Plenarprotokoll 17/196 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 196. Sitzung Berlin, Freitag, den 28. September 2012 I n h a l t : Absetzung des Zusatztagesordnungspunktes 10 Tagesordnungspunkt 41: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Drucksache 17/10488) b) Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Dr. Martina Bunge, Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mehr Rechte für Patientinnen und Patienten (Drucksache 17/6489) c) Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Ingrid Hönlinger, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rechte von Patientinnen und Patienten durchsetzen (Drucksache 17/6348) Daniel Bahr, Bundesminister BMG Dr. Marlies Volkmer (SPD) Wolfgang Zöller (CDU/CSU) Harald Weinberg (DIE LINKE) Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ Dr. Carola Reimann (SPD) Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erwin Rüddel (CDU/CSU) Dr. Edgar Franke (SPD) Rudolf Henke (CDU/CSU) Tagesordnungspunkt 42: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufnahme von Kultur und Sport in das Grundgesetz (Drucksache 17/10644) b) Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Dietmar Bartsch, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Die Förderung des Sports ist Aufgabe des Staates (Drucksache 17/6152) c) Antrag der Abgeordneten Dr. Lukrezia Jochimsen, Jan Korte, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kultur gut stärken – Staatsziel Kultur im Grundgesetz verankern (Drucksache 17/10785 (neu)) Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) Dr. Franz Josef Jung (CDU/CSU) Katrin Kunert (DIE LINKE) Dr. Stefan Ruppert (FDP) Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) Siegmund Ehrmann (SPD) Reiner Deutschmann (FDP) Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) Martin Gerster (SPD) Joachim Günther (Plauen) (FDP) Jens Petermann (DIE LINKE) Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) Tagesordnungspunkt 43: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 17/10748) Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS Bernd Scheelen (SPD) Pascal Kober (FDP) Katrin Kunert (DIE LINKE) Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bettina Kudla (CDU/CSU) Gabriele Hiller-Ohm (SPD) Paul Lehrieder (CDU/CSU) Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Tagesordnungspunkt 44: Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Eva Bulling-Schröter, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Teller statt Tank – EU-Importverbot für Kraft- und Brennstoffe aus Biomasse (Drucksache 17/10683) Niema Movassat (DIE LINKE) Helmut Heiderich (CDU/CSU) Dr. Sascha Raabe (SPD) Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP) Niema Movassat (DIE LINKE) Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP) Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Norbert Schindler (CDU/CSU) Gabriele Groneberg (SPD) Tagesordnungspunkt 13: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Drucksache 17/10572) b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes 2011 (Tierschutzbericht 2011) (Drucksache 17/6826) c) Antrag der Abgeordneten Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Landwirtschaftliche Nutztierhaltung tierschutzgerecht, sozial und ökologisch gestalten (Drucksache 17/10694) Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV Heinz Paula (SPD) Hans-Michael Goldmann (FDP) Alexander Süßmair (DIE LINKE) Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dieter Stier (CDU/CSU) Tagesordnungspunkt 46: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Ulrike Gottschalck, Heinz Paula, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Flugzeugbesatzungen und Reisende vor kontaminierter Kabinenluft schützen – zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Tressel, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kontaminierte Kabinenluft in Flugzeugen unterbinden (Drucksachen 17/7611, 17/7480, 17/9451) Peter Wichtel (CDU/CSU) Hans-Joachim Hacker (SPD) Torsten Staffeldt (FDP) Thomas Lutze (DIE LINKE) Markus Tressel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Torsten Staffeldt (FDP) Marlene Mortler (CDU/CSU) Nächste Sitzung Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage 14 des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zeitpunkt des Beginns der Energiewende und Festhalten am Ziel des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Stromsektor bis 2020 auf 40 Prozent (194. Sitzung, Drucksache 17/10736) Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Inhaltsverzeichnis 196. Sitzung Berlin, Freitag, den 28. September 2012 Beginn: 9.01 Uhr Präsident Dr. Norbert Lammert: Nehmen Sie bitte Platz. Die Sitzung ist eröffnet. Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie herzlich. Ich freue mich über die erkennbar gute Laune. Sie könnte damit zusammenhängen, dass der von der Fraktion Die Linke beantragte Zusatzpunkt 10, Aktuelle Stunde mit dem Titel „Konsequenzen aus dem Entwurf des 4. Armuts- und Reichtumsberichts“, jedenfalls für heute abgesetzt wird. (Zurufe von der CDU/CSU und der FDP: Ah! – Oh! – Rainer Brüderle [FDP]: Das interessiert die doch gar nicht mehr!) – Ich hoffe, dass die Protokollführer alle Ahs und Ohs personengenau im Protokoll erfassen werden. – (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Da bitte ich drum!) Jedenfalls stelle ich zu der Absetzung dieses Tagesordnungspunktes ein ziemlich breites Einvernehmen fest. Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 41 a bis 41 c auf: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten – Drucksache 17/10488 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit (f) Rechtsausschuss Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Arbeit und Soziales b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Kathrin Vogler, Dr. Martina Bunge, Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Mehr Rechte für Patientinnen und Patienten – Drucksache 17/6489 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit (f) Rechtsausschuss Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Arbeit und Soziales c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Ingrid Hönlinger, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rechte von Patientinnen und Patienten durchsetzen – Drucksache 17/6348 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit (f) Rechtsausschuss Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Arbeit und Soziales Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Dauer von 90 Minuten vorgesehen. – Auch das ist offensichtlich einvernehmlich. Dann können wir so verfahren. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort zunächst dem Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Daniel Bahr, Bundesminister für Gesundheit: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das deutsche Gesundheitswesen ist deshalb so leistungsfähig, weil sich die Patientinnen und Patienten auf ein besonderes Vertrauensverhältnis zum Arzt, zur Ärztin ihrer Wahl verlassen können. Diese Bundesregierung will das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis auch durch dieses Patientenrechtegesetz weiter stärken. Der Arzt schuldet eine Behandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst. Er muss sich fortbilden, um sein Wissen auf dem neuesten Stand zu halten. Er muss auch seine Grenzen kennen. Das heißt, wenn er nicht weiterweiß, muss der Arzt die Patienten zu einem Spezialisten weiterverweisen. Dabei können täglich Fehler passieren, wenn Ärztinnen und Ärzte handeln. Bei Verdacht auf Krebs wird das Gewebe vielleicht nicht zu einer Untersuchung eingeschickt, ein Röntgenbild wird falsch gedeutet. Kann ein Verdacht auf eine Blinddarmentzündung nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, so ist das Hinauszögern einer Operation ein Behandlungsfehler. Oder: Das falsche Knie wird operiert, eine Klemme wird bei einer Operation im Bauch vergessen, das Lösungsmittel bei der Anästhesie wird verwechselt. All das sind Fehler, die Ärztinnen und Ärzten schon passiert sind. Das Patientenrechtegesetz, das die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag heute vorlegt, wird dazu beitragen, Fehler im ärztlichen Verhalten künftig besser zu vermeiden. Das ist im Interesse der Patientinnen und Patienten in Deutschland und im Interesse eines vertrauensvollen Verhältnisses von Arzt und Patient. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Jahrelang wurde in Deutschland ein Patientenrechtegesetz diskutiert. Schon Vorgängerregierungen haben sich mit den Patientenrechten beschäftigt und diskutiert, ob ein Patientenrechtegesetz auf den Weg gebracht werden soll. Die SPD-Justizministerin Frau Zypries, die SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt haben etwas für die Patientenrechte in Deutschland getan: Sie haben in den letzten Legislaturperioden eine Broschüre vorgelegt. (Jens Ackermann [FDP]: Was?) Eine FDP-Justizministerin, ein FDP-Gesundheitsminister in dieser schwarz-gelben Bundesregierung legen den Patientinnen und Patienten in Deutschland nicht weiter nur Broschüren vor, (Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: -Richtig!) sondern sie legen ihnen ein Gesetz vor, damit den Patientinnen und Patienten endlich transparent gemacht wird, dass sie Rechte und Pflichten haben. (Petra Ernstberger [SPD]: Aber halbherzig!) Dieses Gesetz bündelt die Rechte für die Patienten, damit sie den Ärzten auf Augenhöhe gegenübertreten können. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Dieses Gesetz stärkt die Patienten; denn erstmals wird klar geregelt, dass Patienten bei Verdacht auf Fehler die Hilfe ihrer Krankenversicherung in Anspruch nehmen können. So kann die Krankenversicherung beispielsweise bei der Beweiserleichterung helfen, indem ein Gutachten erstellt wird, oder sie kann darauf hinweisen, wo Rechte wie geltend gemacht werden können. Nach einer Umfrage kennen sechs von zehn Patientinnen und Patienten ihre Rechte nicht. Deswegen brauchen wir die Bündelung der Rechte in diesem eigenen Patientenrechtegesetz, damit sich die Patientinnen und Patienten nicht alleine auf Gerichtsentscheidungen und Richtersprüche berufen müssen, sondern ihre Rechte endlich transparent in einem Gesetz verankert vorfinden. Das Patientenrechtegesetz ist der Beitrag dazu. Darüber hinaus können sie ihrer Krankenversicherung Fristen setzen, wenn die Krankenversicherung bei Leistungsansprüchen nicht rechtzeitig entscheidet. Wenn also eine Krankenkasse nicht innerhalb einer Frist, die ihr der Patient gesetzt hat, entschieden hat, dann kann die Patientin oder der Patient diese Leistung auf dem Wege der Kostenerstattung in Anspruch nehmen. Das heißt, hier stärken wir auch die Rechte der Patientinnen und Patienten gegenüber ihrer Krankenkasse. Denn häufig hören wir davon, dass Patientinnen und Patienten verärgert sind, weil die Krankenkasse nicht rechtzeitig entschieden hat und sie hingehalten werden. Auch hier müssen die Patientenrechte gestärkt werden, damit Patienten endlich die Leistungen bekommen, die sie für die Behandlung dringend brauchen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Unser Leitbild ist der mündige Patient, der seine Rechte kennt, der dem Arzt kompetent gegenübertritt und der mit dem Arzt über seine Behandlung spricht. Deswegen regelt das Patientenrechtegesetz auch, dass der Patient künftig Einblick in die Patientenakte hat, um beispielsweise bei Verdacht auf Fehler zu sehen, was der Arzt gemacht hat. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er hat jetzt schon Ansprüche gegenüber dem Arzt!) Es soll darüber gesprochen werden, wie die Behandlung aussieht, welche Risiken die Behandlung birgt und welche Folgen die Behandlung hat. Zum Beispiel sehen wir bei individuellen Gesundheitsleistungen nun vor, dass der Arzt auch darauf hinweisen muss, dass Kosten entstehen können. Er soll diese Kosten beziffern und auch darauf aufmerksam machen, dass die Kosten einer individuellen Gesundheitsleistung von der gesetzlichen Krankenkasse nicht ausreichend getragen werden, sondern dass der Patient selbst Kosten tragen muss. Dies soll dazu dienen, dass der mündige Patient die Informationen hat und selbst entscheiden kann, welche Leistung er in Anspruch nimmt. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Es wird über die Frage diskutiert, wie Patienten ihre Rechte geltend machen können. Dieses Gesetz sieht erstmals vor, dass bei groben Behandlungsfehlern nicht der Patient dem Arzt den Fehler nachweisen muss, sondern der Arzt nachweisen muss, dass er alles richtig gemacht hat. Jetzt wird vonseiten der Opposition und von außen die Forderung gestellt, es müsse eine generelle Beweislastumkehr geben. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt doch gar nicht!) – Die Forderung nach einer generellen Beweislastumkehr steht doch in der Öffentlichkeit im Raum und ist auch aus Ihren Reihen gekommen. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es stellt kein Einziger diese Forderung! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Die Grünen sind völlig zufrieden!) Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren: Dass der Arzt bei einem groben Behandlungsfehler beweisen muss, dass er alles richtig gemacht hat, ist der richtige Weg, um mit Augenmaß vorzugehen und das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis zu schützen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Weitere Beweislastumkehrungen, meine Damen und Herren, oder sogar eine generelle Beweislastumkehr würden in Deutschland zu amerikanischen Verhältnissen führen, (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alles Quatsch!) und ich will nicht, dass der Arzt als Erstes an das Risiko denkt, dieses vermeiden will und deswegen eine Defensivmedizin in Deutschland stattfindet. (Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU) Ich will nicht, dass er an seine Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung denkt. Vielmehr soll der Arzt in Deutschland das Bestmögliche tun und dabei auch Risiken eingehen müssen, damit der Patient geheilt wird. Denn wir wollen in Deutschland eine Fehlervermeidungskultur und nicht eine Risikovermeidungskultur. Es soll das Beste für den Patienten getan werden, (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann tun Sie was dafür!) und das muss im Mittelpunkt des vertrauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnisses stehen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Gleichzeitig wird darüber diskutiert, ob ein Entschädigungsfonds eingeführt werden soll; auch das ist eine Forderung der Opposition und anderer. Ich kenne, meine Damen und Herren, bisher keinen konkreten umsetzbaren Vorschlag für einen solchen Entschädigungsfonds. Ich glaube, dass das in der Systematik unserer Rechtsprechung auch im Verhältnis zwischen Arzt und Patient der falsche Weg wäre; denn wenn ein Arzt einen Schaden zu verantworten hat, dann muss er dafür haften. Dann ist er dafür verantwortlich, und dann kann es nicht sein, dass die Solidargemeinschaft der Beitragszahler dafür herangezogen wird und das finanziert. Wir wollen nicht, dass es für Ärztinnen und Ärzte einen Anreiz gibt, zu sagen: Es gibt ja den Entschädigungsfonds, der zahlt dann schon im Schadensfalle. – Vielmehr muss derjenige, der einen Schaden verursacht hat, zum Schadenersatz herangezogen werden, und nicht die Solidargemeinschaft soll dafür aufkommen müssen. Ich meine, das Verursacherprinzip muss hier gewahrt bleiben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Insofern geben wir mit dem Patientenrechtegesetz viele gute Antworten, die die Rechte der Patienten stärken und die das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient weiter ausbauen. Wir gehen vom mündigen Patienten aus, wir gehen von dem Arzt aus, der sich fortbildet, der an seinen Fehlern arbeitet und der dafür sorgt, dass das Bestmögliche für den Patienten getan wird. Dafür brauchen wir auch ein Beschwerdemanagement in den Krankenhäusern. Dafür brauchen wir in den Krankenhäusern eine Kultur, die eine Kultur des Vertrauens und nicht eine Kultur des Misstrauens ist. Nicht durch immer mehr Regelungen, nicht durch immer mehr Dokumentationspflichten werden die Patienten gestärkt. Sie werden gestärkt, wenn der Arzt die ausreichende Zeit hat, sich um seine Patienten zu kümmern, und nicht zum Bürokratieangestellten einer Krankenkassenverwaltung wird. Wir wollen, dass der Arzt genügend Zeit hat, sich im Gespräch mit dem Patienten auseinanderzusetzen, dass es ein Beschwerdemanagement gibt, wenn der Patient unzufrieden ist, dass dies dazu führt, dass Prozesse im Krankenhaus verbessert werden und dass sich Patienten künftig informieren können, in welchem Krankenhaus sie am besten behandelt werden. All das stärkt die Patienten in Deutschland. Heute ist ein guter Tag für die Patienten in Deutschland, weil endlich eine Bundesregierung ein Patientenrechtegesetz vorlegt, das die Rechte der Patientinnen und Patienten bündelt, sie möglichst auf Augenhöhe mit dem Arzt stärkt und ihnen die Möglichkeit gibt, in Deutschland die bestmögliche Behandlung zu bekommen – mit einem vertrauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnis. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Dr. Marlies Volkmer. (Beifall bei der SPD) Dr. Marlies Volkmer (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor zweieinhalb Jahren haben wir an dieser Stelle den Antrag der SPD für ein modernes Patientenrechtegesetz diskutiert. (Heinz Lanfermann [FDP]: Der liegt aber heute nicht vor!) Ein solches Gesetz muss die Rechte zusammenfassen, muss aber auch die Rechte der Patientinnen und Patienten weiterentwickeln und muss dafür sorgen, dass die Patienten diese Rechte wahrnehmen können; (Zuruf von der FDP: Dann können Sie ja -zustimmen!) denn sonst nützen die besten Formulierungen und die besten Paragrafen nichts. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Nun haben Sie sich sehr lange Zeit gelassen, ehe Sie einen solchen Entwurf für ein Patientenrechtegesetz auf den Weg gebracht haben. (Zuruf von der FDP: Sie haben zehn Jahre lang gar nichts gemacht!) Wir alle kennen den Satz: Was lange währt, wird gut. Trifft das für diesen Fall zu? Sie kennen wahrscheinlich schon unsere Antwort: Nein, natürlich nicht. Die Ziele dieses Gesetzentwurfes sind bis zur Unkenntlichkeit verwässert worden. Da, Herr Minister Bahr, nützt es auch nichts, wenn Sie sich hier hinstellen und alles aufzählen, was in dem Gesetzentwurf steht. Das gibt es in der Tat alles schon. Sie haben jetzt tatsächlich nur den ersten Punkt erledigt und das geltende Recht zusammengefasst. (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist falsch!) Das reicht uns aber nicht. Von daher müssen Sie sich nicht wundern, wenn von vielen Seiten Kritik geäußert wird, von den Betroffenen, von Patientenverbänden, von den Anwälten für Medizinrecht und von den Krankenkassen. Nur die Ärztekammer ist zufrieden mit diesem Gesetz. Für die Ärzte gibt es keine höheren Anforderungen. Dieses Gesetz ist ein Placebo, (Beifall bei der SPD) und das war von Ihnen auf der Regierungsbank auch so gewollt. Von daher ist dieses Gesetz in der Ausrichtung völlig konsequent: Patientinnen und Patienten erhalten nicht mehr Rechte. Das beginnt schon bei der Aufklärung. Es gehört dazu, dass der Patient weiß, wie oft in einer bestimmten Einrichtung ein Eingriff vorgenommen wird, wie hoch die Komplikationsrate ist, wie der normale -Behandlungsverlauf ist. Er muss auf Alternativen zur -Diagnostik und Therapie hingewiesen werden, auch dann, wenn diese an der betreffenden Einrichtung nicht durchgeführt werden und der Patient eventuell in eine andere Einrichtung geht. Ich bin Ärztin. Ich kann mir diese Informationen holen, und das tue ich auch. Meine Kolleginnen und Kollegen tun das auch. Aber was wir Ärzte für uns in Anspruch nehmen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, muss generell für alle Patienteninnen und Patienten gelten. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese selbstverständliche Information trifft in besonderer Art und Weise auf die individuelle Gesundheitsleistung, IGeL, zu. Hier nützt es nichts, wenn im Behandlungsvertrag steht, wie teuer eine Leistung ist. Der Patient muss vielmehr wissen, warum eine Leistung, zum Beispiel die Augendruckmessung, manchmal eine Leistung der Krankenkasse ist und manchmal nicht. Der Patient muss aufgeklärt werden, dass eine Therapie, die ihm angeboten wird und die er privat bezahlen soll, von der Krankenkasse nicht bezahlt wird, weil der Nachweis der Wirksamkeit nicht gegeben ist. Sie haben völlig recht: Wo Menschen arbeiten, sind auch Fehler nicht ausgeschlossen. Aber Patienten, die einen Behandlungsfehler erlitten haben, sind in einer sehr schwierigen Position. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau so ist es!) Die Beweislast liegt zu 100 Prozent beim Patienten, während die Beweismittel … zu 100 Prozent auf Seiten des Arztes sind. Das sagt Susanne Mauersberg vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Sie hat völlig recht. Daran ändert sich mit diesem Gesetz nichts. (Beifall bei der SPD) Der Patient muss nach wie vor nachweisen, dass der Arzt den Fehler begangen hat und dass dadurch der Gesundheitsschaden eingetreten ist. Er muss langwierige und teure Prozesse führen. In dieser Zeit hat er keine -finanzielle Unterstützung. In diesen Fällen würde ein Härtefallfonds, den wir vorschlagen und den viele Betroffene fordern, Unterstützung für die Patienteninnen und Patienten bedeuten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Natürlich müssen sich die Haftpflichtversicherer an der Finanzierung dieses Fonds beteiligen. Wir wollen mitnichten eine Beweislastumkehr, aber wir wollen Beweiserleichterungen in den Fällen, in denen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass der Schaden im Krankenhaus entstanden ist, zum Beispiel wenn in dem Krankenhaus hohe Infektionsraten vorkommen und der Patient eine solche Infektion hat. Entscheidend für Patienteninnen und Patienten, einen Behandlungsfehler nachweisen zu können, ist die vollständige und richtige Dokumentation. Auch hier reicht es nicht, was Sie im Gesetzentwurf vorgesehen haben. Wir wollen gesetzlich geregelt haben, dass eine Software vorgeschrieben wird, die die Fälschung elektronischer Patientenakten verhindert. (Beifall bei der SPD) Sie haben recht: Im Gesetz ist vorgesehen, dass Krankenkassen ihre Versicherten unterstützen müssen, wenn sie glauben, dass ein Behandlungsfehler vorliegt. Aber es fehlt die Regelung, wie die Mindestunterstützung aussehen soll. Reicht vielleicht ein Faltblatt oder ein kurzes Beratungsgespräch aus? Auch hier muss deutlich nachgebessert werden. Jeder Behandlungsfehler, jeder Schaden durch ein Medizinprodukt ist einer zu viel. Schadensregulierung ist nur eine Hilfe und kann körperliche Beschwerden, körperliche Schäden und menschliches Leid natürlich nicht ausgleichen. Von daher ist die Frage der Patientensicherheit eine ganz entscheidende. Hierbei geht es darum, die Qualitätssicherung zu verbessern, die Zulassungsregelungen für Medizinprodukte zu verbessern und Produktkontrollen vorzunehmen. Wir haben mit unserem Antrag „Mehr Sicherheit bei Medizinprodukten“, den wir im Juni eingebracht haben, den Weg aufgezeigt. Selbst wenn uns heute ein deutlich besseres Patientenrechtegesetz vorliegen würde, dann muss das natürlich durch andere gesetzliche Regelungen ergänzt werden. Auch solche liegen auf dem Tisch. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union und von der FDP, sind aufgefordert, diese Regelungen ernsthaft zu prüfen, mit uns zu diskutieren und, wenn möglich, umzusetzen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächster Redner ist der Kollege Wolfgang Zöller für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Wolfgang Zöller (CDU/CSU): Grüß Gott, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Volkmer, wenn Sie uns auffordern, mit Ihnen zu diskutieren, möchte ich Sie auffordern, unseren Gesetzentwurf erst einmal zu lesen. Was Sie hier nämlich vorgetragen haben, hat mit diesem Gesetzentwurf leider nichts zu tun. (Dr. Marlies Volkmer [SPD]: Na, na, na!) Wer von Ihnen weiß, wo und wie die Rechte auf Einsicht in Ihre Krankenakten geregelt sind? Es gibt den § 810 des Bürgerlichen Gesetzbuches, es gibt Landgerichtsurteile, zum Beispiel vom Landgericht Aachen aus dem Jahr 1985, und, und, und. Die Unübersichtlichkeit führt dazu, dass ein Viertel aller Versicherten gar nichts von einem Recht auf Einsicht weiß und dass 63 Prozent zu Unrecht meinen, bei einem Arztwechsel die Originalunterlagen verlangen zu können. Aber nicht nur die Versicherten sind verunsichert. Viele Ärzte verneinen ihre Pflicht auf Erstellung einer Kopie, und viele Krankenkassen schicken ihre Versicherten dann mit solchen Fragen zu uns. Dass Patienten verbriefte Rechte und Leistungen wie Bittsteller einklagen müssen, ist nicht akzeptabel. Darüber hinaus benötigen auch die Ärzte und das medizinische Personal Klarheit, welche Rechte und Pflichten sie treffen. Ich mache keinem einen Vorwurf; auch wir von der Politik tragen hier Verantwortung. Die Zersplitterung des Rechts, vom Grundgesetz über Sozialgesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch, Röntgenverordnung, Reichsversicherungsordnung, Berufsrecht bis hin zu Gerichtsentscheidungen, erschwert einen Überblick über bestehende Rechte und fördert dadurch natürlich Vollzugsdefizite. Das Ergebnis kennen wir: Unwissenheit und Irrtümer über Patientenrechte zerstören nicht nur Vertrauensverhältnisse, sie führen auch zu erheblichen sozialen und gesundheitlichen Nachteilen. Das beenden wir heute. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Leider nicht!) Mit der Bündelung und Weiterentwicklung der Patientenrechte in einem Patientenrechtegesetz setzen wir – im Übrigen von vielen scheinbar noch gar nicht wahrgenommen – eine Wende in der Gesundheitspolitik fort, nämlich die Wende dahin, dass der Patient im Mittelpunkt unserer Bemühungen steht und nicht wie bisher die vorhandenen Strukturen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Ich kenne keine Regierungszeit, in der so viele Verbesserungen für die Patienten erreicht wurden wie in dieser. Dank Umstellung der Finanzierung haben wir zum ersten Mal genügend Geld, sodass wir keine Leistungen kürzen müssen. Mit der Überleitung der Unabhängigen Patientenberatung vom Modellvorhaben zu einer professionellen Regelversorgung ist ein Vorteil für den Patienten geschaffen worden. Das Krankenhaushygienegesetz schützt die Patienten besser vor Infektionen. Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes bestimmt der Zusatznutzen für die Patienten künftig den Preis der Medikamente. Natürlich werden die Patientenvertreter in diese Beratungen einbezogen. Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz passen wir die Versorgungsplanung den Bedürfnissen der Versicherten an und nicht umgekehrt. Auch das geschieht wiederum unter Einbindung der Patientenvertreter. Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz richten wir auch die Pflege verstärkt an den Bedürfnissen der Menschen aus, zum Beispiel durch die Unterstützung neuer Wohnformen. Mit dem Patientenrechtegesetz runden wir jetzt diese Bemühungen ab. Wir wollen, dass ein vertrauensvolles Miteinander in den Praxen zur Regel wird. Das Patientenrechtegesetz liefert hierfür ein modernes, tragfähiges Fundament. Denn nur wenn man sich als Partner versteht, können Therapien passgenau individuell abgestimmt werden, was, wie wissenschaftlich bewiesen ist, die Erfolgsaussichten einer Krankheitsbewältigung enorm befördert. Aus diesem Grund haben wir den Begriff „Patientenschutzgesetz“ zunächst einmal in die Schublade gelegt und alle Beteiligten zu einem Gespräch eingeladen, um den größtmöglichen Konsens vor dem Gesetzgebungsprozess auszuloten. In über 300 Gesprächen ist dies -gelungen. Seitens der Fachleute gibt es keine Extremforderungen mehr. Die einen sagten: „Ein Patientenrechtegesetz brauchen wir nicht“, die anderen forderten eine totale Beweislastumkehr im Falle eines Behandlungsfehlers. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist gelungen, nach fast 20 Jahren Diskussion einen ausgewogenen Entwurf vorzulegen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Sicher, auch ich als Patientenbeauftragter habe noch den einen oder anderen Wunsch. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass wir im parlamentarischen Verfahren darüber diskutieren, wie mit Mitbestimmungsrechten in Verfahrensfragen im Gemeinsamen Bundesausschuss umgegangen wird. Der Entschädigungsfonds wurde angesprochen. (Dr. Marlies Volkmer [SPD]: Härtefallfonds! – Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Härtefallfonds! Das ist nämlich ein Unterschied!) – Härtefallfonds. – Die Ärzteschaft war voll auf unserer Seite, nur die Versicherungswirtschaft hat ihn strikt abgelehnt. (Dr. Marlies Volkmer [SPD]: Das glaube ich auch! Das wissen wir!) Ich sage Ihnen klipp und klar: Mit mir gibt es keinen Entschädigungsfonds; denn dann müssten die Versicherten dafür bezahlen, dass im Zweifelsfall ein Arztfehler ausgeglichen wird. Mit einer solchen Lösung können wir nicht vor die Öffentlichkeit treten. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) An dieser Stelle darf ich mich beim Gesundheitsminister, bei dir, lieber Daniel, und bei der Justizministerin recht herzlich bedanken. (Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!) – Ja. – In den vorhergehenden Jahren sind die Gespräche immer gescheitert, weil sich die beiden Ministerien nicht einigen konnten. Man kann feststellen, dass die beiden Häuser optimal zusammengearbeitet und einen sehr guten Gesetzentwurf vorgelegt haben. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Lassen Sie mich stichpunktartig darauf eingehen, was der Gesetzentwurf für die Patienten bedeutet: Die Aufnahme des Behandlungsvertrages in das Bürgerliche Gesetzbuch: Es ist schon mehr als ein Zusammenfügen; denn jetzt wird es wirklich zum Gesetz erhoben. Patienten und Ärzte können künftig in diesem Gesetz nachlesen, welche Rechte und Pflichten sie haben: Was muss die Aufklärung beinhalten? Bekomme ich das gewünschte Dokument, ja oder nein? Es ist geregelt, dass offengelegt werden muss, wenn die Kosten einer Behandlung von der Krankenkasse nicht voll übernommen werden. Es wird außerdem festgeschrieben, in welchen Fällen es bei einem Behandlungsfehler eine Beweislastumkehr gibt. Auch das ist ein Vorteil für die Patienten. Die effektive Qualitätssicherung durch Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme: Meldungen wie: „Falsches Bein amputiert, weil die Markierung auf dem Thrombosestrumpf war, der vor der OP ausgezogen wurde“, dürften künftig der Vergangenheit angehören. Unser Ziel ist eine neue Fehlerkultur, um dadurch Behandlungsfehler so weit wie möglich zu vermeiden. Ein wichtiger Faktor hierfür ist, aus Fehlern und vor allem auch aus Beinahefehlern zu lernen. In Deutschland gilt nach wie vor, dass man sucht, wer den Fehler gemacht hat, statt sich stärker damit zu beschäftigen, warum der Fehler begangen wurde, und die Ursachen abzustellen. Durch das Risikomanagement- und Fehlermeldesystem wird die richtige Struktur vorgegeben, um dies umsetzen zu können. Es gibt auch noch einen finanziellen Anreiz für Krankenhäuser, die sich an diesem System beteiligen. Mehr Unterstützung bei Behandlungsfehlern. Oft wird verschwiegen, dass jetzt gesetzlich geregelt wird, dass den Patienten von den Krankenkassen ein kostenfreies medizinisches Gutachten zur Verfügung gestellt wird. Das ist ein großer Fortschritt. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Schnellere Entscheidungen durch die Krankenkassen: Ich habe Briefe bekommen, in denen es hieß: Die Genehmigung meines Rollstuhls hat acht Monate gedauert. – Das ist eine Beschwerde, die ab dem kommenden Jahr nicht mehr vorkommen darf. Der Rollstuhl muss innerhalb von drei Wochen genehmigt sein. Die Frist von drei Wochen wird die Verfahren wesentlich beschleunigen. Auch das ist ein Vorteil für die Versicherten. (Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Genau!) Stärkung der Patientenrechte: Sie werden gelesen haben, dass die Patientenvertreter in die Bedarfsplanung stärker eingebunden werden, was für die medizinische Versorgung auf dem flachen Land entscheidend ist . Ein ganz wichtiger Punkt zum Schluss: umfassende Information für Patientinnen und Patienten. Wir stellen immer wieder fest: Die wenigsten kennen ihre Rechte, und wer seine Rechte nicht kennt, kann sie nicht einfordern. Wir werden durch ein verständliches Informationssystem für mehr Transparenz sorgen, eine Aufgabe, die dem Patientenbeauftragten zukommt. Wir werden die Bürger also ordentlich informieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Moral und der Umgang miteinander können nicht gesetzlich geregelt werden. Mit dem Patientenrechtegesetz schaffen wir aber die Voraussetzungen für einen faireren Umgang in Partnerschaft. Das dient dem Ziel, wie alle Bemühungen im -Gesundheitswesen, einer optimalen medizinischen Versorgung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Zöller, Sie können mehr!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Harald Weinberg ist der nächste Redner für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Harald Weinberg (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wegen des Entwurfs des Patientenrechtegesetzes, über den wir heute hier debattieren, klingelt seit Wochen mein Telefon, und das Fax quillt über. (Zurufe von der FDP: Oh! – Heinz Lanfermann [FDP]: Schaffen Sie sich E-Mail an!) Leider ist es nicht überschäumende Begeisterung über diesen Gesetzentwurf, die eine Vielzahl überglücklicher Patientinnen und Patienten zum Telefonhörer greifen lässt, sondern die übergroße Enttäuschung über das, was Sie, meine Damen und Herren von Union und FDP, nach jahrelanger stiller Beratung ausgeheckt haben. In Ihrem Koalitionsvertrag hatten Sie vor drei Jahren noch von einem Patientenschutzgesetz gesprochen. Es geht aber nicht nur um den Schutz der Patienten, sondern auch darum, ihnen Rechte zu geben, und darum, ihnen Möglichkeiten an die Hand zu geben, dass sie diese Rechte auch durchsetzen können. Die Überschrift des Gesetzentwurfs zeigt, dass Sie unsere Nachhilfe angenommen und dazugelernt haben: aus Patientenschutz- ist Patientenrechtegesetz geworden. (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Ihre Nachhilfe brauchen wir nicht!) Bei den Inhalten haben Sie diese Einsicht leider nicht gezeigt. Wir hätten uns für die Patientinnen und Patienten gefreut, wenn Sie unsere Vorschläge oder, wenn Sie unsere Vorschläge nicht nehmen wollten, die der Grünen oder die der SPD übernommen hätten. Wir hätten uns gefreut, wenn Sie zum Beispiel die erleichterte Regelung bei der Beweislast in den Gesetzentwurf hineingeschrieben hätten. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) Wir hätten uns auch gefreut, wenn Sie die Vorschläge der Betroffenen, also der Patientinnen- bzw. Patientenverbände, in den Gesetzentwurf hineingeschrieben hätten. Stattdessen haben Ihnen die Ärzte- und Kranken-hausverbände die Hand beim Schreiben geführt. (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: So ein Schwachsinn!) Da muss man sich nicht wundern, wenn zum Schluss wenig herauskommt, was den Patienten bei der Durchsetzung ihrer Rechte hilft. (Jens Spahn [CDU/CSU]: Klassenkampf! Immer nur Klassenkampf!) Deshalb steht in dem Gesetzentwurf jetzt nur das, was bislang auch durch Richterrecht schon geregelt und gültig war. (Jens Spahn [CDU/CSU]: Stimmt nicht! – Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Wiederum falsch! Lesen Sie es doch einmal, bevor Sie etwas Falsches sagen!) Zum Teil bleiben Sie sogar hinter der bisherigen Rechtsprechung zurück. Gut, die Krankenkassen bekommen ein paar Zusatzaufgaben, wenn es darum geht, Patientinnen und Patienten zu unterstützen. (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Aha!) Das war es aber auch, und das ist aus unserer Sicht deutlich zu wenig. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Worum geht es im Kern eigentlich? Viele Patientinnen und Patienten haben die leidvolle Erfahrung gemacht, dass man als Patient nach einem Behandlungsfehler keine guten Karten hat. Wer schon vor der Behandlung krank war und aufgrund eines Ärztefehlers noch kränker und leidender wurde, der hat es ganz schwer. Er muss sich um seine Genesung kümmern und gleichzeitig gegen ein professionelles Kartell von Ärzteschaft, Krankenhausverwaltung und Ärztehaftpflichtversicherung samt Anwälten und Gutachtern ankämpfen, um die Schuld zu beweisen. Dazu muss der Patient aufzeigen – das ist bereits erwähnt worden –, dass erstens wirklich eine falsche Behandlung vorliegt und zweitens die Schädigung ursächlich auf die falsche Behandlung zurückzuführen ist. Diejenigen, die das zu begutachten haben, sind wiederum Ärzte und werden von Ärztekammern oder den Ärztehaftpflichtversicherungen bezahlt. Solche Gerichtsverfahren dauern im Übrigen Jahre, oft auch Jahrzehnte. Sehr häufig ist es so, dass die Geschädigten das Ende des Gerichtsverfahrens nicht mehr erleben. Leider wird den Geschädigten durch den jetzt vorgelegten Entwurf eines Patientenrechtegesetzes kaum geholfen. Es soll keine generelle Erleichterung der Beweislast eingeführt werden. So haben die Geschädigten weiterhin die Beweislast zu tragen, und die Ärzte haben die Beweismittel in den Händen. Nur bei groben Behandlungsfehlern wollen Sie eine Beweislastumkehr einführen. Das ist aber heute schon gängige Praxis vor Gericht. Doch was nun ein grober Fehler ist, wird wiederum durch einen Arzt entschieden. Sie wollen auch keinen unabhängigen Gutachterpool einrichten. Die Geschädigten werden sich also weiterhin an Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen wenden müssen, die bei den Ärztekammern angesiedelt sind und zum größten Teil für die Ärzte und gegen die Patienten entscheiden. (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Oh Gott!) Es wird nach Ihren Plänen leider auch keinen Härtefall- oder Entschädigungsfonds geben, aus dem Geschädigten schnell und unbürokratisch zumindest eine finanzielle Entschädigung geleistet werden könnte. Kommen wir zu den individuellen Gesundheitsleistungen – ein besonderes Ärgernis für viele Patientinnen und Patienten. Das sind Leistungen, die die Kasse nicht übernimmt und für die die Patientinnen und Patienten beim Arzt extra zahlen müssen: wenige sinnvoll, die meisten überflüssig, einige sogar schädlich! Auch hier schreiben Sie nur die Verpflichtung zur Aufklärung über mögliche Kosten in den Gesetzentwurf. Das kann doch nicht alles sein. Dabei wissen auch Sie genau: Manche Ärztinnen und Ärzte nutzen IGeL-Leistungen, um ihren Umsatz zu erhöhen. Dafür gibt es sogar spezielle Verkaufstrainings, die bis vor kurzem noch vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert worden sind. (Dr. Martina Bunge [DIE LINKE]: So ist das!) Die Linke fordert darum in ihrem Antrag, einen klaren rechtlichen Rahmen zu schaffen, damit die Patientinnen und Patienten nicht über den Tisch gezogen werden. (Beifall bei der LINKEN) Dazu gehören eine angemessene Bedenkzeit, ausreichende Informationen und unabhängige Beratung über Sinn, Nutzen und Alternativen genauso wie Maßnahmen der Qualitätssicherung. Nichts davon findet sich allerdings in diesem Gesetzentwurf. Auch bei den Rechten von Patientenorganisationen bleiben Sie sehr schmalbrüstig. Die Patientenorganisatio-nen werden im Gemeinsamen Bundesausschuss, dem wichtigsten Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, weiterhin am Katzentisch sitzen müssen und erhalten noch nicht einmal in Verfahrensfragen ein Stimmrecht. Dass diese darüber verbittert sind, darf Sie nicht wundern. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen von Union und FDP, ich weiß schon, dass einige von Ihnen sehr wohl zumindest einen Teil unserer Kritik teilen und mit dem Gesetzentwurf recht unzufrieden sind. (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Dann sagen Sie uns einen!) Darum appelliere ich an Sie: Setzen Sie sich im weiteren Verfahren lautstark dafür ein, dass dieser Gesetzentwurf noch entscheidende Änderungen erfährt, die im Interesse der Patientinnen und Patienten sind, und nicht so durch das Parlament geht. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Edgar Franke [SPD]) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächste Rednerin für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist die Kollegin Maria Klein-Schmeink. Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will hier nicht wiederholen – diese Punkte wurden schon genannt –, was in diesem Entwurf des Patientenrechtegesetzes sinnvoll ist. (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Danke!) In diesem Patientenrechtegesetz sollen tatsächlich erstmals all die Rechte der Patienten gebündelt werden, die in verschiedenen Gesetzeswerken, allerdings sehr verstreut, verankert sind. Es ist natürlich eine große Erleichterung und stellt einen Fortschritt dar, wenn diese Rechte tatsächlich transparent und gebündelt vorliegen. Das aber, meinen wir, ist zu wenig Anforderung an ein Patientenrechtegesetz. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Dr. Martina Bunge [DIE LINKE]) Dieses Patientenrechtegesetz ist zwar von zwei FDP-Ministern auf den Weg gebracht worden, aber – das muss man doch sagen – diese beiden Minister mussten mehr zum Jagen getragen werden, als dass sie sich zu überzeugten Verfechtern einer wirklichen Patientenorientierung und einer Stärkung von Patientenrechten aufgeschwungen hätten. Genau dies spiegelt sich an vielen Stellen in diesem Gesetzentwurf wider. Sie von der CDU/CSU wissen das sehr genau. Nicht umsonst haben wir drei Jahre warten müssen, bis dieser sehr verkümmerte Gesetzentwurf vorgelegt wurde. Das ist ein ganz klarer Nachweis dafür, dass es einen langen Prozess des Ringens gegeben hat, bis Sie überhaupt zu diesem Ergebnis gekommen sind. (Heinz Lanfermann [FDP]: Wir haben sieben Jahre auf Ihre Vorschläge gewartet!) Das ist eigentlich schade, wenn man sich anschaut, was Sie, Herr Zöller, in den letzten drei Jahren auf Grundlage zahlreicher Gespräche mit Patientenverbänden – dies ist durchaus anerkennenswert – vorgebracht und vorgeschlagen haben. Wir konnten zahlreiche Presseartikel darüber lesen. Genau das hat dazu geführt, dass wir alle die Hoffnung hatten, wir kämen ein Stückchen weiter als nur bis zu dem, was jetzt vorliegt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Betrachten wir einmal den Gesamtansatz. Natürlich ist es richtig, einen eigenständigen Untertitel im Bürgerlichen Gesetzbuch zu schaffen, in dem der Behandlungsvertrag geregelt wird. Aber bringt dies tatsächlich mehr Rechte? Wir haben eben schon gehört: Es gibt kein einziges zusätzliches Recht, das insbesondere den Patienten, die einen Behandlungsfehler erlitten haben, weiterhelfen würde. 20 Jahre nachdem erstmals Vorschläge auf den Tisch gelegt worden sind, 20 Jahre, in denen es Hoffnungen gegeben hat, dass die Stellung von geschädigten Patienten vor Gericht verbessert wird, ist das ausgesprochen kümmerlich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Kommen wir zu den anderen Bereichen, die mit Patientenschutz zu tun haben. Sie haben ja im Koalitionsvertrag von einem Patientenschutzgesetz gesprochen. Das weckte die Hoffnung, dass gerade der Aspekt der Patientensicherheit, der Fehlervermeidung konsequent angegangen wird. Nichts da! Was finden wir dazu in diesem Gesetzentwurf? Es sind nur ganz wenige Regelungen im SGB V vorgesehen, und fast alle haben eine eher freiwillige Grundlage. Es gibt keinen Ansatz, der dazu führt, dass wir ein stringentes System der Fehlervermeidung, des Fehlermonitorings, des Beschwerdemanagements und des Risikomanagements bekommen. Nirgendwo findet man wirklich verbindliche Regelungen, dafür aber viele Aufgabenstellungen, die sich an den G-BA und die gemeinsame Selbstverwaltung richten. An keiner Stelle heißt es: Jede Einrichtung, jede Praxis, jedes Krankenhaus hat genau dies zu tun und dabei bestimmte Qualitätsstandards einzuhalten. – Diese klare Verbindlichkeit finden wir in Ihrem Gesetzentwurf nicht. Wir meinen, das ist nicht ausreichend. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Das Gleiche gilt im Hinblick auf die Einrichtung von Medizinprodukteregistern; die Debatte um Brustimplantate haben wir ja geführt. Auch hier bleibt es dabei: Was die Wirtschaft betrifft, findet man nur freiwillige Selbstverpflichtungen. Es gibt keinen Ansatz, eine gesetzliche Regelung vorzunehmen. Sie sagen nicht etwa: Wir treffen im Hinblick auf Medizinprodukteregister eine verpflichtende Regelung und schaffen damit Instrumente, die für Qualitätssicherung, aber auch für Transparenz sorgen. – Auch in diesem Punkt ist Ihr Gesetzentwurf ein großer Ausfall. Zu den Gutachten. Sie sind stolz darauf, dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf eine entsprechende Verpflichtung der Krankenkassen verankert haben. Vorher war das eine Kannregelung. Es gab diese Möglichkeit also schon, und sie wurde gerade von den großen Kassen umfangreich genutzt. Aber: Was tun Sie, um diese Gutachten tatsächlich zu qualifizieren? Was tun Sie, um Mindeststandards festzulegen? Was tun Sie, um den Gutachtern Weiterbildungen zu ermöglichen? Nur so kann ja überhaupt eine hohe Qualität der Gutachter gewährleistet werden. Zu alldem findet sich in diesem Gesetzentwurf nichts, Fehlanzeige. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So, meinen wir, kann eine wirkliche Unterstützung von Patienten nicht aussehen. (Heinz Lanfermann [FDP]: Sie nörgeln ja selbst über Sonnenschein!) Schauen wir weiter; es besteht auch noch folgendes Problem: Eine Beteiligung der Patientenorganisationen im Rahmen der Selbstverwaltung in den verschiedenen Gremien ist mittlerweile zwar, auf Betreiben von Rot-Grün, (Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE]: Nicht bloß Rot-Grün!) seit Jahren vorgesehen. Aber was ist mit ihren Verfahrensrechten? Nicht einmal hier konnten Sie sich zu einer Regelung durchringen. Wir meinen, Sie sind an sehr vielen Stellen zu kurz gesprungen. Wir hoffen, dass wir die Kolleginnen und Kollegen in den Reihen der CDU in Ihrem Bemühen um ein besseres Patientenrechtegesetz noch ein bisschen bestärken können. Denn in Ihren Eckpunkten sind durchaus einige Vorschläge enthalten, die auch die andere Seite dieses Hauses für sinnvoll hält. Noch haben Sie die Möglichkeit, ein wirkliches Patientenrechtegesetz auf den Tisch zu legen. Ich bin noch nicht ganz ohne Hoffnung. Aber wenn ich mir die anderen Gesetzgebungsverfahren, die Sie noch vorhaben, ansehe – ich nenne nur das Betreuungsgeld –, dann bin ich etwas weniger optimistisch, dass wir hier noch etwas erreichen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun die Bundesjustizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin der Justiz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Klein-Schmeink, Sie haben versucht, den vorliegenden Gesetzentwurf kleinzureden. Das ist Ihnen beim besten Willen nicht gelungen. (Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Richtig! – Harald Weinberg [DIE LINKE]: Er ist schon klein! Den muss man nicht kleinreden!) Denn Sie konnten nicht darüber hinwegtäuschen, dass sieben Jahre Rot-Grün zu keinem einzigen Gesetzentwurf geführt haben. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Wenn alle Regelungen schon lange in der Schublade gelegen hätten, längst klar wären und schon aufgeschrieben worden wären, dann könnten wir heute über die Verbesserung eines vielleicht schon vorliegenden Patientenrechtegesetzes debattieren. Wir, diese Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen, legen heute allerdings erstmals in der Geschichte der Beratungen im Bundestag einen Gesetzentwurf zur Stellung der Patienten vor. Außerdem finden die Regelungen dieses Gesetzentwurfes ihren Niederschlag erstmals auch im Bürgerlichen Gesetzbuch; in dieses schaut man ja, wenn man rechtliche Regelungen im Hinblick auf einen Behandlungsvertrag sucht. Allein das ist schon ein Mehrwert. Es ist jetzt ganz leicht in Erfahrung zu bringen, und zwar ohne googeln oder umfangreiche Auskünfte einholen zu müssen, welche Rechte und welche Pflichten der Behandelnde und der Patient haben. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Der Mehrwert liegt auch darin, dass die Rechte jetzt so festgelegt sind, dass der Patient dem Behandelnden – das ist nicht nur der Arzt, sondern das sind auch alle anderen, die medizinische Dienstleistungen erbringen – auf Augenhöhe gegenübersteht. Der Patient ist nicht Bittsteller, und der Arzt bzw. der Behandelnde ist nicht ein Halbgott im weißen Kittel. Hier begegnen sich zwei mit unterschiedlichen Anliegen: der Behandelnde, der mit seinem Fachwissen dem Patienten helfen soll und muss und will, und der Patient, der ein Recht darauf hat, alles zu erfahren und selbstbewusst entscheiden zu können, in was er einwilligt und in was er nicht einwilligen möchte. Dass das jetzt nachlesbar und transparent ist und dass es damit Rechtssicherheit gibt, ist ein wirklich großer Fortschritt gegenüber der derzeitigen Situation, in der Fälle durch Rechtsprechung entschieden werden. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Die Verpflichtungen, die festgehalten worden sind, sind natürlich umfangreicher als die, die sich aus der derzeitigen Rechtsprechung ergeben. Die Rechtsprechung ist ja immer nur eine Entscheidung im Einzelfall. Daraus haben sich ein paar Grundsätze ergeben. Bei den Informationspflichten gehen wir über das hinaus, was bisher durch Rechtsprechung niedergelegt ist – auch im Blick auf das, was sich entwickeln kann. Gerade in Bezug auf die Verpflichtung zur Aufklärung machen wir in den Folgebestimmungen Konsequenzen für die Haftung deutlich. Es ergeben sich daraus Beweiserleichterungen und damit eine Stärkung der Patienten, gerade dann, wenn zum Beispiel die Aufklärung unterblieben ist. Wenn in der Patientenakte einiges überhaupt nicht enthalten ist, vielleicht aber aufgeklärt wurde, dann gilt: Das, worüber nichts ausgeführt worden ist, ist nicht erfolgt. Das wird in einer Auseinandersetzung dann zugunsten des Patienten bewertet. Es handelt sich also um ein sehr gut ineinander greifendes Regelungswerk. Dies gilt für die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, natürlich aber auch für das, was in Bezug auf die Kassen und im Sozialgesetzbuch geregelt wird. Selbstverständlich schaut man gerade bei diesen Fragen – auch angesichts der Statistiken und bestimmt auch angesichts der Dunkelziffern im Hinblick auf Behandlungsfehler, die wir nicht kennen – darauf, wie die Haftung zwischen dem Patienten auf der einen Seite und dem Behandelnden, dem Arzt, auf der anderen Seite austariert wird. Ausgangslage für uns war dabei zunächst einmal die Haftungsverteilung im Bürgerlichen Gesetzbuch; daran orientieren wir uns. Dass jemand, der Ansprüche hat – die fixieren wir hier –, sie auch geltend machen muss, ist ein allgemeiner Grundsatz, der für alle Bereiche gilt. Aber natürlich reicht das in diesem Bereich nicht aus. (Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Sehr richtig!) Ein Patient steht ja vielen technischen Geräten gegenüber und hat keinen Einblick in das, was in entscheidenden Momenten passiert. Er ist, wie es so schön heißt, nicht so nah dran, wenn es an die Behandlung geht. Dass wir deshalb Änderungen an dieser grundsätzlichen Beweisregelung vornehmen, ist ein ganz wichtiger Schritt. Natürlich hat sich das über Jahrzehnte auch schon in der Rechtsprechung immer wieder ein Stück weit entwickelt, aber das hat doch eine total andere Qualität. Lesen Sie bitte auch einmal die Begründung im Gesetzentwurf, in der wir über zig Seiten deutlich machen, was „grober Behandlungsfehler“ heißt. Wir entwickeln dort Beispiele und sagen, was das voll beherrschbare Behandlungsrisiko ist; denn auch in diesen Fällen – und nicht nur bei einem groben Behandlungsfehler – gilt die Beweislastumkehr, (Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Richtig!) weil der Patient bei einem voll beherrschbaren Behandlungsrisiko auf der Seite des Behandelnden im Krankenhaus natürlich nur wenig vortragen und einbringen kann. Diese Beweislastumkehr ist zum Beispiel ganz entscheidend beim Umgang mit der Gefahr von Infektionen. Hinsichtlich der hygienischen Standards in Krankenhäusern kann der Patient nichts ausrichten. Das ist ein beherrschbares Risiko derjenigen, die eine Leistung erbringen. Wir erwähnen entsprechende Beispiele in unserer Gesetzesbegründung ganz bewusst, damit man daran ablesen kann, in welche Richtung wir mit den Gesetzesformulierungen gehen. (Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Richtig!) In den einzelnen Paragrafen können wir doch nicht aufzählen, was alles ein grober Behandlungsfehler ist. Das kann man nie abschließend machen, sonst müsste man ein Buch schreiben; das können wir nicht. Wir müssen objektive Kriterien erläutern; deshalb werden entsprechende Beispiele in der Begründung des Gesetzes aufgeführt. Das ist wichtig für die Anwendung, das ist wichtig für die Praxis. Dann macht nämlich eine neue Broschüre, die die Bundesregierung nach Abschluss der Beratungen gemeinsam herausgeben wird, auch Sinn. In diese werden wir im Einzelnen das hineinschreiben, was wir jetzt im Gesetzestext, aber insbesondere in der Begründung ausführen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Niemand, der nicht hier im Bundestag oder in der Bundesregierung Verantwortung trägt, hat bei diesem Gesetzentwurf Hand geführt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir können das untereinander sowieso viel besser. Dann haben wir aber auch intensiv verhandelt. Wir haben bei diesem Gesetzentwurf sehr früh mit den Abgeordneten der Koalitionsfraktionen überlegt: Wie machen wir das am besten? Wir haben uns ausgetauscht, gerade natürlich auch mit Ihnen, Herr Zöller, weil insbesondere an Sie – Sie haben ja täglich ein offenes Ohr für die Patienten – die Anliegen herangetragen werden. All das hat Eingang in den Gesetzentwurf gefunden. Darüber werden wir jetzt debattieren. Wir haben ausreichend Zeit, zu debattieren, damit am Ende der Legislaturperiode aus diesem Entwurf ein Gesetz wird, das im Bundesgesetzblatt steht. Deshalb bringen wir ihn jetzt ein. Ihm ging eine gründliche Vorarbeit voraus. Die Zielrichtung dabei war einerseits, Patientenrechte zu stärken. Wir wollten mit diesem Gesetzentwurf andererseits aber auch kein generelles Misstrauen gegenüber dem Behandelnden hervorrufen; denn wir brauchen doch das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt bzw. Behandelndem und Patient. Auch das wird durch diesen Gesetzentwurf gestärkt. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Carola Reimann ist die nächste Rednerin für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dr. Carola Reimann (SPD): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Januar 2010 hat der Patientenbeauftragte bei seiner Vorstellung im Gesundheitsausschuss angekündigt, dass er 2011 ein Patientenrechtegesetz verabschieden will. Jetzt endlich liegt der Gesetzentwurf vor. Es ist mittlerweile September 2012! Über zwei Jahre hat sich die schwarz-gelbe Koalition mit diesem wichtigen Thema Zeit gelassen. Wir waren auch geduldig gewesen; denn es ist ein komplexes Thema; das ist hier schon angeklungen. Auch mir ist wie der Kollegin Volkmer die schöne Redensart eingefallen: Was lange währt, wird endlich gut. Leider bewahrheitet sie sich bei diesem Gesetzentwurf nicht. Wir mussten lange warten, aber das Warten hat sich leider nicht gelohnt. (Jens Spahn [CDU/CSU]: Na!) Das sieht die Regierung erwartungsgemäß anders. Bei der Präsentation des Kabinettsbeschlusses im Mai hätte man den Eindruck bekommen können, einem epochalen Ereignis beizuwohnen; so gut, so neu sei das Gesetz. Da wurden große Worte gewählt. Mit dem, was tatsächlich im Gesetzentwurf steht, hat das allerdings herzlich wenig zu tun. Neues enthält der Entwurf nämlich nicht. (Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Das stimmt doch gar nicht!) Der Anspruch an ein neues Gesetz sollte aber sein, dass es mehr bringt, als die bisher in verschiedenen Gesetzen und Urteilen bereits bestehenden Patientenrechte zusammenzuführen. (Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Frau Kollegin, Sie hätten mehr zuhören sollen!) Der Entwurf dieses Patientenrechtegesetzes ist eine schöne Fleißarbeit, aber nichts wirklich Neues. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wir haben es gelesen. (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Aber nicht verstanden!) – Es sind ganze acht Seiten mit einer sehr umfangreichen Begründung; das können wir schon bewältigen. – Große Worte, aber für die Patientinnen und Patienten wird dieses Gesetz keine spürbare Wirkung haben. Das Zusammenführen bestehenden Rechts allein genügt nicht den Anforderungen an ein wirklich modernes Patientenrechtegesetz. Dieser Gesetzentwurf ist ein politisches Placebo, das den Betroffenen keine wirklichen Verbesserungen bringen wird – leider! Der Gesetzentwurf, Kolleginnen und Kollegen, greift deshalb zu kurz. Patientenrechte müssen in vielen Bereichen wirklich ernsthaft erweitert werden. Der Bundestag ist aufgefordert, hier nachzubessern. Ein erstes Beispiel: Im Gesetzentwurf fehlt ein Härtefallfonds, mit dem Patientinnen und Patienten in Härtefällen unbürokratische, schnelle Hilfe gewährt wird. Auch Kollege Singhammer hatte ihn im Februar 2012 gefordert. Ich zitiere: „Ich halte die Einrichtung eines Entschädigungsfonds für notwendig.“ (Dr. Martina Bunge [DIE LINKE]: Genau!) Das war in der Süddeutschen Zeitung im Februar dieses Jahres zu lesen. Dass sich die CSU und die FDP nicht immer ganz einig sind, ist kein neues Phänomen. (Jens Spahn [CDU/CSU]: Was?) Ich sage nur: Betreuungsgeld. (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Das ist doch ein Textbaustein, den Sie da haben!) Dass aber die Meinung des Patientenbeauftragten ebenso wenig zählt, ist bitter. (Dr. Martina Bunge [DIE LINKE]: Das stimmt!) Kollege Zöller hatte sich als Patientenbeauftragter ebenfalls frühzeitig für einen derartigen Fonds ausgesprochen. Ende des Jahres 2010 sagte er in der Frankfurter Rundschau – ich zitiere –: Er sichert eine schnelle Hilfe für die Betroffenen und könnte auch dazu beitragen, jahrelange Gerichtsprozesse mit unsicherem Ausgang zu vermeiden. Das sehen wir auch so. Aber selbst wenn außer den Kollegen noch zahlreiche Patientenorganisationen, Medizinrechtler – das ist schon angeklungen –, Anwälte, Verbraucherschutzorganisationen und die Bundesländer diesen Fonds fordern, ist das für den Minister anscheinend kein Grund, zu handeln. Das, finde ich, ist schade und vor allem schlecht für die Patientinnen und Patienten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Der Patientenbeauftragte – Herr Zöller, Sie wissen, dass ich eine hohe Meinung von Ihnen habe – (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Wir auch!) hat gerade angeführt, dass die Versicherungswirtschaft dagegen war. Das ist leider ein beredtes Beispiel dafür, auf welcher Seite die Regierung wirklich steht. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich dachte immer, Sie seien Patientenbeauftragter und nicht Versicherungsbeauftragter. (Widerspruch bei der CDU/CSU und der FDP) Wir von der SPD-Bundestagsfraktion fordern, dass ein Härtefallfonds nach dem Wiener Vorbild aufgelegt wird. Dieser soll eintreten, wenn es keinen sicheren Nachweis der Schadensursache oder des Verschuldens gibt, wenn eine seltene oder bislang unbekannte Komplikation auftritt, die den Versicherten stark schädigt, wenn die Durchsetzung des Schadensersatzanspruches unzumutbar lange dauern würde oder wenn eine finanzielle Hilfe aus sozialen Gründen oder anderen Gründen geboten erscheint. Das wäre eine echte Verbesserung. Kolleginnen und Kollegen, auch die Medizinprodukte und die damit verbundenen Probleme werden im Gesetzentwurf nicht angesprochen; das blendet die Regierung völlig aus. Der Skandal um schadhafte Brustimplantate zu Beginn dieses Jahres hat aber gezeigt, dass wir im Interesse der Patientinnen und Patienten etwas tun müssen. Es ist schließlich nicht so, als hätte es nicht bereits früher Probleme mit Metallhüftgelenken und Defibrillatoren gegeben. Die derzeitigen Regelungen reichen, wie wir wissen, nicht aus, die Sicherheit der Patientinnen und Patienten in vollem Umfang zu gewährleisten. (Beifall bei der SPD) Während aus den Reihen der Opposition schon entsprechende Anträge erarbeitet und im Bundestag debattiert wurden und auch die EU-Kommission bereits einen Verordnungsvorschlag vorgelegt hat, ist immer noch unklar, wie die Bundesregierung die Sicherheit von Medizinprodukten verbessern will. Die Chance, dies im Pa-tientenrechtegesetz zu regeln, wurde bisher klar vertan. Wir brauchen aber schärfere und unangemeldete Kontrollen, eine europaweit einheitliche Zulassung für Medizinprodukte der höheren Klassen, eine Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung und die Errichtung eines Entschädigungsfonds sowie nicht zuletzt ein Implantatregister zur Versorgungsforschung und ein Verzeichnis der Patienten zur Rückverfolgung und Information der Patientinnen und Patienten. Kolleginnen und Kollegen, ich will noch einen letzten Punkt ansprechen; denn auch über die Quelle größten Ärgernisses für Patientinnen und Patienten in der ambulanten Behandlung, die IGeL-Leistungen, ist im Gesetzentwurf nichts zu finden. (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Steht doch drin!) Die IGeL-Leistungen müssen gesetzlich Versicherte aus ihrem privaten Geldbeutel zahlen. (Heinz Lanfermann [FDP]: Es gibt keinen Zwang!) Der medizinische Nutzen ist jedoch sehr oft zweifelhaft. Wir fordern deshalb Maßnahmen zur Kontrolle, zum Beispiel ein Verbot, am selben Tag GKV-Leistungen und IGeL-Leistungen bei einem Patienten abzurechnen, sowie einen verpflichtenden schriftlichen Behandlungsvertrag, eine schriftliche Rechnung und eine umfassende Informationspflicht des Arztes, die nicht delegiert werden kann. Kolleginnen und Kollegen, auch wenn mir vor allem die gesetzlich Versicherten am Herzen liegen, will ich noch etwas zu den Privatversicherten sagen. Alles, was mit dem Patientenrechtegesetz im SGB V für die gesetzlich Versicherten zusammengestellt wurde, muss eigentlich auch für die privat versicherten Patientinnen und -Patienten gelten. Normalerweise werden deshalb die SGB-V-Regelungen im Versicherungsvertragsgesetz oder gegebenenfalls im Versicherungsaufsichtsgesetz nachvollzogen, oder wie wir sagen, wirkungsgleich umgesetzt. Ich wundere mich: Im Patientenrechtegesetz findet sich dazu nichts. Muss ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen vor allem von der FDP, wirklich sagen, dass PKV-Versicherte keine Versicherten mit Patientenrechten zweiter Klasse sind? (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es ist schlimm genug, dass sie ihre Versicherung nicht wechseln dürfen wie gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten. Aber im Fall eines gesundheitlichen Schadens müssen sie, finde ich, die gleichen Rechte haben. (Beifall des Abg. Harald Weinberg [DIE LINKE]) Auch da gibt es noch Nachbesserungsbedarf. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun der Kollege Jan-Marco Luczak für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Name ist Programm: Wir behandeln heute das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten. Genau das ist das Ziel der christlich-liberalen Koalition. Trotz der vielen Unkenrufe, die wir vonseiten der Opposition hören, erreichen wir dieses Ziel mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir haben bereits heute ein gutes und leistungsfähiges Gesundheitssystem. Patienten können in aller Regel darauf vertrauen, dass sie, wenn sie zu einem Arzt gehen, dort eine qualitativ hochwertige medizinische Behandlung bekommen und dass ihnen durch Ärzte und andere im Gesundheitswesen tätige Personen geholfen wird, wieder gesund zu werden. Aber – auch das gehört natürlich zur Wahrheit – im Behandlungsalltag treten an der einen oder anderen Stelle Defizite auf. Da werden Behandlungswünsche von Patienten nicht immer ausreichend respektiert, da erfolgt die notwendige Aufklärung nicht immer in hinreichendem Maße, und im schlimmsten Fall gibt es Behandlungsfehler mit gravierenden gesundheitlichen Folgen. Der Patient ist hier in aller Regel schutzbedürftig, und zwar nicht nur, weil er krank ist und sich deshalb in medizinischer Behandlung befindet, sondern vor allen Dingen deswegen, weil er medizinischer Laie ist und ihm die Sachkenntnis fehlt, Art und Weise sowie Erfolg oder Misserfolg einer Behandlung erkennen und einschätzen zu können. Vor diesem Hintergrund hat die Rechtsprechung in den vergangenen Jahrzehnten eine sehr komplexe, sehr ausdifferenzierte Judikatur zum Arzthaftungs- und zum Behandlungsrecht entwickelt. Sie hat versucht, die In-teressengegensätze, die es zwischen Arzt und Patient naturgemäß dann gibt, wenn bei einer medizinischen Behandlung einmal nicht alles glatt gelaufen ist, in ein ausgewogenes und sachgerechtes Verhältnis zu bringen. Das Problem dabei ist, dass Patienten in aller Regel keine Juristen sind. Kein Patient kennt also den Umfang und auch die Grenzen der ihm zugesprochenen Rechte. Was ist die Folge daraus? Die Folge ist eine Intransparenz, aus der eine Unsicherheit der Patienten darüber resultiert, welche Rechte sie tatsächlich haben. Die Folge davon wiederum ist, dass die Patienten den Ärzten nicht auf Augenhöhe begegnen können und deswegen auch manchmal Probleme haben, ihre Rechte durchzusetzen. Das wollen wir mit unserem Gesetzentwurf ändern. Wir wollen, dass Patienten selbstbewusst, selbstbestimmt und eigenverantwortlich über ihre Behandlung, über ihre Therapie entscheiden können. Wir setzen hierbei auf das Leitbild des mündigen Patienten, der umfassend über seine Rechte informiert ist und weiß, in welche Behandlung er einwilligt. Damit stärken wir das Vertrauensverhältnis zwischen Patient auf der einen Seite und Arzt auf der anderen Seite. Wie erreichen wir das? Wir glauben, dass es notwendig ist, die relevanten Rechte und Pflichten, die es nach der Rechtsprechung und in vielen Gesetzen schon jetzt gibt, klar, nachvollziehbar und transparent in einem Gesetz zu regeln. Aus diesem Grunde bündeln wir diese Rechte dort, wo sie für jeden auffindbar und nachlesbar sind, nämlich in einem eigenen Abschnitt des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Wir konstruieren dazu den eigenen Vertragstypus des Behandlungsvertrags. Mit dieser umfassenden Kodifizierung schaffen wir die notwendige Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Unser Blick richtet sich dabei nicht alleine auf die Patienten, sondern es ist auch für die andere Seite – für die Ärzte und die anderen im Gesundheitswesen tätigen Personen – wichtig, ihren Pflichtenkanon zu kennen. Denn nur dann können sie sich darauf einstellen und im Behandlungsalltag die notwendigen Schritte unternehmen. Wir schaffen also Orientierung für die Patienten, aber eben auch für die Mediziner. Und das ist gut so. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord-neten der FDP) Was regeln wir nun im Einzelnen? Meine Redezeit ist zu knapp bemessen, um alle Details darzustellen. Wir orientieren uns im Wesentlichen an dem Wunsch nach Verlässlichkeit und Kontinuität hinsichtlich der Rechte, die es schon gibt. Allein mit dieser Kodifizierung schaffen wir schon einen Mehrwert, weil damit Transparenz herrscht. Jeder Patient kann ins Bürgerliche Gesetzbuch schauen und weiß dann, was seine Rechte und Pflichten sind. Allein das ist ein bemerkenswerter Schritt. Aber dabei bleiben wir nicht stehen – auch wenn das von der Opposition hier zum Teil anders dargestellt wird. Natürlich gibt es bei den Informations- und Aufklärungsrechten der Patienten Fortschritte. Wir haben uns sehr genau angeschaut, was wir da machen müssen. Auch in vielen anderen Punkten werden die Rechte der Patienten gestärkt. Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie sagen, das sei ein politisches Placebo und ein verkümmerter Gesetzentwurf. Es ist wirklich unangemessen, in dieser Art und Weise mit den Rechten von Patienten umzugehen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Wir haben verschiedene Punkte aufgegriffen. Uns ist die Einwilligung, die ein Patient zu seiner Behandlung geben muss, sehr wichtig. Deshalb ist nach unserer Meinung ein abgestuftes System aus Information und Aufklärung des Patienten für die Wirksamkeit der Einwilligung notwendig. Wir stärken die entsprechenden Rechte des Patienten in diesem Punkt, weil wir der Meinung sind, dass das Selbstbestimmungsrecht des Patienten im Mittelpunkt stehen muss. Das erreichen wir mit diesem Gesetz. Des Weiteren geht es um Fragen der Beweislastverteilung und der Haftung. In Haftungsprozessen ist es in der Regel entscheidend, wer was beweisen muss bzw. beweisen kann. Hier gibt es natürlich ein strukturelles Ungleichgewicht im Verhältnis von Arzt zu Patient. Das wollen und werden wir mit unserem Gesetz ausgleichen. Wir schreiben die besondere Beweislastverteilung, die es schon im richterrechtlichen Bereich gibt, im BGB fest. Auf die verschiedenen Vermutungsregelungen muss ich nicht näher eingehen, weil sie schon dargelegt wurden. Nur so viel: Wir sorgen dafür, dass die Patienten ihre Rechte auch in der Rechtspraxis durchsetzen können. Es stellt einen ganz wesentlichen Fortschritt dar, dass wir das gesetzlich kodifiziert haben. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Ich muss langsam zum Schluss kommen. Wir wollen auch kein überzogenes Haftungsregime haben. Wir wollen ein Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Wenn wir – wie zum Teil gefordert – die Vermutung gesetzlich festgeschrieben hätten, dass auch einfache Behandlungsfehler immer als schuldhaft anzusehen sind, kämen wir zu einer Defensivmedizin, die sich fortschrittlichen Behandlungsmethoden nicht öffnen kann. Das wollen wir nicht. Deswegen haben wir uns entsprechenden Forderungen verschlossen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege, Sie müssen jetzt nicht langsam, sondern zügig zum Schluss kommen. (Heiterkeit) Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU): Ich komme zum Schluss. Ich stelle fest: Wir haben hier einen gesetzgeberischen Drahtseilakt zwischen der Kodifizierung auf der einen Seite und dem notwendigen Spielraum für die Gerichte auf der anderen Seite, um einzelfallbezogene, gerechte Entscheidungen treffen zu können, bewältigt. Das leistet dieser Gesetzentwurf. Ich finde, er ist gut gelungen. Nun gehen wir gestärkt in die parlamentarischen Beratungen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die Fraktion Die Linke hat nun Martina Bunge das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Martina Bunge (DIE LINKE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich schätze ein: Ihr Gesetzentwurf zu den Patientenrechten, werte Kollegen von der Koalition, ist ein „wirkungsloses Feigenblatt“ und lässt die Geschädigten im Regen stehen. Nach den großen Ankündigungen von Ihrer Seite, verehrter Herr Kollege Zöller, als Patientenbeauftragter sind die Patientinnen und Patienten maßlos enttäuscht. (Beifall bei der LINKEN und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Warum müssen wir aber überhaupt so intensiv über die Patientenrechte diskutieren? Der Hauptgrund ist meines Erachtens, dass das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in die medizinische Versorgung – und hier vor allen Dingen in die ärztliche Versorgung – abnimmt. Dieser Vertrauensverlust ist ein Alarmsignal für das Gesundheitssystem. Im Grunde ist die dringende Notwendigkeit eines Patientenrechtegesetzes ein Armutszeugnis für die vorherrschende Gesundheitspolitik. (Beifall bei der LINKEN) Das Vertrauen nimmt sicherlich auch ab, weil Patientinnen und Patienten kritischer werden und sich orga-nisieren und weil ärztliche Fehler durch präsentere Medien viel stärker öffentlich werden. Aber das Vertrauen nimmt besonders dadurch ab, dass vor allen Dingen Ärztinnen und Ärzte zunehmend in einen Interessenkonflikt zwischen persönlichen Vorteilen und guter Behandlung der Patientinnen und Patienten kommen. Die zunehmende Vermarktlichung unseres Gesundheitssystems, die auch die Ärztinnen und Ärzte immer stärker erreicht, schwächt das Vertrauen in die Versorgung. Das Vertrauen ist aber eine Grundvoraussetzung für eine gelingende medizinische Therapie. Daher gilt es, das Vertrauen zu stärken. (Beifall bei der LINKEN) Dies kann ein Gesetz allein nicht leisten. Aber es muss ein Beitrag dazu sein. Für Vertrauen brauchen wir ein Gesundheitssystem, in dem der Patient wieder im Mittelpunkt steht, ein Gesundheitssystem, das nicht Tummelplatz wirtschaftlicher Interessen ist. (Beifall bei der LINKEN) Wir brauchen wieder eine intensive Diskussion und einen modernen Konsens über die Ethik des Arztberufes. Die Charta zur ärztlichen Berufsethik aus dem Jahre 2002 wird in Deutschland – anders als in den USA und anderen europäischen Ländern – kaum zur Kenntnis genommen. Ganz leise beginnt jetzt eine Diskussion. Entworfen wird ein „Manifest für eine menschliche Medizin“. Das ist gut so. (Beifall bei der LINKEN) Ich will zwei Punkte aus der Charta herausgreifen. Sie fordert, Interessenkonflikte beizulegen und allein den Patienten in den Mittelpunkt zu stellen. Patientinnen und Patienten erwarten keine Unfehlbarkeit, Frau Ministerin, aber sie erwarten, dass allein ihr Wohl das therapeutische Handeln bestimmt und nicht persönliche Vorteile, gleich ob Vergütungsvorteile oder Geschenke; denn diese können dazu führen, dass ein Arzt bewusst sein Handeln ändert. Interessenkonflikte bei Therapeuten müssen offen benannt und erheblich verringert werden. Die Vorlage der Bundesregierung reicht dazu bei weitem nicht aus. Die von Ihnen vorangetriebene Vermarktlichung des Gesundheitssystems bewirkt genau das Gegenteil. (Beifall bei der LINKEN) Die Charta fordert Wahrhaftigkeit von einem Arzt. Patienten erwarten keinen perfekten Arzt, aber sie erwarten zu Recht, dass ihr Arzt einen Fehler zugibt und die Verantwortung übernimmt, statt die Fehler zu vertuschen. Aber dann steigt ihm die Haftpflichtversicherung auf den Kopf. So kann keine Fehlerkultur entstehen, Herr Minister, in der man aus Fehlern lernt. Lernen muss das ganze System. (Heinz Lanfermann [FDP]: Wir wollen eine -Fehlervermeidungskultur!) Wenn ein Fehler passiert, brauchen die Patientinnen und Patienten eine generelle Erleichterung bei der Beweislast, nicht nur in schweren Fällen. Dazu stehen wir. Das derzeitige Konstrukt der Haftpflichtversicherung bei Gesundheitsberufen sorgt dafür, dass Fehler vertuscht und die Existenz bestimmter exponierter Berufsgruppen und damit die Versorgung gefährdet werden. Ganz offensichtlich ist, dass durch die aktuelle Situation der freiberuflichen Hebammen das Wahlrecht der werden-den Mütter hinsichtlich der Art der Entbindung mehr und mehr eingeschränkt wird. Das darf nicht hingenommen werden. (Beifall bei der LINKEN) Daher fordert die Linke einen Haftungsfonds. Herr Zöller, wenn einer dafür und einer dagegen ist, dann muss die Politik zum Wohle der Patientinnen und Patienten entscheiden. Dazu sind wir hier. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. Marlies Volkmer [SPD]) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das wäre doch ein schöner Schlusssatz gewesen, Frau Kollegin. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Dr. Martina Bunge (DIE LINKE): Das Profitdenken von Unternehmen erfordert einen starken Verbraucherschutz. Dem Profitstreben im Gesundheitssystem kann man mit einem Patientenrecht nur unzureichend begegnen. Ein Patientenrechtegesetz kann das Gesundheitssystem nicht reparieren, aber es könnte dafür sorgen, dass das System zumindest patientenfreundlicher gemacht wird. Diese Gesetzesvorlage leistet das nicht. Schade. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Edgar Franke [SPD]) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt die Kollegin Ingrid Hönlinger das Wort. Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Patientenrechtegesetz wird durch folgende zentrale Begriffe gekennzeichnet und beschrieben: Beteiligungsrechte, Aufklärungspflichten, Dokumentationsrechte und vor allem Transparenz und Rechtssicherheit. Schon an dieser Begrifflichkeit lässt sich ablesen, dass es sich um ein komplexes und besonders wichtiges Rechtsgebiet handelt. Patientinnen und Patienten und auch Sie selbst, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, haben, wie sich Ihren Worten entnehmen lässt, hohe Ansprüche an dieses Gesetz. Diesen Ansprüchen wird das Patientenrechtegesetz in seiner jetzigen Form nicht gerecht. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dass Sie uns nun endlich ein solches Gesetz vorlegen und dass der Behandlungsvertrag damit als eigener Vertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch kodifiziert wird, begrüßen wir ausdrücklich. Sie erkennen damit an, dass zwischen Patient und Arzt ein besonderes Rechtsverhältnis besteht. Die gesetzliche Regelung des Behandlungsvertrags war überfällig, ausreichend ist sie jedoch noch immer nicht. Sehr deutlich zeigt sich das bei der Festlegung der Beweislast. Hier kodifizieren Sie die ständige Rechtsprechung des BGH zur Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern. Demgemäß erkennen Sie nur hier an – Zitat von Seite 30 Ihres Gesetzentwurfs –: „… dass der Behandelnde ‚näher dran‘ ist, das Beweisrisiko zu -tragen. Demgegenüber wird der Patient im Regelfall kaum etwas zur Klärung des Sachverhalts beitragen können …“. Aber schauen Sie doch genau hin! Das ist bei weniger krassen Behandlungsfehlern nicht anders. Im Regelfall ist es bei kleineren Fehlern sogar noch viel schwieriger für die Patientinnen und Patienten, den Behandlungsfehler nachzuweisen. Das Besondere an einem Behandlungsvertrag ist doch gerade, dass ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen den Vertragsparteien besteht, meine Damen und Herren. Die Beweislastumkehr im Ausnahmefall reicht deshalb nicht aus. Wir brauchen eine zusätzliche Beweiserleichterung in Form einer widerlegbaren Vermutung auch für einfache Behandlungsfehler. Ich sage ausdrücklich „Beweiserleichterung“ und nicht „Beweislastumkehr“. Damit meine ich: Wenn der Patient zur Überzeugung des Gerichts darlegt, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dass ein Gesundheitsschaden eingetreten ist, muss der Arzt die Vermutung erschüttern, dass hier ein Kausalzusammenhang besteht. Nur so kann ein effektiver Schutz von Patientinnen und Patienten erreicht werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Ein weiterer wichtiger Faktor in Arzthaftungsprozessen ist die Frage, nach welchem Verfahren sachverständige Gutachter bestellt werden. In den allermeisten Fällen fehlt Juristinnen und Juristen der medizinische Sachverstand. Das gilt für Anwälte/Anwältinnen genauso wie für Richter/Richterinnen. Die Entscheidung darüber, wer das medizinische Gutachten erstellt, ist so in Wirklichkeit oft die vorweggenommene Entscheidung darüber, wie der Prozess ausgeht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir Grünen meinen deshalb: In die Entscheidungsfindung zu der Frage, welcher Gutachter bestellt wird, müssen die Parteien viel stärker eingebunden werden als bisher. Wir brauchen klare und transparente Regeln für die Gutachtenvergabe. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch die Verfahrensabläufe bei den Schlichtungs- und Gutachterkommissionen der Ärztekammern können wir noch verbessern. Wir sollten auch Möglichkeiten der alternativen Streitbeilegung verstärkt nutzen. Mit dem Mediationsgesetz haben wir hier vor der Sommerpause überfraktionell, mit allen Fraktionen, eine sichere rechtliche Grundlage geschaffen. Diese und weitere Punkte wie ein Härtefallfonds, meine Damen und Herren, müssen im Gesetzgebungsverfahren noch eingearbeitet werden; denn das oberste Ziel dieses Gesetzes muss es sein, die Rechtsstellung von Patientinnen und Patienten umfassend zu verbessern und diese im Behandlungsprozess von Betroffenen zu Beteiligten zu machen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort hat nun der Kollege Erwin Rüddel für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Erwin Rüddel (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion sieht in dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung eine deutliche Verbesserung der Patientensituation und eine hervorragende Grundlage für die weitere parlamentarische Beratung. Mein Dank gilt neben den beteiligten Bundesministerien vor allem unserem Kollegen Wolfgang Zöller, der sich als Patientenbeauftragter der Bundesregierung seit vielen Monaten mit großem persönlichen Einsatz für dieses wichtige Vorhaben engagiert hat. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Mit dem Patientenrechtegesetz runden wir unsere erfolgreiche Gesundheitspolitik der letzten drei Jahre ab. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh! – Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Genau! Sehr gut! – Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schlechtes Vorzeichen!) Wir schaffen mehr Transparenz und mehr Rechte für -Patientinnen und Patienten. Wir bündeln diese Rechte in einem einheitlichen Gesetz. Wir machen sie für jedermann nachprüfbar. Wir verankern das Arzt-Patient-Verhältnis erstmals im Bürgerlichen Gesetzbuch. Die Krankenkassen werden ihre Mitglieder künftig bei Verdacht auf Behandlungsfehler unterstützen, um eventuelle Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Der Gesetzentwurf richtet sich nicht gegen jemanden, sondern sorgt für einen transparenten und fairen Ausgleich der Interessen. Er schützt das sensible Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Bei Streitigkeiten ist die Patientenakte das wichtigste Dokument. Wir stellen sicher, dass Patienten in ihre Akte Einsicht nehmen können. Beweiserleichterungen für die Patienten werden klar geregelt. Bei groben Behandlungsfehlern muss der behandelnde Arzt darlegen, dass er alles richtig gemacht hat, und nicht der Patient nachweisen, dass der Arzt einen Fehler begangen hat. Diese Regelung greift die bisher entwickelte Rechtsprechung auf und sichert so das sensible und ausgewogene System der Beweislastumkehr im Prozess. Die Patientinnen und Patienten erhalten auch mehr Rechte gegenüber Kliniken und Krankenkassen, und sie werden in unserem Gesundheitssystem zu Partnern auf Augenhöhe. Dazu trägt nicht nur die vorgesehene Unterstützung seitens der Krankenkassen durch medizinische Gutachten beim Verdacht auf Behandlungsfehler bei, sondern auch die Verpflichtung für Ärzte und Kliniken, sehr viel stärker als bisher Behandlungsfehler und Beinahefehler zu dokumentieren und auszuwerten. Wir stärken durch Einführung von Fehler- und Risikomanagementsystemen die Fehlervermeidungskultur. Außerdem wird ein Beschwerdemanagement in Krankenhäusern verbindlich. Zu den Rechten der Patienten wird in Zukunft neben der Einsicht in die Behandlungsunterlagen auch eine umfassende und rechtzeitige Aufklärung gehören. Damit erhalten der Behandlungsvertrag sowie die Aufklärungs- und Dokumentationspflichten eine rechtliche Grundlage. Die von der Rechtsprechung entwickelten Beweiserleichterungen werden ausdrücklich zugunsten der Patienten gesetzlich geregelt. Den Krankenkassen wird bei der Genehmigung beantragter Leistungen künftig eine Frist gesetzt. Entscheiden sie innerhalb dieses Zeitraumes nicht, gilt ein Antrag automatisch als genehmigt; der Patient bekommt also die Kosten seiner Behandlung erstattet. Insgesamt stellt der vorliegende Gesetzentwurf einen Meilenstein für unser Gesundheitswesen dar. Patientinnen und Patienten werden ihre Rechte besser kennen und besser durchsetzen können. Wir werden jetzt rasch in die Detailberatungen einsteigen und das Gesetz zügig verabschieden, damit die Neuregelungen mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten können. Meine Damen und Herren, ich plädiere dafür, im Zuge der weiteren parlamentarischen Beratungen die Einrichtung einer Stiftung zu prüfen, die Betroffenen in Härtefällen schnell und unbürokratisch Hilfe zukommen lässt. Ich bitte, diesen Härtefallfonds nicht mit einem Entschädigungsfonds zu verwechseln. Ein solcher Fonds sollte auch Fälle mit einbeziehen, in denen Ärztefehler wahrscheinlich, jedoch letztendlich nicht gerichtsfest nachzuweisen sind. (Beifall des Abg. Dr. Harald Terpe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Hilfe würde zwar nicht auf einem Rechtsanspruch beruhen, aber Betroffenen zugutekommen, die aufgrund des gesundheitlichen Schadens in eine schwierige Lebenslage geraten sind und rasche finanzielle Unterstützung brauchen. Ferner müssen wir eine Lösung für den Fall finden, dass ein Ärztefehler zwar nachgewiesen wurde, die Verursacherfrage aber nicht eindeutig geklärt werden kann. Es kann nicht im Sinne der Betroffenen sein, dass es hier lange Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Versicherungen gibt und die Patienten zwar im Prinzip recht, aber keine Entschädigung bekommen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Deshalb sollten wir auch über einen Rückversicherungsfonds nachdenken, der von den Versicherern zu finanzieren wäre. Dieser hätte zum Beispiel dann für die Schadensregulierung aufzukommen, wenn ein Arzt seine Versicherungsprämie nicht gezahlt hat. Ich sehe hier aber insbesondere die Ärztekammern und die Bundesländer in der Pflicht, für die Kontrolle einer ausreichenden und fortdauernden Berufshaftpflichtversicherung der behandelnden Ärzte zu sorgen. Derzeit ist die Haftpflicht lediglich mit der Zulassung gegenüber der Kammer nachzuweisen. Wenn sich aber der Tätigkeitsbereich verändert, wird bislang kein erneuter Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflicht gefordert. Nach meiner Einschätzung benötigen die Zulassungsbehörden und Kammern Sanktionsmittel bis hin zum Entzug der Approbation. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Harald Terpe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wünschenswert wäre eine bundeseinheitliche Regelung. Ich halte es für unerlässlich, dass die Länder eine lückenlose Kontrolle sicherstellen. (Beifall der Abg. Dr. Marlies Volkmer [SPD]) Meine Damen und Herren, in Sachen Mitbestimmungsrechte bei der Bedarfsplanung geht der vorliegende Entwurf in die richtige Richtung. Im Sinne der Beteiligungsrechte der Patientinnen und Patienten scheint er mir aber noch ausbaufähig zu sein. (Beifall des Abg. Dr. Harald Terpe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Deshalb sollten wir über eine Erweiterung der Mitbestimmungsrechte der Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesauschuss nachdenken, etwa in Verfahrensfragen, die den Ablauf der Sitzungen beeinflussen können. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) – Sie sehen, wie gut die Grundlagen der Diskussion sind. In Sachen Patientenakte sollte es auf Wunsch der Patienten künftig auch möglich sein, die Akte elektronisch zugänglich zu machen, wobei die subjektiven Eindrücke des Arztes auch weiterhin vertraulich bleiben müssen. Schließlich ein Wort zu den sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen. Wir werden im zu verabschiedenden Gesetz zweifelsfrei sicherstellen, dass die Patientinnen und Patienten ihre Entscheidung für oder gegen eine individuelle Gesundheitsleistung ohne jeden Druck und Zwang treffen können und dass die Versicherten wirkungsvoll vor möglichem Missbrauch und vor unnötigen und überflüssigen Maßnahmen geschützt werden. Der Vertragsarzt muss die Zustimmung des Versicherten einholen und ihn auf die Pflicht zur Übernahme der Kosten hingewiesen haben. Er muss also mit dem Patienten vor Beginn der Behandlung einen Behandlungsvertrag mit Angabe der voraussichtlichen Kosten abgeschlossen haben. Eine Vergütung darf nur gefordert werden, wenn der Versicherte vor Beginn der Behandlung ausdrücklich verlangt hat, auf eigenen Kosten behandelt zu werden, und dies schriftlich bestätigt. Das alles, meine Damen und Herren, wird im Rahmen des künftigen Patientenrechtegesetzes verbindlich geregelt werden. Versuche aus den Reihen der Opposition, hier weiterhin Panikmache zu betreiben, sind deshalb wirklich überflüssig. (Beifall bei der CDU/CSU) Seit über zehn Jahren wird über ein Patientenrechtegesetz diskutiert. Ich weiß, dass auch zu Zeiten der rot-grünen Regierung über ein Patientenrechtegesetz gesprochen wurde, (Dr. Marlies Volkmer [SPD]: Wir haben die Vorarbeit geleistet!) es aber bei Worten geblieben ist, da man nicht die Kraft entwickelt hatte, ein Gesetz auf den Weg zu bringen. Daher bin ich dieser Regierungskoalition dankbar, dass sie nicht nur redet, sondern auch konkret handelt. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Jawohl! Eine sehr gute Rede!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nun spricht der Kollege Edgar Franke für die SPD-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Dr. Edgar Franke (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Beste an diesem Gesetz, Herr Rüddel, ist meiner Ansicht nach sein Name. Eine wirkliche Stärkung der Patientenrechte sucht man vergebens; da kann ich meinen Kolleginnen und Kollegen nur Recht geben. In diesem Gesetzentwurf ist im Wesentlichen das bestehende Richterrecht, Herr Zöller, nochmals aufgeschrieben worden. Frau Ministerin, das Richterrecht -lediglich aufzuschreiben, kann sogar negative Auswirkungen haben. Die Rechtsprechung hat die Patientenrechte in den letzten Jahren dynamisch ausgeweitet. Aber eine Normierung, wie Sie sie vornehmen, schreibt den Status quo letztlich nur ein Stück weit fest. Damit bremst sie sogar eine dynamische Weiterentwicklung, eine Verbesserung der Rechte der Patienten. Insofern schadet dieses Gesetz mehr, als es nutzt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Patientenrechte sind immer aus der Patientenperspektive zu sehen. Was heißt das? Das heißt, man muss die Frage beantworten: Was möchte der Patient? Er möchte möglichst alle medizinischen Leistungen erhalten, er möch-te keine vorenthalten bekommen. Außerdem möchte er nicht schlecht und vor allen Dingen nicht unnötig behandelt werden. Wir kennen die vielen Fälle, ihn denen jemand ein künstliches Kniegelenk verpasst bekommen hat, obwohl er es nicht gebraucht hat. Der Patient muss sozusagen den Durchblick dafür haben, dass nicht monetäre, sondern medizinische Gründe für eine Behandlung ursächlich sind. Nachdem verschiedene Punkte schon sehr detailliert angesprochen worden sind, möchte ich für meine Fraktion jetzt ein paar Punkte zusammenfassen. Erstens. Das zentrale Problem im Haftungsrecht ist die Beweislastsituation; das hat auch Frau Hönlinger angesprochen. Auch hier, Frau Ministerin, bringt der Gesetzentwurf nichts Neues. Der Patient muss auch zukünftig die volle Beweislast tragen. Beweislasterleichterungen sind bei normalen, einfachen Behandlungsfehlern nicht vorgesehen. Das wäre allerdings erforderlich gewesen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Natürlich gilt die Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern, aber dies entspricht der stetigen Rechtsprechung und ist somit nichts Neues. Zu kritisieren ist auch, dass Ärzte zukünftig erst auf direkte Nachfrage eine Bewertung als Behandlungsfehler mitliefern müssen. Dies hat aus unserer Sicht generell zu geschehen. Darüber hinaus brauchen wir in der Praxis ein neues Fehler- und Beschwerdemanagement und eine Kultur, Fehler zuzugeben. Wir haben im Gesetzentwurf ein strafprozessuales Verwertungsverbot vorgesehen, sodass niemand Angst davor haben muss, Fehler auch zuzugeben. Das, Frau Ministerin, ist positiv. (Beifall des Abg. Wolfgang Zöller [CDU/CSU]) Zweitens. IGeL-Leistungen sind im Patientenrecht, sehr geehrter Herr Zöller, so gut wie nicht geregelt. Wir wissen, dass den Patienten in letzter Zeit von Ärzten oftmals freiwillige bzw. medizinische Nicht-Kassenleistungen angedreht – so muss man ehrlicherweise formulieren – werden. Zum Teil zahlen Patienten viel Geld dafür. Diese Leistungen sind schädlich; darüber brauchen wir uns nicht zu unterhalten. Darmspülungen sind das beste Beispiel. Herr Zöller, da bei jedem Haustürgeschäft eine Einwilligungssperrfrist gilt, frage ich mich, warum eine solche Einwilligungssperrfrist nicht auch bei diesen Leistungen gilt. Warum räumt man dem Patienten nicht eine Frist von beispielsweise zwei Tagen ein, innerhalb deren er widerrufen kann? (Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Sehr praktikabel! Das ist ja unglaublich!) Wenn es eine solche Einwilligungssperrfrist schon bei Haustürgeschäften gibt, dann muss es sie erst recht bei Gesundheitsleistungen geben, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD – Heinz Lanfermann [FDP]: Und bei Lakritz wegen des hohen Blutdrucks! Dann müsste man auch zwei Tage warten, bis man Lakritz kaufen darf!) Außerdem glaube ich, dass auch ein schriftlicher Behandlungsvertrag vernünftig ist. Dritter Punkt. Die bestehenden Schwächen im Medizinproduktegesetz werden auch in diesem Gesetzentwurf nicht geheilt. Da hätten wir als Sozialdemokraten mehr erwartet. Gerade die Skandale bei Brust- und Hüftimplantaten führen aus unserer Sicht vor Augen, dass dort Handlungsbedarf besteht. Die Hersteller jedenfalls haben nichts oder nur wenig zu befürchten, und gerade bei Serienfehlern müssten wir die Hersteller an den Kosten der Entfernung des Implantats beteiligen. Das wäre sinnvoll und aus meiner Sicht auch sachgerecht. (Beifall bei der SPD) Wir bräuchten ein Implantatregister zur besseren Rückverfolgung der Fälle, in denen ein Implantat einen Fehler aufweist. Auch das wäre notwendig und vernünftig. Des Weiteren wäre die Einführung der Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Hersteller zwingend erforderlich. Viertens. Der Härtefallfonds ist mehrfach angesprochen worden. Wenn ich Herrn Rüddel richtig verstanden habe, ist auch er nicht ganz abgeneigt. Ein solcher Fonds für soziale Härtefälle wäre sinnvoll. Dies wäre zum Beispiel dann sinnvoll, wenn sich nicht genau ermitteln ließe, wer schuld daran ist, dass sich ein Patient während eines Krankenhausaufenthalts mit einem Keim infiziert hat. Für den Fall, dass sich die Ursache oder das Verschulden nicht genau ermitteln lassen, sollte ein Härtefallfonds greifen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Fünftens. Auch ein Patientenbrief müsste verbindlich sein. Sie werden gleich sagen, dass es zu viel Bürokratie in der Pflege gebe und dass die Ärzte durch zu viel Bürokratie belastet seien; aber ein Patientenbrief würde Vertrauen und Transparenz schaffen. Er wäre aus unserer Sicht sinnvoll. Denn wenn Vertrauen aufgebaut wird, ließe sich die eine oder andere Streitigkeit, Herr Zöller, präventiv verhindern. Insofern wäre ein solcher Patientenbrief sehr wichtig. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Letzter Punkt. Patientenrechte haben auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine besondere Bedeutung; ich erinnere an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Korruption im Gesundheitswesen. Wie Sie wissen, können niedergelassene Ärzte nunmehr ungestraft Zahlungen kassieren, zum Beispiel dafür, bestimmte Medikamente zu verschreiben, und kein Patient kann etwas dagegen tun. Es besteht keine rechtliche Möglichkeit, dies zu sanktionieren. Es besteht keine strafrechtliche Prävention. Vertrauen, Herr Zöller, ist ein hohes Gut. Patienten müssen sich immer sicher sein, dass bei einer ärztlichen Entscheidung allein medizinische und nicht finanzielle Gründe eine Rolle spielen. Wir haben im Gesundheitsausschuss gehört, dass es bei den Ärztekammern so gut wie keine Verfahren hierzu gibt. Es gibt deswegen keine Verfahren, weil es keine staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gibt. Die gibt es nicht, weil es keinen Straftatbestand gibt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, insofern beißt sich hier die Katze in den Schwanz. Wir müssen gegen Korruption vorgehen. Wenn wir nicht dagegen vorgehen, riskieren wir nicht nur die Gesundheit der Patienten, sondern auch den guten Ruf der Ärzte; von den Versichertengeldern ganz zu schweigen. Das Patientenrechtegesetz verdient aus unserer Sicht seinen guten Namen eigentlich nicht; denn wichtige Dinge sind nicht geregelt. Die Rechte von Patientinnen und Patienten werden jedenfalls aus meiner Sicht nicht gestärkt. Insofern muss man vielleicht bis 2013 warten, bis die SPD wieder mit einem starken Kanzler an der Regierung ist. Danke schön. (Beifall bei der SPD – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Mit Steinbrück wird es bestimmt nicht klappen! – Zuruf von der FDP: Steinbrück will keine linken Experimente!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nun hat der Kollege Rudolf Henke als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Rudolf Henke (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Franke, Ihre Rede trägt zumindest dazu bei, dass die Öffentlichkeit weiß, worauf sie sich einstellen muss und womit sie rechnen muss. Wenn Sie sagen: „Das zentrale Instrument, das Vertrauen herstellt, ist ein Patientenbrief, der regelmäßig geschrieben wird“, wenn das also das zentrale Instrument ist, das Vertrauen herstellt, dann schaden Sie mit dieser Argumentation sogar der Glaubwürdigkeit des Textes eines Antrags von Ihnen, in dem Sie einmal festgehalten hatten, dass das Leistungsniveau und übrigens auch das Arzthaftungsrecht in Deutschland im internationalen Vergleich – ich zitiere Ihren Antrag – beispielhaft gut sei. Dem widerspricht es, wenn Sie dann sagen, das Vertrauen muss erst geschaffen werden. Wodurch wird denn Vertrauen geschaffen? Ich glaube, Patienten haben dann Vertrauen, wenn sie erleben, dass sie Zugang zur Behandlung haben. Das ist etwas, was Vertrauen schafft. Was schafft Vertrauen? Wenn die Patienten erleben, dass Behandelnde genügend Zeit haben, dass deren Kraft – Minister Bahr hat darauf aufmerksam gemacht – nicht durch unsinnige Belastungen gebunden wird. Bis zum Beweis des Gegenteils behaupte ich, dass dieser von Ihnen geforderte Patientenbrief an alle eine unsinnige Belastung wäre, die die Behandelnden davon abhält, sich den Patienten mit genügend Zeit zu widmen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vertrauen wird geschaffen, wenn wir ein solidarisches Gesundheitswesen haben, in dem keiner die Sorge haben muss, sich durch eine Behandlung zu ruinieren. Vertrauen wird geschaffen, wenn man sich auch in schlechten Zeiten darauf verlassen kann, dass das Versprechen der Versicherungen eingelöst wird. Vertrauen wird geschaffen, wenn es ein Leitbild des therapeutischen Arbeitsbündnisses von Arzt und Patient, von Behandler und Patient gibt. In diesem Sinne, meine Kolleginnen und Kollegen, ist dies nicht das erste Patientenrechtegesetz in dieser Legislaturperiode, es ist mindestens das dritte. Denn mit dem Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz von Anfang 2010, vom Kabinett 2009 beschlossen, wurde ein Ausgleich der aus Konjunkturgründen abgesenkten Beiträge durch Steuermittel herbeigeführt. Damit haben wir den materiellen Vertrauensanspruch der Patienten abgesichert. Auch das Versorgungsstrukturgesetz war in diesem Sinne ein Patientenrechtegesetz, weil es den Zugang zur Behandlung auch im ländlichen Raum sicherer macht. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Übrigens ist auch die Neufassung der Approbationsordnung, in der der Minister verordnet, dass in der Ausbildung der Ärzte Palliativmedizin und Schmerztherapie heute einen größeren Umfang einnehmen, zwar kein Patientenrechtegesetz, aber eine Patientenrechteverordnung gewesen. (Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Genau!) Nun zum vorliegenden Patientenrechtegesetz. Ich glaube, dass es richtig ist, dass die Rechte hoch entwickelt sind und dass sie durch die Rechtsprechung in großem Umfang gesichert sind. Aber das Bestreben – das haben wir von allen gehört –, die Informationslage zu verbessern und die bestehenden Rechte zu verdeutlichen, hat auch durch die früheren Versuche, das Richterrecht transparenter werden zu lassen, nicht zu dem erhofften Erfolg geführt. Insofern wollen wir mit diesem Gesetz mehr Transparenz schaffen für Patienten, Ärzte und Behandler; denn dieses Gesetz weitet die Gültigkeit des entwickelten Richterrechts von der Arzt-Patienten-Beziehung auf andere Behandlungssituationen aus. Es beschränkt sich nicht nur auf die Beziehung zu den Ärzten. Gute Ärztinnen und Ärzte achten das Selbstbestimmungsrecht ihrer Patienteninnen und Patienten, respektieren die Würde der Kranken und schützen deren Privatsphäre. Dazu gehört auch, dass wir unsere Patienten über die Diagnose- und Therapieschritte und über ihren gesundheitlichen Zustand in einer so verständlichen Form informieren und aufklären, dass sie die Tragweite der Behandlung, die in Betracht kommenden alternativen Behandlungsoptionen und die damit verbundenen Risiken erfassen können. Der Gesetzentwurf will die Belange von Menschen mit Behinderungen übrigens auch dadurch berücksichtigen, dass er die Verwendung der Leichten Sprache für Menschen mit sogenannten geistigen Behinderungen fördert. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vor allem vor operativen Eingriffen muss dem Patienten die notwendige Bedenkzeit zur Verfügung stehen, ohne dass deshalb Behandlungschancen verlorengehen. Der Referentenentwurf sah vor, dass die Aufklärung durch den Behandelnden erfolgen muss. Diese Regelung ist im Gesetzentwurf geändert worden. Dort steht, dass die Aufklärung entweder durch den Behandelnden oder durch eine Person erfolgt, die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Befähigung verfügt. Das wird dem Arbeitsalltag, vor allem von Klinikärzten, besser gerecht als die Fassung des Referentenentwurfs. Wolfgang Zöller hat in der ersten Debatte, die wir hier geführt haben, zugesagt, dass das Patientenrechtegesetz im Dialog mit allen Betroffenen entwickelt wird. (Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Genau!) Dies ist ein gutes Beispiel dafür, dass die Schilderungen aus der Praxis auf die Formulierung des Entwurfes Einfluss genommen haben. Deswegen ist auch diese Zusage eingehalten worden. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Es wäre ein großer Fehler, wenn jemand glauben würde, keine Fehler zu haben. Überall da, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Davon sind Ärztinnen und Ärzte nicht ausgenommen. Deswegen: Ja zu den Regelungen zu CIRS. Im weiteren Beratungsprozess müssen wir aber noch einmal die Frage untersuchen: Was ist mit der rechtlichen Verwertung der Kenntnis, wenn jemand im Rahmen von CIRS einen Fehler dokumentiert? Auch die Frage der Arzthaftung muss noch einmal im Gesetzgebungsverfahren betrachtet werden; denn wenn ein Arzt keine oder eine zu geringe Haftpflichtversicherung hat, dann müssen wir eine Befugnis schaffen, die es erlaubt, auf Länderebene zu entscheiden, ob die Approbation ruht, wenn die Haftpflichtversicherung nicht ausreichend ist. Hierzu müsste der Bund noch eine entsprechende Regelung fassen. Am 22. Oktober, wenn ich das Datum richtig im Kopf habe (Dr. Carola Reimann [SPD]: Das ist richtig!) – die Ausschussvorsitzende bestätigt das; ich bedanke mich –, werden wir eine große Anhörung im Ausschuss haben. Dort werden wir natürlich weitere Fragen im Stil der bisherigen Diskussion behandeln müssen. Ich persönlich glaube, dass in der Anhörung die Frage eine Rolle spielen wird: Wie passen § 630 c Bürgerliches Gesetzbuch mit den neuartigen Informationspflichten und § 630 e BGB mit den weiter fortbestehenden Aufklärungspflichten zusammen? Harmonisieren sie schon hundertprozentig? Wir müssen auch die Frage der Selbstbezichtigungsgebote diskutieren – das bezieht sich nicht auf die Abwehr einer Gesundheitsgefahr, für die es nötig und zwingend ist –, die besagt, dass auf Nachfrage ein Behandlungsfehler zugegeben werden muss. Das muss man vergleichen mit dem Nemo-tenetur-Prinzip der Juristen: Man muss sich nicht selbst anklagen. Das sind Fragen, die von der Koalition – ich bin sicher, auch von den Gutwilligen in der Opposition – genauso konstruktiv in der weiteren -Debatte um den Gesetzentwurf behandelt werden, wie es Wolfgang Zöller, Minister Bahr und Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger bereits getan haben. Deswegen freue ich mich auf die Fortsetzung dieser Diskussion. Ich bedanke mich zunächst einmal für Ihre Aufmerksamkeit. Wir stimmen natürlich dafür, den Gesetzentwurf in die Ausschüsse zu überweisen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich schließe die Aussprache. Der letzte Vorschlag wird im Übrigen auch interfraktionell gemacht, (Heiterkeit) nämlich die Drucksachen 17/10488, 17/6489 und 17/6348 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. – Dazu stelle ich Einvernehmen fest. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe nun unsere Tagesordnungspunkte 42 a bis 42 c auf: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufnahme von Kultur und Sport in das Grundgesetz – Drucksache 17/10644 – Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Sportausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Kultur und Medien b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Dietmar Bartsch, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Die Förderung des Sports ist Aufgabe des Staates – Drucksache 17/6152 – Überweisungsvorschlag: Sportausschuss (f) Innenausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Lukrezia Jochimsen, Jan Korte, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Kultur gut stärken – Staatsziel Kultur im Grundgesetz verankern – Drucksache 17/10785 (neu) – Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Ausschuss für Kultur und Medien (f) Federführung strittig Die ersten Verbrüderungsszenen zwischen den jeweiligen Gruppen finden schon im Plenarsaal statt. (Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Das ändert sich wahrscheinlich noch im Laufe des Tages!) – Dem sehen wir mit Interesse entgegen. Jedenfalls ist für die Beratung dieser Vorlagen eine Aussprachezeit von 90 Minuten vorgesehen. – Auch dazu gibt es offenkundig keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort zunächst dem Kollegen Dieter Wiefelspütz für die SPD-Fraktion. Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verfassungsänderungen sind keine Kleinigkeit. Deswegen macht es Sinn, mit der gebotenen Ernsthaftigkeit über einen Vorschlag zu reden, der vonseiten der SPD-Bundestagsfraktion heute vorgelegt wird, mit dem wir wichtige Staatsziele wie Kultur und Sport im Grundgesetz verankern wollen. Ich will freimütig sagen, dass das auch ein legitimerweise umstrittenes Projekt sein kann. Es gibt nicht nur Menschen, die davon begeistert sind; es gibt auch den einen oder anderen Skeptiker in meiner eigenen Fraktion. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Als Staatsziel Sport?) Gleichwohl gibt es, wie ich finde, sehr gute und überzeugende Gründe für eine solche Ergänzung unseres Grundgesetzes. Ich denke, wir alle kennen die Geschichte des Art. 20 a des Grundgesetzes. Wir haben vor Jahren den Umweltschutz, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, ins Grundgesetz eingefügt. Anschließend ist dieser Artikel um den Tierschutz ergänzt worden. Wir haben darüber nachgedacht, wo am ehesten eine Ergänzung des Grundgesetzes in Sachen Kultur und Sport hineinpasst. Dabei sind wir auf den Art. 20 a -gekommen. Heute schlagen wir Ihnen eine Verfassungsergänzung vor, die, wie sich das bei Verfassungsänderungen eigentlich gehört – was wir als Verfassungsgesetzgeber aber leider nicht immer beherzigt haben –, ausgesprochen minimalistisch ist. Sie umfasst nur wenige Wörter. (Cornelia Pieper [FDP]: Nicht immer hat Quantität etwas mit Qualität zu tun!) Diese Wörter sollen zielbestimmend sein. Es kann sicherlich kein Streit darüber bestehen, dass Kultur und Sport überragende Erscheinungsformen in unserer Gesellschaft sind. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Kulturland, wir sind eine Kulturnation. Von ebenso überragender Bedeutung ist der Sport. Darüber wird heute im Laufe der Debatte sicherlich noch mehrfach gesprochen werden. Wenn man sich das Ganze im nationalen Vergleich anschaut, also einen Blick in die Verfassungen der Bundesländer wirft, wird man den Sport und die Kultur in vielen Verfassungen verortet sehen. Betrachtet man das Ganze im internationalen Vergleich, wird man viele Länder finden, in deren Verfassungen Kultur und Sport als Staatsziele verankert sind. In Deutschland fehlt das. Diesem Mangel kann durch eine sinnvolle Ergänzung abgeholfen werden. Dazu machen wir einen Vorschlag, den wir intensiv beraten sollten. Die Wirkungsmächtigkeit von Kultur und Sport ist so bedeutsam, so überragend wichtig, dass diese beiden Bereiche nach meiner festen Überzeugung selbstverständlich in die Verfassung unseres Landes gehören. Allein aus diesem Grunde schlagen wir diese Verfassungsänderung vor. Wir schlagen eine sehr sparsame sprachliche Formulierung vor. Die Verfassung, unser Grundgesetz, darf nicht geschwätzig sein. Wir haben manchmal Verfassungsänderungen vorgenommen, die einen eher geschwätzigen Charakter hatten: viel zu wortreich, viel zu detailliert. Diesen Fehler, der in Deutschland immer wieder gemacht worden ist, haben wir hier unterlassen. Es ist eine sehr sparsame Formulierung. Es geht um Schutz, Förderung und Pflege, und das wird hier zum Ausdruck gebracht. Es ist daher eine gute Grundlage für weitere Diskussionen. Ich jedenfalls denke, dass beide Bereiche, sowohl Kultur wie auch der Sport, von so überragender Bedeutung sind, dass sie sinnvollerweise auch in unserem Grundgesetz verortet sein sollten. Herzlichen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun der Kollege Franz Josef Jung für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Dr. Franz Josef Jung (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Staatsziele Sport und Kultur in unser Grundgesetz aufzunehmen, stößt bei uns auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Herr Wiefelspütz, bei Ihrer Rede eben (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihrer feurigen Rede! – Heiterkeit – Gisela Piltz [FDP]: Alles eine Frage der Relation mit dem „feurig“!) hatte ich das Gefühl, dass das bei Ihnen durchaus auch der Fall ist. Es ist unbestritten: Der Sport ist die größte Bürgerbewegung Deutschlands, (Klaus Riegert [CDU/CSU]: Genau!) und unser Staat versteht sich auch als Kulturstaat. Aber unsere Verfassung ist kein Warenhauskatalog. Mit der Aufnahme von Sport und Kultur ins Grundgesetz erwecken wir Hoffnungen, die wir nicht erfüllen werden. Wir geben den Bürgerinnen und Bürgern Steine statt Brot. Wir sind der Auffassung: Reine Symbolpolitik verwässert unsere Verfassung, und deshalb sind der Gesetzentwurf und der vorliegende Antrag dazu abzulehnen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Der von Ihnen dem Bundesverfassungsgericht vorgeschlagene Staatsrechtler Dieter Grimm spricht von „Verfassungsakrobatik“. Er hält Ihre Forderung nach verfassungsrechtlich garantierter Förderung von Sport und Kultur für vermessen, so seine Formulierung. Im Übrigen ist die Schutzfunktion, sowohl für die Kultur als auch für den Sport, bereits in unserer Verfassung geregelt. Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz besagt: Kunst und Wissenschaft sind frei. Hieraus ergibt sich die Verpflichtung des Staates, ein freiheitliches Kunst- und Wissenschaftsleben zu erhalten. Das Bundesverfassungsgericht formuliert wörtlich: Hieraus ergibt sich die Schutzfunktion des modernen Staates als Kulturstaat. Für den Sport gelten Art. 2, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, Art. 9, die Vereinigungsfreiheit – sie gilt sowohl für die Verbände als auch für die Sportler –, und Art. 20, das Sozialstaatsprinzip, worunter selbstverständlich auch der Sport zu subsumieren ist. (Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Was sagt denn die Verfassung in Hessen dazu?) Dem Sport und der Kultur, Herr Wiefelspütz, können keine Rechte zuwachsen, die das Grundgesetz nicht bereits in seiner jetzigen Form vorsieht. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Begründung im Hinblick auf den Sport, die ich Ihnen gerade geliefert habe, stammt im Übrigen aus dem 9. Sportbericht der Bundesregierung, damals unterzeichnet von Bundesinnenminister Schily. Die bisherige Zurückhaltung des Grundgesetzes gegenüber symbolischen Normen hat sich bewährt und sollte deshalb aus unserer Sicht beibehalten werden. In diesem Zusammenhang stellt sich allerdings die Frage: Wie steht es eigentlich um die Förderung von Kultur und Sport in unserem demokratischen Staat? Sie haben darauf hingewiesen: Die Kulturförderung liegt im Verantwortungsbereich der Länder und der Kommunen. Der Bund fördert die Kultureinrichtungen von nationaler Bedeutung: Dies reicht von der Filmwirtschaft, Symphonieorchestern und Gedenkstätten bis hin zur Deutschen Welle. Das Engagement für Kultur, das insbesondere durch den hier anwesenden Staatsminister Neumann (Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Guter Mann!) vorgelebt wird, ist von dieser Bundesregierung in erheblichem Umfang ausgeweitet worden. Ich denke, dass wir damit einen Beitrag zur Kulturförderung in Deutschland in besonderer Art und Weise leisten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Auch der Breitensport ist zunächst ein Thema der Länder und der Kommunen. Der Bund fördert den Spitzensport. Dabei geht es um die Bundesleistungszentren und die Spitzensportler. Ich habe selbst dafür gesorgt, dass über 800 Sportlerinnen und Sportler vom Vertei-digungsministerium gefördert werden. Bei den Olym-pischen Spielen damals wurden übrigens von 11 Goldmedaillen 9 von Sportlerinnen und Sportlern der Bundeswehr gewonnen. Das zeigt, wie ich finde, dass diese Art der Sportförderung funktioniert. Das gilt auch für das Bundesinnenministerium und das Bundesfinanzministerium. Von daher sind die Anstrengungen, die der Bund auf diesem Gebiet erbringt, positiv zu bewerten. Deshalb ist ein zusätzlicher Beitrag durch eine verfassungsrechtliche Festschreibung nicht nötig. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch einmal Folgendes hervorheben: Aus unserer Sicht haben wir die Aufgabe, Kultur und Sport in unserem Verantwortungsbereich zu fördern. Dies tun wir durch die Bereitstellung finanzieller Mittel im Haushalt und nicht durch eine Verfassungsänderung, wie Sie von Ihnen vorgesehen ist. Deshalb lehnen wir sowohl den Gesetzentwurf als auch den Antrag der Linken dazu ab. Besten Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die Fraktion Die Linke hat die Kollegin Katrin Kunert nun das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Katrin Kunert (DIE LINKE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Jung, es ist bemerkenswert, dass Sie nicht einmal Ihre Redezeit ausgeschöpft haben. (Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Das ist kollegial!) Sie wollen das ablehnen, was die SPD hier vorschlägt, was wir im Übrigen unterstützen. Mehr als Lyrik haben Sie hier aber leider nicht zu bieten. (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Das stimmt aber nicht!) Ich möchte mich auf einen Artikel beziehen, der gestern in der Süddeutschen Zeitung stand. Er hat die Überschrift „Verfassungsakrobatik“. Der Autor sinniert darüber, ob es wirklich nötig ist, Kultur und Sport als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen und damit zu adeln. Gestatten Sie mir bitte das Zitat: Dort, im Grundrechtsteil vor allem, steht das, was für Bürger und Staat wichtig ist. Rechte, Pflichten und Ziele, die dort formuliert sind, haben außerordentliche Bedeutung, und werden, wenn es sein muss, vom Verfassungsgericht durchgesetzt. Genau darum geht es. Es geht darum, Ziele im Grundgesetz zu bestimmen und daraus Aufgaben abzuleiten. Weil wir die Bedeutung des Sports anerkennen, müssen wir auch dementsprechend handeln. (Beifall bei der LINKEN) Deshalb wollen wir den Sport im Grundgesetz verankern. Der Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes hat gesagt: Wir würden uns freuen, wenn es am Ende der Legislaturperiode eine Gemeinschaftsaktion im Bundestag gäbe. Aus unserer Sicht geht es aber überhaupt nicht darum, ob Sportfunktionäre sich mit dem Eintrag ins Grundgesetz auf die Schulter klopfen können. Nein, es geht um die Würdigung der Aufgaben. Wir sagen: Wir wollen mehr als nur die Eintragung ins Grundgesetz. (Beifall bei der LINKEN – Gisela Piltz [FDP]: „Ins Grundgesetz eintragen“ ist eine interessante Formulierung!) Die Linke sagt: Es fehlt ein Sportfördergesetz des Bundes, in dem der Sport als Ganzes gesehen und behandelt wird. (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kann man machen!) Alle, die wir hier sitzen, messen dem Sport eine große Bedeutung bei. Übrigens würde mich die Argumentation der FDP interessieren. Sie drehen sich ja immer wie ein Kreisel, wenn Sie aus der Opposition in die Regierung wechseln. (Gisela Piltz [FDP]: Aber ich würde nichts ins Grundgesetz „eintragen“!) Wir alle wissen um die Funktionen des Sports. Wir wissen auch: In einem Sportverein funktioniert Integration viel leichter. Kinder und Jugendliche, die in einem Verein Sport treiben, kommen nicht auf dumme Gedanken, zerstechen zum Beispiel keine Reifen. Bewegung von der Kita bis zur Volkssolidarität hält fit, kann zu -einer gesunden Lebensweise beitragen und sichert körperliche Mobilität. Das Ablegen des Sportabzeichens bringt Menschen zusammen und fördert soziale Kontakte. (Beifall bei der LINKEN) Wir wissen aber auch, dass der Sport nur dann gut funktionieren kann, wenn die gesellschaftlichen Bedingungen das zulassen. Damit komme ich auf den Verfassungsrechtler zu sprechen, der meint, dass die Forderung, den Sport im Grundgesetz zu verankern, vermessen sei, weil der Sport der Kommerzialisierung ausgesetzt ist und Betrug und Korruption eine Rolle spielen. Aber wer hindert uns, bitte schön, daran, in einem Sportfördergesetz genau diesen Tendenzen entgegenzuwirken? Wer hindert uns daran? (Beifall bei der LINKEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Wir reden hier über das Grundgesetz!) Wir reden im Bundestag seit Jahren über die gleichen Probleme im Sport. Ich will das an einigen Beispielen deutlich machen. Die Bereitschaft, Verantwortung in der Vereinslandschaft des Sports zu übernehmen, nimmt ab. Es fehlen Übungsleiter. Die finanziellen Probleme der Vereine werden immer größer, weil sie immer mehr Kosten übernehmen, die eigentlich die Kommunen zu tragen haben. Die Situation der Sportstätten ist mehr als angespannt. Über 66 Prozent der Sportstätten sind in kommunaler Hand, aber die Kommunen haben kein Geld, um Investitionen zu tätigen. (Dr. Stefan Ruppert [FDP]: Vor allem, wo Sie regieren!) Was für den Bereich des Sports gilt, gilt auch für den Bereich der Bildung: Der Geldbeutel der Eltern entscheidet über die Teilnahme an Sportangeboten, erst recht, wenn es um weiterführende Sportschulen geht. Daran ändert leider auch das Bildungs- und Teilhabepaket überhaupt nichts. Der Schulsport wird zunehmend anderen Fächern geopfert, obwohl es einen gültigen Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Einführung der dritten Sportstunde gibt. Dabei ist nachgewiesen – mehrere Studien belegen dies –, dass mehr Schulsport die Lernbereitschaft und die Ausgeglichenheit der Kinder fördert. Nach wie vor können längst nicht alle Menschen mit einer Behinderung alle Sportangebote nutzen. Barrieren in Sportstätten, in Ausbildungsinhalten und vor allen Dingen in den Köpfen hindern sie, ganz normal Sport zu treiben. Dabei haben gerade die paralympischen Sportlerinnen und Sportler in London deutlich gemacht, dass sie mit spürbar weniger Mitteln hervorragende Leistungen bringen können. (Beifall des Abg. Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE]) In einem Sportfördergesetz möchten wir vieles festlegen, Grauzonen bei Übergängen von Zuständigkeiten beseitigen und Planungssicherheit für den Sport schaffen. Wie oft verwenden wir Zeit darauf, zu sagen, wofür wir alles nicht zuständig sind? Wir wollen, dass der Sport in der Bundesrepublik von der einfachen Basisarbeit im Verein bis hin zur Spitzensportförderung strukturiert wird. Deshalb haben wir den Antrag, den Sport als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern und ein Sportfördergesetz des Bundes aufzulegen, vorgelegt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Christoph Poland [CDU/CSU]) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Stefan Ruppert für die FDP. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Stefan Ruppert (FDP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eine etwas geisterhafte Debatte, die Sie von den Linken eben aufgemacht haben. Sie wollten hier den Eindruck erwecken, man könne nur dann Sport treiben und Sportstätten würden nur dann gefördert, wenn dies im Grundgesetz verankert ist, Sportabzeichen und Sportstätten seien gefährdet, wenn sie nicht im Grundgesetz verankert sind. Ich glaube, wer sich in Deutschland mit wachen Augen umsieht, der sieht sofort, dass Sport überall eine Rolle spielt und dass viele Menschen in Deutschland sehr wohl sehr gute Bedingungen dafür haben – Gleiches gilt für die Kultur –, und das, ohne dass es im Grundgesetz steht. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Ernsthaftigkeit eines solchen Anliegens kann man daran messen, wie es angegangen wird. Da spreche ich Sie, Herr Wiefelspütz, an. Wir haben ein anderes Beispiel für eine Grundgesetzänderung in dieser Legislaturperiode. Dabei ging es um den subjektiven Rechtsschutz. Wir hatten uns zusammengesetzt und überfrak-tionell darüber gesprochen, wie wir das machen können. Wenn man so an ein Verfahren herangeht, kommt man sicherlich weiter, als wenn man, so wie hier heute geschehen, einen Schaufenstergesetzentwurf einbringt, die anderen damit konfrontiert und sagt: Entweder ihr nehmt diese Grundgesetzänderung so an, wie sie ist, oder ihr lasst es bleiben. Ich glaube, da mangelt es ein wenig an der Ernsthaftigkeit Ihres Anliegens. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des angesprochenen Kollegen Wiefelspütz? Dr. Stefan Ruppert (FDP): Aber gerne. Ich diskutiere gerne mit Herrn Wiefelspütz. Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD): Herr Ruppert, dass Sie gerne mit mir diskutieren, spricht eigentlich eher gegen Sie. Woraus schließen Sie, Herr Ruppert, dass wir nicht bereit sind, über diese vorgeschlagene Änderung des Grundgesetzes mit Ihnen und mit allen anderen Fraktionen dieses Hauses zu reden? Woraus schließen Sie, dass wir nicht dazu bereit sind? Dr. Stefan Ruppert (FDP): Ich habe Ihnen, Herr Wiefelspütz, eben gesagt, dass wir bei anderen Verfahren, bei denen wir das Grundgesetz geändert haben, eine andere Herangehensweise hatten. Wir haben erst einmal mit den Kollegen darüber gesprochen. Sie legen uns hier eine Fassung mit einem sehr konkreten Wortlaut vor. Ich kenne Sie als jemanden, der eine gewisse Ästhetik in der Gesetzgebung durchaus schätzt. Ich habe mir angesehen, wie Sie es regelungstechnisch angegangen sind. In Art. 20 a des Grundgesetzes steht, dass der Staat „die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere“ schützt. Nun soll als eine Art Annex, als ein Anhängsel, ein weiterer Satz hinzugefügt werden: Er schützt und fördert ebenso – das klingt halb entschuldigend – die Kultur und den Sport. Ich halte das unter sprachlichen und ästhetischen Gesichtspunkten für eine völlig misslungene Formulierung, weil sie wie ein Anhängsel wirkt und nicht den Selbstwert von Kultur und Sport in den Vordergrund stellt. Diese Fassung legen Sie uns vor und sagen: Stimmt entweder zu, oder lasst es bleiben. Ich glaube, so kann man miteinander nicht zu einer Grundgesetzänderung kommen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) In meiner Fraktion gibt es viele Kollegen – das will ich nicht verhehlen –, die prinzipiell erst einmal skeptisch sind, wenn es um die Bestimmung von Staatszielen geht; denn das Grundgesetz gewinnt ja nicht dadurch an Präzision, dass man es an allen Ecken und Enden aufbläht. Es gibt aber auch – das ist die herrschende Beschlusslage – durchaus eine hohe Sympathie für Kultur und Sport als Staatsziele in der Verfassung. (Beifall bei Abgeordneten der FDP) Ich persönlich glaube, wir sollten diese Diskussion nicht so symbolisch führen, wir sollten nicht sagen, dass es nur ein Entweder-oder gibt. Wir haben in Deutschland eine reiche Kulturförderung, und unter dieser Regierung ist sie so gut wie noch nie. Genauso ist es beim Sport. Deswegen, glaube ich, sollten wir diese Diskussion nicht symbolisch aufheizen, indem wir sagen: Das alles geht nur, wenn wir das Grundgesetz entsprechend anpassen. Lassen Sie mich noch zu der Frage kommen, was eigentlich die Begriffe „schützen“ und „fördern“ bedeuten. Was „fördern“ bedeutet, verstehe ich; das kann ich nachvollziehen, auch inhaltlich. Aber „schützen“? Wie verhält es sich eigentlich mit dem Schutz von Sport und Kultur im Verhältnis zu den jeweiligen Grundrechten? Was heißt eigentlich „Schutz von Kultur“ im Vergleich zur Kunst- und Kulturfreiheit, die grundgesetzlich geschützt ist? Darauf gibt Ihr Gesetzentwurf – das sage ich jetzt eher als dogmatisch interessierter Verfassungsjurist – nur relativ wenige Antworten. Auch darüber hätte man sich im Vorfeld sicherlich austauschen können. Das wäre besser gewesen, als uns hier und heute eine, wie ich finde, so verunglückte Formulierung vorzulegen. Ich weiß, dass dieses Thema den Kultur-, Kunst- und Sportpolitikern meiner Fraktion ein großes Anliegen ist. Deutschland ist eine Kulturnation, ob das im Grundgesetz steht oder nicht. „Es schadet nicht“, sagen die Kunst- und Kulturpolitiker meiner Fraktion. Ich persönlich muss sagen: Die Qualität eines Staates zeichnet sich dadurch aus, wie er es mit der Kultur hält. Deutschland kann als Kulturnation auf vieles sehr stolz sein, auch in Anbetracht des starken Föderalismus. Ich glaube, dieser Gesetzentwurf trägt zur Kultur-, Kunst- und Sportförderung nur relativ wenig bei, ohne dass damit gesagt ist, dass jede Staatszielbestimmung in diesem Bereich von vornherein sinnlos ist. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Agnes Krumwiede für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Forderungen im Gesetzentwurf der SPD sind nicht neu. Aber es bleibt spannend: Wie werden sich die anderen Fraktionen diesmal verhalten, vor allem die FDP, die ja 2009 mit „Kultur als Staatsziel“ den gleichen Vorstoß unternommen hat? Damals noch hat die SPD mit Nein gestimmt. Ich glaube, wenn es der SPD mit ihrem Anliegen aktuell wirklich ernst wäre, hätte sie ein anderes politisches Verfahren gewählt. Anstatt heute ein Schaulaufen altbekannter Argumente zu verursachen, hätten Sie sich mit den Fachpolitikern aller Fraktionen vorher abgesprochen und versucht, einen interfraktionellen Gesetzentwurf zu ermöglichen. Das ist nicht passiert. Es entsteht der Eindruck, dass es hier weniger um die Sache als vielmehr um ein Säbelrasseln für den Bundestagswahlkampf geht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN) Die Forderung nach einem Staatsziel Kultur wird zur Kulisse für eine Politposse: Welche Fraktion setzt sich am leidenschaftlichsten für Kultur und Sport ein? Ich bin der Meinung, die Kultur- und Sportfreundlichkeit der Fraktionen an der Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf oder seiner Ablehnung zu messen, greift zu kurz. (Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Richtig!) Für das Pro oder Kontra gibt es je nach Perspektive ernst zu nehmende Gründe. Für mich als Kulturpolitikerin geht es in erster Linie um eine Werteentscheidung. Aber ein Staatsziel Kultur ist nicht der Heilige Gral der Kulturpolitik und kein Allheilmittel für all die uns Kulturpolitikern vertrauten Durchsetzungsprobleme. (Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Leider!) Die Befürworter glauben, Kultur als Staatsziel könnte eine entscheidende Argumentationsgrundlage für unsere Kolleginnen und Kollegen in den Kommunal- und Länderparlamenten sein, wenn es wieder einmal heißt: Der Rotstift fällt als Erstes auf das Kulturzentrum oder das Theater. Fakt ist: Art. 167 des Vertrages von Lissabon enthält eine Kulturklausel. Länder wie Spanien, Polen und die Schweiz haben ein Staatsziel Kultur. In Schweden wurde die kulturelle Wohlfahrt als ein primäres Ziel der öffentlichen Tätigkeit in die bestehende Verfassung mit aufgenommen. Schweden ist ein positives Beispiel. Dort ist Kulturförderung mehr als Makulatur in der Verfassung. Musische Fächer haben an den Schulen in Schweden einen höheren Stellenwert als bei uns. Auch was Stipendien für Künstler und die Musikförderung betrifft, ist Schweden wesentlich besser aufgestellt. In der vergangenen Woche wurden auf dem Bundeskongress Musikunterricht in Weimar eindringliche Appelle an die Politik gerichtet. Der Trend in unserem Bildungssystem geht dahin, Musik- und Kunstunterricht zusammenzulegen und zu kürzen. Bundesweit fehlen an Schulen qualifizierte Musik- und Kunstlehrer. Dieses Defizit liegt nicht etwa am Fehlen ausgebildeter Kräfte – sie befinden sich in der Selbstständigkeit oder in prekären Beschäftigungsverhältnissen –, sondern es mangelt am politischen Willen, ausreichend qualifizierte Lehrer einzustellen. (Manuel Höferlin [FDP]: Sie haben die Lehrerstellen in Rheinland-Pfalz und anderswo doch gekürzt! Deswegen fehlen jetzt die Lehrer!) Ich bin der Meinung, dies wäre ein geeigneter und praxistauglicher Punkt, an dem man ansetzen sollte. Das ist dringlicher, als Kultur als Staatsziel ins Grundgesetz zu schreiben. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN) Ein weiteres Alarmsignal für unsere Kulturnation ist die sich kontinuierlich verschlechternde soziale und wirtschaftliche Lage von Künstlerinnen und Künstlern. Künstlerisch zu arbeiten, wird bei uns oft nicht als Leistung angesehen, sondern als Hobby. In Zeiten knapper Kassen steht die Kultur immer wieder unter Rechtfertigungszwang: Was nützt uns ein Theater? Was nützen uns die Kulturzentren? Kultur als Staatsziel wäre auf dem Papier ein Gegengewicht zur einseitigen Dominanz ökonomischer Verfassungsgüter. Veränderungen entstehen aber nicht durch Staatszielbestimmungen. Staatsziele brauchen einen Staat, der die Ziele auch politisch umsetzt. 2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel in unsere Verfassung aufgenommen. Immenser Fleischkonsum, industrielle Massentierhaltung, Antibiotikaskandale: Mit dem Tierschutz ist es in Deutschland nicht weit her. Veränderung muss in den Köpfen stattfinden. Ein Staatsziel Kultur wäre vielleicht ein erster Schritt. Viele weitere müssten folgen. Wir brauchen einen Paradigmenwechsel gegen die einseitige Ökonomisierung unserer Gesellschaft, gegen das kurzsichtige Kosten-Nutzen-Denken, gegen die Abwertung ideeller und künstlerischer Leistungen hin zu einer stärkeren Anerkennung der kulturellen, geistigen Dimension als notwendige Basis für unsere Demokratie. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, ich freue mich grundsätzlich auf den rot-grünen Regierungswechsel. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Aber nicht nach dieser Rede!  Stephan Mayer [Altötting] [CDU/CSU]: Begeisterung der SPD!) Mit diesem Gesetzentwurf haben Sie den Ring der politischen Bereitschaft ins Parlament geworfen und schüren bei Künstlerinnen, Künstlern und Kulturverbänden die Hoffnung, dass eine nächste Runde zum Staatsziel Kultur unter einer SPD-Regierung zum Erfolg führen wird. Wir werden sehen. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Manfred Grund [CDU/CSU]: Wir haben schon gesehen!) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär Christoph Bergner. Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Lektüre des SPD-Antrags habe ich mich an die 31. Sportministerkonferenz im Jahre 2007 in Neubrandenburg erinnert, auf deren Tagesordnung die Beratung der Verankerung eines Staatszieles Sport im Grundgesetz stand. In dieser Diskussion hat der damals für das Land Berlin anwesende Senator Körting mit mich überzeugenden Argumenten, in denen er auch auf seine Erfahrungen als Verfassungsrichter verwies, vor genau dieser Entscheidung gewarnt, indem er darauf hingewiesen hat, dass er aufgrund seiner Erfahrung als Landesverfassungsrichter weiß, wie problematisch es sein kann, wenn durch plakative Zielvorgaben unerfüllbare Ziele gesetzt werden und der Staatsbürger hinsichtlich der Verbindlichkeit dessen, was sonst in der Verfassung steht, dann geradezu in Zweifel gerät. Die Sportministerkonferenz hat sich dann dazu entschlossen, auf dieser Sitzung ein Papier zu verabschieden, das die Situation des Sports zutreffend beschreibt. 27 Millionen Bundesbürger treiben Sport, 100 000 Sportvereine, tragende Säule für die Gesellschaft, Replik auf den großen Erfolg der Fußball-WM, Staat und Sport leben in einer Symbiose: Dies und vieles andere können wir darin finden. Das heißt, man war sich in der Wertschätzung des Sports einig. Mit Blick auf die Zitierung von Herrn Körting ist mir eine grundsätzliche Feststellung in Bezug auf die Debatte dieses Antrages wichtig: Ich hoffe, die Antragsteller von der SPD wollen Herrn Körting nicht mangelndes Engagement für den Sport vorwerfen. Wir sollten die Debatte über das Staatsziel „Sport und Kultur“ im Grundgesetz auch nicht unter dem Gesichtspunkt führen, dass das eine Maßgabe dafür wäre, wie ernst die Betreffenden die Förderung von Sport und Kultur nehmen. Wenn das die Voraussetzung der Diskussion wäre, dann könnten wir in der Sache schon sehr viel weiterkommen. Ich gebe zu – mindestens eine Kollegin ist noch hier, die sich an die Frühzeit der Landesverfassung in Sachsen-Anhalt erinnert –: Wir haben seinerzeit – ich war in Sachsen-Anhalt beteiligt – eine Landesverfassung mit einer klaren Gliederung in Grundrechte, Einrichtungsgarantien und Staatsziele beschlossen. Im umfänglichen Kapitel „Staatsziele“ wird in einem Artikel mit fünf Absätzen, also nicht nur in einem kurzen Satz, versucht, Kultur und Sport zu beschreiben. Ich sage ausdrücklich: Ich habe das damals befürwortet und mich dafür eingesetzt, dass das so geschieht. Aber es ist eben, Herr Wiefelspütz, ein Unterschied, ob man von vornherein im Rahmen einer Neukonzeption einer Verfassung, eines Grundgesetzes auf Vollständigkeit achtet oder ob man gewissermaßen im Zuge nachträglicher Einzelentscheidungen neue Staatsziele ins Grundgesetz aufnimmt; denn mit der Aufnahme werden bei den Bürgerinnen und Bürgern hohe Erwartungen geweckt. Bewirkt die Nennung von Staatszielen nicht in überschaubaren Zeiträumen spürbare Veränderungen, kann Enttäuschung zu einer Distanzierung von Verfassung und Staat führen. Das ist das Körting’sche Argument. Die erhoffte Wirkung neuer Staatsziele setzt daher voraus, dass Einvernehmen darüber besteht, welche konkreten Inhalte das Staatsziel hat und welche Änderungen bisheriger Politiken damit eintreten sollen. Dazu, Herr Wiefelspütz, haben Sie überhaupt nichts gesagt. Ist absehbar, dass hier keine Änderungen beabsichtigt oder -realistischerweise umsetzbar sind, dürfte ein neues Staatsziel mittelfristig eher negative Wirkungen auf die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Verfassung haben. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Wiefelspütz? Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Ja, gerne. Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD): Herr Kollege Bergner, warum sind Sie eigentlich so ängstlich gegenüber Staatszielen? Warum sind Sie da so zurückhaltend? Ich meine, dass in einem Grundgesetz – wir haben ein großartiges Grundgesetz, wie ich finde – die zentralen Werte, (Manfred Grund [CDU/CSU]: Er hat doch eben den Körting zitiert!) an denen sich unser Staat orientiert, stehen sollten. (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind die Grundrechte! Die stehen darin!) – Die Verfassung, Herr Montag, besteht nicht nur aus den überragend wichtigen Grundrechten, sondern darin stehen noch ein paar andere sehr wichtige Dinge. Warum sind Sie da so ängstlich? Dass in Zusammenhang mit der Formulierung eines Staatsziels natürlich keine Versprechungen gemacht werden sollten, die dann hinterher nicht eingehalten werden können, ist völlig klar. Trotzdem macht es doch Sinn, dass sich ein Staat, ein Verfassungsgesetzgeber zu den zentralen Werten bekennt, die staatsleitend sind und die für unser Land prägend sind und die auch für Regierungen, für uns alle verpflichtend sind. Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Herr Wiefelspütz, ich hoffe, ich muss Ihre Frage nicht so verstehen, dass das Grundgesetz in der Beschreibung der Wertfundamente unserer Gesellschaft gewissermaßen unzureichend ist. Ich hoffe, wir sind uns einig, dass das Grundgesetz einschließlich der entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hier eine breite und verlässliche Basis gibt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Aber ich möchte in Beantwortung Ihrer Frage gerne einen zweiten Punkt aufwerfen. Es ist so, dass ich mir in den letzten Jahren mehr als zuvor Gedanken darüber mache, worin die Ursachen der Politikverdrossenheit zu suchen sind. (Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Sicher in Ihrer Politik! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Darin, dass zum Beispiel Versprechen gebrochen werden wie etwa bei der Rentenanpassung Ost!) Die Ursachen der Politikverdrossenheit sind nach meiner Einschätzung in einem hohen Maße – ich beantworte noch Ihre Frage, Herr Wiefelspütz, wenn das gestattet ist – darin zu suchen, dass die Politik Erwartungen weckt, die sie dann selber nicht erfüllt. (Beifall bei der CDU/CSU) Genau an diesem Punkt gemahne ich zur Vorsicht. Genau aus diesem Grunde würde ich, wie gesagt, in einer nachträglichen und nicht mit einer konkreten Politikveränderung verbundenen Änderung des Grundgesetzes eher ein problematisches Signal sehen und die Notwendigkeit einer solchen Änderung nicht befürworten. – Vielen Dank, Herr Wiefelspütz. Das Grundgesetz – das ist das nächste Argument – ist in erster Linie ein Rechtstext. In ihm werden mit den Grundrechten subjektive Rechte der Bürgerinnen und Bürger sowie Pflichten des Staates geregelt, anerkannte Verfassungsprinzipien – Republik, Rechtsstaat, Demokratie, Bundesstaat, Sozialstaat – verankert und Kompetenzen zwischen Bund und Ländern verteilt. Programmsätze, die weitgehend symbolischen Charakter haben, sind deshalb für eine Verfassung problematisch. Die ganze Diskussion leidet unter dem unauflösbaren Widerspruch, auf den ich hingewiesen habe, nämlich dass jeder Kultur- und Sportpolitiker sicherlich gerne die Anliegen von Kultur und Sport unterstützt, aber die Frage beantworten muss, warum er zur Erfüllung dieser Aufgabe einen entsprechenden Verfassungsartikel braucht. Ich will den früheren Vorsitzenden des Sportausschusses, Herrn Kollegen Danckert, zitieren: Um es vorweg zu nehmen: verfassungsrechtlich zwingend notwendig ist eine Aufnahme ins Grundgesetz nicht. Auch die rechtliche Wirkung der Aufnahme eines Staatszieles Kultur und Sport ins Grundgesetz wäre begrenzt. Für das Tätigwerden auf ein bestimmtes Ziel hin bedarf es keines verfassungsrechtlichen Staatszieles. Es ist den gesetzgebenden Körperschaften unbenommen, auch Ziele zu verwirklichen, die nicht als Staatsziele in das Grundgesetz aufgenommen worden sind. So der Kollege Danckert im Jahr 2006 in der Zeitung des Deutschen Kulturrates. Kultur und Sport nur deswegen ins Grundgesetz aufzunehmen, um dadurch den unbestritten hohen Stellenwert in der Gesellschaft zu verdeutlichen, ist ein Ansatz, der in der Sache eher überflüssig ist. Meine Damen und Herren, ich komme jetzt noch kurz zu dem Antrag der Fraktion Die Linke, die sich zu dieser Staatszielbestimmung bekennt, ohne das im Einzelnen zu formulieren, und darüber hinaus ein Sportfördergesetz vorschlägt. Ich mache aber darauf aufmerksam – wir haben das in der Beantwortung Kleiner Anfragen und auch in der Diskussion im Sportausschuss mehrfach erörtert, Frau Kunert –, dass dem Gesetzgeber im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung ein umfassendes Instrumentarium zur Verfügung steht – ich zitiere aus einer der Antworten –, „um auf die Mittelbereitstellung für die Sportförderung Einfluss zu nehmen. Die Förderrichtlinien regeln detailliert die Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistungssportförderung.“ Wir hatten in der jüngsten Sportausschusssitzung diesbezüglich gerade erst wieder eine Diskussion. Wir würden aber ein anderes Risiko eingehen, was die Situation der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern betrifft. Das ist übrigens auch ein Punkt, der bei der Staatszielbestimmung eine Rolle spielt und der relevant und im Grunde auch problematisch wird, wenn wir uns auf ein Sportfördergesetz einlassen. Ich komme zusammenfassend zu dem Schluss: Nach Maßgabe des vom Parlament beschlossenen Haushalts und im Rahmen der föderalen Kompetenzordnung unseres Staates lässt sich diese Bundesregierung bei der Förderung von Kultur – hierfür steht Staatsminister Neumann – und bei der Förderung von Sport – hierfür stehen das BMI, aber auch andere Ressorts – von niemandem überbieten. (Beifall bei der CDU/CSU) Aus diesem Grunde erscheint eine Änderung des Grundgesetzes überflüssig. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU – Katrin Kunert [DIE LINKE]: Sehr gehaltvoll!) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Siegmund Ehrmann für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Siegmund Ehrmann (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Jahr feiert die Deutsche Nationalbibliothek ihren 100. Geburtstag. Aus diesem Anlass wurden vor wenigen Tagen in Frankfurt im Rahmen eines Festaktes eine Gedenkmünze und eine Sonderbriefmarke präsentiert. Aus einer der dort gehaltenen Reden ist mir ein plastisches Bild haften geblieben. Darin wurde die Deutsche Nationalbibliothek als Arche Noah unseres kulturellen Erbes bezeichnet. Sie hat in der Tat den Auftrag, einen Teil der kulturellen Überlieferungen unserer Gesellschaft zu sammeln, zu bewahren und zugänglich zu machen. Am Beispiel der Deutschen Nationalbibliothek lässt sich sehr gut die besondere öffentliche Verantwortung des Staates für die Bewahrung des kulturellen Erbes, die kulturelle Infrastruktur und die Förderung der Künste darstellen. Wenn wir heute über die Staatsziele Kultur und Sport sprechen, geht es im Wesentlichen darum, dieser besonderen Verantwortung im Grundgesetz Ausdruck zu verleihen. Das Thema hat einen langen Vorlauf. Nicht wenige von Ihnen werden sich daran erinnern, dass dieses Thema in der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ sehr intensiv analysiert worden ist. Bereits Jahre zuvor haben Bundesregierung und Bundestag sich mehrfach mit der Frage beschäftigt, ob und welche Staatszielbestimmungen Eingang in unsere Verfassung finden sollten: angefangen bei der Sachverständigenkommission Anfang der 80er-Jahre über die Debatten des Einigungsvertrages und die Gemeinsame Verfassungskommission 1992 bis hin zu besagtem Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“. Letztere hat im Jahr 2005 einen einstimmigen Beschluss als Handlungsempfehlung formuliert, das Grundgesetz um eine Staatszielbestimmung der Kulturförderung zu ergänzen. Die FDP ist in der letzten Legislaturperiode mit einem Gesetzentwurf an das Parlament herangetreten. Das hat uns als Sozialdemokraten – das will ich freimütig bekennen – ziemlich ins Schwitzen gebracht. Wir hätten gerne zugestimmt, konnten das zu der Zeit aus Koali-tionsräson aber nicht. Wir haben den Antrag abgelehnt. (Zuruf der Abg. Gisela Piltz [FDP]) In der Tat sind wir möglicherweise in einer vergleichbaren Situation. Gleichwohl waren wir uns damals über die Fraktionsgrenzen hinweg einig, uns mit diesem Thema zu beschäftigen. Die Verankerung der Kultur als Staatsziel im Grundgesetz stärkt die kulturellen Anliegen auch auf der Bundesebene. Eine solche Klarstellung ist beileibe keine Verfassungsgirlande. Die bereits genannten Sachverständigenkommissionen haben zu Staatszielbestimmungen festgestellt, es handele sich um „Verfassungsnormen mit rechtlich bindender Wirkung, die der Staatstätigkeit die fortdauernde Beachtung oder Erfüllung bestimmter Aufgaben … vorschreiben.“ Zitat: Eine Staatszielbestimmung überlässt es der politischen Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, in welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt er die ihm eingeschärfte Staatsaufgabe durch Gesetz erfüllt … Das Staatsziel „Kultur“ ordnet sich in die föderative Ordnung ein. In erster Linie sind natürlich die Länder und Kommunen zuständig. Es werden somit nicht originäre Kompetenzen der verschiedenen staatlichen Ebenen ausgehebelt. Gleichwohl lässt sich von einem auch im Grundgesetz formulierten Staatsziel eine allgemeine Verpflichtung von Bund, Ländern und Kommunen ableiten, in ihrer Zuständigkeit die Kultur zu schützen und zu fördern. Das hat bei konkreten politischen Abwägungsentscheidungen, insbesondere bei der Haushaltssanierung sowie dem Rückbau und Umbau kultureller Infrastruktur erhebliche Bedeutung. Kultur wäre mit einem entsprechenden Staatsziel nämlich nicht mehr nur eine bloß freiwillige Aufgabe. Klar ist aber auch: Es werden keinerlei Rechtsansprüche begründet. Auch ist dem Staat damit nicht die Befugnis übertragen, zu bestimmen, was Kultur ist. Es ist ein Appell an den Staat, für die Kultur Sorge zu tragen, sie zu pflegen, zu fördern, zu schützen und darauf zu achten, dass die kulturelle Freiheit nicht eingeschränkt wird. Es ist auch die Frage gestellt worden, ob es dieses Appells überhaupt bedarf: Geben nicht Art. 5 des Grundgesetzes – die Kunstfreiheit – und die Rechtsprechung genug Sicherheit? Auch diesbezüglich lohnt ein Blick in die Analyse der Sachverständigenkommission. Sie appelliert an den Verfassungsgeber, in der Verfassung das zu benennen, was gemeint und gewollt ist. Zudem wird das Grundgesetz dadurch um einen kulturellen Aspekt ergänzt, der neben den bereits enthaltenen materiellen Zielen der Verfassung ebenfalls Bedingung und Teil unseres Gemeinwesens ist. Das führt mich zu der Frage nach dem Zusammenhang zwischen Kultur und Sport, den wir mit unserem Gesetzentwurf herstellen. Aus einer Fülle geistes- und naturwissenschaftlicher Betrachtungsweisen wissen wir um den prägenden Zusammenhang von Körper, Geist und Seele für die Verfasstheit des Menschen. Was den einzelnen Menschen prägt, wirkt sich in der Addition natürlich auch auf unser Gemeinwesen aus. Insofern wiederhole ich: Das Grundgesetz beschreibt eben nicht nur die rechtliche und materielle Verfasstheit unseres Gemeinwesens. Deshalb werbe ich für meine Fraktion bei Ihnen, in eine Debatte einzutreten und zu einer Lösung zu kommen. Ich habe Herrn Rupprecht so verstanden, dass es durchaus Alternativen gäbe, über die es sich zu sprechen lohnt. Wenn wir hinsichtlich der Substanz dessen, was wir möglicherweise gemeinsam wollen, zusammenarbeiten, könnte es in dieser Legislaturperiode ja vielleicht doch gelingen, zu einem gemeinsamen Vorgehen zu kommen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Reiner Deutschmann für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP) Reiner Deutschmann (FDP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Staat schützt und fördert die Kultur. So würde Art. 20 b des Grundgesetzes lauten, wenn das einstimmige Votum der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ umgesetzt worden wäre. So würde Art. 20 b des Grundgesetzes auch lauten, wenn der Spitzenverband der Kulturschaffenden, der Deutsche Kulturrat, Gesetzgeber wäre. So würde Art. 20 b des Grundgesetzes lauten, wenn die FDP in der letzten Legis-laturperiode mit ihrer Initiative zur Aufnahme des Staatsziels Kultur in das Grundgesetz erfolgreich gewesen wäre und die notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht hätte. Ich möchte heute an diejenigen unter Ihnen appellieren, die noch Bedenken haben, der Aufnahme des Staatsziels Kultur zuzustimmen; denn es sprechen starke Argumente für die Aufnahme der Kultur als Staatsziel in das Grundgesetz. Ich will wegen meiner begrenzten Redezeit hier nur zwei nennen. Zum einen enthalten sowohl die EG-Verträge seit dem Vertrag von Maastricht als auch zahlreiche Verfassungen der Bundesländer eine eigenständige Hervorhebung der Kultur. Dahinter sollte das Grundgesetz nicht zurückstehen. (Beifall bei der FDP, der SPD und der LINKEN) Zum anderen haben wir, die Mitglieder des Deutschen Bundestages, mit der Aufnahme anderer Staatsziele selbst ein Ungleichgewicht in unserer Verfassung geschaffen. Dies müssen wir endlich korrigieren. (Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU) Da das Staatsziel „Schutz der natürlichen Lebensgrundlage“ in Art. 20 a des Grundgesetzes verankert ist, müssen die kulturellen und geistigen Lebensgrundlagen an gleicher Stelle geschützt werden, um eine verfassungsrechtliche Schieflage zu verhindern. Es ist eigentlich ganz einfach: Da man die Umwelt und den Tierschutz in die Verfassung aufgenommen hat, gehört auch die Kultur in das Grundgesetz. (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Und der Sport!) Kultur wird dadurch nicht einklagbar. Wenn aber Verfassungsgüter miteinander im Wettstreit stehen, darf die Kultur nicht mit schwächeren Mitteln ausgestattet sein. Hierin liegt auch der Unterschied zu den zahlreichen anderen Staatszielforderungen, die immer wieder genannt werden. Versuchen Sie einmal zu definieren, was Kultur eigentlich ist, und Sie werden feststellen, wie universell, wie wichtig sie für alle Bereiche unseres Lebens ist. Ja, sie ist der Mittelpunkt unseres Lebens. Damit gehört sie aus unserer Sicht ohne Wenn und Aber in das Grundgesetz. Kunst und Kultur sind so wichtig, weil hier das Kreativpotenzial der Gesellschaft zutage tritt. Sie spiegeln den Zustand einer Gesellschaft wider. Sie gehen oft voran. Sie sind ihr Motor. Kunst und Kultur sind deshalb so wertvoll, weil sie die Werte unserer Gesellschaft prägen. Bei fast jedem offiziellen Auftritt zu Hause oder im Ausland verweisen wir mit Stolz auf unser kulturelles Erbe und bezeichnen uns als Kulturnation. Denken Sie dabei auch an unsere 149 Goethe-Institute weltweit. Ich weiß, dass die Juristen unter Ihnen es immer etwas abstrakter wollen. Daher wird es Sie beruhigen, dass sich im Rahmen von Expertenanhörungen innerhalb der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ die Mehrzahl namhafter Staatsrechtler für das Staatsziel Kultur ausgesprochen hat. Exemplarisch möchte ich hier Prof. Dr. Bodo Pieroth nennen, der Ihnen gewiss ein Begriff ist. Er sagte damals in der Anhörung der Enquete-Kommission, Art. 20 a des Grundgesetzes decke die materiellen Bedingungen menschlicher Existenz ab, also den Unterbau. Weiter führte er aus – ich zitiere –: Sollten uns nicht die geistigen, ideellen -Dimensionen menschlichen Daseins … genauso viel wert sein? Hier einen rechtlichen Markierungspunkt zu setzen, scheint mir gerade in einer Zeit, in der alles auf die ökonomische Dimension reduziert zu werden droht, durchaus angebracht zu sein. Die UNESCO lebt es uns mit dem Schutz von Natur- und Kulturwelterbestätten vor. Auf beide sind wir in Deutschland besonders stolz. So sollten wir es auch im Grundgesetz halten. Die FDP hat immer deutlich gemacht, dass sie sich für das Staatsziel Kultur im Grundgesetz einsetzt. Dazu bekennen wir Liberale uns weiterhin ausdrücklich. (Beifall bei der FDP) Dazu gibt es eine klare Beschlusslage des FDP-Bundesparteitags aus dem Jahr 2007, der sich exemplarisch mit der Kultur befasst hat. Ich rufe die anderen Fraktionen auf, sich ebenfalls zum Staatsziel Kultur zu bekennen, damit wir es noch in dieser Legislaturperiode in das Grundgesetz aufnehmen können. Seien Sie mutig! Ich danke Ihnen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Lukrezia Jochimsen für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit drei einfachen Sätzen lässt sich begründen, warum Kultur in unser Grundgesetz festgeschrieben werden soll: In Wahrheit geht es darum, dass Deutschland eine Kulturnation ist. Wir sind stolz auf unsere kulturelle Vielfalt. Eine Kulturnation sollte sich in ihrer eigenen Verfassung dazu bekennen, dass sie es ist. (Beifall bei der LINKEN) Drei einfache Sätze – Guido Westerwelle hat sie am 19. Juni 2009 in diesem Haus ausgesprochen, am letzten Debattentag vor Aufbruch in den vorigen Wahlkampf. Die FDP hatte damals den Gesetzentwurf zur Aufnahme des Staatsziels Kultur in das Grundgesetz eingebracht und stand ziemlich allein auf weiter Flur. Nur die Linksfraktion stand an ihrer Seite und die unbeirrbare Kollegin von den Grünen Undine Kurth. So war das. (Beifall bei der LINKEN) Die FDP hatte den Vorschlag der Enquete-Kommission aufgenommen, Kultur als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen. Nach sorgfältiger Beratung und Anhörung der angesehensten Verfassungsrechtler war dies ein einstimmiger Vorschlag aller Kulturpolitiker. Aber, wie gesagt, 2009, kurz vor dem Wahlkampf, entschied sich eine große Mehrheit des Parlaments aus unterschiedlichen Gründen – man könnte auch sagen: unter unterschiedlichen Vorwänden – dagegen. Heute wird das Nein sagende Lager vielleicht nicht so groß sein, aber mit dem Grundgesetzsatz „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ wird es wahrscheinlich wieder nichts werden, und zwar einmal, weil es nun zu einem Mix von Kultur und Sport kommen soll, dessen Sinnhaftigkeit schwer zu begreifen ist, zum anderen, weil CDU/CSU sich standhaft verweigern werden. Insofern ist es wieder, liebe Kollegen von der SPD, eine mehr oder weniger vorgezogene Wahlkampfschau und keine parlamentarische Auseinandersetzung mit Chance auf politische Veränderung. Warum das so ist, ist schwer zu verstehen, auch und gerade was die verfassungsrechtlichen Bedenken angeht. Schauen wir uns unsere europäischen Nachbarländer an, die sich in den letzten Jahren neue Verfassungen gegeben und in diese Verfassungen das Staatsziel Kultur in weitreichender Weise aufgenommen haben. Es sind so unterschiedliche Länder wie das Königreich Spanien, die Republik Polen und die Schweizerische Eidgenossenschaft, alle drei Länder haben föderale Strukturen. Da geht es. Warum nicht endlich auch bei uns? (Beifall bei der LINKEN) Nun ja: Bürgerinnen und Bürger in diesen Ländern haben dann Erwartungen. Sie wollen den zentralen Wert Kultur politisch gepflegt wissen. Aber was ist daran falsch? Die Linke bekennt sich seit langem zum Staatsziel Kultur. Deswegen legen wir auch heute einen Antrag vor. Er geht vom Kulturbegriff der UNESCO aus, die Kultur als die Gesamtheit der unverwechselbaren geistigen, materiellen, intellektuellen und emotionalen Eigenschaften ansieht, die eine Gesellschaft kennzeichnen. Nach diesem Kulturverständnis gehört der Sport zur Kultur einer Gesellschaft. (Beifall bei der LINKEN) Das heißt, das Staatsziel Kultur schließt den Sport ausdrücklich ein, und es ist selbstverständlich Aufgabe des Staates, den Sport zu fördern. Bei der Anhörung im Rechtsausschuss 2007 hat Professor Paul Raabe gesagt: Zum Ansehen in der Welt sollte nunmehr die Kultur auch im Blick auf Europa – „Europa eine Seele geben“ – Verfassungsrang haben. Es ist an der Zeit, dass der Kulturstaat im Grundgesetz definiert wird. In diesem Sinn sollten wir über das Staatsziel Kultur verhandeln. Und wenn wir wieder scheitern – wir werden uns weiter für diese Grundrechtsforderung einsetzen wie bisher. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Jerzy Montag für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Jochimsen und lieber Kollege Deutschmann, auf Ihre beiden Redebeiträge will ich zuallererst eingehen, weil Sie meiner Meinung nach genau die Frage aufwerfen, die wir hier diskutieren und beantworten müssen, nämlich ob sich aus der unbezweifelten Bedeutung von Kultur und Sport für die Gesellschaft die Notwendigkeit ergibt, diese beiden Werte als Staatsziele in der Verfassung zu verankern. Wir sind in der Pflicht, diese beiden Fragen getrennt voneinander zu diskutieren und zu beantworten, (Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Richtig!) und dürfen diese beiden Ebenen nicht fortwährend vermischen. Die Bedeutung der Kultur und des Sports wird doch in Deutschland von niemandem ernsthaft bestritten. Deutschland gibt auf allen Ebenen sehr viel Geld für Kultur und für Sport aus, wenn auch nicht genug. Deutschland ist weltweit geachtet als Kulturnation und auch als Sportnation. Aber ob sich daraus zwangsläufig ergibt, dass es Sinn macht, diese beiden wichtigen Werte in der Verfassung als Staatsziele zu verankern, muss getrennt davon diskutiert werden und richtet sich nach meiner Meinung nach drei Aspekten: Erstens. Ist es denn zwingend erforderlich, es hineinzuschreiben? Zweitens. Würde es der Kultur und dem Sport ganz konkret etwas nützen, wenn man das hineinschreiben würde? (Dr. Lukrezia Jochimsen [DIE LINKE]: Ja! In anderen Ländern ist das so!) Drittens. Wäre es nicht vielleicht konkret kontraproduktiv für Kultur und Sport, es zu tun? – Diese drei Fragen müssen wir beantworten. Ob dies zwingend erforderlich ist, ist, glaube ich, am schnellsten abzuhandeln. In Deutschland leiden die Kultur und der Sport nicht daran, dass sie nicht in der Verfassung stehen. Wenn die Kultur und der Sport an etwas leiden, dann leiden sie an mangelnder konkreter Unterstützung und an mangelnden finanziellen Mitteln. Würde es etwas nützen? Das ist eine viel schwierigere Frage. Dazu hätte ich in dem Gesetzentwurf der SPD gern etwas an Begründung gelesen. Aber leider, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD: Sie beschäftigen sich in der für eine Grundgesetzänderung sowieso schon kurzen Begründung fast ausschließlich mit der Darstellung der Bedeutung von Kultur und Sport – unbenommen. Aber der Frage, warum Sie das dann ins Grundgesetz schreiben wollen, widmen Sie bei der Kultur und beim Sport jeweils nur einen einzigen Satz. (Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Was überragend wichtig ist, gehört ins Grundgesetz!) Bei der Kultur schreiben Sie, dies würde die kulturellen Belange in politischen und juristischen Auseinandersetzungen stärken. Glauben Sie das wirklich? (Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Ich glaube alles, was ich schreibe!) Glauben Sie, dass ein Sportfördergesetzentwurf, von der Linken, von Ihnen oder von wem auch immer hier eingebracht, ein größeres Maß an Zustimmung bekäme, nur weil der Sport im Grundgesetz stünde? Kommt es nicht darauf an, was in diesem Sportfördergesetzentwurf steht? Sie sind doch nicht gehindert, Frau Kollegin Kunert, einen solchen Gesetzentwurf einzubringen; Sie müssen dazu den Sport nicht in der Verfassung haben. Das bedeutet: Sportpolitik können Sie auch ohne diese Aufnahme ins Grundgesetz sehr gut vertreten und verfolgen. Zum Sport, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, haben Sie in der Begründung lediglich dargelegt: Wenn man den in die Verfassung hineinschreiben würde, dann würde das „ein Heranziehen verfassungsrechtlicher Hilfsbegründungen entbehrlich machen“. Aber das kann doch nun wirklich kein Grund sein, so etwas in die Verfassung hineinzuschreiben. (Beifall des Abg. Dr. Franz Josef Jung [CDU/CSU]) Ich teile die vorsichtige, skeptische Grundhaltung, dass wir damit Erwartungen wecken, die wir nicht erfüllen können, die nicht erfüllt werden werden. Das beste Beispiel dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Umkehrung Ihres Arguments. Sie sagen: Das steht doch schon in den Landesverfassungen, und deswegen muss es auch in die Bundesverfassung hinein. – Ja, es steht in den Landesverfassungen. Kultur und Sport sind im Wesentlichen kommunale und Landesangelegenheit. Obwohl das schon seit Jahrzehnten in den Landesverfassungen ist, steht es in manchen Kommunen und in manchen Ländern schlecht um Sport und Kultur. Insofern sage ich Ihnen: Wir sind für eine Förderung des Sports, wir sind für eine Förderung der Kultur; aber wir werden keinen Euro mehr für diese Themen gewinnen, nur weil wir sie vorher in die Verfassung geschrieben haben. (Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Es kommt auf den Willen an!) Danke. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Stephan Mayer für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! In steter Regelmäßigkeit beschäftigen wir uns hier in diesem Hohen Haus mit der Frage, ob Kultur und/oder Sport als Staatsziele ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen. Es ist doch vollkommen unbestritten, dass Deutschland ein Kulturstaat ist. Es ist ebenso unbestritten, dass die Deutschen eine sportbegeisterte Nation sind. Sage und schreibe 27 Millionen Bürgerinnen und Bürger treiben in Sportvereinen Sport. Wir sind auch eine sportlich erfolgreiche Nation. Insbesondere wenn man an das Abschneiden unserer Olympiamannschaft sowohl bei den Olympischen als auch bei den Paralympischen Sommerspielen in London denkt, kann man wirklich stolz auf die Sportlerinnen und Sportler sein, die Deutschland vertreten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Ich denke aber, dass wir trotzdem behutsam mit unserem Grundgesetz umgehen sollten. Wir sollten uns auch vergegenwärtigen, welche Aufgabe eine Verfassung hat: Eine Verfassung hat einen grundsätzlichen und fundamentalen Charakter. Man sollte sich deshalb davor hüten, alles, was man vielleicht aufgrund des Zeitgeistes gerade ganz nett und sympathisch findet, als Staatsziel ins Grundgesetz zu schreiben. (Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Aber Kultur ist nicht Zeitgeist!) Das wäre aus meiner Sicht Verfassungslyrik oder, wie es Professor Grimm sagt, Verfassungsakrobatik. Ich stimme Heribert Prantl ausdrücklich zu, der in seinem Kommentar in der heutigen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung schreibt, dass „eine Verfassung … kein Poesiealbum“ und „kein politisches Tagebuch“ ist, in die man nett hineinschreibt, was man gerade sympathisch und angenehm findet. Kultur und Sport kann man nicht normativ verordnen. Bei einer Aufnahme der beiden Staatsziele ins Grundgesetz besteht aus meiner Sicht die zusätzlich konkrete Gefahr, dass wir die Grenzen zwischen dem Verfassungsrecht und dem einfachen Recht verwischen. Es besteht des Weiteren die Gefahr, dass die Gestaltungsspielräume der Politik und des Gesetzgebers immer kleiner werden. Bei der schon zitierten Anhörung im Rechtsausschuss im Jahr 2007 hat Professor Heinrich Wolff von der Gefahr des Verfassungsvollzuges gesprochen, also von der Gefahr einer zunehmenden Verrechtlichung und Verregelung der Politik. Die Konsequenz einer Aufnahme dieser beiden Staatsziele ins Grundgesetz wäre, dass wir hier als Gesetzgeber in vielerlei Hinsicht, auch in Abwägung mit anderen Staatszielen und Freiheitsrechten, immer weniger Gestaltungsspielräume hätten. In der Konsequenz bestünde auch die Gefahr, dass damit letzten Endes auch der Wähler entmachtet würde, weil er mit seiner Wahlentscheidung immer weniger politische Kursbestimmungen vornehmen kann, wenn immer mehr Staatsziele inflationär ins Grundgesetz aufgenommen werden. Konkret zum Staatsziel Kultur. Deutschland ist eine Kulturnation. Ich lege aber auch Wert darauf, dass die Kulturnation Deutschland von einem sehr vielfältigen, föderalen Charakter geprägt ist. Ich glaube, wir sind auch deshalb eine so große Kulturnation, weil wir primär von Bundesländern geprägt sind, die ganz unterschiedliche kulturelle Traditionen und Brauchtümer haben. Deshalb ist es richtig, dass die Länder grundsätzlich und prioritär für die Kultur und die Kulturförderung zuständig sind. Wenn die Kultur als Staatsziel in unsere nationale Verfassung aufgenommen würde, sähe ich die Gefahr, dass es im Hinblick auf die Kulturpolitik und unsere kulturelle Vielfalt zu einer zunehmenden Zentralisierung käme, die nicht wünschenswert oder gewollt sein kann. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Politik wird immer dann interessant, wenn es konkret wird. Es ist schon erwähnt worden: Nach der Aufnahme der Staatsziele ins Grundgesetz würde es darum gehen, diese im gesetzgeberischen Handeln zu verwirklichen. Wie sah es denn zuletzt konkret aus? In den letzten sieben Jahren hatten wir durch die Bank einen Aufwuchs im Kulturhaushalt des Bundes. Seit die CDU/CSU hier in Berlin an der Regierung ist, ist der Kulturhaushalt von Jahr zu Jahr angewachsen, (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) von 1 Milliarde Euro im Jahr 2005 auf 1,2 Milliarden Euro in diesem Jahr. Mittlerweile machen die Kulturausgaben des Bundes 13 Prozent aller Ausgaben aus, die in unserem Staat insgesamt für Kultur getätigt werden. Damit machen sie nur einen relativ kleinen Anteil aus; denn der Großteil wird richtigerweise von den Ländern erbracht. Gleiches gilt für den Sport. Interessant ist auch der Aufwuchs der Sportförderung. Im Jahr 2005 hat der Bund 216 Millionen Euro für die Spitzensportförderung in Deutschland verwendet. In diesem Jahr sind es immerhin 250 Millionen Euro. Ich glaube, darauf können wir als Deutscher Bundestag insgesamt und damit als Haushaltsgesetzgeber stolz sein. Wir fördern den Sport in Deutschland, wenn wir ihm mehr Geld zur Verfügung stellen, wenn wir mehr Geld für unsere Spitzensportler, für den Sportstättenbau, für die Dopingbekämpfung zur Verfügung stellen. Das und nicht die Aufnahme des Sports als Staatsziel ins Grundgesetz ist eine ganz konkrete Förderung des Sportes in Deutschland. (Beifall des Abg. Dr. Franz Josef Jung [CDU/CSU]) Ein weiteres Beispiel. Es ist oft gesagt worden: Na ja, wenn man den Sport als Staatsziel ins Grundgesetz aufnimmt, dann hat dies vor Ort positive Auswirkungen, zum Beispiel in der Abwägung, ob eine Kita, ob ein Bolzplatz, ob ein Kinderspielplatz gebaut werden darf oder ob sich die Interessen derjenigen Anwohner durchsetzen, die sich gegen die jeweiligen Baumaßnahmen wenden. Wir haben als christlich-liberale Koalition § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geändert. Darin steht jetzt, dass Kinderlärm – dort ist von „Geräuscheinwirkungen“ die Rede, was ich für sehr bedenklich halte; eigentlich sind diese Geräusche Zukunftsmusik – von unter 14-Jährigen keine schädliche Umwelteinwirkung ist, und das hat Auswirkungen für den Bau von Kitas und die Errichtung von Kinderspielplätzen oder von Bolzplätzen. Das ist eine ganz konkrete Unterstützung des Sportes, des Breitensportes, des Sportes von Jugendlichen und von Kindern vor Ort. Auch dies wird durch die bloße Aufnahme des Sportes als Staatsziel ins Grundgesetz nicht erreicht. Liebe Frau Kollegin Kunert, Sie haben zu Recht bemängelt – ich bin da vollkommen bei Ihnen –, dass der Schulsport leider Gottes immer mehr an Bedeutung verliert. Dass die Schulsportunterrichtsstunden die ersten sind, die ausfallen, das ist richtig. Nur, ich frage jetzt zurück: Was hat es denn gebracht, dass in 15 von 16 Länderverfassungen in Deutschland der Sport als Staatsziel festgeschrieben ist? Die Länder sind für die Schulpolitik zuständig. Also, was hat die Verankerung in der Verfassung ganz konkret gebracht? Ich möchte an die Ausführungen des Kollegen Montag anknüpfen. Wir sollten uns gerade bei diesem wichtigen Thema immer die Frage stellen: Wem nutzt es – cui bono? Dazu muss man ganz deutlich sagen: In diesen 15 Ländern hat es dem Sportunterricht überhaupt nichts gebracht, dass Sport als Staatsziel in den jeweiligen Landesverfassungen steht. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Professor Scholz hat in dieser Anhörung des Rechtsausschusses im Jahr 2007 noch einmal deutlich gemacht, dass das Grundgesetz einen ordnungspolitischen Rahmen gibt. Ich glaube, wir sind gut beraten, uns vor einer Inflation von politisch-programmatischen Festlegungen in unserer Verfassung durch eine Überfrachtung mit immer mehr Staatszielen zu hüten. Es besteht hier wirklich die Gefahr einer Verwässerung unseres Grundgesetzes. Deshalb sollten wir weiterhin zurückhaltend und puristisch mit unserem Grundgesetz umgehen. Ich kann daher den Anträgen der Linksfraktion und dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion nur eine klare Ablehnung entgegenhalten. Wie gesagt, es geht nicht darum, dass wir als christlich-liberale Koalition nichts für die Förderung der Kultur und des Sportes in Deutschland machen wollen. Ich glaube, wir haben das mit ganz konkreten Gesetzgebungsmaßnahmen, mit einem deutlichen Aufwuchs in beiden Haushalten deutlich unter Beweis gestellt. Alles andere wäre eine bloße Symbolpolitik. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Martin Gerster für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Martin Gerster (SPD): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Stephan Mayer hat gerade gesagt, wir sollten uns davor hüten, alles, was Zeitgeist ist, in unsere Verfassung aufzunehmen. Dem kann man zustimmen. Aber Kultur und Sport, das ist alles andere als Zeitgeist, zumindest in meinen Augen und in den Augen der SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Deswegen haben wir uns ganz bewusst dafür entschieden, heute einen Vorschlag auf den Tisch zu legen, über den wir mit Ihnen diskutieren wollen. Wir schlagen vor, Kultur und Sport ins Grundgesetz aufzunehmen, weil wir explizit der Meinung sind, dass es beim Sport nicht um bloße Körperertüchtigung geht, sondern dass Sport darüber hinaus eine große Bedeutung für unsere Gesellschaft hat. Das hat nicht erst die SPD-Fraktion erkannt, sondern das ist letztendlich Allgemeingut. Das zeigt allein schon ein Vers, der dem Herrn Ringelnatz zugeschrieben wird: Sport stärkt Arme, Rumpf und Beine … und er schützt uns durch Vereine vor der Einsamkeit. Das bringt es eigentlich auf den Punkt, worum es hier im Bereich des Sports geht. Sport hat eine große Bedeutung für unsere Gesellschaft, und deswegen sind wir der Meinung, dass wir diese im Grundgesetz definieren sollten. Ich will ein paar Punkte ansprechen, die wir auch im Sportausschuss Woche für Woche diskutieren und die unserer Meinung nach für unsere Gesellschaft wichtig sind. Wir wissen doch um die Kraft des Sports beispielsweise bei der Integration von Menschen mit Handicap, von Menschen unterschiedlichen Geschlechts, unterschiedlicher Generationen und unterschiedlicher Herkunft. Ich erwähne die vielen Migrantinnen und Migranten, die durch den Sport in unsere Gesellschaft integriert werden. Wir wissen, dass der Sport – wie wahrscheinlich nichts anderes in der Gesellschaft – Menschen zusammenbringen kann. Deswegen müssen wir darüber diskutieren – und deshalb sind wir auch dafür –, den Sport im Grundgesetz zu verankern (Beifall bei der SPD) Wir denken an den Bereich Prävention. Schließlich wissen wir aus der wissenschaftlichen Forschung: Sport und Bewegung bringen einen großen Benefit für uns alle, weil wir beispielsweise weniger Ausgaben für den Gesundheitsbereich tätigen müssen. Sport und Bewegung bringen dem Einzelnen etwas, aber auch der gesamten Gesellschaft. Ich denke an das Thema Rehabilitation. Neulich haben wir im Sportausschuss über die Funktion und Bedeutung des Sports bei der Überwindung von schweren Krankheiten gesprochen. Es ist wirklich unglaublich – das muss man sich einmal vor Augen führen –, was Sport und Bewegung bewirken können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sport ist auch sozialer Kitt in unserer Gesellschaft; auch das muss man immer wieder betonen und herausstellen. Über die Millionen von Ehrenamtlichen, die sich im Sport engagieren, schaffen wir es doch, dass das Leben für viele lebens- und liebenswert wird. Auch wegen dieser Aspekte meinen wir, dass der Sport zusammen mit der Kultur ins Grundgesetz aufgenommen gehört. Des Weiteren schafft es der Sport, Werte zu vermitteln – Werte, die aus verschiedenen Gründen woanders, beispielsweise in der Schule oder im Elternhaus, womöglich nicht optimal vermittelt werden können. Ich denke an Werte wie Zusammenstehen, Teamgeist, den fairen Umgang mit anderen und an das Erlernen der Fähigkeit, mit Niederlagen oder Siegen umzugehen. Sport trägt dazu bei, insbesondere die Persönlichkeitsentwicklung junger Leute positiv zu beeinflussen. Weil der Sport so etwas wie einen Kompass für das weitere Leben darstellen kann, meinen wir, dass es durchaus berechtigt ist, mit Ihnen zusammen zu diskutieren, wie wir Sport und Kultur im Grundgesetz verankern können. Wir müssen den Sport schützen. Es gibt nämlich Gefahren – das hören wir in unserer parlamentarischen Arbeit immer wieder von Experten –, die den Sport kaputtmachen können. Ich nenne das Beispiel Doping. Ich nenne aber auch das Beispiel Wettmanipulation, und es gibt viele andere mehr. Der Sport ist in Gefahr. Uns wurde beispielsweise vom Bundesrechnungshof gesagt, dass auf Bundesebene eine gesetzliche Grundlage fehle, um insbesondere für den Spitzensport immense Summen bereitzustellen. Deswegen wäre es gut, wenn wir als Gesetzgeber nach Möglichkeiten suchen würden, wie wir die gesetzlichen Grundlagen an dieser Stelle schaffen könnten. Ich glaube, eine Diskussion darüber ist überfällig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist nicht ausschließlich die SPD, die darüber diskutiert. Vielmehr wissen wir ganz genau, dass die Diskussion auch in den anderen Fraktionen und Parteien geführt wird. Wir haben in der Vergangenheit mit Interesse wahrgenommen, dass zum Beispiel die FDP einen Parteitagsbeschluss getroffen hat und dass sogar im Regierungsprogramm steht, Sport und Kultur ins Grundgesetz aufzunehmen. Herr Westerwelle hat sich mehrfach entsprechend geäußert. Auch der Kollege Lutz Knopek hat geschrieben, dass er dafür ist, Sport ins Grundgesetz aufzunehmen. Insofern, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich noch einmal dafür werben, dass wir in eine sachliche Diskussion darüber eintreten, wie wir es schaffen können, Kultur und Sport ins Grundgesetz aufzunehmen. Wir sind auch offen, wenn es darum geht, die eine oder andere Formulierung zu ändern. Herr Ruppert, Sie hatten angesprochen, dass Ihnen die Formulierung nicht so passt. Aber ich denke, es liegt jetzt ein Vorschlag auf dem Tisch, über den wir mit Ihnen, aber natürlich auch mit den Experten aus den Sportverbänden oder aus dem Kulturbereich, in den parlamentarischen Beratungen im Hinblick darauf sprechen wollen, wie wir es schaffen können, Kultur und Sport ins Grundgesetz aufzunehmen. Ich will noch einmal dafür werben, dass wir dies nicht emotional aufgeladen, sondern in einer Weise tun, in der wir miteinander umzugehen gewohnt sind, wenn es um solche übergeordneten Fragen geht. Deswegen, Herr Kollege Deutschmann, habe ich mich über Ihren offenen Redebeitrag zu diesem Thema sehr gefreut. Wir sind gespannt darauf, wie sich die Diskussion zu diesem Thema in den nächsten Wochen und Monaten weiterentwickeln wird. Ganz herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Joachim Günther für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP) Joachim Günther (Plauen) (FDP): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Etwas überrascht waren wir schon von dem Antrag der SPD und auch von dem der Linken, (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Nicht wirklich! – Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Ist überholt!) den Sport und die Kultur ins Grundgesetz aufzunehmen, etwas überrascht deshalb, weil dieser Antrag plötzlich am letzten Tag in unsere Postfächer gelegt wurde, obwohl jeder weiß, dass bei Grundgesetzänderungen eine breite Diskussion, auch im Vorfeld, erforderlich ist, wenn das Ganze von Erfolg gekrönt sein soll. Wir jedenfalls von der FDP-Fraktion haben vorher keine Hinweise in diese Richtung erhalten. Deshalb frage ich Sie: Machen Sie es in diesem Fall so, wie Sie es in Ihrem Diskussionsbeitrag vorhin angedeutet haben, etwas ein Jahr vor der Bundestagswahl erneut auf das Tapet zu bringen? Das wird der Sache aus meiner Sicht nicht gerecht. Wir als Bundestagsfraktion – das sage ich ja – stehen diesem Ansinnen grundsätzlich positiv gegenüber, wir können dem etwas abgewinnen. Wir haben es selbst im eigenen Wahlprogramm 2009 geschrieben. (Beifall bei des Abg. Martin Gerster [SPD]) Wir wollen uns auch für eine irgendwie geartete Aufnahme des Sports in das Grundgesetz aussprechen. Doch bei Grundgesetzänderungen – das hat gerade die Diskussion heute wieder gezeigt –, egal welcher Art sie sind, ist einfach eine gewisse Vorsicht geboten. So hat der ehemalige Bundesverfassungsrichter -Professor Dr. Udo Steiner auf die Gefahren neuer Staatszielbestimmungen hingewiesen. Er sagte, wer Verfassungsrecht sät, gerade in der Form von Staatszielbestimmungen, wird Verfassungsrechtsprechung ernten. Das wollen wir eigentlich nicht. Wir wollen gestalten. Daher ist vor der Aufnahme eines Staatszieles Sport in das Grundgesetz genau zu untersuchen, welche Ziele damit verfolgt werden und welche Folgen das Staatsziel Sport und Kultur im Grundgesetz haben kann. Es kann nicht Sinn der Sache sein, dass ausgehend von der guten Absicht eine Flut von Prozessen ausgelöst wird, die weder der Rechtssicherheit noch den Zielen selbst dient. Auch eine zusätzliche Belastung des Haushalts darf vor dem Hintergrund unserer Staatsschuldensituation nicht ohne Grenzen herbeigeführt werden. Wenn sich etwas ändern soll, müssen wir die finanziellen Auswirkungen vorher ermitteln und müssen sie klar begrenzen. Was wir nicht brauchen, ist mehr Verfassungsrechtsprechung. Stattdessen sollten wir gemeinsam darangehen, die gesellschaftspolitische Bedeutung des Sports und seiner vielen positiven Wirkungen mit einfachen Gesetzen voranzubringen. Diese Gestaltungskraft haben wir ja. Wir haben gerade in dieser Woche in unserem Ausschuss über die Olympischen Sommerspiele diskutiert, Stephan Mayer hat gesagt: mit positiver Tendenz. Aber wir haben auch gesagt: Deutschland ist bei der Medaillenwertung nicht mehr im Spitzenbereich. Angesichts dessen muss zumindest die Frage gestattet sein: Wollen wir eine Stagnation, oder wollen wir weiter vorankommen und den Spitzensport ausbauen? Ich kann mir vorstellen, wenn wir gemeinsam handeln, wenn wir zum Beispiel im Bereich des Spitzensports jährlich 10 Millionen Euro zusätzlich mittelfristig einsetzen, dass Deutschland in diesem Bereich wieder mit an die Spitze der Nationenwertung kommt. Bei dem Antrag der SPD-Fraktion können wir im Moment nicht erkennen, wo gemeinsam gehandelt wird und wie wir mit diesen Fragen umgehen. Deshalb können wir ihm in dieser Form nicht zustimmen. Dem Antrag der Linken können wir unsere Zustimmung ebenfalls nicht geben. Viele Forderungen darin sind allgemein ausgerichtet. Kollegin Kunert, es ist eine Aufzählung von vielen Dingen, mit der Sie wahrscheinlich mehr die eigene Klientel befriedigen wollen. Wir wollen aber insgesamt ein Ziel voranbringen. Führen wir eine gemeinsame Diskussion! Arbeiten wir etwas Gemeinsames heraus, was der Bedeutung des Sports und der Kultur gerecht wird und uns alle voranbringt! Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Jens Petermann für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Jens Petermann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit den heute auf der Tagesordnung stehenden Anträgen greifen wir eine längst überfällige Debatte auf. Ziel ist es, den politischen Rahmen für die Lösung einer Reihe von Problemen, die wir im Sport haben, zu verbessern. Ich denke, dass sich jenseits des akademischen Streites sowohl hier im Haus als auch in der Gesellschaft eine Mehrheit für diese Anträge abzeichnet. Wenn man einmal die rosarote Brille absetzt – das ist hier verschiedentlich schon geschehen –, wird man sehen, dass es eine ganze Reihe von Problemen gibt, die einer Lösung zugeführt werden müssen. Der Schulsport ist schon angesprochen worden. Wir brauchen dringend die dritte Schulsportstunde. Die Länder haben sie auch irgendwie einmal auf dem Schirm gehabt. Tatsächlich findet vielleicht gerade einmal die erste Stunde statt. Was spricht dagegen, dass der Bund ein Programm auflegt, das es den Ländern ermöglicht, diese dritte Sportstunde tatsächlich durchzuführen? Das wäre ein Vorschlag, bei dem sich auch der Bund einbringen könnte. Stichwort Breitensport. Wie sieht es mit der Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit aus? Eine ganze Reihe von Vereinen leidet darunter, dass ihnen die Mitglieder abhanden kommen, vor allem aber auch darunter, dass sie nicht genügend Personal für die Leitung haben. Auch hier fehlt eine entsprechende Initiative des Bundes. Wie sieht es beim Nachwuchssport aus? Wenn ich mir die Situation der Trainer bei den Nachwuchssportlern ansehe, dann merke ich, dass sie die 40-Stunden-Woche nur vom Hörensagen kennen. Faktisch werden 60 Stunden und mehr geleistet, wofür sie eine Vergütung von 1 200 Euro erhalten. Hier befinden wir uns schon im Bereich der prekären Beschäftigung. Das müssen wir dringend ändern. (Beifall bei der LINKEN) Wie sieht es mit der Talentsichtung aus? Gerade aus dem Bereich des organisierten Sports wird gefordert, dass der Erfahrungsvorsprung des Ostens aufgegriffen wird und bestimmte positive Dinge von dort in die aktuelle Talentsichtung aufgenommen werden. Das muss man natürlich aufgreifen. Warum eigentlich nicht? (Beifall bei der LINKEN) Wie sieht es mit der Transparenz aus? Wie sieht es mit der Verteilung der Mittel aus? Auch hier gibt es eine Reihe von Defiziten. Aktuell gibt es eine Diskussion über Zielvereinbarungen. Das müssen wir auch angehen. Hier können wir gemeinsam vorankommen. (Beifall bei der LINKEN) Die Entwicklung eines jungen Menschen zu einer Persönlichkeit, die Verantwortung übernehmen kann, die leistungsbereit ist, die soziale Kompetenz besitzt und das Leben erfolgreich meistert, ist eine umfassende Angelegenheit. Sowohl der Sport als auch die Kultur haben hierfür eine zentrale Bedeutung. Das gilt gerade in einer sehr schnelllebigen konsumorientierten Gesellschaft. Das gerät aus dem Blickfeld. Diesen Blick wieder zu öffnen, ist das Verdienst dieses Gesetzentwurfes der SPD-Fraktion, den wir mit unseren Anträgen gern unterstützen. Ich werbe noch einmal dafür, dass Sie diese Anträge wohlwollend begleiten. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Als letztem Redner zu diesem Tagesordnungspunkt erteile ich Kollegen Wolfgang Börnsen für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): Es ist unglaublich, was in diesen Tagen in Paris geschieht. Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenige Wochen nach der Regierungsübernahme fallen Frankreichs Sozialisten über den Kulturhaushalt her. Rigoros haben die Linken über 1 Milliarde Euro gekürzt. (Agnes Krumwiede [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil ihnen ein maroder Haushalt hinterlassen wurde!) Frankreichs Kulturschaffende beklagen einen Wort- und Tabubruch. Sie warnen die Bürger Europas zornig davor, links zu wählen. Recht haben sie! (Beifall bei der CDU/CSU) All das geschieht in einem Land, in dem die Kultur bisher obersten Stellenwert hatte. Ähnlich rabiate Einschnitte erfährt die Kultur jetzt auch in Spanien, Italien und in vielen anderen europäischen Ländern, wo sie Verfassungsrang hat. Den bittersten Raubbau gibt es derzeit in Griechenland. Ich bin dort gewesen: Tausende Kulturdienstleistende haben ihren Arbeitsplatz verloren, Tausende bedeutende Ausgrabungsstätten bleiben ungesichert. Museen, Theater, Konzertsäle wurden im Mutterland der abendländischen Kultur geschlossen. Was nutzt der Kultur der Schutz einer Verfassung, wenn die Finanzen nach dem Motto „Wo die Dukaten fehlen, hat der Kaiser sein Recht verloren“ verweigert werden? Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Deutsche Kulturrat eine Initiative zur Rettung der Kultur in Griechenland starten will, und ich hoffe auf die Unterstützung aller Beteiligten. (Beifall des Abg. Christoph Poland [CDU/CSU]) Der Ruf nach einem Sicherungsstatus der Kultur im Grundgesetz bleibt blanker Formalismus, wenn keine Taten folgen. (Beifall der Abg. Agnes Krumwiede [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!) Vergessen wir nicht: Als die Sozialdemokraten – der heutige Antragsteller – mit den Grünen in der Regierungsverantwortung waren, haben sie den Kulturetat um 4 Prozent gekürzt. Mit dem Beginn der Regierungszeit von Angela Merkel hingegen wurde der Kulturhaushalt achtmal in Folge erhöht. Mit 1,3 Milliarden Euro wurde vonseiten des Bundes noch nie so viel Kulturförderung betrieben wie in diesem Jahr. Dieser Rekord trägt einen Namen: Bernd Neumann, der zuständige Staatsminister. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Bernd Scheelen [SPD]: Den ihr damals nicht haben wolltet!) Vergessen wir nicht: Als Rot-Grün Regierungsverantwortung trug, wurden die Mittel für die Künstlersozialkasse um 20 Prozent eingestrichen, wurde der Deutschen Welle massiv der Geldhahn zugedreht, wurden Goethe-Institute geschlossen. Mit dieser fatalen Entwicklung haben wir vor acht Jahren Schluss gemacht. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir von der Union haben den Rückwärtsgang herausgenommen und der Kultur in Deutschland wieder Perspektiven gegeben. Museen, Musik- und Filmförderung profitieren mit über 200 Millionen Euro jährlich davon. Die Kulturstiftung, die Gedenkstätten haben allein in den letzten drei Jahren 150 Millionen Euro für Denkmäler von nationaler Bedeutung erhalten. Davon profitieren auch die 37 Weltkulturerbestätten unseres Landes. Besonders Kinder und Jugendliche gewinnen im Rahmen der kulturellen Bildung durch zusätzliche Mittel von 30 Millionen Euro jährlich. (Agnes Krumwiede [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist ja gar nicht wahr!) Das ist eine Tat, die sich sehen lassen kann. (Beifall bei der CDU/CSU) Auch die Kultur- und Kreativwirtschaft hat von dieser Politik des Handelns profitiert. Als wir vor gut fünf Jahren unter Führung von Dagmar Wöhrl konzeptionell -aktiv wurden, registrierte man in der Kreativwirtschaft ungefähr 190 000 Unternehmen mit 760 000 Erwerbstätigen. Heute setzt die Branche mehr als 135 Milliarden Euro um, kann mit 960 000 Arbeitsverhältnissen und 290 000 Unternehmen bei etwa 25 Prozent Selbstständigen einen Bruttoertrag erwirtschaften, der bereits höher ist als der von der Automobilindustrie und von der Elektroindustrie. Das nenne ich Dynamik pur. (Beifall bei der CDU/CSU) Der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Otto, der hier engagiert tätig ist, bezeichnet die Kreativwirtschaft zu Recht als einen herausragenden Jobmaker unseres Landes – und das alles ohne Verfassungsauftrag. Vergessen wir nicht: In der rot-grünen Epoche wurden 44 Millionen Euro in der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik gestrichen. Heute können wir von einem Plus in Höhe von 127 Millionen Euro ausgehen. Kein Staatsziel hat uns dazu aufgefordert. Nein – wir glauben an die Sinnstiftung der Kultur. Sie macht Menschen stark, und unsere Demokratie braucht starke Bürger. Das ist unser Wille, Kultur zu fördern. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Die bürgerliche Koalition ist in dieser Frage einer Auffassung. Das gilt auch für die auswärtige Kulturpolitik, für die Außenminister Guido Westerwelle und die Staatsministerin Cornelia Pieper stehen. Konsequente Mittelerhöhung und gute Konzepte belegen unsere Ernsthaftigkeit in diesem Politikbereich. Die Kulturszene kann sich auf uns verlassen. Trotz mancher Fehler machen wir doch vieles richtig. Völlig falsch ist der hier vermittelte Eindruck, die Kultur sei schutzlos und ohne Rechte in unserem Land, im Gegenteil – Jerzy Montag hat bereits darauf aufmerksam gemacht –: Erstens. Unser Grundgesetz garantiert in Art. 5 die Freiheit von Kunst und Wissenschaft – einklagbar. Zweitens. Der Art. 167 des Vertrages über die Europäische Union unterstreicht die einzigartige Bedeutung der Kultur – das ist rechtsklar. (Beifall des Abg. Christoph Poland [CDU/CSU]) Drittens. 15 unserer Bundesländer, bei denen die eigentliche Kulturhoheit liegt, garantieren der Kultur Verfassungssicherheit – auf dem Papier. Wie sieht denn die Realität aus? Das Verfassungsgebot hindert elf Bundesländer derzeit nicht daran, aktuell und wiederholt zum Teil erhebliche Kürzungen bei der Kultur vorzunehmen. (Christoph Poland [CDU/CSU]: Das ist schlimm!) Bei diesen Ländern wäre, sarkastisch bemerkt, ein Zusatzartikel wünschenswert: Die Kultur muss vor dem Staat geschützt werden. Viertens. Wer Rechtssicherheit für die Kultur anmahnt – und das ist richtig –, der sei an den Art. 35 des Einigungsvertrages erinnert, in dem Deutschland klar, konsequent und einklagbar als Kulturstaat bezeichnet wird. Auf diesen Rechtshintergrund der Kultur kann man sich berufen. Kultur hat nicht nur auf den genannten vier Ebenen Verbündete, sondern auch in den vielen Millionen Menschen unseres Landes, die aktiv Kultur betreiben oder genießen. Die Kultur bleibt eine der größten, großartigsten Bürgerbewegungen unseres Landes. Das macht Mut. Doch unabhängig davon gibt es bei uns in der Union eine Reihe von Abgeordneten, die für das alleinige Staatsziel Kultur eintreten, so wie es die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ angeregt hat. Ich gehöre dazu, auch der zuständige Staatsminister. (Beifall des Abg. Christoph Poland [CDU/CSU]) Wenn in unserer Verfassung der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere garantiert wird, dann muss es auch einen Platz geben für die geistig-ideellen Lebensgrundlagen der Menschen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP sowie der Abg. Agnes Krumwiede [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das ist der Kernpunkt bei der Überlegung, die Verfassung zu ändern. Hier weist das Grundgesetz mehr als einen Schönheitsfehler auf. Doch ich bleibe dabei: An den Taten erkennt man die wahren Kulturförderer. Trotz klammer Kasse wollen wir von der CDU/CSU auf ein Mehr für die Kultur auch im achten Jahr nicht verzichten. Was die Sozialisten jetzt in Frankreich praktizieren, müssen wir bei uns in Deutschland verhindern. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Auf jeden Fall gilt – nach diesem Applaus will ich das noch einmal wiederholen –: Was die Sozialisten jetzt in Frankreich praktizieren, – Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Herr Kollege, Sie müssen trotzdem zum Ende kommen. (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Das hören wir doch so gerne!) Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): – müssen wir bei uns verhindern. – Es kommt nicht noch ein drittes Mal, Herr Präsident, zwei Mal genügen. (Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Wir wollen das noch einmal hören!) Mit Schaufensteranträgen helfen wir weder dem Sport noch der Kultur. Wir sollten uns ernsthaft mit dieser Frage auseinandersetzen. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 17/10644 und 17/6152 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Die Vorlage auf Drucksache 17/10785 (neu) soll ebenfalls an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse überwiesen werden. Die Federführung ist jedoch strittig. Die Fraktionen der CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen wünschen Federführung beim Innenausschuss, die Fraktionen der SPD und Die Linke wünschen Federführung beim Ausschuss für Kultur und Medien. Ich lasse zuerst abstimmen über den Überweisungsvorschlag der Fraktionen der SPD und Die Linke, also Federführung beim Kulturausschuss. Wer stimmt für diesen Überweisungsbeschluss? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Überweisungsvorschlag ist mit den Stimmen der beiden Koalitionsfraktionen und der Grünen gegen die Stimmen von SPD und Linken abgelehnt. Ich lasse nun abstimmen über den Überweisungsvorschlag der Fraktionen CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, Federführung beim Innenausschuss. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? (Zuruf von der CDU/CSU: Frau Krumwiede hat abweichend gestimmt!) Ich werde gerade darauf hingewiesen, dass es bei den Grünen in beiden Abstimmungen ein unterschiedliches Abstimmungsverhalten gegeben hat. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir waren für den Innenausschuss, nur Frau Krumwiede war für den Kulturausschuss!) Eine Abgeordnete stimmte jeweils anders als die anderen anwesenden Grünen. Der Überweisungsvorschlag ist im Übrigen mit den gleichen Mehrheitsverhältnissen wie zuvor angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 43 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – Drucksache 17/10748 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Innenausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Dazu gibt es keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Parlamentarischen Staatssekretär Ralf Brauksiepe für die Bundesregierung das Wort. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung legt dem Hohen Haus heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vor. Der Titel klingt unauffällig, der Inhalt ist es aber nicht: Was wir Ihnen vorlegen, bedeutet für die Kommunen im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum, von 2013 bis 2016, eine Entlastung um 18,5 Milliarden Euro. Eine vergleichbare Entlastung hat es noch nie gegeben. Das ist christlich-liberale Regierungsarbeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Bernd Scheelen [SPD]: Warten Sie mal auf meinen Redebeitrag!) Zur Einordnung macht es Sinn, einen Blick in die Geschichte zu werfen: Die Grundsicherung im Alter ist im Zusammenhang mit einem Verzicht auf den sogenannten Unterhaltsrückgriff bei Menschen, die auf Unterstützung im Alter angewiesen sind, eingeführt worden. Damals war klar, dass dies mit finanziellen Mehrbelastungen für die Kommunen verbunden sein würde. Die im Jahr 2001 in Opposition befindliche CDU/CSU-Fraktion hat das sehr deutlich kritisiert. Es lohnt sich, gelegentlich in alten Protokollen zu lesen. Die Abgeordnete Lotz von der SPD-Fraktion erklärte damals wörtlich: Die den Kommunen dadurch entstehenden Kosten werden vom Bund getragen. Die Kommunen werden also nicht belastet, wie es die CDU/CSU fälschlicherweise in ihrem Entschließungsantrag behauptet. Das Protokoll vermerkt: Beifall bei SPD und Grünen. Was steckte damals dahinter? Die damalige Regierung war der Meinung, dass die Kommunen eine Kompensation in Höhe von 600 Millionen D-Mark für den grundsicherungsbedingten Mehraufwand erhalten sollten. Im Vermittlungsausschuss ist es gelungen, diese Summe auf 800 Millionen D-Mark, 409 Millionen Euro, zu erhöhen. Mehr war damals gegen die rot-grüne Bundesregierung nicht drin. Zum Vergleich nenne ich die Gesamtkosten, die für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entstehen. Die aktuellste Istzahl, die uns vorliegt, stammt aus dem Jahr 2010. Damals waren es gut 4,1 Milliarden Euro. Für dieses Jahr rechnen wir mit Gesamtkosten von 4,8 Milliarden Euro. Davon wollte Rot-Grün 307 Millionen Euro erstatten – am Ende waren es 409 Millionen Euro –, also weniger als 10 Prozent. Wir legen nun einen Gesetzentwurf vor, nach dem der Bund die Kosten im nächsten Jahr zu 75 Prozent und vom übernächsten Jahr an zu 100 Prozent übernimmt. Also weniger als 10 Prozent Übernahme der Kosten der Kommunen – das war Rot-Grün; 100 Prozent – das sind CDU/CSU und FDP, die christlich-liberale Koalition. Das ist der Unterschied in Bezug auf die kommunalen Finanzen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Lachen der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Bernd Scheelen [SPD]: So ein Quatsch!) Der inhaltliche Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist damit beschrieben. Es geht um die Erstattung der laufenden Nettoausgaben der Kommunen: vom Jahr 2013 an zu 75 Prozent und vom Jahr 2014 an zu 100 Prozent. Schon in diesem Jahr hat der Bund seine Zusage wahrgemacht und 45 Prozent dieser Kosten übernommen. In der rot-grünen Zeit wäre dies, wie gesagt, ein einstelliger Prozentsatz gewesen. Die Länder können die Mittel, wenn dieser Gesetzentwurf in Kraft tritt, direkt aus dem Bundeshaushalt abrufen. Das ist die verfassungsrechtlich vorgesehene Art der Mittelzuteilung. Das heißt, der Bund hat die Länder als Ansprechpartner. Aber klar ist – das möchte ich ausdrücklich für die Bundesregierung betonen –: Wir haben diesen Gesetzentwurf vorgelegt, um die Kommunen finanziell zu entlasten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Manfred Grund [CDU/CSU]: Ganz wichtig!) Das heißt, es geht darum, dass diese Gelder von den Ländern an die Kommunen weitergeleitet werden. Das ist unser ausdrücklicher politischer Wille. Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt bei der Weiterentwicklung der Grundsicherungsstatistik, die die Voraussetzung dafür ist, dass die laufenden Nettoausgaben überhaupt erstattet werden können. Ich habe darauf hingewiesen: Wir haben in diesem Jahr die Kosten des Vorvorjahres zu 45 Prozent erstattet; das sind die aktuellsten Zahlen, die uns vorliegen. Für das letzte Jahr haben wir bisher nur eine Kostenschätzung. Wenn man die laufenden Ausgaben direkt erstatten will, braucht man eine solche Weiterentwicklung der Statistik. Außerdem ist im Gesetzentwurf vorgesehen, dass die Länder die Träger der Leistung, also der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, bestimmen. Das sind die wesentlichen inhaltlichen Schwerpunkte dieses Gesetzentwurfes, der bereits im Bundesrat behandelt worden ist. Über fachliche Änderungen, die auch aus Sicht der Bundesregierung durchaus möglich sind, wird gesprochen. Wir sind da sehr gesprächsbereit. Bei weitergehenden Forderungen, die über das unmittelbar Fachliche hinausgehen, will ich allerdings darauf hinweisen, dass wir natürlich das Transparenzgebot beachten müssen. Das heißt, wenn der Bund vom übernächsten Jahr an diese Leistung zu 100 Prozent finanziert, muss er auch die Möglichkeit haben, festzustellen, was als Grundlage für diese Leistung genommen werden soll. Dafür brauchen wir eine entsprechende Statistik. Zudem muss die erforderliche Transparenz vorhanden sein. Anders ist es, wenn Bundesgeld fließen soll, nicht möglich. Ich bin aber ganz sicher: Die Einsicht in diese Notwendigkeiten wird sich durchsetzen, und wir werden zu einem guten Ergebnis kommen. Dieses Ergebnis heißt zunächst einmal – das will ich als Sozialpolitiker betonen –: Würdevolles Leben im Alter ist in Deutschland mit der Grundsicherung im Alter als unterster Sicherung garantiert. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist unter der Armutsgrenze!) Darüber hinaus wollen wir Menschen, die lange Vollzeit gearbeitet haben und wichtige familienpolitische Leistungen erbracht haben, besserstellen. Darüber diskutieren wir noch politisch. Aber diese Auffanglinie, die ein würdevolles Leben im Alter – natürlich nicht mit üppigen Mitteln, (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Würdevolles Leben gibt es nur mit gerechten Löhnen!) aber eben in Würde – ermöglicht, ist garantiert. Klar ist auch: Die christlich-liberale Koalition hält Wort. Die christlich-liberale Koalition hat geliefert. Sie entlastet die Kommunen um 18,5 Milliarden Euro in diesen fünf Jahren. Sie übernimmt die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung komplett. Die christlich-liberale Koalition legt damit die größte Entlastung der Kommunen in ihrer Geschichte vor. Ich bitte dafür um Zustimmung. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Bernd Scheelen für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Bernd Scheelen (SPD): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin erkennbar nicht Gabi Hiller-Ohm; das nur zur Aufklärung. Wir haben getauscht. Ich hoffe, Sie haben nichts dagegen. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Ja, eben! Sie sehen so verändert aus!) Ich bin froh, dass ich jetzt direkt auf die Ausführungen des Kollegen Brauksiepe antworten kann; denn das, was Sie hier vorgetragen haben, Herr Kollege Brauksiepe, ist absolute Geschichtsklitterung. Das wissen Sie auch. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Max Straubinger [CDU/CSU]: Was?) Ich kann Ihnen erzählen, was damals unter Rot-Grün passiert ist. Wir haben ein Problem gelöst, das Sie in 16 Jahren unter Helmut Kohl nicht gelöst haben. Sie haben für die Kriegerwitwen – das war damals die Pro-blemgruppe – nichts getan. Diese Frauen waren durch die Erziehung von Kindern und andere Umstände überhaupt nicht in der Lage, Rentenansprüche zu erwerben. Sie haben sich meist nicht getraut, zum Sozialamt zu gehen – damals musste man noch zum Sozialamt gehen, um eine Art Grundsicherung zu bekommen –, weil bei der Sozialhilfe der Rückgriff auf die Kinder vorgesehen ist. Daher sind viele aus Scham nicht zum Sozialamt gegangen und mussten mit weniger als dem damaligen Sozialhilfesatz auskommen. Dieses Problem sind wir gemeinsam mit den Grünen angegangen, und wir haben es gelöst. Wir haben für eine identifizierte Gruppe von etwa 300 000 Personen, hauptsächlich Frauen, diese Regelung getroffen und haben genau für diese Gruppe das Geld geliefert. Das waren damals 800 Millionen D-Mark; das war noch zu D-Mark-Zeiten. Genauso war das, Herr Kollege Brauksiepe. Ich war dabei; ich bin einer von denen, die schon ein bisschen länger in diesem Hause sind. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das war damals eine Beteiligung an den Gesamtkosten von erst 13 Prozent und später von 16 Prozent. Sie stellen sich jetzt hier hin und sagen: Seht mal, die Sozis haben damals nur 10 bis 13 Prozent gegeben, wir übernehmen jetzt 100 Prozent. – Dazu sollte man wissen, dass Sie das, was Sie hier vorlegen, gar nicht freiwillig machen. Das war doch gar nicht Ihre Idee. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Das ist auf Druck der sozialdemokratisch geführten Landesregierungen und auf Druck der linken Hälfte dieses Hauses auf den Weg gebracht worden. Ohne uns könnten wir heute nicht hier stehen. Sie sind von sich aus nicht mit einer Initiative gekommen, die Grundsicherung zu übernehmen, ganz im Gegenteil. Das wurde aufgrund der Verhandlungen zum Bildungs- und Teilhabepaket notwendig. Auch das Bildungs- und Teilhabepaket war nicht Ihre Idee. Vielmehr hat Sie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gezwungen, etwas für Kinder von Hartz-IV-Empfängern zu tun, damit sie bessere Bildungschancen bekommen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Widerspruch bei der CDU/CSU) Freiwillig haben Sie überhaupt nichts gemacht. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Das war ja Ihr Gesetz, Herr Scheelen!) Dann brauchten Sie dafür die Zustimmung der Länder. Diesen Hebel haben die Länder genutzt, um Ihnen die Beteiligung an den Kosten der Grundsicherung aufs Auge zu drücken und die Entlastung der Kommunen voranzutreiben. Sie haben dem zugestimmt; das ist auch gut so. Aber das war das Ergebnis der Arbeit eines Vermittlungsausschusses. Das war keine Initiative Ihrerseits. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Parallel dazu haben Sie damals eine Kommission eingerichtet – das hatten Sie in Ihrem Koalitionsvertrag festgelegt –, die sogenannte Gemeindefinanzkommission. Ihr Auftrag war – das steht so in Ihrem Koalitionsvertrag –, Vorschläge zu erarbeiten, um die Gewerbesteuer zu ersetzen; das war ihr einziger Auftrag. Diese Kommission hat getagt und festgestellt, dass man die Gewerbesteuer nicht ersetzen kann. Damit war sie eigentlich gescheitert. Sie war tot, sogar toter als tot. Nur: Sie hatten nicht den Mut, sie zu beerdigen. Es kam Ihnen zupass, dass zeitgleich im Vermittlungsausschuss auf Druck der SPD-geführten Landesregierungen die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Grundsicherung im Alter vereinbart wurde. Da hatten Sie die Idee: Wir können die Entscheidung darüber ja noch ganz schnell an die Kommission weiterleiten. Dann kann sie dem zustimmen, und das verkaufen wir als Riesenerfolg dieser Kommission. – Genau das war der Versuch, den Sie unternommen haben. Er ist aber total gescheitert, Herr Kollege Brauksiepe. Das, was ich gerade gesagt habe, ist die Wahrheit. Das, was Sie gesagt haben, ist gelogen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU/CSU und der FDP: Na, na, na! – Vorsicht!) – Ich nehme das Wort „gelogen“ zurück und sage: Es war die Unwahrheit. Das ist, glaube ich, parlamentarisch besser ausgedrückt. Ich nehme an, dass der vorliegende Gesetzentwurf eine Mehrheit bekommt; das ist auch gut so. „Heute ist für die Kommunen ein guter Tag“ – mit diesem Satz wollte ich meine Rede eigentlich beginnen; (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) aber Sie haben mich gereizt, erst einmal klarzustellen, was in der Vergangenheit war. (Christian Lange [Backnang] [SPD]: Das war notwendig!) Heute ist für die Kommunen, wie gesagt, ein guter Tag. (Christian Lange [Backnang] [SPD]: Genau!) Aber damit haben Sie eigentlich gar nichts zu tun. All das geschah nämlich auf Betreiben der linken Seite dieses Hauses und des Bundesrates; (Beifall bei der SPD) ohne die wäre das nicht gegangen. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Ja, ja! Das Geld fällt ja auch vom Himmel!) In den Gesetzentwurf, den wir voriges Jahr auf den Weg gebracht haben und in dem es um die erste Stufe der Entlastung der Kommunen, nämlich die Entlastung für dieses Jahr, ging, haben Sie einen Trick eingebaut, um dafür zu sorgen, dass die Belastung der Kommunen etwas höher ausfällt. Sie haben nämlich gesagt: Wir erstatten nur auf der Basis des Vorvorjahres. – Wenn man weiß, dass diese Leistung dynamisch steigt, und zwar um 5 Prozent pro Jahr, dann kann man sich leicht ausrechnen, dass bei den Kommunen, wenn man auf Basis des Vorvorjahres erstattet, immer 10 Prozent der Belastung verbleiben. Diese Regelung widersprach der Vereinbarung, die im Vermittlungsausschuss getroffen wurde. In ihr war nämlich von einer 100-prozentigen Erstattung die Rede. Ihr Abrechnungsverfahren hingegen führte nur zu einer 90-prozentigen Erstattung. Das haben wir damals kritisiert; das können Sie in den Protokollen nachlesen. Wir haben dem Gesetzentwurf, der im vorigen Jahr auf den Weg gebracht wurde und in dem nur Regelungen im Hinblick auf dieses Jahr getroffen wurden, zugestimmt, allerdings verbunden mit der Aufforderung: Regelt die Lücke, die da übrig bleibt! – Das haben Sie von sich aus nicht gemacht. Im Sommer dieses Jahres haben Sie dem Kabinett einen Referentenentwurf zugeleitet, in dem immer noch das alte Abrechnungsverfahren angewandt wurde – (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) bis die Verhandlungen zum Fiskalpakt anstanden. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Da haben Ihnen die SPD-geführten Landesregierungen und die linke Seite dieses Hauses wieder etwas aufs Auge gedrückt. Weil Sie unsere Zustimmung zum Fiskalpakt brauchten, haben Sie unserer Forderung, das Abrechnungsverfahren auf sofortige Erstattung umzustellen, zugestimmt. Allerdings haben Sie sich ein letztes Hintertürchen offen gelassen, um ein bisschen Geld zu sparen: Die sofortige Erstattung soll so erfolgen, dass die Länder in einem Dreimonatsrhythmus Geld abbuchen können. Ich würde uns empfehlen, im Zuge der Beratungen dieses Gesetzentwurfes noch einmal auf diesen Aspekt zu sprechen zu kommen. Wir sollten überlegen, ob wir vielleicht zu einer monatlichen Abrechnung übergehen. Das ist ein Verfahren, das sich beispielsweise beim Wohngeld sehr bewährt hat. Es funktioniert und führt dazu, dass die Kommunen zu 100 Prozent entlastet werden. Durch die Maßnahmen, die wir heute beschließen, entlasten wir die Kommunen zukünftig in einer Größenordnung von über 5 Milliarden Euro pro Jahr; das ist gut so. Aber damit ist das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. Wir müssen auch über die weiteren Verabredungen, die im Rahmen des Fiskalpaktes getroffen worden sind, sprechen. Für die nächste Legislaturperiode sind weitere Entlastungen in genau diesem Bereich geplant, insbesondere bei der Eingliederungshilfe für Behinderte. Ich bin sehr gespannt, ob wir auch dann zu einer Einigung kommen. Im Interesse der Kommunen hoffe ich es sehr. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Katrin Kunert [DIE LINKE]) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Pascal Kober für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Pascal Kober (FDP): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Drucksache 17/8606 haben wir – es ist noch gar nicht so lange her – am 1. März dieses Jahres eine Debatte zum Antrag der Linken mit dem Titel „Bundesmittel zur Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1:1 an Kommunen weiterreichen“ geführt. (Katrin Kunert [DIE LINKE]: Richtig! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ja!) Obwohl ich mich gut daran erinnere, habe ich mir noch einmal die Protokolle der damaligen Debatte angesehen. In der Tat hat mich meine Erinnerung nicht getäuscht: In der Debatte vom 1. März dieses Jahres haben alle Rednerinnen und Redner der Opposition mal mehr, mal weniger deutlich infrage gestellt, dass diese Regierungs-koalition zu der im Vermittlungsverfahren zum Thema „Leistungssätze im Sozialgesetzbuch II“ getätigten Zusage steht, die Kosten der Grundsicherung im Alter vollständig von den Kommunen zu übernehmen. Ich zitiere beispielsweise die Kollegin Hiller-Ohm. Sie sagten damals: Sie – die Kommunen – können zwar mit der für dieses Jahr geplanten Entlastung von 1,2 Milliarden Euro rechnen, jedoch fehlt ihnen für die nachfolgenden Jahren schlicht die Planungssicherheit. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: War ja auch so!) Das war schon damals nicht richtig, und heute zeigen wir Ihnen, wie falsch Sie damals lagen. Wir haben den Kommunen die Zusage gemacht, und wir halten uns daran. Zusagen zu halten, ist ein Merkmal christlich-liberaler Politik. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Betreuungsgeld!) Ihre unbegründete Panikmache hat die Kommunen verunsichert. Das Handeln der Regierung sorgt für Gewissheit. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Was ist mit der Rentenangleichung?) Wir haben 2011 angekündigt, dass der Bund bis zum Jahr 2014 seine Beteiligung an den Kosten der Grundsicherung im Alter in drei Schritten bis hin zu einer vollständigen Erstattung erhöht. Dass wir dies umsetzen, stand, im Gegensatz zu dem, was Sie als Oppositionsparteien uns unterstellt haben, nie infrage. Ich habe Ihnen in der Debatte im März schon erläutert, weshalb mit dem ersten gesetzgeberischen Schritt, der Übernahme der Kosten, nicht die vollständige Übernahme geklärt werden konnte. Ich erkläre es Ihnen auch heute gerne noch einmal: Mit der Kostenübernahme der Grundsicherung hängt die Einrichtung der Bundesauftragsverwaltung zusammen. Sie tritt nach Art. 104 a Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes dann ein, wenn der Bund einen mindestens hälftigen Anteil an den Ausgaben erstattet. Die Einrichtung der Bundesauftragsverwaltung bedarf einiger Regelungen und Änderungen. Sie bedarf der Verankerung von Prüf- und Weisungsrechten des Bundes und der Einführung und Umsetzung einer ganzen Reihe von Regelungen. Das hat seine Zeit gebraucht, aber das haben wir heute zum Abschluss gebracht. Am 1. März 2012 habe ich Ihnen in der Debatte auch gesagt: Wir werden … in diesem Jahr die Voraussetzungen für die Kostenübernahme in den kommenden Jahren schaffen. Heute können wir Ihnen das Ergebnis vorlegen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Mit diesem Gesetzentwurf – der Staatssekretär Brauksiepe hat darauf schon hingewiesen – erhöhen wir, genau so wie gegenüber den Kommunen zugesagt, die Bundesbeteiligung für das Jahr 2013 auf 75 Prozent und ab dem Jahr 2014 auf 100 Prozent. Daraus ergibt sich in den Jahren bis 2016 eine Entlastung für die Kommunen in Höhe von 18,5 Milliarden Euro. Das ist eine gewaltige Leistung, die der Bund hier von den Kommunen übernimmt, eine Leistung, die in der Geschichte ihresgleichen sucht. Dies zeigt, dass sich die Kommunen auf diese christlich-liberale Bundesregierung verlassen können. (Bernd Scheelen [SPD]: Ist ja ein Witz!) Diese Entlastung wird dauerhaft sein. Dies bedeutet, dass die Kommunen dauerhaft und nachhaltig entlastet werden. Durch den demografischen Wandel werden die Kosten der Grundsicherung im Alter künftig eher noch weiter steigen; das wissen wir alle. Durch unseren Gesetzentwurf bleiben diese zusätzlichen Kosten in Zukunft aber nicht bei den Kommunen hängen, sondern werden vom Bund getragen. Zudem haben wir im Gesetzentwurf vorgesehen, dass die Berechnungsgrundlage für die Erstattungszahlungen die Nettoausgaben des Jahres sein werden, in dem die Erstattung gezahlt wird. Bisher war das so nicht vorgesehen, sodass Grundlage weiterhin die Nettoausgaben des Vorvorjahres gewesen wären. Es ist gut, dass diese Änderung möglich war. So bekommen die Kommunen schneller die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet. Unsere Politik bedeutet eine echte Entlastung der Kommunen. (Lachen der Abg. Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, gefährden mit Ihrer Politik die finanzielle Basis der Kommunen. Was wir derzeit allenthalben von Ihnen hören, sind Forderungen nach Steuererhöhungen. Steuererhöhungen schwächen aber in erster Linie die Wirtschaft, die dadurch weniger Gewerbesteuer zahlen kann. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Vermögensteuer für die Länder!) Mit Ihren Forderungen nach Steuererhöhungen schwächen Sie die finanzielle Basis der Kommunen. Darüber hinaus bedeutet eine schwache Wirtschaft weniger Arbeitsplätze. Daraus folgen leider auch höhere Sozialkosten, die die Kommunen mittragen müssen. Ihre Steuererhöhungspläne haben wir, auch im Interesse der Kommunen, verhindert. (Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir zeigen heute, dass wir zu Vereinbarungen stehen, und werden die Kommunen dauerhaft um Milliarden entlasten, auch wenn Sie uns das nicht geglaubt haben. Die Menschen wissen es zu schätzen. Noch eine kleine Bemerkung zu Ihnen, Herr Scheelen, weil Sie ja das Bildungs- und Teilhabepaket angesprochen haben. Zur Wahrheit in der Geschichte gehört auch, dass Sie das Bildungs- und Teilhabepaket durch Ihre Forderungen im Vermittlungsverfahren unnötig verkompliziert haben. (Bernd Scheelen [SPD]: Ganz im Gegenteil! Wir hätten das Geld aber lieber in die Institutionen gegeben, ohne bürokratischen Aufwand!) Es war damals die Absicht der Bundesregierung, zusammen mit den Koalitionsfraktionen dieses Bildungs- und Teilhabepaket mit einer einheitlichen Systematik bundesweit den Menschen zur Verfügung zu stellen, die es brauchen. Sie haben gefordert, dass das Bildungs- und Teilhabepaket in die Hände der Kommunen gegeben wird. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das geht doch wegen des Kooperationsverbotes gar nicht anders!) Das hat dazu geführt, dass wir im Land jetzt ganz unterschiedliche Ansätze haben, wenn es um das Bildungs- und Teilhabepaket geht. Das belastet wieder einmal die Kommunen. Es belastet vor allen Dingen die Leistungsberechtigten und ihre Kinder. Das war unter anderem Ihr Beitrag in dem Vermittlungsverfahren. Darauf hätten wir gerne verzichten können. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Katrin Kunert für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Katrin Kunert (DIE LINKE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Rentnerinnen und Rentner, egal ob sie eine Rente im Alter oder eine Rente wegen Erwerbsminderung bekommen, von ihrer Rente nicht leben können, dann ist die Grundsicherung fällig. Es ist ausdrücklich nicht Aufgabe der Kommunen, die Grundsicherung zu zahlen, weil dies nämlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Sprich: Der Bund hat hierfür geradezustehen. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Bernd Scheelen [SPD]) Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die komplette Kostenübernahme bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; denn die Kommunen sind in den letzten Jahren mit den Kosten alleingelassen worden. Das sage ich aus dem Wissen heraus, das ich in über 20 Jahren in der Kommunalpolitik gesammelt habe. Ich habe eine Bitte, Herr Brauksiepe. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er liest gerade seine Akten!) – Wahrscheinlich ist er so verliebt in seine Rede von vorhin. – (Bernd Scheelen [SPD]: So gut war die jetzt auch wieder nicht!) Ich habe eine Bitte: Tun Sie bitte nicht so, als wären Sie von ganz allein auf die Idee gekommen, die Kommunen zu entlasten. Niemand in dieser Bundesregierung hat die Absicht, die Kommunen wirklich nachhaltig zu entlasten. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Karl Schiewerling [CDU/CSU]: Das ist falsch! – Bettina Kudla [CDU/CSU]: Das ist eine böse Unterstellung!) Was Sie hier heute präsentieren, ist das Resultat von Verhandlungen im Vermittlungsausschuss. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: -Genau so ist es!) 2008 ging es um die Absenkung der Kosten der Unterkunft. Dabei hat man auch über die Kosten der Grundsicherung verhandelt. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Aber was für ein Handel! Ein Kuhhandel!) 2011 ging es erneut um das Hartz-IV-Paket. 2012 haben Sie die Länder dadurch zur Zustimmung zum Fiskalpakt bewegen können, dass Sie die komplette Übernahme der Kosten zugesichert haben. Sie haben weder Plan A noch Plan B. Sie verhalten sich wie auf einem Basar. Ihnen geht es gar nicht um die Entlastung der Kommunen, sondern Sie machen die Kommunalfinanzen immer zum Gegenstand von Verhandlungen im Vermittlungsausschuss. Das ist einfach nicht hinnehmbar. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will noch Folgendes sagen: Es ist nicht Inhalt dieses Gesetzes, aber wer ist für die Gegenfinanzierung der Kostenentlastungen bei den Kommunen zuständig? Wer zahlt das? Das wird dann bei den Geldern für die Bundesagentur für Arbeit abgeschmolzen. Das wiederum bedeutet, dass Erwerbslose diese Zeche zahlen, weil dann weniger Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt möglich sind. Auch das ist für uns nicht hinnehmbar. Das kritisieren wir ausdrücklich. (Beifall bei der LINKEN) Ich will etwas zum Gesetzentwurf sagen; denn er ist an einigen Stellen in jedem Falle nachzubessern. Derzeit gibt es laut § 29 SGB XII die Möglichkeit, örtlich abweichende Regelsätze zu zahlen. Das macht derzeit die Stadt München. Da die Lebenshaltungskosten sehr hoch sind, zahlt die Stadt zusätzlich Geld. Derzeit sind das dort für eine einzelne Person 393 Euro, also 19 Euro mehr als der bundesweit geltende Regelsatz. Allein in der Stadt München sind das 15 466 Personen. Diese Möglichkeit des örtlich abweichenden Regelsatzes wollen Sie mit diesem Gesetzentwurf streichen. Das halten wir für ein Problem. Wir möchten gern, dass diese Möglichkeit beibehalten wird. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Es ist im Übrigen auch sehr interessant, dass Sie bei den Regelsätzen sagen: Wir wollen keine differenzierte Herangehensweise, sondern für alle die gleiche. Bei den Kosten der Unterkunft allerdings lassen Sie die regional unterschiedlichen Richtlinien gelten, weil Sie sehr wohl wissen, dass die restriktiven Richtlinien der Kommunen zum Teil nicht immer im Sinne der Betroffenen sind. Das muss man hier wirklich sehr kritisch hinterfragen. (Beifall bei der LINKEN – Zustimmung des Abg. Bernd Scheelen [SPD]) Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen will: Sie versprechen den Kommunen eine tatsächliche Entlastung. Ich frage Sie aber, wie Sie das regeln wollen, wenn Sie bei der Weiterleitung der Gelder an die Länder nicht dafür sorgen – die Verantwortung dafür verneinen Sie ausdrücklich –, dass diese die Gelder an die Kommunen weiterreichen. Hier gibt es keine bundesrechtliche Regelung. Diese fordern wir im Sinne der Kommunen ein. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Bernd Scheelen [SPD]) Zum anderen bleiben die Kommunen auf Kosten sitzen, nämlich auf Verwaltungs- und Personalkosten. Im Landkreis Märkisch-Oderland werden derzeit die Personal- und Verwaltungskosten auf 200 000 Euro beziffert. In Erwartung der Anzahl der Arbeitslosengeld-II-Beziehenden, die dann in die Grundsicherung fallen, verdoppeln sich die Kosten für Personal und Verwaltung. Das haben Sie in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht geregelt. Darüber sollten wir in jedem Fall noch einmal reden. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Das ist mein Wahlkreis!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, im nächsten Jahr betragen die Kosten für die Grundsicherung in der Bundesrepublik, so die Zahlen der Bundesregierung, 3,1 Milliarden Euro. Im Jahre 2016 geht der Bund von 5,46 Milliarden Euro aus. Hinter dieser Steigerung verbergen sich viele Menschen, die in ihrem Lebensalter darauf angewiesen sein werden, Grundsicherung zu beziehen. Das muss uns doch eigentlich alle alarmieren, damit wir endlich die Grundlagen dafür schaffen, dass Menschen mit ihrer Hände Arbeit eine armutsfreie Rente erarbeiten können. (Beifall bei der LINKEN) Damit kommen wir automatisch zum gesetzlichen einheitlichen Mindestlohn in der Bundesrepublik. Ich denke, das ist eine der Grundlagen, um Grundsicherungsnehmerinnen und -nehmer, wenn ich das so sagen darf, zu vermeiden. Ein weiterer Punkt ist, dass wir eine vernünftige Rentenversicherung auf den Weg bringen müssen, die solide, gerecht und solidarisch ausgestaltet ist. Hierzu sagt die Linke erstens ganz deutlich: Eine Rente muss zum Leben reichen. Das heißt auch, dass das Rentenniveau wieder angehoben werden muss. (Beifall bei der LINKEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Unbedingt! Auf 53 Prozent!) Alle Fraktionen nehmen in Kauf, dass sich dieses Niveau in den nächsten Jahren immer weiter verringert. Das -produziert wiederum Armut im Alter, und das ist die Ursache für die späteren Kosten der Grundsicherung. Zweitens fordert die Linke, alle Kürzungen aus der Rentenanpassungsformel zu streichen. Drittens fordern wir nach über 20 Jahren deutsche Einheit, dass die Renten in Ost und West endlich angeglichen werden. Als letzten Punkt zur Rentenversicherung fordern wir, dass die Rente mit 67 abgeschafft wird. Wir hoffen, dass sich auch die SPD dazu durchringen kann. (Bernd Scheelen [SPD]: Bestimmt nicht!) Wenn wir diese ganzen Maßnahmen im Voraus greifen lassen, dann können wir Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung verhindern. (Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP]: Jetzt braucht es nur noch jemanden, der das zahlt!) Denn Menschen, die ihr ganzes Leben lang arbeiten, müssen ihren Lebensabend würdevoll verbringen dürfen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Britta Haßelmann für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich fange erst einmal damit an, dass der Gesetzentwurf ein positives Ergebnis für die Städte und Gemeinden ist. Angesichts der Tatsache, dass in den Kommunen jährlich 42 Milliarden Euro für soziale Aufgaben ausgegeben werden – diese Zahl ist in den letzten Jahren dramatisch gestiegen, nämlich von 26 Milliarden Euro auf 42 Milliarden Euro –, ist die Entlastung bei der Grundsicherung im Alter, für die demnächst der Bund zu 100 Prozent die Kosten übernimmt, sehr positiv. Das begrüßen auch wir Grünen; denn es führt zu einer erheblichen Entlastung der Kommunen gerade bei den sozialen Kosten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Das ist so, und das ist gut. Dennoch, Herr Brauksiepe, war Ihre Rede sehr peinlich. Hier so zu tun, als wäre Schwarz-Gelb auf die Idee gekommen, dieses Ergebnis zu erzielen, ist völlig verkehrt. Sie wissen es besser. Ich habe mich beim Zuhören gefragt, was die Menschen aus den Ländern, Städten und Gemeinden denken, wenn sie eine so peinliche Rede hören, in der auch noch zehnmal gesagt wird: Gäbe es Schwarz-Gelb nicht, wäre das nicht passiert. Jeder und jede, die sich mit der Materie beschäftigen, weiß, dass das ein Ergebnis des Vermittlungsausschusses bzw. des Bundesrates, des Drucks der Städte und Gemeinden und der Verhandlungen der rot-grünen Länder mit der schwarz-gelben Bundesregierung war. Sonst wäre nichts dabei herausgekommen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Manfred Grund [CDU/CSU]: Dann wäre es bei eurem alten schlechten Gesetz geblieben!) – Herr Grund, ich weiß, dass es für Sie schrecklich ist, das zu ertragen. – (Manfred Grund [CDU/CSU]: Es gibt wahrscheinlich zwei Wahrheiten! Ihre ist nicht meine!) Das Ergebnis der Gemeindefinanzkommission war: nichts. Sie konnten kein Ergebnis vorlegen. Dann ist im Rahmen der Verhandlungen über das Bildungs- und Teilhabepaket gesagt worden: Die Kommunen müssen entlastet werden. Das ist auch richtig, und dabei erwarte ich von Ihnen ein bisschen Größe, Herr Brauksiepe. Können Sie nicht einfach sagen: „Hier haben wir als Parteien und Fraktionen, Bund und Länder zusammen, etwas Gutes für die Kommunen gemacht“? Nein, er muss das Lied von der schwarz-gelben Erfolgsgeschichte singen. Das ist so peinlich; das geht doch nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sonst haben die ja keine Erfolge! Sonst haben die nichts!) Sie wissen genau, dass es in der Gemeindefinanzkommission kein Ergebnis gab. Sie haben zwei Jahre dafür gebraucht, den Gesetzentwurf vorzulegen. Dass die Entlastung kommt, allerdings in zwei Schritten, ist, wie gesagt, positiv. Nun zu Ihnen, Herr Kober: Sie haben, glaube ich, etwas verwechselt. Das Kooperationsverbot, das im Gegensatz zu uns Grünen von Ihnen mitbeschlossen wurde, verhindert, dass der Bund das Bildungs- und Teilhabepaket direkt mit den Kommunen beschließt. Das war doch immer unsere grüne Kritik. Jetzt haben Sie das Paket als ein Riesenmonster voller Bürokratie und mit hohen Verwaltungskosten geschaffen, das nicht direkt bei den Kindern und Familien, die es brauchen, ankommt. Sie aber sagen jetzt: Rot-Grün wollte doch, dass das über die Länder abgewickelt wird. Nichts davon wollten wir. (Pascal Kober [FDP]: Das kann man nachlesen!) Das Kooperationsverbot spricht dagegen, dass der Bund direkte Beziehungen zu den Kommunen aufnimmt. Das ist Fakt, und ich hätte erwartet, dass Sie sich ein wenig fachkundig machen, wenn Sie in dieser Debatte reden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Das Gleiche gilt für die Problematik der Steuersenkungen. Nicht Steuererhöhungen, sondern Steuersenkungen belasten die Kommunen. Sie sollten einmal das kleine Einmaleins durchgehen. Seit 2008 gab es viele steuerrechtliche Änderungen – das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das Bürgerentlastungsgesetz und diese Mövenpick-Hotelsteuer – und Funktionsverlagerungen. Das bedeutete Mindereinnahmen für die Kommunen in Höhe von 5,6 Milliarden Euro. Da sagen Sie hier, Sie befürchten Mindereinnahmen durch Steuererhöhungen. (Katrin Kunert [DIE LINKE]: Mathe Eins, -Rechnen Fünf!) Ich fasse es nicht, dass Sie nicht einmal das kleine Einmaleins verstehen. Ich rate insbesondere der CSU und bitte die CDA-Leute in der CDU/CSU-Fraktion, sich unbedingt § 42 SGB XII noch einmal anzuschauen. Der ist problematisch, denn § 29 SGB XII wird damit außer Kraft gesetzt. Das bedeutet – wie Frau Kunert gesagt hat – für eine Stadt wie München, dass sie 19 Euro weniger Regelsatz zahlen darf, weil keine regionale Festsetzung der Regelsätze mehr erfolgen darf. Das sollte in der Kompetenz der Länder bleiben; sie sollten sich diese Möglichkeit nicht vom Bund nehmen lassen. Das bedeutet für die Betroffenen eine erhebliche Härte. Schauen Sie sich einmal das Gutachten in Bezug auf München an. Die regionale Festsetzung von Lebenshaltungskosten und Regelsätzen ist außerordentlich wichtig, weil die Lebenshaltungskosten in einer Stadt wie München wahnsinnig hoch sind. Wenn Sie § 42 SGB XII so belassen, dann wird damit § 29 SGB XII, der den Ländern den entsprechenden Spielraum gibt, außer Kraft gesetzt. Das wäre für die Städte und Gemeinden und für die Betroffenen eine dramatische Benachteiligung, weil etwa eine Stadt wie München 19 Euro weniger Regelsatz zu zahlen hätte. Das ist für die Betroffenen nicht verkraftbar; das ist unterhalb des Existenzminimums. Deshalb hoffe ich, dass wir in den Beratungen in den Ausschüssen noch zu einer gemeinsamen Änderung kommen werden. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Bettina Kudla für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Bettina Kudla (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute ist ein großer Tag für die Kommunen. (Lachen der Abg. Katrin Kunert [DIE LINKE]) Ich kann Staatssekretär Brauksiepe nur beipflichten. Sie tun sich mit seiner Rede nur deshalb so schwer, weil Sie die Fakten nicht vertragen können. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es war nur so peinlich!) Es ist nun einmal eine Tatsache, dass es sich bei diesem Gesetz um die größte Entlastung der Kommunen seit Jahrzehnten handelt. (Beifall bei der CDU/CSU – Bernd Scheelen [SPD]: Das ist auch nicht strittig! Es geht um die Vaterschaft!) Dieses Gesetz ist ein großer Wurf, kein Klein-Klein. Wir entlasten die Kommunen spürbar und machen einen kommunalfeindlichen Akt der Schröder-Regierung durch unsere Bundesregierung rückgängig. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Bernd Scheelen [SPD]: Das ist leider Unsinn, Frau Kudla!) Herr Scheelen, Sie werden doch – unabhängig davon, wo die Ideen für dieses Gesetz herkamen – nicht bestreiten können, dass Rot-Grün dieses Gesetz damals völlig unsystematisch gemacht hat. Es ist unsystematisch, die Grundsicherung, die eine Rente für diejenigen Menschen ist, die ihre Rente nicht selbst erwirtschaften können, den Kommunen aufzubürden. (Bernd Scheelen [SPD]: Das ist keine Rente! -Vorher war es in der Sozialhilfe!) Das Gesetz hat deswegen eine so große Bedeutung, weil die Kosten sich aufgrund der demografischen Entwicklung beständig nach oben bewegen. Letztlich führte die Politik der rot-grünen Regierung zu einem Tiefpunkt der Kommunalfinanzen. Schauen Sie sich einmal die Statistik an: Im Jahr 2003 hatten wir bei den Kommunalfinanzen ein Defizit von 8 Milliarden Euro. Die Kommunen waren also schon Jahre vor der Wirtschaftskrise 2008 chronisch unterfinanziert. (Bernd Scheelen [SPD]: Das war das Erbe von Helmut Kohl! Es wurde ja deutlich besser unter Rot-Grün!) Die CDU/CSU hat dann in der Großen Koalition versucht, dieser Entwicklung gegenzusteuern, indem sie die Bundesbeteiligung schrittweise erhöht hat. (Bernd Scheelen [SPD]: Auf 16 Prozent!) Im Jahr 2009 wurde der Bundesanteil in jährlichen Schritten bis zum Jahr 2012 von 13 auf 16 Prozent der Nettoausgaben in der Grundsicherung angehoben. (Bernd Scheelen [SPD]: Ein Riesenschritt!) Heute liegt das wichtigste Ergebnis der von der christlich-liberalen Koalition initiierten Gemeindefinanzkommission zur Beratung vor. Die Vorredner haben es bereits teilweise angesprochen: Wer plant denn nun wirklich, die Kommunen zu entlasten? Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur daran, dass in unserem Koalitionsvertrag festgeschrieben war, eine Gemeindefinanz-kommission einzusetzen. Diese hat sich dann intensiv mit den Themen Kommunalsteuern und Kommunal-finanzen auseinandergesetzt. (Bernd Scheelen [SPD]: Nein! Die sollte sich nur mit der Gewerbesteuer beschäftigen!) Wir haben intensiv darüber diskutiert, ob eventuell ein Ersatz der Gewerbesteuer für die Kommunen günstiger und attraktiver wäre. Nach Beratungen mit den Spitzenverbänden haben wir davon abgesehen, hier eine Änderung herbeizuführen. (Bernd Scheelen [SPD]: Das habe ich Ihnen doch vorher schon gesagt!) Wir haben dann im Vermittlungsausschuss das nun vorliegende Ergebnis erzielt. Es ist schon verwunderlich, dass sich die Länder in ihrer Zustimmung zum Fiskalpakt davon haben beeinflussen lassen. Schließlich müssten auch sie an soliden Finanzen interessiert sein. (Bernd Scheelen [SPD]: Genau das war ja der Grund!) Die Entlastung in Höhe von 18,5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2016 ist großartig. Besonders profitieren werden die strukturschwachen Kommunen, die unter Finanz-problemen leiden. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Im Grunde wird mit diesem Gesetz ein Paradigmenwechsel im Bereich der Sozialausgaben für die Kommunen eingeleitet. Heute ist klar – ich bitte Sie, das zu beachten –: Die Trendwende bei den Kommunalfinanzen ist erreicht. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Das -glauben Sie doch selbst nicht!) Wir rechnen für das Jahr 2012 mit einem Haushaltsüberschuss in Höhe von 2,5 Milliarden Euro für die Städte und Gemeinden. Dieser Überschuss wird gemäß der Finanzplanung des Bundes bis zum Jahre 2016 auf 5,5 Milliarden Euro ansteigen. Mit ausgeglichenen Haus-halten bzw. mit einem Überschuss können die Kommunen wieder deutlich mehr in die Infrastruktur, auch in Schulen, investieren. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Wie viele Kommunen mit ausgeglichenen Haushalten gibt es denn?) Noch etwas ist von Bedeutung. Das Gesetz zeigt, dass wir wieder systematisch vorgehen. Die Themen Rente und Absicherung im Alter sind von zentraler Bedeutung für die Menschen. (Katrin Kunert [DIE LINKE]: Was machen Sie dafür?) Für die Bundesregierung steht die Politik für die Menschen an vorderster Stelle. Die Menschen haben nun mehr Sicherheit, da die Grundsicherung nicht mehr von der Finanzstärke einer Kommune abhängig ist. Der Bund steht jetzt dafür gerade. Es ist auch eine sachlogische Politik für die verschiedenen staatlichen Ebenen. Kommunen und Länder brauchen eine adäquate Finanzausstattung, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Übrigens würden mit der Beschlussfassung zum Steuerabkommen mit der Schweiz weitere Milliarden in die Kassen der Länder und Kommunen gespült werden. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Tolle Rede!) Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Gabriele Hiller-Ohm für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Gabriele Hiller-Ohm (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist ein guter Tag für die Kommunen, aber man muss auch sehen: Die Kommunen mussten sehr lange auf diesen Tag warten. Jetzt endlich haben sie es schwarz auf weiß. Der Bund wird die Grundsicherung im Alter komplett übernehmen. Es wurde schon gesagt: Es handelt sich dabei nicht um ein schwarz-gelbes Geschenk, sondern um einen sozialdemokratischen Verhandlungserfolg aus dem Vermittlungsausschuss zur Reform der Hartz-IV-Regelsätze zu Jahresbeginn 2011. Dort haben wir durchgesetzt, dass die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in drei Schritten vom Bund übernommen werden. (Beifall bei der SPD) Bisher zahlten dies zum größten Teil die Städte und Gemeinden aus eigener Tasche. (Helmut Heiderich [CDU/CSU]: Ja eben!) Ende letzten Jahres wurde der erste Übernahmeschritt gesetzlich geregelt. Der Bund übernimmt 2012 45 Prozent der Kosten. Nun werden auch die zwei weiteren Entlastungsstufen umgesetzt. Im kommenden Jahr zahlt der Bund 75 Prozent und ab 2014 dann 100 Prozent der aktuellen Jahresausgaben für die Grundsicherung. Das sind dann etwa 5 Milliarden Euro jährlich, die vom Bund in die Kassen der Städte und Gemeinden gespült werden. Heruntergebrochen auf meine Wahlkreisstadt Lübeck mit etwa 210 000 Einwohnerinnen und Einwohnern bedeutet das mindestens 15 Millionen Euro pro Jahr. Diese Finanzspritze ist gut und auch dringend nötig; denn Lübeck steht wie viele andere Städte in Deutschland auch, was die Finanzen anbelangt, mit dem Rücken an der Wand. Die Städte brauchen das Bundesgeld, und sie brauchen Planungssicherheit. Dies, sehr geehrter Herr Kollege Kober, war bisher nicht gegeben. Es gab keine Planungssicherheit. Man hätte das Gesetz komplett, in einem Rutsch, schon im letzten Jahr auf den Weg bringen können. (Pascal Kober [FDP]: Ich habe doch erläutert, warum nicht!) Das haben wir erwartet, und das haben auch die über 11 000 Städte und Gemeinden in Deutschland von Ihnen erwartet. Das haben Sie nicht geleistet, und das kritisieren wir. (Beifall bei der SPD) Wenn man sich das heute einmal anschaut, dann erlebt man geradezu das Déjà-vu des letzten Jahres. Wieder sind Sie genauso spät dran, fast auf den Tag genau, und auch dieses Gesetz muss nun im Schweinsgalopp durchs Parlament und durch die Länderkammer. Das kritisieren wir, das ist kein guter Stil. Gut wäre es gewesen, wenn man sich auf einen fairen Abrechnungsmodus schon im letzten Jahr geeinigt hätte. In diesem Jahr wurde den Städten und Gemeinden durch den unfairen Abrechnungsmodus etwa eine halbe Milliarde Euro vorenthalten. Für meine Hansestadt Lübeck macht das immerhin etwa 2 Millionen Euro weniger aus. Als Berechnungsgrundlage wurden für 2012 die Vorvorjahreszahlen genommen und die stetig anwachsenden Ausgaben für die Grundsicherung dabei einfach außer Acht gelassen. Das Abrechnungsverfahren wurde jetzt nur auf Druck der Länder bei den Fiskalpaktverhandlungen geändert. Nun sind endlich nicht mehr die Zahlen des Vorvorjahres Berechnungsbasis, sondern die jeweils aktuellen Ausgaben des laufenden Jahres. Das ist auch richtig so. (Beifall bei der SPD) Natürlich haben sich auch die Länder mit dem vorliegenden Gesetzentwurf befasst. Sie haben einige Kritikpunkte angebracht. Ich greife drei davon heraus. Erstens. Freiwillige regionale Zuschläge zur Grundsicherung sollen ausgeschlossen werden. Diese Regelung ist nicht nachvollziehbar. Sie wird allein in München 12 000 alte Menschen treffen, die dann mit 19 Euro weniger im Monat auskommen müssen, weil die Stadt ihnen nach dem neuen Gesetz keine höheren Regelsätze aus eigener Tasche mehr zahlen darf. Zweitens. Das Geld darf nur alle drei Monate vom Bund abgerufen werden. Man sollte prüfen, ob dies nicht monatlich erfolgen kann. Dadurch würden sich die Zwischenfinanzierungskosten für die Städte und Gemeinden verringern. Drittens. Die vorgesehenen Verwaltungs- und Statis-tikregelungen erscheinen recht umfangreich. Es sollte überprüft werden, ob sie tatsächlich in dem Maß erforderlich sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Grundsicherung im Alter sind wir auch gleichzeitig mitten in der aktuellen Altersarmutsdiskussion. Immer mehr alte Menschen sind auf staatliche Leistungen angewiesen. Frauen sind hier besonders betroffen. Eines ist klar: Nur wer Arbeit hat und einen anständigen Lohn bekommt, wird auch eine vernünftige Rente haben, von der er leben kann. Die Wirklichkeit in Deutschland ist aber: Jede und jeder fünfte Beschäftigte arbeitet inzwischen für einen Niedriglohn. Das wollen Sie, meine Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU und FDP, nicht ändern; im -Gegenteil: Sie setzen die Minijobgrenze gerade von 400 Euro auf 450 Euro rauf und erhöhen dadurch das Armutsrisiko vor allem der Frauen. Diese Politik ist nicht nur schlecht für die Menschen; sie schwächt auch die Finanzen des Bundes. Denn eines ist klar: Mehr Armut bedeutet mehr Grundsicherung im Alter und damit höhere Ausgaben für den Bund. Richtig wäre, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. (Christian Lange [Backnang] [SPD]: So ist es!) Dagegen sträuben Sie sich. Sie sollten es aber tun. Es ist der richtige Weg. Es hilft den Menschen in unserem Land. Deshalb: Geben Sie sich einen Ruck und machen Sie das für unser Land! Danke. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Das Wort hat der Kollege Paul Lehrieder für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Paul Lehrieder (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Frau Hiller-Ohm, um mit dem letzten Argument gleich anzufangen: Ein gesetzlicher Mindestlohn wird auch nach den Forderungen aller auf dem Markt befindlichen Gruppierungen nicht per se zu einer Besei-tigung der Altersarmut führen können. Man bräuchte einen Mindestlohn von 12,50 Euro, um eine auskömmliche Rente in der Größenordnung, wie wir das derzeit diskutieren, zu erreichen. Also, lassen Sie, Frau Kunert, Frau Hiller-Ohm, doch endlich ab von der Mär vom gesetzlichen Mindestlohn, der die Altersarmut beseitigen kann! (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mindestlohn hat auch viel mit Gerechtigkeit zu tun!) Wir müssen darauf achten, dass vernünftige Löhne gezahlt werden. Wir als christlich-liberale Koalition haben zehn Mindestlöhne eingeführt, zum Teil mit Ihnen, zum Teil schon zu Zeiten von Helmut Kohl, bereits im Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Das ist, glaube ich, besser. (Katrin Kunert [DIE LINKE]: Nein!) Meine Damen und Herren, heute ist ein guter Tag für die Kommunen. Wer die Vorredner gehört hat, muss feststellen: Das jetzt in der Debatte befindliche Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch muss ein prachtvoller Wonneproppen sein. Jeder erhebt Anspruch auf die Autorschaft. Lieber Kollege Scheelen, Sie haben gesagt: Wer hat das gemacht? Wir haben es gemacht! Die Grünen haben gesagt: Wer hat es gemacht? Wir haben es gemacht! (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben es zusammen gemacht!) Mit Ausnahme der Linken waren wir alle beteiligt. (Katrin Kunert [DIE LINKE]: Das stimmt nicht!) Seien wir doch einfach neidlos froh, dass die Kommunen die Entlastung bekommen! Es wurde bei Einführung des SGB XII, lieber Kollege Scheelen, noch nicht alles richtig gemacht. Die 400 Millionen Euro langen bei den Kommunen vorne und hinten nicht. Wir korrigieren es jetzt. Dass Sie in Ihrer Rede extra noch einmal auf das Bildungs- und Teilhabepaket abgestellt haben, hat mich etwas erschüttert. Das wurde damals, 2004, von Ihnen doch schlichtweg vergessen. Wir haben es nachgebessert. Wir bessern jetzt die Entlastung der Kommunen nach. Sie haben im Vermittlungsausschuss mitgewirkt – das will ich nicht verhehlen –, aber, um Gottes willen, das Gros hat die christlich-liberale Koalition, wie es der Herr Staatssekretär völlig zu Recht ausgeführt hat, auf den Weg gebracht. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Bernd Scheelen [SPD]: Dann hättet ihr das in der Gemeindefinanzkommission machen können! Profis der Geschichtsklitterung!) Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist die größte Entlastung für die Kommunen in der Geschichte der Bundesrepublik; man kann es gar nicht oft genug wiederholen. Wir reden nicht nur über die Entlastung der Kommunen; wir setzen diese auch in die Tat um. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird vollendet, was im Vermittlungsverfahren zum Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe vereinbart wurde. Frau Kollegin Haßelmann hat ausgeführt, § 42 SGB XII hindere in Zukunft die Kommunen, Zuschläge zu gewähren. Dazu ist auf Folgendes hinzuweisen: Wer bezahlt, schafft an. Das heißt, wenn der Bund die Kosten übernimmt, dann ist es für die Kommunen natürlich leicht, einen Zuschlag zulasten des Bundes zu gewähren. Die Kommunen können jederzeit Zuschläge von 20 oder 30 Euro gewähren, wenn sie der Meinung sind: Wir brauchen noch einen Zuschlag, weil wir ein Hochpreisgebiet sind. – Allerdings ist der Bund nicht verpflichtet, diese Zuschläge zu bezahlen. Der Bund übernimmt die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bis 2014, wie bereits ausgeführt, in mehreren Schritten. Damit knüpft dieses Vorhaben an das Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen an, durch das im laufenden Jahr der Bundesanteil bereits von 16 auf 45 Prozent aufgestockt wurde. Der vorliegende Gesetzentwurf – auch hierauf wurde bereits hingewiesen – sieht für das Jahr 2013 eine Erhöhung auf 75 Prozent und ab 2014 auf 100 Prozent vor. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Lehrieder, möchten Sie die Zwischenfrage von Frau Haßelmann zulassen? Paul Lehrieder (CDU/CSU): Selbstverständlich, von der Frau Haßelmann immer gern. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Bitte schön. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank auch, Herr Lehrieder, dass Sie die Frage zulassen. – Herr Lehrieder, da Sie mich gerade angesprochen haben, will ich doch noch etwas fragen. Ich habe gesagt: Die Änderung des § 42 Nr. 1 SGB XII verhindert die Anwendung des § 29 SGB XII, und das ist das Problem. Es geht mir nicht darum, dass wir vom Bund den Ländern mit ihren Kompetenzen und Regelungen regionale Regelsätze vorschreiben, also zum Beispiel vorgeben, welche Regelsatzhöhe in München gelten muss. Sie müssten als CSU-Mitglied und Bayer wissen, dass das insbesondere in München ein Riesenthema ist; dazu sind Gutachten erstellt worden. Deshalb habe ich dezidiert nach § 42 Nr. 1 SGB XII gefragt, der nämlich die Anwendung des § 29 SGB XII verhindert. Dazu hat sich der Bundesrat schon eingelassen; er hat schon eine Idee gehabt. Deshalb ist meine Frage an die Koalition, insbesondere an die Abgeordneten von der CSU, die die Pro-blematik in München besonders gut kennen, ob Sie sich darauf einlassen werden, dass wir im Gesetzgebungsverfahren versuchen, die Regelung nach § 29 SGB XII zu halten, damit Länder wie Bayern und Städte wie München diese Regelung weiter anwenden können. Paul Lehrieder (CDU/CSU): Liebe Frau Kollegin Haßelmann! Ich danke für diesen konstruktiven Beitrag. Natürlich kenne ich das Schreiben meiner bayerischen Sozialministerin aus München. Wir sind in der ersten Lesung dieses Gesetzes. Wir werden in der von Ihnen gewünschten Intensität auf die §§ 29 und 42 SGB XII schauen und werden das im Interesse der Betroffenen prüfen. Das dürfen Sie unserer christlich-liberalen Koalition zutrauen. Meine Damen und Herren, die unionsgeführte Bundesregierung zeigt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, dass sie die weiterhin prekäre Finanzsituation vieler Städte und Gemeinden ernst nimmt – das will ich ausdrücklich hervorheben – und an konstruktiven und nachhaltigen Lösungen arbeitet. Die so erreichte Entlastung der Kommunen ist beachtlich: Bis zum Jahr 2020 ergibt sich durch die zusätzliche Bundesbeteiligung aus heutiger Sicht ein Finanztransfer von über 40 Milliarden Euro. Angesichts dieser Größenordnung kann ich der Opposition den Vergleich mit der rot-grünen Regelung von 2003 leider nicht ganz ersparen: Damals glaubte man offenbar, der Bund könne seiner Verantwortung bei der Vorsorge gegen Altersarmut mit 400 Millionen Euro jährlich gerecht werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD und der Grünen, das sind nicht einmal 10 Prozent der Summe, die die Kommunen tatsächlich benötigen und um die wir sie jetzt entlasten. Berücksichtigt man noch, dass die Aufwendungen aufgrund des demografischen Wandels mittel- und langfristig steigen werden – die Zahlen wurden bereits genannt; die benötigte Summe steigt auf über 5 Milliarden Euro pro Jahr –, dann wird deutlich: Es war höchste Zeit, dass die christlich-liberale Koalition eine nachhaltige Regelung vorlegt, (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Bernd Scheelen [SPD]: Richtig überzeugt hat dein Argument nicht!) die anders als der Ansatz von Rot-Grün die Finanzlage der Kommunen nicht weiter verschärft. Wer sich von der Sinnhaftigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfes überzeugen will, dem rate ich zu einem Gespräch mit dem Stadtkämmerer oder Sozialreferenten aus seinem Wahlkreis; für meine Stadt Würzburg beispielsweise ergeben sich für das laufende Jahr bereits Minderausgaben in Höhe von 3,5 Millionen Euro, für 2013 in der Größenordnung von 5,8 Millionen Euro und für 2014 in Höhe von immerhin 7,8 Millionen Euro; Geld, das die Kommunen dringend brauchen, Geld, das für Projekte bereitsteht und den Städtern entsprechende finanzielle Spielräume verschafft, Geld, das bei den Kommunen dringlichst gebraucht wird. Man kann es gar nicht oft genug sagen: Damit helfen wir den Kommunen; wenn Sie zustimmen, zugegebenermaßen mit Unterstützung der Opposition, das wäre natürlich am besten. Meine Damen und Herren, gerade weil in der Öffentlichkeit oft die Meinung vorherrscht, infolge der Haushaltskonsolidierung im Bund würden immer mehr Lasten auf Städte und Gemeinden abgewälzt, finde ich es ausgesprochen wichtig, das erhebliche finanzielle Engagement des Bundes im Zusammenhang mit der geplanten Neuregelung zu unterstreichen. Mit der Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit macht der Gesetzgeber deutlich, dass die Absicherung gegen Altersarmut eine – liebe Frau Kunert, Ihre Worte – gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt und damit folgerichtig in den Verantwortungsbereich des Bundes gehört. Kein Oberbürgermeister, kein Kämmerer kann etwas dafür, dass in seiner Kommune Menschen wohnen, die mit ihrer Rente nicht auskommen. Deswegen müssen wir die gesamtgesellschaftliche Aufgabe übernehmen. Das tun wir jetzt. Wir sind froh, denn heute ist ein guter Tag für die Kommunen und auch für die Betroffenen. Ich bitte Sie um konstruktive Mitarbeit. Liebe Frau Haßelmann, erste Ansätze dafür gibt es bei den Grünen schon; aber das gilt auch für die anderen Oppositionsparteien. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das machen wir!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Ich schließe die Aussprache. Wie mehrfach angekündigt, wird der Gesetzentwurf überwiesen. Er steht auf Drucksache 17/10748 und soll an die Ausschüsse, die Sie in der Tagesordnung finden, überwiesen werden. – Damit sind Sie offensichtlich einverstanden. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 44 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Niema Movassat, Eva Bulling-Schröter, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Teller statt Tank – EU-Importverbot für Kraft- und Brennstoffe aus Biomasse – Drucksache 17/10683 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (f) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Verabredet ist, hierzu eine halbe Stunde zu debattieren. – Dazu sehe und höre ich keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und gebe dem Kollegen Niema Movassat für die Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Niema Movassat (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Tausende Menschen auf der Welt sterben jeden Tag, weil sie nicht genug zu essen haben. Gleichzeitig werden massenweise Nahrungsmittel verbrannt. „Irrsinnig“, wird man sagen, aber genau das passiert tagtäglich: Nahrungsmittel werden in großem Stil in Form von sogenanntem Biosprit – in Deutschland unter anderem E 10 – in unsere Autotanks gefüllt. Wir als Linke sagen in unserem heutigen Antrag: Mais, Getreide, Zucker gehören nicht in den Tank, sondern auf den Tisch. (Beifall bei der LINKEN) Der Begriff Biosprit, der uns ständig verkauft wird, ist übrigens ein Etikettenschwindel. Mit „Bio“ hat das gar nichts zu tun. Besser passt das Wort „Agrokraftstoffe“. Die EU und die Bundesregierung setzen im Rahmen des Ausbaus erneuerbarer Energien auf Agrokraftstoffe. Deshalb haben sie verbindliche Quoten festgelegt, wie viele Agrokraftstoffe dem Markt beigemischt werden sollen. Es gibt aber gar nicht genug Anbauflächen in Europa, um unseren Agrospritbedarf zu decken. Also importieren wir Pflanzen aus Brasilien, Indonesien und vielen anderen Ländern. Bis zu 50 Prozent der Rohstoffe für den Agrokraftstoffbedarf kommen aus Drittstaaten, Staaten, in denen häufig Armut und Hunger herrschen. Genau da liegt das Problem. (Beifall bei der LINKEN) Es kann nämlich passieren, dass, während in einem Dorf Menschen hungern, auf einem Feld nebenan gleichzeitig Mais für die europäische Beimischquote wächst. Das ist menschenverachtend. In Sierra Leone und vielen anderen Ländern zwingt unsere Agrokraftstoffpolitik Kleinbäuerinnen dazu, ihr Land an global agierende Agrarunternehmen abzugeben. Agrarkonzerne eignen sich immer größere Landflächen an und degradieren Kleinbäuerinnen und -bauern zu mies bezahlten Saisonarbeitskräften auf ihrem ehemals eigenen Land. Was da geschieht, ist Landraub, und das muss gestoppt werden. (Beifall bei der LINKEN) Für die Produktion von 50 Liter Bioethanol, das wir für E 10 brauchen, sind 232 Kilo Mais nötig. Davon kann sich ein Mensch ein Jahr lang ernähren. Und es wird verheizt in einer einzigen Tankfüllung. Die steigende Nachfrage nach Agrokraftstoffen treibt zudem die Preise für Grundnahrungsmittel wie Mais, Soja und Speiseöl immer weiter in die Höhe. Nahrungsmittel sind heute schon so teuer wie nie in der Geschichte der Menschheit. Immer mehr Menschen in den armen und ärmsten Ländern der Welt können sich Lebensmittel schlichtweg nicht mehr leisten. Die Beimischquote für den Agrotreibstoff E 10 ist mit schuld daran. Agrokraftstoffe schaffen also Hunger. Angesichts 1 Milliarde Hungernder muss aber das Menschenrecht auf Nahrung absoluten Vorrang genießen. Deshalb fordern wir ein sofortiges EU-Importverbot für Agrarrohstoffe zur Energiegewinnung. (Beifall bei der LINKEN) Wer übrigens denkt, Agrokraftstoffe der heutigen Generation senkten den CO2-Ausstoß, der irrt. In Indonesien und Brasilien werden Tausende Hektar Regenwald gerodet, um Energiepflanzen anzubauen. Das lässt CO2-Werte ansteigen und ist deshalb umweltpolitisch Wahnsinn. Da helfen auch keine Zertifikate über nachhaltigen Anbau von Energiepflanzen. Das Beispiel Brasilien verdeutlicht dies. Dort drängt der Anbau von Zuckerrohr und Soja zur Energiegewinnung die Weideflächen für das Vieh immer tiefer in die Urwälder ab. Kleinbauern werden vertrieben. Diese indirekte Vertreibung lässt sich mit keinem Zertifizierungssystem verhindern. Wenn wir unseren CO2-Ausstoß wirklich senken wollen, müssen wir zum Beispiel strikte CO2-Grenzwerte für Neuwagen festlegen. Die Bundesregierung aber spielt den Handlanger der Autolobby, die keine Verschärfung will. Beenden Sie Ihre Blockadehaltung in der EU endlich und setzen Sie sich für eine Senkung der CO2-Autogrenzwerte ein! Das wäre ein echter Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel. (Beifall bei der LINKEN) Trotz all der genannten Kritikpunkte am Agrosprit will die EU-Kommission die Beimischung von Bioethanol weiter drastisch anheben. Die Linke hat heute als erste Fraktion einen Antrag vorgelegt, diesen Irrsinn zu beenden. Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung, damit wir das Getreide nicht mehr im Tank verbrennen, sondern die Bäcker damit das Brot für die Welt backen. Danke. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Für die CDU/CSU-Fraktion hat das Wort der Kollege Helmut Heiderich. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Helmut Heiderich (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Jahrelang war es ruhig um das Thema Biosprit. Jetzt steht es plötzlich wieder auf der Tagesordnung, und so ist es auch kein Wunder, dass es dazu einen Antrag der Linken gibt. (Niema Movassat [DIE LINKE]: Gut, nicht?) Die Zuspitzung auf „Teller statt Tank“ ist natürlich sehr geeignet, sofort öffentliche Entrüstung hervorzurufen, und der Kollege hat eben auch alles getan, um dies noch weiter zuzuspitzen. (Zuruf von der LINKEN: Das ist schließlich wahr!) Nur, dieser Antrag ist zwar sehr umfangreich, aber in sich selbst widersprüchlich. Ihre Überschrift ist schlicht eine Mogelpackung. (Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE]: Na, na, na!) – Ja, ich erläutere es Ihnen gerade. – Schauen Sie sich einmal Punkt 8 Ihres Antrags an. Dort formulieren Sie, die in Deutschland zur Verfügung stehenden Flächen sollen zur Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetz gefördert werden. Das heißt, Sie selber wollen nicht, dass die Agrarflächen für den Anbau von Lebensmitteln, sondern für Anbau von Energiepflanzen – und damit Biogas – genutzt werden sollen. (Niema Movassat [DIE LINKE]: Es geht um Importe! Das haben Sie falsch gelesen!) Das heißt, Ihr Antrag müsste nicht „Teller statt Tank“, sondern in Wahrheit „Biogas statt Biosprit“ heißen, (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) aber dem werden wir so nicht zustimmen können. (Niema Movassat [DIE LINKE]: Schauen Sie sich die Überschrift an! Das ist etwas anderes!) Meine sehr verehrten Kollegen, zunächst einmal die Frage: Wie sind wir eigentlich in die heutige Situation gekommen? Dazu möchte ich Ihnen gerne zwei Zitate vorlesen. Im Jahre 2005 sagte der damalige Bundesminister für Umwelt auf dem Internationalen Fachkongress für Biokraftstoffe wörtlich: Der Acker wird zum Bohrloch des 21. Jahrhunderts, der Landwirt wird zum Energiewirt. Seine Kollegin aus dem Agrarministerium hat wörtlich ergänzt: Wir wollen Landwirten den Weg für den Einsatz von Biokraftstoffen ebnen und deren Markteinführung beschleunigen. Heute wollen diese beiden Spitzengrünen bei ihrer Kandidatentour durchs Land nichts mehr davon wissen. Heute heißt es bei Frau Künast – wörtlich –: Wir waren immer gegen E 10. (Ute Koczy [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das ist auch richtig so!) Und Herr Trittin möchte jetzt gerne Blumen statt Mais. Meine sehr verehrten Damen und Herren, so viel zu den Spitzenkandidaten der Grünen zum Thema Biosprit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Damit es auch ganz klar ist: Für uns geht Nahrung eindeutig vor. Ich sage ganz deutlich: Es ist für uns, für mich ein Armutszeugnis für die Industriegesellschaften und für die gesamte Entwicklungspolitik, dass wir dem Millenniumsziel 2000, nämlich die Bekämpfung des Hungers, bis heute keinen Schritt nähergekommen sind. Noch immer ist 1 Milliarde Menschen pro Tag auf der Suche nach Nahrung. Das – nicht die vorgeführte Diskussion um Biosprit – ist das wahre Problem. Denn das zeigt doch: Hunger gab es vor Biosprit, Hunger gibt es zu Zeiten Biosprits, und Hunger wird es leider – das befürchte ich – auch nach Biosprit geben. (Niema Movassat [DIE LINKE]: Natürlich, das ist nicht die einzige Ursache!) Warum ist es so? Weil wir in den letzten 15 Jahren die Förderung der Agrarpolitik und der Landwirtschaft in diesen Ländern finanziell auf die Hälfte zurückgefahren haben. Damit sich die Sozialdemokraten auch erinnern können: Unter Wieczorek-Zeul ist dieser Bereich aus dem Budget des Bundes fast völlig herausgestrichen worden. – Das sind die Realitäten, vor denen wir stehen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Meine Kolleginnen und Kollegen, trotz G-8-Beschluss in L’Aquilla 2009, wo man sich verpflichtet hatte, 22 Milliarden Dollar für die Förderung der Ernährungssicherung weltweit bereitzustellen, sind wir immer noch kaum weiter. Deutschland hat seinen Part geleistet, nämlich 2,1 Milliarden Dollar gezahlt. Aber von den anderen Zusagen sind bisher erst knapp 50 Prozent eingelöst worden. Auch da liegen wir weit hinter dem Ziel zurück. Eine andere Frage möchte ich noch kurz ansprechen: Wozu brauchen wir überhaupt Biosprit? Das Argument dafür heißt CO2-Minderung. Aber auch hier muss man genau hinschauen. Bei der Verwendung von Ethanol aus Zuckerrohr und Zuckerrüben kann man eine CO2-Minderung eindeutig nachweisen, und auf diesem Feld sind wir auch wesentlich vorangekommen. Sie sprachen gerade von Brasilien. Ich habe jetzt nicht die Zeit, um ins Detail zu gehen. Dort gibt es sehr positive Entwicklungen. Schauen Sie sich einmal an, wie ein Land wie Schweden seine CO2-Neutralität erreichen will. Es hat massiv Importverträge mit Brasilien geschlossen, um Ethanol aus Brasilien nach Schweden zu transportieren. Auf diese Weise will Schweden seine CO2-Neutralität erreichen. Sie sehen: Die Welt ist eine andere als die, die Sie eben dargestellt haben. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zuruf von der LINKEN: Und wovon leben dann die Brasilianer, wenn sie alles exportieren?) Etwas anderes – das sage ich auch – ist die Situation in den USA, wo heute 40 Prozent der Maisernte in die Ethanolfabriken verbracht werden. Dorthin wird der Mais allerdings nicht wegen der CO2-Minderung gebracht, sondern weil man einmal unter George Bush beschlossen hat, von Ölzulieferungen autark zu werden. Ich glaube, dahin hätten Sie Ihren Antrag orientieren sollen. Man kann durchaus darüber nachdenken, ob diese Entwicklung sinnvoll ist. Da müssten unsere Außenpolitiker vielleicht einmal vorstellig werden, um das Thema zu diskutieren. Nur sage ich auch: Präsident Obama hat gerade in diesem Sommer wieder eine halbe Milliarde Dollar Fördermittel zusätzlich in diesen Bereich hineingegeben. Also, auch dort haben wir eine völlig andere Situation. Man muss schon genauer hinschauen und darf nicht so platt darüber hinweggehen. Meine Kolleginnen und Kollegen, was wir brauchen, ist vor allen Dingen eine Verbesserung der Agrarpolitik in den Entwicklungsländern. Wir müssen mit unserem Einsatz dafür sorgen, dass dort Kleinbauern zu Kleinunternehmern werden können. Wir müssen dafür sorgen, dass sich die Smallholders, die Kleinfarmer, aus eigener Kraft ernähren können. Das ist die wesentliche Aufgabe, und darüber müssen wir hier diskutieren. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Unsere Koalition – das lassen Sie mich am Ende sagen – hat dazu in dieser Legislaturperiode eine Menge an Fortschritten gemacht. Wir haben im Ministerium einen neuen Schwerpunkt Agrarpolitik gebildet. Wir haben eine neue Taskforce Agrarpolitik eingerichtet. Wir haben die Zusammenarbeit der beteiligten Ministerien vor Ort deutlich verbessert. Wir haben in diesem Sommer eine neue Initiative gegründet, die DIAE heißt, Deutsche Initiative für Agrarwirtschaft und Ernährung. Ich durfte in der letzten Woche vor Ort in Kenia sein. Ich muss sagen, diese Initiative ist bereits voll wirksam. Es wird schon Ende Oktober eine große Konferenz in Sambia unter der neuen Überschrift German-African Food Initiative geben. Dort sitzen die Bundesregierung, die privaten Unternehmen aus Deutschland und die beteiligten Organisationen aus Afrika an einem Tisch. Wir sind damit am Start in eine gute Zukunft. So müssen wir die Zukunft gestalten. Wir sollten nicht das Thema, das Sie vorgebracht haben, scheinheilig diskutieren. Das hilft uns nicht weiter. Das lenkt nur von dem eigentlichen Thema ab. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen. Schönen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Niema Movassat [DIE LINKE]: Dann ist Herr Niebel auch scheinheilig! Herr Niebel hat die Aussetzung gefordert!) – Das müssen Sie mit Herrn Niebel klären, nicht mit mir. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Das Wort hat der Kollege Sascha Raabe für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dr. Sascha Raabe (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir müssen über das Thema des Anbaus von Biokraftstoffen und dessen Auswirkungen auf Umwelt und Ernährungssicherheit sehr differenziert reden. Das fällt heute manchmal schwer, weil man, wenn man manchen Schlagzeilen glauben könnte, den Eindruck gewinnt, wenn wir E 10 stoppen würden, wäre der Hunger auf der Welt vorbei. Das ist leider nicht so. Wenn es so einfach wäre, würden wir uns alle freuen. Ich sage aber auch gleich zu Anfang, dass wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns schon in der letzten Legislaturperiode, schon vor drei, vier Jahren – meine Kollegin Gabi Groneberg hat das damals mit mir veranstaltet – mit Umweltverbänden und entwicklungspolitischen NGOs zusammengesetzt haben und sehr früh gesagt haben, der Anbau von Biokraftstoffen bietet Chancen, birgt aber auch Risiken. Deswegen haben wir immer gesagt, er darf auf keinen Fall zulasten der Ernährungssicherheit gehen und er darf auch nicht zu ökologischen Schäden führen, sprich zur Verdrängung von Regenwäldern. Darin sind wir uns nach wie vor einig. Deswegen lehnen wir eine feste Quote wie bei E 10 ab, weil auch wir mit großer Sorge beobachten, dass der Beimischungszwang die Probleme nochmals verschärft, wenn aufgrund von Dürren oder anderer Einflüsse ohnehin eine Nahrungsmittelknappheit besteht. Was wir aber nicht fordern, ist ein genereller Stopp des Anbaus von Biokraftstoffen oder für alle Zeiten ein Importverbot, egal wie die Rahmenbedingungen sind, weil der Anbau von Biokraftstoffen, wenn er gut gemacht ist, sowohl dem Klimaschutz als auch den Entwicklungsländern und damit der Ernährungssicherheit dienen kann. Denn es gibt nun einmal Flächen, auch in Afrika, die degeneriert sind, auf denen niemand investieren würde, um Getreide anzubauen, weil das dort nicht funktioniert. Wenn auf diesen Flächen Energiepflanzen angebaut und – das ist natürlich eine ganz wichtige Voraussetzung – die Erlöse daraus zum Beispiel für die öffentliche Daseinsvorsorge, für den Aufbau sozialer Sicherungssysteme verwendet würden, kann das natürlich auch eine Chance sein. Ich nenne einmal das Beispiel Brasilien: Auf dem brasilianischen Markt setzte der Biomasseanbau in der Vergangenheit durchaus positive Impulse: 60 bis 70 Prozent der Autoflotte Brasiliens fährt mit Bioethanol. Dies bot gleichzeitig Einkommenschancen für die dortigen Bauern. Deswegen darf man das nicht schwarz-weiß sehen. Der Kollege Heiderich hat eine Aussage von Herrn Sigmar Gabriel aus der Zeit zitiert, als er Umweltminister war. Natürlich war die Aussage richtig. In einer Phase, in der die EU Agrarüberschüsse produzierte, in der wir mit unseren Dumpingexporten die Märkte in den Entwicklungsländern gestört haben, in der wir Butterberge hatten etc., war es vernünftig, zu sagen: Anstatt weiter Flächen stillzulegen, bauen wir auf diesen Flächen Energiepflanzen an, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Hier sehe ich keinen Widerspruch. Man muss sich aber jetzt fragen, wie man verhindern kann, dass in den Entwicklungsländern, in denen der Hauptanteil der zukünftigen Biokraftstoffe produziert werden wird, eine Konkurrenz zur Ernährungssicherheit und zu ökologischen Parametern entsteht. Mit vielem, was im Antrag der Linken steht, sind wir einer Meinung. Wir teilen aber nicht die pauschale Äußerung: Importverbot und alle Biokraftstoffe sind schlecht. Ich komme zu dem zurück, was ich am Anfang gesagt habe. Es ist mir wichtig, in einer solchen Debatte darauf hinzuweisen, dass es nicht nur einen Faktor gibt, warum die Menschen zurzeit hungern und die Nahrungsmittelpreise hoch sind. Da ist zum Beispiel auch das Thema Nahrungsmittelspekulation zu nennen. Diese trägt auch dazu bei, dass die Preise für Nahrungsmittel steigen. Von Minister Niebel hätte ich mir gewünscht, dass er auch dazu einige Worte sagt, statt immer nur zu sagen, E-10-Kraftstoff muss verschwinden. Alle Anträge von uns zum Thema Nahrungsmittelspekulation, in denen wir versucht haben, dieses Problem zu regulieren, hat er abgelehnt. An dieser Stelle erwarten wir vom Minister mehr, als er bisher getan hat. (Beifall bei der SPD) Abschließend möchte ich nur sagen – ich kann das in den paar Minuten meiner Redezeit nicht weiter ausführen –: Das Thema ist zu komplex, um es auf die Alternative „Tank oder Teller“ zu reduzieren. Herr Movassat, ich weiß nicht, wie Sie sich ernähren. Sie sollten sich einmal überlegen, ob das Thema nicht auch heißen könnte: Teller oder Trog. Der größte Anteil des Sojagetreides und des Maises geht ja als Futtermittel in die Fleischproduktion. Wir sollten uns alle an die eigene Nase fassen und weniger Fleisch essen. Die Fleischproduktion hat einen viel größeren Einfluss auf die Zerstörung der Regenwälder in Brasilien, – Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege. Dr. Sascha Raabe (SPD): – weil dort der Großteil des angebauten Sojas in die Fleischindustrie und in Indonesien leider immer noch der größte Teil der Palmölproduktion in die Kosmetik-industrie geht. Wir müssen also auch andere Dinge bedenken. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege. Dr. Sascha Raabe (SPD): Ich bin mit meiner Redezeit am Ende. Aber lassen Sie uns bitte alles bedenken und in allen Bereichen gemeinsam vorgehen. Danke schön. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Die Kollegin Christiane Ratjen-Damerau hat das Wort für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP): Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Der Anbau von Energiepflanzen stellt in Entwicklungsländern eine Chance für die dortige Bevölkerung dar. In ländlichen Räumen, die lange ungenutzt und bisher vernachlässigt waren, wird investiert. Das verschafft der lokalen Bevölkerung Einkommen und gibt wirtschaftliche Impulse. Wir in der westlichen Welt können durch die Nutzung von Biokraftstoffen unsere Ökobilanz verbessern und schaffen damit unseren Landwirten eine zusätzliche Einnahmequelle. Was jedoch so positiv klingt, hat eine enorme Schattenseite. Ob wir durch die Nutzung von Biokraftstoffen unsere Ökobilanz tatsächlich verbessern, ist umstritten. Neueste Studien sprechen sogar davon, dass Biokraftstoffe dem Klima und der Umwelt mehr schaden als nutzen. Zudem lässt die steigende Nachfrage nach Agrarrohstoffen die Nahrungsmittelpreise weltweit steigen. Die Konkurrenz um landwirtschaftliche Flächen wird größer. In einigen Regionen ist sie sogar existenzbedrohend. Die Nahrungsmittelpreise haben sich durch die diesjährige Dürre dramatisch entwickelt und werden Expertenaussagen zufolge weiter steigen. Die Vorräte an Getreide sind laut Weltgetreiderat in den vergangenen Jahren stark geschrumpft: von 175 Millionen Tonnen im Jahr 2010 auf aktuell nur noch etwa 100 Millionen Tonnen. Weltweit aber werden inzwischen 150 Millionen Tonnen Getreide zur Produktion von Ethanol genutzt. Ohne die Ethanolerzeugung wären also die Getreidelager gut gefüllt. Derzeit hungert weltweit über 1 Milliarde Menschen. Dass wir als Nettoimporteure von Weizen auf wertvollen Ackerflächen Pflanzen anbauen, aus denen Biosprit oder Biogas hergestellt wird, ist schwerlich vertretbar, noch ist es nachhaltig. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Die Ernährung der Menschen steht für uns Liberale immer noch an erster Stelle. Ich bin daher dem Minister Niebel sehr dankbar, dass er die Diskussion zu diesem Thema angestoßen und auf europäischer Ebene dazu beigetragen hat, dass ein Umdenkungsprozess stattfindet. (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verdrehte Tatsachen!) Die Europäische Kommission reduziert die vorgeschriebene Menge an klassischem Biokraftstoff bei Fahrzeugen in einem hohen Maße und erhöht zusätzlich die Anforderungen an den Anbau von Biomasse. Doch wir müssen noch weitergehen und intelligentere Lösungen finden. Langfristig wird Bioenergie nur eine Chance haben, wenn sie nicht auf den Agrarrohstoffen basiert, die in Konkurrenz zu Nahrungsmitteln von Menschen und Tieren stehen. Derartige Abfallprodukte von Agrarrohstoffen, auch als Biokraftstoffe der zweiten Generation bezeichnet, werden bislang erst in Pilotanlagen zu Ethanol verarbeitet. Bis zu ihrem flächendeckenden Einsatz werden noch Zeit und weitere Forschungen nötig sein. Dies wollen wir von unserer Seite unterstützen. Bis dahin müssen wir gemeinsam mit der Europäische Union – denn dieses Thema ist national nicht lös-bar – umdenken. Wir brauchen zeitgemäße und globale Umdenkungsprozesse, bei denen die Subventionspolitik und die Beimischungsquoten diskutiert werden. Brasilien könnte hier ein Vorbild sein. Dort wird Ethanol aus Zucker nur hergestellt, wenn dieser im Überfluss vorhanden ist, quasi als Reste- bzw. Überschussverwertung. Die Politik ist auch gefordert, den betroffenen Landwirten und Unternehmen bei ihren Entscheidungen Planungssicherheit zu gewähren. Das bedeutet für uns als verantwortungsvolle Politiker, dass wir Entscheidungen nicht kurzfristig über Bord schmeißen. Wir müssen den Menschen die Möglichkeiten und die Zeit für Neuorientierungen geben; diese Zeit sollten auch wir nutzen, um unsere Beschlüsse auf ihre Auswirkungen hin genau zu analysieren. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Dies ist auch der Grund, warum wir als FDP den Antrag der Linken ablehnen. Die von Ihnen geforderten politischen Maßnahmen helfen weder Deutschland noch Europa noch den Entwicklungsländern. Wir benötigen in Deutschland und Europa eine innovative Kehrtwende in der Bioenergie. Die neuen Technologien bedeuten für uns und insbesondere für die Entwicklungsländer neue Chancen, die wir gemeinsam nutzen wollen. Die anfänglich erwähnten 150 Millionen Tonnen Getreide, die vermisst werden, stehen dann wieder zur Verfügung. Dies ist ein großer Beitrag zur Bekämpfung des Hungers weltweit und eine ethische Verpflichtung gegenüber der Welt. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Zu einer Kurzintervention gebe ich das Wort dem Kollegen Movassat. Niema Movassat (DIE LINKE): Frau Kollegin Ratjen-Damerau, ich stelle fest: In der Analyse haben wir viele gemeinsame Punkte, anders als Sie anscheinend mit Ihrem Koalitionspartner. Offensichtlich müssen Sie sich in der Koalition erst einmal in der Frage der Analyse verständigen. Am Ende Ihrer Rede haben Sie dann aber etwas gesagt, das ich verwirrend fand. Sie haben gesagt: Wir müssen die neuen Technologien fortentwickeln. Da stimme ich Ihnen völlig zu. Aber möglicherweise haben Sie auch die aktuelle Studie, die von Shell in Auftrag gegeben worden ist, gelesen bzw. das Wichtigste aus der Presse entnommen. Laut dieser Studie sind noch Investitionen in Milliardenhöhe nötig. Das heißt, der Weg, bis diese zweite Generation von Agrokraftstoffen wirklich markttauglich ist, ist noch sehr lang. Das kann noch eine ganze Weile dauern, vielleicht 10 bis 15 Jahre. Da stellt sich die Frage: Was machen wir bis dahin? Wollen wir weiter zusehen, wie Menschen hungern müssen, während wir das Bioethanol in unsere Tanks füllen? Was ist Ihre Lösung konkret zu diesem Problem? Hierzu hätte ich gerne eine Antwort. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Zur Antwort, bitte schön. Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP): Selbstverständlich habe ich die Studie gelesen. Auch wenn Sie sagen, es werde noch – ich weiß nicht mehr -genau, von wie vielen Jahren Sie gesprochen haben – 10 oder 20 Jahre dauern, bis die Agrokraftstoffe markttauglich sind, ist das kein Argument, sich nicht für neue Technologien einzusetzen und neue Entwicklungen voranzutreiben. Es war in unserem Leben immer so, dass wir Dinge neu überdenken mussten, und deshalb müssen wir neue Entwicklungen vorantreiben. Das machen wir auch in diesem Fall. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Der Kollege Thilo Hoppe hat jetzt das Wort für Bündnis 90/Die Grünen. Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was haben Dirk Niebel und die Linke gemeinsam? Sie neigen bei komplexen Themen – zumindest manchmal – zu sehr einfachen Antworten, die der Herausforderung nicht gerecht werden. (Beifall bei der SPD) So ist es auch bei der Konkurrenz zwischen Tank und Teller, die es durchaus gibt, die sich aber nicht einfach durch ein Verbot von Agrotreibstoffen lösen lässt. Ich will hier aber auch gleich zu Beginn meiner Rede selbstkritisch in Bezug auf uns Grüne sein. Es mag sein, dass wir in der Vergangenheit die Chancen der Agro-treibstoffe überschätzt und die Risiken und Nebenwirkungen unterschätzt haben. Denn vieles von dem, was in dem Antrag der Linken an negativen Folgen aufgelistet wird, entspricht durchaus der Wahrheit. Es ist alarmierend, dass gerade bei den Großinvestitionen in Land – man kann in diesem Zusammenhang auch von Land Grabbing sprechen – der Anbau von Energiepflanzen eine sehr große Rolle spielt. 40 bis 70 Prozent dieser Land-Grabbing-Flächen werden für die Produktion von Agrosprit genutzt; diese Flächen gehen also für den Anbau von Grundnahrungsmitteln verloren. Wenn ich jetzt eine andere Relation aufzeige, dann keineswegs, um die Konkurrenz zwischen Tank und Teller zu bagatellisieren, wohl aber, um eine andere, sehr viel größere Herausforderung in den Blick zu nehmen. Auch wenn die Tendenz steigend ist, so liegt der Anteil der Energiepflanzen auf den genutzten Agrarflächen weltweit zurzeit bei etwa 3 bis 4 Prozent. Das Zehn-fache, mehr als 30 Prozent, wird für den Anbau von Futtermitteln, überwiegend für die Fleischproduktion, auch bei uns in Europa, genutzt. Die immer stärker werdende Nachfrage nach Fleisch in Schwellenländern wie China verstärkt den Druck auf die Anbauflächen in Entwicklungsländern – auch in solchen, in denen Hunger herrscht. Ja, es gibt eine besorgniserregende Konkurrenz zwischen Tank und Teller, aber noch eine viel größere zwischen Tank und Trog. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Wenn man der Logik der Einfuhr- oder Verkaufsverbote folgen würde: Vor diesem Hintergrund frage ich Herrn Niebel oder auch die Linken, ob sie auch für ein Importverbot für Futtermittel oder für ein Verkaufsverbot von Fleisch aus Massentierhaltung stehen. (Niema Movassat [DIE LINKE]: Das ist doch etwas völlig anderes!) Ich will nicht in Abrede stellen, dass E 10 auf den Prüfstand gehört. (Helmut Heiderich [CDU/CSU]: Kommen Sie! Sie haben es vorbereitet!) – Herr Heiderich, diese Bundesregierung hat die Einführung von E 10 beschlossen, diese schwarz-gelbe Koalition. (Helmut Heiderich [CDU/CSU]: Ja, ja!) Wir haben andere Wege bevorzugt. Wir waren für die Nutzung von reinen Pflanzenölen, aber nicht für die Beimischungsquoten, durch die zum Beispiel die heimischen Ölmühlen aus dem Geschäft gejagt wurden. Es handelte sich um andere Konzepte. Doch aus der Perspektive der Vertriebenen, der Kleinbauern, der Hungernden und der Viehhirten betrachtet, ist es egal, ob auf dem Land, dass sie verloren haben, jetzt Soja für Futtermittel oder Energiepflanzen für Agrosprit oder Schnittblumen angebaut werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, einige von Ihnen erinnern sich noch an die große Anhörung aus der letzten Wahlperiode, die wir zum Thema Agrotreibstoffe und Hunger mit vielen Sachverständigen veranstaltet haben. Drei Ausschüsse waren beteiligt – das war ein Mammutunternehmen –: Agrarausschuss, Umweltausschuss und Entwicklungsausschuss. Ein Kollege von der CSU – ich sehe ihn gerade nicht – hat zum Schluss das Ergebnis sehr schön zusammengefasst. Er hat gesagt: Eigentlich brauchen wir für alle Agrarimporte aus Entwicklungsländern strenge Nachhaltigkeits- und Menschenrechtskriterien. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Alexander Süßmair [DIE LINKE] – Alexander Süßmair [DIE LINKE]: Ja! Da hat er recht!) – Ja. – Die Zertifizierung einzelner Plantagen reicht nicht aus, weil dadurch die Ausweicheffekte, die indirekten Landnutzungskonkurrenzen auf anderen Gebieten nicht abgedeckt sind. Wir brauchen also strenge Nachhaltigkeits- und Menschenrechtskriterien, die die Gesamtpolitik eines Landes unter die Lupe nehmen, die der Frage nachgehen: Kommt es zum Verlust von wertvollen Regenwäldern? Gehen wichtige Flächen für den Anbau von Grundnahrungsmitteln verloren? Wird das Recht auf Nahrung umgesetzt? Das führt dann zwangsläufig zum Prinzip des selektiven Marktzugangs. Ich weiß, das ist umstritten, und wir sind von einer Umsetzung noch weit entfernt, aber wenn man tatsächlich das Prinzip „Food First“ verfolgen will, dann führt daran kein Weg vorbei. „Food First“, also Ernährung zuerst: Demzufolge müssen wir über andere Handelszugänge debattieren und entscheiden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Alexander Süßmair [DIE LINKE]) Dazu wird unsere Fraktion umfangreiche Vorschläge auf den Tisch legen. Ein einfaches Verbot wird der bestehenden Herausforderung nicht gerecht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Norbert Schindler hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Norbert Schindler (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Gäste auf den Tribünen! Meine Damen und Herren im Plenarsaal! Ich bin angenehm überrascht, dass relativ viele die Debatte zu diesem Thema mitverfolgen, obwohl wir alle wichtige Termine haben und es eilig haben, nach Hause zu kommen. Der Antrag der Linken provoziert natürlich. (Alexander Süßmair [DIE LINKE]: Deshalb sind Sie doch da!) – Ja, ihr seid ja immer gegen alles. (Ralph Lenkert [DIE LINKE]: Wir sind für Mindestlohn! Wir sind gegen Dummheit!) Und den Grünen rufe ich zu: Die Biokraftstoffquote wurde beschlossen. Und für Sie, Herr Kollege Raabe, Lob und Anerkennung. Es war die Automobilwirtschaft Deutschlands, die Probleme hatte, beim CO2-Ausstoß in der Premiumklasse auf unter 130 Gramm pro Kilometer zu kommen. Darum ging es bei der Bilanz 2008, zur Zeit von Bundesumweltminister Gabriel. Die Automobilindustrie hat gedrückt wie die Bulldozer, und die Politik hatte die Sache dann alleine nach Hause zu fahren. Deswegen wurde die Quote für E 10 früher erhöht, als die europäischen Ziele es vorsahen. Im letzten Winter bzw. Frühjahr kam es dann zur Umstellung von E 5, das wir alle selbstverständlich tanken, auf E 10. Die Debatte kennen wir. Alle Dieselfahrer tanken E 7. Keiner hat sich darüber aufgeregt. Dann wurde dieses Thema im Sommerloch unnötigerweise besetzt. (Beifall des Abg. Thilo Hoppe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es!) Die vermeldeten Fakten stimmen aber nicht. Tatsache ist, dass wir mit dem System REDcert alle Nachhaltigkeitskriterien der EU hinsichtlich Biokraftstoffquote erfüllen. Das ist belegt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir sind damals bei der Debatte davon ausgegangen, dass stillgelegte Flächen zur Energieproduktion genutzt werden sollten. 8 bis 10 Prozent der Flächen in der Europäischen Gemeinschaft waren stillgelegt. Deshalb war es logisch und richtig, dieses Potenzial zu nutzen. Natürlich bleibt Nahrungsmittelerzeugung, worauf über 90 Prozent des Getreideanbaus sowohl in Deutschland als auch in Europa entfallen, das oberste Ziel. Grundsätzlich ist aber festzuhalten – das sagt jeder, der sich auf dem Markt ein bisschen auskennt –: Ein guter Preis mobilisiert die Produktion. Dieses Jahr haben wir wieder Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse – Stimmungspreis ist immer das Getreide – wie vor 30 Jahren. Das Preisniveau von vor 30 Jahren haben wir jetzt wieder erreicht – Gott sei Dank. Wenn der Preis stimmt, animiert das jeden Landwirt weltweit. Wenn der Preis stimmt, dann produziert er. Im Ausland erleben wir Land Grabbing. Staatssekretär Peter Bleser war vor einem Jahr in Äthiopien, wo es Land Grabbing gibt. Dort wird von Investoren Land in einer Größenordnung gekauft, die mindestens der Hälfte der Fläche von Rheinland-Pfalz entspricht. Den Menschen dort wird das Land unter der Hütte weggenommen. Das sind Auswüchse, die aufgrund der Nachhaltigkeitskriterien in Europa absolut ausgeschlossen sind. Von daher ist aber darüber zu diskutieren, was in Zukunft importiert wird. Dabei geht es um die Frage, wie wir weltweit auf vernünftige Weise zu den Einsparungen beim CO2-Ausstoß kommen, die wir unbedingt brauchen. Dabei geht es auch um Verpflichtungen der großen Mineralölkonzerne, die über die Einführung von E 10 weiß Gott nicht glücklich waren. Es bringt nichts, mit den Kraftstoffen der zweiten Generation abzulenken. Das berühmte Elektroauto war 2008/2009 noch in aller Munde; aktuell fördert Toyota die Entwicklung dieses Elektroautos aber nicht mehr so stark, weil der Entwicklungsprozess insgesamt noch 10 bis 20 Jahre dauert. (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gehört Herr Niebel eigentlich der Regierung noch an?) Zu den Nachhaltigkeitskriterien, die von der Europäischen Gemeinschaft jetzt bezüglich der Kraftstoffe der zweiten Generation vorgeschlagen werden – man sagt: Ersatzstoffe bekommen die vierfache Berechnungsquote –: Da wird ein Trugschluss aus der Humusbilanz gezogen. Unsere Felder brauchen den Humus unbedingt. Ich kann nicht das ganze Stroh und alle Blätter abräumen und die Wurzelreste aus dem Wald räumen; denn das führt auf den Feldern und in den Wäldern zu einer Verarmung der Böden. Eine solche Verarmung hat in den letzten Jahrhunderten zu Hungersnöten geführt, weil die Böden nicht mehr fruchtbar waren. Die Wissenschaft, insbesondere die Chemie, hat unsere Böden wieder gesund gemacht. Dabei halfen Düngemittelzusätze, aber auch Humus in Form von Mist. In dieser Debatte den Fokus nur auf Kraftstoffe der zweiten Generation zu lenken, ist nicht richtig. Das ist nicht im Sinne der Sache. Deswegen habe ich große Probleme, das, was in der Europäischen Kommission in den nächsten drei, vier Wochen beschlossen werden soll, zu akzeptieren. Das Thema Zuckerrohr aus Brasilien – auf die Einführungsquote hat Kollege Helmut Heiderich hingewiesen – bietet Potenziale. Das gilt auch für die Zuckerrübenproduktion in Deutschland. Wenn wir in Europa diese Potenziale nicht nutzen, dann werden China, Indien und die anderen Schwellenstaaten den Produzenten diese Erzeugnisse aus den Händen reißen. Dort fragt man nicht nach der Gutmenschenpolitik in Europa. Die CO2-Bilanz von Ethanol ist mehr als gut: mehr als 50 Prozent Einsparung. Die CO2-Bilanz von Raps liegt derzeit bei Verwendung in Mineralöl nur bei 35 bis 40 Prozent. In diesem Bereich kam es in den letzten drei, vier Jahren aber zu Verbesserungen; bei den Biokraftstoffen der ersten Generation haben wir nicht nur bezogen auf die industrielle Produktion, sondern auch bezogen auf den Vertrieb täglich Verbesserungen. Wir müssen in der ganzen Debatte auch nüchtern sehen, was wir in den nächsten Jahren nur mit Kraftstoffen der ersten Generation bedienen können, weil die zweite noch nicht reif ist. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege. Norbert Schindler (CDU/CSU): Vor diesem Hintergrund lobe ich die heutige Debatte. Der Grundton dieser Debatte war sehr abwägend. Es gibt ja in der Tat viele Facetten, die zu beachten sind. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege. Norbert Schindler (CDU/CSU): Ich komme zum Schluss. – Die letzte Facette: In unseren Mittelgebirgsregionen, liebe Freunde, – Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege. Norbert Schindler (CDU/CSU): – wird Raps als Hackfrucht angebaut. Wenn sich die EU durchsetzt, ist der Rapsanbau unter anderem in diesen Regionen Deutschlands tot. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege. Norbert Schindler (CDU/CSU): Wir haben mit Rapskuchen Ersatzfutterstoffe, – Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege, Ihre Redezeit ist weit abgelaufen. Norbert Schindler (CDU/CSU): – die viel Proteine und Eiweiß enthalten. Jeder Hektar hierfür ist eine Fläche für Biokraftstoff. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege, Ihre Redezeit ist jetzt mehr als weit abgelaufen. Norbert Schindler (CDU/CSU): Bedenket alle diese Argumente. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Die Kollegin Gabriele Groneberg hat jetzt das Wort für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Gabriele Groneberg (SPD): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Teller oder Tank – auf diesen Ausspruch reagiere ich ganz ehrlich, bei aller Liebe, mittlerweile -allergisch. Ich kann es bald nicht mehr hören. Dadurch wird die Problematik unzureichend auf ein einziges Schlagwort verkürzt. In der Sache liegt man völlig daneben, wenn man es darauf reduziert. Dann könnte ich in der Tat – genauso wie der Kollege Sascha Raabe – sagen: Tank oder Trog. Auch Thilo Hoppe hat darauf hingewiesen. Ich habe allerdings andere Zahlen, Thilo, die weit höher liegen als die Zahlen, die du genannt hast: Annähernd 70 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche werden zur Erzeugung von Futtermitteln benötigt. Das ist in dem Fall auch gut so, wenn es sich so verhält, dass wir in Deutschland weniger Fleisch essen, während sich in Entwicklungs- und Schwellenländern deswegen, weil das Existenzminimum steigt, die Menschen mehr Fleisch leisten können. Das ist zumindest in diesem Punkt eine gute Nachricht. Denn: Wer sich Fleisch leisten kann, hat mehr Geld zur Verfügung. Wir müssen im Zusammenhang mit unserem Fleischkonsum aber auch darauf achten, welche Preise den Bauern gezahlt werden; das ist ja teilweise gar nicht auskömmlich. Fleisch scheint oftmals viel zu günstig verkauft zu werden. (Beifall bei der SPD) Ungefähr 70 Prozent der in Bearbeitung stehenden Flächen werden also für den Anbau von Futtermitteln genutzt, aber nur 3 Prozent für den Anbau von Biomasse zur Verwendung als Kraftstoff. Ich finde, alleine diese Zahl zeigt, welches Missverhältnis da besteht und dass die Diskussion „Teller oder Tank“ nicht gerechtfertigt ist, da die Dimension eine ganz andere ist. Ich will das Problem ja nicht verniedlichen – darum geht es nicht –, aber ich will eine differenzierte Betrachtung der Ursachen. Dafür sind diese polemischen Schlagwörter überhaupt nicht geeignet. In der Tat: Wir müssen neu darüber nachdenken, wie wir die zunehmende Umwandlung natürlicher Ökosysteme in Anbauflächen verhindern. Auch bei uns in Deutschland gibt es, wenn auch regional begrenzt, negative Auswirkungen durch die Erzeugung von Biomasse. (Norbert Schindler [CDU/CSU]: Wo?) Ich weiß durchaus, wovon ich da rede. Ich kenne das nämlich aus meiner Region. Die buchstäbliche Vermaisung ganzer Regionen, Herr Kollege Holzenkamp, ist ein nicht zu übersehender Hinweis darauf. Ich gebe an dieser Stelle auch zu: Offensichtlich greift die Nachhaltigkeitsverordnung nicht. Ebenfalls ist darüber nachzudenken, wie in Zukunft finanzielle Anreize zur Förderung von erneuerbaren Energien so gestaltet werden, dass wir nicht einen permanenten Reparaturbetrieb für die negativen Auswirkungen an anderer Stelle organisieren müssen. Im Übrigen entscheidet auch der Markt über den Anbau. Das, für das gut gezahlt wird, wird viel lieber angebaut. Machen wir uns da doch nichts vor! (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!) Sicherlich werden wir auch darüber nachdenken müssen, ob die zurzeit gültigen Beimischungsquoten so beibehalten werden sollten, allein schon deshalb, weil die Akzeptanz der Biokraftstoffe in der Bevölkerung erheblich zu wünschen übrig lässt. Die Biomasse aber zu verteufeln, wäre geradezu fatal; denn sie bietet eine große Chance für die ländliche Entwicklung, ob bei uns oder in den Entwicklungs- und Schwellenländern. Die Verwendung natürlicher Reststoffe wie zum Beispiel Pflanzen- und Holzreste und durchaus auch eine Verwertung von Gülle in einem begrenzten Rahmen ist sinnvoll; aber wir sollten eben auch darauf achten, dass Erzeugung und Vermarktung vor Ort erfolgen können. Unsere Bauern profitieren davon. Das ermöglicht ihnen ein oft dringend benötigtes Zusatzeinkommen. Das gilt im Übrigen nicht nur für unsere Landwirtschaft; Kollege Raabe hat das eben deutlich gesagt. Wir brauchen die Biomasse als Teil einer Strategie mit erneuerbaren Energien, um unabhängig von Atomkraftwerken und weitgehend auch von fossiler Energie zu werden. Ebenso brauchen wir sie im Rahmen der Bemühungen zum Schutz des Klimas und der Umwelt. Hier besteht Handlungsbedarf. Was passiert aber? Nichts, einfach nichts. Ganz ehrlich, Herr Heiderich, diese Bundesregierung hat keine schlüssigen Konzepte zur Umsetzung der gesetzten Ziele, und sie hat ebenso wenig eine Strategie, um die negativen Auswirkungen durch die Erzeugung von Biomasse einzuschränken und die positiven Aspekte zu unterstützen. (Beifall bei der SPD – Zuruf von der CDU/CSU) Das fehlt, und das ist in der Tat zu kritisieren. Aber das, was wir im vorliegenden Antrag vorfinden, ist in meinen Augen eine einseitige Negativkampagne. Ich hätte mir gewünscht, in Ihrem Antrag eine sachliche Auseinandersetzung mit den Fakten vorzufinden. Ganz ehrlich, Herr Kollege: Der Akzeptanz erneuerbarer Energien leisten Sie mit diesem Antrag einen Bärendienst. (Beifall bei der SPD – Niema Movassat [DIE LINKE]: Es geht um das Problem Hunger!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 17/10683 an die Ausschüsse vorgeschlagen, die Sie in der Tagesordnung finden. – Damit sind alle einverstanden. Dann verfahren wir so. Jetzt rufe ich die Tagesordnungspunkte 13 a bis 13 c auf: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Drucksache 17/10572 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (f) Rechtsausschuss Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit b) Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes 2011 (Tierschutzbericht 2011) – Drucksache 17/6826 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (f) Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Landwirtschaftliche Nutztierhaltung tierschutzgerecht, sozial und ökologisch gestalten – Drucksache 17/10694 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (f) Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Hierzu ist verabredet, ebenfalls eine halbe Stunde zu debattieren. Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär Peter Bleser. Peter Bleser, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute in erster Lesung den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Dieser Gesetzentwurf dient natürlich in erster Linie der Umsetzung der EU-Versuchstierrichtlinie. Diese Richtlinie hat das Ziel, den Tierschutz im Hinblick auf Versuchstiere zu verbessern und EU-weit gleiche Rahmenbedingungen für Industrie und Forschung zu schaffen. In Deutschland galten schon bisher strenge Regelungen zum Schutz von Versuchstieren. Diese werden auch in Zukunft beibehalten. Durch die Richtlinie kommen nun weitere Anforderungen hinzu. Wo die Richtlinie Spielräume lässt, sieht der Gesetzentwurf Regelungen vor, die einen guten -Ausgleich zwischen Tierschutz und Forschungsfreiheit schaffen. Das war unser Ziel. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Da ich schon länger Mitglied des Deutschen Bundestages bin, weiß ich natürlich, dass wir in den 90er-Jahren viel intensiver über das Thema Tierversuche diskutiert haben. Ich behaupte einmal, dass unsere Bemühungen, Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu entwickeln, zu höherer Akzeptanz geführt haben. Dennoch dürfen wir nicht verschweigen, dass jährlich annähernd 3 Millionen Tiere in Tierversuchen verbraucht werden, auch verursacht durch die REACH-Verordnung der Europäischen Union. Meine Damen und Herren, neben der Umsetzung dieser Richtlinie sieht der Gesetzentwurf, den wir heute einbringen, weitere Maßnahmen im Bereich des Tierschutzes vor. Dazu gehört unter anderem das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab 2017. Wir sind der Meinung, dass mit der Ebermast, der Immunokastration oder der Durchführung des Eingriffs unter Narkose Alternativen vorhanden sind, die die Belastung der Tiere reduzieren. Bis 2017 sind es noch vier Jahre. Ob es dann zu Beginn oder zum Ende des Jahres so weit ist, wird sicher hier im Bundestag noch zu entscheiden sein. Aber wir rechnen damit, dass bis dahin auch von der Wirtschaft entsprechende Methoden angeboten werden, die auf einfache und praktikable Weise eine Kastration unter Betäubung möglich machen. Wir haben darüber hinaus in erheblichem Umfang Mittel bereitgestellt, um in der Zucht aufgrund genetischer Erkenntnisse die sogenannten Stinker am Schlachtband ausmerzen zu können, damit bei anderen eine Kastration erst gar nicht notwendig wird. Ich sage Ihnen: Kein Landwirt führt gerne eine Kastration bei jungen Ferkeln durch; das ist eine mühsame Arbeit, die unangenehm ist. Wir hoffen sehr, dass unsere Bemühungen bis zu diesem Zeitpunkt zu einer Veränderung führen. Wir werden im Tierschutzgesetz auch die Eigenkon-trolle definieren. Das bedeutet nichts anderes, als dass die objektive Einschätzung des Befindens der Tiere durch den Betriebsleiter stattzufinden hat und dass eine vorausschauende Planung durchgeführt und erforderliche Maßnahmen getroffen werden müssen, wenn Probleme auftreten. Das sind allerdings für jeden Tierhalter pure Selbstverständlichkeiten. Diese Regelungen belasten keinen Tierhalter zusätzlich, (Beifall des Abg. Franz-Josef Holzenkamp [CDU/CSU]) schaffen allerdings die Möglichkeit, dort, wo es Missstände gibt – diese gibt es ja ab und an in jedem Berufsstand –, gesetzlich hart durchzugreifen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, die Qualzucht soll, wie bisher, verboten bleiben. Wir haben aber eine Umformulierung vorgenommen, nach der ein Ausstellungsverbot für solche qualgezüchteten Tiere vorgesehen ist. Hierzu gab es im Vorfeld der Formulierung des Gesetzentwurfs erhebliche Diskussionen draußen. Diejenigen, die befürchten, dass ihre Zucht nicht mehr möglich sein könnte – insbesondere im Heimtierbereich –, sollten wissen, dass es immer um das individuelle Tier und nie um bestimmte Rassen oder bestimmte Zuchtbereiche geht. Ich denke, wir werden hier mit einer entsprechenden Aufklärung dazu beitragen, dass insbesondere im Heimtierbereich die Bedingungen, die wir haben, nicht eingeschränkt werden. Allerdings: Da, wo es Auswüchse gibt, muss der Gesetzgeber jetzt handeln, und das haben wir auch wirklich vor. Ich glaube, das ist auch Konsens. Bezüglich der Zirkustiere wollen wir eine Verordnungsermächtigung auf den Weg bringen, damit dort, wo Missstände auftreten, die Länder auch handeln können; denn sie sind für die Umsetzung und den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständig. Die Länder, die wild lebende Tiere im Zirkus nicht mehr haben wollen, werden die Verantwortung übernehmen müssen, wenn sie entsprechende Verbote aussprechen. Wir glauben jedenfalls, dass hier eine Bundesregelung nicht notwendig ist. Für die frei lebenden Katzen wollen wir den Ländern ein Instrumentarium an die Hand geben, um bei unkontrollierter Vermehrung dem Tierwohl entsprechend eingreifen zu können. Die Unterscheidung zwischen frei lebenden und frei laufenden Katzen ist hier notwendig. Die frei laufenden Katzen haben einen Eigentümer und sind davon nicht betroffen. Ich glaube, ein weiterer Punkt, der im Gesetzentwurf enthalten ist, wird in diesem Haus noch zu Debatten führen. Es geht um das Verbot des zusätzlichen Schenkelbrandes beim Pferd. Wir haben hierzu einen Entwurf vorgelegt. (Dr. Wilhelm Priesmeier [SPD]: Den werden wir auch von unserer Seite unterstützen, Herr Kollege!) Nach dem Struck‘schen Gesetz wird letztlich hier im Plenum entschieden werden, ob dieser Passus Rechtskraft erhält. Meine Damen und Herren, der Bundesrat hat zu diesem Gesetzentwurf in sehr ausführlicher Weise Stellung genommen. Wir haben einige Punkte übernommen, die wir für richtig ansehen. Dazu gehören eine Erlaubnispflicht für die Einfuhr von Wirbeltieren – außer Nutztieren –, die an andere gegen Entgelt abgegeben werden sollen, eine Erlaubnispflicht für die gewerbliche Ausbildung von Hunden und ein Verbot der Auslobung von Tieren als Preise bei Wettbewerben. Ich glaube, das sind gute Vorschläge. Deswegen haben wir sie auch in unseren Gesetzentwurf übernommen. Andere Forderungen – insgesamt waren es an die 50 – haben wir nicht übernommen, weil wir hier unsere Zuständigkeit nicht gesehen haben und auch nicht die Notwendigkeit einer Regelung erkannt haben. Neben den Maßnahmen in diesem Gesetzentwurf gibt es noch weitere Maßnahmen, die die Bundesregierung durchführt. Zum Beispiel sind eine Haltungsverordnung für Kaninchen und die Überarbeitung des Säugetiergutachtens, insbesondere für Zoos, vorgesehen. Hier sollten die Betroffenen wissen: Wir wollen die Zoos in Deutschland erhalten. Wir sehen, dass dort sehr verantwortungsvoll und sehr tierfreundlich mit den Tieren umgegangen wird. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege. Peter Bleser, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Die Präsidentin piepst schon. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Nein, ich piepse nicht. Ich habe Ihnen ein Zeichen gegeben, dass Sie eine Minute über der Zeit sind. (Beifall des Abg. Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Peter Bleser, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Ich will nur noch anfügen, dass die Bundesregierung darüber hinaus – es ist mir wichtig, das noch zu sagen – ein Forschungs- und Demonstrationsprogramm mit dem Ziel aufgelegt hat, die tierschutzfreundlichste und modernste Nutztierhaltung in Europa zu erreichen. Dafür stellen wir bis zum Jahre 2016 21 Millionen Euro zur Verfügung. Wir hoffen, dass wir damit mehr als mit Verboten erreichen können. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Heinz Paula hat das Wort für die SPD-Fraktion. Heinz Paula (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen, dass die Bundesregierung sehr selten gelobt wird – zu Recht. (Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Wir loben und preisen sie jeden Tag!) Ihre Arbeit zeichnet sich in der Regel dadurch aus, dass man zerstritten und planlos ist und sich permanenten Richtungswechseln aussetzt. Frau Ministerin Aigner ist hier weiß Gott keine Ausnahme. Im Gegenteil! Es ist inzwischen fast legendär: Mittlerweile hat sie den Titel Ankündigungsministerin. (Christian Lange [Backnang] [SPD]: Stimmt!) Vor einem Jahr erschien der Tierschutzbericht der Bundesregierung. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Damals kam bei mir eine gewisse Hoffnung auf, dass sich hier endlich einmal etwas bewegt, dass sich diese Bundesregierung und diese Regierungskoalition endlich einmal gegen die immer gleich jammernden Lobbyisten durchzusetzen vermögen. Denn es steht auf 62 Seiten schwarz auf weiß wirklich alles, was die Situation unserer Tiere anbelangt. Dazu kann ich nur sagen: Kompliment an die Mitarbeiter, die das Ganze erarbeitet haben. Bei mir war, wie gesagt, eine gewisse Hoffnung da, dass sich jetzt endlich etwas bewegt. Dann allerdings kam die sogenannte Novelle des Tierschutzgesetzes. Damit wird man sehr schnell, sehr brutal auf den Boden der Realität zurückgeholt. Von all den guten Ansätzen im Tierschutzbericht findet sich in der Novelle das Allerwenigste wieder. Nach den Ausführungen des Staatssekretärs Peter Bleser muss ich feststellen: Das Ganze kommt sogar noch schlimmer; darauf werde ich später eingehen. Lassen Sie mich einige Punkte herausgreifen. Beim Thema Tierversuche finde ich es zunächst einmal positiv, dass die EU-Tierversuchsrichtlinie entsprechend -umgesetzt werden soll und hier die ersten Ansätze -vorhanden sind, zum Beispiel bei der Umsetzung des -3-R-Prinzips – Sie kennen das –: vermeiden, vermindern, verbessern. Gut so! Aber wieso wird dann kein klarer gesetzlicher Auftrag zur Förderung und Verbreitung von 3-R-Methoden und von tierversuchsfreier Forschung direkt im Tierschutzgesetz als Vorrangziel verankert? Meine Sorge ist: Im Verlauf des Verfahrens wird das Ganze auf dem Verordnungsweg sehr schnell verschüttgehen, und damit wäre eine Riesenchance vertan. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Da wir gerade beim Tierelend sind: Die Bundesregierung benennt im Tierschutzbericht in der Tat alle Probleme, die wir haben, etwa die betäubungslose Kastration und das Kupieren von Schwänzen bei Ferkeln. Sie verweist auf die Diskussion über die Käfighaltung von Legehennen. Auch der völlig überflüssige und schmerzhafte Pferdeschenkelbrand soll verboten werden. Die Bundesregierung, Herr Staatssekretär, scheint alle Probleme wirklich zu kennen. Aber was macht sie konkret daraus? Schlicht und ergreifend nichts! Das ist leider die brutale Wahrheit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ferkel sollen doch tatsächlich erst in Zukunft nicht mehr betäubungslos kastriert werden. Man stelle sich vor: Millionen von Ferkeln werden bis 2017 sinnlos traktiert, obwohl es – Herr Staatssekretär hat darauf hingewiesen – eine Fülle von Ersatzmethoden gibt, die um ein Vielfaches tiergerechter wären. Schweine, Geflügel, Rinder werden für die Haltung entsprechend „zurechtgestutzt“, und zwar mit dem Segen der Bundesregierung und der schwarz-gelben Koalition. Es wird weiterhin -ignoriert, dass die Tiere in Deutschland völlig unnötig Angst und Schmerzen ausgesetzt sind. Einzig beim Schenkelbrand schien doch tatsächlich die Vernunft Einzug zu halten und hier ein entsprechendes Verbot auszusprechen. Aber, Kolleginnen und Kollegen, ich muss einmal ganz ehrlich sagen: Hier ist ein Vertreter der Bundesregierung anwesend. Seine Ministerin schlägt vor, den Schenkelbrand zu verbieten. Dann aber wird vom zuständigen Staatssekretär die Gültigkeit des Struck’schen Gesetzes betont: Schauen wir einmal, ob das Ganze in dieser Form irgendwann rechtskräftig wird. – Ja, wo leben wir denn hier eigentlich, wenn sich die Regierung derartig selbst zerlegt? Ich kann nur sagen: Kompliment, Herr Schenkelbrandbeauftragter Stier! (Dieter Stier [CDU/CSU]: Gute Bezeichnung! Vielen Dank!) Mir scheint, Sie haben gute Arbeit geleistet. Aber ich sage Ihnen ganz ehrlich: Auch da sind Sie absolut auf dem Holzweg. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU/CSU) Lassen Sie mich zu einem weiteren Punkt kommen. Es ist zunächst einmal richtig, dass der Tierschutzbericht der Bundesregierung alle Probleme im Bereich der gesamten Produktionskette der landwirtschaftlichen Nutztiere anspricht. Zu lange Transportwege sollen vermieden werden – das können Sie auf Seite 16 des Berichts nachlesen –, die Schlachtung soll tierschutzgerechter erfolgen. Jetzt stellt sich wieder die spannende Frage: Was macht die Bundesregierung? In diesem Bereich wie üblich nichts! Es gibt faktisch keine Begrenzung der absoluten Tiertransportdauer. Wir hören immer wieder von Frau Ministerin Aigner, dass Deutschland Vorbild im Bereich des Tierschutzes wäre. Ich frage mich: Wo sind wir denn angesichts dieser unsäglichen, miserablen Arbeitsbedingungen im Bereich der Schlachtbetriebe Vorbild? (Alexander Süßmair [DIE LINKE]: Ein Skandal!) Das Ausland betreibt im Grund genommen einen Schlachttourismus nach Deutschland. Wir kennen doch die Situation in den Schlachthöfen: Akkordarbeit und Hungerlöhne. Bei über 59 Millionen getöteten Schweinen im Jahr ist die Fehlerquote in den Schlachtanlagen bei der Betäubung derartig hoch, dass man im Grunde nur von einem Skandal sprechen kann. (Hans-Michael Goldmann [FDP]: Das stimmt nicht, Herr Paula! Sie wissen auch, dass das nicht stimmt!) Kurz gesagt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU und FDP: Sie verweigern die Chancen, die Sie hätten, komplett. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ich bin etwas überrascht. Wann öffnen Sie endlich die Augen? Ihre eigenen Minister in den Landesregierungen haben über 50 Änderungsvorschläge im Bundesrat eingebracht. Einige wenige werden angenommen. Das ist auch gut so; das lobe ich ausdrücklich. Aber das Gros fällt komplett unter den Tisch, nämlich wenn es darum geht, konkrete Verbesserungen durchzuführen, zum Beispiel bei tierschutzwidrigen Amputationen und Manipulationen wie Schnabelkürzen. Wie Sie wissen, richtet sich der Verbraucher inzwischen komplett anders aus. Das zeigen auch Umfragen Ihres eigenen Ministeriums. Die Handelskette Rewe zum Beispiel setzt sehr stark auf die Verantwortung gegenüber den Tieren. Selbst Wiesenhof geht mit der Privathofhaltung neue Wege, die wir nur unterstützen können. (Hans-Michael Goldmann [FDP]: Ein Augsburger als Werder-Fan!) Das sind Ansatzpunkte, durch die sich etwas in die richtige Richtung bewegen kann. Aber dazu ist es auch notwendig, dass die Bundesregierung endlich in der Wirklichkeit ankommt und die Themen, die in der Öffentlichkeit breit diskutiert werden – bewusste Ernährung, tierschonende und nachhaltige Landwirtschaft –, entsprechend Einzug finden. Allerdings kommen einem manchmal Zweifel, wenn man sieht, was von der Regierungskoalition vorgelegt wird. Ich habe hier zum Beispiel ein Papier zur Position der CDU/CSU gegenüber der Landwirtschaft mitgebracht. Die sieben Seiten sprechen Bände. (Sibylle Pfeiffer [CDU/CSU]: Gut, gell?) Noch dünner geht es wohl nicht. Darin steht, dass der Tierschutz einzig und allein – wie heißt es so schön? – mehr Werbung bedarf. Die Agrarforschung wird zwar auch erwähnt, aber die Öffentlichkeitsarbeit scheint Ihnen einer der wichtigsten Punkte zu sein. Ansonsten kann ich im Sinne von Tierschutz nicht viel aus diesem Papier herauslesen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Menschen in unserem Land kennen die wirklichen Probleme im Bereich des Tierschutzes. Im Gegensatz zur Bundesregierung und zu der sie tragenden Regierungskoalition werden die Wählerinnen und Wähler die Konsequenzen daraus ziehen: Steinbrück wählen. Ich bedanke mich sehr herzlich. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Der Kollege Hans-Michael Goldmann hat jetzt das Wort für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Hans-Michael Goldmann (FDP): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern Morgen beim Frühstück des Deutschen Tierschutzbundes sagte Herr Schröder, der neue Präsident des Tierschutzbundes: Tiere haben keinen Preis; Tiere haben einen Wert. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE]: Genau! – Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da hat er recht!) Das ist die Botschaft, die wir mit der Novelle des Tierschutzgesetzes untermauern. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich will damit nicht sagen, dass wir in all den Punkten, die den einen oder anderen bewegen, gleich die Weichen in die Richtung stellen, was langfristig sicherlich nötig ist. Aber lassen Sie uns erst einmal in die Arbeit einsteigen, Herr Paula. Lassen Sie uns erst einmal die parlamentarische Beratung vollziehen. Dann machen wir eine Anhörung, in der wir uns von Fachleuten sagen lassen, was bei den einzelnen Paragrafen zu verbessern ist. Dann versuchen wir, das hinzubekommen, was wir gestern Abend im Plenum erlebt haben – bei Bussen im Fernverkehr scheint das leichter zu sein –: eine gemeinsame Lösung des Parlaments. Denn es macht keinen Sinn, dass wir im Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf verabschieden, der dann in den Ländern auf andere Mehrheiten trifft oder auf kommunaler Ebene auf Ablehnung stößt. Deswegen schlage ich vor, einmal zurückzublicken: Wir haben damals den Grundgedanken des Tierschutzes ins Grundgesetz eingebracht, und nun gehen wir daran, das umzusetzen. Jetzt geht es um die Frage: Was ist Tierwohl? Ich meine, dass der Gedanke der Eigenkontrolle, der im Gesetzentwurf verankert worden ist, richtig ist. Bauern wissen, was ihren Tieren guttut. Daran kann kein Zweifel bestehen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Kein Bauer ist sozusagen so blöd, nicht das Wohl seines Tieres im Blick zu haben. Er weiß, dass er sonst als Tierhalter nicht erfolgreich ist. Das ist eine Grundkenntnis. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Reden wir über ethische Grenzen. Damit bin ich sofort einverstanden. Wir können auch über Qualzucht reden, aber qualifiziert. Was bisher in § 11 b des Gesetzentwurfs steht, ist nicht der Weisheit letzter Schluss. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Die Unterscheidung zwischen „wenn damit gerechnet werden muss“ und „wenn züchterische Erkenntnisse vorliegen“ wird auch vom Wissenschaftlichen Dienst sehr kritisch beurteilt. Ich bin strikt dagegen, die Qualzuchtverantwortung nur im Hinblick auf die züchterischen Überlegungen der Rassegeflügelhalter aufzunehmen; das kann nicht sein. Aber wir dürfen sie auch nicht außen vor lassen. Ich glaube, da sind wir uns einig. Wir sollten da herangehen und schauen, wie die Österreicher Qualzucht definieren. (Heinz Paula [SPD]: Genau! Das ist ein Ansatz!) Da können wir vielleicht von anderen lernen, und dann machen wir ein richtig gutes Gesetz. Wir müssen aber auch fair sein und zur Kenntnis nehmen, dass alle anderen Länder in Europa – außer vielleicht die Niederlande oder Österreich – die betäubungslose Kastration erst 2018 oder noch später verbieten wollen. (Alexander Süßmair [DIE LINKE]: Das macht es aber leider nicht besser!) Wir sind Vorreiter in diesem Punkt. Wir sind auch Vorreiter bei den Haltungssystemen – auch wenn das dem einen oder anderen nicht gefällt. In Deutschland dürfen weniger Tiere auf einem Quadratmeter gehalten werden als in Italien, Spanien oder den Niederlanden. In Deutschland dürfen weniger Kilogramm auf einem Quadratmeter gezüchtet werden als in anderen Ländern. Wenn wir zu schnell voranschreiten, werden massiv Eier aus den Ländern importiert werden, in denen die Tiere nicht so gehalten werden wie bei uns. (Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Minister fördert das doch!) Dann sagen unsere Geflügelhalter: Was ist denn da los? Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass die Märkte kaputtgemacht werden! – Das muss man alles vernünftig gegeneinander abwägen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Wir unterhalten uns auch über Entwicklungen im Kleintier- und Haustierbereich. Zum Beispiel ist die Situation von Katzen in bestimmten Bereichen nicht in Ordnung. Darum kümmern wir uns und finden gemeinsame Lösungen: chippen und registrieren. Aber wir müssen auch gemeinsam Mittel bereitstellen, damit die Registrierungen wirklich erfolgen können. Nur so können wir den Tierheimen helfen. Außerdem unterhalten wir uns über Schenkelbrand. Wenn es tierschutzrechtlich nicht möglich ist, den Schenkelbrand weiter zu setzen, weil ein Chip das erfüllt, was wir vom Schenkelbrand erwarten, dann dürfen wir nicht mehr brennen. Das ist ganz einfach. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Heinz Paula [SPD]: Genau so ist es!) Nebenbei: Wenn wir das nicht hier im Parlament entscheiden, dann entscheidet es ein Gericht. (Heinz Paula [SPD]: Ja!) Das, denke ich, wollen wir aber nicht. Deswegen müssen wir das fachlich sauber abarbeiten. Jetzt will ich noch etwas zu den Versuchstieren sagen. Liebe Freunde, an diesem Thema arbeite ich schon einige Jahrzehnte. Ich hatte auch eine Tierarztausbildung, und wir wissen ja, Wilhelm Priesmeier, was wir damals mit den Ratten bei den Versuchen gemacht haben. Es will doch keiner den Tierversuch um des Tierversuchs willen, sondern wir wollen Tierversuche nur an bestimmten Stellen, aber wir wollen auch die Alternativen. Wir wollen, dass der Wissenschaftler sich immer dann für die Alternative entscheidet, wenn sie für das Versuchsergebnis, das Zuchtergebnis oder das Forschungsergebnis sinnvoll ist. Dafür müssen wir Geld bereitstellen. Herr Paula, man muss doch auch einmal anerkennen, dass mit diesem Haushalt zum ersten Mal überhaupt Mittel in beachtlicher Höhe für die Forschung in diesen Bereichen zur Verfügung gestellt werden. (Heinz Paula [SPD]: Gut!) Lassen Sie uns das gemeinsam ausbauen und die Forschung vertiefen. Denn wir wissen alle, dass die Forschungsgrundlagen für die Entscheidungen, die wir im Tierschutzbereich treffen, verschwindend gering sind. Wir wissen in vielen Bereichen nicht, wie sich das auswirkt, wenn wir zum Beispiel auf das Kupieren von Schwänzen verzichten. Wir wissen nicht, ob die Schäden dann nicht möglicherweise sogar größer sind, weil die Tiere nicht mehr so miteinander umgehen, wie wir es uns wünschen. Deswegen bin ich bei der ersten Beratung dieses Gesetzes ganz gelassen. Wir werden ein gutes Gesetz – nach Möglichkeit gemeinsam – auf den Weg bringen, und wir wollen ein Gesetz, was auf Dauerhaftigkeit angelegt ist. Denn es hat keinen Sinn, jetzt ein Gesetz zu machen, das schon in allernächster Zeit korrigiert werden muss. In diesem Sinne wünsche ich uns eine gute Beratung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Alexander Süßmair hat das Wort für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Alexander Süßmair (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum einen debattieren wir heute über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierschutzgesetzes, zum anderen über einen Antrag der Linken zur landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Eine solche Änderung ist dringend nötig, weil das deutsche Tierschutzrecht im Hinblick auf Tierversuche bis Ende November dieses Jahres an strengere EU-Standards angepasst werden muss. Die Regierung hat sich da leider sehr viel Zeit gelassen. Tierschutz hat in der letzten Zeit stark an Bedeutung in der Öffentlichkeit gewonnen – und das ist auch richtig so –: zum einen durch Debatten über die Notwendigkeit von Tierversuchen und Diskussionen über Wildtiere im Zirkus, Delfinarien oder Brandzeichen bei Pferden, zum anderen wegen Missständen bei der Nutztierhaltung in der Landwirtschaft. Immer mehr Menschen lehnen die Art und Weise ab, wie heute Tiere für die Produktion von Lebensmitteln gehalten werden. In einer Emnid-Umfrage vom Mai dieses Jahres gaben 85 Prozent der Befragten an, dass sie den verantwortungsvollen Umgang mit Tieren in der Landwirtschaft für wichtig erachten. (Beifall bei der LINKEN) Allerdings war nur ein Drittel der Befragten davon überzeugt, dass Landwirtinnen und Landwirte tatsächlich verantwortungsvoll mit den Tieren umgehen. Gerade die Nutztierhaltung wurde in den vergangenen Jahren stark industrialisiert. Bäuerinnen und Bauern sind einem gnadenlosen Kostendruck ausgesetzt worden: durch Arbeitsteilung, immer stärkere Intensivierung und Konzentration der Nutztierhaltung auf immer engerem Raum sowie Dumpingpreisschlachten der Lebensmittelindustrie. Dabei ist das Wohl der Tiere häufig auf der Strecke geblieben. Die Tiere sind zur Ware verkommen, und Tierschutz ist für viele Erzeuger zum existenzbedrohenden Kostenfaktor geworden. Genau hier müssen wir ansetzen, wenn wir ernsthaft etwas für mehr Tierschutz tun wollen. (Beifall bei der LINKEN) Tierschutz darf nämlich nicht Profitinteressen untergeordnet werden, und Tierhalter, die höhere Tierschutzstandards einführen und das Tierwohl verbessern, dürfen mit den Kosten nicht alleine gelassen oder im Wettbewerb benachteiligt werden. Hier, Kollege Goldmann, ist der Gesetzgeber – genauso wie bei den Käfighennen – gefordert. Es kann nicht sein, dass zum Beispiel Länder, die die von uns vereinbarten höheren Standards nicht erfüllen, Eier nach Deutschland exportieren. Da sind wir d’accord: Das darf es nicht geben. Das müssen wir verbieten. (Beifall bei der LINKEN) Für uns von der Linken sind folgende zehn Punkte besonders wichtig: erstens dass die Tiere nicht länger an die Haltungssysteme angepasst werden, sondern die Haltungssysteme an die Tiere, also kein Schwänzekneifen mehr bei Schweinen, kein Schnäbelstutzen mehr bei Hühnern; (Beifall bei der LINKEN) zweitens dass Tiere nicht mehr aufgrund ihres Geschlechts getötet werden, wie zum Beispiel bei Legehennen; drittens dass unverzüglich die betäubungslose Ferkelkastration verboten wird; (Beifall bei der LINKEN) viertens dass zum Wohl der Tiere und der Beschäftigten Akkordarbeit in Schlachthöfen und Dumpinglöhne verboten werden; (Beifall bei der LINKEN) fünftens dass der Schenkelbrand bei Pferden – hier herrscht große Einigkeit, abgesehen von der Union – verboten wird; sechstens dass die Haltung von Wildtieren in Zirkussen untersagt wird; siebtens dass es klare Regelungen zum Verbot von Qualzucht – das wurde bereits angesprochen – gibt; achtens dass ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände und -stiftungen – denn Tiere können ihre Interessen nicht selbst vertreten – eingeführt wird; (Beifall bei der LINKEN) neuntens dass der Bund und die Länder sich an den Kosten der kommunalen Tierheime beteiligen müssen und zehntens dass Tiertransporte grundsätzlich auf vier Stunden begrenzt werden. (Beifall bei der LINKEN) Für mich und meine Partei ist klar: Eine humanistische Gesellschaft wird auch daran gemessen, wie sie mit den Tieren umgeht. In diesem Sinne werden wir uns in die Beratungen konstruktiv einbringen. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Friedrich Ostendorff hat jetzt das Wort für Bündnis 90/Die Grünen. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Amtszeit von Ministerin Aigner neigt sich dem Ende zu. Sie sitzt auf gepackten Koffern und ist quasi schon in Richtung Bayern unterwegs. Nur eine derartig schwache, bedeutungslose Ministerin kann einen derart bedeutungslosen Gesetzentwurf zu einem so bedeutsamen Thema wie dem Tierschutz vorlegen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Widerspruch bei der CDU/CSU und der FDP) Wie kann es sein, dass nach Jahren voller Ankündigungen und Eigenlob beim Tierschutz ein so schwacher Gesetzentwurf herauskommt, Frau Aigner? Wie kann es sein, dass wir Sie erst darüber aufklären müssen, wo überall auf der Welt Ihr Kollege Rösler bei uns verbotene Hühnerkäfige mit Hermesbürgschaften, also mit Steuergeld, fördert? Herr Rösler gibt sich damit der Lächerlichkeit preis. Wie kann es sein, dass die Geflügelwirtschaft schon jetzt diese Koalition auffordern muss, endlich gesetzgeberisch tätig zu werden, um den Antibiotikamissbrauch einzudämmen? (Hans-Michael Goldmann [FDP]: Das stimmt nicht, was Sie sagen!) Wie kann es sein, dass am vergangenen Mittwoch sogar die Geflügelbarone hier im Bundestag die Kennzeichnung von Verarbeitungseiern fordern und zeitgleich Staatssekretär Bleser hier im Parlament erklärt: „Kennzeichnung geht überhaupt nicht, machen wir nicht“? Wie kann es sein, dass Ihnen nach jahrelanger Diskussion zum Tierschutz nichts weiter einfällt als eine 5-Millionen-Euro-Nebelkerzenkampagne für die heutige Form der Tierhaltung? Das, was Sie heute als Gesetzentwurf vorlegen, ist wie immer: zu wenig, zu spät, zu schwach. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Dieses Gesetz schützt die 800 Millionen Nutztiere nicht. Das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab 2017 kommt viel zu spät. Weitere 100 Millionen Ferkel werden der schmerzhaften Kastration ohne Betäubung ausgesetzt. Das Ausstellungsverbot für Qualzuchten ist richtig, aber viel zu wenig. Qualzuchten gehören schlicht verboten. (Hans-Michael Goldmann [FDP]: Sind sie!) Tiere dürfen nicht so gezüchtet werden, dass sie am Ende ihrer Mast nicht mehr stehen können. Auch was Sie beim Thema Tierversuche und Zirkustiere vorlegen, ist einfach zu wenig. Die einzig wirkliche Verbesserung, die im Gesetzentwurf steht, ist das Verbot des Schenkelbrands bei Pferden. Leider wissen Sie so gut wie ich, dass es unter Ihren Agrarrambos längst beschlossene Sache ist, dass dieses Verbot gekippt wird, damit zur Steigerung des Verkaufspreises dieser Tiere weiterhin der „Hannoveraner Mercedesstern“ eingebrannt werden kann, was zu Verbrennungen dritten Grades führt. (Hans-Michael Goldmann [FDP]: Ich bitte um Abgeordnetenschutz!) Auch an allen anderen tagtäglichen Verstümmelungen wird Ihr Gesetz nichts ändern. Das Schleifen der Zähne von Ferkeln, das Kürzen ihrer Ringelschwänze oder das Kupieren der Schnäbel von Geflügel wird weitergehen wie gehabt, auch wenn es längst verboten ist. Aber diese Amputationen und Manipulationen an den Tieren müssen beendet werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Alexander Süßmair [DIE LINKE]) Als große Fans der Massentierhaltung verfolgen Sie von der Koalition nach wie vor einen grundsätzlich falschen Ansatz. Ihr Maßstab ist die Anpassung der Tiere an arbeitsarme Haltungssysteme, unser Maßstab hingegen ist der Anspruch der Tiere auf Wohlbefinden in einer artgerechten Haltung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Bundesrat hat sehr gute Vorschläge gemacht. Sie lehnen diese mit hanebüchenen Erklärungen ab. Angeblich hatten Sie keine Zeit, sich damit zu beschäftigen. Es wäre der Sache äußerst dienlich, wenn Sie endlich Ihren Privatkrieg gegen den Bundesrat beenden würden. (Hans-Michael Goldmann [FDP]: Stimmt doch überhaupt nicht!) Das müssen Sie aber nicht unbedingt, wenn Ihnen das so schwer fällt; denn wir helfen Ihnen. Wir haben Ihnen die Arbeit abgenommen und ein Tierschutzgesetz eingebracht, in dem es tatsächlich um Tierschutz geht. (Dieter Stier [CDU/CSU]: Tierhaltungsverhinderungsgesetz!) Unser Tierschutzgesetz hilft den Tieren jetzt und nicht erst in zehn Jahren und nimmt keine falsche Rücksicht auf Schenkelbrenner, Qualzüchter und Massentierhalter. (Hans-Michael Goldmann [FDP]: Das stimmt überhaupt nicht, was Sie sagen!) Unser Tierschutzgesetz ist allein und kompromisslos dem Tierschutz verpflichtet. Der Wert und nicht der Preis der Tiere steht für uns Grüne und viele Tierschützer im Fokus. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich werbe dafür: Nehmen Sie endlich Ihre Verantwortung gegenüber dem Mitgeschöpf Tier wahr. Nehmen Sie auch Ihre Verantwortung gegenüber dem Grundgesetz wahr. Nehmen Sie sich Zeit zur Beratung. Nehmen Sie sich ein Herz, und stimmen Sie für unser grünes Tierschutzgesetz; denn es ist ein Gesetz für echten Tierschutz in Deutschland. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Dieter Stier hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Dieter Stier (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf der dritten Novelle des Tierschutzgesetzes soll mit einer Vielzahl von neuen Regelungen zu -einer weiteren Erhöhung der nationalen Tierschutzstandards beitragen. Ich habe es an dieser Stelle bereits mehrfach gesagt, und ich beginne auch heute damit: Deutschland nimmt bereits jetzt in Sachen Tierschutz eine Führungsrolle in Europa ein. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Die Nutztierhalter in Deutschland haben in den vergangenen Jahren klaglos die Weiterentwicklung der Tierhaltung finanziell gestemmt. Sie stehen aber mittlerweile in einem immer größer werdenden Konflikt zwischen Wettbewerbsdruck und stärkeren Tierschutzmaßnahmen. Bisher werden die Landwirte hier einseitig zur Kasse gebeten, eine Überwälzung von Zusatzkosten für höhere Tierschutzstandards auf den Verbraucher ist bisher nicht möglich. Die Verbraucher sind nach meiner Beurteilung auch nicht bereit, für vermeintlich besseren Tierschutz tiefer in die Tasche zu greifen. Eine einseitige Erhöhung der Tierschutzvorgaben ohne Kompensation für die Nutztierhalter in unserem Land lehne ich ab. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Wir alle sollten uns die Frage stellen, wie viel Tierschutz wir uns in Deutschland leisten können, wollen und wer das alles bezahlen soll. (Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So genau nicht! Das kann nicht der Maßstab sein!) Ich stelle hier die Frage, Herr Ostendorff: Können und wollen wir ständige Verschärfungen dem Geldbeutel des Verbrauchers und dem Steuerzahler zumuten? (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! – Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Grundgesetz ist hier der Maßstab! – Gegenruf des Abg. Hans-Michael Goldmann [FDP]: Das stimmt doch nicht!) Können und wollen wir den tierhaltenden Betrieben bedenkenlos immer weitere zusätzliche Auflagen zumuten? (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein Tier ist keine Sache!) Sollten wir uns nicht vielmehr die Frage stellen, wie viel an Tierschutz überhaupt notwendig ist? (Heinz Paula [SPD]: Oh Gott! Steinzeit!) Ich meine, dass einzelne Forderungen von Unkenntnis der jeweils Rufenden zeugen. Wir Unionspolitiker befürworten einen wissenschaftlich basierten Tierschutz. Wir treffen unsere Entscheidungen auf der Grundlage von Forschungsergebnissen zu Tierschutzfragen und auf der Grundlage von beruflichem Sachverstand. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Ideologien und populistische Emotionalität gehören nicht in diese Debatte. (Widerspruch bei der SPD) Mit der Energiewende der Bundesregierung und dem vorgezogenen Atomausstieg haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Grüne, wohl Ihr wichtigstes Wahlkampfthema verloren. (Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh Gott! Wir haben doch gewonnen!) Es hat für mich den Anschein, dass Sie krampfhaft nach einem Ersatzthema, auch nach einer neuen Daseinsberechtigung suchen und dabei auf das Tierschutzthema gekommen sind. Ich frage Sie: Gehen Ihnen denn die Themen aus? (Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, leider nicht!) Haben Sie denn keine anderen Botschaften für die Menschen in unserem Land? (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jede Menge!) Sie benutzen Emotionen und auch teilweise Unwissenheit der Menschen, um Stimmung gegen die Tierhalter und den ländlichen Raum zu machen und damit Wählerstimmen zu gewinnen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Sie debattieren auf dem Rücken der fleißig arbeitenden Landwirte und Tierhalter. Ich finde das unanständig. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Peinlich!) Meine Damen und Herren, notwendig ist diese Tierschutznovelle, da die EU-Tierversuchsrichtlinie in nationales Recht umzusetzen ist. Die Bundesregierung hat einen Entwurf vorgelegt, welcher diese Zielsetzung zum großen Teil erfüllt, in einigen Bereichen jedoch auch deutlich überzogen ist. (Heinz Paula [SPD]: Oh!) Über das Ziel hinaus schießt aus meiner Sicht definitiv das Verbot des Schenkelbrands beim Pferd. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer hätte das gedacht? Ach du liebe Zeit!) Hierdurch würde ein tierzüchterisches Kulturgut zerstört, welches für die deutsche Pferdezucht bisher ein Aushängeschild war und weiterhin eine sichere und auch preiswerte Kennzeichnung gewährleistet. (Alexander Süßmair [DIE LINKE]: -Preiswert!) Deshalb setzen wir uns im Schulterschluss mit den Tierzuchtverbänden für den Erhalt dieser Form der Tierkennzeichnung im laufenden Verfahren ein. (Beifall der Abg. Sibylle Pfeiffer [CDU/CSU]) Wildtiere im Zirkus. Über das Ziel hinaus schießt auch eine Verordnungsermächtigung, die das Zurschaustellen bestimmter Wildtiere in Zirkusbetrieben verbieten soll. Auch hier setzen wir auf wissenschaftliche -Erkenntnisse. Sollte sich in solchen Gutachten herausstellen, dass die Haltung und der Transport bestimmter Tiere nicht den tierschutzrechtlichen Anforderungen gerecht werden, dann werden wir in letzter Konsequenz auch Verbote bestimmter Wildtiere in Zirkusbetrieben mittragen. Ohne wissenschaftlich basierte Ergebnisse und nur aufgrund von Emotionen gibt es für uns jedoch kein Handlungserfordernis. Wir wollen keine Qualzucht. Deshalb prüfen wir hier, ob die bestehende Rechtslage ausreicht. Wir akzeptieren das Einschreiten gegenüber der unkontrollierten Vermehrung von streunenden Katzen in bestimmten Regionen Deutschlands. Die Landesregierungen sollen durch die Tierschutznovelle die Möglichkeit erhalten, Verordnungen zu erlassen, die den freien Auslauf von unkastrierten Hauskatzen verbieten. Wie sich hier die Kontrolle darstellen soll, ist mir persönlich jedoch noch nicht klar. Wir akzeptieren im Grundsatz auch die Abschaffung der betäubungslosen Ferkelkastration, wobei für mich ebenfalls noch nicht ganz einsichtig ist, warum Deutschland mit dem um ein Jahr vorgezogenen Datum auf EU-Ebene mal wieder der Klassenstreber sein muss, (Stephan Kühn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vorbildwirkung!) womit unseren Bauern Wettbewerbsnachteile drohen. Ich hätte mich gefreut, wenn die Schweinehalter erst ab 2018 – das wäre die Eins-zu-eins-Umsetzung – zur Kasse gebeten werden würden. Wir begrüßen zudem die vorgesehenen betrieblichen Eigenkontrollen für den Umgang mit Nutztieren; eine Verordnungsermächtigung dazu lehnen wir jedoch ab. Auch darf diese Maßnahme nicht zu überbordender Bürokratie führen. Wir unterstützen auch den verbesserten Schutz der Versuchstiere, insbesondere die Regelungen für die Verwendung von Affen. Vergessen, meine Damen und Herren, dürfen wir jedoch nicht: Tierversuche dienen der Grundlagenforschung und der Forschung im Hinblick auf die menschliche Gesundheit, und ich glaube, die wollen wir alle. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zuruf von der CDU/CSU: Da geht es um Menschenleben!) Meine Damen und Herren, wir werden eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durchführen. Ich freue mich auf die inhaltliche Auseinandersetzung mit Ihnen in Sachen Tierschutz. Vielleicht bekommen wir in diesem Herbst auch eine Antwort auf die Frage, ob 30 000 Biohähnchen unter den Begriff „Massentierhaltung“ fallen oder nicht. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich schließe die Aussprache. Zwischen den Fraktionen ist verabredet, die Vorlagen auf den Drucksachen 17/10572, 17/6826 und 17/10694 an die Ausschüsse zu überweisen, die in der Tagesordnung stehen. – Damit sind Sie einverstanden. Dann ist so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 46 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss) – zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Ulrike Gottschalck, Heinz Paula, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Flugzeugbesatzungen und Reisende vor kontaminierter Kabinenluft schützen – zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Tressel, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kontaminierte Kabinenluft in Flugzeugen unterbinden – Drucksachen 17/7611, 17/7480, 17/9451 – Berichterstattung: Abgeordneter Torsten Staffeldt Eine halbe Stunde Aussprache ist vorgesehen. – Damit sind Sie einverstanden. Dann verfahren wir so. Ich gebe das Wort dem Kollegen Peter Wichtel für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Peter Wichtel (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der ersten Beratung im vergangenen Jahr kommen wir heute zur abschließenden Behandlung der Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Lassen Sie mich, wie letztes Jahr auch, vorab klar sagen, dass die Bundesregierung ihrer Verantwortung im Bereich des Luftverkehrs nachkommt und die Bürger unabhängig davon, ob sie als Passagiere an Bord sind oder zur Flugzeugbesatzung gehören, mit einer überaus verantwortungsbewussten Luftverkehrspolitik begleitet. Die Sicherheit des Luftverkehrs und der Ausschluss gesundheitlicher Gefährdungen genießen vor allen anderen Belangen die mit Abstand höchste Priorität. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Die beiden vorliegenden Anträge zur Thematik der Geruchsbelästigung und der Kontamination der Kabinenluft in Flugzeugen unter anderem durch Ölrückstände stellen das Sicherheitsbewusstsein der Bundes-regierung allerdings infrage. Es wird behauptet, dass derartige Zwischenfälle allgemein gefährlich seien und darüber hinaus in der jüngsten Vergangenheit vermehrt aufgetreten seien. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will an dieser Stelle zunächst verdeutlichen, dass es in der Vergangenheit unterschiedliche Gründe für Geruchsbelästigungen in den Flugzeugkabinen gab und nicht alle Geruchsbelästigungen auf Öldämpfe zurückzuführen waren. Es gab immer wieder andere Ursachen: Küchendämpfe, defekte Kaffeemaschinen, verschmorte Kabel und Kunststoffverkleidungen waren für diese Gerüche verantwortlich. Dementsprechend haben die zuständigen Behörden auf nationaler und internationaler Ebene keinen Handlungsbedarf gesehen. Die weltweit für die Sicherheit zuständige Luftfahrtorganisation ICAO hat sich im Oktober 2010 mit der Thematik beschäftigt und keinen Anlass gesehen, sich weiter damit zu beschäftigen; sie hat die bestehenden Verfahren für in Ordnung befunden. Dasselbe gilt für die europäische Organisation, die EASA, die nach umfassenden Konsultationen zur Kabinenluft keine konkreten Hinweise auf eine Gesundheitsgefährdung von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern gefunden hat. Auch die Erkenntnisse des Luftfahrt-Bundesamtes und der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung gaben keinen Anlass, die Einschätzung zu ändern. Wichtig ist, dass es in Form der EU-Verordnung Nr. 996/2010 ein gesetzlich verankertes, sicheres Meldeverfahren gibt; die Betroffenen sind verpflichtet, den zuständigen staatlichen Stellen schwere Störungen zu melden. Die Meldepflichten und die Verfahren im Falle einer Störung sind also in Ordnung. Die Meldepflichten müssen natürlich von den Luftverkehrsunternehmen und den Besatzungen wahrgenommen werden. Sollten die Unternehmen hingegen die Meldepflicht vernachlässigen und ihr nicht zur Genüge nachkommen, muss dies Konsequenzen nach sich ziehen. Auch hier war die Bundesregierung überaus aktiv. Das in Deutschland zuständige Luftfahrt-Bundesamt hat vor zwei Jahren bei Inkrafttreten der besagten Verordnung bewusst den Kontakt zu den Luftfahrtunternehmen aufgenommen und auf die Einhaltung der Meldepflichten hingewiesen. Zudem wurde das Leitungspersonal der Unternehmen durch Informationsveranstaltungen seitens des LBA weiter sensibilisiert und so auf eine Verbesserung des Meldeverfahrens auch im Hinblick auf kontaminierte Kabinenluft hingewiesen. (Florian Pronold [SPD]: Ja, wenn man keine CDU-Reden dahin überträgt, ist es ja nicht so schlimm!) Es gilt, noch einmal deutlich zu betonen, dass es seitens der zuständigen Behörden ein intaktes, funktionierendes Meldeverfahren gibt. Missstände und Fehlstände, die mitgeteilt werden, können also bearbeitet werden. Inwiefern nun beispielsweise der Flug von Germanwings im Dezember 2010 – seit dem Frühstücksfernsehen heute dürfen wir ja diese Begleitmusik zu den beiden vorliegenden Anträgen erleben – (Reinhold Sendker [CDU/CSU]: -Unglaublich!) tatsächlich zu dem führte, was wir heute diskutieren, bleibt der Untersuchung durch die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung vorbehalten; wir müssen die Berichte abwarten. Ich denke, wir sollten dementsprechend handeln, wenn wir tatsächlich feststellen sollten, dass bestimmte Dinge nicht gemeldet worden sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Captain nicht selbst noch an Bord die Flugunfallmeldung vorgenommen und dementsprechende Hinweise gegeben hat. Dennoch kann ich schon heute sagen, dass es sicher unakzeptabel wäre, wenn von der Firma und den Betroffenen keine Meldung gemacht worden wäre. Lassen Sie mich abschließend zusammenfassen. Die Kabinenluft und das aktuelle Thema sind in guten Händen. Die Meldepflichten und die Meldewege sind in Ordnung. Ich denke, dass die Anträge der SPD und der Grünen, die Messverfahren und alle möglichen Dinge beinhalten, hinfällig sind und nicht gebraucht werden. Deswegen werden wir sie ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Der Kollege Hans-Joachim Hacker hat jetzt das Wort für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Hans-Joachim Hacker (SPD): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Wichtel, es ist erschütternd: Sie sinken ja heute unter das Niveau der ersten Beratung, (Stephan Kühn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das muss man erst mal schaffen!) bei der die Kollegin Schäfer eingeräumt hat: Wir haben hier ein Problem. – Ich komme nachher auf ihre Rede noch zu sprechen. Sie hat das eingeräumt. Eingeräumt haben das auch alle Experten in der Anhörung des Tourismusausschusses am 21. September 2011. Unbestritten erfordert es dieses Thema, dass wir handeln. Ich frage Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, und ich frage auch Sie, Herr Mücke, als Vertreter der Bundesregierung: Warum tun Sie eigentlich nichts? Herr Wichtel, wenn hier heute über Begleitmusik gesprochen wird, dann finde ich das ignorant. Das ist menschenverachtend. Nach den Berichten waren wahrscheinlich Menschen in einer Gefahrensituation. Eine solche Gefahrensituation existierte nicht nur bei diesem Flug, sondern auch bei anderen Flügen. Ich finde es unerhört, dass Sie hier von Begleitmusik sprechen. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Peter Wichtel [CDU/CSU]: Das war im Frühstücksfernsehen! – Hans-Michael Goldmann [FDP]: Geht es noch eine Stufe härter?) Was ist denn seit dem 21. September 2011 geschehen? Wir haben eine klare Bewertungslage. Die Experten haben in ihren Bewertungen zur Situation weitestgehend einheitlich votiert. Selbst die Vertreter der Flugzeugindustrie haben gesagt: Wir haben hier unstreitig ein Problem – auch wenn es unterschiedlich beleuchtet wurde – für Gesundheit und Leben von Besatzungsmitgliedern und Passagieren. Es wurde nichts getan. Die Koalition hat das ausgesessen. Wir haben Anträge gestellt, die wir hätten präzisieren können. Wir haben da auch keine hundertprozentige Übereinstimmung mit dem Antrag der Grünen. Das hätte man alles harmonisieren können. Sie haben aber nichts gemacht; das ist der Vorwurf. Die Bundesregierung hat auch nichts gemacht, Herr Mücke; das ist der Vorwurf. Sie verhalten sich hier wie die drei bekannten Affen: Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen. (Otto Fricke [FDP]: Hallo? Geht es?) Worauf warten Sie eigentlich? Warten Sie darauf, dass die Industrie dieses Problem allein löst, ohne politische Begleitung, zu der wir verpflichtet wären? Ich will Ihnen nicht unterstellen, Herr Mücke, dass Sie möchten, dass wir alle durch einen Vorfall aufgeschreckt werden. Den wünschen wir uns alle nicht, und den mag sich heute auch keiner vorstellen. Deswegen sage ich: Sie können das Problem im Moment nicht lösen, aber Sie können einen Weg für die Lösung des Problems eröffnen, und diesen Weg zeigen die beiden Anträge der Bundestagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD auf. Sie sagen, es bestehe kein Lösungsbedarf, es sei Begleitmusik. Herr Wichtel, das ist unerhört. (Peter Wichtel [CDU/CSU]: Aber die Tat-sache!) Unerhört ist es auch, Herr Staffeldt, wenn Sie von der FDP davon sprechen, (Torsten Staffeldt [FDP]: Ich habe doch noch gar nichts gesagt! – Weitere Zurufe von der FDP) es werde – ich zitiere aus Ihrer Rede in der ersten Beratung; wir befinden uns in der Beschlussfassung – Hysterie verbreitet. Wer verbreitet hier Hysterie, und wer will abwiegeln? (Torsten Staffeldt [FDP]: Das Gleiche machen Sie jetzt wieder!) – Wir verbreiten keine Hysterie. Wir beziehen uns auf ganz klare Erkenntnisse der Experten und darauf, was die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung monatlich präsentiert. Lesen Sie doch einmal die Berichte der Bundesstelle. (Torsten Staffeldt [FDP]: Haben Sie die denn gelesen?) Dann werden Sie klüger. Sie brauchen nicht unbedingt die Zeitungartikel zum Beispiel aus der Welt von gestern zu lesen, wobei das die Spitze der Unerträglichkeit war. Sie haben gesagt, Sie bräuchten keine Auswertung der Sachverständigenanhörung. Das sei Hysterie. Ich beziehe mich auf die Aussagen von Cockpit, ich beziehe mich auf die Aussagen der Expertin Frau Dr. Michaelis, die feststellte, (Torsten Staffeldt [FDP]: Atmen Sie einmal tief durch! Dann geht es wieder!) dass es eine wachsende Anzahl von Berichten der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung und anderer Stellen gibt, die deutlich zeigen, dass die Belastung mit kontaminierter Kabinenluft eine Gefahr für die Sicherheit darstellt. Wer wollte das hier eigentlich infrage stellen? Das kann doch keiner ernsthaft infrage stellen. Die Kollegin Anita Schäfer – ich komme noch einmal auf die erste Beratung zurück – hat eingeräumt, dass es ein Problem mit kontaminierter Kabinenluft gibt. Wenn man die Rede von Frau Schäfer noch einmal nachliest, dann spürt man in jeder Zeile das schlechte Gewissen, das Frau Schäfer hatte, als sie ihre Rede hielt. Sie räumte zwar das Problem ein, war aber nicht bereit, einem Lösungsweg zuzustimmen, der in den beiden Anträgen aufgezeigt wird. (Otto Fricke [FDP]: Geht es noch eine Nummer kleiner?) Selbst das hätten Sie nicht machen müssen. Denn Sie hätten einen Antrag mit einem ähnlichen Inhalt, mit einem Lösungsvorschlag einbringen und die Bundesregierung zum Handeln auffordern können. Das haben Sie nicht getan. Sie haben vertuscht. (Torsten Staffeldt [FDP]: Was haben wir vertuscht? – Peter Wichtel [CDU/CSU]: Das ist eine bodenlose Unverschämtheit!) Sie haben das Problem herunterspielen wollen. Zum Thema Kabinenluft sagt die FDP – Herr Staffeldt, hören Sie einmal zu –, (Torsten Staffeldt [FDP]: Dann hören Sie auf, so dummes Zeug zu reden!) bezogen auf die Sicherheit gebe es keinen Vorfall, der eine sofortige oder generelle Vorschriftenänderung rechtfertige. Sie beziehen sich immer auf Untersuchungen von europäischen und internationalen Stellen. (Torsten Staffeldt [FDP]: Sie beziehen sich lieber auf WDR-Journalisten! – Peter Wichtel [CDU/CSU]: Frühstücksfernsehen!) Ich sage Ihnen: Sie sind ignorant, wenn Sie die Untersuchungsergebnisse der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung nicht ernst nehmen. Ich könnte Ihnen jetzt Monat für Monat die Beispiele aufzeigen. (Zuruf von der CDU/CSU: Ach, Sie haben doch Schräglage!) Die Ergebnisse müssten Sie doch haben. Die müssten Ihnen doch vorliegen. Es gibt zum Beispiel eine Meldung vom 6. März 2012. Dabei geht es um einen Vorgang in Miami: starker Ölgeruch im Cockpit, Kopfschmerzen, Herzrasen, Benommenheit bei den Piloten. Das ist ein Vorfall. (Hans-Michael Goldmann [FDP]: Und was haben Sie gemacht? Haben Sie eine Aktuelle Stunde beantragt? Haben Sie eine Frage an die Bundesregierung gestellt? Was haben Sie gemacht?) Ein zweiter Vorgang: Es war wieder eine Störung. Es kam auch zu einer Rauchwarnung im Cockpit und im Bereich der Kabine. Das war am 12. März. Am 16. März meldet die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung – dies ist eine deutsche Dienststelle, Herr Staffeldt; das war nicht in irgendeinem Land der Dritten Welt – einen weiteren Vorfall: stark fauliger Geruch, starke Kopfschmerzen, Unwohlsein in einer Boeing. (Torsten Staffeldt [FDP]: Ich kriege Kopfschmerzen von Ihrer Rede, Herr Hacker!) Dann gibt es einen Bericht vom 26. April. Ich will es nicht näher beschreiben. Start war in Moskau, und es kam zu den gleichen Erscheinungsformen. Es gab einen Vorfall am 3. Juni und eine schwere Störung – zum Glück ohne Verletzte – (Torsten Staffeldt [FDP]: Ich habe keine schwere Störung, aber Sie offensichtlich!) am 5. Mai 2012 in Palma de Mallorca. Bei den beiden Piloten kam es zu heftiger Müdigkeit. In der Folge wurde eine automatische Landung durchgeführt. Ich frage Sie: Wie gehen Sie eigentlich mit dem Thema Sicherheit um? Wie gehen Sie mit dem Thema „Gesundheit und Leben von Passagieren und Besatzungsmitgliedern“ um? (Torsten Staffeldt [FDP]: Differenziert und sachlich! Anders als Sie, Herr Hacker!) Sie zeigen hier eine bodenlose Ignoranz. Das Nichthandeln der Bundesregierung ist unerträglich. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Mücke, zu dem jüngst vermeldeten Vorgang – ich beziehe mich auf die Welt vom gestrigen Tage – hat Ihr Haus mitgeteilt, man wisse von dem Vorfall nichts, eine Abstimmung zwischen dem Bundesverkehrsministerium und der BFU über die Veröffentlichung oder das Einleiten von Untersuchungen finde nicht statt. Hier wurde vorhin von Herrn Wichtel erzählt, da gebe es so eine tolle Kontaktreihe zwischen dem Bundesministerium und der BFU. Asche! Nichts ist da. Keine Kontakte! (Peter Wichtel [CDU/CSU]: Ich habe gesagt, wer zuständig ist, wer was macht!) Schlafen der Bundesregierung! Tiefschlaf im Sommer ist dort zu verzeichnen. (Peter Wichtel [CDU/CSU]: Es ist ein Problem, wenn man nicht zuhören kann!) Es wurde dann gefragt, ob das Ministerium das Thema kontaminierte Kabinenluft überhaupt verfolgen würde. (Hans-Michael Goldmann [FDP]: Was verbreitet ihr denn für eine schlechte Luft?) Da erklärt die Vertreterin des Bundesverkehrsministe-riums, das Thema kontaminierte Kabinenluft – ich zitiere sinngemäß – würde nicht in ihrem Hause, sondern in den zuständigen europäischen und internationalen Gremien behandelt. Gut, das können Sie auch machen. Aber nehmen Sie doch erst einmal die Berichte der deutschen Stelle zur Hand. Es ist unbestritten, dass wir hier eine extreme Risikosituation haben. Wenn Sie schon der Meinung sind, Sie können den beiden Anträgen der Opposition nicht zustimmen, dann nehmen Sie das Problem selbst in die Hand. Es ist ein Problem, das seit Jahren bekannt ist, und Sie schwitzen jahrelang, ohne dass irgendetwas dabei herauskommt. (Reinhold Sendker [CDU/CSU]: Dann schlagen Sie uns doch mal eine Lösung vor!) Ich spreche dabei, Herr Mücke, auch ganz konkret den Bundesverkehrsminister an. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege. Hans-Joachim Hacker (SPD): Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer ist der Hauptverantwortliche für Sicherheitsfragen im Luftverkehr. Er ist nicht nur zuständig – Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege. Hans-Joachim Hacker (SPD): – ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin – für Kfz-Ortskennzeichen und ähnliche Späße, sondern er ist der Verantwortliche für Luftverkehrssicherheit. Das, was Sie in den letzten Jahren geliefert haben, ist ein schwerer Verstoß gegen die Wahrnehmung von Pflichten der Bundesregierung in diesem Bereich. (Beifall bei der SPD – Peter Wichtel [CDU/CSU]: Reine Panikmache!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege. Hans-Joachim Hacker (SPD): Ich hoffe, dass Sie aus der heutigen Debatte klüger werden und endlich Aktivitäten zeigen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Peter Wichtel [CDU/CSU]: Wahlkampf und Panikmache, mehr ist das nicht! Typisch Hacker!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Der Kollege Torsten Staffeldt hat jetzt das Wort für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Torsten Staffeldt (FDP): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wenn wir hier über Kontamination reden, kann man dem Kollegen Hacker nur zustimmen: Offensichtlich ist er kontaminiert und hat bereits den Tunnelblick. (Hans-Joachim Hacker [SPD]: Sie erkennen das Problem scheinbar gar nicht! – Florian Pronold [SPD]: Herr Staffeldt, das ist dem Thema wirklich nicht angemessen! Da muss jetzt eine Entschuldigung fällig sein! Was sind denn Sie für ein Schwachmat da vorne? – Gegenruf des Abg. Hans-Michael Goldmann [FDP]: Das war doch flegelhaft, was Ihr Kollege vorgetragen hat!) Meine Damen und Herren, ich möchte versuchen, von der reinen Polemik, die wir eben gehört haben, ein wenig wegzukommen und zu dem eigentlichen Thema zurückzukommen. Wir haben zwei unterschiedliche Themen. Zum einen haben wir seit gestern den Bericht der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung vorliegen, seltsamerweise erst seit gestern. (Hans-Michael Goldmann [FDP], an den Abg. Florian Pronold [SPD] gewandt: Da brauchen Sie auch nicht zu grinsen!) Dort wird über eine Problematik berichtet – den Bericht habe ich im Übrigen gelesen, lieber Kollege Hacker –, die nach all dem, was ich gelesen habe, mit dem, was Sie in Ihrem Antrag angesprochen haben, überhaupt nichts zu tun hat. Dort geht es nicht um eine Kontamination – in diesem Fall nicht der Kabinenluft, sondern der Cockpitluft – durch Ölrückstände von den Turbinen, sondern es geht um die Problematik, dass offenbar Enteisungsflüssigkeit in den Luftkreislauf gelangt ist und diese Enteisungsflüssigkeit ausschließlich bei der Cockpitbesatzung zu Problemen geführt hat. (Hans-Joachim Hacker [SPD]: Das ist doch eine Schutzbehauptung!) Ich habe noch vorhin mit Airbus und anderen telefoniert, um mich dazu ein bisschen schlauzumachen. Es gibt die Vermutung, dass diese Enteisungsflüssigkeit sozusagen in Pfützen liegen geblieben ist und ausschließlich in den Cockpitbereich gelangt ist, was zu den bekannten Problemen geführt hat. Übrigens hat sich Germanwings dazu auch erklärt. (Hans-Joachim Hacker [SPD]: Sie verniedlichen schon wieder!) Die Aufklärung über das Thema, das heißt der ganze Prozess, ist völlig transparent. Dass man gerade jetzt versucht, das Ganze wieder aufzuhängen, (Hans-Joachim Hacker [SPD]: Eineinhalb Jahre ist der Vorgang alt!) zeigt eigentlich nur, wie gut sich die Opposition mit einigen speziellen Medien, die auf diesem Gebiet einen Kreuzzug betreiben – so möchte ich fast sagen –, ausei-nandersetzt und wie kampagnenfähig sie ist. In diesem Fall muss ich anerkennend sagen: Da machen Sie eine gute Kampagne. Aber in der Sache ist das leider völlig daneben. Der Vorfall bei Germanwings im Zusammenhang mit der Enteisungsflüssigkeit hat mit dem, was in den Anträgen steht, nichts zu tun. Deswegen sollten Sie diesen Vorfall auch nicht als Aufhänger nutzen. (Hans-Joachim Hacker [SPD]: Enteisung ist doch gar nicht belegt!) Die grundsätzliche Problematik, wenn man sich damit einmal beschäftigt, liegt darin, dass wir bei den Verkehrsflugzeugen ein Drucksystem, eine Druckkabine haben. Sie erinnern sich, ich bin auch Pilot, ich kenne mich also auch von der fachlichen Seite ein bisschen aus. Gerade bei den großen Verkehrsflugzeugen haben wir in den entsprechenden Höhen einen Außendruck, der ein Überleben gar nicht zulassen würde. Aus diesem Grund brauchen wir ein Überdrucksystem. (Hans-Joachim Hacker [SPD]: Keine neue Erkenntnis!) Da dieses Überdrucksystem zuverlässig sein muss, wird die Luft als sogenannte Zapfluft aus den Turbinen generiert. Denn wenn es in der Druckkabine keine Luft gäbe, würden die Menschen dort sterben. In diesen Höhen besteht ein Außendruck von 200 Millibar, das würde kein Mensch überleben. (Hans-Joachim Hacker [SPD]: Das ist alles unstreitig!) – Das ist unstreitig, danke. Das freut mich. Es ist sicherlich auch unstreitig – hier geben Sie mir sicherlich auch recht –, (Hans-Joachim Hacker [SPD]: Sie reden an der Sache vorbei!) dass diese Zuverlässigkeit extrem wichtig ist. Die Zuverlässigkeit bei einer Turbine ist mindestens genauso hoch. Die Sicherheitsproblematik im Hinblick auf die Zapfluft oder die Außenluft, auf die Luft, die wir in der Kabine brauchen, können wir am ehesten lösen, indem wir die Luft dort anzapfen, wo die Zuverlässigkeit mindestens genauso hoch ist, nämlich bei der Turbine. Sie haben sich offensichtlich über die Luftmengen keine Gedanken gemacht. Dort wird – das steht im Protokoll des Tourismusausschusses – etwa 1 Kubik-meter Luft pro Sekunde – das muss man sich einmal überlegen – durch die Kabine gejagt. Das heißt, wenn es dort – was leider vorkommt – zu sogenannten Fume Events kommt, das heißt, wenn gelegentlich eine Dichtung defekt ist oder bei einem Lastwechsel etwas Öl mitgerissen wird, dann kommt es zu einer extrem starken Verdünnung. Zu diesem Thema möchte ich Professor Dr. Jürgen Bünger aus dem Protokoll des Ausschusses zitieren. Er sagt: Bei all diesen Konzentrationen muss man aus toxikologisch-medizinischer Sicht sagen: Dies ist sicher nicht die Ursache für die Gesundheitsbeschwerden. – Das sagt ein Professor. (Markus Tressel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt auch andere Meinungen!) Herr Kollege Hacker, Sie haben darauf hingewiesen, dass alle Experten gesagt hätten, dass es ein Problem gibt. Hier haben wir aber den ersten Experten, der sagt, dass das nicht das Problem sei. (Hans-Joachim Hacker [SPD]: Warum ist denn der Pilot ein halbes Jahr krankgeschrieben worden?) Kommen wir zu dem, was wir im Moment in den Medien erleben. Dort zeigt sich Alarmismus und Hysterie. Insofern gilt das, was ich in meiner ersten Rede gesagt habe, auch in diesem Fall. Ich erinnere an den BFU-Bericht von gestern und die heutige Berichterstattung. Die Opposition betätigt sich wieder einmal als Brandstifter (Hans-Joachim Hacker [SPD]: Unglaublich!) und versucht, die Bundesregierung und den Staatssekretär Mücke völlig unzulässigerweise anzugreifen. Der Kollege Wichtel hat dazu alles Notwendige gesagt, nämlich dass wir über die EASA, über die FAA und über die ICAO die entsprechende Mechanismen haben. Natürlich ist es so, lieber Kollege Hacker – das gilt auch für alle anderen –, dass es bei technischen Systemen immer Restrisiken gibt. Das wissen wir. Das ist der Preis, den wir für Fortschritt und Wohlstand zu zahlen haben. (Hans-Joachim Hacker [SPD]: Steht in unserem Antrag!) Die Anzahl der Problematiken, die wir haben, ist so gering und auch die Kontamination ist so gering, dass man davon ausgehen kann, dass es keine größeren Probleme gibt. Die Anzahl der Vorfälle liegt unterhalb der Wahrnehmungsgrenze. Da wir schon beim Thema Wahrnehmung sind: Wahrnehmungsprobleme haben offensichtlich auch Sie und versuchen, daraus ein Problem zu generieren, das in dieser Form gar nicht vorhanden ist. Aus diesem Grunde werden wir Ihrem Antrag auch nicht stattgeben. Das können Sie sich denken. Ich möchte nichtsdestotrotz darauf hinweisen, dass die Luftfahrtindustrie natürlich daran arbeiten muss, andere Systeme zu entwickeln. Wenn es dort ein Restrisiko gibt, sollte man generell überlegen, ob man es nicht ausschalten und mit anderen Systemen arbeiten kann. Ich bin mir sicher, dass die Luftfahrtindustrie daran intensiv arbeitet. Ein Abschlusssatz, liebe Frau Präsidentin, weil meine Redezeit abgelaufen ist: Wer glaubt, dass beim Fliegen jedes Unwohlsein aufgrund der Kabinenluft entsteht, der glaubt auch, dass das Problem verschwindet, wenn man beim Flug das Fenster öffnet. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Zurufe von der SPD und der LINKEN: Oje!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Kollege Staffeldt, ich will Sie gerne darauf hinweisen, dass ich der Überzeugung bin, dass der Vorwurf an einen Kollegen, dass er wohl kontaminiert sei, jenseits der sachlichen Auseinandersetzung zu sein scheint. (Hans-Michael Goldmann [FDP]: Was ist mit dem Zuruf: „Schwachmat!“?) Ich gebe das Wort dem Kollegen Thomas Lutze für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Thomas Lutze (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute ein Problem, das weltweit fast jeden Tag Millionen Menschen betrifft. Es ist ein Problem sowohl der Sicherheit als auch des Verbraucherschutzes. Vor einem Jahr – das ist bereits gesagt worden – hat sich der Tourismusausschuss in einer öffentlichen Expertenanhörung mit dem Thema kontaminierter, also verunreinigter, Kabinenluft auseinandergesetzt, und zwar sehr umfangreich. Seitdem hat es wieder mindestens ein Dutzend bekannte Störfälle mit kontaminierter Kabinenluft gegeben. Damit verbunden waren Krankheitsfälle von Piloten und Passagieren. Ich sage ganz deutlich: Glücklicherweise ist dieses Thema in den letzten Tagen wieder von den Medien aufgegriffen worden. Dass sich eines der betroffenen Ministerien mit dieser Thematik auseinandergesetzt hat, mit Experten gesprochen oder Forschungsaufträge vergeben hat, war bisher nicht bekannt. Die Regierung arbeitet offensichtlich nach dem Prinzip: abwarten und aussitzen. Solange Sie von dritter Seite nicht zum Handeln gezwungen werden, passiert offenbar nichts. Das aerotoxische Syndrom, verursacht durch das hochgefährliche Nervengift TCP im Motoröl und die Ansaugung der Kabinenluft über die Motoren, ist seit Anfang der 50er-Jahre bekannt. Das gefährliche Zapf-luftsystem ist beim Flugzeugturbinenbau weit verbreitet. Hintergrund war und ist die möglichst hohe Kostenersparnis beim Flugzeugbau. Dabei standen von Anfang an Alternativen zur Verfügung. Auch daran hat sich bis heute nichts geändert. Als Alternativen gibt es heute zwei Flugzeugmotorentypen, entwickelt von den Firmen Rolls Royce und General Electric. Das von Boeing hergestellte Flugzeug B787, auch Dreamliner genannt, ist der weltweit einzige Flugzeugtyp in dieser Größenordnung, der mit alternativen Triebwerken ausgestattet ist. Hierbei wird auf das Zapf-luftsystem verzichtet und die Kabinenluft separat angesaugt. Interessant daran ist, dass dieser Motor ursprünglich für den Airbus A350 entwickelt wurde. Dieser Flugzeughersteller – der zweitgrößte weltweit – verfolgte diese Entwicklung aber nicht weiter und verlor das Interesse daran. Stattdessen fliegt Airbus weiterhin mit den umstrittenen Turboprop-Maschinen, also mit Motoren, bei denen für die Klimaanlage Zapfluft verwendet wird. Hier können, wie bereits geschildert, giftige Öldämpfe in die Kabine gelangen. Fest steht, dass die aufgetretenen Gesundheitsgefährdungen von Passagieren, Flugbegleitern und Piloten durch das Einatmen giftiger Gase offenbar auch aus Gründen der Kostenersparnis billigend in Kauf genommen wird. Spätestens seit der besagten Expertenanhörung und den beiden Anträgen von Grünen und SPD hat die Bundesregierung nun Kenntnis davon. Es liegt an ihr und an den beiden Koalitionsfraktionen, der weiteren Gefährdung der Gesundheit und der Flugsicherheit entgegenzuwirken. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, darauf hinzuwirken, dass die Flugzeugindustrie für alle zukünftig zu entwickelnden Flugzeugtypen alternative und unbedenkliche Technologien verwendet. Bis dieser Prozess abgeschlossen – das wird Jahrzehnte dauern – und Realität am Luftfahrthimmel ist, müssen schnellstmöglich geeignete Filteranlagen entwickelt und eingebaut werden. Flugsicherheit und Gesundheit dürfen keine Kostenfrage sein. Herr Hacker, Herr Tressel, wir werden Ihren Anträgen zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Hans-Joachim Hacker [SPD] und Markus Tressel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Der Kollege Markus Tressel hat das Wort für Bündnis 90/Die Grünen. Markus Tressel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union und von der FDP, was haben Sie eigentlich gegen mehr Gesundheitsschutz und gegen mehr -Arbeitsschutz für die Beschäftigten unserer Fluggesellschaften? Warum machen Sie sich hier über die Be-troffenen lustig? In meinem Büro sind in den letzten Wochen und -Monaten Hunderte von Anrufen eingegangen. Ich weiß – das haben Sie in der ersten Lesung auch schon gemacht –, dass Sie den Leuten vorgeworfen haben, sie seien psychisch irgendwie beeinträchtigt, aber nicht aufgrund kontaminierter Kabinenluft erkrankt. Wir haben gestern den Bericht von der BFU bekommen. Das ist kein Bericht, den die Grünen oder die SPD verfasst haben, sondern der kommt von der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen. Wenn Sie uns einen großen Einfluss auf diese Stelle zubilligen, dann freue ich mich darüber, aber das ist doch nicht realistisch. Herr Staffeldt, Sie haben sich hier explizit über die Betroffenen lustig gemacht. (Dr. h. c. Jürgen Koppelin [FDP]: Das stimmt nicht, was Sie hier sagen!) – Natürlich hat er sich lustig gemacht. Das ist doch der Sache überhaupt nicht zuträglich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Torsten Staffeldt [FDP]: Unverschämtheit, was Sie da machen!) Es gibt einen Fall, bei dem ein Kopilot flugdienstuntauglich wurde. (Torsten Staffeldt [FDP]: Über den habe ich mich lustig gemacht?) Wenn Sie sich den Bericht des Kapitäns anschauen, dann sehen Sie, dass sogar der Kapitän selbst gesagt hat, er halte es für unwahrscheinlich, dass dies auf das Enteisungsmittel zurückzuführen sei. (Hans-Joachim Hacker [SPD]: Richtig!) Das hat doch nichts mit verbrannten Brötchen zu tun, Herr Wichtel, sondern das hat mit von vielen Organisationen festgestellten Beeinträchtigungen zu tun. Das norwegische Staatsinstitut für Arbeitsumwelt hat festgestellt, dass damit auch im Normalbetrieb neurotoxische Stoffe in die Kabinenluft gelangen können. Dieses Institut ist doch keine Organisation der Grünen. Es gibt eine Gesundheitsgefahr für Crew und Passagiere. Deshalb gibt es auch ein ernstzunehmendes Risiko für die Flugsicherheit. Das haben wir bei diesem Fall explizit gesehen. Wir haben auch gesehen: Es ist beileibe kein Einzelfall, über den wir hier sprechen. Alleine 67 Fälle im Zusammenhang mit Öldämpfen sind in den vergangenen drei Jahren amtlich erfasst worden. Davon wurden 9 als schwere Störungen klassifiziert, bei denen Crewmitglieder ausgefallen sind oder Piloten Sauerstoffmasken ziehen mussten. Das sind nur die amtlich erfassten Fälle. Die Vereinigung Cockpit – auch nicht im Verdacht, den Grünen besonders nahe zu stehen – (Thomas Lutze [DIE LINKE]: Uns auch nicht!) hat auf einer Fachtagung des Umweltbundesamtes im Mai von 360 registrierten Fume Events alleine bei einer Airline gesprochen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Tressel? Markus Tressel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, bitte? Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Die Zwischenfrage von Herrn Staffeldt möchten Sie zulassen? – Bitte schön. Torsten Staffeldt (FDP): Liebe Kollegin Mortler, ich will jetzt nicht darauf eingehen – – Markus Tressel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Kollegin Mortler sitzt da drüben, ich bin der Kollege Tressel. (Hans-Joachim Hacker [SPD]: Kontaminiert!) Torsten Staffeldt (FDP): Entschuldigung, Herr Tressel. – Ich will jetzt nicht darauf eingehen, was Sie in Bezug auf „lustig machen“ gesagt haben. Ich möchte auf das eigentliche Thema eingehen. Sowohl der Antrag der Grünen als auch der Antrag der SPD beziehen sich auf Ölrückstände. Sie haben den BFU-Bericht zitiert. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass das BFU zu dem Ergebnis gekommen ist, dass das Ölproblem nichts damit zu tun hat. Im Bericht des BFU steht: Nach der Landung wurde das Flugzeug von der Technik des Luftfahrtunternehmens überprüft. Nach Angaben der Techniker war der außergewöhnliche Geruch noch 15 Minuten nach dem Abstellen des Flugzeuges und bei geöffneten Cockpit-Fenstern deutlich wahrnehmbar. Er wurde als mit hoher Wahrscheinlichkeit von Enteisungsflüssigkeit stammend befunden, Öl-, Treibstoff- oder elektrischer Geruch wurde von den Technikern definitiv ausgeschlossen. Lieber Kollege Tressel – jetzt habe ich mir Ihren Namen auch gemerkt –, wie stehen Sie dazu? Was hat das mit Ihrem Antrag zu tun? Markus Tressel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe das vorhin bereits ausgeführt, lieber Herr Kollege Staffeldt. Der Kapitän dieses Fluges hat in seinem Bericht, der diesem Bericht zugrunde liegt und der mir auch vorliegt, ausdrücklich gesagt, er schließt Enteisungsmittel als Ursache dafür aus. Warten wir einmal ab, was letztendlich im Bericht stehen wird. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen – offenbar haben Sie unseren Antrag nicht richtig gelesen –: Wir beziehen uns eben nicht nur auf Öldämpfe, sondern auch auf andere Stoffe. (Otto Fricke [FDP]: Also gab es da jetzt Öl?) Der Tagesordnungspunkt heißt „Kontaminierte Kabinenluft in Flugzeugen unterbinden“, und Kontamination kann schließlich auch durch andere Gefahrenstoffe entstehen. Wir werden sehen, was die BFU letztendlich herausfindet. Ich kann es nur nochmals sagen: Der Kapitän dieses Flugzeuges, ein erfahrener Kapitän, auch auf diesem Flugzeugmuster, hat ausgeschlossen, dass es sich um Enteisungsmittel handeln kann. Zudem stellt sich auch die Frage, wieso das Enteisungsmittel bei ausgeschalteter Klimaanlage – wie Sie dem Bericht auch entnehmen können – erst am Ende des Fluges in das Flugzeug gelangt ist und nicht bereits beim Start des Flugzeuges. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Ich habe es vorhin bereits gesagt: Die Vereinigung Cockpit hat auf einer Fachtagung des Umweltbundesamtes im Mai von 360 registrierten Fume Events allein bei einer Airline gesprochen. Bei einer anderen Airline gab es 60 Vorfälle. Herr Wichtel, Sie sind vorhin auf die Meldepflicht eingegangen. Ich habe eine parlamentarische Anfrage an die Bundesregierung gestellt. In der Antwort wurde mir bestätigt, dass ein Vorfall zum Beispiel erst auf Nachfrage der Behörde gemeldet wurde. Wo kommen wir denn da hin, wenn Behörden jetzt schon nachfragen müssen, ob es in den Flugunternehmen einen Vorfall gab? Das ist ein etwas seltsames Verständnis. Die FAA – die Bundesluftfahrtbehörde der USA – hat eingeräumt, dass die Belastung mit Öldämpfen die Cockpitbesatzung und die Flugsicherheit beeinträchtigen und somit zu einer unsicheren Betriebslage führen kann, während das Luftfahrt-Bundesamt und die EASA so tun, als ginge sie das alles nichts an. Das sage ich in aller Deutlichkeit. Es ist jetzt an der Zeit, endlich zu handeln. Wir haben in unserem Antrag einen praktikablen Vorschlag gemacht, der niemanden überfordert. Wir beschreiben darin einen Weg, wie wir uns diesem Problem verantwortlich nähern können. Es geht doch nicht darum, die Airlines in irgendeiner Weise an den Pranger zu stellen, (Peter Wichtel [CDU/CSU]: Das hat man im Frühstücksfernsehen heute Morgen gemerkt!) wie immer behauptet wird, sondern es geht um den Schutz der Reisenden, um die Flugsicherheit und damit auch um die Geschäftsgrundlage der Airlines. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Peter Wichtel [CDU/CSU]: Rufmord, was Sie da gemacht haben!) Wir brauchen endlich neurotoxisch unbedenkliche Jet-Öle. Ich weiß nicht, was aus Ihrer Sicht dagegen spricht, das so zu machen. Wir brauchen effektive Warnanlagen. Ich verstehe nicht, was dagegen spricht, diese einzubauen. Wir brauchen effektive Zapfluftfiltersysteme, damit die schlimmsten Stoffe gar nicht erst in die Kabine gelangen können. Auch hier spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, diesen Weg konsequent zu beschreiten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie des Abg. Hans-Joachim Hacker [SPD]) Wir brauchen einen klaren Rechtsrahmen und durchsetzungsfähige Behörden, die dafür sorgen, dass die Regeln eingehalten werden. Dass dies bisher offenbar nicht der Fall war, zeigt, dass bisher noch kein Bußgeld verhängt wurde, dass die Behörden bei den Airlines anrufen mussten, um herauszufinden, ob es einen Zwischenfall gab. Ich sage Ihnen: Sie nehmen die Sorgen und Nöte der Betroffenen nicht ernst, und Sie nehmen auch die begründete Besorgnis bezüglich der Sicherheit des Luftverkehrs nicht ernst. Ich hoffe, dass Sie noch zur Besinnung kommen und unserem Antrag zustimmen werden, damit wir endlich einen ordentlichen Weg beschreiten können, um dieses Problem zu lösen. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Jetzt hat Marlene Mortler das Wort für die Fraktion der CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Marlene Mortler (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer den Kollegen von der Opposition aufmerksam zugehört hat – das habe ich –, könnte glauben, dass man das Fliegen sofort einstellen muss bzw. wenn, dann nur noch mit dem Dreamliner fliegen sollte. (Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!) Ich will die Sache nicht verharmlosen, sondern ganz klar sagen: Gesundheit und Sicherheit im Bereich Flugverkehr sind uns allen wichtig, ebenso wichtig wie den Damen und Herren von der Opposition. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord-neten der FDP ) Wer als Unbedarfter die Schlagzeilen heute Morgen gelesen hat – Germanwings vertuschte Beinahe-absturz –, war zunächst erschrocken. Ich auch. Ich dachte: Ein neuer Fall. Dieser „neue“ Fall – ich sage das in Anführungszeichen –, über den wir hier reden, geht auf das Jahr 2010 zurück. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal klarstellen. (Hans-Joachim Hacker [SPD]: Umso -schlimmer!) Über diesen Fall ist in unserer Anhörung am 21. September 2010 diskutiert worden, Kollege Hacker. Das wurde protokolliert. Ich zitiere: Ein Airbus der Germanwings entging knapp einer Katastrophe während der Landung in Köln/Bonn, nachdem Öldämpfe in das Cockpit eindrangen. – Das heißt: Das ist nichts Neues. (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber es ist auch nicht harmlos!) Nun fragt man sich natürlich: Ist es reiner Zufall, dass das Ganze ausgerechnet heute, mit dieser Debatte hochgezogen wird? (Markus Tressel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: BFU fragen! – Gegenruf des Abg. Peter Wichtel [CDU/CSU]: Das ist Klamauk! – Gegenruf des Abg. Markus Tressel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist kein Klamauk!) Ich sage es noch einmal: An Sicherheit und Gesundheit am Boden und in der Luft wollen wir nicht rütteln. Herr Kollege Tressel, Sie haben einen Punkt herausgegriffen und gesagt: Ich bin dafür, dass es neue, bessere Jet-Öle gibt. (Markus Tressel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Ich erinnere mich an die Frage, die ich in der Anhörung gestellt habe. Sie haben nämlich im Vorfeld für ein Öl geworben, das weder untersucht noch zertifiziert ist. Damit haben Sie einfach einmal einen Versuchsballon steigen lassen. (Abg. Markus Tressel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Möchten Sie die Zwischenfrage zulassen? Marlene Mortler (CDU/CSU): Ich finde, wir müssen bei diesem Thema ernst bleiben. (Markus Tressel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unmöglich!) Wir müssen die wenigen Fälle, die es gibt, weiterhin ernst nehmen, aber wir dürfen nicht so tun, als ob Luftfahrt-Bundesamt, die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen und die internationalen Behörden am Punkt null stünden. (Hans-Joachim Hacker [SPD]: Die Bundesregierung steht am Punkt null!) Ich glaube, so viel können wir sagen: Die Behörden arbeiten, egal auf welcher Ebene sie angesiedelt sind. Der Zwischenbericht der BFU von heute ist wichtig für unsere weitere Arbeit. Dies ist aber nur ein Zwischenbericht. Ich denke, wir müssen fair sein und den Abschlussbericht abwarten. Diesen müssen wir dann auswerten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Kollegin, Herr Tressel möchte Ihnen eine Zwischenfrage stellen oder eine Zwischenbemerkung machen. Marlene Mortler (CDU/CSU): Jetzt nicht mehr. Wir wollen ja alle fertig werden. (Hans-Joachim Hacker [SPD]: Nein! Wir wollen hier diskutieren!) Das würde ja auch keine neuen Erkenntnisse bringen. Ich sage es noch einmal: Wir brauchen eine seriöse und objektive Aufklärung und keine Panikmache. (Hans-Joachim Hacker [SPD]: Wir brauchen eine informierte Bundesregierung!) Auch der Verkehrsausschuss, der diesbezüglich federführend ist, hat sich mit dem Thema beschäftigt. Ich habe unsere Anhörung zu diesem Thema erwähnt. Ich denke auch an die Anfragen, die an die Bundesregierung gestellt worden sind, und die Antworten darauf. Auch hier erkennt man einen roten Faden: (Stephan Kühn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man macht nichts! Genau!) Man nimmt das Thema ernst, aber man kann nicht auf Basis von Spekulationen antworten. Ich glaube, jetzt ist nahezu alles gesagt. Daher darf ich deshalb abschließend an die Verantwortlichen appellieren – das sage ich ganz ernsthaft –: (Hans-Joachim Hacker [SPD]: An die Bundesregierung appellieren! Herr Mücke!) Wenn es Fälle gibt – wir haben vom Kollegen Wichtel gehört, dass es ein gesetzlich verankertes Meldeverfahren gibt –, dann müssen diese nicht nur gemeldet werden, sondern auch anstandslos verfolgt werden. Noch eines, weil hier immer wieder die Vereinigung Cockpit zitiert wird, die ich für ihre Arbeit sehr schätze: Auch ich bin Vielflieger. Ich habe mit unzähligen Stewardessen, mit Flugbegleitpersonal, aber auch mit Piloten gesprochen, auch in meiner Verwandtschaft, und die haben mir von ähnlichen Fällen nicht berichtet. Ich denke, man muss die Kirche im Dorf lassen. Wir haben es in Deutschland – ich kenne die genaue Zahl nicht – mit Millionen von Flugbewegungen zu tun. Trotzdem glaube ich, ist die Branche selber – sie ist für mich eine Zukunftsbranche – gefordert, alles zu tun, um ihre Maschinen mithilfe der Produzenten nach neuester Technik und nach neuesten Möglichkeiten auszustatten, um zukunftsfähig zu bleiben. In diesem Sinne bedanke ich mich ganz herzlich. Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich habe meine Redezeit heute etwas besser eingehalten als sonst. (Hans-Joachim Hacker [SPD]: Sie wollten mit uns ja nicht diskutieren!) Ich bin für den heutigen Tag die letzte Rednerin. Ich darf Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein wunderschönes Wochenende wünschen. Das nächste Mal streiten wir uns dann wieder. Danke. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Hans-Joachim Hacker [SPD]: Guten Flug!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Ich schließe die Aussprache. Ich lege Wert darauf, dass wir noch über die Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung abstimmen. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/9451, den Antrag der SPD auf Drucksache 17/7611 mit dem Titel „Flugzeugbesatzungen und Reisende vor kontaminierter Kabinenluft schützen“ abzulehnen. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist damit bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und Ablehnung der Oppositionsfraktionen angenommen. Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/7480 mit dem Titel „Kontaminierte Kabinenluft in Flugzeugen unterbinden“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen angenommen. Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben dagegen gestimmt. Die Fraktion der SPD hat sich enthalten. Damit sind wir am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich empfehle Ihnen, den restlichen Tag, das Wochenende sowie die gewonnenen Einsichten zu genießen. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 17. Oktober 2012, 13 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 15.17 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 28.09.2012 Alpers, Agnes DIE LINKE 28.09.2012 Bär, Dorothee CDU/CSU 28.09.2012 Behrens, Herbert DIE LINKE 28.09.2012 Burchardt, Ulla SPD 28.09.2012 Burkert, Martin SPD 28.09.2012 Drobinski-Weiß, Elvira SPD 28.09.2012 Funk, Alexander CDU/CSU 28.09.2012 Gabriel, Sigmar SPD 28.09.2012 Götz, Peter CDU/CSU 28.09.2012 Granold, Ute CDU/CSU 28.09.2012 Kolbe, Daniela SPD 28.09.2012 Korte, Jan DIE LINKE 28.09.2012 Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 28.09.2012 Kumpf, Ute SPD 28.09.2012 Kurth (Quedlinburg), Undine BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 28.09.2012 Dr. Lauterbach, Karl SPD 28.09.2012 Mast, Katja SPD 28.09.2012 Dr. Murmann, Philipp CDU/CSU 28.09.2012 Nink, Manfred SPD 28.09.2012 Dr. Ott, Hermann E. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 28.09.2012 Ploetz, Yvonne DIE LINKE 28.09.2012 Remmers, Ingrid DIE LINKE 28.09.2012 Schaaf, Anton SPD 28.09.2012 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 28.09.2012 Schlecht, Michael DIE LINKE 28.09.2012 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 28.09.2012 Seif, Detlef CDU/CSU 28.09.2012 Simmling, Werner FDP 28.09.2012 Dr. Stinner, Rainer FDP 28.09.2012 Vogler, Kathrin DIE LINKE 28.09.2012 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 28.09.2012 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 28.09.2012 Dr. Westerwelle, Guido FDP 28.09.2012 Dr. Zimmer, Matthias CDU/CSU 28.09.2012 Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 14): Wann begann aus Sicht der Bundesregierung die Energiewende – mit der Bitte um Nennung eines Datums oder einer politischen Entscheidung –, und hält die Bundesregierung an der Größenordnung ihrer Zielvorstellung, den Anteil der erneuerbaren Energien im Stromsektor bis 2020 auf 40 Prozent auszubauen, fest, welche von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in einem Interview mit der Zeit vom 12. Mai 2011 (vergleiche www.bundesregierung.de/Content/DE/Interview/2011/05/2011-05-12-merkel-zeit.html) genannt und in der Antwort auf meine schriftliche Frage 79 auf Bundestagsdrucksache 17/5990 von der Bundesregierung bestätigt wurde? Im Herbst 2010 hat die Bundesregierung mit ihrem Energiekonzept ein langfristiges, auf vier Jahrzehnte angelegtes Gesamtkonzept für die neue Art der Energieversorgung vorgelegt. Zentrale Elemente der Energiepolitik der Bundesregierung sind der dynamische Ausbau der erneuerbaren Energien und die ambitionierte Steigerung der Energieeffizienz. Mit den Beschlüssen vom Sommer 2011 hat die Bundesregierung die Grundlagen geschaffen, um die schon zuvor auf den Weg gebrachte Energiewende beschleunigt umzusetzen. Ziele für die künftigen Anteile erneuerbarer Energien an der Stromversorgung in Deutschland sind im Energiekonzept der Bundesregierung dargelegt. Die genannte Zahl für das Jahr 2020 entspricht damals wie heute der Größenordnung des dort beschriebenen Ziels. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 900. Sitzung am 21. September 2012 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrecht-licher und anderer Vorschriften Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließungen gefasst: 1. Der Bundesrat befürchtet, dass die Offenlegung von Rabatten auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers hierzulande zu einer Preiserosion in anderen Ländern, die im Rahmen ihrer Preisbildung auf den offiziellen deutschen Arzneimittelpreis referenzieren, führen könnte. Ein niedriger veröffentlichter Erstattungsbetrag könnte somit finanzielle Belastungen der Pharmaindustrie im Ausland zur Folge haben und damit auch die Preisverhandlungen in Deutschland belasten. Pharmaunternehmen könnten sich zudem gezwungen sehen, auf eine Ausbietung im deutschen Markt zu verzichten, um negative wirtschaftliche Auswirkungen auf das Auslandsgeschäft zu vermeiden, so dass Patientinnen und Patienten unter Umständen bestimmte Therapieoptionen nicht zur Verfügung stehen werden. Ein erstes Beispiel für ein derartiges Verhalten ist bereits in der Indikation Epilepsie bekannt geworden. Deshalb bittet der Bundesrat die Bundesregierung, 24 Monate nach Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften über die Erfahrungen mit der Preisbildung und Erstattung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen zu berichten. Begründung: Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts in der gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG) sieht eine Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss mit anschließender Preisverhandlung zwischen pharmazeutischem Unternehmer und GKV-Spitzenverband für neue -Arzneimittel mit Zusatznutzen vor. Das Ergebnis der Preisverhandlung ist ein Rabatt auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU), der vom pharmazeutischen Unternehmer ursprünglich festgelegt wurde. § 130b Absatz 1 SGB V sieht vor, dass der Rabatt vom pharmazeutischen Unternehmer über den pharmazeutischen Großhandel und die Apotheken an die gesetzlichen Krankenkassen und die Privatversicherten durchgereicht wird, während der Listenpreis, der ApU, ausweislich der Gesetzesbegründung zu § 130b SGB V in der Fassung des Arzneimittelneuordnungsgesetzes, unverändert bleibt. Der Rabatt wird zu diesem Zweck in den entsprechenden Arzneimitteldatenbanken der Ärzte und Apotheker ausgewiesen und wird somit öffentlich. Die Offenlegung des Rabatts hierzulande wird voraussichtlich durch Preisreferenzierung zu einer Preiserosion in anderen Ländern führen. Dies könnte nicht beabsichtigte, wirtschaftlich nachteilige Effekte für pharmazeutische Unternehmer in den Referenzpreisländern zur Folge haben und für Patientinnen und Patienten hierzulande bedeuten, dass sie wichtige Innovationen nicht erhalten. Im Sinne eines lernenden Systems sollte die Entwicklung beobachtet und evaluiert werden, um gegebenenfalls die Regelungen über die Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern über Erstattungsbeträge für Arzneimittel nachbessern zu können. 2. Der Bundesrat befürchtet, dass die Umsetzung der Richtlinie 2011/62/EU durch Artikel 1 Nummer 57 (§ 72a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 1a Nummer 4, 6, 7 und 8 AMG) in Verbindung mit Artikel 15 Absatz 5 (Inkrafttreten) des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften ab dem 2. Juli 2013 dazu führt, dass pharmazeutische Wirkstoffe aus Ländern außerhalb der EU nicht mehr eingeführt werden können, weil die nach der Neufassung des § 72a AMG erforderlichen Bestätigungen der zuständigen Behörden der Drittländer nicht bei der Einfuhr vorgelegt werden können. Deshalb fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, unmittelbar nach Verkündung des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften an die Kommission heranzutreten und sich dringlich dafür einzusetzen, dass die in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2011/62/EU genannte Überleitungsfrist zunächst um mindestens ein Jahr, das heißt auf den 2. Juli 2014, verlängert wird. Begründung: Das Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften sieht in Umsetzung der genannten EU-Richtlinie vor, dass ab dem 2. Juli 2013 pharmazeutische Wirkstoffe nur noch dann eingeführt werden können, wenn eine von den Behörden des Ursprungslands ausgestellte Bestätigung vorliegt, wonach die im wirkstoffherstellenden Betrieb angewendeten Good Manufactoring Practice (GMP)-Standards denen der EU zumindest gleichwertig sind, der Betrieb regelmäßigen Kontrollen und Maßnahmen, einschließlich wiederholter und unangekündigter Inspektion, unterliegt und festgestellte Verstöße vom Drittstaat unverzüglich an die EU weitergeleitet werden. Es ist jedoch deutlich abzusehen, dass von einem überwiegenden Teil der Länder außerhalb der EU die Bestätigungen mit dem vorgesehenen Inhalt nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig zum 2. Juli 2013 ausgestellt werden. Schon angesichts der Vielzahl von wirkstoffherstellenden Unternehmen und der Vielzahl von Herstellungsländern außerhalb der EU ist vielmehr davon auszugehen, dass allenfalls für einen geringen Anteil von Unternehmen die Bestätigung ausgestellt sein wird. Es wird daher eine Einfuhr von pharmazeutischen Wirkstoffen in die EU in bisherigem Umfang nicht mehr möglich sein. Eine Versorgung der in der EU ansässigen Arzneimittelindustrien mit pharmazeutischen Wirkstoffen kann nicht mehr ausreichend gewährleistet werden, denn etwa 80 Prozent der benötigten Wirkstoffe stammen aus EU-Drittländern, nur etwa 20 Prozent werden in der EU selbst produziert. Dies deckt den Bedarf der Arzneimittelhersteller nicht, gefährdet die Marktversorgung mit Arzneimitteln und läuft damit dem Interesse der Patientinnen und Patienten zuwider. Daher ist eine verlängerte Umsetzungsfrist seitens der EU erforderlich, damit sich Behörden und Unternehmen in den Ländern außerhalb der EU auf die neuen Anforderungen hinreichend vorbereiten können, und danach eine entsprechende Anpassung durch künftige erneute Änderung des Arzneimittelgesetzes vornehmen. – Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) – Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften – Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung – Gesetz zur Änderung des Geodatenzugangsgesetzes – Drittes Gesetz zur Änderung wohnungsrecht-licher Vorschriften – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. Dezember 2011 über den Internationalen Suchdienst – Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Bekämpfung des Menschenhandels – Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Dezember 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbelastung bei der Bankenabgabe – Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius zur Vermeidung der Doppelbelastung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen – Gesetz zu dem Abkommen vom 19. und 28. Dezember 2011 zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Der Bundesrat hat in seiner 900. Sitzung am 21. September 2012 beschlossen, zu dem am 31. August 2012 zugeleiteten nachstehenden Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu verlangen. – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/…/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. …/2012 über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2011 – Drucksachen 17/9890, 17/10195 Nr.1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2011 – Drucksachen 17/9891, 17/10195 Nr.2 – Ausschuss für Wirtschaft und Technologie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des 10-Punkte-Sofortprogramms zum Energiekonzept – Drucksache 17/9262 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Tätigkeitsbericht 2008 bis 2009 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und -Eisenbahnen und Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksache 17/9400, 17/9802 Nr. 1.6 – Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2010 – Drucksachen 17/8700, 17/10024 Nr. 1 – Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zu den abfallwirtschaft-lichen Auswirkungen der §§ 9 bis 13 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes – Drucksachen 17/4517, 17/4742 Nr. 1.5 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen Wege zur 100% erneuerbaren Stromversorgung – Drucksachen 17/4890, 17/5820 Nr. 1.3 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht 2011) – Drucksachen 17/6085, 17/6392 Nr. 1.6 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Hauptgutachten 2011 des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen Welt im Wandel – Gesellschaftsvertrag für eine Große Transformation – Drucksachen 17/7331, 17/7702 Nr. 1.2 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 17/9797 Nr. A.2 EP P7_TA-PROV(2012)0142 Drucksache 17/9797 Nr. A.3 Ratsdokument 9288/12 Rechtsausschuss Drucksache 17/8426 Nr. A.12 Ratsdokument 17968/11 Drucksache 17/9647 Nr. A.6 Ratsdokument 8905/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.8 Ratsdokument 8853/1/12 REV 1 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 17/10208 Nr. A.9 Ratsdokument 10266/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.10 Ratsdokument 10785/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.11 Ratsdokument 10786/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.39 Ratsdokument 11125/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.40 Ratsdokument 11145/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.41 Ratsdokument 11868/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.42 Ratsdokument 12093/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.43 Ratsdokument 12407/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.44 Ratsdokument 12825/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.45 Ratsdokument 13050/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.46 Ratsdokument 13186/12 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 17/10208 Nr. A.13 Ratsdokument 10420/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.14 Ratsdokument 10575/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.15 Ratsdokument 10700/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.16 Ratsdokument 10702/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.17 Ratsdokument 10705/12 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 17/10208 Nr. A.18 Ratsdokument 10505/12 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 17/10028 Nr. A.7 Ratsdokument 10035/12 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 17/3955 Nr. A.17 Ratsdokument 16036/10 Drucksache 17/4116 Nr. A.7 Ratsdokument 15770/10 Drucksache 17/4116 Nr. A.8 Ratsdokument 16046/10 Drucksache 17/4598 Nr. A.19 Ratsdokument 18249/10 Drucksache 17/4598 Nr. A.20 Ratsdokument 18257/10 Drucksache 17/4927 Nr. A.27 Ratsdokument 5965/11 Drucksache 17/6010 Nr. A.18 Ratsdokument 9896/11 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 17/10028 Nr. A.9 Ratsdokument 9793/12 Drucksache 17/10028 Nr. A.10 Ratsdokument 9947/12 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 17/8227 Nr. A.52 Ratsdokument 17575/11 Drucksache 17/10028 Nr. A.12 Ratsdokument 9500/12 23710 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung, Berlin, Freitag, den 28. September 2012 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung, Berlin, Freitag, den 28. September 2012 23711 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 38. Sitzung – 4. April 2003 4 23734 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung, Berlin, Freitag, den 28. September 2012 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 196. Sitzung, Berlin, Freitag, den 28. September 2012 23733