Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv > Finanzkonglomerate
Die bisher im Kreditwesengesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz enthaltenen Regelungen zur Beaufsichtigung von Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats sollen zusammengeführt und Regelungslücken geschlossen werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats (17/12602) vorgelegt, der am Montag, 15. April 2013, Gegenstand eines einstündigen öffentlichen Fachgesprächs des Finanzausschusses mit sieben Sachverständigen ist. Die Sitzung unter Vorsitz von Dr. Birgit Reinemund (FDP) beginnt um 13 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin.
Ziel des Gesetzentwurfs ist die verschärfte Beaufsichtigung von Gruppen von Unternehmen aus verschiedenen Finanzmarktsektoren wie dem Bankensektor und dem Versicherungssektor. Zu den geplanten Änderungen gehört die Einbeziehung gemischter Finanzholdinggesellschaften in die Versicherungsgruppenaufsicht. Die Festlegung, ob eine Unterenhmensgruppe als Finanzkonglomerat einzustufen ist, soll stärker risikoorientiert erfolgen.
Die Aufsichtsbehörde soll ermächtigt werden, Stresstests auf Konglomeratsebene verlangen zu können. Damit soll es der Finanzmarktaufsicht erleichtert werden, einen besseren Überblick über Gruppenrisiken zu erhalten. Geändert werden soll der Schwellenwert für die Freistellung von der zusätzlichen Aufsicht. Auch Vermögensverwaltungsgesellschaften und Vermögensverwalter von alternativen Investmentfonds sollen bei der Bestimmung als Finanzkonglomerat einbezogen werden. (vom/09.04.2013)
Zeit: Montag, 15. April 2013, 13 bis 14 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: finanzausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums sowie der Nummer ihres Personaldokuments anmelden. Zum Einlass muss das Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.