Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > 2011 > Mindestlohn
Arbeitnehmer sollen vom Aufschwung stärker profitieren, fordert Die Linke. © picture-alliance / Sven Simon
Die Linke fordert die Bundesregierung auf, Tarifflucht und Lohndumping durch gesetzliche Maßnahmen einzudämmen. Dazu hat die Fraktion einen Antrag (17/4877) eingebracht, über den der Bundestag am Donnerstag, 24. März 2011, voraussichtlich ab 14.10 Uhr in erster Lesung berät. Für die Aussprache im Plenum sind 45 Minuten vorgesehen. Die Linksfraktion begründet ihre Initiative damit, dass die Beschäftigten trotz boomender Wirtschaft nur geringe Lohnzuwächse verzeichnen könnten. Sie müssten endlich am Aufschwung beteiligt werden, so die Abgeordneten. Die Linksfraktion fordert deshalb die Bundesregierung auf, Gesetzentwürfe vorzulegen, mit denen die Tarifflucht unterbunden werden kann.
Wichtigste Maßnahme zu diesem Zweck ist aus Sicht der Abgeordneten die Einführung eines "existenzsichernden gesetzlichen Mindestlohns" zum 1. Mai 2011. Dieser solle bis zum 1. Mai 2013 auf zehn Euro pro Stunde angehoben werden.
Darüber hinaus verlangt Die Linke, mit der Streichung der entsprechenden Paragrafen im Teilzeit- und Befristungsgesetz dafür zu sorgen, dass sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverhältnissen sowie eine Befristung zur Erprobung in Zukunft nicht mehr möglich sind.
Auch im Bereich der Leiharbeit setzt sich die Fraktion mit ihrer Vorlage für umfangreiche Änderungen ein: So solle die Überlassungsdauer von drei Monaten wieder eingeführt werden. Gleiches gilt für die Flexibilitätsprämie von zehn Prozent für Leiharbeiter. Diese als "Streikbrecher" einzusetzen, will Die Linke außerdem verbieten.
Tarifverträge sollen künftig für allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn diese über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen. Ferner setzen sich die Abgeordneten in ihrem Antrag auch für die Einführung eines Verbandsklagerechts ein.
Auch die soziale Absicherung bei Erwerbslosigkeit soll verbessert werden - ebenso wie die Zumutbarkeitskriterien, nach denen ein Erwerbsloser zur Aufnahme einer Arbeit verpflichtet werden kann.
Zur Begründung ihrer Forderungen beruft sich Die Linke auch auf Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP). Dieser hatte in einem Interview angesichts der guten Konjunktur für Lohnerhöhungen plädiert -allerdings mit dem Hinweis darauf, dies hätten die Tarifparteien zu entscheiden, nicht die Politik.
Das aber hält die Fraktion für ein Problem: Denn aufgrund der in den letzten Jahren gewachsenen Tarifflucht der Arbeitgeber hätten die Tarifpartner Einfluss auf die Entwicklung der Löhne eingebüßt.
Nur noch 53 Prozent aller Beschäftigten würden einem Branchen- beziehungsweise Flächentarifvertrag unterliegen, schreiben die Abgeordneten und berufen sich dabei auf eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2009.
"Die Regierungspolitik hat in den vergangenen zehn Jahren mit einer gezielten Regulierung des Arbeitsmarktes die massive Ausweitung des Niedriglohnsektors vorangetrieben und damit das durchschnittliche Lohnniveau nach unten gedrückt", moniert die Fraktion.
Auch durch die Hartz-Reformen und die Agenda 2010 sei das Lohngefüge unter Druck gesetzt worden. Das Ergebnis seien geringe Lohnzuwächse, die Ausweitung von Billigjobs und Leiharbeit.
"Dieses staatlich begünstigte Lohndumping hemmt die Binnenkonjunktur und entzieht dem Aufschwung die langfristige Grundlage", kritisiert die Linksfraktion weiter.
Die Bundesregierung müsse daher endlich die Bedingungen dafür schaffen, dass die Beschäftigten am Aufschwung beteiligt werden, heißt es weiter. Nach der Debatte wird der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüssen überwiesen. (sas)