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Bund und Länder sollen in der Bildung besser kooperieren, fordert die Opposition. © pa//Denkou Images
Der Bundestag widmet sich am Freitag, 10. Juni 2011, der Bildungszusammenarbeit von Bund und Ländern. Die Debatte ist auf 45 Minuten angesetzt und beginnt um 13.10 Uhr. Nach der Aussprache wird über zwei Anträge der SPD-Fraktion (17/4187; 17/4018) und einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4436) abgestimmt. Der Bildungsausschuss hat empfohlen, die Anträge abzulehnen (17/6091, 17/5256).
In ihrem ersten Antrag fordert die SPD-Fraktion, die Bildungszusammenarbeit von Bund und Ländern "verlässlich" weiterzuentwickeln. Hierzu schlägt sie vor, den Nationalen Bildungsbericht zu einem "offenen Koordinierungsinstrument" auszubauen, das "eine Auswahl bestehender wesentlicher Zielvereinbarungen zusammenhängend aufnimmt und Empfehlungen und Bewertungen zulässt".
Dem Antrag zufolge soll der Bund ab 2015 mindestens zehn Milliarden Euro jährlich zusätzlich für Bildung zur Verfügung stellen. Im Rahmen des Sieben-Prozent-Ziels sollen bis 2015 mindestens sieben Prozent des Bruttoinlandsproduktes in Bildung investiert werden.
Auch die Grünen wollen die Bildungsberichte nutzen, um das Bildungssystem "gerechter und besser" zu machen. So soll der Bericht derart ergänzt werden, dass die Autoren auf der Basis ihrer Erkenntnisse Handlungsvorschläge unterbreiten können.
Nach Willen der Fraktion sollen zudem die "überschüssigen Mittel aus dem Solidarpakt" zu einem so genannten Bildungssoli umgewidmet werden, "um die notwendigen Vorhaben in der Bildungspolitik finanzieren zu können". Auch soll die Regierung mit den Ländern Verhandlungen für eine Verfassungsreform aufnehmen, "die die Grundlage dafür schaffen, dass Bund und Länder in allen Bildungsbereichen kooperativ zusammenwirken können".
In einem weiteren Antrag spricht sich die SPD-Fraktion dafür aus, den Hochschulpakt aufgrund der Aussetzung der Wehrpflicht aufzustocken. Demnach soll die Bundesregierung mit den Ländern um mindestens 60.000 zusätzliche Studienplätze verhandeln und die daraus resultierenden Kosten zunächst selbst übernehmen.
Erstmals auf der Tagesordnung stehen außerdem je ein Antrag der SPD-Fraktion (17/5911) und der Fraktion Die Linke (17/6094) mit dem Titel "Bildungsverantwortung gemeinsam wahrnehmen".
Dem Antrag der SPD zufolge soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der weitergehende Möglichkeiten zur Kooperation schafft. Dies soll Bund und Ländern ermöglichen, gemeinsame Leistungs- und Qualitätsstandards zu entwickeln und bei "notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens" zusammenzuwirken. (tyh)