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Der Etat des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, über den der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 25. November 2010, in einer 90-minütigen Sitzung ab 10.40 Uhr berät, entspricht weitgehend dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf (17/2500, 17/2502). Eingegriffen hat der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung am 11. November nur insoweit, als er die vom Ministerium zu erwirtschaftende globale Minderausgabe von 15 auf 19 Millionen Euro anhob (17/3523). Grund sind Gehaltserhöhungen von Tarifabschlüssen, die an anderer Stelle wieder eingespart werden sollen. Zum Umweltetat haben Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag (17/3856) eingebracht, über den der Bundestag namentlich abstimmt. Die Linke hat drei Änderungsanträge dazu eingebracht (17/3838, 17/3839, 17/3840).
Dem Etat zufolge hat das Ministerium von Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen (CDU) im kommenden Jahr anstelle der durch den Regierungsentwurf vorgesehenen rund 1,64 Milliarden Euro rund 1,636 Milliarden zur Verfügung. Das sind 45,69 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr.
Auf der Einnahmenseite sieht der Etatentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 366,82 Millionen Euro vor - und damit ein sattes Plus von 124,57 Millionen Euro gegenüber 2010.
Während für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 537,42 Millionen Euro (2010: 640,15 Millionen Euro) und für Investitionen 751,13 Millionen Euro (614,39 Millionen Euro) eingeplant sind, soll das Plus auf der Einnahmeseite vor allem durch übrige Einnahmen erwirtschaftet werden.
Zu den eingeplanten 366,82 Millionen Euro (242,25 Millionen Euro), die der Etatentwurf vorsieht, soll vor allem das Bundesamt für Strahlenschutz beitragen. Dort sind für 2011 Einnahmen von 360,08 Millionen Euro (235,67 Millionen Euro) angesetzt. Gleichzeitig wird auf der Ausgabenseite mit 541,44 Millionen Euro (412,13 Millionen Euro) kalkuliert.
Dabei entfällt der Löwenanteil der geplanten Einnahmen mit 344,75 Millionen Euro (219,7 Millionen Euro) auf die Vorausleistungen der künftigen Benutzer von Endlagern für radioaktive Abfälle (Investitionskosten).
Hintergrund: Entsprechend dem Verursacherprinzip sind die Erzeuger beziehungsweise Ablieferer radioaktiver Abfälle wie beispielsweise Kernkraftbetreiber gesetzlich verpflichtet, die gegenwärtigen und zukünftigen Kosten für die Endlagerung zu tragen - einschließlich der Kosten der späteren Stilllegung der Endlager. Auch die bei den Abfallverursachern bis zur Ablieferung an ein Endlager oder eine Landessammelstelle anfallenden Kosten, etwa für Konditionierung und Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle, werden von den Abfallverursachern getragen.
Auf der Ausgabenseite hingegen sind beim Bundesamt für Strahlenschutz 496,48 Millionen Euro (366,52 Millionen Euro) für die Endlagerung radioaktiver Abfälle vorgesehen.
Insbesondere das Projekt Konrad, bei dem es um den Umbau von Schacht Konrad (Niedersachsen) zu einem Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle geht, verschlingt dabei mit 299,02 Millionen Euro (200 Millionen Euro) einen Goßteil der für die Ausgaben geplanten Summe.
46,8 Millionen Euro (20,9 Millionen Euro) darf das das Endlagerprojekt Gorleben (Niedersachsen) kosten, und 49 Millionen Euro sind wie im laufenden Jahr für die Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle in Morsleben (Sachsen-Anhalt) eingeplant.
Das größte Ausgabenvolumen des Etatentwurfs entfällt allerdings mit 828,31 Millionen Euro (935,45 Millionen Euro) auf Ausgaben für Umweltschutz, Naturschutz und erneuerbare Energien. Allein auf letzteren Bereich entfallen 516,51Millionen Euro (590,2 Millionen Euro), davon 380 Millionen Euro (448,33 Millionen Euro) auf die Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Für den Naturschutz sollen 50 Millionen Euro (30,42 Millionen Euro) bereitgestellt werden.
55,86 Millionen Euro (42,86 Millionen Euro) sollen 2011 für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz ausgegeben werden können, davon wiederum 14,5 Millionen Euro (1,5 Millionen Euro) für die Sanierung des Atomkraftwerk-Sarkophags im ukrainischen Tschernobyl.
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Analog zum laufenden Jahr sind außerdem 22,75 Millionen Euro für Untersuchungen zur Reaktorsicherheit vorgesehen.
Das Umweltbundesamt soll im kommenden Jahr 102,94 Millionen Euro (101,69 Millionen Euro) ausgeben dürfen.Für das Bundesamt für Naturschutz sieht der Etatentwurf 24,44 Millionen Euro (22,44 Millionen Euro) vor. (jmb)