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CDU/CSU und FDP wollen, dass das Bundesfinanzministerium künftig im Benehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium per Rechtsverordnung festlegen kann, welche bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften bei der staatlichen Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) anzuwenden sind. Ihr Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (17/12815) steht im Mittelpunkt eines einstündigen öffentlichen Fachgesprächs des Finanzausschusses mit sechs Sachverständigen am Montag, 15. April 2013. Die Sitzung unter Vorsitz von Dr. Birgit Reinemund (FDP) beginnt um 14.15 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin.
In ihrem Gesetzentwurf stellen die Fraktionen fest, dass die KfW nicht dem Kreditwesengesetz unterliege, weil sie ein besonderes Geschäftsmodell habe, einen gesetzlich festgelegten staatlichen Auftrag verfolge und daher grundsäthzlich nicht mit anderen Kreditinstituten vergleichbar sei. Außerdem sei sie von den Vorschriften der europäischen Bankenrichtlinie ausgenommen.
Zwar halte die KfW bereits heute wesentliche Aufsichtsvorschriften freiwillig ein, doch gebe es "ein Bedürfnis, rechtsverbindlich und transparent festlegen zu können, welche bankenaufsichtlichen Standards für die KfW entsprechend gelten". Dabei müsse auch weiterhin die besondere Rolle der KfW berücksichtigt werden, schreiben die Fraktionen. (vom/09.04.2013)
Zeit: Montag, 15. April 2013, 14.15 bis 15.15 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: finanzausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums sowie der Nummer ihres Personaldokuments anmelden. Zum Einlass muss das Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.