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Die Einführung eines "Trennbankensystems" beschäftigt den Finanzausschuss in einer öffentlichen Anhörung am Montag, 22. April 2013. Die Sitzung unter Vorsitz von Dr. Birgit Reinemund (FDP) beginnt um 13 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und dauert drei Stunden.
Gegenstand der Anhörung ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen (17/12601).
Systemrelevante Geldhäuser sollen verpflichtet werden, den spekulativen Handel in rechtlich selbstständige Einheiten auszulagern. Auch sollen die Strafen für Banker bei Verletzung von wesentlichen Risikomanagementpflichten verschärft werden. So sollen künftig bei Missmanagement bis zu fünf Jahre Haft drohen.
Im Einzelnen sollen systemrelevante Kreditinstitute Sanierungspläne erstellen müssen, die der Vorbereitung auf einen Krisenfall dienen. Neben der Sanierungs- soll es auch eine Abwicklungsplanung geben.
Banken sollen spekulative Geschäfte nur betreiben dürfen, "wenn sie diese in ein wirtschaftlich und rechtlich eigenständiges Unternehmen überführt haben", erläutert die Regierung die Einführung des sogenannten Trennbankensystems. Vorgeschrieben werden solle es für Institute, der Handelsaktivitäten mehr als 20 Prozent der gesamten Bilanzsumme ausmachen und 100 Milliarden Euro übersteigen. (vom/25.03.2013)
Zeit: Montag, 22. April 2013, 13 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: finanzausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums sowie der Nummer ihres Personaldokuments anmelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.