Plenarprotokoll 17/185 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 185. Sitzung Berlin, Freitag, den 15. Juni 2012 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 46: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-ÄndG) (Drucksache 17/9852) b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Die 8. GWB-Novelle aus wettbewerbsrechtlicher Sicht (Drucksache 17/8541) c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Gabriele Hiller-Ohm, Dr. Wilhelm Priesmeier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für faire Lebensmittelpreise und transparente Produktionsbedingungen - Gegen den Missbrauch von Marktmacht (Drucksachen 17/4874, 17/5824) d) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie zu dem Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Presse-Grosso gesetzlich verankern (Drucksachen 17/8923, 17/9989) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Kerstin Andreae, Dr. Tobias Lindner, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit im Wettbewerbsrecht verankern (Drucksache 17/9956) Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi Klaus Barthel (SPD) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) Ulla Lötzer (DIE LINKE) Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Martin Lindner (Berlin) (FDP) Elvira Drobinski-Weiß (SPD) Dr. Matthias Heider (CDU/CSU) Caren Lay (DIE LINKE) Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Karl Lauterbach (SPD) Ernst Hinsken (CDU/CSU) Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Inhaltsverzeichnis 185. Sitzung Berlin, Freitag, den 15. Juni 2012 Beginn: 9.15 Uhr Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet. Ich bitte, die Verspätung zu entschuldigen. Die Fraktionen von SPD und Grünen hatten noch Fraktionssitzungen. Jetzt können wir aber umso schneller in die Tagesordnung eintreten. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 46 a bis d sowie Zusatzpunkt 5 auf: 46 a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-ÄndG) - Drucksache 17/9852 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f) Rechtsausschuss Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Gesundheit b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Die 8. GWB-Novelle aus wettbewerbsrechtlicher Sicht - Drucksache 17/8541 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f) Rechtsausschuss Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Tourismus Ausschuss für Kultur und Medien c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Ab-geordneten Elvira Drobinski-Weiß, Gabriele Hiller-Ohm, Dr. Wilhelm Priesmeier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Für faire Lebensmittelpreise und transparente Produktionsbedingungen - Gegen den Missbrauch von Marktmacht - Drucksachen 17/4874, 17/5824 - Berichterstattung: Abgeordneter Dr. Georg Nüßlein d) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Presse-Grosso gesetzlich verankern - Drucksachen 17/8923, 17/9989 - Berichterstattung: Abgeordneter Dr. Georg Nüßlein ZP 5 Beratung des Antrags der Abgeordneten Kerstin Andreae, Dr. Tobias Lindner, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit im Wettbewerbsrecht verankern - Drucksache 17/9956 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f) Rechtsausschuss Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für Kultur und Medien Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache anderthalb Stunden vorgesehen. Gibt es Widerspruch dagegen? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile als erstem Redner das Wort dem Bundesminister Dr. Philipp Rösler. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Dr. Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist seit mehr als 50 Jahren gleichsam das Grundgesetz unserer Wirtschaftsordnung. Ludwig Erhard hat das Wettbewerbs- und Kartellrecht als einen wesentlichen Baustein in das Fundament der sozialen Marktwirtschaft eingefügt. Die Bedeutung des Wettbewerbs galt damals, sie gilt allerdings natürlich auch noch heute, und zwar gerade deshalb, weil sich die Märkte verändert haben und sich weiter verändern werden. Es ist unser Ziel, dieses Grundgesetz der Wirtschaftsordnung den neuen Gegebenheiten anzupassen und es weiter zu modernisieren. Die Märkte haben sich, wie gesagt, verändert. Also müssen wir auch unseren Kartellbehörden neue Instrumente an die Hand geben. Sie brauchen schärfere Instrumente bis hin zur Ultima Ratio der Entflechtung. Wir brauchen auf und in diesen neuen Märkten mehr Transparenz; auch dafür sorgt diese Novelle. Schließlich wollen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher besser schützen. Am Ende nützt ein gutes Wettbewerbs- und Kartellrecht nämlich vor allem den Menschen in unserem Land. Mit der Vorlage der 8. Novelle zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen bekennt sich diese Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP klar zur Bedeutung des Wettbewerbs. Denn wir wissen: Den Wohlstand in unserem Lande verdanken wir dem Wachstum. Wachstum wird durch Wettbewerbsfähigkeit möglich. Und zur Wettbewerbsfähigkeit gehört eben auch ein gutes Wettbewerbs- und Kartellrecht. Es wird durch diese Novelle eindeutig verbessert. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Es geht um drei Bereiche: Erstens haben sich die Strukturen verändert. Es gibt heutzutage große Konzerne, und hier wollen wir einen besseren Einblick bekommen. Wir brauchen mehr Transparenz, gerade für unsere Kartellbehörden, zum Beispiel in den Bereichen Energie, also Strom und Gas, aber auch im Hinblick auf die Tankstellen. Mit dem Markttransparenzstellen-Gesetz schaffen wir eine gute Grundlage für eine noch einzurichtende Markttransparenzstelle. Wir wollen, dass die Kartellbehörden auch einen Einblick in die vertikalen Strukturen im Bereich der Energieversorgung bekommen, um dann im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher handeln zu können. Künftig -haben auch die Verbraucherschutzverbände die Möglichkeit, gegen Kartellrechtsverstöße selber aktiv vorzugehen. Die Kartellbehörden wiederum haben die Möglichkeit der Vorteilsabschöpfung. Das nützt den Kundinnen und Kunden und zeigt, wie sehr das Wettbewerbsrecht auch dem Verbraucherschutz in Deutschland hilft und dient. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Der zweite Bereich, in dem sich die Märkte aus unserer Sicht dramatisch geändert haben und sich noch weiter ändern werden, sind die Verlage und die Medien. Wir stellen fest, dass die klassischen Verlage mehr und mehr das Ziel verfolgen, sich zu Medienhäusern umzubauen, weil sie den Gegebenheiten auf den Märkten - bedingt durch das Internet und die Globalisierung - gerecht werden wollen. Das Wettbewerbsgeschehen spielt sich künftig nicht mehr primär innerhalb von Kreisgrenzen, beispielsweise zwischen zwei Kreiszeitungen, und auch nicht zwischen zwei Landkreisen ab, sondern mindestens national, eher aber noch europäisch oder global. Es stellt sich so die Frage: Wie sehen die Märkte der Zukunft aus? Wir wollen, dass auf diesen Märkten der Zukunft künftig auch deutsche Verlage eine starke Rolle spielen können. Dafür müssen sie die Möglichkeit bekommen, selber zu wachsen und sich den neuen Strukturen anzupassen. Deswegen ist es richtig, dass wir die Aufgreifschwellen auch bei Pressefusionen weiter erhöhen, damit unsere Unternehmen die Chance haben, zu wachsen und damit auf den globalen Märkten weiter aktiv und erfolgreich zu sein. Auch das zeigt: Wir haben erkannt, dass es neue Marktstrukturen gibt. Wir handeln, um unseren deutschen Unternehmen auf den Weltmärkten auch künftig eine Chance geben zu können. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Der dritte Bereich ist das Gesundheitswesen. Eine gute Versorgung fängt schon bei den Krankenkassen an: flexible Angebote, wenig Bürokratie, gute Leistungen. Wie in allen anderen Bereichen auch, ist die beste Garantie dafür eben der Wettbewerb. (Zurufe von der LINKEN: Ja, ja!) Deswegen müssen wir auch bei den Krankenkassen für mehr Wettbewerb sorgen. Die Krankenkassen werden sich künftig auch dem Kartellrecht unterwerfen müssen. Es kann nicht sein, dass sich Krankenkassen zum Beispiel bei Zusatzbeiträgen oder anderen Dingen absprechen. Wenn sie im Sinne der Versicherten zusammenarbeiten wollen, dann ist das gut. Wenn sie sich aber absprechen, dann schadet das den Patientinnen und Patienten. (Birgitt Bender [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihr habt doch die Zusatzbeiträge eingeführt!) Gleichzeitig wollen wir auch Krankenkassenfusionen wieder der Aufsicht des Kartellamts unterstellen. Wir wollen Vielfalt bei den Krankenhäusern und bei den Krankenversicherungen; denn dieser Wettbewerb durch Wahlfreiheit nützt den Patientinnen und Patienten. Das zeigt ganz konkret, wie ein gutes Kartellrecht den Menschen im Alltagsleben nützt. (Zuruf von der LINKEN: Gehen Sie mal dahin, wo die Menschen sind!) All diese Beispiele zeigen, dass wir erkannt haben, dass sich die Märkte verändert haben. Also muss man auch das Wettbewerbs- und Kartellrecht entsprechend anpassen. Wir kommen zu Verbesserungen und zu einem modernen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das für mehr Transparenz sorgt, schärfere Instrumente für die Kartellrechtsbehörden bereitstellt und am Ende mehr Leistungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher, für die Kundinnen und Kunden, ermöglicht. Das beweist: Wettbewerb nützt zuallererst den Menschen, und das ist das Ziel eines gutes Wettbewerbsrechts. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt der Kollege Klaus Barthel von der SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Klaus Barthel (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach jedem Lebensmittelskandal, bei jeder Preiswelle bei Strom und Gas und bei jeder neuen Benzinpreisabzockerei kündigen die schwarz-gelben Minister und Abgeordnete der Koalition verschärfte Maßnahmen an und drohen mit dem Kartellamt und dem Wettbewerbsrecht. (Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Wie hat das denn der Minister Clement gemacht?) Geschehen ist bis heute nichts, lieber Kollege Hinsken. Die Bundesregierung lässt nämlich die Unternehmen, die sich fair verhalten, die Verbraucherinnen und Verbraucher und die jeweils betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Regen stehen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Dr. Erik Schweickert [FDP]: Blödsinn!) Für einen Bundeswirtschaftsminister, der die Worte "Wettbewerb" und "Wachstum" wie ein Papagei - gefühlt dreimal pro Satz - vor sich hin redet, (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) muss es nach den Ankündigungen im Koalitionsvertrag, nach den vollmundigen Reden seines Amtsvorgängers, nach all den wüsten Drohungen, als es um Tankstellen und Steckdosen ging, anlässlich der Lebensmittelskandale und anlässlich der Verarmung der Presselandschaft doch eher peinlich sein, hier zur besten Sendezeit eine solche Vorlage wie diese GWB-Novelle zu präsentieren. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Nur weil Sie es nicht verstehen!) An dieser Stelle muss man einmal ein paar grundlegende Gedanken in Erinnerung bringen - Herr Rösler hat es schon angesprochen -: Das Wettbewerbsrecht besteht in dieser Form seit den 50er-Jahren und stammt aus der Denkrichtung des Ordoliberalismus, (Burkhardt Müller-Sönksen [FDP]: Wohlstand für alle!) also einer Schule, mit der die heutige vom Neoliberalismus geprägte FDP und weite Teile der Union eigentlich nichts mehr zu tun haben wollen. (Beifall bei der SPD - Burkhardt Müller-Sönksen [FDP]: Das ist doch Unfug! - Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Ach, hör auf!) Diesem Wettbewerbsrecht lag doch die historische Erfahrung zugrunde, dass ungezügelte Märkte, also Kapitalismus pur, dazu neigen, den Wettbewerb als Grundlage der Marktwirtschaft aus sich heraus selbst abzuschaffen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Das war die Erfahrung aus Kaiserreich und Weimarer Republik. (Burkhardt Müller-Sönksen [FDP]: Herr Honecker hat das besser gemacht! - Widerspruch bei der LINKEN - Harald Weinberg [DIE LINKE]: Hören Sie mir doch mit Honecker auf! - Gegenruf des Abg. Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP]: Euer Mann! Genau!) Nach dem Faschismus und der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs ging es darum, die Wirtschaft zu entflechten und wirtschaftliche Übermacht zu verhindern. Dank erfolgreicher kleinerer und mittlerer Unternehmen, dank gesetzlicher Regelungen, dank Kartellämtern und anderer Behörden stimmen wir sicher darin überein, Herr Rösler, dass sich unser Wettbewerbsrecht bewährt hat. Aber der Punkt ist eben: Es hat sich in der Tat viel verändert. Ich fange einmal bei den Rohstoffen an. Unsere Versorgung hängt von ganz wenigen Lieferanten auf der Welt und von Spekulationen ab, egal ob es dabei um Metalle, Öl oder Lebensmittel geht. Es geht um weltweite Marktmacht und um tatsächliche stoffliche Knappheiten. Da fällt der Bundesregierung nichts Besseres ein, als Hand in Hand mit den globalen Konzernen sogenannte Rohstoffpartnerschaften einzugehen und dabei die Dominanz dieser Konzerne zu zementieren. Beim letzten Glied in der Kette, zum Beispiel bei den Tankstellen, kommen Sie dann und kontrollieren dieses letzte Glied. Ich behaupte ja nicht, dass es dort nicht verdächtige Vorgänge gibt. Aber wer allen Ernstes glaubt, dass der Benzinpreis an der Tankstelle gemacht wird, der glaubt auch, dass der Strom aus der Steckdose kommt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Das würdet ihr noch gerne ändern, dass der Strom aus der Steckdose kommt! Das glaube ich!) Wer dann noch glaubt, dass man dem Problem mit einer neuen Behörde namens Markttransparenzstelle beikommt, der kommt aus derselben Denkschule wie die, die glauben, dass Betreuung von Betreuungsgeld kommt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Auch die Untersagung von Preis-Kosten-Scheren in diesem Bereich klärt doch die entscheidende Frage nicht, woher eigentlich der Preis kommt, den ein Öl-konzern verlangt. Die Bundesregierung macht sich nicht einmal die Mühe, die sogenannten dynamischen Preismechanismen, wie das wissenschaftlich heißt, aufzu-decken, die seltsamerweise besonders immer dann viel Geld in die Kassen der Konzerne spülen, wenn die Ware knapp ist und der Markt eigentlich dafür sprechen würde, dass sich dann die Margen und Gewinne verringern. Das Problem bei dieser Art von Tankstellenaktionismus ist doch, dass sich Staat und Politik lächerlich machen - darüber müssen Sie sich wirklich im Klaren sein -, wenn Sie immer so tun, als würden Sie jetzt den großen Hammer herausholen, aber Sie in Wirklichkeit nur mit den Fingerpuppen des Herrn Dr. Rösler spielen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Völlig außen vor in der ganzen Debatte, in dieser Wettbewerbsperspektive bleibt der globale Finanzsektor, die Banken und Schattenbanken. In diesem Bereich ist die Konzentration besonders hoch, mit Folgen nicht nur im Bereich des Bankensektors selber, sondern auch in der Realwirtschaft. Schon jetzt, drei Jahre nach der Krise, ist der weltweite Finanzkapitalumschlag wieder mehr als 70-mal so hoch wie der Austausch von Waren und Dienstleistungen. Sie müssen uns einmal erklären, warum es in diesem hochkonzentrierten Bereich - von einem Markt kann man hier gar nicht reden - nicht endlich einmal zu einer Entflechtung kommt. Da wäre Entflechtung gefragt. Das wäre doch mal was für einen liberalen Wirtschaftsminister, der überall von Mittelstand, Wachstum und Eigenverantwortung redet. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Beim Pressefusionsrecht - das haben Sie angesprochen - kommt die neoliberale Handschrift noch deutlicher heraus. Die Anhebung der Aufgreifschwellen soll Fusionen im Verlagsbereich erleichtern, um mehr Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit zu ermöglichen. Das ist ein Anliegen der Verlegerverbände, deren Unterstützung die Bundesregierung natürlich an anderer Stelle gut gebrauchen kann. Dieses Anliegen kam plötzlich bei einem Ihrer zahllosen Koalitions- und Versöhnungsgipfel Mitte März auf den Tisch, wie aus dem Nichts. Auch wir erkennen an, dass die bisherige Rechtslage die Pressevielfalt nicht hinreichend sichern kann. Im Gegenteil: Immer mehr Menschen in immer mehr Regionen - inzwischen sind es 60 Prozent der Landkreise - haben nur eine Monopolregionalzeitung "zur Auswahl". Ende der 60er-Jahre war das erst ein Viertel und Anfang der 90er-Jahre aber immerhin schon die Hälfte der Landkreise. "Die Axt tobt durch den Blätterwald", schreibt einer, der es wissen muss, der die Ökonomisierung und die Konzentration in der Presselandschaft analysiert. Der Zeitungsjournalist Tom Schimmeck zitiert den damaligen Hoffnungsträger des Hauses Bertelsmann, einen gewissen Herrn Middelhoff, mit den Worten: "Wir brauchen den Druck der Finanzmärkte". Er beschreibt in seinem Buch Am besten nichts Neues die Bedrohung des Qualitätsjournalismus und der Meinungsvielfalt, die Dominanz des Anzeigengeschäfts und den gesteuerten Kampagnenjournalismus. Wenn wir ehrlich sind, liebe Kolleginnen und Kollegen auch von der Koalition, dann wird uns zur Entkräftung dieser alarmierenden Zustandsbeschreibung relativ wenig einfallen. Die Ursachen dieser Entwicklungen sind sicherlich vielfältig, und die bekommen wir auch nicht allein mit dem GWB in den Griff. Aber schlicht davor zu kapitulieren und Zusammenschlüsse weiter zu erleichtern, ohne eine Gegenstrategie zu haben oder zu wollen, das ist doch erbärmlich. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Ulla Lötzer [DIE LINKE]) Sie verzichten sogar darauf, diese Entwicklung einmal wissenschaftlich fundiert untersuchen zu lassen, wie wir es in einem Antrag der Grünen und der SPD seit langem fordern. (Waltraud Wolff [Wolmirstedt] [SPD]: Herr Rösler hat ja nicht einmal Zeit, zuzuhören!) Das nährt unseren Verdacht, dass Ihnen ein Schnellschuss zugunsten der Großverlage aus dem Gebüsch wichtiger ist als tatsächliche Medien- und Meinungsvielfalt in Deutschland. (Beifall bei Abgeordneten der SPD - Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Kollege Barthel, Sie haben das Ganze doch nicht gelesen! Sonst könnten Sie nicht so daherreden!) Während also durch Erleichterungen im Pressefusionsrecht die Meinungs- und Medienvielfalt möglicherweise weiter gefährdet wird, enthält der Gesetzentwurf der Bundesregierung keinen Vorschlag zur gesetzlichen Absicherung des Presse-Grosso. Das Presse-Grosso sichert in seiner bisherigen Konstruktion eine flächendeckende und diskriminierungsfreie Vertriebsstruktur für Presseerzeugnisse (Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Das stimmt nicht!) und schafft damit faire Wettbewerbsbedingungen zwischen kleinen und großen Verlagen. Es verhindert, dass größere Verlage einen besseren Zugang zu den Verkaufsstellen haben und aufgrund ihrer Macht günstigere Konditionen durchsetzen können. Dieses seit Jahren erfolgreiche System wird jetzt auf Druck und Klagen eines einzelnen Verlags durch Gerichtsurteile infrage gestellt. Deswegen fordern die Fraktionen von SPD und Grünen - die künftige Koalition - (Lachen bei der CDU/CSU und der FDP) in einem gemeinsamen Antrag, den wir heute beraten, eine gesetzliche Verankerung des Presse-Grosso. Dies könnte zum Beispiel durch eine Ergänzung im GWB erfolgen, die dem Bundesverband Presse-Grosso die Möglichkeit gäbe, wie bisher für alle Grossisten gemeinsam Konditionen auszuhandeln. Unser Appell an die Bundesregierung und alle Fraktionen lautet: Lassen Sie uns mit der GWB-Novelle eine rechtlich saubere und europarechtskonforme gesetzliche Neuregelung des Presse-Grosso im Sinne unseres Antrags auf den Weg bringen! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es gäbe jetzt noch viel zu sagen. Bei der Wasserwirtschaft und bei den Krankenkassen lässt die Bundesregierung erkennen, wohin die Reise gehen soll: Schrittweise sollen immer mehr Bereiche der Daseinsvorsorge und des Sozialstaats dem Wettbewerb und der Privatisierung unterworfen werden. Sie machen das zugegebenermaßen sehr geschickt: nach und nach. Beim Wassersektor sind Sie jetzt einen Schritt zurückgegangen. Dafür schlagen Sie bei den Krankenkassen voll zu. Aber dazu wird nachher mein Kollege Lauterbach noch etwas sagen. Im Lebensmittelbereich treibt die Billigkultur täglich neue Blüten. Ich kann das jetzt nicht ausführen. Die Kollegin Drobinski-Weiß wird nachher darauf eingehen. Aber eines ist schon jetzt erkennbar: Die GWB-Novelle wird auch im Lebensmittelbereich den Problemen nicht gerecht. Letzten Endes sind wir sehr gespannt, was die Koalition zum Thema Entflechtung zu sagen hat und wie Sie begründen, dass von Ihren großen Ankündigungen nichts übrig bleibt. Denn wir haben in der Tat das Problem, dass wir in den privatisierten und liberalisierten Netzinfrastrukturbereichen eben nicht einen blühenden Wettbewerb, sinkende Preise und Investitionen vorfinden, wie es uns in den Modellen immer angekündigt worden ist. Stattdessen erleben wir Preistreiberei bei Strom und Gas, schlechten Service bei der Telekom, Lohndumpingwettbewerb bei der Post (Dr. Matthias Heider [CDU/CSU]: Auch bei öffentlichen Unternehmen, Herr Barthel!) und vor allem eine erhebliche Investitionsblockade in allen diesen Bereichen. Dem ist mit den Methoden, die Sie bisher vorzuweisen haben, nicht beizukommen. Die Frage ist doch, warum zum Beispiel im Energiesektor eine Rendite von 9,25 Prozent brutto für Netze nicht ausreichen soll, um Investitionen anzuziehen, sodass jetzt nach dem Staat oder nach riesigen Milliardenbeiträgen der Verbraucherinnen und Verbraucher gerufen wird, um die Energie-konzerne und Netzbetreiber zu Investitionen zu bewegen. Es gibt viele Fragen; vieles bleibt offen in diesem Bereich. Wir sind uns darüber im Klaren, dass wir das alles nicht mit dem Wettbewerbsrecht allein regeln können. Wir sind uns auch darüber im Klaren, dass wir mit dieser Regierung keinen großen Wurf beim Wettbewerbsrecht hinbekommen können. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss. Klaus Barthel (SPD): Ich glaube - ich bin bei meinem letzten Satz, Herr Präsident -, wir sollten die Anhörungen und die Ausschussberatungen in den nächsten Wochen wenigstens dazu nutzen, um bei den Punkten, bei denen es möglich ist, Änderungen zu erzielen und dem Gesetzentwurf die Giftzähne zu ziehen. Wir sollten an der einen oder anderen Stelle nachbessern und flankierende Regelungen schaffen, wo immer es möglich ist. Wir bitten Sie herzlich, dass Sie sich auf diese Diskussion einlassen; denn das, was bisher vorliegt, ist völlig unbefriedigend. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Für die CDU/CSU-Fraktion erteile ich jetzt dem Kollegen Dr. Georg Nüßlein das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Nach dieser linken Fundamentalkritik, (Ulla Lötzer [DIE LINKE]: Ich komme erst noch!) bei der das Wenigste, was Sie gesagt haben, tatsächlich das GWB betraf - es waren vielmehr allgemeine politische Themen -, wieder zur Sache zurückzukehren, ist eine schwierige, aber notwendige Aufgabe. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich möchte vorab betonen, dass wir sicher nicht von der linken Seite dieses Hauses Nachhilfe bei den Themen Wettbewerb und Bedeutung des Wettbewerbs brauchen. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Genau von hier! - Klaus Barthel [SPD]: Von wo denn sonst?) Wettbewerb ist die Grundlage und der Motor unserer Marktwirtschaft. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Das müssen Sie uns doch nicht beibringen. (Harald Weinberg [DIE LINKE]: Deswegen machen Sie die Krankenkassen kaputt!) - Dazu werde ich noch etwas sagen. Warten Sie doch einmal ab! Vielleicht sind Sie überrascht. Zuhören ist manchmal erkenntnisreicher, als dazwischenzubrüllen. (Beifall des Abg. Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]) Ich möchte vorab deutlich sagen, um welche Dimension es hier geht. Man muss auch der Öffentlichkeit einmal darlegen, welchen volkswirtschaftlichen Schaden Hardcorekartelle, also Kartelle, die durch Absprachen Märkte aufteilen und Absatzquoten durchsetzen, anrichten. Die EU schätzt den Schaden durch solche Kartelle auf 12 bis 24 Milliarden Euro pro Jahr. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Für die machen Sie Politik, Herr Nüßlein!) Man kann davon ausgehen, dass durchschnittlich 20 Prozent der Umsatzerlöse durch kartellbedingte Preiserhöhungen zustande kommen. (Klaus Barthel [SPD]: Und das GWB ist jetzt die Antwort darauf?) - Die Antwort darauf ist, dass wir uns darüber Gedanken machen müssen, wie man mit Bußen, aber auch mit Schadensersatzforderungen diese Schäden minimiert und Zusatzgewinne, die erzielt werden, abschöpft. (Klaus Barthel [SPD]: Und was kommt dazu? - Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Hat nur nichts mit Ihrem Gesetz zu tun!) Darüber werden wir im parlamentarischen Verfahren noch reden. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Gut, dass wir darüber geredet haben! - Klaus Barthel [SPD]: Jetzt kommt die eigentliche linke Rede! - Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Sozialismus aus Bayern!) - Na ja! (Ulla Lötzer [DIE LINKE]: Jetzt ist er sprachlos!) - Zu solchen saudummen Zwischenrufen fällt einem wirklich nichts mehr ein. Ganz ehrlich. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU - Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Vorwärts immer, rückwärts nimmer!) Jedenfalls ist dieses Gesetz schon in der jetzigen Form geeignet, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, die Fusionskontrolle voranzubringen, (Klaus Barthel [SPD]: Davon würden wir gerne etwas merken!) europäischen Vorgaben besser gerecht zu werden und das Kartellrecht noch effizienter durchzusetzen. Ich lade Sie gerne ein, im parlamentarischen Verfahren mit uns zusammenzuarbeiten. Konstruktiv mitzuwirken ist besser, als hier Zwischenrufe zu machen. Dann werden wir sehen, was wir noch tun müssen. (Klaus Barthel [SPD]: Darauf sind wir auch gespannt!) Bei den Medien haben wir die größten Marktveränderungen zu verzeichnen. Über diese Veränderungen hat auch der Minister gesprochen. Es gibt dramatische Auflagenrückgänge. Natürlich muss sich das Kartellrecht an der wirtschaftlichen Realität orientieren. Man muss sich fragen, was sich auf dem Markt tut. Herbeibeten kann man die Medienvielfalt nicht. Das, was sich auf dem Markt abspielt, resultiert aus einer anderen medialen Nutzung. Das Verbraucherverhalten hat sich nun einmal geändert. Das moderne Kartellrecht, das wir schaffen, wird sich dem anpassen müssen. Beim Pressefusionsrecht muss es darum gehen, Fu-sionen zuzulassen, wo sie unumgänglich sind. Das tun wir dadurch, dass wir die Aufgreifschwellen bei beabsichtigten Fusionen im Bereich der Presse anheben, das also im unteren Bereich etwas leichter machen. (Klaus Barthel [SPD]: Also die Konzentration beschleunigen!) Wir tun das dadurch, dass wir die Bagatellmarktklausel so einführen, dass wir eine Zusammenschlusskontrolle bei kleinen Verlagshäusern unnötig machen, weil wir sehen, dass es einen riesigen Druck gibt, sich zusammenzuschließen. Das haben wir nicht gern, aber das ist eben so. Wir werden auch noch einmal über die Frage diskutieren müssen, ob wir eine Sanierungsfusion brauchen. Was tut man, wenn absehbar ist, dass ein Verlag im Markt nicht existieren kann? Das Nämliche gilt beim Presse-Grosso. Herr Kollege Barthel, Sie haben recht; ich unterstreiche Ihre Ausführungen dazu vollständig. Ich kann auch keinen großen Dissens in diesem Hause erkennen. Wir wollen dafür Sorge tragen, dass Medien, Journale und Zeitungen flächendeckend verteilt werden und dass kleine Verlage die Chance haben, in den Markt zu kommen. Dazu ist das Presse-Grosso, wie wir es organisiert haben, ein gutes Instrument, das wir erhalten, aber auch so gestalten wollen, dass es auf der einen Seite weder gerichtlich noch europarechtlich angegriffen werden kann, (Beifall bei Abgeordneten der FDP) dass auf der anderen Seite aber so viel Flexibilität im System bleibt, (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Aha!) dass beim Presse-Grosso den Tatsachen Rechnung getragen werden kann, dass die Auflagen zurückgehen und dass man Vertriebsstrukturen an eine solche Situation sinnvoll anpassen muss. (Klaus Barthel [SPD]: Da schauen wir mal, was Sie dazu vorlegen!) Die Union ist an dieser Stelle ganz klar positioniert. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Ein Eiertanz ist das!) Wir wollen das auch im Rahmen dieser GWB-Novelle entsprechend regeln. Glauben Sie uns: Das wird uns gelingen. (Klaus Barthel [SPD]: Da sind wir gespannt!) Lassen Sie mich etwas zu den Ausführungen von Kollege Barthel zum Benzinmarkt anmerken. Ich gehöre zu denen, die sagen: Lasst uns keine falschen Erwartungen wecken. Ich glaube nicht, dass das, was wir als Gesetzgeber an dieser Stelle tun können, einen Beitrag dazu leisten wird, dass die Benzinpreise sinken. (Klaus Barthel [SPD]: Das haben Sie aber eben angekündigt!) Aber wir können doch etwas dafür tun, dass die Transparenz wächst und man genauer weiß, welche Tankstelle zu welchem Zeitpunkt mit welchem Benzinpreis auf dem Markt ist. Das wird uns, wenn man die vom Minister vorgeschlagene Markttransparenzstelle richtig ausgestaltet, insbesondere dadurch gelingen, dass man die Endpreise über das Internet publiziert. (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sind wirtschaftliche Güter! Was ist mit kulturellen Gütern?) Ansonsten müssen wir alles tun, meine Damen und Herren, dass die freien Tankstellen, die eigentlichen Wettbewerber zu den großen Ketten, die Möglichkeit haben, weiter zu existieren. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Deshalb sind die freien Tankstellen auch gegen Ihren Vorschlag!) Das machen wir über die Preis-Kosten-Schere sowie über die Frage, wer wie beliefert wird. Dass sie von den großen Lieferanten nicht schlechter behandelt werden dürfen als eigene Tankstellen, ist ganz klar. Das wird auch im GWB verankert bleiben. Zudem müssen wir darauf achten, dass wir im Wege der Fusionskontrolle sicherstellen, dass es nicht zu einer weiteren Konzentration in diesem Bereich kommt. Das halte ich für sehr entscheidend. Wir werden auch die Missbrauchsaufsicht für Strom und Gas weiter in der verschärften Art und Weise aufrechterhalten; denn auch hierbei bin ich der Auffassung, dass der Wettbewerb noch nicht so ist, wie wir ihn uns alle miteinander wünschen. Deshalb macht es Sinn, dies aufrechtzuerhalten. Ich gebe ganz offen zu, Herr Minister, dass die CSU beim Thema Krankenkassen ausgesprochen kritisch ist. Bei den Krankenkassen handelt es sich nämlich nicht um ganz normale Unternehmen. Die Krankenkassen unterliegen unserem Sozialrecht und sind vielfach sogar zur Zusammenarbeit verpflichtet. (Beifall bei Abgeordneten der SPD - Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Guter Mann!) Das heißt, wenn man hier Eingriffe vornimmt, um den Wettbewerb zu sichern - unstrittig ist, dass wir den Wettbewerb erhalten wollen -, muss man gleichzeitig genau diese Zusammenarbeitsmöglichkeiten einschränken, weil dieses Thema im Interesse der Patientinnen und Patienten liegt. Man kann das nicht einfach grob über den Kamm des Wettbewerbsrechts scheren. Vielmehr muss man ganz klar sagen: Bei einer Menge Dinge dient die Zusammenarbeit der Gesundheit der Patientinnen und Patienten. Deshalb werden wir auch an dieser Stelle noch einmal über die Frage reden müssen, wie man es schafft, das eine zu sichern, nämlich den Wettbewerb, und das andere nicht zu verhindern, nämlich die gesundheitspolitisch sinnvolle Zusammenarbeit der Kassen. (Klaus Barthel [SPD]: Da sind wir sehr gespannt! - Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Kämpfen müssen wir! Kämpfen!) Ein anderer Markt, der mir Sorgen macht, ist der Lebensmittelmarkt. Da gibt es ein hohes Maß an Konzentration. Aber ich muss ganz ehrlich zugeben, dass das Kind da schon in den Brunnen gefallen ist. Wir hätten früher darüber nachdenken müssen, welche zusätzlichen Fusionen man hier und da, etwa im Wege der Minister-erlaubnis, zulässt. Ganz offen gesagt, macht es mir schon Sorgen, wenn ich sehe, dass nur noch vier oder fünf Leute in dieser Republik, nämlich die Einkäufer der großen Lebensmittelkonzerne, über die Frage entscheiden, was ich mittags auf den Teller bekomme. Deshalb werbe ich immer dafür, das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis zu erhalten. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, dies in diesem Gesetz zu sichern. (Klaus Barthel [SPD]: Wahnsinn!) Denn jenseits der Frage, wie scharf dieses Schwert ist, ist es ein deutliches Signal, dass wir uns bestimmte Vorgehensweisen - insbesondere solche mit einer ethischen Dimension wie etwa der Umgang mit Lebensmitteln - nicht gefallen lassen. (Klaus Barthel [SPD]: Das ist der Wahnsinn!) Insgesamt ist diese Novelle in ihren Grundlagen, die der Regierungsentwurf bietet, gut. Im parlamentarischen Verfahren wollen wir noch an der einen oder anderen Stelle nachbessern. (Klaus Barthel [SPD]: Deutlich nachbessern!) Da, wo es Konsens gibt, beispielsweise beim Thema Presse-Grosso, lade ich Sie gerne zum Mitmachen ein. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich dann der Kritik enthielten und uns gelegentlich einmal lobten. Das wäre einmal etwas Neues. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt die Kollegin Ulla Lötzer. (Beifall bei der LINKEN) Ulla Lötzer (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Rösler und Kollege Nüßlein, von Ihren großen Ankündigungen, Sie hätten etwas vorgelegt, das eine Anpassung an die Entwicklung des Wettbewerbs bedeutet und der Konzentration tatsächlich entgegenwirkt, ist in dem Entwurf überhaupt nichts zu spüren. Allenfalls erfüllt der Entwurf einige wenige minimale Anforderungen: die Anpassung des deutschen Rechts an die Definition von Marktmacht in europäischen Bestimmungen, die Formulierung von Prüfkriterien, juristische Vereinfachungen, Klarstellungen und bessere Systematisierungen. Auch die Erweiterungen im Hinblick auf das Kartellrechtsverfahren werden von uns begrüßt. Angesichts der realen Probleme mit der Marktmacht von Konzernen in vielen Bereichen gibt es aber eine massive Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Letztlich wiederholen Sie hier das übliche Schauspiel Ihrer Regierungskoalition: Die Kernprobleme und Konfliktfelder werden ausgeblendet; der Rest wird mit viel heißer Luft zur Reform aufgeblasen. Das haben Sie hier heute Morgen sehr deutlich gemacht, Herr Rösler. (Beifall bei der LINKEN) Diese Auffassung finden Sie auch in zahlreichen Stellungnahmen von Verbänden, Sachverständigen und sogar konservativen Juristen. Lassen Sie mich einige zentrale Punkte herausgreifen. Unternehmen erzielen, oft jahrelang, Erlöse und Gewinne durch Absprachen mit Konkurrenten und zu hohe Preise. Festzustellen ist: Von den bisherigen Kartellstrafen und Bußgeldern geht keine abschreckende Wirkung aus. Die Strafen sind zu gering. Es lohnt sich, gegen das GWB und andere Vorschriften zu verstoßen, bis man auffliegt. Das wird nach Ihrem Entwurf leider so bleiben. Das gilt insbesondere für die Benzinpreise; Herr Nüßlein hat eben etwas dazu gesagt. Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass die Mineralölkonzerne den Benzinpreis künstlich in die Höhe treiben, ohne zu formalen Preisabsprachen zu greifen. Natürlich ist ein Teil dieser Preiserhöhungen durch steigende Nachfrage und durch Spekulation entstanden oder dadurch, dass die Erschließung neuer Ölfelder immer teurer wird. Dass in dieser Situation die Mineralölkonzerne weiter ihre Ex-tragewinne aufgrund ihrer Oligopolstellung draufschlagen können, ist umso weniger hinzunehmen - genauso wenig wie Ihre Untätigkeit gegenüber der Spekulation. (Beifall bei der LINKEN) Nach unzähligen Rettungsschirmen haben wir es heute mit Finanzmarktakteuren zu tun, die noch größer und damit noch systemrelevanter sind als 2007. Das Problem des "too big to fail" ist mithilfe der zugunsten der Banken mobilisierten Steuermittel und Garantien bei uns und in Europa noch drängender geworden statt kleiner. Darauf geben Sie keine Antwort. Der Entwurf ist diesbezüglich ein Totalausfall. Ähnliches gilt für die viel diskutierte Frage der Pressefusionen. Knapp 60 Prozent aller Zeitungen werden von zehn großen Verlagen angeboten. Die Konzentration steigt von Jahr zu Jahr. Sie ist nicht das Ergebnis des Wettbewerbs um die besten Presseprodukte, sondern schlicht das Ergebnis eines Verdrängungswettbewerbs, in dem die finanzstärksten Verlage dominieren. Natürlich wissen auch wir, dass weniger Konzentration im Medienbereich nicht Garant ist für differenzierte Berichterstattung, Meinungsvielfalt und demokratische Streitkultur. Aber ohne die Sicherung einer Vielzahl unabhängiger Medien ist der Anspruch darauf überhaupt nicht zu erfüllen. Ohne Maßnahmen gegen die Konzentration finden viele engagierte Verlage und Journalisten, insbesondere bei kleineren Regionalzeitungen, erst recht keinen Platz mehr. Stattdessen - das haben Sie beide deutlich gemacht - wollen Sie die Global Player im Mediengeschäft auf europäischer Ebene fördern. Das ist unerträglich angesichts der Bedeutung der Medien in der Demokratie. (Beifall bei der LINKEN) Während Sie in dem einen Bereich zu wenig regeln, überregulieren Sie in dem anderen, bei den Krankenkassen. Diese sollen in das Kartell- und Wettbewerbsrecht eingebunden und damit in Zukunft wie privatwirtschaftliche Unternehmen behandelt werden. Über diesen Umweg wollen Sie dem gerade von der FDP lang gehegten Ziel einer schrittweisen Privatisierung des Gesundheitswesens näher kommen. (Zuruf von der LINKEN: So ist das! - Zuruf von der FDP: Blödsinn!) Das Bundesministerium für Wirtschaft soll Kontrollbefugnisse im öffentlich-rechtlichen Gesundheitswesen erhalten. Krankenkassen sind nach unserer Auffassung keine Unternehmen. Deshalb müssen sie aus der Novelle herausgenommen und von Herrn Röslers Kontrollbefugnissen ausgenommen werden. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Birgitt Bender [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Kolleginnen und Kollegen, die skizzierten Problemfelder sind uns allen längst bekannt. Letztlich versagt die Politik seit Jahrzehnten, wenn es darum geht, die Marktmacht von Unternehmen konkret zu begrenzen. Herr Rösler, trotz GWB und Fusionskontrolle auf deutscher und europäischer Ebene steigt die Konzentration. Absprachen und Preiskartelle werden immer wieder aufs Neue aufgedeckt. Oft werden Verfahren nur durch Aussagen von Kronzeugen und Mitbewerbern möglich; Verbote werden dann ausgesprochen und Kartellrechtsstrafen verhängt. Weiter bestimmen auf vielen Märkten nur wenige große Unternehmen über Angebotsmengen und Preise. Der in Ihren Reden immer wieder beschworene freie Wettbewerb findet nicht oder nur eingeschränkt statt. Das Problem ist: Sie gehen nicht an den Kern des Problems heran. Marktbeherrschende Unternehmen unterliegen der Missbrauchsaufsicht. Sie gehen aber nicht das Grundproblem der Vermachtung der Märkte mit all ihren sozialen, ökologischen und ökonomischen Folgen an. Seit langem verweisen Bundeskartellamt und Monopolkommission darauf, dass sich der Machtmissbrauch in diesen Bereichen oft nicht nachweisen lässt. Deshalb müsste eine Entflechtung an eine marktbeherrschende Stellung gebunden werden - sie darf nicht erst Instrument der Missbrauchsaufsicht sein -, und genau das tun Sie nicht. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Zuruf von der CDU/CSU: Weil es um Verstöße geht!) Die Umsetzung Ihrer vollmundigen Ankündigung, Herr Rösler, ein wirkungsvolles Entflechtungsgesetz in diesem Sinne zu formulieren, ist schlicht ausgeblieben. Jetzt bleibt uns bis zur Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs tatsächlich nur noch der Wettbewerb um einen besseren Entwurf, damit Sie, Herr Nüßlein, in den Debatten, in den Anhörungen und im weiteren Verfahren von der Linken lernen können, was Wettbewerb und Wettbewerbsförderung in einer sozialen Marktwirtschaft tatsächlich sind. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN - Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Volkseigene Betriebe, Frau Kollegin! - Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP]: Von der DDR Wettbewerbsrecht, ja? Anständiger Fünfjahresplan statt Wettbewerb, ja, Frau Lötzer?) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt die Kollegin Kerstin Andreae für Bündnis 90/Die Grünen. Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine erstaunliche Fusion von Frau Lötzer und Herrn Brüderle bei der Frage eines möglichen Entflechtungs-instruments! Ich komme noch dazu. Vorab vielleicht eines: Ich finde, es ist wirklich eine sehr intensive und sehr fachliche Debatte, in der wir uns mit dieser GWB-Novelle auseinandersetzen. Ich glaube, dass wir im Verfahren auch noch Verbesserungen erreichen, weil wir alle eine unternehmerische Landschaft wollen, in der es Kreativität und Flexibilität gibt, weil wir vermachteten Strukturen entgegenwirken wollen, weil wir wollen, dass nicht der Stärkere, sondern der Bessere die Nase vorn hat und die Verbraucher profitieren. Herr Rösler, ich fände es wirklich passend, wenn Sie dieser Debatte aufmerksamer folgten, als Sie es tun. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD - Dr. Erik Schweickert [FDP]: Oh!) - Doch! Da brauchen Sie nicht "Oh!" zu sagen. - Herr Rösler, Sie haben sehr viele Kollegen im Kabinett, die immer dann, wenn es um Debatten zu ihrem Bereich geht, sehr aufmerksam dabei sind, das Parlament ernst nehmen und im Hinblick auf die Frage: "Welche Verbesserungsmöglichkeiten und Ideen gibt es noch?" die Debatte wirklich aufmerksam verfolgen. Das nehme ich bei Ihnen leider gerade nicht wahr. Ich hatte die letzten 40 Minuten die Möglichkeit, Sie zu beobachten. Ich muss sagen: Ich würde mir mehr Aufmerksamkeit von Ihnen wünschen. (Zuruf von der CDU/CSU: Sie beobachten also 40 Minuten Herrn Rösler! Das ist ja auch interessant!) Der Gesetzentwurf, den die Regierung hier vorgelegt hat, erfüllt noch nicht die Voraussetzungen, die wir brauchen, um den Wettbewerb als Herz der Marktwirtschaft zu schützen, um wirklich faire Spielregeln aufzustellen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Das Entflechtungsinstrument ist derzeit noch ein zahn-loser Tiger. Ich habe es gesagt: Der damalige Wirtschaftsminister Brüderle hat den sinnvollen Vorschlag gemacht, wonach nicht der Nachweis des Missbrauchs durch die marktbeherrschenden Unternehmen entscheidend sein sollte; vielmehr sollte allein die Tatsache, dass es ein marktbeherrschendes Unternehmen gibt, Anlass dazu geben, das Entflechtungsinstrument anzuwenden. Die Monopolkommission und das Kartellamt haben diesen Vorschlag bekräftigt. Wider besseres Wissen verschimmelt dieser Vorschlag nun in der Schublade. Es wäre doch wirklich gut, wenn Sie ihn noch einmal hervorholten. Was Sie jetzt praktizieren, ist ein Einknicken und dient weder dem Wettbewerb noch dem Markt. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ganz im Gegenteil!) Bei der Anwendung des Entflechtungsinstruments haben Sie nicht den entscheidenden Schritt getan. Vielleicht gibt es noch Bewegung. Wir werden Ihnen diesen Vorschlag noch einmal unterbreiten. Wir hoffen, dass wir dann zumindest auf die Stimmen der FDP zählen können. (Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP]: Auf die FDP immer! - Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP) - Ich finde schon, dass Sie sich mit der Frage auseinandersetzen müssen, wie Sie dieses Entflechtungsinstrument - Sie führen immer wieder an, dass Sie wollen, dass es wie ein scharfes Schwert wirkt; der Minister hat es als Ultima Ratio bezeichnet - so anwenden, dass es greifen kann. Unter den jetzigen Voraussetzungen kann es nicht greifen; das wissen Sie im Übrigen so gut wie ich. Für Sie stellt sich natürlich die Frage, ob Sie hier nicht noch nachbessern sollten. Entscheidend ist, dass die verhängten Bußgelder auch gezahlt werden. Bisher funktioniert das ganz gut: Rund 80 Prozent der Bußgelder, die verhängt werden, werden gezahlt. 2011 wurden Bußgelder in Höhe von ungefähr 190 Millionen Euro verhängt; davon sind 162 Millionen Euro gezahlt worden. Nun ist Folgendes passiert: Der BGH hat im Jahr 2011 zwei Grundsatzentscheidungen gefällt. Er hat dadurch potenziellen Kartellsündern aufgezeigt, wie man durch Umstrukturierungen in einem Unternehmen in der Lage ist, solchen Bußgeldern zu entgehen. Jetzt muss die entstandene gesetzliche Lücke geschlossen werden. Es geht zum einen um das Geld, das dem Bundeshaushalt nicht zufließt, zum anderen um die Glaubwürdigkeit des gesamten Verfahrens. Wir müssen alle Lücken schließen, die sich bei der Frage ergeben, wie man Bußgelder und Kartellbescheide umgehen kann, damit wir als Staat deutlich machen: Uns ist es ernst mit Wettbewerb. Uns ist es ernst damit, vermachtete Strukturen und Kartelle zu bekämpfen. Wir werden uns hier für den Mittelstand, für die kleinen Unternehmerinnen und Unternehmer einsetzen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Mechthild Rawert [SPD]) Der Schutz des Wettbewerbs ist auch Verbraucherschutz. Das ist bereits erwähnt worden; wir teilen diese Auffassung. Der Verbraucherschutz muss daher als Schutzzweck in das Gesetz aufgenommen werden. Es wäre ganz wichtig, dass Sie sich hinstellen und sagen: Ja, Verbraucherschutz ist Zweck des Gesetzes. (Beifall der Abg. Caren Lay [DIE LINKE] - Dr. Erik Schweickert [FDP]: Nur Frau Lay applaudiert! - Beifall der Abg. Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Caren Lay [DIE LINKE]) Die Verbraucherverbände sagen uns: Die Hürden für die Möglichkeiten, dem Verbraucherschutz tatsächlich nachzukommen, sind nach wie vor zu hoch. Es muss nachgewiesen werden, dass Absprachen getroffen worden sind. Ein solcher Nachweis ist nicht zu leisten. Die Gewinnabschöpfungsmöglichkeit ist nach wie vor nicht gegeben. Wir müssen die Vorteilsabschöpfung, die man durch Kartellbildung hat - oft liegen die Kartellrenditen zwei- bis dreimal höher als die zu zahlenden Bußgelder -, wirklich ernst nehmen. Die Verbraucherverbände sollten gestärkt werden. Hier müssen wir nachbessern; sonst bleibt das Ganze eine Fata Morgana. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Jetzt noch ein Wort zur Frage der Ministererlaubnis und der Rolle des Parlaments. Es ist angesprochen worden, dass wir in der Vergangenheit mehrere Minister-erlaubnisse hatten. Jede zweite Ministererlaubnis ist -übrigens gegen das Votum der Monopolkommission ausgesprochen worden. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist unglaublich!) Ein Mal war es unter Beteiligung der Grünen, übrigens drei Mal unter Beteiligung der FDP. Jeder von uns hat also ein Päckchen zu tragen. Die Ministererlaubnis als Instrument muss bei der Frage nach einem überragenden Interesse eine Rolle spielen. Das, was wir wollen, haben wir in unseren Antrag geschrieben: Stärken Sie die Rolle des Parlaments! Die Ministererlaubnis muss erst einmal durch den Bundestag. Es geht nicht, dass der Wirtschaftsminister allein entscheidet. Wenn Sie sich nicht dazu durchringen können, dass der Bundestag entscheidet, so sollte das ganze Kabinett über eine Ministererlaubnis beschließen. Die Ministererlaubnis darf nicht allein in der Hand des Wirtschaftsministers bleiben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Also: Den Gesetzentwurf werden wir im parlamentarischen Verfahren sehr ernsthaft mit Ihnen diskutieren. Wir werden Ihnen Vorschläge machen. Wir haben schon Vorschläge in einem Antrag festgehalten. Wir finden es wichtig, dass hier nachgebessert wird zum Schutz des Wettbewerbs, den wir alle wollen, aber auch zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, denen der Wettbewerb nutzt. Herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt der Kollege Dr. Martin Lindner von der FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU - Klaus Barthel [SPD]: Jetzt kommt der Anti-Nüßlein!) Dr. Martin Lindner (Berlin) (FDP): Herr Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Kollegin Andreae, das Thema, das wir hier behandeln, berührt den Kernbereich liberalen Denkens. Natürlich geht es - Kollege Barthel, Sie haben recht - um Ordoliberalismus. Sie konstruieren hier allerdings einen Gegensatz zum Neoliberalismus, der einer historischen Analyse überhaupt nicht standhält. Der Neoliberalismus, auch Ordoliberalismus genannt, war in der Nachkriegszeit die Antwort der klassischen Lehre auf den Laisser-faire--Liberalismus des davorliegenden Jahrhunderts. Dieser wurde noch vertreten von von Mises. Die Vertreter des Ordoliberalismus - Müller-Armack, Eucken und andere - setzten dem ein Modell - jeder kann machen, was er will - entgegen, bei dem der Staat ein starker Schiedsrichter, ein starker Regelgeber ist, aber kein Mitspieler. Das ist der Unterschied zu Ihrer Denklehre. Sie vertreten eine Denkschule, in der der Staat durch öffentliche Unternehmen selbst eine starke Rolle spielt. Diese vertreten wir nicht. Wir bekennen uns aber zu einem starken Staat als Regulierer und Aufsichtsführenden über die wirtschaftlichen Prozesse in diesem Lande. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Dies ist in der Tat die Grundvoraussetzung, dass sich Wettbewerb zugunsten des Verbrauchers entwickelt. Darin stimme ich mit Ihnen vollständig überein. Der Liberalismus und hier speziell das Wettbewerbsrecht hat die zentrale Rolle, dem Verbraucher zu nutzen, indem er ihm ein möglichst breites Angebot zur Verfügung stellt und nicht den Markt auf Oligopole oder gar Monopole beschränkt, seien sie staatlich oder privat. Hier muss ich sagen, dass mir das öffentliche Monopol lieber ist als das private Monopol. Auch dies gehört zur Wahrheit. Wir haben in Deutschland - das muss man klar bekennen; deswegen danke ich dem Minister für die Vorlage dieses Gesetzes - Entwicklungen, die durchaus schwierig sind und einer besonderen Beobachtung bedürfen, so zum Beispiel im Einzelhandel. Man muss ganz klar sehen, dass es dort eine unerfreuliche Tendenz zu weniger dominierenden Unternehmen und herstellenden Unternehmen gibt, die in ihrem Bereich durchaus eine Marktpotenz haben. Sie geraten dann in Schwierigkeiten, wenn in den Regalen nur noch ein Miniaturanteil angeboten wird. Dies bringt die Lebensmittelhandelsbetriebe in eine sehr starke Stellung. Deswegen ist es richtig, dass wir hier vorgehen und ein starkes Gesetz behandeln. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU - Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Mutig!) Der zweite Aspekt, den ich hier aufgreifen möchte, ist die Entwicklung der Mineralölpreise. Dies ist ein schwieriges Feld. Heute liegt der Preis für 1 Liter Rohöl bei 49 Cent. Wenn Sie jetzt den staatlichen Anteil hinzunehmen - also die Steuern: Mineralölsteuer, Ökosteuer, Umsatzsteuer, Steuer auf die Steuer -, kommen Sie auf etwa 90 Cent. Wenn Sie das addieren, kommt man auf den Bereich, der in Deutschland überhaupt einer Regulierung zugänglich ist; der liegt bei etwa 20 Cent. Das betrifft die Raffinierung des Öls, den Vertrieb und die Tankstellen. Wenn Sie von dieser Summe jetzt noch die Positions- und Herstellungskosten abziehen, erkennen Sie, über welchen Bereich wir hier tatsächlich diskutieren. Wenn Ihnen der Vorschlag des Ministers nicht weit genug geht und Sie sagen: "Das reicht uns nicht", dann machen Sie Vorschläge. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, natürlich!) Es gibt ja internationale Ideen, zum Beispiel das sogenannte westaustralische Modell, das sich bemerkenswerterweise schon im restlichen Australien nicht durchgesetzt hat, weil es nichts taugt. (Klaus Barthel [SPD]: Haben Sie doch immer abgeblockt!) Es gibt das sogenannte österreichische Modell, ebenfalls ein Regulierungsmodell, das aber eher zur Erhöhung der Preise geführt hat. (Klaus Barthel [SPD]: Das ändert doch an dem Problem nichts!) Wenn Sie jetzt fordern, dass wir in diesem Bereich zu Entflechtungen kommen sollen, Kollege Barthel und Kollegin Andreae, dann müssen Sie schon sagen, was Sie entflechten wollen und was Sie entflechten können. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Nein! Sie haben das angekündigt!) Entflechten können Sie ja nur die Kette zwischen Raffinierung, Vertrieb und Tankstelle. Ich garantiere Ihnen: Das wird nicht zu sinkenden, sondern zu steigenden Preisen führen. (Klaus Barthel [SPD]: Sie haben das immer auf-gebracht! Das steht im Koalitionsvertrag!) Deswegen ist es richtig, dass wir uns auf eine Marktbeobachtung konzentrieren. Deswegen ist das von der Koalition gewählte Mittel das einzig vernünftige. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Das steht im Koalitionsvertrag!) Sie aber haben keine Vorschläge, wie immer in den Debatten, die wir hier gemeinsam führen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU - Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Das steht in Ihrem Koalitionsvertrag! Das war nicht unsere Idee, Herr Lindner! Herr Brüderle hat den Unsinn angekündigt, Sie kriegen das nicht hin!) Im Medienbereich haben wir eine besondere Situation, die ebenfalls unsere Aufmerksamkeit verdient. (Klaus Barthel [SPD]: Da fällt ihm nichts mehr zu ein!) Eine Medienkonzentration gibt es nur noch teilweise. In den meisten Regionen Deutschlands ist der Medienmarkt im Grunde intakt. Kein Mensch kann doch behaupten, dass es zu wenig Verlagsprodukte gibt. Allerdings gibt es tatsächlich - Herr Barthel, spitzen Sie Ihre Ohren - in einigen Bereichen der Printmedien eine Konzentration; zum Beispiel dort, wo der SPD-eigene Me-dienverlag ddvg unterwegs ist, (Beifall bei der FDP - Zurufe von der SPD: Ah! Oh!) der regelmäßig im Kommissionsbericht der KEK, der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Me-dienbereich, erwähnt wird. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Nur weil die FDP pleite ist! Nur kein Neid! - Zurufe von der FDP: Hört! Hört!) Deswegen mein Rat: Fangen Sie einfach einmal bei sich an! (Klaus Barthel [SPD]: Oje!) Machen Sie das Ganze doch transparent. Schreiben Sie auf jede Ihrer Publikationen oben drauf, dass sie der SPD gehört. Dann wissen die Leser wenigstens, was darin steht oder warum es darin steht. (Beifall bei der CDU/CSU - Klaus Barthel [SPD]: Ist transparent! Kann man alles nach-lesen!) Ich würde an Ihrer Stelle erst einmal bei mir selbst anfangen, bevor ich mit dem Finger auf andere zeige. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Die Nazis wollten uns enteignen, die Kommunisten, und Sie jetzt auch!) - Ich will Sie doch nicht enteignen. Ich will nur, dass die Leser wissen, wer der Urheber des ganzen Unsinns ist, der teilweise darin steht. Nur darum geht es mir. (Klaus Barthel [SPD]: Kann man alles nach-lesen!) Lassen Sie mich zum Schluss noch einige grundsätzliche Bemerkungen zum Wettbewerb in der Daseinsvorsorge machen. (Klaus Barthel [SPD]: Schwacher Entlastungsangriff!) Der Wettbewerb in der Daseinsvorsorge ist auch eine zentrale Forderung und die Grundvoraussetzung für sinkende Preise. In diesem Zusammenhang mache ich Ihnen klar: Das, was wir fordern, ist kein Etikettenschwindel in dem Sinne, dass ein öffentliches Unternehmen jetzt in eine private Rechtsform gegossen wird und das Ganze dann als Privatisierung läuft. Vielmehr interessiert uns auch hier der Wettbewerb, weil auch hier nur der Wettbewerb zu günstigen Preisen führt. Ihre Vorgehensweise - vor allem in den Ländern unter SPD-Verantwortung -, bei den Wasserbetrieben Minderheitsbeteiligungen an Unternehmen der Daseinsvorsorge in private Hand zu geben, ohne Wettbewerb zu schaffen, ist ein sozialdemokratisches Modell des Wettbewerbs; das ist nicht unseres. (Klaus Barthel [SPD]: Sie wollen sogar an die Kommunen heran, Herr Lindner! Sagen Sie es doch!) Dieses Modell würde überhaupt nur Sinn machen, wenn hier durch eine Vergabe dafür gesorgt würde, dass die öffentlichen Ansprüche gedeckt werden. Das gilt übrigens auch bei den Krankenkassen. Die Qualität des Produkts wird durch Aufsicht und die Regulierung erreicht, aber nicht durch die Tatsache, dass das Ganze durch öffentlich Bedienstete ausgeführt wird. Das bringt überhaupt nichts. Man merkt es aber: Jedes Mal, wenn es um Ihre heiligen Kühe, die öffentlichen Unternehmen, geht - das war auch bei der Kollegin Lötzer so -, dann kreischen Sie auf und nennen das Ganze "Überregulierung". (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Das ist ja der Sozialstaat! Das haben Sie nicht begriffen! Daseinsvorsorge!) - Herr Heil, das hat mit dem Sozialen doch gar nichts zu tun. Das Soziale kommt dann ins Spiel, wenn im Rahmen des Wettbewerbs vernünftige Leistungen zu günstigen Preisen angeboten werden. (Beifall bei der FDP - Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Art. 20 Grundgesetz!) Schauen Sie sich einmal Ihren Sozialstaat hier in Berlin an, wo Ihre Partei dafür sorgt, dass beispielsweise im Bereich der S-Bahn ein Monopol quasi zementiert wird! Anstatt hier Leistungen zu vergeben und öffentlich auszuschreiben, sorgen Sie dafür, dass immer wieder derselbe Anbieter die Leistungen anbietet, und wundern sich, dass diese Leistungen dann eben nicht mehr adäquat sind. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Herr Lindner, kommen Sie bitte zum Schluss. Dr. Martin Lindner (Berlin) (FDP): Ganz zum Schluss mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, ein Satz zum Thema Ministererlaubnis. Sie versuchen immer wieder, die Belange der Exekutive und die der Legislative zu mischen. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Herr Lindner, nein, Sie müssen jetzt zum Schluss kommen, bitte. Dr. Martin Lindner (Berlin) (FDP): Das sind klassische Einzelfallentscheidungen, und das werden sie auch bleiben. Ich freue mich auf die Beratungen und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt die Kollegin Elvira Drobinski-Weiß von der SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Elvira Drobinski-Weiß (SPD): Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kol-legen! Sehr verehrte Damen und Herren! Aus Ver-brauchersicht enthält dieser Regierungsentwurf, Herr Minister, nur Placebos. Wirksame Mittel für den Verbraucher sind im Vorschlag dieser Bundesregierung nicht enthalten; Sie täuschen das nur vor. So wollen Sie zum Beispiel den Verbraucherverbänden ein Klagerecht einräumen, wie es das für Unternehmensverbände schon seit der 7. GWB-Novelle gibt. Das ist gut; denn damit greifen Sie einen Vorschlag der rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2005 wieder auf. (Beifall der Abg. Mechthild Rawert [SPD]) Damals hatten Sie das Verbandsklagerecht für Verbraucherverbände im Vermittlungsverfahren wieder herausgeworfen. Ich hoffe nun, dass das nicht wieder passiert. (Beifall der Abg. Mechthild Rawert [SPD]) Dennoch ist das Klagerecht ein Placebo; denn wir alle wissen inzwischen, dass die Klagebefugnis allein nicht reicht. Der Vergleich mit dem Klagerecht der Unternehmensverbände und den ähnlich gestalteten Regelungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zeigt: Das Klagerecht allein ist noch kein wirksames Mittel. Stattdessen müssen wir erstens Anreize schaffen, sodass die Verbraucherverbände das Klageinstrument auch nutzen. Wenn der Vorstand einer Verbraucherzentrale auf der Grundlage des Regierungsentwurfs versuchen würde, die zulasten der Verbraucher erlangten Vorteile bei einem Unternehmen abzuschöpfen, bringt es ihn in die Nähe einer Untreuehandlung; denn das Prozessrisiko trägt allein seine Verbraucherzentrale. Das kann für die Verbraucherzentrale sehr schnell zu Kosten im fünfstelligen Bereich führen. Gewinnt die Verbraucherzentrale, muss sie die abgeschöpften Unrechtsgewinne an die Bundeskasse abführen. Warum also sollte sie klagen? Der Bundesrat schlägt deshalb vor, ein Sondervermögen zu bilden, in das die abgeschöpften Vorteile fließen sollen. Damit könnten die Arbeit der Verbraucherzentralen und die Prozessrisiken finanziert werden. Wir haben bereits vor zwei Jahren gefordert, die abgeschöpften Unrechtsgewinne mit demselben Ziel der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz zur Verfügung zu stellen. Klar ist: Auf gar keinen Fall dürfen die Unrechtsgewinne beim Unternehmen verbleiben; denn Wettbewerbsverstöße dürfen sich nicht lohnen. (Beifall bei der SPD und der LINKEN) Das Kaffeerösterkartell, das im Jahr 2009 vom Kartellamt aufgedeckt wurde, hat bei den Verbrauchern nach Schätzungen der Verbraucherverbände einen Schaden von rund 4,8 Milliarden Euro verursacht. Die verhängten Kartellbußen betrugen dagegen nur 159,5 Millionen Euro. Also haben sich die Preisabsprachen selbst nach Abzug der Bußgelder doch für die Kaffeeröster gelohnt. Zweitens müssen im parlamentarischen Verfahren die Voraussetzungen für eine Vorteilsabschöpfung reformiert werden. Bisher muss den Kartellsündern Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Das ist eine so hohe rechtliche Hürde, dass es weder die Verbände noch das Kartellamt bisher gewagt haben; Kollegin Andreae hat bereits darauf hingewiesen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Bundeskartellamt macht gute Arbeit. Gerade im Konsumgüterbereich hat es in letzter Zeit eine Reihe von Kartellen aufgedeckt. Auf die Ergebnisse beispielsweise der Sektoruntersuchung im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels sind wir schon sehr gespannt. Ich glaube, dass sich öffentliche Rechtsdurchsetzung durch das Kartellamt und private Rechtsdurchsetzung durch die Verbraucherverbände sinnvoll ergänzen können. Hinweise, die bei den Verbraucherzentralen eingehen, sollten vom Kartellamt stärker genutzt werden, und dessen Arbeit kann von den Verbraucherverbänden sinnvoll für Klagen auf Unrechtsgewinnabschöpfung genutzt werden. Im Dezember 2009 hat die Bundesministerin Aigner, die für den Verbraucherschutz zuständig ist, einen guten Vorschlag gemacht. Ein Teil der Kartellbußgelder soll den Verbraucherverbänden zur Finanzierung ihrer Arbeit zufließen. Dieser Ankündigung der Ministerin sind leider - wie so oft - keine Taten gefolgt. Unsere Anträge dazu in den Haushaltsberatungen vergangener Jahre wurden von der Koalition regelmäßig abgelehnt, obwohl das Kartellamt gerade bei den Konsumgütern besonders aktiv war. Der Bundesrat hat unsere Forderung in seiner Stellungnahme aufgegriffen und gefordert, dass 20 Prozent der Bußgelder zur Finanzierung der Verbraucherarbeit verwendet werden. Ich fordere die Koalition auf, sich diesem Vorschlag anzuschließen. Wenn Sie das tun, Herr Nüßlein, können wir Sie dafür loben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wirtschaftspolitik sorgt für fairen Wettbewerb und verhindert den Missbrauch von Marktmacht; das ist sogar schon einmal bei der FDP angeklungen. Unter einem solchen Missbrauch leiden die Verbraucher, die Produzenten, die Zulieferer, die Beschäftigten und die Umwelt. Gute Wirtschaftspolitik richtet sich gegen unfaire Produktionsbedingungen und intransparente Märkte. Gerade im Lebensmittelbereich - sogar die FDP hat das schon festgestellt - beobachten wir, welche Folgen die Nachfragemacht weniger Lebensmittelhandelsketten hat. Im Gesetzentwurf vermissen wir dazu Vorschläge. So wollen wir eine Ombudsstelle einrichten, die zwischen Herstellern und Handel schlichten soll. In einer Anhörung des Verbraucherausschusses haben sich alle Experten für eine solche Ombudsstelle ausgesprochen. Ich bin gespannt, sehr verehrter Herr Minister, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, ob Sie unseren diesbezüglichen Vorschlag aufgreifen werden. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Jetzt hat das Wort der Kollege Dr. Matthias Heider von der CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Dr. Matthias Heider (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! So wie die Debatte heute morgen verläuft, scheint es nicht zu schaden, wenn wir uns noch einmal das Grundanliegen des GWB vor Augen führen. Gerade kam die Bemerkung, dass die bayerische Sichtweise hier nicht richtig sei. "Wohlstand durch Wettbewerb", schreibt Ludwig Erhard (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Das war ein Franke! Guter Mann!) in seinem Buch Wohlstand für alle im Jahr 1957, genau in dem Jahr, in dem das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen von diesem Hause beschlossen worden ist. (Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Ludwig Erhard war ein Bayer!) Erhards Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft auf Basis der Wettbewerbswirtschaft gilt auch heute noch. Aufgabe der Wettbewerbspolitik ist es, im Interesse aller Unternehmen, unabhängig von Größe und Rechtsform, einen möglichst uneingeschränkt funktionierenden Wettbewerb zu gewährleisten. Davon profitieren auch die Verbraucher. Funktionierender Wettbewerb ist eine wesentliche Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung. Wettbewerb fördert Innovation, optimale Ressourcenverteilung und begrenzt wirtschaftliche Macht. Dass wir nunmehr im Bundestag bereits über die achte Novelle zum GWB beraten, zeigt, dass das Prinzip, das vor 55 Jahren Geltung erlangt hat, nach wie vor Maßstab unseres wirtschaftlichen Handelns ist und dass auch wettbewerbliche Rahmenbedingungen von Zeit zu Zeit angepasst werden müssen. Das tun wir, indem wir mit dieser Novelle Fusionskontrolle, Missbrauchsaufsicht, Bußgeldvorschriften und Kartellverfahren auf den neuesten Stand der Rechtspraxis bringen und europakonform ausgestalten. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Die achte Novelle, Herr Kollege Barthel, bringt zum einen deutliche Verbesserungen mit sich und behält zum anderen bewährte Instrumente und Vorschriften bei. Ich will mich auf einige konzentrieren und durchaus am Anfang einen technischen Aspekt nennen, nämlich den Übergang vom Marktbeherrschungstest zum sogenannten SIEC-Test im Fusionskontrollverfahren. Hiernach wird künftig maßgeblich sein, ob ein Zusammenschluss bereits eine "erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs" darstellt. Das bislang geltende Kriterium der Marktbeherrschung wird beibehalten. Dass die Einzelmarktbeherrschungsschwelle auf 40 Prozent angehoben wird, entspricht mittlerweile der wirtschaftlichen Realität. Ich halte eine Anhebung der Schwelle für die kollektive Marktbeherrschung für diskussionswürdig. Das sollte in unseren Ausschussberatungen Berücksichtigung finden. Neben der Ausgestaltung der Untersagungskriterien sind auch die Abwägungstatbestände zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang halte ich es für sinnvoll, weiterhin an den praxisbewährten Instrumenten der Abwägungs- und Bagatellklausel sowie der Ministererlaubnis festzuhalten. Frau Kollegin Andreae, Ministererlaubnis ist exekutives Handeln. Ich glaube nicht, dass unser Haus eine solche Entscheidung an sich ziehen sollte. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenigstens das ganze Kabinett!) Lassen Sie uns einen Blick auf den Antrag der Grünen zum Thema missbrauchsunabhängiges Entflechtungsinstrument werfen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, in Ihrem Antrag zur GWB-Novelle fordern Sie die Bundesregierung auf, als Ultima Ratio ein Entflechtungsinstrument einzuführen, selbst wenn überhaupt kein Missbrauch vorliegt. Sie verweisen auf das entsprechende Sondergutachten der Monopolkommission, allerdings nur lückenhaft. Dazu einige Bemerkungen. Erstens sieht die Monopolkommission die Implementierung einer sogenannten objektiven Entflechtungsregel ausdrücklich nicht als vordringliche Maßnahme an. Zweitens macht die Monopolkommission hinreichend deutlich, dass mit einer objektiven Entflechtung auch immer die Gefahr verbunden ist, dass Unternehmen alleine wegen der Existenz eines solchen Instruments Investitionen und Innovationen unterlassen werden, um dem Risiko einer Entflechtung zu entgehen. (Klaus Barthel [SPD]: Aber Sie haben das Zeug doch in den Koalitionsvertrag geschrieben!) Ich frage Sie: Wollen Sie in der jetzigen wirtschaftlichen Lage wirklich, dass die Investitions- und Innovationsbereitschaft deutscher Unternehmen dadurch gehemmt wird? (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist sehr quer gedacht!) Das fördert bzw. schützt den Wettbewerb wohl kaum. Drittens verweist die Monopolkommission darauf, dass Rationalisierungsvorteile zunichtegemacht und Größen- und Verbundvorteile gefährdet werden. Diesen Nachteilen, so die Monopolkommission - man höre! -, könne durch Kompensationszahlungen aus öffentlichen Mitteln begegnet werden. Auch das scheint mir wenig marktkonform zu sein, und unsere Haushalte sind eh schon belastet genug. Meiner Ansicht nach birgt eine nicht austarierte und vorschnelle Ausgestaltung eines missbrauchsunabhängigen Entflechtungsinstruments die Gefahr, (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist denn mit den Kartellverfahren, Herr Heider?) dass wir gegen die eingangs genannten ordnungspolitischen Leitbilder unserer Wirtschaft verstoßen; denn der Anknüpfungspunkt ist gerade nicht wettbewerbsschädliches Fehlverhalten. Mit den in Ihrem Antrag genannten Maßnahmen werden auch Fälle erfasst, in denen sich erfolgreiches Unternehmenswachstum widerspiegelt. Ich begrüße es daher sehr, dass das Instrument der objektiven Entflechtung zum jetzigen Zeitpunkt nicht in den Regelungskatalog des GWB aufgenommen wird. Die Abhilfemaßnahmen struktureller Art hingegen sind im vorliegenden Gesetzentwurf enthalten. Lassen Sie mich noch ein paar Worte zu Unter-Einstandspreis-Verkäufen und dem Verbot der Preis-Kosten-Schere sagen. Eines muss klar sein: Die wenigen kartellrechtlichen Mittel, die wir der Preistreiberei mancher Oligopolisten entgegenhalten können, dürfen zum Jahresende nicht achtlos auslaufen. Ein alle Autofahrer belastender Nachahmungswettbewerb ist an den Tankstellen zu beobachten. Ein afrikanisches Sprichwort sagt: "Willst du den Preis wissen, musst du über den Markt gehen." Millionen von Autofahrern fahren täglich über diesen Markt und können die Preise sehen. Beim Blick in den Rückspiegel sehen sie meist, dass sich die Preise schon wieder geändert haben. (Klaus Barthel [SPD]: Und was hilft da die Transparenzstelle, bitte? - Gegenruf des Abg. Björn Sänger [FDP]: Dass man Preisabsprachen nachweisen kann!) Insofern begrüße ich es sehr, dass die Bundesregierung an diesen wichtigen Verbotsmöglichkeiten festhält. Dass die vorhandenen Instrumente auch konsequent umgesetzt werden, Frau Lötzer, zeigt sich darin, dass das Kartellamt vor wenigen Wochen gegen die fünf großen Mineralölkonzerne ein Verfahren wegen des Verdachts des Preismissbrauchs eingeleitet hat. (Klaus Barthel [SPD]: Eben auch ohne Transparenzstelle!) Nun wird geprüft, ob der Treibstoff unter Einstandspreis verkauft worden ist und ob für die Belieferungen freier Tankstellen höhere Preise verlangt worden sind als bei den eigenen Kunden. In dem einen oder anderen Antrag wird behauptet, dass es an einer effizienten Kartellverfolgung fehle. Angesichts dieser Vorgänge ist mir eine solche Aussage unverständlich. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum ist dann nichts dabei herausgekommen?) Das heißt nicht, dass es in den Missbrauchs- und Untersagensverfahren keine Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Im eben genannten Verfahren, Frau Kollegin Andreae, war das Kartellamt zunächst gezwungen, den betroffenen Unternehmen förmliche Auskunftsersuchen zuzustellen, um überhaupt belastbare Daten zu erhalten. In diesem Zusammenhang wird deutlich, dass marktkonforme Maßnahmen und Instrumente tatsächlich weiterentwickelt werden müssen, um effektiv vorgehen zu können. Dazu zählt auch die Einrichtung der Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt, die den Handel mit Kraftstoffen durchgängig beobachten muss, um schneller reagieren zu können. Ein entsprechender Regierungsentwurf wird bereits heute im Bundesrat beraten. Es ist richtig: Die Preise für Kraftstoffe steigen auf lange Sicht an. Das ist ein Ärgernis für uns Verbraucher und eine ernste Kostenbelastung für unsere Unternehmen. Die Bundesregierung kann die Preise aber nicht per Verordnung einfach ändern. Das wäre Planwirtschaft. Das ist nicht unser Modell. Unsere Aufgabe muss es sein, strukturelle Voraussetzungen für funktionierenden Wettbewerb zu schaffen. Das werden wir mit dieser Novelle angehen. Eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs droht immer. Deshalb ist es Aufgabe des Staates, den Ordnungsrahmen für den Wettbewerb von Zeit zu Zeit neu zu schaffen. Zum Schluss: Wenn ein Unternehmen auf Dauer bestehen und fortschrittlich bleiben will, gibt es nichts Schlimmeres, als keine Wettbewerber zu haben. Das sagte Robert Bosch, ein deutscher Unternehmer und Erfinder. Ihm ist zuzustimmen, auch dem Entwurf dieser Novelle. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt die Kollegin Caren Lay. (Beifall bei der LINKEN) Caren Lay (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In einem sind wir uns hoffentlich einig: Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen im Wettbewerbsrecht endlich gestärkt werden; (Beifall bei der LINKEN) denn die Bürgerinnen und Bürger sind die Leidtragenden von Monopolen und Preisabsprachen. Ob bei Kaffee-, Benzin- oder Strompreisen, die Schäden für die Verbraucherinnen und Verbraucher sind enorm. Die Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen nach Berechnungen des Umweltbundesamts allein 10 bis 15 Milliarden Euro im Jahr zu viel an die Stromkonzerne. Ich finde, das kann man so nicht hinnehmen. Das ist wertvolles Geld, das den Bürgerinnen und Bürgern im Portemonnaie fehlt. Das müssen wir endlich angehen. (Beifall bei der LINKEN) Mit dem Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben, wird das leider nicht geändert. Dieser Gesetzentwurf ist reine Symbolpolitik. Dieser Gesetzentwurf ist einfach nur Augenwischerei. Ich will Ihnen das an einigen Beispielen erläutern: Erstens: die angebliche Stärkung der Verbraucherverbände im Kartellrecht. Die Verbraucherverbände selbst sagen, dass durch diesen Gesetzentwurf kein messbarer Fortschritt zu erwarten ist. Das sollte Ihnen zu denken geben. Die Möglichkeiten, die Sie den Verbraucherverbänden einräumen, werden nicht greifen. Wir wissen doch, dass das in der Realität so nicht funktioniert. Die Beweislast soll bei den Verbraucherverbänden liegen. Die Schäden sollen sie selbst ermitteln. Das ist doch völlig unrealistisch. Das ist unpraktikabel. So funktioniert das einfach nicht. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Eines ist für uns als Linke völlig klar: Wenn es Preisabsprachen und Kartellverstöße gibt, zahlen die Verbraucherinnen und Verbraucher Milliarden Euro zu viel. -Dieses Geld aus Unrechtsgewinnen müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher in vollem Umfang zurückerhalten. (Beifall bei der LINKEN) Bisher stehen die Bußgelder - dieses Beispiel ist schon genannt worden - in keinem Verhältnis zu den Unrechtsgewinnen der Unternehmen. Beispiel Kaffee: Geschätzt 4,8 Milliarden Euro haben die Unternehmen aufgrund des Kaffeerösterkartells zu viel verdient. Die Bußgelder betrugen gerade einmal 160 Millionen Euro. Das steht in keinem Verhältnis. An diese Regelungen müssen wir endlich heran. Wir als Linke sagen gemeinsam mit dem vzbv: Wir wollen dieses Geld in vollem Umfang zurückfordern. (Beifall bei der LINKEN) Ich finde, dass dieses Geld nicht einfach in das Staatssäckel wandern sollte. Es sollte, wann immer es geht, den Verbraucherinnen und Verbrauchern individuell zugutekommen. Für die Fälle, in denen das nicht möglich ist, hat Ministerin Aigner einen durchaus interessanten Vorschlag gemacht. Sie hat gesagt: Dieses Geld aus den Kartellstrafen soll der Verbraucherarbeit zugutekommen. Das wären trotz der gerade skizzierten laschen Regelung in den letzten zehn Jahren immerhin 1 Milliarde Euro gewesen. Das sind für uns Verbraucherschützer ganz utopische Summen. Die Verbraucherministerin ist leider ihrem Ruf als Ankündigungsministerin wieder gerecht geworden. Ich hätte mich gefreut, wenn sie zumindest an der heutigen Debatte, in der es ja um die Verbraucherrechte geht, teilgenommen hätte. (Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Ach, komm!) Ein letztes Beispiel: die Strompreise. Sie schlagen vor, bestehende Regelungen zu verlängern. Ich sage: Das wird es nicht bringen; denn es hat auch schon in den letzten Jahren nicht funktioniert. In den letzten Jahren hat die Missbrauchsaufsicht den enormen Anstieg der Strompreise nicht eindämmen können. In den letzten zehn Jahren haben sich die Strompreise verdoppelt. Im gleichen Zeitraum haben die vier Energieriesen über 100 Milliarden Euro Gewinne eingestrichen. Deswegen sage ich hier ganz klar: Das Problem ist nicht der Missbrauch, sondern das Problem sind die vier großen Energieriesen, die den gesamten Markt beherrschen, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern das Geld aus der Tasche ziehen und das eigene Säckel damit füllen. Das ist der Regelfall auf dem Strommarkt. Dieses Problem müssen wir endlich angehen. Wir als Linke sagen: Wir brauchen eine staatliche Preisaufsicht. Wir wollen diese Konzerne auch entflechten. Mit diesem Gesetzentwurf kommen wir bei der Entflechtung keinen Schritt voran. Dieser Gesetzentwurf dient nicht dem Verbraucherschutz, er dient bestenfalls der Verbrauchertäuschung. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN - Dr. Erik Schweickert [FDP]: Oh, Frau Lay!) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Jetzt hat das Wort die Kollegin Birgitt Bender von Bündnis 90/Die Grünen. Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Kartellrecht auf das Verhältnis der Krankenkassen untereinander ausgedehnt werden. Da stellt sich die Frage: Passen Kartellrecht und das Sozialgesetzbuch V eigentlich zusammen? Die Antwort heißt Ja, wenn es um die Vergabe öffentlicher Aufträge geht, etwa bei Rabattverträgen. Die Antwort heißt auch Ja, wenn es um das Verhältnis von Krankenkassen und Leistungserbringern geht, auch wenn Handwerk und Krankenhäuser da noch Nachbesserungsbedarf sehen. Die Antwort heißt vielleicht Ja, wenn es um das Verhältnis der Krankenkassen zu ihren Versicherten geht und wir über Verbraucherschutz reden. Auch Krankenkassen sind keine Heiligen. Wir hören von den Verbraucherschutzverbänden, dass Kassen zunehmend in der -Akquise zu Cold Calls greifen, nicht auf die Rechte der Versicherten bei der Einführung von Zusatzbeiträgen hinweisen oder gar versuchen - wir alle wissen, dass dies geschieht -, unliebsame Versicherte abzuschrecken. Die Antwort lautet aber klar Nein, wenn das Kartellrecht auf die Beziehungen zwischen den Krankenkassen ausgeweitet werden soll. Was steht denn im SGB V? Krankenkassen sind zur Zusammenarbeit verpflichtet. Gleichzeitig soll ihnen das durch das Kartellrecht nun wieder verboten werden. So etwas nennt man politische Schizophrenie. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Klaus Barthel [SPD]) Man kann es auch anders ausdrücken: Die Regierung fordert von den Kassen die Quadratur des Kreises. Normenklarheit, Herr Minister Rösler, sieht anders aus. Die FDP redet ja gerne von Bürokratieabbau, aber hier führen Sie sowohl bei der Aufsicht als auch bei den Rechtswegen Doppelzuständigkeiten ein. Die Folgen werden ständige Abgrenzungsprobleme und ständige Rechtsunsicherheit sein. Das Ergebnis lautet dann: mehr Staat statt mehr Wettbewerb. Denn dann muss man wieder vorschreiben, dass die Kassen etwa bei regionalen Versorgungskonzepten zusammenarbeiten dürfen oder gar müssen. Das sieht auch Herr Singhammer so. Leider reden Sie heute nicht. Das ist schade, Herr Singhammer, Sie hätten von uns wahrscheinlich viel Beifall erhalten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN - Dr. Erik Schweickert [FDP]: Das hätte ich sehen wollen! - Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Gefallene Helden!) Warum nun diese Nacht-und-Nebel-Aktion zweier FDP-Minister? Es scheint ja so, dass dem Bundeskartellamt die Arbeit ausgeht, weil immer mehr Zuständigkeiten von der EU wahrgenommen werden. Soll das jetzt also eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme zulasten der Krankenkassen sein, oder will das Wirtschaftsministerium Kontrollbefugnisse über das Gesundheitswesen erlangen, um die Privatisierung des Gesundheitswesens voranzutreiben, für die Sie ja nicht einmal in Ihrer Koalition eine Mehrheit haben? Solch eine Politik durch die Hintertür ist überhaupt nicht akzeptabel. Wir brauchen spezifische Wettbewerbsregeln im Sozialrecht. Man muss einmal über das Verhältnis zwischen Kollektiv- und Selektivverträgen reden und über die unterschiedlichen Aufsichten in Bund und Ländern. Dort besteht Reformbedarf, aber die Regierung traut sich nicht, dies anzugehen. Stattdessen agieren Sie hier aus rein ideologischen Gründen an der völlig falschen Stelle. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Jetzt hat das Wort der Kollege Dr. Karl Lauterbach von der SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD - Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP]: Oh! Will der uns jetzt etwas über Wettbewerb erzählen?) Dr. Karl Lauterbach (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anwendung des Kartellrechts auf die Krankenkassen (Dr. Erik Schweickert [FDP]: Ist gut!) ist ein großer Schritt in die falsche Richtung. (Dr. Erik Schweickert [FDP]: Nein! Ganz und gar nicht!) Ich versuche, das, bevor ich es kritisiere, zunächst einmal zu erläutern, sodass wir überhaupt wissen, worüber wir reden. Erstens bedeutet dies, wie eben schon von Frau Bender dargestellt, dass viele Initiativen der Krankenkassen, die derzeit gemeinsam durchgeführt werden, dann nicht mehr möglich sind. Die Krankenkassen sind dann nämlich Teilnehmer im Wettbewerb und nicht mehr Agenten der Versicherten. Das hat zum Beispiel zur Folge, dass Zusammenschlüsse von Krankenkassen, in deren Rahmen sie gemeinsam Kliniken bewerten, Register zur Qualität bestimmter Eingriffe erstellen oder die Vorbeugung organisieren, zum Beispiel die Krebsvorsorge durch Mammografie- und Darmkrebs-Screenings, dann nicht mehr möglich sein werden, wenn nur eine Krankenkasse nicht mitmacht. Diese kann dann nämlich auf der Grundlage des Wettbewerbsrechts gegen den Verbund der anderen klagen. Auch die privaten Krankenversicherungen, die nicht mitmachen dürfen, zum Teil qua Gesetz, könnten dann klagen, weil sie einen Wettbewerbsnachteil gegenüber den gesetzlichen Kassen haben. Das muss man zu Ende denken. Herr Rösler - es würde sich vielleicht lohnen, eine Sekunde zuzuhören -, Sie höhlen damit einen großen Teil des Qualitätswettbewerbs zugunsten der Versicherten aus, ohne dass irgendjemand etwas davon hat. (Beifall der Abg. Mechthild Rawert [SPD] und Ulla Lötzer [DIE LINKE]) Wozu brauchen wir ein Recht, das die Qualitätskontrollen in unserem Gesundheitssystem und die Initiativen der Kassen zur Vorbeugung zurückfährt und schwächt, statt sie, was sich der Verbraucher eigentlich wünscht, zu stärken? (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Zweitens wird die Anwendung des Kartellrechts auf die Krankenkassen darauf hinauslaufen, dass unser Gesundheitssystem teurer wird. Denn das eine oder andere, was derzeit zur Preissenkung beiträgt, wird dann schwerer oder nicht mehr möglich sein. Ich denke hier zum Beispiel an die Festbetragsregelungen für Arzneimittel. Festbeträge sind Regelungen zugunsten der gesetzlichen Krankenkassen. Für die privaten Krankenversicherungen gelten diese Festbeträge aber nicht. Sie hätten dann ein Klagerecht. Wenn sich eine einzelne Kasse nicht an der Festbetragsregelung beteiligen will, dann bestünde plötzlich die Möglichkeit, die Festbetragsregelung komplett auszuhöhlen. Das hätte erhebliche Zusatzkosten zur Folge, ohne dass der Verbraucher in irgendeiner Weise davon profitiert. Das Gleiche gilt übrigens auch für die Hilfsmittelvorgaben. Preisvorgaben für Hilfs- und Heilmittel, die derzeit eingehalten werden, sind freiwillige Absprachen der Krankenkassen. Sie senken derzeit das Preisniveau unserer Versorgung und sichern die Qualität, weil sie immer mit Qualitätsvorgaben einhergehen. Auch das wäre dann nicht mehr möglich. Somit würde das System teurer. Auch Rabattverträge für Kassengruppen wären dann nicht mehr möglich. Die AOK als Einzelkasse könnte zwar noch einen Rabattvertrag abschließen, weil sie ein Unternehmen ist. Würden sich mehrere kleine Kassen zusammenschließen, dürften sie das aber nicht; dies würde dann nämlich einen Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz darstellen. Man muss sich fragen: Wer hat daran ein Interesse? Ich meine, dass das wahrscheinlich nicht zu Ende gedacht ist; denn dadurch wird der Wettbewerb, den wir gemeinsam stärken wollen, geschwächt. Drittens. Auch das EU-Kartellrecht kommt hier sofort zum Tragen. Wo in Deutschland das deutsche Kartellrecht gilt, gilt sozusagen im überregionalen Bereich das EU-Kartellrecht. Das bedeutet, dass wir einen Teil unserer Gesundheitspolitik nach Europa verlagern. Wer kann daran ein Interesse haben? Wer kann zum Beispiel ein Interesse daran haben, dass Europa eine Handhabe hat, den Leistungskatalog, den wir den gesetzlichen Krankenkassen vorgeben, auszuhöhlen? (Klaus Barthel [SPD]: Dienstleistungsricht-linie aus Brüssel!) Er ist die Grundlage unseres Solidarsystems. Ist das wirklich zu Ende gedacht? Wo ist an dieser Stelle die CSU, die sich immer wehrt, wenn es um die Verlagerung von Kompetenzen nach Europa geht? (Klaus Barthel [SPD]: Herr Singhammer hat sich schon nach hinten gesetzt!) Hierdurch würden doch die zentralen Bausteine unseres Solidarsystems nach Europa verlagert, ohne dass wir irgendetwas davon hätten. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wo ist der Widerstand der Union? Ich sehe hier nicht einen einzigen Gesundheitspolitiker von der Union. Ist den Kollegen nicht klar, worum es hier geht? Ist ihnen die Tragweite dieses Gesetzentwurfs nicht bewusst? Ich kann daher nur davor warnen. Wer profitiert überhaupt von diesem rein ideologisch bestimmten Vorhaben? Es profitiert zum einen natürlich wie immer die private Assekuranz, weil viele Wettbewerbsvorteile der gesetzlichen Krankenversicherung damit zunichtegemacht werden. (Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Sie haben nicht zugehört!) Zum anderen profitieren auch die Pharmaindustrie und die Medikalprodukteindustrie. Lassen wir uns aber nicht täuschen: Das ist ein ganz klarer Gesetzentwurf gegen die Versicherten und gegen die Patienten. Herr Rösler, einen solchen Gesetzentwurf brauchen wir nicht, selbst wenn Sie ihn jetzt in Ihrer neuen Funktion einbringen. Das haben wir nicht verdient; das hat niemand verdient. (Beifall bei der SPD und der LINKEN - Dr. Erik Schweickert [FDP]: Ihre Rede haben wir nicht verdient!) Ich komme zum Schluss. Sie haben eben relativ schlicht, wenn mir diese Bemerkung gestattet ist, über Ludwig Erhard und die soziale Marktwirtschaft gesprochen. Soziale Marktwirtschaft bedeutet: Es gibt einen Bereich des Sozialen, in dem das Sozialrecht gilt, und es gibt einen Bereich des Markts, in dem im Prinzip das Kartellrecht gilt. (Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Na ja!) Sie vermengen das hier in einer unzulässigen Art und Weise. Das ist nicht die Art und Weise, in der Ludwig Erhard darüber gedacht hat. Man kann sich Gedanken darüber machen, ob Sie ahnungslos sind oder ob Sie versuchen, uns etwas vorzumachen. Ich persönlich bin mir nicht sicher, was schlimmer wäre. (Dr. Erik Schweickert [FDP]: Ihre Rede ist schlimmer, Herr Lauterbach!) Ich kann nur alle, die hier sind, einschließlich der Kollegen und Kolleginnen von der CSU, darum bitten: Machen Sie sich klar, was das bedeuten würde, und helfen Sie uns, diesen Unsinn, diesen Murks gemeinsam zu verhindern; denn das wäre ein Schritt, den wir nur schwer zurückgehen könnten. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die Unionsfraktion hat nun der Kollege Ernst Hinsken das Wort. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP - (Klaus Barthel [SPD]: Kommt jetzt "Lindner" oder "Nüßlein"?) Ernst Hinsken (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als ich mich auf diese Debatte vorbereitete, habe ich mir gedacht: Sie eignet sich eigentlich nicht für Polemik, sie sollte nicht ideologiebehaftet sein. Ich habe auch nicht gedacht, dass sich verschiedene Redner nur auf einzelne Bereiche beziehen und das große Gemeinsame, das sich hier in dieser Novelle befindet, vergessen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU - Klaus Barthel [SPD]: Das können Sie ja jetzt tun!) Es wäre deshalb angebracht, dass man sich, bevor man sich hier ans Rednerpult begibt, genau darüber informiert, was Inhalt des Gesetzentwurfs der Bundes-regierung ist. (Klaus Barthel [SPD]: Und was nicht!) Verehrter Herr Kollege Barthel, ich schätze Sie persönlich sehr, nur: Heute haben Sie mich enttäuscht, weil das, was Sie hier ausgeführt haben, ein bisschen daneben war. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP - Lachen bei Abgeordneten der SPD) Herr Minister Rösler, das, was Sie gesagt haben, war dagegen wohltuend. (Beifall bei Abgeordneten der FDP - Lachen bei der SPD und den LINKEN!) Sie haben kurz und prägnant auf den Punkt gebracht, was Inhalt dieser Novelle ist und was das insgesamt gesehen bedeutet. (Dr. Karl Lauterbach [SPD]: Sie scherzen!) Es ist doch erfreulich und unbestritten: Das GWB hat sich bewährt. (Beifall des Abg. Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]) Es hat international anerkannte Maßstäbe gesetzt und den Mittelstand unserer Republik einmal großgemacht. (Klaus Barthel [SPD]: Das haben wir schon gesagt! Was lassen Sie davon übrig?) Nach sieben Jahren steht wieder einmal eine GWB-Novelle auf der Tagesordnung bei uns im Deutschen Bundestag. Ich möchte darauf verweisen - das darf ich mit besonderer Genugtuung tun -: Bislang hatten wir bei den Änderungen immer einen Konsens. Diese wurden immer mit größter Sorgfalt, ohne Zeitdruck und unter Berücksichtigung des Rats Sachverständiger vorgenommen. (Klaus Barthel [SPD]: Genau!) Auch dieses Mal wollen wir die Sachverständigen hören. Wir haben eine Anhörung anberaumt, die in der übernächsten Woche stattfinden wird, bevor wir in die zweite und dritte Lesung hier im Deutschen Bundestag gehen werden. Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, vergessen wir doch eines nicht: Das GWB ist das Grundgesetz der sozialen Marktwirtschaft unserer Republik. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP - Zurufe von der SPD) Kapieren Sie das doch auch einmal und richten Sie sich danach! Wettbewerb ist das Herzblut einer funktionierenden Marktwirtschaft. Unsere Wirtschaft und gerade der Mittelstand brauchen ein klares Bekenntnis zur Marktwirtschaft und zu freiem und fairem Leistungswettbewerb. (Klaus Barthel [SPD]: Sie braucht nicht Bekenntnisse, sondern vernünftige Regelungen!) Wettbewerb reguliert sich doch nicht ganz von selbst. (Klaus Barthel [SPD]: Eben! - Zuruf der Abg. Ulla Lötzer [DIE LINKE]) Es gilt, zu verhindern, dass große Unternehmen ihre Marktmacht schrankenlos ausspielen. (Klaus Barthel [SPD]: Genau!) Deshalb ist auch von mir heute ein klares Bekenntnis zur Aufgabenstellung des Kartellamts zu hören, des Gralshüters des Wettbewerbs. (Klaus Barthel [SPD]: Das ist unbestritten!) Warum braucht man überhaupt das GWB? Erstens, um die Freiheit des Wettbewerbs zu schützen, zweitens, um den Erhalt eines marktwirtschaftlichen und wettbewerblichen Wirtschaftssystems für alle Teilnehmer zu -sichern, und drittens, um die individuelle Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer zu gewährleisten und wirtschaftliche Macht zu begrenzen. (Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Wen wollen Sie jetzt überzeugen?) Die drei Säulen des Gesetzes sind erstens die Kartellbekämpfung, zweitens die Fusionskontrolle und drittens die Missbrauchsaufsicht. (Waltraud Wolff [Wolmirstedt] [SPD]: Dann müssen Sie das doch auch tun!) Ich sage das, verehrte Kolleginnen und Kollegen, weil viele Leute - auch diese Debatte wird über Phoenix übertragen - uns zuhören, doch Verschiedene nicht wissen, wie sie den Inhalt der Reden deuten sollen, weil sie uns vielfach nicht mehr verstehen. (Klaus Barthel [SPD]: Dann reden Sie doch zu den konkreten Problemen!) Wir müssen deshalb schon auf den Kern der Sache kommen und darauf verweisen, was überhaupt Inhalt des Gesetzes ist. (Klaus Barthel [SPD]: Eben! Dann sagen Sie es doch einmal!) Das Kartellverbot und die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (Klaus Barthel [SPD]: Das sind doch alles nur Schlagworte, was Sie hier erzählen!) dienen dazu, wettbewerbliche Marktstrukturen zu erhalten und der Entstehung von Marktmacht entgegenzuwirken, (Klaus Barthel [SPD]: Schlagworte!) und - ganz wichtig! - im Rahmen der Missbrauchsaufsicht wird überwacht, dass sich schon bestehende marktmächtige Unternehmen gegenüber anderen Marktteilnehmern fair verhalten. Ich meine schon, hier besonders unterstreichen zu können: Mit dieser Novelle bringen wir ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages auf den Weg. Wir halten Wort, wie das auch auf anderen Gebieten erkennbar ist. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP - Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Vielleicht können wir jetzt einmal ins Detail gehen!) Damit verbessern wir den Wettbewerbsrahmen in Deutschland noch weiter. Schließlich ist die Reform des GWB ein klares ordnungspolitisches Signal, um die Wachstumskräfte am Standort Deutschland nachhaltig zu stärken. (Klaus Barthel [SPD]: Jetzt sagen Sie doch einmal etwas Konkretes!) - Weil Sie es vorhin anscheinend nicht kapiert haben, hole ich so umfangreich aus, (Lachen bei der SPD und der LINKEN) damit Sie den Zusammenhang erkennen und wissen, was im Gesetzentwurf steht. Das soll allen, auch den Bürgerinnen und Bürgern, klar werden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP - Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Das ist vielleicht das Vorwort!) Die Verbraucher sollen und werden davon profitieren. Auch das wollen wir. Das wollen schließlich doch auch Sie; das habe ich zumindest bis vor einer Stunde gemeint. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU) Aber Sie haben völlig danebengelangt, Herr Kollege Barthel. Ich hätte mir gerade von Ihnen als Arbeiterfürer der SPD (Heiterkeit bei der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Richtungsweisenderes erwartet. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Was ist denn überhaupt das Ziel? Mit der 8. GWB-Novelle sollen die Unterschiede zwischen deutscher und europäischer Fusionskontrolle verringert und der Handlungsspielraum kleiner und mittlerer Presseunternehmen angemessen erweitert sowie die Durchsetzungsmöglichkeiten des Kartellrechts durch die Verbraucherverbände gestärkt werden. Es ist deshalb richtig, wenn die Bundesregierung aus wettbewerbs- und mittelstandspolitischen Gründen daran festhält, nicht nur marktbeherrschende, sondern auch marktstarke Unternehmen mit sogenannter relativer Marktmacht einer Aufsicht zu unterwerfen und die entsprechenden Regelungen einfacher und verständlicher zu gestalten. Das wollen wir, und das werden wir auch bei den Beratungen und der Beschlussfassung im Ausschuss und im Plenum nachhaltig vertreten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP - Dr. Karl Lauterbach [SPD]: Kommen Sie doch zur Sache!) Des Weiteren erhalten Verbraucherverbände, die von den Vorrednern mehrmals angesprochen wurden, die Möglichkeit, Unternehmen wegen eines Kartellrechtsverstoßes auf Unterlassung und auf Vorteilsabschöpfung zugunsten der Bundeskasse für Schäden in Anspruch zu nehmen, die eine Vielzahl von Verbrauchern betreffen. Sammelklagen wollen wir aber nicht einführen. Auch das sollte klar sein. (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!) Zugleich erhalten die Kartellbehörden die Möglichkeit, die Rückerstattung zu Unrecht erhaltener Zahlungen, zum Beispiel bei überhöhten Preisen im Strombereich, an die Verbraucher anzuordnen. Das ist gerade jetzt ein Gebot der Stunde. Wir schalten, walten und handeln im Interesse des Bürgers. Das ist unser Anliegen. Ich bin Ihnen deshalb, verehrte Frau Kollegin Andreae, für das, was Sie hierzu sach- und fachgerecht ausgeführt haben, dankbar. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Das ist aber Adel! - Zurufe von der Linken: Oh!) Zudem sind Fusionen vom Bundeskartellamt zukünftig zu untersagen, wenn sie wirksamen Wettbewerb erheblich behindern. Die deutsche Fusionskontrolle legt damit den gleichen Prüfmaßstab an wie die europäische. Auf diese Weise wird erreicht, dass das Bundeskartellamt und die Europäische Kommission Fusionsvorhaben weitgehend gleichlautend beurteilen. Wir wollen einen gemeinsamen Weg gehen und sind uns bewusst: Ohne die EU wird nichts laufen, und in der EU wird ohne Deutschland nichts laufen. Wir wollen das Gemeinsame in den Vordergrund stellen. Wir werden gleichzeitig auch dafür sorgen, dass Bewährtes wie zum Beispiel die Ministererlaubnis beibehalten wird. Bewährt hat sich auch die Überprüfbarkeit von Minderheitsbeteiligungen durch das Bundeskartellamt, das heißt Beteiligungen, die keine vollständige Kontrolle ermöglichen, aber einen für den Wettbewerb relevanten Einfluss verschaffen. Dies ist der Europäischen Kommission nicht möglich. Aber bei uns kann das Bundeskartellamt damit vor allem im Bereich der Energieversorgung den Wettbewerb wirksamer schützen. Abschließend möchte ich noch anmerken, dass die Sicherung der Presse- und Meinungsvielfalt in Deutschland für uns alle unverzichtbar ist. Die Erhöhung der Aufgreifschwelle für die Fusion von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen weitet die Erlaubnis für kleine und mittlere Verlage aus, sich ohne Anmeldung beim Bundeskartellamt zusammenzuschließen. Dies fördert die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Verlage in einem geänderten Medienumfeld und gewährleistet auch eine vielfältige Presselandschaft in der Bundesrepublik Deutschland, die wir sicherlich alle zusammen wollen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU - Klaus Barthel [SPD]: Das tut sie eben nicht, wie wir sehen!) Dagegen unterliegt die Übernahme kleiner Verlage durch Großverlage weiterhin der Kontrolle durch das Bundeskartellamt. Somit ist sichergestellt: Auch in Zukunft findet im Pressebereich eine effektive Fusionskontrolle statt, die dessen Besonderheiten Rechnung trägt und im Interesse der Pressevielfalt keine wettbewerbsschädliche Konzentration zulässt. Das sind die Leitgedanken, die unser Handeln bestimmen. Dafür werden wir eintreten. Um diese umzusetzen, werden wir die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Wir werden damit Sorge tragen, dass gerade das Wettbewerbsrecht für unsere Marktwirtschaft weiterhin von großer Bedeutung bleibt und die Möglichkeit gibt, Deutschland weiter nach vorne zu bringen. Genau das haben wir uns ja insgesamt gesehen als großes Ziel gesetzt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Petra Pau: Nun hat der Kollege Wolfgang Börnsen für die Unionsfraktion das Wort. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Lieber Ernst Hinsken, deine letzten Ausführungen sind gut geeignet, um daran anzuschließen. Als der dritte amerikanische Präsident, Thomas -Jefferson, gewählt wurde, sagte er in seiner Einführungsrede: Wenn ich zu wählen hätte zwischen einem Land mit Regierung, aber ohne Zeitungen, und einem Land mit Zeitungen, aber ohne Regierung, dann würde ich das Land ohne Regierung wählen. Für ihn würde es also kein Land ohne Zeitungen geben. Beides ist für uns jedoch unvorstellbar: ein Land ohne Regierung und ein Land ohne Zeitungen. Wir wollen alle gemeinsam, dass Deutschland weiter ein Zeitungszukunftsland bleibt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP - Klaus Barthel [SPD]: Die Frage ist, welche Regierung und welche Zeitung, Herr Börnsen! - Ulrich Kelber [SPD]: Dann ist in Deutschland ja alles gut! Zeitung, aber keine Regierung!) Deshalb ist die Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht nur ein wirtschaftspolitisches Thema; sie hat auch eine enorme medienpolitische Bedeutung. Zu den medienpolitischen Zielen der Union zählen die Sicherung der Medien- und Meinungsvielfalt und die Schaffung der geeigneten Rahmenbedingungen. Wir alle sind nicht weit weg von diesem Ziel. Die Rahmenbedingungen sollen den Wettbewerb auf den nationalen -Medienmärkten ermöglichen und zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Medienanbieter beitragen. Zwei Themen stehen aktuell im Blickpunkt der Medienmärkte: die Pressefusionskontrolle und das Presse-Grosso. Es wird in den nächsten Tagen entschieden, ob wir beim Grosso etwas gesetzlich regeln müssen. Es hat in seiner Funktion und Form seit Jahrzehnten maßgeblich zur Medienvielfalt in Deutschland beigetragen. Es garantiert Neutralität und Überallerhältlichkeit, Presse- und Medienvielfalt überall in Deutschland und faire Marktchancen für neue Titel. Das Grosso hat sich bewährt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Martin Dörmann [SPD]) Zwar hat es einen monopolartigen Charakter - den darf man nicht verschweigen -, jedoch haben seine Vorzüge für alle Beteiligten, Leser, Zeitungs- und Zeitschriftenkäufer und kleine Verlage, stets überwogen. Grundlage dafür war die "Gemeinsame Erklärung" von 2004. (Zuruf der Abg. Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Verdienstvolle Vermittlerin dieser Regelung war die damalige Kulturstaatsministerin Christina Weiss. Fortgeführt wurde dies durch kluge Verhandlungen am runden Tisch von Bernd Neumann, und wieder aufgenommen wurde diese Idee der "Gemeinsamen Erklärung" jetzt durch Hans-Joachim Otto. (Klaus Barthel [SPD]: Ja, aber was passiert jetzt?) Wenn es doch noch irgendeinen Weg zurück zu dieser "Gemeinsamen Erklärung" gibt, sollten wir ihn gehen, und zwar alle gemeinsam. Eine gesetzliche Regelung des zentralen Verhandlungsmandats kann nur die letzte aller Lösungen sein. (Zuruf der Abg. Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Abgesehen davon ist eine gesetzliche Regelung voller Risiken; denn eine europarechtliche Prüfung wird erfolgen. Wenn spezielle Verantwortliche eines bedeutenden Verlags nicht noch zur Einsicht finden, wird der Gesetzgeber handeln. Trotzdem halte ich es für zeitlich unpassend, dass Rot-Grün heute hierzu ihren Antrag auf die Tagesordnung gesetzt hat; denn Ende April fand im Bundeswirtschaftsministerium ein runder Tisch zum Thema Presse-Grosso statt. (Klaus Barthel [SPD]: Ja, aber warum erst jetzt und warum ohne Ergebnis?) Alle Streitpartner waren dabei, auch die Opposition. Damals wurde einhellig vereinbart, sich vor der Sommerpause ein zweites Mal zu treffen, um eine gütliche Lösung zu finden. Als Termin wurde von allen Beteiligten auf Vorschlag von Hans-Joachim Otto der 28. Juni akzeptiert und für gut befunden. Vor Abschluss der GWB-Novelle sollte Klarheit geschaffen werden. Warum also setzen SPD und Grüne heute ihren Antrag gegen diese Absprache auf die Tagesordnung? (Klaus Barthel [SPD]: Weil sonst überhaupt nichts passiert wäre! - Weiterer Zuruf des Abg. Martin Dörmann [SPD]) Ich glaube nicht - ich sage euch jetzt etwas Nettes -, dass man so kleinkariert denkt und es darum geht, einen möglichen Erfolg von Hans-Joachim Otto zu verhindern, ihm die Show zu stehlen. (Klaus Barthel [SPD]: Ohne diesen Antrag wäre doch nichts passiert! Das wissen Sie genau!) Ich glaube auch nicht, dass man das Thema Presse-Grosso einseitig parteipolitisch ausschlachten und als Pluspunkt für sich verbuchen möchte. Nein, es geht den beiden Oppositionsfraktionen um ihre Reputation und darum, öffentlich deutlich zu machen, wie flexibel man ist. 2004 verdammte Rot-Grün bei fast gleichem Sachverhalt ein Gesetz und pries die Verhandlungslösung. Man wollte die "Gemeinsame Erklärung". 2012, nur acht Jahre später, verdammt man die Freiwilligkeit und fordert nach dem Motto: "Unser Grundsatz ist, keinen Grundsatz zu haben", das Fallbeil des Gesetzgebers. Auch beim Pressefusionsrecht - nimmt man die Länderauffassung dazu - (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Funktioniert doch nicht!) huldigt die Opposition dem Zeitgeist und beschwört, was eigentlich unnötig ist, alte Feindbilder. Um die Verlage in unserer Republik zu stützen und zu stärken, muss die Politik handeln. (Klaus Barthel [SPD]: Sie hätten doch die -Sache längst klären können!) Die Verlage in unserer Republik - Sie kennen doch die Wirklichkeit - fühlen sich durch die Googles und Apples dieser Welt bedrängt. Nach ihrer Auffassung würden diese international operierenden Multimediakonzerne bei uns - das ist auch der Fall - weit weniger reguliert als die deutschen Verlagshäuser. So weit die Kritik, und sie trifft zu. Die untersagte Übernahme von ProSiebenSat.1 durch das Haus Springer war damals beispielhaft und hat diese Situation gekennzeichnet. Deshalb ist der Reformansatz der Bundesregierung beim Pressefusionsrecht richtig. Er greift zwei medienpolitische Erfordernisse auf: Die für Presseunternehmen bislang geltende Aufgreifschwelle wird von 25 Millionen Euro auf 62,5 Millionen Euro heraufgesetzt. (Zuruf der Abg. Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Schwelle für den Bagatellmarkt wird entsprechend von 750 000 Euro auf rund 1,9 Millionen Euro angehoben. Verlagsbündnisse werden möglich. Die Wettbewerbsfähigkeit wird verbessert, aber marktbeherrschende Positionen werden durch das Bundeskartellamt weiter verhindert. Die neue Rechtsetzung wurde erleichtert, weil sich der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Verband Deutscher Lokalzeitungen im Vorfeld abgestimmt und sich auf eine Lösung geeinigt haben. Dafür gebührt ihnen Dank und Anerkennung. Stark unterschiedliche Interessen auf einen gemein-samen Nenner zu bringen - das wissen wir aus unserem eigenen Alltag -, ist nicht immer einfach. Die Verleger haben im vergangenen Herbst noch weitergehende Vorschläge vorgelegt. Diese betreffen zum Beispiel die Nachbarschafts- und die Sanierungsfusion. Auch sie verdienen es, von uns ernsthaft geprüft zu werden. Die von der Bundesregierung jetzt geplanten Änderungen sichern den Markt der Marken und die Medienvielfalt. Die Aufgreifschwelle ist seit 1976, also seit 36 Jahren, nicht mehr angepasst worden. Die geplante Erhöhung wird nun zu einem Kaufkraftausgleich führen. Die Verlage haben seit Jahren steigende Kosten. Es wird aufwendig produziert. Die Inhalte sind im Internet nur schwer refinanzierbar. Deshalb sind höhere Erträge notwendig. Das hilft der Medienvielfalt; denn kleine und regionale Zeitungshäuser sollen nach unserer Auffassung überleben und stark sein, und sie sollen die Meinungsvielfalt sichern. Was nützt es uns, wenn Redaktionen zusammengestrichen werden und wenn ganze Zeitungen eingestellt werden? Dann wird das Medienangebot für uns alle geringer. Die Vielfalt sinkt, die Konzentration steigt. Klugheit ist gefragt, nicht die reine Lehre! (Beifall bei der CDU/CSU) Noch ein Punkt ist uns wichtig: Wenn wir keine Reform betreiben, sitzen die Nutznießer in Kalifornien. Wollen wir, dass sie den Reibach machen? Haben wir nicht eine Verantwortung für die Pressesituation und die Lage der Verlage in unserem Land? Bei uns müssen wir für Reformen sorgen, damit unsere Verlage gestärkt werden und die notwendige Freiheit bekommen. Ihnen wird damit auch mit Blick auf die internationalen Wettbewerber geholfen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Der Kulturstaatsminister hat auf Veranlassung des Deutschen Bundestages eine Studie zur Medienmeinungsvielfalt in Deutschland in Auftrag gegeben. Die Resultate liegen nun vor. Sie zeigen unter anderem, dass Google.de zur Meinungsbildung bei politischen Themen bereits die am zweithäufigsten genutzte Einzelmarke ist. Den Versuch, dieser Entwicklung entgegenzusteuern, sollten wir unternehmen. Wir wollen damit die Verlage stärken. Wir wollen den Journalismus in Deutschland stärken. Wir wollen die Medienvielfalt garantieren, die die Stellung unseres Landes als demokratisches Land sichert. Damit wollen wir einen Punkt für die Zukunft des Zeitungsmarktes in Deutschland setzen. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 17/9852, 17/8541 und 17/9956 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie zum Antrag der Fraktion der SPD mit dem Titel "Für faire Lebensmittelpreise und transparente Produk-tionsbedingungen - Gegen den Missbrauch von Marktmacht". Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/5824, den Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/4874 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Unionsfraktion und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen mit dem Titel "Presse-Grosso gesetzlich verankern". Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/9989, den Antrag der Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen auf Drucksache 17/8923 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Es tut mir leid; das Präsidium ist sich im Moment nicht einig bei der Feststellung des Abstimmungsergebnisses. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Was? Wo ist denn der Beck?) Wir können noch die Gegenprobe machen. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Ja, sehr gut!) Ich möchte noch einmal wissen: Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? (Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Das Erste war eindeutig die Mehrheit!) - Es gibt keine Einigkeit im Präsidium. Damit bitte ich Sie alle, den Saal zu verlassen. Nach § 51 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung stellen wir nun das Abstimmungs-ergebnis per Hammelsprung fest. Liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Unionsfraktion und aus der FDP-Fraktion, ich weiß, es gibt am Freitagmittag unheimlich viel zu besprechen. Trotzdem bitte ich Sie, sich auf den Weg vor den Saal zu machen, damit wir dann den Hammelsprung durchführen können. Während die letzten Kolleginnen und Kollegen den Weg aus dem Saal suchen, bitte ich die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. Soweit ich das von hier erkennen kann, sind noch nicht alle drei Abstimmungstüren ordnungsgemäß besetzt. Ich bitte um ein Zeichen, ob die Türen geschlossen werden können oder ob noch Kollegen den Weg aus dem Saal suchen. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, den Saal durch die Tür Ihrer Wahl wieder zu betreten, damit wir das Abstimmungsergebnis feststellen können. Die Abstimmung ist damit eröffnet. Ich darf die Kolleginnen und Kollegen, welche noch vor den Abstimmungstüren verharren, bitten, nun den Saal zu betreten, damit wir das Abstimmungsergebnis feststellen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich werde in drei Minuten die Abstimmung beenden. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, die schon im Saal sind, mir den Blick auf die Türen freizumachen. Es könnte ja sein, dass noch eine Kollegin oder ein Kollege daran gehindert wird, durch diese Türen zu gehen. Dann muss ich ihr bzw. ihm natürlich zu ihrem bzw. seinem Recht verhelfen. Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mir das Ergebnis mitzuteilen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Schriftführerinnen und Schriftführer haben mir das Ergebnis der Abstimmung mitgeteilt: 204 Kolleginnen und Kollegen haben mit Ja gestimmt, 7 haben mit Nein gestimmt, kein Kollege und keine Kollegin hat sich enthalten. Das heißt, es haben 211 Kolleginnen und Kollegen an der Abstimmung teilgenommen. Damit ist gleichzeitig die Beschlussunfähigkeit des Deutschen Bundestages festgestellt worden. Entsprechend § 45 Abs. 3 GO-BT bin ich verpflichtet, nach Feststellung der Beschluss-unfähigkeit die Sitzung sofort aufzuheben. Das tue ich hiermit: Die Sitzung ist aufgehoben. Ich bitte die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer aller Fraktionen zu mir zur Besprechung des weiteren Verfahrens. (Schluss: 11.34 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bär, Dorothee CDU/CSU 15.06.2012 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 15.06.2012 Behm, Cornelia BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15.06.2012 Bellmann, Veronika CDU/CSU 15.06.2012 Binding (Heidelberg), Lothar SPD 15.06.2012 Brinkmann (Hildesheim), Bernhard SPD 15.06.2012 Bülow, Marco SPD 15.06.2012 Dyckmans, Mechthild FDP 15.06.2012 Freitag, Dagmar SPD 15.06.2012 Gabriel, Sigmar SPD 15.06.2012 Gohlke, Nicole DIE LINKE 15.06.2012 Goldmann, Hans-Michael FDP 15.06.2012 Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15.06.2012 Kauder (Villingen-Schwenningen), Siegfried CDU/CSU 15.06.2012 Kekeritz, Uwe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15.06.2012 Kramme, Anette SPD 15.06.2012 Krellmann, Jutta DIE LINKE 15.06.2012 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 15.06.2012 Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15.06.2012 Lemme, Steffen-Claudio SPD 15.06.2012 Leutheusser-Schnarrenberger, Sabine FDP 15.06.2012 Menzner, Dorothée DIE LINKE 15.06.2012 Möller, Kornelia DIE LINKE 15.06.2012 Montag, Jerzy BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15.06.2012 Ortel, Holger SPD 15.06.2012 Otto (Frankfurt), Hans-Joachim FDP 15.06.2012 Roth (Esslingen), Karin SPD 15.06.2012 Schaaf, Anton SPD 15.06.2012 Dr. Schavan, Annette CDU/CSU 15.06.2012 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 15.06.2012 Schreiner, Ottmar SPD 15.06.2012 Steinbach, Erika CDU/CSU 15.06.2012 Süßmair, Alexander DIE LINKE 15.06.2012 Wagner, Daniela BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15.06.2012 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15.06.2012 Zapf, Uta SPD 15.06.2012 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 15.06.2012 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion der SPD hat mitgeteilt, dass sie den Antrag Genossenschaftsgründungen erleichtern, Wohnungsgenossenschaften stärken, bewährtes Prüfsystem erhalten auf Drucksache 17/9976 zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung - Unterrichtung durch die Bundesregierung Aktionsplan Nanotechnologie 2015 - Drucksache 17/4485 - Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 17/9797 Nr. A.6 Ratsdokument 9294/12 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 17/9475 Nr. A.20 Ratsdokument 8151/12 Drucksache 17/9475 Nr. A.21 Ratsdokument 8173/12 Drucksache 17/9647 Nr. A.16 Ratsdokument 8794/12 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 17/9130 Nr. A.11 EP P7_TA-PROV(2012)0058 Drucksache 17/9130 Nr. A.12 EP P7_TA-PROV(2012)0063 Drucksache 17/9130 Nr. A.13 EP P7_TA-PROV(2012)0065 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 17/8227 Nr. A.45 Ratsdokument 17188/11 Drucksache 17/8227 Nr. A.46 Ratsdokument 17574/11 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 17/9647 Nr. A.22 Ratsdokument 8423/12 22218 Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode - 185. Sitzung, Berlin, Freitag, den 15. Juni 2012 Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode - 185. Sitzung, Berlin, Freitag, den 15. Juni 2012 22217 Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode - 38. Sitzung - 4. April 2003 4 22220 Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode - 185. Sitzung, Berlin, Freitag, den 15. Juni 2012 Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode - 185. Sitzung, Berlin, Freitag, den 15. Juni 2012 22219