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Der Bauausschusses erörtert die geplante Niedrigstenergiehaus-Pflicht mit Sachverständigen. © pa/Arco Images GmbH
Die Bundesregierung will eine Grundpflicht zur Errichtung von Niedrigstenergiegebäuden gesetzlich verankern. Dazu hat sie den Entwurf einer vierten Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (17/12619) vorgelegt, der am Mittwoch, 17. April 2013, Thema einer Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit acht Sachverständigen ist. Die Sitzung unter Vorsitz von Dr. Anton Hofreiter (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 11 Uhr im Sitzungssaal E 600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.
Die geplante Gesetzesänderung soll Bauherren verpflichten, alle Neubauten nach dem 31. Dezember 2020 als Niedrigstenergiegebäude zu errichten. Für Neubauten, die von Behörden genutzt werden und im Eigentum von Behörden stehen, solle diese Verpflichtung bereits zwei Jahre früher wirksam werden. (vom/11.04.2013)
Zeit: Mittwoch, 17. April 2013, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 600
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32816, Fax: 030/227-30017, E-Mail: verkehrsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.