Navigationspfad: Startseite > Der Bundestag > Ausschüsse > Familie, Senioren, Frauen und Jugend > Kinderkommission > Informationen zur KiKo > Wie sieht die Arbeit der Kommission praktisch aus?
Für die Kinderkommission gelten in manchen Punkten andere Regeln als für die Bundestagsausschüsse. So kann die KiKo nur dann handeln, wenn alle Mitglieder zugestimmt haben. Kommt eine Einigung nicht zustande, kann jedes Mitglied für sich versuchen, ein Anliegen voranzubringen. Außerdem wechseln sich die ordentlichen Mitglieder in der Reihenfolge der Fraktionsgröße beim Vorsitz ab.
Zur Wahrnehmung von Kinderinteressen stehen der Kinderkommission verschiedene Instrumente zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem:
Die Kinderkommission will im besten Sinne des Wortes parlamentarische und außerparlamentarische Interessenvertretung für Kinder sein und kinderpolitische Signale setzen. Im Rahmen der zeitlichen, technischen und rechtlichen Möglichkeiten will sie auch Partner und Förderer der Verbände und Organisationen sowie Einrichtungen sein, die sich für die Interessen von Kindern einsetzen.
Die Kinderkommission kann sich jedoch nicht in Einzelfälle einmischen, bei denen die Interessen der Kinder zwischen den Eltern oder anderen Parteien umstritten sind. Die KiKo kann beispielsweise keinen Streit um das Umgangsrecht entscheiden, keine Gerichtsentscheidungen aufheben oder die Entscheidungen von Jugendämtern beeinflussen. Es gibt bestimmte Grundregeln für die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kommission, über die sie sich nicht hinwegsetzen kann.