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25. Juni 2012
Enquete empfiehlt Open Access für die Wissenschaft
Die Enquete hat sich in ihrer Sitzung am 25. Juni 2012 für die Förderung von Open Access in der Wissenschaft ausgesprochen. Weiteres Thema war die Auswirkungen der Digitalisierung auf Demokratie und Staat.
Die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft spricht sich für eine umfassende Unterstützung des Open Access-Prinzips im Wissenschaftsbereich aus. Das geht aus den Handlungsempfehlungen der Projektgruppe "Bildung und Forschung" hervor, die während der Sitzung am Montagnachmittag breite Zustimmung der Kommissionsmitglieder fanden. In der 28-seitigen Vorlage der von Reinhard Brandl (CSU) geleiteten Gruppe finden sich lediglich an drei Stellen alternative Textvorschläge der Linksfraktion, die jedoch im Rahmen der Abstimmung keine Mehrheit fanden.
Nach den Vorstellungen der Enquete-Kommission soll das Open Access-Prinzip, also der freie Zugang zu wissenschaftlicher Literatur und wissenschaftlichen Materialien, in der deutschen Forschungsförderungspolitik und in der deutschen Hochschullandschaft auch durch die gemeinsame Entwicklung einer nachhaltigen Open Access-Strategie vorangetrieben werden. Ein wichtiges Signal könne dabei sein, insbesondere die Zeitschriften, die von den Fachgesellschaften selbst herausgegeben werden, Open Access zu publizieren, heißt es in den verabschiedeten Handlungsempfehlungen.
Während der Sitzung der Enquete-Kommission lobten Vertreter aller Fraktionen die Arbeit der Projektgruppe. Deren Leiter, Reinhard Brandl, verwies auf die "harte Arbeit", die hinter dem Bericht stecke. Erarbeitet worden sei dieser in 14 Sitzungen und drei Klausurtagungen. So etwas könne man nicht "über das Knie brechen", sagte Brandl und begrüßte, dass der Bundestag durch die Verlängerung der Arbeit der Kommission auch den neu gegründeten Projektgruppen die Gelegenheit gebe, "gründlich zu arbeiten".
Für die Koalitionsfraktionen machte Tankred Schipanski (CDU) auf den "sehr guten Kompromiss" im Bereich der Zweitveröffentlichungsrechte aufmerksam. Danach soll ein verbindliches Zweitveröffentlichungsrecht angestrebt werden für wissenschaftliche Beiträge, "die aus überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanzierter Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind". Auch die hohe Bedeutung des E-Learnings habe man betont, sagte Schipanski. Dabei gehe es nicht nur um die Forschung sondern auch um den Bereich der Lehre.
Die Handlungsempfehlungen beträfen auch die Forschungen zum Internet, sagte der von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige Wolfgang Schulz. Dabei gehe es um die "Folgenabschätzung und die gesellschaftliche Orientierung von Internetentwicklungen". Dies stehe bislang nicht so stark im Fokus wie die rein technologieorientierte Forschung. "Dazu schlagen wir eine disziplinübergreifende Vorgehensweise vor", sagte Schulz. Es habe sich gezeigt, dass die Ausstattung von Schülern mit mobilen Computern "wichtig, aber allein nicht ausreichend ist", sagte Sylvia Canel (FDP). "Das ganze System ist von einer ganz anderen Denkweise durchwirkt", betonte sie. Technik dürfe daher kein Selbstzweck sein, sondern müsse mit der Förderung von Medienkompetenz einhergehen.
Petra Sitte (Die Linke) verwies auf die positive Beurteilung der Handlungsempfehlungen durch den Open Access-Experten der Helmholtz-Gemeinschaft, Heinz Pampel, der von einem "bemerkenswerten Dokument" gesprochen habe. Bund und Länder, so Sitte, sollten den Ansatz also möglichst schnell umsetzen. Kritik übte die Abgeordnete an der Förderpolitik, die "zu stark technikzentriert" sei. Man sei sich einig, dass es hier transdisziplinärer Forschung bedürfe.
Auf EU-Ebene werde sehr genau beobachtet, was sich in Deutschland im Bereich Open Access entwickelt, machte Krista Sager (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich. Insofern sei es "besonders verdienstvoll", zu den gemeinsamen Empfehlungen gelangt zu sein.
Bericht der Projektgruppe Demokratie und Staat
Im zweiten Teil der Sitzung beschäftigten sich die 34 Mitglieder der Kommission mit dem ersten Teil des Zwischenberichts aus der Projektgruppe Demokratie und Staat. Er beschreibt die Auswirkungen der Digitalisierung auf Legislative, Exekutive und Judikative. Außerdem befasst er sich mit den neuen Möglichkeiten, Bürgerinnen und Bürger über das Internet in politische Meinungs- und Willensbildungsprozesse einzubeziehen. Auf knapp 200 Seiten geht der Bericht auf die steigenden Informationsbedürfnisse der Öffentlichkeit und die Reaktion von Politik und Verwaltung ein.
Zu weiten Teilen der Bestandsaufnahme konnte die Projektgruppe Konsens erzielen. Die Kommission einigte sich, noch streitige Passagen zu überarbeiten. Nach der Sommerpause sollen diese zusammen mit den Handlungsempfehlungen verabschiedet werden.