15/1: Ethik und Recht in der modernen Medizin (aus Einsetzungsantrag Drs. 15/464)
1. Aufgaben
In Gesellschaft und Parlament besteht weiterhin ein großer Erkenntnis- und Diskussionsbedarf zu Fragen der modernen Medizin und der damit zusammenhängenden Biowissenschaften. Zur Fortsetzung und Vertiefung der öffentlichen Diskussion und zur Vorbereitung politischer Entscheidungen hat die Kommission die Aufgabe, unter angemessener Berücksichtigung aller betroffenen gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen und Verbände sowie der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Empfehlungen für gesetzgeberisches und administratives Handeln in Bezug auf wissenschaftliche Zukunftsfragen und für deren ethische Bewertung zu erarbeiten. Hierzu soll sie die Arbeit der Enquete-Kommission fortsetzen, die in der 14. Wahlperiode wichtige Erkenntnisse auf den Feldern der modernen Medizin und Ethik gesammelt und gebündelt hat, weitere Aspekte aber aus Zeitgründen nicht mehr in befriedigender Weise untersuchen und für die parlamentarische Arbeit aufbereiten konnte; sie soll darüber hinaus neu auftauchende Fragestellungen im Bereich der modernen Medizin aufgreifen. Die Enquete-Kommission soll
- wichtige Entwicklungen in der biowissenschaftlichen und medizinischen Forschung, in der Diagnostik, Prävention und Therapie darstellen, unter Einbeziehung ethischer, rechtlicher, sozialer und politischer Aspekte bewerten und Vorschläge für gesellschaftliches Handeln, insbesondere des Gesetzgebers, erarbeiten;
- die zugehörige Forschungspraxis in Deutschland untersuchen und auf gesetzlich unvollständig geregelte Bereiche hinweisen;
- Grenzen medizinischen Handelns bei Forschung, Diagnostik und Therapie definieren, die sich aus dem verfassungsrechtlichen Gebot zur unbedingten Wahrung der Menschenwürde und der Grundrechte ergeben;
- Empfehlungen für rechtliche Standards zur modernen Medizin auf europäischer und internationaler Ebene erarbeiten;
- einen Beitrag zur Qualifizierung und Vertiefung des öffentlichen Diskurses leisten.
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15/2: Kultur in Deutschland (aus Einsetzungsantrag Drs. 15/1308)
- Allgemeine Aufgabenstellung
Die deutsche Geschichte mit all ihren Wechselfällen hat eine einzigartige, schützenswerte Kulturlandschaft hervorgebracht. Kaum ein anderes Land der Erde verfügt über eine vergleichbare Dichte von Theatern und Museen, von Chören und Orchestern. In Deutschland befinden sich zahlreiche Stätten des Weltkulturerbes. Es gibt eine breite und sehr aktive soziokulturelle Szene. Eine lebendige Migrantenkultur ist unverzichtbarer Bestandteil des kulturellen Lebens der Bundesrepublik. Der künstlerische und kulturelle Austausch mit Europa und der Welt ist so intensiv wie nie zuvor. Die Enquete-Kommission soll zeigen, was „Kultur in Deutschland“ heute ausmacht und worin der zu schützende und weiter zu entfaltende Reichtum unserer Kultur besteht. Die Kulturpolitik hat mit der Deutschen Einheit an Bedeutung gewonnen und wird vor dem Hintergrund eines zusammenwachsenden Europas und der fortschreitenden Globalisierung vor immer neue Herausforderungen gestellt. Die Förderung und Pflege von Kunst und Kultur ist in der Bundesrepublik Deutschland vorrangig eine Aufgabe von Ländern und Kommunen. Der Bund hat nicht zuletzt aufgrund seiner Gesetzgebungszuständigkeiten und seiner Förderkompetenzen für gesamtstaatlich bedeutsame Kultureinrichtungen eine große Verantwortung für Kunst und Kultur und für die Kultur in der Hauptstadt. Verbesserte Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung von Kunst und Kultur kann der Bund nur schaffen, wenn entsprechend aktuelles Basismaterial verfügbar ist. Die letzte umfassende Analyse liegt 28 Jahre zurück (Bericht der Bundesregierung über die wirtschaftliche und soziale Lage der künstlerischen Berufe auf Bundestagsdrucksache 7/3071 vom 13. Januar 1975). Eine erneute Bestandsaufnahme soll der Enquete-Kommission ermöglichen, Empfehlungen zum Schutz und zur Ausgestaltung unserer Kulturlandschaft sowie zur weiteren Verbesserung der Situation der Kulturschaffenden zu erarbeiten; soweit Bedarf besteht, sind Vorschläge für gesetzgeberisches oder administratives Handeln des Bundes vorzulegen. Die thematische Begrenzung des Arbeitsauftrags ist auf die zweijährige Arbeitszeit der Enquete-Kommission abgestimmt.
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Bestandsaufnahme
In einer Bestandsaufnahme soll die Kommission die gegenwärtige Situation von Kunst und Kultur in Deutschland erfassen und unter Berücksichtigung folgender Aspekte analysieren und bewerten:
- Die öffentliche und private Förderung von Kunst und Kultur – Strukturwandel
Die Enquete-Kommission soll die Situation der öffentlichen und privaten Kulturförderung in Deutschland untersuchen. Erforderlich ist die Aufarbeitung und Auswertung des vorhandenen bzw. für die Zwecke der Enquete noch zu gewinnenden Datenmaterials für beide Bereiche. Vor dem Hintergrund der bedrohlichen finanziellen Lage der Kommunen und des sich verstärkenden Drucks auf ihre Kulturhaushalte soll die Enquete-Kommission die Situation der öffentlichen und freien Kultureinrichtungen in Deutschland (Theater, Orchester, Museen, Bibliotheken, Gedenkstätten, Ausstellungshäuser, soziokulturelle Zentren etc.) analysieren. Sie soll einen Beitrag leisten zur Erarbeitung einer detaillierten, einheitlichen und vergleichbaren Darstellung der finanziellen Situation besonders der Kommunen im kulturellen Bereich und dabei auch einen Überblick geben über die Anzahl und Qualität und das Besucherinteresse, das den jeweiligen Kultureinrichtungen entgegengebracht wird. Auch das Verhältnis von freiwilligen Aufgaben und von Pflichtaufgaben soll Thema sein. In diesem Zusammenhang muss die Kommission auch näher bestimmen, was legitimerweise zur kulturellen Grundversorgung gezählt werden muss und wie diese sich sichern lässt. Die Kommission soll sich eingehend mit den für die Kultur und ihre Institutionen wichtigen Strukturfragen sowie den unterschiedlichen Verantwortlichkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden beschäftigen. Sie soll geeignete Rechtsformen für Kultureinrichtungen beschreiben und auf Möglichkeiten und Notwendigkeiten von Strukturreformen hinweisen. Auch die Optimierung von Leitungs- und Entscheidungsstrukturen (Intendantenmodelle, Vier-Augen-Prinzip, Trennung von künstlerischer und kaufmännischer Verantwortung) soll dabei Thema sein. Sie soll darüber hinaus den Problemen der Beschäftigungsverhältnisse im Kulturbereich nachgehen und dabei auch die Fragen der Tarifbindung und des Arbeits- und Mitbestimmungsrechts berücksichtigen. Insgesamt muss es darum gehen, die Auswirkungen des öffentlichen Dienstrechts für Kultureinrichtungen zu beschreiben und alternative Möglichkeiten auszuarbeiten. Sie soll schließlich das Problem der Umlandfinanzierung erörtern und die Möglichkeiten ausloten, die sich aus der Definition von regionalen Kulturräumen ergeben. Eine besondere Zukunftsressource für die Kultur in Deutschland liegt in der weiteren Stärkung des privaten und bürgerschaftlichen Engagements. Anknüpfend an die Ergebnisse der Enquete-Kommission zur „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ gilt es, die Bedeutung des Engagements der Bürgerinnen und Bürger im Kulturbereich näher herauszuarbeiten. Dabei soll insbesondere die Rolle von Mäzenen, Stiftungen, Kunst- und Kulturvereinen, aber auch die des Sponsorings und der indirekten Förderung durch Ankauf künstlerischer Werke oder Inanspruchnahme künstlerischer Leistungen gewürdigt und in ihren Entwicklungsperspektiven dargestellt werden. Die von der öffentlichen Hand zur Verfügung zu stellende „Infrastruktur“, um privates Engagement zu fördern und einzubeziehen, ist dabei ebenfalls zu berücksichtigen.
- Die wirtschaftliche und soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler
Kunst und Kultur werden von kreativen Menschen gestaltet, insbesondere von Künstlern und Künstlerinnen, die einen großen Teil ihrer Lebenszeit dem künstlerischen Schaffen widmen. Die Kommission soll Erkenntnisse gewinnen zum Personenkreis der künstlerisch Tätigen in Deutschland und ihrer Arbeits- und Auftragsmarktlage, zu ihren Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, ihrer Einkommenssituation und ihrer Alters- und Krankheitsvorsorge. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die steuer- und urheberrechtlichen Regelungen für Künstlerinnen und Künstler sind einzubeziehen. Die Instrumente der Künstlerförderung – Preise, Stipendien und Ausstellungs- bzw. Auftrittsmöglichkeiten im In- und Ausland – sind zu beleuchten. Mit Blick auf das hier benötigte Datenmaterial ist das Problem der nicht vereinheitlichten Kulturstatistiken in der Bundesrepublik Deutschland zu erörtern und ein Anforderungsprofil an eine aussagekräftige Statistik zu entwerfen. 3. Kulturlandschaft Deutschland – Kultur als Standortfaktor Kultur ist auch ein entscheidender ökonomischer Standortfaktor. Kulturelle Angebote wirken sich auf die Standort- und Arbeitsplatzentscheidungen von Unternehmen bzw. Arbeitskräften aus. Kulturelle Vielfalt und Reichhaltigkeit in den Regionen ermöglicht zudem ein niveauvolles Tourismusangebot. Die Kommission soll untersuchen, welchen Einfluss kulturelle Angebote hier im Einzelnen haben. Zu untersuchen ist weiterhin, wie sich bisherige Strukturen verändern und wie die Kommunen in die Lage versetzt werden können, weiterhin eine kulturelle Grundversorgung zu leisten. Es ist zu prüfen, in welcher Form der Bund seine Verantwortung für die Kultur in der Hauptstadt wahrnehmen kann. Es gilt, die Kulturlandschaft in ihrer ganzen Breite, von den Theatern, Orchestern, Museen, Gedenkstätten und Bibliotheken über die Soziokultur bis hin zur Migrantenkultur zu verteidigen und zu stärken. Dazu gehört eine vielfältige musisch-kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche aber auch für Erwachsene. Die Enquete-Kommission soll die Probleme und Entwicklungsmöglichkeiten der musisch-kulturellen Bildung im schulischen, außerschulischen und universitären Bereich untersuchen. Dazu gehören die gefährdeten Musik- und Kunstschulen, aber auch der freie Tanz- und Theaterunterricht. Einzubeziehen sind die musisch-kulturelle Bildung im Ganztagsangebot öffentlicher Schulen sowie Kooperationen zwischen Schulen und außerschulischen Anbietern.
- Handlungsempfehlungen
Auf der Grundlage der Bestandsaufnahme soll die Enquete-Kommission politische Handlungsempfehlungen erarbeiten, die der weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur – auch unter Beachtung der Entwicklung der Informationsgesellschaft – in Deutschland dienen.
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