Hagen Reinhold, FDP

Hagen Reinhold, FDP

Geschäftsführer

Wahlkreis 014 Rostock
Gewählt über Landesliste Mecklenburg-Vorpommern

Geboren am 23. März 1978 in Wismar; drei Kinder, konfessionslos, ledig.

1984 bis 1991 erst POS Friedrich Adolf Nobert Schule, Barth. 1991 bis 1994 anschließend Hans Coppi Schule (Gymnasium), Barth, Abschluss mittlere Reife.

1994 bis 1997 Berufsausbildung zum Maurer und Betonbauer, Baugesellschaft Reinhold mbH. 1997 bis 1998 Grundwehrdienst Heide, dann Luftabwehr in Sanitz (Standort Prangendorf).

1999  bis 2001 Meisterausbildung im Maurer- und Betonbauerhandwerk, Baugesellschaft Reinhold mbH. 2001 bis 2003 Maurer und Bauleiter, Baugesellschaft Reinhold mbH. Seit 2003 selbstständiger Handwerksmeister, geschäftsführender Gesellschafter, Baugesellschaft Reinhold mbH.

Mitgliedschaft in gesellschaftlichen Organisationen; Auszeichnungen:

seit Dezember 2002 Mitglied der Jungen Liberalen, seit Februar 2011 Mitglied der "Christlichen  Freidemokraten Mecklenburg-Vorpommern" e.V., Schatzmeister. Mitglied der Arno-Esch-Stiftung.

Seit Oktober 2002 Mitglied der FDP, seit 2005 Kreisvorsitzender der FDP Nordvorpommern,  April 2007 bis November 2011 Landesgeneralsekretär der FDP Mecklenburg-Vorpommern, seit November 2011 Landesschatzmeister der FDP Mecklenburg-Vorpommern.

Mitglied des Bundestages seit 11. Januar 2013.

> eingetreten am 11.01.2013 für den durch Verzicht ausgeschiedenen Abgeordneten Christian Ahrendt, FDP


Kontakt

Hagen Reinhold, MdB
FDP

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
  • Petitionsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Innenausschuss

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

  • Delegation des Deutschen Bundestages in der Ostseeparlamentarierkonferenz (BSPC)

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".