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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts bei der Urteilsverkündung am 19. Juni 2012 © picture-alliance/dpa
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union befasst sich im öffentlichen Teil seiner Sitzung am Mittwoch, 17. April 2013, mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (17/12816). Die Sitzung unter Vorsitz von Gunther Krichbaum (CDU/CSU) beginnt um 14 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.
Wie es in dem Gesetzentwurf heißt, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012 die Unterrichtungs- und Mitwirkungsrechte des Parlaments konkretisiert. Der Entwurf überführe die Entscheidung des Gerichts zu Artikel 23 des Grundgesetzes (Europäische Union – Grundrechtsschutz – Subsidiaritätsprinzip) in einfachgesetzliche Regelungen. Es werde klargestellt, dass die Unterrichtungspflichten der Bundesregierung "auch für völkerrechtliche Verträge und intergouvernementale Vereinbarungen gelten, wenn diese in einem Ergänzungs- oder sonstigem besonderen Näheverhältnis" zum EU-Recht stehen.
Ebenfalls im öffentlichen Teil der Sitzung berichtet die stellvertretende Ausschussvorsitzende Gabriele Molitor (FDP) über die Konferenz in Kopenhagen vom 11. März 2013 auf der Grundlage des Artikels 13 des europäischen Fiskalvertrages. Artikel 13 sieht die Gründung einer Konferenz von Vertretern der einschlägigen Ausschüsse der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments vor, die unter anderem haushaltspolitische Maßnahmen beraten soll. Die Ausgestaltung dieser Konferenz ist Sache der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments. (vom/11.04.2013)
Zeit: Mittwoch, 17. April 2013, 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900
Interessierte Besucher können sich im Sekretariat des Ausschusses unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums sowie der Nummer eines Personaldokuments anmelden (E-Mail: europaausschuss@bundestag.de). Zum Einlass muss das Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.