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Korruption im Gesundheitswesen ist das Thema einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch, 17. April 2013. Die Sitzung unter Vorsitz von Dr. Carola Reimann (SPD) beginnt um 16 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und dauert rund 90 Minuten.
Die Anhörung wird live im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Gegenstand der Anhörung sind Anträge der SPD (17/12213), Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen unter Strafe zu stellen, der Linksfraktion (17/12451), die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidungen zu sichern und korruptes Verhalten effektiv zu bekämpfen, sowie von Bündnis 90/Die Grünen (17/12693), Korruption im Gesundheitswesen strafbar zu machen.
Für die SPD muss klargestellt werden, dass Bestechung und Bestechlichkeit hinter dem Rücken der Patienten und zulasten des Gesundheitssystems kein Kavaliersdelikt seien, sondern einen Straftatbestand darstellten. Der Bundesgerichtshof habe am 29. März 2012 klargestellt, dass "korruptives Verhalten" von niedergelassenen Vertragsärzten nicht strafbar sei. Diese Regelungslücke gelte es zu schließen.
Die Linke verlangt, schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach korruptives Verhalten von Ärzten, Zahnärzten, anderen Leistungserbringern und sonstigen Beteiligten im Gesundheitswesen, etwa der Pharma- und Medizinprodukteindustrie, unter Strafe gestellt oder in weniger schweren Fällen mit einer Geldbuße geahndet wird. Auch die Grünen forden ein Gesetz, das die Bestechlichkeit und Bestechung von Ärzten und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen unter Strafe stellt. Patienten müssten darauf vertrauen können, dass diese sich bei der Behandlung ausschließlich an medizinischen Maßstäben orientieren. (vom/11.04.2013)
Zeit: Mittwoch, 17. April 2013, 16 bis 17.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32407, Fax: 030/227-36724, E-Mail: gesundheitsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss der Personalausweis mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.