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Der Ausbau der Stromnetze ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie mit elf Sachverständigen am Montag, 15. April 2013. Die Sitzung unter Vorsitz von Ernst Hinsken (CDU/CSU) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert zwei Stunden.
Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Gegenstand der Anhörung sind Gesetzentwürfe der Bundesregierung (17/12638), des Bundesrates (17/11369) sowie Anträge der SPD (17/12681) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/12538). Die Bundesregierung stellt in ihrem Gesetzentwurf für 36 Planungen für den Bau von Höchstspannungsleitungen die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf fest.
Die Realisierung dieser Vorhaben werden schätzungsweise zehn Milliarden Euro kosten, wobei die Mehrkosten für Erdkabel noch nicht berücksichtigt seien. Die Forderung des Bundesrates, eine weitergehende Option zur Erdverkabelung in den Gesetzentwurf aufzunehmen, lehnt die Regierung ab.
Die Länderkammer verlangt in ihrem Gesetzentwurf, dass der Vorrang der Erdverkabelung beim Stromnetzausbau deutlicher als bisher im Energiewirtschaftsrecht zum Ausdruck kommt.
Obwohl die Erdverkabelung unter bestimmten Voraussetzungen die Vorzugsvariante sei, werde dies von den Vorhabenträgern infrage gestellt. Da der Bau von Freileitungen auf immer weniger Akzeptanz bei den Betroffenen stoße, komme es zu Verzögerungen beim Leitungsbau.
Die SPD tritt in ihrem Antrag dafür ein, dass die Bundesregierung auf eine Zusammenfassung der vier großen Netzbetreiber in eine Deutsche Netz AG hinwirkt.
Bei dieser Aktiengesellschaft solle der Bund mitfinanzieren und mitgestalten, um für den Investitionsbedarf von 30 Milliarden Euro bis 2030 eine geplante Steuerung, Partizipation und solidarische Finanzierung sicherzustellen. Die Option der Erdverkabelung solle bei allen Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen vorgesehen werden.
Auch die Grünen fordern die Gründung einer deutschen Netzgesellschaft des Bundes, um den Ausbau der Stromnetze zu beschleunigen. Die neue Netzgesellschaft solle mit den Übertragungsnetzbetreibern als Mehrheitseigner den Bau und Betrieb der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsnetze und der Offshore-Netzanbindungsleitungen organisieren und mitfinanzieren.
Durch eine Beteiligung der öffentlichen Hand an den Übertragungsnetzen würden nicht mehr die privaten Stromkunden die Haftungsrisiken bei verzögertem Netzanschluss tragen, sondern die öffentliche Hand wäre dafür mitverantwortlich, schreibt die Fraktion. Im Gegenzug solle die Netzgesellschaft Anteile an der Netzanschlussleistung vom Übertragungsnetzbetreiber erhalten. (vom/25.03.2013)
Zeit: Montag, 15. April 2013, 14 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37708, Fax: 030/227-36708, E-Mail: wirtschaftsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.