation vorgesehen. In diesem Rahmen sollen die Wirkungen und der Erfolg des bisherigen Programms und der bisherigen Fördermaßnahmen bewertet und Handlungsempfehlungen für die folgende Programmphase entwickelt werden. Man muss sich vor Augen führen, dass das Gesamtprogramm nicht am ersten Tag gestartet wurde, sondern dass es über vier Jahre hinweg eine Vielzahl von Ausschreibungen gegeben hat. Insofern kann man sich das nur sukzessive und im Einzelnen anschauen. Zweck ist es, die Wirkung und den Erfolg der Fördermaßnahmen seit Beginn des Programms anhand quantitativer Indikatoren zu erfassen. Auf dieser Wirkungsanalyse aufbauend, werden geplante programmatische Ausrichtungen überprüft und aufgenommen. Die Vorbereitung, die Durchführung und die Auswertung der Befragung in Form einer empirischen Kurzstudie werden derzeit vom BMBF an eine unabhängige, externe, fachlich ausgewiesene Institution vergeben. (Abg. René Röspel [SPD] meldet sich zu einer weiteren Frage) Vizepräsident Eduard Oswald: Herr Kollege Röspel, ich bitte um Verständnis, dass Sie jetzt nicht direkt eine weitere Frage stellen können. Zunächst sollen die anderen, die sich vorher gemeldet haben, zum Zuge kommen. Sie stehen aber schon wieder auf der Liste. Nächste Fragestellerin, unsere Kollegin Dr. Petra Sitte. Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Danke schön. – Ich habe eine Frage, die an die Anmerkung von Frau Sager anknüpft, dass es sehr schwierig ist, zwischen ziviler und militärischer Forschung abzugrenzen, und dass diese Abgrenzung oftmals erst auf der Anwendungsebene tatsächlich möglich ist bzw. erst die Anwendungsebene hierüber Klarheit bringt. Nun sind die Hochschulen, die sich an diesem Sicherheitsforschungsprogramm beteiligen, auf der Forschungsebene und weniger auf der Anwendungsebene angesiedelt. Die Angehörigen der Hochschulen haben aber die Möglichkeit, über die Zivilklausel für sich in Anspruch zu nehmen, sich nicht an Projekten zu beteiligen, die der Wehr- oder Verteidigungsforschung zugeschrieben werden können. Wie stellen Sie auf der Ebene der Hochschulen bzw. der Forschungsebene sicher, dass dieses Recht eingeräumt werden kann? Wie schaffen Sie Transparenz, insbesondere vor dem Hintergrund von Auskunftsersuchen der Hochschulangehörigen bzw. Studierenden? Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Sehr geehrte Frau Kollegin Dr. Sitte, da es sich bei dem Programm zur zivilen Sicherheitsforschung eben nicht um Wehrforschung handelt, können sich alle Hochschulen und selbstverständlich auch die Hochschulen, die eine sogenannte Zivilklausel haben, am zivilen Sicherheitsforschungsprogramm beteiligen. Um es noch einmal klar zu sagen: Auch die Hochschulen, die eine solche Zivilklausel haben, können sich uneingeschränkt an allen Projekten des nationalen Sicherheitsforschungsprogramms beteiligen; denn alle an den geförderten Projekten beteiligten Partner arbeiten an der Umsetzung ziviler Projekte für zivile Anwendungen. Vizepräsident Eduard Oswald: Vielen Dank. – Als Nächstes der Kollege Dr. Peter Röhlinger. Bitte schön, Kollege Peter Röhlinger. Dr. Peter Röhlinger (FDP): Sehr geehrter Herr Staatssekretär, bekanntermaßen spielen ja die Sicherheitsfragen auch international eine Rolle. Deswegen möchte ich Sie fragen: Mit welchen Ländern kooperiert die Bundesregierung in der zivilen Sicherheitsforschung? Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Lieber Herr Kollege Röhlinger, eine besondere Note des nationalen Sicherheitsforschungsprogramms ist tatsächlich, dass wir uns nicht nur um eine Stärkung der Forschungscommunity im Bereich der zivilen Sicherheitsforschung in Deutschland bemüht haben, sondern dass wir darüber hinaus auch bilaterale Kooperationen mit anderen Ländern aufgebaut haben. So gibt es Kooperationen mit drei Ländern. Das sind Israel, Frankreich und die USA. Mit ihnen haben wir bilaterale Kooperationsverträge vereinbart. Das Ziel dieser Kooperation besteht letztlich darin, dass wir durch gemeinschaftliche Aktivitäten, durch Hebung des Know-how in den genannten Ländern einen Beitrag dazu leisten wollen, gemeinsam erfolgreich in dem Wachstumsmarkt der zivilen Sicherheitsforschung unterwegs zu sein. Wir haben bis Ende 2011 elf bilaterale Verbundprojekte in diesem Sinne durchgeführt bzw. angestoßen. Vizepräsident Eduard Oswald: Nächster Fragesteller ist der Kollege Michael Kretschmer. Bitte schön. – Ihm folgt die Kollegin Krista Sager. Michael Kretschmer (CDU/CSU): Herr Staatssekretär, können Sie uns sagen, mit welchen Ländern die Bundesrepublik Deutschland bei der Sicherheitsforschung kooperiert, (Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Hatten wir das nicht eben?) ob es beispielsweise gezielte Projekte zur Trinkwasserüberwachung gibt bzw. was in diesem Bereich geplant ist? Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Herr Kollege Kretschmer, das will ich gerne tun. Die Kooperationen, die wir mit den Ländern Israel, Frankreich und den USA haben, sind vielfältig. Sie beziehen sich beispielsweise auf Themen wie „Vermeidung und Früherkennung der Bedrohung durch Gefahrstoffe“, um einmal ein Themenfeld zu nennen. Sie beziehen sich auf den Bereich der IT-Kooperation. Zum Trinkwasser haben wir ein wichtiges Forschungsprojekt im nationalen Sicherheitsforschungsprogramm. Warum? Die Trinkwasserversorgung ist von großer Bedeutung. Die Bürgerinnen und Bürger legen hier Wert auf eine gute Qualität. Bei dem Projekt IRLSENS sind wir dabei, ein innovatives Messsystem zu erarbeiten, das ganz speziell Pestizide, zum Beispiel Insektizide, und chlorierte Kohlenwasserstoffe wie Chloroform sekundenschnell detektieren und – das ist das Wichtige – die Betreiber des Versorgungsnetzes noch schneller warnen kann, als es in der Vergangenheit möglich gewesen ist. Die Schnelligkeit der Analyse, um im Gefahrenfall frühzeitig die Bevölkerung informieren zu können, ist das Ziel dieses Vorhabens. Vizepräsident Eduard Oswald: Nächste Fragestellerin, unsere Kollegin Krista Sager. Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Rachel, 2007, als das Sicherheitsforschungsprogramm gestartet ist, hatten wir eine durchaus kritische Diskussion darüber, dass man nicht einen rein technikorientierten Ansatz verfolgen kann, sondern in jedem Fall auch das Verhalten von Menschen einbeziehen muss und hier ein interdisziplinärer Ansatz gefordert ist. Jetzt stellen sich die Fragen: Wie hoch ist in dem neuen Programm der Anteil, der auf marktorientierte technische Produkte ausgerichtet ist? Ist auch hier inzwischen die Interdisziplinarität gewährleistet, und haben Sie Lehren gezogen aus den Erfahrungen bei der Entwicklung des sogenannten Nacktscanners? Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Frau Kollegin Sager, das waren jetzt viele Fragen. Ich will versuchen, es in der vorgegebenen Zeit zu beantworten. (Krista Sager [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das gehörte alles zusammen! – Zuruf von der SPD: Interdependent!) Wir haben gute Erfahrungen gemacht. Der Erfolg des nationalen deutschen Sicherheitsforschungsprogramms besteht darin, dass wir die gesellschaftlichen Aspekte frühzeitig einbezogen haben. Wir betreiben keine Beschaffungsforschung, sondern wir beziehen die denkbaren späteren Nutzer bereits frühzeitig mit ein. Insofern werden auch in dem neuen Programm Forschungsthemen bzw. Konzepte und Methoden zur Risikoanalyse, zu Fragen der Risikobewertung, zur Frage der Risikopriorisierung und auch zur Frage des Risikobewusstseins in der Bevölkerung berücksichtigt. Wir haben Datenschützer, Juristen, Ethiker, Sozial- und Geisteswissenschaftler beteiligt, und zwar nicht erst am Ende, wenn etwas bereits entstanden ist, sondern frühzeitig bei der Formulierung der Forschungsprojekte; denn wir wollen, dass die Ergebnisse später genutzt werden können. Jetzt schaue ich den Präsidenten an, um herauszufinden, ob ich die Frage zu den Nacktscannern noch beantworten soll, auch wenn das rote Licht schon leuchtet. Vizepräsident Eduard Oswald: Angesichts der Tatsache, dass das allgemein von Interesse ist: Machen Sie das. (Heiterkeit – Krista Sager [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gute Entscheidung!) Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Der Großzügigkeit des Präsidenten folge ich. – Frau Kollegin Sager, Sie werden sich daran erinnern, dass Bundesforschungsministerin Schavan bereits im Jahr 2008 zusammen mit dem damaligen Innenminister Schäuble den Einsatz von Nacktscannern an europäischen Flughäfen deutlich kritisiert hat. Sie hat gefordert, dass die Sicherheitsforschung an besseren Lösungen arbeiten muss und zwar im Dialog zwischen Technik und Ethik; das Ziel müsse eine Detektion ohne Körperbilder sein. Dabei hat die Forschungsministerin, Frau Schavan, klargestellt, dass die Geistes- und Sozialwissenschaften hier nicht nur als bloße Akzeptanzbeschaffer eingesetzt werden dürfen, sondern dass die ethische Forschung – das ist unser gemeinsames Anliegen – von Anfang an die technischen Lösungen bestimmen muss. Das war und ist die Richtschnur. Konkret fördern wir als BMBF im Sicherheitsforschungsprogramm die Erforschung der Terahertz-Technologie für eine nächste Generation Personenscanner, inklusive einer ethischen Begleitung und einer Evaluation sowie Handlungsempfehlungen für die Technikgestaltung. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass wir auf die Zusammenarbeit mit dem Datenschutz sowie mit den Sozial- und Geisteswissenschaftlern gerade in diesem Bereich allergrößten Wert legen. Vizepräsident Eduard Oswald: Als Nächste habe ich die Fragestellerin Frau Kollegin Ewa Klamt. Ewa Klamt (CDU/CSU): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, Großveranstaltungen stellen ja hohe Anforderungen an den Veranstalter, besonders auch im Bereich der Sicherheit. Mich würde interessieren, ob es ein Forschungsprojekt gibt, das die Sicherheit von Großveranstaltungen untersucht. Ich frage dies besonders im Hinblick auf die Ereignisse bei der Love Parade in Duisburg. Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Vielen Dank, Frau Kollegin Klamt, für diese, wie ich glaube, sehr wichtige Frage. Wir alle haben noch die schrecklichen Bilder vor Augen, auf denen zu sehen ist, wie es bei einer Großveranstaltung im Ruhrgebiet zu einer Katastrophe gekommen ist, bei der es letztlich nicht gelungen ist, zu verhindern, dass es Opfer gab. Im Rahmen des Forschungsprogramms für die zivile Sicherheit geht es auch um Großveranstaltungen. Ganz konkret wird an einem Projekt zur Erforschung eines Evakuierungsassistenten für den Krisenfall bei Großveranstaltungen gearbeitet; er nennt sich Hermes. Am Beispiel der Multifunktionsarena in Düsseldorf, die eine Kapazität von 66 000 Zuschauern hat, wird durch Simulation einer Gefahrenlage untersucht, wie Menschen bei Großveranstaltungen zielgerichtet aus der Gefahrensituation herausgeführt werden können. Der Evakuierungsassistent soll den Entscheidungsträgern, die die Situation gestalten können und gestalten müssen, durch frühzeitige Prognosen – auch durch Stauprognosen, an denen deutlich wird, an welchen Stellen es zu Ansammlungen von Menschenmassen kommen kann, die keinen Weg sehen, aus der Gefahrensituation herauszukommen – Informationen liefern, damit diese die Lage richtig einschätzen können, sodass auch das Sicherheitspersonal und die Rettungskräfte optimal eingesetzt werden können. Konsequenz all dieser Projekte muss sein, dass die Notfallpläne insgesamt an deren Ergebnissen ausgerichtet und entsprechend verändert werden. Vizepräsident Eduard Oswald: Nächster Fragesteller ist der Kollege René Röspel. René Röspel (SPD): 95 Jahre sind eine sehr lange Programmdauer; aber Spaß beiseite. – Wir haben gerade gehört, dass das letzte Programm nicht evaluiert worden ist, obwohl es über 100 Millionen Euro gekostet hat. Sind denn schon Ergebnisse oder Produkte aus dieser Forschung in das tägliche Leben oder die Arbeit zum Beispiel von Polizei, THW und anderen eingeflossen? Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Ja, Herr Kollege Röspel. Es gibt sogar eine Zusammenstellung des BMBF, in der die diversen Projekte, die durchgeführt werden, zusammengestellt sind und in der Thema und Sinn des jeweiligen Projekts anschaulich beschrieben werden. Ich habe vorhin bereits deutlich gemacht: Innerhalb der Programmphase von 2007 bis 2011 sind zeitversetzt diverse Projekte auf den Weg gebracht worden. Die ersten dieser Projekte haben jetzt das Ende ihrer Laufzeit erreicht. Wir haben dafür gesorgt – ich habe es angesprochen –, dass nun Studien zur Evaluation der Projekte, die das Ende ihrer Laufzeit erreicht haben, durchgeführt werden. Diese Evaluationsstudien werden zeitversetzt auch bei weiteren Projekten durchgeführt. Vizepräsident Eduard Oswald: Nächster Fragesteller ist der Kollege Patrick Meinhardt. Patrick Meinhardt (FDP): Sehr geehrter Herr Staatssekretär, meine Frage bezieht sich auf das Volumen, über das wir uns unterhalten. Also: Welches Volumen hat der Markt für zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen? Daran möchte ich gerne folgende Ergänzungsfrage koppeln: Wie erfolgreich sind deutsche Institutionen im Rahmen des europäischen Sicherheitsforschungsprogramms? Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Herr Kollege Meinhardt, Sie haben das Thema Volumen des Marktes angesprochen. Es sieht so aus, dass das Thema Markt für zivile Sicherheitsforschung vor der Amtszeit von Frau Bundesforschungsministerin Schavan überhaupt nicht im öffentlichen Bewusstsein war. Heute können wir feststellen, dass die damalige Bundesregierung und Bundesforschungsministerin Schavan mit dem Forschungsprogramm für die zivile Sicherheit eine richtige Entscheidung getroffen haben. Allein im Jahr 2008 hatte der Markt für zivile Sicherheitsforschung und -dienstleistungen in Deutschland nach einer Untersuchung des BMWi ein geschätztes Gesamtvolumen von rund 20 Milliarden Euro. Hier besteht also ein Riesenpotenzial für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für kleine, mittlere und größere Unternehmen, sich einzubringen. Es wird damit gerechnet, dass bis zum Jahr 2015 eine Steigerung des Marktvolumens auf rund 31 Milliarden Euro zu verzeichnen ist. Es handelt sich also um einen wachsenden Markt, auf dem sich unsere Partner einbringen können. Dies ist nicht nur in Deutschland so, sondern natürlich auch im europäischen Rahmen. Die EU-Kommission geht nach einer Studie davon aus, dass der globale Markt für Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen im Jahr 2008 ein Gesamtvolumen von 100 Milliarden Euro hatte. Insofern macht es Sinn, dass sich deutsche Unternehmen, Betriebe, die Fraunhofer-Gesellschaft, Fachhochschulen und Universitäten national, aber auch international mit ihrem Know-how einbringen. Sie haben darüber hinaus die Relevanz der deutschen Teilnahme am europäischen Sicherheitsforschungsprogramm angesprochen. Ich kann in diesem Zusammenhang die erfreuliche Mitteilung machen, dass sich Deutschland beim europäischen Sicherheitsforschungsprogramm zum erfolgreichsten Mitgliedstaat entwickelt hat, und zwar sowohl hinsichtlich der Projektbeteiligung wie auch bezüglich der Mittelrückflussquote. Das ist also ein klarer Erfolg dieser Bundesregierung und der Beteiligten, die dieses Projekt insgesamt mitgetragen haben. Die Mittelrückflussquote stieg von 10 Prozent auf mittlerweile 15 Prozent. Vizepräsident Eduard Oswald: Sie sehen: Wenn man so umfangreiche Fragen stellt, bekommt man auch lange Antworten. – Vielleicht können Sie jetzt zum Schluss einen zusammenfassenden Satz sagen. Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Ja. – Das heißt, die Mittelrückflussquote steigt, und wir sind sehr froh darüber, dass bei vier von fünf geförderten Projekten ein oder mehrere Partner aus Deutschland kommen. Vizepräsident Eduard Oswald: Prima. – Kollege Dr. Ernst Rossmann ist der nächste Fragesteller. Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD): Anknüpfend an den Kollegen Röspel frage auch ich zur Evaluierung nach. Es gibt ja Produkte und Patente. Können Sie vielleicht ein Beispiel dafür nennen, wie dieses Programm seit 2007 in Richtung Regulierung oder Normierung handlungsleitend gewirkt hat? Ansonsten warten wir auf den Evaluierungsbericht. Aber, wie gesagt: Es geht nicht nur um Hardware, sondern letztlich auch um die politisch-administrative Verwaltungsberatung. Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Herr Kollege Rossmann, ich weiß nicht, ob ich Ihre Frage richtig verstanden habe. Klar ist, dass wir rechtlich und politisch die Regelung in Bezug auf ein ziviles Sicherheitsforschungsprogramm getroffen haben. Diese Norm wird bei allen Projekten eingehalten. Zur Normierung und Normgebung insgesamt und damit auch zur Standardisierung: Dies ist ein wichtiges Thema für die Sicherung der internationalen Vorreiterstellung deutscher Anbieter. Wir müssen uns also auch auf internationaler Ebene um die Normgebung kümmern. Das tun wir mit dem Normungspolitischen Konzept der Bundesregierung. Wir wollen die Rolle der entwicklungsbegleitenden Standardisierung und Normung im Wachstumsfeld der zivilen Sicherheitsforschung weiter stärken. Ich darf Ihnen diesbezüglich berichten, dass im November 2010 am Deutschen Institut für Normung – DIN – eine Koordinierungsstelle Sicherheitswirtschaft eingerichtet worden ist, die den nationalen Normungs- und Standardisierungsbedarf identifizieren und den Meinungsbildungsprozess in Deutschland voranbringen soll, um die deutsche Position auf der europäischen und der internationalen Ebene einzubringen. Vizepräsident Eduard Oswald: Nächste Fragestellerin ist unsere Frau Kollegin Krista Sager. Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird es im Rahmen dieses Programms auch Überlegungen und Vorschläge geben, wie die Forschungsergebnisse sowohl in die Aus- und Weiterbildungsaktivitäten an den Hochschulen – zum Beispiel für die Sicherheitsingenieure an den Fachhochschulen – als auch zum Beispiel in die berufliche und unternehmerische Aus- und Weiterbildung integriert werden können? Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Frau Kollegin Sager, ich bin mir sicher, dass die Schaffung eines breiten Netzwerkes in Forschungseinrichtungen, Hochschuleinrichtungen, Ausbildungseinrichtungen und Betrieben mit dazu beigetragen hat und auch weiterhin dazu beitragen wird, die teilweise hochspeziellen Notwendigkeiten in diesen Fachfirmen oder auch Einrichtungen im beruflichen und Hochschulsektor zu artikulieren und dies in die Debatte im Ausbildungssektor und in den Hochschulen mit einzubringen. Vizepräsident Eduard Oswald: Wenn ich es richtig sehe, stellt der Kollege Dr. Martin Neumann jetzt die letzte Frage. Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP): Vielen Dank. – Ich möchte noch einmal auf das Thema öffentliche Wahrnehmung zurückkommen, Herr Staatssekretär. Wir wissen, Sicherheit hat eine sehr starke emotionale Komponente. Wir wissen auch, dass in diesem Programm viel Geld steckt. Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, damit das Thema Sicherheitsforschung auch in der öffentlichen Wahrnehmung stärker als bisher wahrgenommen werden kann? Das ist wichtig und ein emotionaler Ansatz. Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Herr Kollege Professor Neumann, ich habe bereits darauf hingewiesen, dass sich fraktionsübergreifend aus dem Parlament ein eigenes Gremium gebildet hat, das in die Debatte der zivilen Sicherheitsforschung auch Aspekte der inneren Sicherheit einbringt. Wir als Bundesrepublik Deutschland haben mittlerweile ein Standing mit den Forschungseinrichtungen, den Unternehmen und auch der politischen Prioritätensetzung, die wir vorgenommen haben, die eine große Ausstrahlung hat. Ich glaube nicht, dass es darum geht, eine große Öffentlichkeitskampagne zu starten. Es geht darum, dass wir die gute Position, die sich die Bundesrepublik in diesem Bereich erarbeitet hat, im eigenen Lande, aber auch als der führende Partner innerhalb des europäischen Sicherheitsforschungsprogramms weiter herausstellen. Bei der Neuformulierung des europäischen Forschungsrahmenprogramms Horizon 2020 wird es darum gehen, diese hervorgehobene Rolle Deutschlands ein Stück weit zu verteidigen und auch in der Zukunft zu sichern. Vizepräsident Eduard Oswald: Vielen Dank. – Wir sind am Ende des Themenbereiches. Vielen Dank, Parlamentarischer Staatssekretär Thomas Rachel. Nun die Fragen zu anderen Themen der heutigen Kabinettssitzung. Hier hat sich Kollege Volker Beck zu Wort gemeldet. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Es ist in den letzten Tagen bekannt geworden, dass mehrere Mitglieder des Hohen Hauses vom Verfassungsschutz beobachtet und vielleicht auch, wenn man den Meldungen aus Niedersachsen Glauben schenken kann, nachrichtendienstlich überwacht werden. Die Liste steht mittlerweile im Internet. Vor diesem Hintergrund frage ich die Bundesregierung, nach welchen Kriterien die Bundesregierung die Abgeordneten hier im Hohen Hause auswählt, die sie einer Beobachtung und Überwachung durch die deutschen Geheimdienste zuführt. Vizepräsident Eduard Oswald: Die Antwort der Bundesregierung gibt der Parlamentarische Staatssekretär Ole Schröder. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Die Tatsache, dass die Linke vom Verfassungsschutz beobachtet wird, ist nicht neu. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war nicht die Frage!) Das Bundesverwaltungsgericht hat im Jahr 2010 entschieden, dass die Beobachtung rechtmäßig ist und dass das Bundesamt für Verfassungsschutz absolut rechtmäßig gehandelt hat, indem es auch gerade den nichtradikalen Flügel der Linken beobachtet hat, um sich ein Gesamtbild dieser Partei machen zu können. Das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet nicht nachrichtendienstlich, sondern es wird das ausgewertet, was die Abgeordneten öffentlich sagen, (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe nach den Kriterien gefragt!) um sich ein Gesamtbild machen zu können. Genau darum geht es. Zu den Landesämtern kann ich als Mitglied der Bundesregierung natürlich nichts sagen. (Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Keine Antwort! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Darf ich noch einmal? Ich hatte nach den Kriterien gefragt, nicht danach, ob man sie beobachten darf oder nicht!) Vizepräsident Eduard Oswald: Ich möchte jetzt der Frau Kollegin Enkelmann das Wort geben und dann noch einmal dem Kollegen Volker Beck. Bitte schön, Frau Kollegin Enkelmann. Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – In der Frage ging es um die Kriterien und um konkrete Abgeordnete dieses Hohen Hauses, Abgeordnete, die zum Beispiel direkt und frei gewählt worden sind. Die Frage: Hat sich die Bundesregierung damit beschäftigt? Welche Kriterien werden tatsächlich angewendet, um Abgeordnete dieses Hohen Hauses zu beobachten? Diese Beobachtung erfolgt im Übrigen nachgewiesenermaßen auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln und eben nicht nur auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Quellen. Das belegt unter anderem mein Bescheid vom Bundesamt für Verfassungsschutz. Vizepräsident Eduard Oswald: Bitte schön, Kollege von Klaeden. Eckart von Klaeden, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin: Frau Kollegin Enkelmann, da sich ein Teil Ihrer Frage darauf richtete, ob dieses Thema in der heutigen Kabinettssitzung eine Rolle gespielt hat, kann ich das mit Nein beantworten. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Das war nur ein Teil der Frage!) Vizepräsident Eduard Oswald: Der andere Teil: Bitte schön, Parlamentarischer Staatssekretär Ole Schröder. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Das Bundesverwaltungsamt hat bereits darüber entschieden, ob das rechtmäßig war oder nicht. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Verwaltungsamt, das ist ja interessant! Vielleicht auch das Vermögensamt!) – Entschuldigung, ich meinte natürlich nicht das Bundesverwaltungsamt, sondern das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung von 2010. Darin ist genau aufgeführt worden, dass es natürlich rechtmäßig ist, dass Abgeordnete beobachtet werden, die gerade nicht dem radikalen Flügel angehören. Es ging damals um den Abgeordneten Ramelow, der eher ein Gemäßigter der Linken ist. (Stefan Liebich [DIE LINKE]: Wer entscheidet das eigentlich, wer hier gemäßigt ist oder nicht?) Das Kriterium ist – um darauf einzugehen –, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz ein Gesamtbild von der jeweiligen Partei machen muss. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Und dafür werden nachrichtendienstliche Mittel angewandt?) Darum geht es. Deshalb, um sich ein solches Gesamtbild machen zu können, werden nicht nur besonders radikal auftretende Exponenten der jeweiligen Partei beobachtet, (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Mit nachrichtendienstlichen Mitteln? Mit V-Leuten vielleicht?) sondern natürlich auch die eher Gemäßigten ihrer Partei. Es geht um das Gesamtbild. Vizepräsident Eduard Oswald: Kollege Volker Beck. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Darf ich das von Ihnen noch einmal bestätigt haben: Kriterium ist, dass man gemäßigt ist; dann wird man als Mitglied der Linksfraktion vom Verfassungsschutz beobachtet? (Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Also empfiehlt es sich, zum radikalen Flügel überzutreten, um sicher zu sein, dass man bei seinen Gesprächen im Abgeordnetenbüro nicht abgehört wird und dass Zettel, die einem gehören, nicht eingesammelt werden. Ich frage Sie: Nach welchen Kriterien wählen Sie aus? Bei 27 betroffenen Abgeordneten, also gut einem Drittel der Fraktion, muss es objektive Kriterien geben, wen Sie einer solchen Maßnahme zuführen, wenn Sie sie rechtlich für zulässig halten. Gibt es andere gemäßigte Abgeordnete in diesem Hohen Hause, die auch die Ehre haben, dieser Überwachung und Beobachtung zu unterliegen? Vizepräsident Eduard Oswald: Herr Parlamentarischer Staatssekretär. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Wenn es in einer Partei verfassungswidrige Tendenzen gibt, dann muss sie selbstverständlich auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Auch die CDU? – Volker Beck [Köln] [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann hoffe ich, dass Sie auch Frau Steinbach und die CDU/CSU-Fraktion im Visier haben! – Gegenruf des Abg. Manfred Grund [CDU/CSU]: Mäßigen Sie sich!) Vizepräsident Eduard Oswald: Liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es weitere Fragen an die Bundesregierung? – Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 2 auf: Fragestunde – Drucksachen 17/8404, 17/8449 – Auch hier möchte ich wieder an unsere Minutenregelung erinnern. Für die erste Antwort stehen zwei Minuten zur Verfügung, für die folgenden Fragen und Antworten jeweils eine Minute. Für die neu hinzugekommenen Kolleginnen und Kollegen wiederhole ich, dass die Signalisierung jetzt optisch erfolgt. Die Uhren rechts und links hier oben sowie oberhalb der Hammelsprungtüren zeigen jeweils die verbleibenden Sekunden der zur Verfügung stehenden Zeit an. Zusätzlich gibt es jetzt ein Lichtsignal in Gestalt eines Farbfeldes: grün, gelb und rot. Die Farben lassen aber nicht auf politische Dinge schließen. Das gelbe und das grüne Feld werden noch farblich justiert. Es leuchtet zunächst grün. Die letzten 30 Sekunden werden durch Gelb verdeutlicht. Nach Ablauf der Redezeit beginnt es, rot zu blinken. Zu Beginn der Fragestunde rufe ich gemäß Nr. 10 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde die dringlichen Fragen auf Drucksache 17/8449 auf. Wir kommen zur dringlichen Frage aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen: In welcher Weise konnte die Bundesregierung bei dem Treffen der Finanzminister der Europäischen Union am 23. Januar 2012 in Brüssel ihre erklärte Absicht umsetzen, den Fiskalpakt durch einen Rückverweis auch an den ESM-Vertrag anzuknüpfen, und welche weiteren Forderungen wird die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in der Sitzung des Europäischen Rates am 30. Januar 2012 erheben? Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Steffen Kampeter zur Verfügung. Bitte schön, Herr Staatssekretär. Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frage der Kollegin Paus beantworte ich wie folgt: Finanzielle Unterstützung zur Stabilisierung des Währungsraums auf der einen Seite und die Einhaltung von Haushaltsdisziplin durch betroffene Länder auf der anderen Seite sind für die Bundesregierung zwei Seiten derselben Medaille. Erst mit dem Ansatz Solidarität und Solidität entstand nach unserer Auffassung ein Ansatz, der den Markt überzeugt und die Refinanzierung der aktuell in Schieflage getretenen oder möglicherweise tretenden Mitgliedstaaten mittelfristig ermöglicht. Daher sieht die Bundesregierung einen engen fachlichen Zusammenhang zwischen den beiden Regelwerken, die diesen Zwecken dienen: dem ESM-Vertrag auf der einen Seite und dem Fiskalvertrag auf der anderen Seite. Beide sind Bestandteil der rechtlichen Säule für eine neue Stabilität, mit der die Krise auch zukünftig gemeistert werden kann. Ohne den Fiskalvertrag entstünden durch den ESM-Vertrag für sich genommen Fehlanreize zu einer mangelhaften Haushaltskonsolidierung, die ihrerseits das Marktvertrauen untergraben könnte und auch die Möglichkeiten der internationalen Solidarität überfordern würde. Die Verhandlungen zum ESM-Vertrag sind in fachlicher Hinsicht abgeschlossen. Er ist gestern dem Europaausschuss und dem Haushaltsausschuss in der englischen Originalfassung und in der deutschen Arbeitsübersetzung zugegangen. Auch der Fiskalvertrag ist im Ergebnis des jüngsten Treffens bis auf wenige Fragen konsensfähig. Es wird möglich sein, beide Vertragswerke zeitlich parallel zu Ende zu bringen und dem Anliegen der Bundesregierung Rechnung zu tragen, dass beide Elemente des Gesamtvorhabens gemeinsam Wirkung entfalten. Insbesondere hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen in dieser Woche dafür Sorge getragen, dass der Zusammenhang, den ich politisch beschrieben habe, auch in den vertraglichen Texten verankert wird. Der ESM-Vertrag wird eine Klausel enthalten, der zufolge ein Mitglied den Fiskalvertrag bis zum 1. März 2013 und dann auch die Schuldenregel rechtlich umsetzen muss, um Finanzhilfen beantragen zu können. Auch ein juristischer Rückverweis auf den ESM-Vertrag wird im Fiskalvertrag enthalten sein. Unter Betonung der Wichtigkeit des ESM-Vertrags als ein Element der globalen Strategie zur Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion und der Hervorhebung der Tatsache, dass die Gewährung von Unterstützung und der Europäische Stabilitätsmechanismus dieses und jenes erfordern, sind wir bereit, Hilfe zu leisten. Durch den beiderseitigen juristischen Verweis verbinden wir das. Die Bundesregierung hat über ihre Forderungen zum Fiskalpakt wiederholt in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages berichtet. Aus heutiger Sicht besteht in Vorbereitung auf den Europäischen Rat Ende Januar kein Anlass, neue Forderungen zu erheben. Unser Ziel ist, einen möglichst verbindlichen Vertrag zu finalisieren, der Haushaltsdisziplin sicherstellt und die europäischen Institutionen darüber hinaus einbezieht. Vizepräsident Eduard Oswald: Ihre erste Nachfrage, Frau Kollegin Lisa Paus. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Herr Staatssekretär Kampeter, die Bundesregierung hat sich im letzten Dezember sehr dafür feiern lassen, dass sie sich mit ihrer Forderung nach einer Schuldenbremse für ganz Europa durchgesetzt hat. Die Bundeskanzlerin hat gesagt: Das ist der entscheidende Schlüssel zur Lösung der europäischen Staatsschuldenkrise. – Sie hat das an konkrete Bestandteile geknüpft. So sollte es ein automatisches Defizitverfahren, Schuldenbremsen in den Verfassungen der einzelnen europäischen Länder und eine Verschränkung mit dem ESM geben. Nun ist dem nicht so. Es gibt keinen Automatismus und auch keine Schuldenbremsen in den Verfassungen aller europäischen Länder. Die Verschränkung mit dem ESM befindet sich noch immer in der Verhandlungsphase. Daher lauten meine Fragen: Erstens. Was trägt der Pakt zur Lösung der Krise bei, zumal schon bekannt ist, dass Frankreich den ESM-Vertrag und den Fiskalpakt nicht zusammen beraten und verabschieden wird? Der Zeitplan sieht lediglich vor, dass Frankreich den ESM-Vertrag wahrscheinlich im April verabschieden wird. Für den Fiskalpakt gibt es bislang kein definitives Datum. Zweitens. Was schlagen Sie dem Hohen Hause für ein Beratungs- und Ratifizierungsverfahren vor? Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Ihre Äußerungen bestehen in der Summe aus Fragen und politischen Einschätzungen. Ich will versuchen, ein paar Ihrer Fragen in der vorgegebenen Zeit zu beantworten. Erstens. Frau Kollegin Paus, im Bereich der nationalen Schuldenregeln sind wir in den letzten Wochen erheblich vorangekommen. Die deutsche Position findet sich im Entwurf des Fiskalpakts wieder. Auch die Regelung zu umgekehrt qualifizierten Mehrheiten, also zu automatischen Sanktionen, entspricht im Wesentlichen dem, was dem deutschen Parlament als deutsche Verhandlungsposition mitgeteilt wurde. Insofern glaube ich, dass ESM-Vertrag und Fiskalpakt eine sehr solide Basis bilden, um Solidarität und Solidität zu erreichen. Zweitens. Die Ratifizierungsverfahren werden wir nach Abschluss der Verträge einleiten. Geplant ist, nach den Beratungen des Europäischen Rats am 30. Januar den ESM-Vertrag im Februar zu finalisieren. Dann wird dem Deutschen Bundestag ein Ratifikationsgesetz zugeleitet, ein technisches Umsetzungsgesetz, in dem die Regeln für die innerparlamentarische Begleitung dieses Mechanismus niedergelegt werden. Drittens. Da wir davon ausgehen, dass wir im Jahr 2013 Finanzmittel für den ESM bereitstellen werden, werden wir Ihnen einen Nachtragshaushalt vorschlagen. Was die Umsetzung und Ratifikation des Fiskalpaktes angeht, wird das analog laufen. Abschließend: Ich kann Ihnen keine Auskunft darüber geben, wann andere Staaten das beabsichtigen. Ihre Spekulationen zu Frankreich hängen auch mit Wahlterminen zusammen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass unabhängig von dem Ausgang von Parlamentswahlen in allen europäischen Staaten die Zusagen, die die Regierungen am 30. Januar oder in der Folge geben, von den Parlamenten umgesetzt und entsprechende Vereinbarungen ratifiziert werden. Dies ist eine gute Übung in Europa, die sich in der Vergangenheit stets bewährt hat. Vizepräsident Eduard Oswald: Ihre zweite Nachfrage, Frau Kollegin Lisa Paus. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nichtsdestotrotz wird es definitiv eine zeitliche Lücke zwischen der Neuausstattung des ESM und den dann geltenden Schuldenbremsen in den jeweiligen Ländern geben. Es wäre schon interessant, zu sehen, wie die Bundesregierung das für diese Krisenphase beurteilt. Vor allen Dingen würde ich aber gerne Folgendes wissen. Es gab intensive Diskussionen über eine notwendige weitere Aufstockung des ESM. Dieser Aufstockung verweigert sich die Bundesregierung nach wie vor. Kann die Bundesregierung begründen, warum das in dem Fall so ist, warum sie aber gleichzeitig in dieser Woche sehr schnell zusätzlich 400 Milliarden Euro für die deutschen Banken bereitstellen möchte? Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Frau Kollegin Paus, die in dieser Woche beabsichtigte zweite und dritte Lesung des Zweiten Finanzmarktstabilisierungsgesetzes, auf die Sie abzielen, hat nichts damit zu tun, dass die Bundesregierung einen dreistelligen Milliardenbetrag für die Banken bereitstellen möchte; wir wollen vielmehr damit für die Bürgerinnen und Bürger Finanzmarktstabilität in Deutschland garantieren. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Indem man den Banken Geld gibt, ja?) – Nein, Frau Kollegin, sondern indem man für den Fall der Fälle vorbereitet ist, stabilisierend einzugreifen. Die bisherige Stabilität des Finanzmarkts in der Bundesrepublik Deutschland zeigt, dass die Regierung richtig gehandelt hat. Folgerichtig muss ich Ihnen sagen, dass wir wenig davon halten, bevor der Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus ratifiziert ist, schon an eine Änderung, sei es eine Aufstockung oder eine instrumentelle Änderung, zu denken. Wir sind der Auffassung, dass zum jetzigen Zeitpunkt das Instrumentarium im ESM inklusive des Volumens ausreicht. Wir lassen uns nicht von den anonymen Märkten treiben, die mit den Worten, es müsse die Bazooka ausgepackt werden, von den deutschen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern ein Übermaß an Vorleistungen erwarten. In diesem Kontext glauben wir, dass in dem Verbund von Europäischem Stabilitätsmechanismus, strengeren Fiskalregeln und marktdisziplinierenden Maßnahmen – ich will nicht von einem Gesamtkunstwerk sprechen, sondern von einem politischen Verbund – die Sache sehr gut aufgehoben ist. Wir beteiligen uns nicht an Spekulationen, die von Marktteilnehmern über welche Kanäle auch immer in die deutsche Politik getragen werden. Vizepräsident Eduard Oswald: Eine Nachfrage unserer Kollegin Dr. Barbara Hendricks. Dr. Barbara Hendricks (SPD): Herr Kollege Kampeter, können Sie erklären, warum auf die Forderung der IWF-Direktorin Frau Lagarde, man möge den ESM auf 750 Milliarden Euro aufstocken, und auf weitergehende Forderungen von anderer Seite, man möge die EFSF und den ESM zeitweise nebeneinander laufen lassen und damit das Volumen insgesamt auf bis zu 1 Billion Euro aufstocken, die Bundeskanzlerin verlauten lässt, das habe man jetzt nicht vor, zugleich aber Andeutungen sowohl vom Bundesfinanzminister als auch von der Bundeskanzlerin selber gemacht werden, zum jetzigen Zeitpunkt habe man das nicht vor? Mit anderen Worten: Später könne man darüber nachdenken. Können Sie erklären, warum die Bundesregierung schon wieder denselben Fehler macht, indem sie zögerliche Trippelschritte tut und keine Klarheit schafft? Man kann sagen: Nein. – Dann heißt das aber nicht, dass das Nein nur für den jetzigen Zeitpunkt gilt, sondern es heißt definitiv Nein. Oder man kann sagen: Ja. – Dann heißt es auch Ja. Man muss sich nicht darüber freuen, dass „die Märkte“ so reagieren, aber sie reagieren nun einmal auf solche Unklarheiten. Wann endlich wird die Bundesregierung aufhören, solche Unklarheiten zu produzieren? Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Frau Kollegin Hendricks, wir haben, glaube ich, ein unterschiedliches Verständnis von Klarheit und Unklarheit. Es ist die klare Position der Bundesregierung, das Notwendige zu tun, um die Finanzmärkte stabil und das deutsche Bankensystem funktionsfähig zu halten. Der Mix aus materiellen und rechtlichen Vorschlägen für Maßnahmen, die wir in den vergangenen Wochen gemeinsam mit unseren europäischen Partnern beschlossen haben, setzt diese Zielsetzung der Bundesregierung gut um. Dass andere Marktteilnehmer, dass andere Institutionen weitere Forderungen an die Bundesrepublik Deutschland stellen, ist aus deren Sicht verständlich; aber wir teilen die Lageeinschätzungen teilweise nicht. Was den IWF angeht, haben die europäischen Staats- und Regierungschefs am 9. Dezember 2011 beschlossen, dass sie einer Ausweitung der Kapazitäten des IWF positiv gegenüberstehen. Dazu hat Frau Lagarde auch in der Öffentlichkeit die notwendigen Vorschläge gemacht. Dies werden wir konstruktiv begleiten. In unsere Überlegungen werden wir auch den Deutschen Bundestag einbeziehen. Die Auffassung, es sei angemessen, Begrifflichkeiten wie „Bazooka“ zu verwenden und möglichst hohe Beträge in das Schaufenster der Märkte zu stellen, da dies ein Mehr an Stabilität bedeute, teilt die Bundesregierung nicht. Ich glaube, dass ein großer Teil der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland darauf Wert legt, dass wir nur das an materiellem Risiko eingehen, was wir auch für notwendig halten, und dass wir dem Deutschen Bundestag die Ausgabe zusätzlicher Milliardenbeträge nicht nur deswegen vorschlagen, weil Marktteilnehmer zusätzliche Forderungen aufstellen. Vizepräsident Eduard Oswald: Vielen Dank. – Die mündliche Frage 115 der Kollegin Lisa Paus, die sich mit demselben Themenkreis befasst, wird schriftlich beantwortet. Wir kommen jetzt gemäß Nr. 10 der Richtlinien für die Fragestunde zu den mündlichen Fragen 113 und 114 unseres Kollegen Manuel Sarrazin, Drucksache 17/8404. Diese Fragen beschäftigen sich mit demselben Themenkreis wie die dringliche Frage. Zunächst rufe ich die Frage 113 des Kollegen Manuel Sarrazin auf: Statuiert Art. 7 des sogenannten Fiskalvertrags eine Rechtsfolge, die eine Stimmabgabe oder ein Schweigen der Bundesregierung im Rat der Europäischen Union im Vorhinein erzwingt, und verstößt eine solche völkerrechtliche Verpflichtung zu einem bestimmten Verhalten Deutschlands im Rat gegen die in Art. 23 des Grundgesetzes vorgesehenen Verfahren? Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Ich möchte folgende Antwort geben, Herr Kollege Sarrazin: Art. 7 des Entwurfs des sogenannten Fiskalvertrags statuiert eine Pflicht der Vertragsparteien, deren Währung der Euro ist, die Vorschläge oder Empfehlungen der Europäischen Kommission im Rahmen des Defizitverfahrens zu unterstützen. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn unter den Vertragsstaaten, deren Währung der Euro ist, also unter den Euro 17, festgestellt wird, dass eine qualifizierte Mehrheit von ihnen, die analog zu den einschlägigen Bestimmungen der Verträge der Europäischen Union ohne Berücksichtigung des Standpunktes der betroffenen Vertragsparteien ermittelt wird, die vorgeschlagene oder empfohlene Entscheidung ablehnt. Eine solche Verpflichtung, die Verpflichtung also, Sanktionen tatsächlich durchzusetzen – etwas umgangssprachlich formuliert –, entspricht nicht nur der Erwartung einer breiten Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sondern ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, da die im Grundgesetz vorgesehenen Maßnahmen insbesondere bei der Ratifizierung des Vertrages beachtet und eingehalten werden. Es ist im Übrigen ein geläufiges allgemeines Merkmal von völkerrechtlichen Verträgen, dass sich die Vertragsparteien hinsichtlich ihrer souveränen künftigen Handlungsmöglichkeiten bei einem Vertragsschluss binden. Ansonsten würde eine solche vertragliche Bindung hinsichtlich zukünftigem fiskalischen Verhalten relativ wenig Sinn machen, Herr Kollege. Vizepräsident Eduard Oswald: Ihre erste Zusatzfrage, Herr Kollege Sarrazin. Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, wir haben darauf abgezielt, zu klären, ob die Verfahren, die vor Entscheidungen, an denen sich Deutschland im Rat beteiligt, nach Art. 23 GG in der innerstaatlichen Ordnung vorgesehen sind, durch diese völkerrechtliche Bindung letztlich entwertet oder umgangen werden. Dies vorausgeschickt würde ich Sie gerne fragen, inwieweit diese Verpflichtung rechtlich verbindlich ist oder ob sie mehr als eine politische Willenserklärung bzw. als eine politische Selbstverpflichtung betrachtet werden kann. Dieser Unterschied könnte zum Beispiel dadurch zum Ausdruck kommen, dass einerseits Staaten gegenüber Deutschland und andererseits Deutschland oder die Europäische Kommission gegenüber anderen Staaten einen rechtlichen Anspruch auf ein bestimmtes Verhalten des jeweiligen Partners im Rat geltend machen können. Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Herr Kollege Sarrazin, selbstverständlich wird die Bundesregierung alle Verpflichtungen, auch jene, die sich aus Art. 23 ergeben, vollumfänglich einhalten und sich rechtstreu verhalten. Der von Ihnen insinuierte Konflikt wird daher von der Bundesregierung nicht gesehen. Vizepräsident Eduard Oswald: Wir kommen damit zur Frage 114 des Kollegen Manuel Sarrazin: Welche der im Treaty on Stability, Coordination and Governance in the Economic and Monetary Union vorgesehenen Maßnahmen könnten im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren – Sekundärrecht – mit qualifizierter Mehrheit des Rates umgesetzt werden, und welche Maßnahmen bedürfen nach Ansicht der Bundesregierung aufgrund von Inkompatibilität einer Änderung der europäischen Verträge? Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Wo habe ich denn meine Antwort vergraben? Vizepräsident Eduard Oswald: Wer sucht, der findet, Herr Staatssekretär. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Voraussetzung ist, er hat es dabei!) Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Ich habe es dabei, aber es ist irgendwo vergraben. (Dr. Barbara Hendricks [SPD]: Sie haben doch Ihren Kopf dabei!) Ah, hier habe ich es. Die Frage 114 befasst sich ebenfalls mit Rechtsverfahren im Zusammenhang mit dem Primärrecht und dem Sekundärrecht der Europäischen Union. Ich möchte sie wie folgt beantworten, Herr Kollege Sarrazin: Für ganz wesentliche Bestimmungen des Fiskalvertrags fände sich in den europäischen Verträgen keine Ermächtigungsgrundlage. Das gilt zum einen für die Pflicht zur Verankerung von Schuldenbremsen im nationalen Recht und zum anderen für die Einführung eines diesbezüglichen Klagerechts vor dem Europäischen Gerichtshof, wie es in Art. 8 der derzeitigen Entwurfsfassung des Vertrags beschrieben ist. Auch eine Vereinbarung über die Ausübung des Stimmrechts im Defizitverfahren mit der Folge einer umgekehrt qualifizierten Mehrheit kann nach Auffassung der Bundesregierung nicht durch Sekundärrecht geregelt werden. Einzelheiten zu den Kriterien des Defizits und Schuldenstandes sowie zum mittelfristigen Haushaltsziel des Stabilitäts- und Wachstumspakts, auf die im Vertragsentwurf in Art. 3 und Art. 4 Bezug genommen wird, sowie zu den Wirtschaftspartnerschaftsprogrammen müssen auch eine Entsprechung im Sekundärrecht finden. Vizepräsident Eduard Oswald: Ihre erste Nachfrage, Herr Kollege Sarrazin. Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, würden Sie bestätigen, dass die nun von Ihnen als im Sekundärrecht nicht möglich dargestellte umgekehrte qualifizierte Mehrheit in den Verhandlungen über das Sixpack im letzten Frühjahr vom Europäischen Parlament bis zur letzten Minute aufrechterhalten wurde und auch von diesem Hohen Hause dort die Stellungnahme nach Art. 23 als Forderung gegenüber der Bundesregierung aufrechterhalten wurde? Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Herr Kollege Sarrazin, ich vermag Ihnen in der Fragestunde nicht jeden Diskussionsstand von europäischen Institutionen spontan zu bestätigen oder zu dementieren; aber ich vermute, da Ihre Sachkenntnis sehr detailliert ist, dass der Sachverhalt von Ihnen zutreffend beschrieben wurde. An der Rechtseinschätzung der Bundesregierung ändert sich dadurch aber nichts. Vizepräsident Eduard Oswald: Vielen Dank. – Nachdem die dringliche Frage und die Fragen zu demselben Themenkreis aufgerufen und beantwortet worden sind, rufe ich jetzt die übrigen Fragen auf unserer entsprechenden Drucksache auf. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Fragen 1 und 2 der Kollegin Mechthild Rawert sowie die Fragen 3 und 4 der Kollegin Hilde Mattheis werden schriftlich beantwortet. Somit komme ich zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann zur Verfügung. Die Fragen 5 und 6 der Kollegin Hiller-Ohm und die Fragen 7 und 8 des Kollegen Dr. Anton Hofreiter werden schriftlich beantwortet. Somit komme ich zur Frage 9 unserer Kollegin Birgitt Bender: Wie beurteilt die Bundesregierung die Planung für den Tiefbahnhof Stuttgart 21 für vier Bahnsteige mit insgesamt 16 000 Quadratmeter Bahnsteigfläche – einschließlich der Flächen für Aufzüge, Treppenaufgänge, Stützpfeiler usw. – im Vergleich zum bestehenden Kopfbahnhof mit acht Bahnsteigen mit insgesamt 21 710 Quadratmeter, wobei die Bahnsteigflächen im Tiefbahnhof nicht erweiterbar sind, wohingegen die Bahnsteigflächen im Kopfbahnhof verlängert und auf 30 000 Quadratmeter erweitert werden können? Bitte schön, Herr Staatssekretär. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Sehr geschätzter Herr Präsident, ich beantworte die Fragen 9 und 10 gleich gemeinsam, da sie denselben Sachzusammenhang haben. Vizepräsident Eduard Oswald: Dann rufe ich auch die Frage 10 der Kollegin Birgitt Bender auf: Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Deutsche Bahn AG die nach der Fertigstellung des Projekts Stuttgart 21 freiwerdenden Gleisflächen an die Stadt Stuttgart verkauft hat und diese Flächen bisher nicht durch ein Stilllegungs- und Freistellungsverfahren nach den §§ 11 und 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes entwidmet worden sind? Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Die Fragestellerin fragt nach dem Projekt Stuttgart 21 und den entsprechenden Grundstücksgeschäften. Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes, sondern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutschen Bahn AG. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind Vorhabenträger und Bauherr. Das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und die Flughafen Stuttgart GmbH beteiligen sich als Aufgabenträger an der Finanzierung. Der Bund übernimmt mit einem Festbetrag in Höhe von 563,8 Millionen Euro den Anteil für das Projekt Stuttgart 21, der für die Einbindung der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm in den Knoten Stuttgart auch ohne Verwirklichung von Stuttgart 21 erforderlich gewesen wäre. Grundsätzlich ist bekannt, dass die Deutsche Bahn AG mit der Stadt Stuttgart einen Vertrag über die Grundstücke geschlossen hat. Für den Betrieb der Eisenbahninfrastruktur und eventuell erforderliche Verfahren nach § 11 und nach § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ist die Frage des Eigentums an den Grundstücken nicht von Belang. Vizepräsident Eduard Oswald: Aufgrund der gemeinsamen Beantwortung Ihrer beiden Fragen können Sie jetzt eine Reihe von Zusatzfragen stellen. Bitte schön, Ihre erste Frage, Frau Kollegin Birgitt Bender. Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Offenbar ist der Bundesregierung nicht bekannt, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 7. Dezember 2011 die bundeseigene DB AG zur Erteilung von Auskünften an das Eisenbahn-Bundesamt verpflichtet und damit das EBA in die Lage versetzt hat, sich die für seine Überwachungsaufgabe erforderlichen Informationen durch den Erlass von vollstreckbaren Auskunftsbescheiden zu verschaffen. Deswegen meine Frage: Ist die Bundesregierung bereit, das EBA anzuweisen, zu meiner Frage verbindliche Auskünfte von der DB AG einzufordern, und mir diese mitzuteilen? Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Die Frage beantworte ich wie folgt, Kollegin Bender: Ich glaube, dass die Deutsche Bahn AG in eigener Verantwortung diesen Aufgaben nachkommen wird. Vizepräsident Eduard Oswald: Ihre zweite Nachfrage. Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind Sie sich darüber im Klaren, dass die anhaltende Weigerung der Bundesregierung, Fragen zu Stuttgart 21 zu beantworten, dem Bundesverfassungsgericht als Beweismaterial für die von meiner Fraktion im März 2011 beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Organklage gegen die Bundesregierung wegen Nichtbeantwortung parlamentarischer Anfragen, unter anderem auch zum Projekt Stuttgart 21, dienen kann? Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Die Bundesregierung ist gerne bereit, alle Fragen zu Stuttgart 21, die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, zu beantworten. Darüber hinausgehende nicht. Vizepräsident Eduard Oswald: Frau Kollegin, Ihre dritte Nachfrage. – Keine. Dann verzichten Sie auch auf die vierte. Die Fragen 11 und 12 des Abgeordneten Burkert, die Fragen 13 und 14 des Abgeordneten Paula, die Fragen 15 und 16 des Abgeordneten Bartol, die Fragen 17 und 18 des Abgeordneten Beckmeyer, die Fragen 19 und 20 des Abgeordneten Herzog, die Fragen 21 und 22 der Abgeordneten Kumpf, die Fragen 23 und 24 der Abgeordneten Gottschalck, die Frage 25 der Abgeordneten Herlitzius, die Frage 26 der Abgeordneten Behm, die Fragen 27 und 28 des Abgeordneten Hacker und die Fragen 29 und 30 der Abgeordneten Schwarzelühr-Sutter werden schriftlich beantwortet. Sie werden es nicht glauben, Herr Staatssekretär, Sie haben keine mündliche Frage mehr zu beantworten. Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Die Fragen 31 und 32 der Abgeordneten Bulling-Schröter, die Frage 33 des Abgeordneten Fell, die Frage 34 der Abgeordneten Höhn, die Frage 35 der Abgeordneten Kotting-Uhl und die Fragen 36 und 37 der Abgeordneten Vogler werden schriftlich beantwortet. Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die Fragen 38 und 39 der Abgeordneten Burchardt, die Fragen 40 und 41 des Abgeordneten Schulz (Spandau), die Frage 42 der Abgeordneten Herlitzius und die Frage 43 des Abgeordneten Hagemann werden schriftlich beantwortet. Jetzt rufe ich den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auf. Zur Beantwortung steht die Parlamentarische Staatssekretärin Gudrun Kopp zur Verfügung. Als erste Frage zu diesem Geschäftsbereich rufe ich die Frage 44 unseres Kollegen Volker Beck auf: Von welchen Kriterien – fachliche Qualifikation, Beschäftigungsdauer, Parteizugehörigkeit – lässt sich der Bundesminister Dirk Niebel in seinen Entscheidungen über Stellenbesetzungen, insbesondere im Leitungsbereich, im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ, leiten, und welche Konsequenzen zieht er aus dem jüngsten Halbjahresbericht des BMZ-Personalrats? Bitte schön, Frau Staatssekretärin. Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Vielen Dank, Herr Präsident. – Die Frage beantworte ich wie folgt: Die Kriterien zur Besetzung sind in Einklang mit Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz und § 9 BBG Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Die Parteizugehörigkeit darf unter Hinweis auf Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz nicht abgefragt werden. (Dr. Sascha Raabe [SPD]: Weiß das auch der Minister?) Bei der Besetzung von Abteilungsleiterstellen ist es allgemein anerkannte Staatspraxis, dass neben der generellen fachlichen Eignung in Einklang mit Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz und § 9 BBG eine Übereinstimmung mit der politischen Grundausrichtung und den Zielen der Bundesregierung sowie ein besonderes Vertrauensverhältnis zur Hausleitung erforderlich sind. Der Tätigkeitsbericht des BMZ-Personalrates für das zweite Halbjahr 2011 wird mit dem Personalrat und der gesamten Belegschaft im Rahmen der nächsten Personalversammlung diskutiert. Diese wird am 10. Februar sein. Vizepräsident Eduard Oswald: Ihre erste Nachfrage, Kollege Volker Beck. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Eine inhaltliche Aussage zu meiner Frage habe ich jetzt nicht gehört, nur allgemeine Plattitüden. Ministerien, Frau Kollegin, sind keine Wahlkampfzentralen und auch keine Endlager für verdiente Parteifunktionäre. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie fragen, was das Ministerium auf folgende Passagen des Tätigkeitsberichts des Personalrates für das zweite Halbjahr 2011 entgegnet. Dort heißt es: Die Schaffung der neuen Abteilung PK und neuer Koordinierungs- und Steuerungsreferate in der Abteilung 2 saugt zusätzliche Personalressourcen auf. Vor diesem Hintergrund lehnt der Personalrat die von der Leitung angestrebte Neuordnung des Hauses ab. Es besteht schlicht kein Spielraum für ein solches Aufpumpen der Strukturen. Hier soll viel Personal eingesetzt werden, das wir nicht haben, und hier wurde ein Organigramm geschneidert, das nicht der Stärkung der Fachreferate, sondern der Schaffung von Steuerungseinheiten dient, die die schon bestehende Trennung zwischen operativen Einheiten und Planung/Leitung eher zementiert als überwindet. Entsteht mit Abteilung P & K die „Kampa“ für 2013? Wird das BMZ fit gemacht für den Wahlkampf? Ich hätte gerne eine konkrete Erwiderung von Ihrer Seite. Können Sie diese Vorwürfe des Personalrates Ihres Hauses widerlegen? Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Herr Kollege Beck, ich verweise ebenfalls auf den von Ihnen zitierten Tätigkeitsbericht des Personalrates des BMZ für das zweite Halbjahr 2011, und zwar auf die Eingangspassage. Bevor der Personalrat zu seinen Kritikpunkten kommt, schreibt er: Der Personalrat gratuliert der Leitung zur Durchsetzung seit Langem berechtigter Stellenforderungen. Wir bedanken uns ausdrücklich für das in diesem Zusammenhang gezeigte Engagement. Keine Leitung der Vergangenheit hat sich derart für Stellenzuwächse eingesetzt, und dazu mit solchem Erfolg. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist der schlanke Staat der FDP, Frau Kollegin! Ich bin amüsiert! Das Haus auch!) Lieber Herr Kollege Beck, ich glaube, Sie übersehen, dass dieser Stellenaufwuchs dadurch zustande kommt, dass wir im vergangenen Jahr eine große Reform unserer Durchführungsorganisationen auf den Weg gebracht haben. Eine Reform in einem solchen Umfang hat es in den fünf Jahrzehnten des Bestehens des BMZ unter keiner Vorgängerregierung gegeben. Jetzt ergibt sich aber die Notwendigkeit, das Ministerium so aufzustellen, dass es die neu gegründete GIZ politisch steuern kann. Zum Schluss will ich Ihnen noch folgende Information mitteilen: Wir sparen unter dem Strich noch 300 Stellen ein. Mit unseren Bemühungen befinden wir uns also auf der Erfolgsspur. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Eduard Oswald: Ihre zweite Nachfrage, Kollege Volker Beck. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Begeisterung bei der FDP. – Frau Kollegin, könnten Sie neben meiner zweiten Nachfrage, zu der ich jetzt komme, noch meine zuvor gestellte Frage beantworten? Ich wollte nämlich wissen, was Sie zum Punkt „Wahlkampfzentrale“ sagen. Ich will nun die Causa Uta Böllhoff ansprechen. Frau  Böllhoff ist eine ehemalige McKinsey-Beraterin mit FDP-Parteibuch. Die geschätzte Kollegin Sibylle Pfeiffer, Fachpolitikerin und entwicklungspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, bescheinigt in einem Brief an die Bundeskanzlerin, dass diese Person keinerlei nennenswerte entwicklungspolitische Erfahrungen hat. Nun haben Sie sie zur Abteilungsleiterin gemacht. Nachdem Sie uns gerade das Beamtenrecht erklärt haben – ich besitze ebenfalls eine Ausgabe des Grundgesetzes, worauf das Beamtenrecht rekurriert –, will ich Sie fragen: Wie ist diese Berufung mit Blick auf Eignung und Befähigung zu erklären, wenn doch keinerlei einschlägige fachpolitische Erfahrung vorliegt? Ihr eigener Minister sagt dazu, es sei eine Berufung für eine Abteilungsleiterstelle erfolgt und diese Abteilungsleiterstelle sei eine Stelle für einen politischen Beamten, die Eignung und Leistung, aber auch politische Loyalität voraussetze. Ich berufe mich in puncto Eignung auf die Expertise der Kollegin von der CDU/CSU, die ich, wie sie weiß, außerordentlich schätze und die sich da wirklich gut auskennt. Können Sie uns diese Personalbesetzung erläutern? Ist da die Vermutung nicht naheliegend, dass Sie gerade eine Wahlkampf-Kampa aufbauen? Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Herr Kollege Beck, uns ist gemeinsam, dass wir die Kollegen und Kolleginnen der Union sehr schätzen. Zur Frage nach Frau Böllhoff will ich Ihnen sagen: Frau Böllhoff verfügt sehr wohl über eine große Eignung; sie war nämlich bei ihrem bisherigen Arbeitgeber zuständig für die Beratung von Entwicklungs- und Schwellenländern rund um die Themen wirtschaftliche Entwicklung, Wachstum und Effizienzsteigerung im Bereich der EZ. Sie ist also eine ausgewiesene Expertin. Zu Ihrer vorherigen Frage lassen Sie mich sagen: Ein Ministerium hat parteipolitisch neutral geführt zu werden. (Lachen bei der SPD) Das betrifft jede Partei. Auf die Frage nach der Kampa erwarten Sie, glaube ich, nicht wirklich eine Antwort. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch! Die schulden Sie mir auch nach Parlamentsrecht!) – Herr Kollege Beck, ich finde Ihre Frage nicht nur abwegig, sondern sie impliziert auch Unverständnis. Ich kann darüber nur mit dem Kopf schütteln. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war ein Zitat des Personalrats!) Wir haben bewiesen, dass wir mit unserer Arbeit die Entwicklungspolitik völlig neu aufgestellt haben, (Dr. Sascha Raabe [SPD]: Das kann man wohl sagen!) und zwar sehr erfolgreich, sehr wirksam und international hoch anerkannt. Ich glaube, das sollten auch Sie anerkennen. Vizepräsident Eduard Oswald: Zu dieser Frage gibt es weitere Nachfragen. – Zunächst der Kollege Niema Movassat. Niema Movassat (DIE LINKE): Danke, Herr Präsident. – Frau Staatssekretärin, dass Sie die Kritik des Personalrats hinsichtlich der Kampa als abwegig bezeichnen, ist bezeichnend für den Umgang mit dem Personalrat. Mich würde daher interessieren: Wurde der Personalrat bei Stellenbesetzungsverfahren überhaupt einbezogen? Wie wurde mit seiner Kritik an möglichen Stellenbesetzungen umgegangen? Wenn Sie die erste Frage mit Ja beantworten sollten: Wie erklären Sie sich dann die Kritik des Personalrats an den Stellenbesetzungen? Es ist ja eine sehr deutliche Kritik. Eigentlich ist es ungewöhnlich, dass eine so deutliche Kritik kommt. Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Herr Kollege Movassat, ich finde es nicht ungewöhnlich, dass der Personalrat Kritik äußert. Das haben auch frühere Personalräte bei früheren Regierungen sehr deutlich und immer wieder getan. Übrigens wurde auch zu Zeiten der Vorgängerregierung der damaligen Ministerin, Frau Wieczorek-Zeul, im Zusammenhang mit Stellenbesetzungen Vetternwirtschaft und Ähnliches vorgeworfen. Solche Vorwürfe gibt es häufig. Ich schätze den Personalrat sehr. Die gesamte Leitung schätzt den Personalrat sehr. Wir pflegen den direkten Austausch über Kritikpunkte. Diese werden nicht unter den Tisch gekehrt, sondern darüber diskutieren wir sehr offen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir bei der Besetzung von Stellen, bei der Auswahl geeigneter Personen – für welche Stelle auch immer – den Personalrat einbeziehen. Im Ministerium handeln wir nach diesem Verfahren, wie es seit mehr als 20 Jahren üblich ist. Dessen dürfen Sie versichert sein. Vizepräsident Eduard Oswald: Jetzt die Nachfrage unserer Kollegin Ute Koczy. Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Frau Staatssekretärin Kopp, ich muss Ihnen attestieren, dass Sie versuchen, das Ministerium zu verteidigen. Sie verteidigen es aber auf sehr dünnem Boden. Die Faktenlage und die Informationen, die die Öffentlichkeit erreicht haben, sind so massiv, dass Sie es nicht schaffen werden, darzulegen, dass das, was gerade im Hause Niebel rund um die Stellenbesetzungen passiert, tatsächlich ein einmaliger und außergewöhnlicher Fall ist. Meine Frage: Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung des Personalrats im BMZ, dass durch die Schaffung neuer Strukturen – eine Abteilung und mehrere Referate – lediglich Versorgungsposten für FDP-nahe Personen geschaffen werden, die dringend nötige Stärkung der Fachreferate aber ausbleibt? Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Frau Kollegin Koczy, ich bin ganz sicher, dass Sie mit Ihrer Vermutung unrecht haben. Die öffentliche Wahrnehmung der letzten Tage beruht zu einem Großteil auf Vermutungen und sogar anonymen Briefe, die in der Öffentlichkeit auftauchen und in denen die Persönlichkeitsrechte der Bewerber und Mitarbeiter im Ministerium aufs Schärfste attackiert werden. Seien Sie versichert – das habe ich vorhin auch im Ausschuss gesagt –, dass wir alles tun werden, um uns in entsprechender Weise dagegen zu wehren, dass unsere Mitarbeiter und die Menschen, die sich bei uns bewerben, angeprangert und ihre Persönlichkeitsrechte geschleift werden; das lassen wir nicht einfach so stehen. Was die Organisation betrifft, darf ich Ihnen im Hinblick auf den genannten Stellenaufwuchs – etwa 182 Stellen in diesem Jahr, wahrscheinlich noch einmal 30 Stellen im kommenden Jahr – versichern, dass wir natürlich die Strukturen anpassen müssen: Wir wollen die Organisation so vornehmen, dass hier Kohärenz entsteht, dass es zu einer Effizienzsteigerung und dadurch zu einer Entlastung der Leitung kommt. Die jetzt angegangene Neuorganisation steht im Einklang mit dem, was auch in anderen Ministerien stattfindet; sie ist völlig normal. Das heißt, wir passen unsere Strukturen an; hier werden nicht irgendwelche Luftbuchungen vorgenommen. Seien Sie versichert: Wir sind darauf angewiesen, mit Topleuten die beste Entwicklungspolitik zu machen, die wir uns nur vorstellen können. Ich finde, Schwarz-Gelb ist ein Garant dafür, auch wenn es Ihnen schwerfällt, uns hier Anerkennung zu zollen. Ich halte es für nachvollziehbar und ausdrücklich wünschenswert, dass wir jetzt die Strukturen entsprechend anpassen. Vizepräsident Eduard Oswald: Jetzt haben wir die Nachfrage unseres Kollegen Uwe Kekeritz. – Bitte schön, Kollege Kekeritz. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich kann da gleich anschließen. Der Personalrat scheint ein sehr ergiebiges Thema zu sein. Sie haben vorhin aus seinem Tätigkeitsbericht zitiert. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie noch drei oder vier Zeilen weitergelesen hätten. Dann wäre nämlich gekommen, welche Einschränkungen der Personalrat vornimmt; nach dem Lob kam nämlich gleich die Einschränkung. Ich bin jetzt ein bisschen verwirrt. Vorhin haben Sie gesagt: Es sind 300 Stellen eingespart worden. Jetzt haben Sie gesagt: Es gibt einen Aufwuchs um 182 Stellen. Dazu passt, glaube ich, die Aussage des Personalrats im BMZ, dass mit dem Stellenaufwuchs netto nur wenige wirklich neue Stellen hinzugekommen sind und angesichts dieser Tatsache dieses Jahr nicht die Zeit ist, um neue Leitungspositionen zu schaffen. Dazu meine Frage: Wie bewerten Sie diese Aussage? Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Herr Kollege Kekeritz, ich nenne Ihnen jetzt sehr gern ein paar Daten. Ursprünglich wurde im Rahmen der großen Reform, von der ich gesprochen habe, der Reform von GTZ, DED und InWEnt, eine Einsparung von knapp 700 Stellen erzielt. Bedenken Sie bitte: Es geht um circa 17 000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in 130 Ländern weltweit und um einen Jahresumsatz von 2 Milliarden Euro. Wir haben die drei genannten Organisationen zusammengeführt und insgesamt eine Einsparung von knapp 700 Stellen erreicht. In einem Gutachten wurde uns eigentlich ein Aufwuchs um 276,5 Stellen zugebilligt, um die Steuerungsfähigkeit im Ministerium herzustellen. Wir haben tatsächlich allerdings nur 210 Stellen in Anspruch genommen; sie sind uns über den Haushaltsauschuss gewährt worden. 65 Stellen wurden im Rahmen der personellen Verstärkung in 2011 verteilt. Die Stellen von ehemaligen Beratungskräften der GTZ sind nach politischer Schwerpunktsetzung einzusetzen. 46 zu verteilende Stellen gehen in die wichtige Verstärkung der Außenstruktur. Diese werden dort als Schwerpunktkoordinatoren eingesetzt. Es gibt 36,5 Stellen aus dem Überhangpersonal des BMVg, die möglicherweise erst im Laufe des Jahres zur Verfügung stehen werden. Diese Gesamtbilanz beinhaltet – ich sage es noch einmal – eine Einsparung im Umfang von netto 300 Stellen. Am 10. Februar werden wir uns mit dem Personalrat im Einzelnen über die Stärkung der Referate im Ministerium, die der Personalrat in seinem Bericht angesprochen hat, austauschen. Wir wissen natürlich, dass die Stärkung der Referate wichtig ist; davon gehen wir aus. Vizepräsident Eduard Oswald: Nachfrage des Kollegen Dr. Volker Wissing. Dr. Volker Wissing (FDP): Frau Staatssekretärin, Sie haben sich zu den öffentlichen Debatten über die Personalpolitik früherer Regierungen geäußert. Dazu habe ich eine Nachfrage. Im Tagesspiegel vom 24. August 2000 war unter der Überschrift „Entwicklungshilfeministerium: Verärgerung über Wieczorek-Zeul – Belegschaft kritisiert Personalentwicklung“ Folgendes zu lesen: Im Entwicklungshilfeministerium hängt der Haussegen schief. Die Mitarbeiter sind empört … Der Grund: Es häufen sich die Fälle, wo Ressortchefin Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) Parteifreunde mit attraktiven Posten versorgt, statt qualifizierte, bewährte Mitarbeiter des Hauses zu befördern. … (Helga Daub [FDP]: Hört! Hört!) Auch der bisherigen Leiterin des Ministerbüros verhalf Wieczorek-Zeul zu einem Sprung um sechs Gehaltsstufen auf die Abteilungsleiter-Ebene … Und die lukrative Position des Exekutiv-Direktors bei der Weltbank in Washington soll an einen SPD-Parteifreund aus dem Bezirk Hessen-Süd gehen, der bei der Deutschen Stiftung für Entwicklung (DSE) in Bonn arbeitet. Ich frage Sie, Frau Staatssekretärin: Haben Sie sich auf diese öffentliche Debatte über die damalige rot-grüne Bundesregierung bezogen? Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Herr Kollege Wissing, das habe ich gemeint, als ich vorhin von einer Vielzahl von Presseberichten aus der Vergangenheit gesprochen habe. Die Diskussion in der Öffentlichkeit über die Personalpolitik in Verbindung mit der derzeitigen Leitung des BMZ, wie wir sie derzeit erleben, bezieht sich auf den glücklichen Umstand, dass wir eine große Reform zustande gebracht haben und jetzt eine Neuorganisation vornehmen. Das heißt, die Vorwürfe, die Sie eben zitiert haben – es gibt eine Vielzahl weiterer, die seinerzeit in der Presse zu lesen waren –, bezogen sich auf das normale, alltägliche Geschäft. Bei uns ist es so: Wir haben einen Neuaufbau des Ministeriums zu gestalten. Es wird versucht, das Ganze in der Öffentlichkeit zu skandalisieren. Ich darf Ihnen aber versichern, dass wir in Ruhe, mit Besonnenheit und mit allem fachlichen Wissen unsere gewohnt qualitativ hochwertige Arbeit weiterführen werden. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Eduard Oswald: Nächste Nachfrage, Frau Kollegin Dr. Bärbel Kofler. Dr. Bärbel Kofler (SPD): Frau Staatsekretärin, ich fand Ihre Aufzählung, in welchen Bereichen neue Stellen geschaffen worden sind, interessant. Sie sprachen von 46 Stellen im Außenbereich usw.; dagegen haben wir nichts. Sie haben nur einen Posten vergessen, nämlich die 24 Stellen auf der Leitungsebene. Mich würde schon interessieren, wie Sie vor dem Hintergrund, dass die Effizienz gesteigert werden muss – das wird durch das Ministerium immer sehr betont –, begründen wollen, dass Sie die Stellen im Abteilungsleiterbereich von drei auf fünf, im Unterabteilungsleiterbereich von acht auf zwölf und im Referatsleiterbereich von 49 auf 67 erhöhen wollen. Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Frau Kollegin Kofler, was Sie sagen, betrifft genau die Umstrukturierung im Ministerium. Ich hatte eigentlich noch als Nachtrag erwartet, dass Sie fragen, wie die zu besetzen seien. Ich will diese Frage gleich mit beantworten. Sie werden erstaunt sein, zu hören, dass die allermeisten dieser Stellen in einem – wie ich eben schon sagte – seit 20 Jahren üblichen Auswahlverfahren besetzt werden. Zur Wahl stehen diejenigen, die sich bereits beworben haben. Viele davon sind Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die schon seit vielen Jahren im Haus sind. Ich betone noch einmal: Die Umstrukturierung des Ministeriums erfordert es, dass wir auch in die Abteilungen hineingehen. Am Ende soll ein hocheffizient arbeitendes Ministerium stehen. Das ist zu unserem Vorteil; denn dadurch können wir bessere Arbeit machen. Vizepräsident Eduard Oswald: Wir sind immer noch bei der Frage 44 und haben jetzt noch die Nachfrage des Kollegen Stefan Liebich. Stefan Liebich (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, in der Sendung Report München wurde aus einem Papier der FDP zitiert: Die Besetzung zahlreicher Stellen mit Liberalen und die Besetzung des Themas Entwicklungszusammenarbeit seien geeignet, dem Image der FDP als sozial kalt entgegenzuwirken. Ich frage Sie als Vertreterin der Bundesregierung, wie Sie das bewerten, wo es doch Aufgabe des Ministeriums ist, sich um die ärmsten Länder der Erde und nicht um die FDP zu kümmern. (Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN) Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Herr Kollege, Sie haben völlig recht: Es ist nicht Aufgabe des Ministeriums, irgendwelche Papiere von Parteien zu bewerten. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Das sagt alles!) Vizepräsident Eduard Oswald: Vielen Dank. – Jetzt kommen wir zur Frage 45 unserer Kollegin Ute Koczy: Wie begründet es die Bundesregierung, dass im Personalreferat des BMZ einem ehemaligen Kreisvorsitzenden der FDP als Referatsleiter Vorrang gegenüber langjährigen BMZ-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern gegeben wurde, angesichts der Tatsache, dass der Referatsleiter im Personalreferat die Kolleginnen und Kollegen gut kennen sollte, und muss dadurch nicht der Eindruck entstehen, dass dieser Umstand vor allem der Besetzung von Stellen anhand von Kriterien außerhalb der Fachlichkeit dient? Bitte, Frau Staatssekretärin. Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Ich beantworte diese Frage wie folgt: In dem angesprochenen Fall handelte es sich nicht um eine externe Besetzung, sondern um den Wechsel eines Bundesbeamten mit Behinderung mit langjähriger Erfahrung als Referatsleiter innerhalb der Bundesverwaltung von einem Bundesministerium, nämlich dem BMBF, in ein anderes. Diese Mobilität zwischen den Ressorts ist von der Bundesregierung ausdrücklich erwünscht. Sie dient dem Austausch von Know-how innerhalb der Bundesverwaltung sowie einer Verbesserung der Kohärenz. Das BMZ freut sich, dass mit dem Wechsel auch der Anteil der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Behinderung im Haus weiter erhöht werden konnte. Vizepräsident Eduard Oswald: Ihre erste Nachfrage, Frau Kollegin. Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke. – Es geht immer auch darum, auf die Personalstruktur innerhalb eines Hauses zu schauen. Da sehr viele Stellen an Leute vergeben werden, die den Liberalen nahestehen, frage ich: Gab es innerhalb des BMZ keine Person, die für diesen Posten geeigneter gewesen wäre? Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Frau Kollegin Koczy, ich wundere mich über Ihre Bewertung, dass die Leitung des Hauses dazu neigt, Stellen mit Personen mit einer Parteizugehörigkeit – in diesem Fall geht es um die Liberalen – zu besetzen. (Dr. Barbara Hendricks [SPD]: Aber es ist doch nachgewiesen!) Ich habe Ihnen gerade gesagt, dass wir bei Bewerbern und Bewerberinnen aufgrund der grundgesetzlichen Bestimmungen nicht nach der Parteizugehörigkeit fragen dürfen. (Christian Lange [Backnang] [SPD]: Und was machen Sie, wenn Sie sie kennen? Das ist ja unglaublich, was Sie erzählen!) Es gibt einige wenige Posten, die eine besondere Vertrauenssituation mit sich bringen. In diesen Fällen muss man aufgrund der besonderen Situation entscheiden. Es ist überhaupt nicht so, dass im Ministerium auszumachen ist, wer welcher Partei angehört. (Christian Lange [Backnang] [SPD]: Die kennen Sie doch! Das ist es doch! – Gegenruf des Abg. Dr. Volker Wissing [FDP]: Das ist nicht wie bei Ihnen!) Sie können sich vorstellen, dass es in einem Ministerium mit etwa 650 Leuten eine Mischung an politischen Orientierungen gibt. Vielleicht gibt es sogar Mitarbeiter, die gar keiner Partei angehören. (Dr. Barbara Hendricks [SPD]: Schamlos sind Sie!) Vizepräsident Eduard Oswald: Ihre zweite Nachfrage, Frau Kollegin. Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es wäre schön, wenn es so wäre. Allein, mir fehlt der Glaube, Frau Staatssekretärin. Trifft es zu, dass diese Stelle im Personalreferat nicht ausgeschrieben wurde? Nach welchen Kriterien wurde diese Stelle mit der Person besetzt, mit der Sie sie jetzt besetzt haben? Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Ich habe eben gesagt, dass bis auf wenige Stellen, die in besonderer Weise der Leitung zugeordnet sind, jede Stelle ausgeschrieben wird. Die Mitarbeiter werden im Rahmen eines umfänglichen Verfahrens ausgesucht. (Ute Koczy [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist diese Stelle ausgeschrieben worden?) Selbstverständlich sind alle Stellen nach dem ordnungsgemäßen, nach dem üblichen Verfahren besetzt worden. (Ute Koczy [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also auch diese?) Sie haben nach den Kriterien gefragt. Selbstverständlich wurden die Mitarbeiter nach Eignung und Befähigung ausgesucht. Ich wundere mich über solcherlei Fragen. Vizepräsident Eduard Oswald: Jetzt folgen weitere Nachfragen, zunächst unsere Kollegin Karin Roth. Karin Roth (Esslingen) (SPD): Frau Staatssekretärin, es ist ja üblich, dass man die Abteilungsleiter hinsichtlich Funktion und Zusammenarbeit anders bewertet als Referatsleiter. Meine Frage ist: Warum haben Sie – wenn es so ist, dass die Person, die Sie eingestellt haben, von außerhalb kam – auf eine Person von außerhalb zurückgegriffen? Denn eine Personalreferatsleitung bedarf nicht unbedingt einer besonderen Qualifikation hinsichtlich der politischen Ausrichtung. Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Frau Kollegin, ich habe gerade zu erläutern versucht, dass es sich bei der – wie Sie sagen – externen Person um eine Person handelt, die aus einem anderen Ministerium kam, also von einem Ministerium zum anderen gewechselt ist und dass ein solcher Wechsel sehr befruchtend ist, zumal bei einer hohen Qualifikation, von der wir profitieren können. Wir wünschten uns, dass es viel mehr solcher Austausche gäbe. Ich sehe überhaupt nicht, was Sie bei dieser Art der Besetzung als kritisch ansehen. Vizepräsident Eduard Oswald: Eine Nachfrage unseres Kollegen Dr. Sascha Raabe. Dr. Sascha Raabe (SPD): Frau Staatssekretärin, als jemand, der sicherlich nicht auf Ministerebene tätig gewesen ist, der aber sechs Jahre lang kleiner Bürgermeister war, kann es einem schon über die Hutschnur gehen, wenn Sie so tun, als sei ausgerechnet die Stelle des Leiters des Personalreferats, also die Stelle desjenigen, der verantwortlich für Bewerbungen ist, der darüber zu entscheiden hat, wer in dem Ministerium eine Stelle erhält, eine Stelle wie jede andere. Ich kann Ihnen sagen: Ich hätte damals nie im Leben ausgerechnet auf diese Stelle irgendjemanden mit einem SPD-Parteibuch gesetzt, (Zurufe von der FDP) allein schon deshalb, damit nicht auch nur der Anschein erweckt werden kann, dass es dort eine Bevorzugung gibt. Stimmen Sie mir zu, dass man auf solch eine Stelle, bei der es sich – da hat Kollegin Roth ja recht – nicht um eine politische Beamtenstelle wie beim Staatssekretär handelt, erst recht jemanden hinsetzen muss, der allem Anschein nach neutral ist, der kein Parteibuch hat und der bei den Bewerbungen der Sache nach auswählt und entscheidet? Es kann doch nicht sein, dass Sie so tun, als sei es das Normalste der Welt, dass ausgerechnet dort jemand von der FDP hingesetzt wird. (Zuruf der Abg. Judith Skudelny [FDP]) Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Herr Kollege Raabe, ich betone noch einmal ausdrücklich, dass wir auch bei der Besetzung dieser sehr wichtigen Stelle wirklich nach den Kriterien der besonderen Eignung und der Befähigung vorgegangen sind. Ich sehe nicht, warum Sie nicht verstehen können, dass die Person, mit der die Stelle besetzt wurde, im Vergleich zu den übrigen Bewerbern, die möglicherweise da waren, wirklich die am besten geeignete Person war. Es ist doch vollkommen klar, dass es in einem solchen Verfahren nach Eignung, Befähigung und Erfahrung geht. Danach haben wir auch entschieden. (Ute Koczy [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Quatsch!) Vizepräsident Eduard Oswald: Vielen Dank. – Es gibt eine weitere Nachfrage der Kollegin Helga Daub. Helga Daub (FDP): Frau Staatssekretärin, ist Ihnen bekannt, ob in der Amtszeit von Frau Wieczorek-Zeul Personen von außen auf Führungspositionen im BMZ berufen wurden, bei denen es sich nicht um politische Beamte gehandelt hat? Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Es gibt, Frau Kollegin Daub, verschiedene Presseartikel, die das darlegen. Ich habe nicht im Einzelnen geprüft, ob das den Tatsachen entspricht. Aber ich kann Ihnen sagen, dass das, was in der Presse seinerzeit besprochen wurde, genau in diese Richtung ging, bis hin zu der Tatsache, dass beim damaligen Staatssekretär ein Türschild mit der Aufschrift gehangen haben soll: „In diesem Haus wird SPD gewählt.“ (Zurufe von der FDP: Aha!) Vizepräsident Eduard Oswald: Jetzt komme ich zur Frage 46 unserer Kollegin Ute Koczy: Wie kann die Bejahung der Frage an die neue Leiterin der Servicestelle „Engagement Global“, Gabriela Büssemaker, in einem Interview im Boulevard Baden vom 16. Oktober 2011, für ihre künftige Anstellung sei bereits alles in trockenen Tüchern und sie werde vom Arbeitgeber selbst zum Ende des Jahres bekannt gegeben, anders verstanden werden, als dass Gabriela Büssemaker zu diesem Zeitpunkt bereits eine Zusage für die Leitung der Servicestelle erhalten hatte? Sie wird beantwortet durch die Frau Staatssekretärin. Bitte schön. Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Meine Antwort lautet ganz klar: Zu den Aussagen von Frau Büssemaker im genannten Interview liegen dem BMZ keinerlei Erkenntnisse vor. Es hat ein transparentes Auswahlverfahren stattgefunden, das durch eine vom BMZ beauftragte Personalagentur durchgeführt wurde und über dessen Ergebnis die Bewerber nach Abschluss informiert wurden. Vizepräsident Eduard Oswald: Ihre erste Nachfrage. Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie versuchen, diese Personalpolitik und Vetternwirtschaft im Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung so darzustellen, als ob es bei Stellenbesetzungen nur um Eignung und Befähigung gehe. Nachdem wir von verschiedenen Seiten schriftliche Informationen zugeschickt bekommen haben, die zeigen, dass es hier Probleme gibt, haben wir natürlich aufmerksam die Personalie recherchiert, um die es in meiner Frage geht, die sie gerade versucht haben, zu beantworten. Dabei fiel dieses Interview, das man im Internet findet, auf. Das hat natürlich große Fragen aufgeworfen. Ich frage Sie: Können Sie definitiv ausschließen, dass Frau Büssemaker, als sie dieses Interview gegeben hat, diese Stelle im BMZ gemeint hat? (Zuruf von der CDU/CSU: Frau Büssemaker fragen!) Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Frau Kollegin Koczy, was Frau Büssemaker in einem Interview im Oktober 2011 gemeint hat, kann ich nicht sagen. Aber ich kann Ihnen versichern, dass die Besetzung der Stelle in einem akribischen Verfahren entschieden wurde; dies ist so verlaufen, wie es stattzufinden hat. Ich kann Ihnen auch gern Details zum Verfahren nennen. Es gab 133 Bewerber und Bewerberinnen; eine Essenz daraus wurde zu Gesprächen eingeladen. Der Kreis wurde immer kleiner. Die beauftragte Agentur hat aus den dann übrig gebliebenen Bewerbern und Bewerberinnen die fähigsten ausgesucht. Danach erfolgte die Entscheidung. Das, was Ihre Frage impliziert, also ob Frau Büssemaker im Vorfeld eine Zusage gegeben wurde, halte ich für abstrus und für eine Zumutung. Vizepräsident Eduard Oswald: Ihre zweite Nachfrage. Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Staatssekretärin Kopp, es ist eine sehr relevante Frage, und sie ist so gemeint, wie sie gestellt worden ist. Damit soll klargestellt werden – das ist die Bedeutung dahinter –: Wenn Frau Büssemaker – man kann sie meiner Meinung nach auch fragen – sagen würde, sie habe damit eine andere Stelle gemeint, dann wären alle weiteren Nachfragen hinfällig. Aber Sie haben das nicht getan. Dadurch entsteht der Verdacht – diesen müssten Sie hier eigentlich ausräumen –, dass vorab ein Versprechen gegeben wurde, dass sie diese Stelle bekommt. Dann wäre das schöne Auswahlverfahren, von dem Sie hier gerade sprechen – dies ist gut und richtig und trifft auf unsere Zustimmung –, hinfällig gewesen. Diejenigen, die in dieses Verfahren gegangen sind, haben sich zum Teil vorher absichern wollen, dass die Stelle eben nicht parteipolitisch motiviert besetzt wird. Wenn Sie diese Frage nicht eindeutig beantworten, dann bleibt dieser Verdacht bestehen. Ich bitte Sie noch einmal: Beantworten Sie diese Frage! (Sibylle Pfeiffer [CDU/CSU]: Das kann sie nicht! Das kann nur Frau Büssemaker!) Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Selbstverständlich beantworte ich Ihre Frage sehr klar. Was Frau Büssemaker im Oktober 2011 gemeint hat, fragen Sie bitte sie selbst. Ich kann Ihnen sagen, dass sie, wie alle anderen, in einem ganz normalen Auswahlverfahren war, und dass ihr die Entscheidung für ihre Person nach Beendigung dieses Auswahlverfahrens mitgeteilt worden ist. (Ute Koczy [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es wäre einfach gewesen, das auszuräumen!) – Ich habe es doch so gesagt. – Sie ist in einem stringenten Auswahlverfahren eine Kandidatin von vielen gewesen. Sie ist am Ende dieses Auswahlverfahrens informiert worden. Nichts weiter ist passiert. Noch einmal: Zu dem Interview müssen Sie sie selbst befragen. Wir als BMZ sind damit nicht verbunden. Vizepräsident Eduard Oswald: Eine Nachfrage unserer Kollegin Dr. Bärbel Kofler. Dr. Bärbel Kofler (SPD): Frau Staatssekretärin, auch ich möchte eine Nachfrage stellen, weil ich es genau wie die Kollegin Koczy für relevant erachte, wie und in welchen Zeitabläufen dieses Verfahren gelaufen ist. Ich empfinde es nämlich als Zumutung für die von Ihnen genannten anderen 132 Bewerber, wenn es Absprachen gegeben haben sollte, bevor die Bewerber von einer Personalserviceagentur eingeladen worden sind, was auch noch mit entsprechenden Kosten für den Steuerzahler und das BMZ verbunden war. Vor diesem Hintergrund möchte ich aus dem Interview zitieren, das Frau Büssemaker dem Boulevard Baden am 16. Oktober letzten Jahres gegeben hat, und zwar speziell die Passage zu ihren beruflichen Plänen. Frau Büssemaker sagte auf die Frage: „Wie sehen Ihre beruflichen Pläne aus?“: Ich sage nichts über meinen künftigen Job, weil die Rahmenbedingungen das nicht erlauben. Ich habe Vertraulichkeit zugesichert und halte das ein. Der Arbeitgeber wird das selbst bekanntgeben Ende des Jahres. Sie werden uns doch hier nicht weismachen wollen, dass Frau Büssemaker zeitgleich zu dem Bewerbungsverfahren einen anderen Arbeitgeber hatte, der am Ende des Jahres bekannt geben wird, dass sie dort eingestellt wird! (Sibylle Pfeiffer [CDU/CSU]: Warum nicht?) Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Frau Kollegin Kofler, woher wissen Sie das? (Helmut Heiderich [CDU/CSU]: Eben! – Dr. Bärbel Kofler [SPD]: Das kann jeder nachlesen!) Woher wissen Sie, dass Frau Büssemaker kein anderes Angebot hatte? Ich weiß das nicht. Ich kann Ihnen nur sagen, dass mir keinerlei andere Informationen vorliegen. Ich habe mich rückversichert und kann nur sagen: Das war für alle 133 Bewerber und Bewerberinnen ein ganz normales Verfahren. Frau Büssemaker ist am Ende als die am besten Geeignete ausgewählt worden. Ich kann Ihnen gerne die einzelnen Schritte – ich habe sie mir notiert – vortragen. Ich nenne Ihnen auch ein Datum: Frau Büssemaker wurde der Öffentlichkeit am 17. Januar 2012 in einer BMZ-Pressemitteilung als neue Geschäftsführerin vorgestellt, und zum 1. Februar dieses Jahres soll sie dieses Amt übernehmen. Vizepräsident Eduard Oswald: Jetzt die Nachfrage des Kollegen Volker Beck. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Kollegin Kopp, vielleicht müssen wir einmal die Grundlagen dieser Veranstaltung klären. Das ist eine Fragestunde, in der der Bundesregierung Fragen gestellt werden. Die Kenntnisse, die die Bundesregierung zur Beantwortung der Fragen erlangen kann, muss sie sich besorgen, sobald die Fragen vom Bundestagspräsidenten zugelassen werden. (Dr. Erik Schweickert [FDP]: Keine Mutmaßungen!) Meiner Kollegin Koczy haben Sie freundlicherweise das Angebot gemacht, Frau Büssemaker selber zu befragen. Dafür gibt es keine andere Möglichkeit, als dass wir einen Untersuchungsausschuss einrichten, in dem wir Frau Büssemaker unter Wahrheitspflicht als Zeugin vorladen. (Dr. Erik Schweickert [FDP]: Aha! Dann macht mal! Los! – Weitere Zurufe von der FDP: Das ist doch albern! – So ein Quatsch!) Wenn Sie andeuten wollten, dies im Bundestag zu beantragen, bin ich bereit, über eine Zustimmung zu Ihrem Antrag nachzudenken. (Helga Daub [FDP]: Das ist peinlich!) Ich möchte von Ihnen die genauen Umstände der Einstellung von Frau Büssemaker erfahren. Was Sie nicht wissen, sollten Sie diesem Hohen Hause im Anschluss an diese Fragestunde nachreichen. Ich frage Sie: Wie ist dieses Einstellungsverfahren gelaufen? Welche Personalmanagementagentur war einbezogen? Unter welchen Voraussetzungen? Wie viele Bewerber gab es? Was sagt Frau Büssemaker auf Nachfrage, was sie mit ihrer Aussage gemeint hat? Ich erwarte eine wahrheitsgemäße und vollständige Antwort auf diese Fragen; das ist nämlich unser verfassungsrechtliches Recht. Das hier ist keine Talkshow. Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Herr Kollege Beck, ich weise Ihre Unterstellung, nicht wahrheitsgemäß zu antworten, zurück. (Beifall bei der FDP – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe gar nichts unterstellt! Ich habe Sie aufgefordert, dies zu tun!) Daran, dass dieses Thema viel zu ernst ist, als dass die Diskussion darüber hier als Talkshow bezeichnet werden kann, besteht, wie ich glaube, kein Zweifel. Es geht um Personen, die keine Personen der Öffentlichkeit sind (Dr. Bärbel Kofler [SPD]: Ach nein?) – ich sage das noch einmal –, aber seit einigen Tagen und Wochen durch die Presse geschleift werden. Ich finde das alles andere als amüsant. Ich sage Ihnen noch einmal ganz klar, dass ich nicht weiß, was Frau Büssemaker in ihrem Interview im Oktober letzten Jahres gemeint hat. Das hat auch nichts mit dem BMZ zu tun. Warum soll ich sie danach fragen? (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es hat mit dem Einstellungsverfahren zu tun! Natürlich! – Burkhard Lischka [SPD]: Spätestens seit Sie die Frage auf dem Tisch haben!) Ich beschreibe Ihnen jetzt das Auswahlverfahren: Beauftragt mit der gesamten Ausschreibung dieser Stelle war die Firma Dr. Heimeier & Partner. Diese Agentur hat übrigens auch schon für die derzeitige Regierung in Baden-Württemberg gearbeitet. Es gab ein Vorgespräch beim BMZ mit den dortigen Abteilungsleitern. Danach wurde ein Entwurf des Ausschreibungstextes unter Berücksichtigung der BMZ-Auswahlkriterien und der Einstellungsvoraussetzungen für den öffentlichen Dienst erstellt. Es gab insgesamt 133 Interessenten, wovon nach Aussage von Dr. Heimeier & Partner 13 gemäß ihrer Bewerbung prinzipiell geeignet waren, die in das weitere Auswahlverfahren kamen. Danach gab es ein Auswahlverfahren, das am 21. Dezember 2011 stattfand. Fünf Personen haben die Befragung im Rahmen dieses Auswahlverfahrens vorgenommen. Acht Kandidaten und Kandidatinnen stellten sich vor. Davon wurden fünf von der Auswahlkommission als grundsätzlich geeignet erachtet. Drei davon kamen in die Endauswahl, und die endgültige Entscheidung über die Stellenbesetzung traf dann die BMZ-Leitung. Danach erfolgte die Pressemitteilung. Während dieses Verfahrens haben etliche Personen bzw. Bewerber im BMZ nachgefragt, ob bereits viele Bewerbungen vorliegen und ob es überhaupt noch Sinn macht, sich zu bewerben. Wir als BMZ-Leitung haben diese Personen dann dazu aufgerufen, sich zu bewerben, sofern sie die geforderten Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllten. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war nicht die Frage! Die Frage war, ob Sie die Frau Büssemaker befragt haben!) Vizepräsident Eduard Oswald: Ich nehme Sie gerne noch einmal in die Liste auf, Kollege Volker Beck. Vorher gibt es aber noch vier Nachfragen aus der Mitte des Hauses, und zwar zunächst vom Kollegen Manfred Zöllmer. Bitte schön, Kollege Manfred Zöllmer. (Sibylle Pfeiffer [CDU/CSU]: Aber nicht dauernd dieselben Fragen!) Manfred Zöllmer (SPD): Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Staatssekretärin, Sie haben eben ausgeführt, dass Eignung und Befähigung zu den Kriterien der Einstellung gehören. Es handelt sich hier ja um eine ehemalige Oberbürgermeisterin der Stadt Ettlingen, die Mitglied der FDP ist und sich auch in mehreren Interviews öffentlich zu bestimmten Fragen geäußert hat. Ich habe hier einen Artikel in nordbaden.business-on.de vom 12. November 2010. Dort hatte Frau Büssemaker erklärt, dass Sie nicht zur nächsten OB-Wahl antreten wird. Wörtlich sagte sie – ich zitierte –: Ich bin aus der Wirtschaft in dieses Amt gekommen – also Oberbürgermeisterin von Ettlingen – und möchte nun wieder zurück in die freie Wirtschaft. (Zuruf von der CDU/CSU: Ja, das ist sie ja nun nicht!) Weiter heißt es hier: Der Wechsel zwischen Wirtschaft und Politik sei in vielen anderen Ländern selbstverständlich … Am Ende sagt sie noch einmal wörtlich: Meine Zukunft sehe ich nun wieder in der freien Wirtschaft und bitte dies als persönliche Entscheidung zu respektieren. (Dr. Erik Schweickert [FDP]: Wie heißt das Ministerium?) Warum haben Sie das denn nicht als persönliche Entscheidung respektiert? Gehört zur Übernahme einer solchen Funktion bzw. Stelle neben der Eignung und Befähigung nicht auch das Wollen? Haben Sie in diesem Fall auch einmal im Internet recherchiert, wie das heutzutage ja üblich ist, wenn man jemanden einstellen will? (Sibylle Pfeiffer [CDU/CSU]: Das war aber eine merkwürdige Frage!) Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Geschätzter Herr Kollege Zöllmer, Sie dürfen sicher sein, dass auch ich im Internet recherchiere, aber nicht zu jeder Frage und nicht zu jeder Person. Dafür fehlt mir die Zeit. Ich frage mich aber, was Sie damit jetzt aussagen wollen. Das BMZ hat Frau Büssemaker nicht gezwungen, sich zu bewerben, sondern die Interessenten haben sich in freier Entscheidung, wie das bei den Liberalen und, ich hoffe, auch bei anderen üblich ist, dazu entschlossen, sich zu bewerben. Das ist Fakt. Nur davon kann ich berichten. Noch einmal: Dazu, was 2010 gesagt wurde, kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Wir haben die Bewerbungen bekommen, 133 an der Zahl. Diese haben wir in dem üblichen Verfahren gesichtet, und wir sind damit umgegangen. Das ist das Ende der Geschichte. Was Frau Büssemaker bewogen hat, sich zu bewerben und nicht wieder in die freie Wirtschaft zu gehen, bitte ich Sie, Frau Büssemaker zu fragen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Eine Nachfrage des Kollegen Kekeritz. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Im Prinzip hat Kollege Volker Beck meine Frage schon vorweggenommen. Aber es ist vom Zeitablauf so, dass die Entscheidung noch nicht getroffen ist. Was hindert Sie daran, zu bestätigen, dass Sie überhaupt nicht in der Lage gewesen wären, eine Zusage zu machen? Also könnten Sie die Frage von Frau Ute Koczy doch mit einem klaren Nein beantworten. Sie könnten doch klar sagen, dass Sie keine Versprechungen und keine Zusagen gemacht haben, bevor das Bewerbungsverfahren, das Einstellungsverfahren beendet wurde. Was hindert Sie daran? Ein Nein habe ich definitiv noch nicht gehört. Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Herr Kekeritz, noch einmal: Nein, mir sind keinerlei Zusagen bekannt. Es gab ein ganz normales Bewerbungsverfahren; (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das habe ich verstanden!) das habe ich eben noch einmal gesagt. Zu der zeitlichen Koinzidenz, die Sie hier darlegen, kann ich Ihnen nichts weiter sagen. Aber hier ist rechtlich einwandfrei verfahren worden. Das will ich hier noch einmal ausdrücklich unterstreichen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Karin Roth hat eine Nachfrage. Karin Roth (Esslingen) (SPD): Frau Staatssekretärin Kopp, Sie haben vorher auf die Frage von Herrn Beck geantwortet, dass die Leiterin der Servicestelle keine öffentliche Person sei. Das möchte ich bezweifeln; denn ganz unabhängig von der Besetzung: Diese Person hat eine Aufgabe in der Öffentlichkeit. Sie arbeitet mit NGO und mit den Ländern zusammen. Sie ist also eine Person des öffentlichen Lebens. Insofern haben wir, das Parlament, aber auch andere, mit denen sie zukünftig zusammenarbeiten wird, Interesse an einer Klarstellung hinsichtlich der Aussage, auf die meine Kollegen schon eingegangen sind – besser: des frühzeitigen Signals –, dass sie als Oberbürgermeisterin nicht mehr antritt, weil sie schon etwas Besseres in petto hat, egal wo. Ist es Ihnen möglich, mit der Frau Büssemaker – der Name ist jetzt bekannt – zu klären, ob sie zu dem Zeitpunkt des Interviews noch eine andere Zusage hatte? Können Sie auch gegenüber uns, dem Parlament, insofern richtigstellen, dass das unzweifelhaft nicht die Stelle im BMZ war? Das wäre für öffentliche Veranstaltungen in der Zukunft hilfreich. Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Sehr geehrte Frau Roth, ich will noch einmal ausdrücklich betonen: Wenn richtig ist, was ich eben gesagt habe, dass es keine Vorabzusage singulärer Art gegeben hat, keinerlei Zusage und keinerlei Vereinbarung unter dem Tisch, dann ist doch völlig klar, dass Frau Büssemaker, als sie diese Aussage im Interview gemacht hat – das Interview habe ich gelesen; ich selber kenne Frau Büssemaker nicht, ich habe mit ihr noch nie ein Wort gewechselt –, einfach anderes gemeint haben muss. (Dr. Barbara Hendricks [SPD]: Wenn Ihre Aussage aber nicht richtig war? – Ich gehe davon aus und auch Sie dürfen davon ausgehen, liebe Frau Hendricks, dass meine Aussage richtig war, ist und auch bleibt. (Beifall bei der FDP) Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Eine Nachfrage der Kollegin Hänsel. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön, Frau Präsidentin. – Jetzt hat die Kollegin Roth schon die Frage gestellt, die ich stellen wollte. Aber anknüpfend an Ihre Antwort darauf ergibt sich schon die nächste Frage, Frau Staatssekretärin. Eines wundert mich, ehrlich gesagt. Angenommen, ich wäre Staatssekretärin (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: So weit ist es noch nicht!) und würde lesen, dass eine Person, mit der das BMZ eine Führungsposition besetzen will, eine solche Aussage macht, dann würde ich sofort zum Telefonhörer greifen und mit dieser Person sprechen. Sie aber sagen, dass Sie die Person nicht kennen und auch noch nie mit ihr gesprochen haben. Ich finde, da fehlt der Aufklärungswillen. (Judith Skudelny [FDP]: Sie hat doch auch den 133 anderen nicht hinterhertelefoniert!) Wie können Sie sagen: „Da steht irgendwas in der Zeitung; ich habe davon keine Ahnung“, wenn es um eine wichtige und herausragende Stelle geht? Sie wird für viele engagierte Leute, Schulen und Entwicklungsorganisationen eine Anlaufstelle sein. Deshalb muss die Person integer sein. Die Stelle muss auch integer und verantwortungsvoll besetzt worden sein. Ich würde mich ärgern, wenn ich so etwas in der Zeitung lesen würde. Ich würde sagen: „Das kann ja wohl nicht wahr sein“, und würde dem nachgehen. Daran haben Sie aber anscheinend kein Interesse. Wie können Sie mir sonst erklären, dass Sie bis heute nicht mit dieser Frau gesprochen haben? (Dr. Christiane Ratjen-Damerau [FDP]: Das ist doch gar nicht ihre Aufgabe!) Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Frau Kollegin Hänsel, was Sie an meiner Stelle machen würden, mag Ihnen überlassen sein. Ich kann nur sagen, was ich für mich selbst verantworten kann. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: So ist das!) Ich sehe keine Veranlassung, Frau Büssemaker anzurufen. Denn ich halte das, was Sie konstruiert haben, für abwegig. (Beifall bei der FDP) Ich habe hier klar geantwortet. Auch wenn Sie mich noch länger fragen, werden Sie von mir keine andere Antwort hören. Wenn es Ihnen darum geht, eine Aktuelle Stunde zu beantragen, dann sagen Sie es doch. Seien Sie doch so transparent und ehrlich. (Dr. Sascha Raabe [SPD]: Das machen wir auch!) – Ja, machen Sie doch keine Umwege. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihnen ist die Befragung lästig! Das glaube ich! Das wäre sie mir an Ihrer Stelle auch!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Eine Nachfrage des Kollegen Raabe, bitte. Dr. Sascha Raabe (SPD): Frau Staatssekretärin, Sie haben den Zeitablauf präzisiert, indem Sie gesagt haben, das Bewerbungsverfahren sei im November bzw. Dezember und die letzte Endauswahl am 21. Dezember gewesen. Kollege Zöllmer hat gesagt, dass Frau Büssemaker im Herbst 2010 – also etwa ein Jahr, bevor sie als Oberbürgermeisterin aufgehört hat – mit dem Gedanken gespielt hat, in die freie Wirtschaft zu gehen. Daraus scheint nichts geworden zu sein; denn sie hat am 16. Oktober 2011 gesagt, sie habe eine neue Stelle, die sie antreten möchte. Es ist in der Tat sehr ungewöhnlich, und es wäre auch sehr unglaubwürdig, wenn man schon eine neue Stelle in trockenen Tüchern hat, wie Frau Büssemaker sagte, und sich dann trotzdem noch in ein Bewerbungsverfahren beim BMZ begibt. Weil es die Lebenserfahrung nahelegt, gehe ich fest davon aus, dass Frau Büssemaker diese Stelle gemeint hat. In diesem Fall kann sie sie nur von jemandem zugesagt bekommen haben, der dort etwas zu sagen hat. Können Sie ausschließen, dass Minister Niebel oder jemand in seinem Auftrag Frau Büssemaker vor Abschluss des Bewerbungsverfahrens eine Zusage gegeben hat? Wann hat Minister Niebel von der Bewerbung erfahren? Denn er hat gesagt, er habe keine Bewerber gekannt. Können Sie ausschließen, dass Minister Niebel vor Abschluss des Bewerbungsverfahrens von der Bewerbung von Frau Büssemaker gewusst hat? Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Ich habe die Frage mehrmals sehr klar beantwortet. (Ute Koczy [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Diese Frage nicht!) – Ich komme gleich noch dazu. Was Ihre Spekulationen über 2010 und irgendwelche Motivationen angeht, in bestimmter Weise anderweitig berufstätig zu sein, ist es ist nicht meine Aufgabe, dazu Stellung zu nehmen. Das weiß ich schlicht nicht, und das muss ich auch nicht wissen. (Beifall bei der FDP – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: So ist es! Das gehört nicht zur Stellenbeschreibung der Parlamentarischen Staatssekretärin!) Was Minister Niebel betrifft, kann ich nicht ausschließen, dass er irgendwann die Liste der 133 Bewerber gesehen hat. Davon gehe ich sogar aus. Das ist eine wichtige Stelle. Deshalb wird er sich bestimmt einmal erkundigt haben, wie viele Personen sich beworben haben und was das für Leute sind. Das kann ich so nicht sagen. Aber es geht hier um den Vorwurf, dass vor Eintritt in ein ordnungsgemäßes Verfahren seitens des Ministers oder von wem auch immer eine Zusage gegeben worden sein soll. (Dr. Barbara Hendricks [SPD]: Genau das ist die Frage! Können Sie das ausschließen?) Das suggerieren Sie hier. Da gehe ich nicht mit. (Beifall bei der FDP) Ich habe ganz klar gesagt: Nein. – Ich spekuliere nicht mit Ihnen. Im Übrigen sehe ich keinen Grund, an der Integrität von Frau Büssemaker in irgendeiner Weise zu zweifeln, wie das hier eben unterschwellig der Fall war. (Beifall bei der FDP – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir zweifeln an der Integrität der Hausleitung, nicht an der von Frau Büssemaker!) Genau das ist der Punkt, den ich bei Personalangelegenheiten absolut ablehne: Menschen durch die Öffentlichkeit ziehen und ihre Persönlichkeitsrechte in Gefahr bringen. Dazu werde ich nicht beitragen. (Beifall bei der FDP – Dr. Sascha Raabe [SPD]: Es geht um den Minister!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Nun hat Herr Lischka eine Nachfrage. Burkhard Lischka (SPD): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, Ausgangspunkt der letzten Nachfragen ist die Frage der Kollegin Koczy, die Ihnen bereits seit einigen Tagen – so die Gepflogenheit – schriftlich vorliegt. In dieser Frage wird ausdrücklich das Interview vom 16. Oktober 2011 angesprochen. Aus der Frage ist der Vorwurf herauszulesen, dass Frau Büssemaker schon zum damaligen Zeitpunkt möglicherweise entsprechende Zusagen gemacht wurden. Nun haben Sie bei der Beantwortung verschiedener Nachfragen mehrfach darauf hingewiesen, dass Sie sich rückversichert und recherchiert hätten. Ich habe mit Überraschung zur Kenntnis genommen, dass Sie offensichtlich zumindest nicht selbst bei Frau Büssemaker nachgefragt haben, wie denn dieses Interview zu verstehen ist, ob sich ihre Aussage möglicherweise auf einen anderen Arbeitgeber bezieht. Dann hätten wir uns viele Nachfragen sparen können. Nun wird weiter spekuliert. Meine Nachfrage an Sie lautet: Ist denn zumindest in Vorbereitung auf diese Fragestunde und die Beantwortung einer Frage, die Ihnen seit Tagen vorliegt, auf Ihre Veranlassung bei Frau Büssemaker, die zu Ihrem Geschäftsbereich gehört, nachgefragt worden, wie dieses Interview zu verstehen sei, zumindest im Hinblick darauf, dass möglicherweise ein anderer Arbeitgeber gemeint ist? Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Herr Kollege, Sie mögen an meiner Antwort erkennen, dass ich keinerlei Veranlassung sah, deswegen bei Frau Büssemaker nachzufragen; denn das, was Sie vermuten, fällt völlig aus dem Rahmen. Selbstverständlich haben wir sehr sorgfältig die Beantwortung der Fragen vorbereitet; das sind wir dem Parlament schuldig. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sind wir denn bösartig?) Aber bei Frau Büssemaker anzurufen und sie zu fragen, was sie im Jahr 2010 mit einer Rückkehr in die Privatwirtschaft und in dem besagten Interview gemeint haben könnte, ist völlig abwegig. Ich sah keinerlei Veranlassung, bei ihr nachzufragen. Sie mögen meinen, dass sie vielleicht eine andere Stelle in petto hatte. Aber ich kann Ihnen das nicht sagen. Wie gesagt, ich sah keine Veranlassung, deswegen bei ihr nachzufragen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Zu einem Antrag zur Geschäftsordnung gebe ich das Wort der Kollegin Gleicke. Iris Gleicke (SPD): Frau Präsidentin, ich beantrage für die SPD-Fraktion gemäß Nr. 1 Buchstabe b der Richtlinien für Aussprachen zu Themen von allgemeinem aktuellen Interesse, Anlage 5 unserer Geschäftsordnung, eine Aktuelle Stunde zu den Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 45 und 46 sowie die vielen Zusatzfragen, die dazu gestellt wurden, weil wir die Fragen für nicht ordnungsgemäß und vernünftig beantwortet halten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will Ihnen sehr deutlich sagen, dass ich Zurufe, wann das ganze Fragen ein Ende hat, für ziemlich unangemessen halte. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Die Fraktion der SPD hat zu den Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 45 und 46 eine Aktuelle Stunde beantragt. Das entspricht Nr. 1 Buchstabe b der Richtlinien für Aussprachen zu Themen von allgemeinem aktuellen Interesse. Diese Aktuelle Stunde findet im Anschluss an die Fragestunde statt. Nichtsdestotrotz fahren wir mit der Fragestunde fort. Ich rufe die Frage 47 des Kollegen Movassat auf: Wie bewertet es die Bundesregierung, dass die Leiterin der neuen Servicestelle für bürgerschaftliches und kommunales Engagement „Engagement Global“ bereits am 16. Oktober 2011 und somit vor dem Auswahlverfahren des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Besetzung der Stelle im November und Dezember 2011 in einem Interview mit Boulevard Baden erklärte, sie werde wegen ihres neuen Jobs aus Baden wegziehen und mit ihrem neuen Arbeitgeber sei „schon alles in trockenen Tüchern“? Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Herr Kollege Movassat hat die gleiche Frage wie Frau Koczy gestellt, in der das Zitat, es sei schon „alles in trockenen Tüchern“ erwähnt wird. Ich kann Ihnen nur sagen, dass ich zu den Aussagen von Frau Büssemaker im genannten Interview nichts sagen kann. Dem BMZ liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Ich betone noch einmal: Es hat ein transparentes Auswahlverfahren durch eine vom BMZ beauftragte Personalagentur stattgefunden. Über das Ergebnis wurden die Bewerber nach Abschluss des Verfahrens informiert. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Eine Nachfrage? – Bitte schön. Niema Movassat (DIE LINKE): Danke, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, Sie haben recht: Die Frage entspricht im Wesentlichen der Frage 46. Umso mehr hätte dies Anlass gegeben, sich für diese Fragestunde schlauzumachen; denn gleich zwei Fragesteller haben eine ähnliche Frage gestellt. Wenn ich es richtig sehe, gab es 133 Bewerberinnen und Bewerber. Am Ende hat Frau Büssemaker den Zuschlag erhalten. Wenn ich mir vergegenwärtige, was ich über Frau Büssemaker weiß, dann sehe ich nicht, wo ihre entwicklungspolitische Kompetenz liegt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass 132 andere Bewerberinnen und Bewerber keinerlei entwicklungspolitische Kompetenz gehabt haben sollen und man sich deshalb für die Bewerberin entschieden hat, die in dem Bereich bisher gar nicht gearbeitet hat. Deshalb ganz konkret die Frage: Welche entwicklungspolitischen Kompetenzen und Erfahrungen bringt Frau Büssemaker für ihre neue Funktion mit? Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Herr Kollege Movassat, Frau Büssemaker war, wie Sie wissen, Oberbürgermeisterin, und sie war lange Jahre Unternehmerin. Sie hat im Organisations- und Veranstaltungsbereich als Unternehmerin gearbeitet. Sie ist also in den Bereichen Organisation, Menschen- und Personalführung sowie Veranstaltungen sehr versiert. Sie hat einen breiten Erfahrungsschatz. Ich kann nur sagen: Dass sie in die Endauswahl gekommen ist, mag Ihnen zeigen, wie qualifiziert sie ist. Ich sage noch einmal: Von den 133 Kandidaten wurden 13 in die engere Wahl genommen. Acht Kandidatinnen und Kandidaten stellten sich vor. Davon wurden fünf durch die Auswahlkommission als grundsätzlich geeignet erachtet. Drei davon erreichten die Endauswahl. Die endgültige Entscheidung über die Personalbesetzung erfolgte durch die BMZ-Leitung. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Sie haben eine weitere Nachfrage? – Bitte sehr. Niema Movassat (DIE LINKE): Danke schön. – Meine zweite Nachfrage bezieht sich auf die Personalagentur. Der Name der Personalagentur ist bereits gefallen. Was mich interessieren würde, ist, ob auch sonst privatwirtschaftliche Personalagenturen herangezogen werden, ob das eine neue Praxis ist oder ob eine alte Praxis fortgesetzt wird. Wenn es eine neue Praxis ist, privatwirtschaftliche Personalagenturen einzusetzen: Werden Sie dies auch in Zukunft tun? Nach welchen Kriterien entscheiden Sie, welche Personalagentur Sie auswählen? Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Nicht bei jeder Stellenausschreibung wird eine externe Agentur beauftragt. Das wird besonders in den Fällen gemacht, in denen eine besonders wichtige Stelle auszuschreiben ist und wir uns externen Rat holen wollen. Hier handelte es sich um eine solche Stelle, hier haben wir das gemacht. Aber das ist nicht die Norm. Es wurde schon bei der Besetzung der einen oder anderen Stelle auf das Know-how einer Personalagentur zurückgegriffen, aber das ist nicht bei jeder Stelle, die zu besetzen ist, nötig. Das mag Ihnen umso deutlicher die Unabhängigkeit bei dieser Personalvorauswahl zeigen. Wir haben sehr gute Erfahrungen mit dieser Agentur gemacht. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Beck. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Kollegin, Sie haben auf die Fragen zahlreicher Kollegen zu meiner Frage vorhin sehr ausweichend geantwortet. Deshalb wäre ich froh, wenn Sie es ausnahmsweise mit Matthäus halten würden. Das wäre auch im Sinne der Präsidentin. In Matthäus, Kapitel 5, heißt es: Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel. (Helga Daub [FDP]: Es wäre schön, wenn Sie sich das merken würden!) Hat Frau Büssemaker im Oktober 2011 von irgendeiner Stelle im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung einen Hinweis erhalten, dass sie diese Stelle erhalten wird oder nicht? Ich erwarte nur ein Ja oder ein Nein und kein Ausweichen, bitte. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wie soll man so eine Frage beantworten?) Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Auch ohne Hinweis auf die Bibel, Herr Kollege Beck, sage ich noch einmal ganz klar: selbstverständlich nein. (Beifall bei Abgeordneten der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Dann kommen wir zur Frage 48 des Kollegen Raabe: Wann hat der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, Kenntnis von der Bewerbung von Gabriela Büssemaker auf die Stelle als Leiterin der neuen Servicestelle für bürgerschaftliches und kommunales Engagement erlangt, und wurde Gabriela Büssemaker die Leitungsstelle vom Bundesminister oder einem Dritten in seinem Auftrag vor Abschluss des Bewerbungsverfahrens direkt oder indirekt in Aussicht gestellt? Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Herr Kollege Raabe, nach Erscheinen der Stellenanzeige – es hat ja eine Stellenanzeige gegeben – hat es verschiedene Nachfragen bei der Leitung, auch beim Minister, nach Bewerbungsmöglichkeiten gegeben. Diese Möglichkeiten sind jeweils bejaht worden. Die Stelle als Leiterin der Servicestelle für bürgerschaftliches und kommunales Engagement „Engagement Global gGmbH“ wurde Frau Büssemaker von Bundesminister Dirk Niebel oder Dritten in seinem Auftrag zu keinem Zeitpunkt vor Abschluss des Auswahlverfahrens zugesichert. Also noch einmal ganz klar: Zu keinem Zeitpunkt vor Abschluss des Verfahrens sind hier irgendwelche Zusagen gemacht worden. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Sie möchten eine Nachfrage stellen. Bitte sehr. Dr. Sascha Raabe (SPD): Frau Staatssekretärin, dann entnehme ich Ihren Aussagen, dass sich der Minister jetzt schon gegenüber dem korrigiert, was er in aller Öffentlichkeit vor den Medienvertretern hier in Berlin in seiner Pressekonferenz gesagt hat. Da hat er wörtlich gesagt, dass ihm keine Bewerbung der 133 vorher bekannt gewesen ist. Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie den Minister dort korrigieren. Sie sagen: Es ist durchaus möglich, dass – Sie sagten in einer vorigen Antwort sogar: Es ist sogar wahrscheinlich, dass der Minister sich diese Bewerbungen angesehen hat. Das sagten Sie vorhin. Wir können gerne – Sie schütteln den Kopf – im Protokoll nachlesen, dass Sie das vorhin gesagt haben: dass es wahrscheinlich ist, dass der Minister vor Januar, vor der Entscheidung, als die 133 Bewerbungen vorlagen, in sie hineingeschaut hat. Das sagten Sie vorhin. Der Minister hat das auf der Pressekonferenz verneint. Also ist davon auszugehen – so viele Oberbürgermeisterinnen hat die FDP nicht –, dass er mit Sicherheit, wenn sich unter den 133 – das sagt ja auch die Lebenserfahrung – die einzige FDP-Oberbürgermeisterin Deutschlands bewirbt, zumindest vor Ende des Verfahrens gewusst hat, dass Frau Büssemaker sich ebenfalls beworben hat. Es gibt also eine Korrektur zu seiner Aussage auf der Pressekonferenz. Sie sind sich sicher – das haben Sie eben noch einmal gesagt –, dass man noch nicht einmal eine Formulierung – es geht um die Frage der Zusicherung, darum, dass Frau Büssemaker auch nichts in Aussicht gestellt wurde, als sie sich beworben hat – wie „Mit großer Wahrscheinlichkeit bekommen Sie die Stelle“ gebraucht hat? Vorhin haben Sie sich nämlich nur auf die Zusage beschränkt. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Raabe. Dr. Sascha Raabe (SPD): Also, Sie sagen: „Auch ein Inaussichtstellen war vom Minister oder einem Dritten vorher nicht gegeben“? Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Herr Raabe, noch einmal und ganz ruhig, ohne dass jetzt irgendwelche Worte verdreht werden: Vorhin ging die Frage an mich, ob ich ausschließen könne, dass der Minister von der Bewerbung gewusst habe, ob er die Bewerbungen und auch die Bewerbung von Frau Büssemaker gekannt habe; so habe ich das in Erinnerung. Dazu habe ich gesagt: Ich kann nicht ausschließen, dass er zwischendurch auch die Liste der Bewerbungen gesehen hat. Das weiß ich nicht; das kann ich Ihnen einfach nicht sagen. Ich kann nicht ausschließen, dass er diese Liste gesehen hat. Ich habe auch davon berichtet, dass Personen nachgefragt haben, ob sie sich noch bewerben könnten, ob die Bewerbungsfrist schon abgelaufen sei. Ich habe ganz klar gesagt, dass es zu keinem Zeitpunkt eine Zusage vom Minister oder von Dritten – möglicherweise von von ihm beauftragten Personen – gegeben hat, dass keiner oder keine irgendwelche Zusagen gemacht hat. Mehr als ein klares Nein zu irgendwelchen Spekulationen auf Vorabzusagen können Sie beim besten Willen nicht von mir erwarten. Es hat hier ein ordnungsgemäßes, transparentes Verfahren gegeben. Das Ergebnis kennen Sie. Mehr kann und werde ich Ihnen auch nach zigmaliger Nachfrage nicht sagen. (Beifall bei der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Raabe, Sie haben eine zweite Nachfrage. Bitte sehr. Dr. Sascha Raabe (SPD): Zumindest hinsichtlich des ersten Teils der Frage bin ich jetzt als Parlamentarier schon verärgert. Denn Sie tun gerade so, als würde ich Ihnen diese Frage stellen. Ich habe doch die Frage vorher schriftlich eingereicht. Sie lautet: Wann hat der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, Kenntnis von der Bewerbung von Gabriela Büssemaker auf die Stelle als Leiterin der neuen Servicestelle für bürgerschaftliches und kommunales Engagement erlangt … Darauf sagen Sie: Ich kann das nicht ausschließen. Es geht nicht um Sie. Der Minister hat mir durch Sie meine Fragen zu beantworten. Warum kann mir der Minister meine Frage, die ihm schon seit einigen Tagen vorliegt, nicht beantworten? Er braucht doch nur zu sagen: Ich habe es erst im Januar gewusst. Er kann auch sagen: Ich habe es im Dezember gewusst. Oder: Ich habe es im November gewusst. – Darauf habe ich doch ein Anrecht. Sie können doch nicht nach dem Motto antworten: Was fragen Sie mich? Was soll ich Ihnen anderes darauf antworten? – In der Fragestunde kann doch das Parlament eine Antwort und nicht Ihre Privatmeinung erwarten. Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Das ist richtig. Es geht nicht um meine Privatmeinung. Deswegen wiederhole ich, dass es verschiedene Nachfragen bei der Leitung – auch beim Minister – gegeben hat, ob man sich denn bewerben könne, (Dr. Sascha Raabe [SPD]: Von Frau Büssemaker?) und dass der Minister dies auch bejaht hat. Ich kann Ihnen aber kein Datum nennen und nicht sagen, wer bei ihm wann in welcher Weise nachgefragt hat. Ich kann auch nicht sagen, ob er im Nachhinein eine Liste gesehen hat. Ich glaube auch, das ist nicht relevant. Vielmehr geht es um die Frage, ob Frau Büssemaker irgendwelche Vorabzusagen gemacht wurden. Das war nicht der Fall. Insofern sehe ich die Frage als komplett beantwortet an. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Nun stellt die Kollegin Hendricks eine Nachfrage. Dr. Barbara Hendricks (SPD): Frau Kollegin Kopp, wir stellen aber schon fest, dass die Fragen, die in der Fragestunde gestellt werden – die schriftlich eingereicht werden –, an die Bundesregierung gerichtet sind. Wenn Sie diese Frage als Mitglied der Bundesregierung nicht beantworten können, dann liegt es nahe, dass jetzt der Minister kommt und sie beantwortet; denn die Frage lautet: Wann hat Herr Minister Niebel Kenntnis erhalten? Wenn Ihnen das in Vorbereitung der Beantwortung nicht klargemacht worden ist, dann muss der Minister diese Frage selber beantworten. Wenn er jetzt nicht in der Lage ist, zu kommen – wir wollen nicht unbedingt einen Hammelsprung veranstalten –, dann erwarten wir, dass die Bundesregierung diese Frage durch den Minister schriftlich beantwortet; denn sie ist noch nicht beantwortet. (Beifall bei der SPD) Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Frau Kollegin Hendricks, ich bin der Meinung, diese Frage beantwortet zu haben. Wenn Sie sagen, Sie wünschen sich noch mehr Präzision bei der Beantwortung der Frage – im Hinblick darauf, wann was wo gesprochen oder in irgendeiner Weise übermittelt wurde –, dann muss sie der Minister persönlich beantworten. (Dr. Barbara Hendricks [SPD]: Wir erwarten eine schriftliche Beantwortung!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Ich rufe die Frage 49 des Kollegen Raabe auf: Wann wurden die Ausschreibung und das Auswahlverfahren für die Leitung der neuen Servicestelle für bürgerschaftliches und kommunales Engagement durchgeführt, und wie bewertet der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in diesem Zusammenhang die Äußerungen von Gabriela Büssemaker in einem Interview mit Boulevard Baden vom 16. Oktober 2011, dass ihre neue berufliche Tätigkeit zwar schon in trockenen Tüchern sei, sie aber dem Arbeitgeber, der die Stellenbesetzung erst Ende des Jahres 2011 selbst bekannt geben werde, Vertraulichkeit zugesichert habe? Bitte sehr, Frau Kopp. Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Das ist eine sehr „rare“ Frage. Dazu sage ich Ihnen, Herr Kollege Raabe: Die Ausschreibung erfolgte am 13. Oktober 2011 in der Zeit und am 15. Oktober 2011 in der FAZ. Nach einer Vorauswahl durch ein Personalberatungsunternehmen wurde das Auswahlverfahren am 21. Dezember 2011 durchgeführt. Zu den Aussagen von Frau Büssemaker in dem genannten Interview liegen dem BMZ keine Erkenntnisse vor. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Eine Nachfrage, Herr Raabe. Dr. Sascha Raabe (SPD): Frau Staatssekretärin, wenn die Stellenausschreibung am 13. Oktober in der Zeit stand, dann ist Frau Büssemaker eine ganz, ganz schnelle Bewerberin. Sie hat dann ja das „Bewerbungsverfahren light“, wie es vom Personalrat Ihres Ministeriums angeprangert wird, zu einem „Bewerbungsverfahren very fast“ gemacht und ein Turbobewerbungsverfahren durchlaufen, sodass sie die Stellenzusage dann anscheinend schon hatte. Im Zusammenhang mit dem, was Sie vorhin gesagt haben, würde ich Sie bitten, Ihr Verhältnis zum Parlament zu überdenken. Wenn Sie gesagt haben – so war das Motto –, diese Fragen seien nicht relevant: Das ist nicht etwas, was Sie zu entscheiden haben. Vielmehr handelt es sich um die ganz einfache Frage: Wann hat der Minister von der Bewerbung gewusst? Diese ist auch ganz einfach zu beantworten. Ob wir Ihnen dann glauben – auch wir können eins und eins zusammenzählen –, dass Frau Büssemaker keine Zusage erhalten hat, (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Machen Sie doch eine Frage!) muss gegebenenfalls auf anderen Wegen geklärt werden. Auch ich möchte wie Frau Hendricks eine schriftliche Antwort auf diese Frage haben. Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Die schriftliche Antwort bekommen Sie gern. Ich betone noch einmal, hier dargelegt zu haben, dass es sich um ein ordnungsgemäßes Verfahren handelt. Ich kann die Skepsis hier wirklich nur schwer nachvollziehen. (Burkhard Lischka [SPD]: Zerstreuen können Sie die aber auch nicht!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Movassat. Niema Movassat (DIE LINKE): Danke. – Frau Staatssekretärin, in der Westfalenpost vom 17. Januar 2012 hat Herr Minister Niebel erklärt, dass auch politische Loyalität Voraussetzung sei bei der Besetzung verantwortlicher Positionen im Ministerium. Mich würde interessieren, (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Ihr Bekenntnis zur Verfassung!) woran die Bundesregierung politische Loyalität misst, insbesondere auch im Hinblick auf die Mitgliedschaft der Bewerber in einer der beiden regierenden Parteien in diesem Hause. Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Herr Movassat, es ist geläufige Staatspraxis, dass bei den Positionen, die sehr eng an der Leitung eines Ministeriums angesiedelt sind, ein spezielles Vertrauensverhältnis gewährleistet sein muss für eine gute Zusammenarbeit. Das hat der Minister sicher auch mit seinen Aussagen in dem Gespräch mit der Redaktion der Westfalenpost gemeint. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Wir kommen zur Frage 50 der Kollegin Kofler: In welcher Form war VENRO – Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen e. V. – an der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für die Leitung der Servicestelle für bürgerschaftliches und kommunales Engagement beteiligt, und trifft es zu, dass dem Verband ursprünglich ein Mitspracherecht für das Auswahlverfahren zugesichert worden war? Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Frau Kollegin Kofler, auf Ihre Frage nach VENRO (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Ach, nicht nach Frau Büssemaker?) antworte ich Ihnen wie folgt: VENRO wurde kurz vor offizieller Bekanntgabe der designierten Geschäftsführung der Engagement Global gGmbH telefonisch über die geplante Besetzung informiert. Ein Mitspracherecht im Sinne einer Mitentscheidungskompetenz für die Auswahl ist VENRO nicht zugesichert worden. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Sie haben eine Nachfrage, Frau Kofler? Dr. Bärbel Kofler (SPD): Selbstverständlich. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Bitte schön. Dr. Bärbel Kofler (SPD): Sie sagen also, dass das, was VENRO in der selbst herausgegebenen Pressemitteilung deutlich beschreibt, nämlich dass ihnen als Vertreter der Nichtregierungsorganisationen im Vorfeld vom BMZ eine Beteiligung am Konsultationsprozess zugebilligt wurde, nicht stattgefunden hat. Erachten Sie es nicht auch für sinnvoll, dass bei der Besetzung einer Servicestelle, die eigentlich die Schnittstelle zum bürgerlichen Engagement darstellt, die Nichtregierungsorganisationen einbeziehen soll, die Transparenz und auch Vertrauen bei den vielen Bürgern, die sich engagieren und um Projekte bewerben, herstellen soll, der Dachverband der Nichtregierungsorganisationen zumindest bei der Aufstellung der Kriterien, nach denen eine solche Stelle vergeben wird, mit einbezogen wird? Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Frau Kollegin Kofler, ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, dass es Anliegen sein muss – das ist auch das Anliegen des BMZ –, in engem Miteinander mit den Vertretern der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten. Diese Servicestelle soll ja für die Kommunen und für die Vertreter der Zivilgesellschaft als Beratungsinstanz zur Verfügung stehen und ihnen dabei helfen, Förderanträge zu bearbeiten und vieles mehr. Wir legen allergrößten Wert darauf, VENRO und weitere an Bord zu haben. VENRO war der Meinung – das ist eigentlich der Hintergrund der Kritik; Sie erinnern sich vielleicht noch an die Anhörung im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung –, dass die Servicestelle von einer zivilgesellschaftlichen Trägerschaft geprägt sein sollte. Im Ausschuss habe ich dazu gesagt – ich wiederhole es hier –, dass wir diesem Wunsch aus ordnungspolitischen Gründen – es geht um die Wahrnehmung von Eigentümerrechten – nicht nachkommen können. Mit der Vorgabe des Public Corporate Governance Codex des Bundes wäre dies nicht kompatibel gewesen. Denn etwa 80 der 118 VENRO-Verbandsmitglieder und auch VENRO e. V. erhalten regelmäßig Fördermittel aus den Programmen der Engagement Global gGmbH. Deshalb ist es besser – so haben wir entschieden; das ist auch richtig so –, diese Stelle eben nicht mit einem Vertreter der Zivilgesellschaft zu besetzen. Das ist sicher nachvollziehbar. Es bleiben sämtliche Beiräte erhalten. Es bleibt auch dabei, dass VENRO zehn Plätze in den Beratungsgremien hat. Wir legen großen Wert darauf, mit VENRO und allen anderen Organisationen eng zu kooperieren. Denn wir wollen, wie ich eben schon sagte, dass diese Servicestelle zu noch mehr Engagement der Zivilgesellschaft führt. Dafür brauchen wir natürlich alle an Bord. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Kofler, eine weitere Nachfrage? Dr. Bärbel Kofler (SPD): Gerade weil wir das zivilgesellschaftliche Engagement, wie Sie sagten, an Bord brauchen, ist es natürlich schon problematisch, dass ein tiefer Vertrauensbruch – ich zitiere da die Pressemitteilung von VENRO – als Folge des von Ihnen gewählten Verfahrens entstanden ist. VENRO sagt ganz deutlich – dem kann ich mich nur anschließen –, dass man bürgerschaftliches Engagement nicht von oben verordnen könne und dass es aus der Zivilgesellschaft heraus entstehen müsse. Kann man in Zukunft im Rahmen eines Konsultationsprozesses Kriterien festlegen, anhand derer diese Zusammenarbeit erfolgen kann? Es müssen doch zivilgesellschaftliche Kriterien Eingang finden. Ist es im Sinne der vertrauensbildenden Maßnahmen, die Sie gegenüber der Zivilgesellschaft durchführen wollen, dass eine Bewerberin diese Stelle erhält, die ausgewiesenermaßen kein entwicklungspolitisches Profil hat? Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Jetzt sind Sie wieder bei der Stellenbesetzung. (Ute Koczy [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind in dieser Frage!) Das Anliegen ist, die Zivilgesellschaft entsprechend einzubinden. Ich habe versucht, dies zu erklären. Es geht nicht, dass ein Vertreter von Organisationen, die über die Servicestelle vom BMZ Geld für zivilgesellschaftliche Projekte bekommen, die Leitung dieser Servicestelle innehat und die Anträge bearbeitet. Das wird jeder einsehen. Was das Miteinander in den einzelnen Gremien betrifft, kann ich sagen: Es liegt im Moment der Entwurf einer Geschäftsordnung vor. Es wird darüber beraten, wie die Einbeziehung stattfinden kann. Ich habe gerade schon gesagt, dass VENRO in den verschiedenen Gremien etliche Plätze zugesagt wurden. Ich habe nach Gesprächen mit VENRO nicht den Eindruck, dass es hier zu einem Vertrauensverlust gekommen ist; das hoffe ich auch nicht. Ich will hier ausdrücklich bestätigen: Wir haben ein Interesse an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Eine Nachfrage der Kollegin Koczy. Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke. – Die Frage von Frau Kollegin Bärbel Kofler hatte zwei Teile. Im ersten Teil geht es darum, in welcher Form VENRO beteiligt war. Diese Frage wurde meines Erachtens nicht beantwortet. Ich füge hinzu, dass aus der Pressemitteilung des Dachverbandes der Nichtregierungsorganisationen hervorgeht, dass das Haus Niebel falsche Erwartungen hinsichtlich des Prozesses geweckt haben muss. Ansonsten kann man sich diese Pressemitteilung, die uns nach zweijährigem Kontakt mit dem Hause Niebel auf den Tisch geflattert ist, eigentlich nicht erklären. Hier steht zum einen, dass VENRO den Auswahlprozess kritisiert und feststellt, dieser sei nach parteipolitischen Kriterien erfolgt – und damit steht VENRO nicht alleine –, und zum anderen, dass der vom BMZ im Vorfeld zugesagte Konsultationsprozess mit den Nichtregierungsorganisationen über die Geschäftsführung nicht stattgefunden hat. Meines Erachtens heißt das nicht, dass VENRO ein Mitspracherecht im klassischen Sinne eingefordert hätte und dass das zugesichert worden wäre, sondern dass ein Konsultationsprozess hätte stattfinden müssen. Wie stellen Sie sich zu dieser Kritik von VENRO? Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Frau Kollegin Koczy, es kommt darauf an, was man unter einem Konsultationsprozess versteht. Staatssekretär Beerfeltz hatte im Vorfeld Kontakt mit VENRO und hat VENRO informiert; das habe ich bereits gesagt. Der Aufbau dieser Servicestelle liegt schon einige Monate zurück; auch in unserem Fachausschuss haben wir darüber gesprochen. Kritikpunkt war immer die Besetzung der Leitung dieser Servicestelle mit einer Person. Damals stand noch gar nicht fest, wer das sein würde; da gab es auch noch keinen Ausschreibungsprozess. VENRO aber war der Meinung – so habe ich das noch in Erinnerung –, dass ein Vertreter der Zivilgesellschaft mit der Leitung beauftragt werden müsste und sollte. Das war der Kritikpunkt. VENRO wurde beim Aufbau der Servicestelle häufiger einbezogen, und zwar durch Nachfragen oder durch Beteiligung im Beirat. Es gibt inzwischen schon Beiräte, wenn auch in anderer Konstellation und unter anderer Führung. Ich gehe davon aus, dass diese Beiräte alle bestehen bleiben. Ein Konsultationsprozess bedeutet natürlich kein Mitspracherecht. Vorhin habe ich bereits zum Thema Mitspracherecht geantwortet. Ich kann Ihnen nur sagen, dass VENRO ein Mitspracherecht nicht eingeräumt wurde. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Wir hätten noch Zeit für eine Nachfrage des Kollegen Raabe, für den Fall, dass er sich beim Fragen kurzfasst. Dafür hätten Sie 15 Sekunden, damit die Zeit für die Antwort eine Minute betragen kann. Dr. Sascha Raabe (SPD): Frau Staatssekretärin, wie hoch waren die Kosten für das Bewerbungsverfahren? Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Das ist eine gute Frage; ich hoffe, ich finde das jetzt so schnell. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Die aber nicht im Kontext zu der Frage steht, um die es hier gerade geht! Nicht zulässig in diesem Kontext!) Die für das Bewerbungsverfahren entstandenen Kosten belaufen sich auf 24 435,46 Euro Inseratskosten sowie 35 000 Euro Beratungskosten, also insgesamt rund 59 435 Euro. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Damit beende ich die Fragestunde. Die restlichen Fragen werden schriftlich beantwortet.1 Ich rufe den Zusatzpunkt 2 auf. Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der SPD gemäß Anlage 5 Nr. 1 Buchstabe b GO-BT zu den Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 45 und 46 auf Drucksache 17/8404 Ich erteile das Wort als erstem Redner dem Kollegen Dr. Sascha Raabe. (Beifall bei der SPD) Dr. Sascha Raabe (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Aktuelle Stunde beantragt, weil wir eben in einer Fragestunde zu der Personalpolitik von Minister Dirk Niebel keine Antwort darauf bekommen haben, nach welchen Kriterien – außer dem FDP-Parteibuch – dieser Minister einstellt. Wir sagen: Das Maß ist voll. Es ist längst voll. Das Fass ist übergelaufen. Wir werden nicht mehr länger hinnehmen, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zum Versorgungswerk für FDP-Funktionäre verkommt. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vom ersten Tage seiner Amtszeit an hat Minister Niebel eine Vetternwirtschaft betrieben, die ohne Beispiel in der Geschichte dieser Bundesrepublik ist. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Sibylle Pfeiffer [CDU/CSU]: Vorsichtig! – Zuruf der Abg. Judith Skudelny [FDP]) Der Personalrat hat bereits im Januar 2010, wenige Wochen nach dem Amtsantritt von Minister Niebel, gesagt, dass die Bevorzugung von Parteifreunden seitens des Ministers weit über das übliche Maß hinausgeht. Sie werden erkennen, dass sich das wie ein roter Faden durch alle Stellungnahmen des Personalrates zieht. Der Minister hat damit nicht aufgehört; es wurde immer schlimmer: Nachdem Herr Niebel zunächst das Ministerium abschaffen wollte, hat er die Zahl der Abteilungen von drei auf fünf erhöht. Er ist ganz kreativ, leider nicht bei der Lösung der Armutsprobleme, sondern bei der Schaffung neuer Organisationen und neuer Leitungsposten, die er dann wiederum mit FDP-Funktionären besetzt. Sein jüngstes Gesellenstück ist die Schaffung der Abteilung „Planung und Kommunikation“; so etwas hat es vorher noch nie in solch einem Ministerium gegeben. Dazu sagt der Personalrat: Das ist eine Abteilung für den Wahlkampf 2013. – Wir sagen: Wir lassen nicht zu, dass Sie mit Steuergeldern, die für die Bekämpfung der Armut in Entwicklungsländern vorgesehen sind, eine Propagandaabteilung zur Versorgung Ihrer Parteifreunde aufbauen, Herr Minister. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Zuruf von der FDP: Buh! – Helmut Heiderich [CDU/CSU]: Sie haben eine blühende Fantasie!) Wir haben in der Fragestunde erfahren, dass das Personal im Ministerium, bis hinunter in die Unterabteilungen und hin zu der Stelle, die bei Ihnen die Personalentscheidungen trifft – Leitung des Personalreferats –, mit FDP-Parteifreunden durchsetzt ist. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat Ihre Personalpolitik als „abstoßend“ kommentiert, und das ist sie auch. Früher waren Sie Arbeitsvermittler in Heidelberg; heute sind Sie Jobvermittler für FDP-Funktionäre im Ministerium. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das ist eine Beleidigung! Was waren Sie denn? – Michaela Noll [CDU/CSU]: Sehr witzig!) Sie hätten lieber Arbeitsminister werden sollen. Dann hätten wir wenigstens bei den FDP-Mitgliedern in Deutschland Vollbeschäftigung. Ich sage Ihnen: Das ist nicht nur abstoßend; Sie schaden damit auch der Glaubwürdigkeit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in aller Welt. Wenn man, wie Sie, in anderen Ländern eine gute Regierungsführung einfordert – das tun wir auch –, ist das nur glaubwürdig, sofern man nicht im eigenen Hause selbst Vetternwirtschaft nach Autokratenart betreibt. Sie schaden damit unserem Ruf in der Welt und auch dem deutschen Steuerzahler. (Judith Skudelny [FDP]: Quatsch!) Wir müssen dem ein Ende setzen. (Beifall bei der SPD) Ich komme jetzt zu etwas, das über den politischen Vorwurf der Vetternwirtschaft hinausgeht. Ich würde Sie bitten, da einmal ganz genau aufzupassen; denn hier kommen wir in einen Bereich, der auch juristisch sehr heikel ist. Wir wissen, dass Gabriela Büssemaker am 16. Oktober in einem Interview gesagt hat, dass sie als ehemalige Bürgermeisterin von Ettlingen (Dr. Erik Schweickert [FDP]: Oberbürgermeisterin!) – Oberbürgermeisterin – bereits eine Stelle zugesichert bekommen hat und der Arbeitgeber dies „Ende des Jahres“ bekanntgeben wird. Da geht es um die hochdotierte Leitung der neuen Servicestelle. Der Minister hat in einer Pressekonferenz zur Vorstellung der neuen Stelle gesagt, er habe von keiner Bewerbung gewusst. Frau Staatssekretärin hat es heute schon korrigiert und gesagt: Na ja, er könnte doch etwas von der Bewerbung gewusst haben. (Harald Leibrecht [FDP]: Das hat sie nicht gesagt! – Gegenruf von der SPD: Das haben doch alle gehört! – Iris Gleicke [SPD]: Wahrscheinlich, hat sie gesagt, hat er es gewusst!) Frau Büssemaker ist anscheinend schon am 16. Oktober fest davon ausgegangen, dass sie diese Stelle bekommt. Wir haben heute in der Fragestunde erfahren: Das Bewerbungsverfahren hat erst im November, Dezember richtig angefangen; die letzten Gespräche fanden am 21. Dezember statt; das Ergebnis wurde erst danach bekannt gegeben. Es drängt sich der Anfangsverdacht auf, dass hier ein Bewerbungsverfahren von einem externen Personalberatungsbüro durchgeführt wurde, nur um den Anschein eines gesetzeskonformen Auswahlverfahrens zu erwecken. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wovon träumen Sie nachts?) Herr Minister, uns ist gerade gesagt worden, dass dabei Kosten in Höhe von knapp 60 000 Euro entstanden sind. Ich sage Ihnen: Wenn es zutrifft, dass Sie zum Schein ein Bewerbungsverfahren durchgeführt haben, über 130 Bewerberinnen und Bewerbern Hoffnung gemacht haben, knapp 60 000 Euro Steuergelder dafür verwendet haben, dann ist das ganz nah am Tatbestand der Untreue nach dem Strafgesetzbuch. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Vorsicht, Vorsicht mit solchen Vorwürfen!) Wenn sich das bewahrheitet, dann hätten Sie Steuergelder missbraucht; dann würde Ihnen nur bleiben, vom Amt zurückzutreten. (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wir sind hier nicht bei „Wünsch dir was“! Bleiben Sie mal bei den Fakten!) Wir wissen bereits, dass sich der Minister politisch vom Amt des Ministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung entfernt hat und zum Minister für Vetternwirtschaft und Abwicklung geworden ist. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Aber wenn der Vorwurf zutrifft – wir werden das aufklären, weil Frau Staatssekretärin das nicht aufklären wollte oder konnte –, dann kann ich Ihnen, Herr Minister, nur raten: Treffen Sie am Ende einmal in Ihrem Leben eine richtige Personalentscheidung und gehen Sie! (Dr. Erik Schweickert [FDP]: Gehen Sie mal vom Pult!) Danke. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Niema Movassat [DIE LINKE]) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Sibylle Pfeiffer hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion. Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Sascha Raabe, (Michaela Noll [CDU/CSU]: Den „Lieber“ würde ich mal streichen! – Dr. Christian Ruck [CDU/CSU]: „Lieber“ – gestrichen! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: „Lieber“ nicht!) das war dermaßen niveaulos, das habe ich überhaupt noch nicht erlebt, (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) und ich hoffe, lieber Sascha, dass dir das nicht einmal auf die Füße fällt. (Dr. Sascha Raabe [SPD]: Ich mache keine Scheinbewerbungsverfahren! Ich betrüge nicht!) Dieses Glashaus kann auch einmal zur Falle werden, lieber Sascha, also: Ganz vorsichtig! Was ist denn passiert? Ich hätte nie gedacht, dass die Entwicklungspolitik über einen so langen Zeitraum in den Medien präsent ist. Darüber kann man sich eigentlich nur freuen, weil Entwicklungspolitik etwas Gutes ist. Die Entwicklungspolitik, die das Ministerium unter Dirk Niebel mit Unterstützung der FDP und der CDU/ CSU macht, ist hervorragend. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Deshalb wäre es mir lieb und recht, wir würden über das Gute reden, das wir in der Entwicklungspolitik machen. (Dr. h. c. Gernot Erler [SPD]: Also nicht über Niebel!) Aber Fachfragen interessieren offensichtlich nicht, sondern Personalpolitik ist das Thema. Um eines vorwegzunehmen: Die CDU/CSU-Arbeitsgruppe begleitet das BMZ in allen Fragen konstruktiv und manchmal natürlich auch durchaus kritisch. (Zurufe von der SPD: Ach!) Vor allen Dingen die Entscheidungen, die mit der Umstrukturierung zu tun haben, betrachten wir kritisch. Das ist unsere Aufgabe und auch unsere Pflicht. Selbstverständlich gibt es Diskussionen über einzelne Entscheidungen. Aber das klären wir intern, nicht über die Medien und auch nicht im Parlament. (Widerspruch bei der SPD – Zurufe von der SPD: Wieso denn nicht?) – Liebe Freunde, ihr wart alle schon in Koalitionen, ihr alle wisst, wie es läuft, ihr wisst, wie das geht. So war es schon immer, und so wird es dummerweise auch in Zukunft sein. Deshalb meine Warnung, lieber Sascha: Was hier eben an Äußerungen gemacht wurde, kann einem vielleicht irgendwann auf die Füße fallen. (Dr. Sascha Raabe [SPD]: Ich habe kein Scheinbewerbungsverfahren gemacht!) Natürlich hat die Opposition Freude daran, solche Dinge aufzugreifen. Dafür habe ich sogar Verständnis, vielleicht würden wir es genauso machen, das weiß ich nicht. (Burkhard Lischka [SPD]: Sie haben es sogar aufgegriffen!) Das ist ein weiterer Grund, warum diese Warnung von mir kam. Ich finde, wir hängen dieses Thema definitiv zu hoch. Man könnte auch meinen, wir schießen mit Kanonen auf Spatzen; denn Entwicklungspolitik auf Personalpolitik zu reduzieren, (Dr. h. c. Gernot Erler [SPD]: Wer macht denn das?) wird der ganzen Wahrheit nicht gerecht, und das tut auch der Sache nicht gut. (Beifall bei der FDP) Machen wir uns nichts vor: Die Entscheidung über die Strukturen eines Ministeriums unterliegt der Entscheidungshoheit des zuständigen Ministers. Eine Umstrukturierung des Ministeriums – einige haben sich wahrlich völlig erfolglos daran versucht; über Details kann man in diesem Zusammenhang sicherlich diskutieren – ist zwingend notwendig. Das betrifft vor allem die Fusion GTZ, DED und InWEnt. In diesem Fall muss gehandelt werden. Auch hier ist übrigens die Vorgängerregierung mit ihrer Ministerin kläglich gescheitert. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Widerspruch bei der SPD) Nachdem ich schon ziemlich lange in der Entwicklungspolitik tätig bin, weiß ich, dass wir auch schon damals diese Diskussionen mit der Ministerin geführt haben. Im Übrigen hat damals auch schon der Betriebsrat diese Diskussion mit der Ministerin geführt. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Hört! Hört!) Viele Briefe sind geschrieben worden, auch der Personalrat hat Briefe geschrieben. Das ist alles nichts Neues, das ist ein Déjà-vu, das hatten wir alles schon; nur wechseln wir ab und zu die Köpfe aus. Es ist immer wieder wichtig – darauf möchte ich zurückkommen –, dass wir zur Realität und zur Sachlichkeit zurückkehren und dass wir uns vor allen Dingen um das kümmern, was wichtig ist; denn man sollte uns an einer guten Entwicklungspolitik messen und daran, ob wir unseren Partnerländern in der Hinsicht Partner sind, dass sie sozial, wirtschaftlich und politisch einen Durchbruch schaffen. Hier macht Bundesminister Niebel eine hervorragende Arbeit. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf von der SPD: Na ja! Das glauben Sie doch selber nicht!) Er gibt die richtigen Impulse, und er ist tatsächlich auch kreativ, Sascha, und nur weil er so kreativ ist, ist er auch so gut. Er hat es geschafft, dass das Thema Entwicklungshilfe aus der Gutmenschennische herausgekommen ist. (Dr. Erik Schweickert [FDP]: Sehr richtig!) Das wurde allerhöchste Zeit. Das Almosenministerium ist beendet. (Beifall bei Abgeordneten der FDP) Wir haben eine Entwicklungsagenda, die unsere Partnerländer mitnimmt, und das zum Wohle der Bevölkerung vor Ort. (Beifall bei der FDP – Dr. Sascha Raabe [SPD]: Lesen Sie sich nur mal Ihre eigenen Briefe durch!) Ich glaube, dass die Menschen in den Partnerländern überhaupt kein Interesse und auch keine Idee davon haben, was hier zurzeit abgeht. Sie können weder mit einer Strukturdiskussion noch einer Personaldiskussion etwas anfangen. Sie wollen, dass man ihnen hilft. Sie brauchen unsere Unterstützung. Diese ist durch die vielen kompetenten Menschen auf allen Ebenen des BMZ gegeben, welches Parteibuch sie auch immer haben; und das finde ich wichtig. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Heike Hänsel hat das Wort für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Heike Hänsel (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister Niebel, aus aktuellem Anlass möchte ich einen Satz zu einem anderen Thema an Sie richten. Seit zwei Tagen gibt es Meldungen, dass in Pakistan mutmaßliche BND-Agenten festgesetzt wurden, die wahrscheinlich GIZ-Ausweise und ein GIZ-Fahrzeug benutzt haben. Wir fordern hier Aufklärung, auch von Ihnen, Herr Niebel. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, dann wäre das ein Skandal unvorstellbaren Ausmaßes für die internationale Entwicklungszusammenarbeit. Dadurch wären sehr viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in dieser Region gefährdet. Herr Niebel, deshalb verlangen wir auch in dieser Sache Aufklärung von Ihnen. (Beifall bei der LINKEN) Wir befassen uns in dieser Aktuellen Stunde mit Ihrer Personalpolitik. Das ist ein Thema, über das wir hier im Parlament eigentlich gar nicht diskutieren sollten. (Beifall bei der FDP) Aber es gibt massive Vorwürfe, und zwar nicht nur aus den Reihen der Opposition, sondern auch aus den eigenen Reihen, vor allem von Ihrem Koalitionspartner, der CDU. (Sibylle Pfeiffer [CDU/CSU]: Dazu habe ich doch etwas gesagt! Da kommt ihr ein bisschen spät, oder?) Vorwürfe kommen auch vom Personalrat des Ministeriums. Daher haben Sie, Herr Niebel, ein Problem. Sie können sich nicht einfach wegducken. (Judith Skudelny [FDP]: Er ist doch da!) – Ja, aber es wird abgewiegelt. In den letzten Tagen hat Herr Niebel in den Medien immer abgewiegelt. Es geht um Ämterpatronage, intransparente Bewerbungsverfahren, darum, dass Stellen zunehmend an FDP-Mitglieder vergeben werden, und um eine Aufblähung des Ministeriums. Was in meinen Augen das Gravierendste ist: Sie tragen mit dieser Politik zu einem enormen Vertrauensverlust in der Bevölkerung bei. Schon jetzt kritisiert die Bevölkerung, dass sich hier Leute selbst bedienen. Es gibt einen massiven Verlust an Vertrauen in die Politik. Wenn Sie nicht für Aufklärung sorgen, dann tragen Sie zu diesem Vertrauensverlust massiv bei. Deswegen fordern wir von Ihnen Aufklärung. (Beifall bei der LINKEN) Auf die Äußerungen der Kollegin Pfeiffer antworteten Sie flapsig: (Sibylle Pfeiffer [CDU/CSU]: Nicht auf mich!) Vielleicht hat die Kollegin die neue Entwicklungspolitik noch nicht ganz verstanden. – Da frage ich mich, Herr Niebel: Was hat sie denn nicht verstanden? Vielleicht, dass eine Beraterin von McKinsey nun Abteilungsleiterin wird? Ich frage mich auch: Seit wann ist denn McKinsey bekannt für Armutsbekämpfung? Eigentlich steht dieses Unternehmen für eine knallharte Politik der Liberalisierung, des Stellenabbaus und der Privatisierung. Deswegen sind diese Nachfragen ganz logisch. Sie müssen erklären, welche Personalpolitik Sie betreiben. (Beifall bei der LINKEN – Judith Skudelny [FDP]: Eine erfolgreiche!) Der Verdacht liegt nun einmal nahe – das ist mittlerweile ein handfester Verdacht –, dass Sie bei Ihren Personalentscheidungen die Parteizugehörigkeit als das entscheidende Qualifikationskriterium einstufen. Es gibt sehr viel neues FDP-Personal, das in entwicklungspolitischer Hinsicht, gelinde gesagt, sehr unerfahren ist. Beispiele wurden genannt. Auch ich möchte die Stellenbesetzung bei „Engagement Global“ – das ist eine neue Servicestelle – nennen. Es gab viele Bewerber und Bewerberinnen. Wir wissen, dass es in der Entwicklungspolitik viele engagierte Leute gibt. Am Ende des Auswahlverfahrens entschied man sich aber für die Oberbürgermeisterin von Ettlingen. Das ist ja löblich. Sie ist entwicklungspolitisch eigentlich völlig unbeleckt; aber sie ist eben eine FDP-Kollegin aus Baden-Württemberg. Das können Sie dem Parlament hier nicht als seriöse Personalpolitik verkaufen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Judith Skudelny [FDP]: Baden-Württemberg ist erfolgreich!) Für uns ist aber auch entscheidend – darauf bezieht sich unsere Hauptkritik –, welche Konsequenzen es hat, wenn Sie nicht qualifiziertes Personal und mehr FDP-Ideologie ins Ministerium bringen. Wir haben die Folgen solcher Personalentscheidungen zum Beispiel im Bereich Lateinamerika beobachten können: Mitarbeiter aus der Friedrich-Naumann-Stiftung entscheiden jetzt über viele wichtige Projekte in Lateinamerika. (Dr. Erik Schweickert [FDP]: Höchst qualifiziert!) Was waren nun die Folgen? Eine gute Yasuní-Initiative für den Umweltschutz in Ecuador wurde trotz internationaler Unterstützung von Ihnen abgelehnt. In Nicaragua, einem Land, das massiv zur Armutsbekämpfung beigetragen hat, stellen Sie die Entwicklungszusammenarbeit ein, obwohl es immer noch eines der ärmsten Länder der Erde ist, mit der Begründung: fehlende gute Regierungsführung. Ich sage Ihnen, Herr Niebel: Wir fordern erst einmal eine gute Regierungsführung in Ihrem Ministerium, bevor Sie hier über Good Governance sprechen. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Sascha Raabe [SPD]) Wir hätten eigentlich auch noch gern Auskunft über ein Papier, das in der Zeit genannt wurde. In diesem FDP-Papier sprechen Sie davon, dass es um die liberale Durchdringung des Ministeriums geht, um dem Image der FDP als „sozial kalt“ entgegenzuwirken, und dass das Entwicklungsministerium eventuell ins Auswärtige Amt integriert werden soll. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Kollegin. Heike Hänsel (DIE LINKE): Ich schließe damit, Herr Niebel: Sie müssen Auskunft darüber geben, ob dieses Papier existiert. Es wäre, gelinde gesagt, ein Skandal, und das würden Ihnen die Wählerinnen und Wähler 2013 auch nicht durchgehen lassen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Helga Daub hat das Wort für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP) Helga Daub (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Wie ein Minister sein Haus intern organisiert, ist Teil der Selbstständigkeit des Ressorts, (Dr. Sascha Raabe [SPD]: Das sagt jeder Diktator auch! – Weiterer Zuruf von der SPD: Unter Beachtung des Grundgesetzes!) so Regierungssprecher Seibert am vergangenen Freitag zur Haltung der Bundeskanzlerin zur Umstrukturierung in seinem Haus. Damit wäre eigentlich alles gesagt. Aber für die Opposition ist es ganz offensichtlich ein Skandal, dass das Haus nicht mehr wesentlich SPD-dominiert ist. Ich komme gleich noch darauf. (Beifall bei der FDP – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das scheint dahinter zu stehen!) Es ist zweifellos das gute Recht von Parlamentariern, Fragen zu stellen und damit die Regierung zu kontrollieren. Was hier stattfindet, hat für mich eher etwas mit Hexenjagd zu tun. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Iris Gleicke [SPD]: Ach, du großer Gott!) Ich frage mich, wo Ihre parlamentarische Kontrolle – oder sollte ich sagen: Ihre Sensibilität – geblieben ist, als das Haus noch überwiegend SPD-besetzt war und an der Tür eines Staatssekretärs das Schild hing: „In diesem Haus wird SPD gewählt“. So etwas ist skandalös. Es verwundert mich, dass die seinerzeit zuständige Ministerin nicht dagegen vorgegangen ist. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Wir sind jedenfalls froh, dass es Minister Niebel durch die Reform der Durchführungsorganisationen gelungen ist, die politische Steuerung wieder dahin zu holen, wo sie hingehört, nämlich ins Ministerium. Wenn eine Bundesregierung ihre Ziele erreichen möchte, bedarf es natürlich eines besonderen Vertrauensverhältnisses der politischen Stellen zur Hausleitung. Die Effektivität und die Effizienz der Entwicklungszusammenarbeit werden so deutlich gestärkt. Das sind wir auch dem Steuerzahler gegenüber schuldig. Der möchte nämlich gerne wissen, wie seine Gelder ausgegeben werden, und er möchte, dass die Gelder effektiv ausgegeben werden. Durch die politische Steuerung im Hause gibt es dort in der Tat 180 Stellen mehr. Unter dem Strich fallen aber durch die Reorganisation der Durchführungsorganisationen 300 Stellen weg, was Sie natürlich immer gern verschweigen, weil es sich so besser skandalisieren lässt. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Zuruf von der FDP: Unverschämt!) Diese 180 Stellen sind auch vom Haushaltsausschuss und vom Bundestag beschlossen. Einen ähnlichen Stellenaufwuchs – damit komme ich jetzt zu Baden-Württemberg –, und zwar ohne dass dem unter dem Strich ein Wegfall von 300 Stellen gegenübersteht, hat der SPD-Fraktionsvorsitzende im baden-württembergischen Landtag als normale Demokratiekosten abgetan. (Zuruf von der FDP: Hört, hört!) Es steht mir an dieser Stelle nicht zu – das weiß ich –, das Handeln einer Landesregierung zu beurteilen. Aber mit Verlaub: Eine so saloppe Antwort ohne sachliche Begründung ist, vorsichtig ausgedrückt, doch einigermaßen grenzwertig. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Dr. Sascha Raabe [SPD]: Fragen Sie ihn doch mal, ob er beim Bewerbungsverfahren betrügt oder nicht!) Minister Niebel ist im Gegensatz zu seiner Vorgängerin allerdings bewusst, dass es auch in anderen Parteien gute Leute gibt. So ist zum Beispiel sein Büroleiter, glaube ich, SPD-Mitglied. Der Leiter des neuen Evaluierungsinstituts ist sogar aus den Reihen der Grünen empfohlen worden. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das geht zu weit! – Dr. Frithjof Schmidt [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Sogar! – Weitere Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!) Das sind nur einige Beispiele. Ich könnte noch andere aufzählen, dann wäre meine Redezeit aber abgelaufen. Im Übrigen ist es absolut unangemessen, um nicht zu sagen beleidigend, Kompetenz von Menschen infrage zu stellen – dies ist bereits mehrfach geschehen –, nur weil sie neben ihrer Qualifikation eine Parteizugehörigkeit haben. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Widerspruch bei der SPD) Wir sind jedenfalls sehr zufrieden, wie der Minister den Umbau des Ministeriums hin zu mehr Effizienz und mehr Effektivität vornimmt. (Beifall bei der FDP) Hier möchte ich auf den Volksmund zurückkommen: Es sind nicht die schlechtesten Früchte, an denen die Wespen nagen. Danke. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Ute Koczy hat das Wort für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen. Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Minister Niebel hat der Opposition diese Diskussion sehr leicht gemacht. All die Fakten, all die Daten, all die Reaktionen gab es, weil Minister Niebel so reagiert, wie er reagiert. Das ist das Entscheidende. Wir haben die Situation, dass die Reaktionen des Ministers und eine unkluge Personalpolitik so viel Wirbel im eigenen Haus, in der eigenen Koalition und in den Zivilorganisationen hervorgerufen haben, dass es zu Widerstand gekommen ist. (Lachen bei Abgeordneten der FDP) Die Unterlagen, die uns vorliegen, diese Informationen sind nicht von der SPD, nicht von den Linken und auch nicht von den Grünen nach außen getragen worden. Diese Dokumente, aus denen man unwahrscheinlich gut zitieren kann, was die Presse natürlich auch tut, haben dazu beigetragen, dass wir diese Diskussion führen. „Vetternwirtschaft“, „Jobvermittler“, „maßlos“, „Minister im Kampfmodus“, „Karriere in Gelb“, „Spät-Niebelsche Dekadenz“, „aufgebläht“, „Postenversorgung“, „BMZ als Außenstelle der FDP-Parteizentrale“ – der Ruf ist ruiniert, Herr Minister! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie der Abg. Heike Hänsel [DIE LINKE]) Der Minister wird sagen, das sei so nicht richtig, das alles habe so nicht stattgefunden. Man muss sich diese Zitate einmal vor Augen führen. (Judith Skudelny [FDP]: Warum denn?) Ich möchte das gerne verdeutlichen. Im Tätigkeitsbericht des Personalrats vom zweiten Halbjahr 2011 steht zum Beispiel: Die Schaffung der neuen Abteilung „Planung und Kommunikation“ und neuer Koordinierungs- und Steuerungsreferate in der Abteilung 2 saugt zusätzliche Personalressourcen auf. Vor diesem Hintergrund lehnt der Personalrat die von der Leitung angestrebte Neuordnung des Hauses ab. Herr Minister, das ist eine Ohrfeige. Angesichts der in den vielen Bereichen des Hauses noch immer sehr knappen Ausstattung mit Referentinnen und Referenten ist das eher ein Tropfen auf einen sehr heißen Stein als ein Durchbruch. Insbesondere machen diese Zahlen aber eines deutlich: 2012 ist nicht der richtige Zeitpunkt, um neue Häuptlinge zu krönen. 2012 ist nicht der richtige Zeitpunkt, um eine neue Abteilungsleitung, drei neue Unterabteilungsleitungen und eine beachtliche Zahl von neuen Referatsleitungen zu schaffen. Das ist ein Hilferuf. (Zuruf von der FDP: Wer führt denn das Haus: der Minister oder der Personalrat?) Eine Abspaltung konzeptioneller Arbeit von den fachlichen Aufgaben und der Verantwortung für Ressourcen führt zu Qualitäts- und Realitätsverlust und sicherlich dazu, dass politisch und konzeptionell denkende und arbeitende Kolleginnen und Kollegen zu Umsetzern degradiert werden und ihre Motivation verlieren. Das ist eine Absage an die weitere Mitarbeit. Das bedeutet: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen in die innere Emigration, wenn sie so geführt werden. Das wollen wir nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie der Abg. Heike Hänsel [DIE LINKE]) Wir wollen, dass das Entwicklungshilfeministerium seine Aufgaben macht, dass es mit fachlich kompetenten Personen besetzt ist und dass ein transparentes Auswahlverfahren durchgeführt wird. Sie behaupten, die FDP stehe hinter dem Minister. Aber aus einem schönen Brief der Kollegin Pfeiffer wissen wir, welche Kritik in den Koalitionsfraktionen geäußert wird, was alles passiert ist und dass Ihnen wirklich die Hutschnur gerissen ist. (Sibylle Pfeiffer [CDU/CSU]: Na und? Dürfen wir das nicht kritisieren?) Frau Pfeiffer, diesen Brief haben Sie nicht im Konjunktiv formuliert, (Sibylle Pfeiffer [CDU/CSU]: Oh! Oh! Oh!) sondern Sie haben Fakten beschrieben und Frau Kanzlerin Merkel deutlich gemacht, was Sie davon halten. (Sibylle Pfeiffer [CDU/CSU]: Falsch zitiert!) Das lässt sich nicht mehr rückgängig machen. Es dennoch zu versuchen, ist der falsche Weg. Sie müssen anders damit umgehen. Herr Minister, es ist Ihnen gelungen, den Ruf des BMZ zu ruinieren. (Lachen bei der FDP – Zuruf von der FDP: Ganz im Gegenteil! Nach zehn Jahren Stillstand hat er dort endlich etwas bewirkt!) – Er hat es in den letzten 14 Tagen geschafft, den Ruf des BMZ zu ruinieren, und zwar auch deshalb, weil er so reagiert hat, wie er reagiert hat. Er hat nicht versucht, die Situation zu beruhigen. Vielmehr hat er verbal auf Frau Pfeiffer eingeschlagen. Er hat die Union aufgefordert, Leute mit mehr Kompetenz in den Ausschuss zu schicken, damit es mit der Entwicklungshilfearbeit vorangeht. (Sibylle Pfeiffer [CDU/CSU]: Vielleicht hat er ja recht!) Außerdem mussten Sie sich vom Verband der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden sagen lassen, dass es eine Personalpolitik, die darauf hinausläuft, dass man versucht, bestimmte Stellen mit Vertretern der eigenen politischen Richtung zu besetzen, zwar schon immer gegeben hat, allerdings nicht in dem Umfang wie in den letzten ein, zwei Jahren. Diese Aussage bleibt an Ihnen haften. (Dr. Erik Schweickert [FDP]: Von Ihnen bleibt leider gar nichts haften!) Darauf müssen wir reagieren. Deswegen findet diese Aktuelle Stunde statt. Aus der Fragestunde und der Aktuellen Stunde haben sich so viele Fragen ergeben, dass wir erst einmal prüfen müssen, welche Nicht- und Halbwahrheiten uns hier vorgetragen wurden. (Dr. Erik Schweickert [FDP]: Keine Unterstellungen!) Leider ist dies weiterhin die Aufgabe der Opposition. Danke. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Der Kollege Dr. Christian Ruck hat jetzt das Wort für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Dr. Christian Ruck (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese von der SPD angezettelte Aktuelle Stunde ist erstens ein Ablenkungsmanöver und zweitens scheinheilig. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Iris Gleicke [SPD]: Das ist parlamentarisches Recht und kein Anzetteln! Ihr Demokratieverständnis hat wohl etwas gelitten!) Ein Ablenkungsmanöver ist sie deshalb, weil Sie für Kritik an der christlich-liberalen Entwicklungspolitik offensichtlich keine anderen Ansätze sehen, als Haare in der Suppe zu suchen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Barbara Hendricks [SPD]: Meinen Sie wirklich, Sie lenken so von Ihren ganzen Unzulänglichkeiten ab?) Das ist verständlich; denn unsere Entwicklungspolitik ist erfolgreich. (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh! Oh!) Wir haben die richtigen Schwerpunkte gesetzt. Wir haben bei der Vorfeldreform den Durchbruch erzielt. Wir haben einen gigantischen Aufwuchs an finanziellen Mitteln zu verzeichnen. Wir haben auch einen großartigen Aufwuchs beim Personal, einen Aufwuchs, von dem wir, als wir das BMZ gemeinsam geleitet haben, nur zu träumen gewagt hätten; das muss ich zugeben. (Dr. Sascha Raabe [SPD]: Was?) Deswegen muss ich sagen: All das, was hier getrieben wird, ist ein bisschen kleinkariert. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Ihr Verhalten ist, wie gesagt, auch scheinheilig. Lieber Sascha Raabe, dich erkläre ich hiermit zum Oberscheinheiligen. (Dr. Sascha Raabe [SPD]: Oh! Was für eine Beförderung!) Ich kann mich noch gut erinnern, was passiert ist, als die damalige rot-grüne BMZ-Führung antrat. Bei den bewährten Unions-Abteilungsleitern von Carl-Dieter Spranger – alles hochdekorierte Leute – haben Sie erst einmal einen Kahlschlag gemacht. Was kam dann? Dann hat man – man höre und staune – zwei Abteilungsleiter von außerhalb geholt; (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Hört! Hört!) das ist dir vielleicht neu, lässt sich aber leicht nachlesen. Vor diesem Hintergrund sage ich ganz ehrlich: Ich finde es richtig, wenn jeder Minister bzw. jede neue Ressortspitze loyale Leute an die Spitze des Ministeriums holt. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Da mir gelegentlich vorgehalten wurde, auch ich hätte im BMZ gerne etwas werden wollen – das stimmt auch –, sage ich: Ich hätte es genauso gemacht. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Das ist nämlich richtig. Das hat etwas mit der Steuerungsfähigkeit unter einer neuen Regierung zu tun. Ich halte es auch nicht grundsätzlich für falsch, wenn man sich in ein Ministerium neuen Sachverstand von außen holt. (Sibylle Pfeiffer [CDU/CSU]: Stimmt!) Dadurch fließen neue Ideen ein und entstehen neue Konzeptionen. Das kann einem Ressort nur guttun. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Sascha Raabe [SPD]: Aber nicht nur mit FDP-Parteibuch!) – Ich verwahre mich dagegen, dass Leute nur deswegen unqualifiziert sind, weil sie ein Parteibuch haben. Auch das weise ich zurück. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Sascha Raabe [SPD]: Aber es gibt doch auch Menschen ohne Parteibuch, die qualifiziert sind!) Noch etwas: Ich weiß, dass bürgerschaftliches Engagement ein wesentliches Element der Kommunalpolitik ist und dass viele Kommunen Entwicklungspartner suchen. Man kann also tatsächlich auf die Idee kommen, dass jemand aus der Kommunalpolitik, eine Oberbürgermeisterin, für dieses Amt infrage kommen könnte. So abwegig ist das nicht. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Heike Hänsel [DIE LINKE]: Ja, aber mit entwicklungspolitischem Hintergrund wäre es ein bisschen glaubwürdiger!) Wir sollten – das gilt für alle Regierungen und Ressortleitungen, also generell – erstens auf Qualität Wert legen, unabhängig davon, ob jemand ein Parteibuch hat oder nicht und ob er von außen kommt oder nicht – das ist klar –, (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Genau! Darum geht es!) und zweitens immer auch auf die Leute hören, die das Personal in den Ministerien vertreten. Auch das ist nichts Neues. Wir können uns gerne darüber unterhalten, ob wir Parlamentarier einen Ehrenkodex für Besetzungen aufstellen sollten, was wir uns darunter vorstellen. Das, was im BMZ passiert ist, ist den Affenzirkus, den Sie hier veranstalten, aber nicht wert. Deswegen sagen wir in aller Ruhe: Wir werden unsere erfolgreiche Sacharbeit – unabhängig von Ihrem Geschrei – fortsetzen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Iris Gleicke [SPD]: Das war sprachlich verräterisch!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Bärbel Kofler hat das Wort für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dr. Bärbel Kofler (SPD): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht hier nicht um einen Affenzirkus, sondern um die Frage, wie mit den Mitarbeitern im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung umgegangen wird. Es geht auch nicht darum, ob sich jemand von außen bewirbt und ausgewählt wird. Vielmehr geht es um Doppelstandards bei der Auswahl von Mitarbeitern. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bisher war es in allen Regierungskoalitionen der Vergangenheit gängige Praxis, (Zuruf von der FDP: Bleiben Sie bei der letzten Ministerin!) dass bestimmte akademische Mindestqualifikationen für den höheren Dienst gefordert wurden, dass die entwicklungspolitische Motivation abgefragt worden ist und dass alle Bewerber entsprechende Verfahren und Assessment-Center durchlaufen mussten. Deshalb stellt sich die Frage, warum all dies bei einer Vielzahl von Einstellungen und bei einer Vielzahl von Bewerbungen in den letzten zwei Jahren hier nicht geschehen ist und warum die Leute, die man zum Teil befristet eingestellt hat, um den Personalrat zu umgehen, über die Hintertür entfristete Verträge erhalten haben. Es geht hier um Doppelstandards bei der Einstellung von Beschäftigten und nicht um einen Angriff auf die Qualifikation einzelner Menschen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Beantworten Sie doch einmal die Fragen, die wir hier gestellt haben. Wir haben die Aktuelle Stunde ja auch deshalb beantragt, weil eine Vielzahl von Fragen nicht beantwortet werden konnte. Gehen Sie doch einmal darauf ein, was mit den 65 Mitarbeitern aus der GIZ ist, auf deren Bewerbungsverfahren angeblich massiv Einfluss genommen worden ist. Man hat dort Leute auf die Liste gesetzt, die im Bewerbungsverfahren beim BMZ schon durchgefallen waren. Ich hätte ganz gerne gehört, ob das stimmt oder nicht. Nehmen Sie dazu Stellung, Herr Minister! (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wenn ein Ministerium Vertreter ins Ausland entsendet, spielt es schon eine Rolle, ob es sich um Externe handelt. Ich würde gerne wissen, warum Sie zum Beispiel Vertreter des BMZ zur Weltbank entsenden, die das Ministerium noch nie im Leben von innen gesehen haben. Diese Fragen müssen doch einmal beantwortet werden. Hier geht es nicht um einen Angriff auf einzelne Personen, sondern darum, dass man sich vor die Beschäftigten des BMZ stellt, die die Verfahren – mit allen Qualifikationen – ordnungsgemäß durchlaufen und all diese Auswahlkriterien erfüllt haben. Um die Mitarbeiter, die gute fachliche Arbeit leisten und deren Qualifikationen mit Füßen getreten werden, geht es. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das hat auch etwas mit dem Vertrauensverhältnis zwischen den Mitarbeitern und der Hausleitung des Ministeriums zu tun. Wenn wir hier entwicklungspolitische Debatten führen und sagen, dass wir für die Armutsbekämpfung in den Ländern mehr Geld brauchen, unter anderem für das Personal, dann kommt vom Minister immer als Erstes die Antwort: Nein, das brauchen wir nicht; wir brauchen mehr Effizienz. (Helga Daub [FDP]: Das ist nicht ganz falsch!) Jetzt frage ich mich schon, wie man mit einem Aufblähen der Leitungsebene des Ministeriums zu genau dieser Effizienz im Ministerium kommen kann. Das ist mir schleierhaft. Von drei Abteilungen auf fünf Abteilungen, von acht Unterabteilungen auf zwölf Unterabteilungen, von 49 Referaten auf 67 Referate – dass Sie dann noch Abteilungskoordinatoren brauchen, weil Sie sich in dem Wirrwarr offensichtlich selber nicht mehr auskennen, ist selbstverständlich. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Reform im Ministerium wird hier viel gelobt und als Nachvornebringen der Entwicklungszusammenarbeit dargestellt. Ich muss Ihnen schon sagen: Was hier an Personalpolitik betrieben wird, hat auch Auswirkungen darauf, wie unsere Entwicklungspolitik im Ausland aufgenommen wird. Wenn man in anderen Ländern Good Governance, also gute Regierungsführung, und Transparenz einfordert und ihnen – zu Recht – vorschreibt, dass sie bei der Einstellung von Mitarbeitern keine Vetternwirtschaft betreiben sollen, dann muss das auch bei uns im Lande gelten. Insbesondere ein Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung darf nicht in den Geruch kommen, hier intransparent zu handeln und nach eigenem Gutdünken Leute zu beschäftigen. (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Zum Thema Zivilgesellschaft; das hatten wir gerade in der Fragestunde. Ich finde es schon relevant, dass die vielen Bürger in diesem Lande, die sich ehrenamtlich engagieren, und die vielen Nichtregierungsorganisationen, die Projektanträge einreichen, zu der Schnittstelle im Ministerium Vertrauen haben. In einer Pressemitteilung des Dachverbandes der Nichtregierungsorganisationen, VENRO, wird kritisiert – offensichtlich muss im Vorfeld etwas anderes vereinbart worden sein –, dass die Auswahl erneut offensichtlich nach parteipolitischen Kriterien erfolgte und außerdem – das ist entscheidend – der vom BMZ im Vorfeld zugesagte Konsultationsprozess mit den Nichtregierungsorganisationen nicht stattgefunden hat. Er spricht von einem tiefen Vertrauensbruch mit dem BMZ. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Kollegin. Dr. Bärbel Kofler (SPD): Das muss uns zu denken geben; denn hier muss es darum gehen, die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft zu stärken, und nicht darum, das Gegenteil zu tun. Danke. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Die Kollegin Dr. Christiane Ratjen-Damerau hat das Wort für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kollegen und Kolleginnen! Sehr verehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem Zitat aus einer Personalratsinformation aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beginnen, auch um Ihnen, Frau Kofler, ein wenig die Sorge, die Sie geäußert haben, zu nehmen. Da heißt es: Bei der Besetzung der Abteilung ist deutliche Kritik angebracht. Völlig inakzeptabel ist für uns die Bestellung der Person Y. Es bedeutet einen Schlag ins Gesicht der qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber aus dem Bundesministerium, wenn die politische Leitung des Hauses ihnen auf diese Weise attestiert, sie für weniger qualifiziert zu halten. – Wo der Personalrat recht hat, hat er recht. Herr Raabe schmunzelt schon; er wird es wissen. Die Information stammt aus dem Jahr 2007 (Beifall bei der FDP – Zuruf von der FDP: Wer war denn da Minister? – Sibylle Pfeiffer [CDU/CSU]: Es holt einen alles ein!) – es holt einen alles ein –, aus der Zeit, als das Ministerium von der SPD geführt wurde. In der Mitteilung von 2008, gegen Ende der Dienstzeit von Frau Wieczorek-Zeul, lese ich: Der Personalrat hat Frau Ministerin in einem gemeinsamen Gespräch darauf aufmerksam gemacht, dass eine angemessene Tonlage im Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Hause unabdingbar ist, um den Mitarbeitern das Gefühl einer Wertschätzung ihrer Arbeit und ihrer Person zu vermitteln. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Können wir noch mehr davon hören? Das ist interessant!) Die Zeitung Die Welt sprach daher 2008 von „Fehlentwicklungen in der Personalpolitik“ und dem „Versuch, den politischen ‚Freundeskreis‘ unterzubringen“. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Darauf hieß es im Parlament: Wieczorek-Zeul wies in ihrer Rede die Vorwürfe des Personalrats weit von sich, etwa dass es Klientelwirtschaft gebe und Karriere besonders jene Kollegen machten, die der SPD angehörten. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Nein, so etwas gibt es bei der SPD nicht!) Doch die Belegschaft ließ sich nicht so rasch überzeugen. „Ministerium meutert gegen die ‚Rote Heidi‘“, so brachte es 2008 die Bild-Zeitung auf den Punkt. Ich erinnere auch daran, dass die CDU/CSU bereits 2000 festgestellt hat: Es ist … ein offenes Geheimnis, dass die BMZ-Belegschaft seit der Amtsübernahme von Ministerin Wieczorek-Zeul unter Führungschaos, autoritärem Leitungsstil, Frustration und Demotivierung leidet … Dem Fass den Boden schlägt aber die immer schamlosere Genossenversorgung mit lukrativen BMZ-Posten aus. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wenn wir das eher gewusst hätten!) Wenn Sascha Raabe der Leitung des Bundesministeriums Vetternwirtschaft vorwirft, (Dr. Sascha Raabe [SPD]: Ja, das mache ich!) dann kann ich nur vermuten, Herr Raabe: Sie kennen sich aus. Sie sind ein Experte. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine Mutter sagte früher immer so schön: Was ich selber denk und tu, trau ich andern Menschen zu. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Sascha Raabe [SPD]: Das ist ja lustig!) Gestatten Sie mir noch eine weitere Bemerkung. Sie sprechen immer von Vetternwirtschaft. Wenn wir schon darüber sprechen, sollten wir in Zeiten der Frauenbewegung lieber von Vettern- und Cousinenwirtschaft reden, zumal es sich um zwei Bewerberinnen handelt. (Stefan Rebmann [SPD]: Das ist das Niebelsche System! – Dr. Sascha Raabe [SPD]: Minister Niebel ist ja wohl männlich! – Ute Koczy [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber er ist doch der Minister! – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das entlastet ihn jetzt alles nicht! Sie sagen: Wir treiben es genauso schlimm wie die anderen! Das ist keine Entlastung!) Alles, was ich heute von der Opposition gehört habe, ist der Versuch, die besagte Vettern- und Cousinenwirtschaft in der eigenen Regierungszeit vergessen zu machen. Sie werfen dem Bundesministerium vor, dass drei politische Beamtenstellen politisch besetzt wurden, was zudem völlig legitim ist und der allgemeinen Staatspraxis entspricht. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Aber Sie verschweigen, dass Rot-Grün in Baden-Württemberg in allen elf Ministerien genau diese Stellen neu besetzt haben. Dass Personen ohne Verwaltungserfahrung auf höchstdotierte Posten gehievt wurden, gibt es nur im rot-grünen Baden-Württemberg. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: In Mecklenburg-Vorpommern ist die SPD auch nicht zimperlich!) Die CDU rügt in Baden-Württemberg: Diese Versorgungsmentalität ist schon sehr verwunderlich. Das Bundesministerium hat mit der Entstehung der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit die größte Reform in der Geschichte der deutschen Entwicklungspolitik vor Ablauf der Legislaturperiode durchgeführt. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es wurden Doppelstrukturen abgebaut. Aus der Fusionsrendite wird das Bundesministerium die geforderte Steuerungsfähigkeit herstellen und zugleich – das darf man nicht vergessen, auch wenn es heute selten erwähnt wurde – mindestens 300 Stellen einsparen. (Beifall bei der FDP) Das ist Bürokratieabbau und erhöht die Wirksamkeit. (Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das waren aber keine hochbezahlten Beamten!) Mittlerweile ist die positive Grundstimmung im Ministerium einer deutlichen Ernüchterung gewichen. Ein ständig wachsender Aufgabenkatalog bei gleichzeitigem Personalabbau, mangelnder Transparenz von Informationsflüssen und häufigen Entscheidungen im kleinen Kreis ohne die Einbindung des im Hause vorhandenen Sachverstandes beeinträchtigen die Motivation der Belegschaft. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das muss jetzt wieder SPD-Zeit gewesen sein!) … Hier wird die gesamte Problematik deutlich: ein abgrundtiefes Misstrauen … gegenüber den Mitarbeitern des BMZ. Dies spiegelt sich auch in einer Fülle von Personalentscheidungen wider. Das sagte der CDU/CSU-Kollege Klaus-Jürgen Hedrich laut Protokoll in einer Bundestagsdebatte in der 14. Legislaturperiode im September 2000. So weit das zehn Jahre alte Zitat. Aber eigentlich möchte ich lieber mit Ihnen über die Zukunft sprechen statt über die Vergangenheit. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Dafür haben Sie leider keine Zeit mehr, Frau Kollegin. Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP): Das kommt jetzt. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Nein, Frau Kollegin. Ihre Redezeit ist überschritten. Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP): Wir gestalten neue Politik mit Innovationen und einer modernen Entwicklungspolitik für die Menschen dieser Welt. Parteipolitische Auseinandersetzungen haben hier keinen Platz. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Kollegin! (Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das muss jetzt zu Ende gelesen werden!) Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP): Machen Sie einfach mit! Dann muss ich keine alten Zitate mehr heraussuchen und Sie von der Arbeit abhalten. Danke schön. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Barbara Hendricks hat das Wort für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dr. Barbara Hendricks (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das eigentlich Bemerkenswerte an dem Vorgang, über den wir heute debattieren, ist die Dreistigkeit, mit der Minister Niebel vorgeht. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Er scheint sich noch nicht einmal Gedanken zu machen, ob irgendjemand das bemerkt, was er schon seit mehr als zwei Jahren tut. Es geht nämlich nicht nur um die Besetzung von politischen Leitungsstellen – diese lassen in der Regel einen politischen Gleichklang mit der Leitung des Hauses erwarten –, sondern um das Durchsetzen des ganzen Ministeriums, der GIZ und des nachgeordneten Bereichs mit FDP-Mitgliedern, und zwar unabhängig von deren Fähigkeiten. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man kann Herrn Minister Niebel zu Recht für einen schlechten Minister halten. Aber es ist bemerkenswert unverfroren, was er uns hier bietet. Die nächsten Wochen werden zeigen, wie die noch übriggebliebenen potenziellen FDP-Wähler das Verhalten des Ministers vor dem Hintergrund bürgerlicher Tugenden, für die die FDP nach eigenem Bekunden steht, einordnen werden. Die Öffentlichkeit wird dann auch zu beurteilen haben, wie es um die angeblich liberalen Tugenden bestellt ist. Habe ich richtig verstanden, dass es dabei unter anderem um Leistungsbereitschaft geht? (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Ja, das haben Sie richtig verstanden!) Was soll zum Beispiel ein junger Beamter in einem Ministerium von Leistungsbereitschaft halten, wenn er trotz allen Einsatzes von Parteifreunden des Ministers, die von außen in das Ministerium eingeschleust werden, überholt wird? Wie um Himmels willen soll so Leistungsbereitschaft entstehen und wachsen? (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Am 12. Januar ließ Herr Niebel sein Ministerium verlautbaren: Laut Grundgesetz werden Mitarbeiter nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ausgewählt. Richtig, so lautet die Vorgabe des Grundgesetzes. Weiter heißt es: Das BMZ hält sich an die Vorgaben des Grundgesetzes. Die Parteizugehörigkeit wird nicht abgefragt, kann also keine Rolle spielen. Natürlich wird sie nicht abgefragt. Aber man kennt sich nun einmal, sodass sie doch eine gewisse Rolle spielen mag. Ich möchte aus gegebenem Anlass auf einen bedeutenden internationalen Völkerrechtsakt zu sprechen kommen, nämlich auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31. Oktober 2003. Wie wir alle wissen, haben wir dieses Übereinkommen bislang nicht umgesetzt, weil wir unsicher waren, wie wir mit der Frage der Bestechlichkeit von Abgeordneten umgehen sollen. Selbstkritisch füge ich hinzu, dass wir eine Implementierung dieser Konvention schon viel zu lange vor uns herschieben. Wir, das ganze Haus, sind hier gefragt und verantwortlich. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wir werden in nächster Zeit einen entsprechenden Vorschlag machen. Die Grünen haben schon einen Vorschlag vorgelegt. Ich denke, wir können uns hier verständigen. Bei allen Problemen betreffend die Umsetzung dieser Konvention ist ein wesentlicher Punkt des Übereinkommens niemals strittig gewesen, zumal dies in vollständigem Einklang mit dem Grundgesetz steht. Die Konvention fordert in Art. 7 von den Vertragsstaaten unter anderem, „für die Anwerbung, Einstellung, Beschäftigung, Beförderung und das Ausscheiden von Beamten und gegebenenfalls anderen nicht gewählten Amtsträgern Regelungen zu beschließen, beizubehalten und in der Wirkung zu verstärken, die … auf den Grundsätzen der Effizienz und Transparenz sowie auf objektiven Kriterien wie Leistung, Gerechtigkeit und Eignung beruhen …“. Eine ähnliche Formulierung lässt sich auch im Grundgesetz finden, wenn auch nicht so ausführlich, und ist auf jeden Fall völlig unproblematisch. Diese von mir zitierte zentrale Forderung wird aber nicht von diesem deutschen Bundesminister erfüllt. Ausgerechnet sein Ministerium ist zu alledem für die Entsendung deutscher Fachkräfte in Entwicklungsländer zuständig, die den dortigen Behörden bei der Umsetzung der Konvention in das jeweilige nationale Recht helfen sollen. Was sollen diese Länder von uns denken? Wie soll man auf diese Weise glaubwürdig in der Entwicklungsarbeit sein? Wie soll man denn noch Good Governance und Korruptionsbekämpfung von den Partnerländern einfordern? Wir sagen unseren Partnern in Afrika und anderswo, sie müssten damit aufhören, wichtige Posten nach Ethnien- oder Stammeszugehörigkeit zu besetzen; denn das mindert die Expertise und öffnet Klientel- und Gefälligkeitspolitik, Tür und Tor. Vetternwirtschaft, Günstlingswirtschaft, Klüngelei – nennen Sie es, wie Sie wollen –: Im Ergebnis ist das, was Herr Minister Niebel hier veranstaltet, nichts anderes als Nepotismus. Es ist unsere Verantwortung gerade als Entwicklungspolitikerinnen und -politiker der Opposition, ein solches Verhalten öffentlich zu kritisieren; denn Herr Niebel hat seit seinem Amtsantritt nichts anderes geleistet, als Anschauungsunterricht in Sachen Nepotismus zu geben. Wenn wir so etwas schon bei uns in einer gefestigten Demokratie, einem sicheren Rechtsstaat durchgehen lassen, müssen wir in Zukunft auf internationaler Bühne zum Thema „gute Regierungsführung“ allesamt schweigen. Aber das Thema „gute Regierungsführung“ hat in dieser Koalition sowieso kein echtes Zuhause. Das wissen wir bedauerlicherweise schon seit etwa zwei Jahren. Auch Bundeskanzlerin Merkel ist dabei nicht ganz unbeteiligt. Alle Stellen ab A 16 werden vom ganzen Kabinett beschlossen. Es ist nicht Herr Niebel allein, sondern es ist das ganze Kabinett, das diese Stellen beschließt. Es könnte auch der FDP-Vorsitzende, Bundeswirtschaftsminister und Vizekanzler – man muss diese Aufzählung schon so machen, damit man glaubt, dass es so ist –, also Herr Rösler, den Herrn Niebel zurückziehen; denn die Frau Bundeskanzlerin wird ihn nicht entlassen. (Helmut Heiderich [CDU/CSU]: Glauben Sie denn wirklich, was Sie da vortragen?) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Kollegin. Dr. Barbara Hendricks (SPD): Ich komme sofort zum Schluss. – Diese Koalition, die für sich in Anspruch nimmt, eine bürgerliche Koalition zu sein, lässt den bürgerlichen Anstand bedauerlicherweise vermissen. (Zuruf von der FDP: Ein ganz peinlicher Vortrag ist das!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Kollegin. Dr. Barbara Hendricks (SPD): Deswegen werden sich die Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande wohl darauf einstellen müssen, – Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Kollegin. Dr. Barbara Hendricks (SPD): – dass auch an dieser Stelle ein unzulänglicher Amtsinhaber einfach sitzen bleibt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Jürgen Klimke hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Jürgen Klimke (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Personalpolitik des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – darum geht es, aber nicht um eine Skandalgeschichte, wie die Opposition zu behaupten versucht. Sie versucht, mit aller Gewalt einen Skandal zu konstruieren. Erstens. Personalpolitik in einem Ministerium ist zuallererst Angelegenheit des Ministers. Das war schon immer so. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Zweitens. Wir haben mehrfach festgestellt, auch durch die hervorragenden Antworten von Frau Kopp: (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Guter Scherz!) Niemand wurde an rechtsstaatlichen Verfahren vorbei eingestellt, wie hier behauptet wird. Es gab keine Vetternwirtschaft, es gab kein bewusstes Herauspicken von Bewerbern. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: „Cousinenwirtschaft“, haben wir ja jetzt gehört!) Drittens. Es geht auch nicht um Führungskräfte allein, sondern es geht um die generelle Frage, wie in einem Ministerium Mitarbeiter eingestellt werden. Es wird nicht überall zuallererst nach dem Parteibuch gefragt, sondern es gibt andere Kriterien, die ausschlaggebend sind, zum Beispiel die Qualifikation. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Schön wäre es!) Es ist hier deutlich gemacht worden, dass das ein weiterer Punkt ist. Viertens. Allermeistens sind die Führungspositionen im Ministerium nicht von Leuten mit einem entsprechenden Parteibuch besetzt. Die neun Unterabteilungsleiter zum Beispiel sind aus dem Ministerium selbst heraus gekommen. Sie sind langjährige Mitarbeiter des Hauses. Die meisten Referatsleiter haben kein Parteibuch. Hier werden einfach Behauptungen aufgestellt. Ich halte das für völlig unangemessen. Es ist Zeitverschwendung, was wir hier machen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Wir sollten viel lieber über die wirklich wichtigen Dinge sprechen, die auch die Menschen draußen interessieren, zum Beispiel Menschenrechtskonzepte im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, Vorfeldreformen, die neue Servicestelle, das Evaluierungsinstitut oder die Frage, wie wir Armen und Benachteiligten helfen und ihnen Hilfe zur Selbsthilfe geben können. Das sind doch die wichtigen Fragen. Kooperation mit der Wirtschaft und Entwicklungszusammenarbeit, meinetwegen auch die Fragen im Zusammenhang mit dem Yasuní-Nationalpark in Lateinamerika sollten wir diskutieren. (Beifall der Abg. Dr. Max Lehmer [CDU/ CSU] und Ute Koczy [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das sind kontroverse Themen, über die wir uns unterhalten können. Das bringt uns voran, aber die jetzige Diskussion hält uns doch nur auf. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Sie ist purer Populismus und langweilt die Zuhörer, ganz abgesehen davon, dass der falsche Eindruck entsteht, es gehe nur um Posten und nicht um Inhalte. Auch in der Vergangenheit gab es schon Personaldiskussionen. Ich erinnere an die heute zur Schau gestellte selbstlose Personalpolitik der Vorgängerministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul. Sie hat das Ministerium so gestaltet, wie es Minister Niebel vorgefunden hat. Man nennt Frau Wieczorek-Zeul nicht umsonst respektvoll „die rote Heidi“. Das liegt sicherlich an ihren roten Haaren, aber auch an ihrer linken Position in der Sozialdemokratie. Es ließe sich noch ein anderer Grund hinzufügen: Sie hat es verstanden, das Ministerium nach ihrem Willen sowohl inhaltlich als auch personell umzugestalten, aber eben auch farblich. Der berühmte Spruch an der Tür von Herrn Stather „In diesem Ministerium wird SPD gewählt“ ist schon erwähnt worden. (Ute Koczy [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein bisschen Selbstironie darf es schon sein!) Ich glaube nicht, dass Herr Beerfeltz – bezogen auf die FDP – so ein Schild an seiner Tür hat. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Das derzeitige Geschrei ist doch nur deswegen so groß, weil einige verdiente Sozialdemokraten ihre Vormachtstellung im Ministerium gefährdet sehen. Die Opposition muss sich nachsagen lassen, dass ihre Vorwürfe populistisch sind. Die Opposition wähnt sich nämlich schon wieder in der Regierung und glaubt, sie müsse sozusagen ihre Pfründe sichern. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Wir haben eine Kontrollfunktion!) Aus Sicht der SPD ist für die FDP nicht recht, was für sie selbst billig ist. Das, meine Damen und Herren, darf nicht sein. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Ute Koczy [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deswegen ist es erlaubt?) Lassen Sie uns noch über vernünftige Punkte reden. Wir können feststellen: Das Ministerium hat eine besondere Bedeutung – es bekommt 182 neue Stellen. (Dr. Sascha Raabe [SPD]: Ganz viele Leitungsstellen!) Damit macht die Bundesregierung deutlich, welchen Stellenwert Entwicklungspolitik insgesamt hat. Die angestoßenen Reformen bewegen sich in die richtige Richtung – sie haben daher unsere Unterstützung –, ob es die Schaffung der GIZ ist oder ob es die anderen wichtigen Maßnahmen sind, die ich eben angesprochen habe. Daraus resultiert natürlich der Personalaufwuchs des Ministeriums. Lassen Sie mich noch einen anderen Punkt ansprechen. Frischer Wind von außen ist manchmal gar nicht so schlecht. Das kann man aus jedem Unternehmen hören. Manchmal kann jemand, der aus einem anderen Bereich kommt – ob aus der Wirtschaft oder aus dem Bürgermeisteramt einer kleinen Kommune – viel sinnvoller Entwicklungspolitik machen, sich viel sinnvoller für neue Fragen einsetzen als jemand, der an seine Aufgaben sehr vorstrukturiert und ohne Konzept dafür, wie man etwas Neues auf den Weg bringt, herangeht. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege. Jürgen Klimke (CDU/CSU): Wenn Sie dem Minister vorwerfen, ehrgeizige Ziele zu verfolgen, dann kann ich nur sagen: Ehrgeizige Ziele kann man nur mit gutem Personal verfolgen und nicht mit Parteisoldaten; das geht nicht. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Ende. Jürgen Klimke (CDU/CSU): Ja. – Der Minister will Verkrustungen aufbrechen. Er macht es richtig; er macht es zu Recht. Ich glaube, wir sollten ihn bei seiner Botschaft, bei seinen Inhalten, bei seinem Vorgehen unterstützen; denn das hilft der Entwicklungszusammenarbeit, das hilft den Menschen auf der Welt, – Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege Klimke. Jürgen Klimke (CDU/CSU): – nicht diese komischen Diskussionen hier. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Das Wort hat der Bundesminister Dirk Niebel. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dirk Niebel, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich nicht mit Presseberichterstattungen über meine Amtsvorgängerin oder das, was die grün-rote Regierung in Baden-Württemberg macht, aufhalten. Ich möchte aber deutlich machen, dass ich die Diskussion hier schon für reichlich scheinheilig halte. Das muss man zur Kenntnis nehmen. Ich halte sie nicht wegen der Vorgeschichte der anderen für scheinheilig – das selbstverständlich auch –, sondern allein schon deshalb, weil hier viele Dinge verkürzt dargestellt werden, weil hier mit den Lebensläufen von Menschen ein schändliches Spiel getrieben wird (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Sascha Raabe [SPD]: Beim Bewerbungsverfahren zum Schein eingeladen werden!) und weil nicht allumfassend berichtet wird. Zu der von Ihnen beschriebenen angeblich massiven Kritik des Personalrats: Erstens. Der Personalrat befindet sich im Wahlkampf. (Dr. Sascha Raabe [SPD]: Da kennen Sie sich aus: mit Wahlkampf!) Ich habe ein hohes Maß an Verständnis dafür, dass man dann etwas prononcierter vorgeht. Zweitens. Sie könnten, wie es Gudrun Kopp vorhin gemacht hat und was ich gern wiederholen möchte, weil noch nicht alle da waren, durchaus die ganze Wahrheit sagen. Der Personalrat schreibt in seiner Info nämlich auch – ich zitiere –: Der Personalrat gratuliert der Leitung zur Durchsetzung seit Langem berechtigter Stellenforderungen. Wir bedanken uns ausdrücklich für das in diesem Zusammenhang gezeigte Engagement. Keine Leitung der Vergangenheit hat sich derart für Stellenzuwächse eingesetzt und dazu mit solchem Erfolg … (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Bevor Sie diese Äußerung aber dazu benutzen, zu argumentieren, ich blähte die deutsche Entwicklungszusammenarbeit auf, möchte ich der Wahrheit hier einmal Genüge tun: Ich setze den Koalitionsvertrag um. Im Koalitionsvertrag werden mehrere Aufgaben beschrieben, was Sie auf dreieinhalb Seiten nachlesen können. Wir befinden uns in der Umsetzung, exakt so, wie es vorgesehen ist. Wir – diejenigen, die vom Volk durch eine Wahl dazu legitimiert worden sind – gewinnen die politische Steuerung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zurück. Das wurde durch die größte Strukturreform der Entwicklungspolitik in den vergangenen 50 Jahren ermöglicht, eine Strukturreform, an der drei Vorgängerregierungen kläglich gescheitert sind. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Sascha Raabe [SPD]: Und Sie haben sich gar nicht getraut! Feigling!) Um den Aufblähungsvorwurf noch einmal deutlich zu beleuchten: Diese Reform führt dazu, dass im Haushalt des Bundes ungefähr 700 Stellen entfallen sind. Trotz der Einrichtung eines dringend benötigten Evaluierungsinstituts mit 38 Stellen, trotz einer zwingend notwendigen weiteren Strukturreform und der Einrichtung der Engagement Global gGmbH, der Servicestelle für zivilgesellschaftliches und kommunalpolitisches Engagement, mit 145 Stellen und trotz der Überführung von bis zu 212 Stellen in das BMZ in diesem und im kommenden Jahr haben wir immer noch den Haushalt des Bundes um 300 Stellen netto entlastet. Das ist eine der größten Entbürokratisierungsmaßnahmen, die es jemals in Deutschland gegeben hat. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Ich verstehe es nicht, auch wenn ich als Oppositionspolitiker selbst meine Erfahrungen gesammelt habe, dass Sie nicht bereit sind zu würdigen, dass das eine Maßnahme ist, mit der das Steuergeld der Bürgerinnen und Bürger effizienter eingesetzt werden kann und die eine bessere Wirkung der Zusammenarbeit in der Entwicklungskooperation überhaupt erst möglich macht. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Ute Koczy [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht um die Besetzung der Stellen! Thema verfehlt! – Dr. Sascha Raabe [SPD]: Vetternwirtschaft!) Wir werden mit den uns in diesem Jahr übrigens vom Haushaltsausschuss und dem Deutschen Bundestag zugesprochenen 182 Stellen wie folgt vorgehen: 65 Stellen, die früher mit GIZ-Beratern besetzt gewesen sind und die uns der Haushaltsausschuss und das Parlament schon im Vorgriff auf diese 182 Stellen im vergangenen Jahr zugebilligt haben, werden in den Personalbestand des BMZ übergehen. 46 Stellen werden, wie es der Koalitionsvertrag fordert, die Außenstruktur der deutschen Entwicklungspolitik stärken, indem sie nach dem gleichen Verfahren und dem gleichen Vorbild der heute an den Botschaften tätigen WZ-Referenten in das Auswärtige Amt überführt und mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMZ besetzt werden, die im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt ausgewählt werden. Das führt dazu, dass wir in jedem unserer Partnerländer und in allen Pilotländern für die neue Ablauf- und Aufbaustruktur vor Ort mit entsprechenden Fachkräften des BMZ vertreten sind. Dies erhöht die Effizienz, und das erhöht auch die „Sichtbarkeit“ Deutschlands. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Die verbliebenen 71 Stellen sind für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die größte Chance in der Geschichte des Ministeriums, aufzusteigen oder sich in ihrer Funktion zu verändern. Noch nie gab es eine größere Möglichkeit, eine neue oder eine höherwertige berufliche Aufgabe im gleichen Haus zu bekommen. Deswegen haben wir hier nicht nur die Möglichkeit der Neubesetzung, sondern auch der Veränderung im Haus. Was die politischen Beamten anbetrifft, so lassen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, doch einmal die Kirche im Dorf. Ich will ja nicht über Herrn Müntefering oder das BMAS in Zeiten, als er noch Parteivorsitzender gewesen ist, reden. Aber es ist doch vollkommen klar, dass politische Beamte deshalb politische Beamte sind, weil zu Eignung, Befähigung und Leistung die politische Nähe zur Regierung hinzukommt. Das war zu jeder Regierungszeit so, auch bei Ihnen. (Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Reden Sie lieber über Ihr Ministerium! – Dr. Sascha Raabe [SPD]: Reden Sie über sich!) Dadurch, dass wir diese 182 Stellen nicht – was Ihnen noch weniger gefallen hätte – an der Leitungsebene aufhängen und den Leitungsapparat aufblähen, haben wir nach der Geschäftsordnung der Bundesregierung eine Struktur für das Haus gewählt, die auch andere Bundesministerien haben: Wir richten eine Abteilung „Planung und Kommunikation“ ein und bringen die Leitungsreferate außer dem Ministerbüro – das behalte ich mir auch weiterhin vor – in die Linie zurück. Dies ist eine langjährige Forderung des Personalrats. (Dr. Sascha Raabe [SPD]: Der Fisch stinkt vom Kopf!) Wir haben mit den Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern Kompetenz in allen Bereichen unseres Tätigkeitsfeldes. Einer hat die Verwaltungserfahrung aus anderen Ministerien, einer ist in der Zivilgesellschaft hoch kompetent tätig gewesen, einer hat die parlamentarische Erfahrung in der Kooperation mit dem Deutschen Bundestag, einer kommt aus dem Haus und hat die interne Erfahrung über viele Jahre Entwicklungszusammenarbeit. (Dr. Sascha Raabe [SPD]: Und alle haben ein FDP-Parteibuch! Das ist die Klammer!) Jetzt kommt der nächste Partner aus der Wirtschaft hinzu: eine hoch kompetente Abteilungsleiterin bei einem der bedeutendsten Beratungsunternehmen und dort zuständig für die Entwicklungszusammenarbeit. Dass Sie solchen Leuten, (Dr. Sascha Raabe [SPD]: Zufällig alle mit Parteibuch!) die keine Personen des öffentlichen Lebens sind, in der Öffentlichkeit Inkompetenz, Unfähigkeit und Postenschacherei vorwerfen, ist schändlich. Dafür sollten Sie sich allemal schämen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Dr. Sascha Raabe [SPD]: Weil sie alle zufällig ein FDP-Parteibuch haben! Vetternwirtschaft! – Weitere Zurufe von der SPD) – Sie werden das jetzt schon ertragen müssen. Wenn Sie Antworten auf Ihre Fragen einfordern, müssen Sie auch einmal kurzzeitig still sein, damit die zur Verfügung stehenden zwei Minuten reichen, um Ihr Bedürfnis nach Antworten zu befriedigen. (Iris Gleicke [SPD]: Sie haben neun Minuten gehabt, mehr als alle anderen! Jetzt ist gut!) Wir haben in einem transparenten Besetzungsverfahren mit einer Personalberatung, derer sich auch die grün-rote Regierung in Baden-Württemberg bedient, eine Bewerberin für unsere neue Servicestelle für das zivilgesellschaftliche und kommunalpolitische Engagement ausgesucht, der ich zu keinem Zeitpunkt vor Abschluss des Verfahrens irgendetwas zugesagt habe oder habe zusagen lassen. (Dr. Sascha Raabe [SPD]: Sie wusste es schon im Oktober!) Nur, damit das einmal deutlich zu Protokoll kommt. Ich habe zum Schluss unter den letzten drei Bewerberinnen und Bewerbern die Endauswahl getroffen. Ja, und ich habe öffentlich gesagt: Ich kannte sie. Sie war die geeignetste. Ich wusste, dass ich mit ihr arbeiten kann. Deswegen habe ich so entschieden. Ich sehe darin nichts Ehrenrühriges. Im Gegensatz zu Hessen vielleicht – ich kann das nicht beurteilen, Herr Raabe – (Dr. Sascha Raabe [SPD]: Ist auch nicht viel besser als Sie!) sind Oberbürgermeisterinnen in Baden-Württemberg in höchstem Maße kompetent. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Oberbürgermeisterinnen in Baden-Württemberg haben nicht nur Verwaltungserfahrung. Oberbürgermeisterinnen in Baden-Württemberg arbeiten eng mit der Zivilgesellschaft zusammen. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Wie der Herr Schuster!) Und Oberbürgermeisterinnen in Baden-Württemberg sind in der Lage, kommunales Engagement für die Entwicklungspolitik nutzbar zu machen. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: CDU-Filz!) Wir arbeiten bisher mit 500 Gemeinden und Kommunen in Deutschland zusammen. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Stuttgart lässt grüßen! CDU-Filz hoch zehn!) Das klingt bemerkenswert viel. Aber es gibt 12 000 Gemeinden in Deutschland. 11 500 Gemeinden in Deutschland arbeiten noch nicht mit dem BMZ zusammen. Ich ahne, dass viele von denen auch Partnerschaften mit Entwicklungs- und Schwellenländern haben. Dieses Potenzial wollen wir uns erschließen. Selbst wenn der eine oder andere von den hierfür infrage kommenden Personen das Parteibuch der FDP hat, (Ute Koczy [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ist der eine und der andere!) ist dennoch festzuhalten, dass ich Kolleginnen und Kollegen quer durch alle Parteien – von vielen weiß ich ja, dass sie Mitglieder in einer Ihrer Parteien sind – befördert habe. Alle haben übrigens auch Begehrlichkeiten bei solchen Entscheidungen, um der Wahrheit einmal Genüge zu tun. Eines sage ich Ihnen jedoch ganz deutlich: Nur weil jemand liberal ist, ist er noch lange nicht geisteskrank (Ute Koczy [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben Sie gesagt!) und muss von öffentlichen Ämtern ferngehalten werden. Es geht nach Eignung, Befähigung und Leistung. Somit werden wir auch weitere Stellen nach dem Verfahren besetzen, das sich seit über zehn Jahren im BMZ bewährt hat. Das Verfahren haben wir übernommen. Die Politik haben wir verändert, und das ist auch gut so. (Anhaltender Beifall bei der FDP – Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Sascha Raabe [SPD]: Vetternwirtschaft!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Für die SPD-Fraktion hat jetzt Lothar Binding das Wort. (Beifall bei der SPD) Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal ist ja auffällige Lautstärke auch ein Indikator für die Ernsthaftigkeit des Arguments. Kollege Niebel hat von Scheinheiligkeit gesprochen; auf den Begriff der Scheinheiligkeit würde ich gerne nachher noch zurückkommen. Er hat auch von der größten Reform aller Zeiten gesprochen, an der seine Vorgänger gescheitert wären. Die Antwort ist: Diese kleine Reform, die jetzt umgesetzt wurde, hat zuvor überhaupt niemand probiert. Die ganz große Reform aber, die tatsächlich noch aussteht, zu machen, ist nicht gelungen. An diese hat sich nämlich auch ein Herr Niebel nicht herangewagt. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ich glaube, das sollte man zur korrekten Geschichtsbetrachtung noch hinzufügen. Ich habe übrigens nicht verstanden, wie Frau Pfeiffer ihren Brief an die Kanzlerin und den Redebeitrag, den sie heute gehalten hat, intellektuell in Übereinstimmung bringen kann. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Abg. Heike Hänsel [DIE LINKE] – Zuruf der Abg. Sibylle Pfeiffer [CDU/CSU]) – Sie nicken? Ich frage doch nur. (Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darum hat sie sich ja nicht selbst zitiert!) Ich möchte allen Vorrednern, die wie die Kollegen Daub, Kopp, Ruck, Ratjen-Damerau und selbst Minister Niebel von der Vergangenheit gesprochen haben, mit einem Sprichwort aus Tansania antworten, das Minister Niebel selbst schon gebraucht hat. Es lautet: Es ist nicht notwendig, die Laterne eines anderen auszublasen, damit die eigene heller strahle. – Genau. Insofern kritisiert auch Minister Niebel all Sie, die mit Blick auf die Vergangenheit versuchen, ihn heute besser dastehen zu lassen. Vielleicht noch ein Wort zu den Wespen: Diese Assoziation stammt nicht von mir. Es ist aber festzuhalten, dass die Wespen in der Natur eine Hygienepolizei sind, die sich im Regelfall um Fallobst und totes Kleingetier kümmern. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD) – Ja, man muss sich das erst einmal klarmachen. Heute geht es aber nicht darum, sondern uns geht es um Steuergelder. Es geht darum, dass durch Günstlingswirtschaft, Stellenhebungen, Bewerbungen light für Bewerber mit zweifelhaften Qualifikationen, Verdopplung von Strukturen und die Schaffung von Stellen mit lebenslanger Versorgung Steuergelder nicht korrekt verwendet werden. Es ist unsere Aufgabe, uns darum zu kümmern. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte einmal eine mathematische Plausibilitätsüberlegung anstellen – nach mir kommt ja noch ein Mathematiker –: Angenommen, es gibt zehn Stellenausschreibungen. Wir haben heute gehört, das sei ganz normal. Ich würde ja eher sagen, das ist ganz regulär, aber was im BMZ normal ist, muss ja nicht unbedingt – – (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD) Nehmen wir einmal an, auf jede dieser zehn Stellenausschreibungen hätten sich zwar nicht 130, aber 100 Menschen beworben. Also gäbe es insgesamt 1 000 Bewerber. Die Frage ist nun: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass neun der erfolgreichen Bewerber Mitglied der FDP sind? (Heiterkeit und Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das muss man sich einmal überlegen. Ich will es an einem weiteren Beispiel konkretisieren. Es gibt heute – durch Aufblähung – fünf Abteilungsleiter. Vier davon sind Mitglied der FDP. Auch dieser Anteil hält meiner Plausibilitätsrechnung nicht stand. Noch einmal der Blick zurück als Reaktion auf das, was gesagt wurde: Früher gab es drei Abteilungsleiter. Davon war einer in der SPD. Dieses kommt gemäß meiner Plausibilitätsüberlegung der Realität sehr viel näher. Die Kritik des Personalrats an der Kampa – Kampa bedeutet: Wahlkampfkampagnentruppe für eine Partei – wurde hier nicht verstanden. Das wiederum verstehe ich nicht. Es ist ganz interessant, dass in der Vergangenheit Kollege Niebel als Arbeitsvermittler im Arbeitsamt Heidelberg in seinem Büro eine FDP-Wahlkampfzentrale eingerichtet hat. Dirk, ich frage dich, ob du es tatsächlich so weit getrieben hast, dass du Weisungen des Landesarbeitsamtschefs – wenn ich mich richtig erinnere, hieß er Schade – erhalten musstest, um dieses FDP-Wahlkampfbüro in deinem Dienstbüro des Arbeitsamtes wieder aufzulösen. Das wirft ein bezeichnendes Licht auf den Umgang mit Steuergeldern. Wir sollten diesbezüglich sehr vorsichtig agieren. (Beifall bei der SPD) Was heute passiert, ist nichts weiter als die natürliche Fortsetzung des Denkens, das schon lange vorherrscht. Dies hätte jeder, der Dirk Niebel kennt – dies soll kein Vorwurf sein –, wissen können. Ich frage mich aber etwas ganz anderes: Was muss in einem Kabinett los sein, das ein solches Handeln möglich macht? (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie kann es sein, dass ein Kabinett so etwas zulässt? Geht es dort zu nach dem Motto „Du tust mir nichts, und ich tue dir nichts; wenn du den einen mit auf Reisen nimmst, dann sage ich nichts, und umgekehrt“? Ist es so, dass im Kabinett jeder jeden deckt? Ich will noch etwas Positives erwähnen. Niebel sagt: Aber ich kämpfe gern dafür, dass unser Deutschland eine Insel des Wohlstands, der Gerechtigkeit und der Freiheit auf dieser Erde bleibt. Bravo! Er sagt weiter: Das geht vielleicht ohne SPD, ohne Grüne, ohne CDU und CSU, aber niemals ohne FDP. Das leuchtet mir wieder ein; das stimmt hundertprozentig. Wenn es nämlich in dem Ministerium nur noch FDP-Mitglieder gibt, dann sind alle anderen verzichtbar, übrigens auch alle Nichtparteimitglieder. Das erklärt ganz gut, wie Niebel denkt und auch agiert. (Helmut Heiderich [CDU/CSU]: Helau!) Die Probleme der Gegenwart können mit den bewährten Prinzipien der Freiheit gelöst werden, wenn man ihre Grundsätze auf die Herausforderungen der Tagespolitik anwendet. Auch und gerade die Entwicklungspolitik bietet Liberalen die Möglichkeit, an allen Zukunftsthemen zu arbeiten, die uns heute bewegen. Jetzt fragt man sich natürlich, ob das nicht schon auf den Weg gebracht wurde und ob die FDP nach und nach alle Aufgaben im Kabinett übernimmt. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege. Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): In diesem Sinne kann ich nur sagen: So kommt die spätrömische Dekadenz und Günstlingswirtschaft im Kabinett an. Das halte ich nicht unbedingt für ein gutes Omen; denn das sind die Vorzeichen des Untergangs. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nur des Kabinetts, nicht der Welt!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Als Letzter hat der Kollege Johannes Selle für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Johannes Selle (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung macht eine gute und anerkannte Arbeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Die größte Reform seit Bestehen des Ministeriums – die Vorfeldreform und die Schaffung der GIZ – war entgegen allen Unkenrufen erfolgreich. Die taz hat noch am Ende der letzten Legislaturperiode das Scheitern der Reform unter damaliger Führung der SPD beklagt. (Dr. Sascha Raabe [SPD]: Jetzt wird schon die taz zitiert!) – Ja, das scheint bei Ihnen besonders glaubwürdig zu sein. (Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mit wem haben die denn koaliert?) Der Bundestag hat den veränderten Stellenplan beschlossen. Der Vorwurf, dass hier illegal Stellen geschaffen werden, kann überhaupt nicht aufrechterhalten werden. Bei der Besetzung dieser Stellen wird eine überdurchschnittliche Anzahl von Posteninhabern mit FDP-Zugehörigkeit ausgemacht. Dafür kann man Erklärungen suchen, und danach kann man Fragen stellen. Dieses gute Recht haben Sie, und Sie nehmen es mit einer ausufernden Kleinlichkeit in Anspruch. Dabei sind die Schlagzeilen überhaupt nicht neu: Im Entwicklungshilfeministerium droht ein offener Aufstand. – So schrieb die Frankfurter Allgemeine Zeitung im Jahr 2000. Bei Ihren Beiträgen lassen Sie auch das geringste bisschen Selbstkritik vermissen. Aus der Union hat es einen, wohlgemerkt, internen Brief gegeben, der die Sorge zum Ausdruck brachte, dass Schaden für die Arbeit des Ministeriums und der Koalition entstehen könne. So viel Vorsicht innerhalb der Koalition halte ich nicht für verwerflich. In einem FDP-geführten Ministerium ist es kein Nachteil in der Biografie, wenn man irgendwann eine FDP-Funktion innehatte. Das darf niemanden wundern, (Lachen bei Abgeordneten der SPD) und das dürfte potenzielle Bewerber aus liberalen Kreisen auch nicht entmutigen. (Dr. Sascha Raabe [SPD]: FDP-Parteibuch ersetzt den Hochschulabschluss!) Es muss festgestellt werden, dass das ordnungsgemäße Bewerbungsverfahren von der Opposition nicht bestritten wird; (Dr. Sascha Raabe [SPD]: Natürlich!) denn dann würden Sie mit dem Widerstand eines Dienstleistungsunternehmens rechnen müssen. Dem gehen Sie aus dem Wege. Ein solch mehrstufiges Verfahren zu bestehen, gilt als Bestätigung der Qualität eines Bewerbers. Die Opposition wagt sich aber, mit dem Brustton der Überzeugung die Qualität der Bewerber einzuschätzen, und zwar, wie heute im Ausschuss deutlich wurde, ohne die Bewerber gesprochen zu haben und ohne Kenntnis der Bewerbungsunterlagen. (Dr. Sascha Raabe [SPD]: Die Staatssekretärin kannte die Bewerber offensichtlich auch nicht!) Frau Kollegin Koczy hat im Ausschuss, ebenso wie Kollege Raabe hier in der Fragestunde und in der Aktuellen Stunde, gesagt, diese Personalpolitik würde über das normale Maß hinausgehen. (Sibylle Pfeiffer [CDU/CSU]: Was ist normal? – Dr. Sascha Raabe [SPD]: Vetternwirtschaft!) Als ob es ein normales Maß für vermutete Korruption gäbe! Sie vermitteln ein schreckliches Bild des Parlaments und des politischen Betriebes. Das darf nicht das letzte Wort sein. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Sascha Raabe [SPD]: Oh, Herr Selle sagt, wir werfen dem Minister Korruption vor!) Wir vertrauen dem verantwortlichen rechtsstaatlichen Handeln des Bundesministers und räumen ihm die notwendige Freiheit der Gestaltung der Verwaltung ein; dazu gehören auch loyale Mitarbeiter. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Damit ist die Aktuelle Stunde beendet. Wir sind am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Die nächte Sitzung berufe ich für morgen, Donnerstag, den 26. Januar 2012, 9 Uhr, ein. Genießen Sie die gewonnenen Einsichten und den heutigen Abend! Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 17.02 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bär, Dorothee CDU/CSU 25.01.2012 Bahr (Münster), Daniel FDP 25.01.2012 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.01.2012* Bellmann, Veronika CDU/CSU 25.01.2012 Birkwald, Matthias W. DIE LINKE 25.01.2012 Daðdelen, Sevim DIE LINKE 25.01.2012 Dittrich, Heidrun DIE LINKE 25.01.2012 Dreibus, Werner DIE LINKE 25.01.2012 Ernst, Klaus DIE LINKE 25.01.2012 Fischer (Göttingen), Hartwig CDU/CSU 25.01.2012 Friedhoff, Paul K. FDP 25.01.2012 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 25.01.2012 Dr. Hein, Rosemarie DIE LINKE 25.01.2012 Hübinger, Anette CDU/CSU 25.01.2012* Kipping, Katja DIE LINKE 25.01.2012 Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 25.01.2012 Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.01.2012 Dr. von der Leyen, Ursula CDU/CSU 25.01.2012 Lühmann, Kirsten SPD 25.01.2012 Luksic, Oliver FDP 25.01.2012 Nahles, Andrea SPD 25.01.2012 Neškovi?, Wolfgang DIE LINKE 25.01.2012 Poland, Christoph CDU/CSU 25.01.2012 Poß, Joachim SPD 25.01.2012 Rupprecht (Tuchen-bach), Marlene SPD 25.01.2012* Werner, Katrin DIE LINKE 25.01.2012* * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Technisch bedingter Neuabdruck der zu Protokoll gegebenen Rede zur Beratung des Antrags: Umfassende Initiative zur Digitalisierung des Filmerbes starten (152. Sitzung, Tagesordnungspunkt 20) Dorothee Bär (CDU/CSU): Vor fast vier Jahren durfte ich an gleicher Stelle zum gleichen Thema sprechen. Es ging um den fraktionsübergreifenden Antrag „Das deutsche Filmerbe sichern“ (Drucksache 16/8504). Seither hat sich vieles getan. Schade, dass wir trotzdem nicht mehr über einen gemeinsamen Antrag diskutieren und gemeinsam für die Digitalisierung des Filmerbes kämpfen. Die Regierungskoalition und die Bundesregierung waren nicht untätig: So hat Deutschland als erstes EU-Mitgliedsland mit www.filmportal.de ein Filmportal eingerichtet, das eine frei zugängliche und vollständige Filmografie umfasst. Sie wird vom Deutschen Filminstitut e. V. in Frankfurt am Main gepflegt und ständig ergänzt. Die Novellierung des Bundesarchivgesetzes schreitet weiter voran, die notwendige Ressortabstimmung ist in Vorbereitung. Der Kinemathekverbund – Bundesarchiv-Filmarchiv, Stiftung Deutsche Kinemathek und Deutsches Filminstitut – arbeitet daran, die Filmbestände der einzelnen Archive in einem „Bestandsverzeichnis deutscher Filme“ zusammenzuführen. Sobald die Rechtefrage diesbezüglich geklärt ist, geht auch dieses Projekt voran. Das sind nur drei Beispiele dafür, dass die Digitalisierung unseres Filmerbes voranschreitet. Wie wichtig Bilder für uns sind, wie wichtig es ist, die Filme, die uns heute wichtig sind, für unsere Kinder und Kindeskinder so aufzubewahren, dass sie auch in vielen Jahren noch anzuschauen sind, darüber herrscht sicherlich auch weiterhin Einigkeit in unserem Haus über Fraktionengrenzen hinweg. Bei unserem Fachgespräch Anfang November im Ausschuss wurde angeregt, bei der Digitalisierung des Filmerbes – zunächst – eine Auswahl zu treffen. Dabei sind folgende Kriterien entscheidend: Es ist nicht unbedingt sinnvoll, beispielsweise bei alten Filmen zunächst die bekanntesten zu digitalisieren, die vielleicht ohnehin bereits auf DVD erschienen sind. Als Nächstes stellt sich die Frage des Speichermediums. Auch hier muss die Frage geklärt werden, welche Medien eine möglichst langfristige Speicherung sicherstellen. Leider reden wir hier von erheblichen Kosten. Alte Filme müssen zunächst restauriert werden, bevor sie archiviert werden können. Dabei entstehen pro Film Kosten von circa 750 000 Euro. Eine kinotaugliche Digitalisierung eines analogen, abendfüllenden Filmes kostet 20 000 Euro. Wie bei vielen Themen ist auch hier entscheidend, die Öffentlichkeit für das Thema zunächst einmal zu sensibilisieren. Eine breite Unterstützung ermöglicht uns auch, für Verständnis wegen der Kosten zu werben. Ich hoffe deshalb sehr, dass wir uns weiterhin gemeinsam für die Digitalisierung des Filmerbes starkmachen. Wir sind auf einem guten Weg, sodass nicht wahr wird, was ich bei meiner letzten Rede zum Filmerbe sagte. Damals schloss ich meine Rede mit der Feststellung, dass potenziell zwei Drittel aller Filme auf lange Sicht verlorengehen würden, wenn sie nicht rechtzeitig digitalisiert würden. Auch heute wäre unsere Debattenzeit sicherlich nicht ausreichend, wenn wir uns darauf verständigen müssten, welches Drittel den Sprung in die digitale Welt schafft. Deshalb setzen wir nun lieber unsere Arbeit in Bezug auf die Digitalisierung des Filmerbes fort. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Mechthild Rawert (SPD) (Drucksache 17/8404, Frage 1): Inwieweit nimmt die Bundesregierung den Skandal um verseuchte Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse, PIP, zum Anlass, um den Missbrauch von Schönheitsoperationen, bei denen sich gesunde Menschen unters Messer begeben und gesundheitliche Schäden riskieren, zu verhindern? Die Bundesregierung setzt im Zusammenhang mit Schönheitsoperationen auf verbesserte Information und Aufklärung. Im Referentenentwurf eines Patientenrechtegesetzes sind der Anspruch der Patientinnen und Patienten auf Information und Aufklärung im Rahmen einer Behandlung und die Anforderungen daran präzisiert und kodifiziert. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Mechthild Rawert (SPD) (Drucksache 17/8404, Frage 2): Befürwortet die Bundesregierung unter Berücksichtigung des Entwurfs einer Modernisierung der Richtlinie 2005/36/EG über die automatische Anerkennung von Berufsqualifikationen durch die EU-Kommission weiterhin eine Zusammenlegung der Berufsgruppen der Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger und -pflegerinnen sowie Altenpfleger und -pflegerinnen, und welche sind die in diesem Abstimmungsprozess beteiligten Institutionen? Ausgehend von dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode beabsichtigt die Bundesregierung, die Pflegeausbildungen grundlegend zu modernisieren und zusammenzuführen. Diese Zielsetzung ist in den aktuellen Eckpunkten zur Umsetzung des Koalitionsvertrages für die Pflegereform erneut unterstrichen worden. Dort wird ausgeführt, dass mit „der angestrebten einheitlichen Berufsausbildung in der Krankenpflege, Altenpflege und Kinderkrankenpflege (…) der Beruf insgesamt attraktiver“ wird. Auch die Länder haben sich durch Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz, GMK, und der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, ASMK, 2009 für die Zusammenführung der Pflegeberufe ausgesprochen. In Umsetzung des Vorhabens haben die zuständigen Fachressorts das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Gesundheit im März 2010 unter gemeinsamer Federführung eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“ auf Fachebene eingesetzt. Sie besteht aus jeweils zwei Vertreterinnen und Vertretern der beiden Bundesressorts sowie vier auf Vorschlag der GMK und vier auf Vorschlag der ASMK benannten Ländervertreterinnen und -vertretern. Die Arbeitsgruppe hat im letzten Jahr die Entwicklungen auf EU-Ebene und insbesondere die geplante Überarbeitung der Berufsanerkennungsrichtlinie intensiv diskutiert; sie hat sich abschließend bewusst dagegen entschieden, ihre Beratungen über die Weiterentwicklung der Pflegeberufe bis zum Abschluss des EU-Prozesses auszusetzen. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Hilde Mattheis (SPD) (Drucksache 17/8404, Frage 3): Wie sieht das Konzept der Bundesregierung aus, alle Pflegebedürftigen gleichermaßen durch den Ausbau der Pflegeinfrastruktur und die Verbesserung der Leistungsansprüche zu unterstützen? Nach dem Recht der Pflegeversicherung sind die Länder verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur. Das Nähere zur Planung und zur Förderung der Pflegeeinrichtungen wird durch Landesrecht bestimmt (§ 9 des Elften Buches Sozialgesetzbuch – SGB XI). Vor diesem Hintergrund hat der Bund nur geringen Einfluss auf den Ausbau der Pflegeinfrastruktur. Dort, wo Einflussmöglichkeiten bestehen, werden sie genutzt. Mit der Pflegereform werden Pflegebedürftige erstmals Anspruch auf Betreuungsleistungen haben, die sie flexibel neben Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung nutzen können. Dies hat auch Auswirkungen auf das Gesamtangebot. Bereits heute sind die Pflegekassen verpflichtet, den Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote zu fördern, wenn Fördermittel in gleicher Höhe von den Ländern zur Verfügung gestellt werden. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Hilde Mattheis (SPD) (Drucksache 17/8404, Frage 4): Welche Ausgabensteigerungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung erwartet die Bundesregierung in den nächsten zehn Jahren, und wie beabsichtigt die Bundesregierung die Finanzierung dieser Ausgabensteigerungen sicherzustellen? Die Finanzierung der Pflegeversicherung ist bis in das Jahr 2015 hinein gesichert. Dann wird zu entscheiden sein, welche weiteren Maßnahmen zu ergreifen sind, um dem kontinuierlichen Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen Rechnung zu tragen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD) (Drucksache 17/8404, Frage 5): Welche rechtlichen Vorgaben gibt es in Deutschland und der Europäischen Union zur Gewährleistung der Sicherheit von Menschen mit Behinderungen im Reiseverkehr mit Schiff, Flugzeug, Bus und Bahn, und wie bewertet die Bundesregierung diese vor dem Hintergrund bisheriger Unglücke? Die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen gehört zu den zentralen Voraussetzungen einer selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe. Für behinderte Menschen spielt dabei der öffentliche Personennah- und -fernverkehr eine entscheidende Rolle. Die Sicherheit im Reiseverkehr hat für die Bundesregierung höchste Priorität. Sie unterscheidet dabei grundsätzlich – abgesehen von einigen spezifischen Regelungen – nicht zwischen der Sicherheit von Menschen mit oder ohne Behinderungen. Zunächst muss Barrierefreiheit ein wichtiges Kriterium bei allen Neu- und Umbauten von Verkehrsanlagen, bei Investitionen im öffentlichen Nahverkehr und bei der Bahn bleiben, denn dies dient zugleich auch der Gewährleistung der Sicherheit von Menschen mit Behinderungen. Für den Busverkehr schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vor, dass in Linienbussen, in denen auch stehende Fahrgäste befördert werden, mindestens ein sogenannter Rollstuhlstellplatz vorhanden sein muss, der den sicherheitstechnischen Anforderungen des Europarechts entspricht. In Bussen, die mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein müssen – das sind sogenannte Reisebusse – sind gegebenenfalls vorhandene Rollstuhlstellplätze mit Rückhaltesystemen für den Rollstuhlbenutzer und den Rollstuhl selbst auszurüsten. Außerdem wird am 1. März 2013 die Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr in Kraft treten, die Rechte von Personen mit eingeschränkter Mobilität enthält. Im Schienenverkehr sind die Eisenbahnen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen und die Eisenbahninfrastruktur, Fahrzeuge und Zubehör sicher zu bauen und in betriebssicherem Zustand zu halten, sogenannte Betreiberverantwortung. Die Eisenbahnen müssen ein Sicherheitsmanagement nachweisen bzw. hierfür besonders qualifiziertes Personal vorhalten, Eisenbahnbetriebsleiter. Das Notfallmanagement im Eisenbahnbetrieb unterscheidet zwischen Selbst- und Fremdrettung mit je spezifischen Anforderungen. Die Bundesregierung hat weiterhin ein hohes Interesse, das Sicherheitsniveau der Eisenbahnen in Deutschland zu steigern. Deshalb ist zum Beispiel beabsichtigt, die Eisenbahnen mit der Sechsten Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften zur Nachrüstung des bestehenden Streckennetzes mit Zugbeeinflussungseinrichtungen zu verpflichten, um im Hinblick auf den Eisenbahnunfall bei Hordorf die Sicherheit im Eisenbahnverkehr zu verbessern. Im Übrigen regelt die Verordnung (EG) Nr. 1371/ 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr auch Rechte von Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Für den Bereich der Binnenschifffahrt auf dem Rhein hat die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, ZKR, als führendes europäisches Gremium bei der Entwicklung von Sicherheitsstandards für Binnenschiffe im Herbst 2004 neue technische Anforderungen für Binnenfahrgastschiffe beschlossen, Rheinschiffsuntersuchungsordnung. Bei deren Ausarbeitung, an der Deutschland maßgeblich mitgewirkt hat, bildete die Frage der Gestaltung von Bereichen für Personen mit eingeschränkter Mobilität einen wesentlichen Bestandteil. Die am 30. De-zember 2006 in Kraft getretene Richtlinie 2006/87/EG über technische Anforderungen an Binnenschiffe übernimmt diese Bestimmungen für die Mitgliedstaaten der EU mit Wirkung ab 2009. Deutschland hat sowohl die Bestimmungen der Rheinschiffsuntersuchungsordnung als auch die der vorgenannten Richtlinie in der Binnenschiffsuntersuchungsordnung vom 6. Dezember 2008 umgesetzt. Mit der Sechsten Schiffssicherheitsanpassungsverordnung gibt es außerdem schon seit 2003 auch im Seeschiffverkehr Bestimmungen zum barrierefreien Zugang zu Diensten, zur Nichtdiskriminierung und zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Ab 18. Dezember 2012 gilt zudem die Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr, wonach auch mobilitätsbehinderten Menschen ein problemloser Zugang und Aufenthalt an Bord zu ermöglichen ist. Für die Sicherheit der Passagiere an Bord von Flugzeugen gelten europaweit die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und die hierzu von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, EASA, erlassenen Zulassungsspezifikationen. Diese Sicherheitsregelungen gelten ohne Unterschied für alle Passagiere. Für mobilitätseingeschränkte Passagiere gilt die Verordnung (EG) Nr. 1107/ 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden. Sie soll Menschen mit Mobilitätseinschränkung die gleichen Reisevoraussetzungen wie anderen Passagieren ermöglichen. Sichergestellt wird dies durch europaweit geltende Informations- und Betreuungspflichten, die Luftfahrtunternehmen und Flughäfen zu erbringen haben. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD) (Drucksache 17/8404, Frage 6): Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um Art. 11 der für Deutschland geltenden UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen in Gefahrensituationen im Reiseverkehr mit Schiff, Flugzeug, Bus und Bahn zu gewährleisten? Die Bundesregierung begreift die Sorge dafür, dass Menschen mit und ohne Behinderungen auch in Gefahrensituationen sicher auf dem Land-, Wasser- und Luftweg reisen können, als eine permanente Verpflichtung und passt die Rahmenbedingungen für die einzelnen Verkehrsträger den sich ändernden Erfordernissen an. Am 15. Juni 2011 hat sie einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Der Aktionsplan ist ein Maßnahmenpaket und ein Motor für Veränderung – aber kein Gesetzespaket, weil die Rechtslage in Deutschland bereits im Einklang mit der Konvention steht. Es geht vielmehr darum, bestehende Lücken zwischen Gesetzeslage und Praxis zu schließen. Im Bereich Mobilität sind zum Beispiel Forschungsvorhaben vorgesehen, mit denen die je nach Art der Behinderung unterschiedlichen Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Verkehrsanlagen identifiziert und entsprechende Gestaltungsformen entwickeln werden sollen. Dies dient auch der Sicherheit. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 7): Welche Bedeutung hat die Prioritätskennzahl auf der sogenannten Prioritätenliste des Lärmsanierungsprogramms der Bundesregierung bei der Deutschen Bahn AG, und welche Auswirkungen hat sie auf die Umsetzung (zum Beispiel die Lärmsanierung auf der Strecke Nr. 5100 Bamberg–Ebensfeld, die eine Prioritätskennzahl von 6,162 trägt)? Die Priorisierungskennzahl (= Priorisierungskennziffer) ist ein Vergleichswert für die Dringlichkeit, mit der ein Streckenabschnitt saniert werden soll. Unter Berücksichtigung der Größe der Priorisierungskennzahl wird die Reihenfolge festgelegt, in der einzelne Streckenabschnitte im Zuge des Lärmsanierungsprogramms nach der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes lärmsaniert werden. Grundsätzlich werden Sanierungsabschnitte mit der höchsten Priorisierungskennzahl zuerst saniert. In absteigender Reihenfolge folgen Streckenabschnitte mit niedrigerer Priorisierungskennzahl. Für den Streckenabschnitt Nr. 5100 Bamberg–Ebensfeld bedeutet dies, dass er saniert werden kann, wenn Streckenabschnitte mit einer höheren Priorisierungskennzahl saniert sind. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 8): Welche Projekte wurden in der aktuellen Legislaturperiode im Rahmen des Haushaltstitels „Verkehrswirtschaftliche Untersuchungen“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in welcher Höhe kofinanziert bzw. getragen? Im Rahmen dieses Haushaltstitels wurden in der aktuellen Legislaturperiode folgende Untersuchungen kofinanziert bzw. getragen: Bundesland Baden-Württemberg: – Untersuchung zum Lückenschluss zwischen der A 81 Bietingen und der N 4 Uhwisen; Vergabe 2007, Gesamtkosten rund 182 000 Euro, Bundesanteil 50 Prozent. – Straßenverkehrsprognose 2025 für Baden-Württemberg; Vergabe 2008, Gesamtkosten rund 140 000 Euro, Bundesanteil 50 Prozent. Bundesland Brandenburg: – Methodik zur Ermittlung und ergänzenden Bewertung des Straßenneubaubedarfs; Vergabe 2011, Gesamtkosten rund 98 000 Euro, Bundesanteil 50 Prozent. Bundesland Niedersachsen: – Verkehrswirtschaftliche Untersuchung für die B 214 zwischen der A 1 und der A 7; Vergabe 2011, Gesamtkosten rund 83 000 Euro, Bundesanteil 50 Prozent. Bundesland Nordrhein-Westfalen: – Mobilitätsentwicklung im Süden des Rhein-Sieg-Kreises; Vergabe 2007, Gesamtkosten rund 311 000 Euro, Bundesanteil 50 Prozent. – Untersuchung des Verkehrsablaufs an Autobahnkreuzen und -dreiecken in NRW; Vergabe 2009, Gesamtkosten rund 438 000 Euro, Bundesanteil 100 Prozent wegen der hohen Bedeutung für das Bundesfernstraßennetz. – Verkehrsuntersuchungen zu Lösungen des Umbaus des Autobahnkreuzes Leverkusen; Vergabe 2009, Gesamtkosten rund 220 000 Euro, Bundesanteil 50 Prozent. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Martin Burkert (SPD) (Drucksache 17/8404, Frage 11): Welche Schienenverbindungen wird es künftig im Rahmen der Erschließung des Flughafens Berlin Brandenburg BER vom Berliner Hauptbahnhof aus geben, und in welchem Takt soll der Zugverkehr stattfinden? Ab Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg BER am 3. Juni 2012 wird der Flughafenexpress RE 9 im 30-Minutentakt zwischen dem Berliner Hauptbahnhof (tief) und dem Bahnhof Flughafen Berlin Brandenburg verkehren. Weiterhin werden der RE 7, Dessau– Wünsdorf-Waldstadt, und die RB 14, Nauen–Senftenberg, jeweils im Stundentakt von Berlin Hauptbahnhof über den Flughafen BER geführt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Martin Burkert (SPD) (Drucksache 17/8404, Frage 12): Ist es beabsichtigt, den Abgeordneten Patrick Döring wegen seiner neuen Funktion als FDP-Generalsekretär im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG auszutauschen, und, wenn ja, soll dabei mit einem neuen weiblichen Aufsichtsratsmitglied angestrebt werden, den Frauenanteil im Aufsichtsrat zu stärken? Nein. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/ 8404, Frage 13): Wie realistisch schätzt die Bundesregierung es ein, dass der Ausbau der Schienenstrecke Augsburg–Ulm auf Hochgeschwindigkeitsniveau noch in diesem Jahrzehnt zeitgleich mit dem Ausbau der Strecke Ulm–Stuttgart erfolgen kann (Augsburger Allgemeine vom 12. Januar 2012), und wie beurteilt die Bundesregierung auf der Grundlage bisheriger Untersuchungen das Kosten-Nutzen-Verhältnis und die Bedeutung eines solchen Ausbaus? Die Strecke Ulm–Augsburg soll im Rahmen der Ausbaustrecke/Neubaustrecke Stuttgart–Ulm–Augsburg auf bis zu 200 km/h ausgebaut werden. Das Vorhaben ist Bestandteil des vordringlichen Bedarfs im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege und hat für den Bund eine hohe Bedeutung. Der Streckenteil Dinkelscherben–Augsburg ist bereits für bis zu 200 km/h ausgebaut worden. Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme wurde im Rahmen der 2010 beendeten Bedarfsplanüberprüfung erneut nachgewiesen. Die Realisierung der Teilstrecken der „Magistrale für Europa“ strebt der Bund in folgender Reihenfolge an: Nach der Inbetriebnahme der Ausbaustrecke Augsburg–München im Dezember 2011 soll nun bis voraussichtlich 2019 der Neubau der Strecke (Stuttgart–Wendlingen–Ulm realisiert werden. Der Abschnitt Ulm– Augsburg wird zeitlich nach dem Abschnitt Wendlingen–Ulm eingeordnet. Eine verbindliche Aussage zur zeitlichen Realisierung der Vorhaben innerhalb des Abschnitts Ulm–Augsburg ist aus heutiger Sicht nicht möglich. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/8404, Frage 14): Wie realistisch schätzt die Bundesregierung es ein, dass nach der Strecke München–Lindau auch die Zulaufstrecken zum Alpentransit, also die Verbindungen zwischen Augsburg und Buchloe, Ulm, Neu-Ulm und Memmingen sowie Oberstdorf und Kempten, bis 2021 elektrifiziert werden müssen, und wie beurteilt die Bundesregierung auf der Grundlage bisheriger Untersuchungen das Kosten-Nutzen-Verhältnis und die Bedeutung dieser Maßnahmen? Der Bundesregierung liegen keine Ergebnisse aktueller Untersuchungen für die genannten Bestandsnetzstrecken vor. Sofern ältere Planungen Aussagen zum Nutzen-Kosten-Verhältnis der benannten Strecken beinhaltet haben sollten, wären diese vermutlich – alleine schon aufgrund der aktuellen Baupreisentwicklungen – nicht mehr als zeitgemäß zu bewerten. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen des Abgeordneten Sören Bartol (SPD) (Drucksache 17/8404, Fragen 15 und 16): Warum startet der Feldversuch mit Gigalinern nach Aussagen des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, erst im Frühjahr 2012, wohingegen die entsprechende Sonderverordnung der Bundesregierung bereits am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist? Wie viele Unternehmen haben sich für eine Teilnahme an dem Feldversuch mit Gigalinern bei der Bundesanstalt für Straßenwesen, BASt, bis zum Stichtag 25. Januar 2012 angemeldet? Es gibt keine Gigaliner. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen des Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD) (Drucksache 17/8404, Fragen 17 und 18): Wann ist das gemeinsame Gutachten von Bund und Ländern zur erweiterten Untersuchung des Wasserstraßennetzes in Deutschland im Sinne einer nachvollziehbaren Netzstruktur in Auftrag gegeben worden, das im 3. Bericht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages (Ausschussdrucksache 17(15)292, Seite 5) angekündigt wurde, und wer hat den Auftrag für das Gutachten erteilt? Liegt das Gutachten, dessen Ergebnisse laut diesem Bericht „voraussichtlich Ende 2011“ vorliegen sollten, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung inzwischen vor, und, wenn nicht, bis zu welchem Zeitpunkt soll gemäß dem Auftrag die Untersuchung abgeschlossen werden? Zu Frage 17: Das Gutachten wurde durch das Land Niedersachsen Ende November mit ausdrücklicher Ermächtigung aller Auftraggeber vergeben. Die notwendigen Abstimmungen zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer zum Auftragsumfang, zu den maßgeblichen Datengrundlagen sowie zur Untersuchungsmethode haben sich gegenüber der ursprünglichen Zeitplanung, die Grundlage des 3. Berichts des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung an den Deutschen Bundestag war, verzögert. Zu Frage 18: Nach dem aktuellen Bearbeitungsplan wird den Auftraggebern das Gutachten im März 2012 vorgelegt. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/8404, Frage 19): Welche konkreten flussbaulichen bzw. optimierten Unterhaltungsmaßnahmen hat das am 22. August 2011 vorgestellte Strategische Konzept für den Flussraum der frei fließenden Binnenelbe nach sich gezogen, und wann werden die Maßnahmen für eine durchgängig befahrbare Reststrecke abgeschlossen sein? Zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wurden Eckpunkte für den Prozess der Entwicklung eines Gesamtkonzepts für die Elbe abgestimmt, welches die schifffahrtliche Nutzung der Elbe ermöglichen und pa-rallel die ökologische Funktionsfähigkeit des Naturraums Elbe verbessern soll. Die Umsetzung des Gesamtkonzepts Elbe liegt aber nicht allein in der Hand der Bundesregierung. Die Abstimmungen mit den zuständigen Ministerien der Elbanliegerländer wurden eingeleitet. Sie sind noch nicht abgeschlossen. Planungen für die sogenannte Reststrecke der Elbe können erst erstellt werden, wenn das Gesamtkonzept für die Elbe entwickelt worden ist und größtmöglicher Konsens darüber hergestellt wurde. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/8404, Frage 20): Welche Zwischenergebnisse der vom Staatssekretär Professor Klaus-Dieter Scheurle eingesetzten und mit direktem Zugriffsrecht auf Personalressourcen ausgestatteten Koordinierungsstelle für die Modernisierung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, KoM-WSV, liegen der Bundesregierung bereits vor, und welche konkreten Umsetzungen wurden in der Organisationsstruktur der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes bereits umgesetzt? Die Zwischenergebnisse aller laufenden Untersuchungen werden im 4. Bericht zur Reform der WSV an den Deutschen Bundestag zum 31. Januar 2012 dargestellt. Entsprechend der Vorgabe des Beschlusses des Haushaltsausschusses vom 25. Mai 2011 (Ziff. 1) wurden bisher keine „reformbedingten“ Änderungen der Organisationsstruktur der WSV umgesetzt. Investitionen und Stellennachbesetzungen, über die bisher regional, das heißt auf WSD-Ebene entschieden werden konnte, wurden unter Genehmigungsvorbehalt des BMVBS gestellt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen der Abgeordneten Ute Kumpf (SPD) (Drucksache 17/8404, Fragen 21 und 22): Welche Antragsteller haben ihre Bewerbung zum Schaufenster Elektromobilität bis zum Fristende am 16. Januar 2012 eingereicht, und aus welchen Regionen stammen die Projektskizzen? Bis wann trifft die Fachjury die Auswahl für das Schaufenster Elektromobilität, und welche Mitglieder sind in diesem Gremium vertreten? Zu Frage 21: Die Ausschreibung zu den Schaufenstern Elektromobilität hat große Resonanz gefunden. In der Gemeinsamen Geschäftsstelle Elektromobilität der Bundesregierung, GGEMO, sind 23 Bewerbungen fristgerecht eingereicht worden. Die Bewerbungen sind über das ganze Bundesgebiet verteilt. Detaillierte Informationen zu den Antragstellern können aufgrund des laufenden Verfahrens zur Interessenwahrung der Bewerber zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht übermittelt werden, da keine entsprechende Einwilligung der Antragsteller vorliegt. Die GGEMO bemüht sich derzeit um die Zustimmung der Bewerber, um die Liste öffentlich zu machen. Zu Frage 22: Die Bundesregierung wird die Fachjury aus Vertretern von Wissenschaft und Verbänden in Kürze konstituieren. Auf der Grundlage der Bewertung der Projektskizzen durch die Fachjury wählen die vier beteiligten Bundesministerien gemäß der Bekanntmachung Richtlinien zur Förderung von Forschung und Entwicklung Schaufenster Elektromobilität vom 13. Oktober 2011 die für eine Förderung geeigneten Schaufenster und die darin enthaltenen geeigneten Projekte aus. Weitere Verfahrensfragen sind im Protokoll des Rückfragenkolloquiums Schaufenster Elektromobilität ausgeführt. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck (SPD) (Drucksache 17/8404, Frage 23): Warum wurde der Fahrrad-Monitor Deutschland von der Bundesregierung im letzten Jahr außerhalb des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ohne die Anwesenheit des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung oder eines hochrangigen Beamten der Öffentlichkeit vorgestellt (vergleiche FAZ vom 6. Dezember 2011)? Die wesentlichen politischen Aussagen des Fahrrad-Monitor 2012 wurden vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bereits Anfang November des letzten Jahres im Rahmen der Fahrradkommunalkonferenz in Kassel vorgetragen. Dazu wurde eine Publikation des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über die wichtigsten Ergebnisse der Studie mit einem politischen Vorwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mücke hergestellt. Am 1. Dezember 2011 wurde die Gesamtstudie in Abstimmung mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club, ADFC, im Berliner Congress Center, bcc, vorgestellt, weil an diesem Tag im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgrund anderer Veranstaltungen keine geeigneten Räumlichkeiten zur Verfügung standen. Ebenfalls in Abstimmung mit dem ADFC war die Präsentation der Ergebnisse der vom SINUS-Institut erstellten Studie von vornherein als Termin der Fachebene angelegt. Sie wurde aber parallel durch eine Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung begleitet. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck (SPD) (Drucksache 17/8404, Frage 24): Wo sieht das BMVBS, nachdem die Mittel für den städtebaulichen Denkmalschutz zusammen mit den Städtebaufördermitteln erneut gekürzt wurden, noch Potenziale für den Erhalt von Baudenkmälern in Deutschland, von deren Modernisierung schließlich auch kleine und mittlere Unternehmen vor Ort profitieren? Die Bundesregierung ist sich der großen Bedeutung der Städtebauförderung für die Städte und Gemeinden, für ihre Bürgerinnen und Bürger und auch für die örtlichen Bau- und Handwerksunternehmen bewusst. So konnten die Mittel der Städtebauförderung und ihrer Programme im Jahr 2012 auf dem Niveau 2011 in Höhe von 455 Millionen Euro verstetigt werden. Für das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz stehen im Jahr 2012 wiederum 92,1 Millionen Euro zur Verfügung. Damit kann ein wesentlicher Beitrag zur Bewältigung der Aufgabengebiete der Stadtentwicklung beigetragen werden, so auch zum Erhalt von Baudenkmälern. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 25): Erwägt die Bundesregierung, angesichts der Finanzierungsprobleme, eine inhaltliche Neuausgestaltung des KfW-Programms zur energetischen Stadtsanierung? Es ist Konsens innerhalb der Bundesregierung, dass der Gebäudebereich einen erheblichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und der Umsetzung des Energiekonzepts leisten kann und muss. Zudem wird es zukünftig noch stärker darauf ankommen, den Sanierungsprozess über die Einzelgebäude hinaus auf eine breitere städtebauliche Basis zu stellen. Daher wurde das neue KfW-Förderprogramm Energetische Stadtsanierung aufgelegt. In einem ersten Schritt werden seit dem 15. November 2011 aus dem Programm Zuschüsse für die Erstellung integrierter Quartierskonzepte sowie für einen sogenannten Sanierungsmanager bereitgestellt. In einem zweiten Schritt werden ab dem 1. Februar 2012 im Zins vergünstigte Darlehen für Investitionen zur nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz der kommunalen Versorgungssysteme bereitgestellt. Die Programmbausteine sind planmäßig im November 2011 gestartet bzw. werden am 1. Februar 2012 starten. Die Frage einer Neuausrichtung des Förderprogramms stellt sich daher nicht. Generell sind die durch die Bundesregierung aufgelegten KfW-Förderprogramme als lernende Programme angelegt. Dies bedeutet, dass unter Berücksichtigung praktischer Erfahrungen vor Ort auch das Programm Energetische Stadtsanierung eine Weiterentwicklung erfahren wird. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 26): Sieht die Bundesregierung die Finanzierung der Verlängerung der Bundesautobahn 14 mittlerweile ernsthaft gefährdet vor dem Hintergrund, dass die vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, beim ersten Spatenstich in Colbitz geäußerte Forderung, bis zum Februar 2012 Planfeststellungsbeschlüsse zu erreichen, nicht eingehalten werden kann, und aus welchem Grund wurde diese Forderung aufgestellt, obwohl die Frist zur Abrechnung der Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, EFRE, bis Ende 2013 läuft? Der Neubau der A 14, Magdeburg–Wittenberge– Schwerin ist ausdrücklich unter den Vorbehalt der Kofinanzierung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, EFRE, gestellt. Trotz der Verzögerung bei der Baurechtschaffung durch die Länder ist nach heutigem Stand die Inanspruchnahme von EU-Fördermitteln für die A 14 noch möglich. Die Forderung von Planfeststellungsbeschlüssen bis Februar 2012 wurde aufgestellt, weil bis zum 31. Dezember 2015 die für eine EFRE-Förderung vorgesehenen Abschnitte fertiggestellt sein müssen. Ansonsten ist eine EFRE-Förderung nicht möglich. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Drucksache 17/8404, Frage 27): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr, Sachsen-Anhalt, zum Bau der A 14: „Nach Lage der Dinge wird es zu einer Verzögerung kommen“ (Schweriner Volkszeitung vom 19. Januar 2012), und von welchen Fertigstellungsterminen – nach den Bauabschnitten 1 bis 7 und finanziellen Teilbeträgen – geht die Bundesregierung derzeit aus? Der Neubau der A 14, Magdeburg–Wittenberge– Schwerin ist ausdrücklich unter den Vorbehalt der Kofinanzierung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, EFRE, gestellt. Trotz der Verzögerung bei der Baurechtschaffung durch die Länder ist nach heutigem Stand die Inanspruchnahme von EU-Fördermitteln für die A 14 noch möglich. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird dafür Sorge tragen, dass keine EFRE-Fördermittel verfallen, gegebenenfalls auch durch eine EFRE-Förderung bisher dafür nicht vorgesehener Projekte, über die noch nicht entschieden worden ist. Der feierliche Baubeginn für den Abschnitt Anschlussstelle Wolmirstedt bis Anschlussstelle Colbitz, Verkehrseinheit 1.2, fand am 30. November 2011 statt. Er soll bis Ende 2014 fertiggestellt werden. Die weiteren Abschnitte der A 14 befinden sich größten Teils im Planfeststellungsverfahren. Aufgrund eventueller Klagen gegen die Planfeststellungsbeschlüsse kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verbindliche Aussage zu den Baubeginnen und den Fertigstellungsterminen dieser Abschnitte getroffen werden. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Drucksache 17/8404, Frage 28): Leitet die Bundesregierung aus der Analyse des Präsidenten des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, BDL, Klaus-Peter Siegloch, über die negativen Auswirkungen der Luftverkehrsteuer auf die deutsche Luftverkehrswirtschaft im Vergleich zu anderen europäischen Staaten im Allgemeinen, aber speziell für grenznahe deutsche Flughäfen sowie Low-Cost-Carrier Schlussfolgerungen ab, und wird sie die tatsächlichen Wirkungen dieser Steuer zeitnah untersuchen (travel tribune, Nr. 01-02/12)? Um die realen Folgen der Luftverkehrsteuer beurteilen zu können, wird das Bundesministerium der Finanzen unter Beteiligung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie dem Deutschen Bundestag gemäß § 19 Abs. 4 Luftverkehrsteuergesetz bis zum 30. Juni 2012 einen Bericht über die Auswirkungen der Luftverkehrsteuer auf den Luftfahrtsektor und die Entwicklung der Steuereinnahmen aus der Luftverkehrsteuer vorlegen. Die Bundesregierung wird daher vor der Übergabe des Berichts an den Deutschen Bundestag weder eine Bewertung zu den bisherigen Auswirkungen der Luftverkehrsteuer abgeben noch einzelne Stellungnahmen hierzu kommentieren. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen der Abgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) (Drucksache 17/8404, Fragen 29 und 30): Welche Auswirkungen auf die Anzahl der Anflüge auf den Flughafen Zürich-Kloten sind durch die Umsetzung der Dritten Verordnung zur Änderung der 220. Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung vom 16. September 2011 für den südlichen Schwarzwald und den Hochrhein zu erwarten? Welche der in Aussicht gestellten Grundlagen zu einer einvernehmlichen Lösung wurden in dieser Angelegenheit im Anschluss an das gemeinsame Treffen zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, und der schweizerischen Bundesrätin Doris Leuthard am 1. Dezember 2011 getroffen, und ist die Bundesregierung der Meinung, dass in diesem Zusammenhang auch die Tagesrandzeiten verhandelbar sind? Zu Frage 29: Keine. Zu Frage 30: Die Bundesregierung würde ihre Position in den Verhandlungen mit der Schweiz selbst schwächen, wenn sie vorab einseitig etwaige Verhandlungsspielräume veröffentlichen würde. Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fragen der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE ) (Drucksache 17/8404, Fragen 31 und 32): Warum wird Experten der deutschen Umweltverbände keine Möglichkeit eingeräumt, dem DIN-Normenausschuss anzugehören, der das neue ISO/TC-Normungsgremium zu Carbon Capture and Storage, CCS, auf nationaler Ebene spiegeln soll, und wie steht die Bundesregierung dazu? Warum wird Experten der deutschen Umweltverbände keine Möglichkeit eingeräumt, an internationalen Sitzungen im Rahmen der Jahrestagung des Normungsgremiums ISO/ TC 207 „Environmental Management“ teilzunehmen, und wie steht die Bundesregierung dazu? Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs möchte ich die beiden Fragen gerne gemeinsam beantworten. Die fachliche Arbeit in Normenausschüssen wird von ehrenamtlich tätigen Mitgliedern geleistet, die dazu von Unternehmen, Hochschulen, Behörden oder auch Verbänden entsandt und autorisiert sein müssen. Die Bundesregierung hat auf die Auswahl der Mitglieder eines Normungsausschusses keinen Einfluss. Eine Beschränkung, wie sie in den Fragen zum Ausdruck kommt, existiert nach Kenntnis der Bundesregierung nicht. Um den Umweltverbänden die Teilnahme an der Normungsarbeit zu erleichtern, hat das Bundesumweltministerium sogar bereits 1996 die Gründung des „Koordinierungsbüros Normungsarbeit der Umweltverbände, KNU“ initiiert und finanziert dieses jährlich mit rund 200 000 Euro. Mitglieder des KNU sind derzeit der Deutsche Naturschutzring, DNR, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, BUND, und der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz, BBU. Das KNU ist grundsätzlich für weitere Mitglieder offen. Die verwaltungsmäßige Organisation und interne Koordination liegen beim BUND. Die Entscheidung über die Besetzung der DIN-Normungsausschüsse und die Auswahl der Teilnehmer an Sitzungen, einschließlich der internationalen Sitzungen, obliegen der internen Organisation der KNU. Die Bundesregierung ist in diesen Auswahlprozess nicht eingebunden und nimmt darauf auch keinen Einfluss. Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 33): Welche wissenschaftliche Basis hatte die Berechnung der Höhe der Managementprämie bei der Marktprämie im Erneuerbare-Energien-Gesetz – bitte die Institute und konkrete Studie angeben –, und mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung aufgrund der aktuellen Entwicklung durch die Inanspruchnahme der Managementprämie? Die Ausgestaltung der Marktprämie und damit auch die Höhe der Managementprämie folgen einer wissenschaftlichen Empfehlung des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung vom Januar 2011, die zur Weiterentwicklung des EEG im Rahmen der wissenschaftlichen Untersuchungen zur Vorbereitung des EEG-Erfahrungsberichts 2011 erstellt wurde. Darin wird erwartet, dass in der Einführungsphase der Marktprämie bis zum Jahr 2014 maximale Mehrkosten von rund 200 Millionen Euro pro Jahr gegenüber den ohnehin anfallenden Kosten der Vermarktung des EEG-Stroms durch die Übertragungsnetzbetreiber anfallen. Im Gesetzgebungsverfahren wurde die Höhe der Managementprämie für die steuerbaren erneuerbaren Energien gegenüber der genannten Untersuchung erhöht. Der hohe Zuspruch der Marktprämie bereits im Januar 2012, der über den Prognosen gelegen hat, lässt erwarten, dass die tatsächlichen Mehrkosten im Vergleich zu den ursprünglich prognostizierten Werten ansteigen. Die Bundesregierung wird die Entwicklung sorgfältig beobachten und die Marktprämie im Verordnungswege gegebenenfalls nachjustieren. Anlage 29 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 34): Hält die Bundesregierung angesichts des massiven Einbruchs der CO2-Preise Maßnahmen zur Stabilisierung des europäischen Emissionshandelssystems und zur Verknappung der Emissionsrechte für erforderlich und, wenn ja, welche? Der europäische CO2-Zertifikatemarkt ist zurzeit aufgrund verschiedener Entwicklungen durch ein deutliches Nachlassen der Preise gekennzeichnet. Trotz dieses Preisabfalls ist gewährleistet, dass der Emissionshandel bis 2020 das festgelegte Emissionsminderungsziel erreicht. Die Funktionsfähigkeit des Emissionshandelssystems ist insofern also nicht gefährdet. Es wird zu diskutieren sein, ob das derzeitige Preissignal die Erreichung der mittel- und langfristigen Klimaziele der EU gewährleistet. Zudem werden die Versteigerungserlöse in Deutschland zur Finanzierung wichtiger energie- und klimapolitischer Maßnahmen verwendet. Eine Erhöhung des EU-Klimaziels könnte zu höheren CO2-Preisen führen. Anlage 30 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 35): Wie sieht der konkrete Zeitplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, für die Arbeiten an den rechtlichen Grundlagen zur Beschleunigung der Rückholung des Atommülls aus der Asse aus – bitte auch mit Angabe des genauen Datums, zu dem die Entsorgungskommission dem BMU ihre diesbezügliche, vom BMU in Auftrag gegebene Bewertung/Stellungnahme vorlegen soll –, und welche anderen Aufträge an Kommissionen, Sachverständige oder Gutachter hat das BMU bezüglich der Asse noch erteilt? Hinsichtlich der Arbeiten an den rechtlichen Grundlagen zur Beschleunigung der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II gibt es noch keinen konkreten Zeitplan. Diesbezüglich, das heißt zu den rechtlichen Grundlagen, wurde die Entsorgungskommission, ESK, seitens des BMU nicht beauftragt, eine Bewertung oder Stellungnahme vorzulegen. Am 20. Januar 2012 hat BMU der ESK einen Beratungsauftrag zur Beschleunigung der Rückholung erteilt und um Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten: Welche Beschleunigungsmöglichkeiten für die Realisierung der Rückholung sind ohne Abstriche an der Sicherheit umsetzbar? Kann die Planung bzw. die Durchführung der Notfall- und Vorsorgemaßnahmen beschleunigt und optimiert werden? Ein Abgabetermin für die Stellungnahme wurde nicht vorgegeben. Die Stellungnahme soll begleitend zur Planung der Rückholung nach Bedarf aktualisiert werden. Anlage 31 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fragen der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Drucksache 17/8404, Fragen 36 und 37): Warum betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 17/8114, in der sie angibt, dass von 2009 bis 2011 insgesamt 51 Transporte mit Kernbrennstoffen durch den Nord-Ostsee-Kanal durchgeführt wurden, dass ihr weitere Informationen nicht vorliegen, und geht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit davon aus, dass es weitere Transporte von Kernbrennstoffen gegeben haben könnte, die der Bundesregierung aber nicht bekannt waren? Beantwortet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 17/8114 die Frage, wie sich die Besitz- und Eigentumsverhältnisse von radioaktiven Stoffen während des Transports gegebenenfalls verändern (zu Frage 3), nicht, weil sie darüber keine Erkenntnisse hat oder weil sie diese nicht gegenüber dem Parlament offenlegen will? Kernbrennstofftransporte, die über deutsches Hoheitsgebiet führen, müssen nach § 4 Atomgesetz durch das Bundesamt für Strahlenschutz, BfS, genehmigt werden und sind somit der Bundesregierung bekannt. Wie bereits erwähnt, wurden in den Jahren 2009 bis 2011 insgesamt 51 Transporte von Kernbrennstoffen durch den Nord-Ostsee-Kanal genehmigt und durchgeführt. Der Transport sonstiger radioaktiver Stoffe im Seeverkehr ist genehmigungsfrei. Der Bundesregierung liegen hierzu deshalb keine weiteren Informationen vor. Eine Genehmigung ist hier erst erforderlich, wenn die radioaktiven Stoffe in Deutschland umgeschlagen und mittels Straßen- oder Schienentransport weiter befördert werden. Die Frage nach den Eigentumsverhältnissen von radioaktiven Stoffen während eines Transports ist für die Sicherheit irrelevant. Der Genehmigungsinhaber und der Beförderer, das heißt diejenigen, die den radioaktiven Stoff in ihrem Besitz haben, haben die erforderlichen Genehmigungsvoraussetzungen zur Gewährleistung der Sicherheit während des Transports zu erfüllen. Eine gegebenenfalls stattfindende Änderung der Besitzverhältnisse, das heißt der Übergang von einem Genehmigungsinhaber bzw. Beförderer während eines Transports zum nächsten, wird darüber hinaus bei der Erteilung der Genehmigung berücksichtigt. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen der Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache 17/8404, Fragen 38 und 39): Wie beurteilt die Bundesregierung die in dem Beschluss der Vergabekammer bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg vonseiten der Firma Datenlotsen Informationssysteme GmbH (Az. Vgk FB 7/11) getätigte Aussage, dass die HIS Hochschul-Informations-System GmbH „europarechtswidrig eine institutionelle finanzielle Förderung“ in Höhe von durchschnittlich 8,4 Millionen Euro durch den Bund und die Länder erhält und zudem keine Lizenzgebühren für ihre Software berechnet? Welche Konsequenzen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung aus diesem Beschluss für das Unternehmen HIS sowie im Hinblick auf vorhandene und zukünftige Hochschulausstattungen mit Campusmanagementsystemen? Der mit den Fragen angesprochene Beschluss der Vergabekammer bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg vom 30. November 2011 ist nicht rechtskräftig. Sowohl die Antragsgegnerin wie die zu dem Rechtsstreit beigeladene HIS GmbH haben gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt, über die noch nicht entschieden ist. Da es sich sonach weiterhin um eine laufende Rechtsstreitigkeit handelt, verbietet sich eine Stellungnahme der Bundesregierung zu dieser Entscheidung ebenso wie zum Vorbringen einzelner Streitparteien. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksache 17/8404, Fragen 40 und 41): In welchem Umfang ist in der Finanzplanung des Bundes Vorsorge für steigende Ausgaben beim BAföG in den nächsten Jahren getroffen, und sind dabei auch mögliche Leistungsverbesserungen einkalkuliert? Mit welchen konkreten Vorstellungen will die Bundesregierung wie angekündigt auf die Bundesländer zur Veränderung des BAföG zugehen, und in welchem Maße sollten nach Auffassung der Bundesregierung Bedarfssätze und Freibeträge steigen? Zu Frage 40: Die geltende Finanzplanung des Bundes berücksichtigt jeweils die absehbare Entwicklung der Ausgaben beim BAföG. Zu Frage 41: Das Ziel der Gesprächsaufnahme mit den Ländern hat die Bundesregierung in ihrem 19. BAföG-Bericht bereits klar formuliert: Es geht darum, „gemeinsam einen Vorschlag für ausbildungspolitisch angemessene und haushaltspolitisch verantwortbare Anpassungen und inhaltliche Fortentwicklung des BAföG“ zu erarbeiten. Zu diesem Zweck hat Bundesministerin Schavan bereits ihre für BAföG zuständigen Länderkolleginnen und -kollegen angeschrieben und erklärt, dass es für sie angesichts der gemeinsamen Finanzierungsverantwortung auf Grundlage des § 56 BAföG vor Einleitung eines weiteren Änderungs-Gesetzgebungsverfahrens unverzichtbar ist, zu einer verlässlichen und für den Verfahrensablauf kalkulierbaren Verständigung mit allen Ländern zu kommen. Jede Seite müsse ihren Finanzierungsanteil an eventuellen Mehrausgaben zu tragen bereit sein. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage der Abgeordneten Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 42): Wurden im Rahmen der öffentlich-privaten Partnerschaft bei der Vergabe für den Neubau des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Vorgaben für den Primär- und Endenergiebedarf gemacht, die über die Energieeinsparverordnung hinausgehen? Das Gebäude wird höchste Nachhaltigkeitskriterien einhalten und nach dem für Bundesbauten geltenden Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen, BNB, mit der Bewertung „Gold“ zertifiziert werden. Der private Partner hat nach dem mit ihm abgeschlossenen Vertrag mindestens folgende Anforderungen zwingend einzuhalten: Erstens. Unterschreitung der Energieeinsparverordnung, EnEV, 2009 um mindestens 20 Prozent (minus 30 Prozent bei Bezug von Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung – KWK) des Jahres-Primärenergiebedarfs; darüber hinaus strebt der Auftraggeber zur weiteren Verringerung des Energieverbrauchs eine weitergehende Unterschreitung der EnEV 2009 an, Zielwert mindestens minus 35 Prozent. Ergebnis: Der Zielwert von minus 35 Prozent wird unterschritten. Zweitens. Die mittleren U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizienten) der Bauteile nach Anlage 2 Tabelle 2 der EnEV 2009 sind als Mindestvorgabe für den Neubau einzuhalten. Drittens. Unterschreitung des mittleren spezifischen Transmissionswärmeverlustes des Ist-Gebäudes gegenüber den Anforderungen des Referenzgebäudes mit den mittleren U-Werten der Bauteile nach Anlage 2 Tabelle 2 der EnEV 2009 um mindestens 30 Prozent. Darüber hinaus strebt der Auftraggeber zur weiteren Verringerung des Energieverbrauchs eine weitergehende Unterschreitung an, Zielwert mindestens minus 35 Prozent. Ergebnis: Der Zielwert von minus 35 Prozent wird unterschritten. Viertens. Einsatz von Dreifachverglasung in den transparenten Fassadenflächen. Fünftens. Einsatz von mindestens 15 Prozent regenerative Energien zur Deckung des Gebäude-Energiebedarfs durch Eigenerzeugung; darüber hinaus strebt der Auftraggeber einen weitergehenden Einsatz regenerativer Energien zur Deckung des Gebäude-Energiebedarfs durch Eigenerzeugung an, Zielwert mindestens 20 Prozent. Ergebnis: Der Zielwert von mindestens 20 Prozent wird überschritten. Alle Kosten dieser Maßnahmen sind im Angebot des privaten Partners enthalten und in den Wirtschaftlichkeitsvergleich mit der konventionellen Realisierung eingeflossen, der einen Barwertvorteil der ÖPP-Realisierung in Höhe von rund 9,5 Prozent ergeben hat. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache 17/8404, Frage 43): Wie sieht der Zwischenstand der Umsetzung der ersten Förderrunde des Qualitätspakts Lehre zum 31. Dezember 2011 im Einzelnen insbesondere im Hinblick auf den Mittelabfluss, die Höhe der ausgezahlten Mittel in 2011, die Höhe der in 2011 nicht verausgabten Mittel, der daraus gegebenenfalls gebildeten Ausgabenreste, der gegebenenfalls zum Jahresende 2011 verfallenen Mittel sowie die Zahl der damit bis Ende 2011 an Universitäten und Fachhochschulen eingestellten zusätzlichen Professoren – nach Bundesländern – aus, und wie teilen sich die im Haushalt 2012 für den Qualitätspakt Lehre veranschlagten Mittel – unter Angabe des Zeitplanes bis zur Bewilligung der zweiten Runde – jeweils auf die erste und zweite Förderrunde auf? Die Umsetzung der ersten Förderrunde des Qualitätspakts Lehre im Jahr 2011 erfolgte gemäß der Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern vom 30. September 2010. Annähernd 100 Prozent der Mittel, die von den geförderten Hochschulen tatsächlich beantragt wurden, konnten verausgabt werden. Dies sind rund 28,159 Millionen Euro. Wie mehrfach berichtet, ist aufgrund der langen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern und der damit einhergehenden zeitlichen Verzögerung der volle Ansatz in Höhe von 140 Millionen Euro nicht erforderlich gewesen. Das BMBF war 2011 verpflichtet, in seinem Einzelplan rund 231 Millionen Euro einzusparen. Die nicht erforderlichen Mittel im Titel 3003/685 15 konnten zur Erwirtschaftung dieser sogenannten „Globalen Minderausgabe“, GMA, herangezogen werden. Dadurch konnten empfindliche Einschnitte bei anderen prioritären Bildungs- und Forschungsvorhaben vermieden werden, die vor dem Hintergrund des nahezu vollständigen Mittelabflusses des BMBF-Haushalts 2011 (rund 99,4 Prozent) andernfalls unvermeidlich geworden wären. Im Haushaltsjahr 2012 entfallen rund 111 Millionen Euro auf die bereits bewilligten Projekte der ersten Auswahlrunde des Qualitätspakts Lehre. Für die Projekte der zweiten Auswahlrunde wird ein Mittelbedarf von rund 60 Millionen Euro im Jahr 2012 geschätzt. Diese Projekte befinden sich zurzeit im Verfahren der Antragsprüfung und -bewilligung, sie beginnen zum Sommersemester 2012. Für das Jahr 2011 wurden von den geförderten Hochschulen Mittel für 98 zusätzliche Professoren beantragt. Mittel für weitere 80 Professoren wurden von den Hochschulen erst ab 2012 beantragt, da aufgrund der üblichen Dauer von Berufungsverfahren nicht in jedem Fall mit einer sofortigen Stellenbesetzung zu rechnen sei. Eine Aufteilung nach Bundesländern ist der schriftlichen Antwort beigefügt. Anlage 36 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Zöllmer (SPD) (Drucksache 17/8404, Fragen 51 und 52): Welche Kosten wurden durch das Bewerbungsverfahren für die Leitung der Servicestelle für bürgerschaftliches und kommunales Engagement verursacht? Wann wurde Gabriela Büssemaker darüber informiert, dass sie den Zuschlag für die Stelle erhalten wird? Zu Frage 51: Die Gesamtkosten für das Verfahren einschließlich der Inseratskosten liegen bei 59 435 Euro, davon 24 435 Euro Inseratskosten (FAZ und Die ZEIT). Zu Frage 52: Frau Büssemaker wurde nach Abschluss des Auswahlverfahrens und Entscheidung der BMZ-Leitung informiert. Anlage 37 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) (Drucksache 17/8404, Fragen 53 und 54): Wie viele Bewerberinnen und Bewerber haben am Auswahlverfahren um die Leitung der neuen Servicestelle für bürgerschaftliches und kommunales Engagement insgesamt teilgenommen, und wie viele von ihnen wurden zu Bewerbungsgesprächen eingeladen? Von welchem externen Personalberatungsbüro wurde das Bewerbungsverfahren durchgeführt? Zu Frage 53: Insgesamt sind 133 Bewerbungen eingegangen. Davon wurden 8 Kandidaten und Kandidatinnen zum Auswahlverfahren eingeladen. Zu Frage 54: Das Unternehmen Heimeier & Partner wurde mit der Durchführung des Bewerbungsverfahrens beauftragt. Anlage 38 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Sevim Daðdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/8404, Frage 55): Um welche Personalberatungsfirma handelt es sich bei der zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Besetzung der Leitung der neuen Servicestelle für bürgerschaftliches und kommunales Engagement „Engagement Global“ hinzugezogenen Personalberatung namentlich, und welche Kosten sind hier entstanden? Das Unternehmen Heimeier & Partner wurde mit der Durchführung des Bewerbungsverfahrens beauftragt. Die Gesamtkosten des Auftrags belaufen sich auf 59 435 Euro, davon 24 435 Euro Inseratskosten (Die ZEIT, FAZ). Anlage 39 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/8404, Frage 56): Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Personen, die seit dem Herbst 2009 in verantwortliche Positionen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung aufrückten oder dort in diese Positionen neu eingestellt wurden, für Firmen und Unternehmen tätig waren oder noch sind, die geschäftliche Beziehungen zum Bundesministerium oder zu den vom Bundesministerium geförderten Projekten unterhalten? Es ist ausdrücklich gewünscht, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über entwicklungspolitische Erfahrung verfügen, daher ist dies nicht auszuschließen. Anlage 40 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/8404, Frage 57): Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dass bei der Personalauswahl zur Besetzung verantwortlicher Positionen im BMZ auch „politische Loyalität“ Voraussetzung sei (vergleiche Westfalen-Blatt vom 17. Januar 2012), und woran bemisst die Bundesregierung das Vorhandensein dieser „politischen Loyalität“, insbesondere hinsichtlich der Mitgliedschaft der Bewerber in den die Regierung tragenden Parteien? Die Auswahl für die Besetzung von Stellen erfolgt im Einklang mit Art. 33 Abs. 2 GG und § 9 BBG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Die Parteizugehörigkeit darf unter Hinweis auf Art. 3 Abs. 3 GG nicht abgefragt werden. Bei der Besetzung von Abteilungsleitungen ist es allgemein anerkannte Staatspraxis, dass neben der generellen fachlichen Eignung im Einklang mit Art. 33 Abs. 2 GG und § 9 BBG eine Übereinstimmung mit der politischen Grundausrichtung und den Zielen der Bundesregierung sowie ein besonderes Vertrauensverhältnis zur Hausleitung erforderlich sind. Anlage 41 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Christine Buchholz (DIE LINKE) (Drucksache 17/8404, Frage 58): In welcher Weise wurde seitens der Bundesregierung seit dem Herbst 2009 bei den Neubesetzungen verantwortlicher Positionen im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bei der Personalauswahl das mögliche Bestehen geschäftlicher Beziehungen der Bewerber zum BMZ oder zu vom BMZ geförderten Projekten im Sinne unzulässiger Interessenkollisionen bewertet? Die Personalauswahl erfolgt stets im Einklang mit Art. 33 Abs. 2 GG und § 9 BBG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung und nicht aufgrund geschäftlicher Beziehungen. Anlage 42 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Christine Buchholz (DIE LINKE) (Drucksache 17/8404, Frage 59): Ist es gängige Praxis, dass das BMZ privatwirtschaftliche Personalagenturen in die Personalentscheidung einbezieht, und, wenn nein, soll dies gängige Praxis werden? Nein, wird aber in geeigneten Fällen eingesetzt. Das BMZ steht hier im Einklang mit anderen öffentlichen Auftraggebern. Anlage 43 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 60): Wie hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sich angesichts des Briefes der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer in den Streit zwischen den Fraktionen der CDU/CSU und FDP zur Personalpolitik des Bundesministers Dirk Niebel eingeschaltet, und wie bewertet sie den offensichtlichen Bruch zwischen den Koalitionspartnern im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Deutschen Bundestages? Die Bundesregierung verfolgt eine gemeinsame Linie in der Entwicklungspolitik, deren Grundlage der Koalitionsvertrag ist. Nach Ansicht der Bundeskanzlerin führt der Bundesminister sein Ministerium ausgesprochen erfolgreich. Er hat wichtige Reformen in diesem Ministerium vorgenommen, zum Beispiel mit der Zusammenführung der Vorfeldorganisationen in die heutige GIZ. Das ist eine Maßnahme, die die Durchschlagskraft der deutschen Entwicklungspolitik verstärkt hat und auch in der entwicklungspolitischen Community anerkannt wird. Die innere Organisation des Ministeriums ist Teil der Ressortautonomie. Es ist ein normaler Vorgang, dass ein Bundesminister die Organisation seines Hauses so gestaltet, wie er es für die Erfüllung der Aufgaben seines Hauses für zweckmäßig hält. Auch die Besetzung von Personalstellen ist Teil dieser Ressortautonomie und Sache des Ressortministers. Anlage 44 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 61): Inwiefern muss man davon ausgehen, dass mit der neugeschaffenen Abteilung „Politik und Kommunikation“ im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auch Öffentlichkeitsarbeit für die liberale Linie in der Entwicklungspolitik während des Wahlkampfes gemacht werden wird, und wie bewertet die Bundesregierung die Befürchtung des Personalrats im BMZ, hier entstehe die „Kampa für den Wahlkampf 2013“? Die Behauptung trifft nicht zu. Anlage 45 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 17/8404, Frage 62): Wie passt die in der dpa-Meldung vom 18. Januar 2012 vom Bundesminister Dirk Niebel vorgetragene Behauptung, er bevorzuge in seinem Bundesministerium auf keinen Fall FDP-Parteianhängerinnen und -anhänger bei der Stellenvergabe, zu dem in dem Beitrag „Rette sich, wer kann“ der Fernsehsendung Report München vom 10. Januar 2012 zitierten „Papier zur politischen Positionierung von AA und BMZ“ der FDP, in dem es heißt, man müsse „Schlüsselministerien mit Breitenwirkung mit Liberalen besetzen“ und: „Es gibt kaum ein Ministerium, welches derart viele personelle Besetzungen zu bestimmen hat“ wie das BMZ, und das mit der Feststellung endet, die Besetzung des Themas Entwicklungszusammenarbeit könne dem „Image der FDP als sozial kalt entgegenwirken“, und wie sind die im Papier genannten Zielsetzungen mit einer objektiven Auswahl der qualifiziertesten Bewerber bei der Stellenvergabe im BMZ vereinbar? Die Bundesregierung bewertet und äußert sich grundsätzlich nicht zu Strategie- und Positionspapieren der verschiedenen Parteien. Anlage 46 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 17/8404, Frage 63): Wie bewertet die Bundesregierung die Existenz des FDP-Strategiekonzeptes „Papier zur politischen Positionierung von AA und BMZ“, welches im Rahmen der Koalitionsverhandlungen 2009 auf sieben Seiten eine stärkere „liberale Durchdringung“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Form von „mehr FDP-Leuten in Ministerialjobs“, eine Nutzung der Entwicklungspolitik, um dem „Image“ der FDP „als sozial kalt“ entgegenzuwirken, sowie die schrittweise Integrierung des BMZ in das Auswärtige Amt, um dessen „schleichende“ Entmachtung zu stoppen, fordert (vergleiche Die Zeit vom 12. Januar 2012)? Die Bundesregierung bewertet und äußert sich grundsätzlich nicht zu Strategie- und Positionspapieren der verschiedenen Parteien. Anlage 47 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 17/8404, Frage 64): Plant die Bundesregierung mit der Einstellung einer ehemaligen McKinsey-Beraterin als neue Leiterin der Abteilung 4 des BMZ, verstärkt auf Ansätze der McKinsey-Unternehmensberatung wie Liberalisierung, Privatisierung und Personalkosteneinsparung zu setzen? Die für die Abteilungsleitung vorgesehene Kollegin gilt bei McKinsey als ausgewiesene Expertin für die Beratung von Entwicklungs- und Schwellenländern rund um die Themen wirtschaftliche Entwicklung, Wachstum und Effizienzsteigerung im Bereich der EZ. Seit 2006 war sie unter anderem maßgeblich an der Erarbeitung und Implementierung von regionalen Entwicklungsstrategien in Ländern der MENA-Region, an der Entwicklung und Implementierung eines Reformprogramms im Nahen Osten im Bereich Bildung sowie an einem globalen Forschungsprojekt zu Development Effectiveness beteiligt. Die Bundesregierung plant, sich diese ausgewiesene entwicklungspolitische Expertise zunutze machen. Anlage 48 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Barbara Hendricks (SPD) (Drucksache 17/8404, Fragen 65 und 66): Wie und mit welchem Auswahlverfahren beabsichtigt der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, die für 2012 im Einzelplan 23 ausgewiesenen rund 180 neuen Stellen zu besetzen, und welche Wertigkeiten haben diese Stellen? Wie wird sichergestellt, dass diese Stellen nicht dazu dienen, ehemalige Abgeordnete oder ehemalige Mitarbeiter nicht mehr existierender FDP-Landtagsfraktionen zu versorgen? Zu Frage 65: Die Wertigkeiten der Stellen und Planstellen sind in dem vom Parlament gebilligten Haushaltsplan zum Haushalt 2012 aufgeführt. Die Auswahl erfolgt im Einklang mit Art. 33 Abs. 2 GG und § 9 BBG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Zu Frage 66: Die Auswahl erfolgt im Einklang mit Art. 33 Abs. 2 GG und § 9 BBG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Die Parteizugehörigkeit darf unter Hinweis auf Art. 3 Abs. 3 GG nicht abgefragt werden. Anlage 49 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler (SPD) (Drucksache 17/8404, Frage 67): Wurden beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Mitarbeiter eingestellt, die nicht den Mindestanforderungen für BMZ-Mitarbeiter entsprechen? Nein. Anlage 50 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen des Abgeordneten Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) (Drucksache 17/8404, Fragen 68 und 69): Trifft es zu, dass bei der Besetzung der 65 GIZ-Stellen, die 2011 gewährt wurden, auf Druck der Vertreter der Personalreferate des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Personen eingestellt und auf Stellen des BMZ übernommen wurden, die wenige Monate zuvor an einem BMZ-Assessment-Center teilgenommen hatten und durchgefallen waren, und ist es außerdem korrekt, dass diese Personen Mitglieder der FDP sind? Was entgegnet die Bundesregierung auf Vorwürfe, dass einer der Referentenposten im Büro des Weltbank-Exekutivdirektors, der üblicherweise von Referenten aus dem BMZ mit viel Berufserfahrung besetzt wird, jetzt mit einem Externen besetzt wurde, der Mitglied der FDP ist und noch nie für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gearbeitet hat, und es somit fraglich ist, ob er die nötige Qualifikation besitzt, um die Interessen des BMZ bzw. Deutschlands bei der Weltbank zu vertreten? Zu Frage 68: Die Auswahlentscheidung zur Besetzung der 65 GIZ-Stellen erfolgte im Rahmen eines eintägigen Assessment Centers, das sich aus verschiedenen Elementen zusammensetzte (Interview, Gruppendiskussion, Sprachprüfung, schriftlicher Test). Die Auswahlkommission setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Personalverwaltung des BMZ, Mitgliedern des BMZ-Personalrats, Vertreterinnen und Vertretern des Personalbereichs der GIZ sowie externen psychologischen Gutachterinnen zusammen. Alle Einstellungsentscheidungen wurden von der Kommission im Einvernehmen mit dem BMZ-Personalrat getroffen. Die Parteizugehörigkeit darf unter Hinweis auf Art. 3 Abs. 3 GG nicht abgefragt werden. Es ist im Übrigen langjährige Praxis, dass Bewerbern die Möglichkeit einer erneuten Bewerbung offen steht. Zu Frage 69: Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Der Bewerber für den angesprochenen Referentenposten in der Weltbank besitzt knapp 20-jährige umfangreiche Erfahrungen im VN-Bereich bei der UNESCO, die ihn befähigen, diese Position wahrzunehmen. Anlage 51 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Drucksache 17/8404, Frage 70): Aus welchen Gründen hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit dem Auswärtigen Amt eine Verlegung der Not- und Übergangshilfe aus dem BMZ in das AA getroffen, bevor eine Auswertung des Gutachtens „Evaluierung der deutschen humanitären Hilfe im Ausland“ erfolgte, und wann wird das Gutachten vorgelegt, das bis Mitte Januar 2012 vorliegen sollte? Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung zwischen AA und BMZ war die Datenerfassung, -analyse und -bewertung der Untersuchung bereits abgeschlossen. Stärken und Schwächen der derzeitigen Arbeitsteilung bei der humanitären Hilfe der Bundesregierung waren unter anderem durch Kritik des OECD-DAC-Peer Review bereits bekannt und wurden auch im Prozess der Evaluierung sichtbar. Daher sind in die Ausgestaltung der politischen Entscheidung, die Ressortzuständigkeiten neu zu verteilen, verschiedene Erkenntnisse aus unterschiedlichen Quellen eingeflossen. Die Evaluierung wurde bereits Anfang 2009 (in der vorherigen Legislaturperiode) begonnen. Der Evaluierungskurzbericht wurde an den Auswärtigen Ausschuss, Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe sowie an die Haushaltsberichterstatter der Einzelpläne 05 und 23 übersandt. Anlage 52 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Drucksache 17/8404, Frage 71): Wie viele Stellen für Unterabteilungsleiter wurden im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit 2009 neu geschaffen, neu besetzt, und wie war dabei das Auswahlverfahren? Seit 2009 wurde eine Unterabteilungsleitungsstelle neu geschaffen und intern neu besetzt. Darüber hinaus wurden zwei bestehende Unterabteilungsleiterstellen intern personell neu besetzt. Im Rahmen der geplanten Neuorganisation sind drei weitere Unterabteilungsleitungen vorgesehen. Die Auswahl für die Besetzung dieser Stellen erfolgte und erfolgt im Einklang mit Art. 33 Abs. 2 GG und § 9 BBG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Anlage 53 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des Abgeordneten Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 72): Welche Konsequenzen hat die durch die Vereinbarung zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung am 10. November 2011 angekündigte Umsetzung von 52 Stellen aus dem Haushalt des BMZ in den Haushalt des AA für die von der Bundesregierung angestrebte Stärkung des BMZ durch eine deutliche Erhöhung seines Personals, und wie viele neugeschaffene Stellen und Planstellen stehen angesichts der für die Schaffung neuer Abteilungen, Unterabteilungen und Referate benötigten sowie der über andere Bundesministerien umgesetzten Stellen zur Stärkung der Länder- und Regionen-, Fach- bzw. Themenreferate zur Verfügung? Von den 52 Stellen sind 46 neue Planstellen für die Schwerpunktkoordination im Bereich Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, WZ, im Ausland vorgesehen. Diese 46 Stellen sollen entsprechend der Vereinbarung zwischen Auswärtigem Amt und BMZ an das Auswärtige Amt übertragen und mit WZ-Referentinnen und -Referenten aus dem BMZ an den Auslandsvertretungen besetzt werden. Zu berücksichtigen ist, dass diese die Schwerpunktkoordinatoren der Durchführungsorganisationen ersetzen und damit BMZ diese hoheitliche Aufgabe wieder selbst wahrnimmt. Damit wird die Außenstruktur der Bundesregierung im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit deutlich gestärkt. Die Übertragung von sechs Stellen im Bereich der Not- und Übergangshilfe an das Auswärtige Amt ist mit dem Übergang entsprechender Aufgaben an das Auswärtige Amt verbunden. Vor Umsetzung der Vereinbarung zwischen AA und BMZ wird die Bundesregierung das Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss herstellen gemäß dessen Beschluss vom 30. November 2011. Die Bundesregierung wird die Fachausschüsse entsprechend informieren. Die genaue Verteilung der neuen Stellen auf die Organisationseinheiten wird zurzeit mit Unterstützung durch eine externe Beratung erarbeitet. Insgesamt wird durch diese Maßnahmen die Politik der Bundesregierung gestärkt. Anlage 54 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des Abgeordneten Jan van Aken (DIE LINKE) (Drucksache 17/8404, Frage 73): Wie bewertet die Bundesregierung die in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 17. Januar 2012 zitierte Einschätzung, dass es klar rechtswidrig sei, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit einem heutigen Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH, GIZ, nach seinem Weggang zur GIZ noch einen unbefristeten Vertrag abgeschlossen hat, und die laut derselben Ausgabe auf einer Personalversammlung im BMZ von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgebrachten Warnungen vor „persönlichen Seilschaften“ und „doppelten Standards“ bei der Einstellung sowie die Aussage, Personalentscheidungen der Leitung würden „mit einer bisher nicht gekannten Kälte und Gnadenlosigkeit durchgepeitscht“? Die Bundesregierung schließt sich dieser Einschätzung nicht an. Darüber hinaus erfolgt die Besetzung von Planstellen und Stellen gemäß Art. 33 Abs. 2 GG und gemäß § 9 BBG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Anlage 55 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des Abgeordneten Jan van Aken (DIE LINKE) (Drucksache 17/8404, Frage 74): In welchen Bereichen sind die 300 Stellen angesiedelt, auf die sich der Bundesminister Dirk Niebel in der dpa-Meldung vom 18. Januar 2012 bezieht, in der er behauptet, „sein Ministerium habe seit dem Beginn der Reform insgesamt 300 Stellen eingespart“? Durch die Verschmelzung von DED und InWEnt auf die GTZ zum 1. Januar 2011 konnten gemäß der Forderung des Bundesrechnungshofes Synergien genutzt und Doppel- und Dreifachstrukturen abgebaut werden. Die erfolgreiche Durchführung der Fusion resultierte somit in einer Einsparung von 693 Stellen im Personalhaushalt des Bundes. Dadurch reduziert sich – auch bei Stärkung des BMZ um 210 Stellen, bei Gründung der Servicestelle Engagement Global mit 145 Stellen und eines Evaluierungsinstitutes mit 38 Stellen – der Personalbestand des Bundes dauerhaft um rund 300 Stellen. Anlage 56 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen des Abgeordneten Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) (Drucksache 17/8404, Fragen 75 und 76): Trifft es zu, dass Zahlungen aus internationalen Entwicklungsfonds an Projekte in Kuba, die in US-Dollar erfolgen, durch die USA erheblich verzögert werden? Wie hoch waren die finanziellen Mittel, die in den Jahren 2010 und 2011 durch kirchliche Entwicklungshilfe aus Deutschland an kirchliche Organisationen in Kuba gezahlt wurden? Zu Frage 75: Zwei Auszahlungen zur Finanzierung des GFATM- Programmes in Kuba sind von einer Bank in den USA im Jahre 2010 zeitweise nicht weitergeleitet worden. Dieses Problem wurde jedoch unter den Beteiligten gelöst. Vergleichbare Fälle sind in der Folgezeit nicht mehr aufgetreten. Zu Frage 76: Im Jahre 2010 wurden 60 000 Euro und 2011 209 700 Euro für ein Projekt des Evangelischen Entwicklungsdienstes, EED, ausgezahlt. Zurzeit gibt es zwei Projekte kirchlicher Organisationen, beide EED, mit einem Gesamtvolumen von 559 000 Euro. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 77): Wurde der Export von Patriot-Raketen nach Südkorea beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt und geprüft? Eine entsprechende Beantragung und Prüfung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist erfolgt. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 78): Wie ist der aktuelle Stand des von der Bundesregierung angekündigten Zertifizierungsverfahrens für die Tätigkeit privater Sicherheitsdienste an Bord von Handelsschiffen, und inwiefern sind Aussagen des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Uhl (Neue Osnabrücker Zeitung vom 2. Januar 2012) zutreffend, dass bereits „die ersten waffenrechtlichen Erlaubnisse für Unternehmen“ für Sicherheitsdienstleistungen an Bord von Schiffen erteilt worden seien? Die Bundesregierung bereitet mit Unterstützung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, sowie der Bundespolizei das geplante Zulassungsverfahren für private bewaffnete Sicherheitsdienste an Bord von Schiffen unter deutscher Flagge vor. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird derzeit unter Berücksichtigung der vorläufigen IMO-Empfehlungen (MSC.1/Circ. 1405/Rev.1) erarbeitet. Für die Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen liegt die Zuständigkeit bei den Ländern. Zur Aussage des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Uhl liegen der Bundesregierung daher keine Informationen vor. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 79): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Darlegungen des offenen Briefs von namhaften Wissenschaftlern an die Bundesregierung und die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages vom 19. Januar 2012 mit einem Plädoyer für eine verlässliche, verbindliche und beherzte Energieeffizienzpolitik, und welche konkreten Positionen will sie diesbezüglich auf EU-Ebene für das Energieministertreffen am 15. Februar 2012 einbringen (hier insbesondere im Hinblick auf Art. 6 des Entwurfs der Energieeffizienzrichtlinie)? Die Bundesregierung sieht sich durch den offenen Brief vom 19. Januar 2012 in ihrer im Energiekonzept 2010 festgelegten Position unterstützt, Energieeffizienz zu einer Schlüsselfrage ihrer Energiepolitik zu machen. Dabei setzt die Bundesregierung konsequent auf Informationen, Beratung, finanzielle Anreize und Ordnungsrecht, soweit sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar. Angewiesen ist die Bundesregierung aber auch auf die Mitwirkung der Länder zum Beispiel aktuell bei der steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen, die von den Ländern blockiert wird. Für das Energieministertreffen am 14. Februar 2012 wird der deutsche Beitrag noch zwischen den betroffenen Bundesministerien abgestimmt. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 80): Wie viele Unternehmen der Industrie – bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Branchen – haben bis heute eine Befreiung von der Zahlung von Netzentgelten beantragt, und mit welchen hierdurch verursachten Einnahmeausfällen werden die übrigen Stromverbraucher belastet (bitte Gesamtsumme und Cent je Kilowattstunde angeben)? Der Bundesnetzagentur liegen 278 Befreiungsanträge für 2011 vor. Der Entlastungsbetrag für 2011 beläuft sich nach Angaben der Bundesnetzagentur auf circa 247 Millionen Euro. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich um Planwerte handelt und bei vielen Anträgen noch keine Verbrauchsangaben vorliegen. Die Mehrzahl der betroffenen Unternehmen sind nach Angaben der Bundesnetzagentur der Metall- (inklusive Nichteisenmetallindustrie), Chemie-, Glas-, Energieerzeugungs-, Öl-, Verpackungs-, Nahrungs- und Genussmittelindustrie sowie der IKT-Branche (Rechenzentren) zuzurechnen. In ihrer Festlegung vom 14. Dezember 2011 setzt die Bundesnetzagentur für die erstmalig für das Jahr 2012 auszuweisende Umlage für Entlastungen nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung, StromNEV, als Rechengrößen für die Befreiung nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV ein Entlastungsvolumen in Höhe von 300 Millionen Euro und für die atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV (Pumpspeicherwerke und andere) ein Entlastungsvolumen in Höhe von 140 Millionen Euro an. Für den Gesamtbetrag von 440 Millionen Euro errechneten Netzbetreiber daraufhin eine Umlage von 0,151 Cent pro Kilowattstunde und Jahr für Verbraucher mit einem Jahresverbrauch unterhalb von 100 000 Kilowattstunden. Oberhalb der 100 000 Kilowattstundengrenzen gelten ausweislich der Festlegung der Bundesnetzagentur Maximalwerte von 0,05 Cent bzw. für produzierendes Gewerbe 0,025 Cent pro Kilowattstunde und Jahr. Anlage 61 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 81): Aus welchen Gründen wurde 2006 gegen den Sohn des ehemaligen libyschen Diktators Muammar al-Gaddafi, Seif al-Arab al-Gaddafi, nach Ablauf seines italienischen Touristenvisums in Deutschland kein Visumverfahren eingeleitet, sondern vielmehr die Erteilung einer einjährigen Aufenthaltserlaubnis seitens des Auswärtigen Amts für „angemessen“ gehalten, die zudem ohne die sonst üblichen sicherheitsrechtlichen Befragungen mehrfach verlängert wurde, und welchen Einfluss gab es von Stellen des Bundes auf strafrechtliche Ermittlungen gegen Seif al-Arab al-Gaddafi (vergleiche Süddeutsche Zeitung vom 16. Januar 2012, Spiegel Online vom 16. Januar 2012)? Der erste Teil der Frage wird aufgrund des tatsächlichen Ablaufs auf das Jahr 2007 bezogen. Saif al-Arab al-Gaddafi war mit einem italienischen Schengenvisum nach Deutschland eingereist und hatte bei der Ausländerbehörde der Stadt München einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt. An das Auswärtige Amt wurde der vorgenannte Sachverhalt im Juli 2007 durch das bayerische Staatsministerium des Innern mit der Gelegenheit zur Stellungnahme herangetragen. In einem Schreiben vom 10. Juli 2007 antwortete das Auswärtige Amt, dass der Antragsteller zwar nicht mit dem für den beantragten Aufenthaltszweck (Sprachkurs) erforderlichen Visum eingereist sei, dass es jedoch im Ermessen der Ausländerbehörde stehe, auf die Nachholung eines Verfahrens im Ausland zu verzichten und stattdessen die begehrte Aufenthaltserlaubnis unmittelbar zu erteilen. Dabei wies das Auswärtige Amt auf die außenpolitischen und außenwirtschaftlichen Interessen der Bundesrepublik Deutschland in Libyen hin und regte an, diese in die Erwägungen zur Ermessensausübung einfließen zu lassen. Das Auswärtige Amt wies weiter darauf hin, dass es im gegebenen Fall die Erteilung für ein Jahr für ausreichend und angemessen halte. Bei den späteren Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnisse handelte es sich um autonome Entscheidungen der zuständigen Ausländerbehörde. Das Auswärtige Amt hatte auf die alleinige Entscheidungszuständigkeit der Innenbehörden hingewiesen. Auf die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Saif al-Arab al-Gaddafi haben Stellen des Bundes zu keinem Zeitpunkt Einfluss genommen. Anlage 62 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 82): Welche Auskünfte gibt die Bundesregierung über die jeweilige Zahl der zwischen Oktober 2006 und Oktober 2011 in Afghanistan mit internationaler Hilfe einerseits ausgebildeten und andererseits – unter anderem wegen Kündigung, Entlassung, Desertion, Krankheit oder Tod – vor Ablauf ihres Vertrages aus dem Dienst wieder ausgeschiedenen Soldaten sowie Polizisten – bitte auflisten nach Jahren und jeweils nach Soldaten und Polizisten –, und wie beurteilt die Bundesregierung angesichts einer Abgangsrate für Polizisten noch in 2011 von 1,3 Prozent monatlich – so der „Fortschrittsbericht Afghanistan“ der Bundesregierung vom Dezember 2011 – die Zuverlässigkeit sowie Einsatzbereitschaft der afghanischen Sicherheitskräfte? Die Bundesregierung erhebt keine eigenen Zahlen über die mit internationaler Hilfe ausgebildeten oder vor Ablauf ihres Vertrags ausgeschiedenen Soldaten oder Polizisten. In Ihrer Frage zur Einschätzung der Zuverlässigkeit sowie der Einsatzbereitschaft der afghanischen Streitkräfte beziehen Sie sich auf den Fortschrittsbericht Afghanistan. Hierin unterstreicht die Bundesregierung, dass das militärische und zivile Engagement in den vergangenen zehn Jahren den Aufbau eines afghanischen Staates ermöglichen soll, der ab Ende 2014 selbst für Sicherheit sorgt. Die afghanischen Sicherheitskräfte haben mit 305 600 Mann ihre Sollstärke fast erreicht. Sie sind zunehmend bereit und fähig, diese Verantwortung zu übernehmen. Jetzt liegt der Schwerpunkt auf der weiteren Qualifizierung von Polizei und Armee. Anlage 63 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 83): Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg des zehnjährigen auch militärischen Kampfes gegen die Produktion von sowie den Handel mit Opium durch die afghanischen Behörden und die internationale Gemeinschaft, der stets als unverzichtbar für die Herstellung von Sicherheit sowie Stabilität in Afghanistan proklamiert wurde, angesichts eines Anstiegs der Opiumproduktion um 61 Prozent in 2011 gegenüber dem Vorjahr – so der „Fortschrittsbericht Afghanistan“ der Bundesregierung vom Dezember 2011 –, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Misserfolg der Bekämpfung der Drogenproduktion hinsichtlich ihrer Behauptungen, die Stabilität in Afghanistan habe sich positiv sowie nachhaltig entwickelt? Das Jahr 2010 stellte laut Informationen des Büros der Vereinten Nationen für Drogenkriminalität, UNODC, mit einer Opiumernte von 3 600 Tonnen eine Ausnahme dar, da die Ernte in Afghanistan aufgrund eines großflächigen Befalls der Schlafmohnfelder mit einer Pflanzenkrankheit sehr niedrig ausgefallen ist. Ein derart verringertes Angebot führte zu erhöhten Preisen und diese wiederum – durch den von ihnen ausgehenden wirtschaftlichen Anreiz – zu einer Zunahme der Produktion. Fachleute hatten auf diese zu erwartende Entwicklung bereits 2010 hingewiesen. Wird die Opiumernte aus dem Jahr 2009 als Bezugsgröße in Ansatz gebracht, hat sich die Opiumproduktion im Jahr 2011 sogar um etwa 16 Prozent verringert. Auch der Ernteertrag pro Hektar Anbaufläche spiegelt diesen Trend wider: Nachdem im Jahr 2010 die Erträge pro Hektar durch den Schädlingsbefall deutlich gesunken sind (29,2 Kilogramm pro Hektar), stiegen sie im Jahr 2011 auf 45 Kilogramm pro Hektar. Damit liegen die Erträge jedoch immer noch und zum Teil deutlich unter den Erträgen der Jahre 2008 (49,8 Kilogramm pro Hektar) und 2009 (56 Kilogramm pro Hektar). Ausgehend vom Höchststand 2007 mit einer Produktion von 8 200 Tonnen über 7 700 Tonnen im Jahr 2008, 6 900 Tonnen im Jahr 2009 und 5 800 t im Jahr 2011 ist in der Opiumproduktion Afghanistans somit statistisch ein Abwärtstrend erkennbar. Drogenanbau wird regional sehr unterschiedlich betrieben. 95 Prozent des Schlafmohnanbaus konzentrieren sich im Süden in den Provinzen Helmand, Kandahar, Uruzgan, Day Kundi und Zabul mit insgesamt 78 Prozent der Gesamtproduktion und im Westen des Landes in den Provinzen Farrah, Badghis und Nimroz mit insgesamt 17 Prozent der Gesamtproduktion. Hier finden sich auch die instabilsten und unsichersten Provinzen Afghanistans wieder. Andere Provinzen sind drogenanbaufrei. So ergeben sich auch regionale Unterschiede in den Auswirkungen auf die Stabilität und Sicherheit und in der Bewertung der Lage. Dies bestätigt den seit 2007 beobachteten Zusammenhang zwischen mangelnder Stabilität und Opiumanbau. Die Erfahrungen aus anderen sogenannten Drogenstaaten zeigen, dass die Lösung von Drogenfragen eher in Jahrzehnten als in Jahren zu bewerkstelligen ist. Der Drogenanbau in Afghanistan bleibt daher weiterhin eine große Herausforderung für die internationale Gemeinschaft, aber vor allem für Afghanistan selbst. Trotz der Einrichtung eines „Ministry of Counter Narcotics“ im Jahr 2005 und der Verabschiedung einer eigener Drogenbekämpfungsstrategie (National Drug Control Strategy, NDCS) 2006, ist es dem afghanischen Staat bislang noch nicht flächendeckend gelungen, dieses Problem zu beseitigen. In den letzten Jahren hat ein Umdenken hinsichtlich der Drogenbekämpfung in Afghanistan stattgefunden, weg von der Vernichtung von Anbauflächen („eradication“) hin zur Unterbindung und Verfolgung der Produktion („interdiction“). Dieser Ansatz ist verbunden mit dem Aufbau entsprechender Kapazitäten bei der Polizei, im Justizwesen und der Verwaltung auf den unterschiedlichen Ebenen des afghanischen Staates. Die Erfolge dieser Prozesse sind nicht sofort sichtbar, sondern erst mittel- bis langfristig. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Wiederbelebung der ländlichen Wirtschaftskreisläufe und Schaffung von alternativen Einkommensquellen jenseits des Drogenanbaus bedeutend für die Eindämmung der Drogenproduktion in Afghanistan. Daher wird die afghanische Regierung auch bei der Drogenbekämpfung weitere Anstrengungen unternehmen müssen. Der Bundesregierung ist bewusst, dass Afghanistan auch hierbei auf internationale Hilfe angewiesen sein wird. Allerdings kann die Opiumproblematik nicht allein auf Afghanistan verengt werden, da sie aufgrund der mit ihr verbundenen Transitwege und Zwischenhändler auch eine regionale Dimension aufweist. Anlage 64 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Daðdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/8404, Frage 84): Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung in ihren bilateralen und internationalen Gesprächen mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika anlässlich des zehnten Jahrestages der Errichtung des US-Gefangenenlagers Guantánamo, das nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International oder European Center for Constitutional and Human Rights, ECCHR, weder minimale Rechtsstandards noch humanitäre Mindestbedingungen zur Unterbringung der Gefangenen erfüllt und in dem Gefangene systematisch gefoltert werden, um eine sofortige Schließung des Folterlagers zu erreichen? Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat bereits am 9. Januar 2006 öffentlich erklärt, dass eine Einrichtung wie das Gefangenenlager Guantánamo in dieser Form nicht auf Dauer existieren dürfe – und dass Mittel und Wege für einen anderen Umgang mit den Gefangenen gefunden werden müssten. Dies ist auch weiterhin die Haltung der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat daher den Willen der US-Administration unter Präsident Barack Obama, das Gefangenenlager Guantánamo so bald wie möglich zu schließen, von Anfang an begrüßt. Wir haben zudem die angestrebte Schließung durch die Aufnahme von zwei Guantánamo-Häftlingen im Jahr 2010 unterstützt. Anlässlich des 10-jährigen Bestehens von Guantá-namo hat sich der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Markus Löning, erneut für die Schließung des Lagers ausgesprochen. Er wird im Februar 2012 in Washington weitere Gespräche hierzu führen. Auch im Rahmen der Europäischen Union setzt Deutschland sich weiter für die Schließung des Gefangenenlagers Guantánamo ein. Die Europäische Union hat sich wiederholt in diesem Sinne geäußert und im Juni 2009 eine gemeinsame Erklärung mit den USA und den EU-Mitgliedstaaten zur Schließung des Lagers abgegeben. Auf der Basis dieser Erklärung haben zahlreiche Mitgliedstaaten der Europäischen Union – aus humanitären Gründen und um die Schließung voranzubringen – ehemalige Guantánamo-Häftlinge aufgenommen. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schrö der auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/8404, Frage 85): Welche Tagesordnungspunkte hatten die Treffen der International Working Group on Undercover Policing einschließlich ihrer Unterarbeitsgruppen in den letzten fünf Jahren, und welche Geheimdienst- bzw. Polizeibehörden welcher Regierungen oder Vertreter sonstiger Einrichtungen nahmen jeweils daran teil? Die International Working Group on Police Undercover Activities, IWG, hat seit dem Jahr 2007 siebenmal getagt. Teilgenommen haben Vertreter von Polizeibehörden aus europäischen Staaten sowie aus Australien, Kanada, Israel, Neuseeland, Südafrika und aus den USA. Deutschland war durch das Bundeskriminalamt und das Zollkriminalamt vertreten. Auch Interpol war bei einigen Sitzungen zugegen. Darüber hinaus waren zu einzelnen Themen Forschungseinrichtungen und private Firmen aus dem Bereich der Sicherheitstechnik und logistik eingeladen und haben Vorträge gehalten. Zweck der Sitzungen war der internationale Erfahrungsaustausch in allen Angelegenheiten des verdeckten Einsatzes von Polizeibeamten zum Beispiel anhand der Darstellung von hervorhebenswerten Einzelsachverhalten sowie durch Erörterungen in den Bereichen der Kriminaltaktik, der Korruptionsprävention, der Kriminaltechnik sowie einzelner Kriminalitätsfelder und für diesen Bereich relevanter rechtlicher Fragestellungen. Weiterhin hat seit dem Jahr 2007 im Rahmen der IWG unter weitestgehend gleicher Staatenbeteiligung fünfmal das International Business Secretariat, IBS, als Unterarbeitsgruppe getagt. Das IBS befasst sich gesondert mit Fragestellungen aus dem Bereich der Legendierung, das heißt des Aufbaus und der Aufrechterhaltung von Tarnidentitäten zu Einsatzzwecken. Die IWG bietet darüber hinaus den für die Unterstützung der zuständigen Dienststellen zuständigen Psychologen eine Plattform für den internationalen Informationsaustausch. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schrö der auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/8404, Frage 86): Welche Institutionen welcher Länder – Ministerien, Behörden, Polizeien oder sonstige Stellen auch der Europäischen Union – nahmen bzw. nehmen – auch als Beobachter – von 2011 bis 2013 an den European Union Police Services Trainings teil, und was wird dort jeweils konkret trainiert (bitte für 2011 eine Übersicht über die Module skizzieren)? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Länder, Ministerien, Behörden oder sonstige Stellen der Europäischen Union am European Union Police Training, EUPST, teilnehmen. Zudem sind der Bundesregierung keine Module bekannt, die im Jahr 2011 trainiert werden sollten. Die EU-Kommission veröffentlichte 2010 die Ausschreibung zur Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen unter der Bezeichnung EUPST – European Union Police Service Training. Weitere, konkrete Informationen zum Konzept, zur Durchführung und Verantwortlichkeit des Trainings liegen der Bundesregierung bislang nicht vor. Deutschland wird sich auf diese Ausschreibung nicht bewerben und beteiligt sich auch nicht an den Trainingsmaßnahmen. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schrö der auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Stüber (DIE LINKE) (Drucksache 17/8404, Fragen 87 und 88): Wie viele Beamte und Angestellte aus den Grenzinspektionen an der deutsch-polnischen Grenze waren seit der Umsetzung der Neuorganisation zu anderen Dienststellen abgeordnet und wie lange (Zahlen bitte für die Gesamtgrenze und für den Grenzabschnitt im Wahlkreis 058 angeben)? Von welcher Dauer werden die nach Angaben des Bundesministeriums des Innern kurz vor dem Abschluss stehenden neu organisierten Strukturen und Personalstärken der Bundespolizei vor dem Hintergrund der Beschäftigungs- und Lebensperspektiven der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein? Zu Frage 87: Die erbetenen Angaben sind statistisch nicht erfasst. Zu Frage 88: Die Neuorganisation der Bundespolizei erfolgte zum 1. März 2008. Die Bundespolizei muss auf die Herausforderungen, denen sie sich bundesweit gegenüber sieht, reagieren und im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Personalressourcen effizient einsetzen. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, den Personalansatz auch im grenzpolizeilichen Bereich ständig den Entwicklungen anzupassen. Derzeit wird die Neuorganisation der Bundespolizei umfangreich evaluiert. Die Ergebnisse sollen Ende 2012 vorliegen. Ob sich hieraus ein organisatorischer Veränderungsbedarf ergibt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schrö der auf die Fragen des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Fragen 89 und 90): Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung das deutsch-syrische Rücknahmeabkommen trotz der in Syrien anhaltenden schweren Menschenrechtsverbrechen bisher noch nicht aufgekündigt, und legitimiert das Fortbestehen dieses völkerrechtlichen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien das Regime von Baschar al-Assad nicht in unnötiger Art und Weise? Warum hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Rücknahmeantrag an Ungarn für vier Syrerinnen und Syrer gestellt, die sich momentan in München-Stadelheim in Abschiebehaft befinden, obwohl die ungarische Behörde für Einwanderung und Staatsangehörigkeit noch am 13. September 2011 erklärt hatte, dass Syrien ein „sicheres Herkunftsland“ sei, in das abgeschoben werden könne, und verletzt die Bundesregierung mit der Rückführung der vier Syrerinnen und Syrer nach Ungarn nicht das völkergewohnheitsrechtliche und in Art. 33 der Genfer Flüchtlingskonvention niedergeschriebene Refoulement-Verbot, das die Ausweisung und Zurückweisung eines Flüchtlings in einen Staat verbietet, in dem sein Leben bedroht sein würde? Zu Frage 89: Die Bundesregierung hat die schweren Menschenrechtsverletzungen in Syrien, insbesondere die anhaltende Gewalt syrischer Sicherheitskräfte gegen Demon-stranten und andere Zivilpersonen, mehrfach scharf kritisiert. Zudem hat sich Deutschland nachdrücklich für die Verschärfung von EU-Sanktionen gegen Syrien und die Verurteilung des Regimes von Präsident Bashar al-Assad durch den VN-Sicherheitsrat eingesetzt. Die Einleitung und Durchführung von Rückübernahmeverfahren liegt in der Zuständigkeit der Ausländerbehörden der Länder. Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Arabischen Republik Syrien über die Rückführung von illegal aufhältigen Personen vom 25. Juli 2008 beschränkt sich auf rein prozedurale Regelungen. Weder verpflichtet das Abkommen die zuständigen Bundesländer zur Durchführung von Abschiebungen noch hindert es sie daran, Abschiebungen in Gefährdungssituationen auszusetzen. So werden zum Beispiel die Möglichkeiten zur Aussetzung einer Abschiebung bei humanitären und menschenrechtlichen Aspekten im Ausländer- bzw. Asylrecht berücksichtigt und sind dadurch vom Abkommen nicht berührt. Eine Kündigung des Abkommens hätte lediglich zur Folge, dass die dort enthaltenen Vereinbarungen zum Beispiel zu Nachweis- und Glaubhaftmachungsmitteln, Fristen, Rückübernahmeverfahren nicht mehr gelten würden. Die grundsätzliche Verpflichtung zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger ist hingegen völkergewohnheitsrechtlicher Natur und bestünde daher auch bei einer Kündigung des Abkommens fort. Zu Frage 90: Deutschland überstellt Asylbewerber, für die gemäß der Dublin-Verordnung ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. ein anderer am Dublin-Verfahren teilnehmender europäischer Staat zuständig ist, wenn dort keine konkrete Gefahr der Verletzung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention droht und nicht im Einzelfall außergewöhnliche humanitäre Umstände einer Überstellung entgegenstehen. Nach Auskunft des Liaisonbeamten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in Budapest werden seit Mitte 2011 keine syrischen Staatsangehörigen gegen ihren Willen von Ungarn nach Syrien zurückgeführt. Die Bundesregierung sieht daher keine Veranlassung, generell von der Überstellung syrischer Staatsangehöriger nach Ungarn abzusehen und das Asylverfahren in Deutschland durchzuführen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Ungarn die Gewährleistungen des europäischen und internationalen Flüchtlingsrechts sowie der einschlägigen Menschenrechtskodifikationen, insbesondere das Verbot des Refoulement einhält. Dabei kann ein Drittstaatsangehöriger, wenn er durch eine Überstellung aus dem für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Dublin-Staat in seinen Herkunftsstaat eine Verletzung dieser Rechte befürchtet, gerichtlichen Rechtsschutz vor den nationalen Gerichten des jeweiligen Staates und auch vor europäischen Gerichten erhalten. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schrö der auf die Fragen des Abgeordneten Christian Lange (Backnang) (SPD) (Drucksache 17/8404, Fragen 91 und 92): Nach welcher Regelung wurde der ehemalige Pressesprecher des Bundespräsidenten Christian Wulff, Olaf Glaeseker, am 1. Januar 2011 Beamter des Bundes, nachdem er bis dato niedersächsischer Landesbeamter im Rang eines Staatssekretärs blieb, und bekam Olaf Glaeseker in dieser Zeit Zulagen, die ihm sein Gehalt als Staatssekretär auf Landesebene sicherten? Um welche Art von Zulagen handelte es sich dabei, und wie werden sie begründet? Herr Glaeseker wurde vom Bund nicht in ein Beamtenverhältnis übernommen. Zum 1. Januar 2011 wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundespräsidialamt, und Herrn Glaeseker ein Arbeitsvertag geschlossen. Um Herrn Glaeseker mit seiner vorherigen Tätigkeit in Niedersachsen finanziell gleichzustellen, wurde eine außertarifliche Gewinnzulage vereinbart. Das hierfür notwendige besondere Gewinnungsinteresse bestand. Auf Bitten des Bundespräsidialamtes hat das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen die Zustimmung zu einer besitzstandswahrenden Zulage angesichts des vorgetragenen Sachverhalts am 24. Januar 2011 erteilt. Anlage 70 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache 17/8404, Frage 93): Wie beurteilt die Bundesregierung im Hinblick auf Art. 7 des EU-Grundlagenvertrags (Vertrag von Lissabon) das Verhalten der Regierung der Republik Ungarn, das nach Presseberichten (Süddeutsche Zeitung vom 18. Januar 2012) Züge „einer gelenkten Demokratie“ mit „autoritären Zügen“ trägt, insbesondere im Hinblick auf Gesetzesänderungen in Sachen Pressefreiheit, Unabhängigkeit der Justiz, Unabhängigkeit der Zentralbank sowie Datenschutz, und inwieweit wird die Bundesregierung bei Entscheidungen über weitere EU-Zahlungsbilanzhilfen – unter Angabe des aktuellen Standes der Verhandlungen und der bisher geleisteten, noch nicht zurückgezahlten Hilfen – die Rücknahme dieser Gesetzesänderungen zur Voraussetzung machen? Die EU-Kommission hat am 17. Januar 2012 drei Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet. Sie betreffen das Zentralbankgesetz, die Herabsetzung des Pensionsalters der Richter und Staatsanwälte von 70 auf 62 Jahre und die Umwandlung des Amtes des Ombudsmanns für Datenschutz in eine Datenschutzbehörde. Hinzu kommt das kritische Schreiben der EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, Neelie Kroes, zur Lage der Medienfreiheit in Ungarn aus Anlass der Nichterneuerung der Radiolizenz für den regierungskritischen Sender Klubradio. Die EU-Kommission wird die Vereinbarkeit der ungarischen Gesetzgebung mit den Vorgaben des EU-Rechts in einem förmlichen Verfahren überprüfen. Die Bundesregierung unterstützt das Handeln der EU-Kommission. Die Bundesregierung hat ihre Erwartungen an Ungarn immer wieder in vielen Gesprächen deutlich gemacht. Erst in der vergangenen Woche war der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Markus Löning, in Ungarn. Er hat dort Gespräche mit Vertretern von Regierung, Parlament, Opposition und Zivilgesellschaft geführt und unsere Sorge über die Entwicklung dargelegt. Die Bundesregierung erwartet, dass die ungarische Regierung sich zu rechtstaatlichen und demokratischen Prinzipien und den europäischen Werten bekennt. Dazu gehören nach Auffassung der Bundesregierung die Förderung des Medienpluralismus genauso wie die Unabhängigkeit der Justiz und der Zentralbank sowie eine verlässliche Finanz- und Wirtschaftspolitik. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksache 17/8404, Frage 94): Werden im Jahr 2012 weiterhin 300 Millionen Euro für die Programmausgaben Elektromobilität zur Verfügung stehen, und, falls nein, welche Bereiche der Elektromobilität werden eine geringere Förderung erhalten? Wie viele Mittel für die Elektromobilität und andere Förderprogramme im Wirtschaftsjahr 2012 aus dem Energie- und Klimafonds zu Verfügung stehen werden, hängt zum einen von der weiteren Preisentwicklung der CO2-Zertifikate und zum anderen von der tatsächlichen Ausgabeentwicklung ab. Das Bundesministerium der Finanzen wird dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, wie von diesem erbeten, in Abstimmung mit den Ressorts bis zum 31. März 2012 über die zu erwartende Einnahme- und Ausgabenentwicklung des Energie- und Klimafonds für das Wirtschaftsjahr 2012 berichten. Vor diesem Hintergrund wurden den an der Weiterentwicklung der Elektromobilität betroffenen Ressorts zunächst nur rund 150 Millionen Euro der Barmittel und 406 Millionen Euro der Verpflichtungsermächtigung für 2012 zugewiesen. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksache 17/8404, Frage 95): Vertritt die Bundesregierung weiterhin die Auffassung, dass die Mittel für die Energieforschung in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz für 2012 in Höhe von 50 Millionen Euro in voller Höhe zur Verfügung stehen werden, oder wird der Energie- und Klimafonds „unter den Voraussetzungen von § 4 Abs. 4 Satz 2 EKFG n. F.“ hierfür „ein Liquiditätsdarlehen aus dem Bundeshaushalt“ erhalten, was der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Otto im September 2011 als eine Option darstellte (vergleiche Antwort auf die Frage der Abgeordneten Marianne Schieder, Plenarprotokoll 17/126 vom 21. September 2011)? Zum ersten Teil Ihrer Frage möchte ich auf meine Antwort zu Ihrer Frage zu der Elektromobilität verweisen. Zum zweiten Teil Ihrer Frage bleibt es bei den Ausführungen meines Kollegen Hans-Joachim Otto. Sollte sich im Rahmen der weiteren Prüfung zeigen, dass die Einnahmen des Energie- und Klimafonds nicht zur Deckung des Ausgabebedarfs reichen, wird der Bund in der Tat dem Energie- und Klimafonds ein überplanmäßiges Liquiditätsdarlehen gewähren, wenn hierzu die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fragen des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache 17/8404, Fragen 96 und 97): Sind aktuelle Medienberichte (vergleiche Spiegel Online vom 18. Januar 2012) zutreffend, laut denen im laufenden Jahr, 2012, bis zu 400 Millionen Euro für Klimaschutzprojekte fehlen werden, die aus dem Energie- und Klimafonds finanziert werden sollten? Welche Finanzierungslücke erwartet die Bundesregierung beim Energie- und Klimafonds ausgehend von den aktuellen Rahmenbedingungen – geringere Einnahmen aus dem Handel mit CO2-Zertifikaten – für das Jahr 2013? Zu Frage 96: Zutreffend ist, dass die aktuellen Preise für CO2-Zertifikate sich deutlich unter den dem Wirtschaftsplan 2012 zugrunde liegenden Erwartungen der Bundesregierung bewegen. Sollte sich der Zertifikatepreis nicht kurzfristig erholen, dürften in der Tat Mindereinnahmen aus dem Emissionshandel in erheblichem Umfang entstehen. Welche Einnahmen im laufenden Jahr aus dem Emissionshandel zu erwarten sind, hängt entscheidend von der Entwicklung der Märkte ab. Der Markt wird sicherlich sehr sorgfältig die weitere Entwicklung der Diskussionen und Entscheidungen auf europäischer Ebene über die Anpassung der Klimaziele innerhalb der EU beobachten. Erst wenn dieser Prozess abgeschlossen ist, können belastbare Aussagen zu den künftigen Einnahmen aus dem Emissionshandel gemacht werden. Ob und in welchem Umfang in 2012 Mittel für Klimaschutzprojekte fehlen, hängt aber neben der weiteren Preisentwicklung bei den CO2-Zertifikaten vor allem auch von der tatsächlichen Ausgabenentwicklung ab. Das Bundesministerium der Finanzen wird dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages – wie von diesem erbeten – bis zum 31. März 2012 eingehend über die zu erwartende Einnahme- und Ausgabenentwicklung des Energie- und Klimafonds für das Wirtschaftsjahr 2012 berichten. Zu Frage 97: Über die Eckwerte des Wirtschaftsplans des Energie- und Klimafonds, EKF, für das Jahr 2013 wird in den kommenden Wochen zu entscheiden sein. Nach Abschluss des regierungsinternen Haushaltsaufstellungsverfahrens wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Wirtschaftsplanentwurf EKF übermitteln. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fragen der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) (Drucksache 17/8404, Fragen 98 und 99): Wie hoch sind die Haushaltsmittel, die für 2012 aus dem Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in den Energie- und Klimafonds überführt wurden, und wie hoch fällt nach der aktuellen Begrenzung der Ausgaben des Fonds die Steigerung der Mittel für Forschungsprojekte im Vergleich zum Vorjahr 2011 aus? Wie hoch war der Anteil der Forschungsausgaben an den für 2012 eingeplanten 780 Millionen Euro für den Energie- und Klimafonds, und wie hoch werden die Forschungsausgaben nach aktueller Planung ausfallen? Zu Frage 98: Im Jahr 2011 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung den Bereich der Elektromobilität mit insgesamt circa 97 Millionen Euro gefördert (inklusive Mittel aus dem Konjunkturpaket II). Im Jahr 2012 wurden die Finanzplanansätze des Einzelplans 30 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich Elektromobilität in Höhe von insgesamt 188,28 Millionen Euro abgesenkt. Zugleich wurden im Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds für das Jahr 2012 für Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Elektromobilität Mittel in Höhe von 159,88 Millionen Euro für das Bundesministerium für Bildung und Forschung veranschlagt. Auf Grundlage des Bewirtschaftungsrundschreibens für den Energie- und Klimafonds wurden den an der Weiterentwicklung der Elektromobilität betroffenen Ressorts zunächst rund 150 Millionen Euro der Barmittel zugewiesen. Auf das Bundesministerium für Bildung und Forschung entfallen hiervon 79,94 Millionen Euro. Zu Frage 99: Im Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds für das Jahr 2012 wurden für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Erneuerbare Energien und Energieeffizienz insgesamt 50 Millionen Euro und für die Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Elektromobilität 300,5 Millionen Euro an Ausgabenmitteln etatisiert. Das entspricht knapp 45 Prozent der in 2012 im Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds ausgewiesenen Mittel. Davon sind zunächst 50 Prozent zur Bewirtschaftung an die betroffenen Ressorts zugewiesen worden. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) (Drucksache 17/8404, Fragen 100 und 101): Werden im Jahr 2012 weiterhin 149 Millionen Euro für die erneuerbaren Energien zur Verfügung stehen, und, falls nein, welche Bereiche der erneuerbaren Energien werden eine geringere Förderung erhalten? Werden im Jahr 2012 weiterhin 110 Millionen Euro für die Energieeffizienz zur Verfügung stehen, und, falls nein, welche Bereiche der Energieeffizienz werden eine geringere Förderung erhalten? Zu Frage 100: Wie viele Mittel für die erneuerbaren Energien im Jahr 2012 aus dem Energie- und Klimafonds zu Verfügung stehen werden, hängt zum einen von der weiteren Preisentwicklung der CO2-Zertifikate und zum anderen von der tatsächlichen Ausgabenentwicklung ab. Über die zu erwartende Einnahme- und Ausgabenentwicklung des Energie- und Klimafonds im Wirtschaftsjahr 2012 wird dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages – wie von diesem erbeten – bis zum 31. März 2012 berichtet. Vor dem Hintergrund der derzeit volatilen Einnahmesituation hat das Bundesministerium der Finanzen, BMF, den Fachressorts zunächst nur 50 Prozent der Barmittel und 60 Prozent der Verpflichtungsermächtigungen zur Bewirtschaftung zugewiesen. Zu Frage 101: Hierzu verweise ich auf meine Antwort zu Ihrer Frage zu den erneuerbaren Energien. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fragen des Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/8404, Fragen 102 und 103): Wie soll angesichts der durch die deutlich geringeren Erlöse aus der Versteigerung der Berechtigung gemäß dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz eingetretenen Finanzierungslücke und der auch für die Zukunft absehbaren Unwägbarkeiten im CO2-Handel eine längerfristig planbare Forschungsförderung im Bereich der Energieforschung realisiert werden? Welche Grundannahmen lagen der Erwartung der Bundesregierung zugrunde, dass mit einem Preis von 17 Euro pro CO2-Zertifikat in 2012 zu rechnen sei, und welchen durchschnittlichen Preis erwartet die Bundesregierung für die Zertifikate in 2012 und 2013? Zu Frage 102: Wie viele Mittel die Bundesregierung für den Bereich der Energieforschung künftig im Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds sowie im Bundeshaushalt zur Verfügung stellen möchte, wird im regierungsinternen Aufstellungsverfahren zum Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds und zum Bundeshaushalt für das Jahr 2013 sowie für den Finanzplan bis 2016 zu entscheiden sein. Zu Frage 103: Der dem im Juni 2011 aufgestellten Regierungsentwurf des Wirtschaftsplans des Energie- und Klimafonds, EKF, für das Jahr 2012 zugrunde liegende Preis von 17 Euro je CO2-Zertifikat basierte auf der damaligen Prognose des für 2012 zu erwartenden Preisniveaus. Es wurde davon ausgegangen, dass der Zertifikatepreis 2012 maßgeblich durch die Preiserwartung für die Handelsperiode 2013 bis 2020 bestimmt wird. In dieser Handelsperiode wird die Gesamtmenge der EU-weit verfügbaren Zertifikate nach den Vorgaben der geänderten EU-Emissionshandelsrichtlinie gegenüber der laufenden Handelsperiode (2008 bis 2012) jährlich um rund 1,74 Prozent sinken. Welcher Zertifikatepreis im Verlauf der Jahre 2012 und 2013 an den Handelsplätzen erzielt werden kann, hängt entscheidend von der Entwicklung der Märkte ab. Diese werden sicherlich sehr sorgfältig die weitere Entwicklung der Diskussionen und Entscheidungen auf europäischer Ebene über die Anpassung der Klimaziele innerhalb der EU beobachten. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 104): Wie möchte die Bundesregierung die aufgrund des niedrigen CO2-Preises zu erwartenden massiven Einnahmeausfälle des Energie- und Klimafonds in 2012 und 2013 ausgleichen, und ist dazu die Aufstockung des Fonds aus Haushaltsmitteln vorgesehen? Welche Einnahmen in den Jahren 2012 und 2013 aus dem Emissionshandel zu erwarten sind, hängt entscheidend von der Entwicklung der Märkte ab. Der Markt wird sicherlich sehr sorgfältig die weitere Entwicklung der Diskussionen und Entscheidungen auf europäischer Ebene über die Anpassung der Klimaziele innerhalb der EU beobachten. Erst wenn dieser Prozess abgeschlossen ist, können belastbare Aussagen zu den künftigen Einnahmen aus dem Emissionshandel gemacht werden. Ich kann Ihnen aber versichern, dass das Bundesministerium der Finanzen, BMF, fortlaufend die Einnahme- und Ausgabenentwicklung des Sondervermögens beobachtet. Vor dem Hintergrund der derzeit volatilen Einnahmesituation im Wirtschaftsjahr 2012 hat BMF den Fachressorts zunächst nur 50 Prozent der Barmittel und 60 Prozent der Verpflichtungsermächtigungen zur Bewirtschaftung zugewiesen. Bei Bedarf wird der Bund dem Energie- und Klimafonds, EKF, im Wirtschaftsjahr 2012 ein überplanmäßiges Liquiditätsdarlehen aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung stellen. Die hierfür erforderliche Gesetzesgrundlage wurde im Sommer letzten Jahres im EKF-Änderungsgesetz geschaffen. Über die Eckwerte des Wirtschaftsplans EKF für das Jahr 2013 wird in den kommenden Wochen zu entscheiden sein. Nach Abschluss des regierungsinternen Haushaltsaufstellungsverfahrens wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den in Einnahme und Ausgaben ausgeglichen Wirtschaftsplanentwurf übermitteln. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/8404, Frage 105): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht der Facharbeitsgruppe Verlustverrechnung und Gruppenbesteuerung, und plant die Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode die Bedingungen für Verlustvortrag und/oder Verlustrücktrag zu erleichtern? Im Bericht der Arbeitsgruppe Verlustverrechnung und Gruppenbesteuerung werden verschiedene Möglichkeiten für eine Neustrukturierung der Verlustverrechnung einschließlich einer Abschaffung oder Neukonzeption der Mindestgewinnbesteuerung und Möglichkeiten für einen Ersatz der Organschaft durch ein Gruppenbesteuerungsmodell untersucht und bewertet. Die Erkenntnisse aus diesem Bericht fließen in die deutsch-französische Projektgruppe zur Erarbeitung von Konvergenzmöglichkeiten im Bereich der Körperschaftsteuer ein. Ziel der Projektgruppe ist eine Annäherung der deutschen und französischen körperschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlagen sowie der Körperschaftsteuersätze. Geeignete Maßnahmen werden gegenwärtig gemeinsam mit Frankreich abgestimmt. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/8404, Frage 106): Welche materiellen Änderungen für die Aufklärung von Steuerhinterziehungen folgen aus dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-Schweiz) nach den Anforderungen an ein Auskunftsersuchen nach Nr. 3 Buchstabe b des Protokolls zu Art. 27 DBA-Schweiz in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 27. Oktober 2010 gemäß dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Januar 2012, und wie viele Informationen wurden seit Bestehen der Regelung aus Deutschland entsprechend dem DBA-Schweiz abgerufen (bitte getrennt nach Jahren angeben)? Die Verständigungsvereinbarung vom 15. Dezember 2011, welche mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Januar 2012 bekannt gegeben wurde, führt zu keinen materiell-rechtlichen Änderungen für die Aufklärung von Steuerhinterziehungen unter Heranziehung des DBA-Schweiz in der Fassung des Revisionsprotokolls vom 27. Oktober 2010. Sie dient der gegenseitigen Klarstellung der bei Stellung eines Amtshilfeersuchens gemäß Nr. 3 Buchstabe b der Protokollregelung zu Art. 27 DBA-Schweiz in der Fassung des Revisionsprotokolls vom 27. Oktober 2010 zu übermittelnden Angaben. Sie bestätigt, dass die Identifizierung der steuerpflichtigen Person im Auskunftsersuchen auch auf andere Weise als durch Angabe des Namens und der Adresse erfolgen kann und dass der ersuchende Staat den Namen und die Adresse des mutmaßlichen Informationsinhabers angibt, soweit sie ihm bekannt sind. Das Revisionsprotokoll ist mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden am 21. Dezember 2011 in Kraft getreten. Es findet Anwendung auf Auskunftsersuchen, die am oder nach dem 21. Dezember 2011 gestellt werden. Der Bundesregierung liegen keine Angaben darüber vor, wie viele Auskunftsersuchen seit diesem Zeitpunkt gestellt wurden. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/8404, Frage 107): Wie sind steuerliche Teilwertabschreibungen für griechische Staatsanleihen vorzunehmen, die durch das Anleihetauschprogramm im Rahmen des vom Europäischen Rat vorgesehenen Unterstützungsprogramms bedingt sind, auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, BFH, gegen die bisherige Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen zu Teilwertabschreibungen (BFH vom 21. September 2011), und mit welchen steuerlichen Mindereinnahmen rechnet die Bundesregierung hieraus? Steuerpflichtige, die griechische Staatsanleihen im Betriebsvermögen halten, können gegebenenfalls eine Teilwertabschreibung vornehmen. Da das Programm zu Griechenland II noch nicht endverhandelt ist, können zu den Auswirkungen noch keine konkreten Auskünfte erteilt werden. Das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 21. September 2011 (I R 89/10) bezieht sich auf die Bewertung von Aktien im Anlagevermögen. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/8404, Frage 108): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 19. Mai 2010 (I R 62/ 09) über die Freistellung von Dividenden an Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über sogenannte Steuersparmodelle, die die in dem Urteil beschriebenen Konstellationen optimierend ausnutzen? Vor dem Hintergrund der angesprochenen Entscheidung des Bundesfinanzhofes gibt es in Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkreisen bereits Steuergestaltungsüberlegungen, die darauf abzielen, dass natürliche Personen unter Ausnutzung des abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs mithilfe von sogenannten hybriden Gesellschaften, wie zum Beispiel einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, KGaA, oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung & atypisch Still, ausländische Dividenden steuerfrei vereinnahmen können. Das Bundesministerium der Finanzen prüft noch gesetzliche Anpassungen. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Harald Koch (DIE LINKE) (Drucksache 17/8404, Frage 109): Welche Ergebnisse hat die Bundesregierung aus dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP aufgeführten Prüfauftrag zu einer weiteren Ausweitung der Istbesteuerung bei der Umsatzsteuer gewonnen, und hält die Bundesregierung es für sinnvoll, die Istbesteuerung über das aktuelle derzeitige Ausmaß hinaus für eine Förderung kleiner Unternehmer auszuweiten? Der Prüfauftrag erstreckt sich auf die Frage, ob und in welchem Umfang das Prinzip der Istbesteuerung der Umsätze unter Einhaltung europäischer Vorgaben ausgeweitet werden kann. Es ist vorgesehen, dass sich die Kommission, die sich nach dem Koalitionsvertrag mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz befassen soll, auch mit der Frage der Istbesteuerung befassen wird. Die Kommission ist bisher noch nicht zusammengetreten. Von daher liegen auch noch keine Ergebnisse hinsichtlich der Istbesteuerung vor. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Harald Koch (DIE LINKE) (Drucksache 17/8404, Frage 110): Welche Personen sind Mitglieder in der von der Bundesregierung eingerichteten Kommission zur Überprüfung der ermäßigten Umsatzsteuersätze, und an welchen Terminen haben bereits Treffen der Kommission stattgefunden? Mitglieder der informellen Kommission sind der Bundesminister der Finanzen, der Bundeswirtschaftsminister, der Chef des Bundeskanzleramtes und je ein Vertreter der Koalitionsparteien. Ziel ist es, die verschiedenen Vorschläge zur Reform des ermäßigten Umsatzsteuersatzes umfassend und ergebnisoffen zu prüfen. Die konstituierende Sitzung dieser Kommission musste aus terminlichen Gründen vertagt werden. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE) (Drucksache 17/8404, Frage 111): Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die ab dem Veranlagungszeitraum bzw. Erhebungszeitraum 2011 verpflichtende elektronische Übermittlung von Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen an das Finanzamt – einschließlich der Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und der Zerlegungserklärungen – sowie von Erklärungen zur gesonderten Feststellung nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung derzeit nicht möglich ist, da die notwendigen technischen Voraussetzungen bei der Finanzverwaltung derzeit nicht gegeben sind, sodass eine elektronische Übermittlung noch nicht erfolgen kann und die Steuererklärungen demzufolge wie bisher in Papierform einzureichen sind, und aus welchen Gründen liegen die technischen Voraussetzungen derzeit trotz gesetzlicher Pflicht zur elektronischen Übermittlung nicht vor? Technische Voraussetzung für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen an das Finanzamt ist die Eröffnung eines Zugangs nach § 87 a Abs. 1 Abgabenordnung. Eine mit den Ländern abgestimmte Übersicht der „von den Finanzverwaltungen der Länder eröffneten Zugänge“ wurde als Anlage zum Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16. November 2011, Bundessteuerblatt I Nr. 18 Seite 1063, veröffentlicht. Die tatsächliche Zugangseröffnung liegt in der Verantwortung der Länder. Nach Kenntnis der Bundesregierung hatten die Finanzverwaltungen der Länder zum 1. Januar 2012 unter anderem Zugänge für die elektronische Übermittlung folgender Steuererklärungen eröffnet: Körperschaftsteuererklärungen für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2010, Gewerbesteuererklärungen für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2011 und Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung mit maximal zehn Beteiligten für den Feststellungszeitraum 2011; die Zahl der übermittelbaren Beteiligten wird im Laufe des Jahres 2012 schrittweise steigen. Die für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen erforderlichen Schnittstellen sind jährlich an die Steuergesetzgebung anzupassen. Aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten, insbesondere zur Analyse, der technischen Umsetzung und der Qualitätssicherung ist eine Übermittlung von Steuererklärungen regelmäßig nicht zum 1. Januar des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres möglich. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE) (Drucksache 17/8404, Frage 112): Aus welchem Grund wurde Nr. 132 Abs. 1 der Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren dahin gehend geändert, dass die Finanzämter künftig verspätete Erklärungen, zum Beispiel bei der Voranmeldung, sogleich an die Strafsachenstelle weiterzuleiten haben, sodass verstärkt strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten sind, auch vor dem Hintergrund, dass verspätete Abgaben nicht nur mutwillig, sondern zum Beispiel infolge von Krankheit eintreten können, und wie ist in diesen unbeabsichtigten Fällen im Rahmen eines „friedfertigen“ Steuerverfahrens weiterhin zu verfahren? Die Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) – sahen bislang vor, dass bei verspäteter Abgabe einer Steueranmeldung von der Vorlage an die Straf- und Bußgeldstellen abgesehen werden kann (Nr. 132 Abs. 1 Satz 4). Mit der Streichung dieses Satzes in der aktuellen AStBV (St) 2012 ist in den allermeisten Fällen keine Änderung der bisherigen Praxis der Finanzämter im Umgang mit verspäteten Steueranmeldungen verbunden. Die Ämter werden verspätete Steueranmeldungen nach wie vor mit Augenmaß prüfen. Die Streichung in der AStBV war allerdings erforderlich wegen der Neuregelung der Selbstanzeige durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz bei Hinterziehungsbeträgen über 50 000 Euro (§ 371 Abs. 2 Nr. 3 Abgabenordnung). Bei Beträgen dieser Größenordnung werden (auch) verspätet abgegebene Steueranmeldungen nunmehr zur näheren Prüfung an die Straf- und Bußgeldstellen weitergeleitet. Dies führt aber nicht zwangsläufig zu strafrechtlichen Konsequenzen. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 115): Welche Schritte plant die Bundesregierung zur Einführung einer Finanztransaktionsteuer für den Fall, dass eine Einführung der Steuer innerhalb der EU 27 nicht realisiert werden kann? Über den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Einführung einer Finanztransaktionsteuer wird gegenwärtig verhandelt. Ziel der Bundesregierung ist die Einführung einer Finanztransaktionsteuer in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und im Ergebnis die weltweite Einführung einer Finanztranksaktionssteuer. Sollte sich abzeichnen, dass eine EU-weite Einführung nicht gelingt, wird die Bundesregierung innerhalb der Koalition das weitere Vorgehen abstimmen. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE ) (Drucksache 17/8404, Frage 117): Was ist der Bundesregierung über den Umfang und den Verbleib der Betriebsrentenfonds bekannt, die bei denjenigen volkseigenen Betrieben der DDR existierten, die ihren Beschäftigten nach der sogenannten AO 54 eine betriebliche Zusatzversorgung gewährt haben (bitte die Angaben getrennt nach Betrieben, die an die Treuhandanstalt übergingen, und nach Betrieben, deren Umwandlung bereits bis zum Sommer 1990 erfolgt war, machen)? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass es in den volkseigenen Betrieben der DDR spezifische Betriebsrentenfonds gegeben hätte, die die Zahlung der betrieblichen Zusatzversorgung nach der AO 54 übernommen hätten. Folglich hat sie auch keine Erkenntnisse darüber, ob diese Betriebsrentenfonds nach der Wiedervereinigung weiter existierten und welchen Umfang sie gegebenfalls heute noch haben. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/8404, Frage 118): Inwieweit teilt die Bundesregierung die Position Nr. 5 der Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention „Barrieren im Einzelfall überwinden: Angemessene Vorkehrungen gesetzlich verankern“, und was hat sie diesbezüglich vom Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 bis zum 31. Dezember 2011 getan? Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in seiner Funktion als Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention in einer Pressemitteilung vom 18. Januar 2012 Bund und Länder dazu aufgefordert, „angemessene Vorkehrungen“ für Menschen mit Behinderungen im deutschen Recht gesetzlich zu verankern, um ihnen ein gleichberechtigtes Leben zu ermöglichen. Der Terminus „angemessene Vorkehrungen“ stammt aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Er ist dort aber nicht näher definiert. Nach der Interpretation der Monitoringstelle sind angemessene Vorkehrungen Maßnahmen, mit denen im Einzelfall erkennbare Barrieren beiseite geräumt werden, wie zum Beispiel die Verständigung in Leichter Sprache oder die Anpassung von Arbeits- und Organisationsabläufen. Bislang sind nach Meinung der Monitoringstelle angemessene Vorkehrungen im deutschen Recht nur punktuell verankert. Nach Auffassung der Bundesregierung ergibt sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention grundsätzlich kein gesetzlicher Änderungsbedarf. Es ergeben sich keine unmittelbar abzuleitenden individuellen Rechte oder unmittelbare Anspruchsgrundlagen für Bürgerinnen und Bürger. Die Konvention hat in Deutschland den Rang eines einfachen Bundesgesetzes. Ausnahmen sind lediglich sogenannte selbst-vollziehende (self-executing) Normen. Das ist der Fall, wenn die einzelne Regelung den Adressaten so klar bezeichnet und der Anspruch so klar formuliert ist, dass die Bestimmungen ohne Weiteres von staatlicher Seite angewandt werden können. Die „angemessenen Vorkehrungen“ erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Um die Behindertenrechtskonvention umzusetzen hat die Bundesregierung einen entsprechenden Nationalen Aktionsplan verabschiedet. Er wird in den kommenden Jahren weiter entwickelt werden. Er enthält ein Maßnahmenpaket, mit dem bestehende Lücken zwischen Gesetzeslage und Praxis geschlossen werden sollen. Hintergrund ist, dass es in Deutschland zahlreiche Gesetze und Regelungen gibt, die das Recht auf selbstbestimmtes Leben, Teilhabe und Inklusion für Menschen mit Behinderungen ermöglichen und fördern und Barrierefreiheit sowie individuelle Vorkehrungen beinhalten. Nach Auffassung der Bundesregierung gibt es deshalb derzeit keinen aktuellen und gesonderten gesetzlichen Änderungsbedarf. Eine Überprüfung des Bundesgleichstellungsgesetzes, BGG, und des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, SGB IX, sind im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention geplant. Dann wird auch zu überprüfen sein, ob die „angemessenen Vorkehrungen“ gesondert gesetzlich verankert werden müssen. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/8404, Frage 119): Warum ist das Bürgertelefon der Bundesregierung „Infos für behinderte Menschen“ mit der Telefonnummer 01805/ 676715 mit 0,14 Euro/Minute aus dem Festnetz – Mobilfunk bis 0,42 Euro/Minute – kostenpflichtig, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um vor dem Hintergrund der Art. 9 und 21 der UN-Behindertenrechtskonvention die kostenfreie telefonische Erreichbarkeit von Informationen für Menschen mit Behinderungen umzusetzen? Nach Auffassung der Bundesregierung ergibt sich weder aus Art. 9 noch aus Art. 21 der UN-Behindertenrechtskonvention die kostenfreie telefonische Erreichbarkeit von Informationen für Menschen mit Behinderungen. Die seinerzeit erfolgte Umstellung der kostenfreien Rufnummern des Bürgertelefons auf kostenpflichtige Rufnummern erfolgte auf die einvernehmliche Bitte der Berichterstatter des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Dieser Bitte ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nachgekommen. Die Gebühren (Festpreis 14 Cent/Minute – aus den Festnetzen und maximal 42 Cent/Minute aus den Mobilfunknetzen) sind vom Anrufer im kompletten Umfang an den Telefon-Carrier zu zahlen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erzielt durch die Nutzungsentgelte keinerlei Einnahmen. Die Erfahrungen der letzten Jahre belegen eine durchschnittliche Gesprächsdauer von 3 bis 4 Minuten. In der Regel kostet somit ein Beratungsgespräch aus dem Festnetz circa 50 Cent. Das Bürgertelefon erreicht täglich eine Vielzahl von Anrufen. Ein Festnetzanschluss kann nicht den benötigten Umfang der Gesprächsverteilung realisieren. Durch die Schaltung von 01805-Rufnummern wird eine zeitgleiche Abarbeitung vieler Gespräche ermöglicht. Ein weiterer Aspekt ist die Vermeidung von missbräuchlicher Nutzung des Bürgertelefons. Diese verursachte in der Vergangenheit zusätzliche Kosten für den Bund und somit für den Steuerzahler. Dem wird durch die Schaltung kostenpflichtiger Rufnummern entgegengewirkt. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/8404, Fragen 120 und 121): Welche konkreten rechtlichen Regelungen gibt es hinsichtlich des Schutzes von Söllen vor dem Eintrag von Pflanzenschutzmitteln, und auf welcher Grundlage werden die Belastungsobergrenzen festgelegt? Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Pestizidbelastungen von Söllen vor, und welche Pestizide wurden am häufigsten in den Söllen gefunden? Zu Frage 120: Pflanzenschutzmittel können nur zugelassen werden, wenn sie als Folge ihrer bestimmungsgemäßen und sachgerechten Anwendung keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben. Dies ist auf EU-Ebene rechtlich festgelegt. Mögliche Auswirkungen auf Gewässerorganismen werden im Rahmen der Pflanzenschutzmittelzulassung überprüft. Bei der Bewertung werden die Auswirkungen auf die empfindlichste Tier- oder Pflanzenart zugrunde gelegt. Zusätzlich wird ein Sicherheitsfaktor von 10 bis 100 auf diesen Wert aufgeschlagen. Dieser Wert entspricht der „regulatorisch akzeptablen Konzentration“, die als Belastungsobergrenze aufgefasst werden kann. Wenn die als Folge der Mittelanwendung zu erwartenden Einträge in benachbarte Oberflächengewässer zu Konzentrationen führen würden, die darüber liegen, muss eine ausreichende Reduktion der Einträge durch geeignete Risikominderungsmaßnahmen erreicht werden, die im Rahmen der Zulassung festgelegt werden. Zu Frage 121: Dem zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit liegen keine Überblicksdaten zur Belastung von Söllen vor. Die Überwachung der Pflanzenschutzmittelanwendungen wie auch der Gewässerqualität erfolgt durch die jeweils zuständigen Behörden der Bundesländer. Die Zulassungsbehörde erhält zeitnah nur im Einzelfall Kenntnis von Funden beispielsweise durch Anfragen von Bürgern oder Landesbehörden. Es können deshalb auch keine Aussagen dazu gemacht werden, welche Pflanzenschutzmittel am häufigsten in Söllen gefunden wurden. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 122): Wie beurteilt die Bundesregierung die Nachhaltigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, BMELV, im Jahr 2011 vor dem Hintergrund, dass diese im aktuellen Ressortbericht zur Nachhaltigkeit des BMELV im Gegensatz zum Bericht von 2008 keine Erwähnung fand, und an welcher Stelle können sich Bürgerinnen und Bürger sonst über Maßnahmen zur nachhaltigen Arbeitsweise im Geschäftsbereich des BMELV informieren? Entsprechend dem Arbeitsprogramm des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung, St-A NHE, hat BMELV nach 2008 in der Sitzung des St-A NHE am 31. Oktober 2011 seinen zweiten Ressortbericht vorgestellt. Darin wurden aktuelle Themen aufgegriffen. Aus gegebenem Anlass (Internationales Jahr der Wälder) lag der Schwerpunkt des Berichts auf der nachhaltigen Waldwirtschaft. Dieser Bericht war keine Fortschreibung des Berichtes aus dem Jahr 2008. Deshalb wurde unter anderem auch nicht gesondert auf den Geschäftsbereich des BMELV eingegangen. Die Ausführungen über die nachhaltige Arbeitsweise im Geschäftsbereich des BMELV im Bericht aus dem Jahr 2008 gelten somit weiterhin. Bürgerinnen und Bürger können sich auf den jeweiligen Internetseiten des Geschäftsbereichs des BMELV über Maßnahmen zur nachhaltigen Arbeitsweise informieren. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 123): Wie viele IT-Spezialistinnen und IT-Spezialisten fehlen der Bundeswehr derzeit insgesamt, und wie plant das Bundesministerium der Verteidigung diese Leerstellen zu füllen? Bezogen auf das tatsächliche Ist ohne die laufenden Regenerationsmaßnahmen und auf die derzeit noch gültigen Strukturen gemessen am bestehenden Personalstrukturmodell, PSM, fehlen der Bundeswehr derzeit etwa 3 950 IT-Spezialistinnen und IT-Spezialisten. Das entspricht einem Fehl von etwa 23 Prozent. Im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr werden im Zuge der Erarbeitung eines neuen PSM und der weiteren Feinausplanung der konkrete Personalbedarf und somit auch der Bedarf an IT-Spezialistinnen und IT-Spezialisten neu bestimmt. Konkrete Auswirkungen im Hinblick auf die Personallage, Personalgewinnung und Personalbindung bleiben noch abzuwarten. Insoweit ist die jetzige Situation eine für die Zukunft nur eingeschränkt repräsentative Momentaufnahme. Ungeachtet der bevorstehenden strukturellen Entwicklungen werden bei der Gewinnung und Bindung von Spezialisten auch künftig besondere Anstrengungen im Wettbewerb um Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt notwendig sein. Das BMVg wird auch künftig alle notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr ergreifen. Im Allgemeinen gilt es, die Maßnahmen weiter umzusetzen, die die Attraktivität des Arbeitgebers Bundeswehr stärken. Dazu wurde bereits im letzten Jahr ein umfangreiches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, welches zum Beispiel auch Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Dienst erzielen wird. Dazu zählt auch die Entwicklung von zukünftig neuen Studiengängen wie Informatik-Ingenieur und Wirtschaftsinformatiker an der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr, welche zurzeit durch den Hamburger Senat für die Zulassung geprüft werden. Durch die flächendeckende Neuaufstellung der gesamten Personalgewinnungsorganisation der Bundeswehr wird den Bedingungen des Wegfalls der Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes und den aktuellen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt Rechnung getragen. Darüber hinaus haben die Initiativen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Erhaltung und Stärkung der Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt Eingang in das Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund gefunden, welches im Dezember 2011 durch den Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich im Februar 2012 abschließend mit dem Gesetzentwurf befassen. Die im Gesetz enthaltenen Maßnahmen werden voraussehbar unmittelbar Wirkung entfalten. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 124): Wo hat es seit 2006 nationale Aufklärungsfahrten der deutschen Marine entsprechend dem jüngsten Auftrag des Flottendienstbootes „Alster“ gegeben, und welche dieser Aufklärungsfahrten waren bewaffnet? Mit den Flottendienstbooten werden routinemäßig Aufklärungsfahrten in der Ostsee, vorwiegend im Seegebiet der östlichen Ostsee, durchgeführt. In der Regel sind dies Fahrten von je circa 15 Tagen Dauer. Seit 2006 werden zusätzlich Aufklärungsfahrten der Flottendienstboote im Mittelmeerraum durchgeführt. Die Einheiten verfügen dabei über eingeschränkte Fähigkeiten zum Selbstschutz (Handwaffen sowie anlassbezogen schwere Maschinengewehre zum Eigenschutz). Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fragen der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 17/8404, Fragen 125 und 126): Wurde neben dem Export von Patriot-Raketen auch der unzureichend verpackte Sprengstoff aus den Beständen der Bundeswehr durch eine Ausfuhrgenehmigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie genehmigt (siehe Plenarprotokoll 17/151, Frage 15), und, wenn ja, ist diese Ausfuhrgenehmigung nach Einschätzung der Bundesregierung kompatibel mit den Exportrichtlinien? Wer übernimmt für die Gefährdung der Schiffsbesatzung durch die unsachgemäße Verpackung des Sprengstoffes (siehe Plenarprotokoll 17/151, Frage 15) die Verantwortung, und inwiefern sind deutsche Behörden ihrer Kontrollpflicht nachgekommen? Zu Frage 125: Entgegen Ihrer Fragestellung und entgegen einiger anderslautender Mitteilungen in den Medien stammt der Sprengstoff nicht aus Beständen der Bundeswehr und wurde auch nicht durch die Bundeswehr für die Republik Korea beschafft. Der Ausfuhr lag eine Einzelgenehmigung nach Art. 3 Abs. 1 der Dual-Use-Verordnung 428/2009 zugrunde, die durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erteilt wurde. Die Ausfuhrgenehmigung wurde im Einklang mit den Kriterien des Gemeinsamen Standpunktes des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern erteilt. Zu Frage 126: Grundsätzlich gelten für die Beförderung von Sprengstoff auch gefahrgutrechtliche Bestimmungen. Bei der Beförderung von Gefahrgut mit Seeschiffen sind die Anforderungen des International Maritime Dangerous Goods Codes einzuhalten. Der International Maritime Dangerous Goods Code enthält Anforderungen an die Beförderung von Gefahrgut, insbesondere hinsichtlich Klassifizierung, Dokumentation, Kennzeichnung, Verpackung, Stauung und Trennung der Gefahrgüter auf dem Schiff sowie eventuelle besondere Bedingungen für den Versand und gilt weltweit. Verantwortlich für die Einhaltung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften sind die an der Beförderung Beteiligten. Für die Verpackung ist das der Versender, für die Stauung auf dem Schiff der Schiffsführer oder eine sonstige mit der Planung der Beladung beauftragte Person. Die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften wird durch regelmäßige Kontrollen der zuständigen Behörden der Länder überwacht. Im Hafen Emden ist das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit oder Verkehr für Gefahrgutkontrollen zuständig. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Frage 127): Entsprechen die sich in der Installation befindenden Radaranlagen des Typs ASR-S dem Stand der Technik hinsichtlich der Minimierung der Auswirkungen von Störungen auf Radaranlagen, die durch Windenergieanlagen hervorgerufen werden, und liegen dieser Einschätzung auch Informationen über die neuesten Radaranlagen der anderen NATO-Mitgliedsländer zugrunde? Seit Ende 2011 führt die Bundeswehr flächendeckend die neuen, digitalen Flugplatzrundsichtradaranlagen ASR-S ein. Der Abschluss der Einrüstmaßnahmen wird für 2016 erwartet. Die sich in der Einrüstung befindlichen Flugplatzrundsichtradaranlagen ASR-S entsprechen dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Vertragsschließung. Radaranlagen nutzen zur Detektion elektromagnetische Wellen. Diese werden vom Radar ausgesendet, vom Ziel reflektiert, zum Radar zurückgeworfen und abschließend vom Radar detektiert. Befinden sich Windkraftanlagen im Strahl des Radars, so stören diese das Radargerät. Eine durch die Bundeswehr begleitete Studie zur Radarverträglichkeit hat gezeigt, dass auch neue, auf digitaler Technik basierende Radaranlagen durch Windenergieanlagen in nahezu gleichem Maße gestört werden wie ihre analogen Vorgängermodelle. Dies trifft somit auch auf die in der Beschaffung befindliche ASR-S-Radaranlage zu. Die militärischen Erfordernisse werden nach heutigem Kenntnisstand, der auf Ergebnissen aus einer Truppenversuchsanlage basiert, vollumfänglich erfüllt. Weitere Erkenntnisse können erst nach Abschluss der Umrüstmaßnahmen und Aufnahme des operationellen Betriebs erfolgen. Konkrete Erkenntnisse über die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Radaranlagen von NATO-Mitgliedern liegen dem Bundesministerium der Verteidigung nicht vor. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fragen der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksache 17/8404, Fragen 128 und 129): Beabsichtigt die Bundesregierung, die aktuelle Studie zu anonymen Geburten und Babyklappen des Deutschen Jugendinstitutes, DJI, dem Deutschen Bundestag zur Verfügung zu stellen, und, wenn ja, wann? Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus den Ergebnissen der aktuellen DJI-Studie und, wenn ja, welche? Zu Frage 128: Ja. Ich habe der Vorsitzenden des FSFJ-Ausschusses am letzten Freitag (20. Januar 2012) Abdrucke einer zwölfseitigen Zusammenfassung der Studie, die seither auch auf der Internetseite des DJI zum Herunterladen bereitsteht, mit der Bitte um Weitergabe an alle Mitglieder zugeschickt. Die vollständige Studie wird Ende Februar gedruckt vorliegen und dem Deutschen Bundestag umgehend zur Verfügung gestellt. Zu Frage 129: Eine erste Bewertung der Studienergebnisse durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zeigt, dass die Schwangeren in komplexen Problemlagen, die sich ihrem Umfeld nicht anvertrauen können, durch anonyme Angebote erreicht werden und Hilfen für Mutter und Kind möglich sind. Deutlich wird auch, dass dringend Rechts- und Handlungssicherheit für alle Beteiligten notwendig sind. Eine Abstimmung darüber, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Studie ziehen wird, war bislang noch nicht möglich. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fragen der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8404, Fragen 130 und 131): Was gedenkt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, konkret zu tun, um die nach der aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, DIW, in den Vorständen der großen Unternehmen weiterhin vorherrschende männliche Monokultur zu verändern? Wie erklärt sich die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, das Fazit der DIW-Forschungsdirektorin Elke Holst: „Obwohl das Ziel, mehr Frauen in Spitzengremien der Wirtschaft zu berücksichtigen, sowohl in der Öffentlichkeit als auch in der Politik immer stärkere Beachtung findet, werden Frauen an den maßgeblichen wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen weiterhin kaum beteiligt“, und wie erklärt sie, dass sie weiterhin auf Freiwilligkeit bei den Unternehmen setzt? Zu Frage 130: Der erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung hat deutlich gemacht, dass das Thema „Frauen in Führungspositionen“ – wie andere Themen der Gleichstellungspolitik auch – einen integrativen Ansatz notwendig macht, um die komplexen und vielfach miteinander verschränkten Ursachen der mangelnden Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen zu überwinden. Eine Hauptursache – so der Bericht – dafür, dass man Frauen in den obersten Führungsetagen immer noch mit der Lupe suchen muss, liegt in einer Arbeits- und Unternehmenskultur, die potenziell nur Arbeitskräfte erfüllen können, die von familiären Pflichten frei sind und damit uneingeschränkt verfügbar sind. Die Förderung von Frauen in Führungspositionen hat also viel mit einer Unternehmenskultur des Respekts vor familiärer Verantwortung zu tun. Dazu gehört nicht nur ein breites Angebot verschiedener Arbeitszeitmodelle, sondern vor allem die Abkehr von der weit verbreiteten Präsenzkultur. Es bedarf eines Kulturwandels. Frau Ministerin Dr. Kristina Schröder hat daher zur Förderung von Frauen in Führungspositionen den Vorschlag einer Flexiquote entwickelt, der noch im Ressortkreis abgestimmt werden muss. Ihr Vorschlag sieht eine gesetzlich geregelte Pflicht für alle börsennotierten und alle voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen vor. Diese Unternehmen müssen sich danach selbst ein Ziel setzen, welchen Anteil an Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen sie erreichen wollen. Und der Vorschlag enthält Sanktionen, die eintreten, wenn sich diese Unternehmen keine Ziele geben oder diese schuldhaft nicht erreichen. Zeit für familiäre Verantwortung darf nicht länger mit eingeschränkten Aufstiegschancen bezahlt werden. Das Ministerium setzt sich deshalb zuerst für die weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (damit ist auch Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gemeint) ein und für die Entwicklung einer lebensereignisorientierten Personalpolitik zur Unterstützung einer frauen- und familienbewussten Unternehmenskultur. Teil der Gesamtstrategie zur Überwindung der Barrieren auf den Karrierepfaden, die im Stufenplan enthalten sind, ist auch die Zusammenarbeit mit den DAX-30-Unternehmen, die sich im Herbst 2012 konkrete Ziele für die Besetzung von Führungspositionen gesetzt haben. Weitere Schritte werden folgen. Zu Frage 131: Der DIW-Bericht konstatiert zu Recht die nicht zufriedenstellenden Zahlen von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten in Deutschland. 3 Prozent Frauen in Vorständen und nur knapp 12 Prozent der Aufsichtsräte in den Top-200-Unternehmen sind weiblich – das ist zu wenig. Nicht zuletzt auch deshalb, weil es sich Unternehmen aus wirtschaftlichen und wettbewerblichen Gründen nicht länger leisten können, die Fähigkeiten, Erfahrungen und Wertungen von Frauen auf dieser Ebene auszublenden. Daher hat Frau Ministerin Dr. Kristina Schröder den schon dargestellten Vorschlag einer Flexiquote entwickelt. Die Flexiquote verpflichtet Unternehmen, sich selbst Ziele zu setzen. Diese Ziele müssen veröffentlicht werden. Auf diese Weise wird Transparenz, Messbarkeit und Vergleichbarkeit hergestellt. Die Unternehmen stehen in einer Wettbewerbssituation und stellen sich der Bewertung durch die Öffentlichkeit. Das sind die besten Bedingungen für die notwendige erfolgreiche Personalpolitik. Eine individuell gewählte Quote öffnet den Weg für individuelle Lösungen und Strategien, und zwar abhängig von den Ausgangsbedingungen, von der Zusammensetzung der Belegschaft, vom weiblichen Talentpool und vom Geschäftsmodell eines Unternehmens. Und eine individuelle Quote für oberste Führungsebenen ist ein Signal für eine notwendige Veränderung auf allen Ebenen: Unternehmen, die auf oberster Ebene nachhaltig Veränderungen erreichen wollen, müssen Strategien entwickeln, um den Weg von Frauen nach oben zu fördern. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fragen der Abgeordneten Iris Gleicke (SPD) (Drucksache 17/8404, Fragen 132 und 133): Wie viele Bundesmittel zur Förderung von Initiativen und Projekten, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, aus den staatlichen Präventionsprogrammen „Toleranz fördern –  Kompetenz stärken“ und Initiative „Demokratie stärken“ sind in den Bundesländern 2011 nicht abgerufen worden – bitte nach den fünf neuen Bundesländern und Förderprogrammen aufschlüsseln –, und sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang aus nicht abgerufenen Mitteln und der Unterzeichnung der sogenannten Extremismusklausel, die von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, seit 2011 verlangt wird? Beabsichtigt die Bundesregierung, diese sogenannte Extremismusklausel zu streichen, um Initiativen, Gruppen und Projekte, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, angemessen zu fördern? Zu Frage 132: Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2011 liegen zunächst die Zahlen zur Auslastung des Titels 684 14, über den ausschließlich die oben genannten Bundesprogramme „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“, TFKS, und Initiative „Demokratie Stärken“, IDS, umgesetzt werden, vor. Diese Zahlen geben noch keine Auskünfte über den Mittelabruf einzelner Projekte nach Ländern. Zum 31. Dezember 2011 wurden im Programm – „Toleranz fördern –  Kompetenz stärken“, TFKS, von bewilligten 20,8 Millionen Euro rund 1,7 Millionen Euro – Initiative „Demokratie Stärken“, IDS, von bewilligten 4,1 Millionen Euro rund 0,8 Millionen Euro nicht abgerufen. Ein Zusammenhang zwischen nicht abgerufenen Mitteln und der Demokratieerklärung ist in beiden Programmen nicht gegeben. Darauf wurde bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD „Schwächung der Arbeit für Demokratie durch Einführung einer Extremismusklausel im Bundesprogramm „Toleranz fördern –  Kompetenz stärken“ (Drucksache 17/6677) verwiesen. Zu den Gründen für das Ergebnis wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bockhahn 11/241 und 11/242 vom 24. November 2011 verwiesen. Gegenüber der Antwort auf diese beiden Schriftlichen Fragen konnte eine erhebliche Verbesserung des Mittelabrufes erreicht werden. Es ist damit zu rechnen, dass in diesem Jahr eine weitere Verbesserung des Mittelabrufes erreicht werden kann. Zu Frage 133: Die Bundesregierung hält an der Demokratieerklärung fest, deren Rechtmäßigkeit das Gutachten des renommierten Staatsrechtlers Professor Ossenbühl bestätigt. Auch die überwiegende Anzahl der vom BMFSFJ geförderten Träger und Kommunen sieht die Notwendigkeit, dass man in Bundesprogrammen zur Extremismusprävention – und damit in einem besonders sensiblen Bereich – genau hinschaut, an wen die Steuergelder vergeben werden. Es geht bei der Demokratieerklärung darum zu verhindern, dass extremistische Organisationen finanziell unterstützt werden oder ihnen ungewollt eine Möglichkeit geboten wird, ihre extremistischen Weltanschauungen mit unserer Hilfe zu verbreiten. Dafür bedarf es einer hohen Sensibilität aller Mitwirkenden, die unter anderem über die Unterzeichnung der Demokratieerklärung erreicht werden kann. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE ) (Drucksache 17/8404, Fragen 134 und 135): Wie hat sich seit 2005 bis heute die Zahl der Kinderzuschlagsbezieher nach § 6 a des Bundeskindergeldgesetzes entwickelt – bitte jährliche Daten inklusive der Zahl der betroffenen Kinder sowie die Monatsdaten für die sechs Monate vor und nach der Neuregelung 2008 aufschlüsseln –, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung? Wie haben sich seit 2005 bis heute die Ausgaben für den Kinderzuschlag entwickelt – bitte jährliche Daten für Soll/Ist angeben –, und inwiefern sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der seit 2008 zurückgehenden Zahl von Vollzeitaufstockern – sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Vollzeit mit ergänzenden Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – und der in diesem Jahr in Kraft getretenen Neuregelung des Kinderzuschlags? Zu Frage 134: Der Kinderzuschlag wird als Leistung für Familien gewährt, die trotz vorhandenen Erwerbseinkommens wegen ihrer Kinder auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Er fördert gezielt Familien mit niedrigem Erwerbseinkommen, denen er zusammen mit dem Wohngeld ermöglicht, unabhängig von Leistungen des Arbeitslosengeldes II zu werden. Mit der Aufhebung der Befristung des Kinderzuschlags zum 1. Januar 2008, einer abgesenkten Mindesteinkommensgrenze auf einheitliche Beträge von 900 Euro für Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende sowie einer Senkung der Abschmelzrate für Erwerbseinkommen von 70 auf 50 Prozent wurden im Jahr 2008 grundlegende Reformschritte umgesetzt, um den Kinderzuschlag im Niedrigeinkommensbereich zu stärken. Vor allem nach seiner Weiterentwicklung zum 1. Oktober 2008 erweist sich der Kinderzuschlag als wirksames Instrument. Die Zahl der Kinder, für die Kinderzuschlag bezogen wird, ist kontinuierlich gestiegen. Während sie vor der Reform bei rund 120 000 lag, werden seit dem Jahr 2010 rund 300 000 Kinder erreicht. Zu Frage 135: Die Kosten für den Kinderzuschlag sind seit seiner Einführung im Jahr 2005 deutlich gestiegen. Insbesondere seit der Reform des Kinderzuschlags im Jahr 2008 und dem damit einhergehenden Anstieg der Berechtigtenzahlen ist ein Anstieg der Haushaltsausgaben von rund 109 Millionen Euro im Jahr 2007 auf rund 143 Millionen Euro im Jahr 2008 sowie auf mehr als das Doppelte ab dem Jahr 2009 (2009: rund 363 Millionen Euro) zu verzeichnen. Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse darüber vor, ob die steigende Zahl der Kinderzuschlagsbezieher und der positive Trend im Rückgang der Vollzeitaufstocker ursächlich miteinander zusammenhängen. Insbesondere existiert keine Verknüpfung der Grundsicherungs- und der Kinderzuschlagsstatistik, mit der Übergänge zwischen beiden Leistungssystemen abbildbar wären. 1 Frage 116 wurde zurückgezogen. ______ ------------------------------------------------------------ --------------- ------------------------------------------------------------ II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012 18447 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 38. Sitzung – 4. April 2003 4 18450 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 154. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2012 18463