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Die elektronische Kommunikation soll auch in der Justiz vermehrt zum Einsatz kommen. © picture-alliance/dpa
Das Thema "Elektronischer Rechtsverkehr in der Justiz" beschäftigt den Rechtsausschuss am Montag, 15. April 2013, in einer öffentlichen Anhörung mit neun Sachverständigen. Die Sitzung unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal 4.300 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin. Zum Thema liegen ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (17/12634) und ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz (17/11691) vor.
Der Entwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor, dass die Zugangshürden für die elektronische Kommunikation mit der Justiz "bedeutend gesenkt und das Nutzervertrauen im Umgang mit dem neuen Kommunikationsweg gestärkt werden".
Im Gesetzentwurf des Bundesrates heißt es, die freiwilligen Angebote der Länder zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten würden bislang nur in geringem Umfang genutzt. Im Zentrum der Initiative steht der Vorschlag, stufenweise flächendeckend den elektronischen Rechtsverkehr für alle Gerichtsbarkeiten einzuführen. Ziel sei es unter anderem, "einen zeitgemäßen weiteren Schritt hin zu mehr Bürgernähe zu vollziehen". (vom/09.04.2013)
Zeit: Montag, 15. April 2013, 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300
Interessierte Besucher können sich im Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.