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Dr. Erich Köhler © DBT
Nach dem Bundespräsidenten ist er der höchste Repräsentant der deutschen Demokratie: Der Bundestagspräsident – protokollarisch der "zweite Mann im Staate". Mag seine politische Macht auch begrenzt sein, so genießt sein Amt doch höchstes Ansehen. Sein Wort hat in der Öffentlichkeit Gewicht. In unserer Serie stellen wir die zehn Männer und zwei Frauen an der Spitze des deutschen Parlaments vor. Hier: Dr. Erich Köhler, erster Bundestagspräsident vom 7. September 1949 bis zum 18. Oktober 1950.
Er ist der erste Bundestagspräsident der gerade gegründeten Bundesrepublik Deutschland: der gebürtige Thüringer Erich Köhler. Geboren am 27. Juni 1892 in Erfurt, studiert er Volkswirtschaft, Staatswissenschaft und Handelsrecht an den Universitäten in Marburg, Berlin, Leipzig und Kiel. Erst 1919, nach Ende des Ersten Weltkriegs, in den er als Soldat eingezogen wird, kann Köhler promovieren. Der Titel seiner Doktorarbeit: Beziehungen der thüringischen Industrie zum Weltmarkt.
Noch im selben Jahr, 1919, wird der zu diesem Zeitpunkt 27-Jährige in Kiel Geschäftsführer des Bundes der Arbeitgeber, des Hafenbetriebsvereins und des schleswig-holsteinischen Landesverbandes des Nordwestdeutschen Handwerkerbundes. Politisch engagiert sich Köhler in diesen Jahren der Weimarer Republik als Mitglied der Deutschen Volkspartei: Er ist sowohl im schleswig-holsteinischen Landesvorstand als auch im Berliner Zentralvorstand der Partei.
Als die Nationalsozialisten 1933 an die Macht kommen, verliert Köhler alle Ämter und Stellungen. Der Grund: Er ist mit einer Jüdin verheiratet. Erst nach Ende des Zweiten Weltkriegs kann Köhler wieder öffentliche Aufgaben übernehmen. In Wiesbaden wird er Geschäftsführer der dortigen Industrie- und Handelskammer. Auch politisch ist er wieder aktiv: 1945 gehört er zu den Mitbegründern der hessischen CDU. Ein Jahr später, 1946, führt er deren Fraktion im Wiesbadener Landtag. Zugleich ist er Mitglied im Parlamentarischen Rat sowie im Wirtschaftsrat des Vereinten Wirtschaftsgebiets, kurz: Bizone, dessen erster Präsident er 1947 wird.
Am 14. August 1949 erringt er bei den ersten Bundestagswahlen für den Wahlkreis Wiesbaden ein Direktmandat und zieht ins Parlament ein, wo er daraufhin dem Ausschuss für Wirtschaftspolitik, Geld und Kredit sowie dem Sonderausschuss für das Londoner Schuldenabkommen angehört. Konrad Adenauer (CDU), den Köhler später als ersten Bundeskanzler vereidigen wird, nominiert ihn wenig später im Namen der Unionsfraktion für das Amt des Bundestagspräsidenten.
Am 7. September 1949 gewinnt Köhler diese Abstimmung mit der großen Mehrheit. Er erhält 346 der abgegebenen 402 Stimmen. Im gerade erst fertiggestellten neuen Parlamentsgebäude in Bonn hält Köhler schließlich seine Antrittsrede, die er mit einem Appell an die Volksvertreter der neuen Bundesrepublik verbindet: "Wir wollen dienen den Armen und Bedürftigen, wir sollen die Selbstsüchtigen in Schranken halten und wir wollen den Schwachen vor dem Starken schützen."
Doch Köhlers Amtsführung steht unter keinem guten Stern. Schon bald wird die "ungeordnete Parlaments-Arbeit" nicht nur in der Presse kritisiert. Von Anfang an überschattet zudem Köhlers labiler Gesundheitszustand seine Arbeit; gegenüber den prägenden Persönlichkeiten der ersten Legislaturperiode – Adenauer, Kurt Schumacher (SPD) und Theodor Heuss (FDP) – gewinnt er so nur schwerlich Statur.
Schließlich erleidet der Politiker einen Nervenzusammenbruch, der ihn schon nach einem Jahr auf sein Amt verzichten lässt. Am 18. Oktober 1950 tritt Köhler zurück, bleibt aber Mitglied des Bundestags. 1951/52 übernimmt er den Vorsitz eines Untersuchungsausschusses, der prüfen soll, ob durch die Personalpolitik Missstände im Auswärtigen Dienst eingetreten sind.
1953 tritt Köhler noch einmal zur Bundestagswahl an und wird gewählt. 1957 verzichtet er dann jedoch aus gesundheitlichen Gründen auf eine erneute Kandidatur. Im selben Jahr wird er von Bundespräsident Theodor Heuss mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.
Am 23. Oktober 1958 stirbt Erich Köhler im Alter von 66 Jahren.