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Die Filmförderung des Bundes und die Erhebung der Filmabgabe an die Filmförderungsanstalt (FFA) sollen bis 30. Juni 2016 verlängert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (17/12370) vor, der am Montag, 15. April 2013, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien ist. Thema der dreistündigen Anhörung unter Vorsitz von Professor Monika Grütters (CDU/CSU) ist auch ein Antrag von Union und FDP, originäre Kinderfilme aus Deutschland stärker zu fördern (17/12381). Die Sitzung beginnt um 13 Uhr im Sitzungssaal E 300 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.
Sie wird am Dienstag, 16. April, ab 15 Uhr zeitversetzt im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die derzeitige Fassung des Filmförderungsgesetzes läuft Ende 2013 aus. Nach Ansicht der Regierung ist die Arbeit der FFA jedoch weiterhin unverzichtbar, um die Leistungsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft zu erhalten. Im Jahr 2011 seien von 212 deutschen Kinofilmen 89 von der FFA gefördert worden. Die geförderten Filme hätten 94 Prozent des Besuchervolumens der deutschen Filmproduktionen auf sich gezogen.
Mit der Gesetzesnovelle soll die Produktion barrierefreier Filme in die Förderkriterien aufgenommen werden. Entsprechend soll künftig von jedem geförderten Film eine Fassung mit Audiodeskription für sehbehinderte und eine Fassung mit Untertiteln für hörgeschädigte Menschen produziert werden. Zudem sollen Kinos gefördert werden, um ihre Vorführräume barrierefrei modernisieren zu können.
Die Koalitionsfraktionen fordern in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, eine Quote für Kinderfilme in der Filmförderung und eine Sendequote im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zu prüfen. Die Fraktionen sprechen sich auch dafür aus, die Förderungswürdigkeit des Kinderfilms im Filmförderungsgesetz zu verankern.
Ebenso solle die Regierung bei den Bundesländern für eine Selbstverpflichtung der Fernsehsender werben, um den Anteil deutscher Kinderfilme in den Programmen zu erhöhen. (vom/08.04.2013)
Zeit: Montag, 15. April 2013, 13 bis etwa 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300
Interessierte Besucher können sich bis Donnerstag, 11. April, unter Angabe des Vor- und Zunamens und des Geburtsdatums im Sekretariat des Ausschusses für Kultur und Medien anmelden (Telefon: 030/227-37773, Fax: 030/227-36502, E-Mail: kulturausschuss@bundestag.de). Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.